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Vorlage - Seite 3 - 43/2015

Sachdarstellung: 1. Problem und Regelungsbedürfnis

In Folge des vom Geraer Stadtrat am 04.07.2013 beschlossenen „Eckwertekonzeptes zur Haushaltssicherung“5 wurde am 14.11.2013 neben der Nachtragshaushaltssatzung für das lau-fende Jahr das "Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023"6 (HSK) beschlossen. Auszug:

Mit Beschluss vom 16.04.2014 erfolgte eine 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskon-zeptes 2013 - 2023 (HSK 1.0). Seitens des Thüringer Landesverwaltungsamtes wurden beide Beschlüsse rechtsaufsichtlich genehmigt.7 Auf Grundlage der rechtsaufsichtlichen Genehmigung sowie der § 53a Abs. 3 ThürKO8 bzw. § 4 Abs. 4 ThürKDG9 ist das (aktuell gültige) HSK 1.0 fortzuschreiben. Seitens des Thüringer Finanzministeriums wurde die Stadt Gera im Rahmen der Gewährung einer rückzahlbaren Be-darfszuweisung beauflagt, bis spätestens 30.07.2015 eine rechtsaufsichtlich genehmigte Fort-schreibung des HSK 1.0 vorzulegen.10 Der Haushaltsplan für das Jahr 2015 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung11 verdeut-licht, dass - insbesondere durch Kostensteigerungen, nicht bzw. nicht fristgerecht umgesetzte Maßnahmen sowie Fehlbeträge vorausgegangener Haushaltsjahre - eine „Nachjustierung“ des HSK 1.0 erforderlich ist. Entsprechend des Rundschreibens des Thüringer Innenministeriums12 zur Umsetzung der VV-Haushaltssicherung vom 10.11.201413 ist die Fortschreibung des HSK 1.0 nunmehr an formelle Anforderungen gebunden.

2. Lösung Mit beiliegender 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 - 2023 (HSK 2.0) wurden Ansatzkorrekturen vorgenommen sowie Haushaltssicherungsmaßnahmen des HSK 1.0 abgerechnet bzw. konkretisiert. Außerdem wurden neue Maßnahmen bzw. konsolidierungsre-levante Prüfaufträge aufgenommen.

5 Vgl. Anlage Drucksachen-Nr. Vorlage 100/2012 2. Ergänzung. 6 Vgl. Drucksachen-Nr. Vorlage 100/2012 2. Ergänzung. 7 Vgl. Bescheide des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA) vom 10.12.2013 und 14.05.2014. 8 Thüringer Kommunalordnung. 9 Thüringer Gesetz über die kommunale Doppik. 10 Vgl. Bescheid vom 28.11.2014. 11 Vgl. Drucksachen-Nr. 12/2015 2. Ergänzung. 12 Jetzt Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK). 13 Siehe Internetseite des TMIK: http://www.thueringen.de/th3/tmik/kommunales/finanzwesen/

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Vorlage - Seite 4 - 43/2015

Zusammenfassend sind die Leitlinien des HSK 2.0 dabei einerseits - neben einer grundsätzli-chen Aufgabenkritik - die Weiterentwicklung der jeweiligen Aufgabenerledigung und anderer-seits - entsprechend der Grundsätze der Einnahmebeschaffung sowie der Kostendeckung14 - die Kalkulation mit kontinuierlichen Entgelt-, Gebühren- und Beitragsanpassungen. Bei den freiwilligen Leistungen hat in diesem Zusammenhang eine Erhöhung der Entgelte in Richtung Kostendeckung Priorität vor einer jeweiligen Infragestellung. Auch das HSK 2.0 zeigt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung mit Blick auf die höhe-ren Anforderungen an ein Oberzentrum konzeptionell auf, wie die Stadt Gera bis 2023 mit Un-terstützung des Freistaates Thüringen ohne einen nachhaltigen „Eingriff“ in das prägende kultu-relle und soziale Leben der Stadt in einem ausgewogenen Verhältnis von Einnahmesteigerun-gen und Ausgabenreduzierungen in allen Bereichen eine geordnete Haushaltswirtschaft (mit dem vollständigen Abbau aufgelaufener Defizite im Ergebnisplan) wieder erreichen kann. Fol-gende wesentliche Eckpunkte des HSK 2.0 sind explizit aufzuzeigen: a) Personalkosten

Die Personalkosten wurden als „Soll-Planung“ auf Basis der Ist-Daten ermittelt. Dabei er-folgte eine Hochrechnung bis 2023 unter Berücksichtigung von Tariferhöhungen (01.03.2015 - 2,4 %, 2016 ff. 2,0 % p.a.) auf Basis der tatsächlichen Löhne und Gehälter der Mitarbeiter/innen. Wiederbesetzungen wurden hierbei i.d.R. nicht geplant. Auszug detaillierte Maßnahmenübersicht des HSK 2.0: 15

Angaben in Euro

Jahr 2014 2015 2016 2017 2018

ohne Konsolidierung -59.278.377 -61.313.510 -62.539.780 -63.790.576 -65.066.387

Ansätze gem. Nachtrag 2013 -60.267.620 -58.757.620 -56.891.880 -56.190.540 -56.190.540

nach Konsolidierung -59.298.721 -61.405.310 -60.298.850 -59.981.710 -60.084.230

Jahr 2019 2020 2021 2022 2023

ohne Konsolidierung -66.367.715 -67.695.069 -69.048.971 -70.429.950 -71.838.549

Ansätze gem. Nachtrag 2013 -56.190.540 -56.190.540 -56.190.540 -56.190.540 -56.190.540

nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900

b) Entlastung der Kommunen

(1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

Die kommunale Entlastung im Zuge eines neuen Bundesleistungsgesetzes für Men-schen mit Behinderung gehört zu den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode des Bundestages vorgesehenen „prioritären Maß-nahmen“. Die Entlastung der Kommunen ist nach aktuellem Kenntnisstand im Umfang von 5 Mrd. Euro jährlich beziffert. Legt man den Königsteiner-Schlüssel zugrunde, ist ab 2018 mit einer Entlastung des Geraer Haushaltes i.H.v. 6,75 Mio. Euro p.a. zu rech-nen.17

14 Vgl. § 54 ThürKO sowie Regelungen des Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG). 15 Anhang des Pkt. XVII. Konsolidierungsmaßnahmen. 16 Vgl. Maßnahme-Nr. M 3113-2.01 der detaillierten Maßnahmenübersicht (Anhang des Pkt. XVII. Konsolidierungsmaßnahmen). 17 Der Königsteiner Schlüssel regelt die Aufteilung des Länderanteils bei gemeinsamen Finanzierungen und ist Grundlage zahlreicher

Abkommen - 5 Mrd. Euro * 0,0217 (Thüringer Anteil) * 0,05 (Geraer Anteil).

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Vorlage - Seite 5 - 43/2015

(2) Gebührenfreies „Kita-Jahr“ Gemäß Punkt 5.1 des Koalitionsvertrages zwischen den Parteien DIE LINKE., SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtages „sind sich die Partner einig, das erste Kita-Jahr unter Beachtung der Wahlfreiheit der Eltern beitrags-frei zu stellen“.18 Die Stadt Gera kalkuliert ab dem Jahr 2017 ein kumuliertes Konsolidie-rungspotential von ca. 2,6 Mio. Euro19.

(3) Schlüsselzuweisungen/bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen20 Aufgrund der postulierten Stärkung der zentralen Orte geht die Stadt Gera auch im Hin-blick auf die vielfältigen Faktoren als Basis zumindest von Zuweisung des Landes in konstanter Höhe aus. Die angekündigte Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs i.H.v. 47 Mio. Euro (angekündigte 1,900 Mrd. Euro im Vergleich zu aktuell 1,853 Mrd. Euro) stehen im Rahmen der Haushaltsplanung im Zusammenhang mit einer notwendi-gen auskömmlichen Finanzierung der übertragenen Aufgaben im Rahmen des Mehrbe-lastungsausgleichs und wurden entsprechend eingeplant.21

c) Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Die finanziellen Auswirkungen der Teilfortschreibung des Nahverkehrsplanes 2015 - 2018 für das Stadtgebiet Gera22 sind berücksichtigt. Auszug detaillierte Maßnahmenübersicht des HSK 2.0:

Angaben in Euro

Jahr 2015 2016 2017 2018 2019

nach Konsolidierung -2.884.000 -2.906.000 -3.168.000 -3.319.000 -3.558.000

Derzeit kalkuliert die Stadt Gera, dass Einnahmen aus Beteiligungen die Kosten für den ÖPNV ab 2020 decken.23

d) Bedarfszuweisungen Im Ergebnis der Fortschreibung bisheriger sowie der Kalkulation neuer Maßnahmen kann der Haushaltsausgleich (einschließlich des Abbaus aufgelaufener Defizite) bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes lediglich im Finanzplan, jedoch nicht im Ergebnisplan nach-gewiesen werden. Als Gründe hierfür sind (wie oben größtenteils bereits erwähnt) im We-sentlichen Kostensteigerungen, nicht bzw. nicht fristgerecht umgesetzte Maßnahmen, Fehl-beträge vorangegangener Haushaltsjahre sowie gestiegene, den Ergebnisplan belastende, zahlungsunwirksame Positionen zu nennen. Auch im Hinblick auf die Rolle eines Oberzent-rums und die damit verbundenen Anforderungen zeigt dies, dass die Stadt Gera auf Unter-stützung des Freistaates Thüringen angewiesen ist. Die Stadt Gera wird entsprechend Be-darfszuweisungen beantragen und einplanen.

18 U.a. unter http://www.die-linke.de/fileadmin/download/thueringen2014/koalitionsvertrag/141205_thueringen_koalitionsvertrag.pdf 19 Vgl. Maßnahme-Nr. M 3611-2.01 der detaillierten Maßnahmenübersicht (Anhang des Pkt. XVII. Konsolidierungsmaßnahmen). 20 Vgl. Presseartikel und Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebund Thüringen e. V. (http://www.gstb-thueringen.de). 21 Geraer Anteil erfahrungsgemäß ca. 5 % - 2,35 Mio. Euro p.a. 22 Vgl. Beschluss-Vorlage Drucksachen-Nr. 26/2015 (Gemeinsamer Nahverkehrsplan der Stadt Gera und des Landkreises Greiz)

bzw. Maßnahme-Nr. M 5471-0.01 der detaillierten Maßnahmenübersicht (Anhang XVII. Konsolidierungsmaßnahmen). 23 Vgl. auch Vorlage Drucksachen-Nr. 42/2015 - vorbehaltlich eines entsprechenden Stadtratsbeschlusses sowie einer rechtsaufsicht-

lichen Genehmigung.

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Vorlage - Seite 6 - 43/2015

Nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Ergebnisplanes ohne die Einplanung von Bedarfszuweisung und mit Einplanung der Bedarfszuweisung.

Angaben in Euro

JahresergebnisFehlbeträge

kumuliertJahresergebnis

Fehlbeträge kumuliert

1 2 3 4 5 6

2012 -7.415.672 -7.415.672 -7.415.672 -7.415.6722013 -13.442.347 -20.858.019 -13.442.347 -20.858.019

2014 (vorl.) * -37.823.001 -58.681.020 -37.823.001 -58.681.0202015 -15.484.040 -74.165.060** 16.291.170 807.130 -39.146.350**2016 -11.141.740 -85.306.800 4.572.320 -6.569.420 -45.715.7702017 -8.519.390 -93.826.190 1.225.750 -7.293.640 -53.009.4102018 155.450 -93.670.740 1.225.750 1.381.200 -51.628.2102019 2.914.020 -90.756.720 1.225.750 4.139.770 -47.488.4402020 7.353.450 -83.403.270 1.225.750 8.579.200 -38.909.2402021 9.495.050 -73.908.220 1.225.750 10.720.800 -28.188.4402022 11.981.580 -61.926.640 1.225.750 13.207.330 -14.981.1102023 13.755.310 -48.171.330 1.225.800 14.981.110 0

geplante Bedarfs-

zuweisung

HSK 2.0 mit Bedarfszuweisung

Ergebnisplan

HSK 2.0

Ergebnisplan

* Dies ist das vorl. Ergebnis 2014 per 20.05.2015. Die Jahresabschlussarbeiten sind noch nicht abgeschlossen, daher kann

es noch zu Veränderungen kommen. Darin enthalten ist eine außerplanmäßige Abschreibung infolge der Insolvenzen der Stadtwerke Gera AG und der Geraer Verkehrsbetrieb GmbH in Höhe von 18.727.539,78 Euro.

** Gemäß § 20 Abs. 2 ThürGemHV-Doppik wird derzeit damit geplant, die außerplanmäßigen Abschreibungen, die im Zu-sammenhang mit den vorstehenden Insolvenzen stehen, direkt als Entnahme aus der allgemeinen Rücklage im Eigenkapi-tal (§ 20 Abs. 2 ThürGemHV-Doppik) in Höhe von 18.727.539,78 Euro umzubuchen.

3. Alternativen

Das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Gera ist mit seinen vielfältigen Belastungen weitge-hend ausgeglichen gestaltet. Unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen kommt eine andere (Konsolidierungs-) Schwerpunktsetzung grundsätzlich in Betracht, wobei Reduzie-rungen durch andere Maßnahmen oder entsprechende Erhöhung anderer Konsolidierungsbe-träge zu decken sind. Der aktuelle Konsolidierungsgedanke, welcher auf einem ausgewogenen Verhältnis von Einnahmesteigerungen und Ausgabenreduzierungen in allen Bereichen basiert, müsste entsprechend angepasst werden. Deutliche Eingriffe, vor allem in den Bereich der frei-willigen Leistungen, die Veräußerung von Vermögen, aber auch die Aktivierung bereits abge-lehnter Maßnahmen kämen hierfür in Betracht.

4. Finanzielle Auswirkungen / Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept 2013 –

2023 der Stadt Gera 4.1. Finanzielle Auswirkungen Im Haushaltssicherungskonzept ist der Zeitraum anzugeben, in dem der Haushaltsausgleich (im Ergebnis- sowie im Finanzplan) wieder erreicht wird oder die Überschuldung beseitigt wird (§ 4 Abs. ThürKDG). Das Hauptziel eines Haushaltssicherungskonzeptes sollte sein, die Liqui-dität der Gemeinde sicherzustellen. Hierbei bildet der Finanzplan den Schwerpunkt der Konso-lidierungsbestrebungen. Doppisch buchende Gemeinden haben darüber hinaus auf den Substanzerhalt des gemeindli-chen Vermögens zu achten. Dies zielt auf den Ergebnishaushalt bzw. auf Fehlbeträge aus vo-rangegangenen Haushaltsjahren ab. Es gilt eine Überschuldung zu vermeiden. Die Gemeinde ist überschuldet, wenn das Eigenkapital zum Ende des Haushaltsjahres aufgebraucht sein wird (§ 3 Abs. ThürKDG).

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Vorlage - Seite 7 - 43/2015

Das Eigenkapital der Stadt Gera beträgt voraussichtlich per 31.12.2015 gemäß Haushaltssat-zung 331.332.000 Euro, somit besteht gegenwärtig und perspektivisch kein Risiko der Über-schuldung.

4.1.1 Finanzplan

Angaben in Euro

Finanzmittel-überschuss

ordentliche Tilgung

Kassenüber- schuss/-fehl

KK-Linie gegenü. Banken

1 2 3 4 5 6 7

2012 -34.291.9982013 -42.843.318

2014 (vorl.) -40.238.370 -7.099.750 -47.338.1202015 6.429.790 -6.429.790 0 -40.238.370 0 -47.338.1202016 6.682.670 -6.682.670 0 -40.238.370 0 -47.338.1202017 7.145.000 -6.640.630 504.370 -39.734.000 0 -46.833.7502018 16.096.280 -6.443.030 9.653.250 -30.080.750 6.362.460 -37.180.5002019 18.855.010 -8.333.460 10.521.550 -19.559.200 737.290 -26.658.9502020 23.317.130 -5.374.930 17.942.200 -1.617.000 0 -8.716.7502021 25.145.090 -4.582.740 20.562.350 18.945.350 0 11.845.6002022 27.371.420 -4.204.330 23.167.090 42.112.440 0 35.012.6902023 29.087.690 -4.080.240 25.007.450 67.119.890 0 60.020.140

HSK 2.0

FinanzplanVerbindlichkeiten zur

Liquiditätssicherung gesamt*

* Mit Bescheid vom 28.11.2014 erhielt die Stadt Gera vom Freistaat eine Liquiditätshilfe in Höhe von 7.099.742 Euro. Die Liquidi-

tätshilfe ist in 2 Raten bis zum 15.07.2018 bzw. 15.07.2019 zurückzuzahlen.

Nachrichtlich wird den Anforderungen nach Punkt 2.1.2. VV-Haushaltssicherung Rechnung ge-tragen. Im letzten Jahr der Verwaltungsbuchführung wurden die Fehlbeträge nach § 23 Thür-GemHV nicht vollständig abgebaut. Sie beliefen sich auf 13.296.025,08 Euro und sind in das fortzuführende HSK 2.0 zu übernehmen:

Angaben in Euro

VortragSaldo ordentliche und außerordentliche Ein-

und Auszahlungen ordentliche Tilgung Vortrag neu

1 2 3 4 5

2012 -13.296.026 1.262.587 -4.216.764 -16.250.2032013 -16.250.203 3.275.581 -4.631.330 -17.605.952

2014 (vorl.) -17.605.952 1.706.801 -4.666.308 -20.565.4592015 -20.565.459 6.429.790 -6.429.790 -20.565.4592016 -20.565.459 6.682.670 -6.682.670 -20.565.4592017 -20.565.459 7.145.000 -6.640.630 -20.061.0892018 -20.061.089 16.096.280 -6.443.030 -10.407.8392019 -10.407.839 18.855.010 -8.333.460 113.7112020 113.711 23.317.130 -5.374.930 18.055.9112021 18.055.911 25.145.090 -4.582.740 38.618.2612022 38.618.261 27.371.420 -4.204.330 61.785.3512023 61.785.351 29.087.690 -4.080.240 86.792.801

HSK 2.0

Finanzplan

4.1.2 Ergebnisplan Bei der Umsetzung des für die einzelnen Jahre vorgeschlagenen Konsolidierungsvolumens al-ler Maßnahmen sowie unter Berücksichtigung von Bedarfszuweisungen24 wird die Stadt Gera

24 Siehe Übersicht unter Pkt. 2d (Planung Bedarfszuweisungen).

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Vorlage - Seite 8 - 43/2015

im laufenden Jahr (2015) ihren Ergebnisplan wieder ausgeglichen gestalten und die ordentli-che Tilgung erwirtschaften.

im Jahr 2017 mit dem Abbau der bis dahin aufgelaufenen Kassenkredite beginnen. im Jahr 2021 die Kassenkredite und im Jahr 2023 die aufgelaufenen Fehlbeträge im Ergebnisplan vollständig abbauen.

Angaben in Euro

Ergebnisplan

JahresergebnisFehlbeträge

kumuliertgeplante Bedarfs-

zuweisungenEntnahme allg.

Rücklage**Fehlbeträge

kumuliert1 2 3 4 5 6

2012 -7.415.672 -7.415.672 -7.415.6722013 -13.442.347 -20.858.019 -20.858.019

2014 (vorl.) * -37.823.001 -58.681.020 -58.681.0202015 807.130 -57.873.890 16.291.170 18.727.540 -39.146.3502016 -6.569.420 -64.443.310 4.572.320 -45.715.7702017 -7.293.640 -71.736.950 1.225.750 -53.009.4102018 1.381.200 -70.355.750 1.225.750 -51.628.2102019 4.139.770 -66.215.980 1.225.750 -47.488.4402020 8.579.200 -57.636.780 1.225.750 -38.909.2402021 10.720.800 -46.915.980 1.225.750 -28.188.4402022 13.207.330 -33.708.650 1.225.750 -14.981.1102023 14.981.110 -18.727.540 1.225.800 0

nachrichtlich

HSK 2.0

Ergebnisplan

* Dies ist das vorl. Ergebnis 2014 per 20.05.2015. Die Jahresabschlussarbeiten sind noch nicht abgeschlossen, daher

kann es noch zu Veränderungen kommen. Darin enthalten ist eine außerplanmäßige Abschreibung infolge der Insol-venzen der Stadtwerke Gera AG und der Geraer Verkehrsbetrieb GmbH in Höhe von 18.727.539,78 Euro.

** Gemäß § 20 Abs. 2 ThürGemHV-Doppik wird derzeit damit geplant, die außerplanmäßigen Abschreibungen, die im Zusammenhang mit den vorstehenden Insolvenzen stehen, direkt als Entnahme aus der allgemeinen Rücklage im Ei-genkapital (§ 20 Abs. 2 ThürGemHV-Doppik) in Höhe von 18.727.539,78 Euro umzubuchen.

4.2. Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept 2013 – 2023 der Stadt Gera

ja (Anm.: Falls ja, sind diese in Abstimmung mit dem Ref. Haushaltssicherung/-konsolidierung darzulegen.)

nein 4.2.1 Finanzplan Im Vergleich HSK 1.0 zum HSK 2.0 stellt sich die Entwicklung der Kassenkreditlinie25 gegen-über den Banken wie folgt dar:

Angaben in Euro HSK 1.0

Finanzplan

1 2 3 4 5 6

2012 -34.291.998 -34.291.9982013 -42.843.318 -42.843.3182014 -40.238.370 -40.238.3702015 6.429.790 -6.429.790 0 -40.238.370 -61.742.5602016 6.682.670 -6.682.670 0 -40.238.370 -60.689.3102017 7.145.000 -6.640.630 504.370 -39.734.000 -53.573.9602018 16.096.280 -6.443.030 9.653.250 -30.080.750 -43.137.5402019 18.855.010 -8.333.460 10.521.550 -19.559.200 -33.097.0502020 23.317.130 -5.374.930 17.942.200 -1.617.000 -19.889.0402021 25.145.090 -4.582.740 20.562.350 18.945.350 -4.709.8002022 27.371.420 -4.204.330 23.167.090 42.112.440 11.064.2102023 29.087.690 -4.080.240 25.007.450 67.119.890 28.521.230

KK-Linie gegenü. Banken

KK-Linie gegenü. Banken

HSK 2.0

Finanzplan

Finanzmittel-überschuss

ordentliche Tilgung

Kassenüber- schuss/-fehl

25 KK-Linie.

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Vorlage - Seite 9 - 43/2015

4.2.2 Ergebnisplan Im Vergleich HSK 1.0 zum HSK 2.0 stellt sich die Entwicklung des Ergebnisplanes bzw. der kumulierten Fehlbeträge wie folgt dar:

Angaben in Euro

nachrichtlich

JahresergebnisFehlbeträge

kumuliertJahresergebnis

Fehlbeträge kumuliert

geplante Bedarfs-

zuweisung1 2 3 4 5 6

2012 -7.415.672 -7.415.672 -7.415.672 -7.415.6722013 -13.442.347 -20.858.019 -13.442.347 -20.858.019

2014 (vorl.) -16.032.540 -36.890.559 -37.823.001 -58.681.0202015* -8.559.750 -45.450.309 807.130 -39.146.350 16.291.1702016 -2.688.060 -48.138.369 -6.569.420 -45.715.770 4.572.3202017 1.691.770 -46.446.599 -7.293.640 -53.009.410 1.225.7502018 5.633.120 -40.813.479 1.381.200 -51.628.210 1.225.7502019 7.692.690 -33.120.789 4.139.770 -47.488.440 1.225.7502020 8.099.710 -25.021.079 8.579.200 -38.909.240 1.225.7502021 9.412.040 -15.609.039 10.720.800 -28.188.440 1.225.7502022 9.608.110 -6.000.929 13.207.330 -14.981.110 1.225.7502023 11.212.670 5.211.741 14.981.110 0 1.225.800

HSK 2.0

Ergebnisplan Ergebnisplan

HSK 1.0

* Gemäß § 20 Abs. 2 ThürGemHV-Doppik wird derzeit damit geplant, die außerplanmäßigen Abschreibungen, die im

Zusammenhang mit den bereits vorstehend erwähnten Insolvenzen der Stadtwerke Gera AG und der Geraer Ver-kehrsbetrieb GmbH stehen, direkt als Entnahme aus der allgemeinen Rücklage im Eigenkapital (§ 20 Abs. 2 Thür-GemHV-Doppik) in Höhe von 18.727.539,78 Euro umzubuchen.

5. Zuständigkeit des Beschlussgremiums Die rechtliche Zuständigkeit des Stadtrates ergibt sich aus zweierlei Hinsicht: Ein Haushaltssicherungskonzept bzw. dessen Fortschreibung ist gemäß § 4 Abs. 3 ThürKDG vom Stadtrat zu beschließen und bedarf einer rechtsaufsichtlichen Genehmigung. Darüber hinaus ergeben sich aus dem HSK 2.0 Veränderungen der Konsolidierungsmaßnah-men. Diese sind gemäß § 4 Abs. 4 ThürKDG vom Stadtrat zu beschließen. Anlagen 2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2023 Erläuterungen zur Maßnahmenübersicht der 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungs-

konzeptes 2013 - 2023 (Anhang XVII. Konsolidierungsmaßnahmen)

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2. Fortschreibung

Haushaltssicherungskonzept

2013-2023

Drucksachen-Nr. 43/2015

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

Gliederung Titel

I. Allg. Aufgaben Einzelaufstellung

Anhang - Leistungsumfang

Anhang - Einsparprüfung

Anhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

II. Personalaufwendungen

1. Personalaufwendungen im Kernhaushalt

2. Personalaufwendungen öffentlicher Fonds, Einrichtungen

(Eigenbetriebe, Zweckverbände), Unternehmen an denen

die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist

3. Summe Personalaufwendungen Nr. 1 und 2

4. Personalaufwendungen für den Bereich der

Kindertagesbetreuung soweit diese auf Dritte (freie Träger)

ausgegliedert wurde

III. Freiwillige Leistungen

IV. Transferaufwendungen

V. Soziale Leistungen

VI. Aufgaben der Kommunalen Zusammenarbeit

VII. Umlagen

VIII. Verbindlichkeiten

IX. Kassenkredite

X. Steuern, Gebühren, Beiträge und ähnliche Abgaben

Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer

Sonstige Steuern und Verwaltungsgebühren

Gebührenhaushalte

Entwicklung der Gewerbesteuer

Prüfung der Abgaben

XI. Forderungen

XII. Schlüsselzuweisungen

XIII. Erträge aus Beteiligungen

XIV. Investitionen

XV. Entwicklung des Eigenkapitals

XVI. Demografische Entwicklung

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

Anhang - Detaillierte Maßnahmenübersicht

von der Gemeinde auszufüllen:Inhaltsverzeichnisbeigefügt

1 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3

278.965.275 274.675.430 257.291.080

* Grundlage bildet der Stellenplan 2015** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2014 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2014 vorliegt.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2014 *** 2015 2016 2015 201511 Innere Verwaltung 15,17 % 15,98 % 14,93 % 340,1150 13.350.480 Ob: notwendige Pflichtaufgaben zur Erhaltung der

Arbeitsfähigkeit und ordnungsgemäßer Geschäftsführung des Verwaltungsbetriebes i. S. § 33 ThürKO

Umfang: derzeitiger Umfang wird durch erhöhte Bedarfe der Zielgruppen, sowohl intern als auch extern, bestimmt

12 Sicherheit und Ordnung 5,72 % 5,83 % 6,17 % 255,2750 13.525.620 Ob: notwendige Pflichtaufgaben eWK und üWK (Ordnungsbehördenaufgaben)

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig; Erhöhung infolge veränderten Asylaufkommens zu erwarten (Ausländerrecht/Staatsangehörigkeiten)

20 Schulträgeraufgaben, allgemeine Schulverwaltung

0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,0000 0

21 Schulträgeraufgaben allgemeinbildende Schulen

2,87 % 2,66 % 2,64 % 29,7524 1.321.200 Ob: notwendige Pflichtaufgaben als Schulträger, Hortbetreuung im üWK

Umfang: derzeitiger Umfang wird durch Schulnetzplanung bestimmt

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des VorjahresSumme 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 2 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3

278.965.275 274.675.430 257.291.080

* Grundlage bildet der Stellenplan 2015** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2014 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2014 vorliegt.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2014 *** 2015 2016 2015 2015

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des VorjahresSumme 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

22 Schulträgeraufgaben Förderschulen

0,20 % 0,20 % 0,20 % 2,3550 137.330 Ob: notwendige Pflichtaufgaben als Schulträger

Umfang: derzeitiger Umfang wird durch Schulnetzplanung bestimmt

23 Schulträgeraufgaben berufliche Schulen

1,19 % 1,12 % 1,11 % 11,9800 546.760 Ob: notwendige Pflichtaufgaben als Schulträger

Umfang: derzeitiger Umfang wird durch Schulnetzplanung bestimmt

24 Schulträgeraufgaben Schülerbeförderung, Sonstiges

0,58 % 0,68 % 0,74 % 5,8000 250.910 Ob: notwendige Pflichtaufgaben als Schulträger

Umfang: derzeitiger Umfang wird durch Schulnetzplanung bestimmt

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 3 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3

278.965.275 274.675.430 257.291.080

* Grundlage bildet der Stellenplan 2015** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2014 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2014 vorliegt.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2014 *** 2015 2016 2015 2015

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des VorjahresSumme 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

25 Wissenschaft, Museen, Zoologische Gärten, Botanische Gärten

1,11 % 1,37 % 1,21 % 43,5900 2.120.690 Ob: keine Pflichtaufgaben i. S. § 2 Abs. 3 ThürKO, mit Ausnahme Produkt "Stadtarchiv" = Vollzug des ThürArchivG

Umfang: nutzerabhängig und nach Maßgabe des Haushaltes

Notwendige Aufgabe zur kulturellen Daseinsvorsorge mit unmittelbaren Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune > weiche Standortfaktoren ausbauen, Attraktivität steigern

26 Theater, Musikpflege, Musikschulen

2,08 % 2,21 % 2,38 % 19,9800 1.275.290 Ob: keine Pflichtaufgaben i. S. § 2 Abs. 3 ThürKO

Umfang: nach Maßgabe des Haushaltes und bestehender Verträge

Notwendige Aufgabe zur kulturellen Daseinsvorsorge mit unmittelbaren Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune > weiche Standortfaktoren ausbauen, Attraktivität steigern

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 4 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3

278.965.275 274.675.430 257.291.080

* Grundlage bildet der Stellenplan 2015** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2014 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2014 vorliegt.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2014 *** 2015 2016 2015 2015

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des VorjahresSumme 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

27 Volkshochschulen, Büchereien, u.a. 0,74 % 0,75 % 0,80 % 28,2500 1.594.360 Ob: notwendige Pflichtaufgabe für Produkt "Volkshochschule" (Vollzug Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz), Produkt "Bibliothek" keine Pflichtaufgabe i. S. § 2 Abs. 3 ThürKO

Umfang: nutzerabhängig und nach Maßgabe des Haushaltes

Notwendige Bildungsaufgabe entsprechend dem Erwachsenenbildungsgesetz mit unmittelbaren Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune > lebenslanges Lernen, Förderung der Integration, weiche Standortfaktoren ausbauen, Attraktivität steigern

28 Heimat und sonstige Kulturpflege 0,66 % 1,08 % 1,12 % 20,3100 1.010.200 Ob: keine Pflichtaufgaben i. S. § 2 Abs. 3 ThürKO

Umfang: nach Maßgabe des Haushaltes

Notwendige Aufgabe zur kulturellen Daseinsvorsorge mit unmittelbaren Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune > weiche Standortfaktoren ausbauen, Attraktivität steigern

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 5 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3

278.965.275 274.675.430 257.291.080

* Grundlage bildet der Stellenplan 2015** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2014 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2014 vorliegt.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2014 *** 2015 2016 2015 2015

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des VorjahresSumme 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

29 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften

0,05 % 0,04 % 0,06 % 0,1500 9.280 Ob: keine Pflichtaufgabe i.S. § 2 Abs. 3 ThürKO, steht nur in Verbindung mit Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln

Umfang: bedarfs- und fördermittelgeberabhängig

Aufgabe notwendig zur Bearbeitung von Anträgen im Zusammenhang mit Fördermittelbereitstellung an Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften.

31 Soziale Hilfen nach SGB und AsylbLG

22,16 % 24,09 % 26,01 % 114,6350 5.137.950 Ob: Vollzug von Sozialgesetzen des Bundes in Verbindung mit Ausführungsgesetzen des Freistaates Thüringen = notwendige Pflichtaufgaben eWK und üWK

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig; Erhöhung infolge veränderten Asylaufkommens zu erwarten

33 Förderung der Wohlfahrtspflege 0,05 % 0,07 % 0,07 % 2,3500 70.030 Ob: notwendige Unterstützung bei der Erfüllung von Pflichtaufgaben durch Dritte

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig; Erhöhung infolge veränderten Asylaufkommens zu erwarten

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 6 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3

278.965.275 274.675.430 257.291.080

* Grundlage bildet der Stellenplan 2015** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2014 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2014 vorliegt.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2014 *** 2015 2016 2015 2015

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des VorjahresSumme 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

34 Weitere soziale Bereiche 1,22 % 1,33 % 1,42 % 26,0850 1.261.140 Ob: Vollzug von Sozialgesetzen des Bundes in Verbindung mit Ausführungsgesetzen des Freistaates Thüringen = notwendige Pflichtaufgaben eWK und üWK

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig; Erhöhung infolge veränderten Asylaufkommens zu erwarten

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 7 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3

278.965.275 274.675.430 257.291.080

* Grundlage bildet der Stellenplan 2015** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2014 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2014 vorliegt.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2014 *** 2015 2016 2015 2015

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des VorjahresSumme 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

35 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen

0,09 % 0,08 % 0,08 % 3,2000 161.060 Ob: Vollzug von Sozialgesetzen des Bundes in Verbindung mit Ausführungsgesetzen des Freistaates Thüringen = notwendige Pflichtaufgaben eWK und üWK; Ausnahme Produkt "Ehrenamtszentrale" = keine Pflichtaufgabe i. S. § 2 Abs. 3 ThürKO

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig; Erhöhung infolge veränderten Asylaufkommens zu erwarten

MigrationsbeauftragteWichtige Schnittstelle der Verwaltung mit Vereinen, Personen, Ministerien zur Förderung der Integration von ausländischen Mitbürgern (weiter zunehmende Bedeutung im Bezug auf wachsende Flüchtlingsproblematik)

EhrenamtszentraleIst die Einzige in kommunaler Hand als wichtige Anlauf- und Koordinierungsstelle für alle Aktivitäten im Bereich Förderung von Selbsthilfegruppen, Seniorenbeirat, Altenhilfe und Psychiartriekoordination. Außerdem Förderung des Ehrenamts unter Rekrutierung von Fördergeldern und Zuwendungen von Ehrenamtsstiftung (Land), Wohnungsbaugesellschaften oder Krankenkassen. Schaffung von Synergien und Multiplikatoreffekten, um bürgerschaftliches Potential zu aktivieren und zu bündeln.

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 8 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3

278.965.275 274.675.430 257.291.080

* Grundlage bildet der Stellenplan 2015** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2014 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2014 vorliegt.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2014 *** 2015 2016 2015 2015

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des VorjahresSumme 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und deren Einrichtungen

15,47 % 15,97 % 17,08 % 79,2850 4.341.420 Ob: Vollzug von Sozialgesetzen des Bundes in Verbindung mit Ausführungsgesetzen des Freistaates Thüringen = notwendige Pflichtaufgaben eWK und üWK, Ausnahme Produkt 3663 "öffentliche Spielplätze" = freiwillig

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig; Erhöhung infolge veränderten Asylaufkommens zu erwarten

Produktbeschreibung "Spielplätze":Bereitstellung und Unterhaltung von Spielplätzen und -anlagen einschl. regelmäßiger technischer Kontrollen, Reinigung, Reparaturen und Beauftragung von TÜV-Prüfungen auf allen kommunalen, öffentlichen Spielplätzen; Verkehrssicherungspflicht; Planung von Spielanlagen, Einkauf bzw. Bau von Spielgeräten sowie Bau von Spielanlagen. Keine Pflichtaufgabe i. S. § 2 Abs.3 ThürKO, aber im Rahmen Eigentümerfunktion bei bestehenden Anlagen Pflichtaufgabe nach § 823 BGB i.V.m. versch. DIN-Vorschriften (Verkehrssicherheit)

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 9 von 241

Page 20: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3

278.965.275 274.675.430 257.291.080

* Grundlage bildet der Stellenplan 2015** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2014 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2014 vorliegt.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2014 *** 2015 2016 2015 2015

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des VorjahresSumme 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

41 Gesundheitsdienste 1,00 % 1,06 % 1,13 % 26,2000 1.573.160 Ob: Vollzug von Sozialgesetzen des Bundes in Verbindung mit Ausführungsgesetzen des Freistaates Thüringen = notwendige Pflichtaufgaben eWK und üWK

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig; Erhöhung infolge veränderten Asylaufkommens zu erwarten

42 Sportförderung 2,34 % 3,40 % 2,29 % 4,6700 298.930 Ob: Vollzug § 2 Abs. 1 ThürSportFG

Umfang: nach Maßgabe des Haushaltes; besondere Erschwernis infolge erheblicher Hochwasserschäden

51 Räumliche Planung und Entwicklung

1,63 % 1,78 % 1,79 % 45,7200 2.603.000 Ob: notwendige Pflichtaufgaben nach dem BauGB und Nebengesetze (eWK) und Thür. Geodateninfrastrukturgesetz (üWK)

Umfang: abhängig von Planungserfordernissen52 Bauen und Wohnen 0,66 % 0,68 % 0,75 % 30,0500 1.759.900 Ob: notwendige Pflichtaufgaben eWK und üWK

(Bauordnungsbehördenaufgaben);

Umfang: bedarfsabhängig derzeitiger Umfang notwendig

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 10 von 241

Page 21: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3

278.965.275 274.675.430 257.291.080

* Grundlage bildet der Stellenplan 2015** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2014 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2014 vorliegt.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2014 *** 2015 2016 2015 2015

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des VorjahresSumme 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

53 Ver- und Entsorgung 2,28 % 1,21 % 1,24 % 4,2000 157.870 Ob: notwendige finanzielle Transferleistungen an Ver- und Entsorgungsbetriebe (eWK) und notwendige Pflichtaufgaben als Abfallbehörde (üWK);

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig

54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV

12,17 % 13,23 % 11,79 % 74,0800 3.645.370 Ob: notwendige Pflichtaufgaben als Straßenbaulastträger (eWK) und als Verkehrsbehörde (üWK) mit Ausnahme Produkt Flugplatz (freiwillig) und Produkt Anschlussbahn IG Langenberg (freiwillig, aber bis 2023 wegen Fördermitteleinsatz notwendig)

Umfang: fehlende Investitionsmittel führen zu erhöhten Unterhalt

Produkte "Flugplatz" und "Anschlussbahn":Beide Produkte dienen der Erschließung der Stadt auf dem Luftwege, bzw. Schienenweg zur Absicherung der Verbindung zu Gewerbestandorten und Stadtgebieten. Die ausgereichten Fördermittel sind u.a. die nächsten 15 Jahre zu nutzen und die Verwendung nachzuweisen.

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 11 von 241

Page 22: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3

278.965.275 274.675.430 257.291.080

* Grundlage bildet der Stellenplan 2015** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2014 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2014 vorliegt.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2014 *** 2015 2016 2015 2015

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des VorjahresSumme 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofs- und Bestattungswesen

1,88 % 2,54 % 2,25 % 74,6626 3.320.980 Ob: notwendige Pflichtaufgaben eWK (Produkt: Friedhöfe und Bestattungen, Produkt: Kommunalwald) und Aufgaben zum Gewässerschutz, zum Bodenschutz, zum Naturschutz und zum Immissionsschutzaufgaben (üWK). Ausnahmen: Produkt Grün und Parkanlagen (freiwillig) Produkt BgA Krematorium (freiwillig)

Umfang: derzeitiger Umfang bei den Pflichtaufgaben notwendig

56 Umweltschutz 0,01 % 0,01 % 0,01 % 0,9800 24.040 Ob: notwendige Pflichtaufgaben zum Vollzug Chemikalienrecht (üWK)

Umfang: derzeitiger Umfang notwendig

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 12 von 241

Page 23: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben Einzelaufstellung

Summe 1 Summe 2 Summe 3

278.965.275 274.675.430 257.291.080

* Grundlage bildet der Stellenplan 2015** Zeile 2 a) Personalaufwendungen*** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2014 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2014 vorliegt.

Summe 1 Vorjahr

Summe 2 Planjahr

Summe 3 Folgejahr

Personal- bestand (Anzahl Beschäftigter im

Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

2014 *** 2015 2016 2015 2015

Summe 1 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Rechnungsergebnis des VorjahresSumme 2 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des PlanjahresSumme 3 = Summe der laufenden Aufwendungen aus dem Haushaltsplan des Folgejahres (soweit bekannt)

Begründung, ob und in welchem Umfang die Aufgabe notwendig ist

prozentualer Anteil der Aufwendungen der jeweiligen Produktziffer im Verhältnis zu

Beschreibung der AufgabePro-duktZiffer

Personal

57 Wirtschaft und Tourismus 0,20 % 0,38 % 0,39 % 8,3600 541.600 Ob: keine Pflichtaufgaben i. S. § 2 Abs. 3 ThürKO

Umfang: nach Maßgabe des Haushaltes

Notwendige Aufgabe zur Sicherung der Entwicklung von Hotel- und Gastgewerbe, unmittelbare Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune, wesentlicher Einfluss auf alle Branchen der Wirtschaft (Studie vorhanden).

Das Produkt "Stadtmöblierung" teilt sich in einen pflichtigen und einen freiwilligen Teil. Pflichtleistung = Verkehrssicherungspflicht von Stadtmöbeln in kommunaler Baulast; freiwillige Leistung = Fahrgastunterstände und Großwerbeanlagen (im Rahmen eines Außenwerbevertrags). Der durch die freiwillige Leistung beschriebene Teil soll künftig an das in der Stadt Gera tätige ÖPNV-Unternehmen abgegeben werden.

61 Allgemeine Finanzwirtschaft 2,73 % 2,16 % 2,20 % 0,0000 0

62 Beteiligungen, Sondervermögen (soweit diese nicht einem anderen Produkt direkt zugeordnet werden können)

5,73 % 0,11 % 0,12 % 0,0000 0

1.252,0350 60.038.570

üWK = übertragener WirkungskreiseWK = eigener Wirkungskreis 13 von 241

Page 24: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Leistungsumfang

Art der Aufgaben: pflichtig

Art der Aufgaben: übertragen

* Grundlage bildet der Stellenplan 2015 Art der Aufgaben: vermischt, tlw. grds. nicht pflichtig und tlw. Übertragen

** Zeile 2 a) Personalaufwendungen Art der Aufgaben: freiwillig (nur § 2 Abs. 2 ThürKO - Aufgaben eigener Wirkungskreis ohne Pflicht)

Personal- bestand (Anzahl

Beschäftigter im Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

11 Innere Verwaltung 340,1150 13.350.480 11111001

11121100

11131400

11211300

11221300

11311300

11414500

11432500

11441003

11452100

11472100

11612200

11712200

11732020

11811600

11912100

11921600

12 Sicherheit und Ordnung 255,2750 13.525.620 12111003

12122100

12212400

12222400

12252500

12314100

12342400

12352400

12412400

12434100

12612600

12712600

12722600

12812600

20 Schulträgeraufgaben, allgemeine Schulverwaltung

0,0000 0

21 Schulträgeraufgaben allgemeinbildende Schulen

29,7524 1.321.200 21113300

21613300

21713300

21813300

22 Schulträgeraufgaben Förderschulen

2,3550 137.330 22113300

23 Schulträgeraufgaben berufliche Schulen

11,9800 546.760 23113300

24 Schulträgeraufgaben Schülerbeförderung, Sonstiges

5,8000 250.910 24113300

24313300

24413300

25 Wissenschaft, Museen, Zoologische Gärten, Botanische Gärten

43,5900 2.120.690 25213600

25222100

25313600

26 Theater, Musikpflege, Musikschulen

19,9800 1.275.290 26123600

26313600

27 Volkshochschulen, Büchereien, u.a.

28,2500 1.594.360 27113600

27213600

28 Heimat und sonstige Kulturpflege

20,3100 1.010.200 28123600

28133600

dazugehörige Produkte und produktverantwortlicher Fachdienst

im Planjahr 2015

Alle Leistungen der Schulträgeraufgaben werden in den jeweiligen schulartbezogenen Produkten abgerechnet.

Pro-duktZiffer

Beschreibung der Aufgabe

Personal

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 14 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Leistungsumfang

Art der Aufgaben: pflichtig

Art der Aufgaben: übertragen

* Grundlage bildet der Stellenplan 2015 Art der Aufgaben: vermischt, tlw. grds. nicht pflichtig und tlw. Übertragen

** Zeile 2 a) Personalaufwendungen Art der Aufgaben: freiwillig (nur § 2 Abs. 2 ThürKO - Aufgaben eigener Wirkungskreis ohne Pflicht)

Personal- bestand (Anzahl

Beschäftigter im Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

dazugehörige Produkte und produktverantwortlicher Fachdienst

im Planjahr 2015

Pro-duktZiffer

Beschreibung der Aufgabe

Personal

29 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften

0,1500 9.280 29114400

31 Soziale Hilfen nach SGB und AsylbLG

114,6350 5.137.950 31113100

31123100

31133100

31143100

31153100

31163100

31213100

31263100

31313100

31413500

31543100

33 Förderung der Wohlfahrtspflege 2,3500 70.030 33113100

34 Weitere soziale Bereiche 26,0850 1.261.140 34113400

34213100

34313000

34423100

34523100

34613100

34723100

34813100

35 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen

3,2000 161.060 35112100

35123000

35133000

35143100

35153000

36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und deren Einrichtungen

79,2850 4.341.420 36113400

36213400

36313400

36323400

36333400

36343400

36353400

36373400

36513400

36613400

36634800

36713300

36723400

41 Gesundheitsdienste 26,2000 1.573.160 41132200

41413500

42 Sportförderung 4,6700 298.930 42114500

42414500

51 Räumliche Planung und Entwicklung

45,7200 2.603.000 51124400

51144100

51154900

51174500

51181003

52 Bauen und Wohnen 30,0500 1.759.900 52114900

52214400

52223100

52314900

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 15 von 241

Page 26: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Leistungsumfang

Art der Aufgaben: pflichtig

Art der Aufgaben: übertragen

* Grundlage bildet der Stellenplan 2015 Art der Aufgaben: vermischt, tlw. grds. nicht pflichtig und tlw. Übertragen

** Zeile 2 a) Personalaufwendungen Art der Aufgaben: freiwillig (nur § 2 Abs. 2 ThürKO - Aufgaben eigener Wirkungskreis ohne Pflicht)

Personal- bestand (Anzahl

Beschäftigter im Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

dazugehörige Produkte und produktverantwortlicher Fachdienst

im Planjahr 2015

Pro-duktZiffer

Beschreibung der Aufgabe

Personal

53 Ver- und Entsorgung 4,2000 157.870 53512200

53744200

54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV

74,0800 3.645.370 54124100

54134100

54144800

54214100

54314100

54414100

54514100

54524100

54614100

54714100

54814100

54824100

55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofs- und Bestattungswesen

74,6626 3.320.980 55114800

55214200

55244200

55314800

55324800

55414200

55434200

55514800

56 Umweltschutz 0,9800 24.040 56114200

57 Wirtschaft und Tourismus 8,3600 541.600 57111200

57314100

57323600

57513600

61 Allgemeine Finanzwirtschaft 0,0000 0 61112200

61122200

61212200

62 Beteiligungen, Sondervermögen (soweit diese nicht einem anderen Produkt direkt zugeordnet werden können)

0,0000 0 62212200

62512200

1.252,0350 60.038.570

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 16 von 241

Page 27: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Einsparprüfung

laufende Aufgabenkritik durch Leistungskritik vor allem bei Stellenwiederbesetzung

produktverantw. FD - laufende intere OU, Abschluss in 2015

abgeschlossene Aufgaben-/ Leistungskritik - im PEK dargestellt

Umsetzung einer produktbezogenen Konzeption

* Grundlage bildet der Stellenplan 2015 laufende interne OU, Abschluss voraussichtlich 2016

** Zeile 2 a) Personalaufwendungen Umsetzung nach geplanten externen OU ab 2016

Personal- bestand (Anzahl

Beschäftigter im Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

11121100

11131400

11211300

11221300

11311300

11414500

11472100

11612200

11712200

12212400

12222400

12342400

12352400

12412400

12612600

12712600

12722600

12812600

20 Schulträgeraufgaben, allgemeine Schulverwaltung

0,0000 0

21113300

21613300

21713300

21813300

22113300

23113300

24113300

24313300

24413300

11732020

11811600

11912100

11921600

Pro-duktZiffer

Beschreibung der Aufgabe

Personal

11 Innere Verwaltung 340,1150

dazugehörige Produkte und produktverantwortlicher Fachdienstim Planjahr 2015

produktverantw. FD - abgeschlossene externe OU - Umsetzungsplanungproduktverantw. FD - geplante externe OU für 2015

11452100

13.350.480 11111001

11432500

11441003

21 Schulträgeraufgaben allgemeinbildende Schulen

12 Sicherheit und Ordnung 255,2750

29,7524

24 Schulträgeraufgaben Schülerbeförderung, Sonstiges

5,8000

23 Schulträgeraufgaben berufliche Schulen

11,9800

22 Schulträgeraufgaben Förderschulen

2,3550

12252500

12434100

Alle Leistungen der Schulträgeraufgaben werden in den jeweiligen schulartbezogenen Produkten abgerechnet.

1.321.200

13.525.620 12111003

12122100

12314100

250.910

137.330

546.760

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 17 von 241

Page 28: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Einsparprüfung

laufende Aufgabenkritik durch Leistungskritik vor allem bei Stellenwiederbesetzung

produktverantw. FD - laufende intere OU, Abschluss in 2015

abgeschlossene Aufgaben-/ Leistungskritik - im PEK dargestellt

Umsetzung einer produktbezogenen Konzeption

* Grundlage bildet der Stellenplan 2015 laufende interne OU, Abschluss voraussichtlich 2016

** Zeile 2 a) Personalaufwendungen Umsetzung nach geplanten externen OU ab 2016

Personal- bestand (Anzahl

Beschäftigter im Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

1173 1181 1191 1192

Pro-duktZiffer

Beschreibung der Aufgabe

Personal

11 Innere Verwaltung 340,1150

dazugehörige Produkte und produktverantwortlicher Fachdienstim Planjahr 2015

produktverantw. FD - abgeschlossene externe OU - Umsetzungsplanungproduktverantw. FD - geplante externe OU für 2015

114513.350.480 1111 1143 114425213600

25222100

25313600

26123600

26313600

27113600

27213600

28123600

28133600

29114400

31113100

31123100

31133100

31143100

31153100

31163100

31213100

31263100

31313100

31413500

31543100

33113100

25 Wissenschaft, Museen, Zoologische Gärten, Botanische Gärten

43,5900

29 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen

0,1500

28

2.120.690

1.010.200

9.280

Heimat und sonstige Kulturpflege

20,3100

1.275.290

27 Volkshochschulen, Büchereien, u.a.

28,2500 1.594.360

26 Theater, Musikpflege, Musikschulen

19,9800

5.137.950

33 Förderung der Wohlfahrtspflege 2,3500 70.030

31 Soziale Hilfen nach SGB und AsylbLG

114,6350

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 18 von 241

Page 29: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Einsparprüfung

laufende Aufgabenkritik durch Leistungskritik vor allem bei Stellenwiederbesetzung

produktverantw. FD - laufende intere OU, Abschluss in 2015

abgeschlossene Aufgaben-/ Leistungskritik - im PEK dargestellt

Umsetzung einer produktbezogenen Konzeption

* Grundlage bildet der Stellenplan 2015 laufende interne OU, Abschluss voraussichtlich 2016

** Zeile 2 a) Personalaufwendungen Umsetzung nach geplanten externen OU ab 2016

Personal- bestand (Anzahl

Beschäftigter im Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

1173 1181 1191 1192

Pro-duktZiffer

Beschreibung der Aufgabe

Personal

11 Innere Verwaltung 340,1150

dazugehörige Produkte und produktverantwortlicher Fachdienstim Planjahr 2015

produktverantw. FD - abgeschlossene externe OU - Umsetzungsplanungproduktverantw. FD - geplante externe OU für 2015

114513.350.480 1111 1143 114434113400

34213100

34313000

34423100

34523100

34613100

34723100

34813100

35143100

36113400

36213400

36313400

36323400

36333400

36343400

36353400

36373400

36513400

36613400

36634800

36713300

36723400

41132200

41413500

42114500

42414500

51124400

51144100

51154900

51174500

51181003

52114900

52214400

52223100

52314900

1.261.140

1.759.900

161.060 35112100

34 Weitere soziale Bereiche 26,0850

41 Gesundheitsdienste 26,2000 1.573.160

35123000

35133000

35153000

36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und deren Einrichtungen

79,2850 4.341.420

35 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen

3,2000

52 Bauen und Wohnen 30,0500

298.930

51 Räumliche Planung und Entwicklung

45,7200 2.603.000

42 Sportförderung 4,6700

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 19 von 241

Page 30: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Einsparprüfung

laufende Aufgabenkritik durch Leistungskritik vor allem bei Stellenwiederbesetzung

produktverantw. FD - laufende intere OU, Abschluss in 2015

abgeschlossene Aufgaben-/ Leistungskritik - im PEK dargestellt

Umsetzung einer produktbezogenen Konzeption

* Grundlage bildet der Stellenplan 2015 laufende interne OU, Abschluss voraussichtlich 2016

** Zeile 2 a) Personalaufwendungen Umsetzung nach geplanten externen OU ab 2016

Personal- bestand (Anzahl

Beschäftigter im Planjahr) *

Personal- ausgaben

im Planjahr in Euro **

1173 1181 1191 1192

Pro-duktZiffer

Beschreibung der Aufgabe

Personal

11 Innere Verwaltung 340,1150

dazugehörige Produkte und produktverantwortlicher Fachdienstim Planjahr 2015

produktverantw. FD - abgeschlossene externe OU - Umsetzungsplanungproduktverantw. FD - geplante externe OU für 2015

114513.350.480 1111 1143 114453512200

53744200

54144800

55114800

55214200

55244200

55314800

55324800

55414200

55434200

55514800

56114200

57111200

57323600

57513600

61 Allgemeine Finanzwirtschaft 0,0000 0 61112200

61122200

61212200

62 Beteiligungen, Sondervermögen (soweit diese nicht einem anderen Produkt direkt zugeordnet werden können)

0,0000 0 62212200

62512200

377,4926 19.688.470

74,0800 54124100

24.040

54824100

53 Ver- und Entsorgung 4,2000 157.870

57314100

57 Wirtschaft und Tourismus 541.600

56 Umweltschutz 0,9800

54714100

54814100

55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofs- und Bestattungswesen

74,6626 3.320.980

54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV

3.645.370 54614100

54514100

54524100

54134100

8,3600

54214100

54314100

54414100

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 20 von 241

Page 31: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

1111 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 30,20 30,29 24,20 26,28

1111 11200001 Anzahl VbE gesamt per 31.12. 1.076,00 1.065,00 1.081,00 1.049,43

1111 11200002 Anzahl Beschäftigte gesamt per 31.12. 1.274,00 1.226,00 1.234,00 1.200,00

1111 11200013 VbE gesamt je 1000 Einwohner per 31.12. 10,80 10,80 11,00 11,03

1112 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 4,58 5,45 4,37 4,23

1112 11120003 Anzahl Pressekonferenzen (Vorbereitung/Mitwirkung) 152,00 201,00 162,00 169,00

1112 11120004 Anzahl Pressemitteilungen 1.693,00 1.480,00 1.892,00 2.376,00

1112 11120005 Anzahl Öffentliche Bekanntmachungen 443,00 385,00 377,00 405,00

1113 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 9,25 9,57 9,47 8,43

1113 11130001 Anzahl Sitzungen Stadtrat 11,00 12,00 13,00 13,00

1113 11130002 Anzahl Stadtratsmitglieder 46,00 46,00 46,00 43,00

1113 11130003 Anzahl Sitzungen Ausschüsse 123,00 113,00 113,00 93,00

1113 11130006 Anzahl Sitzungen Ortsteilräte 138,00 144,00 153,00 145,00

1121 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 2,02 1,92 1,87 1,88

1121 00000014 Anzahl Auszubildende und BA-Studenten per 30.06. des Jahres 41,00 44,00 38,00 42,00

1121 11210003 Zahl der Ausbildungsberufe 3,00 4,00 9,00 12,00

1121 11210011 Anzahl Fortbildungstage für Mitarbeiter 660,00 874,00 855,00 551,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 21 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

1122 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 15,46 13,12 15,18 13,88

1122 00000013 Anzahl besetzte Stellen Altersteilzeit - Freizeitphase per 30.06. des Jahres 44,65 51,68 52,00 57,19

1122 00000015 Anzahl besetzte Stellen Überhang per 30.06. des Jahres 17,03 0,00 2,00 0,00

1122 11200003 Fluktuation Gesamtjahr Abgänge Beschäftigte 108,00 92,00 44,00 71,00

1122 11200004 Fluktuation Gesamtjahr Zugänge Beschäftigte 36,00 71,00 54,00 31,00

1122 11220001 Anzahl Personalfälle (Bearbeitungsfälle Gesamtjahr) 17.532,00 15.336,00 15.408,00 15.972,00

1122 11220004 Anzahl arbeitsmed. Vorsorgeuntersuchungen 368,00 391,00 354,00 347,00

1122 11220005 Anzahl Abrechnungsfälle 17.628,00 16.200,00 16.308,00 16.092,00

1122 11220008 Fallzahl Beihilfe 680,00 649,00 632,00 676,00

1131 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 4,51 5,36 5,76 5,37

1131 11310003 Anzahl durchgeführte Stellenbewertungen, die an Personalrat übergeben wurden 156,00 104,00 109,00 78,00

1131 11310008 Anzahl modellierter Geschäftsprozesse 21,00 16,00 23,00

1141 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 13,32 17,64 21,27

1143 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 16,32 17,15 19,53 13,30

1143 11430001 Anzahl Bürgerkontakte 95.171,00 96.930,00 71.742,00 71.338,00

1143 11430003 Öffnungsstunden je Woche 70,00 70,00 68,00 38,00

1144 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 14,80 13,45 14,75 18,55

1144 11440004 Telefon- und Faxanschlüsse 1.585,00 1.580,00 1.580,00 1.585,00

1144 11440013 Anzahl IT-gestützte Büroarbeitsplätze 919,00 925,00 925,00 950,00

1144 11440015 Anzahl vernetzte IT-gestützte Büroarbeitsplätze (Intranet und Internet) 895,00 897,00 897,00 900,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 22 von 241

Page 33: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

1145 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 14,41 12,64 14,03 14,42

1145 11451001 Anzahl interne u. externe Anfragen Zwischenarchiv 1.705,00 1.857,00 1.661,00 1.683,00

1145 11451002Kassation nichtarchivwürdiger Unterlagen in lfd. Metern nach Ablauf Aufbewahrungsfrist durch Zwischenarchiv

29,80 9,00 21,00 4,90

1145 11453002 Anzahl bearbeitete Schadensfälle (Versicherung) 970,00 1.014,00 829,00 697,00

1161 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 53,57 54,30 54,58

1161 11610022 Durchschnittliche Anzahl Steuerbescheide pro Vollzeitstelle im Steuerwesen 13.142,00 8.218,00 8.338,00 14.819,00

1171 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 6,30 6,03 4,98 4,85

1172 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 1,71 1,00

1173 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 3,15 3,26 2,40 1,95

1181 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 6,14 6,07 6,55 5,18

1181 11810001 Anzahl Aufträge Beratung/Sonstige Prüfung 383,00 251,00 357,00 302,00

1181 11810003 Anzahl Prüfungen 129,00 130,00 137,00 83,00

1191 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 3,96 3,96 3,03 4,03

1191 11910001 Anzahl abgeschlossene Fälle gerichtlicher Vertretung 68,00 71,00 87,00 74,00

1191 11910003 Anzahl gestellte Strafanträge 104,00 106,00 74,00 97,00

1191 11910004 Anzahl noch laufende Verfahren 202,00 198,00 171,00 347,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 23 von 241

Page 34: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

1192 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 4,46 3,84 3,95 3,95

1192 11920007 Anzahl Vergabeverfahren nach VOL (ab 2011) 79,00 48,00 48,00 39,00

1192 11920008 davon EU-weit 5,00 5,00 5,00 2,00

1192 11920009 davon national öffentlich 14,00 12,00 20,00 17,00

1192 11920010 davon national freihändig/beschränkt 60,00 31,00 23,00 20,00

1192 11920011 Anzahl Vergabeverfahren nach VOB (ab 2011) 137,00 157,00 89,00 123,00

1192 11920012 davon EU-weit 14,00 42,00 31,00 39,00

1192 11920013 davon national öffentlich 73,00 80,00 23,00 57,00

1192 11920014 davon national freihändig/beschränkt 50,00 35,00 35,00 27,00

1192 11920015 Anzahl der versendeten Aufforderungen zur Angebotsabgabe (ab 2011) 1.363,00 1.615,00 892,00 1.063,00

1192 11920016 Anzahl der abgegebenen Angebote 834,00 955,00 560,00 679,00

1192 11920017 Anzahl der erteilten Zuschläge 286,00 207,00 164,00 169,00

1192 11920018 davon Zuschläge an Geraer Unternehmen (ab 2011) 105,00 55,00 62,00 59,00

1211 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 4,46 3,95 3,85 3,35

1212 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 0,30 0,70 1,09 0,69

1212 12124001 Anzahl Wahlberechtigte Kommunalwahl 0,00 83.252,00 652,00 652,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 24 von 241

Page 35: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

1221 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 21,38 20,62 23,39 23,87

1221 12210001 Anzahl ordnungsrechtlicher Verfahren FG 2420 1.188,00 679,00 550,00 789,00

1221 12210008 Einsatzstunden an Wochenenden/Feiertagen FG 2420 0,00 982,50 999,50 985,80

1221 12210016 Anzahl Gewerbekontrollen (je Quartal 50) 182,00 108,00 90,00

1221 12210201 Gewerbean-, -um-, -abmeldungen 1.806,00 2.671,00 2.171,00

1221 12210202 Gewerbeanmeldungen von Gaststättenbetrieben 36,00 53,00 45,00

1221 12210203 Gewerbeerlaubnisse nach § 33 a ff GewO 18,00 152,00 18,00

1221 12210204 Erteilung Reisegewerbekarten 24,00 16,00 34,00

1221 12210251 Bestand aktiver Gewerbebetriebe 7.220,00 7.096,00 6.942,00

1221 12210252 Kontrollen allgemeiner Gewerbevorschriften 72,00 96,00 82,00

1222 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 8,11 8,09 8,05 8,55

1222 12220001 Anzahl Verwarngeldverfahren 17.595,00 14.358,00 15.528,00 14.904,00

1222 12220002 Anzahl Bußgeldverfahren 5.766,00 5.212,00 5.185,00 5.112,00

1222 12220003 Anzahl Kostenbescheide 269,00 168,00 167,00 215,00

1222 12220004 Anzahl Widersprüche gesamt 294,00 203,00 152,00 190,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 25 von 241

Page 36: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

1225 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 20,81 19,40 18,78 19,06

1225 12250002 Anzahl Auskünfte aus Melderegister 35.827,00 35.316,00 24.420,00 19.625,00

1225 12250003 Anzahl bearbeitete melderechtl. Vorgänge (bis 2012) 24.701,00 20.159,00 21.032,00

1225 12250010 Anzahl Genehmigungen Aufenthaltsrecht Ausländer (bis 2012) 2.343,00 1.982,00 212,00

1225 12250011 Anzahl Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen (bis 2012) 1.690,00 2.340,00 317,00

1225 12250012 Anzahl ausländerrechtl. Maßnahmen (Ausweisungen, Strafanzeigen (bis 2012)) 41,00 169,00 7,00

1225 12250015 Anzahl Klageverfahren Aufenthaltsrecht Ausländer (bis 2012) 6,00 26,00 8,00

1225 12250020 Anzahl ausgestellter Dokumente 17.573,00 16.505,00 15.005,00 19.858,00

1225 12250023 Anzahl Vorgänge zur Namensänderung (bis 2012) 20,00 30,00 10,00

1225 12250024 Anzahl Eheschließungen (bis 2012) 345,00 350,00 343,00

1225 12250025 Anzahl Geburten (bis 2012) 1.018,00 991,00 1.076,00

1225 12250026 Anzahl Sterbefälle (bis 2012) 1.537,00 1.956,00 1.600,00

1225 12250029 Anzahl mündliche Auskünfte (bis 2012) 8.815,00 10.967,00 11.305,00

1225 12250040 Anzahl ausgestellter Dokumente Ausländerbehörde 2.063,00

1225 12250042 Anzahl neu erfasster Ausländer 698,00

1225 12250043 Anzahl aktuell aufhältiger Ausländer 3.219,00

1225 12250052 Anzahl der Beurkundung Geburten / Sterbefälle 1.807,00 2.692,00

1225 12250053 Anzahl der Beurkundung Eheschließungen 345,00 343,00

1225 12251001 Anzahl Schiedsstellen 5,00 5,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 26 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

1231 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 7,34 7,65 7,80 7,71

1231 12310001 Anzahl Anträge auf Erlaubnisse/Genehmigungen Personen-/Güterbeförderung gesamt 304,00 344,00 352,00 308,00

1231 12310002 Anzahl erteilte Erlaubnisse/Genehmigungen Personen-/Güterbeförderung gesamt 372,00 347,00 507,00 367,00

1231 12310004 Anzahl Durchsetzungsmaßnahmen 7,00 6,00 8,00 7,00

1231 12310005 Anzahl Betriebsprüfungen 3,00 23,00 23,00 20,00

1231 12310006 Anzahl abgenommene Ortskundeprüfungen 24,00 26,00 29,00 22,00

1231 12310007 Anzahl Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO 1.950,00 1.465,00 1.494,00 1.478,00

1231 12310008 Anzahl Erlaubnisse von Veranstaltungen n. § 29 StVO 53,00 50,00 48,00 42,00

1231 12310009 Anzahl Anordnungen nach § 45 StVO 1.917,00 1.971,00 2.121,00 2.112,00

1231 12310010 Anzahl Bewohnerausweise 3.886,00 2.131,00

1234 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 18,90 19,82 19,48 16,83

1234 12341001 Fahrzeugbestand (zugelassene Fahrzeuge) per 31.12. d. Jahres 58.134,00 58.883,00 59.637,00 57.528,00

1234 12341002 Gesamtfallzahl Zulassungen 18.954,00 18.606,00 17.775,00 16.799,00

1234 12341003 Gesamtfallzahl Außerbetriebsetzungen 13.016,00 12.624,00 12.855,00 12.064,00

1234 12341004 Gesamtfallzahl bearbeitete Überwachungsmaßnahmen Zulassungswesen 6.769,00 6.313,00 4.691,00 4.731,00

1234 12341005 Gesamtfallzahl Widersprüche Zulassungswesen 314,00 334,00 79,00 50,00

1234 12342001 Gesamtfallzahl bearbeitete Fahrerlaubnisse 5.646,00 5.384,00 4.677,00 5.010,00

1234 12342002 Gesamtzahl bearbeitete Fahrerkarten 691,00 549,00 305,00 332,00

1234 12342003 Gesamtfallzahl bearbeitete Überwachungsmaßnahmen Fahrerlaubniswesen 4.167,00 4.151,00 3.797,00 4.703,00

1234 12342004 Gesamtfallzahl der Widersprüche Fahrerlaubniswesen 22,00 24,00 23,00 36,00

1235 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 10,80 9,96 13,16 12,01

1235 12350002 Anzahl der ausgestellten Verwarnungen im ruhenden Verkehr 27.224,00 25.341,00 26.003,00 24.071,00

1235 12352002 Gesamtanzahl der Geschwindigkeitsverstösse 11.305,00 9.025,00 8.891,00 8.950,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 27 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

1241 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 7,24 7,42 7,82 5,75

1241 00000020 Kosten je 1000 Einwohner in EUR 4.769,88 4.921,41 4.830,66 4.492,801241 12410001 Anteil Beanstandungen an besuchten Betrieben in % 2,97 2,22 2,21 3,251241 12410002 Quote der besuchten aufsichtspflichtigen Betriebe in % 72,17 73,66 73,65 61,141241 12410008 Quote d. beanstandeten überwachungspfl. Tierhaltungen % 15,24 12,77 7,64 8,71241 12410009 Quote d. untersuchten überwachungspfl. Tierhaltungen in % 91,93 100 96,77 98,3

1243 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 7,45 7,45 7,58 7,62

1243 12430003 Anzahl betreute Tiere (ohne Pension) vom 01.01.- 31.12. d. Jahres 469,00 463,00 463,00 486,00

1243 12430004 Anzahl Einsätze Tierrettung 423,00 457,00 483,00 461,00

1243 12430005 Anzahl Tierkörperbeseitigung 148,00 183,00 188,00 201,00

1261 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 93,22 88,26 89,02 87,88

1261 12610001 Anzahl Einsatzstunden Brandalarmierung, technische Hilfe 9.717,00 12.331,00 17.869,00 9.227,00

1261 12610002 Anzahl Beratungen vorbeugender Gefahrenschutz 139,00 142,00 182,00 180,00

1261 12610003 Anzahl Brandverhütungsschauen 142,00 156,00 137,00 124,00

1261 12610004 Anzahl Stellungnahmen vorbeugender Gefahrenschutz 153,00 191,00 185,00 215,00

1261 12610009 Anzahl Sicherheitswachen 306,00 297,00 289,00 329,00

1271 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 23,67 24,65 24,09 24,14

1271 12710001 Gesamtzahl der vermittelten Einsätze 93.024,00 94.291,00 94.502,00 93.657,00

1272 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 18,44 21,64 20,64 19,64

1272 12720001 Anzahl Einsätze Rettungsdienst 4.760,00 5.049,00 5.595,00 5.063,00

1272 12720003 Anzahl Einsätze Kassenärztl. Notfalldienst 7.028,00 7.277,00 7.061,00 4.436,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 28 von 241

Page 39: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

1281 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 1,90 2,00 1,94 1,99

2011 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 1,92 1,95 1,95 2,00

2111 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 10,70 16,01 13,33 13,66

2111 21110001 Anzahl Schülerplätze 2.975,00 2.975,00 2.975,00 2.975,00

2111 21110002 Anzahl Schüler 2.526,00 2.587,00 2.539,00 2.563,00

2111 21110007 Anzahl Hortnutzer 2.093,00 2.205,00 2.197,00 2.200,00

2111 21110011 Schüler pro PC-Platz 12,04 12,25 9,22 9,22

2111 21110013 Unterrichtsmittel je Schüler in EUR - Limit Schulen (ab 01.01.2012) 16,32 13,76 1,70

2111 21110014Ausstattungsinvestitionen aus Eigenmitteln je Schüler in EUR (ohne Anteile Schulleiterlimite und Fördermaßnahmen ab 01.01.2012)

13,07 2,39 7,59

2111 21110015 Quote der Übertritte auf das Gymnasium in % 40,64 33,70

2111 21110016 Quote der Übertritte auf die Gesamtschule in % 14,13 17,70

2161 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 5,93 6,26 6,02 6,07

2161 21610001 Anzahl Schülerplätze 1.800,00 1.775,00 1.775,00 1.775,00

2161 21610002 Anzahl Schüler 1.350,00 1.390,00 1.466,00 1.522,00

2161 21610007 Fläche je Schüler in m² 16,46 16,06 15,16 14,64

2161 21610008 Schüler pro PC-Platz 6,29 6,52 6,86 7,07

2161 21610010 Unterrichtsmittel je Schüler in EUR - Limit Schulen (ab 01.01.2012) 20,22 16,54 5,28

2161 21610011Ausstattungsinvestitionen aus Eigenmitteln je Schüler in EUR (ohne Anteile Schulleiterlimite und Fördermaßnahmen ab 01.01.2012)

8,93 2,06 9,02

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 29 von 241

Page 40: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

2171 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 6,69 6,76 6,70 6,93

2171 21710001 Anzahl Schülerplätze 1.663,00 1.663,00 1.663,00 1.663,00

2171 21710002 Anzahl Schüler 1.472,00 1.518,00 1.626,00 1.667,00

2171 21710008 Fläche je Schüler in m² 14,88 14,50 13,47 13,14

2171 21710009 Schüler pro PC-Platz 9,65 9,95 10,65 10,78

2171 21710011 Unterrichtsmittel je Schüler in EUR - Limit Schulen (ab 01.01.2012) 18,92 19,21 3,38

2171 21710012Ausstattungsinvestitionen aus Eigenmitteln je Schüler in EUR (ohne Anteile Schulleiterlimite und Fördermaßnahmen ab 01.01.2012)

15,36 0,68 0,92

2171 21710013 Anteil der Absolventen des Schuljahres mit allgemeiner Hochschulreife in % 96,30 93,00

2181 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 2,22 2,26 2,28 2,53

2181 21810001 Anzahl Schülerplätze 750,00 750,00 750,00 750,00

2181 21810002 Anzahl Schüler 599,00 613,00 608,00 623,00

2181 21810007 Fläche je Schüler in m² 22,66 22,16 22,32 13,53

2181 21810008 Schüler pro PC-Platz 16,64 17,30 14,48 14,83

2181 21810010 Unterrichtsmittel je Schüler in EUR - Limit Schulen (ab 01.01.2012) 18,58 18,32 12,59

2181 21810011Ausstattungsinvestitionen aus Eigenmitteln je Schüler in EUR (ohne Anteile Schulleiterlimite und Fördermaßnahmen ab 01.01.2012)

14,11 0,83 0,44

2181 21810012 Anteil der Absolventen des Schuljahres mit allgemeiner Hochschulreife in % 23,20 23,20

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 30 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

2211 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 3,13 2,86 2,80 3,00

2211 22110001 Anzahl Schülerplätze 490,00 490,00 490,00 350,00

2211 22110002 Anzahl Schüler 275,00 224,00 232,00 211,00

2211 22110008 Fläche je Schüler in m² 38,97 47,84 46,19 38,37

2211 22110009 Schüler pro PC-Platz 2,65 2,13 2,21 2,14

2211 22110011 Unterrichtsmittel je Schüler in EUR - Limit Schulen (ab 01.01.2012) 17,25 20,11 14,61

2211 22110012Ausstattungsinvestitionen aus Eigenmitteln je Schüler in EUR (ohne Anteile Schulleiterlimite und Fördermaßnahmen ab 01.01.2012)

12,05 8,82 11,64

2311 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 15,55 13,86 15,23 12,79

2311 23110001 Anzahl Schülerplätze 5.800,00 5.250,00 5.250,00 5.250,00

2311 23110002 Anzahl Schüler 4.508,00 4.166,00 3.801,00 3.667,00

2311 23110007 Fläche je Schüler in m² 9,34 10,11 11,08 10,58

2311 23110008 Schüler pro PC-Platz 12,57 11,57 10,25 9,97

2311 23110010 Unterrichtsmittel je Schüler in EUR - Limit Schulen (ab 01.01.2012) 0,00 19,08 14,15 5,55

2311 23110011Ausstattungsinvestitionen aus Eigenmitteln je Schüler in EUR (ohne Anteile Schulleiterlimite und Fördermaßnahmen ab 01.01.2012)

7,67 5,05 5,03

2411 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 0,78 1,15 1,12 1,05

2411 24110001 Dichte der Schulstandorte gesamt je 100 km² 18,42 18,42 18,42 18,42

2411 24110002 Durchschnittliche Ausgaben je Schüler in EUR 97,24 89,59 103,29 117,65

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 31 von 241

Page 42: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

2431 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 4,99 3,69 4,35 1,33

2431 24310001 Anzahl Grundschulen 13,00 12,00 12,00 12,00

2431 24310003 Anzahl Regelschulen 5,00 5,00 5,00 5,00

2431 24310005 Anzahl Gymnasien 3,00 3,00 3,00 3,00

2431 24310007 Anzahl Gesamtschulen 1,00 1,00 1,00 1,00

2431 24310009 Anzahl Förderschulen 2,00 2,00 2,00 2,00

2431 24310011 Anzahl berufsbildende Schulen 5,00 5,00 5,00 5,00

2431 24310013 Anzahl bearbeitete Schulanmeldungen (Anfänger) 618,00 603,00 621,00 631,00

2431 24310014 Fallzahl bearbeiteter Gastschulanträge 166,00 118,00 163,00 65,00

2431 24310015 Anzahl Gastschüler in Gera 1.317,00 1.258,00 1.070,00 1.094,00

2431 24310016 Anzahl Gastschüler aus Gera bei Dritten 327,00 321,00 300,00 280,00

2431 24310017 Anzahl bearbeitete Schulanmeldungen gesamt 549,00 580,00 608,00 587,00

2431 24310018 Anzahl Medien, die sich noch im Abschreibungszeitraum befinden per 31.12. d. Jahres 2.872,00 2.871,00 2.871,00 2.872,00

2431 24310019 Anzahl Schulen in anderer Trägerschaft 10,00 10,00 10,00 13,00

2431 24310020 Anzahl Schüler gesamt an staatlichen Schulen 10.730,00 10.498,00 10.272,00 10.253,00

2431 24310021 Anzahl PC pro Administrator 705,00 705,00 746,50 750,50

2521 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 20,32 19,33 21,15 19,97

2521 25210001 Anzahl Schenkungen, Erwerbungen von Sammlungsobjekten 1,00 4,00 7,00 6,00

2521 25210002 Anzahl Erwerbungen von Sammlungsobjekten 4,00 2,00 0,00 1,00

2521 25210005 Anzahl Veröffentlichungen und Vorträge 5,00 15,00 5,00 3,00

2521 25210006 Anzahl der Ausstellungen 25,00 27,00 13,00 23,00

2521 25210007 Anzahl Besucher gesamt 56.695,00 61.950,00 56.790,00 51.522,00

2521 25210008 darunter zahlende Besucher 26.975,00 29.508,00 27.996,00 26.679,00

2521 25210009 Anzahl der Veranstaltungen, Führungen und Begleitveranstaltungen 133,00 248,00 183,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 32 von 241

Page 43: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

2522 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 3,85 4,73 4,00 4,00

2522 25221001 Anzahl ausgehobener Archivalien/Medien 6.460,00 5.030,00 6.662,00 6.452,00

2522 25221002 Anzahl Benutzertage extern 563,00 668,00 750,00 766,00

2522 25221003 Anzahl Benutzertage intern 62,00 25,00 74,00 43,00

2522 25221004 Anzahl Anfragen, Beratungen, Gutachten 4.900,00 4.492,00 4.707,00 4.563,00

2522 25222001 erschlossene Archivalieneinheiten in Stück 9.817,00 3.630,00 11.118,00 29.391,00

2522 25222002 übernommene nichtkommunale Unterlagen in Stück 1.319,00 1.631,00 6.145,00 2.019,00

2522 25222003 übernommene Verwaltungsunterlagen in Stück 365,00 9.253,00 93.195,00 2.728,00

2522 25222004 Zeitaufwand Bewertung der Verwaltungsunterlagen in Stunden 71,00 60,50 161,00 209,00

2531 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 16,57 15,61 19,81 16,68

2531 25310001 Anzahl Besucher 94.173,00 100.279,00 121.563,00

2531 25310002 Anzahl verkaufte Eintrittskarten 103.007,00 90.055,00 60.117,00 71.127,00

2531 25310003 Tierbestand per 31.12. d. Jahres 884,00 881,00 966,00 1.049,00

2531 25310004 Anzahl Besucher Tierparkfeste 10.155,00 9.097,00 11.888,00 4.042,00

2531 25315001 Anzahl Fahrgäste Parkeisenbahn 36.769,00 27.928,00 31.437,00 35.798,00

2612 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 0,23 0,23 0,23 0,23

2612 26120001 Anzahl Besucher gesamt 159.758,00 145.677,00 102.623,00 75.854,00

2612 26120003 Anzahl Vorstellungen gesamt 882,00 766,00 754,00 457,00

2612 26120004 Anzahl Konzerte gesamt 86,00 91,00 78,00 48,00

2612 26120005 Anzahl eigene Gastspiele 47,00 7,00 11,00 0,00

2612 26120011 Zuschuss je Einwohner in EUR 44,38 44,09 46,26 46,37

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 33 von 241

Page 44: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

2631 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 17,99 18,83 18,42 18,49

2631 26310001 Anzahl Schüler durch Mehrfachbelegung 1.194,00 1.324,00 1.284,00 1.185,00

2631 26310002 davon Anzahl Schüler - Elementarer Unterricht 199,00 212,00 220,00 181,00

2631 26310003 davon Anzahl Schüler - Instrumental-/Vokalunterricht 920,00 912,00 865,00 847,00

2631 26310005 Anzahl Schüler 953,00 1.092,00 1.024,00 947,00

2631 26310011 Anzahl Veranstaltungen 73,00 74,00 62,00 59,00

2631 26319000 Ausleihe von Musikinstrumenten 113,00 121,00 118,00 138,00

2711 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 5,19 5,27 5,15 3,90

2711 27110001 Anzahl Kursteilnehmer 6.345,00 6.348,00 6.293,00 6.562,00

2711 27110005 Anzahl Unterrichtseinheiten 9.977,00 9.614,00 10.186,00 11.059,00

2711 27110006 Anzahl Kurse 529,00 527,00 533,00 581,00

2721 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 27,49 22,56 25,56 21,13

2721 27210001 Anzahl Entleihungen gesamt 442.753,00 463.942,00 517.146,00 502.660,00

2721 27210004 Medienbestand gesamt per 31.12. d. Jahres 183.288,00 180.619,00 183.578,00 180.581,00

2721 27210006 Anzahl Besucher 104.410,00 108.705,00 121.506,00 125.749,00

2721 27210007 Anzahl eingeschriebene Leser 7.193,00 7.262,00 7.523,00 7.494,00

2721 27210008 Anzahl Veranstaltungen 293,00 260,00 249,00 334,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 34 von 241

Page 45: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

2812 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 4,59 2,37 2,86 2,49

2812 00000012 Anzahl besetzte Stellen Eigenbetrieb per 30.06. des Jahres 21,55 22,98 23,70 18,75

2812 28120002 Anteil Projektförderung an Gesamtaufwendungen Kultur in % 0,49 0,50 2,90 0,86

2812 28120015 Zuschuß an Kultur gGmbH je Einwohner in EUR (ab 2010) 7,10 5,31 5,13 4,06

2812 28120016 Zuschuß an Eigenbetrieb KVG je Einwohner in EUR (bis 2014) 11,57 12,52 12,81 11,52

2812 28120020 Anzahl Veranstaltungen zur Betreuung von bzw. Mitwirkung in Projekten der Kulturförderung 17,00 24,00 7,00 1,00

2812 28120021 Fördervolumen in EUR je 1000 Einwohner 0,34 0,45 0,39 0,18

2812 28120022 Summe akquirierter Mittel 0,00 10.000,00 12.800,00 29.750,00

2911 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 0,15 0,15

3111 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 6,77 6,70 8,01 6,81

3111 31110001 Anzahl Anträge (HLU/einmalige Beihilfe) gesamt 171,00 59,00

3111 31110002 Anzahl Fälle lfd. Hilfen 453,00 513,00 532,00 580,00

3111 31110008 Anzahl Fälle HLU pro Vollzeitstelle per 30.06. d. Jahres 76,96 76,58 75,41 70,13

3111 31110009 Durchschnittliche mtl. Leistung (brutto) lfd. HLU pro Fall (gesamt) in EUR 294,54 243,32 267,16 231,12

3111 31115007Durchschnittliche Bearbeitungszeit BuT-Antrag in Tagen (Eingang vollständiger Antrag bis Bescheid)

28,00 14,00 28,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 35 von 241

Page 46: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

3112 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 3,81 3,81 4,37 2,99

3112 31120001 Anzahl lfd. Fälle (Personen) gesamt 306,00 329,00 358,00 400,00

3112 31120014 Anteil Fälle in Pflegestufe 1 in % per 31.12. d. Jahres 21,50 18,54 17,32 14,25

3112 31120015 Anteil Fälle in Pflegestufe 2 in % per 31.12. d. Jahres 31,00 30,65 34,18 29,50

3112 31120016 Anteil Fälle in Pflegestufe 3 in % per 31.12. d. Jahres 20,50 20,96 22,78 18,75

3112 31120017 Durchschnittliche Leistungen pro Fall in EUR 423,16 393,39 390,24 389,47

3112 31120018 Anzahl Fälle pro Vollzeitstelle per 30.06. d. Jahres 68,61 86,30 108,48 93,02

3113 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 9,96 11,23 11,68 12,51

3113 31130001 Anzahl Fälle (Personen) gesamt 1.302,00 1.381,00 1.436,00 1.495,00

3113 31130012 Anteil Fälle in ambulanter Form in % per 31.12. d. Jahres 23,30 26,94 25,84 30,30

3113 31130013 Anteil Fälle in teilstationärer Form in % per 31.12. d. Jahres 52,50 52,50

3113 31130014 Anteil Fälle in stationärer Form in % per 31.12. d. Jahres 24,20 24,20 74,16 69,70

3113 31130015 Durchschnittliche mtl. Leistungen pro Fall in EUR 1.108,05 1.009,28 1.087,16 1.025,68

3113 31130016 Anzahl Fälle Eingliederungshilfe pro Vollzeitstelle per 30. 06. d. Jahres 118,10 123,08 117,70 118,36

3114 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 1,47 1,17 1,52 1,21

3114 31140001 Anzahl Personen, die Krankenhilfe erhalten 59,00 63,00 58,00 58,00

3114 31140002 Durchschnittliche mtl. Leistungen je Person in EUR 733,89 355,01 821,55 539,04

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 36 von 241

Page 47: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

3115 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 5,46 5,60 6,08 4,69

3115 31150001 Anzahl lfd. Fälle §§ 67-69 SGB XII 53,00 65,00 60,00 79,00

3115 31150007 Anzahl lfd. Fälle Bestattungskosten (§ 74 SGB XII) 73,00 90,00 93,00 54,00

3115 31150010 Anzahl Fälle Hilfen in and. Lebenslagen (§ 73 SGB XII) 4,00 6,00 6,00 0,00

3115 31150012 Durchschnittliche Leistungen pro Fall Bestattungskosten in EUR 1.463,70 962,38 960,25 2.315,07

3115 31150015 Anzahl Neuanträge Bestattungskosten kum. 40,00 104,00

3115 31150016 Anzahl Bewilligungen Bestattungskosten kum. 44,00 54,00 71,00

3115 31150017 Anzahl Ablehnungen Bestattungskosten kum. 14,00 46,00

3115 31151001 Anzahl Anträge Blindenhilfe 10,00 2,00 7,00 7,00

3115 31151002 Anzahl Bewilligungen Blindenhilfe 5,00 5,00

3115 31151004 Anzahl Zahlfälle Blindenhilfe 78,00 71,00

3115 31151006 Durchschnittliche Dauer der Bearbeitung eines Antrages Blindenhilfe in Tagen 30,00 30,00 30,00 30,00

3116 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 5,20 5,45 6,99 6,25

3116 31160001 Anzahl lfd. Fälle 798,00 890,00 951,00 974,00

3116 31160006 Ausgaben pro Fall - Durchschnitt pro Monat - in EUR 353,78 349,26 372,73 375,34

3116 31160007 Dichte der Grundsicherung wegen Alters in % 1,13 1,27 1,43 0,90

3116 31160008 Dichte der Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit in % 0,86 0,81 0,84 0,88

3116 31160009 Anzahl Fälle Grundsicherung pro Vollzeitstelle per 30.06. d. Jahres 159,06 163,23 123,69 149,84

3116 31160011 Bearbeitungszeit für Neuanträge in Monaten 0,70 0,70 0,00

3116 31165008Durchschnittliche Bearbeitungszeit BuT-Antrag in Tagen (Eingang vollständiger Antrag bis Bescheid)

28,00 14,00 28,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 37 von 241

Page 48: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

3121 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 2,34 4,67 2,06 2,50

3121 00000011 Anzahl besetzte Stellen Jobcenter per 30.06. des Jahres 60,74 39,70 42,85 37,10

3121 31210008 Einnahmen pro Bedarfsgemeinschaft (Durchschnitt) in EUR 2.830,79 3.500,90 1.124,62 968,23

3121 31210009 Ausgaben pro Bedarfsgemeinschaft (Durchschnitt) in EUR 3.259,19 3.331,44 3.301,90 3.354,70

3121 31210016 Durchschnittliche mtl. Leistungen für Kosten der Unterkunft pro Fall in EUR 305,64 317,10 315,52 318,98

3121 31210017 Empfängerdichte SGB II in % per 30.06. d. Jahres 18,30 17,90 17,50 17,33

3121 31215001 Anzahl bearbeitete Anträge BuT 2.564,00 1.221,00

3121 31215002 Anzahl Ablehnungen BuT 48,00 5,00

3126 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 6,34 5,01 3,52

3126 31260001Durchschnittliche Bearbeitungszeit BuT-Antrag in Tagen (Eingang vollständiger Antrag bis Bescheid)

28,00 14,00 28,00

3131 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 2,70 3,90 3,13 3,61

3131 31310003 Durchschnittliche Anzahl der lfd. Fälle pro Monat 85,25 89,00 106,75 190,00

3131 31310004 Durchschnittliche Anzahl Wohnungen 12,17 12,00 17,75 37,83

3131 31310010 Anzahl Personen, die Krankenhilfe erhalten 216,00 425,00

3131 31310011 Durchschnittliche mtl. Leistungen je Person in EUR 115,81 298,20

3131 31310012 Durchschnittlich belegte Wohnplätze durch Asylbewerber, Spätaussiedler 151,33 175,00

3131 31310013Durchschnittliche Aufwendungen je belegtem Wohnplatz durch Asylbewerber, Spätaussiedler in EUR

1.788,91 1.734,51

3131 31315007Durchschnittliche Bearbeitungszeit BuT-Antrag in Tagen (Eingang vollständiger Antrag bis Bescheid)

28,00 14,00 28,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 38 von 241

Page 49: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

3141 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 7,27 10,78 10,82 10,85

3141 31410001 Anzahl Anträge 3.595,00 948,00

3141 31410002 Anzahl Bescheide/Mitteilungen 3.791,00 1.011,00

3141 31410003 Anzahl Bescheide ab Grad der Behinderung >= 50% 980,00 312,00

3141 31410004 Anzahl Widersprüche 388,00 134,00

3141 31410005 Anzahl gerichtliche Verfahren 269,00 82,00

3141 31410007 Durchschnittliche Dauer der Bearbeitung eines Antrages in Monaten 4,28 5,52 6,44 7,78

3141 31410008 Anzahl Nachuntersuchungen von Amtswegen 1.055,00 265,00

3141 31410009 Widerspruchsquote in % 14,51 10,47 11,28

3154 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 2,02 1,76 2,15 2,71

3154 31540002 Anzahl Zwangsräumungen 154,00 166,00 140,00 148,00

3154 31540003 Anzahl Fälle Wohnungslosenunterbringung 166,00 164,00 179,00 140,00

3154 31540005 Anzahl Fälle Wohnraumvermittlung 42,00 50,00 53,00 52,00

3154 31540006 Anzahl Hausbesuche (Wohnraumsicherung) 164,00 69,00

3154 31540007 Anzahl sonstige Beratungen 203,00 36,00

3154 31540010 Durchschnittlich belegte Wohnplätze d. Asylbewerber, Spätaussiedler 109,42 127,08 151,33

3154 31540011Durchschnittliche Aufwendungen je belegtem Wohnplatz d. Asylbewerber, Spätaussiedler in EUR

1.547,62 1.551,02 1.788,91

3154 31540012 Anzahl Wohnungslose zum 31.12. d. Jahres 109,00 94,00 98,00 103,00

3311 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 1,48 1,58 1,20 1,31

3311 33110005 Anzahl Vereinbarungen 6,00 6,00 5,00 5,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 39 von 241

Page 50: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

3411 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 5,71 5,75 6,33 6,11

3411 34110001 Anzahl Fälle 1.827,00 1.806,00 1.889,00 1.528,00

3411 34110002 Durchschnittliche Kosten je Fall in EUR (einschl. Ablehnung) 393,00 445,00 364,00 373,00

3411 34110003 Rückgriffquote in % 8,17 9,07 8,34 10,54

3411 34110004 Anzahl Fälle Rückgriff n. Beendigung lfd. Zahlung 218,00 232,00 277,00 838,00

3411 34110005Anteil Inanspruchnahme an UVG-Leistungen an der anspruchsberechtigten Zielgruppe 0 bis 12jähriger in %

22,11 22,86 18,07

3421 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 3,18 3,03 3,13 3,03

3421 34210005 Anzahl Anträge je Vollzeitstelle (Basis Stellen per 30.06. d. Jahres) 561,00 538,00 446,00 472,00

3431 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 2,95 2,95 2,00 2,00

3431 34310001 Anzahl Beratungen v. Betreuern und Bürgern (unabhängig des Sozialberichts) 394,00 337,00 154,00 170,00

3431 34310002 Anzahl Stellungnahmen 439,00 546,00 441,00 389,00

3431 34310004 Anzahl Sozialberichte 316,00 299,00 214,00 248,00

3431 34310006 Anzahl Berufs-, ehrenamtl. Betreuer und Familienbetreuer 962,00 1.312,00 1.033,00 1.010,00

3431 34310007 Anzahl Hausbesuche 499,00 516,00 301,00 302,00

3431 34310010 Anzahl teilgenommene Anhörungen (Gericht, vor Ort, etc.) 66,00 53,00 20,00 24,00

3431 34310013 Anzahl der Betreuungen durch die Berufs-, Familien u. ehrenamtlichen Betreuer 1.763,00 1.852,00 1.714,00 1.703,00

3431 34310015 Anzahl Behördenbetreuungen 3,00 2,00 2,00 2,00

3431 34310016 Anzahl Beglaubigungen 22,00 32,00 23,00 19,00

3442 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 0,50 0,10

3442 34420001 Anzahl Fälle 2,00 3,00 9,00 4,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 40 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

3452 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 1,51 0,86 1,33

3452 34520002Durchschnittliche Bearbeitungszeit BuT-Antrag in Tagen (Eingang vollständiger Antrag bis Bescheid)

28,00 14,00 28,00

3461 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 7,85 7,95 7,88 6,73

3461 34610004 Durchschnittliche Bearbeitungskosten je Antrag in EUR, ohne Umlage 63,22 84,25 96,71 99,63

3461 34610005 Anzahl bearb. Anträge je Vollzeitstelle per 30.06. d. Jahres 808,87 616,09 518,03 442,24

3461 34610006 Anzahl Widersprüche 95,00 20,00 0,00 0,00

3472 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 2,57 2,21 2,36 3,06

3472 34720009 Durchschnittliche Bearbeitungszeit eines BAföG-Antrages in Tagen 1,75 1,75 1,66 1,80

3481 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 0,81 0,77 0,96 0,42

3481 34810006 Durchschnittliche Dauer der Bearbeitung eines Antrages in Tagen 60,00 70,00 70,00 70,00

3481 34810007 Anzahl Anträge je Vollzeitstelle (Basis Stellen per 30.06. d. Jahres) 343,00 346,00 323,00

3511 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 0,35 0,35 0,36 0,18

3511 00000020 Kosten je 1000 Einwohner in EUR 174,59 176,14 188,41 112,95

3511 35110001 Anträge zur Bearbeitung 34,00 27,00 59,00 48,00

3511 35110004 Anzahl Auskünfte und Beratung zur Sozialversicherung 140,00 81,00 98,00 68,00

3511 35110005 Anzahl Klärung sozialversicherungsrechtlicher Angelegenheiten 83,00 68,00 53,00 27,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 41 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

3512 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 2,25 3,75 1,75 2,00

3512 35120001 Anzahl ehrenamtlich tätiger Personen (geführt bis 2013) 5.879,00 7.861,00 8.000,00 0,00

3512 35120002 Anzahl Anträge Förderung Ehrenamt (Stiftungsgelder) 112,00 115,00 110,00 125,00

3512 35120004 Anzahl Weiterbildungsveranstaltungen für ehrenamtlich Tätige 2,00 1,00

3512 35120005 Anzahl Gruppentreffs der Selbsthilfegruppen in der Ehrenamtszentrale 355,00 251,00 325,00 315,00

3512 35120006 Anzahl v. Einzelberatungen in Selbsthilfegruppenkontaktstelle der Ehrenamtszentrale 894,00 273,00 469,00 424,00

3512 35120007 Anzahl Beratungen zu Ehrenamt und Selbsthilfe 1.023,00 596,00 1.033,00 658,00

3512 35120008 Anzahl Gruppentreffs (Seniorenbeirat, Lokale Agenda, Freiwilligenagentur) 18,00 20,00 154,00 168,00

3512 35120009 Anzahl Selbsthilfegruppen 100,00 100,00 160,00 98,00

3512 35120010 Anzahl Besucher bei Veranstaltung Selbsthilfe 2.931,00 2.008,00 70,00 0,00

3512 35120014 Anzahl Einzelberatungen zum Seniorenbüro 139,00

3512 35120015 Betrag Fördergelder Selbsthilfe 1.319,00

3512 35120016 Betrag Fördergelder Ehrenamt 43.000,00

3513 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 0,95 0,95 0,95 0,95

3513 35130001 Anteil d. ausländischen Einwohner an Gesamtbevölkerung in % 3,00 3,40 4,50 4,50

3513 35130002 Anzahl Beratungen 211,00 795,00 1.369,00 1.455,00

3513 35130003 Durchschnittliche Dauer einer Beratung in Stunden 1,23 0,43 0,15 0,16

3513 35130004 Anzahl durchgeführter Veranstaltungen zur Förderung der Verständigung 102,00 101,00 116,00 142,00

3513 35130005 Anzahl Teilnehmer an Veranstaltungen zur Förderung der Verständigung 805,00 2.598,00 3.018,00 2.922,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 42 von 241

Page 53: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

3514 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 0,02 0,64 0,24 0,05

3514 35140001 Anzahl lfd. Fälle Ausgleichsleistungen 16,00 14,00

3514 35140002 Anzahl der Anträge 1,00

3514 35140003 Anzahl Widersprüche 3,00

3514 35140004 Anzahl Beratung ohne Folgeantrag (tel., schriftl., pers.) 1,00 2,00

3514 35140005 Anzahl Bescheide Bundeselterngeldgesetz 1.088,00 315,00

3514 35140006 Anzahl Widersprüche Bundeselterngeldgesetz 18,00 5,00

3514 35140007 Widerspruchsquote in % 0,00 1,19

3514 35145001 Anzahl bearbeitete Anträge BuT 844,00 391,00

3514 35145002 Anzahl Ablehnungen BuT 21,00 8,00

3611 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 4,11 4,89 5,45 5,35

3611 36110001 Anzahl Anträge zur vorzeitigen Aufnahme in Kita u. aus Fremdgemeinden 143,00 167,00 232,00 202,00

3611 36110002 Anzahl Anträge Kitacard 906,00 901,00 970,00 963,00

3611 36110003 Anzahl ausgewählte/anerkannte Tagespflegepersonen 19,00 17,00 18,00 17,00

3611 36110004 Anzahl Anträge Gebührenübernahmen Kita 2.534,00 2.942,00 3.018,00 3.041,00

3611 36110006 Anzahl Fälle Gebührenübernahme Kita 1.496,00 1.565,00 1.552,00 1.551,00

3611 36110008 Anzahl Kinder in ergänzender Tagespflege 29,00 26,00 27,00 21,00

3611 36110009 Anzahl Kinder in Ganztagespflege 3,00 3,00 3,00 5,00

3611 36110010 Anzahl Fallbesprechung 285,00 339,00 320,00 325,00

3611 36110011 Anzahl Beratungen in der jeweiligen Kita im Jahr 72,00 69,00 85,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 43 von 241

Page 54: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

3621 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 4,15 3,09 2,86 3,02

3621 36210001 Anteil Produktergebnis an Gesamtergebnis Jugendhilfe in % 0,80 0,90 0,87 0,76

3621 36210002 Anzahl aller themen- und gruppenbezogenen Angebote pro Jahr 200,00 183,00 169,00 160,00

3621 36210003 Anzahl Teilnehmer an allen themen- u.gruppenbezogenen Angeboten pro Jahr 14.082,00 14.624,00 11.944,00 10.266,00

3621 36210004Anteil der Teilnehmer gesamt an der Schwerpunktzielgruppe der 10-27jährigen per 31.12. d. Jahres in %

95,00 98,71 87,40 78,95

3621 36210005 Anteil Zuschüsse an freie Träger an Gesamtkosten des Produkts in % 40,10 57,70 60,78 66,15

3631 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 4,85 5,80 5,62 5,90

3631 36310001 Anzahl durchschnittl. Beratungsstunden pro Fall allgem.sozialpädag. Hilfen 7,00 5,57 9,71 6,36

3631 36310002 Anteil überdurchschnittl. lang dauernder Beratungsfälle in % 42,00 46,43 54,00 67,85

3631 36310003 Anteil Produktergebnis an Gesamtergebnis Jugendhilfe in % 1,60 1,00 1,74 1,63

3631 36310004 Anzahl Fälle in sozialpädagogisch betreuter Wohnform 8,00 5,00 5,00 5,00

3631 36310005 Anzahl Fälle (Beratung, Begleitung, Vermittlung) 466,00 316,00 378,00 412,00

3631 36310006 Anzahl Fälle schulbezogene Jugendsozialarbeit 189,00 400,00 502,00 752,00

3631 36310007Anteil betreuter junger Menschen an der Zielgruppe der 14 - 27jährigen per 31.12. d. Jahres in %

5,40 6,10 8,00 11,23

3631 36310008 Anzahl Fälle Jugendberufshilfe (zielgruppenorientierte Hilfemaßnahmen) 48,00 68,00 55,00 112,00

3632 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 4,75 8,57 9,47 9,09

3632 36320001 Anzahl Fälle gemeinsame Wohnform (kum.) 35,00 32,00 33,00 27,00

3632 36320003 Anzahl Beratungsfälle 870,00 937,00 770,00 838,00

3632 36320006 Durchschnittliche Anzahl Fälle § 19 SGB VIII iVm § 36 SGB VIII je Sozialarbeiter 1,80 1,06 0,98

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 44 von 241

Page 55: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

3633 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 10,01 9,69 9,59 10,01

3633 36330001 Anteil Produktergebnis an Gesamtergebnis Jugendhilfe in % 28,55 29,30 30,30 31,88

3633 36330003 Anzahl Fälle andere Hilfen § 27 SGB VIII 75,00 81,00 93,00 98,00

3633 36330004 Anzahl Fälle institutionelle Beratung § 28 SGB VIII 564,00 637,00 646,00 545,00

3633 36330005 Anzahl Fälle soziale Gruppenarbeit § 29 SGB VIII 9,00 12,00 5,00 6,00

3633 36330006 Anzahl Fälle Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer 55,00 43,00 40,00 62,00

3633 36330007 Anzahl Fälle sozialpädagogische Familienhilfe 97,00 80,00 63,00 112,00

3633 36330008 Anzahl Fälle Erziehung in einer Tagesgruppe 98,00 104,00 102,00 81,00

3633 36330009 Anzahl Fälle Vollzeitpflege § 33 SGB VIII 92,00 71,00 73,00 91,00

3633 36330010 Anzahl Fälle Heimerziehung, sonst. betreute Wohnform 237,00 278,00 271,00 249,00

3633 36330011 Anzahl Fälle intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII 1,00 2,00 1,00 1,00

3633 36330012 Durchschnittliche Anzahl Fälle § 27 SGB VIII iVm § 36 SGB VIII je Sozialarbeiter 27,80 30,20 35,85

3633 36330013Anteil durch ambulante Hilfen betreuter Kinder und Jugendlicher an der Bevölkerung von 0 bis 21 Jahren in %

5,71 5,63 5,80

3633 36330014Anteil durch teilstationäre Hilfen betreuter Kinder und Jugendlicher an der Bevölkerung von 0 bis 21 Jahren in %

0,77 0,73 0,57

3633 36330015Anteil durch stationäre Hilfen betreuter Kinder und Jugendlicher an der Bevölkerung von 0 bis 21 Jahren in %

2,81 2,48 2,40

3634 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 2,81 3,66 3,61 3,33

3634 36340001 Anzahl Fälle stationäre Leistun-gen für junge Volljährige kum. 3,00 3,00 7,00

3634 36340002 Anzahl Fälle ambulante Leistun-gen f. junge Volljährige kum. 8,00 4,00 2,00 2,00

3634 36340003 Anzahl Inobhutnahme 76,00 75,00 75,00 75,00

3634 36340004 Anteil Inanspruchnahme Inobhutnahme an der Zielgruppe der 0 bis 18jährigen in % 0,61 0,60

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 45 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

3635 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 10,97 12,72 12,35 12,08

3635 36351001 Anzahl Fälle Amtsvormundschaften 57,00 34,00 30,00 47,00

3635 36351002 Anzahl Fälle geführte Beistandschaften (incl.Beratung) 7.825,00 8.225,00 2.979,00 3.819,00

3635 36351003 Anzahl Fälle Amtspflegschaften 49,00 42,00 38,00 38,00

3635 36351004 Anzahl Unterhaltstitel 883,00 849,00 962,00 1.062,00

3635 36351005Anteil betreuter Kinder/Jugendlicher betreff Beistandsschaft an der Zielgruppe von 0 bis 18 Jahren per 31.12. des Jahres in %

67,00 69,73 24,41 30,68

3635 36352001 Anzahl Fälle Jugendgerichtshilfe 639,00 716,00 718,00 515,00

3635 36352002 Anzahl vermittelte sozialpädag. betreute gemeinnützige Arbeitsstunden gesamt 267,00 246,00 245,00 203,00

3635 36353002 Anzahl Adoptionsbewerber 7,00 8,00 5,00 6,00

3635 36353003 Anzahl Adoptivkinder in Betreuung 20,00 19,00 22,00 13,00

3635 36353004 Anzahl Adoptionspflege 3,00 4,00 5,00 6,00

3635 36353005 Anzahl Fälle Mitwirkung am Familiengericht 138,00 268,00 300,00 314,00

3635 36353006 Anzahl Fälle Amtsvormundschaften vor Gericht 28,00 21,00 21,00 28,00

3635 36353008 Anzahl Stiefkindadoptionen im Jahr (gültig ab 01.01.2013) 3,00 1,00

3637 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 1,04 1,24 1,23 1,13

3637 36370001 Anzahl Fälle ambulant kum. 59,00 64,00 92,00 74,00

3637 36370002 Anzahl Fälle stationär kum. 25,00 25,00 29,00 18,00

3637 36370003Anteil betreuter Kinder/Jugendlicher an der Bevölkerung bis unter 18 Jahren per 31.12. d. Jahres in %

0,60 0,65 0,87 0,64

3637 36370004 Durchschnittliche Anzahl Fälle § 35a SGB VIII iVm § 36 SGB VIII je Sozialarbeiter 3,00 2,70 3,50

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 46 von 241

Page 57: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

3651 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 2,49 2,71 2,49 2,45

3651 36510001 Erfüllungsquote des Anspruchs auf einen Platz ab 1. bis 2. Lebensjahr in % 69,10 66,80 77,80 68,71

3651 36510002 Erfüllungsquote des Anspruchs auf einen Platz ab dem 2. bis 3. Lebensjahr in % 85,60 87,10 93,80 94,23

3651 36510003 Erfüllungsquote des Anspruchs auf einen Platz ab dem 3. Lebensjahr bis Schuleintritt in % 83,10 82,90 85,34 86,00

3651 36510005 Zuschuss an freie Träger je betreutes Kind in EUR pro Jahr 2.800,00 3.121,00 3.295,00 3.527,00

3651 36510006 Durchschnittliche Betriebskosten je Platz in EUR pro Jahr gem. § 18 ThürKitaG 6.602,16 6.783,25 6.946,06

3651 36510008 Auslastungsquote pro Einrichtung im Kita-Jahr in % 90,71 92,90 97,25

3661 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 8,49 4,97 4,38 4,53

3661 36610001 Anzahl Öffnungsstunden gesamt (einschl. HOT) 15.808,00 7.409,00 11.412,00 10.890,00

3661 36610002 Anzahl Öffnungsstunden HOT - Häuser der offenen Tür 7.469,00 7.409,00 6.943,00 6.285,00

3661 36610003 Anteil Produktergebnis an Gesamtergebnis Jugendhilfe in % 2,00 1,00 1,89 1,63

3661 36610004 Anzahl Besucher pro Jahr (Stammnutzer sonst. Einrichtungen) 7.082,00 2.110,00 2.432,00 3.221,00

3661 36610005 Summe aller themen- u. gruppenbezogenen Angebote (HOT) 333,00 389,00 373,00 280,00

3661 36610006Anteil der Stammnutzer an der Schwerpunktzielgruppe der 10-27jährigen per 31.12. d. Jahres in %

13,66 9,90 12,98 13,47

3661 36610007 Anteil Zuschüsse an freie Träger an Gesamtkosten Produkt in % 34,40 39,20 40,50 46,92

3661 36610008 Anzahl Besucher (Stammnutzer Häuser d. offenen Tür) 17.212,00 16.913,00 21.294,00 21.029,00

3661 36610009 Stammnutzer pro VbE 0,00 35,00 45,00 47,50

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 47 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

3663 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 8,07

3663 00000012 Anzahl besetzte Stellen Eigenbetrieb per 30.06. des Jahres 4,77 4,77 4,98

3663 36630001 Anzahl Spiel-/Freizeitflächen 95,00 91,00 91,00 91,00

3663 36630002 Flächengröße in m² Spiel-/Freizeitflächen in Unterhaltungsverantwortung 118.980,00 114.719,00 114.679,00 114.254,00

3663 36630004 Kontrollaufwand in Minuten je m² Spiel- und Bolzplatz 1.720,00 1.660,00 1.560,00 1.460,00

3663 36630005 Fläche Spiel- u. Freizeitanlagen je Einwohner in m² 1,20 1,17 1,00 1,00

3663 36630006 Anteil Spielplätze in überwiegend unbedenklichen Zustand in % (ab 2011) 62,00 61,00 77,00 79,00

3663 36630007 Anteil der Spielplätze mit Mängeln in Zustandsgruppe 3 (sehr mangelhaft) in % 4,00 1,00 2,00

3663 36630011 Unterhaltungskosten pro Spiel- und Bolzplatz 4.086,79 4.167,76 4.337,00 6.819,00

3671 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 7,99 6,92 8,29 9,38

3671 36710001 Anzahl vorhandene Internatsplätze 132,00 132,00 132,00 132,00

3671 36710002 Auslastungsgrad Internatsplätze in % 74,15 67,76 62,97 73,92

3671 36710003 Kostendeckungsgrad Internatsplätze in % 49,30 38,35 52,39 45,97

3671 36710004 Höhe d. jährl. Zuschusses für besondere Wohnform in EUR an GWB GmbH 39.562,36 9.775,48 14.872,25 23.884,91

3671 36710005 Auslastungsgrad besondere Wohnform in % 79,21 71,32 58,79 57,06

3672 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 0,07 0,02 0,02 0,02

3672 36720001 Anzahl allgemeine Beratungsfälle (ab 2010) 282,00 312,00 57,00 28,00

4113 00000020 Kosten je 1000 Einwohner in EUR 10.346,83 10.309,56 10.637,68 10.298,89

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 48 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

4141 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 21,83 20,84 21,85 24,25

4141 00000020 Kosten je 1000 Einwohner in EUR 16.842,80 17.317,03 18.036,92 19.104,98

4141 41410001 Anzahl Gutachten, Stellungnahmen der Behindertenbeauftragten (bis 2014) 23,00 37,00 21,00 24,00

4141 41410002 Anzahl Beratungen, Hausbesuche als Behindertenbeauftragte 491,00 162,00

4141 41411001 Anzahl Projekt- und Aktionstage Gesundheitsförderung (bis 2014) 37,00 46,00 124,00 31,00

4141 41411002 Anzahl v. Beratungsgesprächen Gesundheitsförderung 553,00 60,00

4141 41412008 Anteil externe Gutachtenaufträge amtsärztl. Dienst in % (bis 2014) 66,37 55,74 75,60 82,00

4141 41412014Anteil Gutachteraufträge, die innerhalb eines Monats nach Begutachtungstermin abschließend bearbeitet sind in % (bis 2014)

78,30 89,00 88,40

4141 41413001 Anzahl Gutachten kinder-/jugendärztl. Dienst gesamt 341,00 70,00

4141 41413004 Anzahl Einschulungsuntersuchungen 698,00 397,00

4141 41413008 Anzahl Schuluntersuchungen 4. Klasse 636,00 5,00

4141 41413010 Anzahl Schuluntersuchungen 8. Klasse 155,00 1,00

4141 41413012 Anzahl sonstige Untersuchungen (z.B. in Förderzentren, Kindergärten) 589,00 71,00

4141 41413014 Teilnehmerquote in gruppenprophylaktischer Betreuung in % (bis 2014) 92,05 93,31 89,32 93,24

4141 41413016 Teilnehmerquote an Reihenuntersuchungen des zahnärztlichen Dienstes in % (bis 2014) 87,18 83,71 82,27 79,39

4141 41413017 Anzahl zahnärztl. Gutachten 66,00 22,00

4141 41413018 Anteil vorgenommener an vorzunehmenden Einschulungsuntersuchungen in % (bis 2014) 100,00 100,00 100,00

4141 41413019 Anteil vorgenommener an vorzunehmenden Schuluntersuchungen 4. Klasse in % (bis 2014) 94,10 89,00 90,60

4141 41413020 Anteil vorgenommener an vorzunehmenden Schuluntersuchungen 8. Klasse in % (bis 2014) 4,20 8,00 16,50

4141 41414001 Anzahl d. Ermittlungen zu seuchenhyg. Vorkommnissen 1.620,00 687,00

4141 41414003 Anzahl der Bescheinigungen/Belehrungen nach §§ 42/43 IfSG 1.013,00 236,00

4141 41414006 Anzahl Impfberatungen (Individualimpfungen und Reiseschutz) 232,00 49,00

4141 41414010 Meldepflichtige Erkrankungen pro 1000 Einwohner (bis 2014) 10,00 11,00 9,00 10,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 49 von 241

Page 60: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

4141 41414011 Anzahl Meldungen über Gesundheitsschädlinge 33,00 5,00

4141 41415004 Anzahl Gutachten u. Stellungnahmen sozialpsychiatrischer Dienst 185,00 20,00

4141 41415005Anzahl Hausbesuche einschl. Kriseninterventionen d. sozialpsychiatrischen Dienstes und Maßnahmen nach ThürPsychKG

1.205,00 296,00

4141 41415011Durchschnittliche Anzahl Hausbesuche / Krisenintervention je Vollzeitstelle sozialpsychiatrischer Dienst (Basis Stellen per 30.06. d. Jahres) (bis 2014)

0,00 225,00 282,00 220,00

4211 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 3,73 4,19 3,99 1,25

4211 00000020 Kosten je 1000 Einwohner in EUR 29.416,65 26.406,89 21.646,60 20.657,22

4211 42110001 Anteil organisierter Sportler pro 1000 Einwohner in % per 30.06. d. Jahres 146,00 146,00 146,00 304,00

4211 42110002 Anzahl betreuter Vereine per 30.06. d. Jahres 110,00 110,00 110,00 220,00

4211 42110003 Förderung pro organisierten Sportler in EUR 6,39 4,21 5,06 8,14

4211 42110004Anzahl Sportveranstaltungen, die durch die Stadt organisatorisch oder finanziell unterstützt werden

31,00 32,00 29,00 34,00

4211 42110006 Auslastungsgrad (Jahresdurchschnitt) der möglichen Belegungsstunden in % - Sportanlagen 80,13 79,42 85,00 87,00

4241 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 0,58 0,53 3,34

4241 42410001 Anzahl Besucher - Freibäder 21.526,00 14.391,00 17.338,00 10.971,00

4241 42410003 Anzahl Besucher - Hofwiesenbad 285.450,00 293.202,00 135.896,00 274.205,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 50 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

5112 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 15,40 18,10 22,33 20,50

5112 00000020 Kosten je 1000 Einwohner in EUR 25.327,19 39.674,81 47.939,98 34.009,75

5112 51120003 Anzahl bearbeitete städtbauliche Rahmenpläne 1,00 1,00 1,00 1,00

5112 51120005Anzahl bearbeitete Entwicklungspläne, -programme, -konzepte und sonstiger Konzepte (u.a. Erschließung, Dorferneuerung, Wettbewerbe)

24,00 3,00 5,00 9,00

5112 51120009 Anzahl der erstellten Stellungnahmen zu verbindlichen Bauleitplanungen 38,00 35,00 31,00 26,00

5112 51120010Anzahl bearb. Verfahrensabschnitte/ -schritte zum FNP Gera und zu dessen Änderungsverfahren

5,00 4,00 5,00 5,00

5112 51120013 Anzahl der bearbeiteten sanierungsrechtlichen Genehmigungen 259,00 263,00 259,00 256,00

5112 51120014 Summe der umgesetzten Fördermittel (Stadtsanierung) in TEUR 2.188,94 1.770,44 1.748,74 1.401,90

5112 51120015 Anzahl der Fördermittelanträge 38,00 31,00 30,00 17,00

5112 51120016 Anzahl der Fördermittelbewilligungen 42,00 31,00 36,00 16,00

5112 51120017 Anzahl der Verwendungsnachweise 55,00 30,00 15,00 13,00

5112 51120022Anteil Verwendungsnachweise, die innerhalb der Abrechnungs-frist dem Zuwendungsgeber vorgelegt wurden in %

75,00 100,00 100,00 100,00

5112 51120024 Anzahl der erarbeiteten Verträge (HOAI, städtebauliche Verträge) 3,00 9,00 8,00 1,00

5112 51120025Anzahl Stellungnahmen (raumordnerische Verfahren/ Regionalplanung, städtebauliche Auskünfte, Prüfung Vorkaufsrecht, sanierungsrechtl. Genehmigungen)

233,00 197,00 204,00 214,00

5112 51126900 Anzahl Bedarfsanmeldungen Aufbauhilfe Hochwasser 117,00 166,00

5112 51126901 Anzahl Bewilligungsanträge Aufbauhilfe Hochwasser 15,00 119,00

5112 51126902 Anzahl Bewilligungen Aufbauhilfe Hochwasser 55,00

5112 51126903 eingegangene Fördermittel Aufbauhilfe Hochwasser 917.362,21

5112 51126904 Anzahl Verwendungsnachweise Aufbauhilfe Hochwasser 20,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 51 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

5211 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 19,94 20,36 23,07 21,12

5211 00000020Kosten je 1000 Einwohner in EUR

12.230,05 13.624,14 14.214,88 14.667,37

5211 52110002 Anzahl positiv beschiedene Bauanträge 281,00 349,00 312,00 343,00

5211 52110003 Anzahl negativ beschiedene Bauanträge 6,00 15,00 20,00 11,00

5211 52110004 Anzahl negativ beschiedene Bauvoranfragen 14,00 13,00 10,00 11,00

5211 52110005 Anzahl positiv beschiedene Bauvoranfragen 27,00 19,00 28,00 37,00

5211 52110006 Anzahl Genehmigungsfreistellungsverfahren 30,00 23,00 19,00 24,00

5211 52110007 Anzahl zu prüfender Nachweise gesamt 139,00 122,00 126,00 352,00

5211 52110008 Anzahl statischer Prüfungen 6,00 14,00 161,00

5211 52110009 Anzahl bauordnungsrechtl. Stellungnahmen als TÖB 17,00 23,00 29,00 29,00

5211 52110010 Durchschnittliche Bearbeitungszeit von Bauanträgen in Arbeitstagen 81,00 86,00 72,00 10,00

5211 52110011 Anteil Widerspruchsverfahren in % 15,00 11,20 11,50 13,40

5211 52110012 Anzahl bearbeitete Amtswegigkeitsverfahren 111,00 116,00 78,00 90,00

5211 52110013 Anzahl Verfahren - Gefährdung öffentl. Ordnung und Sicherheit 59,00 64,00 45,00 21,00

5211 52110014 Anzahl bearbeitete Widersprüche - Bauaufsicht 47,00 39,00 36,00 69,00

5211 52110015 Anzahl dav. stattgegebener Widersprüche - Bauaufsicht 3,00 2,00 1,00

5211 52110016 Anzahl eingeleitete Bußgeldverfahren Bauaufsicht 8,00 2,00

5211 52110017 Anzahl erlassene baurechtl. Ordnungsverfügungen Bauaufsicht 78,00 31,00 75,00 101,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 52 von 241

Page 63: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

5221 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 0,65 0,65 1,00 1,20

5221 52210001 Anzahl Anträge 16,00 13,00 7,00 12,00

5221 52210002 Anzahl Bewilligungen 12,00 10,00 7,00 11,00

5221 52210003 umgesetzte Fördermittel in TEUR 497,76 118,38 242,20 189,00

5221 52210004 Anzahl der Verwendungsnachweise 2,00 5,00 4,00 4,00

5221 52210005 Mitwirkungspflicht als zuständige Stelle/WBF bei Belegungsrechten/Anzahl WE 51,00 20,00 309,00 9,00

5221 52210006 Anzahl Objektkontrollen entspr. IIWoBauG u. WoFG als Pflichtaufgabe der WBF 9,00 9,00 21,00 13,00

5221 52210007 Anzahl d. Beratungen von Investoren/Bauherren 489,00 369,00 199,00 107,00

5222 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 2,85 2,73 3,28 2,74

5222 52220001 Anzahl Wohnungsanträge kum. 135,00 38,00

5222 52220002 Anzahl erteilte Wohnberechtigungsscheine 88,00 17,00

5222 52220003 Anzahl Wohnungsvermittlung ohne Wohnberechtigungsschein kum. 29,00 8,00

5222 52220004 Anzahl durchgeführter Wohnungskontrollen kum. 309,00

5222 52220005Anzahl Sozialwohnungen (aktive Belegungsbindung)

929,00

5222 52220006 Anzahl Fälle Ausgleichszahlungen/ Zuschuss f. soz. freie Wohng. kum. 67,00 71,00

5222 52220007Anzahl Sozialwohnungen (ruhende Belegungsbindung)

4.935,00

5222 52220008 Anzahl Freistellungen von sozialer Bindung kum. 29,00 7,00

5222 52220009 Anteil Freistellungen von sozialer Bindung an geförderten Wohnungen in % 14,53 15,94 19,42

5222 52220010 Anteil aktive Belegungsbindung an Sozialwohnungen in % 0,00 21,58 19,92 24,43

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 53 von 241

Page 64: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

5231 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 3,95 3,89 4,43 3,87

5231 00000020 Kosten je 1000 Einwohner in EUR 2.219,40 2.119,78 1.884,77 2.304,48

5231 52310001 Anzahl allgemeiner Stellungnahmen 282,00 244,00 311,00 332,00

5231 52310002 Anzahl denkmalschutzrechtl. Erlaubnisse insgesamt 195,00 242,00 189,00 255,00

5231 52310003 Anzahl bearbeitete Widersprüche 2,00 1,00 5,00 5,00

5231 52310004 Anzahl darunter stattgegebene Widersprüche (Abhilfe durch UDSB) 1,00

5231 52310005 Anzahl geprüfte Vorkaufsrechtsverfahren 434,00 441,00 465,00 421,00

5231 52310006 Anzahl Stellungnahmen zu B-Plänen 8,00 9,00 11,00 10,00

5231 52310007 Anzahl der verfahrensunabhängigen Prüfung auf Denkmaleigenschaft 402,00 788,00 416,00 808,00

5231 52310008 Anzahl betreuter Objekte im Genehmigungsverfahren 266,00 292,00 230,00 319,00

5231 52310009 Anzahl der geförderten Objekte 21,00 4,00 17,00 12,00

5231 52310011 Anzahl Ausstellungen 2,00

5374 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 2,22 4,49 2,58 2,16

5374 00000020 Kosten je 1000 Einwohner in EUR 1.846,14 2.206,06 1.989,53 1.618,07

5374 53740001 Anzahl Stellungnahmen 303,00 406,00 308,00 362,00

5374 53740002 Anzahl Anordnungen 26,00 14,00 22,00 13,00

5374 53740003 Anzahl bearbeitete Beschwerden/Anzeigen 296,00 296,00 225,00 156,00

5374 53740004 Anzahl Überwachungen 268,00 206,00 201,00 125,00

5374 53740005 Anzahl Deponienachsorgen 10,00 12,00 12,00 12,00

5374 53740006 Anzahl Ordnungswidrigkeitsverfahren 19,00 4,00 10,00 13,00

5374 53740007 Anzahl Auskünfte/Beratungen 213,00 193,00 231,00 262,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 54 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

5412 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 9,32 8,55 8,40 8,31

5412 54100001Bewirtschaftungslänge Straßennetz in Baulast der Stadt Gera (auch separate Geh-/ Radwege sowie nicht gewidmete Verkehrsflächen) in km

546,97 546,97 546,97 680,52

5412 54120001Anzahl geprüfte und gebuchte Vorgänge von Konzessionsabgaben der Elektroenergie- und Gasversorgung

18,00 18,00 6,00 9,00

5412 54120015 Anzahl der abgeschlossenen Gestattungsverträge für Aufgrabungen 662,00 744,00 744,00 534,00

5412 54120016 Anzahl d. erteilten Zustimmung zum Straßensondergebrauch nach PbefG 9,00 6,00 3,00 1,00

5412 54120017 Anzahl Anträge auf Zustimmung nach TKG 37,00 41,00 46,00 55,00

5412 54120018Anzahl abgeschlossener Anträge auf Gestattungsvertrag für Privatleitungen in öffentlichen Flächen

1,00 6,00 7,00 5,00

5412 54120019Anzahl erteilte Sondernutzungserlaubnisse einschl. Nachträge u. Verlängerungen (ohne Werbung in Fahrgastunterständen)

2.432,00 2.057,00 2.131,00 2.362,00

5412 54120020Anzahl erteilte Sondernutzungserlaubnisse einschl. Nachträge und Verlängerungen in Fahrgastunterständen (ab 2011)

12,00 13,00 12,00 12,00

5412 54120021 Anzahl der eingegangenen Schadenersatzansprüche von Dritten gegen die Stadt 37,00 21,00 40,00 29,00

5412 54120022 Anzahl Leitungsauskünfte 115,00 155,00 170,00 103,00

5412 54120023 Anzahl Trassenzustimmungen/-ablehnungen 54,00 66,00 51,00 26,00

5412 54120024 Anzahl Owi-Anzeigen betr. Sondernutzungen an Zentrale Bußgeldstelle 12,00 18,00 2,00

5412 54120025 Anteil der durchschnittlichen Bearbeitungszeit von Gestattungsverträgen innerhalb von 5 Tagen 98,00 95,00 95,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 55 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

5413 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 37,72 36,90 34,84 37,87

5413 54100001Bewirtschaftungslänge Straßennetz in Baulast der Stadt Gera (auch separate Geh-/ Radwege sowie nicht gewidmete Verkehrsflächen) in km

546,97 546,97 546,97 680,52

5413 54100002Anteil Gemeindestraßen (ohne separate Geh-/ Radwege) an der Bewirtschaftungslänge in Baulast der Stadt Gera in km

429,80 429,80 429,80 430,13

5413 54100004Anteil separater Geh- und Radwege an der Bewirtschaftungslänge in Baulast der Stadt Gera in km

43,85 43,85 43,85 43,85

5413 54130001 Anzahl produktive Stunden Bauhof (ohne Winterdienst) 20.025,75 15.632,50 14.315,00 17.030,20

5413 54130003 Anzahl erteilte Bescheide Erschließungs- und Ausbaubeiträge 276,00 496,00 575,00 825,00

5413 54130004 Anzahl bearb. Widersprüche Erschließungs- und Ausbaubeiträge 60,00 43,00 65,00 39,00

5413 54130005 Anzahl berechtigte Widersprüche Erschließungs- und Ausbaubeiträge 2,00 23,00 4,00

5413 54130007 Anzahl der Schadensersatzsansprüche gegenüber Dritten 94,00 118,00 95,00 149,00

5413 54130014 Anzahl zu betreuende Lichtpunkte Straßenbeleuchtung (Bestand per 31.12. d. Jahres) 10.755,00 10.994,00 10.994,00 10.994,00

5413 54130015 Anzahl zu betreuende Lichtsignalanlagen (Bestand per 31.12. d. Jahres) 85,00 85,00 85,00 85,00

5413 54130016 bearbeitete Quadratmeter Brückenfläche pro Jahr 1.584,25 2.031,00 2.783,00 803,00

5413 54130021 Umfang der bearbeiteten Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten in EUR 83.850,49 150.700,30 126.377,83 71.330,00

5413 54130022 Anteil Straßenlänge mit Investitionsstau in % per 31.12. des Jahres 14,70 14,70 16,00 17,00

5413 54130023 Durchschnittliches Investitionsvolumen je km Straße in EUR 1.629,11 0,00 52.279,00

5413 54130024 Durchschnittlicher Investitionsbedarf je km Straße in EUR 1.200.000,00 1.200.000,00 1.200.000,00 1.200.000,00

5413 54130025 Durchschnittliche Aufwendungen Straßenunterhalt je km Straße in EUR 1.561,25 1.715,50 1.579,47 2.106,32

5413 54130038 Fertigstellungsgrad Brückenzustandsbericht in % 60,00 90,00 100,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 56 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

5414 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 13,61

5414 54140001 durchschnittliche Pflege-/ Unterhaltungskosten je m² in EUR 0,75

5414 54140002 durchschnittliche Betreuungsfläche je VbE in ha 2,01

5414 54140003 Anteil Fremdleistung an Gesamtaufwand in % 15,41

5414 54140004 Flächengröße Straßenbegleitgrün gesamt in ha 108,00

5414 54140005 zu pflegende Fläche in ha (Eigenpflege) 37,90

5421 00000020 Kosten je 1000 Einwohner in EUR 6.336,10 6.568,20 6.584,21

5421 54100001Bewirtschaftungslänge Straßennetz in Baulast der Stadt Gera (auch separate Geh-/ Radwege sowie nicht gewidmete Verkehrsflächen) in km

546,97 546,97 546,97 680,52

5421 54100006 Anteil Kreisstraßen an der Bewirtschaftungslänge in Baulast der Stadt Gera in km 42,62 42,62 42,62 42,38

5431 00000020 Kosten je 1000 Einwohner in EUR 5.029,62 5.215,97 5.228,69

5431 54100001Bewirtschaftungslänge Straßennetz in Baulast der Stadt Gera (auch separate Geh-/ Radwege sowie nicht gewidmete Verkehrsflächen) in km

546,97 546,97 546,97 680,52

5431 54100007 Anteil Landesstraßen an der Bewirtschaftungslänge in Baulast der Stadt Gera in km 31,68 31,68 31,68 14,52

5441 00000020 Kosten je 1000 Einwohner in EUR 922,00 8.838,01 9.008,78 8.529,63

5441 54100001Bewirtschaftungslänge Straßennetz in Baulast der Stadt Gera (auch separate Geh-/ Radwege sowie nicht gewidmete Verkehrsflächen) in km

546,97 546,97 546,97 680,52

5441 54100005 Anteil Bundesstraßen an der Bewirtschaftungslänge in Baulast der Stadt Gera in km 42,87 42,87 42,87 21,61

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 57 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

5451 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 3,68 3,81 3,16 3,06

5451 54510001 Anzahl Papierkörbe per 31.12. d. Jahres 411,00 414,00 419,00 415,00

5451 54510002 Gesamtvolumen Papierkörbe in Litern per 31.12. d. Jahres 14.132,00 14.272,00 14.402,00 14.277,00

5451 54510003 Anzahl Papierkorbentleerungen im öffentlichen Verkehrsraum 38.637,00 40.476,00 40.276,00 39.760,00

5451 54510004 Anzahl Widersprüche gegen Straßenreinigungs-gebührenbescheide 37,00 26,00 6,00 13,00

5451 54510005 Anzahl festgestellter Verstöße - Verletzung der Anliegerpflichten 294,00 320,00 479,00 388,00

5451 54510006 Anzahl Owi-Anzeigen - Anliegerpflichten Reinigung an Zentrale Bußgeldstelle 27,00 9,00 16,00 16,00

5451 54510007 Anteil Straßenlänge, die gem. Satzung durch Stadt gereinigt wird in % (ab 2010) 21,84 21,84 21,87 21,84

5452 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 3,55 3,52 5,25 3,74

5452 54520001 Anzahl Streukilometer 41.698,80 79.948,00 114.791,00 30.783,19

5452 54520002 Durchschnittliche Kosten je Streukilometer in EUR 22,01 13,19 14,00 28,36

5452 54520003 Produktive Stunden Bauhof 9.668,25 7.182,50 8.351,50 4.143,50

5452 54520005 Einsatzfähigkeit der Winterdiensttechnik im Bauhof in % (abzgl. Ausfall wegen Defekt) 100,00 100,00 95,00

5461 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 0,86 0,86 0,85 0,95

5461 54610001 Anzahl Anwohnerparkausweise 4.067,00 4.630,00 1.089,00 0,00

5461 54610002 Anzahl Widersprüche/ sonstige Vorgänge Anwohnerpark-ausweise 200,00 200,00 50,00 0,00

5461 54610003 Anzahl Parkuhren und Parkautomaten per 31.12. d. Jahres 35,00 43,00 43,00 45,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 58 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

5471 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 1,78 1,50 1,37 0,97

5471 00000020Kosten je 1000 Einwohner in EUR

31.169,99 32.328,89 71.994,98 59.866,85

5471 54710001 Anzahl erstellter bzw. fortgeschriebener Pläne u. Konzeptionen 1,00 2,00 4,00

5471 54710003 Anzahl Stellungnahmen zu genehmigungsrechtl. Entscheidungen 3,00 3,00 1,00 3,00

5471 54710004 Anzahl Stellungnahmen zu Nahverkehrsplänen der Nachbar-Aufgabenträger 2,00

5471 54710006 Anzahl gestellte Anträge nach StPNV-Finanzierungsrichtlinie und ÖPNV-Investitionsrichtlinie 2,00 2,00 3,00 6,00

5471 54710007 Anzahl beförderte Fahrgäste durch GVB GmbH in Mio. im Jahr (ohne Schwerbehinderte) 16,36 15,69 14,45

5471 54710008 Kostendeckungsgrad GVB in % (ThürÖPNVG) 82,00 81,40 81,44

5471 54710009 Zuschuss je Fahrgast in EUR 0,18 0,17 0,20

5481 54810001 Flugbewegungen insgesamt 12.296,00 8.486,00 8.026,00 6.884,00

5481 54810010 Einsteiger/Aussteiger insgesamt 31.448,00 21.731,00 23.228,00 9.537,00

5551 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 4,16

5551 00000012 Anzahl besetzte Stellen Eigenbetrieb per 30.06. des Jahres 4,33 4,33 5,25

5551 55510001 Anteil Schutzfläche an forstwirtschaftl. Betriebsfläche in % 72,00 72,00 72,00 72,00

5551 55510002 Kostendeckungsgrad EB GSFF in % m. Ausgleich Stadt (bis 31.12.2013) 99,67 145,11 101,24

5551 55510003 Durchschnittliche Erlöse pro ha Holzbodenfläche in EUR 494,40 831,02 278,92 310,96

5551 55510004 Durchschnittliche Erlöse pro eingeschlagenen Festmeter Holz 87,20 97,17 57,07 72,92

5551 55510005 Anzahl waldpädagogischer Veranstaltungen 12,00 22,00 18,00 20,00

5551 55510006 Kostendeckungsgrad EB GSFF in % ohne Ausgleich Stadt (bis 31.12.2013) 76,32 116,04 62,73

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 59 von 241

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I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

5611 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 0,70 0,31 1,06 1,03

5611 56110001 Anzahl Überwachungen 678,00 8,00 671,00 46,00

5611 56110002 Anzahl geprüfte Beschwerden/Anzeigen 968,00 132,00 1.498,00 362,00

5611 56110003 Anzahl Ordnungswidrigkeitsverfahren 4,00 4,00 3,00 1,00

5711 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 5,39 4,51 5,30 5,65

5711 00000020 Kosten je 1000 Einwohner in EUR 4.482,27 4.060,01 4.604,41 4.132,28

5711 57110003 Anzahl Neuansiedlungen 1,00 16,00 7,00 3,00

5711 57110004 Anzahl der Investoren mit Ansiedlungsabsicht 43,00 43,00 37,00 15,00

5711 57110005 Gesamtzahl Unternehmen im Stadtgebiet 7.335,00

5711 57110006 Anzahl betreute Unternehmen 117,00 1.656,00 90,00

5711 57110009 Anzahl Veranstaltungen 22,00 9,00 7,00

5711 57110010 Anzahl Teilnehmer an Veranstaltungen 1.080,00 64,00 935,00

5711 57110011 Anzahl bearbeitete Verfahren gem. EU-DLR (ab 2010) 5,00

5711 57110013 Anzahl postalisch betreute Unternehmen (ab 2010) 2.733,00 0,00 1.448,00

5711 57110014 Anzahl persönlich betreute Unternehmen (ab 2010) 176,00 117,00 439,00 90,00

5711 57110015 Einhaltung der Bearbeitungszeit von 10 Tagen in Prozent 92,00 93,70 92,00

5731 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 0,09 0,19

5731 57310001Inventarisierung der Stadtmöblierung im StadtzentrumErfüllt ja (1) / Erfüllt nein (2)

1,00

5732 00000012 Anzahl besetzte Stellen Eigenbetrieb per 30.06. des Jahres 2,00 2,00 1,95 1,70

5732 57320002 Angebotsstunden Wochenmarkt pro Woche (Durchschnitt) 36,00 36,00 36,00 36,00

5732 57320003 Angebotsstunden Wochenmarkt 1.872,00 1.872,00 1.872,00 1.872,00

5732 57320004 Angebotsstunden Sondermärkte 389,00 374,00 354,00 368,00

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 60 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

5751 00000010 Anzahl besetzte Stellen per 30.06. des Jahres 0,16 0,16 0,17 0,17

5751 00000020 Kosten je 1000 Einwohner in EUR 1.383,96 1.450,20 1.447,93 1.457,43

5751 57510001 Durchschnittl. Verweildauer der Gäste in Tagen 1,90 1,90 1,85 1,90

5751 57510002 Durchschnittl. Auslastung Beherbergungskapazitäten (Betten) in % 38,00 36,90 36,70 36,90

5751 57510003 Vermarktungsaktionen für van de Velde Jahr 8,00 5,00 5,00

6111 61110012 Grundsteueraufkommen je Einwohner in EUR 114,87 119,49 119,74 148,74

6111 61110013 Gewerbesteueraufkommen je Einwohner in EUR (netto) 253,23 224,14 230,62 237,99

6111 61110014 Gemeindeanteil Einkommensteuer je Einwohner in EUR 186,81 191,79 208,41 228,61

6111 61110015 Gemeindeanteil Umsatzsteuer je Einwohner in EUR 52,60 49,28 50,14 51,91

6111 61110016 Anteil Steuereinnahmen am Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge in % 0,00 36,14 26,39 29,11

6111 61110017 Widerspruchsquote Steuerbescheide in % 0,33 0,35 0,26 0,29

6111 61110018Haushaltsansatz der Erträge aus Realsteuern und Sonstigen Steuern; Kennzahl Erfüllt ja (1) / Erfüllt nein (2)

1,00 2,00

6112 00000070 Erlöse je 1000 Einwohner in EUR 515.772,46 477.398,66 786.230,22 787.899,81

6112 61120001 Schlüsselzuweisungen je Einwohner in EUR 515,77 451,26 744,18 747,08

6112 61120002Anteil der Erträge aus Zuwendungen (ohne Schlüsselzuweisung) am Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge in %

0,00 16,39 21,63 18,61

6112 61120003 Anteil allgem. Zuweisungen vom Land an Gesamteinnahmen in % (kameral bis 2011) 28,08

6121 00000020 Kosten je 1000 Einwohner in EUR 34.638,50 44.303,10 60.165,06 69.286,57

6121 00000070 Erlöse je 1000 Einwohner in EUR 143.208,26 90.670,05 195.128,57 148.912,40

6121 61210001 Schuldendienst je Einwohner in EUR 61,19 85,06 89,42 86,36

6121 61210002 Durchschnittszinssatz Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten in % 4,07 4,76 4,11 4,07

6121 61210003 Schulden je Einwohner in EUR ohne Liquiditätskredit (Kernverwaltung) 727,48 996,79 985,42 956,08

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 61 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

I. Aufgaben EinzelaufstellungAnhang - Kennzahlen zur detailliierten Darstellung des Umfangs

Produkt Kennzahl Bezugsgröße / KennzahlFall-/

Kennzahl 2011

Fall-/ Kennzahl

2012

Fall-/ Kennzahl

2013

Fall-/ Kennzahl

2014

6251 00000020 Kosten je 1000 Einwohner in EUR 3.139,92 3.365,24 2.715,10

6251 00000070 Erlöse je 1000 Einwohner in EUR 14.156,14 20.764,58 30.074,15 18.172,26

Quelle: Fachdienst Personal und Organisation der Stadtverwaltung Gera 62 von 241

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II. Personalaufwendungen

1. Personalaufwendungen im Kernhaushalt

Personalaufwendungen Personalaufwendungen Personalaufwendungen Bezeichnung in EUR/EW des Vorvorjahres in EUR/EW des Vorjahres in EUR/EW des Planjahres

2013 * 2014 **/**** 2015 ***

Stadt Gera 550,60 626,82 632,14

2. Personalaufwendungen öffentlicher Fonds, Einrichtungen (Eigenbetriebe, Zweckverbände), Unternehmen an denen die Gemeinde unmittelbarbeteiligt ist (Stimmrechte mehr als 50 %)

Personalaufwendungen Personalaufwendungen vorauss. Personalaufwendungen Bezeichnung in EUR/EW des Vorvorjahres in EUR/EW des Vorjahres in EUR/EW des Planjahres

2013 * 2014 **/**** 2015 ***

EB Kultur und Veranstaltungs- management Gera

12,46 11,87 0,00

EB Geraer Stadtgrün, Forsten und Friedhöfe

33,32 0,00 0,00

Stadtwerke Gera 20,86 k.A. k.A.

Geraer Heimbetriebsgesellschaft mbH

151,55 153,86 160,78

Gera Kultur GmbH 1,02 0,81 1,01

Technologie und Gründerzentrum 1,39 0,69 0,70

OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH

42,04 36,05 18,81

TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH

160,26 158,48 166,95

Summe 422,90 361,76 348,25

63 von 241

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II. Personalaufwendungen

3. Summe Personalaufwendungen Kernverwaltung und öffentlicher Fonds, Einrichtungen (Eigenbetriebe, Zweckverbände), Unternehmen an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist

Personalaufwendungen Personalaufwendungen vorauss. Personalaufwendungen in EUR/EW des Vorvorjahres in EUR/EW des Vorjahres in EUR/EW des Planjahres

2013 * 2014 **/**** 2015 ***

gesamt (1. und 2.) 973,50 988,58 980,39

4. Personalaufwendungen für den Bereich der Kindertagesbetreuung soweit diese auf Dritte (freie Träger) ausgegliedert wurde

Personalaufwendungen Personalaufwendungen vorauss. Personalaufwendungen in EUR/EW des Vorvorjahres in EUR/EW des Vorjahres in EUR/EW des Planjahres

2013 * 2014 **/**** 2015 ***

Fachpersonalkosten in Kindertagesstätten

204,89 221,28 229,21

* Die Einwohnerzahl ist die vom Landesamt für Statistik fortgeschriebene Einwohnerzahl zum 31. Dezember des vorvergangenen Jahres. Die Einwohnerzahl liegt bei 98.762 Einwohnern.

** Die Einwohnerzahl ist die vom Landesamt für Statistik fortgeschriebene Einwohnerzahl zum 31. Dezember des vorvergangenen Jahres. Die Einwohnerzahlt liegt bei 95.384 Einwohnern.

*** Die Einwohnerzahl ist die vom Landesamt für Statistik fortgeschriebene Einwohnerzahl zum 31. Dezember des vorvergangenen Jahres. Die Einwohnerzahl liegt bei 94.977 Einwohnern.

**** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2014 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2014 vorliegt.

64 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

III. Aufwendungen der Freiwilligen Leistungen

Ziffer aus I.

Höhe der laufenden

Aufwendungen im Planjahr

prozentualer Anteil

der Aufwendungen der jeweiligen

Gliederungsziffer im Verhältnis zu Summe 2

aus I.

Kann ganz auf die Aufgabe verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht?

Kann die Aufgabe eingeschränkt werden? Wenn nein, welche konkrete Prüfung welcher Varianten

ist dazu erfolgt?

11 1.149.380 0,42 % Aus- und FortbildungNein, Nachwuchsgewinnung und Fortbildung ist zentraler Schlüssel für die Umsetzung des PEK:Annahme Aus- und Fortbildung = freiwillige Aufgabe/Leistung nicht ganz zutreffend, mit Abschluss Ausbildungsvertrag sind Aufgabenstellungen gem. Thüringer Gesetz zur Ausführung des Berufsbildungs- gesetzes im Bereich des öffentlichen Dienstes zu erfüllenNachwuchsgewinnung für Kommunalverwaltungen daher in Eigeninitiative notwendig; da Pflicht zur Anstellung von fachlich geeigneten Personal (§ 33 ThürKO)Fortbildung = Erhalten und Erweitern von Kompetenzen und Fähigkeiten des fachlich geeigneten Personals (lebenslanges Lernen)Umsetzen tarifrechtlicher Vorgaben zum Thema Qualifizierung, § 5 TVöD, strikte Unterlassung an Fortbildungsangeboten durch Arbeitsgeber kommt Pflichtverletzung gleich

FuhrparkAuf Basis eines Fuhrparkkonzeptes wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ein "zentrales Fuhrparkmanagement" einschließlich einer gesonderten Produktabbildung eingeführt, aus denen Konsolidierungspotential abgeleitet wurde/wird (vgl. HSK-Maßnahme M 1147-0.01).

Aus- und FortbildungAusbildungsangebote richten sich strikt an geprüften Bedarfsvorgaben aus PEKNutzung kostengünstiger Fortbildungsangebotestrikte Einhaltung der Richtwertgrenze Fortbildung von 1% Gesamtpersonalkostenbudget

FuhrparkDurch ein "zentrales Fuhrparkmanagement" ergibt sich für die Stadt Gera ein Konsolidierungspotential.

Angaben (Sp. 2) in Euro 65 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

III. Aufwendungen der Freiwilligen Leistungen

Ziffer aus I.

Höhe der laufenden

Aufwendungen im Planjahr

prozentualer Anteil

der Aufwendungen der jeweiligen

Gliederungsziffer im Verhältnis zu Summe 2

aus I.

Kann ganz auf die Aufgabe verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht?

Kann die Aufgabe eingeschränkt werden? Wenn nein, welche konkrete Prüfung welcher Varianten

ist dazu erfolgt?

25 3.465.120 1,26 % Nein, da Bereiche/Einrichtungen (Museen der Stadt Gera und Tierpark) der kulturellen Daseinsvorsorge dienen und unmittelbare Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune haben.

Ja, Einschränkungen erfolgen gemäß HSK (siehe detaillierte Maßnahmenübersicht - Anhang XVII.):

M 2521-0.01 (Museumsstandort Ferbersches Haus)

M 2521-0.02 (Verkürzung Öffnungszeiten der Museen)

M 2521-0.03 (Erhöhung Eintrittspreise der Museen)

P 2521-2.01 (Prüfung und Anpassung der Sammlungskonzeptionen der

Geraer Museen)

M 2531-0.01 (Erhöhung Eintrittspreise des Tierparks)

26 6.057.580 2,21 % Nein, da Bereiche der kulturellen Daseinsvorsorge (Theater und Musikschule) dienen und Bildungseinrichtungen sind; unmittelbare Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune haben.

Ja, Einschränkungen erfolgen gemäß HSK (siehe detaillierte Maßnahmenübersicht - Anhang XVII.):

M 2612-0.01 (Erarbeitung inhaltlicher Prämissen als Basis für das

Konzept zur Weiterentwicklung ab 2017)

M 2631-0.01 (Gebührenerhöhung der Musikschule)

P 2631-1.01 (Personalkostenreduzierung durch Einsatz von Honorarkräften)

27 1.523.790 0,55 % Nein, da es Bildungseinrichtungen (Bibliotheken) sind und unmittelbare Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune haben.

Ja, Einschränkungen erfolgen gemäß HSK (siehe detaillierte Maßnahmenübersicht - Anhang XVII.):

M 2711-0.02 (Gebührenerhöhung der Volkshochschule)

M 2721-2.01 (Dauernutzungsmitgliedschaft mit automatischer Abbuchung)

M 2721-2.02 (Gebührenanpassung der Bibliothek)

Angaben (Sp. 2) in Euro 66 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

III. Aufwendungen der Freiwilligen Leistungen

Ziffer aus I.

Höhe der laufenden

Aufwendungen im Planjahr

prozentualer Anteil

der Aufwendungen der jeweiligen

Gliederungsziffer im Verhältnis zu Summe 2

aus I.

Kann ganz auf die Aufgabe verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht?

Kann die Aufgabe eingeschränkt werden? Wenn nein, welche konkrete Prüfung welcher Varianten

ist dazu erfolgt?

28 2.961.970 1,08 % Nein, da Bereiche/Einrichtungen der kulturellen Daseinsvorsorge (Kommunales Kulturmanagement und BgA Veranstaltungen KuK) dienen und unmittelbare Auswirkungen auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung und damit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune haben.

Ja, Einschränkungen erfolgen gemäß HSK (siehe detaillierte Maßnahmenübersicht - Anhang XVII.):

M 2812-0.02 (Zuschuss Gera Kultur GmbH - Festschreibung

einschließlich Aufgabenerweiterung)

M 2812-2.01 (Erhebung eines freiwilligen Eintrittsentgelts Hofwiesenpark -

Zuschussreduzierung Gera Kultur gGmbH)

P 2813-2.02 (Organisationsuntersuchung des Fachdienstes Kultur)

M 2813-2.02 (Anpassung Mieten und Pachten)

M 2813-2.03 (Anpassung Eintrittsgelder Kultur- und Kongresszentrum)

M 2813-2.04 (Anpassung Gastronomieentgelte)

29 101.680 0,04 % Nein, es handelt sich um Ausgaben für begonnene Maßnahmen im Zusammenhang mit Zweckbindung verbindlich bewilligter Fördermittel (Anteil Eigenmittel zur Maßnahme in Höhe von 33,33%).

Nein, keine Einschränkung, da zugehörige Maßnahme bereits begonnen ist.

35 59.140 0,02 % Migrationsbeauftragte, wichtige Schnittstelle der Verwaltung mit Vereinen, Personen, Ministerien zur Förderung der Integration von ausländischen Mitbürgern.

Kürzung der Geschäftsaufwendungen auf ein Minimum, hauptsächlich Rekrutierung von Sponsoren

Angaben (Sp. 2) in Euro 67 von 241

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III. Aufwendungen der Freiwilligen Leistungen

Ziffer aus I.

Höhe der laufenden

Aufwendungen im Planjahr

prozentualer Anteil

der Aufwendungen der jeweiligen

Gliederungsziffer im Verhältnis zu Summe 2

aus I.

Kann ganz auf die Aufgabe verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht?

Kann die Aufgabe eingeschränkt werden? Wenn nein, welche konkrete Prüfung welcher Varianten

ist dazu erfolgt?

36 670.710 0,24 % Bei bestehenden Anlagen nach § 823 BGB Verkehrssicherungspflicht sowie Durchführung von Kontrollen nach DIN 1176 und 1177:wöchentliche Sichtkontrollequartalsweise technische Kontrollejährliche Hauptuntersuchung

Nach vorläufiger Spielplatzsatzung der Stadt Gera - Beschluss zur Vorhaltung von 1 qm Spielfläche/Einwohner.

Beschlussvorlage zum kurzfristigen Rückbau von 10 Spielplätzen in 2014 fand im Stadtrat keine Mehrheit.Erarbeitung Spielplatzentwicklungskonzept bis 2023 (SPEK 2023) - Beschlussvorlage Drucksachen-Nr. 6/2015 im Stadtrat am 01.06.2015 (geplante Reduzierung der Anlagen im Jahr 2015 von 90 auf 75 sowie Festlegung Reduzierung bis 2030 auf 65 Anlagen)Versuch einzelne Anlagen in andere Trägerschaft zu überführenAkquise von SponsorenSeit 2015 Durchführung der Hauptuntersuchung durch eigenes Personal, dadurch Einsparung bei Ausgaben Fremdleistungen

54 116.850 0,04 % Flugplatz:Produkt dient der Erschließung der Stadt - auf dem Luftwege zur Absicherung der Verbindung zu Gewerbestandorten und Stadtgebieten und hat lokalpolitische Bedeutung. Die ausgereichten Fördermittel sind u.a. die nächsten 15 Jahre zu nutzen und die Verwendung nachzuweisen.

Flugplatz und Anschlussbahn:Beide Produkte dienen der Erschließung der Stadt auf dem Luftwege, bzw. Schienenweg zur Absicherung der Verbindung zu Gewerbestandorten und Stadtgebieten. Damit handelt es sich im Grunde um eine Pflichtaufgabe. Die ausgereichten Fördermittel sind u.a. die nächsten 15 Jahre zu nutzen und die Verwendung nachzuweisen.

Angaben (Sp. 2) in Euro 68 von 241

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III. Aufwendungen der Freiwilligen Leistungen

Ziffer aus I.

Höhe der laufenden

Aufwendungen im Planjahr

prozentualer Anteil

der Aufwendungen der jeweiligen

Gliederungsziffer im Verhältnis zu Summe 2

aus I.

Kann ganz auf die Aufgabe verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht?

Kann die Aufgabe eingeschränkt werden? Wenn nein, welche konkrete Prüfung welcher Varianten

ist dazu erfolgt?

GrünpflegeNach § 823 BGB Eigentümerpflicht im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für bestehende Anlagen (Bäume; Grün und Parkanlagen); Baumkontrolle nach FLL-Richtlinie/Baumschutzsatzung der Stadt Gera

Grünpflege2012 - Wirtschaftlichkeitsprüfung der Grünpflege (durch externe Dritte) mit folgendem Ergebnis: Pflege von großen Rasenflächen über Fremdfirmen und gärtnerisch hochwertigere Aufgaben (wie Gehölzschnitt) verbleiben in der Eigenpflege (einschl. Anpassung in der Vergabe). Anm.: der bestehende Fuhrpark und die vorhandene Grünpflegetechnik ist für eine reduzierte Pflege (z.B. Mulchmahd) nicht vollumfänglich ausgelegt. Weitere Maßnahmen:Reduzierung der Pflegegänge in der Grünpflege aufs Minimum (entspricht nicht der „guten fachlichen Praxis“ = wissenschaftliche Erkenntnisse + praktische Erfahrungen + allgemein anerkannte Standards)Brunnenbetreibung ausschließlich über SponsoringMulchmahd für Flächen über 3.000 m² bei max. 3 Pflegegängen statt regulär 5 Pflegegängegrößere Flächen ohne Nutzung werden nur am Rand (1 - 2 m) aus Gründen der Verkehrssicherheit gemähtVerwertung Holzhackschnitzel und Laub430 qm Wechselflorflächen (Frühjahrs- und Sommerbepflanzung) wurden zu Daueranlagen mit Stauden umgewandelt

Gewinnung von Grünpaten und Sponsoren

Unterhaltung kommunaler BaumbestandBaumschutzsatzung im Mai 2014 neu beschlossen - Regelungen zum Baumersatz (Anm.: die Ersatzpflanzungen werden auf Grund Finanzlage derzeit nicht vollumfänglich umgesetzt). Baumpflege wird - sofern möglich - über die eigene Baumpflegetruppe realisiert - Problem: fehlende Investmittel für Ersatzbeschaffung.

55 1.941.760 0,71 %

Angaben (Sp. 2) in Euro 69 von 241

Page 80: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

III. Aufwendungen der Freiwilligen Leistungen

Ziffer aus I.

Höhe der laufenden

Aufwendungen im Planjahr

prozentualer Anteil

der Aufwendungen der jeweiligen

Gliederungsziffer im Verhältnis zu Summe 2

aus I.

Kann ganz auf die Aufgabe verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht?

Kann die Aufgabe eingeschränkt werden? Wenn nein, welche konkrete Prüfung welcher Varianten

ist dazu erfolgt?

Betreibung KrematoriumDas Krematorium wird als Betrieb gewerblicher Art geführt und stellt keine Pflichtaufgabe nach der ThürKO dar.

Betreibung KrematoriumDas Krematorium wurde 1999 in Betrieb genommen. Für den Neubau inkl. Verwaltungsanbau und Feierhalle wurden Kredite i.H.v. rund 6 Mio. Euro aufgenommen (32,7 % Krematorium; 67,3 % Friedhof als hoheitliche Aufgabe). Bis 2019 soll die Rückzahlung abgeschlossen sein. Die positive Entwicklung der Einäscherungszahlen (2012: 1.725; 2013: 2.006; 2014: 2.029; 2015, 1. Qu.: 524) wird durch die Alterspyramide der Stadt Gera unterstützt. Danach ist mit einer höheren Sterbezahl in den nächsten Jahren zu rechnen ("Nachkriegskinder"). Dieser Trend zeigt sich auch in anderen Städten wie Erfurt und Jena, wo die Sterbezahlen im Schnitt um 30 % gestiegen sind. Damit kann die wirtschaftliche Betreibung des Krematoriums weiter gesteigert werden. Zudem wird das Leistungsangebot stetig geprüft und ggf. erweitert. Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Führungen) spielt dabei eine wesentliche Rolle.

Angaben (Sp. 2) in Euro 70 von 241

Page 81: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

III. Aufwendungen der Freiwilligen Leistungen

Ziffer aus I.

Höhe der laufenden

Aufwendungen im Planjahr

prozentualer Anteil

der Aufwendungen der jeweiligen

Gliederungsziffer im Verhältnis zu Summe 2

aus I.

Kann ganz auf die Aufgabe verzichtet werden? Wenn nein, warum nicht?

Kann die Aufgabe eingeschränkt werden? Wenn nein, welche konkrete Prüfung welcher Varianten

ist dazu erfolgt?

57 1.048.270 0,38 % WirtschaftsförderungNein, da Erfüllung der Aufgabe zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Unternehmensansiedlungen und Investitionen von Bestandsunternehmen unabdingbar ist. Wirtschaftsförderung von Kommunen leistet als Impulsgeber des Wirtschaftswachstums einen positiven Beitrag zum Steueraufkommen der gewerblichen Wirtschaft.

BgA MarktNein, Aufgabe umfasst die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen, mit denen Einnahmen generiert werden und die zur Imagebildung einer Stadt unverzichtbar sind.

TourismusNein, Aufgabe ist für die wirtschaftliche Entwicklung einer Stadt (Handel, Gastronomie u.ä.) unverzichtbar.

StadtmöblierungÜbertragung der Leistung an das künftige Verkehrsunternehmen ist geplant (Leistungen liegen mit Ausnahme der Instandhaltung von Stadtmöbeln in kommunaler Baulast (Verkehrssicherungspflicht = Pflichtaufgabe).

WirtschaftsförderungEinschränkungen in erheblichem Umfang sind im Rahmen der Neustrukturierung des Fachbereiches bereits nachhaltig erfolgt; weitere Einschränkungen verbieten sich aufgrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage in der Stadt.

BgA MarktJa, Einschränkungen erfolgen gemäß HSK (vgl. Maßnahmen-Nr. M 5732-2.01 und M 5732-2.02 der detaillierten Maßnahmenübersicht - Anhang XVII.).

TourismusJa, Einschränkungen erfolgen gemäß HSK (vgl. Maßnahmen-Nr. M 2812-0.02 und M 5751-1.01 der detaillierten Maßnahmenübersicht - Anhang XVII.).

StadtmöblierungJa, Einschränkungen erfolgen gemäß HSK (Kostenneutralität - sh. Produkt 5731).

Summe: 19.096.250 6,95 %

Mit der Einführung der Doppik wurde jedem Produkt die „Art der Aufgabe“ (Freiwillig, Pflichtaufgabe, übertragene Aufgabe) zugeordnet. Diese Festlegung zu der Art der Aufgabe dient als Grundlage für diese Übersicht (ohne Produkt 1192).

Angaben (Sp. 2) in Euro 71 von 241

Page 82: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

IV. Transferaufwendungen

Bezeichnung der begünstigten Einrichtung (bspw. GmbH, AG,

Eigenbetrieb, Stiftung)*

Zuschusshöhe im Planjahr

Pflichtaufgabe

ja/nein

Öffentlicher Zweckja/nein

Rechtsgrund für die Leistung**Maßnahmen der Gemeinde zur Verringerung des Zuschusses

(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH

4.409.800 nein ja 1. Gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung der TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH für die Jahre 2013 bis 2016 zwischen dem Freistaat Thüringen und den kommunalen Finanzierungspartnern Stadt Gera, Stadt Altenburg, Landkreis Altenburger Land; 2. öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Mitfinanzierung des Betriebs der TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH für die Jahre 2013 bis 2016 zwischen den kommunalen Finanzierungspartnern Stadt Gera, Stadt Altenburg, Landkreis Altenburger Land

Festbetragsfinanzierung bis 2016 als Zuschuss für den laufenden Betrieb des Theaters zur Gewährleistung des Mehrspartenangebotes (Schauspiel, Musiktheater, Puppentheater, Ballett, Konzert) an den beiden Standorten Gera und Altenburg. Siehe Maßnahme P 2612-0.01.

Gera Kultur GmbH 492.500 nein ja Ehemals Bundesgartenschau Gera und Ronneburg GmbH, Förderzweckbindung, Vertrag zur Betreibung des Hofwiesenparks und des Küchengartens in Gera mit Wirkung vom 01.01.2010 bis 31.12.2017

Fiktives Eintrittsentgelt 267.500 Euro und Zuschuss lt. Wirtschaftsplan 225.000 Euro zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit

GWB "Elstertal" Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH

600.000 ja ja Förderprogramm Verschiedene Fördermaßnahmen/Zweckbindung an Fördermittel:Anteil 450.000 Euro Förderung Stadtumbau Ost (Fördersatz 100%) Anteil 150.000 Euro andere Förderung (Fördersatz 66,67%)

* gemeint ist jede Zuschuss und Ausgleichszahlung, auch mittelbare Beteiligungen (Stimmrechte weniger als 50 %) sind zu erfassen

** nur Angabe der gesetzlichen Bestimmung unter Nennung des Paragraphen und des Gesetzes bzw. Angabe der vertraglichen Bestimmung mit Datum des Vertrages und Wortlaut der einschlägigen Vertragsklausel*** Zeile 2 f) Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transferaufwendungen

Angaben (Sp. 2) in Euro 72 von 241

Page 83: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

IV. Transferaufwendungen

Bezeichnung der begünstigten Einrichtung (bspw. GmbH, AG,

Eigenbetrieb, Stiftung)*

Zuschusshöhe im Planjahr

Pflichtaufgabe

ja/nein

Öffentlicher Zweckja/nein

Rechtsgrund für die Leistung**Maßnahmen der Gemeinde zur Verringerung des Zuschusses

(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

* gemeint ist jede Zuschuss und Ausgleichszahlung, auch mittelbare Beteiligungen (Stimmrechte weniger als 50 %) sind zu erfassen

** nur Angabe der gesetzlichen Bestimmung unter Nennung des Paragraphen und des Gesetzes bzw. Angabe der vertraglichen Bestimmung mit Datum des Vertrages und Wortlaut der einschlägigen Vertragsklausel*** Zeile 2 f) Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transferaufwendungen

GWB "Elstertal" Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH

60.000 ja ja Förderprogramm Fördermaßnahme Stadtteilbüro Bieblach Ost Zweckbindung an Fördermittel (Fördersatz 66,67%)

Energieversorgung Gera GmbH 2.617.860 nein ja Förderprogramm Weiterleitung Fördermittel Hochwasser (Fördersatz 100%)

Gera Verkehrsbetrieb GmbH 5.850.000 ja ja § 3 (2) ThürÖPNVG Weiterleitung der Zuwendungen des Freistaats Thüringen i.S.d. § 8 Abs. 2 ThürÖPNVG (ca. 2,966 Mio. Euro) und Deckung des verbleibenden Verlustausgleichs; Maßnahmen zur Reduzierung des Verlustausgleichs werden in der Fortschreibung des Nahverkehrsplans (Drucksachen-Nr. 26/2015 - Stadtratsbeschluss vorauss. im Juni 2015) festgelegt (Reduzierung des Verlustausgleichs wie folgt geplant: 2015: 2.88 Mio. Euro; 2016: 2.91 Mio. Euro; 2017: 3.17 Mio. Euro; 2018: 3.32 Mio. Euro; 2019: 3.56 Mio. Euro).

OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH

40.000 nein ja § 16 d, e SGB II - Personal- und Sachkostenzuschüsse

Maßnahmen für Anleiter bei OTEGAU, Grün- und Parkanlagen

OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH

3.500 nein ja § 16 d SGB II - Sachkostenzuschüsse Maßnahmen für Anleiter bei OTEGAU, Naturschutz

Gera Kultur gGmbH 8.570 nein ja Vertrag Weiterleitung SponsoringgelderStiftung Goldener Spatz 15.000 nein ja Satzung Stiftungsbeitrag Goldener Spatzverschiedene Wohnungsunterunternehmen

315.000 ja ja Förderprogramm Weiterleitung Städtebaufördermittel Stadtumbau Ost - Zweckbindung an Fördermittel (Förderung 100%)

Angaben (Sp. 2) in Euro 73 von 241

Page 84: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

IV. Transferaufwendungen

Bezeichnung der begünstigten Einrichtung (bspw. GmbH, AG,

Eigenbetrieb, Stiftung)*

Zuschusshöhe im Planjahr

Pflichtaufgabe

ja/nein

Öffentlicher Zweckja/nein

Rechtsgrund für die Leistung**Maßnahmen der Gemeinde zur Verringerung des Zuschusses

(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

* gemeint ist jede Zuschuss und Ausgleichszahlung, auch mittelbare Beteiligungen (Stimmrechte weniger als 50 %) sind zu erfassen

** nur Angabe der gesetzlichen Bestimmung unter Nennung des Paragraphen und des Gesetzes bzw. Angabe der vertraglichen Bestimmung mit Datum des Vertrages und Wortlaut der einschlägigen Vertragsklausel*** Zeile 2 f) Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transferaufwendungen

Verkehrsverbund Mittelthüringen GmbH

82.300 ja ja VMT-Tariffortschreibungs- und Finanzierungsvertrag vom 02.11.2010

Vorläufige Beiträge der Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. des VMT-Tariffortschreibungs- und Finanzierungsvertrages (Neufestsetzungen erst im Ergebnis der im Jahr 2014 durchgeführten, verbundweiten Fahrgasterhebung möglich (Ergebnis steht noch aus); Gegenfinanzierung tlw. über Sondernutzungsgebühren für Werbung in Fahrgastunterständen

Staatliches Schulamt Ostthüringen

5.100 ja ja Zuwendungsbescheide entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Kultusministeriums "Organisation und Durchführung der Schulsportwettbewerbe in Thüringen"

Weiterleitung Fördermittel "Jugend trainiert für Olympia" an das mit der Durchführung beauftragte staatliche Schulamt (z. Hd. Schulsportkoordinator)

Ortsteilbürgermeister 38.110 ja ja § 45 Abs. 6 Satz 5 ThürKO Ortspauschale.

Angaben (Sp. 2) in Euro 74 von 241

Page 85: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

IV. Transferaufwendungen

Bezeichnung der begünstigten Einrichtung (bspw. GmbH, AG,

Eigenbetrieb, Stiftung)*

Zuschusshöhe im Planjahr

Pflichtaufgabe

ja/nein

Öffentlicher Zweckja/nein

Rechtsgrund für die Leistung**Maßnahmen der Gemeinde zur Verringerung des Zuschusses

(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

* gemeint ist jede Zuschuss und Ausgleichszahlung, auch mittelbare Beteiligungen (Stimmrechte weniger als 50 %) sind zu erfassen

** nur Angabe der gesetzlichen Bestimmung unter Nennung des Paragraphen und des Gesetzes bzw. Angabe der vertraglichen Bestimmung mit Datum des Vertrages und Wortlaut der einschlägigen Vertragsklausel*** Zeile 2 f) Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transferaufwendungen

Förderverein Goethe-Gymnasium

4.000 nein ja Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) § 7 (3)

Zahlung als Zuschuss zu Fahrten der Chöre des Goethe-Gymnasiums in Chorlager, zu Wettbewerben etc. Zahlung wird über Förderverein abgewickelt, da dieser die Gesamtkosten trägt, wovon nur ein Anteil übernommen wird. Diese Ausgaben werden im Rahmen der Erstattung des Schulaufwands für die Spezialklassen refinanziert. Es erfolgt jährliche Voranfrage beim TMBJS, welche Ausgaben erstattet werden - nur diese werden an den Förderverein weitergereicht. Für 2015 liegt Genehmigung über 4.560 Euro vor. Hier werden demnach keine Eigenmittel der Stadt verwendet!

Rehabilitationszentrum Stadtroda GmbH

2.500 ja ja Kooperationsvereinbarung vom 06.08.2009 Betriebskostenzuschuss in Höhe von 2.500 Euro wird seit 2014 nicht mehr ausgezahlt. Ab 2016 ist der Betriebskostenzuschuss nicht mehr zu planen.

Geraer Höhler e.V. 5.000 nein ja Stadtratsbeschluss Der Verein zur Erhaltung der Geraer Höhler e.V. ist Veranstalter der Höhler Biennale. Die Stadt Gera unterstützt die Veranstaltung durch organisatorische, personelle und finanzielle Leistungen (Stadtratsbeschluss Nr. 21/2008). Der finanzielle Beitrag der Stadt Gera beträgt jährlich 5.000 Euro.

Angaben (Sp. 2) in Euro 75 von 241

Page 86: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

IV. Transferaufwendungen

Bezeichnung der begünstigten Einrichtung (bspw. GmbH, AG,

Eigenbetrieb, Stiftung)*

Zuschusshöhe im Planjahr

Pflichtaufgabe

ja/nein

Öffentlicher Zweckja/nein

Rechtsgrund für die Leistung**Maßnahmen der Gemeinde zur Verringerung des Zuschusses

(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

* gemeint ist jede Zuschuss und Ausgleichszahlung, auch mittelbare Beteiligungen (Stimmrechte weniger als 50 %) sind zu erfassen

** nur Angabe der gesetzlichen Bestimmung unter Nennung des Paragraphen und des Gesetzes bzw. Angabe der vertraglichen Bestimmung mit Datum des Vertrages und Wortlaut der einschlägigen Vertragsklausel*** Zeile 2 f) Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transferaufwendungen

Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Gera

92.400 ja ja Förderprogramm Weiterleitung Städtebaufördermittel an Kirchen (Fördersatz 66,67%) - bewilligte/begonnene Maßnahme

freie Träger der Kindertagesstätten

263.280 ja ja ThürKitaG > Stadtratsbeschluss Weiterleitung Infrastrukturpausche an freie Träger der Kindertagesstätten

verschiedene Sportvereine 70.000 nein ja Sportförderrichtlinie der Stadt Gera in Verbindung mit der Maßnahme M 4211-0.01 (detaillierten Maßnahmenübersicht - Anhang XVII. Konsolidierungsmaßnahmen)

SportförderungÜberleitungszuschüsse für ehrenamtliche Arbeit im Sport

Kleingartenverein und privat Person

7.520 nein ja Förderprogramm Weiterleitung Fördermittel Hochwasser (Fördersatz 100% Gebetshaus und Vereinsheim)

Gera Tourismus e.V. 60.000 nein ja Keine (bisher Stadtratsbeschluss). Verein befindet sich in Liquidation, Touristisches Angebot wird neu aufgebaut

Sportvereine und Schulen 757.960 ja ja Thüringer Schulgesetz und Thüringer Sportfördergesetz

Nutzung Pandorfhalle und Hofwiesenbad durch Schulen und Sportvereine (unentgeltliche Sportstättennutzung)

nachrichtlich

Summe VII Umlagen 2.761.590Weiterleitung PK-Anteil Hort 440.000Rückzahlung Fördermittel 5.000Rückzahlung Fördermittel 5.000Jagd- und Fischereiabgabe 12.600Landesamt für Vermessung 10.000

Summe:*** 19.034.590

Angaben (Sp. 2) in Euro 76 von 241

Page 87: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

V. Entwicklung der Aufwendungen für Soziale Leistungen

5 4 3 2 12010 2011 2012 2013 2014 **

Aufw. der sozialen Sicherung*

91.452.123 94.860.781 96.733.391

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025Aufw. der sozialen Sicherung*

101.376.380 101.786.040 101.498.330 101.590.480 101.982.720 101.908.200 102.283.480 102.377.610 102.930.570

Beurteilung der Entwicklung:

Rechnungsergebnis im Haushaltsjahr

Planhöhe im Haushaltsjahr

** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2014 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2014 vorliegt.

* aus der Kontogruppe 55 bzw. Zeile 2 g) Aufwendungen der Sozialen Sicherung

Soziales und Jugendhilfe, Gesundheit (SGB VIII, SGB IX, SGB XII) Unter Berücksichtigung, dass die Fallentwicklung im Bereich des Leistungsanspruchs auf soziale Leistungen keinen Aufwuchs an Leistungsberechtigten hervorbringt, muss mit einem jährlichen durchschnittlichen Aufwuchs an Aufwendungen in Höhe von 2 % kalkuliert werden. Der Aufwuchs ergibt sich insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklung des Preisindex sowie den Tarifsteigerungen bei den freien und öffentlichen Leistungsträgern/-erbringern. Insbesondere: - steigende Zahlen Anspruchsberechtigte in allen Hilfearten - jährliche Regelsatzerhöhungen SGB XII analog SGB II (durchschnittl. 2,2 %) - Erhöhung der Kosten bei den Leistungserbringern durch tarifliche Erhöhung - Einführung/Erhöhung Mindestlohn - geringere Einkommen zur Anrechnung auf die Hilfen - erhöhte Selbstbehaltsätze bei Unterhaltspflichtigen - fehlende Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen - längerer Leistungsbezug aufgrund höherer Lebenserwartung - stetiger Anstieg der Leistungserbringung im Bereich der Frühförderung (Vorschulalter) - Kostensteigerungen durch zunehmend multiple Bedarfslagen - Zunahme Integrationshilfe an Schulen (Eingliederungshilfe) - Umsetzung Bundesauftragsverwaltung (zzt. Weisung zur Regelbedarfsstufe 3)

Angaben in Euro 77 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

VI. Aufgaben der Kommunalen Zusammenarbeit

Ziffer aus I.

Beschreibung der AufgabeWird die Aufgabe in Kommunaler Zusammenarbeit durchgeführt?

Falls ja: In welcher Form?Falls nein: Warum nicht? Woran ist die Zusammenarbeit gescheitert?

Schwerbehindertenfeststellungsverfahren nach § 1 des Thüringer Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren i.V.m. § 69 des SGB IX

Ja, auf Grundlage einer Zweckvereinbarung erledigt die Stadt Gera die Aufgaben für die Stadt Weimar.

Vertretung der Amtstierärzte Ja, in Form einer Zweckvereinbarung zwischen LK GRZ und Gera.Blindengeld nach § 8 Abs. 1 Thüringer Blindengeldgesetz und Blindenhilfe nach § 12 Abs. 1 Thüringer Blindengeldgesetz i.V.m. § 72 SGB XII

Ja, auf Grundlage einer Zweckvereinbarung erledigt die Stadt Gera die Aufgaben auch für die Stadt Weimar.

Gemeinsamer Bereitschaftsdienst Ja, in Form einer Zweckvereinbarung zwischen LK GRZ und Gera.Zweckvereinbarung mit Stadtverw. Bad Köstritz Erfüllung gemeinschaftlicher Aufgaben nach § 3 Abs. 1 Nr. 1,3 u. 6 und § 22 ThürBKG.Zweckvereinbarung mit Gemeinde Brahmenau Erfüllung gemeinschaftlicher Aufgaben nach §§ 3 Abs. 1 und 22 ThürBKG.Zweckvereinbarung mit Gemeinde Schwaara Erfüllung gemeinschaftlicher Aufgaben nach §§ 3 Abs. 1 und 22 ThürBKG.Übertragungsvertrag mit Landratsamt Greiz Vermittlung in der Zentralen Leitstelle von Notrufen, Rettungsdienst und Katastrophenschutzeinheiten

sowie Feuerwehreinsätze im Landkreis Greiz.Übertragungsvertrag mit Landratsamt Altenburger Land Vermittlung in der Zentralen Leitstelle von Notrufen, Rettungsdienst und Katastrophenschutzeinheiten

sowie Feuerwehreinsätze im Landkreis Altenburger Land.Vertrag mit Kassenärztlicher Vereinigung Thüringen in Weimar

Absicherung der Einsatzdisposition in den gültigen Notdienstzeiten durch Dispatcherdienst durch die Zentralen Leitstelle.

20 Schlachttier und Fleischuntersuchung (ambulant) Ja, in Form einer Zweckvereinbarung zwischen LK GRZ und Gera.25 Kommunalarchiv, § 4 Thüringer Archivgesetz Ja - Arbeitsgemeinschaft Kommunalarchive.54 Planung des ÖPNV gemäß § 3 (2) ThürÖPNVG Gemeinsame Beauftragung, Abstimmung und Finanzierung der Fortschreibung des Nahverkehrsplans

auf Basis einer einfachen Arbeitsgemeinschaft (vgl. § 4 ThürKGG).

Zu nennen sind mindestens die Aufgaben, die in Kommunaler Zusammenarbeit durchgeführt werden und die, die innerhalb der vergangenen drei Jahre auf die Möglichkeit zur Kommunalen Zusammenarbeit hin geprüft wurden

11

12

78 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

VII. Umlagen

Art der Umlage (bspw. Kreis-, Schul-, Zweckverbandsumlage)

Höhe der Umlageim Planjahr in Euro

Krankenhausumlage 971.620

Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen (Umlage)

1.000

Rettungsdienst Zweckverband Ostthüringen (Umlage)

30.000

Gewerbesteuerumlage 1.758.970

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

VIII. Übersicht über die Verbindlichkeiten (ohne Liquiditätskredit)94.977

Spalte 1 2 3 4 5 6 7 8

Art der VerbindlichkeitenStand zu Beginn des Vorjahres in

Euro

Stand zu Beginn des Planjahres in

Euro

voraussichtliche Zugänge in Euro

voraussichtliche Abgänge in Euro

voraussichtlicher Stand am Ende

des Planjahres in Euro

Stand zum 31.12.2013 in Euro/EW

(94.977)

Stand vergleichbarer

Gemeindegrößen-klasse zum

31.12.2013 in Euro/EW *

Vergleich der in Sp. 6 und 7

ausgewiesenen Werte

in % (Sp. 7 = 100)

1. Kreditmarktschulden 83.063.744 79.858.133 9.993.424 14.708.877 75.142.680 856 1.029 83 davon Darlehen von

1.1 Banken, Sparkassen u. sonstigen Kreditinstituten 83.013.358 79.814.744 9.993.424 14.701.879 75.106.289 856 1.029 83 1.2 inländischen Bausparkassen 0 0 0 0 0 0 - - 1.3 inländischen Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0 0 - - 1.4 der Bundesagentur für Arbeit 50.386 43.389 0 6.998 36.391 1 - - 1.5 öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen 0 0 0 0 0 0 - - 1.6 sonstigen Sozialversicherungen 0 0 0 0 0 0 - - 1.7 sonstigen inländischen Stellen 0 0 0 0 0 0 - - 1.8 ausländischen Stellen 0 0 0 0 0 0 - -

2. Schulden bei öffentlichen Haushalten 0 0 0 0 0 0 18 - davon Schulden

2.1 beim Bund 0 0 0 0 0 0 - - 2.2 beim Land 0 0 0 0 0 0 18 - 2.3 bei Gemeinden/Gemeindeverbänden 0 0 0 0 0 0 - - 2.4 bei Zweckverbänden 0 0 0 0 0 0 - - 2.5 sonstigen öffentlichen Bereich 0 0 0 0 0 0 - -

3. Schulden ggü. Eigengesellschaften oder sonstigen Beteiligungen 0 0 0 0 0 0 - -

4. kreditähnliche Rechtsgeschäfte 13.043.424 11.336.833 0 1.714.312 9.622.521 137 - - davon

4.1 Hypotheken, Grund und Rentenschulden 0 0 0 0 0 0 - - 4.2 Restkaufgelder 0 0 0 0 0 0 - - 4.3 Leasingverträge, Mietkauf, Gewährverträge etc. 13.043.424 11.336.833 0 1.714.312 9.622.521 137 - -

5. Innere Darlehen 0 0 0 0 0 0 - -

6.Haftungssumme aus Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen **

76.808.596 73.628.387 0 8.423.597 65.204.790 809 - -

7. Summe 172.915.764 164.823.353 9.993.424 24.846.786 149.969.991 1.802 1.047 172

* Quelle: Statistischer Bericht Schulden des Landes und der kommunalen Körperschaften in Thüringen am 31.12.2013 ab Seite 16

** Mithaftung der Stadt für Altschulden Wohnungsbau, Patronatserklärungen SWG und HBG

80 von 241

Page 91: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

IX. Ausgaben der Kassenkredite

Planhöhe im Haushaltsjahr3 2 1 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 202540.238.370 40.238.370 39.734.000 30.080.750 19.559.200 1.617.000 -18.945.350 -42.112.440 -67.119.890

Rechnungsergebnis im Haushaltsjahr3 2 1

2012 2013 201434.291.998 42.843.318 40.238.370

0

10.000.000

20.000.000

30.000.000

40.000.000

50.000.000

60.000.000

Inan

spru

chn

ahm

e L

iqu

idit

ätsk

red

it in

EU

R

Inanspruchnahme Liquiditätskredit

Liquiditätskredit Höchstbetrag

Angaben in Euro 81 von 241

Page 92: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

IX. Ausgaben der Kassenkredite

1. Inanspruchnahme Liquiditätskredit im Haushaltsjahr 2014

Satzungsrechtlicher Höchstbetrag des Kassen oder Liquiditätskredits: EUR

Januar Inanspruchnahme des Februar Inanspruchnahme des März Inanspruchnahme des April Inanspruchnahme des Mai Inanspruchnahme des Juni Inanspruchnahme desKassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR

1 42.843.318 1 37.869.071 1 42.281.611 1 42.823.212 1 34.867.362 1 36.484.7392 43.317.996 2 37.869.071 2 42.281.611 2 42.798.767 2 36.756.391 2 37.281.2573 45.162.398 3 39.709.321 3 41.207.027 3 41.132.237 3 36.756.391 3 38.678.6424 45.162.398 4 39.678.880 4 42.661.395 4 41.397.097 4 36.756.391 4 38.629.7135 45.162.398 5 39.848.719 5 42.877.928 5 41.397.097 5 36.597.281 5 38.573.0186 45.396.053 6 39.515.534 6 42.918.098 6 41.397.097 6 35.993.588 6 38.748.2247 45.386.547 7 39.885.054 7 43.147.970 7 41.955.623 7 35.523.810 7 38.748.2248 45.455.628 8 39.885.054 8 43.147.970 8 41.856.075 8 36.264.240 8 38.748.2249 45.743.594 9 39.885.054 9 43.147.970 9 42.458.793 9 36.549.442 9 38.748.22410 47.032.549 10 40.181.722 10 43.591.463 10 42.695.113 10 36.549.442 10 39.283.87711 47.032.549 11 40.538.163 11 43.693.243 11 43.942.144 11 36.549.442 11 39.209.86112 47.032.549 12 40.238.570 12 43.023.533 12 43.942.144 12 36.189.609 12 39.352.31613 47.731.618 13 37.936.482 13 35.126.123 13 43.942.144 13 33.929.276 13 39.316.56314 38.493.612 14 36.976.263 14 35.126.123 14 38.080.991 14 33.932.560 14 39.316.56315 27.993.612 15 36.976.263 15 35.126.123 15 33.133.067 15 31.941.560 15 39.316.56316 28.807.650 16 36.976.263 16 35.126.123 16 33.151.540 16 30.000.000 16 39.309.88717 28.222.111 17 33.122.562 17 35.126.123 17 33.283.103 17 30.000.000 17 39.527.55018 28.222.111 18 33.931.990 18 35.126.123 18 33.283.103 18 30.000.000 18 41.146.10219 28.222.111 19 33.120.148 19 35.141.120 19 33.283.103 19 30.000.000 19 41.240.09520 28.339.373 20 34.037.332 20 32.661.915 20 33.283.103 20 30.013.867 20 40.189.54021 29.010.874 21 33.821.524 21 32.661.915 21 33.283.103 21 30.013.867 21 40.189.54022 29.066.073 22 33.821.524 22 32.661.915 22 33.297.263 22 30.000.000 22 40.189.54023 29.499.994 23 33.821.524 23 32.661.915 23 33.297.263 23 30.000.000 23 41.262.80724 29.880.184 24 34.644.353 24 33.482.403 24 34.784.801 24 30.000.000 24 37.128.74825 29.880.184 25 34.640.411 25 34.798.979 25 34.936.525 25 30.000.000 25 38.091.68726 29.880.184 26 35.912.457 26 35.636.024 26 34.936.525 26 30.000.000 26 38.403.87527 31.150.005 27 37.687.780 27 35.893.605 27 34.936.525 27 30.000.376 27 40.292.53228 30.998.337 28 42.281.611 28 37.652.358 28 35.786.192 28 33.130.318 28 40.292.53229 31.372.604 29 37.652.358 29 38.524.067 29 33.130.318 29 40.292.53230 34.282.546 30 37.652.358 30 34.867.362 30 36.484.739 30 44.881.12431 37.869.071 31 42.125.107 31 36.484.739

SummeZinsen in

EUR17.867 46.943 16.728 15.884 44.233 12.169

49.500.000

Angaben in Euro 82 von 241

Page 93: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

IX. Ausgaben der Kassenkredite

Juli Inanspruchnahme des August Inanspruchnahme des September Inanspruchnahme des Oktober Inanspruchnahme des November Inanspruchnahme des Dezember Inanspruchnahme desKassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR

1 45.860.954 1 35.385.242 1 33.952.568 1 42.292.802 1 35.726.038 1 42.387.1672 45.986.764 2 35.385.242 2 33.817.481 2 44.009.823 2 35.726.038 2 36.120.5003 45.998.686 3 35.385.242 3 35.255.727 3 44.009.823 3 36.491.035 3 36.694.3224 45.982.438 4 35.361.353 4 35.285.864 4 44.009.823 4 37.141.267 4 36.741.1155 45.982.438 5 35.562.838 5 35.075.946 5 44.009.823 5 37.056.092 5 35.666.1506 45.982.438 6 35.434.715 6 35.075.946 6 42.777.049 6 37.034.198 6 35.666.1507 46.087.271 7 35.487.246 7 35.075.946 7 42.703.003 7 36.988.626 7 35.666.1508 46.045.677 8 35.239.128 8 35.105.161 8 43.090.671 8 36.988.626 8 28.692.8569 46.721.404 9 35.239.128 9 35.601.277 9 43.679.393 9 36.988.626 9 36.046.65610 46.910.936 10 35.239.128 10 35.892.927 10 43.819.321 10 37.344.375 10 35.973.99111 47.432.758 11 35.577.732 11 36.336.364 11 43.819.321 11 37.156.809 11 35.999.06012 47.432.758 12 35.615.010 12 36.493.069 12 43.819.321 12 37.084.268 12 33.429.53413 47.432.758 13 34.115.010 13 36.493.069 13 43.989.022 13 35.513.503 13 33.429.53414 32.736.247 14 34.162.816 14 36.493.069 14 30.513.747 14 34.638.983 14 33.429.53415 31.046.782 15 30.000.000 15 36.302.357 15 30.513.791 15 34.638.983 15 31.957.49016 31.078.954 16 30.000.000 16 37.660.527 16 30.536.030 16 34.638.983 16 33.471.54417 31.084.353 17 30.000.000 17 37.127.052 17 31.877.934 17 31.577.700 17 33.638.79418 32.297.830 18 30.041.366 18 37.284.375 18 31.877.934 18 31.577.700 18 35.299.79419 32.297.830 19 30.041.366 19 38.243.886 19 31.877.934 19 31.723.232 19 36.791.04620 32.297.830 20 30.055.724 20 38.243.886 20 32.300.924 20 31.931.069 20 36.791.04621 32.703.617 21 30.074.525 21 38.243.886 21 32.613.431 21 32.100.111 21 36.791.04622 33.246.028 22 30.074.525 22 37.118.247 22 32.793.867 22 32.100.111 22 35.428.99423 33.154.393 23 30.074.525 23 37.648.275 23 33.711.183 23 32.100.111 23 36.614.88224 33.029.088 24 30.074.525 24 38.598.464 24 34.635.728 24 34.075.403 24 36.614.88225 33.440.932 25 30.103.985 25 40.001.770 25 34.635.728 25 34.201.024 25 36.614.88226 33.440.932 26 30.103.985 26 36.405.032 26 34.635.728 26 35.059.866 26 36.614.88227 33.440.932 27 30.252.476 27 36.405.032 27 35.067.982 27 37.576.918 27 36.614.88228 34.115.978 28 32.519.891 28 36.405.032 28 35.555.550 28 41.297.147 28 36.614.88229 34.500.278 29 33.190.056 29 39.398.512 29 37.592.411 29 41.297.147 29 38.653.98730 36.864.890 30 33.190.056 30 43.612.927 30 35.725.713 30 41.297.147 30 40.235.96131 35.344.980 31 33.190.056 31 35.726.038 31 40.238.370

SummeZinsen in

EUR8.829 41.436 8.235 7.954 42.710 9.864

Angaben in Euro 83 von 241

Page 94: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

IX. Ausgaben der Kassenkredite

2. Inanspruchnahme Liquiditätskredit im Haushaltsjahr 2015

Satzungsrechtlicher Höchstbetrag des Kassen- oder Liquiditätskredits: EUR mindestens bis zur rechtsaufsichtlichen Würdigung Beantragung 42.000.000

Januar Inanspruchnahme des Februar Inanspruchnahme des März Inanspruchnahme des April Inanspruchnahme des Mai Inanspruchnahme des Juni Inanspruchnahme desKassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR Kassenkredits in EUR

1 40.238.370 1 38.819.624 1 42.096.317 1 46.762.515 1 41.888.233 1 46.953.000

2 43.099.635 2 38.902.374 2 42.971.521 2 47.927.016 2 41.888.233 2 47.260.000

3 43.099.635 3 38.868.863 3 43.345.151 3 47.927.016 3 41.888.233 3 47.425.000

4 43.099.635 4 38.874.643 4 43.112.460 4 47.927.016 4 44.596.718 4 46.740.000

5 43.700.710 5 39.596.560 5 42.532.447 5 47.927.016 5 45.052.506 5 46.851.000

6 43.282.765 6 39.885.324 6 42.742.431 6 47.927.016 6 45.080.900 6 46.851.000

7 44.225.604 7 39.885.324 7 42.742.431 7 48.209.383 7 45.350.294 7 46.851.000

8 46.581.189 8 39.885.324 8 42.742.431 8 48.411.746 8 45.332.367 8 47.071.000

9 46.594.458 9 40.279.830 9 44.191.445 9 48.943.366 9 45.332.367 9 47.346.000

10 46.594.458 10 40.520.502 10 42.979.944 10 48.891.409 10 45.332.367 10 47.580.000

11 46.594.458 11 40.557.375 11 43.009.834 11 48.891.409 11 44.703.320 11 47.628.000

12 47.302.290 12 39.936.032 12 42.900.921 12 48.891.409 12 44.195.505 12 47.789.000

13 47.785.553 13 37.407.378 13 43.039.738 13 48.769.179 13 41.084.061 13 47.789.000

14 48.369.978 14 37.407.378 14 43.039.738 14 48.927.131 14 41.084.061 14 47.789.000

15 39.417.589 15 37.407.378 15 43.039.738 15 38.411.088 15 40.822.804 15 47.706.000

16 27.753.660 16 33.063.886 16 43.621.568 16 40.902.300 16 40.822.804 16 47.869.000

17 27.753.660 17 32.808.423 17 42.022.095 17 41.081.556 17 40.822.804 17 48.482.000

18 27.753.660 18 32.964.463 18 43.193.549 18 41.081.556 18 36.822.804 18 48.525.000

19 28.302.073 19 33.429.593 19 42.009.600 19 41.081.556 19 36.822.804 19 48.555.000

20 27.276.806 20 33.552.954 20 42.895.141 20 39.863.253 20 37.900.205 20 48.555.000

21 29.189.166 21 33.552.954 21 42.895.141 21 40.249.509 21 37.764.271 21 48.555.000

22 29.131.864 22 33.552.954 22 42.895.141 22 40.782.583 22 38.909.465 22 48.801.000

23 29.123.334 23 34.977.614 23 43.012.692 23 41.254.964 23 38.909.465 23 48.278.000

24 29.123.334 24 35.386.103 24 43.474.576 24 42.115.233 24 38.909.465 24 48.119.000

25 29.123.334 25 36.596.827 25 44.551.121 25 42.115.233 25 38.909.465 25 49.195.000

26 31.889.668 26 39.168.020 26 44.800.586 26 42.115.233 26 39.169.419 2627 31.944.806 27 42.096.317 27 44.976.733 27 42.609.405 27 40.150.873 2728 32.297.813 28 42.096.317 28 44.976.733 28 43.221.022 28 44.050.100 2829 34.204.530 29 44.976.733 29 45.505.965 29 45.630.655 2930 38.819.624 30 44.981.710 30 41.888.233 30 45.630.655 3031 38.819.624 31 48.673.627 31 45.630.655

SummeZinsen in

EUR

49.500.000 EUR

Angaben in Euro 84 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

X. Steuern, Gebühren, Beiträge und ähnliche Abgaben98.762 95.384 94.977

Hebesatz desPlanjahres in %

vorauss. Aufkommen

des Planjahres in Euro/EW

Vorvorjahr Vorjahr Vorvorjahr Vorjahr Vorvorjahr Vorjahr Vorvorjahr Vorjahr2013 2014 2013 2014 2013² 2014 2013² 2014 2015 2015

Grundsteuer A 320 320 1,16 1,29 311 1,11 320 1,28

Grundsteuer B 490 600 114,00 146,45 455 106,96 600 149,42

Gewerbesteuer 450 470 240,60 253,61 429 244,59 470 261,79

Vorvorjahr Vorjahr Vorvorjahr Vorjahr2013 2014 2013 2014

Vergnügungs- und Spielapparatesteuer

3,26 3,48 3,37

Hundesteuer 3,81 4,02 3,96

Jagdsteuer 0,00 0,00 0,00

Zweitwohnungssteuer 0,00 0,00 0,00

sonstige Steuern 0,38 0,01 0,53

Verwaltungsgebühren 31,69 37,46 29,00

¹ soweit statistisch verfügbar

² Quelle: Statistischer Bericht Realsteuervergleich in Thüringen 2013, ab Seite 18 lfd. Nr. 2 Gemeindegrößenklasse von 50.000 bis unter 100.000 Einwohner

2015

Aufkommen bei vergleichbaren Gemeindegrößenklassen

bezogen auf das Vor-¹ und/oder Vorvorjahr in Euro/EW

Hebesatz des Vor und Vorvorjahres in %

Aufkommen des Vor und Vorvorjahres in Euro/EW

gewichteter Durchschnitt des Hebesatzes bei vergleichbaren

Gemeindegrößenklassen bezogen auf das Vor-¹ und/oder

Vorvorjahr

Aufkommen des Vor- und Vorvorjahres in Euro/EW

Aufkommen bei vergleichbaren Gemeindegrößenklassen

bezogen auf das Vor-¹ und/oder Vorvorjahr in Euro/EW

vorauss. Aufkommen des Planjahres in Euro/EW

85 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

X. Steuern, Gebühren, Beiträge und ähnliche Abgaben

Gebührenhaushalt

Vorvorjahr Vorjahr2013 2014 5

Kindertagesbetreuung³ 21,12 21,12

Trinkwasserversorgung⁴ k. A. k. A.

Abwasserentsorgung⁴ k. A. k. A.

Müllentsorgung⁴ k. A. k. A.

Bestattungswesen k. A. 45,58

Musikschule 61,93 49,13

Volkshochschule 68,52 82,69

Badeanstalten k. A. k. A.

Straßenreinigung 35,84 56,34

Bücherei 25,42 22,51

Theater k. A. k. A.

Nichtwiss. Museen, Sammlg., Ausstellg.

22,07 32,03

k. A.

55,21

5,85

k. A.

42,16

76,42

Kostendeckungsgrad² des Vor- und Vorvorjahres in

%

vorauss. Kostendeckungsgrad² des

Planjahres in %

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

86,76

48,38

2015

Aufgabe wird durch "Elstertal" Infraprojekt GmbH erfüllt.

Produkt 5451

Aufgabe wird durch Unternehmen der Stadt Gera erfüllt.

Aufgabe wird durch Unternehmen der Stadt Gera erfüllt.

Aufgabe wird zu 100% durch freie Träger erfüllt.

2013 wurde die Aufgabe noch durch den Eigenbetrieb Geraer Stadtgrün, Forsten und Friedhöfe erfüllt. Ab 2014 Produkt 5531.

Aufgabe wird durch Unternehmen der Stadt Gera erfüllt.

Bemerkungen

Produkt 2631

Produkt 2711

2 Kostendeckungsgrad = Gebühreneinnahme x 100 / Gesamtkosten (einschließlich kalkulatorische Kosten, innere Verrechnungen)

5 Die Angaben zum Haushaltsjahr 2014 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2014 vorliegt.

4 Erläuterung im HSK erforderlich, wenn ein Kostendeckungsgrad unter 100 % ausgewiesen wird

3 bei der Kostenermittlung ist der Meldebogen des TMBWK nach §§ 18 Abs. 10, 23 ThürKitaG zugrunde zu legen; bei der Ermittlung des Deckungsgrades sind neben den Elternbeiträgen auch mögliche Erstattungsleistungen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII zu berücksichtigen (auf Doppelerfassung achten und diese vermeiden!)

Produkt 2721

TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH

Produkt 2521

86 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

X. Steuern, Gebühren, Beiträge und ähnliche Abgaben

Erläuterungen zur Fußnote 4 (aus Tabelle 3: Kostendeckungsgrad unter 100 % bei Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Müllentsorgung)

k.A. (siehe oben)

87 von 241

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Entwicklung der Gewerbesteuer

5 4 3 2 12010 2011 2012 2013 2014 **

Gewerbe- steuerein- nahmen*

23.211.642 23.761.705 24.190.766

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 102015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

Gewerbe- steuerein- nahmen*

24.863.600 25.336.000 25.824.990 26.323.410 26.586.600 26.852.450 27.120.950 27.392.100 27.666.000

* aus dem Konto 4013

** Die Angaben zum Haushaltsjahr 2014 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2014 vorliegt.

Planhöhe im Haushaltsjahr

Beurteilung der Entwicklung:

Rechnungsergebnis im Haushaltsjahr

Grundlage für die Entwicklung der Gewerbesteuer sind die Erfahrungswerte der Vorjahre. Zum Ansatz kam eine maximale Steigerungsrate von 2 v. H. Die Steuerschätzung November 2014 sieht eine Verschlechterung der Prognose im Vergleich zur Mai Schätzung wie folgt von: 2015 = 94,91 v. H., 2016 = 94,89 v.H., 2017 = 96,26 v. H., 2018 = 96,26 v.H. Diese v. H. Sätze auf die bisherige Steigerung von 2,0 v.H. angerechnet, ergibt nachfolgende Steigerung zu den Vorjahren: 2015 = 1,90 v. H. 2016 = 1,90 v. H. 2017 = 1,93 v. H. 2018 = 1,93 v. H. Für die Jahre 2019 bis 2023 wurde eine Steigerung zum Vorjahr in Höhe von 1,0 v. H. angenommen.

Angaben in Euro 88 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

Zu nennen sind mindestens die Entgelte, die in der Gemeinde erhoben werden und die, die innerhalb der vergangenen drei Jahre auf ihre Einführung hin geprüft wurden

BezeichnungWelche Maßnahmen wurden geprüft?(bspw. Erhöhung des Entgeltes, Anpassung der Satzung im Bezug auf die Beitragsstaffelung)(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

Vorauss. wirtschaftliche Auswirkung der Maßnahme

im Folgejahr gegenüber dem Planjahr in %

Grundsteuer A Hebesätze 30.06.2014 (Quelle Statistisches Bundesamt)Erfurt 300 v. H.Gera 320 v. H.Jena 300 v. H.Suhl 332 v. H.Weimar 296 v. H.Eisenach 332 v. H.Eine Erhöhung der Hebesätze auf das Niveau von Suhl und Eisenach würden Mehreinnahmen in Höhe von 4.600 Euro bedeuten, die Erhöhung verursacht Kosten. Kosten zu Nutzen stehen in keinem Verhältnis zueinander

keine Erhöhung derzeit geplant

Grundsteuer B Erhöhung Hebesatz ab 01.01.2014 von 490 v. H. auf 600 v. H. keine Erhöhung derzeit geplant

Gewerbesteuer Erhöhung Hebesatz ab 01.01.2014 von 450 v. H. auf 470 v. H. keine Erhöhung derzeit geplant

Vergnügungs- und Spielapparatesteuer

Neue Satzung wird erarbeitet. Besteuerung der Automaten nicht mehr nach Stückzahl sondern nach Einspielergebnis. Weiterhin wird die Wiedereinführung der Steuer auf gewerbliche Tanzveranstaltungen geprüft. Beschlussfassung soll bis 30. September 2015 erfolgen. Ob und in welcher Höhe Mehreinnahmen erwirtschaftet werden, kann nicht eingeschätzt werden. Erfahrungswerte zu Einspielergebnissen liegen nicht vor.

z.Z. keine Angaben möglich.

Hundesteuer Bevor über eine Erhöhung der Hundesteuer nachgedacht wird, sollten Maßnahmen (Postwurfsendung an alle Haushalte, Hundeüberprüfung) zur Herstellung der Steuergerechtigkeit ergriffen werden.

z.Z. keine Angaben möglich.

Jagdsteuer Es wird eingeschätzt dass die Jagdsteuer für Gera keine Bedeutung hat. Durch die Stadt Gera sind 4 oder 5 Jagdrechte an Pächter vergeben. Recherchen beim TLS (2013) haben ergeben, dass in Thüringen 17 Gemeinden Jagdsteuer erheben mit Einnahmen in 2013 in Höhe von 17.600 Euro. Die Einnahmen lagen dabei zwischen 3.400 Euro (Heilbad Heiligenstadt) und 77 Euro (Südeichsfeld). Die Erhebung einer Jagdsteuer für die Pächter der durch die Stadt vergebenen Jagdrechte, würde eine Ungleichbehandlung zu den Pächtern, welche von anderen Grundstückseigentümern (z.B. Jagdgenossenschaften) das Jagdrecht pachten, bedeuten.

Einführung nicht geplant

89 von 241

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

Zu nennen sind mindestens die Entgelte, die in der Gemeinde erhoben werden und die, die innerhalb der vergangenen drei Jahre auf ihre Einführung hin geprüft wurden

BezeichnungWelche Maßnahmen wurden geprüft?(bspw. Erhöhung des Entgeltes, Anpassung der Satzung im Bezug auf die Beitragsstaffelung)(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

Vorauss. wirtschaftliche Auswirkung der Maßnahme

im Folgejahr gegenüber dem Planjahr in %

Zweitwohnungs-steuer

In Thüringen erheben 6 Städte Zweitwohnungssteuer. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung war dies auch schon mal untersucht und als Einnahmequelle verworfen worden. Städte welche Zweitwohnungssteuer erheben (Quelle TLS):Erfurt 267.000 EuroWeimar 76.000 EuroEisenach 23.000 EuroNordhausen 35.000 EuroBad Frankenhausen 2.400 EuroSchmalkalden 16.800 EuroIn Gera sind zum 31.12.2014 95.116 Bürger mit Hauptwohnsitz gemeldet und 5.098 mit Nebenwohnsitz. Der Anteil der Nebenwohnungen beträgt hier 5,36 v. H. Zum Vergleich in Erfurt 207.079 Hauptwohnungen und 2.007 Nebenwohnungen, dies entspricht 0,97 v. H. Somit müsste die Meldedatei von Karteileichen bereinigt werden um eine Aussage treffen zu können. Weiterhin ist dies eine politische Entscheidung.

Einführung nicht geplant

sonstige Steuern Siehe Maßnahmennummer M 6111-0.02 z.Z. keine Angaben möglich.

Verwaltungs-gebühren

Die letzte Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Gera erfolgte im Mai 2011 (DS-Nummer 110/2005 2. Ergänzung). Derzeit ist keine Änderung bzw. Erhöhung der Gebühren für die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Gera vorgesehen.

keine Erhöhung derzeit geplant

Kindertages-betreuung

Änderung der Finanzierungsgrundsätze mit dem Ziel die Zuschussbelastung der Stadt Gera um rund 10% zu verringern. Hierzu Verhandlungen mit den freien Trägern in 2014. Damit verbunden müsste das Elternbeitragsaufkommen neu geregelt und erhöht werden. Mit Stadtratsbeschluss Drucksachen Nr. 11/2015 wurde dies abgelehnt und die Maßnahme gestrichen.

2%

Trinkwasser-versorgung

Die Aufgaben der Trinkwasserversorgung wurde an den Zweckverband Wasser/Abwasser Mitteleres Elstertal übertragen.

Abwasserentsorgung Die Aufgaben der Abwasserentsorgung wurde an den Zweckverband Wasser/Abwasser Mitteleres Elstertal übertragen.

Müllentsorgung Die Aufgaben der Müllentsorgung wurde an den Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen, Gera übertragen.

Bestattungswesen Überprüfung der Gebührenkalkulation; Vorlage Stadtrat II. Qu. 2015 Mehreinnahme 50%Musikschule Erhöhung des Entgeltes 2014, Anpassung der Satzung, Personalreduzierung. 10%Volkshochschule Erhöhung des Entgeltes, Anpassung der Satzung, Personalreduzierung. 10%

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Zu nennen sind mindestens die Entgelte, die in der Gemeinde erhoben werden und die, die innerhalb der vergangenen drei Jahre auf ihre Einführung hin geprüft wurden

BezeichnungWelche Maßnahmen wurden geprüft?(bspw. Erhöhung des Entgeltes, Anpassung der Satzung im Bezug auf die Beitragsstaffelung)(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

Vorauss. wirtschaftliche Auswirkung der Maßnahme

im Folgejahr gegenüber dem Planjahr in %

Badeanstalten Aktuell erfolgt eine Überarbeitung der Entgeltordnung Bäder. Ziel ist entsprechend der HSK Maßnahme M 4241-0.01 im Produkt 4241 Sportstätten und Bäder (siehe detaillierte Maßnahmenübersicht - Anhang XVII. Konsolidierungsmaßnahmen) eine Erhöhung der Entgelte. Die Entgeltordung soll ab 01.01.2016 in Kraft treten. Dazu bedarf es eines Stadtratsbeschluss.

40%

Straßenreinigung Die Höhe der Einnahmen zur Straßenreinigung basieren auf den in der Straßenreinigungssatzung festgesetzten Gebührensätze. Die Gebührensätze zur Straßenreinigung sind nicht frei wählbar, sondern unterliegen einer nachweisbaren Gebührenkalkulation. Eine Anpassung der Gebührensätze erfolgt in der Regel aller 2/3 Jahre und kann zu einer Erhöhung der Gebührensätze, allerdings auch zu einer Senkung führen. Die derzeit gültigen Gebührensätze gelten seit dem 01.01.2014. Aufgrund der vorliegenden Kostenüberdeckung erfolgt noch im Jahr 2015 einer Überarbeitung der Straßenreinigungsgebührensatzung. Es wird erwartet, dass sich die Gebührensätze im Ergebnis der Neukalkulation verringern werden.

z.Z. keine Angaben möglich.

Bibliothek Erhöhung des Entgeltes, Anpassung der Satzung, Personalreduzierung. 10%Theater Die Änderung des Preis- und Rabattsystems bedarf der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft.

Die letzte Erhöhung erfolgte mit Beschlussfassung des Aufsichtsrates am 02.05.2012 für die Spielzeit 2012/2013. Die Erhöhung der Kartenpreise wird im Rahmen der Konzeptionen für den Zeitraum 2017-2020 geprüft.

z.Z. keine Angaben möglich.

Nichtwiss. Museen, Sammlg., Ausstellg.

Erhöhung des Entgeltes 2014, Anpassung der Struktur, Personalreduzierung. 10%

Sonstige Besondere Entgelte

Beispielsweise Parkgebührenordnung, die Sondernutzungsgebührensatzung, die Gebührensatzung der Feuerwehr, Marktgebührensatzung, die Entgeltordnung für das Tierheim, die Eintrittspreise Tierpark.

Es wird mit kontinuierlichen Entgelt-, Gebühren- und Beitragsanpassungen

kalkuliert(sh. HSK-Maßnahmen)

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XI. Forderungsübersicht

bis zu einem Jahr

von über einem bis zu fünf Jahren

von mehr als fünf Jahren

Nominalwertzum

31.12.2013

Wert- berichtigung

zum 31.12.2013

zum 31.12.2013

zum 31.12.2012

Forderungen und sonstige VermögensgegenständeÖffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen

6.446.670,66 165.965,73 447.148,53 7.059.784,92 0,00 4.441.402,97 11.501.187,89 3.631.088,46

Privatrechtliche Forderungen aus Lieferung und Leistung

359.519,20 15.775,61 0,00 375.294,81 0,00 162.285,53 537.580,34 38.444,71

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

1.631.125,72 5.950,00 0,00 1.637.075,72 0,00 239.600,42 1.876.676,14 3.565.422,51

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

70,36 0,00 0,00 70,36 0,00 0,00 70,36 1.687,72

Forderungen gegen Sondervermögen, Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Stiftungen

1.068.144,83 0,00 0,00 1.068.144,83 0,00 650.391,89 1.718.536,72 466.584,88

Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich

1.362.203,64 0,00 6.550,20 1.368.753,84 0,00 20.587,53 1.389.341,37 3.331.326,48

Sonstige Vermögensgegenstände 356.150,44 252.941,80 0,00 609.092,24 0,00 0,00 609.092,24 2.561.702,12

Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

11.223.884,85 440.633,14 453.698,73 12.118.216,72 0,00 5.514.268,34 17.632.485,06 13.596.256,88

nachrichtlichHöhe der Niederschlagungen zum 31.12. (Nominalwert in Euro): 383.725,05

Anmerkungen:Eine Forderungsübersicht zum Planungsjahr kann nicht erfolgen. Die beigefügte Übersicht ist auf Basis des vorläufigen Jahresabschlusses 2013 erstellt.

Forderungs- wert

Forderungs- wert

in EUR

Forderungen zum 31.12.2013davon mit einer Restlaufzeit

kumulierte Abzinsung

kumulierte sonstige

Angaben in Euro 92 von 241

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XII. Entwicklung der Erträge aus Schlüsselzuweisungen

5 4 3 2 1

2010 2011 2012 2013 2014

Schlüssel- zuweisung vom Land*

43.043.197 70.680.452 70.782.433

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

Schlüssel- zuweisung vom Land*

73.552.210 73.552.210 73.552.210 73.552.210 73.552.210 73.552.210 73.552.210 73.552.210 73.552.210

* aus dem Konto 411

Planhöhe im Haushaltsjahr

Beurteilung der Entwicklung:

Rechnungsergebnis im Haushaltsjahr

Die Neufassung des Thüringer Finanzausgleichgesetztes (ThürFAG) im Jahr 2013 beinhaltet ein pauschales System, welches die fehlende Finanzkraft zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung in vertikaler und horizontaler Hinsicht ausgleichen soll. Die Schlüsselzuweisung teilt sich in eine Schlüsselzuweisung für gemeindliche Aufgaben (d. h. Ermittlung der Bedarfsmesszahl durch eine Hauptansatzstaffel bezogen auf die Einwohner sowie ein Kinderansatz für Kinder im Alter von 0 bis unter 6 Jahren) und eine Schlüsselzuweisung für kreisliche Aufgaben (d. h. Ermittlung der Bedarfsmesszahl durch eine Hauptansatzstaffel bezogen auf die Einwohner sowie einem Sozialansatz für die Bedarfsgemeinschaften und die Hilfeempfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen). Zudem orientiert sich die Berechnung der Schlüsselzuweisung an der Steuerkraft der Gemeinde (Durchschnitt des Istaufkommens der Grund- und Gewerbesteuer unter Anwendung von fiktiven Hebesätzen abzüglich Gewerbesteuerumlage sowie dem Istaufkommen am Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer). Der einheitliche Grundbetrag zur Berechnung der Bedarfsmesszahl der Schlüsselmasse für gemeindliche Aufgaben und kreisliche Aufgaben ist durch die Stadt Gera nicht beeinflussbar. Daraus ist ersichtlich, dass die Ausreichung der Schlüsselzuweisung von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Im Rahmen der Haushaltssicherung wird jedoch gegenwärtig für die Folgejahre eine konstante Schlüsselzuweisung angenommen.

Angaben in Euro 93 von 241

Page 104: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XIII. Erträge aus Beteiligungen

Ziffer aus I.

Beschreibung der Beteiligung*

Höhe der Erträge

Maßnahmen der Gemeinde zur Erhöhung der Erträge(Pflichtfeld ist in jedem Fall auszufüllen)

61 Geraer Heimbetriebs- gesellschaft mbH100 %

84.550 Geraer Heimbetriebsgesellschaft mbH Bürgschaftsprovision HBG GmbH für Kredit mit Laufzeit bis zum 31.12.2035, Umschuldung des Kreditvertrages für 01.11.2015 vorgesehen. Bei entsprechenden günstigeren Zinsangeboten oder ggf. Reduzierung/Änderung der hinterlegten Sicherheit ist die weitere Einnahmeveranschlagung entsprechend der Ergebnisse anzupassen.

62 Verschiedene:

Sparkasse Gera GreizVerwaltungsrat (VR):

16 Mitglieder, davon 5

der Stadt Gera, 6 des

Landkreises Grz und 5

aus den Beschäftigten

TAG Wohnungsgesell-schaft Thüringen mbH6 %

Kommunalen Energie Beteiligungsgesell-schaft Thüringen AG0,3 %

1.922.430 Sparkasse Gera-Greiz Über die Ergebnisverwendung beschließt der Verwaltungsrat der SpK (§ 21 ThürSpkG), der an Aufträge und Weisungen etwa durch Beschlüsse des SR nicht gebunden ist (§ 8 Absatz 2 ThürSpkG). Der Verwaltungsrat entscheidet über die Höhe der Zuführung zu den Rücklagen (gesetzliche Mindestzuführung von 25% gemäß § 21 ThürSpkG), die den Auszahlungsbetrag reguliert.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Gera-Greiz besteht gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung in ihrer Fassung vom 11.10.2004 aus• dem Vorsitzenden und seinem ersten stellvertretenden Vorsitzenden,• neun weiteren sachkundigen Mitgliedern und• fünf Beschäftigten der Sparkasse Gera-Greiz.

Neben der Oberbürgermeisterin der Stadt Gera und der Landrätin des Landkreises Greiz, die dem Verwaltungsrat jeweils kraft Amtes als geborenen Mitglieder angehören, sind von der Stadt Gera weitere 4 Mitglieder und vom Landkreis Greiz weitere 5 Mitglieder in den Verwaltungsrat zu wählen.In der Summe hat die Stadt Gera im Verwaltungsrat (VR) mit 5 M VR gegen 6 M VR des LK Grz und 5 M VR aus den Beschäftigten keinen Einfluss, ihr diesbezügliches Interesse durchzusetzen.

Es wird auf § 21 ThürSpkG verwiesen, der die Verwendung der Gewinnausschüttung durch die Träger für gemeinnützige Zwecke vorschreibt. Der SR beschließt in Sachen JA nur über die Entlastung des Verwaltungsrates (§ 20 Absatz 5 ThürSpkG).

TAG Immobilien AG Garantiedividende der TAG i.H.v.. 68.936,17 Euro

Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG Aufgrund anteiligem Verkauf von Aktien in 2013 hält die Stadt derzeit noch 6.412 Stück. Planansatz auf Basis angenommene Dividende der KEBT AG von 4 Euro pro Stückaktie.

* es ist mindestens die Rechtsform zu nennen und anzugeben, wie hoch das Stimmrecht der Gemeinde ist

Angaben in Euro 94 von 241

Page 105: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XIV. Investitionsquote

Angaben in Prozent3 2 1

2012 2013 2014

Investitionsquote* 7,92 9,68 3,72

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 102015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

Investitionsquote* 5,13 5,82 6,34 4,81 4,03 0,96 0,95 0,95 0,94

Rechnungsergebnis im

Planhöhe im Haushaltsjahr

Die Position § 3 Abs. 1 Nr. 20 ThürGemHVDoppik Auszahlungen zur Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung ist softwarebedingt nicht verwendbar. Daher entfällt diese Position bei der Berechnung der Investitionsquote.

Anmerkungen:

* errechnet sich aus den Einzelwerten des Finanzplanes nach folgender Formel: � � � � � � = § Abs. Nr. g) ThürGemHV − Doppik§ Abs. Nr. g) + Nr. 5 + Nr. 9 +Nr. g) + Nr. 7a) + Nr. 7b) + Nr. ThürGemHV − Doppik

×

95 von 241

Page 106: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XIV. Investitionsquote

Angaben in Euro

nachrichtlich: 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023§ 3 Abs. 1 Nr. 2 g ThürGemHVDoppik Summe der laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit

-199.624.095 -209.327.477 -206.950.519 -237.958.400 -220.564.600 -215.884.960 -215.153.640 -214.865.650 -211.397.610 -210.654.440 -209.476.880 -208.650.990

§ 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürGemHVDoppik Zins und sonstige Finanzauszahlungen

-4.867.257 -8.587.442 -5.389.501 -10.279.330 -4.392.640 -4.076.790 -3.277.790 -3.002.250 -2.738.950 -2.452.710 -2.129.310 -1.854.670

§ 3 Abs. 1 Nr. 9 ThürGemHVDoppik außerordentliche Auszahlungen

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

§ 3 Abs. 1 Nr. 13 g ThürGemHVDoppik Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-18.382.598 -23.861.160 -8.504.584 -14.318.190 -14.507.790 -15.521.260 -11.362.400 -9.615.470 -2.177.040 -2.157.440 -2.095.080 -2.081.600

§ 3 Abs. 1 Nr. 17 a) ThürGemHVDoppik Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten

-9.213.480 -4.631.330 -7.821.501 -16.423.220 -9.927.670 -9.173.110 -6.583.610 -11.015.150 -11.407.800 -12.533.050 -7.013.550 -9.741.480

§ 3 Abs. 1 Nr. 17 b) ThürGemHVDoppik Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten für energetische Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

96 von 241

Page 107: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XV. Entwicklung des Eigenkapitals

3 2 12012 2013 2014 *

Eigenkapital 352.649.552 339.182.215 308.323.042 Ende des Konsolidierungszeitraums (Angabe des Jahres): 2023

davonAllgemeine Rücklage

357.275.185 357.275.185 356.854.423

Zweckgebundene Kapitalrücklage

0 0 0

Zweckgebundene Ergebnisrücklage

2.790.039 2.765.050 2.733.967

Ergebnisvortrag 0 -7.415.672 -13.442.347

Jahresfehlbetrag/-überschuss

-7.415.672 -13.442.347 -37.823.001

Jahresergebnis des Ergebnisplans

Planhöhe im Haushaltsjahr

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 102015** 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

Eigenkapital 321.729.389 341.590.980 334.033.430 333.273.210 341.912.050 344.634.620 349.038.050 351.143.650 353.594.180

davonAllgemeine Rücklage

338.126.883 338.126.883 338.126.883 338.126.883 338.126.883 338.126.883 338.126.883 338.126.883 338.126.883

Zweckgebundene Kapitalrücklage

0 0 0 0 0 0 0 0 0

Zweckgebundene Ergebnisrücklage

2.697.967 2.656.967 2.475.967 2.439.967 2.403.967 2.367.967 2.331.967 2.295.967 2.259.967

Ergebnisvortrag -19.095.461 807.130 -6.569.420 -7.293.640 1.381.200 4.139.770 8.579.200 10.720.800 13.207.330

Jahresfehlbetrag/-überschussJahresergebnis des Ergebnisplans

807.130 -6.569.420 -7.293.640 1.381.200 4.139.770 8.579.200 10.720.800 13.207.330 14.981.110

Rechnungsergebnis im Haushaltsjahr

Das Konsolidierungskonzept wurde mit Beschluss Drucksachen-Nr.100/2012 2. Ergänzung vom 14.11.2014 beschlossen.

* Die Angaben zum Haushaltsjahr 2014 sind als vorläufige Angaben zu betrachten, da noch Abschlussbuchungen ausstehen und noch kein Jahresabschluss 2014 vorliegt. Bei der Allgemeinen Rücklage erfolgten verschiedene Korrekturen der Eröffnungsbilanz.** Derzeit wird mit einer Umbuchung der außerplanmäßigen Abschreibungen die im Zusammenhang mit der Insolvenz der Stadtwerke Gera AG bzw. der Geraer Verkehrsbetrieb GmbH stehen direkt als Entnahme aus der allgemeinen Rücklage im Eigenkapital (§ 20 Abs. 2 ThürGemHV-Doppik) in Höhe von 18.727.539,78 Euro geplant.

Angaben in Euro 97 von 241

Page 108: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVI. Demografische Entwicklung

5 4 3 2 1 0 +5 +102010 2011 2012 2013 2014 2015 2020 2025

100.643 98.762 95.384 94.977keine

Angaben94.150 91.538 89.123Einwohneranzahl im Haushaltsjahr

98 von 241

Page 109: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates(M 1113-0.01)Drs. 14/2014

StR-Beschluss Stadtrat 15.04.2014 01.06.2014 Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Gera und seiner Ausschüsse.

Reduzierung Ausstattung der Fraktionsgeschäftsstellen(M 1113-0.02)Drs. 13/2014

StR-Beschluss Stadtrat 15.04.2014 01.06.2014 Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte „Hauptsatzung der Stadt Gera“.Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Weitgehende Digitalisierung der Stadtrats-/Ortsteilarbeit(M 1113-0.03)Den Stadtratsmitgliedern werden nach entsprechender technischer Ausstattung die Sitzungsunterlagen mit Ausnahme von Einladungen elektronisch bereitgestellt.

ArbeitsauftragAusschreibung

Verwaltung 31.12.2015 01.01.2016

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

99 von 241

Page 110: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Aufgabenkritische Organisationsuntersuchung einschließlich einer Stellenmessung für die gesamte Stadtverwaltung(M 1131-0.01)Abschluss der 2. Phase einer aufgabenkritische Organisationsuntersuchung mit Auswirkung(en) auf den Stellenplan.

AusschreibungOrg.-Verfügung

Verwaltung 30.06.201531.12.2015

01.07.201601.01.2017

Reduzierung Gesamtflächenbedarf auf Basis eines Raumkonzeptes(M 1141-0.01)Der Gesamtflächenbedarfs von städtischen Objekten, die als öffentliche städtische Einrichtung (oder als Objekt) genutzt werden, ist zu reduzieren. Grundlagen ist ein fachdienstübergreifendes Konzept zum städtischen Immobilienportfolio sowie das Struktur- und Personalentwicklungskonzept.

Arbeitsauftrag Verwaltung 30.09.2015 I. Quartal 2016

100 von 241

Page 111: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Reduzierung Bewirtschaftungsaufwand im Reitstadion Milbitz(M 1141-0.02)Der Bewirtschaftungsaufwand im Reitstadion Milbitz wird um 60.000 Euro reduziert.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 31.12.2013 01.01.2014

Änderung Geschäftsbesorgungsvertrag mit Infraprojekt "Elstertal"(M 1141-0.03)Die Verwaltung wird (im Rahmen eines internen Projektes) grundsätzliche Entscheidungen zum Liegenschaftsmanagement vorbereiten.

Verwaltung

Anpassung Mietkostenvoraussetzungen an die Infraprojekt "Elstertal"(M 1141-0.05)Die Verwaltung wird (im Rahmen eines internen Projektes) grundsätzliche Entscheidungen zum Liegenschaftsmanagement vorbereiten.

VerwaltungArbeitsauftrag 30.06.2015 01.01.2016

101 von 241

Page 112: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Abriss Gebäude Ziel ist jeweils ein Grundstücksverkauf(M 1141-0.04)Abriss von 3 Objekten und anschließender Verkauf der Grundstücke.

Arbeitsauftrag Verwaltung 30.09.2014 01.10.2015

Anforderungsprofil für Alternativstandort Bibliothek(M 1141-0.06)Erstellung eines Anforderungsprofils von alternativen Bibliotheksstandorten in einem städtischen Gebäude einschließlich der Benennung jeweils notwendiger (baulicher) Voraussetzung.

Arbeitsauftrag Verwaltung 30.09.2015 31.12.2015

Sportstättenverwaltung durch Vereine etc.(M 1141-0.07)In Abstimmung mit dem Stadtsportbund e.V. und der Verwaltung werden auslaufenden Verträge über die Abgeltung von Leistungen der Sportvereine bei der Betreibung ausschließlich vereinsgenutzter städtischer Sportstätten nicht verlängert.

Arbeitsauftrag Verwaltung 30.09.2014 01.01.2015

102 von 241

Page 113: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Wegfall Mietkosten (Theater) Standort Herrmann-Drechsler-Straße 1(M 1141-2.01)Der Mietvertrag für den Standort Herrmann-Drechsler-Straße wird seitens der Stadt Gera zum 31.10.2018 beendet.

Arbeitsauftrag Verwaltung 30.09.2017 01.11.2018

Reduzierung Fremdleistungen(M 1144-0.01)Kündigung von Serviceverträgen zu "Arbeitsplatz" bzw. "Servertechnik" - Übernahme von Daten und Services von zurzeit entfernten Datenhalten.

Ausschreibung Verwaltung 31.12.2013 01.01.2014

Reduzierung Drucker-/ Leasingkosten(M 1145-2.02)Es soll eine Neuvergabe der Leistungen erfolgen.

Ausschreibung Verwaltung 30.09.2015 01.01.2016

Reduzierung Geschäftsaufwand(M 1145-2.03)Umsetzung der Planansätze.

Org.-Verfügung Verwaltunglaufend

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Page 114: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Erweiterung der Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs(M 1222-1.01)Erweiterung der Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs mittels stationärer und zusätzlicher mobiler Verkehrstechnik.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 30.09.2015 01.01.2016

Senkung der Toleranzgrenze bei der Überwachung des fließenden Verkehrs(M 1222-2.01)In einem ersten Schritt herabsetzen der Toleranzgrenze in 30igerZonen.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 30.06.2015 01.10.2015

Gebühren Einwohnerwesen (u.a. Standesamt)(M 1225-2.01)Die Stadt Gera setzt sich im Hinblick auf die Kostensteigerungsraten u.a. über den Gemeinde- und Städtebund für regelmäßige Gebühren-anpassungen, wirksam spätestens ab dem Jahr 2017, ein.

Arbeitsauftrag Verwaltung 30.09.2016 01.01.2017

12

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Einnahmeerhöhung Grundlehrgangsausbildung(M 1261-0.01)Erhöhung auf 9.500 Euro ist zum Lehrgangsbeginn 01.04.15 erfolgt. Weitere Preisanpassungen sind aller 3 Jahre vorgesehen.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 28.02.2015/17/20/23

01.04.2015/17/20/23

Zweckvereinbarung mit der Stadt Bad Köstritz(M 1261-2.01)Zwischen der Stadt Bad Köstritz und der Stadt Gera wird eine Zweckvereinbarung zur Beteiligung der Stadt Bad Köstritz an den Kosten der Bereitschaft der Stadt Gera abgeschlossen.

Zweck-vereinbarung

auf BasisStR-Beschluss

Verwaltung 30.09.2015 IV. Quartal 2015

Reduzierung Erhaltungs-/ Unterhaltungsaufwand(M 1261-2.04)Unter Voraussetzung der Neubeschaffung von FW-Fahrzeugen ist von einer Reduzierung der Unterhaltskosten Kfz auszugehen

Arbeitsauftrag Verwaltung jeweils 30.09.

jeweils 01.12.

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Erhöhung der Erträge von Gemeinden(M 1271-0.01)Erhöhung der Erträge zur Haushaltsplanung im Rahmen der Abrechnung der Leitstellenkosten auf Grund Erfahrungswerte aus den Spitzabrechnungen der Vorjahre gegenüber dem Altenburger Land und dem Landkreis Greiz.

Vertrag Verwaltung 01.01.2014 01.01.2014

Erhöhung der Erträge von Zweckverbänden(M 1271-0.02)Aufgrund des bestehenden "Leitstellenvertrages" werden 85 % der Aufwendungen von den beiden beteiligten Landkreisen von dem Zweckverband und den Landkreises getragen. Aufgrund der Auszahlungssteigerungen erhöhen sich die Einzahlungen demnach anteilig.

Vertrag Verwaltung 01.01.2014 01.01.2014

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Überprüfung Benutzungsentgelte entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen(M 1272-0.01)Vorgesehen war eine Erhöhung der Erträge im Rahmen der Kostenerstattung durch den Rettungsdienstweckverband Ostthüringen für den Betrieb eines 2. (zusätzlichen) Rettungswagen, was nicht realisiert werden konnte.

AusschreibungVertrag

Verwaltung 30.06.2014 01.07.2014

Überprüfung Vertrag hinsichtlich der Fahrleistungen für die Kassenärztliche Vereinigung(M 1272-0.02)Der Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung ist zum 30.09.2014 durch den Vertragspartner gekündigt worden.

Vertrag Verwaltung 30.09.2014 01.01.2015

Umlage Grundlohnsummensteigerung(M 1272-2.01)Abschluss Vertrag mit Kostenträgern des Rettungsdienstes mit Wirksamkeit zum 01.06.2015.

Arbeitsauftrag Verwaltung jährlich I. Quartal

jährlich zum 01.06.

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Überarbeitung der Satzung zur Ausstattung der Schulen mit Unterrichtsmitteln, Mobiliar und Geräten(M 2111-0.01)Festschreibung von Pauschalen zur finanziellen Ausstattung von staatlichen Schulen mit dem Ziel der Kostensenkung.

StR-Beschluss Stadtrat 30.06.2016 01.08.2016 Der Stadtrat beauftragt die Oberbürgermeisterin (…) die Vorgaben für Lehr- und Unterrichtsmittel und Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände gemäß Sachdarstellung (Anlage 1) bei der Haushaltsplanung und dem Haushaltsvollzug zu berücksichtigen.

Hortgebührensatzung(M 2111-1.01)

StR-Beschluss Stadtrat 17.04.2014 01.09.2014 Der Stadtrat beschließt nachfolgende Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an den Grund- und Gemeinschaftsschulen in Trägerschaft der Stadt Gera

2223

Festschreibung Kosten für die Schülerbeförderung(M 2411-2.01)Erarbeitung von Kostensenkungsstrategien.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 31.12.2016 01.01.201724

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Reduzierung Kosten der Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht(M 2411-2.02)Durch den Wegfall von zwei Monaten Schwimmunterricht soll eine Reduktion der Fahrtkosten erreicht werden.

Vereinbarung Verwaltung 31.12.2017 2018 ff.

Schülerbeförderung Erhöhung der Kostenbeteiligung ab Klassenstufe 11(M 2411-2.03)Erhöhung des Beteiligungssatzes durch Eltern mit dem Ziel der Kostenverringerung für die Stadt.

StR-Beschluss Stadtrat 30.04.2016 01.08.2016

Museumsstandort Ferbersches Haus(M 2521-0.01)Aufgabe eines (städtisch geführten) Museumsstandortes. Erarbeitung und Entscheidung zu verschiedenen Varianten zur Zukunft des Ferberschen Hauses.

StR-Beschluss Stadtrat 30.06.2015 01.01.201625

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Verkürzung Öffnungszeiten der Museen(M 2521-0.02)Verkürzung der Öffnungszeiten Mittwoch bis Sonntag

StR-Beschluss Stadtrat 31.01.2014 01.02.2014 (…)

Der Stadtrat beschließt die Regelung der Öffnungszeiten der Museen der Stadt Gera wie in Anlage ... dargestellt.

Erhöhung Eintrittspreise der Museen(M 2521-0.03)Eine weitere Preisanpassung um etwa durchschnittlich 1,50 Euro ist für das Jahr 2019 vorgesehen.

StR-Beschluss Stadtrat 30.09.2018 01.01.2019 (…)

Der Stadtrat beschließt die Regelung der Eintrittspreise der Museen der Stadt Gera wie in Anlage ... dargestellt.

Erhöhung Eintrittspreise Tierpark(M 2531-0.01)Aller drei Jahre ist eine weitere Eintrittsgeldanpassung vorgesehen (bis zu 25 %).

StR-Beschluss Stadtrat 30.09.2017 01.01.2018 (…)

Der Stadtrat beschließt die Regelung der Eintrittspreise des Tierparks der Stadt Gera wie in Anlage ... dargestellt.

26 Gebührenerhöhung Musikschule(M 2631-0.01)Eine weitere Gebührenanpassung um 10 % für das Jahr 2019 ist vorgesehen.

StR-Beschluss Stadtrat 30.09.2018 01.01.2019 Der Stadtrat beschließt die Gebührensatzung der Musikschule "Heinrich-Schütz" gemäß Anlage.

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

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Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Gebührenerhöhung Volkshochschule(M 2711-0.02)Eine weitere Gebührenanpassung um 10 % für das Jahr 2019 ist vorgesehen.

StR-Beschluss Stadtrat 30.09.2018 01.01.2019 Der Stadtrat beschließt die Gebührensatzung der Geraer Volkshochschule „Aenne Biermann“ gemäß Anlage.

Dauernutzungsmitgliedschaft mit automatischer Abbuchung(M 2721-2.01)Die Gebührenerhebung soll künftig grundsätzlich durch Lastschrift erfolgen und damit zur Einnahmenverbesserung beitragen.

Arbeitsauftrag Verwaltung 31.12.2015 01.01.2016

Gebührenanpassung Bibliothek(M 2721-2.02)Eine weitere Gebührenanpassung um 10 % für das Jahr 2019 ist vorgesehen.

StR-Beschluss Stadtrat 30.09.2018 01.01.2019 Der Stadtrat beschließt die Gebührensatzung der Geraer Bibliothek gemäß Anlage.

Interessenbekundungsverfahren für externe Betreibung KuK(M 2812-0.01)Vgl. Drs. 25/2014

StR-Beschluss Stadtrat 30.03.2014 01.01.2015 Das Kultur- und Kongresszentrum Gera wird auch nach dem 31. Dezember 2014 weiterhin als Kultur- und Veranstaltungshaus genutzt. (…)

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

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Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Zuschuss Gera Kultur GmbH - Festschreibung einschließlich Aufgabenerweiterung(M 2812-0.02)Reduzierung des Zuschusses an die Gera Kultur GmbH von 250.000 EUR Im Jahr 2014 auf 230.000 EUR und ab 2015 auf 225.000 EUR.

StR-Beschluss Stadtrat 31.12.2013 01.01.2014 Der Stadtrat beschließt eine Reduzierung des Zuschusses an die Gera Kultur GmbH von 250.000 EUR im Jahr 2014 auf 230.000 EUR und ab 2015 auf 225.000 EUR. (…)

Erhebung eines freiwilligen Eintrittsentgelts Hofwiesenpark Zuschussreduzierung Gera Kultur GmbH(M 2812-2.02)Reduktion Zuschuss an Gera Kultur GmbH durch Erhebung eines Eintrittsentgeltes auf Vertrauensbasis.

StR-Beschluss Stadtrat 31.12.2017 01.01.2018

Anpassung Mieten und Pachten(M 2813-2.02)Überarbeitung Mietverträge mit dem Ziel der Einnahmenverbesserung.

Verträge Verwaltung 30.09.2017/20

01.01.2018/21

Anpassung Eintrittsgelder Kultur und Kongresszentrum(M 2813-2.03)Erhöhung der Eintrittsgelder mit dem Ziel der Einnahmenverbesserung.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 30.09.2017/20

01.01.2018/21

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

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8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Anpassung Gastronomieentgelte(M 2813-2.04)Erhöhung der Gastronomieentgelte mit dem Ziel der Einnahmeverbesserung

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 30.09.2017/20

01.01.2018/21

29Einführung Integrierte Teilhabeplanung (ITP) als einheitliche Bedarfsermittlung in Thüringen(M 3113-0.01)Entwicklung Kostensenkungsstrategien, vor allem in der Eingliederungshilfe

Arbeitsauftrag Verwaltung 30.09.2014 01.01.2015

Entlastung der Kommunen durch den Bund ab 2018(M 3113-2.01)Es besteht die Zusage lt. Koalitionsvertrag ab 2018 die Kommunen um 5 Milliarden zu entlasten.

Gesetz***

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

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Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Angemessenheitsprüfung bei den Kosten der Unterkunft(M 3121-1.01)Konsequente Verfolgung der angemessenen Unterkunftskosten und Einleitung von Kostensenkungsverfahren (soweit möglich).

Arbeitsauftrag Verwaltung

Umsetzung kommunale Arbeitsmarktstrategie(M 3121-2.01)Durch eine gemeinsame kommunale Arbeitsmarktstrategie (Jobcenter/OTEGAU/Stadt) sollen mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse generiert werden.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 31.12.2015 01.01.2016

Zweckvereinbarung mit der Stadt Weimar(M 3141-2.01)Die Stadt Weimar soll die tatsächlich direkt und indirekt zuordenbaren Kosten übernehmen.

Zweckver-einbarung

Verwaltung 30.09.2015 01.01.2016

323334

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Page 125: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

35Gebührenfreies "Kita-Jahr" gemäß Koalitionsvertrag(M 3611-2.01)Übernahme der durchschnittlichen Betriebskosten pro Platz durch den Freistaat Thüringen für ein "kostenfreies" Kita-Jahr.

Koalitions-vertrag Landes-

regierung

Kennzahlenvergleich mit anderen Trägern Prüfung Einspareffekte bei der gesetzlichen, wenngleich disponiblen Aufgabe(M 3632-0.01)Im laufenden Verwaltungshandeln werden kontinuierlich Kostensenkungsstrategien erarbeitet und umgesetzt.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung

Vermeidung von kostenintensiven stationären Hilfen(M 3633-0.01)Vermeidung von kostenintensiven stationären Hilfen durch Ausbau frühzeitiger niedrigschwelliger Hilfen

Arbeitsauftrag Verwaltung 01.01.2014 01.07.2014

36

115 von 241

Page 126: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Die Leistungen der Stadt Gera an die freien Träger sind zu überprüfen. Ziel ist eine 10 %ige Zuschussreduzierung(M3651-0.01)Die Zuschussbelastung der Stadt Gera sollte um rund 10 % vom Jahr 2015 an reduziert werden.

StR-Beschluss Stadtrat 01.01.2014 01.01.2015 Der Stadtrat beschließt, die Haushaltssicherungsmaßnahmen in den Produkten 3611 und 3651 nicht umzusetzen.

Bedarfsgerechter Rückbau kommunaler Spielplätze in den Jahren 2014-2016(M 3663-0.01)Beschluss zur Spielplatzent-wicklungskonzeption 2030 inkl. eines bedarfsgerechten Rückbaus.

StR-Beschluss Stadtrat jeweils 30.10.2014/

15/16

01.01.2015/16/17

Der Stadtrat beschließt das Spielplatzentwicklungskonzept 2030 gemäß Anlage 1 zzgl. Abbildungen als Handlungsgrundlage für die Verwaltung. (…)

Schließung Internatstandort(M 3671-0.01)Beendigung Mietvertrag und Schließung Standort "Hilde-Coppi-Straße 6-8"

Arbeitsauftrag Verwaltung 31.08.2014 01.01.2015

41Zuschüsse Sportvereine(M 4211-0.01)Die Höhe der Zuschüsse werden in Höhe von 70.000 Euro "eingefroren".

StR-Beschluss Verwaltung 01.01.2014 01.01.201442

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Eintrittspreise und Öffnungszeiten Hofwiesenbad(M 4241-0.01)Anpassung an die in Thüringen übliche Preisstruktur.

StR-Beschluss Stadtrat 30.06.2015 22.08.2015 (…)

Der Stadtrat beschließt die Regelung der Eintrittspreise des Hofwiesenbades der Stadt Gera wie in Anlage ... dargestellt.

Änderung Sportstättenrichtlinie(M 4241-0.02)Regularien zu Erhebung von Entgelten für Werbung.

StR-Beschluss Stadtrat 31.12.2015 01.01.2016 (…)

Der Stadtrat beschließt die geänderte Sportstättenrichtlinie der Stadt Gera.

Änderung Entgeltordnung Sportstätten(M 4241-0.03)Neukalkulation Entgelte und Erhebung Entgelte für Werbung.

StR-Beschluss Stadtrat 30.06.2015 22.08.2015 (…)

Der Stadtrat beschließt die geänderte Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Gera.

51

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Gebührenanpassung gemäß BauGVO(M 5211-2.01)Die auf die BauGVO aufbauende interne Gebührenordnung wird mit Blick auf steigende Kosten in den Jahren 2019 und 2023 angepasst.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 30.09.2018/22

01.01.2019/23

Bußgeldverfahren im Rahmen der Bauordnung(M 5211-2.02)Durch konsequente Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Baubereich werden die Einnahmen erhöht.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung

53

52

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Page 129: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Änderung Sondernutzungsgebührensatzung(M 5412-0.01)Im Zuge der Fortführung der Maßnahme ist vorgesehen, im Jahr 2017 (mit Wirkung zum 01.01.2018) als auch im Jahr 2021 (mit Wirkung zum 01.01.2022) eine Überarbeitung der Gebührensätze zur Sondernutzungsgebührensatzung zu veranlassen. Das Konsolidierungspotenzial wird jeweils mit Mehreinnahmen i.H.v. 15 TEUR veranschlagt. Da die Einnahmen zur Sondernutzung antragsabhängig sind, kann nicht abgeschätzt werden, ob trotz der Erhöhung der Gebühren der geplante Konsolidierungserfolg eintritt.

StR-Beschluss Stadtrat 31.10.2017/21

01.01.2018/22

(…)

Der Stadtrat beschließt die geänderte Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Gera.

54

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Prüfung Reduzierung Straßenbeleuchtung(M 5413-0.01)In Abstimmung zwischen der Stadt Gera und der Landespolizeiinspektion werden nach erarbeiteten Kriterien Straßen/Lichtpunkte benannt, an denen Einsparung im Rahmen der Konsolidierung "Lichtpunkte eingespart" werden.

Arbeitsauftrag Stadtrat 31.05.2014 laufend

Kontinuität Gesamtflächen gewidmeter Straßen/Flächen (im Hinblick auf Entwässerungsgebühren)(M 5413-1.01)Bsp. R.-Hundt-Straße: B84

StR-Beschluss Stadtrat (BUVLA)

Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) wird der südwestliche Bereich der Rudolf-Hundt-Straße, Grundstück der Gemarkung Lusan, Flur 3, Teilfläche des Flurstückes 1282 in der Länge von ca. 190 Metern - vom westlichen Rand des Fußweges in Richtung Nürnberger Straße bis zum westlichen Ende der Wendeanlage - eingezogen.

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Budgetierung Unterhaltung des Infrastrukturvermögen Straßenbegleitgrün(M 5414-2.01)Ist im Haushalt berücksichtigt und wird entsprechend umgesetzt (weitere Beschlüsse nicht notwendig).

Arbeitsauftrag Verwaltung jeweils 31.12.

jeweils 01.01.

Erarbeitung Winterdienstkonzept(M 5452-0.01)Teilweise(r) Verzicht / erhebliche Einschränkung der Winterdienstleistungen auf Basis eines "Winterdienstkonzeptes"

Arbeitsauftrag Verwaltung 31.05.2014 01.11.2014

Schaffung weiterer kostenpflichtiger Parkplätze(M 5461-0.01)Abhängig von dem Ergebnis der kommunalpolitischen Diskussion zum Parkraumkonzept Innenstadt.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 31.12.2015 01.03.2016

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Teilfortschreibung des Nahverkehrsplanes 2015 - 2018 für das Stadtgebiet Gera(M 5471-0.01)

StR-Beschluss Stadtrat 25.06.2015 01.10.2015 Der Stadtrat beschließt die […] Teilfortschreibung des gemeinsamen Nahverkehrsplans der Stadt Gera und des Landkreises Greiz für das Stadtgebiet Gera mit dem Planungshorizont 2015-2018.

Kontinuierliche Anpassung der Sondernutzungsgebührensatzung (Grünflächen)(M 5511-2.01)Die Gebührensatzung ist kontinuierlich anzupassen.

StR-Beschluss Stadtrat jeweils 30.09.2017/

20

01.01.2018/2021

(…)

Der Stadtrat beschließt die geänderte Sondernutzungsgebührensatzung für die Grünflächen der Stadt Gera.

Budgetierung für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen unter Einbeziehung des Ehrenamts(M 5511-2.02)Ist im Haushalt berücksichtigt und wird entsprechend umgesetzt (weitere Beschlüsse nicht notwendig).

Arbeitsauftrag Verwaltung jeweils 31.12.

jeweils 01.01.

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Überarbeitung Friedhofsgebührensatzung(M 5531-0.01)Gebührenanpassung zur Steigerung des Kostendeckungsgrades.

StR-Beschluss Verwaltung 30.06.2015 01.01.2016 (…)

Der Stadtrat beschließt die geänderte Friedhofsgebührensatzung der Stadt Gera.

56Durchführung Märkte durch Dritte(M 5732.2.01)Kostensenkung im Rahmen Durchführung der Wochenmärkte durch einen Dritten ab 2017.

Verwaltungs-verfügung

Verwaltung 30.06.2016/19

01.01.2017/20

Anpassung Marktgebühren(M 5732-2.02)Anpassung der Marktgebühren für 2018 sowie 2021 vorgesehen.

StR-Beschluss Stadtrat 30.09.2017/20

01.01.2018/21

(…)

Der Stadtrat beschließt die geänderte Marktgebührensatzung der Stadt Gera.

57

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Reduzierung Zuschuss an den Tourismus e.V.(M 5751-1.01)Durch Einstellung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes des Tourismus e.V. ist der entsprechende städtische Zuschuss vollständig zu streichen. Die Aufgabenübertragung erfolgt an die Geraer Kultur GmbH.

StR-Beschluss Stadtrat 31.12.2014 01.01.2015 1. Die Gera Kultur GmbH sichert zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Rahmen des Unternehmensgegenstandes und des Wirtschaftsplanes die Betreibung eines touristischen Ansprechpunktes für Bürger und Gäste der Stadt Gera. Diese Aufgaben sind Teil des Stadtmarketings der Stadt Gera. Über die Umsetzung ist bis 31. Dezember 2015 dem Stadtrat zu berichten.

(...)

3. Der Stadtratsbeschluss Drucksachen-Nr. 267/1998 (Mitbegründung und Beitritt der Stadt Gera zum GAST e.V.) wird aufgehoben.

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

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Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Hebesatzsatzung(M 6111-0.01)Stabilisierung des Steueraufkommens für die Grundsteuer A bei einem Hebesatz von 320 v. H., Erhöhung der Grundsteuer B auf mindestens 600 v.H. und Erhöhung der Gewerbesteuer auf 470 v. H.

StR-Beschluss Stadtrat 30.06.2014 01.01.2014 (…)

Der Stadtrat beschließt die geänderte Hebesatzsatzung der Stadt Gera.

1. Der Steuersatz (Hebesatz) für die Grundsteuer A wird auf 320 v.H. festgesetzt.2. Der Steuersatz (Hebesatz) für die Grundsteuer B wird auf 600 v.H. festgesetzt.3. Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird auf 470 v.H. festgesetzt.

Stabilisierung Übernachtungssteuer(M 6111-0.02)Die die am 10.10.2013 beschlossene Satzung wurde vom TLVwA beanstandet und nicht genehmigt. Es erfolgt eine entsprechende Anpassung der Satzung zur Übernachtungssteuer.

StR-Beschluss Stadtrat 30.09.2015 01.11.2015 (…)

Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Übernachtungssteuer der Stadt Gera.

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2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)Drucksachen-Nr. 43/2015

XVII. Konsolidierungsmaßnahmen

* Falls Spalte 4 der Gemeinderat ist, ist auch der Termin für die Einbringung durch den (Ober) Bürgermeister zu nennen** Spalte 8 ist ausschließlich von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde auszufüllen*** Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung

Spalte 2 3 4 5 6 7

bei Fortschreibung:welche Maßnahme

wurde erledigt?

bei allen Maßnahmen:

Stellungnahme der Rechtsaufsicht

11

8

Ziffer aus I.

Konkrete, inhaltliche Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme

(bspw. Verkauf/Vergabe an Dritte, Erhöhung eines Entgeltes)

Verwaltungsrechtliche Kennzeichnung der

Maßnahme (bspw. VA, Organisations- verfügung)

oder "Vorbereitungs-maßnahme" (bspw.

Beschluss)

Verantwortliches, veranlassendes Organ

für (Vorbereitungs-) Maßnahme

(Gemeinderat oder (Ober-) Bürgermeister)

Frist bis wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme veranlasst wird*

Frist ab wann die (Vorbereitsungs-)

maßnahme haushaltsmäßig

wirksam wird

Bei VA oder Gemeinderatsbeschluss:Text (nur!) des Tenors / der

Beschlussvorlage

Prüfvermerk der Kommunalaufsicht**

Eigenkapitalverzinsung Zweckverband Wasser/Abwasser "Mittleres Elstertal"(M 6251-0.01)Die Stadt strebt eine angemessene Eigenkapitalverzinsung entsprechend der Verwendungsreihenfolge des Jahresgewinns (ThürEBV) an.

Beschluss Verbands-

versammlung

Stadtrat 30.09.2014

Gewinnausschüttung Sparkasse Gera-Greiz(M 6251-0.02)Ergebnisverwendung entsprechend der Haushaltsplanung.

Beschluss Verwaltungsrat

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Nr.kumuliertes

Kons.potentialverantw.Organ

Umsetzungab

P 1111-0.01 Verwaltung laufendP 1111-0.02 Verwaltung 01.01.2016M 1113-0.01 709.456 € Stadtrat 01.06.2014M 1113-0.02 1.047.070 € Stadtrat 01.06.2014P 1113-0.03 Verwaltung 01.01.2016P 1121-0.01 Verwaltung laufendP 1122-0.01 VerwaltungM 1131-0.01 -22.694.871 € Verwaltung laufendM 1141-0.01 I. Quartal 2016M 1141-0.02 01.01.2014M 1141-0.03 laufendM 1141-0.04 01.10.2015M 1141-0.05 laufendM 1141-0.06 31.12.2015M 1141-0.07 01.01.2015M 1141-2.01 01.11.2018P 1141-0.08 01.01.2016P 1141-0.09 01.01.2016P 1141-2.02 Verwaltung 01.01.2016P 1143-0.01 Verwaltung 01.07.2014M 1144-0.01 106.500 € Verwaltung 01.01.2014P 1145-2.01 Verwaltung 01.01.2018M 1145-2.02 137.100 € Verwaltung 01.01.2016M 1145-2.03 1.631.670 € Verwaltung laufendP 1145-2.04 Verwaltung laufendP 1147-0.01 Verwaltung 01.01.2015P 1147-2.01 Verwaltung 01.01.2016P 1161-0.01 Verwaltung 01.01.2016P 1171-0.01 Verwaltung 01.01.2015M 1222-1.01 Verwaltung 01.01.2016M 1222-2.01 Verwaltung 01.10.2015P 1225-0.01 Verwaltung 01.04.2014M 1225-2.01 649.000 € 01.01.2017P 1225-2.02 Verwaltung 01.01.2016P 1225-2.03 Verwaltung 01.11.2015P 1241-2.01 Verwaltung 01.01.2017P 1243-0.01 Verwaltung 01.03.2015P 1243-0.02 VerwaltungM 1261-0.01 Verwaltung 01.04.2014M 1261-2.01 Verwaltung IV. Quartal 2015P 1261-2.02 Verwaltung 01.01.2016P 1261-2.03 Verwaltung 01.10.2015M 1261-2.04 160.000 € Verwaltung jeweils 01.12.

Verwaltung34.823.240 €

Abriss Gebäude - Ziel ist jeweils ein Grundstücksverkauf

Reduzierung Geschäftsaufwand

Maßnahme

Prüfung Gründung einer (allgemeinen) „Bürgerstiftung“ sowie einer (speziellen) Stiftung "Kunst und Kultur"

Änderung der Geschäftsordnung des StadtratesPrüfung eines zentralen Fördermittelmanagements

Reduzierung Ausstattung der Fraktionsgeschäftsstellen

Veröffentlichung GrundsteuerbescheideReduzierung der Mietkosten

Reduzierung VersicherungsprämienReduzierung Drucker-Leasingkosten

Einführung E-Post

Erweiterung der Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs

Anpassung Mietkostenvorauszahlung an die Infraprojekt "Elstertal"

Aufgabenkritische Organisationsuntersuchung einschließlich einer Stellenmessung für die gesamte Stadtverwaltung

Anforderungsprofil Zusammenlegung Tierheim und TierparkEinnahmeerhöhung Grundlehrgangsausbildung

Organisationsmodell zur Liegenschaftsverwaltung und -bewirtschaftung

Weitgehende Digitalisierung der Stadtrats-/OrtsteilarbeitErstellung eines PersonalentwicklungskonzeptesAnreizmodell für Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Reduzierung Gesamtflächenbedarf auf Basis eines RaumkonzeptesReduzierung Bewirtschaftungssaufwand im Reitstadion MilbitzÄnderung Geschäftsbesorgungsvertrag mit Infraprojekt "Elstertal"

Zweckvereinbarung mit der Stadt Bad KöstritzFördermittel interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Köstritz

Anforderungsprofil für Alternativstandort Bibliothek

5.607.500 €

Sportstättenverwaltung durch Vereine etc.

Reduzierung Öffnungszeiten (mit entsprechender Stellenanpassung)

Senkung der Toleranzgrenze bei der Überwachung des fließenden VerkehrsRäumliche Zusammenlegung von Organisationsbereichen

Wegfall Mietkosten (Theater-) Standort Herrmann-Drechsler-Straße 1Konzept Reduzierung Betriebskosten

Fahrdienstleistung über einen Dienstleister

Aktualisierung des zentralen Liegenschafts- und Flächenregister - Verkauf von städtischen Flächen

Reduzierung Fremdleistungen

Zentrales Fuhrparkmanagement

2.432.350 €

Gebühren Einwohnerwesen (u.a. Standesamt)

Kostenerstattung TierrettungReduzierung Erhaltungs-/Unterhaltungsaufwand

Rahmenkonzeptionen Anreizprogramm Wohnsitznahme

Interkommunale Zusammenarbeit bei der Veterinär- und LebensmittelüberwachungTierkörperbeseitigung über die Feuerwehr

Auswirkungen Bundesmeldegesetz (gültig ab 01.11.2015)

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Nr.kumuliertes

Kons.potentialverantw.Organ

Umsetzungab

M 1271-0.01 100.000 € Verwaltung 01.01.2014M 1271-0.02 2.410.000 € Verwaltung 01.01.2014M 1272-0.01 2.234.390 € VerwaltungM 1272-0.02 1.422.000 € VerwaltungM 1272-2.01 406.080 € Verwaltung jährlich zum 01.06.

P 1281-2.01 Verwaltung 01.01.2016M 2111-0.01 852.340 € Stadtrat 01.08.2016M 2111-1.01 Stadtrat 01.09.2014M 2411-2.01 Verwaltung 01.01.2017M 2411-2.02 Verwaltung 2018 ff.M 2411-2.03 78.300 € Stadtrat 01.08.2015P 2431-0.01 Verwaltung 01.07.2015M 2521-0.01 Stadtrat 01.01.2016M 2521-0.02 Stadtrat 01.02.2014M 2521-0.03 547.967 € Stadtrat 01.01.2019P 2521-2.01 Verwaltung 01.01.2018P 2522-0.01 Verwaltung 01.08.2014M 2531-0.01 1.369.360 € Stadtrat 01.01.2018P 2612-0.01 Verwaltung 01.01.2017M 2631-0.01 709.000 € Stadtrat 01.01.2019P 2631-1.01 Verwaltung laufendP 2711-0.01 VerwaltungM 2711-0.02 488.400 € Stadtrat 01.01.2019M 2721-2.01 Verwaltung 01.01.2016M 2721-2.02 Stadtrat 01.01.2019M 2812-0.01 11.045.600 € VerwaltungM 2812-0.02 Stadtrat 01.06.2015M 2812-2.01 Stadtrat 01.01.2018P 2813-2.01 Verwaltung 01.01.2016M 2813-2.02 782.220 € Verwaltung 01.01.2018/21M 2813-2.03 165.840 € Verwaltung 01.01.2018/21M 2813-2.04 235.830 € Verwaltung 01.01.2018/21P 3111-0.01 Verwaltung 01.01.2015M 3113-0.01 875.821 € Verwaltung 01.01.2015M 3113-2.01 40.500.000 €M 3121-1.01 Verwaltung laufendM 3121-2.01 963.300 € Verwaltung 01.01.2016M 3141-2.01 681.980 € Verwaltung 01.01.2016P 3512-0.01 Verwaltung 01.01.2015P 3611-1.01 Verwaltung 01.01.2015M 3611-2.01 2.646.000 €P 3621-0.01 Verwaltung 01.11.2014M 3632-0.01 Verwaltung laufend

Angemessenheitsprüfung bei den Kosten der Unterkunft

Kennzahlenvergleich mit anderen Trägern - Prüfung Einspareffekte bei der gesetzlichen, wenngleich disponiblen Aufgabe

Gebührenfreies "Kita-Jahr" gemäß Koalitionsvertrag

Maßnahme

Erhöhung der Erträge von GemeindenErhöhung der Erträge von Zweckverbänden

Höhere Kostenerstattung "Tauchergruppe" durch den Freistaat ThüringenÜberarbeitung der Satzung zur Ausstattung der Schulen mit Unterrichtsmitteln, Mobiliar und GerätenHortgebührensatzungFestschreibung Kosten für die SchülerbeförderungReduzierung Kosten der Schülerbeförderung zum SchwimmunterrichtSchülerbeförderung - Erhöhung der Kostenbeteiligung ab Klassenstufe 11

1.121.400 €

1.804.500 €

Entlastung der Kommunen durch den Bund ab 2018

Überprüfung Benutzungsentgelte entsprechend der gesetzlichen BestimmungenÜberprüfung Vertrag hinsichtlich der Fahrleistungen für die Kassenärztliche VereinigungUmlage Grundlohnsummensteigerung

Zuschuss Gera Kultur gGmbH - Festschreibung einschließlich Aufgabenerweiterung

Entw. von Senkungsstrategien im Bereich der Sozialhilfeausgaben im Rahmen des Proj. "Steuerung der Sozialhilfeausgaben in Thüringen"

Kündigung Dienstleistungsvertrag VS

Prüfung Betreibung Schullandheim

160.000 €

Anpassung Mieten und Pachten

Anpassung GastronomieentgelteAnpassung Eintrittsgelder Kultur- und Kongresszentrum

Museumsstandort Ferbersches HausVerkürzung Öffnungszeiten

Erhebung eines freiwilligen Eintrittsentgelts Hofwiesenpark - Zuschussreduzierung Gera Kultur gGmbH

Prüfung und Anpassung der Sammlungskonzeptionen der Geraer MuseenErhöhung Eintrittspreise der Museen

Interessenbekundungsverfahren für externe Betreibung KuK

Zweckvereinbarung mit der Stadt WeimarPrüfung einer Reduzierung Mietkosten durch Umzug in eine städtische Immobilie

647.000 €

Erhöhung Eintrittspreise des TierparksKonzept Verwaltungsarchiv

Personalkostenreduzierung durch Einsatz von Honorarkräften

Einführung Integrierte Teilhabeplanung (ITP) als einheitliche Bedarfsermittlung in Thüringen

Prüfung Umfang, Qualität und Nutzungsintensität der bestehenden Angebote und entsprechend Anpassung der Leistungsvereinbarungen

Weiterentwicklung der TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH ab 2017Gebührenerhöhung der Musikschule

Prüfung Zusammenlegung Musik- und VolkshochschuleGebührenerhöhung der VolkshochschuleDauernutzungsmitgliedschaft mit automatischer AbbuchungGebührenanpassung der Bibliothek

Umsetzung kommunale Arbeitsmarktstrategie

Organisationsuntersuchung des Fachdienstes Kultur

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Page 139: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Nr.kumuliertes

Kons.potentialverantw.Organ

Umsetzungab

M 3633-0.01 13.047.360 € VerwaltungP 3633-0.02 Verwaltung 01.01.2016M 3651-0.01 6.694.670 € StadtratM 3663-0.01 481.000 € Stadtrat 01.01.2015/16/17

M 3671-0.01 138.000 € Verwaltung 01.01.2015M 4211-0.01 233.150 € Stadtrat 01.01.2014M 4241-0.01 Stadtrat 22.08.2015M 4241-0.02 Stadtrat 01.01.2016M 4241-0.03 Stadtrat 22.08.2015P 4241-2.01 Verwaltung 01.01.2016M 5211-2.01 300.000 € Verwaltung 01.01.2019/23M 5211-2.02 45.000 € Verwaltung laufendM 5412-0.01 311.700 € Stadtrat 01.01.2018/22M 5413-0.01 Stadtrat laufendM 5413-1.01 1.400.000 € Stadtrat laufendP 5414-0.01 Verwaltung 01.11.2015M 5414-2.01 585.000 € Verwaltung jeweils 01.01.M 5452-0.01 1.500.000 € Verwaltung 01.11.2014M 5461-0.01 720.000 € Verwaltung 01.03.2016M 5471-0.01 Stadtrat 01.10.2015P 5511-0.01 Verwaltung 01.01.2015P 5511-0.02 Verwaltung 01.01.2015P 5511-0.03 Verwaltung 01.01.2015P 5511-0.04 Verwaltung 01.01.2015M 5511-2.01 90.000 € Stadtrat 01.01.2018/21M 5511-2.02 825.850 € Verwaltung jeweils 01.01.M 5531-0.01 2.250.000 € Verwaltung 01.01.2016P 5531-2.01 Verwaltung 01.07.2016P 5532-1.01 Verwaltung 01.01.2016P 5541-2.01 Verwaltung 01.01.2016P 5541-2.02 Verwaltung 01.01.2016M 5732-2.01 305.000 € Verwaltung 01.01.2017/20M 5732-2.02 449.130 € Stadtrat 01.01.2018/21M 5751-1.01 1.091.100 € Stadtrat 01.01.2015M 6111-0.01 50.389.966 € Stadtrat 01.01.2014M 6111-0.02 Stadtrat 01.11.2015M 6251-0.01 4.500.000 € StadtratM 6251-0.02 1.676.700 € Stadtrat

Zuschüsse Sportvereine

Vermeidung von kostenintensiven stationären HilfenBeteiligung Vergleichsring "Integrierte Berichterstattung Thüringen - Benchmarking Jugendhilfeleistungen in Thüringen"Die Leistungen der Stadt Gera an die freien Träger sind zu überprüfen. Ziel ist eine 10 %ige Zuschussreduzierung

Eigenkapitalverzinsung Zweckverband Wasser/Abwasser "Mittleres Elstertal"Gewinnausschüttung Sparkasse Gera-Greiz

Maßnahme

Änderung Sondernutzungsgebührensatzung

Gebührenanpassung gemäß BauGVO

Prüfung von Einspar-/Synergieeffekten nach der Digitalisierung des FlächenkatastersBudgetierung Unterhaltung des Infrastrukturvermögen - StraßenbegleitgrünErarbeitung Winterdienstkonzept

Kontinuität Gesamtflächen gewidmeter Straßen/Flächen (im Hinblick auf Entwässerungsgebühren)

4.858.000 €

Schaffung weiterer kostenpflichtiger Parkplätze

Bedarfsgerechter Rückbau kommunaler Spielplätze in den Jahren 2014 - 2016Schließung Internatstandort

Eintrittspreise und Öffnungszeiten Hofwiesenbad

Hebesatzsatzung

Tierfriedhof der Stadt GeraBetreibung KrematoriumPrüfung Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Gera

Bußgeldverfahren im Rahmen der Bauordnung

Durchführung Märkte durch Dritte

Reduzierung Zuschuss an den Tourismus e.V.

9.000.000 €

Konzept Ortsteilpflege ab 2015

Sportförderrichtlinie - Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten

Kontinuierliche Anpassung der Sondernutzungsgebührensatzung (Grünflächen)

Stabilisierung Übernachtungssteuer

Überarbeitung Friedhofsgebührensatzung

Änderung SportstättenrichtlinieÄnderung Entgeltordnung Sportstätten

Prüfung Reduzierung Straßenbeleuchtung

Teilfortschreibung des Nahverkehrsplanes 2015 - 2018 für das Stadtgebiet Gera

Höhe Kostenerstattung für Ersatzpflanzungen gemäß Baumschutzsatzung (Ablöse)

Überarbeitung Sondernutzungsatzung für Grünflächen

Reduzierung der PflegestandardsVermarktung nachwachsender Rohstoffe

Budgetierung für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen unter Einbeziehung des Ehrenamts

Anpassung Marktgebühren

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 1111-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 2.0

Verwaltung

P 1111-0.01Vorbereitung bis: laufend Entscheidung bis: laufend Umsetzung ab:Maßnahmenbeschreibung

Prüfung Gründung einer (allgemeinen) „Bürgerstiftung“ sowie einer (speziellen) Stiftung "Kunst und Kultur"

Entsprechend des Beschlusspunktes 9 der Drucksachen-Nr. 100/2012, 2. Ergänzung hat die Verwaltung bis zum 31.12.2014 die Effekte der Gründung einer (allgemeinen) „Bürgerstiftung“ sowie einer (speziellen) Stiftung "Kunst und Kultur" zu untersuchen und dem Stadtrat darüber Bericht zu erstatten.

Etwaige Maßnahmen sind bei der nächsten Forstschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zu berücksichtigen.

1111 Verwaltungssteuerung

laufend

OberbürgermeisterinProduktverantwortlichProdukt

Vgl. Schreiben der Oberbürgermeisterin vom 13.11.2014 an die Fraktion des Stadtrates.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 1111-0.02verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Vorbereitung bis:

Prüfung eines zentralen Fördermittelmanagements

P 1111-0.0231.03.2014 30.09.2015

Oberbürgermeisterin

Verwaltung1111 VerwaltungssteuerungProdukt

Maßnahmenbeschreibung

Produktverantwortlich

Entscheidung bis: Umsetzung ab:

Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Prüfauftrag, der finanziell nicht untersetzt wurde. Nach einer internen Ausschreibung wird eine Stelle zur Bearbeitung aller Fördermittelprogramme für Fördermaßnahmen des Haushaltes der Stadt Gera zur Gewährung einer optimalen Fördermittelbereitstellung und Sicherung der Finanzierung bei der Umsetzung von Förderprojekten besetzt.

01.01.2016Bis zum 30.06.2014 sind im Rahmen von Eckwerten Modelle (unterschiedliche Ausprägungen Akquise und/oder Bewirtschaftung) eines zentralen Fördermittelmanagements zu entwickeln, um im Sinne der Haushaltskonsolidierung höhere Einnahmen erzielen zu können.

Durch den Fachdienst Stadtentwicklung wurde der Verwaltungsspitze eine „Entscheidungshilfe zur Idee eines zentralen Fördermittelmanagements“ vorgelegt, unter deren Einbeziehung im dritten Quartal 2015 über die weiteren Schritte zu entscheiden ist.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 1113-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 50100000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-320.660 € -330.664 € -330.664 € -330.664 € -330.664 € -330.664 € -330.664 € -330.664 € -330.664 € -330.664 € -3.296.636 €-281.030 € -281.030 € -253.140 € -253.140 € -253.140 € -253.140 € -253.140 € -253.140 € -253.140 € -253.140 € -2.587.180 €

39.630 € 49.634 € 77.524 € 77.524 € 77.524 € 77.524 € 77.524 € 77.524 € 77.524 € 77.524 € 709.456 €-289.672 € -315.100 € -315.100 € -315.100 € -315.100 € -315.100 € -315.100 € -315.100 € -315.100 € -315.100 € -3.125.572 €

-8.642 € -34.070 € -61.960 € -61.960 € -61.960 € -61.960 € -61.960 € -61.960 € -61.960 € -61.960 € -538.392 €30.988 € 15.564 € 15.564 € 15.564 € 15.564 € 15.564 € 15.564 € 15.564 € 15.564 € 15.564 € 171.064 €

HSK

HSK 1.0

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungVorbereitung bis: 15.04.2014 Entscheidung bis: 15.04.2014 Umsetzung ab: 01.06.2014

Auszahlungen für ehrenamtlich Tätige (Bürgermeister, Landrat, Beigeordnete, Gemeinderats und Ausschussmitglieder, Kreistagsmitglieder, Sonstige (u.a. ehrenamtlich Tätige der Feuerwehr)

Änderung der Geschäftsordnung des StadtratesStadtrat

Produkt 1113 Stadtrat / Ortsteilräte

M 1113-0.01

Produktverantwortlich 1400 FD Stadtrat/Ortsteilräte

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungspotential

Änderung der Hauptsatzung zum 1. Juli 2014 gemäß Berechnung des Fachdienstes: - Reduzierung der Aufwandsentschädigung für Stadträte, Fraktions- und Ausschussvorsitzende sowie den Stadtratsvorsitzenden,- Reduzierung der Aufwandsentschädigung für Ortsteilbürgermeister und Ortsteilratsmitglieder und- Reduzierung der Anzahl der Fachausschüsse: Zusammenlegung von Kulturausschuss und Ausschuss für Bildung und Sport

Maßnahme vollzogen durch Stadtratsbeschluss Drucksachen-Nr. - 13/2014 vom 16. April 2014 (§ 20 Hauptsatzung)- 13/2014 vom 16. April 2014 (§ 21 Hauptsatzung)- 14/2014 vom 16. April 2014 (§ 26 Geschäftsordnung)

Mit Stadtratsbeschluss DS-Nr. 13/2014 vom 16.04.2014 (Hauptsatzung) wurden 2 neue Ortsteile gegründet, ein bestehender Ortsteil erweitert.Die Legislaturperiode des im Mai neu gewählten Stadtrates beginnt bereits am 01.06.2014. In der ersten Februarwoche findet eine Abstimmung der Oberbürgermeisterin mit den Fraktionsvorsitzenden und den Dezernenten zum Entwurf der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Stadtrates mit Gültigkeit ab 01.06.2014 statt. Eine Stadtratsbeschlussvorlage ist für den 17.04.2014 vorgesehen.

Im Haushaltssicherungskonzept und demnach im aktuellen Verwaltungsentwurf sind vorgesehen:

- eine Aufwandsentschädigung ohne zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von monatlich 230 Euro,- eine 10 %ige Kürzung der Aufwandsentschädigung für Ortsteilbürgermeister,- eine künftige Aufwandsentschädigung für stellv. Orteilbürgermeisterin in Höhe von 35 Euro/Monat- ein Sitzungsgeld in Höhe von 15 Euro (ohne zusätzliche Aufwandsentschädigung) für Ortsteilratsmitglieder und- eine Reduzierung auf 7 Ausschüsse ("Hauptausschuss"; "Haushalts- und Finanzausschuss"; "Rechnungsprüfungs- und Vergabeausschuss"; "Ausschuss für Soziales, Bildung und Kultur"; "Bau, Umwelt und Verkehrsausschuss" (einschließlich der Liegenschafts- und Sportbelange); "Jugendhilfeausschuss" und "Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung").

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Page 143: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 1113-0.02verantwortliches Organ

Sachkonto 56910000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-292.680 € -292.680 € -292.680 € -292.680 € -292.680 € -292.680 € -292.680 € -292.680 € -292.680 € -292.680 € -2.926.800 €-233.000 € -182.970 € -182.970 € -182.970 € -182.970 € -182.970 € -182.970 € -182.970 € -182.970 € -182.970 € -1.879.730 €

59.680 € 109.710 € 109.710 € 109.710 € 109.710 € 109.710 € 109.710 € 109.710 € 109.710 € 109.710 € 1.047.070 €-249.003 € -183.470 € -183.470 € -183.470 € -183.470 € -183.470 € -183.470 € -183.470 € -183.470 € -183.470 € -1.900.233 €-16.003 € -500 € -500 € -500 € -500 € -500 € -500 € -500 € -500 € -500 € -20.503 €43.677 € 109.210 € 109.210 € 109.210 € 109.210 € 109.210 € 109.210 € 109.210 € 109.210 € 109.210 € 1.026.567 €

HSK

HSK 1.0

Die Fraktionen verfügen gegenwärtig über insgesamt 5,75 Stellen. Seitens des Gesetzgebers bestehen keine Vorgaben, in welchem Umfang die ehrenamtliche Tätigkeit der Stadtratsmitglieder durch zusätzliches hauptamtliches Personal zu Lasten des städtischen Haushaltes unterstützt werden soll.

Vor dem Hintergrund, dass die Anzahl der den Fraktionen zu Verfügung gestellten Stellen vollständig disponibel ist, bestehen auch an dieser Stelle Konsolidierungsmöglichkeiten. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass angesichts der heterogenen Problemlagen der Stadt Gera im Haushalts- und Beteiligungsbereich die ehrenamtlichen Stadträte in hohem Maße belastet sind. Für den Beteiligungsbereich ist allerdings zu beachten, dass dort zunächst die aus dem Stadtrat entsendeten Aufsichtsratsmitglieder gefordert sind, die auch auf Zuarbeiten der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft zurückgreifen können.

Nach der Kommunalwahl 2014 sollte die Stellenausstattung zu Gunsten der Fraktionen noch stärker als bisher an deren Größe ausgerichtet und auf maximal eine Stelle (für die großen) Fraktionen begrenzt werden. Folgende Differenzierung ist möglich:

- bei mindestens zehn Mitglieder einer Fraktion = 1,00 Stellen- bei mehr als sechs Mitglieder einer Fraktion = 0,75 Stellen- bei weniger als sechs Mitglieder einer Fraktion = 0,50 Stellen

Ausgehend von den gegenwärtigen Sitzverhältnissen bedeutete die vorstehende Differenzierung eine Reduzierung um 2,00 Stellen.

Die Legislaturperiode des im Mai neu gewählten Stadtrates beginnt am 01.06.2014. Unter Berücksichtigung des Wahlergebnisses erfolgt zeitnah, nach vorheriger Abstimmung mit den (dann neuen) Fraktionen, eine entsprechende Hauptausschussvorlage.

Maßnahme vollzogen mit Hauptausschussbeschluss DS-Nr. 66/2014 vom 23.06.2014: Anzahl der 5,75 Stellen wurde um 2,0 auf 3,75 Stellen reduziert, wirksam ab 01.09.2014.

M 1113-0.02Entscheidung bis: 15.04.2014

1113 - Stadtrat / Ortsteilräte

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

Umsetzung ab: 01.06.2014Vorbereitung bis: 15.04.2014

Konsolidierungspotential

Produktverantwortlich 1400 - FD Stadtrat/Ortsteilräte

Sonstige laufende Auszahlungen der VerwaltungstätigkeitZuwendungen an Fraktionen

Jahrohne Konsolidierung

Maßnahmenbeschreibung

Konsolidierungsergebnis

nach Konsolidierung (HSK 1.0)

Reduzierung Ausstattung der FraktionsgeschäftsstellenStadtrat

Produkt

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Page 144: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 1113-0.03verantwortliches Organ

HSK

1400 - FD Stadtrat/Ortsteilräte

Weitgehende Digitalisierung der Stadtrats-/Ortsteilarbeit

Produktverantwortlich

01.01.2016Der FD 1400 betreut den Stadtrat und die Ortsteilräte. Der Betreuungsstandard wird zukünftig abgesenkt, so dass Stellenreduzierungen möglich sind. Leistungseinschränkungen ergeben sich insbesondere durch:

- nur noch eingeschränkte Betreuung von Ortsteilen gemäß noch zu untersetzender Vorschläge des Fachdienstes- Wegfall von Verlaufsprotokollen, die rechtlich nicht vorgesehen sind (ggf. Tonbandaufzeichnungen); stattdessen werden - wie auch in anderen Städten mittlerweile vollkommen gängige Praxis - nur noch Festlegungsprotokolle erstellt- elektronische Bereitstellung aller Sitzungsunterlagen mit Ausnahme von Einladungen; die Stadtratsmitglieder erhalten dazu die erforderliche technische Ausstattung, die im Investitionsprogramm für die Jahre 2014 ff. abzubilden ist

Von den bisher im Stellenplan vorhandenen 10,00 Stellen werden 4,00 Stellen dem Stellenpool zugewiesen. Die fachliche und wirtschaftlich angemessene Stellenausstattung ist bis zum 1. Quartal 2014 durch eine analytische Stellenbemessung zu untersetzen.

P 1113-0.03Vorbereitung bis: 30.10.2015 Entscheidung bis: 31.12.2015 Umsetzung ab:

VerwaltungProdukt 1113 - Stadtrat / Ortsteilräte

Maßnahmenbeschreibung

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Page 145: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 1121-0.01verantwortliches Organ

HSKP 1121-0.01

HSK 2.0

Aufbauend auf die analytische Stellenbemessung (vgl. Produkt 1131) wird bis spätestens 30.11.2014 ein Personalentwicklungskonzept aufgestellt.

Fortschreibung des seit 09.02.2015 dem Stadtrat vorliegenden Personalentwicklungskonzeptes (PEK)

1. Inhaltliche Konzeptschwerpunkte: 1.1 Analyse der Entwicklung von Stellen, Personalkosten, Mitarbeitern und Aufgaben unter den Bedingungen der Konsolidierung (1. Stichtag: 31.03.2015; Folgejahre zum 30.06.)1.2 Berücksichtigung der Vorgaben des HSK 2.0 (Deckelung der Personalkosten, Festlegung von Personalkostenbudgets für die Fachdienste, Realisierung der kw-Vermerke durch natürliche Fluktuation)1.3 Darstellung der Auswirkungen auf Personalbestand und Leistungserbringung der Stadtverwaltung (einschließlich der "Rente mit 63")1.4 Darstellung des Ersatzbedarfs nach Qualifikationen und Kosten1.5 Beschreibung notwendiger Optimierungsmaßnahmen und deren Kosten1.6 langfristige Planung von Umfang und Kosten der Aus- und Fortbildung entsprechend der Zieldefinitionen im Rahmen der Kosten-/Leistungsrechnung1.7 Darstellung der Kosten von Stellenerhöhung durch zusätzliche Aufgaben

2. Umsetzungsmethodik / Vorgehen2.1 Abstimmung der Stellenreduzierung mit allen Fachdiensten und Dezernaten2.2 Einbeziehen externer und interner Untersuchungen und deren Ergebnisse2.3 Skizzieren des fachdienstbezogenen PEK 2.4 Zusammenfassung für die gesamte Stadtverwaltung2.5 Fortschreibung PEK zum Stichtag 31.12.2015 (sowie der Folgejahre) zur erneuten Vorlage im STR im 1. Quartal 2016 (sowie der Folgejahre)2.6 Bestätigung durch den Stadtrat

Erstellung eines PersonalentwicklungskonzeptesVerwaltung

Produkt

30.11.2014

Produktverantwortlich

Vorbereitung bis: 30.11.2014

Umsetzung ab: laufend30.11.2014P 1121-0.01

Vorbereitung bis:

1300 - FD Personal und Organisation

Entscheidung bis:Maßnahmenbeschreibung

1121 - Aus- und Fortbildung

Entscheidung bis: 30.11.2014 Umsetzung ab: laufend

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Page 146: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag nicht umgesetzt P 1122-0.01verantwortliches Organ

HSK

MaßnahmenbeschreibungP 1122-0.01

Vorbereitung bis: Entscheidung bis: 31.12.2014

Anreizmodell für Beendigung von ArbeitsverhältnissenVerwaltung

Bis 31.12.2014 ist ein Anreizmodell für Mitarbeiter/innen hinsichtlich einer Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses in eine vorzeitige Altersrente (Aufhebungsvertragsmodell für Ältere) oder für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnis von Mitarbeiter/innen, deren Aufgaben im Rahmen des Konsolidierungsprozesses wegfallen, zu entwickeln. Ziel ist die vorzeitige Realisierung einer verschlankten und prozessoptimierten Stadtverwaltung Gera bzw. die vorgezogene Erreichung der Zielstellenzahl (gemäß analytischer Stellenbemessung).

1122 - PersonalProduktverantwortlich

Umsetzung ab:

Produkt1300 - FD Personal und Organisation

30.09.2014

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Page 147: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 1131-0.01verantwortliches Organ

Sachkonten(alle Produkte)

502100005022000050310000503200005042000050620000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-59.278.377 € -61.313.510 € -62.539.780 € -63.790.576 € -65.066.387 € -66.367.715 € -67.695.069 € -69.048.971 € -70.429.950 € -71.838.549 € -657.368.885 €-60.267.620 € -58.757.620 € -56.891.880 € -56.190.540 € -56.190.540 € -56.190.540 € -56.190.540 € -56.190.540 € -56.190.540 € -56.190.540 € -569.250.900 €-59.298.721 € -61.405.310 € -60.298.850 € -59.981.710 € -60.084.230 € -60.030.120 € -59.822.470 € -58.508.090 € -57.066.370 € -55.449.900 € -591.945.771 €

968.899 € -2.647.690 € -3.406.970 € -3.791.170 € -3.893.690 € -3.839.580 € -3.631.930 € -2.317.550 € -875.830 € 740.640 € -22.694.871 €-59.298.721 € -61.405.310 € -60.298.850 € -59.981.710 € -60.084.230 € -60.030.120 € -59.822.470 € -58.508.090 € -57.066.370 € -55.449.900 € -591.945.771 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €968.899 € -2.647.690 € -3.406.970 € -3.791.170 € -3.893.690 € -3.839.580 € -3.631.930 € -2.317.550 € -875.830 € 740.640 € -22.694.871 €

HSK

HSK 1.0

laufend laufend

Aufgabenkritische Organisationsuntersuchung einschließlich einer Stellenmessung für die gesamte Stadtverwaltung

1131 - Organisation

Ansätze gem. Nachtrag 2013nach Konsolidierung

Produkt

Jahr

Konsolidierungsergebnis

Beschäftigte der Stadtverwaltung Gera (Vergütungen der Arbeitnehmer, Leistungszulagen) etc.

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

Der neu eingerichtete "Stellenpool" dient als Instrument, um im Konsolidierungszeitraum eine zentrale Bewirtschaftung der künftig wegfallenden Stellen zu ermöglichen. Soweit in den Haushalts- und Konsolidierungsgesprächen bereits vorläufige Stellenreduzierungen identifiziert wurden, sind diese in den jeweiligen Produktblättern berücksichtigt. Insgesamt aber bedarf eines Stellenentwicklungskonzeptes mit einer durchgängigen analytischen Stellenbemessung. Erst danach können sämtliche zukünftig entfallenden Stellen abschließend bestimmt werden.

Der Stellenpool fasst zunächst alle nach den Verhandlungsgesprächen aus den Produkten herausgenommenen Personalaufwendungen zusammen und soll entsprechend der natürlichen Fluktuation über den Konsolidierungszeitraum hinweg jährlich abgeschmolzen werden. Darüber hinaus hat der für den Stellenpool zuständige Fachdienst weitere Strategien zu entwickeln, um gegebenenfalls eine frühere Entlastung des städtischen Haushaltes zu bewirken. Als Maßnahmen kommen insbesondere Vereinbarungen zur freiwilligen Arbeitszeitverkürzung mit entsprechendem Lohnverzicht oder individuelle/kollektive Abfindungsregelungen in Betracht.

1300 - FD Personal und Organisation

Verwaltung

Maßnahmenbeschreibung

Produktverantwortlich

Vorbereitung bis:

ohne Konsolidierung

Umsetzung ab:M 1131-0.01

Konsolidierungspotential

Entscheidung bis: laufend

Die dargestellten Ansätze basieren auf den Verhandlungsgesprächen zum Nachtragshaushalt 2013 und dem Haushaltssicherungskonzept vom 14.11.2013, wobei hier nur vorläufige Stellenreduzierungen (in den Produkten) identifiziert wurden.

Es ist angedacht, mit der nächsten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (ab 2015) im "Stellenpool" alle Stellen von Mitarbeiter/innen auszuweisen, die entsprechend der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sowie dem aktuellen Kenntnisstand im Konsolidierungszeitraum bis 2023 altersbedingt ausscheiden werden. Dies betrifft bis 2023 ca. 380 Stelleninhaber. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sind davon ca. 200 Stellen nicht wieder zu besetzen.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird die Stadt Gera bis zum 30.09.2014 jeweils fachdienstbezogen ein Stellenentwicklungskonzeptes mit einer durchgängigen analytischen Stellenbemessung (VbE) aufgabenkritisch durchführen. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit der Verwaltung, dem Kommunalen Arbeitsgeberverband und ggf. einem (weiteren) externen Dritten.

Im Jahr 2014 gilt grundsätzlich eine Stellenbesetzungssperre, frei werdende oder freie Stellen können nur intern besetzt werden. Die Besetzung mit einem Auszubildenden oder Studenten gilt hierbei als interne Besetzung.

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Page 148: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 2.0 Externe Gutachtertätigkeit:1. externes Untersuchungsergebnis im Dezember 2014 für FD 2200, 2400 und 4800 (REFA - Untersuchung) zeigten vordergründig Optimierungspotenziale auf, deren Umsetzung mit finanziellem Aufwand verbunden sind, um die Einsparungseffekte (an Personal) langfristig bzw. überhaupt erschließen zu können. 2. externe Untersuchung für die FD 4400, 3600 und R 1200 befindet sich im Vergabeverfahren (Leistungswettbewerb, Angebotsabfrage, StR-Beschluss zur Beauftragung); bisher noch keine abgeschlossene Angebotsabfrage; geplanter Untersuchungszeitraum 01.07.2015 - 31.12.2015

Interne Gutachtertätigkeit (Aufgabestellung der zentralen Organisationsstelle):- Erkenntnisse aus der in 2014 getätigten Leistungskritik (alle Fachdienste der Stadtverwaltung) sind prägende Bestandteile der PEK-Abstimmungen (siehe P 1121-0.01) in den Fachdiensten- Erkenntnisse aus der in 2014 getätigten Leistungskritik fließen in die Beratertätigkeit ein, dienen der Schwerpunktsetzung der Organisationsarbeit- Ermitteln von Grundlagen der Stellenbemessung (bspw. Aufstellen von mBz/Richtwerte - Katalogen) sowie deren Fortschreibung (bspw. Stellenbemessung Schul - SB, Stellenbemessung StadtService H35, Stellenbemessung Stadtarchiv)

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Page 149: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 1141-0.01Maßnahme umgesetzt M 1141-0.02Maßnahme in Umsetzung M 1141-0.03Maßnahme in Umsetzung M 1141-0.05Maßnahme in Umsetzung M 1141-0.06Maßnahme in Umsetzung M 1141-0.07Maßnahme NEU M 1141-2.01Prüfauftrag in Umsetzung P 1141-0.08Prüfauftrag in Umsetzung P 1141-0.09verantwortliches Organ

Sachkonto 4411100044191000

alte SK 45101000 Bestandsveränderungen (an unfertigen Erzeugnissen, an fertigen Erzeugnissen, an unfertigen Leistungen, an fertigen Leistungen, an Waren) GBV ggü. Dritten44110000 46911000 Andere sonstige ordentliche Erträge - periodenfremde Erträge GBV52320000 52321000 Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen GBV52920000 56211000 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - Mieten, Pachten und Erbbauzinsen GBV56210000 56811000 Sonstige Steueraufwendungen sofern die Gemeinde selbst Steuerschuldner ist Grundsteuer GBV

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-12.573.150 € -13.340.650 € -13.940.650 € -14.465.650 € -14.465.650 € -14.465.650 € -14.465.650 € -14.465.650 € -14.465.650 € -14.465.650 € -141.114.000 €-12.547.490 € -11.445.330 € -11.011.410 € -10.460.270 € -10.143.430 € -9.810.450 € -9.970.280 € -10.133.300 € -10.299.590 € -10.469.210 € -106.290.760 €

25.660 € 1.895.320 € 2.929.240 € 4.005.380 € 4.322.220 € 4.655.200 € 4.495.370 € 4.332.350 € 4.166.060 € 3.996.440 € 34.823.240 €-11.466.374 € -12.202.000 € -10.853.540 € -10.087.970 € -9.703.850 € -9.581.180 € -9.705.510 € -9.831.090 € -9.957.920 € -10.086.020 € -103.475.454 €

1.081.116 € -756.670 € 157.870 € 372.300 € 439.580 € 229.270 € 264.770 € 302.210 € 341.670 € 383.190 € 2.815.306 €1.106.776 € 1.138.650 € 3.087.110 € 4.377.680 € 4.761.800 € 4.884.470 € 4.760.140 € 4.634.560 € 4.507.730 € 4.379.630 € 37.638.546 €

HSK

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 1141-0.01

Privatrechtliche Leistungsentgelte - Sonstige Erträge GBV

Jahr

nach KonsolidierungKonsolidierungspotential

Wegfall Mietkosten (Theater-) Standort Herrmann-Drechsler-Straße 1Konzept Reduzierung BetriebskostenOrganisationsmodell zur Liegenschaftsverwaltung und -bewirtschaftung

Sportstättenverwaltung durch Vereine etc.

Änderung Geschäftsbesorgungsvertrag mit Infraprojekt "Elstertal"

ProduktProduktverantwortlich

Reduzierung des Gesamtflächenbedarfs der städtischen Objekte. Die Betriebskosten (ohne Eigenbetriebe) verteilen sich hauptsächlich auf folgende Bereiche: Schulen (56%), Verwaltung (13%), Sportstätten (10%), Kultur (5%).

Die Verwaltung hat durch ein fachdienstübergreifendes Konzept von 2016 an, über vier Jahre den gegenwärtigen Flächenbedarf um jeweils 5% abzusenken damit die erheblichen Steigerungen (insb. bei den Betriebskosten) erwirtschaftet werden können. In diesem Zusammenhang sind zunächst alle Möglichkeiten zu nutzen um Fremdanmietungen einzuschränken und eine Unterbringung der Bedarfsträger in stadteigenen Immobilien zu gewährleisten (Verwaltung, Sportstätten, Kultur).

Die danach auf die Schulen entfallenden Flächenreduzierungen müssen durch eine entsprechende Anpassung der Schulentwicklungsplanung vor dem Hintergrund der mittelfristig prognostizierten Schülerzahlen und der ggf. möglichen Konzentration von Schulstandorten durch den verantwortlichen Fachdienst untersetzt werden. Für die Schulen werden Flächenreduzierungen aufgrund der absehbaren Schülerzahlenentwicklungen allenfalls in sehr geringem Umfang realisiert werden können (Berufsschulen). Der Fachdienst "Bildung und Sport" hat das Konsolidierungsanliegen bei der anstehenden Neuaufstellung der Schulnetzplanung allerdings zu berücksichtigen. Konkrete Auswirkungen sind für die Haushaltsplanung der Jahre 2016 ff. zu berechnen.

Kündigung Fremdanmietung Reichsstraße zum 01.01.2015 durch Umzug FD Stadterneuerung und Personalrat in Amthorstraße, Voraussetzung Investitionsvorhaben Amthorstraße (350 T€).

Anforderungsprofil für Alternativstandort Bibliothek

Vorbereitung bis: 30.09.2015 Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: I. Quartal 2016

Verwaltung1141 - Liegenschaftsmanagement4500 - FD Liegenschaften und Sport

Privatrechtliche Leistungsentgelte - Mieten und Pachten GBV

Reduzierung Gesamtflächenbedarf auf Basis eines Raumkonzeptes

Anpassung Mietkostenvorauszahlung an die Infraprojekt "Elstertal"

Prognose/Jahresergebnis

Reduzierung Bewirtschaftungssaufwand im Reitstadion Milbitz

ohne Konsolidierung

139 von 241

Page 150: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK

HSKHSK 1.0

HSK 2.0

HSK

HSK 1.0

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Reduzierung des Gesamtflächenbedarfs von städtischen Objekten, die als öffentliche städtische Einrichtung (oder als Objekt) genutzt werden, durch konsequente Nutzung von in städtischem Eigentum befindlichen Objekten, der Zurückdrängung fremder angemieteter Objekte sowie Reduzierung des städtischen Leerstandes mit dem Ziel, ab 2016 eine jährliche Absenkung des Flächenbedarfs um jeweils 5 % für 4 Jahre zur Kompensierung der Steigerung bei den Betriebskosten zu erreichen (vgl. Maßnahme Nr. 10)

Grundlagen für ein fachdienstübergreifendes Konzept zum städtischen Immobilienportfolio sind die Fachkonzepte bzw. Be-/Fortschreibung der immobilienwirtschaftlichen Anforderungen aller Bereichen (z. B. Kultur, Schulen und Verwaltung) sowie das Struktur- und Personalentwicklungskonzept (in Bezug auf die Ausführungen im Produkt "Stellenpool") der Stadtverwaltung Gera.

MaßnahmenbeschreibungM 1141-0.02

Vorbereitung bis: 31.12.2013 Entscheidung bis: 31.12.2013 Umsetzung ab: 01.01.2014

Erstellung eines Anforderungsprofils für einen alternativen Bibliotheksstandorten bis 31.12.2014:

Bis 31.12.2014 wird ein Anforderungsprofil von alternativen Bibliotheksstandorten in einem städtischen Gebäude einschließlich der Benennung jeweils notwendiger (baulicher) Voraussetzung erarbeitet. Dies soll die Grundlage für die Identifizierung eines geeigneten Alternativstandortes sowie von Folgekosten sein.Der Mietvertrag zum Bibliotheksstandort am Puschkinplatz läuft zum 30.09.2019 aus. Der Vertrag gibt die Option einer Verlängerung für weitere 10 Jahre. Die Inanspruchnahme der Option muss spätestens zum 30.09.2018 schriftlich beim Vermieter vorliegen.

Die Verwaltung ist weiterhin bestrebt, den Mietpreis zu reduzieren. Entweder durch einen alternativen Standort für die Stadtbibliothek oder eine Anpassung bzw. Nachverhandlung des bestehenden Mietvertrages.

30.09.2015 Umsetzung ab: laufendKurzfristige Verhandlung mit der Elstertal Infraprojekt um die Verwaltervergütung gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag für die Jahre 2014 - 2016 jeweils um 10% abzusenken. Durch die Verwaltungsspitze ist bis 31.03.2014 eine Vertragsänderung bzw. -ergänzung zum Geschäftsbesorgungsvertrag hinsichtlich der Verwaltertätigkeit unter Berücksichtigung der Haushaltsansätze sowie möglicher Konsequenzen im Rahmen der Liegenschaftsbewirtschaftung anzustreben. Ziel ist eine jährliche Festsetzung der Verwaltertätigkeit im Rahmenmietvertrag.

Die Verwaltung wird grundsätzliche Entscheidungen zum Liegenschaftsmanagement vorbereiten.

Umsetzung ab: laufendDie Überzahlungen bei den sogenannten "Mieten" an die Infraprojekt GmbH mit einer monatlich überhöhten Vorauszahlung und an dem jeweiligen Quartalsende anteiligen unverzinsten Rückführung im Sinne der Mietauskehr mit ab 2014 aufgegeben. Zunächst erhält die Infraprojekt monatlich nur noch die tatsächlichen veranschlagten Kosten für die Unterhaltung. Die Gesamtauszahlungen werden um die bislang verlorengegangenen Zinsen gekürzt (2%).

Entscheidung bis:

MaßnahmenbeschreibungM 1141-0.06

Vorbereitung bis: 30.09.2015

Vorbereitung bis:

Der Bewirtschaftungsaufwand im Reitstadion Milbitz wird um 60.000 Euro reduziert. Maßnahmenbeschreibung

M 1141-0.0330.06.2015

Zwischen der Verwaltung und der "Elstertal" Infraprojekt wird bis 20.02.2014 die Größenordnung der Mietkostenvorauszahlung unter Berücksichtigung der Haushaltsansätze abgestimmt.

Entscheidung bis:

MaßnahmenbeschreibungM 1141-0.05

laufend laufend

Als Grundlage für die Reduzierung des Gesamtbedarfes liegen derzeit der Schulentwicklungsplan, die Zielkonzeption für die durch die Verwaltung genutzten Objekte, das Personalentwicklungskonzept sowie eine Präzisierung des Raumbedarfes für die städtische Bibliothek (vgl. Maßnahme 1141-0.06) vor. Insbesondere bei der Reduzierung von Verwaltungsstandorten sind Investitionen in verbleibende Standorte unabweisbar.

Kündigung Fremdanmietung Puschkinplatz (Stadtbibliothek); 250.000 Euro ab 2017:

Die Hauptstelle der Stadtbibliothek wird im Laufe des Jahres 2015 vom Standort Puschkinplatz in das KuK oder in ein anderes städtisches Gebäude verlagert. Der auslaufende Mietvertrag für den alten Standort wird fristgerecht gekündigt. Mit dem Vermieter (Puschkinplatz) ist zu klären, ob eine vorzeitige Kündigung möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, käme ggf. andere städtische Zwischennutzungsoptionen in Betracht. Spätestens vom Haushalt 2017 an reduzieren sich die Auszahlungen um die Miete für den alten Standort.

Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: 31.12.2015

Vorbereitung bis:

140 von 241

Page 151: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 2.0

HSK

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

30.09.2017 Entscheidung bis: Umsetzung ab: 01.11.2018

Entscheidung bis: 31.12.2015

Vorbereitung bis:

MaßnahmenbeschreibungP 1141-0.08

30.11.2015

MaßnahmenbeschreibungM 1141-0.07

Vorbereitung bis: 30.09.2014

Umsetzung ab:Die durchschnittlichen Betriebskosten für Mietwohnungen in Gera liegen gemäß aktuellem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes bei monatliche 2,05 Euro pro Quadratmeter. In diesem Wert sind 0,12 Euro für anteilige Grundsteuer enthalten. Die durchschnittlichen Betriebskosten für städtische Liegenschaften betragen gegenwärtig mehr als 3,00 Euro je Quadratmeter und Monat. Eine wesentliche Konsolidierungsaufgabe des zukünftig wieder zentralisierten städtischen Liegenschaftsmanagements wird es - trotz aller Unterschiede zu Wohnimmobilien - sein, die Betriebskosten wirksam abzusenken.

Umsetzung ab: 01.01.2016Zwischen den FD 4500 und der Elstertal Infraprojekt bestehen erhebliche Schnittstellen, zudem auch offensichtliche Doppelstrukturen. Der Vergütungsaufwand für die Leistungen der Infraprojekt im Bereich der Immobilienverwaltung, der zunächst auf jährlich 1.3 Mio. Euro abgesenkt wird, entspricht im Hinblick auf die dort eingesetzten Funktionen einer Größenordnung von ca. 30 Stellen. Die Stadtverwaltung wird prüfen ob eine aufwandreduzierende Rückführung der Aufgabenbereiche in die eigene Zuständigkeit möglich ist. Für diesen Fall entfielen diese Aufgaben bei der Infraprojekt vollständig. Die Infraprojekt GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der GWB "Elstertal" GmbH, deren Anteile wiederum je hälftig die Stadt Gera und die Stadtwerke Gera AG halten. Von daher ist durch entsprechende vertragsändernde Beschlüsse auch eine kurzfristige Rückübertragung der Zuständigkeiten für die städtischen Immobilien möglich.

In diesem Zusammenhang (Maßnahme 5) sollte auch die gegenwärtige Konstruktion vertraglicher Mietzahlungen des Eigentümers an eine privatwirtschaftlich organisierte Drittgesellschaft auf ihre Rechtkonformität hin geprüft werden (§ 535 ff. BGB, Wirksamkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages, steuerliche Fragen, Inhousefähigkeit).

Der Vertrag zwischen der Stadt Gera und der Infraprojekt "Elstertal" läuft bis 2019. Im Rahmen einer stadtinternen Arbeitsgruppe Kommunales Immobilienmanagement (KIM) ist im Jahr 2015 ein entsprechendes Organisationsmodell zur Liegenschaftsverwaltung und -bewirtschaftung unter Berücksichtigung einer durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsanalyse zu entwickeln.

Eine konkretere zeitliche Untersetzung erfolgt mit der nächsten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes.

P 1141-0.0930.06.2015 Entscheidung bis: 31.08.2015

Entscheidung bis:

Maßnahmenbeschreibung

01.01.2016

Die auslaufenden Verträge über die Abgeltung von Leistungen der Sportvereine bei der Beitreibung vereinsgenutzter städtischer Sportstätten werden nicht verlängert. Die Vereine erhalten die Gelegenheit, die Sportstätten eigenverantwortlich weiter zu betreiben. Diese Sportstätten werden für städtische Aufgaben (z. B. Schulsport) nicht genutzt und müssten in Anbetracht der städtischen Haushaltssituation grundsätzlich aufgegeben werden. Um diesen negativen Effekt zu vermeiden, verbleiben die Sportstätten in der Vereinsbetreuung, wobei aber auf Zahlungen der Stadt an die Sportvereine verzichtet wird. Dies führt zu Minderauszahlungen in Höhe von ca. 90.000 Euro, die bislang über die Infraprojekt zu Lasten des städtischen Haushaltes ausgezahlt werden. Diese Maßnahme vermindert das Auszahlungsvolumen im Produkt 1141 Liegenschaftenmanagement.

31.12.2014 Umsetzung ab:

MaßnahmenbeschreibungM 1141-2.01

01.01.2015

Der Mietvertrag für den Standort Herrmann-Drechsler-Straße wird seitens der Stadt Gera zum 31.10.2018 beendet. Der Abschluss eines (Folge-) Mietvertrages ist durch die TPT GmbH zu verhandeln.30.09.2017

Vorbereitung bis:

Redaktionelle Änderung:Die auslaufenden Verträge über die Abgeltung von Leistungen der Sportvereine bei der Betreibung ausschließlich vereinsgenutzter städtischer Sportstätten werden nicht verlängert. Die Vereine erhalten die Gelegenheit, die Sportstätten eigenverantwortlich weiter zu betreiben. Diese Sportstätten werden für städtische Aufgaben (z. B. Schulsport) nicht genutzt und müssten in Anbetracht der städtischen Haushaltssituation grundsätzlich aufgegeben werden. Um diesen negativen Effekt zu vermeiden, verbleiben die Sportstätten in der Vereinsbetreuung, wobei aber auf Zahlungen der Stadt an die Sportvereine verzichtet wird. Dies führt zu Minderauszahlungen in Höhe von ca. 90.000 Euro, die bislang über die Infraprojekt zu Lasten des städtischen Haushaltes ausgezahlt werden. Im 1. Quartal 2014 finden diesbezüglich Abstimmungen mit dem Stadtsportbund e.V. und der Verwaltung statt.

Zur etwaigen zukünftigen Neustrukturierung der Erbringung der immobilienwirtschaftlichen Leistungen der Stadt Gera wird bis spätestens 30.06.2015 eine Entscheidungsvorlage zur Aufbau- und Ablauforganisation vorbereitet. Eine mögliche Änderung der Zweckbestimmung der "Elstertal"-Infraprojekt GmbH wird hierbei berücksichtigt.

Vorbereitung bis:

In Abstimmung mit dem Stadtsportbund e.V. und der Verwaltung werden auslaufenden Verträge über die Abgeltung von Leistungen der Sportvereine bei der Betreibung ausschließlich vereinsgenutzter städtischer Sportstätten nicht verlängert.

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Page 152: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 1141-0.04verantwortliches Organ

Sachkonto 523100002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-400.000 € -400.000 € -400.000 € -400.000 € -400.000 € -400.000 € -400.000 € -400.000 € -400.000 € -400.000 € -4.000.000 €-880.000 € -640.000 € -760.000 € -120.000 € -120.000 € -120.000 € -120.000 € -120.000 € -120.000 € -120.000 € -3.120.000 €-480.000 € -240.000 € -360.000 € 280.000 € 280.000 € 280.000 € 280.000 € 280.000 € 280.000 € 280.000 € 880.000 €-233.841 € -568.050 € -108.570 € -108.570 € -108.570 € -108.570 € -108.570 € -108.570 € -108.570 € -108.570 € -1.670.451 €646.159 € 71.950 € 651.430 € 11.430 € 11.430 € 11.430 € 11.430 € 11.430 € 11.430 € 11.430 € 1.449.549 €166.159 € -168.050 € 291.430 € 291.430 € 291.430 € 291.430 € 291.430 € 291.430 € 291.430 € 291.430 € 2.329.549 €

HSKHSK 1.0

nach KonsolidierungKonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Abriss Gebäude - Ziel ist jeweils ein GrundstücksverkaufVerwaltung

Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen, DenkmälerJahr

ohne Konsolidierung

Produkt 1141 - LiegenschaftsmanagementProduktverantwortlich 4500 - FD Liegenschaften und Sport

Abriss von 3 Objekten (Karl-Matthes-Straße, B.-Schäfer-Straße, Geschw.-Scholl-Straße) komplett in 2014 um die Objektsicherungskosten in den Folgejahre zu vermeiden.

Konsolidierungsabweichung

30.09.2019 Umsetzung ab:Entscheidung bis:30.09.2019

Konsolidierungsergebnis

Vorbereitung bis:

Die Maßnahme(n) werden ab dem 4. Quartal 2014 umgesetzt - entsprechende Korrektur der Ansätze 2014/2015.

M 1141-0.0401.10.2015

Maßnahmenbeschreibung

142 von 241

Page 153: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag NEU P 1141-2.02verantwortliches Organ

HSK 2.030.09.2015 Entscheidung bis: 31.12.2015

Produkt

Vorbereitung bis:P 1141-2.02

Umsetzung ab: 01.01.2016

alle

Aktualisierung des zentralen Liegenschafts- und Flächenregister - Verkauf von städtischen Flächen

Maßnahmenbeschreibung

Das zentrale Liegenschafts- und Flächenregister (Geografisches Informationssystem - GIS) ist weiter zu aktualisieren, um eine wirtschaftliche Betrachtung zur Flächennutzung und - bewirtschaftung zu gewährleisten.

In einem zweiten Schritt sind städtischen Fläche (u.a. Stadtwald, Grünflächen, an Straßen angrenzende Flächen) aktiv zu vermarkten, um Verkäufe zu realisieren. Hierdurch kann einerseits (verwaltungsweit) Bewirtschaftungsaufwand reduziert werden, andererseits Investitionseinzahlungen zur Umsetzung von Investitionen zur Unterstützung der Konsolidierung generiert werden.

Verwaltung

4000 - Dezernat Bau und UmweltProduktverantwortlich

143 von 241

Page 154: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag umgesetzt P 1143-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

01.07.2014 01.07.2014Die Dienstleistungen des StadtService "H35" werden gegenwärtig in 68 Wochenstunden vorgehalten. Unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltsnotlage ist ein entsprechendes Dienstleistungsangebot nicht mehr möglich. Die Öffnungszeiten sind an die der Fachdienste anzupassen (Mo, Di, Do, Fr, 9.00 - 17 Uhr; Mittwoch Schließtag). Zusätzlich soll der Stadt Service Samstags, von 9.00 bis 13.00 Uhr geöffnet sein. Die Öffnungszeiten des StadtService reduzieren sich damit auf insgesamt 36 Wochenstunden.

In Folge dessen ist die Stellenanpassung anzupassen (von Soll 24 Stellen auf 12 Stellen - vgl. Ausführungen zum Produkt Stellenpool).

Reduzierung Öffnungszeiten (mit entsprechender Stellenanpassung)

MaßnahmenbeschreibungP 1143-0.01

Vorbereitung bis:

Die Umsetzung der vorgeschlagenen Öffnungszeiten (Mo, Di, Do, Fr, 9.00 - 17.00 Uhr, Sa 9.00 - 13.00 Uhr; Mittwoch Schließtag), oder bei gleicher Wochenstundenzahl abweichend, ist zum 01.07.2014 vorgesehen. Hierbei ist einerseits die statistische Auswertung des H35, andererseits ein "Behördentag" für Pendler etc. zu berücksichtigen.

Zu beachten ist: Die Zahl der Bürgerkontakte bzw. der zu bearbeitenden Anliegen (68.127 bzw. 90.239 im Jahr 2013), wird in Quantität nicht abnehmen. Im Gegenteil werden diese unter anderem aufgrund des Ablaufs vieler (Ausweis-) Dokumente in deren Gültigkeit 2014 und 2015 noch ansteigen. Mit der Halbierung der Öffnungszeit wird sich die Anzahl der Bürgerkontakte und zu bearbeitenden Anliegen auf einen wesentlich geringeren (Öffnungs-)Zeitraum und damit einhergehend weniger Personal konzentrieren. Daraus resultieren zwangsläufig längere Wartezeiten für den Bürger. Letztlich wird es auch dazu führen, dass die Fachdienste selbst wieder stärker frequentiert werden.

Umsetzung ab:01.07.2014

Verwaltung

2500 - FD Einwohnerwesen

Entscheidung bis:

Produkt 1143 - Stadt Service H35Produktverantwortlich

144 von 241

Page 155: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 1144-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto562400005625000056300000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-589.700 € -591.200 € -598.200 € -603.200 € -603.200 € -603.200 € -603.200 € -603.200 € -603.200 € -603.200 € -6.001.500 €-589.500 € -589.500 € -589.500 € -589.500 € -589.500 € -589.500 € -589.500 € -589.500 € -589.500 € -589.500 € -5.895.000 €

200 € 1.700 € 8.700 € 13.700 € 13.700 € 13.700 € 13.700 € 13.700 € 13.700 € 13.700 € 106.500 €-463.773 € -527.000 € -510.700 € -510.000 € -510.000 € -510.000 € -510.000 € -510.000 € -510.000 € -510.000 € -5.071.473 €125.727 € 62.500 € 78.800 € 79.500 € 79.500 € 79.500 € 79.500 € 79.500 € 79.500 € 79.500 € 823.527 €125.927 € 64.200 € 87.500 € 93.200 € 93.200 € 93.200 € 93.200 € 93.200 € 93.200 € 93.200 € 930.027 €

HSK

Konsolidierungsergebnis

Prognose/Jahresergebnis

ohne Konsolidierung

01.01.2014

Reduzierung Fremdleistungen

1144 - EDV-Technik

Konsolidierungspotential

Entscheidung bis: 31.12.2013

nach Konsolidierung

Produktverantwortlich

Vorbereitung bis: 31.12.2013

1003 - Referat Steuerungsunterstützung/IT

Der Fachdienst schlägt die Kündigung von Serviceverträgen zu "Arbeitsplatz" bzw. "Servertechnik" vor und damit die Übernahme von Daten und Services von zurzeit entfernten Datenhalten (sogenanntes Hosting, z. B. Internet und Intranet zurzeit in Jena). Außerdem wird eine Reduzierung der Kosten für Fremddienstleistungen gesehen. Das Konsolidierungspotential beträgt 35.950 Euro.

MaßnahmenbeschreibungM 1144-0.01

Produkt

Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - DatenverarbeitungAuszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche AuszahlungenGeschäftsauszahlungen

Jahr

Umsetzung ab:

Konsolidierungsabweichung

Verwaltung

145 von 241

Page 156: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag NEU P 1145-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0

1145 - Sonstige Zentrale Dienstleistungen

30.09.2015 Entscheidung bis: 31.10.2015 Umsetzung ab:

Produktverantwortlich 2100 - FD Zentrale Dienste

MaßnahmenbeschreibungP 1145-2.01

Reduzierung VersicherungsprämienVerwaltung

01.01.2018Die Versicherungsprämien bemessen sich speziell im Schulbereich nach den Sicherheitsstandards. Es ist zu prüfen, ob entsprechende Investitionen bei sinkenden Versicherungsprämien rentierlich sind.

Produkt

Vorbereitung bis:

146 von 241

Page 157: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme NEU M 1145-2.02verantwortliches Organ

Sachkonto 562100002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-80.630 € -90.000 € -90.000 € -90.000 € -90.000 € -90.000 € -90.000 € -90.000 € -90.000 € -90.000 € -890.630 €-80.630 € -80.900 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -753.530 €

0 € 9.100 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 137.100 €-80.630 € -80.900 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -74.000 € -753.530 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 9.100 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 137.100 €

HSK 2.0

M 1145-2.0230.09.2015 Umsetzung ab:

Produktverantwortlich 2100 - FD Zentrale Dienste

Reduzierung Drucker-Leasingkosten

Der Geschäftsaufwand in den Fachdiensten soll auf Grundlage des Haushaltsergebnisses 2014 (vorläufige Haushaltsführung) auf einem niedrigen Niveau gehalten werden. Dies soll u. a. durch Digitalisierung eines Teils der Postwege mit dem Ziel der Aufwandsreduzierung (Sach- und Personalkosten) erreicht werden.

30.06.2015 Entscheidung bis: 01.01.2016

nach KonsolidierungKonsolidierungspotential

MaßnahmenbeschreibungVorbereitung bis:

Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten: Mieten, Pachten und Erbbauzinsen (Deckungszähler 99990.40042 Kopierer)

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

Konsolidierungsergebnis

VerwaltungProdukt alle

Jahrohne Konsolidierung

147 von 241

Page 158: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme NEU M 1145-2.03verantwortliches Organ

Sachkonto 56300000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-455.525 € -670.450 € -671.550 € -690.500 € -668.160 € -667.360 € -661.060 € -660.260 € -661.060 € -660.260 € -6.466.185 €-455.525 € -490.650 € -489.800 € -509.040 € -486.400 € -485.900 € -479.300 € -479.300 € -479.300 € -479.300 € -4.834.515 €

0 € 179.800 € 181.750 € 181.460 € 181.760 € 181.460 € 181.760 € 180.960 € 181.760 € 180.960 € 1.631.670 €-455.525 € -490.650 € -489.800 € -509.040 € -486.400 € -485.900 € -479.300 € -479.300 € -479.300 € -479.300 € -4.834.515 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 179.800 € 181.750 € 181.460 € 181.760 € 181.460 € 181.760 € 180.960 € 181.760 € 180.960 € 1.631.670 €

HSK 2.0

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 1145-2.03

Vorbereitung bis: laufend Entscheidung bis: laufend Umsetzung ab:Der Geschäftsaufwand in den Fachdiensten soll auf Grundlage des Haushaltsergebnisses 2014 (vorläufige Haushaltsführung) auf einem stabil niedrigem Niveau gehalten werden. Dies soll u.a. dadurch erreicht werden, dass zum einen mehr Digitalisierung genutzt wird und zum anderen ein weiterer Abbau von Druckern an Einzelplätzen erfolgen soll. Der Deckungszähler „Druck- und Kopierleistungen“ könnte sich im Ergebnis der Neuausschreibung der Leistung sowie durch ein geändertes Druck- und Kopierverhalten in der Stadtverwaltung reduzieren.

Anmerkung: Im Haushaltsjahr 2017 sind Aufwendungen für Wahlen berücksichtigt.

laufend

Reduzierung GeschäftsaufwandVerwaltungalle

Produktverantwortlich 2100 - FD Zentrale Dienste

Geschäftsauszahlungen: dazu gehören: Büromaterial; EDV-Material; Fachliteratur; Zeitschriften; Bücher; Zeitungen; Gesetz-, Verordnungs-, Amtsblätter; Landkarten; Porto und Versandkosten; Telefon und Datenübertragungskosten (auch Miete, Leasing, Wartung) - ohne Deckungszähler 49490.40019 (Postgebühren)

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Konsolidierungspotential

Produkt

Prognose/Jahresergebnis

148 von 241

Page 159: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag NEU P 1145-2.04verantwortliches Organ

HSK 2.0laufendlaufend

Produktverantwortlich 2100 - FD Zentrale Dienste

Maßnahmenbeschreibung

Durch die verwaltungsweite Einführung und Anwendung des E-Post-Verfahrens können weitere Sachkosten als auch zusätzliche personelle Ressourcen freigesetzt werden. Insbesondere bei hohen Stückzahlen, bspw. Steuerbescheide, Mahnungen oder Bußgelder, ist das Verfahren zwingend anzuwenden.

Einführung E-PostVerwaltung

Produkt 1145 - Sonstige Zentrale Dienstleistungen

Entscheidung bis: laufend Umsetzung ab:P 1145-2.04

Vorbereitung bis:

149 von 241

Page 160: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag umgesetzt P 1147-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0 Derzeit wird durch den Fachdienst "Zentrale Dienste" ein Fuhrparkkonzept erarbeitet. Hierbei ist der Einsatz von Fahrrädern zu berücksichtigen. Eine Untersetzung der fiskalischen Auswirkungen kann frühestens im 3. Quartal 2014, also zur Fortschreibung des HSK im Rahmen der Haushaltsplanung 2015, vorgelegt werden.

01.01.2015

2100 - FD Zentrale Dienste

P 1147-0.01Vorbereitung bis: Entscheidung bis:Maßnahmenbeschreibung

Produkt

31.07.2014 Umsetzung ab:

1147 - Zentraler Fuhrpark

Im Rahmen des weiteren Konsolidierungsprozesses sind durch die Verwaltung Einspareffekte durch ein zentrales Fuhrparkmanagement zu prüfen. Die Ergebnisse dieses Einzelprojektes zur weiteren Konsolidierung sollen bis zum 31.07.2014 vorliegen.

31.07.2014

Zentrales FuhrparkmanagementVerwaltung

Produktverantwortlich

150 von 241

Page 161: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag NEU P 1147-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0

Fahrdienstleistung über einen Dienstleister

Maßnahmenbeschreibung

Produkt 1147 - Zentraler Fuhrpark

30.06.2015

Produktverantwortlich 2100 - FD Zentrale Dienste

Verwaltung

P 1147-2.01Vorbereitung bis: Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Die Kraftfahrerstellen (Fahrdienstleistung) sind mit einem kw-Vermerk versehen. Es ist angedacht, die Aufgabe auszuschreiben. Die Kosten sind durch Einsparungen im Rahmen des zentralen Fuhrparkmanagements zu decken.

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Page 162: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 1161-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

VerwaltungProdukt

30.09.2015 01.01.2016

2200 - FD Finanzen

Maßnahmenbeschreibung

Veröffentlichung Grundsteuerbescheide

1161 - Finanzen und Controlling

P 1161-0.01Entscheidung bis:

Die Umsetzung erfolgt ab dem Jahr 2016. Mit den Jahresbescheiden 2015 und Änderungsbescheiden, welche in 2015 ergehen, wird den Steuerpflichtigen mitgeteilt, dass der ergangene Bescheid gilt, bis ein neuer Bescheid zugeht. Damit die Bescheide in 2016 und Folgejahre Rechtskraft entfalten, erfolgt jährlich die öffentliche Bekanntmachung. Änderungsbescheide innerhalb des Jahres bedürfen weiterhin der Schriftform.

30.09.2015 Umsetzung ab:Es ist zu prüfen, ob ab 2015 die Grundsteuerbescheide mittels Veröffentlichung im Amtsblatt bekannt gemacht werden. Damit würden sich die Druck- und Versandkosten bei Grundsteuerbescheiden reduzieren. Eine Umsetzung erfolgt ab dem Jahr 2015. Mit den Steuer- bzw. Änderungsbescheiden für das Jahr 2014 wird den Steuerpflichtigen die öffentliche Bekanntmachung der Grundsteuer ab dem Folgejahr angekündigt. Änderungsbescheide bedürfen (ab 2015) weiterhin der Schriftform.

Produktverantwortlich

Vorbereitung bis:

152 von 241

Page 163: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag umgesetzt P 1171-0.01verantwortliches Organ

HSKHSK 2.0

Verwaltung

Produktverantwortlich 2200 - FD Finanzen

MaßnahmenbeschreibungP 1171-0.01

Vorbereitung bis: 30.09.2014 Entscheidung bis: 31.12.2014 Umsetzung ab: 01.01.2015

Produkt

Reduzierung der Mietkosten durch Umzug in ein städtisches Objekt.

1171 - Steuerung und Controlling

Reduzierung der Mietkosten

Der vollständige Leerzug des Verwaltungsobjektes "Mühlengasse" erfolgt voraussichtlich im 1. Quartal 2015. Die Veräußerung des Objektes soll zur Konsolidierung und damit zur Ermöglichung investiver Maßnahmen beitragen.

153 von 241

Page 164: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 1222-1.01Maßnahme NEU M 1222-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 462100002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 7.075.000 €770.000 € 1.122.500 € 1.217.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 12.682.500 €62.500 € 415.000 € 510.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 5.607.500 €

719.043 € 722.500 € 1.217.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 12.231.543 €-50.957 € -400.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -450.957 €11.543 € 15.000 € 510.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 5.156.543 €

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 2.0

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis:Zusätzlich zu Maßnahme Nr. 1222-1.01 ist angedacht, in einem ersten Schritt die Toleranzgrenze in 30iger-Zonen deutlich herabzusetzen. Basierend auf den Erfahrungen wird eine Anpassung auch in anderen Geschwindigkeitsbereichen geprüft.

Es ist zunächst von 4.000 zusätzlichen Verkehrsverstößen zu je 15 Euro auszugehen. Zur Bearbeitung dieser Verfahren ist 1 Stelle in der Bußgeldstelle "intern" zu besetzen.

M 1222-1.01Vorbereitung bis: 30.09.2015 Entscheidung bis:

Senkung der Toleranzgrenze bei der Überwachung des fließenden Verkehrs

Produktverantwortlich

Es ist angedacht, ab 01.09.2014 zunächst vier stationären Blitzanlagen an, mit der Polizei abgestimmten und ausgewiesenen, Mess-/Gefahrenstellen, d. h. zwei Standtorte mit je zwei Blitzern, zu installieren. Diese, auf die Sicherheit der Geraer Straße zielende, Maßnahme ist beim Haushaltssicherungskonzept berücksichtigt.

Pro Jahr ist mit ca. 20.000 Verkehrsverstößen in diesem Zusammenhang zu rechnen. Die Einnahmen werden in diesem Produkt (ca. 20 Euro je Fall), die laufenden Aufwendungen (ca. 5,50 Euro je Fall) der stationären Blitzanlagen werden im Produkt 1235 (Verkehrsüberwachung) abgebildet. Für das Jahr 2014 erfolgt eine anteilige Veranschlagung der Haushaltsansätze unter Berücksichtigung der zeitversetzten Einnahmeerzielung. Notwendige Umbaumaßnahmen im Objekt "Wiesestraße 125" werden über den Fachdienst "Liegenschaften" realisiert.

Ordnungsrechtliche Einzahlungen (Bußgelder, Verwarnungsgelder u. a.)Jahr

ohne Konsolidierung

Maßnahmenbeschreibung

Es ist angedacht, in einem ersten Schritt 2 Blitzer in 4 zur Verfügung stehenden Säulen über eine Fallpauschale zu beschaffen. In einem zweiten Schritt soll ein dazugehöriges Fahrzeug beschafft werden, welches die oben genannte Blitztechnik aufnehmen kann und zur Straßenverkehrssicherheit der Stadt Gera an wechselnden Stellen - in Ergänzung eines bereits vorhandenen mobilen Blitzfahrzeuges - eingesetzt werden kann.

Durch das 2. Fahrzeug sollen einerseits die Verkehrssicherheit der Stadt Gera deutlich erhöht und durch Erschließen zusätzlicher Messstellen Bürgerhinweisen flexibler entgegen gekommen werden.

Pro Jahr ist durch das oben beschriebene "teilmobile Blitzen" (24 Stunden/Tag und wechselnde Standorte) mit ca. 24.000 Verkehrsverstößen zu rechnen. Die Einnahmen werden in diesem Produkt (ca. 25 Euro je Fall), die laufenden Aufwendungen (ca. 5,50 Euro je Fall) der stationären Blitzanlagen werden im Produkt 1235 (Verkehrsüberwachung) abgebildet.

Unter Voraussetzung der Einführung "elektronische Post" und Freisetzung personeller Ressourcen, u.a. über die Einführung von Handerfassungsgeräten im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs (vgl. Ergebnisse der "REFA-Untersuchung"), werden für diese Maßnahme im Rahmen "interner Stellenbesetzungen" 2 Stellen in der Bußgeldstelle benötigt.

30.09.2015Maßnahmenbeschreibung

nach Konsolidierung

2400 - FD Ordnungsangelegenheiten

M 1222-2.0130.06.2015

Konsolidierungsabweichung

Umsetzung ab: 01.10.2015

Erweiterung der Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs

Verwaltung1222 - Bußgeldverfahren

Umsetzung ab: 01.01.2016

Produkt

Konsolidierungsergebnis

154 von 241

Page 165: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag umgesetzt P 1225-0.01verantwortliches Organ

HSK

MaßnahmenbeschreibungP 1225-0.01

Produktverantwortlich 2500 - FD EinwohnerwesenProdukt 1225 - Einwohnerwesen

In Abstimmung mit dem Fachdienst wird ein Konsolidierungspotential durch die Bündelung von Aufgaben des Pass- und Meldewesen (BackOffice) in das H35 bei räumlicher Zusammenlegung in der Heinrichstraße (Räume ISEK und Bauservice) gesehen. Die erfolgte Stellenreduzierung (vgl. Ausführungen zum Produkt Stellenpool) steht unter dem Vorbehalt einer abschließenden Prüfung der Realisierbarkeit.

Entscheidung bis:

Räumliche Zusammenlegung von OrganisationsbereichenVerwaltung

31.03.2014 Umsetzung ab: 01.04.2014Vorbereitung bis: 31.03.2014

155 von 241

Page 166: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme NEU M 1225-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 43100000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt896.281 € 800.100 € 630.100 € 630.100 € 630.100 € 630.100 € 630.100 € 630.100 € 630.100 € 630.100 € 6.737.181 €896.281 € 800.100 € 630.100 € 693.110 € 693.110 € 693.110 € 693.110 € 762.420 € 762.420 € 762.420 € 7.386.181 €

0 € 0 € 0 € 63.010 € 63.010 € 63.010 € 63.010 € 132.320 € 132.320 € 132.320 € 649.000 €896.281 € 800.100 € 630.100 € 693.110 € 693.110 € 693.110 € 693.110 € 762.420 € 762.420 € 762.420 € 7.386.181 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 0 € 0 € 63.010 € 63.010 € 63.010 € 63.010 € 132.320 € 132.320 € 132.320 € 649.000 €

HSK 2.0

Konsolidierungsergebnis

Jahr

01.01.2017Die Stadt Gera setzt sich im Hinblick auf die Kostensteigerungsraten u.a. über den Gemeinde- und Städtebund für regelmäßige Gebührenanpassungen, wirksam spätestens ab dem Jahr 2017, ein. Kalkuliert wird mit einer 10%igen Gebührenanpassung ab 2017 und 2021.

M 1225-2.01

Produkt 1225 - Einwohnerwesen

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Konsolidierungsabweichung

Umsetzung ab:

2500 - FD Einwohnerwesen

Öffentlich-rechtliche LeistungsentgelteVerwaltungsgebühren einschließlich Erstattung von Auslagen (Passgebühren, Gebühren für die Erteilung von Bescheiden, u.a. Genehmigung, Ablehnung, Untersagung; Gebühren für die Bauüberwachung; Gebühren für Erlaubnis

Maßnahmenbeschreibung

Gebühren Einwohnerwesen (u.a. Standesamt)Bundestag/Thüringer Landtag

30.09.2016Entscheidung bis:Vorbereitung bis: 30.09.2016

Produktverantwortlich

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Page 167: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag NEU P 1225-2.02verantwortliches Organ

HSK 2.0

P 1225-2.02Vorbereitung bis: 30.11.2015

2500 - FD Einwohnerwesen

Verwaltung

MaßnahmenbeschreibungEntscheidung bis: 31.12.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Rahmenkonzeptionen Anreizprogramm Wohnsitznahme

Dem Bevölkerungsrückgang im Oberzentrum Ostthüringens muss entgegengewirkt werden. In einem ersten Schritt ist eine Rahmenkonzeption zur Wohnsitznahme in Gera zu erstellen. Erste Stichworte: Begrüßungspaket für Familien, Neubürger, „Umzugslotsen“, Anreize für Studenten, Marketing-/Werbekonzeption (öffentlichkeitswirksame Kampagne). Nach Vorliegen der Konzeption erfolgt eine konkrete Untersetzung sowie die Festlegung von Zuständigkeiten zur Umsetzung.

Produkt 1225 - EinwohnerwesenProduktverantwortlich

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Page 168: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag NEU P 1225-2.03verantwortliches Organ

HSK 2.001.11.2015

Zum 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft (vgl. Art. 4 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens). In diesem Zusammenhang sind die finanziellen Auswirkungen zu prüfen und darzulegen. Ebenso ist im Hinblick auf den Forderungsbestand des Stadt Gera die praktische Umsetzung einer "Vorkasse" für gebührenpflichtige Auskünfte zu überprüfen.

Vorbereitung bis: Entscheidung bis:30.09.2015Maßnahmenbeschreibung

P 1225-2.03

Auswirkungen Bundesmeldegesetz (gültig ab 01.11.2015)

Produktverantwortlich 2500 - FD Einwohnerwesen

Verwaltung1225 - EinwohnerwesenProdukt

30.09.2015 Umsetzung ab:

158 von 241

Page 169: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag NEU P 1241-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0 Die Verwaltung prüft auch mit Blick auf die Förderung des Landes zur interkommunalen Zusammenarbeit Kooperationen im Bereich der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.

Verwaltung

Produktverantwortlich 2400 - FD Ordnungsangelegenheiten1241 - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

Vorbereitung bis: 31.12.2015

Interkommunale Zusammenarbeit bei der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

MaßnahmenbeschreibungP 1241-2.01

Entscheidung bis: 30.06.2016 Umsetzung ab: 01.01.2017

Produkt

159 von 241

Page 170: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag umgesetzt P 1243-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Maßnahmenbeschreibung31.12.2014 Umsetzung ab:

P 1243-0.0131.12.2014

Seit dem 01.03.2015 erfolgt die Tierrettung bzw. Tierkörperbeseitigung von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr durch den Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz. Eine entsprechende Stellenanpassung erfolgt.

Für das Tierheim sind gegenwärtig 8,00 Stellen bei einer Aufnahmekapazität von 80 Tieren eingerichtet. Der Personalaufwand ist deutlich zu reduzieren. Durch die Verwaltung ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die Tierkörperbeseitigung durch Andere umgesetzt werden kann.

Entscheidung bis:

Redaktionelle Änderung: Die Aufnahmekapazität des Tierheimes beträgt 120 Plätze zuzügliche 50 Quarantäneplätze.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Stellenentwicklungskonzeptes mit einer durchgängigen analytischen Stellenbemessung (siehe Ausführungen zum Produkt Stellenpool) ist die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr bzw. dem Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz (wie in anderen Städten) erneut zu prüfen.

01.03.2015

Tierkörperbeseitigung über die FeuerwehrVerwaltung

ProduktverantwortlichProdukt 1243 - Tierheim

4100 - FD Tiefbau und Verkehr

Vorbereitung bis:

160 von 241

Page 171: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag nicht umgesetzt P 1243-0.02verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Maßnahmenbeschreibung

1243 - Tierheim4100 - FD Tiefbau und Verkehr

Produkt

Umsetzung ab:Vorbereitung bis:

Verwaltung

Produktverantwortlich

Anforderungsprofil Zusammenlegung Tierheim und Tierpark

Die Verwaltung prüft im weiteren Konsolidierungsprozess, ob die Aufwendungen für das Tierheim (ordnungsbehördliche Funktion) ggf. durch Übergabe an einen Dritten (z. B. Tierschutzverein) weiter reduziert werden können. Alternativ ist die Anbindung des Tierheims an den Tierpark zu untersuchen und ggf. kurzfristig zu realisieren. Die dadurch zusätzlich entstehenden Einsparungseffekte sind in den Haushalten der Folgejahre zu berücksichtigen.Bis 30.06.2014 ist durch das Tierheim ein Anforderungsprofil einschließlich notwendiger Kosten sowie einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Eingliederung in den Geraer Tierpark zu erarbeiten.

P 1243-0.0230.06.2014 Entscheidung bis: 30.06.2014

Im Ergebnis einer verwaltungsintern gebildeten "AG Tierheim" ist eine Zusammenlegung, insbesondere aus seuchenrechtlicher Sicht, nicht möglich bzw. zu empfehlen.

161 von 241

Page 172: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 1261-0.01Maßnahme NEU M 1261-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 43200000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 5.000.000 €582.000 € 693.150 € 693.150 € 729.150 € 729.150 € 729.150 € 801.150 € 801.150 € 801.150 € 873.150 € 7.432.350 €82.000 € 193.150 € 193.150 € 229.150 € 229.150 € 229.150 € 301.150 € 301.150 € 301.150 € 373.150 € 2.432.350 €

553.601 € 693.150 € 693.150 € 729.150 € 729.150 € 729.150 € 801.150 € 801.150 € 801.150 € 873.150 € 7.403.951 €-28.399 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -28.399 €53.601 € 193.150 € 193.150 € 229.150 € 229.150 € 229.150 € 301.150 € 301.150 € 301.150 € 373.150 € 2.403.951 €

HSKHSK 1.0

M 1261-0.01HSK 2.0

HSK 2.0

31.12.2014/16/19/22 Entscheidung bis: 28.02.2015/17/20/23 Umsetzung ab: 01.04.2015/17/20/23

MaßnahmenbeschreibungVorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab:

Vorbereitung bis: 31.12.2013

M 1261-2.01

Entscheidung bis: 28.02.2014 Umsetzung ab:

IV. Quartal 2015Im Rahmen einer Zweckvereinbarung soll die Stadt Bad Köstritz an den tatsächlich anfallenden Kosten für die Drehleiter und den Gerätewagen (GW) "Logistik" beteiligt werden.

Jahr

Steigerung der Einnahmen für die Grundlehrgangsausbildung von 6.000 Euro auf 6.500 Euro für Kommunen sowie 6.500 Euro auf 7.000 Euro für Werksfeuerwehrmitglieder.Die im Haushaltssicherungskonzept anvisierte Einnahmeerhöhung konnte bereits ab Oktober 2013 realisiert werden. Ab April ist eine weitere Steigerung der Einnahmen für die Grundlehrgangsausbildung auf 8.000 Euro für Kommunen sowie 7.500 Euro für Werksfeuerwehrmitglieder geplant.

Ab April 2015 ist eine weitere Steigerung der Einnahmen für die Grundlehrgangsausbildung auf 9.500 Euro für jeden Teilnehmer vorgesehen (Kommunen/Werksfeuerwehrmitglieder). Es wird mit 65 externen Teilnehmern kalkuliert.

Weitere Preisanpassungen erfolgen aller 3 Jahre (2017 - 10.000 Euro, 2020 - 11.000 Euro, 2023 - 12.000 Euro).

01.04.2014Maßnahmenbeschreibung

M 1261-0.01

2600 - FD Brand- und KatastrophenschutzProduktverantwortlich

Konsolidierungsergebnis

Vorbereitung bis:

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenEntgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und für wirtschaftliche Dienstleistungen

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Konsolidierungsabweichung

Einnahmeerhöhung Grundlehrgangsausbildung

Verwaltung1261 - Feuerwehr (Brandschutz)Produkt

Zweckvereinbarung mit der Stadt Bad Köstritz

162 von 241

Page 173: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag NEU P 1261-2.02verantwortliches Organ

HSK 2.0

ProduktverantwortlichProdukt 1261 - Feuerwehr (Brandschutz)

30.09.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Verwaltung

2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

Fördermittel interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Köstritz

Im Rahmen der anvisierten interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Köstritz (vgl. vorstehende Maßnahme) könnten Fördermittel generiert werden.Vorbereitung bis:Maßnahmenbeschreibung

P 1261-2.0230.09.2015 Entscheidung bis:

163 von 241

Page 174: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag NEU P 1261-2.03verantwortliches Organ

HSK 2.0Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: 01.10.2015Maßnahmenbeschreibung

P 1261-2.03

Die Erhebung von Gebühren bzw. die Erstattung von Kosten für die Tierrettung wird durch die Verwaltung geprüft.

Kostenerstattung TierrettungVerwaltung

Produkt 1261 - Feuerwehr (Brandschutz)Produktverantwortlich 2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

164 von 241

Page 175: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme NEU M 1261-2.04verantwortliches Organ

1272 - Rettungsdienst1281 - Katastrophenschutz

Sachkonto 523500002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-218.727 € -252.500 € -247.500 € -247.500 € -247.500 € -247.500 € -247.500 € -247.500 € -247.500 € -247.500 € -2.451.227 €-218.727 € -252.500 € -242.500 € -237.500 € -227.500 € -227.500 € -217.500 € -217.500 € -222.500 € -227.500 € -2.291.227 €

0 € 0 € 5.000 € 10.000 € 20.000 € 20.000 € 30.000 € 30.000 € 25.000 € 20.000 € 160.000 €-218.727 € -252.500 € -242.500 € -237.500 € -227.500 € -227.500 € -217.500 € -217.500 € -222.500 € -227.500 € -2.291.227 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 0 € 5.000 € 10.000 € 20.000 € 20.000 € 30.000 € 30.000 € 25.000 € 20.000 € 160.000 €

HSK 2.0Entscheidung bis:

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Maßnahmenbeschreibung

Unterhaltung der Fahrzeuge

Konsolidierungsabweichung

M 1261-2.04Vorbereitung bis: jeweils 30.09.

Die Stadt Gera beabsichtigt, durch die geplanten Ersatzbeschaffungen von 2 HLF (2015/2016) und 2 DLK (2017/2019) den Erhaltungs-/Unterhaltungsaufwand zu reduzieren.

Jahr

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Konsolidierungsergebnis

jeweils 30.09. Umsetzung ab: jeweils 01.12.

Reduzierung Erhaltungs-/UnterhaltungsaufwandVerwaltung

Produkt 1261 - Feuerwehr (Brandschutz)

Produktverantwortlich 2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

165 von 241

Page 176: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 1271-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 44243000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 € 2.000.000 €210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 2.100.000 €10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 100.000 €

249.594 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 210.000 € 2.139.594 €39.594 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 39.594 €49.594 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 139.594 €

HSK

Verwaltung

Maßnahmenbeschreibung01.01.2014

Produkt 1271 - Regionale Leitstelle (15%iger Anteil)

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Umsetzung ab:

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Erhöhung der Erträge zur Haushaltsplanung im Rahmen der Abrechnung der Leitstellenkosten auf Grund Erfahrungswerte aus den Spitzabrechnungen der Vorjahre gegenüber dem Altenburger Land und dem Landkreis Greiz. Hieraus ergibt sich ein Konsolidierungspotential von 10.000 Euro.

M 1271-0.01Vorbereitung bis: 01.01.2014 Entscheidung bis: 01.01.2014

Erhöhung der Erträge von Gemeinden

Produktverantwortlich 2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

Kostenerstattungen, Kostenumlagenvon Gemeinden und Gemeindeverbänden

166 von 241

Page 177: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 1271-0.02verantwortliches Organ

Sachkonto 44244000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 7.700.000 €990.000 € 990.000 € 1.005.000 € 1.005.000 € 1.020.000 € 1.020.000 € 1.020.000 € 1.020.000 € 1.020.000 € 1.020.000 € 10.110.000 €220.000 € 220.000 € 235.000 € 235.000 € 250.000 € 250.000 € 250.000 € 250.000 € 250.000 € 250.000 € 2.410.000 €959.144 € 920.000 € 920.000 € 920.000 € 920.000 € 920.000 € 920.000 € 920.000 € 920.000 € 920.000 € 9.239.144 €-30.856 € -70.000 € -85.000 € -85.000 € -100.000 € -100.000 € -100.000 € -100.000 € -100.000 € -100.000 € -870.856 €189.144 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 1.539.144 €

HSK01.01.2014 Entscheidung bis: 01.01.2014

M 1271-0.02Vorbereitung bis:

Konsolidierungsabweichung

Maßnahmenbeschreibung

Aufgrund des bestehenden "Leitstellenvertrages" werden 85 % der Aufwendungen von den beiden beteiligten Landkreisen von dem Zweckverband und den Landkreises getragen. Aufgrund der Auszahlungssteigerungen erhöhen sich die Einzahlungen demnach anteilig.

Umsetzung ab:

Produkt 1271 - Regionale Leitstelle (15%iger Anteil)

Erhöhung der Erträge von Zweckverbänden

Jahr

Kostenerstattungen, Kostenumlagenvon Zweckverbänden

Konsolidierungsergebnis

2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

01.01.2014

Produktverantwortlich

Prognose/Jahresergebnis

ohne Konsolidierung

Verwaltung

nach KonsolidierungKonsolidierungspotential

167 von 241

Page 178: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme nicht umgesetzt M 1272-0.01Maßnahme NEU M 1272-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 44244000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt656.000 € 656.000 € 656.000 € 656.000 € 656.000 € 656.000 € 656.000 € 656.000 € 656.000 € 656.000 € 6.560.000 €656.000 € 870.790 € 892.130 € 892.130 € 913.890 € 913.890 € 913.890 € 913.890 € 913.890 € 913.890 € 8.794.390 €

0 € 214.790 € 236.130 € 236.130 € 257.890 € 257.890 € 257.890 € 257.890 € 257.890 € 257.890 € 2.234.390 €595.378 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 5.437.378 €-60.622 € -332.790 € -354.130 € -354.130 € -375.890 € -375.890 € -375.890 € -375.890 € -375.890 € -375.890 € -3.357.012 €-60.622 € -118.000 € -118.000 € -118.000 € -118.000 € -118.000 € -118.000 € -118.000 € -118.000 € -118.000 € -1.122.622 €

HSK

HSK 1.0

Sachkonto 44244000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt595.378 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 538.000 € 5.437.378 €595.378 € 538.000 € 548.760 € 559.740 € 570.940 € 582.360 € 594.010 € 605.890 € 618.010 € 630.370 € 5.843.458 €

0 € 0 € 10.760 € 21.740 € 32.940 € 44.360 € 56.010 € 67.890 € 80.010 € 92.370 € 406.080 €595.378 € 538.000 € 548.760 € 559.740 € 570.940 € 582.360 € 594.010 € 605.890 € 618.010 € 630.370 € 5.843.458 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 0 € 10.760 € 21.740 € 32.940 € 44.360 € 56.010 € 67.890 € 80.010 € 92.370 € 406.080 €

HSK 2.0

30.06.2014

Konsolidierungsabweichung

Produktverantwortlich

M 1272-0.01Vorbereitung bis: 30.06.2014 Entscheidung bis:

Kostenerstattungen, Kostenumlagenvon Zweckverbänden

nach Konsolidierung

2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

Erhöhung der Erträge im Rahmen der Kostenerstattung durch den Rettungsdienstweckverband Ostthüringen für den Betrieb eines 2. (zusätzlichen) Rettungswagen. Es ergibt sich gegenüber 2013 ein Konsolidierungspotential von 36.000 Euro für 2014, ab 2015 beträgt das Konsolidierungspotential 50.000 Euro.Es ist festzustellen, dass der Rettungsdienst in Thüringen nicht gebühren- sondern entgeltfinanziert ist. Die Benutzungsentgelte sind gemäß § 20 Abs. 2 ff. Thüringer Rettungsdienstgesetz so zu bemessen, dass sie auf Grundlage einer bedarfsgerechten und leistungsfähigen Organisation sowie einer wirtschaftlichen und sparsamen Betriebsführung (auch unter Berücksichtigung von Fehleinsätzen) die Kosten des Rettungsdienstes decken.

Diesem Grundsatz folgend wurde mit dem HSK-Ansatz vom 14.11.2013 die Einnahmen entsprechend erhöht. Jedoch erfolgte eine falsche Sachkontenzuordnung - dies wird mit der HSK-Fortschreibung korrigiert. Daneben wurde ein Formelfehler (Sachkonten 50711000 und 50712000) korrigiert.

Derzeit sind für den Rettungsdienst 23 Stellen ausgewiesen, im Rahmen der Benutzungsentgelte werden jedoch nur 18 Stellen abgerechnet. Diesbezüglich hat eine entsprechende Überprüfung stattzufinden.

Jahrohne Konsolidierung

Umsetzung ab:

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Die Stadt Gera setzt sich im Rahmen des Rettungsdienstzweckverbandes dafür ein, die Grundlohnsummensteigerungen (ca. 2 % jährlich) an die Leistungserbringer des bodengebundenen Rettungsdienstes weiter zu leiten.

Maßnahmenbeschreibung

nach KonsolidierungKonsolidierungspotential

Konsolidierungsabweichung

Konsolidierungsergebnis

Prognose/Jahresergebnis

Produkt 1272 - Rettungsdienst

Maßnahmenbeschreibung

Überprüfung Benutzungsentgelte entsprechend der gesetzlichen BestimmungenUmlage Grundlohnsummensteigerung

Entscheidung bis: jährlich I. Quartal Umsetzung ab: jährlich zum 01.06.

Kostenerstattungen, Kostenumlagenvon Zweckverbänden

Jahrohne Konsolidierung

M 1272-2.01

Konsolidierungsergebnis

Verwaltung

Vorbereitung bis: jährlich zum 31.12.

168 von 241

Page 179: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme nicht umgesetzt M 1272-0.02verantwortliches Organ

Sachkonto 44249000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt192.000 € 192.000 € 192.000 € 192.000 € 192.000 € 192.000 € 192.000 € 192.000 € 192.000 € 192.000 € 1.920.000 €192.000 € 350.000 € 350.000 € 350.000 € 350.000 € 350.000 € 350.000 € 350.000 € 350.000 € 350.000 € 3.342.000 €

0 € 158.000 € 158.000 € 158.000 € 158.000 € 158.000 € 158.000 € 158.000 € 158.000 € 158.000 € 1.422.000 €144.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 144.000 €-48.000 € -350.000 € -350.000 € -350.000 € -350.000 € -350.000 € -350.000 € -350.000 € -350.000 € -350.000 € -3.198.000 €-48.000 € -192.000 € -192.000 € -192.000 € -192.000 € -192.000 € -192.000 € -192.000 € -192.000 € -192.000 € -1.776.000 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Vorbereitung bis:

Der Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung ist zum 30.09.2014 durch den Vertragspartner gekündigt worden.

Jahrohne Konsolidierung

Kostenerstattungen, Kostenumlagenvom sonstigen öffentlichen Bereich

nach KonsolidierungKonsolidierungspotential

Produktverantwortlich

M 1272-0.0230.09.2014

Konsolidierungsabweichung

Aktuell besteht ein Vertrag zur Erbringung von Fahrleistungen für den Kassenärztlichen Notdienst. Diese Leistung ist grundsätzlich kostendeckend zu erbringen. Der Vertrag zur Erbringung von Fahrleistungen ist entsprechend so zu gestalten, dass die Differenz zwischen Aufwendungen und Einnahmen auf das geringst mögliche Maß reduziert wird.

Es besteht eine vierteljährliche Kündigungsfrist. Die Vertragsverhandlungen für die Zeit ab 01.01.2015 sind bis zum 30.09.2014 abzuschließen.

Überprüfung Vertrag hinsichtlich der Fahrleistungen für die Kassenärztliche VereinigungVerwaltung

Produkt

Entscheidung bis:

Prognose/Jahresergebnis

Konsolidierungsergebnis

30.09.2014Maßnahmenbeschreibung

Bei dem Rettungsdienst handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung zu deren Leistung kostendeckende Gebühren zu erheben sind. Insoweit sind dauerhafte Unterdeckungen ausgeschlossen. Der Fachdienst hat seine Leistungen dem Grundsatz entsprechend anzupassen und von den Leistungsempfängern entweder kostendeckende Gebühren zu erheben oder "Sonderleistungen" einzustellen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere der regelmäßige Fahrdienst für die hausärztlichen Besuche zu Gunsten der KVT zu überprüfen und der entsprechende Vertrag anzupassen. Dementsprechend verbessert sich das Haushaltsergebnis von 2014 um jährlich mindestens 424.000 Euro. Dieser Haushaltseffekt ist in der oben stehenden Tabelle in einer "fiktiven" Mehreinnahme im SK 44249000 dargestellt.

2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

Umsetzung ab:

1272 - Rettungsdienst

169 von 241

Page 180: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag NEU P 1281-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0

Verwaltung

Entscheidung bis: 30.09.2015 01.01.2016P 1281-2.01

Vorbereitung bis: 30.06.2015

Höhere Kostenerstattung "Tauchergruppe" durch den Freistaat Thüringen

Produktverantwortlich 2600 - FD Brand- und Katastrophenschutz

MaßnahmenbeschreibungUmsetzung ab:

Produkt 1281 - Katastrophenschutz

Es ist zu prüfen, ob die Kostenerstattung des Freistaates Thüringen für die "Tauchergruppe" erhöht werden kann.

170 von 241

Page 181: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2111-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 524500002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-268.800 € -268.800 € -268.800 € -268.800 € -268.800 € -268.800 € -268.800 € -268.800 € -268.800 € -268.800 € -2.688.000 €-218.200 € -177.460 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -1.835.660 €

50.600 € 91.340 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 852.340 €-78.737 € -177.460 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -180.000 € -1.696.197 €139.463 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 139.463 €190.063 € 91.340 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 88.800 € 991.803 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Maßnahmenbeschreibung

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Überarbeitung der Satzung zur Ausstattung der Schulen mit Unterrichtsmitteln, Mobiliar und GerätenStadtrat

Prognose/Jahresergebnis

Die Vorlage Drucksachen-Nr. 74/03 (Ausstattung der Schulen mit Unterrichtsmitteln, Mobiliar und Geräten) wird durch den Fachdienst "Bildung" derzeit überarbeitet. Eine entsprechende geänderte Stadtratsbeschlussvorlage wird nach entsprechenden detaillierten Untersuchungen und Gesprächen mit Schulleitern zur Sicherung der Nachhaltigkeit der neuen Regelung(en) im Jahr 2016 eingebracht. Die Zielstellung ist eine kontinuierliche Kostenersparnis.

Die "Schulleiterlimits" sind um die Sachaufwände im Hortbereich sowie bei den Lehr- und Unterrichtsmaterialien, mit Ausnahme des Grundschulbereiches, reduziert worden. Sachaufwände im Hortbereich sind durch entsprechende Erhöhung der Hortgebühren zu refinanzieren. Für diesen Fall berechtigen Mehreinnahmen zu entsprechenden Mehrausgaben. Die Verteilung der Lehr- und Unterrichtsmaterialien auf die einzelnen Schularten ist durch den Stadtrat jeweils zu beschließen. In diesem Zusammenhang ist eine Beteiligung der Eltern oder der Ausbildungsbetriebe (Berufsbildende Schule) zu berücksichtigen.

30.06.2016 Umsetzung ab:

Vorlage Drucksachen-Nr. 74/03 (Ausstattung der Schulen mit Unterrichtsmitteln, Mobiliar und Geräten) wird durch den Fachdienst "Bildung" derzeit überarbeitet. Eine entsprechende geänderte Stadtratsbeschlussvorlage wird nach entsprechenden detaillierten Untersuchungen und Gesprächen mit Schulleitern zur Sicherung der Nachhaltigkeit der neuen Regelung(en) im 4. Quartal 2014 eingebracht.

Die Haushaltssicherungsmaßnahme im Bereich der Schulhorte wird weitergeführt im Produkt "Grundschulen" (Produkt 2111, neue Maßnahme lfd. Nr. 3).

In der nächsten HSK-Fortschreibung werden die finanziellen Auswirkungen produktbezogen konkret dargestellt bzw. die bisherigen Ansätze angepasst.

M 2111-0.01Vorbereitung bis: 31.03.2016 Entscheidung bis:

Produktverantwortlich

Konsolidierungspotential

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Weitere Verwaltungs- und Betriebsauszahlungen - Verbrauchsmittel an Schulen: Lehr- und Unterrichtsmittel

Produkt

01.08.2016

2111 ff. - Schulprodukte3300 - FD Bildung

171 von 241

Page 182: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 2111-1.01verantwortliches Organ

Sachkonto(Saldo)

441600005254200054142000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt430.000 € 430.000 € 430.000 € 430.000 € 430.000 € 430.000 € 430.000 € 430.000 € 430.000 € 430.000 € 4.300.000 €397.900 € 360.000 € 363.600 € 367.240 € 370.910 € 374.620 € 378.370 € 382.150 € 385.970 € 389.830 € 3.770.590 €-32.100 € -70.000 € -66.400 € -62.760 € -59.090 € -55.380 € -51.630 € -47.850 € -44.030 € -40.170 € -529.410 €339.025 € 360.000 € 363.600 € 367.240 € 370.910 € 374.620 € 378.370 € 382.150 € 385.970 € 389.830 € 3.711.715 €-58.875 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -58.875 €-90.975 € -70.000 € -66.400 € -62.760 € -59.090 € -55.380 € -51.630 € -47.850 € -44.030 € -40.170 € -588.285 €

HSK 1.0

Stadtrat2111 - Grundschule

Jahr

Konsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungEntscheidung bis: Umsetzung ab:Vorbereitung bis:

Privatrechtliche Leistungsentgelte - Beteiligung SchülerbetreuungKostenerstattungen an das LandZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an das Land

Produktverantwortlich

01.09.2014

Hortgebührensatzung

Prognose/Jahresergebnis

17.04.2014

3300 - FD Bildung

M 2111-1.0117.04.2014

Produkt

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Konsolidierungspotential

Konsolidierungsabweichung

Die Beschlussvorlage zur Hortgebührensatzung verbunden mit einer Gebührenerhöhung wurde entsprechend der seit 01.08.2013 geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Jahr 2013 bereits erarbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage wird erneut in der Stadtratssitzung am 17.04.2014 spätestens einzubringen sein, damit ab dem Schuljahr 2014/2015 nunmehr die entsprechenden Gebühren erhoben werden können.

172 von 241

Page 183: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme NEU M 2411-2.01Maßnahme NEU M 2411-2.02verantwortliches Organ

Sachkonto 52410000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-1.133.775 € -1.500.000 € -1.545.000 € -1.591.350 € -1.639.090 € -1.688.260 € -1.738.910 € -1.791.080 € -1.844.810 € -1.900.150 € -16.372.425 €-1.133.775 € -1.500.000 € -1.545.000 € -1.581.750 € -1.581.750 € -1.581.750 € -1.581.750 € -1.581.750 € -1.581.750 € -1.581.750 € -15.251.025 €

0 € 0 € 0 € 9.600 € 57.340 € 106.510 € 157.160 € 209.330 € 263.060 € 318.400 € 1.121.400 €-1.133.775 € -1.500.000 € -1.545.000 € -1.581.750 € -1.581.750 € -1.581.750 € -1.581.750 € -1.581.750 € -1.581.750 € -1.581.750 € -15.251.025 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 0 € 0 € 9.600 € 57.340 € 106.510 € 157.160 € 209.330 € 263.060 € 318.400 € 1.121.400 €

HSK 2.0

HSK 2.0Umsetzung ab:

Weitere Verwaltungs- und BetriebsauszahlungenSchülerbeförderungskosten

Jahr

Die Entwicklung von Kostensenkungsstrategien (diverse Einzelmaßnahmen) soll dazu beitragen, weitere Kostensteigerungsraten ab 2018 zu vermeiden.

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

M 2411-2.02Vorbereitung bis:

M 2411-2.01Vorbereitung bis: 30.06.2016 Entscheidung bis: 31.12.2016

3300 - FD Bildung

VerwaltungProdukt

Entscheidung bis: 31.12.2017

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung

Reduzierung Kosten der Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht

Unter Voraussetzung des Einvernehmens mit dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen sollen die Fahrtkosten zum Schwimmunterricht ab 2017 durch den Wegfall von 2 Monaten Schwimmunterricht gesenkt werden (9.600 Euro Kostenreduzierung).

Maßnahmenbeschreibung

2411 - Schülerbeförderung

2018 ff.

Festschreibung Kosten für die Schülerbeförderung

Umsetzung ab: 01.01.2017

30.06.2017

Produktverantwortlich

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

173 von 241

Page 184: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme NEU M 2411-2.03verantwortliches Organ

Sachkonto 44259000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt45.382 € 47.200 € 47.200 € 47.200 € 47.200 € 47.200 € 47.200 € 47.200 € 47.200 € 47.200 € 470.182 €45.382 € 50.300 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 548.482 €

0 € 3.100 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 78.300 €45.382 € 50.300 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 56.600 € 548.482 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 3.100 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 9.400 € 78.300 €

HSK 2.0

Schülerbeförderung - Erhöhung der Kostenbeteiligung ab Klassenstufe 11Stadtrat

ohne Konsolidierung

Umsetzung ab: 01.08.2015

3300 - FD Bildung

Kostenerstattungen, Kostenumlagenvom sonstigen privaten Bereich

Produkt

Vorbereitung bis:

nach KonsolidierungKonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Konsolidierungsabweichung

Die Schüler ab der Klassenstufe 11 sollen ab dem Schuljahr 2015/16 um 10 Prozentpunkte höher an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden (vgl. Vorlage-Drucksachen-Nr. 144/2014).

Jahr

28.02.2015 Entscheidung bis: 30.04.2015

2411 - SchülerbeförderungProduktverantwortlich

Konsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 2411-2.03

174 von 241

Page 185: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag umgesetzt P 2431-0.01verantwortliches Organ

HSKHSK 1.0

30.06.2015 Umsetzung ab:Vorbereitung bis: Entscheidung bis:Die Verwaltung hat im Rahmen des weiteren Konsolidierungsprozesses zu prüfen, ob ein Umzug des Schullandheimes Junge Touristen in ein städtisches Gebäude möglich ist.

2431 - Sonstige schulische Aufgaben

30.06.2015

Produktverantwortlich

01.07.2015

3300 - FD Bildung

Verwaltung

Die Betreibung des Schullandheimes in einem Teil des Gebäudes der Lobensteiner Straße 49 erfolgt durch die OTEGAU. Es finden aktuelle Prüfungen statt, inwieweit der bestehende Vertrag zur Betreibung des Schullandheimes weiter optimiert werden kann. Finanzielle Belastungen entstehen für diese Aufgabe in der Stadt nicht, da die Betriebskosten über die OTEGAU übernommen werden. Das Gebäude der Lobensteiner Straße ist aus dem Rahmenmietvertrag mit der "Elstertal" Infraprojekt aus diesem Grund herauszunehmen.

Prüfung Betreibung Schullandheim

Produkt

MaßnahmenbeschreibungP 2431-0.01

175 von 241

Page 186: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2521-0.01Maßnahme umgesetzt M 2521-0.02verantwortliches Organ

Sachkonto 529200002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-340.000 € -340.000 € -340.000 € -340.000 € -340.000 € -340.000 € -340.000 € -340.000 € -340.000 € -340.000 € -3.400.000 €-250.000 € -149.500 € -149.500 € -149.500 € -149.500 € -149.500 € -149.500 € -149.500 € -149.500 € -149.500 € -1.595.500 €

90.000 € 190.500 € 190.500 € 190.500 € 190.500 € 190.500 € 190.500 € 190.500 € 190.500 € 190.500 € 1.804.500 €-162.869 € -300.000 € -200.000 € -185.000 € -185.000 € -185.000 € -185.000 € -185.000 € -185.000 € -185.000 € -1.957.869 €

87.131 € -150.500 € -50.500 € -35.500 € -35.500 € -35.500 € -35.500 € -35.500 € -35.500 € -35.500 € -362.369 €177.131 € 40.000 € 140.000 € 155.000 € 155.000 € 155.000 € 155.000 € 155.000 € 155.000 € 155.000 € 1.442.131 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK

HSK 1.0HSK 2.0

M 2521-0.02

Verkürzung Öffnungszeiten

M 2521-0.01Vorbereitung bis: 30.05.2015

Jahr

Stadtrat

Aufhebung Standort "Ferbersches Haus". Verlagerung Museum für angewandte Kunst in die Kunstsammlung. Die Kündigung soll spätestens zum 31.12.2014 wirksam werden.

Damit einher gehen Reduzierung der Eintrittsgelder, Sachausgaben, Mietausgaben sowie Stellenreduzierungen (vgl. Ausführungen zum Produkt Stellenpool). In diesem Zusammenhang ist eine Klärung der künftigen Unterbringung des Museumsgutes (Depot) erforderlich. Erste Abstimmung sind diesbezüglich bereits erfolgt.

Die Einbringung eines entsprechenden Stadtratsbeschlusses ist für die Sitzung am 17.04.2014 einschließlich konkreter Aussagen zur Umsetzung geplant. Im Übrigen ist auf die Maßnahme Nr. 7 zu verweisen.

Der Förderverein "Freunde des Ferberschen Hauses e.V. prüft die Weiterbetreibung des Museum für angewandte Kunst in Vereinsträgerschaft. Dazu wird unter Leitung des Vereins eine Arbeitsgruppe gebildet. Durch den Fachdienst Kultur werden dieser Arbeitsgruppe alle notwendigen wirtschaftlichen Daten zur Verfügung gestellt. Im Ergebnis der Arbeitsgruppe legt der Förderverein bis zum 30.06.2014 sein Konzept einschließlich Finanzplan zur Weiterführung des Hauses vor. Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung bis zum 30.09.2014 weiterführende Entscheidungen treffen.

Der Förderverein "Freunde des Ferberschen Hauses e.V." hat ein Konzept zur Betreibung des Museum für angewandte Kunst in Vereinsträgerschaft der Verwaltung vorgelegt. Die Verwaltung bereitet im Jahr 2015 eine Stadtratsvorlage vor, welche verschiedene Varianten zur Zukunft des Ferberschen Hauses darstellt: a) Betreibung durch Fördervereinb) Schließung des Ferberschen Hauses zum 31.12.2015 und Verlagerung Museumsdepot an anderen Standortc) Erhalt musealer Nutzung des Ferberschen Hauses unter Optimierung der Depotflächen (Ziel: Aufgabe eines anderen Museumsdepot)

Im Zusammenhang mit der Verlagerung des Museumsdepot werden in 2015 finanzielle Mittel in Höhe von 100.000 Euro vorgehalten, welche nur bei entsprechender Umsetzung verfügt werden.

Aufhebung Standort Museum für angewandte Kunst und Weiterführung entsprechender künstlerischer Ausstellung in der Orangerie. Damit einher gehen Reduzierung der Eintrittsgelder, Sachausgaben, Mietausgaben sowie Stellenreduzierungen (vgl. Ausführungen zum Produkt Stellenpool).

Maßnahmenbeschreibung

Verkürzung der Öffnungszeiten (Freitag bis Sonntag) und damit Reduzierung des Bedarfs an Kassenkräften (94,15 x pro Tag und MA); 3 Tage x 52 Wochen = 156 Tage, 2 Arbeitskräfte und 4 Standorte = 117.500 EUR notwendigVerkürzung der Öffnungszeiten Mittwoch bis Sonntag und damit Reduzierung des Bedarfs an Kassenkräften ab Februar 2014 bereits umgesetzt.Verkürzung der Öffnungszeiten von Mittwoch bis Sonntag wurde in 2014 umgesetzt. Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets wird kontinuierlich geprüft, inwieweit durch Erweiterung der Öffnungszeiten Einnahmenerhöhungen erzielt werden können.

Museumsstandort Ferbersches Haus

Konsolidierungsergebnis

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Produkt 2521 - MuseenProduktverantwortlich 3600 - FD Kultur

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

31.01.2014 Umsetzung ab: 01.02.2014

Entscheidung bis: 30.06.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Konsolidierungsabweichung

Maßnahmenbeschreibung

Sonstige Auszahlungen für Dienstleistungen

Vorbereitung bis: 31.01.2014 Entscheidung bis:

176 von 241

Page 187: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2521-0.03verantwortliches Organ

Sachkonto 44150000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 1.000.000 €100.967 € 127.000 € 140.000 € 140.000 € 140.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 1.547.967 €

967 € 27.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 547.967 €100.967 € 127.000 € 140.000 € 140.000 € 140.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 1.547.967 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €967 € 27.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 547.967 €

HSK

HSK 1.0

M 2521-0.03HSK 2.0

Prognose/Jahresergebnis

Vorbereitung bis: 30.06.2018 Entscheidung bis:

Konsolidierungsergebnis

Konsolidierungspotential

Produkt

Jahr

nach Konsolidierung

2521 - Museen

M 2521-0.03

Privatrechtliche LeistungsentgelteEintrittsgelder für kulturelle oder sportliche Veranstaltungen und Einrichtungen

3600 - FD Kultur

Konsolidierungsabweichung

ohne Konsolidierung

30.09.2018 01.01.2019

Produktverantwortlich

Bei Schließung des MAK verbleiben, ausgehend von der bisherigen Gesamtmenge, noch 28.000 zahlende Besucher. Die Eintrittsentgelte sind so anzuheben, dass eine jährliche Mehreinnahme in Höhe von 40.000 Euro im Verhältnis zum Haushalt 2013 entsteht. Bei der Neugestaltung der Eintrittsentgelte ist darauf zu achten, dass die Belastung für bereits heute ermäßigte Karten geringer ausfällt als für Vollzahler.

Erhöhung Eintrittspreise der MuseenStadtrat

MaßnahmenbeschreibungEntscheidung bis: 31.03.2014 Umsetzung ab: 01.05.2014Vorbereitung bis: 28.02.2014

Umsetzung ab:Erhöhung Eintrittspreise wurde in 2014 vollzogen. In 2015 geringere Einnahmen aufgrund Baumaßnahmen, u.a. Orangerie.

Eine weitere Preisanpassung um etwa durchschnittlich 1,50 Euro ist für das Jahr 2019 vorgesehen. Der Kalkulation liegt die Annahme zu Grunde, dass die Besucherzahl der Museen der Stadt Gera trotz der demografischen Entwicklung stabil bleibt.

Redaktionelle Änderung: Die Eintrittspreise für die Museen sind so zu gestalten, dass jährliche Mehreinnahme in Höhe von 40.000 Euro im Verhältnis zum Haushalt 2013 entstehen. Bei der Neugestaltung der Eintrittsentgelte ist darauf zu achten, dass die Belastung für bereits heute ermäßigte Karten geringer ausfällt als für Vollzahler.

Die entsprechende Stadtratsvorlage ist in Erarbeitung und wird zur Sitzung am 17.04.2014 eingebracht.

177 von 241

Page 188: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag NEU P 2521-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0

Prüfung und Anpassung der Sammlungskonzeptionen der Geraer MuseenVerwaltung

Produkt

Entscheidung bis: 31.12.2017 Umsetzung ab:31.12.2016 01.01.2018

Produktverantwortlich 3600 - FD Kultur

Die Sammlungskonzeptionen der Geraer Museen sind mit Blick auf folgende Konsolidierungsziele zu prüfen und anzupassen:

- Konzentration auf Sammlungsschwerpunkte- Reduzierung von Depotflächen- Abgabe von Museumsgut zur Aufwertung der künftigen Sammlungsschwerpunkte

MaßnahmenbeschreibungP 2521-2.01

Vorbereitung bis:

2521 - Museen

178 von 241

Page 189: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag umgesetzt P 2522-0.01verantwortliches Organ

HSKHSK 1.0

Einschränkung Leistungsangebot und Aufbereitung von Stadtarchivakten - Aufgabenverdichtung durch Stellenreduzierung (vgl. Ausführungen zum Produkt Stellenpool).Die Verwaltung hat eine "Entrümpelung" des Verwaltungsarchives zur Reduzierung von Gebäudekapazitäten im Rahmen des weiteren Konsolidierungsprozesses zu prüfen.

Es gibt ein Konzept zur Verwaltungsarchivierung, welches derzeit im Rahmen einer Organisationsuntersuchung im Stellenbedarf untersetzt wird. Mit Ergebnissen ist im 2. Quartal 2014 zu rechnen.

2100 - FD Zentrale Dienste

MaßnahmenbeschreibungVorbereitung bis: Entscheidung bis:31.07.2014

Produktverantwortlich

31.07.2014 Umsetzung ab: 01.08.2014

Produkt

Konzept Verwaltungsarchiv

P 2522-0.01

Verwaltung2522 - Stadtarchiv

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Page 190: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2531-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 44150000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt240.000 € 240.000 € 240.000 € 240.000 € 240.000 € 240.000 € 240.000 € 240.000 € 240.000 € 240.000 € 2.400.000 €270.000 € 369.360 € 350.000 € 350.000 € 390.000 € 390.000 € 390.000 € 420.000 € 420.000 € 420.000 € 3.769.360 €30.000 € 129.360 € 110.000 € 110.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 1.369.360 €

361.399 € 369.360 € 350.000 € 350.000 € 390.000 € 390.000 € 390.000 € 420.000 € 420.000 € 420.000 € 3.860.759 €91.399 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 91.399 €

121.399 € 129.360 € 110.000 € 110.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 180.000 € 180.000 € 180.000 € 1.460.759 €

HSK

HSK 1.0M 2531-0.01

HSK 2.0

Prognose/Jahresergebnis

Die Eintrittsentgelte sind so anzuheben, dass eine jährliche Mehreinnahme in Höhe von 180.000 Euro im Verhältnis zum Haushalt 2013 entsteht. Bei der Neugestaltung der Eintrittsentgelte ist darauf zu achten, dass die Belastung für bereits heute ermäßigte Karten geringer ausfällt als für Vollzahler. Für das Jahr 2014 ist die Hälfte der angestrebten Mehreinnahme vorgesehen.

Aller 3 Jahre ist eine weitere (Eintrittsgeld-) Anpassung vorgesehen.

Privatrechtliche LeistungsentgelteEintrittsgelder für kulturelle oder sportliche Veranstaltungen und Einrichtungen

Produktverantwortlich

Die Verwaltung bereitet eine Beschlussvorlage für den Stadtrat am 17.04.2014 vor, welche eine 25 %ige Steigerung der Eintrittsentgelte vorsieht.

nach Konsolidierung

Entscheidung bis:

Konsolidierungspotential

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungUmsetzung ab:

M 2531-0.01Vorbereitung bis: 28.02.2014

Erhöhung Eintrittspreise des TierparksStadtrat

01.05.2014

2531 - Tierpark

Jahr

01.01.2018

31.03.2014

Umsetzung ab:30.09.2017

3600 - FD KulturProdukt

Vorbereitung bis: 30.06.2017 Entscheidung bis:

ohne Konsolidierung

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Page 191: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 2612-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

2612 - TheaterProdukt

Weiterentwicklung der TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH ab 2017Verwaltung

Umsetzung ab:

Produktverantwortlich 3600 - FD Kultur

Mit den Mitgesellschaftern der TPT Theater und Philharmonie GmbH (TPT) ist bis 30.09.2014 ein Gesamtbudget zur Weiterführung des Theaters ab 2017 zu vereinbaren. Im Rahmen einer Gesellschafterversammlung ist daraufhin die Geschäftsführung der TPT zu beauftragen, bis 30.06.2015 ein Konzept zur Weiterführung des Theaters im Rahmen des Budgets (unter Berücksichtigung der Landes-Co-Finanzierung) vorzulegen.

Die entsprechenden finanziellen Auswirkungen würden im Rahmen der nächsten Fortschreibung des HSK berücksichtigt werden.

P 2612-0.01Vorbereitung bis: 30.04.2015 Entscheidung bis: 30.06.2016Maßnahmenbeschreibung

01.01.2017Der Theaterbetrieb wird bis zum Jahr 2016 auf Basis der zwischen den drei kommunalen Gesellschaftern (Stadt Gera, Stadt Altenburg, Landkreis Altenburg) und dem Freistaat Thüringen geschlossenen Vereinbarung zu 59,1 % durch Landeszuschüsse und zu 40,9 % durch kommunale Zuschüsse finanziert. Von den kommunalen Zuschüssen entfallen 60 % auf die Stadt Gera. Die Zuschüsse sind dynamisch gestaltet und steigen für die Stadt Gera von 2014 an auf einen Jahresbetrag in Höhe von 4,48 Mio. Euro an. Eine Reduzierung des städtischen Zuschusses wirkte sich nach den bisherigen Finanzierungsstrukturen mit einem Faktor von 4,5 auf die TPT Theater und Philharmonie GmbH (TPT) aus. Die im Eckwertekonzept vom 04.07.2013 eingerechnete Zuschussminderung in Höhe von 2,00 Mio. Euro führte zu einer tatsächlichen Minderung der Einnahmen der TPT in Höhe von rd. 9,00 Mio. Euro jährlich. Eine Einnahmenreduzierung in dieser Größenordnung würde die bislang zwischen dem Freistaat Thüringen und den kommunalen Gesellschaftern vereinbarte Struktur des Fünf-Sparten-Theaters grundlegend in Frage stellen. Der Eckwert beruhte zunächst auf einem einwohnerbezogenen Vergleich mit den Theaterzuschüssen in den finanzschwachen Flächenländern West und kann in Anbetracht der für das TPT geltenden Zuschussantagonismen in dieser Form nicht ohne Weiteres umgesetzt werden.

Angesichts der akuten Haushaltsnotlage der Stadt Gera sind im Rahmen der Neuverhandlungen zur Finanzierung des TPT allerdings auch nachhaltig wirksame Strukturveränderungen zu untersuchen, deren Auswirkungen zu berechnen und in Abstimmung mit den beiden übrigen kommunalen Gesellschaftern sowie dem Freistaat Thüringen einer Lösung zuzuführen. In Betracht kämen u.a. auch folgende Szenarien:

- Verbesserung der Erlöse durch Optimierung der Auslastung und zusätzlichen "Einkauf" profitabler Produktionen nach Schließung des KuK- Auslaufen der Haustarifverträge (TVK, NT Bühne, TVöD), Rückkehr zu den Flächentarifverträgen vom Jahr 2017 an und sukzessiver Stellenabbau insbesondere in der Orchestersparte (rd. 4,90 Mio. Euro jährliche Personalkosten)- Fusion der Orchestersparte mit dem Klangkörper in Jena- Konzentration des TPT auf das Sprechtheater (Schauspiel) an beiden Standorten und Verzicht auf die Sparten Orchester sowie Musiktheater bzw. vollständige Übernahme der Aufwendungen durch den Freistaat Thüringen als "Staatsorchester" bzw. "Staatsmusiktheater" analog zum städtischen "Staatsballett"- Anpassung der Zuschüsse der vorhandenen kommunalen Gesellschafter an die Anteile der anteiligen Einwohnerzahlen mit der Folge einer Absenkung des städtischen Zuschusses von 60 % auf 43,5 % des kommunalen Finanzierungsanteils- Ausweitung der kommunalen Gesellschafter um den durch die TPT gleichfalls begünstigten Landkreis Greiz

Diese und ggf. weitere Szenarien sind im Jahr 2014 gemeinsam mit der TPT für die anstehenden Gespräche und Verhandlungen, insbesondere auch mit dem Freistaat Thüringen, aufzubereiten.

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Page 192: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2631-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 43200000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt442.100 € 442.100 € 442.100 € 442.100 € 442.100 € 442.100 € 442.100 € 442.100 € 442.100 € 442.100 € 4.421.000 €475.000 € 490.000 € 490.000 € 490.000 € 490.000 € 539.000 € 539.000 € 539.000 € 539.000 € 539.000 € 5.130.000 €32.900 € 47.900 € 47.900 € 47.900 € 47.900 € 96.900 € 96.900 € 96.900 € 96.900 € 96.900 € 709.000 €

449.769 € 490.000 € 490.000 € 490.000 € 490.000 € 539.000 € 539.000 € 539.000 € 539.000 € 539.000 € 5.104.769 €-25.231 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -25.231 €

7.669 € 47.900 € 47.900 € 47.900 € 47.900 € 96.900 € 96.900 € 96.900 € 96.900 € 96.900 € 683.769 €

HSKHSK 1.0

M 2631-0.01HSK 2.0

01.08.2014M 2631-0.01

Vorbereitung bis: Entscheidung bis:

Konsolidierungspotential

Maßnahmenbeschreibung

01.01.2019Eine weitere Gebührenanpassung um 10 % ist für das Jahr 2019 vorgesehen.

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenEntgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und für wirtschaftliche Dienstleistungen

30.09.2018 Umsetzung ab:

2631 - Musikschule

30.04.2014

Produktverantwortlich

Prognose/Jahresergebnis

Umsetzung ab:

Die entsprechende Beschlussvorlage wird gegenwärtig erarbeitet und in die Stadtratssitzung am 17.04.2014 eingebracht. Bereits im Jahr 2014 sind Mehreinnahmen einzuplanen.

Entscheidung bis:

Gebührenerhöhung der Musikschule

Produkt

Vorbereitung bis:

30.06.2018

Stadtrat

15.05.2014

3600 - FD Kultur

ohne KonsolidierungJahr

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

nach Konsolidierung

Die Gebühren sind so anzuheben, dass vom Jahr 2015 an eine jährliche Mehreinnahme in Höhe von 10 % im Verhältnis zum Haushalt 2013 entsteht.

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Page 193: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 2631-1.01verantwortliches Organ

HSK 1.0

3600 - FD Kultur2631 - Musikschule

Produktverantwortlich

MaßnahmenbeschreibungVorbereitung bis:

Personalkostenreduzierung durch Einsatz von Honorarkräften

Mit dem Ausscheiden von hauptamtlichen Lehrkräften soll die Notwendigkeit des Angebotes geprüft. Bei einem erforderlicher Fachkräftebedarf soll der Einsatz von Honorarkräften priorisiert werden.

P 2631-1.01Umsetzung ab: laufendlaufend Entscheidung bis: laufend

VerwaltungProdukt

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Page 194: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag nicht umgesetzt P 2711-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Produktverantwortlich 3600 - FD Kultur

Vom Jahr 2015 an soll eine Zusammenführung von der Volkhochschule und Musikschule begonnen werden. Im Bereich der Leitung und Verwaltung ergeben sich dann Synergieeffekte, darüber hinaus wird die Gebäudeauslastung verbessert.

Produkt

Eine Zusammenführung von Volkshochschule und Musikschule ist nur bei einer entsprechenden räumlichen Zusammenlegung sinnvoll. Ein möglicher Umsetzungsvorschlag wird bis zum 31.12.2014 erarbeitet.

Ein erster Schritt wurde mit der Organisationsverfügung vom 11.11.2013 zur Zuordnung der Volkshochschule zum Fachdienst Kultur vollzogen.

MaßnahmenbeschreibungP 2711-0.01

Eine Zusammenführung von Volkshochschule und Musikschule ist nur bei einer entsprechenden räumlichen Zusammenlegung sinnvoll. Der derzeitige finanzielle Handlungsspielraum der Stadt Gera lässt eine dazu erforderliche Investition nicht zu.

Prüfung Zusammenlegung Musik- und Volkshochschule

Vorbereitung bis: 31.12.2014 Entscheidung bis: 31.12.2014 Umsetzung ab:

2711 - VolkshochschuleVerwaltung

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Page 195: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 2711-0.02verantwortliches Organ

Sachkonto 43200000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt262.400 € 262.400 € 262.400 € 262.400 € 262.400 € 262.400 € 262.400 € 262.400 € 262.400 € 262.400 € 2.624.000 €262.400 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 330.000 € 330.000 € 330.000 € 330.000 € 330.000 € 3.112.400 €

0 € 37.600 € 37.600 € 37.600 € 37.600 € 67.600 € 67.600 € 67.600 € 67.600 € 67.600 € 488.400 €291.788 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 330.000 € 330.000 € 330.000 € 330.000 € 330.000 € 3.141.788 €29.388 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 29.388 €29.388 € 37.600 € 37.600 € 37.600 € 37.600 € 67.600 € 67.600 € 67.600 € 67.600 € 67.600 € 517.788 €

HSKHSK 1.0

M 2711-0.02HSK 2.0

Produktverantwortlich

30.09.2018 Umsetzung ab: 01.01.2019

3600 - FD Kultur

StadtratGebührenerhöhung der Volkshochschule

Produkt

30.04.2014

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenEntgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und für wirtschaftliche Dienstleistungen

2711 - Volkshochschule

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

Die Gebühren sind so anzuheben, dass vom Jahr 2015 an eine jährliche Mehreinnahme in Höhe von 10 % im Verhältnis zum Haushalt 2013 entsteht.Eine entsprechende Beschlussvorlage ist gegenwärtig in Erarbeitung und soll zum Frühjahrssemester 2015 in Kraft treten. Die Beschlussvorlage wird im Herbst 2014 eingebracht.

MaßnahmenbeschreibungVorbereitung bis:

nach KonsolidierungKonsolidierungspotential

Jahrohne Konsolidierung

Konsolidierungsergebnis

30.06.2018 Entscheidung bis:Eine weitere Gebührenanpassung um 10 % ist für das Jahr 2019 vorgesehen.

Entscheidung bis: 15.05.2014 Umsetzung ab: 01.08.2014M 2711-0.02

Vorbereitung bis:

185 von 241

Page 196: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme NEU M 2721-2.01verantwortliches OrganMaßnahme NEU M 2721-2.02verantwortliches Organ

Sachkonto 43200000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt64.882 € 63.000 € 63.000 € 63.000 € 63.000 € 63.000 € 63.000 € 63.000 € 63.000 € 63.000 € 631.882 €64.882 € 63.000 € 78.000 € 78.000 € 78.000 € 86.000 € 86.000 € 86.000 € 86.000 € 86.000 € 791.882 €

0 € 0 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 23.000 € 23.000 € 23.000 € 23.000 € 23.000 € 160.000 €64.882 € 63.000 € 78.000 € 78.000 € 78.000 € 86.000 € 86.000 € 86.000 € 86.000 € 86.000 € 791.882 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 0 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 23.000 € 23.000 € 23.000 € 23.000 € 23.000 € 160.000 €

HSK 2.0

HSK 2.0 Im Jahr 2019 wird eine ca. 10 %ige Gebührenanpassung einkalkuliert.

Dauernutzungsmitgliedschaft mit automatischer Abbuchung

Stadtrat2721 - Bibliothek

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenEntgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und für wirtschaftliche Dienstleistungen

MaßnahmenbeschreibungM 2721-2.01

Vorbereitung bis: 30.09.2015 Entscheidung bis:

Produktverantwortlich 3600 - FD Kultur

Gebührenanpassung der BibliothekVerwaltung

Konsolidierungsabweichung

Jahrohne Konsolidierung

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungspotential

nach Konsolidierung

Produkt

MaßnahmenbeschreibungM 2721-2.02

Die Gebührenerhebung soll künftig grundsätzlich durch Lastschriftverkehr erfolgen.

Vorbereitung bis: 30.06.2018

Umsetzung ab: 01.01.2016

Entscheidung bis: 30.09.2018 Umsetzung ab: 01.01.2019

Konsolidierungsergebnis

31.12.2015

186 von 241

Page 197: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme nicht umgesetzt M 2812-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto alle2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -1.240.200 € -12.402.000 €-1.178.200 € -178.200 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -1.356.400 €

62.000 € 1.062.000 € 1.240.200 € 1.240.200 € 1.240.200 € 1.240.200 € 1.240.200 € 1.240.200 € 1.240.200 € 1.240.200 € 11.045.600 €-1.149.179 € -665.160 € -709.050 € -732.690 € -416.580 € -481.150 € -507.370 € -400.030 € -426.570 € -450.490 € -5.938.269 €

29.021 € -486.960 € -709.050 € -732.690 € -416.580 € -481.150 € -507.370 € -400.030 € -426.570 € -450.490 € -4.581.869 €91.021 € 575.040 € 531.150 € 507.510 € 823.620 € 759.050 € 732.830 € 840.170 € 813.630 € 789.710 € 6.463.731 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Konsolidierungsergebnis

30.03.2014

Produktverantwortlich 3600 - FD Kultur

Produkt

Interessenbekundungsverfahren für externe Betreibung KuKVerwaltung2812 - Kommunales Kulturmanagement

Um einen externen Betreiber bzw. Investor für das Kultur- und Kongresszentrum zu gewinnen, wird ein ergebniskonkretes Interessensbekundungsverfahren im ersten Halbjahr 2014 durchgeführt. In Abhängigkeit von diesem Ergebnis wird eine Stadtratsvorlage im zweiten Halbjahr 2014 erarbeitet.

Die finanziellen Auswirkungen werden in der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes überprüft und dargestellt.

In Abhängigkeit von den Ergebnissen des Interessensbekundungsverfahrens können Mitarbeiter/innen in anderen Bereichen eingesetzt werden (z.B. Tourismusförderung, Gastronomie Tierpark).

2813 - Veranstaltungsmanagement

Das Interessensbekundungsverfahren zur Betreibung des Kultur- und Kongresszentraum wurde abgeschlossen. Das Konsolidierungsziel lt. HSK konnte mit den vorliegenden Angeboten nicht erfüllt werden.

Auf Grundlage des Stadtratsbeschluss 25/2014 zur Weiterführung des Kultur- und Kongresszentrums als Veranstaltungshaus wird das KuK ab dem 01.01.2015 weiterhin durch die Stadt Gera betrieben. Die Verwaltung wird weiterhin an der Optimierung des Betriebes arbeiten, die Zuschüsse reduzieren und/oder ggf. einen anderen Betreiber/Investor zu finden.

Zur dauerhaften Sicherstellung des KuK als Veranstaltungshaus ist zwingend der Erhaltungs- und Investitionsstau zu beheben.

Umsetzung ab:Entscheidung bis:

Jahrohne Konsolidierung

Vorbereitung bis: 30.03.2014

nach KonsolidierungKonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 2812-0.01

Konsolidierungsabweichung

Die gegenwärtige Nutzung des Kultur- und Kongresszentrums als städtisches Veranstaltungshaus ist ab 2015 aufzugeben. In diesem Zusammenhang wird angenommen, dass ca. 20 Stellen (= 1.000.000 EUR) eingespart werden können. Es wird geprüft, inwieweit Veranstaltungen ab 2015 in andere Veranstaltungsorte verlegt werden können.

Hinsichtlich der Gebäudenutzung sind kreativ unterschiedlichste Nachnutzungsoptionen durch die Verwaltung zu prüfen.

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Page 198: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 2812-0.02Maßnahme NEU M 2812-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 54110000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-517.500 € -517.500 € -517.500 € -517.500 € -517.500 € -517.500 € -517.500 € -517.500 € -517.500 € -517.500 € -5.175.000 €-497.500 € -492.500 € -492.500 € -492.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -4.528.000 €

20.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 647.000 €-384.396 € -492.500 € -492.500 € -492.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -425.500 € -4.414.896 €113.104 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 113.104 €133.104 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 92.000 € 760.104 €

HSKM 2812-0.02

HSK 2.0

M 2812-2.01HSK 2.0

MaßnahmenbeschreibungM 2812-0.02

Zuschuss Gera Kultur gGmbH - Festschreibung einschließlich Aufgabenerweiterung

Stadtrat

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

Konsolidierungsergebnis

2812 - Kommunales KulturmanagementProduktverantwortlich

Erhebung eines freiwilligen Eintrittsentgelts Hofwiesenpark - Zuschussreduzierung Gera Kultur gGmbH

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Konsolidierungspotential

31.12.2013 Umsetzung ab:

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen

Vorbereitung bis: 31.10.2017 Entscheidung bis: 31.12.2017 Umsetzung ab:

31.05.2015 Umsetzung ab:31.05.2015 Entscheidung bis:

3600 - FD KulturProdukt

Vorbereitung bis: 01.01.2014

Durch Erhebung eines Eintrittsentgeltes (auf Vertrauensbasis um investive Kosten und Personalkosten so gering wie möglich zu halten) soll der Zuschuss an die Gera Kultur gGmbH zunächst i.H.v. 67.000 Euro (25 % des bisherigen "fiktiven" Eintrittsgeldes) reduziert werden.

Reduzierung des Zuschusses an die Gera Kultur GmbH von 250.000 EUR Im Jahr 2014 auf 230.000 EUR und ab 2015 auf 225.000 EUR.31.12.2013

01.01.2018

Entscheidung bis:

Jahr

01.06.2015Die Gera Kultur gGmbH übernimmt im Jahr 2015 zusätzliche Leistungen (insbesondere Tourismus/Stadtmarketing). Durch Maßnahmen der Gesellschaft (u.a. zusätzliche Einnahmen, perspektivische Anpassung Pflege Hofwiesenpark) kann der Zuschuss der Stadt Gera in bisheriger Höhe festgeschrieben werden (Konsolidierungserfolg in Maßnahme-Nr. M 5751-1.01 abgebildet).

Vorbereitung bis:

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Page 199: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag NEU P 2813-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0 Durch eine Organisationsuntersuchung soll folgendes Ziel erreicht werden: Handlungsempfehlung hinsichtlich personeller und sächlicher Ressourcen bzw. Vorschläge zu Kostensenkungen und Einnahmeverbesserungen, Strukturveränderungen, Prüfung Kooperationen mit Dritten.

Verwaltung

Maßnahmenbeschreibung

Organisationsuntersuchung des Fachdienstes Kultur

2813 - BgA Veranstaltung

31.10.2015 Entscheidung bis: 31.12.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

3600 - FD Kultur

P 2813-2.01

Produkt

Vorbereitung bis:

Produktverantwortlich

189 von 241

Page 200: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme NEU M 2813-2.02verantwortliches Organ

Sachkonto 44110000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt841.100 € 841.100 € 841.100 € 841.100 € 841.100 € 841.100 € 841.100 € 841.100 € 841.100 € 7.569.900 €841.100 € 841.100 € 841.100 € 925.210 € 925.210 € 925.210 € 1.017.730 € 1.017.730 € 1.017.730 € 8.352.120 €

0 € 0 € 0 € 84.110 € 84.110 € 84.110 € 176.630 € 176.630 € 176.630 € 782.220 €841.100 € 841.100 € 841.100 € 925.210 € 925.210 € 925.210 € 1.017.730 € 1.017.730 € 1.017.730 € 8.352.120 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 0 € 0 € 84.110 € 84.110 € 84.110 € 176.630 € 176.630 € 176.630 € 782.220 €

M 2813-2.02HSK 2.0

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Konsolidierungspotential

Konsolidierungsergebnis

Produkt 2813 - BgA Veranstaltung

30.09.2017/20

Produktverantwortlich 3600 - FD Kultur

Umsetzung ab: 01.01.2018/21Die Mietverträge des Kultur- und Kongresszentrums enthalten eines "Preisgleitklausel". Unter Berücksichtigung einer erwarteten Steigerung des Verbraucherpreisindexes sind kontinuierlich Miet- und Pachtanpassungen eingeplant und entsprechende Einnahmeerhöhungen in den Jahren 2018 ff. und 2021 ff. vorgesehen.

Entscheidung bis:Vorbereitung bis: 30.06.2017/20

Anpassung Mieten und PachtenVerwaltung

Privatrechtliche LeistungsentgelteMieten und Pachten

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

190 von 241

Page 201: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme NEU M 2813-2.03verantwortliches Organ

Sachkonto 44150000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt178.310 € 178.310 € 178.310 € 178.310 € 178.310 € 178.310 € 178.310 € 178.310 € 178.310 € 1.604.790 €178.310 € 178.310 € 178.310 € 196.140 € 196.140 € 196.140 € 215.760 € 215.760 € 215.760 € 1.770.630 €

0 € 0 € 0 € 17.830 € 17.830 € 17.830 € 37.450 € 37.450 € 37.450 € 165.840 €178.310 € 178.310 € 178.310 € 196.140 € 196.140 € 196.140 € 215.760 € 215.760 € 215.760 € 1.770.630 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 0 € 0 € 17.830 € 17.830 € 17.830 € 37.450 € 37.450 € 37.450 € 165.840 €

M 2813-2.03HSK 2.0

Anpassung Eintrittsgelder Kultur- und KongresszentrumVerwaltung

Die Eintrittspreise des Kultur- und Kongresszentrums sind kontinuierlich anzupassen. Entsprechende Einnahmeerhöhungen sind in den Jahren 2018 ff. und 2021 ff. vorgesehen.01.01.2018/21

3600 - FD Kultur

ohne Konsolidierung

Entscheidung bis: 30.09.2017/20 Umsetzung ab:

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

Konsolidierungsergebnis

Vorbereitung bis: 30.06.2017/20

nach KonsolidierungKonsolidierungspotential

Privatrechtliche LeistungsentgelteEintrittsgelder für kulturelle oder sportliche Veranstaltungen und Einrichtungen

Jahr

Produkt 2813 - BgA VeranstaltungProduktverantwortlich

191 von 241

Page 202: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme NEU M 2813-2.04verantwortliches Organ

Sachkonto 44180000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt253.560 € 253.560 € 253.560 € 253.560 € 253.560 € 253.560 € 253.560 € 253.560 € 253.560 € 2.282.040 €253.560 € 253.560 € 253.560 € 278.920 € 278.920 € 278.920 € 306.810 € 306.810 € 306.810 € 2.517.870 €

0 € 0 € 0 € 25.360 € 25.360 € 25.360 € 53.250 € 53.250 € 53.250 € 235.830 €253.560 € 253.560 € 253.560 € 278.920 € 278.920 € 278.920 € 306.810 € 306.810 € 306.810 € 2.517.870 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 0 € 0 € 25.360 € 25.360 € 25.360 € 53.250 € 53.250 € 53.250 € 235.830 €

M 2813-2.04HSK 2.0

Produkt 2813 - BgA Veranstaltung

Anpassung GastronomieentgelteVerwaltung

Jahrohne Konsolidierung

Konsolidierungsergebnis

Vorbereitung bis: 30.06.2017/20 Entscheidung bis: 30.09.2017/20 Umsetzung ab:

Prognose/Jahresergebnis

nach Konsolidierung

Produktverantwortlich

Konsolidierungspotential

01.01.2018/21Die Gastronomiepreise im Kultur- und Kongresszentrums sind kontinuierlich anzupassen. Entsprechende Einnahmeerhöhungen sind in den Jahren 2018 ff. und 2021 ff. vorgesehen.

Konsolidierungsabweichung

3600 - FD Kultur

Privatrechtliche LeistungsentgelteGastronomiebetrieb

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Page 203: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag umgesetzt P 3111-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

3111 - Hilfe zum Lebensunterhalten ff. (mehrere Produkte)Verwaltung

ProduktProduktverantwortlich 3100 - FD Soziales

MaßnahmenbeschreibungP 3111-0.01

Vorbereitung bis: 31.10.2014 Entscheidung bis: 31.12.2014 Umsetzung ab:

Entw. von Senkungsstrategien im Bereich der Sozialhilfeausgaben im Rahmen des Proj. "Steuerung der Sozialhilfeausgaben in Thüringen"

01.01.2015Nach den zum 15.10.2013 festgestellten Ist-Ausgaben im laufenden Jahr sollen die Aufwendungen für diesen Produktbereich in den Folgejahren weiterhin steigen. Da es sich um gesetzliche Aufgaben handelt, ist es wegen der bisherigen wie auch der zukünftigen Höhe der städtischen Ausgabenbelastung im Rahmen des Konsolidierungsprozesses dringend geboten, kurzfristig die notwendigen Grunddaten im Detail zu erheben und auf Kennzahlenbasis mit anderen örtlichen Trägern zu vergleichen. Hierzu werden insbesondere folgende Angaben benötigt:

- Anzahl der Fälle nach Kategorien- Entwicklung der Fallzahlen im Zeitraum 2009 bis 2013- Aufwendungen je Fall- Entwicklung der Aufwendungen je Fall im Zeitraum 2009 bis 2013- Schwerpunkte der Kostenbelastung je Fall

Unabhängig vom interkommunalen Vergleichsergebnis hat die Stadt Gera eine eigene Kostensenkungsstrategie zu entwickeln. Die Ergebnisse dieses Einzelprojektes zur weiteren Konsolidierung sollen bis 31.12.2014 vorliegen.

Im Oktober 2013 hat das Thüringer Finanzministerium im Beirat für Kommunale Finanzen das Projekt "Steuerung der Sozialhilfeausgaben in Thüringen" gestartet. Die Stadt Gera ist in diesem Projekt aktives Mitglied - Daten von der Stadt Gera sind bereits zugearbeitet. Derzeit findet eine Datenanalyse statt.

Aus diesem Projekt sollen (extern begleitet) Senkungsstrategien im Bereich der Sozialhilfeausgaben für ganz Thüringen entwickelt werden (vgl. Anhang zu Produkt 3111).

Im Oktober 2013 hat das Thüringer Finanzministerium im Beirat für Kommunale Finanzen das Projekt "Steuerung der Sozialhilfeausgaben in Thüringen" gestartet. Die Stadt Gera ist in diesem Projekt aktives Mitglied - Daten von der Stadt Gera sind bereits zugearbeitet. Derzeit findet eine Datenanalyse statt - Ergebnisse werden voraussichtlich im I. Quartal 2015 veröffentlicht.

Die (Projekt-) Ergebnisse liegen vor. Diese ergeben mit Ausnahme der "Eingliederungshilfe" keine signifikanten Einsparpotentiale. Der Fachdienst Soziales hat hierauf aufbauend Kostensenkungsstrategien entwickelt, um zukünftigen Kostensteigerungen entgegen zu wirken.

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Page 204: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 3113-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 55320000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-16.266.819 € -17.072.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -172.415.769 €-16.266.819 € -16.650.000 € -17.072.550 € -17.243.280 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -171.539.948 €

0 € 422.550 € 312.000 € 141.271 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 875.821 €-16.266.819 € -16.650.000 € -17.072.550 € -17.243.280 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -17.384.550 € -171.539.948 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 422.550 € 312.000 € 141.271 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 875.821 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Leistungen nach SGB XIILeistungen innerhalb von Einrichtungen

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Konsolidierungsabweichung

Jahr

Konsolidierungsergebnis

01.01.2015Der Fachdienst wird ab 2014 die Integrierte Teilhabeplanung (ITP) als einheitliche Bedarfsermittlung in Thüringen auch in Gera einführen. Dadurch wird eine bessere Steuerung bzw. Untersetzung der Leistungen, also eine bessere Steuerung des individuellen Leistungsanspruches erwartet.

Einführung Integrierte Teilhabeplanung (ITP) als einheitliche Bedarfsermittlung in ThüringenVerwaltung

Produkt 3113 - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (mehrere Produkte)Produktverantwortlich 3100 - FD Soziales

M 3113-0.01Vorbereitung bis: 30.09.2014 Entscheidung bis: 30.09.2014 Umsetzung ab:Maßnahmenbeschreibung

Der (Einführungs-)Prozess der Integrierten Teilhabeplanung (ITP) als einheitliche Bedarfsermittlung in Thüringen wurde in Gera im Jahr 2014 gestartet. Eine gemeinsame Umsetzung mit den Trägern ist im Jahr 2015 vorgesehen.Mit Einführung der Integrierten Teilhabeplanung (ITP), beginnend ab 2015, soll basieren auf dem Konzept "Kostensenkungsstrategien im Fachdienst Soziales" vor allem in der Eingliederungshilfe innerhalb von Einrichtungen schrittweise eine Kostensenkung durch bedarfsgerechte Hilfeleistungen erzielt werden - weitere Kostensteigerungsraten 2019 können dadurch vermieden werden.

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Page 205: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme NEU M 3113-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 42230000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt1.709.413 € 1.650.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 16.959.413 €1.709.413 € 1.650.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 57.459.413 €

0 € 0 € 0 € 0 € 6.750.000 € 6.750.000 € 6.750.000 € 6.750.000 € 6.750.000 € 6.750.000 € 40.500.000 €1.709.413 € 1.650.000 € 1.700.000 € 1.700.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 8.450.000 € 57.459.413 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 0 € 0 € 0 € 6.750.000 € 6.750.000 € 6.750.000 € 6.750.000 € 6.750.000 € 6.750.000 € 40.500.000 €

M 3113-2.01HSK 2.0

nach KonsolidierungKonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

"Gemäß des Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 sowie dem Koalitionsvertrag sieht die Bundesregierung ab 2018 eine vollständige Entlastung der Kommunen ihrer Aufwendungen in der "Eingliederungshilfe" vor. Es ist davon auszugehen, dass dieses Gesetzgebungsverfahren initiiert wird. Legt man der Königsteiner Schlüssel zugrunde, erhält das Land Thüringen einen Anteil i.H.v. 2,7 % der angekündigten 5 Milliarden Euro. Der Anteil der Stadt Gera am Thüringer Anteil wird mit 5,0 % kalkuliert.

3100 - FD Soziales

Maßnahmenbeschreibung

Konsolidierungsabweichung

3113 - Eingliederungshilfe für behinderte MenschenProduktverantwortlich

Jahrohne Konsolidierung

Entlastung der Kommunen durch den Bund ab 2018Bundesregierung/Bundestag

Produkt

Ersatz von sozialen Leistungen in EinrichtungenLeistungen von Sozialleistungsträgern

Konsolidierungsergebnis

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Page 206: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 3121-1.01verantwortliches Organ

Sachkonto(Saldo)

55221000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -25.500.600 € -255.006.000 €-25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -25.677.600 € -256.776.000 €

-177.000 € -177.000 € -177.000 € -177.000 € -177.000 € -177.000 € -177.000 € -177.000 € -177.000 € -177.000 € -1.770.000 €-22.103.374 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -242.423.374 €

3.574.226 € 1.197.600 € 1.197.600 € 1.197.600 € 1.197.600 € 1.197.600 € 1.197.600 € 1.197.600 € 1.197.600 € 1.197.600 € 14.352.626 €3.397.226 € 1.020.600 € 1.020.600 € 1.020.600 € 1.020.600 € 1.020.600 € 1.020.600 € 1.020.600 € 1.020.600 € 1.020.600 € 12.582.626 €

HSK 1.0Entscheidung bis:

Maßnahmenbeschreibung

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

Produktverantwortlich

nach Konsolidierung

3121 - Grundsicherung für Arbeitssuchende

Umsetzung ab:

Angemessenheitsprüfung bei den Kosten der UnterkunftVerwaltung

laufend

Konsolidierungsergebnis

laufendEs findet eine konsequente Verfolgung der angemessenen Unterkunftskosten und die Einleitung von Kostensenkungsverfahren (soweit möglich) statt.

M 3121-1.01Vorbereitung bis: laufend

Leistungsbeteiligung bei Leistung für Unterkunft und Heizung an ArbeitssuchendeAufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen an Arbeitsgemeinschaften bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende

Jahrohne Konsolidierung

Konsolidierungspotential

3100 - FD SozialesProdukt

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Page 207: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme NEU M 3121-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto(Saldo)

4261000055221000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt6.889.825 € 8.568.000 € 8.568.000 € 8.568.000 € 7.671.590 € 7.671.590 € 7.671.590 € 7.671.590 € 7.671.590 € 7.671.590 € 78.623.365 €

-22.103.374 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -24.480.000 € -242.423.374 €6.889.825 € 8.568.000 € 8.533.000 € 8.498.000 € 7.599.640 € 7.599.640 € 7.599.640 € 7.599.640 € 7.599.640 € 7.599.640 € 78.086.665 €

-22.103.374 € -24.480.000 € -24.380.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -24.280.000 € -240.923.374 €0 € 0 € 65.000 € 130.000 € 128.050 € 128.050 € 128.050 € 128.050 € 128.050 € 128.050 € 963.300 €

-15.213.549 € -15.912.000 € -15.847.000 € -15.782.000 € -16.680.360 € -16.680.360 € -16.680.360 € -16.680.360 € -16.680.360 € -16.680.360 € -162.836.709 €0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 0 € 65.000 € 130.000 € 128.050 € 128.050 € 128.050 € 128.050 € 128.050 € 128.050 € 963.300 €

HSK 2.0

Produktverantwortlich

Prognose/Jahresergebnis

Umsetzung ab:

3100 - FD Soziales

Konsolidierungsabweichung

MaßnahmenbeschreibungVorbereitung bis: 31.10.2015

ohne Konsolidierung (55221)

nach Konsolidierung (55221)

Konsolidierungsergebnis

Konsolidierungspotential

Umsetzung kommunale ArbeitsmarktstrategieVerwaltung

Produkt 3121 - Grundsicherung für Arbeitssuchende

Durch die Umsetzung der bis 31.10.2015 erarbeiteten kommunalen Arbeitsmarktstrategie (Jobcenter/OTEGAU/Stadt) soll es gelingen, mehr Arbeitsplätze (sozialversicherungspflichte Beschäftigungsverhältnisse) zu generieren. Dies durch die Aktivierung regionaler und überregionaler Arbeitsplätze. Damit sollen sowohl Einspareffekte in den Kosten "für Unterkunft und Heizung" (KdU) erzielt werden sowie weiteren zu erwartenden Kostensteigerungen pro Bedarfsgemeinschaft entgegen gewirkt werden.

01.01.201631.12.2015

ohne Konsolidierung (4261)

nach Konsolidierung (4261)

M 3121-2.01Entscheidung bis:

Leistungsbeteiligung bei Leistung für Unterkunft und Heizung an ArbeitssuchendeAufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen an Arbeitsgemeinschaften bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende

Jahr

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Page 208: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme NEU M 3141-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 44243000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt285.100 € 285.100 € 285.100 € 285.100 € 285.100 € 285.100 € 285.100 € 285.100 € 285.100 € 2.565.900 €285.100 € 345.100 € 352.090 € 359.140 € 366.330 € 373.660 € 381.140 € 388.770 € 396.550 € 3.247.880 €

0 € 60.000 € 66.990 € 74.040 € 81.230 € 88.560 € 96.040 € 103.670 € 111.450 € 681.980 €285.100 € 345.100 € 352.090 € 359.140 € 366.330 € 373.660 € 381.140 € 388.770 € 396.550 € 3.247.880 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 60.000 € 66.990 € 74.040 € 81.230 € 88.560 € 96.040 € 103.670 € 111.450 € 681.980 €

HSK 2.0

Maßnahmenbeschreibung01.01.2016

Zweckvereinbarung mit der Stadt Weimar

Produktverantwortlich 3500 - FD Gesundheit

Die Zweckvereinbarung mit der Stadt Weimar soll fortgeführt werden. Es laufen Vertragsverhandlungen dahingehend, dass die Stadt Weimar die tatsächlich direkt und indirekt zuordenbaren Kosten (einschließlich Tarifsteigerungen) übernimmt.

nach Konsolidierung

3141 - Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

Kostenerstattungen, Kostenumlagenvon Gemeinden und Gemeindeverbänden

Jahrohne Konsolidierung

30.09.2015 Umsetzung ab:

Prognose/Jahresergebnis

M 3141-2.01Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis:

KonsolidierungsergebnisKonsolidierungsabweichung

Konsolidierungspotential

VerwaltungProdukt

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Page 209: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag umgesetzt P 3512-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 2.0

MaßnahmenbeschreibungP 3512-0.01

Vorbereitung bis: 30.06.2014 Entscheidung bis: 30.09.2014 Umsetzung ab: 01.01.2015

Prüfung einer Reduzierung Mietkosten durch Umzug in eine städtische ImmobilieVerwaltung

Produkt 3512 - EhrenamtszentraleProduktverantwortlich 3000 - Dezernat Soziales

Im Hinblick auf die städtische Finanzsituation sind die Mietkosten für die Ehrenamtszentrale deutlich zu hoch. Die Mietkosten sind durch Umzug in eine städtisches Objekt schnellstmöglich zu reduzieren.

Durch Nachverhandlungen der Mietkonditionen wurde die Miete auf jährlich 15.380 Euro reduziert.

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag umgesetzt P 3611-1.01verantwortliches Organ

HSK 1.0 Kündigung des Vertrages mit der VS Gera e.V. zur Auswahl und Anerkennung von ergänzenden Tagespflegepersonen. Aufgabe wird durch die Verwaltung wahr genommen.

Das Konsolidierungspotential beträgt ab 2015 insgesamt 12.000 Euro. Die Maßnahme wurde im Sachkonto bereits finanziell berücksichtigt, so dass sich für die Fortschreibung keine Änderung ergibt.

Kündigung Dienstleistungsvertrag VSVerwaltung

Produkt 3611 - Kinder in TageseinrichtungenProduktverantwortlich 3400 - FD Kinder- und Jugendhilfe

MaßnahmenbeschreibungP 3611-1.01

Vorbereitung bis: 31.12.2014 Entscheidung bis: 31.12.2014 Umsetzung ab: 01.01.2015

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Page 211: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme NEU M 3611-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 55510000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-2.200.120 € -2.200.120 € -2.200.120 € -2.200.120 € -2.200.120 € -2.200.120 € -2.200.120 € -2.200.120 € -2.200.120 € -19.801.080 €-2.200.120 € -2.200.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -17.155.080 €

0 € 0 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 2.646.000 €-2.200.120 € -2.200.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -1.822.120 € -17.155.080 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 0 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 378.000 € 2.646.000 €

M 3611-2.01HSK 2.0

Produkt

Leistungen nach SGB VIIILeistungen außerhalb von Einrichtungen

Produktverantwortlich

Gebührenfreies "Kita-Jahr" gemäß KoalitionsvertragFreistaat Thüringen3611 - Kinder in Tageseinrichtungen3400 - FD Kinder- und Jugendhilfe

Die Regierungskoalition (DIE LINKE., SPD, Bündnis 90/Die Grünen) haben im Koalitionsvertrag ein "gebührenfreies Kita-Jahr" vereinbart. Die Stadt Gera setzt sich grundsätzlich für ein "kostenfreies Kita-Jahr" in Form der Übernahme der durchschnittlichen Betriebskosten (ThürKitaG) pro Platz durch den Freistaat Thüringen ein. Nach aktuellem Kenntnisstand wird sich die Stadt Gera dahingehend positionieren und geht entsprechend davon aus, dass es sich hierbei um das letzte "Kita-Jahr" handelt und dies ab dem Jahr 2017 den Haushalt entsprechend entlasten wird. Hierbei wird kalkuliert:

Durchschnittlich 750 Schulanfänger, davon 45 % Kinder mit Gebührenübernahme (SGB VIII) * durchschnittlich 140 Euro Gebühren/Monat

ohne Konsolidierung

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung

nach Konsolidierung

Prognose/Jahresergebnis

Jahr

Konsolidierungspotential

201 von 241

Page 212: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag umgesetzt P 3621-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

Umsetzung ab: 01.11.2014Maßnahmenbeschreibung

P 3621-0.01Vorbereitung bis: 15.10.2014 Entscheidung bis: 15.10.2014

Prüfung Umfang, Qualität und Nutzungsintensität der bestehenden Angebote und entsprechend Anpassung der LeistungsvereinbarungenVerwaltung3621 - Offene Kinder- und Jugendarbeit

Produktverantwortlich 3400 - FD Kinder- und JugendhilfeProdukt

Die Verwaltung prüft im weiteren Konsolidierungsprozess Umfang, Qualität und Nutzungsintensität der bestehenden Angebote. Nach der Diskussion in der Klausur der Fachdienstleiter am 18.09.2013 können durch Zusammenfassung und eine stärker klientenzentrierte Neuordnung der Angebote ggf. weitere Konsolidierungspotentiale erwirtschaftet werden.

Die Evaluation der Angebote und Leistungen ist im 3. Quartal 2013 erfolgt. Die daraus resultierenden inhaltlichen Veränderungen in den Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern wurden in der Sitzung des Jugendhilfe-Unterausschusses am 27.11.2013 bestätigt. Die Vereinbarungen für das Jahr 2014, mit Anlagen zur Beschreibung des Leistungsauftrages, wurden 12/2013 geschlossen. Die Evaluation erfolgt jährlich im 3. Quartal/ Ergebnis 4. Quartal. Im Ergebnis der Qualitätsentwicklung ist ein zusätzliches Konsolidierungspotenzial in Höhe von 123.030 Euro im Produkt 3621 entstanden. Allerdings muss aus diesem Konsolidierungspotenzial der Fehlbedarf im Produkt 3661 in Höhe von 51.010 Euro (Neuverträge Volkssolidarität e.V. Jugendtreff "Comma" und Freie evangelische Kirchgemeinde , hier Kompensation zu 50 % von Personalabbau von 1,0 VbE FD 3400 im JC "C-One") gedeckt werden. Damit verbleibt im Produkt 3621 ein Konsolidierungsbetrag in Höhe von 72.020 Euro.

202 von 241

Page 213: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 3632-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 2.0

3632 - Förderung der Erziehung in der Familie

Entscheidung bis: 15.10.2014 Umsetzung ab: laufendBei diesem Produktbereich handelt es sich um gesetzliche, wenngleich disponible, Aufgaben. Wegen der bisherigen wie auch der zukünftigen Höhe der städtischen Ausgabenbelastung ist es im Rahmen des Konsolidierungsprozesses dringend geboten, kurzfristig die notwendigen Grunddaten im Detail zu erheben und auf Kennzahlenbasis mit anderen örtlichen Trägern zu vergleichen.

Die Ergebnisse dieses Einzelprojektes zur weiteren Konsolidierung sollen bis 31.12.2014 vorliegen.

15.10.2014

Zwischen den kreisfreien Städten erfolgt ein interkommunaler Erfahrungsaustausch zu Kennzahlen, Strukturen und Kosten.

Das ursprünglich vorgesehene Einzelprojekt kann aufgrund Wegfall der ursprünglich eingeplanten Förderung des Landes nicht in der Form realisiert werden.

Produktverantwortlich 3400 - FD Kinder- und Jugendhilfe

MaßnahmenbeschreibungM 3632-0.01

Vorbereitung bis:

Kennzahlenvergleich mit anderen Trägern - Prüfung Einspareffekte bei der gesetzlichen, wenngleich disponiblen AufgabeVerwaltung

Produkt

203 von 241

Page 214: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme nicht umgesetzt M 3633-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 55520000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-7.197.360 € -8.500.000 € -8.500.000 € -8.500.000 € -8.500.000 € -8.500.000 € -8.500.000 € -8.500.000 € -8.500.000 € -8.500.000 € -83.697.360 €-7.560.000 € -7.560.000 € -7.395.000 € -7.230.000 € -7.065.000 € -6.900.000 € -6.735.000 € -6.735.000 € -6.735.000 € -6.735.000 € -70.650.000 €

-362.640 € 940.000 € 1.105.000 € 1.270.000 € 1.435.000 € 1.600.000 € 1.765.000 € 1.765.000 € 1.765.000 € 1.765.000 € 13.047.360 €-8.075.183 € -7.560.000 € -7.560.000 € -7.395.000 € -7.230.000 € -7.065.000 € -6.900.000 € -6.735.000 € -6.735.000 € -6.735.000 € -71.990.183 €

-515.183 € 0 € -165.000 € -165.000 € -165.000 € -165.000 € -165.000 € 0 € 0 € 0 € -1.340.183 €-877.823 € 940.000 € 940.000 € 1.105.000 € 1.270.000 € 1.435.000 € 1.600.000 € 1.765.000 € 1.765.000 € 1.765.000 € 11.707.177 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Konsolidierungspotential

Reduzierung der Verweildauer in stationärer Hilfe durch Prüfung der Geeignetheit und Angemessenheit der Hilfen in Einrichtungen im Besonderen und sonstiger Leistungen der Hilfen zur Erziehung, Vermeidung von kostenintensiven stationären HilfenAusbau frühzeitiger niedrigschwelliger Hilfen wie Nachmittagsgestaltung Reduzierung im SK 5552 um 165.000 pro Jahr

Vermeidung von kostenintensiven stationären HilfenVerwaltung

Produkt 3633 - Hilfen zur ErziehungProduktverantwortlich 3400 - FD Kinder- und Jugendhilfe

Leistungen nach SGB VIIILeistungen innerhalb von Einrichtungen (in voll- und teilstationären Einrichtungen)

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

Konsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 3633-0.01

Vorbereitung bis: 01.01.2014 Entscheidung bis: 01.01.2014 Umsetzung ab:

Jahr

Ist 2014 Aufwand 8.075.183 TEUR; Konsolidierungspotenzial kann nicht erreicht werden, siehe Maßnahmen HSK, HSK 1.0 – der Ausbau frühzeitiger niedrigschwelliger Hilfen bedarf der Investition in Personal- und Sachkosten, was nicht in Aussicht gestellt wird; damit bleibt lediglich die Anstrengung darauf zu richten, dass ggf. die nicht zu vermeidenden Kostensteigerungen durch Tarif-, und Sachkostensteigerungen bei m öffentlichen Träger und den freien Trägern möglichst zu kompensieren. Fallentwicklung und Kostensteigerungen durch Fachdienst marginal beeinflussbar. Für frühzeitige niedrigschwellige Hilfen muss aktuell auf Grund unzureichender Kapazitäten mit Wartelisten für Hilfen agiert werden; damit einhergehend Verstetigung und Verstärkung des Hilfebedarfs im Einzelfall.

Die HSK-Maßnahme sieht zur Vermeidung von kostenintensiven stationären Hilfen den Ausbau frühzeitiger niedrigschwelliger Hilfen vor. Die vorgesehene Stellenbesetzung (und dadurch Kostenreduzierungen) wurde nicht umgesetzt.

204 von 241

Page 215: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 3633-0.02verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

3633 - Hilfen zur ErziehungProduktverantwortlich

Beteiligung Vergleichsring "Integrierte Berichterstattung Thüringen - Benchmarking Jugendhilfeleistungen in Thüringen"Verwaltung

3400 - FD Kinder- und Jugendhilfe

Maßnahmenbeschreibung

Bei diesem Produktbereich handelt es sich um gesetzliche, wenngleich disponible, Aufgaben. Wegen der bisherigen wie auch der zukünftigen Höhe der städtischen Ausgabenbelastung ist es im Rahmen des Konsolidierungsprozesses dringend geboten, kurzfristig die notwendigen Grunddaten im Detail zu erheben und auf Kennzahlenbasis mit anderen örtlichen Trägern zu vergleichen. Hierzu sind die einzelnen Hilfearbeiten zu untersuchen, insbesondere:

- Heimerziehung, betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII)- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)- Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)- Eingliederung Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)- Auswirkungen der "Inklusion" auf die Hilfeleistungen nach § 35a SGB VIII- Erziehungsbeistandschaften (§ 30 SGB VIII)- Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII)- Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII)- Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII)- Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)- Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)

Die Reihenfolge der vorstehenden Hilfearten entspricht weitgehend dem damit jeweils verbundenen Ausgabeanteil für die Hilfe zur Erziehung. Im Wesentlichen sind das Zusammenwirken zwischen dem "Jugendamt" und den Leistungserbringern (Freie Träger) zu untersuchen, die Leistungsentgelte auf wirtschaftlich vertretbares Maß zu begrenzen und mit den Hilfeplanbearbeitern fachlich zu bestimmen, auf welche Weise kostenintensive Hilfearten durch weniger ausgabeträchtige Optionen substituiert werden können.

Die Ergebnisse dieses Einzelprojektes zur weiteren Konsolidierung sollen bis 31.07.2014 vorliegen.

Produkt

31.10.2015

Auch die Stadt Gera wird sich im Vergleichsring "Integrierte Berichterstattung Thüringen - Benchmarking Jugendhilfeleistungen in Thüringen" beteiligen. Die jährlichen Kosten betragen 2.380 Euro.

Mit ersten Vergleichszahlen ist Anfang 2015 zu rechnen. Die Ergebnisse werden dem Jugendhilfeausschuss zur Verfügung gestellt. Hieraus resultierende Maßnahmen werden bei einer Fortschreibung des HSK berücksichtigt.

Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung war eine Umsetzung des Projektes noch nicht umsetzbar. Alternativ wird auch hier zwischen den kreisfreien Städten ein interkommunaler Erfahrungsaustausch zu Kennzahlen, Strukturen und Kosten aufgebaut.

Umsetzung ab: 01.01.201631.10.2015 Entscheidung bis:P 3633-0.02

Vorbereitung bis:

205 von 241

Page 216: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme nicht umgesetzt M 3651-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto

55510000 (3611)

55991000 (3651)

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -2.194.700 € -21.947.000 €

-19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -19.965.000 € -199.650.000 €-2.220.000 € -2.906.370 € -2.906.370 € -2.906.370 € -2.906.370 € -2.906.370 € -2.906.370 € -2.906.370 € -2.906.370 € -2.906.370 € -28.377.330 €

-20.637.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -18.432.000 € -186.525.000 €-697.300 € 821.330 € 821.330 € 821.330 € 821.330 € 821.330 € 821.330 € 821.330 € 821.330 € 821.330 € 6.694.670 €

-23.592.603 € -23.728.750 € -23.728.750 € -23.781.320 € -23.781.320 € -24.220.500 € -24.220.500 € -24.668.480 € -24.668.480 € -25.125.410 € -241.516.113 €-735.603 € -2.390.380 € -2.390.380 € -2.442.950 € -2.442.950 € -2.882.130 € -2.882.130 € -3.330.110 € -3.330.110 € -3.787.040 € -26.613.783 €

-1.432.903 € -1.569.050 € -1.569.050 € -1.621.620 € -1.621.620 € -2.060.800 € -2.060.800 € -2.508.780 € -2.508.780 € -2.965.710 € -19.919.113 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Prognose/Jahresergebnis

Umsetzung ab:

nach Konsolidierung (3611)

3400 - FD Kinder- und Jugendhilfe

Leistungen nach SGB VIII Leistungen außerhalb von Einrichtungen

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke des Bereichs soziale Sicherung an Sonstige

Jahr

StadtratProdukt 3611 - Kinder in Tageseinrichtungen

Konsolidierungspotential

01.01.2014

Die Maßnahme kann unter Berücksichtigung des Stadtratsbeschlusses zur Vorlagen Drucksachen-Nr. 11/2015 nicht umgesetzt werden.

Die durchschnittlichen Elternbeiträge für Krippen- und Kindergartenbeiträge in der Stadt Gera sind mit 132 Euro bzw. 128 Euro monatlich bei vergleichbaren Kostensätzen im interkommunalen Vergleich sehr gering. Die Leistungen der Stadt Gera an die freien Träger sind künftig auf ein wirtschaftlich vertretbares Maß zu begrenzen. Die Verwaltung hat mit den freien Trägern mit dem Ziel zu verhandeln, die gegenwärtige Zuschussbelastung der Stadt Gera um rund 10 % vom Jahr 2015 an zu reduzieren. Bei der von den freien Trägern gegebenenfalls notwendigen Beitragserhöhung ist darauf zu achten, dass eine Überbelastung vermieden wird. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass mehrere Kinder jeweils eine Kindertageseinrichtung besuchen. Für 39,9 % der in diesem Produkt entstehenden Minderausgaben sind zudem die Mehrausgaben beim Produkt 3611 zu berücksichtigen (Übernahme von Elternbeiträge durch die Stadt Gera).

Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Nachtragshaushaltes 2013 war der HH-Ansatz in Höhe von ca. 19,9 Mio. Euro ohne Berücksichtigung von Jahressonderzahlungen der Freien Träger eine realistische Planungsgröße. Im Vollzug sind seitens der Freien Träger Jahressonderzahlungen (ca. 400.000 Euro) abgerufen worden. Darüber hinaus ist für das Jahr 2014 eine Tarifsteigerung (ca. 300.000 Euro) zu berücksichtigen.

Unter Berücksichtigung der Haushaltssituation ist an den Haushaltsansätze 2015 ff. festzuhalten. Die Verhandlungsergebnisse werden der HSK-Fortschreibung zu Grunde liegen.

3651 - Tageseinrichtungen für Kinder

ohne Konsolidierung (3651)

nach Konsolidierung (3651)

Die Leistungen der Stadt Gera an die freien Träger sind zu überprüfen. Ziel ist eine 10 %ige Zuschussreduzierung

M 3651-0.01Vorbereitung bis:

Produktverantwortlich

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung

ohne Konsolidierung (3611)

01.01.2014 Entscheidung bis:

206 von 241

Page 217: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 3663-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 523200002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-66.100 € -66.100 € -66.100 € -66.100 € -66.100 € -66.100 € -66.100 € -66.100 € -66.100 € -66.100 € -661.000 €-66.100 € -53.100 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -180.000 €

0 € 13.000 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 481.000 €-75.845 € -53.100 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -7.600 € -189.745 €

-9.745 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -9.745 €-9.745 € 13.000 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 58.500 € 471.255 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

Produkt

Umsetzung ab: 01.01.2015/16/17M 3663-0.01

Maßnahmenbeschreibung

3663 - SpielplätzeProduktverantwortlich 4800 - FD Stadtgrün

Konsolidierungsabweichung

jeweils 30.10.2014/15/16Entscheidung bis:

Jahrohne Konsolidierung

Diskussion zum Rückbau von 10 kommunalen Spielplätzen (2015) in Abhängigkeit von der Entscheidung zur Wiederbelebung der Spielplatzkommission der Stadt Gera (Beschlussgremium Jugendhilfeausschuss). Grundlage soll das Spielplatzentwicklungskonzept (SPEK) 2030 sein. Im Rahmen des (neuen) Beschlussgremiums wird über weitere Rückbauten in den Jahren 2016 ff. entschieden. Eine Orientierung bietet die Stadt Jena mit ca. 60 kommunalen Spielplätzen.

Mit Stadtratsbeschluss Drucksachen Nr. 23/2014 wurde der Rückbau der im HSK benannten Spielplätze abgelehnt. Ein Verwaltungsentwurf zu einer überarbeiteten Spielplatzentwicklungskonzeption (SPEK) wird zeitnah in den Geschäftsgang des Stadtrates eingebracht.

StadtratBedarfsgerechter Rückbau kommunaler Spielplätze in den Jahren 2014 - 2016

Konsolidierungspotential

Vorbereitung bis: jeweils 30.10.2014/15/16

Die Stadt Gera verfügt über 91 kommunale und ca. 100 private (z. B. Wohnungsgesellschaften) Spiel- und Freizeitanlagen. Grundlage für deren Bewirtschaftung bildet die vorläufige Spielplatzsatzung der Stadt Gera vom 13.11.1993, 1. Änderungssatzung vom 10.08.1996. Ziele und Maßnahmen der Planung sind in einem Spielplatzentwicklungskonzept (SPEK) darzustellen, welches Versorgungsbereiche festlegt und vorgesehene Maßnahmen aufzeigt.

Im Ergebnis des angearbeiteten Konzeptes 2030 - Zustandsanalyse Spielplätze Gera, Stand 26.09.2013, ist festzustellen, dass eine Überversorgung vorliegt. Um die Forderungen des HSK ab 2014 umzusetzen, ist zwingend der sofortige Rückbau bzw. Trägerwechsel von 12 Standorten erforderlich.

(geplante Rückbaustandorte 2014: ö007 Spielpunkt Puppenbühne (Innenstadt), - ö012 Spielplatz Schloß Osterstein; angestrebter Trägerwechsel, - ö022 Sport- und Freizeitanlage Plauensche Straße (Innenstadt), - ö103 Spielplatz Schwarzburgstraße (Bieblach-Ost); Teilrückbau, - ö105 Spielplatz Robert-Havemann-Straße/Brunnen (Bieblach-Ost),- ö201 Sport- und Freizeitanlage Schützenstraße (Langenberg), - ö401 Spielplatz Am Mühlgraben (Zwötzen),- ö503 Spielpunkt Weidenstraße oben (Lusan), - ö504 Spielpunkt Rudolstädter Straße (Lusan), - ö505 Spielpunkt Saalfelder Straße (Lusan), - ö512 Spielplatz Jenaer Straße Labyrinth (Lusan), - ö812 Spielplatz Wacholderbaum (Grundstückseigentümerwechsel)

Diese Standorte wurden nach fachlichen Gesichtspunkten (Nutzerfrequenz; baulicher Zustand) unter Bezugnahme der Zustandsanalyse ermittelt. Die Aufstandsflächen gehen mit verringerter Pflegeintensität in das Grünflächenkataster über und werden als Bedarfsflächen vorgehalten.

Parallel dazu erfolgt bis Jahresende 2014 die Erstellung des SPEK 2030 (Sitzungstermin für 2. Hälfte 2014 liegen noch nicht vor; geplant ist Oktober 2014 JHA und BUVA, vorher Dezernatsumlauf) in dem Bedarf und Defizite eingeschätzt und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen.

Die Mehrkosten beim Rückbau in 2014 i.H.v. ca. 38 TEUR werden über das Produkt 5511 (Grün- und Parkanlagen) getragen. Das jährliche Einsparpotential liegt ab 2015 bei 13 TEUR für die o. g. Maßnahmen. Weitere Einsparungen sollen auf der Grundlage des SPEK 2030 gesichert werden. Da der Rückbau Kosten verursacht, können die Einsparungen erst zeitversetzt ab 2016 in Höhe von 52.000 EUR realisiert werden.

nach Konsolidierung

Konsolidierungsergebnis

Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen

Prognose/Jahresergebnis

In den Jahren 2014 - 2016 sind unter Berücksichtigung der Haushaltssituation der Stadt Gera bedarfsgerecht jeweils 5 Spielplätze rückzubauen. Die zurück zu bauenden Standorte werden auf Grundlage einer Zustandsanalyse ermittelt. Der Jugendhilfeausschuss (Spielplatzkommission) und der Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss sind zu beteiligen.

207 von 241

Page 218: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 3671-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 56210000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-16.450 € -16.450 € -16.450 € -16.450 € -16.450 € -16.450 € -16.450 € -16.450 € -16.450 € -16.450 € -164.500 €-22.450 € -450 € -450 € -450 € -450 € -450 € -450 € -450 € -450 € -450 € -26.500 €

-6.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 138.000 €-46.350 € -230 € -230 € -230 € -230 € -230 € -230 € -230 € -230 € -230 € -48.420 €-23.900 € 220 € 220 € 220 € 220 € 220 € 220 € 220 € 220 € 220 € -21.920 €-29.900 € 16.220 € 16.220 € 16.220 € 16.220 € 16.220 € 16.220 € 16.220 € 16.220 € 16.220 € 116.080 €

HSK

HSK 1.0

31.08.2014 Entscheidung bis: Umsetzung ab:Das Internat in der Hilde-Coppi-Straße wird aufgrund mangelnder Belegung geschlossen. Die GWB "Elstertal" mbH hat schriftlich mitgeteilt, dass abweichend zu den vertraglichen Bedingungen, das Internat zum Schuljahresende 2014 geschlossen und das Mietverhältnis beendet werden kann.

Produktverantwortlich

Konsolidierungsabweichung

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Konsolidierungspotential

31.08.2014

Der Rahmenmietvertrag mit der GWB "Elstertal" mbH für das Gebäude Hilde-Coppi-Straße 6-8 soll zum 31.08.2014 einvernehmlich aufgehoben werden. Der erforderliche Beschluss des Hauptausschusses ist für den 10.02.2014 vorgesehen. Bei entsprechender Beschlussfassung wird zum 01.09.2014 dieser Teil des Internates an diesem Standort durch die Stadt nicht mehr betrieben. Der im Rahmenmietvertrag finanziell zu leistende Ausgleichsbetrag fällt ab diesem Zeitpunkt weg. Aufgrund der gebührenfreien Sommermonate ist für 2014 noch einmalig eine Ausgleichszahlung zu leisten. Ab 2015 tritt der vorgesehene Konsolidierungsbetrag ein.

MaßnahmenbeschreibungM 3671-0.01

Vorbereitung bis:

VerwaltungProdukt 3671 - Internate

Konsolidierungsergebnis

Jahr

Prognose/Jahresergebnis

3300 - FD Bildung

Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und DienstenMieten, Pachten und Erbbauzinsen

Schließung Internatstandort

01.01.2015

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Page 219: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 4211-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 54190000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-93.500 € -93.500 € -93.500 € -93.500 € -93.500 € -93.500 € -93.500 € -93.500 € -93.500 € -93.500 € -935.000 €-70.000 € -71.850 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -701.850 €23.500 € 21.650 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 233.150 €

-140.101 € -71.850 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -70.000 € -771.951 €-70.101 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -70.101 €-46.601 € 21.650 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 23.500 € 163.049 €

HSK

Maßnahmenbeschreibung

Zuschüsse SportvereineStadtrat

Konsolidierungsergebnis

Entscheidung bis: 01.01.201401.01.2014

Prognose/Jahresergebnis

Produktverantwortlich

M 4211-0.01Vorbereitung bis: 01.01.2014

4500 - FD Liegenschaften und Sport

nach Konsolidierung

Die Höhe der Zuschüsse an Sportvereine wird für die Jahre 2014 ff. auf den Wert zum Nachtragshaushalt 2013 eingefroren (70.000 Euro). Damit werden die Zuschüsse für Übungsleiter und sonstige vereinssportliche Aktivitäten als Ausdruck der Wertschätzung des ehrenamtlichen Sport gesichert. Zugleich wird damit den Intentionen des Thüringer Sportfördergesetzes entsprochen, die ansonsten - zumindest teilweise - mit städtischem Mehraufwand erfüllt werden müssten.

Konsolidierungspotential

Produkt

Konsolidierungsabweichung

Jahrohne Konsolidierung

Umsetzung ab:

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Sonstige

4211 - Sportförderung

209 von 241

Page 220: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 4241-0.01Maßnahme in Umsetzung M 4241-0.02Maßnahme in Umsetzung M 4241-0.03

ProduktProduktverantwortlich

Sachkonto 44110000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt750.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 750.000 € 7.500.000 €

1.000.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 1.262.000 € 12.358.000 €250.000 € 512.000 € 512.000 € 512.000 € 512.000 € 512.000 € 512.000 € 512.000 € 512.000 € 512.000 € 4.858.000 €673.289 € 873.000 € 1.250.000 € 1.250.000 € 1.250.000 € 1.450.000 € 1.450.000 € 1.450.000 € 1.650.000 € 1.650.000 € 12.946.289 €

-326.711 € -389.000 € -12.000 € -12.000 € -12.000 € 188.000 € 188.000 € 188.000 € 388.000 € 388.000 € 588.289 €-76.711 € 123.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 700.000 € 700.000 € 700.000 € 900.000 € 900.000 € 5.446.289 €

HSK

HSK 2.0

HSK

MaßnahmenbeschreibungUmsetzung ab:

Die städtische Sportförderrichtlinie in Verbindung mit der Entgeltordnung für Sportstätten ist im Hinblick auf die Kostenbeiträge für Wettkampfveranstaltungen zu ändern. Der bisherige Anteil von 25% der Betriebskosten ist auf 50% zu erhöhen (voraussichtliche Mehreinnahmen ab 2015 = 15.000 Euro). Gemäß § 14 Thüringer Sportfördergesetz sind der Übungs- und Trainingsbetrieb der städtischen Sportvereine unentgeltlich zu gestalten.

Entscheidung bis: 31.12.2015Vorbereitung bis:

30.06.2015

Konsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung

Prognose/Jahresergebnis

4500 - FD Liegenschaften und Sport4241 - Sportstätten und Bäder

Änderung Entgeltordnung Sportstätten

M 4241-0.01

M 4241-0.02

Die Eintrittsentgelte für das Hofwiesenbad (Badebetrieb und Sauna) sind im interkommunalen Vergleich deutlich zu gering, führen zu einem unterdurchschnittlichen Kostendeckungsgrad und müssen angesichts des kommunalen Angebots deutlich erhöht werden. Die Verwaltung hat durch eine Neufassung der Entgeltordnung für Bäder sicherzustellen, dass jährliche Mehreinnahmen von rd. 462.000 Euro erzielt werden.

Dies bedeutet eine durchschnittliche Erhöhung für den Bäderbereich um 2,00 Euro je Zahler. Dieser Durchschnittswert ist nach einem sinnvollen Maßstab auf die verschiedenen Kartenarten zu verteilen. In diesem Zusammenhang sind die Preisaufschläge für bisher schon ermäßigte Karten nach Möglichkeit zu vermeiden. Für den Saunabereich ist der Kartenpreis um 5,00 Euro je Zahler anzuheben (Ist-Preis für eine Drei-Stunden-Karte: 7,50 Euro).

01.01.201630.09.2015

Stadtratverantwortliches Organ

Umsetzung ab: 22.08.2015Vorbereitung bis:

Konsolidierungsabweichung

Eintrittspreise und Öffnungszeiten Hofwiesenbad

28.02.2015 Entscheidung bis:

Privatrechtliche LeistungsentgelteMieten und Pachten

Änderung Sportstättenrichtlinie

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Konsolidierungspotential

Die überarbeitete Entgeltordnung für das Hofwiesenbad (Eintrittsentgelte Badebetrieb und Sauna-Vorlagen Drucksachen-Nr. 96/2005 2. Ergänzung) wird im II. Quartal 2015 in die Beratungsfolge des Stadtrates eingebracht. Die neuen Eintrittsgelder sollen ab 22.08.2015 (1. Schultag) gelten. Weitere Gebührenanpassung um durchschnittlich 1 Euro pro Besuchung sind mit Inkrafttreten in den Jahren 2019 und 2022 vorgesehen.

Mit Blick auf erhöhte Besucherzahlen soll darüber hinaus die Attraktivität des Geraer Hofwiesenbades deutlich gesteigert werden. Im Saunabereich wird mit 5.000 Besuchungen mehr kalkuliert. Dies erfordert neben (verstärkter) Marketingmaßnahmen eine Angebotserweiterung der Nutzungsmöglichkeiten für den öffentlichen Badebetrieb.

Die Auslastung des Hofwiesenbades ist durch Anpassung der Öffnungszeiten zu erhöhen. Ab dem neuen Sport- und Schuljahr kann im Sportbad dem Geraer Schwimmsport nur noch 80 % der bisherigen Nutzungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Es wird mit jährlichen Mehreinnahmen durch zahlende Besucher i.H.v. 20.000 Euro.

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Page 221: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK

HSK 1.0

MaßnahmenbeschreibungEntscheidung bis: 30.06.2015 22.08.2015Vorbereitung bis: 31.03.2015

M 4241-0.03Umsetzung ab:

Die Entgeltordnung für Sportstätten ist im Hinblick auf die Kostenbeiträge für Fremdnutzungen außerhalb der Geraer Sportvereine zu überarbeiten. Die bisherigen Einnahmen fließen der Elstertal Infraprojekt im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages zu. Im Rahmen der beabsichtigten Übernahme der Zuständigkeit für sämtliche städtischen Immobilien durch den Fachdienst Liegenschaften fallen zunächst die bisherigen Einnahmen dem städtischen Haushalt zu sowie die geplanten Erhöhungsbeträge. Zudem hat der Fachdienst Liegenschaften zukünftig die Aufgabe, die vorhandenen Sportimmobilien (aber auch alle anderen Immobilien) offensiv und wirtschaftlich zu vermarkten. Auf Grundlage der gegenwärtigen Ist-Einnahmen bei der Elstertal Infraprojekt werden für die Sportimmobilien vom Haushalt 2015 an Mehreinnahmen von mindestens 35.000 Euro erwartet.

Die überarbeitete Entgeltordnung für Sportstätten hat eine Regelung zu treffen, in welcher Höhe zukünftig Gebühren für Werbemaßnahmen (Aushänge, Aufsteller usw.) erhoben werden. Es werden Mehreinnahmen von ca. 20.000 Euro erwartet.Die Einnahmen aus Gebühren für Werbemaßnahmen (20.000 Euro) sind im Rahmen der Abrechnung zum Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Infraprojekt "Elstertal" entsprechend zu berücksichtigen. Die weitere Darstellung erfolgt daher im Produkt 1141. D.h., die Infraprojekt "Elstertal" soll aufgefordert werden, entsprechende Einnahmen in Höhe von 20.000 Euro im Einnahmen-/Ausgabenplan entsprechend zu berücksichtigen.

Grundvoraussetzung hierfür ist die vorgesehene Beschlussfassung zur Entgeltordnung "Sportstätten" im Dez. 2014.

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Page 222: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag NEU P 4241-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0

4500 - FD Liegenschaften und Sport

Angestrebt ist, den Geraer Vereinssport (Erwachsenenbereich), an den Betriebskosten bei der Sportstättenbewirtschaftung zu beteiligen. Eine entsprechende Regelung soll in die Sportförderrichtlinie der Stadt Gera aufgenommen werden.

4241 - Sportstätten und BäderVerwaltung

Produkt

Maßnahmenbeschreibung

Produktverantwortlich

Vorbereitung bis: 31.12.2015 01.01.2016P 4241-2.01

Sportförderrichtlinie - Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten

30.09.2015 Entscheidung bis: Umsetzung ab:

212 von 241

Page 223: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme NEU M 5211-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 43100000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt340.461 € 320.000 € 320.000 € 320.000 € 320.000 € 320.000 € 320.000 € 320.000 € 320.000 € 320.000 € 3.220.461 €340.461 € 340.000 € 340.000 € 340.000 € 340.000 € 360.000 € 360.000 € 360.000 € 360.000 € 380.000 € 3.520.461 €

0 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 60.000 € 300.000 €340.461 € 340.000 € 340.000 € 340.000 € 340.000 € 360.000 € 360.000 € 360.000 € 360.000 € 380.000 € 3.520.461 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 60.000 € 300.000 €

HSK 2.0Vorbereitung bis:

M 5211-2.01Maßnahmenbeschreibung

01.01.2019/23Umsetzung ab:

Verwaltung

Die BauGVO gibt einen Gebührenrahmen für die Gebühren in Bausachen vor. Die auf die BauGVO aufbauende interne Gebührenordnung ist mit Blick auf steigende Kosten in den Jahren 2019 und 2023 anzupassen.

30.09.2018/22Entscheidung bis:30.09.2018/22

nach Konsolidierung

4900 - FD BauvorhabenProduktverantwortlichProdukt

Gebührenanpassung gemäß BauGVO

Jahr

5211 - Bauvorhaben

ohne Konsolidierung

Konsolidierungspotential

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte - Verwaltungsgebühren einschließlich Erstattung von Auslagen (Passgebühren, Gebühren für die Erteilung von Bescheiden, u.a. Genehmigung, Ablehnung, Untersagung; Gebühren für die Bauüberwachung; Gebühren für Erlaubnis

KonsolidierungsergebnisKonsolidierungsabweichung

Prognose/Jahresergebnis

213 von 241

Page 224: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme NEU M 5211-2.02verantwortliches Organ

Sachkonto 462100002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

10.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 55.000 €10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 100.000 €

0 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 45.000 €10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 100.000 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 45.000 €

HSK 2.0

nach KonsolidierungKonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Die Stadt Gera wird konsequent Ordnungswidrigkeiten im Baubereich verfolgen und ahnden.

M 5211-2.02

ohne Konsolidierung

laufendEntscheidung bis:Vorbereitung bis:

Bußgeldverfahren im Rahmen der BauordnungVerwaltung

Produkt

laufend

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

laufend

5211 - BauvorhabenProduktverantwortlich 4900 - FD Bauvorhaben

Jahr

MaßnahmenbeschreibungUmsetzung ab:

Ordnungsrechtliche Einzahlungen (Bußgelder, Verwarnungsgelder u. a.)

214 von 241

Page 225: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5412-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 43200000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt322.300 € 322.300 € 322.300 € 322.300 € 322.300 € 322.300 € 322.300 € 322.300 € 322.300 € 322.300 € 3.223.000 €335.800 € 342.100 € 342.100 € 342.100 € 357.100 € 357.100 € 357.100 € 357.100 € 372.100 € 372.100 € 3.534.700 €13.500 € 19.800 € 19.800 € 19.800 € 34.800 € 34.800 € 34.800 € 34.800 € 49.800 € 49.800 € 311.700 €

342.753 € 342.100 € 342.100 € 342.100 € 357.100 € 357.100 € 357.100 € 357.100 € 372.100 € 372.100 € 3.541.653 €6.953 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 6.953 €

20.453 € 19.800 € 19.800 € 19.800 € 34.800 € 34.800 € 34.800 € 34.800 € 49.800 € 49.800 € 318.653 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0Umsetzung ab:

Stadtrat

nach Konsolidierung

Eine erneute Anpassung der Sondernutzungsgebührensatzung ist für die Jahre 2018 und 2022 vorgesehen.30.09.2017/21 Entscheidung bis:

M 5412-0.01

Konsolidierungsergebnis

Prognose/Jahresergebnis

Produkt

31.10.2017/21

Die Sondernutzungsgebührensatzung für öffentliche Straßen, Wege und Plätze der Stadt Gera ist anzupassen - der Fachdienst sieht für 2014 gegenüber 2013 ein Konsolidierungspotential von 13.500 Euro.01.04.2014Vorbereitung bis:

Produktverantwortlich

Jahrohne Konsolidierung

Änderung Sondernutzungsgebührensatzung

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenEntgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und für wirtschaftliche Dienstleistungen

01.01.2018/22

Konsolidierungspotential

Konsolidierungsabweichung

M 5412-0.01

Eine Beschlussfassung des Stadtrates ist für den 30.01.2014 vorgesehen. Die Satzung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2014 nach Genehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt durch Veröffentlichung in Kraft treten.

Für das Jahr 2014 sind Mehreinnahmen in Höhe von 13.700 Euro und ab 2015 in Höhe von 20.000 Euro zu prognostizieren. Im Zuge der Fortführung der Maßnahme ist vorgesehen, im Jahr 2017 (mit Wirkung zum 01.01.2018) als auch im Jahr 2021 (mit Wirkung zum 01.01.2022) eine Überarbeitung der Gebührensätze zur Sondernutzungsgebührensatzung zu veranlassen. Das Konsolidierungspotenzial wird jeweils mit Mehreinnahmen i.H. von 15 Euro veranschlagt. Da die Einnahmen zur Sondernutzung antragsabhängig sind, kann nicht abgeschätzt werden, ob trotz der Erhöhung der Gebühren der geplante Konsolidierungserfolg eintritt.

MaßnahmenbeschreibungVorbereitung bis:

Umsetzung ab:31.01.2014 Entscheidung bis: 31.01.2014Maßnahmenbeschreibung

5412 - Allgemeine Straßenverwaltung4100 - FD Tiefbau und Verkehr

215 von 241

Page 226: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 5413-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 523330002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-2.070.000 € -2.150.000 € -2.230.000 € -2.310.000 € -2.310.000 € -2.310.000 € -2.310.000 € -2.310.000 € -2.310.000 € -2.310.000 € -22.620.000 €-2.070.000 € -2.100.000 € -2.180.000 € -2.260.000 € -2.340.000 € -2.420.000 € -2.500.000 € -2.546.160 € -2.555.570 € -2.635.570 € -23.607.300 €

0 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € -30.000 € -110.000 € -190.000 € -236.160 € -245.570 € -325.570 € -987.300 €-2.205.983 € -2.100.000 € -2.180.000 € -2.260.000 € -2.340.000 € -2.420.000 € -2.500.000 € -2.546.160 € -2.555.570 € -2.635.570 € -23.743.283 €

-135.983 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -135.983 €-135.983 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € -30.000 € -110.000 € -190.000 € -236.160 € -245.570 € -325.570 € -1.123.283 €

HSK

HSK 1.0

M 5413-0.01

nach Konsolidierung

Prognose/Jahresergebnis

Derzeit laufen Abstimmungen zwischen der Stadt Gera und der Landespolizeiinspektion. Im Rahmen dessen sollen Kriterien zur Reduzierung der Beleuchtung definiert werden. Im Ergebnis dessen werden Straßen/Lichtpunkte konzeptionell benannt, an denen Einsparung möglich wären.

Über die Ergebnisse wird im Rahmen des Bau, Umwelt und Verkehrsausschusses im 3. Quartal 2014 berichtet.

Im Jahr 2014 wurden 456 Lichtpunkte abgeschaltet, damit wird eine Einsparung von 13 TEUR erreicht. Dieses Einsparpotential wird in 2015 genutzt, um Lichtpunkte abzubauen, ohne zusätzliche Aufwendungen aus dem laufenden Haushalt. Gleiches erfolgt in den Folgejahren. Ab 2021 kann trotz Abbau von restlichen 56 Lichtpunkten noch ein Betrag von 33.838 Euro eingespart werden, ab 2022 dann jährlich 104.427 Euro.

31.10.2014

Konsolidierungsergebnis

Unterhaltung des Infrastrukturvermögen - Straßenbeleuchtung und SonstigesJahr

Konsolidierungspotential

ohne Konsolidierung

31.05.2014Die Stadt Gera hat für den Zeitraum von 2010 bis 2025 mit der Bietergemeinschaft OTWA/GUD einen Vertrag zum Betrieb der Straßenbeleuchtung abgeschlossen. Hierzu wird eine Vergütung je Lichtpunkt und Jahr gezahlt. Bei Außerbetriebnahme eines Lichtpunktes sind weiterhin 53 % der vereinbarten Vergütung zu bezahlen. Der Vertrag sieht ausschließlich eine komplette Außerbetriebsetzung vor. Bei einer nur stundenweisen Abschaltung, beispielsweise in der Nacht, müsste mit der Bietergemeinschaft eine Vertragsänderung vereinbart werden.

Gegenwärtig befinden sich 11.102 Lichtpunkte im Betrieb, die je Lichtpunkt mit 155,01 Euro vergütet werden (Gesamtaufwand: 1.721.068 Euro jährlich). Unter Berücksichtigung der Vergütung für abgeschaltete Lichtpunkte wäre bei einer Halbierung der Lichtpunkte eine Einsparung von 404.451 Euro möglich.

Die Verwaltung hat durch entsprechende Abstimmung mit der Bietergemeinschaft sowie den Ordnungsbehörden (Polizei, Verkehrsbehörde) festzulegen, auf welche Lichtpunkte unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht zukünftig verzichtet werden kann. Spätestens vom Haushaltsjahr 2015 an ist der heutige Gesamtaufwand haushaltswirksam um 150.000 Euro jährlich zu reduzieren.

MaßnahmenbeschreibungVorbereitung bis:

Konsolidierungsabweichung

laufend

Prüfung Reduzierung StraßenbeleuchtungStadtrat

Produkt 5413 - Bau/Unterhalt StraßenProduktverantwortlich 4100 - FD Tiefbau und Verkehr

Entscheidung bis: Umsetzung ab:

216 von 241

Page 227: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5413-1.01verantwortliches Organ

Sachkonto 522000002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -2.085.490 € -20.854.900 €-2.035.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -1.935.490 € -19.454.900 €

50.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 1.400.000 €-2.237.380 € -3.124.000 € -3.124.000 € -3.124.000 € -3.124.000 € -2.740.000 € -2.740.000 € -2.740.000 € -2.740.000 € -2.740.000 € -28.433.380 €

-201.890 € -1.188.510 € -1.188.510 € -1.188.510 € -1.188.510 € -804.510 € -804.510 € -804.510 € -804.510 € -804.510 € -8.978.480 €-151.890 € -1.038.510 € -1.038.510 € -1.038.510 € -1.038.510 € -654.510 € -654.510 € -654.510 € -654.510 € -654.510 € -7.578.480 €

HSK 1.0

5114 - Verkehrsplanung

laufend Entscheidung bis: laufend

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Konsolidierungspotential

Maßnahmenbeschreibung

Produktverantwortlich

Konsolidierungsergebnis

M 5413-1.01Vorbereitung bis:

Produkt

Konsolidierungsabweichung

4100 - FD Tiefbau und Verkehr

Auszahlungen für Energie / Wasser / Abwasser / Abfall

Kontinuität Gesamtflächen gewidmeter Straßen/Flächen (im Hinblick auf Entwässerungsgebühren)Stadtrat

Jahr

Gesamtfläche der gewidmeten Straßen/Flächen in Baulastträgerschaft der Stadt Gera soll auf dem Niveau 2013 gehalten werden. Neuwidmungen sollen "Einziehungen" entgegen stehen. Finanzielle Auswirkungen sind im Produkt 5413 (keine höheren Entwässerungsgebühren) ausgewiesen.

Die Widmung neuer Verkehrsflächen (aufgrund der rechtlichen Bestimmungen des ThürStrG) soll durch Einziehungen in mindestens gleicher Größenordnung an anderen Stellen (über-) kompensiert werden. Hinsichtlich der Haushaltskonsolidierung ist v.a. die Reduzierung des Gebührensatzes für die Oberflächenentwässerung (soweit vorhanden) von Relevanz (diese reduziert sich für nichtöffentliche Verkehrsflächen von 1,07 EUR/m² auf 0,35 EUR/m²)

Ausgangspunkt für die Erfolgskontrolle dieser HSK-Maßnahme bildet die Summe gewidmeter Verkehrsflächen, für welche die Stadt Entwässerungsgebühren an den ZV Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“ entrichtet, zum 31.12.2013 von 2,4 Mio. Euro. Folgende Entwicklungen sind vorgesehen (jeweils als Saldo an Widmungen/Einziehungen für das jeweilige Jahr):

2014: - 873 m² (= - 716 EUR/p.a.)2015: - 32.230 m² (= - 26.429 EUR/p.a. zzgl. Ergebnis aus 2014)2016 ff.: + 100 m² (= + 82 EUR/p.a. zzgl. der Ergebnisse aus 2014 und 2015)

5413 - Bau/Unterhalt Straßen

Prognose/Jahresergebnis

Umsetzung ab: laufend

217 von 241

Page 228: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 2.0 Gebühren für die Einleitung von Oberflächenwasser (allgemein):--------------------------------------------------------------

Für die doppische Vermögenserfassung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erfolgte im Jahr 2010 eine Befahrung des Straßennetzes und damit eine quadratmetergenaue Erfassung. Nach Vorlage dieser Daten musste jede Straße, die zum Großteil aus mehreren Abschnitten besteht, u.a. im Hinblick des straßenrechtlichen Status intern geprüft werden. Die sich daraus ergebende befestigte öffentliche Gesamtverkehrsfläche ist die Grundlage für die Berechnung der gebührenrelevanten Fläche bzw. für die Erhebung der Benutzungsgebühren für die Einleitung von Oberflächenwasser von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal (ZVME), wobei hier die Flächen jedes Straßenabschnittes zum Abzug kamen, wo eine Kostenbeteiligung i.S. des Thüringer Straßengesetzes stattfand. Diese vorgenannten Kontrollen bzw. Berechnungen waren sehr zeitaufwendig. Aus diesem Grund konnte erst Mitte des Jahres 2014 die bis dato erfolgte Flächenmeldung an den ZVME, die auf einem historischen Wert basierte, welcher lediglich fortgeschrieben wurde, aktualisiert werden. Dennoch sprechen wir zum jetzigen Zeitpunkt immer noch von einer vorläufigen gebührenrelevanten Fläche, da bei einigen Flächenangaben noch kein Konsens zwischen dem ZVME und der Stadt Gera besteht (z.B. Einbezug der WG/GG-Flächen trotz kostenfreier Übergabe der Anlagen an den ZVME oder notwendige Bestandsprüfung, inwieweit Oberflächenentwässerung in die Anlage des ZVME eingeleitet wird). Zudem müssen noch Korrekturen sowohl in der Erfassung als auch in der Bewertung der Straßen vorgenommen werden, die im Moment noch andauern.

Entwicklung der Gebühren für die Einleitung von Oberflächenwasser (für öffentlich gewidmete Verkehrsflächen):

ab 01.01.2005: 0,90 Euro/m²ab 01.01.2007: 1,05 Euro/m²ab 01.01.2009: 1,07 Euro/m²ab Febr. 2015: 1,24 Euro/m²

In Anbetracht der oben dargestellten Gebührenanhebung sowie der Tatsache, dass aufgrund der Vermögenserfassung im Rahmen der Eröffnungsbilanz ein wesentlich größerer Umfang öffentlich gewidmeter Verkehrsflächen (infolge einer genaueren Aufmessung) festgestellt wurde und nunmehr als Berechnungsgrundlage dient, ergibt sich zunächst eine Erhöhung der Entwässerungsgebühren. Zudem erhielt die Stadt Gera am 5. Januar 2015 einen Bescheid über die Nacherhebung von Benutzungsgebühren für die Einleitung von Oberflächenwasser von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 22. Dezember 2014 für den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 in Höhe von 447.266,83 Euro. Gegen diesen Bescheid legte die Stadt Gera fristgerecht Widerspruch ein. Da ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, wurde die Zahlung des geforderten Betrages entsprechend veranlasst. Eine Entscheidung zum Widerspruch liegt bis dato der Stadt Gera nicht vor. Es wurde im beidseitigem Einvernehmen festgelegt, den Widerspruch bis zur Vorlage einer endgültigen gebührenrelevanten Fläche ruhen zu lassen. Dies betrifft auch den Widerspruch zum Nacherhebungsbescheid für das Jahr 2014.

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Page 229: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 2.0 Allerdings ausgehend davon, dass der Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal auch Nachforderungen für die Jahre 2011 bis 2014 stellen wird, wurden Rücklagen gebildet, die auf der Basis der vom ZVME für das Jahr 2010 angesetzte gebührenrelevante Fläche wie folgt eingeschätzt werden: 2011 – 400.000 Euro, 2012 – 396.000 Euro, 2013 – 470.000 Euro und 2014 – 467.000 Euro. Da jedoch noch viele Unbekannte bestehen, sind keine exakten Angaben möglich. Tendenziell ist davon auszugehen, dass die geschätzten Nachforderungsbeträge sich noch minimieren. Allerdings bedarf dies u.a. der Durchsetzung des Änderungsantrages zu den Wohn- und Gewerbegebieten (Vorlage 59/2014 aus November 2014).

Konsolidierungsbemühungen im Rahmen des HSK 2013-2023:------------------------------------------------------

Um trotz der im Febr. 2015 erfolgten Gebührenanhebung - die ohnehin zu einer finanziellen Mehrbelastung der Stadt Gera geführt hätte - eine Reduzierung der Benutzungsgebühren für die Einleitung von Oberflächenwasser von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu erreichen, wird die Notwendigkeit der Vorhaltung öffentlicher Verkehrsflächen systematisch untersucht bzw. - beispielsweise bei Verkehrsflächen, die im Zusammenhang mit dem Rückbau von Großwohnblöcken funktionslos geworden sind - kritisch hinterfragt und bei Vorliegen der entsprechenden straßenrechtlichen Voraussetzungen eingezogen. Erforderlichen "Neuwidmungen" sollen Einziehungen und damit die Reduktion der zu leistenden Entwässerungsgebühren in mindestens gleicher Größenordnung gegenüberstehen. Wenngleich aufgrund der o.g. Gebührenerhöhung im Jahr 2015 im Endergebnis keine Reduzierung der Gesamtsumme zu verzeichnen sein wird, reduziert sich durch die entsprechenden Einziehungen aber die Höhe der Gebührensteigerung; in den Folgejahren wird dann - gegenüber dem Ansatz von 2015 - auch eine Reduzierung sichtbar werden (vorausgesetzt, dass keine erneuten Gebührenanhebungen stattfinden).

Hinsichtlich der Haushaltskonsolidierung ist v.a. der reduzierte Gebührensatz für nicht-gewidmete Verkehrsflächen (0,35 Euro/m² anstatt 1,24 Euro/m²) von Relevanz. Folgende Entwicklungen sind vorgesehen (jeweils Saldo an Widmungen und Einziehungen in dem jeweiligen Jahr):

2014: - 873 m² (= - 776,97 Euro/p.a.)2015: - 32.230 m² (= -28.684,70 Euro/p.a.; zzgl. der Einsparung aus 2014)2016: + 100 m² (= + 89,00 Euro/p.a.; zzgl. der Einsparungen aus 2014 und 2015)

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Page 230: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 5414-0.01verantwortliches Organ

HSK

HSK 1.0

01.11.2015

5414 - Straßenbegleitgrün

MaßnahmenbeschreibungP 5414-0.01

Vorbereitung bis: 30.10.2015

Produktverantwortlich 4800 - FD Stadtgrün

Entscheidung bis: 30.10.2015 Umsetzung ab:Mit der Rückführung des Eigenbetriebes "Geraer Stadtgrün, Forsten und Friedhöfe" ist ab 01.01.2014 die Produktverantwortung für die Bewirtschaftung des Staßenbegleitgrünes inkl. Bankette in die Verantwortung des Fachdienstes Stadtgrün übergegangen. Finanzielle Reserven ergeben sich aus einem effektiven Grünflächenmanagement (z. B. Rodung pflegeintensiver Bepflanzungen). Voraussetzung ist eine vollständige Erfassung aller Flächen und deren Digitalisierung im Grünflächenkataster. In der nächsten Fortschreibung können dazu weitere Aussagen getroffen werden.

Im Rahmen der Zentralisierung der Grünflächenbewirtschaftung im Fachdienst Stadtgrün (Bewirtschaftung aller Grünflächen - vom Straßenbegleitgrün bis Gewässerbegleitgrün) wird das Grünflächenkataster weiterentwickelt. Das Thema "effektiven Grünflächenmanagement" bzw. "Grünflächenkataster" ist Bestandteil der analytischen Stellenbemessung im Fachdienst Stadtgrün (durch die REFA Consulting GmbH). Ergebnisse sind für 12/2014 vorgesehen und werden entsprechend finanziell berücksichtigt.

Prüfung von Einspar-/Synergieeffekten nach der Digitalisierung des FlächenkatastersVerwaltung

Produkt

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Page 231: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme NEU M 5414-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 523340002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-194.075 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -300.000 € -2.894.075 €-194.075 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -2.309.075 €

0 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 585.000 €-194.075 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -235.000 € -2.309.075 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 65.000 € 585.000 €

HSK 2.0

Prognose/Jahresergebnis

Vorbereitung bis:

Produktverantwortlich 4800 - FD Stadtgrün

Konsolidierungsergebnis

jeweils 30.09.M 5414-2.01

Budgetierung Unterhaltung des Infrastrukturvermögen - Straßenbegleitgrün

Jahr

Produkt 5414 - Straßenbegleitgrün

Konsolidierungspotential

Maßnahmenbeschreibung

ohne Konsolidierung

Verwaltung

Für die Unterhaltung des Infrastrukturvermögen (Straßenbegleitgrün) wird auf Basis des Jahresergebnisses 2014 ein Budget festgelegt.Entscheidung bis: jeweils 31.12. Umsetzung ab: jeweils 01.01.

Konsolidierungsabweichung

nach Konsolidierung

Unterhaltung des Infrastrukturvermögen - Straßenbegleitgrün

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Page 232: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5452-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 523300002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-750.000 € -750.000 € -750.000 € -750.000 € -750.000 € -750.000 € -750.000 € -750.000 € -750.000 € -750.000 € -7.500.000 €-600.000 € -600.000 € -600.000 € -600.000 € -600.000 € -600.000 € -600.000 € -600.000 € -600.000 € -600.000 € -6.000.000 €150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 1.500.000 €

-509.411 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -5.009.411 €90.589 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 990.589 €

240.589 € 250.000 € 250.000 € 250.000 € 250.000 € 250.000 € 250.000 € 250.000 € 250.000 € 250.000 € 2.490.589 €

HSK

HSK 1.0

4100 - FD Tiefbau und Verkehr

Erarbeitung Winterdienstkonzept

Unterhaltung des Infrastrukturvermögen - StraßenJahr

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Konsolidierungspotential

Entscheidung bis:

5452 - Winterdienst

M 5452-0.01Vorbereitung bis: 31.05.2014

Konsolidierungsergebnis

Prognose/Jahresergebnis

Maßnahmenbeschreibung31.05.2014

Konsolidierungsabweichung

Umsetzung ab:

VerwaltungProduktProduktverantwortlich

01.11.2014Verzicht / erhebliche Einschränkung der Winterdienstleistungen im Bereich der C-Straßen; entsprechende Beschilderung zum "eingeschränkten/kein Winterdienst" sind erforderlich Einsparung ca. 150.000 EURDerzeit wird durch den Fachdienst Tiefbau und Verkehr ein Konzept zum Winterdienst erarbeitet. Dieses wird im 2. Quartal 2014 dem Bau, Umwelt und Verkehrsausschuss vorgestellt.

Die vorgesehenen (durchschnittlichen) Konsolidierungseffekte basieren auf dem durchschnittlichen Aufwand der letzten Jahre.

Die noch im Winter 2013/ 2014 ausgeführten 10 Hauptstreustrecken wurden in der Vergabe für den Winter 2014/ 2015 auf 8 Streustrecken verringert. Nach Auswertung des Winterdienstes 2014/2015 erfolgt unter Einbeziehung des Bau, Umwelt und Verkehrsausschuss die Erarbeitung des Winterdienstkonzeptes.

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Page 233: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5461-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 43200000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt690.000 € 690.000 € 690.000 € 690.000 € 690.000 € 690.000 € 690.000 € 690.000 € 690.000 € 690.000 € 6.900.000 €690.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 7.620.000 €

0 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 720.000 €770.120 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 770.000 € 7.700.120 €80.120 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 80.120 €80.120 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 800.120 €

HSKHSK 1.0

HSK 2.030.09.2015 Entscheidung bis:

5461 - ParkeinrichtungenProdukt

ohne Konsolidierung

Konsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung

4100 - FD Tiefbau und Verkehr

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenEntgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und für wirtschaftliche Dienstleistungen

Jahr

Konsolidierungspotential

Schaffung weiterer kostenpflichtiger Parkplätze

nach Konsolidierung

Maßnahmenbeschreibung

M 5461-0.01

Vorbereitung bis:

An der "Brötchentaste" wird festgehalten.

Das Konsolidierungsergebnis wird durch Schaffung weiterer kostenpflichtiger Parkstellflächen gesichert. Die entsprechend geänderte Parkraumverordnung wird im 3. Quartal 2014 in die Beratungsfolge des Stadtrates eingebracht. Entsprechende finanzielle Mittel für die Beschaffung von Parkscheinautomaten sind in den Haushaltsplan 2015 zu berücksichtigen.

Zusätzlichen gebührenpflichtigen Parkstellflächen in der Amthorstraße, Zabelstraße und Schloßstraße sind realisiert. Im November 2014 wird die neue Verkehrsorganisation in der Zschochernstraße in Betrieb gehen.

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

Umsetzung ab: 01.03.2016M 5461-0.01

Produktverantwortlich

Umsetzung ab: 01.11.2014

Durch private Parkplätze mit geringeren Gebühren (bspw. Stadtgraben, Breitscheidstraße) sind die Gebühreneinnahmen grundsätzlich als rückläufig zu bewerten. Am Parkplatz Ecke F.-Mehring-Straße/ Zabelstraße wird eine Bewirtschaftung geprüft. Dafür sind Grünschnitt-, Instandsetzungs- und Markierungsarbeiten notwendig. Die Realisierung könnte im 2. Quartal 2015 angeschlossen werden. Die Ausweisung von Gebührenparkplätzen in der westlichen Küchengartenallee wird aufgrund der angespannten Parkplatzsituation in Untermhaus als nicht sinnvoll betrachtet. Weiter soll durch verstärkte Präsenz von Ordnungskräften das Konsolidierungsziel, welches auf dem vorläufigen Jahresergebnis 2014 festgeschrieben wird, gesichert werden.

31.12.2015

Vorbereitung bis:Verzicht auf die "Brötchentaste", da diese zu Mindereinnahmen von ca. 30.000 EUR geführt hätte.

Verwaltung

31.05.2014 Entscheidung bis: 31.05.2014

223 von 241

Page 234: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5471-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto

Saldo:4144200057100000 (alt)

54110000 (neu)

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-2.500.000 € -2.500.000 € -2.500.000 € -2.500.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -10.000.000 €-2.500.000 € -2.500.000 € -2.500.000 € -2.500.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -10.000.000 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €-1.067.223 € -2.884.000 € -2.906.000 € -3.168.000 € -3.319.000 € -3.558.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € -16.902.223 €1.432.777 € -384.000 € -406.000 € -668.000 € -3.319.000 € -3.558.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € -6.902.223 €1.432.777 € -384.000 € -406.000 € -668.000 € -3.319.000 € -3.558.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € -6.902.223 €

HSKHSK 1.0

MaßnahmenbeschreibungM 5471-0.01

Produktverantwortlich

Stadtrat

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

Konsolidierungsergebnis

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

4100 - FD Tiefbau und Verkehr

Teilfortschreibung des Nahverkehrsplanes 2015 - 2018 für das Stadtgebiet Gera

30.06.2015 Umsetzung ab:

Produkt

Vorbereitung bis: 30.04.2015 Entscheidung bis:

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom LandZins- und sonstige Finanzauszahlungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen

Einstellung der Verlustausgleichzahlungen ÖPNV

Konsolidierungspotential

5471 - Öfftl. Personennahverkehr

Der geplante anteilige ÖPNV-Verlustausgleich der Stadt Gera für die Jahre 2014 ff. in Höhe von jährlich 2,5 Mio. Euro wurde im Haushalt berücksichtigt. Der "Einspareffekt" im Vergleich zum Jahr 2013 (Nachtrag) in Höhe von 1,0 Mio. Euro wird nicht beim "Konsolidierungserfolg" berücksichtigt (grau untersetzt).

Am 06.03.2014 wird die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes 2014-2018 in den Stadtrat eingebracht. Dieser Rahmenplan für die Fortentwicklung des Geraer ÖPNV wird konkrete Maßnahme zur Verringerung des finanziellen Aufwandes für den ÖPNV darstellen, damit dieser sich gemäß des Thüringer ÖPNV-Gesetzes stärker an der finanziellen Leistungsfähigkeit der städtischen Beteiligungsunternehmen und der Stadt Gera orientiert.

Entsprechend des Schreibens des Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (TMBLV) vom 16.12.2013 ist bis März durch die Stadt Gera eine Beschlussfassung des Nahverkehrsplanes 2014-2018 zu sichern. Dies ist Voraussetzung für die Auszahlung der ersten Abschlagszahlung der Finanzhilfe (3.015.720 Euro) an den Aufgabenträger Stadt Gera und entsprechende Weiterleitung an den Geraer Verkehrsbetrieb GmbH im April 2014.

01.10.2015

Jahr

224 von 241

Page 235: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 2.0 Auszug Beschluss-Vorlage Drucksachen-Nr. 26/2015 (Gemeinsamer Nahverkehrsplan der Stadt Gera und des Landkreises Greiz; Teilfortschreibung 2015 – 2018 für das Stadtgebiet Gera):

Der Nahverkehrsplan soll gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 ThürÖPNVG die mittel- und langfristigen Entwicklungsziele des ÖPNV innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Aufgabenträgers darstellen. Grundlage hierfür ist die bestehende Fortschreibung des Gemeinsamen Nahverkehrs-plans der Stadt Gera und des Landkreises Greiz, welche nunmehr aktualisiert bzw. angepasst werden soll. Darüber hinaus bauen verkehrspolitischen Ziele der Stadt Gera auf folgenden Planwerken auf: - Landesentwicklungsprogramm (LEP) 2025 des Freistaats Thüringen,- Fortschreibung 2013 – 2017 des Nahverkehrsplans für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Freistaat Thüringen,- Rahmenplan der Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen (VMT; vgl. Beschluss-Nr. 47/2013 vom 04.07.2013),- wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Gera 2020 (vgl. Beschluss-Nr. 101/2009, 1. Ergänzung vom 02.12.2010) und- Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Gera – Fortschreibung 2010 (vgl. Beschluss-Nr. 36/2011 vom 06.10.2013).

Kernpunkt des Angebotskonzepts ist eine Differenzierung des Verkehrsnetzes nach Linien, welche einerseits innerhalb dicht bebauter Stadtbereiche verkehren und eine hohe Fahrgastnachfrage bzw. ein hohes Fahrgastpotential erschließen, und andererseits die ländlich geprägten und eher dünn besiedelten Ortsteile bedienen. Dementsprechend kommen den verschiedenen Linientypen unterschiedliche Aufgaben zu. Während letztere der Sicherstellung der Daseinsvorsorge (insbesondere die Schülerbeförderung) dienen, soll das Angebot auf stark nachgefragten Achsen in Kombination mit den übrigen Verkehrsträgern des Umweltverbunds als attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr ausgebaut werden. Die Bedienungshäufigkeiten wurden diesen Festlegungen folgend mit 7,5, 15, 30 oder 60 Minuten definiert; der Stundentakt bildet dabei das Grundangebot auch in ländlich geprägten Bereichen. Insbesondere die Heterogenität der Schulstandorte sowie deren Unterrichtszeiten haben in der jüngsten Vergangenheit deutlich gemacht, dass ein 120-Minuten-Takt im Tagesverkehr (montags – freitags) als nicht ausreichend angesehen werden kann.

Darüber hinaus sind zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des StPNV – insbesondere im Betriebs-zweig „Stadtbusverkehr“ – Maßnahmen zur Verringerung der Kosten der Leistungserstellung bei möglichst geringer Betroffenheit der Fahrgäste vorgesehen, beispielsweise durch den Abbau von Parallelverkehren oder Überangeboten. Stellvertretend seien hier Anpassungen auf den Korridoren der Linien 10/11 (Reußpark – Heinrichstraße – Hammelburg/Weißig), 12/25 (Heinrichstraße – Zschippern/Bf. Zwötzen) oder 19/26 (Heinrichstraße – Naulitz/Bieblach-Ost Kaufpark) erwähnt. Bedarfsorientierte Bedienformen ergänzen konventionelle, linien- und fahrplangebundene Angebotsformen des ÖPNV und sichern somit auch zu nachfrageschwachen Zeiten die Erreichbarkeit abseits der Hauptachsen gelegener Bereiche bei gleichzeitig verringerten Kosten.

Durch Vorschläge zur Anpassung von Linienläufen (z.B. auf den Achsen Stadtzentrum – Reuß-park, Lusan – Zwötzen, Stadtzentrum – Ferberturm oder Reußpark – Untermhaus) sollen bestehende Angebotsdefizite abgebaut werden. Dabei werden folgende Zielstellungen verfolgt, die einerseits zur Erhöhung der Attraktivität des StPNV, andererseits aber auch zum Abbau von Zugangsbarrieren gerade für ältere und/oder mobilitätseingeschränkte Personen beitragen sollen:- Verringerung der Umwegigkeit von Fahrten, so dass sich in der Folge auf einigen Relationen (insbesondere Tangentialverbindungen) spürbare Fahrtzeitverkürzungen ergeben,- Verkürzung der Zugangszeiten zum StPNV und Abbau von Erschließungsdefiziten durch die Anlage neuer Haltestellen oder- Reduktion der Umsteigehäufigkeiten.Das Angebotskonzept umfasst ein Leistungsvolumen von ca. 3,25 Mio. Fpl.-km/Jahr, von denen dem Betriebszweig „Straßenbahn“ 1,2 Mio. Fpl.-km/Jahr und dem „Stadtbus“ 2,05 Mio. Fpl.-km/Jahr zugeordnet werden können. Darüber hinaus sind Anpassungen im Zusammenhang mit derzeit nicht absehbaren strukturellen Entwicklungen möglich; dies gilt gleichermaßen für Angebotsanpassungen infolge von Nachfragerückgängen.Neben den vorgesehenen Angebotsanpassungen sind in der Fortschreibung des Nahverkehrs-plans für den Zeitraum bis 2018/19 folgende investive Vorhaben mit höchster Priorität vorgesehen:- Umgestaltung der Wiesestraße, verbunden mit der Sanierung der Gleis- und Bahnstrom-anlagen,- Neuanschaffung von sechs Straßenbahnfahrzeugen mit einer ausreichenden Kapazität für den bevorzugten Einsatz auf der Linie 3 (Lusan/Zeulsdorf – Stadtzentrum – Bieblach-Ost),- regelmäßige Ersatzbeschaffungen im Bereich der Busflotte sowie- Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen außerhalb des Stadtbahn-programms Stufe II, d.h. insbesondere auf nachfragestarken Buslinien.

Neben der Sicherung der dauerhaften Verfügbarkeit der Infrastruktur im Straßenbahnnetz sowie einer Verringerung von Aufwendungen der sehr wartungs- und instandhaltungsintensiven Tatra-Straßenbahnfahrzeuge wird darüber hinaus die Zielstellung verfolgt, der in § 8 (3) des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) verankerten Verpflichtung zur Schaffung eines vollständig barrierefreien ÖPNV bis zum Jahr 2022 nachzukommen.

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Page 236: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag umgesetzt P 5511-0.01umgesetzt P 5511-0.02umgesetzt P 5511-0.03umgesetzt P 5511-0.04

verantwortliches Organ

5414 - Straßenbegleitgrün

Sachkonto alle2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -2.031.670 € -20.316.700 €-2.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -1.031.670 € -11.316.700 €

0 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 9.000.000 €-2.171.990 € -2.250.000 € -2.306.870 € -2.348.200 € -2.385.050 € -2.443.870 € -2.477.470 € -2.488.990 € -2.481.570 € -2.492.590 € -23.846.600 €

-140.320 € -1.218.330 € -1.275.200 € -1.316.530 € -1.353.380 € -1.412.200 € -1.445.800 € -1.457.320 € -1.449.900 € -1.460.920 € -12.529.900 €-140.320 € -218.330 € -275.200 € -316.530 € -353.380 € -412.200 € -445.800 € -457.320 € -449.900 € -460.920 € -3.529.900 €

HSK

Konsolidierungspotential

P 5511-0.01-04

4800 - FD Stadtgrün

30.04.2014 Entscheidung bis: 30.04.2014Nr. 69Reduzierung Grünpflege - keine zusätzliche Pflegestützpunkte in Ortsteilen. Das von der Verwaltung erarbeitete Stützpunktkonzept wird ab 2015 umgesetzt.

Vorbereitung bis:

Konsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungsabweichungPrognose/Jahresergebnis

Überarbeitung Sondernutzungsatzung für Grünflächen

Jahr

Produkt 5511 - Grün- und Parkanlagen

Produktverantwortlich

Konzept Ortsteilpflege ab 2015

Verwaltung

Vermarktung nachwachsender RohstoffeReduzierung der Pflegestandards

Umsetzung ab: 01.01.2015

226 von 241

Page 237: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

HSK 1.0

HSK 2.0 Nr. 70Das ursprünglich prognostizierte Einsparpotential ist auf 30.000 Euro zu reduzieren.

Nr. 71Das Pilotprojekt hat sich nicht bewährt.

Nr. 69"Die bisherigen Pflege in den Ortsteilen (Grün, Wanderwege, Bachläufe, Bankettreinigung, etc.) erfolgte über ABM-Kräfte in 13 Stützpunkten der Eingemeindungen. Die Finanzierung wurde bis 2013 über unterschiedliche Produkte (5413/Fachdienst 4100; 1141/Fachdienst 4500; 5374 und 5541/Fachdienst 4200) im Haushalt veranschlagt. Ab 2014 erfolgt ausschließlich eine Veranschlagung im Produkt 5511.Das geplante Stützpunktkonzept ist vor dem Hintergrund der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Gera nicht umsetzbar. Zur Sicherstellung der Ortsbildpflege ab 2015 ist die voraussichtliche Kostenentwicklung der ABM-Kräfte ab 2015 (Personal- und Sachkosten und förderfähige Leistungen) der alternativen Fremdvergabe der Leistungen der Ortsbildpflege gegenüber zu stellen. Dieses wird im Rahmen einer Beratung der Ortsteilbürgermeister vorgestellt, um bis zum Ende des 2. Quartals 2014 eine Entscheidung zur Ortsbildpflege ab 2015 treffen zu können.

Nr. 70Ab 2014 werden alle Rasenflächen über 3.000 qm Flächengröße nur noch 3 x jährlich ausschließlich gemulcht, d.h. keine Grasaufnahme, kein Transport, keine Entsorgung (Projekt "Mulchmahd"). Dabei liegt das Pflegeniveau unter der guten fachlichen Praxis ( 5 x jährlich Pflegegänge mit Grasaufnahme). Zu erwarten sind eingeschränkte Nutzungen der Flächen durch verbleibendes Material, einhergehende Geruchsbelästigung und optische Beeinträchtigungen (eingeschränkter Erholungswert). Es ergibt sich ein jährliches Einsparpotential in Höhe von 60.000 Euro. Die Jahresausschreibung ist für das 1. Quartal 2014 vorgesehen.Darüber hinaus soll ab 2015 die Mulchmahd auch in der Eigenbewirtschaftung angewandt werden. Dadurch ergibt sich ein zusätzliches Konsolidierungspotential in Höhe von 15.000 Euro.Im Rahmen von Nachverhandlungen zum bestehenden Vertrag (Reduzierung Papierkorbentleerung und Hundetoiletten; geringere Pflege auf zugewiesenen städtischen (Zusatz-) Flächen mit der Lebenshilfe Werkstätten Gera GmbH haben sich Einspareffekte für den Haushalt (2014 in Höhe von 5.000 Euro und ab 2015 in Höhe von 10.000 Euro) ergeben. Der Vertragsabschluss ist für Ende Januar vorgesehen.Ab dem Jahr 2014 werden die Wechselflorflächen (Frühjahrs- und Sommerblumen) zu extensiven Dauerbepflanzungen (Stauden, Gräser, Gehölze) umgewandelt. Bzw. findet ein Rückbau von Flächen und Einstellung von Sonderprojekten (z.B. Entente Florale, 30 Pflanztürme, 16 Blumenampeln Sorge, Pflanzschalen Heinrichstraße) statt. Es ergibt sich ein Konsolidierungspotential ab 2014 in Höhe von jährlich 12.000 Euro (10.000 Euro im Sachkonto 52440000 und 2.000 Euro im Sachkonto 52320000).Insbesondere für repräsentative städtische Flächen sind Sponsoren für o. g. Sonderprojekte zu akquirieren.

Nr. 71Ab 2014 ist eine Vermarktung nachwachsender Rohstoffe wie Laub, Gras sowie Holzhackschnitzel aus der Baumpflege vorgesehen. Im Ergebnis dessen werden durch den Verkauf von Landschaftspflegematerial (LPM - Hackschnitzel aus der Baumpflege) jährliche Erträge in Höhe 3.500 Euro erzielt. Außerdem können Entsorgungskosten durch Verwertung von Grasschnitt in der Biogasanlage Aga (abzüglich Transportkosten) in Höhe von 7.500 Euro reduziert werden. Letztendlich sind im Rahmen dieses Pilotprojektes Einsparungen bei der Laubentsorgung in Höhe von 2.500 Euro vorgesehen.

Nr. 72Die Sondernutzungssatzung für Grünanlagen wird gegenwärtig überarbeitet. In Folge dessen werden Mehrerträge für das Jahr 2014 in Höhe von 500 Euro und ab dem Jahr 2015 in Höhe von jährlich 3.000 Euro. Die Beschlussvorlage wird im 3. Quartal 2014 in den Stadtrat eingebracht.

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Page 238: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme NEU M 5511-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 43200000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt28.492 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 253.492 €28.492 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 35.000 € 35.000 € 35.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 343.492 €

0 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 90.000 €28.492 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 35.000 € 35.000 € 35.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 343.492 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 90.000 €

HSK 2.0

M 5511-2.01

Konsolidierungspotential

Kontinuierliche Anpassung der Sondernutzungsgebührensatzung (Grünflächen)Stadtrat5511 - Grün- und Parkanlagen4800 - FD Stadtgrün

Jahrohne Konsolidierung

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenEntgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und für wirtschaftliche Dienstleistungen

ProduktProduktverantwortlich

jeweils 30.06.2017/20

Konsolidierungsergebnis

01.01.2018/21Entscheidung bis:

Prognose/Jahresergebnis

nach Konsolidierung

Konsolidierungsabweichung

MaßnahmenbeschreibungVorbereitung bis:

Die Sondernutzungsgebührensatzung für Grünflächen ist aller 3 Jahre anzupassen.jeweils 30.09.2017/20 Umsetzung ab:

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Page 239: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme NEU M 5511-2.02verantwortliches Organ

Sachkonto 523200002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

-224.907 € -380.000 € -360.000 € -360.000 € -360.000 € -360.000 € -360.000 € -360.000 € -360.000 € -360.000 € -3.484.907 €-224.907 € -274.150 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -2.659.057 €

0 € 105.850 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 825.850 €-224.907 € -274.150 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -270.000 € -2.659.057 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 105.850 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 90.000 € 825.850 €

HSK 2.0 Für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen wird auf Basis des Jahresergebnisses 2014 zzgl. des Unterhalts von öffentlichen Grün an Gewässern 2. Ordnung ein Budget festgelegt. In diesem Rahmen ist das Ehrenamt (weiter) einzubeziehen (Bürgerinitiativen, Vereine, Baumpatenschaften, Müllsammelaktionen) und (u.a. durch die AG Bürgerhaushalt) weiter auszubauen.

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 5511-2.02

Vorbereitung bis: jeweils 30.09. Entscheidung bis: jeweils 31.12. jeweils 01.01.

Konsolidierungspotential

5511 - Grün- und Parkanlagen

Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen

Verwaltung

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Budgetierung für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen unter Einbeziehung des Ehrenamts

Produktverantwortlich 4800 - FD StadtgrünProdukt

Prognose/Jahresergebnis

Jahr

Umsetzung ab:

229 von 241

Page 240: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 5531-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 43200000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt290.000 € 290.000 € 290.000 € 290.000 € 290.000 € 290.000 € 290.000 € 290.000 € 290.000 € 290.000 € 2.900.000 €440.000 € 440.000 € 440.000 € 440.000 € 440.000 € 590.000 € 590.000 € 590.000 € 590.000 € 590.000 € 5.150.000 €150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 2.250.000 €217.104 € 365.000 € 440.000 € 440.000 € 440.000 € 590.000 € 590.000 € 590.000 € 590.000 € 590.000 € 4.852.104 €

-222.896 € -75.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -297.896 €-72.896 € 75.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 300.000 € 1.952.104 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

VerwaltungProdukt

Vorbereitung bis: 30.06.2015

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Konsolidierungsabweichung

Entscheidung bis:Maßnahmenbeschreibung

M 5531-0.01

5531 - Friedhöfe und Bestattungen

Umsetzung ab: 01.01.2016

Produktverantwortlich 4800 - FD Stadtgrün

Jahr

Überarbeitung Friedhofsgebührensatzung

Die Gebührensatzung wird bis spätestens 05/2015 dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

Eine weitere Gebührenanpassung ist in 2018 mit Wirkung für das Jahr 2019 vorzubereiten. In diesem Zusammenhang sind weitere 150.000 Euro Mehreinnahmen zu prognostizieren. Alternativ ist eine entsprechende Kostenreduzierung vorzusehen.

Konsolidierungsergebnis

Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenEntgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und für wirtschaftliche Dienstleistungen

nach Konsolidierung

31.10.2015

Die Gebührensatzung wird derzeit überarbeitet. Eine notwenige Änderung der Friedhofssatzung wird parallel dazu vorbereitet. Die Einbringung der Vorlagen ist für das 4. Quartal 2014 vorgesehen. Ab 2015 sind danach Mehreinnahmen (Gebührenanpassungen für Beisetzungen, Benutzung Feierhalle, Umbettungen, Grabberäumungen, Exhumierungen, Überführungen) in Höhe von jährlich 150.000 Euro zu prognostizieren.

Anpassung der Gebührensatzung für Friedhof um das Jahresergebnis lediglich in Höhe von 230.200 Euro auszuweisen, welches dem Anteil am öffentlichen Grün auf Friedhöfen entspricht.

ohne Konsolidierung

230 von 241

Page 241: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag NEU P 5531-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0Entscheidung bis:

Tierfriedhof der Stadt GeraVerwaltung

Produkt 5531 - Friedhöfe und BestattungenProduktverantwortlich 4800 - FD Stadtgrün

MaßnahmenbeschreibungP 5531-2.01

31.12.2015Die Bestattung von Haustieren auf kommunalen Friedhöfe ist zu prüfen. Hierbei sind insbesondere der rechtliche Rahmen sowie die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen darzustellen.

Umsetzung ab:Vorbereitung bis: 30.09.2015 01.07.2016

231 von 241

Page 242: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag in Umsetzung P 5532-1.01verantwortliches Organ

HSK 1.001.01.2016

Das Krematorium ist in städtischer Trägerschaft nicht kostendeckend zu betreiben. Der gegenwärtige Zuschussbedarf umfasst bis zum Jahr 2021 noch im erheblichen Umfang einen degressiven Kapitaldienst. Die Verwaltung sollte unverzüglich Verhandlungen mit regionalnahen Mitbewerbern oder anderen Interessenten führen, um das Krematorium zu veräußern, ein Betriebsübergang nach § 613a BGB zu bewirken und damit den städtischen Haushalt wirksam zu entlasten.

Die derzeitige Kreditbelastung (Sparkassenkredit + KfW-Kredit) liegt noch bei 1.757.560,34 EUR (jährl. Tilgung 281.213,26 EUR). Bei gleichbleibenden Tilgungsraten läuft der Kredit noch bis 2019. Eine vorzeitige Auflösung würde Vorfälligkeitszinsen bedingen. Die Höhe kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.

Entscheidung bis:30.06.2015 30.09.2015

5532 - Krematorium

Umsetzung ab:Vorbereitung bis:

4800 - FD Stadtgrün

MaßnahmenbeschreibungP 5532-1.01

Produktverantwortlich

Betreibung KrematoriumVerwaltung

Produkt

232 von 241

Page 243: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag NEU P 5541-2.01verantwortliches Organ

HSK 2.0

Produktverantwortlich

Prüfung Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Gera

5541 - Naturschutz und Landschaftspflege

30.09.2015

VerwaltungProdukt

Es ist zu prüfen, ob öffentliches Grün zukünftig unter den Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Gera fällt. Die Regelungen der Bauleitplanung sind zu beachten.

4200 - FD Umwelt

Umsetzung ab:Maßnahmenbeschreibung

Entscheidung bis: 01.01.2016Vorbereitung bis: 30.06.2015P 5541-2.01

233 von 241

Page 244: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Prüfauftrag NEU P 5541-2.02verantwortliches Organ

HSK 2.0Entscheidung bis: 30.09.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Höhe Kostenerstattung für Ersatzpflanzungen gemäß Baumschutzsatzung (Ablöse)Verwaltung

Produkt 5541 - Naturschutz und LandschaftspflegeProduktverantwortlich 4200 - FD Umwelt

Die Höhe der Kostenerstattung für Ersatzpflanzungen gemäß Baumschutzsatzung ist zu kalkulieren (u.a. einschließlich Fertigstellungs- und Entwicklungspflege).

MaßnahmenbeschreibungP 5541-2.02

30.06.2015Vorbereitung bis:

234 von 241

Page 245: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme NEU M 5732-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 44110000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt17.100 € 17.100 € 17.100 € 17.100 € 17.100 € 17.100 € 17.100 € 17.100 € 17.100 € 153.900 €17.100 € 17.100 € 57.100 € 57.100 € 57.100 € 62.100 € 62.100 € 62.100 € 67.100 € 458.900 €

0 € 0 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 45.000 € 45.000 € 45.000 € 50.000 € 305.000 €17.100 € 17.100 € 57.100 € 57.100 € 57.100 € 62.100 € 62.100 € 62.100 € 67.100 € 458.900 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 0 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 45.000 € 45.000 € 45.000 € 50.000 € 305.000 €

HSK 2.031.12.2015/18 Entscheidung bis:

Jahr

Privatrechtliche LeistungsentgelteMieten und Pachten

30.06.2016/19 Umsetzung ab: 01.01.2017/20

Durchführung Märkte durch DritteVerwaltung

Produkt 5732 - BgA MarktProduktverantwortlich 3600 - FD Kultur

Die Stadt Gera wird die Durchführung der Wochenmärkte an einen Dritten ab 2017 für jeweils 3 Jahre vergeben.

ohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 5732-2.01

Vorbereitung bis:

235 von 241

Page 246: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme NEU M 5732-2.02verantwortliches Organ

Sachkonto4415000043200000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt481.260 € 481.260 € 481.260 € 481.260 € 481.260 € 481.260 € 481.260 € 481.260 € 481.260 € 4.331.340 €481.260 € 481.260 € 481.260 € 529.390 € 529.390 € 529.390 € 582.840 € 582.840 € 582.840 € 4.780.470 €

0 € 0 € 0 € 48.130 € 48.130 € 48.130 € 101.580 € 101.580 € 101.580 € 449.130 €481.260 € 481.260 € 481.260 € 529.390 € 529.390 € 529.390 € 582.840 € 582.840 € 582.840 € 4.780.470 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €0 € 0 € 0 € 48.130 € 48.130 € 48.130 € 101.580 € 101.580 € 101.580 € 449.130 €

HSK 2.0

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung

Produktverantwortlich 3600 - FD Kultur

Privatrechtliche Leistungsentgelte (Eintrittsgelder für kulturelle oder sportliche Veranstaltungen und Einrichtungen)Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge (soweit diese nicht in einem Sonderposten zu erfassen sind) und ähnliche Entgelte, KostenerstattungenEntgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und für wirtschaftliche Dienstleistungen

30.06.2017/20

Anpassung MarktgebührenStadtrat

Produkt 5732 - BgA Markt

M 5732-2.02Vorbereitung bis: Entscheidung bis: 30.09.2017/20 Umsetzung ab: 01.01.2018/21

Die Marktentgelte sind regelmäßig anzupassen. Eine entsprechende Änderung der Marktgebührensatzung, einschließlich einer entsprechenden Erhöhungen der Standgebühren für Großveranstaltungen, ist mit Wirkung ab 01.01.2018 ff. sowie 01.01.2021 ff. vorgesehen.

236 von 241

Page 247: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 5751-1.01verantwortliches Organ

Sachkonto 54190000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt-127.900 € -127.900 € -127.900 € -127.900 € -127.900 € -127.900 € -127.900 € -127.900 € -127.900 € -127.900 € -1.279.000 €-127.900 € -60.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -187.900 €

0 € 67.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 1.091.100 €-127.056 € -60.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -187.056 €

844 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 844 €844 € 67.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 127.900 € 1.091.944 €

HSK

HSK 1.0

HSK 2.0

01.01.2015

Reduzierung Zuschuss an den Tourismus e.V.Stadtrat5751 - Förderung des TourismusProdukt

Produktverantwortlich

MaßnahmenbeschreibungM 5751-1.01

Vorbereitung bis:

3600 - FD Kultur

Die Tourismusförderung ist zwar eine freiwillige Aufgabe, soll aber die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt voran bringen. Die Aufgabe ist bereits ausgelagert und wird durch einen Zuschuss an den Gera Tourismus e.V. finanziert. Die Stadt deckt diese Aufwendungen zukünftig im Rahmen der Mehreinnahmen durch die deutliche Erhöhung der Grundsteuer B.In Abhängigkeit von den Ergebnissen des Interessensbekundungsverfahrens zum Kultur- und Kongresszentrum (vgl. Ausführungen im Produkt 2812) können Mitarbeiter/innen für Aufgaben der Tourismusförderung zur Verfügung stehen. Der Zuschuss an den Gera Tourismus e.V. soll in diesem Zusammenhang ab dem Jahr 2015 auf 60.000 Euro reduziert werden.

Durch Einstellung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes des Tourismus e.V. ist der entsprechende städtische Zuschuss vollständig zu streichen. Die Aufgabenübertragung erfolgt an die Geraer Kultur gGmbH (Produkt 2812).

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Sonstige

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

31.12.2014 Entscheidung bis: 31.12.2014 Umsetzung ab:

237 von 241

Page 248: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme umgesetzt M 6111-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto401100004012000040130000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt36.954.895 € 37.778.700 € 38.546.500 € 39.321.400 € 39.321.400 € 39.321.400 € 39.321.400 € 39.321.400 € 39.321.400 € 39.321.400 € 388.529.895 €40.874.410 € 41.602.660 € 42.269.830 € 42.948.840 € 43.639.900 € 43.639.900 € 44.343.240 € 45.787.690 € 46.529.280 € 47.284.110 € 438.919.861 €

3.919.515 € 3.823.960 € 3.723.330 € 3.627.440 € 4.318.500 € 4.318.500 € 5.021.840 € 6.466.290 € 7.207.880 € 7.962.710 € 50.389.966 €36.059.823 € 39.177.400 € 39.777.500 € 40.393.930 € 41.084.510 € 41.464.800 € 41.848.700 € 42.236.150 € 42.627.200 € 43.022.000 € 407.692.013 €-4.814.587 € -2.425.260 € -2.492.330 € -2.554.910 € -2.555.390 € -2.175.100 € -2.494.540 € -3.551.540 € -3.902.080 € -4.262.110 € -31.227.848 €

-895.072 € 1.398.700 € 1.231.000 € 1.072.530 € 1.763.110 € 2.143.400 € 2.527.300 € 2.914.750 € 3.305.800 € 3.700.600 € 19.162.118 €

HSK

HSK 2.0

Jahrohne Konsolidierung

2200 - FD FinanzenProduktverantwortlich

Maßnahmenbeschreibung

Grundsteuer AGrundsteuer BGewerbesteuer

Stadtrat

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

M 6111-0.01Vorbereitung bis: 30.06.2014 Entscheidung bis: 30.06.2014 Umsetzung ab: 01.01.2014

nach Konsolidierung

Stabilisierung des Steueraufkommens für die Grundsteuer A bei einem Hebesatz von 320 v. H.

Erhöhung der Grundsteuer B auf mindestens 650 v.H. unter Beachtung der Steigerungsraten lt. Steuerschätzung Mai 2013 (2015=1,42%, 2016=0,93%, 2017=0,93%). Diese Anhebung beteiligt alle Bürger gleichmäßig an den Kosten und Risiken der städtischen Aufgabenerfüllung. Die gegenwärtige Belastung mit der Grundsteuer B beträgt bei Mietwohnungen monatlich ca. 0,12 Euro/qm (Quellen: "Betriebskostenspiegel" des Deutschen Mieterbundes, Datenabfrage bei der GWB "Elstertal" mbH). Diese Belastung steigt bei einer vorschlagsgemäßen Anhebung der Grundsteuer B um monatlich 0,04 Euro/qm. Für eine 100-Quadratmeter-Wohnung ergibt sich danach eine Mehrbelastung von 48,00 Euro jährlich.

Stabilisierung der Gewerbesteuer in einem Umfang von 450 v. H., unter Beachtung einer noch unter der Steuerschätzung von Mai 2013 dargestellten Steigerungsrate von 2 % pro Jahr

Ab dem Jahr 2019 wird für die Grundsteuer B eine Steigerungsrate von 0,8 % und bei der Gewerbesteuer eine Steigerungsrate von 1 % angenommen.

Produkt 6111 - Steuern

Hebesatzsatzung

KonsolidierungsabweichungKonsolidierungsergebnis

238 von 241

Page 249: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 6111-0.02verantwortliches Organ

Sachkonto 403900002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 500.000 €50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 500.000 €

0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €7.452 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 457.452 €

-42.548 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -42.548 €-42.548 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -42.548 €

HSK

HSK 2.0

6111 - Steuern

ohne Konsolidierung

Produktverantwortlich

30.09.2015 01.11.2015

Stadtrat

Jahr

Umsetzung ab:

KonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Produkt

Sonstige

Stabilisierung Übernachtungssteuer

Stadtratsvorlage 31/2011 1. Ergänzung wurde am 10.10.2013 durch den Stadtrat beschlossen. Durch das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) wurde mit Schreiben vom 07.11.2013 noch rechtsaufsichtliche Hinweise zur Änderung der Satzung erteilt. Für die Stadtratssitzung am 06.03.2014 wird erneut die Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer nach Vorabsprache mit dem TLVwA eingebracht.

Stabilisierung der Erträge für die Übernachtungssteuer, Anpassung der Satzung mit Stadtratsbeschluss vom 10.10.2013 erfolgt.

Konsolidierungsabweichung

nach Konsolidierung

Konsolidierungsergebnis

MaßnahmenbeschreibungM 6111-0.02

Vorbereitung bis: Entscheidung bis: 30.09.2015

Die die am 10.10.2013 beschlossene Satzung wurde vom TLVwA beanstandet und nicht genehmigt.Bis 30. Juni 2015 soll die Beschlussfassung zur überarbeiteten Satzung erfolgen.

2200 - FD Finanzen

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XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme nicht umgesetzt M 6251-0.01verantwortliches Organ

Sachkonto 476000002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 5.000.000 €500.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 9.500.000 €

0 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 4.500.000 €0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €

-500.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -1.000.000 € -9.500.000 €-500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -500.000 € -5.000.000 €

HSK

HSK 1.0

nach KonsolidierungKonsolidierungspotentialPrognose/Jahresergebnis

Konsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung

Für eine erforderliche Eigenkapitalverzinsung im Zweckverband Wasser/Abwasser "Mittleres Elstertal" ist zugunsten der Stadt Gera ein Betrag in Höhe von 500.000 Euro für die Jahre 2013 und 2014 veranschlagt. Vom Jahr 2015 an soll die Eigenkapitalverzinsung auf ein angemessenes Maß, nämlich auf jährlich mindestens 1.000.000 Euro, erhöht werden. Der Zweckverband hat die Erhöhung ggf. durch entsprechende Gestaltung der Gebühren zu erwirtschaften.

Auf die Stadt Gera entfallen im Stimmen- und Anteilsverhältnis des Zweckverbandes 50 %. Der Stadtrat verpflichtet gemäß § 30 Abs. 2 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) die Verbandsräte der Stadt Gera, in der Verbandsversammlung die städtischen Interessen im vorstehenden Sinne wahrzunehmen.

Seitens der Stadt Gera bestehen keine Zweifel, dass ihr aufgrund der Miteigentümereigenschaft eine angemessen Verzinsung des Eigenkapitals zusteht. Diese Frage steht aber noch zur rechtlichen Klärung an.

6251 - Beteiligungen, wirtschaftliche Unternehmen

Konsolidierungsabweichung

Umsetzung ab:

StadtratProdukt

Vorbereitung bis: 30.09.2014 Entscheidung bis: 30.09.2014M 6251-0.01

Eigenkapitalverzinsung Zweckverband Wasser/Abwasser "Mittleres Elstertal"

ohne Konsolidierung

Produktverantwortlich 2200 - FD Finanzen

Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen und ZweckverbändenJahr

Am 18.11.2013 wurde mit der Drucksache Nr. 078/2013 dem Zweckverband Wasser/Abwasser "Mittleres Elstertal" über die Verwendung des Jahresgewinns 2012 beraten und die darin vorgesehene anteilige Ausschüttung aus der Eigenkapitalverzinsung beschlossen.

Dieser Beschluss wurde mit dem Bescheid vom 27.01.2014 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt als rechtswidrig bewertet. Hintergrund ist eine der ThürEBV zu entnehmende Verwendungsreihenfolge des Jahresgewinns, wonach mit dem Gewinn zunächst vorgetragene Vorjahresverluste zu tilgen sind, darüber hinaus Rücklagen für Investitionen gebildet werden können und erst nach ausreichender Rückstellung eine Abführung an Gemeindehaushalte oder ein Vortrag auf neue Rechnung in Betracht kommt. Der angefochtene Beschluss sieht nach der Tilgung des Vorjahresverlustes den Vortrag auf neue Rechnung vor, was, wie ausgeführt, entsprechend der ThürEBV Nachrang hat.

Insofern schließt die Entscheidung des Thüringer Landesverwaltungsamtes grundsätzlich eine im Haushaltssicherungskonzept vorgesehene „angemessene Eigenkapitalverzinsung“ nicht aus. Gegenwärtig ist aber mit Blick auf die geplante Investitionstätigkeit des Zweckverbandes eine Ausschüttung aufgrund noch nicht erfolgter Einstellungen in die Rücklagen nicht möglich bzw. absehbar. Entsprechend ist der bisher vorgesehene Konsolidierungsbeitrag zu streichen.

Die Stadt Gera wird im Rahmen der Verbandsversammlung in einem ersten Schritt auf eine ordnungsgemäße Verwendung von Jahresgewinnen sowie auf eine durch die Rechtsaufsicht geforderte Nachweisführung von Gebührenausgleichsrückstellungen hinwirken.

In einem zweiten Schritt wird die Stadt Gera darauf hinwirken, dass die Verbandsversammlung den Zweckverband beauftragt, unter Berücksichtigung von notwendigen Gebührenausgleichsrückstellungen, erforderlichen Investitionstätigkeiten und die dafür notwendigen Rücklagen eine angemessenen Ausschüttung der (in den Gebühren enthaltenen) Eigenkapitalverzinsung zu prüfen. Entsprechende finanzielle Auswirkungen würden bei einer weiteren Fortschreibung des HSK berücksichtigt werden.

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Page 251: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

XVII. KonsolidierungsmaßnahmenAnhang

2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2013-2023 (HSK 2.0)

Drucksachen-Nr. 43/2015

Detaillierte Maßnahmenübersicht

Maßnahme in Umsetzung M 6251-0.02verantwortliches Organ

Sachkonto 477000002014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 2.070.000 € 20.700.000 €2.070.000 € 2.256.300 € 2.256.300 € 2.256.300 € 2.256.300 € 2.256.300 € 2.256.300 € 2.256.300 € 2.256.300 € 2.256.300 € 22.376.700 €

0 € 186.300 € 186.300 € 186.300 € 186.300 € 186.300 € 186.300 € 186.300 € 186.300 € 186.300 € 1.676.700 €1.625.562 € 1.853.500 € 1.830.000 € 1.910.440 € 1.991.140 € 2.075.880 € 2.164.850 € 2.258.280 € 2.356.380 € 2.459.380 € 20.525.412 €-444.438 € -402.800 € -426.300 € -345.860 € -265.160 € -180.420 € -91.450 € 1.980 € 100.080 € 203.080 € -1.851.288 €-444.438 € -216.500 € -240.000 € -159.560 € -78.860 € 5.880 € 94.850 € 188.280 € 286.380 € 389.380 € -174.588 €

HSK

HSK 2.0 Die Ansätze wurden aktuell prognostiziert.

M 6251-0.02

6251 - Beteiligungen, wirtschaftliche UnternehmenProduktverantwortlich 2200 - FD Finanzen

Jahrohne Konsolidierungnach Konsolidierung

Stadtrat

Festschreibung des Betrages von 2.070.000 Euro als Gewinnausschüttung von der Sparkasse Gera-Greiz gemäß § 21 Thüringer Sparkassengesetz, Ausschüttungsquote für die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 bei 66 %, Erhöhung der Ausschüttungsquote auf das gesetzlich zulässige Maß von 75 % anstreben ab 2014.

Prognose/JahresergebnisKonsolidierungsabweichung

Konsolidierungsergebnis

Maßnahmenbeschreibung

Produkt

Finanzeinzahlungen aus Sparkassen

Entscheidung bis: 31.12.2013 Umsetzung ab:

Konsolidierungspotential

Gewinnausschüttung Sparkasse Gera-Greiz

Vorbereitung bis: 31.12.2013

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Page 252: PowerPoint-Präsentation · nach Konsolidierung -60.030.120 -59.822.470 -58.508.090 -57.066.370 -55.449.900 b) Entlastung der Kommunen (1) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen16

Erläuterungen zur Maßnahmenübersicht der 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013-2023

(Anhang XVII. Konsolidierungsmaßnahmen)

Maßnahmearten: HSK-Maßnahme (finanziell untersetzt) Prüfauftrag Investition

Umsetzungsstand: umgesetzt in Umsetzung nicht Umgesetzt NEU

Maßnahme: 1. Maßnahme 2. verantwortliches Organ

(Verwaltung/Stadtrat) 3. betreffendes Produkt 4. verantwortlicher Fachdienst

Maßnahmen-Nr.: Die Maßnahme-Nr. ergibt sich aus der Maßnahmenart (P, I, M), den ersten 4 Ziffern der Produktnummer, dem Bezug zum jeweiligen Stand des HSK (0 = HSK vom 14.11.2013, 1 = HSK vom 16.04.2014, 2 = 2. Fortschreibung) sowie einer laufenden Nummer.

Auswirkung Maßnahme: Betroffenes Sachkonto gemäß Kontenrahmenplan ohne Konsolidierung: Haushaltsansatz/-anmeldung ohne HSK-Maßnahme nach Konsolidierung: Haushaltsansatz unter Berücksichtigung der HSK-Maßnahme(n) Konsolidierungspotential: Jährliches/kumuliertes Konsolidierungspotential der Maßnahme(n) HSK-Auswertung: Ausweis Prognose (HH-Plan)/ Jahresergebnis (Zeile 11

Finanzmittelzuschuss) sowie (kumulierte) Konsolidierungs-abweichung (+/-) Termine: Vorbereitung der Verwaltung bis, Termin der Entscheidung und (geplantes) Wirkungsdatum Maßnahmenbeschreibung: Detaillierte Angaben zur HSK-Maßnahme

Maßnahme in Umsetzung M 1222-1.01Maßnahme NEU M 1222-2.01verantwortliches Organ

Sachkonto 46210000

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 gesamt

707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 707.500 € 7.075.000 €770.000 € 1.122.500 € 1.217.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 12.682.500 €

62.500 € 415.000 € 510.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 5.607.500 €719.043 € 722.500 € 1.217.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 1.367.500 € 12.231.543 €-50.957 € -400.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € -450.957 €11.543 € 15.000 € 510.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 660.000 € 5.156.543 €

HSK 1.0

HSK 2.0

HSK 2.0

Konsolidierungspotential

Prognose/Jahresergebnis

Vorbereitung bis: 30.06.2015 Entscheidung bis:

Zusätzlich zu Maßnahme Nr. 1222-1.01 ist angedacht, in einem ersten Schritt die Toleranzgrenze in 30iger-Zonen deutlich herabzusetzen. Basierend auf den Erfahrungen wird eine Anpassung auch in anderen Geschwindigkeitsbereichen geprüft.

Es ist zunächst von 4.000 zusätzlichen Verkehrsverstößen zu je 15 Euro auszugehen. Zur Bearbeitung dieser Verfahren ist 1 Stelle in der Bußgeldstelle "intern" zu besetzen.

M 1222-1.01Vorbereitung bis: 30.09.2015 Entscheidung bis:

Umsetzung ab: 01.10.2015

Maßnahmenbeschreibung

nach Konsolidierung

Ordnungsrechtliche Einzahlungen (Bußgelder, Verwarnungsgelder u. a.)Jahr

ohne Konsolidierung

Senkung der Toleranzgrenze bei der Überwachung des fließenden Verkehrs

Produktverantwortlich

Erweiterung der Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs

Verwaltung1222 - Bußgeldverfahren

Konsolidierungsabweichung

2400 - FD Ordnungsangelegenheiten

M 1222-2.0130.06.2015

Maßnahmenbeschreibung

Es ist angedacht, ab 01.09.2014 zunächst vier stationären Blitzanlagen an, mit der Polizei abgestimmten und ausgewiesenen, Mess-/Gefahrenstellen, d. h. zwei Standtorte mit je zwei Blitzern, zu installieren. Diese, auf die Sicherheit der Geraer Straße zielende, Maßnahme ist beim Haushaltssicherungskonzept berücksichtigt.

Pro Jahr ist mit ca. 20.000 Verkehrsverstößen in diesem Zusammenhang zu rechnen. Die Einnahmen werden in diesem Produkt (ca. 20 Euro je Fall), die laufenden Aufwendungen (ca. 5,50 Euro je Fall) der stationären Blitzanlagen werden im Produkt 1235 (Verkehrsüberwachung) abgebildet. Für das Jahr 2014 erfolgt eine anteilige Veranschlagung der Haushaltsansätze unter Berücksichtigung der zeitversetzten Einnahmeerzielung. Notwendige Umbaumaßnahmen im Objekt "Wiesestraße 125" werden über den Fachdienst "Liegenschaften" realisiert.

Es ist angedacht, in einem ersten Schritt 2 Blitzer in 4 zur Verfügung stehenden Säulen über eine Fallpauschale zu beschaffen. In einem zweiten Schritt soll ein dazugehöriges Fahrzeug beschafft werden, welches die oben genannte Blitztechnik aufnehmen kann und zur Straßenverkehrssicherheit der Stadt Gera an wechselnden Stellen - in Ergänzung eines bereits vorhandenen mobilen Blitzfahrzeuges - eingesetzt werden kann.

Durch das 2. Fahrzeug sollen einerseits die Verkehrssicherheit der Stadt Gera deutlich erhöht und durch Erschließen zusätzlicher Messstellen Bürgerhinweisen flexibler entgegen gekommen werden.

Pro Jahr ist durch das oben beschriebene "teilmobile Blitzen" (24 Stunden/Tag und wechselnde Standorte) mit ca. 24.000 Verkehrsverstößen zu rechnen. Die Einnahmen werden in diesem Produkt (ca. 25 Euro je Fall), die laufenden Aufwendungen (ca. 5,50 Euro je Fall) der stationären Blitzanlagen werden im Produkt 1235 (Verkehrsüberwachung) abgebildet.

Unter Voraussetzung der Einführung "elektronische Post" und Freisetzung personeller Ressourcen, u.a. über die Einführung von Handerfassungsgeräten im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs (vgl. Ergebnisse der "REFA-Untersuchung"), werden für diese Maßnahme im Rahmen "interner Stellenbesetzungen" 2 Stellen in der Bußgeldstelle benötigt.

30.09.2015 Umsetzung ab: 01.01.2016

Produkt

Konsolidierungsergebnis