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Neuer Vertrag zur medizinischen Versorgung von Asylbewerbern in denAufnahmeeinrichtungen des Landes NRW seit 1. Oktober in Kraft > Seite 4
Impfen schützt! Immer!Neuer Infoflyer für Ihre Praxis> Seite 12
In der Heftmitte: praxis intern mit allen praxisrelevanten Information
Nr.
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Mit AmtlichenBekanntmachungenunter anderem mit aktuellenAusschreibungen vonVertragsarzt- undpsychotherapeutensitzen
ab Seite 20
PRAXISINFORMATIONEN IN DER HEFTMITTE
BERUFSPOLITIK | INFORMATIONEN | MITTEILUNGEN | Amtliches Bekanntmachungsorgan der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
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Inhalt
4 Neuer Vertrag zur medizinischen Versorgung von Asylbewerbern in den
Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW seit 1. Oktober in Kraft
8 „Wir haben nicht lange darüber nachgedacht,
wir haben es einfach gemacht“
11 Kommentar: Engagiert und verantwortungsbewusst
12 Impfen schützt! Immer!
Neuer Infoflyer für Ihre Praxis: Bestellen Sie jetzt kostenlose Exemplare
14 Praktikerseminar: Wie verändert die Krankenhaus-Strukturreform
die Versorgungslandschaft?
16 „Wir arbeiten für Ihr Leben gern“:
Neues Infopaket für die Praxen
18 Sicherung der ambulanten Versorgung:Förderverzeichnis der KVWL
STANDARDS
19 Kurznachrichten/Impressum
20 Amtliche Bekanntmachungen
20 Ausschreibung eines Versorgungsauftrages im Rahmen des
Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch
Mammographie-Screening nach der Richtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen
(Krebsfrüherkennungs-Richtlinie/KFE-RL) und der Anlage
9.2 des BMV-Ä.
22 Ausschreibungen von Vertragsarzt-/
Vertragspsychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe
Unkomplizierter fachlicher Austausch, fl exible Arbeits-
zeiten, gemeinsames Personal – ein Modell, das für die
Praxis taugt. Wie du als niedergelassener Arzt von den
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»Teilen ist dasneue Heilen.«
Oscar Flissakowski und Carlotta Sackmann,MEDIZINSTUDENTEN
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mit praxisrelevanten Informationen in der Heftmitte zum Heraustrennen
Nr. 10 | 27. Oktober 2015
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Den Helfern helfenDer massenhafte Zustrom von Menschen, die nach Flucht und Vertreibung in Deutschland Schutz suchen, stellt Bund, Länder und Kom-munen vor große Herausforderungen. Die Grundversorgung dieser Menschen ist aus unserer Perspektive so einfach wie selbstver-ständlich: Sie müssen essen, sie müssen in geschützten Räumen wohnen und schlafen und sie bedürfen einer ärztlichen und psycho-therapeutischen Betreuung. Letzeres um so mehr, als sie nicht nur durch die Umstände ihrer Flucht an Leib und Seele gelitten haben, sondern vielfach schon in ihren Heimatlän-dern Gewalt und Terror ausgesetzt waren.
Schnell wurde jedoch klar, dass die formal zuständigen Gesundheitsämter mit der medi-zinischen Betreuung der Flüchtlinge überfor-dert waren. Es macht mich persönlich stolz zu sehen, wie schnell und unbürokratisch sich zahlreiche westfälisch-lippische Ärzte und Psychotherapeuten bereit erklärt haben, die-sen Menschen zu helfen. In diesem Zusam-menhang fühlen wir als Kassenärztliche Verei-nigung uns jedoch auch verpflichtet, das Wohl unserer Mitglieder gerade in diesen außerge-wöhnlichen Zeiten im Auge zu behalten. Im Klartext heißt das: Wir müssen erkennen, dass die persönlichen und auch die finanziellen Ressourcen der hoch engagierten Ärzte und Psychotherapeuten endlich sind.
Für die KVWL bedeutet das, wir müssen die Abläufe in der ambulanten Versorgung struk-turieren und auch — und das wollen wir nicht verschweigen — für ein vernünftiges Honorar sorgen. Dieses Anliegen stieß im Düsseldorfer Gesundheitsministerium auf offene Ohren. Falls Sie sich jetzt fragen, warum es trotzdem seine Zeit gedauert hat, bis wir unsere Unter-schriften unter den Vertrag zur Abrechnung der ambulanten Versorgung in den Erstauf-nahmeeinrichtungen des Landes Nordrhein-
Westfalen setzen konnten, muss ich erwäh-nen, dass für die Belange der Flüchtlinge formal das nordrhein-westfälische Innenmi-nisterium zuständig ist. Und zusätzliche Ver-handlungspartner verkürzen nicht unbedingt den Abstimmungsprozess!
Als für die Vertragsverhandlungen zuständi-ger KVWL-Vorstand habe ich zwei wichtige Ziele verfolgt: Zum einen galt es, die Abrech-nungsprozesse in den Erstaufnahmeeinrich-tungen so praktikabel und bürokratiearm wie möglich zu halten. Und zum anderen wollten wir für diese herausfordernde und mitunter sehr belastende Arbeit unserer Mitglieder eine faire Vergütung aushandeln. Beide Ziele haben wir erreicht!
Wichtige Details zum neuen Vertrag und den Abrechnungsmodalitäten bei der medizini-schen Betreuung von Flüchtlingen in Erstauf-nahmeeinrichtungen finden Sie in dieser Aus-gabe ab Seite 4.
Damit stellen wir uns unserer Verantwortung. Für die Menschen in unserem Landesteil, aber vor allem auch für unsere engagierten Mit-glieder, die niedergelassenen Ärzte und Psy-chotherapeuten in Westfalen-Lippe. Wir hel-fen den Helfern!
Dr. Gerhard Nordmann,2. KVWL-Vorsitzender
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Neuer Vertrag zur medizinischen Versorgung von Asylbewerbern in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW seit 1. Oktober in KraftGroßes Engagement bei der Versorgung von Flüchtlingen in Westfalen-Lippe
Der große Zustrom von Menschen, die aufgrund von Flucht und Vertrei-bung aus den Krisengebie-
ten der Welt nach Deutschland — und auch zu uns nach Nordrhein-Westfa-len – streben, stellt alle Beteiligten vor eine große Herausforderung. Während auf europäischer und nati-onaler Ebene noch um Verteilungs-quoten gerungen wird, sind die zahl-reichen Helfer vor Ort längst mit alltäglichen Problemen konfrontiert. Denn mit jedem Tag wächst die Zahl der Menschen, die in den Erstauf-nahmeeinrichtungen des Landes NRW versorgt werden müssen. Schnell war klar, dass neben den Grundbedürfnissen Essen, Schlafen und Hygiene eine medizinische — und wo möglich auch eine psycho-therapeutische — Grundversorgung aufgebaut werden muss. Klar ist aber auch, dass das große Engage-ment der vielen Freiwilligen nur aufrechterhalten werden kann, wenn möglichst schnell feste und verlässliche Strukturen etabliert werden. Zumindest für die medizini-sche Versorgung sind diese ab so-fort durch einen neuen Vertrag geschaffen, den die beiden nord-rhein-westfälischen KVen unter Federführung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) mit dem MGEPA geschlos-sen haben.
Die Versorgung von Flüchtlingen in den zurückliegenden Wochen lief vielerorts unter dem Motto „Impro-visation und Engagement“. Und das
auf allen Ebenen. Als sich abzeich-nete, dass es den kommunalen Ge-sundheitsämtern, die in der Regel für die Erstuntersuchungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern zuständig sind, nicht gelingen wür-de, dieser großen Zahl von hilfsbe-dürftigen Menschen gerecht zu werden, war es zahlreichen westfä-lisch-lippischen Ärzten und Psycho-therapeuten ein dringendes Bedürf-nis zu helfen. Viele suchten von sich aus die Einrichtungen auf und boten in ihren eigenen Arbeitspausen, nach Feierabend oder an ihren frei-en Tagen Sprechstunden an — und tun dies immer noch. Zwar berich-ten die meisten Helfer zuerst von der großen und unmittelbaren Dankbarkeit, die ihnen von ihren Patienten entgegengebracht wird. Gleichzeitig sind die schweren Schicksale der Flüchtlinge auch für die Ärzte und Therapeuten eine
große Belastung. Als Beispiel seien hier nur die vielen Kinder und Ju-gendlichen genannt, die bereits in ihrer Heimat durch massive Gewal-terfahrungen traumatisiert worden sind. Einige haben auf ihrer kräfte-zehrenden Flucht, die sie mit unge-wissem Ausgang auf sich genom-men haben, ihre komplette Familie verloren und müssen sich nun — al-lein, traumatisiert und der deut-schen Sprache unkundig — in über-füllten Erstaufnahmeeinrichtungen zurechtfinden. Während viele kör-perliche Beschwerden entweder sichtbar oder durch einfache Pikto-gramme und Bildtafeln lokalisierbar sind, gibt es für die seelischen Trau-mata oft weder Bilder noch Worte. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund dieser sehr belastenden Aspekte der medizinischen und psychothera-peutischen Betreuung von Flüchtlin-gen wird klar, dass das große Enga-gement nur aufrechterhalten wer-den kann, wenn die freiwilligen Hel-fer nicht dauerhaft auf ihre persön-lichen Ressourcen zurückgreifen müssen.
Einfache und unbürokratische StrukturenNachdem die KVWL von ihren Mit-gliedern erste Rückmeldungen be-kommen hat, welche Maßnahmen am dringendsten umzusetzen seien, hat sie gemeinsam mit Vertretern der Schwester-KV aus Nordrhein mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium einen Ver-trag ausgehandelt, auf dessen Grundlage die Erstuntersuchungen
Download mehrsprachiger Anamnesebögen
Unter folgenden Links kön-nen Sie Anamnesebögen in verschiedenen Sprachen herunterladen:
www.tipdoc.de/hauptseiten/download.html
www.armut-gesundheit.de/index.php?id=86#c965
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in den Flüchtlingsunterkünften zu-künftig durchgeführt werden kön-nen. Dieser zum 1. Oktober 2015 in Kraft getretene Vertrag zwischen den Kassenärztlichen Vereinigun-gen Westfalen-Lippe und Nordrhein und dem Land NRW hat nun klare Strukturen geschaffen und ermög-licht eine vereinfachte Abrechnung der ärztlichen Leistungen.
Der Vertrag umfasst die Erstunter-suchung nach § 62 Asylverfahrens-gesetz auf ansteckende Krankhei-ten, verbunden mit einem Impf-angebot sowie zum anderen die kurative ärztliche Versorgung nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW. Für die Erstuntersu-chung konnten mit dem Land NRW Pauschalvergütungen vereinbart werden (s. Tabelle), mit denen alle Leistungen vollständig abgegolten sind. Die Abrechnung der Laborun-tersuchung des Interferon-Gamma-Tests erfolgt mit der Gebührenord-nungsposition 32670 EBM.
Auch Nicht-Vertragsärzte sind leistungsberechtigtFür die medizinische Versorgung der großen Zahl an Asylbewerbern reichen die an der vertragsärztli-chen Versorgung teilnehmenden Ärzte allein nicht aus. Deshalb sieht die Vereinbarung vor, dass auch Nichtvertragsärzte mit einer abge-schlossenen Gebietsweiterbildung (zum Beispiel bereits im Ruhestand befindliche Ärzte) die im Vertrag genannten Leistungen erbringen dürfen. Voraussetzung ist ein Teil-nahmeantrag (Anlage 2 des Vertra-ges, s. Info-Kasten S. 6) an die Kas-senärztliche Vereinigung, die für
den Wohnsitz des Nichtvertragsarz-tes zuständig ist. Tätigkeitsort so-wohl für die Erstuntersuchung als auch für die kurative Behandlung sind im Regelfall die Aufnahmeein-richtungen, in denen sich die Asyl-bewerber befinden.
Um die Abrechnung der Leistungen für Vertragsärzte, insbesondere auch für die teilnehmenden Nicht-vertragsärzte, möglichst einfach und bürokratiearm zu gestalten, erfolgt die Abrechnung über Na-menslisten (Erstuntersuchung, Im-pfen, Röntgen), die von der jeweili-gen Aufnahmeeinrichtung geführt
SNR Leistungstext Vergütung*
92501 Eingangsuntersuchung (Leistungsinhalt):
Aufsuchen der Einrichtung inkl. Wegegeld
orientierende Anamnese/Impfausweiskontrolle
orientierende körperliche Inaugenscheinnahme (einschließlich Krätzemilben- und Läusebefall)
ggf. Tuberkulintest bei Kindern unter 6 Jahren einschließ- lich Auswertung und Sachkosten
ggf. Blutentnahmen für den Interferon-Gamma-Test bei Kindern unter 15 Jahren und Schwangeren inkl. Versand- u. Portokosten
Dokumentation nach Anlage 3
25,00 €
92502 Röntgenaufnahme der Atmungsorgane bei Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben zur Untersuchung auf eine behandlungsbedürftige Tuberkulose gemäß § 62 AsylVfG
Röntgen, Thorax, eine Ebene
inkl. Befundung und Befundübermittlung
20,00 €
92503 Impfangebot (Angebotspflicht der Einrichtung) gemäß der Bestimmung des MGEPA in der jeweils gültigen Fassung, je Imp-fung
11,00 €
Abrechnung nach EBM-Nr. 32670 durch einen Facharzt für Laboratoriumsmedizin:Durchführung des Interferon-Gamma-Tests bei Kindern unter 15 Jahren und Schwangeren (Überweisung nach Muster 10 durch den die Eingangs-untersuchung durchführenden Arzt) inKl. Befundung und Befundüber-mittlung
58,00 €
Serologische Untersuchungen, soweit klinisch, anamnestisch oder epidemiologisch angezeigt
* Die Vergütungen dieser Anlage gelten abschließend — soweit nichts anderes bestimmt ist. Im Übrigen
gelten die weiteren Bestimmungen gemäß § 8 Abs. 1 dieses Vertrages.
Bitte beachten Sie: Es erfolgt keine Übernahme der Patientendaten und der Leistungen in das Praxis-Verwaltungs-System
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und dem Arzt als Abrechnungsgrund-lage zur Verfügung gestellt werden. Diese Namenslisten reichen Ver-tragsärzte und die teilnehmenden Nichtvertragsärzte im Original mit einer Abrechnungserklärung (Anlage 5a) bei der zuständigen Kassenärztli-chen Vereinigung ein, die daraus die ärztliche Abrechnung erstellt.
Für die Behandlungen der akuten Erkrankungen von Asylbewerbern während ihres Aufenthaltes in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW erhalten die Ärzte über den jeweiligen Leiter der Aufnahmeein-richtung einen Krankenbehand-lungsschein der Bezirksregierung Arnsberg als Abrechnungsgrundla-ge. Vertragsärzte übernehmen die Angaben des Scheins in ihr PVS und rechnen elektronisch gegenüber der KVWL ab. Am Vertrag teilnehmende Nichtvertragsärzte reichen den Schein zusammen mit einer Abrech-nungserklärung (Anlage 5b) als Papier bei der KVWL ein. Die Vergü-tung dieser Leistungen erfolgt nach der jeweiligen regionalen Euro-Gebührenordnung.
Verordnung von Impfstoffen Der Bezug der benötigten Impfstof-fe erfolgt unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlicher Bezugswege. Hier-bei soll berücksichtigt werden, dass Impfstoffe nicht für einen einzelnen Patienten verordnet werden, son-dern für alle zu versorgenden Pati-enten. Niedergelassene Vertrags-ärzte stellen die Verordnung auf Muster 16 der Vordruckvereinba-rung und nicht an der vertragsärzt-lichen Versorgung teilnehmende Ärzte auf dem Vordruck blaues Pri-vatrezept aus. Das Rezept wird durch den verordnenden Arzt bei einer Apotheke eingereicht. Auf dem Rezept ist der Kostenträger
„Bezirksregierung Arnsberg, Kostenträgernummer 24988“
zu vermerken, gleichfalls sind die Felder „gebührenfrei“ und „Impf-
stoffe“ zu kennzeichnen. Die Ab-rechnung der Impfstoffe erfolgt über die Apotheke direkt mit dem Kostenträger.
Asylbewerber in der Obhut des Landes NRWDie hier aufgeführten Regelungen sowie die Inhalte des neuen Vertra-ges zur medizinischen Versorgung von Asylbewerbern beziehen sich ausschließlich auf die Erstuntersu-chung und die kurative Behandlung der Menschen in den Aufnahmeein-richtungen des Landes Nordrhein-Westfalen, in denen sie wenige Wo-chen bleiben. Die Kosten werden in dieser Zeit vom Land NRW getragen.
Asylbewerber in der Obhut der Städte und GemeindenNach dieser Zeit werden die Asylbe-werber auf die Städte und Gemein-den verteilt, um dort auf den Aus-gang ihres Asylverfahrens zu war-ten. Zu diesem Zeitpunkt finden dann die Regelungen des Vertrages zwischen der KVWL und dem Städ-te- und Gemeindebund aus dem Jahr 1995 unverändert Anwendung. Zuständig und damit auch Kosten-träger für medizinische Behandlun-gen sind dann die Städte und Ge-
meinden. Für die Behandlung von akuten Erkrankungen durch Ver-tragsärzte geben die Sozialämter Behandlungsscheine aus, die über die KVWL abgerechnet werden. Verordnungen, Impfungen und Überweisungen erfolgen wie bei einem GKV-Patienten.
Aktuell wurde mit Wirkung ab 2016 eine Rahmenvereinbarung zur Über-nahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1 und 1a Asylbewerberleistungs-gesetz in Nordrhein-Westfalen zwi-schen dem Land Nordrhein-Westfa-len — vertreten durch das Ministe-rium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) — und einigen Krankenkassen geschlossen. Städte und Gemeinden können die-ser Rahmenvereinbarung beitreten. Diese sieht die Ausgabe von elektro-nischen Gesundheitskarten (eGK) vor. Über die diesbezügliche Umset-zung wird Sie die KVWL rechtzeitig unterrichten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen geben Ihnen gerne die Mitarbeiter des KVWL Service-Centers unter Tel.: 0231 / 94 32 10 00.
In klärungsbedürftigen Fällen (z. B. wenn kein Krankenbehand-lungsschein vorliegt), kontaktie-ren Sie bitte direkt die Bezirksre-gierung Arnsberg unter Tel.: 02931 / 82 24 -93 oder -94.
Ständig aktualisierte Informatio-nen zum Thema finden Sie auch im Internet unter
www.kvwl.de/asyl
Vertrag online
Den kompletten „Vertrag über die Durchführung der ärztlichen Untersuchung auf übertragbare Krankheiten nach § 62 Abs. 1 AsylVfG und die ärztliche Ver-sorgung nach § 4 AsylbLG von Asylbewerbern in den Aufnah-meeinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Vertrag GUGV-Asyl KV/Land) inklusive der erwähnten Anlagen finden Sie im Internet unter www.kvwl.de in den Rubriken Mitglieder / Rechts-quellen / Verträge unter dem Stichwort „Asyl“.
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„Wir haben nicht lange darüber nachgedacht, wir haben es einfach gemacht“Dr. Eva Löb und Christiane Winter übernehmen seit Mitte August Akut-Sprech-stunden in einer Zentralen Unterbringungs-einheit für Flüchtlinge und Asylbewerber
Hände und Füße — ein universelles Kommunikationsmittel, das bei den Akut-Sprechstunden Muttersprach-kenntnisse und Dolmetscher ersetzt. „Daran mussten wir uns anfangs auch gewöhnen, aber inzwischen bekommen wir das ganz gut hin“, lacht Dr. Eva Löb. Die 44-jährige Mutter eines Kindes kam ganz prag-matisch mit der großen Sommer-
Flüchtlingswelle in Kontakt. „Mein Mann ist ehrenamtlich Bundesarzt der Malteser, die die Notaufnahme und ZUE in Hamm betreiben. Da lag es quasi auf der Hand, dass ich mit dabei bin.“ Auch Christiane Winter zögerte keine Sekunde, als es darum ging, freie Nachmittage gegen den Dienst in der Akut-Sprechstunde zu tauschen. „Da wurden und werden
Ärzte gebraucht und ich bin Ärztin. Wir haben nicht lange darüber nach-gedacht, wir haben es einfach ge-macht.“
Und damit den sprichwörtlichen Sprung ins kalte Wasser in Kauf genommen. Anfangs herrschte bei der medizinischen Versorgung der Flüchtlinge noch jede Menge Chaos. Eva Löb: „Arbeitsabläufe, Struktu-ren — alles das mussten wir ja erst noch entwickeln. Dazu kam die mit-unter sehr gespannte Stimmung unter den Einrichtungsbewohnern.“ Viele seien wütend geworden, so-bald sich abzeichnete, dass sie an diesem Tag nicht mehr behandelt werden würden, sondern am nächs-ten. „Diese Menschen hatten ein-fach Angst, dass es am nächsten Tag keine ärztliche Versorgung mehr geben würde und wollten na-türlich alle sofort behandelt wer-
Dr. Eva Löb und ihre Kollegin Christiane Winter sitzen in einem Behandlungszimmer ihrer hausärztlichen Ge-meinschaftspraxis in Hamm-Heessen und schauen einander an. „Warum wir das machen?“, wiederholt Eva Löb die Frage ihres Gegenübers. „Weil es wichtig ist und weil wir gebraucht werden.“ Und Christiane Winter ergänzt: „Und ganz ehrlich: Wir bekommen auch sehr viel zurück.“ Sie schaut auf die Uhr auf dem Sideboard
hinter sich. „Tut mir leid, ich muss los. Die Akut-Sprechstunde beginnt gleich.“ Christiane Winter verabschiedet sich und macht sich auf den Weg zur nahegelegenen Zentralen Unterbringungseinheit (ZUE) am Alten Uentroper Weg. Drei Mal in der Woche versorgt sie hier im Wechsel mit Eva Löb und weiteren freiwilligen Kollegen die im Moment rund 550 Flüchtlinge und Asylbewerber unterschiedlichster Herkunft, die seit Mitte August in der eingerichteten ZUE leben und darauf warten, im nächsten Schritt auf Städte und Gemeinden in der Umgebung verteilt zu werden. Die Malteser be-treuen darüber hinaus noch in der provisorisch als Not-Erstaufnahmeeinrichtung eingerichteten Alfred-Fischer-Halle, der Maschinenhalle der ehemaligen Zeche Sachsen, mehrere hundert Flüchtlinge.
„Natürlich ist das eine Herausforderung für uns. Aber sie ist zeitlich begrenzt und außerdem tut es gut, zu wissen, dass die Flüchtlinge und Asylbewerber medizinisch ordentlich versorgt sind.“
Dr. Eva Löb, Fachärztin für Allgemeinmedizin
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Ich möchte helfen — aber wie?
Grundsätzlich gilt: Die Gesundheitsämter Ihrer Stadt sind für Sie erste Anlaufstelle, wenn Sie ebenfalls für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen und Asylbe-werbern tätig werden wollen.
Es gibt zwei verschiedene Formen von Einrichtungen, in denen die ärztliche Ver-sorgung von Flüchtlingen und Asylbewer-bern in der ersten Phase nach Ankunft sichergestellt werden muss:
Erstaufnahmeeinrichtung (EAE): Ankommende Asylbewerber müssen eine Erstaufnahme durchlaufen, zu der auch eine ärztliche Erstuntersuchung gehört.
Zentrale Unterbringungseinheiten (ZUE): Hier bleiben die Asylbewerber, bis sie auf die Städte und Gemeinden verteilt werden, um dort den Ausgang ihres Asylverfahrens abzuwarten. In den ZUE werden regelmäßige Akut-Sprechstunden angeboten.
den“, so Winter. „Da mussten vor allem wir Ärzte die nötige Ruhe und Gelassenheit ausstrahlen und durf-ten uns nicht von der Unruhe anste-cken lassen.“
Das Durcheinander der ersten Be-handlungstage liegt inzwischen hinter ihnen. Routine ist eingekehrt in der ZUE „Johannes“ in Hamm. Die Flüchtlinge wissen, dass sie behandelt werden, wenn ihnen et-was fehlt. „Dann gehen sie zur Zen-trale, zeigen ihre Barcode-Karte vor und lassen sich für die nächste Sprechstunde registrieren. Oder sie erhalten bei leichten Beschwerden wie Schnupfen direkt rezeptfreie Medikamente“, erklärt Dr. Eva Löb. Im Schnitt 15 bis 20 Patienten su-chen aktuell pro Sprechstunde den ärztlichen Rat. „Wir behandeln da-bei Krankheiten, wie sie auch in unserer Gemeinschaftspraxis auf-tauchen. Saisonal bedingt und weil viele mit zu wenig und zu leichter Bekleidung hier angekommen sind, sind das momentan häufig Husten und Schnupfen, Magen-Darm-Be-schwerden, Hautprobleme, Impfun-gen oder dergleichen.“ Bilderbücher mit Piktogrammen und eben die
Kommunikation mit Händen und Füßen helfen, die ärztliche Diagnose und die dafür notwendige Medikation zu erläutern. Christiane Winter: „Mit Englisch kommt man da nicht weit. Auch Französisch hilft nur bedingt. Und Dolmetscher sollen theoretisch verfügbar sein, aber praktisch ist das Organisieren eines Übersetzers in der Akut-Sprechstunde kaum mög-lich. Aber der Wille auf beiden Seiten ist ja da. Wir wollen erklären und unsere Patienten wollen verstehen. Und am Ende haben wir es noch jedes Mal hinbekommen.“
Natürlich gibt es auch Situationen, die den Rahmen der Akut-Sprech-
stunde sprengen. Eva Löb und Christiane Winter denken dabei beispielsweise an den Jugendlichen aus Syrien, der auf dem Weg hier-her furchtbare Dinge sehen und erleben musste. In der Akut-Sprech-stunde erzählte er dann von den Schrecken seiner Reise, von seinen Ängsten und von seinen Schlafstö-rungen. „Hier war klar, dass eine psychologische Betreuung dringend nötig ist, die wir als Hausärzte aber nicht leisten können“, so Christiane Winter weiter. „Dann finden Sie mal einen syrisch sprechenden Psycho-therapeuten.“ Oder die beiden Flüchtlinge, die mit Windpocken in die Sprechstunde kamen und an-
„Wir wollen erklären und unsere Patienten wollen verstehen. Und am Ende haben wir es noch jedes Mal hinbekommen.“
Christiane Winter, Fachärztin für Innere Medizin
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15Wo ein Wille sei, da sei eben auch immer eine Lösung.
Normale Praxisarbeit, danach Wech-sel-Dienst in der ZUE — viel Zeit bleibt da nicht für Familie und die jeweils zwei Hunde, die daheim auf ihre Mütter und Frauchen warten. Trotzdem haben Eva Löb und Chris-tiane Winter nicht bereut, sich und ihr ärztliches Fachwissen in den Dienst der Flüchtlingshilfe zu stel-len. „Natürlich ist das eine Heraus-forderung für uns. Aber sie ist zeit-lich begrenzt und außerdem tut es gut zu wissen, dass die Flüchtlinge und Asylbewerber medizinisch or-dentlich versorgt sind“, unter-streicht Eva Löb. „Wir tun das Rich-tige. Und das ist ein tolles Gefühl“, ergänzt Christiane Winter. „Diesen Menschen, die so viel durchgemacht haben, helfen zu können und dann diese Dankbarkeit zu erleben, das ist schon etwas ganz Besonderes.“
Für die kommenden Monate haben Eva Löb und Christiane Winter vor allem zwei Wünsche: „Für die Arbeit in den Akut-Sprechstunden ist es hilfreich, die einheitlichen Stan-dards und Abläufe, die wir mit den Einrichtungen teilweise bereits ge-schaffen haben, einrichtungsüber-greifend als Leitlinien festzulegen, an denen sich die behandelnden Ärzte orientieren können. Das ist keine Sache, die von heute auf mor-gen umgesetzt werden kann, aber mittelfristig sind solche Vorgaben einfach sinnvoll, um effektiv und ressourcenschonend behandeln zu können. Außerdem wünschen wir uns, dass noch mehr Kolleginnen und Kollegen sich bereit erklären, die medizinische Versorgung in den Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber tatkräftig zu unter-stützen. Wer sich unsicher ist und nicht abschätzen kann, was dabei zu erwarten ist, kann sich gern einmal unverbindlich eine Akut-Sprechstun-de ansehen. Hier bei uns in Hamm, aber auch in den vielen anderen Einrichtungen dürfte das kein Prob-lem sein. Anschauen, entscheiden, mitmachen — wir können jede hel-fende Hand brauchen.“ vity
eLearning-Maßnahme „Gesundheitliche Versorgung inErstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge“
Angebot der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Die Akademie für medizinische Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe bietet über die elektronische Lernplattform ILIAS eine eLearning-Maßnahme für Ärzte in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge an.
Die Fortbildungsmaßnahme umfasst folgende Inhalte:
Völkerrechtliche, normative und technische Grundlagen der humanitären Hilfe für Flüchtlinge
Gesetzliche Rahmenbedingungen (z. B. Infektionsschutzgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, BGB etc.)
Medizinische Versorgung in Erstaufnahmeeinrichtungen (Abläufe/Settings)
Körperliche Untersuchung Infektionskrankheiten – Symptomerkennung/Therapie und
Schutzmaßnahmen Impfungen/Impfschutz
Lernmodule, Videos und Verweise auf Materialsammlungen zu den einzel-nen Themenbereichen, die stetig aktualisiert und erweitert werden, geben den Ärzten eine Hilfestellung bei ihrer Tätigkeit in den Flüchtlings-Erstauf-nahmeeinrichtungen.
Der Zugang zu der elektronischen Lernplattform ILIAS ist kostenfrei und direkt über den öffentli-chen Bereich zugänglich (www.aekwl.de/ilias oder über den nebenstehenden QR-Code).
Sie haben Fragen? Ihr Kontakt: Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWLElisabeth Borg/Christoph EllersTel.: 0251 / 9 29 22 17E-Mail: [email protected]
schließend mussten vorsorglich alle 550 Bewohner der Einrichtung auf Anzeichen der Krankheit hin unter-sucht werden. Da sind die dienstha-benden Ärzte dann auf das Gesund-heitsamt und bei schwerer Erkrank-ten auf die Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern angewiesen. „Aber diese Zusammenarbeit funk-tioniert einwandfrei, das ist quasi unser Sicherungsnetz“, sind sich die
beiden Ärztinnen einig. Vieles lasse sich aber auch auf dem kurzen Dienstweg regeln. „Wir hatten ein Kind, das allein hier in Hamm an-kam, aber Verwandtschaft hatte, die bereits in Nordrhein-Westfalen lebt. Der Aufenthalt in der Einrichtung erschien uns für den Jungen nicht zumutbar und so darf er nun bis zum Abschluss seines Verfahrens bei den Verwandten wohnen.“
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KOMMENTAREngagiert und verantwortungsbewusst
Der seit Wochen anhaltende Strom von Flücht-lingen und Asylbewerbern unterschiedlicher Nationen stellt unser Land vor immense Her-ausforderungen — gesellschaftlich, logistisch
und auch medizinisch. Die niedergelassenen Vertrags-ärzte und –psychotherapeuten sind sich bewusst, dass sie an entscheidender Stelle, der medizinischen Grund-versorgung der Menschen in den Aufnahmeeinrichtun-gen, aktiv mitgestalten können.
Dr. Eva Löb und Christiane Winter sind — wie auch zahl-reiche weitere Kolleginnen und Kollegen — ein gutes Beispiel für das, was die niedergelassenen Vertragsärzte und –psychotherapeuten in Westfalen-Lippe ausmacht: Sie sind engagiert, verantwortungsbewusst und sie ar-beiten dort, wo man sie braucht. Es werden aber noch dringend weitere Ärzte gebraucht. Wir möchten Sie an dieser Stelle bitten: Unterstützen Sie die medizinische Versorgung in den Aufnahmeeinrichtungen, entlasten Sie die dort bereits tätigen Kolleginnen und Kollegen.
Helfen Sie, das Leid der vielen tausend Menschen, die mit nichts als Hoffnung im Gepäck zu uns gekommen sind, erträglicher zu machen. In dieser Ausgabe von KVWL kompakt finden Sie alle Informationen und An-sprechpartner, die Sie dafür benötigen. Und der neu geschlossene Vertrag zwischen den NRW-KVen und dem Innenministerium des Landes (s. Seite 4ff.) gibt Ihnen nun einen Rahmen vor, in dem Sie — ob aktiv oder be-reits im Ruhestand — verlässlich und unbürokratisch agieren können.
Und allen Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits engagiert haben und weiter zur Stelle sind, wo Not am Manne ist, möchten wir sagen: Lassen Sie nicht nach in Ihren Bemühungen. Setzen Sie sich weiter ein für die humanitäre Hilfe. Ihnen gilt unser aufrichtiger Dank.
Dr. Wolfgang-Axel Dryden,1. KVWL-Vorsitzender
Dr. Gerhard Nordmann,2. KVWL-Vorsitzender
Dr. Thomas Kriedel,KVWL-Vorstandsmitglied
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Unter dem Motto „Impfen schützt! Immer!“ werden in dem Flyer kurz und übersichtlich die Krankheiten vorgestellt und erläutert, gegen die in Deutschland geimpft wird — inklu-sive der jeweiligen Impf-Intervalle und Freiraum, um die nächsten indi-viduellen Impftermine eintragen zu können. Der auf der Rückseite des Faltblattes einzusetzende Praxis-stempel gibt den Patienten eine wichtige Gedankenstütze zu der Frage, wo sie objektive und verläss-liche Informationen zum Thema Impfen bekommen können — auch ohne Internetzugang. Ein Exemplar des Impfflyers finden Sie zur An-sicht auf der nebenstehenden Seite.
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Wo können Sie denKVWL-Impfflyer bestellen?
Bestellen Sie den Impfflyer in ge-wünschter Menge bequem online unter www.kvwl.de und den Ru-briken Mitglieder, Dienste und Formulare oder über den unten-stehenden QR-Code.
Für telefonische Nachfragen er-reichen Sie den Formularversand der KVWL unter Tel.: 0251 / 9 29 16 41, -43.
Weitere Informationen zum The-ma Impfen finden Sie im Internet unter www.kvwl.de/impfen oder über den untenstehenden QR-Code.
Impfen schützt! Immer!Neuer Info-Flyer für Ihre Praxis: Bestellen Sie jetzt kostenlose Exemplare
Da einige Impfungen nach längerer Zeit — zum Teil erst nach zehn Jah-ren — aufgefrischt werden müssen, ist es jedoch wichtig, auch die „Gro-ßen“ aus ihrer Impfmüdigkeit zu wecken. Das geht nur mit Ihrer Hil-fe. Informieren Sie Ihre Patienten, klären Sie mögliche bestehende Vorurteile auf und geben Sie einen Überblick über dieses wichtige The-ma. Die KVWL hilft Ihnen dabei — zum einen im Rahmen der aktuell laufenden Impfveranstaltungen im Landesteil (s. auch KVWL kompakt 9/2015, Seite 21), und zum anderen mit einem neu aufgelegten Flyer, den Sie kostenlos beziehen und zur Mitnahme in Ihrer Praxis auslegen können.
Impfen ist vor allem für Familien mit Kindern ein präsentes Thema. Schließlich gilt es, gewissenhaft den nötigen Impfschutz für den Nach-wuchs aufzubauen. Bei Erwachsenen flaut das Interesse an der Auf-rechterhaltung dieses Impfschutzes erfahrungsgemäß immer mehr ab.
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Im Dienst der Medizin.
Impfen schützt!
Der Flyer„Impfen schützt! Immer“
ist vergriffen?
Der Flyer kann kostenlosin gewünschter Menge
über die KVWL bezogen werden.
Und zwar bequem im Internet unterwww.kvwl.de und den
Rubriken Mitglieder, Dienste sowie Formulare.
Für telefonische Nachfragen erreichen Sie den Formularversand
der KVWL unter Tel.: 0251 / 9 29 16 41, -43.
Impfen schützt! Immer!Wichtige Informationen für Ihre Patienten in der praktischen Übersicht
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Am 28. April 2015 hat das Bundesministerium für Gesundheit den Referen-tenentwurf für ein Kran-
kenhaus-Strukturgesetz (KHSG) vorgelegt, das nach derzeitigen Planungen zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll. Ziel des KHSG ist der „bedarfsgerechte Umbau der Krankenhausversorgung“. In einer gemeinsamen Veranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung West-falen-Lippe (KVWL) und des BMC Regional NRW sollen die möglichen Folgen der Krankenhausstrukturre-form auf die ambulant-stationäre Versorgungslandschaft erörtert werden.
In der Krankenhausplanung durch die Länder soll sich durch die Rah-menvorgaben des KHSG einiges ändern. Dabei gehen Bund und Län-der offensichtlich von einer spürba-ren Verringerung der Kapazitäten aus, was sich insbesondere in Nord-rhein-Westfalen als dem Flächen-land mit dem höchsten Bettenange-bot für die Bevölkerung auswirken würde. Um diesen anstehenden Umstrukturierungsprozess abzumil-dern will der Gesetzgeber einen Strukturfonds einrichten, in dem einmalig Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung ge-stellt werden. Die Projekte werden nur finanziert, wenn die Länder den gleichen Beitrag leisten, wozu diese sich verpflichtet haben.
Mit den Mitteln dieses Fonds soll unter anderem die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht-akutstatio-näre lokale Versorgungseinrichtun-gen gefördert werden. Die Frage, ob eine solche Einrichtung, die nicht mehr in der Krankenhausplanung
eines Bundeslandes geführt wird, dann ggf. den Zulassungsbedingun-gen des ambulanten Versorgungs-bereichs unterliegen würde, ist ebenso wenig geklärt, wie die Frage nach konkreten Versorgungsnot-wendigkeiten.
Neue Versorgungseinrichtungen: ambulant oder stationär?Problematisch wird sein, wenn es mit Finanzierungsmitteln aus dem Strukturfonds zur Schaffung von ambulanten Versorgungseinrichtun-gen kommen wird, die in Konkur-renz zur Vertragsärzteschaft treten werden.
Wie sieht also die Krankenhausver-sorgung der Zukunft nach dem KHSG aus? Wie kann eine wohnort-nahe und qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet werden? Lässt sich die starre Trennung zwi-
schen stationärer und ambulanter Versorgung in Zukunft noch auf-rechterhalten? Diese und weitere Fragen stehen am 6. November im Mittelpunkt des Praktikerseminars von KVWL und BMC Regional NRW. Nach einem Grußwort von NRW-Gesundheitsstaatssekretärin Martina Hoffmann-Badache werden Dr. Ger-hard Nordmann, 2. Vorsitzender der KVWL, und Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nord-rhein-Westfalen e.V., die zukünftigen Aufgaben und Optionen ihres jeweili-gen Versorgungsbereichs darstellen.
Aus der Sicht der Krankenkassen wird Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Lan-desvertretung NRW, versuchen, die Frage zu beantworten, wie die Kos-tenträger den Versorgungsbedarf ihrer Versicherten — eher ambulant oder eher stationär? — definieren.
Wie verändert die Krankenhaus-Strukturreform die Versorgungslandschaft?Praktikerseminar von KVWL und BMC Regional NRW am 6. November im Dortmunder Ärztehaus
Praktikerseminar
Die Krankenhaus-Strukturreform und ihre Bedeutung für eine „ambu-näre“ Versorgung
Termin: Freitag, 6. November 2015Uhrzeit: 13 bis 18.45 UhrOrt: Ärztehaus, Robert-Schimrigk-Str. 4-6, 44141 DortmundTeilnahmegebühren:Mitglieder von BMC, BMC Regional NRW: 100 EuroNichtmitglieder: 200 Euro Anmeldung und Kontakt:Bundesverband Managed Care e.V. Regional NRWStefanie BroßTel.: 0251 / 5 35 95 -0Fax: 0251 / 5 35 95 -99E-Mail: [email protected]
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Die Zeitschrift bietet auf über 60 Seiten kurzweilige Unterhaltung für wartende Patienten und sensibili-siert gleichzeitig die Leser für die Arbeits- und Lebenswelt von Ärzten und Psychotherapeuten. Die Titel-seite der aktuellen Ausgabe ziert der Moderator und Autor Max Moor. Dem Infopaket liegen drei Exempla-re bei, weitere können im Internet bestellt werden.
Was Ärzte und Psychotherapeuten leistenIn diesem Jahr dreht sich bei der Kampagne „Wir arbeiten für Ihr Leben gern.“ alles darum, was die rund 160.000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten täg-lich für ihre Patienten leisten. Im Frühsommer waren Plakatmotive mit Slogans wie „Ich finde dierichtigen Diagnosen. Und die pas-senden Worte.“ oder „Meine Patien-ten werden vom Chef behandelt.
Und zwar alle.“ in nahezu allen Groß- und Landeshauptstädten deutschlandweit zu sehen.
Kampagne in der Praxis sichtbar machenUmfragen in der Bevölkerung haben gezeigt, dass die Botschaften der Kampagne nicht nur über die Groß-flächenplakate wahrgenommen werden. Viele Bürger gaben an, diese auch beim Arztbesuch gese-hen zu haben, zum Beispiel auf Pla-
„Wir arbeiten für Ihr Leben gern“:Neues Infopaket für die PraxenAuch neue Plakate für „Lass dich nieder!“-Kampagne
Alle Arzt- und Psychotherapeutenpraxen erhal-ten in diesen Tagen ein Paket mit neuen Mate-rialien zur Kampagne „Wir arbeiten für Ihr Leben gern“, die die Kassenärztliche Bundes-
vereinigung (KBV) zusammen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) im Frühjahr 2013 ins Leben geru-fen haben. „Wir arbeiten für Ihr Leben gern“ läuft dabei parallel und in enger Abstimmung mit der erfolgreichen KVWL-Nachwuchskampagne (s. auch KVWL kompakt 9/2015, Seite 18 f.) Für die Umsetzung beider Kampag-nen zeichnet der 2. KVWL-Vorsitzende Dr. Gerhard Nord-mann mitverantwortlich.
Der Infopost zu „Wir arbeiten für Ihr Leben gern“ liegt auch die zweite Ausgabe des neuen Patientenmagazins bei, das im Mai zum ersten Mal erschienen ist und im Wartezimmer ausgelegt werden kann. Außerdem gibt es für 2016 einen Praxis-Planer im DIN-A1-Format und ei-nen Terminzettelblock im Kampagnenlook. Während in der ersten Ausgabe des Patientenmagazins alle wichti-gen Aspekte ärztlichen und psychotherapeutischen Handelns zum Themenschwerpunkt „Zeit“ beleuchtet wurden, dreht sich in der aktuellen Ausgabe alles um das Thema „Angst“.
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Alle Materialien auf www.ihre-aerzte.deÄrzte und Psychotherapeuten, die die Kampagne unterstützen und in ihrer Praxis sichtbar wollen, finden auf der Kampagnenseite www.ihre-aerzte.de Teaser- und Webbanner-Formate für die Praxis-Homepage zum kostenlosen Download. Plakate,Patientenbroschüren, das Wartezim-mermagazin sowie weitere Kampag-nen-Materialien können gegen eine geringe Schutzgebühr ebenfalls auf der Seite bestellt werden.
„Lass dich nieder!“ — Neue Plakat-motive für NachwuchskampagneKBV und KVen werben auch weiter-hin verstärkt um Nachwuchs: Noch bis zum 5. November werden neue Motive der Nachwuchskampagne „Lass dich nieder!“ gezielt in den
Zum Hintergrundder Kampagne:Die 2013 angelaufene Kampagne „Wir arbeiten für Ihr Leben gern.“ zielt darauf ab, die Attraktivität des Berufs des niedergelassenen Arztes und Psychotherapeuten zu steigern und Patienten, Politik und Medien für die wichtigsten Anliegen und Probleme zu sensibilisieren.
Universitätsstädten mit medizini-scher Fakultät plakatiert (s. Motive links und unten). So werden Medi-zinstudierende und Ärzte in der Weiterbildung zum Facharzt auf die Chancen und Möglichkeiten in der eigenen Praxis hingewiesen. Promo-tion-Aktionen und Informationstage machen zusätzlich auf die Nach-wuchskampagne aufmerksam. Auf der Internetseiten www.lass-dich-nieder.de finden Interessenten alle Infos rund um die Niederlassung.
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Sicherung der ambulanten Versorgung: Förderverzeichnis der KVWL
D ie KVWL hat nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern“. Besteht dringender Versorgungsbedarf für einen Standort, einen Planungsbereich
oder einen Teil eines Planungsbereichs, so ist dieser in einem Förderverzeichnis auszuweisen:
Anträge auf Fördermaßnahmen der KVWL können für die Übernahme eines Versorgungsauftrages in folgenden Gemeinden gestellt werden:
Fachgruppe Gemeinde
Hausärzte Altena, Nachrodt-Wiblingwerde (Mittelbereich Altena)
Hausärzte Brilon, Olsberg (Mittelbereich Brilon)
Hausärzte Löhne (Mittelbereich Löhne)
Hausärzte Breckerfeld
Hausärzte Meinerzhagen, Kierspe (Mittelbereich Meinerzhagen)
Hausärzte Oelde (Mittelbereich Oelde)
Hausärzte Werdohl, Neuenrade (Mittelbereich Werdohl)
Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zulassung oder Anstellung oder auch die Einrichtung einer Zweigpraxis. Gefördert werden kann zum Beispiel durch ein Praxis-darlehen, durch eine Umsatzgarantie oder durch Kostenzuschüsse. Die möglichen Fördermaßnahmen sind in der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL vom 14.12.2013 (KVWL-Kompakt 1/2014) aufgeführt.
Der Vorstand der KVWL gewährt die Förderung auf Antrag als Einzelfallentscheidung.
Interessierte Ärztinnen und Ärzte wenden sich an:
KVWL-Abteilung PraxisberatungTel.: 0231 / 94 32 94 00E-Mail: [email protected]
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Kurznachrichtenaus Westfalen-Lippe
...............................Neuer Leiter der KVWL-Bezirksstelle Münster II
Der Beirat der Bezirksstelle Münster II hat am 30. Sep-tember 2015 einen neuen Bezirksstellenleiter und stv. Bezirksstellenleiter gewählt. Das war nötig geworden, weil die bisherigen Amtsinhaber Dr. Werner Ihling und Dr. Michael Adam von ihren Ämtern zurückgetreten sind.
Der Vorstand der KVWL hat in seiner Sitzung vom 1. Oktober 2015 den Vorschlag des Bezirksstellenbeirates angenommen und ernennt folgende Kandidaten ab dem 1. Oktober 2015:
Bezirksstellenleiter der Bezirksstelle Münster II:Dr. Dieter GöhlerBlickallee 5648329 Havixbeck
Stellevertretender Bezirksstellenleiter Münster II:Dr. Helmut DieksJosefstraße 41 48703 Stadtlohn
Beide Kandidaten sind für den Rest der XIV. Amtsperio-de, also bis zum 31. Dezember 2016, ernannt.
aktuell
Impressum
Herausgeberin
Kassenärztliche Vereinigung Westfa-
len-Lippe
Robert-Schimrigk-Straße 4—6
44141 Dortmund
Tel. 0231 / 94 32 0
Redaktionsausschuss
Dr. Wolfgang-Axel Dryden (verantw.)
Dr. Gerhard Nordmann
Dr. Thomas Kriedel
Redaktion
Kassenärztliche Vereinigung Westfa-
len-Lippe
Geschäftsbereich Kommunikation
Heike Achtermann
Michael Hedergott (vity)
Martin Steinberg (-ms)
E-Mail: [email protected]
Druck
IVD GmbH & Co. KG
Wilhelmstraße 240
49475 Ibbenbüren
Titelbild: Fotolia
Dieser Ausgabe liegt die aktuelle
Ausgabe des Fortbildungsplus
(4/2015) bei.
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Amtliche Bekanntmachungen
Öffentliche Ausschreibung:
Versorgungsauftrag
Mammographie—Screening
Ausschreibung eines Versorgungsauftrages im Rahmen des Programms zur Früherkennung von
Brustkrebs durch Mammographie-Screening nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über
die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie/KFE-RL) und der
Anlage 9.2 des BMV-Ä.
Diese Ausschreibung richtet sich an Vertragsärzte, die sich um die Genehmigung zur Übernahme eines Versor-gungsauftrages im Rahmen des Programms zur Früher-kennung von Brustkrebs (Mammographie-Screening) als sog. Programmverantwortlicher Arzt in der Screening-Einheit Lippe bewerben möchten.
Ziel des flächendeckenden Programms zur Früherken-nung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening ist die möglichst frühe Erkennung und Behandlung von Brustkrebs und damit insgesamt die Verringerung der Sterblichkeit an Brustkrebs.
Eine Screening-Einheit besteht zum einen aus einer oder mehreren Mammographie-Einheiten, in der die Screening-Mammographie-Aufnahmen erstellt und zum anderen einer oder mehreren Einheiten zur Abklärungs-diagnostik, in der die Abklärungsuntersuchungen durch-geführt werden.
Eine Screening-Einheit wird von einem Vertragsarzt geleitet, dem die Genehmigung zur Übernahme des Versorgungsauftrages erteilt worden ist, dem sog. Pro-grammverantwortlichen Arzt.
Das Ausschreibungsverfahren für die Genehmigung als Programmverantwortlicher Arzt wird in folgenden Stu-fen durchgeführt:
Bis spätestens zum 27. November 2015 können Aus-schreibungsunterlagen bei der KVWL angefordert werden. Sofern der Bewerber die unten aufgeführten Anforderun-gen erfüllt, werden ihm die Ausschreibungsunterlagen mit der Aufforderung, ein Konzept vorzulegen, überreicht.
Bis spätestens zum 28. Dezember 2015 hat der Be-werber das Konzept zur Organisation des Versorgungs-auftrages gem. § 5 Abs. 2 der Anlage 9.2 zum BMV-Ä bei der KVWL einzureichen.
Bis spätestens zum 29. Februar 2016, d. h. innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Konzepte, entschei-det die KVWL im Einvernehmen mit den zuständigen (Landes)verbänden der Krankenkassen im Rahmen ei-nes Auswahlverfahrens nach pflichtgemäßen Ermessen und erteilt eine Genehmigung zur Übernahme des Ver-sorgungsauftrages bzw. den nicht ausgewählten Bewerber(n) einen ablehnenden Bescheid.
Ausschreibungsunterlagen können angefordert werden, wenn der KVWL folgende Voraussetzungen durch den Bewerber bereits nachgewiesen wurden bzw. er diese nachweist:
Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung „Diagnostische Radiologie“ oder „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“
Fachkunde für den Strahlenschutz nach § 18a Abs. 1 und 2 RöV
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Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Aus-führung und Abrechnung von Leistungen der „kurati-ven“ Mammographie gem. der Vereinbarung zur Strah-lendiagnostik und –therapie nach § 135 Abs. 2 SGB V
Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen zur Aus-führung und Abrechnung von Leistungen der Ultra-schalldiagnostik der Mamma gem. der Ultraschall-Ver-einbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V.
In dem Konzept ist schlüssig darzustellen, wie der Ver-sorgungsauftrag erfüllt werden soll. Dabei sind insbe-sondere dazustellen:
a) Persönliche Voraussetzungen: Teilnahme an multidisziplinärem Kurs zur Einführung
in das Früherkennungsprogramm nach Anhang 2 Nr. 1 Anlage 9.2 BMV-Ä (Teilnahmetermine sind bei der Ko-operationsgemeinschaft Mammographie, Goethestr. 85, 10623 Berlin zu erfragen).
Ggf. Tätigkeit im Rahmen des Früherkennungspro-gramms
b) Verfügbarkeit und Qualifikation der kooperierenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte in der Screening-Einheit:
Ggf. Mitbewerber auf Übernahme (§ 3 Abs. 2 Anlage 9.2 BMV-Ä)
Vertreter (§ 32 Abs. 4 Anlage 9.2 BMV-Ä; zu erfüllen-de Voraussetzungen § 5 Abs. 1 und Abs. 5 b-e und h Anlage 9.2 BMV-Ä)
Kooperierende Ärzte, die veranlasste Leistungen übernehmen (Abschnitt C Anlage 9.2 BMV-Ä)
Radiologische Fachkräfte (§ 24 Abs. 2 Anlage 9.2 BMV-Ä)
c) Sachliche Voraussetzungen d.h. Planung und Stand der Praxisausstattung, insbesondere:
Bauliche Maßnahmen (§ 31 Anlage 9.2 BMV-Ä), ggf. mobile Mammographie-Einrichtung
Apparative Ausstattung (Röntgengeräte, Geräte für Abklärungsdiagnostik; §§ 33 und 34 Anlage 9.2 BMV-Ä)
Unter mehreren Bewerbern, die an dem Ausschrei-bungsverfahren teilnehmen, hat die Kassenärztliche Vereinigung den Programmverantwortlichen Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen. Die Genehmi-gung zur Übernahme des Versorgungsauftrages wird im Einvernehmen mit den zuständigen (Landes)Verbänden der Krankenkassen erteilt.
Die Einzelheiten des Programms, der Anforderungen und Nachweise sowie zum Ausschreibungsverfahren sind in Abschnitt B Nr. III der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien i.V.m. Anlage 9.2 zum BMV-Ä geregelt und können im Einzelnen dort nachgelesen werden.
(Veröffentlichung im Internet unter: http://www.kbv.de/html/themen_2845.php)
Die Ausschreibungsunterlagen fordern Sie bitte bei der nachfolgend genannten Ansprechpartnerin bei der KVWL an, die Ihnen auch mit weiteren Informationen zum Verfahren bzw. zum Mammographie-Screening gerne behilflich ist:
KVWL Christa NowakGeschäftsbereich Versorgungsqualität Tel.: 0231 / 94 32 33 16Stichwort: Ausschreibung Mammographie-ScreeningRobert-Schimrigk-Str. 4-644141 Dortmund
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15Ausschreibung von Vertragsarzt- und
Psychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe
Im Auftrag der jetzigen Praxisinhaber bzw. deren Erben schreibt die KVWL die abzugebenden Arzt- und Psycho-therapeuten-Praxen in Gebieten mit Zulassungsbeschrän-kungen zur Übernahme durch Nachfolger aus (gemäß § 103 Abs. 4 SGB V). Bewerbungen können an die KV West-falen-Lippe, Stichwort „Ausschreibung“, Robert-Schim-rigk-Straße 4-6, 44141 Dortmund, gerichtet werden. Bitte geben Sie die Kennzahl aus der linken Spalte der Aus-schreibung an. Die Frist für den Eingang der Bewerbungen (Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf) ist der 20.11.2015 (Eingang KV). Ein Musterbewerbungsschrei-ben können Sie von unserer Homepage (www.kvwl.de) herunterladen. Wir leiten die Bewerbungen an den Praxis-inhaber weiter.
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus datenschutz-rechtlichen Gründen keine näheren Angaben zu den Pra-xen machen können.
Bei den Bemerkungen zur zukünftigen Tätigkeit in der Praxis (Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder An-stellung) handelt es sich um Eigenangaben des verblei-benden Praxispartners, um deren Beachtung gebeten wird. Bewerbungen von Ärzten mit anderen Planungen sind jedoch dadurch nicht ausgeschlossen.
Die ausgeschriebenen Vertragsarzt- bzw. Psychothera-peutensitze werden in den Bezirksstellen der KVWL öf-fentlich ausgehängt.
Ende der Bewerberfrist: 20.11.2015
Oktober 2015
Hausärztliche Versorgung(Mittelbereiche = MB)
Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:
Regierungsbezirk Arnsberg I
a4418Hausarztpraxis im MB Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen mög-lich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
a4455 Hausarztpraxis im MB Dortmund nach Vereinbarung
a4754 Hausarztpraxis im MB Dortmund (auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung
a4930 Hausarztpraxis im MB Dortmund nach Vereinbarung
a5251Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
a5503 Hausarztpraxis im MB Dortmund sofort
a5544Hausarztpraxis im MB Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
a5552Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschafts-praxis)
1/16
a5700 Hausarztpraxis im MB Dortmund nach Vereinbarung
a4610 Hausarztpraxis im MB Hamm nach Vereinbarung
a5296 Hausarztpraxis im MB Hamm nach Vereinbarung
a5647Hausarztpraxis im MB Hamm (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a4345 Hausarztpraxis im MB Kamen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort
a5367 Hausarztpraxis im MB Kamen nach Vereinbarung
a5648 Hausarztpraxis im MB Kamen nach Vereinbarung
a4203 Hausarztpraxis im MB Lünen nach Vereinbarung
a4713 Hausarztpraxis im MB Lünen nach Vereinbarung
a5555 Hausarztpraxis im MB Lünen nach Vereinbarung
a5549 Hausarztpraxis im MB Marsberg 2/16
a5566 Hausarztpraxis im MB Marsberg 2/16
a5110Hausarztpraxis im MB Schwerte (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
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Hausärztliche Versorgung(Mittelbereiche = MB)
Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:
a5213 Hausarztpraxis im MB Schwerte (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 2/16
a4505 Hausarztpraxis im MB Unna (auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung
a4701 Hausarztpraxis im MB Unna (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung
a5460 Hausarztpraxis im MB Unna 1/16
Regierungsbezirk Arnsberg II
b5320 Hausarztpraxis im MB Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung
b5431 Hausarztpraxis im MB Bochum (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung
b5489 Hausarztpraxis im MB Bochum sofort
b5490 Hausarztpraxis im MB Bochum (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung
b5586Hausarztpraxis im MB Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
b5596 Hausarztpraxis im MB Bochum (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 2/16
b5658Hausarztpraxis im MB Bochum (neuer Partner für Gemeinschaftspra-xis - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b4596 Hausarztpraxis im MB Hagen nach Vereinbarung
b5271 Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung
b5399Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b5404Hausarztpraxis im MB Hagen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Anstellung möglich)
sofort
b5530Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b5556 Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung
b5660 Hausarztpraxis im MB Hagen sofort
b5706 Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung
b5707Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
sofort
b5118Hausarztpraxis im MB Hattingen (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b5403 Hausarztpraxis im MB Hattingen nach Vereinbarung
b5708 Hausarztpraxis im MB Herdecke sofort
b5661 Hausarztpraxis im MB Herne 2/16
b5427 Hausarztpraxis im MB Iserlohn (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort
b5662 Hausarztpraxis im MB Iserlohn 3/16
b4499Hausarztpraxis im MB Schwelm (neuer Partner für Gemeinschafts-praxis)
nach Vereinbarung
b5588Hausarztpraxis im MB Siegen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b5663Hausarztpraxis im MB Siegen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
2/16
b5559Hausarztpraxis im MB Sprockhövel (zwei neue Partner für Gemein-schaftspraxis und ein Angestellter-Arztsitz)
nach Vereinbarung
a3236 Hausarztpraxis im MB Witten sofort
b4274 Hausarztpraxis im MB Witten nach Vereinbarung
Regierungsbezirk Detmold
d5311Hausarztpraxis mit Angestellten-Arztsitz im MB Detmold (auch 2 hälf-tige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
sofort
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15Hausärztliche Versorgung(Mittelbereiche = MB)
Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:
d5443Hausarztpraxis im MB Detmold (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d5382Hausarztpraxis im MB Horn-Bad Meinberg (hälftiger Versorgungsauf-trag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
d5678 Hausarztpraxis im MB Horn-Bad Meinberg (auch Anstellung möglich) 1/16
d5222 Hausarztpraxis im MB Minden nach Vereinbarung
d5236 Hausarztpraxis im MB Minden nach Vereinbarung
d5602 Hausarztpraxis im MB Minden nach Vereinbarung
Regierungsbezirk Münster
m5692Hausarztpraxis im MB Ahaus (hälftiger Versorgungsauftrag - Grün-dung Gemeinschaftspraxis geplant)
nach Vereinbarung
m5694 Hausarztpraxis im MB Ahaus (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort
m5699Hausarztpraxis im MB Beckum (neuer Partner für überörtliche Ge-meinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
m5718 Hausarztpraxis im MB Bottrop (auch Anstellung möglich) sofort
m5520Hausarztpraxis im MB Castrop-Rauxel (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
m5620Hausarztpraxis im MB Castrop-Rauxel (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
m5518 Hausarztpraxis im MB Coesfeld 1/16
m5526 Hausarztpraxis im MB Coesfeld 1/16
m5354 Hausarztpraxis im MB Dülmen sofort
m5716 Hausarztpraxis im MB Emsdetten (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung
m4550 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen nach Vereinbarung
m4657Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m4723Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
m5628 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen sofort
m5636Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemein- schaftspraxis)
sofort
m5637Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaft-spraxis)
sofort
m5691Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (neuer Partner für Gemein-schaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
sofort
m5573Hausarztpraxis im MB Gladbeck (neuer Partner für Gemeinschaft-spraxis - auch Anstellung möglich)
sofort
m5715 Hausarztpraxis im MB Herten (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort
m4941 Hausarztpraxis im MB Münster (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung
m4984 Hausarztpraxis im MB Münster nach Vereinbarung
m5263 Hausarztpraxis im MB Münster (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung
m5267Hausarztpraxis im MB Münster (2 neue Partner für Gemeinschafts-praxis)
nach Vereinbarung
m5519 Hausarztpraxis im MB Münster nach Vereinbarung
m5621Hausarztpraxis im MB Münster (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
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Hausärztliche Versorgung(Mittelbereiche = MB)
Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:
m4328 Hausarztpraxis im MB Recklinghausen sofort
m4677 Hausarztpraxis im MB Recklinghausen nach Vereinbarung
m5356 Hausarztpraxis im MB Recklinghausen nach Vereinbarung
m5579Hausarztpraxis im MB Recklinghausen (neuer Partner für Gemein-schaftspraxis)
nach Vereinbarung
m5624Hausarztpraxis im MB Recklinghausen (neuer Partner für Gemein-schaftspraxis - auch Anstellung möglich)
sofort
m5569Hausarztpraxis im MB Steinfurt (neuer Partner für Gemeinschafts-praxis)
1/16
m5425Hausarztpraxis im MB Warendorf (zwei neue Partner für Gemein-schaftspraxis - auch hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:
Regierungsbezirk Arnsberg
Bereich Arnsberg I
a4522 Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm nach Vereinbarung
a5329 Augenarztpraxis im Kreis Soest sofort
a4755 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Dortmund nach Vereinbarung
a5649Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zu-lassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a4990 Chirurgische Praxis im Kreis Soest nach Vereinbarung
a5657 Chirurgische Praxis im Kreis Unna nach Vereinbarung
a5462 Frauenarztpraxis im Hochsauerlandkreis nach Vereinbarung
a5656Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulas-sungen möglich - auch Anstellung möglich)
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a5340HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulas-sungen möglich)
sofort
a5701 HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund nach Vereinbarung
a5655HNO-Arztpraxis im Kreis Unna (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
2/17
a5167Hautarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassun-gen möglich)
nach Vereinbarung
a5297Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (hälfti-ger Versorgungsauftrag - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a5702Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a4095Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
a5508 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Hochsauerlandkreis nach Vereinbarung
a5415Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Soest (hälftiger Versor-gungsauftrag)
nach Vereinbarung
a5111Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Unna (auch 2 hälftige Zu-lassungen möglich)
nach Vereinbarung
a5411 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Unna nach Vereinbarung
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Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:
a5507 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Unna 3/16
a5328 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund nach Vereinbarung
a5486 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm sofort
Bereich Arnsberg II
b5493 Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Herne 1/16
b4535 Augenarztpraxis im Kreis Olpe nach Vereinbarung
b5665 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Bochum sofort
b5592Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie im Ennepe-Ruhr-Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b5056 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum nach Vereinbarung
b5336Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (auch 2 hälftige Zulassun-gen möglich)
nach Vereinbarung
b3813 Frauenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis sofort
b5270Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Hagen (auch 2 hälftige Zulassun-gen möglich)
nach Vereinbarung
b5120 Frauenarztpraxis im Kreis Olpe nach Vereinbarung
b5667 Frauenarztpraxis im Kreis Olpe (hälftiger Versorgungsauftrag) 2/16
b5206 HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Hagen nach Vereinbarung
b5703 Hautarztpraxis in der krfr. Stadt Hagen 2/16
b5704Hautarztpraxis in der krfr. Stadt Herne (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b5590Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Sadt Bochum (neuer Partner für MVZ)
sofort
b5591Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bochum (neuer Partner für MVZ)
sofort
b5668 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bochum sofort
a3237 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis nach Vereinbarung
b5557 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Märkischen Kreis nach Vereinbarung
b4764Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Siegen-Wittgenstein (hälf-tiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
b5398Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (auch 2 hälftige Zulassun-gen möglich)
sofort
b5457Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungs-auftrag)
sofort
b5119 Nervenarztpraxis im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort
b5527 Nervenarztpraxis im Märkischer Kreis 1/16
b5376Orthopädische Praxis in der krfr. Stadt Hagen (hälftiger Versorgungs-auftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaft-spraxis)
nach Vereinbarung
b5705 Orthopädische Praxis in der krfr. Stadt Herne 1/16
b5487Orthopädische Praxis im Kreis Olpe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
1/16
Regierungsbezirk Detmold
d5308Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (neuer Partner für über-örtliche Gemeinschaftspraxis - hälftiger Versorgungsauftrag -auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d5682 Augenarztpraxis im Kreis Paderborn (auch Anstellung möglich) sofort
d5536 Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie im Kreis Lippe nach Vereinbarung
d5160 Chirurgische Praxis im Kreis Minden-Lübbecke nach Vereinbarung
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10
/20
15
Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:
d5684Kinderchirurgische Praxis im Kreis Minden-Lübbecke (hälftiger Ver-sorgungsauftrag)
1/16
d5688Chirurgische Praxis im Kreis Paderborn (hälftiger Versorgungsauf-trag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
d4757 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld nach Vereinbarung
d3511 Frauenarztpraxis im Kreis Herford nach Vereinbarung
d4570 Frauenarztpraxis im Kreis Höxter nach Vereinbarung
d4913 Frauenarztpraxis im Kreis Lippe nach Vereinbarung
d5346 Frauenarztpraxis im Kreis Lippe nach Vereinbarung
d5543 Frauenarztpraxis im Kreis Paderborn nach Vereinbarung
d5675 Frauenarztpraxis im Kreis Paderborn nach Vereinbarung
d4893 HNO-Arztpraxis im Kreis Lippe nach Vereinbarung
d4903Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen mög-lich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d5599Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d5605Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (hälfti-ger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d5600Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Gütersloh (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
3/16
d5238Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
d5365 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Minden-Lübbecke nach Vereinbarung
d5343Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Paderborn (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
d5680 Nervenarztpraxis im Kreis Höxter nach Vereinbarung
d4887Nervenarztpraxis im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen mög-lich)
nach Vereinbarung
d5676Urologische Praxis in der krfr. Stadt Bielefeld (neuer Partner für übe-rörtliche Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
Regierungsbezirk Münster
m5713 Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Bottrop (auch Anstellung möglich) 1/16
m5689 Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Münster nach Vereinbarung
m5719Augenarztpraxis im Kreis Steinfurt (auch Anstellung möglich - auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
1/16
m5720Augenarztpraxis im Kreis Steinfurt (auch Anstellung möglich - auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
1/16
m5066Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie, in der krfr. Stadt Gel-senkirchen (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m5287 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen 1/16
m5640Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m5693Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Gefäßchirurgie in der krfr. Stadt Gel-senkirchen (hälftiger Versorgungsauftrag - Gründung Gemeinschaft-spraxis geplant - auch Anstellung möglich)
sofort
m5575Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Gefäßchirurgie, in der krfr. Stadt Münster (neuer Partner für MVZ)
nach Vereinbarung
m5690Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie im Kreis Reckling-hausen (auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
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10
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15Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:
m5697Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie im Kreis Steinfurt (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
1/16
m5711Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie im Kreis Steinfurt (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
1/16
m5607 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen nach Vereinbarung
m5626 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Münster nach Vereinbarung
m4889Frauenarztpraxis im Kreis Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassun-gen möglich)
nach Vereinbarung
m5510 Frauenarztpraxis im Kreis Recklinghausen sofort
m5643Frauenarztpraxis im Kreis Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassun-gen möglich)
nach Vereinbarung
m5696Frauenarztpraxis im Kreis Recklinghausen (neuer Partner für Ge-meinschaftspraxis)
1/16
m5710Frauenarztpraxis im Kreis Steinfurt (neuer Partner für Gemeinschaft-spraxis - hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m5614 Frauenarztpraxis im Kreis Warendorf nach Vereinbarung
m5474 HNO-Arztpraxis im Kreis Borken sofort
m4848Hautarztpraxis im Kreis Coesfeld (auch 2 hälftige Zulassungen mög-lich)
nach Vereinbarung
m4489 Hautarztpraxis im Kreis Steinfurt sofort
m5035Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Borken (auch 2 hälftige Zu-lassungen möglich)
nach Vereinbarung
m5453Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Coesfeld (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
m5454Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Coesfeld (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
m4714 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Steinfurt nach Vereinbarung
m5698Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungs-auftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m5572 Orthopädische Praxis im Kreis Borken 2/16
m5695Orthopädische Praxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (hälftiger Ver-sorgungsauftrag)
1/16
m5611Urologische Praxis in der krfr. Stadt Münster (auch 2 hälftige Zulas-sungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m5627Urologische Praxis in der krfr. Stadt Münster (neuer Partner für Ge-meinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch An-stellung möglich)
nach Vereinbarung
m5717Urologische Praxis im Kreis Warendorf (neuer Partner für Gemein-schaftspraxis - hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung mög-lich -
1/16
Psychotherapeutensitze *
Regierungsbezirk Arnsberg
b/p939Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Bo-chum (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
b/p940Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b/p941Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b/p942Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag)
2/16
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15
Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:
b/p944Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
b/p943Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Ha-gen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b/p686Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Her-ne (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a/p831Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im MB Me-schede (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b/p783Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Märkischen Kreis (hälfti-ger Versorgungsauftrag)
sofort
b/p877Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b/p937Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
sofort
b/p945Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
b/p898 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Olpe 1/16
b/p723Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Olpe (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b/p650 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Siegen-Wittgenstein nach Vereinbarung
a/p797Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Unna (hälfti-ger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a/p933Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a/p934Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Unna (hälftiger Ver-sorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
a/p938Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Unna (hälftiger Ver-sorgungsauftrag)
sofort
Regierungsbezirk Detmold
d/p925Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstel-lung möglich)
1/16
d/p889Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger Versorgungsauftrag)
1/16
d/p946Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bie-lefeld (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
d/p697Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (VT und TP) im Kreis Herford (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d/p748Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (VT und TP) im Kreis Herford (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
d/p948Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Her-ford - lokaler Sonderbedarf - (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
d/p949Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Her-ford - lokaler Sonderbedarf - (hälftiger Versorgungsauftrag - Grün-dung Gemeinschaftspraxis geplant - auch Anstellung möglich -
nach Vereinbarung
d/p903Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Herford (hälfti-ger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
d/p947Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Herford (hälf-tiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
d/p950Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
30
10
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15
Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:
d/p872Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Min-den-Lübbecke - lokaler Sonderbedarf - (hälftiger Versorgungsauf-trag)
sofort
Regierungsbezirk Münster
m/p760Psychologischer Psychotherapeutensitz (VT) im Kreis Borken (hälfti-ger Versorgungsauftrag)
sofort
m/p926Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Coesfeld (hälftiger Versorgungsauftrag)
1/16
m/p908Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Coesfeld (hälftiger Versorgungsauftrag)
sofort
m/p808Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) in der krfr. Stadt Gel-senkirchen
nach Vereinbarung
m/p896Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag)
sofort
m/p843Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag)
4/16
m/p907Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Mün-ster (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m/p909Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Mün-ster (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m/p951Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Mün-ster (hälftiger Versorgungsauftrag)
1/16
m/p918 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Recklinghausen 1/16
m/p928Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Recklinghau-sen (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m/p952Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Recklinghau-sen (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
m/p857Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Steinfurt (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m/p927Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Steinfurt (hälftiger Versorgungsauftrag)
1/16
m/p931Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Warendorf (hälfti-ger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
m/p932Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Warendorf (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
m/p919Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Warendorf (hälftiger Versorgungsauftrag)
sofort
* In Klammern ist die ausgeübte Therapieform des Praxisinhabers (VT = Verhaltenstherapie; TP = tiefenpsychologisch fundierte Psy-chotherapie; APT= analytische Psychotherapie) angegeben. Bei ei-nem eventuell stattfindenden Auswahlverfahren berücksichtigt der Zulassungsausschuss u.a. die bislang angebotene Therapieform.
31
10
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15
Spezialisierte fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = Raumordnungsregionen/ROR)
Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:
Anästhesiologie
d4886 Anästhesiologische Praxis in der ROR Bielefeld (Kreis Minden-Lübbecke) nach Vereinbarung
m4651Anästhesiologische Praxis in der ROR Münster (Kreis Borken) - auch 2 hälftige Zulassungen möglich -
nach Vereinbarung
m5712Anästhesiologische Praxis in der ROR Münster (krfr. Stadt Münster) - hälftiger Versorgungsauftrag, neuer Partner für Gemeinschaftspra-xis, auch Anstellung möglich -
sofort
Innere Medizin - fachärztlich -
d4157Internistische Praxis, Schwerpunkt Pneumologie in der ROR Bielefeld (Kreis Minden-Lübbecke)
nach Vereinbarung
d5539Internistische Praxis in der ROR Bielefeld (Kreis Minden-Lübbecke) - auch 2 hälftige Zulassungen möglich -
4/16
b5593Internistische Praxis, Schwerpunkte Angiologie und Kardiologie in der ROR Bochum/Hagen (krfr. Stadt Bochum) - auch 2 hälftige Zulassun-gen möglich, auch Anstellung möglich -
nach Vereinbarung
b5709Internistische Praxis, Schwerpunkt Kardiologie in der ROR Bochum/Ha-gen (Ennepe-Ruhr-Kreis) - hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstel-lung möglich
sofort
a4084Internistische Praxis, Schwerpunkt Angiologie in der ROR Dortmund (krfr. Stadt Dortmund) - neuer Partner für fachübergreifende Ge-meinschaftspraxis -
nach Vereinbarung
a5553 Internistische Praxis in der ROR Dortmund (Kreis Unna) nach Vereinbarung
m5606 Internistische Praxis in der ROR Münster (Kreis Warendorf) nach Vereinbarung
m5714
Internistische Praxis, Schwerpunkt Hämatologie und Internistische Onkologie, in der ROR Münster (Kreis Steinfurt) - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis, qualitätsbezogener Sonderbedarf, auch Anstel-lung möglich, hälftiger Versorgungsauftrag -
nach Vereinbarung
Kinder- und Jugendpsychiatrie
b5335Kinder- und Jugendpsychiatriepraxis in der ROR Bochum/Hagen (Ennepe-Ruhr-Kreis) - auch 2 hälftige Zulassungen möglich -
nach Vereinbarung
Diagnostische Radiologie
m5364Radiologische Praxis in der ROR Emscher-Lippe (Kreis Recklinghau-sen) - neuer Partner für fachübergreifende Gemeinschaftspraxis, lo-kaler Sonderbedarf, auch Anstellung möglich -
nach Vereinbarung
m5578 Radiologische Praxis in der ROR Emscher-Lippe (Kreis Recklinghausen) nach Vereinbarung
Ihre Ansprechpartner: Team Praxisberatung,
Tel.: 0231 / 94 32 94 00, Fax: 0231 / 9 43 28 30 31, E-Mail: [email protected]
Gemeinde Standort Fachgruppe
Schmallenberg Bödefeld Hausärzte
10/2015 |
Nr.
10 |
27. O
ktob
er 2
015
Abrechnung
2 Zahlungstermine und Termine zur Abgabe der Quartalsabrechnung
Verordnung
3 Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
4 Ab 1. Januar 2016: Nur noch ein Formular für Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld
4 PCSK9-Inhibitoren zur Lipidsenkung: Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung abwarten
Forum 6 Internationaler Tag der Patientensicherheit 7 Risikomanagement in der Arztpraxis
7 Sichere Patientenversorgung durch Teamarbeit und Kommunikation
8 Praxistipp: Patientenbefragung — Nur, wenn Sie es wirklich wissen wollen
8 „Ihr nächster Termin“: Bestellen Sie kostenlose Termin-Zettelblöcke
PRAXISINFORMATIONEN der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
Seminare und Fortbildungen 9 Workshop- und Seminarangebote der KVWL Consult GmbH
10 Fortbildungsangebote der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Bittebeachten Sie:
aktuelle Informationen rund um die Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern finden Sie im Mantelteil KVWL kompaktab Seite 4
| 10/2015
2 ABRECHNUNG
ABRECHNUNG
Zahlungstermine Zahlung Quartal AusführungstagRestzahlung 2/2015 26. Oktober 20151. Abschlagszahlung 4/2015 16. November 20152. Abschlagszahlung 4/2015 10. Dezember 20153. Abschlagszahlung 4/2015 15. Januar 2016Restzahlung 3/2015 25. Januar 2016
Bei Rückfragen zu Ihren Zahlungsein- und -ausgängen oder zu den Terminen wenden Sie sich bitte an das Team Arztkontokorrent,Tel.: 0231 / 94 32 30 30
Abgabe der Quartalsabrechnung 4/2015
AbgabeterminDer späteste Termin für die Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung 4/2015 ist
Montag, 11. Januar 2016
Bitte beachten Sie, dass die KVWL bei einer nicht fristgerechten Abga-be der Quartalsabrechnung zur Deckung des mit der Bearbeitung ei-ner verspäteten Abrechnung verbundenen höheren Aufwandes zu-sätzliche Verwaltungskosten erheben kann (vgl. § 9 Abs. 2 der Ab-rechnungsrichtlinien).
Öffnungszeiten Sie können uns Ihre begleitenden Unterlagen zu der Quartalsabrech-nung mit der Post oder einem anderen Dienstleistungsunternehmen zusenden. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Ab-rechnung persönlich bei uns abzugeben.
montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhrfreitags von 8 Uhr bis 14 Uhr
Darüber hinaus ist geöffnet am:Mittwoch, 30.12.2015 von 8 bis 18.30 UhrMittwoch, 06.01.2016 von 8 bis 18.30 UhrFreitag, 08.01.2016 von 8 bis 15.00 UhrMontag, 11.01.2016 von 8 bis 18.30 Uhr
Während unserer Öffnungszeiten sind die Mitarbeiter des Service-Centers als Ansprechpartner für Sie da.
Möchten Sie die Abgabe der Abrechnung mit einem persönlichen Be-ratungsgespräch verbinden, vereinbaren Sie bitte einen Termin in Dortmund oder Münster mit dem Service-Cen-ter der KVWL, Tel.: 0231 / 94 32 10 00. Sie erreichen uns telefonisch montags bis donnerstags von 7.30 bis 17.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 15 Uhr.
Alternativ stehen Ihnen diese Informationen immer aktuell auf unserer Inter-
netseite www.kvwl.de in der Rubrik Terminkalender unter dem Suchbegriff
„Abrechnung“ oder über den nebenstehenden QR-Code zur Verfügung.
10/2015 |
VERORDNUNG 3
Richtlinie / Anlage In Kraft getreten
Ergebnis Weitere Informationen
Arzneimittel-Richtlinie / Anlage XII: (Frühe) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V
Der G-BA hat im letzten Monat folgende Beschlüsse zum Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln gegenüber einer zugelassenen Ver-
gleichstherapie getroffen. Stellt der G-BA einen Zusatznutzen fest, prüft er, ob dieser quantifizierbar ist und beschließt, ob Hinweise oder
Anhaltspunkte vorliegen, um den Zusatznutzen als gering, beträchtlich oder erheblich einzustufen. Die Beschlüsse sind Bestandteil der
AM-RL und somit für die GKV verbindlich. In den nächsten sechs Monaten wird der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen mit den Her-
stellern einen neuen wirtschaftlichen Preis je nach Nutzenbewertung des Arzneimittels aushandeln. Der heutige Preis, d. h. der Preis seit
Markteinführung, kann also, insbesondere für Indikationen ohne oder mit geringem Zusatznutzen, deutlich höher sein als der zukünftige
verhandelte Preis. (Bei ungünstiger Nutzen-Bewertung oder Verlauf der Preisverhandlungen haben einige Hersteller schon mit Markt-
rücknahme reagiert.) Bitte informieren Sie sich vor einer Verordnungsentscheidung genau zu der indikationsbezogenen Nutzenbewer-
tung des Arzneimittels und zur Preissituation, und dokumentieren Sie Ihre Verordnungsentscheidungen in der Patientendokumentation.
Aflibercept/Eylea®
(neues Anwendungsge-
biet)
03.09.2015
neues Anwen-
dungsgebiet
Aflibercept hat als neues Anwendungsgebiet seit März 2015 die Be-
handlung einer Visusbeeinträchtigung aufgrund eines Makulaödems in-
folge eines retinalen Venenastverschlusses. Der G-BA sieht den Zusatz-
nutzen als nicht belegt an, da die vom pharmazeutischen Unternehmer
vorgelegte Studie für die Bewertung des Zusatznutzens von Aflibercept
gegenüber Ranibizumab nicht geeignet war.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
Nintedanib/Ofev® 03.09.2015
neues Anwen-
dungsgebiet
Nintedanib (Ofev®) ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen
Leidens (Orphan Drug) zugelassen. Ofev® wird angewendet bei Erwach-
senen zur Behandlung der idiopathischen Lungenfibrose (IPF).
Der G-BA bewertet den Zusatznutzen als gering. (Er weist darauf hin,
dass die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Nintedanib/
Ofev® nur durch in der Therapie von Patienten mit IPF erfahrenen
Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie oder Fachärzte für Lun-
genheilkunde erfolgen darf.)
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
Enzalutamid/
Xtandi®18.06.2015 Für Enzalutamid (Xtandi®) mit neuem, seit November 2014 zugelas-
senem Anwendungsgebiet „Behandlung erwachsener Männer mit me-
tastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom mit asymptoma-
tischem oder mild symptomatischem Verlauf nach Versagen der An-
drogenentzugstherapie, bei denen eine Chemotherapie klinisch noch
nicht indiziert ist“ sieht der G-BA Hinweise auf einen beträchtlichen
Zusatznutzen gegenüber dem abwartenden Vorgehen unter Beibehal-
tung der bestehenden konventionellen Androgendeprivation. Ab dem
01.10.2015 sind Verordnungen von Xtandi® auch in dem neuen Anwen-
dungsbiet Praxisbesonderheit (§ 106 Abs. 5a SGB V), damit also in al-
len zugelassenen Anwendungsgebieten.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Im Folgenden haben wir die Beschlüsse und Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer aktuellen Übersicht zusammengestellt und um wichtige Hinweise für die Praxis ergänzt. Die vollständigen Beschlüsse, mit zusätzli-
VERORDNUNG
| 10/2015
4 VERORDNUNG
---
lar für Arbeitsunfähigkeit während der
griert. Außerdem enthält die neue AU-Be-scheinigung einen weiteren Durch-schlag für den Patienten mit folgendem
der Arbeitsunfähigkeit auf einen lü-
AU-Bescheinigung folgt, bei Ihrem Arzt
-
vorgekommen, dass Patienten den An--
ben, weil die Arbeitsunfähigkeit gegen-
nachgewiesen wurde.
Kurz und knapp
Für Krankschreibungen gibt es ab dem 1. Januar 2016 nur noch Muster 1. Einen Durchschlag er-hält zukünftig — neben Kranken-kasse und Arbeitgeber — auch der Patient.
Ab 1. Januar 2016: Nur noch ein
Formular für Arbeitsunfähig-
keit und Krankengeld
VERORDNUNG VERORDNUNG
PCSK9-Inhibitoren zur Lipidsenkung: Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung abwarten
-® -
-land zugelassen. Dieser monoklonale
-gel durch die Hemmung des Proteins
-cholesterinämie und zur Behandlung
-
für die Zulassung eingereichten Daten erlauben noch keine Aussage über die
-
-tung erfolgen. Das Gutachten des
-
wird der G-BA seine Entscheidung über das Ausmaß des Zusatznutzens veröf-
-
-
-zen.
Bei uns werden Sie sicher fündig!
Von Praxisübernahme über Kooperationen bis hin zu medizinischen Geräten:
www.kv-börse.de
| 10/2015
6 FORUM
FORUM
Internationaler Tag der PatientensicherheitKPQM ist für die Entwicklungen gut gerüstet
-
--
-geführt.
--
-fragungen werden in fast allen Einrich-tungen genutzt, der Einsatz von Fehler-
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G--
tätsmanagement und wird sektorenglei-che Anforderungen formulieren. Die Patientensicherheit zieht sich als roter Faden durch die Entwürfe. Unter ande-rem zur Patientenbefragung, struktu-
-
Anforderungen geben.
--
entenbefragungen werden nicht nur genutzt, weil sie vorgeschrieben sind.
-nau für die Praxis bzw. Einrichtung zu erstellen und liefern nutzbare konkrete
---
gungen durchgeführt werden können. Aus Fehlern zu lernen, ermöglicht
(-meldungen) in der Praxis aufzuberei-
---
handhabbar gemacht.
sich. Die ambulante und stationäre Aus-gangslage sind insoweit vergleichbar, als die Anforderungen durch die sekto-
-rat.
KVWL ONLINE
Mit Veröffentlichung der Richtlinie des
Gemeinsamen Bundesausschusses wird
ein neues, vollständig überarbeitetes
KPQM-Buch erscheinen. Alle Prozess-
beispiele finden Sie schon jetzt unter
www.kvwl.de und den Rubriken Mitglie-
der, Qualität, Quali-
tätsmanagement und
Prozessbeispiele oder
über den nebenste-
henden QR-Code.
Ihre Ansprechpartner
Anna MengeTel.: 0231 / 94 32 10 36E-Mail: [email protected]
Jörg OtteTel.: 0231 / 94 32 10 32E-Mail: [email protected]
Bitte beachten Sie in diesem Zu-sammenhang auch unsere Fort-bildungsankündigungen zum Risi-komanagement in der Arztpraxis auf Seite 7.
Zukunft für Kinder !
Viele Kinder wie Meron suchen Hilfe. WERDE PATE!
WORLDVISION.DE
Meron, 5 Jahre
10/2015 |
FORUM 7
FORUM
Risikomanagement in der Arztpraxis
Fehlermanagement für vertragsärztliche und vertragszahn-
---
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-
Für ambulant operierende Ärzte
Für Hausärzte
Für konservativ tätige Ärzte
Für ambulant operierende Ärzte
Für Hausärzte
Für konservativ tätige Ärzte
Für ambulant operierende Ärzte
Für Hausärzte
Ihr Kontakt:
FORUM
Sichere Patientenversorgung durch Teamarbeit und Kommunikation
Patientenversorgung höchste Priori--
lern zeigen, dass die Ursachen in der
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Fehlerquellen aufzudecken. Ausge-richtet an den Bedürfnissen und Her-ausforderungen von ambulant tätigen
---
-rungsmaßnahmen abzuleiten.
Termin:
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Ihr Kontakt:
| 10/2015
8 FORUM
FORUM
fünf Fragen hat den Vorteil, dass Sie
wahrscheinlich einen hohen Rücklauf
der Fragebögen haben, jedoch die Aus-
sagekraft eher eingeschränkt ist.
Eine Standardbefragung mit zirka zehn
bis zwölf Fragen stellt einen Kompro-
miss zwischen Arbeitsaufwand und Er-
kenntnisgewinn dar.
Aufwändigere Befragungen bieten den
Vorteil, dass Sie einen tiefen Einblick
in die Meinung Ihrer Patienten erhal-
ten. Jedoch werden Sie mit vielen Ver-
weigerungen und einigen nur teilweise
ausgefüllten Fragebögen rechnen müs-
sen.
Motivieren Sie Ihre Patienten zur Teil-
nahme, indem Sie betonen, wie wichtig
die Patientenmeinung für Sie ist. Ge-
ben Sie die gut lesbaren Fragebögen auf
Klemmbrettern aus, und sorgen Sie da-
für, dass die Einwurfbox nicht in di-
rekter Nähe zur Anmeldung steht. So
wird das Gefühl für die Patienten ver-
stärkt, dass sie ihre Meinung wirklich
anonym abgeben können.
Nach der Auswertung der Befragung
besprechen Sie die Ergebnisse in Ihrer
Teamsitzung. Suchen Sie bitte nicht
nach Schuldigen, sondern nach Lö-
sungen. Begreifen Sie Kritik als An-
sporn und setzen Sie Erkenntnisse in
Maßnahmen um.
Teilen Sie die Ergebnisse der Befra-
gung Ihren Patienten unbedingt mit.
Denn wenn die Patienten merken, dass
ihre Kritik etwas bewirkt hat, wird dies
auch die Zufriedenheit der Patienten
verbessern.
Sprechen Sie uns an!KVWL-Service-Center
Tel.: 0231 / 94 32 10 00
Patientenbefragung: Nur, wenn Sie es wirklichwissen wollen
In der QM-Richtlinie des Gemein-
samen Bundesausschusses (G-BA)
wird die Patientenbefragung als ein
wesentliches Instrument des einrich-
tungsinternen Qualitätsmanagements
genannt.
Die Durchführung einer solchen Befra-
gung bedeutet jedoch einen nicht uner-
heblichen Mehraufwand für das ge-
samte Praxisteam. Darum sollten Sie
vorab einige Überlegungen anstellen,
sodass Sie für sich und die Praxis auch
tatsächlich einen Nutzen aus der Pati-
entenbefragung ziehen.
Klären Sie vorab die Zielsetzung der Be-
fragung. Wollen Sie die allgemeine Pati-
entenzufriedenheit abfragen oder geht
es Ihnen um bestimmte Teilaspekte, wie
Terminvergabe, Öffnungszeiten oder
um die Ausstattung der Praxis? Wollen
Sie alle Patienten befragen, oder nur ei-
ne bestimmte Zielgruppe?
Überlegen Sie, welcher Grundtyp der
Befragung sich für dieses Ziel eignet.
Eine Kurzbefragung mit zirka drei bis
FORUM
„Ihr nächster Termin“: Bestellen Sie kostenlose Termin-Zettelblöcke
-
zur kostenlosen Bestellung Zettelblö-
--
telblöcke bequem online unter www.-
der, Dienste und Formulare oder über den nebenstehenden -
Tag Datum Uhrzeit
Ihr nächster Termin:
Praxisstempel
Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können.
Seminare 2015 / 2016
Aufgebrachten und aggressiven
Patienten in der Arztpraxis begegnen
Ziel des Seminares ist es, eigene und fremde
Anzeichen einer drohenden Eskalation zu erken-
nen und zu lernen, aggressionsmindernd damit
umzugehen. Hierzu werden persönliche Bela-
stungssituationen benannt und typische Verläu-
fe von Aggressionen analysiert, aggressionsför-
dernde Faktoren im Kontakt mit Patienten erar-
beitet, Ideen entwickelt, die zum Abbau der Ag-
gressionen beitragen sowie Übungen zur Ge-
sprächsführung mit aggressiven Personen
durchgespielt.
Neue Termine sind in Vorbereitung
Dozentin: Juliane Feldner,
Personaltrainerin/Psychologin
Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.)
Telefontraining für Auszubildende
Die Teilnehmer werden mit den Grundlagen des
Telefonmanagements vertraut gemacht. Im Vor-
dergrund steht die Reflexion des eigenen Ge-
sprächsverhaltens. Feedback, Hinweise und
Tipps werden entwickelt und angeregt, um Stär-
ken auszubauen und im Praxisalltag effektiv ein-
setzen zu können.
Termin: 13. Jan. 2015, Ärztehaus Münster
Zeit: 15 bis 19.00 Uhr
Dozentin: Juliane Feldner,
Personaltrainerin/Psychologin
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.)
Telefontraining - Intensiv
Das Intensivseminar ist gedacht für routinierte
Arzthelferinnen im Umgang mit schwierigen Ge-
sprächspartnern und herausfordernden Situatio-
nen im Praxisalltag.
Termin: 16. Dez. 2015, Ärztehaus Dortmund
Zeit: 15 bis 19.00 Uhr
Dozentin: Marion Cress
Kommunikationstrainerin
Kosten: 140 Euro (zzgl. USt.)
Das 1x1 der Teamführung in der
Arztpraxis (für Personalverantwortliche)
Das Seminar will Führungsverantwortlichen hel
fen, Teams sicher zu führen und die Rolle als
Teamleitung zu festigen.
Termin: 25. Nov. 2015, Ärztehaus Dortmund
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Juliane Feldner,
Personaltrainerin/Psychologin
Kosten: 140 Euro (zzgl. USt.)
Praxisorganisation – Tipps und Tricks
vom Profi (für Ärzte und MFA)
Es sind häufig die gleichen Fehler, die in Arzt-
praxen gemacht werden und die Ärzten, MFA
sowie Patienten das Leben schwer machen.
Und es gibt fast immer Lösungen, oft sogar
recht einfache, mit denen mancher Stress ver-
mieden werden kann. Einige beispielhafte, typi-
sche Fehler aus verschiedenen Bereichen der
Praxisorganisation und Möglichkeiten sie zu
verhindern, werden in diesem Seminar aufge-
zeigt.
Termin: 27. Jan. 2016, Ärztehaus Dortmund
Zeit: 15 bis 18:30 Uhr
Dozent: Werner M. Lamers, Praxisberater
Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.)
Telefonknigge für die Arztpraxis
In diesem Seminar werden die Grundkenntnis-
se für professionelles Telefonieren vermittelt so-
wie Ausschnittsituationen und Telefongespräche
in der Arztpraxis trainiert.
Neue Termine sind in Vorbereitung
Dozentin: Marion Cress,
Kommunikationstrainerin
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.)
Kommunikationstraining für Auszubil-
dende
Die Teilnehmer des Seminars lernen sicheres
Auftreten in Gesprächen im Umgang mit Vorge-
setzten, Kollegen/Kolleginnen und Patienten.
Weitere Inhalte sind: das eigene Gesprächsver-
halten als „junger“ Mitarbeiter und Berufseinstei-
ger zu reflektieren und im Kontext der Aufga-
benstellung einer Arztpraxis richtig einzusetzen.
Neue Termine sind in Vorbereitung
Dozentin: Juliane Feldner,
Personaltrainerin/Psychologin
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.)
ACHTUNG - Patient online!
Ärzte und Arztpraxen werden immer öfter über
das Internet ausgewählt und bewertet, jedoch
wissen die wenigsten Ärztinnen und Ärzte, wie
sie damit umgehen sollen. Das Seminar geht u.a.
der Frage nach, wie Sie die Kontrolle & den Ein-
fluss über das, was im Internet über Sie steht,
übernehmen und was es aus rechtlicher Sicht zu
beachten gibt.
Neue Termine sind in Vorbereitung
Dozenten: Matthias Grüning, Kommunikations-
Designer, Jan Willkomm, Rechtsanwalt
Kosten: 250 Euro (zzgl. USt.)
Alle Seminartermine für das erste Halbjahr 2016
erscheinen in der nächsten KVWL kompakt Aus-
gabe. Das komplette Seminarangebot (+ Anmel-
defaxe) finden Sie auch auf unserer Homepage
unter www.kvwl-consult.de
Weitere Seminarinformationen und
Anmeldung unter Tel. 0231 / 9432 3954
10/2015 |
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN 9
| 10/2015
10 SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Vorsitzender: Prof. Dr. med. Falk Oppel, Bielefeld
Ressortleitung: Elisabeth Borg
Geschäftsstelle: Gartenstraße 210—214, 48147 Münster
Postfach 40 67, 48022 Münster • Fax: 0251 / 9 29 22 49
E-Mail: [email protected] • Internet: www.aekwl.de
Akademie-Service- und EVA-Hotline: 0251 / 9 29 22 04
Allgem. Anfragen u. Informationen, Informationsmaterial,
Programmanforderung, Fragen zur Akademiemitgliedschaft
Online-Fortbildungskatalog: Umfassende Informationen über das gesamte Fort- und
Weiterbildungsangebot der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der
KVWL finden Sie im Online-Fortbildungskatalog: www.aekwl.de/katalog oder unter www.
kvwl.de unter den Rubriken Mitglieder und Termine.
Nutzen Sie den Online-Fortbildungskatalog, um sich zu Veranstaltungen anzumelden
bzw. die kostenlose Fortbildungs-App: www.aekwl.de/app
Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
Allgemeine FortbildungsveranstaltungenGerinnungsstörungen – Update 2015Grundlagen und Konzepte für den ärztli-
chen und zahnärztlichen Praxisalltag
Termin: Mittwoch, 2. Dezember 2015
Uhrzeit: 17 bis 20 Uhr
Ort: Franz-Hitze-Haus, Kardinal-von-Galen-
Ring 50, Münster
Leitung: Prof. Dr. med. Dr. med. dent. J.
Kleinheinz, Münster
Teilnehmergebühr: bis 20 Euro
Zertifiziert: 4 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 08/22 24
RefresherkurseMammasonographie unter dem Aspekt der primär systemischen TherapieTermin: Mittwoch, 25. November 2015
Ort: Bielefeld
Leitung: Prof. Dr. med. W. Wader, Dr. med.
A. Cervelli, Bielefeld
Teilnehmergebühr: 215 bis 260 Euro
Zertifiziert: 7 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
SonographieAbdomen, Retroperitoneum, Nieren,
Harnblase und Schilddrüse
Termin: Freitag, 19. Februar 2016
Ort: Münster
Leitung: Dr. med. W. Clasen, PD Dr. med. A.
Gillessen, Münster
Teilnehmergebühr: 325 bis 365 Euro
Zertifiziert: 11 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
Ultraschall-FortbildungskursDEGUM-Aufbau-Modul Darmsonographie(Appendizitis, CED, Divertikulitis, Karzi-
nom) (DEGUM zertifiziert)
Termin: Freitag, 26. Februar 2016
Ort: Witten/Hattingen
Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frank-
furt, Dr. med. M. Iasevoli, Witten, Prof. Dr.
med. A. Tromm, Hattingen
Teilnehmergebühr: 299 bis 345 Euro
Zertifiziert: 10 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
SonointensivkurseDer kompakte Ultraschallführerschein für Klinik und Praxis (DEGUM zertifiziert)
„Fetale Fehlbildungen sicher erkennen“
Termin: Samstag, 21. November 2015
Ort: Rheine
Ltg.: Prof. Dr. med. M. Meyer-Wittkopf, Rheine
„Rund ums Herz“Termin: Samstag, 12. März 2016
Ort: Osnabrück
Leitung: Dr. med. A. Mosel, Osnabrück
„Dopplersonographie in der Schwangerschaft“Termin: Samstag, 10. September 2016
Ort: Münster
Leitung: Dr. med. J. Steinhard, Münster
Teilnehmergebühr (pro Kurs): 175 Euro
Zertifiziert: (beantragt)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
Strukturierte Curriculäre Fortbildungen gemäß Curricula der Bundesärztekammer
Ernährungsmedizin Blended-Learning-Angebot (80 UE
Präsenz/20 UE Telelernen)
Leitung: Prof. Dr. med. U. Rabast, Hattingen
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09
Geriatrische GrundversorgungBlended-Learning-Angebot (48 UE
Präsenz/12 UE Telelernen)
Leitung: Dr. med. Th. Günnewig, Reckling-
hausen, B. Zimmer, Wuppertal
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 20
Gesundheitsförderung und Prävention (24 UE)
Leitung: H. Frei, Dortmund, Dr. med. M.
Junker, Olpe
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 01
Medizinische Begutachtung (64 UE)
Leitung: Dr. med. S. Reck, Münster
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 01
Osteopathische VerfahrenBlended-Learning-Angebot (128 UE
Präsenz/32 UE Telelernen)
Leitung: Dr. med. R. Tigges, Meschede, Dr.
med. R. Kamp, Iserlohn
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 11
Reisemedizin. Gesundheitsberatung (32 UE)
Leitung: Dr. med. N. Krappitz, Köln
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10
Curriculäre FortbildungenBegutachtung psychisch reaktiver Traumafol-gen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren(24 UE)
Leitung: Dr. med. M. Reker, Bielefeld
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09
Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche PraxisBlended-Learning-Angebot (20 UE
Präsenz/10 UE Telelernen/10 Std.
Praktische Übung/Hospitation)
Leitung: Dr. med. K. Hameister, Unna, Dr.
med. H. Petri, Siegen
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 29
Hautkrebs-Screening (8 UE)Leitung: A. Leibing, Selm, U. Petersen, Do.
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 01
Hygienebeauftragter Arzt(ambulant operierender Versorgungsbereich)
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SEMINARE UND FORTBILDUNGEN 11
Blended-Learning-Angebot
(30 UE Präsenz/10 UE Telelernen)
Leitung: PD Dr. med. Dr. PH F. Kipp, PD Dr.
med. A. Mellmann, Münster
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10
Impfseminar zur Erlangung der Abrechnungs- genehmigung von Impfleistungen (16 UE)
Basisqualifikation/Erweiterte Fortbildung
Leitung: Dr. med. S. Ley-Köllstadt, Mar-
burg, Dr. med. R. Gross, Osnabrück
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 10
Lymphologie für Ärzte/innenBlended-Learning-Angebot
(30 UE Präsenz/25 UE Telelernen)
Leitung: Dr. med. E. Grützner, Wettringen,
Dr. med. G. Lulay, Rheine
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 20
MedizinethikBlended-Learning-Angebot
(32 UE Präsenz/8 UE Telelernen)
Leitung: Prof. Dr. med. B. Schöne-Seifert,
Münster, Prof. Dr. phil. A. Simon, Göttingen,
Dr. med. B. Hanswille, Dortmund, Prof. Dr.
med. Dr. phil. J. Atzpodien, Münster
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09
Verordnung von Leistungen zur Medizini-schen Rehabilitation (16 Std.)Leitung: R. Süllwold, Löhne
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 01
Phytotherapie (96 UE) Ltg.: Prof. Dr. med. A.-M. Beer, M.Sc., Hattingen
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 03
Psychosomatische Grundversorgung Blended-Learning-Angebot (40 UE
Präsenz/10 UE Telelernen)
Leitung: Prof. Dr. med. G. Heuft, Münster,
Dr. med. I. Veit, Herne
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02
StressmedizinBlended-Learning-Angebot (24 UE
Präsenz/8 UE Telelernen)
Ltg.: Dr. med. Chr. Haurand, Dr. med. M. Weni-
ger, Gelsenkirchen, Dr. med. H. Ullrich, Siegen
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 35
Qualifikation TabakentwöhnungBlended-Learning-Angebot (12 UE
Präsenz/8 UE Telelernen)
Leitung: Dr. med. D. Geyer, Schmallenberg-
Bad Fredeburg
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 17
Qualifikation Verkehrsmedizinische Begutachtung (16 UE)Leitung: Dr. med. U. Dockweiler, Bad Salzuflen
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 07
Ärztliche WundtherapieBlended-Learning-Angebot (29 UE
Präsenz/25 UE Telelernen)
Leitung: Prof. Dr. med. H. Fansa, MBA, Dr.
med. O. Frerichs, Bielefeld, Prof. Dr. med.
M. Stücker, Bochum
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 21
Kurse/Seminare/WorkshopseKursbuch „PRAKTiSCHER ULTRASCHALL“Auskunft: www.aekwl.de/elearning / Demo-
Version: www.aekwl.de/ilias oder
Tel.: 0251 / 9 29 22 21/22 14
KPQM — KV-Praxis — Qualitätsmanagement Schulung für neu niedergelassene Ärzte
Termin: Samstag, 21. November 2015
Ort: Dortmund
Leitung: Dr. med. H.-P. Peters, Bochum, Dr.
med. V. Schrage, Legden, Prof. Dr. med.
Dipl.-Ing. (FH) B. Schubert, MBA, Bottrop
Teilnehmergebühr: 355 bis 410 Euro
Zertifizierung: 11 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09
Qualifikation zum Moderator von Qualitätszirkeln nach SGB VTermin: Samstag, 7. November 2015
Ort: Dortmund
Leitung: Dr. med. M. Bolay, Münster
Teilnehmergebühr: 375 bis 430 Euro
Zertifiziert: 12 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09
Plastisch rekonstruktive Hauttumor-ChirurgieKreative individuelle und ästhetische Lö-
sungen
Termin: Freitag, 29. Januar 2016
Ort: Münster
Leitung: Dr. med. A. Lösler, Münster
Teilnehmergebühr: 255 bis 295 Euro
Zertifiziert: 11 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
NotfallmedizinCrashkurs: Ärztlicher Bereitschaftsdienst Fortbildung gemäß gemeinsamer Notfall-
dienstordnung der ÄKWL und der KVWL
Termin: Samstag, 5. Dezember 2015
Ort: Münster
Leitung: Dr. med. M. Döring, Münster
Teilnehmergebühr: 249 bis 289 Euro
Zertifiziert: 9 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 06
Spezialisierungsqualifikationenfür Medizinische Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer FachberufeEVA — Spezialisierungsqualifikation für MFA
in hausärztl. Praxen (max. 271 UE) ¬EVA
EVA-NP — Spezialisierungsqualifikation für
MFA in neurologischen, nervenärztlichen
und/oder psychiatrischen Praxen (max.
220 UE) ¬EVA-NP ¬EVA-N
EVA-O — Spezialisierungsqualifikation für
MFA in ophthalmologischen Praxen (max.
228 UE) -¬EVA-ONPAmbulante Versorgung älterer Menschen
(60 UE) ¬Modul ¬EVA
Ambulantes Operieren (60 UE) ¬Modul
Arbeits- und Betriebsmedizin (140 UE)
Augenheilkundlich-technische Assistenz
(120 UE) ¬Modul ¬EVA-O
Ambulantes Operieren in der Augenheil-
kunde (120 UE) ¬Modul
Versorgungsassistenz Chronisch Entzündl.
Darmerkrankungen (CED) (120 UE) ¬Modul
Elektronische Praxiskommunikation und
Telematik (80 UE) ¬Modul ¬EVA ¬EVA-O
Ernährungsmedizin (120 UE) ¬Modul ¬EVA
Onkologie (120 UE) ¬Modul ¬EVA
Patientenbegleitung und Koordination
(Casemanagement) (40 UE) ¬Modul ¬EVA
¬EVA-NP ¬EVA-O
Prävention im Kindes- und Jugendalter
(84 UE) ¬Modul
Suchtmedizinische Versorgung (60 UE)
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 07