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Seite 2 Allgemeine Verlagsangaben Seite 3 Anzeigenpreise Seite 4 Beruf und Karriere Seite 5 u. 6 Sonderformate und -platzierungen Seite 7 u. 8 Prospektbeilagen Seite 9 www.hersfelder-zeitung.de Seite 10 Technische Angaben Seite 11 - 13 Allgemeine Geschäftsbedingungen Tarifgemeinschaften + Hessische/Niedersächsische Allgemeine Kassel, Fuldaer Zeitung, Thüringer Presse Suhl, Werra Rundschau Eschwege, Werbevermarktung Zentralhessen Preisliste Nr. 45 · Gültig ab 1. Januar 2016 36251 Bad Hersfeld · Benno-Schilde-Platz 2 · Nielsen IIIa A 7 Richtung Hamburg A 4 Richtung Berlin A 7 Richtung München

Preisliste Nr. 45 · Gültig ab 1. Januar 2016 36251 Bad ... · PDF file23,46 21,00 17,89 13,86 4,00 (-) (-) 17,89 13,86 (-) ... Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN

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Seite 11 - 13 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tarifgemeinschaften

+Hessische/Niedersächsische Allgemeine Kassel,Fuldaer Zeitung, Thüringer Presse Suhl, Werra Rundschau Eschwege, Werbevermarktung Zentralhessen

Preisliste Nr. 45 · Gültig ab 1. Januar 2016 36251 Bad Hersfeld · Benno-Schilde-Platz 2 · Nielsen IIIa

A 7RichtungHamburg

A 4RichtungBerlin

A 7RichtungMünchen

Allgemeine Verlagsangaben

Verlag: Hoehl-Druck GmbH + Co. Hersfelder Zeitung KG 36251 Bad Hersfeld, Benno-Schilde-Platz 2Telefon 0 66 21 / 1 61 - 0 · Fax 1 61 - 1 48Anzeigen-Telefon 0 66 21 / 1 61-1 68E-Mail: [email protected]: www.hersfelder-zeitung.de

Bankverbindungen:Sparkasse Bad Hersfeld-RotenburgIBAN: DE 28 5325 0000 0000 0001 89, SWIFT: HELADEF1HER

VR-Bank Bad Hersfeld-Rotenburg eG 5070IBAN: DE 63 5329 0000 0000 0050 70, SWIFT: GEN0DE51BHE

Erscheinungsweise:Montag bis Samstag

Anzeigen- und Druckunterlagenschluss:ET Montag: Bis Freitag 10.00 UhrET Dienstag - Samstag: Bis 10.00 Uhr des Vortages

Korrekturabzüge:Bis zu zwei Korrekturabzüge ohne Berechnung, ab dem dritten Korrekturabzug wer-den je Korrektur € 20,- zzgl. MwSt. berechnet.

Chiffregebühren:Selbstabholer € 4,00 (jeweils zzgl. MwSt.)Postzustellung € 8,00 (jeweils zzgl. MwSt.)

Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer ausgenommen private Gelegenheitsan-zeigen. Ermäßigte Preise ohne Vermittlerprovision.Die Rechnungsgebühr für Anzeigen unter € 16,- beträgt € 3,-.

Der Verlag kann für Anzeigen, die in Themen-Kollektiven erscheinen, von derPreisliste abweichende Preise vereinbaren, die auch anteilige Kosten für the-matisch unterstützende redaktionell gestaltete Beiträge enthalten können.

Vermittlungsprovision für Anzeigen: 15 % auf Grundpreis

Leitung Anzeigenverkauf: Sandra Trausch-Dalitz

Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt.

Zahlungsbedingungen:Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug.

Nachlässe:Mengenstaffel Malstaffelfür mm-Abschlüsse für mehrmaligepro Jahr von Veröffentlichungen pro Jahr vonmindestens mindestens1000 mm 3 % 12 Anzeigen 10 %3000 mm 5 % 24 Anzeigen 15 %5000 mm 10 % 52 Anzeigen 20 %

10000 mm 15 %20000 mm 20 %

Partnerverlag:Lokalausgaben der HNA sind mit der Hersfelder Zeitung in Kombination odereinzeln belegbar.

Ausgaben-Nachlass:Bei gleichzeitiger Belegung von 2 Lokalausgaben 10 %, 3 Lokalausgaben 15 %,ab 4 Lokalausgaben 20 %.

Satzspiegel: 1/1 Seite 430 mm hoch, 285 mm breitPanoramaseite 430 mm hoch, 600 mm breit

Spaltenzahl: Anzeigen- / Textteil 6

Spaltenbreiten: 1 Spalte 45 mm 4 Spalten 189 mm 2 Spalten 93 mm 5 Spalten 237 mm 3 Spalten 141 mm 6 Spalten 285 mm

Grundschrift: im Anzeigenteil: 8 Punkt Helvetica im Textteil: 9 Punkt Swift

2S e i t e

schwarz/weiß 1-3 Zusatzfarben Verbreitete Auflage

lt. IVW II/2015 1/1 Seite Textteil 1/1 Seite Textteil

je mm 2.580 mm je mm je mm 2.580 mm je mm

€ € € € € €

Grundpreis Mo. - Sa. 1,58 4.076,40 3,95 1,89 4.876,20 4,73 Mo.-Sa. 14.627 Ex.

Ortspreis Mo. - Sa. 1,34 3.457,20 3,35 1,61 4.153,80 4,03

Grundpreis Mo. - Sa. 1,48 3.818,40 6,20 1,77 4.566,60 6,20 Mo.-Sa. 7.463 Ex.

Ortspreis Mo. - Sa. 1,25 3.225,00 5,25 1,50 3.870,00 5,25

Grundpreis Mo. - Sa. 1,48 3.818,40 6,20 1,77 4.566,60 6,20 Mo.-Sa. 7.482 Ex.

Ortspreis Mo. - Sa. 1,25 3.225,00 5,25 1,50 3.870,00 5,25

Grundpreis Mo. - Sa. 1,39 3.586,20 3,48 1,67 4.380,60 4,18 Mo.-Sa. 10.416 Ex.

Ortspreis Mo. - Sa. 1,18 2.941,20 2,85 1,42 3.663,60 3,55

Grund-/ Ortspreis 1,00 2.580,00 1,00 16.300 Ex.

Erscheint 8x im Jahr haushaltsdeckend in den Großgemeinden Heringen, Philippsthal, Hohenroda, Schenklengsfeld, Friedewald und in den angrenzenden Orten von Thüringen

Stellenmarkt in Lokalausgaben von Montag bis Freitag möglich, Haupttag Freitag

Abweichende PreiseAmtliche Bekanntmachungen, die nicht an Dritte weiterberechnet werden: sw mm € 1,13

Einspaltige Privat-Gelegenheitsanzeigen / Fließsatz: pro Zeile € 3,60

Private Familienanzeigen / Todesanzeigen sw mm € 1,02und gemeinnützige Vereinsanzeigen: 1–3 ZF mm € 1,27

Farben nach der Normskala DIN 16508. Sonder wünsche nur nach Vereinbarung.Farbabweichungen berechtigen nichtzu Ersatz bzw. Minderungsansprüchen.

ZIS-Nr. 100 944

Anzeigenpreise3S e i t e

Hersfelder Zeitung

HNA Rotenburg / Bebra

Werra Rundschau

Hersfelder Zeitung»Werra-Bote«

HNA Schwalm

Beruf & Karriere4S e i t e

HNA Gesamt PLUS291.942 Exemplare863.000 Leser

HNA Haupt PLUS277.036 Exemplare823.000 Leser

HNA Gesamtausgabe Markt203.970 Exemplare631.000 Leser

HNA Hauptausgabe Markt189.064 Exemplare569.000 Leser

·

ZIS-Nr.: verbreitete Auflage

Samstag € / mmMittwoch € / mm

HNA HNA Gesamt- Haupt- OberhessischeGesamt Haupt ausgabe ausgabe Presse*

Plus Plus Markt Markt

(3117) (3325+3710) (3121) (3315+3710) (3915) 102097 102098 101865 105003 100649

291.942 277.036 203.970 189.064 147.360

23,46 21,00 17,89 13,86 4,00(-) (-) 17,89 13,86 (-)

Grundpreise OrtspreiseBeruf & Karriere

E Mi., 18.00 UhrE

W

HNA HNA Gesamt- Haupt- OberhessischeGesamt Haupt ausgabe ausgabe Presse*

Plus Plus Markt Markt

(3117) (3325+3710) (3121) (3315+3710) (3915) 102097 102098 101865 105003 100649

291.942 277.036 203.970 189.064 147.360

19,94 17,85 15,20 11,78 3,40(-) (-) 15,20 11,78 (-)

*

am Mittwoch und Samstag für Stellenmarkt-Anzeigen

Stellenmarkt in Lokalausgaben von Montag bis Freitag möglich, Haupttag Freitag

Quellen: ma2015 verbreitete Auflage,Eigenmeldung

Auszug ausHNA-PreislisteNr. 57a

SONDERFORMATE UND PLATZIERUNGENBei hochformatigen Anzeigenwird ab 380 mm Höhe die volle Satzspiegelhöhe berechnet

Panorama-Anzeigen

Mindestformat 100 mm hochPlatzierung nach Absprache

Farben bis 4c möglich.

Anzeigenstrecken mit zusätzlichem StreckenrabattZusatzfarbe nach Absprache

ab 4 Seiten mit

25 % zusätzlichemRabatt

ab 6 Seiten mit

30 % zusätzlichemRabatt

ab 8 Seiten mit

35 % zusätzlichemRabatt

Textteil-AnzeigenPlatzierung imTextteil

Textanschluss-AnzeigenPlatzierung amFuß einer linkenoder rechtenTextseite.Mindestgröße6/100 mm

Eckfeld-AnzeigenMindestinhalt600 mm. Platzierung amFuß außen aufeiner linken o.rechten Textseite.

Sonderformat-AnzeigenAuf Anzeigen-seite

Doubel-AnzeigenPlatzierung amFuß außen aufAnzeigen- oderTextseiten. BeiTextseiten Mindestinhalt300 mm je Anzeige

Satelliten-AnzeigenPlatzierungauf rechteroder linkerAnzeigen-seite.

Insel-AnzeigenIm Textteilmaximal3spaltig/100 mm

Sonderformate / Sonderplatzierungen5S e i t e

Titelkopf-Anzeige

55 x 50 mm

Ortspreis € 295,-Grundpreis € 347,-

Platzierung Griffecke

Platzierung Titelseite

1 Spalte 70 mm

Ortspreis € 195,-Grundpreis € 229,-

Platzierung 1. rechte Lokalseite

1 Spalte 100 mm

Ortspreis € 195,-

Grundpreis € 229,-

6S e i t e

1 Spalte 50 mm 1 Spalte 70 mm 1 Spalte 100 mm

Ortspreis 155,00 € 195,00 € 255,00 €

Grundpreis 182,00 € 229,00 € 300,00 €

Prospektbeilagen Leserhaushalte

Damit steckt Ihre Werbung in jedem erreichbaren Briefkasten

ResthaushaltsverteilungBelegung nur möglich mit HZ-Abo-Auflage

Grundpreis p‰ Exemplare: bis 20 g € 67,65 – Mehrpreis für je weitere 10 g € 12,95

Ortspreis p‰ Exemplare:zugunsten des ortsgebundenen Handels, Handwerks und Gewerbes im Direktauftrag bis 20 g € 57,50 – Mehrpreis für je weitere 10 g € 11,00

Prospekte-Online auf www.hersfelder-zeitung.de – Kostenlose Veröffent-lichung Ihrer gebuchten Prospektbeilage für die Laufzeit von 7 Tagen● Auf Teilbelegungen unter 7300 Exemplaren 5% Aufschlag● Kein Nachlass für Beilagenaufträge● Beilagen werden für alle Wochentage angenommen.● Vermittlungsprovision für Beilagen auf den Grundpreis 15 %● Beilagen, die gefalzt werden müssen,

für einmaliges Falzen ____________ € 35,- p‰ Exemplare● Über uns können Sie Ihre Prospektbeilagen auch für die Fuldaer Zeitung, Werra

Rundschau und für die Hessische/Niedersächsische Allgemeine disponieren.● Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.

Wichtig für die Zusatzverteilung:1. Ein Schieberecht von 2 Tagen behalten wir uns vor.2. Der Verlag garantiert eine 90 %-Abdeckung.

Prospektbeilagen Resthaushaltsabdeckung

● Unter Beilagen sind Druckschriften zu verstehen, die das Format der Zeitung nicht überschreiten und als Firmenbeilage deutlich gekennzeichnet sind. Die Beilagen dürfen bei den Beziehern nicht den Eindruck eines redaktionellen Bestandteiles der Zeitung erwecken, im Umbruch und Druck nichtzeitungsähnlich sein und keine Fremdanzeigen enthalten.

Prospektbeilagen7 S e i t e

Preis p‰ Exemplare

Preis p‰ Exemplare

20 g 30 g 40 g je weitere 10 g

Grundpreis 88,24 € 102,36 € 116,48 € 14,12 €

Ortspreis 75,00 € 87,00 € 99,00 € 12,00 €

20 g 30 g 40 g je weitere 10 g

Grundpreis 64,71 € 71,18 € 77,65 € 6,47 €

Ortspreis 55,00 € 60,50 € 66,00 € 5,50 €

Direktverteilung: unabhängig von der HZ – in jeden erreichbaren Brief -kasten – in dem von Ihnen ausgewählten Gebiet.

Technische Angaben für Prospektbeilagen:Einsteckung erfolgt mit einer Anlage der Firma Müller-Martini Newsliner

1.Mindestformat: 105 x 148 mm

Höchstformat: 235 x 315 mm – Einzelne Blätter können beigelegt werden, müssen aber ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m2

haben. Der Verlag benötigt hierfür ein Muster.

2.Höchstgewicht: 80 g – Für Prospekte mit höherem Gewicht und Sonderformate benötigt der Verlag ein Muster.

3.Erscheinungstermine: Montag bis Samstag nach Vereinbarung.

4. Anlieferung: Frühestens 4 Werktage vor Beilegung · Montag bis Donnerstag von 7.00 - 17.00 Uhr · Freitag von 7.00 bis 15.00 UhrDierichs GmbH + Co KG · Wilhelmine-Reichard-Straße 1, 34123 Kassel-Waldau

5. Beilagen müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell verarbeitet werden können. Einlegen von Prospekten mit Leporello- und Altar-, Zickzack-oder Fensterfalz ist nicht möglich. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 müssen den Falz an der langen Seite haben. Mehrseitige Pro-spekte mit Formaten kleiner als DIN A5 müssen an der geschlossenen Seite mindestens 150 mm lang sein. Bei Beilegung von Beilagen mit angekleb-ten Postkarten o. ä. ist dieses Produkt grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig in Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage mit Strichlei-mung angeklebt werden. Drahtrückenheftung sollte vermieden werden.

6. Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen wie Sonderformate, Warenmust er oder -proben ist, ohne vorherige technische Prüfung durch uns, nichtmöglich (evtl. Blindmuster).

7. Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein und dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder Verklebenaufweisen.

8. Die Prospekte müssen einwandfrei auf Paletten oder in Behältern angeliefert werden. Ein Verschnüren oder Verpacken einzelner Lagen ist nicht erwünscht. Die Lagen sollten eine Höhe von 80 - 100 mm aufweisen. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren), Kanten, Quetschfalten oder mitverlagerten (rundem) Rücken sind nicht zu verarbeiten.

Sonstige Angaben1. Letzter Rücktrittstermin 6 Tage vor Erscheinen.

2. In der belegten Ausgabe erfolgt ein kostenloser Beilagenhinweis.

3. Für beschädigt gelieferte Prospekte kann keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Beilegung übernommen werden.

4. Beilagen dürfen nur die Eigenwerbung einer Firma enthalten. Prospekte, die außer der Werbung der auftraggebenden Firma noch Fremdanzeigen enthalten oder Beilagen, die den Charakter eines Teiles der Zeitung erwecken (im Format und Druck zeitungsähnlich sind), werden nicht beigelegt.Der Verlag behält sich vor, die Mitnahme nach deren Eintreffen abzulehnen, auch wenn die Beilegung vorher zugesagt war. Dem Auftraggeber steht indiesen Fällen kein Anspruch auf Schadenersatz zu.

Prospektbeilagen8S e i t e

www.hersfelder-zeitung.de – Das Nachrichtenportal Ihrer Region9S e i t e

Das reichweitenstarke regionale Nachrichten-portal über den Kreis Hersfeld-Rotenburg,Eiterfeld und Oberaula.

www.hersfelder-zeitung.de wird im Monat von über220.000 Besuchern frequentiert, die über 1,2 MillionenSeiten aufrufen. (IVW 09/2015 ).

Wir haben die passende Online-Lösung für jedes Unternehmen und jedes Budget. Nutzen also auchSie das reichweitenstarke Onlineportal der HZ.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf und beraten Siegerne ausführlich.

Kontakt:Anja MüllerTelefon 0 66 21 / 1 6 1 - 1 [email protected]

Mediadaten:

Eine Übersicht der Werbeformate und Preise finden Sie unter:

www.hersfelder-zeitung.de/anzeigen

Druckvorstufe: ctp (computer to plate)

Druckverfahren: Offset-Rotationsdruck (Coldset)

Papier: Zeitungsdruckpapier

Rasterweite: 48 Linien/cm

Rasterpunktform: Elliptisch

Tonwertumfang: Erster druckbarer Rastertonwert ab 3 %

zeichnende Tiefe bis 90 %

Tonwertzunahme: ca. 26 % in den Mitteltönen

Ausgabeauflösung: 1270 dpi

Druckreihenfolge: Cyan (C); Magenta (M); Gelb (Y); Schwarz (K)

Zusatzfarben: HKS-Farbfächer Z bzw. annähernder Aufbau aus der Euro-Skala.Achtung: Zusatzfarben sind in Dateien mit der korrekten HKS-Nummer zu bezeichnen. Farbabweichungen berechtigen nicht zu Ersatz- bzw. Mängelansprüchen.

Proofs: Bitte Druckreihenfolge beachten.

Technische GrunddatenAufgrund der digitalen Ganzseitenproduktion bevorzugen wir digitale Druck -unterlagen, mit denen wir auch ein besseres Druckergebnis erzielen können.

Auftrag: Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben über ISDN nicht denschriftlichen Auftrag ersetzen. Ihren Anzeigenauftrag sowie einen Ausdruck des Anzeigenmotives senden Sie bitte an dieAnzeigenabteilung.

KontaktAuftragsannahme: Telefon 06621 / 161 - 0 · Telefax 0 6621 / 161 - 148

email: [email protected]

Upload über FTP: Nach Rücksprache unter 0 6621 / 161 - 176 möglich.

Datenträger: CD, DVD, USB-Massenspeicher, Speicherkarten

Datenformat: PDF (1.3)

Bilder: Bilder im JPEG-Format (*.jpg)andere Formate nach Absprache.

Schriften: Sämtliche enthaltenen Schriften sind in die Dateien einzubinden.

Scannerauflösung: Strichzeichnung 800dpi, Graustufen- und 4C-Bilder 300 dpi

Digitale Druckunterlagen

Technische Angaben10S e i t e

Anzeigen: Partner und KombinationAllgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften11

S e i t e

1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertragüber die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigenInserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss ab-zurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt,so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, soferndie erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 ge- nann ten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzu-rufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auf- trag geber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewähr-ten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Er- stattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend inAnzeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgabenoder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, daßdie Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an be-stimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt wordenist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der aus-drücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andereAn zeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigenerkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.Der für die Kenntlichmachung erforderliche Raum ist Teil der Anzeige und geht in die zu bezahlen-de Abnahmemenge ein.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlus-ses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach ein-heitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt ge-gen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlagunzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertre-tern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Mustersder Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Le-ser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigenenthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber un-verzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder derBeilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druck -unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.

Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch dieDruckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem

Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige,aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag ei-ne ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nichteinwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachungdes Auftrages.

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertrags ab- schluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlos-sen; Schadensersatz-Ansprüche aus Unmöglichkeit der Leis tung und Verzug sind beschränkt aufErsatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zuzahlende Entgelt. Alle Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen bei Schadensersatz-ansprüchen gelten nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie im Falle von Vorsatzund grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsge-hilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaftenbleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auchnicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleu-ten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden biszur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer beinicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeigeschriftlich geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verant-wortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Feh-lerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mit-geteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche,tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. DerVerlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezah-lung zurückstellen und/oder für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.

Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag be- rech tigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzei-gen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung desBetra ges und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

14. Der Verlag liefert auf Wunsch ab einem Anzeigenvolumen von 50 mm einen Anzeigenbeleg. Kannein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheini-gung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

15. Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber ge-wünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hatder Auftrag ge ber zu tragen.

16. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruchauf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeigebeginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittli-che Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte Auflagedes vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zurPreisminderung berechtigter Mangel, wenn sie

bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.

Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Ver- lag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dassdieser vor Erscheinen der Anzeigen vom Vertrag zurücktreten konnte.

17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weiterga be der An ge- bote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffern an-zeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigenwerden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden ver-nichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.

Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht ein geräumt werden, die ein gehendenAngebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftrag ge bers zu öffnen. Briefe, die das zulässi-

ge Format DIN A 4 (Gewicht 1000 g) überschreiten sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen undPäckchen, sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Ei-ne Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart wer-den, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

18. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. DiePflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personendes öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichts-stand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend ge-macht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist derWohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeit-punkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinenWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist alsGerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die zusätz-lichen Geschäftsbedingungen sowie die zur Zeit gültige Preisliste des Verlages und die Veröffentli-chung der Anzeige im Internet über den Verlag an. Bei privaten Anzeigenaufträgen gilt dies, wenn derAuftraggeber nach Hinweis auf die Anwendung der Geschäftsbedingungen den Auftrag ohne Wider-spruch erteilt. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen vor.

b) Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Preise und Bedingungen auch bei laufendenAufträgen sofort in Kraft.

c) Beim Anzeigendoppel geht in die Berechnung der Jahres-mm-Summe nur die einfache mm-Anzahlder Anzeige ein, bzw. gilt ein Anzeigendoppel bei der Berechnung der Jahres-Anzeigenmenge als ei-ne Anzeige. Das durch die Anzeigenstrecken erzielte Volumen wird nicht dem Abschlussvolumen fürdie Mengen- bzw. Malstaffel zugerechnet. Die errechneten Streckenpreise sind nicht weiter abschlus-srabatt- jedoch AE-provisionsfähig.

d) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzei-gen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abge-schlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der An-spruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf derJahresfrist geltend gemacht wird.

e) Der Verlag behält sich vor, Vorauszahlung zu verlangen.

f) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der fürdie Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Verlag wendet bei Entgegennah-me und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vonden Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und An-zeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Ist der Kunde wegender Wett-bewerbswidrigkeit einer Anzeige abgemahnt oder hat er Dritten gegenüber ein Vertragsstra-feversprechen abgegeben oder ist ihm die Verbreitung dieser Anzeige gerichtlich untersagt worden,so ist hiervon die Anzeigenleitung schriftlich zu benachrichtigen. Sein Wunsch, die entsprechendeAnzeige nicht zu veröffentlichen, kann vom Verlag nur berücksichtigt werden, wenn sein Schreiben ei-

nen Tag vor Anzeigenschluss für die betreffende Anzeige bei der Anzeigenleitung ein geht.

Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Aus-führung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen si-stierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.

Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentli-chung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeigebezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

g) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbung-treibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzu-weisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt. Nicht sofort erkennbare Mängel derDruckunterlagen begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Er-satz. Für Anzeigen, die über ISDN oder online übermittelt werden, übernimmt der Verlag bei fehler-haften oder nicht vollständigen Übertragungen keine Haftung. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzei-gen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkor rekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlagfür Übermittlungsfehler und fehlerhafte Aufzeichnungen keine Haftung. Die Zusicherung bestimmterEigenschaften ist nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Anzeigenleitung erfolgt.

h) Für nicht bzw. nicht termingerecht erschienene Anzeigen besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.Dies gilt auch, wenn infolge von Streikmaßnahmen innerhalb oder außerhalb des Verlages ein Anzei-genauftrag/Beilagenauftrag nicht zu dem Termin ausgeführt werden kann, der mit dem Auftraggebervereinbart war. Der Verlag ist in diesen Fällen berechtigt, den Auftrag in der nächst erreichbaren Aus-gabe auszuführen. Der Auftraggeber kann aus der Verschiebung des Ausführungszeitpunkts keinerleiMängel/Gewährleistungsansprüche herleiten. Ein Ausgleichsanspruch des Auftraggebers besteht nurinsoweit, als die Anzeige zu dem tatsächlichen Erscheinungstermin weniger gekostet hätte, als andem vereinbarten Termin.

i) Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes oder derAusgabe spätestens bis zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens sechs Tage vordem Streutermin zu übermitteln. Bei Abbestellungen gehen gegebenenfalls bereits entstandene Her-stellungs- oder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

Anzeigen: Partner und KombinationAllgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften12

S e i t e

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages13S e i t e

j) Für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen, Verlagsbeilagen, Anzeigenstrecken und Anzeigenson der-formen sowie einer Abnahmemenge ab 200.000 mm können vom Ver lag besondere Preise festge-setzt werden. Darüber hinausgehende Abweichungen von den in der Preisliste ausgewiesenen Prei-sen behält sich der Verlag im Einzelfall vor. Desweiteren behält sich der Verlag vor, Anzeigenkollekti-ve, Sonderseiten, Anzeigenteilbelegungen u. ä. aus technischen oder anderen zweckdienlichenGründen zusammen mit anderen Ausgaben/Verlagsobjekten zu veröffentlichen. Die Anzeigenberech-nung erfolgt entsprechend der Disposition des Auftraggebers.

k) Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist derschriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. KonzernverbundeneUnternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßigeBeteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaftendurch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, beiPersonengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweismuss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweiskann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen,schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzu-gehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit derBeendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung. Der Verlag gewährt Kon-zernrabatte nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen und nicht bei Zusammen-schlüssen unter Einbeziehung von hoheitlichen Organisationen, Körperschaften des öffentlichenRechts oder Eigenbetrieben.

l) Der Verlag übernimmt keine Haftung für die Weiterleitung von Zuschriften auf Ziffernanzeigen und lei-stet keinen Ersatz für in Verlust geratene oder fehlgeleitete Zuschriften und Unterlagen. Der Verlag istnicht verpflichtet, im Chiffredienst Zuschriften von Mitbewerbern auf dem Print-/Online-Anzeigen-markt weiter zuleiten.

m) Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet.

n) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist,dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von

ihm geliefert werden. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Ange-boten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zuhalten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teil-weise weitergegeben werden. Für die Vermittlung von Aufträgen privater Auftraggeber wird eine Mitt-lungsvergütung nicht bezahlt.

o) Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung von Anzeigen- undBeilagenaufträgen zu den jeweiligen Grundpreisen. Das gleiche gilt auch für Kunden, die ihre Rech-nungsanschrift außerhalb des Verbreitungsgebietes haben.

p) Datenschutz: Gemäß Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, daß im Rahmen der Ge-schäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen Da-tenverarbeitung gespeichert werden.

q) Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird derauf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.

r) Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen.

s) Bei Beilagenaufträgen können Gewährleistungsansprüche nicht allein daraus abgeleitet werden,dass in einzelnen Exemplaren der Druckschrift die Beilage (z. B. infolge technischer Probleme oderTrägerverschulden) fehlt oder mehrfach eingelegt ist. Gewährleistungsrechte entstehen erst dann,wenn die Beilage in mindestens 10% der Auflage fehlt.

t) Der Auftraggeber ist zu unverzüglichen Überprüfung der ihm übersandten Rechnungen, Gutschriften,Bonusabrechnungen usw. verpflichtet. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Ein-gang der jeweiligen Schriftstücke schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten gelten sie als akzep-tiert.

u) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Anzeige auch in Onlinediensten er-scheint.

v) Für Anzeigenbelegungen und Anzeigenkombinationen ist Auftragnehmer und Inkassoberechtigterder Verlag Hersfelder Zeitung.

a) Digitale Druckunterlagen sind solche, welche per Datenträger, direkt oder indirekt per Fernübertra-gung (z. B. E-Mail) an den Verlag papierlos übermittelt werden.

b) Unerwünschte Druckresultate (z. B. fehlende Schriften, falsche Rasterweite), die sich auf eine Ab-weichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung vonDruckunterlagen zurückführen lassen (siehe „Technische Angaben“ in dieser Preisliste), führennicht zu Gewährleistungs ansprüchen, insbesondere zu keinem Preisminderungsanspruch.

c) Für die Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen bevorzugt der Verlag geschlosseneDateien mit inkludierten Schriften, also solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich keine Mög-lichkeiten der Veränderung hat. Offene Dateien, z. B. Dateien, welche unter QuarkXPress, Free-hand usw. gespeichert wurden, können vom Verlag ebenfalls weiterverarbeitet werden. Der Verlag kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in Anspruch genommenwerden.

d) Bei Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tra-gen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw.gespeichert werden.

e) Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier geliefertenFarbproof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farbproof sind Farbabweichungen unvermeidbar.Der Kunde kann hieraus keinerlei Gewährleistungsrechte geltend machen, insbesondere keinenPreisminderungsanspruch.

f) Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dassdie übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm über-mittelten Datei Computerviren wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus An-sprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadener-satz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computervirendem Verlag Schäden entstehen.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen