50
1 Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen Folie-1 Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Dr.-Ing. Dietmar J. Richter Prüfsachverständiger für - Lüftungsanlagen - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und - Feuerlöschanlagen Teil C zur Ausbildung von Prüfsachverständigen Folie-2 Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Inhalt: Einleitung Gesetzliche Grundlagen zur Prüfung von Rauchabzugsanlagen Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) Zusammenwirken mit anderen Anlagen

Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

1

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-1

Prüfung von Rauch- und

Wärmeabzugsanlagen

Dr.-Ing. Dietmar J. Richter

Prüfsachverständiger für

- Lüftungsanlagen

- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und

- Feuerlöschanlagen

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-2

Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Inhalt:

Einleitung

Gesetzliche Grundlagen zur Prüfung von

Rauchabzugsanlagen

Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)

Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA)

Zusammenwirken mit anderen Anlagen

Page 2: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

2

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-3

Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Inhalt:

Einleitung

Gesetzliche Grundlagen zur Prüfung von

Rauchabzugsanlagen

Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)

Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA)

Zusammenwirken mit anderen Anlagen

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-4

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Grundsätzliches zum Einsatz von maschinellen Rauchabzügen:

Maschinell wirkende Rauch- und Wärmeabzüge werden überall da eingesetzt, wo die Möglichkeiten des natürlich wirkenden Rauch- und

Wärmeabzuges aus baulichen oder funktionellen Gründen nicht gegeben sind.

Allgem. Schutzziel: Abführen von Brandrauch zur Verbesserung der Fluchtbedingungen der Nutzer und zur Lokalisierung des Brandherdes für die Feuerwehr

Wo?

• Räume oder Gebäudeteile ohne direkte Verbindung ins Freie

• Räume, bei denen das Verhältnis von Raumtiefe zur Raumhöhe sehr groß ist (im Regelfall größer als 4) und

• Räume, bei denen ein natürlicher Auftrieb keine Wirkung mehr zeigt

Page 3: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

3

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-5

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Grundlagen für die Prüfung:

- Gesetze und Verordnungen, z. B. Brandenburgische/Berliner Bauordnung- Eingeführte Technische Baubestimmungen (z. B. LüAR, LAR, DIN 4102) - Bauregelliste- Verwendbarkeitsnachweise (z.B. allgemeines bauaufsichtliches

Prüfzeugnis – APZ, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen - ABZ)- Allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN, VDI, VdS)

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-6

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Bereitzustellende Unterlagen für die Prüfung:

- Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Bauvorlagen- Brandschutzkonzept

- Grundriss- und Schnittzeichnungen des Gebäudes, aus denen ersichtlich sind: Grundfläche und Rauminhalt

Brandabschnitte, RauchabschnitteWände und Decken mit vorgeschriebenen FeuerwiderstandNutzung (Personenzahl, Garagenstellplätze, u.ä.)

- Pläne und Schema der Anlage mit Angabe der Anordnung und Ausführung der Nachström- und Abströmöffnungen

- Funktionsbeschreibung

- Bericht über die letzte durchgeführte Prüfung

- Dokumentation mit Bauteilespezifikation incl. CE-Kennzeichnung

Page 4: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

4

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-7

2. Prüfung von natürlichen Rauchabzugsanlagen

Prüfung Gesamtanlage:

Gesamt-anlage

Baugenehmigung mitAuflagenAbweichungenBrandschutzkonzept

Ausführungs-planung

Bau-ausführung

Verwendbarkeits-nachweise

1. Prüfschritt:Ordnungsprüfung (Vollständigkeit der bereitzustellenden Dokumente/Unterlagen)

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-8

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

2. Prüfschritt - Gesamtanlage:

- Übereinstimmung mit den Anforderungen der Baugenehmigung und des Brandschutzkonzepts, insbesondere hinsichtlich der Bemessung,

- Anordnung der Nachström-/Zuström- und Absaug-/Abströmöffnungen im Wirkbereich sowie der Mündungen zur Rauchableitung

- Vollständigkeit und Unversehrtheit der Anlagenteile und der Installation

- Vollständigkeit der Dokumentation zur Anlage und zu den Bauteilen vor allem in Hinblick auf bauaufsichtlich notwendige Brauchbarkeitsnachweise und Fachunternehmererklärungen

- Einbindung in die Gebäudeleittechnik und Schnittstellen zu andern Gewerken

- Prüfung von Schnittstellen

- Funktionsprüfung der Gesamtanlage, z. B. Rauchversuch zur Feststellung der Wirksamkeit

Page 5: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

5

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-9

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Einflussfaktoren Maschineller Rauch-

und Wärmeabzug

BemessungAuslösung,

Steuerung

Funktionserhalt

LeitungenKlappen

Energieversorgung

Ventilator

Prüfumfang zur Beurteilung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit:

3. Prüfschritt – Bauteile/Komponenten:

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-10

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Bemessung des Entrauchungsvolumenstromes von MRA:

A: Objektbezogene Berechnung der Rauch- und Wärmefreisetzung nach ingenieurmäßigen Methoden (z.B. Zonenmodell, Feldmodell)

B: Schematische Berechnung nach DIN V 18232, Teil 5 oder ähnlichen

C: Festlegung eines bestimmten Luftwechsels, z.B. 5- oder 10-facher Luftwechsel (schlechteste der Möglichkeiten, da ohne Bezug zu Realität)

Page 6: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

6

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-11

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Prüfumfang des SV hinsichtlich der Bemessung von MRA:

- Überprüfung der Raumabmessungen (Raumhöhe, Rauchabschnittsgröße)

- Bei Bemessung nach DIN 18232 Teil 5: Wurde die richtige Bemessungsgruppe gewählt? (Tatsächliche Brandentwicklungsdauer, tatsächliche Brandausbreitungsgeschwindigkeit, erforderliche Temperaturkategorie der Bauteile, Anzahl Absaugestellen, Zuluftnachströmung, Hilfsfrist der Feuerwehr)

- Bei vorliegenden Brandschutzkonzepten: Treffen die Annahmen zu? (z.B. Brandlastannahmen bei ingenieurmäßigen Methoden MRFC-Modelle)

- Wurden Kühlluft- und Leckluftmengen z.B. des Kanalsystems berücksichtigt?

- Wurde die zulässigen Toleranzen vom Ventilator berücksichtigt (z.B. Luftvolumenstrom)?

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-12

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA – Allgemeine Anforderungen:

Entrauchungsventilatoren müssen:

• Den erforderlichen Entrauchungsvolumenstrom beim zu erwartenden Druckverlusten im Kanalnetz transportieren können.

• In einer vorgegebenen Dauer und Temperaturbeanspruchung ihre Funktion erhalten.

• Durch Korrosion oder Alterung nicht beeinträchtigt werden.

• Ausreichend widerstandsfähig gegen Witterungseinflüsse (wie Wind, Niederschlag und Frost/Vereisung) sein.

• Mindestens 10 Jahre gebrauchstauglich sein.

• Nach Bauregelliste B, Teil 2, Abs. 1.2.5. eine bauaufsichtliche Zulassung besitzen

• Eine CE-Kennzeichnung besitzen.

Page 7: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

7

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-13

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA -Axialventilator-:

Axialventilator direkt angetrieben

! Antriebsmotor im Rauchgasstrom !

� Ungeeignet

Axialventilator mit Keilriemenantrieb

! Keilriemen beschränkt temperatur-beständig !

Quelle Bild: Grundmann, R. u.a., Grundlagen der Ventilatorentechnik

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-14

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA -Radialventilator-:

Ausführungsform:

Dach-Brandgasventilator als gebräuchlichste Form für den Entrauchungsbetrieb

Quelle Bild: Grundmann, R. u.a., Grundlagen der Ventilatorentechnik

Ausführungsform:

Brandgasventilator direkt angetrieben und

angetrieben über Riemen

Page 8: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

8

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-15

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA -Kennlinien und Einflussgrößen- :

• Bauart (Radial- oder Axialventilator)

• Bauform (z.B. Schaufelprofil, Schaufelstellung,

Laufradgeometrie, Nabendurchmesser,

Gehäuseform und -abmessungen)

• An- und Abströmverhältnissen (z.B. Drall am

Eintritt, Widerstände)

Achtung: Kennlinien werden unter optimalen

Bedingungen ermittelt !!!

• Drehzahl(Volumenstrom

ändert sich proportional mit der Drehzahl,

Gesamtdruckerhöhung

ändert sich mit dem Quadrat der Drehzahl,

Leistungsbedarf

an der Welle ändert sich mit der dritten Potenz

der Drehzahl)Quelle Bild: Grundmann, R. u.a., Grundlagen der Ventilatorentechnik

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-16

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA - Ungünstige Einbausituationen -:

Folgende Einbausituationen sollten vermieden werden, da Leistungsminderungen zu erwarten sind:

Quelle Bild: Grundmann, R. u.a., Grundlagen der Ventilatorentechnik

Axialventilator

Radialventilator

Page 9: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

9

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-17

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA – anschließende Kanalsysteme -:

Arten von Strömungswiderstände:

• Reibungswiderstand

Einflussgrößen: - Rauhigkeit der Wand (z.B. Blechkanäle: 0,15,Kalziumsilikat: 0,65Betonkanäle: 2,5Gemauerte Kanäle: 4,0)

- Kanallänge- Kanalmaße (Kanalquerschnitt)- Strömungsgeschwindigkeit- Stoffeigenschaften (Dichte, Zähigkeit)

- Strömungsprofil

• Formwiderstand

Einflussgrößen:- Formänderung (z.B. Umlenkung, Verzweigung, Querschnittsänderung)

- Drosselung (z.B. Bauelemente)

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-18

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA -Reibungs- und Formwiderstand-:

Quelle Bild: Grundmann, R. u.a., Grundlagen der Ventilatorentechnik

Druckverlust durch Formwiderstand

Page 10: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

10

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-19

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA - anschließende Kanalsysteme -:

Betriebspunkt als Schnittpunkt der Anlagen- mit der Ventilatorkennlinie:

Quelle Bild: Grundmann, R. u.a., Grundlagen der Ventilatorentechnik

Der Betriebspunkt des Ventilators im

Kanalsystem ergibt sich als Schnittpunkt

zwischen Anlagen- und Ventilatorkennlinie

(Punkt B).

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-20

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA - anschließende Kanalsysteme -:

Änderung des Betriebspunktes B1 nach B2 durch Drehzahländerung:

Quelle Bild: Grundmann, R. u.a., Grundlagen der Ventilatorentechnik

Page 11: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

11

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-21

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA -Reihen- und Parallelschaltung-:

Reihenschaltung:

Quelle Bild: Grundmann, R. u.a., Grundlagen der Ventilatorentechnik

Parallelschaltung:

Bei hohen Widerständen im

Kanalnetz

Die Gesamtdrücke bei gleichen Volumenströmen addieren sich

Bei großen Volumenströmen

Die Volumenströme bei gleichen Gesamtdrücken addieren sich

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-22

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA – Motoren -:

• Bei direkt angetriebenen Motoren beträgt die Leistungsreserve im Regelfall 5 bis 10 %.

• Bei Ventilatoren mit Keilriemenabtrieb beträgt die Leistungsreserve im Regelfall 10 bis 20 %.

• Wichtigstes Auswahlkriterium: Beschleunigungsmoment des Motors (wichtig für schnellen und einwandfreien Motoranlauf – max. 10 s sind zulässig).

• Die Motoren müssen hinsichtlich Kühlung für den Einsatzfall geeignet sein (siehe EN 12101-3 und folgende Folien).

Quelle Bild: Grundmann, R. u.a., Grundlagen der Ventilatorentechnik

Page 12: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

12

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-23

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA nach DIN V 18232, Teil 6:

Kategorie 1: max. 300°C

Funktionserhalt: 30 min

Kategorie 2: max. 556°C

Funktionserhalt: > 45 min

Kategorie 3: Einheitstemperatur-

kurve

Funktionserhalt: > 30 min 0

100

200

300

400

500

600

700

800

900

1000

1100

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120

Temperaturbeanspruchung

Zeit in Minuten

Anforderungen an Entrauchungsanlagen

Kategorie 3

Kategorie 2

Kategorie 1

Temperaturkategorien von Entrauchungsventilatoren

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-24

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA nach DIN EN 12101-3:

Temperaturklassen von Entrauchungsventilatoren

Klasse Temperatur (°C) Mindestfunktionsdauer (min)

F200 200 120

F300 300 60

F400 400 120

F600 600 60

F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten

Nicht klassi-

fiziert

Nach Festlegung des

Lieferanten

Nach Festlegung des Lieferanten

Page 13: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

13

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-25

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA –Beimischung von kalter Luft-:

Die Brandraumtemperatur übersteigt im Regelfall die zulässige Betriebstemperatur des

Entrauchungsventilators (meist 630 °C). Damit sind Maßnahmen notwendig, um den

geforderten Funktionserhalt der Anlagen von 90 min zu erreichen.

Folgende Maßnahmen sind möglich:

• Anschluss von zwei oder

mehreren Räumen an das

gleiche Entrauchungssystem

• Einsatz eines Luftbypass auf

der Saugseite des Ventilators.

Für den Funktionserhalt ist der

rechnerische Nachweis für die

zu erwartende Betriebs-

temperatur notwendig!

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-26

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA –Beimischung von kalter Luft-:

Ermittlung der Mischtemperatur von Luftströmungen (Mischungsregel):

Tm = (cp1 x mL1 x TL1 + cRG x mRG x TRG) / (cp1 x mL1 + cRG x mRG)

cp1 ... spez. Wärmekapazität der Beimischluft

(kJ/kg K)

mL1 ... Masse des Beimischluftstrom (kg/s)

TL1 ... Temperatur des Beimischluftstrom (K)

cRG ... spez. Wärmekapazität des Rauches

(kJ/kg K)

mRG ... Masse des Rauchgasvolumenstromes

(kg/s)

TRG ... Temperatur des Rauchgasvolumenstrom

(K)

Page 14: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

14

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-27

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA – Kennlinien:

Druckabfall im Kanal infolge Reibung(turb. Strömung):

dp = λ x L/d x ρ x v2/2

λ ... Rohrreibungszahl

L ... Rohrlänge

d ... Rohrdurchmesser

ρ ... Dichte

v ... Geschwindigkeit

Für die Geschwindigkeit v wird V/A eingesetzt und A aufgelöst

dp = λ x 8L/(d5 x Pi2) x ρ x V2

A ... Strömungsquerschnitt, V ... Volumenstrom

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-28

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA – Einfluss der Netzkennlinie:

Bei gleichem Druckverlust in der Entrauchungs- und Beimischleitung gilt für beide Netzkennlinien:

p0 – pM = dp = λ x 8L/(d5 x Pi) x ρ x V2

mit C = λ x 8L/(d5 x Pi) als Konstante folgt:

dp = CA x ρA x VA2 = CE x ρE x VE

2

Page 15: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

15

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-29

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA – Einfluss der Netzkennlinie:

1. Prüffall: Entrauchungs- und Beimischstrom haben eine Temperatur (z.B. 20 °C)

VE20 °C/ VA20 °C = SQR (CA/CE) x SQR (ρA20°C/ ρE20°C)

da ρA20°C = ρE20°C

VE20 °C/ VA20 °C = SQR (CA/CE)

2. Entrauchungsfall: Entrauchungstemperatur 1000 °C, Beimischtemperatur 20°C

VE1000 °C/ VA20 °C = SQR (CA/CE) x SQR (ρA20°C/ ρE1000°C)

mit SQR (CA/CE) = VE20 °C/ VA20 °C

VE1000 °C/ VA20 °C = VE20 °C/ VA20 °C x SQR (ρA20°C/ ρE1000°C)

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-30

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA – Einfluss der Netzkennlinie:

bei Division durch VE20°C und VA20°C folgt:

VE1000°C/ VE20°C = SQR (ρA20°C/ ρE1000°C)

mit ρA20°C = 1,19 kg/m³ und ρE1000°C = 0,27 kg/m³ folgt:

VE1000°C/ VE20°C = SQR (1,19/0,27) = 2,1

VE1000°C = 2,1 x VE20°C

Der im Entrauchungsfall geförderte Volumenstrom ist nahezu doppelt so groß wie der im Prüffall bei 20 °C gemessene Volumenstrom

Page 16: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

16

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-31

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA – Einfluss der Netzkennlinie:

Mischungsregel aus Folie 60 aufgelöste nach dem Beimischluftvolumenstrom:

VE1000°C x ρE1000°C x (cpE1000°C x tE1000°C – cpM x tM)VA20°C =

ρA20°C x (cpM x tM – cpA20°C x tA20°C)

mit VE1000°C = 2,1 x VE20°C folgt für den Beimischvolumenstrom:

2,1 x VE20°C x ρE1000°C x (cpE1000°C x tE1000°C – cpM x tM)VA20°C =

ρA20°C x (cpM x tM – cpA20°C x tA20°C)

Wird der Beimischvolumenstrom ohne Berücksichtigung des Einflusses der Netzkennlinie, ermittelt, ergibt sich ein nur halb so großer Beimischvolumenstrom –

die zul. Temperatur des Ventilators wird überschritten.

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-32

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA – Einfluss der Netzkennlinie:

Bei der Prüfung zu beachten:

• Bei einer Entrauchungstemperatur von 1000°C, einer Mischtemperatur von 600 °C und einer Beimischlufttemperatur von 32 °C sind mind. 40% des bei 20 °C geforderten Entrauchungsvolumenstromes als Beimischluftstromerforderlich. Bei dieser Temperatur ist auch der Förderdruck des Entrauchungsventilators durch Berechnung des Druckverlustes des Kanalnetzes zu ermitteln.

• Wird gleichzeitig aus mehreren Brandabschnitten abgesaugt, dann muss der größte Brandabschnitt weniger als 60% des Volumens der anderen betragen (vorausgesetzt alle Brandabschnitte haben gleichen Entrauchungsluftwechsel).

Page 17: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

17

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-33

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA – Aufstellung (1):

Bei Aufstellung in Zentralen ist zu beachten:

• Motor, Lager, Kupplung oder Keilriemen dürfen nicht unzulässig hohen Umgebungstemperaturen ausgesetzt sein, welche durch den im Entrauchungsfall heißen Entrauchungsventilator verursacht werden. Sind keine elektronischen Bauteile im Aufstellraum vorhanden, soll die Umgebungstemperatur 60 °C nicht überschreiten. Sind elektronische Bauelemente im Aufstellraum vorhanden, so sind max. 40 °C Umgebungstemperatur zulässig.

• bei Aufstellung in großen Zentralen, in denen noch andere Lüftungsanlagen installiert sind, sind die Entrauchungsleitungen in L90 und das Ventilatorgehäuse mit nicht brennbaren Baustoffen wärmegedämmt auszuführen (Oberflächentemperatur max. 140 °C).

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-34

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA – Aufstellung (2):

• bei Aufstellung in kleinen Zentralen muss eine zusätzliche und leistungsfähige Zwangsbelüftung vorhanden sein.

• wegen der Wärmedehnung des Entrauchungsventilators muss eine feuerbeständige, elastische Verbindung (Stutzen) zu den Entrauchungskanälen vorhanden sein.

Bei Aufstellung im Freien ist zu beachten:

• Es muss ein ausreichender Wetterschutz vorhanden sein (bei freiem Ausblas Mindestabstände von Mündungen beachten).

Bei Aufstellung im Brandraum ist zu beachten:

• Aufstellbedingungen laut ABZ

Page 18: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

18

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-35

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Ventilatoren von MRA – Aufstellung, Mindestabstände im Freien:

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-36

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Prüfumfang des SV am Ventilator/en von MRA (1):

- Bemessung des Volumenstromes - zulässige Minderleistung, Leckagen und Beimischung berücksichtigt?

- Eignung des Aufstellraums (z.B. RLT-Zentrale), Anordnung und Aufstellung gemäß Planung in Übereinstimmung mit ABZ?

- Ausreichend Kühlung des Aufstellraumes vorhanden? - Aufstellraum brandsicher (z. B. F90-Trennwände)?- Eignung des Ventilators für die vorgesehenen Anwendungen (z. B. Temperatur-/Zeitbeständigkeit)

- Sichtprüfung des Zustandes (Ventilator unversehrt, Anschluss an das Kanalnetz über Dehnungskompensatoren)

- Funktionsprüfung (Luftstromüberwachung, Reparaturschalter, Überbrückung des Motorschutzes)

- Bei Parallelschaltung: Sicherung gegen Kurzschlussströmung vorhanden?

Page 19: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

19

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-37

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Prüfumfang des SV am Ventilator/en von MRA (2):

- Ausblas brandsicher und ohne Einfluss auf andere Anlagen?

- Sofern FU vorhanden – ist dieser im Entrauchungsbetrieb überbrückt?

- Reparaturschalter in Betriebsstellung gegen unbefugtes Benutzen geschützt und außerhalb der Strahlungswärme sowie am vom Hersteller vorgesehenem Ort installiert?

- Funktionsmessungen: Ermittlung der Leistungsdaten (Volumenstrom, Druck, Stromaufnahme) am Ventilator

- Messung Öffnungskraft an den Fluchttüren im Entrauchungsbereich

- Funktionsprüfung (z. B. Reparaturschalter, Ansteuerung)

- Anschluss/Umschaltung an die/auf Sicherheitsstromversorgung

- Rauchversuch zum Nachweis der Wirksamkeit der MRA bei fehlenden Analogiebetrachtungen

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-38

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Energieversorgung von MRA (1):

Die Energieversorgung muss sicher sein, d.h.

• es muss eine Sicherheitsstromversorgung (SV), funktionsgerecht ausgeführt, vorhanden sein

• Fachgerecht und der anfallenden Wärme im Brandfall Rechnung tragend mit Funktionserhalt F90 installiert und

• leistungsgemäß abgepasst sein.

• Eine zweite sichere Stromquelle (Ersatzstromversorgung) kann verlangt werden (z.B. in Gebäuden besonderer Art und Nutzung), die sich innerhalb von 15 s nach Netzausfall automatisch zuschaltet.

Page 20: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

20

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-39

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Energieversorgung von MRA (2):

• Die zum Schaltschrank der MRA führende Zuleitung muss in der NSHV abgesichert sein und darf bis zum niederspannungsseitigen Einspeisepunkt nur noch einmal abgesichert sein.

• Die Energieversorgung darf nicht mit dem Hauptschalter abschaltbar sein, sondern nur mit einem gesonderten Lasttrennschalter in der NSHV. Der Lasttrennschalter muss gegen irrtümliches Schalten gesichert und gekennzeichnet sein.

• Die E- Leitung sollte möglicht in einer Länge von der Einspeisung bis in den Schaltschrank und von dort zum Ventilator verlegt sein.

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-40

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Energieversorgung von MRA - Sicherheitsstromversorgung nach

VDE 0100-560:

Page 21: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

21

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-41

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Energieversorgung von MRA – Sicherere AV-Stromversorgung

Sprinklerschaltung:

Der Schaltschrank für die MRA muss außerhalb der brandgefährdeten und wärmebelasteten Räume aufgestellt sein. Daraus folgt, dass er unter den gleichen Gesichtspunkten behandelt werden muss, wie die Leitungsverlegung selbst.

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-42

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Energieversorgung von MRA – Sicherere AV-Stromversorgung

Sprinklerschaltung:

Die „Sprinklerschaltung“ ist eine verbesserte allgem. Stromversorgung und nur zulässig wenn:

1. Nicht ausdrücklich eine Sicherheitsstromversorgung verlangt wird,

2. Nur die Hausanschlusssicherung vor der Sicherung „Lüftung/Entrauchung“ vorhanden ist

3. Die Sicherung „Lüftung/Entrauchung“ mindestens zwei Stufen kleiner als die Hausanschlusssicherung ist,

4. Die Sicherung „übrige Gebäudeinstallation“ muss mindestens zwei Stufen kleiner als die Hausanschlusssicherung sein und selektiv wirken. Fehler in diesen Stromkreisen dürfen nicht die Hausanschlusssicherung auslösen.

Page 22: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

22

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-43

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Energieversorgung von MRA – Sicherere AV-Stromversorgung

Sprinklerschaltung:

5. Der Lasttrennschalter „Lüftung/Entrauchung“ muss gegen irrtümliches und unbefugtes Schalten gesichert sein (z.B. Vorhängeschloss).

6. Der Hauptschalter „übrige Gebäudeinstallation“ darf die „Lüftung/Entrauchung“ nicht abschalten.

7. Der Stromkreis für „Lüftung/Entrauchung“ darf nicht mit einem FI-Schutzschalter ausgerüstet sein.

8. Der Hausanschlussraum muss vor Feuer von außen geschützt sein

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-44

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Energieversorgung von MRA – Leitungsanlagen:

Rt = R20

x (1 + alpha x dt)

Rt... Widerstand temperaturabhängig

R20... Widerstand bei Raumtemperatur

alpha... Temperaturkoeffizient

dt... Temperaturänderung

Elektrischer Widerstand von Leitern

(Länge: 1 m, Querschnitt: 1mm²)

Material spezifischer Tempertur- spezifischer

Widerstand koeffizient Widerstand

bei 20 °C bei 300 °C

(Ohm mm²/m) (1/°C) (Ohm mm²/m)

Kupfer 0,0175 0,00392 0,03808

Aluminium 0,028 0,004 0,0616

Zinn 0,11 0,0044 0,2552

Die Auslegung der elektrischen Leitungsanlagen muss im Brandraum

nach der Einheitstemperaturkurve erfolgen!

Page 23: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

23

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-45

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Prüfumfang des SV zur Energieversorgung von MRA:

Sofern der SV keine besondere Qualifizierung zur Prüfung der Elektroanlage für die MRA besitzt, bleibt nur:

- Sichtprüfung auf Unversehrtheit!

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-46

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Entrauchungskanäle von MRA:

Kanäle außerhalb des Brandraumes:

• Kanäle, die für den Transport von Rauchgasen außerhalb des zu erwartenden Brandraumes vorgesehen sind, müssen mit einem Feuerwiderstand mindestens L90, besser F90, und standsicher ausgeführt werden.

Kanäle im Brandraum:

• Es sind Kanäle mit und ohne Feuerwiderstand möglich.

• Kanäle, in denen Rauchgase in einem zu erwartenden Brandraum transportiert werden sollen, können aus Stahlblech in verstärkter Ausführung hergestellt sein. Die Verbindung der Kanäle mit dem Baukörper (Kanalhalterungen) müssen den Funktionserhalt der umschließenden Bauteile haben (F90).

Page 24: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

24

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-47

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Entrauchungskanäle von MRA:

Bildquelle: Lindab FireProtect Entrauchungskanäle aus

Stahlblech

Verwendung von

Entrauchungskanälen mit und

ohne Feuerwiderstand

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-48

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Entrauchungskanäle von MRA:

Am Eintrittspunkt der Blechkanäle in das raumabschließende Bauteil ist eine Sollbruchstelle vorzusehen, um unzulässige Krafteintragungen in das Bauteil (> 1 kN) zu vermeiden.

Page 25: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

25

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-49

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Entrauchungskanäle von MRA:

Grundsätzliche Anforderungen:

• Kanäle für den Transport von Rauchgasen aus Blech mit Isolierung sind mit ausreichenden Dehnungsmöglichkeiten auszustatten (z.B. Kompensatoren, Schiebestücke).

• Kanäle für den Transport von Rauchgasen müssen dicht (im Sinne der DIN) sein.

• Kanäle für den Transport von Rauchgasen müssen eine gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzen und danach ausgeführt sein.

• Kanäle für den Transport von Rauchgasen müssen entsprechend druckfest sein.

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-50

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Entrauchungskanäle von MRA - Leitungen aus Stahlblech mit

Feuerwiderstand L90:

Page 26: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

26

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-51

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Entrauchungskanäle von MRA - Leitungen aus Stahlblech mit

Feuerwiderstand L90:

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-52

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Entrauchungskanäle von MRA – Druckfestigkeit und Dichtheit:

• Entrauchungsleitungen müssen aus Baustoffen der Klasse A nach DIN 4102-1 bestehen.

• Entrauchungsleitungen müssen die Differenzdrücke nach DIN V 18232, Teil 6 Tabelle 2 eingehalten werden (positive Differenzdrücke für Überdruckleitungen, negative Differenzdrücke für Saugleitungen).

Quelle: DIN V 18232-6:1997-10

Page 27: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

27

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-53

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Entrauchungskanäle von MRA – Druckfestigkeit und Dichtheit:

• Bei Entrauchungsleitungen aller Temperaturkategorien, die zum Einbau außerhalb des zu entrauchenden Raumes vorgesehen sind, dürfen keine größere Leckage als 10 m³/h je 1 m² innerer Oberfläche aufweisen (DIN V 18232-6:1997-10).

Beispiel Leckage:

Volumenstrom: 5.000 m³/hKanallänge: 15 mKanalquerschnitt (LxB): 0,45x0,3 m, A=0,135 m², U=1,5 m1 m² innere Oberfläche = 0,67 m Kanallänge

Leckverlust: 224 m³/h (= 4,5 %)Quelle: DIN V 18232-6:1997-10

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-54

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Entrauchungskanäle von MRA – Druckfestigkeit und Dichtheit:

• Bei der Prüfung dürfen sich die lichten Abmessungen der Prüfleitungen an keiner Stelle um mehr als 10 % verringern (DIN V 18232-6:1997-10).

• Entrauchungsleitungen der Temperaturkategorien 2 und 3 (> 300 °C, Funktionserhalt > 45 min), die zum Einbau außerhalb des zu entrauchenden Raumes vorgesehen sind, dürfen außerdem keine größere Leckage als 10 m³/h je 1 m² innerer Oberfläche, bezogen auf die Umgebungstemperaturaufweisen. Bei dieser Prüfung dürfen sich die lichten Abmessungen der Prüfleitungen an keiner Stelle um mehr als 10 % verringern (DIN V 18232-6:1997-10).

Page 28: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

28

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-55

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Entrauchungskanäle von MRA – Längendehnung:

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-56

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Entrauchungskanäle von MRA – Kanäle aus Kalziumsilikat (1):

• Im Regelfall einschalige Kanäle mit dicker Wandstärke (bis 50 mm bei Feuerwiderstand L90), mehrschaliger Aufbau ist möglich

• Im Brandfall nur unwesentliche temperaturbedingte Längenänderungen (keine Kompensatoren erforderlich)

• Maximale Kanalabmessungen: Breite: < 1240 mm, Höhe: < 1250 mm bzw. lt. APZ

• Achtung! Dichtheitsnachweise erforderlich – da Vor-Ort-Montage

• Montage im Regelfall vor Ort – d. h. das Bauprodukt „Kalziumsilikatplatte“ wird in einer bestimmten Bauart verwendet � Der Hersteller muss die Übereinstimmung mit der Bauart-Zulassung der Bauproduktherstellers erklären!

Page 29: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

29

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-57

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Entrauchungskanäle von MRA – Kanäle aus Kalziumsilikat (2):

Wesentliche Abweichungen von der zugelassenen Bauart ist immer dann zu vermuten wenn,

• Anwendungsbereiche nicht im Verwendbarkeitsnachweis genannt sind,

• die Bauart nicht aus den „Grundkonstruktionen“ abzuleiten ist (z. B. anstelle eines rechteckigen Querschnitts wird ein dreieckiger verwendet)

• ein anderer, neuer Baustoff verwendet wird

• wenn andere Bauteilstärken ausgeführt werden,

• wenn feste Abmessungen verändert werden, z. B. Dicke der Kleberschicht größer als in der Bauartzulassung – Schundgefahr – Folge: Beschädigungen am Kanal durch Risse

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-58

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Entrauchungskanäle von MRA – Beispiel PROMATECT -LS:

Page 30: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

30

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-59

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Entrauchungskanäle von MRA – Beispiel PROMATECT -LS:

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-60

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Entrauchungskanäle von MRA – Beispiel PROMATECT -LS:

Page 31: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

31

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-61

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Entrauchungskanäle von MRA – Bemessung Entrauchungsgitter:

Variante 1 – raucharme

Schicht 2,50 m,

ohne Sprinkler

2 – raucharme

Schicht 4,00 m,

ohne Sprinkler

3 – raucharme

Schicht 2,50 m,

mit Sprinkler

Entrauchungs-

volumenstrom

32,4 m³/s 44,0 m³/s 15,3 m³/s

Rauchschicht

∆ds

5,0 m - 2,5 m =

2,5 m

5,0 m - 4,0 m =

1,0 m

5,0 m - 2,5 m =

2,5 m

Max. Volumenstrom

je Absaugstelle

aus Tab. 12

12,0 m³/s 1,2 m³/s 12,0 m³/s

Mindest-Anzahl an

Absaugstellen

3 Stck 27 Stck 2 Stck

Berechnung der Gitterfläche:

� max. zulässige Anströmgeschwindigkeit: 6,0 m/s

� Freier Querschnitt des Gitters, z. B. Maschengitter = 0,7

� Praxistaugliche Gitterflächen: max. 0,75 m²

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-62

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Entrauchungskanäle von MRA – Bemessung Entrauchungsgitter:

Variante 1 – raucharme Schicht 2,50 m, ohne Sprinkler

2 – raucharme Schicht 4,00 m, ohne Sprinkler

3 – raucharme Schicht 2,50 m,

mit Sprinkler

Erforderlicher freier Querschnitt

5,4 m² 8,8 m² 2,6 m²

Gitterfläche 7,7 m² 12,6 m² 3,6 m²

Erforderliche Gittergröße

3 x 2,6 m² 27 x 0,5 m² 2 x 1,8 m²

Gewählte Gittergröße 11 x 0,70 m² 27 x 0,50 m² 5 x 0,75 m²

Page 32: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

32

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-63

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Abhänger für Kanäle von MRA - Grundsätzliches:

• Alle über Entrauchungskanälen befestigte Objekte (z.B. Rohrleitungen, Kabeltrassen) müssen mindestens mit dem gleichen Funktionserhalt wie der Entrauchungskanal befestigt sein, damit im Brandfall herunterfallende Teile keine Beschädigungen am Entrauchungskanal hervorrufen können.

• Die Befestigungen tragenden Bauteile müssen mind. den gleichen Feuerwiderstand besitzen, wie die Entrauchungsanlage.

• Das Befestigungssystem muss ausreichend dimensioniert und, sofern gefordert, einem gültigen allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis entsprechen (z.B. hinsichtlich Art der Dübel, Dübelabmessungen, Einbohrtiefe).

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-64

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Abhänger für Kanäle von MRA - Anforderungen:

Waagerechte Entrauchungsleitungen (1):

• sind mit unbekleideten Stahlkonstruktionen (Aufhängern) abzuhängen. Hierzu sind die Kanäle auf Traversen aus L- Profilen aufzulagern. Der lichte Abstand der einzelnen Abhängestangen von der Entrauchungsleitung darf höchstens 50 mm betragen

• Die Abhänghöhe (Abstand Auflagerfläche der Entrauchungsleitung bis Unterkante Decke) darf bei ungeschützten Aufhängungen nicht mehr als 1,5 m betragen. Die Abhänghöhe darf über 1,5 m bis zu 3,0 m betragen, wenn die Aufhängungen bekleidet sind.

Page 33: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

33

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-65

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Abhänger für Kanäle von MRA – Beispiel Abhängerverkleidung:

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-66

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Abhänger für Kanäle von MRA – Beispiel Traversenverkleidung:

Page 34: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

34

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-67

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Abhänger für Kanäle von MRA - Anforderungen:

Waagerechte Entrauchungsleitungen (2):

• Abhängestangen müssen aus Stahl ohne elastische Zwischenglieder hergestellt und so dimensioniert sein, dass die rechnerische Zugspannung nicht mehr als 6 N/mm² und die Scherspannung in Verbindungen nicht mehr als 10 N/mm² beträgt. Abhängestangen unter einer Nennweite M8 sind unzulässig.

• Sofern die Bemessung der Aufhängung keine größere Zahl erfordert, ist mindestens ein Aufhängerpaar je Formstück anzuordnen. Bei Formstücken mit einer Länge über 1450 mm sind zwei Aufhängepaare anzuordnen. Der Abstand zwischen zwei Aufhängern ist auf 1250 mm zu begrenzen.

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-68

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Abhänger für Kanäle von MRA – Bemessung:

Bemessung der Abhängestangen:

σzul= F/( 2 x A) < 6 N/mm² [N/mm²]

F = ρ x V x g [N]

F ... Wirkende Kraft [N]

G .. Erdbeschleunigung [m/s²]

V .. Volumen der Kanalwand/lfd. m [m³]

ρ... Rohdichte Baustoff (z.B. ca. 500 kg/m³ für PROMAT

L500)

A ...Querschnittsfläche Abhängestange [mm]

Gewinde Kern- Querschnitts-

durch- fläche

messer

[mm] [mm²]

M8 6,47 32,88

M10 8,16 52,30

M12 9,85 76,20

M16 13,55 144,20

Page 35: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

35

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-69

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Abhänger für Kanäle von MRA - Anforderungen:

Senkrechte Entrauchungsleitungen:

• Senkrechte Entrauchungsleitungen (Schächte) sind geschossweise auf mindestens 125 mm dicken Massivdecken F90 abzusetzen. Hierzu sind an der Außenseite der Schächte umlaufend Silikat- Brandschutzplatten anzuklammern, mit denen das Gewicht der Schächte auf die Decke bzw. deren Verguss übertragen wird. Die Geschosshöhe darf bis zu 5 m betragen.

Wanddurchführungen:

• Die Durchführung von Entrauchungsleitungen durch Massivwände F90 und GFK- Wände F90 muss wie im Prüfzeugnis aufgeführt erfolgen.

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-70

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Abhänger für Kanäle von MRA – Befestigung (1):

Dübel und Befestigungen von Entrauchungskanälen an Bauteilen:

1. Bei Befestigungen an feuerwiderstandsfähigen Massivbauteilen müssen Stahlspreizdübel verwendet werden.

2. Die Dübel müssen eine gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzen.

3. Dübel, deren brandschutztechnische Eignung nicht mit einem Zulassungsbescheid nachgewiesen ist, müssen mindestens in der Größe M8 verwendet werden und doppelt so tief, wie im Zulassungsbescheid gefordert, mindestens jedoch 60 mm tief eingebaut werden. Sie dürfen rechnerisch höchstens mit 500 N auf Zug belastet werden.

Page 36: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

36

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-71

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Abhänger für Kanäle von MRA – Befestigung (2):

4. Bei Befestigung der Aufhängungen an feuerwiderstandsfähigen Massivbauteilen mittels Durchsteckmontage gilt auch hier die angegebene Begrenzung der rechnerischen Spannung von 500 N.

5. Bei Befestigungen an feuerwiderstandsfähig bekleideten Stahlbauteilen sind anstelle der Dübel formschlüssige Verbindungsmittel einzusetzen. Die rechnerische Spannung ist auf 500 N zu begrenzen.

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-72

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Prüfumfang des SV zu Entrauchungskanäle mit Abhängern von MRA:

- Überprüfung der Maße (Kanalabmessungen, Abhänger, verwendete Dübel, Traversen, Einhaltung Anlagenkonzept), Ausführung gemäß APZ

- Überprüfung der Kanalmontage (besonders bei Kalziumsilikatkanälen)

- Stichprobe Tragfähigkeit der Dübel (z.B. Zugprobe), Eignung der Dübel

- Prüfung Dichtheit, Bestimmung der Leckluft

- Prüfung kraftfreie Längendehnung

- Zugkraft an den Abhängern < 6 N/mm²

- Befestigung von Installationen über dem Entrauchungskanal mit Funktionserhalt ausgeführt? Befestigung an feuerbeständigen Bauteilen?

Page 37: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

37

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-73

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Auslösesysteme von MRA (1):

• MRA müssen durch geeignete automatische Melder (z. B. Rauchmelder nach DIN EN 54 oder Brandmeldeanlage) ausgelöste werden

• Manuelle Druckknopfhandmelder müssen vorhanden sein (u.a. zur Überprüfung der MRA)

• An der Auslösestelle muss der Wirkbereich der MRA zu erkennen sein.

• Auslösestellen müssen gekennzeichnet sein (z.B. Hinweisschild „Maschineller Rauchabzug“, farbliche Kennzeichnung)

• An der Auslösestelle muss erkennbar sein, ob der MRA ausgelöst wurde

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-74

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Auslösesysteme von MRA (2):

• Die Meldelinien müssen die Anforderungen an BMA erfüllen (Kurzschluss, Leitungsbruch, Stromausfall, Erdschluss, usw.)

• Sind automatische Feuerlöschanlagen im Brandraum vorhanden, so sind die Auslösesysteme für den MRA auf die der Löschanlage abzustimmen.

• Die Feuerwehr muss die Möglichkeit haben, an einer zentralen Stelle (meist BMA) über ein s.g. Entrauchungstableau MRA bereichsweise manuell zu-und abschalten zu können.

Page 38: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

38

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-75

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Auslösesysteme von MRA – Auswahl automatischer Melder:

Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3

bis 45 m

bis 16 m

bis 12 m

bis 7,5 m

bis 6,0 m

bis 4,5 m

geeignet bedingt nicht

Raumhöhe

Wärmemelder DIN EN 54-5Rauchmelder

DIN EN 54-7

Flammenmelder

E DIN EN 54-10

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-76

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Auslösesysteme von MRA – Abstand von punktförmigen Meldern

zu Decken und Dächern:

Page 39: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

39

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-77

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Prüfumfang des SV zu Auslösesystemen von MRA:

Im Regelfall werden MRA von der Brandmeldeanlagen (BMA) angesteuert. Hier ist eine Prüfung, die vor der Prüfung der MRA stattfinden muss, durch einen anerkannten Prüfsachverständigen für Brandmeldeanlagen notwendig.

Prüfumfang für den bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen:

- Funktionsprüfung (Betriebs- und Störmeldungen, Bedienelemente, Entrauchungsklappen, Klappen für die Zuluftnachströmung)

- Eignung der Steuerung und Regelung (Dokumentenprüfung)

- Sichtprüfung des Zustandes, der Anordnung der Brandmelder –barrierefreie Anströmung durch Brandgase und ausreichende Melderzahl

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-78

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Zuluftnachströmung von MRA (1):

• Die Zuluftnachströmung ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine wirksame Entrauchung!

• Die Zuluftnachströmung muss dem Volumenstrom der MRA entsprechen.

• Die Zuluftnachströmung muss in der raucharmen Schicht erfolge und so placiertsein, dass eine raumfüllende Durchströmung (Querströmung) erreicht wird. Besser sind mehrere Zuluftöffnungen als nur eine Öffnung.

• Strömt Zuluft auf natürlichem Wege in den Brandraum, so darf die Strömungsgeschwindigkeit in der Nachströmöffnung nicht mehr als 1 m/s betragen. Der Unterdruck im Brandraum darf 50 Pa nicht überschreiten –Achtung:Der Strömungswiderstand von Kanäle für die Zuluftnachströmung ist als Unterdruck im Brandraum messbar!.

Page 40: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

40

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-79

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Zuluftnachströmung von MRA (2):

• Mechanische Zuluftanlagen sollten nur in Ausnahmefällen verwendet werden. In diesen Fällen ist ganz besonders auf die wirkungsvolle Anordnung der Zuluftöffnungen zu achten. Weiterhin ist zu beachten, dass Sprinkler im Deckenbereich durch die Zuluftnachströmung beeinträchtigt werden können.

• Zuluft sollte so in den Brandraum eingeleitet werden, dass möglichst keine oder nur geringe Verwirbelungen der Rauchschicht entstehen.

• Brandschutzklappen in Überströmöffnungen sind unzulässig, da sie hierfür keine bauaufsichtliche Zulassung besitzen. Es müssen zugelassene Überströmklappen mit Rauchmelder und Federrücklaufantrieb verwendet werden.

Quelle: Trox Überströmklappe FK K90

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-80

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Prüfumfang des SV zu Zuluftnachströmung von MRA:

- Übereinstimmung der Anordnung mit dem genehmigten Anlagenkonzept

- Ermittlung der geometrischen Öffnungsfläche und Luftgeschwindigkeit der Nachströmung

- Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen (LüAR, LAR)

- Einhaltung technischer Anforderungen hinsichtlich der Betriebssicherheit (z. B. Wartung bei mechanischen Bauteilen)

- Sofern mechanische Bauteile verwendet wurden – Einbau und Funktionskontrolle mit Funktionsmessungen (z. B. Öffnungszeit bei Auslösung)

- Unversehrtheit und Vollständigkeit, Sichtprüfung des Zustandes

Page 41: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

41

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-81

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Entrauchungsklappen von MRA:

Entrauchungsklappen sind zur Abführung von Rauch über Entrauchungs-anlagen mit maschinellen Rauchabzügen und für die Außenluftzuführung für diese maschinellen Entrauchungsanlagen bestimmt. - Verhindern Rauchübertragung- Normalzustand: „zu“- Im Brandfall: „offen“- Kein Schmelzlot, Fremdansteuerung- Motor und Stellmechanismus sind brandgeschützt- Alle Steuereinrichtungen für die EK müssen den gleichen Zeit-

/Temperaturkriterien genügen, wie der Klappenantrieb- Auch nach Brandentstehung öffenbar und bedienbar- Nicht als Brandschutzklappe verwendbar- Benötigen sichere Elektroversorgung, z.B. E90

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-82

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Entrauchungsklappen

von MRA:

Einsatzbeispiel nachDIN EN 12101-8 (Entwurf)

Page 42: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

42

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-83

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Entrauchungsklappen in kombinierten Entrauchungs- und

Abluftanlagen:

Für diesen Einsatzfall ist ein Eignungsnachweis für die EK notwendig!

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-84

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Einbau von Entrauchungsklappen:

• Der Einbau ist – auch mit senkrechter Drehachse der Absperrklappe bei Einbau in oder vor Wänden – zulässig in:– Wänden aus Mauerwerk nach DIN 1053 mit einer Mindestdicke von 115 mm– Wänden aus Beton, Leicht- und Porenbeton mit einer Mindestdicke

von 100 mm– Wänden aus Gips-Wandbauplatten nach DIN 18163 für Rohdichten

≥ 0,6 kg/dm³ mit einer Mindestdicke von 100 mm(Achtung: Wandvorbau bei Leichtbauwänden unzulässig!)

– Decken aus Beton und Porenbeton mit einer Mindestdicke von 100 mm

• Entrauchungsklappen müssen so eingebaut werden, dass eine innere Besichtigung, Reinigung und Instandsetzung möglich ist. Dazu sind entsprechende Revisionsöffnungen in den angeschlossenen Entrauchungsleitungen vorzusehen.

Page 43: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

43

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-85

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Einbau von Entrauchungsklappen in massiven Bauteilen:

Umlaufende Spalte „s ≥ 25 mm“ sind

beim Wand- und Deckeneinbau mit

Mörtel der Gruppe II oder III nach

DIN 1053, Gipsmörtel oder Beton

auszufüllen

Umlaufende Spalte „s = 20 mm“

müssen mit Mineralwollplatten, Spalte

„s = 40 mm“ auch mit Handstopfung,

A1 nach DIN 4102, Schmelzpunkt ≥

1000°C, Rohdichte ≥ 100 kg/m3

ausgefüllt werden.

Bei Einbau mit Mineralwolle müssen

die Entrauchungsklappen gemäß DIN

4102-4 abgehängt werden.Bildquelle: TROX EK-01

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-86

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Einbau von Entrauchungsklappen in massiven Bauteilen:

In schwer zugänglichen Einbauöffnungen dürfen die umlaufendenSpalte „s“ einseitig, zweiseitig oder dreiseitig in Kombination mit einer Ausmörtelung Pos. (1) mit Mineralwolle Pos. (2) entsprechend Bild ausgefüllt werden.

Die Entrauchungsklappen dürfen auch direkt nebeneinander oder übereinander entsprechend Bild angeordnet werden,wenn die Spalte „s“ mit Mineralwolle Pos. (2) ausgefüllt

Bildquelle: TROX EK-01

Page 44: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

44

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-87

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Einbau von Entrauchungsklappen in Leichtbauwänden:

Einbau zulässig in:

– mindestens 100 mm dicken

Wänden mit Bekleidungen aus

Gipskartonplatten F nach

Tabelle 48 von DIN 4102-4

– mindestens 100 mm dicken

Feuerschutz-Trennwänden aus

Kalziumsilikatplatten

– mindestens 100 mm dicken

Montage- und beidseitig

beplankten Schachtwänden

Bildquelle: TROX EK-01

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-88

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Einbau von Entrauchungsklappen in feuerwiderstandsfähige Leitungen:

Einbau an feuerwiderstandsfähigen Leitungen mit

horizontaler Leitungsführung:

– Bei horizontaler Leitungsführung muss die

Entrauchungsklappe abgehängt werden,

– Entrauchungsklappe und Entrauchungsleitung

in leitungseigener Bauart gemäß Prüfzeugnis/

allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung der

Entrauchungsleitung verbinden.

Bildquelle: TROX EK-01

Page 45: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

45

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-89

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Einbau von Entrauchungsklappen in feuerwiderstandsfähige Leitungen:

Einbau an feuerwiderstandsfähigen Leitungen mit vertikaler Leitungsführung:

– Entrauchungsklappe und Entrauchungsleitung in leitungseigener Bauart gemäß Prüfzeugnis/allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung der Entrauchungsleitung verbinden.

Bildquelle: TROX EK-01

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-90

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Einsatzmöglichkeiten von Entrauchungsklappen:

- Abführung von Rauch mit maschinellen Rauchabzügen

- Außenluftzuführung für die maschinellen Entrauchungsanlagen

� Entrauchungsklappen sind nicht geeignet, die Funktion von Brandschutz-klappen zu übernehmen!Ein Einbau in Trennwände als Überströmklappen ist unzulässig!

Page 46: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

46

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-91

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Prüfung von Entrauchungsklappen von MRA durch den SV:

- Übereinstimmung mit Anlagenkonzept

- Einbau und Verwendung nach dem Verwendbarkeitsnachweis, z. B. nach Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (ABZ)

- Position Klappenblatt in Ruhe- und Betriebsstellung offen/geschlossen

- Revisionsöffnung vorhanden und Entrauchungsklappe zugänglich

- Keine Kraftübertragung vom Entrauchungskanal auf die Klappe

- Funktionskontrolle an allen Klappen (Ansteuerung, äußere Prüfung)

- Verschmutzung, Vollständigkeit und Unversehrtheit

- Abhängung ausreichend und Isolierung bei Positionierung vor der Wand

- Funktionserhalt der Energieversorgung

- Wartungsbuch vorhanden, vorgeschriebene Wartung (1/2-jährlich bzw, jährlich erfolgt?

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-92

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Regel für den Einbau von MRA (DIN 18232, Teil 5):

• Die Lage der Rauchaustrittsstellen ins Freie muss so gewählt werden, dass Rauch nicht an den Zuluftöffnungen angesaugt werden kann.

• Es ist zulässig, Sammelleitungen einzusetzen, die mit Entrauchungsklappen versehen sind. Die Entrauchungsklappen müssen im Ruhezustand geschlossen sein. Sie müssen den Anforderungen nach DIN V 18 232-6, 1997-10 (Bauteile) bzw. DIN EN 12101-8 entsprechen und einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis besitzen.

• Durch Öffnen der entsprechenden Entrauchungsklappen sind Rauchabschnitte über Sammelleitungen mit Zentralventilatoren zu entrauchen.

Page 47: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

47

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-93

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Regel für den Einbau von MRA (DIN 18232, Teil 5):

• Absaugstellen in Kanälen sowie Dachventilatoren (Einzelventilatoren) sind gleichmäßig verteilt unter der Decke anzuordnen. Wandventilatoren (Einzelventilatoren) sind möglichst gleichmäßig verteilt anzuordnen.

• Die Mindestanzahl der Absaugstellen oder Einzelventilatoren richtet sich jedoch nach der Dicke der Rauchschicht.

• Bei der Bemessung der Querschnitte von Entrauchungsleitungen brauchen akustische Gesichtspunkte nicht berücksichtigt zu werden; trotzdem sollten die Strömungsgeschwindigkeiten in diesen Leitungen 15 m/s nicht überschreiten.

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-94

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Steuerungen (MSR) von MRA – für die meisten Maschinenbau-Ing.:

Page 48: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

48

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-95

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Steuerungen (MSR) von MRA:

Zu prüfen ist die Übereinstimmung der MSR-Technik mit dem Sicherheitskonzept der Anlage und den Anforderungen

� Festlegung von Anforderungsklassen (SIL für Sicherheitsintegritätslevel) bevor die MSR-Technik, BUS-Topologie und GLT projektiert werden !!!

Auf welcher Grundlage werden SIL-Klassen ermittelt?

Empfohlene Vorgehensweise:Erstellen eines Sicherheitskonzeptes der baulichen Anlage mit Festlegung der Anforderungsklassen nach EN 61508

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-96

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Steuerungen (MSR) – Risikograph Beispiel:Anforderungsklassen

W3 W2 W1

CA X1

a

leichte Verletzung

X2

1 a

PA

FA

CB PB X3

schwere Ver- 2 1 a

Start letzung oder 1 FB PA

Toter

FA PB X4

CC 3 2 1

Tod mehrer PA 2. Fluchtweg

Personen FB

FA PB Sicherheitstr. X5

CD 4 3 2

sehr viele Tote PA

FB

PB X6

b 4 3

Schadens- Aufenthalts- Gefahrenabwehr sehr gering sehr

ausmaß dauer A : möglich hoch gering

A : selten B : kaum möglich Eintrittswahrscheinlichkeit

B : häufig

Druckbelüftungsanlage

- innenliegender Treppenraum

- Sicherheitstreppenraum

Page 49: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

49

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-97

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Prüfung der Steuerungen (MSR) von MRA durch den

Sachverständigen:

• Funktionsprüfung (Betrieb, Störungen, Stromausfall, usw.)

• Dokumentenprüfung zu den verwendeten Komponenten

• Abfordern des Sicherheitskonzepts und Vergleich Ist - Soll

• Einschalten eines speziell geschulten MSR-Technikers (z.B. TÜV Rheinland Group)

Hinweis: Schon in der Planung muss das Sicherheitskonzept erarbeitet,

Redundanzen festgelegt, Anforderungen an Bauteile/Baugruppen

bestimmt und ungewünschte Restrisiken z.B. durch verkürzte

Prüfintervalle kompensiert werden.werden!

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-98

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Zusammenwirken von MRA mit anderen sicherheitstechnischen

Anlagen im Gebäude:

• BMA: BMA übernimmt im Regelfall die Ansteuerung der MRA

• Sprinkleranlagen: Beachtung der Querlüftung erforderlich – Verzögerung der Sprinklerauslösung muss vermieden werden

• Sprühwasserlöschanlagen: bedingt möglich. Ansteuerung der MRA erst nach Auslösung der Sprühwasserlöschanlage sinnvoll.

• Hochdruckwassernebelanlagen: Zusammenwirken nicht möglich

• Gaslöschanlagen: Zusammenwirken nicht möglich

Page 50: Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen · PDF fileF200 200 120 F300 300 60 F400 400 120 F600 600 60 F842 842 Nach Festlegung des Lieferanten Nicht klassi-fiziert Nach Festlegung

50

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-99

3. Prüfung von maschinellen Rauchabzugsanlagen

Inhalt Prüfbericht für MRA

Nach Prüfgrundsätzen für

technischer Anlagen und

Einrichtungen

Hinweise zu Mängeln, Gefahren, Weiterbetrieb und zu

Nachprüfungen siehe Kapitel Prüfung von NRA

Für jede Prüfung ist ein Prüfbericht nach diesem Abschnitt der Prüfgrundsätze zu erstellen. Inhalt: – Art und Standort der baulichen Anlage – Bauherrschaft / Betreiberin oder Betreiber (Auftraggeberin oder

Auftraggeber) – Name und Anschrift der oder des Prüfsachverständigen – Zeitraum / Zeitpunkt der Prüfung – Art und Zweck der Anlage – Art und Umfang der Prüfung (vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher

Änderung, wiederkehrende Prüfung, Prüfung nach Mängelbeseitigung) – Kurzbeschreibung der Anlage mit Angabe der wesentlichen Teile – vorgelegte Unterlagen – Beurteilungsmaßstäbe (Rechtsvorschriften, Richtlinien, technische

Regeln) – Auslegungsdaten– durchgeführte Funktionsprüfungen – Betriebs- und Wartungszustand – Sicherheitseinrichtungen – Messergebnisse – Nennung der verwendeten Mess- und Prüfgeräte – Bewertung der Mess- und Prüfergebnisse – Beschreibung der Mängel – Bewertung der Mängel und fachliche Einschätzung zum Weiterbetrieb – Fristangabe für Mängelbeseitigung – Bescheinigung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit – Bestätigung, dass diese Prüfgrundsätze beachtet worden sind – Feststellung der Beseitigung von Mängeln

Teil C zur Ausbildung von PrüfsachverständigenFolie-100

Danke für die Aufmerksamkeit

Bei Fragen erreichen Sie mich unter

[email protected]