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Probleme der Entwicklungshilfe. Heft 88 Institut „Finanzen und Steuern“ Review by: Heinz Paulick FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 28, H. 2 (1969), pp. 361-362 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40910648 . Accessed: 18/06/2014 08:32 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 195.78.109.12 on Wed, 18 Jun 2014 08:32:11 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Probleme der Entwicklungshilfe. Heft 88Institut „Finanzen und Steuern“

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Probleme der Entwicklungshilfe. Heft 88 Institut „Finanzen und Steuern“Review by: Heinz PaulickFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 28, H. 2 (1969), pp. 361-362Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40910648 .

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Besprechungen 361

Insgesamt eine sehr begrüßenswerte Publikation, die unser empirisches Wis- sen, vor allem im internationalen Vergleich, außerordentlich bereichert, die aber auch gleichzeitig wichtige Hinweise für eine sinnvolle Kapitalmarktpolitik in den einzelnen Ländern gibt.

Otmar Issing

Institut „Finanzen und Steuern" : Probleme der Entwicklungshilfe. Heft 88. Bonn 1968. Wilhelm Stollfuß Verlag. 68 Seiten. 1. Die hier vorliegende Studie verdankt ihre Entstehung dem immer wieder

aktuellen Thema der Entwicklungshilfe, insbesondere der Problematik ihrer Finan- zierung und ihrer wirtschaftlichen Effizienz. Die in den kommenden Jahren voraus- sichtlich eintretenden Schwierigkeiten beim Ausgleich des Bundeshaushalts führen zu der Frage nach den Konsequenzen für die Gewährung staatlicher Entwicklungs- hilfe hinsichtlich ihres Umfangs und ihrer künftigen Gestaltung. Dabei werden unter staatlicher Entwicklungshilfe alle Maßnahmen des Staates verstanden, ,,die dazu dienen, die Entwicklungsländer wirtschaftlich zu fördern, d.h. sie dem Stand der Industriestaaten näher zu bringen und sie in die gesamte wirtschaftliche Ordnung einzugliedern". Die Gewährung von Militärhilfe, von staatlichen Hilfen für seelsor- gerische Zwecke sowie von Wiedergutmachungsleistungen steht außerhalb der Lei- stungen der staatlichen Entwicklungshilfe.

2. Die Schrift vermittelt zunächst einen Überblick über die Grundlagen der Entwicklungshilfe. Es werden die Motive für die Auslandshilfe dargestellt, die pri- mär wirtschaftlicher Art sein sollten, wobei jedoch auch die Berücksichtigung politi- scher und humanitärer Gründe erforderlich ist. ,,Man wird also die Notwendigkeit der Entwicklungshilfe sowohl aus wirtschaftlichen wie auch aus politischen und sozialen Gründen zu bejahen haben, sich aber gegenüber allzu weit gehenden For- derungen verschließen und jeden Einzelfall genau überprüfen müssen."

Verfasser beschreibt alsdann die Arten und Formen der Entwicklungshilfe. Die Investitions- oder Kapitalhilfe wird meist in Form langfristiger Darlehen vergeben; sie dient der Finanzierung größerer Einzelvorhaben in Entwicklungsländern. Die Versorgungshilfe hat die Beseitigung meist akuter Schwierigkeiten in der Ernährung der Bevölkerung zum Ziel. Technische Hilfe wird hauptsächlich in Form von Aus- bildungs- und Beratungshilfe geleistet. Die Liquiditätshilfe dient Stützungsaktionen für die Zahlungsbilanz des Empfängerlandes; sie ist eine Art Kassenkredit in Devi- sen, der nicht unmittelbar zur Finanzierung von Investitions- oder Verbrauchsaus- gaben verwendet wird. Auch die Hauptschwierigkeiten, die einem zweckgerechten Einsatz der Hilfsleistungen entgegenstehen, werden aufgezeigt.

Im Anschluß daran folgt ein Überblick über die bundesdeutsche Entwicklungs- hilfe unter besonderer Berücksichtigung der finanziellen Leistungen. Dabei zeigt sich, daß im internationalen Vergleich der Entwicklungshilfe leistenden Länder die westlichen Nationen den Ostblock in der Gewährung von Auslandshilfe um ein Viel- faches überragen. Bis 1963 hat der Ostblock an Entwicklungsländer 1,6 Mrd. Dollar ausgezahlt, die westlichen Länder dagegen in der gleichen Zeit 62,1 Mrd. Dollar. Im Jahre 1964 entfielen von insgesamt rd. 6,4 Mrd. Dollar staatlicher Entwicklungs- hilfe aller westlichen und östlichen Industrieländer 0,5 Mrd. Dollar (rd. 8 v.H.) auf den Ostblock. Die staatlichen Leistungen der Bundesrepublik entsprachen im Jahre 1964 mit rd. 0,4 Mrd. Dollar knapp denen der gesamten Ostblockländer. Nach den USA steht die Bundesrepublik mit Großbritannien und Frankreich an der Spitze der Entwicklungshilfe gewährenden Nationen. Seit Bestehen der Bundesrepublik wur- den bis zum Jahre 1965 rd. 28,6 Mrd. DM für Entwicklungshilfeleistungen aus- gegeben, und zwar rd. 16,7 Mrd. DM = 58,6 v.H. aus öffentlichen Mitteln und rd. 11,8 Mrd. DM = 41,4 v.H. aus privaten Mitteln.

Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet eine kritische Betrachtung der bisherigen Praxis bei der Gewährung von Entwicklungshilfe. Dabei wird festgestellt, daß in den vergangenen Jahren Fehler und Mängel bei der Vergabe der Entwick- lungshilfemittel von Seiten der Geberländer dazu beigetragen haben, daß der Erfolg der Leistungen häufig nicht zufriedenstellend war. Die Bundesrepublik hat es lange

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362 Besprechungen

Zeit an einer einheitlich gelenkten, auf weitere Sicht ausgerichteten Entwicklungs- politik fehlen lassen. In die staatliche Entwicklungshilfe der Bundesrepublik wurden insgesamt 91 Entwicklungsländer einbezogen. Allerdings entfielen 83 v.H. aller Hilfsmaßnahmen auf 25 Schwerpunktländer. Wie in der Sozial- und Subventions- politik wurde auch in der Entwicklungshilfepolitik das „Gießkannenprinzip" ange- wendet. Dieses Verfahren erzeugte Unzufriedenheit und Mißstimmung unter den Entwicklungsländern, da zahlreiche Einzelprojekte der Bundesrepublik gegenüber den auf einige Großprojekte konzentrierten Hilfen anderer Länder in den Hinter- grund traten. Es wird deshalb empfohlen, die künftige Entwicklungspolitik an zwei Schwerpunkten auszurichten - Konzentration auf einige Länder und Konzentration auf einige Vollprojekte. Dadurch könnten zweifellos ein rationellerer Einsatz der finanziellen Mittel und ein höherer ökonomischer Effekt der einzelnen Vorhaben erreicht werden. Dabei kann nur eine Abstimmung zwischen den Geberländern die Förderung einiger stabiler Entwicklungsländer zu Lasten aller anderen hilfsbedürf- tigen Staaten verhindern.

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß Entwicklungshilfe grundsätz- lich als notwendig für das wirtschaftliche Wachstum in Empfänger- und Geberlän- dern anzuerkennen ist, wobei der staatlichen Förderung der wirtschaftlichen Privat- initiative deutscher Unternehmen in Entwicklungsländern in größerem Maße Rech- nung getragen werden sollte, als dies bislang der Fall war. Entsprechende Vorschläge werden gemacht.

3. Die Studie dürfte als Beitrag zu einer Neuorientierung der Entwicklungs- hilfepolitik im Sinne einer ökonomisch und finanziell wirksameren Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Nationen von besonderem Interesse sein. Für diese ver- dienstvolle Arbeit gebührt dem Institut „Finanzen und Steuern" Dank und Aner- kennung.

Heinz Paulick

Weir M. Brown: The External Liquidity of an Advanced Country. Princeton Studies in International Finance No. 14. Princeton University Press, Princeton 1964. 70 Seiten. Es gibt wohl nur wenige volkswirtschaftliche Fragen, mit denen sich sowohl

akademische Nationalökonomen wie Praktiker der Währungspolitik in den letzten Jahren so eingehend beschäftigt haben, wie das Problem der sogenannten „inter- nationalen Liquidität". In der vorliegenden Broschüre sucht Brown, ein Vertreter des Lagers der „Praktiker", nach adäquaten Maßstäben sowohl für das Konzept der internationalen Liquidität wie für den Bedarf eines Landes daran. Als Maßstab für die Höhe der Währungsreserven (die, wie er betont, nicht unbedingt identisch mit der „Liquiditätsposition" eines Landes sind, sofern es in der Lage ist, in Fällen akuter Krisen ad hoc-Kredite anderer Länder in Anspruch zu nehmen) wählt er die Summe aus Gold- und Devisenreserven einer Notenbank und ihren sofort ver- fügbaren Ziehungsrechten beim internationalen Währungsfonds. Gegen diese Defi- nition, die nur unbedeutend von der offiziellen Definition des Währungsfonds ab- weicht (die letztere schließt nur die „Gold-Tranche" beim IWF ohne Kreditfazili- täten ein), ist wenig einzuwenden.

Größere Bedenken ergeben sich gegen das von Brown gewählte Maß für den Bedarf an internationaler Liquidität. Triffin, der Pionier auf diesem Gebiet, hatte die Importe eines Landes als Maßstab gewählt, in der oft zu wenig deutlich aus- gesprochenen (und sicherlich auch unberechtigten) Annahme, daß sich der Gesamt- saldo der autonomen Zahlungen eines Landes (die einzige Variable, die jemals zu einem Bedarf an offiziellen Reserven führt) in der Regel ungefähr proportional dazu bewegt. Dies hatte viele Leser zu der auch heute gelegentlich noch anzu- treffenden Meinung verleitet, die offiziellen Reserven der Währungsbehörden seien notwendig zur „Finanzierung des Welthandels". In dem Bemühen, die Praxis Triffina und anderer zu korrigieren, bedient sich aber Brown seltsamerweise der absoluten Höhe des Saldos der autonomen Zahlungen, unabhängig von seinem Vor- zeichen (vgl. beispielsweise S. 11). Dies führt zu der merkwürdigen Schlußfolgerung,

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