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7/30/2019 Prof.G.Schwan "legalisiert" illegale Verbote der polnische Sprache 041006
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Europa-Universitt Viadrina 1 Groe Scharrnstrae 59 1 15230 Frankfurt (Oder)
Frau
Monika Pokrzeptowicz-MeyerUniversitt BielefeldFakultt fr Linquistik und Literatur-WissenschaftPf 10 01 31, 33501 Bielefeld
Sehr geehrte Frau Pokrzeptowicz-Meyer,
rof. Dr. Gesine SchwanKoordinatorin fr deutsch-polnischezivilgesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit
5 0 JAHREALMA MATERVIADRINA15o6 - 2oo6
DIE PRSIDENTIN
Telefon: +49-(0)335 5534-4421Fax: +49-(0)335 5534-4305
E-Mail: [email protected]
4. Oktober 2006
vielen Dank fr Ihr Schreiben vom 10.08.2006 und die beigefgten Unterlagen zur Regelung desUmgangsrechts, auf die Sie mich bei unserem Zusammentreffen am 28.07.2006 angesprochenhaben. Ich kann nachvollziehen, dass Sie die fr Ihren Sohn getroffene Umgangsregelung
persnlich trifft und Sie vor Ihrem bilingualen und interkulturellen Hintergrund die angeordneteBeschrnkung - auch in hnlichen Fllen - grundstzlich ablehnen.
Bei allen Sorgerechtsentscheidungen deutscher Jugendmter oder Familiengerichte, zu denenauch Regelungen des Umgangsrechts gehren, muss nach meiner Kenntnis letztlich das Wohl desKindes im Mittelpunkt aller berlegungen und Entscheidungen stehen. Beschrnkungen beim
Gebrauch der polnischen Sprache in den Umgangszeiten drfen in extremis deshalb wohl nurausgesprochen werden, wenn es das Kindeswohl nach Auffassung der Jugendmter oderGerichte erfordert. Das Bundesministerium der Justiz hat in seinem Schreiben vom 26. Juli 2006dargestellt, von welchen berlegungen die anordnenden Stellen hierbei geleitet werden knnen.Derart einschneidende Entscheidungen wird man nicht treffen, ohne sich dabei auf fachliche, z.B.kinderpsychologische Gutachten zu sttzen, so wie es auch bei Ihnen der Fall war.Wie das Bundesministerium der Justiz deutlich gemacht hat, handelt es sich immer um
Einzelfallentscheidungen, fr die der Rechtsweg offen ist. Einflussmglichkeiten sind aufgrund derrichterlichen Unabhngigkeit selbst fr das Justizministerium nicht gegeben. Aus demselbenGrund entziehen sich solche Anordnungen und Entscheidungen in Einzelfllen auch meinenEinwirkungsmglichkeiten als Koordinatorin fr deutsch-polnische zivilgesellschaftliche und
grenznahe Zusammenarbeit.
Ich wnsche Ihnen und anderen betroffenen Familien deshalb umso mehr, dass es im
Zusammenwirken aller Beteiligten gelingt, einvernehmliche Lsungen im Sinne der Kinder zufinden.
Mit freundlichen Gren
Bankverbindung:
Deutsche BundesbankFiliale Potsdam
BLZ 16000000Konto 16001500
E U R O P A- U N I V E R S I T T V I A D R I N A F R A N K F U R T (ODER)
Beschrnkungen beim Gebrauch der polnischen Sprache inden Umgangszeiten drfen in extremis deshalb wohl nurausgesprochen werden, wenn es das Kindeswohl nachAu!assung der Jugendmter oder Gerichte erfordert."
mailto:[email protected]:[email protected]