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Projekt „Police Bern“ Präsentation Medienkonferenz vom 22. Dezember 2005 Otmar Wigger, Projektleiter

Projekt „Police Bern“ · Dezember 2005 Otmar Wigger, Projektleiter. Projekt „Police Bern“ Seite 2 Präsentation Medienkonferenz vom 22. Dezember 2005 ... St.Stephan Nods Wahlern

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Projekt „Police Bern“

Präsentation Medienkonferenz vom 22. Dezember 2005Otmar Wigger, Projektleiter

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Präsentation Medienkonferenz vom 22. Dezember 2005Projekt „Police Bern“ Seite 2

Agenda

Aufgabenwahrnehmung

Politische Steuerung

Finanzen

Grundmodell Police Bern

Ist-Situation

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Präsentation Medienkonferenz vom 22. Dezember 2005Projekt „Police Bern“ Seite 3

Gemeindepolizeikorps im Kanton Bern (ohne Stadt Bern)

Stand Oktober 2004:

Biel: 99 uniformierte Polizisten + 6 Polizeihostessen

10 Gemeindepolizeikorps mit je 4-11 uniformierten Mitarbeitern: Burgdorf (11 MA), Grindelwald(4 MA), Interlaken (7 MA), Köniz (9 MA), Langenthal (6 MA), Lyss (5.5 MA), Moutier (7 MA), Ostermundigen (6 MA), Saanen (4 MA), St. Imier (4 MA) total 63.5 Mitarbeiter

Übrige 22 Gemeindepolizeien mit je 1-2 uniformierten Mitarbeitern, welche z. T. in erheblichem Masse für nichtpolizeiliche Aufgaben eingesetzt werden total 32 Mitarbeitende

Die gemeindepolizeilichen Aufgaben werden in 33 Gemeinden (ohne Stadt Bern) durch eine eigene Gemeindepolizei mit total 200 uniformierten Mitarbeitern wahrgenommen.

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Präsentation Medienkonferenz vom 22. Dezember 2005Projekt „Police Bern“ Seite 4

Übertragung von gemeindepolizeilichen Aufgaben an Kapo oder Gepo

4 Gemeinden (Thun, Spiez, Steffisburg, Lyss) kaufen bereits heute alle gemeindepolizeilichen Leistungen bei der Kantonspolizei ein.

Ca. 25 Gemeinden kaufen Patrouillenstunden und Interventionen beim Kanton oder bei einer anderen Gemeinde ein.

Die übrigen Gemeinden erbringen ihre gemeindepolizeilichen Leistungen durch den Gemeinderat, die Gemeindeverwaltung oder private Sicherheitsdienste.

Ca. 30 Gemeinden ohne Gemeindepolizei haben mit der Kantonspolizei oder anderen Gemeinden Leistungseinkaufsverträge abgeschlossen.

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BSM GIS Menzi 24.11.04 MNW

Gemeinden mit eigener Polizei oder VertragGemeindepolizeikorpsLeistungseinkaufsverträge KAPO

Lenk

Gut tannen

Saanen

Grinde lwald

Gadmen

Trub

Diemtigen

Kandersteg

Lauterbrunnen

Bern

Gste ig

Boltigen

Köniz

Frutigen

Eggiw il

Adelboden

Ins

Lauenen

Sigriswil

Habkern

Zweisimmen

Rüsc hegg

Er iz

Sumiswald

St .Stephan

Nods

Wahlern

Reichenbach im Kander ta l

Guggis berg

Court

Thunersee

HaslibergThun

Br ienz

Meiringen

Orv in

Belp

Worb

Péry

Sc hangnau

Wynigen

Signau

Därste tten

Spiez

Bie lersee (BE)

Sonv ilier

Bowil

Wimmis

Vechigen

Moutier

Tramelan

Hutt wil

Lyss

Iselt wald

Beat enberg

Rüeggisberg

Br ienzersee

Mühleberg

Kandergrund

Schattenhalb

Bie l Ville re t

Heimiswil

Saxeten

Lüt zelf lüh

Wohlen

Langnau

Courte lary

Neuenegg

Oberw il

Sc hüpfen

Bolligen

Laupers wil

Linden

Saint -Imier

Aeschi

Seeberg

Bönigen

Krauchtha l

Burgdorf

Madiswil

Er iswil

Rüderswil

Gals

Rüegsau

Saicourt

Utzenstorf

Seedorf

Niederbipp

Corgémont

Cor téber t

Walk ringen

Er lenbach

Tavannes

Wat tenwil

Cormoret

Röthenbach

Souboz

Arch

Diess e

Unters een

Wilders wil

Dürrenroth

Langenthal

La Ferr ière

Pohlern

Oberbalm

Reutigen

Blumenstein

Kallnach

Steff isburg

Oberburg

Radelfingen

Obert hal

Meikirc h

Malleray

Trachselwald

Seehof

Twann

Hasle bei Burgdorf

Rüti b.R iggis berg

Kappelen

Lütschental

Ersigen

Arni

Leuzigen

Rapperswil Iffw il

Landis wil

Gündli-schw and

Trubschachen

Leissigen

Prêles

Wengi

At tiswil

Konolfingen

Renan (BE)

Plagne

Melchnau

Grossaffo ltern

Fahrni

Ochlenberg

Gampelen

Uetendor f

Buchholterberg

Wyss achen

Aarberg

Crémines

Kirch lindach

Gondis wil

Jens

Pie terlen

Perref itte

Lamboing

Oberb ipp

Brienzwiler

Lot zwil

Grandva l

U rtenen-Sc hönbühl

Horrenbach-Buchen

Aarw angen

Es chert

Sorv ilier

BrüggUrsenbac h

Rubigen

La Heutte

Där ligen

Thunstetten

Bätter-kinden

Oberr ied

Zäziwil

Münsingen

Höfen

Toffen

Burgiste in

Vinelz

Champoz

Sis elen

Reconv ilier

Brüt telen

Lyss ach

Koppigen

Ferenbalm

Sonc eboz-Sombeval

Wynau

Rigg isberg

Auswil

Gerzensee

Safnern

Jegenstorf

Roches (BE)

Homberg

Bévila rd

Büren

Ittigen

Kiesen

Treiten

Krat tigen

Vauf felin

Bühl

Sc helten

Bargen (BE)

Belpberg

Walperswil

Gste igw iler

Th ierachern

Sornet an

Bannwil

Kirchberg

Wied lisbach

Hindelbank

Fraubrunnen

Lüscherz

Inkw il

Roggwil

Port

Oberlangenegg

Mülchi

Alc henst or f

Biglen

Frauenkappelen

Muri bei Bern

Zollikofen

Orpund

Heim-berg

Laupen

Romont

Ober-diessbach

Alb ligen

Ev ilard

Lengnau

Aesch len

Limpach

Af fo ltern

Ble ienbach

Thör igen

Walt erswil

Leimisw il

La Neuvev ille

Wald

Gurzelen

München-buchsee

Châtela t

Niedermuhlern

Rümligen

Ringgenberg

Mooss eedor f

Dotz igen

Rumis-berg

Seftigen

Farnern

Uebeschi

Täuff elen

Corcelles

Ober-hünigen

St ett len

Epsach

Rüti

Lov e-resse

Grafenried

Interlaken

Monib le

Kirchdorf

UttigenUnterlangenegg

Graben

Hofs tet ten

Rohrbach

Noflen

Kr iechenwil

Büet igenBell-mund

Niederösch

Meinisberg

Trims tein

Rohrbach-graben

Oster-mundigen

Wichtrach

St uden

Tschugg

Nieder-stoc ken

Er lac h

Opp-ligen

Herzogen-buchsee

Oberw il

Be lprahon

Nieder-hün igen

Amsol-dingen

Forst

Saules (

Golaten

Rüts che-len

Worben

Bäris wil

Wiler -oltigen

Ober-önz

Tägerts chi

Müntsche-mier

Matts-te tten

Rebévelier

Schloss-wil

Hermr igen

Mirche l

Häutligen

Ober-stoc ken

Heiligenschwendi

Sc hwanden

Kernen-ried

Pon-te-net

Diess bach

Zuzwil Mötsch-

wil

Ligerz

Sc hwader-nau

Zauggen-r ied

Herb-ligen

Ipsach

Gelt er -f ingen

Mont-Tramelan

Oes chen-bach

Allmen-dingen

Teuff entha l

Nieder-önz

Ober-stec kho lz

Et zel-kof en

Mörigen

Wac hseldorn

Gurbrü

Diemerswil

Nidau

Sut z-Lat trigen

Wangen

Aefligen

Finster-hennen

Hilte r-fingen

Wangen-ried

Klein-dietwil

Kauf dorf

Aeger-ten

Frei-mettigen

Merz-ligen

Bürenz .H.

Längen-bühl

Reisis -wil

Sc hwarz-häusern

Wolf is-berg

Ober-ösch

Höch-st et-t en

Mühle-thurnen

Sc heu-nen

Heimen-hausen

Banger-t enHagneck

Sc heuren

Zwiese lberg

Hell-sau

Zie le-bach

Gross-höc h-stet ten

Nieder-r ied

Berk en

Wiler

Lohns tor f

Ja-berg

Unter-steck-ho lz

Brenzi-kofen

Münch-ringen

Willa-dingen

Matten

Münchenwiler

Tüscherz-Alf ermée

Rumen-dingen

Niederried

Bussw il

Bo llo-dingen

Rup-polds-ried

Ball-moos

Mühledorf

Wigg is-w il

Bett en-hausen

Bussw il b. M

Rüdtligen-Alc henflüh

Sc ha-lu-nen

Ble iken

Her-mis -wil

Ober-hof en

Sc hwen-dibach

Brem-gar ten

Clavaleyres

Kirchenthurnen

Wanz-w il

Deisswil b. M.

Kieners rüti

Meien-ried

Wallis wil

Gut en-burg

Inner tkirchen

Horren-bach-

Buchen

Ober-burg

Rüti b .L.

Heimis-w il

Röthen-bach

Br ienzwiler

Feren-balm

Gemeinden mit eigener Gemeindepolizei oder mit Leistungseinkaufsvertrag mit Kapo

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Präsentation Medienkonferenz vom 22. Dezember 2005Projekt „Police Bern“ Seite 6

Agenda

Aufgabenwahrnehmung

Politische Steuerung

Finanzen

Grundmodell Police Bern

Ist-Situation

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Präsentation Medienkonferenz vom 22. Dezember 2005Projekt „Police Bern“ Seite 7

Grundmodell „Police Bern“

An der Kompetenzaufteilung zwischen Kanton und Gemeinden ändert grundsätzlich nichts. Kanton ist weiterhin für die Gerichtspolizei, die Gemeinden für die Sicherheits- und Verkehrspolizei sowie die Amts- und Vollzugshilfe verantwortlich.

Gemeinden erfüllen diese Aufgaben aber nicht mehr selber, sondern kaufen sie neu bei der Einheitspolizei ein.

Das heisst, sie bestellen mittels Vertrag bei der Einheitspolizei gemeindepolizeiliche Dienstleistungen, die die Einheitspolizei ihnen zu erbringen hat und bezahlen diese auch.

Im Gegenzug können sie die Erfüllung dieser gemeindepolizeilichen Leistungen durch die Einheitspolizei auch umfassend steuern.

Ziel von Police Bern ist nicht eine Kosteneinsparung, sondern mehr polizeiliche Leistungen zu gleichen Kosten dank Synergiegewinnen und ein einziger klarer Ansprechpartner für die Bevölkerung.

Police Bern hat für 80% der Gemeinden keine praktische Konsequenzen, da diese bereits heute keine Gemeindepolizei haben und auch künftig keine Leistungen einkaufen werden.

Police Bern basiert auf einem einfachen Mechanismus

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Präsentation Medienkonferenz vom 22. Dezember 2005Projekt „Police Bern“ Seite 8

Agenda

Aufgabenwahrnehmung

Politische Steuerung

Finanzen

Grundmodell Police Bern

Ist-Situation

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Präsentation Medienkonferenz vom 22. Dezember 2005Projekt „Police Bern“ Seite 9

Künftige Aufgabenerfüllung Kanton / Gemeinden

Die gesetzliche Zuständigkeit wird nicht geändert: Kanton ist weiterhin für Gerichtspolizei zuständig, die Gemeinden für Sicherheits-, Verkehrspolizei, Amts- und Vollzugshilfe, Gewerbe-und Verwaltungspolizei.

Neu erfolgt die Aufgabenwahrnehmung der kernpolizeilichen Aufgaben aber durch die Einheitspolizei (Gerichtspolizei, Sicherheits- und Verkehrspolizei, Teile der Amts- und Vollzugshilfe)

Bei den Gemeinden bleiben Teile der Amts- und Vollzugshilfe sowie die Gewerbe- und Verwaltungspolizei

Wichtigste Ausnahmen sind:

- Kontrolle ruhender Verkehr bleibt bei Gemeinden

- Stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung bleibt bei Ressourcengemeinden

- Gemeinden dürfen Patrouillentätigkeit beibehalten (Patrouillieren, beobachten, melden)

- Kanton übernimmt auch gesetzliche Zuständigkeit für Sicherheitsdienst bei kantonalen Gerichten.

Die Einheitspolizei übernimmt die kernpolizeilichen Aufgaben

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Präsentation Medienkonferenz vom 22. Dezember 2005Projekt „Police Bern“ Seite 10

Agenda

Aufgabenwahrnehmung

Politische Steuerung

Finanzen

Grundmodell Police Bern

Ist-Situation

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Präsentation Medienkonferenz vom 22. Dezember 2005Projekt „Police Bern“ Seite 11

Wer kann die gemeindepolizeilichen Aufgaben politisch steuern?

Es sind 3 Gemeindegruppen zu unterscheiden:

Kein Vertrag: Über 80% der Gemeinden wird bei der Kantonspolizei mangels Bedürfnis (wie heute) keine Leistungen bestellen. Die Steuerungsmöglichkeiten dieser Gemeinden sind beschränkt auf die Steuerung von sensiblen Einzelereignissen.

Leistungseinkaufsvertrag: Andere Gemeinden bestellen einzelne, klar bestimmte Leistungen mit so genannten Leistungseinkaufsverträgen. Die Steuerungsmöglichkeit dieser Gemeinden sind beschränkt auf die Steuerung der eingekauften Leistungen.

Ressourcenvertrag: Umfassend steuern können die Gemeinden, die umfassende Leistungen bei der Kantonspolizei einkaufen (Ressourcengemeinden).

Voraussetzung der politischen Steuerung durch die Gemeinden ist ein Vertrag mit der Einheitspolizei

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Präsentation Medienkonferenz vom 22. Dezember 2005Projekt „Police Bern“ Seite 12

Welche Bereiche werden von den Gemeinden politisch gesteuert?

Politische Steuerung durch Gemeinden

Jahresplanung Kantonale Polizeikommission

Schwerpunktsetzung unter Jahr

Einzelereignis-steuerung

Die politische Steuerung gemeindepolizeilicher Aufgaben durch die Gemeinden umfasst 4 Bereiche.

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Präsentation Medienkonferenz vom 22. Dezember 2005Projekt „Police Bern“ Seite 13

Jahresplanung

Die Gemeinden können alle mittels Leistungsvereinbarung an die Einheitspolizei delegierten gemeindepolizeilichen Aufgaben politisch steuern.

Die Steuerung konzentriert sich auf die Art und den Umfang der Aufgaben, nicht aber auf die konkrete Erfüllung (=Vollzug) dieser Aufgaben.

Was kann die Gemeinde politisch steuern?

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Präsentation Medienkonferenz vom 22. Dezember 2005Projekt „Police Bern“ Seite 14

Schwerpunktsetzung unter Jahr

Die Schwerpunktsetzung bezweckt das Treffen von kurzfristig notwendigen Schwerpunktmassnahmen während des Jahres und ist somit eine Ergänzung der Jahresplanung.

Die Gemeinde kann beim Auftreten objektiv bzw. subjektiv sicherheitsrelevanter Phänomene (z.B. Jugendgewalt in Schulen oder bei Jugendtreffs, Randständige, Drogenszene, Häufung von Vandalenakten, Geschwindigkeitsübertretungen etc.) das Treffen von aus Sicht der Einheitspolizei geeigneter Massnahmen im Rahmen der Leistungsvereinbarung zur Verbesserung der Situation verlangen (politischer Auftrag).

Dies kann zu Verschiebungen des Umfangs einzelner Leistungen im Rahmen der Jahresplanung oder im gegenseitigen Einverständnis zum Überschreiten des in der Jahresplanung festgelegten Leistungsumfangs führen.

Was kann die Gemeinde politisch steuern?

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Präsentation Medienkonferenz vom 22. Dezember 2005Projekt „Police Bern“ Seite 15

Einzelereignissteuerung

Alle sensibeln sicherheits- und verkehrspolizeilichen Einsätze (z. B. Demonstrationen, Grossveranstaltungen, Räumung besetzter Häuser, Streiks, Einsätze welche öffentliche kommunale Einrichtungen betreffen und mit Einschränkungen für grössere Bevölkerungsteile verbunden sind).

Was kann die Gemeinde politisch steuern?

Erteilung der Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch (Demonstrationen, Markt, Sport-und Festveranstaltungen etc.) verbleibt in Gemeindekompetenz

Festlegung der Ziele und Auflagen sowie politische Steuerung während des Polizeieinsatzes erfolgt durch Gemeinde

Einsatzplanung, Einsatzführung, Steuerung des operativen Einsatzes, Debriefing erfolgt durch Einheitspolizei

Politischer Abschluss erfolgt durch Gemeinde (Auskunftspflicht der Einheitspolizei gegenüber der Gemeindeexekutive).

Wie läuft der Steuerungsprozess ab?

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Präsentation Medienkonferenz vom 22. Dezember 2005Projekt „Police Bern“ Seite 16

Kantonale Polizeikommission

Behandlung von grundsätzlichen Fragen zwischen Kanton und Gemeinden in der Umsetzung des Polizeigesetzes

Was macht die kantonale Polizeikommission?

Die kantonale Polizeikommission ist eine ständige Kommission, welche vom Regierungsrat gewählt wird.

Sie besteht aus Vertretungen des Kantons und der Gemeinden

Wer ist in der kantonalen Polizeikommission vertreten?

Die kantonale Polizeikommission gibt Empfehlungen und Anträge zu Handen der POM ab.

Die Polizei- und Militärdirektion entscheidet abschliessend.

Wie weit gehen die Kompetenzen der kant. Polizeikommission?

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Präsentation Medienkonferenz vom 22. Dezember 2005Projekt „Police Bern“ Seite 17

Konfliktregelung

Fälle von Uneinigkeit sind nach Möglichkeit zwischen den Partnern zu klären.

Besteht Uneinigkeit und wird in direkten Gesprächen mit dem Kommandanten keine einvernehmliche Lösung gefunden, so kann die Gemeinde bei der Polizei- und Militärdirektorin oder dem Polizei- und Militärdirektor die Erteilung von Weisungen an die Einheitspolizei beantragen.

Beide Parteien haben das Recht, die aus ihrem öffentlichrechtlichen Vertrag sich ergebenden Rechte gemäss kantonalem Verwaltungsverfahrensrecht geltend zu machen.

Wie weit geht die Steuerungsmöglichkeit der Gemeinde?

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Präsentation Medienkonferenz vom 22. Dezember 2005Projekt „Police Bern“ Seite 18

Agenda

Aufgabenwahrnehmung

Politische Steuerung

Finanzen

Grundmodell Police Bern

Ist-Situation

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Präsentation Medienkonferenz vom 22. Dezember 2005Projekt „Police Bern“ Seite 19

Grundprinzip Finanzierungsmodell

Die heutige Situation soll beibehalten werden:

Wer heute keine Gemeindepolizei hat, muss auch keine Leistungen bei Einheitspolizei einkaufen.

Er darf aber freiwillig Leistungseinkaufsverträge mit der Einheitspolizei abschliessen.

Wer heute eine Gemeindepolizei hat, kauft diese Leistungen künftig bei der Einheitspolizei ein.

Trittbrettfahrer werden künftig zur Kasse gebeten.

Das Finanzierungsmodell orientiert sich weitgehend an der heutigen Situation

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Präsentation Medienkonferenz vom 22. Dezember 2005Projekt „Police Bern“ Seite 20

Wer ist betroffen?

Alle Gemeinden die weniger als 15 gemeindepolizeiliche Interventionen pro 1'000 Einwohner (bzw. max. 50 Interventionen) brauchen, werden auch künftig keine Leistungen bei der Einheitspolizei einkaufen müssen betrifft ca. 80% der Gemeinden.

Gemeinden, die mehr als 15 Interventionen pro 1'000 Einwohner (bzw. max. 50 Interventionen), aber weniger als 2 Personaleinheiten pro Jahr gemeindepolizeiliche Leistungen benötigen, können mittels Leistungseinkaufsvertrag bei der Einheitspolizei Einsatzstunden einkaufen. bereits heute ca. 25, neu ca. 45 Gemeinden.

Gemeinde, die gemeindepolizeiliche Leistungen benötigen, die 2 Personaleinheiten übersteigen, kaufen keine Einsatzstunden mehr ein, sondern ganze Stellenprozente (sog. Ressourcengemeinden). Im Gegenzug erhalten Sie eine umfassende politische Steuerung dieser Leistungen bereits heute 4, neu ca. 15 Gemeinden.

Nur eine Minderheit der Gemeinden ist von „Police Bern“ betroffen

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Präsentation Medienkonferenz vom 22. Dezember 2005Projekt „Police Bern“ Seite 21

Berechnung der Abgeltungshöhe im Ressourcenmodell

Die Gemeinde bestellt die benötigte Anzahl Stelleprozente bei der Einheitspolizei.

Personalkostenanteil: CHF 100'000 (erste 5 Personaleinheiten) bzw. CHF 110‘000 (weitere Personaleinheiten)

Sachkostenanteil: 20% der Gesamtkosten ist Sachkostenanteil.

Bussenerträge:

- Gemeinden im Ressourcenmodell dürfen stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen in eigener Kompetenz betreiben. Aufwand und Ertrag bleiben bei diesen Gemeinden

- Die bisher von den Gemeinden eingenommenen Bussenerträge aus mobilen Geschwindigkeitskontrollen werden an die Abgeltung angerechnet. Die Zuständigkeit geht an die Einheitspolizei über.

- Die Gemeinden im Ressourcenmodell erhalten eine Mitsprache bei der Kontrolle des rollenden Verkehrs.

Die Abgeltung setzt sich aus Personal- und Sachkosten abzüglich Bussenerträgen zusammen.

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Präsentation Medienkonferenz vom 22. Dezember 2005Projekt „Police Bern“ Seite 22

Synergieeffekte

Die Synergieeffekte betragen ca. 30 Frontstellen zu Gunsten der Gemeinden

Gemeinden Bern/Biel

Die auf den Zusammenschluss von Bern und Biel zurückzuführenden quantifizierbaren Synergieeffekte kommen diesen beiden Gemeinden zugute. Diese Gemeinden sind frei, wie sie die Synergien nutzen wollen. Die polizeiliche Mehrleistung entspricht:

- 21 bis 22 zusätzliche Frontstellen für Bern (abhängig von der künftigen Organisationsstruktur)

- 5 bis 6 zusätzliche Frontstellen für Biel (abhängig von der künftigen Organisationsstruktur)

Mittelgrosse Gemeinden im Ressourcenmodell

Die Synergieeffekte in den mittelgrossen/kleineren Gemeinden unterscheiden sich je nach Gemeinde relativ stark. Eine individuelle Zurechnung der Synergiegewinne ist nicht möglich.

Synergieeffekte in den Ressourcenmodell-Gemeinden liegen schwergewichtig bei den „weichen“, nicht quantifizierbaren Faktoren

Synergieeffekte werden durch 10% tieferer Ansatz für die ersten 5 bestellten Personaleinheiten weitergegeben.