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Prospekt BlackRock Strategic Funds 29. DEZEMBER 2017

Prospekt BlackRock Strategic Funds - Targobank · einer im Jahr 1988 unter der Registriernummer B 27689 errichteten Aktiengesellschaft (Société Anonyme). Die Verwaltungsgesellschaft

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  • ProspektBlackRock Strategic Funds

    29. DEZEMBER 2017

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  • InhaltsverzeichnisSeite

    Vorstellung der BlackRock Strategic Funds 3

    Rechtsform 3

    Wichtiger Hinweis 4

    Vertrieb 5

    Leitung und Verwaltung 6

    Anfragen 6

    Verwaltungsrat 7

    Glossar 8

    Anlageverwaltung der Fonds 12

    Erwägungen zu Risiken 14

    Erwägungen zu speziellen Risiken 20

    Derivate und sonstige komplexe Anlageinstrumente und -techniken 27

    Grundsätze in Bezug auf exzessiven Handel 40

    Anteilklassen und -formen 40

    Neue Fonds oder Anteilklassen 43

    Handel mit Fondsanteilen 43

    Preise der Anteile 44

    Zeichnung von Anteilen 45

    Rücknahme von Anteilen 47

    Umtausch von Anteilen 47

    Ausschüttungen 49

    Berechnung der Ausschüttungen 50

    Gebühren und Aufwendungen 52

    Besteuerung 55

    Versammlungen und Berichte 58

    Anhang A - Zusammenfassung der Satzungsbestimmungen und Geschäftspraxis der Gesellschaft 59

    Satzungsbestimmungen 59

    Beschränkungen des Anteilbesitzes 60

    Fonds und Anteilklassen 61

    Bestimmung von Ausgabe- und Rücknahmepreis 61

    Ermittlung des Nettoinventarwertes und der Ausgabe- und Rücknahmepreise 61

    Umtausch 62

    Abwicklung der Rücknahmen 63

    Übertragungen von Vermögenswerten bei Anteilkauf und -rücknahme 63

    Behandlung von Anteilgeschäften der Hauptvertriebsgesellschaft 63

    Nichterfüllung von Abwicklungsanforderungen 63

    Zwangsrücknahme 64

    Beschränkungen bei Rücknahme und Umtausch 64

    Aussetzung und Aufschiebung 64

    Übertragungen 65

    Erbrechtliche Vorschriften 65

  • Ausschüttungen 65

    Änderung der Geschäftspolitik oder der Verfahrensweisen 65

    Vermittler 65

    Anhang B - Allgemeine Angaben 66

    Geschichte der Gesellschaft 66

    Vergütungen und sonstige Leistungen an Verwaltungsratsmitglieder 66

    Wirtschaftsprüfer 66

    Verwaltungsorganisation 66

    Interessenkonflikte aus Beziehungen innerhalb der BlackRock-Gruppe und mit der PNC-Gruppe 69

    Interessenkonflikte der Verwaltungsgesellschaft 69

    Interessenkonflikte des Anlageverwalters 69

    Satzungsmäßige und andere Angaben 71

    Anhang C - Vertriebsberechtigungen 72

    Anhang D - Befugnisse und Beschränkungen bei Anlagen und Kreditaufnahmen 77

    Befugnisse bei Anlagen und Kreditaufnahmen 77

    Beschränkungen bei Anlagen und Kreditaufnahmen 77

    Anhang E - Berechnung der Performancegebühren 85

    Anhang F - Beschreibung der Portfolios einschließlich ihrer Anlageziele und Anlagepolitik 87

    Angebotene Fonds 87

    Anlageschwerpunkte der Fonds 87

    Leverage 89

    Anhang G - Weitere Informationen über externe Unteranlageberater 126

    Anhang H - Angaben zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften 128

    Anhang I - Ergänzende Angaben für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland 133

    Anhang J - Ergänzende Angaben für Anleger in Österreich 138

    Zusammenfassung des Zeichnungs- und Zahlungsverfahrens 143

  • 3

    Vorstellung der BlackRock Strategic FundsRechtsformBlackRock Strategic Funds (die „Gesellschaft“) ist eine als offeneInvestmentgesellschaft mit variablem Kapital (Sociétéd’Investissement à Capital Variable) nach dem Recht desGroßherzogtums Luxemburg errichtete Aktiengesellschaft (SociétéAnonyme). Die Gesellschaft wurde am 2. Mai 2007 errichtet,die Nummer ihrer Registrierung im Luxemburger Handels- undGesellschaftsregister lautet B 127481. Die Gesellschaft wurde vonder luxemburgischen Finanzdienstleistungsaufsicht (Commissionde Surveillance du Secteur Financier) (die „CSSF“) alsOrganismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren gemäß denBestimmungen von Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010in der jeweils geltenden Fassung zugelassen und unterliegt derAufsicht nach diesem Gesetz. Bei der Zulassung durch die CSSFhandelt es sich weder um eine Haftungsübernahme oder Garantiefür die Gesellschaft seitens der CSSF noch ist die CSSF für denInhalt des vorliegenden Prospekts verantwortlich. Die Zulassungder Gesellschaft stellt keine Gewährleistung für die Performanceder Gesellschaft dar und die CSSF haftet nicht für die Performanceoder einen Ausfall der Gesellschaft.

    Die für die Gesellschaft geltende Satzung (die „Satzung“) wurdebeim Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister hinterlegt.Sie wurde am 24. Januar 2014 geändert und neu formuliert undam 2. April 2014 im Mémorial C, Recueil des Sociétés etAssociations, veröffentlicht.

    Die Gesellschaft hat eine Umbrellastruktur, die gesonderteTeilfonds mit getrennter Haftung umfasst. Jeder Teilfonds isthaftungsrechtlich von den anderen Teilfonds getrennt, und dieGesellschaft als Ganzes haftet Dritten gegenüber nicht für dieVerbindlichkeiten der einzelnen Teilfonds. Jeder Teilfonds bestehtaus einem gesonderten Anlagenportfolio, das im Einklang mit denfür diesen Teilfonds geltenden Anlagezielen laut Festlegung imvorliegenden Prospekt verwaltet und investiert wird. Auf derGrundlage der Informationen, die im vorliegenden Prospekt und inden Dokumenten, auf die darin Bezug genommen wird und die alsintegraler Bestandteil dieses Prospekts gelten, enthalten sind,bietet der Verwaltungsrat gesonderte Klassen von Anteilen an,die jeweils Rechte an einem Teilfonds verkörpern.

    VerwaltungVerwaltet wird die Gesellschaft von BlackRock (Luxembourg) S.A.,einer im Jahr 1988 unter der Registriernummer B 27689errichteten Aktiengesellschaft (Société Anonyme).Die Verwaltungsgesellschaft wurde von der CSSF zur Führung derGeschäfte und Angelegenheiten der Gesellschaft gemäß Kapitel15 des Gesetzes von 2010 ermächtigt.

    Angebotene FondsZum Datum dieses Prospekts steht Anlegern das folgendeAngebot an Fonds von BlackRock Strategic Funds zur Auswahl:

    Fonds Basiswährung Fondsart

    1. BlackRock European Credit Strategies Fund EUR B

    2. BlackRock Emerging Markets Flexi Dynamic Bond Fund USD B

    3. BlackRock Fixed Income Strategies Fund EUR B

    4. BlackRock Global Absolute Return Bond Fund EUR B

    5. BlackRock European Select Strategies Fund EUR B

    6. BlackRock Sustainable Euro Bond Fund EUR B

    7. BlackRock USD High Yield Fixed Maturity Bond Fund USD B

    8. BlackRock Emerging Markets Short Duration Bond Fund USD B

    9. BlackRock Americas Diversified Equity Absolute Return Fund USD E

    10. BlackRock Asia Extension Fund USD E

    11. BlackRock UK Equity Absolute Return Fund GBP E

    12. BlackRock European Absolute Return Fund EUR E

    13. BlackRock European Diversified Equity Absolute Return Fund EUR E

    14. BlackRock European Opportunities Extension Fund EUR E

    15. BlackRock Emerging Markets Absolute Return Fund USD E

    16. BlackRock Emerging Markets Equity Strategies Fund USD E

    17. BlackRock Global Event Driven Fund USD E

    18. BlackRock Global Long/Short Equity Fund USD E

    19. BlackRock Global Real Asset Securities Fund USD E

    20. BlackRock Asia Pacific Absolute Return Fund USD E

    21. BlackRock Asia Pacific Diversified Equity Absolute Return Fund USD E

    22. BlackRock Latin American Opportunities Fund USD E

    23. BlackRock Systematic European Equity Fund EUR E

    24. BlackRock Systematic Global Equity Fund USD E

    25. BlackRock Impact World Equity Fund USD E

    26. BlackRock Dynamic Diversified Growth Fund EUR M

    27. BlackRock Emerging Markets Allocation Fund USD M

  • 4

    Fonds Basiswährung Fondsart

    28. BlackRock Macro Opportunities Fund USD M

    29. BlackRock Multi-Manager Alternative Strategies Fund USD M

    30. BlackRock Style Advantage Fund USD M

    31. BlackRock Total Advantage Fund EUR M

    32. BlackRock Managed Index Portfolios – Defensive EUR F

    33. BlackRock Managed Index Portfolios – Moderate EUR F

    34. BlackRock Managed Index Portfolios – Growth EUR F

    35. BlackRock Managed Index Portfolios – Conservative EUR F

    B RentenfondsE AktienfondsM MischfondsF DachfondsEine Liste der Handelswährungen, der Hedged-Anteilklassen, der ausschüttenden und nicht ausschüttenden Anteilklassen sowie der Klassen mit dem Status einesUK Reporting Fund ist am Sitz der Gesellschaft und beim Investor Servicing Team vor Ort erhältlich.

    WICHTIGER HINWEIS

    Wenn Sie Fragen zum Inhalt dieses Prospektes oderbezüglich der Eignung der Anlage in die Gesellschaft haben,sollten Sie sich mit Ihrem Börsenmakler, Anwalt,Wirtschaftsprüfer, Kundenbetreuer oder einem sonstigenprofessionellen Berater in Verbindung setzen.

    Der Verwaltungsrat der Gesellschaft, dessen Mitglieder imAbschnitt „Verwaltungsrat“ aufgeführt sind, und der Verwaltungsratder Verwaltungsgesellschaft sind für die in diesem Dokumententhaltenen Informationen verantwortlich. Nach bestemWissenund Gewissen des Verwaltungsrats der Gesellschaft und desVerwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft sind die in diesemDokument enthaltenen Informationen in jeder wesentlichenHinsicht richtig und insoweit vollständig, als sie alle für dieRichtigkeit des Prospektinhalts notwendigen Informationenenthalten; der Verwaltungsrat der Gesellschaft und derVerwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft haben jedeangemessene Sorgfalt walten lassen, um zu gewährleisten,dass dies der Fall ist. Hierfür haften der Verwaltungsrat derGesellschaft und der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft.

    Die Erstellung dieses Prospekts für Anleger und seineBereitstellung zugunsten von Anlegern erfolgt nur für den Zweckder Einschätzung einer Anlage in Anteile der Fonds. Die Anlage indie Fonds ist nur für Anleger geeignet, die langfristigenKapitalzuwachs anstreben und die mit einer Anlage in dieGesellschaft verbundenen Risiken verstehen, einschließlich desRisikos eines Verlusts des gesamten investierten Kapitals.

    Wenn Anleger eine Anlage in die Gesellschaft in Betracht ziehen,sollten sie auch Folgendes berücksichtigen:

    E Bei bestimmten Informationen, die im vorliegenden Prospekt,in Dokumenten, auf die darin Bezug genommen wird, und inBroschüren, die die Gesellschaft als Ersatz fürAngebotsdokumente ausgibt, enthalten sind, handelt es sichum zukunftsgerichtete Aussagen, die an einerzukunftsgerichteten Wortwahl wie „anstreben“, „kann“,„möglicherweise“, „dürfte/n“, „voraussichtlich“, „erwarten“,„einschätzen“, „beabsichtigen“, „fortsetzen“, „weiterhin“,„abzielen auf“, „der Ansicht sein“ sowie Verneinungen odersonstigen Abwandlungen davon oder an einer vergleichbarenWortwahl zu erkennen sind und die prognostizierte oder

    angestrebte Renditen von Anlagen der Gesellschaft in derZukunft beinhalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagenunterliegen aufgrund ihrer Art bedeutenden wirtschaftlichen,marktbezogenen und sonstigen Risiken und Unsicherheiten,und deshalb können die tatsächlichen Ereignisse oderErgebnisse oder die tatsächliche Performance der Gesellschaftwesentlich von den Angaben oder Betrachtungen in diesenzukunftsgerichteten Aussagen abweichen; und

    E keine Aussage in dem vorliegenden Prospekt sollte alsRechts-, Steuer-, Finanz-, Anlageberatung oder als Beratungzu Fragen des Aufsichtsrechts oder der Rechnungslegungaufgefasst werden.

    Ein Antrag auf oder die Entscheidung zur Zeichnung vonAnteilen sollte auf der Grundlage der in diesem von derGesellschaft ausgegebenen Prospekt enthaltenenInformationen und der Informationen im neuestenJahresbericht und (sofern dieser neueren Datums ist) imHalbjahresbericht und Abschluss der Gesellschaftvorgenommen werden, die am Sitz der Gesellschaft erhältlichsind. Informationen zur Aktualisierung dieses Prospektskönnen gegebenenfalls im Bericht und Abschlusserscheinen.

    Anleger sollten diesen Prospekt und die wesentlichenAnlegerinformationen für die jeweilige Anteilklasse vollständiglesen, bevor sie einen Antrag auf Zeichnung von Anteilen stellen.Die wesentlichen Anlegerinformationen für jede verfügbareAnteilklasse stehen zur Verfügung auf: http://kiid.blackrock.com.

    Erklärungen in diesem Prospekt beruhen auf den zum Datumdieses Prospekts geltenden Gesetzen und Praktiken und geltenvorbehaltlich etwaiger Änderungen. Unter keinen Umständen wirddurch die Aushändigung dieses Prospekts oder die Ausgabe vonAnteilen zum Ausdruck gebracht, dass es seit dem Datum diesesProspekts nicht zur Änderung der Umstände gekommen ist,die Auswirkungen auf Inhalte des vorliegenden Prospekts haben.

    Dieser Prospekt kann in andere Sprachen übersetzt werden,sofern es sich um eine direkte Übersetzung aus dem Englischenhandelt. Bei Abweichungen oder Unstimmigkeiten hinsichtlich derBedeutung von Wörtern oder Sätzen einer Übersetzung ist derenglische Text maßgeblich; dies gilt nicht, sofern und soweit dieGesetze einer anderen Rechtsordnung vorschreiben, dass für das

    http://kiid.blackrock.com

  • 5

    Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und den Anlegern indieser Rechtsordnung die Fassung dieses Prospekts in derLandessprache der jeweiligen Rechtsordnung maßgeblich ist.

    Ein Anteilinhaber der Gesellschaft kann seine Rechte alsAnteilinhaber, insbesondere das Recht zur Teilnahme anHauptversammlungen der Anteilinhaber, nur dannunmittelbar und vollständig gegenüber der Gesellschaftausüben, wenn der Anteilinhaber im eigenen Namen imAnteilinhaberregister der Gesellschaft eingetragen ist.In Fällen, in denen ein Anteilinhaber über einen Vermittler indie Gesellschaft investiert, der im eigenen Namen, jedoch imAuftrag des Anteilinhabers anlegt, ist es diesem Anteilinhabermöglicherweise nicht immer möglich, bestimmte seinerRechte als Anteilinhaber der Gesellschaft wahrzunehmen.Anlegern wird daher geraten, hinsichtlich der Wahrnehmungihrer Rechte als Anteilinhaber der Gesellschaft einenRechtsberater zu Rate zu ziehen.

    VertriebDieser Prospekt stellt kein Angebot und keine Aufforderung zurUnterbreitung eines Angebotes von einer Person in einem Landdar, in welchem ein solches Angebot oder eine solcheAufforderung unzulässig wäre, oder in welchem die Person, die einsolches Angebot oder eine solche Aufforderung unterbreitet,dazu nicht berechtigt ist, noch ein Angebot oder eine Aufforderungzur Unterbreitung eines Angebots an eine Person, der ein solchesAngebot oder eine solche Aufforderung nicht unterbreitet werdendarf. Einzelheiten über bestimmte Länder, in denen dieGesellschaft derzeit berechtigt ist, Anteile anzubieten, sind inAnhang C enthalten. Potenzielle Anteilzeichner sollten sich selbstüber die rechtlichen Voraussetzungen zur Zeichnung von Anteilensowie über die anwendbaren Devisenkontrollbestimmungen undüber die Steuern in den Ländern, deren Staatsbürger sie sind oderin denen sie ihren Sitz bzw. Wohnsitz haben, informieren. US-Personen ist es nicht gestattet, Anteile zu zeichnen. Die Fondssind in Indien nicht zum Vertrieb zugelassen. In einigen Ländernkönnen Anleger zudem Anteile über Sparpläne erwerben. GemäßLuxemburger Recht dürfen die für diese Sparpläne im ersten Jahrder Anlage anfallenden Gebühren und Provisionen ein Drittel desvom Anleger eingebrachten Anlagebetrages nicht übersteigen.In den Gebühren und Provisionen nicht enthalten sind etwaigePrämien, die ein Anleger zahlen muss, wenn er einen Sparplan alsTeil einer Lebensversicherung oder einesLebensversicherungsprodukts erwirbt. Für weitere Informationenwenden Sie sich bitte an das Investor Servicing Team vor Ort.

  • 6

    ADRESSVERZEICHNIS

    Leitung und VerwaltungVerwaltungsgesellschaftBlackRock (Luxembourg) S.A.35 A, avenue J.F. KennedyL-1855 LuxemburgGroßherzogtum Luxemburg

    AnlageberaterBlackRock Financial Management, Inc.Park Avenue Plaza55 East 52nd StreetNew YorkNY 10055USA

    BlackRock Institutional Trust Company N.A.400 Howard StreetSan Francisco CA 94105USA

    BlackRock Investment Management, LLC100 Bellevue ParkwayWilmingtonDelaware 19809USA

    BlackRock Investment Management (UK) Limited12 Throgmorton AvenueLondon EC2N 2DLVereinigtes Königreich

    BlackRock (Singapore) Limited#18-01 Twenty Anson20 Anson RoadSingapur 079912

    HauptvertriebsgesellschaftBlackRock Investment Management (UK) Limited12 Throgmorton AvenueLondon EC2N 2DLVereinigtes Königreich

    Verwahrer/FondsverwalterState Street Bank Luxembourg S.C.A.49, avenue J.F. Kennedy,L-1855 LuxemburgGroßherzogtum Luxemburg

    Übertragungs- und RegisterstelleJ.P. Morgan Bank Luxembourg S.A.6C, route de Trčves,L-2633 SenningerbergGroßherzogtum Luxemburg

    WirtschaftsprüferDeloitte Audit S.ą.r.l.560 rue de Neudorf,L-2220 LuxemburgGroßherzogtum Luxemburg

    RechtsberaterLinklaters LLP35 avenue John F. Kennedy,L-1855 LuxemburgGroßherzogtum Luxemburg

    ZahlstellenEine Liste der Zahlstellen befindet sich in Anhang B unter Ziffer14..

    Eingetragener Geschäftssitz49, avenue J.F. KennedyL-1855 LuxemburgGroßherzogtum Luxemburg

    AnfragenSoweit nichts anderes angegeben ist, richten Sie Anfragenbezüglich der Gesellschaft bitte an:Schriftliche Anfragen:BlackRock Investment Management (UK) Limitedc/o BlackRock (Luxembourg) S.A.P.O. Box 1058L-1010 LuxemburgGroßherzogtum LuxemburgAlle anderen Anfragen:Telefon: + 44 207 743 3300Fax: + 44 207 743 1143E-Mail: [email protected]

  • 7

    VerwaltungsratVorsitzenderPaul Freeman

    Mitglieder des VerwaltungsratesFrancine KeiserGeoffrey RadcliffeBarry O’DwyerRobert Hayes

    Geoffrey Radcliffe, Barry O’Dwyer und Robert Hayes sind Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe (zu der die Verwaltungsgesellschaft und die Anlageberater gehören) und PaulFreeman ist ein ehemaliger Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe. Francine Keiser ist einunabhängiges Mitglied des Verwaltungsrates.

    Alle Verwaltungsratsmitglieder der BlackRock Strategic Funds sind nichtgeschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder.

  • 8

    GlossarGesetz von 2010bezeichnet das Luxemburger Gesetz vom 17. Dezember 2010über Organismen für gemeinsame Anlagen in der jeweilsgeltenden Fassung.

    Asset-Backed Security oder ABS-Anleihebezeichnet einen Schuldtitel, der von Unternehmen oder sonstigenEmittenten (einschließlich staatlicher oder kommunaler Stellen)begeben und durch laufende Einkünfte aus einem zugrundeliegenden Pool von Vermögenswerten besichert oder gestütztwird. Zu den zugrunde liegenden Vermögenswerten gehören inaller Regel Darlehen, Mietforderungen oder sonstige Forderungen(z.B. aus Kreditkarten, Kfz-Darlehen und Studienkrediten). ABS-Anleihen werden typischerweise in verschiedenen Klassen und mitunterschiedlichen Merkmalen begeben, abhängig von den mit denjeweils zugrunde liegenden Vermögenswerten verbundenenRisiken, die anhand der Kreditqualität und Laufzeit beurteiltwerden, und können mit festem oder variablem Zinssatzausgestattet sein. Je höher das Risiko einer Klasse, umso höherdie auf die jeweilige ABS-Anleihe gezahlten Erträge.

    Basiswährungbezeichnet in Bezug auf Anteile eines Fonds die in Anhang Fangegebene Währung.

    BlackRock-Gruppebezeichnet die BlackRock Unternehmensgruppe, deren obersteHoldinggesellschaft BlackRock, Inc. ist.

    BlackRock Impact Methodebezeichnet die BlackRock Impact Methode, die versucht, positivegesellschaftliche Auswirkungen zu messen. Bei der Beurteilungeines Unternehmens anhand dieser Methode stehen die dreiBereiche Gesundheit, Wohlergehen und Umwelt in Verbindung mitunternehmensspezifischen Renditetreibern im Vordergrund.Mit Hilfe von Technologien und Datenquellen wird die BlackRockImpact Methode systematisch auf das Universum derbörsennotierten Unternehmen in der relevanten Benchmarkangewendet. Jedes Unternehmen erhält nach der Analyse einRanking gemäß der BlackRock Impact Methode. UnterBerücksichtigung der prognostizierten Risiken undTransaktionskosten wird die Auswahl und Gewichtung der Aktieninnerhalb eines relevanten Portfolios bestimmt.

    BRLbezeichnet den Brasilianischen Real, die gesetzliche WährungBrasiliens.

    Geschäftstagbezeichnet jeden Tag, der für Banken in Luxemburg üblicherweiseals Geschäftstag gilt (ausgenommen der 24. Dezember), sowiealle sonstigen Tage, die vom Verwaltungsrat zu Geschäftstagenbestimmt werden.

    CDSCbezeichnet einen Rücknahmeabschlag (Contingent Deferred SalesCharge) wie im Kapitel „Rücknahmeabschlag“ beschrieben.

    Chinesische A-Aktienbezeichnen Wertpapiere von Unternehmen mit Sitz in der VRC,die auf Renminbi lauten und in Renminbi an der SSE und derSZSE gehandelt werden.

    ChinaClearbezeichnet die China Securities Depositary and ClearingCorporation Limited und ist der Zentralverwahrer für chinesischeA-Aktien in der VRC.

    CIBMbezeichnet den China Interbank Bond Market.

    CIBM-Fondsbezeichnet die Fonds, die über den CIBM Direktanlagen inchinesischen Onshore-Anleihen tätigen können und im Kapitel„Erwägungen zu speziellen Risiken“ aufgeführt sind.

    CSRCbezeichnet die China Securities Regulatory Commission der VRCoder ihre Nachfolgeorganisationen und ist dieRegulierungsbehörde für den Wertpapier- undTerminkontraktmarkt der VRC.

    Annahmeschlusszeitbezeichnet für jeden Fonds je nach Lage des Falls entweder12 Uhr Luxemburger Zeit an dem betreffenden Handelstag oder 12Uhr Luxemburger Zeit einen Geschäftstag vor dem betreffendenHandelstag oder 12 Uhr Luxemburger Zeit zwei Geschäftstage vordem betreffenden Handelstag. Einzelheiten zur betreffendenAnnahmeschlusszeit für die einzelnen Fonds sind Anhang F zuentnehmen.

    Handelswährungbezeichnet die Währung bzw. Währungen, in denen Antragstellerderzeit Anteile der Fonds zeichnen können, wie in Anhang Fangegeben. Im Ermessen des Verwaltungsrats können weiterezusätzliche Handelswährungen eingeführt werden.Eine Bestätigung bezüglich der weiteren zusätzlichenHandelswährungen sowie des Zeitpunkts, ab dem sie verfügbarsind, ist anschließend am eingetragenen Geschäftssitz derGesellschaft sowie beim Investor Servicing Team vor Orterhältlich.

    Handelstagbezeichnet jeden Geschäftstag, mit Ausnahme von Tagen,die vom Verwaltungsrat zum Nicht-Handelstag erklärt wurden(siehe auch Abschnitt „Nicht-Handelstage“), und von Tagen, die ineinen Zeitraum der Aussetzung von Zeichnungen, Rücknahmenund Umtausch fallen, und/oder andere Tage, an denen ein Fondsaufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsrats zum Handeloffen ist, wie in Anhang F für die einzelnen Fonds näherbeschrieben.

    Verwaltungsratbezeichnet die bis auf Weiteres amtierenden Mitglieder desVerwaltungsrats der Gesellschaft sowie die jeweils bestelltenNachfolger dieser Mitglieder.

    Ausschüttende Fonds und Ausschüttungsanteilebezeichnet Fonds oder Anteile für die nach dem Ermessen desVerwaltungsrats Ausschüttungen erklärt werden können.Ausschüttungsanteile können auch als Anteile mit dem Statuseines berichtenden Fonds (UK Reporting Fund) behandelt werden.Eine Bestätigung über die Fonds, Anteilklassen und Währungen,für die Ausschüttungen erklärt werden können, sowie überAnteilklassen mit UK Reporting Fund Status (wie nachstehendweiter ausgeführt) ist am eingetragenen Geschäftssitz derGesellschaft oder beim Investor Servicing Team vor Ort erhältlich.

  • 9

    Börsengehandelte Fonds (ETFs)bezeichnet Investmentfonds (einschließlich OGAW), deren Anteilean einer oder mehreren Börsen notiert und gehandelt werden.

    Externe Unteranlageberaterbezeichnet den bzw. die vom Anlageberater von Zeit zu Zeit für dieVerwaltung der Vermögenswerte des BlackRock Multi-ManagerAlternative Strategies Fund bestellten externenUnteranlageberater, der bzw. die in Anhang G aufgeführt sind undmeint die je nach Kontext zutreffenden externenUnteranlageberater. Keiner der externen Unteranlageberatergehört zur BlackRock-Gruppe.

    Eurobezeichnet eine Einheit der europäischen Einheitswährung (auf diein der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998über die Einführung des Euro Bezug genommen wird) und,nach dem Ermessen der Anlageberater, die Währungen vonLändern, die bisher zur Eurozone gehörten. Zum Datum diesesProspekts setzt sich die Eurozone aus folgenden Ländernzusammen: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,den Niederlanden, Österreich, Portugal, der Slowakei, Slowenien,Spanien und Zypern.

    Europa bzw. europäischbezeichnet alle europäischen Länder einschließlich desVereinigten Königreichs, Osteuropas und Staaten der ehemaligenSowjetunion.

    Geschäftsjahrbezeichnet den Zeitraum, der jeweils am 1. Juni beginnt undjeweils am 31. Mai endet.

    Fondsbezeichnet einen getrennten, von der Gesellschaft in Bezug aufeine oder mehrere Anteilklassen aufgelegten und geführtenTeilfonds, dem Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge undAusgaben, die jeder dieser Anteilklassen zuzuordnen sind,angerechnet oder belastet werden, wie in diesem Prospekt näherbeschrieben.

    Harte Rohstoffebezeichnet Rohstoffe, die natürliche Ressourcen sind, dieabgebaut oder gefördert werden (z. B. Gold, Aluminium, Kupfer,Erdöl und Erdgas).

    Hedged-Anteilklassenbezeichnet die Anteilklassen, bei denen eineWährungsabsicherungsstrategie eingesetzt wird. Nach demErmessen des Verwaltungsrats können weitere Hedged-Anteilklassen in anderen Fonds und anderen Währungen zurVerfügung gestellt werden. Eine Bestätigung bezüglich der Fondsund Währungen, für die Hedged-Anteilklassen zur Verfügunggestellt werden, sowie des Zeitpunkts, ab dem sie verfügbar sind,ist am eingetragenen Geschäftssitz der Gesellschaft sowie beimInvestor Servicing Team vor Ort erhältlich.

    HKEXbezeichnet die Hong Kong Exchanges and Clearing Limited.

    HKSCCbezeichnet die Hong Kong Securities Clearing Company Limited,die eine Wertpapier- und eine Derivatebörse in Hongkong sowiedie Clearingstelle für diese Börsen betreibt.

    Indexfondsbezeichnet einen Organismus für gemeinsame Anlagen(gewöhnlich ein OGAW oder ein OGA), der zum Erreichen seinesAnlageziels bestrebt ist, die Bestandteile eines Referenzindex zureplizieren bzw. einen Referenzindex nachzubilden.

    IndexInvest-Anteilebezeichnet folgende Anteilklassen: IndexInvest Substanz(verfügbar nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft inBlackRock Managed Index Portfolios – Defensive), IndexInvestBalance (verfügbar nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft inBlackRock Managed Index Portfolios – Conservative), IndexInvestWachstum (verfügbar nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaftin BlackRock Managed Index Portfolios – Moderate) undIndexInvest Chance (verfügbar nach Ermessen derVerwaltungsgesellschaft in BlackRock Managed Index Portfolios –Growth).

    Institutioneller Anlegerbezeichnet einen institutionellen Anleger im Sinne des Gesetzesvon 2010, der die Voraussetzungen und Anforderungen für dieEignung als institutioneller Anleger erfüllt. Bitte beachten Sie denAbschnitt „Beschränkungen des Anteilbesitzes“.

    Anlageberaterbezeichnet den bzw. die von der Verwaltungsgesellschaft von Zeitzu Zeit für die Verwaltung der Vermögenswerte der Fonds gemäßnäherer Beschreibung im Abschnitt „Verwaltung der Fonds“bestellten Anlageberater und bezieht sich auf die Anlageberater imjeweiligen Kontext.

    Investment-Gradebezeichnet Schuldtitel, die zum Zeitpunkt des Erwerbs vonmindestens einer anerkannten Ratingagentur mit einem Ratingvon mindestens BBB- (von Standard & Poor’s oder einemvergleichbaren Rating) bewertet werden oder die nach Meinungder Verwaltungsgesellschaft eine vergleichbare Qualitätaufweisen.

    Investor Servicingbezeichnet die Handelsleistungen und sonstigenAnlegerbetreuungsdienste durch vor Ort ansässige Gesellschaftenoder Zweigstellen der BlackRock-Gruppe oder deren Verwalter.

    JP Morgan-Gruppebezeichnet die Unternehmensgruppe, deren obersteHoldinggesellschaft JP Morgan Chase & Co ist.

    Wesentliche Anlegerinformationenbezeichnet die wesentlichen Anlegerinformationen, die gemäßdem Gesetz von 2010 für jede Anteilklasse veröffentlicht werden.

    LIBID/LIBORbezeichnet die London Interbank Bid Rate/London InterbankOffered Rate (oder einen Nachfolgezinssatz).

  • 10

    Verwaltungsgesellschaftbezeichnet BlackRock (Luxembourg) S.A., eine Aktiengesellschaftluxemburgischen Rechts, die gemäß dem Gesetz von 2010 alsVerwaltungsgesellschaft zugelassen ist.

    Mortgage-Backed Security oder MBS-Anleihebezeichnet einen Schuldtitel, der durch laufende Einkünfte auseinem zugrunde liegenden Pool von gewerblichen bzw. privatenHypothekendarlehen besichert oder gestützt wird. Diese ArtWertpapiere wird üblicherweise zur Umleitung von Zins- undKapitalzahlungen aus einem Pool von Hypothekendarlehen anAnleger genutzt. MBS-Anleihen werden typischerweise inverschiedenen Klassen und mit unterschiedlichen Merkmalenbegeben, abhängig von den mit den jeweils zugrunde liegendenHypothekendarlehen verbundenen Risiken, die anhand derKreditqualität und Laufzeit beurteilt werden, und können mit festemoder variablem Zinssatz ausgestattet sein. Je höher das Risikoeiner Klasse, umso höher die auf die jeweilige MBS-Anleihegezahlten Erträge.

    Merrill Lynchbezeichnet Merrill Lynch International & Co., Inc. oder eine ihrerKonzerngesellschaften.

    Nettoinventarwertbezeichnet in Bezug auf einen Fonds oder eine Anteilklasse dengemäß den in Anhang A, Ziffern 12. bis 17., erläutertenBestimmungen ermittelten Wert. Der Nettoinventarwert einesFonds darf wie in Ziffer 17.3 von Anhang A beschrieben angepasstwerden.

    Ohne Investment-Grade-Rating oder hochverzinslichbezeichnet Schuldtitel ohne Rating oder Schuldtitel, die zumZeitpunkt des Erwerbs von mindestens einer anerkanntenRatingagentur mit einem Rating von höchstens BB+ (von Standard& Poor’s oder einem vergleichbaren Rating) bewertet werden odernach Meinung der Verwaltungsgesellschaft von vergleichbarerQualität sind.

    PNC-Gruppebezeichnet die PNC Unternehmensgruppe, deren obersteHoldinggesellschaft PNC Financial Services Group, Inc., ist.

    VRCbezeichnet die Volksrepublik China.

    Hauptvertriebsgesellschaftbezeichnet BlackRock Investment Management (UK) Limited inihrer Funktion als Hauptvertriebsgesellschaft. Bezugnahmen aufVertriebsgesellschaften können auch BlackRock InvestmentManagement (UK) Limited in ihrer Funktion alsHauptvertriebsgesellschaft einschließen.

    Prospektbezeichnet dieses Emissionsdokument in der jeweils geltendenFassung mit Nachträgen, Änderungen oder Ergänzungen.

    Vergütungspolitikbezeichnet die Politik wie im Kapitel „Verwaltung“ beschrieben,darunter eine Beschreibung, wie die Vergütung und Leistungenberechnet werden und legt diejenigen Personen fest, die über dieVergütung und Leistungen entscheiden.

    SEHKbezeichnet die Wertpapierbörse in Hongkong (Stock Exchange ofHong Kong).

    SFCbezeichnet die Börsen- und Wertpapieraufsichtsbehörde inHongkong (Securities and Futures Commission of Hong Kong).

    Anteilbezeichnet einen Anteil jedweder Klasse an einem Fonds, der eineBeteiligung am Kapital der Gesellschaft verkörpert und demRechte anhaften, die der betreffenden Anteilklasse zuzuordnensind, wie in diesem Prospekt näher beschrieben.

    Anteilklassebezeichnet jedwede Klasse von Anteilen, die einem bestimmtenFonds zuzuordnen ist und der Rechte zur Beteiligung an denVermögenswerten und Verbindlichkeiten dieses Fonds anhaften,wie im Abschnitt „Anteilklassen und -formen“ näher beschrieben.

    SICAVbezeichnet eine Investment-Aktiengesellschaft mit variablemKapital (Société d’Investissement à Capital Variable).

    Weiche Rohstoffebezeichnet Rohstoffe, bei denen es sich um landwirtschaftlicheErzeugnisse oder Vieh handelt (z. B. Mais, Weizen, Kaffee,Zucker, Sojabohnen und Schweinefleisch).

    SSEbezeichnet die Wertpapierbörse in Shanghai (Shanghai StockExchange).

    Stock Connectbezeichnet jeweils die Kooperation der Börsenplätze in Shanghaiund Hongkong (Shanghai-Hong Kong Stock Connect) und derBörsenplätze in Shenzhen und Hongkong (Shenzhen-Hong KongStock Connect), zusammen die „Stock Connects“.

    Stock-Connect-Fondsbezeichnet die Fonds, die über die Stock-Connects in chinesischeA-Aktien investieren können und im Kapitel „Erwägungen zuspeziellen Risiken“ aufgeführt sind.

    SZSEbezeichnet die Wertpapierbörse in Shenzhen (Shenzhen StockExchange).

    To Be Announced Securities Contract oder TBA-Wertpapierbezeichnet ein handelsübliches Verfahren am Markt fürhypothekenbesicherte Wertpapiere in den Vereinigten Staaten,bei dem ein Wertpapier von einem Hypotheken-Pool (unteranderem Ginnie Mae, Fannie Mae oder Freddie Mac) zu einemfestgelegten Preis und einem zuvor festgelegten späterenZeitpunkt gekauft wird.

    OGAWbezeichnet einen Organismus für gemeinsame Anlagen inWertpapieren.

    OGAW-Richtliniebezeichnet die Richtlinie 2009/65/EG des EuropäischenParlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierungder Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte

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    Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) inihrer jeweils geltenden Fassung.

    Fonds mit Status eines berichtenden Fonds(UK Reporting Funds)bezieht sich auf das von der Regierung des VereinigtenKönigreichs im November 2009 verabschiedete StatutoryInstrument 2009 / 3001 (The Offshore Funds (Tax)Regulations 2009), welches Rechtsvorschriften zur Besteuerungvon Anlagen in Offshore-Fonds enthält, gemäß denen sich dieBesteuerung eines Fonds danach richtet, ob ein Fonds sich dazuentschließt, sich Berichtsvorschriften zu unterwerfen („UKReporting Funds“), oder dazu, dies nicht zu tun („Non-UKReporting Funds“). Gemäß diesen Vorschriften für UK ReportingFunds hat ein Anleger eines Fonds mit UK Reporting Fund Statusfür den seinem Anteilbesitz am Fonds zurechenbaren Ertragsanteilunabhängig davon, ob eine Ausschüttung erfolgt ist oder nicht,Steuern zu zahlen; dagegen unterliegen die Gewinne aus derVeräußerung seines Anteilbesitzes der Kapitalertragsteuer. Für dieGesellschaft gelten die Regelungen zum UK Reporting FundStatus seit dem 1. Juni 2010.

    Eine Liste der Fonds, die derzeit den Status eines UK ReportingFund aufweisen, ist unter https://www.gov.uk/government/publications/offshore-funds-list-of-reporting-funds verfügbar.

    Bewertungstagbezeichnet jeden Handelstag oder jeden anderen vomVerwaltungsrat festgelegten Tag, an dem der Nettoinventarwertpro Anteil und der Nettoinventarwert eines Fonds ermittelt werden.Der für die einzelnen Fonds jeweils geltende Handelstag istAnhang F zu entnehmen.

    https://www.gov.uk/government/publications/offshore-funds-list-of-reporting-fundshttps://www.gov.uk/government/publications/offshore-funds-list-of-reporting-funds

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    Anlageverwaltung der FondsVerwaltungDer Verwaltungsrat der Gesellschaft ist für die gesamteAnlagepolitik der Gesellschaft verantwortlich.

    Die Gesellschaft hat BlackRock (Luxembourg) S.A. zur ihrerVerwaltungsgesellschaft bestellt. Gemäß Kapitel 15 des Gesetzesvon 2010 ist die Verwaltungsgesellschaft ermächtigt,als Fondsverwaltungsgesellschaft zu fungieren.

    Die Gesellschaft hat mit der Verwaltungsgesellschaft einenVerwaltungsgesellschaftsvertrag geschlossen. Gemäß diesemVertrag wurde das Tagesgeschäft der Gesellschaft auf dieVerwaltungsgesellschaft übertragen, d.h. sie ist unmittelbar odermittelbar durch Übertragung der Aufgaben auf Dritte für dieAnlageverwaltung der Gesellschaft, die allgemeine Verwaltungund den Vertrieb der Fonds verantwortlich.

    In Übereinstimmung mit der Gesellschaft hat dieVerwaltungsgesellschaft beschlossen, bestimmte Aufgaben – wiein diesem Prospekt beschrieben – auf Dritte zu übertragen.

    Die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft sind:

    VorsitzendeFrancine Keiser

    MitgliederGraham BampingJoanne FitzgeraldAdrian LawrenceGeoffrey RadcliffeLeon Schwab

    Joanne Fitzgerald, Adrian Lawrence, Geoffrey Radcliffe und Leon Schwab sindMitarbeiter der BlackRock-Gruppe (zu der die Verwaltungsgesellschaft und dieAnlageberater gehören). Graham Bamping ist ehemaliger Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe und Francine Keiser ist unabhängige nicht geschäftsführende Vorsitzendedes Verwaltungsrates.

    BlackRock (Luxembourg) S.A. ist eine hundertprozentigeTochtergesellschaft der BlackRock-Gruppe. Sie untersteht derAufsicht durch die CSSF.

    Die Verwaltungsgesellschaft hat eine mit einem soliden und wirksamenRisikomanagement im Einklang stehende und dieses fördernde Vergütungspolitikverabschiedet. Dabei fördert die Vergütungspolitik keine Risikobereitschaft, die mitden Risikoprofilen, Anlagebedingungen oder der Satzung der Gesellschaftunvereinbar ist und beeinträchtigt nicht die Einhaltung der Pflicht derVerwaltungsgesellschaft, im besten Interesse der Anleger zu handeln. DieVergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Wertenund Interessen der Verwaltungsgesellschaft sowie der von ihr verwalteten OGAW-Fonds und deren Anleger und beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung vonInteressenskonflikten. Die Vergütungspolitik enthält eine Beschreibung, wieVergütungen und Leistungen berechnet werden, und legt diejenigen Personen fest,die über die Vergütungen und Leistungen entscheiden. Unter Berücksichtigung derinternen Organisation der Verwaltungsgesellschaft erfolgt die Bewertung derPerformance über einen mehrjährigen Zeitraum entsprechend der empfohlenenHaltedauer für Anleger der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW-Fonds. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Bewertungsprozess auf derlängerfristigen Performance der Gesellschaft basiert und deren Anlagerisikenberücksichtigt und dass die tatsächliche Zahlung der performanceabhängigenVergütungskomponenten verteilt über den gleichen Zeitraum erfolgt. DieVergütungspolitik enthält fixe und variable Bestandteile der Gehälter sowie freiwilligeAltersvorsorgeleistungen in einem angemessenen Verhältnis. Dabei macht die fixeGehaltskomponente einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung aus,um eine umfassend flexible Politik hinsichtlich der variablen Vergütung zuermöglichen, einschließlich der Möglichkeit, keine variable Vergütung zu zahlen. DieVergütungspolitik gilt für Mitarbeiter, einschließlich des Vorstands, Risikoträger,Kontrollfunktionen und solche Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, die derdes Vorstands und der Risikoträger entspricht, deren Tätigkeit einen wesentlichen

    Einfluss auf das Risikoprofil der Verwaltungsgesellschaft hat. Einzelheiten über dieaktuelle Vergütungspolitik, darunter eine Beschreibung, wie die Vergütungen undLeistungen berechnet werden und welche Personen über die Vergütung undLeistungen entscheiden sowie ggf. der Zusammensetzung desVergütungsausschusses, sind unter der Adressewww.blackrock.com/Remunerationpolicy und auf den jeweiligen Produktseiten derFonds unter dem Reiter „Alle Dokumente“ auf der Webseite www.blackrock.comabrufbar sowie auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft kostenlos in Papierformerhältlich

    AnlageberaterDie Verwaltungsgesellschaft hat die Anlageverwaltung auf dieAnlageberater übertragen. Die Anlageberater gebenEmpfehlungen und wirken bei der Verwaltung in den BereichenTitel- und Branchenauswahl sowie der strategischen Asset-Allokation mit. Unbeschadet der Bestellung der Anlageberaterübernimmt die Verwaltungsgesellschaft die volle Verantwortunggegenüber der Gesellschaft für alle Anlagegeschäfte.Bezugnahmen auf einen Anlageberater in diesem Prospektkönnen sich auf einen oder mehrere der nachfolgend genanntenAnlageberater beziehen.

    BlackRock Investment Management (UK) Limited ist eine derwichtigsten operativen Tochtergesellschaften der BlackRock-Gruppe außerhalb der Vereinigten Staaten. Sie untersteht derAufsicht durch die Finanzdienstleistungsaufsicht im VereinigtenKönigreich (Financial Conduct Authority, „FCA”), jedoch ist dieGesellschaft kein Kunde von BlackRock Investment Management(UK) Limited im Sinne der FCA-Vorschriften und wird demzufolgeauch nicht durch diese FCA-Vorschriften geschützt.

    BlackRock Investment Management (UK) Limited hat bestimmteAufgaben an BlackRock Asset Management North Asia Limited,BlackRock Investment Management (Australia) Limited undBlackRock Japan Co., Ltd. übertragen. BlackRock AssetManagement North Asia Limited untersteht der Aufsicht durch dieWertpapier- und Futures-Aufsichtsbehörde (Securities & FuturesCommission) in Hongkong. BlackRock Investment Management(Australia) Limited verfügt über eine Erlaubnis zur Erbringung vonFinanzdienstleistungen der australischenWertpapieraufsichtsbehörde (Australian Securities andInvestments Commission). BlackRock Japan Co., Ltd unterstehtder Aufsicht der japanischen Finanzaufsichtsbehörde (JapaneseFinancial Services Agency).

    BlackRock Institutional Trust Company N.A. untersteht der Aufsichtdurch den Comptroller of the Currency (der „OCC“) in denVereinigten Staaten.

    BlackRock (Singapore) Limited untersteht der Aufsicht derFinanzdienstleistungsaufsicht in Singapur (Monetary Authority ofSingapore).

    BlackRock Financial Management, Inc. und BlackRock InvestmentManagement, LLC unterstehen der Aufsicht durch die Wertpapier-und Börsenaufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten(Securities and Exchange Commission). In Bezug auf denBlackRock Multi-Manager Alternative Strategies Fund hatBlackRock Financial Management, Inc. bestimmte Aufgaben andie externen Unteranlageberater übertragen.

    Die Anlageberater und ihre Unteranlageberater (ausgenommendie externen Unteranlageberater) sind indirekte operativeTochtergesellschaften der BlackRock, Inc., der oberstenHoldinggesellschaft der BlackRock-Gruppe. Der größte Aktionär

    http://www.blackrock.com/Remunerationpolicyhttp://www.blackrock.com

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    von BlackRock, Inc. ist die PNC Financial Services Group, Inc.,ein börsennotiertes US-Unternehmen.

    Die Anlageberater und ihre Unteranlageberater sind Teil derBlackRock-Gruppe.

    Nähere Informationen zu den externen Unteranlageberatern findensich in Anhang G.

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    Erwägungen zu RisikenBei allen Anlagen besteht das Risiko des Kapitalverlusts.Eine Anlage in die Anteile ist mit Erwägungen undRisikofaktoren verbunden, die die Anleger vor der Zeichnungin Betracht ziehen sollten. Zudem sind Umstände möglich,unter denen sich für die BlackRock-Gruppe potenzielleInteressenkonflikte im Zusammenhang mit der Gesellschaftergeben können. Siehe dazu die Abschnitte„Interessenkonflikte aus Beziehungen innerhalb derBlackRock-Gruppe und mit der PNC-Gruppe“ und „Konflikteim Zusammenhang mit externen Unteranlageberatern“.

    Anleger sollten diesen Prospekt sorgfältig und vollständigdurchsehen, und sie sind aufgefordert, vor einem Antrag aufZeichnung von Anteilen ihre professionellen Beraterhinzuzuziehen. Eine Anlage in die Anteile sollte nur Teil einesumfassenden Anlageprogramms sein, und ein Anleger mussin der Lage sein, den Verlust seines gesamten angelegtenKapitals hinzunehmen. Anleger sollten genau in Erwägungziehen, ob eine Anlage in die Anteile für sie mit Blick auf ihreSituation und ihre finanziellen Möglichkeiten geeignet ist.Darüber hinaus sollten Anleger hinsichtlich der möglichensteuerlichen Folgen der Aktivitäten und Anlagen derGesellschaft und/oder der einzelnen Fonds ihre eigenenSteuerberater hinzuziehen.

    Nachstehend wird eine Zusammenfassung vonRisikofaktoren bezüglich der Fonds gegeben, die imBesonderen und zusätzlich zu den im vorliegenden Prospektan anderer Stelle ausgeführten Angelegenheiten, vor einerAnlage in die Anteile sorgfältig ausgewertet werden sollten.Nicht alle Risiken treffen auf alle Fonds zu. Siehe dazu dennachstehenden Abschnitt „Allgemeine Risiken“.

    Im nachstehenden Abschnitt zu speziellen Risiken wird aufdie zutreffenden Risiken, die nach Einschätzung desVerwaltungsrates und der Verwaltungsgesellschafterhebliche Auswirkungen auf das Gesamtrisiko der speziellenFonds haben können, näher eingegangen.

    Es wurden nur die als wesentlich erachteten und demVerwaltungsrat derzeit bekannten Risiken offengelegt.Weitere Risiken und Unsicherheiten, die dem Verwaltungsratderzeit nicht bekannt sind oder die der Verwaltungsrat alsunwesentlich ansieht, können sich ebenfalls nachteilig aufdas Geschäft der Gesellschaft und/oder der Fonds auswirken.

    Allgemeine RisikenDie Wertentwicklung der einzelnen Fonds ist von derWertentwicklung der zugrundeliegenden Anlagen abhängig.Es wird keine Garantie oder Zusicherung dafür gegeben, dass einFonds oder eine Anlage seine bzw. ihre jeweiligen Anlagezieleerreicht. Ergebnisse aus der Vergangenheit müssen nichtunbedingt Anhaltspunkte für künftige Ergebnisse geben. Der Wertder Anteile kann aufgrund eines der nachstehend genanntenRisikofaktoren sowohl fallen als auch steigen, und es ist möglich,dass der Anleger sein angelegtes Kapital nicht zurückerhält.Es sind Schwankungen der Erträge aus den Anteilen möglich ingeldlicher Hinsicht. Wechselkursschwankungen können nebenanderen Faktoren zu Steigerungen oder Rückgängen des Wertsder Anteile führen. Steuerhöhen, Steuerbemessungsgrundlagenund Steuerbefreiungen können sich ändern. Es kann keineGewähr dafür übernommen werden, dass die gesamteWertentwicklung der zugrundeliegenden Anlagen eines Fonds

    gewinnbringend sein wird. Ferner gibt es hinsichtlich desangelegten Kapitals keine Rückzahlungsgarantie. Bei derAuflegung eines Fonds wird dieser üblicherweise über keinebisherige Geschäftstätigkeit verfügen, die Anlegern als Grundlagefür eine Einschätzung der Wertentwicklung dienen könnte.

    Finanzmärkte, Kontrahenten und DienstleisterDie Fonds sind unter Umständen Risiken im Zusammenhang mitUnternehmen aus dem Finanzsektor ausgesetzt, die alsDienstleister oder als Kontrahenten bei Finanzkontrakten agieren.Extreme Marktschwankungen können sich nachteilig auf dieseUnternehmen und somit auf die Aktivitäten der Fonds auswirken.

    Aufsichtsbehörden und selbstregulierende Organisationen undBörsen sind berechtigt, im Falle von unvorhergesehenenEreignissen auf dem Markt außergewöhnliche Maßnahmen zuergreifen. Künftige behördliche Maßnahmen in Bezug auf dieGesellschaft könnten erhebliche und nachteilige Auswirkungenhaben.

    Risiken für KapitalwachstumBestimmte Fonds und/oder bestimmte Anteilklassen(z. B. Ausschüttungsanteile (S)) können Ausschüttungen aus demKapital sowie aus Erträgen und realisierten und nicht realisiertenNettokapitalgewinnen vornehmen. Zudem können bestimmteFonds Anlagestrategien zur Erzielung von Erträgen verfolgen.Dies könnte zwar die Ausschüttung von mehr Erträgenermöglichen, kann allerdings auch zur Verringerung des Kapitalsund des Potenzials für langfristiges Kapitalwachstum sowie zurErhöhung von Kapitalverlusten führen. Solche Ausschüttungenkönnen zu einer sofortigen Minderung des Nettoinventarwerts proAnteil führen. Eintreten kann dies beispielsweise in folgendenFällen:

    E wenn die Wertpapiermärkte, an denen der Fonds investiert,einen so starken Rückgang verzeichnen, dass dem FondsNettokapitalverluste entstanden sind;

    E wenn Ausschüttungen vor Gebühren und Aufwendungenvorgenommen werden, bedeutet dies, dass Gebühren undAufwendungen aus realisierten und nicht realisiertenNettokapitalgewinnen oder aus dem Erstzeichnungskapitalbeglichen werden. Demzufolge kann sich durch die Vornahmevon Ausschüttungen auf dieser Basis das Kapitalwachstumoder das Kapital des Fonds und/oder der betreffendenAnteilklasse verringern. Siehe auch den nachstehendenAbschnitt „Steuerliche Erwägungen“;

    E wenn die Erwartungen des Anlageberaters oder seinesBeauftragten im Rahmen einer Optionsstrategie bezüglich derVeränderung der Börsenkurse nicht eintreten oder sich dieAnnahmen des Anlageberaters oder seines Beauftragten beider Ermittlung der Korrelation zwischen den Instrumenten oderIndizes, auf denen die verkauften oder erworbenen Optionenbasieren, und den Instrumenten im Anlageportfolio des Fondsals falsch erweisen, entstehen dem Fonds möglicherweiseVerluste, die ihm andernfalls nicht entstanden wären, und kannes zu einer Kapitalverminderung und/oder einer Verminderungdes Kapitalzuwachses dieses Fonds kommen und/oder

    E wenn der Schwerpunkt des Fonds auf einer Strategie zurErzielung von Erträgen liegt, kann es zu einerKapitalverminderung und/oder einer Verminderung desKapitalzuwachses dieses Fonds kommen.

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    ESG-PrüfkriterienDer BlackRock Sustainable Euro Bond Fund berücksichtigtUmwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien („ESG“) gemäß derDefinition des ESG-Research-Anbieters. Weder der Fonds, dieGesellschaft noch die Anlageberater geben ausdrücklich oderstillschweigend Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlichder Angemessenheit, Richtigkeit, Genauigkeit, Billigkeit oderVollständigkeit dieser Definition ab. Sollte sich der Status einer fürden Fonds als geeignet erachteten Anleihe ändern, übernimmtweder der Fonds, die Gesellschaft noch die Anlageberater eineHaftung für eine solche Änderung.

    Anhand des MSCI-Verfahrens werden potenzielleIndexkonstituenten anhand von ESG-Kriterien geprüft und dieKandidaten im Vergleich zu den Wettbewerbern eingestuft. EinAusschluss bestimmter Industriezweige oder Branchen durchMSCI aufgrund ihrer ethischen Wahrnehmung erfolgt nicht.Anleger sollten vor einer Anlage in den Fonds eine eigene ethischeBewertung des ESG-Ratings und/oder der Bewertung zukontroversen Geschäftsaktivitäten (controversies score) von MSCIund wie diese im Rahmen der Anlagepolitik des Fonds verwendetwerden vornehmen. Eine solche ESG-Prüfung kann den Wert und/oder die Qualität der Anlagen des Fonds im Vergleich zu einemanderen Fonds ohne diese Prüfung beeinträchtigen oder inanderer Weise verändern.

    Steuerliche ErwägungenDie Gesellschaft kann in Bezug auf Einkünfte und/oder Gewinneaus ihrem Anlageportfolio Quellen- oder sonstigen Steuernunterliegen. Im Hinblick auf Anlagen der Gesellschaft inWertpapiere, die zum Zeitpunkt des Erwerbs keiner Quellen- odersonstigen Steuer unterliegen, kann keine Zusicherung gegebenwerden, dass solche Steuern nicht künftig infolge von Änderungender maßgeblichen Gesetze, Verträge, Vorschriften oderRegelungen oder ihrer Auslegung erhoben werden.Die Gesellschaft erhält unter Umständen keine Rückerstattung fürdiese Steuern, so dass sich solche Änderungen negativ auf denNettoinventarwert der Anteile auswirken könnten.

    Die in dem Abschnitt “Besteuerung” enthaltenenSteuerinformationen basieren nach bestemWissen desVerwaltungsrates auf dem zum Datum dieses Prospekts geltendenSteuerrecht und der geltenden Steuerpraxis.Die Steuergesetzgebung, der Steuerstatus der Gesellschaft,die Besteuerung von Anteilinhabern und etwaigeSteuerbefreiungen sowie die Auswirkungen des Steuerstatus undder Steuerbefreiungen können jeweils Änderungen unterworfensein. Eine Änderung der Steuergesetzgebung einerRechtsordnung, in der ein Fonds registriert ist, vermarktet wirdoder angelegt ist, könnte Auswirkungen haben auf denSteuerstatus des Fonds, den Wert der Anlagen des Fonds in derbetroffenen Rechtsordnung und die Fähigkeit des Fonds,sein Anlageziel zu erreichen bzw. Änderungen hinsichtlich derRendite nach Steuern für die Anteilinhaber zur Folge haben.Wenn ein Fonds in Derivate anlegt, gilt der vorstehende Satz unterUmständen auch für die Rechtsordnung deren Recht für denDerivatekontrakt bzw. den Kontrahenten des Derivatekontraktsbzw. für den oder die Märkte, an denen sich das oder die zugrundeliegenden Engagements des Derivats befinden, anwendbar ist.

    Die Verfügbarkeit und der Wert von Steuerbefreiungen fürAnteilinhaber sind von den individuellen Umständen derAnteilinhaber abhängig. Die Informationen in dem Abschnitt“Besteuerung” sind nicht umfassend und stellen keine Rechts-

    oder Steuerberatung dar. Anleger werden dringend aufgefordert,im Hinblick auf ihre individuelle Steuersituation und diesteuerlichen Auswirkungen einer Anlage in die Gesellschaft ihreSteuerberater zu Rate zu ziehen.

    Wenn ein Fonds in einer Rechtsordnung anlegt, derenSteuergesetzgebung noch nicht vollständig ausgereift oder nichteindeutig ist, wie z.B. Rechtsordnungen im Nahen Osten, müssender betreffende Fonds, die Verwaltungsgesellschaft,die Anlageberater und der Verwahrer in Bezug auf eine von derGesellschaft in gutem Glauben an eine Steuerbehörde geleisteteZahlung oder sonstige der Gesellschaft oder dem betreffendenFonds in Bezug auf Steuern oder sonstige Abgaben entstandeneKosten gegenüber den Anteilinhabern keine Rechenschaftablegen, selbst wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass eineLeistung dieser Zahlungen oder Übernahme dieser Kosten nichtnotwendig gewesen wäre oder nicht hätte erfolgen dürfen.Wenn umgekehrt infolge einer grundlegenden Unsicherheit inBezug auf die Steuerpflicht, die nachträglich angefochteneEinhaltung von etablierten Marktpraktiken (Best Practice) oderüblichen Marktpraktiken (soweit in der betreffendenRechtsordnung keine Best Practice besteht) oder des Fehlenseines ausgereiften Mechanismus für die praktikable und pünktlicheZahlung von Steuern der betreffende Fonds Steuern fürvorangegangene Jahre zahlt, sind etwaige diesbezügliche Zinsenoder Strafen für verspätete Zahlungen ebenfalls dem Fonds inRechnung zu stellen. Solche verspätet gezahlten Steuern werdendem Fonds der Regel zu dem Zeitpunkt berechnet, an dem dieEntscheidung über die Buchung der Verbindlichkeit in denGeschäftsbüchern des Fonds getroffen wird.

    Die Anteilinhaber werden darauf hingewiesen, dass bestimmteAnteilklassen Ausschüttungen zahlen, die nicht um Aufwendungenbereinigt wurden, was dazu führen kann, dass die Anteilinhabereine höhere Ausschüttung erhalten, wodurch möglicherweise einehöhere Einkommensteuerpflicht entsteht. Darüber hinaus kann inbestimmten Fällen die Auszahlung nicht um Aufwendungenbereinigter Ausschüttungen bedeuten, dass der FondsAusschüttungen aus Kapitalvermögen und nicht aus Erträgenleistet. Diese Ausschüttungen können auf Ebene der Anteilinhaber– in Abhängigkeit von den örtlich geltenden Steuergesetzen – alsErtragsausschüttungen gelten und die Anteilinhaber können dahereiner Besteuerung auf die Ausschüttungen zu ihrem individuellenGrenzeinkommensteuersatz unterliegen. Anlegern wirdempfohlen, hierzu ihren persönlichen Steuerberater zukonsultieren.

    Anteilinhaber sollten auch die Informationen unter der Überschrift„FATCA und andere grenzüberschreitende Berichtssysteme“ undinsbesondere die Hinweise zu den Auswirkungen lesen, die sichdaraus ergeben, dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist,die Bedingungen eines solchen Berichtssystems zu erfüllen.

    Währungsrisiko – BasiswährungDie Fonds sind berechtigt, in Vermögenswerte anzulegen, die aufeine andere Währung als die Basiswährung der Fonds lauten.Wechselkursschwankungen zwischen der Basiswährung und derWährung, auf die die Vermögenswerte lauten, sowie Änderungenbei den Wechselkurskontrollen führen dazu, dass der Wert des aufdie Basiswährung lautenden Vermögenswerts fällt bzw. steigt.Die Fonds können zur Absicherung (hedging) und Steuerung desWährungsrisikos verschiedene Techniken und Instrumenteeinsetzen (einschließlich Derivate). Es wird jedoch in manchenFällen unter Umständen nicht möglich oder nicht durchführbar

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    sein, das Währungsrisiko des Portfolios eines Fonds oderspezifischer Vermögenswerte innerhalb eines Portfolios in vollemUmfang einzudämmen. Darüber hinaus sind die Anlageberaternicht verpflichtet, Maßnahmen zur Verringerung desWährungsrisikos innerhalb der Fonds zu ergreifen, sofern dies inder Anlagepolitik des betreffenden Fonds nicht explizit vorgesehenist.

    Währungsrisiko – Währung von AnteilklassenBestimmte Anteilklassen bestimmter Fonds können auf eineandere Währung als die Basiswährung des betreffenden Fondslauten. Darüber hinaus können die Fonds in Vermögenswerteanlegen, die auf andere Währungen als die Basiswährung oder dieWährung der Anteilklasse lauten. Deshalb könnenWechselkursschwankungen und Änderungen vonWechselkurskontrollen Auswirkungen auf den Wert einer Anlage indie Fonds haben.

    Währungsrisiko – Vom Anleger gewählte WährungAnleger können sich entscheiden, in eine Anteilklasse anzulegen,die auf eine andere Währung als der Großteil der Vermögenswerteund Verbindlichkeiten des Anlegers lautet („Anlegerwährung“).In diesem Fall unterliegt der Anleger zusätzlich zu den anderenhier beschriebenen Währungs- und sonstigen Risiken einer Anlagein den entsprechenden Fonds einemWährungsrisiko in Formpotenzieller Kapitalverluste aus Wechselkursänderungen zwischender Anlegerwährung und der Währung der Anteilklasse, in die derAnleger anlegt.

    Currency-Overlay-StrategienZusätzlich zu den Techniken und Instrumenten zur Steuerung desWährungsrisikos (siehe den vorstehenden Abschnitt„Währungsrisiko“) können bestimmte Fonds zur Erzielung positiverRenditen in Währungen anlegen oder Techniken und Instrumenteeinsetzen, die sich auf andere Währungen als die Basiswährungbeziehen. Die Anlageberater werden spezielle sog. „Currency-Overlay-Strategien“ einsetzen, bei denen taktische Erwägungendurch den Aufbau von Long-Positionen und synthetischen PairTrades in Währungen über den Einsatz von Währungsderivateneinschließlich Devisentermingeschäften, Devisen-Futures,Optionen, Swaps und anderen Instrumenten, die dem Risiko vonWechselkursschwankungen ausgesetzt sind, umgesetzt werden.Die Wechselkursschwankungen können allerdings volatil sein undbei Fonds, die diese Strategien in beträchtlichem Umfangeinsetzen, werden sich Schwankungen in erheblichem Maße aufdie Gesamtperformance dieser Fonds auswirken.

    Hedged-AnteilklassenZwar wird ein Fonds bzw. sein bevollmächtigter Vertreter bestrebtsein, die Anteile gegen Währungsrisiken abzusichern; eineZusicherung für den Erfolg dieser Strategie kann jedoch nichtgegeben werden und es kann zu Inkongruenzen zwischen derWährungsposition des Fonds und der Währungsposition derHedged-Anteilklassen kommen.

    Absicherungsstrategien können sowohl bei sinkendem als auchbei steigendemWert der Basiswährung relativ zumWert derWährung der Hedged-Anteilklasse eingesetzt werden. Damit kannder Einsatz dieser Absicherungsstrategien einen erheblichenSchutz für die Anteilinhaber der betreffenden Anteilklasse gegendas Risiko von Wertminderungen der Basiswährung gegenüberder Währung der Hedged-Anteilklasse bieten; er kann aber auchdazu führen, dass die Anteilinhaber von einer Wertsteigerung inder Basiswährung nicht profitieren können.

    Hedged-Anteilklassen, die auf Währungen lauten, die nicht zu denHauptwährungen gehören, können von den begrenztenKapazitäten an den entsprechenden Devisenmärktenbeeinträchtigt werden, was sich wiederum ungünstig auf dieVolatilität der Hedged-Anteilklasse auswirken kann. Fonds könnenauch Absicherungsstrategien einsetzen, die darauf ausgelegt sind,gewisse Währungen abzusichern (d.h. wenn eine WährungDevisenhandelsbeschränkungen unterliegt). DieseAbsicherungsstrategien umfassen den Umtausch desNettoinventarwerts der jeweiligen Anteilklasse in dieentsprechende Währung mittels derivativer Finanzinstrumente(einschließlich Devisentermingeschäften).

    Alle Gewinne bzw. Verluste oder Aufwendungen imZusammenhang mit Absicherungstransaktionen werden denAnteilinhabern der jeweiligen Hedged-Anteilklassen zugerechnet.Da die Verbindlichkeiten zwischen den Anteilklassen nicht getrenntwerden, besteht ein Risiko, dass unter bestimmten Bedingungendie Währungsabsicherungsstrategien in Bezug auf eineAnteilklasse zu Verbindlichkeiten führen, die sich ungünstig aufden Nettoinventarwert anderer Anteilklassen desselben Fondsauswirken könnten.

    Globale Finanzmarktkrise und Interventionen von staatlicherSeiteSeit 2007 erleben die globalen Finanzmärkte tiefgreifende,fundamentale Störungen und leiden unter einer erheblichenInstabilität, was zu umfangreichen Interventionen von staatlicherSeite geführt hat. Die Aufsichtsbehörden in vielenRechtsordnungen haben eine Reihe aufsichtsrechtlicherNotmaßnahmen vorgeschlagen oder ergriffen und könnten diesauch künftig tun. Mitunter sind die Interventionen von staatlicheroder aufsichtsbehördlicher Seite hinsichtlich ihresGeltungsbereichs und ihrer Anwendung unklar gewesen. Dies hatzu Verwirrung und Unsicherheit geführt, was wiederum dereffizienten Funktion der Finanzmärkte abträglich gewesen ist.Eine sichere Vorhersage der weiteren vorübergehenden oderdauerhaften Beschränkungen, die den Märkten von staatlicherSeite auferlegt werden, und/oder der Auswirkungen dieserBeschränkungen auf die Möglichkeiten der Anlageberater,die Anlageziele der Fonds zu erreichen, ist nicht möglich.

    Es ist nicht bekannt, ob die derzeitigen Aktivitäten vonVerwaltungsorganen unterschiedlicher Rechtsordnungen oderkünftige Maßnahmen dazu beitragen werden, die Finanzmärkte zustabilisieren. Die Anlageberater können nicht vorhersagen,wie lange die Finanzmärkte noch von diesen Ereignissen betroffensein werden, und sie können die Auswirkungen dieser oderähnlicher Ereignisse in der Zukunft auf die Fonds, die europäischeoder die globale Wirtschaft und die globalen Wertpapiermärktenicht vorhersagen.

    DerivateIn Übereinstimmung mit den in Anhang D beschriebenenAnlagegrenzen und -beschränkungen kann jeder Fonds Derivatezur Absicherung von Markt- oder Währungsrisiken, zur effektivenPortfolioverwaltung und zu Anlagezwecken, wie in Anhang F näherbeschrieben, nutzen.

    Durch den Einsatz von Derivaten werden die Fonds unterUmständen höheren Risiken ausgesetzt. Dabei kann es sich unteranderem um das Kreditrisiko in Bezug auf Kontrahenten handeln,mit denen die Fonds Geschäfte abschließen, oder um dasErfüllungsrisiko, das Volatilitätsrisiko, das Risiko aus

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    Transaktionen mit außerbörslichen Derivaten („Over-the-Counter“-Transaktionsrisiken), das Risiko einer mangelnden Liquidität derDerivate, das Risiko einer unvollständigen Nachbildung zwischender Wertänderung des Derivats und derjenigen des Basiswerts,den der entsprechende Fonds nachbilden möchte, oder das Risikohöherer Transaktionskosten als bei der Direktanlage in dieBasiswerte.

    Gemäß branchenüblicher Praxis kann ein Fonds beim Kauf vonDerivaten verpflichtet sein, seine Verpflichtungen gegenüberseinem Kontrahenten zu besichern. Dies kann bei nicht vollständigfinanzierten Derivaten bedeuten, dass Sicherheiten alsErsteinschuss (Initial Margin) und/oder Nachschuss (VariationMargin) beim Kontrahenten hinterlegt werden müssen.Bei Derivaten, bei denen ein Fonds Vermögenswerte alsErsteinschuss bei einem Kontrahenten hinterlegen muss, werdendiese Vermögenswerte eventuell nicht vom Vermögen desKontrahenten getrennt geführt, und wenn diese Vermögenswertefrei austauschbar und ersetzbar sind, hat der Fonds eventuell nureinen Anspruch auf Rückgabe gleichwertiger Vermögenswerteanstelle der ursprünglich beim Kontrahenten als Sicherheithinterlegten Vermögenswerte. Wenn der Kontrahentüberschüssige Einschüsse bzw. Sicherheiten verlangt, könnendiese Einlagen oder Vermögenswerte den Wert derVerpflichtungen des entsprechenden Fonds gegenüber demKontrahenten überschreiten. Da die Bedingungen eines Derivatseventuell vorsehen, dass ein Kontrahent einem anderenKontrahenten gegenüber nur dann Sicherheiten zur Deckung deraus dem Derivat resultierenden Variation Margin stellen muss,wenn ein bestimmter Mindestbetrag erreicht ist, trägt der Fondsdarüber hinaus eventuell ein unbesichertes Risiko gegenübereinem Kontrahenten im Rahmen eines Derivats bis zu diesemMindestbetrag.

    Derivatkontrakte können hohen Schwankungen unterliegen,und der Ersteinschuss ist in der Regel im Vergleich zumKontraktvolumen gering, so dass die Transaktionenmöglicherweise hinsichtlich des Marktrisikos mit einem Leverageverbunden sind. Vergleichsweise geringe Marktbewegungenkönnen deutlich stärkere Auswirkungen auf Derivate als aufherkömmliche Anleihen oder Aktien haben. GehebelteDerivatepositionen können deshalb die Volatilität des Fondserhöhen. Die Fonds werden zwar keine Kredite aufnehmen,um ein Leverage zu erzielen; sie können jedoch beispielsweise mitdem Ziel der Steuerung ihres Risikos synthetische Short-Positionen über Derivate einnehmen, stets unter Einhaltung der inAnhang D dieses Prospektes aufgeführten Beschränkungen.Bestimmte Fonds können Long-Positionen durch Einsatz vonDerivaten (synthetische Long-Positionen) eingehen, wie Long-Positionen in Futures einschließlich Devisentermingeschäften.

    Mit der Anlage in Derivate können unter anderem die folgendenweiteren Risiken verbunden sein: Ein Kontrahent könnte gegenseine Verpflichtungen zur Stellung einer Sicherheit verstoßen,oder es könnte aus operativen Gründen (wie z.B. zeitlichenAbständen zwischen der Berechnung des Risikos und der Stellungzusätzlicher oder alternativer Sicherheiten durch einenKontrahenten oder dem Verkauf von Sicherheiten bei einemAusfall eines Kontrahenten) vorkommen, dass das Kreditrisikoeines Fonds gegenüber seinem Kontrahenten im Rahmen einesDerivatkontraktes nicht vollständig besichert ist. Jeder Fonds wirdjedoch weiterhin die in Anhang D dargelegten Grenzen einhalten.Ein Fonds kann aufgrund des Einsatzes von Derivaten auch einemrechtlichen Risiko ausgesetzt sein. Dabei handelt es sich um das

    Risiko eines Verlustes aufgrund einer Gesetzesänderung odereiner unerwarteten Anwendung eines Gesetzes oder einerRechtsvorschrift oder aufgrund der Tatsache, dass ein GerichtVerträge für rechtlich nicht durchsetzbar erklärt.

    Die Fonds können Derivate verwenden, um den Einsatzkomplexer Investmentmanagementtechniken zu ermöglichen.Dies beinhaltet u.a. insbesondere:

    E den Einsatz von Swap-Kontrakten zur Steuerung desZinsrisikos;

    E den Einsatz von Swap-Kontrakten, um zu Anlagezwecken einEngagement in einen oder mehrere Indizes zu erzielen;

    E den Einsatz von Devisenderivaten, um Devisenrisiken zuerwerben oder zu veräußern;

    E den Erwerb oder die Veräußerung von Optionen zuAnlagezwecken;

    E den Einsatz von Credit Default Swaps, um Kreditrisiken zuerwerben oder zu veräußern;

    E den Einsatz von Volatilitätsderivaten zur Anpassung desVolatilitätsrisikos;

    E den Einsatz von Differenz- oder Terminkontrakten, um einEngagement am Markt zu erzielen;

    E den Einsatz von synthetischen Short-Positionen,um gegebenenfalls die Anlagechancen, die sich aufgrundnegativer Anlageerwartungen ergeben, nutzen zu können; und

    E den Einsatz von synthetischen Long-Positionen, um einEngagement am Markt zu erzielen.

    Die Anleger sollten die im nachstehenden Abschnitt „Derivate undsonstige komplexe Anlageinstrumente und -techniken“beschriebenen Risiken im Zusammenhang mit den verschiedenenArten von Derivaten und Strategien zur Kenntnis nehmen.

    Werden derivative Instrumente auf diese Weise eingesetzt, erhöhtsich dadurch unter Umständen das Gesamtrisiko des Fonds.Dementsprechend setzt die GesellschaftRisikomanagementverfahren ein, die es derVerwaltungsgesellschaft ermöglichen, jederzeit das mit deneinzelnen Positionen verbundene Risiko und deren Beitrag zumGesamtrisikoprofil des Fonds zu überwachen und zu bewerten.Um das Gesamtmarktrisiko jedes Fonds zu ermitteln undsicherzustellen, dass jeder Fonds die in Anhang D aufgeführtenAnlagebeschränkungen einhält, wendet dieVerwaltungsgesellschaft die „Commitment-Methode“ oder die„Value at Risk“ (VaR)-Methode“ an. Welche der beiden Methodenbei einem Fonds verwendet wird, entscheidet dieVerwaltungsgesellschaft auf der Grundlage der Anlagestrategiedes jeweiligen Fonds. Einzelheiten über die für jeden Fondsverwendeten Verfahren finden sich in Anhang F.

    Weitere Einzelheiten zu den von den einzelnen Fondsangewandten derivativen Strategien entnehmen Sie bitte denAnlagezielen der einzelnen Fonds, die in Anhang F erläutert

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    werden, und dem aktuellen Risikomanagementprogramm, das aufAnfrage vom Investor Servicing Team vor Ort erhältlich ist.

    WertpapierleiheDie Fonds können Wertpapierleihen eingehen. Fonds,die Wertpapierleihen eingehen, sind gegenüber den Kontrahentender Wertpapierleihgeschäfte einem Kreditrisiko ausgesetzt.Fondsanlagen können über einen Zeitraum hinweg anKontrahenten verliehen werden. Der Ausfall eines Kontrahentenkann zusammen mit einem Rückgang des Werts der Sicherheitenunter den Wert der verliehenen Wertpapiere zu einer VerringerungimWert des Fonds führen. Die Gesellschaft beabsichtigtsicherzustellen, dass bei der Wertpapierleihe immer vollumfänglichSicherheiten geleistet werden, allerdings sind die Fonds, soweit beider Wertpapierleihe Sicherheiten nicht vollumfänglich geleistetwerden (beispielsweise aufgrund von Zeitabstimmungsproblemeninfolge von Zahlungsverzögerungen), gegenüber denKontrahenten der Wertpapierleihgeschäfte einem Kreditrisikoausgesetzt.

    Risiken im Zusammenhang mit PensionsgeschäftenBei Ausfall des Kontrahenten, bei dem eine Sicherheit hinterlegtwurde, kann der Fonds Verluste erleiden, da es zu Verzögerungenbei der Wiedererlangung der hinterlegten Sicherheit kommen kannoder weil die ursprünglich erhaltenen Barmittel aufgrund einerungenauen Bewertung der Sicherheit oder Marktentwicklungenunter demWert der bei dem Kontrahenten hinterlegten Sicherheitliegen können.

    Risiken im Zusammenhang mit umgekehrtenPensionsgeschäftenBei Ausfall des Kontrahenten, bei dem Barmittel hinterlegt wurden,kann der Fonds Verluste erleiden, da es zu Verzögerungen bei derWiedererlangung der hinterlegten Barmittel oder zuSchwierigkeiten bei der Verwertung der Sicherheit kommen kannoder weil der Erlös aus dem Verkauf der Sicherheit aufgrund einerungenauen Bewertung der Sicherheit oder Marktentwicklungengeringer sein kann als die bei dem Kontrahenten hinterlegtenBarmittel.

    KontrahentenrisikoEin Fonds ist hinsichtlich der Kontrahenten, mit denen erHandelsgeschäfte abwickelt, einem Kreditrisiko undmöglicherweise auch einem Erfüllungsrisiko ausgesetzt.Das Kreditrisiko beschreibt das Risiko, dass der Kontrahent einesFinanzinstruments einer Verpflichtung oder Verbindlichkeit,die dem entsprechenden Fonds gegenüber eingegangen wurde,nicht nachkommt. Dies betrifft alle Kontrahenten, mit denenDerivat-, Pensions- bzw. umgekehrte Pensions- oderWertpapierleihgeschäfte eingegangen werden. Aus dem Handelmit nicht besicherten Derivaten resultiert ein direktesKontrahentenrisiko. Einen Großteil seines Kontrahentenrisikos ausDerivatkontrakten mindert der jeweilige Fonds, indem er dasStellen von Sicherheiten mindestens in der Höhe seinesEngagements bei dem jeweiligen Kontrahenten verlangt.Sind jedoch Derivate nicht vollständig besichert, kann ein Ausfalldes Kontrahenten dazu führen, dass sich der Wert des Fondsverringert. Neue Kontrahenten werden einer formalen Prüfungunterzogen und alle genehmigten Kontrahenten werden laufendüberwacht und überprüft. Der Fonds sorgt für eine aktive Kontrolleseines Kontrahentenrisikos und der Sicherheitenverwaltung.

    Kontrahentenrisiko gegenüber dem VerwahrerDie Vermögenswerte der Gesellschaft werden dem Verwahrer zurVerwahrung anvertraut wie in Ziffer 10. von Anhang B näherbeschrieben. Gemäß der OGAW-Richtlinie wird der Verwahrer beider Verwahrung der Vermögenswerte der Gesellschaft: (a)sämtliche Finanzinstrumente, die im Depot auf einem Konto fürFinanzinstrumente verbucht werden können, und sämtlicheFinanzinstrumente, die dem Verwahrer physisch übergebenwerden können, verwahren sowie (b) für andere Vermögenswerteprüfen, wer Eigentümer dieser Vermögenswerte ist und darüberentsprechende Aufzeichnungen führen. Zu den Vermögenswertender Gesellschaft sollte in den Büchern des Verwahrers einVermerk vorgenommen werden, dass sie der Gesellschaftgehören.

    Die von dem Verwahrer gehaltenen Wertpapiere sollten vonanderen Wertpapieren/Vermögenswerten des Verwahrers gemäßden anwendbaren Gesetzen und Vorschriften getrennt werden,was das Risiko der Nichtrückgabe im Falle eines Konkurses desVerwahrers verringert, jedoch nicht ausschließt. Die Anleger sinddeshalb dem Risiko ausgesetzt, dass der Verwahrer im Falleseines Konkurses nicht in der Lage ist, seiner Pflicht zur Rückgabesämtlicher Vermögenswerte der Gesellschaft vollumfänglichnachzukommen. Zudem werden die bei dem Verwahrergehaltenen Barmittelbestände eines Fonds möglicherweise nichtgetrennt von deren eigenen oder den Barmittelbeständen andererKunden des Verwahrers gehalten, so dass ein Fonds im Fall desKonkurses des Verwahrers unter Umständen als nichtbevorrechtigter Gläubiger behandelt wird.

    Der Verwahrer verwahrt möglicherweise nicht sämtlicheVermögenswerte der Gesellschaft selbst, sondern kann einNetzwerk von Unterverwahrern einsetzen, die nicht immer Teilderselben Unternehmensgruppe wie der Verwahrer sind. In Fällen,in denen der Verwahrer möglicherweise nicht haftet, sind Anlegermöglicherweise dem Risiko eines Konkurses der Unterverwahrerausgesetzt.

    Ein Fonds kann an Märkten investieren, in denen die Verwahr-und/oder Abwicklungssysteme noch nicht vollständig ausgereiftsind. Die an diesen Märkten gehandelten und diesenUnterverwahrern anvertrauten Vermögenswerte des Fonds sind inFällen, in denen der Verwahrer möglicherweise nicht haftet,möglicherweise einem Risiko ausgesetzt.

    FondshaftungsrisikoDie Gesellschaft weist die Struktur eines Umbrellafonds mitHaftungstrennung zwischen den Fonds auf. Nach LuxemburgerRecht stehen die Vermögenswerte des einen Fonds nicht für dieErfüllung der Verbindlichkeiten eines anderen Fonds zurVerfügung. Die Gesellschaft ist jedoch eine einzelne juristischePerson, die möglicherweise in anderen Rechtsordnungen,die diese Haftungstrennung nicht unbedingt anerkennen,geschäftstätig ist, dort Vermögenswerte in ihrem Auftrag haltenlässt oder dort Ansprüchen unterliegt.

    Leverage amMarktDie Fonds werden kein Fremdkapital aufnehmen, um zusätzlicheAnlagen zu tätigen; es wird jedoch davon ausgegangen, dass sieüber derivative Positionen einen Leverage-Effekt am Markterzielen werden (d.h. ein Brutto-Exposure, bei dem die Summeaus Long- und synthetischen Short-Positionen denNettoinventarwert übersteigt). Die Anlageberater werden dieErzielung eines „absolute return“, d.h. einer absoluten Rendite,

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    durch Nutzung relativer Wertunterschiede zwischen einzelnenMärkten („dieser Markt wird besser abschneiden als der andereMarkt“) sowie durch Einschätzungen der Richtung, in die sich einMarkt im Hinblick auf eine absolute Rendite entwickeln wird(„dieser Markt wird steigen bzw. fallen“), anstreben. Der Umfangdes am Markt erzielten Leverage-Effekts wird aller Voraussichtnach von dem Korrelationsgrad zwischen einzelnen Positionenabhängen. Je höher der Korrelationsgrad, desto größer dieWahrscheinlichkeit und der mögliche Umfang eines Leverage-Effekts am Markt.

    PerformancegebührDie Verwaltungsgesellschaft hat möglicherweise Anspruch aufeine Performancegebühr. Wenngleich die Ziele derPerformancegebühr vor allem darin bestehen, die Interessen vonVerwaltungsgesellschaft und Anlegern noch stärker aufeinanderauszurichten und überdurchschnittliche Wertentwicklungen zubelohnen, kann durch die Performancegebühr ein Anreiz für dieVerwaltungsgesellschaft und deren beauftragte Unternehmengeschaffen werden, risikoreichere Anlagen und Geschäfte zutätigen, als dies ohne Performancegebühr der Fall gewesen wäre.

    Pensionsgeschäfte und umgekehrte PensionsgeschäfteIm Rahmen eines Pensionsgeschäftes verkauft ein Fonds einWertpapier an eine Gegenpartei und verpflichtet sich gleichzeitig,das Wertpapier zu einem vereinbarten Preis und Zeitpunkt von derGegenpartei zurückzukaufen. Die Differenz zwischen demVerkaufspreis und dem Rückkaufpreis entspricht den Kosten derTransaktion. Der Wiederverkaufspreis übersteigt den Kaufpreis inder Regel um einen Betrag, der den für die Laufzeit desPensionsgeschäftes vereinbarten Marktzinssatz widerspiegelt.Bei einem umgekehrten Pensionsgeschäft kauft ein Fonds eineAnlage von einer Gegenpartei, welche die Verpflichtung eingeht,das Wertpapier zu einem vereinbarten Wiederverkaufspreis zueinem vereinbarten Zeitpunkt in der Zukunft zurückzukaufen.Der Fonds unterliegt daher dem Risiko, dass ihm im Falle einesAusfalls seitens des Verkäufers dahingehend ein Verlust entsteht,dass die Erlöse aus dem Verkauf der zugrunde liegendenWertpapiere zusammen mit den vom Fonds im Zusammenhangmit dem jeweiligen Pensionsgeschäft gehaltenen anderenSicherheiten aufgrund von Marktbewegungen unter Umständengeringer sind als der Rückkaufpreis. Ein Fonds kann dieWertpapiere, welche Gegenstand eines umgekehrtenPensionsgeschäftes sind, bis zum Ende der Laufzeit diesesumgekehrten Pensionsgeschäftes oder bis zur Ausübung desRechts auf Rückkauf der Wertpapiere durch die Gegenpartei nichtverkaufen.

    Übertragung von SicherheitenIm Zusammenhang mit dem Einsatz von Derivaten geht der FondsVereinbarungen mit Kontrahenten ein, die ggf. die Zahlung vonSicherheiten oder Einschusszahlungen aus dem Vermögen einesFonds erforderlich machen, um Risiken des Kontrahenten inBezug auf den Fonds abzudecken. Sofern das Eigentum andiesen übertragenen Sicherheiten oder Einschüssen auf denKontrahenten übergeht, werden diese zu Vermögenswerten desKontrahenten und können von diesem im Rahmen seinerGeschäftstätigkeit verwendet werden. Auf diese Weiseübertragene Sicherheiten werden nicht vom Verwahrer verwahrt,jedoch werden diese Positionen vom Verwahrer überwacht undabgestimmt. Wurden Sicherheiten vom Fonds zu Gunsten desjeweiligen Kontrahenten verpfändet, darf dieser Kontrahent dieVermögenswerte ohne Zustimmung des Fonds nicht seinerseitsals Sicherheit weiterverpfänden.

    LiquiditätsrisikoDie Handelsvolumina der zugrunde liegenden Anlagen des Fondskönnen je nach Marktstimmung erheblich schwanken. Es bestehtdas Risiko, dass die durch die Fonds getätigten Anlagen infolgevon Marktentwicklungen, negativer Wahrnehmung der Anlegeroder staatlichen und aufsichtsrechtlichen Eingriffen an Liquiditätverlieren (hierzu zählt auch die Möglichkeit weitgehenderHandelsaussetzungen durch heimische Aufseher). Unter extremenMarktbedingungen besteht das Risiko, dass sich keine Käufer füreine Anlage finden und diese Anlage nicht zum gewünschtenZeitpunkt oder Preis verkauft werden kann, was dazu führen kann,dass der betroffene Fonds für die entsprechende Anlage einenniedrigeren Preis akzeptieren muss oder es gar nicht zum Verkaufkommt. Gelingt es nicht, eine bestimmte Anlage oder einen Teilder Vermögenswerte eines Fonds zu verkaufen, kann sich diesnegativ auf den Wert des entsprechenden Fonds auswirken oderdem Fonds die Möglichkeit nehmen, andere Anlagemöglichkeitenzu ergreifen.

    Die Liquidität festverzinslicher Wertpapiere, die von Unternehmenmit geringer und mittlerer Marktkapitalisierung und Emittenten ausSchwellenländern ausgegeben werden, wird mit besonders hoherWahrscheinlichkeit aufgrund negativer wirtschaftlicher,marktbezogener oder politischer Ereignisse oder negativerMarktstimmung verringert. Die Herabstufung des Ratingsfestverzinslicher Wertpapiere und Veränderungen bei denaktuellen Zinssätzen kann ihre Liquidität ebenfalls beeinflussen.Für die verschiedenen Unterkategorien der festverzinslichenWertpapiere siehe auch den Abschnitt Erwägungen zu speziellenRisiken.

    In ähnlicher Weise sind auch Anlagen in Aktienwerte, die von nichtbörsennotierten Unternehmen, Unternehmen mit geringer undmittlerer Marktkapitalisierung und Unternehmen inSchwellenländern ausgegeben werden, in besonderem Maße vondem Risiko betroffen, dass unter bestimmten Marktbedingungendie Liquidität bestimmter Anleger, Sektoren oderWirtschaftsbranchen oder aller Wertpapiere innerhalb einerbestimmten Anlagekategorie plötzlich und ohne Vorwarnung durchnegative wirtschaftliche, marktbezogene oder politische Ereignisseoder negative Marktstimmung reduziert wird oder verschwindet.

    Weiterhin kann das Liquiditätsrisiko den entsprechenden Fonds,einschließlich der Fonds mit einem konzentrierten Exposuregegenüber diesen Anlegern, zwingen, wegen eines angespanntenMarktumfelds, eines ungewöhnlich hohen Volumens vonRücknahmeanträgen oder anderen Faktoren, die sich demEinfluss des Anlageverwalters entziehen, Rücknahmenaufzuschieben, Rücknahmen durch Übertragung von Sachwertenzu veranlassen oder den Handel auszusetzen. Für mehrInformationen siehe Anhang A Ziffern 23 und 28 bis 31. UmRücknahmeanträge zu erfüllen, kann der entsprechende Fondsgezwungen sein, Anlagen zu einem ungünstigen Zeitpunkt und/oder ungünstigen Bedingungen zu verkaufen, was sich negativ aufden Wert Ihrer Anlage auswirken kann. Anleger, die in einenbetroffenen Fonds investiert haben, können infolge von durch denVerwaltungsrat getroffenen Maßnahmen zum Schutz vorVerwässerung überdies höhere Handelskosten zu tragen haben(siehe Anhang A Ziffer 17.3).

    Computer- und NetzsicherheitsrisikoEin Fonds oder einer der Dienstleister, einschließlich derVerwaltungsgesellschaft und der Anlageberater, können Risikenim Zusammenhang mit Computer- und Netzsicherheitsvorfällen

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    und/oder technischen Störungen unterliegen. Ein Computer- undNetzsicherheitsvorfall ist ein Ereignis, das zum Verlust vonunternehmenseigenen Informationen, zur Beschädigung vonDaten oder zum Verlust an operativer Kapazität führen kann.Computer- und Netzsicherheitsvorfälle können das Ergebnisvorsätzlicher Cyber-Angriffe oder unbeabsichtigter Ereignisse sein.Zu den Cyber-Angriffen gehören unter anderem der nicht-autorisierte Zugriff auf digitale Systeme (z. B. durch „Hacking“ oderSchadsoftware-Kodierung) mit dem Ziel der widerrechtlichenAneignung von Vermögenswerten oder sensiblen Informationensowie der Beschädigung von Daten, der nicht-autorisiertenVeröffentlichung vertraulicher Informationen oder derVerursachung betrieblicher Störungen. Cyber-Angriffe könnenauch durchgeführt werden, ohne dass ein nicht-autorisierter Zugrifferforderlich ist. Dazu gehört zum Beispiel das Herbeiführen vonDenial-of-Service-Angriffen auf Internetseiten, d. h. der Versuch,Netzdienste für den vorgesehenen User zu blockieren. DieEmittenten von Wertpapieren und Kontrahenten in Bezug aufandere Finanzinstrumente, in denen ein Fonds anlegt, könnenebenfalls von Computer- und Netzsicherheitsvorfällen betroffensein.

    Computer- und Netzsicherheitsvorfälle können bewirken, dass einFonds finanzielle Verluste erleidet, sie können die Fähigkeit einesFonds zur Berechnung seines Nettoinventarwerts beeinträchtigen,den Handel behindern, dazu führen, dass Anleger keine Anteilemehr zeichnen, umtauschen oder zurückgeben können,Datenschutz- oder andere Gesetze verletzt werden und derGesellschaft infolgedessen Bußgelder und Strafen auferlegtwerden oder ihr ein Reputationsschaden oder Kosten fürAufwendungsersatz oder sonstige Ausgleichszahlungen oderzusätzliche Compliance-Kosten entstehen. Cyber-Angriffe könnendazu führen, dass Aufzeichnungen über Vermögenswerte undTransaktionen eines Fonds, das Eigentumsrecht der Anteilinhaberan Anteilen und andere Daten, die für die Funktionsfähigkeit einesFonds von integraler Bedeutung sind, unzugänglich, ungenau oderunvollständig werden. Darüber hinaus können zur Verhinderungkünftiger Cyber-Angriffe, die sich auf einen Fonds nachteiligauswirken können, erhebliche Kosten entstehen.

    Zwar haben die Verwaltungsgesellschaft und die AnlageberaterGeschäftsfortführungspläne und Risikomanagementstrategien zurVerhinderung von Computer- und Netzsicherheitsvorfällenentwickelt, doch haben diese Pläne und Strategien naturgemäßGrenzen, was auch die Möglichkeit umfasst, dass bestimmteRisiken nicht ermittelt wurden, weil die Gefahr von Cyber-Angriffeneinem ständigen Wandel unterliegt.

    Darüber hinaus können weder die Fonds noch dieVerwaltungsgesellschaft oder die Anlageberater die von anderenDienstleistern eines Fonds oder Emittenten von Wertpapieren undKontrahenten in Bezug auf andere Finanzinstrumente, in denenein Fonds anlegt, erstellten Geschäftsfortführungspläne oderNetzsicherheitsstrategien kontrollieren. Die Anlageberater stützensich bei einem Großteil ihres Tagesgeschäfts auf ihreDrittdienstleister und unterliegen dem Risiko, dass die von diesenDienstleistern umgesetzten Schutzmaßnahmen und -strategien dieAnlageberater oder einen Fonds vor Cyber-Angriffen nicht wirksamschützen.

    Weitere RisikenDie Fonds sind unter Umständen Risiken ausgesetzt,die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, beispielsweise rechtlicheRisiken aufgrund von Anlagen in Ländern mit einer unklaren und

    sich häufig ändernden Gesetzgebung oder ein Mangel anetablierten oder effektiven Möglichkeiten zur Durchsetzungrechtlicher Regressansprüche, das Risiko terroristischerHandlungen, das Risiko, dass in bestimmten Staatenwirtschaftliche und diplomatische Sanktionen bestehen oderdiesen auferlegt werden und dass möglicherweiseKampfmaßnahmen eingeleitet werden.

    Die Auswirkungen dieser Ereignisse sind nicht vorhersehbar,könnten jedoch einen wesentlichen Einfluss auf die allgemeinenwirtschaftlichen Bedingungen und die Marktliquidität haben.Aufsichtsbehörden und selbstregulierende Organisationen undBörsen sind berechtigt, im Falle von unvorhergesehenenEreignissen an den Märkten außergewöhnliche Maßnahmen zuergreifen. Künftige behördliche Maßnahmen in Bezug auf dieGesellschaft könnten erhebliche und nachteilige Auswirkungenhaben.

    Erwägungen zu speziellen RisikenNeben den allgemeinen, oben beschriebenen Risiken, die füralle Fonds gelten, sollten Anleger, die eine Anlage inbestimmte Fonds in Erwägung ziehen, weitere Risikenberücksichtigen. In den nachstehenden Tabellen sind die fürjeden einzelnen Fonds zutreffenden Risikohinweiseaufgeführt.

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    Nr. FONDS Aktien Festver-zins-liche Wert-papiere

    NotleidendeWertpapiere

    Small-Caps

    Derivatespezifisch

    1. European Credit Strategies Fund X X X X X

    2. Emerging Markets Flexi Dynamic Bond Fund X X X

    3. Fixed Income Strategies Fund X X X

    4. Global Absolute Return Bond Fund X X X X

    5. European Select Strategies Fund X X X

    6. Sustainable Euro Bond Fund X X

    7. USD High Yield Fixed Maturity Bond Fund X X X X

    8. Emerging Markets Short Duration Bond Fund X X X X

    9. Americas Diversified Equity Absolute Return Fund X X X X

    10. Asia Extension Fund X X X X

    11. UK Equity Absolute Return Fund X X X

    12. European Absolute Return Fund X X X X

    13. European Diversified Equity Absolute Return Fund X X X X

    14. European Opportunities Extension Fund X X X X

    15. Emerging Markets Absolute Return Fund X X X

    16. Emerging Markets Equity Strategies Fund X X X

    17. Global Event Driven Fund X X X X X

    18. Global Long/Short Equity Fund X X

    19. Global Real Asset Securities Fund X X

    20. Asia Pacific Absolute Return Fund X X X X

    21. Asia Pacific Diversified Equity Absolute Return Fund X X X X

    22. Latin American Opportunities Fund X X X

    23. Systematic European Equity Fund X

    24. Systematic Global Equity Fund X

    25. Impact World Equity Fund X X

    26. Dynamic Diversified Growth Fund X X X X

    27. Emerging Markets Allocation Fund X X X

    28. Macro Opportunities Fund X X X X X

    29. Multi-Manager Alternative Strategies Fund X X X X X

    30. Style Advantage Fund X X X

    31. Total Advantage Fund X X X X

    32. Managed Index Portfolios – Defensive X X

    33. Managed Index Portfolios – Moderate X X

    34. Managed Index Portfolios – Growth X X

    35. Managed Index Portfolios – Conservative X X

    Nr. FONDS SpezielleSektoren

    ABS MBS Wertpapier-geschäfte mitverzögerterLieferung

    ExterneUnter-anlage-berater

    Liquiditäts-risiko

    1. European Credit Strategies Fund X X X

    2. Emerging Markets Flexi Dynamic Bond Fund X X X

    3. Fixed Income Strategies Fund X X X

    4. Global Absolute Return Bond Fund X X X

    5. European Select Strategies Fund X X

    6. Sustainable Euro Bond Fund X X X

    7. USD High Yield Fixed Maturity Bond Fund X X X

    Erwägungen zu speziellen Risiken

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    Nr. FONDS SpezielleSektoren

    ABS MBS Wertpapier-geschäfte mitverzögerterLieferung

    ExterneUnter-anlage-berater

    Liquiditäts-risiko

    8. Emerging Markets Short Duration Bond Fund X X X

    9. Americas Diversified Equity Absolute Return Fund

    10. Asia Extension Fund X

    11. UK Equity Absolute Return Fund

    12. European Absolute Return Fund X

    13. European Diversified Equity Absolute Return Fund

    14. European Opportunities Extension Fund X

    15. Emerging Markets Absolute Return Fund X X

    16. Emerging Markets Equity Strateg