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Protokoll der Fachtagung Ener- gieeffizienz und Klima schonen- des Bauen vom 27. Oktober 2008 Bezirksamt Hamburg-Nord

Protokoll der Fachtagung Ener- gieeffizienz und Klima ...€¦ · TOP 1 Grundsätzliches TOP 2 Diskussion: Bauleitplanung versus Gesetze/Verordnungen TOP 3 Thesen TOP 4 Allgemeine

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  • Protokoll der Fachtagung Ener-gieeffizienz und Klima schonen-des Bauen vom 27. Oktober 2008

    Bezirksamt Hamburg-Nord

  • I Funktionsplan mit Erläuterung

    II B-Planentwurf Uhlenhorst 12

    III Protokoll

    IV Anhang

    Inhalt

    Ablauf

    09.30 Begrüßung

    09.45 Herausforderungen des Klimawandels Peter O. Braun, Professor der HCU HafenCityUniversität Hamburg

    10.00 Stadtentwicklung im Kontext des Klimaschutzes Dieter Groschopf, stv. GF Wohnfonds Wien

    10.20 Baurechtliche Rahmenbedingungen für energiesparendes Bauen Ralf Bermich, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Stadt Heidelberg

    10.55 Möglichkeiten der Umsetzung in Hamburg Bernhard Heitz, Regierungsdirektor im Rechtsamt der BSU der Freien und Hansestadt Hamburg

    11.30 Einführung Hans-Peter Boltres Fachamtsleiter Stadt- und Landschaftsplanung Bezirk Hamburg Nord

    12.00 Gruppeneinteilung Workshops, Organisatorisches, anschließend Imbiß

    13.00 Parallele Arbeitsgruppen Gruppe I: Planungsrecht Welche Planverfahren versprechen eine wirksame Umsetzung von vereinbarten Klimaschutzzielen? Sollten Reglementierungen in B-Plan-Verfahren Technologien vorschreiben, z.B. Solaranlagenverordnungen? Welche Rahmen- setzungen haben sich in anderen Projekten bewährt und motivieren die Bau- herren/Investoren zu Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien?

    Gruppe II: Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung Brauchen wir mehr Aufklärung am Markt? Welche Akteure sind einzubinden, damit innovative Bau und Versorgungs- konzepte den Endkunden erreichen? Wie kann eine größere Marktnachfrage erzielt werden?

    Gruppe III: Gestaltung und Energie Was engt den Innovationsgrad beim Bauen ein und welche Vorgaben sind zur Erreichung von höheren Standards notwendig? Sollte es Gestaltungssatzungen geben und welche Vorgaben sollen in B-Plan- Verfahren gegeben werden? Gibt es DIE Architektur für Passivhäuser/solare Nutzungen?14.30 Kaffeepause

  • Funktionsplan

    Unternehmenszentrale + Polizeikommissariat

    Wohnbebauung „Lorenzen“ca. 150 Wohneinheiten

    Pflegezentrum

    Familienquartier Finkenauca. 550 Wohneinheiten

    Mediencampus

    Prof. Martinoff ArchitektenKöber Landschaftsarchitekten

  • B-Planentwurf Uhlenhorst 12

  • Protokolle Fachtagung Energieeffizienz und Klima schonendes Bauen zum B-Planentwurf UH12 vom 27.10.2008

    3.1 Planungsrecht Vortrag Bernhard Heitz

    3.2 Protokoll Planungsgruppen 3.2.1 Planungsrecht 3.2.2 Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung

    3.2.3 Gestaltung und Energie

    3.3 Podiumsdiskussion

    Protokoll

  • 3.2.1 Protokoll der Arbeitsgruppe I „Planungsrecht“ der Fachtagung Energieeffizienz und Klima schonendes Bauen zum B-Planentwurf UH12 am 27. Oktober 2008 Moderation: Ralf Bermich Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Stadt Heidelberg

    Leitfragen:

    - Welche Planverfahren versprechen eine wirksame Umsetzung von vereinbarten Klima schutzzielen?

    - Sollten Reglementierungen in B-Plan-Verfahren Technologien vorschreiben, z.B. Solaran lagenverordnungen?

    - Welche Rahmensetzungen haben sich in anderen Projekten bewährt und motivieren die Bauherren/Investoren?

    - Was soll in B-Plan-Verfahren sinnvoller weise festgesetzt werden?

    Ergänzende Leitfragen:

    - Welches sind die Klimaschutzziele des Senates/Bezirks überhaupt?

    - Ist es richtig, dass man Klimaschutz in die Bauleitplanung mit aufnimmt?

    - Sollten Regularien/Verordnungen dem Gesetzgeber überlassen werden oder können diese auch auf Bezirksebene geregelt werden?

    - Reicht der ausgegebene Standard der Hamburger Klimaschutzverordnung nicht?

    Inhalt

    TOP 1 Grundsätzliches TOP 2 Diskussion: Bauleitplanung versus Gesetze/Verordnungen TOP 3 Thesen TOP 4 Allgemeine Handlungsempfehlungen

    Protokoll

  • TOP 1 Grundsätzliches

    - Auf dem B-Plan-Gebiet Uhlenhorst 12 werden zurzeit erste Erschließungsmaßnahmen durchgeführt (vor allem Erstellung/Ausbau der Fernwärmeleitungen).- Die Fläche gehört „Fördern & Wohnen“ (ehemals „Pflegen & Wohnen“). Die städtischen Pflegezentren von „Pflegen & Wohnen“ wurden 2005 ausgegliedert und sind seitdem Teil der neuen Anstalt des öffentlichen Rechts „Fördern & Wohnen“.- Die Freie und Hansestadt Hamburg ist daher weder der Eigentümer des Grundstückes, noch Bauherr der Maßnahmen.- „Fördern & Wohnen“ hat einen geringeren Raumbedarf als die ehemaligen Nutzer, wes wegen das Gebiet überplant wurde.- Der Erlös aus den Grundstücksverkäufen geht in einen Fonds, mit dem spätere (Alters versorgungs-)Zahlungen an Mitarbeiter von „Fördern und Wohnen“ garantiert werden können.- Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat bereits Beschlüsse gefasst, regelhaft in Bebauungsplänen durch geeignete Festsetzungen verbesserte Energiestandards zu gewährleisten.- Die Leitfrage in den Diskussionen: Welche Klima schonenden Maßnahmen können stärker nach §2 Bau GB (Aufstellung der Bauleitpläne) in den Paragrafen 2 der entsprechenden Rechtsverordnungen über B-Pläne festgesetzt werden? - Die Bezirksversammlung wünscht sich hier stärker bindende Restriktionen, um den Energieverbrauch nachhaltig zu senken. - Der Standard bei neu ausgewiesenen Baugebieten im Bezirk Hamburg-Nord ist laut Bezirksversammlung der KfW-40 Standard. Langfristig fordert die Bezirksversammlung allerdings den Passivhausstandard.

    TOP 2 Bauleitplanung vs. Gesetze/Verordnungen

    - In der „Planungsgruppe“ wird darüber diskutiert, ob die Bauleitplanung generell für Reglementierungen der richtige Ort sein kann, die über das gesetzliche Maß hinausgehen,. - Die Diskussion zeigt verschiedene Ansätze über das Verständnis von Aufgaben der Bauleitplanung und deren Interpretation.- Hinsichtlich der bereits bestehenden Regelungen gibt es Vermittlungsprobleme. Der Primärenergiebedarf und die Dämmung sind sowohl über die Energieeinsparverord nung (EnEV), als auch über das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) geregelt.- Durch die Verordnungen und Gesetze bedarf es daher nach überwiegender Auffassung keiner weiteren Festsetzungen in der Bauleitplanung.- Ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Fernwärmenutzung kann in der Bauleitplanung festgesetzt werden, wenn er aus Gründen des Klimaschutzes erfolgt. Die Versorgungssicherheit muss aber stets gewährleistet sein, sollte die Wärmeversor- gung von Privaten übernommen werden. Fallen diese aus irgendeinem Grund aus, muss also die Stadt einspringen. - Verschärfende Werte/Standards gegenüber der EnEv oder EEWärmeG sollten besser in zusätzlichen Vertragswerken geschaffen werden. - Weitere Klimaschutzmaßnahmen, wie z.B. die Wasserrückgewinnung sollten ebenfalls nur über einzelne Verträge ausgehandelt werden. - Vor allem die Entwicklung zu verschiedenen Festsetzungen in B-Plänen auf Bezirksebene wird kritisch gesehen, da es im Falle Hamburgs zu unterschiedlichen Standards bei B-Plan-Festsetzungen innerhalb einer Gemeinde kommen würde.

    Protokoll

  • - Die möglichen Festsetzungen im B-Plan bieten einen Interpretationsspielraum hinsichtlich der Möglichkeiten zur Unterschreitungen der gängigen Standards in der EnEV, EEWärmeG etc. Wenn ein B-Plan Maßnahmen festsetzt, die diese Verordnungen unterschreiten, können diese im juristischen Verfahren (z.B. bereits im Rahmen der Rechtsprüfung) für unzulässig erklärt werden.- Bei Festsetzungen im B-Plan muss der Plangeber nachweisen, dass diese ökologischer und/oder wirtschaftlicher sind als nach EnEV oder EEWärmeG.- Die Laufzeit von B-Plänen spricht ebenfalls gegen Festsetzungen zum Klimaschutz, da B-Pläne oft mehrere Jahrzehnte gültig sind. In Verträgen hätte die Kommune stets die Möglichkeit Anpassungsklauseln zu entwickeln, um dort effektiv den Klimaschutz voranzutreiben. Diese Auffasssung wird von allen Anwesenden geteilt. Da sich der Standard für Klima schonende Maßnahmen ständig weiterentwickelt, kann ein langfristig aufgestellter B-Plan nicht der richtige Ort für die Festsetzungen von besonderen Standards sein. - Das Immobilienmanagement der Finanzbehörde ist grundsätzlich für die Vermarktung eines Baugebietes mit Passivhaus-Standard. Jedoch werden grundsätzliche Regularien oder Festsetzungen abgelehnt. Es werden seitens des Immobilienmanangements individuelle Lösungen mit Investoren oder Bauträgern für jeweilige Baugebiete bevorzugt. Diese Lösung zeigt allerdings erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten bei B-Plänen, in deren Geltungsbereich viele (private) Eigentümer betroffen sind. Für Stadt- eigene Flächen oder Flächen von Tochterunternehmen der Stadt wird allerdings die Vorbildfunktion der FHH zum Tragen kommen müssen, wenn verbindliche und nachhaltige Erfolge auf dem Gebiet der Energieeffizienz

    TOP 3 Thesen

    - Für über geltende Gesetze hinausgehende Festsetzungen ist die Bauleitplanung nicht das richtige Instrument, da sich die rechtliche Situation dieser Maßnahmen unklar gestaltet und die B-Pläne zu langfristig gültig sind, um zeitgemäßen Klimaschutz verwirklichen zu können.- Der richtige Weg ist jener über die Vermarktung von Grundstücken. D. h. Klimaschutzziele können in städtebaulichen Verträgen festgesetzt werden. Dann kann über die einzelnen Bestandteile der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen verhandelt werden. - Bauträgerwettbewerbe können eine gute Möglichkeit für die Gewährleistung von Klima schützenden Maßnahmen im Baubereich sein.- Bei Nachverdichtungen kann Klimaschutz nur über Verordnungen wirksam erfolgen. Genannte Probleme, wie beispielsweise die Erhaltung der hanseatischen Backsteinarchitektur in Hamburg, können nur von der Freien und Hansestadt Hamburg in ihrer Gesamtheit in Angriff genommen werden und müssen gesondert betrachtet werden, wenn verbindliche und nachhaltige Erfolge auf dem Gebiet der Energieeffizienz erzielt werden sollen.

    TOP 4 Ausgearbeitete Handlungsempfehlungen

    - Vertragliche Instrumente sind für die Regelung zu verbesserten baulichen Energiestandards vorrangig zu nutzen. Je nach Situation können diese Vertragswerke öffentlich-rechtlich (z.B. Städtebaulicher Vertrag) oder auch privat-rechtlich (z.B. Kaufvertrag) sein. - Zielvorgaben für energetische Standards sollten in Bauträgerwettbewerben aufgenom-

    Protokoll

  • men werden und bei der Angebotsbewertung vorrangig berücksichtigt werden (analog bei Einzelvermarktung).- Es wird empfohlen, die Vorhaltung geeigneter Dachflächen (optional Fassaden) für Solaranlagen in B-Plan-Verfahren zu berücksichtigen. Dies wäre nach §9 Art. 23a Bau GB möglich.- Die Besonnung und passive Solargewinnung sollte bei der Festlegung von Gebäudeorientierung, Gebäudehöhen und der Siedlungsstruktur in B-Plänen berücksichtigt werden.- Regenwasser- bzw. Oberflächenwassernutzung kann und sollte über die Bauleitplanung festgesetzt werden. Der Grundsatz, „Das Wasser bleibt auf dem Grundstück“ sollte gelten.- Für Neubaugebiete sollten schon im Wettbewerbsverfahren Energiekonzepte vorbereitet werden.- Ein Anschluss- und Benutzungszwang an eine Fernwärmeversorgung aus Gründen des Klimaschutzes ist zulässig. Die Versorgung muss dauerhaft sicher gestellt sein.

    Protokoll

  • Protokoll

    3.2.2 Protokoll der Arbeitsgruppe II „Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung“ der Fachtagung Energieeffizienz und Klima schonendes Bauen zum B-Planentwurf UH12 am 27. Oktober 2008

    Moderation: Peter-M. Friemert ZEBAU GmbH, Hamburg

    Leitfragen:

    - Brauchen wir mehr Aufklärung am Markt?

    - Welche Akteure sind einzubinden, damit innovative Bau- und Versorgungskonzepte den Endkunden erreichen?

    - Wie kann eine größere Marktnachfrage erzielt werden?

    Inhalt

    TOP 1 Grundsätzliches TOP 2 Diskussion: Medienarbeit am Beispiel der Stadt Wien und Kommunikationskonzept für FHH TOP 3 Thesen zu einer differenzierten Marketingstrategie für das Gebiet „An der Finkenau“ TOP 4 Ausgearbeitete Handlungsempfehlungen

  • TOP 1 Grundsätzliches

    - Die Arbeitsgruppe legt zwei Aspekte sämtlichen Handlungsempfehlungen zu Grunde: Der erste Aspekt betrifft die Grundhaltung der Politik. Diese sollte sich deutlich zu mehr Energie effizienten Bauen bekennen, ähnlich wie es die Städte Wien und Heidelberg bereits getan haben. Durch ein vorbildliches Verhalten bei städtischen Baumaßnahmen und öffentlichen Liegenschaften soll der Öffentlichkeit die Notwendig- keit des ökologischen Bauens vermittelt werden.- Die Arbeitsgruppe geht davon aus, dass in Hamburg bereits ausreichend Pilotprojekte, durch Bauausstellungen, Mustersiedlungen und Musterhäuser realisiert worden sind. Für die Zukunft ist nun der Schritt zur Regelhaftigkeit von großer Bedeutung. Dafür müssen Instrumente entwickelt werden, die nicht mehr die Möglichkeit, Energie effizient zu bauen, demonstrieren, sondern eine Selbstverständlichkeit erzeugen. Diesem Zweck dienen u.a. auch die nachstehenden Handlungsempfehlungen.

    TOP 2 Diskussion Medienarbeit am Beispiel der Stadt Wien und Kommunikationskonzept für die Stadt Hamburg

    - Aufgrund der praxisnahen Haltung bezüglich Energie effizienten Bauens und einer kons- truktiven Medienarbeit, kann die Stadt Wien als ein sehr gutes Beispiel herangezogen werden.- Eine konstruktive Medienarbeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass wöchentlich in unterschiedlichen Zeitungen über ausgewählte Wohnbauprojekte berichtet wird. In Zusammenarbeit mit den Bauträgern werden Leistungen im öffentlichen Wohnungsbau dokumentiert und potentielle Bewohner gezielt angesprochen. Somit dienen solche Beiträge auch der Vermarktung. - In Hamburg wäre eine ähnliche Medienzusammenarbeit wünschenswert. Im Fokus soll- ten vor allem Projekte liegen, die erhöhte energetische Standards erfüllen. - In der Vergangenheit kam es bei der internen Kommunikation zwischen beteiligten Institutionen (Fachbehörden/Bezirk) zu Problemen. Diese Hindernisse führten zu einem eingeschränkten Kommunikationsfluss. Eine engere Abstimmung und ein intensiverer Informationsaustausch kann diese Mängel abstellen.

    TOP 3 Thesen zu einer differenzierten Marketingstrategie für das Gebiet „An der Finkenau“

    - Um den Passivhaus-Standard durchzusetzen, ist eine besondere Marketingstrategie für das Plangebiet notwendig. Aufgrund des starken Interesses an den Grundstücken wäre es aber möglich, den Bauherren einen erhöhten energetischen Standard aufzuerlegen.- Eigenheiminteressenten und Bauträger sollen in dem Quartier gleichermaßen angesprochen werden. Es ist darauf zu achten, dass unterschiedliche Vermarktungsstrategien angewendet werden sollen. - Bauherren sollen stärker über die Vorteile von Passivhäusern aufgeklärt werden: Luft- und Wohnqualität, geringere Betriebskosten, erhöhter Wiederverkaufswert, Klimaneutralität. Gleichzeitig sollen negative Vorurteile abgebaut werden, durch gezielte Aktionen wie „Probewohnen im Passivhaus“ oder individuelle Beratungen zu Förderungen und Technologien. - Die Vermarktung für Bauträger ist ungleich schwieriger. Der Wettbewerb muss als Instrument zum Klima schonenden Bauen stärker genutzt werden. Eine konzeptorientierte Grundstücksvergabe, bei der Energieeffizienz und der Nutzungsgrad erneuerbarer Energien in den Projekten ein entscheidendes Vergabekriterium ist, wäre hier das geeignete Instrument.

    Protokoll

  • - Finanzielle Anreize, wie z.B. ein Grundstückspreisbonus für Klimaneutrales Bauen, sollte aufgrund der attraktiven Lage des Gebietes ausgeschlossen werden.

    TOP 4 Ausgearbeitete Handlungsempfehlungen

    - Finanzielle Anreizprogramme bieten eine Möglichkeit für eine verbesserte Vermarktung. Bisher sind die Hamburger Fördermodelle nicht bedarfsgerecht. So entspricht die Differenz der Fördersätze vom KfW-Energiesparhaus-40 Haus zum Passivhaus nicht den damit verbundenen Mehrkosten und den erhöhten Regelungsaufwand. Ein Bauherr erhält aus Landesmitteln schon 80% des Passivhausfördersatzes für den Bau eines KfW-40-Energiesparhaus als Zuschuss. Dadurch entscheiden sich die meisten Bauherren für ein KfW-Energiesparhaus 40, statt für ein Passivhaus.- Bonusprogramme bei Grundstückspreisen könnten entwickelt werden, sodass bei der Vergabe öffentlicher Grundstücke für Projekte mit besonderem energetischem Standard ein geringerer Grundstückspreis angenommen werden kann. - Im Planungsgebiet wäre eine Förderung der ersten realisierten 10% der Gebäude denkbar. Diese Maßnahme würde einen finanziellen Anreiz für die ersten Bauträger schaffen und führt zu einer raschen Umsetzung bzw. Realisierung. Weitere Bauherren folgen dann dem Vorbild auch mit geringerer oder ohne Zusatzförderung.- Eine zweigleisige Strategie zur Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit sollte aus Aufklärungskampagnen und Subventionspolitik bestehen. Die Aufklärungskampagne soll über die Notwendigkeit des ökologischen Bauens aufklären, die Wirtschaftlichkeit veranschaulichen und Hemmnisse abbauen.

    Protokoll

  • 3.2.3 Protokoll der Arbeitsgruppe III „Gestaltung und Energie“ der Fachtagung Energieeffizienz und Klima schonendes Bauen zum B-Planentwurf UH12 am 27. Oktober 2008

    Moderation: Robert Heinicke Architekt Heinickeplan, Hamburg

    Leitfragen:

    - Was engt den Innovationsgrad beim Bauen ein und welche Vorgaben sind zur Erreichung von höheren Standards notwendig?

    - Sollte es Gestaltungssatzungen geben und welche Vorgaben sollen in B-Plan-Verfahren gegeben werden?

    - Gibt es DIE Architektur für Passivhäuser/solare Energie?

    Ergänzende Leitfragen:

    - Besitzt das Bauen im Passivhaus-Standard ein genügend großes Marktpotential?

    - Besitzen die Fachleute (Planer, Architekten, Bauingenieure, Handwerker etc.) zu wenig Know-how im Bereich Klima schonendes Bauen?

    Inhalt

    TOP 1 Grundsätzliches TOP 2 Diskussion: Gestaltung, Energie und Kosten des B-Plan-Entwurfs TOP 3 Thesen zu einer differenzierten Marketingstrategie für das Gebiet „An der Finkenau“ TOP 4 Ausgearbeitete Handlungsempfehlungen

    Protokoll

  • TOP 1 Grundsätzliches

    - Es gibt nach wie vor noch sehr viele Vorbehalte gegen den Passivhaus-Standard und das KfW-60/40-Energiesparhaus.- Es gibt in der Bundesrepublik ein deutliches Nord/Süd-Gefälle hinsichtlich des Know-hows von Planern und Architekten. Im Süden seien die Fachleute besser ausgebildet und haben ein breiteres Wissen bezüglich Klima schonenden Bauens. - Ausreichend viele Beispiele würden zeigen, dass das Bauen im Passivhausstandard in jeder Größe, Nutzung und Gestaltung wirtschaftlich möglich sei. Wichtig ist allerdings, dass der Standard von Beginn an Teil der Planung ist und nicht nachträglich integriert wird.

    TOP 2 Diskussion: Gestaltung, Energie und Kosten des B-Plan-Entwurfs

    - Die Realisierung des Passivhausstandards sei ähnlich wie beim Geschosswohnungsbau bei kompakten Reihen- oder Stadthäusern gut zu erreichen.- Mehrkosten wären bei Vorgaben, wie beispielsweise von Klinkerfassaden zu erwarten.- Die Ausgestaltung der eingerückten Garagen sowie der auskragenden Erker erfordern eine gute und genaue Planungsarbeit.- Die vorgesehenen Flachdächer sind für die Nutzung von Solarthermie oder Photovoltaik sehr geeignet. - Die größere Dämmdicke erfordert möglicherweise größere Baufenster oder ein größeres Achsmaß. - Die Kompaktheit des B-Plan-Entwurfes würde durch eine durchgehende Trauflinie erhöht.

    TOP 3 Thesen zur Gestaltung und Energieeffizienz

    - Die Berücksichtigung der Sonnenausrichtung bei der Planung eines Baugebietes spielt eine wichtige Rolle. - Neue technische Lösungen können bei planerisch anspruchsvollen Situationen helfen.- Ästethische Gestaltung und Energieeffizienz schließen sich nicht aus.

    TOP 4 Allgemeine Handlungsempfehlungen

    - Energieeffizienz muss schon bei der städtebaulichen Konzeptfindung stärker berücksichtigt werden. Bei Wettbewerben sollte die Energieeffizienz eines Entwurfes schon auf der städtebaulichen Ebene stärker im Mittelpunkt stehen.- B-Pläne sollten den Architekten stets einen Handlungsspielraum lassen. Festsetzungen z.B. zu Materialvorgaben, Ausrichtung von Fassaden, Dachflächen und Traufen engen die Arbeit von Planern und Architekten zu stark ein. - Feste energetische Vorgaben bzw. Berücksichtigung geplanter Energiestandards sollten bei der Vergabe von Grundstücken und Grundstückspreisen eine wichtigere Rolle spielen. Dies sollte in enger Diskussion und Kooperation zwischen Stadt, Bezirk und Immobilienmanagement erfolgen, da sich verschiedene politische Zielvorgaben überlagern könnten.

    Protokoll

  • 3.3 Protokoll der Podiumsdiskussion der Fachtagung Energieeffizienz und Klima schonendes Bauen zum B-Planentwurf UH12 am 27. Oktober 2008

    Moderator: Peter-M. Friemert ZEBAU GmbH

    Auf dem Podium: Robert Heinicke Architekt Heinickeplan Ralf Bermich Amt f. Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie Stadt Heidelberg Hans-Peter Boltres Fachamtsleiter Stadt- und Landschaftsplanung Bezirk Hamburg-Nord Peter Lindlahr Klimaschutzbeauftragter des Hamburger Senates Dieter Groschopf stellv. Geschäftsführer Wohnfonds Wien Bernhard Heitz Regierungsdirektor im Rechtsamt der BSU

    TOP 1 Diskussion

    - Zunächst werden die Ergebnisse aus den drei Arbeitsgruppen vorgestellt (Anm. Die Handlungsempfehlungen der einzelnen Gruppen befinden sich jeweils am Ende der Protokolle von den Arbeitsgruppen) - Peter Lindlahr, begrüßt die Fachtagung ausdrücklich und wünscht sich auch in Zukunft weitere ähnliche Veranstaltungen. Jedoch sollte der Kreis der Beteiligten erweitert werden. Insbesondere werden Vertreter der Wohnungswirtschaft genannt, die trotz Einladung leider nicht erschienen waren. Die Einbindung verschiedenster Akteure wird als Basis für einen funktionierenden Kommunikationsfluss gesehen und soll daher weiter gefördert werden. - Aus Sicht der Stadt lauten die zu beantwortenden Fragen für die Zukunft: Was sind die Instrumente, mit denen wir umgehen? Womit steuern wir die Stadt? Welches Steuerungspotenzial bietet das Bauleitverfahren? - Peter Lindlahr bekräftigt, dass die Freie und Hansestadt Hamburg gewillt ist, mit Hilfe der Bauleitplanung die Klimaschutzverordnung umzusetzen. - Das Bauleitverfahren wird als ein sinnvolles Werkzeug zur Umsetzung des Klimaschutzes erachtet. Es sind auch:

    B-Pläne Verträge (öffentlich-rechtlich und privat-rechtlich) Aufklärung für Nutzer, interne Handlungsanleitungen und Beratung

    - Der B-Plan bietet die Schaffung von Rahmenbedingungen. Aufgrund der Tatsache, dass B-Pläne meist einen sehr langen Geltungszeitraum besitzen, muss es gerade im B-Plan hohe zukunftsfähige energetische Standards geben, wenn sie dort ausgewiesen werden. D.h. man muss im Vorwege Versorgungskonzepte so erstellen, dass das Gebäude während der Nutzung möglichst wenig Energie nutzen (abnehmen) wird. - Feste energetische Vorgaben sollten bei der Vergabe von Grundstücken oder Festlegung des Grundstückspreises zukünftig eine wichtigere Rolle spielen. Dies sollte in enger Kooperation zwischen Fachbehörden, Bezirk und Immobilienmanagement erfolgen. - Trotz hoher Wohnungsnachfrage möchte die Stadt bei Neubauvorhaben mehr auf die

    Protokoll

  • Qualität statt auf die Quantität setzen. D.h. Neubauvorhaben sollen einen höheren energetischen Standard erfüllen. - Das Know-how von Fachleuten (Planer, Architekten etc.) ist leider noch nicht groß genug. Hier ist wichtig, dass auch vermehrt Workshops für Fachleute ausgerichtet werden.- Für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes wird aber auch mehr politische Unterstützung gefordert. Das Beispiel Wien zeigt sehr anschaulich, dass das Thema Klima schonendes Bauen generell eines starken politischen Willens bedarf. - Auch die Öffentlichkeitsarbeit muss verbessert werden. Man sieht an dem positiven Beispiel Heidelberg, dass der Passivhaus-Standard mit den richtigen Argumenten ein starkes Marktpotential erreicht. - Eine Ebenen-übergreifende Zusammenarbeit der Stadt mit Fachbehörden und Bezirken ist notwendig, um die genannten Maßnahmen effektiver umzusetzen. Hierfür ist zunächst der interne Kommunikationsfluss zu verbessern. Anschaulichere Handlungs- empfehlungen für alle Bezirke könnten ein erster Ansatz sein. Nach wie vor ist die Thematik von gesamtstädtischer Relevanz. Ähnlich wie die Experten der BSU allgemein geltende Handlungsempfehlungen für die Bewältigung der Lärmproblematik auf der Ebene der Bauleitplanung und der Baugenehmigungsverfahren erarbeitet und kontinuierlich angepasst haben, sollte das auch für das komplexe Thema Energie-Effizienz geschehen, um einheitliche Standards für alle Bezirke zu erreichen.- Seitens des Bezirkes und der Fachbehörde werden auch in Zukunft solche Fachtagungen gewünscht, da sie eine gute Gelegenheit bieten, außerhalb des Tagesgeschäfts aber mit engem Bezug zum beruflichen Alltag diese wichtigen Fragen und Lösungsansätze gemeinsam mit unterschiedlichen Experten bezirks-übergreifend zu erörtern .Auf Grundlage der Ergebnisse der Veranstaltung wird der B-Plan und das gesamte Verfahren evaluiert.

    Protokoll

  • Anhang

    Teilnehmer

    Birgit Arndt Bezirk Hamburg-Nord, Stadt- und Landschaftsplanung Angelika Baumann-Siebert Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Annegret Benitt Bezirksamt Hamburg-Nord Maja Berghausen BSU Ralf Bermich Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Stadt Heidelberg Martin Bill GAL-Fraktion Hamburg-Nord Hans-Peter Boltres Bezirk Hamburg-Nord, Fachamtsleiter Stadt- und Landschaftsplanung Ingo Borgwardt Bezirk Hamburg-Nord Peter O. Braun HCU Alessandro Chirico ZEBAU GmbH Wilfried Dammann Bezirksamt Harburg, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Susanne Decken FHH BSU Amt für Landes und Landschaftsplanung Wolfgang Dickhaut HCU Bauingieneurwesen Gunther Elstermann FHH Bezirksamt Eimsbüttel Wilfried Franke Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Peter M. Friemert ZEBAU GmbH Jan Gerbitz ZEBAU GmbH Nisse Gerster Architekt Heidrun Gerresheim Fachamt Bauprüfung Peter Grelck Bezirksamt Wandsbek, Stadt- und Landschaftsplanung Dieter Groschopf stellv. Geschäftsführer Wohnfonds Wien Peter Hamann Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Robert Heinicke Architekt Bernhard Heitz Regierungsdirektor im Rechtsamt der BSU FHH Renate Hensel FHH BSU – Amt für Landes- und Landschaftspflege Ute Herrmann FHH BSU Amt für Landes- und Landschaftsplanung Gabriele Hollemeyer Bezirk Hamburg-Nord, Stadt- und Landschaftsplanung Claus Jorga Bezirk Hamburg-Nord, Stadt- und Landschaftsplanung Hr. Krumreich Bezirk Hamburg-Nord, Stadt- und Landschaftsplanung Peter Lindlahr Klimaschutzbeauftragter FHH Sofia Manti Bezirk Hamburg-Nord, Bauprüfungsamt Detlef Meyer-Stender Finanzbehörde – Immobilienmanagement Anna Muche ZEBAU GmbH Jörg Nauvertat GAL Fraktion Hamburg-Nord Gundula Nierzwicki Bezirk Hamburg-Nord Bauprüfungsamt Oliver Panz Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Matthias Peters Finanzbehörde – Immobilienmanagement Jana Piel Bezirk Hamburg-Mitte, Fachamt SL Raimut Richter Finanzbehörde – Immobilienmanagement Rolf Rohloff Finanzbehörde – Immobilienmanagement Ann-Christin Rebbin ZEBAU GmbH Reinhard Schier FHH BSU – Amt für Landes- und Landschaftspflege Martin Schmitz Bezirk Wandsbek Tony Schröter FHH BSU – Amt für Landes- und Landschaftspflege Marco Silla HAW Karin Sonnenschein Bezirksamt Hamburg-Nord Klaus Stehmann Bezirk Hamburg-Mitte, Fachamt SL Karin Steinmetz Bezirk Hamburg-Nord, Stadt- und Landschaftsplanung Jan-Philipp Stephan Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel, Fachamt SL Christoph Thiele FHH Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel Gabriele Thiering Behörde für Wirtschaft und Arbeit Volker von der Heyden Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung Uta Wagner Bezirk Hamburg-Nord Bauprüfungsamt Jutta Wehrmann Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung Verena Wein-Wilke BSU/ WSB Stefan Wiegard Bezirksamt Wandsbek, Stadt- und Landschaftsplanung

  • Bezirksamt Hamburg-Nord

    Impressum:

    VeranstalterBezirksamt Hamburg-NordEppendorfer Landstraße 5920249 Hamburg

    OrganisationZEBAU GmbHGroße Elbstraße 14622767 Hamburgwww.zebau.de

    Das Protokoll wurde von der ZEBAU GmbH in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord bzw. dem Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung Bezirk Hamburg Nord erstellt. Es steht aktuell zum Download bereit unter www.ZEBAU.de