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E inw oh n er- g em e i n de F ruti gen Seite 8 PROTOKOLL Ordentliche Gemeindeversammlung Freitag, 27. Mai 2016 20:00 - 21:20 Uhr, Kirchgemeindehaus Frutigen Vorsitz Protokoll Kurt Zimmermann, Gemeindepräsident Peter Grossen, Gemeindeschreiber Anwesende 115 Bürgerinnen und Bürger (sowie 6 Nicht-Stimmberechtigte) Entschuldigt Gäste Siehe unter „Verhandlungen“ Siehe unter „Verhandlungen“ Traktanden 1. Jahresrechnung 2015 a) Zusätzliche Abschreibungen: Bewilligung entsprechender Nachkredit b) Genehmigung Jahresrechnung 2015 2. Einführung der Schulsozialarbeit ab 2017 in der Gemeinde Frutigen für vorerst 3 Jahre, Genehmigung des Zusammenarbeitsvertrages und Bewilligung eines Verpflichtungskredites für wiederkehrende Ausgaben von Fr. 741‘000.-- / Beratung und Beschlussfassung 3. Ersatz eines Kommunalfahrzeuges für die Gemeinde Frutigen: Bewilligung eines Verpflichtungskredites zur Investitionsrechnung von Fr. 250‘000.-- und Ermächtigung des Gemeinderates zum Abschluss des Kaufvertrages 4. Orientierung über Kreditabrechnungen aus den Ressorts Hochbau sowie Tiefbau, Verkehr und Wasserbau - Hochbau: Abrechnung Oberstufenschule, Sanierung Schulküche - Tiefbau: Abrechnung „Steg-Elsigbachstrasse, Ausbauprojekt Gygerkehr-Stegweidlikehr“ - Tiefbau: Abrechnung „Zeughausstrasse, Ausbau“ - Tiefbau: Abrechnung: „Verbauungsprojekt XV/1998 der Engstligen, Auenrevitalisierung und Hochwasserschutz – Abschnitt Oey“ 5. Verschiedenes mit aktuellen Informationen aus dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung

PROTOKOLL - frutigen.ch · Nationalrat Hansruedi Wandfluh, ... Marc Steinhauer (Fensterseite) Karin Allenbach (Wandseite inkl. GR) Seite 10 2016-5 Traktandum 1 Jahresrechnung 2015

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Einwohner-

gemein

de

Fruti

gen

Seite 8

PROTOKOLL

Ordentliche Gemeindeversammlung Freitag, 27. Mai 2016

20:00 - 21:20 Uhr, Kirchgemeindehaus Frutigen

Vorsitz Protokoll

Kurt Zimmermann, Gemeindepräsident Peter Grossen, Gemeindeschreiber

Anwesende 115 Bürgerinnen und Bürger (sowie 6 Nicht-Stimmberechtigte) Entschuldigt Gäste

Siehe unter „Verhandlungen“ Siehe unter „Verhandlungen“

Traktanden 1. Jahresrechnung 2015

a) Zusätzliche Abschreibungen: Bewilligung entsprechender Nachkredit b) Genehmigung Jahresrechnung 2015

2. Einführung der Schulsozialarbeit ab 2017 in der Gemeinde Frutigen für vorerst 3 Jahre, Genehmigung des Zusammenarbeitsvertrages und Bewilligung eines Verpflichtungskredites für wiederkehrende Ausgaben von Fr. 741‘000.-- / Beratung und Beschlussfassung

3. Ersatz eines Kommunalfahrzeuges für die Gemeinde Frutigen: Bewilligung eines Verpflichtungskredites zur Investitionsrechnung von Fr. 250‘000.-- und Ermächtigung des Gemeinderates zum Abschluss des Kaufvertrages

4. Orientierung über Kreditabrechnungen aus den Ressorts Hochbau sowie Tiefbau, Verkehr und Wasserbau - Hochbau: Abrechnung Oberstufenschule, Sanierung Schulküche - Tiefbau: Abrechnung „Steg-Elsigbachstrasse, Ausbauprojekt Gygerkehr-Stegweidlikehr“ - Tiefbau: Abrechnung „Zeughausstrasse, Ausbau“ - Tiefbau: Abrechnung: „Verbauungsprojekt XV/1998 der Engstligen, Auenrevitalisierung und Hochwasserschutz – Abschnitt Oey“

5. Verschiedenes mit aktuellen Informationen aus dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung

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Die Botschaften des Gemeinderates mit den Unterlagen und Anträgen lagen 20 Tage vor der Gemeindeversammlung, d.h. ab dem 06.05.2016, zuhanden der Stimmberechtigten auf der Präsidialabteilung der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie konnten während der Auflagefrist bezogen werden. Die Botschaftstexte waren zudem im Internet unter www.frutigen.ch abrufbar. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt von Frutigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Das Protokoll wird spätestens 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt und auch im Internet unter www.frutigen.ch veröffentlicht. Sofern dagegen während der Auflage keine schriftlichen und begründeten Einwände erhoben werden, genehmigt es der Gemeinderat an seiner nächsten Sitzung. Zu dieser Gemeindeversammlung sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger freundlich eingeladen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Frutigen wohnhaft sind.

VERHANDLUNGEN Gemeindepräsident Kurt Zimmermann begrüsst die Anwesenden zur Versammlung. Speziell willkommen heisst er Nationalrat Jürg Grossen, Grossrat Martin Egger, Alt-Nationalrat Walter Donzé, Alt-Grossrat Alfred Schmid, Vize-Gemeindepräsident Konrad Klötzli, Franziska Trummer-Trachsel von der Revisionsstelle ECO AG sowie die Pressevertreter Mark Pollmeier vom „Frutigländer“ und Anne Welkener von der „Jungfrau-Zeitung“. Entschuldigt haben sich Alt-Nationalrat Hansruedi Wandfluh, Gemeinderat Samuel Schmid und Alt-Grossrat Hans Schmid. Der Vorsitzende stellt fest, dass die heutige Versammlung vorschriftsgemäss einberufen wurde: In den amtlichen Anzeigern von Frutigen Nr. 17 vom 26.04.2016 und Nr. 21 vom 24.05.2016. Die Rechtmässigkeit wird von niemandem in Frage gestellt. Nichtstimmberechtigte werden ersucht, separate Plätze einzunehmen (in den ersten Reihen vorne links). Dort nehmen sechs Personen Platz.

Als Stimmenzähler werden bestimmt:

Marc Steinhauer (Fensterseite)

Karin Allenbach (Wandseite inkl. GR)

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2016-5 Traktandum 1 Jahresrechnung 2015 a) Zusätzliche Abschreibungen: Bewilligung entsprechender Nachkredit b) Genehmigung Jahresrechnung 2015

Referent: Niklaus Liechti, Gemeinderat

Laufende Rechnung

Ergebnis vor Abschreibungen:

Rechnung 2015

Voranschlag 2015

Ertrag 38‘311‘390.98 37‘452‘068 Aufwand -32‘891‘192.42 -33‘824‘229

Ertragsüberschuss brutto 5‘420‘198.56 3‘627‘839 Ergebnis nach Abschreibungen

Ertragsüberschuss brutto 5‘420‘198.56 3‘627‘839 Harmonisierte Abschreibungen -1‘639‘054.70 -1‘835‘600 Übrige Abschreibungen -3‘748‘798.58 -2‘279‘400 Ertragsüberschuss / Aufwandüberschuss (-) 32‘345.28 -487‘161

Vergleich Rechnung - Voranschlag

Ertragsüberschuss Laufende Rechnung 32‘345.28

Aufwandüberschuss Laufende Rechnung gemäss Voranschlag

487‘161.00

Besserstellung gegenüber dem Voranschlag 519‘506.28

Aufwandbezeichnung Mehraufwand Minderaufwand 30 Personalaufwand 230‘198.43 31 Sachaufwand 429‘463.52 32 Passivzinsen 73‘359.30 330 Abschreibungen Finanzvermögen 7‘038.98 331 Abschreibungen, harmonisiert 196‘545.30 332 Abschreibungen, übrige 1‘469‘398.58 35 Entschädigungen an Gemeinwesen 32‘017.40 36 Eigene Beiträge 356‘434.91 37 Durchlaufende Beiträge 80‘335.00 38 Einlagen in Spezialfinanzierungen 322‘475.22 39 Interne Verrechnungen 124‘777.02 Ertragsbezeichnung Minderertrag Mehrertrag 40 Steuern 1‘829‘988.70 41 Regalien, Konzession 76‘586.00 42 Vermögenserträge 166‘373.50 43 Entgelte 890‘558.73 44 Anteile / Beiträge ohne Zweckbindung 29‘736.65 45 Rückerstattungen von Gemeinwesen 802‘455.85

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46 Beiträge für eigene Rechnung 55‘632.06 47 Durchlaufende Beiträge 80‘335.00 48 Entnahmen aus Spezialfinanzierungen 1‘122‘511.49 49 Interne Verrechnungen 124‘777.02 Total Mehraufwand/Minderertrag 3‘990‘746.19 Total Minderaufwand/Mehrertrag 4‘510‘252.47 Gesamttotal Verbesserung gegenüber Voranschlag 519‘506.28

Begründung der Abweichungen - Weniger Personalaufwand (-230‘200) und Sachaufwand (-429‘500) - Weniger Passivzinsen (-73‘400), da Schuldenerhöhung tiefer als bei Budgetierung

angenommen. Zudem konnte weiterhin von den sehr tiefen Zinssätzen profitiert werden. - Weniger harmonisierte Abschreibungen (-196‘500) dank zusätzlichen Abschreibungen im 2014,

welche sich nun im 2015 auswirken. Zudem wurde weniger investiert. Die übrigen Abschreibungen waren um Fr. 130‘600 tiefer. Diese wirken sich aber in der Rechnung nicht aus, da der Betrag der Spezialfinanzierung entnommen wird. Das Rechnungsergebnis erlaubt zusätzliche Abschreibungen von 1,6 Mio. Franken, welche die nächsten zehn Jahresrechnungen entlasten werden. Aufgrund der neuen Aktivierungsgrenze von HRM2 wurden zusätzliche Abschreibungen von Fr. 61‘400 auf der ARA durch Auflösung der Spezialfinanzierung Werterhalt ARA Thunersee gemacht.

- Eigene Beiträge (-356‘400) an den Kanton (-63‘900) und private Haushalte (-274‘200). Letztere wurden in den Lastenausgleich Sozialhilfe eingegeben.

- Höhere Einlagen in Spezialfinanzierungen (322‘500), da der im 2014 vorgesehene Liegenschaftsverkauf und der damit verbundene Buchgewinn nun realisiert werden konnte. Zudem fielen auch die Mehrwertabschöpfungen und der Gewinn der Abfallrechnung höher aus (+111‘154).

- Steuerertrag (+1‘830‘000). Der Mehrertrag verteilt sich auf Einkommens- und Vermögenssteuern (+1‘075‘300), Gewinn- und Kapitalsteuern (+710‘600) und Liegenschaftssteuern (+41‘900).

- Regalien und Konzessionen (+76‘600). Die Entschädigung für 2015 entspricht beinahe dem budgetierten Wert. Aufgrund der Anpassung der Tarifgültigkeit der BKW erhielten wir eine Nachzahlung fürs 4. Quartal 2012. Nach Abzug des Guthabens der BKW fürs Jahr 2014 resultiert eine zusätzliche Entschädigung von Fr. 76‘800.

- Vermögenserträge (+166‘400): Der im 2014 geplante Verkauf des Schulhauses Gempelen konnte nun realisiert und der entsprechende Buchgewinn verbucht werden.

- Entgelte (+890‘600): Mehrertrag bei Rückerstattungen (+717‘800, v. a. im Sozialbereich) und bei anderen Benützungsgebühren und Dienstleistungen (+108‘300, v. a. im Abwasser- und Abfallwesen).

- Anteile/Beiträge ohne Zweckbindung (-29‘700, v. a. Finanzausgleich). - Rückerstattungen von Gemeinwesen (-802‘500, v. a. Lastenausgleich Sozialhilfe) durch Kanton - Beiträge (+55‘600). Nicht budgetierte Beiträge im Gewässerunterhalt und Forstwesen

(+ 73‘800). Erneut resultieren Mindereinnahmen vom Bund aus Truppenunterkünften (-12‘900).

- Entnahmen aus Spezialfinanzierungen (-1‘122‘500). Minderentnahmen für zusätzliche Abschreibungen auf den Liegenschaften und für den Liegenschaftsunterhalt (-793‘100), geringere Defizitdeckung im Abwasserwesen (-383‘500). Aufgrund der neuen Aktivierungsgrenze von HRM2 wurde die Spezialfinanzierung Werterhalt für den Anteil ARA Thunersee aufgelöst (+54‘800).

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Auswirkungen des Steuerertrages auf den Finanzausgleich Das gute Ergebnis bei den Steuern wirkt sich auf den Finanzausgleich (Disparitätenabbau und Mindestausstattung HEI) der kommenden Jahre aus, da nun das effektive Rechnungsergebnis 2015 anstelle der Hochrechnung 2015 (1. Steuerrate) in die Berechnung mit einbezogen werden muss. Der Minderertrag beträgt für die Jahre 2016 bis 2018 jeweils Fr. 192‘800. Diese neue Berechnung basiert auf dem gleichen mittleren harmonisierten Steuerertrag pro Kopf im Kanton Bern. Falls dieser Wert ansteigen wird, würde der Minderertrag für uns kleiner ausfallen. Keine Auswirkung auf den Finanzausgleich haben die übrigen Minderaufwände resp. Mehrerträge, namentlich Abschreibungen, Zinsaufwand, usw.

Entwicklung Steuererträge Rechnung Voranschlag Abweichung Rechnung

2015 2015 2014

Einkommenssteuern natürl. Person. 9'940'787.25 9'000'000 940'787.25 9'041'191.15

Vermögenssteuern natürl. Person. 1'045'814.45 930'000 115'814.45 973'658.85

Quellensteuern 161'681.75 160'700 981.75 172'861.10

Steuerteilungen zu G. Gde nat. P. 298'213.05 267'000 31'213.05 318'852.95

Steuerteilungen zu L. Gde nat. P. -245'398.55 -242'000 -3'398.55 -250'195.50

Gewinnsteuern jur. Personen 1'810'043.70 1'205'000 605'043.70 1'080'136.00

Kapitalsteuern jur. Personen 49'004.75 15'700 33'304.75 9'516.45

Holdingsteuern 11'633.30 5'100 6'533.30 6'020.95

Steuerteilungen zu G. Gde jur. P. 131'344.50 175'000 -43'655.50 312'587.80

Steuerteilungen zu L. Gde jur. P. -381'861.95 -300'000 -81'861.95 -63'098.70

Rückstell. Gdesteuerteilungen jur. P. 275'000.00 83'800 191'200.00 115'000.00

Lotteriegewinnsteuern 2'850.00 2'000 850.00 530.00

Nachsteuern und Bussen 1'693.45 20'000 -18'306.55 11'325.80

Grundstückgewinnsteuern 144'311.75 208'000 -63'688.25 179'419.05

Sonderveranlagungen 276'207.85 210'000 66'207.85 236'909.35

Liegenschaftssteuern 1'351'860.50 1'310'000 41'860.50 1'311'202.75

Eingänge abgeschriebener Steuern 14'482.90 8'100 6'382.90 23'315.30

Hundetaxen 23'720.00 23'000 720.00 23'220.00

Total Ertrag 14'911'388.70 13'081'400 1'829'988.70 13'502'453.30

Weitere Hinweise zur Laufenden Rechnung Globalsteuerung im Bildungswesen Die Frutiger Schulen verwalten seit 1.1.1997 ihre Budgets für Schul- und Lehrmaterial, Anschaffungen, Unterhalt, Beiträge an Schulreisen etc. selber gemäss dem Reglement für die Spezialfinanzierung Globalsteuerung Volksschule. Damit entlasten sie das Schulsekretariat und die Finanzverwaltung. Als Gegenleistung dürfen sie die nicht verbrauchten Kredite ins nächste Jahr übertragen oder von zurückgestellten Krediten zehren. In der Jahresrechnung sind die zugewiesenen Kreditpositionen mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Ab 1999 wurde auch der Reinigungsaufwand (2 Sterne **) in gleichem Sinne verwaltet. Positive Erfahrungen zeigen, dass damit die Sparsamkeit gefördert und die Mittel nützlich und zielgerecht eingesetzt werden können. Liegenschaftsunterhalt Mithilfe der Spezialfinanzierung „Unterhalt Liegenschaften des Verwaltungsvermögens und Baulanderschliessungen“, welche jeweils aus erzielten Buchgewinnen aus Verkäufen von Liegenschaften bzw. Mehrwertabschöpfungs-Beiträgen geäufnet wurden, konnte der nötigste bauliche Unterhalt der vielen Verwaltungsliegenschaften gemacht werden. Zudem konnten

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letztmals zusätzliche Abschreibungen gemacht werden. Die Entnahme aus der Spezialfinanzierung beträgt Fr. 2‘380‘565.87. Die Mehrwertabschöpfungen von Fr. 168‘929.70 und der Buchgewinn von Fr. 154‘999.00 wurden im Gegenzug eingelegt, so dass nun noch Fr. 198‘697.95 zur Verfügung stehen. Für den Liegenschaftsunterhalt der Finanzliegenschaften wird gemäss Handbuch Gemeindefinanzen seit 2001 eine Spezialfinanzierung „Werterhalt“ geäufnet. Als Einlage wurden Fr. 51‘422.00 und als Entnahmen Fr. 9‘787.85 verbucht, so dass per Ende 2015 Fr. 277‘178.12 in der Spezialfinanzierung sind. Weitere Massnahmen im Sinne von Globalbudgets: Die Ressorts Hochbau / Raumplanung und Tiefbau, Verkehr, Wasserbau verwalten seit längerer Zeit ihre Sachaufwand-Kredite im Sinne eines Globalbudgets. Die ZSO Niesen wird seit der Gründung und die Feuerwehr seit der Fusion mit Kandergrund gesamthaft als Globalbudget geführt. In der Jahresrechnung sind die zugewiesenen Konti wie folgt gekennzeichnet: GH = Globalbudget Ressort Hochbau und Raumplanung / GT = Globalbudget Ressort Tiefbau, Verkehr, Wasserbau / GZ = Globalbudget ZSO Niesen / GF = Globalbudget Feuerwehr

Investitionsrechnung (ohne Liegenschaften Finanzvermögen)

Steuerhaushalt Rechnung 2015 Voranschlag 2015 Bruttoinvestitionen 5‘080‘300.22 6‘152‘900 Investitionseinnahmen -763‘553.40 -1‘303‘750 Nettoinvestitionen 4‘316‘746.82 4‘849‘150 Spezialfinanzierungen (gebühren- / abgaben- Finanzierte Bereiche (Abwasser- und Feuerwehr)

Bruttoinvestitionen 1‘076‘744.69 1‘286‘300 Investitionseinnahmen -489‘793.70 -230‘000 Nettoinvestitionen 586‘950.99 1‘056‘300

Gesamtgemeinde Total Bruttoinvestitionen 6‘157‘044.91 7‘439‘200 Total Investitionseinnahmen -1‘253‘347.10 -1‘533‘750 Total Nettoinvestitionen 4‘903‘697.81 5‘905‘450 Hauptobjekte waren: Sanierungen bei Schulhäusern (insbesondere Kanderbrück, Widi und Schulküche OSS) und Spielplätzen, Schliessanlagen Gemeindeverwaltung und Schulhäuser, letzte Etappen Sanierung der ARA Kanderspitz und Behebung Unwetterschäden an Gewässern, Investitionen im Strassen- und Kanalisationswesen (Dorf- und obere Bahnhofstrasse inkl. Brücke sowie Trummerliweg, Ersatz EDV-Anlage Gemeindeverwaltung und EDV-Installationen bei Schulhäusern, Ersatz Kommunalfahrzeug und letzte Tranche Ersatz Tanklöschfahrzeug, Widmung von (historischen) Liegenschaften, Auf der Einnahmenseite konnten die Grundeigentümerbeiträge der Steg-Elsigbachstrasse und der Zeughausstrasse verbucht werden. Zudem fielen auch die Anschlussgebühren um gut 200% höher aus als budgetiert.

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Finanzierung Rechnung 2015 Voranschlag 2015

Nettoinvestitionen 4‘903‘697.81 5‘905‘450

Selbstfinanzierung: Ertragsüberschuss / Aufwandüberschuss (-) 32‘345.28 -487‘161 Abschreibungen (ohne Finanzvermögen) 5‘387‘853.28 4‘115‘000 Einlagen Spezialfinanzierungen 980‘175.22 657‘700 Entnahmen Spezialfinanzierungen -3‘032‘692.51 -4‘155‘204

Total 3‘367‘681.27 130‘335

Finanzierungs-Fehlbetrag (-) -1‘536‘016.54 -5‘775‘115 Selbstfinanzierungsgrad: Die im 2015 getätigten Nettoinvestitionen konnten zu 68,68% (Voranschlag: 2,21%) aus selbsterarbeiteten Mitteln finanziert werden. Dies führte zu einer Zunahme des Fremdkapitals.

Bestandesrechnung

Das Finanzvermögen nahm um Fr. 328‘665.52 oder 1,9% ab. Das Verwaltungsvermögen nahm um Fr. 484‘155.47 oder 5,4% ab. Das Fremdkapital nahm um Fr.1‘207‘351.02 oder 6,7% zu.

Die laufenden Verpflichtungen nahmen um Fr. 78‘706.83 auf 2,497 Mio. Franken zu

Die mittel- und langfristigen Schulden nahmen um Fr. 802‘600 zu und betragen Fr. 13‘376‘200 (davon zinslose IH-Darlehen: Fr. 1‘876‘200).

Die Verpflichtungen für Sonderrechnungen nahmen um Fr. 54‘927.44 auf 2,210 Mio. Franken ab.

Die Rückstellungen nahmen um Fr. 106‘861.00 auf Fr. 543‘706.00 ab. Sie setzen sich zusammen aus: Rückstellungen für Ferien-, Ueberzeit- und DAG-Guthaben von Fr. 230‘506.00 (+134‘731) und für Steuerteilungen von Fr. 36‘000.00 (-275‘000.00) sowie Wertberichtigungen Steuerguthaben von Fr. 277‘200.00 (+36‘000.00)

Die Spezialfinanzierungen reduzierten sich um Fr. 2‘052‘517.29. Diejenigen gestützt auf übergeordnetes Recht betragen Fr. 1‘927‘440.42 (+64‘144.99) und diejenigen gestützt auf Gemeindereglemente betragen Fr. 1‘083‘722.62 (-2‘116‘662.28). Die gebühren- resp. abgabenfinanzierten Bereiche sehen wie folgt aus (- = Defizit):

Rechnung 2015

Voranschlag 2015

Bestand 31.12.2015

Abwasserwesen -17‘188.09 -400‘704 311‘021.78

Abfallbeseitigung 163‘254.33 52‘100 1‘242‘591.22

Wasserversorgung Loo 2‘855.30 -3‘450 11‘273.62

Feuerwehr -73‘632.69 -69‘850 203‘781.18

Das Eigenkapital nahm um Fr. 32‘345.28 auf Fr. 3‘492‘214.21 zu. Dies entspricht 4,8 Steueranlagezehnteln.

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Nachkredite

Alle Nachkredite von insgesamt Fr. 3‘419‘026.29 sind in einer separaten Nachkredittabelle aufgeführt (erst ab Fr. 5'000.00 pro Fall gemäss früherem Beschluss des Gemeinderates) und mit kurzen Begründungen versehen. Davon sind

in der Kompetenz der Gemeindeversammlung Fr. 1‘600‘000.00

gesetzlich oder vertraglich gebunden Fr. 965‘531.24

in der Kompetenz des Gemeinderates Fr. 853‘495.05 Für Details wird auf die spezielle Nachkredittabelle verwiesen. Anträge des Gemeinderates Der Gemeinderat hat die vorliegende Jahresrechnung 2015 an seiner Sitzung vom 28. April 2016 beschlossen und beantragt der Gemeindeversammlung: - Genehmigung des Nachkredits von Fr. 1‘600‘000.00 für übrige Abschreibungen auf dem

Verwaltungsvermögen; - Kenntnisnahme der gebundenen Nachkredite von Fr. 965‘531.24 und der Nachkredite in der

Kompetenz des Gemeinderates von Fr. 853‘495.05; - Genehmigung der Jahresrechnung 2015 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 32‘345.28. Aus der Diskussion / Anträge Franziska Trummer von der ECO AG, Treuhand und Revision, Frutigen äussert sich zur Jahresrechnung 2015. Die Revisionsstelle hat diese anfangs Mai geprüft und ihre Ergebnisse und Feststellungen an einer Schlussbesprechung vom 4. Mai 2016 im Beisein von Gemeindevertretern präsentiert. Sie zitiert den Bestätigungsbericht des Rechnungsprüfungsorgans und empfiehlt der Versammlung, die Jahresrechnung 2015 zu genehmigen. Im Weiteren informiert Franziska Trummer die Versammlung, dass die Revisionsstelle davon ausgehen könne, dass seitens der Gemeindeverwaltung die Datenschutzbestimmungen im Rahmen der geltenden Gesetzesvorschriften eingehalten wurden. Es folgen keine weiteren Wortmeldungen. Beschluss Die Versammlungsbesuchenden stimmen den vorerwähnten Anträgen des Gemeinderates mit grossem Mehr zu null Gegenstimmen zu.

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2016-6 Traktandum 2 Einführung der Schulsozialarbeit ab 2017 in der Gemeinde Frutigen für vorerst 3 Jahre, Genehmigung des Zusammenarbeitsvertrages und Bewilligung eines Verpflichtungskredites für wiederkehrende Ausgaben von Fr. 741‘000.-- / Beratung und Beschlussfassung

Referent: Hans Peter Bach, Gemeinderat Ausgangslage Eine Projektgruppe, bestehend aus Gemeindevertretern der Gemeinden Adelboden, Frutigen, Kandergrund, Kandersteg und Reichenbach hat mit Begleitung von Prof. Daniel Iseli von der Berner Fachhochschule ein Konzept Schulsozialarbeit Schulen im Kander- und Engstligental erarbeitet. Als Anhang zum Konzept dient der Zusammenarbeitsvertrag zwischen den Gemeinden. Die Gemeinde Frutigen ist als Sitzgemeinde vorgesehen. Zusammenfassung aus dem Konzept „Schulsozialarbeit soll die Schulen von der Bearbeitung komplexer sozialer Probleme und erheblicher erzieherischer Herausforderungen entlasten. Sie fördert die Integration der Kinder und Jugendlichen in die Schule und unterstützt die Lehrpersonen bei der Früherkennung von sozialen Problemen, welche den Schulerfolg von Kindern und Jugendlichen gefährden und den Unterricht belasten. Folgekosten sollen vermieden oder vermindert werden.“ Auftrag Im Jahr 2014 haben die Gemeinderäte Adelboden, Frutigen, Kandergrund und Kandersteg eine regionale, breit zusammengesetzte Projektgruppe und die Berner Fachhochschule mit der Durchführung einer Bedarfs- und Ressourcenanalyse zur Prüfung der Einführung von Schulsozialarbeit beauftragt. Bei ausgewiesenem Bedarf sei in einer zweiten Etappe ein detailliertes Konzept auszuarbeiten. Bedarf Schulsozialarbeit Befragt wurden Schulleitungen, Klassenlehrkräfte sowie Vertretungen relevanter Anspruchsgruppen im Umfeld der Schule (Schul- und Sozialbehörden, Fachstellen wie KESB, Erziehungsberatung und Sozialdienst sowie Politik und Kirchen). Die Ergebnisse zeigten, dass ein entsprechender Bedarf besteht. Er wurde für die vier Gemeinden auf 150 Stellenprozente geschätzt. Die Gemeinderäte beauftragten die Projektgruppe, ein entsprechendes Detailkonzept auszuarbeiten. Konzept Schulsozialarbeit Die Leistungen der Schulsozialarbeit werden in einem detaillierten Leistungskatalog beschrieben, welcher folgende Leistungsbereiche und Zielgruppen umfasst:

Beratung und Unterstützung von Schüler und Schülerinnen (Einzelne und Gruppen)

Beratung und Unterstützung von Lehrpersonen und Schulleitungen

Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten

Mitwirkung Früherkennung und Prävention sozialer Probleme

Informations- und Kooperationsleistungen

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In Adelboden (Minimalvariante) können Leistungen in Prävention und Früherkennung nur erbracht werden, falls Kapazitäten vorhanden sind, jedoch werden alle Stufen und Schulen inkl. Kindergärten eine Versorgung mit Schulsozialarbeit erhalten. Die beiden Stellen mit je 80 Stellenprozenten (total 160 Stellenprozente) sind wie folgt geplant:

Stelle 1 integriert in der Oberstufe Frutigen mit einem teilintegrierten Angebot für Adelboden-Dorf und Reichenbach-Müli sowie einem ambulanten Angebot für die anderen Schulen und Kindergärten in Adelboden, im Engstligental (Gemeinde Frutigen) und in Reichenbach.

Stelle 2 integriert in Frutigen-Widi mit teilintegriertem Angebot für die Schule Kandersteg und mit ambulanter Zuständigkeit für Kandergrund sowie die übrigen Schulen und Kindergärten der Gemeinde Frutigen.

Die Zusammenarbeit mit den Schulen, den Behörden, dem Regionalen Sozialdienst Frutigen, der Erziehungsberatung und der geplanten offenen Kinder- und Jugendarbeit wird im Konzept geregelt. Organisation und Projekt Die Schulsozialarbeit wird mit einem Zusammenarbeitsvertrag dem Regionalen Sozialdienst Frutigen angegliedert und unterstellt. Die strategische Führung wird durch die Sozialbehörde sowie einer Steuergruppe geleistet. Die Schulsozialarbeit soll in einem dreijährigen Projekt erprobt werden mit einer systematischen Auswertung nach zwei Jahren. Die Einführung ist auf Anfang 2017 geplant. Kosten Die jährlichen Betriebskosten werden mit Fr. 228'000.00 budgetiert. Dazu kommen einmalige Investitionskosten von Fr. 57'000.00. Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern beteiligt sich mit 10% der Lohnkosten, was jährlich Fr. 19‘500.00 entspricht. Die Kosten werden nach den zugeteilten Stellenprozenten auf die fünf Gemeinden aufgeteilt. Für die 3 Jahre fallen folgende Bruttokosten an: Jährliche Betriebskosten, 3x Fr. 228‘000.00 Fr. 684‘000.00 Investitionskosten Fr. 57‘000.00 Verpflichtungskredit für wiederkehrende Ausgaben Fr. 741‘000.00 Anträge des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung

die Einführung der Schulsozialarbeit ab 2017 in der Gemeinde Frutigen für vorerst 3 Jahre,

die Genehmigung des Zusammenarbeitsvertrages und

die Bewilligung eines Verpflichtungskredites für wiederkehrende Ausgaben von Fr. 741‘000.00.

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Aus der Diskussion / Anträge Gemeinderat Hanspeter Bach stellt der Versammlung die Vorlage vor. Etwa vor 4 Jahren kamen erste Meldungen aus den Schulen, dass grössere, soziale Probleme bestehen. Deshalb wurde von den Gemeinden Adelboden, Kandersteg, Kandergrund und Frutigen eine Evaluation durchgeführt, wie gross der Bedarf ist und was heute bereits an Angeboten vorhanden ist. Diese Abklärungen wurden fachlich begleitet und brachten folgende Ergebnisse an den Tag: - Ein Bedarf an Hilfestellung für soziale Probleme ist eindeutig gegeben; - Mit dem bestehenden Angebot wird nur ein kleiner Teil des Bedarfs abgedeckt; - Soziale Probleme werden zu spät und mit ungeeigneten Mitteln behandelt. Gemeinderat Bach zeigt anhand eines anonymisierten Falls eine entstandene Situation aus dem Tal. Mit einer Früherkennung und einem rechtzeitigen Eingreifen durch die Schulsozialarbeit könnten die Kosten massiv gesenkt werden. Diesbezüglich zeigt Bach konkrete Massnahmen auf, wie die Schulsozialarbeit in solchen Fällen wirkt. Die Umsetzung im Tal erfolgt mittels einem Zusammenarbeitsvertrag mit den Anschlussgemeinden. Der Schulsozialdienst wird beim Regionalen Sozialdienst Frutigen angegliedert. Die strategische Führung erfolgt durch die Sozialbehörde. Geplant ist eine Steuergruppe sowie vorerst ein 3-jähriges Projekt (mit einer systematischen Auswertung nach zwei Jahren). Das Projekt soll anfangs 2017 starten. Verbleibende Nettokosten für Frutigen in 3 Jahren: Fr. 336‘337.50. Bernhard Rubin, Präsident SVP Sektion Frutigen: Bund, Kanton und Gemeinden stocken die Sozialämter stetig auf. Nun will die Schule auch noch zwei Sozialarbeiter anstellen. Es wäre in erster Linie eine Aufgabe der Eltern, mehr Verantwortung zu übernehmen. Auf Rückfrage des Vorsitzenden stellt Rubin jedoch keinen Antrag. Valentin Leibundgut, Lehrer Winklen: Alle Eltern wollen doch nur das Beste von ihren Kindern. Doch plötzlich funktionierts einfach nicht mehr. Lehrkräfte sind nicht die geeigneten Ansprechspersonen für junge Menschen mit Problemen. Deshalb müsste ein Angebot geschaffen werden, wo sie sich in solchen Fällen melden und Hilfe holen können. Leibundgut ist überzeugt, dass dadurch menschlich wie auch finanziell Vieles frühzeitig behoben werden könnte. Thomas Egger ist als Direktor der Strafanstalt Thorberg täglich mit Fällen konfrontiert, wo die Erziehungsaufgabe der Eltern nicht funktionierte. Die Folgekosten daraus sind erschreckend. Darum: Wenn man mit relativ wenig Geld viel erreichen kann, müsste man es unbedingt machen. Der von Hanspeter Bach aufgezeigte Vergleich „Kosten - Wirkung“ war eindrücklich. Bruno Grossen, ehemaliger Standortleiter des berufsvorbereitenden Schuljahrs in Frutigen, war während 13 Jahren damit beschäftigt, Jugendliche nach der 9. Klasse in eine Berufslehre zu bringen. Es waren über 600 Schüler/innen. Nicht selten seien dies heute Menschen, die ein eigenes Geschäft haben. Doch auch jedes Jahr gab es Jugendliche mit Problemen. Deshalb haben die Schulleiter „auf eigene Faust“ eine Schulsozialarbeit eingeführt. Die Gemeinde unterstützte dieses Projekt mit Beiträgen. Die Arbeit habe grosse Wirkung gezeigt. Ruth Steiner, Ried weiss von einer Lehrkraft, die diesbezüglich keine Unterstützung erhielt. Es war ein Elternproblem. Diese nahmen den Sohn immer in den Schutz. Das Kind wurde schliesslich aus der Klasse heraus genommen. Was haben die Schulsozialarbeiter für Kompetenzen, wenn die Eltern nicht mithelfen wollen?

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Gemeinderat Hanspeter Bach erwähnt, dass die Schulsozialarbeiter/innen kein eigenes Büro beim Regionalen Sozialdienst haben werden. Sie seien viel mehr direkt „vor Ort“, also in den Schulen. Ganz wichtig sei zudem, dass die betroffenen Familien miteinbezogen werden. Der Vorteil der Schulsozialarbeit sei, dass frühzeitig reagiert werden könne. Der Schulsozialarbeiter sei quasi ein Mediator zwischen Lehrperson, Kind und Eltern. Beschluss Mit grossem Mehr, bei 6 Gegenstimmen, stimmt die Versammlung der Vorlage im beantragten Sinne zu.

2016-7 Traktandum 3 Ersatz eines Kommunalfahrzeuges für die Gemeinde Frutigen: Bewilligung eines Verpflichtungskredites zur Investitionsrechnung von Fr. 250‘000.-- und Ermächtigung des Gemeinderates zum Abschluss des Kaufvertrages

Referent: Urs Kallen, Gemeinderat Ausgangslage Der Lindner Unitrac 102 wurde im Jahr 2009 gekauft. Das Fahrzeug stand praktisch täglich im Einsatz und leistete vor allem in den Wintermonaten beim Pflügen, Splittern und Salzstreuen wertvolle Dienste. Die 6‘000 Betriebsstunden zeugen vom intensiven Einsatz des Kommunalfahrzeugs. Geplant war ein Ersatz im Jahr 2017. Am 07.03.2016 ereignete sich beim Hohen Steg ein Unfall mit dem „Lindner Unitrac 102“. Das Fahrzeug kam von der Strasse ab und stürzte über eine Böschung hinunter. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Der Fahrer konnte sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. Das Fahrzeug, welches noch gleichentags geborgen wurde, inkl. die Aufbaugeräte erlitten jedoch Totalschaden. Im Vorfeld wurden unterschiedliche Kommunalfahrzeuge getestet und Probe gefahren. Von verschiedenen Anbietern liegen Offerten vor. Für die Beschaffung des neuen Kommunalfahrzeuges inkl. Salzstreuer und Hackengerät muss mit Bruttokosten von Fr. 250‘000.-- (inkl. MWST) gerechnet werden. Darin sind die Versicherungsleistungen nicht berücksichtigt. Die jährlichen Betriebs- und Unterhaltskosten müssen nicht aufgerechnet werden, weil es sich um eine Ersatzanschaffung handelt. Im Investitionsprogramm 2017 ist für die Ersatzbeschaffung ein Bruttobetrag von Fr. 200‘000.-- vorgesehen. Durch den Unfall muss diese Beschaffung zeitlich vorgezogen werden. Zudem müssen zusätzlich ein neuer Salzstreuer und ein Hackengerät angeschafft werden. Folgekosten

Abschreibungen: Für die einzelnen Anlagekategorien wurden nach HRM2 Nutzungsdauern festgelegt. Diese beträgt für Fahrzeuge 10 Jahre. Somit ist die Investition in 10 Jahrestranchen à Fr. 25‘000.-- abzuschreiben.

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Zinsaufwand: Aktuell muss mit einem Zins von ca. 1 % gerechnet werden, jährlich ausmachend Fr. 2‘500.--.

Finanzierung Die Ausgabe wird im Rahmen des Cash Managements finanziert. Auswirkungen auf das Haushaltsgleichgewicht Für die Ersatzbeschaffung sind im Finanzplan 2015 - 2020 im Jahr 2017 Fr. 200‘000.-- enthalten. Diese muss nun aber vorgezogen und erhöht werden. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, für die Ersatzanschaffung eines neuen Kommunalfahrzeuges einen Verpflichtungskredit zur Investitionsrechnung von Fr. 250‘000.-- zu bewilligen und den Gemeinderat zur Vornahme dieses Kaufes zu ermächtigen. Aus der Diskussion / Anträge Es folgen keine Wortbegehren. Beschluss Mit grossem Mehr – bei null Gegenstimmen – stimmt die Versammlung dem gemeinderätlichen Antrag zu.

2016-8 Traktandum 4 Orientierung über Kreditabrechnungen aus den Ressorts Hochbau sowie TVW

Referent: Ruedi Egger, Gemeinderatspräsident Orientierung über Kreditabrechnungen aus den Ressorts Hochbau sowie Tiefbau, Verkehr und Wasserbau Art. 109 der Gemeindeverordnung und Art. 33 der Gemeindeordnung der EWG Frutigen schreiben vor: 1Über jeden Verpflichtungskredit ist nach Abschluss des Vorhabens abzurechnen. 2Die Abrechnung ist demjenigen Organ zur Kenntnis zu bringen, welches den Verpflichtungs- kredit beschlossen hat. Gemäss Art. 28, Abs. 3 beschliesst der Gemeinderat Nachkredite, die weniger als 10% des ursprünglichen Kredites betragen. Folgende Projekte sind abgeschlossen und werden der Versammlung somit zur Kenntnis gebracht:

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1. Oberstufenschulhaus, Sanierung Schulküche

Objekt/Konto Kredit GV vom 5.12.2014

Abrechnung

Kreditunterschreitung (+) Kreditüberschreitung (-)

Oberstufenschule, Sanierung Schulküche Konto: 2171.503.08

Fr. 300‘000.--

Fr. 238‘122.35

+Fr. 61‘877.65

2. Steg-Elsigbachstrasse, Ausbauprojekt Gygerkehr-Stegweidlikehr, 1. Etappe

Objekt/Konto Kredit GV vom 26.05.2008

Abrechnung

Kreditunterschreitung (+) Kreditüberschreitung (-)

Steg-Elsigbachstrasse, Ausbauprojekt Gygerkehr - Stegweidkehr Konto: 620.501.72

Fr. 860‘000.--

Fr. 858‘520.10

+Fr. 1‘479.90

Einnahmen Grundeigentümerbeiträge: Fr. 226‘741.45 3. Ausbau Zeughausstrasse

Objekt/Konto Kredit UG

vom 30.11.2008 Abrechnung

Kreditunterschreitung (+) Kreditüberschreitung (-)

Zeughausstrasse, Ausbau Konto: 620.501.84

Fr. 535‘000.--

Fr. 576‘881.95

-Fr. -41‘881.95

Einnahmen Grundeigentümerbeiträge: Fr. 245‘023.05 Begründung Kreditüberschreitung Bestehende Schachtabdeckungen mit NIVO Deckel ersetzt / Provisorium Winter (prov. Belag eingebaut) / Spezieller Randabschluss Gehweg (überfahrbar) / Mehrkosten für die Liegenschaftsanpassungen an den 15 betroffenen Grundstücken (Mauern, Zäune usw.). Der Gemeinderat hat am 07.04.2016 den Nachkredit von Fr. 41‘881.95 bewilligt.

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4. Verbauungsprojekt XV/1998 der Engstligen, Auenrevitalisierung und Hochwasserschutz – Abschnitt Oey

Objekt/Konto

Kredit GV

vom 04.06.2004

Abrechnung

Kreditunterschreitung (+) Kreditüberschreitung (-)

Verbauungsprojekt XV/1998 der Engstlige, Auenrevitalisierung und Hochwasserschutz – Abschnitt Oey Kto. 750.501.07

Fr. 173‘332.--

Fr. 65‘560.05

+Fr. 107‘771.95

Traktandum 5 2016-9 / 21.321 Verschiedenes GV

Zu Beginn des Traktandums „Verschiedenes“ informiert Gemeinderatspräsident Ruedi Egger über Aktuelles aus der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat. Werner Steiner, Ried möchte wissen, weshalb die Gemeinde die Strasse Zwüschebäch-Gempelen noch nicht ins Eigentum übernehmen will. Gemeinderat Urs Kallen erwähnt, dass dieser Gemeinderatsentscheid rechtliche Gründe habe: Erbauer der Strasse sei die Weggenossenschaft gewesen. Deshalb müssten allfällige Garantiearbeiten auch über diese laufen. Eine allfällige Strassenübernahme könnte erst nach Ablauf dieser Frist stattfinden. Werner Steiner, Ried möchte zudem wissen, wie weit die Angelegenheit „Gesamtschwellenkorporation“ aktuell sei. Gemeinderat Urs Kallen gibt bekannt, dass vor kurzem eine Sitzung stattgefunden habe. Seitens der Behörde und Fachleute möchte man zuerst die Hochwasserschutzprojekte Engstligen und Kander abschliessen. Ein Bericht der Sigmaplan AG könne im Juni erwartet werden. Voraussichtlich auf die Dezember-Gemeindeversammlung 2016 werde eine Vorlage mit den gemeinderätlichen Anträgen erscheinen. Gemeindepräsident Kurt Zimmermann dankt allen, die zum guten Gelingen dieser GV beigetragen haben und wünscht allen Anwesenden einen schönen Sommer.

Einwohnergemeinde Frutigen Gemeindepräsident Gemeindeschreiber Kurt Zimmermann Peter Grossen