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Seite 2/21

Inhaltsverzeichnis

1.  Einleitung, Commitment und Organisation .............................................................. 3 

1.1  QSE-Vorgaben der Universität Bern .............................................................................. 3 

1.1.1  Zielsetzungen ....................................................................................................... 3 

1.1.2  QSE-Zyklus ........................................................................................................... 3 

1.1.3  Minimalvorgaben .................................................................................................. 3 

1.1.4  QSE-Organisation ................................................................................................. 3 

1.1.5  Ressourcen ........................................................................................................... 4 

1.1.6  Berichterstattung ................................................................................................... 4 

1.1.7  Evaluationen in Forschung und Lehre .................................................................. 4 

1.1.8  Verantwortlichkeit der Fakultäten ......................................................................... 5 

1.1.9  Kenngrössen für Marktposition ............................................................................. 5 

1.2  QSE-Vorgaben der WISO-Fakultät ................................................................................ 5 

1.2.1  QSE-Organisation an der WISO-Fakultät ............................................................. 5 

1.2.2  Qualitätssicherung durch Prozessoptimierung ..................................................... 6 

1.2.3  QSE-Informationen ............................................................................................... 6 

2.  Konzept für die Evaluation der Lehre ....................................................................... 6 

2.1  QSE-Vorgaben der Universität Bern .............................................................................. 6 

2.2  Evaluation von Studiengängen/-programmen an der WISO-Fakultät ............................ 7 

2.3  Lehrveranstaltungsevaluation an der WISO-Fakultät ..................................................... 8 

2.3.1  Zielsetzungen ....................................................................................................... 8 

2.3.2  Fragebogen .......................................................................................................... 8 

2.3.3  Periodizität der Lehrveranstaltungsevaluation ...................................................... 8 

2.3.4  Pflichten der Dozierenden .................................................................................... 8 

2.3.5  Pflichten von Q-Beauftragten, Departementssprechern und Dekan ..................... 9 

2.4  Kommunikation und Follow-up ..................................................................................... 10 

3.  Konzept für die Forschungsevaluation ................................................................... 11 

3.1  QSE Vorgaben der Universität Bern ............................................................................. 11 

3.1.1  Zielsetzungen ..................................................................................................... 11 

3.1.2  Evaluationsbereiche ........................................................................................... 11 

3.1.3  Mögliche Parameter ............................................................................................ 11 

3.2  QSE-Vorgaben der WISO-Fakultät .............................................................................. 12 

3.2.1  Einleitung ............................................................................................................ 12 

3.2.2  Forschungskultur an der WISO-Fakultät ............................................................ 12 

3.2.3  Evaluation der Forschungsleistung ..................................................................... 13 

3.2.4  Kommunikation und Follow-up ........................................................................... 13 

4.  Zusammenfassung ................................................................................................... 14 

5.  Fazit/Ausblick ........................................................................................................... 15 

Anhänge ........................................................................................................................... 16 

Seite 3/21

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Leistungsvereinbarungen und für die Überprüfung der Ressourcenzuteilungen oder die Erfüllung der Leistungsvorgaben. Sie dienen dazu, den Beitrag der Fakultäten und ihrer Einheiten zur Profilierung der Universität feststellen zu können. Ein direkter Vergleich zwi-schen Fakultäten ist wegen der unterschiedlichen Wissenschaftskulturen und -methoden meist nur in beschränktem Mass möglich.

1.1.8 Verantwortlichkeit der Fakultäten Die Fakultäten sind verantwortlich für die Evaluation ihrer Einheiten (Departemente, Insti-tute und Kliniken). Die Evaluationen fokussieren auf die Qualität in der Lehre und For-schung und schaffen die Grundlagen für die Verbesserung und Weiterentwicklung dieser Tätigkeitsbereiche. Im Weiteren können Evaluationen den Fakultäten bei Strukturüberprü-fungen im Rahmen von Neubesetzungen oder bei der Ressourcenzuteilung helfen. Die Fakultäten müssen kritisch beurteilen, wie weit ihre Einheiten auf Grund der erfassten In-dikatoren und Kennzahlen miteinander verglichen werden können.

1.1.9 Kenngrössen für Marktposition Im Rahmen der Strategie 2012 werden die Fakultäten und deren Fachbereiche aufgrund verfügbarer nationaler Statistiken mit ihren Schwesterfakultäten bzw. den entsprechenden Fachbereichen an den anderen Schweizer Universitäten verglichen. Dabei werden zwei Kenngrössen erfasst: die relative Marktposition in der Lehre (Zahl der Hauptfachstudieren-den im Verhältnis zum Schweizer Durchschnitt) und die relative Marktposition in der For-schung (Forschungsdrittmittel pro Professor/-in). Diese einfachen, aber auch wenig diffe-renzierten Kenngrössen erlauben eine grobe Einschätzung der relativen Platzierung. 1.2 QSE-Vorgaben der WISO-Fakultät Die WISO-Fakultät unterstützt die Qualitätsbestrebungen der Universität Bern und definiert im Einklang mit den Vorgaben für die Gesamtuniversität eigene Richtlinien. Das vorliegen-de Konzept regelt die Qualitätssicherung und die Qualitätsentwicklung an der WISO-Fakultät in den Bereichen Lehre und Forschung. Das Konzept ist so ausgestaltet, dass sowohl die Vorgaben der Universität, wie auch die Eigenheiten und Ansprüche der WISO-Fakultät berücksichtigt werden. Änderungen an diesem Konzept müssen kompatibel mit dem QSE Konzept der Universität Bern sein und werden durch Fakultätsbeschluss erwirkt.

1.2.1 QSE-Organisation an der WISO-Fakultät Der Dekan ist verantwortlich für die Durchführung und Umsetzung der QSE-Massnahmen auf Fakultätsebene. Für die konkrete Umsetzung bestimmt die WISO-Fakultät einen Q-Beauftragten (aktuell: Harley Krohmer), der von einem Q-Assistenten (50%-Stelle) unter-stützt wird. Der Q-Beauftragte leistet Support an die einzelnen Departemente resp. Institu-te bei der Umsetzung der QSE-Aufgaben. Er hat die Möglichkeit, bei Bedarf Sitzungen mit den Q-Coaches einzuberufen. Der Q-Beauftragte ist zudem Mitglied der gesamtuniversitä-ren QSE-Kommission. Jedes Departement und jedes Institut der WISO-Fakultät bestimmt einen Q-Coach, der/die auf Departements-/Institutsebene für die Wahrnehmung der QSE-Aufgaben (u.a. Lehrver-anstaltungsevaluation, Meldung von Publikationen, Gestaltung von Ablaufprozessen) ver-antwortlich ist. Die Vereinigung der Q-Coaches stellt unter der Leitung des Q-Beauftragten das von der Universitätsleitung geforderte Q-Gremium auf Fakultätsebene dar. Die Q-

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Coaches treffen sich 1-2 Mal jährlich zu einem Update durch den Q-Beauftragten. Sie werden – sofern erwünscht – in der Handhabung von iGrafx geschult.

1.2.2 Qualitätssicherung durch Prozessoptimierung Jedes Departement und jedes Institut verpflichtet sich, mind. 5 zentrale Prozesse, bei de-nen ab und zu Unsicherheiten oder Probleme entstehen, zu dokumentieren und aktuell zu halten. Jährlich werden 1-2 zusätzliche Prozesse dokumentiert. Die geeignete Form der Dokumentation bleibt den Departementen/Instituten überlassen. Es wird jedoch eine elekt-ronische Ablage empfohlen (Excel/iGrafx).

1.2.3 QSE-Informationen Zur Veröffentlichung von Informationen aus dem Bereich QSE wird – wie im QSE-Konzept gefordert – auf der Homepage der WISO-Fakultät (www.wiso.unibe.ch) eine schlanke Rubrik QSE geführt. Im Prinzip bestimmt der Q-Beauftragte, welche Inhalte auf diese Wei-se publiziert werden. Die Rubrik ist jedoch schlank zu halten und beschränkt sich auf die Veröffentlichung des QSE-Konzeptes der WISO-Fakultät die Vorstellung des Q-Beauftragten und des Q-Assistenten sowie aktuelle Hinweise. Berichte über Ergebnisse aus Evaluationen werden von den Departementen resp. von den Instituten auf deren Homepages veröffentlicht.

2. Konzept für die Evaluation der Lehre

2.1 QSE-Vorgaben der Universität Bern Die durchzuführenden Evaluationen werden im Rahmen der Strategiegespräche jährlich vereinbart. Es wird zwischen der Evaluation von Studiengängen/-programmen und der Lehrveranstaltungsevaluation unterschieden. Bei der Evaluation von Studiengängen/-programmen wird versucht, eine Aussensicht (Absol-venten/Alumni oder Arbeitgeber) einzuholen. Es wird ein schriftlicher Bericht verlangt, der pri-mär intern verwendet wird. Der Umfang des Berichts wird durch die Wahl des Themas be-stimmt und soll nutzungs- und handlungsorientiert sein. Für die Lehrveranstaltungsevaluation bestimmen die Fakultäten das Vorgehen. Es wird empfohlen, alle Lehrveranstaltungen regelmässig zu evaluieren, mindestens in einem Zeitraum von

4 Jahren, bei Nichterreichen von fakultätsspezifischen Minimalstandards soll in den Folgesemes-

tern erneut evaluiert werden, den Fragebogen kurz zu halten und sowohl einen quantitativen Teil wie auch einen qua-

litativen Kommentarteil vorzusehen (Musterfragebogen vorhanden), die Evaluation gegen Ende des Semesters durchzuführen, so dass eine Rückmeldung

an die Studierenden noch im gleichen Semester möglich ist, den Studierenden während des Semesters ca. 10 Minuten Zeit einzuräumen, die von der Stabsstelle aufbereiteten Ergebnisse in den Einheiten gemeinsam zu be-

sprechen.

Seite 7/21

Es wird vorgeschrieben, dass die Erfassung und Aufbereitung der Daten unmittelbar nach der Erhebung erfolgt, die Resultate den Studierenden noch im gleichen Semester vorgelegt werden, bei ungenügenden Leistungen der Besuch von hochschuldidaktischen Kursen verpflich-

tend ist, beim Strategiegespräch über die wichtigsten Ergebnisse aus den Lehrveranstaltungs-

evaluationen berichtet und der Handlungsbedarf abgeleitet wird. 2.2 Evaluation von Studiengängen/-programmen an der WISO-Fakultät Unter diesen Bereich fallen folgende Angebote: Disziplinäre und interdisziplinäre Bachelor- und Masterstudiengänge Disziplinäre und interdisziplinäre Bachelor- und Master-Studienprogramme Graduate Schools Master of Advanced Studies (MAS) und Weiterbildungsstudiengänge Die WISO-Fakultät überprüft jährlich, welche Studiengänge/-programme zu welchem Zweck und mit welchen Methoden überprüft werden sollen. In erster Linie zielt die Evalua-tion auf die Verbesserung der Lehre. Sie lokalisiert Stärken und Schwächen. Auf diese Weise kann gegenüber den Studierenden und der Universitätsleitung aufgezeigt werden, dass die WISO-Fakultät die Weiterentwicklung der Lehre und die Förderung des Nach-wuchses effizient an die Hand nimmt. Am Strategiegespräch mit der Universitätsleitung werden die entsprechenden Absichten (für den Zeitraum von ein bis zwei Jahren) bespro-chen. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt beim Dekan, kann jedoch an geeignete Organe delegiert werden. Die Ergebnisse der Evaluation werden von der verantwortlichen Stelle in einem schriftlichen Bericht zusammengefasst. (Vgl. Anhang 1)

Für die Analyse und Bewertung der Studiengänge/–programme stützt sich die WISO-Fakultät auf quantitative und qualitative Daten (z.B. Studierendendaten, Abschlüsse, ein-gesetzte Ressourcen) sowie auf Befragungen und Feedbacks schriftlicher und mündlicher Art (z.B. bei Studenten, Studienabbrechern bzw. Fach- und Hochschulwechslerinnen, bei Absolventen/Alumni und Arbeitgeber). Vergleiche mit gleichartigen Studienangeboten an anderen Institutionen werden wenn möglich ebenfalls angestrebt.2

Um ein umfassenderes Bild über die Qualität der Studiengänge/-programme zu erhalten, werden Kennzahlen zur Lehrtätigkeit erfasst. Werden vom Zentrum Forschung Daten des Bundesamtes für Statistik über die Zufriedenheit der Absolventinnen und Absolventen mit ihrem Studium ausgewertet, analysiert der Q-Beauftragte die Ergebnisse und diskutiert diese in der Fakultät. Sofern es die Daten zulassen, können in Absprache mit der Fakultät und dem Zentrum Forschung weitere Auswertungen angestellt werden.

2 Vgl. Anhang 1 für umfassende Studienprogrammevaluation oder Leitfaden zur Selbstevaluation (http://www.rektorat.unibe.ch/unibe/rektorat/unistab/content/e362/e1957/e1894/LeitfadenSelbstevaluation_3.7.07.pdf).

Seite 8/21

2.3 Lehrveranstaltungsevaluation an der WISO-Fakultät

2.3.1 Zielsetzungen Basierend auf dem Evaluationskonzept der Universitätsleitung werden für die Lehrveranstal-tungsevaluation der WISO-Fakultät folgende Ziele definiert: Feedback von den Studierenden an die Dozierenden (Aussenwahrnehmung) bezüglich

Organisation und Strukturierung, Förderung von Fähigkeiten und Kenntnissen, Beziehung zwischen Dozierenden und Studierenden sowie fachlich-pädagogischen Einschätzungen.

Verbesserung der Qualität in der Lehre durch Identifizierung von Verbesserungsmöglichkei-ten und didaktischen Schwächen sowie Förderung des Diskurses über gute Lehre.

Schaffung einer Möglichkeit für Studierende, ihre Lernerfahrungen einzubringen. Optionale Grundlage für eventuelle fakultätsinterne Evaluationen oder Nominationen für

Auszeichnungen von Dozierenden. Erfüllung von externen Vorgaben (Quality Audit). Insgesamt soll mit Hilfe der Lehrevaluation 1. einerseits den Dozierenden eine Möglichkeit zur Selbstkontrolle und zur Verbesserung der

Lehre zur Verfügung gestellt werden, 2. andererseits den Studierenden eine Möglichkeit zur Artikulation geboten werden. Mit Hilfe des Evaluationsfragebogens soll beurteilt werden können, inwieweit die einzelnen Dozierenden mit ihren Lehrveranstaltungen dem Anspruch an „gute Lehre“ gerecht werden, nämlich die Lehrveranstaltungen gut zu planen, das Anspruchsniveau hoch zu halten, die Inhalte verständlich zu vermitteln, mit den Studierenden einen respektvollen Umgang zu pflegen und faire Prüfungen durchzuführen.

2.3.2 Fragebogen In der WISO-Fakultät kommt – basierend auf dem Musterfragebogen der Universität Bern – ein Standardfragebogen für Vorlesungen und Seminare zum Einsatz. Dabei wurde der Muster-fragebogen an einzelnen Stellen spezifisch auf die WISO-Situation angepasst. Der letzte Fra-genblock ist nur für seminarähnliche Veranstaltungen auszufüllen. Dozenten machen die Stu-dierenden jeweils darauf aufmerksam (Vgl. Anhang 2).

2.3.3 Periodizität der Lehrveranstaltungsevaluation Die WISO-Fakultät hat beschlossen, alle durchgeführten Lehrveranstaltungen zu evaluie-ren. Ausnahmen müssen mit dem Q-Beauftragten abgesprochen werden. Die Stabstelle Evaluation und Akkreditierung stellt der Departements-Koordinationsstelle für Lehrevaluation eine Excel-Liste mit den Lehrveranstaltungen am jeweiligen Departe-ment zu. Diese wird unter Berücksichtigung des Fakultätsbeschlusses bearbeitet und an die Stabstelle zurückgesendet.

2.3.4 Pflichten der Dozierenden Die Stabstelle stellt für jede zu evaluierende Lehrveranstaltung dem Dozierenden direkt bzw. an eine von dieser bezeichneten Email-Adresse eine Fragebogenvorlage zu. Der Fragebogen wird kopiert und in der zweitletzten oder drittletzten Lehrveranstaltung den Studierenden abgegeben. Die Dozierenden stellen sicher, dass die Lehrveranstaltungs-

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Evaluation korrekt durchgeführt, bei seminarähnlichen Veranstaltungen der letzte Block ausgefüllt und die Anonymität der Studierenden gewahrt wird. Die ausgefüllten Bögen werden wieder eingesammelt und an den zur Verfügung stehenden Scanstationen einge-scannt. Die Ergebnisse werden dem Dozierenden per Email zugestellt. Falls der Bericht nicht innert 24 Stunden nach dem Einscannen eintrifft, muss die Person, die die Bögen eingescannt hat, mit der Stabstelle für Evaluation und Akkreditierung Kontakt aufnehmen. Die Ergebnisse werden

in der Lehrveranstaltung den Studierenden präsentiert und kommentiert sowie

Instituts-intern diskutiert und „lessons learnt“ festgehalten. Solche Verbesserungsvorschläge sollen im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungs-prozesses in die erneute Planung und Durchführung der Lehrveranstaltung einfliessen.

2.3.5 Pflichten von Q-Beauftragten, Departementssprechern und Dekan Einmal jährlich erfolgt die Aufforderung des Rektors zur Berichterstattung über die Lehr-veranstaltungs-Evaluation. Dazu stellt die Stabstelle Evaluation und Akkreditierung dem Q-Beauftragten in einer Übersicht (Excel-Tabelle) die Auswertungen der vergangenen zwei Semester zu. Der Q-Beauftragte wertet die Resultate aus (dabei wird auf ein Rating verzichtet) und stellt die verdichteten Resultate – nach Departementen getrennt – den Departementssprechern einerseits und dem Dekan andererseits zu. Bewertungen im kritischen Bereich werden speziell gekennzeichnet. Gemäss Fakultätsbeschluss vom 15.09.2009 wurden die kriti-schen Werte für die 4er Skala festgelegt. Diese werden auf die 5er Skala übertragen. Fol-gende Werte gelten daher als kritisch: Benennung/Kriterien

4er Skala (bisher)

5er Skala (neu)

Benennung/Kriterien (neu)

Planung und Darstellung x < 2.75 x < 3.0 Vermittlung des Themas Umgang mit den Studie-renden

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Interessantheit und Rele-vanz

x < 2.50 x < 3.00 Engagement der Studieren-den (Nur die beiden letzten Fragen zu Interesse und viel dazu gelernt auswerten)

Schwierigkeitsgrad und Umfang

x < 2.50 und x > 4.00

x < 2.50 und x > 4.00

Schwierigkeitsgrad und Umfang

Die Departementssprecher analysieren die Resultate und besprechen sie Departements intern gemäss eigenen Vorgaben und vereinbaren Verbesserungsmassnahmen. Dabei können Studierende einbezogen werden. Neben didaktischen, können auch andere Grün-de zu Ergebnissen im kritischen Bereich führen.

Seite 10/21

Mögliche Massnahmen:

Hochschuldidaktische Kurse besuchen

Einzelberatung durch die Hochschuldidaktik

Vorlesungen von anderen Dozierenden besuchen, welche als gute Beispiele gelten

Neuausrichtung der Veranstaltung

etc. Der Dekan bespricht die Bewertungen und vereinbart Verbesserungsmassnahmen mit je-nen Dozierenden, die zum wiederholten Mal (nach der 3. Auswertung) bei einer oder meh-reren Veranstaltungen je mind. einen kritischen Wert aufweisen. Dazu werden nicht die Werte einzelner Fragen sondern die Durchschnittswerte der ersten drei Themenbereiche beigezogen (Vermittlung des Themas, Engagement der Lehrperson, Engagement der Stu-dierenden (nur diese Frage im ganzen Block benotet)). Der Q-Beauftragte bereitet dem Dekan eine entsprechende Liste vor. Der Q-Beauftragte verfasst darauf den Bericht gemäss den Vorgaben der Universitätslei-tung, stellt ihn an der Fakultätssitzung vom August resp. September zur Diskussion und schickt ihn nach Genehmigung an die Universitätsleitung. Der gesamte Ablauf der Lehrveranstaltungsevaluation ist im Anhang 3 in Form eines Flow-charts zusammen gestellt. 2.4 Kommunikation und Follow-up

Im Rahmen der Strategiegespräche mit der Universitätsleitung berichtet, bzw. klärt der Dekan folgende Punkte:

Berichterstattung an Universitätsleitung

Erfolgte Evaluationen (Lehrveranstaltungen sowie Studiengän-ge/Programme) und deren Ergebnisse, bzw. abgeleiteten Mass-nahmen

Stand der Umsetzungen von Entwicklungsmassnahmen aus früheren Lehrveranstaltungsevaluationen

Vereinbarung mit Universitätsleitung

Prioritäre QSE-Massnahmen für das Folgejahr Evaluationen in Lehre Zur Verfügung stehende Ressourcen

Im Weiteren werden die Institute wichtige Evaluationsergebnisse und getroffene Massnahmen auf deren Homepages publizieren. (Vgl. Abschnitt 1.2.3)

Seite 11/21

3. Konzept für die Forschungsevaluation 3.1 QSE Vorgaben der Universität Bern

3.1.1 Zielsetzungen Mit der Evaluation der Forschung wird beabsichtigt, Transparenz bei den erbrachten Leis-tungen zu erreichen und die Ergebnisse zur Qualitätsverbesserung und Weiterentwicklung in der Forschung zu nutzen. Da die Fachkulturen sehr unterschiedlich sind, werden die Erläuterungen bewusst offen gehalten.

3.1.2 Evaluationsbereiche Daten, welche in FactScience erfasst werden, sind auf einzelne Forscherinnen und For-scher anwendbar. Damit ist es zwar möglich, das Profil von Einzelpersonen (auch im zeitli-chen Verlauf) zu zeigen, doch wird der Fokus auf das Aufspüren von auffälligen Profilen auf der institutionellen Ebene im zeitlichen Verlauf gelegt. Der Entscheid, Einzelpersonen zu evaluieren, ist primär strategischer Art und wird auf Ebene der Universitätsleitung (bzw. des Senats) gefällt. In zweiter Linie müssen die Fakultäten entscheiden, ob und falls ja, für welchen Zweck sie Evaluationen von Personen anstreben.

3.1.3 Mögliche Parameter Grundsätzlich kann die Forschung in Bezug auf vier Kriterien bewertet werden: wissen-schaftliche Qualität, wissenschaftliche Produktivität, wissenschaftliche Relevanz und Per-spektiven bzw. Potential. Es bieten sich unter anderem folgende Kategorien von Daten an: a. Strukturelle Daten: Stellenpläne, Budgets der Einheiten, Infrastruktur etc. b. Qualifikationsdaten: Doktorate, Habilitationen, Professuren c. Tätigkeitsanalysen d. Forschungsoutput: wissenschaftliche Publikationen, Patente, Vermarktung von Produk-

ten e. Ergebnisse qualitativer Analysen f. Wirkungsmessung: Zitationen, Impact factors etc. g. Drittmitteleinwerbung h. Preise, Ehrungen, etc. i. Kooperationen (externe) j. Mitgliedschaften, insbesondere übernommene Kaderfunktionen k. Berufungen des eigenen Nachwuchses und andere Kennzahlen der Nachwuchsförde-

rung Die Ergebnisse sollen in geeignet aufbereiteter Form möglichst breit, aber in differenzierter Form zugänglich gemacht werden.

Seite 12/21

3.2 QSE-Vorgaben der WISO-Fakultät

3.2.1 Einleitung Die WISO-Fakultät orientiert sich an den Vorgaben für die Forschungsevaluation aus dem QSE-Konzept der Universität Bern. Dabei sind folgende Prämissen richtungsweisend: Die Forschungsevaluation soll den vier Kriterien Nützlichkeit, Durchführbarkeit, Korrektheit

und Genauigkeit genügen. Die Fakultät verzichtet darauf, personenbezogene Forschungsevaluationen durchzuführen

und konzentriert sich auf die Ebene der Departemente, der Institute und ggf. der Abteilun-gen.

Im Hinblick auf das jährliche Strategiegespräch legt die Fakultät fest, welche Forschungs-bereiche resp. –aspekte im nächsten Jahr vertieft evaluiert werden sollten.

Es werden die folgenden Grundsätze beachtet: 1. Entscheid/Ablauf Verfahren/ Verantwortlichkeiten/ Ressourcen der Evaluation klären 2. Fokus auf Extreme (auffälliges Verhältnis zw. Input-Output) 3. Daten müssen einfach zugänglich, valide, aussagekräftig und überprüfbar sein, damit

sinnvolle Kennzahlen ermittelt werden können 4. Daten müssen für verschiedene Einheiten nutzbar sein 5. Daten verständlich auswerten 6. Frequenz bestimmen (Vor-/Nachteile beachten)

3.2.2 Forschungskultur an der WISO-Fakultät Die WISO-Fakultät pflegt eine qualitativ hochstehende Forschungskultur. Der Forschungsout-put ist das primäre Positionierungsmerkmal jedes Departementes und damit in der Summe dasjenige der gesamten WISO-Fakultät. Sie legt Wert darauf, ihre Forschungsleistungen in geeigneter Weise zu publizieren. Die Erfassung der Publikationen erfolgt mittels der Software FactScience. Das Publikations-verhalten ist durch die Ausrichtung der Institute und die Praxisnähe der Forschung sehr unter-schiedlich. Entsprechend vielfältig ist auch die Medienpalette der publizierten Forschungsleis-tungen. Deshalb werden die Publikationen in unterschiedliche Kategorien eingeteilt (vgl. An-hang 4). Auf eine Vereinheitlichung der heutigen departmentsspezifischen Gewichtungen wird (vorläu-fig) verzichtet. Die WISO-Fakultät nutzt FactScience für die Evaluation der Forschungsleistungen ganz all-gemein und für die Relevanz der Nachwuchsförderung sowie zur Ableitung von Entwicklungs-zielen. Dabei werden die erwähnten Umstände zwischen organisatorischen Einheiten in den Vergleichen und den daraus gezogenen Schlüssen berücksichtigt. Die WISO-Fakultät ist da-ran interessiert, dass FactScience die Publikationsleistungen möglichst aktuell und vollständig abbildet. Entsprechend wird darauf Wert gelegt, dass Publikationsmeldungen rasch und kor-rekt weitergeleitet werden. Der Qualitätsbeauftragte bemüht sich darum, mit dem Zentrum Forschung ein schnelleres und direkteres Meldeverfahren zu erarbeiten.

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3.2.3 Evaluation der Forschungsleistung Im Rahmen der Forschungsevaluation werden umfangreiche Daten aufbereitet und der WISO-Fakultät zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf kann die Fakultät mittels Erfassungsformular bei den Instituten weitere Informationen einholen. Folgende Basisdaten dienen als Grundlage für die Forschungsevaluation:

Publikationen und deren Gewichtung Abschlüsse (Habilitationen, Ernennung p.tit., Ernennung ao. Professur, Dissertationen) Finanzielle Mittel (Betriebskredite, SNF, Darlehen/Grants, erworbene Drittmittel) Stellenetat (Total Stellenprozente, Anteil Forschung, Lehre, Administration, Dienstleis-

tung und Weiterbildung). Dabei soll Transparenz geschaffen werden, wie sich die An-teile der Ressourcen für Forschung/Lehre/Administration im Zeitverlauf entwickeln.

Folgende Kennzahlen werden mit den Basisdaten für die einzelnen Institute ermittelt und zur besseren Vergleichbarkeit auf eine 100%-Stelle in der Forschung bzw. auf eine Professur um-gerechnet:

Publikationsoutput in der Forschung Durchschnittliche Gewichtung der Publikationen Anteil englischsprachiger Publikationen Anzahl Abschlüsse in der Forschung (Habilitationen, Dissertationen) Zugesprochene Mittel (Budgets) Erworbene Drittmittel Erworbene Auszeichnungen/Preise

3.2.4 Kommunikation und Follow-up Die gesammelten Daten werden aufbereitet und dienen dem Dekan als transparente Grundla-ge für die jährlichen Strategiegespräche. Auf Basis der Ergebnisse werden die Ziele für das Folgejahr getroffen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse stellen die Institute auf deren Homepages der Öffentlichkeit zur Verfügung. Damit sollen die Bedürfnisse und Interessen der betroffenen Einheiten berücksichtigt werden und einem interessierten Publikum Einblicke in die Forschungstätigkeit der WISO-Fakultät ermöglicht werden (gem. Abschnitt 1.2.3). Die Veröffentlichung der Forschungsleistung hat keine weiteren Konsequenzen, ausser dass der Output von Instituten und Personen öffentlich gemacht wird. Im Rahmen der Strategiegespräche mit der Universitätsleitung berichtet, bzw. klärt der Dekan folgende Punkte: Berichterstattung an Universitätsleitung

Erfolgte Forschungsevaluationen und deren Ergebnisse, bzw. abgeleiteten Massnahmen

Stand der Umsetzungen von Entwicklungsmassnahmen aus früheren Forschungsevaluationen

Vereinbarung mit Universitätsleitung

Prioritäre QSE-Massnahmen für das Folgejahr Evaluationen in der Forschung Zur Verfügung stehende Ressourcen

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4. Zusammenfassung

Organ Aufgaben Zeitpunkt Durchführung (Monat)

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Fakultät Festlegen von Zielen, Positionierung, Strategien und Massnahmen

x

Bestimmen von Evaluationen x

Aktualisieren des QSE-Konzeptes für WISO-Fakultät

x x

Departemente

Festlegen von Zielen und Positionierung x x x x x x x x x x x x

Besprechen von Evaluationsergebnissen (Depar-tements intern) und Vereinbarung von Verbesse-rungsmassnahmen

x

Dekan Vorbereiten von Zielen, Positionierung, Strategien und Massnahmen

x

Verantwortung für durchführen und durchsetzen der QSE-Massnahmen auf Fakultätsebene wahr-nehmen

x x x x x x x x x x x x

Vorbereiten des Strategiegesprächs mit Universi-tätsleitung - Situationsanalyse - Zielsetzungen / Handlungsfelder - Evaluationsvorhaben

x

Gespräch mit Dozierenden bei kritischen oder fehlenden Evaluationsergebnissen

x x

Festlegen der QSE-Inhalte für die WISO-Homepage

x x x x x x x x x x x x

Q-Beauftragter / Q-Assistent

Umsetzen der QSE-Ziele und Massnahmen x x x x x x x x x x x x

Support an die einzelnen Institute x x x x x x x x x x x x

Aufbereiten von Zufriedenheitsbefragungen des Bundesamtes für Statistik (falls verfügbar)

x

Auswerten der Ergebnisse der Lehrveranstal-tungsevaluationen Erstellen des Evaluationsberichtes zuhanden der Fakultät

x x

Distribution/Einsammeln der Publikationslisten für FactScience -Aufbereiten von Forschungsdaten

x x x x

Bereitstellen und Aktualisieren der QSE-Unterlagen der WISO-Homepage

x x x x X x x x x x x x

Organisieren von Sitzungen mit Q-Coaches (wenn Bedarf )

x x

Umsetzen von QSE-Zielen und Massnahmen auf Institutsebene

x x x x X x x x x x x x

Q-Coach/Institut Aktualisieren von wichtigen Prozessen im Institut x x x x X x x x x x x x

Erfassen von Institutsdaten für Lehrtätigkeit und Forschungsevaluation

x x

Verantwortung für Aktualität der QSE-Informationen auf den Instituts-Homepages

x x x x X x x x x x x x

Dekanat Pflege der QSE-Rubrik auf der WISO-Homepage X x

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5. Fazit/Ausblick

- QSE wird an der WISO-Fakultät ernst genommen mit dem Ziel, sich fortlaufend zu ver-bessern und zu einer individuellen wie auch institutionellen Weiterentwicklung beizu-tragen.

- Die skizzierten Evaluationen haben Priorität. - Es wird auf die Selbstverantwortung jedes Fakultätsmitgliedes / Dozenten gesetzt – auf

einen übertriebenen Aktionismus wird verzichtet. - Das Qualitäts-/Serviceversprechen in Lehre, Forschung und Dienstleistungen wird an

der WISO-Fakultät weiterentwickelt und kultiviert.

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Anhänge Anhang 1: Vorlage Evaluationsbericht für umfassende Evaluationen (gem. QSE-Konzept der Uni Bern) Der Evaluationsbericht soll Stärken und Schwächen klar aufzeigen und deutlich zwischen der aktuellen Situation, deren Analyse und Entwicklungsmöglichkeiten oder Verbesserungsansät-zen unterscheiden. Er enthält je nach Gegenstand der Evaluation die folgenden Teile: Standortbestimmung (Profil) und Entwicklungsmöglichkeiten Bewertung der aktuellen Strukturen und der Supportaufgaben (Führung, Administration) Bewertung der Lehre und ihrer Ergebnisse (allenfalls auch Weiterbildung) Bewertung der Forschungsaktivitäten und Forschungsergebnisse Einheiten mit Dienstleistungsauftrag werden in der Regel durch Akkreditierungen oder Zertifi-zierungen überprüft. Die Akkreditierungsinstanz gibt dabei Verfahren und Kriterien vor. Der gesamte Bericht soll möglichst kurz gehalten werden. Er besteht aus einer Zusammenfas-sung von maximal 3 Seiten sowie dem Bericht (Der Umfang sollte insgesamt 40 Seiten nicht überschreiten). Der Umfang verkürzt sich, falls Unterkapitel für die vorgesehene Evaluation nicht relevant sind. Gliederung des Berichts 1. Einleitung: Organisation der Selbstevaluation und Verantwortlichkeiten aufführen 2. Inhaltsverzeichnis 3. Zusammenfassung der zentralen Punkte: Profil, Stärken, Schwächen [inhaltlich, strukturell,

organisatorisch]; Fragen und Probleme, die im Vordergrund stehen und ggf. mit externen Peers diskutiert werden sollen; geplante Verbesserungsmassnahmen (max. 3 Seiten)

4. Bericht (max. 37 Seiten) 5. Anhänge (Die Daten für die Tabellen und Statistiken werden zentral aufbereitet) Die Bereiche, die im eigentlichen Bericht behandelt werden, werden im Rahmen der Vor-bereitung der Evaluation festgelegt. Ein Leitfaden zu in Frage kommenden Themen kann bei der Stabsstelle Evaluation und Akkreditierung angefordert werden.

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AnhangFrageb(Einheit

g 2: ogen zur Btsfrageboge

Beurteilungen für alle V

g von LehrvVeranstaltun

MU

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ungen durc

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ch die Studdierenden

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Anhang

g 3: Ablauff des Lehrvveranstaltuungsevaluaations-Prozzesses

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Anhang 4: Schema der Publikationstypen und –subtypen in Factscience

(alle Fakultäten ausser Medizin, offen: Veterinärmedizin - Zentrum Forschung, April 2010)

A Selbständige Publikation als Autor A0 Buch / Monographie

(Haupttyp) Selbständige wissenschaftliche Publikation in Form eines Buches

A1 Lehrbuch Lehrbuch für Unterrichtszwecke in Schule, Universität oder Erwachse-nenbildung.

A2 Quellensammlung / -edition Ausführungen, Erklärungen oder Interpretation von Quellentexten. Betrifft vor allem: Theologie und phil.-hist. Fakultät. Achtung: auch unter Herausgeberschaft möglich (je nach Formulierung auf dem Titelblatt)

A3 Gutachten / Expertise Auftragsarbeit als Experte für z.B. Behörden. Graue Literatur. Betrifft vor allem: phil.-hum. Fakultät und Rechtswissenschaft.

A4 (Forschungs-)Bericht Report und Forschungsberichte v.a. im Rahmen der Drittmittelforschung wie z.B. Zwischen- oder Abschlussbericht an SNF, nicht berücksichtigt werden Rechenschafts-, Jahresberichte etc. Oft Graue Literatur.

A5 Sonstige kleinere Schrift Sonstige (kleinere) Publikationen, die weder eine grössere wissenschaft-liche Arbeit sind und auch in keine der Untertypen von A passen. Auch kleinere populärwissenschaftliche Abhandlungen. Graue Literatur.

B Selbständige Publikation eines Sammelbandes als Herausgeber B0 Sammelband

(Haupttyp) Herausgeberschaft einer wissenschaftlichen Publika-tion (Sammelband) mit mehreren Autoren (die nicht alle auch als Herausgeber auftreten müssen)

B1 Lehrbuch Lehrbuch für Unterrichtszwecke in Schule, Universität oder Erwachse-nenbildung.

B2 Quellensammlung / -edition Ausführungen, Erklärungen oder Interpretation von Quellentexten. Betrifft vor allem: Theologie und phil.-hist. Fakultät. Achtung: auch unter Autorenschaft möglich (je nach Formulierung auf dem Titelblatt)

B3 (Forschungs-)Bericht Report und Forschungsberichte als Herausgeber v.a. im Rahmen der Drittmittelforschung wie z.B. Zwischen- oder Abschlussbericht an SNF, nicht berücksichtigt werden Rechenschafts-, Jahresberichte etc. Graue Literatur. (Wenn in offizieller Buchform: dann als Monographie bzw. Herausgeberschaft.)

B4 Sonstige kleinere Schrift Sonstige (kleinere) Publikationen als Herausgeber, die weder eine grös-sere wissenschaftliche Arbeit sind und auch in keine der Untertypen von B passen. Auch kleinere populärwissenschaftliche Abhandlungen. Graue Literatur.

C Unselbständige Publikation in Sammelband C0 Artikel in Sammelband

(Haupttyp) Artikel in Sammelband mit wissenschaftlichem An-spruch

C1 Rezension Rezension in Sammelband (z.B. von Publikationen zum Thema des Sammelbandes). Achtung: Buchbesprechung in Zeitungen/Publikumszeitschriften wird im Untertyp D2 erfasst.

C2 Lexikon- / En-zyklopädieartikel

Artikel in Lexikon oder Enzyklopädie. Fliessende Grenze Artikel zu Hand(wörter)buch. Längere Artikel (Hand-buchartikel) sollten als Artikel des Haupttyp (C0) aufgenommen werden (einheitlich pro Handbuch).

C3 Tagungsbeitrag (vollstän-diger Text)

Schriftlicher Tagungs-, Konferenz- oder Kongressbeitrag in einem Pro-ceedingband oder auf einer Proceedingwebsite, z.B. auf einer Tagungs-website. Der Text muss vollständig abgedruckt oder abgelegt sein. Fliessende Grenze zu Artikel in Sammelband oder Zeitschrift -> Wird der Text als Artikel in einem Sammelband oder in einer Zeitschrift abge-druckt, dann wird er zusätzlich dort erfasst. Oft Graue Literatur.

C4 Tagungsbeitrag (Ab-stract/Poster)

Schriftliches Abstract oder Poster in einem Proceedingband oder auf einer Proceedingwebsite, z.B. auf einer Tagungswebsite. Oft Graue Literatur.

C5 (Forschungs-)Bericht Artikel innerhalb eines Reports und Forschungsberichts v.a. im Rahmen der Drittmittelforschung wie z.B. Zwischen- oder Abschlussbericht an SNF, nicht berücksichtigt werden Rechenschafts-, Jahresberichte etc. Graue Literatur.

C6 Sonstiger kleinerer Text Sonstiger kleinerer Text (Vorwort, kurze Einleitung, Editorial, Kurzanzei-ge, Mitteilung, Miszellen etc.) in einem Sammelband. Auch kleinerer Text auf Internetseite.

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D Unselbständige Publikation in Periodikum D0 Artikel in Zeitschrift

(Haupttyp) Artikel in Zeitschrift (gedruckt oder online) mit wis-senschaftlichem Anspruch

D1 Rezension Rezension in Fachzeitschrift. Achtung: Buchbesprechung in Zeitungen/Publikumszeitschriften wird im Untertyp D2 erfasst.

D2 Tagungsbeitrag (vollstän-diger Text)

Schriftlicher Tagungs-, Konferenz- oder Kongressbeitrag in einer Pro-ceeding-Zeitschrift. Der Text muss vollständig abgedruckt oder abgelegt sein. Fliessende Grenze zu Artikel in Sammelband oder Zeitschrift -> Wird der Text als Artikel in einem Sammelband oder in einer weiteren Zeitschrift abgedruckt, dann wird er zusätzlich dort erfasst.

D3 Tagungsbeitract (Abstract/Poster)

Schriftliches Abstract oder Poster in einer Proceeding-Zeitschrift.

D4 Medienbeitrag Beitrag in Zeitung oder Publikumszeitschrift (inkl. abgedruckte Inter-views, Buchbesprechung). Achtung: Rezensionen in wissenschaftlichen Zeitschriften werden unter D1 erfasst, solche in Sammelbänden unter C1.

D5 Sonstiger kleinerer Text Sonstiger kleinerer Text (Vorwort, kurze Einleitung, Editorial, Kurzanzei-ge, Mitteilung, Miszellen etc.) in einer Fachzeitschrift. Bei Rechtswissenschaften auch: Urteilsbesprechung (mit blossem Orien-tierungscharakter)

E Selbständige Publikation von Periodikum als Herausgeber Herausgeberschaft von

Periodikum Herausgeberschaft einer Zeitschrift oder Buchreihe (1 Wertung pro Jahr)

E1 Herausgeberschaft einer Zeitschrift

E2 Herausgeberschaft einer Reihe

F Qualifikationsarbeit (unpubliziert) - fakultativ

Qualifikationsarbeit ohne Wertung

Masterarbeit / Lizentiatsarbeit / Diplomarbeit

Doktorarbeit (Dissertation)

Habilitation

G Vortrag und Referat (Mündliches ohne Publikation) - fakultativ

G0 Mündliches Referat, Vortrag, Medienauftritt in Radio und Fernse-hen (ohne Wertung)

H Multimediales - fakultativ

H0 Multimediales DVD, Datenbank, Ausstellung (ohne Wertung)