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Donnerstag, 19. November 2020 Ausgabe 223 ru.muenchen.de Als Newsletter oder Push-Nachricht unter muenchen.de/ru-abo Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, [email protected], www.muenchen.de/rathaus Rathaus Umschau Inhaltsverzeichnis Meldungen 2 Gesundheitsamt informiert positiv getestete Personen jetzt schriftlich 2 Ausstellung „Barrierefreies Wohnen“ eröffnet 3 Kultureller Ehrenpreis 2020 für Hanna Schygulla 5 Markthallen München entlasten Gastronomiebetriebe 6 Abfallvermeidung: Neue Infobroschüre zum Thema Plastik 7 Antworten auf Stadtratsanfragen 9 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften

Rathaus - ru.muenchen.de · 2020-11-19  · › Ausstellung „Barrierefreies Wohnen“ eröffnet 3 › Kultureller Ehrenpreis 2020 für Hanna Schygulla 5 › Markthallen München

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  • Donnerstag, 19. November 2020 Ausgabe 223ru.muenchen.deAls Newsletter oder Push-Nachricht

    unter muenchen.de/ru-abo

    Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt MünchenVerantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, [email protected], www.muenchen.de/rathaus

    RathausUmschau

    InhaltsverzeichnisMeldungen 2 › Gesundheitsamt informiert positiv getestete Personen jetzt schriftlich 2 › Ausstellung „Barrierefreies Wohnen“ eröffnet 3 › Kultureller Ehrenpreis 2020 für Hanna Schygulla 5 › Markthallen München entlasten Gastronomiebetriebe 6 › Abfallvermeidung: Neue Infobroschüre zum Thema Plastik 7Antworten auf Stadtratsanfragen 9

    Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften

  • Rathaus Umschau19.11.2020, Seite 2

    Meldungen

    Gesundheitsamt informiert positiv getestete Personen jetzt schriftlich(19.11.2020) Das Gesundheitsamt lässt Menschen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, ab sofort per Brief umfassende Informa-tionen zukommen. Das Schreiben enthält wichtige Informationen für die positiv getestete Person (https://t1p.de/positiv-getestete-person) und für Ihre engen Kontaktpersonen (Kontaktpersonen 1. Grades) (https://t1p.de/Kontaktperson-erstenGrades). Die Infizierte Person (IP) wird außerdem ge-beten, umgehend ihre engen Kontaktpersonen (KP1) im privaten als auch beruflichen Umfeld zu informieren sowie die Kontaktpersonenliste (https://t1p.de/Kontaktpersonenliste) mit Namen und Telefonnummer ihrer engen Kontaktpersonen auszufüllen und schnellstmöglich ans Gesundheitsamt zurückzusenden. Sofern die entsprechenden Kontaktdaten vorliegen, sol-len in Kürze diese Informationen auch per E-Mail sowie per SMS die Qua-rantäneverfügung übermittelt werden.„Bitte führen Sie ein ,Kontaktpersonen-Tagebuch´, in das Sie alle engen Kontakte notieren. So müssen Sie im Falle einer Infektion nicht erst müh-sam überlegen, mit wem Sie in den vergangenen Tagen Kontakt hatten, und können die Betroffenen schnell informieren und warnen, damit die Infektion nicht weiter verbreitet wird“, so Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek. Sie appelliert an die Münchnerinnen und Münchner: „Helfen Sie mit, die Weiterverbreitung von Corona zu stoppen. Wenn Sie einen Test ge-macht haben, reduzieren Sie Ihre Kontakte bis zum Erhalt des Ergebnisses auf ein absolutes Minimum und halten Sie die AHA-Regeln ein (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske). Wenn Sie ein positives Testergebnis erhalten ha-ben, begeben Sie sich bitte umgehend in Isolation. Wenn Sie bereits zuvor Krankheitsanzeichen hatten, begeben Sie sich bitte umgehend, auch schon vor Erhalt des Testergebnisses, in Isolation. Bitte geben Sie bei einem Test alle Ihre Kontaktdaten an, damit Sie unverzüglich informiert werden können.“ Auch Labore werden gebeten, alle Kontaktdaten wie Telefon-nummer, E-Mail-Adresse und Anschrift vollständig an das Gesundheitsamt weiterzuleiten. „Leider wird immer noch viel wertvolle Zeit vergeudet, da die Angaben unvollständig sind und erst mühevoll vom Gesundheitsamt recherchiert werden müssen“, so Gesundheitsreferentin Zurek.Sobald eine infizierte Person von ihrem positiven Testergebnis erfährt, muss sie sich gemäß Allgemeinverfügung (PDF, 171KB) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) unverzüglich in zehntägige Quarantäne begeben, gerechnet ab Testdatum.Enge, infektionsrelevante Kontakte (KP1) werden schnellstmöglich vom Gesundheitsamt kontaktiert und müssen sich gemäß Allgemeinverfügung

    https://t1p.de/positiv-getestete-personhttps://t1p.de/Kontaktperson-erstenGradeshttps://t1p.de/Kontaktperson-erstenGradeshttps://t1p.de/Kontaktpersonenliste PDFhttps://t1p.de/Kontaktpersonenliste PDF

  • Rathaus Umschau19.11.2020, Seite 3

    bis zum Ablauf des 14. Tags nach dem letzten Kontakt mit einem bestätig-ten Covid-19-Fall in Quarantäne begeben. Als KP1 gilt nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI), wer länger als 15 Minuten näher als 1,5 Meter ohne Mundschutz Kontakt mit einer Infizierten Person hatte.Infizierte Personen und enge Kontaktpersonen (KP1) dürfen während der Zeit der Quarantäne bzw. Isolation die Wohnung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes verlassen. Der zeitweise Aufenthalt in einem zur Wohnung gehörenden Garten, auf einer Terrasse oder einem Balkons ist alleine gestattet.Das RGU ist als für das Stadtgebiet München zuständiges Gesundheits-amt unter anderem dafür verantwortlich, Infektionsketten zu unterbrechen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Dafür ist vor allem eine möglichst schnelle Identifizierung, Information und Separierung von Infizierten und deren Kontaktpersonen erforderlich.Mehr Informationen für infizierte Personen und Kontaktpersonen gibt es unter muenchen.de/corona.

    Ausstellung „Barrierefreies Wohnen“ eröffnet(19.11.2020) Barrierefreies Wohnen ist für viele Menschen, die von Mobi-litäts- oder anderen Einschränkungen betroffen sind, von lebenswichtiger Bedeutung. Die Landeshauptstadt München und der Verein Stadtteilarbeit haben deshalb die Ausstellung „Barrierefreies Wohnen“ im Kompetenz-zentrum am Messegelände, Konrad-Zuse-Platz 11, ins Leben gerufen. Dort können sich alle Betroffenen ab sofort umsehen und beraten lassen, welche Möglichkeiten es gibt, das eigene Heim barrierefrei umbauen zu lassen, um den Alltag zu erleichtern (Foto: Verein Stadtteilarbeit).

    http://muenchen.de/corona

  • Rathaus Umschau19.11.2020, Seite 4

    Bürgermeisterin Verena Dietl: „Menschen mit gesundheitlichen oder al-tersbedingten Einschränkungen sollen möglichst lange im eigenen häus-lichen Umfeld wohnen bleiben und ihren Alltag eigenständig bewältigen können. Die Ausstellung Barrierefreies Wohnen präsentiert hier anschau-lich, welche Umbaumöglichkeiten oder einfache Hilfsmittel es gibt, um zum Beispiel Stufen zu überwinden oder Alltagstätigkeiten wie Duschen barrierefrei zu bewältigen. Damit schaffen wir in der Landeshauptstadt München ein weiteres inklusives Angebot, Betroffenen individuelle häus-liche Lösungen zu demonstrieren, um ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich aufrechtzuerhalten.“Mit zunehmenden Alter oder bei einer Behinderung wird Barrierefreies Wohnen zu einem zentralen Thema. Rund 17 Prozent der Münchner Stadt-bevölkerung bzw. rund 270.000 Menschen sind älter als 64 Jahre, rund 171.500 Menschen leben mit einem Grad der Behinderung von mindes-tens 20 Prozent, rund 118.700 sogar mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent. Gerade vor dem Hintergrund der knappen Wohn-raumsituation in München sind individuelle Lösungen bei zunehmender Mobilitäts- oder Sinneseinschränkung besonders gefragt. Wenn Wohnraum bedarfsgerecht umgebaut werden kann, bleibt ein aufwändiger Umzug in eine andere Wohnung erspart. Dafür ist das Kompetenzzentrum konzipiert worden. Interessierte können sich hier informieren und persönlich beraten lassen, welche Möglichkeiten im Einzelfall sinnvoll sind. Die Ausstellung hilft den Betroffenen dabei, verschiedene Modelle zu besichtigen und ge-gebenenfalls selbst auszuprobieren.Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Ich freue mich sehr, dass wir die Aus-stellung Barrierefreies Wohnen noch dieses Jahr eröffnen können. Es hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder bestätigt, dass Mobilität und damit ein selbstbestimmtes Leben ein wesentliches Merkmal für die Lebensqualität eines jeden Einzelnen darstellt. Umso wichtiger ist es, an dieser Stelle das Angebot für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen auszubauen und praktikable Lösungen für ein eigenständiges Leben in den eigenen vier Wänden anzubieten. Viele verschiedene Angebote hält das Kompetenzzentrum dafür unter einem Dach bereit, angefangen von der Beratung, über Therapiemöglichkeiten bis hin zur Ausstellung Barrierefreies Wohnen.“Die Landeshauptstadt München hat für die Ausstellung Barrierefreies Wohnen im Kompetenzzentrum rund 370.000 Euro für Sachkosten zur Ver-fügung gestellt. Das komplette Kompetenzzentrum fördert die Stadt mit einem Betrag in Höhe von 1.086.000 Euro. Finanziell unterstützt wird die Ausstellung zudem vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales als auch vom Landkreis München. Betreut und geleitet wird das Zentrum vom Verein Stadtteilarbeit.

  • Rathaus Umschau19.11.2020, Seite 5

    Saskia Adlon, Geschäftsführerin Stadtteilarbeit e.V.: „Dank der Förderung durch die Landeshauptstadt, den Landkreis und das bayerische Sozialmi-nisterium können wir den Bürger*Innen nun eine Ausstellung zum barrie-refreien Wohnen dauerhaft, kostenfrei und Hersteller-unabhängig anbieten. Für ein selbstbestimmtes Leben, egal mit welcher Einschränkung konfron-tiert, ist es wichtig, dass die Menschen gut informiert sind und damit in die Lage versetzt werden zu entscheiden, welche Anpassungsmaßnahmen in ihr Leben passen, und ihren Alltag erleichtern. Mit der Ausstellung bieten wir einem breiten Publikum Informationen und viele Praxisbeispiele zur Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden. Unsere Erfahrung zeigt: Es geht nicht darum, alle technischen Möglichkeiten auszuschöpfen. Es geht darum, für jeden Anfragenden durch eine engagierte, differenzierte Bera-tung die passgenaue Lösung gemeinsam zu erarbeiten. Wir freuen uns sehr, dass wir mit diesem Angebot einen weiteren Baustein zur Entwick-lung einer inklusiven Gesellschaft beitragen können.“ Die Ausstellung ist jeweils Montag und Freitag von 10 bis 14 Uhr, Mitt-woch von 15 bis 19 Uhr und jeden ersten Samstag im Monat von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Wegen der Corona-Pandemie ist der Besuch derzeit nur mit Anmeldung möglich, telefonisch unter 357043-0 und per E-Mail an [email protected] Informationen finden sich unter www.komz-wohnen.de.Achtung Redaktionen: Auch Medienvertreter*innen sind herzlich für eine Führung willkommen.

    Kultureller Ehrenpreis 2020 für Hanna Schygulla(19.11.2020) Die Schauspielerin Hanna Schygulla wird für ihr Lebenswerk mit dem Kulturellen Ehrenpreis der Landeshauptstadt München ausge-zeichnet. Die Vollversammlung des Stadtrats hat heute diesen Vorschlag einer Jury bestätigt. Unter der Regie von Rainer Werner Fassbinder hatte Schygulla 1967 ihre Filmkarriere in München gestartet, der internationaler Erfolg und Auszeichnungen folgten.Der Kulturelle Ehrenpreis ist mit 10.000 Euro dotiert und wird jährlich an eine Persönlichkeit von internationaler Ausstrahlung mit engem Bezug zu München für ihre kulturellen beziehungsweise wissenschaftlichen Leis-tungen vergeben. Die Preisträger*innen der letzten Jahre waren Dieter Hildebrandt, Senta Berger, Jürgen Habermas, Uwe Timm, Werner Herzog Herlinde Koelbl, Klaus Doldinger, Günter Rohrbach, Antje Kunstmann und zuletzt Gerhard Polt.Die Jury begründete ihre Entscheidung wie folgt:„Ihr Blick scheint somnambul, als sehe sie die Filmbilder im Entstehen schon von fern, dabei ist sie ganz präsent im Hier; spielt scheinbar unbe-teiligt und doch mit höchster Intensität; undramatisch, fast bewegungslos,

    http://www.komz-wohnen.de

  • Rathaus Umschau19.11.2020, Seite 6

    mit einer Stimme ohne große Schwingungen, im typischen Fassbin-der-Schygulla-Sound. Bis heute ist Hanna Schygulla das Gesicht in Fassbin-ders Oeuvre und die Stimme, die sein Erbe lebendig hält. 1967 hatte sie der junge Regisseur als ‚Antigone‘ ans Münchner ‚Action-Theater‘ geholt und zur tragenden Figur seines ‚Anti-Theaters‘ gemacht. Mit ‚Liebe ist kälter als der Tod‘ begann 1969 ihre Filmkarriere, mit ‚Die Ehe der Maria Braun‘ und ‚Lili Marlen‘ kam der große Ruhm.Auf Fassbinder folgten George Tabori, Wim Wenders, Volker Schlöndorff, Margarethe von Trotha und andere; zu Beginn eine ‚Vorstadt-Diva‘, später ein Star des deutschen Autorenfilms und der europäischen Filmszene. Mit Regisseuren wie Ettore Scola, Jean-Luc Godard und Carlos Saura wurde Hanna Schygulla zur Stil-Ikone und betörte Generationen von Kinogängern. Vielfach ausgezeichnet, holte sie das Filmband in Gold, den Silbernen Bä-ren aus Berlin, die Goldene Palme aus Cannes nach München, spazierte mit Helmut Newton durch den Englischen Garten, widmete sich über Jahre ihren pflegebedürftigen Eltern am Rande der Stadt und startete dann neu mit jungen Regisseuren wie Jörg Graser, Hans Steinbichler und Fatih Akin. Als liebenswerte Schwester Myriam war sie jüngst in Cédric Kahns ‚Auferstehung‘ zu sehen. Berlin ehrte sie mit dem Goldenen Bären für ihr Lebenswerk. Ihre Autobiographie erzählt, wie aus dem schlesisch-pol-nischen Flüchtlingskind im zerstörten Nachkriegsmünchen ein Weltstar wurde, der Glamour in die Isar-Metropole brachte. Der Buchtitel klingt wie ihr Lebens- und Schauspiel-Motto: ‚Wach auf und träume‘.Mit dem Kulturellen Ehrenpreis an Hanna Schygulla ehrt die Stadt Mün-chen eine Chanteuse und Schauspielerin, die in Paris lebt; die Filmge-schichte schrieb und ihre Bindung an München aufs Natürlichste mit französischer Lebensart, internationalem Renomée und Weltläufigkeit in Einklang bringt.“Der Jury gehörten an: Oberbürgermeister Dieter Reiter, Kulturreferent An-ton Biebl, Dr. Roger Diederen, Direktion Kunsthalle der Hypo-Kulturstiftung, Meret Forster vom Bayerischen Rundfunk – Bayern 4 Klassik, Susanne Hermanski von der Süddeutschen Zeitung – Kultur, Professorin Bettina Reitz von der Hochschule für Film und Fernsehen München, Cornelia Zetz-sche vom Bayerischen Rundfunk – Literatur, DANCE-Kuratorin Nina Hüm-pel und aus dem Stadtrat Angelika Pilz-Strasser und Dr. Florian Roth (beide Fraktion Die Grünen − Rosa Liste), Beatrix Burkhardt (CSU-Fraktion), Julia Schönfeld-Knor (SPD/Volt – Fraktion) sowie Hans-Peter Mehling (Fraktion ÖDP/FW).Weitere Informationen unter www.muenchen.de/kulturfoerderung, Stich-wort Preise.

    http://www.muenchen.de/kulturfoerderung

  • Rathaus Umschau19.11.2020, Seite 7

    Markthallen München entlasten Gastronomiebetriebe(19.11.2020) Die Vollversammlung des Stadtrats hat in ihrer heutigen Sit-zung finanzielle Erleichterungen für Betriebe mit Freiflächen mit gastro-nomischer Nutzung auf dem Satzungsgebiet der Markthallen München (MHM) beschlossen. Die MHM werden beauftragt zu prüfen, wie im Sinne einer stadtweiten Gleichbehandlung die Erleichterungen für die Gastro-nomie auf öffentlichem Verkehrsgrund auf das Satzungsgebiet der MHM angewendet werden können.Die Corona-Pandemie stellt die Landeshauptstadt München vor große He-rausforderungen. Um die Gastronomie als wesentlichen Teil des Münchner Wirtschaftslebens sowie des Münchner Lebensgefühls nachhaltig zu unter-stützen, hat die Vollversammlung des Stadtrats bereits am 17. Juni Entlas-tungen für Freischankflächen auf öffentlichem Verkehrsgrund beschlossen. Nun sollen diese Regelungen auf das Satzungsgebiet der MHM über-tragen werden: Viktualienmarkt, Elisabethmarkt, Markt am Wiener Platz, Pasinger Viktualienmarkt sowie Viehhof-, Schlachthof- und Großmarktareal. Die MHM prüfen, wie die Regelungen des Stadtratsbeschlusses vom 17. Juni bei der Gebührenabrechnung für das Jahr 2020 übertragen werden können. Hierzu sollen Gebühren für gastronomische Außenflächen mög-lichst analog zu den Entlastungen auf öffentlichem Straßengrund reduziert werden. Da die Gebührensatzung der MHM eine eigene Systematik hat und beispielsweise „Freischankflächen“ nicht kennt, sollen die MHM ein eigenes Modell zur finanziellen Entlastung entwickeln.Kommunalreferentin Kristina Frank: „Auch im Krisenmodus darf die Stadt nicht ungleich behandeln. Auf öffentlichem Verkehrsgrund gibt es bereits finanzielle Entlastungen für Gastronomiebetriebe mit Freischankflächen. Nun sollen diese auch für die Gewerbetreibenden auf dem Satzungsgebiet der Markthallen München greifen. Der Eigenbetrieb entwickelt ein um-fassendes Konzept, wie rückwirkend die Händler*innen entlastet werden können. München steht an der Seite seiner Vertragspartner, denn nur ge-meinsam starten wir gut in die Zukunft. Wir halten zusammen.“

    Abfallvermeidung: Neue Infobroschüre zum Thema Plastik(19.11.2020) Anlässlich der Europäischen Woche der Abfallvermeidung ver-öffentlicht der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) eine Broschüre rund ums Thema Plastik. Der Titel „re: Wissenswertes über Plastik und Plastikvermeidung“ orientiert sich dabei am „re:“-Ansatz der Zero Was-te-Bewegung: re:fuse, re:use, re:cycle (vermeiden, wiederverwenden, wiederverwerten). Kristina Frank, Kommunalreferentin und 1. Werkleiterin des AWM: „Plastik ist in unserem Alltag allgegenwärtig. In bestimmten Bereichen wie zum Beispiel der Medizin ist der Einsatz sinnvoll und alternativlos. In anderen

  • Rathaus Umschau19.11.2020, Seite 8

    Bereichen kann die lange Lebensdauer von Plastik aber sehr problematisch sein. Stichwort Einwegplastik und Verpackungen. Mit unserer Broschüre sagen wir Ja zum Plastikfasten und plädieren für ein möglichst müllfreies Leben.“Die Broschüre beleuchtet die Themen Plastik und Plastikvermeidung aus verschiedenen Perspektiven. Wieviel Plastik wird produziert und wegge-worfen? Warum kann nicht alles recycelt werden? Was kann jeder Einzelne tun? Unter www.awm-muenchen.de/plastikmagazin kann das knapp 40-seitige Heft als E-Paper gelesen oder als Printversion bestellt werden.Die Europäische Woche der Abfallvermeidung ist Europas größte Kommu-nikationskampagne rund um die Themen Abfallvermeidung und Wiederver-wendung. Sie beginnt dieses Jahr am Samstag, 21. November, und steht unter dem Motto „Invisible Waste: Abfälle, die wir nicht sehen – schau genau hin!“Europaweit beteiligen sich tausende Organisationen und Aktivisten daran und klären über Alternativen zur Wegwerfgesellschaft auf.

    http://www.awm-muenchen.de/plastikmagazin

  • Rathaus Umschau19.11.2020, Seite 9

    Antworten auf StadtratsanfragenDonnerstag, 19. November 2020

    Gesundheitswesen in Corona-Zeiten: Erfolgte Unterstützung für In-tensivbetten in München?Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lech-ner und Brigitte Wolf (DIE LINKE./Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 12.8.2020

    Klarheit über die Entwicklung von Covid-19 in MünchenAnfrage Stadtrat Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/FW) vom 30.9.2020

  • Rathaus Umschau19.11.2020, Seite 10

    Gesundheitswesen in Corona-Zeiten: Erfolgte Unterstützung für In-tensivbetten in München?Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lech-ner und Brigitte Wolf (DIE LINKE./Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 12.8.2020

    Antwort Beatrix Zurek, Referentin für Gesundheit und Umwelt:

    Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:„In der ARD Sendung ‚Kontraste‘ am Donnerstag, 16. Juli 2020, wurde berichtet, dass die Bundesregierung darüber rätsele, wo die gewährten 534 Mio. Euro für neue Intensivbetten – 50.000 Euro pro Stück – letztend-lich geblieben seien. Denn damit hätten rund 40.000 Betten für intensiv behandlungsbedürftige Patient*innen eingerichtet werden können. Das Register der ‚Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin‘ (DIVI) weist aber nur 32.400 Betten aus. Die Bundesregie-rung hat die Länder aufgefordert, diese Abweichungen bis zum 10. Juli auf-zuklären. ‚Wir reden hier über eine Förderungssumme von 350 Mio. Euro‘ wird ein Vorstandsmitglied der Krankenkasse Viactic BKK zitiert.Darüber hinaus erhält jede Klinik für jedes freigehaltene Bett eine Ta-gespauschale von 560 Euro!“

    Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zu-geleitet. Zunächst bedanke ich mich für die Fristverlängerung und kann die einzelnen Punkte Ihrer Anfrage wie folgt beantworten:

    Frage 1:Wie viele Mittel des Bundes flossen an Krankenhäuser in der Landes-hauptstadt,- an private Kliniken,- an staatliche Kliniken,- an die München Klinik gGmbH?

    Antwort:Da das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) in der Sache über keine Zuständigkeiten verfügt, liegen dem RGU dazu keine Daten vor.Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) teilte dazu Folgendes mit:„Für zusätzlich geschaffene Intensivkapazitäten (…) wurden in Bayern noch keine Mittel ausbezahlt. Nachdem das Bundesgesundheitsministerium Anfang Juni den Ländern Hinweise zur Auszahlung der Mittel übersandte, befindet sich das zuständige Landesamt für Pflege sowie das Bayerische

  • Rathaus Umschau19.11.2020, Seite 11

    Gesundheitsministerium in einer Abklärung mit dem Bundesgesundheits-ministerium über die Modalitäten zur Auszahlung.Über die Empfänger und die Größenordnung von Ausgleichszahlungen für freigehaltene Betten liegen uns keine Informationen vor.“

    Die anschließende Anfrage beim Landesamt für Pflege wurde durch die-ses wie folgt beantwortet:„Wir haben Ihre Bitte geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir aus Datenschutzgründen (§ 35 Abs. 4 SGB I i.V.m. § 67 Abs. 2 Satz 2 SGB X und § 108 SGB V, § 28 Abs. 1 KHG) i.V.m. Art. 30 BayVwVfG leider keine Auskünfte zu den gewährten Ausgleichszahlungen und freigehalte-nen Bettenkapazitäten der Münchener Kliniken erteilen können.Durch die Bezifferung von Gesamtsummen an Ausgleichszahlungen bzw. Fördergeldern für Intensivbetten könnten Rückschlüsse auf die einzelnen Einrichtungen geschlossen werden und damit Betriebsgeheimnisse ver-letzt werden.Wir bitten um Verständnis und können Sie zur Ermittlung der benötigten Zahlen nur an die Münchener Kliniken selbst verweisen.“

    Auf die Anfrage bei der München Klinik gGmbH (MüK) teilte diese mit, dass sie mit Stand 13.10.2020 noch kein Geld für die Schaffung zusätzli-cher intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten mit maschineller Beat-mungsmöglichkeit gem. COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz erhalten habe.

    Frage 2:Wie viele Betten für intensiv behandlungsbedürftige Patienten wurden mit diesen Mitteln neu eingerichtet? (bitte aufgliedern s.o.)

    Antwort:Das RGU verweist auf die Antwort zu Frage 1.

    Die MüK berichtet, dass bis zum 30.9.2020 Anträge für 155 zusätzliche in-tensivmedizinische Behandlungskapazitäten gestellt wurden.

    Frage 3:Für wie viele Betten wurde eine Tagespauschale (für ein freigehaltenes Bett) beantragt? (bitte aufgliedern s.o.)

    Antwort:Das RGU verweist auf die Antwort zu Frage 1.

  • Rathaus Umschau19.11.2020, Seite 12

    Die MüK teilt dazu mit: „Die sog. Ausgleichszahlung wird ermittelt, indem die Krankenhäuser täg-lich, beginnend mit dem 16.3.2020, von der Zahl der im Jahresdurchschnitt 2019 pro Tag voll- und teilstationär behandelten Patientinnen und Patien-ten (Referenzwert) die Zahl der am jeweiligen Tag stationär behandelten Patientinnen und Patienten abziehen. Sofern das Ergebnis größer Null ist, ist dieses mit der entsprechenden tagesbezogenen Pauschale zu multipli-zieren (vgl. COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz). Bis zum Buchungs-datum 29.9.2020 waren bei der München Klinik gGmbH 49,91 Mio. Euro eingegangen.“

  • Rathaus Umschau19.11.2020, Seite 13

    Klarheit über die Entwicklung von Covid-19 in MünchenAnfrage Stadtrat Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/FW) vom 30.9.2020

    Antwort Beatrix Zurek, Referentin für Gesundheit und Umwelt:

    Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:„Auf der einen Seite erleben wir einen Anstieg der Kurve der positiven PCR-Testergebnisse in München, derzeit 1.398. Der 7-Tage-Inzidenzwert liegt bei 37,92 (LHM) bzw. 31,6 (RKI). Die Ampel steht auf Rot, und es gel-ten weiterhin grundrechtseinschränkende Maßnahmen.Auf der anderen Seite hatten wir seit dem Anstieg der positiven Testergeb-nisse, also seit Mitte August 2020, glücklicherweise nur einen einzigen Co-rona-Todesfall in München zu beklagen. Die Auslastung der Notfallbetten aufgrund von COVID-19 ist in München konstant im grünen Bereich, Stand heute liegt sie bei 1,76%. Der Reproduktionswert (R-Wert) liegt bei 0,96, also

  • Rathaus Umschau19.11.2020, Seite 14

    Antwort:Die Anzahl der Personen mit keinen bis mittleren Krankheitssymptomen wird nicht explizit erhoben. Die Hospitalisierungsrate (Anteil aller positiv getesteten Personen, die ins Krankenhaus eingewiesen werden) kann aus methodischen Gründen nur grob geschätzt werden. Sie sank im Zeitverlauf von ca. 20% im Frühjahr auf unter 5% aktuell. Die Intensivrate (Anteil aller positiv getesteten Personen, die auf die Intensivstation eingewiesen wer-den) sank ebenfalls, von ca. 5% im Frühjahr auf unter 1% aktuell.

    Frage 3:Wie teilen sich die vier Gruppen (keine bis mittlere Krankheitsverläufe, Hospitalisierte, Notfallpatient*innen, Verstorbene) nach Altersklassen auf?

    Antwort:Dem RGU liegen Daten zur Altersverteilung aller COVID-19-Infizierten, der Hospitalisierten sowie der Verstorbenen in München vor, jedoch nicht für Personen ohne bzw. mit mittleren Krankheitsverläufen.

  • Rathaus Umschau19.11.2020, Seite 15

    Frage 4:Gab es einen Zeitpunkt, zu dem die Zahl der COVID-19-Erkrankten so hoch war, dass das Gesundheitssystem in München überlastet war?

    Antwort:Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Überlastung des klinischen Systems. Der kritischste Faktor bestand in der befürchteten Überauslastung der in Münchner Kliniken verfügbaren Intensivbetten. Durch rasche Koordinie-rungsmaßnahmen des RGU mit den Münchner Kliniken im März 2020 konnten ca. 700 Intensivbetten über alle Münchner Kliniken hinweg ge-schaffen werden. Der Peak der Bettenbelegung lag bei ca. 300 belegten Intensivbetten in Münchner Kliniken Anfang April 2020, wovon im Maximum 165 Intensiv-betten durch COVID-19-Patient*innen belegt waren. Die Intensivbetten-belegung nahm bis zum Sommer kontinuierlich ab und liegt trotz zuletzt wieder steigender Infektionszahlen derzeit stabil auf einem erfreulich nied-rigen Niveau. Somit war die Belegung der Intensivbetten (ebenso wie die der Normal- und Intermediate-Care-Betten) zu jedem Zeitpunkt unproble-matisch; es standen auch immer noch ausreichend freie Intensivbetten zur Verfügung (Abb. 1).

    Die ambulante medizinische Versorgung der Münchener Einwohner*innen war im bisherigen Verlauf der COVID-19-Pandemie insgesamt nicht über-lastet. Punktuell kam es jedoch zu Problemen vor allem im Bereitschafts-dienst und durch den Ausfall von Praxen aufgrund von Krankheit und/oder Quarantäne und mangelnder Schutzausrüstung.Eine flächendeckende und längere Überlastung im ambulanten Bereich konnte u.a. durch die folgenden Maßnahmen verhindert werden:

    - die Einrichtung und der Betrieb einer zentralen Schwerpunktpraxis In-fekt auf der Theresienwiese,

    - die Reduzierung des „normalen“ Sprechstundenangebots in den Praxen zugunsten von „Infektsprechstunden“

    - die zentrale Ausgabe von Schutzausrüstung an bedürftige Praxen,- die zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung zur Krankschreibung nach

    telefonischer Beratung entsprechend dem Beschluss des Gemeinsa-men Bundesausschusses,

    - ein massiver personeller Aufwuchs im Bereich Telefondienst/Fahrdienst des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Bayern.

  • Rathaus Umschau19.11.2020, Seite 16

    Frage 5:Sind die Krankenhäuser und die Intensivmedizin in München mittlerweile besser auf einen möglichen Ernstfall durch COVID-19 vorbereitet?

    Antwort:Die Münchner Kliniken waren bereits vor der Pandemie gut auf die Versor-gung von schwerstkranken Patient*innen vorbereitet. Allerdings haben alle die Bilder aus Norditalien und Frankreich vor Augen gehabt und die Gefahr einer Überforderung auf Grund von einer erhöhten Anzahl an Patient*innen befürchtet.Auf Grund der eingeleiteten COVID-19-Maßnahmen ab März 2020 konnte in Deutschland dieser Anstieg erfolgreich vermieden werden. Durch die Bemühungen der Landeshauptstadt München, des Freistaates Bayern und der Bundesregierung sind inzwischen zusätzliche Geräte geliefert wor-den, die eine technische Einrichtung von weiteren Intensivplätzen möglich macht. Ob der Betrieb zusätzlicher Intensivversorgungsplätze dann auch mit Pflegenden unter den aktuellen Arbeitsbedingungen möglich sein wird, kann derzeit nicht beantwortet werden.

    Frage 6:Rechtfertigt „Flatten the curve“ weiterhin die verordneten Maßnahmen?

  • Rathaus Umschau19.11.2020, Seite 17

    Antwort:Die Tatsache, dass es in der ersten Hochphase nicht zur Überlastung des klinischen Systems gekommen ist, hat gezeigt, dass das „Flatten the curve“ – Vorgehen gegriffen hat. Die damals ergriffenen Maßnahmen ha-ben gewirkt. Sollten die Zahlen der COVID-19-Infizierten jedoch weiter so stark steigen, ist wiederum mit an diese Situation angepassten Maßnahmen zu rechnen. Wobei das Ziel lauten muss, sie so wenig einschneidend wie möglich zu gestalten und die Sicherstellung der klinischen Versorgung der Münchner Bevölkerung zu gewährleisten.

    Frage 7:Wodurch ist die Umstellung der Statistik von dem R-Wert auf die Ampel-schaltung mit Inzidenz-Grenzwerten von 35 bzw. 50/100.000 begründet?

    Antwort:Die Reproduktionsrate („R-Wert“) wird weiterhin tagesgenau berechnet; es hat sich jedoch gezeigt, dass sie relativ starken Schwankungen unter-liegt und sie sich daher für ein gezieltes Monitoring nicht gut eignet. Die Einführung des Signal- bzw. Schwellenwerts von 35 bzw. 50 positiven Tests innerhalb von 7 Tagen pro 100.00 Einwohner war eine bundespoliti-sche Entscheidung. Damit sollte zum einen eine regionale Differenzierung und damit einhergehend eine bundesweite Vergleichbarkeit des Infektions-geschehens von Städten/Kreisen ermöglicht werden. Zum anderen droht über einer 7-Tages-Inzidenz von 50/100.000 eine zeitnahe Identifizierung von Kontaktpersonen durch die örtlichen Gesundheitsämter und damit eine wirksame Eindämmung der Infektionsausbreitung zunehmend schwierig zu werden.

    Frage 8:Ist es aus Glaubwürdigkeits- und Haftungsgründen notwendig, den erprob-ten R-Wert so lange weiterhin als Kriterium zu nutzen, bis die Inzidenz- und Einwohnerzahl-Daten eindeutig und aktuell für München beim RKI und LHM vorhanden sind?

    Antwort:Die Reproduktionsrate wurde nie als alleiniges Kriterium für Entscheidun-gen zur Eindämmung von COVID-19 genutzt, sondern dient der Abschät-zung möglicher Szenarien zum zukünftigen Verlauf der Infiziertenzahlen und Bettenbelegungen in München. Die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz bei der LHM, dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebens-mittelsicherheit (LGL) und dem Robert-Koch-Institut (RKI) beruhte bis

  • Rathaus Umschau19.11.2020, Seite 18

    einschließlich 7.10.2020 auf der vom bayerischen Landesamt für Statistik amtlich bestätigten Einwohnerzahl von 1.471.508 Einwohnern in München mit Stand 31.12.2018. Zum 8.10.2020 erfolgte – ausgehend vom RKI – die Umstellung auf die im September 2020 veröffentlichte amtliche Bevölke-rungszahl von 1.484.226 Einwohnern mit Stand 31.12.2019.

    Frage 9:Wie wird sichergestellt, dass die Grundgesetzeinschränkenden Maß-nahmen und die damit verbundenen negativen Auswirkungen für alle Generationen der Münchner noch in einem angemessenen und die Grund-rechtseinschränkungen rechtfertigenden Verhältnis zu dem potentiellen Gesundheitsrisiko wegen COVID-19 stehen?

    Antwort:Im Vollzug des Infektionsschutzgesetz (IfSG) ergeben sich die unterschied-lichsten Fallkonstellationen, welche sich gleichen, aber auch mehr oder we-niger stark unterscheiden können. Um es der Verwaltung zu ermöglichen, dem jeweiligen Einzelfall in all seinen Facetten gerecht zu werden, räumt der Gesetzgeber der Verwaltung auch im Bereich des IfSG Handlungsspiel-räume auf der Rechtsfolgenseite in Bezug auf die zu ergreifenden Maßnah-men ein. Zweck ist es, die Verwaltung in die Lage zu versetzen, unnötige und übermäßige Eingriffe zu unterlassen und im Einzelfall verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Der Entscheidungsspielraum, welcher der Ver-waltung dabei eingeräumt wird, wird als Ermessen bezeichnet. Von überragender Relevanz bei der Ermessensausübung ist dabei der so genannte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, welcher die Geeignetheit, Erforderlichkeit sowie Angemessenheit einer Maßnahme meint. Dieser Grundsatz leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und ist immer zu be-achten.Zu diesem Zweck werden die geplanten geeigneten Maßnahmen hin-sichtlich ihrer Schwere für die Betroffenen einerseits und ihrer Wirkung zur Verhinderung der Weiterverbreitung von COVID-19 andererseits zu-nächst bewertet. Grundlage der Bewertungen sind die entsprechenden Erfahrungswerte sowie die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu COVID-19 und seiner Verbreitung. Im Anschluss wird überprüft, ob auch weniger schwere Maßnahmen ausreichend sein könnten, um einen gleich guten infektionsepidemiologischen Erfolg sicherzustellen. Ist dies der Fall, so wird die minderschwere Maßnahme weiter verfolgt. Schließlich wird im Rahmen einer Abwägung geprüft (Angemessenheitsprüfung), dass die mit den Maßnahmen verbundenen Einschränkungen auf Seiten der Bürger*in-nen in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten Zweck, dem Schutz der Bevölkerung vor einer Infektion, stehen.

  • Rathaus Umschau19.11.2020, Seite 19

    Diese strikte Orientierung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stellt si-cher, dass die Grundgesetzeinschränkenden Maßnahmen und die damit verbundenen negativen Auswirkungen für alle Generationen der Münch-ner*innen noch in einem angemessenen und die Grundrechtseinschrän-kungen rechtfertigenden Verhältnis zu dem potentiellen Gesundheitsrisiko wegen COVID-19 stehen.

    Frage 10:Gibt es ein alternatives Konzept, nach dem die gesamtgesellschaftlichen Maßnahmen durch einen intensiven Schutz der Risiko-Gruppe gepaart mit freiwilligen Maßnahmen ersetzt werden können? Wenn nicht, wird dieses erarbeitet?

    Antwort:Die Festlegung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor CO-VID-19 Infektionen stellt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar, die auf kommunaler Ebene allein nicht zu regeln ist. Eine Vielzahl von Maßnahmen wurde zudem rechtlich auf Bundesebene bzw. auf Ebene des Freistaats festgelegt. Auch das RGU hält den Schutz von Risikogruppen für eine essenzielle Aufgabe der Gesellschaft, wobei Maßnahmen dazu von allen gemeinsam zu ergreifen sind. Ob die Empfehlung dieser ausschließlich im freiwilligen Kontext ausreichend ist, erscheint in Anbetracht der Erfahrun-gen der letzten Monate zweifelhaft.

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    Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei

    Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Donnerstag, 19. November 2020 Bildung für Nachhaltige Entwicklung stärken und strukturell verankern Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Mona Fuchs, Dr. Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Sofie Langmeier, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Barbara Li-kus, Cumali Naz, Lena Odell, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Julia Schönfeld-Knor, Felix Sproll (SPD/Volt – Fraktion) Einrichtung einer PV Dachagentur Antrag Stadtrats-Mitglieder Mona Fuchs, Judith Greif, Dominik Krause, Clara Nitsche, Julia Post, Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Anne Hübner, Lars Mentrup, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Andreas Schuster (SPD/Volt – Fraktion) House of Food: Konzeptentwicklung durch Bio-Stadt Mün-chen Antrag Stadtrats-Mitglieder Mona Fuchs, Judith Greif, Dominik Krause, Clara Nitsche, Julia Post, Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Anne Hübner, Lars Mentrup, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Andreas Schuster, Felix Sproll (SPD/Volt – Fraktion) Münchens Artenvielfalt erhalten Antrag Stadtrats-Mitglieder Mona Fuchs, Anna Hanusch, Dominik Krause, Clara Nitsche (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Dr. Julia Schmitt-Thiel (SPD/Volt – Fraktion) Coronafreie Klassenzimmer durch Abzugshauben statt stän-digen Stoßlüftens Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Manuel Pretzl (CSU-Fraktion), Hans-Peter Mehling (Fraktion ÖDP/FW) und Gabriele Neff (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) SoBoN-Novelle 2020/2021: München braucht mehr geförder-ten Wohnraum Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE./Die PARTEI Stadtratsfrakti-on)

  • HerrnOberbürgermeisterDieter ReiterRathaus

    19.11.2020

    Bildung für Nachhaltige Entwicklung stärken und strukturell verankern

    AntragDas Referat für Bildung und Sport soll Bildungseinrichtungen (insbesondere Schulen und Kitas) ab sofort dabei unterstützen, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in ihren Alltag zu integrieren durch Öffentlichkeitsarbeit sowie Vernetzung zu BNE-Akteur*innen und -Themen, z.B. durch:

    Gewinnung und Qualifizierung von BNE-Multiplikator*innen Planung, Organisation, Durchführung und Koordination von Fach-, Informations-

    und Vernetzungsveranstaltungen Aufbau einer Plattform zur Darstellung bestehender, erfolgreicher BNE-Projekte an

    Bildungseinrichtungen Unterstützung der weiteren Ausgestaltung der Beteiligungskultur an

    Bildungseinrichtungen

    Des Weiteren möge sich das RBS dafür einsetzen, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Verbundprojekts „Bildung – Nachhaltigkeit – Kommune: BNE-Kompetenzzentrum für Prozessbegleitung und Prozessevaluation (BiNaKom)“ die LHM in ihrem Ziel, BNE entlang der Bildungskette auf kommunaler Ebene strukturell zu verankern, unterstützt. Die LHM bemüht sich darum, als Modellkommune von BiNaKom begleitet zu werden.

    Hierfür sollen dem RBS ein VZÄ, sowie Sachmittel in Höhe von 50.000 € zur Verfügung gestellt werden.

    Begründung:

    Bereits im Juli 2003 hat der Stadtrat die Stadtratsziele zur nachhaltigen Entwicklung beschlossen. 2016 unterzeichnete Oberbürgermeister Dieter Reiter die Resolution des

  • Deutschen Städtetags „Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“. 2019 wurde der Klimanotstand beschlossen sowie das Ziel der Klimaneutraltität bis 2035 und die LHM hat sich auf den Weg zur Zero-Waste-City gemacht.

    All diese Beschlüsse sind Meilensteine auf dem Weg der Landeshauptstadt zu nachhaltigerem Handeln. Bildung setzt hier das Fundament: Um tiefgreifende Bewusstseinsbildung zum nachhaltigen Handeln zu ermöglichen, aber auch die nachhaltige Entwicklung der Stadt effektiver voranzutreiben, benötigt die LHM Multiplikator*innen. Diese sollen durch Sichtbarmachung bestehender BNE-Aktivitäten, Vernetzung und Hilfestellungen in diesem Bereich gewonnen werden.

    Damit kommt München seiner Absicht, die in der Agenda 2030 aufgeführten 17 Entwicklungsziele für Nachhaltigkeit („Sustainable Development Goals“) der Vereinten Nationen mit ihren 169 Unterzielen zu unterstützen und mit sämtlichen Möglichkeiten und Kompetenzen einer großen Kommune umzusetzen, einen weiteren Schritt näher.

    Initiative:

    Fraktion Die Grünen – Rosa ListeMona FuchsAnja Berger Sofie LangmeierDr. Hannah GerstenkornNimet GökmenoğluSebastian Weißenburger

    SPD/Volt Fraktion im Münchner StadtratJulia Schönfeld-KnorLena OdellDr. Julia Schmitt-ThielBarbara LikusCumali NazFelix Sproll

  • HerrnOberbürgermeisterDieter Reiter

    München, 19.11.2020

    Einrichtung einer PV Dachagentur

    AntragDas Referat für Gesundheit und Umwelt, beziehungsweise das Referat für Klima- und Umweltschutz, wird beauftragt eine städtische PV-Dachagentur zu einzurichten.Ziel ist schnellstmöglich einen jährlichen Zubau von Photovoltaik-Anlagen von 15 MW zu erreichen. Zunächst soll dabei eruiert werden, ob dies durch eine reine Vermittlungstätigkeit der Dachagentur zwischen Eigentümer*innen (städtisch wie nicht-städtisch) und potenziellen Betreiber*innen erreichbar ist. Ist dies nicht der Fall, wird das Referat beauftragt im Rahmen der Dachagentur Know-How aufzubauen, um selbst Anlagen zu betreiben.

    Zur Vermittlung von städtischen (Dach-)Flächen wird das Referat für Gesundheit und Umwelt außerdem beauftragt für den Haushalt 2021 eine erste Stelle anzumelden und diese schnellstmöglich zu besetzen.

    Begründung:Die Grün-Rote Rathauskoalition hat sich das Ziel gesetzt, möglichst schnell einen jährlichen Photovoltaikanlagen-Zubau von 15 MW im Stadtgebiet zu erreichen. Welche Flächen potenziell geeignet sind, ist durch die Solarpotentialkarte bereits bekannt. Dennoch ist der Zubau an Photovoltaik in den letzten Jahren rückläufig. Das größte Problem liegt für Betreiber*innen darin technisch geeignete Flächen für Anlagen zu akquirieren. Hier soll die städtische PV-Dachagentur ansetzen und die möglichen Betreiber*innen in der Flächenakquise unterstützen.

    Ein besonders schnell verfügbares Potenzial liegt dabei bei städtischen (Dach-)Flächen. Um die vom Stadtrat verabschiedeten Klimaschutzziele erreichen zu können, muss dieses schnellstmöglich genutzt werden. Dies kann bereits vor der abschließenden Gründung der PV-Dachagentur durch die Einrichtung einer entsprechenden Stelle vorangetrieben werden.

  • Fraktion Die Grünen – Rosa Liste SPD/Volt FraktionInitiative:Dominik Krause Julia Schmitt-ThielMona Fuchs Anne HüberDr. Florian Roth Lars MentrupClara Nitsche Andreas SchusterJudith GreifJulia Post

    Mitglieder des Stadtrates

  • HerrnOberbürgermeisterDieter ReiterRathaus

    19.11.2020

    House of Food: Konzeptentwicklung durch Bio-Stadt München

    Antrag

    Das Bio-Stadt-München-Team (UVO11) des Referat für Gesundheit und Umwelt beginnt mit der Konzeptentwicklung für ein Ernährungshaus – angelehnt an das „House of Food“ in Kopenhagen und die Kantine Zukunft in Berlin. Aufgabe dieser Einrichtung wird es sein, durch Seminare, individuelle Beratung, Workshops und Fortbildungen alle (öffentlichen) Küchen (auch aller städtischen Gesellschaften) in München zu 90% auf Bio-Lebensmittel umzustellen - und das möglichst kostenneutral.Zivilgesellschaftliche Organisationen und Bündnisse, wie das Bündnis Artgerecht und der Münchner Ernährungsrat, sollen in die Konzeptentwicklung inhaltlich eingebunden werden.Teile der Konzepterstellung können auch extern vergeben werden. Die bereits bestehenden Beratungstätigkeiten des Biostadt-München-Teams sollen parallel fortgeführt und intensiviert werden.Das Gesamtbudget beträgt 200.000 €.

    Begründung:

    Ein House of Food (HoF) fungiert als Drehscheibe und Modellprojekt zwischen regionalen, ökologischen Erzeuger*innen und öffentlichen Kantinen, (Groß-)küchen und Caterern. Ziel ist es, den Einsatz von mindestens 90 Prozent Bio-Lebensmitteln in sämtlichen Sparten zu erreichen, regionale und lokale Erzeugung zu fördern und den pflanzlichen Ernährungsanteil signifikant zu steigern.

    Eine Transformation im Ernährungsbereich zu mehr Bioprodukten kann wie folgt umgesetzt werden:1. Traditionelle Produkte werden durch Bio-Produkte ersetzt - ohne die Speisepläne zu ändern: Das Essen, die Rezepte und die Ernährungszusammensetzung bleiben gleich, es ist nur biologisch. Dieser Prozess verursacht zusätzliche Kosten von ca. 35%.

  • oder2. Der Verbrauch und die Produktion in der Küche werden geändert: Dieser Prozess zieht vor allem eine Veränderung der Ernährungszusammensetzung nach sich. Auf diese Weise wird ein ausgewogener Plan mit saisonalen Produkten mit bis zu 100% Bio-Produkten hergestellt, ohne zusätzlichen (Kosten-)aufwand.

    Das Münchner House of Food soll diese Veränderungsprozesse auf allen Ebenen unterstützen und eine nachhaltige Ausrichtung sämtliche Bereiche der Küchen forcieren: Fortbildungen zu ökologischer, gesunder Ernährung für Senior*innen sollen angeboten, neue Ernährungskonzepte für Kinder und Jugendliche sollen entwickelt werden. Aber auch eine gründliche Untersuchung des Abfallinventars, eine Analyse von Budget und Wirtschaftlichkeit oder ein stufenweiser Einführungsplan zur Verwendung saisonaler Produkte sollen unter anderem Angebote des HoFs sein.

    München ist auf dem Weg zur Bio-Stadt. Doch nach den bereits erfolgten Beschlüssen für Kitas und Schulen, dem Projekt „Bio für Kids“, dem Ernährungsbildungskonzept, den Bioangeboten in Kantinen und bei Empfängen, muss jetzt der nächste, große Schritt folgen. Denn eine biologische Verpflegung ist weitgehend kostenneutral in allen öffentlichen Einrichtungen möglich. Das hat das Projekt „Bio für Kids“ bereits gezeigt. Kopenhagen und Berlin machen vor, dass es gehen kann. München will diesem Beispiel folgen.

    Die GRÜNEN - Rosa Liste SPD/VoltMona Fuchs Anna HübnerDominik Krause Lars MentrupDr. Florian Roth Dr. Julia Schmitt-ThielJudith Greif Andreas SchusterClara Nitsche Felix Sproll Julia Post

    Mitglieder des Stadtrates Mitglieder des Stadtrates

  • München, den 19.11.2020

    Herrn OberbürgermeisterDieter ReiterRathaus

    Münchens Artenvielfalt erhalten

    Antrag

    Für die Gebietsbetreuung und Erholungslenkung in Münchens naturschutzfachlich besonders sensiblen Gebieten wie zum Beispiel Moosgrund, Allacher Lohe, Angerlohe und Freiham, sollen im Haushalt 2021 des zukünftigen Referats für Klima- und Umweltschutz zusätzliche Mittel in Höhe von 200.000 Euro bereitgestellt werden

    Begründung

    Die naturschutzfachlichen Gebietsbetreuer*innen leisten eine wichtige Aufgabe für den Erhalt der Artenvielfalt in München. So sorgt die Gebietsbetreuung im Naturschutzgebiet Panzerwiese seit 2012 für bessere Kenntnisse über das Gebiet und einen sensibleren Umgang mit seinen Schutzgütern. Seit 2018 gibt es zusätzlich eine Gebietsbetreuung im Naturschutzgebiet Fröttmaninger Heide Süd. Für den Schutz der Biodiversität in München und für die Naherholung sind aber auch die anderen, oben genannten Gebiete besonders wichtig. Für diese gibt es bisher jedoch noch keine Gebietsbetreuung. Gerade in der Corona-Epidemie zeigt sich, dass die Münchner*innen alle ihre Naherholungsgebiete immer stärker nutzen, so dass der Erholungslenkung gegenwärtig und zukünftig eine besondere Bedeutung zukommt. Auch die am 19.12.2018 in Vollversammlung des Stadtrates beschlossene Biodiversitätsstrategie enthält eine Etablierung von Gebietsbetreuer*innen für besonders sensible Naturschutzflächen als wichtige Teilstrategie für die naturverträgliche Erholung in der Stadt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde damals beauftragt dem Stadtrat im Zeitraum 2019 bis 2020 konkrete Vorschläge für verschiedene Maßnahmen, u.a. der Etablierung von Gebietsbetreuer*innen zu machen. Die Stadtratsfraktion Die Grünen – Rosa Liste hatte damals mithilfe eines Änderungsantrags den Zusatz eingebracht, dass die notwendigen Mittel zur Umsetzung im Eckdatenbeschluss 2020 eingestellt werden sollen. der Änderungsantrag wurde so in diesem Punkt übernommen. Bisher ist in dieser Sache jedoch nichts passiert. Da der Verlust der Artenvielfalt rapide von statten geht und damit viele Arten unwiederbringlich verloren gehen, gilt es so schnell wie möglich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diesem Verlust entgegenzuwirken. Die Vorlage zur Biodiversitätsstrategie aus dem Jahr 2018 (vgl. S. 5) bestätigt: „Ebenso wie die Bewältigung der Folgen des Klimawandels gehört der Erhalt der Biologischen Vielfalt (d. h. Biodiversität) zu den zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Auch München ist vom Rückgang der Biologischen Vielfalt nicht verschont geblieben. Verluste früher in

  • München beheimateter Arten sind sowohl bei den Pflanzen als auch bei vielen Tiergruppen dokumentiert.“ Um die beeindruckende Artenvielfalt Münchens auch für künftige Generationen zu bewahren, sind Gebietsbetreuer*innen von großer Bedeutung, denn sie sind Ansprechpartner*innen direkt vor Ort und werben für Umwelt- und Naturschutz. Sie bieten Führungen an, um Menschen zu sensibilisieren und die Wertschätzung von ökologisch vulnerablen Gebieten zu erhöhen. Sie beobachten die Entwicklung der Erholungsnutzung und greifen in Zusammenarbeit mit allen Stakeholdern lenkend ein. Außerdem klären sie über Sinn und Zweck geltender Regelungen auf. So können bedrohte Arten- wie zum Beispiel seltene Bodenbrüter mit konkreten Maßnahmen geschützt werden. Gebietsbetreuer*innen tragen dazu bei, verschiedene Interessen und Bedürfnisse zu vereinen und Mensch und Natur in Einklang zu bringen.

    Fraktion Die Grünen - Rosa Liste SPD/Volt-Fraktion

    Initiative: Clara Nitsche Dr. Julia Schmitt-ThielMona FuchsAnna Hanusch Dominik Krause

    Mitglieder des Stadtrates Mitglieder des Stadtrates

  • Fraktion Ökologisch-Demokratische Partei/FREIE WÄHLER des Stadtrates der Landeshauptstadt München (Fraktion ÖDP/FW)

    Rathaus, Marienplatz 8 ● Zimmer 116 -118 ● 80331 München Telefon: 089 / 233 - 26922 ● E-Mail: [email protected]

    An den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München Herrn Dieter Reiter Rathaus, Marienplatz 8 80331 München München, 19.11.2020 Antrag: Coronafreie Klassenzimmer durch Abzugshauben statt ständigen Stoßlüftens?

    Die Stadtverwaltung wird gebeten, in einigen Münchner Klassenzimmern das am Max-Planck-

    Institut in Mainz neu entwickelte Raumlüftungskonzept mittels Abzugshauben zu testen,

    insbesondere in Räumen, die beschränkt belüftet werden können (z.B. kleine Fenster/Container).

    Begründung:

    Derzeit diskutieren Fachleute immer wieder, ob häufiges Durchlüften oder sogenannte

    Raumluftreinigungsanlagen besser geeignet seien, um das Corona-Infektions-Risiko in

    Klassenzimmern zu minimieren. Beide Varianten sind mit hohem Energieverbrauch verbunden

    (Heizenergie beim Lüften, Stromverbrauch bei Raumluftreinigern) und verursachen oft

    Lärmprobleme (Außenlärm beim Lüften, Maschinenlärm bei Raumluftreinigern).

    Am Max-Planck-Institut für Chemie in Mainz wurde kürzlich ein neues Verfahren entwickelt.

    Mittels einer Art großer Dunstabzugshauben wird über jedem Schüler die Luft nach oben

    abgesaugt und für das gesamte Klassenzimmer durch eine einzige Lüftungsöffnung, etwa ein

    gekipptes Fenster ausgeleitet. Dr. Frank Helleis vom Forscherteam erklärte letzte Woche im

    Deutschlandfunk: „Die Luft wird im Prinzip über jedem Tisch abgesaugt durch eine Abzugshaube.

    Die Abzugshauben sind alle über kleine Rohre zu einem großen Zentralrohr verbunden, was über

    einen Ventilator die Luft nach außen transportiert – also im Grunde nur ein ganz simples

    Abluftsystem, was aber gezielt am Ort die Ausatemluft des Schülers direkt am Schüler sozusagen

    aufnimmt und damit verhindert, dass diese Abluft in die andere Raumluft eingemischt wird.“

    Einerseits würde rund 90% der Virenlast abgeleitet und andererseits, im Unterschied zu

    sogenannten Raumluftreinigern, auch die aufmerksamkeitsmindernde CO2-Konzentration in der

    Luft reduziert. Die Materialkosten beliefen sich auf lediglich rund 200 Euro pro Zimmer und seien

    damit deutlich geringer als bei Raumluftreinigern.1 Kontaktdaten und Bauanleitung finden sich im

    Internet.2 Im Rahmen eines Versuchs in Münchner Klassenzimmern soll die Praktikabilität der

    neuen Methode und ihre Auswirkung auf Energieverbrauch und Lärmimmissionen überprüft

    werden. Bei erfolgreichem Test könnte die Methode in allen Münchner Klassenzimmern zum

    Einsatz kommen.

    Initiative

    und für die Fraktion ÖDP/FW: Für die CSU-Fraktion: Für die FDP BAYERNPARTEI

    Stadtratsfraktion:

    StR Hans-Peter Mehling StR Manuel Pretzl StRin Gabriele Neff

    Bildungspolitischer Sprecher Fraktionsvorsitzender Bildungspolitische Sprecherin

    StRin Beatrix Burkhardt

    Bildungspolitische Sprecherin

    1 www.deutschlandfunk.de/virenbekaempfung-im-klassenzimmer-die-luft-wird-im-prinzip.676.de.html?dram:article_id=486937 2 https://nachrichten.idw-online.de/2020/10/30/lueftung-leicht-gemacht

    http://www.deutschlandfunk.de/virenbekaempfung-im-klassenzimmer-die-luft-wird-im-prinzip.676.de.html?dram:article_id=486937https://nachrichten.idw-online.de/2020/10/30/lueftung-leicht-gemacht

  • An den Oberbürgermeister

    der Landeshauptstadt München

    Herrn Dieter Reiter

    Rathaus, Marienplatz 8

    80331 München

    Stadtratsfraktion

    DIE LINKE. / Die PARTEI

    [email protected]

    Telefon: 089/233-25 235

    Rathaus, 80331 München

    München, 18. November 2020

    Antrag:

    SoBoN-Novelle 2020/2021: München braucht mehr geförderten Wohnraum

    Der Stadtrat möge beschließen:

    1) künftig vor jedem Billigungsbeschluss 65 % des neu geschaffenen Wohnbaurechts für geförderten Wohnungsbau zu erwerben.

    2) Auf diesen erworbenen Flächen wird geförderter bzw. preisgedämpfter Wohnungsbau mit folgenden Flächenanteilen realisiert: 25 % EOF (Einkommensorientierte Förderung), 20 % München Modell Miete bzw. Genossenschaften, 20 % Konzeptioneller Mietwohnungsbau. Der Ankaufspreis wird entsprechend auf 300 € / 600 € / 1050 € pro Quadratmeter festgesetzt.

    3) Teile dieser Flächen können mit entsprechenden Bindungen im Erbbaurecht auf 80 Jahre an Dritte (Genossenschaften, Mietshäusersyndikate, Bestandshalter) zur Bebauung vergeben werden.

    4) Damit die städtischen Wohnbaugesellschaften auch in künftigen Jahren ihr Neubauprogramm fortsetzen und ggf. beschleunigen können, werden ausreichend Flächen an sie übertragen.

    5) Auf den verbleibenden 35 % der Wohnbauflächen dürfen nur Mietwohnungen realisiert werden. Eine Aufteilung in Eigentumswohnungen ist nicht zulässig.

    6) Der Finanzierungsbeitrag für die soziale Infrastruktur für das neu geschaffene Wohnbaurecht wird auf 250 € pro Quadratmeter erhöht.

    7) Als ausreichender Planungsgewinn soll den Planungsbegünstigten maximal 1/5 (d.h. 20 %) des Wertzuwachses verbleiben.

    8) Für alle Gebäude gilt eine Solaranlagenpflicht (Photovoltaik oder Solarthermie)

    Begründung:

    München ist bekanntlich die teuerste Stadt Deutschlands. Bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware und immer mehr Menschen reihen sich in die Wartelisten der Stadt auf geförderten Wohnraum ein. Etwa 65 % der Münchner Haushalte verfügen über ein

  • Stadtratsfraktion

    DIE LINKE. / Die PARTEI

    [email protected]

    Telefon: 089/233-25 235

    Rathaus, 80331 München

    Haushaltseinkommen, das innerhalb der Einkommensgrenzen der verschiedenen Förderprogramme zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums liegt (EOF, München Modell, Konzeptioneller Mietwohnungsbau). Der Wohnungsbestand in München bildet diesen Bedarf jedoch überhaupt nicht ab. Auch nicht der Neubau. Durch Nachverdichtungen werden hauptsächlich Eigentumswohnungen im Luxussegment errichtet und auch nach den bisherigen Regeln der SoBoN entstehen lediglich 40 % der Wohnungen im geförderten Wohnungsbau bei Bindungsdauern bis zu 40 Jahren.

    Deshalb ist es wichtig, dass bei neugeschaffenem Wohnbaurecht bezahlbarer Wohnraum in der Größenordnung von mindestens 65% entsteht. Somit würde zumindest die Lücke zwischen Bedarf und Bestand an bezahlbarem Wohnraum nicht weiter anwachsen. Auf den restlichen Flächen sollten nur Mietwohnungen realisiert werden und zukünftige Aufteilung in Eigentumswohnungen nicht zulässig sein, um die Mieter*innen zu schützen. Luxus-Eigentumswohnungen hat die Stadt München schon zu genüge.

    Durch den Ankauf von Flächen verbleiben diese dauerhaft in städtischem Zugriff. So kann die Münchner Mischung auf all diesen Flächen umgesetzt werden, auch im Rahmen möglicher Erbbaurechtsvergaben. Wenn die Stadt z.B. nur die EOF-Flächen erwirbt und an die städtischen Wohnbaugesellschaften überträgt, so würden große Quartiere entstehen, in denen dann alle EOF-Wohnungen geballt realisiert werden. Auf diesem Weg entstehen oft keine stabilen Hausgemeinschaften und Stadtquartiere. Dies sollte verhindert werden.

    Wenn die Stadt neues Baurecht schafft, steigen die Bodenwerte exorbitant an. Schon der ehemalige Oberbürgermeister Hans-Jochen Vogel erkannte 1971, dass Bodenwertsteigerungen „im Wesentlichen deshalb zustande kommen, weil die Gemeinschaft Ackerland als Bauland auswies und neue Straßen, Kanäle, Schulen und andere Gemeinschaftseinrichtungen gebaut hat.“1. Gerade unter diesen Gesichtspunkten sollte ein angemessener Planungsgewinn, der den Planungsbegünstigten bleibt, maximal bei 20 Prozent liegen.

    Ähnlich wie in den Städten Tübingen und Waiblingen, soll eine Pflicht für Solaranlagen (Photovoltaik oder Solarthermie) in die SoBoN-Novelle aufgenommen werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Klimakrise.

    Initiative:

    Stadträtin Brigitte Wolf

    Gezeichnet:

    Stadtrat Stefan Jagel

    Stadträtin Marie Burneleit

    Stadtrat Thomas Lechner

    1 Vogel, Hans-Jochen: Bodenloses Bodenrecht, in: STERN Nr. 23, 1971, S.15

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    Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Pressemitteilungen liegt jeweils bei der Beteiligungsgesellschaft, die sie herausgibt.

    Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften Donnerstag, 19. November 2020

    Digital auf ganzer Linie: Neue Bildschirme zeigen Linienverlauf im Bus Pressemitteilung MVG

    Doppeldeckerbusse und neue Linienbe-zeichnungen: der nahende Fahrplanwech-sel im MVV-Kundenmagazin conTakt Pressemitteilung MVV

    Elefant Otto erkundet sein Zuhause Pressemitteilung Tierpark Hellabrunn Installation in schwindelnder Höhe Pressemitteilung Gasteig München GmbH

  • Seite 1 von 1

    Herausgeber

    Stadtwerke München GmbH

    Pressestelle

    Telefon: +49 89 2361-5042

    E-Mail: [email protected]

    www.swm.de

    Redaktion

    Pressereferent Bereich MVG

    Matthias Korte

    Telefon: +49 89 2361-6042

    E-Mail: [email protected]

    www.mvg.de

    Digital auf ganzer Linie: Neue Bildschirme zeigen Li-nienverlauf im Bus

    Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) verbessert in ihren Linienbussen

    die Fahrgastinformation. Digitale Displays ersetzen die bisherigen analogen

    Linienverlaufsschilder. Die neuen Anzeigen sind echtzeitfähig. Sie zeigen

    den kompletten Linienverlauf mit der Live-Position des Busses sowie die

    Namen der nachfolgenden Haltestellen samt Umsteigemöglichkeiten. Bei

    Umleitungen kann der Linienverlauf auch in der Anzeige angepasst werden,

    um die Fahrgäste adäquat zu infomieren.

    „Das neue Display sorgt für mehr

    Durchblick beim Busfahren. Das macht

    die Nutzung noch einfacher und

    attraktiver“, sagt MVG-Buschef Veit

    Bodenschatz. Jüngst wurden 330 Busse

    mit den neuen Bildschirmen ausgestattet,

    weitere 120 folgen bis Anfang 2021. Neu

    beschaffte Busse werden direkt mit dem digitalen System ausgestattet.

    Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die

    Beschaffung der Linienverlaufsdisplays mit rund 1,2 Millionen Euro als

    Beitrag zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme gefördert. Die

    Unterstützung erfolgte im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft

    2017-2020“ und entspricht im konkreten Fall etwa 50 Prozent der Kosten.

    Hinweis: Das Foto steht unter www.swm.de/presse zur Verfügung.

    19.11.2020

    http://www.swm.de/presse

  • München, 19. November 2020

    Doppeldeckerbusse und neue Linienbezeichnungen:

    der nahende Fahrplanwechsel im MVV-Kundenmagazin conTakt

    Die Winter-Ausgabe der MVV-Kundenzeitschrift conTakt steht

    traditionell im Zeichen des nahenden Fahrplanwechsels. Interessierte

    lesen – neben einer Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen ab

    Sonntag, 13. Dezember 2020 – Berichte zu vielen weiteren aktuellen

    Themen aus der Welt des Öffentlichen Nahverkehrs im Großraum

    München.

    Der Fahrplanwechsel am Sonntag, 13. Dezember 2020, bringt auf vielen

    Linien im gesamten MVV-Verbundraum Ausweitungen und Verbesserungen.

    In der neuen Ausgabe des conTakt gibt es vorab einen Überblick über die

    wichtigsten Änderungen – wie etwa die neue MVV-Expressbuslinie X732, die

    erstmals mit Doppeldeckerbussen bedient wird, oder die neueingeführten

    Linienbezeichnungen bei RE- und RB-Zügen. Daneben erfahren die

    Leser/innen des Kundenmagazins alles über die Umstellung der Linie 144

    der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) auf den Betrieb mit

    Elektrobussen sowie die ökologische Aufwertung der Ausgleichsflächen für

    die 2. Stammstrecke. Die S-Bahn München berichtet zudem von neu

    errichteten Zäunen, die künftig unerlaubtes Betreten von Gleisen erschweren

    sollen. Auf einer Doppelseite gibt es zudem Wissenswertes über die

    Maßnahmen im ÖPNV in Zeiten von Corona.

    Diese und weitere Themen sind ab heute im MVV-Kundenmagazin conTakt

    zu finden. Das Kundenmagazin liegt kostenlos in den Verkehrsmitteln im

    MVV, im Zugangsbereich der U-Bahn, bei den MVG-Kundencentern, im S-

    Bahn-Servicecenter am Hauptbahnhof sowie in den DB/MVV-Kunden-

    Centern im Hauptbahnhof Zwischengeschoss und im Ostbahnhof aus. Unter

    www.mvv-muenchen.de lässt sich der conTakt außerdem bequem online

    durchblättern. ■

    http://www.mvv-muenchen.de/

  • Pressemitteilung

    Elefant Otto erkundet sein Zuhause Seit rund einer Woche ist Elefantenkuh Temi nun zum zweiten Mal Mutter und inzwischen stellt sich schon etwas Routine ein: Otto trinkt, erkundet mit seinem kleinen Rüssel seine Umgebung und gönnt seiner Mama sogar etwas Schlaf. Am vergangenen Dienstag durfte Otto – natürlich stets in Begleitung und unter Beobachtung von Mutter Temi – zum ersten Mal die große Innenanlage des Hellabrunner Elefantenhauses erkunden und beobachtete interessiert, wie Temi mit ihrem Rüssel aus dem großen Badebecken trank. „Der kleine Kerl entwickelt sich prächtig“, so Lorenz Schwellenbach, Tierpfleger im Hellabrunner Elefantenhaus, „Er bewegt sich schon sehr sicher und weiß auch schon, seinen kleinen Rüssel gut einzusetzen. Manch anderes Elefantenbaby ist in diesem Alter noch sehr viel unbeholfener als Otto“ Auch das Trinken klappt von Anfang sehr gut, der kleine Elefant trinkt in regelmäßigen Abständen bei seiner Mama, etwa zehn bis fünfzehn Liter am Tag. Außerdem konnten die Tierpfleger bei ihren Nachtwachen beobachten, dass Otto, aber auch Temi, entspannte Schlafphasen haben. „Elefanten können sowohl im Stehen als auch im Liegen schlafen. Temi hat sich in den vergangenen Nächten auch immer wieder hingelegt, das ist ein gutes Zeichen und zeigt, dass die Eingewöhnung von Mutter und Kind bisher optimal verläuft.“, erklärt Schwellenbach. Bereits seit einigen Tagen vor der Geburt haben Tierpfleger Nachtwache im Elefantenhaus gehalten, um das Geschehen im Blick zu haben. Nun sind Mutter und Kind jedoch schon so routiniert, dass niemand mehr vor Ort sein muss. In den kommenden Tagen darf der kleine Elefant weiter das Haus kennenlernen und erkunden. Dabei wird er unterschiedliche Fußbodenmaterialien wie Sand, Asphalt und Gummi kennenlernen und in Berührung mit Wasser kommen. Im kleinen Trinkbecken hat Otto sogar schon ein kurzes Bad genommen. Als nächster Schritt steht dann, voraussichtlich im Laufe der nächsten Woche, der erste direkte Kontakt mit den Tanten Mangala und Panang an. „Die Stimmung innerhalb der Elefantengruppe ist sehr positiv und entspannt – Otto wird sicherlich sehr freundlich aufgenommen werden“, so Schwellenbach.

  • Auf die Elefantengeburt in Hellabrunn reagierte auch Prominenz – Namensvetter und Komiker Otto Waalkes gratulierte mit einer Zeichnung. Tierpark-Direktor Rasem Baban: „Das freut und ehrt uns natürlich sehr.“ Dem Namen Otto liegt der letzte Wunsch einer Erblasserin zugunsten des Tierparks zugrunde. Mit dieser Pressemitteilungen stellen wir Ihnen Foto- und Videomaterial für die redaktionelle Verwendung unter folgendem Downloadlink zur Verfügung: https://share.snaatch.de/COaqZ2OBL0uyqby2qzleJw Bitte beachten Sie die Copyrights: Für Fotos: Tierpark Hellabrunn / Marc Müller Für Videos: Tierpark Hellabrunn / Andreas Kastiunig Der Tierpark Hellabrunn ist aufgrund behördlicher Verfügung voraussichtlich noch bis zum 30.11.2020 für Besucher geschlossen. Daher können wir aktuell leider keine Pressetermine vor Ort durchführen. München, den 19.11.2020 Weitere Informationen: Lisa Reininger Pressesprecherin Münchener Tierpark Hellabrunn AG Tierparkstr. 30, 81543 München Tel: +49(0)89 62508-718 Fax: +49(0)89 62508-52 Email: [email protected] Website: www.hellabrunn.de http://www.facebook.com/tierparkhellabrunn

    Münchener Tierpark Hellabrunn AG Vorsitzende des Aufsichtsrates: Verena Dietl, 3. Bürgermeisterin Vorstand: Rasem Baban Eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts München, HRB 42030 UST-IdNr.: DE 129 521 751

    https://share.snaatch.de/COaqZ2OBL0uyqby2qzleJwmailto:[email protected]://www.hellabrunn.de/http://www.facebook.com/tierparkhellabrunn

  • Geschäftsführer: Max Wagner | Vorsitzende des Aufsichtsrats: Bürgermeisterin Katrin Habenschaden | Sitz der Gesellschaft:

    München | Registergericht: Amtsgericht München HRB 68 399 | USt-IdNr.: 129353868 | Finanzamt München | Beteiligungsgesellschaft der Landeshauptstadt München | Gasteig München GmbH | Rosenheimer Straße 5 | 81667 München | Tel.: +49 (0)89.4 80 98-131 | Fax: +49 (0)89.4 80 98-1000 | E-Mail: [email protected]

    Medieninformation

    Gasteig München GmbH

    18. November 2020

    Nächtliche Aufbau-Aktion am Gasteig

    Installation in schwindelnder Höhe

    Für das Projekt „Türmer München“ wurde ein sechs Tonnen schwerer

    Aussichtsraum 40 Meter hoch auf das Dach der Philharmonie gehievt.

    Viele Passanten staunten nicht schlecht, als ein Kran am späten Dienstagabend bis

    Mitternacht drei tonnenschwere Teile mit Präzisionsarbeit hoch hinauf auf das Dach der

    Philharmonie transportierte. Ein sechs Meter langer und mehr als zwei Meter hoher

    Holzquader sowie zwei Stahlskelette mit würfelförmigem Raster schwebten nacheinander in

    die Höhe und wurden dort zu einer weithin sichtbaren Skulptur zusammengebaut. Die von

    dem französischen Architekten Benjamin Tovo gestaltete Holz-Stahl-Konstruktion ist Teil des

    groß angelegten Kunstprojekts „Türmer München“, das der Gasteig gemeinsam mit der

    international tätigen Choreographin Joanne Leighton ab 12. Dezember startet.

    Von dem jetzt errichteten Aussichtsraum in 40 Metern Höhe mit einer ganzflächigen

    Glasscheibe am vorderen Ende wird ein Jahr lang jeweils ein Türmer oder eine Türmerin zu

    Sonnenaufgang und zu Sonnenuntergang eine Stunde lang auf die Stadt schauen – ohne

    Ablenkung, Mobiltelefon, Kamera oder Uhr.

    „Im letzten Jahr vor der geplanten Sanierung des Gasteig und dem Umzug in die

    Interimsstätten wollen wir nicht nur möglichst vielen und möglichst unterschiedlichen

    Menschen den unvergleichlichen Blick vom Dach der Philharmonie ermöglichen. Wir wollen

    für 365 Tage auch einen Ort schaffen, an dem man innehalten und sich gedanklich mit der

    Stadt und seinen Mitmenschen auseinandersetzen kann“, sagt Gasteig-Geschäftsführer Max

    Wagner.

  • Geschäftsführer: Max Wagner | Vorsitzende des Aufsichtsrats: Bürgermeisterin Katrin Habenschaden | Sitz der Gesellschaft: München | Registergericht: Amtsgericht München HRB 68 399 | USt-IdNr.: 129353868 | Finanzamt München |

    Beteiligungsgesellschaft der Landeshauptstadt München | Gasteig München GmbH | Rosenheimer Straße 5 | 81667 München | Tel.: +49 (0)89.4 80 98-131 | Fax: +49 (0)89.4 80 98-1000 | E-Mail: [email protected]

    Teilnehmen an diesem Community-Art-Projekt auf dem Gasteig-Dach kann jeder, der sich

    online auf tuermer-muenchen.de anmeldet. Nach Freischaltung der Website Ende Oktober

    waren alle Türmer-Termine bis Ende April binnen weniger als 24 Stunden vergeben. Für die

    Monate Mai bis August 2021 können Interessierte wieder ab 1. März 2021 Termine buchen.

    Fotos der nächtlichen Aufbau-Aktion stehen Ihnen auf www.gasteig.de zur Verfügung.

    Türmer München – Deine Stunde über der Stadt

    12.12.2020 – 12.12.2021

    365 Tage / Sonnenaufgang, Sonnenuntergang

    Gasteig München

    Eine Veranstaltung der Gasteig Kulturstiftung in Zusammenarbeit mit Joanne

    Leighton/WLDN und der Gasteig München GmbH. Unterstützt wird das Projekt

    von Bernd Wendeln und der Beisheim Stiftung.

    Kontakt

    Michael Amtmann

    Leiter Kommunikation / Pressesprecher

    Isabella Mair

    Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

    +49 (0)89.4 80 98-161

    [email protected]

    http://www.gasteig.de/

    MeldungenGesundheitsamt informiert positiv getestete Personen jetzt schriftlichAusstellung „Barrierefreies Wohnen“ eröffnetKultureller Ehrenpreis 2020 für Hanna SchygullaMarkthallen München entlasten GastronomiebetriebeAbfallvermeidung: Neue Infobroschüre zum Thema PlastikAntworten auf StadtratsanfragenAnträge und Anfragen aus dem StadtratPressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften