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14 chemie report 10.2016 REACH spezial REACH und CLP: Aktuelle Herausforderungen Der Marathon ist noch lange nicht beendet Die europäische Chemikalienverord- nung REACH ist das komplexeste Ge- setzeswerk in der EU. Auch die CLP- Verordnung wird kontinuierlich weiterentwickelt. Das ist ein Lern- prozess für alle Beteiligten und be- deutet für Unternehmen, dass sie die Umsetzung der Verordnungen voll in ihre Arbeitsabläufe integrieren müs- sen, um ihren Zugang zum Markt zu sichern. Im Fokus dieses Beitrags stehen aktuelle Herausforderungen für Unternehmen bei der prakti- schen Umsetzung. REACH muss bis 2020 schrittweise von Unternehmen und Behörden umgesetzt werden. Die Verantwortung für die sichere Verwendung von Chemikalien liegt dabei stärker als früher bei den Unternehmen. Außerdem erfordert REACH insgesamt deutlich mehr Abstimmung zwischen Herstellern und Stoffanwendern. Die Chemikalienverordnung soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicher- stellen, den freien Verkehr von Stoffen als solchen, in Gemischen oder in Erzeugnissen gewährleisten und gleich- zeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innova- tion verbessern. Die Umsetzung der REACH-Verord- nung ist auch ein europäischer Beitrag zu dem international vereinbarten Ziel eines internationalen Chemikalienma- nagements (SAICM) unter dem Dach der Vereinten Nationen bis zum Jahr 2020. Im Rahmen von SAICM sollen Chemika- lien weltweit so hergestellt und einge- setzt werden, dass nachteilige Auswir- kungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt so gering wie möglich gehalten werden. WENIG ZEIT FÜR REGISTRIERUNGEN BIS 2018 Die REACH-Registrierungen und die erforderliche Abstimmung mit anderen Registranten desselben Stoffs haben sich besonders in den Mengenbändern ab 10 Tonnen pro Jahr als sehr arbeits- aufwendig und fachlich anspruchsvoll herausgestellt. Betriebe müssen des- halb zügig an den Registrierungen der dritten Phase arbeiten und mit Ablauf der Übergangsfrist bis zum 31. Mai 2018 Spezialchemikalien und kostensensible Stoffe mit jährlichen Herstellungs- und Importmengen von 1 bis 100 Tonnen bei der ECHA registrieren. In dieser REACH- Phase ist der Chemie-Mittelstand besonders stark gefordert. Während bisher kein Gesamtüberblick über die 2018 erwarteten Registrierungen vor- liegt, bereitet sich die ECHA auf mehr Registrierungen als in den beiden voran- gegangenen Phasen vor – in Summe auf 60.000 Dossiers für bis zu 25.000 Stoffe. Die allgemeine Registrierungspflicht unter REACH gilt seit dem 01. Juni 2008 für alle Stoffe ab einer Herstellungs-/ Importmenge von 1 Tonne pro Jahr. Diese sind bei der Europäischen Chemi- kalienagentur ECHA in Helsinki unter Nutzung der IUCLID-Pflichtsoftware und des REACH-IT-Systems der ECHA zu registrieren, sofern keine Ausnahme- regelungen in Anspruch genommen M Mit Mit Mi d de der R r REAC EAC EA H- H- H V Ver Ver V ord ord ord or nun nun ung g g wur wur u de de d d 200 0 2 7 d 7 d 7 7 ie ie eu europä op ische e Che Chemik mikali alien- en- politik neu geo geordn rdn rdn rdn rdn net et et et et t und un un und und harmonisi ier ert.

REACH spezial chemie report 10 - vci.de · trioxid in der Galvanik. Bis Oktober 2016 hatten 170 Unter-nehmen aus unterschiedlichen Branchen rund 90 Zulassungsanträge für 150 Ver-wendungen

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chemie report 10.2016REACH spezial

REACH und CLP: Aktuelle Herausforderungen

Der Marathon ist noch lange nicht beendet

Die europäische Chemikalienverord-

nung REACH ist das komplexeste Ge-

setzeswerk in der EU. Auch die CLP-

Verordnung wird kontinuierlich

weiterentwickelt. Das ist ein Lern-

prozess für alle Beteiligten und be-

deutet für Unternehmen, dass sie die

Umsetzung der Verordnungen voll in

ihre Arbeitsabläufe integrieren müs-

sen, um ihren Zugang zum Markt zu

sichern. Im Fokus dieses Beitrags

stehen aktuelle Herausforderungen

für Unternehmen bei der prakti-

schen Umsetzung.

REACH muss bis 2020 schrittweise von Unternehmen und Behörden umgesetzt werden. Die Verantwortung für die sichere Verwendung von Chemikalien liegt dabei stärker als früher bei den Unternehmen. Außerdem erfordert REACH insgesamt deutlich mehr Abstimmung zwischen Herstellern und Stoffanwendern.

Die Chemikalienverordnung soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche

Gesundheit und für die Umwelt sicher-stellen, den freien Verkehr von Stoffen als solchen, in Gemischen oder in Erzeugnissen gewährleisten und gleich-zeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innova-tion verbessern.

Die Umsetzung der REACH-Verord-nung ist auch ein europäischer Beitrag zu dem international vereinbarten Ziel eines internationalen Chemikalienma-nagements (SAICM) unter dem Dach der Vereinten Nationen bis zum Jahr 2020. Im Rahmen von SAICM sollen Chemika-lien weltweit so hergestellt und einge-setzt werden, dass nachteilige Auswir-kungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt so gering wie möglich gehalten werden.

WENIG ZEIT FÜR REGISTRIERUNGEN BIS 2018 Die REACH-Registrierungen und die

erforderliche Abstimmung mit anderen Registranten desselben Stoffs haben sich besonders in den Mengenbändern ab 10 Tonnen pro Jahr als sehr arbeits-aufwendig und fachlich anspruchsvoll

herausgestellt. Betriebe müssen des-halb zügig an den Registrierungen der dritten Phase arbeiten und mit Ablauf der Übergangsfrist bis zum 31. Mai 2018 Spezialchemikalien und kostensensible Stoffe mit jährlichen Herstellungs- und Importmengen von 1 bis 100 Tonnen bei der ECHA registrieren. In dieser REACH-Phase ist der Chemie-Mittelstand besonders stark gefordert. Während bisher kein Gesamtüberblick über die 2018 erwarteten Registrierungen vor-liegt, bereitet sich die ECHA auf mehr Registrierungen als in den beiden voran-gegangenen Phasen vor – in Summe auf 60.000 Dossiers für bis zu 25.000 Stoffe.

Die allgemeine Registrierungspflicht unter REACH gilt seit dem 01. Juni 2008 für alle Stoffe ab einer Herstellungs-/Importmenge von 1 Tonne pro Jahr. Diese sind bei der Europäischen Chemi-kalienagentur ECHA in Helsinki unter Nutzung der IUCLID-Pflichtsoftware und des REACH-IT-Systems der ECHA zu registrieren, sofern keine Ausnahme- regelungen in Anspruch genommen

MMitMitMi ddeder Rr REACEACEA H-H-HVVerVerV ordordordor nunnunung ggwurwuru de dedd 20002 7 d7 d77 ie ie eueuropäop ische eCheChemikmikalialien-en-politik neu geogeordnrdnrdnrdnrdnnetet et et ette undununundund harmonisiierert.

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werden können. Von jedem betroffenen Unternehmen (von jeder Rechtsperson) sind für jeden Stoff, abhängig von dessen Menge und Gefährlichkeit, umfangreiche Registrierungsdossiers bei der ECHA einzureichen. Für Regist-rierungen ab 10 Tonnen pro Jahr Her-stellungs-/Importmenge sind außerdem Stoffsicherheitsberichte Bestandteil der Registrierung. Für bestimmte Stoffe müssen Expositionsszenarien einge-reicht werden. Zum Beispiel für Stoffe, die nach CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind.

GEMEINSAME REGISTRIERUNGEN NÖTIGSofern Unternehmen denselben

Stoff herstellen oder importieren, sind gemeinsame Registrierungen erforder-lich. Dazu gehört die Einreichung der Stoffdaten durch einen federführenden Registranten. Darüber hinaus muss jedes beteiligte Unternehmen Angaben über sich und zum Stoffprofil sowie zur Analytik machen. Informationen zur sicheren Verwendung oder ein Stoff-

sicherheitsbericht können gemeinsam oder getrennt eingereicht werden.

Soweit die Registranten desselben Stoffes oder die Teilnehmer eines Forums für den Austausch von Stoff-informationen (Substance Information Exchange Forum, SIEF) aufgrund der REACH-Verordnung zur gemeinsamen Nutzung von Daten verpflichtet sind (ins-besondere bei Wirbeltierstudien), sind die entstandenen bzw. entstehenden Kosten zu teilen. Die im Januar 2016 erlassene Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission zur Datentei-lung macht unter anderem Vorgaben zu dem dabei anzuwendenden Kostentei-lungsmodell und seinem Erstattungsme-chanismus sowie zu jährlichen Kosten-aufstellungen.

Zahlreiche Umsetzungshilfen sind inzwischen verfügbar. Der VCI macht für seine Mitglieder eigene spezifische Angebote. Hilfen und Tools von Behörden und Verbänden sind über die VCI-Service-Plattform „REACH und CLP“ verfügbar.

BEWERTUNG VON DOSSIERS UND STOFFENDie Bewertungen eingereichter

Registrierungsdossiers durch die ECHA laufen seit 2011. Stoffbewertungen durch Behörden der Mitgliedstaaten finden seit 2012 statt. Damit verbunden sind Aktualisierungen von Registrie-rungsdossiers, die die Unternehmen zusätzlich zur normalen Registrierungs-arbeit bewerkstelligen müssen. Sie haben sich hierauf in ihrer Ressourcen-planung einzustellen und müssen unter Umständen innerhalb kurzer Fristen bestehende Mitwirkungs- oder Kom-mentierungsmöglichkeiten nutzen, bevor die Behörden endgültige Ent-scheidungen über zusätzliche erforder-liche Studien und Dossieraktualisie-rungen treffen.

ZULASSUNG HAT UNERWARTETE FOLGENDie Kandidatenliste für das Zulas-

sungsverfahren unter REACH ist inzwi-schen auf 169 Stoffe angewachsen. Sie betrifft die gesamte Industrie und

Vorbereitung mit dem VCI-Info-blatt „REACH-Registrierung“Das aktualisierte VCI-Infoblatt „REACH-Registrierung – Die wichtigsten Schritte im Überblick“ erläutert die Registrierungspflich- ten und gibt Hilfen für die Arbeit an Dossiers. Sie finden es nach Login auf der Service-Plattform (s.l.) im Menü „Registrierung, Regis-trierung 2018“. Direktlink zum PDF: http://bit.ly/VCI-Infoblatt-REACH

Gemische unter REACH – Praxisführer von VCI und CeficBeide Verbände haben den REACH-Praxisführer „Sichere Verwendungsbedingungen für Gemische unter REACH und die ‚Lead Component Identification‘-Methode (LCID)“ veröffentlicht. Der Leitfaden hilft Formulierern bei der sicheren Verwendung von Gemischen unter REACH:http://bit.ly/Praxisfuehrer-Gemische

REACH- und CLP-Newsletter – Jeden Monat aktuelle Infos Abonnieren Sie mit Ihrem Mit-glieder-Login den Newsletter zu „REACH und CLP“. Auf diese Weise erhalten Sie monatlich aktuelle Nachrichten und Hin-weise auf neue oder geänderte Dokumente sowie auf öffentliche Konsultationen. Anmeldung unter: www.vci.de/newsletter

Online-Service-Plattform – Exklusiv und kostenlosDie Service-Plattform „REACH und CLP“ ermöglicht Ihnen einen einfachen Online-Zugang zu wichtigen Informationen für die Umsetzung der REACH- und CLP-Verordnungen. Hier gibt es nach dem Mitglieder-Login Infoblätter, Praxishilfen, Verord-nungstexte und Veranstaltungs-hinweise: www.vci.de/reach

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enthält einige für die Chemie wich-tige Stoffe wie Lösungsmittel und Kata-lysatoren. Das Verzeichnis der zulas-sungspflichtigen Stoffe umfasst 31 Stoffe. Ihre Verwendung ist abgesehen von Ausnahmen nach einer Übergangs-zeit nur noch dann erlaubt, wenn Her-steller, Importeure oder Anwender eine entsprechende Zulassung erhalten oder sie rechtzeitig einen Zulassungsantrag für die betreffende Verwendung gestellt haben. Erste Zulassungsanträge gehen seit August 2013 bei der ECHA ein, zum Beispiel für Spezialanwendungen von Phthalaten und den Einsatz von Chrom-trioxid in der Galvanik.

Bis Oktober 2016 hatten 170 Unter-nehmen aus unterschiedlichen Branchen rund 90 Zulassungsanträge für 150 Ver-wendungen eingereicht. Die EU-Kom-mission hat bisher rund 60 Entschei-dungen getroffen. Für rund 30 Prozent der zulassungspflichtigen Stoffe gingen keine Anträge ein. Einzelne Zulassungen wurden nur für eine Übergangszeit beantragt.

Inzwischen führt die ECHA regel-mäßig IT-unterstützte Screenings durch, um die Relevanz eines Stoffes für das Zulassungsverfahren abzuschätzen. Für ausgewählte Stoffe folgen dann Ana-lysen, um die am besten geeigneten Risi-komanagementoptionen zu ermitteln,

bevor unter Umständen ein Dossier zur Identifizierung eines Kandidatenstoffes für das Zulassungsverfahren erstellt wird.

AUF EIGENE STOFFE ACHTENFür Unternehmen ist es wichtig zu

beobachten, ob ihre Stoffe von Scree-nings betroffen sind oder als Kandida-tenstoffe für das Zulassungsverfahren vorgeschlagen werden. Sie sollten ihre Kommentare rechtzeitig ins Verfahren einbringen und Handlungsoptionen wie den Einsatz alternativer Stoffe und Ver-fahren frühzeitig prüfen. Wenn ein Zulas-sungsantrag erforderlich wird, kann dies mit erheblichen finanziellen und zeitli-chen Aufwänden verbunden sein.

BESCHRÄNKUNG IM BLICK BEHALTENREACH hat bereits bestehende Her-

stellungs- oder Verwendungsbeschrän-kungen für bestimmte Stoffe über-nommen. Neue Beschränkungen und Änderungen bestehender Einträge erfolgen nach dem in der REACH-Ver-ordnung festgelegten Verfahren. Der Anhang XVII der Verordnung ist auf 65 Einträge angewachsen. Unternehmen sollten beobachten, ob die Behörden zu einem ihrer Stoffe ein Beschränkungs-verfahren initiieren, und ihre Kommen-tare rechtzeitig ins Verfahren ein-bringen.

SICHERHEITSDATENBLATT BLEIBT WICHTIGDas Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist

unter REACH weiter das zentrale Instru-ment, um die sicheren Verwendungen eines Stoffes in den Lieferketten zu kom-munizieren. Die Vorgaben für SDB wurden Mitte 2010 und nochmals Ende Mai 2015 geändert. Seit Juni 2015 müssen alle Stoffe und Gemische nach der CLP-Verordnung eingestuft werden. Die SDB müssen entsprechend ange-passt werden.

Behörden und Industrie haben gemeinsam Umsetzungshilfen für erfor-derliche Expositionsszenarien für Stoffe und ihre Berücksichtigung in Sicher-heitsdatenblättern von Stoffen und Gemische erarbeitet. Unternehmen sollten diese jetzt nutzen, um die Liefer-kettenkommunikation zu erleichtern und verbessern. Dr. Angelika Hanschmidt ([email protected])

und Ulrike Zimmer ([email protected])

ServiceEine Übersicht mit wichtigen Daten und Fakten zur REACH-Verordnung finden Sie auf der VCI-Website:

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https://www.vci.de/top-themen/reach-umsetzung.jsp

DieD AbAbkürzung REACCH stehe tt für „R„Regig stration, Evaluuation,o AutAuthorisation an nd d ResRese trittrictictic on onof Chemicals“.

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Herausforderungen bei der CLP-Verordnung

Hand in Hand mit REACH

Mit der CLP-Verordnung wurde das

von den Vereinten Nationen entwickel-

te Globale Harmonisierte System

(GHS) zur Einstufung, Kennzeichnung

und Verpackung von Stoffen und Ge-

mischen in der EU zum 1. Juni 2015

vollständig umgesetzt. Ein Überblick

über aktuelle Herausforderungen bei

der Umsetzung der Verordnung:

Die Einstufungskriterien und die Kenn-zeichnungsvorschriften des GHS werden im Abstand von zwei Jahren weiterent-wickelt und anschließend in die europä-ischen Regularien übernommen. Die fortlaufende Übernahme harmonisierter Einstufungen und Kennzeichnungen von Stoffen in Anhang VI der CLP-Verord-nung erfolgt durch jährliche Anpas-sungen. Die CLP-Verordnung wird somit auch zukünftig laufend überarbeitet. Daraus folgt, dass der Anpassungs- und Bearbeitungsbedarf in den Unter-nehmen sehr hoch bleibt.

EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNGIn bestimmten Fällen sieht die CLP-

Verordnung eine europaweit harmoni-sierte Einstufung von Stoffen und ent-

sprechende Einträge im Anhang VI der Verordnung vor. Dies hat gravierende Auswirkungen, auch auf viele nachgela-gerte Rechtsbereiche. Unternehmen sollten deshalb kontinuierlich verfolgen, ob die Behörden ein Verfahren zur har-monisierten Einstufung eines ihrer Stoffe starten. Sie sollten ihre Kommentare frühzeitig und spätestens im Rahmen der öffentlichen Konsultation einbringen.

MITTEILUNGSPFLICHTEN NEHMEN ZUDas europäische Vorhaben, die Mit-

teilungspflichten an beauftragte Stellen zur gesundheitlichen Notversorgung (Giftinformationszentralen) in der EU zu harmonisieren, ist mittlerweile weit fort-geschritten. Die Festlegung harmoni-sierter Anforderungen im Anhang VIII der CLP-Verordnung befindet sich in der finalen Abstimmung auf europäischer Ebene. Änderungen gegenüber derzeit gültigem Recht ergeben sich insbeson-dere bei den zu übermittelnden Infor-mationen und dem zu verwendenden Austauschformat für Stoffe und Gemi-sche, die als gefährlich eingestuft sind.

Neu eingeführt wird ein Unique For-mula Identifier (UFI) zur eindeutigen

Identifizierung der Zusammensetzung. Vorgesehen ist eine zeitlich gestaffelte Umsetzung der dann europaweit gel-tenden Anforderungen. Die Meldung soll für Verbrauchergemische ab 1. Januar 2020 verpflichtend sein, für gewerblich genutzte Gemische ein Jahr später und für rein industriell einge-setzte Gemische ab 1. Januar 2024. Bernd Berressem ([email protected])

VCI-Infoblatt zum Thema

Das aktualisierte VCI-Infoblatt „CLP-Verordnung – Die Übernahme des GHS in Europäisches Recht“ erläutert die Regelungen zu den Rollen und Pflichten von Unternehmen, zur Ein-stufung und Kennzeichnung, zur Stoffliste des Anhangs VI, zum Einstu-fungs- und Kennzeichnungsver-zeichnis sowie zu den Gebühren und den Meldungen an die Giftinformati-onszentralen. Download des PDFs nach VCI-Mitglieder-Login unter: http://bit.ly/VCI-Infoblatt-CLP

Die Thememen der CLPCLP-Verordnuung sind „d „d „CClaClassiificficacattion, Labelling aand PacPacPackaggginginging of SuSubstances and Mixxxtututures“. Sie iist in Europa seitt 20202009 in Kraft.

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Gastbeitrag zum Thema „Vorbereitung auf den Registrierungstermin 2018“

REACH-Tipps und Hilfen aus Helsinki

Die Europäische Chemikalienagen-

tur (ECHA) hat im Juni 2016 ihren

zweiten Sachstandsbericht zur Um-

setzung der REACH- und CLP-Verord-

nungen veröffentlicht. Darin werden

Fortschritte aller Beteiligten in der

Gewährleistung der gebotenen Si-

cherheit bei Herstellung und Anwen-

dung chemischer Stoffe festgestellt.

Der Bericht hebt auch die verbleiben-

den Herausforderungen hervor. Er

benennt besonders die dritte Regist-

rierungsfrist zum 31. Mai 2018 als

Gradmesser für die erfolgreiche Um-

setzung der REACH-Gesetzgebung.

Für Unternehmen und Behörden gilt es, diese Hürde gemeinsam zu bewältigen. Für 2018 wird damit gerechnet, dass mehr Unternehmen mit geringer REACH-Erfahrung Registrierungsdos-siers erstellen und einreichen. Die SIEFs werden kleiner sein als zuvor. Individu-elle Firmen werden oft nur wenige Subs-tanzen registrieren. Das Risiko besteht, dass einzelne Stoffe mangels Registrie-rung vom Markt verdrängt werden, und mit ihnen möglicherweise ihre Her-steller. Gemeinsam mit Industrievertre-tern und nationalen Dienststellen hat

ECHA deshalb eine vielfältige Palette an Hilfestellungen ausgearbeitet.

ONLINE-RATGEBER DER ECHADie Agentur betrachtet das Internet

als die wichtigste Plattform, um Informa-tionen und Hilfe zugänglich zu machen. Unter dem Banner „REACH 2018“ hat ECHA eine komplett neu gestaltete Struktur erstellt, die es Unternehmen erlaubt, die für sie wichtigen Hilfen – von erklärenden Texten zu Videos, von ECHA-Leitfäden zu sogenannten Webi-naren, einschließlich Links zu den ECHA IT-Tools usw. – in übersichtlicher Weise aufzufinden. Die Darstellung dieses Materials ist in sieben Phasen chronolo-gisch gegliedert (die siebte ist erst für den Zeitraum nach der Registrierung relevant) und nach Komplexität in drei Stufen unterteilt („erste Schritte“, „Pflichtlektüre“ und „weitere Informati-onen“). Ein Großteil davon ist in den EU-Amtssprachen, einschließlich der deut-schen Sprache, zugänglich. Darüber hinaus gewähren die „ersten Schritte in Bezug auf die EU-Rechtsvorschriften für Chemikalien“ eine Einführung, die weniger erfahrene Firmen als Ziel-gruppe anspricht. Gerade Unter-

nehmen, die noch wenig Kontakt mit REACH hatten, kann angeraten werden, sich von diesem Informationsmaterial leiten zu lassen. Schritt für Schritt werden sie durch den Registrierungs-prozess geführt. Der deutsche Helpdesk bietet ergänzend eigene Leitfäden sowie Ratschläge an, erteilt als primäre Anlaufstelle individuelle Auskünfte und organisiert gezielte Veranstaltungen, um Unternehmen zu helfen.

Im Hinblick auf die Registrierungs-frist 2018 hat die ECHA die für Unter-nehmen bereitgestellten IT-Tools (IUCLID, REACH-IT und Chesar) nach eingehender Analyse des Anwenderver-haltens überarbeitet und im Laufe des Sommers online verfügbar gemacht. Das neue Format erleichtert insbeson-dere Nutzern, die nur selten von ihnen Gebrauch machen, merkbar die Arbeit. Die Software kann leichter installiert werden und ist intuitiver in der Anwen-dung. Der Gebrauch der IT-Tools wird in Anleitungen („Manuals“) erläutert; ab Januar 2017 werden in REACH-IT einge-bettete Hilfstexte auch in deutscher Sprache zur Verfügung stehen. Gleich-zeitig erlaubt das neue Format, die Ein-haltung des OSOR-Prinzips („one sub-

DieDiee EEEuropäische ChC emikkkkalkalkakalk ienienenn--ageagenntur ECHA in HeH lsinkkkikikikiistist didiee ze entrale Behöeh rde ffüfff r ttttechechhe hh--nisnischchh-adminiin strative undddddddddd wiwissessssses eennn--schschaffta liche Aufgaben immm m ZusZusammma enhang mit REAAAACACA H.H.H.H.H.H

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stance – one registration“) besser zu gewährleisten und manifest unzuläng-liche Dossiers „a limine“ zurückzu-weisen. Diese Neuerung steht im Einklang mit einer Durchführungsverord-nung zu REACH, die die EU-Kommission im Januar in Kraft gesetzt hat, um noto-rischen Unzulänglichkeiten nicht zuletzt mit Blick auf mögliche Benachteili-gungen von KMUs entgegenzuwirken.

MITTELSTÄNDLER SIND GEFORDERTGerade KMU werden als angehende

Registrierende oft in bestehende SIEF-Verträge eintreten müssen, deren Bedin-gungen sie möglicherweise als unange-messen einengend empfinden. Die Durchführungsverordnung hat deshalb der Vertragsfreiheit Grenzen gesetzt und Prinzipien wie auch Regeln erstellt, die zur fairen, transparenten und nicht-diskriminierenden Daten- und Kosten-teilung beitragen. ECHA steht Firmen gegebenenfalls auch mit einem Streit-beilegungsverfahren zur Seite. Machen Sie davon Gebrauch, sofern Sie vorher alles Ihnen Zumutbare unternommen haben, vom Dateneigner die für Ihre Registrierung notwendige Information zu erhalten.

Als registrierungspflichtiges Unter-nehmen benötigen Sie auch Informati-onen aus Datensätzen, die Ihnen nach-geschaltete Anwender zur Verfügung

stellen. ECHA macht Information zur Kom-munikation in der Lieferkette auf einer ebenfalls neugestalteten Website ver-fügbar. Ein interaktives Infogramm macht nützliche Elemente zugänglich. Diese Website wird laufend ausgeweitet.

Der eingangs erwähnte ECHA-Bericht betont, dass die Qualität der bisher eingereichten Registrierungsdos-siers oft nicht den Anforderungen der Gesetzgebung entspricht. Unternehmen sollten dies im eigenen Interesse beachten. Mängel können nämlich Nachbesserungsaufträge von ECHA auslösen; sie können die Behörden, die eigentlich ihre Eingriffe zur Beschrän-kung erkannter Risiken auf gefährliche Stoffe konzentrieren wollen, möglicher-weise „auf die falsche Fährte“ lenken; sie können letztlich Eigenschaften eines Stoffes verschleiern, deren Kenntnis zur Einschätzung ihres Marktwerts von Vor-teil wäre.

ECHA gibt Registrierenden Mittel an die Hand, die Qualität ihrer eigenen Dossiers vor der Eingabe selbst zu über-prüfen (siehe Erläuterungen „wie Sie Ihr Antragsdossier verbessern können“). Hervorzuheben sind dazu auch die Hilfe-stellungen, die für die vierte Phase des REACH-2018-Informationspaketes veröf-fentlicht wurden („Ermitteln Sie schäd-liche Wirkungen und beurteilen Sie die Risiken“). Letztlich empfiehlt es sich,

zudem zu prüfen, ob die Empfehlungen der jährlichen Berichte der ECHA zur Bewertung nach REACH (zum Beispiel des Berichts über das Jahr 2015 ) für Ihren Fall relevant sind.

Als Unternehmen werden Sie sich eventuell auch überlegen, die Hilfe eines Spezialisten in Anspruch zu nehmen, um Ihr Registrierungsdossier zu erstellen. Dabei kann Ihnen die „Checkliste für die Beauftragung eines guten Beraters“ von Nutzen sein.

Am allerwichtigsten ist es aber, Ihre Vorbereitungen für die Registrierung Ihrer chemischen Stoffe nicht auf die lange Bank zu schieben. Die Zeit bis zum Mai 2018 wird zunehmend knapp.

Letztlich kann geraten werden, die „ECHA Weekly“-Mitteilungen zu abon-nieren, um sich auf dem Laufenden zu halten. Auch wenn diese bloß in engli-scher Sprache erscheinen, können Sie davon profitieren. Schließlich ist ECHA auch in den sozialen Medien präsent, sollten Sie diese bevorzugen, um auf den neuesten Stand gebracht zu werden.

Christel Musset und Andreas Herdina,

Europäische Chemikalienagentur ECHA

Christel MussetDirektorin für Registrierung,Europäische Chemika-lienagentur ECHA

Andreas HerdinaDirektor für Kooperation und KMU-Botschafter,Europäische Chemika-lienagentur ECHA

ECHA-Hilfen im Internet

A Zentrale Website rund um die REACH-Registrierung 2018: https://echa.europa.eu/reach-2018 A Erste Schritte in Bezug auf die Rechtsvorschriften für Chemikalien: https://echa.europa.eu/support/getting-started A Website des deutschen REACH- und CLP-Helpdesks: http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de A ECHA-Hinweise zur Datenteilung: http://bit.ly/Data-sharing-disputes A ECHA-TIPPS zur Dossier-Erstellung: https://echa.europa.eu/support/how-to-improve-your-dossier A ECHA-Newsletter abonnieren: https://echa.europa.eu/subscribe A Social Media: @ECHA_ECHA (Twitter), EUECHA (Facebook), European Chemicals Agency (LinkedIn), EUChemicals (YouTube)