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A m 11. 01. 2019 präsentierte der Rechnungshof dem Parlament eine 128-seitige ver- nichtende Kritik an Bundesmi- nisterium und E-Control betreffend der Einführung von Smart Metern. Dieser Bericht ist eine äußerst spannende und empfehlenswerte Pflichtlektüre. Der gesamte Rechnungshofbericht und die Presseinformation des Rechnungs- hofes können auf www.stop-smartme ter.at nachgelesen werden! Vorangestellt ein Auszug aus ei- nem Kurier Artikel: Umstellung auf Smart Meter - Die große Kostenlüge Der aktuelle Rechnungshofbe- richt über die Einführung der Smart Meter zur Messung des Strom- und Gasverbrauchs zeichnet ein Sittenbild der Ver- kommenheit. Es gibt massive Kritik an der Aufsichtsbehörde E-Control und am Wirt- schaftsressort. Es wurden Be- richte geschönt und Kosten falsch berechnet. Bedenken ge- gen die Aushöhlung des Daten- schutzes wurden ebenso ignoriert wie Warnungen, die Stromversorgung könnte massiv gestört werden. (siehe: www.stop-smartmeter.at) Zusammenfassung Allgemein Auf www.stop-smartmeter.at nachlesbar! Alle empörenden Verfehlungen des Ministeriums und E-Control zum Nachteil der Endverbrau- cher hier aufzuzählen würde den Rahmen enorm sprengen. Wir zitieren nur ein paar ausgewählte Höhepunkte aus dem Rech- nungshof-Bericht (Hervorhe- bungen von uns). Die angegebenen Seitennum- mern beziehen sich auf das RH- Dokument. •Seite 14 (pdf-16) Abs. 3: Wirt- schaftsministerium traf KEINE Vorkehrungen zur strategi- schen Begleitung dieses Groß- vorhabens und nahm seine Verantwortung nicht umfas- send wahr. •Seite 14, Abs. 3: E-Control griff KEINE wiederholten Vorschlä- ge von "maßgeblichen Institu- tionen und Interessengruppen" auf. Damit ist neben Konsu- mentenorganisationen auch der Datenschutzrat der Republik Österreich gemeint, dessen fortwährende Urgenz, mit da- tenschutzrechtlichen Experti- sen eingebunden zu werden, dieser aber zusammen mit den konsumentenfreundlichen Em- pfehlungen großteils missachtet wurde. •Seite 14, Abs. 3: Der Rech- nungshof bemängelte, gleich unserer Kritik, fehlende Ex- pertisen (informationstech- nisch und datenschutzrecht- lich - lege artis), weil das Bun- desministerium sich ausschließ- lich auf (privat beauftragte) Einschätzungen der E-Control stützte aber KEINE Fachexper- ten aus Universität und For- schung hinzuzog •Seite 14, Abs. 4: E-Control agierte NICHT als neutrale, objektive Vermittlerin eines In- novationsprozesses. •Seite 14, Abs. 5: bereits seit 2009 bekannte eich- und daten- schutzrechtliche sowie techni- sche Fragen waren jedoch noch nicht geklärt. BSC Wissen Seite 70 Rechnungshof übt schwerste Kritik an Ministerium und E-Control bei der Smart Meter Einführung. Hier eine Zusammenfassung, auch mit den gesundheitlichen Aspekten im Bericht!

Rechnungshof übt schwerste Kritik an Ministerium und E ... › images › BSC_Bilder › Journal...April 2011 darauf hin, dass - so-fern in einem Mitgliedstaat die Möglichkeit der

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  • Am 11. 01. 2019 präsentierteder Rechnungshof dem Parlament eine 128-seitige ver-nichtende Kritik an Bundesmi-nisterium und E-Control betreffend der Einführung von Smart Metern. Dieser Bericht ist eine äußerst spannende und empfehlenswerte Pflichtlektüre.

    Der gesamte Rechnungshofbericht und die Presseinformation des Rechnungs-hofes können auf www.stop-smartme ter.at nachgelesen werden!

    Vorangestellt ein Auszug aus ei-nem Kurier Artikel:Umstellung auf Smart Meter - Die große KostenlügeDer aktuelle Rechnungshofbe-richt über die Einführung der Smart Meter zur Messung des Strom- und Gasverbrauchs zeichnet ein Sittenbild der Ver-kommenheit. Es gibt massive Kritik an der Aufsichtsbehörde E-Control und am Wirt-schaftsressort. Es wurden Be-richte geschönt und Kosten falsch berechnet. Bedenken ge-gen die Aushöhlung des Daten-schutzes wurden ebenso ignoriert wie Warnungen, die Stromversorgung könnte massiv gestört werden.(siehe: www.stop-smartmeter.at)

    Zusammenfassung AllgemeinAuf www.stop-smartmeter.at nachlesbar!

    Alle empörenden Verfehlungen des Ministeriums und E-Control zum Nachteil der Endverbrau-cher hier aufzuzählen würde den Rahmen enorm sprengen. Wir zitieren nur ein paar ausgewählte Höhepunkte aus dem Rech-nungshof-Bericht (Hervorhe-bungen von uns).

    Die angegebenen Seitennum-mern beziehen sich auf das RH-Dokument.

    •Seite 14 (pdf-16) Abs. 3: Wirt-schaftsministerium traf KEINEVorkehrungen zur strategi-schen Begleitung dieses Groß-vorhabens und nahm seineVerantwortung nicht umfas-

    send wahr.•Seite 14, Abs. 3: E-Control griffKEINE wiederholten Vorschlä-ge von "maßgeblichen Institu-tionen und Interessengruppen"auf. Damit ist neben Konsu-mentenorganisationen auch derDatenschutzrat der RepublikÖsterreich gemeint, dessenfortwährende Urgenz, mit da-tenschutzrechtlichen Experti-sen eingebunden zu werden,dieser aber zusammen mit denkonsumentenfreundlichen Em-pfehlungen großteils missachtetwurde.

    •Seite 14, Abs. 3: Der Rech-nungshof bemängelte, gleichunserer Kritik, fehlende Ex-pertisen (informationstech-nisch und datenschutzrecht- lich - lege artis), weil das Bun-desministerium sich ausschließ-lich auf (privat beauftragte)Einschätzungen der E-Controlstützte aber KEINE Fachexper-ten aus Universität und For-schung hinzuzog

    •Seite 14, Abs. 4: E-Controlagierte NICHT als neutrale,objektive Vermittlerin eines In-novationsprozesses.

    •Seite 14, Abs. 5: bereits seit2009 bekannte eich- und daten-schutzrechtliche sowie techni-sche Fragen waren jedoch nochnicht geklärt.

    BSC Wissen

    Seite 70

    Rechnungshof übt schwerste Kritik an Ministerium und E-Control bei

    der Smart Meter Einführung.Hier eine Zusammenfassung, auch mit den

    gesundheitlichen Aspekten im Bericht!

  • •Seite 15 Abs. 1: Aus den jährli-chen Monitoringberichten zo-gen E-Control und Wirtschafts- ministerium keine Schlussfol-gerungen; zur Überwachungder Ausrollung hatten sie keinegeeigneten bzw. wirksamenMaßnahmen definiert und esbestanden negative Kompe-tenzkonflikte.

    •Seite 15 Abs. 3: Die von der E-Control beauftragte Kosten-Nutzen-Analyse wies Mängelauf und entsprach zum Teilnicht den gängigen methodi-schen Standards. Die Vorgangs-weise gewährleistete keineobjektive und ergebnisoffeneBewertung, sondern ließ eineBestätigung zuvor bekannterund gefestigter Positionen desAuftraggebers erwarten.

    •Seite 15 Abs. 4: Die E-Controlgriff durch Änderungen ge-staltend in den Berichtsent-wurf des Auftragnehmers ein.Der Endbericht bekräftigte ihrebereits seit 2008 vertretene Posi-tion noch deutlicher als derEntwurf.

    •Seite 15 Abs. 4: Im überprüftenZeitraum erfolgte auch keineAktualisierung der Kosten-Nutzen-Analyse im Lichte dergewonnenen Erfahrungen.

    •Seite 16 Abs. 2: EU forderteMessSYSTEME, die österreichi-sche Regelung sieht im Gegen-satz dazu MessGERÄTE vor.

    •Seite 16 Abs. 4: Den Daten-schutzrat bezog das Wirt-schaftsministerium - trotz derbeträchtlichen datenschutz-rechtlichen Problematik -NICHT in die Ausarbeitungdes Gesetzesentwurfs ein.

    •Seite 16 Abs. 6: ... fand der Da-tenschutz - obwohl einGrundrecht im Verfassungs-rang - vergleichsweise wenigBeachtung.

    •Seite 16 Abs. 5: Die E-Controlverabsäumte, den Datenschutz-rat bei der Erlassung der An-forderungsverordnung einzu- binden.

    •Seite 17 Abs. 2: FÜR DIE IME-VO NOVELLE 12/2017 WARWIRTSCHAFTSMINISTER(MAHRER) GAR NICHTZUSTÄNDIG !!!

    •Seite 17 Abs. 5: Österreich ver-fügte über keine verbindlicheRechtsgrundlage zum Schutzder Bevölkerung vor den Ein-wirkungen durch elektromagne-tische Felder. Wirtschaftsminis- terium und E-Control setztensich mit befürchteten gesund-heitlichen Beeinträchtigungendurch Smart Meter NICHT nä-her auseinander. Sie gaben kei-ne eigenen Untersuchungen inAuftrag und machten ein-schlägige Untersuchungser-gebnisse nicht zugänglich.

    •Seite 17 Abs. 6: Wirtschaftsmi-nisterium und E-Control schu-fen die Rechtsgrundlagen undeine Einführungsverpflichtungfür intelligente Messgeräte, OH-NE sich vorab mit der Sicher-heit der Informations- undKommunikationstechnik zubefassen.

    •Seite 19 Abs. 3: Die ursprüng-lich angenommenen Gesamt-kosten erhöhten sich wegenNachrüstungen und Preisanpas-sungen nach dem Inkrafttretender Anforderungsverordnungbis zum Jahr 2017 um rd. 35 %.

    •Ab Seite 55: vergleichende Ta-bellen stellen dar, was alles ge-genüber der ursprünglichenForderung für den geplantenRollOut „unter den Tisch ge-kehrt“ wurde.

    •Seite 57 unten: skandalöse Ein-flussnahme der E-Control, demprivat beauftragten Gutachter(beeideter Wirtschaftsprüfer!!)

    zu „diktieren“, was drinstehen soll.

    •Seite 83 Abs. 3: Die gemäß EU-Datenschutz-Richtlinie 61 einge-setzte Datenschutzgruppe wiesin ihrer Stellungnahme vom 4.April 2011 darauf hin, dass - so-fern in einem Mitgliedstaat dieMöglichkeit der Ablehnung derInstallation eines intelligentenMessgeräts besteht - das Interes-se der betroffenen Person gegen-über sämtlichen sonstigenInteressen überwiegt.

    •Seite 83 Abs. 4: Der RH hieltfest, dass sich am - gesetzlich de-finierten - Wesen eines Gerätsnichts ändern konnte, wenneinige seiner Funktionen mit-tels Eingriffs in die Softwaredeaktiviert werden, zumal die-ser Eingriff jederzeit rückgängiggemacht werden kann.

    usw. usf. Wir empfehlen drin-gend diesen vernichtenden RH-Bericht samt Presseinformation unbedingt zu lesen und ihn zur Basis der persönlichen Mei-nungsbildung sowie der Grundlage für einen Dissens mit dem Netzbetreiber in der Causa "Ablehnung eines intelli-genten Messgerätes" zu benüt-zen.Quelle der oben stehenden Zu-sammenfassung: http://mem-bers.aon.at/smart.meter.nein/news.html Mit kleinen Ergänzun-gen von STOP Smart Meter.

    Seite 71

  • BSC Wissen

    Zusammenfassung der gesundheitlich-en Aspekte aus dem RH-Bericht

    •Österreich verfügte zur Zeitder Gebarungsüberprüfung desRH über keine Rechtsgrundla-gen zum Schutz der Allgemein-bevölkerung vor derEinwirkung durch elektroma-gnetische Felder in den Berei-chen Elektrizität, Telekommu- nikation und Gesundheit.

    •Der RH empfahl dem nun-mehr zuständigen Bundesmi-nisterium für Nachhaltigkeitund Tourismus, im Einverneh-men mit den zuständigen Bun-desministerien die Erlassungeiner Verordnung über denSchutz der Allgemeinbevölke-rung vor der Einwirkung durchelektromagnetische Felder zuprüfen.

    •Der RH erwiderte dem Bun-desministerium für Nachhaltig-keit und Tourismus, dass mit fortschreitender Digitalisierungaller Lebensbereiche (SmartHome) auch ein angemessenerSchutz der Allgemeinbevölke-rung vor der Einwirkung durchelektromagnetische Felder inBetracht zu ziehen ist. DieEmpfehlung, eine entsprechen-de Verordnung zu prüfen,schließt auch die Prüfung einerallfälligen gesetzlichen Verord-nungsermächtigung mit ein.

    •Im Rahmen der Begutachtun-gen zur IMA–VO 2011 derE–Control und der IME-VOdes Wirtschaftsministeriumsbrachten Standesvertretungenund Nicht–Regierungsorganisa-tionen Bedenken wegen mögli-cher Gesundheitsgefährdungendurch Elektrosmog oder elek-tromagnetischer Felder vor.Die Ärztekammer verwies aufmögliche Erkrankungen, derenvolkswirtschaftliche Kosten in

    den Studien zur Einführung in-telligenter Messgeräte nicht be-rücksichtigt worden seien.

    •Das Wirtschaftsministeriumbeschäftigte sich im Jahr 2012im Rahmen einer Arbeitsgrup-pe zum Maß– und Eichgesetzebenfalls mit dieser Thematik.Der Arbeitsgruppe lag ein„Konsensusbeschluss des WBF–Expertenforums 2012“ vor, derauf Basis von 123 wissenschaft-lichen Arbeiten keine Kausal-zusammenhänge zwischenMobiltelefonie und gesundheit-licher Gefährdung ableiten hat-te können. Das Ministeriumantwortete daher auf kritischeVorbringen, dass nach derzeiti-gem Wissensstand keine Ge-sundheitsgefährdung durchSmart Meter gegeben sei.

    •Die beiden zuständigen Res-sorts und die E–Control veröf-fentlichten weder einschlägige,fachliche Untersuchungsergeb-nisse noch ließen sie Expositi-onsanalysen durchführen.

    •Der RH hielt fest, dass sich dasWirtschaftsministerium mitmöglichen gesundheitlichen Be-einträchtigungen durch elektro-magnetische Felder nur kurso- risch befasste und sich dabeiprimär auf Unterlagen und Er-kenntnisse zum Mobilfunk imHochfrequenzbereich stützte.

    •Das Fehlen ausreichender undüberprüfbarer Sachinformationtrug nicht zum Vertrauen derVerbraucherinnen und Ver-braucher bei und konnte einetendenziell von Bedenken undÄngsten geprägte Diskussionfördern.

    •Der RH empfahl dem nun-mehr zuständigen Bundesmi-nisterium für Nachhaltigkeitund Tourismus und derE–Control, einschlägige Sachin-formation zu elektromagneti-

    schen Feldern bereitzustellen und auch mit verfügbaren ös-terreichischen Untersuchungs-ergebnissen zu hinterlegen.

    •Der RH erwiderte der E–Con-trol, dass seine Kritik auf Infor-mationsversäumnisse bei derEinführung intelligenter Mess-geräte in Österreich abstellte,insbesondere auf die fehlendeBereitstellung von überprüfba-ren Sachinformationen anhandeinschlägiger (inter–)nationalerUntersuchungen.

    Grundlage der Smart Meter Einführung mehr als fragwürdig!

    Die von der E-Control beauf-tragte Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) kam unter mehr als frag-würdigen Umständen zustande. Dies ist deshalb sehr brisant, weil diese KNA eine rechtswirk-same Grundlage (Voraussetzung) für die SM-Einführung war. Eine Einführung also nur empfohlen wurde, wenn das Ergebnis der KNA positiv ist (also der wirt-schaftliche Nutzen größer als die Kosten). Siehe Diagramm unten (von RH Bericht Seite 28). Hier nur ein paar Textauszüge zu dieser Kosten-Nutzen-Analy-se vom RH-Bericht:

    Seite 49: (2) Zwischen dem Ge-schäftsführer der E-Control und

    Seite 72

  • dem mit der Durchführung des Auftrags befassten Vertreter des Auftragnehmers bestanden lang-jährige berufliche Beziehungen: Der Geschäftsführer der E-Con-trol war bis 2001 selbst leitender Mitarbeiter des im Jahr 2009 be-auftragten Unternehmens, der Vertreter des Auftragnehmers wiederum war in den Jahren 2001 bis 2003 Mitarbeiter der E-Control. ... Der Auftraggeber tat wiederholt kund, eine Einfüh-rung vorantreiben zu wollen.

    Seite 50: Nach Ansicht des RH gewährleistete die Vorgangsweise der E-Control von Anfang an keine objektive und ergebnisof-fene Durchführung der Kosten-Nutzen-Analyse, sondern ließ ei-ne Bestätigung bereits bekannter und gefestigter Positionen des

    Auftraggebers wie auch des Auf-tragnehmers erwarten. ……Seite 55: Die E-Control gab dem Auftragnehmer in Kommenta-ren zum Berichtsentwurf An-weisungen, wie der Text zu bearbeiten und umzuformulie-ren war. ...

    Und vieles Unglaubliche mehr.

    Nebenbei sei erwähnt, dass der „Verband der Elektrizitätsunter-nehmen Österreichs“ unabhän-gig von der E-Control auch eine Kosten-Nutzen-Analyse im glei-chen Zeitraum erstellen ließ. Diese KN-Analyse von Capge-mini kam zum „vernichtenden“ Ergebnis: Mehrkosten von ca. 2,5 Milliarden Euro gegenüber 127 Millionen Euro Nutzen.Daher in der Studie das wort-

    wörtliche Ergebnis: Nach reinen Wirtschaftlich-keits-Kriterien macht die flä-chendeckende Einführung von Smart Metering keinen Sinn.

    MedienberichteDer Inhalt ist brisant und löste zeitgleich eine Welle journa-listischer Beiträge in fast allen österreichischen Medien aus.

    Links zu einigen wenigen ausgewählten Pressemeldungen sind auf der Website zu finden.

    Text, Infos und Rückfragen:Fritz Loindl

    Tel. 06233-84000http://www.stop-smartmeter.at

    [email protected] [email protected]

    Fotos: Archiv, © Loindl

    Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse,

    aber nicht für jedermanns Gier.Mahatma Gandhi

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