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> 247 Recht I Kleingartenpachtverträge – von der inhaltlichen Gestaltung bis zur Räumungsklage Fachberatung Management Öffentlichkeitsarbeit Recht Umwelt

Recht I Kleingartenpachtverträge · Pacht- und Vertragsrecht ist komplex und lässt reichlich Platz für Missverständnisse. Als erstes wird im Streitfall der Pachtvertrag geprüft

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> 247

Recht I

Kleingartenpachtverträge – von der inhaltlichen Gestaltung bis zur Räumungsklage

FachberatungManagementÖffentlichkeitsarbeitRechtUmwelt

2 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247

Impressum

Schriftenreihe des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e. V., Berlin (BDG) Heft 3/2016 – 38. Jahrgang

Seminar: Recht I vom 27. bis 29. Mai 2016 in Lübeck

Herausgeber: Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V., Platanenallee 37, 14050 Berlin Telefon (030) 30 20 71-40/-41, Telefax (030) 30 20 71-39

Präsident: Peter Paschke

Seminarleiter: Rainer Merkel Präsidiumsmitglied für Seminare BDG

Layout&Satz: Uta Hartleb

Nachdruck und Vervielfältigung – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde (BDG)

ISSN 0936-6083

Dieses Projekt wurde finanziell vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert.

Der Förderer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie für die Beachtung privater Rechte Dritter. Die geäußerten Ansichten und Meinungen müssen nicht mit denen des Förderers übereinstimmen.

Seminar Recht Ivom 27. bis 29. Mai 2016 in Lübeck

Kleingartenpachtverträge

Moderation Rainer Merkel(Präsidiumsmitglied für Seminare des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e. V.)

Schriftenreihe des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.V., Berlin (BDG) Heft Nr. 3/2016 – 38. Jahrgang

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INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort Rainer Merkel (Präsidiumsmitglied für Seminare BDG) 7

Die inhaltliche Gestaltung des Pachtvertrages unter Beachtung des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 11. April 2013Karsten Duckstein (Rechtsanwalt, Magdeburg) 9

Von der Kündigung bis zur RäumungsklageNicole Hollerbuhl (Rechtsanwältin Magdeburg) 16

Das elektronische MahnverfahrenVolkmar Kölzsch (Rechtsanwalt, Erfurt) 23

Versicherungen zur Absicherung der Risiken der Vereins- und Vorstandsarbeit 28Joachim Richardt (KVD Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH)

Aktuelle Stunde 39 Arne Platzbecker (Rechtsanwalt, Hamburg) AnhangImpressionen 42Die Grüne Schriftenreihe seit 1997 44

Seminar Recht Ivom 27. bis 29. Mai 2016 in Lübeck

bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 7

Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Verpächter und Pächter eines Kleingartens – und häufig fühlen sich beide Seiten im Recht. Der Grund liegt auf der Hand: Das Pacht- und Vertragsrecht ist komplex und lässt reichlich Platz für Missverständnisse. Als erstes wird im Streitfall der Pachtvertrag geprüft. Gut, wenn er sich dann als eindeutig formuliert und rechtlich korrekt erweist.Ein Schwerpunkt dieses Recht-Seminars war daher die Gestal-tung von Kleingartenpachtverträgen. Weitere Beiträge widmeten sich den Möglichkeiten des Versi-cherungsschutzes in Kleingärtnervereinen und dem manchmal

etwas vernachlässigten Thema Datenschutz.

Den Anfang der Vortragsreihe machte Rechtsanwalt Karsten Duckstein mit dem Thema „inhaltliche Gestaltung des Pachtvertrages“, unter Beachtung des Urteils des Bundesgerichts-hofes vom 11. April 2013. Verhandelt wurde damals über die Wirksamkeit eines Pachtvertrags: Ein Kleingärtnerverein hatte 2008 einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengeset-zes verpachtet. Als es zur Kündigung kam, mündete der Streit unter anderem in der Frage, wer für die Kosten der Beräumung zuständig sei.Anschaulich erklärte RA Duckstein anhand von Mustertexten wie ein Pachtvertrag von Be-ginn der Pacht bis zur Rückgabe des Kleingartens rechtlich korrekt aufgebaut werden kann – unter Hinweis auf entsprechende Absätze im Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Bundes-kleingärtnergesetz. Gleichzeitig verwies er auf Rechte und Pflichten der Vertragspartner.

„Von der Kündigung bis zur Räumungsklage“ – damit setzte RAin Nicole Hollerbuhl den Vortrag ihres Vorredners thematisch fort. Welche Voraussetzungen gibt es für eine fristlose bzw. fristgemäße Kündigung, wie kann ein Kündigungsschreiben formuliert und wie muss es zugestellt werden?

„Einen Mahnbescheid online zustellen“ war das Thema von RA Volkmar Kölzsch. Beispiel-haft und Schritt für Schritt erstellte er mit den Teilnehmern des Seminars einen Mahnbe-scheid.

Über verschiedene Versicherungsmöglichkeiten in Kleingärtnerverbänden und -vereinen klärte RA Joachim Richardt des Kleingartenversicherungsdienstes (KDV) auf. Wie können sich Vereine gegen Risiken in der Vereins- und Vorstandsarbeit mit Versicherungen absichern?So nannte er verschiedene Versicherungsbereiche wie Haftpflichtversicherung, Vermögens-schadenhaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung als mögliche und sich ergän-zende Versicherungen.Anhand einiger Fallbeispiele zeigte er Möglichkeiten des Versicherungsschutzes, aber auch ihre Grenzen, auf.

In Kleingärtnervereinen werden personenbezogene Daten erhoben. Datenschutz und Datensicherheit ist daher auch dort ein Thema. RA Arne Platzbecker gab Auskunft darüber wie eine Einwilligungserklärung zur Erhebung personenbezogener Daten der Mitglieder eingeholt werden kann. Außerdem sprach er Empfehlungen aus, wie zum Beispiel, dass in die Vereinssatzung eine Datenschutzklausel aufgenommen werden sollte und der Verein am besten einen Datenschutzbeauftragten bestellt, der sich gegebenenfalls um Betroffenenrechte kümmern kann. Rainer Merkel (Präsidiumsmitglied für Seminare, Bundesverband Deutscher Gartenfreunde)

Vorwort

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Die inhaltliche Gestaltung des Pachtvertrages unter Be-achtung des Urteils des BGH vom 11.04.2013

§ 4 (1) BKleingG

(1) Für Kleingartenpachtverträge gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Pachtvertrag, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt.

§ 581 (1), (2) BGB

(1) Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter ver-pflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpach-teten Gegenstands und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren. Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter die vereinbarte Pacht zu entrichten.

(2) Auf den Pachtvertrag, mit Ausnahme des Landpacht-vertrags, sind, soweit sich nicht aus den §§ 582 bis 584b etwas anderes ergibt, die Vorschriften über den Mietvertrag entsprechend anzuwenden.

Allgemeine rechtliche Bestimmungen

BKleingG enthält Bestimmungen über

• Vertragsgegenstand(kleingärtnerischeNutzungin § 1 (1) Ziff. 1 und Kleingartenanlage § 1 (1) Ziff. 2

• ZwischenpachtvertragundZwischenpachtprivileg (§ 4 (2))

• PachtzinshöheundAnpassungsverfahren(§5)• DauerderPachtbeiDauerkleingärten(§6)• FormvorschriftfüralleKündigungen(§7)• KündigungdurchdenVerpächter(§§8–10)• Kündigungsentschädigung(§11)• RechtsfolgenbeiToddesPächters(§12)• NichtigkeitvonAbweichungenzuLastendes

Pächters (§ 13)

Im Übrigen gilt BGB (z.B. Kündigung durch Pächter, Verjährung etc.)

ABER:Immer einzelvertragliche Regelung beachten, da viele gesetzliche Vorschriften abdingbar sind. (§ 13 BKleingG beachten)

Insofern Prüfungsreihenfolge

• wasregeltderVertrag?• nur,wenndiesernichtsregeltoderauchdasGesetz

verweist, was regelt BKleingG?• wenndieseskeineRegelungenthält,wasregeltBGB?

Bezeichnung der Vertragsparteien• aufrichtigenNamenachten• HinweisaufVerwaltungsvollmachtenetc.• BezeichnungderPächteralsMitglieddesVereins

KLEINGARTENPACHTVERTRäGE Die inhaltliche Gestaltung des Pachtvertrages unter Beachtung des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 11. April 2013KARSteN DUcKSteINRechtsanwalt, Magdeburg

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Bezeichnung der Vertragsparteien – MUSteR

Unterpachtvertragfür Dauerkleingärten und sonstige Kleingärten (Einzelpachtvertrag)

Zwischen dem e.V. *) – als Verpächter –

dieser vertreten durch den Vorstand des Kleingärtner-vereins … e.V. aufgrund einer Verwaltungsvollmacht des o.g. Verbandesunddem Mitglied/den Mitgliedern des o.g. Vereines

geb. am geb. am …wohnhaft in … Tel.: … – als Pächter –

wird nachstehender Pachtvertrag abgeschlossen:

*) zuständiger Mitgliedsverband

Beschreibung der Pachtsache • genaueBezeichnungdesGartens• GrößedesGartensfestlegen• nichtempfehlenswert:GrößeanteiligeGemein-

schaftsfläche definieren• bei(drohendem)LeerstandVereinbarung,dassfreie

Gärten als Gemeinschaftsfläche gelten• empfehlenswert:Klarstellung,dassAnpflanzungen,

Baulichkeiten, bauliche Anlagen sowie bewegliche Gegenstände nicht mit verpachtet sind

Beschreibung der Pachtsache – MUSteR

§ 1 GeGeNStAND DeR PAcHtUNG

(1) Der Verband als Verpächter verpachtet an den Päch-ter aus dem im Gebiet des Kleingärtnervereins …gelegenen Gelände das Teilstück Parzellennummer … von insgesamt … m² zum Zweck der kleingärt-nerischenNutzung.MitverpachtetistderaufdenKleingarten entfallende aktuelle Anteil der Gemein-schaftsflächen. Leer stehende Gärten gelten als Gemeinschaftsflächen.NichtmitverpachtetsinddieAnpflanzungen, Baulichkeiten, bauliche Anlagen sowie sämtliche weitere bewegliche Gegenstände im Kleingarten. Der Garten wird in dem Zustand ver-pachtet, in dem er sich zurzeit befindet, ohne Gewähr für offene oder heimliche Mängel und Fehler.

Beginn, Dauer, Kündigung

• Beginndefinieren• Festlegung,obbefristet,oderunbefristet

(§6BKleingGbeachten)• empfehlenswert:Klarstellung,dassPachtvertrag

spätestens mit Beendigung des Zwischenpacht- vertrages endet

• DefinitiondesPachtjahres• Kündigungsmöglichkeiten – Für Verpächter BKleingG – Für Pächter gestaltbar

§ 2 PAcHtDAUeR UND KüNDIGUNG

(1) Der Pachtvertrag beginnt mit Wirkung vom … und ist unbefristet oder befristet bis … geschlossen. Er endet spätestens mit Beendigung des Zwischen-pachtvertrages. Stirbt der Kleingärtner, endet der Unterpachtvertrag mit dem Ablauf des Kalender-monats, der auf den Tod des Kleingärtners folgt.

(2) Haben Eheleute/eingetragene Lebenspartner-schaften den Unterpachtvertrag gemeinschaftlich geschlossen, wird er beim Tode eines Partners mit dem überlebenden Partner fortgesetzt. Erklärt der überlebende Partner binnen eines Monats nach dem Todesfall schriftlich gegenüber dem Verpäch-ter, dass er den Unterpachtvertrag nicht fortsetzen will, endet dieser am Ende des folgenden Monats.

(3) DieNeuverpachtungistausschließlichAngele-genheit des Verpächters oder seines Bevollmäch-tigten. Die Kinder des Pächters können bevorzugt berücksichtigt werden, wenn diese die Mitglied-schaft im Verein erworben haben und wenn durch diese eine ordnungsgemäße kleingärtnerische NutzungundBewirtschaftunggewährleistetwirdsowie keine anderen zwingenden Gründe dagegen sprechen.

Pachtzahlung, sonstige Nebenkosten

• Pachthöhe„z.Z.“festschreiben• Zahlungsfristdefinieren,empfehlenswert:genaues

Datum vereinbaren• Erstattungöffentlich-rechtlicherLastenregeln• VereinbarungzuMinderungbzw.Aufrechnung

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Pachtzahlung, sonstige Nebenkosten – MUSteR

§ 3 PAcHt

(1) Die Pacht beträgt z. Z. je m² und Jahr … € und ist spätestens bis zum … eines jeden Jahres an den Bevollmächtigten des Verpächters zu zahlen.

(2) Der Bankeinzug der Pacht und der mit der Ver-pachtungverbundenenNebenkostendurchdenBevollmächtigten des Verpächters wird/wird nicht vereinbart.

(3) Ändert sich die höchstzulässige Pacht nach § 5 BKIeingG, so tritt vorbehaltlich anderweitiger preisrechtlicher Regelungen die neu festgesetzte Pacht jeweils mit Beginn des nächsten Zah-lungszeitraumes in Kraft, im Übrigen gilt § 5 (3) BKleingG, wobei das Pachterhöhungsverlangen auch durch Rechnung des Bevollmächtigten oder des Verpächters gestellt werden kann.

(4) Der Verpächter kann vom Pächter die Erstattung der öffentlich-rechtlichen Lasten verlangen, die vom Grundstückseigentümer auf den Verpäch-ter übergewälzt werden können. Ferner kann er notwendig werdende Abgaben und Gebühren z.B. für Straßenreinigung verlangen. Die jeweiligen Beträge sind innerhalb von vier Wochen nach Rechnungslegung an den Bevollmächtigten des Verpächters zu entrichten.

• RegelungFolgenZahlungsverzug,Pacht, Nebenkosten,Verbrauchskosten

• RegelungVerwaltungskosten,insbesonderebeiAusscheiden aus Verein

Pachtzahlung, sonstige Nebenkosten – MUSteR

§ 4 ZAHlUNGSVeRZUG

(1) Bleibt der Pächter mit der Zahlung seiner Pacht für ein Vierteljahr oder mit seinem Anteil an den öffentlich-rechtlichen Lasten, Umlagen, Mitglieds-beiträgen und sonstigen entgeltlichen Gemein-schaftsleistungen in Verzug und erfüllt nicht nach schriftlicher Mahnung seine Zahlungsver-pflichtungen, so ist der Verpächter berechtigt, das Pachtverhältnis nach Maßgabe der Bestimmun-gen des BKleingG zu kündigen.

(2) Bleibt der Pächter mit der Zahlung von Entgelten für den Strom- und Wasserverbrauch nach deren Fälligkeit in Verzug und leistet er diese auch

nach einer schriftlichen Mahnung und Andro-hung nicht, ist der Verein berechtigt, von seinem Zurückbehaltungsrecht durch Unterbrechung der Versorgung bis zur vollständigen Zahlung der ge-schuldeten Beträge zzgl. evtl. Verwaltungskosten Gebrauch zu machen.

§ 5 VeRwAltUNGSKoSteN

(1) Verwaltungskosten der Pachtsache werden durch den Mitgliedsbeitrag des Pächters sowie durch Gemeinschaftsleistungen im Kleingärtnerverein abgegolten, solange der Verein die Anlage verwal-tet.

(2) BeiNichtmitgliedschaftimKleingärtnervereinbzw. bei Beendigung der Verwaltungsvollmacht des Vereins sind diese Leistungen durch finanziel-le Abgeltung in Höhe der ortsüblichen Kosten der gewerbsmäßigen Verwaltung eines Kleingartens, mindestens jedoch in Höhe von 10,00 € monatlich zusätzlich zur Pacht und öffentlich- rechtlicher Lasten sowie Gemeinschaftsleistungen durch den Pächter zu erbringen.

Rechte und Pflichten der Vertragspartner

Hauptpflichten:• fürVerpächter:GebrauchsüberlassungundGe-

brauchsgewährung während Pachtzeit• fürPächter:ZahlungderPachtundvertragsgemäße,

insbesonderekleingärtnerischeNutzung

Rechte und Pflichten der Vertragspartner – MUSteR § 7 RecHte UND PflIcHteN DeS VeRPäcHteRS

(1) Der Verpächter hat dem Pächter die Pachtsache zur Verfügung zu stellen und ihm für die ord-nungsgemäßekleingärtnerischeNutzungderParzelle entsprechend dem BKleingG und der Kleingartenordnung Anleitung zu geben.

(2) Dem Verpächter bzw. seinem Bevollmächtigten ist im Rahmen ihrer Verwaltungsbefugnis der Zutritt zum Kleingarten nach vorheriger Ankün-digung zu gestatten. Bei Gefahr im Verzug kann der Kleingarten auch in Abwesenheit des Pächters ohne vorherige Ankündigung betreten werden.

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Rechte und Pflichten der Vertragspartner – MUSteR

§ 8 RecHte UND PflIcHteN DeS PäcHteRS

(1) Der Pächter hat das Recht und die Pflicht, den gepachteten Kleingarten entsprechend den Bestimmungen des BKleingG, den Beschlüssen des Vereins und der Kleingartenordnung in der jeweils geltenden Fassung zu gestalten und zu bewirtschaften.

(2) Das betrifft insbesondere: • diekleingärtnerischeNutzunggemäߧ1Abs.1

Nr.1BKleingG, • dieausschließlichpersönlicheNutzung;jegli-

chegewerblicheNutzungistunzulässig,eben-soeineÜbertragungderNutzunganDritte,

• pfleglicheBehandlungderGemeinschaftsein-richtungen,

• TeilnahmeandenerforderlichenGemein-schaftsarbeiten auf Aufforderung des Verpäch-ters oder dessen Bevollmächtigten. Kommt der Pächter dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er die von ihm zu leistenden Stunden in Geld abzugelten. Die Höhe des Betrages wird durch die Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen.

• DieErbringungsonstigergeldlicheroderande-rer Gemeinschaftsleistungen für die Kleingar-tenanlage.

• Unterlassenjeglichergewerblichensowiedau-erhaften Wohnnutzung.

(3) Der Pächter ist verpflichtet, die Verlegung von leitungsgebundenen Gemeinschaftseinrichtungen (insbesondere Strom und Wasser) einschließlich deren Instandhaltung, Reparatur bzw. Erneue-rung in seinem Kleingarten zu dulden. Die dabei entstehendeBeeinträchtigungderNutzungdesKleingartens ist unter Berücksichtigung der In-teressen aller Beteiligten auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Vereinbarung über Anwendbarkeit weiterer Doku-

mente: • empfehlenswert:Rahmenkleingartenordnung,

Bauordnungen, Satzungen etc. • nurErwähnungimFließtextreichtnichtaus,

konkrete Übergabe oder nachweislich einge-räumte Möglichkeit der Kenntnisnahme muss ersichtlich sein

Vereinbarung über Anwendbarkeit weiterer Dokumente – MUSteR

§ 10 NUtZUNGSBeStIMMUNGeN

(1) Die vom Landesverband Sachsen der Kleingärt-ner (LSK) erlassene Rahmenkleingartenordnung in der jeweils geltenden Fassung ist Bestandteil dieses Unterpachtvertrages. Sofern sich der Zwi-schenpächter oder der Verein eine eigene Klein-gartenordnung geschaffen haben, werden deren Bestimmungen ebenfalls Vertragsbestandteil, soweit sie denen der Rahmenkleingartenordnung des LSK nicht widersprechen.

(2) Gemäß § 1 Abs. 1 BKIeingG ist der Kleingarten einGarten,derdemNutzer(Kleingärtner)zurnichterwerbsmäßigengärtnerischenNutzung,insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauer-zeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient(kleingärtnerischeNutzung).Eindauerhaf-tes Wohnen im Garten ist nicht zulässig.

(3) Die Errichtung von Baulichkeiten ist antrags-pflichtig. Sie richtet sich nach dem BKIeingG, der Sächsischen Bauordnung, der Rahmenklein-gartenordnung des LSK und der jeweils in den Verbänden gültigen Bauvorschrift.

Vereinbarung über Anwendbarkeit weiterer Dokumente – MUSteR

(4) Der Pächter darf den Kleingarten oder Teile des-selben weder weiterverpachten noch Dritten zum Gebrauch oder zum Wohnen überlassen.

(5) Das Parken und Wagenwaschen ist auf sämtlichen Wegen und in den Gärten selbst untersagt. Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Stellflächen zulässig.

(6) JeglichegewerblicheNutzung,insbesonderederVerkauf und der Ausschank von Alkohol, ist auf dem Pachtgrundstück verboten. Der Erhalt einer Verkaufs- oder Schankerlaubnis ist ohne Einfluss auf dieses Verbot.

(7) DerPächterhatandervomVereinfestzulegendenStelledieNummerseinesKleingartensanzubrin-gen.

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Beendigung, Rückgabe des Kleingartens Urteil BGH 11.04.2013

• vomPächtererrichtete,eingebrachteoderkäuflicherworbene Sachen im Kleingarten sind als Scheinbe-standteileEigentumdesPächters;

• derPächteristgem.§546BGBverpflichtet,nachBe-endigung des Pachtverhältnisses durch eigene Kündi-gungseinEigentumvonderParzellezuentfernen;

• eineVereinbarungimPachtvertrag,nachderderPächter sein Eigentum auf der Parzelle belassen kann, dafür aber das bisher vereinbarte Entgelt weiter zahlen muss, ist rechtlich zulässig

• UnterscheidungzwischenVerpächterkündigunggem.§9Abs.1Nr.2–6BKleingGeinerseitsundPächterkündigung oder Verpächterkündigung gem. §§ 8, 9 (1) Ziff. 1 BKleingG andererseits

• VereinbarungeinerWertermittlungbeijederKündi-gung

• RegelungderRückgabe,entwederberäumtgem.§546BGBodergem.UrteilBGH11.04.2013

• AusschlussderVertragsverlängerunggem.§545BGB• AbtretungvonoffenenVerbindlichkeitendesPäch-

ters an den Verein zur Verrechnung mit einem Kauf-preis

Beendigung, Rückgabe des Kleingartens – MUSteR § 11 KüNDIGUNG UND RücKGABe DeS

KleINGARteNS

(1) Im Falle der Kündigung des Pachtverhältnisses

durch den Verpächter aus Gründen des § 9 Abs. 1Nr.2–6BKIeingGistderVerpächterverpflich-tet, bis spätestens zwei Wochen vor Beendigung des Pachtverhältnisses eine Wertermittlung der vom Pächter eingebrachten oder übernommenen BaulichkeitenundderkleingärtnerischenNut-zung dienenden Anlagen und Anpflanzungen zu veranlassen. Rechtliche Grundlage für die Wert-ermittlung ist die vom Landesverband erlassene und vom zuständigen Ministerium genehmigte Richtlinie in der jeweils geltenden Fassung.

2) Bei Kündigung des Unterpachtvertrages durch den Pächter oder den Verpächter gem. §§ 8, 9 (1) Nr.1BKleingGodersonstigerBeendigungdesUnterpachtvertrages entscheidet der Verpächter überdieweitereNutzungderParzelle.Esbestehtkein Anspruch gegenüber dem Verpächter, dass

die Parzelle weiterhin als Kleingarten vergeben wird. Der Pächter hat vor Beendigung des Unter-pachtverhältnisses die Pflicht, auf seine Kosten eine Wertermittlung beim Vorstand zu bestellen und vom Verein durchführen zu lassen.

(3) Der abgebende Pächter ist verpflichtet, für die Durchführung der Wertermittlung die entspre-chenden Voraussetzungen zu schaffen. Er hat das Recht, an der Wertermittlung teilzunehmen bzw. sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen.

(4) Als Termin für die Rückgabe des Kleingartens an den Verpächter bzw. seinen Bevollmächtigten gilt der Zeitpunkt der Beendigung des Pachtverhält-nisses. Im Falle einer fristlosen Kündigung gem. § 8 BKIeingG wird eine Räumungsfrist von einem Monat ab Zugang der Kündigung vereinbart.

(5) Der abgebende Pächter ist im Falle von § 11 (2) dieses Vertrages verpflichtet, bis spätestens zum Zeitpunkt der Beendigung des Pachtverhältnisses den Kleingarten von sämtlichen Anpflanzun-gen, Baulichkeiten, baulichen Anlagen sowie sämtlichen weiteren beweglichen Gegenständen zu beräumen, soweit sich nicht ein vom Verein bestätigterNachfolgepächterzurÜbernahmederzulässigen Anpflanzungen, Baulichkeiten sowie baulichen Anlagen bereit erklärt. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien sind möglich.

(6) DerabgebendePächterkanndiederkleingärtneri-schenNutzungdienendenBaulichkeiten,Anlagenund Anpflanzungen an einen Pachtnachfolger nur mit Zustimmung des Vereinsvorstandes verkau-fen. Ein Anspruch auf die ausgewiesene Höhe der Wertermittlungssumme besteht nicht.

(7) EineVerlängerungdesPachtverhältnissesüberden Beendigungstermin hinaus ist nicht zulässig. § 545 BGB ist nicht anzuwenden.

(8) Der abgebende Pächter tritt hiermit unwiderruf-lich einen Teil des ihm gegenüber einem Folge-pächter zustehenden Kaufpreises in Höhe der dem Kleingärtnerverein ihm gegenüber beste-henden Forderungen an den Verpächter ab. Der Verpächter nimmt die Abtretung hiermit an.

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Schlussbestimmungen

• RaumfürZusatzvereinbarungen• SchriftformklauselfürÄnderungen• SalvatorischeKlausel• Unterschriftsfelder,ggf.Hinweisauf

Verwaltungsvollmacht• HinweisaufÜbergabevonDokumenten,derenAn-

wendbarkeit vereinbart wurde

Schlussbestimmungen – MUSteR

§ 14 AltverträgeMit diesem Unterpachtvertrag wird das Kleingarten-pachtverhältnisIt.Kleingarten-Nutzungsvertragvom… für diese Parzelle fortgesetzt.

§ 15 VertragsänderungenNebenabreden,ErgänzungenundÄnderungendesVertrages bedürfen der Schriftform.

§ 16 ZusatzvereinbarungenEs wird nachstehend weiter vereinbart:………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

Schlussbestimmungen – MUSteR

§ 17 Unwirksame BestimmungenSollten einzelne Vereinbarungen des Vertrages unwirk-sam sein, ist die in Wegfall geratene Klausel durch eine solche zu ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen am nächsten kommt. Der Bestand des übrigen Vertrages bleibt unberührt.

§ 18 Gerichtsstand Erfüllungsort ist ………………………………… (Ort der Kleingartenanlage). Gerichtsstand ist das örtlich und sachlich für den Ort der Kleingartenanlage zuständige Gericht. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Pächter, nachste-hende Anlagen erhalten zu haben.

Satzung, Rahmenkleingartenordnung LSK………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… Ort …………………………….. Datum …………………………………… in Vollmacht des Verpächters Pächter Pächter

……, den

Vereinbarung einer SicherheitsleistungEmpfehlung zur Vereinbarung einer Sicherheitsleistung

Die Vereinbarung sollte gem. vorliegendem Muster gefertigt werden.

• DieHöhederSicherheitsleistungsollteinHöheeiner durchschnittlichen Jahresrechnung des Vereins einschließlich Pacht, Mitgliedsbeitrag, Betriebsgrund- und -nebenkosten, Ersatzzahlungen für Arbeitsstun-den und Versicherungen liegen.

• DieSicherheitsleistungistnichtTeildesVereinsver-mögens, es ist daher auf keinen Fall mit diesem zu vermischen.

• DieSicherheitsleistungistnichtimFinanzplandesVereines ausdrücklich auszuweisen. Die entsprechen-den Buchungsunterlagen sind so zu führen, dass sich ein jeweils konkreter Sicherheitsleistungsbetrag ei-nem jeweils konkreten Unterpächter/Vereinsmitglied zuordnen lässt.

Sicherheitsleistung durch Pächter

• ImHinblickaufdieTrennungderSicherheitsleis-tungen vom Vereinsvermögen kann die Einrichtung eines separaten Kontos hierfür sinnvoll sein.

• ImHinblickaufdieVerbindlichkeitundDokumenta-tion der Sicherheitsleistungen ist eine entsprechende Beschlussfassung nebst Satzungsänderung über die Erhebung einer Sicherheitsleistung durch die Mitglie-derversammlung des Vereins zu empfehlen.

formulierungsvorschlag für die Satzung:„Die Aufnahme eines Mitglieds in den Verein kann von der Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von (bitte einfügen) EUR abhängig gemacht werden.“

bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 15

Vereinbarung über eine Sicherheitsleistung

Zwischen dem ………………………………………. (e. V. )

und…………………(Name,Geburtsdatum,Anschrift)

– nachfolgend Verein genannt –– nachfolgend Kleingärtner genannt – wird folgende Vereinbarung über eine Sicherheitsleis-tung geschlossen:

1. Die Parteien haben am (Datum) einen Unter-pachtvertragüberdieParzelleNr.…aufdemGelände des KGV … in … geschlossen. Darüber hinaus ist der Kleingärtner Mitglied des Vereins.

2. Der Kleingärtner zahlt an den Verein eine Si-cherheitsleistung in Höhe von … . €. Der Betrag wird (Bar, Überweisung usw.) … gezahlt. Der Kleingärtner erhält erst mit dem Eingang dieses Betrages beim Verein das Betretungsrecht und die Schlüssel für die o. g. Parzelle.

3. Der Verein ist berechtigt, die Sicherheitsleistung

mit fälligen eigenen Forderungen gegen den Kleingärtner zu verrechnen. Die Verrechnung darf erst mit Beendigung der Mitgliedschaft und der Beendigung des Unterpachtvertrages erfolgen. Der Kleingärtner darf mit der Sicherheitsleistung nicht gegen fällige Forderungen des Vereins … aufrechnen.

4. Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung er-folgt unverzinst in einer Frist von einem Monat, nachdem der Verein dem Kleingärtner schriftlich bestätigt hat, dass die o. g. Parzelle beanstan-dungslos zurückgenommen wurde und keine finanziellen Ansprüche des Vereins mehr gegen den Kleingärtner bestehen.

Ort, den …

………………………………………………………………………………Unterschrift Verein Unterschrift Kleingärtner

16 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247

Beendigung von Kleingartenpachtverhältnissen möglich durch:

• Zeitablauf– §546BGB,§4BKleingG

• Aufhebungsvertrag– § 311 BGB, § 4 BKleingG

• ToddesKleingärtners– § 12 BKleingG

• KündigungdurchPächter– §§542,543,569I,581(2)BGB– §§4,7BKleingG

• KündigungdurchVerpächter– §§7,8,9,10BKleingG Eine Kündigung ist die• einseitige,• empfangsbedürftige,• Willenserklärung,• die auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses

gerichtet ist.• Siemussschriftlicherfolgen;§7BKleingG,• dem Pächter zugehen.

Zugang von Schriftstücken

Der Zugang ist nach der ständigen Rechtsprechung bewirkt, wenn die Erklärung derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter gewöhnlichen Verhältnissen mit der Kenntnisnahme durch den Emp-fänger zu rechnen ist.

NachderRechtsprechungistesfürdenZugangeinerschriftlichen Kündigungserklärung unter Anwesenden unerheblich, ob der Empfänger die Verfügungsgewalt über das Schriftstück dauerhaft erlangt hat. Es genügt die Aushändigung und Übergabe des Schriftstücks, so dass der Empfänger in der Lage ist, von dem Schriftstück Kenntnis zu erhalten. Möglichkeiten der Zustellung:• Briefzustellung• Versendung per Einschreiben (Einwurf/Rückschein),

bevorzugt Einwurf• per Boten• durch den Gerichtsvollzieher• durch öffentliche Zustellung(Aushang Gerichtstafel/gilt nicht für die Kündigungser-klärung) Unter Abwesenden ist der Zugang wie folgt bewirkt bzw. wird fingiert:

• beiderBriefzustellung: wenn gewöhnlich mit der Leerung des Briefkasten zu

rechnen ist

• beiVersendungperEinschreiben: wenn das Schriftstück dem Empfänger übergeben

wird

KLEINGARTENPACHTVERTRäGE Von der Kündigung bis zur Räumungsklage

NIcole HolleRBUHlRechtsanwältin, Magdeburg

bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 17

• beiderZustellungperBoten: wenn das Schriftstück dem Empfänger oder einem Empfangsboten über-geben wird (Familienmitglied, Lebensgefährte) oder Einwurf in den Hausbriefkasten erfolgt ist.

• beiderZustellungdurchdenGerichtsvollzieher:wenn das Schriftstück dem Empfänger übergeben wird

• beideröffentlichenZustellung: durch Aushang an der Gerichtstafel

I. KüNDIGUNG

1. liegen Kündigungsgründe vor? a) für ordentliche Kündigung gem. § 9 Abs. 1 BKleingG?

Verstöße:

• einenichtkleingärtnerischeNutzungderParzellefortsetzt,

• nichtunerheblicheVerletzungandererVerpflichtun-gen,diedieNutzungdesKleingartensbetreffen,

• dieLaubezumdauerndenWohnengenutzt,• dasGrundstückunbefugteinemDrittenüberlässt,• erheblicheBewirtschaftungsmängelnichtinnerhalb

einer angemessenen Frist abstellt oder geldliche oder sonstige Gemeinschaftsleistungen für die Kleingar-tenanlageverweigert;

Beachte: Abmahnung in Textform mit angemessener Frist erforderlich. Genau vorgeben welche Arbeiten vorzunehmen (Müll und Wildwuchs entfernen…. m², Beete anlegen, Hecke schnei-denusw.)sindundimFallderNichtbefolgungKündigung androhen. Die Kündigung muss am 3. Werktag im August dem Pächter zugehen.

b) fristlose Kündigung gem. § 8 Ziffer 1 BKleingG

Voraussichtlich: Der Pächter muss mit der Entrichtung der Pacht für mindestens ein Vierteljahr in Verzug sein und nicht innerhalb von 2 Monaten nach Mahnung in textform die fällige Pachtforderung erfüllt haben.

Beachte: Teilzahlungen müssen zwingend auf die Pacht verrechnet werden. Es wird der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung nach folgendem Muster empfohlen.

Die Zweimonatsfrist zwingend einhalten!

RAteNZAHlUNGSVeReINBARUNG

zwischendem Kleingartenverein … – Gläubiger –undHerrn/Frau … – Schuldner –

wird folgende Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen: 1. Der/die Schuldner – mehrere als Gesamtschuld-

ner – erkennen an, dem Gläubiger einen Betrag in Höhe von derzeit … € zu schulden.

2. Der/die Schuldner – mehrere als Gesamtschuldner – verpflichten sich, diese Schuld wie folgt in Raten zu zahlen:

Ratenhöhe monatlich … € Fälligkeit der Raten … des Monats, erstmals am

… . 3. DiegezahltenRatenwerdenabweichendvon§§366,

367BGBwiefolgtangerechnet: 1.) Kosten der Rechtsverfolgung 2.) Verzugszinsen 3.) Verbrauchskosten, insbesondere Strom- und

Wasserkosten 4.) Forderungen des Vereines, Mitgliedsbeitrag/

Umlagen, Versicherungsbeiträgen u. ä. 5.) Pacht.

4. Die Zahlungen haben auf das Konto des Vereines beider…BankIBAN:…,BIC:…zuerfolgen.

5. Gerät der Schuldner mit mehr als einer Rate in Rückstand, wird die gesamte Restforderung sofort zur Zahlung fällig.

6. Der/dieSchuldnerwird/werdenhiermitausdrück-lichdaraufhingewiesen,dassbeiNichteinhaltungdieser Ratenzahlungsvereinbarung eine Kündigung des Pachtvertrags über die Kleingartenparzelle ge-mäß der §§ 8, 9 BKleingG erfolgen kann.

Ort, Datum Ort, Datum

------------------------- ---------------------------------Gläubiger Schuldner

18 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247

c) fristlose Kündigung gem. § 8 Ziffer 2 BKleingG

Voraussichtlich: der Pächter oder von ihm auf dem Kleingartengrundstück geduldete Personen müssen so schwerwiegende Pflichtverletzungen begehen, insbe- sondere den Frieden in der Kleingärtnergemeinschaft so nachhaltig stören, dass dem Verpächter die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Beispiele laut Kommentierung Bundeskleingartengesetz Mainczyk/Nessler

• dauernde Verstöße gegen die Gartenordnung • erhebliche Belästigungen gegenüber dem Verpächter • Zerwürfnisse mit dem Verpächter oder den Kleingärt-

nern, insgesamt ein Verhalten, das diesen Anlass zu berechtigten Beschwerden gibt

• fortgesetzter ruhestörender Lärm • Tätlichkeiten und grobe Beschimpfungen oder Beläs-

tigungen gegenüber dem Verpächter, dessen Angehö-rigen oder gegenüber Kleingartennachbarn

• fortdauernde Belästigung durch (unbefugte) Tierhal-tung

• dauernde unpünktliche Pachtzinszahlung, wenn das Vertrauensverhältnis durch die mangelnde Zahlungs-moral zerstört ist und die Fortsetzung des Pachtver-hältnisses nicht mehr zumutbar ist.

Beachte: Es muss sich um schwerwiegende Pflichtver-letzungen handeln und die Kündigung muss alsbald nach dem pflichtwidrigen Verhalten ausgesprochen werden!

2. wer darf/muss abmahnen, mahnen und kündigen? Immer den Pachtvertrag vorlegen lassen!

a) Verband ist Verpächter: Verband selbst oder Verein mit Hinweis auf die Ver-

waltungsvollmacht

b) Verein ist Verpächter: VereinkannineigenemNamenmahnen,abmahnen

und kündigen.

Immer beachten! Gesetz verlangt Textform, d.h. auf dauerhaftemMedium(Papier,USB-Stick,CD-ROM,

Speicherkarte, E-Mail) gespeichert. Aussteller muss er-sichtlich sein, aber nicht zwingend Originalunterschrift. EmpfohlenwirdUnterschrift;ggf.gescanntoderkopiert.Vertretungsregelung beachten.

3. wer muss unterschreiben?

alle vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder, in der erforderlichen Anzahl. Keine Unterzeichnung vom NichtberechtigtenmitKürzeli.V.

4. wie müssen Mahnung, Abmahnung sowie Kündigung versandt werden?

• per Boten (Zeugen auf der Kopie des Schreibens, Datum und Uhrzeit des Einwurfs vermerken und unterschreiben lassen)

• Einwurf-Einschreiben (Zugangsnachweis online abrufen und ausdrucken)

5. An wen muss die Kündigung adressiert sein?

Immer den Pachtvertrag prüfen!

Wenn zwei Personen Pächter sind müssen beide ange-schrieben werden.

Bei gleicher Anschrift müssen beide Pächter in der An-schrift aufgeführt sein und es müssen auch beide in der Anrede angesprochen werden.

Bei unterschiedlichen Anschriften ist die Versendung an jeden erforderlich. Zwingend auf die richtige Schreibwei-se der Vor- und Zunamen achten.

bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 19

Abmahnung zur Abstellung von Pflichtverletzungen gemäß § 9 I Nr. 1 BKleingG

Sehr geehrte Frau …, Sehr geehrter Herr…,aufgrund der uns erteilten Verwaltungsvollmacht wei-sen wir im Auftrage des Kreisverbandes auf folgendes hin:Anlässlich einer Gartenbegehung am … mussten wir leider feststellen, dass die Bewirtschaftung Ihres Kleingartens nicht den Maßgaben des Bundesklein-gartengesetzes, des Pachtvertrages sowie der Garten-ordnung unseres Vereines entspricht.

So musste insbesondere festgestellt werden, dass … (konkrete Aufzählung der Mängel). Wir fordern Sie auf, bis zum … (kurze Frist, die es dem Pächter aber ermöglichen muss, die verlangten Maßnahmen durchzuführen) einen vertragsgemäßen Zustand herstellen, indem … (Aufzählung der verlangten Veränderungen). Wir gehen davon aus, dass die vorstehend gerügten Mängel fristgemäß abgestellt werden, müssen jedoch auchdaraufhinweisen,dassdieNichtabstellungderMängel trotz Abmahnung und Fristsetzung eine frist-gemäße Kündigung Ihres Kleingartenpachtvertrages nach sich ziehen kann.

Wir hoffen, dass es nicht zu einer derartigen Maßnahme kommen muss und verbleiben mit freundlichen Grüßen

-----------------------Unterschrift

Mahnung wegen Verzuges mit der entrichtung des Pachtzinses (per Boten oder einwurf-einschreiben)

Sehr geehrte Frau …, sehr geehrter Herr …,

bei der Überprüfung der Kassenunterlagen des Ver-eines mussten wir leider feststellen, dass Sie mit der Entrichtung der Pacht für das Jahr… in Verzug sind. mit…, also mit der Pacht für mehr als ein Vierteljahr Aufgrund der uns mit Verwaltungsvollmacht des Kreisverbandes übertragenen Befugnisse weisen wir auf folgendes hin:

DieNichtzahlungderPachtkannzueineraußeror-dentlichen Kündigung des Pachtvertrages führen. Wir fordern Sie daher auf, unverzüglich, spätestens bis zum … (Datum des Schreibens + Postlaufzeit + ca. 14 Tage) die ausstehende Pacht in Höhe von … zu zahlen auf das Ihnen bekannte Konto des Vereines.

Für den Fall, dass die ausstehende Pacht nicht inner-halb von 2 Monaten nach Zugang dieses Schreibens von Ihnen gezahlt worden ist, kann eine fristlose Kündigung des Pachtvertrages erfolgen.

Wir hoffen jedoch, dass es nicht zu einer derartigen Entwicklung kommen muss und verbleiben

mit freundlichen Grüßen -----------------------Unterschrift(der unterschriftsbevollmächtigten Vorstandsmitglie-der in ausreichender Anzahl)

fristgemäße Kündigung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG (per Boten oder einwurf-einschreiben)

Sehr geehrte Frau…, sehr geehrter Herr…,

mit schriftlicher Abmahnung vom … haben wir Sie unter Fristsetzung zum … aufgefordert, folgende Män-gel zu beseitigen: (Aufzählung der konkret mit der Ab-mahnung verlangten Maßnahmen) Auch nach Ablauf der Fristsetzung sind folgende Mängel vorhanden:(Aufzählung der konkret vorhandenen Mängel)

Aufgrund der uns mit Verwaltungsvollmacht des Kreisverbandes übertragenen Befugnisse sprechen wir Ihnen hiermit die

fristgemäße Kündigung

des Kleingartenpachtvertrages vom … gem. § 9 Abs. 1 Ziffer 1 BKleingG zum 30.11. … aus. WirfordernSieauf,dieParzelleNr.… in der Kleingartenanlage … bis spätestens 01.12. … von Ihrem Eigentum zu beräumen, insbesondere … (konkrete Aufzählung der zu beseitigenden Sachen

20 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247

bzw. Missstände) und uns nach vorheriger Terminab-sprache zu übergeben. Wir weisen darauf hin, dass vor Übergabe der Parzelle gem. § … des Pachtvertrages eine Wertermittlung durchzuführen ist.

Ein Entschädigungsanspruch entsteht aufgrund der von Ihnen verschuldeten Kündigung nicht, Sie haben jedoch die Möglichkeit, das Eigentum an den Anpflan-zungen und Baulichkeiten auf der Parzelle auf einen Nachfolgerzuübertragen.AufdiediesbezüglichenRegelungen des Pachtvertrages weisen wir hin.

Wir bedauern dass es zu dieser Regelung kommen musste und verbleiben mit freundlichen Grüßen

----------------------- Unterschrift(der vertretungsberechtigten Mitglieder des Vorstan-des in ausreichender Zahl)

fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges gem. § 8 Ziffer 1 BKleingG (per Boten oder einwurf-einschreiben)

Sehr geehrte Frau…, sehr geehrter Herr…,

trotz schriftlicher Mahnung vom … haben Sie bisher die Pacht für das Jahr … in Höhe von … nicht/nicht in voller Höhe gezahlt. Sie befinden sich damit trotz schriftlicher Mahnung mit der Pacht für mehr als ein Vierteljahr in Verzug.Aufgrund der uns mit Verwaltungsvollmacht des Kreisverbandes übertragenen Befugnisse sprechen wir Ihnen hiermit die fristlose Kündigung des Kleingar-tenpachtvertrages vom …gem. § 8 Ziffer 1 BKleingG aus. Die Kündigung wird sofort wirksam. Wir fordern Sie auf, bis zum … (angemessene Räumungsfrist, etwa 1 Monat) die KleingartenparzelleNr.…imKleingartenverein

von Ihrem Eigentum zu beräumen und an den Verein als Bevollmächtigten des Kreisverbandes herauszu-geben. Insbesondere sind folgende Sachen zu beräu-men: (konkrete Aufstellung der zu beseitigenden Sachen bzw. Missstände) Wir weisen Sie darauf hin, dass durch die fristlose Kündigung Ihre Verpflichtung zur Zahlung der Pacht nicht entfällt und fordern Sie auf, die bis zur Beräu-

mung anfallende Pacht bis zum (gleicher Termin wie Räumung) zu entrichten.

Ein Entschädigungsanspruch entsteht aufgrund der von Ihnen verschuldeten Kündigung nicht, Sie haben jedoch die Möglichkeit, das Eigentum an den Anpflan-zungen und Baulichkeiten auf der Parzelle auf einen Nachfolgerzuübertragen.AufdiediesbezüglichenRegelungen des Pachtvertrages weisen wir hin.

Wir bedauern, dass es zu dieser Entwicklung kommen musste und verbleiben Mit freundlichen Grüßen

-----------------------Unterschrift (vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder in ausreichender Anzahl)

Häufige fehler bei Kündigungen

1.) Pachtvertrag wird nicht in Vollmacht oder aufgrund Verwaltungsvollmacht gekündigt.

2.) Kündigungen und Mahnungen werden mit einfacher Post verschickt.

3.) Unterschrift der vertretungsberechtigten Vorstand-mitgliederfehltodereswirdzumTeilvomNichtbe-rechtigten mit Kürzel i. V. unterzeichnet und keine Vertretungsvollmacht beigefügt.

4.) Kündigung erfolgt gem. § 8 Ziffer 1 BKleingG, obwohl die 2 Monatsfrist nach Mahnung nicht eingehalten wurde,z.B.Mahnungvom17.04undKündigungam18.05.

5.) Kündigung erfolgt, obwohl der Pachtzins gezahlt wurde,z.B.beiTeilzahlungNichtbeachtungvon§366Abs.2BGB

§366Abs.2BGBbesagt,dass,wennderSchuldnerkeine Bestimmung der Leistung angibt, eine Verrech-nung auf die „gefährlichste“ Forderung“ erfolgt

Das heißt in der Regel: Verrechnung der eingegange-nen Zahlung mit der Pacht.

6.)Mit derKündigungwirdzumTeilgleichzeitigundin einem einzelnen Schreiben eine 2. oder 3. Abmah-nung ausgesprochen.

bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 21

7.)Rechnung,Mahnungu.Kündigungwirdnichtanbei-de Pächter gerichtet, sondern nur an einen versandt.

8.)AufdierichtigeSchreibweisederNamenwirdnichtgeachtet.

Wichtig: richtigen Vereinsnamen verwenden. Beispiel: Innerhalb von 3 Monaten wurden z.B. folgende Bezeichnungen verwendet:– KGA „Genossenschaft“– Kleingartenverein „Genossenschaft“ e.V.– Kleingärtnerverein „Genossenschaft“ e.V.– Kleingartensparte „Genossenschaft“ e.V.– Gartensparte „Genossenschaft“ e.V.– Kleingartenanlage „Genossenschaft“ e.V.– KVG „Genossenschaft“ e.V.

II. AUfHeBUNG DeS VeRtRAGeS

Vereinbarung

zwischen dem Kleingartenverein „…“ e.V. – vertreten durch den Vorstand – nachfolgend Verein genannt –… und Herrn/Frau … wird folgende Vereinbarung getroffen:

1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das PachtverhältnisüberdieParzelleNr.…inderKleingartenanlage des Kleingartenvereins „…“ e.V. zum … beendet ist. Gleichzeitig endet auch die Mitgliedschaft im Verein.

2. Herr/Frau … verzichtet auf sein/ihr Wegnah-

merecht bezüglich sämtlicher auf der Parzelle verbliebenen Baulichkeiten, Anpflanzungen und beweglicher Gegenstände und überträgt sein Eigentum daran auf den Verein. Dieser nimmt die Übertragung an.

3. Der Verein verzichtet auf seinen Beräumungs- und Herausgabeanspruch und übernimmt die Parzelle, wie sie liegt und steht.

4. Der Verein verzichtet auf die offenen Forderun-gen in Höhe von … €.

5. Die Parteien nehmen den Verzicht wechselseitig an.

----------------------------------------------Ort/Datum Unterschrift

III. ABlAUf DeR BefRIStUNG

Pachtvertrag endet mit dem Ablauf der vertraglich ver-einbarten Laufzeit (Befristung). PächterdarfdieweitereNutzungderParzellenachAb-lauf nicht gestattet werden.Nutzterdiese14TagenachAblaufderBefristungunwidersprochen weiter, so wandelt sich der befristete Pachtvertrag kraft Gesetzes in einen unbefristeten.

Fazit: Pächter unbedingt zur Räumung und Herausgabe vor Ablauf der Befristung schriftlich aufgefordern.

ANSPRücHe

1. des Verpächters

• HerausgabedesGartens:§546I,II,§581IIBGB,§4I BKleingG

durch: – Besitzeinräumung bzw. -aufgabe – Übergabe aller Schlüssel – kannanVerpächteroderBeauftragtenoderNach-

pächter geschehen (letzteres, wenn Verpächter zustimmt)

• RäumungdesGartensdurchEntfernungvoneinge-brachten oder gegen Entgelt übernommenen An-pflanzungenundAnlagen§546BGB

• ggf.HerstellungvertragsgemäßerZustand§546BGB (Rekultivierung, wenn nicht Totalberäumung)

2. des Pächters

• WegnahmevonAnpflanzungenundBaulichkeiten, §546BGB

• RückerstattungüberzahltenPachtzinsesbzw. Nebenkosten

Verjährung von Ansprüchen aus beendeten Kleingarten-pachtverhältnissen• 6Monate:§548BGB• a) Verpächter – Beräumungsanspruch – Rekultivierungsanspruch – Schadensersatz wegen unterlassener

Rekultivierung

• b)Pächter – Wegnahme von Anpflanzungen und Anlagen – Ersatzansprüche bei Abwendung bzw. Ausschluss

der Wegnahme

22 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247

1. Variante: Räumungsklage (Berliner Räumung)

• TitelmusssichaufallePächtererstrecken,• zuräumendeParzellemussgenaubezeichnetsein

(Parzellen-Nr.,Lageplan) ANTRAG

1.DerBeklagtewirdverurteilt,dieParzelleNr.…inder Kleingartenanlage des Vereins, gelegen… (vgl. Lageplan) zu räumen und an den Kläger herauszu-geben.

Vollstreckung gem. § 885 a ZPO:• AufgrunddiesesAntrages,erfolgtVerurteilungle-

diglich zur Räumung beweglicher Gegenstände und Herausgabe.

• Gerichtsvollzieherverlangti.d.R.Vorschussundsetzt den Räumungstermin an

• GerichtsvollziehererstelltimRäumungstermineinProtokoll und weist Verein in den Besitz ein. Das Vorhandsein von beweglichen Gegenständen wird im Protokoll vermerkt, eine Entfernung durch den Gerichtsvollzieher erfolgt nicht.

2. Variante: Räumungsklage (Räumung, Herausgabe und Beseitigung)

ANTRAG

1.DerBeklagtewirdverurteilt,dieParzelleNr.…inder Kleingartenanlage des Vereins, gelegen. … (vgl. Lageplan) zu räumen und an den Kläger herauszu-geben und die auf der Parzelle befindliche Weide unddie7KoniferensowiedieLaubeeinschließlichdesFundamentes(vgl.LageskizzeAnlageK5;Licht-bildaufnahmenAnlageK6)zubeseitigen.

Vollstreckunggem.§887ZPO: Auf Antrag ermächtigt das Vollstreckungsgericht

den Gläubiger, die Handlung vorzunehmen/vorneh-men zu lassen und verpflichtet den Schuldner einen Vorschuss zu leisten (sog. Antrag auf Gestattung der Ersatzvornahme).

3. Variante: Räumungsklage (Räumung, Herausgabe und Beseitigung mit Antrag nach § 510 b ZPo)

ANTRÄGE:

1. DerBeklagtewirdverurteilt,dieParzelleNr.…inder Kleingartenanlage des Vereins, gelegen … zu räumen und an den Kläger herauszugeben.

2. Der Beklagte wird verurteilt, die auf der Parzelle befindlicheWeideunddie7KoniferensowiedieLaube einschließlich des Fundamentes (vgl. Lage-skizze Anlage K 5) zu beseitigen.

3. Der Beklagte wird verurteilt, die vorstehend unter

Ziffer 2 bezeichneten Handlungen bis spätestens 2 Monate nach Rechtskraft des Urteils vorzuneh-men.

4. Für den Fall, dass der Beklagte die ihm unter Zif-fer 2 auferlegten Handlungen nicht innerhalb von zwei Monaten nach Rechtskraft des Urteils vorge-nommen haben sollte, wird er verurteilt, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von 2.500,00 € zu zahlen.

wichtige entscheidungBGHUrteilvom14.07.2010,Az.VIIIZR45/09

a) Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch einen Ver-mieter stellt eine unerlaubte Selbsthilfe dar, für deren Folgen der Vermieter verschuldensunabhängig nach § 231 BGB haftet …

b) Der Vermieter, der eine Wohnung in Abwesenheit des Mieters ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels durch verbotene Eigenmacht in Besitz nimmt, muss aufgrund seiner Obhutspflicht die Interessen des an einer eigenen Interessenwahrnehmung verhinder-ten Mieters auch dadurch wahren, dass er bei der Inbesitznahme ein aussagekräftiges Verzeichnis der verwahrten Gegenstände aufstellt und deren Wert schätzen lässt. Kommt er dem nicht nach, hat er zu beweisen, in welchem Umfang Bestand und Wert der der Schadensberechnung zugrunde gelegten Ge-genstände von den Angaben des Mieters abweichen, soweit dessen Angaben plausibel sind.

bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 23

Kleingartenverein „Edelrose 1985“ e. V. Finkenweg 1000500 Musterstadt

HerrnWilli Schnabel Hauptweg 100500 Musterstadt

Musterstadt, den 05.02.2016 Finanzanforderungfür2015/2016Garten-Nr.:II/16Pachtfür2016(500m²á0,10€/m²) 50,00€Anteilige Pacht Freiflächen (§ 5 BKleingG) 5,00 €Grundsteuer2016(§5BKleingG) 5,00€

Straßenreinigungskosten/Winterdienst2015/2016gem. Beschluss der MV v. 20.05.2008 15,00 €

Ersatzleistung für nicht geleistete Arbeitsstunden à 5,00 € gem. Beschluss MV v. 20.05.2008(geleistet 5 v. 10 Stunden) 25,00 €

Energiekosten Grundgebühr 3,00 €Energiekosten/Verbrauch (0,20 €/kWh): für 100 kWh

20,00 €(Ablesezeitraum: 01.10.14 – 30.09.15) anteilig zu tragende Energieverluste gem. Beschluss MV v. 20.05.08 (0,10 €/kWh für 20 kWh) 2,00 €Wasserverbrauch/Grundgebühr 3,00 €

Wasserkosten/Verbrauch (2,50/m3): für 10 m3 25,00€

(Ablesezeitraum: 01.10.14–30.09.15) anteilig zu tragende Wasserverluste gem. Beschluss MV v. 20.05.08 (2,00 €/m3 für 1 m3) 2,00 €

MitgliedsbeitragVerein2016 50,00€gem. Beschluss MV v. 10.10.2013

Umlage gem. Beschluss MV v. 20.02.14 100,00 €

Nachforderunggem.Kostenanforderungfür 2014/2015 v. 04.02.2015/Restbetrag 100,00 €

DieZahlungistbiszum29.02.2016vorzunehmen.Bitte tragen Sie beim Überweisungsschein in die Spalte „Verwendung“ Ihre Gartennummer ein, damit Ihr Betrag auch richtig zugeordnet werden kann!

Die Überweisungsanschrift lautet: KGV „Edelrose 1985“ e. V.CommerzbankMusterstadtIBAN/BIC

Mit freundlichen Grüßen

SchusterVorsitzender

Vorstand: Franz Schuster VR 123 AG Musterstadt

KLEINGARTENPACHTVERTRäGE Das elektronische Mahnverfahren

VolKMAR KölZScHRechtsanwalt, Erfurt

24 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247

Sehr geehrter Gartenfreund/in,

bei Durchsicht unserer Finanzunterlagen ist fest-gestellt worden, dass Sie bisher auf die Jahresfi-nanzanforderung v. ……. über ……. €, die zum ……… auszugleichen war, keine Zahlung geleistet haben. Sie befinden sich damit in Zahlungsverzug.

Siesindhiermitaufgefordert,dieNachzahlungbiszum ……….. vorzunehmen.

Hochachtungsvoll

Schatzmeisteri. A. des Vorstandes

Sehr geehrter Gartenfreund/in,

bei Durchsicht unserer Finanzunterlagen ist festge-stellt worden, dass Sie bisher auf die Jahresfinanzan-forderung v. … über … € lediglich einen Betrag in Höhe von … € geleistet haben. Die Finanzanforderung war vollständig bis zum … auszugleichen. Sie befin-den sich somit in Zahlungsverzug.

Siesindhiermitaufgefordert,dieNachzahlungdesRestbetrages in Höhe von … € bis zum … vorzuneh-men.

Hochachtungsvoll

Schatzmeisteri. A. des Vorstandes

In welchem Bundesland haben Sie Ihren Sitz/wohnsitz? wo möchten Sie den Antrag stellen?

Antragsteller mit Sitz/Wohnsitz im Ausland wählen „Berlin“.Creditors with seat/residence abroad choose „Berlin“.

Am ersten Mittwoch im Monat von 8:00-10:00 steht Ihnen der Online-Mahnantrag zwecks Wartung nicht zur Verfügung. Zu Beginn des Wartungszeitraums nicht fertiggestellte Anträge müssen unter Umständen sys-temseitig zur Sicherstellung der Wartung abgebrochen werden.Für eine dauerhafte Verfügbarkeit der Anwendung und des Internet-Übertragungsweges kann keine Gewähr übernommen werden.In Einzelfällen kann es zu system- oder internetbeding-ten Ausfallzeiten kommen. Hinweis: Vermeiden Sie bei der Arbeit mit dem Online-Mahnantrag Arbeitspausen von mehr als 30 Minuten. Wenn Sie länger als 30 Mi-nuten nicht mit dem Online-Mahnantrag arbeiten, wird die Session auf dem Server beendet und Ihre erfassten Daten gehen verloren.Benutzen Sie bitte nicht den Zurück-Button des Brow-sers.Der Browser kennt nicht den Status der Anwendung. Falsche Anzeigen sind die Folge.

Versandart Bitte wählen Sie zunächst, ob Sie die zu erstellenden Antragsdaten an das Mahngericht signiert über das Internet übermitteln oder auf Papier drucken und per Post übersenden möchten:

Druck auf Papier (Barcode) Sie benötigen eine funktionierende Installation des

Adobe Acrobat Reader und einige Blätter weißes Din A4-Papier.

Hier bekommen Sie den kostenlosen Adobe Acrobat Reader:

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thüringen

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bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 25

Der Antrag auf erlass eines Mahnbescheids ist in acht Schritte aufgeteilt.

1. Schritt: Prozessbevollmächtigten erfassen (sofern vorhanden) 2. Schritt: Antragstellerdaten erfassen3. Schritt: Antragsgegner erfassen4. Schritt: Anspruch/Forderung erfassen5. Schritt: AuslagenundNebenforderungerfassen

(sofern vorhanden)6. Schritt: AllgemeineAngabenzumAntrag7. Schritt: ÜberprüfenderAntragsdaten8. Schritt: Druck/Antragsabgabe

Geben Sie zu jedem Schritt die erforderlichen Daten ein. Mit bestätigen Sie Ihre Eingabe und gelangen zum jeweils nächsten Schritt oder Teilschritt.Haben Sie schon Daten erfaßt, möchten aber von vorne beginnen,sobetätigenSie„NeuerAntrag“aufdieserSeite. Alle bisher erfassten Daten werden dann gelöscht.

für wen erfassen Sie diesen Antrag?

Ich bin Prozessbevollmächtigter (z.B. Rechtsanwalt) des Antragstellers.Ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichere ich.

Ich bin Rechtsanwalt/Rechtsbeistand und stelle den Antrag in eigener Sache.

Ich bin Antragsteller

Herr, Frau Firma Kennziffer Sonstige

Anrede: Vorname: Nachname: Straße/Hausnummer: PLZ/Ort/Ausl.Kz.:

Rechtsform: GesamtvollstreckungsverwalterVorname: Nachname: Straße/Hausnummer: PLZ/Ort/Ausl.Kz.: Verwaltetes Vermögen:

Bezeichnung: einschl. der in der Bezeichnung enthaltenen Rechtsform: Straße/Hausnummer:PLZ/Ort/Ausl.Kz.:Rechtsform: gesetzlicher VertreterKleingartenverein Wilde Rose e. V., Weimar wird vertreten von: Funktion: Name/Bezeichnung: Straße/Hausnummer: PLZ/Ort/Ausl.Kz.:

Möchten Sie einen weiteren gesetzlichen Vertreter zum Antragsteller Kleingartenverein Wilde Rose e. V., Weimar erfassen? Möchten Sie einen weiteren Antragsteller erfassen?

NachfolgendkönnenSiedieAntragsgegnerdaten erfassen.

Herr, Frau Firma Kennziffer Sonstige

Anrede: Vorname: Nachname: Straße/Hausnummer: PLZ/Ort/Ausl.Kz.:

Der Antragsgegner fällt unter das Zusatzabkom-menzumNATO-Truppenstatut.

Hinweis: Der Antragsgegner ist eine natürliche Person. NatürlichePersonenhabenimAllgemeinendanneinengesetzlichen Vertreter, wenn sie minderjährig sind oder einerechtlicheBetreuung(§1896ff.BGB)eingerichtetist.Möchten Sie einen gesetzlichen Verstreter zum Antrags-gegner Herr Lothar Schuldner, Weimar erfassen?

Möchten Sie einen weiteren Antragsgegner erfassen?

weiter

neuer Antrag

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weiterzurück

Herr

neinja

neinja

neinja

Wilde Rose e.V.

1.VorsitzenderHugo MeierGerichtsstraße 5

Landstraße 5

Kleingartenverein

99423 Weimar

Weimar99423

eingetragener Verein

Herr,Frau

Firma

Kennziffer

Sonstige

Bezeichnung: Kleingartenverein

einschl. der in der Bezeichnung enthaltenen Rechtsform

Wilde Rose e. V.

Straße/Hausnummer: Landstraße 6 PLZ/Ort/Ausl.Kz.: 99423 Weimar

Rechtsform: eingetragener Verein

26 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247

Verfahrenswährung EUR

Welche Art von Mahnverfahren soll angestrebt werden?

Reguläres Mahnverfahren. Urkunden-Mahnverfahren. Scheck-Mahnverfahren. Wechsel-Mahnverfahren.

Katalog. Anspruch Sonst. Anspruch ausgerechneter ZinsNurausfüllen,wennimKatalognichtvorhanden Bezeichnung: (max. 163 Zeichen – Sie haben noch: Zeichen übrig!) Anspruchvom:12.01.2016bis: (Vertrags-/Lieferdatum/Zeitraum vom ... bis ...)Betrag: 250,00 EUR

Der Antragsteller ist Kreditgeber (auch Zessionar) und der Anspruch beruht auf Verbraucherdarlehensvertrag (§§491 ff BGB).

Sie können jetzt:

eine Abtretung oder einen Forderungsübergang zum Anspruch erfassen. Zinsangaben zum Anspruch erfassen. einen weiteren Anspruch oder ausgerechnete Zinsen erfassen/ändern. keine weiteren Angaben zu Hauptforderung und Zinsen machen.

Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren: Vordruck/Porto(sonstige Auslagen) wenn andere: Andere Nebenforderungen:0,00 EUR Mahnkosten zzgl. Zinsen: 0,000 % -Punkte über dem Basiszins von: bis:

0,00 EUR Auskünfte zzgl. Zinsen: 0,000 % -Punkte über dem Basiszins von: bis:

0,00 EUR Bankrücklastkosten zzgl. Zinsen: 0,000 % -Punkte über dem Basiszins von: bis:

0,00 EUR Inkassokosten zzgl. Zinsen: 0,000 % -Punkte über dem Basiszins von: bis: 0,00 EUR Anwaltsvergütung für vorgerichtl. tätigkeitzzgl. Zinsen: 0,000 % -Punkte über dem Basiszins von: bis:

Gegenstandswert der vorgerichtl. Tätigkeit: 0,00 EURVorgerichtl. Tätigkeit umfangreich/schwierig:AufdieVerfahr.gebührNr.3305VVRVG

(ohne Auslagen und ohne MwSt.): 0,00 EUR

Sonstige Nebenforderungen anlegen/bearbeiten

Für den Antrag werden nur die fettgedruckten Angaben verwendet. Sofern vorhanden, wird die Großempfänger-postleitzahl genutzt.

Dieses Gericht wurde aufgrund Ihrer Angaben als ein nach den gesetzlichen Vorschriften für das streitige Ver-fahren zuständige Gericht ermittelt. Sofern aufgrund des Sachverhalts oder Vereinbarungen mit dem Gegner ein anderes Gericht zuständig ist (z. B. wegen eines besonde-ren Gerichtstands), können Sie dieses eintragen. Wählen Sie hierzu bitte den Button „bearbeiten“ aus. Falls das angegebene Gericht ausschließlich zuständig ist (z. B. in Verfahren über Wohnraummiete), führt eine Änderung jedoch zu einer Fehlermeldung.

Sofern ein Wahlrecht zwischen mehreren Gerichtsstän-den besteht (§ 35 ZPO), gilt die Wahl eines Gerichts im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids bereits als Aus-übung dieses Wahlrechts.

Prozessgerichtsdaten für Herr Lothar Schuldner, Weimar Anschrift: Amtsgericht Weimar, 99423 WeimarLieferanschrift: 99423 Weimar, Ernst-Kohl-Str. 23 aPostanschrift:99401Weimar,Postfach2006

Geschäftszeichen: Parzelle 38 (des Antragstellers/Prozessvertreters)

Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleis-tung abhängt, diese aber bereits erbracht ist.

Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleis-tung nicht abhängt.

Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens.

bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 27

Möchten Sie dem Antragsgegner Ihre Bankverbindung mitteilen?

Sind Ihre Bankdaten bereits in Ihren Kennziffer-Daten vermerkt (überprüfen Sie hierzu bitte Ihre Kennziffer-Unterlagen), so sind hier grundsätzlich keine Angaben nötig.

IBAN/BIC: DE29820510001234567892

Kontozuordnung:

Signieren Barcode EDA-Download 1. Lesen Sie die Hinweise zum Barcode-Druck. Ich habe die Hinweise gelesen und werde sie

beachten.2. Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids a. mit Adobe Acrobat Reader oder b. Herunterladen, später mit dem Adobe Acrobat

Reader drucken zum ausschließlichen Versand auf Papier per Post.

3. Sofern Sie einen Ausdruck für die Handakten benöti-gen, drucken Sie den Barcode-Antrag bitte doppelt.

Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanerkenntnis

Zwischen dem KGV „Edelrose 1985“ e.V. vertr. d. d. Vorstand, d. d. d. Vors. …

und Herrn/Frau …

1. Herr/Frau … erkennt hiermit an, dem KGV „Edel-rose 1985“ e. V. mit Wirkung zum … einen Betrag i. H. v. … € zu schulden.

2. Herrn/Frau … ist es nachgelassen, den unter Ziffer 1 genannten Betrag i. H. v. … € in monatlichen Raten zu bezahlen, wobei die Ratenhöhe jeweils … € be-trägt.

3. Die Ratenzahlungen sind jeweils zum … des laufen-den Monats, erstmals zum … zu zahlen.

4. Bleibt Herr/Frau … mit mehr als zwei Raten in Zahlungsrückstand, so ist der gesamte dann noch offene Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig.

…, den … …, den … ….….….….….….….….….….… ….….….….….….….….….… KGV „Edelrose 1985“ e. V. Vor- und Familienname durch den Vorsitzenden

Verfahrenswährung EUR

Welche Art von Mahnverfahren soll angestrebt werden? Reguläres Mahnverfahren. Urkunden-Mahnverfahren. Scheck-Mahnverfahren. Wechsel-Mahnverfahren.

Urkundenmahnverf. ausgerechneter ZinsBitte geben Sie hier die Daten der Urkunde und, wenn es sich nicht bereits daraus ergibt, den Rechtsgrund Ihrer Forderung (z.B. Warenlieferung) ein.

Urkundenbezeichnung:

(max. 138 Zeichen – Sie haben noch Zeichen übrig!)

Datum: 25.1.2016Betrag: 250,00 EUR

Der Antragsteller ist Kreditgeber und der Anspruch beruht auf dem VerbraucherKreditGesetz.

Der erste/einzige Antragsteller ist Kontoinhaber

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28 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247

Vorbemerkung Bei der Darstellung der Versicherungsmöglichkeiten sind – soweit vorhanden – die jeweiligen Musterbedin-gungen der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zugrunde gelegt worden. (www.gdv.de)

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Besonderen Bedingungen der einzelnen Versicherer können hiervon abweichende Regelungen enthalten.

Für den Umfang der Versicherung sind allein der Ver-sicherungsscheinmitseinenNachträgenunddiedarinzugrunde gelegten Besonderen Bedingungen und Besonderen Vereinbarungen maßgeblich.

VeReINS-HAftPflIcHtVeRSIcHeRUNGUnabdingbarer Schutz der Existenz des Vereins

Verein ist juristische Person• VereinerlangtmitEintragungindasVereinsregister

eine eigene Rechtspersönlichkeit• VereinistselbstTrägervonRechtenundPflichten• Schadensersatzverpflichtung,zumBeispielausVer-

letzung einer dem Verein obliegenden Verkehrssiche-rungspflicht

leistungen der Versicherung• PrüfungderHaftpflichtfrage• AbwehrunberechtigterSchadenersatzansprücheim

NamendesVereinsaufKostenderVersicherung• FreistellungdesVersicherungsnehmers(VN)von

berechtig-ten Schadenersatzverpflichtungen Dritter

Prüfung der Haftpflichtfrage• SchilderungdesVN,wiesichderSchaden

ereignet hat• Anspruchsteller-undZeugenfragebogen• GutachteneinesSachverständigenUnberechtigte

Schadenersatzansprüche

Unberechtigte Schadenersatzansprüche • DerVNistwederaufgrundGesetzesnochrechtskräf-

tigen klageabweisenden Urteils zur Entschädigung verpflichtet

• derVersichererwehrtdieunberechtigtenSchaden-ersatzansprücheimNamendesVNabundträgtdieaußergerichtlichen und gericht-lichen Gebühren und Auslagen

• PassiveRechtsschutzfunktion

Berechtigte Schadenersatzverpflichtungen• wennderVNaufgrundGesetzes,rechtskräftigenUr-

teils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschä-digung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist

• AnerkenntnisseundVergleiche,dievomVNohneZustimmung des Versicherers abgegeben oder abge-schlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte

• FreistellungdesVNvomAnspruchDritter

Vollmacht des Versicherers• Versichereristbevollmächtigt,alleihmzurAbwick-

lung des Schadens oder Abwehr der Schadenersatz-ansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen imNamendesVNabzugeben

• KommtesineinemVersicherungsfallzueinemRechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen

KLEINGARTENPACHTVERTRäGE Versicherungen zur Absicherung der Risiken der Vereins- und Vorstandsarbeit JoAcHIM RIcHARDtKDV Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH

bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 29

denVN,istderVersichererzurProzessführungbe-vollmächtigt.ErführtdenRechtsstreitimNamendesVNaufseineKosten

Gegenstand der Versicherung Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicher-ten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzli-cher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

Versichertes Risiko Kleingärtnervereine

Versichert ist – im Rahmen der Allgemeinen Versi-cherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und den Besonderen Bedingungen und Risiko-beschreibungen für die Haftpflichtversicherung von Vereinen–diegesetzlicheHaftpflichtdesVNalsVerein,insbesondere

• ausdengewöhnlichensatzungsgemäßenodersonstsich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltun-gen (z.B. Mitgliederversammlungen, Vereinsfestlich-keiten, interne und offene Wettbewerbe)

• DieHaus-undGrundbesitzerhaftpflicht,dieBau-herrenhaftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter, LeasingnehmerundNutznießervonGrundstücken,Gebäuden und Räumlichkeiten, die ausschließlich den Vereinszwecken dienen (z. B. Vereinsheime, vereinseigene Kinderspielplätze, Verbands-/Vereins-büros)

• MitversichertistdiepersönlichegesetzlicheHaft-pflicht der Mitglieder des Vorstandes und der von ihnen beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigen-schaft;

• sämtlicherübrigenMitgliederausderBetätigungim Interesse und Zwecke des versicherten Vereins bei Vereinsveranstaltungen (z. B. Würstchen braten, Teilnahme an Gemeinschaftsarbeit)

• sämtlicherübrigenAngestelltenundArbeiterfürSchäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen VerrichtungenfürdenVNverursachen

Schadenereignis• Ereignis,alsdessenFolgedieSchädigungdesDritten

unmittelbar entstanden ist• AufdenZeitpunktderSchadenverursachung,die

zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an• Beispiel:beimAusbringenzugelassenerSchädlings-

bekämpfungsmittel ist nicht der Zeitpunkt des Aus-bringens sondern der des Eintritts eines hierdurch verursachten Schadens maßgeblich

Personenschaden liegt vor, wenn das Leben, der Körper oder die Gesund-heit eines anderen schuldhaft und widerrechtlich verletzt wird

Sachschaden liegt vor, wenn eine im Eigentum eines anderen stehen-de Sache schuldhaft und widerrechtlich in ihrer Subs-tanz verletzt wird

(unechter) Vermögensschaden liegt vor, wenn als Folge eines Personen- oder Sachscha-dens ein Vermögensschaden eintritt (z.B. entgangener Gewinn, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall)

Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts • z.B.§823BürgerlichesGesetzbuch(BGB)• z.B.§280BGB• NichthierunterfallenreinevertraglicheAnsprüche,

z. B. Konventionalstrafen

Kein Versicherungsschutzbesteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetz-liche Ansprüche handelt • aufErfüllungvonVerträgen,Nacherfüllung,aus

Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schaden-ersatz statt der Leistung

• wegenSchäden,dieverursachtwerden,umdieNach-

erfüllung durchführen zu können • wegendesAusfallsderNutzungdesVertragsgegen-

standes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges

• aufErsatzvergeblicherAufwendungenimVertrauenauf ordnungsgemäße Vertragserfüllung

• aufErsatzvonVermögensschädenwegenVerzöge-

30 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247

rung der Leistung• wegenandererandieStellederErfüllungtretender

Ersatzleistungen

Selbstbeteiligung • Fallsbesondersvereinbart,beteiligtsichderVNmit

einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung (Selbstbehalt)

• Soweitnichtetwasanderesvereinbartwurde,istder

Versicherer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbst-beteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtig-ter Schadenersatzansprüche verpflichtet

• ÜbersteigendiebegründetenHaftpflichtansprüche

aus einem Versicherungsfall die Versicherungssum-me, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Ver-hältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche

Versicherungssummen

• DieEntschädigungsleistungdesVersicherersistbeijedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versiche-rungssumme begrenzt

• Diesgiltauchdann,wennsichdieVersicherungs-summe auf mehrere entschädigungspflichtige Perso-nen erstreckt

• Sofernnichtetwasanderesvereinbartwurde,sinddie Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das 2fache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt

• AufwendungendesVersicherersfürKostenwerdennicht auf die Versicherungssummen angerechnet

Ausschlüsse (Auswahl) Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas ande-res bestimmt ist, sind von der Versicherung ausgeschlossen

• HaftpflichtansprüchewegenSchädenanfremdenSachen und allen sich daraus ergebenden Vermö-gensschäden,wennderVNdieseSachengemietet,geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigen-macht erlangt oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind

• HaftpflichtansprüchewegenSchäden,diezurück-zuführen sind auf gentechnische Arbeiten, gentech-nisch veränderte Organismen (GVO) sowie Erzeug-nisse, die Bestandteile aus GVO enthalten oder aus oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden

• HaftpflichtansprüchewegenSchäden,dieaufAsbest,asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzu-führen sind

• Haftpflichtansprüche,soweitsieaufgrundVertragsoder Zusagen über den Umfang der gesetzlichen HaftpflichtdesVNhinausgehen

• HaftpflichtansprüchezwischenmehrerenMitversi-cherten desselben Vertrages

• HaftpflichtansprüchegegendenVNvonseinengesetzlichenVertretern,wennderVNeinejuristischePerson des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist

• wegenSchädenausPersönlichkeits-oderNamens-rechtsverletzungen

• wegenSchädenausAnfeindung,Schikane,Belästi-gung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskrimi-nierungen

• wegenSchädenausdemAustausch,derÜbermitt-lung und der Bereitstellung elektronischer Daten

• ausSachschäden,welcheentstehendurch(nichthäusliche) Abwässer, Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen, Überschwemmungen stehen-der oder fließender Gewässer

Schadenbeispiele aus der Praxisfall 1

UNBeleUcHteteR HAUPtweG

Unbeleuchteter Hauptweg• KlägerinbegehrtvomVereinSchmerzensgeldund

Schadenersatz in Höhe von ca. 1.500,00 € wegen Verletzungen als Folge eines gegen Mitternacht auf dem unbeleuchteten Hauptweg erfolgten Sturzes

• KlägerinbesuchtezusammenmitihremEhemann

Bekannte in deren auf dem Vereinsgelände gelege-nen Kleingarten

• KlägerinerlittblutendeSchürfwunden,Prellungen

im Gesicht und an den Händen sowie eine Verstau-chung der rechten Hand

• KlägerinistderAnsicht,derVereinhabeseineVer-

kehrssicherungspflicht verletzt, weil er die vorhande-ne Beleuchtung nicht eingeschaltet habe, sodass der Hauptweg völlig im Dunkeln lag und sie die Stolper-falle zwischen der Pflasterung und dem Sandbeet nicht habe erkennen können

bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 31

• AGPeine(Az.16C205/14)hatdieKlagealsunbe-gründet abgewiesen.

• VereinistgrundsätzlichfürdieWegeinderGarten-anlage verkehrssicherungspflichtig

• VereinhatWegesozugestaltenundzuunterhalten,dass die Benutzer diese gefahrlos begehen können, wobei die Benutzer nicht vor sämtlichen denkbaren Gefahren geschützt werden können

• Aber: Die Klägerin und ihr Ehemann haben das Gar-tengelände bei absoluter Dunkelheit durchquert

• HieraufhättesichdieKlägerineinstellenunddieVerkehrsfläche so annehmen müssen, wie sie sich erkennbardarstellt.(BGHVersicherungsrecht1979,1055)

• KlägerinhätteihrenSturzvermeidenkönnen,wennsie sich entsprechend den schlechten Lichtverhältnis-sen langsam und vorsichtig gehend vorgetastet und/oder sich bei einer Begleitperson eingehakt und/oder eine Taschenlampe benutzt hätte.

• KlägerinhatdaherdenSturzalleinverschuldet,§254BGB

• BerufungLGHildesheim(Az.7S22/16)zurückgenommen

Schadenbeispiele aus der Praxisfall 2

PARKeN AUf SeIteNStReIfeN

Parken auf Seitenstreifen Da der große Vereinsparkplatz belegt war, wollte die Klä-gerin – wie es bereits andere Verkehrsteilnehmer zuvor gemacht haben – auf dem Seitenstreifen parken.

Dort lagen zwei große Begrenzungssteine, die verhin-dern sollten, dass die Fläche nahe am Eingangs- und Einfahrtsbereich zur Gartenanlage zugeparkt wird.

Die Klägerin nimmt den Verein wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf 1.500,00 € Schadenersatz an ihrem PKW in Anspruch, da der Verein die Steine nicht kenntlich gemacht hat und sie zudem zugewach-sen waren.

32 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247

• AGGießen(Az.41C540/15)hatdieKlagealsunbe-gründet abgewiesen.

• DieFläche,aufderdieKlägerinparkenwollte,warerkennbar nicht zum Parken ausgewiesen.

• EshandeltsichumeinenFahrfehlerderKlägerin,die das in einer Höhe von ca. 50 cm zugewachsene Begleitgrün befahren hat.

• EinderartigerFahrfehlerführenichtzueinerVer-kehrssicherungspflicht des Vereins.

• Gerichts-undAnwaltskosteninsgesamtca.1.300,00€

Schadenbeispiele aus der Praxis

fall 3BeScHäDIGteS tAxI

Beschädigtes taxi

Ein bestelltes Taxi befuhr den Vorplatz eines Vereins-haus, um 5 Fahrgäste abzuholen.

Beim Verlassen des Vorplatzes wurde an dem Taxi durch eine Bodenhülse der Tank des Fahrzeugs aufgerissen. Die Klägerin nimmt den Verein wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf 1.000,00 € Schadenersatz an ihrem PKW in Anspruch, da vor Ort weder eine Be-schilderung vorhanden war, die das Befahren des Platzes untersage, noch das Tor zum Vorplatz verschlossen gewesen sei.

bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 33

• AGTrier(Az.32C335/15)hatdieKlagealsunbegrün-det abgewiesen

• DerVereinhabebezüglichdesBefahrensdesVor-platzes keine Verkehrssicherungspflicht, da es sich erkennbar nicht um einen Parkplatz handelt. Ein Parkplatz befindet sich – deutlich erkennbar – links neben dem eingezäunten Vorplatz

• WerunberechtigterweiseeinPrivatgrundstückmiteinem PKW befährt, hat für dabei entstandene Schä-den selbst aufzukommen

• DemVereinobliegelediglicheineVerkehrssiche-rungspflicht für Personen, die den Vorplatz begehen.

Schadenbeispiele aus der Praxisfall 4

VeReISteR PARKPlAtZ

Vereister Parkplatz

Der Kläger parkte sein Fahrzeug auf einem vereisten Parkplatz eines Kleingartenvereins, um mit seinem Hund im nahe gelegenen Wald spazieren zu gehen.

Der Kläger stürzte auf der vereisten Fläche, als er seinen Hund durch die hintere Seitentür aus dem Auto lassen wollte.

Der Kläger nimmt den Verein wegen Verletzung der Räum- und Streupflicht auf 19.000,00 € Schadenersatz und Schmerzensgeld in Anspruch.

• LGAugsburg(Az.032O3860/11)hatdieKlagealsunbegründet abgewiesen.

• Nachständigerober-undhöchstrichterlicherRecht-sprechung richten sich Inhalt und Umfang der win-terlichen Räum- und Streupflicht nach den Umstän-den des Einzelfalles.

• ArtundWichtigkeitdesVerkehrswegesistebensozu berücksichtigen wie seine Gefährlichkeit und die Stärke des zu erwartenden Verkehrs.

• DieRäum-undStreupflichtstehtunterdemVor-behalt des Zumutbaren, wobei es namentlich auch auf die Leistungsfähigkeit des Sicherungspflichtigen ankommt.

• GrundsätzlichmusssichderStraßenverkehrauchimWinter den gegebenen Straßenverhältnissen anpas-sen.

• BGHIIIZR88/92,OLGMünchen1U3569/06,OLG Koblenz 8 U 810/98

• DerParkplatzdientlediglichderKleingartenanlage,die im Winter naturgemäß wenig frequentiert wird.

• DieParkplatzoberflächebestandausSchotter,derbekanntlich eine abstumpfende Wirkung hat.

• BenutzerdesParkplatzeshabensichbeimEin-undAussteigen den winterlichen Verhältnissen anzupas-sen.

34 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247

Schadenbeispiele aus der Praxisfall 5

töDlIcHeS GlAtteIS

tödliches Glatteis

Herr K benutzte einen mit einer ca. 1 cm bis 1,5 cm dickenEisschichtbedecktenWeg,derzueinemNeben-eingang des Gartengeländes führt.

Der nicht asphaltierte Weg ist ca. 2 m breit und hat eine ca.17%igeSteigung.

Nachca.20bis30mWegstreckestürzteHerrKundschlug mit dem Kopf auf den Boden auf. Er erlitt hierbei eine tödliche Verletzung.

Die Berufsgenossenschaft nimmt den Verein aus übergegangenemRechtauf17.750,00€Schadenersatzwegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht in Anspruch.

• LGZwickau(Az.2O161/12)hatdieKlagealsunbe-gründet abgewiesen.

• WeganderUnfallstellekeinöffentlichgewidmeterWeg und kein winterwartungspflichtiger Gehweg im Sinnen der Satzung

• VerkehrsbedeutungdesWeges:eshandeltsichnichtum einen unentbehrlichen Weg des Fußgängerver-kehrs.

• FürtatsächlichentbehrlicheWege,z.B.durchParksund Grünanlagen, besteht kein echtes jederzeit befriedigendesVerkehrsbedürfnis;siesindnichtzuberäumen.

Sinnvolle erweiterungen• VersicherungsschutzfürselbstfahrendeArbeits-

maschinen mit nicht mehr als 20 km/h und nicht zulassungspflichtigeKfzmitnichtmehrals6km/h

• VersicherungsschutzfüranfremdenErdleitungen• VersicherungsschutzalsHaus-undGrundbesitzer

für Vereinshäuser und in Eigenregie betriebene nicht öffentliche Gaststätten

• VersicherungsschutzalsBauherrfürVereinshäuserund Lauben

• Umwelt-Haftpflichtversicherung• Umwelt-Schadenversicherung

VeRMöGeNSScHADeN- HAftPflIcHtVeRSIcHeRUNG Unabdingbarer Schutz für Vereinsvorstände

Haftung der Vorstände

• MitderAnnahmedesAmteskommtzwischendemVerein und dem Organ (Vorstandsmitglied) ein un-entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, §§662ff.BGB.

• DieOrganehabendieGeschäftedesVereinsmitder

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu führen.

• Haftungsprivilegienin§31aBGBund31bBGB:Organmitglieder und Besondere Vertreter haften bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten, Vereinsmitglieder bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen sat-zungsgemäßen Vereinsaufgaben nicht für fahrlässig verursachte Schäden.

• Voraussetzung:Siesindunentgeltlichtätigoder

erhaltenfürihreTätigkeitnichtmehrals720,00€jährlich.

bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 35

DefinitionenBesonderer Vertreter: er verfügt grundsätzlich über eine gewisse Selbständigkeit, d.h. einen eigenen Tätigkeits- und Verantwortungsbereich, z.B. Leiter einer unselbstän-digen Untergliederung. Muss in der Satzung verankert sein.Fahrlässigkeit§276Absatz2BGB:Fahrlässighandelt,wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt

leistungen der Versicherung• PrüfungderHaftpflichtfrage• AbwehrunberechtigterSchadenersatzansprücheim

NamenderversichertenPerson(z.B.Vorstandsmit-glied) auf Kosten der Versicherung

• FreistellungdesVersicherungsnehmersvonberech-tigten Schadenersatzverpflichtungen

wen schützt die Versicherung• ImRahmenderEigenschadendeckungdenVerein

als solchen, wenn durch Fehler eines Organs das Vereinsvermögen geschädigt wurde

• VorständebeiderWahrnehmungsatzungsgemäßerTätigkeiten

• BesondereVertreterbeiTätigkeitenimAuftragundInteresse des Vereins

• Vereinsmitglieder,dieimAuftragdesVorstandesInteressen des Vereins wahrnehmen

Gegenstand der VersicherungDerVersicherergewährtdemVNVersicherungsschutz(Deckung) den Fall, dass er wegen eines bei der Aus-übung beruflicher Tätigkeit – von ihm selbst oder einer Person, für die er einzutreten hat – begangenen Verstoßes von einem anderen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird.

(echter) Vermögensschaden• VermögensschädensindsolcheSchäden,dieweder

Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind,nochsichaussolchen–vondemVNodereinerPerson, für die er einzutreten hat, verursachten – Schäden herleiten.

• AlsSachengelteninsbesondereauchGeldundgeld-werte Zeichen.

VorwärtsversicherungDie Vorwärtsversicherung umfasst die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße

RückwärtsversicherungSie bietet Deckung gegen in der Vergangenheit vor-kommendeVerstöße,welchedemVNoderversichertenPersonen bis zum Abschluss der Rückwärtsversicherung nicht bekannt geworden sind.Bei Antragstellung ist die zu versichernde Zeit nach Beginn und Ablauf zu bezeichnen.

NachhaftungDer Versicherungsschutz umfasst die Folgen aller wäh-rend der Versicherungsdauer begangenen Verstöße, die dem Versicherer nicht später als fünf Jahre nach Beendi-gung des Versicherungsvertrages gemeldet werden.

Versicherungsfallim Sinne des Versicherungsvertrages ist der Verstoß, derHaftpflichtansprüchegegendenVNzurFolgehabenkönnte.

Verstoßist jedes schuldhafte und rechtswidrige Tun oder Unter-lassen, dass den eingetretenen Schaden verursacht hatMaßgeblich ist der Zeitpunkt des Verstoßes, nicht der Zeitpunkt des Eintritts des Schadens.Deckung aus der Vermögensschaden-Haftpflichtversi-cherung besteht nur dann, wenn zum Zeitpunkt des Ver-stoßes ein wirksamer Versicherungsvertrag bestanden hatunddieNachhaftungsfristnochnichtabgelaufenist.

Ausschlüsse (Auswahl)Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche,

• soweitsieaufgrundVertragesoderbesondererZu-

sage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen

• ausderÜberschreitungvonVoranschlägenundKrediten;ausderentgeltlichenoderunentgeltlichenVermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grund-stücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften

• wegenSchäden,welchedurchFehlbeträgebeiderKassenführung, durch Verstöße beim Barzahlungs-akt, durch Veruntreuung des Personals des Versicher-ten entstehen

• ZahlungsverpflichtungenausBußgeld-oderSteu-erbescheiden oder sonstige durch Verwaltungsakt festgesetzten Abgaben

36 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247

• wegenvorsätzlicherSchadenverursachungoderwegen Schäden durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Machtgebers (Berechtigten) oder durch sonstige wis-sentliche Pflichtverletzung

• diesichdarausergeben,dassVersicherungsverträgenicht oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossen, erfüllt oder fortgeführt werden

• ImZusammenhangmitderPublikationvonInternet-auftritten/-beiträge, Zeitungen und Flugblättern

Schadenbeispiele aus der Praxisfall 6

fReIHäNDIG VeRKAUfte lAUBe

freihändig verkaufte laube

• EinPächterkündigteseinenPachtvertrag. • NachWertermittlungbetrugderWertderLaube

0,00 € • NachRückgabeseinesKleingartensnimmtderPäch-

ter den Verein auf 3.500,00 € Schadenersatz mit der Begründung in Anspruch, er habe zwei Kaufinteres-senten, die für die Laube 3.000,00 € bzw. 3.500,00 € bieten

• DasAGHamburg-Bergedorf(Az.409C46/13)hatden Verein zur Zahlung von 3.500,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über den Basiszins-satz verurteilt

• IrriginterpretiertdasGerichtdenPachtvertragso,dass der Verein dem abgebenden Pächter in ange-messenerFristeinenNachpächterbenennen muss

• DieservermeintlichenPachtvertragsverpflichtungseider Verein aber nicht nachgekommen und habe so schuldhaftdenPachtvertragzumNachteildesabge-benden Pächters verletzt

• DasLGHamburg(Az.307S84/13)hatimBeru-fungsverfahren das Urteil des AG Hamburg-Berge-dorf aufgehoben und die Klage abgewiesen

• Eskanndahinstehen,obderabgebendePächtertatsächlich Kaufinteressenten gehabt hat, die bis zu 3.500,00 € für die Laube bezahlen würden

• EsbestehtkeinepachtvertraglicheVerpflichtungdesVereins,einenNachpächterzubenennen.

• EsbestehtlediglicheinRechtaufWegnahmebei

NichtübernahmedurchdenVerpächter,aberkeinRecht auf Entschädigung.

Schadenbeispiele aus der Praxisfall 7

feHleRHAfte weRteRMIttlUNG

fehlerhafte wertermittlung

• DerKlägererwarb1997einenGartenundbezahltefür die nach Wertermittlung 10 Jahre (tatsächlich aber 28Jahre)alteLaube3.164,68€

• 2004erfolgteeineweitereWertermittlung,diedasAlter der Laube zutreffend mit 35 Jahre berücksichtig-teundeinenWertderLaubemit622,20€auswies

• DerKlägernimmtdenVereinauf2.162,72€Scha-denersatz mit der Begründung in Anspruch, dass nachdenin1997fehlerhaftzugrundegelegtenKri-terienjetztdieLaube2.784,92€wertsei(Differenz2.784,92und622,20€=2.784,92€)

• DasAGSolingen(Az.12C190/05)hatdieKlagealsunbegründet abgewiesen.

• DerKlägerwar1997nichtAuftraggeberdesGutach-tens;dieswarvielmehrderVorpächter

• DerbeklagteVereinwarauchnichtAuftragnehmerdesGutachtens;dieswarderStadtverbandalsVer-pächter

• EinedeliktischeHaftungdesVereinsliegtauchnichtvor, da das Vermögen nicht durch § 823 BGB ge-schützt wird

• DasLGWuppertal(Az.9S163/06)hatimBeru-fungsverfahren das Klageabweisende Urteil des AG Solingen bestätigt

• DasLGWuppertalhatdieAusführungendesAGSolingen vollumfänglich bestätigt

Sinnvolle erweiterungen• Versicherungsschutzfürgrobfahrlässigverursachte

Schadenersatzansprüchegemäߧ§34,69Abgaben-ordnung (AO)

• Versicherungsschutzfürfahrlässigodergrobfahrläs-sig verursachte Schadenersatzansprüche wegen nach-gewiesenen Mehrverbrauch der Hauptwasserleitung, der durch ein Versehen von Organen oder Besonde-

bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 37

ren Vertretern schuldhaft verursacht wurde (gilt nicht für den alljährlich sowieso eintretenden „Schwund“ )

§ 34 Ao Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter

(1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nicht rechtsfä-higen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwalten.(2) ……(3)…….

§ 69 Ao Haftung der Vertreter

Die in den §§ 34 und 35 bezeichneten Personen haften, soweitAnsprücheausdemSteuerschuldverhältnis(§37)infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht recht-zeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne recht-lichen Grund gezahlt werden. Die Haftung umfasst auch die infolge der Pflichtverletzung zu zahlenden Säumnis-zuschläge.

fAMIlIeN-UNfAllVeRSIcHeRUNG füR KleINGäRtNeR Definition Unfall• EinUnfallliegtvor,wenndieversichertePerson

durch• einplötzlichvonaußenaufihrenKörperwirkendes

Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

• AlsUnfallgiltauchderErtrinkungs-bzw.Ersti-ckungstod unter Wasser

• Gesundheitsschädigungen,diedieversichertePersonbei rechtmäßiger Verteidigung oder dem Bemühen zur Rettung von Menschen, Sachen oder Tieren erleidet, gelten als unfreiwillig erlitten und sind in die Unfallversicherung eingeschlossen

• AlsUnfallgiltaucheinZeckenbiss/Zeckenstich• AlsUnfallgeltenauchdurcherhöhteKraftanstren-

gungen verursachte Bauch- und Unterleibsbrüche (z. B. Leistenbrüche), Verrenkungen von Gelenken, Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln sowie Knochenbrüche

erhöhte Kraftanstrengung• EineerhöhteKraftanstrengungisteineBewegung,

deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgehen. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die indivi-duellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.

• MeniskusundBandscheibensindwederMuskeln,Sehnen, Bänder noch Kapseln. Sie fallen nicht unter diese Regelung.

• Beispiele:versichertePersonstützeinenschwerenGegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbo-gengelenk oder die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.

Invaliditätsleistung• EineInvaliditätliegtvor,wennunfallbedingtdie

körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.

• DauerhaftisteineBeeinträchtigung,wennsievoraus-sichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustandes nicht zu erwarten ist.

• DieInvaliditätmussinnerhalbvon15Monatennachdem Unfall eintreten und von einem Arzt schriftlich festgestellt worden sein.

• StirbtdieversichertePersonunfallbedingtinnerhalbeines Jahres nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. Es wird dann die Todesfall-entschädigung gezahlt.

38 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247

GliedertaxeBei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnes-organe gelten ausschließlich die nachstehend genannten Invaliditätsgrade (Auszug)

Arm 70%ArmbisoberhalbdesEllenbogengelenks 65%Hand 55 %BeinüberderMittedesOberschenkels 70%Bein bis unterhalb des Knies 50 %Fuß 40 %Auge 50 %Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 %Geschmackssinn 5 %

tagegeld• DieversichertePersonistinihrerArbeitsfähigkeit

beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung• GrundlagenfürdieBerechnungderLeistungsinddie

vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbe-dingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit

• JenachvertraglichenVereinbarungenwirdasTa-gegeld ab dem ersten Tag vom Unfall an oder nach AblaufeinerKarenzzeit(z.B.abdem7.Tag)bismax.für die im Versicherungsschein vereinbarte Dauer (z.B. 90 Tage) gewährt

• AuchNichterwerbstätige,RentnerundHausfrauenhaben Anspruch auf Tagegeld

Ausgeschlossene Unfälle• KeinVersicherungsschutzbestehtfürUnfällederver-

sicherten Person durch Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicher-ten Person ergreifen.

• EineBewusstseinsstörungliegtvor,wenndiever-sicherte Person in ihrer Aufnahme- und Reaktions-fähigkeit so beeinträchtigt ist, dass sie den Anfor-derungen der konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist.

• UrsachenhierfürkönneneinegesundheitlicheBeein-trächtigung, die Einnahme von Medikamenten, Alko-holkonsum oder Konsum von Drogen oder sonstigen bewusstseinsbeeinträchtigenden Mitteln sein

Beispiele Bewusstseinsstörung• DieversichertePersonstürztinfolgeeinerKreislauf-

störung die Treppe hinunter• DieversichertePersonkommtunterAlkoholeinfluss

mit dem Fahrrad von der Straße ab oder torkelt in eine Baugrube

• DieversichertePersonbalanciertaufgrundDrogen-konsums auf einem Geländer und stürzt ab

weitere Ausschlüsse (Auswahl)• Unfälle,diederversichertenPersondadurchzusto-

ßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht

• Unfälle,dieunmittelbarodermittelbardurchKriegs-oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden

• UnfälledurchTeilnahmeanRennenmitMotorfahr-zeugen

• Gesundheitsschäden,z.B.anBandscheibensowieBlutungen innerer Organe

• GesundheitsschädendurchStrahlen

wer ist geschützt• Hauptpächter(in)derKleingartenparzelle• Ehepartner(in)desHauptpächter(in)derKleingarten-

parzelle• Lebensgefährte/indes/derHauptpächters/inder

Kleingartenparzelle (Eheähnliche oder eingetragene Partnerschaft)

• MinderjährigeKinder,dieimgemeinsamenHaushalt (=gleicheAdresse)mitder/demHauptversichertenleben

Hinweis: die Familien-Unfallversicherung für Kleingärtner kann auch dann abgeschlossen werden, wenn bereits eine oder mehrere Unfallversicherung anderweitig bestehen

wo gilt der Schutz• AufdendirektenWegenvonzuHauseoderderAr-

beitsstelle in den Garten und zurück• WährenddesgesamtenAufenthaltsaufdemGarten-

gelände• AufVeranstaltungenundReisen,dievomVerband/

Verein organisiert und angesetzt sind• AuchbeiTeilnahmeanvomVerband/Vereinange-

setzten Gemeinschaftsarbeiten

bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 39

KLEINGARTENPACHTVERTRäGE Aktuelle Stunde

ARNe PlAtZBecKeRRechtsanwalt, Hamburg

Gilt seit 24.05.2016 wird ab Mai 2018 durchgesetzt

Datenschutz im Kleingärtnerverein

warum Datenschutz?

• EinhaltunggesetzlicherVorschriften• ZunehmendetechnischeDurchdringungdesAlltags• SchädendurchDatenpannenwerdengrößer• ImmermehrStellenwissenüberdenBürgerimmer

mehr (Datenhunger)• Missbrauchsmöglichkeitennehmenzu• SensibilisierungderBevölkerung• SchädendurchDatenpannenwerdengrößer

Ziele des Datenschutzes im Verein

Vereinsmitglieder/ Besucher• WerkzeugzurKontrolleüberdieeigenenDaten• VermeidungvonunabsehbarenFolgenvonunbe-

schränkter Datensammlung und -nutzung

Verein• Compliance/Rechtstreue• LeitfadenzursicherenDaten-aufbewahrungund

-verfügbarkeit• Haftungsminimierung

welche folgen haben Datenschutzverstöße? • Ansehensverlust• Gewinnabschöpfung • Schadensersatz• Bußgelder

• Informationspflicht• Geld-oderFreiheitsstrafe

Verfassungsrechtliche Grundlagen des Datenschutzes

Schutz des Einzelnen vor der Verletzung seines Persön-lichkeitsrechts beim Umgang mit seinen personenbezo-genen DatenAllgemeines Persönlichkeitsrecht(Art. 2 I i.V.m. 1 I GG

Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Einzelnen bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Recht auf informationelle Selbstbestimmung(Volkszählungsurteil, 1983)

VertrauenbeiderNutzungtechnischerGeräteRecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integ-rität informations-technischer Systeme (Onlinedurchsu-chung, 2008)

Rechtsgrundlagen

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)EU-Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO)

40 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247

HAftUNG

was schützt der Datenschutz?

• Einzelangabenüberpersön-liche und sachliche Verhältnisse einer natür-lichen Person.

• BesondereArtenpersonen-

bezogener Daten • Gegenbegriff:keinSchutz

von Geschäftsdaten

wo werden personenbezogene Daten erhoben und verwendet?

DATENSCHUTZ BEITRITT Beitrittsformular

VEREINSALLTAG Mitgliederlisten an Mitglieder Veröffentlichung von

Funktionsträgerdaten

Mitglieder untereinander (Einsatz von Drohnen)

Veröffentlichung von Jubiläen und Geburtstagslisten

Eintreiben von Mitgliedsbeiträgen

NACHAUSTRITT Aufbewahrung und Archivierung

Grundprinzipien des Datenschutzes

• Erlaubnisvorbehalt • DatenvermeidungundDatensparsamkeit• Transparenzgebot• Zweckbindung• Erforderlichkeit• Kopplungsverbot

Gesetzliche erlaubnis und einwilligungsvorbehalt Wann dürfen Daten erhoben, verwendet oder weitergegeben werden?

§ 4 I BDSG „DieErhebung,VerarbeitungundNutzungpersonenbe-zogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.“

• FreieEntscheidungdesBetroffenen• Jederzeitwiderrufbar• InformationdesBetroffenenüberZweck• ImRegelfallschriftlich

einwilligung

Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung, § 4a BDSG • Freie Entscheidung des Betroffenen• Jederzeitwiderrufbar• Information des Betroffenen über Zweck• ImRegelfallschriftlich

Datenschutz im Kleingartenverein: wie funktioniert das?

• EinwilligungserklärungenderMitgliedereinholen• DatenschutzklauselindieVereinssatzung

aufnehmen• VorstandundMitgliederfürDatenschutz

sensibilisieren• Betroffenenrechtewahren• Datenschutzbeauftragtenbestellen

Beispiel einwilligungserklärung

1. Wir – der … e.V. – erheben mit dem Beitritt die folgen-den personenbezogenen Daten unserer Vereinsmitglie-der:Name,Vorname,Anschrift,Bankverbindung....Diese Daten werden wir zur Erfüllung und Abwicklung der Mitgliedschaft verwenden und speichern.

2. Als Mitglied des Bundesverband Deutscher Garten-freunde e.V. werden wir Ihre folgenden personenbezo-genen Mitgliedsdaten auch an den Verband weiterge-ben: ...

3. Wir veröffentlichen personenbezogenen Daten unserer Mitglieder (auf der Homepage, der Vereinszeitschrift, dem Schwarzen Brett, dem Schaukasten) nur, wenn

Personenbezogene Daten

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die Mitgliederversamm-lung einen entsprechen-den Beschluss gefasst hat und das betroffene Mitglied nicht zuvor widerspro-chen hat.

einwilligungserklärung: Die vorstehenden Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen. Ich bin damit einverstan-den, dass meine personenbezogenen Daten von dem … e.V. gem. Ziffer 1–3 erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

Datenschutzklausel in die Vereinssatzungaufnehmen

Beispiel Datenschutzklausel Satzung

Datenschutz1. Wir – der ... e.V. – erheben mit dem Beitritt die

folgenden personenbezogenen Daten unserer Ver-einsmitglieder:Name,Vorname,Anschrift,Bankver-bindung .... Diese Daten werden wir zur Erfüllung und Abwicklung der Mitgliedschaft verwenden und speichern.

2. Als Mitglied des Bundesverband Deutscher Garten-freunde e.V. werden wir Ihre folgenden personen-bezogenen Mitgliedsdaten auch an den Verband weitergeben: ...

3. Wir veröffentlichen personenbezogenen Daten un-serer Mitglieder (auf der Homepage, der Vereinszeit-schrift, dem Schwarzen Brett, dem Schaukasten) nur, wenn die Mitgliederversammlung einen entspre-chenden Beschluss gefasst hat und das betroffene Mitglied nicht zuvor widersprochen hat.

4. ...

Vorstand und Mitglieder für Datenschutz sensibilisieren

Drohnen im Kleingarten

• UrteildesAmtsgerichtPotsdamvom16.04.2015 (Az.37C454/13

• ÜberfliegendesNachbargrundstücksmitDrohneverletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nachbarn.

• NachbarhatUnterlassungsanspruchgegenDrohnen-piloten

Betroffenenrechte wahrenRechte von Betroffenen, §§ 34 f. BDSG• Auskunft

• Löschung• Berichtigung• Sperrung• Widerspruch

Anspruch von Vereinsmitgliedern auf Herausgabe der Mitgliederliste

• UrteildesOLGMünchenvom24.03.2016(Az.:23U3886/15)

• VereinsmitgliedhatzurAusübungseinerMitglied-schaftsrechteAnspruchaufOffenbarungderNamenund Anschriften der anderen Mitglieder des Vereins.

• Voraussetzung:AnspruchstellermussberechtigtesInteresse darlegen können, dem keine überwiegen-den Interessen des Vereins oder berechtigte Belange der anderen Vereinsmitglieder entgegenstehen. Bejaht: bei gewünschter Aufklärung aller Mitglieder über angeblichen Satzungsverstoß

• EsgibtkeinpauschalesRechtaufGeheimhaltungderMitgliedschaft in einem Verein auch nicht im Verhält-nis zu den anderen Vereinsmitgliedern

• SoweitdieVereinsmitgliederdavorgeschütztseinwollten, von anderen Vereinsmitgliedern angeschrie-ben zu werden, begründe dies allein kein schutzwür-diges Geheimhaltungsinteresse. Jedes Mitglied könne ja Informations- oder Einladungsschreiben ungelesen wegwerfen.

Datenschutzbeauftragten bestellen

Datenschutzbeauftragter• Vereine=„nichtöffentlicheStelle“• PflichtzurBestellungeinesDSB,§4fBDSGbei

mehr als 9 Mitgliedern• InterneroderexternerDatenschutzbeauftragter• PersönlicheEignung:ZuverlässigkeitundFachkunde

weitere Informationen finden Sie unter www.datenschutzseite.de

TIPP: Einwilligung direkt

mit Beitritt einholen

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IMPReSSIoNeN

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Die Grüne Schriftenreihe seit 1997

Heft Jahr Ort Seminar THema

122 1997 Schwerin Haftungsrecht und Versicherungen im Kleingartenwesen Recht

123 1997 St. Martin Pflanzenschutz und die naturnahe Bewirtschaftung im Fachberatung Kleingarten

124 1997 Berlin Lernort Kleingarten Fachberatung

125 1997 Gelsenkirchen MöglichkeitenundGrenzendesNaturschutzesimKleingarten Fachberatung

126 1997 Freising Maßnahmen zur naturgerechten Bewirtschaftung und Fachberatung umweltgerechte Gestaltung der Kleingärten als eine Freizeiteinrichtung der Zukunft

127 1997 Lübeck-Travemünde Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen Fachberatung

128 1997 Karlsruhe Aktuelle Probleme des Kleingartenrechts Recht

129 1998 Chemnitz Aktuelle kleingartenrechtliche Fragen Recht

130 1998 Potsdam Die Agenda 21 und die Möglichkeiten der Umsetzung Umwelt der lokalen Agenden zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Kleingartenbereich

131 1998 Dresden Gesundes Obst im Kleingarten Fachberatung

132 1998 Regensburg Bodenschutz zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit im Kleingarten Fachberatung Gesetz und Maßnahmen

133 1998 Fulda Der Kleingarten – ein Erfahrungsraum für Kinder und Umwelt Jugendliche

134 1998 Wiesbaden Aktuelle kleingartenrechtliche Fragen Recht

135 1998 Stuttgart Kleingärten in der/einer künftigen Freizeitgesellschaft Gesellschaft u. Soziales

136 1998 Hameln Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU Gesellschaft u. Soziales von 1992 im Bundesnaturschutzgesetz und die Möglichkeiten ihrer Umsetzung im Kleingartenbereich

137 1999 Dresden (Kleine) Rechtskunde für Kleingärtner Recht

138 1999 Rostock Gute fachliche Praxis im Kleingarten Fachberatung

139 1999 Würzburg KindundNatur(Klein)GärtenfürKinder Gesellschaft u. Soziales

140 1999 Braunschweig Zukunft Kleingarten mit naturnaher und ökologischer Umwelt Bewirtschaftung

141 1999 Hildesheim Biotope im Kleingartenbereich – ein nachhaltiger Beitrag Umwelt zur Agenda 21

142 1999 Freiburg Zukunft Kleingarten Recht

143 2000 Mönchengladbach Recht und Steuern im Kleingärtnerverein Recht

144 2000 Oldenburg Pflanzenzüchtung und Kultur für den Kleingarten Fachberatung von einjährigen Kulturen bis zum immergrünen Gehölz

145 2000 Dresden Die Agenda 21 im Blickfeld des BDG Umwelt

146 2000 Erfurt Pflanzenschutz im Kleingarten unter ökologischen Bedingungen Fachberatung

147 2000 Halle Aktuelle kleingarten- und vereinsrechtliche Probleme Recht

148 2000 Kaiserslautern Familiengerechte Kleingärten und Kleingartenanlagen Fachberatung 149 2000 Erfurt Natur-undBodenschutzimKleingartenbereich Fachberatung

150 2001 Rüsselsheim Vereinsrecht Recht

151 2001 Berlin Kleingartenanlagen als umweltpolitisches Element Fachberatung

152 2001 Mönchengladbach Natur-undPflanzenschutzimKleingarten Fachberatung

153 2001 St. Martin Das Element Wasser im Kleingarten Fachberatung 154 2001 Gelsenkirchen Frauen im Ehrenamt – Spagat zwischen Familie, Beruf und Gesellschaft u. Soziales

Freizeit

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155 2001 Erfurt Verbandsmanagement Management

156 2001 Leipzig Zwischenverpachtungen von Kleingartenanlagen – Recht Gesetzliche Privilegien und Verpflichtungen

157 2002 Bad Mergentheim Kleingartenpachtverhältnisse Recht

158 2002 Oldenburg StadtökologieundKleingärten–verbesserteChancenfürdie Umwelt Umwelt

159 2002 Wismar Miteinander reden in Familie und Öffentlichkeit – Umwelt was ich wie sagen kann

160 2002 Halle Boden – Bodenschutz und Bodenleben im Kleingarten Fachberatung

161 2002 Wismar NaturnaherGartenalsBewirtschaftsformimKleingarten Fachberatung

162 2002 Berlin Inhalt und Ausgestaltung des Kleingartenpachtvertrages Recht

163 2003 Dessau Finanzen Recht

164 2003 Rostock Artenvielfalt im Kleingarten – ein ökologischer Beitrag des Fachberatung Kleingartenwesens

165 2003 Hamburg RoseninZüchtungundNutzungimKleingarten Fachberatung

166 2003 Rostock Wettbewerbe – Formen, Auftrag und Durchführung Fachberatung

167 2003 Limburgerhof Die Wertermittlung Recht

168 2003 Bad Mergentheim Soziologische Veränderungen in der BRD und mögliche Gesellschaft u. Soziales Auswirkungen auf das Kleingartenwesen

169 2004 Braunschweig KleingärtnerischeNutzung(Rechtsseminar) Recht

170 2004 Kassel Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeitsarbeit

171 2004 Fulda KleingärtnerischeNutzungdurchGemüsebau Fachberatung

172 2004 Braunschweig Mein grünes Haus Umwelt

173 2004 Dresden KleingärtnerischeNutzungdurchGemüsebau Fachberatung

174 2004 Magdeburg Recht aktuell

175 2004 Würzburg Der Kleingarten als Gesundbrunnen für Jung und Alt Gesellschaft u. Soziales

176 2004 Münster Vom Aussiedler zum Fachberater – Integration im Gesellschaft u. Soziales Schrebergarten (I)

177 2005 Kassel Haftungsrecht Recht

178 2005 München Ehrenamt – Gender-Mainstreaming im Kleingarten Gesellschaft u. Soziales

179 2005 Mannheim Mit Erfolg Gemüseanbau im Kleingarten praktizieren Fachberatung

180 2005 München NaturgerechterAnbauvonObst Fachberatung

181 2005 Erfurt NaturschutzgesetzgebungundKleingartenanlagen Umwelt

182 2005 Dresden Kommunalabgaben Recht

183 2005 Bonn Vom Aussiedler zum Fachberater – Integration im Gesellschaft u. Soziales Schrebergarten (II)

184 2006 Dessau Düngung, Pflanzenschutz und Ökologie im Kleingarten – Fachberatung unvereinbarmitderNotwendigkeitderFruchtziehung?

185 2006 Jena Finanzmanagement im Verein Recht

186 2006 Braunschweig Stauden und Kräuter Fachberatung

187 2006 Stuttgart Grundseminar Boden und Düngung Fachberatung

188 2006 Hamburg Fragen aus der Vereinstätigkeit Recht

189 2007 Potsdam Deutschland altert – was nun? Gesellschaft u. Soziales

Heft Jahr Ort Seminar THema

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190 2007 Jena Grundseminar Pflanzenschutz Fachberatung

191 2007 Jena Insekten Umwelt

192 2007 Celle Grundseminar Gestaltung und Laube Fachberatung

193 2007 Bielefeld Rechtsprobleme im Kleingarten mit Verbänden lösen Recht (Netzwerkarbeit)Streitvermeiden–Problemelösen

194 2008 Potsdam Pachtrecht I Recht

195 2008 Neu-Ulm Pflanzenverwendung I – vom Solitärgehölz bis zur Staude Fachberatung

196 2008 Magdeburg Soziale Verantwortung des Kleingartenwesens – Gesellschaft u. Soziales nach innen und nach außen

197 2008 Grünberg Pflanzenverwendung II – vom Solitärgehölz bis zur Staude Fachberatung

198 2008 Gotha Finanzen Recht

199 2008 Leipzig Kleingärtner sind Klimabewahrer – durch den Schutz der Umwelt NaturressourcenWasser,LuftundBoden

200 2009 Potsdam Wie ticken die Medien? Öffentlichkeitsarbeit

201 2009 Erfurt Vereinsrecht Recht

202 2009 Bremen VielfaltdurchgärtnerischeNutzung Fachberatung

203 2009 Schwerin Gesundheitsquell – Kleingarten Umwelt

204 2009 Heilbronn Biotope im Kleingarten Fachberatung

205 2009 Potsdam Wie manage ich einen Verein? Recht

206 2010 Lüneburg Kleingärten brauchen Öffentlichkeit und Öffentlichkeitsarbeit Unterstützung auch von außen (1)

207 2010 Magdeburg Zwischenpachtvertrag – Privileg und Verpflichtung Recht

208 2010 Bremen Umwelt plus Bildung gleich Umweltbildung Umwelt

209 2010 Kassel Der Fachberater – Aufgabe und Position im Verband Fachberatung

210 2010 Mönchengladbach Biologischer Pflanzenschutz Fachberatung

211 2010 Dresden Umweltorganisationen ziehen an einem Strang (grüne Oasen Umwelt als Schutzwälle gegen das Artensterben)

212 2010 Hannover Der Kleingärtnerverein Recht

213 2011 Lüneburg Kleingärten brauchen Öffentlichkeit und Unterstützung Öffentlichkeitsarbeit auch von außen (2)

214 2011 Naumburg Steuerliche Gemeinnützigkeit und ihre Folgen Recht

215 2011 Hamburg Blick in das Kaleidoskop – soziale Projekte Gesellschaft u. Soziales des Kleingartenwesens

216 2011 Halle Pflanzenvermehrung selbst gemacht Fachberatung

217 2011 Rostock Ressource Wasser im Kleingarten – Fachberatung „ohne Wasser, merkt euch das …“

218 2011 Berlin Satzungsgemäße Aufgaben des Vereins Recht

219 2012 Goslar Ausgewählte Projekte des Kleingartenwesens Gesellschaft u. Soziales

220 2012 Wittenberg NaturnaherGartenundseineVorzüge Fachberatung

221 2012 Dortmund Rechtsfindungen im Kleingartenwesen – Recht Urteile zu speziellen Inhalten

222 2012 Karlsruhe Bienen Umwelt

Heft Jahr Ort Seminar THema

bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 47

223 2012 Suhl ObjektedesNatur-undUmweltschutzes Fachberatung

224 2012 Frankfurt NeueMedienundUrheberrecht, Öffentlichkeitsarbeit Wichtige Bausteine der Öffentlichkeitsarbeit

225 2012 Nürnberg Der Vereinsvorstand – Haftung nach innen und außen Recht

226 2013 Berlin Integration – Kleingärten als Schmelztiegel der Gesellschaft Öffentlichkeitsarbeit

227 2013 Brandenburg Renaturierung von aufgelassenen Kleingärten und Management Kleingartenanlagen

228 2013 Hamburg Familiengärten Fachberatung

229 2013 Oldenburg Kleingärten – Als Bauerwartungsland haben sie keine Zukunft Recht

230 2013 Elmshorn Obstvielfalt im Kleingarten Fachberatung

231 2013 Remscheid Der Verein und seine Kassenführung Recht

232 2014 Bremen Soziale Medien Öffentlichkeitsarbeit

233 2014 Augsburg Themengärten–GartenvielfaltdurchinnovativeNutzung Umwelt erhalten

234 2014 Altenburg Beginn und Beendigung von Kleingartenpachtverhältnissen Recht

235 2014 Wuppertal Bodenschutz im Kleingarten Fachberatung

236 2014 Dresden Pflanzenschutz im Kleingarten Fachberatung

237 2014 Braunschweig Wie führe ich einen Verein? Recht

238 2015 Chemnitz Führungsaufgaben anpacken Management

239 2015 Halle Reden mit Herz, Bauch und Verstand Öffentlichkeitsarbeit

240 2015 Hamm Wie manage ich einen Kleingärtnerverein? Recht

241 2015 Offenbach Alle Wetter – der Kleingarten im Klimawandel Fachberatung

242 2015 Rathenow OT Semlin Wunderbare Welt der Rosen Fachberatung

243 2015 Hamburg Verantwortung für eine richtige Kassenführung Recht

244 2015 Saarbrücken Die Welt im Kleinen – Insekten und Spinnen im Garten Umwelt

245 2016 Bad Kissingen Adressatengerechtes Kommuizieren Management

246 2016 Mainz Grundlagen Digitalfotografie Öffentlichkeitsarbeit

247 2016 Lübeck Kleingartenpachtverträge Recht

Heft Jahr Ort Seminar THema

48 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247