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Recht im Wandel. Beiträge zu Strömungen und Fragen im heutigen Recht by Jahre Carl Heymanns Verlag Review by: H.-J. Schlochauer Archiv des Völkerrechts, 14. Bd., 1. H. (August 1968), pp. 118-119 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40797385 . Accessed: 12/06/2014 20:18 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to Archiv des Völkerrechts. http://www.jstor.org This content downloaded from 91.229.229.49 on Thu, 12 Jun 2014 20:18:25 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Recht im Wandel. Beiträge zu Strömungen und Fragen im heutigen Rechtby Jahre Carl Heymanns Verlag

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Recht im Wandel. Beiträge zu Strömungen und Fragen im heutigen Recht by Jahre CarlHeymanns VerlagReview by: H.-J. SchlochauerArchiv des Völkerrechts, 14. Bd., 1. H. (August 1968), pp. 118-119Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40797385 .

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ihre Anschaulichkeit und Lebendigkeit. So gehört das Buch zu denjenigen Pu- blikationen, die ein Rezensent aus vie- len guten Gründen zur Lektüre emp- fehlen muß. Das sei hiermit getan.

Prof. Dr. O. K i m m i n i c h, Regensburg

Die moderne Demokratie und ihr Recht. Festschrift für Gerhard Leibholz, Herausgegeben von Bracher-Dawson- Geiger-Smend. Zwei Bände. Tübin- gen: J. C. B. Mohr Verlag. 1966. XVI, 801 + XIV, 999 S. Die stattliche Festschrift mit dem Un-

tertitel »Modern Constitutionalism and Democracy«, an der auch viele auslän- dische Autoren beteiligt sind, umfaßt in zwei Bänden 88 Abhandlungen, die den vielseitigen Arbeitsbereich von Leibholz als Vertreter der politischen Wissenschaft sowie der Verfassungstheorie und als Bundesverfassungsrichter widerspiegeln. Im ersten Band werden »Grundlagen« (Beiträge zur Politik und politischen Wissenschaft, zur Geschichte und Sozio- logie, zur Rechtsphilosophie und Theo- logie sowie zum internationalen und supranationalen Recht), im zweiten Band »Staats- und Verfassungsrecht« (Allgemeines Staatsrecht; Grundrechte; Wahl- und Parteienrecht; Verfassungs- gerichtsbarkeit; Weitere verfassungs- rechtliche Probleme) behandelt. Die völ- kerrechtlichen Fragen gewidmete Ab- teilung enthält folgende Aufsätze: Brug- mans, Les deux »familles« démocra- tiques; Ermacora, Die Vierte Gewalt: Eine regional-supranationale Gewalt zum Schütze der Menschenrechte; Gol- song, Europa und der Internationale Gerichtshof; Guggenheim, Die Anwen- dung allgemeiner Rechtsprinzipien des Völkerrechts im Landesrecht; Hiscocks, The work of the United Nations for the prevention of discrimination ; Marsh, The general principles of administrative law on the international and supra- national plane; Mason, Supranationa- lism and unintended consequences; Ohgushi, Die nuklearen Waffen und die

Aufgaben der Staatsrechtslehre; Seidl- Hohenveldern, Das föderalistische Prin- zip als Mittel einer vergleichenden Dar- stellung des Rechtes der Internationalen Organisationen. Schlochauer

Gedächtnisschrift Hans Peters. Herausgegeben von Conrad-Jahrreiß- Mikat-Mosler-Nipperdey-Salzwedel. Berlin/ Heidelberg : Springer- Verlag. 1967. XII, 985 S. Der Hans Peters zum 70. Geburtstag

im September 1966 als Festschrift zuge- dachte Band hat nach seinem unerwar- teten Tode zu Beginn jenes Jahres als Gedächtnisschrift erscheinen müssen. Sie ist ein eindrucksvolles Dokument des Wirkens von Peters, das Ernst Friesen- hahns Nachruf kennzeichnet, sowie für seine Verbundenheit mit Freunden, Kol- legen und Schülern. Die 53 Beiträge be- handeln Probleme der Rechtsgeschichte, Staatslehre und Verwaltungslehre sowie aus Kirchen-, Staats-, Verwaltungs-, Arbeits- und Prozeßrecht. In der Gruppe völkerrechtlicher Abhandlungen wird vor allem die Wirkung des europäischen Menschenrechtsschutzes auf verfassungs- rechtliche Grundrechtsbestimmungen un- tersucht - so Hans Huber, Das Zusam- mentreffen der Europäischen Konven- tion zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten mit den Grund- rechten der Verfassungen sowie Ulrich Klug, Das Verhältnis zwischen der Europäischen Menschenrechts-Konven- tion und dem Grundgesetz -, während Heinrich Kipp, Zum Problem der ge- waltsamen Intervention in der derzei- tigen Entwicklungsphase des Völker- rechts Stellung nimmt.

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Recht im Wandel. Beiträge zu Strömungen und Fragen im heutigen Recht. Festschrift Hun- dertfünfzig Jahre Carl Heymanns Verlag. Herausgegeben von Nipper- dey - Schwab - Seidl-Hohenveldern - Ule - Ulmer. Köln / Berlin / Bonn München: Carl Heymanns Verlag. 1965. 636 S.

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Die Festgabe zum Jubiläum des Carl Heymanns Verlages enthält 25 instruk- tive Beiträge namhafter Autoren zu ak- tuellen Rechtsfragen. Sie sind fünf Sach- gebieten zugeordnet: Staats- und Ver- waltungsrecht; Bürgerliches und Verfah- rensrecht; Arbeits-, Handels-, Gesell- schafts- und Wirtschaftrecht; Gewerbli- cher Rechtsschutz (darunter Krieger, Neue Internationale Organisation für geistiges Eigentum: Die Bestrebungen zur strukturellen Umgestaltung der Pa- riser und Berner Union; Ulmer, Die Pläne zur Reform der Berner Überein- kunft zum Schütze von Werken der Li- teratur und Kunst) sowie der hier inter- essierenden Abteilung Völkerrecht, in- nerhalb derer die Aufsätze von Ophüls, Staatshoheit und Gemeinschaftshoheit: Wandlungen des Souveränitätsbegriffs und von Giesecke, Neue westeuropäische Gesetze zur Bekämpfung der Gewässer- verunreinigung und die Möglichkeiten einer Vereinheitlichung im Rahmen der EWrG besondere Beachtung verdienen. Es schreiben ferner Seidl-Hohenveldern über Völkerrechtswidrige Akte fremder Staaten vor innerstaatlichen Gerichten und Meissner über Das bilaterale Pakt- system der Sowjetunion in Osteuropa.

Schlochauer

C. NE ALE RONNING: Diploma- tie Asylum. Legal Norms and Political Reality in Latin American Relations. Den Haag: Nijhoff. 1965. 242 S. Bevor der Autor sich dem eigentlichen

Thema seines Werkes, dem diplomati- schen Asyl in Südamerika, zuwendet, untersucht er Begriff und Ursprung des diplomatischen Asyls, seinen Zusammen- hang mit dem »territorialen Asyl« und den Unterschied zu letzterem. Er ver- neint einen dogmatischen Zusammen- hang und betont die wesensmäßige Ver- schiedenheit der beiden Rechtsinstitute. Dem Streit um die Frage eines subjek- tiven Asylrechts aus dem Wege gehend, spricht er stets von der »Praxis des Asyls« und stellt fest, daß die Regeln, die auf die Praxis des »territorialen

Asyls« (in der deutschen Literatur her- kömmlicherweise als externes Asyl be- zeichnet) anzuwenden sind, nicht für die Praxis des diplomatischen Asyls gelten.

Das diplomatische Asyl definiert der Autor als die »Zuflucht, die Personen an Orten gewährt wird, die gegenüber der örtlich zuständigen Gerichtsbarkeit diplomatische Immunität genießen« (S. 7). Die Formulierung ist insofern unglücklich, als sie den Eindruck ent- stehen läßt, die Immunität werde hier als Eigenschaft eines Gegenstandes und nicht einer Person angesehen. Im weite- ren Verlauf der Untersuchung geht je- doch der Autor dieser Frage nach und verfolgt ihre historische Entwicklung von der Quartierfreiheit bis zur heuti- gen Rechtslage, die er allerdings nicht exakt beschreiben kann. Nur eine ein- zige Verallgemeinerung ist nach seiner Auffassung möglich: daß die Praxis der Staaten in dieser Beziehung nicht auf einem allgemein anerkannten Asylrecht beruht, sondern das »de-facto-Ergebnis« der Tatsache ist, daß das Völkerrecht den akkreditierten Diplomaten be- stimmte wohlanerkannte Immunitäten zugesteht. Da zu diesen Immunitäten auch die Unverletzlichkeit der Amts- wohnung und der Büroräume gegenüber Maßnahmen des Gastlandes gehöre, folge hieraus, daß die Rückholung eines in die Botschaft Geflüchteten nur unter Verletzung der diplomatischen Immu- nität erfolgen könne und daher im all- gemeinen unterbleibe. Auf Grund dieser Überlegung schließt sich der Autor der Definition von Morgenstern (The Bri- tish Yearbook of International Law Bd. 25 [1948] S. 236 ff.) an, wonach das diplomatische Asyl eine »zeitweilige Ausnahme vom System des Völkerrechts, das in der Gemeinschaft der zivilisier- ten Staaten herrscht«, ist. Die offensicht- liche Kernfrage, ob die Benutzung der diplomatischen Immunität zur Gewäh- rung einer solchen Zuflucht rechtswidrig ist, zum Schadensersatz verpflichtet oder als unfreundlicher Akt gilt, wird dage- gen an dieser Stelle nicht erörtert.

Die Hauptthese des Autors, auf die sein ganzes Werk angelegt ist, besteht

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