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ILB Schulung Seminar 1 „Einführung“ Wien, 6. November 2014 Rechtliche Rahmenbedingungen zur Individuellen Lernbegleitung Eckdaten zur Modularen Oberstufe Dr. Ursula Fritz, BMBF Abt. II/7a

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ILB Schulung – Seminar 1 „Einführung“

Wien, 6. November 2014

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Individuellen Lernbegleitung

Eckdaten zur Modularen Oberstufe

Dr. Ursula Fritz, BMBF – Abt. II/7a

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Die Individuelle Lernbegleitung

eine Maßnahme im Rahmen der Modularen Oberstufe

Ziel: Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung,

um die Schullaufbahn kurz und effizient zu gestalten

(keine Laufbahnverluste). Förderung Jugendlicher mit

» Leistungs-/Lernschwächen

» besonderen Begabungen

Geltungsbereich: ab der 10. Schulstufe von mind. 3-jährigen

mittleren und höheren Schulen (BGBl. I Nr. 9/2012)

In-Kraft-Treten mit 1. September 2017

© Bauer/Fritz 2

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© Bauer/Fritz

Verankerung der Individuellen Lernbegleitung

» Ziele der ILB

» Betrauung und zeitlicher Umfang

» Ablaufprozessablauf

Ausgangssituation: Leistungsdefiziten im Rahmen des

Frühwarnsystems

» Organisation am Schulstandort

» Aufgaben und Pflichten

» ILB-Abgeltung

» Was ist die ILB? Was ist sie nicht?

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Was ist die ILB? Was ist sie nicht

• Individuelle, ganzheitliche

Förderung von Schüler/innen

mit Lerndefiziten

• Keine Bildungsberatung

• Zeitlich begrenzt sowie ziel-,

lösungs- und

ressourcenorientiert

• Kein Förderunterricht und

keine Nachhilfe

• Im Mittelpunkt steht der/die

Schüler/in und sein/ihr

Lernprozess

• Keine schulpsychologische

Beratung

• Lernerfolge werden bewusst

gemacht und somit eine

positive Weiterentwicklung im

Lernprozess in Gang gesetzt

• Keine medizinische

Behandlung und auch kein

Therapieersatz

• gegenstandsunabhängig © Bauer/Fritz 4

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Ziele der ILB

© Bauer/Fritz

Vermittlung von Lerntechniken, die zu Erfolgserlebnissen,

zur Steigerung der Lernmotivation und somit zur Stärkung von

Ressourcen führen

Förderung des kontinuierlichen Lernverhaltens

Erlernen effektiver Methoden aus Arbeitsorganisation und

Zeitmanagement

Optimierung der Lern-/Prüfungskompetenz

Stärkung der Eigenverantwortung und des Selbstvertrauens

durch Lernerfolge

Förderung der Selbstwirksamkeit des/der Lernenden auf

seinem/ihrem Lernweg

Training von Konzentrationsfähigkeit und Durchhaltevermögen

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© Bauer/Fritz

Förderung und Begleitung von Schüler/innen mit Lerndefiziten

und/oder -hemmnissen umfassende und zielorientierte Unterstützung:

» methodisch-didaktische Anleitungen und Beratungen

» Hilfe bei der Planung von Lernsequenzen

» Sicherstellung einer geeigneten individuellen Lernorganisation

Aufgaben/Pflichten der ILB: § 19a. und 55c. SchuG

Steigerung der Lernmotivation

Beratung bei der Festlegung von sinnvollen (Semester)prüfungsterminen [ab Folie 16]

Schaffung und Nutzung von Lernreserven

Sicherstellen von Beratungsgesprächen permanenter Prozess

Zusammenwirken aller erforderlich: Lehrer/innen – Schüler/in – Eltern

Dokumentation von Lernerfolgen (§ 55c (4) SchuG) [Folie 15]

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© Bauer/Fritz

Rechte der ILB …

Einberufung einer Klassenkonferenz (§ 55c (3) SchUG)

Stimmrecht im Rahmen von Klassenkonferenzen

(§ 55c (3) SchUG)

Ansuchen auf freiwilliges Wiederholen der Schulstufe –

Entscheidung der Klassenkonferenz (§ 27 (2a) Z 1 SchUG)

Zustimmung der Schülerin/des Schülers muss aber vorliegen

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den Anordnungen und Aufträgen der/des ILB Folge zu leisten

Aufgaben/Pflichten der Schüler/innen: § 43 (1) SchUG

© Bauer/Fritz

Erarbeitung eines individuellen Lernplans

» Inhalte

» Zeitrahmen

» bevorstehende Prüfungen adäquat einplanen

Reflexion und Feedback mit der ILB

Bereitschaft, sich auf die Begleitung einzulassen

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Bestmögliche Unterstützung der/des

Schülerin/Schülers bei der Erfüllung von Aufträgen

und Anordnungen der/des ILB

Aufgaben/Pflichten der Erziehungsberechtigten § 61 (1) SchUG, § 62 (1) SchUG

© Bauer/Fritz

„Lehrer und Erziehungsberechtigte haben eine

möglichst enge Zusammenarbeit in allen Fragen der

Erziehung und des Unterrichts der Schüler zu

pflegen.“

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Jede Lehrperson, die im Bundesdienst steht und ein

Anstellungserfordernis für eine Lehrverpflichtung mitbringt,

kann die Rolle der ILB übernehmen.

© Bauer/Fritz

Empfehlung: Die ILB sollte von einer fachfremden und

wenn möglich auch von einer „klassenfremden“

Lehrperson übernommen werden.

Wer kann Lernbegleiter/in werden?

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Ablaufprozess

der ILB

ILB-Betrauung erfolgt somit

nach Gesprächen mit der/dem

betroffenen Schüler/in, der/dem in

Frage kommenden Lernbegleiter/in

und den Erziehungsberechtigten

(zumindest telefonische

Kontaktaufnahme)

nach Beratung mit Klassen- oder

Jahrgangsvorstand/-vorständin

11 © Bauer/Fritz

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© Bauer/Fritz

die Dauer der Lernbegleitung (§ 19a. (2) SchUG) wird

individuell nach Bedarf festgelegt; eine vorzeitige Beendigung

der ILB kann vom Lernbegleiter/von der Lernbegleiterin oder

vom Schüler/von der Schülerin verlangt werden, bei

Zeitlicher Umfang der ILB

a) Erreichung der Zielvereinbarung

b) zu erwartender Erfolglosigkeit

Umfang der ILB:

» pro Lernbegleiter/in ein bis drei Schüler/innen

(bei Bedarf Einzelbetreuung)

» ILB-Treffen: eine UE pro Woche

» Begleitung von mehreren SchülerInnengruppen möglich

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ILB-Abgeltung: § 63c GehG (BGBl. I Nr. 55/2012)

© Bauer/Fritz

… eigene LehrerInnenrolle mit Abgeltung

je abgehaltener Betreuungsstunde 1,5 von Hundert

des Gehaltes der Dienstklasse V Gehaltsstufe 2

derzeit € 35,84 brutto (Stand: Oktober 2014)

Zur Verfügung stehende Mittel (Parameter):

max. 40 ILB-Stunden je Klasse und je Schuljahr

(BMBF-687/0009-III/Pers.Controlling/2014)

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Voraussetzung für die Ausbezahlung der

ILB-Abgeltung

© Bauer/Fritz

Absolvierung der Seminare 1, 2 und 3 des BMBF Schulungs-

programmes ILB; Nachweislich erworbene Kompetenzen über

die Seminarinhalte 2 und 3 können angerechnet werden

Aufzeichnungspflicht über die abgehaltenen Begleitungs-

stunden (§ 55c. (4)) (Dokumentationsblatt „ILB-Prozess“)

Bekanntgabe und Eintragung der ILB-Stunden ins UNTIS

» ILB-Stunden kommen nicht in die Lehrfächerverteilung, sondern in die

MDL-File (Satztyp 4)

» Eine genaue Beschreibung der Eingabe und Auswertung der ILB-Stunden

sind in der „UNITIS 2015 Broschüre“ nachzulesen (www.upis.at)

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© Bauer/Fritz

Dokumentation über die Betrauung, abgehaltene Gespräche,

getroffene Vereinbarungen, Dauer sowie für die Beendigung

der ILB

» ILB-Betrauung

» ILB-Prozess

» ILB-Beendigung

Dokumentation von Lernerfolgen (§ 55c (4) SchuG)

Dokumentationsblätter

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Semestergliederung in den LP

Semesterprüfungen

Semesterzeugnissen (§ 22a SchUG)

Leistungsbeurteilung stellt ebenfalls auf Semester ab

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Beratung bei der Festlegung von sinnvollen (Semester)prüfungsterminen

… dafür ein Überblick über das Modell der Modularen

Oberstufe (Eckdaten)

Das Modell ist grundsätzlich semesterorientiert:

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Und, das Modell hat ein Bündel an Maßnahmen …

… für Jugendliche (mit

besonderen Begabungen)

… für Jugendliche (mit

Leistungs-/Lernschwächen)

Überspringen einzelner

Unterrichtsgegenstände Verankerung der Individuellen

Lernbegleitung

Befreiung erfolgreich absol-

vierter Pflichtgegenstände

Ausbau des Frühwarnsystems

Erweiterung der Befreiungs-

tatbestände betreffend

Teilnahme an einzelnen

Pflichtgegenständen

Ausbau des Wiederholens von

Schulstufen

Flexibilisierung bei der

Klassengröße bei einzelnen

Unterrichtsgegenständen

© Bauer/Fritz 17

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Ausgangssituation für den Anspruch auf ILB ist die

Feststellung von Leistungsdefiziten im Rahmen des

Frühwarnsystems ab November bzw. ab April oder zu einem

späteren Zeitpunkt

Ausbau des Frühwarnsystems: §19 (3a) SchUG

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Generelle Ermächtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere

Schulstufe bei max. 2 NG/NB höchstens einmal auch mit

3 NG/NB Klassenkonferenzbeschluss (§ 25 (2) lit. c SchUG)

Ausbau des Wiederholens von Schulstufen: § 25 (10) SchUG)

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Grundsätzlich hat ein/e Schüler/in dreimal in den darauf folgenden

zwei Semestern die Möglichkeit, sich die negative Note

auszubessern (also einmal + 2 Wiederholungsprüfungen)

» Erste Semesterprüfung frühestens am Beginn des nächsten

Semesters

» Möglichkeit von zwei Wiederholungen der Semesterprüfung

(diese Wiederholungen sind so anzuberaumen, dass zwischen

den Prüfungen mindestens vier Wochen liegen; ab der zweiten

Wiederholung kann der/die Schüler/in eine/n Prüfer/in vorschlagen)

Einführung einer Semesterprüfung: § 23a. SchUG

© Bauer/Fritz 20

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Drei Wiederholungen der Semesterprüfung (also einmal + 3

Wiederholungsprüfungen) sind möglich

» falls sich ein/e Schüler/in im Rahmen der Sem.prüfung und der

1. und 2. Wiederholung der Sem.prüfung die negative Beurteilung

nicht ausbessern kann, besteht die Möglichkeit einer 3. Wiederholung

» höchstens in drei Pflichtgenständen (aus der 10. bis einschließlich

des WS der vorletzten Schulstufe); In Summe dürfen somit max.

drei Semesterprüfungen „geparkt“ werden.

» vor der sRDP kann die/der Schüler/in ein letztes (viertes) Mal

versuchen, sich die negative Note auszubessern

Einführung einer Semesterprüfung: § 23a. SchUG

(„Einparken“ von Semesterprüfungen – Nachholen von „hängenden“ Semestern)

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Einführung einer Semesterprüfung: § 23a. SchUG

Semesterprüfungen beziehen sich auf jene Bildungs-

und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe, die für die negative

Beurteilung/NB im Semester ausschlaggebend waren

Semesterprüfungen können im Rahmen des lehrplanmäßigen

Unterrichtes stattfinden

Semesterprüfungen sind unter Einbeziehung der im Semester

in allen Kompetenzbereichen erbrachten Leistungen höchstens

mit „Befriedigend“ als Leistungsbeurteilung für das Semester

festzusetzen

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§ 19 (3a) SchUG: Frühwarnung

Gesetzliche Rahmenbedingungen

im Überblick

© Bauer/Fritz

§ 19a. SchUG: Zur ILB

§ 43 (1) SchUG: Aufgaben/Pflichten der

Schüler/innen

§ 78c. SchUG: Schulversuche zur

neuen Oberstufe

§ 63c GehG: Abgeltung der ILB

§ 55c. SchUG: Funktion der ILB

§ 61 (1) und § 62 (1) SchUG: Aufgaben/

Pflichten der Erziehungsberechtigten

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Literaturempfehlungen Bauer, Christiane & Hegemann, Thomas (2008). Ich schaffs! - Cool ans Ziel. Das lösungsorientierte

Programm für die Arbeit mit Jugendlichen. Carl-Auer Verlag

Cooley, Myles L. (2012). Mit Lernschwierigkeiten und psychischen Auffälligkeiten umgehen. Verlag an der Ruhr

Eschelmüller, Michelle (2008). Lerncoaching. Vom Wissensvermittler zum Lernbegleiter. Bern: Verlag an der Ruhr

Fuchs, C. (2006). Anstiftung zum Lernerfolg. Oder: Was Lehrer tun, wenn sie nicht lehren. Reihe:

LernCoaching. hep-Verlag: Bern

Hardeland Hanna (2013). Lerncoaching und Lernberatung: Lernende in ihrem Lernprozess wirksam begleiten

und unterstützen. Ein Buch zur (Weiter-)Entwicklung der theoretischen und praktischen (Lern-)Coaching-

kompetenz. Hohengehren: Schneider

Komarek Iris (2010). Ich lern einfach. Einfaches, effektives und erfolgreiches Lernen mit NLP!

Das Lerncoaching-Programm für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Ming, Peter & Reif, Marbeth (2004). Unterwegs zum Lernprofil. Zürich: Orell Füssli Verlag

Müller, A. (2008). Mehr ausbrüten, weniger gackern. Denn Lernen heisst: Freude am Umgang mit Widerständen.

Oder kurz: vom Was zum Wie. hep-Verlag: Bern.

Pallasch, Waldemar & Hameyer Uwe (2012). Lerncoaching. Theoretische Grundlagen und Praxisbeispiele zu einer

didaktischen Herausforderung. Beltz Juventa Verlag

Turecek, Katharina (2010). Die 99 besten Lerntipps. Wien, Krenn

Turecek, Katharina (2011): Erfolgreich mit dem Lernprofil. Wien, Krenn 24

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Linkempfehlungen

• BMBF – Modulare Oberstufe

www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/ba/oberstufeneu.html

• BMBF, Kompetenzorientiertes Unterrichten. Grundlagenpapier. Online

www.bildungsstandards.berufsbildendeschulen.at/fileadmin/content/bbs/KU/KU-Grundlagenpapier_16.7.2012.pdf

• Informationen und News zum Thema Lernen

www.ich-lern-einfach.de

• Institut für Gehirntraining

www.a-head.at

• Lernspiel-Ideen, sortiert nach Alter bzw. Klassenstufe

www.lernklick.de

• Themen Lernen, Lehren und Trainieren

www.ich-lern-einfach.de

• Informationen rund um das Thema Krisenintervention und –management

http://krisenintervention.tsn.at/sites/krisenintervention.tsn.at/files/sonstiges/handmappe_druck.pdf

ww.schulpsychologie.at/uploads/media/krisenmanagement_an_der_schule.pdf

www.schulpsychologie.at/uploads/media/krisenmanagement_fuer_direktorInnen__handbuch_.pdf

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Mag. Dr. Ursula Fritz

Abt. II/7a

[email protected]