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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Rechtstipps für b2b-Shops So laufen Sie nicht in die Abmahnfalle INTERNET World Kongress 26.02.2014 München

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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht

Rechtstipps für b2b-Shops

So laufen Sie nicht in die Abmahnfalle

INTERNET World Kongress 26.02.2014 München

Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht

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Download der Präsentation unter…

www.res-media.net/internetworld

Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht

Was ist immer erforderlich in einem Onlineshop?

� Impressum

� Datenschutzinformation

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Grundsätzliche Anforderungen an Shops

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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht

Warum ist im Onlinehandel zwischen Unternehmern und Verbrauchern zu unterscheiden?

Der Gesetzgeber stellt an Onlineshops im Bereich business-to-consumer(b2c) besondere, gesetzliche Anforderungen. Diese sind in einem Onlineshop im Bereich buiness-to-business (b2b) regelmäßig nicht erfüllt.

Daraus folgt: Gelangen Verbraucher in den b2b-Bereich Ihres Shops oder werden aufIhrer b2b-Seite nicht ausgeschlossen, laufen Sie Gefahr, abgemahnt zu werden.

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Die Unterscheidung b2c und b2b

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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht

Was sind die wesentlichen Unterschiede in b2c- und b 2b-Shops?

� Preisangabenverordnung (PAngV):

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Die Unterscheidung b2c und b2b

b2c b2b

Preise Brutto Netto

Versandkosten Direkt bei jeder Preisangabe

z. B. erst imWarenkorb, in den AGB oder in der AB usw.

Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht

Was sind die wesentlichen Unterschiede in b2c- und b 2b-Shops?

� Informationspflichten im Fernabsatz (§§ 312 b ff. BGB ):

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Die Unterscheidung b2c und b2b

b2c b2b

Widerrufsrecht + -

Infopflichten + -

Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht

Was sind die wesentlichen Unterschiede in b2c- und b 2b-Shops?

� Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312 g BGB):

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Die Unterscheidung b2c und b2b

u.a. b2c b2b

Technische Schritte zum Vertragsschluss

+ + aber*

Bestellbestätigung + + aber*

Abrufbarkeit der AGB + +

Infos elektr. Geschäftsverkehr vor Bestellung

+ + aber*

* Ausschluss in AGB möglich

Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht

Was sind die wesentlichen Unterschiede in b2c- und b 2b-Shops?

� Unterschiedliche AGB-Klauseln möglich:

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Die Unterscheidung b2c und b2b

b2c b2b

Gewährleistungsrecht BGB HGB

Rügepflichten BGB HGB

Transportgefahr Trägt Händler Kann auf Kunden übertragen werden

Gerichtsstand Verbraucher Kann vereinbart werden

Rechtsordnung Schutzniveau des Verbraucherlandes

Kann vereinbart werden

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B2b-Shops sind also nicht so gestaltet, wie es für b2c-Shops gesetzlich vorgeschrieben ist.

Es besteht daher Abmahngefahr über § 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

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Die Unterscheidung b2c und b2b

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1. Alternative: Keine Trennung

Es wird gar nicht getrennt zwischen Verbraucher- und Unternehmerkunden und der Shop komplett streng nach den rechtlichen Anforderungen für b2c-Shops gestaltet.

Aber: Dann sind viele AGB-Klauseln aus demBereich b2b nicht einsetzbar; Preise müssenbrutto abgegeben werden usw.

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Wie trennt man b2c und b2b?

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2. Alternative: Abgetrennter Geschäftskundenbereich

Es gibt einen abgetrennten Geschäftskundenbereich im Shop.

Beispiel: http://www.lindy.de

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Wie trennt man b2c und b2b?

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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht

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2. Alternative: Abgetrennter Geschäftskundenbereich

Wie geht das?

� „sprechender“ Link zum Geschäftskundenbereich

� „Einlass“ nur nach Registrierung

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Wie trennt man b2c und b2b?

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3. Alternative: Eigener b2b-Shop

Es gibt einen reinen b2b-Shop.

Beispiel: http://www.profabture.de

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Wie trennt man b2c und b2b?

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3. Alternative: Eigener b2b-Shop

Wie geht das?

� Hinweis im Head

� Hinweis im Bestell-/registrierungsformular

� AGB-Klausel

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Wie trennt man b2c und b2b?

Zu klein!

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Rechtsprechung

/ LG Leipzig, Urteil vom 26.07.2013, Az. 08 O 3495/13

Internetportale, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten, müssen das eindeutig erkennen lassen. Können Verbraucher die Hinweise übersehen, drohen Abmahnungen wegen Verstößen gegen verbraucherschützende Normen.

AGB-Klausel und Anrede auf der Startseite („Willkommen liebe Geschäfts- und Gewerbekunden“) reichen nicht aus.

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Welche Urteile gibt es zum Thema?

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Rechtsprechung

/ OLG Hamm, Urteil vom 20.09.2011, Az. I-4U73/11

Ein Online-Shop, der sich nur an Gewerbetreibende richtet, muss über Kontrollmechanismen sicherstellen und überprüfen, dass keine Verbraucher bestellen können.

Beispiele:

- Abfrage der USt-ID- Abfrage der Gewerbeanmeldung

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Welche Urteile gibt es zum Thema?

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EU-Verbraucherrechterichtlinie tritt zum 13.06.2014 über §§ 312 ff. BGB n.F. in Kraft

/ B2b-Shops sind nur von Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach § § 312 i BGB n. F. betroffen:

„Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrages […] der Telemedien […], hat er dem Kunden…“

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Ausblick VRRL zum 13.06.2014

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Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr, § 312 i Abs. 1 BGB n.F.

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Ausblick VRRL zum 13.06.2014

Nr. 1 – 3 können in b2b-Shops vertraglich ausgeschlossen werden, § 312 i Abs. 2 Satz 2 BGB n.F.

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