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Regelgebundene Rentenanpassung als Mittel zur langfristigen Sanierung der Gesetzlichen Rentenversicherung. Sozialpolitische Schriften, Heft 44 by Norbert Berthold; Bernhard Külp Review by: Frank Klanberg FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 42, H. 1 (1984), pp. 188-190 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40911937 . Accessed: 14/06/2014 18:18 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 185.44.79.92 on Sat, 14 Jun 2014 18:18:21 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Regelgebundene Rentenanpassung als Mittel zur langfristigen Sanierung der Gesetzlichen Rentenversicherung. Sozialpolitische Schriften, Heft 44by Norbert Berthold; Bernhard Külp

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Regelgebundene Rentenanpassung als Mittel zur langfristigen Sanierung der GesetzlichenRentenversicherung. Sozialpolitische Schriften, Heft 44 by Norbert Berthold; Bernhard KülpReview by: Frank KlanbergFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 42, H. 1 (1984), pp. 188-190Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40911937 .

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tung direkter Steuern eine Konzeption fordern, die dazu geeignet ist, einen flskalischen Bedeutungsverlust der Tabaksteuer zu verursachen" (S. 254). Konnte es nicht sein, daB die Interessen als Tabakproduzenten eine Erklarung bieten?

NORBERT ANDEL

Norbert Berthold und Bernhard Kulp: Regelgebundene Rentenanpassung als Mittel zur langfristigen Sanierung der Gesetzlichen Rentenversicherung. Sozialpolitische Schriften, Heft 44. Duncker& Humblot. Berlin 1984. 216 Seiten.

Diese Monographic ist ein engagiertes Pladoyer fur die Entpolitisierung rentenpoli- tischer Entscheidungen. Ihre Autoren betrachten das Wirken der Politiker im Bereich der Rentenversicherung mit einem derartigen MiBbehagen, daB sie am liebsten ,,die Rentenformel den parlamentarischen Wahlentscheidungen entziehen und hohere Anfor- derungen an ihre Anderbarkeit stellen" (S. 16) mochten. Und dann ist es naturlich nur noch ein kleiner Schritt, der Rentenformel ,,den Charakter einer Verfassungsbestim- mung" zu geben.

Eine bevdlkerungsdynamische und belastungsaquivalente Rentenformel, der (vermut- lich) derartige Verfassungsweihen zukommen sollen, wird im ersten Teil der Arbeit auf der Grundlage eines vereinfachten Finanzierungsmodells einer umlagefinanzierten Ren- tenversicherung entwickelt. Die formelmaBige Gegenuberstellung der Bedingungen einer modifizierten bruttolohnbezogenen und einer modifizierten nettolohnbezogenen Anpas- sung ist ohne Zweifel ein sehr verdienstvolles Unterfangen, das noch dazu den Zusatz- nutzen abwirft, die in der Literatur oft verwirrenden Bezeichnungen der diversen inzwi- schen bekannten XYZ-modifizierten Rentenanpassungsvorschlage systematisch einord- nen zu konnen. Aus Griinden verwaltungsmaBiger Einfachheit und verteilungspoli- tischer Angemessenheit geben die Autoren einer modifizierten bruttolohnbezogenen Rentenformel den Vorzug und zwar, anders als die Wissenschaftlergruppe des Sozial- beirates oder als das Mehrheitsvotum der Transfer- Enquete-Kommission, ohne jede erganzende (zusatzliche) Besteuerung von Renteneinkiinften. Mit einer Rentenbesteue- rung, gleich welcher Form, wiirde - so die Verfasser - den politischen Parteien lediglich eine neue Moglichkeit eingeraumt werden, uber eine Neuregelung des Finanzausgleichs indirekt auf die Gestaltung der Rentenversicherung EinfluB zu nehmen. Was soil den Politikern nun uberhaupt an Entscheidungsspielraum bleiben? Auf jeden Fall die Fest- setzung des ,,Nettorentensatzes" y, d.h. des Verhaltnisses von durchschnittlicher Rente zu durchschnittlichem Nettolohneinkommen. Es irritiert dabei allerdings schon, wenn die Autoren jeden Wert y < 1 mit einem ,,Wohlfahrtseinbruch" beim Eintritt in das Rentnerleben gleichsetzen. Diese verkiirzende Eigentumlichkeit Wohlfahrt = Nutzen = Einkommen zieht sich durch die ganze Arbeit. Konsequenterweise muBte man dann das von der Alterssicherungskommission empfohlene Ziel der altersgemaBen Lebens- standardsicherung, was 0,7 < y < 0,9 bedeutet, als Wohlfahrtseinbruchsempfehlung be- zeichnen.

AuBerdem muB der finanzierungsnotwendige Beitragssatz festgelegt werden, der sei- nerseits - das ist der eigentliche Kern des regelgebundenen bevdlkerungsdynamischen Ansatzes - modellendogen den Steigerungssatz der Rentenformel und damit die Hone der Zugangsrenten bestimmt. Die Autoren pladieren hierbei fur jdhrliche Neufestset- zung. Welche Instanz hieriiber befinden soil, geht aus den Ausfiihrungen nicht hervor. Die Rentenversicherungstrager? Der Sozialbeirat? Oder doch das Parlament? Dann bestiinde der Unterschied zur geltenden Regelung darin, daB mit jeder Beitragserhohung automatisch eine Kiirzung der Zugangsrenten einherginge. Mit Hilfe des Formelappara- tes der vorliegenden Arbeit kann man ausrechnen, daB einer Erhohung des augenblick- lichen Beitragssatzes von 18,5% auf 28,5% bei einem vorher festgelegten Nettorentensatz von 7 = 0,8 eine Erniedrigung des Bruttorentenniveaus von jetzt 45% auf 41% entspre- chen wiirde. Eine Verdoppelung des Rentnerquotienten wiirde bei Zugrundelegung der

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augenblicklichen durchschnittlichen Belastung der Aktiven mit Lohnsteuer und Ab- gaben zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung in Hohe von etwa 28% eine Verringe- rung der durchschnittlichen Zugangsrente um ungefahr 15% bedeuten. Ob man will oder nicht: Auch regelgebundene Entscheidungen werden in einer modernen Demokratie zum Politikum.

Zu kurz geraten und vielleicht deshalb kritikwiirdig sind die wohlfahrtstheoretischen Ausfuhrungen der Verfasser. Dort findet sich die erstaunliche und in der prasentierten Form nicht haltbare Feststellung, die demographisch bedingte Last miisse unter Effi- zienzgesichtspunkten allein durch die Rentenempfanger getragen werden. Begrundet wird dies damit, daB der einzelne bei sinkender Effektivverzinsung des in der Rentenver- sicherung (fiktiv) angesparten Kapitals infolge eines steigenden Rentnerquotienten sein Optimum nur durch Konsumerhohung in der Gegenwart erreichen konne. Dieses Op- timum ist jedoch niemals erreichbar, solange „ Adverse Selection' '-Probleme bestehen, durch die, gleichgiiltig ob in einem Umlage- oder Kapitaldeckungsverfahren, Beitrage steigen miiBten, wenn die Versicherung nicht Verluste machen will. Wohlfahrtstheore- tisch sind nur ,,second best"-L6sungen realisierbar, so daB man bei der Abwagung der Vorteilhaftigkeit verschiedener Losungen hochstens zwischen PARETO-superioren und PARETO-inferioren Zustanden unterscheiden konnte. Ohne konkrete empirische Nut- zenschatzungen ist daher nicht angebbar, ob eine partielle Belastung der Beitragszahler ,,schlechter" als eine andere Losung sein wiirde. Interessanterweise kame man zu dem Ergebnis von Berthold und Kulp hochstens dann, wenn man unterstellen wiirde, daB ein bestimmter Beitragssatz zu einem gegebenen Ausgangszeitpunkt in der Verfassung festgeschrieben werden konnte und deshalb mit einigem Recht als Optimalbelastung interpretierbar ware. Jede Abweichung davon ware dann in einem rein statischen Sinne suboptimal mit der Konsequenz, daB in der Tat die Rentner belastet werden miiBten, wenn man nicht EffizienzeinbuBen in Kauf nehmen wollte.

Ahnliche Einwande sind gegen die im zweiten Teil der Arbeit wiederholt auftauchende Behauptung zu richten, das Risiko des Arbeitsplatzverlustes sei als nichtversicherbares Risiko anzusehen. Auch hierzu ware es erforderlich, die theoretische Diskussion in Kate- gorien von ,,second best"-L6sungen zu fiihren. Es wiirde sich dann namlich herausstel- len, daB der einzige versicherungstheoretische Unterschied von Belang zwischen der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung in dem AusmaB liegt, in dem man mit ,,moral hazard"-Verhalten zu rechnen hat und gegensteuern miiBte. Die Versicher- barkeit der Risiken in den drei Sozialversicherungszweigen weist dazu zwar graduelle, keinesfalls aber prinzipielle Unterschiede auf. Die SchluBfolgerungen der Autoren hin- sichtlich der versicherungstechnischen Bewertung von Ausfallzeiten infolge Arbeitslosig- keit gelten daher nicht mit dem von den Autoren beanspruchten Absolutheitsgrad. Doch auch in diesem Fall ist es auBerordentlich schwierig bis nahezu unmoglich, wohlfahrts- theoretisch eindeutige Losungen abzuleiten.

Teil II der Arbeit enthalt im iibrigen einige bemerkenswerte SchluBfolgerungen. Grunderfordernis einer aquivalenztheoretischen Sicht des Rentenversicherungssystems ist nach Berthold und Kulp eine jahrliche Neufestsetzung der gesamten Umverteilungs- last, eine Feststellung, die sicherlich wenig prinzipiellen Widerspruch finden durfte. Zu finanzieren ist diese Last aber nicht etwa iiber Steuern - das ware ja ein ineffizienter Weg einer Kostenverschleierung -, sondern iiber Beitrage innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, um so die allokativen Vorteile einer Sichtbarmachung der Kosten von UmverteilungsmaBnahmen voll auszuschopfen. (Der Bundesminister der Finanzen wird dies angesichts der kontroversen aktuellen Diskussion um die Finanzierung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung sicherlich mit Wohlgefallen horen.) Nach Meinung der Verfasser ist eine solche Sichtbarmachung der Kosten von interperso- naler Umverteilung der beste und moglicherweise der einzige Weg eines ,,Einstiegs in den Abbau der Umverteilungslast in der GRV" (S. 116). Folglich schlagen sie einen getrennten Ausweis versicherungsgerechter und umverteilungspolitisch bedingter Be- standteile des Rentenversicherungsbeitrags in Lohn- und Gehaltsabrechnungen vor. Die

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gleiche Systematik verlangt auBerdem, aus der bevolkerungsdynamischen Rentenformel alle nicht demographisch bedingten Veranderungen des Rentnerquotienten, z.B. im Zuge einer Vorverlegung der Altersgrenze, zu eliminieren.

Im dritten Teil der Arbeit werden das Fur und das Wider einer verzogerten gegeniiber einer nichtverzogerten Anpassung erortert, allerdings ohne auf konkrete Erfahrungen in den 70er Jahren einzugehen. Die konjunkturpolitische Bedeutung der Rentenformel scheint mir von jeher iiberschatzt worden zu sein. Daran andert auch ein etwaiger Cbergang von keynesianischer zu klassischer Arbeitslosigkeit a la Malinvaud nichts - falls der Unterschied je empirisch konkretisierbar werden sollte.

Wie bereits eingangs gesagt, stellen die Verfasser mit ihrer Arbeit einen ordnungspoli- tischen Wegweiser auf. Ob man der angezeigten Richtung folgen sollte, mag man bezwei- feln; nicht etwa aus ideologischer Vorliebe fur alternative Umverteilungspfade, sondern aus Skepsis gegeniiber der Begehbarkeit des empfohlenen Weges. Parafisci sind in mo- dernen Staaten zu sehr makrookonomische Wirtschaftsfaktoren, als daB sie ihre Auf- gaben unabhangig von den Zielen der Wirtschafts- und Finanzpolitik wahrnehmen konnten. MuB man daher nicht Steuerbarkeit exogener Art konzidieren? Oder garantiert Regelgebundenheit wirklich eine konjunktur- und wachstumspolitische Automatik, die Eingriffe so gut wie iiber fliissig macht? Oberdies erhalten die Begriffe Versicherungs- und Aquivalenzprinzip mehr und mehr eine politisch-instrumentale Bedeutung. Sie kon- nen einerseits ein zweckdienliches Mittel sein, ,,moral hazard"- Verhalten zu steuern; genauso sind oder werden sie indessen zu Waffen im politischen Verteilungskampf. Die sich neuerdings haufenden Versuche der verschiedensten Gruppen, Rechte und An- spriiche auf gegenwartige und zukiinftige okonomische Ressourcen moglichst vom Bun- desverfassungsgericht sanktionieren und ,,property-rights"-theoretisch so einbetonieren zu lassen, daB sie jeglicher Diskussion iiber Angemessenheit entzogen werden konnen, bieten dafur geniigend Anschauungsmaterial. Zusammen enthalten sie freilich eine Rech- nung, die makrookonomisch nicht aufgehen kann. Der Weg fuhrt dann nur noch mehr ins Ungewisse.

Leider gibt es in der vorliegenden Arbeit noch ein paar Schonheitsflecke, die im Interesse der Leser nicht ganzlich iibergangen werden konnen. Etliche Formeln usw. sind namlich durch Tipp-, Ubertragungs- und sonstige Fehler entstellt. Dafur nur einige Beispiele: In Abb. 3 auf S. 20 sind p und tana Ausdriicke fur Streckenverhaltnisse, nicht WinkelmaBe; in Gl.(15b) fehlt im Zahler des zweiten Summanden der Faktor y, in Gl.(21a) innerhalb des Klammerausdrucks der Faktor 1/2. In Gl. (51) muB im Zahler der rechten Seite nicht das durchschnittliche Lohneinkommen Ldt, sondern die Lohnsumme Lt stehen. Der Querverweis auf Gl. (24) und S. 35 ist unverstandlich und offenkundig falsch. Der Exponent des Verzinsungsfaktors (1+r) in den Gleichungen (35)f. muB „*„-/" anstatt „/" lauten. In Gl. (37) usw. hat tv offenbar plotzlich die Bedeutung ,,Renteneintrittsalter von 65 Jahren", obwohl tv eine Seite vorher als ,,Versi- cherungszeit*' defmiert worden ist. Die (richtige) Beziehung (45) ergibt sich sonst nicht aus dem Vorhergehenden. Ein gelegentlicher/<2w;c/?a,s dieser Art kann etwas liebenswert Menschliches offenbaren; die systematische Haufung solcher Nachlassigkeiten wird zum Argernis. Vermutlich waren aber einige dieser Pannen gar nicht erst passiert, wenn sich die Verfasser der Muhe unterzogen hatten, ein Symbol- und Variablenverzeichnis flrmifertiaen _ °" FRANK KLANBERG

Max Troll: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. 4. Erganzungslieferung (Stand Marz 1984). Verlag Vahlen. Munchen 1984. 290 Seiten.

Die vorliegende Erganzung des bekannten Kommentars, iiber dessen vorhergehende Lieferungen jeweils in dieser Zeitschrift berichtet worden ist, umfaBt in erster Linie eingehende Erlauterungen der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Behand-

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