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Regeln & Richtlinien Band 3

Regeln & Richtlinien - Herbalife Shop · HERBALIFE zur Kenntnis zu nehmen, um sich aller Ihrer Rechte und Pflichten als HERBALIFE-Mitglied bewusst zu sein. Wir glauben, dass die Wir

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Page 1: Regeln & Richtlinien - Herbalife Shop · HERBALIFE zur Kenntnis zu nehmen, um sich aller Ihrer Rechte und Pflichten als HERBALIFE-Mitglied bewusst zu sein. Wir glauben, dass die Wir

Regeln & Richtlinien

Band 3

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Inhalt

Abschnitt A: Regeln und Richtlinien für Deutschland .................................................................. 3

Abschnitt B: Ergänzende Verhaltensregeln für Deutschland ...................................................... 23

Abschnitt C: Nutrition Club® Regeln .......................................................................................... 40

Abschnitt D: Rückgabe- und Rückerstattungsregelung ............................................................. 55

Abschnitt E: Vorgehensweise bei Verstößen ............................................................................... 56

GRUNDSATZERKLÄRUNG ZU AUSGABEN DURCH NEUE MITGLIEDER

Eine einzigartige und gute Sache HERBALIFE-Mitglied zu werden ist, dass keine substantielle Investition notwendig ist, um Ihr HERBALIFE-Geschäft zu beginnen und aufzubauen. Sie entscheiden, wie Sie die vielen Möglichkeiten, die die HERBALIFE-Produkte und die HERBALIFE-Geschäftsgelegenheit bieten, nutzen. Die einzige notwendige Ausgabe ist der Kauf des HMP (HERBALIFE-Mitgliedspack).

Wie bei jedem Geschäft ist es möglich, mehr als ein Minimum zu investieren oder auszugeben und wie bei jedem anderen Geschäft sollten Sie vorsichtig gegenüber Ausgaben und Verpflichtungen sein. Stellen Sie sich folgende Fragen:

Zum Beispiel: „Soll ich einen großen Warenbestand für den Anfang kaufen?” Unsere Empfehlung ist, dass Sie nur die Menge an Produkten kaufen, die Sie persönlich verbrauchen oder von der Sie annehmen, dass Sie sie in einem angemessenen Zeitraum verkaufen können.

Ein weiteres Beispiel: „Sollte ich Dienstleistungen oder Produkte erwerben, die mir bei der Gewinnung anderer Mitglieder helfen?“ Diese werden üblicherweise als „Verkaufshilfen“ oder „Geschäftsmethoden*“ bezeichnet.

Unsere eindeutige Empfehlung ist, dass Sie zuerst Erfahrung mit den HERBALIFE-Produkten und dem Marketingplan sammeln sollten, bevor Sie Verkaufshilfen erwerben. Von Ihrer Upline wird erwartet, dass sie Sie unterstützt, ermutigt und trainiert, unabhängig davon, ob Sie einen solchen Service oder Materialien erwerben. Zusätzlich bietet HERBALIFE seinen Mitgliedern Trainingsunterlagen zu den Produkten, dem Produktverkauf und zur Geschäftsgelegenheit kostenlos oder zu minimalen Unkosten an.

Wenn Sie sich dazu entscheiden Verkaufshilfen zu erwerben, deren Kauf nicht anderweitig durch HERBALIFE Regularien als unzulässig eingestuft ist, wie beispielsweise Leads und Werbeflächen, bitten wir Sie, nur einen angemessenen Anteil der Einkünfte Ihres HERBALIFE Geschäfts dafür zu verwenden. Handeln Sie, wie bei allen Geschäftsausgaben besonnen.

Geschäftsmethoden werden von HERBALIFE nicht hergestellt, genehmigt oder empfohlen. HERBALIFE übernimmt keine Verantwortung für deren Kauf, Verkauf oder Nutzung. (Detailierte Informationen zum Thema Geschäftsmethoden finden Sie in Kapitel 1 der Ergänzenden Verhaltensregeln für Deutschland ab Seite 25.)

Ein weiteres Beispiel: „Sollte ich einen Mietvertrag unterzeichnen und die benötigte Ausstattung kaufen, die ich für die Eröffnung eines Nutrition Clubs oder eigenes Offices benötige?“ Bevor Sie einen Nutrition Club eröffnen, sollten Sie Erfahrungen mit den HERBALIFE-Produkten und der HERBALIFE-Geschäftsgelegenheit sammeln. Nehmen Sie sich die Zeit, Erfahrungen mit den Produkten und deren Anwendung zu sammeln, bis Sie genügend Kenntnisse haben, um die möglichen Vorteile von ausgewogener Ernährung und eines aktiven Lebensstils zu erläutern. Weiterhin empfehlen wir, dass Sie sich darüber informieren sollten, wie Offices oder Nutrition Clubs arbeiten, bevor Sie größere Ausgaben tätigen oder eine Verpflichtung, wie einen Mietvertrag, eingehen.

Kein Aspekt des HERBALIFE Geschäfts wird oder sollte als Franchisesystem angesehen werden, deshalb werden Sie nie aufgefordert, für das „Recht“ einen Nutrition Club oder ein Office zu eröffnen, bezahlen zu müssen. Ebenso sollten Sie niemanden dafür bezahlen ein Office oder einen Nutrition Club für Sie zu eröffnen. Sollten Sie allerdings in einem Nutrition Club oder Office eines anderen Mitglieds arbeiten, ist es üblich einen angemessenen Betrag als Miete für den Arbeitsbereich oder einen prozentualen Anteil der Betriebskosten des Nutrition Clubs oder Offices zu übernehmen.

Und zum Schluss „Sollte ich Schulden machen, um die HERBALIFE-Geschäftsgelegenheit ausüben zu können?“ Ein einzigartiger Aspekt des HERBALIFE-Marketingplans ist, dass Sie den Status, der zum Erhalt von Royalty- und Produktionsbonuszahlungen berechtigt, durch den Aufbau eines stabilen Kundenstamms, ohne den Kauf von Ware, außer der, die Sie benötigen, um die Nachfrage Ihrer Kunden und Ihren persönlichen Bedarf zu decken, erreichen können. Daher ist es nicht nötig und wir raten davon ab einen Kredit aufzunehmen, um die HERBALIFE-Geschäftsgelegenheit zu betreiben.

Unser Gründer Mark Hughes gründete HERBALIFE auf dem Grundsatz, dass der Erfolg mit HERBALIFE nur durch eigene Arbeit und Einsatz bestimmt wird. Auch heute, nach mehr als 30 Jahren, hat dies Gültigkeit und wir hoffen, dass alle neuen Mitglieder dies berücksichtigen, wenn sie über Ausgaben für ihr HERBALIFE-Geschäft nachdenken.

2 Regeln & Richtlinien

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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EinleitungDie Regeln und Richtlinien wurden zu Ihrem Schutz erstellt. Sie beschreiben die Geschäftsgrundlage und ethischen Richtlinien, nach denen sich alle HERBALIFE-Mitglieder richten müssen. Änderungen dieser Regeln und Richtlinien oder anderer von HERBALIFE herausgebrachten oder zukünftig veröffentlichten Regeln liegen ausschließlich im alleinigen Ermessen von HERBALIFE. Sie sind dafür verantwortlich, die Regeln von HERBALIFE zur Kenntnis zu nehmen, um sich aller Ihrer Rechte und Pflichten als HERBALIFE-Mitglied bewusst zu sein. Wir glauben, dass die HERBALIFE-Produkte und der Vertriebs- & Marketingplan die Besten der Branche sind. Wir haben uns der Wahrung der Integrität von HERBALIFE, des Vertriebs- & Marketingplans und des HERBALIFE-Geschäfts aller Mitglieder verpflichtet. Es liegt ausschließlich im alleinigen Ermessen von HERBALIFE, bei allen Verstößen gegen die Regeln und Richtlinien, Maßnahmen oder Sanktionen zu ergreifen, die HERBALIFE als hierfür am besten geeignet erachtet. HERBALIFE behält sich ebenfalls das Recht vor, im ausschließlich alleinigen Ermessen, jegliche Verstöße gegen alle in diesem Abschnitt enthaltenen Regeln und Richtlinien nicht oder nur teilweise zu ahnden, zu vergeben oder zu verzeihen.

Inhalt

Regel Nr. 1 HERBALIFE Mitgliedsantrag und Vereinbarung ......................................................................................................................... 4

Regel Nr. 2 Aufnahmebedingungen ........................................................................................................................................................... 4

Regel Nr. 3 Mindestalter ............................................................................................................................................................................ 4

Regel Nr. 4 Beschränkung auf eine Mitgliedschaft .................................................................................................................................... 5

Regel Nr. 5 Mitgliedschaft von Ehepartnern .............................................................................................................................................. 5

Regel Nr. 6 Unternehmen und Partnerschaften ......................................................................................................................................... 5

Regel Nr. 7 Erhaltung des Mitgliedsstatus ................................................................................................................................................ 6

Regel Nr. 8 Verhaltensregeln für HERBALIFE-Mitglieder ......................................................................................................................... 7-8

Regel Nr. 9 Kündigung durch das Mitglied ............................................................................................................................................ 8-9

Regel Nr. 10 Pflichten eines Sponsors ......................................................................................................................................................... 9

Regel Nr. 11 Schutz und Erhalt von Sponsorlinien ..................................................................................................................................... 10

Regel Nr. 12 Abtretung, Verkauf oder Übertragung einer Mitgliedschaft ................................................................................................... 10

Regel Nr. 13 Geschiedene oder getrennt lebende Mitglieder ................................................................................................................ 11-13

Regel Nr. 14 Bestimmungen zur Vererbbarkeit .................................................................................................................................... 13-14

Regel Nr. 15 Beibehaltung des Supervisorstatus ....................................................................................................................................... 14

Regel Nr. 16 Produktbestellungen .............................................................................................................................................................. 15

Regel Nr. 17 Volumenmonat ....................................................................................................................................................................... 15

Regel Nr. 18 Definition Wertentsprechendes Volumen (Matching Volume) ................................................................................................. 16

Regel Nr. 19 Einzelhandelsbestellschein und Kundengarantie .................................................................................................................. 16

Regel Nr. 20 Royalty Overrides und Boni .................................................................................................................................................... 17

Regel Nr. 21 Verkaufspraktiken ............................................................................................................................................................ 17-18

Regel Nr. 22 Ausstellen und Verkauf von Produkten ............................................................................................................................ 18-20

Regel Nr. 23 Werbung und Promotion .................................................................................................................................................. 20-21

Regel Nr. 24 Sponsern und Anbieten der Geschäftsgelegenheit ................................................................................................................ 21

Regel Nr. 25 Verwendung von Handelsbezeichnungen, Warenzeichen und Firmenlogo .............................................................................. 22

Regel Nr. 26 Copyright ............................................................................................................................................................................... 22

Regel Nr. 27 Unternehmensfremde Verkaufshilfen und -materialien ......................................................................................................... 22

Regeln und Richtlinien für Deutschland

Regeln & Richtlinien 3

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Regeln und Richtlinien

Regel Nr. 1 a) Wie wird man Mitglied?Um HERBALIFE-Mitglied zu werden, muss der Antragsteller durch ein aktiv tätiges, autorisiertes HERBALIFE-Mitglied gesponsert werden und seinen Mitgliedsantrag vollständig ausgefüllt an HERBALIFE übersenden oder online übermitteln. Der einzig erforderliche Kauf, um HERBALIFE-Mitglied zu werden, ist das HMP, das online auf www.MyHerbalife.de oder über den Sponsor gekauft werden kann.

Der Sponsor ist dafür verantwortlich, dass potenzielle Mitglieder das HERBALIFE-Mitgliedspack als offizielle Mitglieds-Grundausstattung erhalten und der Mitgliedsantrag, mit allen notwendigen Daten korrekt ausgefüllt, umgehend übermittelt oder HERBALIFE International eingereicht wird.

Im Falle eines Online-Antrages wird das offizielle HERBALIFE-Mitgliedspack (HMP) direkt von HERBALIFE an den Antragsteller geschickt.

HERBALIFE behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen, einen Vertrag anzunehmen oder abzulehnen, ohne diese Entscheidung begründen zu müssen.

Der Antragsteller wird offizielles HERBALIFE-Mitglied, sobald der vollständig ausgefüllte Mitgliedsantrag von HERBALIFE bearbeitet und angenommen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt erhält der Antragsteller eine vorläufige Erlaubnis HERBALIFE-Produkte zu kaufen oder zu verkaufen.

Regel Nr. 1 b) Anträge von ehemaligen MitgliedernEhemalige Mitglieder und/oder deren Ehegatten oder Personen, die in einer Mitgliedschaft unterstützend mitwirken und erneut einen Mitgliedsantrag unter einem anderen Sponsor stellen möchten, müssen alle Voraussetzungen für eine erneute Annahme als Mitglied erfüllen, das

beinhaltet auch, beschränkt sich jedoch nicht auf, die Einhaltung einer Sperrfrist von mindestens einem (1) Jahr nach Kündigung oder nach Nichtentrichtung der Jährlichen Bearbeitungsgebühr für Mitglieder. Die Nichteinhaltung dieser Regel hat ernsthafte Konsequenzen bis hin zur Kündigung der Mitgliedschaft (weitere Einzelheiten zu Voraussetzungen und Bedingungen bei einem erneuten Antrag siehe Regel Nr. 7 d) „Wiederaufnahme als Mitglied“).

Regel Nr. 1 c) Wohnsitz des AntragstellersDer aus dem Mitgliedsantrag hervorgehende Wohnsitz des Antragsstellers muss in einem Land liegen, in dem das HERBALIFE-Geschäft offiziell zugelassen ist. Eine Liste mit einigen dieser Länder befindet sich in diesem Handbuch. Bitte kontaktieren Sie Ihre Member Services Abteilung, um eine vollständige Liste zu erhalten.

Regel Nr. 1 d) Sich verschulden, einen Kredit aufnehmen oder Geld leihenHERBALIFE rät entschieden davon ab sich zu verschulden, um mit der HERBALIFE-Geschäftsgelegenheit zu starten oder das HERBALIFE-Geschäft zu betreiben. Mitglieder dürfen anderen Mitgliedern (oder potenziellen Mitgliedern) nicht zur Aufnahme eines Darlehens oder eines Kredits in Verbindung mit ihrem HERBALIFE-Geschäft raten.

Darüber hinaus dürfen Mitglieder in Verbindung mit ihren HERBALIFE-Aktivitäten keine ihnen gewährten Darlehen oder aufgenommene Kredite für Bildungs- oder andere spezifische Zwecke verwenden, die nicht mit dem Aufbau eines Geschäfts zusammenhängen.

Regel Nr. 1 HERBALIFE-Mitgliedsantrag und Vereinbarung

Regel Nr. 2 a) Keine Kaufverpflichtung Die einzige Ausgabe, die für den Antragssteller einer Mitgliedschaft anfallen kann, ist der Erwerb eines offiziellen HERBALIFE-Mitgliedspacks (HMP). Es dürfen keine weiteren Forderungen an potenzielle oder bestehende Mitglieder erhoben werden, wie beispielsweise die Folgenden:

■■ Keine erforderliche Lagerhaltung von einer Mindestmenge an Produkten oder Materialien

■■ Kein erforderlicher Erwerb von Materialien, Produkten oder Dienstleistungen in jeglichen Mengen, egal ob diese von HERBALIFE erstellt wurden oder nicht.

■■ Kein erforderlicher Kauf von Eintrittskarten für jegliche Seminare, Meetings oder andere Veranstaltungen

Das HERBALIFE-Mitgliedspack darf nicht mit anderen Produkten, Dienstleistungen oder Materialien als Einführungspack kombiniert werden. Als das einzige Einführungspack gilt das offizielle Mitgliedspack von HERBALIFE.

Regel Nr. 2 b) Bezahlung von AuskünftenEs ist einem Mitglied nicht gestattet, von einem zukünftigen Mitglied oder Interessenten eine Bezahlung für Auskünfte oder Unterstützung bei der Beantragung einer Mitgliedschaft zu verlangen.

Mitglieder dürfen nicht andeuten oder behaupten, dass Zahlungen oder Käufe (rechtlich oder sachlich) notwendig seien, um ein HERBALIFE-Geschäft aufzunehmen oder damit erfolgreich zu sein, an der Geschäftsgelegenheit zu partizipieren oder Training/Unterstützung zu erhalten. Bitte beachten Sie hierzu auch die Regel 1-C der Ergänzenden Verhaltensregeln für Deutschland.

Regel Nr. 2 Aufnahmebedingungen

Das Mindestalter für selbständige Mitglieder beträgt in Deutschland 18 Jahre. Aufgrund von Land zu Land unterschiedlicher Bestimmungen zur Volljährigkeit informieren Sie sich bitte über weitere Einzelheiten bei Ihrer Member Services Abteilung.

Regel Nr. 3 Mindestalter

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gunillac
Text Box
gunillac
Text Box
Regel Nr. 2 c) Staatsangehörigkeit und Wohnsitz Ein Mitglied darf kein Staatsbürger von Ländern wie dem Iran, Sudan, Kuba, Syrien, Nord Korea oder der Krimregion in der Ukraine sein.* * Die Liste der verbotenen Länder kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Bitte gehen Sie auf Myherbalife.de um die aktuellste Liste einzusehen.
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Regel Nr. 4 a) Eine Mitgliedschaft pro PersonEine Person kann nur eine HERBALIFE-Mitgliedschaft unter einem Sponsor antreten. Ein Mitglied kann immer nur an einer HERBALIFE-Mitgliedschaft beteiligt sein. Es ist ihm nicht gestattet, unter einem weiteren Mitgliedsvertrag das HERBALIFE-Geschäft in irgendeiner Form zu betreiben (Produktverkauf, Anwerbung, Promotion, Schulung etc.) mit Ausnahme seiner Tätigkeit bei der Unterstützung seiner Downline, die zu seinen Aufgaben als Sponsor gehört. Diese Regel findet sowohl auf das Mitglied als auch seinen Ehepartner Anwendung, wie in Regel Nr. 5 beschrieben.

Regel Nr. 4 b) Ehemalige MitgliederHandelt es sich beim Antragsteller, dessen Ehepartner oder einer anderen Person, die in einer Mitgliedschaft mitwirkt, um ein ehemaliges HERBALIFE-Mitglied, erhält der Mitgliedsantrag nur dann Gültigkeit, wenn alle Voraussetzungen unter Regel Nr. 7 d) und allen anderen anwendbaren Verhaltensregeln erfüllt sind.

Regel Nr. 4 c) Doppelte MitgliedschaftUnterzeichnet ein Antragsteller, dessen Ehepartner oder eine andere Person, die in einer Mitgliedschaft unterstützend mitwirkt, mehr als einen Mitgliedsantrag, behält nur der Mitgliedsantrag Gültigkeit, der als erstes eingereicht und von HERBALIFE angenommen wurde. Wird HERBALIFE bekannt, dass ein Mitglied, trotz einer vorherigen Verpflichtung oder Mitarbeit unter einem bestehenden Mitgliedsantrag, einen weiteren Mitgliedsantrag unterzeichnet oder die Entstehung einer Doppelten Mitgliedschaft – gemäß der Definition dieser Regeln und Richtlinien – in anderer Weise unterstützt oder gefördert hat, ist HERBALIFE berechtigt, nach eigenem Ermessen über beide Mitgliedschaften zu verfügen und gegenüber dem Mitglied und beteiligten Sponsororganisation(en) entsprechende Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen. Einem Antragsteller, der mehr als einen Mitgliedsvertrag unterzeichnet oder für mehr als eine Mitgliedschaft aktiv ist, kann die Vertragspartnerschaft für alle ID-Nummern entzogen sowie eine neue Mitgliedschaft ggf. verweigert werden.

In Fällen von Doppelter Mitgliedschaft und ähnlichen Verstößen kann das Mitglied weiterhin als HERBALIFE-Mitglied tätig bleiben, jedoch nur in der korrekten Sponsorlinie, wie sie vom Unternehmen, unter Anwendung der Regeln und Richtlinien, festgelegt wird. In den meisten Fällen wird die Downline-Organisation der gelöschten Mitgliedschaft zusammen mit dem Mitglied auf die rechtmäßige Sponsorlinie übertragen.

Regel Nr. 4 Beschränkung auf eine Mitgliedschaft

Regel Nr. 5 a) Mitgliedschaft von EhepartnernSofern Eheleute nicht unter Regel Nr. 5 d) oder Nr. 13 c) fallen, übernehmen sie eine gemeinsame HERBALIFE-Mitgliedschaft. Ehepartner können nicht unter verschiedenen Sponsoren tätig werden und können sich auch nicht gegenseitig als Sponsor in eine Organisation einbringen. Diese Regel erlangt bei Unterzeichnung eines Mitgliedsantrages durch einen der Ehepartner Gültigkeit.

Regel Nr. 5 b) Gemeinsamer Mitgliedsantrag von EhepartnernEhepartner, die gemeinsam Mitglied werden möchten, unterschreiben gemeinsam den HERBALIFE-Mitgliedsantrag und haben somit auch nur einen Sponsor.

Regel Nr. 5 c) HeiratWenn ein Ehepartner bereits Mitglied ist und der andere ebenfalls Mitglied werden möchte, muss der zweite Ehepartner das Geschäft unter dem bestehenden Mitgliedsvertrag ausüben. Der Name des anderen Ehepartners kann auf Anfrage im Mitgliedsvertrag eingetragen werden, um dem Ehepartner eine Teilnahme an Veranstaltungen zu ermöglichen.

Regel Nr. 5 d) Heirat unter MitgliedernMitglieder, die miteinander eine Ehe eingehen, müssen eine Mitgliedschaft löschen und Partner des anderen werden. Wenn jedoch beide zum Zeitpunkt ihrer Heirat bereits Supervisor sind und sie sich entscheiden,

ihre eigene separate Mitgliedschaft weiter zu führen, muss jeder der Ehepartner seine Geschäftsaktivitäten unabhängig von seinem Ehepartner durchführen. Zudem verbleibt in diesem Fall jeder der beiden in seiner ursprünglichen Sponsororganisation. Die Bestimmungen zum Erhalt des Mitgliedsstatus behalten ihre Gültigkeit.

Regel Nr. 5 e) Verantwortung für Personen, die in einer Mitgliedschaft unterstützend mitwirkenFür den Fall, dass in einer Mitgliedschaft eine weitere Person unterstützend mitwirkt, auf HERBALIFE-Veranstaltungen zusammen mit dem Mitglied teilnimmt oder sich als mitwirkende Person in dieser Mitgliedschaft vorstellt, sich auf Einkommen und Erfolge durch das HERBALIFE-Geschäft bezieht, oder von deren Mitwirkung in der Mitgliedschaft HERBALIFE Mitteilung erhalten hat und diese Tatsache anerkennt, ist das Mitglied, das den Mitgliedsantrag eingereicht hat, dafür verantwortlich, dass die in der Mitgliedschaft unterstützend mitwirkende Person alle Regeln und Richtlinien für HERBALIFE-Mitglieder einhält. HERBALIFE ist berechtigt, nach eigenem Ermessen über die Auslegung und Anwendung dieser Regel zu entscheiden.

Regel Nr. 5 f) Haftung bei Mitgliedschaft von EhepartnernWird eine Mitgliedschaft von zwei Ehepartnern gemeinsam geführt, haften beide gemeinsam und tragen die Verantwortung für die Handlungen des anderen oder eventuelle Regelverstöße. Läuft eine Zahlung von HERBALIFE auf nur ein Mitglied, ist sie dennoch als an beide gerichtet anzusehen.

Regel Nr. 5 Mitgliedschaft von Ehepartnern

Nur natürliche Personen können HERBALIFE-Mitglied werden. Anträge von Gesellschaften oder Partnerschaften werden nicht angenommen. Unter der Voraussetzung, dass berechtigte geschäftliche Gründe bestehen, können Mitglieder mit einem schriftlichen Antrag an die Member Services Abteilung, beantragen, dass Schecks auf eine andere Person ausgestellt werden. Die Mitgliedschaft läuft jedoch weiterhin auf den Namen der Privatperson und Zahlungen/Forderungen aus der Mitgliedschaft werden unter dem Namen und Steuernummer des einzelnen Mitglieds geführt.

Regel Nr. 6 Unternehmen und Partnerschaften

Regeln & Richtlinien 5

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Regel Nr. 7 a) Jährliche Bearbeitungsgebühr für MitgliederDie Geschäftsdaten der Mitglieder werden von HERBALIFE mit Hilfe eines Computersystems geführt. Für diesen Service wird eine Jährliche Bearbeitungsgebühr für Mitglieder erhoben. Die geführten Daten beziehen sich auf die anwendbare Sicherheitseinlage, das Verzeichnis der Organisation und den Qualifikationsstatus. Genaue Informationen zu den entsprechenden Gebühren erhalten Sie von Ihrer zuständigen Member Services Abteilung.

Regel Nr. 7 b) Zahlungsannahme der Jährlichen Bearbeitungsgebühr für MitgliederHERBALIFE ist berechtigt, nach eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen die Annahme einer Zahlung der Jährlichen Bearbeitungsgebühr für Mitglieder zu verweigern. Im Fall einer Annahmeverweigerung wird die Mitgliedschaft gelöscht und das Mitglied verliert alle Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft. Ist die Zahlung bereits geleistet, wird der Betrag rückerstattet unter der Voraussetzung, dass HERBALIFE keine ausstehenden Forderungen gegenüber dem Mitglied hat. Das Mitglied erhält von HERBALIFE eine schriftliche Mitteilung über die Annahmeverweigerung.

Regel Nr. 7 c) ZahlungsversäumnisVersäumt ein Mitglied die Zahlung der Jährlichen Bearbeitungsgebühr für Mitglieder bis zum Fälligkeitstag, behält sich HERBALIFE das Recht vor, seine Daten nicht im Computer weiterzuführen. Für den Fall, dass ein Mitglied die Zahlung der Jährlichen Bearbeitungsgebühr für Mitglieder nicht leistet, kann es seinen Mitgliedsstatus verlieren und somit alle Rechte und Privilegien aus seiner Organisation sowie das Anrecht auf Zahlungen aus Royalty Overrides und Boni.

Regel Nr. 7 d) Wiederaufnahme als MitgliedMitglieder, die kündigen oder deren Mitgliedschaft endet, weil die Jährliche Bearbeitungsgebühr für Mitglieder nicht entrichtet worden ist oder die aufhören, an einer Mitgliedschaft mitzuarbeiten, unterliegen einer Sperrfrist von mindestens einem (1) Jahr, bevor sie wieder unter einem neuen Sponsor Mitglied werden können, oder wieder an einer anderen HERBALIFE Mitgliedschaft mitarbeiten können.

Ein Mitgliedsantrag kann erst dann wieder unter einem neuen Sponsor unterzeichnet werden bzw. an einer Mitgliedschaft kann erst dann wieder mitgearbeitet werden, wenn das Mitglied und auch der Ehepartner sowie jegliche weitere Person, die in der Mitgliedschaft unterstützend mitwirkt, eine Wartezeit von wenigstens dem erforderlichen einem (1) Jahr eingehalten haben, ab Datum der Abtretung oder Kündigung der eigenen oder Beendigung der Mitarbeit in einer anderen Mitgliedschaft (auch bekannt als „Sperrfrist“). Um eine neue Mitgliedschaft antreten zu können oder in einer Mitgliedschaft mitzuarbeiten, muss das Mitglied sich in diesem Zeitraum jeglicher Geschäftstätigkeit für HERBALIFE enthalten, d.h. dass ihm, seinem Ehepartner bzw. einer anderen Person, die in der Mitgliedschaft unterstützend mitwirkt, während der Sperrfrist von einem (1) Jahr folgendes untersagt ist:

■■ Ausübung der Geschäftstätigkeit in jeglicher Weise

■■ Bestellung von Produkten, ausgenommen für den Eigenbedarf zum vollen Einzelhandelspreis

■■ Verkauf von HERBALIFE-Produkten, Literatur oder Verkaufshilfen

■■ Agieren als Sponsor oder für die HERBALIFE-Geschäftsgelegenheit zu werben

■■ Teilnahme an Schulungen oder Veranstaltungen von HERBALIFE oder selbständigen Mitgliedern

■■ Jegliche Unterstützung, Förderung oder Hilfeleistung für andere HERBALIFE-Mitgliedschaften

Die Nichteinhaltung dieser Sperrfrist kann zu einer Reaktivierung der Mitgliedschaft führen bzw. zu einer Verlängerung der Wartefrist. Die Sperrfrist wird wie folgt berechnet:

Beispiel 1 – Ein Mitglied kündigt■■ Das Datum der Erfassung des Mitgliedsantrags durch HERBALIFE

war der 5. Dezember 2003.

■■ Die Kündigung wird zum 28. August 2004 wirksam.

■■ Die Sperrfrist für diese Mitgliedschaft wäre somit vom 28. August 2004 bis zum 27. August 2005.

■■ Dieses Mitglied könnte ab dem 28. August 2005 eine neue Mitgliedschaft unter einem anderen Sponsor beantragen.

Hat ein Mitglied seine Jährliche Bearbeitungsgebühr für Mitglieder nicht bis zum Fälligkeitsdatum gezahlt und kein Kündigungsschreiben eingereicht, so geht HERBALIFE davon aus, dass diese Mitgliedschaft an ihrem Fälligkeitsdatum aufgegeben worden ist. Das Mitglied ist für das Einhalten der Sperrfrist verantwortlich.

Beispiel 2 – Ein Mitglied kündigt nicht offiziell bzw. versäumt die Zahlung der Jährlichen Bearbeitungsgebühr für Mitglieder■■ Das Datum der Erfassung des Mitgliedsantrags durch HERBALIFE

war der 5. Dezember 2003.

■■ Die Jährliche Bearbeitungsgebühr für Mitglieder ist am 5. Dezember 2004 fällig (Fälligkeitsdatum).

■■ Wird die Gebühr nicht gezahlt, gilt als Sperrfrist für diese Mitgliedschaft die Zeit vom 5. Dezember 2004 bis zum 4. Dezember 2005.

■■ Dieses Mitglied könnte ab dem 5. Dezember 2005 eine neue Mitgliedschaft unter einem anderen Sponsor beantragen.

Ein ehemaliges Mitglied oder eine Person, die an einer Mitgliedschaft mitgearbeitet hat und erneut einen Mitgliedsantrag unter einem anderen Sponsor stellt, muss HERBALIFE von der zuvor bestehenden Mitgliedschaft und den Umständen, die zur Beendigung der Mitgliedschaft oder Beendigung der Mitarbeit an einer Mitgliedschaft führten, unterrichten. HERBALIFE behält sich das Recht zur Kündigung eines Mitgliedsvertrages für den Fall vor, dass das Unternehmen nicht über eine frühere Mitgliedschaft informiert wurde. Soll die HERBALIFE-Mitgliedschaft unter dem ursprünglichen Sponsor wiederaufgenommen werden, besteht keine Verpflichtung zur Einhaltung der Sperrfrist unter der Voraussetzung, dass der Sponsor unverändert in seiner Organisation verblieben ist und beide über ein offizielles HERBALIFE-Mitgliedspack (HMP) verfügen. Es muss dennoch ein neuer Mitgliedsantrag eingereicht werden.

Regel Nr. 7 e) Zahlungspflicht des MitgliedsVor Fälligkeit der Jährlichen Bearbeitungsgebühr für Mitglieder sendet HERBALIFE eine Zahlungserinnerung an die zuletzt bekannte Adresse oder E-Mail-Adresse des Mitglieds, sofern das Mitglied sich für das Message Center zur Übermittlung von Korrespondenz entschieden hat. Das Mitglied ist jedoch in jedem Fall allein für eine pünktliche Zahlung verantwortlich.

Regel Nr. 7 Erhaltung des Mitgliedsstatus

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Regel Nr. 8 a) Unternehmensfremde ProdukteIm Laufe einer Mitgliedschaft und für das Jahr darauf, dürfen weder Mitglieder, noch ihr Ehepartner oder eine andere Person, die in der Mitgliedschaft mitwirkt, direkt oder indirekt (mit Hilfe einer dritten Person, Organisation oder Handlung) andere HERBALIFE-Mitglieder oder HERBALIFE-Kunden, auf die sie im Laufe ihrer Mitgliedschaft aufmerksam geworden sind, akquirieren, anwerben, sponsern oder rekrutieren, damit diese einem anderen Multi-Level-Marketing oder Direktvertriebsunternehmen beitreten, für dieses werben, Produkte von diesem verkaufen oder erwerben oder sich als Verkäufer oder anderweitig an dieser beteiligen, noch dürfen sie eine andere Person dazu anhalten das zu tun, was in dieser Regel untersagt wird.

Weder ein Mitglied, sein Ehepartner noch andere Personen, die in der Mitgliedschaft unterstützend mitwirken, dürfen direkt oder indirekt (mit Hilfe einer dritten Person, Organisation oder Handlung) eine HERBALIFE Geschäftsbeziehung zu Personen unterhalten, die (i) (unabhängig von ihrem jeweiligen Wohnsitz) Staatsbürger des Iran, des Sudan, von Kuba oder Nordkorea sind (bzw. dies nach Annahme des Mitglieds sein könnten); (ii) ihren Wohnsitz haben oder Geschäfte betreiben im Iran, im Sudan, auf Kuba oder in Nordkorea; oder (iii) im Verdacht stehen, mit Staatsbürgern oder Einwohnern des Iran, des Sudan, von Kuba oder Nordkorea Handel zu treiben. Zu Geschäftsaktivitäten zählen unter anderem folgende Aktivitäten:

■■ Werbung für die HERBALIFE-Geschäftsgelegenheit;

■■ Sponsern von HERBALIFE-Mitgliedern;

■■ Bewerbung oder Verkauf der HERBALIFE-Produkte; oder

■■ Andere zu veranlassen, das durch diese Regel Verbotene auszuüben.

■■ Verstöße gegen diese Regel führen zur Kündigung der Mitgliedschaft.

Regel Nr. 8 b) Haltung gegenüber sonstigen OrganisationenDas HERBALIFE-Geschäft bietet gleiche Chancen für alle, unabhängig von Ihrem Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Glauben oder politischer Zugehörigkeit. Unserer Überzeugung nach hat jeder Einzelne ein Anrecht auf eine persönliche Weltanschauung seiner Wahl. Aus diesem Grund ist es HERBALIFE-Mitgliedern nicht gestattet, bei der Schulung ihrer Organisation oder anderer Mitglieder, beim Verkauf von Produkten oder Vorstellung der Geschäftsgelegenheit, für andere Unternehmen, Organisationen oder Einzelpersonen in irgendeiner Form zu werben oder diese ins Gespräch zu bringen, bei denen es sich nicht um HERBALIFE, Angestellte von HERBALIFE oder HERBALIFE-Mitglieder handelt. Desgleichen ist es Mitgliedern untersagt, Literatur oder Materialien jeglicher Art zu benutzen, mit denen für andere Unternehmen, religiöse, politische oder sonstige Organisationen und Einzelpersonen geworben wird, oder durch die ein Zusammenhang zwischen HERBALIFE und anderen Organisationen angedeutet wird.

HERBALIFE-Meetings dürfen nicht als ein Forum für die Verbreitung einer persönlichen Überzeugung oder Werbung für andere Organisationen, Unternehmen, Veranstaltungen oder Einzelpersonen benutzt werden.

Regel Nr. 8 c) Informationspflicht über HERBALIFE Regeln und RichtlinienLesen Sie regelmäßig die HERBALIFE Regeln und Richtlinien im IBO und auf www.MyHerbalife.de, damit Sie über die aktuellen Regeln informiert sind. Die Informationen werden regelmäßig vom Unternehmen überprüft und zur Verfügung gestellt. Besprechen Sie die Regeln und Richtlinien mit Ihren Downline Mitgliedern, um sicherzustellen, dass sie die aktuellen Regeln und Richtlinien kennen und verstehen.

Regel Nr. 8 d) Geschäftstätigkeit in ungeöffneten LändernHERBALIFE-Mitglieder können in jedem Land tätig sein, das offiziell von HERBALIFE International als offen für das Geschäft erklärt wurde

und worüber die Mitglieder entsprechend informiert wurden. Jegliche Geschäftsaktivität in anderen Ländern, z.B. Produktverkauf, Bemühungen um die Anmeldung von HERBALIFE-Produkten und Marketingplan bei den zuständigen Behörden, Anwerben von Mitgliedern, Anzeigenschaltung, Abhalten von Meetings sowie jegliche Form der Werbung für HERBALIFE-Produkte und die Geschäftsgelegenheit, kann gesetzwidrig sein und wird von HERBALIFE strikt untersagt. Die Nichteinhaltung dieser Regel durch ein Mitglied kann den zukünftigen Geschäftserfolg von HERBALIFE und seiner Mitglieder gefährden. Daher zieht ein Verstoß ernsthafte Konsequenzen nach sich, bis hin zu finanziellen Sanktionen, langfristiger Aussetzung oder Kündigung der Mitgliedschaft.

Regel Nr. 8 e) Einhaltung nationaler GesetzeHERBALIFE-Mitglieder sind verpflichtet, sämtliche national gültigen Gesetze und Regelungen zu beachten, die sich auf das HERBALIFE-Geschäft beziehen und sich jeglicher Geschäftspraktiken zu enthalten, die dem guten Ansehen von HERBALIFE Schaden zufügen könnten. Diese Verpflichtung bezieht sich nicht nur auf das Land, in dem das Mitglied seinen Wohnsitz hat, sondern auch auf alle anderen Länder, in denen das Mitglied sein Geschäft ausübt und somit die Chance nutzt, die HERBALIFE aufgrund seiner Internationalität bietet.

Regel Nr. 8 f) Unerwünschte VerkaufspraktikenEin HERBALIFE-Mitglied hat sich höflich und umsichtig zu verhalten und darf keinen Kaufzwang auf den Kunden ausüben. Alle Erläuterungen über HERBALIFE-Produkte müssen umfassend sein und der Wahrheit entsprechen. So sind Kunden unter anderem auf die Einnahmehinweise und Vorsichts­maßregeln auf den Produktetiketten und im Begleitmaterial hinzuweisen.

Regel Nr. 8 g) Selbständiges MitgliedAlle HERBALIFE-Mitglieder sind selbständig tätig, dazu gehört auch, dass sie ihre Termine und Ziele festlegen sowie für ihre Ausgaben und anfallenden Steuern, inklusive Gewerbesteuer, selbst aufkommen. Es darf daher nicht behauptet oder angedeutet werden, es bestünde ein Beschäftigungsverhältnis mit HERBALIFE International. Die Verwendung von Begriffen wie z.B. „Angestellter“, „Vertreter“ oder „Firmen-Repräsentant“ sowohl mündlich als auch auf Briefpapier, Geschäftskarten oder anderen Drucksachen ist streng untersagt.

Regel Nr. 8 h) Falsche oder irreführende AngabenMitglieder dürfen keine wissentlich falschen oder irreführenden Angaben gegenüber dem Unternehmen oder Dritten machen. Außerdem müssen Mitglieder jegliche Änderungen, die ihr HERBALIFE-Geschäft betreffen, HERBALIFE mitteilen (z.B. Eintragung in das Geschäftsregister).

Regel Nr. 8 i) Wahrung des Ansehens von HERBALIFEMitglieder dürfen (sowohl im Rahmen ihrer Mitgliedschaft wie auch außerhalb) nichts unternehmen, was nach dem Ermessen von HERBALIFE betreffend den Ruf oder das Ansehen des Unternehmens, seiner Produkte, Mitglieder, Markennamen, Warenzeichen als schädigend oder als potenziell schädigend angesehen wird.

Regel Nr. 8 j) SchadloshaltungUnbeschadet aller anderen Rechte von HERBALIFE gemäß diesen Regeln und Richtlinien als auch allen anderen Bestimmungen des Unternehmens, hält das Mitglied HERBALIFE schadlos im Fall von Bußgeldzahlungen, Forderungen, gerichtlichen Klagen und Strafverfolgung sowie daraus entstehenden Kosten (einschließlich HERBALIFES eigene Gerichts­ und Anwaltskosten), die gegen HERBALIFE gerichtet sind und für die HERBALIFE aufkommen muss, jedoch direkt oder indirekt Folge des rechtswidrigen oder regelwidrigen Verhaltens eines Mitglieds in Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit als Mitglied ist. HERBALIFE trägt gegenüber

Regel Nr. 8 Verhaltensregeln für HERBALIFE-Mitglieder

Regeln & Richtlinien 7

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Regel Nr. 9 a) KündigungsbestimmungenEin Mitglied kann seinen Mitgliedsvertrag jederzeit durch Übersendung einer schriftlichen Mitteilung an die Member Services Abteilung von HERBALIFE kündigen. Eine Kündigung ist wirksam, sobald HERBALIFE das Kündigungsschreiben erhalten und angenommen hat. Das Mitglied erhält hierzu von HERBALIFE eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Ohne Eingang eines Kündigungsschreibens oder Fehlens einer sonstigen Voraussetzung behält der Mitgliedsvertrag seine Wirksamkeit.

Regel Nr. 9 b) Kündigung innerhalb von 90 TagenSollte sich ein Mitglied innerhalb von 90 Tagen nach Annahme des Mitgliedsvertrags durch HERBALIFE dazu entschließen, seine Tätigkeit als Mitglied nicht fortzusetzen, ist das kündigende Mitglied berechtigt, das HERBALIFE-Mitgliedspack (HMP), unabhängig davon, ob dieses in wiederverkäuflichem Zustand ist, wie auch ungeöffnete, unbenutzte und wiederverkaufsfähige Produkte und Verkaufsmaterialien an HERBALIFE zurückzugeben, die er während seiner Mitgliedstätigkeit bei HERBALIFE, bei seinem Sponsor oder Upline-Supervisor erworben hatte. Die Rückerstattung

Regel Nr. 9 Kündigung durch das Mitglied

einem Mitglied keine Verpflichtung im Fall von Kosten, geschäftlichen Verlusten oder sonstigen Schäden, die ihm direkt oder indirekt durch die Handlungsweise eines anderen Mitglieds entstanden sind.

Regel Nr. 8 k) Einhaltung von Regeln und RichtlinienDas Mitglied ist verpflichtet, alle Regeln und Richtlinien in diesem Handbuch sowie alle sonstigen Bestimmungen, Empfehlungen oder Anweisungen, die von HERBALIFE von Zeit zu Zeit herausgegeben werden, einzuhalten.

Regel Nr. 8 l) Verstöße gegen die Regeln und RichtlinienBei Verstößen gegen die Regeln und Richtlinien oder alle sonstigen Bestimmungen, Empfehlungen oder Anweisungen von HERBALIFE kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen die Schritte und Maßnahmen ergreifen, die es für notwendig erachtet. Dies kann unter anderem die Aussetzung von Einkaufsprivilegien, Einbehaltung von Mitgliedseinkünften, finanzielle Maßnahmen oder Kündigung des Mitgliedsvertrags beinhalten.

Regel Nr. 8 m) Mitteilung von VerstößenUm den Firmenwert und das Ansehen von HERBALIFE und seinen Mitgliedern zu schützen, hält HERBALIFE seine Mitglieder dazu an, HERBALIFE über alle mutmaßlichen Verletzungen der Verhaltensregeln unmittelbar und präzise in Kenntnis zu setzen. Alle Mitglieder sind verpflichtet, HERBALIFE umgehend und wahrheitsgemäß über Verstöße gegen die Regeln und Richtlinien sowie alle sonstigen Bestimmungen, die das Unternehmen herausgibt, zu informieren.

Regel Nr. 8 n) Manipulation des Marketingplans und unzulässige AntragstellungBei allen ihren Geschäftsvorgängen müssen Mitglieder die HERBALIFE Regeln und Richtlinien sowie den Vertriebs- und Marketingplan von HERBALIFE, so wie in den offiziellen Dokumenten von HERBALIFE dargelegt, berücksichtigen und einhalten.

Folgende Richtlinien müssen bei einem Antrag auf eine Mitgliedschaft eingehalten werden, damit der Marketingplan korrekt angewendet wird:

■■ Um als HERBALIFE-Mitglied tätig zu werden, muss der Interessent von einem HERBALIFE-Mitglied gesponsert werden.

■■ Der Interessent bzw. Antragsteller muss den Mitgliedsantrag vollständig ausfüllen (inklusive des Namens, der Telefonnummer und ID-Nummer des Sponsors).

■■ Eine Kopie seines unterschriebenen Mitgliedsantrags ist dem Interessenten zu übergeben.

■■ Der Mitgliedsantrag muss unmittelbar an HERBALIFE weitergeleitet werden.

■■ Die betrügerische oder rechtswidrige Antragstellung eines Mitglieds ist untersagt. Als betrügerische oder rechtswidrige Antragstellung gelten zum Beispiel:

– das Ausfüllen des Antragsformulars mit falschen oder irreführenden Informationen sowie

– jemanden unter Bedingungen zu sponsern, von denen der Sponsor weiß oder Grund hat anzunehmen, dass sie die Regeln des Marketingplans verletzen, wie zum Beispiel einem Interessenten zuzusagen, dass der Sponsor oder die Upline dem Interessenten Mitglieder für die Downline liefert, sobald der Interessent als Mitglied tätig wird.

Als weitere Beispiele von Manipulationen am Marketingplan gelten:

■■ Produkte auf den Namen eines anderen Mitglieds zu erwerben außer in der in den Regeln und Richtlinien aufgeführten, genehmigten Art und Weise.

■■ Produkte in erster Linie mit der Absicht zu erwerben, vom Marketingplan zu profitieren, im Gegensatz zum Erwerb von Produkten mit dem Ziel, diese innerhalb einer angemessenen Frist an Kunden weiter zu verkaufen.

■■ Einem Downline-Mitglied von Bestellungen abzuraten, damit die Upline vom Marketingplan profitieren kann.

■■ Falsche Informationen an HERBALIFE weiterzuleiten.

■■ Der Marketingplan ermöglicht es Mitgliedern, das Verkaufsvolumen ihrer Downline-Mitglieder plus ihr eigenes Verkaufsvolumen als Gesamtvolumen für Qualifikationen zu nutzen. Jedoch gilt Anzeigenwerbung oder öffentliche Bekanntmachung als Manipulation des Marketingplans, wenn sie als Mittel eingesetzt werden, um Interessenten zur Teilnahme an Veranstaltungen oder zur Aufnahme einer Tätigkeit als Mitglied oder zu jedem anderen Zweck zu bewegen, oder neue Mitglieder untereinander zu sponsern, um sie in Linie oder anderweitig zu qualifizieren, wenn diese Bewerber in der Vergangenheit keine oder nur geringe Beziehungen untereinander hatten.

■■ Dritte Personen bei Verletzungen der Richtlinien oder bei Manipulationen des Marketingplans zu unterstützen oder sie dazu zu ermutigen.

Unzulässige Antragstellung sowie weitere Manipulationsversuche am Marketingplan gelten als schwerwiegende Regelverstöße, die zu strengen Sanktionen und Strafmaßnahmen gegen Mitgliedschaften führen, die an diesen Aktivitäten (direkt oder indirekt) beteiligt waren, andere dazu verleitet oder ermutigt haben. Hierzu zählen beispielsweise der Verlust der Möglichkeit Einkommen erzielen zu können oder der Verlust von Qualifikationen.

Regel Nr. 8 o) Anteilsbegrenzung an anderen Firmen für TAB Team MitgliederHERBALIFE TAB Team Mitglieder dürfen kein Vertriebspartner von anderen Multi-Level-Marketing oder Direktvertriebsunternehmen sein, weder direkt noch indirekt durch andere Personen, Organisationen oder Tricks, oder anderweitig durch Werbung für die Produkte, Dienstleistungen oder Einkommensmöglichkeit, für diese aktiv sein. Der Besitz von Anteilen in Höhe von mehr als fünf Prozent an anderen Unternehmen, die im Direktvertrieb tätig sind oder an anderen Multi-Level-Marketing Unternehmen stellt einen Verstoß gegen diese Vorschrift dar.

8 Regeln & Richtlinien

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Als weitere Beispiele von Manipulationen am Marketingplan gelten: ■ Produkte auf den Namen eines anderen Mitglieds zu erwerben außer in der in den Regeln und Richtlinien aufgeführten, genehmigten Art und Weise. ■ Produkte in erster Linie mit der Absicht zu erwerben, vom Marketingplan zu profitieren, im Gegensatz zum Erwerb von Produkten mit dem Ziel, diese innerhalb einer angemessenen Frist an Kunden weiter zu verkaufen. ■ Einem Downline-Mitglied von Bestellungen abzuraten, damit die Upline vom Marketingplan profitieren kann. ■ Falsche Informationen an HERBALIFE weiterzuleiten. ■ Der Marketingplan ermöglicht es Mitgliedern, das Verkaufsvolumen ihrer Downline-Mitglieder plus ihr eigenes Verkaufsvolumen als Gesamtvolumen für Qualifikationen zu nutzen. Jedoch gilt Anzeigenwerbung oder öffentliche Bekanntmachung als Manipulation des Marketingplans, wenn sie als Mittel eingesetzt werden, um Interessenten zur Teilnahme an Veranstaltungen oder zur Aufnahme einer Tätigkeit als Mitglied oder zu jedem anderen Zweck zu bewegen, oder neue Mitglieder untereinander zu sponsern, um sie in Linie oder anderweitig zu qualifizieren, wenn diese Bewerber in der Vergangenheit keine oder nur geringe Beziehungen untereinander hatten. ■ Dritte Personen bei Verletzungen der Richtlinien oder bei Manipulationen des Marketingplans zu unterstützen oder sie dazu zu ermutigen. Unzulässige Antragstellung sowie weitere Manipulationsversuche am Marketingplan gelten als schwerwiegende Regelverstöße, die zu strengen Sanktionen und Strafmaßnahmen gegen Mitgliedschaften führen, die an diesen Aktivitäten (direkt oder indirekt) beteiligt waren, andere dazu verleitet oder ermutigt haben. Hierzu zählen beispielsweise der Verlust der Möglichkeit Einkommen erzielen zu können oder der Verlust von Qualifikationen.
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Regel Nr. 8 o) Anteilsbegrenzung an anderen Firmen für TAB Team Mitglieder HERBALIFE TAB Team Mitglieder dürfen kein Vertriebspartner von anderen Multi-Level-Marketing oder Direktvertriebsunternehmen sein, weder direkt noch indirekt durch andere Personen, Organisationen oder Tricks, oder anderweitig durch Werbung für die Produkte, Dienstleistungen oder Einkommensmöglichkeit, für diese aktiv sein. Der Besitz von Anteilen in Höhe von mehr als fünf Prozent an anderen Unternehmen, die im Direktvertrieb tätig sind oder an anderen Multi-Level-Marketing Unternehmen stellt einen Verstoß gegen diese Vorschrift dar
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Regel Nr. 8 p) Verbotene Länder Ein Mitglied darf weder Staatsbürger von Ländern wie Sudan, Kuba, Syrien, Nord Korea oder der Krimregion in der Ukraine sein*, noch darf ein Mitglied direkt oder indirekt Herbalife Geschäftsaktivitäten mit einem Individuum ausüben, bei dem das Mitglied Grund zur Annahme hat, dass diese Person: (i) Staatsbürger von Iran, Sudan, Kuba, Syrien, Nord Korea oder der Krimregion in der Ukraine ist (unabhängig vom Land des Wohnsitzes); (ii) Einwohner vom Iran, Sudan, Syrien, Kuba, Nord Korea oder der Krimregion in der Ukraine ist*; oder (iii) vermutet wird sich an Verkäufen an Staatsbürger aus dem Iran, Sudan, Kuba, Syrien, Nord Korea oder der Krimregion in der Ukraine zu beteiligen*. Geschäftsaktivitäten schließen ein, sind aber nicht beschränkt auf: - Promoten der HERBALIFE-Geschäftsgelegenheit - Sponsern von Mitgliedern; oder - Promoten oder Verkauf von HERBALIFE®-Produkten Ein Verstoß gegen diese Regel hat eine Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge. * Da die Liste der verbotenen Länder von Zeit zu Zeit aktualisiert wird, ist die aktuellste Version zu diesen Ländern auf Myherbalife.de verfügbar und wird auch dort aktualisiert.
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Regel Nr. 10 a) HERBALIFE MitgliedspackDer Sponsor ist dafür verantwortlich, dass angehende Mitglieder ein HERBALIFE-Mitgliedspack als Grundausstattung erhalten. Möchte dieses Mitglied das HERBALIFE-Mitgliedspack (HMP) nach Unterzeichnung des Mitgliedsantrags zurückgeben, ist der Sponsor verpflichtet, dem Mitglied dieses zurück zu erstatten, unabhängig davon, ob die Produkte wiederverkaufsfähig sind oder nicht (siehe Regel Nr. 9).

Regel Nr. 10 b) ProduktlieferungSponsoren sollten darauf achten, dass den von ihnen in die Organisation eingebrachten Mitgliedern Produkte innerhalb einer angemessenen Lieferzeit zur Verfügung stehen. Der Sponsor kann Produktlieferungen auch durch seinen Supervisor vornehmen unter der Voraussetzung, dass die belieferten Mitglieder keinen Supervisorstatus haben. Produkte können im Übrigen direkt von HERBALIFE bezogen werden.

Regel Nr. 10 c) SchulungEs ist eine der Aufgaben des Sponsors, sich über die HERBALIFE-Richtlinien informiert zu halten, um seine Downline-Mitglieder regelmäßig und ordnungsgemäß über die HERBALIFE-Produkte und deren Verwendung, die Richtlinien und Regeln von HERBALIFE, den Vertriebs- und Marketingplan sowie über den richtigen Einsatz von Werbung inklusive Verkaufsliteratur und -hilfen zu beraten und zu schulen.

Sponsoren können ihre Upline-Supervisor oder TAB Team Mitglieder um Hilfe bitten, jedoch sind sie in erster Linie selbst für Trainings verantwortlich.

Einem Sponsor ist es untersagt, von einem gesponserten Mitglied eine Bezahlung für Schulung und Schulungseinrichtung zu verlangen, ausgenommen, dem Mitglied wird ausführlich erläutert, dass die Teilnahme an einer solchen Schulung freiwillig ist, und es im Voraus über die Kosten informiert wird. Lehnt das Mitglied die Teilnahme an einer solchen kostenpflichtigen Schulung ab, ist der Sponsor verpflichtet, ihm

eine ausreichende Einweisung für die Ausübung der Geschäftstätigkeit kostenfrei zu ermöglichen.

Regel Nr. 10 d) Einhaltung der Regeln und RichtlinienEin Sponsor hat nach besten Kräften sicherzustellen, dass die Mitglieder, die er persönlich in die Organisation eingebracht hat, vollständig über die Regeln und Richtlinien sowie sonstige Bestimmungen und Empfehlungen von HERBALIFE informiert sind und Kenntnis von ihrer Verpflichtung haben, diese einzuhalten. Desgleichen hat er sich darum zu bemühen, dass seine Mitglieder ihr Geschäft in Übereinstimmung mit diesen Richtlinien führen.

Regel Nr. 10 e) Unabhängige GeschäftsbeziehungSponsoren halten und bewahren Unabhängigkeit und eine selbständige Geschäftsbeziehung zwischen sich und ihren Mitgliedern aufrecht.

Regel Nr. 10 f) Veranstaltungen des UnternehmensSponsoren empfehlen den Mitgliedern ihrer persönlichen Organisation die Teilnahme an Meetings und Schulungen des Unternehmens und nehmen selbst an HERBALIFE-Veranstaltungen teil.

Regel Nr. 10 g) Nichterlangung des SupervisorstatusBringt ein Mitglied ohne Supervisorstatus ein anderes Mitglied in die Organisation ein, der sich zu einem früheren Zeitpunkt als er selbst als Supervisor qualifiziert, hat dies folgende Auswirkungen:

1. Das Mitglied kann sich innerhalb einer Frist von einem Jahr ab dem Monat, in dem das eingebrachte Mitglied zum vollqualifizierten Supervisor wird, selbst qualifizieren.

2. Gelingt es dem Sponsor nicht, sich innerhalb eines Jahres als Supervisor zu qualifizieren, wird der eingebrachte Supervisor dem ersten vollqualifizierten Supervisor der Upline-Organisation des Mitglieds permanent unterstellt.

erfolgt auf den Nettobetrag für die vom Mitglied retournierten HERBALIFE-Materialien und HERBALIFE-Produkte, die die beiden obigen Voraussetzungen erfüllen.

Um die Rücksendung der oben genannten Artikel zu veranlassen, befolgen Sie bitte die Anweisungen zum Ausfüllen des Formulars mit der Bezeichnung „Antrag auf Rückerstattung“, das unter www.MyHerbalife.de erhältlich ist, oder kontaktieren Sie die Member Services Abteilung unter der Telefonnummer 06151 8605-500.

Mitglieder, die nach Ablauf der 90-tägigen Rücktrittsfrist zurücktreten wollen, beachten bitte Regel Nr. 9 f) „Produktrücknahme”.

Regel Nr. 9 c) Wiederaufnahme einer Mitgliedstätigkeit nach KündigungDas Mitglied, sein Ehepartner bzw. eine andere Person, die unterstützend in der Mitgliedschaft mitwirkt, müssen nach Annahme einer Kündigung eine Sperrfrist von mindestens einem (1) Jahr ab dem Datum der Kündigungsannahme durch HERBALIFE einhalten, bevor sie erneut einen Mitgliedsantrag unterzeichnen können oder in einer anderen Mitgliedschaft unterstützend mitwirken können. In diesem Zeitraum müssen sie sich jeglicher Geschäftstätigkeit für HERBALIFE enthalten (Bedingungen für die Einhaltung der Sperrfrist siehe Regel Nr. 7 d).

Regel Nr. 9 d) VerbindlichkeitenKündigt ein Mitglied, bleibt es dennoch für Verbindlichkeiten gegenüber HERBALIFE haftbar, z.B. Forderungen, die durch Verstöße gegen die Regeln und Richtlinien sowie sonstige Bestimmungen für die Geschäftsausübung als HERBALIFE-Mitglied entstehen.

Regel Nr. 9 e) Kündigung des EhepartnersBei einer Kündigung des Mitgliedsvertrages durch nur einen Ehepartner behält sich HERBALIFE das Recht vor, die Mitgliedschaft zu kündigen, falls sich der Geschäftsumfang reduziert oder das Ansehen von HERBALIFE und seinen Produkten geschädigt wird, unabhängig davon, ob die Mitgliedschaft von beiden gemeinsam betrieben wurde.

Regel Nr. 9 f) ProduktrücknahmeUnbenutzte Produkte oder Werbeartikel (gemäß Literatur & Promote Preisliste), die ungeöffnet und im wiederverkaufsfähigen Zustand sind, können bei einer Kündigung durch ein Mitglied unter bestimmten Bedingungen an das Unternehmen zurückgegeben werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Produkte oder Werbeartikel innerhalb der letzten 12 Monate vor Eingang der Kündigung (Datum des Poststempels zählt) bei HERBALIFE erworben wurden und das kündigende Mitglied einen Kaufnachweis vorlegt. Es erfolgt eine Rückerstattung über die Nettokosten der vom Mitglied zurückgegebenen Produkte. Die Kosten für den Versand der ursprünglichen Bestellung werden nicht zurückerstattet. HERBALIFE organisiert die Abholung der Produkte und übernimmt die Kosten für die Rücksendung.

Die den zurückgegebenen Produkten entsprechenden Zahlungen an Royalty Overrides, Provisionen, Produktionsboni und sämtliche anderen Erträge und Vergütungen werden den betroffenen Upline Mitgliedern belastet und notwendige Anpassungen von Qualifikationen vorgenommen.

Mitglieder die innerhalb von 90 Tagen nach Annahme und Registrierung ihres Mitgliedsantrags durch HERBALIFE ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, beziehen sich bitte auf Regel Nr. 9 b) „Kündigung innerhalb von 90 Tagen“.

Regel Nr. 10 Pflichten eines Sponsors

Regeln & Richtlinien 9

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Regel Nr. 11 a) Wechsel des SponsorsDas Verhältnis zwischen Mitglied und Sponsor ist der Grundstein des HERBALIFE Vertriebs- und Marketingplans. Aus diesem Grund schützt das Unternehmen die Rechte des Sponsors durch bestimmte Regeln und Prinzipien. Aufgrund unserer Auffassung, dass die Integrität des Unternehmens durch einen Wechsel des Sponsors Schaden nehmen kann, wird von Sponsorwechseln grundsätzlich abgeraten und eine Genehmigung nur selten unter bestimmten Voraussetzungen nach Ermessen von HERBALIFE erteilt.

Regel Nr. 11 b) Veranlassung zum SponsorwechselZum Schutze des Sponsors ist es Mitgliedern untersagt, in irgendeiner Weise Einfluss auf die Beziehung zwischen anderen Sponsoren und ihren Mitgliedern zu nehmen. Ein Mitglied darf nicht versuchen, ein anderes Mitglied in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu überzeugen, seinen Sponsor oder Sponsorlinie zu wechseln.

Regel Nr. 11 c) Beantragung eines SponsorwechselsMitglieder, die einen Sponsorenwechsel anstreben, benötigen hierzu ein schriftliches Einverständnis ihres Sponsors und aller Upline-Mitglieder bis hin zu dem aktiven President’s Team Mitglied, das 7% Produktionsbonus erhält. Diese Schreiben müssen die Unterschrift von zwei Zeugen enthalten.

Wenn sowohl der derzeitige als auch der geplante Sponsor denselben Upline-Sponsor und beide den gleichen Status sowie gleiche Einkommensstufen im Marketingplan haben, benötigt das antragstellende Mitglied ein schriftliches Einverständnis seines derzeitigen Sponsors sowie die Einverständniserklärung seines geplanten Sponsors. Beide Einverständniserklärungen müssen von zwei Zeugen unterschrieben sein.

Diese Einverständniserklärungen müssen unter Angabe der Gründe für diesen Antrag und unter Verzicht sämtlicher Rechte gegenüber der bestehenden Mitgliedschaft bei der Member Services Abteilung von HERBALIFE eingereicht werden. Erst nach Einreichen der gesamten Dokumente wird der Antrag durch HERBALIFE überprüft.

Erfüllung dieser Voraussetzungen bedeutet nicht, dass diesem Antrag stattgegeben wurde oder wird.

Die Entscheidung über diese Anträge obliegt ausschließlich der Muttergesellschaft HERBALIFE in Los Angeles, Kalifornien. Es liegt ausschließlich im alleinigen Ermessen von HERBALIFE, diesem Antrag stattzugeben oder ihn abzulehnen.

Stimmt HERBALIFE dem Wechsel zu, ist es dem antragstellenden Mitglied unter Einhaltung der folgenden Bedingungen gestattet,

seine Downline-Mitglieder zu behalten: Das antragstellende Mitglied muss von seiner Upline die Genehmigung hierzu einholen. Auch die erste Downline-Ebene des Antragstellers benötigt eine schriftliche Einverständniserklärung des Sponsors. Stimmt die Upline dem Wechsel der Downline zu, umfasst dies die gesamte Downline Organisation.

Wenn der Sponsorenwechsel abgelehnt wird, das Mitglied aber in jedem Fall seinen Sponsor wechseln will, ist die einzige Alternative eine Kündigung seiner Mitgliedschaft, wobei auch die derzeitigen und zukünftigen Rechte an seiner Downline-Organisation erlöschen. Hinzu kommt, dass das Mitglied und dessen Ehepartner oder eine andere an der Mitgliedschaft beteiligte Person, sich ein (1) Jahr ab Wirksamkeit der Kündigung nicht als Mitglied betätigen dürfen, bevor eine erneute Anmeldung als Mitglied möglich ist. (Siehe Regel Nr. 7 d) „Wiederaufnahme als Mitglied” und Regel Nr. 9 a) „Kündigungsbestimmungen” in diesem Abschnitt.) HERBALIFE ist ausschließlich nach eigenem Ermessen berechtigt zu entscheiden, ob das ehemalige Mitglied und dessen Ehepartner bzw. eine andere an der Mitgliedschaft beteiligte Person die Sperrfrist erfüllt haben, wenn sie sich erneut als Mitglied bewerben. HERBALIFE übernimmt keine Garantie für Mitglieder, dass sie nach ihrer Kündigung erneut als Mitglied tätig werden können.

Regel Nr. 11 d) Maßnahmen bei Verstößen gegen die Regel zum SponsorwechselHERBALIFE kann nach eigenem Ermessen die Annahme des neuen Mitgliedsantrages eines ehemaligen Mitglieds zu jeglichem Zeitpunkt widerrufen, sollte bekannt werden, dass sich das ehemalige Mitglied und/oder sein Ehepartner bzw. eine andere Person, die unterstützend in der Mitgliedschaft mitwirkt, innerhalb der Sperrfrist von einem Jahr nach Kündigung oder Nichtbezahlung der Jährlichen Bearbeitungsgebühr für Mitglieder nicht vollständig einer Geschäftstätigkeit enthalten haben. Gleiches gilt für den Fall, dass HERBALIFE nicht von einer früher bestehenden Mitgliedschaft informiert wurde, oder sonstige Voraussetzungen zur Kündigung oder bei versäumter Erneuerung des Vertrages gemäß den Ausführungen in diesem Handbuch nicht eingehalten wurden. Wenn HERBALIFE es für notwendig hält, die Annahme des neuen Mitgliedsantrags eines ehemaligen Mitglieds aufgrund eines Verstoßes gegen bestehende Regeln zum Schutz der Sponsorlinien zu widerrufen, kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen die Schritte und Maßnahmen ergreifen, die es für notwendig erachtet. Dies kann unter anderem die Übertragung von allen gesponserten Mitgliedern unter der neuen Mitgliedschaft an die Organisation des ursprünglichen Sponsors, finanzielle Maßnahmen, Aussetzung oder Kündigung des Mitgliedsvertrages beinhalten.

Regel Nr. 11 Schutz und Erhalt von Sponsorlinien

Regel Nr. 12 a) Verbot ohne vorherige schriftliche Genehmigung von HERBALIFEDer Erfolg im HERBALIFE-Geschäft hängt allein vom persönlichen Einsatz eines Mitglieds ab. Abtretung, Verkauf oder Übertragung von Rechten aus einer Mitgliedschaft ist nicht gestattet ohne vorherige, schriftliche Genehmigung durch die Rechtsabteilung von HERBALIFE in Los Angeles, Kalifornien. Insbesondere bedarf es bei einer Abtretung wie auch einer Verpfändung von Ansprüchen des Mitglieds gegen HERBALIFE einschließlich Zahlungsansprüchen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von HERBALIFE. Das Mitglied hat die durch eine genehmigte Verpfändung oder Abtretung oder durch eine Pfändung erwachsenen Kosten zu tragen. Anträge werden bei der Member Services Abteilung eingereicht, die die Anfrage für das Mitglied nach Erhalt aller Unterlagen an die Rechtsabteilung weiterleitet.

Regel Nr. 12 b) Abtretung oder Übertragung an AußenstehendeEine Mitgliedschaft kann nur an eine Person abgetreten oder übertragen werden, die kein HERBALIFE-Mitglied ist. Wenn es sich bei der Person, die die Verantwortung für die Mitgliedschaft übernehmen möchte, um ein ehemaliges HERBALIFE-Mitglied, oder einer Person, die an einer HERBALIFE-Mitgliedschaft mitgearbeitet hat, handelt, muss sie alle Voraussetzungen für ehemalige Mitglieder erfüllen, die erneut eine Mitgliedschaft übernehmen.

Regel Nr. 12 Abtretung, Verkauf oder Übertragung einer Mitgliedschaft

10 Regeln & Richtlinien

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HERBALIFE fordert, dass Mitglieder, die sich von ihrem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner getrennt haben oder geschieden wurden (auch wenn die Trennung oder Scheidung erst eingereicht wurde), ihr HERBALIFE-Geschäft in einer eigenen, separaten Mitgliedschaft weiterführen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die nach der Trennung gesponserte Downline sowie die erzielten Volumenpunkte und Einkünfte ordnungsgemäß der neuen, separaten Mitgliedschaft (nachfolgend „getrennte“ Mitgliedschaft) zugeordnet werden. Das ist von besonderer Wichtigkeit, da HERBALIFE die ursprüngliche Mitgliedschaft nicht auflösen und die Downline an die beiden betroffenen Parteien übertragen kann. Die Unterstützung der unter der ursprünglichen Mitgliedschaft aufgebauten Downline liegt in der Verantwortung beider Parteien.

Wenn ein Mitglied sich im Prozess der Trennung, Scheidung einer Ehe oder Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befindet (nachfolgend „Scheidung”), muss er sicherstellen, dass die Interessen der Mitgliedschaft und des Sponsors geschützt werden.

Regel Nr. 13 a) Beantragung einer neuen MitgliedschaftUm das HERBALIFE-Geschäft während oder nach einer Scheidung weiterzuführen, muss jede Partei die folgenden Unterlagen einreichen:

■■ den unterschriebenen und notariell beglaubigten Antrag auf einen neuen Mitgliedsvertrag (kann in der Member Services Abteilung angefordert werden)

■■ eine Kopie der Scheidungsklage, des Antrags auf Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, der Vereinbarung zur Aufteilung von gemeinsamen Grund-/Besitz oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils

■■ den neuen, vollständig ausgefüllten Mitgliedsantrag im eigenen Namen, unter dem Sponsor der ursprünglichen Mitgliedschaft (kann in der Member Services Abteilung angefordert werden)

■■ den neuen, vollständig ausgefüllten Antrag auf TAB Team Produktionsbonus, unter Angabe der Mitglieds-ID der getrennten Mitgliedschaft (nur erforderlich für TAB Team Mitglieder).

Regel Nr. 13 b) Entfernen des Namens des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners/Übertragung aufgrund einer ScheidungFalls ein Mitglied wünscht, dass der Name des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners aufgrund einer Scheidung aus der Mitgliedschaft entfernt wird, muss er ein von zwei Zeugen unterschriebenes oder notariell beglaubigtes Formular zur Löschung des Ehepartners an HERBALIFE senden, das von beiden Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern unterzeichnet wurde.

(Das „Formular zur Löschung des Ehepartners” kann in der Member Services Abteilung angefordert werden).

Sollten die Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner in gegenseitigem Einvernehmen die Mitgliedschaft übertragen wollen, muss jede Partei gemäß der Vorgehensweise bei Scheidung einen unterschriebenen und

(notariell) beglaubigten Antrag auf Übertragung der Mitgliedschaft aufgrund einer Scheidung an HERBALIFE senden.

Wenn die Übertragung der Mitgliedschaft oder das Entfernen des Namens von einem Gericht angeordnet wurde, muss eine Kopie des rechtsgültigen Urteils an HERBALIFE gesendet werden, in dem die angeordneten Änderungen aufgeführt sind.

Wenn die zu übertragende Mitgliedschaft in Verbindung mit einer anderen Mitgliedschaft infolge einer früheren Scheidung steht, so wird die übertragene Mitgliedschaft nicht länger mit dieser Mitgliedschaft verbunden sein.

Regel Nr. 13 c) Geschäftstätigkeit unter einem anderen Sponsor/Unterstützung in einer anderen MitgliedschaftWährend einer Scheidung oder Trennung darf keine der Parteien eine Mitgliedschaft ausüben oder in einer anderen HERBALIFE-Mitgliedschaft unterstützend tätig sein (weder allein, noch zusammen mit anderen oder im Namen anderer), außer unter dem ursprünglichen Sponsor.

Keinem der Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner ist die Unterzeichnung eines neuen Mitgliedsantrages unter einem anderen Sponsor gestattet, es sei denn, dass eine Sperrfrist von einem Jahr, gemäß Regel Nr. 7 d) „Wiederaufnahme als Mitglied“ nach dem rechtsgültigen Urteil eingehalten wurde. Des Weiteren muss das Mitglied in ethisch einwandfreiem Verhältnis zum Unternehmen stehen.

Regel Nr. 13 d) Anrecht auf Weiterführung einer Mitgliedschaft unter dem gleichen SponsorMitglieder, die geschieden wurden (oder verheiratete/verpartnerte Mitglieder, die sich getrennt haben), müssen ihr HERBALIFE-Geschäft in einer vom ehemaligen Ehe- oder Lebenspartner getrennten Mitgliedschaft unter dem ursprünglichen Sponsor weiterführen. Die Zustimmung hierzu erteilt HERBALIFE im eigenen und alleinigen Ermessen.

Nachdem die in Regel Nr. 13 a) „Beantragung einer neuen Mitgliedschaft“ aufgeführten Unterlagen eingereicht wurden, wird HERBALIFE die Bezugsvorteile der ursprünglichen Mitgliedschaft aussetzen. Jede Partei muss dann das Geschäft unter ihrer getrennten Mitgliedschaft weiterführen, indem unter dieser Mitglieds-ID Nummer alle weiteren Bestellungen aufgegeben und neue Mitglieder gesponsert werden. Die beiden getrennten Mitgliedschaften erhalten den aktuellen Status der ursprünglichen Mitgliedschaft – Supervisor, World Team oder TAB Team (TAB Team Mitglieder müssen erneut einen Antrag auf TAB Team Produktionsbonus einreichen).

Jede Partei darf nur unter der getrennten Mitglieds-ID neue Mitglieder sponsern und Bestellungen aufgeben. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die unter der ursprünglichen Mitgliedschaft aufgebaute Downline Organisation weiterhin Unterstützung gemäß Regel Nr. 10 „Pflichten eines Sponsors“ erhält.

Änderungen der ursprünglichen Mitglieds-ID über das Internet sind nicht möglich.

Regel Nr. 13 Geschiedene oder getrennt lebende Mitglieder

Regel Nr. 12 c) Aberkennung von Status und PrivilegienDer Erfolg eines Mitglieds hängt allein von seiner persönlichen Leistung ab. Bei Erteilung einer Genehmigung für eine Abtretung oder Übertragung werden aus diesem Grund der durch das Mitglied erworbene Status und seine Privilegien nicht in jedem Fall zusammen mit der Mitgliedschaft übertragen. Die Person, die die Verantwortung übernimmt, muss unter Umständen alle Qualifikationsbedingungen für den entsprechenden Status und damit verbundene Einkommensmöglichkeiten nach Vornahme der Abtretung oder Übertragung erfüllen. Dies bezieht sich unter anderem auf den Supervisor- und TAB Team-Status, Qualifikationen für die Vacations und andere Rechte des einzelnen Mitglieds.

Regel Nr. 12 d) Wiederaufnahme einer MitgliedstätigkeitWenn das Mitglied, das seine ursprüngliche Mitgliedschaft abgetreten oder übertragen hatte, erneut eine Mitgliedstätigkeit ausüben oder in einer anderen Mitgliedschaft mitarbeiten möchte, muss es eine Sperrfrist von einem (1) Jahr gemäß Regel Nr. 7 d) ab Datum der Übertragung oder Abtretung vor Einreichung eines neuen Antrags oder Mitarbeit an einer anderen HERBALIFE-Mitgliedschaft einhalten. HERBALIFE behält sich das Recht vor, einen erneuten Mitgliedsantrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

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Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Regel Nr. 13 e) Voraussetzungen, um Einkünfte und Anerkennungen zu erhalten und an Veranstaltungen teilnehmen zu könnenGesamtvolumen: Bei der Ermittlung der Volumenpunkte der jeweiligen, getrennten Mitgliedschaften werden die Volumenpunkte aus der eigenen Mitgliedschaft und der ursprünglichen Mitgliedschaft berücksichtigt, um so die Berechtigung zum Erhalt von Royalty Override und Produktionsbonus Einkünften sowie Qualifikationen und/oder Requalifikationen zu ermitteln.

Um festzulegen, auf welchem Prozentlevel Royalty Override Einkünfte aus der ursprünglichen Mitgliedschaft gezahlt werden, wird das Volumen der beiden getrennten Mitgliedschaften und das Volumen der ursprünglichen Mitgliedschaft addiert. Die Höhe der möglichen Produktionsbonus Einkünfte wird durch die Leistung der erfolgreicheren, der beiden getrennten Mitgliedschaften bestimmt (siehe Beispiel).

VolumenpunkteDas Volumen von B und C wird wie folgt ermittelt:B + AundC + A

B A C

JANE SMITH(Getrennte

Mitgliedschaft)

JANE SMITH(Ursprüngliche Mitgliedschaft)

BOB SMITH(Getrennte

Mitgliedschaft)

2.000 VP (2.000 VP + 500 VP

= 2.500 VP)

500 VP (2.000 VP + 500 VP

+ 1.500 VP = 4.000 VP)

1.500 VP (1.500 VP + 500 VP

= 2.000 VP)

5 % R/O 5 % R/O 4 % R/O

RoyaltypunkteDie Royaltypunkte zur Ermittlung des Produktionsbonus Prozentlevels werden wie folgt ermittelt:B + AundC + A

B A C

PRESIDENT’S TEAM

JANE SMITH(Getrennte

Mitgliedschaft)

PRESIDENT’S TEAM

JANE SMITH(Ursprüngliche Mitgliedschaft)

PRESIDENT’S TEAM

BOB SMITH(Getrennte

Mitgliedschaft)

9.000 R/O Punkte (9.000 R/O +

1.000 R/O = 10.000 R/O)

1.000 R/O Punkte 8.000 R/O Punkte (8.000 R/O +

1.000 R/O = 9.000 R/O)

6% P/B 6% P/B 4% P/B

Die getrennten Mitgliedschaften müssen alle Vorgaben zum Erhalt von Royalty Override Einkünften einhalten. Darüber hinaus muss jede getrennte Mitgliedschaft das wertentsprechende Volumen für die eigenen Downline Mitglieder erreichen, die sich zum Supervisor qualifizieren möchten. Die Bezugsvorteile der ursprünglichen Mitgliedschaft werden temporär weitergeführt, um die Erfüllung der Vorgaben zum wertentsprechenden Volumen der Downline Qualifikanten zu gewährleisten.

Anerkennung: Jedes Mitglied wird für seine eigenen Leistungen gemäß des Vertriebs- und Marketingplans ausgezeichnet. Für die ursprüngliche Mitgliedschaft werden keine Anerkennungen gewährt.

Wenn die ursprüngliche und eine getrennte Mitgliedschaft den President’s Team Status erreichen, erhält das Upline President’s Team Mitglied nur einen Diamanten. Das entspricht der Vorgehensweise einer Mitgliedschaft, die nicht von einer Scheidung betroffen sind. Falls sich eine getrennte Mitgliedschaft für den Erhalt eines Diamanten qualifiziert, erhält nur diese Mitgliedschaft einen neuen Diamant Status.

Sollte in Ihrem Land der “Retirement” Status verfügbar sein, wird jede der beiden getrennten Mitgliedschaften auf diesen Status umgestellt, sofern die ursprüngliche Mitgliedschaft diesen Status innehat. Im Falle einer Übertragung oder Abtretung der ursprünglichen Mitgliedschaft, läuft der “Retirement” Status der getrennten Mitgliedschaften basierend auf der Qualifikationsperiode der ursprünglichen Mitgliedschaft aus, und jede getrennte Mitgliedschaft muss sich für den „Retirement“ Status getrennt requalifizieren.

Veranstaltungen: Die Qualifikationen für Veranstaltungen sind von der jeweiligen Veranstaltung abhängig und können variieren. Bitte beachten Sie die entsprechenden Informationen zu den Veranstaltungen, um mehr über Tickets, Transport, Unterbringung etc. zu erfahren.

Regel Nr. 13 f) Jährliche Bearbeitungsgebühr für Mitglieder und RequalifikationJedes Mitglied ist für die fristgerechte Zahlung der Jährlichen Bearbeitungsgebühr für Mitglieder für die eigene, getrennte Mitgliedschaft selbst verantwortlich. Für die ursprüngliche Mitgliedschaft muss keine Jährliche Bearbeitungsgebühr für Mitglieder gezahlt werden.

Jedes Mitglied ist für das Erreichen der Volumenanforderungen der jährlichen Supervisor Requalifikation selbst verantwortlich. Sofern sich eine der beiden getrennten Mitgliedschaften requalifiziert, ist auch die ursprüngliche Mitgliedschaft requalifiziert. Zur Requalifikation des TAB Team Status können die Royaltypunkte der ursprünglichen und der eigenen, getrennten Mitgliedschaft genutzt und addiert werden.

Regel Nr. 13 g) Änderung der Auszahlung der Einkünfte aus der ursprünglichen Mitgliedschaft und andere ÄnderungenHERBALIFE akzeptiert nur schriftliche und notariell beglaubigte Anfragen zur Änderung der ursprünglichen Mitgliedschaft. Alle Anfragen müssen in beiderseitigem Einvernehmen beantragt werden.

HERBALIFE wird die Einkünfte aus der ursprünglichen Mitgliedschaft in der gleichen Art und Weise auszahlen, wie vor der Trennung/Scheidung. Die Aufteilung der Einkünfte kann nur aufgrund gerichtlicher Anweisung oder nach Erhalt eines notariell beglaubigten Antrages von beiden Mitgliedern erfolgen. Darüber hinaus muss jedes Mitglied zusätzlich zu der gerichtlichen Anweisung oder dem Antragschreiben eine notariell beglaubigte Zahlungs-aufforderung übermitteln. Diese Zahlungsaufforderung muss die genaue Verteilung der Einkünfte in Prozent und Angaben zur Steuerpflicht der beiden betroffenen Parteien enthalten.

Sobald HERBALIFE der Aufteilung der Einkünfte zugestimmt hat, können Änderungen der Zahlungsweise nur dann vorgenommen werden, wenn sie in einer gerichtlichen Anordnung festgelegt sind oder ein schriftlicher Antrag eingereicht wurde, der von beiden Parteien unterzeichnet und notariell beglaubigt ist.

12 Regeln & Richtlinien

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Die Abrechnungen der ursprünglichen Mitgliedschaft werden an die hinterlegte Adresse versendet oder sind online verfügbar, sofern nicht jede der Parteien einen schriftlichen und notariell beglaubigten Antrag auf anderweitige Übermittlung stellt.

Regel Nr. 13 h) Autorität eines RechtsentscheidsWeder die Regel Nr. 13 d) „Anrecht auf Weiterführung einer Mitgliedschaft unter dem gleichen Sponsor“, noch die Regel Nr. 13 c) „Geschäftstätigkeit unter einem anderen Sponsor/Unterstützung in einer anderen Mitgliedschaft“, oder jede andere der HERBALIFE Regeln und Vereinbarungen, ersetzen die Vorgaben oder Weisungen eines Gerichts zur Durchführung einer Mitgliedschaft oder die daraus resultierenden Rechte, Vorteile und Pflichten der einzelnen Parteien.

Regel Nr. 13 i) Auswirkungen von RegelverstößenWenn HERBALIFE feststellt, dass das Verhalten eines Mitglieds gegen eine der Regeln und Richtlinien oder sonstigen Bestimmungen, Empfehlungen und Anweisungen von HERBALIFE verstößt, hat HERBALIFE das alleinige und unbeschränkte Recht, im eigenen Ermessen Sanktionen und Strafmaßnahmen gegen jede der damit in Verbindung stehenden Mitgliedschaften zu verhängen. Das schließt unter anderem die Aussetzung von Einkaufsprivilegien, Einbehaltung von Mitgliedseinkünften, finanzielle Maßnahmen oder Kündigung des Mitgliedsvertrages ein.

Regel Nr. 13 j) ÜbertragungenSollte die Mitgliedschaft an den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner übertragen werden oder ein Mitglied auf seine Rechte aus der ursprünglichen Mitgliedschaft verzichten, um eine neue Mitgliedschaft zu beginnen, trifft folgendes zu:

■■ Der Sponsor der ursprünglichen Mitgliedschaft muss auch der Sponsor der neuen Mitgliedschaft sein. Andernfalls muss das Mitglied eine Sperrfrist von einem Jahr, ab dem Datum des rechtsgültigen Scheidungsurteils oder Trennungsurkunde einhalten, bevor er einen neuen Mitgliedsantrag unter einem anderen Sponsor unterzeichnen kann. Bitte lesen Sie hierzu Regel Nr. 7 d) „Wiederaufnahme als Mitglied“. Sollte die Sperrfrist gemäß Regel Nr. 7 d) nicht eingehalten werden, stellt dies einen Verstoß gegen den Vertriebs- und Marketingplan dar und führt zur Kündigung der betreffenden Mitgliedschaft.

■■ Die neue Mitgliedschaft ist völlig unabhängig von der ursprünglichen Mitgliedschaft.

■■ Sollte HERBALIFE innerhalb von einem Jahr nach der Übertragung ein neuer Mitgliedsantrag übermittelt werden, erhält die neue Mitgliedschaft den Status der ursprünglichen Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Übertragung. Andernfalls wird der Mitgliedsstatus, mit einem Bezugsvorteil von 25% eingeräumt.

■■ Die Fortschritte im Vertriebs- und Marketingplan, Royalty Override Einkünfte und/oder Boni basieren ausschließlich auf den in der neuen Mitgliedschaft erreichten Volumenpunkten.

■■ Die Übertragung wird rückwirkend zum Monatsersten des Monats, in dem sie genehmigt wurde, wirksam.

Regel Nr. 13 k) Erneute Heirat oder ScheidungHERBALIFE akzeptiert nur einmalig die Trennung einer Mitgliedschaft aufgrund einer Scheidung. Sobald HERBALIFE über eine Scheidung informiert wurde, führt dies zur Einrichtung von zwei neuen Mitgliedschaften, die mit der ursprünglichen Mitgliedschaft, wie in Regel Nr. 13 d) „Anrecht auf Weiterführung einer Mitgliedschaft unter dem gleichen Sponsor“ beschrieben, in Verbindung stehen. Sollte eines der beiden Mitglieder erneut heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, kann der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner in die getrennte Mitgliedschaft mit aufgenommen werden.

Die Vorgehensweise bei erneuter Scheidung wird im folgenden Beispiel erläutert:

JANE SMITH(Getrennte

Mitgliedschaft)

JANE SMITH(Ursprüngliche Mitgliedschaft)

BOB SMITH(Getrennte

Mitgliedschaft)

Wenn Bob erneut heiratet, sind die drei Mitgliedschaften auch weiterhin miteinander verbunden und die erneute Heirat hat keine Auswirkung auf die Scheidungsregelung. Siehe folgendes Schaubild.

JANE SMITH(Getrennte

Mitgliedschaft)

JANE SMITH(Ursprüngliche Mitgliedschaft)

BOB & BARBARA SMITH

(neue Ehefrau)(Getrennte

Mitgliedschaft)

Regel Nr. 14 a) Vererbung der Mitgliedschaft (Erbschaftsregelung)Verstirbt ein Mitglied, kann die Mitgliedschaft des Verstorbenen, unter Einhaltung der aktuell gültigen Gesetze und der HERBALIFE-Regeln und Richtlinien, auf einen Erben übertragen werden. Die Entscheidung hierüber liegt im alleinigen Ermessen von HERBALIFE.

Die Erbschaftsregeln erlauben es einem aktiven Mitglied Inhaber von maximal 3 Mitgliedschaften zu sein – seiner eigenen sowie bis zu 2 weiteren Mitgliedschaften, die durch Vererbung von einem „qualifizierten Familienmitglied“ übernommen wurden. Eine vererbte Mitgliedschaft kann direkt auf den Erben übertragen werden, oder im Falle einer Mitgliedschaft mit President’s Team Status, auch auf ein Unternehmen, das dem Erben gehört.

Durch diese Vorgehensweise kann auf die Sperrfrist, wie in Regel Nr. 7 d) beschrieben, verzichtet werden, vorausgesetzt, dass die folgenden zusätzlichen Bedingungen erfüllt sind:

1. Die eigene Mitgliedschaft des Erben sowie die vererbte Mitgliedschaft müssen in einer Linie sein (keine Sidelines).

2. Die vererbte Mitgliedschaft muss den TAB Team Status haben.

3. Der Erbe muss die im eigenen Ermessen von HERBALIFE zur Übertragung der Mitgliedschaft des Verstorbenen geforderten Unterlagen bereitstellen, einschließlich einer Haftungsfreistellung und eines Nachweises, dass er berechtigt ist, die Übertragung der Mitgliedschaft bei HERBALIFE zu beantragen.

Regel Nr. 14 Bestimmungen zur Vererbbarkeit

Regeln & Richtlinien 13

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Durch die Erlangung des Status als Supervisor stellt ein Mitglied sein Bestreben unter Beweis, eine führende Rolle im Rahmen seiner Tätigkeit zu übernehmen. Zuzüglich zu den Pflichten als Sponsor hat ein Supervisor die im Folgenden erläuterte Verantwortung.

Regel Nr. 15 a) Jährliche RequalifikationAlle Supervisor müssen sich jährlich zwischen dem 1. Februar und 31. Januar requalifizieren, um ihre Rechte und Privilegien aufrechtzuerhalten. Die Bedingungen für diese Requalifikation sind im Folgenden beschrieben.

■■ Qualifikation über einen Monat: Sie erreichen 4.000 Volumenpunkte in einem Volumenmonat (wobei mindestens 1.000 dieser 4.000 Volumenpunkte unbelegt sein müssen).

■■ Qualifikation über zwei Monate: Sie erreichen 4.000 Volumenpunkte in zwei aufeinander folgenden Volumenmonaten (wobei mindestens 1.000 dieser 4.000 Volumenpunkte unbelegt sein müssen).

■■ Qualifikation über zwölf Monate: Sie erreichen innerhalb der zwölfmonatigen Requalifikationsphase 4.000 unbelegte Gesamtvolumenpunkte.

Oder:

Sie erreichen innerhalb der zwölfmonatigen Requalifikationsphase 10.000 unbelegte Gesamtvolumenpunkte.

Das Computersystem sorgt jedes Jahr für Ihre automatische Requalifikation, sofern die erforderlichen Volumenpunkte innerhalb der Qualifikationsphase erreicht werden, sodass kein weiterer Antrag erforderlich ist. Zur Erinnerung: Sie erhalten als Vorteil 50 % Sicherheitseinlage auf das Volumen Ihrer Requalifikation.

Neben der Requalifikation ihres Status als Supervisor müssen Supervisor darauf achten, ihre Jährliche Bearbeitungsgebühr für Mitglieder pünktlich zu entrichten. Wenn die Jährliche Bearbeitungsgebühr für Mitglieder nicht vor der Requalifikation bzw. innerhalb von 90 Tagen danach entrichtet worden ist, führt dies zur Aussetzung der Qualifikation, der Bestellprivilegien und Einkommenszahlungen bis zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs der Jährlichen Bearbeitungsgebühr für Mitglieder.

Supervisor, die ihre Supervisor-Requalifikation nicht abschließen, verlieren alle Rechte und Privilegien eines Supervisors. Dazu zählt ebenfalls auch unter anderem der Verlust aller Linien mit einem Supervisor. In diesem Fall geht die gesamte Downline Organisation auf den nächsten vollqualifizierten Upline-Supervisor über.

Supervisor, die ihre Requalifikation nicht bis zum 31. Januar erreicht haben, werden zum Senior Mitglied zurückgestuft, es sei denn, die Voraussetzung zur Requalifikation zum Qualifizierten Mitglied wurde erreicht. Um sich als Qualifiziertes Mitgliedzu requalifizieren, muss der Supervisor 2.500 persönliche Volumenpunkte innerhalb von einem bis drei aufeinander folgenden Volumenmonaten im Requalifikationszeitraum zwischen 1. Februar und 31. Januar erreichen.

Supervisor, die sich durch 4.000 angesammelte unbelegte Volumenpunkte im Zeitraum 1. Februar bis 31. Januar requalifiziert haben, behalten ihren Supervisor-Status und ihre 50% Einkaufsprivilegien. Sie werden jedoch alle Supervisor-Linien verlieren.

Wenn Sie 10.000 unbelegte Volumenpunkte ansammeln, behalten Sie Ihre Downline-Supervisor.

Regel Nr. 15 b) WerberegelnSupervisor müssen ihre Downline-Mitglieder schulen und unter anderem hinsichtlich der ordnungsgemäßen Anwendung von Werbematerial und Verkaufshilfen beraten, sowie ihnen die jeweils geltenden Werberegeln und ­richtlinien von HERBALIFE erläutern.

Regel Nr. 15 c) Mitteilung von VerstößenMeldung von Verstößen gegen die Verhaltensregeln und Unterstützung bei der Durchsetzung dieser Regeln.

Regel Nr. 15 d) Durchführung von regelmäßigen SchulungenSchulung der Organisation durch regelmäßige Meetings oder per Brief- und Telefonkontakt.

Regel Nr. 15 e) Ständige AdresseDer Supervisor verfügt über eine ständige Adresse, die sowohl HERBALIFE als auch seiner Organisation bekannt ist, damit jederzeit Kontakt zu ihm aufgenommen werden kann.

Regel Nr. 15 f) Ordnungsgemäßes Ausfüllen von UnterlagenSupervisor leisten Unterstützung beim ordnungsgemäßen Ausfüllen von Mitglieds- und Supervisoranträgen und sorgen für eine unverzügliche Weiterleitung der entsprechenden Antragskopie an HERBALIFE durch den Sponsor.

Regel Nr. 15 g) Einhaltung der KundengarantieEin Supervisor hat darauf zu achten, dass das von HERBALIFE eingeräumte Umtausch­ und Rückgaberecht verstanden und angewandt wird, und dass bei Unstimmigkeiten zwischen Kunden und Mitgliedern möglichst prompt eine gütliche Einigung erreicht wird.

Regel Nr. 15 h) Informationspflicht Es gehört zu Ihren Aufgaben, sich regelmäßig über die von HERBALIFE aufgestellten Richtlinien durch Lesen des Handbuchs, aller Korrespondenz und Broschüren des Unternehmens sowie durch den Besuch auf www.MyHerbalife.de zu informieren. Die Richtlinien sind mit der Organisation durchzusprechen, damit die Gruppenmitglieder diese verstehen und beachten.

Regel Nr. 15 Beibehaltung des Supervisorstatus

Vererbte Mitgliedschaften werden separat betrachtet und berücksichtigt. Dies betrifft die Geschäftstätigkeit, die Verkaufsumsätze sowie die darauf basierenden Verdienstmöglichkeiten gemäß Marketingplan. Ausgenommen von dieser Regelung sind die während der eigenen Mitgliedstätigkeit insgesamt erreichten Volumenpunkte (Lifetime Achievement). Hierfür können die Volumenpunkte der eigenen Mitgliedschaft des Erben und die der vererbten Mitgliedschaft kombiniert werden. Der Erbe ist verantwortlich für die Zahlung von Gebühren, Geldstrafen (falls zutreffend) und allen weiteren, auf Grund der von ihm geführten Mitgliedschaften anfallenden Zahlungen und Sanktionen, einschließlich der Jährlichen Bearbeitungsgebühr für Mitglieder und der Gebühr für den Bizworks Service (falls zutreffend).

Der Erbe muss die HERBALIFE-Regeln und Richtlinien sowie den Marketingplan berücksichtigen und einhalten. Dies gilt nicht nur für die eigene Mitgliedschaft, sondern auch für jede geerbte Mitgliedschaft.

Bei Fragen zur Übertragung oder zur Kündigung der Mitgliedschaft des Verstorbenen, wenden Sie sich bitte an Ihre lokale Member Services Abteilung, um entsprechende Informationen und Formulare zu erhalten.

Die endgültige Entscheidung über die Mitgliedschaft ist abhängig von der Genehmigung der Rechtsabteilung.

* Qualifizierte Familienmitglieder sind Ehepartner, Eltern, Kinder, Bruder, Schwester, Großeltern, Enkel, Schwiegermutter, Schwiegervater, Stiefeltern, Stiefbruder, Stiefschwester, Cousin(e), Tante, Onkel, Neffe und Nichte.

14 Regeln & Richtlinien

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Regel Nr. 16 a) Ordnungsgemäße ProduktbestellungEin Mitglied muss alle HERBALIFE-Produkte bei seinem Sponsor oder direkt bei HERBALIFE bestellen. Falls es sich bei seinem Sponsor nicht um einen vollqualifizierten Supervisor handelt, kann er die Produkte auch über seinen ersten Upline-Supervisor beziehen. Produktbestellungen, die direkt bei HERBALIFE zu einem Rabattsatz von weniger als 50% durch Mitglieder getätigt wurden, die keine Supervisor sind, werden dem ersten, vollqualifizierten Supervisor als persönliches Volumen gutgeschrieben. Es gelten die Regeln des Marketingplans in seiner jeweils aktuellen Fassung.

Mitglieder müssen die bei Ihnen, von Kunden oder Downline-Mitgliedern bestellte Ware in schnellstmöglicher Zeit liefern.

Regel Nr. 16 b) Bestellungen zu einem Rabattsatz von 50%Alle Produktbestellungen zu einem Rabatt von 50% (Supervisor-Bestellungen) müssen direkt bei HERBALIFE aufgegeben werden und können nicht über die Upline oder andere Mitglieder bezogen werden.

Regel Nr. 16 c) Berechtigung zu einem temporären Rabattsatz von 50%Mitglieder, die die erforderlichen Volumenpunkte für die Supervisor-Qualifizierung vollständig erreicht haben, gelten bis zum 1. des Folgemonats als Supervisor-Anwärter und werden dann vollqualifizierter Supervisor. Als Supervisor-Anwärter sind sie im Rest des Volumenmonats, in dem sie ihre qualifizierenden Volumenpunkte erreicht haben, bereits zu einem Rabattsatz von 50% berechtigt.

Regel Nr. 16 d) Übernahme & Abgabe von Produkten außerhalb bestehender SponsorlinienMitgliedern ist es nicht gestattet, von anderen als den Mitgliedern, die in Regel Nr. 16 a) und 16 b) aufgeführt sind, Produkte zu übernehmen. Desgleichen darf das Mitglied gemäß Regel Nr. 16 a) und 16 b) Produkte nur an Mitglieder seiner persönlichen Downline-Organisation abgeben.

Regel Nr. 16 e) Zahlung durch AuftraggeberAlle bei HERBALIFE getätigten Bestellungen müssen von demjenigen Mitglied bezahlt werden, das als Auftraggeber aus der Bestellung hervorgeht. Die Zahlung kann auch durch den Ehepartner oder den ersten Upline-Supervisor geleistet werden, wenn es sich bei dem Auftraggeber nicht um einen Supervisor handelt. Sollte jemand anderer als der Auftraggeber oder dessen Ehepartner die Zahlung vornehmen wollen, muss HERBALIFE hierzu eine besondere schriftliche Genehmigung erteilt werden. Eine solche schriftliche Genehmigung bezieht sich immer nur auf eine Bestellung, bei jeder nachfolgenden Bestellung findet obige Regelung Anwendung. Mit Ausnahme von Bestellungen eines Supervisors für ein einfaches Mitglied seiner Downline, die zu seinem persönlichen Volumen zählen, kann eine Zahlung nicht im Namen eines anderen Mitglieds geleistet werden. Der Versuch, Produkte im Namen eines anderen Mitglieds zu übernehmen, kann als Versuch ausgelegt werden ungerechtfertigt eine höhere Position nach Maßgabe des Marketingplans zu erlangen und würde entsprechend geahndet werden.

Regel Nr. 16 f) Nicht genehmigte ZahlungsformenEinem Mitglied ist es nicht gestattet, für die Begleichung von Bestellungen bei HERBALIFE Kreditkarten oder andere Zahlungsmittel von Downline-Mitgliedern, Endkunden oder anderen Personen anzunehmen und damit zu bezahlen.

Regel Nr. 16 Produktbestellungen

Regel Nr. 17 a) DefinitionDer Volumenmonat wird als Zeitrahmen für den Erwerb und die Gutschrift von Volumen durch einen Supervisor angesehen. Er beginnt am ersten Werktag eines Monats und endet am letzten Werktag. Handelt es sich beim letzten Tag eines Monats um einen Samstag oder Sonntag, wird der Volumenmonat bis zum nächsten Werktag verlängert. Gleiches gilt, wenn der letzte Tag eines Monats auf einen Feiertag fällt. HERBALIFE behält sich das Recht vor, eine abweichende Regelung für Beginn und Ende eines Volumenmonats zu treffen.

Regel Nr. 17 b) Eingrenzung des VolumenmonatsVolumen wird dem Volumenmonat gutgeschrieben, in dem die Bestellung getätigt wird und HERBALIFE den entsprechenden Zahlungseingang verzeichnet (Ausnahme siehe Regel Nr. 17 c)). Mit Ausnahme von Bestellungen zum Ausgleich von fehlendem wertentsprechendem Volumen können keine Bestellungen zur Volumengutschrift im Vormonat aufgegeben werden.

Regel Nr. 17 c) AusnahmeregelungBestellungen, die obige Bestimmungen nicht erfüllen, deren Volumen jedoch noch im laufenden Monat gutgeschrieben werden soll, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Die Bestellung darf nicht nach dem Tag aufgegeben werden, der als letzter Tag eines Volumenmonats festgelegt wurde.

2. Die vollständige Zahlung muss am gleichen Tag getätigt werden. Bei Zahlungen durch Banküberweisung o.ä. muss ein Einzahlungsbeleg vorgewiesen werden, aus dem als Einzahlungstag der letzte Tag des Volumenmonats oder ein früherer Zeitpunkt hervorgeht.

3. HERBALIFE verzeichnet den vollständigen Zahlungseingang bis spätestens zum Fünften des folgenden Monats. Ist der Fünfte eines Monats ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, muss die Zahlung vorher eingegangen sein.

Kann eine Zahlung nicht genehmigt werden (z.B. bei Kreditkarten), wird die Bestellung storniert. Volumen kann erst für eine weitere Bestellung entsprechend der oben ausgeführten Voraussetzungen gutgeschrieben werden.

Regel Nr. 17 Volumenmonat

Regeln & Richtlinien 15

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Regel Nr. 18 a) Definition wertentsprechendes VolumenDie Definition von wertentsprechendem Volumen sind die Volumenpunkte, die ein Supervisor in einem Monat erreichen muss, wenn ein oder mehrere Mitglieder seiner Downline sich zum Supervisor qualifizieren.

Regel Nr. 18 b) Wertentsprechendes Volumen für Supervisor QualifikationenDer Supervisor muss mindestens 4.000 Persönliche Volumenpunkte für jedes Downline Mitglied aufweisen, das sich zum Supervisor mit Hilfe einer Ein-Monats-Qualifikation qualifiziert. Der Supervisor muss mindestens 4000 Persönliche Volumenpunkte in den beiden Qualifikationsmonaten, für jedes Downline Mitglied haben, das sich zum Supervisor mittels einer Zwei-Monats-Qualifikation qualifiziert.

Der Supervisor muss immer ausreichend Gesamtvolumenpunkte haben, um allen Bestellungen seiner Downline Mitglieder zu entsprechen, die sich zum Supervisor qualifizieren.

Hat ein Supervisor zum Beispiel ein Mitglied, dass sich mit 4.000 Volumenpunkten im September zum Supervisor qualifiziert, wird das Volumen automatisch als wertentsprechendes Volumen ausgewiesen, sobald die Bestellungen für die Qualifizierung direkt bei HERBALIFE aufgegeben wurden.

Regel Nr. 18 c) Nichterreichen des wertentsprechenden VolumensWenn bei Erhalt eines Supervisorantrags, der nächste vollqualifizierte Supervisor nicht die ausreichenden Gesamtvolumenpunkte für den Qualifikationsmonat aufweisen kann, können die Qualifikations-Bestellungen des Mitglieds nicht bestätigt werden, da nicht ausreichend wertentsprechendes Volumen für die Supervisor Qualifikation erreicht wurde. HERBALIFE benachrichtigt den Supervisor über diese Tatsache und ermöglicht ihm, eine Bestellung über das fehlende Volumen aufzugeben. Die Member Services Abteilung ist berechtigt, diese Bestellung für den entsprechenden Monat anzunehmen und sie für den entsprechenden Monat aufzugeben.

Bei Aufgabe der Bestellung muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine Korrektur des wertentsprechenden Volumens für den Monat _____ handelt.

Regel Nr. 18 d) Nachbestellungen für wertentsprechendes VolumenUm eine ordnungsgemäße Gutschrift zu ermöglichen, muss aus der Nachbestellung deutlich hervorgehen, dass es sich um eine Nachbestellung des wertentsprechenden Volumens handelt, unter Angabe des entsprechenden Monats und Jahres. Die Bestellung muss vollständig bezahlt sein und darf nicht mit anderen Bestellungen kombiniert werden. Eine Nachbestellung wird nur akzeptiert, wenn HERBALIFE das Fehlen von wertentsprechendem Volumen festgestellt hat und der Supervisor darüber informiert wurde. Die Member Services Abteilung ist berechtigt die Bestellung für den entsprechenden Monat anzunehmen und sie für den entsprechenden Monat aufzugeben. Nach Ablauf des entsprechenden Monats können Nachbestellungen für wertentsprechendes Volumen nicht mehr für Qualifikationen für den Erhalt von Royaltypunkten für das TAB Team Produktionsbonus oder andere Einkünfte berücksichtigt werden. Es werden jedoch entsprechende Anpassungen, gemäß der Bestellung, für Royalty- und Produktionsbonus berechtigter Supervisor gemacht.

Regel Nr. 18 e) Nachteile bei fehlendem wertentsprechendem VolumenUm Nachteile zu vermeiden, sollte der Supervisor eine Nachbestellung für fehlendes wertentsprechendes Volumen bei HERBALIFE vor Ende des nächsten Monats, nach dem Qualifikationsmonat aufgeben. Sollte ein Supervisor mit fehlendem wertentsprechendem Volumen es versäumen eine Nachbestellung aufzugeben, kann es zu erheblichen Nachteilen bei fehlendem wertentsprechendem Volumen geben. Dies könnte dazu führen, dass der Supervisor dauerhaft einen Supervisor mit der gesamten Downline verliert, die sich in dem entsprechenden Monat qualifiziert haben.

Regel Nr. 18 Definition von Wertentsprechendem Volumen (Matching Volume)

Regel Nr. 19 a) Aushändigen einer KundenquittungEin Mitglied ist verpflichtet, allen Kunden eine Kundenquittung über den Kauf auszuhändigen. Sie muss vollständig ausgefüllt sein, d.h. Artikel und Verkaufspreis sowie Name und Anschrift des Mitglieds und des Käufers bzw. Kunden enthalten. Das Mitglied bewahrt eine Kopie der Quittung für die Dauer von zwei Jahren in seinen Unterlagen auf. HERBALIFE behält sich das Recht vor, zur Überprüfung eines Verkaufsvorganges sowie der ihm zugrundeliegenden Geschäftsbedingungen des Mitglieds und seiner Kundenbetreuung Kopien der Quittungen einzufordern.

Regel Nr. 19 b) KundengarantieHERBALIFE bietet seinen Kunden eine 30-Tage Geld-zurück-Garantie nach Erhalt der Ware. Wünscht ein Kunde eine Rückerstattung des Kaufpreises, ist das Mitglied verpflichtet, diesem Wunsch umgehend nachzukommen. Er kann dem Kunden die Rückzahlung des vollen Kaufpreises oder eine Gutschrift zur Einlösung beim Kauf eines neuen Produkts gemäß den Rückgaberegeln in diesem Handbuch anbieten. In jedem Fall respektiert er die Wahl des Kunden. (Weitere Einzelheiten zur Kundengarantie finden Sie in Band 4 des IBO’s.)

Regel Nr. 19 Einzelhandelsbestellschein und Kundengarantie

16 Regeln & Richtlinien

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Regel Nr. 20 a) VoraussetzungenUm sich für den Erhalt von Royalty Overrides, Produktionsbonus oder andere Boni des Unternehmens zu qualifizieren, muss das Mitglied bestimmte monatliche Absatzziele und Royaltypunkte erreichen. Eine ausführliche Erläuterung dieser Voraussetzungen finden Sie in Band 4 des IBO’s.

Regel Nr. 20 b) ProduktübernahmeHERBALIFE ist ein Großhandelsunternehmen der Direktvertriebsbranche. Die vom Unternehmen übernommenen Produkte sind zum Weiterverkauf an Endkonsumenten, zur Abgabe an Downline-Mitglieder oder für den Eigenbedarf des Mitglieds und seiner unmittelbaren Angehörigen bestimmt. Die Übernahme von Produkten mit dem alleinigen Ziel, sich für eine höhere Stufe im Marketingplan zu qualifizieren, ist nicht erlaubt. Verstöße gegen diese Regel können geahndet werden, unter anderem mit Zurücksetzung im Teamstatus, Aufhebung von Einkaufsvorteilen und Einkünften, Streichung von Boni oder Kündigung der Mitgliedschaft. Das Mitglied darf seine Bestellung erst dann aufgeben, wenn ihm entsprechende Bestellungen von Kunden oder anderen Mitgliedern vorliegen; ausgenommen sind Betellungen für den Eigenbedarf des Mitglieds.

Regel Nr. 20 c) Provisionszahlungen für Downline-MitgliederWenn Bestellungen direkt bei HERBALIFE getätigt werden, werden die anteiligen Kommissionen oder Großhandels-Einkommen, die Downline-Mitglieder verdienen, an das Senior-Mitglied, das Qualifizierte Mitglied (falls in der Linie), oder den Supervisor ausgezahlt.

Regel Nr. 20 d) AufbewahrungspflichtMitglieder müssen alle Unterlagen zu Verkaufsvorgängen mindestens zwei Jahre lang aufbewahren (längere Aufbewahrungspflicht für steuerliche Zwecke). Aus den Unterlagen muss Name, Anschrift und Telefonnummer des Kunden oder Mitglieds hervorgehen, der Produkte gekauft bzw. übernommen hat, als auch vollständige Angaben zum Produkt, Menge und Zahlungsart. Auf Anfrage hat das Mitglied den Verkaufsvorgang HERBALIFE nachzuweisen. HERBALIFE behält sich das Recht vor, sich mit Endkunden oder Downline-Mitgliedern in Verbindung zu setzen, um Verkaufsbedingungen und Kundenservice des entsprechenden Mitglieds zu überprüfen.

Regel Nr. 20 e) Verbindlichkeiten gegenüber HERBALIFEWenn ein Mitglied gegenüber HERBALIFE ausstehende Verbindlichkeiten hat, z.B. aufgrund von Produktbestellungen, Einkommensberichtigungen aufgrund von Produktrücknahmen von Downline-Mitgliedern, Einkommenskürzungen aufgrund von Regelverstößen oder Platzen von anderen Zahlungsmitteln wegen unzureichender Deckung, Versäumen der Zahlung der Jährlichen Bearbeitungsgebühr für Mitglieder etc., behält sich HERBALIFE das Recht vor, den ausstehenden Betrag mit Zahlungen an das Mitglied zu verrechnen oder Zahlungen einzubehalten, bis die ausstehende Summe vollständig beglichen ist. Gleichermaßen kann HERBALIFE die Entscheidung treffen, keine Qualifikationen bis zur Beilegung der Angelegenheit anzuerkennen. Insoweit tritt das Mitglied bereits jetzt etwaige Zahlungsansprüche gegen HERBALIFE ab und erklärt sich damit einverstanden, dass Ansprüche von HERBALIFE vor einer Auszahlung durch HERBALIFE, gleich ob an das Mitglied oder an einen berechtigten Dritten, von einem fälligen und auszuzahlenden Betrag abgezogen werden.

Regel Nr. 20 f) TAB Team-ProduktionsbonusDieser Bonus wird an TAB Team-Mitglieder gezahlt, die die notwendigen Qualifikationsbedingungen erfüllen und Führungsqualitäten sowohl innerhalb ihrer Organisation als auch gegenüber allen anderen Mitgliedern bewiesen haben. TAB Team-Mitglieder, die gegen eine Regel, Richtlinie oder sonstige Bestimmung des Unternehmens verstoßen, können das Recht auf Teilnahme an diesen Bonusprogrammen verwirken. HERBALIFE kann nach eigenem Ermessen über das Anrecht eines Mitglieds auf Erhalt eines Bonus entscheiden.

Regel Nr. 20 g) Steuerliche VerpflichtungenMitglieder sind allein verantwortlich, ihr Einkommen ordnungsgemäß zu deklarieren und entsprechende Steuern abzuführen. Steuerliche Fragen sollten mit einem Steuerberater abgeklärt werden.

Regel Nr. 20 Royalty Overrides und Boni

Regel Nr. 21 a) Verkauf nur in zugelassenen LändernBitte lesen Sie Kapitel 6 der Ergänzenden Verhaltensregeln für Deutschland in diesem Buch.

Regel Nr. 21 b) EinnahmeempfehlungenDas Mitglied ist verpflichtet, dem Kunden die Einnahme bzw. Verwendung der Produkte zu erläutern, und auf Vorsichtsmaßregeln auf den Produktetiketten hinzuweisen. Dies kann während eines Verkaufsgesprächs oder beim Verteilen von Mustern erfolgen. Personen mit gesundheitlichen Beschwerden, oder die sich zurzeit in ärztlicher Behandlung befinden, sollten immer aufgefordert werden, sich vor der Umstellung der Ernährungsgewohnheiten ärztlichen Rat einzuholen.

Regel Nr. 21 c) WirkaussagenEs ist einem Mitglied nicht gestattet, mündlich oder schriftlich, den HERBALIFE-Produkten eine therapeutische oder heilende Wirkung zuzuschreiben. Wenn sich ein Kunde in ärztlicher Behandlung befindet, sollten Mitglieder dem Kunden immer empfehlen seinen Arzt zu Rate zu ziehen, bevor er seine Ernährungsgewohnheiten umstellt. Personen, mit

Herz-, Leber- oder Nierenerkrankungen, oder die sich zurzeit in ärztlicher Behandlung befinden, sollten immer aufgefordert werden, sich vor der Umstellung ihrer Ernährungsgewohnheiten ärztlichen Rat einzuholen. Bei Erläuterungen zu den Produkten hält sich das Mitglied ausschließlich an die Ausführungen im Mitgliedshandbuch, Produktbroschüren und sonstigem offiziellen Begleitmaterial von HERBALIFE. Seine Aussagen zu Preis, Qualität, Eigenschaften und Verfügbarkeit von HERBALIFE-Produkten sind immer wahrheitsgemäß.

Regel Nr. 21 d) Fehlerhafte Darstellung von ProduktzulassungenHERBALIFE-Produkte erfüllen die Bestimmungen aller anwendbaren Bundes- und Landesgesetze und Verordnungen. Mitgliedern ist es nicht gestattet, bei der Vorstellung von HERBALIFE-Produkten den Namen von Behörden oder amtlichen Stellen in Deutschland oder der FDA (Food and Drug Administration – amerikanische Gesundheitsbehörde) in den Vereinigten Staaten zu verwenden. Weitere Informationen erhalten Sie im Kapitel 4 der Ergänzenden Verhaltensregeln für Deutschland.

Regel Nr. 21 Verkaufspraktiken

Regeln & Richtlinien 17

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Das vorrangige Geschäftsziel eines HERBALIFE-Mitglieds ist der direkte Verkauf von HERBALIFE-Produkten an Verbraucher, dies bedeutet, dass der Verkauf nicht im Einzelhandel stattfindet. Der Verkauf findet entweder als Fernabsatz oder persönlich zwischen dem Mitglied und dem Verbraucher statt.

Regel Nr. 22 a) EinzelhandelsunternehmenKein Mitglied darf (direkt oder indirekt, auch nicht mittels anderer Personen) HERBALIFE-Produkte, produktbezogene Broschüren oder Werbeartikel in Einzelhandelsunternehmen oder -geschäften präsentieren oder verkaufen. Das schließt Läden, offene oder geschlossene Märkte, Apotheken, Lebensmittelgeschäfte, Reformhäuser und Bioläden, Militärgeschäfte, kurzzeitig eingerichtete Kioske sowie Verkaufsstände in Einkaufspassagen und Outlets u. ä. ein. Es liegt im alleinigen Ermessen von HERBALIFE die für Direktverkaufsaktivitäten definierten Verkaufsstandorte zu bestimmen. Wir verweisen auf die Tabelle „Zulässig und unzulässig im Direktvertrieb“ am Ende dieses Abschnitts.

Regel Nr. 22 b) DienstleistungsunternehmenMitglieder dürfen nicht damit werben, dass HERBALIFE-Produkte in Dienstleistungsunternehmen erhältlich sind, wie zum Beispiel in Schönheitssalons, Friseurläden, Fitnessstudios und Wellness-Clubs etc. Produkte, produktbezogene Broschüren, Werbeartikel oder Schilder dürfen in keinem Dienstleistungsunternehmen ausgestellt werden. Es dürfen ebenfalls von außen keine Schilder zu sehen sein, die Passanten darauf hinweisen, dass im Innenbereich HERBALIFE-Produkte erhältlich sind. Unter Beachtung dieser Einschränkungen sind der Verkauf und die Verteilung von Produktproben der HERBALIFE-Produkte zulässig.

Es liegt im alleinigen Ermessen von HERBALIFE über die Festsetzung und Anwendung dieser Verfahrensweise zu entscheiden.

Wir verweisen auf die Tabelle „Zulässig und unzulässig im Direktvertrieb“ am Ende dieses Abschnitts.

Regel Nr. 22 c) Fachmessen, Sport- und kommunale VeranstaltungenHERBALIFE-Produkte dürfen bei Fachmessen, Sport- und anderen kommunalen Veranstaltungen nicht käuflich zu erwerben sein. Jedoch ist die Präsentation von HERBALIFE-Produkten und Verteilung von Produktproben zulässig. HERBALIFE-Druckvorlagen für Banner, Tischdecken, Flaggen und Zelte, die in Verbindung mit dem Verteilen von Produktproben freigegeben sind, können unter www.MyHerbalife.de heruntergeladen werden. Wir verweisen auf die Tabelle „Zulässig und unzulässig im Direktvertrieb“ am Ende dieses Abschnitts.

Regel Nr. 22 d) Tauschbörsen, Flohmärkte, Märkte unter freiem Himmel, mobile Verkaufsstände/VerkaufswagenMitglieder dürfen HERBALIFE-Produkte auf Tauschbörsen, Flohmärkten, Märkten unter freiem Himmel, in Verkaufsständen/Verkaufswagen oder an ähnlichen Orten/während ähnlicher Veranstaltungen oder an anderen von HERBALIFE in alleinigem, ausschließlichem Ermessen als unvereinbar mit dem Direktvertrieb oder nicht zuträglich für das Markenimage von HERBALIFE definierten Standorten, weder verkaufen, noch bemustern oder ausstellen. Wir verweisen auf die Tabelle „Zulässig und unzulässig im Direktvertrieb“ am Ende dieses Abschnitts.

Regel Nr. 22 e) Mietvertrag für gewerbliche RäumlichkeitenEin Mitglied soll anfänglich keinen Mietvertrag für gewerbliche Räumlichkeiten (z.B. für ein Office oder einen Nutrition Club) abschließen, um sein HERBALIFE-Geschäft zu betreiben. Diese Regelung gilt, solange er noch keine 90 Tage ein offiziell gelistetes HERBALIFE-Mitglied ist.

Regel Nr. 22 f) Offices: Privat / Gewerblich / Praxen von Ärzten oder Angehörigen von HeilberufenEinige Mitglieder betreiben Ihr HERBALIFE-Geschäft von einem Office aus. Diese Offices sollen keine „Laufkundschaft“, potenzielle Kunden oder Mitglieder anziehen. Das Interesse an HERBALIFE soll durch persönliche Einladung, die hohe Qualität der HERBALIFE-Produkte, die Geschäftsgelegenheit und/oder die persönliche Betreuung sowie Kompetenz des Mitglieds geweckt werden. Durch ihre Beziehung sowie die erneuten Verkäufe an Kunden und die persönlich gesponserte Downline, erreichen Mitglieder Ergebnisse, inspirieren andere, es ihnen gleich zu tun, und stellen eine hohe Kundenzufriedenheit sicher.

Um ein Arbeitsumfeld zu fördern, dass es Mitgliedern ermöglicht eine Beziehung zu ihren Kunden oder möglichen neuen Mitgliedern aufzubauen und diese aufrechtzuerhalten, hat HERBALIFE die folgenden Regeln bezüglich Offices eingeführt.

Regel Nr. 21 e) SchadensersatzUnbeschadet aller anderen Rechte von HERBALIFE gemäß den Regeln und Richtlinien in diesem Mitgliedshandbuch sowie allen anderen Bestimmungen leisten Mitglieder Schadensersatz im Hinblick auf alle Kosten oder Schäden, die durch Verstoß gegen Regel Nr. 21 entstehen.

Regel Nr. 21 f) Produktverkauf an Nicht-Mitglieder zum WeiterverkaufHERBALIFE-Produkte können nicht an Personen verkauft oder diesen zugänglich gemacht werden, die keine HERBALIFE-Mitglieder sind, jedoch die Absicht verfolgen, die Produkte weiterzuverkaufen. Darüber hinaus dürfen Mitglieder keine Produkte von HERBALIFE mit der Absicht erwerben, diese Produkte innerhalb von zwölf Monaten nach Aufgabe oder Kündigung ihrer Mitgliedschaft so weiterzuverkaufen oder zum Kauf anzubieten, wie es ihnen während ihrer Mitgliedschaft untersagt war.

Regel Nr. 21 g) Änderung von Etiketten und BegleitmaterialEtiketten, Verpackung, Broschüren und sonstiges Begleitmaterial von HERBALIFE-Produkten oder Literatur einschließlich dem HERBALIFE-Mitgliedspack (HMP) dürfen nicht durch Streichungen, Zusätze oder sonstige Modifikationen verändert werden.

Regel Nr. 21 h) ProduktlagerungMitglieder sind für die angemessene Lagerung der Produkte verantwortlich, sowie für die Einhaltung der auf den HERBALIFE-Produktetiketten aufgeführten Lagerungsanweisungen.

Zur angemessenen Lagerung der Produkte zählt unter anderem die Produkte korrekt versiegelt, kühl und trocken aufzubewahren und die Produkte nicht direkter Sonneneinstrahlung auszusetzen.

Regel Nr. 22 Ausstellung und Verkauf von Produkten

18 Regeln & Richtlinien

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Regel Nr. 22 g) ErscheinungsbildMitglieder müssen sicherstellen, dass ihre Offices nicht als Geschäft, Restaurant, Lizenzbetrieb oder Verkaufsräume wahrgenommen werden.

Zusätzlich und unabhängig davon, ob das Office von einem Arzt oder einer in einem Heilberuf tätigen Person (die auch selbständiges HERBALIFE-Mitglied ist) geführt wird, dürfen die Offices nicht das Erscheinungsbild einer Arztpraxis oder eines Gesundheitszentrums haben (die Entscheidung darüber liegt einzig im Ermessen von HERBALIFE).

Beschilderung:

Am Gebäude des Offices oder in dessen Umfeld darf generell keinerlei Beschilderung im Außenbereich angebracht werden, die auf das Office hinweist.

Nur ein kleines Schild neben der Tür des Offices, mit dem Namen des Mitglieds und/oder des Offices, ist erlaubt. Hierbei ist Folgendes zu beachten:

■■ Das Schild darf nicht größer als 210 × 297 mm (DIN A4) sein.

■■ Es muss sichergestellt sein, dass die Räumlichkeiten nicht als Laden-/Geschäft, Restaurant, Lizenzbetrieb oder andere Art von „Verkaufsräumen“ angesehen oder wahrgenommen werden.

■■ Passanten darf der Kauf von HERBALIFE-Produkten nicht angeboten werden.

■■ Zwei in gewerblichen Räumlichkeiten betriebene Offices dürfen nicht denselben oder annährend gleichen Namen oder Beschilderungen haben, wenn sich diese Offices in einer Entfernung von weniger als 160 km befinden (die Entscheidung hierüber liegt einzig und allein im Ermessen von HERBALIFE). Dies bezieht sich auf alle weiteren, von außen sichtbaren Materialien, Beschilderungen, Ausstattungsgegenstände o. ä., die den Eindruck erwecken könnten, dass es sich um einen Lizenzbetrieb handelt.

■■ Die Schilder dürfen weder direkt noch indirekt andeuten oder signalisieren, dass die dort wohnhafte Person ein selbständiges HERBALIFE-Mitglied ist (oder in einer anderen Art und Weise auf das HERBALIFE-Geschäft hinweisen).

■■ Auf den Schildern dürfen keine Serviceleistungen beworben werden, die im Office angeboten werden (zum Beispiel Verkauf von HERBALIFE-Produkten, Weight Loss Challenges etc.). Nachfolgend erhalten Sie einige Beispiele für erlaubte („Do’s“) und nicht erlaubte („Don’ts“) Beschilderungen:

Beispiele für Namen auf einem kleinen Schild

Do’s Don’ts

„Angelas Wellness Center“ „Angelas Shake Café“

„ Lifestyle Club“ „Gesunde Ernährungs-Bar“

„Die Wohlfühlzone“ „HERBALIFE Weight Loss Shop“

■■ Die Beschilderung darf nicht andeuten oder signalisieren, dass an Ort und Stelle HERBALIFE-Produkte zum Verkauf angeboten werden.

■■ Folgende Begriffe dürfen bei der Beschilderung nicht verwendet werden: „Nutrition Club“, „HERBALIFE®“, „LA Live“, „Mark Hughes“, „Liftoff®“, „Shapeworks®“, „Skin Activator®“, „NouriFusion®“ und weitere Begriffe oder Marken-/Namen, die geistiges Eigentum von HERBALIFE sind sowie das Wort „Shake“. Auch Begriffe, die darauf hinweisen oder signalisieren, dass HERBALIFE-Produkte vor Ort gekauft werden können, dürfen nicht verwendet werden.

■■ Die Verwendung folgender sowie ähnlicher Begriffe ist nicht erlaubt: „Café“, „Restaurant“, „Bar“, „Markt“, „Laden“, „Store“ oder „Shop“.

■■ Schilder auf denen „Offen/Geschlossen“ steht, dürfen von außen nicht sichtbar sein.

Sofern der Betreiber die zuvor genannten Punkte einhält, darf er die folgenden oder ähnliche Begriffe nutzen: „Office“, „Club“, „Center“, „Meeting“ oder „Treffen“. Auch der Name des Betreibers, dessen Firma oder der Name einer Gruppe dürfen genannt werden.

Ebenso ist eine Außenbeschilderung für Offices im eigenen Zuhause nicht gestattet.

Sichtschutz für Fenster und Türen:

Es muss sichergestellt werden, dass das Innere von Offices, die sich in gewerblichen Räumlichkeiten befinden, für Personen von außen nicht einsehbar ist, indem Fenster und Türen mit einem Sichtschutz versehen und die Außentüren geschlossen gehalten werden.

Der Sichtschutz an Schau-/Fenstern und Türen muss mattiert oder undurchsichtig sowie einfarbig und ohne Schriftzug gestaltet sein. An Türen und Fenstern darf der Sichtschutz keinerlei Texte, Grafiken, Farbzusammenstellungen oder Bilder enthalten.

Das Äußere des Offices darf nicht andeuten oder implizieren (auch nicht ohne Worte), dass im Inneren Einzelhandelsprodukte zum Kauf angeboten werden. Zum Beispiel: HERBALIFE-Produkte, Poster, Materialien und Bilder dürfen von außen nicht sichtbar sein.

Produkte:

Mitglieder können HERBALIFE-Produkte in ihrem Office zum Kauf oder zur Probe anbieten, sofern der Produktverkauf nicht beworben wird und die Produkte von außen, der Straße oder dem Bürgersteig nicht sichtbar sind. Alle angebotenen Produkte müssen im Office verzehrt werden. Produkte „zum Mitnehmen“ sind nicht erlaubt.

Präsentation:

Mitglieder, die ihr Geschäft in einem Office betreiben, können HERBALIFE-Produkte, von HERBALIFE produzierte Broschüren, Literatur und Werbematerialien in ihrem Office ausstellen, sofern diese nicht von außerhalb des Office, von der Straße oder dem Bürgersteig sichtbar sind. Eine HERBALIFE Produktbroschüre kann zur Verfügung gestellt werden, allerdings dürfen darin keine Preise enthalten sein.

Ärzten und Personen, die in anderen Heilberufen tätig und auch Mitglieder sind, ist es nicht gestattet HERBALIFE-Produkte, von HERBALIFE produzierte Broschüren, Literatur und Werbematerialien in ihrem Office auszustellen. Außerdem unterliegen sie auch allen anwendbaren Gesetzen und Richtlinien sowie den ethischen Vorgaben ihres Berufsstandes.

Internetseiten:

Internetseiten von Mitgliedern können unter den folgenden Umständen auf ihr Office verweisen:

■■ Internetseiten, die auf ein Office verweisen, müssen Passwort geschützt und dürfen nicht der Öffentlichkeit zugänglich sein. Darüber hinaus müssen sie den Regeln und Richtlinien von HERBALIFE entsprechen.

■■ Nicht Passwort geschützte, der Öffentlichkeit zugängliche Internetseiten sind erlaubt, sofern sie auf das gesamte HERBALIFE Geschäft des Mitglieds verweisen und nicht nur oder vorrangig auf das Office. Eine öffentlich zugängliche Internetseite darf nur die folgenden Informationen zu einem Office beinhalten:

• Dienstleistungen, die über das Office angeboten werden.

• Name des Offices

• Telefonnummer

Die Bewerbung der in einem Office angebotenen Dienstleistungen über das Fernsehen oder Radio ist nicht gestattet.

Jede weitere Information bezüglich eines Offices, die auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite veröffentlich wird, wird als unzulässige Werbung betrachtet und so behandelt.

Regeln & Richtlinien 19

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Regel Nr. 23 a) Genehmigte Anzeigen und WerbematerialHERBALIFE ist bestrebt, Mitgliedern effektives Werbematerial und Verkaufshilfen zu Werbezwecken und zur Förderung ihres Geschäftsaufbaus zur Verfügung zu stellen. Das Unternehmen hat bereits zahlreiche Anzeigen und Handzettel zur freien Vervielfältigung oder zum Erwerb durch die Mitglieder freigegeben. Ein Mitglied kann aber auch seine eigenen Anzeigen entwerfen, vorausgesetzt, sie entsprechen der Wahrheit und sind inhaltlich korrekt, enthalten keine Aussagen über therapeutische oder medizinische Wirkung der Produkte, bieten keine Anstellung an und erfüllen alle Regeln und Richtlinien für Anzeigenschaltung und Werbung. Die Member Services Abteilung verfügt über eine Liste mit allen genehmigten Anzeigen. Außerdem sollte jedes Mitglied eigene Vorschläge zur Genehmigung einreichen. Bitte kontaktieren Sie Ihre Member Services Abteilung, um die entsprechenden Werberichtlinien zu erhalten.

Regel Nr. 23 b) Video- und AudioaufnahmenMit Ausnahme von Aufnahmen, die durch HERBALIFE genehmigt wurden, darf in von oder für Mitglieder/n hergestellte/n Video- und Audioaufnahmen der Name HERBALIFE oder die Namen von HERBALIFE-Produkten, Waren- oder Markenzeichen weder gezeigt noch erwähnt werden.

Regel Nr. 23 c) Fernseh, Radio, Kabel- oder SatellitenausstrahlungenMitgliedern ist es nicht gestattet, Video- oder Audioaufnahmen auszustrahlen, die direkt oder indirekt den Namen HERBALIFE oder die Namen von HERBALIFE-Produkten, Verkaufs- und Werbematerialien, die Geschäftsgelegenheit oder verschiedene Methoden der Geschäftstätigkeit erwähnen bzw. zeigen mit Ausnahme der folgenden genehmigten Werbeanzeige: „Selbständiges HERBALIFE-Mitglied – Bei Fragen zu Produkten und Geschäftsgelegenheit kontaktieren Sie mich.“ (Name, Telefon-, Faxnummer und/oder E-Mail-Adresse des Mitglieds).

Regel Nr. 23 Werbung und Promotion

In der Tabelle eine zusammengefasste Übersicht „Zulässig und unzulässig im Direktvertrieb“

Direktvertrieb – Zulässig und unzulässig

Standorte Ausstellen VerkaufWerbung oder Anzeigen zum

ProduktverkaufAußenbeschilderung

Bemusterung/Warenmuster

Mit Warenzeichen versehene Materialien

Einzelhandelsgeschäfte Nein Nein Nein Nein Ja Ja

*Kurzzeitig eingerichtete Kioske, Verkaufsstände in Einkaufspassagen und Outlets

Nein Nein Nein Nein Ja Ja

Tauschbörsen, Flohmärkte, Märkte unter freiem Himmel, mobile Verkaufsstände/Verkaufswagen

Nein Nein Nein Nein Nein Nein

Eigene Offices Ja1 Ja Nein Ja2 Ja Ja

Praxen von Ärzten oder Angehörigen von Heilberufen

Nein Ja Nein Nein Ja Ja

Nutrition Clubs (in gewerblichen Räumlichkeiten)

Ja1 Ja Nein Ja2 Ja Ja

Nutrition-Clubs (in den eigenen Wohnräumen)

Ja1 Ja Nein Nein Ja Ja

Dienstleistungsunternehmen Nein Ja Nein Nein Ja Ja

Fachmessen, Sport- und kommunale Veranstaltungen

Ja Nein Nein Ja3 Ja Ja

* „Kurzzeitig eingerichtet“, d. h. gelegentlich, aber nicht dauerhaft. Dauerhaft bestehende Standorte sind nicht gestattet.1 Von außen nicht sichtbar2 Inhaltliche Einschränkungen vorbehalten3 Zulässig zur Identifizierung des Standes. Inhaltliche Einschränkungen vorbehalten.

Trainingsgeräte:

In Offices, welche Trainingsgeräte (oder andere Geräte, die nicht im Zusammenhang mit dem HERBALIFE-Geschäft stehen) für ihre Kunden zur Verfügung stellen, darf ein solches Gerät angeboten werden. Der Zweck des Offices sollte die Durchführung des HERBALIFE-Geschäfts und nicht die Bereitstellung einer Trainingseinrichtung für Kunden sein.

20 Regeln & Richtlinien

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Regel Nr. 23 d) FernsehwerbungEs ist Mitgliedern nicht gestattet, eine Stunde vor bis eine Stunde nach einer Fernseh-, Radio- oder Satellitenübertragung von HERBALIFE Werbespots zu senden, auch wenn die Werbung mit den von HERBALIFE aufgestellten Werberegeln konform gehen würde.

Regel Nr. 23 e) Telefon- und BranchenbuchHERBALIFE-Mitglieder dürfen sich im Branchenbuch unter der Überschrift „Selbständiges HERBALIFE-Mitglied“ eintragen lassen. Es dürfen jedoch nur Name und / oder Anschrift, Telefon- und Faxnummer angegeben sein.

Werbeanzeigen in den Gelben Seiten dürfen nicht gegen die Werberegeln von HERBALIFE verstoßen. Die Verwendung des Begriffs „HERBALIFE“ über die Bezeichnung „Selbständiges HERBALIFE-Mitglied“ hinaus und die Verwendung des HERBALIFE-Firmenzeichens und / oder Markenzeichens ist nur gemäß den genehmigten Werbeanzeigen gestattet. Einträge in den Gelben Seiten dürfen nur unter den korrekten Rubriken wie beispielsweise Kosmetik, Haar- und Hautpflegeprodukte, Nahrungsergänzungs- und Gewichtskontrollprodukte (keine medizinischen oder therapeutischen Rubriken, keine Rubriken für Heilmittel) erfolgen. Mitglieder können Anzeigen in den Gelben Seiten schalten, wenn diese den Regeln und Richtlinien von HERBALIFE für das Schalten von Anzeigen, wie in Regel Nr. 23 „Werbung und Promotion“ beschrieben, entsprechen.

Regel Nr. 23 f) Gebührenfreie RufnummernFalls ein Mitglied über eine gebührenfreie Rufnummer verfügt, dürfen die Handelsnamen, Warenzeichen, Namen und Werbeslogans (z.B. „HERBALIFE“, „HERBALIFE International“ etc.) im Zusammenhang mit der gebührenfreien Rufnummer nicht benutzt werden, mit Ausnahme der Bezeichnung „Selbständiges HERBALIFE-Mitglied“.

Regel Nr. 23 g) Gesetzliche BestimmungenZusätzlich zu den Regeln und Bestimmungen von HERBALIFE muss ein Mitglied alle gültigen Bundes­, Landes­ und örtlichen Gesetze sowie andere Verordnungen und Regeln im Hinblick auf Werbung und Promotion der HERBALIFE-Produkte und Geschäftsgelegenheit einhalten. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds sich hierüber zu informieren und die Auswirkungen auf sein Geschäft zu berücksichtigen.

Regel Nr. 23 h) InternetBitte lesen Sie Kapitel 2 der Ergänzenden Verhaltensregeln für Deutschland in diesem Buch.

Für weitere Informationen, wie Sie das Internet für Ihre Werbung einsetzen können, wenden Sie sich bitte an Ihre Member Services Abteilung.

Regel Nr. 23 i) Interviews und Stellungsnahmen in den MedienMitglieder werden unter Umständen von Zeit zu Zeit von Journalisten angesprochen und um eine Stellungnahme oder ein Interview zu HERBALIFE-Produkten oder zum HERBALIFE-Geschäft gebeten. Obwohl wir uns über das an unseren Produkten und der Geschäftsgelegenheit gezeigte Interesse freuen, sind schriftliche oder mündliche Äußerungen über HERBALIFE der Presse oder anderen Medien gegenüber ausschließlich den von HERBALIFE befugten Personen vorbehalten. Wenn ein Journalist sich mit der Bitte um eine Stellungnahme oder ein Interview an ein Mitglied wendet, sollte dieses ihn bitten, sich mit HERBALIFE in Verbindung zu setzen. Ebenso sollten Mitglieder, die Presse, oder andere Medien nicht absichtlich zu einem HERBALIFE-Meeting oder Veranstaltung einladen. Journalisten sollten an solchen Veranstaltungen in Begleitung eines befugten HERBALIFE-Vertreters teilnehmen.

Regel Nr. 23 j) Kontakte zu Behörden Bitte lesen Sie Kapitel 6 der Ergänzenden Verhaltensregeln für Deutschland in diesem Buch.

Regel Nr. 23 k) Das Anbieten von Produkten auf Versteigerungen Bitte lesen Sie Regel 2-I der Ergänzenden Verhaltensregeln für Deutschland in diesem Buch.

Regel Nr. 24 a) Konzessionen und GebietsschutzHERBALIFE hat weder einen Gebietsschutz, noch Konzessionen. Kein Mitglied darf in irgendeiner Weise beim Vorstellen oder Anbieten der Geschäftsgelegenheit erklären, implizieren oder erwähnen, dass es im HERBALIFE Vertriebs- und Marketingplan Konzessionen oder Gebietsschutzgäbe.

Regel Nr. 24 b) Anbieten der GeschäftsgelegenheitEin Mitglied muss beim Angebot der Geschäftsgelegenheit oder Erläuterungen zum HERBALIFE Vertriebs- und Marketingplan deutlich darlegen, dass der Geschäftszweck eines Mitglieds im Kauf und Verkauf von HERBALIFE-Produkten an Endkonsumenten liegt. Das Mitglied darf nicht behaupten, dass die Anwerbung von neuen Mitgliedern vorrangig für den Geschäftsaufbau sei und nur daraus Vorteile zu ziehen seien. Weiterhin darf es nicht behaupten, dass ein Mitglied verpflichtet sei, andere in die Organisation einbringen zu müssen, um Mitglied zu werden. Desgleichen ist dem Mitglied die Behauptung untersagt, dass man mit keinerlei oder geringer Anstrengung zum Erfolg gelangen könne. Das Mitglied macht keine ungenauen oder nicht der Wahrheit entsprechenden Aussagen.

Regel Nr. 24 c) Aussagen zu Einkommen und andere InformationenBitte lesen Sie Regel 4-A, 4-D und 4-E der Ergänzenden Verhaltensregeln für Deutschland in diesem Buch.

Regel Nr. 24 d) Einkommen nur durch Produktverkauf und QualifikationEin Mitglied muss deutlich herausstreichen, dass Royalty Overrides, Produktionsboni und andere Leistungen aus einer HERBALIFE-Mitgliedschaft nur durch kontinuierlichen Verkauf von HERBALIFE-Produkten an Endkunden durch das Mitglied selbst und seine Downline-Mitglieder erzielbar sind und von bestimmten Qualifikationen abhängen.

Regel Nr. 24 e) Keine KaufverpflichtungEin Mitglied darf nicht behaupten, dass es außer der Empfehlung, ein HERBALIFE-Mitgliedspack zu erwerben, eine Verpflichtung zum Kauf von HERBALIFE-Produkten oder sonstigen Materialien gäbe. Weiterhin darf es nicht die Behauptung aufstellen, Royalty Overrides, Produktionsboni und andere Leistungen könnten allein durch den Kauf von Produkten anstelle des Verkaufs erzielt werden. (Bitte lesen Sie Regel 4-F und 4-G der Ergänzenden Verhaltensregeln für Deutschland in diesem Buch.)

Regel Nr. 24 Sponsern und Anbieten der Geschäftsgelegenheit

Regeln & Richtlinien 21

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Regel Nr. 26 a) Verstöße gegen CopyrightJegliche Vervielfältigung von Drucksachen, ob vollständig oder auszugsweise, Hörkassetten, Video- und Filmaufnahmen, die von HERBALIFE hergestellt wurden, ist nicht gestattet, es sei denn, HERBALIFE erteilt eine schriftliche Genehmigung. Diese Materialien unterliegen Copyright und sind zugunsten von HERBALIFE rechtlich geschützt.

Regel Nr. 26 b) Erlaubnis zur VervielfältigungMöchte ein Mitglied Artikel oder anderes Material aus dem offiziellen HERBALIFE-Begleitmaterial wie beispielsweise dem Mitgliedshandbuch, Produktbroschüren, das HERBALIFE Today Magazin, Audio- und Videomaterial etc. für Präsentationen gegenüber seiner Mitgliederorganisation oder

zu anderen Informationszwecken vervielfältigen, benötigt er zuvor eine schriftliche Genehmigung von HERBALIFE. Es muss sich um vollständige und exakte Reproduktionen handeln, die den folgenden Hinweis enthalten: „Wiedergabe mit Erlaubnis von HERBALIFE International, Inc. Alle Rechte an dem Namen HERBALIFE, Firmen- und Warenzeichen sowie Markennamen sind Eigentum von HERBALIFE International, Inc. bzw. ihren Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen.“

Regel Nr. 26 c) Ausschließliche Verwendung für GeschäftszweckeVerkaufs- und Werbematerial von HERBALIFE ist ausschließlich im Rahmen der Geschäftstätigkeit als HERBALIFE-Mitglied zu verwenden.

Regel Nr. 26 Copyright

Bitte lesen Sie Kapitel 1 und 5 sowie Regel 3-E der Ergänzenden Verhaltensregeln für Deutschland in diesem Buch.

Regel Nr. 27 Unternehmensfremde Verkaufshilfen und -materialien

Regel Nr. 25 a) Verwendung von Handelsbezeichnungen, Warenzeichen und FirmenlogoDie Verwendung der Handelsbezeichnungen, Warenzeichen und Firmenlogos von HERBALIFE ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Unternehmens gestattet. Der Name HERBALIFE, Markennamen, Warenzeichen und Design der Produktetiketten sind zur Vermeidung von Missbrauch rechtlich geschützt. HERBALIFE und ihre Tochtergesellschaften behalten sich das Recht auf Rücknahme einer Ausnahmegenehmigung nach eigenem Ermessen vor. (Wir verweisen auf Regel 2-A der Ergänzenden Verhaltensregeln für Deutschland.) Ein Warenzeichen (oder Firmenzeichen) ist ein Name oder Symbol, das ausschließlich von HERBALIFE benutzt werden darf. Das HERBALIFE­Symbol „ “ beispielsweise, oder das Wort „HERBALIFE“ sind HERBALIFE-Warenzeichen. Auch der Name eines HERBALIFE-Produkts wie z.B. „Lift Off®“ etc. sind Warenzeichen in diesem Sinne. Eine Handelsbezeichnung ist ein Firmenname, der ausschließlich von HERBALIFE benutzt werden darf. Firmennamen wie z.B. „HERBALIFE International“ oder „HERBALIFE International Deutschland GmbH“ sind unsere rechtlich geschützten Firmennamen.

Regel Nr. 25 b) Titel auf Geschäftskarten, Briefumschlägen, BriefpapierAuf Geschäftskarten, Briefpapier usw. dürfen nur folgende Informationen erscheinen: a) Der Name „HERBALIFE“ in einfacher Blockschrift (nicht das HERBALIFE-Firmenzeichen), gefolgt von „Selbständiges Mitglied“; b) Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse. Werbeslogans wie beispielsweise „Fragen zu den Produkten, rufen Sie mich an“ oder „Fragen zur Geschäftsgelegenheit, rufen Sie mich an“ oder andere Slogans die mit den Regeln und Richtlinien übereinstimmen. Visitenkarten, die mit dem HERBALIFE-Firmenzeichen versehen sind, können von HERBALIFE erworben werden. Weitere Einzelheiten sind über die Member Services Abteilung erhältlich.

Regel Nr. 25 c) AnschriftDie Anschriften von HERBALIFE International in Los Angeles sowie der Tochtergesellschaften dürfen von Mitgliedern nicht angegeben oder verwendet werden.

Regel Nr. 25 d) Verwendung des Namens HERBALIFE in WerbematerialBei der Werbung dürfen Mitglieder den Namen HERBALIFE nur in folgender Weise benutzen: „Selbständiges HERBALIFE-Mitglied. Informieren Sie sich über die Produkte.“ (Name und Telefon-, Faxnummer oder E-Mail-Adresse); oder „Selbständiges HERBALIFE-Mitglied. Informieren Sie sich über die Geschäftsgelegenheit.“ (Name und Telefon-, Faxnummer oder E-Mail-Adresse). Für weitere Grundregeln bezüglich der Werbung der HERBALIFE-Produkte setzen Sie sich bitte mit Ihrer Member Services Abteilung in Verbindung. (Wir verweisen auf Regel 2-A der Ergänzenden Verhaltensregeln für Deutschland in diesem Buch.)

Regel Nr. 25 e) Firmen- und Warenzeichen als WerbemittelMit Ausnahme der bei HERBALIFE erhältlichen Artikel dürfen Firmen- und Warenzeichen nicht zu Werbezwecken auf andere Materialien oder Gegenstände aufgebracht werden.

Regel Nr. 25 f) Mark HughesDer Name „Mark Hughes“ darf auf keinen Fall für Werbezwecke benutzt werden.

Regel Nr. 25 g) Verwendung des Namens HERBALIFE in Fernsehen, Radio und PrintmedienDer Begriff „HERBALIFE“ oder die Nennung eines spezifischen HERBALIFE-Produkts sowie Abbildungen von Produkten dürfen (sofern nicht anders erlaubt) nicht zu Werbezwecken in Druck-, Audio- oder Videomedien erscheinen, wie beispielsweise Zeitungen, Zeitschriften, Radio oder Fernsehen.

Regel Nr. 25 Verwendung von Handelsbezeichnungen, Warenzeichen und Firmenlogo

22 Regeln & Richtlinien

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Ergänzende Verhaltensregeln für DeutschlandKAPITEL Erstellung, Verkauf und Gebrauch von „Geschäftsmethoden“ .............................................................................................. Kapitel 1Vertrieb über das Internet, inklusive E-Mail .......................................................................................................................... Kapitel 2Marketing mittels Telemarketing .......................................................................................................................................... Kapitel 3Behauptungen und Aussagen ............................................................................................................................................... Kapitel 4Anbringen von Beschilderungen, Flugblättern, Abreißzetteln, Hot Pockets ........................................................................... Kapitel 5Produkt Import, Export, Geschäftsaktivitäten und Persönlicher Verbrauch ............................................................................ Kapitel 6Anbieten oder Erwähnen der HERBALIFE Produkte oder Geschäftsgelegenheit ..................................................................... Kapitel 7

INHALTSVERZEICHNIS

Einleitung ............................................................................................................................................................................. 25

KAPITEL 1: Erstellung, Verkauf und Gebrauch von „Geschäftsmethoden“ ............................................................................ 25-30Begriffsbestimmung Geschäftsmethoden ............................................................................................................................. 251-A Übereinstimmung der Geschäftsmethoden mit der Gesetzgebung und HERBALIFES Regeln und Richtlinien .......... 251-B Nutzung der durch die Erstellung, Bewerbung und den Verkauf von Geschäftsmethoden

erhaltenen Informationen von und über HERBALIFE ................................................................................................. 251-C Keine Kaufverpflichtung über den Kauf eines „HERBALIFE-Mitgliedspack“ hinaus ................................................. 261-D Rücktrittsrecht und Zufriedenheitsgarantie ............................................................................................................. 261-E Belege ...................................................................................................................................................................... 26-271-F Zielsetzung des Verkaufs von Geschäftsmethoden – Keine Erzielung von Gewinnen ............................................... 271-G Leads, Werbung, Werbeblöcke und Entscheidungs-Packs ........................................................................................ 271-H Gebühr für die Nutzung von Internetseiten .............................................................................................................. 271-I Keine Vergütung für das Anwerben oder für den Verkauf von Geschäftsmethoden .................................................. 271-J Unzulässigkeit der Aufforderung zur persönlichen Verschuldung ............................................................................. 271-K Offenlegungspflicht ................................................................................................................................................. 271-L Einschränkung des Angebots und Verkaufs von Geschäftsmethoden an HERBALIFE-Mitglieder ............................. 271-M Beschränkung der Bewerbung oder des Verkaufs von Geschäftsmethoden während

Seminaren und anderen offiziellen Veranstaltungen ................................................................................................ 271-N Anbieter .................................................................................................................................................................... 271-O HERBALIFE erteilt keine Garantien, Genehmigungen und übernimmt keine Haftung ............................................... 271-P Genehmigung zur Verwendung von durch HERBALIFE erstellten Verkaufshilfen und ähnlichen Materialien ............ 281-Q Aktualisierung der Materialien ................................................................................................................................. 281-R Beschränkung des Verkaufs von Geschäftsmethoden .............................................................................................. 281-S Quellenanzeige ......................................................................................................................................................... 28Grundsatzerklärung zu Verkaufshilfen und Geschäftsmethoden ........................................................................................... 29Anhang A – Auskunftspflicht über die Geschäftsmethoden .................................................................................................. 30

KAPITEL 2: Vertrieb über das Internet, inklusive E-Mail ....................................................................................................... 31-332-A Genehmigung zur Verwendung des Markennamens HERBALIFE oder der HERBALIFE Produktnamen ....................... 312-B Unberechtigte Verwendung von Handelsbezeichnungen, Warenzeichen oder Produktnamen Dritter ........................ 312-C Erläuterung der Beziehung zu HERBALIFE auf Internetseiten, die Firmenlogos oder Warenzeichen verwenden ....... 312-D Einbeziehung anderer Organisationen ..................................................................................................................... 312-E Werbung auf Suchmaschinen ................................................................................................................................... 312-F Erreichen von hohen Trefferpositionierungen bei Suchmaschinen ........................................................................... 312-G Hyperlinks ................................................................................................................................................................ 312-H Anbieten von Internet Dienstleistungen ................................................................................................................... 312-I Anbieten der HERBALIFE Produkte auf Auktionen ..................................................................................................... 322-J Internationales Geschäft .......................................................................................................................................... 322-K Datenschutzerklärung .............................................................................................................................................. 322-L Nutzung personenbezogener Daten .......................................................................................................................... 322-M Ethisch einwandfreies Verhalten .............................................................................................................................. 322-N Unberechtigter Computer-Zugang ............................................................................................................................ 322-O E-Mail ...................................................................................................................................................................... 32-332-P Einstellen des E-Mail Versands ................................................................................................................................ 33

Regeln & Richtlinien 23

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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KAPITEL 3: Marketing mittels Telemarketing ........................................................................................................................ 34-35Einführung ............................................................................................................................................................................ 34-353-A Automatische Wahlprogramme ................................................................................................................................ 343-B Aufgezeichnete oder automatische Bandansagen .................................................................................................... 343-C Unerwünschte Werbung per Fax ............................................................................................................................... 353-D Verbraucherschutzlisten / Do-Not-Call Listen .......................................................................................................... 353-E Lead Generation Methoden ....................................................................................................................................... 353-F Einhaltung der Gesetze sowie der Regeln und Richtlinien von HERBALIFE .............................................................. 35

KAPITEL 4: Behauptungen und Aussagen ............................................................................................................................. 36-374-A Behauptungen und Aussagen im Allgemeinen ......................................................................................................... 364-B Aussagen zur Gewichtskontrolle und den Produkten ................................................................................................ 364-C Aussagen zu Nährwert und Wirkungsweise (im Rahmen der Ergänzenden Regeln) ................................................. 364-D Produktaussagen ..................................................................................................................................................... 364-E Aussagen zu Einkommen & Persönliche Berichte ..................................................................................................... 36-374-F Angaben zum Einkommen und Erfahrungsberichte, Einhaltung der geltenden Gesetze .......................................... 374-G Aussagen zum Arbeiten von zu Hause ...................................................................................................................... 374-H Aussagen zur Beziehung zwischen HERBALIFE und den HERBALIFE Mitgliedern ..................................................... 37

KAPITEL 5: Anbringen von Beschilderungen, Flugblättern, Abreißzetteln, Hot Pockets ......................................................... 37-385-A Allgemeine Regeln .................................................................................................................................................... 385-B Strafen bei Verstößen ............................................................................................................................................... 38

KAPITEL 6: Produkt Import, Export, Geschäftsaktivitäten und Persönlicher Verbrauch .......................................................... 386-A Aktivitäten in ungeöffneten Ländern oder Gebieten 386-B Aktivitäten in geöffneten Ländern und Gebieten ...................................................................................................... 386-C Persönlicher Verbrauch ............................................................................................................................................ 38

KAPITEL 7: Anbieten oder Erwähnen der HERBALIFE Produkte oder Geschäftsgelegenheit ................................................... 397-A Identifikation und Beschreibung .............................................................................................................................. 39

24 Regeln & Richtlinien

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Begriffsbestimmung „Geschäftsmethoden“Einige selbständige Mitglieder erstellen, verkaufen und nutzen Verkaufshilfen, unterstützende Dienstleistungen oder Materialien, ohne die Namen und Kontaktinformationen von Interessenten zu nennen. Sie sprechen auch Empfehlungen aus, vermitteln Werbung und Werbemaßnahmen oder bieten diese an. Diese Hilfsmittel, unterstützenden Dienstleistungen und Materialien beinhalten (beschränken sich jedoch nicht auf) Bücher, Magazine oder andere Druckmaterialien, audio/visuelle Materialien, Software, Telemarketing­Hilfen, Internetseiten, Internetdienstleistungen und andere elektronische Medien, Meetings und Ausbildungsseminare.

Hilfsmittel, unterstützende Dienstleistungen und Materialien, die nicht von HERBALIFE hergestellt wurden, werden in diesen Regeln als „Geschäftsmethoden“ bezeichnet.

Geschäftsmethoden (wie in diesen Regeln bezeichnet) sind weder von HERBALIFE geprüft, empfohlen oder genehmigt, noch übernimmt HERBALIFE eine Garantie, die Verantwortung oder eine Verpflichtung im Rahmen deren Verkaufs, Kaufs oder Gebrauchs.

1-A- Übereinstimmung der Geschäftsmethoden mit der Gesetzgebung und den HERBALIFE Regeln und RichtlinienMitglieder, die Geschäftsmethoden direkt oder indirekt (z.B. über andere Unternehmen) erstellen, verkaufen oder nutzen, müssen die HERBALIFE Regeln und Richtlinien, alle anderen HERBALIFE Regeln und die gültigen Gesetze befolgen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gesetze zur Schweigepflicht, zum Datenschutz, zum Telemarketing in jeglicher Form und zum Internetmarketing.

Sollte HERBALIFE feststellen, dass eine oder mehrere Geschäftsmethoden gegen die HERBALIFE Regeln und Richtlinien, das Gesetz oder die Rechte Dritter verstoßen und dies ein erhebliches Risiko darstellt, dass dadurch das HERBALIFE-Geschäft, das Ansehen des Unternehmens oder die Marke HERBALIFE Schaden nehmen könnte, ist HERBALIFE berechtigt, vom Mitglied die sofortige Einstellung des Verkaufs oder der Nutzung dieser Geschäftsmethode zu fordern, ohne dass HERBALIFE hierfür zur Verantwortung gezogen oder haftbar gemacht werden kann.

1-B Nutzung der durch die Erstellung, Bewerbung und den Verkauf von Geschäftsmethoden erhaltenen Informationen von und über HERBALIFEMitglieder dürfen Geschäftsmethoden erstellen und an andere Mitglieder verkaufen oder weiterverkaufen, jedoch einzig zum Zweck des Verkaufs von HERBALIFE-Produkten sowie um andere Mitglieder über den Verkauf von HERBALIFE-Produkten zu informieren, zu schulen und zu motivieren. Um das geistige Eigentum und den Geschäftswert von HERBALIFE, wie

auch die Verdienstmöglichkeit, welche HERBALIFE den Mitgliedern bietet, zu schützen sowie in Ergänzung zu den in jedweder Vereinbarung oder anwendbarer Regel enthaltenen Einschränkungen oder Verbote, gilt:

Kein aktives oder ein ehemaliges Mitglied darf während des Zeitraums von drei (3) Jahren nach Beendigung der Mitgliedschaft (aus welchem Grund auch immer diese beendet wurde, einschließlich der Kündigung durch das Mitglied selbst):

1. irgendwelche, während der Tätigkeit als HERBALIFE-Mitglied erhaltenen oder gewonnenen, geschäftlichen oder persönlichen Informationen über andere HERBALIFE-Mitglieder, wie Informationen zu deren Identität, Interessen, Kontaktinformationen und/oder Verhältnis zum Sponsor, zu einem anderen Zweck, als der Bewerbung und dem Verkauf von HERBALIFE-Produkten, gemäß dem HERBALIFE Vertriebs- und Marketingplan, nutzen; oder

2. anderen HERBALIFE-Mitgliedern oder dritten Personen, welche die Geschäfts methode erworben oder genutzt haben, die Produkte, Serviceleistungen oder Verdienstmöglichkeit anderer Multi-Level-Marketing oder Direktvertriebsunternehmen anbieten, verkaufen oder diese bewerben.

Zum Beispiel darf während des zuvor beschriebenen Zeitraums kein aktives oder ehemaliges Mitglied (einschließlich dessen Ehepartners oder Firmen, die von einem der beiden Ehepartner geführt werden oder an denen sie ein wirtschaftliches Interesse haben) irgendeinem HERBALIFE-Mitglied oder einer dritten Person, welche die Geschäftsmethode erworben hat oder diese nutzt, die Serviceleistungen, Produkte oder Geschäftsgelegenheit eines anderen Multi-Level-Marketing oder Direktvertriebsunternehmens, direkt oder indirekt, anbieten, diese vorstellen, dazu einladen oder Personen hierfür anwerben.

Ein Verstoß gegen die vorgenannte Regel stellt eine schwerwiegende Verletzung der Vereinbarungen des HERBALIFE-Mitgliedsvertrages dar und gefährdet die Beziehungen, das Geschäft und die Verdienstmöglichkeiten des Unternehmens sowie der Upline des betroffenen Mitglieds, dem einzig und allein zum Zweck der Förderung des HERBALIFE-Geschäfts Zugang zu den Geschäftsmethoden gewährt wurde. Das Mitglied erkennt an, dass durch einen Verstoß gegen diese Regeln HERBALIFE und seinen Mitgliedern einen irreparabler Schaden entstehen würde, der durch eine finanzielle Entschädigung nicht ausgeglichen werden könnte.

HERBALIFE ist daher berechtigt, bei Verstoß gegen diese Regeln, neben allen anderen, durch die HERBALIFE Regeln und Richtlinien sowie die gültigen Gesetze festgelegten Sanktionen und Rechtsmittel, und ohne vorhergehende Benachrichtigung des aktiven oder ehemaligen Mitglieds, eine gerichtliche oder einstweilige Verfügung zu erwirken sowie andere Rechtsmittel zu ergreifen, um die unzulässige Offenlegung oder die Nutzung vertraulicher Informationen zu verhindern.

Jedes selbständige HERBALIFE-Mitglied (nachfolgend „Mitglied“ genannt) ist eine selbständig arbeitende, unabhängige Geschäftsperson, die HERBALIFE-Produkte verkauft und wenn dies das Mitglied möchte, für die HERBALIFE-Geschäftsgelegenheit wirbt. Das Geschäftsverhältnis zwischen HERBALIFE und seinen Mitgliedern beginnt mit der Annahme des Internationalen Mitgliedsantrags und unterliegt den damit getroffenen Vereinbarungen. Dieses Verhältnis bezieht die von HERBALIFE in dessen Ermessen veröffentlichten Regeln und Richtlinien mit ein, die in ihrer aktuellsten Form die Rechte und Pflichten von HERBALIFE­Mitgliedern definieren. Diese Regeln beinhalten, beschränken sich jedoch nicht ausschließlich auf die HERBALIFE Verhaltensregeln für Mitglieder sowie alle anderen HERBALIFE Regeln und Richtlinien. Keine der Regeln und Richtlinien von HERBALIFE stellt eine Rechtsauskunft oder Rechtsberatung dar oder sollte als solche verstanden werden; HERBALIFE bietet seinen Mitgliedern keine juristische Beratung. Die nachfolgenden Regeln gelten speziell für die Bewerbung der HERBALIFE-Produkte und der HERBALIFE-Geschäftsgelegenheit in Deutschland:

1) Erstellung, Verkauf und Gebrauch von „Geschäftsmethoden“ (Kapitel 1)

2) Vertrieb über das Internet, inklusive E-Mail (Kapitel 2)

3) Marketing mittels Telemarketing (Kapitel 3)

4) Behauptungen und Aussagen (Kapitel 4)

5) Anbringen von Beschilderungen, Flugblättern, Abreißzetteln, Hot Pockets (Kapitel 5)

6) Produkt Import, Export, Geschäftsaktivitäten und Persönlicher Verbrauch (Kapitel 6)

7) Anbieten oder Erwähnen der HERBALIFE-Geschäftsgelegenheit (Kapitel 7)

Diese Regeln sind seit dem 1. Mai 2009 gültig.

KAPITEL 1 – Erstellung, Verkauf und Gebrauch von „Geschäftsmethoden“

Einleitung

Regeln & Richtlinien 25

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1-C Keine Kaufverpflichtung über den Kauf eines „HERBALIFE-Mitgliedspack“ hinausUm HERBALIFE-Mitglied zu werden und das eigene HERBALIFE-Geschäft erfolgreich aufbauen zu können, ist einzig und allein der Kauf eines HMP erforderlich (HERBALIFE-Mitgliedspack). Sobald ein neues Mitglied gesponsert wurde, muss diesem die Möglichkeit gegeben werden, ein HMP, ohne jeglichen Aufpreis oder Gewinn für dessen Sponsor, zu kaufen. Zur Veranschaulichung:

1. Falls einem potenziellen Mitglied, zusätzlich zum Kauf des HMP, die Möglichkeit zum Kauf von Produkten, Dienstleistungen oder Materialien (unabhängig davon, ob diese von HERBALIFE hergestellt wurden oder nicht) angeboten wird, so muss ihm klar vermittelt werden, dass es sich um einen freiwilligen Kauf handelt und nicht um eine Bedingung oder Voraussetzung, um Mitglied zu werden, geschäftlichen Erfolg zu haben oder im Vertriebs- und Marketingplan von HERBALIFE voranzukommen. Weiterhin dürfen Mitglieder weder für den Verkauf von selbst erstellten HMPs oder Ausstattungen, die im Vergleich zu HERBALIFE-Mitgliespacks zusätzliche Bestandteile enthalten oder bei denen irgendein Bestandteil entfernt wurde, werben, noch dies als gewinnbringend anpreisen.

2. Mitglieder dürfen nicht erklären oder behaupten, dass Geschäftsmethoden eine (gesetzliche oder praktische) Voraussetzung für das Arbeiten oder den erfolgreichen Aufbau des Geschäfts, die Verdienstmöglichkeiten oder den Erhalt von Trainings oder Unterstützung durch die Upline sind.

1-D Rücktrittsrecht und ZufriedenheitsgarantieAls Bestandteile von Geschäftsmethoden, die von Personen oder Gesellschaften an HERBALIFE-Mitglieder verkauft werden, gelten:

1. Abonnement-Verkauf – Dem Käufer muss zum Zeitpunkt eines solchen Kaufs schriftlich zugesichert werden, dass er sein Abonnement jederzeit kündigen kann und der noch nicht abgelaufene Anteil des Abonnements zurückerstattet wird. Sollten für verschiedene Servicezeiträume unterschiedliche Gebühren vereinbart und in Rechnung gestellt werden, richtet sich die für die Kalkulation der Rückerstattung zugrunde liegende Gebühr nach der Gebühr, die dem aktuellen Servicezeitraum am nächsten kommt. Voraussetzung hierfür ist, dass vom Zeitpunkt der Kündigung an keine ausstehenden Zahlungen fällig werden.

2. Sachwerte (Gegenstände, wie z.B. CDs und DVDs) – Dem Käufer muss zum Zeitpunkt des Kaufs schriftlich ein Rücksenderecht eingeräumt werden, welches den Kaufpreis, inklusive der Fracht- und Verpackungskosten, umfasst. Die Garantiezeit muss mindestens 180 Tage betragen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Gegenstände oder Sachwerte. Der Verkäufer muss die Rückerstattung innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Erhalt des zurückgeschickten Materials vornehmen.

3. Weitere Bestandteile, nicht in den Punkten 1. und 2. beschrieben – Dem Käufer muss schriftlich eine Zufriedenheitsgarantie, wie in Punkt a., b. oder c. beschrieben, (nach Wahl des Verkäufers) eingeräumt werden:

a. Eine Zufriedenheitsgarantie mit uneingeschränkter Rückerstattung innerhalb eines Zeitraums von mindestens 30 Kalendertagen ab Empfangsdatum der Bestandteile der Geschäftsmethode;

b. Eine Zufriedenheitsgarantie für einen Zeitraum von mindestens sieben (7) Kalendertagen ab Empfangsdatum der Bestandteile der Geschäftsmethode (anstatt der 30-tägigen Zufriedenheitsgarantie), aber nur unter der Voraussetzung, dass beide folgenden Punkte auf den Verkauf zutreffen:

i. Die von dem Verkäufer erworbenen Bestandteile wurden von einem unabhängigen, dritten Anbieter entwickelt oder verkauft (wobei weder der Verkäufer noch irgendein anderes HERBALIFE-Mitglied, direkt oder indirekt, eine Vergütung oder einen anderen wirtschaftlichen Vorteil erzielt, gemäß einer HERBALIFE übermittelten, schriftlichen Vereinbarung zwischen Anbieter und Verkäufer, die folgende Klausel beinhaltet: „Wir vereinbaren, zu Gunsten und freibleibend von HERBALIFE International of America, Inc., deren Tochtergesellschaften

und Niederlassungen, keine Vermittlungsgebühr oder anderen Vergütungen an ein HERBALIFE-Mitglied zu zahlen oder ihm einen sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu gewähren.“) und der vom Verkäufer dem Käufer in Rechnung gestellte Preis nicht höher ist, als die tatsächlich in einem Geschäftsjahr entstandenen Kosten (abzüglich Nachlässe, Abschreibungen o.ä.), welche dem Verkäufer bei der Entwicklung, dem Kauf und Verkauf der Bestandteile entstanden sind (einschließlich angemessener administrativer Kosten für das Lead Generation System, wie beispielsweise Kundenservice, Verwaltung von Abrechnungsverbindlichkeiten, Forderungen und aktuelle Rückzahlungsschulden), zuzüglich eines Zuschlags von nicht mehr als 5 % der direkten Kosten, und

ii. der Verkäufer bewahrt alle Dokumente, Rechnungen und Unterlagen, die solche Käufe, Entwicklungskosten sowie Käufe und Wiederverkäufe durch den Verkäufer betreffen, auf und legt sie auf Verlangen HERBALIFE zur Prüfung durch ein anerkanntes, inländisches Finanzprüfungsunternehmen vor, welches diese Unterlagen auf Kosten von HERBALIFE prüfen wird; oder

c. der Anbieter kann eine Zufriedenheitsgarantie mit uneingeschränkter Rückerstattung innerhalb eines Zeitraums von mindestens sieben (7) Kalendertagen (anstatt der 30-Tage Zufriedenheitsgarantie) ab Empfangsdatum der Bestandteile der Geschäftsmethode gewähren, aber nur unter der Voraussetzung, dass zusätzlich zu dem/n Anwaltsbrief/en, die HERBALIFE zuvor in Übereinstimmung mit Regel 1-A von einem Juristen zur Verfügung gestellt worden sind, HERBALIFE ein aktuelles Schreiben (sowie weitere, von HERBALIFE gewünschte Bestätigungen) von einem Juristen übermittelt wurde, der die Gesetzgebung zum MLM (Multi-Level-Marketing) kennt. Dieses Schreiben bestätigt, dass die Bestandteile der entsprechenden Geschäftsmethode in Bezug auf Inhalt und Vorgehensweise mit den auf MLMs anzuwendenden sowie Geschäftsgelegenheiten betreffenden, nationalen Gesetzen oder EU Gesetzen, übereinstimmen. Weiterhin bestätigt es, dass der Jurist keine Kenntnis von einem bestehenden Gesetz, einer Regel oder einer Vorschrift hat, gegen die die Geschäftsmethode seiner/ihrer Meinung nach verstoßen würde. Die juristische Überprüfung sowie das damit verbundene Anwaltsschreiben sind Grundlage für die Genehmigung durch HERBALIFE. Die getroffene Beurteilung und der Anwaltsbrief müssen jährlich sowie vor geplanten Änderungen erneut geprüft und eingereicht werden.

Ungeachtet dessen, ob dies in den zuvor aufgeführten Rückerstattungs-vorschriften vorgesehen ist, kann HERBALIFE im Namen des Verkäufers eine Rückerstattung an eine anfragende Partei vornehmen, wenn in gutem Glauben angenommen wird, dass eine solche Zahlung den Geschäftswert und den Ruf von HERBALIFE und seinen Mitgliedern schützt. Dies kann zusätzlich zu den sonstigen von HERBALIFE bestimmten Maßnahmen erfolgen.

1-E BelegeDer Verkäufer der Geschäftsmethoden muss dem Käufer für alle Käufe einen datierten Beleg ausstellen, in dem jeder erworbene Bestandteil einzeln aufgeführt und ihm ein Preis zugeordnet ist. Darüber hinaus muss er folgenden Hinweis enthalten:

Die gekauften Produkte und Serviceleistungen können ein legitimes und hilfreiches Instrument für den Aufbau Ihres Geschäfts darstellen. Sie sind jedoch keine Voraussetzung für die Ausübung der angebotenen Geschäftsgelegenheit. Der Verkäufer ist allein verantwortlich für die Bereitstellung und den Verkauf dieser Materialien oder Serviceleistungen. Das Unternehmen, das die Geschäftsmöglichkeit anbietet, spricht weder eine Empfehlung für diese Materialien aus, noch lässt es diese zu oder übernimmt eine Gewährleistung hierfür. Sollten Sie aus irgendeinem Grund mit den von Ihnen gekauften Materialien oder Sachwerten nicht zufrieden sein, können Sie diese innerhalb von 180 Tagen ab Empfangsdatum der Bestandteile der Geschäftsmethode an die auf diesem Beleg angegebene Adresse des Verkäufers zurücksenden und bekommen den Kaufpreis, einschließlich der Transport- und Versandkosten, zurückerstattet.

26 Regeln & Richtlinien

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Unterhält der Verkäufer eine Internetseite, die klar und deutlich eine Rückgaberegelung entsprechend Regel 1-D beinhaltet, kann hinsichtlich der über das Internet versendeten oder zur Verfügung gestellten Geschäftsmethoden folgender Wortlaut verwendet werden:

Die gekauften Produkte und Serviceleistungen können ein legitimes und hilfreiches Instrument für den Aufbau Ihres Geschäfts darstellen. Sie sind jedoch keine Voraussetzung für die Ausübung der angebotenen Geschäftsgelegenheit. Der Verkäufer ist allein verantwortlich für die Bereitstellung und den Verkauf dieser Materialien oder Serviceleistungen. Das Unternehmen, das die Geschäftsmöglichkeit anbietet, spricht weder eine Empfehlung für diese Materialien aus, noch lässt es diese zu oder übernimmt eine Gewährleistung hierfür. Sie können eine Rückerstattung beantragen, indem Sie die Sachwerte an den Verkäufer zurücksenden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf www.MyHerbalife.de.

1-F Zielsetzung des Verkaufs von Geschäftsmethoden – Keine Erzielung von GewinnenMitglieder dürfen Geschäftsmethoden erstellen und an andere Mitglieder verkaufen oder weiterverkaufen, jedoch einzig zum Zweck des Verkaufs von HERBALIFE-Produkten sowie um die Mitglieder der eigenen Downline über den Verkauf von HERBALIFE-Produkten zu informieren, zu schulen und zu motivieren (dies gilt gemäß Regel 1-L auch für Mitglieder anderer Organisationen). Bedingung hierfür ist, dass dadurch kein Unternehmen entsteht (oder als solches angesehen werden kann), dass ein Einkommen erzielt, welches an Stelle des HERBALIFE-Geschäfts oder im Zusammenhang mit dem HERBALIFE-Geschäft geführt wird. Folglich dürfen die von Herstellern, Verkäufern und Wiederverkäufern von Geschäftsmethoden in Rechnung gestellten Preise den Gegenwert der für die verkauften Einheiten entstandenen Kosten nicht übersteigen.

1-G Leads, Werbung, Werbeblöcke und Entscheidungs-PacksMitglieder dürfen nur dann über beliebige Werbekanäle Leads zum eigenen Gebrauch oder zur freien Weitergabe innerhalb ihrer Downline (aber nicht zum Weiterverkauf) generieren, wenn Art und Inhalt der Werbung den gesetzlichen Anforderungen und den Richtlinien von HERBALIFE entsprechen. Mitglieder dürfen keine Leads für die Geschäftsgelegenheit, die Produkte, auf Leads bezogene Werbung oder Werbeblöcke noch Entscheidungs-Packs zum eigenen Gebrauch oder zur Verwendung durch andere kaufen (weder von anderen Mitgliedern noch von Drittanbietern von Leads). Mitglieder dürfen weder direkt noch indirekt jegliche Aktivitäten verkaufen, bewerben oder empfehlen, auf diese verweisen, zugänglich machen oder selbst ergreifen, die von HERBALIFE als förderlich erachtet werden zur Unterstützung oder Förderung des Erwerbs, Verkaufs oder der Nutzung von Leads, auf Leads bezogene Werbung oder Werbeblöcke oder Entscheidungs-Packs durch ein anderes Mitglied. HERBALIFE stellt Mitgliedern kostenlos oder für einen geringen Preis Werbeliteratur und Verkaufshilfen für Anzeigen und Werbung für den Verkauf der HERBALIFE-Produkte und die Geschäftsgelegenheit zur Verfügung.

1-H Gebühr für die Nutzung von InternetseitenMitglieder dürfen für die Nutzung ihrer Internetseiten von den Nutzern eine angemessene Gebühr verlangen, vorausgesetzt die Gebühr übersteigt nicht die Ausgaben für die Entwicklung, die Einrichtung und die Instandhaltung der Internetseite.

1-I Keine Vergütung für das Anwerben oder für den Verkauf von GeschäftsmethodenFür das Verkaufen von Geschäftsmethoden, im Ganzen oder in Teilen, dürfen weder Sponsoring-, Vermittlungs- oder Empfehlungshonorare, noch Honorare für Marketing, Werbung oder Verwaltung sowie Rückerstattungen oder Vergütungen jeglicher Art angeboten oder ausgezahlt werden (einschließlich Rabatte, Zuschläge, Abschläge etc.). Weiterhin darf kein Mitglied eine solche Vergütung annehmen.

1-J Unzulässigkeit der Aufforderung zur persönlichen VerschuldungKein Mitglied darf ein aktives oder zukünftiges Mitglied dazu ermutigen oder auffordern, sich zu verschulden, um Mitglied werden zu können, sein bestehendes Geschäft auszubauen oder Geschäftsmethoden und/oder HERBALIFE-Produkte zu kaufen.

1-K OffenlegungspflichtSowohl Verkäufer wie Käufer müssen das von HERBALIFE veröffentlichte Dokument zur Offenlegungspflicht in seiner jeweils aktuellen Fassung beachten. Zum Schutz für HERBALIFE und für den Verkäufer verlangt HERBALIFE die Unterschrift beider Parteien an den entsprechenden Stellen auf diesem Dokument. Darüber hinaus muss der Verkäufer die unterschriebenen Dokumente mindestens zwei (2) Jahre lang aufbewahren. Alternativ können die Unterschriften von Verkäufer und Käufer auch in Übereinstimmung mit der jeweils geltenden Gesetzgebung elektronisch erfolgen und elektronisch gespeichert werden.

Die aktuell gültige Fassung des Dokuments zur Offenlegungspflicht findet sich in Anhang A am Ende von Kapitel 1 und steht darüber hinaus z.B. auf www.MyHerbalife.de als Download oder zum Ausdrucken zur Verfügung.

1-L Einschränkung des Angebots und Verkaufs von Geschäftsmethoden an HERBALIFE-MitgliederMitglieder können eine Geschäftsmethode in ihrer Downline und in anderen Organisationen unter der Voraussetzung bewerben und verkaufen, dass sie zuvor eine schriftliche Zustimmung des ersten vollqualifizierten President’s Team Mitglieds in der Upline des Mitglieds erhalten haben, dem die Geschäftsmethode verkauft oder angeboten werden soll (ausgenommen hiervon sind Mitglieder der eigenen Downline Organisation des Verkäufers, bis hin zum nächsten vollqualifizierten President’s Team Mitglied). Eine einzelne, schriftliche Zustimmung gilt für alle Mitglieder in der Downline, bis hinunter bis zum nächsten vollqualifizierten President’s Team Mitglied in der Downline des Mitglieds, der die Zustimmung erteilt hat. Alle schriftlichen Zustimmungen müssen zwei (2) Jahre aufbewahrt und HERBALIFE auf Verlangen unverzüglich vorgelegt werden.

1-M Beschränkung der Bewerbung oder des Verkaufs von Geschäftsmethoden während Seminaren und anderen offiziellen Veranstaltungen.Mitglieder dürfen ihre Geschäftsmethode nicht auf Veranstaltungen, an denen HERBALIFE vollständig oder partiell beteiligt ist, ausstellen, bewerben oder verkaufen.

1-N AnbieterMitglieder können Anbieter von Geschäftsmethoden oder die Geschäftsmethode an sich empfehlen oder damit arbeiten. Ein solcher Anbieter oder dessen Geschäftsmethode darf jedoch nicht dazu genutzt werden, das Gesetz oder die Regeln und Richtlinien von HERBALIFE zu umgehen. Mitglieder, die einen solchen Anbieter empfehlen oder mit ihm zusammenarbeiten, müssen sorgfältig prüfen, ob die Geschäftsmethoden und der Service des Anbieters den Gesetzen sowie den Regeln und Richtlinien von HERBALIFE entsprechen. Hat ein Mitglied wirtschaftliches Interesse an der Zusammenarbeit mit dem Anbieter einer Geschäftsmethode oder an dessen Transaktionen, werden alle Maßnahmen des Anbieters wie Maßnahmen des Mitglieds im Sinne dieser Regeln betrachtet (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Regel 1-D und 1-R).

1-O HERBALIFE erteilt keine Garantien, Genehmigungen und übernimmt keine HaftungGeschäftsmethoden sowie deren Präsentation liegen in der Verantwortung des Mitglieds. Es ist nicht gestattet bei der Bewerbung, dem Angebot, Verkauf oder der Nutzung der Geschäftsmethoden den Eindruck zu erwecken, dass HERBALIFE die Geschäftsmethode anbietet, produziert oder genehmigt hat, oder dass HERBALIFE die Haftung für die Entwicklung, den Verkauf oder die Nutzung übernehmen würde.

Regeln & Richtlinien 27

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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1-P Genehmigung zur Verwendung von durch HERBALIFE erstellten Verkaufshilfen und ähnlichen MaterialienGeschäftsmethoden können von HERBALIFE produzierte Verkaufshilfen oder ähnliche Materialien verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Video- und Audioaufnahmen, Bilder und Beschreibungen der HERBALIFE-Produkte aus allen von HERBALIFE angebotenen Materialien oder Video- und Audioaufnahmen, die aktuell von HERBALIFE für Deutschland angeboten oder verkauft werden. Mitglieder dürfen keine Materialien verwenden, deren Vervielfältigung ausdrücklich untersagt ist. Wann immer Mitglieder die oben beschriebenen Materialien verwenden, müssen die folgenden Bestimmungen befolgt werden:

1. Mitglieder, die Materialien in unveränderter Form verwenden, müssen diese mit dem Hinweis „©HERBALIFE“ kennzeichnen (auf jeder Seite, jeder Bildschirmansicht oder als Kommentar bei Audioaufnahmen).

2. Mitglieder, die Material in veränderter Form verwenden, müssen darauf hinweisen, dass das Material von einem selbständigen HERBALIFE-Mitglied erstellt wurde (auf jeder Seite, jeder Bildschirmansicht oder als Kommentar bei Audioaufnahmen).

3. Vervielfältigungen von durch HERBALIFE produziertem Material müssen qualitativ mit dem Original vergleichbar sein (nach Einschätzung von HERBALIFE).

4. Jegliche Nutzung oder Änderung muss unter der Einhaltung der hier aufgeführten Regeln und Richtlinien sowie der gültigen Gesetze geschehen.

1-Q Aktualisierung der MaterialienAlle Produkte und Verkaufsmaterialien von HERBALIFE werden regelmäßig überarbeitet. Mitglieder müssen sich selbständig über diese Änderungen informieren und ihre Geschäftsmethoden zeitnah entsprechend überarbeiten.

1-R Beschränkung des Verkaufs von GeschäftsmethodenJedes Mitglied, das eine Geschäftsmethode verkauft, muss sicherstellen, dass Umfang und Verkaufspreis der Geschäftsmethode in einem angemessenen Verhältnis zum Verkaufsvolumen und den Einnahmen aus dem HERBALIFE­Geschäft des jeweiligen Käufers stehen.

1-S QuellenanzeigeAlle Geschäftsmethoden müssen das Datum der Veröffentlichung oder Aufnahme sowie den Namen des Verlegers oder Produzenten enthalten.

Bei Fragen zu den die Geschäftsmethoden betreffenden Regeln und deren Anwendung, wenden Sie sich bitte an Ihre Member Services Abteilung – Telefon: 06151 8605­500 oder E­Mail: [email protected].

28 Regeln & Richtlinien

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Grundsatzerklärung zu Verkaufshilfen und Geschäftsmethoden

Ausgaben für Geschäftsmethoden

Einer der wundervollen und einzigartigen Aspekte daran HERBALIFE-Mitglied zu werden ist, dass keine Investition notwendig ist, um Ihr HERBALIFE-Geschäft zu beginnen und aufzubauen. Sie selbst entscheiden, wie Sie die vielen Möglichkeiten, welche Ihnen die HERBALIFE-Produkte und der HERBALIFE Vertriebs-und Marketingplan bieten, nutzen.

Als HERBALIFE-Mitglied kann es Ihnen sinnvoll erscheinen Verkaufshilfen oder Geschäftsmethoden zu kaufen, die bei der Gewinnung von neuen Kunden oder potenzieller Mitglieder sowie bei der Kommunikation mit Ihrer Downline hilfreich sein können.

Bevor Sie solche Ausgaben tätigen, lesen Sie bitte diese Grundsatzerklärung durch, in der verdeutlicht wird, dass der Kauf von Verkaufshilfen und Geschäftsmethoden nicht erforderlich ist. HERBALIFE rät davon ab sich zu verschulden, um die HERBALIFE-Geschäftsgelegenheit auszuüben.

Definition:

Verkaufshilfen: HERBALIFE stellt den Mitgliedern kostenlose oder günstige Werbeliteratur und andere Verkaufshilfen zur Verfügung.

Geschäftsmethoden: Der Ausdruck „Geschäftsmethoden“, so wie er hier gebraucht wird, bezieht sich auf nicht von HERBALIFE erstellte Verkaufshilfen.

Verkaufshilfen und Geschäftsmaterialien:

Der Kauf von Verkaufshilfen oder Geschäftsmaterialien ist absolut freiwillig. Ihr Kauf oder ihre Verwendung ist nicht erforderlich, um HERBALIFE-Mitglied zu werden, noch sind diese Hilfsmittel für die Entwicklung oder den Erfolg als HERBALIFE-Mitglied notwendig. Sie sind auch nicht erforderlich, um Unterstützung oder Training von Ihrem Sponsor zu erhalten.

Geschäftsmethoden

Niemand darf Sie unter Druck setzen Geschäftsmethoden zu kaufen. Sie sollten sie nur dann kaufen, wenn Sie eine angemessene Zeit das HERBALIFE-Geschäft betrieben haben und für sich selbst entscheiden, dass diese Materialien Ihre Verkaufs- und Geschäftsbemühungen unterstützen können. Das Geld und die Zeit, die Sie in solche Geschäftsmethoden investieren, sollten Ihrer Einschätzung des Nutzens für Ihr Geschäft entsprechen. Der vorrangige Fokus der Mitglieder liegt auf dem Verkauf der HERBALIFE®-Produkte an den Endverbraucher zum Eigenverbrauch.

Es ist wichtig, dass die Inhalte und Methoden, die Sie im Zusammenhang mit Ihrem Geschäft nutzen, den Regeln und Richtlinien von HERBALIFE und den anwendbaren Gesetzen entsprechen. Zum Beispiel sollten Geschäftsmethoden keine Behauptungen beinhalten, die irreführend sind oder Auslassungen, die den Inhalt irreführenderweise verfälschen. Bitte achten Sie darauf dass:

■■ HERBALIFE keine Geschäftsmethoden, genehmigt, billigt, autorisiert oder in irgendeiner Form dafür bürgt. HERBALIFE übernimmt keine Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Wert, Inhalt und Verkauf oder die Methode, Bewerbung und Verwendung von Geschäftsmethoden.

Wenn ein Käufer Streitigkeiten oder Ansprüche bezüglich einer Geschäftsmethode hat und diese mit dem Verkäufer nicht lösen kann, empfehlen wir Ihre lokale Member Services Abteilung unter der Telefonnummer 06151 8605-500 zu kontaktieren, sofern der Verkäufer ein HERBALIFE-Mitglied ist. HERBALIFE wird sich bemühen dem Käufer und Verkäufer dabei behilflich zu sein eine zufriedenstellende Lösung des Problems zu finden.

Die HERBALIFE Regeln zu Geschäftsmethoden und die HERBALIFE Regeln & Richtlinien sind im HERBALIFE-Mitgliedspack enthalten und können auf www.MyHerbalife.de heruntergeladen oder bei Ihrer lokalen Member Services Abteilung angefordert werden.

Regeln & Richtlinien 29

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Page 30: Regeln & Richtlinien - Herbalife Shop · HERBALIFE zur Kenntnis zu nehmen, um sich aller Ihrer Rechte und Pflichten als HERBALIFE-Mitglied bewusst zu sein. Wir glauben, dass die Wir

AUSKUNFTSPFLICHT ÜBER DIE GESCHÄFTSMETHODENDie vorrangige Aufgabe eines selbständigen HERBALIFE-Mitglieds (nachfolgend „Mitglied“ genannt) ist der Verkauf von HERBALIFE-Produkten an Endkunden. Allerdings können sie auch die HERBALIFE-Geschäftsmöglichkeit bewerben. Sie sind dann für die Schulung der von Ihnen gesponserten Mitglieder verantwortlich. Hierfür produzieren, verkaufen und nutzen einige Mitglieder Verkaufshilfen und unterstützende Service- oder Dienstleistungen, die von HERBALIFE weder hergestellt, genehmigt, noch unterstützt oder angeboten werden und für die HERBALIFE keine Garantie übernimmt. Diese Materialien und Dienstleistungen werden zusammengefasst „Geschäftsmethoden“ genannt und umfassen, beschränken sich jedoch nicht auf, Bücher, Magazine und andere Druckmaterialien, audio/visuelle Materialien, Software, Telemarketing-Hilfen, Internetseiten, Internetdienstleistungen und andere elektronische Medien, Versammlungen, Meetings und Trainings-Seminare.

Diese Vereinbarung beinhaltet wichtige Informationen über den Kauf und Verkauf von Geschäftsmethoden und informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten. Jede Person, die sich entscheidet eine Geschäftsmethode zu kaufen oder zu verkaufen, muss vorher diese notwendige Vereinbarung unterschreiben. Diese Vereinbarung legt keine Preise, Mengen oder eine Auswahl fest – dies ist eine persönliche Entscheidung – jedoch verpflichtet sie Käufer und Verkäufer zur Einhaltung der Regeln und Richtlinien für Mitglieder, insbesondere bei der Erstellung, dem Verkauf und der Nutzung von Geschäftsmethoden.

WICHTIGE INFORMATIONSie müssen jeden der folgenden Punkte gelesen und verstanden haben, bevor sie eine Geschäftsmethode käuflich erwerben:

Keine HERBALIFE Materialien. Die Geschäftsmethoden werden von HERBALIFE weder hergestellt, genehmigt, unterstützt oder angeboten, noch übernimmt HERBALIFE hierfür eine Garantie. HERBALIFE übernimmt darüber hinaus keine Verantwortung oder Haftung für deren Verkauf, Kauf oder Nutzung.

Keine Kaufverpflichtung über den Kauf eines HERBALIFE-Mitgliedspack hinaus. Um Mitglied zu werden, ist einzig der Kauf eines von HERBALIFE erstellten HERBALIFE-Mitgliedspack (HMP) erforderlich. Um Mitglied zu werden, im Geschäft erfolgreich zu sein, im Marketingplan eine höhere Stufe zu erreichen oder um Trainings und Unterstützung durch die Upline zu erhalten, ist es NICHT erforderlich, bestimmte Mengen an Produkten, Materialien und Dienstleistungen zu erwerben, unabhängig davon, ob diese von HERBALIFE oder Dritten erstellt wurden, oder an Trainings, Veranstaltungen und Seminaren teilzunehmen. Sie sollten HERBALIFE-Produkte für Ihren eigenen Gebrauch und zum Zweck des Weiterverkaufs an andere erwerben, aber nur in Mengen, die Sie nach eigenem Ermessen verbrauchen möchten oder in einer angemessener Zeit an Dritte verkaufen können. Sie sollten nur an Veranstaltungen Dritter teilnehmen, Produkte und Geschäftsmaterialien kaufen, die nicht von HERBALIFE produziert wurden, wenn Sie selbst entscheiden, dass Ihnen dies helfen kann, Ihre Mitgliedschaft erfolgreicher und profitabler zu machen. Sollten Sie Produkte, Dienstleistungen oder Materialien in dem Glauben gekauft haben, Sie seien dazu verpflichtet, sollten Sie innerhalb der in diesem Schreiben festgelegen Erstattungsfrist eine volle, bedingungslose Erstattung fordern. Falls dieser Aufforderung nicht umgehend nachgekommen wird, wenden Sie sich bitte an Ihre Member Services Abteilung – Telefon: 06151 8605-500.

Produktverkauf als Geschäftsziel. Das vorrangige Ziel Ihrer Tätigkeit als Mitglied ist die Bewerbung und der Verkauf der HERBALIFE-Produkte an den Endkunden.

Kostenkontrolle. Achten Sie sorgfältig darauf, wie viel Geld Sie für Geschäftsmethoden ausgeben, damit Ihre Ausgaben nicht überhöht oder unverhältnismäßig sind. Die Kosten sollten sich durch den Nutzen für Ihr Geschäft rechtfertigen. Materialien kaufen Sie nur oder nehmen Sie an Veranstaltungen teil, wenn diese Ihnen dabei helfen, Produkte zu verkaufen oder andere zu sponsern, die wiederum das Gleiche tun.

Begrenzung des zeitlichen Aufwands. Sie müssen selbst entscheiden, wie viel Zeit Sie für den Besuch von Veranstaltungen oder für die Nutzung von Geschäftshilfen aufbringen müssen oder möchten. Beachten Sie hierbei den zeitlichen Aufwand und die damit verbundenen Auswirkungen auf Ihre berufliche Tätigkeit (falls Sie nicht hauptberuflich HERBALIFE­Mitglied sind), Ihre sonstigen, mit HERBALIFE in Verbindung stehenden Aktivitäten sowie Ihre familiären Verpflichtungen.

Einhaltung von HERBALIFE Regeln und Richtlinien sowie der gültigen Gesetze. HERBALIFE Regeln und Richtlinien enthalten Bestimmungen, die Ihre Entscheidung eine Geschäftsmethode zu kaufen, anzubieten oder zu nutzen, beeinflussen können. Diese Regeln und Richtlinien sind im HERBALIFE­Mitgliedspack (HMP) enthalten, welches auch die Registrierungsunterlagen enthält. Sie können sich auch im Internet unter www.MyHerbalife.de darüber informieren. Die Regeln und Richtlinien können auch in Ihrer lokalen Member Services Abteilung angefordert werden – Telefon: 06151 8605-500.

Anspruch auf Rückerstattung. Jeder Verkäufer, der Materialien zu einer Geschäftsmethode anbietet, muss beim Verkauf eine Rückerstattung der Kosten für alle erworbenen Materialien innerhalb von 180 Tagen in schriftlicher Form zusichern. Dies schließt Fracht- und Verpackungskosten ein. Der Verkäufer muss innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Materialien die Erstattung vornehmen. Die 180-Tage Frist beginnt mit dem Erhalt der Materialien durch den Käufer.

Keine Erfolgsgarantie. HERBALIFE macht und genehmigt keine Aussagen über die Höhe des Einkommens, welches ein Mitglied erzielen kann und erteilt Dritten keine Erlaubnis solche Aussagen zu treffen. Ihr Erfolg als Mitglied hängt von Ihrem Engagement und Ihren Fähigkeiten ab. DIE AKTUELLEN, VON HERBALIFE VERÖFFENTLICHTEN „Angaben zu den durchschnittlichen Bruttozahlungen für HERBALIFE-Mitglieder in Deutschland“ erhalten Sie im Internet unter www.Herbalife.de oder www.MyHerbalife.de. Sie können diese Information auch bei Ihrer lokalen Member Services Abteilung anfordern – Telefon: 06151 8605-500.

STREITBEILEGUNGSBESTIMMUNGEN Private vereinbarte Ausschlussfrist und Rechtswahl. Ungeachtet gegenteiliger Rechtsbestimmungen soll keine Klage mehr als achtzehn (18) Monate nach dem ersten Kauf einer „Geschäftsmethode“ eingereicht werden. Zur Ermittlung und Festlegung der Vollstreckbarkeit untersteht die vorliegende Vereinbarung deutschem Recht ohne Anwendung von Kollisionsnormen. Die Vertragsparteien stimmen zu, dass der zulässige Umfang einer jeden Klage gemäß deutschem Recht ohne Anwendung von Kollisionsnormen festgelegt wird. Verstanden und akzeptiert,

Verkäufer (Druckbuchstaben) Unterschrift des Verkäufers Datum

Käufer (Druckbuchstaben) Unterschrift des Käufers Datum

Anhang A

30 Regeln & Richtlinien

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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2-A Genehmigung zur Verwendung des Markennamens HERBALIFE oder der HERBALIFE-ProduktnamenMitglieder, die als Teil ihres HERBALIFE-Geschäfts auf Webseiten den Verkauf von Produkten anbieten, müssen auf ihrer Homepage neben dem Hinweis „HERBALIFE-Mitglied“ oder „Selbständiges HERBALIFE-Mitglied“ klar und deutlich sichtbar ihren persönlichen Namen und ihre Geschäftsadresse angeben. Dies gilt ebenfalls für alle Kontaktinformationen und für alle uneingeschränkten, öffentlich zugänglichen Informationen zum Profil auf der Webseite. Anonyme Postings oder die Verwendung eines Pseudonyms sind verboten.

Der geschäftliche Name von Mitgliedern darf kein Ersatz für den persönlichen Namen der einzelnen Mitglieder sein, darf aber zusätzlich zum persönlichen Namen von Mitgliedern mit aufgeführt werden.

Wenn mehrere Mitglieder auf einer einzigen Webseite Produktbestellungen ausführen oder auf andere Art daran teilhaben, müssen alle Namen und alle aktuellen Kontaktdaten dieser Mitglieder aufgeführt werden.

Es ist Mitgliedern nicht gestattet, den Namen, die Handelsbezeichnung und den Produktnamen „HERBALIFE®“ sowie anderes geistiges Eigentum von HERBALIFE (oder Abwandlungen davon) in Domainnamen (URLs), in E-Mail-Adressen oder als Titel bzw. Überschrift von Internetseiten (das gilt auch, beschränkt sich jedoch nicht auf, Startseiten) zu verwenden. Der Name HERBALIFE und die damit verbundenen Produktnamen können als Meta-Tags oder Title-Tags in Suchmaschinen verwendet werden. Sollte ein Domainname diese Regel verletzen, hat HERBALIFE das Recht, die sofortige Übertragung der Domain vom Eigentümer auf HERBALIFE zu verlangen, wobei alle anfallende Kosten vom ursprünglichen Eigentümer zu tragen sind. Dies ist eine Ergänzung zu den Regeln und Richtlinien von HERBALIFE.

2-B Unberechtigte Verwendung von Handelsbezeichnungen, Warenzeichen oder Produktnamen DritterEs ist Mitgliedern nicht gestattet, die Handelsbezeichnungen, Warenzeichen oder Produktnamen Dritter (oder Abwandlungen davon) in Domainnamen (URLs), als Meta-Tags, in E-Mail-Adressen oder als Titel bzw. Überschrift von Internetseiten (das gilt auch, beschränkt sich jedoch nicht auf, Startseiten) zu verwenden, es sei denn es liegt eine schriftliche Genehmigung zur Verwendung vom Eigentümer vor. Die selbständigen Mitglieder müssen HERBALIFE von jeder Haftung oder jedem Anspruch dritter Personen freisprechen und dafür entschädigen, der durch die Nutzung der Marken, Markennamen oder Produktnamen dritter Personen durch selbständige Mitgliedern entsteht.

2-C Erläuterung der Beziehung zu HERBALIFE auf Internetseiten, die Firmenlogos oder Warenzeichen verwendenMitglieder, die im Rahmen ihres HERBALIFE-Geschäfts Internetseiten betreiben, dürfen das HERBALIFE®-Logo und andere Warenzeichen von HERBALIFE verwenden. Allerdings muss deren Beziehung zu HERBALIFE aufgezeigt werden, indem an einer gut sichtbaren Stelle der Startseite die Bezeichnung „Selbständiges HERBALIFE-Mitglied“ angebracht wird. Dieser Hinweis muss die gleiche Schriftgröße wie die des umgebenden Textes aufweisen und auf jeder Internetseite erscheinen, die ein Logo oder Warenzeichen enthält. Warenzeichen, urheberrechtlich geschützte Worte und Slogans dürfen nicht in Domainnamen (URL) einer Internetseite, in E-Mail Adressen oder als Titel bzw. Überschrift von Internetseiten (das gilt auch, beschränkt sich jedoch nicht auf, Startseiten) verwendet werden.

2-D Einbeziehung anderer OrganisationenMitglieder können die Werbung Dritter auf ihrer Internetseite veröffentlichen, solange sie die unten genannten Bedingungen erfüllen. Die Entscheidung hierüber liegt einzig und alleine im Ermessen von HERBALIFE. Die Werbung:

1. darf nicht in Verbindung zu religiösen oder politischen Organisationen stehen;

2. darf weder dem Ruf von HERBALIFE noch dem der Mitglieder schaden;

3. missbraucht nicht die Logos, Warenzeichen, Handelsbezeichnungen, Produktnamen oder geistiges Eigentum von HERBALIFE; und

4. bewirbt weder direkt noch indirekt andere Direktvertriebs- oder Network Marketing Unternehmen (unabhängig von den angebotenen Produkten) oder Konkurrenzprodukte von HERBALIFE (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Mahlzeitenersatz, Nahrungsergänzung und Kosmetik).

2-E Werbung auf SuchmaschinenDer Name HERBALIFE und die Produktnamen dürfen bei Meta-Tags und Titel-Tags für Suchmaschinen verwendet werden. Wenn mit Domainnamen gegen diese Regel verstoßen wird, ist HERBALIFE berechtigt, vom Domaineigentümer die sofortige und für HERBALIFE kostenfreie Übertragung der Domain an HERBALIFE zu verlangen.

Es ist HERBALIFE-Mitgliedern gestattet die HERBALIFE-Produkte und die HERBALIFE-Geschäftsgelegenheit in Internet-Suchmaschinen zu bewerben. Dabei dürfen jedoch nur Begriffe verwendet werden, die zuvor von HERBALIFE genehmigt wurden. Dies bezieht sich auf den Domainnamen (URL), Title-Tags, 25-Wort-Beschreibungen, Schlagworte, die in der Meta-Tag verwendet werden, Alt/Image Tags, welche die Bilder der Internetseite beschreiben, gekaufte Anzeigen, die Mitglieder bei Suchmaschinen erworben haben und alle weiteren Hilfsmittel, die von Suchmaschinen zur Trefferpositionierung bzw. zum Webseiten Ranking verwendet werden. Eine Liste der genehmigten Schlagworte und Texte erhalten sie im Internet auf www.MyHerbalife.de. Sie können diese auch bei Ihrer lokalen Member Services Abteilung anfordern – Telefon: 06151 8605-500. Die Listen werden von Zeit zu Zeit überarbeitet, daher sollte jedes Mitglied regelmäßig prüfen, ob seine Suchmaschinen Werbung der aktuellen Version entspricht.

2-F Erreichen von hohen Trefferpositionierungen bei SuchmaschinenMitglieder dürfen keine irreführenden oder unlauteren Methoden verwenden, um eine bessere Trefferpositionierung bei Suchmaschinen zu erreichen. Die Beurteilung, ob eine Methode irreführend oder unlauter ist, liegt im Ermessen von HERBALIFE.

2-G HyperlinksMitglieder können ihre Internetseite verlinken auf:

1. die offizielle HERBALIFE­Internetseite, oder auf jede von HERBALIFE produzierte oder betriebene Internetseite;

2. jede von ihnen selbst betriebene Internetseite, die die HERBALIFE-Produkte oder die Geschäftsgelegenheit bewirbt;

3. jede andere Internetseite von dritten Personen, die das Mitglied bei der Bewerbung der HERBALIFE-Produkte und der Geschäftsgelegenheit unterstützt, solange diese Internetseite die Regel 2-D nicht verletzt.

2-H Anbieten von Internet DienstleistungenJedes Mitglied, das eine Internetdienstleistung durch einen Dritten anbietet, muss dafür sorgen, dass der Name, die Adresse, die Telefon- und Fax Nummer sowie die E-Mail-Adresse des Anbieters verständlich angegeben und einfach für den Käufer zu finden sind. Dies gilt auch für den Firmennamen und die Registrierungsnummer des Anbieters.

KAPITEL 2 – Vertrieb über das Internet, inklusive E-Mail

Regeln & Richtlinien 31

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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2-I Anbieten der HERBALIFE-Produkte auf AuktionenKäufe und Verkäufe auf Auktionen schwächen die persönliche Beziehung, die HERBALIFE-Mitglieder zu ihren Kunden aufbauen, darüber hinaus schädigen sie die Marke HERBALIFE und das Image, das HERBALIFE für seine Produkte anstrebt. Deshalb ist es Mitgliedern untersagt (direkt oder über Dritte), HERBALIFE-Produkte in einer Art anzubieten, dass sie hierfür offene Gebote anfordern oder erhalten. Das gilt auch für das Ermöglichen solcher Verkäufe. Dieses Verbot gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für das Anfordern und Erhalten von Geboten für HERBALIFE-Produkte im Internet, auf kommerziellen Auktions-Internetseiten, bei Online-Auktionen oder auf ähnlichen Wegen. Verkäufe über kommerzielle Auktions-Internetseiten, Online­Auktionen oder jede andere, bei HERBALIFE als Internetseite mit Auktionszweck bekannte Internetseite, sind auch dann nicht erlaubt, wenn die Angebote zu Festpreisen erfolgen.

2-J Internationales GeschäftMitglieder, die ihr Geschäft international über eigene Internetseiten oder Internetseiten Dritter betreiben oder betreiben möchten, müssen die HERBALIFE Regeln und Richtlinien sowie die gesetzlichen Bestimmungen der Länder einhalten, in deren Zuständigkeit und Einflussbereich die Geschäftstätigkeit und die Internetaktivitäten der Mitglieder fallen. Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Gesetze und Regelungen zur Vertraulichkeit von Kundendaten, zum Datenschutz sowie Vorgaben und Einschränkungen im Bereich Tele- und Internet-Marketing. Es dürfen nur Produkte beworben werden, die in dem jeweiligen Land erhältlich sind.

2-K DatenschutzerklärungDie Internetseiten von Mitgliedern, auf denen die HERBALIFE-Produkte oder Geschäftsgelegenheit sowie anderweitige Beziehungen zu HERBALIFE beworben oder angeboten werden, müssen den Schutz der Verbraucher und Nutzer sicherstellen, indem sie die Datenschutzgesetze der Länder einhalten, aus denen die personenbezogenen Daten stammen. Die Mitglieder müssen an einer gut sichtbaren Stelle ihrer Internetseite eine Datenschutzerklärung veröffentlichen, welche die Verbraucher darüber informiert, ob personenbezogene Daten gesammelt werden, wie diese Informationen genutzt werden und wie ein Verbraucher jederzeit die Löschung seiner persönlichen Daten beantragen kann.

2-L Nutzung personenbezogener DatenMitglieder dürfen Daten zu Verbrauchern und Nutzern nicht verkaufen, damit handeln oder diese nutzen, außer in Verbindung mit den HERBALIFE-Produkten oder der Geschäftsgelegenheit. Untersagt eine Person oder Organisation die Nutzung ihrer Daten, ist dieser Aufforderung sofort nachzukommen.

2-M Ethisch einwandfreies VerhaltenMitglieder dürfen keine Unterlagen, unabhängig davon, ob diese mit HERBALIFE in Verbindung stehen, im oder über das Internet veröffentlichen, versenden oder anbieten, die diffamierend, verleumderisch, herabsetzend, bedrohlich, anstößig, nötigend, beleidigend, obszön oder pornografisch sind. Die Beurteilung hierüber liegt einzig im Ermessen von HERBALIFE.

2-N Unberechtigter Computer-ZugangMitglieder dürfen keine Änderungen an den Internetseiten www.Herbalife.de und www.MyHerbalife.de, oder anderen, von HERBALIFE oder HERBALIFE-Mitgliedern betriebenen Internetseiten vornehmen oder durch ihr Handeln dazu beitragen. Sie dürfen sich darüber hinaus ohne eine zuvor durch HERBALIFE erteilte, schriftliche Erklärung keinen Zugang zu Computersystemen oder Netzwerken verschaffen, die mit diesen Internetseiten verbunden sind oder versuchen diesen Zugang zu erhalten.

2-O E-MailDie folgenden Erläuterungen und E-Mail Regeln gelten für alle Tätigkeiten von Mitgliedern im Rahmen ihres HERBALIFE-Geschäfts. Sie gelten zusätzlich zu den europäischen, nationalen und lokalen Gesetzen. Da die Gesetzgebung in der Europäischen Union noch recht jung ist und sich ständig verändert, veröffentlicht HERBALIFE von Zeit zu Zeit auf www.MyHerbalife.de Neuigkeiten zur aktuellen Rechtslage (jedoch nicht als Rechtsberatung). Die Mitglieder sollten sich hierüber regelmäßig informieren und die Informationen auf dieser Internetseite beachten, denn die Mitglieder sind für die Einhaltung der gültigen Gesetze verantwortlich.

Regeln & DefinitionenDie folgenden Einschränkungen und Verbote gelten für alle Mitglieder, die E-Mails zur Bewerbung der HERBALIFE-Produkte oder Geschäftsgelegenheit versenden:

a. Es ist Mitgliedern untersagt, Nachrichten an Personen zu versenden, zu denen zuvor keine persönliche oder Geschäftsbeziehung bestand oder die sich nicht ausdrücklich mit dem Erhalt von Nachrichten einverstanden erklärt haben. Eine „zuvor bestehende Geschäftsbeziehung“ ist eine Beziehung, die durch freiwillige, beidseitige Kommunikation zwischen Mitgliedern und Empfänger entstanden ist und auf einem/r früheren Einkauf, Verhandlung oder Transaktion des Empfängers beruht. Dem Empfänger muss zum Zeitpunkt der Weitergabe seiner Daten die Möglichkeit gegeben worden sein, einfach und kostenfrei den Erhalt solcher E-Mails abzulehnen. Außerdem muss in jeder gesendeten E-Mail ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass der Empfänger das Recht hat, seine Zustimmung zum Erhalt weiterer E-Mails jederzeit zu widerrufen. Unter einer „persönlichen Beziehung“ versteht man Beziehungen zu Familienmitgliedern, Freunden oder Bekannten des Mitglieds. Mit einer „Einverständniserklärung“ hat sich der Empfänger ausdrücklich damit einverstanden erklärt, Nachrichten zu erhalten. Diese Erklärung kann aufgrund einer Anfrage des Mitglieds oder auf Initiative des Empfängers abgegeben worden sein. Das Einverständnis muss für den Erhalt von Nachrichten gegeben werden, deren Inhalt sich auf HERBALIFE-Produkte oder die Geschäftsgelegenheit bezieht.

b. Es ist den Mitgliedern untersagt, den Ursprung einer E-Mail zu verbergen. Jede E-Mail muss korrekte Angaben zum Absender enthalten. In diesen „Absender Informationen“ müssen Informationen zum Absender, Empfänger der Weiterleitung, der Internetseite, über welche die Nachricht verschickt wurde, und jede weitere Information, die den Absender bzw. Verfasser identifiziert, enthalten sein.

c. In der „Absender“-Zeile (Feld „Von“) einer jeden E-Mail muss der Absender der Nachricht eindeutig ersichtlich sein.

d. Die Angaben der „Betreff“-Zeile einer E-Mail dürfen keine falschen oder irreführenden Angaben zum Zweck oder Inhalt der Nachricht enthalten.

32 Regeln & Richtlinien

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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e. Jede E-Mail muss eine aktuelle und gültige E-Mail-Adresse für Antwortmails beinhalten oder über eine Internet-Funktion verfügen, die das Versenden von Antwortmails oder anderer Mitteilungen ermöglicht, in denen der Empfänger mitteilt, dass er keine weitere Werbung vom Absender an diese E-Mail-Adresse wünscht („Opt-Out“ Anfrage). Jede Nachricht muss einen verständlichen und unübersehbaren Hinweis auf die Möglichkeit einer „Opt-Out“ Anfrage und Informationen zur Vorgehensweise enthalten.

f. Es ist Mitgliedern untersagt, Werbe-E-Mails an Personen zu verschicken oder den Versand vorzubereiten, die eine „Opt-Out” Anfrage gestellt haben, wenn die „Opt-Out” Anfrage vor mehr als 10 Werktagen empfangen wurde. Jedes Mitglied muss eine eigene „Nicht Anschreiben Liste“ (NA-Liste) führen, um alle „Opt-Out” Anfragen zu berücksichtigen.

g. Jede Nachricht muss eine gültige Postanschrift des Mitglieds enthalten.

h. Jedes Mitglied, das über Dritte oder einen Lead Generation Service E-Mail-Adressen bezieht, muss sicherstellen, dass die E-Mail-Adresse des Empfängers nicht auf seiner NA-Liste steht, bevor er Werbenachrichten an diese E-Mail-Adresse verschickt. Dies gilt auch, wenn der Anbieter der E-Mail-Adressen oder des Lead Generation Services versichert, dass eine Einwilligung zum Erhalt von Werbe-E-Mails vorliegt.

i. Es ist den Mitgliedern nicht gestattet, die E-Mail-Adressen von Personen, die eine „Opt-Out” Anfrage gestellt haben, zu verkaufen, zu tauschen oder anderweitig weiterzugeben.

j. Es ist Mitgliedern nicht gestattet, sich E-Mail-Adressen durch „Address Harvesting“ oder „Dictionary Attacks“ zu beschaffen. Unter „Address Harvesting“ versteht man das Sammeln von E-Mail-Adressen, die in Internetseiten oder Online Serviceleistungen, wie Chatrooms oder Online Verzeichnissen enthalten sind, mit Hilfe von Programmen oder sonstigen automatisierten Hilfsmitteln. Das Sammeln von E-Mail-Adressen aus solchen Quellen ist unzulässig, wenn die Internetseite den Hinweis enthält, dass der Betreiber der Internetseite keine Adressen zum Zweck des Versands von Werbe-E-Mails verkauft oder weitergibt. Als „Dictionary Attack“ bezeichnet man die automatische Kombination von Namen, Zahlen und Buchstaben mit Hilfe eines Programms, um so E-Mail-Adressen zu erhalten.

k. Es ist Mitgliedern nicht gestattet, Scripts oder automatisierte Hilfsmittel zu verwenden, um sich für mehrere Nutzerkonten oder E-Mail-Adressen zu registrieren und darüber Werbe-E-Mails zu versenden.

l. „Lead Generation Services“ verwenden Marketingmethoden, um potenzielle Kunden für ihre Klienten zu ermitteln. HERBALIFE-Mitglieder dürfen keine Leads, Werbeflächen oder Werbung an andere Mitglieder verkaufen. Sie können anderen Mitgliedern die Anbieter von Leads oder Werbemaßnahmen empfehlen, dürfen jedoch KEINE Vergütungen (direkt oder indirekt) für Empfehlungen entgegennehmen, die zu Verkäufen dieser oder anderer Verkaufshilfen führen. Einige Mitglieder kaufen diese „Leads“ (= Kundendaten), um die HERBALIFE-Produkte und Geschäftsgelegenheit potenziellen Interessenten anzubieten. Sie sollten berücksichtigen, dass einige dieser „Lead Generation Services“ Methoden nutzen, die möglicherweise die Gesetze zum Versand von Werbe-E-Mails verletzen. Das Kontaktieren von „Leads“, die von einem mit zweifelhaften Methoden arbeitenden „Lead Generation Service“ stammen, kann schwerwiegende Konsequenzen haben, auch wenn das Mitglied in gutem Glauben handelt. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds, sich an die geltenden Gesetze zu halten und sicherzustellen, dass auch seine Geschäftspartner dies tun. Das Mitglied muss daher prüfen, dass die Methode/n eines „Lead Generation Services“ zur Gewinnung von Interessenten den geltenden Gesetzen entspricht. Solange ein Mitglied keinen schriftlichen Nachweis erhalten hat, dass die Methode/n zur Interessentengewinnung eines „Lead Generation Services“ den geltenden Gesetzen entspricht, sollte er von diesem Anbieter keine „Leads“ erwerben. Das Mitglied muss darauf achten, dass seine eigenen Aktivitäten, einschließlich der erworbenen Leads, den Gesetzen sowie diesen Regeln entsprechen. Zusätzlich zu seinen sonstigen Rechten und Rechtsmitteln hat HERBALIFE das Recht, eine Mitgliedschaft zu suspendieren, zu kündigen oder andere disziplinarische Maßnahmen gegen eine Mitgliedschaft zu ergreifen, in der Leads verwendet werden, die mit unrechtmäßigen Methoden generiert wurden oder im Widerspruch zu den geltenden Gesetzen, der HERBALIFE Regeln und Richtlinien oder sonstigen Regelungen stehen.

2-P Einstellen des E-Mail VersandsDie Mitglieder müssen bei Anfragen zu deren E-Mail Praktiken oder der Ankündigung einer Klage durch staatliche Behörden, den Versand von E-Mails unverzüglich einstellen. Solche Aufforderungen oder Mitteilungen sind sofort an die lokale Member Services Abteilung weiterzuleiten. HERBALIFE behält sich bei Verstößen gegen geltende Gesetze oder die Regeln und Richtlinien von HERBALIFE das Recht vor, die entsprechende Mitgliedschaft zu suspendieren, zu kündigen oder andere disziplinarische oder rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

Regeln & Richtlinien 33

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Einführung

TelemarketingDie folgenden Erläuterungen und Regelungen zum Telemarketing gelten generell für alle Tätigkeiten, die das HERBALIFE-Geschäft der Mitglieder betreffen. Sie stellen eine Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union sowie der nationalen und lokalen Gesetzgebung dar. Da die Gesetze für diesen Bereich relativ neu sind und ständigen Änderungen unterliegen, wird HERBALIFE auf der Internetseite www.MyHerbalife.de über Updates informieren (jedoch nicht im Rahmen einer Rechtsberatung). Mitglieder sollten regelmäßig diese Internetseite besuchen und sich über die Gesetzes- und Regeländerungen informieren, da sie allein für die Einhaltung der jeweiligen Gesetze verantwortlich sind.

Unter „Telemarketing“ versteht man (so wie der Begriff in diesem Dokument verwendet wird) die Vermarktung von Produkten oder Dienstleistungen, für die Telefonanlagen oder -geräte verwenden werden (für ausgehende Gespräche), einschließlich Faxgeräte, automatisierte Telefonanlagen sowie aufgezeichnete oder automatisierte Bandansagen.

Sowohl die Gesetze der Europäischen Union als auch nationale Gesetze verbieten oder beschränken die Nutzung des Telemarketings, bei dem die oben genannten Hilfsmittel genutzt werden, erheblich, insbesondere, wenn der Anbieter an Personen herantritt, zu denen bisher keine Geschäftsbeziehung bestand und diese Personen zu Hause kontaktiert werden. Es existieren noch weitere nationale Bestimmungen sowie Bestimmungen der Europäischen Union, die für die Mitglieder bindend sind.

Als selbständige Geschäftspersonen sind die Mitglieder persönlich für die Einhaltung nationaler Gesetze und Bestimmungen sowie denen der Europäischen Union zur Nutzung des Telemarketings verantwortlich. Dies betrifft ebenso die Länder, in denen die Mitglieder das Geschäft ausüben wollen sowie deren Gerichtsbarkeit. Falls Mitglieder das Telemarketing als Dienstleistung bei dritten Personen oder unabhängigen Anbietern erwerben, muss das Mitglied sicherstellen, dass diese Dienstleistungen alle gültigen Gesetze berücksichtigen und einhalten.

BegriffsbestimmungenIn diesem Kapitel werden folgende Begriffe verwendet:

Automatisches WahlprogrammVorrichtungen, die in der Lage sind Telefonnummern automatisch anzuwählen. Hierzu zählen alle Geräte, die eine Wahlfunktion ausführen, unabhängig davon, ob sie eine vorprogrammierte Liste nutzen oder Anrufe per Zufallsprinzip tätigen.

Bestehende GeschäftsbeziehungEs handelt sich hierbei um eine bereits bestehende Vertrags-/Beziehung, die durch eine beidseitige, freiwillige Willenserklärung zwischen Mitglied und dem Unterzeichner zustande kam;

1. basierend auf einer Bestellung oder Transaktionen des Unterzeichners, innerhalb der dem Telefonkontakt vorangegangenen 18 Monate, falls die Beziehung nicht bereits zuvor durch das Mitglied oder die andere Partei gekündigt wurde; oder

2. basierend auf dem Wunsch bzw. der Anfrage des Unterzeichners nach Produkten und Serviceleistungen, innerhalb der dem Telefonkontakt vorangegangenen 3 Monate, falls die Beziehung nicht bereits zuvor durch das Mitglied oder die andere Partei gekündigt wurde. Hat der Unterzeichner einen firmenbezogenen Eintrag in einer Verbraucherschutzliste vornehmen lassen, beendet dieser Eintrag die bestehende Geschäftsbeziehung, auch wenn der Unterzeichner weiterhin Geschäftsbeziehungen zu dem Mitglied unterhält.

Persönliche BeziehungDer Anrufer ist ein Verwandter, Freund oder Bekannter des Mitglieds.

Automatische WahleinstellungenHardware und Software, die eingesetzt wird, um Telefonnummern zu wählen, während der Telefonverkäufer noch mit einem anderen Kunden spricht. Diese automatischen Wahleinstellungen berechnen die durchschnittliche Zeitspanne, welche ein Kunde benötigt, um den Anruf entgegenzunehmen und wann ein Telefonverkäufer den nächsten Anruf entgegennehmen kann.

Vorherige Zustimmung / Vorherige EinwilligungZustimmung oder Einwilligung in Form einer schriftlichen Bestätigung oder E-Mail durch/zwischen Mitglied und Konsument, in dem der Konsument ausdrücklich sein Einverständnis erklärt, von dem Mitglied über die Produkte und Geschäftsgelegenheit informiert zu werden, und in der er die Telefon- oder Faxnummer angibt, über die er kontaktiert werden möchte.

RegelnDie folgenden Einschränkungen und Verbote gelten für unaufgeforderte Fax-Werbung, aufgezeichnete/automatisierte Werbeansagen sowie die Nutzung automatischer Wahlprogramme. Sie gelten für alle Telemarketing Aktivitäten von Mitgliedern. Bei Erwerb der Telemarketing Dienstleistung von dritten Personen oder unabhängigen Anbietern, muss das Mitglied sicherstellen, dass diese Dienstleistungen den folgenden Regeln entsprechen und sie einhalten.

3-A Automatische Wahlprogramme1. Telefonanrufe. Kunden (egal ob natürliche oder juristische Personen)

dürfen zu Werbezwecken telefonisch kontaktiert werden:

(i) nur mit vorheriger Zustimmung des Empfängers;

(ii) oder wenn es sich um Geschäftskunden mit einem nachweisbaren Interesse an den angebotenen Produkten oder Serviceleistungen handelt.

2. Mitglieder dürfen ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung des Empfängers keine automatischen Wahlprogramme oder Wahleinstellungen verwenden, um für die HERBALIFE-Produkte oder die Geschäftsgelegenheit zu werben.

3-B Aufgezeichnete oder automatische BandansagenDen Mitgliedern ist es nicht gestattet, aufgezeichnete oder automatische Bandansagen bei der Bewerbung der HERBALIFE-Produkte oder der Geschäftsgelegenheit zu benutzen, es sei denn:

1. das Mitglied unterhält eine Geschäftsbeziehung mit dem Empfänger, oder

2. das Mitglied hat zuvor eine Zustimmung des Empfängers für die Verwendung solcher aufgezeichneten oder automatischen Bandansagen eingeholt.

KAPITEL 3 – Marketing mittels Telemarketing

34 Regeln & Richtlinien

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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3-C Unerwünschte Werbung per Fax1. Kunden dürfen per Fax im Rahmen des Direktmarketings

nur dann kontaktiert werden, wenn das Mitglied zuvor eine Einverständniserklärung des Empfängers erhalten hat.

2. HERBALIFE-Mitgliedern ist es nicht erlaubt „Fax-Bomben“ oder ähnliche Programme bzw. Dienstleistungen zu verwenden, um Nachrichten per Fax zu versenden. Mitglieder dürfen nur Faxnachrichten an Personen versenden, mit denen bereits eine Geschäftsbeziehung besteht oder an Personen, die zuvor dem Mitglied ihre ausdrückliche Zustimmung zum Erhalt von Faxnachrichten erteilt haben. Mitglieder müssen sich beim Versenden von Werbefaxen an Regel 3-A sowie an alle anwendbaren europäischen, nationalen und lokalen Gesetze zum Faxversand halten.

3-D Verbraucherschutzlisten / Do-Not-Call ListenUm die Verhaltensregeln der Branche zu wahren, wird den Mitgliedern empfohlen keinen Kontakt zu Personen oder Firmen in Deutschland per Telefon oder Fax zu unterhalten, deren Nummer auf einer behördlich geförderten Do-Not-Call Liste (z.B. Verbraucherschutzlisten oder „Robinson Liste“) registriert ist, sofern keine Ausnahmeregelung vorliegt.

■■ Mitglieder, die mit Hilfe des Telemarketings arbeiten, sind verpflichtet, ihre eigenen Do-Not-Call Listen zu führen. Diese Listen müssen die Nummern der Personen und Firmen beinhalten, die keine Werbung erhalten möchten.

■■ Mitglieder müssen eigene Richtlinien zur Nutzung und Pflege von Do-Not-Call Listen und zum Telemarketing in schriftlicher Form festlegen und alle Personen, die in deren Auftrag Werbemaßnahmen per Telefon durchführen, darin schulen.

■■ Mitglieder sollten keine Telefonnummern im Rahmen ihrer Telemarketing Aktivitäten nutzen, die von Dritten oder Lead Generation Services erworben wurden, falls diese Nummern in den Do-Not-Call Listen nationaler oder lokaler Behörden oder der Do-Not-Call Liste des Mitglieds erscheinen.

■■ Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds sich darüber zu informieren, welche Anforderungen aufgrund der Gesetzgebung zu Do-Not-Call Listen bestehen und diese einzuhalten.

3-E Lead Generation Methoden„Lead Generation Services“ verwenden Marketingmethoden, um potenzielle Kunden für ihre Klienten zu ermitteln. Einige Mitglieder kaufen diese „Leads“, um die HERBALIFE-Produkte und Geschäftsgelegenheit potenziellen Interessenten anzubieten. Einige dieser „Lead Generation Services“ nutzen Methoden, die möglicherweise die Gesetze zum Telemarketing, dem Versenden von unerwünschten Werbefaxen oder „Fax-Bomben“, Werbe-E-Mails, automatischen Wahlprogrammen oder aufgezeichneten Ansagen, verletzen. Das Kontaktieren eines „Leads“, welcher von einem mit zweifelhaften Methoden arbeitenden „Lead Generation Service“ gekauft oder bereitgestellt wurde, kann schwerwiegende Konsequenzen haben, selbst wenn das Mitglied in gutem Glauben handelt. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds sich an die geltenden Gesetze zu halten und sicherzustellen, dass seine Geschäftspartner dies ebenfalls tun. Das Mitglied muss daher prüfen, ob die Methoden zur Interessentengewinnung eines „Lead Generation Services“ den geltenden Gesetzen entsprechen. Solange ein Mitglied keinen schriftlichen Nachweis dafür hat, dass die Methode zur Interessentengewinnung eines „Lead Generation Services“ den geltenden Gesetzen entspricht, sollte er von diesem Service keine „Leads“ erwerben oder keine von dem Service bereitgestellten „Leads“ nutzen. Das Mitglied muss darauf achten, dass seine eigenen Aktivitäten, einschließlich der erworbenen Leads, den Gesetzen zum Telemarketing (wie z.B. Do-Not-Call Listen) sowie den Regeln und Richtlinien des Unternehmens, entsprechen. Sollten Leads verwendet werden, die mit unrechtmäßigen Methoden generiert wurden oder diese Leads in einer Art und Weise verwendet werden, die im Widerspruch zu den Gesetzen oder der HERBALIFE Regeln und Richtlinien stehen, hat HERBALIFE das Recht, Mitgliedschaften zu suspendieren, zu kündigen oder andere disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen. Bitte beachten Sie hierzu auch Regel 1-G der Ergänzenden Verhaltensregeln für Deutschland in diesem Buch.

3-F Einhaltung der Gesetze sowie der Regeln und Richtlinien von HERBALIFEDie Mitglieder müssen bei Anfragen zu deren Telemarketing Praktiken oder der Ankündigung einer Klage durch staatliche Behörden, die Telemarketing Aktivitäten unverzüglich einstellen und solche Aufforderungen oder Mitteilungen sofort an die lokale Member Services Abteilung weiterleiten. Bei Verstößen gegen diese Regel, die Regeln und Richtlinien von HERBALIFE oder geltende Gesetze behält sich HERBALIFE das Recht vor, eine Mitgliedschaft zu suspendieren, zu kündigen oder andere disziplinarische oder rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

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Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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4-A Behauptungen und Aussagen im AllgemeinenZusätzlich zu den folgenden Regeln müssen alle Aussagen, Darstellungen und Erfahrungsberichte, einschließlich derer zur Gewichtskontrolle, Wirkungsweise der Produkte und finanziellen Leistungen (inklusive Einkommen), wahrheitsgemäß, unmissverständlich und den gültigen Gesetzen entsprechend formuliert werden. Die Angaben müssen auf Fakten beruhen und bereits vor Veröffentlichung und Kommunikation schriftlich niedergelegt worden sein. Sie müssen außerdem mit den Aussagen und Darstellungen in aktuellen HERBALIFE Werbeunterlagen und/oder den Produktetiketten übereinstimmen. Da sich die Gesetzgebung hierzu ändern kann, wird HERBALIFE zur Unterstützung der Mitglieder, jedoch nicht in Form einer Rechtsberatung, Updates dieser Regeln sowie aktualisierte Angaben zu den durchschnittlichen Bruttozahlungen für HERBALIFE-Mitglieder in Deutschland auf der Internetseite www.MyHerbalife.de veröffentlichen. Die Mitglieder sind angehalten, sich auf dieser Internetseite hierüber zu informieren.

4-B Aussagen zur Gewichtskontrolle und zu den ProduktenAussagen zur Gewichtskontrolle müssen sich immer auf das gesamte Gewichtskontroll-Programm von HERBALIFE beziehen und nicht auf einzelne Produkte. Es kann zum Beispiel gesagt werden „Ich habe mein Gewicht mit Hilfe des HERBALIFE Gewichtskontroll-Programm, einschließlich Formula 1 kontrollieren können“, jedoch ist die Aussage „Ich habe mein Gewicht mit Hilfe von Formula 1 kontrolliert bzw. reduziert“ nicht zulässig. Aussagen zur Gewichtskontrolle dürfen keine Angaben über die Höhe des Gewichtsverlustes enthalten. Außerdem darf von einer starken Gewichtsreduktion nur dann berichtet werden, wenn zusätzlich bestätigt wird, dass der Gewichtsverlust unter ärztlicher Aufsicht erfolgte. Alle Angaben zur Gewichtskontrolle, einschließlich Erfahrungsberichte, müssen mit dem nachfolgenden Hinweistext versehen sein. Dieser muss auf jeder Seite, die entsprechende Berichte enthält, gut sichtbar platziert werden und eine Schriftgröße von mindestens 10 Punkt aufweisen:

Alle Angaben zur Gewichtskontrolle beziehen sich auf das HERBALIFE Gewichtskontroll-Programm. Dieses beinhaltet unter anderem eine ausgewogene Ernährung, regelmäßige Bewegung, eine angemessene tägliche Flüssigkeitszufuhr, soweit erforderlich Nahrungsergänzung und entsprechende Ruhezeiten. Die Ergebnisse einzelner Personen können davon abweichen.

Die folgenden Behauptungen dürfen in der EMEA Region nicht verwendet werden:

(a) Behauptungen, die andeuten, dass die Gesundheit beeinträchtigt ist, falls keine HERBALIFE-Produkte konsumiert werden;

(b) Angaben zum Grad oder der Höhe des Gewichtsverlusts;

(c) Angaben, die sich auf Empfehlungen von Ärzten oder anderer Angehöriger von Gesundheitsberufen beziehen.

4-C Aussagen zu Nährwert und Wirkungsweise (im Rahmen der Ergänzenden Regeln)Mitglieder dürfen nur die Aussagen zur Ernährungs- und Wirkungsweise machen, die auf dem Etikett des entsprechenden Produkts und/oder in den Marketingmaterialien hierzu abgedruckt sind.

■■ Der Begriff „Aussage“ beinhaltet jede Form von Mitteilung, Benachrichtigung oder Darstellung, inklusive aller bildhaften, graphischen oder symbolischen Darstellungen, die andeutet, aussagt oder unterstellt, dass ein Lebensmittel besondere Eigenschaften hat;

■■ „Aussagen zum Nährwert“ bezeichnen die vorteilhaften Eigenschaften des Produkts, den Brennwert und/oder die enthaltenen Inhaltsstoffe, z.B. „kalorienarm“ oder „enthält Sojaprotein“;

■■ Eine „Aussage zur Wirkungsweise“ bezieht sich auf das Verhältnis einer Gruppe von Lebensmitteln, eines einzelnen Lebensmittels oder dessen Bestandteile und dem Wohlbefinden, z.B. „enthält Kalzium und Vitamin D zur Unterstützung des Knochenbaus“.

Alle Aussagen, einschließlich persönlicher Berichte und Produkterfahrungen, müssen den folgenden Haftungsausschluss enthalten, der neben den Aussagen in einer Schriftgröße von mindestens 10 Punkt auf jeder Seite mit Aussagen zu platzieren ist:

Dieses Produkt dient nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten.

4-D ProduktaussagenEs ist Mitgliedern nicht gestattet:

■■ den HERBALIFE-Produkten, mündlich oder schriftlich, therapeutische oder heilende Wirkung zuzuschreiben. Wenn sich ein Kunde in ärztlicher Behandlung befindet, sollten Mitglieder dem Kunden immer empfehlen, seinen Arzt zu Rate ziehen, bevor er seine Ernährungsgewohnheiten umstellt. Personen, mit Herz-, Leber- oder Nierenerkrankungen, oder die sich zurzeit in ärztlicher Behandlung befinden, sollten immer aufgefordert werden, sich vor Umstellung ihrer Ernährungsgewohnheiten ärztlichen Rat einzuholen.

■■ Aussagen zu den HERBALIFE-Produkten, mündlich oder schriftlich, zu machen, die nicht den Aussagen im Mitgliedshandbuch, in der Produktbroschüre oder in sonstigem offiziellen Begleitmaterial von HERBALIFE entsprechen.

■■ falsche Darstellungen jeglicher Art zu Preis, Qualität, Eigenschaften oder Verfügbarkeit der HERBALIFE-Produkte zu machen.

den Namen von Regierungsbehörden oder von amtlichen Stellen bei der Darstellung der HERBALIFE-Produkte zu verwenden.

4-E Aussagen zu Einkommen & Persönliche BerichteMitglieder haben eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass sie sich mit allen für Aussagen zu Einkommen und persönlichen Erfahrungen geltenden Gesetzen der Länder, in denen sie ihr Geschäft ausüben wollen, vertraut machen und diese befolgen.

Wenn Angaben zum erzielbaren Einkommen in einer Werbung oder in anderen Geschäftsmaterialien enthalten sind, muss ein Hinweistext (Haftungsausschluss) beigefügt werden. „Lifestyle“ Angaben (Erwähnung von Swimmingpools, Autos, Urlaubsreisen usw.) und persönliche Erfahrungsberichte, über Einkünfte und einen persönlichen Lifestyle, sind „Angaben zum Einkommen“ und somit Gegenstand dieser Regel. Alle Angaben zum Einkommen müssen den folgenden Haftungsausschluss enthalten:

Das angegebene Einkommen bezieht sich auf eine Einzelperson (oder Einzelbeispiel) und stellt keinen Durchschnittsverdienst dar. Angaben zu den durchschnittlichen Bruttozahlungen für HERBALIFE-Mitglieder in Deutschland erhalten Sie im Internet auf www.Herbalife.de und www.MyHerbalife.de.

Dieser Haftungsausschluss muss mit einer Schriftgröße von mindestens 10 Punkt oder 75% der Größe der Angaben zum Einkommen dargestellt werden, je nachdem, welches von beidem größer dargestellt ist.

Alternativer Haftungsausschluss: Wenn die Einkommen der besten 1% der HERBALIFE-Mitglieder beschrieben werden, kann der folgende Hinweistext verwendet werden (mit den gleichen Anforderungen an den Schriftgrad und die Position des Textes):

Die hier angegebenen Einkommen werden nur von den besten 1% der HERBALIFE-Mitglieder erreicht.

KAPITEL 4 – Behauptungen und Aussagen

36 Regeln & Richtlinien

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Alle Angaben zum Einkommen müssen wahrheitsgemäß das tatsächliche Einkommen des betroffenen Mitglieds wiedergeben. Darüber hinaus müssen sie repräsentativ für das Geschäft in Deutschland als Ganzes sein und Erfahrungsberichte von mindestens zwei der drei folgenden Gruppen von Mitgliedern beinhalten:

1. Mitglieder, die nur für den Eigenbedarf einkaufen; Mitglieder, die die Vorteile des Rabattsystems nutzen, um für den Eigenbedarf zu bestellen.

2. Mitglieder, die Produkte verkaufen; Mitglieder, die für ihren Eigenbedarf Produkte bestellen und auch Produkte an Endkunden verkaufen.

3. Mitglieder, die Produkte verkaufen und als Sponsor tätig sind; Mitglieder, die Produkte für ihren Eigenbedarf bestellen und an Endkunden weiterverkaufen sowie andere Mitglieder in das Geschäft einbringen, diese trainieren und unterstützen.

Aus den einzelnen Mitglieder-Gruppen muss die gleiche Anzahl von Erfahrungsberichten erwähnt werden. Die Erfahrungsberichte müssen mindestens zur Hälfte den Lifestyle der Betroffenen und weniger deren Einkommen mit Beträgen wiedergeben.

Die Erfahrungsberichte der Mitglieder, die Produkte verkaufen und als Sponsor tätig sind, müssen mindestens zur Hälfte von Mitgliedern, die den World Team Status noch nicht erreicht haben und maximal zur Hälfte von World Team und TAB Team Mitgliedern stammen. Für jeden Erfahrungsbericht eines TAB Team Mitglieds sollten mindestens zwei Erfahrungsberichte von World Team Mitgliedern aufgeführt werden, um zu gewährleisten, dass die Anzahl von Erfahrungsberichten der Anzahl der Mitglieder auf den jeweiligen Leveln des Marketingplans entspricht.

Aus Angaben zum Einkommen muss hervorgehen, ob es sich um Nettoeinkünfte oder Bruttoeinkünfte handelt und in welchem Zeitraum diese Einkünfte erzielt wurden. Als Nettoeinkommen wird die Summe der Einkommen bezeichnet, die nach Abzug aller Betriebs­/Kosten und Steuern verbleibt. Als Bruttoeinkommen wird die Summe der Einkünfte vor Abzug der Betriebs-/Kosten und Steuern bezeichnet. Diese Unterscheidung muss kenntlich gemacht werden, indem die Angabe „netto“ oder „brutto“ hinter der Zahl und vor dem Zeitraum, in dem das Einkommen erzielt wurde, genannt wird. Beispiel: „EUR 500,­ brutto pro Monat“ oder „EUR 6000,­ brutto pro Jahr“.

Die Definition „hohe Einkommen“ bezieht sich auf Einkommen, die über dem nationalen Durchschnittseinkommen liegen. Um zu bestimmen, ob ein durch Tätigkeit in Teilzeit erzieltes Einkommen ein hohes Einkommen ist, muss das Durchschnittseinkommen anteilig auf die aufgewendeten Arbeitsstunden umgerechnet werden. Berichte zu hohen Einkommen müssen folgenden Hinweistext (Haftungsausschluss) beinhalten:

Es nimmt einige Zeit in Anspruch, das Geschäft so aufzubauen, dass die beschriebenen Verdienste erzielt werden können. Falls ein Mitglied sich hierzu entschlossen hat und andere Mitglieder für das Geschäft gewinnt, diese schult und unterstützt, hat er die Möglichkeit Kommissions- und Provisionseinkünfte zu erhalten, die seine Verdienste erhöhen können.

Wenn Royalty- und Bonuseinkünfte separat vom Einzelhandelseinkommen angegeben werden, müssen sie als Verdienste gekennzeichnet werden, die „auf Kommissionen aus den Umsätzen der Mitglieder beruhen, welche ich geschult und unterstützt habe“.

Ton und Video Präsentationen: Zusätzlich zu den genannten Regelungen, gelten für den Haftungsausschluss bei Ton und Video Präsentationen besondere Bedingungen.

Bei allen Ton und Video Präsentationen muss der Haftungsausschluss zu Beginn der Präsentation ausreichend lange gezeigt werden oder hörbar sein, um lesbar bzw. verständlich zu sein.

4-F Angaben zum Einkommen und Erfahrungsberichte, Einhaltung der geltenden GesetzeDie Mitglieder sind dafür verantwortlich, dass alle geltenden Gesetze zu Einkommensangaben und Erfahrungsberichten innerhalb der Gerichtsbarkeit, in welcher sie ihr Geschäft ausüben, eingehalten werden.

4-G Aussagen zum Arbeiten von zu HauseMitglieder dürfen beim Bewerben der HERBALIFE-Geschäftsgelegenheit den Umfang der Arbeit, welche zu Hause erledigt werden kann, nicht falsch darstellen.

4-H Aussagen zur Beziehung zwischen HERBALIFE und den HERBALIFE-MitgliedernDie HERBALIFE-Geschäftsgelegenheit kann eine Karrierechance für Mitglieder sein, stellt aber unter keinen Umständen eine Arbeit oder Anstellung im herkömmlichen Sinne dar. HERBALIFE-Mitglieder sind immer selbständige, unabhängige Gewerbetreibende und dürfen nicht behaupten, oder den Eindruck erwecken, sie seien Angestellte oder Sprecher von HERBALIFE, sie wären anderweitig für HERBALIFE tätig oder bei dem HERBALIFE-Geschäft handele es sich um eine Anstellung. Die Mitglieder dürfen beispielsweise Begriffe wie „Job“, „Lohn“, „Gehalt“, „Anstellung“ oder „bezahlter Urlaub“ (oder ähnliche Begriffe) bei der Bewerbung der Geschäftsgelegenheit nicht verwenden. Darüber hinaus dürfen sie zur Bewerbung der Geschäftsgelegenheit keine Methoden oder Hilfsmittel verwenden, die üblicherweise zur Bewerbung von Stellenangeboten genutzt werden. Dies beinhaltet auch, beschränkt sich jedoch nicht auf, „Aushilfe gesucht“ Anzeigen, Stellenanzeigen an Schwarzen Brettern oder in Internet Jobbörsen, sofern nicht ausdrücklich daraus hervorgeht, dass es sich um eine Geschäftsgelegenheit als selbständiger Gewerbetreibender handelt und nicht um eine Anstellung.

Mitglieder dürfen keine Beschilderungen oder Werbung anbringen auf:

(1) im öffentlichen Besitz befindlichen Gegenständen, wie Strommasten, Laternenpfählen, Verkehrsampeln, Parkautomaten, Verkehrsschildern oder irgendeinem anderen, in öffentlichem Besitz befindlichen Gegenstand, auf, an oder nahe einer öffentlichen Straße, Bundesstraße oder mit einem Wegerecht versehenen Straße.

Oder

(2) auf einem im Privatbesitz befindlichen Grundstück, ohne dass hierzu die ausdrückliche Genehmigung durch dessen Eigentümer erteilt wurde. Per Gesetz muss eine Genehmigung bei der zuständigen örtlichen Behörde beantragt werden. Dies gilt auch für öffentliches Eigentum, Straßen und Wege.

Diese Beschränkung gilt selbst dann, wenn lokale Gesetze und Regelungen eine solche Beschilderung oder Werbung gestatten. Sofern Beschilderungen oder Werbung auf einem in Privatbesitz befindlichen Grundstück angebracht werden, muss dies allen lokalen und staatlichen Verordnungen und Gesetzen sowie den Regeln und Richtlinien von HERBALIFE entsprechen.

Flugblätter und Abreißzettel können an Schwarzen Brettern oder anderen Orten, die speziell zum Anbringen von Flugblättern vorgesehen sind, angebracht werden. Dies muss jedoch in Übereinstimmung mit den entsprechenden Gesetzen, Regeln und Richtlinien geschehen.

Verstöße gegen diese Regeln können mit einer Verwarnung, erheblichen Geldbußen, der Sperrung der Einkaufsprivilegien und/oder mit der Löschung der Mitgliedschaft geahndet werden. Die Entscheidung hierüber liegt im alleinigen Ermessen von HERBALIFE.

KAPITEL 5 – Anbringen von Beschilderungen, Flugblättern, Abreißzetteln, Hot Pockets

Regeln & Richtlinien 37

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HERBALIFE hat die folgenden Regeln zum Produkt Import, Export, Geschäftsaktivitäten und dem persönlichem Verbrauch erlassen. Diese Regeln wurden zum Schutz aller eingerichtet.

Mitglieder sind alleine für die Folgen des Imports und Exports von Produkten von einem Land in ein anderes verantwortlich und müssen HERBALIFE für hieraus entstehende Konsequenzen entschädigen. HERBALIFE kann auch die Upline eines Mitglieds für dessen Verstöße gegen die Regeln verantwortlich machen, wenn diese Personen Kenntnis über den Regelverstoß hatten oder daran beteiligt waren.

6-A Aktivitäten in ungeöffneten Ländern oder GebietenMitglieder dürfen an keiner der folgenden, mit HERBALIFE in Verbindung stehenden Geschäftstätigkeit oder -aktivität (inklusive “vorbereitender” Aktivitäten) in ungeöffneten Ländern beteiligt sein, egal in welchem dieser Länder. Dies ist jedoch nicht auf die hier genannten (direkten oder indirekten) Tätigkeiten, Bemühungen oder Versuche beschränkt:

■■ Registrierung des Namens, der Produkte oder des Marketingplans von HERBALIFE.

■■ Versendung oder arrangieren der Versendung (direkt oder indirekt) der Produkte von einem in ein anderes Land, unabhängig davon, ob es sich um Produkte für den persönlichen Verbrauch handelt.

■■ Verschenken, Verkaufen, Anbieten oder Verteilen von HERBALIFE-Produkten oder des HERBALIFE-Mitgliedspacks (HMP).

■■ Bewerbung der HERBALIFE®-Produkte oder der Geschäftsgelegenheit (einschließlich aber nicht beschränkt auf das Tragen von Pins oder Werbung in irgendwelchen Medien)

■■ Durchführung von (kleinen oder großen) Veranstaltungen zu HERBALIFE, den Produkten oder der Geschäftsgelegenheit.

■■ Rekrutieren von Einwohnern oder Besuchern eines ungeöffneten Landes.

■■ Das Publizieren von Informationen in einem ungeöffneten Land, dass HERBALIFE bald dort eröffnen wird oder dass HERBALIFE-Produkte in Kürze dort erhältlich sein werden, egal in welcher Form, einschließlich der Weitergabe von Informationen für Kunden oder Mitglieder in elektronischer Form (E-Mails, SMS, Internetseiten oder Social Media Postings), der Verteilung von Literatur oder der persönlichen Weitergabe während formellen oder informellen Zusammenkünften.

Kein Mitglied darf Behörden irgendeines Landes bezüglich des Imports, Exports oder Anbietens von HERBALIFE-Produkten oder der Registrierung von HERBALIFE Namen, Warenzeichen, Produkten oder des HERBALIFE Marketingplans kontaktieren.

6-B Aktivitäten in geöffneten Ländern und GebietenDie HERBALIFE-Produkte werden gemäß der komplizierten nationalen Produkt- und Etikettieranforderungen formuliert, produziert und etikettiert. Deshalb dürfen die Produkte, die für ein Land produziert und etikettiert wurden, nicht in einem anderen Land angeboten oder verkauft werden. Das bedeutet:

Produkte dürfen nur in dem Land angeboten oder verkauft werden, für das sie formuliert, produziert und etikettiert wurden.

Mitglieder dürfen die Produkte nicht von einem in ein anderes Land versenden oder die Versendung arrangieren (direkt oder indirekt), unabhängig davon, ob es sich um Produkte für den persönlichen Verbrauch handelt.

6-C Persönlicher VerbrauchViele HERBALIFE-Mitglieder reisen regelmäßig in andere Länder und möchten auf Reisen HERBALIFE-Produkte für ihren eigenen Bedarf kaufen. HERBALIFE erlaubt Mitgliedern verschiedene Produkte, bis zu einem Umfang von 1.000 Volumenpunkten innerhalb eines Volumenmonats, zu kaufen und während des Reisens mit sich zu führen. Produkte, die im Rahmen der Regeln zum persönlichen Verbrauch gekauft werden, sind für den persönlichen Verbrauch des Mitglieds oder seiner nächsten Verwandten bestimmt.

Mitglieder dürfen die Produkte nicht von einem in ein anderes Land versenden oder die Versendung arrangieren (direkt oder indirekt), unabhängig davon, ob es sich um Produkte für den persönlichen Verbrauch handelt.

Mit HERBALIFE in Verbindung stehende Aktivitäten in China

■■ Nicht chinesische Staatsbürger dürfen keine Geschäftstätigkeit in China ausüben.

■■ Niemand darf HERBALIFE-Produkte nach China einführen (oder den Versand arrangieren), unabhängig davon, ob die Produkte für den eigenen Gebrauch, Verbrauch oder als Geschenk verwendet werden.

■■ In China registrierte Mitglieder dürfen keine HERBALIFE-Produkte außerhalb Chinas kaufen, verkaufen oder anbieten.

Verstöße gegen diese oder auf China anwendbare Regeln führen üblicherweise zur Beendigung der Geschäftsbeziehung des Mitglieds mit HERBALIFE weltweit

5-A Allgemeine RegelnBei der Bewerbung der HERBALIFE-Produkte oder der Geschäftsgelegenheit müssen die Mitglieder alle gültigen Gesetze, Regeln, Richtlinien und Verordnungen einhalten.

Obwohl HERBALIFE Unterstützung anbietet und möglicherweise zusätzliche Regeln erlässt, liegt es in der Verantwortung des Mitglieds, sich als selbständiger Gewerbetreibender über die gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben zu informieren.

■■ Alle von dieser Regelung betroffenen Unterlagen müssen den Namen und die Postanschrift des verantwortlichen Mitglieds enthalten.

■■ Es dürfen keine Materialien oder Werbung an öffentlichem Eigentum, oder öffentlich zugänglichem Privateigentum, wie Geldautomaten, Telefonen, Verkaufsautomaten oder Zapfsäulen, in einer Art und Weise angebracht oder hinterlassen werden, die ein Ärgernis oder eine Belästigung darstellt.

■■ Die Materialien oder Werbung muss nach Aufforderung einer Regierungsbehörde, des Eigentümers (wenn die Zustimmung widerrufen wird) oder von HERBALIFE unverzüglich entfernt werden.

Diese Regelungen können Änderungen unterliegen. Die Mitglieder müssen sich daher durch den Besuch der Internetseite www.MyHerbalife.de oder durch einen Anruf bei ihrer HERBALIFE Member Services Abteilung über Änderungen informieren – Telefon: 06151 8605-500. Unterlagen, die nicht den aktuellen Gesetzen, Regeln und Richtlinien entsprechen, müssen umgehend entfernt werden.

5-B Strafen bei VerstößenVerstöße gegen diese Regel können schwerwiegende Konsequenzen, wie formelle Verweise, erhebliche Geldbußen, die Sperrung der Einkaufsprivilegien oder die Löschung der Mitgliedschaft nach sich ziehen. Stellt der Eigentümer eines privaten oder öffentlichen Grundstücks bzw. Eigentums Reinigungskosten in Rechnung, sind diese Kosten von dem verantwortlichen Mitglied zu tragen (oder gegebenenfalls an HERBALIFE zu erstatten). Die anzuwendenden Maßnahmen und Konsequenzen liegen im alleinigen Ermessen von HERBALIFE.

KAPITEL 6 ­ Produkt Import, Export, Geschäftsaktivitäten und Persönlicher Verbrauch

38 Regeln & Richtlinien

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Dieses Kapitel bezieht sich auf alle Hinweise und Empfehlungen zu den HERBALIFE-Produkten oder der Geschäftsgelegenheit, welche selbst Beschränkungen durch die Regeln und Richtlinien von HERBALIFE unterliegen. Das beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf, Dokumente, Präsentationen, Seminare, Veranstaltungen, Werbeanzeigen, Flugblätter, Mails, Internetseiten, Audio und Video Präsentationen und E-Mail Angebote.

7-A Identifikation und BeschreibungJede Empfehlung der oder Bezugnahme auf die HERBALIFE-Geschäftsgelegenheit muss eine Identifikation und Beschreibung des Geschäfts enthalten. Hierbei ist HERBALIFE als Anbieter der Geschäftsgelegenheiten zu nennen sowie das Mitglied, das die Geschäftsgelegenheit anbietet oder empfiehlt. Darüber hinaus muss eine kurze Beschreibung der Geschäftsgelegenheit gegeben werden. Die folgende Erklärung erfüllt diese Bestimmungen:

Dieses Angebot der HERBALIFE-Geschäftsgelegenheit wird Ihnen unterbreitet von dem selbständigen Mitglied [Name des Mitglieds oder Firmenname] [Adresse des Mitglieds]. Anbieter dieser Geschäftsgelegenheit ist HERBALIFE International Deutschland GmbH, Gräfenhäuser Str. 85, 64293 Darmstadt, Deutschland. Bei den verkäuflichen Waren handelt es sich um Lebensmittel, Körperpflege und Kosmetik. Alle Transaktionen der Vertragspartner unterliegen den vertraglichen Bestimmungen.

Erfolgt keine Empfehlung der oder Bezugnahme auf die HERBALIFE-Geschäftsgelegenheit, wenn beispielsweise nur die Produkte angeboten werden, ist die folgende Erklärung ausreichend:

Dieses Angebot wird Ihnen unterbreitet von dem selbständigen Mitglied [Name des Mitglieds oder Firmenname] [Adresse des Mitglieds]. Anbieter der Produkte ist HERBALIFE International Deutschland GmbH, Gräfenhäuser Str. 85, 64293 Darmstadt, Deutschland.

Diese Erklärung muss an einer beliebigen Stelle in dem Dokument oder der Präsentation leserlich oder hörbar enthalten sein. Ihr muss die gleiche Bedeutung beigemessen werden, wie den anderen Inhalten. Sie muss dem Leser zugänglich sein bzw. von ihm gelesen werden, bevor er seine persönlichen Informationen oder Kontaktinformationen weitergibt, eine Kaufvereinbarung eingeht oder die Geschäftsgelegenheit in Anspruch nimmt.

KAPITEL 7 – Anbieten oder Erwähnen der HERBALIFE-Produkte oder Geschäftsgelegenheit

Regeln & Richtlinien 39

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Nutrition Club® Regeln – DeutschlandInhaltsverzeichnis

Einleitung ............................................................................................................................................................................. 41

Kapitel 1: Allgemeine Regeln ................................................................................................................................................ 41-431-A Einhaltung der HERBALIFE Regeln und Richtlinien ........................................................................................................ 411-B Prüfungen seitens des Unternehmens ........................................................................................................................... 411-C Schulung ........................................................................................................................................................................ 411-D Betrieb eines Nutrition Clubs durch ein selbständiges HERBALIFE-Mitglied .................................................................. 411-E Angestellte ..................................................................................................................................................................... 411-F Kein Lizenzbetrieb ........................................................................................................................................................... 411-G Geschäftsaktivitäten selbständiger HERBALIFE-Mitglieder ............................................................................................. 411-H Ein Ansprechpartner / eine verantwortliche Person ........................................................................................................ 411-I Seien Sie ein guter Nachbar ............................................................................................................................................ 411-J Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ................................................................................................................................... 421-K Kein Gebietsschutz ......................................................................................................................................................... 421-L Betrieb mehrerer Nutrition Clubs .................................................................................................................................... 421-M Pflicht zur Anbringung eines Hinweistextes ................................................................................................................... 421-N Hygiene .......................................................................................................................................................................... 42-431-O Erforderlicher Hinweis zur Hygiene ................................................................................................................................. 43

Kapitel 2: Gebühren, Gewinnung neuer Gäste und Unterstützung ........................................................................................ 432-A Servicegebühren ............................................................................................................................................................. 432-B Keine Verpflichtung zur Teilnahme an den Treffen des Nutrition Clubs .......................................................................... 432-C Aktivitäten und Serviceleistungen des Nutrition Clubs .................................................................................................. 432-D Prämien oder sonstige Vergünstigungen für die Empfehlung neuer Gäste .................................................................... 43

Kapitel 3: Verkostung und Verkauf von Produkten ................................................................................................................ 43-443-A Beschränkung auf zugelassene HERBALIFE-Produkte .................................................................................................... 433-B Produktverkostung ......................................................................................................................................................... 433-C Mitnahme von Produkten ............................................................................................................................................... 443-D Verkauf von Produkten ................................................................................................................................................... 443-E Sampling ........................................................................................................................................................................ 443-F Mixgetränke .................................................................................................................................................................... 443-G Produktverpackung und -präsentation ........................................................................................................................... 443-H Ordnungsgemäße Entsorgung von Produktverpackungen .............................................................................................. 44

Kapitel 4: Marketing und Werbung, inklusive Aussagen / Erfahrungsberichte ..................................................................... 44-454-A Erfahrungsberichte / Aussagen zu den Produkten .......................................................................................................... 444-B Erfahrungsberichte / Aussagen zum Einkommen ........................................................................................................... 444-C Informationen zum Thema Ernährung an Gäste ............................................................................................................. 444-D Werbung ......................................................................................................................................................................... 454-E Eigene Webseiten ........................................................................................................................................................... 454-F Nutrition Club Beschilderung ......................................................................................................................................... 45

Kapitel 5: Nutrition Clubs in gewerblichen Räumlichkeiten .................................................................................................. 45-465-A Erforderliches Anmeldeformular ..................................................................................................................................... 455-B Räumlichkeiten für Verkauf / Serviceleistungen ............................................................................................................ 455-C Vorgaben für die Kennzeichnung / Beschilderung von Nutrition Clubs .......................................................................... 45-465-D Schau-/Fenster und Türen .............................................................................................................................................. 465-E Das Äußere des Nutrition Clubs ..................................................................................................................................... 465-F Kasse .............................................................................................................................................................................. 465-G Mieten, Pachten oder gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten .................................................................................. 465-H Passanten / Laufkundschaft .......................................................................................................................................... 46

Nutrition Club Hinweis .......................................................................................................................................................... 47

Hinweis für Nutrition Club-Betreiber ..................................................................................................................................... 49

Nutrition Club Anmeldeformular ........................................................................................................................................... 51 & 53

40 Regeln & Richtlinien

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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EinleitungNutrition Clubs sind, egal ob in privaten Wohnräumen oder anderen Räumlichkeiten durchgeführt, soziale Zusammenkünfte von Personen, die sich zum Schutz und Erhalt ihrer Gesundheit ausgewogen ernähren und regelmäßig körperlich betätigen wollen.

Die Nutrition Club Regeln haben die gleiche Rechtskraft und Rechtswirkung wie die Regeln und Richtlinien von HERBALIFE (inklusive der Ergänzenden Verhaltensregeln für Mitglieder). Diese Regeln sind seit dem 1. März 2012 gültig und ersetzen alle bisher in den Unterlagen zu Nutrition Clubs enthaltenen Regeln, Hinweise und Anregungen zur Durchführung eines Nutrition Clubs. Verstöße gegen die Regeln und Richtlinien von HERBALIFE

können zur Suspendierung der HERBALIFE-Mitgliedschaft führen und weitere Maßnahmen, bis hin zur Kündigung der Mitgliedschaft, zur Folge haben. Die betroffenen Mitglieder können darüber hinaus die Genehmigung zum Betrieb von Nutrition Clubs verlieren.

Die HERBALIFE Regeln und Richtlinien (und die Ergänzenden Verhaltensregeln für Mitglieder) sind im HERBALIFE-Mitgliedspack (HMP) enthalten. Sie können diese auch unter www.MyHerbalife.de nachlesen oder in der Member Services Abteilung anfordern – Telefon: 06151 8605-500. Sofern in Ihrem Land Nutrition Club Handbücher verfügbar sind, enthalten diese ebenfalls die Nutrition Club Regeln.

Kapitel 1 – Allgemeine Regeln

1-A Einhaltung der HERBALIFE Regeln und RichtlinienJedes selbständige HERBALIFE-Mitglied, das einen Nutrition Club betreibt, muss die aktuell gültigen HERBALIFE Regeln und Richtlinien kennen und diese einhalten.

1-B Prüfungen seitens des UnternehmensDie Mitglieder müssen mit HERBALIFE bei der Überprüfung der Einhaltung der HERBALIFE Regeln und Richtlinien im Rahmen des Betriebs eines Nutrition Clubs zusammenarbeiten. Sollte die Zusammenarbeit verweigert oder die geforderten Änderungen nicht umgehend umgesetzt werden, führt dies zur Suspendierung der HERBALIFE-Mitgliedschaft und kann weitere Maßnahmen, bis hin zur Kündigung der Mitgliedschaft, zur Folge haben. Mitglieder erkennen an, dass HERBALIFE im Falle der Prüfung eines Nutrition Clubs eine dritte Partei für solche Prüfungen verpflichten kann, zum Beispiel Testgeräte.

1-C SchulungIn Regel 10 c) der HERBALIFE Regeln und Richtlinien ist folgendes nachzulesen:

Regel Nr. 10 c) Schulung

Es ist eine der Aufgaben des Sponsors, sich über die HERBALIFE-Richtlinien informiert zu halten, um seine Downline-Mitglieder regelmäßig und ordnungsgemäß über die HERBALIFE-Produkte und deren Verwendung, die Richtlinien und Regeln von HERBALIFE, den Vertriebs- und Marketingplan sowie über den richtigen Einsatz von Werbung inklusive Verkaufsliteratur und –hilfen zu beraten und zu schulen. Sponsoren können ihre Upline-Supervisor oder TAB Team Mitglieder um Hilfe bitten, jedoch sind sie in erster Linie selbst für Trainings verantwortlich. Einem Sponsor ist es untersagt, von einem gesponserten Mitglied eine Bezahlung für Schulung und Schulungseinrichtung zu verlangen, ausgenommen, dem Mitglied wird ausführlich erläutert, dass die Teilnahme an einer solchen Schulung freiwillig ist, und es im Voraus über die Kosten informiert wird. Lehnt das Mitglied die Teilnahme an einer solchen kostenpflichtigen Schulung ab, ist der Sponsor verpflichtet, ihm eine ausreichende Einweisung für die Ausübung der Geschäftstätigkeit kostenfrei zu ermöglichen.

Der Betreiber eines Nutrition Clubs muss durch ein sachkundiges Mitglied in seiner Upline geschult worden sein oder entsprechende Schulungsveranstaltungen besucht haben, um sicherzustellen, dass bei der Führung des Nutrition Clubs die gesetzlichen Vorgaben und die HERBALIFE Regeln und Richtlinien eingehalten werden. Das erste TAB Team Mitglied in der Upline trägt die Verantwortung für die Schulung des Betreibers.

1-D Betrieb eines Nutrition Clubs durch ein selbständiges HERBALIFE-MitgliedNutrition Clubs dürfen nur von selbständigen HERBALIFE-Mitgliedern betrieben werden.

1-E AngestellteMitglieder können zur Durchführung ihres HERBALIFE-Geschäfts Angestellte beschäftigen. Beim Betrieb eines Nutrition Clubs dürfen jedoch keine Angestellten unterstützend mitwirken oder beteiligt sein.

1-F Kein LizenzbetriebNutrition Clubs sind keine Lizenzbetriebe und dürfen von den Mitgliedern nicht als solche bei deren Bewerbung als Geschäftsmethode bezeichnet werden. Nutrition Clubs dienen der Durchführung des HERBALIFE-Kerngeschäfts, das aus dem Produktverkauf, dem Sponsoring neuer HERBALIFE-Mitglieder und dem Erhalt der Geschäftsbeziehungen besteht.

1-G Geschäftsaktivitäten selbständiger HERBALIFE-MitgliederWie bei allen anderen Geschäftsaktivitäten übernimmt HERBALIFE keinerlei Verantwortung oder Garantien für die von den selbständigen HERBALIFE-Mitgliedern betriebenen Nutrition Clubs, noch befürwortet, bestätigt oder autorisiert HERBALIFE die damit verbundenen Geschäftsvorgänge.

1-H Ein Ansprechpartner / eine verantwortliche PersonMindestens ein selbständiges HERBALIFE-Mitglied muss die volle Verantwortung für den Nutrition Club und alle damit verbundenen Geschäfts aktivitäten übernehmen. Dieses Mitglied muss den am Ende dieses Dokuments enthaltenen Hinweistext für Nutrition Clubs mit dem Namen, der ID-Nummer und den Kontaktinformationen des für den Nutrition Club zuständigen Mitglieds an einer gut sichtbaren Stelle anbringen. Das verantwortliche Mitglied muss während der Treffen des Nutrition Clubs anwesend sein. Sollte dies auf Grund der Teilnahme an einer HERBALIFE Veranstaltung kurzzeitig nicht möglich sein, muss er/sie durch ein von ihm/ihr persönlich im Betrieb eines Nutrition Clubs geschulten Mitglieds vertreten werden.

Falls die Treffen verschiedener Nutrition Clubs in denselben Räumlichkeiten stattfinden, ist der Hinweistext durch die für den jeweiligen Nutrition Club verantwortliche Person auszutauschen.

1-I Seien Sie ein guter NachbarDie Betreiber von Nutrition Clubs achten auf gute Nachbarschaft, vor allem, wenn sie diesen in den eigenen Wohnräumen betreiben.

Um das Entstehen von Lärm, Verkehrsproblemen oder anderen Störungen der Nachbarn bzw. des Umfelds zu vermeiden, ist die Anzahl von Gästen, die gleichzeitig an einem Treffen teilnehmen, zu begrenzen und es sind weitere notwendige Maßnahmen zu ergreifen.

Regeln & Richtlinien 41

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1-J Einhaltung gesetzlicher VorgabenNutrition Club-Betreiber müssen beim Betrieb ihres Nutrition Clubs alle rechtlichen Vorgaben und Gesetze einhalten. Sollten von Behörden Anfragen an Mitglieder gestellt werden, die aktuell einen Nutrition Club betreiben oder in der Vergangenheit betrieben haben, so müssen diese Mitglieder mit den Behörden zusammenarbeiten und diese über alle aktuellen und vergangenen Aktivitäten des Nutrition Clubs vollständig und wahrheitsgemäß informieren.

1-K Kein GebietsschutzEs gibt keinen Gebietsschutz für die Nutrition Clubs. Ein Mitglied kann seinen Nutrition Club an jedem gesetzlich erlaubten Ort eröffnen.

1-L Betrieb mehrerer Nutrition ClubsNutrition Club-Betreiber können an mehr als einem (1) Ort (z.B. Betrieb mehrerer Nutrition Clubs) Nutrition Clubs betreiben, sofern sie nicht zwei (2) oder mehrere Nutrition Clubs gleichzeitig betreiben.

1-M Pflicht zur Anbringung eines HinweistextesJeder Nutrition Club-Betreiber muss den folgenden Hinweistext in seinem Nutrition Club anbringen:

Nutrition Club Hinweis

Betreiber dieses Nutrition Clubs ist das selbständige HERBALIFE-Mitglied ____________________________ (Name), Postanschrift: ______________________________________ Telefonnummer (geschäftlich): __________________________. Er/sie allein, und nicht HERBALIFE, ist verantwortlich für alle Geschäftsaktivitäten dieses Nutrition Clubs.

Die Treffen des Nutrition Clubs haben zum Ziel, die Teilnehmer über ausgewogene Ernährung und die Auswirkungen auf das allgemeine Wohlbefinden zu informieren. Nutrition Clubs sind keine Einzelhandelsgeschäfte, Ladenlokale, Restaurants oder Selbstbedienungsläden. Die Mitnahme von Produkten ist nicht erlaubt.

Die Servicegebühren des Nutrition Clubs dienen zur Deckung der Betriebskosten; sie stellen nicht den Gegenwert der angebotenen Produkte oder deren Verkaufspreis dar. Die Gäste des Nutrition Clubs können anderen von ihren Erfahrungen mit den HERBALIFE-Produkten erzählen. Die HERBALIFE-Produkte wurden jedoch weder für die Vorbeugung, noch zur Diagnose oder Behandlung von Krankheiten oder körperlichen Beschwerden konzipiert. Sie sollten daher auch nicht zu diesem Zweck verwendet werden. Hinweise zur Gewichtskontrolle beziehen sich auf das HERBALIFE Gewichtskontroll-Programm. Dies schließt unter anderem eine ausgewogene Ernährungsweise, regelmäßige sportliche Betätigung, ausreichende Flüssigkeitszufuhr, möglicherweise Nahrungsergänzungen und ausreichend Ruhe ein.

Angaben zu Einkommensmöglichkeiten, in schriftlicher oder mündlicher Form im Nutrition Club weitergegeben, beziehen sich immer auf Einzelpersonen (oder -beispiele) und sind nicht allgemein gültig. Aussagen zu erzielten Einkommen garantieren nicht, dass Sie diese Einkommen ebenfalls erzielen werden, noch sind diese Einkommen üblich. Die zu erzielenden Einkünfte beruhen auf den Bemühungen sowie der Leistung und den Fähigkeiten des Einzelnen.

Informationen zum Durchschnittsverdienst finden Sie in den Angaben zu den durchschnittlichen Bruttozahlungen für HERBALIFE-Mitglieder in Deutschland oder auf www.Herbalife.de und www.MyHerbalife.de.

Das Schild mit diesem Hinweis muss mindestens 21 x 29,7 Zentimeter (DIN A4 Format) groß sein. Die Schriftgröße des Hinweistextes muss mindestens 17 Punkt betragen. Der Hinweistext kann von Zeit zu Zeit geändert werden. Den aktuellen Text erhalten Sie auf www.MyHerbalife.de oder rufen Sie Ihre lokale Member Services Abteilung an.

Eine Kopie dieses Hinweistextes finden Sie in den Nutrition Club Regeln am Ende von Abschnitt 5.

1-N HygieneAuch wenn Nutrition Clubs keine Einzelhandelsgeschäfte, Ladenlokale, Restaurants, Kioske oder ähnliches sind, erfordert die Bereitstellung und das Anbieten von Shakeproben, Tees und Aloe Getränkekonzentrat an die Gäste des Nutrition Clubs, dass der Nutrition Club-Betreiber auf gute Hygiene achtet und die Räumlichkeiten regelmäßig reinigt. Informationen zur Ausstattung der Räumlichkeiten können Sie dem Nutrition Club Handbuch entnehmen. Darüber hinaus sollten Sie folgendes beachten:

Lebensmittel – Beschaffung, Verwendung und Zubereitung

■■ Kaufen Sie Früchte, Gemüse und andere Zutaten, die nicht bei HERBALIFE erhältlich sind, von seriösen Händlern und prüfen Sie die Frische und Qualität der Produkte, sowohl beim Kauf oder der Lieferung und auch unmittelbar, bevor Sie diese verwenden.

■■ Verwenden Sie zur Zubereitung der Produktproben nur Wasser guter Qualität. Wenn Sie sich bezüglich der Qualität nicht sicher sind, können Sie das Wasser auch zuvor abkochen.

■■ Alle verwendeten Küchengeräte, wie beispielsweise Mixer und Schneidebretter, müssen vor und nach Gebrauch gründlich gereinigt werden.

■■ Verwenden Sie Einwegbehälter, um die Produktproben anzubieten.

Haltbare Produkte

■■ Verwenden Sie haltbare Zutaten und die HERBALIFE-Produkte im „first­in, first­out” Prinzip; das bedeutet, ältere Produkte bitte zuerst verwenden. Produkte, deren Verfallsdatum abgelaufen ist, dürfen nicht verwendet werden.

■■ Lagern Sie die HERBALIFE-Produkte und sonstige haltbaren Zutaten in kühlen, sauberen und gut belüfteten Räumlichkeiten. Auch haltbare Produkte müssen ordnungsgemäß gelagert werden.

Verderbliche Produkte

■■ Verwenden Sie verderbliche Produkte und Zutaten im „first-in, first-out” Prinzip, und waschen Sie Früchte und Gemüse, bevor Sie sie verwenden. Produkte, die verdorben sind oder deren Verfallsdatum abgelaufen ist, dürfen nicht verwendet werden.

■■ Reinigen Sie Kühlschränke und -räume mindestens einmal pro Woche und lagern Sie verderbliche Produkte so, dass diese nicht beschädigt oder verunreinigt werden.

Persönliche Hygiene

■■ Sorgen Sie dafür, dass Ihre Hände und Unterarme jederzeit sauber sind. Waschen Sie sie hierzu mit antibakterieller Seife und warmen Wasser, vor allem:

– nachdem Sie auf der Toilette waren – vor und nach der Verwendung / Verarbeitung von Lebensmitteln – nach dem Niesen, Husten oder Nase putzen – nach dem Rauchen, Essen, Trinken oder bei Verlassen des

Nutrition Clubs – nachdem Sie sich durch die Haare gefahren sind oder andere

Körperstellen berührt haben – nach Berührung anderer Personen – nach Berührung schmutziger Küchengegenstände oder anderer

Gegenstände

■■ Verlassen Sie den Nutrition Club sofort, wenn Sie sich krank fühlen oder krank sind, auch wenn Sie den Nutrition Club schließen müssen, bis Sie wieder gesund sind. Möglicherweise kann ein anderes selbständiges Mitglied, das in der Durchführung der Nutrition Club Aktivitäten umfassend geschult wurde, Sie unterstützen und während Ihrer Abwesenheit sich um den Nutrition Club kümmern.

■■ Sorgen Sie dafür, dass Ihre Haare und Kleidung immer sauber und in gutem Zustand sind.

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Räumlichkeiten

■■ Achten Sie darauf, dass Sie nichts verschütten und, falls doch etwas verschüttet wird, wischen Sie es sofort auf. Warnen Sie Ihre Gäste, wenn etwas verschüttet wurde und bitten Sie sie diese Bereiche zu meiden, bis Sie aufgewischt haben.

■■ Stellen Sie im Nutrition Club mehrere geschlossene Müllbehälter bereit und versehen Sie sie mit hochwertigen Müllbeuteln. Leeren Sie diese Behälter regelmäßig und entfernen Sie den Abfall.

1-O Erforderlicher Hinweis zur HygieneJeder Nutrition Club-Betreiber muss den folgenden Hinweis in seinem Nutrition Club anbringen:

Hinweis für Nutrition Club-Betreiber

Obwohl Nutrition Clubs keine Restaurants, Kioske, Selbstbedienungs-läden oder andere Formen von Ernährungsgeschäften sind, erwartet HERBALIFE von den Nutrition Club-Betreibern, dass sie die Nutrition Clubs unter Einhaltung der höchsten Hygienestandards führen. In Regel 1-N „Hygiene” und im Nutrition Club Handbuch können Sie wichtige Informationen hierzu nachlesen. Die folgenden Punkte sind immer einzuhalten:

– Die Räumlichkeiten, insbesondere die Küche/der Küchenbereich, sind jederzeit sauber zu halten.

– Alle zur Zubereitung der Lebensmittel und Produktproben verwendeten Gegenstände, vor allem Mixer und Schneidebretter, müssen jederzeit sauber sein bzw. unmittelbar nach Gebrauch gereinigt werden.

– Sorgen Sie dafür, dass Ihre Hände und Unterarme jederzeit sauber sind. Waschen Sie sie hierzu regelmäßig mit antibakterieller Seife und warmem Wasser.

– Verwenden Sie für die Zubereitung von Getränken nur Wasser hoher Qualität (oder abgekochtes Wasser).

– Prüfen Sie die Frische und Qualität der Früchte und des Gemüses und waschen Sie diese vor deren Gebrauch.

– Verwenden Sie immer Einwegbehälter bzw. Plastikbecher.

– Wischen Sie verschüttete Flüssigkeiten umgehend auf und entfernen Sie den Abfall sofort.

Das Schild mit dem Hinweis zur Hygiene muss mindestens 21 x 29,7 Zentimeter (DIN A4) groß sein. Die Schriftgröße des Hinweistextes muss mindestens 17 Punkt betragen. Der Hinweistext kann von Zeit zu Zeit geändert werden. Den aktuellen Text erhalten Sie auf www.MyHerbalife.de oder rufen Sie Ihre lokale Member Services Abteilung an.

Eine Kopie dieses Hinweistextes finden Sie in den Nutrition Club Regeln am Ende von Abschnitt 5.

Kapitel 2 – Gebühren, Gewinnung neuer Gäste und Unterstützung

2-A ServicegebührenZur Deckung der laufenden Kosten, wie beispielsweise für Produkte und Zutaten, die im laufenden Betrieb des Clubs verzehrt werden, sowie Miete, Strom, Wasser etc., kann täglich, wöchentlich oder monatlich eine Servicegebühr in Rechnung gestellt werden.

Diese Servicegebühr darf allerdings nicht dem Gegenwert, der zur Verkostung der Gäste angebotenen Produkte, noch dem Gegenwert für andere Dienstleistungen, die der Betreiber anbietet (wie zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, Seminare oder Schulungen), entsprechen.

2-B Keine Verpflichtung zur Teilnahme an den Treffen des Nutrition ClubsDie Teilnahme an den Treffen des Nutrition Clubs ist freiwillig und liegt im Ermessen des Gastes (unabhängig davon, ob er/sie ein selbständiges

HERBALIFE-Mitglied ist). Es existiert keine Verpflichtung zur Teilnahme, und der Nutrition Club-Betreiber darf dies auch nicht behaupten.

2-C Aktivitäten und Serviceleistungen des Nutrition ClubsNutrition Clubs müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten sich zu treffen und sich regelmäßig über Ernährung und Gewichtskontrolle (in der Gruppe oder in Einzelgesprächen) auszutauschen.

2-D Prämien oder sonstige Vergünstigungen für die Empfehlung neuer GästeNutrition Club-Betreiber dürfen angemessene Sachpreise, wie beispielsweise kostenlose Produkte, für die Gewinnung neuer Gäste auf Grund von Empfehlungen, anbieten und gewähren. Die Zahlung von Geldprämien oder Gegenwerten für Empfehlungen ist jedoch nicht gestattet.

Kapitel 3 – Verkostung und Verkauf von Produkten

3-A Beschränkung auf zugelassene HERBALIFE-ProdukteIn einem Nutrition Club dürfen nur für Deutschland produzierte und in Deutschland zugelassene HERBALIFE-Produkte zur Verkostung und zum Verkauf angeboten werden. Produkte anderer Unternehmen dürfen nicht im Nutrition Club beworben, bereitgestellt oder verkauft werden.

3-B ProduktverkostungDie Treffen des Nutrition Clubs haben zum Ziel, die Teilnehmer über ausgewogene Ernährung und die Auswirkungen auf das allgemeine Wohlbefinden zu informieren. Nutrition Clubs sind keine Einzelhandels-geschäfte, Ladenlokale, Restaurants oder Selbstbedienungsläden.

Die Betreiber dürfen kostenlose Produktproben der Shakes, Tees und des Aloe Getränkekonzentrats zur Verkostung anbieten. Die Nutrition Club-Betreiber können eine Liste mit Angaben zu den verfügbaren Geschmacksrichtungen und weiterer Zutaten, wie Eiweiß oder Ballaststoffe, erstellen und aushängen. Im Rahmen des Betriebs eines Nutrition Clubs ist es jedoch nicht erlaubt für diese Produkte oder Zutaten Preise anzugeben, auszuhängen oder in Rechnung zu stellen. Die einzig erlaubte Gebühr für die Teilnahme an den Treffen des Nutrition Clubs ist die tägliche, wöchentliche oder monatliche Servicegebühr, zur Deckung der laufenden Kosten, wie beispielsweise Miete, Strom, Wasser etc.

Die HERBALIFE-Produkte dürfen innerhalb und außerhalb der Nutrition Clubs nur gemäß den auf den Produktetiketten abgedruckten Verzehrsempfehlungen zubereitet und angeboten werden.

Regeln & Richtlinien 43

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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3-C Mitnahme von ProduktenDie angebotenen Produktproben müssen innerhalb des Nutrition Clubs konsumiert werden. Die Mitnahme der Produktproben ist nicht gestattet.

3-D Verkauf von ProduktenDie Treffen des Nutrition Clubs haben zum Ziel, die Teilnehmer über ausgewogene Ernährung und die Auswirkungen auf das allgemeine Wohlbefinden zu informieren. Nutrition Clubs sind keine Einzelhandelsgeschäfte, Ladenlokale, Restaurants oder Selbstbedienungsläden.

Die Nutrition Club-Betreiber dürfen in ihrem Nutrition Club HERBALIFE-Produkte lagern und verkaufen. Alle HERBALIFE-Produkte dürfen nur in der ungeöffneten HERBALIFE-Verpackung verkauft werden. Produkte, die nicht für den Verkauf in einzelnen Produkteinheiten bestimmt und etikettiert sind, dürfen weder innerhalb noch außerhalb des Nutrition Clubs verkauft werden. Es kann den Gästen auf Wunsch eine HERBALIFE-Produktbroschüre zur Verfügung gestellt werden, diese darf jedoch keine Preisangaben enthalten.

Die Nutrition Club-Betreiber dürfen ihre Gäste nicht zum Produktkauf drängen oder andeuten bzw. behaupten, dass der Produktkauf Voraussetzung für die (erneute) Teilnahme an den Treffen des Nutrition Clubs sei.

3-E SamplingSampling, bzw. das Verteilen von kostenlosen Produktproben, ist in Nutrition Clubs erlaubt. Die Betreiber dürfen kostenlose Produktproben der Shakes, Tees und des Aloe Getränkekonzentrats zur Verkostung anbieten, die Ausgabe und Verteilung einzelner Presslinge oder Tabletten ist jedoch nicht gestattet. Die Nutrition Club-Betreiber können eine Liste mit Angaben zu den verfügbaren Geschmacksrichtungen und weiterer Zutaten,

wie Eiweiß oder Ballaststoffe, erstellen und aushängen. Im Rahmen des ordnungsgemäßen Betriebs eines Nutrition Clubs ist es jedoch nicht erlaubt für diese Produkte oder Zutaten Preise anzugeben, auszuhängen oder in Rechnung zu stellen. Die einzig erlaubte Gebühr für die Teilnahme an den Treffen des Nutrition Clubs ist die tägliche, wöchentliche oder monatliche Servicegebühr, zur Deckung der laufenden Kosten, wie beispielsweise Miete, Strom, Wasser etc.

3-F MixgetränkeDie Nutrition Club-Betreiber dürfen die Shakes, Tees oder das Aloe Getränkekonzentrat nicht mit Alkohol, Medikamenten oder ähnlichen, unzulässigen Zutaten mischen.

3-G Produktverpackung und -präsentationDie Nutrition Club Betreiber dürfen HERBALIFE-Produkte (je ein Stück) in der ungeöffneten HERBALIFE-Verpackung sowie damit in Verbindung stehende Broschüren, Flyer und ähnliche Literatur- oder Werbematerialien ausstellen, aber diese Präsentation darf von außen nicht sichtbar sein.

Wenn Sie Shakes, Tees oder das Aloe Getränkekonzentrat zur Verkostung zubereiten, müssen die hierzu verwendeten Produkte den Gästen auf Wunsch (in der ungeöffneten HERBALIFE-Verpackung) gezeigt werden.

3-H Ordnungsgemäße Entsorgung von ProduktverpackungenZum Schutz gegen die Nachahmung oder Fälschung von HERBALIFE-Produkten, müssen die Nutrition Club-Betreiber leere Produktverpackungen vernichten und die Produktetiketten unkenntlich machen, bevor die Verpackungen entsorgt werden.

Kapitel 4 – Marketing und Werbung, Inklusive Aussagen / Erfahrungsberichte

4-A Erfahrungsberichte / Aussagen zu den ProduktenDie Gäste des Nutrition Clubs können anderen von ihren Erfahrungen mit den HERBALIFE-Produkten erzählen. Die HERBALIFE-Produkte wurden jedoch weder für die Vorbeugung, noch zur Diagnose oder Behandlung von Krankheiten oder körperlichen Beschwerden konzipiert. Sie sollten daher auch nicht zu diesem Zweck verwendet werden. Weder der Nutrition Club-Betreiber, noch ein Gast, der über seine Erfahrungen berichtet, darf etwas anderes behaupten.

Alle Informationen zu einzelnen Produkten oder den HERBALIFE-Produkten im Allgemeinen, die Nutrition Club Gäste erhalten, müssen den unterstützenden HERBALIFE Informations-/Materialien entsprechen. Lesen Sie hierzu bitte auch Regel Nr. 21 c) „Wirkaussagen“, in diesem Buch unter dem Abschnitt Regeln und Richtlinien. Die Regeln und Richtlinien können in ihrer aktuellen Version auf www.MyHerbalife.de heruntergeladen oder in Ihrer lokalen Member Services Abteilung angefordert werden.

4-B Erfahrungsberichte / Aussagen zum EinkommenAngaben zu Einkommensmöglichkeiten oder Einkünften, die in schriftlicher oder mündlicher Form im Nutrition Club, schriftlich auf Webseiten oder in Materialien zu Nutrition Clubs weitergegeben werden, müssen durch den folgenden Hinweis ergänzt werden:

Angaben zu Einkünften, die in den Nutrition Club Materialien abgedruckt sind oder während der Treffen des Nutrition Clubs mündlich gemacht werden, beziehen sich immer auf Einzelpersonen (oder -beispiele) und sind weder garantiert noch allgemein gültig. Aussagen zu erzielten Einkommen garantieren nicht, dass Sie diese Einkommen ebenfalls erzielen werden, noch sind diese Einkommen üblich. Die zu erzielenden Einkünfte beruhen auf den Bemühungen sowie der Leistung und den Fähigkeiten des Einzelnen.

Angaben zu den durchschnittlichen Bruttozahlungen für HERBALIFE-Mitglieder in Deutschland erhalten Sie unter www.Herbalife.de und www.MyHerbalife.de.

Bitte beachten Sie Regel 4-E) „Aussagen zu Einkommen & Persönliche Berichte“ der Ergänzenden Verhaltensregeln für Deutschland. Die aktuelle Version der Regeln und Richtlinien finden Sie auf www.MyHerbalife.de oder wenden Sie sich an Ihre lokale Member Services Abteilung.

4-C Informationen zum Thema Ernährung an GästeDie Nutrition Club-Betreiber können die im Rahmen ihrer Tätigkeit als selbständiges HERBALIFE-Mitglied übliche, allgemeine Informationen über gesunde Ernährung, Wellness und Nährwertangaben weitergeben. Hierzu gehören auch Informationen zu den Produkten, die Verzehrempfehlungen sowie Informationen zur HERBALIFE-Geschäftsgelegenheit. Darüber hinaus können Berichte über die Erfahrungen mit den Produkten und Angaben zu den Einkommensmöglichkeiten mündlich oder schriftlich weitergegeben werden (sofern diese mit dem erforderlichen Hinweistext von HERBALIFE versehen sind).

Nutrition Club Bertreiber dürfen nicht erklären oder andeuten, dass die Produkte eine therapeutische oder heilende Wirkung hätten oder zur Diagnose, Behandlung, Vorbeugung oder Heilung von Erkrankungen gedacht sind und produziert werden. Alle im Nutrition Club weitergegebenen Informationen, allgemeiner Art oder zu einzelnen Produkten, müssen den HERBALIFE-Angaben unterstützenden Geschäftsmaterialien und Veröffentlichungen entsprechen.

44 Regeln & Richtlinien

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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4-D WerbungDie Treffen des Nutrition Clubs sind soziale Zusammenkünfte, deren Termine mündlich weitergegeben werden. Neue Gäste müssen von dem Nutrition Club-Betreiber, anderen selbständigen HERBALIFE-Mitgliedern, Gästen oder Kunden persönlich zu den Treffen, entweder mündlich oder schriftlich, eingeladen werden.

Passanten oder „Laufkundschaft“ sollen nicht im Vorbeigehen auf den Nutrition Club aufmerksam werden und dürfen ihn nur dann besuchen, wenn sie zuvor persönlich eingeladen wurden. Die Bewerbung der Nutrition Clubs ist ausschließlich auf die innerhalb des Nutrition Clubs angebotenen Serviceleistungen beschränkt. Hierzu zählen Weight Loss Challenges und Wellness Checks. Die Werbung hierfür kann folgende Informationen enthalten:

■■ Name des Nutrition Clubs und dessen Betreiber

■■ Telefonnummer

Die Bewerbung des Serviceangebots des Nutrition Clubs im Radio oder im Fernsehen ist nicht gestattet.

4-E Eigene WebseitenJeder Nutrition Club-Betreiber kann unter den folgenden Voraussetzungen eine Webseite erstellen:

■■ Durch ein Passwort geschützte Webseiten, die nicht öffentlich zugänglich sind und die einen Bezug zu den Nutrition Clubs haben (vollständig oder in Teilbereichen), können genutzt werden, sofern dabei die HERBALIFE Regeln und Richtlinien eingehalten werden.

■■ Nicht durch ein Passwort geschützte Webseiten, die öffentlich zugänglich sind, sind zulässig, sofern diese sich vorrangig auf das HERBALIFE-Geschäft eines selbständigen HERBALIFE-Mitglieds und nicht auf einen Nutrition Club beziehen. Eine der Öffentlichkeit zugängliche Webseite darf nur die folgenden Informationen zu einem Nutrition Club beinhalten:

– Serviceangebot des Nutrition Clubs (zum Beispiel Weight Loss Challenges oder Wellness Checks)

– Name des Nutrition Clubs und dessen Betreibers

– Telefonnummer

Weitere, auf einer öffentlich zugänglichen Webseite enthaltene Informationen zu dem/n Nutrition Club/s sind nicht erlaubt, werden dementsprechend untersucht und geahndet.

4-F Nutrition Club BeschilderungNutrition Clubs in den eigenen, privaten Räumlichkeiten: Beschilderungen außerhalb des Nutrition Clubs sind nicht erlaubt. Die bei der Beschilderung von Nutrition Clubs außerhalb der eigenen Räumlichkeiten zu berücksichtigenden Regeln, finden Sie in Kapitel 5 dieser Nutrition Club Regeln.

Kapitel 5 – Nutrition Clubs in Gewerblichen Räumlichkeiten

5-A Erforderliches AnmeldeformularZur Unterstützung unserer Mitglieder bei der Einhaltung der HERBALIFE Regeln bezüglich der Anmeldung von Nutriton Clubs (für Clubs, die in Gewerberäumen betrieben werden), ist das Anmeldeformular (in seiner jetzigen Form) am Ende dieses Dokuments, auf www.MyHerbalife.de oder bei Ihrer Member Services Abteilung erhältlich.

Mitglieder müssen das ausgefüllte Nutrition Club Anmeldeformular mindestens 30 Tage vor der Eröffnung ihres Clubs einreichen.

5-B Räumlichkeiten für Verkauf / ServiceleistungenVerkaufsräume:

Die Treffen des Nutrition Clubs dürfen nicht in Verkaufsräumen stattfinden. Unter Verkaufsräumen versteht man Räumlichkeiten, die vorrangig dem Verkauf von Waren vor Ort an Kunden dienen.

Serviceeinrichtungen:

Die Treffen der Nutrition Clubs dürfen nicht in Räumlichkeiten stattfinden, in denen vorrangig Lebensmittel und Speisen zubereitet und angeboten werden (hierzu zählen unter anderem Restaurants, Cafés, Eiscafés etc.).

In anderen Serviceeinrichtungen, wie beispielsweise (aber nicht limitiert auf) Kosmetiksalons, Friseurgeschäfte oder Fitness-Studios, können die Treffen des Nutrition Clubs stattfinden. Es muss jedoch hierfür ein geschlossener Raum vorhanden sein, die Beschilderung darf für Passanten sowie die Kunden oder Mitglieder dieser Einrichtungen nicht sichtbar sein und diese Einrichtungen dürfen nicht hin zu einer (Laden-/)Straße, einer Galerie, einem Shoppingcenter oder anderen gewerblichen Verkaufsbereichen offen sein.

HERBALIFE behält sich das Recht vor nach eigenem Ermessen über die Einhaltung dieser Vorgaben zu entscheiden.

5-C Vorgaben für die Kennzeichnung / Beschilderung von Nutrition ClubsAm Nutrition Club oder in dessen Umfeld darf generell keinerlei Beschilderung im Außenbereich angebracht werden, die auf den Nutrition Club hinweist. Nur ein kleines Schild neben der Tür des Büros, mit dem Namen des Mitglieds und/oder des Nutrition Clubs, ist erlaubt. Hierbei ist folgendes zu beachten:

■■ Das Schild darf nicht größer als 210 × 297 mm (DIN A4) sein.

■■ Es muss sichergestellt sein, dass die Räumlichkeiten nicht als Laden-/Geschäft, Restaurant, Lizenzbetrieb oder andere Art von „Verkaufsräumen” angesehen oder wahrgenommen werden.

■■ Passanten darf der Kauf von HERBALIFE-Produkten nicht angeboten werden.

■■ Zwei außerhalb der eigenen Räumlichkeiten betriebene Nutrition Clubs dürfen nicht dieselben oder annährend gleiche Namen oder Beschilderungen haben, wenn sich diese Nutrition Clubs in einer Entfernung von weniger als 160km befinden (die Entscheidung hierüber liegt einzig und allein im Ermessen von HERBALIFE). Dies bezieht sich auf alle weiteren, von außen sichtbaren Materialien, Beschilderungen, Ausstattungsgegenstände o. ä., die den Eindruck erwecken könnten, dass es sich um einen Lizenzbetrieb handelt.

■■ Die Schilder dürfen weder direkt noch indirekt andeuten oder signalisieren, dass die dort wohnhafte Person ein selbständiges HERBALIFE-Mitglied ist (oder in einer anderen Art und Weise auf das HERBALIFE-Geschäft hinweisen).

■■ Auf den Schildern dürfen keine Serviceleistungen beworben werden, die im Rahmen des Nutrition Clubs angeboten werden (zum Beispiel Verkauf von HERBALIFE-Produkten, Weight Loss Challenges etc.). Nachfolgend erhalten Sie einige Beispiele für erlaubte („Do’s“) und nicht erlaubte („Don’ts“) Beschilderungen:

Regeln & Richtlinien 45

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Beispiele für Namen auf einem kleinen Schild

Do’s Don’ts

„Angelas Wellness Center“ „Angelas Shake Café“

„Healthy Lifestyle Club“ „Healthy Nutrition Bar“

„Die Wohlfühlzone“ „HERBALIFE Weight Loss Shop“

■■ Die Beschilderung darf nicht andeuten oder signalisieren, dass an Ort und Stelle HERBALIFE-Produkte zum Verkauf angeboten werden.

■■ Folgende Begriffe dürfen bei der Beschilderung nicht verwendet werden: „Nutrition Club“, „HERBALIFE®“, „LA Live“, „Mark Hughes“, „Liftoff®“, „Shapeworks®“ und weitere Begriffe oder Marken-/Namen, die geistiges Eigentum von HERBALIFE sind sowie das Wort „Shake“. Auch Begriffe, die darauf hinweisen oder signalisieren, dass HERBALIFE­Produkte vor Ort gekauft werden können, dürfen nicht verwendet werden.

■■ Die Verwendung folgender sowie ähnlicher Begriffe ist nicht erlaubt: „Café“, „Restaurant“, „Bar“, „Markt“, „Laden“, „Store“ oder „Shop“.

■■ Schilder auf denen „Offen / Geschlossen“ steht, dürfen von außen nicht sichtbar sein.

Sofern der Nutrition Club-Betreiber die zuvor genannten Punkte einhält, darf er die folgenden oder ähnliche Begriffe nutzen: „Club“, „Center“, „Meeting“ oder „Treffen“. Auch der Name des Betreibers, dessen Firma oder der Name einer Gruppe dürfen genannt werden.

5-D (Schau-/) Fenster und Türen

Das Innere von Nutrition Clubs, die nicht in den eigenen Räumlichkeiten betrieben werden, oder die darin stattfindenden Aktivitäten, dürfen von außen nicht einsehbar sein. Es müssen hierzu Gardinen, Vorhänge oder ein anderer Sichtschutz angebracht und die Außentüren geschlossen gehalten werden.

Der Sichtschutz an (Schau-/) Fenstern und Türen muss mattiert oder undurchsichtig sowie einfarbig und ohne Schriftzug gestaltet sein. An Türen und Fenstern darf der Sichtschutz keinerlei Texte, Grafiken, Farbzusammenstellungen oder Bilder enthalten.

Das Äußere des Nutrition Clubs darf nicht andeuten oder implizieren (auch nicht ohne Worte), dass im Inneren Einzelhandelsprodukte zum Kauf angeboten werden. Zum Beispiel:

HERBALIFE-Produkte, Poster, Bilder oder sonstige Materialien sollten von außen nicht sichtbar sein.

5-E Das Äußere des Nutrition ClubsDa Nutrition Clubs keine Verkaufsräume, Cafés, Restaurants oder Selbstbedienungsläden sind und um Missverständnisse in der Öffentlichkeit zu vermeiden, dürfen im Außenbereich des Nutrition Clubs die folgenden Dinge NICHT angebracht oder aufgestellt werden:

■■ Stühle, Tische oder Sitzplätze;

■■ Visa oder MasterCard Aufkleber bzw. Schilder (auch nicht die anderer Kreditkartenunternehmen);

■■ das Wort „Willkommen“, die Bilder oder Logos von Shakern, Mixern, Lebensmitteln und Produkten, Telefonnummern oder Hinweise auf Webseiten, wie „.com,“ „www,“ oder „.net“;

■■ sich wiederholende Namen in Kombination mit Zahlen (z.B. Rockin’ Wellness #3, Rockin’ Wellness #4); oder

■■ Slogans oder „Anhänge“. Unter Anhang versteht man einen erklärenden Begriff, der in Verbindung mit dem Namen eines Nutrition Clubs genutzt wird.

HERBALIFE behält sich das Recht vor nach eigenem Ermessen darüber zu entscheiden, ob ein Nutrition Club diese Vorgaben sowie die HERBALIFE Regeln & Richtlinien, inklusive der Nutrition Club Regeln, einhält.

5-F KasseDa Nutrition Clubs keine Verkaufsräume, Cafés, Restaurants oder Selbstbedienungsläden sind, dürfen Kassen, Geldkassetten, o.ä. für die Gäste des Nutrition Clubs nicht sichtbar sein.

5-G Mieten, Pachten oder gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten

Nutrition Club-Betreiber können für außerhalb der eigenen, privaten Räumlichkeiten betriebene Nutrition Clubs Räumlichkeiten anmieten oder pachten und die Kosten hierfür, falls sie die Räumlichkeiten mit Mitgliedern ihrer Downline teilen bzw. gemeinsam nutzen, diesen Mitgliedern in Rechnung stellen. Die daraus entstehenden, umgelegten Kosten dürfen jedoch 5% des Nettogewinns des Mitglieds, der die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, nicht übersteigen. Es ist den Mitgliedern nicht gestattet, die gemeinsame Nutzung der von ihm angemieteten oder gepachteten Räumlichkeiten den Mitgliedern anderer Organisationen anzubieten oder hierfür zu werben.

5-H Passanten / LaufkundschaftUnter „Laufkundschaft” versteht man Personen bzw. Passanten, die zum ersten Mal die Treffen eines Nutrition Clubs besuchen, ohne dass sie hierzu zuvor persönlich eingeladen wurden oder in Kontakt zu einem Betreiber oder Gast eines Nutrition Clubs standen, der ihnen den Nutrition Club empfohlen hat. Die Nutrition Club-Betreiber können Passanten bzw. Laufkundschaft die regelmäßige Teilnahme an den Treffen des Nutrition Clubs anbieten und sie hierzu einladen. Sollte die Person jedoch nicht regelmäßig an den Treffen teilnehmen können oder wollen, bietet der Betreiber ihm/ihr beim Besuch des Nutrition Clubs nur eine Probe des Shakes, Tees oder Aloe Getränkekonzentrats an und erklärt ihm/ihr das Nutrition Club Konzept vom Austausch persönlicher Erfahrungen mit den Produkten und Informationen zum Thema Wellness in einer angenehmen und entspannten Atmosphäre. Nutrition Clubs sind keine Einzelhandelsgeschäfte, und das darf von den Nutrition Club-Betreibern auch nicht angedeutet oder behauptet werden. Es ist nicht erlaubt Produkte portionsweise zubereitet zum Kauf anzubieten. Zubereitete Produkte erhalten die Gäste des Nutrition Clubs nur nach Zahlung der täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Servicegebühr. Kostenlose Produktproben dürfen Passanten oder Laufkundschaft angeboten werden, um diese für die regelmäßige Teilnahme an den Treffen bzw. als Gäste des Nutrition Clubs zu gewinnen. Bitte beachten Sie Regel 5-C „Vorgaben für die Kennzeichnung / Beschilderung von Nutrition Clubs”.

46 Regeln & Richtlinien

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Nutrition Club Hinweis

Betreiber dieses Nutrition Clubs ist das selbständige HERBALIFE-

Mitglied _____________________________________________________ (Name),

Postanschrift: ___________________________________________________________________,

Telefonnummer (geschäftlich): ____________________________________________.

Er/sie allein, und nicht HERBALIFE, ist verantwortlich für alle

Geschäftsaktivitäten dieses Nutrition Clubs.

Die Treffen des Nutrition Clubs haben zum Ziel, die Teilnehmer uber ausgewogene Ernährung und die Auswirkungen auf das allgemeine Wohlbefinden zu informieren. Nutrition Clubs sind keine Einzelhandelsgeschäfte, Ladenlokale, Restaurants oder Selbstbedienungsläden. Die Mitnahme von Produkten ist nicht erlaubt.

Die Servicegebuhren des Nutrition Clubs dienen zur Deckung der Betriebskosten; sie stellen nicht den Gegenwert der angebotenen Produkte oder deren Verkaufspreis dar. Die Gäste des Nutrition Clubs können anderen von ihren Erfahrungen mit den HERBALIFE-Produkten erzählen. Die HERBALIFE-Produkte wurden jedoch weder fur die Vorbeugung, noch zur Diagnose oder Behandlung von Krankheiten oder körperlichen Beschwerden konzipiert. Sie sollten daher auch nicht zu diesem Zweck verwendet werden.

Hinweise zur Gewichtskontrolle beziehen sich auf das HERBALIFE Gewichtskontroll-Programm. Dies schließt unter anderem eine ausgewogene Ernährungsweise, regelmäßige sportliche Betätigung, ausreichende Flussigkeitszufuhr, möglicherweise Nahrungsergänzungen und ausreichend Ruhe ein.

Angaben zu Einkommensmöglichkeiten, in schriftlicher oder mundlicher Form im Nutrition Club weitergegeben, beziehen sich immer auf Einzelpersonen (oder -beispiele) und sind nicht allgemein gultig. Aussagen zu erzielten Einkommen garantieren nicht, dass Sie diese Einkommen ebenfalls erzielen werden, noch sind diese Einkommen ublich. Die zu erzielenden Einkunfte beruhen auf den Bemuhungen sowie der Leistung und den Fähigkeiten des Einzelnen.

Informationen zum Durchschnittsverdienst finden Sie in den Angaben zur durchschnittlichen Bruttovergutung fur Supervisor aus Deutschland oder auf www.MyHerbalife.de und www.Herbalife.de.

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Hinweis für Nutrition Club-Betreiber

Obwohl Nutrition Clubs keine Restaurants, Kioske, Selbstbedienungsläden oder andere Formen von Ernährungsgeschäften sind, erwartet HERBALIFE von den Nutrition Club-Betreibern, dass sie die Nutrition Clubs unter Einhaltung der höchsten Hygienestandards führen. In Regel 1-N „Hygiene” und im Nutrition Club Handbuch können Sie wichtige Informationen hierzu nachlesen. Die folgenden Punkte sind immer einzuhalten:

■■ Die Räumlichkeiten, insbesondere die Kuche/der Kuchenbereich, sind jederzeit sauber zu halten.

■■ Alle zur Zubereitung der Lebensmittel und Produktproben verwendeten Gegenstände, vor allem Mixer und Schneidebretter, mussen jederzeit sauber sein bzw. unmittelbar nach Gebrauch gereinigt werden.

■■ Sorgen Sie dafur, dass Ihre Hände und Unterarme jederzeit sauber sind. Waschen Sie sie hierzu regelmäßig mit antibakterieller Seife und warmem Wasser.

■■ Verwenden Sie fur die Zubereitung von Getränken nur Wasser hoher Qualität (oder abgekochtes Wasser).

■■ Prufen Sie die Frische und Qualität der Fruchte und des Gemuses und waschen Sie diese vor deren Gebrauch.

■■ Verwenden Sie immer Einwegbehälter bzw. Plastikbecher.

■■ Wischen Sie verschuttetes Wasser umgehend auf und entfernen Sie Abfall sofort.

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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WER MUSS EIN ANMELDEFORMULAR EINREICHEN?

Mitglieder, die Nutrition Clubs in gewerblichen Räumlichkeiten betreiben, müssen bei HERBALIFE mindestens 30 Tage vor dem offiziellen Eröffnungstermin ihres Clubs ein Anmeldeformular einreichen.

Mitglieder dürfen keinen Nutrition Club in gewerblichen Räumlichkeiten eröffnen und auch keinen Mietvertrag zum Zweck des Betreibens eines Nutrition Clubs abschließen, es sei denn, sie sind seit mindestens 90 Tagen als offizielles Mitglied von HERBALIFE registriert. Darüber hinaus müssen potenzielle Betreiber von Nutrition Clubs das von HERBALIFE geforderte Verfahren in Bezug auf Standort und vorgeschlagene Beschilderung, Schulungen und weitere Punkte durchlaufen haben, wie dies in den Richtlinien für Nutrition Clubs festgelegt ist.

Wir empfehlen Mitgliedern, die einen Nutrition Club in eigenen Wohnräumen betreiben, ebenfalls ein Anmeldeformular einzureichen, jedoch sind sie nicht dazu verpflichtet.

WARUM MUSS ICH EIN ANMELDEFORMULAR EINREICHEN? Durch das Einreichen Ihres Anmeldeformulars profitieren Sie von den neuesten Meldungen und Updates über Trainings und Promotions für Nutrition Clubs. Dieses Anmeldeverfahren stellt sicher, dass Sie die erforderliche Schulung für das Betreiben eines Nutrition Clubs abgeschlossen haben und dass vor dem Eröffnungstermin eine Überprüfung des von Ihnen vorgeschlagenen Namens, des Türschilds und Ihrer Ideen für die Deko von Tür und Fenster Ihres Nutrition Clubs stattgefunden hat. Damit sparen Sie zusätzlich Ausgaben für ggf. nicht unternehmenskonform produzierte Materialien. Wie in den Richtlinien für Nutrition Clubs von HERBALIFE festgelegt, ist ein Nutrition Club kein Franchise-Betrieb, kein Restaurant, kein Café und keine Verkaufsstätte.

MUSS ICH MIT MEINEM ANMELDEFORMULAR WEITERE INFORMATIONEN EINREICHEN? Ja. Bitte reichen Sie mit Ihrem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular die folgenden Angaben ein: Für geplante Nutrition Clubs in gewerblichen Räumlichkeiten:

• Ein Bild des Türschilds.

• Ein Bild von allen Dekos für Fenster und Türen (Vorhang oder Jalousie). Informationen über genehmigte Fenster-Deko finden Sie auf myherbalife.de im Bereich Nutrition Club.

• Eine kurze Beschreibung mit Angaben zu den Maßen und zur Platzierung des Türschilds und der Fenster- und Tür-Deko. Für bestehende Nutrition Clubs in gewerblichen Räumlichkeiten:

• Foto des Türschilds.

• Fotos von jeder Fenster- und Tür-Deko (Vorhang oder Jalousie).

• Eine kurze Beschreibung mit Angabe zu den Maßen und zur Platzierung des Türschilds und der Fenster- und Tür-Deko.

• Ein Totalfoto des gesamten Club-Außenbereichs mit allen für Passanten sichtbaren Beschilderungen und Informationen.

HAUPTBETREIBER DES NUTRITION CLUBS Nur ein Betreiber ist für die Einreichung eines Nutrition Club-Anmeldeformular verantwortlich. Dieser Betreiber gilt als Hauptbetreiber des Nutrition Clubs. Für jeden gewerblichen Standort eines Nutrition Clubs ist ein Formular erforderlich. Nebenbetreiber eines Clubs (falls vorhanden) können auf dem Anmeldeformular aufgeführt werden.

WO REICHE ICH MEIN ANMELDEFORMULAR UND DIE WEITEREN INFORMATIONEN EIN? Um es Ihnen leicht zu machen, gibt es drei (3) einfache Wege für das Einreichen Ihres Anmeldeformulars und der erforderlichen zusätzlichen Informationen:

1. Online: Gehen Sie auf MyHerbalife.de und loggen Sie sich ein > gehen Sie auf Wissens-Bereich > Geschäftsmethoden und wählen Sie „Nutrition Club“ aus.

2. E-Mail: [email protected]

3. Post: HERBALIFE International Deutschland GmbH Gräfenhäuser Straße 85 64293 Darmstadt

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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INFORMATIONEN ZUM HAUPTBETREIBER (ERSTER BETREIBER) DES NUTRITION CLUBS: Nachname: Vorname:

Hauptbetreiber ID#: Teamstatus: Land: Club-Adresse: Art des Clubs: * Wohnräume * Gewerblicher Standort Raum #:

Sub-Typ bei gewerblichem Club: (bitte eine Antwort ankreuzen) Stadt: * Einzelbetreiber (Traditionell) * Mehrere Betreiber (Zentral/ Multi-Club) * Sonstige Staat:

Erste Sprache im Club: _________________________ PLZ:

Der Club: * Existiert ODER ist * Geplant – Datum der (geplanten) Eröffnung:____________

* Vorschlag Clubname: ___________________________ ODER

Haben Sie eine Schulung für die Eröffnung/den Betrieb eines Nutrition Clubs erhalten? * Ich wurde im Nutrition Club meiner Upline geschult. Datum:____________ Upline-Name: ________________________ * Ich habe ein Nutrition Club-Training eines selbständigen Mitglieds absolviert. Datum: ____________ Event-Name/Ort: __________________ * Ich habe ein HERBALIFE Unternehmens-Nutrition-Club-Training absolviert. Datum des Events: _________ Event-Name/Ort _________________ * Ich habe das Training und Quiz für Nutrition Club-Betreiber absolviert im Lernzentrum von MyHerbalife.de. Datum Trainingsabschluss: _____

* Ich habe kein Training erhalten. * Sonstige _________________________

Wieviel Prozent Ihres Geschäfts kommen aus dem Club? ___________

Anzahl der zusätzlichen Betreiber an diesem Standort? _____________

Informationen zu Nebenbetreibern des Clubs

Name des Betreibers:

Betreiber ID#:

Teamstatus:

Name des Betreibers:

Betreiber ID#:

Teamstatus

Bitte markieren Sie für Marketingzwecke die in diesem Club verwendeten Geschäftsmethoden. * Weight Loss Challenge * Gesamtplan * Wellness Coach * Sonstiges

Öffnungszeiten des Nutrition Clubs * Mo – Fr ganztags geöffnet: bis ODER tägliche Öffnungszeiten: Vormittags: von Nachmittags: bis Abends: bis

* Samstag ganztags geöffnet: bis ODER tägliche Öffnungszeiten: Vormittags: bis Nachmittags: bis Abends: bis

* Sonntag ganztags geöffnet: bis ODER tägliche Öffnungszeiten: Vormittags bis Nachmittags: bis Abends: bis

Anmerkungen:

Ich bestätige hiermit, die HERBALIFE-Verhaltensregeln und die Ergänzenden Richtlinien inklusive der Richtlinien für Nutrition Clubs zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben. Mit meiner Unterschrift unter dieses Anmeldeformular bestätige ich und gebe ich meine Zustimmung, dass HERBALIFE International Deutschland GmbH die hier genannten Daten für die Mitgliedschaft und zu statistischen Zwecken verwenden darf und diese Daten an HERBALIFE International of America Inc. als im Rahmen des Safe-Harbour-Verfahrens zertifiziertes US-amerikanisches Unternehmen sowie an Dritte weiterleiten darf gemäß der Verhaltensregeln von HERBALIFE sowie der Richtlinien für Mitglieder und der Richtlinien für Nutrition Clubs. Darüber hinaus bestätige ich und gebe ich meine Zustimmung, dass HERBALIFE die Kontaktdaten meines Nutrition Club an Mitglieder von HERBALIFE weitergeben darf. Sie können Ihre Anforderung auf Zugriff oder Änderung Ihrer Daten per Email [[email protected]] oder per Post senden an: HERBALIFE Int. Deutschland GmbH, Gräfenhäuser Straße 85, 64293 Darmstadt. Bitte beachten Sie, dass unvollständiges Ausfüllen des Formulars zu Verzögerungen des Bestätigungsverfahrens für Türschild und Fenster- sowie Tür-Deko Ihres Nutrition Club führen kann. Das Nichteinreichen von Anmeldeformularen bei HERBALIFE kann zu Strafmaßnahmen für Ihre Mitgliedschaft führen.

Unterschrift derzeitiger Hauptbetreiber: Datum:

*Unterschrift neuer Hauptbetreiber: Datum: *Wenn Sie sich Ihren Club mit mehr als zwei (2) weiteren Betreibern teilen, reichen Sie bitte die erforderlichen Details auf einem separaten Blatt ein.

* Ich habe keinen Namen für den Club. * Ich habe dieses Formular bereits eingereicht, habe aber eine Änderung/Aktualisierung des Namens, des Türschilds bzw. der Fenster-Deko für meinen Nutrition Club.

* Ich schließe/habe meinen Nutrition Club geschlossen. Datum der Schließung: ________________________________________

* Ich will den Hauptbetreiber ändern auf ID #:_______________________

* Name des neuen Hauptbetreibers:_______________________________

*Bei Änderung des Hauptbetreibers müssen sowohl der derzeitige wie der neue Betreiber dieses Formular unterschreiben.

Erste Kontakt-Tel.: _________________________________________________

Alternative Kontakt-Tel.: ____________________________________________

Email: ____________________________________________________________ Webseite: __________________________________________________________ Anzahl Sitzplätze: __________________________________________________ Durchschnittl. Tagesverzehr/Teilnehmer: ______________________________

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Für die Rückgabe von Produkten oder Werbeartikeln (gemäß Literatur & Promote-Preisliste) an HERBALIFE International Deutschland GmbH (nachfolgend: „HERBALIFE“) gelten ausschließlich die folgenden Bestimmungen:

1. „Produkte“ sind solche, die vom Mitglied gegen Zahlung einer Sicherheitseinlage in Kommission genommen wurden. „Werbeartikel“, die in der Literatur & Promote-Preisliste oder anderen Unterlagen von HERBALIFE aufgeführt sind, wurden vom Mitglied käuflich erworben.

2. Rückgabe von Werbeartikeln

a. Für Werbeartikel, die bereits bei Lieferung an das Mitglied durch HERBALIFE fehlerhaft waren, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, mit der Maßgabe, dass offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung, schriftlich zu rügen sind. Nicht offensichtliche Mängel, die innerhalb von 14 Tagen auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, sind spätestens 14 Tage nach ihrer Entdeckung, keinesfalls aber später als 12 Monate nach Lieferung schriftlich zu rügen. Fehlt eine fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche gegen HERBALIFE hergeleitet werden. Bei fristgerechter Mängelrüge hat HERBALIFE das Recht zur Besichtigung und Prüfung des Mangels in unverändertem Zustand. Beanstandete Werbeartikel dürfen jedoch nur nach vorheriger Abstimmung mit HERBALIFE zurückgesandt werden. Wurde ein bestehender Mangel rechtzeitig angezeigt, leistet HERBALIFE unter Ausschluss weitergehender Rechte des Mitglieds Ersatzlieferung. Schlägt diese fehl, oder wird sie nicht innerhalb angemessener Frist geleistet, kann das Mitglied unter Ausschluss weitergehender Gewährleistungsansprüche nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Kaufvertrags oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

b. Fehlerfreie Werbeartikel können bei Nichtgefallen innerhalb von 30 Tagen ab Lieferung zurückgegeben werden, wenn sie in handelsfähigem Zustand und ohne weitere Aufwendungen von HERBALIFE weiterverkaufbar sind. Bei Rücknahme erstattet HERBALIFE den Verkaufspreis. Von einer Rückgabe ausgeschlossen sind Artikel mit persönlichen Aufdrucken, die auf Wunsch des Mitglieds gefertigt wurden.

3. Rückgabe fehlerhafter Produkte Für die Rückgabe von Produkten, die bereits bei Übernahme durch das Mitglied von HERBALIFE fehlerhaft waren, gelten die Ausführungen unter vorstehender Ziffer 2. a. entsprechend mit der Maßgabe, dass in jedem Fall nur eine Ersatzlieferung fehlerfreier Produkte verlangt werden kann.

4. Rückgabe fehlerfreier ProdukteFür die Rückgabe fehlerfreier Produkte gelten die Ausführungen unter Regel Nr. 9 f) „Produktrücknahme“.

5. Rückgabe des HERBALIFE-Mitgliedspacks (HMP)Für die Rückgabe des HERBALIFE-Mitgliedspacks gelten die Ausführungen unter Regel Nr. 9 b) „Kündigung innerhalb von 90 Tagen“.

Ansprechpartner für Rückfragen ist:

HERBALIFE International Deutschland GmbH Member Services Abteilung Gräfenhäuser Straße 85 64293 Darmstadt Telefon: 06151 8605-500 Fax: 06151 8605-550

Stand: 1. Juli 2014

Rückgabe- und Rückerstattungsregelung

Regeln & Richtlinien 55

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Einreichen einer Beschwerde

HERBALIFE hält seine Mitglieder an, sobald diese von einem potenziellen Verstoß gegen die Regeln und Richtlinien Kenntnis erlangt haben, diese mutmaßlichen Verstöße unmittelbar mit dem offiziellen Beschwerdeformular schriftlich an HERBALIFE zu melden. Das Formular ist über die Member Services Abteilung bei HERBALIFE zu beziehen bzw. auch über die offizielle HERBALIFE-Webseite www.MyHerbalife.de auf „Mein Büro“/ „Mitglieder Richtlinien“. Als erforderliche Angaben gelten die Art der Beschwerde sowie spezifische Einzelheiten zum Beleg der Anschuldigungen, etwa Namen, Adressen und Telefonnummern aller Beteiligten, Daten, Uhrzeiten, Orte usw. HERBALIFE kann auf bloße Andeutungen oder Spekulationen hin nicht reagieren oder tätig werden. Das offizielle Beschwerdeformular muss unterschrieben sein und die HERBALIFE-ID-Nummer des Beschwerdeführers enthalten.

Überprüfung: Sofern HERBALIFE nach alleinigem Ermessen entscheidet, dass ausreichende Informationen zum Beleg der Anschuldigungen vorliegen, setzt sich ein HERBALIFE-Mitarbeiter mit dem Mitglied in Verbindung, gegen das sich die Beschwerde richtet, legt diesem die relevanten Fakten vor und gewährt ihm eine Frist zur Stellungnahme (gegebenenfalls ist eine schriftliche Stellungnahme erforderlich). Alle Informationen, die als Bestandteil der Beschwerde oder während des Untersuchungsverfahrens beim Unternehmen eingereicht werden, müssen durch Tatsachenangaben belegt sein und alle Aussagen müssen der Wahrheit entsprechen und dürfen nicht irreführend sein.

In bestimmten Fällen kann es notwendig sein einer Mitgliedschaft während der Überprüfung Beschränkungen aufzuerlegen. Als Beschränkungen gelten:

■■ Aussetzung oder Verweigerung von Einkaufsprivilegien

■■ Aussetzung oder Verweigerung von Royalty Overrides-Zahlungen

■■ Aussetzung oder Verweigerung von des TAB Team-Produktionsbonus Zahlungen

■■ Aussetzung oder Streichung von Auszeichnungen oder anderen Leistungen (z.B. Vacations, Pins usw.)

■■ Ausschluss als Sprecher auf Unternehmens- oder anderen Veranstaltungen

■■ Ausschluss von der Teilnahme an Unternehmensveranstaltungen, selbst bei entsprechender Qualifikation

■■ Aussetzung von allen laufenden Qualifikationen

■■ Aussetzung des Rechts, sich als HERBALIFE-Mitglied darzustellen. HERBALIFE behält sich in ausschließlich alleinigem Ermessen das Recht vor, den Namen des Mitglieds, das den Verstoß begangen hat, sowie die Art des Verstoßes und die Sanktion zu veröffentlichen. Bei Abschluss der Untersuchung wird HERBALIFE das Mitglied und alle betroffenen Parteien schriftlich über die Entscheidung in Kenntnis setzen.

Sanktionen

Verstöße gegen diese Regeln und Richtlinien können zu rechtlichen oder behördlichen Konsequenzen für das Unternehmen führen und letztlich das Geschäft aller Mitglieder gefährden. Aus diesem Grund können die Sanktionen für Mitglieder, die direkt oder indirekt gegen diese Regeln und Richtlinien verstoßen, beträchtlich sein.

Es liegt ausschließlich im alleinigen Ermessen von HERBALIFE, je nach Art des Verstoßes und seiner Folgen bzw. möglichen Folgen, eine angemessene Sanktion festzulegen. Als Sanktionsmaßnahmen gelten unter anderem auch:

■■ Aussetzung aller Mitglieds-Rechte und -Privilegien

■■ Vertragsstrafen

■■ Verpflichtung zur Erstattung der Anwaltskosten von HERBALIFE

■■ Ausschluss aus dem Rednerprogramm

■■ Ausschluss von der Teilnahme am jährlichen Mark Hughes Bonus

■■ Permanenter Verlust von Downline-Mitgliedern

■■ Kündigung der Mitgliedschaft (vgl. den unten folgenden Abschnitt „Kündigung oder Löschung von Mitgliedschaften“)

Wichtiger Hinweis: HERBALIFE kann die Upline(s) des gegen die Richtlinie verstoßenden Mitglieds ebenfalls zur Verantwortung ziehen, sofern HERBALIFE zu dem Schluss gekommen ist, dass die Upline(s) sich an dem Verstoß beteiligt, dazu ermutigt oder ihn unterstützt hat (haben).

Korrekturmaßnahmen:

Anpassungen von Volumen und Einkommen (als Resultat von Korrekturmaßnahmen zur Klärung von Doppel Mitgliedschaften) werden auf Geschäftsaktivitäten in einem Zeitraum von maximal zwei (2) Jahren vor dem Datum des Eingangs der jeweiligen Beschwerde bei HERBALIFE vorgenommen.

Vorgehensweise bei VerstößenEinführungDie Regeln und Richtlinien von HERBALIFE dienen dem Schutz des Geschäfts aller HERBALIFE-Mitglieder. Verstöße gegen diese Bestimmungen werden sehr ernst genommen. Sie können bedeutende negative Auswirkungen auf das Geschäft der Mitglieder haben, und auch zu einer negativen Meinungsbildung bei Behörden, den Medien und der Öffentlichkeit im Hinblick auf das Unternehmen HERBALIFE. Deshalb bietet HERBALIFE seinen Mitgliedern Schulungen zu angemessenen Geschäftsgebaren an. Falls notwendig, werden auch härtere Maßnahmen ergriffen. Die Entscheidungen des Unternehmens führen zu keinerlei Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung bei Einbußen von Gewinn oder Ruf.

Um den Ruf und das Ansehen von HERBALIFE und seinen Mitgliedern zu schützen, hält HERBALIFE seine Mitglieder dazu an, mutmaßliche Verstöße gegen die Richtlinien, sobald diese zur Kenntnis gelangen, an HERBALIFE zu melden. Obwohl sich HERBALIFE das Recht vorbehält, Fälle, die wir zur Kenntnis gelangen jederzeit zu überprüfen, behandeln wir Beschwerden generell nur innerhalb eines (1) Jahres ab dem Datum, an dem das Mitglied erstmals von dem Fall erfuhr bzw. durch angemessene Sorgfalt hätte von der Existenz des Falls erfahren müssen.

56 Regeln & Richtlinien

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Anträge auf erneute Überprüfung:

Wünscht ein Mitglied die erneute Überprüfung einer endgültigen Entscheidung von HERBALIFE, so hat er innerhalb von 15 Tagen, nach Eingang der Benachrichtigung über die Entscheidung von HERBALIFE, zusätzliche Informationen und Fakten einzureichen, die seiner Meinung nach zu berücksichtigen sind, und muss ebenfalls alle Belege vorlegen, die seiner Ansicht nach relevant für die Entscheidung von HERBALIFE sein können. Mitglieder müssen jedoch Auskunft darüber geben, warum diese Informationen nicht während der Überprüfung vorgelegt wurden.

Erhält HERBALIFE keinen schriftlichen Antrag auf erneute Prüfung innerhalb der gewährten Frist, gilt der Antrag als abgelehnt.

Kündigung oder Löschung von Mitgliedschaften

HERBALIFE behält sich das Recht vor, auch ohne vorherige Mitteilung, jedem Mitglied zu kündigen, das nach Ansicht von HERBALIFE gegen die Regeln und Richtlinien in ihrer jeweils aktuellen Version wie sie im Mitgliedshandbuch oder anderen Publikationen von HERBALIFE („Regeln und Richtlinien“) veröffentlicht sind, verstoßen hat. Eine Kündigung ist die vollständige Aufhebung der Mitgliedschaft und Widerrufung des Rechts des Mitglieds dem HERBALIFE-Geschäft nachzugehen. Diese beinhaltet die Aussetzung jeder weiteren Einkommenszahlung aus der Mitgliedschaft, unabhängig davon ob eine Leistung vor oder nach einer Kündigung erbracht wurde. Eine Kündigung tritt mit Datum der schriftlichen Mitteilung von HERBALIFE an das Mitglied in Kraft. Aufgrund einer Kündigung der Mitgliedschaft ergeben sich für das Mitglied keine Forderungen gegenüber HERBALIFE.

Einspruch gegen eine Kündigung

Wenn ein Mitglied Einspruch gegen die Kündigung einlegen möchte, muss das Mitglied innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung Einspruch einlegen und weitere relevante Informationen einreichen.

Der Einspruch wird anschließend von einem Komitee überprüft. Es setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der Sales Abteilung, der Member Services Abteilung und der Rechtsabteilung (das „Überprüfungskomitee”). Ist dieses Überprüfungskomitee mehrheitlich der Ansicht, dass die Mitgliedschaft nicht hätte gekündigt werden sollen, so wird sie wieder aktiviert. Das Überprüfungskomitee kann jedoch ggf. eine andere Strafe für den mutmaßlichen Verstoß anregen. Beim Beschluss einer Kündigung wird das Überprüfungskomitee jedoch prüfen, ob der mutmaßliche Verstoß erheblich war.

HERBALIFE wird das Mitglied und alle betroffenen Parteien über die Entscheidungen schriftlich in Kenntnis setzen. Diese Entscheidungen verpflichten in keiner Weise zur Zahlung einer Entschädigung bei Einbußen von Gewinn oder Ruf.

Regeln & Richtlinien 57

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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58 Regeln & Richtlinien

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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Regeln & Richtlinien 59

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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German ­ #6149/3­GE­34 (OV­00 07­13) ­ Prj# 2555 August 2015©2015 HERBALIFE International, Inc. Alle Rechte vorbehalten. Gedruckt in Europa.2015 HERBALIFE International Deutschland GmbH, Gräfenhäuser Str. 85, 64293 Darmstadt, Deutschland

Proof No: F Date: 01/09/15Title: Herbalife IBO 2014 – Book 3 – Rules of Conduct and Distributor Policies ID: 2555-HL-IBO-2014-Book-3_GE

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