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Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt FASI – Vortragsveranstaltung - Risiko Raus München, 17. Juni 2010 Der Transport gefährlicher Güter auf der Straße -ADR- Risiko raus beim Transport - Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ? – 1 Daniel Schröder Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsichtsamt-

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FASI – Vortragsveranstaltung - Risiko Raus München, 17. Juni 2010

Der Transport gefährlicher Güter auf der Straße -ADR-

Risiko raus beim Transport - Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ? –

1

Daniel Schröder

Regierung von Oberbayern

- Gewerbeaufsichtsamt-

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FASI – Vortragsveranstaltung - Risiko Raus München, 17. Juni 2010

Zuständigkeiten des Gewerbeaufsichtsamtes

Vollzug der Gefahrgutvorschriften im Betrieb für alle Verkehrsträger

Besonderheit: Klasse 7 (Radioaktive Stoffe), Landesamt für Umweltschutz

Abgrenzung der Zuständigkeit bei den einzelnen Verkehrsträgern

Straßen-und Schienenfahrzeuge, Gewerbeaufsichtsamt, Eisenbahnbundesamt (EBA)

Luftfahrzeuge , Luftfahrt- Bundesamt, GAA indirekt im Bereich Zu- und Ablauf der Seehäfen und Flugplätzen/ GbV

Binnenschiffe und Seeschiffe, GAA Überwachung der „ landseitigen Bestimmungen in den Betrieben“

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Gefahrguttransporte:Internationale Regelwerke für verschiedene

VerkehrsträgerUN MODEL REGULATIONS, 15TH EDITION 2007

ADR/RID 2009 ICAO TI 2009(IATA DGA 2009)

IMDG 2009

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Gefahrgutbeförderungsgesetz

Aufbau der Gefahrgutvorschriften (Straße)

Rahmenver-ordnung plus

3 Anlagen

ADR

Anlage A

AnlageB

SEBM

RSEBTechnische Regeln

GbV GGAV GGKontrollV GGKostVGGVSEB

RID

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BAM-GGR

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§17-37GGVSEB

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Transporte kleiner 1000 Punkte - Freistellungen zum ADR

Freistellungen zum ADR Abschnitt 1.1.3 ADR 2009 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der

Beförderungsdurchführung a) Privatperson, einzelhandelsgerecht abgepackt, persönlicher o. häuslicher

Gebrauch b) Beförderung von Anlagen und Maschinen c) Beförderung von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit

(Handwerkerreglung) 450 Liter je Verpackung (unabhängig vom Fassungsvermögen der Verpackung) Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR (1000 Punkte) Keine internen oder externen Versorgungen

f) Beförderung ungereinigter leerer Lagerbehälter Verschluß sämtlicher Öffnungen, keine fließfähigen Mengen

ABER ! Maßnahmen treffen, damit ein Freiwerden bei der Beförderung verhindert wird! –RSEB/GGVSEB ausreichende Ladungssicherung, Schutz der Verschlussventile (Gasen), sichere Verschlüsse verwenden!!!

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Transporte kleiner 1000 Punkte - Freistellungen zum ADR

Freistellungen zum ADR Abschnitt 1.1.3.4 ADR 2009 Im Zusammenhang mit Sondervorschriften oder begrenzten Mengen

Bestimmungen der LQ-Reglungen Kapitel 3.4 ADR sind einzuhalten, geeigneter Karton, Inhalt gemäß Vorgaben, Kennzeichnung „LQ“ Bildung von Trays (Spraydosen)

Sondervorschriften Batterien z.B UN 2795 Sondervorschrift Nr. 598 Auslaufen, Rutschen, Sicherung gegen Kurzschluß

ABER ! Maßnahmen treffen, damit ein Freiwerden bei der Beförderung verhindert wird! –ausreichende Ladungssicherung,!!!

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Transporte kleiner 1000 Punkte - Freistellungen zum ADR

Freistellungen zum ADR Abschnitt 1.1.3.6ADR 2009 Im Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert

werden (Beförderung nach der Kleinmengenregelung -1000-Punkte - Regel),

Grundsätzliches:• Höchstmengen nach Tabelle 1.1.3.6.3 ADR sind einzuhalten,• Beachte, unterschiedliche Maßeinheiten für die einzelnen Gefahrgüter

flüssige Stoffe in Liter, für feste Stoffe und verflüssigte Gase in kg Nettomasse Verdichtete Gase in dem Fassungsvolumen der Gasflaschen

• Bei mehreren gefährl. Gütern muss die Mengenbegrenzung unter Berücksichtigung der Multiplikationen errechnet werden, wobei gilt: Je höher das Gefahrenpotenzial, desto höher der Multiplikator.

• Allgemein kann man sagen. Die Freigrenzen ist bei 1000 „Gefahrenpunkten“ erreicht (nicht 1000kg)

ABER ! Maßnahmen treffen, damit ein Freiwerden bei der Beförderung verhindert wird! –ausreichende Ladungssicherung, +UN-Versandstücke, Feuerlöscher/Beförderungspapier (GGAV Nr. 18) !!!

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Risiko raus beim Transport - Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ?

Grundsätzlich wird hierbei die mögliche Gefährdung - RISIKO -, aufgrund der Mengenbeschränkung minimiert

Aber: Das Risiko wächst bei der Nichtanwendung oder

der Nichtbeachtung dieser Vorschriften

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Risiko raus beim Transport - Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ?

Maßnahmen zur Risikominimierung

Erkennen der Vorschriften zum Gefahrgutrecht, Festlegen von Verantwortlichkeiten, Unterweisen und Schulen der Mitarbeiter

Wie? Bewertung mittels einer Gefährdungsbeurteilung

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Risiko raus beim Transport - Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ?

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Risiko raus beim Transport - Kleiner 1000 Punkte, Risiko gegen 0 ?

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Informationen & Tipps zum Gefahrgutrecht www.ihk-schwaben.de (Verkehr/Gefahrgut/Gefahrgutmerkblätter) www.gefahrgut-online.de (Vogel Verlag) www.stmwivt.bayern.de (Verkehr/Gefahrgut) www.der-gefahrgut-beauftragte.de (Gefahrgutbeauftragtenverordnung) www.industriegaseverband.de (Sicherheitshinweise und Merkblätter) www.ecomed.de (Verlag) www.bau.de (Bau BG) und www.gala.de ( BG Garten- und Landschaftsbau), www.mwvlw.rlp.de (Minsterium Rheinland Pfalz, Merkblatt),

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Regierung von OberbayernGewerbeaufsichtsamtDipl.-Ing. (FH) Daniel SchröderBriefanschrift: Regierung von Oberbayern, 80534 MünchenDienstgebäude: Heßstr. 130, 80797 MünchenTel. 089 2176-1, Durchwahl -3517, Fax -3102E-Mail: [email protected]