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Regionale Planungsgemeinschaf Havelland-Fläming€¦ · Im Ergebnis soll geprüft werden, ob das regionale Anpassungskonzept über Zielvereinbarun-gen, raumordnerische Verträge

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MORO Abschlussbericht Modellregion Havelland-Fläming, November 2008

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Impressum Herausgeber: Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Planungsstelle Teltow Verfasser: Harald Knauer

Jörn Hänsel

Lydia Henneberger

Dr. Michael Melzer

Jens-Martin Gutsche

Georg Schiller

Redaktionelle Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming, Gesamtplanung: Planungsstelle Teltow Karten, Grafiken, Fotos: Gertz Gutsche Rümenapp, Hamburg

Leibnitz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V., Dresden Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming, Planungsstelle Teltow

Druck: Druckerei Grabow, Teltow Teltow, November 2008 Dieser Abschlussbericht wurde im Rahmen des „Aktionsprogramms Modellvorhaben der Raumordnung - MO-RO“ (Forschungsfeld: „Regionalplanerische Handlungsansätze zur Gewährleistung der öffentlichen Daseinsvor-sorge“) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung erstellt.

@ 2008 Teltow. Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung ohne Zustimmung des Verfassers

ist unzulässig.

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MORO Abschlussbericht Modellregion Havelland-Fläming, November 2008

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Vorwort Die Folgen des demographischen Wandels und die gleichzeitig knapper werdenden öffentli-chen Mittel erfordern eine grundlegende Überprüfung und Anpassung der Leistungen und Angebote sowie der Standards der öffentlichen Daseinsvorsorge. Mit ihrem Beschluss "Sicherung und Weiterentwicklung der öffentlichen Daseinsvorsorge vor dem Hintergrund des demographischen Wandels" vom 28. April 2005 fordert die Minister-konferenz für Raumordnung (MKRO) insbesondere die Regionalplanung auf, sich frühzeitig auf eine generelle Abnahme, Alterung und Internationalisierung der Bevölkerung einzustellen und auf eine Angebotsanpassung von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge in-nerhalb ihrer Planungsräume entsprechend hinzuwirken. Die Empfehlungen dieses Beschlus-ses liefern die Richtschnur für dieses Modellvorhaben und bestimmen das Bundesinteresse. Um der Raumordnungspraxis bei der Bewältigung der demographischen Herausforderungen aktive Hilfestellungen zu bieten, haben das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-entwicklung (BMVBS) und das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) das Mo-dellvorhaben der Raumordung (MORO) „Regionalplanerische Handlungsansätze zur Ge-währleistung der öffentlichen Daseinsvorsorge“ initiiert. Die Region Havelland-Fläming befasst sich seit mehreren Jahren mit der Bewältigung des demografischen Wandels. Obwohl die Region Havelland-Fläming die am meisten prosperie-rende Region in den neuen Bundesländern darstellt, ist sie nicht erst seit der Wende zweige-teilt: einem hochdynamischen Kranz von Gemeinden im Westen und Südwesten Berlins ste-hen an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt sehr dünn besiedelte, ländliche Regionsteile ge-genüber, deren Strukturschwäche durch den Verlust von Altindustrie in den größeren und kleineren Städten nach 1991 noch verschärft wurde. Diese Regionsteile sind von starker Ab-wanderung, Überalterung und einem mehr oder weniger deutlichen Funktionsverlust bei der öffentlichen Daseinsvorsorge gekennzeichnet. Insofern besteht gerade hier ein enormer, auch regionalplanerischer Handlungsbedarf. Zunehmend wächst auch auf kommunaler Ebene das Interesse an einer mittelfristig angeleg-ten Strategie zur Sicherung der Daseinsvorsorge. Nachdem vor allem im Bereich der Schul-entwicklung die Schließungen von Grundschulen viele Gemeinden völlig unvorbereitet trafen, sind die Gemeinden bestrebt, sich strategisch neu zu orientieren und sich sowohl stärker mit den Nachbarn auszutauschen als auch in stärkerem Maße auf Dienstleistungen der Regional-planung zurückzugreifen. Die erarbeiteten Handlungsempfehlungen sollen vor allem die kommunale Ebene in die Lage versetzen, ihre Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge unter Berücksichtigung des demographischen Wandels und eines kostenminimalen Angebotes möglichst flexibel auszugestalten und eventuell rascher einsetzenden Veränderungen anzu-passen. Dabei sollen die Gemeinden sich eines regelmäßigen Erfahrungsaustausches unterein-ander und mit der Region bedienen. Dies dient einerseits weitergehenden Optimierungen, andererseits auch einer den Entwicklungen anzupassenden Aktualisierung des Regionalplans und eröffnet einen neuen Blickwinkel auf die Rolle von Regionalplänen als Instrument zur Sicherung von Flächen, Standorten aber auch zunehmend von Organisationsformen.

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MORO Abschlussbericht Modellregion Havelland-Fläming, November 2008

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Inhaltsverzeichnis

I. Modellvorhaben der Raumordnung „Regionalplanerische Handlungsansätze zur

Gewährleistung der öffentlichen Daseinsvorsorge“......................................................... 6

1. Zielsetzung des Vorhabens........................................................................................... 6

2. Forschungskonzeption und Methodik ........................................................................ 7

3. Modellregion Havelland-Fläming ............................................................................... 8

II. Ergebnisdokumentation der Begleitforschung im Handlungsfeld Schule.................... 9

1. Aufgabenstellung der MORO-Arbeitsgruppe ........................................................... 9

1.1 Ausgangssituation ................................................................................................. 9

1.2 Zielsetzung und Vorgehen .................................................................................. 13

2. Datengrundlagen ........................................................................................................ 15

2.1 Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2020 ........................................................ 15

2.2 Erreichbarkeitsverhältnisse ................................................................................. 17

2.3 Kostenstrukturen ................................................................................................. 19

3. Festlegung von Erreichbarkeitsstandard................................................................. 20

3.1 Kennwerte ........................................................................................................... 20

3.2 Modellrechnung zum Zusammenhang zwischen Erreichbarkeitsstandard und

Anzahl der benötigten Standorte ......................................................................... 22

4. Nutzen- und Kostenbewertung einzelner Standorte ............................................... 30

4.1 Methodik ............................................................................................................. 30

4.2 Wahlblock „Primarstufe“ .................................................................................... 36

4.3 Wahlblock „Sekundarstufe I: Oberschule oder Gesamtschule“.......................... 41

4.4 Wahlblock „Sekundarstufe I: Gesamtschule oder Gymnasium“ ........................ 46

4.5 Wahlblock „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 12

(an Gymnasien)“ ................................................................................................. 54

4.6 Wahlblock „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13

(an Gesamtschulen und Oberstufenzentren)“...................................................... 59

5. Kostenorientierte Organisation von Schulstandorten mit geringer Schülerzahl . 71

5.1 Problemstellung: Zusammenhang zwischen Erreichbarkeitsstandard und

Schülerzahlen an den Einzelstandorten............................................................... 71

5.2 Lösungsansätze zu einzelnen Kostenpositionen ................................................. 73

5.3 Integrativer kommunalpolitischer Ansatz: „Die kleiner gewordene Schule

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wird unser neues Gemeindezentrum“ ................................................................. 74

III. Ergebnisdokumentation der Begleitforschung im Handlungsfeld Altenpflege ........ 75

3.1 Vorbemerkung ..................................................................................................... 75

3.2 Ausgangslage in der Modellregion Havelland-Fläming .................................... 76

3.3 Herausforderungen für die öffentliche Daseinsvorsorge aus regionaler Sicht.... 77

3.4 Mögliche Stellschrauben für die Gewährleistung der öffentlichen Daseins-

vorsorge............................................................................................................... 79

IV. Ergebnisdokumentation der Regionalen Planungsgemeinschaft

Havelland-Fläming.......................................................................................................... 86

4.1 Plansatz Daseinsvorsorge – Schulische Bildung für den Regionalplan 2020..... 86

4.2 Plansatz Daseinsvorsorge – Altenpflege für den Regionalplan 2020 ................. 90

4.3 Pflegeindex .......................................................................................................... 94

V. Abkürzungsverzeichnis…………………………………………………………………96

VI. Abbildungsverzeichnis.................................................................................................... 97

VII. Tabellenverzeichnis..................................................................................................... 101

VIII. Literaturhinweise ...................................................................................................... 104

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I. Modellvorhaben der Raumordnung „Regional- planerische Handlungsansätze zur Gewährleistung der öffentlichen Daseinsvorsorge“

1. Zielsetzung des Vorhabens

In drei Modellregionen– den Landkreisen Dithmarschen und Steinburg in Schleswig-Holstein, dem Gebiet des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte in Mecklen-burg-Vorpommern und der Planungsregion der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming in Brandenburg – sollten, unterstützt durch eine interdisziplinäre Begleitforschung, regionale Anpassungskonzepte für Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge auf diskursi-vem Wege in Zusammenarbeit mit allen wesentlichen Akteuren erarbeitet werden. Zentrales Anliegen des Modellvorhabens ist, zu untersuchen, wie unter dem Vorzeichen des demogra-phischen Wandels praktische Strategien und Instrumente für verschiedene Nachfragegruppen und räumliche Bezüge zur Sicherung und Weiterentwicklung der öffentlichen Daseinsvorsor-ge weiter und/oder neu entwickelt werden können. Eine optimierte Anpassungsplanung sollte dabei nicht alleine das Ziel sein, sondern Strategien und Instrumente, die dem Auslöser derje-nigen Trends entgegenwirken, die eine Anpassungsplanung erst erforderlich machen, sind ebenso wichtig. Im Vordergrund des Modellvorhabens steht die Entwicklung kreativer, praktikabler und ak-zeptabler Handlungsansätze sowie das Anliegen, allgemeingültige, übertragbare Erkenntnisse für die Praxis zu gewinnen, den Transfer in die Praxis zu organisieren, aber auch Empfehlun-gen für Änderungen staatlicher Rahmenbedingungen (gesetzliche, finanzielle) zu geben. Die Regionalplanung soll in den Modellregionen dem Belang einer sozialverträglichen Ver-sorgungsqualität ein gewichtiges Gehör verschaffen und eine Angebotsplanung erarbeiten, die Mindestausstattungen nicht unter- und Maximalentfernungen nicht überschreitet. Gleichzeitig soll aufgrund des zunehmenden Kostendrucks, die Wirtschaftlichkeit der Anpassungsplanung berücksichtigt werden. Im Ergebnis soll geprüft werden, ob das regionale Anpassungskonzept über Zielvereinbarun-gen, raumordnerische Verträge oder Festsetzungen in Regionalplänen Verbindlichkeit erlan-gen kann.

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2. Forschungskonzeption und Methodik

Die Forschungskonzeption ist bestimmt durch die Parallelität eines politischen Lern- und Aushandlungsprozesses in den Modellregionen, der von der Begleitforschung moderiert und beraten wird, sowie durch umfangreiche gutachterliche Grundlagenarbeiten der Begleitfor-schung unter anderem hinsichtlich der Erarbeitung kleinräumiger Szenarien der Bevölke-rungsentwicklung, einer regionsspezifischen Erreichbarkeitsmodellierung für ausgewählte Infrastrukturen, der Kostenkalkulation alternativer Anpassungsstrategien und der Entwicklung und Bewertung unterschiedlicher qualitativer Anpassungsoptionen begleitet wird.. Das Projekt gliedert sich in die folgenden sechs Projektbausteine:

� Projektbaustein A: „Regionaler Lern- und Aushandlungsprozess“

� Projektbaustein B: „Regionale Grundlagendaten und Festlegungen“

� Projektbaustein C: „Modellanpassung“

� Projektbaustein D: „Szenarien ohne Anpassungsmaßnahmen“

� Projektbaustein E: „Szenarien mit Anpassungsmaßnahmen“

� Projektbaustein F: „Projektkoordination und Dokumentation“ Dabei sind die vier Projektbausteine B bis E dem Bereich der wissenschaftlichgutachterlichen Forschung zuzurechnen, während der Projektbaustein A dem Feld der regionalen Vermittlung sowie der Entscheidungsvorbereitung und –umsetzung angehört. Im Gegensatz zu vielen anderen Modellvorhaben, in denen Forschung und modellhafte regionale Umsetzung nachein-ander erfolgen, verlaufen sie in dem hier vorgeschlagenen Vorgehen zeitlich parallel. Die zeitliche Abfolge spiegelt die Grundüberlegungen zu einem integrierten Vorgehen von Wissenschaft und Prozessgestaltung vor dem Hintergrund der Aufgabenstellung und der Ziel-setzung des MORO-Vorhabens wider.

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3. Modellregion Havelland-Fläming

Im Gegensatz zu den beiden anderen Modellregionen1 wurde sich in Abstimmung mit dem BMVBS, dem BBR und der Begleitforschung darauf verständigt, dass die Themenfelder in der Region Havelland-Fläming, aufgrund der Größe der Region und des späteren Einstiegs in das Modellvorhaben, auf die Handlungsfelder Schulische Bildung und Altenpflege unter Be-rücksichtigung der Erreichbarkeiten durch den ÖPNV reduziert werden. Nach Bekannt werden der nachträglichen Aufnahme der Region Havelland-Fläming in das Modellvorhaben wurden die Landkreise, kreisfreien Städte sowie Städte und Gemeinden über den Projektinhalt und die Teilnahmemöglichkeit informiert und zur Beteiligung am MORO- Prozess eingeladen. Zeitgleich begann unter Einbeziehung aller Kommunen die Erfassung der Einrichtungen der Daseinsvorsorge, d.h. aller allgemeinbildenden Schulen, Kindertagesstätten sowie der medi-zinischen Grundversorgung im Vorgriff auf den Themenbereich Altenpflege. Kurze Zeit spä-ter erfolgte die Abfrage nach den stationären und ambulanten Einrichtungen bei den Land-kreisen und kreisfreien Städten. Die gewonnenen Informationen wurden in GIS-Projekten mit zugehörigen Datenbanken umgesetzt. Darüber hinaus waren die Kommunen aufgefordert, aktuelle Bevölkerungszahlen nach Ge-schlecht und Jahrgängen gelistet der Planungsstelle zu zuleiten. Diese Daten wurden von der Firma Gertz Gutsche Rümenapp zur Umsetzung einer kleinräumigen Bevölkerungsprognose (siehe Punkt II.1.1) herangezogen. Die gelieferten Strukturdaten der Gemeinden, d.h. Schulstandorte und Standorte der Pflege-einrichtungen wurden zur weiteren Berechnung von Szenarien an die Begleitforschung2 über-geben. Auf der Basis der prognostizierten demographischen Entwicklung wurden ausgehend von der festgestellten Ist-Ausstattung der erfassten Infrastrukturen die künftig zu erwartenden Infrastrukturversorgungsdefizite und –überhänge von der Begleitforschung ermittelt. In insge-samt sechs regelmäßig stattfindenden Workshops mit jeweils mindestens 40 Teilnehmern aus Kommunen, Landkreisen, kreisfreien Städten, Politik, Sozialverbänden, Ministerien und rele-vanten Einrichtungen wurden Szenarien entwickelt, diskutiert, verändert und angepasst. Ein gemeinsamer Workshop der drei Modellregionen zu Beginn des Projektes eröffnete die Möglichkeit Erfahrungen zwischen den Regionen auszutauschen. So konnten vor allem die Akteure aus der Region Havelland-Fläming, die mit einem Jahr Verspätung in das Projekt gestartet waren, von den Erfahrungen und der Herangehensweise der beiden anderen Modell-regionen profitieren. Auch konnten so, aufgrund des Austausches von Erfahrung und Infor-mationen, Probleme von Anfang an vermieden werden. Schließlich konnten die Ergebnisse des Modellvorhabens in die Plansätze des künftigen Regi-onalplan 2020 überführt werden.

1 Handlungsfelder in Dithmarschen /Steinburg und Mecklenburgische Seenplatte: Bildung, Altenpflege, Kinderbetreuung und ÖPNV 2 Im Fall des Bereichs Altenpflege führte das Leibnizinstitut für ökologische Raumentwicklung (IÖR), im Bereich Allgemeinbildende Schu-

len die Firma Gertz Gutsche Rümenapp die Berechnungen und Erstellung von Szenarien durch.

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II. Ergebnisdokumentation der Begleitforschung im Handlungsfeld Schule

1. Aufgabenstellung der MORO-Arbeitsgruppe

1.1 Ausgangssituation

Räumliche Entwicklungsunterschiede

Die Region Havelland-Fläming3 verzeichnet in den kommenden Jahren – wie schon in der Vergangenheit – eine sehr unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung. Während es im unmit-telbaren Berliner Umland zu einer Zunahme der Bevölkerung kommt, verzeichnet der Berlin-fernere Raum weiterhin erhebliche Abnahmen (Abbildung 1).

Bevölkerungsentwicklung2004 bis 2020

Über 15% Rückgang

5% bis 15% Rückgang

5% Rückgang bis 5% Zuwachs

5% bis 15% Zuwachs

Über 15% Zuwachs

Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung in der Region Havelland-Fläming 2004-2020 (Quelle: Statistisches Landesamt)

Diese Entwicklungsunterschiede werden bei einer Auswertung nach den Landkreisen durch deren räumliche Zuschnitte häufig überdeckt. Teilt man die Region auf Basis der Bevölke-rungsentwicklung in vier Teilräume ein (Abbildung 2), so lassen sich die Unterschiede und

3 Die Brandenburgische Planungsregion Havelland-Fläming besteht aus den drei Landkreisen Havelland, Potsdam-

Mittelmark und Teltow-Fläming sowie den beiden kreisfreien Städten Potsdam und Brandenburg an der Havel.

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die sich daraus ergebenden Anpassungserfordernisse im Schulbereich deutlicher hervorheben (Abbildung 3).

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Abbildung 3: Entwicklung der Bevölkerung in den für den Schulbereich besonders relevanten Alters-

jahrgängen (2004-2020), differenziert nach den in Abbildung 2 definierten Teilräumen (Absolutwerte)

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Abbildung 4: Entwicklung der Bevölkerung in den für den Schulbereich besonders relevanten Alters-

jahrgängen (2004-2020), differenziert nach Teilräumen (relative Veränderungen)

Während die Schülerzahl in der Gesamtregion zwischen 2004 und 2020 nur um 5% zurück-geht (Abbildung 4), verzeichnet der Berlin-ferne, deutlich von Schrumpfung betroffene Raum einen Rückgang der für die Schulentwicklung relevanten Altersjahrgänge um 17%.

Aufgrund der demografischen Entwicklung, die einen immer geringeren Anteil von Kindern und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung bedingt, weisen sowohl der Übergangsbereich (mit einer mehr oder weniger stabilen Gesamtbevölkerung) als auch der Berlin-nahe Raum (trotz des erwarteten Wachstums der Gesamtbevölkerung) Rückgänge der schulrelevanten Altersjahrgänge um jeweils 9% auf.

Eine Sonderstellung nimmt die Stadt Potsdam ein, deren Schülerzahlen im betrachteten Zeit-raum um etwa ein Drittel zunehmen. Hintergrund dieser Entwicklung ist einerseits die positi-ve Gesamtentwicklung der Landeshauptstadt sowie andererseits ein niedriges Ausgangsni-veau. So war der Geburtenausfall im Zuge der Deutschen Einigung in Potsdam noch deutli-cher ausgeprägt als im Landesdurchschnitt, so dass die ab Mitte der 90er Jahre wieder einset-zende Zunahme der Geburtenzahlen zu einem deutlich stärkeren relativen Wachstum der Schülerzahlen geführt hat.

Unterschiede zwischen den Schulstufen

Die räumlichen Unterschiede werden überlagert durch unterschiedliche Entwicklungsrichtun-gen der einzelnen Schulstufen (Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II). Auch diese Entwicklungsunterschiede haben ihre Ursache in den sehr unterschiedlichen Geburtenraten zu Beginn der 90er Jahre einerseits und ab Mitte der 90er Jahre andererseits. So steigen auf der Ebene der Gesamtregion die Einwohnerzahlen für die Jahrgänge der Primarstufe (Abbildung 5), während die Jahrgänge der Sekundarstufe im Betrachtungszeitraum Rückgänge verzeich-

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nen. Am stärksten ausgeprägt ist der Rückgang in den Altersgruppen, die für die Sekundarstu-fe II relevant sind, da hier der „Geburtenabbruch“ zu Beginn der 90er Jahre erst während des betrachteten Zeitraums (2004 bis 2020) wirksam wird.

Einwohnerentwicklung nach Altersstufe(Veränderung 2004 bis 2020 – relative Werte)

18%

-11%

-34%

-40%

-30%

-20%

-10%

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10%

20%

30%

6 bis unter 12 (Primarstufe) 12 bis unter 16 (Sek I) 16 bis unter 19 (Sek II)

Abbildung 5: Entwicklung der Bevölkerung in den für den Schulbereich besonders relevanten Alters-

jahrgängen (2004-2020), differenziert nach Altersgruppen (relative Veränderungen)

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1.2 Zielsetzung und Vorgehen

Regionalplanerische Leitsätze und weitergehende Empfehlungen

Vor dem Hintergrund der eben dargestellten Herausforderungen hat die Arbeitsgruppe „Bil-dung“ im Rahmen des Modellvorhabens „Regionalplanerische Handlungsansätze zur Ge-währleistung der öffentlichen Daseinsvorsorge“ für die Schulstufen

� Primarstufe

� Sekundarstufe I

� Sekundarstufe II

regionalplanerische Leitsätze sowie weitergehende Empfehlungen für die schulischen Pla-nungen und Entscheidungen auf Ebene der Kommunen, Kreise und des Landes erarbeitet.

Gegenstand der Betrachtung sind dabei allgemein bildende Schulen, nicht jedoch Förderschu-len. Berufliche Schulen sowie Einrichtungen des zweiten Bildungswegs werden ebenfalls nicht betrachtet.

Definition von Wahlblöcken

Ein besonderes Augenmerk der Betrachtung liegt auf der Erreichbarkeit der schulischen Ein-richtungen. Aus diesem Grunde werden die unterschiedlichen Schulformen des Brandenbur-gischen Schulsystems zu fünf Wahlblöcken zusammengefasst (Abbildung 6). Innerhalb eines Wahlblocks finden sich Schulformen wieder, die aus Sicht eines einzelnen Schülers in etwa äquivalente Angebote vorhalten. Bei der Wahl zwischen den Schulstandorten eines Wahl-blocks spielt somit die Erreichbarkeit eine wesentliche Rolle.

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Abbildung 6: Definition von fünf Wahlblöcken

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Wie Abbildung 6 zeigt werden dabei die folgenden fünf Wahlblöcke definiert:

� Primarstufe � Sekundarstufe I: Oberschule oder Gesamtschule4 � Sekundarstufe I: Gymnasium oder Gesamtschule5 � Sekundarstufe II: Gymnasiale Oberstufe (GOST) für ein Abitur nach Klasse 12 (an Gym-

nasien) � Sekundarstufe II: Gymnasiale Oberstufe (GOST) für ein Abitur nach Klasse 13 (an Ge-

samtschulen und Oberstufenzentren (OSZ))

Prognosezeitpunkt

Um die Wirkungen der in Abschnitt 1 dargestellten demografischen Veränderungen gut ab-bilden zu können, wird das Jahr 2020 als Prognosezeit für alle nachfolgend dargestellten Be-trachtungen gewählt.

Der Prognosezeitpunkt der MORO-Arbeitsgruppe geht damit deutlich über die Planungszeit-räume der vorliegenden Schulentwicklungspläne hinaus.

4 Bildungsangebot der Sekundarstufe I mit dem primären Ziel eines Schulabschlusses nach Klasse 9 oder 10. In einem klassi-

schen Schulsystem ohne Gesamtschulen entspricht dies in etwa dem Angebot von Haupt- und Realschulen. 5 Bildungsangebot der Sekundarstufe I mit dem primären Ziel eines Übergangs in die gymnasiale Oberstufe. In einem klassi-

schen Schulsystem ohne Gesamtschulen entspricht dies in etwa dem Angebot der gymnasialen Mittelstufe.

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2. Datengrundlagen

2.1 Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2020 Grundlage für die Bestimmung der Schülerzahlen ist eine kleinräumige Bevölkerungsprogno-se für das Jahr 2020. Diese baut auf einer Rahmenprognose des Brandenburgischen Lan-desamtes für Bauen und Verkehr auf der Ebene der Ämter auf6 und wird in einem zweischrit-tigen Verfahren bis auf die Ebene der Baublöcke disaggregiert.

In einem ersten Schritt (Abbildung 7) werden die Prognosedaten des Brandenburgischen Lan-desamtes für Bauen und Verkehr auf die Ebene der amtsangehörigen Gemeinden sowie Ortsteile innerhalb größerer Gemeinden disaggregiert. Dabei werden Daten zur Verteilung der Bevölkerung auf die Ortsteile verwendet, die zuvor von den Gemeinden einzeln abgefragt worden sind.

Abbildung 7: Erster Schritt zur Disaggregierung der Bevölkerungsprognose: Aufteilung der Progno-sewerte auf amtsangehörige Gemeinden sowie Ortsteile innerhalb größerer Gemein-den (hier beispielhaft: Brandenburg an der Havel)

6 Brandenburgisches Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), Dezernat Raumbeobachtung (2007): Bevölkerungsvoraus-

schätzung für die Ämter und amtsfreien Gemeinden der Region Havelland-Fläming für das Jahr 2020. Unveröffentlichte Sonderauswertung.

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Ländliche Streusiedlung

Geschoss-wohnungsbaunach 1990

Dörfliche Siedlungsformen

Wohnsiedlungen in Plattenbauweise

Verdichtete Ein- und Zwei-familienhäuser

Zeilenbebauung

Freistehende Ein- und Zwei-familienhäuser

Verdichte Blockstrukturen

Abbildung 8: Zweiter Schritt zur Disaggregierung der Bevölkerungsprognose: Aufteilung der geschätzte Werte für die amtsangehörigen Gemeinden und Ortsteile auf die Baublöcke und Siedlungsflächen anhand von Dichtekennziffern für Siedlungsstrukturtypen und Information

Die so gewonnenen Schätzwerte für die amtsangehörigen Gemeinden sowie die Ortsteile in-nerhalb größerer Gemeinden werden in einem zweiten Schritt (Abbildung 8) auf die Ebene der Baublöcke und Siedlungsflächen disaggregiert. Diese hohe Auflösung wird gewählt, um die für die Erreichbarkeitsanalysen notwendigen Aussagen z.B. zur ÖPNV-Erreichbarkeit machen zu können, die u.a. eine Zuordnung der Schüler zu Einzugsbereichen von Haltestellen notwendig macht.

Für den zweiten Schritt der Disaggregierung werden Dichtekennwerte für die in Abbildung 8 dargestellten Siedlungsstrukturtypen angewendet. Diese Kennwerte entstammen dem For-schungsprojekt „Siedlungsentwicklung und Infrastrukturfolgekosten“ des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung.7 Sie eignen sich besonders gut für die Region Havelland-Fläming, da diese die empirische Grundlage für ihre Bestimmung im Rahmen des genannten Forschungsprojektes war.

7 Siedentop, S.; Schiller, G.; Gutsche, J.-M.; Koziol, M.; Walther, J. (2006): Infrastrukturkostenrechnung in der Regionalpla-

nung. Ein Leitfaden zur Abschätzung der Folgekosten alternativer Bevölkerungs- und Siedlungsszenarien für soziale und technische Infrastrukturen. BBR - Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.): Werkstatt: Praxis. Bonn.

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2.2 Erreichbarkeitsverhältnisse Den nachfolgend dargestellten Modellrechnungen liegen sehr detaillierte Abbildungen der Erreichbarkeitsverhältnisse in der Region Havelland-Fläming zugrunde. Hinterlegt sind die Fahr- bzw. Reisezeiten zwischen etwa 17.000 Wohnstandortzellen (vgl. die vorstehenden Ausführungen zur kleinräumigen Bevölkerungsvorausschätzung) und etwa 250 Schulstandor-ten in der Region. Datengrundlage sind die aktuellen Fahrplandaten des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg sowie mit Hilfe von Geoinformationssystemen bzw. Routing-Software bestimmten Wegezeiten zu Fuß und mit dem Pkw.

Der ÖPNV ist das mit Abstand wichtigste Verkehrsmittel im Schülerverkehr. Umgekehrt sind die Schüler insbesondere in den ländlichen Teilräumen, in denen in der Tendenz aufgrund der geringen Nachfrage- und Angebotsdichte die größten Schwierigkeiten bei der Erreichbarkeit auftreten, die mit Abstand wichtigste Fahrgastgruppe des ÖPNV. Entsprechend sind in diesen Teilräumen der Region die Fahrpläne fast ausschließlich auf die Schulanfangs- und Schulend-zeiten sowie auf die Schul- und Ferienzeiten zugeschnitten. Parallel dazu orientieren sich die Linienverläufe an den Schulstandorten.

Daraus ergibt sich eine methodische Schwierigkeit für die Modellbetrachtungen. Der aktuelle Fahrplan ist auf die aktuellen Schulstandorte zugeschnitten. Werden in den nachfolgend dar-gestellten Szenarien- und Variantenbetrachtungen Veränderungen an der aktuellen Schul-standortstruktur für den Prognosezeitraum 2020 „durchgespielt“, so kann in den ländlichen Gebieten der aktuelle Fahrplan nicht mehr zur Messung der Erreichbarkeit verwendet werden. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass mit den simulierten Standortveränderungen im Schul-bereich (z.B. der Schließung von Standorten oder der Einrichtung zusätzlicher Angebote an bestimmten Standorten) auch eine entsprechende Anpassung der Linienverläufe und Fahr-plangestaltungen des ÖPNV verbunden sind. Die Entwicklung eines realistischen Fahrplans mit angepassten Linienführungen für jede durchgespielte Variante würde jedoch zu einem extremen Simulations- und Arbeitsaufwand führen.

Aus diesem Grunde wird im Folgenden bei der Erreichbarkeitsbewertung von Szenarien der Schulstandortstruktur eine Kopplung der aktuellen ÖPNV-Reisezeiten und den Pkw-Fahrzeit zwischen den Wohn- und Schulstandorten verwendet. So wird für alle die Relationen, auf denen bereits heute eine mehr oder weniger attraktive ÖPNV-Verbindung existiert, davon ausgegangen, dass diese im Falle ihrer Relevanz für die gerade betrachtete Variante der Schulstandortstruktur auch im Jahr 2020 besteht.

Für alle Relationen zwischen den Wohn- und Schulstandorten, zwischen denen heute keine ÖPNV-Verbindung besteht, wird unterstellt, dass im Falle ihrer Relevanz ein ÖPNV-Angebot im Linien-, freigestellten Schüler- oder in Sonderverkehren geschaffen wird, deren Reisezeit8 ein Dreifaches der Pkw-Reisezeit9 nicht überschreitet.

Grundlage für den Umrechnungsfaktor 3,0 bildet eine Auswertung für den aktuellen Ist-Zustand. Vergleicht man für die heutige Situation, in der Fahrplan und Linienverläufe des ÖPNV (mit allen realen Unzulänglichkeiten im Detail) zur vorhandenen Schulstandortstruktur passen, die Pkw-Fahrzeiten mit den ÖPNV-Reisezeiten, so ergibt sich das in Abbildung 9 dargestellte Bild. Die gleichen Werte stellt Abbildung 10 noch einmal mit einem kumulieren-den Graphen dar. Dabei wird deutlich, dass etwa 90% der untersuchten Relationen eine Ver-hältniszahl „Reisezeit mit dem ÖPNV / Fahrzeit mit dem Pkw“ von kleiner oder gleich 3,0 aufweisen. Eine zusätzliche Auswertung nach Gemeindezugehörigkeit der Wohnstandorte 8 Inkl. Fußwege von und zur Haltestelle sowie Umsteigezeiten, jedoch ohne Wartezeit an der Starthaltestelle. 9 Reine Fahrzeit ohne Wege zum Fahrzeug, Parksuchzeiten und Stauzeiten. Ermittlung der Fahrzeit mit Hilfe der Routenpla-

nungssoftware Microsoft MapPoint mit folgenden Parametern: Autobahn: 100 km/h, Schnellstraße: 80 km/h, Hauptverbin-dungsstraße: 50 km/h, Verbindungsstraße: 40 km/h, Nebenstraße: 20 km/h.

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MORO Abschlussbericht Modellregion Havelland-Fläming, November 2008

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ergab, dass dieser Wert als Mindeststandard für alle Teilräume der Region angesetzt werden kann.

Die Auswertung stützt sich auf etwa 460.000 Wegrelationen in der Region. Darunter befinden sich auch viele Relationen zwischen den Wohn- und Schulstandorten, die aufgrund der heuti-gen Schuleinzugsbereiche bzw. des heutigen Schulanwahlverhaltens in der Realität nicht nachgefragt werden.

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Abbildung 10: Aktuelles Verhältnis zwischen Reisezeit im ÖPNV und Fahrzeit mit dem Pkw (Kumu-lierte Darstellung)

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2.3 Kostenstrukturen Im Rahmen der in Kapitel 3 beschriebenen Modellrechnung werden in Kapitel 4 Nutzen-Kosten-Faktoren für ausgewählte Standorte berechnet. Ziel dieser Auswertung ist es, zumin-dest grobe Anhaltswerte für den finanziellen Aufwand der diskutierten Maßnahmen zu erhal-ten. Die ausgewiesenen Werte können gleichwohl eine Detailbetrachtung im jeweiligen Ein-zelfall nicht ersetzen.

Die Kostenabschätzungen unterscheiden zwischen unterschiedlichen Kostenpositionen, die aufgrund der deutschen Schulorganisation z.T. von unterschiedlichen Kostenträgern zu finan-zieren sind. Zudem reagieren die Kostenpositionen unterschiedlich auf Veränderungen der Schülerzahlen. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die berücksichtigten Kostenpositionen, deren Kostenträger, die verwendeten Datenquellen sowie die unterstellten Abhängigkeiten von der Bevölkerungs- und Schülerzahlentwicklung.

Kostenposition Kosten-träger 1)

Kosten-relevanter Faktor

Datenquellen

Lehrpersonal

Anzahl der Klassen

Personalkostenkennwerte des Landes, Pflicht-stundenzahl nach Landesverordnung, Anrech-nungsstunden nach Vergleichswerten unter-schiedlicher Länder, Stundentafel und Klas-senteiler nach Schulgesetz und Verordnungen, reale Klassenteilung nach Statistischem Lan-desamt

Schulleitung

Land

Anzahl und Größe der Schulen

Personalkostenkennwerte des Landes, Pflicht-stundenzahl nach Landesverordnung, Anrech-nungsstunden nach Landesverordnung

Sonstige Personalkosten (Sekretariat, Hausmeis-ter, Reinigung)

Anzahl und Größe der Schulen

Angaben der Schulträger

Gebäude (Kapitalkosten, Instandhaltungsinvestiti-onen)

Angaben der Schulträger, Datenblätter der Schulentwicklungspläne, Baukostenindex des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern, eigenes Lebenszyklus-modell 3)

Gebäudebetriebskosten

Größe und Zustand des Gebäudes

Sachkosten inkl. Lehr-mittel

Kommu-naler Schul-träger

Anzahl der Schüler 2)

Eigene Regressionsauswertung von Angaben der Schulträger, Vergleichswerte aus den MORO-Regionen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Schülerbeförderung

Land, Kreis

Anzahl der Schüler, Wegentfer-nungen

Angaben der Kreise und des VBB, Jahres-rechnungsstatistiken der kommunalen Ge-bietskörperschaften, eigene Modellrechnung

1) Nur bezogen auf den öffentlich finanzierten Teil. Zum Teil finanzieren die Eltern zusätzliche gewisse Antei-le mit (z.B. Lehrmittel, Schülerbeförderung).

2) Regression mit Absolutglied. 3) Entwickelt im Rahmen des BBR-Forschungsprojekts „Siedlungsentwicklung und Infrastrukturfolgekosten“.

Tabelle 1: Kostenpositionen und Datenquellen im Rahmen der Kostenbetrachtungen

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3. Festlegung von Erreichbarkeitsstandard

3.1 Kennwerte

Festgelegte Erreichbarkeitsstandards

Für jeden der fünf in Abschnitt 1 definierten Wahlblöcke hat die Arbeitsgruppe einen Er-reichbarkeitsstandard definiert. Ein Erreichbarkeitsstandard beschreibt, innerhalb welches maximalen Zeitaufwandes die Schüler der Region die Angebote der fünf Wahlblöcke vorfin-den sollen. Die in der Arbeitsgruppe festgelegten Erreichbarkeitsstandards zeigt Tabelle 2.

Schulstufe Wahlblock 1) Erreichbarkeitsstandard (= maximaler Zeitaufwand von zuhause bis zur Schule unter Nutzung des ÖPNV 2)

Primarstufe Primarstufe 45 Minuten Reisezeit im ÖPNV

Oberschule oder Gesamtschule Sekundarstufe I

Gymnasium oder Gesamtschule

GOST für ein Abitur nach Klasse 12 3)

60 Minuten Reisezeit im ÖPNV

Sekundarstufe II

GOST für ein Abitur nach Klasse 13 4) 75 Minuten Reisezeit im ÖPNV

1) Zur Definition der Wahlblöcke vgl. Abschnitt 1. 2) Der Erreichbarkeitsstandard soll in jeder Schulregion (Abbildung 11) für mindestens 97% aller Schüler des

entsprechenden Wahlblocks eingehalten werden. 3) An Gymnasien 4) An Gesamtschulen und Oberstufenzentren (OSZ)

Tabelle 2: Erreichbarkeitsstandards der MORO-Arbeitsgruppe „Bildung“

Die Zeitvorgabe des Erreichbarkeitsstandards bezieht sich jeweils auf den einfachen Schul-weg von der Haustür bis zur Schule unter Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs so-wie ggf. spezieller Angebote des freigestellten Schülerverkehrs.

Schulregionen und 97%-Perzentil

In ländlich geprägten Regionen mit vielen Wasserflächen kann die Einhaltung eines Erreich-barkeitsstandards im Einzelfall sehr kostenaufwändig sein. Aus diesem Grunde sollen die in Tabelle 2 festgelegten Maximalzeiten für 97% der Schüler erreicht werden. Damit sich die verbleibenden 3% der Schüler nicht in bestimmten, besonders ländlich geprägten Teilräumen der Region konzentrieren und dort u. U. einen erheblichen Anteil der Schüler ausmachen, definiert Abbildung 11 elf Schulregionen.

In jeder dieser Schulregionen soll für jeden der fünf Wahlblöcke eine 97%ige Zielerreichung der in Tabelle 2 definierten Erreichbarkeitsstandards durch eine entsprechende Vorhaltung von Schulstandorten und ÖPNV-Fahrtmöglichkeiten sichergestellt werden.

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Abbildung 11: Definition von elf Schulregionen

3 Groß Kreutz, Kloster Lehnin, Beetzsee, Ziesar, Wuster-witz, Brandenburg (Havel)

4 Wiesenburg, Belzig, Treuen-brietzen, Brück, Niemegk

7 Rhinow, Rathe-now, Nennhausen, Premnitz, Milower Land

10 Jüterbog, Dahme/Mark, Niederer Fläming, Niedergörsdorf

11 Luckenwalde, Nuthe-Urstromtal

1 Kleinmachnow, Nuthetal, Stahns-dorf, Teltow, Potsdam

2 Michendorf, Schwielowsee, Seddiner See, Beelitz, Werder

5 Schönwalde-Glien, Falkensee, Brieselang, Wustermark, Dallgow-Döberitz

6 Nauen, Ketzin, Friesack

8 Großbeeren, Blankenfelde-Mahlow, Rangsdorf, Ludwigsfelde, Trebbin

9 Zossen, Am Mellensee, Baruth/Mark

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3.2 Modellrechnung zum Zusammenhang zwischen Erreichbarkeits- standard und Anzahl der benötigten Standorte Zielsetzung und Aussagefähigkeit

Die im vorigen Abschnitt festgelegten Erreichbarkeitsstandards sind das Ergebnis einer aus-führlichen Diskussion im Rahmen der MORO-Arbeitsgruppe „Bildung“. Diese Diskussion stützt sich u.a. auf eine Modellrechnung zum Zusammenhang zwischen der Setzung eines Erreichbarkeitsstandards, der Anzahl der damit benötigten Standorte und der Wirtschaftlich-keit, mit der diese betrieben werden können.

Die Ergebnisse dieser Modellrechnung sollen im Folgenden kurz dargestellt werden, da sie wesentliche Zusammenhänge veranschaulichen. Die dabei ausgewiesenen Werte – insbeson-dere zur Anzahl Standorte – stellen jedoch nur ein Zwischenergebnis dar. Es kann daher zu Abweichungen gegenüber den Ausführungen in Kapitel 4 kommen. Letzteres dokumentiert die Detailanalysen und ist für planerische und politische Empfehlungen und Entscheidungen maßgeblich.

Methodik der Modellrechnung

Das verwendete und für die Diskussion der Arbeitsgruppe entwickelte Modell spielt nachein-ander die Wirkungen unterschiedlicher Erreichbarkeitsstandards durch. Dabei variiert es den Erreichbarkeitsstandard zwischen 5 Minuten und 60 Minuten Pkw-Fahrzeit in 5-Minuten-Schritten.10 Zudem werden getrennte Modellrechnungen für jeden der in Abschnitt 1.2 defi-nierten Wahlblöcke durchgeführt.

Für jeden einzelnen der untersuchten Erreichbarkeitsstandards sucht das Modell eine mög-lichst optimale Standortstruktur. Dabei bedient es sich der bestehenden Schulen sowie der Möglichkeit, zusätzliche Angebote an bestehenden Schulen zu schaffen (z. B. eine Grund-schule an eine bestehende Oberschule anzugliedern oder eine gymnasiale Oberstufe an einer bestehenden Gesamtschule einzurichten) oder bereits geschlossene Schulstandorte zu reakti-vieren.

Als optimale Standortstruktur für einen Erreichbarkeitsstandard (z. B. 20 Minuten Pkw-Fahrzeit) und den gerade betrachteten Wahlblock (z.B. „Sekundarstufe I: Oberschule oder Gesamtschule“) wird die Standortstruktur angesehen, bei der

� mindestens 97% aller Schüler ein Schulangebot innerhalb der gerade geltenden Erreichbarkeitsnorm (z.B. 20 Minuten Pkw-Fahrzeit) finden.

� kein Standort der aktuellen Schulstandortstruktur, den die Schulentwicklungspläne als ungefährdet ausweisen, geschlossen wird.11

� möglichst wenige Standorte im Jahr 2020 eine Mindestanzahl an Schülern unter-schreiten (Tabelle 3).

10 Aus Gründen der Vereinfachung wurde im Rahmen dieser Modellrechnung mit der Pkw-Fahrzeit gerechnet und eine grobe

Umrechnung zur ÖPNV-Reisezeit von 2:1 unterstellt. Für die Detailanalysen des nachfolgenden Kapitels 4 werden die in Abschnitt 2.2 beschriebenen, detaillierten ÖPNV-Daten bzw. auf Basis des Mindeststandards (Verhältnis ÖPNV-Reisezeit zu Pkw-Fahrzeit vom 3:1) für 2020 geschätzten ÖPNV-Reisezeiten angesetzt.

11 Erreichbarkeitsstandards mit hohen zulässigen Reisezeiten (z.B. 60 Minuten Pkw-Fahrzeit) könnten theoretisch mit sehr wenigen Schulstandorten realisiert werden. Eine solche Zentralisierung ist aber nicht das Ziel der Betrachtung. Die Anzahl der aktuell bestehenden Schulen, für die die jeweils gültigen Schulentwicklungspläne keine Gefährdung aufgrund rückläu-figer Schülerzahlen ausweisen, wird daher als Mindestanzahl der Standorte in der Region definiert. Dieser Wert sowie die Anzahl der darüber hinaus bestehenden Schulen (mit potenzieller Gefährdung aufgrund zurückgehender Schülerzahlen) wird in den Abbildungen der nachstehenden Abschnitte jeweils mit ausgewiesen.

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MORO Abschlussbericht Modellregion Havelland-Fläming, November 2008

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� bestehende Schulen in Entscheidungsfällen potenziellen Zusatzangeboten an beste-henden Schulen vorgezogen werden.

� potenzielle Zusatzangebote an bestehenden Schulen in Entscheidungsfällen der Reak-tivierung bereits geschlossener Schulstandorte vorgezogen werden.

Um für den jeweiligen Erreichbarkeitsstandard ein möglichst wirtschaftliches Ergebnis zu erzielen, prüft die Modellrechnung während der iterativen Suche kontinuierlich, ob Schul-standorte, deren Schülerzahl eine gewisse Mindestzahl („Prüfgrenze“) unterschreitet, ggf. geschlossen werden können, ohne in der betreffenden Schulregion (Abbildung 11) für mehr als 3% der Schüler12 den Erreichbarkeitsstandard zu verletzten. Dabei werden die in Tabelle 3 zusammengestellten Prüfgrenzen verwendet, die in Anlehnung an die aktuelle Brandenburgi-sche Verordnung zur Unterrichtsversorgung hergeleitet wurden.

Schulstufe Wahlblock 1) Prüfgrenze (Anzahl Schüler) 2)

Primarstufe Primarstufe 60 Schüler 3)

Oberschule oder Gesamtschule 160 Schüler 4) Sekundarstufe I

Gymnasium oder Gesamtschule 160 4) bzw. 216 5) Schüler

GOST für ein Abitur nach Klasse 12 3) 100 Schüler 6) Sekundarstufe II

GOST für ein Abitur nach Klasse 13 4) 150 Schüler 7)

1) Zur Definition der Wahlblöcke vgl. Abbildung 6. 2) Wird diese Schülerzahl unterschritten, versucht der verwendete Modellalgorithmus, den Standort zu schlie-

ßen, sofern dadurch keine Verletzung des aktuell gültigen Erreichbarkeitsstandards auftritt. 3) Entspricht einer Kleinen Grundschule mit drei jahrgangsstufenübergreifenden Klassen à 20 Schüler. 4) Entspricht vier zweizügigen Jahrgangsstufen mit 20 Schülern pro Klasse in den Ober- und Gesamtschulen.

Bei Gesamtschulen wird beachtet, dass sie einen Zustrom von Schülern aus beiden Wahlblöcken der Sekun-darstufe I haben.

5) Wert für die Gymnasien. Entspricht vier zweizügigen Jahrgangsstufen mit 27 Schülern pro Klasse. 6) Entspricht zwei Jahrgangsstufen à 50 Schülern. 7) Entspricht zwei Jahrgangsstufen à 50 Schülern.

Tabelle 3: Prüfgrenzen der Modellrechnung

Ergebnisse

Die Ergebnisse der Modellrechnung sind in den nachstehenden Abbildungen 12 bis 21 darge-stellt. Sie zeigen in der jeweils oben gelegenen Abbildung die Anzahl der theoretisch benötig-ten Standorte zur Sicherstellung des jeweils auf der X-Achse ausgewiesenen Erreichbarkeits-standards.

Je mehr Standorte benötigt werden, umso wahrscheinlicher ist es, dass bei einer unveränder-ten Gesamtschülerzahl einzelne Standorte unter die in Tabelle 3 ausgewiesenen Mindestschü-lerzahlen rutschen. Die jeweils auf der unteren Blatthälfte dargestellte Abbildung zeigt daher

12 Verbleibender Anteil bei einer Zielerreichung von 97%.

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an, welcher Anteil der Standorte die Mindestschülerzahl nicht erreicht. Dies gibt einen Hin-weis auf die Wirtschaftlichkeit.13

Für alle Wahlblöcke schwenken die Kurven für die Anzahl der benötigten Standorte bei an-spruchsvolleren Erreichbarkeitsstandards (d.h. kürzeren maximalen Wegzeiten) auf einen vergleichbaren Kurvenauslauf ein. Dies ist plausibel, da die gleichen Randbedingungen der Erreichbarkeit für alle fünf Wahlblöcke gelten. Interessant ist daher vor allem der Übergangs-bereich zwischen der Mindestanzahl an Standorten (= Zahl der nicht gefährdeten Bestands-standorte) und dem relativ einheitlichen Kurvenverlauf bei strengeren Erreichbarkeitsstan-dards. Hier spiegelt sich – raumplanerisch gesprochen – die Zentralität des jeweiligen Wahl-blocks wider.

Ableitung von Erreichbarkeitsstandards für die Region Havelland-Fläming

Wie dargestellt hat die MORO-Arbeitsgruppe „Bildung“ auf Basis der Simulationsergebnisse der Abbildungen 12 bis 21 die in Tabelle 1 zusammengestellten Erreichbarkeitsstandards für Bildungsangebote der allgemein bildenden Schulen abgeleitet. Neben den zusammenfassen-den Darstellungen der Abbildungen 12 bis 21 standen der Arbeitsgruppe auch jeweils räumli-che Veranschaulichungen in Form von Karten zur Verfügung.14

Neben den Simulationsergebnissen sind in die Abwägung zur Festlegung der Erreichbarkeits-standards u.a. die folgenden Punkte eingeflossen:

� Die Modellergebnisse der Abbildungen 12 bis 21 beschreiben lediglich quantitative Zusammenhänge vor dem Hintergrund der bestehenden Erreichbarkeitsverhältnisse und der Schülerzahlen für das Jahr 2020. Sie machen keine Aussage darüber, welcher Wegeaufwand der Schüler zumutbar, finanzierbar, aus Sicht der regionalen Entwick-lung wünschenswert oder pädagogisch sinnvoll ist.

� Die Modellergebnisse überschätzen die Anzahl der jeweils benötigten Standorte inso-fern, als nicht alle vom Modellalgorithmus jeweils ausgewählten, über den Bestand der ungefährdeten Standorte hinausgehenden Schulstandorte in gleichem Umfang zur Erreichung der Zielmarke 97% beitragen. Wie die Modellrechnungen in Kapitel 4 zeigen, lässt sich im vielen Fällen ein Großteil der Erreichbarkeitsverbesserungen mit einer eher kleinen Anzahl über den Bestand der ungefährdeten Standorte hinausge-henden Schulstandorte erreichen. Ergebnisse für den Wahlblock „Primarstufe“

13 Den Kosten für schlecht ausgelastete Standorte müssen im Falle einer Schließung jedoch die zusätzlichen Kosten der Schü-

lerbeförderung gegengerechnet werden. Vgl. hierzu auch die Ausführungen zur Kostenabschätzung im Rahmen der Mo-dellrechnung des Kapitels 4.

14 Diese Karten werden im Rahmen dieser Ergebnisdarstellung nicht wiedergegeben, da sie nur Vorstufe der im nachfolgen-den Abschnitt 4 detailliert dargestellten Nutzen- und Kostenbewertung darstellen.

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MORO Abschlussbericht Modellregion Havelland-Fläming, November 2008

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Ergebnisse für den Wahlblock „Sekundarstufe I: Oberschule oder Gesamtschule“

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Abbildung 14: Anzahl der theoretisch benötigten Standorte für den Wahlblock „Sekundarstufe I

Oberschule oder Gesamtschule“ in Abhängigkeit der gewählten Erreichbarkeitsnorm

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Ergebnisse für den Wahlblock „Sekundarstufe I: Gymnasium oder Gesamtschule“

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Gymnasium oder Gesamtschule“ in Abhängigkeit der gewählten Erreichbarkeitsnorm

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Ergebnisse für den Wahlblock „Sekundarstufe II: Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 12

Abbildung 18: Anzahl der theoretisch benötigten Standorte für den Wahlblock „Sekundarstufe II

Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 12“ in Abhängigkeit der gewählten Erreichbarkeitsnorm

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Ergebnisse für den Wahlblock „Sekundarstufe II: Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13“

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Abbildung 20: Anzahl der theoretisch benötigten Standorte für den Wahlblock „Sekundarstufe II

Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13“ in Abhängigkeit der gewählten Erreich-barkeitsnorm

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Abbildung 21: Anteil der Schulstandorte aus Abbildung 20, die die Mindestschülerzahl nach Tabelle

3 nicht erreichen

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4. Nutzen- und Kostenbewertung einzelner Standorte

4.1 Methodik

Zielsetzung

Wie im vorigen Abschnitt dargestellt, wurde durch die MORO-Arbeitsgruppe für jedes der fünf Wahlblöcke (Abbildung 6) ein Erreichbarkeitsstandard festgelegt. Für jeden dieser fünf Erreichbarkeitsstandards liegen aus der Modellrechnung mögliche Standortstrukturen vor, mit der diese Erreichbarkeitsstandards erreicht werden können. Diese Standortstrukturen setzen sich zusammen aus

� ungefährdeten Standorten

� laut Schulentwicklungsplänen gefährdeten Standorten, die für die Einhaltung des Erreichbarkeitsstandards aber notwendig werden

� vereinzelte zusätzliche, bisher nicht existente Angebote an bestehenden Standorten, die aufgrund des Erreichbarkeitsstandards notwendig werden

In einem nächsten Schritt wurden diese Modellergebnisse des vorigen Abschnitts einer detail-lierteren Betrachtung unterzogen. Fokus dieser Untersuchung bilden die gefährdeten Standor-te sowie die zusätzlichen Angebote an bestehenden Standorten. Ziel der Auswertung ist es zu bestimmen,

� welchen Nutzen diese zu erhaltenen bzw. neu zu schaffenden Standorte erbringen würden sowie

� mit welchen Kosten ihre Erhaltung bzw. ihre Einrichtung verbunden wäre.

Vereinfacht ausgedrückt geht es somit um eine Nutzen-Kosten-Betrachtung aller Standorte, die nicht als ungefährdet eingestuft sind, jedoch aufgrund des im vorigen Abschnitt festgeleg-ten Erreichbarkeitsstandards benötigt werden. Diese Standorte werden im Folgenden als Prüf-standorte bezeichnet.

Definition von Nutzen, Kosten und Referenzstruktur

Eine Nutzen-Kosten-Betrachtung setzt eine klare Definition der beiden zentralen Begriffe „Nutzen“ und „Kosten“ voraus. Eine solche Definition erhebt keinen Anspruch darauf, die einzig mögliche oder sinnvolle zu sein. Sie definiert vielmehr den bewusst gewählten Bewer-tungsschwerpunkt der Betrachtung.

In diesem Sinne soll im Folgenden die nachstehende Definition gelten:

� Der Nutzen einer untersuchten Standortstruktur entspricht der Anzahl an Schülern, für die im Vergleich zur Referenzstruktur zusätzlich der Erreichbarkeitsstandard ein-gehalten wird.

� Die Kosten einer untersuchten Standortstruktur entsprechen den Kosten, die im Ver-gleich zur Referenzstruktur zusätzlich für Lehrpersonal, Schulleitung, Gebäude, sons-tige Sach- und Personalkosten des Schulträgers sowie die Schülerbeförderung anfal-len.

� Unter der Referenzstruktur ist die Standortstruktur des jeweiligen Wahlblocks zu ver-stehen, die nur aus den ungefährdeten Schulstandorten besteht und keine zusätzlichen Prüfstandorte enthält.

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Schwierigkeit: Nutzen und Kosten von Einzelstandorten nicht addierbar

Die eben getroffene Definition von Nutzen und Kosten bezieht sich auf Standortstrukturen. Ziel der Untersuchung ist jedoch die Ermittlung der Nutzen und Kosten von einzelnen Stand-orten. Hintergrund der zunächst abweichenden Definition ist folgender Sachverhalt: Der Nut-zen15 eines zusätzlich in eine Standortstruktur eingebrachten Prüfstandortes ist abhängig von den bereits in die Untersuchung eingebrachten sonstigen Standorte. Die Abbildungen 22 bis 26 veranschaulichen dies schematisch.

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Abbildung 22: Schema zur Veranschaulichung der Strukturabhängigkeit des Nutzens: Aufgabenstel-

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Abbildung 22 zeigt eine fiktive Aufgabenstellung. So ist der Nutzen von drei Prüfstandorten in einem Teilraum zu ermitteln, in dem sich vier ungefährdete Standorte befinden. Die Wohn-standorte der Schüler sind als grauen Rauten dargestellt.

Abbildung 23 illustriert den Erreichbarkeitsraum der Standorte, d.h. den Raum, von dem aus die einzelnen Standorte innerhalb der Zeitvorgabe des Erreichbarkeitsstandards erreichbar sind. Vereinfachend werden diese als Kreis dargestellt.

Die weiß gekennzeichneten Schüler werden bereits durch die ungefährdeten Standorte ausrei-chend gut im Sinne des Erreichbarkeitsstandards versorgt. Die schwarz dargestellten Schüler werden zusätzlich durch die drei Prüfstandorte erreicht. Die Anzahl der schwarz dargestellten Schüler entspricht somit dem Nutzen einer Standortstruktur, in der alle drei Prüfstandorte ak-tiviert sind.

Fragt man nach dem Nutzen der drei einzelnen Prüfstandorte, so lassen sich die beiden zu-sätzlich mit einem weißen Punkt markierten Schüler im Überschneidungsbereich der Prüf-standorte 2 und 3 nicht eindeutig zuordnen. So entspricht der Nutzen eines Erhalts des Prüf-standortes 3 einem Wert von 4 Schülern, wenn der Prüfstandort 2 geschlossen wird (oder

15 Deutlich abgeschwächt auch die Kosten. Vgl. die nachstehenden Ausführungen zur Kostenabschätzung in diesem Ab-

schnitt.

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bleibt), jedoch nur einem Wert von 2 Schülern, wenn zuvor bereits entschieden wurde, den Prüfstandort 2 zu erhalten. Vergleichbares gilt umgekehrt auch für den Prüfstandort 2 und die Abhängigkeit seines Nutzens vom Prüfstandort 3. Der Nutzen einzelner Standorte ist somit nicht einfach addierbar.

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Abbildung 23: Nutzen der Einzelstandorte nicht eindeutig bestimmbar

Vergleichbares gilt im Übrigen auch für die Kosten, da die Hinzufügung bzw. der Erhalt eines Standortes u.U. Einfluss auf die Schülerzahl eines benachbarten Standortes hat und somit die Kosteneffizienz des Nachbarstandortes beeinflusst wird. Somit sind auch die Kosten der ein-zelnen Standorte nicht addierbar ohne die Wechselwirkungen zwischen den Standorten zu berücksichtigen.

Methodischer Lösungsansatz: Bewertung aller Standortkombinationen

Aufgrund der dargestellten Schwierigkeit wird ein Bewertungsverfahren gewählt, bei dem alle möglichen Kombinationen der Prüfstandorte nacheinander hinsichtlich der Kosten und Nutzen bewertet werden (Abbildung 24). Als Ergebnis ergibt sich eine Liste der bewerteten Standortkombinationen (Abbildung 25).

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Abbildung 24: Zu untersuchende Kombinationen für drei Prüfstandorte

Aus der Liste der bewerteten Kombinationen lässt sich eine Reihe von Auswertungen ablei-ten. Exemplarisch zeigt Abbildung 26 eine Darstellung, in der die Anzahl der zusätzlich in die Referenzstruktur16 eingebrachten Prüfstandorte in Beziehung zum damit erreichen Nutzen gebracht wird. Interessanterweise bildet die dabei entstehende Maximallinie17 fast nie eine Gerade, sondern ist nahezu immer gekrümmt. Das bedeutet, dass mit einigen wenigen Stand-orten ein Großteil des Nutzens erreicht werden kann, der sich bei Aktivierung aller Prüfstand-orte einstellen würde. In dem hier dargestellten fiktiven Beispiel (Abbildungen 22 bis 26) lassen sich z.B. mit der Kombination 4 neun Schüler erreichen. Somit erreichen 67% (= 2 von 3) der Prüfstandorte 82% (= 9 von 11) des insgesamt mit den untersuchten Prüfstandorten möglichen Nutzens. In den nachfolgend dargestellten Auswertungen für die realen Verhält-nisse der fünf Wahlblöcke (Abbildung 6) sind diese Verhältnisse häufig noch deutlich stärker ausgeprägt.

16 Standortstruktur ohne Prüfstandorte. 17 Verbindung der Punkte der Kombinationen, die für eine bestimmte Anzahl Prüfstandorte jeweils den meisten Nutzen

erbringen (Abbildung 26).

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Abbildung 25: Bewertung aller Kombinationen der Prüfstandorte nach Nutzen und Kosten

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Abbildung 26: Auswertungsmöglichkeit: Erreichter Zusatznutzen, dargestellt über der Anzahl der

zusätzlichen (Prüf-)Standorte

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Kostenschätzung und Ableitung des Nutzen-Kosten-Faktors

Wie Abbildung 25 zeigt sind die Standortkombinationen nicht nur hinsichtlich ihres Nutzens, sondern auch bezüglich ihrer Kosten zu bewerten. Dabei werden die folgenden Kostenpositi-onen berücksichtigt, deren Datengrundlagen bereits in Abschnitt 2.3 beschrieben worden sind:

� Lehrpersonal

� Schulleitung

� Sonstige Personalkosten (Sekretariat, Hausmeister, Reinigung)

� Gebäude (Kapitalkosten, Instandhaltungsinvestitionen)

� Gebäudebetriebskosten

� Sachkosten inkl. Lehrmittel

� Schülerbeförderung

Bei der Abschätzung der Kosten ist zu beachten, dass die Hinzufügung oder Schließung eines Standortes nicht nur Kostenwirkung am Standort selbst, sondern auch an anderen Standorten oder im Bereich der Schülerbeförderung haben kann.

Wird z.B. ein zusätzlicher Standort in eine Standortstruktur eingefügt, so gehen die nun die-sem Standort rechnerisch zugewiesenen Schüler nicht mehr in eine der anderen Schulstandor-te. Dies führt an den anderen Standorten zu einer ineffizienteren Nutzung der vorhandenen Räume und kommunalen Personalstellen (Sekretariat, Hausmeister) und hat positive oder ne-gative Auswirkungen auf die Kosteneffizienz der dortigen Klassenbildung. Zudem kommt es zu einer Neustrukturierung in der Nachfrage nach Beförderungsleistungen des ÖPNV, die vor allem in ländlich strukturierten Teilräumen der Region ggf. zu Umplanungen in der Fahrplan- und Linienstruktur führen. Zudem verändern sich die Erstattungsansprüche der Schüler hin-sichtlich der Beförderungskosten.

Um diesem komplexen Gefüge Rechnung zu tragen, werden für jede betrachtete Variation der Standortstruktur jeweils die Kosten aller Standorte sowie der gesamten Schülerbeförderung abgeschätzt. Auf diese Weise erfasst die Abschätzung – zumindest nach dem methodischen Grundprinzip – alle mit den Schülerzahlen, Klassenbildungen und Schülerströmen verknüpf-ten Kostenwechselwirkungen.

Zur Generierung der Datengrundlage für die Kostenabschätzung ist ein erheblicher Aufwand von Seiten der Planungsgemeinschaft, der Begleitforschung, des Landes, der Kreise und der Schulträger betrieben worden. Gleichwohl mussten eine Reihe von Werten, insbesondere zu den einzelnen Standorten, geschätzt werden. Aus diesem Grunde ist die Aussagefähigkeit der Nutzen-Kosten-Faktoren auf der Ebene einzelner Standorte eingeschränkt.

Trotzdem sind in den nachfolgenden Abschnitten Nutzen-Kosten-Faktoren für Einzelstandor-te ausgewiesen. Es wird daher explizit darauf hingewiesen, dass für die Grundtendenz dieser Faktoren (Größenordnung, ungefähre Verhältnismäßigkeit zwischen den Wahlblöcken bzw. zwischen Standorterhaltungen und Zusatzangeboten) eine Interpretation mit Abstand relevan-ter und zuverlässiger ist als die Werte einzelner Standorte.

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4.2 Wahlblock „Primarstufe“

Standorterhalt

Im Bereich der Primarstufe finden sich acht Standorte, die aufgrund ihrer Schülerzahlentwick-lung als „gefährdet“ eingestuft werden. Dabei handelt es sich um die folgenden Standorte:

� Grundschule Jeserig, Groß Kreutz (Havel) OT Jeserig

� Grundschule Groß Kreutz

� Freie Schule Fläming, Belzig OT Lübnitz

� Kleine Grundschule Hohennauen, OT Seeblick

� Grundschule Paulinenaue

� Grundschule „Geschwister Scholl“, Rathenow

� Kleine Grundschule Großwudicke, Milower Land OT Großwudicke

� Grundschule Roskow

Für das Jahr 2020 geht die Modellrechnung insgesamt von knapp 37.000 Primarschülern aus. Unterzieht man alle 256 möglichen Kombinationen der acht Prüfstandorte einer Nutzenbe-wertung im Sinne der Methodik aus Abschnitt 4.1, so ergibt sich das in Abbildung 27 darge-stellte Bild. Es zeigt sich, dass vier Standorte über 85% des Nutzens auf sich vereinen.

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Abbildung 27: Nutzenauswertung für die 256 möglichen Standortkombinationen beim Erhalt von

Schulstandorten mit dem Angebot des Wahlblocks „Primarstufe“

Der sehr gleichmäßige Anstieg der Maximallinie zwischen null und vier erhaltenen Standor-ten zeigt an, dass unter diesen vier Standorten mit überdurchschnittlichem Nutzenbeitrag kein

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Standort besonders hervorsticht, sondern sich die Nutzenbeträge relativ gleichmäßig auf diese vier Standorte verteilen. Diese Interpretation bestätigt sich in der Kartendarstellung der Ab-bildung 28. Diese bildet für jeden der acht Einzelstandorte einen Durchschnitt über den Nut-zenanteil, den dieser Standort an die Nutzenwerten der Standortkombinationen in Abbildung 27 hat.

Die vier Standorte mit überdurchschnittlichem Nutzenbetrag sind demnach die Freie Schule Fläming (Belzig OT Lübnitz), die Grundschule Roskow, die Grundschule Paulinenaue sowie die Grundschule Jeserig.

Abbildung 28: Durchschnittlicher Zusatznutzen der acht für den Wahlblock „Primarstufe“ untersuch-

ten Standorterhalte. Der durchschnittliche Zusatznutzen ist proportional zur Fläche des weißen Kreises hinter dem roten Standortsymbol jedes Prüfstandortes. Die Flä-chen der Nutzersymbole sind in allen Kartendarstellungen im gleichen Maßstab und somit untereinander vergleichbar.

Tabelle 4 bringt die acht Prüfstandorte in eine Rangreihung in Abhängigkeit ihres jeweiligen Nutzenbetrags. Stellt man diesem Nutzen jeweils die abgeschätzten Kosten eines Erhalts ge-genüber18, so lässt sich für jeden Standort eine Nutzen-Kosten-Relation ermitteln. Die sich daraus ergebende Rangreihung der Standorte zeigt Tabelle 5. Da die Zusatzkosten bei allen Standorten in einer vergleichbaren Größenordnung liegen, bleibt die Grundstruktur der Tabel-le 4 im Wesentlichen erhalten.

18 Vgl. die Ausführungen zur Aussagefähigkeit der Kostenschätzungen in Abschnitt 4.1.

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Standort Nutzen (Anzahl Schüler) 1)

Freie Schule Fläming, Belzig OT Lübnitz 9

Grundschule Roskow 7

Grundschule Paulinenaue 6

Grundschule Jeserig 5

Grundschule Groß Kreutz 3

Kleine Grundschule Hohennauen 3

Kleine Grundschule Großwudicke 1

Grundschule „Geschwister Scholl“, Rathenow 0

1) Gemäß Nutzendefinition in Abschnitt 4.1: Anzahl der Schüler, deren Schulweg im Falle eines Erhalts des Standortes zusätzlich den Erreichbarkeitsstandard nach Tabelle 2 einhält.

Tabelle 4: Durchschnittlicher Nutzen der hinsichtlich des Erhalts untersuchten Standorte des Wahblocks „Primarstufe“

Standort Nutzen-Kosten-Faktor = Nutzen (Anzahl Schüler) 1) pro 1.000 EUR zusätzlicher

Ausgaben und Jahr) 2)

Grundschule Roskow 0,014

Freie Schule Fläming, Belzig OT Lübnitz 0,013

Grundschule Paulinenaue 0,013

Grundschule Jeserig 0,007

Kleine Grundschule Hohennauen 0,007

Grundschule Groß Kreutz 0,005

Kleine Grundschule Großwudicke 0,004

Grundschule „Geschwister Scholl“, Rathenow 0,000

1) Entspricht den Werten in Tabelle 4 sowie der Nutzendefinition in Abschnitt 4.1: Anzahl der Schüler, deren Schulweg im Falle eines Erhalts des Standortes zusätzlich den Erreichbarkeitsstandard nach Tabelle 2 ein-hält.

2) Vgl. die Ausführungen zur Aussagefähigkeit der Kostenschätzungen in Abschnitt 4.1.

Tabelle 5: Durchschnittliches Nutzen-Kosten-Verhältnis der hinsichtlich des Erhalts untersuchten-Standorte des Wahlblocks „Primarstufe“

Im Vergleich zu den nachfolgend Ergebnissen der Sekundarstufe, die in den nachfolgenden Abschnitten dokumentiert werden, ist das allgemeine Niveau der Nutzenbeiträge der Prüf-standort (= Anzahl Schüler, die aufgrund eines Standorterhalt nicht den Erreichbarkeitsstan-dard verletzen) im Bereich der Primarstufe relativ niedrig. Gleiches gilt entsprechend für die Nutzen-Kosten-Relationen (Tabelle 5). Das niedrige Niveau kommt auch in den vergleichs-weise kleinen weißen Kreisen der Abbildung 28 zum Ausdruck, deren Fläche proportional

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zum ermittelten Nutzen ist. Zur besseren Interpretierbarkeit liegt den Flächen der Nutzensym-bole in den Kartendarstellungen aller untersuchten Schulstufen eine einheitliche Skala zugrunde. Der damit gleiche Maßstab macht die Abbildungen unter den Schulstufen ver-gleichbar.

Mögliche Zielerreichung durch Standorterhalt

Für die einzelnen Schulregionen sowie die Region Havelland-Fläming insgesamt lässt sich ermitteln, inwieweit das Ziel, den Erreichbarkeitsstandard in allen Teilräumen zu mindestens 97% einzuhalten, erreicht wird. Abbildung 29 zeigt dazu die Quoten der Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für eine Standortstruktur des Wahlblocks „Primarstufe“, bei dem alle eben untersuchten Bestandstandorte mit einem errechneten Zusatznutzen erhalten werden.

Abbildung 29: Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für den Wahlblock „Primarstufe“ in der

Gesamtregion sowie den elf definierten Schulregionen

Deutlich erkennbar wird das Ziel einer 97%igen Einhaltung in fast der gesamten Region gut eingehalten – mit einer Ausnahme: der Schulregion 4 (Wiesenburg, Belzig, Treuenbrietzen, Brück, Niemegk). Abbildung 30 geht diesem Ergebnis in einer Karte nach und markiert alle Gemeinde- und Ortsteile rot, in denen Grundschüler einen Schulweg haben, der über dem Erreichbarkeitsstandard von 45 Minuten liegt (Tabelle 2). Da die entsprechenden Siedlungs-flächen oft sehr klein sind, sind größere Ballungen solcher Siedlungsflächen durch eine zu-sammenfassende rote Schraffur gekennzeichnet.

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Abbildung 30: Siedlungsflächen mit Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für den Wahlblock

„Primarstufe“. Die betroffenen (kleinen) Siedlungsflächen sind rot eingefärbt. Die flä-chige Schraffur dient nur der Veranschaulichung und Akzentuierung.

Überlegungen für eine Verbesserung sollten sich für den Bereich „Primarstufe“ vor allem auf die Schulregion 4 und hier konkret auf den Raum südlich von Belzig bzw. Wiesenburg/Mark konzentrieren. Dabei ist zu beachten, dass sich in diesem Raum kein in den vergangenen Jah-ren geschlossener Schulstandort für eine Reaktivierung anbietet. Auch stellt ein zusätzliches Primarangebot an einer bestehenden Schule der Sekundarstufe keine Lösung dar, weil sich auch keine Schule der Sekundarstufe im dem genannten Raum südlich von Belzig bzw. Wie-senburg/Mark befindet. Es muss daher Aufgabe die sein zu prüfen, welche Möglichkeiten die Schülerbeförderung bietet, den Erreichbarkeitsstandard von 45 Minuten auch in diesem Teilraum der Region ein weitestgehend einzuhalten.19

19 Ggf. bereits vorhandene Sonderverkehre für einzelne Schüler sind in den dargestellten Modellabschätzungen nicht enthal-

ten.

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4.3 Wahlblock „Sekundarstufe I: Oberschule oder Gesamtschule“

Standorterhalt

Aufgrund der Entwicklung ihrer Schülerzahlen sind die folgenden neun Standorte des Wahl-blocks „Oberschule oder Gesamtschule“ als „gefährdet“ eingestuft. Dabei handelt es sich aus-schließlich um Oberschulen, von denen allerdings einige durch den Verlust ihrer gymnasialen Oberstufe aus ehemaligen Gesamtschulen hervorgegangen sind.

� (Grund- und) Oberschule Großbeeren

� Thomas-Müntzer-Oberschule Ziesar

� Oberschule „Bettina von Arnim“, Kloster Lehnin

� Oberschule „Otto Unverdorben“, Dahme/Mark

� Solar-Oberschule, Beelitz

� Oberschule Premnitz

� Oberschule Trebbin

� Oberschule Wünsdorf, Zossen OT Wünsdorf

� Waldschule Groß Glienecke (Oberschule), Potsdam, OT Groß Glienecke

Die Modellrechnung schätzt die Zahl der Schüler im Wahlblock „Sekundarstufe I: Oberschule oder Gesamtschule“ für das Jahr 2020 auf insgesamt etwa 12.800 Schüler in der Region Ha-velland-Fläming. Bei neun zu untersuchenden Standorten ergeben sich 512 Kombinations-möglichkeiten für den Erhalt bzw. die Schließung von Standorten. Abbildung 31 veranschau-licht den sich bei diesen Standortkombinationen jeweils ergebenden Zusatznutzen.

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Abbildung 31: Nutzenauswertung für die 512 möglichen Standortkombinationen beim Erhalt von

Schulstandorten mit Angeboten des Wahlblocks „Oberschule oder Gesamtschule“

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Wie die Abbildung verdeutlicht, ergibt sich auch in diesem Wahlblock die Möglichkeit, mit drei der neun Standorte etwa 80% des Nutzens (im Sinne der Definition aus Abschnitt 4.1) zu erreichen. Abbildung 32 stellt den durchschnittlichen Nutzenbeitrag jedes Einzelstandortes an den in Abbildung 31 ausgewiesenen Gesamtnutzen der Standortkombinationen dar.

Abbildung 32: Durchschnittlicher Zusatznutzen der neun für den Wahlblock „Oberschule oder Ge-

samtschule“ untersuchten Standorterhalte. Der durchschnittliche Zusatznutzen ist pro-portional zur Fläche des weißen Kreises hinter dem roten Standortsymbol jedes Prüf-standortes. Die Flächen der Nutzensymbole sind in allen Kartendarstellungen im glei-chen Maßstab und somit untereinander vergleichbar.

Wie auch Tabelle 6 verdeutlicht, zeigt sich der größte Zusatznutzen bei einem Erhalt der Standorte Dahme/Mark, Ziesar, Kloster Lehnin und Trebbin. Tabelle 7 weist die für die ein-zelnen Standorte bestimmten Nutzen-Kosten-Relationen aus. Die sich dabei ergebende Priori-tätenreihung der Standorte entspricht im Wesentlichen der Reihung auf Basis des Zusatznut-zens.

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Standort Nutzen (Anzahl Schüler) 1)

Oberschule „Otto Unverdorben“, Dahme/Mark 55

Thomas-Müntzer-Oberschule Ziesar 31

Oberschule „Bettina von Arnim“, Kloster Lehnin 19

Oberschule Trebbin 13

Solar-Oberschule, Beelitz 9

Oberschule Wünsdorf, Zossen OT Wünsdorf 5

Oberschule Premnitz 2

(Grund- und) Oberschule Großbeeren 0

Waldschule Groß Glienecke (Oberschule), Potsdam 0

1) Gemäß Nutzendefinition in Abschnitt 4.1: Anzahl der Schüler, deren Schulweg im Falle eines Erhalts des Standortes zusätzlich den Erreichbarkeitsstandard nach Tabelle 2 einhält.

Tabelle 6: Durchschnittlicher Nutzen der hinsichtlich des Erhalts untersuchten Standorte des Wahl-block „Oberschule oder Gesamtschule“

Standort Nutzen-Kosten-Faktor = Nutzen (Anzahl Schüler) 1) pro 1.000 EUR zusätzlicher

Ausgaben und Jahr) 2)

Oberschule „Otto Unverdorben“, Dahme/Mark 0,102

Thomas-Müntzer-Oberschule Ziesar 0,050

Oberschule Trebbin 0,033

Oberschule „Bettina von Arnim“, Kloster Lehnin 0,033

Solar-Oberschule, Beelitz 0,014

Oberschule Wünsdorf, Zossen OT Wünsdorf 0,012

Oberschule Premnitz 0,002

(Grund- und) Oberschule Großbeeren 0,000

Waldschule Groß Glienecke (Oberschule), Potsdam 0,000

1) Entspricht den Werten in Tabelle 6 sowie der Nutzendefinition in Abschnitt 4.1: Anzahl der Schüler, deren Schulweg im Falle eines Erhalts des Standortes zusätzlich den Erreichbarkeitsstandard nach Tabelle 2 ein-hält.

2) Vgl. die Ausführungen zur Aussagefähigkeit der Kostenschätzungen in Abschnitt 4.1.

Tabelle 7: Durchschnittliches Nutzen-Kosten-Verhältnis der hinsichtlich des Erhalts der untersuchten Standorte des Wahlblocks „Oberschule oder Gesamtschule“

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Mögliche Zielerreichung durch Standorterhalt

Werden die Standorte mit einem ermittelten Zusatznutzen erhalten, so ergeben sich für die Gesamtregion und die elf definierten Schulregionen die in Abbildung 33 dargestellten Quoten der Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards. Deutlich erkennbar wird das Ziel einer 97%igen Einhaltung in fast der gesamten Region gut eingehalten – mit einer Ausnahme: der Schulregion 4 (Wiesenburg, Belzig, Treuenbrietzen, Brück, Niemegk).

Abbildung 33: Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für den Wahlblock „Oberschule oder

Gesamtschule“ in der Gesamtregion sowie den elf definierten Schulregionen

Ein Blick auf die in Abbildung 34 dargestellte Karte zeigt, dass sich die Nichteinhaltungen des Erreichbarkeitsstandards vor allem am südlichen Rand dieser Schulregion konzentrieren. Betroffen sind vor allem die Gemeinden Wiesenburg/Mark, Rabenstein, Niemegk und Treu-enbrietzen. Hier machen sich die Schließungen der Robert-Koch-Gesamtschule in Niemegk und der Gesamtschule Wiesenburg/Mark deutlich bemerkbar.

Um auch für die Schulregion 4 den angestrebten, aber mit der aktuellen Standortstruktur deut-lich verfehlten Erreichbarkeitsstandard sicherzustellen, wäre zu prüfen, inwieweit entweder die Neuschaffung eines entsprechenden Angebotes in den beschriebenen Raum möglich ist bzw. welche Möglichkeiten noch im Bereich der Schülerbeförderung bestehen.

Denkbar wäre ggf. auch die Schaffung eines zusätzlichen Angebots für den Wahlblock „Se-kundarstufe I: Oberschule oder Gesamtschule“ am Standort des Gymnasiums „Am Burgwall“ in Treuenbrietzen. So zeigen die Auswertungen für den Wahlblock „Sekundarstufe I: Gesamt-schule oder Gymnasium“, dass in diesem Wahlblock mit den beiden Standorten Belzig und Treuenbrietzen der Entfernungsstandard annähernd eingehalten werden kann (vgl. Abbildung 40).

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Abbildung 34: Siedlungsflächen mit Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für den Wahlblock

„Oberschule oder Gesamtschule“. Die betroffenen Siedlungsflächen sind rot einge-färbt. Die flächige Schraffur dient nur der Veranschaulichung und Akzentuierung.

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4.4 Wahlblock „Sekundarstufe I: Gesamtschule oder Gymnasium“

Standorterhalt

Im Wahlblock „Sekundarstufe I: Gesamtschule oder Gymnasium“ wird nur ein Standort als gefährdet“ eingestuft. Dabei handelt es sich um das

� Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Premnitz

Entsprechend kann auf eine Betrachtung von Standortkombinationen verzichtet werden. Die Modellrechnung geht für das Jahr 2020 von insgesamt etwa 16.000 Schülern im Wahlblock „Sekundarstufe I: Gesamtschule oder Gymnasium“ in der Region Havelland-Fläming aus.

Abbildung 35: Zusatznutzen des einen im Wahlblock „Sekundarstufe I: Gesamtschule oder Gymnasi-

um“ untersuchten Standorterhalts. Der Zusatznutzen ist proportional zur Fläche des weißen Kreises hinter dem roten Standortsymbol des Prüfstandortes. Die Flächen der Nutzensymbole sind in allen Kartendarstellungen im gleichen Maßstab und somit un-tereinander vergleichbar.

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Wie Abbildung 35 und Tabelle 8 zeigen, liegt der Grenznutzen eines Erhalts – im Sinne der Definition aus Abschnitt 4.1 – relativ niedrig (10 Schüler). Als Nutzen-Kosten-Faktor wird ein Wert von 0,008 Schülern pro 1.000 EUR und Jahr ermittelt (Tabelle 9).

Standort Nutzen (Anzahl Schüler) 1)

Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Premnitz 10

1) Gemäß Nutzendefinition in Abschnitt 4.1: Anzahl der Schüler, deren Schulweg im Falle eines Erhalts des Standortes zusätzlich den Erreichbarkeitsstandard nach Tabelle 2 einhält.

Tabelle 8: Durchschnittlicher Nutzen der hinsichtlich des Erhalts untersuchten Standorte des Wahl-blocks „Sekundarstufe I: Gesamtschule oder Gymnasium“

Standort Nutzen-Kosten-Faktor = Nutzen (Anzahl Schüler) 1) pro 1.000 EUR zusätzlicher

Ausgaben und Jahr) 2)

Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Premnitz 0,008

1) Entspricht den Werten in Tabelle 8 sowie der Nutzendefinition in Abschnitt 4.1: Anzahl der Schüler, deren Schulweg im Falle eines Erhalts des Standortes zusätzlich den Erreichbarkeitsstandard nach Tabelle 2 ein-hält.

2) Vgl. die Ausführungen zur Aussagefähigkeit der Kostenschätzungen in Abschnitt 4.1.

Tabelle 9: Durchschnittliches Nutzen-Kosten-Verhältnis der hinsichtlich des Erhalts untersuchten-Standorte des Wahlblocks „Sekundarstufe I: Gesamtschule oder Gymnasium“

Mögliche Zielerreichung durch Standorterhalt

Wird das Alexander-von-Humboldt-Gymnasium in Premnitz erhalten, so ergeben sich für die Region Havelland-Fläming sowie die einzelnen Schulregionen Quoten der Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards, wie sie in Abbildung 36 dargestellt sind. Danach wird zwar auf der Ebene der Gesamtregion das 97%-Ziel für die Einhaltung des Erreichbarkeitsstandards klar erreicht. Allerdings verfehlen vier Schulregionen (Regionen 3, 4, 9 und 10) dieses Ziel. Besonders stark ausgeprägt ist die Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards in der Schul-region 10 (Jüterbog, Dahme/Mark, Niederer Fläming, Niedergörsdorf). Zu beachten ist hier-bei, dass das im angrenzenden Landkreis Dahme-Spreewald gelegene Bohnstedt-Gymnasium in Luckau nicht in die Erreichbarkeitsbetrachtung mit einbezogen wird.

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Abbildung 36: Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für den Wahlblock „Sekundarstufe I:

Gesamtschule oder Gymnasium“ in der Gesamtregion sowie den elf definierten Schul-regionen

Abbildung 37 zeigt die räumliche Lage der Gemeinde- und Ortsteile, für die eine Nichteinhal-tung des Erreichbarkeitsstandards für den Wahlblock „Sekundarstufe I: Gesamtschule oder Gymnasium“ ermittelt wurde.

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Abbildung 37: Siedlungsflächen mit Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für den Wahlblock

„Sekundarstufe I: Gesamtschule oder Gymnasium“. Die betroffenen (kleinen) Sied-lungsflächen sind rot eingefärbt. Die flächige Schraffur dient nur der Veranschauli-chung und Akzentuierung

Überlegungen hinsichtlich potenzieller zusätzlicher Angebote

Angesichts der in mehreren Schulregionen auftretenden Erreichbarkeitsdefizite werden im folgenden einige Überlegungen angestellt, welchen Nutzen – im Sinne des Abschnitts 4.1 – erreicht werden könnte, wenn an einigen ausgewählten Standorten von Oberschulen, an denen entsprechend ihrer Schulform der Wahlblock „Gesamtschule oder Gymnasium“ nicht angebo-ten wird, ein solches Angebot zusätzlich eingerichtet werden könnte.

Aufgrund ihrer räumlichen Nähe zu den in Abbildung 37 dargestellten Gebieten mit Erreich-barkeitsproblemen werden in diese Betrachtung die folgenden Standorte einbezogen:

� Kooperationsschule Friesack

� Oberschule „Bettina von Arnim“, Kloster Lehnin

� Oberschule „Otto Unverdorben“, Dahme/Mark

� Berufsorientierte Schule Kirchmöser

� Oberschule Wünsdorf

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Einige dieser Oberschulen waren bis vor kurzem selber Gesamtschulen, d.h. haben bis vor wenigen Jahren den hier als „Zusatzangebot“ definierten Wahlblock „Gesamtschule oder Gymnasium“ selbst angeboten.

Zudem sind einige der Standorte so in ihrem aktuellen Bestand als Oberschule gefährdet und sind daher bereits Gegenstand der Nutzenabschätzungen zu Bestandserhaltungen beim Wahl-block „Oberschule oder Gesamtschule“ gewesen (Abschnitt 4.3). Einen entsprechenden Zu-satznutzen in der nachfolgenden Abschätzung zum Wahlblock „Gesamtschule oder Gymnasi-um“ vorausgesetzt wäre bei diese Standort zu prüfen, ob ein solches Zusatzangebot – ggf. in einer noch schulrechtlich neu zu fassenden Sonderform – ggf. den Standort stabilisierend wir-ken könnte.

Abbildung 38 zeigt den ermittelten Nutzen der insgesamt 32 Kombinationsmöglichkeiten der fünf untersuchten Standorte für potenzielle Zusatzangebote. Dabei ist auffällig, dass die Grö-ßenordnung des Nutzens (maximal knapp 100 Schüler) zum einen deutlich höher liegt als für den einen zuvor hinsichtlich der Bestandserhaltung untersuchten Standort in Premnitz. Zum anderen liegt dieser Nutzen in einer mit den Ergebnissen für die Bestandserhaltung im Wahl-block „Oberschule oder Gesamtschule“ vergleichbaren Größenordnung. Dies ist nicht zuletzt deshalb interessant, als – wie dargestellt – zum Teil die gleichen Standorte untersucht werden (Stichwort: Standardstabilisierung).

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Abbildung 38: Nutzenauswertung für die 32 möglichen Standortkombinationen bei der Schaffung

zusätzlicher Angebote des Wahlblocks „Gesamtschule oder Gymnasien“ an bestehen-den Oberschulen

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Abbildung 39 beschreibt den sich daraus ergebenen durchschnittlichen Nutzen jedes Einzel-standortes in einer Karte (vgl. für die Werte auch Tabelle 10). Auch bei den Nutzen-Kosten-Faktoren (Tabelle 11) zeigt sich eine mit den Abschätzungen zu Standorterhalten vergleichba-re Größenordnung.

Abbildung 39: Durchschnittlicher Zusatznutzen der fünf untersuchten Standorte mit einem zusätzli-

chen Angebot des Wahlblocks „Gesamtschule oder Gymnasium“ an bestehenden O-berschulen. Der durchschnittliche Zusatznutzen ist proportional zur Fläche des weißen Kreises hinter dem orangen Standortsymbol jedes Prüfstandortes. Die Flächen der Nutzensymbole sind in allen Kartendarstellungen im gleichen Maßstab und somit un-tereinander vergleichbar.

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52

Standort Nutzen (Anzahl Schüler) 1)

Oberschule „Otto Unverdorben“, Dahme/Mark 51

Oberschule „Bettina von Arnim“, Kloster Lehnin 19

Kooperationsschule Friesack 16

Oberschule Wünsdorf 12

Berufsorientierte Schule Kirchmöser 1

1) Gemäß Nutzendefinition in Abschnitt 4.1: Anzahl der Schüler, deren Schulweg im Falle eines Erhalts des Standortes zusätzlich den Erreichbarkeitsstandard nach Tabelle 2 einhält.

Tabelle 10: Durchschnittlicher Nutzen der hinsichtlich zusätzlicher Angebote des Wahlblocks „Ge-samtschule oder Gymnasien“ untersuchten Standorte bestehender Oberschulen

Standort Nutzen-Kosten-Faktor = Nutzen (Anzahl Schüler) 1) pro 1.000 EUR zusätzlicher

Ausgaben und Jahr) 2)

Oberschule „Otto Unverdorben“, Dahme/Mark 0,148

Oberschule „Bettina von Arnim“, Kloster Lehnin 0,050

Oberschule Wünsdorf 0,041

Kooperationsschule Friesack 0,036

Berufsorientierte Schule Kirchmöser 0,001

1) Entspricht den Werten in Tabelle 10 sowie der Nutzendefinition in Abschnitt 4.1: Anzahl der Schüler, deren Schulweg im Falle eines Erhalts des Standortes zusätzlich den Erreichbarkeitsstandard nach Tabelle 2 ein-hält.

2) Vgl. die Ausführungen zur Aussagefähigkeit der Kostenschätzungen in Abschnitt 4.1.

Tabelle 11: Durchschnittliches Nutzen-Kosten-Verhältnis der hinsichtlich zusätzlicher Angebote des Wahlblocks „Gesamtschule oder Gymnasien“ untersuchten Standorte bestehender Ober-schulen

Mögliche Zielerreichung durch Standorterhalt und Zusatzangebote

Unterstellt man den Erhalt des einen zu Beginn des Abschnitts untersuchten Standorts in Premnitz sowie die Schaffung von Zusatzangeboten an den fünf untersuchten Standorten, so ergäben sich Erreichbarkeitsverhältnisse für den Wahlblock „Sekundarstufe I: Gesamtschule oder Gymnasien“ wie sie Abbildung 40 darstellt. Zur besseren Vergleichbarkeit ist der glei-che Maßstab wie in Abbildung 36 gewählt. Deutlich erkennbar sind die erheblichen Erreich-barkeitsverbesserungen. Herausragende Wirkung hat dabei vor allem der Standort in Dah-me/Mark.

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Abbildung 40: Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für den Wahlblock „Gesamtschule oder

Gymnasien“ in der Gesamtregion sowie den elf definierten Schulregionen (unter Be-rücksichtigung der Zusatzangebote)

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4.5 Wahlblock „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 12 (an Gymnasien)“

Standorterhalt

Als „gefährdet“ werden für die Untersuchung des Wahlblocks „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 12 (an Gymnasien)“ die folgenden vier Standorte eingestuft:

� Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Premnitz

� Fläming-Gymnasium Belzig

� Gymnasium „Am Burgwall“, Treuenbrietzen

� Goethe-Schiller-Gymnasium, Jüterbog

Für das Jahr 2020 schätzt die Modellrechnung die Anzahl der Schüler im Wahlblock „Gym-nasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 12“ auf etwa 3.700 Schüler. Die Zahl bezieht sich auf die Jahrgangsstufe 11 und 12.

Aus den vier Prüfstandorten ergeben sich 16 mögliche Standortkombinationen für Erhalt bzw. Schließung. Deren jeweiliger Zusatznutzen ist in Abbildung 41 abgetragen. Auffällig ist das annähernd lineare Ansteigen der Maximallinie zwischen einer und drei Standorterhaltungen, das für eine Gleichverteilung des Nutzens zwischen drei der vier Standorte spricht.

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Abbildung 41: Nutzenauswertung für die 512 möglichen Standortkombinationen beim Erhalt von

Schulstandorten mit Angeboten des Wahlblocks „Gymnasiale Oberstufe für ein Abi-tur nach Klasse 12 (an Gymnasien)“

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Wie die Kartendarstellung in Abbildung 42 zeigt, stehen hinter dieser Beobachtung die drei südlichen Standort Belzig, Treuenbrietzen und Jüterbog mit einem annährend gleichen durch-schnittlichen Nutzen. Dieser kommt auch in den Tabellen 12 und 13 zum Ausdruck.

Abbildung 42: Durchschnittlicher Zusatznutzen der vier für den Wahlblock „Gymnasiale Oberstufe

für ein Abitur nach Klasse 12 (an Gymnasien)“ untersuchten Standorterhalte. Der durchschnittliche Zusatznutzen ist proportional zur Fläche des weißen Kreises hinter dem roten Standortsymbol jedes Prüfstandortes. Die Flächen der Nutzensymbole sind in allen Kartendarstellungen im gleichen Maßstab und somit untereinander vergleich-bar.

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Standort Nutzen (Anzahl Schüler) 1)

Goethe-Schiller-Gymnasium, Jüterbog 36

Fläming-Gymnasium Belzig 35

Gymnasium „Am Burgwall“, Treuenbrietzen 32

Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Premnitz 1

1) Gemäß Nutzendefinition in Abschnitt 4.1: Anzahl der Schüler, deren Schulweg im Falle eines Erhalts des Standortes zusätzlich den Erreichbarkeitsstandard nach Tabelle 2 einhält.

Tabelle 12: Durchschnittlicher Nutzen der hinsichtlich des Erhalts untersuchten Standorte des Wahl-blocks „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 12 (an Gymnasien)“

Standort Nutzen-Kosten-Faktor = Nutzen (Anzahl Schüler) 1) pro 1.000 EUR zusätzlicher

Ausgaben und Jahr) 2)

Gymnasium „Am Burgwall“, Treuenbrietzen 0,097

Fläming-Gymnasium Belzig 0,095

Goethe-Schiller-Gymnasium, Jüterbog 0,083

Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Premnitz 0,005

1) Entspricht den Werten in Tabelle 12 sowie der Nutzendefinition in Abschnitt 4.1: Anzahl der Schüler, deren Schulweg im Falle eines Erhalts des Standortes zusätzlich den Erreichbarkeitsstandard nach Tabelle 2 ein-hält.

2) Vgl. die Ausführungen zur Aussagefähigkeit der Kostenschätzungen in Abschnitt 4.1.

Tabelle 13: Durchschnittliches Nutzen-Kosten-Verhältnis der hinsichtlich des Erhalts untersuchten Standorte des Wahlblocks „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 12 (an Gymnasien)“

Mögliche Zielerreichung durch Standorterhalt

Für den Fall eines Erhalts der vier eben untersuchten Standorte ergeben sich für die Gesamt-region und die Schulregionen Quoten der Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards, wie sie in Abbildung 43 ausgewiesen sind.

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57

Abbildung 43: Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für den Wahlblock „Gymnasiale Ober-

stufe für ein Abitur nach Klasse 12 (an Gymnasien)“ in der Gesamtregion sowie den elf definierten Schulregionen

Danach kommt es in der Schulregion 3 (Groß Kreutz, Kloster Lehnin, Beetzsee, Ziesar, Wus-terwitz, Brandenburg an der Havel) zu einer leichten, sowie in den Schulregionen 9 (Zossen, Am Mellensee, Baruth/Mark) und 10 (Jüterbog, Dahme/Mark, Niederer Fläming, Niedergörs-dorf) zu einer deutlichen Verfehlung des 97%-Zieles.

Die räumliche Grundstruktur ist somit der des Wahlblocks „Sekundarstufe I: Gesamtschule oder Gymnasium“ sehr ähnlich. Dies macht auch Abbildung 44 deutlich, bei der die gleichen Teilräume mit einer Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandard sichtbar werden wie bei der entsprechenden Auswertung für den Wahlblock „Sekundarstufe I: Gesamtschule oder Gym-nasium“. Wie schon dort ist für die Schulregion 10 (Jüterbog, Dahme/Mark, Niederer Flä-ming, Niedergörsdorf) zu beachten, dass das im angrenzenden Landkreis Dahme-Spreewald gelegene Bohnstedt-Gymnasium in Luckau nicht in die Erreichbarkeitsbetrachtung mit einbe-zogen worden ist.

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Abbildung 44: Siedlungsflächen mit Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für den Wahlblock

„Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 12 (an Gymnasien)“. Die betroffenen (kleinen) Siedlungsflächen sind rot eingefärbt. Die flächige Schraffur dient nur der Ver-anschaulichung und Akzentuierung.

Überlegungen hinsichtlich potenzieller zusätzlicher Angebote werden für das Wahlcluster „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 12 (an Gymnasien)“ nicht weiter vertieft. Ein Abitur nach Klasse 12 setzt eine gymnasiale Mittelstufe voraus. Somit können Zusatzan-gebote sinnvoller Weise nur an Gymnasien (ohne gymnasiale Oberstufe) angeboten werden. Solche Standorte sind jedoch nicht vorhanden.

Zur Verbesserung der Erreichbarkeiten für Schüler, die ein Abitur anstreben, kommt daher dem nachfolgenden Wahlblock „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13 (an Ge-samtschulen und Oberstufenzentren)“ ein besondere Bedeutung zu.

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4.6 Wahlblock „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13 (an Gesamtschulen und Oberstufenzentren)“

Standorterhalt

Von den Angeboten des Wahlblocks „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13 (an Gesamtschulen und Oberstufenzentren)“ sind die folgenden vier Standorte als „gefährdet“ eingestuft. Alle Standorte befinden sich in Potsdam bzw. im näheren Berliner Umland.

� Goethe-Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe (und integrierter Primarstufe), Pots-dam

� Maxim-Gorki-Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, Kleinmachnow

� Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, Potsdam

� Oberstufenzentrum II, Potsdam

Für das Jahr 2020 wird von einer Schülerzahl im Wahlblock „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13“ von etwa 2.600 in der gesamten Region Havelland-Fläming ausge-gangen. Aufgrund der am Ende dieses Abschnitts genauer diskutierten Wechselwirkungen zwischen den aktuellen Regelungen des Schulgesetzes, der z.T. schlechten Erreichbarkeit der gymnasialen Oberstufen an Gesamtschulen und Oberstufenzentren und dem Schulwahlverhal-ten enthält dieser Wert eine gewisse Unsicherheit.

Abbildung 45 zeigt die sich für die 16 möglichen Standortkombinationen jeweils ergebenden Zusatznutzen. Dabei sind zwei Aspekte besonders auffällig. Zum einen liegt das Nutzenni-veau mit maximal knapp 7 Schülern sehr gering (Tabelle 14), zum anderen entstammt fast der gesamte Nutzen jeweils einem einzigen Standort.

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Abbildung 45: Nutzenauswertung für die 512 möglichen Standortkombinationen beim Erhalt von

Schulstandorten mit Angeboten des Wahlblocks „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13 (an Gesamtschulen und Oberstufenzentren)“

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Wie Abbildung 46 in einer Karte deutlich macht, ist für das geringe Nutzenniveau der unter-suchten Standorte nicht allein die insgesamt geringere Schülerzahl in dem betrachteten Wahl-block verantwortlich. Vielmehr liegen alle vier Prüfstandorte in – aus regionaler Sicht – enger Nachbarschaft zu anderen Schulstandorten mit vergleichbaren Angeboten des gleichen Wahl-blocks. Hingegen liegt keiner der Prüfstandorte in den hinsichtlich der Erreichbarkeit kriti-schen Räumen des äußeren Entwicklungsraums.

Abbildung 46: Durchschnittlicher Zusatznutzen der vier für den Wahlblock „Gymnasiale Oberstufe

für ein Abitur nach Klasse 13 (an Gesamtschulen und Oberstufenzentren)“ untersuch-ten Standorterhalte. Der durchschnittliche Zusatznutzen ist proportional zur Fläche des weißen Kreises hinter dem roten Standortsymbol jedes Prüfstandortes. Die Flä-chen der Nutzensymbole sind in allen Kartendarstellungen im gleichen Maßstab und somit untereinander vergleichbar.

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Standort Nutzen (Anzahl Schüler) 1)

Goethe-Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, Potsdam 4

F.-W.-v.-Steuben-Gesamtschule mit gymn. Oberstufe, Potsdam 3

Maxim-Gorki-Gesamtschule mit gymn. Oberstufe, Kleinmach-now

0

Oberstufenzentrum II, Potsdam 0

1) Gemäß Nutzendefinition in Abschnitt 4.1: Anzahl der Schüler, deren Schulweg im Falle eines Erhalts des Standortes zusätzlich den Erreichbarkeitsstandard nach Tabelle 2 einhält.

Tabelle 14: Durchschnittlicher Nutzen der hinsichtlich des Erhalts untersuchten Standorte des Wahl-blocks „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13 (an Gesamtschulen und Oberstufenzentren)

Standort Nutzen-Kosten-Faktor = Nutzen (Anzahl Schüler) 1) pro 1.000 EUR zusätzlicher

Ausgaben und Jahr) 2)

Goethe-Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, Potsdam 0,009

F.-W.-v.-Steuben-Gesamtschule mit gymn. Oberstufe, Potsdam 0,009

Maxim-Gorki-Gesamtschule mit gymn. Oberstufe, Kleinmach-now

0,000

Oberstufenzentrum II, Potsdam 0,000

1) Entspricht den Werten in Tabelle 14 sowie der Nutzendefinition in Abschnitt 4.1: Anzahl der Schüler, deren Schulweg im Falle eines Erhalts des Standortes zusätzlich den Erreichbarkeitsstandard nach Tabelle 2 ein-hält.

2) Vgl. die Ausführungen zur Aussagefähigkeit der Kostenschätzungen in Abschnitt 4.1.

Tabelle 15: Durchschnittliches Nutzen-Kosten-Verhältnis der hinsichtlich des Erhalts untersuchten Standorte des Wahlblocks „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13 (an Ge-samtschulen und Oberstufenzentren)“

Mögliche Zielerreichung durch Standorterhalt

Wie dargestellt hat der Erhalt oder Nichterhalt der vier gefährdeten Bestandsstandorte für die Erreichbarkeitsverhältnisse beim Wahlblock „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13 (an Gesamtschulen und Oberstufenzentren)“ kaum Bedeutung.

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Abbildung 47: Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für den Wahlblock „Gymnasiale Ober-

stufe für ein Abitur nach Klasse 13 (an Gesamtschulen und Oberstufenzentren)“ in der Gesamtregion sowie den elf definierten Schulregionen

Die Erreichbarkeitsverhältnisse werden vielmehr bestimmt durch eine auffällige Untervorsor-gung in fünf Schulregionen (Abbildung 47). Extreme Werte zeigen sich dabei in der Schulre-gion 10 (Jüterbog, Dahme/Mark, Niederer Fläming, Niedergörsdorf), wo 35% der Schüler des Wahlblocks einen Schulweg haben, der länger als der Erreichbarkeitsstandard von 75 Minu-ten (Tabelle 2) ist. Noch kritischer ist die Lage in der Schulregion 4 (Wiesenburg, Belzig, Treuenbrietzen, Brück, Niemegk), wo sogar 80% der Schüler einen Schulweg außerhalb des Erreichbarkeitsstandards haben.

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Abbildung 48: Siedlungsflächen mit Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für den Wahlblock

„Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13 (an Gesamtschulen und Ober-stufenzentren)“. Die betroffenen (kleinen) Siedlungsflächen sind rot eingefärbt. Die flächige Schraffur dient nur der Veranschaulichung und Akzentuierung.

Überlegungen hinsichtlich potenzieller zusätzlicher Angebote

Vor dem Hintergrund der zum Teil extremen Erreichbarkeitsdefizite erscheint es sinnvoll, Überlegungen hinsichtlich denkbarer Zusatzangebote an bestehenden Schulstandorten anzu-stellen. Diese Überlegungen haben eine räumliche und eine organisatorische Komponente. Die räumliche wird zuerst, die organisatorische danach angesprochen.

Aufgrund ihrer räumlichen Nähe zu den in Abbildung 48 dargestellten Gebieten mit Erreich-barkeitsproblemen werden in die räumliche Betrachtung die drei folgenden Standorte einbe-zogen:

� Fläming-Gymnasium Belzig

� Gymnasium „Am Burgwall“, Treuenbrietzen

� Oberschule „Otto Unverdorben“, Dahme/Mark

Bei den beiden ersten handelt es sich um Gymnasien mit einer gefährdeten Sekundarstufe II (Abitur nach Klasse 12), die entsprechend schon in die Nutzenbetrachtung zu Standorterhal-ten für den Wahlblock „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 12 (an Gymna-sien)“ einbezogen worden sind.

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Die Oberschule „Otto Unverdorben“ in Dahme/Mark ist eine ehemalige Gesamtschule, die aktuell auch in ihrem Bestand als Oberschule bedroht ist. Sie ist in den vorigen Abschnitten sowohl in die Nutzenabschätzung zum Erhalt von Standorten beim Wahlblock „Sekundarstufe I: Oberschule oder Gesamtschule“ als auch bei den Überlegungen zu möglichen Zusatzange-boten für den Wahlblock „Sekundarstufe I: Gesamtschule oder Gymnasium“ einbezogen worden. In beiden Fällen hat sie einen hohen Nutzen im Sinne der Nutzendefinition aus Ab-schnitt 4.1 gezeigt.

Für die drei Standorte könnte daher eine Überlegung sein, das in diesem Abschnitt angedachte Zusatzangebot als einen (weiteren) Baustein der Standortsicherung zu betrachten.

Aus den drei untersuchten Standorten für potenzielle Zusatzangebote für den Wahlblock „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13“ ergeben sich 8 Kombinationsmöglich-keiten, deren Zusatznutzen in der üblichen Form in Abbildung 49 dargestellt ist.

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Abbildung 49: Nutzenauswertung für die acht möglichen Standortkombinationen bei der Schaffung

zusätzlicher Angebote des Wahlblocks „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13“ an bestehenden Gymnasien bzw. Oberschulen

Die Auswertung macht zum einen deutlich, dass sich mit den Zusatzangeboten ein Nutzen in einer erheblichen Größenordnung erzeugen lässt. Dieser liegt um den Faktor 10 höher als bei den Bestandsstandorten. Zum anderen erweist sich einer der drei Standorte als besonders Nut-zen stiftend für den hier untersuchte Wahlblock. Wie die Kartendarstellung in Abbildung 50 sowie die Werte in den Tabellen 16 und 17 zeigen, ist dieser Standort das Fläming-Gymnasium in Belzig.

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MORO Abschlussbericht Modellregion Havelland-Fläming, November 2008

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Abbildung 50: Durchschnittlicher Zusatznutzen der drei untersuchten Standorte mit einem zusätzli-

chen Angebot des Wahlblocks „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13“ an bestehenden Gymnasien bzw. Oberschulen. Der durchschnittliche Zusatznutzen ist proportional zur Fläche des weißen Kreises hinter dem orangen Standortsymbol jedes Prüfstandortes. Die Flächen der Nutzensymbole sind in allen Kartendarstellungen im gleichen Maßstab und somit untereinander vergleichbar.

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Standort Nutzen (Anzahl Schüler) 1)

Fläming-Gymnasium Belzig 37

Gymnasium „Am Burgwall“, Treuenbrietzen 19

Oberschule „Otto Unverdorben“, Dahme/Mark 10

1) Gemäß Nutzendefinition in Abschnitt 4.1: Anzahl der Schüler, deren Schulweg im Falle eines Erhalts des Standortes zusätzlich den Erreichbarkeitsstandard nach Tabelle 2 einhält.

Tabelle 16: Durchschnittlicher Nutzen der hinsichtlich zusätzlicher Angebote des Wahlblocks „Gym-nasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13“ untersuchten Standorte bestehender Oberschulen

Standort Nutzen-Kosten-Faktor = Nutzen (Anzahl Schüler) 1) pro 1.000 EUR zusätzlicher

Ausgaben und Jahr) 2)

Fläming-Gymnasium Belzig 0,166

Gymnasium „Am Burgwall“, Treuenbrietzen 0,065

Oberschule „Otto Unverdorben“, Dahme/Mark 0,029

1) Entspricht den Werten in Tabelle 16 sowie der Nutzendefinition in Abschnitt 4.1: Anzahl der Schüler, deren Schulweg im Falle eines Erhalts des Standortes zusätzlich den Erreichbarkeitsstandard nach Tabelle 2 ein-hält.

2) Vgl. die Ausführungen zur Aussagefähigkeit der Kostenschätzungen in Abschnitt 4.1.

Tabelle 17: Durchschnittliches Nutzen-Kosten-Verhältnis der hinsichtlich zusätzlicher Angebote des Wahlblocks „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13“ untersuchten Standor-te bestehender Oberschulen

Mögliche Zielerreichung durch Standorterhalt und Zusatzangebote

Unterstellt man den Erhalt der vier eingangs geprüften Bestandsstandorte (die jedoch kaum zusätzlichen Nutzen erbringen) sowie die Schaffung eines Zusatzangebotes an den drei zuletzt untersuchten Standorten, so ergeben sich in der Region für den Wahlblock „Gymnasiale O-berstufe für ein Abitur nach Klasse 13“ die in Abbildung 51 darstellten Erreichbarkeitsver-hältnisse. Für einen einfacheren Vergleich hat die Abbildung den gleichen Maßstab wie die Abbildung 47.

Die Verbesserungen sind sehr deutlich. Sie betreffen vor allem die beiden Schulregionen 4 und 10, in denen es zuvor zu extremen Verletzungen des Erreichbarkeitsstandards kam. Eine vollständige Einhaltung des Erreichbarkeitsstandards wird jedoch nicht erreicht.

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Abbildung 51: Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für den Wahlblock „Gymnasiale

Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13“ in der Gesamtregion sowie den elf definier-ten Schulregionen (unter Berücksichtigung der Zusatzangebote)

Organisatorische und schulrechtliche Überlegungen

Das eben dargestellte „räumliche Problem“ des Wahlblocks „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13“ hat einen schulorganisatorischen und schulrechtlichen Hintergrund, der an dieser Stelle kurz diskutiert werden soll. So sieht das Brandenburgische Schulgesetz als Möglichkeit für Schüler von Oberschulen, im Anschluss an deren Abschluss ein Abitur zu erlangen nur die zwei in Abbildung 52 dargestellten Möglichkeiten.

� Möglichkeit 1: Der Schüler oder die Schülerin wechselt nach dem Abschluss der O-berschule auf eine Gesamtschule und besucht dort eine dreijährige Oberstufe.

� Möglichkeit 2: Der Schüler oder die Schülerin wechselt nach dem Abschluss der O-berschule auf ein Berufliches Gymnasium an einem Oberstufenzentrum und besucht dort eine dreijährige Oberstufe.

� Ein Übergang zum Gymnasium ist im Normalfall nicht möglich.

Die entsprechenden Regelungen sind u.a. vor dem Hintergrund der Einführung des G8-Abiturs nach Klasse 12 an den Gymnasien zu sehen. Diese haben Einfluss auf den gesamten Lehrplan der Sekundarstufen I und II an Gymnasien und führen im Ergebnis zu einer weitge-henden Trennung der Gymnasien von den anderen Schulformen ab der Klasse 7.

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Abbildung 52: Möglichkeiten des Schulgesetzes Brandenburg für einen Schüler der Oberschule, ein Abitur zu erreichen

Die beiden eben genannten Möglichkeiten für Oberschüler ein Abitur zu erreichen erscheinen ausreichend, solange die beiden folgenden Punkte gegeben sind:

� Es stehen in der gesamten Region ausreichend gut erreichbare Standorte von Gesamt-schulen mit gymnasialer Oberstufe sowie von Oberstufenzentren mit Beruflichem Gymnasium zur Verfügung.

� Die Oberschule wird ist vor allem eine Schule für Schüler, die in der überwiegenden Mehrzahl kein Abitur anstreben bzw. die Möglichkeit nach Verstreichen der Klasse 7 neu in Betracht ziehen („Spätentwickler“).

In der Region Havelland-Fläming stellt sich jedoch das in Abbildung 50 in einer Karte darge-stellt Bild. Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe bzw. Oberstufenzentren mit Berufli-chem Gymnasium finden sich außerhalb des Berliner Umlandes aufgrund der großen Zahl der in Oberschulen umgewandelten Gesamtschulen nur noch in Brandenburg/Havel, Rathenow und Luckenwalde. Dies hat zwei Effekte:

� Die beiden Möglichkeiten des Schulgesetzes, die Schulausbildung nach Abschluss der Oberschule mit dem Ziel eines Abiturs fortzusetzen, sind für die Schüler aus den Schulregionen 3, 4, 9 und 10 in (physisch) „weite Ferne“ gerückt (vgl. Abbildung 50).

� In diesen Schulregionen sind in den vergangenen Jahren viele Gesamtschulen zu O-berschulen umgewandelt worden. Den betreffenden Schülern ist damit die zuvor ge-gebene Möglichkeit, sich auch später noch für ein Abitur zu entscheiden, genommen worden. Dies gilt vor allem für den Teil der Schülerschaft, der nicht von sich aus oder aufgrund eines auf Bildung bedachten Elternhauses nach der Grundschule zielorien-

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tiert das Gymnasium anstrebt, um auf diese Veränderung zu reagieren. Es ist zu ver-muten, dass die (latente) Nachfrage nach einem Übergang von der Oberschule in die gymnasiale Oberstufe in den letzten Jahren zugenommen hat – aufgrund der Erreich-barkeitsverhältnisse aber nicht zur Ausprägung kommt. Anders gesagt: Potenzielle Abiturienten werden keine.

Abbildung 53: Denkbare weitere (teilweise neu zu schaffende) Möglichkeiten für einen Schüler der

Oberschule, ein Abitur zu erreichen

Die eben untersuchten Zusatzangebote an bestehenden Gymnasien oder Oberschulen können nur dann eine Lösung für das beschriebene Erreichbarkeitsproblem sein, wenn sie durch ent-sprechende Zusatzregelungen des Schulgesetzes begleitet werden. Einige Möglichkeiten hier-zu sind in Abbildung 53 skizziert:

� Möglichkeit 3: Der Schüler oder die Schülerin erhält die Option eines Zugangs zum Gymnasium. Dies könnte durch einen direkten Einstieg in die 11. Klasse oder durch eine Wiederholung der 10. Klasse erfolgen. Für den Übergang sind – neben dessen rechtlicher Ermöglichung unter Berücksichtigung der neuen G8-Struktur an den Gymnasien – ggf. zusätzliche förderpädagogische Unterrichtseinheiten für den Quer-einstieg (insbesondere in die Jahrgangsstufe 11) notwendig. Denkbare Regelungen zur Feststellung der Eignung der Quereinsteiger wären „Probemonate“ oder Aufnahme-prüfung.

� Möglichkeit 4: Falls die eben dargestellte Variante als nicht praktikabel angesehen wird, weil sich Schüler mit zu unterschiedlichen Voraussetzungen (Sekundarstufe I auf dem Gymnasium bzw. auf der Oberschule) in den gleichen Kursen wieder finden, könnte an den Gymnasien ein zusätzlicher Bildungsgang für die Quereinsteiger einge-richtet werden. Theoretisch wäre dies – sofern erforderlich – ab der Klasse 9 möglich. Diese Variante setzt eine ausreichende Zahl an Übergängern voraus.

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� Möglichkeit 5: Alternativ könnte auf Basis des bestehendes Schulgesetzes (§ 20 Abs. 1 BbgSchuG) ein bestehendes Gymnasium in eine Gesamtschule umgewandelt wer-den. Auf einer solchen Gesamtschule könnte – ähnlich dem Modell der Möglichkeit 4 – sowohl ein Abitur nach 12 als auch 13 Jahren angeboten werden.

Die dargestellte Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Ausführungen sollen vor allem die Problemstellung skizzieren und deutlich machen, dass durch die kontinuierlich erfolgenden Umwandlungen von Gesamtschulen in Oberschulen aufgrund des Verlustes der Oberstufe immer mehr Teilräume des Landes in eine Situation wie die Schulregionen 3, 4, 9 und 10 hineinkommen.

Es wird somit immer wichtiger, für die betroffenen Schüler flexible Lösungen eines Über-gangs in eine wie auch immer geartete gymnasiale Oberstufe zu schaffen.

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5. Kostenorientierte Organisation von Schulstandorten mit geringer Schülerzahl

5.1 Problemstellung: Zusammenhang zwischen Erreichbarkeitsstandard und Schülerzahlen an den Einzelstandorten Wie die Modellrechnungen im Groben (Kapitel 3) und im Detail (Kapitel 4) gezeigt haben, ist die Sicherstellung eines Mindestmaßes an Erreichbarkeit in den ländlich geprägten Teilräu-men der Region mit der Notwendigkeit verbunden, an einigen Standorten relativ geringe Schülerzahlen in Kauf zu nehmen.

Die Aufrechterhaltung eines Schulbetriebs mit geringen Schülerzahlen ist häufig mit einer Zunahme der Kosten pro Schüler verbunden (Abbildung 54). Dies gilt insbesondere für die von den kommunalen Schulträgern zu tragenden Fix- bzw. Quasi-Fix-Kosten für die Gebäu-de, deren ordnungsgemäßen Betrieb (Reinigung, Energie, Wärme, bauliche Instandhaltung) sowie das nicht-pädagogische Personal (Hausmeister, Sekretariat)20. Die Zunahme der Pro-Kopf-Kosten gilt ab einem bestimmten Punkt aber auch für das Land. Wichtigster Indikator ist hierbei zum einen die mittlere Klassengröße, aus der sich der Gesamtbedarf an Lehrperso-nal pro Schüler ergibt. Zum anderen kann es an Standorten mit geringer Schülerzahl zu einem vergleichsweise hohen Aufwand für die Fachlehrerversorgung kommen, weil der Stundenbe-darf pro Fach – insbesondere bei Nebenfächern – an den Schulstandorten einzelne Lehrerstel-len nicht voll auslastet.

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Kosten pro Nachfrager: Grundschulen- Kummulierte Darstellung für eine Einrichtung mit baulicher Kapazität für 15 Klassen(entspricht der durchschnittlichen Größe der Einrichtungen im Untersuchungsraum) -

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Auslastung der Einrichtung (Anzahl der Schüler pro maximaler Anzahl der Plätze)

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Abbildung 54: Abhängigkeit der Kosten pro Schüler einer beispielhaften Grundschule von der Aus-

lastung (ohne Kosten der Schülerbeförderung)

Aus diesem Grunde hat sich die MORO-Arbeitsgruppe parallel zu den in den vorigen Ab-schnitten dargestellten Überlegungen zur Sicherstellung einer Mindesterreichbarkeit von

20 Die Kostenposition „Overhead“ in Abbildung 54 umfasst das nicht-pädagogischen Personal und die Schulleitung.

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Schulbildung („Erreichbarkeitsstandard“) in der Region Havelland-Fläming auch mit den Möglichkeiten einer kostenorientierte Organisation von Schulstandorten mit geringer Schü-lerzahl auseinandergesetzt.

Dabei geht es vor allem um die Suche nach Lösungsansätzen für Gemeinden und Orte im ländlichen Raum, in denen i.d.R. keine Schule des gleichen Bildungsangebots in der Nähe vorhanden ist und die betreffende Schule, für die Lösungen gesucht werden, nicht selten sogar die einzige Schule am Ort ist.

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5.2 Lösungsansätze zu einzelnen Kostenpositionen Aus den Diskussionen der Arbeitsgruppe sowie den in diesem Rahmen vorgetragenen Praxis-beispielen lassen sich die folgenden Ansatzpunkte identifizieren. Ihnen gemein ist, dass sie sich i.d.R. auf jeweils eine der im vorigen Abschnitt diskutierten Kostenpositionen beziehen.

� Im Bereich der Lehrpersonalkosten kann ein jahrgangsstufenübergreifender Unter-richt in der Primarstufe deutlich zur Senkung des Lehrpersonals beitragen.

� Eine Effizienzsteigerung bei der Fachlehrerversorgung kann an Schulstandorten mit geringer Schüler- und Klassenzahl erreicht werden, wenn kritische Fächer blockweise unterrichtet werden. Dies kann z.B. wochenweise geschehen. Die Kostensenkung er-gibt sich dadurch, dass der Bedarf nach Fachlehrerleistungen zeitlich und räumlich gebündelt wird. Dies reduziert den Fahraufwand der Fachlehrer („Springer“) und las-tet sie besser aus. Zudem eröffnet der blockweise Unterricht neue pädagogische Mög-lichkeiten, da der Fachunterricht weniger zersplittert ist als im normalen „jede Woche nur 2 Stunden“-Rhythmus und Themen somit konzentrierter erarbeitet werden kön-nen.

� Bei den Overhead-Kosten für Schulleitung, Hausmeisterdienste und Sekretariat kön-nen Außenstellen- und Filiallösung sparen helfen. So kann eine Schulleitung die Ver-antwortung für mehrere Standorte übernehmen.

� In einigen Bundesländern schließen sich bereits Grundschulen zu Grundschulverbün-den zusammen. Auch dies könnte einen Ansatz für die Region Havelland-Fläming darstellen. Auch durch die Ausweisung von Ganztagsschulen ergeben sich zuneh-mend Schulkooperationen.

� Ähnliche Ansätze für das Sekretariat können verknüpft werden mit einem Arbeits-zeitmodell, bei dem das Sekretariat während der Schulzeiten trotz geringerem Stellen-schlüssel vollständig besetzt ist und die „zuviel“ geleistete Arbeit in den Ferien durch eine teilweise Schließung des Sekretariats wieder kompensiert wird.

� Hausmeisterdienste können über alle Gemeindeeinrichtungen gepoolt werden. Die ak-tuell in der Einführung befindlichen doppischen Kommunalhaushalte bieten die Mög-lichkeit, die entsprechenden Leistungen intern sachgerecht abzurechnen. Begleitet werden kann ein solches Modell, in dem ein Hausmeister nicht mehr nur für eine Schule zuständig ist, durch die Sicherstellung des Schlüsseldienstes über andere Ein-richtungen. Hier bieten sich z.B. häufig Horte an.

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5.3 Integrativer kommunalpolitischer Ansatz: „Die kleiner gewordene Schule wird unser neues Gemeindezentrum“ Die im vorigen Abschnitt beschriebenen Ansätze lassen sich in einem weiteren Schritt zu ei-nem integrativer kommunalpolitischen Ansatz verbinden. Wie Beispiele aus Gemeinden der Region (Nuthetal, Wiesenburg/Mark) zeigen, hat dieser Ansatz den entscheidenden Vorteil, dass er aus dem Sparzwang ein nach vorne gerichtetes Programm macht. Die Grundidee dabei lautet: „Die kleiner gewordene Schule wird unser neues Gemeindezentrum!“

Dabei wird die Schule bzw. das Schulgebäude für weitere Nutzungen der Gemeinde sowie ihrer Bürger und Vereine geöffnet. So kann wird sie z.B. zum Ort verschiedener weiterer kommunaler Angebote wie Hort, Gemeindebibliothek, Volkshochschule oder kommunalen wie privaten Programmangebote für ältere Menschen werden. Zugleich können ihre Räum-lichkeiten von Vereinen für Sitzungen und Veranstaltungen genutzt werden. Auf diese Weise werden einerseits Betriebs- und Gebäudekosten gespart (und sei es in anderen kommunalen Gebäuden, die nun nicht mehr gebraucht werden). Andererseits ergeben sich neben den Kos-teneinsparungen eine Reihe inhaltlicher Synergien. Übereinstimmend wurde hier vor allem von großen Potenzialen bei einer stärkeren Verzahnung von Ganztagsschule und Hort berich-tet.

Die Synergien, die Schule als Gemeindezentrum zu nutzen, können zudem die folgenden Vor-teile für die Bürger erzeugen – und damit ein kommunalpolitisches Gewicht erhalten:

� Die kommunalen Angebote greifen besser (organisatorisch wie räumlich) ineinander: So ermöglichen z.B. „Schule + Hort + Vereine“ eine vielseitige Ganztagesbetreuung für Kinder und Jugendliche.

� Die Schule entwickelt sich zu einem „Gemeindezentrum“, aus dem auch die Vereine (Sport, Feuerwehr etc.) ihren Nutzen ziehen (Gebäude, Nachwuchs vor Ort).

� Das Modell fördert die Identifikation mit der Schule und dem lokalen Standort. Dies hinterlässt – wie die Kommunen mit entsprechenden Ansätzen berichten – auch seine Spuren im Engagement wie im Wahlverhalten der Eltern.

� Die Kosteneinsparungen halten die „klein gewordene“ Schule finanzierbar und den Standort damit überlebensfähig. Dies reduziert den Fahraufwand der Schüler, fördert deren Verbundenheit mit dem Ort und erhält die Standortattraktivität der Gemeinde.

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III. Ergebnisdokumentation der Begleitforschung im Handlungsfeld Altenpflege

3.1 Vorbemerkung

Die Menschen werden alle immer älter und für jeden steigt die Wahrscheinlichkeit, dass er an seinem Lebensabend Pflege benötigen wird. Wir wollen – und dafür müssen wir vorsorgen – dass wir gut betreut werden. Und die überwiegende Mehrheit möchte möglichst lange eigen-verantwortlich und in der häuslichen Umgebung leben. Es ist eine Frage der Menschenwürde und der Lebensqualität einer Region, diesem Anspruch möglichst gerecht zu werden. Traditi-onell haben pflegende Angehörige in der häuslichen Pflege die Hauptlast dieser Aufgabe ü-bernommen. Doch dies wird immer schwieriger: Einer steigenden Zahl älterer pflegebedürfti-ger Menschen stehen immer weniger ortsansässige jüngere und „pflegefähige“ Familienange-hörige gegenüber. Diese sind durch die mit steigender Lebenserwartung längere Dauer der Pflegesituationen zudem vielfach deutlich überlastet. Ohne Unterstützung stößt häusliche Pflege deshalb immer häufiger an Grenzen. Die Alternative professioneller ambulanter oder stationärer Pflege wiederum ist nach ihren aktuellen Strukturen trotz aller Anstrengungen der Träger und des Pflegepersonales nur be-grenzt in der Lage, neben den pflegerischen Grundleistungen eine Betreuung zu gewährleis-ten, die dem Anspruch an ein lebenswertes Altwerden genügt. Vor allem aber ist professionel-le Pflege auch sehr teuer. Die Deckung der durch die Erbringung von Pflegeleistungen entste-henden Kosten erfolgt grundsätzlich durch drei „Töpfe“ und kann sehr stark vereinfacht wie folgt beschrieben werden: Der Sockelbetrag wird aus dem Beitrag der Pflegeversicherung gedeckt, eine bestehende Versicherung und Einstufung in Pflegestufe 1, 2 oder 3 vorausge-setzt. Zur Deckung weiterer entstehender Kosten wird, soweit vorhanden, das Privateinkommen (Rente) oder Privatvermögen herangezogen. Ist dieses nicht vorhanden, tritt der Sozialhilfe-träger (Landkreise, über Ausgleichsmechanismen das Land) als Kostenträger auf. Grundsätzlich gilt: je mehr sich steigende Pflegekosten und stagnierende Renten auseinander entwickeln (was aktuell unübersehbar der Fall ist), je weniger Privatvermögen vorhanden ist bzw. je schneller dieses „aufgebraucht´“ ist, umso stärker wird die Kostenbelastung für Län-der und Kreise. Bei längerer Pflegebedürftigkeit wird die Kostentragung durch die öffentliche Hand zunehmend zur Regel. Deshalb ist es nicht nur eine Frage der Humanität, sondern auch eine drängende Frage der Kommunalfinanzen, die Möglichkeiten häuslicher Pflege nachhaltig zu verbessern und so den Bedarf an professioneller Pflege einzuschränken.

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3.2 Ausgangslage in der Modellregion Havelland-Fläming

Zwar stellt die Region Havelland-Fläming die am meisten prosperierende Region in den neu-en Bundesländern dar, die Entwicklungsdynamik innerhalb der Region ist jedoch nicht erst seit der Wende zweigeteilt: einem hochdynamischen Kranz von Gemeinden im Westen und Südwesten Berlins stehen an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt sehr dünn besiedelte, länd-liche Regionsteile gegenüber, deren Strukturschwäche durch den Verlust von Altindustrie in den größeren und kleineren Städten nach 1991 noch verschärft wurde. Diese Regionsteile sind von starker Abwanderung, Überalterung und einem mehr oder weniger deutlichen Funktions-verlust bei der öffentlichen Daseinsvorsorge gekennzeichnet. Die durchschnittliche Einwoh-nerzahl einer Gemeinde im engeren Verflechtungsraum beträgt 19.000, im äußeren Entwick-lungsraum nur 5000. Havelland-Fläming weist von allen Regionen des Landes Brandenburgs mit 108 EW/km² die höchste Einwohnerdichte auf, wobei das Berliner Umland mit 220 EW/km² fast viermal so dicht besiedelt ist wie der äußere Entwicklungsraum. Havelland-Fläming ist die einzige Bran-denburger Region, die von 1990 bis 2004 einen nennenswerten Bevölkerungszuwachs von 8% aufweist. Dieses starke Wachstum wurde aber ausschließlich im engeren Verflechtungs-raum realisiert. Hier nahm die Einwohnerzahl um nahezu ein Viertel zu. Im äußeren Entwick-lungsraum verringerte sie sich dagegen um 10%. Zahlreiche Umlandgemeinden wie Falken-see, Kleinmachnow, Mahlow-Blankenfelde oder Großbeeren hatten sehr hohe Wanderungs-gewinne, während Städte des äußeren Entwicklungsraumes starke Verluste verzeichnen, so Rathenow um 14% oder Luckenwalde um 18%. Zugleich verschiebt sich die Altersstruktur besonders im äußeren Entwicklungsraum hin zu älteren Jahrgängen. Ursachen sind neben anhaltenden Geburtendefiziten seit 1998 vor allem die selektiven Abwanderungen von Ju-gendlichen und jungen Erwerbstätigen in die alten Bundesländer. Abgeschwächt wird diese Entwicklung durch die umfangreichen Zuwanderungen mehr jüngerer Familien aus Berlin in den engeren Verflechtungsraum. Hier werden die Altersstrukturprobleme dann zeitlich ver-setzt auftreten. Während die Bevölkerungszahl in der Gesamtregion Havelland-Fläming nach vorliegenden Bevölkerungsvorausberechnungen stabil bleibt, wird sich die Altersstruktur deutlich ver-schieben. So wird eine Zunahme der Einwohnerzahl in der Altersgruppe über 65 Jahre in 2020 gegenüber 2005 um nahezu 30 % zu verzeichnen sein. Ein überproportionaler Anstieg wird sich insbesondere im Bereich der Hochbetagten (80 -90 Jahre) abbilden (Abbildung 55) Der hohe Anteil an älteren Menschen schlägt sich in der Nachfragedynamik nach den Pflege-leistungen nieder, da mit zunehmendem Lebensalter die Pflegebedürftigkeit steigt (Abbildung 56). Der überproportionale Anstieg der älteren Jahrgänge und die Zunahme der Pflegebedürf-tigkeit bei Älteren verstärken sich gegenseitig. Demnach wird die die Nachfrage nach Pflege-leistungen bis zum Jahr 2020 gegenüber 2005 um ca. 70% steigen. Dabei wird die Nachfrage im äußeren Entwicklungsraum im Mittel deutlich weniger stark ansteigen als im engeren Ver-flechtungsraum. Dennoch werden weiter deutlich mehr Ältere im Äußeren Entwicklungsraum leben als im Engeren Verflechtungsraum (Abbildung 57, 58, 59).

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3.3 Herausforderungen für die öffentliche Daseinsvorsorge aus regionaler Sicht

Leitfragen

� Wie sichern wir eine humane und bezahlbare Pflege für immer mehr ältere Men-schen?

� Wie stützen wir die schrumpfende Säule familiärer Hilfe? � Wie minimieren wir innerregionale Angebotsunterschiede? � Wie entgehen wir der Kostenfalle für die öffentliche Hand durch steigende Pflegekos-

ten und den damit steigenden Anteil an Sozialhilfe? Prioritäre Handlungsbedarfe

� Sicherung eines Pflegeangebotes in allen Teilräumen, das den Pflegebedürftigen an-gemessene Leistungen gewährleistet, ohne Familien zu überfordern und das so die so-ziale Stabilität sichert.

� Vorsorge gegen eine Kostenexplosion für die öffentliche Hand aufgrund von steigen-den, durch die privaten Nachfrager nicht mehr bezahlbaren Kosten für notwendige Pflegeleistungen.

� Schaffung von Strukturen, die helfen, kostenintensive professionelle Pflege- Dienst-leistungen erst möglichst spät in Anspruch nehmen zu müssen.

Natürliche Grenzen der Steuerung durch den Pflegemarkt/Thesen

� Es ist zwar richtig, dass der Markt die Nachfrage erfüllt, ABER nur soweit dies be-zahlt wird. Und dies bedeutet, dass nach erschöpfter Leistungskraft der Privaten die öffentliche Hand in der Zahlungspflicht steht.

� Der Markt betreibt aus seiner natürlichen Aufgabenstellung auch keine Vorsorge ge-gen eine steigende Nachfrage, die seine Verdienstbasis ist.

� Der Markt wirkt nicht ausgleichend auf raumstrukturelle Unterschiede, sondern ten-diert immer eher zu einer Angebotskonzentration.

� Der Markt ist auch grundsätzlich nicht auf eine objektive Verbraucherinformation ausgerichtet.

Innerregionale Unterschiede � In den Städten der Region besteht derzeit ein vergleichsweise gutes und vielfältiges An-

gebot unterschiedlicher Pflegedienstleistungen. Für die Zukunft stellt sich hier die rage, inwieweit hierauf aufgrund steigender Bedarfe in Falle zunehmender privater Finanzie-rungsprobleme weiter zurückgegriffen werden kann

� Im engeren Verflechtungsraum ist zu konstatieren, dass - er eine gute Infrastruktur und Angebotsdichte ausweist , - die familiären und nachbarschaftlichen Beziehungen schwach sind aber - Problemquartiere vorhanden sind mit gering ausgebildeten familiären und

nachbarschaftlichen Strukturen, hohen Anteilen alleinstehender Älterer mit ge-

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ringen privaten finanziellen Mitteln. Hier ist das Risiko hoch, dass die Betrof-fenen bei Pflegebedürftigkeit auf öffentliche Unterstützung angewiesen sein werden.

� Im äußeren Verflechtungsraum und hier insbesondere in den Landgemeinden trifft eine dünne Infrastruktur- und Angebotsdichte auf Nachfrager mit sehr schwacher Finanzbasis. Zwar kommt hier dem informellen Sektor bislang noch ein starkes Gewicht zu. Ange-sichts zu erwartender demographischer und gesellschaftlicher Entwicklungen ist jedoch zu erwarten, dass diese Säule zunehmend Schwierigkeiten bekommt, die zukünftigen zu leistenden Aufgaben zu erfüllen.

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3.4 Mögliche Stellschrauben für die Gewährleistung der öffentlichen Daseinsvorsorge

Leitgedanke Pflegenetzwerke

Es kann, soll und darf nicht darum gehen, neue Strukturen aufzubauen und neue Konkurren-zen zu schaffen. Vielmehr sollen alle vorhandenen Kapazitäten zu einer regionalen Gemein-schaftsleistung gebündelt werden. Der entscheidende „neue“ Ansatz ist, dass dabei die öffent-liche Hand (die Regionalplanung) als Initiator und Koordinator auftritt, sowohl um ihrer Ver-antwortung für eine gleichwertige Daseinsvorsorge in allen Teilräumen gerecht zu werden, als auch, um die auf die öffentliche Hand zu kommenden Kostenbelastungen zu begrenzen. Des-halb ist die Bildung von Netzwerken für eine möglichst lange häusliche Pflege eine existen-zielle Frage gerade ländlicher Regionen. Die Diskussion zielt folgerichtig auf Maßnahmenpa-kete, die eine präventive Pflegelandschaft mit einer Kombination von Beratungsleistungen und Förderung ehrenamtlichen Einsatzes ausbilden sollen, um den älteren Menschen und ih-ren Angehörigen ein gutes Unterstützungsangebot anbieten sowie möglichst lange den Bedarf an professioneller Pflege und die damit verbundenen hohen Kostenfolgen reduzieren zu kön-nen. Dabei ist entscheidend, dass Politik, Verwaltung, Kostenträger und Verbände solidarisch im Austausch mit den betroffenen Menschen eine gemeinsame Strategie verfolgen. Gewährleistung einer objektiven, trägerunabhängigen Beratung In der bundesweiten Diskussion besteht weitgehend Einvernehmen, dass es nicht zuletzt an einer kompetenten und neutralen Beratung mangelt, die die Menschen (Ältere, aber gerade auch Angehörige) frühzeitig über unterschiedliche Möglichkeiten und Unterstützungsangebo-te informiert. Die Aussage, dass es in der Region Havelland-Fläming ausreichende Beratungsangebote gibt, diese aber nicht in Anspruch genommen werden, ist „selbsterklärend“. Die Beratung, die wir meinen, erfolgt zwar zunächst im Interesse der Betroffenen, dient dann aber auch dem öf-fentlichen Interesse daran, dass für die Pflegebedürftigen sowohl individuell angemessene als auch für Private und öffentliche Hand bezahlbare Lösungen gefunden werden. Unter dieser Ausgangsprämisse dürfen Beratungsangebote nicht „abwarten“, wer sie haben will und/oder bis der Pflegefall schon eingetreten ist, sondern sie müssen aktiv auf die Menschen zu gehen. Dies ist eine regionale Gestaltungsaufgabe. Förderung des Ehrenamtes Diese Forderung stößt immer wieder auf den Einwand, dass ehrenamtliche Hilfen keine pro-fessionellen Leistungen ersetzen können. Das ist auch von niemand gewollt. Ehrenamtliche Leistungen sollen den Eintritt des Bedarfes an professioneller Pflege möglichst zeitlich ver-schieben, sollen professionelle Pflege unterstützen und damit effizienter machen, sollen einen Teil des Verlustes an familiären Pflegekapazitäten auffangen. Deshalb soll als wichtige Säule der Pflegelandschaft das Ehrenamt (auch mit finanziellen Anreizen und einer ausgeprägten Anerkennungskultur) gefördert und eingebunden werden. Insbesondere sollen darüber niedrigschwellige Hilfsmöglichkeiten ohne kommerziellen Hintergrund zur Unterstützung der Alltagsbewältigung geschaffen werden. Dazu sollen kurzfristig

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- ein Konzept unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Ehrenamtlichen und ein Qua-lifizierungsplan erarbeitet,

- für das Ehrenamt sensibilisiert und motiviert sowie - das Bürgerengagement als wichtige Ressource zur Erhaltung und Verbesserung der

Lebensqualität von Hilfebedürftigen betont werden. � Parallel soll geprüft werden, ob und in welcher Form ein Gemeindeschwester-Modell (in

Abstimmung mit der hausärztlichen Versorgung) übertragbar ist und positive Effekte ver-spricht.

� Der Aufbau der Pflegelandschaft soll flankiert werden durch eine umfassende Öffentlich-keitsarbeit (z.B. Zukunftskonferenz „Pflege“, Regionalkonferenz, Print- und Online- Pub-likationen) mit folgenden Zielen: - Sensibilisierung für die Handlungserfordernisse im Bereich Pflege - Konkretisierung weiterer Handlungsschritte / Netzwerkbildung

Einrichtung eines Netzes von Pflege-Angebotsknoten Bei dieser Maßnahme kann und darf es – jedenfalls im Rahmen des MORO – nicht darum gehen, Entscheidungen des Landes bezüglich einzurichtender Pflegestützpunkte abzuwarten, sondern soweit möglich gestalterisch in diesen Diskussionsprozess einzugreifen. Dabei sollte es die regionale Strategie sein, losgelöst von der politisch zähen Diskussion um Pflegestütz-punkte aus der lokal- spezifischer Sicht Handlungsbedarfe und mögliche Strukturvorschläge zu formulieren , um diese dann in die Diskussion mit dem Land einzubringen. Dafür sollten folgende Eckpunkte gelten: � Die Planungsregion will die Idee „Pflege-Angebotsknoten“ offensiv aufnehmen, um auf

die spezifischen regionalen Bedingungen angepasst eine neutrale und kompetente, flexib-le und frühzeitige Beratung aller (aktuell und künftig) Pflegebedürftigen zu sichern.

� Die „Pflege-Angebotsknoten“ werden an zentralen Orten eingerichtet, wobei Verortung und Einzugsbereiche den spezifischen Erreichbarkeitsverhältnissen sowie altersstruktu-rellen Bedingungen der Teilräume Rechnung tragen müssen. Daraus können auch (ge-ringfügige) Abweichungen von der Regelgröße notwendig werden. Die personelle Beset-zung (und die Beratungsleistung) muss im Prinzip trägerunabhängig sein, aber auf die Fachkompetenz und Angebote aller Träger zurückgreifen können. Dazu ist die Möglich-keit einer eigenständigen Organisationsform – ev. in Anlehnung an die Organisation des Pflegenetzwerkes - zu prüfen.

� Bei der Qualifikation der Mitarbeiter/Innen ist zu beachten, dass diese sowohl über die Organisationskompetenz als auch über den pflegefachlichen Zugang für ein qualitativ hochwertiges Case-Management verfügen.

� Es geht nicht darum, „große“ Einrichtungen zu schaffen, sondern eine flexible, individu-elle und bürgernahe Beratung zu sichern, die bei Bedarf auch mit mobilen Angeboten zu den Hilfesuchenden kommt.

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Dynamik der Bedarfsentwicklung in der Region Havelland Fläming Zunahme der Anzahl Hochbetagter

In der Region Havelland Fläming steigt die Anzahl der über 65 Jährigen bis 2020 nach der zugrunde liegenden Bevölkerungsvorausschätzung gegenüber 2005 um nahezu 30% an. Diese Zunahme schlägt sich vor allem die Altersgruppen über 75 Jahre. Dadurch kommt es zu einer Verschiebung der Altersstruktur innerhalb der Bevölkerung über 65 hin zu älteren Jahrgän-gen.

0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000

65-69

70-74

75-79

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Anzahl der Leistungsempfänger

20202005

Abbildung 55: Verschiebung der Altersstruktur von 2005 bis 2020 innerhalb der Bevölkerungsgruppe über 65 Jahre in der Region Havelland Fläming (Quelle: Statistisches Landesamt Brandenburg)

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Steigender Pflegebedarf mit steigendem Lebensalter 11% der Menschen über 65 der Region beziehen derzeit Pflegeleistungen nach SGB 11 (Quellen: Pflegestatistik 2005, Bevölkerungsdaten des Statistischen Landesamtes). Mit zunehmendem Lebensal-ter steigt der Anteil Pflegebedürftiger an.

Abbildung 56: Anteil Pflegeleistungsempfänger in den Altersgruppen über 65 Jahre (Quelle: Bevölkerungsdaten Havelland-Fläming 31.12.2005, Pflegestatistik 2005)

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Anstieg des Bedarfs nach Pflegeleistungen in der Gesamtregion Havelland Fläming um 70% Der überproportionale Anstieg der älteren Jahrgänge und die Zunahme der Pflegebedürftigkeit bei Älteren verstärken sich gegenseitig. Die hieraus berechnete Nachfrage nach Pflegeleistungen in 2020 liegt in der Region über 70% über dem Wert von 2005, mit einer Bandbreite in den Ämtern und amtsfreien Gemeinden von „Nullwachstum“ bis einer Zunahme um weit über das Zweieinhalbfache (über 170%).

20202005 2010

160

80

0

40

120

140

100

60

20

Veränderung BEV 65+Region Havelland Fläming

Bandbreite der Veränderung in den Ämtern der Region Havelland Fläming

180

%

Abbildung 57: Entwicklung der Nachfrage nach Pflegeleistungen Älterer bis 2020 unter Berücksich-

tigung des Nachfrageverhaltens nach Pflegeleistungen (heute) in den Altersgruppen Älterer

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Räumliche Disparitäten der Dynamik der Bedarfsentwicklung nach Pflegeleistungen Die Veränderungsdynamik der Nachfrage nach Pflegeleistung unterscheidet sich in den beiden Ent-wicklungsräumen deutlich. Im äußeren Entwicklungsraum steigt die Nachfrage im mittel deutlich weniger stark an als im engeren Verflechtungsraum: Engerer Verflechtungsraum: + 88% (2005 bis 2020) Äußerer Entwicklungsraum: + 54 % (2005 bis 2020)

Äußerer Entwicklungsraum

Innerer Ver flechtungsraum

0 20 40 60 80 100 120 140 160 180

Abbildung 58: Räumliche Struktur der Nachfragedynamik nach Pflegeleistungen Älterer nach Ämter und Entwicklungsräumen 2005 bis 2020

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Anteil Älterer (über 65) an der Gesamtbevölkerung Der Anteil Älterer steigt in der Gesamtregion weiter an. Aufgrund höherer Anteile Älterer in 2005 sowie Bevölkerungsverlusten in den jüngeren Jahrgängen bzw. ausbleibende Bevölkerungsgewinne liegt der Anteil Älterer im Äußeren Entwicklungsraum trotz geringerer Wachstumsdynamik in der Altersgruppe über 65 Jahre weiter deutlich über den Anteilen im Engeren Verflechtungsraum. Anteil Älterer (über 65 Jahre) an der Gesamtbevölkerung 2005 2020 Engerer Verflechtungsraum: 17% 22% Äußerer Entwicklungsraum: 21% 28%

10% bis 15%

15% bis 20%

20% bis 25%

25% bis 30%

30% bis 40%

2005 2020

Abbildung 59: Bevölkerungsanteile Älterer (über 65 Jahre) an der Gesamtbevölkerung – 2005 und 2020

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IV. Ergebnisdokumentation der Regionalen Planungs- gemeinschaft Havelland-Fläming Die dargestellten Ergebnisse des Modellvorhabens „Regionalplanerische Handlungsansätze zur Gewährleistung der öffentlichen Daseinsvorsorge“ sollen Ihren textlichen Niederschlag im Regionalplan der Planungsregion Havelland-Fläming finden.

4.1. Plansatz Daseinsvorsorge – Schulische Bildung für den Regionalplan 2020

Bildungsangebote In allen Teilen der Region sollen alle öffentlichen Schulen so qualifiziert werden, dass sie ihre Bedeutung als regionaler Standortfaktor voll entfalten und zur Wettbewerbsfähig-keit der Region auf einem europäischen Spitzenplatz beitragen können. Dabei sollen die Schulen ihr Profil mit den Potenzialen stärken, die sie an ihrer Umge-bung vorfinden und auf diese Weise ihrem Standort und der Region positive Impulse zurückgeben. Das Angebot schulischer Bildung soll regelmäßig bewertet, Stärken herausgestellt und Schwächen durch zusätzliche Qualifizierungen des Lehrpersonals, des Unterrichts und der Unterrichtsorganisation sowie durch unterstützende Maßnahmen in der Kommune und ggf. auch darüber hinaus kompensiert werden. Begründung und Erläuterung Die Region Havelland-Fläming hat sich in einen Spitzenplatz im europäischen Standortwett-bewerb erobert. Dies geht vor allem auf die qualifizierten Standortangebote am Rand der Met-ropole Berlin für vielfältige Nutzungswünsche, die hervorragend ausgebaute Infrastruktur, den weit überdurchschnittliche Beitrag zur Wertschöpfung des Landes, das dichte Geflecht von Forschungseinrichtungen und das einmalige kulturelle Erbe zurück. Die Qualität der Bildungsangebote öffentlicher Schulen gehört gleichermaßen zu den Stand-ortfaktoren der Region. Alle Kräfte in der Region müssen sich dafür einsetzen, Schule nicht nur als irgendwie funktionierendes Gebäude mit Lehrpersonal in der Fläche zu erhalten, son-dern auch mit einem hochwertigen Unterricht und optimierten Unterrichtsorganisationen aus-zustatten, die Anstrengungsbereitschaft von Schülern, Eltern und Lehrpersonal gleichermaßen zu steigern und ein positives regionales Schulklima zu entwickeln. Scheinbar oder tatsächlich gering qualifizierte Schulen schaden nicht nur sich selbst und den Schülern, sondern auch dem Schulort und der Region. Es gilt daher, Schwächen rasch zu erkennen und zu beseitigen. Der Spitzenplatz der Region muss sich auch in seiner Bildungslandschaft zeigen. Viele Schulen in der Region haben durch ihren Standort einmalige Vorteile, die oft zu wenig im Profil der Schule zum Ausdruck kommen. mit besonderem Ruf oder gar herausragenden Alleinstellungsmerkmalen. Beispiele dafür sind � die wohl älteste Schule der Mark (von-Saldern-Gymnasium Brandenburg a.d.H.) � die Schule preußischer Prinzen (Einstein-Gymnasium Potsdam) � der Bundessieger im Projekt „Gegen das Vergessen“ und UNESCO-Schule (Gesamt-

schule B. H. Bürgel in Rathenow) � die Schule der Olympiateilnehmer und –sieger (Friedrich-Ludwig-Jahn-Schule Potsdam)

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� die Schule mit besonderer Verpflichtung zur Menschlichkeit (Sally-Bein-Gymnasium Beelitz)

Solche Alleinstellungsmerkmale fördern Identifikationen und können zu überdurchschnittli-chen Leistungen mobilisieren. Andere Schulen verfügen durch ihre Schulumgebung durchaus über solche Alleinstellungsmerkmale, nutzen diese aber nach außen – soweit erkennbar – nicht. Dazu gehören die Gymnasien im ländlichen Raum (Belzig, Treuenbrietzen, Jüterbog), die aus dieser Lage und dem damit verbundenen Potenzial mehr machen könnten. Daraus etwas machen heißt ja nicht, ein „Bauern-„ oder „Förster-Abitur“ zu pflegen, sondern aktuelle Fragestellungen schulisch wie außerschulisch nachzugehen (Kulturlandschaft, biologische Ressourcen, Klimawandel, demografischer Wandel, Globalisierung, nachhaltiger Tourismus usw.). und daraus spezifische Kompetenzen zu entwickeln. Ähnliche Bezüge könnte das Gymnasium am BBI-Flughafen (Blankenfelde-Mahlow) oder an einem Hochtechnologie-standort (Ludwigsfelde) aufnehmen und vertiefen. Beispielsweise ist die Firma Rolls Royce ein Partnerunternehmen eines Potsdamer Gymnasiums bereits auf dessen Homepage zu er-kennen – nicht aber bei der Schule „um die Ecke“ in Blankenfelde-Mahlow. Kommunen, Landkreise und weitere relevanten Kräfte in der Region sollten daher die Schu-len bei ihrer Profilierung unterstützen, um selbst wieder von einer leistungsstarken und leis-tungsorientierten Schule zu profitieren. Schulabgänger, die ihr Wissen und ihre Kompetenz für Problemlösungen vor Ort haben anwenden können, sind u.U. auch leichter für einen beruf-lichen Werdegang in der Region zu gewinnen und gehen ihrer Heimat nicht so leicht verloren. Profile müssen aber eine solide Qualitätsgrundlage haben. Qualitätsentwicklung, Qualitätssi-cherung und Qualitätskontrolle setzen einen intensiveren Dialog zwischen Schulen und den aktiven Gruppen und Gruppierungen einer Kommune voraus. Der Zusammenhalt von Schu-le, Kommune und Region ist lebenswichtig für eine gemeinsame Zukunftsperspektive. Vor-teilhaft dazu ist, die Schule und ihren Betrieb stärker in die sozio-ökonomische Gegebenhei-ten und Entwicklungen der Standortgemeinde einzubinden, über die Schule Impulse für das soziale Leben zu setzen und gesellschaftliche Aktivitäten als Impulse in der Schule zu nutzen. Selbst Grundschulen im ländlichen Raum scheinen ihre Vorteile noch nicht genügend in den längst laufenden Wettbewerb der Schulen einzubringen. Sie müssen keineswegs „Restschu-len“ sein: das Beispiel der „Kleinen Grundschule“ in Brandenburg zeigt, wie scheinbar über-holte Schulmodelle mit Jahrgänge übergreifendem Unterricht neue Qualitäten entfalten. Auch eine engere Zusammenarbeit zwischen Grundschule, Kindergarten/Kindertagesstätte und den Horten, zwischen benachbarten Grundschulen oder zwischen Schulen der Primar und der Se-kundarstufe kann zu Qualitätsverbesserungen beitragen, Kinder und Jugendliche vor zuneh-mender Vereinzelung bewahren ohne ihnen die Bezüge zum Heimatdorf zu nehmen. Generell sollte der sinnliche Reichtum des Landlebens positiv die Erziehung der Kinder und Jugendlichen auf dem Land beeinflussen – nicht von ungefähr liegen die großen europäischen Schulen (z.B. Schulpforta, Salem, Eton) auf dem Land. Qualifizierung kann und sollte auf unterschiedlichen Ebenen beginnen. Für die Schulen der Region sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, das ab 10/2008 verfügbare Selbstevaluie-rungsinstrument SEIS der Bertelsmann Stiftung zu nutzen, Brandenburg ist hier mit anderen Bundesländern Vertragspartner. Der zentrale Punkt liegt in der Ausschöpfung vorhandener Qualitätspotenziale durch eine bessere Unterrichtsorganisation. Viele Fähigkeiten und Kennt-nisse des Lehrpersonals sollten daher flexibler, d.h. schul- wie ortsübergreifend genutzt wer-den (optimierte Lehrereinsatzsteuerung). Weitere Anhaltspunkte erfolgreicher Qualifizierung unter Einschluss regionaler Bezüge bildet das Modell Schule & Co am Beispiel des Landkrei-ses Herford. Eine hochwertige regionale Bildungslandschaft, wie sie für die Region Havelland-Fläming eigentlich zwingend sein sollte, muss viel stärker als bisher regionale Bezüge in die Schular-beit aufnehmen und im Schulprofil auch nach außen zeigen. Erster Kontakt mit einer Schule

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in der Region Havelland-Fläming – etwa auf der Schul-Webseite – könnte und sollte dieses besondere Profil erkennen lassen. Erreichbarkeit In allen Teilen der Region sollen schulische Bildungseinrichtungen unter zumutbarem Zeitaufwand erreicht werden. Dieser beträgt von der Wohnung der Schüler bis zum Schultor höchstens in der: - Primarstufe: 45 Minuten mit öffentlichen Personenverkehr (einfacher Weg) - Sekundarstufe: 60 Minuten mit öffentlichen Personenverkehr (einfacher Weg) Wo wegen besonderer Übergangsverhältnisse zur Sekundarstufe II ein deutlich größe-rer Zeitaufwand erforderlich ist (z.B. 2007/2008 Schüler aus Belzig, die das Abitur nach Klasse 13 anstreben), soll dieser Wegeaufwand auf ebenfalls 60 Minuten begrenzt wer-den. Begründung und Erläuterung Im Zuge des Modellvorhabens „Regionalplanerische Handlungsansätze zur Daseinsvorsorge“ sind auf der Basis der schulischen Versorgung des Jahres 2006/2007 Schulstandorte und de-ren Einzugsbereiche in zahlreichen Modellvarianten untersucht worden. Dabei ergaben sich noch hinnehmbare Schulwege für das 97% Perzentil aller Schüler für die jeweiligen Erreich-barkeiten im Primar- bzw. Sekundarbereich. Die den Varianten zugrunde gelegten Entfernun-gen wurden aus rechnerischen Gründen zunächst in Autominuten umgesetzt, um auf aufwän-dige ÖPNV-Fahrplanmodelle zu verzichten. Eine Umrechnung der so ermittelten Einzugsbe-reichsmodelle ergab dann für die Gesamtreisezeit zwischen Haustür und Schulhof (Wegezeit, Umsteigezeit, Wartezeit – nicht jedoch Wartezeit im Schulgelände) von 45 bzw. 60 Minuten. Diese Obergrenzen für die Erreichbarkeit setzen voraus, dass die Schuldichte des Jahres 2006/2007 im Primarbereich erhalten bleibt und damit auch kleine Schulen wie in Görzke, Hohennauen, Paulinenaue und Roskow nicht geschlossen werden. 3% aller Grundschüler wohnen außerhalb dieser Erreichbarkeiten, meist in kleinen Weilern und Hofgruppen. Diese Siedlungen und Siedlungsteile wären nur mit unvertretbar hohem Aufwand mit der geforder-ten Erreichbarkeit an die Schulen anzuschließen; sie würden auch von der Reaktivierung be-reits geschlossener Schulstandorte nicht profitieren. Die hier genannten Schulstandorte im Primarbereich entfalten daher auf der Grundlage der MORO-Berechnungen auch einen hohen Kosten-Nutzen-Anteil: Der Erhalt der Schule und die damit verbundenen Kosten bewirken einen relativ hohen Nutzen, da sie einen nach Einwohnern relativ großen Einzugsbereich auf-weisen. Kostensenkungen können erfahrungsgemäß durch geeignete Kooperationsformen erzielt werden, etwa bei einer gemeinsamen Schulleitung, einer gemeinsamen Bewirtschaf-tung der Schulgebäude durch einen Hausmeister oder bei der Mehrfachnutzung von Räumen. Neben der Erreichbarkeit gilt es auch, die Schulen als Standort- und Wettbewerbsfaktor in der Region zu sichern. Zwischen 1991 und 2007 ist etwa die Hälfte aller Grundschulen der Regi-on geschlossen worden. Dem Vorteil zentraler, kostengünstigerer Schulstandorte stehen Nachteile entgegen im Zeit- und Kostenaufwand für die Schülerbeförderung, bei der Auflö-sung sozialer Bindungen zwischen Schülern und Dorfgemeinschaft und bei der nach außen wirkenden Infrastrukturausstattung vor allem in ländlichen Teilen der Region. Die schulische Versorgung im Primarbereich in zentralen Orten, in den Schwerpunkten der Grundversorgung und in Landstädten gewährleistet dies nicht allein. In der Region werden darüber hinaus an weiteren 20 Standorten Grundschulen betrieben, ohne die unzumutbar lange Wege entstehen. Auch die Schulstandorte der Sekundarstufe I in den zentralen Orten und den Schwerpunkten

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der Grundversorgung bedürfen der Ergänzung durch sechs weitere Schulen in den Landstäd-ten und anderen Orten. Dieses noch relativ engmaschige Grundschulnetz zusammen mit ei-nem weitmaschigeren Netz im Sekundarbereich sichert so ein bis heute wichtiges Standortkri-terium: Menschen und Unternehmen siedeln sich vorzugsweise dort an, wo eine schulische Bildung vorhanden und auch längerfristig garantiert ist. Fehlt diese selbst in einiger Distanz, rücken vor allem Standorte im ländlichen Raum auf hintere Wettbewerbspositionen. Die Ent-faltung unserer herausragenden regionalen Standortvorteile durch die räumliche Lage (Metro-polennähe) und die Verkehrsinfrastruktur auch im ländlichen Raum muss daher durch eine ortsnahe und dichte Schulversorgung ergänzt werden. Wo schließlich Schulübergänge aufgrund fehlender Schulen unzumutbare Wege erzwingen, müssen Möglichkeiten für Wohnort nahe Übergänge durch flexiblere Unterrichts- und Kurs-angebote bereit stehen. Gerade im ländlichen Raum müssen auch weniger häufig beanspruch-te Formen des Schulwechsels möglich sein, um alle Begabtenreserven zu erschließen und Standortnachteile zu vermeiden.

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4.2. Plansatz Daseinsvorsorge – Altenpflege für den Regionalplan 2020

Stationäre Pflege In den Ober- und Mittelzentren, in den Schwerpunkten der Grundversorgung und den Siedlungs- und Entwicklungsschwerpunkten im Berlin nahen Raum sollen in ausrei-chender Zahl und in möglichst zentraler Lage stationäre Pflegeeinrichtungen den Be-darf des jeweiligen örtlichen und überörtlichen Versorgungsbereiches abdecken. Einrichtungen der stationären Altenpflege sollen in angemessener Qualität betrieben und insbesondere auf kommunaler Ebene begleitet und überprüft werden. Im Zuge des demografischen Wandels sind bis 2020 starke Zunahmen bei den über 65jährigen zu erwarten. Die Zahl der zwischen 80 und 90jährigen wird sich dabei mehr als verdoppeln und die Anzahl der Empfänger von Pflegedienstleistungen um 70% im Regions-durchschnitt zunehmen, in besonderen lokalen Brennpunkten um mehr als das Doppelte zu-nehmen. Die Pflegekassen übernahmen in der Region nach Schätzungen 2005 etwa 60% der Altenpflegekosten von 18 Mio. €. Die verbleibenden 40% teilen sich Privathaushalte und die Sozialämter. Ohne Inflationsbereinigung werden diese Kosten nach einer vorsichtigen Schät-zung21 bis 2020 auf 32 Mio. € ansteigen, wovon die Pflegekasse 21 Mio. € (66%) übernimmt – wenn es bei der heutigen Leistungsverteilung bleibt. Den Restbetrag von 11 Mio. € müssen sich Empfänger von Pflegedienstleistungen mit Landkreisen und kreisfreien Städten teilen. Sinken die erforderlichen Zuzahlungen durch die Empfänger (z.B. ausbleibende Rentenanpas-sungen), steigen die Anteile der Sozialhilfe. Sie bewirken mehr Ausgaben im Sozialhaushalt und ggf. höhere Kreisumlagen und schränken Spielräume der kommunalen Ebene – etwa für Zukunftsaufgaben - an anderer Stelle ein. Die stationäre Pflege schlägt dabei besonders zu Buche. Auch wenn die Pflegekassen hier höhere Zuzahlungen leisten, bleiben Restbeträge von mindestens 750.- € pro Fall und Monat zu leisten, die weder vom heutigen noch künfti-gen Rentenniveau abzufangen sind. Die stationäre Pflege nimmt daher eine Schlüsselstellung bei der Pflegefinanzierung ein. Durchschnittlich bedürfen ca. 3,5 % aller über 65jährigen der stationären Pflege. Dies führt bis 2020 zu einem Bedarf von insgesamt ca. 8 700 stationären Pflegeplätzen und einem Mehrbedarf gegenüber heute von ca. 3 750 Betten (+75%). Da sich dieser Durchschnittswert nicht gleichmäßig über die Region verteilt, ist der künftige Bedarf individuell nach Teilräu-men zu ermitteln. Die Bedarfszahlen im stationären Pflegebereich sind jedoch einigen Unsi-cherheiten ausgesetzt: Je stärker in der Region Prävention betrieben wird und je stärker sich die Eintrittszeitpunkte für stationäre Pflegefälle durch verbesserte ambulante Pflege verschie-ben lassen, desto niedriger die Pflegequote und umso niedriger auch der zusätzliche Bedarf an Betten. Eine dezentrale räumliche Verteilung bietet einerseits auch in dünner besiedelten Räumen Wahlmöglichkeiten für unterschiedliche Heim-Angebote. Die Orientierung an den heutigen Schwerpunkten der Daseinsvorsorge sichert andererseits eine gute Erreichbarkeit sowohl für

21im Zuge des 2008 abgeschlossenen Modellvorhabens „Regionalplanerische Handlungsansätze zur Gewährleistung der öffentlichen Daseinsvorsorge

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das Personal als auch die Angehörigen der Heimbewohner, fördert häufigere Besuche eher als abgelegene Standorte und erleichtert den Pflegebedürftigen die Teilnahme am gesellschaftli-chen Leben. Pflegeheimplätze außerhalb der Zentralen Orte und der Versorgungsschwerpunk-te sind daher raumordnerisch unerwünscht und im Hinblick auf vorhandene Flächenpotenziale in den Vorzugsräumen Siedlung auch nicht notwendig. Gesetzlich vorgeschriebene, einheitliche Qualitätsstandards für Altenpflegeheime sind im Planungszeitraum erst ab 2011 erwarten. Positiven Selbstbewertungen der Heime stehen ge-legentlich „Skandale“ über unzumutbare Pflegeverhältnisse gegenüber. Diese färben schnell auf die Heimumgebung ab und schaden nicht nur dem Ruf der jeweils berührten Sozialver-waltung. Es ist daher hilfreich und der Position der Region angemessen, wenn sich die Pfle-geheime hier zusammen mit den Kommunen, in denen Heime betrieben werden, sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten, die deren Leistungen mit Sozialhilfebeiträgen mit finan-zieren, selbst über überdurchschnittliche Qualitätsstandards der Heime klar werden, diese mit den Heimen gemeinsam erarbeiten, durch freiwillige Selbstkontrollen regelmäßig sichern und entwickeln und die Qualitätskontrollen im Interesse eines besonderen Leistungsmerkmales der Region Havelland-Fläming auch veröffentlichen. So könnte die Region Kompetenz und Stärke in einem bisher eher vernachlässigten, die Öffentlichkeit jedoch zunehmend berühren-den Bereich erringen, und ihre Wettbewerbsposition verbessern. Es erscheint zweckmäßig, auf kommunaler Ebene den Dialog zwischen Anbietern von Pflegeleistungen, ehrenamtlichen Helfern und den von Pflege betroffenen Familien in Form erster runder Tische zu beginnen und professionell fortzuführen. Häusliche Pflege (ambulante Pflegedienste) In den Ober- und Mittelzentren, in den Schwerpunkten der Grundversorgung, den Landstädten und den Siedlungs- und Entwicklungsschwerpunkten im Berlin nahen Raum sollen in ausreichender Zahl und angemessener Qualität Pflegedienste für die ambulante Pflege älterer Menschen zur Verfügung stehen. Die ambulanten Pflegedienste sollen vor allem den Bedarf an jenen Dienstleistungen des jeweiligen örtlichen und überörtlichen Versorgungsbereiches abdecken, für die eine hö-here Qualifikation der Pflegekraft nötig ist. Soweit möglich sollen sich die ambulanten Pflegedienste mit ehrenamtlichen Kräften in der häuslichen Pflege zu einem optimierten, hochwertigen Pflegeangebot zusammenfin-den. Je größer die Zahl der Leistungsempfänger (insbesondere im stationären Bereich!) desto grö-ßer zunächst die Belastung der Pflegekassen und betroffenen Privathaushalte und in der Folge das Risiko von Finanzierungslücken. Zu erwarten sind daher zunehmend höhere Lasten für die Sozialhaushalte mit der Konsequenz geringerer Spielräume der Kommunen und Landkrei-se für Zukunftsaufgaben. Es sollte daher im Interesse aller Beteiligten und Betroffenen liegen, einem überproportionalen Anstieg des Bedarfs an professionellem Pflegeaufwand insbesonde-re an Heimplätzen entgegen zu wirken. Eine qualifizierte ambulante Pflege kann in vielen Fällen die Schwelle zur stationären Pflege auch im Interesse des/der Pflegebedürftigen hi-nausschieben. Da die Zahl qualifizierter PflegerInnen begrenzt bleiben wird und deren Leis-tungen auch höhere finanzielle Aufwendungen verlangen, ist es zweckmäßig, die Pflegeleis-tungen zwischen professionellen und ehrenamtlichen Kräften nach Leistung und Kompetenz

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aufzuteilen und so den Einsatz aller Pflegekräfte und HelferInnen in einem sinnvollen Kosten-Nutzen-Verhältnis bei Pflege und Betreuung zu optimieren. Die ambulanten Pflegedienste sollten dabei möglichst von zentralen Einsatzorten aus arbeiten, um Zeit- und Kostenaufwand zu begrenzen. Als räumliche Orientierung bietet sich dabei das Netz Zentraler Orte und die übrigen Schwerpunktorte der Daseinsversorgung an. Zentral ge-legene Einsatzorte eignen sich auch besser für die Anwerbung, Beratung und notwendige Qualifizierung ehrenamtlicher Pflegekräfte und könnten auf diese Weise eine Knotenpunkt-funktion in einem Pflegenetzwerk übernehmen. Das Erbringen einer Pflegeleistung ist stets mit logistischen Vorgängen verknüpft: die Leis-tung wird wie ein Produkt vorgehalten – ggf. sogar „konfektioniert“ -, transportiert und nach Anlieferung weiter verwertet, es kommt dabei auch zu Leerfahrten. Gerade im ländlichen Raum mit langen, teuren Wegen gilt es, die ambulanten Pflegeleistungen zu optimieren, wozu sich am besten alle Anbieter und Leistungsgeber über ein Netzwerk zu größtmöglichen Opti-mierungen ihres Ressourceneinsatzes verständigen sollten. Ehrenamtliche Hilfen In allen Teilen der Region soll der Betreuungsbedarf für die häusliche Pflege verstärkt durch den Einsatz ehrenamtlich tätiger MitbürgerInnen ergänzt werden. Dabei ist anzustreben, dass die Zahl ehrenamtlich helfender Mitbürger durch Mobilisie-rung, Weiterbildung, Begleitung und angemessene Aufwandsentschädigung mindestens verdoppelt wird. Begründung und Erläuterung Der Anteil in der Pflege helfender Familienangehöriger nimmt aufgrund der zunehmenden Auflösung klassischer Mehrgenerationenhaushalte weiter ab. Im ländlichen Raum der Region pflegen heute etwa 7% aller Frauen im pflegefähigen Alter zwischen 30 und 65 Jahren, im Berlin nahen Teil sind es nur 5%. Setzt sich der Trend sich auflösender familiärer und nach-barschaftlicher Beziehungen fort, wird das Potenzial familiären bzw. nachbarschaftlichen Hel-fens weiter schwinden. Aktive Unterstützung scheint hier dringend geboten, um den Folgen zusätzlich steigende Kosten im Sozialbereich kommunaler Haushalte bis 2020 zu begegnen. Die zu erwartenden Kostenlasten sind abhängig von der Altersstruktur der Bevölkerung und dem Vorhandensein familiärer bzw. nachbarschaftlicher Hilfen. Der geschätzte Kostenanstieg liegt im Berlin nahen Raum bei etwa 70% und etwa 40% im ländlichen Raum. Die Kommu-nen sind daher aufgefordert, den Bedarf an häuslicher Pflege selbst zu ermitteln und entspre-chend vorzusorgen. Tabelle 18 gibt als Orientierung an, wo mit welcher Nachfrage nach eh-renamtlichen Pflegekräften zu rechnen ist und welche altersstrukturellen Voraussetzungen zur Bedarfsdeckung vorliegen. Gelingt es nicht, den Bedarf an häuslicher Pflege voll zu decken und ggf. so zu erweitern, dass mindestens der überproportionale Nachfrage-Anteil nach stationärer Pflege gedämmt wird, kann es für viele Pflegebedürftige zu unattraktiven und unwürdigen Lebensverhältnis-sen in der Region kommen und deren Wettbewerbsfähigkeit in eine Schieflage geraten. Es muss daher frühzeitig damit begonnen werden, die sich öffnende Schere zwischen Pflegebe-darf und Pflegeleistung durch Mobilisieren von ehrenamtlichen Pflegekräften und insbeson-dere auch Männern und jungen Senioren zu schließen. Um mehr Menschen für Engagement zu motivieren bzw. bereits engagierte Menschen für ein verstärktes Engagement zu gewinnen,

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soll in den Pflege-Netzwerken (s.o.) die Finanzierung einer Aufwandsentschädigung entwi-ckelt und gezahlt werden. Diese sollte sich an ehrenamtlich vergleichbaren Leistungen orien-tieren. Laut Pflegegesetz sind Aufwandsentschädigungen in Form eines geringen monatlichen Grundbetrages für ehrenamtliche Betreuungspersonen möglich (§ 45 SGB XI). Diese können ambulante Träger u.a. mit Hilfe der finanziellen Unterstützung der Kreise über die Förderung der Beratungsleistungen von Sozialstationen aufbringen. Eine Überarbeitung der kommunalen Förderrichtlinie zugunsten der ambulanten Pflege, d.h. eine Bereitstellung zusätzlicher finan-zieller Mittel, könnte für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen eingesetzt werden und somit zur Stärkung ehrenamtlicher Hilfe bei der Pflege beitragen.

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4.3. Pflegeindex

In der Region Havelland-Fläming pflegen bereits heute 10% aller Frauen zw. 30 und 65 Jah-ren im äußeren Entwicklungsraum (äE), im engeren Verflechtungsraum (eV) hingegen rund 5% der Frauen dieser Altersgruppe22. Bis zum Jahr 2020 wird das Informelle Pflegepotenzial (Frauen zwischen 30-65 Jahren) vor allem im ländlichen Raum (äE) um bis zu 19% abneh-men bei gleichzeitigem Anstieg der über 65-Jährigen. Um zu gewährleisten, dass trotz Abnahme des Pflegepotenzials und der Zunahme von über 65-Jährigen ein Pflegeverhältnis von heute auch im Jahr 2020 besteht, wurde der Pflegeindex „Häusliche Pflege“ erarbeitet. Dieser Index kann helfen, den Bedarf an informeller Pflege und Betreuungskräften zu beschreiben und Rückschlüsse auf den Bedarf ehrenamtlich tätiger Per-sonen, die vorrangig Betreuungsleistungen und alltagsunterstützende Leistungen übernehmen könnten zu ermitteln. Der gebildete Index stellt die Anzahl pflegender Frauen zwischen 30 und 65 Jahren (verein-facht gleichgesetzt mit der Anzahl Empfänger von PG (Pflegegeld) und ambulante Leistun-gen) und der Anzahl der Frauen „im pflegefähigen Alter“ gegenüber (vereinfacht gleichge-setzt mit Frauen im Alter zwischen 30 und 65 Jahren, die häufig als Hilfsgröße zu Beschrei-bung des „informellen Pflegepotenzials“ herangezogen werden23). Somit lässt sich ableiten, wie viele Personen in jeder Kommune aktiviert bzw. mobilisiert werden müssen, um den heu-tigen Status quo beizubehalten (Tabelle 18). Für die beiden Teilräume der Region ergibt sich eine notwendige Steigerung des informellen Pflegepotenziale, vorrangig immer noch Frauen zwischen 30-65 Jahren, um 20% im äußeren Entwicklungsraum und um ca. 10% im engeren Verflechtungsraum24. Unter Einbezug des errechneten Pflegeindexes und in Relation zu den steigenden Kosten der nächsten Jahre, wird es erheblicher Anstrengungen insbesondere der Mobilisierung von eh-renamtlich Tätigen bedürfen, alleine um die Nachfragestruktur von heute zu halten. Ziel muss es sein, ein Wegbrechen der häuslichen Pflege zu vermeiden und damit einem überproportio-nalen Anstieg der Nachfrage nach professioneller und kostenintensiver Hilfe entgegenzuwir-ken. In diesem Zusammenhang führten zwei Praktikantinnen der Planungsstelle im August und September 2008 eine Haushaltsbefragung durch. In Hinblick der Beantwortung der Frage, ob sie bereit wären ehrenamtlich pflegeunterstützende Maßnahmen zu erbringen, wurden Perso-nen zwischen 45- und 65-Jahren interviewt. Bei der Befragung sind 122 Interviews in 6 Kommunen im ländlichen Raum geführt worden, wovon 79 Personen in der relevanten Altersgruppe (45-65 Jahre) vertreten waren. Zunächst sollte erfragt werden, inwieweit die Interviewten bisher eigene Erfahrungen mit Pflegefällen in der Familie oder Nachbarschaft hatten. Darüber hinaus sollte der Kenntnis-stand bezüglich der demografischen Entwicklungen herausgestellt werden, welche Konse-quenzen sich aus deren Sicht ergeben und schließlich ob sie bereit wären ehrenamtlich pfle-geunterstützende Maßnahmen zu leisten. Im Ergebnis waren 45 von den befragten 79 Perso-nen bereits mit einem Pflegefall in der Familie konfrontiert bzw. seihen 33 Personen ein Pfle-

22 Das bedeutet, dass derzeit jede 15.Frau im äE und jede 20. Frau im eV pflegeunterstützende Maßnahmen leistet. 23 nach G.Schiller (IÖR) 24 Für das Jahr 2020 heißt das, dass jede 8.Frau im äE und jede 11.Frau im eV in der Pflege unterstützen muss.

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gefall aus der Nachbarschaft bekannt. In weiteren Fragen sollte herausgestellt werden, welche Veränderungen der Demografische Wandel mit sich bringt. Tatsächlich sind sich viele der Befragten der Brisanz dieser Entwicklung nicht bewusst und schätzen die Zunahme der über 65-Jährigen und der Pflegebedürftigen deutlich geringer als prognostiziert ein. Ob die Befragten bereit seien Pflegemaßnahmen in der Familie und/oder Nachbarschaft zu erbringen, zeigten alle 79 Personen eine Bereitschaft, wovon jedoch 70 Personen gleichzeitig verschiedene Gründe (beruflich, familiär, gesundheitlich) äußerten, warum Ihnen das derzeit nicht möglich sei. Nur 9 Personen (11%) wären bereit uneingeschränkt Pflegeleistungen zu erbringen, die jedoch nach Aussagen von 8 Personen25 mit einer Aufwandsentschädigung vergütet werden müsste. Bei einer Vergütung wären jedoch 7 der 9 „Willigen“ bereit bis zu 3 Stunden pro Tag, 2 Personen bis zu 5 Stunden am Tag pflegeunterstützende Maßnahmen vom Einkaufen bis zur aufwändigen Pflege (Duschen, Körperpflege) zu erbringen. Auch wenn die Befragung nicht als repräsentativ gesehen werden kann, so wird im Ergebnis dennoch eines ganz klar, dass „bereitwillige Helfer“ im ländlichen Raum zur Verfügung ste-hen, die im Falle einer geringen Aufwandsentschädigung (ca. 400€ bei 3h Pflege/Tag) in der Nachbarschaft helfen und unterstützen würden. Gleichzeitig zeigt sich, dass vorhandenen Bar-rieren abgebaut werden müssen - häufig ist der Wille zum Engagement vorhanden, scheitert in vielen Fällen an den (beruflichen, gesundheitlichen) „Umständen“- um den Anteil der Hilfsbereiten zu erhöhen. Letztlich wird sich nicht verhindern lassen, von Dorf zu Dorf, von Haustür zu Haustür für diese Leistung zu werben und die hilfsbereiten Menschen individuell an die Pflege heranzuführen.

25 Eine Person äußerte auch ohne Aufwandsentschädigung Pflegeunterstützung zu leisten.

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V. Abkürzungsverzeichnis äE äußerer Entwicklungsraum

BBR Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

eV engerer Verflechtungsraum

GOST Gymnasiale Oberstufe

MORO Modellvorhaben der Raumordnung

ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr

OSZ Oberstufenzentrum

OT Ortsteil

SEIS Selbstevaluierung in Schulen

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VI. Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung in der Region Havelland-Fläming 2004-2020 ...... 9

Abbildung 2: Einteilung der Region Havelland-Fläming in vier Teilräume ........................ 10

Abbildung 3: Entwicklung der Bevölkerung in den für den Schulbereich besonders

relevanten Altersjahrgängen (2004-2020), differenziert nach den in

Abbildung 1-2 definierten Teilräumen (Absolutwerte) .................................. 10

Abbildung 4: Entwicklung der Bevölkerung in den für den Schulbereich besonders

relevanten Altersjahrgängen (2004-2020), differenziert nach Teilräumen .... 11

Abbildung 5: Entwicklung der Bevölkerung in den für den Schulbereich besonders

relevanten Altersjahrgängen (2004-2020), ..................................................... 12

Abbildung 6: Definition von fünf Wahlblöcken ................................................................... 13

Abbildung 7: Erster Schritt zur Disaggregierung der Bevölkerungsprognose: Aufteilung

der Prognosewerte auf amtsangehörige Gemeinden sowie Ortsteile

innerhalb größerer Gemeinden ....................................................................... 15

Abbildung 8: Zweiter Schritt zur Disaggregierung der Bevölkerungsprognose: Aufteilung

der geschätzte Werte für die amtsangehörigen Gemeinden und Ortsteile

auf die Baublöcke und Siedlungsflächen anhand von Dichtekennziffern für

Siedlungsstrukturtypen und Information ........................................................ 16

Abbildung 9: Aktuelles Verhältnis zwischen Reisezeit im ÖPNV und Fahrzeit

mit dem Pkw.................................................................................................... 18

Abbildung 10: Aktuelles Verhältnis zwischen Reisezeit im ÖPNV und Fahrzeit mit dem

Pkw (Kumulierte Darstellung) ........................................................................ 18

Abbildung 11: Definition von elf Schulregionen.................................................................... 21

Abbildung 12: Anzahl der theoretisch benötigten Standorte für den Wahlblock

„Primarstufe“ in Abhängigkeit der gewählten Erreichbarkeitsnorm .............. 25

Abbildung 13: Anteil der Schulstandorte aus Abbildung 12, die die Mindestschülerzahl

nach Tabelle 3 nicht erreichen ........................................................................ 25

Abbildung 14: Anzahl der theoretisch benötigten Standorte für den Wahlblock

„Sekundarstufe I .............................................................................................. 26

Abbildung 15: Anteil der Schulstandorte aus Abbildung 14, die die Mindestschülerzahl

nach Tabelle 3 nicht erreichen ........................................................................ 26

Abbildung 16: Anzahl der theoretisch benötigten Standorte für den Wahlblock

„Sekundarstufe I .............................................................................................. 27

Abbildung 17: Anteil der Schulstandorte aus Abbildung 16, die die Mindestschülerzahl

nach Tabelle 3 nicht erreichen ........................................................................ 27

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Abbildung 18: Anzahl der theoretisch benötigten Standorte für den Wahlblock

„Sekundarstufe II............................................................................................. 28

Abbildung 19: Anteil der Schulstandorte aus Abbildung 18, die die Mindestschülerzahl

nach Tabelle 3 nicht erreichen ........................................................................ 28

Abbildung 20: Anzahl der theoretisch benötigten Standorte für den Wahlblock

„Sekundarstufe II............................................................................................. 29

Abbildung 21: Anteil der Schulstandorte aus Abbildung 20, die die Mindestschülerzahl

nach Tabelle 3 nicht erreichen ........................................................................ 29

Abbildung 22: Schema zur Veranschaulichung der Strukturabhängigkeit des Nutzens:

Aufgabenstellung ............................................................................................ 31

Abbildung 23: Nutzen der Einzelstandorte nicht eindeutig bestimmbar ................................ 32

Abbildung 24: Zu untersuchende Kombinationen für drei Prüfstandorte............................... 33

Abbildung 25: Bewertung aller Kombinationen der Prüfstandorte nach Nutzen

und Kosten....................................................................................................... 34

Abbildung 26: Auswertungsmöglichkeit: Erreichter Zusatznutzen, dargestellt über der

Anzahl der zusätzlichen (Prüf-)Standorte ....................................................... 34

Abbildung 27: Nutzenauswertung für die 256 möglichen Standortkombinationen beim

Erhalt von Schulstandorten mit dem Angebot des Wahlblocks

„Primarstufe“.................................................................................................. 36

Abbildung 28: Durchschnittlicher Zusatznutzen der acht für den Wahlblock „Primarstufe“

untersuchten Standorterhalte.. ......................................................................... 37

Abbildung 29: Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für den Wahlblock

„Primarstufe“ in der Gesamtregion sowie den elf definierten Schulregionen 39

Abbildung 30: Siedlungsflächen mit Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für

den Wahlblock „Primarstufe“. ........................................................................ 40

Abbildung 31: Nutzenauswertung für die 512 möglichen Standortkombinationen beim

Erhalt vonSchulstandorten mit Angeboten des Wahlblocks „Oberschule

oder Gesamtschule“......................................................................................... 41

Abbildung 32: Durchschnittlicher Zusatznutzen der neun für den Wahlblock „Oberschule

oder Gesamtschule“ untersuchten Standorterhalte.......................................... 42

Abbildung 33: Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für den Wahlblock

„Oberschule oder Gesamtschule“ in der Gesamtregion sowie den elf

definierten Schulregionen ............................................................................... 44

Abbildung 34: Siedlungsflächen mit Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für den

Wahlblock „Oberschule oder Gesamtschule“. ................................................ 45

Abbildung 35: Zusatznutzen des einen im Wahlblock „Sekundarstufe I: Gesamtschule

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oder Gymnasium“ untersuchten Standorterhalts............................................. 46

Abbildung 36: Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für den Wahlblock

„Sekundarstufe I: Gesamtschule oder Gymnasium“ in der Gesamtregion

sowie den elf definierten Schulregionen ......................................................... 48

Abbildung 37: Siedlungsflächen mit Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für den

Wahlblock „Sekundarstufe I: Gesamtschule oder Gymnasium“. ................... 49

Abbildung 38: Nutzenauswertung für die 32 möglichen Standortkombinationen bei der

Schaffung zusätzlicher Angebote des Wahlblocks „Gesamtschule oder

Gymnasien“ an bestehenden Oberschulen ...................................................... 50

Abbildung 39: Durchschnittlicher Zusatznutzen der fünf untersuchten Standorte mit einem

zusätzlichen Angebot des Wahlblocks „Gesamtschule oder Gymnasium“

an bestehenden Oberschulen. .......................................................................... 51

Abbildung 40: Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für den Wahlblock

„Gesamtschule oder Gymnasien“ in der Gesamtregion sowie den elf

definierten Schulregionen (unter Berücksichtigung der Zusatzangebote) ...... 53

Abbildung 41: Nutzenauswertung für die 512 möglichen Standortkombinationen beim

Erhalt von Schulstandorten mit Angeboten des Wahlblocks „Gymnasiale

Oberstufe für ein Abiturnach Klasse 12 (an Gymnasien)“ ............................. 54

Abbildung 42: Durchschnittlicher Zusatznutzen der vier für den Wahlblock „Gymnasiale

Oberstufefür ein Abitur nach Klasse 12 (an Gymnasien)“ untersuchten

Standorterhalte. ............................................................................................... 55

Abbildung 43: Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für den Wahlblock

„Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 12 (an Gymnasien)“

in der Gesamtregion sowie den elf definierten Schulregionen ....................... 57

Abbildung 44: Siedlungsflächen mit Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für den

Wahlblock „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 12 (an

Gymnasien)“.................................................................................................... 58

Abbildung 45: Nutzenauswertung für die 512 möglichen Standortkombinationen

beim Erhalt vonSchulstandorten mit Angeboten des Wahlblocks

„Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13 (an Gesamtschulen

und Oberstufenzentren)“ ................................................................................. 59

Abbildung 46: Durchschnittlicher Zusatznutzen der vier für den Wahlblock „Gymnasiale

Oberstufefür ein Abitur nach Klasse 13 (an Gesamtschulen und

Oberstufenzentren)“ untersuchten Standorterhalte.. ....................................... 60

Abbildung 47: Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für den Wahlblock

„Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13 (an Gesamtschulen

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und Oberstufenzentren)“ in der Gesamtregion sowie den elf definierten

Schulregionen.................................................................................................. 62

Abbildung 48: Siedlungsflächen mit Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für den

Wahlblock „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13 (an

Gesamtschulen und Oberstufenzentren)“.. ...................................................... 63

Abbildung 49: Nutzenauswertung für die acht möglichen Standortkombinationen bei der

Schaffung zusätzlicher Angebote des Wahlblocks „Gymnasiale Oberstufe

für ein Abitur nach Klasse 13“ an bestehenden Gymnasien bzw.

Oberschulen..................................................................................................... 64

Abbildung 50: Durchschnittlicher Zusatznutzen der drei untersuchten Standorte mit einem

zusätzlichen Angebot des Wahlblocks „Gymnasiale Oberstufe

für ein Abitur nach Klasse 13“ an bestehenden Gymnasien bzw.

Oberschulen..................................................................................................... 65

Abbildung 51: Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsstandards für den Wahlblock

„Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13“ in der

Gesamtregion sowie den elf definierten Schulregionen (unter

Berücksichtigung der Zusatzangebote) ........................................................... 67

Abbildung 52: Möglichkeiten des Schulgesetzes Brandenburg für einen Schüler der

Oberschule, ein Abitur zu erreichen................................................................ 68

Abbildung 53: Denkbare weitere (teilweise neu zu schaffende) Möglichkeiten für einen

Schüler der Oberschule, ein Abitur zu erreichen ............................................ 69

Abbildung 54: Abhängigkeit der Kosten pro Schüler einer beispielhaften Grundschule von

der Auslastung (ohne Kosten der Schülerbeförderung) .................................. 71

Abbildung 55: Verschiebung der Altersstruktur von 2005 bis 2020 innerhalb der

Bevölkerungsgruppe über 65 Jahre in der Region Havelland Fläming .......... 81

Abbildung 56: Anteil Pflegeleistungsempfänger in den Altersgruppen über 65 Jahre........... 82

Abbildung 57: Entwicklung der Nachfrage nach Pflegeleistungen Älterer bis 2020 unter

Berücksichtigung des Nachfrageverhaltens nach Pflegeleistungen (heute) in

den Altersgruppen Älterer ............................................................................... 83

Abbildung 58: Räumliche Struktur der Nachfragedynamik nach Pflegeleistungen Älterer

nach Ämter und Entwicklungsräumen 2005 bis 2020 ................................... 84

Abbildung 59: Bevölkerungsanteile Älterer (über 65 Jahre) an der Gesamtbevölkerung –

2005 und 2020 ................................................................................................. 85

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VII. Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Kostenpositionen und Datenquellen im Rahmen der Kostenbetrachtungen ........ 19

Tabelle 2: Erreichbarkeitsstandards der MORO-Arbeitsgruppe „Bildung“ .......................... 20

Tabelle 3: Prüfgrenzen der Modellrechnung ......................................................................... 23

Tabelle 4: Durchschnittlicher Nutzen der hinsichtlich des Erhalts untersuchten Standorte

des Wahblocks „Primarstufe“ .............................................................................. 38

Tabelle 5: Durchschnittliches Nutzen-Kosten-Verhältnis der hinsichtlich des Erhalts

untersuchten Standorte des Wahlblocks „Primarstufe“ ....................................... 38

Tabelle 6: Durchschnittlicher Nutzen der hinsichtlich des Erhalts untersuchten Standorte

des Wahlblock „Oberschule oder Gesamtschule“................................................ 43

Tabelle 7: Durchschnittliches Nutzen-Kosten-Verhältnis der hinsichtlich des Erhalts

untersuchten Standorte des Wahlblocks „Oberschule oder Gesamtschule“ ........ 43

Tabelle 8: Durchschnittlicher Nutzen der hinsichtlich des Erhalts untersuchten Standorte

des Wahlblocks „Sekundarstufe I: Gesamtschule oder Gymnasium“ ................. 47

Tabelle 9: Durchschnittliches Nutzen-Kosten-Verhältnis der hinsichtlich des Erhalts

untersuchten Standorte des Wahlblocks „Sekundarstufe I: Gesamtschule oder

Gymnasium“......................................................................................................... 47

Tabelle 10: Durchschnittlicher Nutzen der hinsichtlich zusätzlicher Angebote des

Wahlblocks „Gesamtschule oder Gymnasien“ untersuchten Standorte

bestehender Oberschulen...................................................................................... 52

Tabelle 11: Durchschnittliches Nutzen-Kosten-Verhältnis der hinsichtlich zusätzlicher

Angebote des Wahlblocks „Gesamtschule oder Gymnasien“ untersuchten

Standorte bestehender Oberschulen ..................................................................... 52

Tabelle 12: Durchschnittlicher Nutzen der hinsichtlich des Erhalts untersuchten Standorte

des Wahlblocks „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 12 (an

Gymnasien)“......................................................................................................... 56

Tabelle 13: Durchschnittliches Nutzen-Kosten-Verhältnis der hinsichtlich des Erhalts

untersuchten Standorte des Wahlblocks „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur

nach Klasse 12 (an Gymnasien)“ ......................................................................... 56

Tabelle 14: Durchschnittlicher Nutzen der hinsichtlich des Erhalts untersuchten Standorte

des Wahlblocks „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13 (an

Gesamtschulen und Oberstufenzentren).............................................................. 61

Tabelle 15: Durchschnittliches Nutzen-Kosten-Verhältnis der hinsichtlich des Erhalts

untersuchten Standorte des Wahlblocks „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur

nach Klasse 13 (an Gesamtschulen und Oberstufenzentren)“ ............................. 61

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Tabelle 16: Durchschnittlicher Nutzen der hinsichtlich zusätzlicher Angebote des

Wahlblocks „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse 13“

untersuchten Standorte bestehender Oberschulen ................................................ 66

Tabelle 17: Durchschnittliches Nutzen-Kosten-Verhältnis der hinsichtlich zusätzlicher

Angebote des Wahlblocks „Gymnasiale Oberstufe für ein Abitur nach Klasse

13“ untersuchten Standorte bestehender Oberschulen ......................................... 66

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VIII. Literaturhinweise

Bereich Altenpflege

www.ambulantes-netzwerk-pm.de Netzwerk seit 2001; Initiative des Amtes für Soziales und Wohnen in Kooperation mit dem Arbeits- und Ausbildungsförderungsverein PM e.V.; soll zur „Vernetzung und ganzheitlicher Ausbau ambulanter Versorgungssysteme für alte, behinderte und pflegebedürftige Menschen“ beitragen www.aok-pflegeheimnavigator.de Pflegedienst-Navigator der AOK; Pflegeeinrichtung- und Pflegedienst- Datenbank nach Adress-, Preis- und Zusatzdaten sortiert http://www.bbr.bund.de/cln_007/nn_23582/DE/Veroeffentlichungen/BBR-Online/2002-2006/DL__ON092006,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/DL_ON092006.pdf Regionale und kommunale Strategien zur Aktivierung der wirtschaftlichen und gesellschaftli-chen Potenziale einer alternden Gesellschaft – Endbericht www.demografische-Forschung.org Veröffentlichungen zu aktuellen demografischen Themen des Max-Planck-Instituts in Koope-ration mit anderen Einrichtungen www.netzwerkdemenz-tf.de Netzwerk Beratung und Betreuung dementiell erkrankter Menschen und deren Angehörige im Landkreis Teltow-Fläming; seit 2001 www.pflegebegleiter.de Projekt zur Unterstützung pflegender Angehöriger die psychischen, physischen und finanziel-len Kosten der familiären Pflege zu reduzieren, um zu ermöglichen, dass Pflege eines älteren Angehörigen im familiären Rahmen gelingen kann www.pflegeinitiative-brandenburg.de Pflegeinitiative Brandenburg ist eine gemeinsame Initiative vieler Partner aus dem Bereich der Altenpflege; neben Informationen zum Thema Pflege finden Sie Berichte, Portraits und Erfahrungen aus dem Alltag von Pflegenden und Pflegebedürftigen www.pflegesuche.de Onlinedatenbank zu Pflegeeinrichtungen www.soziologie.uni-kiel.de/FG/html/projekt__pflegeberatungsstelle.html Projekt „Trägerunabhängige Pflegeberatungsstellen in Schleswig-Holstein“ http://test.prolib.de/lasv/Heimverzeichnis/Startseite.afp Einrichtungsverzeichnis / Verzeichnis der Betreuungsbehörden Land Brandenburg

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Bereich Schulische Bildung

www.bertelsmann-stiftung.de Modellvorhaben "Selbstständige Schule"; im Projekt erproben Schulen und Schulträger, wie viel Eigenverantwortung sie bei der Qualitätsentwicklung der Schulen übernehmen können www.bildung-brandenburg.de Brandenburgischer Bildungsserver www.regionales-bildungsbuero.de Bildungsbüro Herford; vernetzte und aufeinander abgestimmte Zusammenarbeit zwischen den Bildungsträgern in der das Regionale Bildungsbüro als Unterstützungs- und Dienstleistungs-agentur tätig ist www.robert-bosch-gesamtschule.de Robert-Bosch-Gesamtschule Hildesheim; Deutscher Schulpreisträger 2007

Modellvorhaben der Raumordnung (MORO)

http://www.bbr.bund.de Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung; Initiierung des Modellvorhaben http://www.dithmarschen.de Modellregion Landkreis Dithmarschen in Kooperation mit Landkreis Steinburg http://www.ggr-planung.de/ Begleitforschung Gertz Gutsche Rümenapp Jens-Martin Gutsche; Bereich Schulische Bildung http://www.ioer.de/ Begleitforschung IÖR Georg Schiller; Bereich Altenpflege http://www.raum-energie.de/ Begeleitforschung Raum und Energie Dr. Michael Melzer; Moderation http://www.region-mecklenburgische-seenplatte.de Modellregion Mecklenburgische Seenplatte, Ansprechpartner: Christoph Kaufmann www.steinburg.de/194_4161.htm Modellregion Landkreis Steinburg in Kooperation mit Landkreis Dithmarschen

Literaturhinweise

Staatskanzlei Brandenburg (Hrsg.) 2007. Brandenburg. Offen für Vielfalt. Demografischer Wandel – Projekte zwischen Uckermark und Lausitz. Potsdam Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Brandenburg (Hrsg.) 2008. Weg-weiser Pflege für das Land Brandenburg. Potsdam

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Präsidium des Deutschen Städtetages (Hrsg.) 2008. Bildung in der Stadt. In: der städtetag, Zeitschrift für kommunale Politik und Praxis, Heft 1. Verlag Wolters Kulwer. Neuwied Bessoth, Richard Dr. et al. (Hrsg.) 2008. Regionale Bildungslandschaften. In: "Pädagogische Führung" Heft 3 / 2008, 19.Jahrgang. Verlag LinkLuchterhand. Köln Kretschmer, Wilfried et al. (Hrsg.) 2008. Robert-Bosch-Gesamtschule. Bausteine der Schul-entwicklung- Qualitätsbereiche und Handlungsfelder. 2.Aufl. Hildesheim (zu beziehen unter www.robert-bosch-gesamtschule.de)

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Tabelle 18: Pflegeindex für die Region Havelland-Fläming

Einwohner Schätzung "Pflegekosten"

2005 2020

Pflegeindex

Häusliche Pflege 2005 2020

davon davon davon davon

Amt

Nr

Amt/

Gemeinde Gesamt1)

65 Jahre

und älter1)

Frauen

zwischen

30 bis 65

Jahren1)

Gesamt2) 65 Jahre

und älter2)

Schätzung

Frauen

zwischen

30 bis 65

Jahren3)

2005 2020 Gesamt Pflege-

kasse

Privat/

öffentlich

Gesamt Pflege-

kasse

Privat/

öffentlich

5a Brieselang 10 457 1.308 2838 11.271 2.241 3.054 0,035 0,079 143.416 91.404 52.013 360.168 246.049 114.119

5b Amt Friesack 6 995 1.396 1665 6.387 1.684 1.421 0,080 0,144 195.190 123.838 71.352 314.105 214.128 99.977

5c Ketzin 6 541 1.350 1600 5.718 1.489 1.291 0,071 0,139 162.415 103.329 59.086 273.653 186.595 87.058

5d Milower Land 4 938 957 1228 4.535 1.230 1.047 0,072 0,139 128.404 81.542 46.862 222.061 151.445 70.617

5f

Amt Nennhau-

sen 4 973 871 1263 4.591 1.202 1.095 0,059 0,129 105.294 66.993 38.301 215.005 146.648 68.357

5g Premnitz 9 850 2.605 2412 8.658 2.883 1.885 0,086 0,207 293.494 186.977 106.518 598.291 407.551 190.739

5h Rathenow 26 973 5.988 6692 24.126 7.120 5.253 0,085 0,165 843.989 535.447 308.543 1.315.698 897.341 418.357

5i Amt Rhinow 5 395 1.042 1318 4.939 1.312 1.137 0,075 0,140 146.115 92.723 53.391 242.633 165.403 77.230

5j

Schönwalde-

Glien 8 487 1.332 2310 9.822 2.271 2.547 0,050 0,103 170.359 108.219 62.140 395.211 269.714 125.497

5k Wustermark 7 599 1.056 1952 8.698 1.717 2.104 0,046 0,092 129.152 82.140 47.012 293.161 200.088 93.073

5l Dallgow-Döberitz 7 786 899 2103 9.533 1.804 2.505 0,041 0,076 131.502 83.369 48.134 286.434 195.705 90.729

5m Falkensee 38 376 6.194 10240 44.792 9.228 11.929 0,057 0,093 869.860 551.797 318.063 1.683.112 1.148.048 535.064

5n Nauen 16 649 3.209 3960 16.543 3.618 3.735 0,072 0,117 414.424 263.356 151.069 667.419 455.073 212.346

6a Beelitz 12 318 2.058 3099 11.600 2.754 2.708 0,048 0,092 301.103 188.414 112.689 517.816 342.486 175.330

6b Amt Beetzsee 8 666 1.517 2284 7.999 2.226 1.890 0,045 0,103 200.622 125.750 74.871 402.345 266.345 135.999

6c Belzig 11 772 2.495 2910 10.597 2.737 2.405 0,062 0,110 359.538 225.078 134.460 556.877 368.015 188.862

6d Amt Brück 10 770 2.025 2636 9.861 2.595 2.221 0,052 0,110 263.728 165.398 98.330 509.658 336.850 172.808

6e Groß Kreutz 8 474 1.429 2183 7.869 2.111 1.827 0,044 0,104 186.020 116.645 69.375 397.145 262.542 134.604

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MORO Abschlussbericht Modellregion Havelland-Fläming, November 2008

107

Einwohner Schätzung "Pflegekosten"

2005 2020

Pflegeindex

Häusliche Pflege 2005 2020

davon davon davon davon

Amt

Nr

Amt/

Gemeinde Gesamt1)

65 Jahre

und älter1)

Frauen

zwischen

30 bis 65

Jahren1)

Gesamt2) 65 Jahre

und älter2)

Schätzung

Frauen

zwischen

30 bis 65

Jahren3)

2005 2020 Gesamt Pflege-

kasse

Privat/

öffentlich

Gesamt Pflege-

kasse

Privat/

öffentlich

6h Kloster Lehnin 11 700 2.281 2883 10.584 2.716 2.401 0,066 0,101 396.370 247.476 148.894 505.148 333.988 171.160

6i Michendorf 11 163 1.787 3010 11.844 2.955 2.907 0,045 0,091 281.073 175.715 105.358 547.431 362.177 185.254

6j Amt Niemegk 5 213 1.122 1226 4.643 1.310 991 0,069 0,128 166.649 104.347 62.302 269.755 178.080 91.675

6k Nuthetal 8 838 1.263 2373 9.759 2.319 2.333 0,035 0,084 165.609 103.744 61.865 403.097 266.907 136.190

6l Schwielowsee 9 685 1.912 2578 10.279 2.588 2.552 0,060 0,089 328.868 205.159 123.709 463.568 307.085 156.482

6m Stahnsdorf 13 235 1.928 3526 14.504 3.113 3.620 0,039 0,071 281.391 175.953 105.438 522.217 346.018 176.199

6n Treuenbrietzen 8 475 1.855 2086 7.431 2.124 1.663 0,070 0,126 300.337 187.732 112.605 442.441 292.324 150.118

6p

Wiesenburg/

Mark 5 181 1.136 1213 4.400 1.311 934 0,069 0,131 166.688 104.330 62.358 257.819 170.349 87.469

6q Amt Wusterwitz 5 527 1.168 1375 4.962 1.383 1.116 0,063 0,118 170.891 106.951 63.940 274.900 181.711 93.188

6r Amt Ziesar 6 968 1.572 1640 5.773 1.556 1.262 0,076 0,115 250.567 156.721 93.846 307.599 203.125 104.474

6s Kleinmachnow 18 367 3.117 4855 19.318 4.663 5.166 0,047 0,087 458.673 287.067 171.605 947.235 626.171 321.064

6t Seddiner See 4 279 711 1085 4.103 1.106 899 0,038 0,118 76.016 47.831 28.186 221.143 146.199 74.944

6u Teltow 19 972 3.598 5274 24.119 5.103 6.165 0,048 0,076 518.297 324.120 194.177 963.493 637.890 325.603

6v Werder (Havel) 22 874 4.079 5943 22.811 5.406 5.467 0,050 0,086 595.350 372.444 222.906 971.746 643.312 328.433

7a Am Mellensee 6 695 1.353 1707 5.955 1.525 1.429 0,054 0,103 164.474 102.714 61.760 277.721 184.137 93.584

7b Baruth/Mark 4 437 901 1061 4.005 1.087 893 0,062 0,126 118.788 74.091 44.697 215.697 142.830 72.867

7c

Blankenfelde-

Mahlow 24 210 3.538 6432 27.015 5.803 6.914 0,039 0,082 452.754 282.474 170.280 1.073.182 711.544 361.638

7d

Amt Dah-

me/Mark 7 149 1.838 1640 6.144 1.626 1.399 0,098 0,118 303.146 188.546 114.601 315.457 208.914 106.543

7e Jüterbog 13 141 3.044 3117 11.454 3.099 2.540 0,083 0,123 492.616 306.453 186.163 586.714 388.957 197.757

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MORO Abschlussbericht Modellregion Havelland-Fläming, November 2008

108

Einwohner Schätzung "Pflegekosten"

2005 2020

Pflegeindex

Häusliche Pflege 2005 2020

davon davon davon davon

Amt

Nr

Amt/

Gemeinde Gesamt1)

65 Jahre

und älter1)

Frauen

zwischen

30 bis 65

Jahren1)

Gesamt2) 65 Jahre

und älter2)

Schätzung

Frauen

zwischen

30 bis 65

Jahren3)

2005 2020 Gesamt Pflege-

kasse

Privat/

öffentlich

Gesamt Pflege-

kasse

Privat/

öffentlich

7f Großbeeren 7 034 784 1960 7.601 1.556 2.103 0,031 0,064 114.180 71.065 43.115 253.384 168.169 85.215

7g

Niederer Flä-

ming 3 571 836 816 3.056 865 651 0,077 0,137 112.341 70.038 42.303 171.973 113.856 58.117

7h Niedergörsdorf 6 854 1.387 1615 6.059 1.621 1.305 0,064 0,122 184.791 115.252 69.540 304.391 201.675 102.716

7i Rangsdorf 9 545 1.737 2480 8.826 2.409 2.113 0,044 0,120 194.109 121.258 72.851 476.699 315.905 160.793

7j Trebbin 9 272 1.678 2290 8.482 2.157 1.933 0,056 0,104 238.336 148.507 89.829 376.383 249.610 126.773

7k Zossen 17 183 3.023 4139 16.902 3.774 3.884 0,058 0,092 453.984 282.606 171.377 666.931 442.292 224.639

7l Nuthe-Urstromtal 7 165 1.224 1811 6.596 1.553 1.558 0,054 0,092 176.056 109.683 66.372 272.847 180.902 91.946

7m Luckenwalde 21 373 4.761 5315 19.218 5.405 4.310 0,069 0,127 678.011 422.330 255.681 1.025.029 679.708 345.321

7n Ludwigsfelde 24 273 4.263 6122 23.891 6.007 5.394 0,048 0,108 532.653 332.364 200.289 1.092.728 724.744 367.985

8z

Brandenburg an

der Havel 74 129 17.151 17711 66.850 19.243 14.574 0,056 0,109 1.746.171 1.077.944 668.227 2.979.402 1.967.913 1.011.489

9z Potsdam 147 583 26.995 35384 159.881 34.885 34.870 0,055 0,097 3.014.561 1.893.685 1.120.876 5.633.678 3.783.187 1.850.491

Brandenburg an

der Havel 74.129 17.151 17.711 66.850 19.243 14.574 0,056 0,109 1.746.171 1.077.944 668.227 2.979.402 1.967.913 1.011.489

Potsdam 147.583 26.995 35.384 159.881 34.885 34.870 0,055 0,097 3.014.561 1.893.685 1.120.876 5.633.678 3.783.187 1.850.491

Havelland 155.019 28.207 39.581 159.615 37.799 39.002 0,064 0,116 3.733.614 2.371.133 1.362.481 6.866.952 4.683.790 2.183.163

Potsdam-

Mittelmark 203.477 37.053 52.179 202.457 50.076 48.526 0,052 0,094 5.467.790 3.420.875 2.046.915 9.481.432 6.271.576 3.209.856

Teltow-Fläming 161.902 30.367 40.505 155.203 38.487 36.427 0,056 0,104 4.216.240 2.627.381 1.588.859 7.109.137 4.713.242 2.395.895

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Einwohner Schätzung "Pflegekosten"

2005 2020

Pflegeindex

Häusliche Pflege 2005 2020

davon davon davon davon

Amt

Nr

Amt/

Gemeinde Gesamt1)

65 Jahre

und älter1)

Frauen

zwischen

30 bis 65

Jahren1)

Gesamt2) 65 Jahre

und älter2)

Schätzung

Frauen

zwischen

30 bis 65

Jahren3)

2005 2020 Gesamt Pflege-

kasse

Privat/

öffentlich

Gesamt Pflege-

kasse

Privat/

öffentlich

Engerer Verflech-

tungsraum 447.017 76.225 113.597 478.278 107.304 114.136 0,050 0,093 9.760.122 6.130.058 3.630.064 18.820.104 12.595.220 6.224.883

Äußerer Entwick-

lungsraum 295.093 63.548 71.763 265.727 73.186 59.262 0,066 0,122 8.418.254 5.260.960 3.157.294 13.250.498 8.824.488 4.426.010

Region 742.110 139.773 185.360 744.006 180.490 173.399 0,056 0,103 18.178.376 11.391.018 6.787.358 32.070.602 21.419.708 10.650.894

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