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30.06.2011 ZPW Zürcher Planungsgruppe Weinland RegioROK Weinland von der Delegiertenversammlung verabschiedet am 30. Juni 2011 A A A A A A A V V V V V A V A Oberstammheim Waltalingen Truttikon Ossingen Trüllikon Benken Kleinandelfingen Marthalen Andelfingen Humlikon Henggart Dorf Volken Flaach Buch am Irchel Berg am Irchel Rheinau Feuerthalen Laufen-Uhwiesen Flurlingen Adlikon Unterstammheim Dachsen Thalheim Rheinfall Schloss Laufen Kloster Rheinau hist. Ortskern am Rheinufer, Ellikon Steubisallmend Camping Flussbad Auenzentrum Naturstrand Naturstrand Naturstrand Golfplatz Naturstrand Naturstrand Naturstrand Naturbad Camping und Naturstrand Flussbad Flussbad Naturstrand Seebad Flussbad Camping Flussbad N

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30.06.2011

ZPW Zürcher Planungsgruppe Weinland

RegioROK Weinland

von der Delegiertenversammlung verabschiedet am 30. Juni 2011

A

A

A

A

A

A

A

V

V

V

V

V

A

VA

Oberstammheim

Waltalingen

Truttikon

Ossingen

Trüllikon

Benken

Kleinandelfingen

Marthalen

Andelfingen

Humlikon

Henggart

DorfVolken

Flaach

Buch am Irchel

Berg am Irchel

Rheinau

Feuerthalen

Laufen-Uhwiesen

Flurlingen

Adlikon

Unterstammheim

Dachsen

Thalheim

RheinfallSchloss Laufen

Kloster Rheinau

hist. Ortskern amRheinufer, Ellikon

SteubisallmendCampingFlussbadAuenzentrum

Naturstrand

Naturstrand

Naturstrand

Golfplatz

Naturstrand

Naturstrand

Naturstrand

Naturbad

Camping und Naturstrand

Flussbad

Flussbad

Naturstrand

Seebad

FlussbadCamping

Flussbad

Regio ROK - Gesamtplan30.06.2011

N

Ausflugsziele

Schwerpunkte Naturerlebnisräume

Ortskerne als Erlebnisräume

Erholungsschwerpunkte

Durchlässe A4

grossräumige Naturschutzgebiete und wiederherzustellende Biotope

Übergänge Brücken

ökologische Vernetzung

Vernetzung

ökologische Vernetzung Fluss

Naturlandschaft Übergang ausserhalb ZPW

Naturlandschaft / Wald

Kulturlandschaft

Landschaft / Landwirtschaft

Bahn

Hauptverkehrsstrasse / Hochleistungsstrasse

Verkehr

Radroute von nationaler Bedeutung

Siedlungsschwerpunkte

Versorgungsschwerpunkte

Funktionen

ArbeitsschwerpunkteA

V

Weiler

Siedlungen im ländlichen Umfeld

traditionelle Dorfkerne

Siedlungen im urbanen Umfeld

Siedlung

Siedlungsbegrenzungslinien

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Bearbeitung

PLANAR AG für Raumentwicklung Rigistrasse 9, 8006 Zürich Tel 044 421 38 38, Fax 044 421 38 20 www.planar.ch, [email protected]

Christoph Haller, Martin Schwarze, Nicola Roggo, Monika Schirmer

Felix Bachmann, Bachmann Stegemann + Partner, Andelfingen

Inhalt

1  Einleitung/ Ablauf 1 1.1  Verfahrensablauf 1 1.2  Ziel und Inhalt des RegioROK 1 1.3  Verwendete Grundlagen 1 

2  Positionierung und Leitidee 2 2.1  Allgemeines 2 

3  Siedlung 3 3.1  Bevölkerungsentwicklung 3 3.2  Siedlungsentwicklung 5 3.3  Ortsbilder, Baukultur, Siedlungsqualität 8 3.4  Arbeitsplatzentwicklung 10 

4  Landschaft 11 4.1  Landwirtschaft 11 4.2  Landschafts- und Naturräume 12 4.3  Erholung 13 

5  Mobilität und Verkehr 15 

6  Infrastruktur, Energie und Umwelt 17 

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Raumordnungskonzept RegioROK Weinland – 4. Entwurf / nach Vernehmlassung Gemeinden der ZPW

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1 Einleitung/ Ablauf 1.1 Verfahrensablauf

Aufgrund der Bedeutung des RegioROK erfolgte bereits dessen Erarbeitung mit breiter Abstützung in den Regionsgemeinden. Zusammen mit den Delegierten und den Gemeindepräsidenten wurden in drei Regionalkonferenzen wichtige Themen besprochen und Leitlinien gemeinsam formuliert. Basis dazu bildeten das im Jahr 2008 erarbeitete Positionspapier ZPW "Zukunft Weinland" und die Antworten aus den vorgängig zugestellten Fragebögen. Die drei Konferenzen wurden als "subre-gionale" Workshops durchgeführt und die Gemeindevertreter dazu in Gruppen eingeladen.

Die Ausarbeitung zum Bericht erfolgte anschliessend durch den Vorstand der Planungsgruppe Weinland.

Im März 2011 wurde eine Vernehmlassung des Entwurfes unter den Weinländer Gemeinden durchgeführt. Die Stellungnahmen zum Bericht waren mehrheitlich positiv, die Stossrichtung wurde grundsätzlich als zutreffend bewertet. Die einge-gangenen Anträge wurden durch den Vorstand der Planungsgruppe Weinland beurteilt und mehrheitlich im Bericht berücksichtigt.

1.2 Ziel und Inhalt des RegioROK

Das regionale Raumordnungskonzept dient als Vorarbeit zur Revision des regiona-len Richtplans bzw. als konzeptionelle Grundlage für die Planungsarbeiten in der Region. Zu den Themenbereichen Siedlung, Landschaft, Mobilität und Verkehr sowie Infrastruktur, Energie und Umwelt werden Ziele, Leitlinien und Handlungsgs-felder beschrieben. Die Karten und Texte des RegioROK bilden das Zukunftsbild Weinland 2030 ab, sie sollen im Wesentlichen das einleitende Kapitel 1 im Bericht zum Regionalen Richtplan bilden. Das RegioROK bildet gleichzeitig die Grundlage für die Abstimmung mit den Agglomerationsprogrammen der benachbarten Regionen Winterthur und Schaffhausen.

1.3 Verwendete Grundlagen

– Kantonales Raumordnungskonzept, Bestandteil des Entwurfes Kant. RP 2011 – Kantonaler Richtplan 1996 und Entwurf 2011 – Regionaler Richtplan Weinland 1997 – Regionales Gesamtverkehrskonzept Winterthur und Weinland 2005 – Zukunft Weinland, Positionspapier ZPW 2008 – Koordination regionale Arbeitsplatzgebiete, Berichte und Anträge ZPW 2009/10 – Ergebnisse aus den Gemeinde-Fragebögen und Regionalkonferenzen 2010 – Information über die Vernehmlassung des RegioROK Weinland bei den Ge-

meinden vom 01.- 30.03.2011

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2 Positionierung und Leitidee 2.1 Allgemeines

Das Zürcher Weinland umfasst ein Gebiet von 17'435 ha mit 24 Gemeinden. Die Region weist 2009 eine Wohnbevölkerung von 29'210 Personen und 10'097 Arbeitsplätze auf, sie ist damit gemessen an den Einwohnern die kleinste Pla-nungsregion des Kantons.

Stärken Die Region verfügt über ziemlich alles, was der ländliche Raum zu bieten hat und was es zum Leben braucht. Die hohe Identifikation der Bewohner mit der eigenen Region manifestiert den klaren Willen, die Unabhängigkeit des Weinlandes und seiner Gemeinden in ihrer Vielfalt zu erhalten und weiter zu pflegen.

Schwächen Eine gemeindeübergreifende Identifikation ist erst in Ansätzen vorhanden. Bereits bei der Entwicklung einer gemeinsamen (sub)regionalen Strategie für den Wohn- und Arbeitsstandort in ländlicher Kultur- und Naturlandschaft, besonders aber bei deren Umsetzung werden kommunale Interessen stärker gewichtet. Verschiedene Mängel und Schwächen lassen sich aus strukturellen Gründen nur beschränkt beheben (geografische Gliederung, ungleiche ÖV-Erschliessung, Verhältnis Einwohner / Arbeitsplätze, Versorgung usw.).

Leitlinien

– Das Wechselspiel zwischen grosszügigen Landschaftsräumen und vielen schutzwürdigen Ortsbildern bestimmt den Charakter und trägt bei zur Attraktivi-tät des Weinlandes. Diese Qualitäten sind zu erhalten und weiter zu entwickeln.

– Das ländlich geprägte Weinland liegt zwischen den Wirtschaftszentren Winter-thur, Schaffhausen und Frauenfeld. Die Region ist bestrebt, den Spielraum für eine eigenständige wirtschaftliche Entwicklung zu nutzen und auszuschöpfen. Die Abstimmung mit den benachbarten Agglomerationen erfolgt auf den ent-sprechenden Planungsstufen.

– In der Landschaft ist das Neben- und Miteinander von Landwirtschaft, Natur-landschaft und Erholung zu erhalten und weiter zu entwickeln.

– Ziel ist die Erhaltung des eigenständigen, vorwiegend ländlich geprägten Charakters der Region mit hoher Wohnqualität.

– Die Eigenständigkeit der Gemeinden soll in geeigneter Form gewahrt und - wo nötig und sinnvoll - verstärkt durch eine zweckorientierte Zusammenarbeit auf interkommunaler und subregionaler Ebene ergänzt werden.

– Die verschiedenen Subregionen und Siedlungsräume erfüllen entsprechend ihrer Eignung unterschiedliche Aufgaben und bilden gemeinsam einen funktio-nalen Raum.

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3 Siedlung 3.1 Bevölkerungsentwicklung

Ausgangslage Ende 2009 zählte die 24 Gemeinden umfassende Planungsregion 29'210 Einwoh-ner. Trotz geringer wirtschaftlicher Dynamik liegt das Bevölkerungswachstum mit +27.6% gegenüber 1990 (22'896 E.) weit über dem kantonalen Durchschnitt von +16.5%. Auch in Zukunft ist mit Wandergewinnen zu rechnen. Aufgrund der kantonalen Prognosen und den Wachstumszielen der Gemeinden sind bis 2030 ca. weitere 5'900 (+20%) oder insgesamt ca. 35'100 Einwohner zu erwarten.

Das Wachstum ist jedoch ungleich verteilt, denn vorrangig profitieren die agglome-rationsnahen Gemeinden im Norden und Süden. Einzelne Gemeinden dagegen stagnieren oder weisen Bevölkerungsverluste auf. Auch in Zukunft ist nicht für alle Gemeinden eine gleiche Entwicklung angemessen. Sie wird massgeblich bestimmt durch die unterschiedlichen Gegebenheiten in Bezug auf Lage, Anschluss an das Verkehrsnetz, Topografie, Siedlungsstruktur und Infrastrukur. Die Entwicklung erfolgt schwerpunktmässig dort, wo die besten Voraussetzungen vorhanden sind. Umso wichtiger ist deshalb eine gemeindeübergreifende Betrachtung und Planung.

Bevölkerungsstruktur Trotz Zuwanderung wird die heute noch "junge" Region zunehmend älter, was langfristig strukturelle und auch finanzielle Folgen für Region und Gemeinden mit sich bringt. Im Gegenzug nimmt die Schülerzahl tendenziell weiter ab, was sich im Schulraumbedarf niederschlägt. Eine umsichtige Alters- und Familienwohnpolitik gewinnt deshalb in Zukunft stark an Bedeutung. Region und Gemeinden sollten einerseits frühzeitig über solide Prognosen zur demografischen Entwicklung verfügen und deren Folgen abschätzen und gewichten. Anderseits ist das Halten einer sozial und demografisch ausgeglichenen Bevölkerungsstruktur soweit möglich mit raumplanerischen Mitteln zu unterstützen.

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Leitlinie Handlungsfeld Zuständigkeit

Es soll eine ausgeglichene Bevölke-rungsstruktur beibehalten werden.

Vielfältiges Wohnangebot (Miete, Eigentum, familien- / altersfreundlich) und unterschiedliche Wohnzo-nentypen fördern

Region Gemeinde

Alterswohnpolitik / -strategie entwickeln

Region Gemeinde

Geeignete Alterswohnprojek-te unterstützen, initiieren

Region Gemeinde

BZO-Anreize für familien- und altersgerechte Wohn-bauten prüfen wie:

- Ausnützungsbonus für Einliegerwohnungen; - Abstandserleichterung bei bestehenden EFH für Ergänzungsbauten; - Erleichterung für Gemein-schaftseinrichtungen

Region Gemeinde

Konsequente Anwendung des Behindertengleichstel-lungsgesetzes

Gemeinde

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3.2 Siedlungsentwicklung

Bauzonenkapazität Die unüberbauten Wohn- und Mischzonen (2008: 110 ha) haben eine ausreichen-de Kapazität für einen Bevölkerungszuwachs um rund 4'500 Einwohner. Zusätzlich verfügen einzelne Gemeinden über Reservezonen für total 2'000 Bewohner. Allerdings sind diese Baulandreserven ebenso ungleich auf die Gemeinden verteilt wie die Baulandnachfrage. Zudem wird eingezontes Bauland über viele Jahre gar nicht genutzt und bleibt unüberbaut, weil es dem Baulandmarkt entzogen wird. Im Vordergrund stehen deshalb die zu fördernde Verfügbarkeit und Nutzung der vorhandenen Flächen sowie die innere Verdichtung. Eine gezielte Erweiterung des Siedlungsgebietes ist in beschränktem Umfang zu ermöglichen.

Verbrauch und unüberbaute Bauzonen (Wohn- und Mischzonen, 2008)

Abb. 1: Angaben Statistisches Amt des Kantons Zürich

Siedlungscharakter / Siedlungsdichte Die meisten Ortschaften im Weinland gehören zur Kategorie "Siedlungen im ländlichen Umfeld", viele weisen traditionelle Dorfkerne auf. Wenige fallen in die Kategorie "Siedlungen in urbanem Umfeld" oder "Weiler". Diese Typologie (Nutz-weise, Funktion, Identität) soll in den Grundzügen beibehalten werden.

Dennoch gilt als Hauptstrategie zur Erhöhung der Einwohnerkapazität im Weinland die innere Verdichtung. Gemäss kantonalen Studien übertrifft das Verdichtungspo-tenzial in vielen ländlichen Gemeinden die bisherigen Annahmen. Mit entspre-chender Differenzierung soll die Entwicklung nach innen vorrangig an Standorten mit guter ÖV-Erschliessung erfolgen. In den traditionellen Ortskernen und weiteren sensiblen Gebieten ist eine wesentliche Erhöhung der bauliche Dichte auf Kosten des schützenswerten Ortsbildes nicht erwünscht.

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Charakterisierung der Siedlungsarten

Weiler - aus mehreren Gebäuden bestehende Siedlungen - Wohnen, Landwirtschaft - traditionelle, landwirtschaftlich geprägte Baustruktur - harmonisch in den Landschaftsraum eingebettet

traditionelle Dorfkerne - kulturhistorisch bedeutsame Gebäudegruppen;

auch das Landschaftsbild wesentlich prägend - Wohnen, Landwirtschaft und lokales Gewerbe - Dorfkerne als Treffpunkt der Bevölkerung - traditionelle, landwirtschaftlich geprägte Baustruktur - harmonisch in den Landschaftsraum eingebettet

Siedlungen im ländlichen Umfeld - Siedlungsgebiete mit vielfältigem Angebot an Wohnformen

in ländlichem Umfeld - lokales Gewerbe - lockere bis mittlere Dichte - gute Verzahnung mit den Landschaftsräumen

Siedlungen im urbanen Umfeld - Siedlungsgebiete mit vielfältigem Angebot an Wohnformen

in Agglomerationsnähe - mittlere Dichte

A

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V

V

V

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Oberstammheim

Waltalingen

Truttikon

Ossingen

Trüllikon

Benken

Kleinandelfingen

Marthalen

Andelfingen

Humlikon

Henggart

DorfVolken

Flaach

Buch am Irchel

Berg am Irchel

Rheinau

Feuerthalen

Laufen-Uhwiesen

Flurlingen

Adlikon

Unterstammheim

Dachsen

Thalheim

Regio ROK - Siedlung30.06.2011

Siedlungsschwerpunkte

Versorgungsschwerpunkte

Funktionen

ArbeitsschwerpunkteA

V

Weiler

Siedlungen im ländlichen Umfeld

traditionelle Dorfkerne

Siedlungen im urbanen Umfeld

Charaktere

Siedlungsbegrenzungslinien

Bahn /Haltestellen

Hauptverkehrsstrasse / Hochleistungsstrasse

Verkehr

Radroute von nationaler Bedeutung

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Siedlungsränder Das grosse Potenzial des Weinlandes ist seine Landschaft, dem Übergang zum Baugebiet und dessen Abgrenzung kommt daher eine hohe Bedeutung zu. Die maximale Ausdehnung des Siedlungsgebietes ist nach Abwägung der Interessen festzulegen, unter Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsraumes sowie der Qualität des Siedlungsraumes. Die heutigen Siedlungsränder sollen mehrheitlich beibehalten und soweit möglich als Grenzen bezeichnet werden. Der Übergang zur offenen Landschaft ist als solcher bewusst und gut zu gestalten.

Siedlungsschwerpunkte Eine Erweiterung des Siedlungsgebietes ist im beschränkten Umfang grundsätzlich möglich. Dabei soll die Siedlungsentwicklung prioritär entlang der Achsen des öffentlichen Verkehrs erfolgen. Nebst dem Wohnen zeichnen sich die Siedlungs-schwerpunkte auch durch zahlreiche Handwerks- und Kleingewerbebetriebe aus, die vorwiegend in den Kern- und Mischzonen angesiedelt sind.

Versorgungsschwerpunkte Für die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs sollen die Einkaufmöglichkei-ten in den bestehenden Dorfkernen erhalten bleiben. Die regionalen Versorgungs-schwerpunkte verfügen über weitergehende Angebote wie Poststelle, Apotheke / Drogerie, medizinische Praxen etc. sowie ein erweitertes Güterangebot für den wöchentlichen Einkauf.

Leitlinie Handlungsfelder Zuständigkeit

Im Vordergrund steht die zu fördern-de Verfügbarkeit und Nutzung der vorhandenen Flächen.

Baulandversteuerung nach Verkehrswert

Gemeinde

Anreize / Unterstützung für die Überbauung eingezonter (unüberbauter) Flächen prüfen

Gemeinde

Potenziale der innere Verdichtung nutzen unter Wahrung des Ortscha-rakters

BZO betreffend Anpassung der Kernzonen-Vorschriften überprüfen (qualitative Aspekte beachten)

Region Gemeinde

Eine Erweiterung des Siedlungsge-bietes in beschränktem Umfang ermöglichen.

Einzonungen prioritär an mit ÖV gut erschlossenen Lagen vorsehen.

Region Gemeinde

Die tatsächliche Verfügbar-keit ist vor der Einzonung vertraglich zu vereinbaren. (mit Rückfallklausel)

Gemeinde

Die Abgrenzung des Siedlungsgebie-tes ist nach Abwägung der Interes-sen festzulegen. Die Siedlungsränder zur offenen Land-schaft sind gut zu gestalten.

Siedlungsbegrenzungslinien und Gestaltungsauflagen für ausgewählte Bereiche festlegen.

Gemeinde

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Für die dezentrale Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs sollen die Einkaufsmöglichkeiten in den bestehenden Dorfzentren erhalten und soweit möglich gefördert werden.

Stärkung der Ortskerne mit publikumsorientierten Nutzungen

Einflussnahme bei Umnut-zungen und Handänderun-gen

Koordination mit öffentl. Dienstleistungen

Gemeinden

Die erweiterten Einkaufs- und Dienstleistungsangebote mit regionalem Einzugsgebiet sind an den geeigneten Standorten zu konzentrieren.

Stärkung der Regionalzen-tren mit öffentlichen Bauten und Anlagen regionaler Bedeutung

Umnutzung geeigneter, zentral gelegener Flächen unterstützen

aktive Standortförderung

Region Gemeinden

3.3 Ortsbilder, Baukultur, Siedlungsqualität

Ausgangslage Der Bevölkerungszuwachs hat in den agglomerationsnahen Gemeinden eine anhaltende Bautätigkeit zur Folge. In den eher abgelegenen Gemeinden stagniert der Zuwachs. Drei Siedlungsstrukturen kennzeichnen das Ortsbild im Weinland: Dorfkerne: Bewohner und Zuzüger schätzen die dörflichen Strukturen und die weitgehend noch erhaltenen Ortsbilder. Die Umnutzung nicht mehr benötigter Ökonomiebauten zu Wohnzwecken wird sich mit dem Rückgang der Landwirt-schaft noch verstärken, bietet aber auch Chancen zur Siedlungsentwicklung nach innen und damit zu einer geringeren Baulandbeanspruchung an der Peripherie. Verdichtete Wohnüberbauungen: Die in den 90er Jahren erfolgten Aufzonungen in den Gemeinden haben vermehrt zu Renditebauten und Wohnüberbauungen mit hohen Ausnützungen geführt. Die damit verbundenen Vor- und Nachteile sind sorgfältig abzuwägen. EFH-Quartiere: Die Nachfrage nach kostengünstigem Wohneigentum im ländli-chen Raum begünstigt den Einfamilienhausbau in den Bauzonenrandlagen und fördert die disperse Bauweise mit hohen Infrastrukturkosten.

Siedlungsqualität Die schutzwürdigen Ortsbilder können durch eine fehlgeleitete Bauentwicklung ihren prägenden Charakter verlieren. Unsorgfältige Umbauten und Umnutzungen von Bauernhäusern und Ökonomiebauten sowie unpassende Einfamilienhäuser im Dorfkern verändern und beeinträchtigen das traditionelle Siedlungsbild: Voll ausgebaute Dachgeschosse und Scheunen können übergrosse, die Dachland-schaft störende Dachaufbauten bewirken. Intakte Bausubstanz ist vermehrt gefährdet und fällt Ersatzbauten zum Opfer, womit immer auch ein Stück Identität verloren geht. Zudem bedrohen bauliche Verdichtungen in den Dörfern oft beste-hende Aussenräume und Gärten als prägende Elemente im Ortsbild. Die Baubera-

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tung und der sorgfältige Umgang mit dem Bestand erhalten aus diesen Gründen in Zukunft noch erhöhte Bedeutung. Eine fachliche Begleitung bei ortsbaulich sensi-blen Bauprojekten soll dem Qualitätsverlust entgegenwirken. Erneuerung und massvolle Verdichtung sind mittels angepasster Kernzonenbestimmungen zu ermöglichen, sofern gleichzeitig auch den qualitativen Aspekten ausreichend Rechnung getragen wird. Die Region bietet dabei die erforderliche fachliche Unterstützung und Koordination an im Hinblick auf eine Harmonisierung der Ziele und Vorschriften. Es sollten zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die wertvolle historische Substanz und damit das "Kapital "des Weinlandes zu bewahren, aber auch weiter zu entwickeln sowie als lebendige und attraktive Dorfkerne zu erhalten. Dafür wird eine angemessene materielle Unterstützung des Kantons erwartet.

In einzelnen Wohngebieten zeigt sich ein schleichender Qualitätsverlust (mangeln-des Wohnumfeld etc.) durch zu hohe Baudichten, welche Identität und Image der Standortgemeinde beeinträchtigen können. Aufzonungen sollten deshalb durch erhöhte Anforderungen (gute ortsbauliche Einordnung, altersgerechte und hinder-nisfreie Bauweise / Ausstattung) flankiert werden. Die in solchen Lagen vorhande-nen Potenziale für zukunftstaugliche Formen wie Mehrgenerationen-Wohnen oder Einliegerwohnungen sind zu ermitteln und womöglich besser zu nutzen.

Leitlinie Handlungsfelder Zuständigkeit

Die schutzwürdigen Ortsbilder und die ortsbildprägenden Freiräume sind bei der angestrebten Entwick-lung nach innen in ihrem Charakter zu erhalten.

Bauberatung bereits im Projektstadium sicherstellen (vor der Baueingabe)

Kanton Gemeinde

Anpassung und Harmonisie-rung der BZO, damit qualitätsvolles Umbauen und Verdichten im Ortskern unterstützt und möglich werden.

Region Gemeinde

Die Siedlungsqualität ist zu erhalten und zu steigern.

Aufwertung von Strassen- und Freiräumen

Kanton Gemeinde

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3.4 Arbeitsplatzentwicklung

Ausgangslage

Wie in anderen Regionen hat die Beschäftigtenzahl nach 1991 abgenommen und erst nach 2000 den früheren Stand von gut 7'900 Arbeitsplätzen erreicht. Seither ist die Beschäftigtenzahl weiter gestiegen und liegt heute bei ca. 8'500. Die ver-besserte Verkehrsgunst wirkt sich tendenziell positiv aus und verbessert die Existenzbasis für lokale Klein- und Mittelbetriebe (KMU). Eine Neuansiedlung grösserer Betriebe ist jedoch nicht ohne weiteres zu erwarten. Zudem hemmen die fehlenden Voraussetzungen des ländlichen Raums für eine grössere wirtschaftli-che Dynamik den Zuwachs an Arbeitsplätzen. Eine aktive Standortförderung auf Stufe Region ist vermehrt zu betreiben.

Von den total rund 18'800 Weinländer Erwerbstätigen (inkl. Schüler/ Studierende) im Jahr 2000 arbeiten und wohnen ca. 20% in der Region, 20% sind Zupendler aus anderen Regionen und 60% sind Wegpendler, d.h. über 9'000 Personen. Von den Zupendlern kommen je ein Drittel aus Schaffhausen, aus Winterthur und Umgebung sowie aus den Regionen Frauenfeld / Zürcher Unterland.

Leitlinie Handlungsfelder Zuständigkeit

Kommunale Arbeitsplatzgebiete dienen primär der Erhaltung und Förderung lokaler Betriebe. Sie sind intensiver zu nutzen.

primäre Unterstützung ansässiger Betriebe

Gemeinde

Regionale Arbeitsplatzgebiete sollen zur Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beitragen. Sie werden aus regionaler Sicht in dafür besonders geeigneten und gut erschlossenen Gebieten festgelegt. Angestrebt wird die Ansiedlung von arbeitsplatzintensiven und innovati-ven Betrieben.

Unterstützung von ansied-lungswilligen Betrieben mit hochwertigen Arbeitsplätzen

Verbindliche Kriterien für die Landzuteilung in den Arbeitsplatzgebieten festlegen

Region Gemeinden

Eine Koordinations- und Kontaktstel-le für die regionale Standortförde-rung ist auf- und auszubauen.

Aufgaben der Koordinations- und Kontaktstelle:

Wirtschaftsförderung

Vermarktung regionaler Erzeugnisse von Landwirt-schaft und Gewerbe

Aufwertung der touristischen Anziehungspunkte

Region Gemeinden

Zusätzliche publikums- und ver-kehrsintensive Einrichtungen mit überregionalem Einzugsbereich sind nicht erwünscht (z.B. Einkaufzentren mit mehr als 3'000 m² Verkaufsflä-che).

Region Gemeinde

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4 Landschaft 4.1 Landwirtschaft

Ausgangslage Das Weinland ist grossflächig als landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft einzustufen. Die Kulturlandschaft wird durch Naturlandlandschaftsbänder in mehrere Kammern gegliedert z.B. Stammertal, Flaachtal u.a.m. Die Landwirtschaft hat einen hohen Stellenwert. Die Bedeutung als Wirtschaftszweig ist aber rückläu-fig und wird wie in der ganzen Schweiz weiter abnehmen. Die Landwirtschaft muss sich den Marktanforderungen anpassen. Dies bedeutet: weniger, dafür grössere Betriebe, vermehrte Betriebsgemeinschaften, Spezialisierung und Mechanisierung, intensivierter Gemüsebau, Zunahme viehloser Betriebe sowie ausserbetrieblicher Zuerwerb.

Die Betriebsaufgaben haben einen Leerstand von Ökonomiebauten zur Folge. Die Auflagen im Umweltschutz setzen Grenzen. Das Gleiche gilt für die Beiträge ökologischer Leistungen. Sie bieten aber auch Chancen. Das Problembewusstsein der Öffentlichkeit zugunsten gesunder einheimischer Produkte und einer schönen, intakten Landschaft wächst sukzessive und trägt zum positiven Image einer naturnäheren Bewirtschaftung bei.

Leitlinien Handlungsfelder Zuständigkeit

Die Landwirtschaftsflächen ausser-halb der Siedlungsgebiete sollen auch künftig möglichst im heutigen Umfang erhalten bleiben.

Kulturlanderhaltung hat Priorität vor Baugebietser-weiterung.

Kanton Gemeinde

Zurückhaltung und schonen-der Umgang bei Verkehrs- und Infrastrukturbauten

Kanton Gemeinden

Zonen für Intensivlandwirtschaft werden nicht auf Vorrat mittels einer Positivplanung ausgeschieden, sondern im Bedarfsfall geprüft. Entsprechende Nutzungen sind auf nicht exponierte Standorte zu konzentrieren. Dazu sind verlässli-che Rahmenbedingungen festzule-gen.

Bei neuen Bauten und Anlagen in der Landwirt-schaftszone ist auf die Landschaftsverträglichkeit zu achten und die Rückbau-pflicht im Grundbuch zu sichern.

Region Gemeinde

Geeignete Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen bei Sondernutzungsplänen in Landwirtschaftszonen vorsehen

Gemeinde

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4.2 Landschafts- und Naturräume

Ausgangslage Die Kulturlandschaft des Weinlandes ist gegliedert und eingebettet in zusammen-hängende grosse, naturnahe Landschaftsbänder. Diese Naturlandschaftsbänder werden durch Rhein und Thur, durch Bäche, Seen und Feuchtgebiete sowie die grossen und viele kleine Waldareale geprägt.

Die Kulturlandschaftskammern und die Naturlandschaften haben ihr Erschei-nungsbild weitgehend bewahrt. Ihren Wert dokumentieren die Inventare (Bund, Kanton), die Richtpläne (Landschaftsschutz- und Landschaftsförderungsgebiete, Landschaften von nationaler Bedeutung) und Schutzverordnungen.

Trotz Ökoqualitätsverordnung ist aber der Rückgang der Diversität (Arten, Lebens-räume) erwiesen. Auffallend ist die Zunahme der Entmischung intensiver genutzter und daneben naturnaher Flächen. Demgegenüber weisen die kantonalen Inventa-re grosse Aufwertungs-Potenziale aus (magere/trockene Standorte, Gewässer, Wälder). Vernetzungsprojekte (VP) und Landschaftsentwicklungskonzepte (LEK) gibt es heute in Buch am Irchel, Marthalen und Flaach. Erfolgreich wurde der Ausbau von Wildbrücken und Durchlässen an der A4 verwirklicht. Die Renaturie-rung entlang Thur und Rhein und insbesondere im Thurauengebiet (Eggrank-Thurspitz) wird abschnittsweise umgesetzt.

Leitlinien Handlungsfelder Zuständigkeit

Die grossen, wertvollen Landschaf-ten des Weinlandes sind zu erhalten, insbesondere deren ökologische Vernetzung ist weiterhin gezielt zu fördern. Gemeinden und Landwirt-schaft sind bei der Landschaftsauf-wertung zu unterstützen.

Regionale Ziele 1995 für die Teillandschaften aktualisie-ren und vertiefen; Land-schaftsqualitätsbeiträge ausschöpfen

Kanton Region Gemeinden

Betriebe und Grundeigentü-mer vermehrt zur nachhalti-gen Pflege der Kultur- und Naturlandschaften unter Berücksichtigung wirtschaft-licher und gesetzlicher Spielräume motivieren

Region Gemeinden

Vernetzungsprioritäten in den Teilräumen vertiefter ermitteln und umsetzen

Gemeinden

Bei baulichen Veränderun-gen und Landschaftseingrif-fen Auflagen im Sinne von Aufwertungsmassnahmen konkretisieren

Gemeinden

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4.3 Erholung

Ausgangslage Die Vorzüge des Weinlandes als Erlebnisraum und als Erholungsgebiet sind unbestritten: Rhein, Thur, Wälder, offene Kulturlandschaft, punktuelle Ausflugsziele wie der Rheinfall, schöne Ortsbilder, Kulturgüter sowie regionale oder lokale Anlässe bieten vielfältige Erlebnisse. Zentrale Aktivitäten sind Wandern, Baden, Radfahren, Kultur- und Naturerlebnisse, Campen, Einkehren usw. Die günstigen Voraussetzungen schaffen aber auch Probleme (Besucherandrang, Verkehrsauf-kommen, Abfälle). Entlang der Thur haben Region und Gemeinden die Entwick-lung mit den Regelungen im Griff. Diese werden im Thurauengebiet Eggrank-Thurspitz durch die künftige kantonale Schutzverordnung noch verschärft.

Eine wirtschaftlich sinnvolle Vermarktung der bestehenden Angebote wurde inzwischen aufgenommen. Das Interesse nimmt zu, eine Tourismustradition muss jedoch erst heranwachsen. Deshalb sollten die vorhandenen Qualitäten (Rhein-fall/Schloss Laufen, Klosterinsel Rheinau u.a.m.) vermehrt ausgeschöpft oder für die Region nutzbar gemacht werden. Auch die sich damit bietende Chance zur Positionierung des Weinlandes als Erholungs- und Erlebnisraum gilt es zu nutzen.

Leitlinien Handlungsfelder Zuständigkeit

Die vielfältigen Natur- und Kultur-landschaften der Region bilden auch einen abwechslungsreichen und wertvollen Erlebnisraum für seine Bewohner und Besucher. Diese Qualität und diesen Wert gilt es zu erhalten und weiter zu fördern.

Regionale Angebote erkennen und vermehrt entwickeln

Region Gemeinden

Im Weinland wird primär ein sanfter Tourismus angestrebt. Wichtige Anziehungspunkte wie Rheinfall / Schloss Laufen, Rheinau oder die wertvollen historischen Ortskerne sind qualitativ aufzuwerten.

Touristischer Potenziale fördern und konzertiert vermarkten wie Klosterinsel Rheinau, Weiterbildungsan-gebote, Natur- und Agrotou-rismus; regionale Träger unterstützen

Region Gemeinden

Regionale Begleitung Projekt Thurauen fortsetzen

Region Gemeinden

Gesamtkonzept Rhein-fall/Schloss Laufen (Kt. ZH) weiter umsetzen

Kanton Gemeinden

Gezielte Freizeitangebote mit ÖV umsetzen; Langsam-verkehr fördern (Radwege)

Gemeinden

Die Steubisallmend in Flaach mit Campingplatz, Bad und Auenzen-trum soll als qualitätsvoller regiona-ler Erholungsschwerpunkt gesichert werden.

Ausbau Thurauenzentrum inkl. grossräumigeren Massnahmen

Kanton Region Gemeinde

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Raumordnungskonzept RegioROK Weinland – 4. Entwurf / nach Vernehmlassung Gemeinden der ZPW

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Oberstammheim

Waltalingen

Truttikon

Ossingen

Trüllikon

Benken

Kleinandelfingen

Marthalen

Andelfingen

Humlikon

Henggart

DorfVolken

Flaach

Buch am Irchel

Berg am Irchel

Rheinau

Feuerthalen

Laufen-Uhwiesen

Flurlingen

Adlikon

Unterstammheim

Dachsen

Thalheim

RheinfallSchloss Laufen

Kloster Rheinau

hist. Ortskern amRheinufer, Ellikon

SteubisallmendCampingFlussbadAuenzentrum

Naturstrand

Naturstrand

Naturstrand

Golfplatz

Naturstrand

Naturstrand

Naturstrand

Naturbad

Camping und Naturstrand

Flussbad

Flussbad

Naturstrand

Seebad

FlussbadCamping

Flussbad

Regio ROK - Landschaft30.06.2011

N

Naturlandschaft / Wald

Naturlandschaft Übergang ausserhalb ZPW

Kulturlandschaft

Landschaft / Landwirtschaft

Freihaltegebiet

Durchlässe A4

grossräumige Naturschutzgebiete und wiederherzustellende Biotope

Übergänge Brücken

ökologische Vernetzung

Vernetzung

ökologische Vernetzung Fluss

Ausflugsziele

Schwerpunkte Naturerlebnisräume

Ortskerne als Erlebnisräume

Erholungsschwerpunkte

Siedlungskörper

Siedlung

Bahn

Hauptverkehrsstrasse / Hochleistungsstrasse

Verkehr

Radroute von nationaler Bedeutung

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5 Mobilität und Verkehr Ausgangslage Die Verteilung des Ziel-/Quellverkehrs aus dem und ins Weinland ist geprägt durch die besondere geographische Lage der Region zwischen den Zentren Schaffhau-sen und Winterthur sowie die kleinräumige Ausrichtung der Verkehrsnachfrage. Zwei Drittel aller Fahrten haben Ziel oder Ursprung in diesen beiden Regionalzen-tren im Norden und Süden. Über Zürich hinaus sind keine relevanten Verkehrs-ströme aus dem und ins Weinland festzustellen. Die Verkehrsbeziehungen des Weinlandes von und nach Zürich betragen 12 % aller Fahrten des Gesamtver-kehrs. Bei den Wegpendlern, die den ÖV benutzen, liegt die Stadt Zürich mit einem Anteil von 30 % allerdings nur noch knapp hinter der Region Winterthur.

Die gut ausgebaute Verkehrsachse Winterthur – Schaffhausen wird vermehrte Arbeitspendler und zusätzlichen Durchgangsverkehr bringen. Die verbesserte Erschliessung verstärkt den Baudruck auf neue Einfamilienhausgebiete abseits der A4. Diese peripheren Lagen sind teils schwer und nur mit grossem Aufwand an den öffentlichen Verkehr anzubinden. Die disperse Siedlungsentwicklung verteuert zudem die nötige Infrastruktur und erhöht den Individualverkehr sowie die Mobilität innerhalb der Region.

Übergeordnet kann ein wirksames Verkehrsmanagement (Verbesserung der Verkehrsabläufe) diese Entwicklung verlangsamen und den Modal-Split positiv beeinflussen. Auch die verbesserte Anbindung von Bahn und Bus trägt zur Entla-stung des Strassennetzes bei und wird deshalb unterstützt. Durch Förderung des Langsamverkehrs (Fussgänger, Velofahrende) und besseren ÖV-Zugang kann diese Wirkung noch verstärkt werden. Zusätzlich hat der Langsamverkehr für die Erholungssuchenden wie auch die Wohnqualität grosse Bedeutung.

Die kantonale Regierung und die Planungsgruppe sind klar gegen eine weitere Hochleistungsstrasse (z.B. A98) in der Region.

Eine gerechte Fluglärmverteilung soll Mehrbelastungen für die Region verhindern.

Leitlinien Handlungsfelder Zuständigkeit

Die zunehmenden Pendler- und Verkehrsströme sollen vor allem mit dem entsprechend ausgebauten öffentlichen Verkehrsnetz und guten Bedingungen für den Langsamver-kehr bewältigt werden.

Der regionale Bus- und Langsamverkehr ist bedarfs-gerecht auszubauen; Lücken im Radwegnetz sind zu schliessen.

Kanton Gemeinden

An den Bahnhaltestellen sind genügend P+R-Plätze einzurichten und gute Umsteigebedingungen zu schaffen (Bus, Langsamverkehr).

Erstellen bzw. bei Bedarf ergänzen von Park+Ride- und Pool+Ride-Anlagen sowie gedeckten Veloab-stellplätzen

Kanton Gemeinden

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Der nationale und internationale Durchgangs- und Schwerverkehr ist konsequent auf die A4 zu führen. Die A4 soll durchgehend vierspurig ausgebaut werden.

Engagement bei nationalen und internationalen Ver-kehrsplanungen (Strasse, Bahn, Flugverkehr) weiter-führen

Bund Kanton Region

Zusätzliche Einrichtungen und Gewerbebetriebe, welche intensiven Motorfahrzeugverkehr auslösen, sind aus regionaler Sicht uner-wünscht.

Verbindliche Kriterien für die Landzuteilung in den Arbeitsplatzgebieten festlegen.

Region Gemeinde

Der Verkehr in den Dorfkernen ist durch eine gute, auf den Charakter der Siedlung abgestimmte Gestal-tung der Strassenräume zu beruhi-gen.

Strassenräume in den Dörfern aufwerten (Sicher-heit Fussgänger, bessere Gestaltung)

Kanton Gemeinde

Der Langsamverkehr ist im Bauge-biet und zwischen den benachbarten Gemeinden zu fördern.

Langsamverkehr für alle Benutzergruppen fördern (Schüler, Pendler, Erholung, Sport, ...)

Kanton

Region Gemeinden

A

A

A

A

A

A

A

V

V

V

V

A

VA

Oberstammheim

Waltalingen

Truttikon

Ossingen

Trüllikon

Benken

Kleinandelfingen

Marthalen

Andelfingen

Humlikon

Henggart

DorfVolken

Flaach

Buch am Irchel

Berg am Irchel

Rheinau

Feuerthalen

Laufen-Uhwiesen

Flurlingen

Adlikon

Unterstammheim

Dachsen

Thalheim

RheinfallSchloss Laufen

Kloster Rheinau

hist. Ortskern amRheinufer, Ellikon

SteubisallmendCampingFlussbadAuenzentrum

Naturstrand

Naturstrand

Naturstrand

Golfplatz

Naturstrand

Naturstrand

Naturstrand

Naturbad

Camping und Naturstrand

Flussbad

Flussbad

Naturstrand

Seebad

FlussbadCamping

Flussbad

Regio ROK - Verkehr30.06.2011

Durchlässe A4

Übergänge Brücken

Bahn

Hauptverkehrsstrasse / Hochleistungsstrasse

Vernetzung

Verkehr

Siedlungskörper

Siedlung

Siedlungsschwerpunkte

Versorgungsschwerpunkte

Funktionen

Arbeitsschwerpunkte

V

A

Radroute von nationaler Bedeutung

Ausflugsziele

Schwerpunkte Naturerlebnisräume

Ortskerne als Erlebnisräume

Erholungsschwerpunkte

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6 Infrastruktur, Energie und Umwelt Ausgangslage Das Weinland verfügt mit Rhein und Thur über die grössten Grundwasserareale im Kanton. Zudem bestehen noch grosse Rohstoffreserven (Kies, Sand, Wasser, Holz). Wasserversorgung und Abwasserreinigung sind weit entwickelt und die Fliessgewässeraufwertung ist eingeleitet (kant. Richtplan Versorgung 2006). Im Rahmen des nationalen Sachplans steht die weitere Auseinandersetzung mit dem geologischen Tiefenlager an.

Nachhaltige Versorgung Das öffentliche Bewusstsein verlangt in Zukunft einen sparsameren Umgang mit den Ressourcen. Bisher nur teilweise beansprucht werden die Potenziale an erneuerbarer Energie (Energieholz, ARA-Abwärme, Erdwärme). Trotz bestehender Holzschnitzelheizungen bleibt die sinnvolle Verwertung des anfallenden Energie-holzes durch Nahwärmeverbünde eine längerfristige Aufgabe.

Infrastrukturen Die Ausstattung der Region mit öffentlichen Bauten und Anlagen (Schulen, Alters- und Pflegeheime, öffentliche Verwaltung, Werkhöfe etc.) sowie funktionierenden Infrastrukturen sind ein wichtiger Teil der Attraktivität der Region. In vielen Berei-chen ist ein guter Stand erreicht, welcher gehalten und ausgebaut werden soll. Momentan stehen Ausbauten der Wasserversorgung im Vordergrund.

Leitlinien Handlungsfelder Zuständigkeit

Der haushälterische und nachhaltige Umgang mit Ressourcen und Lebensräumen ist Voraussetzung für eine tragfähige Entwicklung. Diesbe-zügliche Aktivitäten sind zu intensi-vieren und weiterhin zu fördern.

Frühzeitiger Einbezug der Region in die Grossprojekte und ihre Prozesse

Bund Kanton Region

Die Potenziale von erneuerbaren Energien werden ermittelt, gefördert und soweit möglich genutzt.

Energieberatung unterstüt-zen und Anreize für alterna-tive Energienutzung in den Gemeinden prüfen

Region Gemeinden

Die öffentlichen Bauten und Anlagen sind zu erhalten und zu erneuern.

Regionale und kommunale Interessen aufeinander ab-stimmen.

Kanton Gemeinden

Unterhalt und Erneuerung von Infrastrukturanlagen sind überkom-munal zu koordinieren.

Bisherige Zusammenarbeit weiterführen, nach Möglich-keit ausdehnen

Gemeinden

Bezüglich des Tiefenlagers sind ein offenes und für alle Standorte gleich intensives Verfahren sowie die gleichen umfassenden Abklärungen durchzuführen. Auf frühzeitige Vorfestlegungen ist zu verzichten.

Offene Diskussion und Kommunikation weiterführen

Bund Kanton Region