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Björn Weiß – Vorstandsbüro Umweltschutz Richtiger Umgang mit Leichtflüssigkeitsabscheidern (LFA) 21. Oktober 2008, Berlin-Zehlendorf

Richtiger Umgang mit Leichtflüssigkeitsabscheidern (LFA)€¦ · • Reinigen oder Austausch des Koales-zenzeinsatzes nach Angaben des Herstellers, soweit erforderlich. 24 Björn

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Björn Weiß – Vorstandsbüro Umweltschutz

Richtiger Umgang mit Leichtflüssigkeitsabscheidern (LFA)21. Oktober 2008, Berlin-Zehlendorf

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Wo fällt mineralölhaltiges Abwasser an ?

Freiwaschplatz zur manuellen Fahrzeugwäsche

Waschhalle zur maschinellen Fahrzeugreinigung

Tankstelle auch hinter Park-und Fahrflächen

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§ 7a Anforderungen an das Einleiten von Abwasser

(1) Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser darf nur erteilt werden, wenn die Schadstofffracht des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist. …Die Bundesregierung legt durch Rechtsverordnung (Abwasserverordnung – AbwV)…..Anforderungen fest, die dem Stand der Technik entsprechen. …

(4) Die Länder stellen auch sicher, dass bei dem Einleiten von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage …. maßgebenden Anforderungen (z.B. die Abwasserverordnung) eingehalten werden….

Was hat der Bund im WHG geregelt ?

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Abwasserverordnung (AbwV) Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer

• Der Gesetzgeber hat zur Abwasserverordnung 57 Anhänge zu unterschiedlichen Herkunftsbereichen erlassen z.B.

Anhang 1: Häusliches und kommunales Abwasser Anhang 49: Mineralölhaltiges Abwasser

• Aufbau:- A Anwendungsbereich- B Allgemeine Anforderungen - C Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle- D Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung - E Anforderungen an das Abwasser für den Ort des Anfalls

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Was haben die Länder Berlin und Brandenburg geregelt ?

Berlin

Brandenburg

Berliner Wassergesetz (BWG)§ 29a Genehmigungspflicht für Einleitungen in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitungen)

Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)§ 72 Indirekteinleitungen

Indirekteinleiterverordnung (IndV)nimmt Bezug auf die Abwasserverordnung (AbwV)

Indirekteinleiterverordnung (IndV)nimmt Bezug auf die Abwasserverordnung (AbwV)

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Welche rechtlichen Vorschriften und Regeln sind beim Betrieb des LFA zu beachten ?

• Abwasserverordnung (AbwV)- Anhang 49: Mineralölhaltiges Abwasser

• DIN 1999 Teil 100 vom Okt. 2003- Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Anforderungen für die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2

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Anhang 49: Mineralölhaltiges AbwasserA Anwendungsbereich

(1)Dieser Anhang gilt für Abwasser, dessen Schadstofffracht im Wesentlichen aus Betriebsstätten stammt, in denen bei der Entkonservierung, Reinigung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Verwertung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen regelmäßig mineralölhaltiges Abwasser anfällt.

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Anhang 49: Mineralölhaltiges AbwasserB Allgemeine Anforderungen (1) Die Schadstofffracht ist so gering zu halten, wie dies durch folgende

Maßnahmen möglich ist: 1. weitestgehende Kreislaufführung des Waschwassers in Anlagen zur

maschinellen Fahrzeugreinigung,

….

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Anhang 49: Mineralölhaltiges AbwasserB Allgemeine Anforderungen (2) Über Absatz 1 hinaus ist die

Schadstofffracht nach Prüfung der Möglichkeiten im Einzelfall durch folgende Maßnahmen gering zu halten:1. abwasserfreier Betrieb der

Werkstatt,2. Kreislaufführung des

Waschwassers aus der Reinigung von Fahrzeugteilen

…..

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Anhang 49: Mineralölhaltiges AbwasserE Anforderungen an das Abwasser für den Ort des Anfalls(1) Im Abwasser ist für Kohlenwasserstoffe, gesamt, ein Wert von

20 mg/l in der Stichprobe einzuhalten. Die Anforderung gilt nicht für einen Abwasseranfall von weniger als 1 m3 je Tag.

(2) Die Anforderung nach Absatz 1 Satz 1 gilt auch als eingehalten, wenn eine durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigem Abwasser oder sonst nach Landesrecht zugelassene Abwasserbehandlungsanlage entsprechend der Zulassung eingebaut, betrieben und regelmäßig gewartet sowie vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen von nicht länger als 5 Jahren nach Landesrecht auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft wird.

….

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Probenahme

AbscheiderOelschlammfang

Oel-Wassergemisch:

.:. . ::.:.:

.: . . ::. :.

Wie funktioniert ein Leichtflüssigkeitsabscheider ?

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Leichtflüssigkeitsabscheider nach dem Stand der Technik „Koaleszenzabscheider“

Öl-Wassergemisch AbwasserÖlphase

Koaliszereinheit

Vergrößerte Darstel-lung der Vorgänge inder Koalisziereinheit

Wirkungsweise:Kleinsttropfen werden mit der Strömung an die Koalesziereinheit herangeführt.Sie lagern sich in der Folge am Koaliszer an (Adsorption). Sie bilden auf derKoalesziereinheit einen Film und fließen dann zusammen (Koaleszenz). Auf dem Weg zur Oberfläche bilden sich Großtropfen und vereinigen sich mit derÖlphase. Die Abscheidung ist beim Koaleszenzabscheider sehr viel besser (5mg/l statt bis zu 130 mg/l Öl im Ablauf).

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Verschiedene Bauarten von Leichtflüssigkeits-abscheidern z.B. Fa. ACO Tiefbau

Schwimmer mit Verschluss

Koaleszenzeinsatz

Schlammsammelraum

Leichtflüssigkeitsabscheider mit integriertem Schlammfang

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Verschiedene Bauarten von Leichtflüssigkeitsabscheidern z.B. Fa. INOWA

Schlammfang

filterloser Hochleistungsabscheider

automatischer Ölabzug in einen separaten Ölspeicher

Zulaufverschluss

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Verschiedene Bauarten von Leichtflüssigkeits-abscheidern z.B. ACO Tiefbau OLEOTOPDer filterlose Leichtflüssigkeitsabscheider OLEOTOP von ACO

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Verschiedene Bauarten von Leichtflüssigkeits-abscheidern z.B. oberirdische Anlage

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Verschiedene Bauarten von Leichtflüssigkeitsabscheidern z.B. Fa. Mall

Sedimentationsanlage statt Schlammfang

Koaleszenzabscheider Typ NEUTRAstar

Standard hinter Waschplätzen der Straßenreinigung

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DIN 1999 Teil 100 vom Okt. 2003Anforderungen für die Anwendung von Abscheideranlagen

.....

14. Maßnahmen zur Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung

14.3 Eigenkontrolle

14.4 Wartung

14.6 Überprüfung (Generalinspektion)

14.7 Betriebstagebuch

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DIN 1999 Teil 100 14.3 Eigenkontrolle (monatlich)

Die Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage ist durch einen Sachkundigen1) durch folgende Maßnahmen monatlich zu kontrollieren:

• Messung der Schichtdicke bzw. des Volumens der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit im Abscheider

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DIN 1999 Teil 100 14.3 Eigenkontrolle (monatlich)

• Messung der Lage des Schlammspiegels im Schlammfang/Schlammsammelraum,

• max. 50 % der Höhe des Wasserspiegels

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DIN 1999 Teil 100 14.3 Eigenkontrolle (monatlich)

• Kontrolle der Funktionsfähigkeit des selbsttätigen Abschlusses im Abscheider und evtl. vorhandener Alarmeinrichtungen

Ölschichtdickensondierung

Aufstausondierung

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DIN 1999 Teil 100 14.3 Eigenkontrolle (monatlich)

• Sichtkontrolle des Wasser-standes vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz. Sonderkonstruktionen sind nach der Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers zu kontrollieren.

• Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen,grobe Schwimmstoffe sind zu entfernen.

• Es ist ein Betriebstagebuch zu führen. Fließrichtung

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DIN 1999 Teil 100 14.4 Wartung (halbjährlich)Halbjährlich ist die Abscheideranlage neben den monatlichen Arbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durch einen Sachkundigen zu warten. Dabei:• Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes

(wenn vorhanden), auf Durchlässigkeit, wenn der Wasserstand vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz deutliche Unterschiede aufweist, und auf Beschädigung.

• Reinigen oder Austausch des Koales-zenzeinsatzes nach Angaben des Herstellers, soweit erforderlich.

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DIN 1999 Teil 100 14.4 Wartung (halbjährlich)

• Entleerung und Reinigung des Abscheiders, soweit erforderlich (z.B. bei starker Verschlammung),

• Reinigung der Ablaufrinne im Probenahmeschacht, falls vorhanden.

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DIN 1999 Teil 100 14.6 Generalinspektion

Leichtflüssigkeitsabscheider sind vor der Inbetriebnahme und dann alle 5 Jahre einer Generalinspektion durch Fachkundige zu unterziehen.Was wird dabei geprüft? z.B.

- Bemessung - Randbedingungen

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DIN 1999 Teil 100 14.6 Generalinspektion

• baulicher Zustand und Dichtheit der Abscheideranlage, Zustand der Innenwandflächen bzw. der Innenbeschichtung, der Einbauteile und der elektrischen Einrichtungen, falls vorhanden

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DIN 1999 Teil 100 14.6 Generalinspektion

• Dichtigkeitsprüfung der Abscheideranlage bis zur Oberkante der Schachtaufbauten

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DIN 1999 Teil 100 14.6 Generalinspektion

Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen im Betriebstagebuch, einschließlich des Nachweises der ordnungsgemäßen Entsorgung der Inhalte der Abscheideranlage,

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DIN 1999 Teil 100 14.6 Generalinspektion

Nach erfolgter Generalinspektion muss ein Bericht erstellt werden.

In Berlin muss der Bericht dann an das zuständige Umweltamt übersendet werden.

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Möglichkeiten der Minimierung des Eintrags in den Abscheider

Grobschlamm wird durch einen vorgeschalteten Vorschlammfang zurückgehalten.

Kehren der Flächestatt Einspülen in den Ablauf.

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Möglichkeiten der Minimierung des Eintrags in den Abscheider

• Ausspülen der Kehrfahrzeuge über einem Absetz-Container, dadurchwird Kehrgut und auch Feinschlamm zurückgehalten.

• Der Inhalt des Absetz-Containerskann als Kehricht entsorgt werden.

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Möglichkeiten der Minimierung des Eintrags in den Abscheider

Aufnahme von flüssigen mineralölhaltigen Betriebsstoffenmit Aufsaugmitteln(ATV-DVWK-A 781).

Der Abscheider soll nur Tropfverlustezurückhalten. Nur beim Versagenvon Fülleinrichtungen müssen größere Mengen zurückgehalten werden.

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Möglichkeiten der Minimierung des Abfalls bei der Generalinspektion nach DIN 1999 Teil 100• Bei sichtbaren Schäden am LFA und den Zuläufen zuerst Sanieren

- nur 1x Reinigung und Entleerung (Abfall) des Abscheiders

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Möglichkeiten der Minimierung des Abfalls bei der Generalinspektion nach DIN 1999 Teil 100

• Wird die Anlage für die Dichtigkeitsprüfung zunächst mit Wasser gefüllt, ist diese durchfeuchtet und kann nicht sofort saniert werden.

• Bei der erneuten Entleerung und Reinigung des Abscheiders sowie der erneuten Dichtigkeits-prüfung fallen zusätzliche Kosten an.