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Gespeichert unter: TAP Schweiz » Rückmeldung » ConchitaMendez290920151421.pdf
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Hallo ForenbesucherIn
@Peter/Conchita Méndez – Inhalte im Netz zu kommentieren, überlasse ich lieber den
Philosophen die unter uns weilen, Menschen die etwas von der Sache verstehen. Da jedes
Post, so auch deines, mit Lebenszeit und Aufwand verbunden ist, möchte ich dir dennoch der
Wertschätzung halber eine colorierte, persönliche Rückmeldung machen.
Rückmeldung für Beitrag von Peter » bit.ly/1FKuQVq (pdf)
Rückmeldung für Beitrag von Conchita Méndez » bit.ly/1L6O8Vu (pdf)
Meinen herzlichsten Dank geht an alle, die sich in der einen oder andere Form an dieser
Diskussion beteiligen.
LG, Anita
######## Autor Conchita Méndez
Quelle Beobachter Forum, http://bit.ly/1OJ3fqt
Datum 29.09.2015 – 14:21
Rückmeldung zum Thema
„Kürzung/Streichung von Sozialhilfe nach StGB, BV, EMRK und UN Charta“
Zur Farbdeutung
Schwarz ich bin deiner Meinung
Blau hier kenne ich mich zu wenig aus
Rot ich bin da eher anderer Meinung
Zitat:
„Jetzt mal abgesehen davon, ob ich dem Text als solchem inhaltlich zustimme
(teilweise ja, teilweise nein), halte ich es tatsächlich für ungeschickt, die Begriffe
"Hartz IV" und "Agenda 2010", die aus dem politischen Begriffskabinett der
Bundesrepublik Deutschland der frühen Nullerjahre stammen, synonym für ähnliche
gesetzliche Regelungen in der Schweiz oder anderen Ländern zu verwenden. Das
erzeugt im besten Fall Verwirrung und im schlechtesten Verärgerung.
Wenn ich es richtig verstehe, geht es ja eigentlich um etwas Simples: In den
westeuropäischen Sozialstaaten soll die unterste Ebene des sozialen Netzes [vulgo:
Sozialhilfe und verwandte Leistungen] sicherstellen, dass die Grundbedürfnisse
(Nahrung, Wohnung, Kleidung, Gesundheit, Bildung und eine gewisse Teilnahme am
gesellschaftlichen Leben) aller Menschen im Geltungsbereich der entsprechenden
Gesetze zu jedem Zeitpunkt gedeckt werden können.
Die Unterstützung durch die Gemeinschaft ist in unseren Wohlstandsgesellschaften als
Recht und nicht als großzügige Mildtätigkeit definiert.
Die Frage, die sich dabei stellt ist, ob dieses Recht durch individuelles Verhalten des
Einzelnen teilweise oder vollständig verwirkt werden kann.
Es gibt, denke ich, gute Argumente für beide Seiten und selbst wenn man die Frage
grundsätzlich bejaht (ich neige leicht dieser Position zu, letztlich gilt zum Beispiel das
Recht auf Freizügigkeit auch nicht für verurteilte Straftäter und Personen, die einer
Straftat verdächtigt werden), bleibt die Frage ob die tatsächliche Praxis immer dem
Prinzip der Verhältnismäßigkeit folgt und da hab ich meine ganz erheblichen Zweifel -
ich denke nämlich nicht, dass eine so schwer wiegende Entscheidung einfach auf dem
Verwaltungsweg erfolgen darf.
conchita dixit“
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Gespeichert unter: TAP Schweiz » Rückmeldung » ConchitaMendez290920151421.pdf