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GKinD Geschäftsstelle (Postanschrift): Tannenstr. 15, D-57290 Neunkirchen Büro Berlin: Chausseestr. 128/129, D-10115 Berlin Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft AG Köln, Kto. 1 116 100, BLZ 370 205 00 Amtsgericht Siegen, VR 2192 Vorstandsvorsitzender: Andreas Wachtel, Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln Geschäftsführer: Jochen Scheel www.GKinD.de Dokumentname Autor Fon Fax E-Mail Datum 08-2013.docx Jochen Scheel 030.60984280 030.60984283 [email protected] 29.10.2013 Rundschreiben 8/2013 Themen 1. Terminankündigungen GKinD-Veranstaltungen 1 DRG-Update 1 PKMS-Update 2 Fachtagung 2014: Kindermedizin zwischen Recht und Realität - Auswirkungen auf den klinischen Alltag 2 „Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ nach der Wahl 3 Fachtagung „Dauerbeatmete Kinder und Jugendliche“ 3 2. Überweisungsverbot für ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen und ermächtigte Ärzte durch die Hintertür? 3 3. Arbeitsgruppe Gesundheit für die Koalitionsverhandlungen 4 4. Fokus-Artikel zur Frühgeborenensterblichkeit 6 Liebe Mitglieder, die „DRG-Routine“ setzt sich fort. Wie bereits im letzten Rundschreiben berichtet, liegt der Fall- pauschalenkatalog 2014 inzwischen vor. Auch die neuen Prozeduren- und Diagnosenkataloge sind mittlerweile veröffentlicht. Grund genug, erneut unsere beliebten Seminare zum DRG-Update und PKMS-Update Anfang 2014 anzukündigen. 1. Terminankündigungen GKinD-Veranstaltungen DRG-Update Den Termin für das nächste DRG-Update möchten wir hiermit ankündigen. Dieses wird von Frau Dr. Nicola Lutterbüse und Herrn Dr. Martin Meyer durchgeführt und wiederum durch ei- nen Block „Medizinischer Dienst und Prüfung“ ergänzt. Bitte melden Sie sich bis zum Ende Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. GKinD e.V. Tannenstraße 15 57290 Neunkirchen

Rundschreiben 8/2013 Themen...Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser GKinD e.V. Tannenstraße 15 57290 Neunkirchen und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. GKinD-Rundschreiben 8/2013,

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GKinD Geschäftsstelle (Postanschrift): Tannenstr. 15, D-57290 Neunkirchen Büro Berlin: Chausseestr. 128/129, D-10115 Berlin

Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft AG Köln, Kto. 1 116 100, BLZ 370 205 00 Amtsgericht Siegen, VR 2192

Vorstandsvorsitzender: Andreas Wachtel, Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln Geschäftsführer: Jochen Scheel www.GKinD.de

Dokumentname Autor Fon Fax E-Mail Datum

08-2013.docx Jochen Scheel 030.60984280 030.60984283 [email protected] 29.10.2013

Rundschreiben 8/2013

Themen

1. Terminankündigungen GKinD-Veranstaltungen 1 DRG-Update 1 PKMS-Update 2 Fachtagung 2014: Kindermedizin zwischen Recht und Realität - Auswirkungen auf den klinischen Alltag 2 „Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ nach der Wahl 3 Fachtagung „Dauerbeatmete Kinder und Jugendliche“ 3

2. Überweisungsverbot für ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen und ermächtigte Ärzte durch die Hintertür? 3

3. Arbeitsgruppe Gesundheit für die Koalitionsverhandlungen 4 4. Fokus-Artikel zur Frühgeborenensterblichkeit 6

Liebe Mitglieder,

die „DRG-Routine“ setzt sich fort. Wie bereits im letzten Rundschreiben berichtet, liegt der Fall-

pauschalenkatalog 2014 inzwischen vor. Auch die neuen Prozeduren- und Diagnosenkataloge sind

mittlerweile veröffentlicht. Grund genug, erneut unsere beliebten Seminare zum DRG-Update und

PKMS-Update Anfang 2014 anzukündigen.

1. Terminankündigungen GKinD-Veranstaltungen

DRG-Update

Den Termin für das nächste DRG-Update möchten wir hiermit ankündigen. Dieses wird von

Frau Dr. Nicola Lutterbüse und Herrn Dr. Martin Meyer durchgeführt und wiederum durch ei-

nen Block „Medizinischer Dienst und Prüfung“ ergänzt. Bitte melden Sie sich bis zum Ende

Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. GKinD e.V. Tannenstraße 15 57290 Neunkirchen

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GKinD-Rundschreiben 8/2013, Seite 2

diesen Jahres mit dem beigefügten Anmeldeformular an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und

Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt.

Datum: 23. Januar 2014

Uhrzeit: 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Ort: Cosmopolitan (Veranstaltungszentrum) im Frankfurter Hauptbahnhof

Referenten: Frau Dr. Nicola Lutterbüse, Herr Dr. Martin Meyer

Kontakt: GKinD e.V.

[email protected]

Fon (030) 60984281

Fax (030) 60984283

Das Anmeldeformular finden Sie in der Anlage 1.

PKMS-Update

Ebenfalls bieten wir im nächsten Jahr ein PKMS-Update an. Hierzu bitten wir die Teilnehmer

wieder, ihre eigenen Praxiserfahrungen mit einzubringen und im Vorfeld evtl. MDK-

Erfahrungen zur Verfügung zu stellen, damit diese für die Veranstaltung vorbereitet werden

können.

Datum: 28. Januar 2014

Uhrzeit: 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Ort: Cosmopolitan (Veranstaltungszentrum) im Frankfurter Hauptbahnhof

Referenten: Frau Dr. Nicola Lutterbüse

Kontakt: GKinD e.V. Christiane Schneider

[email protected]

Fon (030) 60984281

Fax (030) 60984283

Das Anmeldeformular finden Sie in der Anlage 2.

Fachtagung 2014: Kindermedizin zwischen Recht und Realität - Auswirkungen auf den klini-

schen Alltag

Datum: 22. und 23. Mai 2014

Ort: Eisenach, STEIGENBERGER Hotel Thüringer Hof

Schwerpunktthemen werden neben den Berichten zur Arbeit der GKinD der G-BA-Beschluss

Früh- und Reifgeborene, ein Modellprojekt sektorenübergreifendes Case-Management, Prü-

fungsschwerpunkte und Auffälligkeiten bei MDK-Prüfungen in Kinderkliniken/-abteilungen

sowie Ethikkommission in der Kinderklinik sein.

Das Programm finden Sie in Kürze auf unserer Homepage.

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GKinD-Rundschreiben 8/2013, Seite 3

„Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ nach der Wahl

Datum: 30. November 2013

Siehe dazu unser Sonderrundschreiben 2/2013 vom 27.06.2013 sowie die letzten Rund-

schreiben. Wir haben bereits einige Rückmeldungen erhalten. Machen Sie mit! In der Anlage 3

finden Sie noch einmal das Teilnahmeformular.

Fachtagung „Dauerbeatmete Kinder und Jugendliche“

Datum: 13. November 2013

Ort: Siegen, Medien- und Kulturzentrum LYZ

Das Programm nebst Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage: www.GKinD.de .

2. Überweisungsverbot für ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen und ermächtigte Ärzte

durch die Hintertür?

Zu diesem Thema hatten wir in Rundschreiben 7/2013 erstmals berichtet. Inzwischen gibt es

weitere Veröffentlichungen dazu.

Laut Meldung des Deutschen Ärzteblatts vom 28.10.2013 betrifft lt. Klarstellung der Kassen-

ärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die neue Überweisungsregelung im Bundesmantelvertrag-

Ärzte, die am 1. Oktober in Kraft trat, nur Einrichtungen und Ärzte, die neu zur ambulanten

Versorgung zugelassen werden.

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft zielt darauf ab, dass für bestehende Ermächti-

gungen Bestandsschutz besteht.

Die Landeskrankenhausgesellschaften haben dazu folgendes mitgeteilt:

„Auswirkungen auf bereits bestehende Ermächtigungen

Fraglich ist jedoch, ob sich diese Regelung auch auf bereits bestehende Ermächtigungen aus-

wirkt. Kassenärztliche Vereinigungen, die bereits nach alter Rechtslage davon ausge-

gangen sind, dass ermächtigte Ärzte und Einrichtungen keine Überweisungen ausstellen

durften, könnten jetzt die Auffassung vertreten, dass eine Überweisung nur mit entspre-

chender Aufnahme der von der Überweisungsbefugnis umfassten Leistungen in die Ermächti-

gung möglich ist.

Einer solchen Auffassung ist jedoch entgegenzuhalten, dass eine Rückwirkung der neu-

en Vorgaben des § 24 Abs. 2 Satz 4 BMV-Ä für bereits bestehende Ermächtigungen ausdrück-

lich hätte geregelt werden müssen. Eine solche Regelung ist jedoch im BMV-Ä nicht getroffen

worden. Aus Bestandsschutzgründen dürfte es nicht möglich sein, bestehende Ermächtigun-

gen, die nach den seinerzeit gültigen Voraussetzungen wirksam erteilt worden sind, ohne

ausdrückliche Regelung nachträglich einzuschränken. An den Voraussetzungen der Ermächti-

gungserteilung hat sich durch die neue Regelung in § 24 Abs. 2 Satz 4 BMV-Ä nichts geän-

dert, so dass bestehende Ermächtigungen mit allen Rechten und Pflichten, d.h. auch mit einer

vollumfänglichen Überweisungsbefugnis, nach wie vor Gültigkeit haben. Die vollumfängliche

Überweisungsbefugnis kann bei bestehenden Ermächtigungen nicht nachträglich einge-

schränkt werden, indem darauf verwiesen wird, eine Überweisung sei nicht zulässig, da

die Ermächtigung dies nicht explizit vorsehe. Die Prüfung, in deren Folge die von der Über-

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GKinD-Rundschreiben 8/2013, Seite 4

weisungsbefugnis umfassten Leistungen in der Ermächtigung festzulegen sind, kann bei wirk-

sam erteilten Ermächtigungen zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr nachgeholt werden.

Als beispielsweise durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) zum 01.01.2007 als

Gründungsvoraussetzung für MVZ die Abgabe einer selbstschuldnerischen Bürgschaftserklä-

rung eingeführt wurde, vertraten Kassenärztliche Vereinigungen ebenfalls die Auffas-

sung, dies gelte auch für bereits bestehende MVZ. Dazu hatte damals das SG Marburg ent-

schieden, dass eine Rückwirkung der Verpflichtung zur Abgabe einer selbstschuldneri-

schen Bürgschaftserklärung für vor dem 01.01.2007 gegründete MVZ nur angenommen wer-

den könne, wenn der Gesetzgeber dies ausdrücklich geregelt hätte. Werde bei einer

Neuregelung an Sachverhalte angeknüpft, die in die Vergangenheit zurückreichen, müsse

dem Vertrauen Rechnung getragen werden, das die Betroffenen in den Fortbestand der über-

kommenden Ordnung setzten. Es müsse zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens des

Einzelnen und der Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit eine

Abwägung vorgenommen werden, die in einer möglichst schonenden Übergangsregelung ih-

ren Niederschlag - 4 -zu finden habe (vgl. SG Marburg, Urteil vom 12.12.2007, S 12 KA

395/07, bestätigt durch LSG Hessen, Urteil vom 04.11.2009, L 4 KA 10/08, rechtskräftig).

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Zulassungsausschüsse ihrerseits auf ermächtigte

Ärzte und Einrichtungen zukommen müssen, um eine entsprechende Überweisungsbe-

fugnis in die Ermächtigung aufzunehmen. Sollte dies angestrebt werden, darf aber aus Be-

standsschutzgründen keine nachträgliche Einschränkung der bestehenden Ermächtigung

vorgenommen werden, so dass die bisherige vollumfängliche Überweisungsbefugnis wei-

terhin bestehen bleiben muss. Sollte dies in Abrede gestellt werden, kann das Bestehen der

vollumfänglichen Überweisungsbefugnis auch anhand des Beschlusses des SG Dresden vom

14.03.2012 (S 18 KA 237/11 ER; rechtskräftig) begründet werden.“

Wir überlassen es Ihrer Entscheidung, ob Sie dieser Rechtsauffassung der Krankenhausgesell-

schaften folgen und auf Bestandsschutz vertrauen oder „auf Nummer Sicher gehen“. Die Kanz-

lei Seufert Rechtsanwälte, München, hatte empfohlen (s. Rundschreiben 7/2013), alle Ermäch-

tigungsbescheide daraufhin überprüfen, ob bereits spezielle Überweisungsbefugnisse im Er-

mächtigungsbescheid des Zulassungsausschusses enthalten sind. Falls dies nicht der Fall ist,

wird dringend geraten, rein vorsorglich an den zuständigen Zulassungsausschuss heranzutre-

ten und – mit Verweis die neue Regelung - die Aufnahme einer umfassenden Überweisungs-

befugnis schriftlich zu beantragen.

Wenn Ermächtigungen neu oder wegen ablaufender Befristung erneut zu beantragen sind,

sollte ein entsprechender Antrag/Verlängerungsantrag um einen Antrag auf Erteilung einer

umfassenden Überweisungsbefugnis ergänzt werden.

3. Arbeitsgruppe Gesundheit für die Koalitionsverhandlungen

Die Arbeitsgruppe Gesundheit für die Koalitionsverhandlungen soll sich am 29.10.2013 zum

ersten Mal treffen. Sie besteht aus insgesamt 17 Mitgliedern. Den Vorsitz haben Jens Spahn

für die CDU (in der letzten Legislaturperiode gesundheitspolitischer Sprecher der Unions-

Fraktion), NRW, und Prof. Dr. Karl Lauterbach, NRW, für die SPD inne. Die Bundesländer neh-

men eine starke Rolle ein. Sie sind mit 9 Mitgliedern vertreten.

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GKinD-Rundschreiben 8/2013, Seite 5

Die weiteren Mitglieder i.E.:

Alheit, Kristin SPD Ministerin für Soziales, Gesundheit,

Familie und Gleichstellung

Schleswig-

Holstein

Baaske, Günter SPD Minister für Arbeit, Soziales, Frauen

und Familie

Brandenburg

Clauß, Christine CDU Staatsministerin für Gesundheit Sachsen

Demirbürken-Wegner,

Emine

CDU Staatssekretärin (StS) in der Senats-

verwaltung für Gesundheit und So-

ziales

Berlin

Huml, Melanie CSU Staatsministerium für Gesundheit und

Pflege

Bayern

Hüppe, Hubert CDU MdB, Beauftragter der Bundesregie-

rung für die Belange behinderter

Menschen

NRW

Laumann, Karl-Josef CDU Fraktionsvorsitzender der CDU Frak-

tion im Landtag NRW

NRW

Mattheis, Hildegard SPD MdB Baden-

Württemberg

Michalk, Maria Ludwiga CDU MdB Sachsen

Prüfer-Storcks, Cornelia SPD Senatorin für Gesundheit und Ver-

braucherschutz

Hamburg

Reimann, Dr. Carola SPD MdB, Vorsitzende des Ausschusses

für Gesundheit in der 17. Legislatur-

periode

Niedersachsen

Schierack, Prof. Dr. Michael CDU CDU-Landesvorsitzender Brandenburg

Schweitzer, Alexander SPD Minister für Soziales, Arbeit, Gesund-

heit und Demografie

Rheinland-

Pfalz,

Singhammer, Johannes CSU MdB, Vizepräsident des Deutschen

Bundestages, gesundheitspolitischer

Sprecher der CSU-Landesgruppe in

der 17. Legislaturperiode

Bayern

Stracke, Stephan CSU MdB Bayern

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GKinD-Rundschreiben 8/2013, Seite 6

4. Fokus-Artikel zur Frühgeborenensterblichkeit

In Rundschreiben 7/2013 hatten wir zu einem Fokus-Artikel zur Frühgeborenensterblichkeit

berichtet und Zweifel an der Grundaussage angemeldet.

Unter der Überschrift „Neonatale Sterblichkeit im deutschlandweiten Vergleich“ finden Sie auf

Seite 448 des Ärzteblattes Baden-Württemberg, Ausgabe 10/2013, einen Artikel, der sich

ebenfalls kritisch mit den Aussagen des Fokus-Berichtes auseinandersetzt:

http://www.aerztekammer-bw.de/aerzteblatt/archiv/2013/Aerzteblatt_Baden-

Wuerttemberg_10-2013.pdf

Jochen Scheel

Geschäftsführer

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Anlage 1

zum GKinD-Rundschreiben 8/2013

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Bitte zurücksenden, gerne per Fax: (030) 60984283

Bei Rückfragen: Fon 030.60984281, E-Mail [email protected]

GKinD Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser

und Kinderabteilungen in Deutschland e.V.

Tannenstr. 15

57290 Neunkirchen

Anmeldung „DRG-Update“ am 23. Januar 2014

Sehr geehrte Frau Schneider,

hiermit melde ich mich verbindlich zum DRG-Update am 23. Januar 2014 von 11.00 Uhr bis

16.00 Uhr im Cosmopolitan (Veranstaltungszentrum) im Frankfurter Hauptbahnhof an.

Die Kosten betragen 320,00 € für Mitglieder inklusive Mehrwertsteuer bei einer Mindestteil-

nehmerzahl von 10 Personen.

Mir ist bekannt, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist und Anmeldungen nach Eingangs-

datum berücksichtigt werden.

Name, Vorname Teilnehmer/in Krankenhaus

PLZ Ort Straße

Telefon Telefax E-Mail

Datum, Stempel, Unterschrift

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Anlage 2

zum GKinD-Rundschreiben 8/2013

Page 10: Rundschreiben 8/2013 Themen...Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser GKinD e.V. Tannenstraße 15 57290 Neunkirchen und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. GKinD-Rundschreiben 8/2013,

Bitte zurücksenden, gerne per Fax: (030) 60984283

Bei Rückfragen: Fon 030.60984281, E-Mail [email protected]

GKinD Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser

und Kinderabteilungen in Deutschland e.V.

Tannenstr. 15

57290 Neunkirchen

Anmeldung „PKMS-Update“ am 28. Januar 2014

Sehr geehrte Frau Schneider,

hiermit melde ich mich verbindlich zum PKMS-Update am 28. Januar 2014 von 12.00 Uhr bis

16.00 Uhr im Cosmopolitan (Veranstaltungszentrum) im Frankfurter Hauptbahnhof an.

Die Kosten betragen 120,00 € für Mitglieder inklusive Mehrwertsteuer.

Mir ist bekannt, dass dieses Treffen nur bei ausreichend hoher Teilnehmerzahl stattfindet

und die Teilnehmerzahl begrenzt ist und Anmeldungen nach Eingangsdatum berücksichtigt

werden.

Name, Vorname Teilnehmer/in Krankenhaus

PLZ Ort Straße

Telefon Telefax E-Mail

Datum, Stempel, Unterschrift

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Anlage 3

zum GKinD-Rundschreiben 8/2013

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Bitte zurücksenden, gerne per Fax: (030) 60984283

Bei Rückfragen: Fon 030.60984281, E-Mail [email protected]

GKinD Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser

und Kinderabteilungen in Deutschland e.V.

Tannenstr. 15

57290 Neunkirchen

Teilnahme an der Aktion „Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ am

30.11.2013

Ja, wir wollen an der Aktion „Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ am 30.11.2013

teilnehmen.

Bitte senden Sie Unterlagen, Hinweise, Pressetexte etc. an folgende/n Ansprechpartner/in:

Name Ansprechpartner/in Krankenhaus

PLZ Ort Straße

Telefon Telefax E-Mail

Datum, Stempel, Unterschrift