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 I  I  i  I ; , i  , Änderungsvertraq zum  erkehrsver tr g zwischen dem Land Berlin, . dem Land Brandenburg und _  r S-Bahn Berlin GmbH Über die Bedienung der Streck en , - im S-Bahnverkehr  r  gion Berlin/Brandenburg. in den Jahren 2003 bis 2017  r S-Bahn Berlin GmbH

S-Bahn Änderungsvertrag

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, !,

Änderungsvertraq

zum

Verkehrsvertrag

zwischen

dem Land Berlin, .

dem Land Brandenburg

und

_ der S-Bahn Berlin GmbH

Über die Bedienung der Strecken. , -

im S-Bahnverkehr der Region Berlin/Brandenburg.

in den Jahren 2003 bis 2017

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der S-Bahn Berlin GmbH 

I,I

II

I

A n d e r u n g s v 9 r t r ~ zum V ~ r k . e l ) r s v . e r t r a g2wlschen den Ländern BeJ1ln und Brandenburg undder S-Bahn BerlinGmbH

A.rt. I Änderungsr'egelungeri

Der Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin, dem Land Brandenburg und der S

Bahn Berlin GmbH über die Bedienungder

Strecken im S-Bahnverkehr der RegionBerlin/Brandenburg in den Jahren'2003 bis 2017 vom 27. Aug ust 2004 wird wie folgtgeändert:

1. In § 2 Absatz 5 wird der Unterabsatz 1 wie folgt gefasst:

"Die S-Bahn Berlin GmbH kooperiert mit der 'VBB 'Verkehrsverbund Serlin-Brandenburg GmbH (VBB GmbH) und mit den beteiligten Verbundverkehrsunternehmen und tritt zu dJesem Zweck dem bestehenden .Kooperatlonsvertraq 'der'Verkehrsverbunduntemehmen in Berlin und .Brandenburg und des Verkehrsver-, bundes Berlin-Brandenburg (VBB)'I beLO

'

2. § 3 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "Anlage 1.4" durch die,Angabe ~ A n l a g e ·1.4

und 1.6" ersetzt.

b) Nach Absatz 1 wird folgender' Absatz '1a eingefOgt:

,,(1 a) Ab dem Jahr 2010 schuldet die S-Bahn Berlin GmbH den Einsatz von562 Viertel iQgen im,Linieneinsatz (ohne Betriebs- und lnstandheltunqereserve) in der Hauptverkehrszeit LS. der Anlage 1;3 (Spitzenbe'darf). Ab dem Zeitpunkt der Bedienung 'der neuen S-Bahn-Station am Flughafen Berlin Bran

denburq, voraussichtlich zum 03.06.2012, bis zum Ende der Vertragslaufzeitbeträgt der von der S-Bahn Berlin GmbH vorzusehende Spitzenbedarf 575Viertelzüqe. ' '

Die S-Bahn Berlin ,GmbH kann' sich gegenüber den Aufgabenträgern insoweitweder auf das Fehlen einsatzfähiger Fahrzeuge als Fall rechtlicher oder tatsächlicher Unmögl)chkeit gemäß § 4Abs. 4 berufen, noch das Fehlen vorhandener Schienenfahrzeuge gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 geltend machen. B

c) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

,,(2) Das Verkehrsangebot (inklusive Verkehrehalte). wird basierend auf den

Vorgaben der Anlagen 1.1 J 1.2 und 1.3 'sowie den Vorgaben der jeweils gOlti-gen Nahverkehrspläne durch Aktualisierung von' Anlage 1.4 mit verbindlichenAngaben zu Laufwegen, Zugfahrten, Verkehrstagen und Zugkilometern .tortgeschrieben. Ab dem Jahr 2010 umfasst diese Fortschreibung auch die Ak- 'tualisierung der Anlage 1.6 mit verbindlichen Anqaben zu 'Zugstärken, differenziert nach LInien, Zuggruppen und Verkehrszeiten."

d) In Absatz 3 Unterabsatz 1 Satz 3 werden nach den Wörtern ' "von der in Satz, 11

' die Wörter "und 2" eingefOgt." '. ' '

2

denburg, voraussichtlich zum 03.06.2012, bis zum Ende der Vertragslaufzeitbeträgt der von der S-Bahn Berlin GmbH vorzusehende Spitzenbedarf 575

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bb)

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II

,i,

e) In Absatz 4 wird di e Angabe ;,Anlage 1.4" durch die Angabe "Anlagen 1.4 und1.6 Il 'ersetz t. . ,

3. § 4 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe Anlagen 1.1 bis 1.4" ersetzt durch dte .

Angabe '.,Anlagen 1.1 bis 1.4 und 1.6". '

b) In Absatz 2 werden nach Satz 2 folgende Unterabsätze angefOgt:

"Erstmals Im Rahmen der' Fahrplanerstellunq für da s Jahr 2013 .enthält das

Betrieb.sprogramm einen 'Vorschiag de r S-Bahn Berlin GmbH zu Zugstärken

differenzIert nach Linien, Zuggruppen und Verkehrszeiten nach Maßgabe derAnforderungen de s § 3 Abs. 1a (Anlage 1.6). ' ,

Dabei beruht die in Anlage 1.6 darzustellende Bemessung de r Zugstärken auf

den -Vorgaben zur Bereitstellung eines ausreichenden Platzangebots gemäßAnlage 2.3. Hierbei .sind infrastrukturelle und betriebliche Beschränkungen '

(z.B. ~ m l ~ Ü f v e r k n ( j p f u n g e n ) angemessen zu berücksichtigen. Von den Vorgaben zu r Bereitstellung eines ausreichenden Platzangebots gemäß Anlage2.3 kann daher abgewichen werden, wenn die entsprechend Anlage 2.3 an- .

gemeS$ene Zugstärke betrieblich nicht o de r n ur mit unverhältnismäßigem be- 'trieblichen Aufwand umsetzbar wäre, '

De r sich fo'r den Linieneinsatz in Summe ergebende Viertelzugbedarf je Verkehrszeit gemäß Anlage 1.6·darf den vorgesehenen Spitzenbedarf gemäß § 3. Abs. 1a nicht Oberschreiten ." .

c) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:,,(2a) Fürdte Fahrplanjahre 2010, 2011 und 2012'gelten die abweichend vomPlanungskalender (Anlage ,1.5) festgelegten Zugstärken in A'nlage 1.6, Seiten1 bis 4.

u

d) In Absatz 3 wird die Angabe ,Anlagen 1.1 bis 1.4" ersetzt durch die Angabe~ A n l a g e n 1,1 bis 1.4 und 1.6". '

e) Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa) Nach dem Dnteraosatz 1 wird folgender Unterabsatz eingefügt:

"Die endgültige Abstimmung ist spätestens '14 Tage vor dem in de r EiBVfestgelegten Fristende zur Trassenanmeldung (gemäß Anlage 1.5 Planungskalender x-B,S) abzuschl ießen. 'Kommt ein Einvernehmen zwi-. sehen den Vertr'agspartnern bis zu diesem Termin nicht zustande, gelten

die vereinbarten Zugstärken, differenziert 'nach einzelnen Linien, Zuggruppen und Verkehrszeiten, de s laufenden Betriebsproqramms auch für

die kommende Fahrplanperiode."

Nach dem neuen Unterabsatz 3 wird folgender Unterabsatz angefUgt: '. ,

"Eine beabsichtigte ,Bestellung ist aueh dann rechtlich oder tatsächlich,unmöglich, wenn Infrastrukturelle' Einschränkunpen, wi e z.B. eingeschränkte Nutzbarkeit von Bahnsteiqlänqen, oder 'behördliche bzw. ge

richtliche Anordnungen in Bezug au f di e Nutzbarkeit von Infrastruktur da-

3

w:'c) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:

,, 2a Fürdte Fahrplan ahre 2010, 2011 und 2012' e lten die abweichend vom

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: '

zu führen, dass die in Anlage 1.6 für eine Zuggruppe festgelegte Zuglän

ge von der S-Bahn Berlln GmbH teilweise oder in Gänze nicht elnqehal

, ten werden kann. Die Unmöglichkeit bezieht sich Jeweils au f die gesamte, '

von der Einschrä'nkung oder Anordnung betroffene Zuggruppe. FOr die

Dauer 'der infrastrukturellen' Einschränkung oder behördlich.en bzw. ge, r lchtllchen Anordnung gelten für die durch die Unmöglichkeit betroffenen

Zuggruppen die möglichen und den ursprünglichen Planungen, am

Nächsten kommenden Zugstärken als vereinbart." '

f) AbsatzB wird zu Absatz 7, 'der bisherige Absatz 7 wird zu Absatz 8 und .wle

folgt geändert: '

aa) Satz 1 und 2 werden zu Unterabsatz 1 und Satz 3 bis 6 zu. Uriterabsatz 2

zusammengefasst.

. bb) ~ a t z 3 im neuen U n t e r ~ b s a t z wird wie folgt gefasst: ·

"Der Abweichungsverkehr und das Ersatzkonzept nach Anlage,2.4 treten, im Hinblick auf 'die vertraglichen Regelungen zur Schlec\1tleistung an die

" Stelle des sonst nach diesem Vertrag zu erbringenden Verkehrsangebo-tes." ,

ce) Nach dem neuen Unterabsatz 2 werden folgende Unterabsätze angefügt:

"Im Abweichungsverkehr finden dle Vorgaben zu 'Zugstärken gemäß An

' lage 1.6 Anwendung. Eine Untersehreitung der nach Anlage 1.6 vorge

gebenen Zugstärke ist nur und insoweit zulässig, als keine verkehrliehe

, N6twendigkeit .für deren Einhaltun9 besteht. Die S-Bahn' Berlin GmbH

zeigt dem Aufgabenträgern die Abweichl:Jng spätestens drei Wochen zu .., vor an und begründet dlese. Oie Aufgabenträger haben die Möglichkeit,

der Abweichung innerhalb von zweiWochen schriftlich zu widersprechen,

'Nidersprechen die Aufgabenträger nicht oder nicht 'innerhalb der vorge

nannten 2-Woehenfrist, gelten die angezeigten Abweichungen als ge

nehmigt.

, Die Vorgaben zu Zugstärken gemäß Anlage 1.6 finden keine ' Anwen

dung, wenn und soweit es der S-Bahn Berlin GmbH während eines lau

fenden Fahrplanjahres .wegen infrastruktureller Einschränkungen, ' wie

z.B. eingeschränkt.erNutzbarkeit -von Bahnsteiglängen, öder behördlicherbzw. gerichtlicher Anordnungen in Bezug auf die Nutzbarkeit von Infra

struktur recht lich oder tatsächlich unmöglich ist, die Vorgaben zu ,Zugstärken gemäß Anlage 1.6"für eine Zuggruppe, teilweise oder in ' Gänze

einzuhalten: Die Regelungen in § 4 Abs. '4 Sätze '9 bis 11 gelten insoweit 'entsprechend." '

g) Nach Absatz 8 wird folgender Absatz 9 a n g e ~ ü g t,,(9) Kann die ,S-Bahn Berlin GmbH das mit den Aufgabenträgern abgestimmte

Fahrplanangebot gemäß § 4 Abs. ,3, 4, 7 und/oder 8 nach Taktfolge, Betriebs

zeiten und Zugstärken gemäß Anlagen 1A und 1.6 aufgrund reduzierter Fahr

zeuqverfüqbarkei t nicht erbringen, erstent sie unverzuglich einen einge

schrankten Fah rplan. Im Fall von Satz 1 legt' sie außerdem eine detaillierte

Planung vor, wie das ursprünglich bestellte Fahrplanangebot gemäß Anlage

zeigt dem -Aufg'abenträgern die Abweichl:Jng spätestens drei Wochen zu... vor an und begründet dlese. Oie Aufgabenträger haben die Möglichkeit,

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1.4 einschließlich der vereinbarten Zugstärken gemäß Anlage 1.6 wieder auf-.genommen werden soll (Hochlaufstufe) . . , ,

Die S ~ B a h n Berlin GmbH wird den AUfgabenträgern den erwarteten Zeitpunktder Umsetzung'der jeweiligen Hochlaufstufe mitteilen, sobald eine belastbarePrognose Ober dle dafür notwendige Fahrzeugverfüqbarkeit möglich ist.,

Eingeschränkte Fahrpläne und Hochlaufstufen unterliegen der Zustimmungder Aufgabenträger. DIe Aufgabenträger dOrfen die Zustimmung nicht aufgrund von Anforderungen versagen, deren Umsetzung der S-Bahn BerlinGmbH aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Die Regelungen ,in § 4 Abs. 4,Sätze 9 bis 11 gelten insoweit entsprechend. Soweit esder S-Bahn Berlin GmbH aus ZeitgrOnden nicht möglich war, die erforderlicheZustimmunq recht7;ertig vor DurchfOhrung des elnqeschränkten Fahrplans elnzuholen, ist d i ~ s unverzUgIich n a c h ~ u h o l e n .Eine Zustimmung der Aufgabenträger zu einem , eingeschränkten 'Fahrplanoder einer Hochlaufstufe ist nicht erforderlich. wenn die Anzahl der Jrn Linienbetrieb einsetzbaren VierteizUge um nicht mehr als 20 VierteizUge unter denSpitzenbedarf gemäß §·3Abs. 1a oder um weniger als 3,5 % unter den in einer Hochlaufstufe zwischen den Vertragsparthern abgestimmten Spitzenbe'darf sInkt. Sinkt die Anzahl der im Linienbetrieb eingesetzten ViertelzOge kurzzeitig um mehr als 3,5 0/0 ,unter den in einer Hochlaufstufe zwischen den Vertragspartnern abgestimmten Spitzenbedarf, Ist die S-Bahn Berlin GmbH nichtverpflichtet, einen eingeschränkten Fahrplan oder eine Hochlaufstufe denAufgabenträgem zur Zustimmung vorzulegen. '

'Die S-Bahn Berliri GmbH legt den Aufgabenträgem einen Vorschlag eines Be

triebsprogramms für einen eingeschränktenF a ~ r P l a n

LS. von Satz 1 oder füreine Hochlaufstufe i.S. von Satz 2 zur Zustimmung vor. Nach Zugang des Betriebsprogrammvorschlages prüfen die 'Aufpabenträqer den Vorschlag unterBerücksichtigung verkehrlicher und betrieblicher Anforderungen. Die Aufgabenträger haben die Möglichkeit, dem vorgeschlagenen Betriebsprogramm innerhalb .von einer Woche ab Zugang bei den Aufgabenträgern schriftlich zuwidersprechen , Widersprechen die Aufgabenträger dem vorgeschlagenen Betriebsproqramrn innerhalb der Wochenfrist, werden sich die Aufgabenträgervor Ihrer abschließenden Entscheidung über das umzusetzende Betriebsprogramm mit der S-Bahn Berlin GmbH Ober Kompromissvorschläge austausehen. Widersprechen die Aufgabenträger nicht oder nicht innerhalb der vorgenannten Wochenfrist oder treffen sie ihre abschließende Entscheidung eh

ne sich mit der 'S-Bahn Berlin GmbH zuvor Ober Kompromissvorschläge ausgetauscht zu haben , gilt die Zustimmunp zum vorgeschlagenen Betriebspro-gramm der S-Bahn Berlin GmbH als erteilt. '

Haben' die Aufgabenträger Änderungen zu einem Bestandsprogramm in Gän-ze oder in Tei len nicht zuqestirnrnt, gelten nur die 'zum Bestandsprogrammhinzutretenden und von der Zustimmung der Änderungen nicht erfassten Ver-, kehrsleistÜngen als nicht erbracht. Die Zustimmung der Aufgabenträger zumBestandsprogramm bleibt hiervon unberührt. Bestandsprogramm im Sinne dervar9enannten Sätze,ist ,das Betriebsprogramm (eingeschränkterFahrplan i.S.von Satz 1 oder Hochlaufstufe i.S. von Satz 2). dem dle Aufpabenträqer zu-

letzt zugestimmt haben. '

5

Vatnebsproqramrns rur einen eingeSChränKten fahrplan Lei. von Satz 1 Oder rureine Hochlaufstufe i.S. von Satz 2 zur Zustimmung vor. Nach Zugang des Be-.._:_I.. ..... _ . • \... , .:.. .....&__ ... , _' " •• &_ _ I...__ ol.>L _ _ • . .. l _ _ \ 1 '- ' __ • • __

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Der eingeschränkte Fahrplan LS; von Satz 1 und die Hochlaufstufen LS, von

Satz 2 reduzieren nicht die vertraglich geschuldete Leistung LS,v. § 17 Abs.1." .

4, Nach § Swird folgender § 5a eingefügt:

1I§ 5a ~ a h r z e u g r e d e s i g nZur N e u g e s t ~ ! t u n g des Fahrpastinnenraurns der Fahrzeuge der Baureihe'.485wird die S-Bahn Berlin GmbH in 60 Viertelzügen auf eigene Kosten die in Anlage2.10 d a r g e s t ~ l I t e n Maßnahmen durchführen. Bei der Wiederinbetriebnahme von20 stillgelegten Fahrzeugen (ViertelzOge) der Baureihe 485 wird die S-Bahn Berlin GmbHdie InAnlage 2,10 dargestellten Maßnahmen ebenfalls auf eigene,Kos-ten durchführen." '

5. § 6 wirdwie folgt geändert:

a) ' Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

,,(1) Die S ~ B a h n Berlin GmbH wlrd bei der Erbringung ihrer vertraglich geschuldet.en Verkehrsangebote eine kontinuierlich hohe Qualität gewährleisten,die den Ansprüchen eines zeitgemäßen, attraktiven und zuku'nftsgerichteten 'SPNV genÜgt. Dazu richtet 'die S-Bahn Berlin GmbH ein RisIkomanagementsystern ein. Sie wird den Aufgabenträgern vierteljährlich Ober den Abarbei-.tungsstand 'des Ouaütätsslcherungsplans sowie Ober aufgetretene Oualitäts- ,probleme berichten. Zur frühzeitigen Information' möglicher Betriebsrisiken

wird die S - B ~ h n Berlin GmbH die Aufqabenträqsr über alle dem EisenbahnBundesamt meldepflichtigen Erelgnisse und Sachverhalte innerhalb von 3Werktagen informieren. Hierzu wird die S-Bahn Berlin·GmbH die Meldungenin einer für die A u f g a b e n t r ä g ~ r geeigneten Weise erläutern und kornrnentle--ren."

, .

b) In Absatz ,2 Unterabsatz 1 Satz 2 und Unterabsatz 2 wird die Angabe "Anla-gen 2.1 bis 2.9" jeweils ersetzt durch die 'Angabe ,,Anlagen2.1 bis 2.11 ".

,e) Absatz4 wird wie folgt geändert:

aa)' Satz 1 wird wie folgt gefasst:

),Grundlage für die 'Ermittlung der Kundenzufriedenheit ist das Verfahren,PSI, das .in der Anlage 2,9 näher beschrieben wird."

bb) Nach Satz fwird folgender Satz eingefügt:

,,Ab dem Jahr 2010 beauftragt'und finanziert die VBB GmbH im "Auftragder A u f g a b e n t ~ ä g e r , d j e Kundenbefragung."

ce) Satz 1 und der neue Satz 2 werden zu Unterabsatz 1 und die neuenSätze 3 bis 5 zu Unterabsatz 2 zusammengefasst. '

d) Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst:

,,(5) Die Aufgabenträger reduzieren ihren jährlich zu leistenden finanziellen

Beitrag um einen Betraq v o n . ~ i e die S-Bahn Berlln GmbH aufgrundder Obernehme der K U h d e ~ h e i t s b e f r a g u n g durch die VBB GmbH

6

,.,. ., ...... _ _ ', ._' ' ' '_, , . ., _ , '_ _ ' . .. ~ _ . I ., I'"",!"I1"_" ' ' ' ' ' ' . ' . _ ~ . ' _ . ,_ , __ ", ' "_11'_"

wird die S - B ~ h n Berlin GmbH die Aufg,abenträger über alle dem EisenbahnBundesamt meldeoflichti en Erelonlsse und Sachverhalte innerhalb

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Bundesamt meldeoflichti en Erelonlsse und Sachverhalte innerhalb von 3 

II

I,

spart. Davon en t f a l l e n ' - ' € auf das Land Berli'n-aaauf d'as Land

Brandenburg. Der Abzug erfolgt Jeweils im R a h m e ~ r i i o n a t l i c h e n Abschlagszahlung im Monat Januar, erstmals Im Jahr 201,0 für das Jahr 2010 ,.1.'

. . - .

e) Nach Absatz 5wirdf o l g e n ~ e r

Absatz 6elngefOgt: 'n(6) Sobald die Vertragspartner gemeinsam mit. den Berliner Verkehrsbetrie

ben AöR (BVG) ein neues unternehmensObergreifendes Verfahren der Kun

, denzufriedenheitsbefragung und eine entsprechende Pönalisierungsregelung

vereinbart undeinvernenmlich kalibriert haben, tritt das in Abs.,4 vorgegebeneVerfahren außer Kraft."

f) Der bisher ige Absatz 6 wird zu Absatz 7 und die Wörter .dem Bundesgrenz

schutz und den Landespoüzetentdurch dieWörter ;',der Bundes- und den Lan-

despolizeien" ersetzt. '

g) Nachdem neuen Absatz 7 wird folgender Absatz 8 angefügt: '

n(8) Unter ' BerOcksichtigung der Vorgaben''gemäß Anlage 2.7 entwickelt dieS-Bahn Berlin GmbH ihr Konzept für d ie persönliche SiGlierheit in Abstimmungmit der Bundes- und den Landespolizeien, den anderen Verkehrsunterneh-men und zuständigen Senatsverwaltungen fort. Sie legt den Aufgabenträgern

ein entsprechend abgestimmtes Sicherheitskonzept spätestens zum 30. April

2011 vor und aktuallsiertdieses jährlich:"

6. Nach § 6 wird fo.lgender § 6a eingefügt:

,,§ 6a Q u a l i t ä t s s i c h e r u n g s ~ l a nDie S ~ B a h n Berlin Gmbl-l setzt den als Anlage 2.11 be'igefügten Qualitätssiche

rungsp\an entsprechend den darin 'gesetzten Zielvorgaben um und berichtet den,

. ,f\ufgapenträgern vierteljährlich. Sofern innerhalb des jeweiligen Berichtszeitraums

Entwicklungen eintreten, die nach Einschätzung der S-Bahn Berlin GmbH eineerhebliche Verzögerung' der fristgerechten Umsetzung von Maßnahmen 'erwarten

' lassen, werden die Aufgabenfräger unverzüglich .von der S ~ B a h n Berlin GmbH

'Ober die Ursachen und - sowei t möglich - Ober den entsprechend 'aktualisiertenUmsetzungstermiri informiert." ' '

,7. § 9 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird Satz 2,wie'folgt gefasst:

"Im Rahmen mindestens jährl icher Abstimmungen werden die Produkte zur

Fahrgastinformation zwischen der S-Bahn Berlln .Gmbl-i und .der VBS GmbHabgestimmt." '

b) In Absatz 2 wird der Klammerzusatz .,(5011 und Ist)" ersetzt durch den Klam

rnerzusatz ,,(Solldaten)" ,

c) In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort "Angebotsangaben" ersetzt durch die Wörter

.Fahrplandaten (Solldaten)".

d) In Absatz 4 werden folgende Unterabsätze angefügt

7

((6 '

Die S ~ B a h n Berlin Gmbl-l setzt den als Anlage 2.11 be'igefügten Qualitätssiche-

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"Die S-Bahn Berlin GmbH stellt den Aufgabenträgern und der VBB GmbHEchtzeitdaten kostenlos zurVerfOgung, sobald die technischen Voraussetzungen hierfür gegeben sind sowie ein .Reisendentnformationsvertraq Ober dieEchtzeitdaten1eferu ng11 abgeschlossen 'wurde. Technisch ist naeh 'gegenwärti

gem Planungss'tand die' Bereitstellung von Prognosedaten erst nach Aufbauder notwendigen Schnittstellen sowie Konfiguration und Inbetriebnahme des,Fahrgastinformati,onssystems möglich. Die Konfiguration und .lnbetriebnahmesind aktuell wIe folgt geplant:

bis 06/2011: Hohen Neuendorf, Pankow-Heinersdort, Spandau, Schöneherg,Yorckstraße (Großgörschenstr.), Stresow, Babelsberg, Griebnltzsee, Potsdam Hbt, Potsdamer Platz, Anhalter Bahnhof, Botanischer Garten, Feuerbachstraße, Friedenau, ,LIchterfelde West, Rathaus Steglitz, Sundgauer Straße, Priesterweg

. . , .bis 12/2011: Zehiendorf, Yorckstraße, Mexikoplatz, Grunewald, Nlkolassee

(Stadtbahn), Brandenburger Tor, Schlachtensee, Nikolassee (Wannseebahn);Friedrlchstraße (Nord-SUd), Oranienburger Straße, Nordbahnhof Humboldthain, Bbf Schöneweide, GrUnbergallee, Altglienicke, Flughafen Schönefeld,Waßmannsdorf, F l u g h ~ f e n Berlin Brandenburg , '

bis 06/2012: Hennlgsdori (b Bin), Bernau, Bornholmer Straße, Wollankstraße,, Schönholz, Eichwalde, Zeuthen, Königs Wusterhausen, Ahrensfelde, W a r t e n ~berg, Hohenschönhausen, Gehrenseestraße, Nöldnerplalz, Attilastraße, Bu-ckower Chaussee, Schichauweq, Lichtenrade '

bis 12/2012: Marienfelde, Lankwitz. Südende, LichterieIde Ost, LichterfeldeSOd, Osdorfer Straße, Wilhelmsruh, Wittenau, Waidmannslust, Frohnau, Oranienburg, Biesdorf, Mahlsdorf, Kaulsdorf, Wuhletal, Birkenstein, Köpenick,Hoppegarten (Mark) sowie Savignyplatz, Zoologischer Garten, Tiergarten,Bellevue, Berl in 'Hauptbahnhof, Friedrichstraße (Stadtbahn), HackescherMarkt, Alexanderplatz, Jannowitzbrücke, Ostbahnhof '

bis 06/2013: Rummelsburq, Bbf Rummelsburg, Karlshorst, W ~ h l h e i d e Hirschgarten, Friedrichshagen, Erkner, Strausberg

bis 12/2014: Warsch,auer Straße und Ostkreuz (Stadtbahn)

Die S-Bahn Berlin GmbH wird die Aufgabenträger unverzüglich informieren,wenn 'sich Änderungen an dem gegenwärtigen Planungsstand und/oder Ver- ,zögerungen an dem Zeitplan ergeben. ·

Die Aufgabenträger und 'die VBB GmbH können die von der S-Bahn BerlinGmbH zur VertOgung gestellten Daten für eine Anschlusssicherung zwischender S-Bahn und anderem ÖPNV nach Maßgabe des .Reisendenlntormationsvertraqes Ober die Echtzeitdatenlieferung" nutzen. Eine Verpflichtung der S-Bahn Berlin GmbH zur technischen Bearbeitung der 'zur Verfügung gestelltenDaten ergiQt sich daraus nicht.

FOr den laufenden Betrieb, die Schnittstelle sowie' die Datenversorqunq werden den Aufgabenträgern oder den von diesen beauftragten Dritten keineKosten berechnet." '

e) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 angefügt:

B

menourg, tjlesoorr, IVlanrSaOIT, rvaursuort, vvurnetar, euxenstem, xoperacx;Hoppegarten (Mark) sowie Savignyplatz, Zoologischer Garten, Tiergarten,

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I'

n(5) Die, S ~ 8 a h n Berlin GmbH verpflichtet sich zu elner engen Zusamrnenar,beit rnlt der VBS GmbH in den Bereichen Fahrqastlnformetlon und Marketing. ,

Die Fahrgastinformationsprodukte des VSS werden in den Kundenzentren derS ~ B a h n Berlin GmbH vertrieben.

Die S ~ B a h n Berlin GmbH unterstützt den 'VBS bel einet verkehrsträgerObergreifend einheitlichen Fahrgastinfo.mlation, nutzt dieseProdukte und Dienste(wie z.B. VBB-Fahrinfo) und ordnet'ihre eigene Fahrqastmtormatlondartn.ein. 'In Bezug auf Echtzeitdaten erfolgt dies nach den Maßgaben des "ReisendenInformationsvertrages Ober die ,Echlzeitdatenlieferung". Als Absender derFahrgastinformation sind die VSS ßmbH und die S - ~ a h n Berlin GmbH alsKooperationspartrier zu erkennen. Die S-Bahn Ber/in GmbH wird die Grund

sätze, Anforderungen und Richtlinien des Fahrgastinformationshandbuchs derVBB GmbH berücksichtigen und an 'dessen Weiterentwicklung aktiv mitarbei-ten. "

Die S-Bahn Berlin GmbH erstel lt einen.jährhch fortzuschreibenden Marketingplan .spätestens bis zum 30.-11 .. fOr das Folgejahr und stimmt diesen mit derVBS GmbH ab. Der Marketingplan enthält.alle geplanten Maßnahmen, einschließlich Zeit... und BUdgetplan und Vertriebswege der Kommunikationsprodukte. -lm Rahmen der jährlichen Abstimmung werden gemeins'ame Produkteund Aktivitäten sowie die jewell ig'en Finanzierungsanteile vereinbart. Wesentliche Änderungen am Marketingplan werdenmit der VBe GmbH abgestImmt:

Tarltbewerbunqen, 'fnklusive 'Konzeption und Durchführung der entsprechen- '' den Kampagnen, erfolgen in derVerantwortunq der S-Bahn Berlin GmbH, dieauch Absender ist." '

8. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt:

,,§ 10a Pahrqastrechte

(1) Die , S-Bahn l;3erlin GmbH wird .Im .Facharbeitskreis Tarif und Vertrieb Arbeltspruppe Fahrgastrechte" bei der Erarbeitung untetnehmensübergreifender, verbundweit einheitlicher Fahrgastrechte aktiv ,mftwirken , Ober die Einführung und Anwendung dieser erarbeiteter, Fahrgastrechte bei der S-:-Sahn 'Serlin werden die S-Bahn Berlin GmbH, die AUfgabenträger und die VSS GmbHeinvernehmlich entscheiden, ' ,

(2) Die S ~ B a h n Berlin GmbH wird mit der .Scnlichtunqsstelle NahverKehr in Berlin,Brandenburq und Sachsen-Anhalt" 'kooperativ zusammenarbeiten und 'sie an-teilig mitfinanzieren." '

9. In § 11 Absatz 9 wird nach Satz 2 folgender Satz ,elngefOgt:

"Di,e S-Bahn Ber'ln GmbH verpflichtet sich, den Geschäftsbesorgungsvertrag mitDB Station & Ssrvice bis zum Ende der Laufzeit dieses Vertrages nicht zu kündlgen, es sei denn behördliche oder gerichtliche Anordnungen erfordern dies."

10.§ 12 wird wie folgt geändert:

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a) In'Absatz 4 werden nach Satz 2 folgende Sätze angetUgt:

, .Darüber hinaus erhältdie VBS Gmbr! die Möglichkeit, redaktionelle Be'iträgein allen verbundrelevanten MedienderS-Bahn BerlinGmbH (wle z.B. Punkt3)zu platzieren. Die S-Bahn Berlin GmbH hat das Recht auf redaktionelle Änderungen hinzuwirken 'oder die Veröffentlichung zu verweigern, wenn die Beiträge derVBB GmbH gegen die Interessen der S-Bahn'Berlin GmbH oder anderer Unternehmen des Deutsche Bahn-Konzerns gerichtet sind. .oie Entscheidung Ober die Veröffentlichung liegt bei der S-aahn Berlln GmbH." ' ,

b) In Absatz 4 werden Satz '1 und 2 zu Unterabsatz,1 und SatzS bis 5 zu Unter-absatz 2 zusammengefasst.

e) In Absatz 5 Unterabsatz 1 Satz 1 'wird 'nach dem WortteiI n-befragungen" der

Satzteil,;, elnschließllch der Elnnahrnenauftellungsdaten," eingefUgt.

d) I ~ Absatz 6 wird folgender Satz angefügt:

"Die S-S'ahn Berlin GmbH bringt das VBB-Logo an ihren Fahrzeugen an."

11.§ 17 wird wIe folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt,geändert:

aa) lrn Unterabsatz 1 wird Satz 2 wie folgt g e f ~ $ s t :"Im Hinblick auf die Nichtleistunqwird jede im Fahrplan gemäß § 4 Abs.3, 4 oder 7vorgesehene F a h ~ betrachtet."

bb) Nach dem Unterabsatz 1 werden-folgende Unterabsätze eingefügt ,

"Bei Nichteinhaltung der in Anlage 1.6, differenziert nach Linien, Zuggruppen und Verkehrszeiten festgelegten Vorqaben zu Zugstärken sinddie Aufgabenträger berechtigt, _ ~ jedem auf ihrem jeweiligen Ge- 'biet nicht erbrachten V i e r t e l z u ~ e r vom jährlichen,finanziellen Beitrag abzuziehen. Dies gilt nicht bel nicht erbrachten Viertelzugkilometernaufgrund von Zug- oder Teilausfällen; bei Teilausfällen bleiben die nichterbrachten Viertelzugkilometer in Bezug auf die ausgefallene Teilstreckeunberücksichtiqt.

Ferner kommt die Regelung in Satz 4 nicht zur Anwendung, wenn einAbweichungsverkehr gemäß § 4 Abs. 8 vorliegt, bei dem die Aufgabenträger ihre Genehmigung zu 'einer Abweichung von den in Anlage 1.6festgelegten Zugstärken erteilt haben bzw. eine solche auf Grund z.B.rechtlicher oder tatsächlicher Unm öqlichkelt der Nutzbarkeit der Infra-struktur nicht erforderlich 'ist.

. ,

Eine Verrechnung von Zugstärkenkürzungen mit Zugstärkenerweiterun-gen bei anderen Zugfahrten'ist nlcht zulässig. '

Viertelzugkitometer ergeben sich durch die Multiplikation der Zugkilometer eines Zuges mit der Anzahl der in dem betroffenenZugverband eingesetzten ViertelzOge (Zugstärke).

OIeVerrechnung erfolgt 'im Rahmen der Schlussabrectmunq gemäß § 21Abs. 3, . '

10

"Bei Nichteinhaltung der in Anlage _1.6, differenziert nach Linien, Zuggruppen und Verkehrszeiten festgelegten Vorqaben zu Zugstärken sind

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I '

Ist ein Viertelzug verschlossen und somit für Fahrgäste nicht nutzbar, giltdies als NichteInhaltung der in Anlage 1.6 festgelegten 'Vorgaben zuZugstärken:Dies gilt nicht, wenn der Verschlussdes Viertelzuges F o l ~ ehöherer Gewalt Im Sinne des Haftpflichtgesetzes bzw. von Eingriffen

oder Beeinträchtigungen durch Dritte, die selbst bei Beachtung der nachden Umständen des Falles' gehotenen Sorgfalt mit wirtschaftlichen Mitteln nicht abwendbar sind, ist '(z.B, bei Verschluss oder NichteinsatZ eines Wagens wegen Schetbenbruch) 'und innerhalb von 24 Stunden beseitigt wurde.

Im Hinbllck auf die Regelungen zur SchlechtleIstung wird jede im Fahr-plan gemäߧ 4 Abs. 3,4,7 oder Bvorgesehene Fahrt betrachtet."

,b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa) Unterabsatz 1 wird wie, folgt g e ä n d ~ ~ : -.

aaa)Satz 1wird wie folgt gefasst:.Bel mangelhafter ErfOl1ung der' in Anlage '2 definierten Qualitäts-.merkmale kommen, die dort geregelten M a l u s r e g e ' l u n g ~ n zur' A n ~wendung," ' ' '

bbb) In Satz2 wirddie Angabe ,,50/0" durch die Angabe ,,16 ,%" ersetzt,

bb) NachUnterabsatz 1 wird folgender Unterabsatz eingefl'lgt:

.Abweichend von Satz 2, beläuft sich für das Jahr 2010 'die Summe dernach diesem Vertrag vereinbarten 'Maluszahlungen einschlleüilch der

Abzüge gemäß § 6 Abs.4 '- ~ € auf dasLand Berlin u n ~ ~ B r a n d e n b u r g entfallen." ,

, ,

ce) Im.neuen Unterabsatz 3 wird Satz 2 gestrichen.

dd) Nach demneuenUnterabsatz 3 wird folgenderUnterabsatz angefügt: ,

. "Die Regelungen Ober Zugausfälle und Zugstärken bleiben von den Haftungsbegrenzungen diesesAbsatzes unberührt."

12.§ 18 wirdwie folgt geändert:

a) In Absatz 2 Satz 1 werden nach Buchstabe f) folgende Buchstaben g) und h)

" angefOgt: ',,9) Unterschreitunq der vereinbarten Zugstärke je Zugfahrt

h) AbweIchung von der vereinbarten Zugstärke in Viertelzugkilometer"

b) In Absatz 3 werden nach Buchstabe c) folge'nde Buchstaben d) und e) ange-fügt:

.d) Qualitätssicherungsplan

e) Risikodarstellung" .

c) Absatz4 wirdwie folgt gefasst:

"Halbjährlich sind spätestens einen Monat nach Ablauf des Halbjahres denAufgabenträgern zu melden: .

\

i ·

11 .

(,4 'i.ano nerun u n ~ a u T oas i.ano erannenourp antrauen."

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r:r:' Im wirr! 

, ,

I

I,1

I

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i'

II '

a) die Tarifeinnahmen aus dem Verbundtarif getrennt nach den einzelnenVBB-Tarifpositionen

b)dle bahnsteiggleisbezogene Ausstattung mit dynamischen Fahrgastlnforma

tionstafeln einschließlich de r dynamischen Ansteuerbatkelt als detaillierteAuflistung."

d) In Absatz 5wird nach Buchstabe e) folgender Buchstabet) angefügt:

'Ilf) Umsetzung de s Fahrzeuqredeslpns'

e) I'n Absatz 6 wird die Angabe "Anlage 5.1' bis 5.15" ersetzt durch di e Angabe,,Anlage 5.1 bis 5.21 u

.

f) Absatz 7,wird wi e folgt gefasst:, ,

,,(7) Täglich ist seitens der S-Bahn Berlin GmbH .über die Betriebslage .vorn, .Vortag an di e Aufgabenträger zu berichten. De r Bericht enthält alle gemäß

Re'gelwerk de r OB NetZAG erfassten Störfälle. Sofern aufgru.nd von' Änderungen dieses R e g e l w ~ r k s im Betrlebstaqebercntkeine Ang'aben mehrzu Dafum, Zelt und Dauer d ~ ~ S t ö r u n g s ~ r e i g n i s s e s 'und der b ~ t r i e b i i c h e nAuswirkungen sowie Angaben zu eingerichteten Ersatzverkehren,

zum verursachenden Sachverhalt,

zur Anzahlder verspäteten ZUgemi t Summe der Verspätungsminuten jeStörungsereignis oder

zu r Anzahl der ausgefallenen'Züge je Störungsereignis

enthalten sein sollten, werden sich die Vertragspartner Ober eine Anpassung

der Berichtspflicht im Sinne einer sachgerechten Information der Aufgabenträ-'ger verständigen. ' '

Ober besondere Vorkommnisse, wie z.B. Unfälle, gr9ßere Betriebsstörungenu.ä., ist u n v ~ r z O g l i c h zu berichten.Ebenfalls täglich berichtet die S-Bahn Berlin GmbH über di e Anzahl der täglichim Betrieb eingesetzten Viertelzüge einschließlich de r bereitgestellten Betriebsreserve (werktags außer samstags 7 Uhr, semstags 9 Uhr, sonn- undfeiertags 10 Uhr). im Einvernehmen mit den Aufgabenträg'ern kann die S-

Bahn Berlin GmbH das Berichtsintervall ändern."

13.§-21 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Unterabsatz 2 w'ird die Angabe , , 1 / 1 2 ~ durch di e Angabe ,,0,99/1211

ersetzt.

b) In Absatz 2 Satz 1,werden nach dem Wort ,,Verkehrsangebots" folgende Wör, ter eingefügt: ,

..sowie l.eistunqsstörungen, die zu einer erheblichen Verringerung der tatsächlichen finanziellen Beiträge nach § 20 Ab s. 1 führen, " ,

14.ln § 23 Absatz 6 Buchstabe c) Unterabsatz 3 wird nach Satz 1 folgender Satzeingefügt: '

12

. ' . -der Berichtspflicht im Sinne einer sachgerechten Information der Aufgabenträ-'ger verständiqen. '

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Il' •

i

"Dabei sind insbesondere die Aufwendungen für den vorzuhaltenden Fahrzeug-park zu berOcksichtigen." . '

15.In der 1nhaltsübersicht zu den Anlagen werden nach der Angabe zu Anlage 1.5die Angabe

" "Anlage 1.,6 Zugstärken für die Fahrplanjahre 2010 bis 2012",

nach der Angabe 'zu Anlage 2.9 die Angaben

,,Anlage 2.10 Fahrzeugredesinn '' . ' .

Anlaqe.z.t t Qualitätssicherungsplan"

und nach der Angabe zuAnlage 5.15 die Angaben

',,Anlage 5'.16 Unterschreitung der vereinbarten ~ u g s t ä r k e j e Zugfahrt. . . '

Anlage 5.17 Abweichung Zugstärke

Anlaqe5.18 Qualitätssicherungsplan

Anlage 5.19 Risikodarstellung

Anlage 5.20 Ausstattung der S-Bahn-Stationen mit dynamischer. Fahrgastrnformation . · -

Anlage 5.21 Fahrzeugredasign". ·

eingefOgt.

16.Die Anlage 1.5 erhält die aus dem Anhanq zu diesem Vertrag ersichtliche Fas'~ u n g . '

17.Nach der Anlage 1.5 wird die Anlage 1.6 mit deraus dem Anhang iu diesem Ver-trag ersichtlichen Fassung eingefügt. .

18.ln der Anlage 2.1 wird im Abschnitt nMalusregelung" inAbsatz 1 der Satz 2 gestrichen . .

19. Die Anlagen '2.4 , 2.6, 2.7 und 2.8 erhalten die aus dem Anhang zu diesem Ver

trag.ersichtliehen Fassungen.

20.Anlage 2.9 wirdwie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort "wesentlichen" durch das Wort "Wesentli-.chen" ersetzt. '

b) Im Abschnitt 11Malusregelung" werden die Sätze 1 bis 4 durch folgende Sätzeersetzt: .

"DerZielwert für den Gesamt-PSI

derS-Bahn Berlin GmbH beträgt 2,6. DieMalusregelung orientiert sich an diesem Zielweri. Sollte der-Zielwert in zwei

/ L ~ 13

{ß16.Die Anlage 1.5 erhält die aus dem Anhang.zu diesem Vertrag ersichtliche Fas'

~ u n g . '

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aufeinanderfolgenden 'Erhebungen nicht erreicht werden, wird ein prozentualer Abzug vom jährlichen finanzlallen Be,itmg'wie folgt vorgenommen: '

Stufe 1.: Gesamt-Pßl > 2,61 2,9:Abzug ' - ' " ' .

Stufe 2: 'Gesamt-PSI > 2,9: Abzug,-,-

Die Verrechnung erfolgt im Rahmen der Schlussabrechn'ung,"

21. Nach An lage2.9 werden die Anlagen 2.10 und 2.11 ,mit den aus dem Anhang zudiesem Vertrag ersichtlichen Fassungen ~ i n g e f ü g t . '

22. Die Anlagen 5.4 und 5.1 erhalten die aus dem Anhang zu diesem Vertrag ersicht-lichen Fassungen. ' ,

23. 'Nach der Anlage 15 werden die Anlagen 5.16,.bls 5.21 in den aus dem Anhangzu diesem Vertrag ersichtlichen Fassungen eingefGgt.

: ,

(1)

(2)

(3)

Art. 11 Schlussbestimmungen

Dieser Änderungsvertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 ,in Kraft.

S o l l t e n ' e l h z e J n e B e s t i m m u ~ g e n dieses A n d e r ~ n g s v e r t r a g e s gerichtlich durch "

ein rechtskräftiges Urteil' für nichtig oder unwirksam 'erklärt werden oder aus 'tatsächlichen oder Rechtsgründen nicht durchgeführt werden .können, ohnedass damit die Aufrechterhaltung des Änderunqsvertraqes für einen der ves-·tragspartner unzumutbar wird, z.B. weil daswlrtschaftliche Gleichgewicht desVerkehrsvertrages in der Fassung des Änderungsvertrages zu Lasten einesVertragspartners erheblich ,gestört wird, werden die übrigen Bestimmungendieses Anderungsvertrages nicht berührt. Andernfalls ist anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem von den Vertragspartnern angestrebten Zweck wirtschaftlich amnächsten ' kommt. Die S ~ B a h n Berlin GmbH kann sich nicht auf die Undurchführbarkeit dieses .Anderungsvertrages berufen, sofern diese, auf das aus

rechtlichen oder tatsächlichen Gründen beruhende Fehlen der ,gemäß § '3Abs, 1a des Verkehrsvertrages in der Fassunq des Anderungsvertrages ge-schuldeten Schlenerriahrzeuqe zurückzuführen ist. '

Sollte der Änderungsvertrag ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird im Übrigen der ursprüngliche Verkehrsvertrag dadurch nicht berührt. Das Gleiche, gilt auch fü r den gerichtlich proto- 'kQlilerten Vergleich vom 12. September 2008 zu den Verwaltunqsstreltvertahreri VG 13 A 91.05 und VG 13' A 126.05 und die damit im Zusammenhang getroffenen Vereinbarungen bzw. -die von der S-Bahn BerHn GmbH den Ländern

unterbreiteten Angebote (11Verkehrsvertrag Mehrleistunqspaket"). Soweit indem Vergleich, den Vereinbarungen und Angeboten nach Satz 2 auf den Ver-

kehrsvertrag vom 27. August 2004 Bezug genommen wird, wird der Verkehrs-

14

ein rechtskräftiges Urteil' für nichtig oder unwirksam 'erklärt werden oder aus 'tatsächlichen oder Rechtsgründen n i c ~ t durchgeführt werden .können, ohne

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vertrag vom 27. August 2004 durch den Verkehrsvertrag in der Fassung dieses Änderungsvertrages ersetzt.

(4) Dieser Änderungsvertrag steht mit Ausnahme der Regelung dieses Absatzesunter der auflösenden Bedingung, dass der Verkehrsvertrag in der Fassung

des Änderungsvertrages aus Gründen, die die Länder Berlin und Brandenburgeinzeln oder gesamthaft zu vertreten haben, nicht bis zum Ende seiner Laufzeit (2017) Bestand hat. Im Fall des Bedingungseintritts gilt der Änderungsvertrag als von Anfang an unwirksam. Ein Vertretenmüssen liegt insbesonderenicht vor im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung seitens derLänder.

(5) Dieser Änderungsvertrag wird dreifach ausgefertigt. Jeder Vertragspartnererhält ein Exemplar.

Berlin, den 1 k . ~ . 1 { ? ~ ..?b"tJ P o t J d a ~ 11./fO,?O·10.. ... .......... , den .

( ~ Va' /.......<tO ..) V .

Land Brandenburg

. LI I(fJ ) -:<910Berlln, den ..

l·. ~ d ... ... .... ! ~ { ; i ~ ...L cJ

S-Bahn Berlin GtbH

15

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11 /' l / '7 /ll i ' i 

III ,I

I

Änderungsvertrag zum Verkehrsvertragzwischen denLäodern Berlin und Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH - ANHANG

Anlage 1.5, Planungskalender für das,Verkehrsangebot

Procederezur Bestellungvon SPNV-Angeboten (S-Bahn) zum Fahrplanwechsellm Jahre N.

Monat Aktivität

x-14 " VorabstimmungzwIschenAufgabenträgern und S-Bahn BerlinGmbHbei grundlegendenÄnderungen der Bestellkonzeption

x-12 ,Abg'abeder SesteIlkonzeption durchdieAUfgabenträger an.dleS-Bahn Berlin GmbH (LI-nlenfDhrung, Taktfolge, Betriebszeiten; Zugstärken)

x-11 Verstä,ndlgung'über die prinzipielle Machbarkeltder Bestellkonzeption unter Berückslchtl-gung der Netzsltuatlon ( M a ß n a h ~ e n 'Grunderneuerung)

x-11 Bestellung desVer1<ehrsangebotesentsprechend Bestellkonzeption durch die Aufgaben-träg,er

)(-10 Uberga'be desBetriebsprogramms durchdie S-Bahn Berlin GmbHandieAUfgabenträger(Linienfohrung, Taktfolgen, Betriebszeiten, Hochrechnung Betriebsleistung, Minutenplan-,entwurf, Zugstärken)

, ,

x-9 Liniengenaue Präzialerung der ,Bestellung, ggf. mit begrtlndeten Beanstandungen g e m ~ ߧ 4 Abs, 4W, an dje S ~ B a h n Berlln GmbHdurch die AUfgabenträger auf der GrundlagedesBetriebsprogramms

,x-8,5 Fristendezur Herstellungdes Einvemehmens zwlschen den Aufgabenträgern und der s-BahnBerlin GmbHzum Betriebsprogramm gemars § 4 Abs. 4 Satz4 und 5W

x·8 Trassenanmeldeschluss S-Bahn 8erlinGmbH beiOB NetzAG

x-s.s Abstimmungder Stellungnahme der S-BahnBerlln GmbH mit denAufgabentragem beiAbweichungen des v o ~ l a u f i g e n Netzfahrplanentwurfes von der Trassenanrneldung

x-4 Vorlage des Netz-Fahrplanentwurfs durchdieS-Bahn Bertln GmbHundEndabstimmung zwischenvaB GmbH/AufgabenträgernJS-B?hn Berlln GmbH, zuggenaueP \ ~ n u n g

x-2 Redaktionsschluss Printmedi ~ n

x Fahrplanwechse1

Werden die oben genannten Fristen durch die Aufgabenträger nicht eingehalten, so wird die, S-Bahn Berlin GmbH entsprechend ihrem jeweiligen Kenntnisstand und auf der Grundlageder bereits erfolgtenAbstimmunqen die ArbeIten. zur Vorbereitung des Fahrplans fortführen. 'Werden, Fristen im Planungskalender durch einenVertragspartner nicht eingehalten, verkürztSich die jewells nächste Bearbeitungszeit des Vertragspartners I der die Frlstüberschreltunqzu vertreten hat, entsprechend. Ober Abweichungen von der'oben aufgefOt)rten Terminkettekönnen sich die S-Bahn Berlin GmbH und 'die AUfgabenträger einvernehmlich verständigen .Näheres dazu regelt§ 4 des verkehrsvertraaes. '

Seite 1von 3.7

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I

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i '

Änderungsvertrag zumVerkehrsvertragzwischendenLändernBerllnund Brandenburg undder S-Bahn BarllnGmbH - ANHANG

, ,

Arliage 2.4 E r s a t z ~ o n z e p t e bei Betriebseinschränkungen

1. ' Allgemeines

Bei vorhersahbaren und unvorhersehbaren Betriebselnschränkunqenwird die SBahn,Berlin GmbH nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen alles tatsäenflehMögliche und wlrtschaftlich Vertretbare ,unternehmen, um die Nachteile für die Fahrgäste zumildem und das Regelangebol möglichst 'schnell wieder herzustellen.

Bei Betriebseinschränkunqen sind dIe Fahrqästedurch die S·Bahn Berlin GmbH Ober,ge,eignete Informationsmedien, wie z.B. Verkehrsmeldungen (für Radio und Zeitungen), ' Internet, Aushänge, Flyer, Ansagen und Zugzielanzeiger zu informieren. Beierheblichen Betriebseinschränkungen setzt die S-Bahn Berlin GmbH zusätzlich Per

sonal auf den von denBetriebselnschränkunqen betroffenen Zugangsstellen ,ein. B e ~trlebseinschränkunqen sind erheblich, ,wenn das Regelangebot , "

• von umfangreichen Änderungen, KOrzungen oder Unterbrechungen der Linlen'

führung betroffen ist,

• eine.rdeutlichen Verringerun.g des, Taktangebotes unterliegt oder

• deutliche Reisezeitverlängerungen zu erwarten sir:1d

,und die Betriebseinschränkung voraussichtlich länger als 60 Minuten andauern wird.

Bei vorhersehbaren Betriebseinschränkungen hat die Information der"Fahrgäste ge-~ ~ ~ " '

• über die Betriebseinschränkung eine Woche,

• Oberdas Ersatzkonzept in der Regel mindestens 3Tage, ausnahmsweise spätes

'tens 24 h vor Beginn der Betriebseinschränkung, ,ZU erfolgen. Sofern alle erforderlichen Informationen zu einem früheren Zeitpunktvorliegen, wird die S ~ B a h n Berün Grnbl-i die Fahrgäste informieren.

Bei unvorhersehbaren Betriebseinschränkungen hat die Information der FahrgästeOber das Ersatzkonzept unverzüglich zu erfolgen . Dabei sind die Informationen Ober

das Ersatzkonzept kurzfristig durch Zuqzlelanzeiqer, Ansagen und! oder Personal zugeben. Bel' länqer andauernden Betriebseinschränkungen erfolgt die Information der'Fahrgäste Obergeeignete Informationsmedien, wie z.B. Verkehrsmeldungen (für Ra-dio .und Zeitungen)', Internet, Aushänge, Flyer, Allsagen und Zugzielanzeiger. '

DIe S-Bahn Berlin GmbH wird Personal zur Fahrgastinformation in englischer Spra

ehe schulen und diese soweit möglich, spätestens jedoch ab dem 01 .01 ',2012 Im Fall,erheblicher Betriebseinschränkungen an den nachfolgend genannten S-Bahnhöfen,soweit diese durchdie Betriebseinschränkung betroffen slnd, einsetzen: '

• ZOOlogischerGarten

. ' Hauptbahnhof

• Fried richstraße

Hackescher Markt

• Alexanderplatz

• OstbahnhofWarschauer Straße

Seite6von37

VI!'tens 24 h vor Beginn der Betriebseinschränkung

erfoloen. Sofern alle erforderlichen Informationen zu einem früheren Zeitounkt

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.zu 

Seite 7 von 37

Anderungsvertrag zum Verkehrsvertrag ,zwischendenLändernBer"n und Brandenbwrg undderS-Bahn'Berlln GmbH - AN,HANG

• Ostkreuz

• i c h t ~ n b e r g• PotsdamHbf

• Westkreuz

• Messe SUd (bei Messeveranstaltungen)• Messe Nord' (bel Messeveranstaltungen)

• Gesundbrunnen

• PotsdamerPlatz

• Brandenburger Tor

• Oranlenburqer Straße

• Südkreuz

• Flughafen Schönefeld bzw. Flughafen,Bertin Brandenburg

• Wannsee

• Spandau.

Bereits geschultes Persona! wird ab Inkrafttreten des Anderungsvertrages bevorzugtauf den genannten Stationen eingesetzt. '

2. , Vorhersehbare Betriebseinschränkungen

Betrlebselnschränkunqen sind .vorhersehbar, wenn diese 72 h vordem Wirksamwerden der,Betriebseinschränkunq der S - B ~ h n Berlln GmbH bekannt sind.

Sonnabende, Sonntage' und Feiertage verlängern' die in Satz 1 genannte 72 h-Fristjewei ls um 24 h ("verlängerte Frist,"). Die Regelungen für .vorhersehbare Betriebsein-, schränkunqen" nach Ziffer 2 dieser Anlage gel1en erst nach Ablauf der verlängertenFrist.' Bis zum Ablauf der verlängerten Frist gelten die Regelungen fü r .unvornerseh-bare,Betriebseinschränkungen" nach Ziffer 3. .

In diesem Fall hat die S·Bahn Berlin GmbH ein verkehrsträgerübergreifendes Ersatzverkehrskonzept unter BerOcks,ichtigu-ng,der zu erwartenden. Nachfrage umzusetzen.

Im Falle von Totalsperrungen einzelner Streckenabschnitte sind

'. alternative Fahrtmöglichkeiten zur Umfahrung des gesperrten" S-Bahn

Streckenabschnitts mit anderen ÖPNV-Unien' (Reqionalverkehr, U-Bahn, Bus,Straßenbahn) und/oder ', .

• Ersatzverkehre mit Bussen oder Bahnen

vorzusehen.

QuaJitiltsanforderungen

a) Ersatzverkehr mit Bussen ,

Busse bedienen.die selben Stationen wie der ausgefallene S-Bahn-Verkehf. Ist

dies wegen verkehrlicher Gegebenheiten oder den zur VerfOgung stehendenFahrzeugen' ausnahmsweise, nicht' möglich, legt die S-:Bahri Berlin GmbH eine

;1- '-_ • • --' , --.' ,---- • •• ,- - . " -, " '-"1:/ -_ . - -7' ,. , - - .. . . . _ . ..._ .. - ,-"-'" '. - .. . _.

Sonnabende, Sonntage' und Feiertage verlängern' die in Satz 1 genannte 72 h-Frist: _ • • •_ :1_ •• _ " .1 I.. I • • ~ I ~ ' : : " _ _ ~ _ r : : ' ~ : _ ~ " \ n :_ D_.:. _I .. &.... • • _ ~ l . . _ . ' _ L . . _ ~ _ n_L.:_I . .__ : _

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r ,

, Änderungsvertrag zumVeT1<ehrsvertragzwischen den Ländern Berlin und Branden'burg und der S ~ B a h n ' Berlin GmbH - ANHANG

geeignete Ausweichroute ,mit Ersatzhaltestellen/Alternativfahrzeugen den AUfga-benträgem zur Abstimmung vor..' . ,

• D i ~ eingesetzten Busse verfügen Ober die Mitnahmemögllchkeit.fClr Rollstühle,Kinderwagen, Fahrräder und 'Reisegepäck. Als ausreichend wird eine Stellflächefür zwei Fahrräderoder einen Rollstuhl bzw. Kinderwagen je Bus angesehen.

b) Ersatzverkehrmit RegionalzOgen und U-Bahnen

Regional- und U-Bahn-Zoge bedienen alle infrastrukturell und betrieblich als Haltgeelgneten,Bahr:'höfe. FOr die Frage der Eignung is t die Entscheidung des Infra-strukturbetrelbers rnaßqeblich. '

• bie eingesetzten Fahrzeuge verfügen Ober Mitnahmemöglichkeiten für Rollstühle, 'Kinderwagen, Fahrräder und Reisegepäck. Als ausreichend werden Stellflächenfür zehn Fahrräder oder zwei Rollstühle bzw. KinderWagen je Zugfahrt angesehen.

c) ErsatzVerkehr mit Straßenbahnen

• Straßenbahnen bedienen alle infrastrukturell und betrieblich als Halt geeignetenHaltestellen. Für die Frage der Eignung ist die Entscheidung des Straßenbahn-betrelbers maßgeblich. . , .' , '

• Die eingesetzten S t r ! 3 ß e n b a ~ n w a g e r i verfUgen über die MitnahmemöglIchkeit fürRollstuhle, Kinderwagen, Fahrräderund Reisegepäck gemäßden jeweils gOltigenBeförderungsbedingungen. '

, ,

Vqn den vorqenannten Qualitätsanforderungen kann mit Einwilligung.des jeweils betroffenen AUfgabenträgers im Ausnahmefall abgewichen werden. Eine Einwilligungkann auch für Standard-Ersatzkonzepte erteilt werden. Eine Genehmigung zur Abweichunq kann auch nachträglich erteilt werden.

Die Einwilligung oder 'Genehmigung kann nur aus sachlichen Oründen verweigert '. werden. Eine Einwilligung oder Genehmigung zur Abweichung bezOglieh der Ouali' tätsanforderunge'n einzusetzenc;ler Busse gemäß Ziffer 2 lit. a) 2. Anstrich ist zu erteilen, wenn die S-Bahn Berlin GmbH nachweisen kann ', dass in der zur Ve'rfügung ste-henden Zeit kein 'den Anforderungen dIeser Anlage .entsprechender Ersatzverkehrmöglich war. Dieser Nachweis ist gefOhrt, wenn die S ~ B a h n BerlinGmbH vor Beginn

des Ersatzverkehrs bei drei Busunternehmen. die grundsätzlich Ober Busse, die denQualitätsanforderungen gemäß Ziffer 2 lit. a) 2. Anstr ich entsprechen, verfüqen, er-folglos die Stellung einer für das Ersatzkonzept ausreichenden Anzahl von Bussen,die den Qualitätsanforderungen dieser Anlage entsprechen, angefragt hat.

Bei erheblichen Betriebseinschränkungen.erfolgt eine Abstimmung Ober das Ersatz-verkehrskonzept mit dem 'jeweils betroffenen Aufgabenträger und den betroffenenVerkehrsunternehmen. . '3. UnvorherSehbare Beiriebseinschfänkungen

Betriebseinschränkungen sind unvorhersehbar, wenn diesewenigerals 72 h vor demWirksamwerden der Betriebseinschränkung der S ~ B a h n Berlin GmbH bekannt wer-

Seite 8 von 37

1t1. ,

Vqn den vorqenannten Qualitätsanforderungen kann mit Eir:lwilligung. des jeweils be-__ a I ~ __ '-__ j ,_J . l i ....... A .I L..__ s,_rl _ L- __ ~ , : : - L . _ _ . ._ .... .J __ r :__ r : _ a . ~ I I : _ .. _ _

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Ä n d e r u n g ~ v 6 r t r a g zum Verkehrsvertrag :zwlschen den Ländern Berlin und Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH - ANHANG

, ' ,

den. Dies gil t Insbesondere für Betr iebseinschränkungen mnerhalb des laufendenBetriebs, wie z.B. Signal- und Weichenstörungen, Unwetter, Unfalle. Überschreltun, gen'von 'Sperrpausen sind unvorhersehbare Betriebseinschränkunqen. '

Bel unvorhersehbaren Betriebseinschränkungen hat die S-Bahn BerIinGmbH unveri:Oglich auf alternative Fahrtmöglich,keiten im SPNV- und ÖPNV,.Netz hinzuweisen. ,

, Im' Falle unvorhersebbarer Betriebseinschränkungeh, die voraussichtlich länger als60 Minuten andauern, hat die S ~ B a h n Berlin GmbH innerhalb von 3D Minuten nachErkenntnis Ober die voraussichtliche Dauer der Betriebseinschränkung einen Ersatz-verkehr mit Bussen einzurichten. '

Qualitlltsanforderungen

• Der ,Ersatzverkehr bedient weitestgehend die Stationen des von der Betriebseln-schrärikung betroffenen S-Bahn·Streckenabschnitts. '

• Die eingesetzten Busse sind für die Mitnahme von Rollstühlen, Kinderwagen undReisegepäck geeignet. Eine 'Weiterbeförderung von Kinderwagen, Rollstühlen 'und Reisegepäck ist soweit wie rnöqllch bzw. sobald wie möglich,zu gewtlhrleis'ten; den Reisenden sind bei Bedarf Alternativen aufzuzelqen.

• Die' elnqesetzten Busse sind ausreichend dimensioniert, um alle betroffenen ReIsenden aufnehmen zu'. können; Stehplätze im Rahmen des maxlrnal zulässigenWertes eines Busses werden toleriert. '

Ersatzverkehr infolge unvorhersehbarer Betrlebseinschränkunpen, der ersichtlichlänger als 48 h andauernwird: hat d ie unter Ziffer 2 ,genannten Qualitätsanforderun

gen mit Beginn 'des übernächsten Betriebstages ab dem Zeitpunkt der ErkenntnisOber die vorausaichtliche Dauer der Betriebseinschränkung zu erfüllen.

4. Finanz;erung, ,

,Basis für die Abrechnung von Ersatzverkehren mit RegionalzOgen, u-Bahnen undStraßenbahnen sind die tatsächlich erbrachten Zugkilometer der vorgenannten Verkehrs träger und von Ersatzverkehren mit Bussen die ausgefallenen S - B a h n ~ZU,gkilometer.

Bei S-Bahn Pendelverkehren erfolgt keine Reduzierung des jeweils aktuellen finan

ziellen Beitrags pro Zugkilometer (Anlagen 4, 4a und b, Spalte 7); nicht geleisteteZugkilometer werden nicht vergütet.

Ersatzverkehre mit Regionalzügen und U-Bahnen, die den Oualitätsanforderunqendieser Anlage entsprechen, werden für jeden erbrachten Zugkilometer mit 80 % desjeweils aktuellen finanziellen Beltraqes pro :Zugkilom /?ter (Anlagen 4, 4a, und b, Spalte 7) abgegolten. '

Erfolgt der Ersatzverkehr durch Verlängerung von RegelzOgen der U-Bahn, die den,Qualitätsanforderungen dieser Anlage, entsprechen, werden die hierfür zusätzlichangefallenen Betriebskosten durch Division mit dem jeweils aktuellen finanziellenBeitrag pro Zugkilometer (Anlagen 4, 4a und b, Spalte 7) in Zugkilometer umgerech

net. 80% dieser so ermittelten Zugk ilometer werden der ' nSumme anzurechnenderLeistung" gemäß Anlage 5.1 hlnzuqerechnet.

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gen mit Beginn 'des übernächsten Betriebstages ab dem Zeitpunkt der ErkenntnisOber die voraussichtliche Dauer der Betriebseinschränkun zu erfüllen.

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Anderungsvertrag zum VerkehrsvertTagzwischen.dem Ländern Berlln undBrandenburg undderS-Bahn 8erlinGmbH - ANHANG .

Bel ErsatzVerkehren mit Straßenbahnen, die den Qualitätsanforderungen dieser Anlage entsprechen;erhält die S-Bahn BerlinGmbH für jeden erbrachten Straßenbahn- .kilometer 50% des jeweils aktuellen finanziellen Beitrags pro Zugkilometer {Anlagen4,··4a und b, Spalte 7). . . .

Erfolgt der Ersatzverkehr durch Verlängerung von Regelzügender Straßenbahn, die

'den Qualitätsanforderungen dieser Anlage entsprechen. werden die hierfür zusätzlich angefallenen Betriebskosten.durch Division mit dem jeweils aktuellen finanziellenBeitrag pro Zugkilometer (Arilagen 4, 4a und b, Spalte 7) in tugkilometer umgerech-·net. 50% dieser so ermittelten Zugkilometer werden der "Summe anzurechnenderLeistung" gemäßAnlage 5.1 hlnzuaerechnet

Bei Ersatzverkehren mit Bussen, die den Qualitätsanforderungen dieser Anlaqe.entsprechen, erhält die S-Bahn . BerUn ·GmbH für jeden ausgefallenen S-BahnZugkilometer 50% des jewells aktuellen finariziellen Beitrags pro Zugkilometer ·(Anla-gen 4, 4a und b, Spalte 7). . ' . .

Werdem die Ouatitätsantorderunqen bei Ersatzverkehr 'mit Bussen teilweise nicht er

tollt, erfolgen Abzüqe vom Regelfinanzierungsbeitragfür den Ersatzverkenr (50%desjeweils aktuellen finanziellen Beitrags) nach den folgenden Maßgaben:

vomersehber« Betriebseinschränkungen

Entspricht der Ersatzverkehr mit Bussen nicht der Q u a 1 i t ~ t . 6 a n f o r d e r u n g nach Zif- .fer 2 lit. a) 1.Anstrich beträgt der Abzug 20%. . . .

Entspricht der Ersatzverkehr mit Bussen nicht der Qualitätsanforderung nach Zif-fer.2 Iit. a) 2. Anstrich .beträqt derAbzug 20%. .

.Unvornersenoere f 3 e t r i e b s e i n s c h r a n k ~ n g e n• Entspricht der Ersatzverkehr mit Bussen ·'nicht der Qualitätsanforderung nach Zif

fer 3, 1, Anstrlch betragt der Abzug 5%.

• Entspricht.der Ersatzverkehr mit Bussen nicht der Qualitätsanforderung nachZiffer 3,2. Anstrich beträgt der Abzug 5%.

• Entspricht der Ersatzverkehr mit Bussen nicht der Qualitätsanforderung nach Ziffer 3, 3. Anstrich beträgt derAbzug 10%.

(2-

.Unvornersenoere f 3 e t r i e b s e i n s c h r a n k ~ n g e n

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Ändel1.lngsvertrag zum Verkehrsvertrag , . ' .z ~ i s c h e n den Ländern Berlinund Brandenburg und der S - ~ a h n , B e r l l n GmbH • ANHANG

Anlage.2.6 Sauberkeit

Standard Fahrzeuge

Die S-Bahn Berlin GmbH stel lt den Fahrgästen saubere und einen gepflegten Ein

druck vermittelnde Fahrzeuge zur VertOgung.

, Dazu zählt insbesondere:

Fahrzeugäußeres : Sauberer und sicher betretbarer Einstiegsbereich, eine wettergemäß saubere Karosserie

Fensterscheiben:' ' gleichmäßig durchsichtig und frei von groben Verunreinigungen · (ausgenommen sind ,mutwillig zerkratzte Fensterschei-ben) : "

Innenbereich: sauberes E r ~ ~ h e i n u n g s b i l dD1e Außenreinigung an den einge$etzten Fahrzeuqen erfolgt nach Bedarf, spätestens jedoch nach 14 Tagen, .soweit diese witterungsbedingt mÖglich ist: Sie umfasst .-

dIe,maschinelle Reinigung der Außenhaut und der Fenster. '. . , - ' ,ie Reinigun.g des lnnenbereioheeerfolqt täglich . Fußböden. in den Fahrzeugen wer

den bei Bedarf, spätestens jedoch nach 4 Woc,henfeucht gereinigt.

Grundreinigungeri in den Betriebswerkstätten erfolgen nach Bedarf, spätestens je-

doch alle '16 Wochen. ' ,

Zur Sicherstellung eines sauberen Erscheinungsbilds der Fahrzeuginnenbereichewird die S ~ B a h n Berlin GmbH die für einen Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge jeweilsvor 'dem. morqendlichen Betriebseinlauf grob reinigen . In' den WIntermonaten De- .

zernber, Januar und Februar 'werden diese Fahrzeuge zusätzlich jewells vor demmorgendlichen 8etriebseinlauf feucht gereinigt. Im Einzelfall erfolgt d'eGrobreinigungund Feuchtreinigung der eingesetzten Fahrzeuge spätestens nach der 2. Zugfahrt.Nach den 'Hauptverkehrszeiten werden alle weiter im Einsati: befindlichen Fahrzeuqe[ewells einer zusätzlichen Grobreinigung unterzogen. Vor dem Hintergrund der besonderen Verachmutzunqssituatlon im durchgehenden' Nachtverkehr werden zur

, Gewährleis1ung der Anforderungen dieser -Anlage alleirn Nachtverkehr und der sichanschließenden Schwachverkehrszeit eingesetzten 'Fahrzeuge zum Ende des Nacht-verkehrs feucht gereinigt. '

" ,

GraffitisInnen und Außen .sind innerhalb von zwei Tagen zu beseitigen oderdie be-troffenen Fahrzeuge bis zur' Graffitibeseitigung nicht länger einzusetzen. Die Pflicht

zur ausreichenden Fahrzeugbereitstellunp nach Anlage 1.6,bleibt.davon unberührt.Bei Verunreinigungen, bei denen ,die Gefahr besteht, dass sich Fahrgäste die Kleidung beschmutzen, ist unverzOgli(';h ,eine Bedarlsreinigung vorzunehmen,' bzw. zuveranlassen. Akute, insbesondere ekelerregende Verschmutzungen sowie,Verunreinigungen, welche die Benutzung des Wagens beeinträchtlqen, sind schnellstmöglichzu beseitigen. '

Bei wiederholten Missständen oder Fahrgastbeschwerden können die Aufgabenträger von der S-Bahn Berlin GmbH einen Maßnahmenplan zur Verbesserung 'der Oua-Iität verlangen . . , ,

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zernber, Januar und Februar werden diese Fahrzeuge zusätzlich jewens vor demmorgendlichen 8etriebseinlauf feucht gereinigt. Im Einzelfall erfolgt d'eGrobreinigung_ . ._ -.1 ~ _ L . _ L . & . __ __ ! _ ' I ~ _ ..J : ..._.1. r""'"_I..- __ . ..... llJ..__ L':" __ • __ ~ l - . --1 __ '" ~ . _ _ L_L- - -L

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Änderungsverirag zum Verkehrsvertrag ,zwischendenLändernBerllnund Brandenburg undder S-Bahn BerlinGmbH - ANHANG

standard Stätionen

Sofern und soweit die S-Bahn Berlin GmbH im 'Rahmen der vertraglichen Regelungen zwischen dem EIU und, dem EVU für die Instandhaltung und Reinigung der sta-' tionen zuständj; ist, wird sie für die Elnhaltung,folgender Grundsätze Sorge tragen:

Die Stationeri' haben entsprechend der Kategorisierung des Nahverkehrsplanes in, einem sauberen ulJd ordentl ichen Zustand zu ' sein. Die Reinigung hat' in der Regel', einmal täglich, zu erfolgen. "

Graffitis auf Flächen und in Stationsbereichen, für deren Sauberkeit und Verkehrssicherhelt die S-Bahn 8erlin GmbH zustänqig Ist, sind innerhalb von 2 Tagen zu beseitigen.

Diese .Frist verlängert sich 'Um 8 Wochen (== 56 Tage), wenn sich das Graffi ti im Gefahrenberelch der Gleise ,befindet und fOr die Graffit ibeseitigung betriebliche Regelungen (Gleissperrung; Stror:nabschaltung etc.) getroffen werden müssen,

Die Frist verlf:lnge'rtsich um '14 Tage, wenn

• die Art oderBeschaffenheit des Graffrtis einen besonderen technischen Aufwanderfordert und daher nicht manuell gereinigt werden kann (z.B. GraffitIs in Höhenab 2,50 m Ober Boden, Graffit is, die eine Hochdruckreinigung oder andere spe-,zielle R e j n i g u ~ g s v e r f a h r e n erfordern), ' .

• die Oberfläche der beschmierten Fläche ,nicht reinigungsfähig ist und mit einem ,Anstrich versehen oder erneuert werden 'muss oder

• die Graffitibeseitigung an Aufzugsanlagen die Mitwitkung von Aufzugswarten er-fordert, ' . .

Bei Außentemperaturen unter +5 Grad .Celsius verlängert sich die Frist zur Graffit ibe

' seitigung um die Dauer des Zeitraums (in Tagen), in dem die Außentemperatur tagsüber nicht +5 Grad Celsius übersteigt.

Aufzüge: Unter der Voraussetzung, dass im Rahmen vertraglicher Regelungen zwi, sehen dem EIU und dem EVU die S-Bahn 8erHn GmbH für dleWartunq der Aufzugsanlagen zuständig ist, .wird die S-Bahn Berlin GmbH für die Einhaltung folgender. Grundsätze Sorge tragen: '

Die Aufzüge müssen in funktionstüchtigem und sauberem Zustand sein, Bei Ausfallder Anlage ist die Reparatur innerhalb einer Stunde nach Meldung des Ausfalls einzuleiten 'u nd in der Hegel · innerhalb von fünf Stunden abzuschließen, es sei denn;dass der Schaden von solcher Art ist, dass diese Maßgabe technisch' ode r mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand nicht erfüllbar ist. Bei längerem Ausfall sind (nocheinvernehmlich festzulegen) Medien und ab drei Tagen der Aufgabenträger zu informieren.

Berichterstattung

Die Berichterstattung erfolgt vierteljährlich.

Seite 12 von 37'rM, .seltlgung um die Dauer des Leitraums (In Iagen), In dem die Autsenternperatur tagsüber nicht +5 Grad Celsius übersteigt.

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Anderungsvertrag zum Verkehrsvertrag , .z ~ s c h e n denLändern Ber/in und Brandenburg undder S-Bahn Berlin GmbH - ANHANG

Ma/usregelung

Dle Malusregelung differenziert 'nach folgenden Kriterien:

• Außenreinigung

• Grundreiniguf lg (innen) ,• Grobreinigung, ( innen)

• Frlst zur Bes,eitigung oder zum Aussetzen von FahrZeugen bei Verunreinigungendurch Graffiti '

Frist zur B e 8 e l t ! g u n ~ von Graffiti auf Stationen

Der Zielwert zur Einha'ltung der Frist für Außenreinigungen liegt bei 9 6 o / ~ ., .

Der Zielwert fü r die Einhaltung der Fristen für die Grundreinigung (innen), die Grob

reinigung (innen), der Frist zum Aussetzen von Fahrzeugen bel Verunreinigungen

durch G(affiti und ,ZOr Beseitigung von Graffiti auf Stationen liegt jeweils bei 97%.

Der ErfOllungsgr'ad der fristgerechten Graffitibeseitigung auf 'Stationen wird abwei

chend von den anderen genannten ErfOllungsgraden auf Basis der graffitiverschmier

ten Fiäcben eines a ,uartc:'ls berechnet.

Setzt die S-Bahn Berlin GmbH entgegen der Regelungen 'nach dieser Anlage' 2.6

nicht oder nicht ordnungsgemäß gereinigte Fahrzeuge ein oder hält sie die Relni

gungsintervalle dieser Anlage nicht ein, wird kriterienbezogen ein Malus berechnet.

Der MaIU.'. t je Quartal und je Prozentpunkt Uriterschreltung des jeweiligen.Zlejwertes enn es im Quartalsmittel zu einer Unterschreitung des Zlelwer-

tes kommt. Die E Ollung der Quali tätsvorgaben wird gesamthaft für die S-Bahn Ber

lin GmbH ohne t.änderzuordnunq erfasst und dokumentiert. Die ,Aufteilung der Ma

luszahlung erfolgt gemäß einer festen Quotierung: 89% des Malusbetrages, erhält

Berlin . 11% des Malusbetrages' erhält Brandenburg. '

Die Verrechnung erfolgt im Rahmen der Schlussabrechnung.

Seite ,13von 37

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lin GmbH ohne Länderzuordnung erfasst und dokumentiert. Die ,Aufteilung der Ma-

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Anderungsvertrag zum Verkehrsvertrag ,zwischen den Ländern Bertinund Brandenburg undder S-Bahn BerilnGmbH - ANHANG

Anlage 2 . ~ Sicherheit

Es ist Aufgabe der S-Bahn Berlin GmbH, für die Sicherheit ihrer Fahrgäste in den vonihr betriebenen Fahrzeugen und Anlagen zu sorgen. Über die Wahr'nehmung dieser

Aufgabe informiert sie die Aufgabenträger jährlich durch Voriaqe des in § 6 Abs. Bgenannten Sicherheitskonzepts, ' ,

Inhalt des Konzeptes sind Insbesondere, Aussagen zur objektiven Entwicklung der ,'Sicherheitslaqe, zu Zieien und Strategien, durchgeführten und geplanten Maßnahmen einschließlich ihrer Wirtschaftlichkeit, KundenbedUrfnissen und -zufriedenheitsowie zur Berücksichtigung 'der Anforderungen des Datenschutzes. Die Aussagen,betreffen folgende Maßnahmenbereiche:

- '. " . . '. , Personal, u.a. Fahrzeug-Begleitquote,

, '

• Bahnhofsüberwachunqsdlchte, soweit der S-Bahn Berlln GmbH hierzu Daten vor-liegen, '

• Technik, u.a. Videoüberwachung und -aufzeichnung,

• Fahrgasthilferuf (Fahrzeuge) und Inforufsäulen (S-Bahnhöfe), "

• Reaktionszeit bis zum Eintreffen von Hilfskräften nach eingehendem Notruf oder,sonstiger Feststellung sicherheitsrelevanter Ereignisse,

• Prävention, u.a. Gestaltung und Beleuchtung.

Soweit das Konzept auf Anlagen mit detaill ierten Aussagen zu Sicherheitslage undMaßnahmen verweist, die aus Sicherheltsgründen nicht :'öffentlich bekannt werdendürfen, ist derAufgabenträger verpfllohtet, .dlese Anlagen vertraulich zu behandeln.

Der Einsatz von Sicherheitskräften und S-Bahnpersonal auf den Stationen und inden ZOgen erfo lgt nach dem mit der Bundespolizei und den Landespolizeien abgestimmten Lagebild. ,

Die ~ a l u s r e g e l u n g erfolgt im Rahmen der Kundenzufriedenheit gemäß Anlage 2.9.

Seite 14von37

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Anderungsvertnilg zum Verl<ehrsvertrng ,zwischen denLändernB'erlin und Brandenburg undder s-sehn Berlln GmbH '. ANHANG

,Anlage 2.8 Information der Fahrgäste

Standard

DIeS-Bahn Berlin GmbH ist im Rahmen des rechtlich Zulässigen fürdle optische und

akustische Information der Fahrgäste in den Fahrzeugen und Zugangsstellen ver-antwortlich, '

Unter dem Gesichtspunkt wachsender Internationalität ist die S-Bahn 13erlin GmbHbestrebt - anlassbezoqen und bedarfsorientiert - auch in englischer Sprache zu in-f u ~ ~ r e n . ' "

Bei Störungen sind 'die Fahrqästeunverzüqllch zu Informieren: Die Möglichkeit alternativer Beförderungsmöglichkeiten ist aufzuzeigen (siehe hierzu Anlage 2.4).

, ' , . .

Die Vertragspartner stimmen darin überein. dass die Fahrgastinfonilation In Berlin In

Abstimmung mit der VBB GmbH untemehmensllbergreifend und einheitlich erfolgt"um die Orientierung für Fahrpäste zu erleichtern,' Vorschläge zur Weiterentwicklungder Systeme) die auch die Belange der mobilitätseirigeschränkten Fahrgäste berücksichtigen, werden in einer unternehrnensüberpreifenden Arbertsgruppe mit der VBBGmbH gemeinsam erarbeitet.

Die Anlagenausstattung der n h ö tiegt in 'der Verantwortung ,und Entschel-. dungsmacht des ,EIU und Anlaqsnbetreibers DB Station & Service AG. Im Rahmenihrer Möglichkeiten .wr d die S..Bahn BerHn GmbH auf die Einführung einer dyn'ami-sehen, optischen und akustischenFahrgastinformatiori auf allen S-Bahnhöfen in Ber..lin und Brandenburg als Qualitätsstandard nach Maßgabe' der folgenden Bestimmungen hlowlrken.: ,

Zugzielanzeiger vom Typ nDSA" I die in Echtzeit OberAbweichungen vom FahrplanSoll informieren, erfOlIen auch die Anforderungen dieser 'Anlage zur dynamischenFahrgastjnformation. In A n l a g ~ 2.11 (Fußnote 10) sind die S·Bahnhöfe abschließendgenannt, die mit Zugzielanieigem vom Typ "DSA" ausgerüstet werden sollen.

Anforderungen an die dynamische Fahrgastinformation 'auf S-Bahnhöfen:

Die S-Bahn Berlin GmbH wirkt darauf hin, dass auf Bahnsteigen mit einem Zugangpro Bahnsteiggleis mindestens ein dynamischer Zugzielanzelger 'installiert wird, AufBahnsteigen mit zwei oder mehr Zugängen sollen pro Bahnsteiggleis mindestens anzwei Standorten dynamische Zugzielanzeiger installiert werden,Wird ein zweiter Zu- 'gang eingerichtet, sollen die Bahnsteige entsprechend .rnlt dynamtschen Zuqzlelanzeigern nachgerüstet w ~ r d e nDer Ist-Zustand zum Stichtag 1. Oktober 2009 soll nicht verschlechtert werden. Anderweitige beschlossene Maßnahmen, wie z.B, die Konjunkturprogramme des Bundes 2009 - 2011, Personenbahnhöfe Länder Berlin und Brandenburg - soweitdurchgefOhrt - bleiben unberührt. Es wird angestrebt, neue S-Bahnhöfe mit dynami-scher Fahrqastlntormation zu eröffnen. '

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Seite 15 von 37

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In AnT:::ln ? 11 1= fRnnt 1n\ t'ii 

ÄnderungsveTtrag zum VerkehrsvertraqzwIschen denLändern 8erlinund Brandenburg 'undderS-Bahn BerUn GmbH • ANHANG

Berichterstattung

DI,eBerichterstattung erfolgt'halbjährlich.

Die S-Bahn Berlin GmbH berichtet in folgender Form: Detaillierte Auflistung derbahnstelqglelsbezoqenen Ausstattung mit dynamischen Zugzielanzeigern und Laut

sprechern einschließlich deren dynamischer Ansteuerbarkeit.

Die Malus-Regelung erfolgt im Rahmen der K u n d e n z u f r i e d e n h e i ~ gemäß Anlage 2.9

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Seite 16 von 37IM

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Änderungsvertrag ZU(1l Verlcehrsvertrag , " " zwischenden LändernBertlnund B.randenburg undderS-BahnBenin GmbH - ANHANG

Anlage 2;10 Fahrzeugredeslgn

Die Maßhah'men gemäß § 58 Verkehrsvertrag zur Neugestaltung des Fahrgastlri'1enraurns von Fahrzeugen derBaureihe 48,5 umfassen:

• ' Erneuerung F u ß b o d ~ n einschließlich A u s ~ und Einbau der 'Inneneinrichtung• Erneuerung der Unterwände in aktueller Farbgestaltung "lichtgrau"

• Aufarbeitunq aller restlichen Wand. ', Decken- und vVindfangflächen lri ektuelier'Farbgestaltung .lichtqrau" bzw. .verkehrsqrau" . '

• ' TOraufarbeitung in aktueller Farbqestaltunqiverkehrsrot"

• , Aufbringung graffrtiresistenter Beschichtungen

Beschlagteile lackiert und aufgearbeitet

Erneuerung der SItzauflagen und Rückenlehnen,mit dem Stoff wie SR 481

Austausch der Leuchten

Die S-Bahn Berlin GmbH wird die Neugestaltung der Fahrgastinnenräume 'an den ,zum Stichtag (01,12.2009) tn Betrieb befindlichen '60 Fahrzeugen der Baurelhe 485vornehmen. Die S ~ B a h n BerHn GmbH beginnt diese Maßnahmen im Januar :2010und schließt sie spätestens bis ,Ende Dezember 2013 ab. Dabei sollen bis Ende Dezember 2011 die Maßnahmen [ewells an der Hälfte'der betreffenden Fahrzeuge ab- ,ges'chlossen sein. Die S-Bahn ,Berlin GmbH wird zur Erhöhung der Fahrzeugverfügbarkelt weitere zum Stichtag (01,12.2009) abgestellte, nicht betriebsfähige und, revisionställlqeFahrzeuqe der Baureihe 485 wieder in Betrieb nehmen. Die S - B ~ h n Ber

lin GmbH wird im Zuge ,der Wiederinbetriebnahme dieser Fahrzeuge auch derenFahrgastinnenräume wie oben beschrieben neu gestalten.

Berichtspflicht

Die S - B ~ h n Berlin GmbH berichtet 'den Aufgabenträgern jährlich über den Stand derUmsetzung des 'Fahrzeugredesigns an den Fahrzeugen derBaureihe 485 :

/2- Seite 17von 37 ,

-lin GmbH wird im Zuge ,der Wiederinbetriebnahme dieser Fahrzeuge auch derenFahrgastinnenräume wie oben beschrieben neu gestalten.

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-ANHAÄnderungsvertrag zu m Vel1<elusvertTagzwischen den Ländern Serlin und Brandenburg und de r S ~ B a h n Berün GmbH - ANHANG

Anlage 2.11 Q u a l i t ä ~ s i c h e r u n g s p l a n

Stand 14.09.2010

:hführu I I I IDurchführung Redesign an Fahr- 1 -1212011 131V~ e n de: zeugender BR 485 ' . 5 Vie

24 V

~ h f O h n ;II . Erhöhung der Fahrzeugver- DurchfOhrung Risssanierung an 1212011 - 37 V

zeuge 1,Technische und optische fügbarl<eit Fahrzeugen de r BR 48 5 5 Vie, Modern js ierung SR 485 Neugestal ten de s Fahrgastin-

nenraurns 18 V

~ h f l l h r u Durchfllhrung-Revision an 15 1212.010 1. Visstellte abgestellten revisionsfälligen 5 Viezeuqe Fahrzeugen de r SR 485

8 Vie

üstunc Ausrüstung von 78 S-Bahn- ' 0612013 1BS

onen r Installation des Fahrgast- Stationen mit LCD-ZZA un d Ver- 18 Sen mit

21 informationssystemsVerbessem de r Fahrgastin- sorgen mlt dynamischen Fahr-

17 Sinformt RIS-S2auf S-Bahn-

formation au f S-Bahn- _ gastinformationsdaten

'StationenStationen 17 S

-8 S-B

1

formls - 2

ße (Gro'est, Ral" Brand

4

~ a l l e elz, Eich' - 5

g. Uch1

orfer S16

a k t l J e l l ~ r Planungsstand (07.07.2010), Anderungen möglichProjekt läuft mit Beteiligung der S-Bahn Bertin bei OBS&S. S-Bahn üerün informiertHohen Neuendorf, Pankow-Helnersdorf, Spandau, Schöneberg. Yorekstraße (Großgörschenstr.), Stresow, BabeJsberg, GriebnitzsBahnhof. Botanischer Garten, Feuerbachstraße, Frtedenau. Udlterfelde West. Rathaus Stegli1z.; Sundgauer Straße.. -PriesterwegZehlendorf, Yorcxstraüe, Mexilropla1z. Grunewald. Nikolassee (Stadtbahn), Brandenburqer Tor, Schlachtensee, Nikolassee (Wann

nienburger Straße, Nordbahnhof, Humboldlhain, Sb f Schöneweide. Grünberpallee, Att,glienicke, Flughafen Sehönefeld, WaßmannsHennigsdorf (b BIn), Bemau, Bomholmer Straße, Wollankstfaße,'Schönholz, Eichwalde, Zeuthen, Königs Wusterhausen, Ahrensferenseestraße. Nöldnerplatz, Atlilastraße, Buckower Chaussee. Scrnchauweg. Uchfenrade _Marienfeld_e, Lankwilz, SOdende. Lichterfelde Ost, Uchterfelde Süd, Osdorfer Straße, Wilhelmsruh. Wrttenau. Wciidmannslusf, FKaulsdorf, Wuhletal; Birkenstein. Köpenick, Hoppegarten (Mark)

/2,

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7

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Änderungsvertrag zum Verkehrsvertrag_zwischen de n Ländern Berlin und Brandenburg und de r S-Bahn Berlin GmbH - ANHANG

Anschluss bereits mi t LCD-ZZA 1212011 Chausgerüsteter stationen an RIS-S 10(Stadtbahn)

A u s r Q s t u n ~ von 34 S-Bahn- 1212011 BeErneuerung Fahrgastin- Verbessern der Fahrgastin-

-,

Stationen1 mit dynamischen DS3 fonnationssysteme an formation auf S ~ B a h n - Schriftanzeigern und Versorgen Ins

Stationen (DSA) 9 Stationen mit dynamischer Störungsanzeige derbei Verspätungen und Ausfällen '

Durchfilhrung von Revisionen ,0412011 Bew(irikl. Redesign und Risssanie- Ver

Reaktivierungvo n 20rung) bei 20 stillgelegten und ab-

Durstillgelegten und abge- Erhöhung der Fahrzeugver- gestellten Vlertelz üqen der,SR

4 485 mestellten Viertelzügen SR fügbarkeit

1. V4852. -

9, -

Behebung festgestellter Fahr- - 0612011 Kon

Abarbeitung Erkenntnis-Verbesserung de r Fertigungs- zeuqrnänqel , Um

5se aus Quick Check

qualität in de r ~ a h r z e u g i n206standhaltung,

25

Rummelsburg, Bb f Rummelsburg, Kar1shorst, Wuhlheide, Hirschgarten, Friedrichshagen, Erlener, Strnusberg -8 Savignyplalz, Zoologischer Garten, TIergarten, Bellevue, Hauptbahnhof, Friedrichstraße (Stadtbahn), Hackescher Markt, Alexande9 Projekt räuft ohne Beteiligung derS-Bahn ,Beriin bei OBS&8 ; Beridrtspflichten nur insoweit, wie Informationen bei der S-Balm Ber10 Buch, Hermsdorf, Marzahn, Bemau-Friedensfal. Borgsdort Lehnitz, SIarU<enfelde, Mahlow, Mehrower Allee, Poelchaustraße, R

stadt, Wildau. Zepemicl<: (b Bernau), Alt-Reinickendorf, Bergfe1de (b BIn), Spindlersfeld, Tegel, Eichbomdamm, Fredersdorf (b "BInKlinik, MOhlenbecl<-MönchmOhle, Neuenhagen (b BIn), Oberspree, Petershagen Nord, Rahnsdorf, Schörrfließ, SchuJzendorf (b Tehelmshagen

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-ANHJ

oassunI Freig,ndard I

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Änderungsvertragzum Verkehrsvertragzwischen den Ländern Berlin und Brandenbwg undder S-Bahn Berlin GmbH - ANHANG

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Anpassung der Instandhaltungs- 1212010 '· Umund Freigabeprozesse an den OB- ' InS

Verbesserung des be- Erhöhen de r Produktquaüt ät in Standard und Schaffung der dies- Anpstehenden Oualitätsrna- , der Instandhaltung . ' bezüq lichen-orpanisatorisehen Instnagementsystems in der Erhöhen der Fahrzeugverfilg- Voraussetzungen . ", ' SAPFahrzeuginstandhaltung barkeil

Umstan

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-ANHtÄnderungsvertrag zum Velt.ehrsvertragzwischen den Ländem Bertin und Brandenburg und der S-Bahn Benin GmbH - ANHANG

änzung

sichen

!Ieitend

au eirsation

ldelunfIktioneltswese

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terns utauditsldhaltu

~ s u n g I

Erganzung der derzeitigen Quali- 0212011 . Q5-tatssicherung mit e i n e r . f e r t i g u n g s ~ Inst

- begleitenden Qualitatssicherung BesUnte

TesbetT

GO

as-

stan

GO

Aufbau einer unabhanglgen Or- 0812010 Umganisation Qualitatssicherung und AndBOndelung aller diesbezUglichen der

Funktionen darin inkl, neues Be- onierichtswesen Aus

-Arb

Erganzung des bisherigen Audit- 0412010 Entsystems um unangekOndigte Pro- ' Entduktauditsin der Fahrzeugin- , -diestandhaltung

Einführung eines Integ- Modernisierung der -IT-Ablösunq MAXIMO durch SAP ISI- . 0312011 Vorb

711 riertenSystems der In- - Ausstattung im Bereich der

standhaltunq (ISI) Fahrzeuginstandhaltung -

Fein

-, .

-

-

.. -

11 vorbehaltiich der Zustimmung des Belriebsrats derS-Bahn B e ~ i n GmbH

f L ~

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-ANHA -

Sngeru

valleo

unterstsben u

;iegelur

en und

Anderungsvertrag zum Verkehrsvertragzwischen den ~ n d e m Berlin und Brandenburg und der S-BahnBerlin GmbH- ANHANG

EinfO

-

-

-

Nac

Verlängerunq der Untersuchungs- 0112012 - U n t e intervalle od.er"Wegfali der Zu- - ante

! salZuntersuchungen an den Rad-Ausw

scheiben und Radsatttausch SR (Rad- - -48 1

Vorl

LOsung Radscheiben- Erhöhen der FahrzeugverfQg-fü r R

8'2

problerne barkeitFahr

Abst

hafte

(Nacgung

- Ums

prog

Versiegelung der Fahr-_ Verbesserung des .Erschei- Versiegelung der Fahrzeughaut 12l2.013 Prob

9 zeughaut (innen undnungsbildes der Fahrzeugflot- (innen und außen) - guar

außen)te und leichtere Entfernung Abarvon Schmierereien

12 vorbehaltlich der Zustimmung des Eisenbahn-Bundesamtes

/2--

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I -ANH

3rbeitel tretene

errVereisTaren

Strom;

Antriel

Stirnst

Klima!(481)

S t a b i l i480/4E

IbilisierI)

Änderungsvertrag zu m Ver1<ehrsvertJ'agzwischen de n Ländern Berlin' und Brcmdenburg und de r S·Bahn Bertln GmbH - ANHANG

Erarbeiten von Lösungen fi)r auf- ' 11f2010 Ausgetretene Probleme in den Bere;- ter

cherr• Vereisung de r Fahrzeuge und. Taren (481)

"

• Stromabnehmer (480/481/485)

• . Antriebscontainer DASU (481)

• Sümscheibenwischer (481) Ein

. ' Klima! Heizung Fuhrerraum -Era

(481) fOr

Winter-/ 'Sommerfest-Reduzieren insbesondere • Stabilisierung Fahrmotora - ler

10machung

witterungsbedingter Fahr- , 480/481/485 (Rollkur) chezeugausfalle

Abs

ff1htun

stabilisierung Luftpresser (BR 0412011 _ Tes481) pre

Ausschode

Sukse r

- , sun

/'2.-

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I -ANH

cnrüstitung rdsüb

chrüsf

tung rkontrc

arbeite:

:hnischerrensj

beiterhniscluJng de481

Änderungsver1i'ag zum Verkehrsver1ragzwisclien den Ländem Berlin und Brandenburg und der S-Bahn Ber1in GmbH - ANHANG

Nachrastung de r Sandstreuein- - 1m 012 Umrichtung mit technischer Füll-

Reduzierung desbetrieblichens ~ n d s Q b e n N a c h u n g

Optimierung Sa"ndstreu--ObenNachungsaunNandes- Nachrüsh.rng der Sandstreuein- _0112012 En

1 1 ~ 3einrichtung SR 481

durch Entfall der persönlichen richtung mit technischer Funkti- PrFOUstands- und Funkttonskon- onskontrolle protrolle de r Bssandunqsanlaqe

Ge

Se

Erarbeiten und Umsetzen einer Noch rncht : En"technischen Lösung für das Fahr- terminierbar ' reasperrensystem an SR 481 Fa

HinPro

entte l

nic

DuBearbeiten der Ge- Milderung bestehenderGe- Me12 schwind igkeitsbeseh rän- schwindigkeitsrestri.ktionen fOr

-Übkungen der BR 481 die BR481undbei

Erarbeiten und Umsetzen einer Noch nicht- Protechnischen Losung zurVerbes- "terminierbar Ber

serung des Bremsvermögens der GuBR481

".

ZulNeu

" Um

13- vorbehaltlich derZustimmung des Eisenbahn-Bundesamtes

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-ANH

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nzur FIg

hrzeug;

rchfüru9

men unsrüstunmen (nnslus

:htHnierb, Fahr'astrukt

I informi

Äm;lerungsvertrag zum VerkehrsvertragZwischen den Ländem Berlin und Brandenburg und de r S-Bahn Bsrlln GmbH - ANHANG

Technologische Vorraussetzun- erledigt Absgenzur FahrzeugserienausJ"ÜS- EBtung . Fah

Fahrzeuqausrüstunqen Fah481

che

DurchfOhrung der Systemerpro- ' 1212010 EBbung ons

L ~ rBes

Modernisierung des Zugsiche- Prä

EinfOhren de s Zuqsiche-rungssystems durch EinfOh- tion

reneiner kontinuierlichen Ge - Planen. und Herstellen ZBS- 11/2010

PT13 rungssystems Berliner $ - schwindigkeitsOberwachungBahn (ZBS)14 AusrUstung ( s t r e ~ k e n s e i t i g ) im HdFbei sukzessivem Entfall de s Rahmen des BV ESTW-UZWaid-Fahrsperrensystems mannslust ES

Richtlinien (Betrieb, Fahrzeugbe- .0112011 zBStrieb, Fahrzeuginstandhaltung, RegInfrastruktur) _ Ver

.. des

von

-. ,

. '

-

-

1'1 Projekt läuft bei DB Netz unter Beteiligung de rS-Bahn Beriin; S-Bahn Berlin informiert OberMaßnahmen de r Projektsschritte de r OB

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- ANHA

erunj

erun!

glich I

Anderungsvertrag :zumVerfcehrsvertragzwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und der S-Bahn BerfinGmbH - ANHANG

I Nachweise entsprechend Verkehrsvertrag

,Ersatzverkehre fürdl ,e S-Bahn Berlin 'GmbH

Monat Januar 2010

SEV

~ a t u m , I Zeit Datum I Zeit ' Anlaß ' Linie StreCkeEntfernung (km)

au

von bis Berlin : - Brbg ZDRe

Anzahl:

Fließtextmit Angaben zur Erfüllung derQ u a l i t ä t s a ~ f o r d e r i . m g e n

1) Nachweis, dass der S-Bahn Berlin GmbH kein den Anforderungen der Anlage 2.4 ensprechender Er

2) Bei Abweichungen von den Qualitätsanforderungen bezüqlich einzusetzender Busse gemäß Anlage

gemäß Anlage 2.4 Ziffer2 nichterbracht werden kann. "

I ~ ~

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Anderungsvertrag zum V e r k e h ~ v e r t r a g _- ANHJ zwischen den Ländern BerJin und Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH - ANHANG

entsprechend Verkehrsvertrag

IbH Ersatzverkehre für die S-Bahn Berlin GmbH

Monat Januar2010

' BNV

,ie

order

forde

Datum IZeit Datum IZeit 'Oauer Anlaß Linie Streckei;ntfemun-g (km)

von bis Bin Brbg ZOg

.

Anzahl: .

Fließtextmit Angaben zur ErfOlJung der Qualitätsanforderungen

1) Nachweis, dass der S-ßahn Berlin GmbH kein den Anforderungen der.Anlage 2.4 ensprechen

Ersatzverkehrmöglich war.

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Änderungsvertrag zum Verkehrsvertragzwischen den Ländern Berltn und Brandenburg undder S-Bahn BerlinGmbH - ANHANG

Anlage 5.7Seite 1

Liefernachweis entspreohendVerkehrsvertrag

Sauberkeit der S.tatlonen

'§ 18 Abs.. 31it. a

DerLiefemachweis erfolgt quartalewelas im Fließtext. Darüberhinaus wird jeweils derErfOllungsgradderVorgaben zur fristgerechten Beseitigung von Graffitis in Stationenangegeben. . "

Bewertungszeitraum: X. Quartal JJJJ

, .

Graffltlbeseltigung Stationen Vcrlahr Soll Ist

.

Graffitis gesamt [m2j.-

... ...

von Malusregelung ausgenommen [m'!] , I,.. - n'

'. fristgerecht b e s ~ i t i g t Im:!] , ., - ....

nicht fristgerecht b e s ~ i t i g t [m2] ... - ...

Erfl.lllungsgrad [%] .. 97,0 .. .

Nachweis erstellt: Nachweis geprüft: Nachweis freigegeben :

Datum: Datum : Datum:

Name: Name: Name:

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Seite 28 von 37

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Änderung!l'Jertrag zum Vel1o;ehrsvertragzwischenden Ländern Bertin und Bra.ndenburg undder S·Bahn Ber1ln GmbH '- ANHANG '

, l.lefernachweis entsprechend Verkehrsvertrag

Sauberkeit der Fahrzeuge

Anlage 6.7SertE! 2

§ 18 Abs. 31it. a

Kriterium ,Vorjahr Soll Ist Trend

EInhaltung Frist Außenrelnlgung' ... 96,0% . .0 ...,

, ,

Einhaltung Frist Grundreinigung 1nnen ... 97,0% '" ...

EInhaltung ' Frist Grobreinigung innen ... 97,0% ... ...

Einhaltung Frist Graffitlbeseitlgungl Aus- " . 97,0% .. . ...setzen Fahrzeuge

irl

Bewertungszeitraum: '

.Verbale Bewertung:

X. Quartal JJJJ

Kriterium Verbale Bewertungl Bemerkungen

Außenreinigung .. ,

Grundreinigung Innen ' ...

Grobreinigung innen ., .

Graffitibeseitigu ng/ Aussetzen " .Fahrzeuge

<

, FeuchtreInigung .... .

Nachweis ers1ellt: Nachweis geprllf!: Nachweis freigegeben:

Datum: Datum: Datum: '

Name: Name: Name: ,

/2-Kriterium Verbale Bewertungl Bemerkungen

Seite 29 von 37

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Änderungsvertrag zum Verkehrsvertrag- AN H zwischen den Ländern Berlin und-Brandenburg und de r S-Bahn Berlin GmbH - ANHANG

Nachweise entsprechend Verkehrsvertrag

Unterschreitung de r vereinbarten Zugstärke je Zugfahrt ~ )

Abwe01z)

bzw.« -

Datum Linie Zug- Von Bis Soll- rst- Abweichung Nicht erbrach- Nicht er- NNr : - Zugstarke Zugstärke 01z) te Vzkrn Ge- brachte b

01z 2). 0Jz) samt Vzkm Ber- V

lin B

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1) Verschlossene Eirizelwagen bei den Fahrzeugen de r BR 480 bzw. 485 gehen in die Berechnung als 0,5 Vie2) Vz =Vierte/zug

r..c__

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·ANH

Änderungsvertrag 'zum Ver1<ehrsvertragzwischen den Ländern Berfin und Brandenburg und der S-Bahn Bsrlin GmbH • ANHANG

Nachweise entsprechend Verkehrsvertrag

AbweIchungen ZugstärkeSumme nicht erbrachter Viertetzugkilometer im [Monat Jahr]

S45 Gesamt S1 S2 $25 S3 $41 S42 S45 $46 547 85 S7 S7501:01.2010

01.01.2010 .

03.01.2010

04.01.2010

05.01.2010 .

· 06.01.2010 _

07.01.2010

08.01.2010

09.012010

10.012010

11.01.2010

·12.01.2010.

13.01.2010

14.01.2010

15.01.2010

16.01 .2010 .-

17.01.2010

18.01 .2010

19.01.2010

20 .01.2010 .

21.01 .2010

22.01.2010

23.01.2010 .

24.01.201025.01.2010

26.01.2010

27.01.2010

28.01.2010

29.01.2010. .

30.01.2010. .

31.01 .2010

Summe

f L ~

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- ANHI'Anderungsvertrag zum Verkehrsverfragzwischenden LandemBeTUn und Brandenburgund der S-BahnBerlin GmbH - ANHANG

Nachweise entsprechend Ver1<ehrsvertrag

Abweichungen ZugstärkeSumme nicht erbrachter Viertelzugkilometer im [Monat Jahr]

S45 BerlJn $1 . 52 525 53 S41 542 . S45 54G 547 -85 S7 57501.01.2010

0201.2010

03.01.201004.01.201005.01.201006.01.201007.01.201008.01.2010

09.0U01010.01.2010 ·11.01.201012.01.201013.01.201014.01.201015.01.201016.01.2010

~ ~ 0 1 018.01.201019.01.201020.01.2010

21 .01.2010 .22.01.201023.01.201024.01.2010

25.01.201026.01.201027.01.2010 ,

- 28.01.2010

29.01.201030.012010

31.01.2010

Summe

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-ANHJ!Änderungsvertrag zum Verkehrsvertragzwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH - ANHANG

Nachweise entsprechend Verkehrsvertrag

Abweichungen Zugstärke

Summe nicht erbrachterViertelzugkilometer im [Monat Jahr]

545 Branden- 81 52 525 83 541 842 -545 546 547 85_ 57 875

burg

01.012010

02 .012010

03.01.2010

04 .01.2010

05.01.2010

06.01.2010

07.01.2010

08.01.2010

09.01.2010

10.01.2010

- 11.01.2010

12.01.2010

13.012010

14.01.2010

15.01 .2010

16.01.2010

17.01.2010

18.01.201019.01.2010

20.01.2010

21.01 .2010

22.01 .201023.01.2010

.

24.01.2010.-

25.01.2010

26.01.201027.(11.2010 I26.01.2010

29.01.2010 -

30.01.201031.01.2010

Summe

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~ A N H )Änderungsvertrag zum Verkehrsveltrag .zwischen dan Ländern Berlin und Brandenburg .Undder S-Bahn Bertin GmbH ANHANG

liefemachweis entsprechend Verkehrsvertrag .

Qualitätssicherungsplan

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; c ~ l f J , ,

aelle, Der Lief13rnachweis erfolgt vierteljährlich durch Ausfüllen der Tabelle.

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Anderungsvertrag zum Ver1<ehrsvertrag ,zwischenden Ländern Berßn und Brandenburg und der S-Bahn Sari;n GmbH - 'ANHANG

Nachweise entsprechend Verkehrsvertrag "

Risikodaf'$telJung

Der Liefernachweis erfolgt vierteljährlich im Fließtext.

Anlage 5.19Seite 1

§ 18 Abs. 3 lit. e

Seite 35 von 37

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AnderungsverHag zum Verkehrsvertragzwischen den Ländern BerJinund Brandenbu rg und der S-Bahn Berlin GmbH - ANHANG

Anla'ge 5.20Seite 1

Nachweise entsprechend Verkehrsvertrag §18Abs .41i,t.b

Ausstattung der g-Bahn-8tatlonen mlt dynamischer FahrgastinformationBerlchlszeitraum : X. HalbjahrJJJJ '

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Änderungsvertreg zum . v e ~ k e h r s v e r t r a gzwlschen den Ländern Bel1inund Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH - ANHANG

Liefernachweis entsprechend Verkehrsvertrag

Fahrzeugredeslgn SR 485

DarLtefernacbwels erfolgt jährlich Im Fließtext.

Anlage 5.21 .Seite 1

§ 18Abs. 5 1It. f

Seite 37von 37 .

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Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung- Pressestelle - b e ~

Berlin, 11.0ktober 2010

(07 o

ÄNDERUNGSVERTRAG ZUM S-BAHN-VERTRAG UNTERZEICHNET

Die Senatorin für Stadtentwicklung des Landes Berlin, Ingeborg Junge-Reyer, der Minister fürInfrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Jörg Vogelsänger, und derVorsitzender der Geschättstuhrunq der S-Bahn Berlin GmbH. Peter Buchner, haben heutegemeinsam den Änderungsvertrag zum laufenden S-Bahn-Vertrag unterzeichnet.

Wichtigster Inhalt des Änderungsvertrages ist die Festlegung der Zahl der im täglichenSpitzenbedarf zur Verfügung zu stellenden Fahrzeuge. Rückwirkend ab dem 1. Januar 2010 hatsich die S-Bahn Berlin GmbH verpflichtet, mindestens 562 Viertelzüge (netto ohneBetriebsreserve) einzusetzen. Diese Verpflichtung erhöht sich auf 575 ViertelzQge, sobald diezusätzlichen Leistungen zur Anbindung des Flughafens Berlin Brandenburg zu erbringen sind.

Auf dieser Basis sind die Länder Berlin und Brandenburg berechtigt, die Zuglängen je Fahrtvorzugeben. Bei Nichterfüllung dieser Festlegungen können die Länder den finanziellen Beitragfür jedes vertragswidrig nicht eingesetzte Fahrzeug (Viertelzug) kürzen . Der konkreteKürzungsbetrag hängt davon ab, wie schnell die S-Bahn Berlin GmbH wieder die vertraglichvorgegebenen Kapazitäten erreicht.

Darüber hinaus erhalten die Länder schärfere Sanktionsmöglichkeiten bei .Schlechtleistunqen",d.h. bei Verfehlungen des vertraglich vereinbarten QuaHtätsniveaus. Kürzunqen sind beiQualitätsmängeln künftig nicht mehr auf 5 % des jährlichen Bestellerentgelts begrenzt. Vielmehrwird ab 2010 die Grenze bei 16 %, also dem mehr als Dreifachen liegen. Zudem wird ab demJahr 2011 unzureichende Sauberkeit zusätzlich bestraft.

Im Ergebnis sol l der geänderte Vertrag gewährleisten, dass die S-Bahn-Kapazität der aktuellenNachfrage, aber auch dem künftigen, wachsenden Bedarf der Fahrgäste entspricht.

Senatorin lngeborg Junge-Reyer: "Mit dem heute unterzeichneten Änderungsvertrag ist esgelungen, den Umfang und die Qualität der S-Bahn-Verkehrsleistung konkreter als bisher zubeschreiben und Leistungsmangel stärker als bisher finanziell zu sanktionieren. UmMissverständnisse zu vermeiden: Kürzungen sind kein Selbstzweck. Sie sind ein Instrument,um die S-Bahn Berlin GmbH dazu anzuhalten, das vereinbarte Leistungsniveau nach Umfangund Qualität möglichst schnell zu erreichen und dauerhaft sicherzustellen."

Adresse: Würtlembergische Slraße 6, 10707 88r1ln• Fernruf : (0 30) 9012 5800, Fex: (030) 90123100 • Postanschrirt : 10702 Berlin

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Auf dieser Basis sind die Länder Berlin und Brandenburg berechtigt, die Zuglängen je Fahrtvorzu eben. Bei Nichterfüllun dieser Festle un en können die Länder den finanziellen Beitra

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Das S-Bahn-System ist ein zentraler Bestandteil des ÖPNV in Berlin. Der teilweise Ausfall unddie Einschränkungen in diesem System beeinträchtigen das ÖPNV-Angebot über einenlängeren Zeitraum schwer. Die S-Bahn Berlin GmbH ist aufgefordert, das Vertrauen der Kundenin die S-Bahn und damit in den ÖPNV insgesamt durch eine möglichst zeitnahe hohe Qualitätdes S-Bahn-Verkehrs wiederherzustellen.

Zum Nutzen der Kundinnen und Kunden werden die einbehaltenen Mittel zur weiterenVerbesserung der ÖPNV-Infrastruktur mit Schwerpunkt bei der BVG verwendet.

Württembergische Straße 6, 10707 Berlin • Fernruf: (030) 90 12 587319012 5800. Fax: (030) 90123100' Pcstanschritt; 10702 8erlin Blatt 2 von 2