38
SACHLICHER TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN SACHLICHER TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN SACHLICHER TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN SACHLICHER TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN KONZENTRATIONSZONEN WINDKRAFT KONZENTRATIONSZONEN WINDKRAFT KONZENTRATIONSZONEN WINDKRAFT KONZENTRATIONSZONEN WINDKRAFT Entwurf ntwurf ntwurf ntwurf PLAN PLAN PLAN PLAN BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT STAND: 12.09.2014 PLANVERFASSER: PLANVERFASSER: PLANVERFASSER: PLANVERFASSER: ULRICH VOERKELIUS ULRICH VOERKELIUS ULRICH VOERKELIUS ULRICH VOERKELIUS DIPL.-ING. LANDSCHAFTSARCHITEKT Landschaftsplanung + Bauleitplanung + Erneuerbare Energien + Geografische Informationssysteme PLANUNGSBÜRO ULRICH VOERKELIUS NIK.-ALEX.-MAIR-STR. 18 D- 84034 LANDSHUT Telefon 0871 / 27 30 21 www.voerkelius.de MARKT NANDLSTADT MARKT NANDLSTADT MARKT NANDLSTADT MARKT NANDLSTADT vertreten durch 1. Bgm. Herrn Jakob Hartl Rathausplatz 1 85405 Nandlstadt

SACHLICHER TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN … · sachlicher teilflÄchennutzungsplan konzentrationszonen windkraftkonzentrationszonen windkraft eeeentwurfntwurfntwurf • planplan • begrÜndung

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SACHLICHER TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN SACHLICHER TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN SACHLICHER TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN SACHLICHER TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN KONZENTRATIONSZONEN WINDKRAFTKONZENTRATIONSZONEN WINDKRAFTKONZENTRATIONSZONEN WINDKRAFTKONZENTRATIONSZONEN WINDKRAFT

EEEEntwurfntwurfntwurfntwurf

• PLANPLANPLANPLAN

• BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHTBEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHTBEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHTBEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT

STAND: 12.09.2014

PLANVERFASSER:PLANVERFASSER:PLANVERFASSER:PLANVERFASSER:

ULRICH VOERKELIUSULRICH VOERKELIUSULRICH VOERKELIUSULRICH VOERKELIUS

DIPL.-ING. LANDSCHAFTSARCHITEKT Landschaftsplanung + Bauleitplanung + Erneuerbare Energien + Geografische Informationssysteme PLANUNGSBÜRO ULRICH VOERKELIUS NIK.-ALEX.-MAIR-STR. 18 D- 84034 LANDSHUT Telefon 0871 / 27 30 21 www.voerkelius.de

MARKT NANDLSTADTMARKT NANDLSTADTMARKT NANDLSTADTMARKT NANDLSTADT

vertreten durch 1. Bgm. Herrn Jakob Hartl

Rathausplatz 1

85405 Nandlstadt

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TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN Nandlstadt Übersicht „Konzentrationszonen für die Windenergienutzung“

Figlsdorf

Aiglsdorf

Baumgarten

Großgründling

Nandlstadt

Zone 1

Zone 5

Zone 4

Zone 3

Zone 2

0 1.000 2.000500 Meter1:45.000

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PLANZEICHENERKLÄRUNG

1. Art der baulichen Nutzung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 BauGB, §§ 1 bis 11 BauNVO)

1.1 Sondergebiet „Windenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO

2. Sonstige Planzeichen

2.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Teilflächennutzungsplanes

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TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN Nandlstadt „Konzentrationszone für die Windenergienutzung“ Zone 1

Großgründling

H a s l a c h e r F e l d

1100

1100/2

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11 26

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1102 1108

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0 125 25062,5 Meter1:5.000

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TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN Nandlstadt „Konzentrationszone für die Windenergienutzung“ Zone 2

H

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995

99 5

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10 0 7/ 2

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99 9

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TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN Nandlstadt „Konzentrationszone für die Windenergienutzung“ Zone 3

B o c k s c h w

a i g e r F e l d

M ö n c h s b e r g e r L e i t e

M ö n c h s b e r g e r F

e l d

R o t h m a r f e l d a m G r a b e n

D a s G r o ß e H o l z

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zu1484/19

1474

1474

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1484/25

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TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN Nandlstadt „Konzentrationszone für die Windenergienutzung“ Zone 4

O s t e r h o l z

A p p e r s d o r

f e r F e l

d

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TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN Nandlstadt „Konzentrationszone für die Windenergienutzung“ Zone 5

H i n t e r h o l z

M a r s b e r g e r f e l d747

1100

753

751

750

752

10691068

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1146

1066

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TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN Nandlstadt Übersicht auf Basis der TK 50

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Verfahrensvermerk Flächennutzungsplan Nandlstadt

1. Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom ................... die Aufstellung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am ................... ortsüblich bekannt gemacht. 2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom ................... hat in der Zeit vom ................... bis ................... stattgefunden. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom ................... hat in der Zeit vom ................... bis ................... stattgefunden. 4. Zu dem Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom ................... wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom ................... bis ................... beteiligt. 5. Der Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom ................... wurde mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom ................... bis ................... öffentlich ausgelegt. 6. Die Marktgemeinde............................. hat mit Beschluss des Marktgemeinderats vom ................... den Flächennutzungsplan in der Fassung vom ................. festgestellt. ....................................................................., den ........................... (Gemeinde) (Siegel) ......................................................................................................... Bürgermeister 7. Die Regierung / Das Landratsamt ........................... hat den Flächennutzungsplan mit Bescheid vom ................. AZ ........................... gemäß § 6 BauGB genehmigt. (Siegel Genehmigungsbehörde) 8. Ausgefertigt ....................................................................., den ........................... (Markt) (Siegel) ......................................................................................................... Bürgermeister 9. Die Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungsplans wurde am ................... gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan ist damit wirksam. ....................................................................., den ........................... (Markt) (Siegel) ......................................................................................................... Bürgermeister

Anmerkungen:

Es kann auch jeder einzelne Verfahrensabschnitt durch Siegel und Unterschrift gesondert bestätigt werden. Die Vermerke 1-3 sind nur erforderlich, wenn der entsprechende Beschluss gefasst wurde.

Hinweis:

Die Verfahrensvermerke sind auf den Ausfertigungen der Bauleitpläne anzubringen.

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BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT ENTWURF

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Markt Nandlstadt

LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Nik.-Alex.-Mair Str. 18 84034 Landshut Seite 11

INHALTSVERZEICHNISINHALTSVERZEICHNISINHALTSVERZEICHNISINHALTSVERZEICHNIS

1111 Anlass und Erfordernis der PlanungAnlass und Erfordernis der PlanungAnlass und Erfordernis der PlanungAnlass und Erfordernis der Planung 13131313

1.11.11.11.1 AAAANLASS UND NLASS UND NLASS UND NLASS UND AAAAUFTRAGUFTRAGUFTRAGUFTRAG 13131313

1.21.21.21.2 ZZZZIEL DES IEL DES IEL DES IEL DES VVVVORHABENSORHABENSORHABENSORHABENS 13131313

2222 VorbemerkungVorbemerkungVorbemerkungVorbemerkung 14141414

2.12.12.12.1 BBBBEGRIFFLICHKEITENEGRIFFLICHKEITENEGRIFFLICHKEITENEGRIFFLICHKEITEN 14141414

2.22.22.22.2 ZZZZUORDNUNG NOTWENDIGERUORDNUNG NOTWENDIGERUORDNUNG NOTWENDIGERUORDNUNG NOTWENDIGER NATURSCHUTZFACHLICH NATURSCHUTZFACHLICH NATURSCHUTZFACHLICH NATURSCHUTZFACHLICHER ER ER ER UUUUNTERSUCHUNGENNTERSUCHUNGENNTERSUCHUNGENNTERSUCHUNGEN 14141414

2.32.32.32.3 WWWWIRTSCHAFTLICHKEIT DEIRTSCHAFTLICHKEIT DEIRTSCHAFTLICHKEIT DEIRTSCHAFTLICHKEIT DER R R R AAAANLAGENNLAGENNLAGENNLAGEN 14141414

2.42.42.42.4 VVVVORENTWURFORENTWURFORENTWURFORENTWURF 14141414

3333 Rahmenbedingungen und PlanungsvorgabenRahmenbedingungen und PlanungsvorgabenRahmenbedingungen und PlanungsvorgabenRahmenbedingungen und Planungsvorgaben 15151515

3.13.13.13.1 RRRREGIONALPLANEGIONALPLANEGIONALPLANEGIONALPLAN 15151515

3.23.23.23.2 FFFFACHPLANUNGENACHPLANUNGENACHPLANUNGENACHPLANUNGEN 18181818

3.2.1 NSG, LSG, LB, ND, FFH, SPA (§ 23, § 26, § 29, § 28, § 32 BNATSCHG) 18

3.2.2 BIOTOPE DER AMTLICHEN BIOTOPKARTIERUNG 18

3.2.3 WASSERWIRTSCHAFTLICHE SCHUTZGEBIETE 18

3.2.4 BODENDENKMÄLER, BAUDENKMÄLER 19

4444 Beschreibung deBeschreibung deBeschreibung deBeschreibung des Vorhabens und Planungsgebietess Vorhabens und Planungsgebietess Vorhabens und Planungsgebietess Vorhabens und Planungsgebietes 21212121

4.14.14.14.1 LLLLAGE IM AGE IM AGE IM AGE IM RRRRAUMAUMAUMAUM 21212121

4.24.24.24.2 DDDDERZEITIGE ERZEITIGE ERZEITIGE ERZEITIGE DDDDARSTELLUNG IM ARSTELLUNG IM ARSTELLUNG IM ARSTELLUNG IM FFFFLÄCHENNUTZUNGSPLANLÄCHENNUTZUNGSPLANLÄCHENNUTZUNGSPLANLÄCHENNUTZUNGSPLAN 22222222

4.34.34.34.3 EEEERSCHLIEßUNGRSCHLIEßUNGRSCHLIEßUNGRSCHLIEßUNG 22222222

4.3.1 VERKEHRSERSCHLIEßUNG 22

4.3.2 WASSERVERSORGUNG 23

4.3.3 ABWASSERBESEITIGUNG 23

4.44.44.44.4 OOOOBERFLÄCHENWASSERBERFLÄCHENWASSERBERFLÄCHENWASSERBERFLÄCHENWASSER 23232323

4.54.54.54.5 EEEENERGIEVERSORNERGIEVERSORNERGIEVERSORNERGIEVERSORGUNG ERNEUERBARE GUNG ERNEUERBARE GUNG ERNEUERBARE GUNG ERNEUERBARE EEEENERGIENNERGIENNERGIENNERGIEN 23232323

4.64.64.64.6 AAAANSCHLUSS AN DAS NSCHLUSS AN DAS NSCHLUSS AN DAS NSCHLUSS AN DAS SSSSTROMNETZTROMNETZTROMNETZTROMNETZ 23232323

4.74.74.74.7 AAAABFALLWIRTSCHAFTBFALLWIRTSCHAFTBFALLWIRTSCHAFTBFALLWIRTSCHAFT 24242424

4.84.84.84.8 LLLLANDWIRTSCHAFTANDWIRTSCHAFTANDWIRTSCHAFTANDWIRTSCHAFT 24242424

4.94.94.94.9 FFFFORSTWIRTSCHAFTORSTWIRTSCHAFTORSTWIRTSCHAFTORSTWIRTSCHAFT 24242424

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BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT ENTWURF

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Markt Nandlstadt

LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Nik.-Alex.-Mair Str. 18 84034 Landshut Seite 12

4.104.104.104.10 GGGGEWÄSSEREWÄSSEREWÄSSEREWÄSSER 24242424

4.114.114.114.11 EEEERHOLUNGRHOLUNGRHOLUNGRHOLUNG 24242424

4.124.124.124.12 LLLLUFTFAHRTUFTFAHRTUFTFAHRTUFTFAHRT 24242424

4.134.134.134.13 GGGGAS UND AS UND AS UND AS UND ÖÖÖÖLLEITUNGENLLEITUNGENLLEITUNGENLLEITUNGEN 24242424

5555 Städtebauliche und landschaftliche ZieleStädtebauliche und landschaftliche ZieleStädtebauliche und landschaftliche ZieleStädtebauliche und landschaftliche Ziele 26262626

6666 UmweltberichtUmweltberichtUmweltberichtUmweltbericht 27272727

6.16.16.16.1 EEEEINLEITUNGINLEITUNGINLEITUNGINLEITUNG 27272727

6.1.1 KURZDARSTELLUNG DER WICHTIGSTEN ZIELE DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS 27

6.1.2 DARSTELLUNG DER IN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN FESTGELEGTEN UMWELTRELEVANTEN ZIELE UND

IHRE BEGRÜNDUNG 27

6.26.26.26.2 BBBBESTANDSAUFNAHMEESTANDSAUFNAHMEESTANDSAUFNAHMEESTANDSAUFNAHME 27272727

6.2.1 SCHUTZGUT BODEN 27

6.2.2 LUFT UND KLIMA 28

6.2.3 SCHUTZGUT WASSER 29

6.2.4 SCHUTZGUT TIERE UND PFLANZEN (BIODIVERSITÄT) 29

6.36.36.36.3 BBBBEWERTUNG DER EWERTUNG DER EWERTUNG DER EWERTUNG DER UUUUMWELTAUSWIRKUNGEN EIMWELTAUSWIRKUNGEN EIMWELTAUSWIRKUNGEN EIMWELTAUSWIRKUNGEN EINSCHLIEßLICH DER NSCHLIEßLICH DER NSCHLIEßLICH DER NSCHLIEßLICH DER PPPPROGNOSE BEI ROGNOSE BEI ROGNOSE BEI ROGNOSE BEI DDDDURCHFÜHRUNG DER URCHFÜHRUNG DER URCHFÜHRUNG DER URCHFÜHRUNG DER PPPPLANUNGLANUNGLANUNGLANUNG34343434

6.3.1 WECHSEL- UND SUMMENWIRKUNGEN 35

6.3.2 BETROFFENHEIT VON NATURA-2000-GEBIETEN (FFH – VERTRÄGLICHKEIT) 35

6.46.46.46.4 PPPPROGNOSE BEI ROGNOSE BEI ROGNOSE BEI ROGNOSE BEI NNNNICHTDURCHFÜHRUNG DERICHTDURCHFÜHRUNG DERICHTDURCHFÜHRUNG DERICHTDURCHFÜHRUNG DER PPPPLANUNGLANUNGLANUNGLANUNG 35353535

6.56.56.56.5 MMMMAßNAHMEN ZUR AßNAHMEN ZUR AßNAHMEN ZUR AßNAHMEN ZUR VVVVERMEIDUNGERMEIDUNGERMEIDUNGERMEIDUNG,,,, VVVVERRINGERUNG UND ZUM ERRINGERUNG UND ZUM ERRINGERUNG UND ZUM ERRINGERUNG UND ZUM AAAAUSGLEICHUSGLEICHUSGLEICHUSGLEICH 35353535

6.5.1 SCHUTZGUTBEZOGENE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND VERRINGERUNG 35

6.5.2 AUSGLEICH 36

6.66.66.66.6 AAAALTERNATIVE LTERNATIVE LTERNATIVE LTERNATIVE PPPPLANUNGSMÖGLICHKEITENLANUNGSMÖGLICHKEITENLANUNGSMÖGLICHKEITENLANUNGSMÖGLICHKEITEN 36363636

6.76.76.76.7 MMMMEEEETHODISCHES THODISCHES THODISCHES THODISCHES VVVVORGEHEN UND ORGEHEN UND ORGEHEN UND ORGEHEN UND SSSSCHWIERIGKEITENCHWIERIGKEITENCHWIERIGKEITENCHWIERIGKEITEN 36363636

6.86.86.86.8 MMMMAßNAHMEN ZUR AßNAHMEN ZUR AßNAHMEN ZUR AßNAHMEN ZUR ÜÜÜÜBERWACHUNG BERWACHUNG BERWACHUNG BERWACHUNG (M(M(M(MONITORINGONITORINGONITORINGONITORING)))) 36363636

6.96.96.96.9 AAAALLGEMEINVERSTÄNDLICHLLGEMEINVERSTÄNDLICHLLGEMEINVERSTÄNDLICHLLGEMEINVERSTÄNDLICHE E E E ZZZZUSAMMENFASSUSAMMENFASSUSAMMENFASSUSAMMENFASSUNGUNGUNGUNG 37373737

7777 Quellen:Quellen:Quellen:Quellen: 38383838

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BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT ENTWURF

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Markt Nandlstadt

LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Nik.-Alex.-Mair Str. 18 84034 Landshut Seite 13

1111 Anlass und Erfordernis der PlanungAnlass und Erfordernis der PlanungAnlass und Erfordernis der PlanungAnlass und Erfordernis der Planung

1.11.11.11.1 Anlass und AuftragAnlass und AuftragAnlass und AuftragAnlass und Auftrag

In den letzten Jahren hat die Windenergienutzung auf Grund gesetzlicher Förderungen und verbesserter Anlagetechniken an Bedeutung gewonnen. Auch bauplanungsrechtlich wurde der Bau der Anlagen erleichtert. Sie wurden in den Katalog des §35 (1) Nr. 5 BauGB als privilegierte Vorhaben im Außenbereich aufgenommen. Die Errichtung von Windkraftanlagen im Außenbereich ist damit grundsätzlich zulässig, soweit die Erschließung gesichert ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen.

Gemäß §35 (3) Nr. 3 BauGB stehen der Errichtung von Windenergieanlagen öffentliche Belange auch dann entgegen, wenn durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Mit diesem sog. „Planvorbehalt“ soll erreicht werden, dass durch positive Standortzuweisungen für privilegierte Nutzungen an einer oder mehreren Stellen im Plangebiet (Konzentrationsflächen) der übrige Planungsraum von Windenergieanlagen freigehalten werden kann. Hierzu muss die Gemeinde eine flächendeckende Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes vorgenommen und ein schlüssiges Planungskonzept für den gesamten Außenbereich erarbeitet haben (siehe beiliegende WindkraftstudieWindkraftstudieWindkraftstudieWindkraftstudie vom vom vom vom 12.0912.0912.0912.09.2014.2014.2014.2014 welche Teil der Begründung des vorliegenden Teilflächennutzungsplanes ist). Damit kann einerseits der gesetzlichen Privilegierung der Windenergienutzung Rechnung getragen werden und andererseits der Ausschluss von Windenergieanlagen außerhalb der KonzentrationszonenKonzentrationszonenKonzentrationszonenKonzentrationszonen umfassend begründet werden.

Der Marktgemeinderat von Nandlstadt hat in seiner Sitzung am 08.11.2012 die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes für die Konzentrationszonen zur Windenergienutzung beschlossen.

Der bestehende Flächennutzungsplan, wird durch den vorliegenden Teilflächennutzungsplan mit der Thematik Windkraft ergänzt.

Mit der Bearbeitung wurde das Planungsbüro Voerkelius in Landshut beauftragt.

1.21.21.21.2 Ziel des VorhabensZiel des VorhabensZiel des VorhabensZiel des Vorhabens

Ziel des Vorhabens ist es, die Erzeugung regenerativer Energien im Gemeindegebiet weiter zu stärken und zu entwickeln. Dabei soll eine optimale städtebaulich und landschaftlich verträgliche Lösung für den Markt gefunden werden.

Hierzu hat die Planungsgemeinde eine Untersuchung des gesamten Gemeindegebiets zur Standort-eignung für Windenergieanlagen (WKA) durchgeführt (WindkraftstudieWindkraftstudieWindkraftstudieWindkraftstudie). Daraus haben sich 5 mögliche Standorte herauskristallisiert, die nun als Sondergebiet (SO) „ENERGIE“ ausgewiesen werden sollen.

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2222 Vorbemerkung Vorbemerkung Vorbemerkung Vorbemerkung

2.12.12.12.1 BegrifflichkeitenBegrifflichkeitenBegrifflichkeitenBegrifflichkeiten

Da verschiedene Begriffsdefinitionen im Zusammenhang mit der Konzentrationsflächenplanung im Gebrauch sind, wurde um Missverständnisse zu vermeiden, in Abstimmung mit dem Landratsamt Freising, eine einheitliche Bezeichnung beschlossen.

Folgende Definitionen finden Anwendung:

Potenzialflächen sind die nach Abzug der harten Tabuzonen verbleibenden Flächen des Untersuchungsgebietes.

Konzentrationszonen sind die aus den Potenzialflächen ausgewählten Bereiche für WKA-Nutzung.

2.22.22.22.2 Zuordnung notwendiger naturschutzfachlicher UntersuchungenZuordnung notwendiger naturschutzfachlicher UntersuchungenZuordnung notwendiger naturschutzfachlicher UntersuchungenZuordnung notwendiger naturschutzfachlicher Untersuchungen

Die Konzentrationszonenplanung auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) ersetzt nicht das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. Die teilweise notwendigen umfangreichen naturschutzfachlichen und -rechtlichen Prüfungen, sind erst im konkreten Fall im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens durchzuführen. Die Erfordernisse werden benannt. Der Flächennutzungsplan ist auf einen Geltungszeitraum von 10 – 15 Jahren ausgelegt. In diesem Zeitraum können sich Artenvorkommen ändern, so dass die aktuellen Vorkommen zum Genehmigungszeitpunkt ausschlaggebend sein sollen, um nicht jetzt Gebiete auszuschließen, die zu einem anderen Zeitpunkt geeignet wären.

2.32.32.32.3 Wirtschaftlichkeit der AnlagenWirtschaftlichkeit der AnlagenWirtschaftlichkeit der AnlagenWirtschaftlichkeit der Anlagen

Um dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit der WKA Rechnung zu tragen, wurde geprüft, ob die Anlagen nach dem Bayrischen Windatlas (StMWi 2014) zumindest eine mittlere Windgeschwindigkeit von 5 m/s in 130m Höhe haben.

Es wird bei dieser Untersuchung von den heute gängigen größten Anlagen mit einer Nabenhöhe von bis zu 150 m und einem Rotorradius von 50 bis zu 60 m ausgegangen.

Die vorliegende Planung mit den Konzentrationszonen gilt für WKA ab 50 m Höhe.

2.42.42.42.4 VorentwurfVorentwurfVorentwurfVorentwurf

Der Vorentwurf wurde vom Planungsbüro Wacker im Jahr 2013 erstellt.

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3333 Rahmenbedingungen und PlanungsvorgabenRahmenbedingungen und PlanungsvorgabenRahmenbedingungen und PlanungsvorgabenRahmenbedingungen und Planungsvorgaben

3.13.13.13.1 RegionalplanRegionalplanRegionalplanRegionalplan

Der Regionalplan hat die Aufgabe, Ziele der Raumordnung und Landesplanung auf der Ebene der Region zu konkretisieren und fortzuschreiben. Er ist ein langfristiges Entwicklungskonzept, dessen Ziele für alle öffentlichen Planungsträger verbindlich im Sinne des Landesplanungsgesetzes und für jeden Bürger eine zuverlässige Orientierungshilfe sind.

Die Planungsgemeinde ist dabei Teil der Region 14 – München.

Die Aufstellung erfolgt durch den Regionalen Planungsverband München. Mitglieder dieser Organisation sind die kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden, sowie die kreisfreien Städte und Landkreise der Region München.

Regionalplan München – Ausschnitt Karte 1 Raumstruktur

Für den Vorhabensbereich bestehen folgende Ziele:

Der Markt Nandlstadt liegt im Allgemeinen ländlichen RaumAllgemeinen ländlichen RaumAllgemeinen ländlichen RaumAllgemeinen ländlichen Raum und ist ein KleinzentrumKleinzentrumKleinzentrumKleinzentrum. Die Marktgemeinde wird als Kleinzentrum des Mittelbereiches Freising festgelegt. Sie soll überwiegend örtliche Aufgaben übernehmen.

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Regionalplan München – Textteil

Außerdem übernehmen die Gemeinden zusätzliche Funktionen im Bereich der Sicherung und Sicherung und Sicherung und Sicherung und Gewinnung von BodenschätzenGewinnung von BodenschätzenGewinnung von BodenschätzenGewinnung von Bodenschätzen.

Regionalplan München – Ausschnitt Karte 2 Siedlung und Versorgung

Im Regionalplan ist im Nordosten ein kleiner Bereich mit Vorrang für Bentonitabbau dargestellt.

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Im Bereich Nandlstadt sind keine regionalen Grünzüge ausgewiesen.

Im Teil B IV 2.10 EnergieversorgungEnergieversorgungEnergieversorgungEnergieversorgung unter Punkt Z2.10.4 steht der Grundsatz, dass geeignete Standorte für Windenergieanlagen nur ausgewiesen werden sollen, wenn sie nicht das Orts- und Landschaftsbild sowie den Naturhaushalt stören.

In der Begründung dazu wird weiter ausgeführt, dass die Sicherung im Einzelfall geeigneter Standorte für Windenergieanlagen im Zuge der Bauleitplanung erfolgen soll.

Im Bereich des Mauerner Baches ist ein landschaftliches Vorbehaltsgebiet ausgewiesen.

In den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten soll die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gesichert oder wiederhergestellt, die Eigenart des Landschaftsbildes bewahrt und die Erholungseignung der Landschaft erhalten oder verbessert werden.

Siedlungstätigkeit, Bebauung und bauliche Infrastrukturen sollen sich in den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten nach den hier besonders bedeutsamen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege richten.

Regionalplan München – Ausschnitt Karte 3 Landschaft und Erholung

Im Planungsgebiet sind keine landschaftlichen Vorranglandschaftlichen Vorranglandschaftlichen Vorranglandschaftlichen Vorrang----/Vorbe/Vorbe/Vorbe/Vorbehaltsgebietehaltsgebietehaltsgebietehaltsgebiete für Windkraft ausgewiesen.

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3.23.23.23.2 FachplanungenFachplanungenFachplanungenFachplanungen

Landschaftsentwicklungskonzept (LEK)Landschaftsentwicklungskonzept (LEK)Landschaftsentwicklungskonzept (LEK)Landschaftsentwicklungskonzept (LEK)

Das LEK ist kein Fachplan im Sinne des Bayerischen Landesplanungsgesetzes. Es liefert jedoch Hinweise bezüglich Bestand und Bewertung.

Bezüglich der Nutzung von Windkraft gibt es einerseits die Forderung zur Nutzung regenerativer Energien wie Windkraft. Anderseits wird darauf hingewiesen, dass Konflikte in Bezug auf Schutzgüter sorgfältig zu prüfen sind.

ArtenArtenArtenArten---- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Freising (ABSP) und Biotopschutzprogramm des Landkreises Freising (ABSP) und Biotopschutzprogramm des Landkreises Freising (ABSP) und Biotopschutzprogramm des Landkreises Freising (ABSP)

Das ABSP stellt den Gesamtrahmen aller erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Arten- und Biotopschutz dar. Es ermöglicht eine fachlich abgestimmte Darstellung und die Umsetzung der Ziele des Naturschutzes. Das ABSP wurde für den Landkreis Freising vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit veröffentlicht und der Unteren Naturschutzbehörde als fachliche Vorgabe an die Hand gegeben. In den Konzentrationszonen und der näheren Umgebung existieren keine spezifischen Darstellungen.

WaldfunktionsplanWaldfunktionsplanWaldfunktionsplanWaldfunktionsplan

Der Waldfunktionsplan weist im Gemeindegebiet Darstellungen für den Schutzstatus Bodenschutz, Klimaschutz, Landschaftsbild und Bedeutung für den Biotopschutz aus. In einem kleinen Teil der ausgewiesenen Zone 4 liegt eine Darstellung mit Klimaschutzfunktion vor. In den Konzentrationszonen 1, 2, 3 und 5 liegen keine Darstellungen vor.

Schutzgebiete / geschützte BereicheSchutzgebiete / geschützte BereicheSchutzgebiete / geschützte BereicheSchutzgebiete / geschützte Bereiche

3.2.13.2.13.2.13.2.1 NSG, LSG, LB, ND, FFH, SPA (§ 23, § 26, § 29, § 28, § 32 BNatSchG)NSG, LSG, LB, ND, FFH, SPA (§ 23, § 26, § 29, § 28, § 32 BNatSchG)NSG, LSG, LB, ND, FFH, SPA (§ 23, § 26, § 29, § 28, § 32 BNatSchG)NSG, LSG, LB, ND, FFH, SPA (§ 23, § 26, § 29, § 28, § 32 BNatSchG)

Folgende Schutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes liegen vor:

Im Marktgemeindegebiet von Nandlstadt liegen bis auf einige Naturdenkmale keine Schutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vor.

Im Umkreis der Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen liegen keine Naturdenkmale, der Abstand beträgt über 800m.

3.2.23.2.23.2.23.2.2 Biotope der amtlichen BiotopkartierungBiotope der amtlichen BiotopkartierungBiotope der amtlichen BiotopkartierungBiotope der amtlichen Biotopkartierung

Im Marktgemeindegebiet sind zahlreiche Biotope der amtlichen Biotopkartierung ausgewiesen, wovon aber die Konzentrationszonen nicht betroffen sind.

3.2.33.2.33.2.33.2.3 Wasserwirtschaftliche SWasserwirtschaftliche SWasserwirtschaftliche SWasserwirtschaftliche Schutzgebietechutzgebietechutzgebietechutzgebiete

Im Planungsgebiet sind keine Wasserschutzgebiete ausgewiesen.

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3.2.43.2.43.2.43.2.4 Bodendenkmäler, BaudenkmälerBodendenkmäler, BaudenkmälerBodendenkmäler, BaudenkmälerBodendenkmäler, Baudenkmäler

Im Planungsgebiet sind mehrere Bodendenkmäler ausgewiesen sowie mehrere Baudenkmäler. Weder Boden- noch Baudenkmäler sind von den Konzentrationszonen betroffen.

Darstellung der Sichtachsen der Landschaftsprägenden Denkmale im Umkreis von 15 kmDarstellung der Sichtachsen der Landschaftsprägenden Denkmale im Umkreis von 15 kmDarstellung der Sichtachsen der Landschaftsprägenden Denkmale im Umkreis von 15 kmDarstellung der Sichtachsen der Landschaftsprägenden Denkmale im Umkreis von 15 km

Landschaftsprägende Denkmäler im 15 km Umkreis zu den Konzetrationszonen mit Sichtachsen: (Quelle Denkmäler: WMS-Layer des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege)

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Vergrößerter Ausschnitt bezogen auf die ausgewiesenen Zonen

Zur Darstellung der Sichtbeziehungen landschaftsprägender Denkmale, wurde eine Analyse der Sichtachsen im Umkreis von 15 km um die ausgewiesenen Zonen erstellt. Alle Zonen werden von ein bis mehreren Sichtachsen getroffen. Die Zone 1 ist als einzige Zone von keiner Sichtbeziehung betroffen.

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4444 Beschreibung des Vorhabens und PlanungsgebietesBeschreibung des Vorhabens und PlanungsgebietesBeschreibung des Vorhabens und PlanungsgebietesBeschreibung des Vorhabens und Planungsgebietes

4.14.14.14.1 Lage im RaumLage im RaumLage im RaumLage im Raum

Der vorliegende sachliche Teilflächennutzungsplan für Konzentrationszonen Windkraft bezieht sich auf das gesamte Gebiet der Marktgemeinde, welches in die Untersuchung der Konzentrationszonen einbezogen wurde. Für die Planung wurde das Ergebnis der vorbereitenden Windkraftstudie zugrunde gelegt. Diese Zonen berücksichtigen auch den Abstand von 650 m zur Wohnbebauung(Mischgebiet, Dorfgebiet, Außenbereichsanwesen) und 1000m zu Wohngebieten in den Nachbargemeinden die nicht an der Windkraftstudie teilgenommen haben. Damit sind alle Wohnbebauungen auch außerhalb des Marktgemeindegebietes von Nandlstadt gleich behandelt. Die Konzentrationszonen sind als Sondergebiet Windenergie dargestellt.

ZoneZoneZoneZone FlurnummerFlurnummerFlurnummerFlurnummer FlächeFlächeFlächeFläche

Zone WEA 1WEA 1WEA 1WEA 1

Sondergebiet „Windenergieanlage"

Gemarkung Airischwand:

1112 TF, 1107 TF, 1114 TF, 1120 TF, 1121 TF, 1113, 1116 TF, 1117 TF, 1123 TF.

3,2 ha

Zone WEA 2WEA 2WEA 2WEA 2

Sondergebiet „Windenergieanlage“

Gemarkung Nandlstadt:

1000 TF, 999 TF, 1008 TF.

1,1 ha

Zone WEA 3WEA 3WEA 3WEA 3

Sondergebiet „Windenergieanlage“

Gemarkung Baumgarten:

1484/4 TF, 1484/5 TF.

1 ha

Zone WEA 4WEA 4WEA 4WEA 4

Sondergebiet „Windenergieanlage“

Gemarkung Baumgarten:

1864 TF, 1856 TF, 1853 TF, 1855 TF, 1852, 1854/2 TF, 1840 TF, 1851, 1850/1 TF, 1854 TF.

11,7 ha

Zone WEA 5WEA 5WEA 5WEA 5

Sondergebiet „Windenergieanlage“

Gemarkung Figlsdorf:

752 TF, 753 TF, 1060 TF, 1067 TF, 1061 TF, 1062 TF.

6,6 ha

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Die Planung weist 5 Konzentrationszonen mit insgesamt 23,6 ha aus. Dies entspricht einem Anteil von 0,98% an der Potenzialfläche und von 0,69% an der Gemeindefläche (vgl. Windkraftstudie).

Die Flächengrößen spiegeln die spezifischen Verhältnisse im Planungsgebiet wieder, die unter anderem auch von stark verteilten Siedlungen im Außenbereich geprägt sind. Dadurch ergeben sich 5 Flächen, die unter Wahrung des gewählten Abstandes zu den Siedlungsbereichen, für WKA geeignet sind. Die Ableitung der Flächen und die gewählten Abstände sind in der Windkraftstudie begründet (Voerkelius 2014). Das Ergebnis spiegelt die starke Zersiedlung wider, wodurch trotz der gering gewählten Abstände zur Wohnbebauung nur begrenzt geeignete Flächen zu finden sind.

4.24.24.24.2 DerzeDerzeDerzeDerzeitige Darstellung im Flächennutzungsplanitige Darstellung im Flächennutzungsplanitige Darstellung im Flächennutzungsplanitige Darstellung im Flächennutzungsplan

Derzeit sind die Teilgebiete im FNP/LP wie folgt dargestellt:

Zone Darstellung / Nutzung

Zone WEA 1 WEA 1 WEA 1 WEA 1

(Gemarkung Airischwand)

Forst- und Landwirtschaftliche Nutzfläche | Wald und Acker

Zone WEA 2 WEA 2 WEA 2 WEA 2

(Gemarkung Nandlstadt)

Forstwirtschaftliche Nutzfläche | Wald

Zone WEA 3 WEA 3 WEA 3 WEA 3

(Gemarkung Baumgarten)

Forstwirtschaftliche Nutzfläche | Wald

Zone WEA WEA WEA WEA 4444

(Gemarkung Baumgarten)

Forstwirtschaftliche Nutzfläche | Wald

Zone WEA 5 WEA 5 WEA 5 WEA 5

(Gemarkung Figlsdorf)

Forst- und Landwirtschaftliche Nutzfläche | Wald und Acker

4.34.34.34.3 ErschließungErschließungErschließungErschließung

4.3.14.3.14.3.14.3.1 VerkehrserschließungVerkehrserschließungVerkehrserschließungVerkehrserschließung

Die Teilgebiete sind alle in ausreichendem Maß an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden:

Zone 1 liegt nordöstlich des Ortsteils Großgründling, unmittelbar an der Gemeindegrenze zu Au in der Hallertau. Das Gebiet ist bislang über Wirtschaftswege erreichbar. Die Zuwegung ist über Großgründling gegeben.

Zone 2 liegt zwischen Nandlstadt und Airischwand. Das Gelände ist über Wirtschaftswege, über die Kr FS 25 bzw. die Gemeindeverbindungsstraße Nandlstadt – Skt. Alban erschlossen.

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Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Markt Nandlstadt

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Zone 3 liegt nördlich des Ortsteiles Altfalterbach und östlich des Ortsteiles Baumgarten. Die Zuwegung zu dem Gelände erfolgt über die Straße, welche von der Kreisstraße Kr FS 32 Richtung Baumgarten abzweigt und weiter über Wirtschaftswege.

Zone 4 befindet sich südöstlich des Ortsteiles Kollersdorf. Das Gebiet liegt direkt zur Gemeindegrenze von Zolling und Wang. Von Kollersdorf ist die Konzentrationszone über Wirtschaftswege erreichbar.

Zone 5 erstreckt sich westlich des Marktes Nandlstadt und nordwestlich des Ortsteiles Aiglsdorf. Das Gelände ist über Wirtschaftswege erschlossen, welche westlich von der Kreisstraße Kr FS 18 abzweigen.

4.3.24.3.24.3.24.3.2 WasserversorgungWasserversorgungWasserversorgungWasserversorgung

Ein Anschluss an die bestehende Trinkwasserversorgung ist nicht notwendig und nicht vorgesehen.

4.3.34.3.34.3.34.3.3 AbwasserbeseitigungAbwasserbeseitigungAbwasserbeseitigungAbwasserbeseitigung

Ein Anschluss an die bestehende Abwasserbeseitigung ist nicht notwendig und nicht vorgesehen.

4.44.44.44.4 OberflächenwasserOberflächenwasserOberflächenwasserOberflächenwasser

Das anfallende unverschmutzte Oberflächenwasser wird in der Fläche selbst bzw. in den angrenzenden Flächen breitflächig versickert.

4.54.54.54.5 Energieversorgung erneuerbare EnergienEnergieversorgung erneuerbare EnergienEnergieversorgung erneuerbare EnergienEnergieversorgung erneuerbare Energien

Die Marktgemeinde hat sich zum Ziel gesetzt, 100 % des Stromverbrauches aus regenerativen Energien zu gewinnen. Nach der Studie "Strom aus erneuerbaren Energien im Landkreis Freising" (Sonnenkraft Freising e. V. (2011) gelten für 2010 folgende Zahlen:

Verbrauchte elektrische Energie 11.800.000 kWh

erzeugte Energie Bioenergie 13.057 kWh

erzeugte Energie Photovoltaik 2.564.674 kWh

fehlende Energie zu 100% regenerativ 9.181.954 kWh

Der Energieatlas Bayern gibt für den Markt Nandlstadt für 2012 eine Solarstromproduktion in Summe aus 260 Anlagen von 4.382.312 kWh an.

Zwei Windkraftwerken mit je 3 MW Leistung, was heute eine übliche Leistungsgröße ist, erzeugen rund 12 Mio. kWh im Jahr. Mit der vorliegenden Planung kann der Markt also auf jeden Fall sein Ziel umsetzen, den eigenen Bedarf an Strom regenerativen zu Erzeugen.

4.64.64.64.6 Anschluss an das StromnetzAnschluss an das StromnetzAnschluss an das StromnetzAnschluss an das Stromnetz

Der Energieversorger, die Bayernwerke AG, sieht die grundsätzliche Möglichkeit der Einspeisung der Erträge der WKA ins Stromnetz. Details sollen im Genehmigungsverfahren geklärt werden.

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4.74.74.74.7 AbfallwirtschaftAbfallwirtschaftAbfallwirtschaftAbfallwirtschaft

Eine Müllbeseitigung ist nicht erforderlich und nicht geplant.

4.84.84.84.8 LandwirtschaftLandwirtschaftLandwirtschaftLandwirtschaft

Die geplanten Flächen werden wie in Punkt 4.2 beschrieben genutzt.

4.94.94.94.9 ForstwirtschaftForstwirtschaftForstwirtschaftForstwirtschaft

Insoweit im Wald WKA errichtet werden, werden Rodungen nicht umgänglich sein (Zufahren, Standfläche der WKA). Dazu gilt zu berücksichtigen dass hierfür eine Rodungserlaubnis beim Amt für Landwirtschaft und Forsten Erding einzuholen ist. Waldverluste sind durch Zusatzaufforstungen auszugleichen.

Die geplanten Flächen werden wie in Punkt 4.2 beschrieben genutzt.

4.104.104.104.10 GewässerGewässerGewässerGewässer

Oberflächengewässer fehlen in den Zonen.

4.114.114.114.11 ErholungErholungErholungErholung

Die Zonen weisen keine besondere Eignung für die Erholung auf.

4.124.124.124.12 LuftfahrtLuftfahrtLuftfahrtLuftfahrt

Die geplante Konzentrationszone 1 liegt 13,5 - 14k m, die Zone 2 14,4 – 14,8 km, die Zone 3 13,6 – 13,9 km, die Zone 4 11,1 – 11,7 km und die Zone 5 11,3 – 11,7 km entfernt zur Luftverteidigungsanlage Freising (Radaranlage Haindlfing).

Voraussichtlich wird es keine Einwände der Wehrverwaltung geben, wenn mögliche WKA mit ihren dämpfungs- und verschattungswirksamen Anteilen (Turm, Gondel, Rotorblattwurzel - etwa unteres Drittel des Rotorblatts) nicht über folgende Bauhöhen hinausragen:

im Entfernungsbereich von 10 km bis 15 km bis zu einer Bauhöhe von 537,0 m üNN,

im Entfernungsbereich von 15 km bis 20 km bis zu einer Bauhöhe von 546,7 m üNN.

Die im Planungsgebiet für die wirtschaftliche Nutzung in Frage kommenden WKA werden regelmäßig höher als 100 m sein. Daher ist beim konkreten Vorhaben zur Errichtung einer WKA auf der Ebene der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung jeder Einzelfall luftrechtlich zu prüfen. Generell sind alle Windkraftanlagen ist einer Höhe von über 100 m nach Luftverkehrsgesetz nur mit Zustimmung der Luftbehörde zu genehmigen.

4.134.134.134.13 Gas und ÖlleitungenGas und ÖlleitungenGas und ÖlleitungenGas und Ölleitungen

Nandlstadt wird von der Mineralölfernleitung Triest – Ingolstadt TAL-IG 40 durchquert. Der geforderte Abstand zu Windkraftanlagen beträgt die 1,5 fache Nabenhöhe.

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Des Weiteren verläuft eine Gasleitung (DN 700 Bayerngas) durch Nandlstadt.

Zu beiden Leitungen liegt der Abstand zu ausgewiesenen Konzentrationszonen über 300 m.

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5555 Städtebauliche und landschaftliche ZieleStädtebauliche und landschaftliche ZieleStädtebauliche und landschaftliche ZieleStädtebauliche und landschaftliche Ziele Die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes für Konzentrationszonen für WKA ermöglicht städtebauliche und landschaftliche Ziele der Planungsgemeinde umzusetzen.

Windenergieanlagen sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierte Anlagen im Außenbereich (DIRNBERGER, F. 2010). Dabei erfolgt die Genehmigung bei Anlagen über 50 m Höhe als emissionsschutzrechtliche Erlaubnis. Zwar ist eine Anlage nur genehmigungsfähig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, jedoch ist die Marktgemeinde bei der Planung nicht direkt beteiligt.

Wichtigste Steuerungsmöglichkeit für die Marktgemeinde stellt der Flächennutzungsplan dar. Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB hat es die Marktgemeinde in der Hand, durch Darstellung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan, diese an bestimmten Standorten zu bündeln und damit den übrigen Außenbereich freizuhalten.

Bei der Erarbeitung der dargestellten Zone galt es, eine Optimierung in Richtung möglichst geringer negativer Einwirkungen der WKA für die bewohnten Bereiche zu erreichen und gleichzeitig der Errichtung von WKA substanziell Raum zu geben. Ein weiteres Ziel lag in der Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Landschaft. Wichtiges Kriterium war, auch im Sinne der Gerechtigkeit, alle bewohnten Bereiche, soweit möglich, gleich zu behandeln. Dafür wurde eine eigene Studie (Voerkelius 2014) in Auftrag gegeben auf die an dieser Stelle verwiesen wird.

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Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Markt Nandlstadt

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6666 UmweltberichtUmweltberichtUmweltberichtUmweltbericht

6.16.16.16.1 EinleitungEinleitungEinleitungEinleitung

6.1.16.1.16.1.16.1.1 Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele des FlächennutzungsplansKurzdarstellung der wichtigsten Ziele des FlächennutzungsplansKurzdarstellung der wichtigsten Ziele des FlächennutzungsplansKurzdarstellung der wichtigsten Ziele des Flächennutzungsplans

Ziel des vorliegenden sachlichen Teilflächennutzungsplanes ist es, der Erzeugung regenerativer Energien im Gemeindegebiet Raum zu geben. Dabei soll eine optimale städtebaulich und landschaftlich verträgliche Lösung für die Marktgemeinde gefunden werden.

Hierzu hat die Planungsgemeinde eine Untersuchung des gesamten Marktgemeindegebiets zur Standorteignung für Windenergieanlagen (WKA) durchgeführt (WindkraftstudieWindkraftstudieWindkraftstudieWindkraftstudie). Daraus haben sich fünf Standorte herauskristallisiert, die nun als Sondergebiet (SO) „WINDENERGIE“ im Gebiet der Planungsgemeinde ausgewiesen werden sollen.

Die zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter, durch die vorliegenden Darstellungen der Konzentrationszonen für Windkraft, werden nachfolgend näher erläutert.

6.1.26.1.26.1.26.1.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre BBBBegründungegründungegründungegründung

Allgemeine gesetzliche Grundlagen sind das Baugesetzbuch, die Naturschutzgesetze und das Bundesbodenschutzgesetz. Zu beachten sind weiterhin die Ziele des Regionalplans im Bereich der baulichen Entwicklung und Vorgaben für die landschaftliche Entwicklung. Wichtige Vorgaben sind im Bayerischen Windenergieerlass vom 20.12.2011 ausgeführt.

Aus dem Landesentwicklungsprogramm und dem Regionalplan ergeben sich fachliche Ziele bzw. Erfordernisse der Raumordnung. Die Darstellung der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete sowie der Vorrangflächen für den Lehm- und Tonabbau sind dabei von besonderer Bedeutung.

6.26.26.26.2 BestandsaufnahmeBestandsaufnahmeBestandsaufnahmeBestandsaufnahme

6.2.16.2.16.2.16.2.1 Schutzgut Boden Schutzgut Boden Schutzgut Boden Schutzgut Boden

Zone nach Übersichtbodenkarte 1 : 25.000 (Quelle: www.bis.bayern.de)

Zone WEA 1 WEA 1 WEA 1 WEA 1 Fast ausschließlich Braunerde aus Schluff bis Schluffton (Lösslehm).

Fast ausschließlich Braunerde, unter Wald podsolig, aus (kiesführendem) Lehmsand (Molasse).

Zone WEA 2 WEA 2 WEA 2 WEA 2 Fast ausschließlich Braunerde aus Schluff bis Schluffton (Lösslehm).

Zone WEA 3 WEA 3 WEA 3 WEA 3 Fast ausschließlich Braunerde aus Sandlehm bis Schluffton (Molasse, Lösslehm)

Fast ausschließlich Braunerde aus Schluff bis Schluffton (Lösslehm)

Fast ausschließlich Braunerde, unter Wald podsolig, aus Kiessand bis Sandkies (Molasse).

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Zone WEA WEA WEA WEA 4444 Fast ausschließlich Kolluvisol aus Schluff bis Lehm (Kolluvium).

Fast ausschließlich Braunerde aus Sandlehm bis Schluffton (Molasse, Lösslehm).

Fast ausschließlich Braunerde aus Schluff bis Schluffton (Lösslehm).

Vorherrschend Pelosol-Braunerde, gering verbreitet Braunerde-Pelosol (pseudovergleyt) aus Lehm bis Schluffton (Deckschicht) über Lehmton, selten Pelosol aus Lehmton (Molasse).

Zone WEA 5 WEA 5 WEA 5 WEA 5 Fast ausschließlich Braunerde (pseudovergleyt) aus Lehm (Deckschicht) über Ton (Molasse).

Vorherrschend Pelosol-Braunerde, gering verbreitet Braunerde-Pelosol (pseudovergleyt) aus Lehm bis Schluffton (Deckschicht) über Lehmton, selten Pelosol aus Lehmton (Molasse).

Bodenkomplex: Gleye und andere grundwasserbeeinflusste Böden aus (skelettführendem) Schluff bis Lehm, selten aus Ton (Talsediment)

Fast ausschließlich Braunerde aus Schluff bis Schluffton (Lösslehm).

Im Rahmen des vorbeugenden Bodenschutzes sind im konkreten Genehmigungsverfahren (Immissionsschutzrechtliches Verfahren) Veränderungen folgender Bodenfunktionen durch die Errichtung von WKA zu beschreiben und zu bewerten:

• Retention des Bodens bei Niederschlagsereignissen

• Standortpotential für die natürliche Vegetation

• Natürliche Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich genutzter Böden

• Böden mit bedeutender Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte

Die Inanspruchnahme von Flächen durch Erschließungsmaßnahmen, wie die Netzanbindung oder den Wegebau, sowie für Flächen für Montage und Wartung stellt laut der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien „Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA)" vom 20. Dezember 2011 einen Eingriff in das Schutzgut Boden dar, der auszugleichen ist.

6.2.26.2.26.2.26.2.2 Luft und KlimaLuft und KlimaLuft und KlimaLuft und Klima

Der Markt Nandlstadt weist relativ einheitliche großklimatische Bedingungen auf. Das Klima wird, wie im gesamten nördlichen Alpenvorland bis etwa zur Donau, noch weitgehend vom Einfluss der Alpen bestimmt. Bei Strömungen aus nördlichen Richtungen bewirken Staubildungen am Alpenrand relativ große Niederschlagshöhen, wobei die Niederschläge in allen Monaten deutlich mit der Höhe über NN zunehmen. Typisch für die Verteilung der Niederschläge sind lang anhaltende Dauerregen.

Im bundesdeutschen Vergleich zeigt das Klima merklich kontinentale Züge (DT. WETTERDIENST 1992). Merkmale der kontinentalen Prägung des Klimas sind die im Vergleich zu den

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Winterniederschlägen ergiebigeren Sommerregen und besonders hohe Temperaturdifferenzen zwischen kältestem und wärmstem Monat.

Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei 7 - 8° C, die durchschnittlichen Niederschlagsmengen pro Jahr liegen bei Werten zwischen 700 mm und 750 mm.

Die Tallagen unterscheiden sich klimatisch von den übrigen Hügellandbereichen. Im Allgemeinen zeichnen sich die Flusstäler und grünlandgenutzte Talmulden durch erhöhte Spät- und Frühfrostgefahr aus. Im Vergleich zum übrigen Hügelland liegen hier die Temperaturen in klaren April- und Mainächten um 4 - 7° C tiefer (OBERFORSTDIREKTION REGENSBURG 1992).

Aufgrund des hohen Anteils landwirtschaftlicher Nutzflächen im Gemeindegebiet Nandlstadt dominieren Kaltluft produzierende Flächen, so dass es zu keiner Wärmebelastung im Marktgemeindegebiet kommt.

6.2.36.2.36.2.36.2.3 Schutzgut WasserSchutzgut WasserSchutzgut WasserSchutzgut Wasser

GrundwasserGrundwasserGrundwasserGrundwasser

Im Hügelland ergibt sich bezüglich des Grundwassers folgende Situation:

Die stark wechselnden Sedimente des Tertiärs, die sich aus Schottern, Sanden, Schluffen, Tonen und Kalkmergeln zusammensetzen, sind in sehr unterschiedlichem Maße wasserführend. Aufgrund dieser Verhältnisse ist örtlich und zeitweise mit Schichtwasservorkommen zu rechnen, die als Quellen austreten. Im Rahmen der bisher vorgenommenen Meliorationsmaßnahmen wurde jedoch ein Großteil dieser Schichtwasservorkommen bereits drainiert.

Die Beeinträchtigungen des oberflächennahen Grundwassers durch menschliche Einflüsse scheinen wegen des relativ großen Filtervermögens der Böden geringer. Vergleichende Messungen in den letzten Jahrzehnten zeigen jedoch auch im Tertiärbereich vielerorts einen deutlichen Anstieg von im Grundwasser gelösten Stoffen, insbesondere von Chloriden, Sulfaten und Nitraten.

OberflächengewässerOberflächengewässerOberflächengewässerOberflächengewässer

Oberflächengewässer fehlen in den Konzentrationszonen.

6.2.46.2.46.2.46.2.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen (Biodiversität)Schutzgut Tiere und Pflanzen (Biodiversität)Schutzgut Tiere und Pflanzen (Biodiversität)Schutzgut Tiere und Pflanzen (Biodiversität)

Biotope aus der Biotopkartierung fehlen in den Konzentrationszonen (Ausschlusskriterium).

POTENTIELL NATÜRLICHE VEGETATIONPOTENTIELL NATÜRLICHE VEGETATIONPOTENTIELL NATÜRLICHE VEGETATIONPOTENTIELL NATÜRLICHE VEGETATION

Zonen 1 bis 5:

M 6aM 6aM 6aM 6a Hexenkraut- oder Zittergrasseggen-Waldmeister-Buchenwald im Komplex mit Zittergrasseggen-Hainsimsen-Buchenwald; örtlich mit Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald oder vereinzelt Zittergrasseggen-Stieleichen-Hainbuchenwald.

Verbreitung: Im Bereich der lehmigen Albüberdeckung sowie der Lias-Lehme und größer flächig im submontanen Altpleistozän des Alpenvorlandes.

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Kennzeichnung: Buchenreicher Laubwaldkomplex auf (zumindest oberflächlich) basenreichen bis -armen, örtlich Wasserstauenden Lehmdecken.

Zusammensetzung: Vorherrschend frische Ausbildungen des Typischen und Hainsimsen-Waldmeister-Buchenwaldes (oft mit Hexenkraut oder flächiger Zittergrassegge) im Komplex mit Zittergrasseggen-Hainsimsen-Buchenwald; auf Wasserstauenden Lehmdecken im Wechsel mit Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald, seltener auch Zittergrasseggen-Stieleichen-Hainbuchenwald.

Standorte: Böden geringer bis mittlerer Basen- und Nährstoffsättigung der Silikatgebiete; Grundwassereinfluss schwach bis örtlich deutlich ausgeprägt, aber weitgehend ohne Nassstandorte.

WALDWALDWALDWALD

Zone 1:

Unstrukturierter Fichtenforst verschiedener Altersstadien.

Zone 2:

Wenig strukturierter Fichtenforst verschiedener Altersstadien.

Zone 3:

Wenig strukturierter Fichtenforst verschiedener Altersstadien.

Zone 4:

Wenig strukturierter Fichtenforst verschiedener Altersstadien mit Rodungsbereichen; in angrenzenden Bereichen westlich mit geringem Laubgehölzanteil.

Zone 5:

Unstrukturierter Fichtenforst verschiedener Altersstadien mit hohem Anteil an Aufforstung und Rodungsbereichen.

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FAUNAFAUNAFAUNAFAUNA

Im Jahr 2012 wurde eine Artenschutzvorprüfung (Schmidt et al. 2012) durchgeführt, die zu folgendem Ergebnis kommt:

„Besonders störungsempfindliche Vogelarten kommen innerhalb der Prüfbereiche nicht vor.

Von den kollisionsgefährdeten Vogelarten kommen potenziell Schwarzstorch, Wiesenweihe, Rohrweihe, Baumfalke, Wespenbussard, Uhu und Graureiher im Raum vor, wobei die Wahrscheinlichkeit von Brutvorkommen bei einigen Arten als geringer (z.B. Schwarzstorch), bei anderen als recht wahrscheinlich (z.B. Baumfalke, Uhu) einzustufen ist.

Von den kollisionsgefährdeten Fledermausarten sind aufgrund der bekannten lokalen Verbreitung potenziell die drei Arten Abendsegler, Zweifarb- und Zwergfledermaus innerhalb der Prüfbereiche zu erwarten. Bei den Fledermäusen kann aufgrund der schlechten Datengrundlage das Auftreten weiterer Arten nicht völlig ausgeschlossen werden. Fortpflanzungsstätten sind aufgrund der Habitatausstattung unwahrscheinlich.

Für die genannten sieben Vogel- und drei Fledermausarten ist bei einem konkreten Vorhaben durch Bestandsaufnahmen im Gelände zu klären, ob die Arten innerhalb der jeweiligen Prüfbereiche vorkommen und somit ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko besteht. Bei den Fledermäusen kann aufgrund der schlechten Datengrundlage das Auftreten weiterer Arten nicht völlig ausgeschlossen werden. Die Aussagen gelten für alle vier Konzentrationsflächen.“

Zum Zeitpunkt der Artenschutzvorprüfung war die Zone 5 noch nicht im Gespräch.

Generell sind aus Sicht des Artenschutzes folgende Maßnahmen der Vermeidung und Minimierung zu empfehlen:

Als generelle Maßnahme zur Vermeidung und Minimierung von Kollisionen sind an Standorten im Offenland die untersten 15 — 20 m des Mastes dunkel (grün oder braun) einzufärben. Bei Windkraftanlagen im Wald sind dementsprechend die Bereiche bis 10 m über Baumhöhe einzufärben.

Bei Lage der Windkraftanlagen im Wald, Waldrand oder strukturreichen Offenlandbereichen ist ein Gondelmonitoring nach den Empfehlungen der Anlage fünf des „Winderlasses“ durchzuführen.

Die Gondelöffnung ist zu vergittern.

Die bekannten Nistplätze des Uhus haben folgende Abstände zu den einzelnen Konzentrationszonen:

Zone 1: Der Abstand zu Uhunistplätzen beträgt über 8000 m.

Zone 2: Der Abstand zu Uhunistplätzen beträgt über 6500 m.

Zone 3: Der Abstand zu Uhunistplätzen beträgt über 4800 m.

Zone 4: Der Abstand zu Uhunistplätzen beträgt über 6000 m.

Zone 5: Der Abstand zu Uhunistplätzen beträgt über 9500 m.

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(Wesentliche Bestandteile des folgenden Textes stammen aus den Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Freising aus dem Vorentwurfsverfahren.)

Zone 1:

Vögel:

Die geplante Konzentrationszone liegt innerhalb der Prüfbereiche von Brutvorkommen und regelmäßig aufgesuchter Nahrungshabitate windkraftempfindlicher, kollisionsgefährdeter Vogelarten nach Anlage 2 Spalte 2 und 3. Es geht um Brutnachweise des Baumfalken und einem älteren Nachweis eines Brutnachweis de Wespenbussards.

Das potenzielle Vorkommen artenschutzrelevanter Arten gemäß § 44 BNatSchG und eine fachliche Bewertung möglicher Verbotstatbestände sind bei immissionsschutzrechtlichen Verfahren in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) abzuhandeln.

Fledermäuse:

Die Konzentrationsfläche liegt überwiegend in einem Wald oder schließt Waldrandbereiche mit ein. Diese sind grundsätzlich als Jagdhabitate für Fledermausarten geeignet. Das mögliche Vorkommen und die Wahrscheinlichkeit eines erhöhten Tötungsrisikos nach § 44 Absatz 1 Nr. 1 BNatSchG sind im konkreten Fall beim immissionsschutzrechtlichen Verfahren im Rahmen einer saP abzuhandeln.

Zone 2:

Vögel:

Die geplante Konzentrationszone liegt nach Anlage 2, Spalte 3 des Winderlasses innerhalb des Prüfbereiches für regelmäßig aufgesuchte Nahrungshabitate von Baumfalke und Wespenbussard. Die Konzentrationszone liegt fast ausschließlich in einem Wald. Wespenbussard und Baumfalke bevorzugen als regelmäßig aufgesuchte Jagdhabitate offene, strukturreiche Räume. Entsprechende Gebiete sind auf der geplanten Konzentrationsfläche nur untergeordnet vorhanden, so dass ein regelmäßiges Auftreten der beiden Greifvogel in der Konzentrationszone weniger wahrscheinlich ist. Der Sachverhalt ist aber zwingend in einem möglichen, nachgeordneten Verfahren zu untersuchen.

Fledermäuse:

Die Konzentrationsfläche liegt überwiegend in einem Wald oder schließt Waldrandbereiche mit ein. Diese sind grundsätzlich als Jagdhabitate für Fledermausarten geeignet. Das mögliche Vorkommen und die Wahrscheinlichkeit eines erhöhten Tötungsrisikos nach § 44 Absatz 1 Nr. 1 BNatSchG sind im konkreten Fall beim immissionsschutzrechtlichen Verfahren im Rahmen einer saP abzuhandeln.

Zone 3:

Vögel:

Die Zone 3 liegt in 4800 m Entfernung zu bekanntgewordenen Nistvorkommen des UHU und damit im äußeren Grenzbereich des im Winderlass geforderten Prüfbereiches für regelmäßig aufgesuchte Nahrungshabitate. Eine fachgutachterliche Bewertung und ggf. Erfassungen sind im konkreten

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Genehmigungsverfahren erforderlich. Das Vorkommen der artenschutzrelevanten Art und eine fachliche Bewertung möglicher Zugriffsverbote gemäß § 44 BNatSchG sind in einer artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) abzuhandeln. Eine tiefer gehende Untersuchung vor Ort im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ist zwingend erforderlich.

Fledermäuse:

Die Konzentrationsfläche liegt überwiegend in einem Wald oder schließt Waldrandbereiche mit ein. Diese sind grundsätzlich als Jagdhabitate für Fledermausarten geeignet. Das mögliche Vorkommen und die Wahrscheinlichkeit eines erhöhten Tötungsrisikos nach § 44 Absatz 1 Nr. 1 BNatSchG sind im konkreten Fall beim immissionsschutzrechtlichen Verfahren im Rahmen einer saP abzuhandeln.

Zone 4:

Fledermäuse:

Die Konzentrationsfläche liegt überwiegend in einem Wald oder schließt Waldrandbereiche mit ein. Diese sind grundsätzlich als Jagdhabitate für Fledermausarten geeignet. Das mögliche Vorkommen und die Wahrscheinlichkeit eines erhöhten Tötungsrisikos nach § 44 Absatz 1 Nr. 1 BNatSchG sind im konkreten Fall beim immissionsschutzrechtlichen Verfahren im Rahmen einer saP abzuhandeln.

Zone 5:

Fledermäuse

Die Konzentrationsfläche liegt überwiegend in einem Wald oder schließt Waldrandbereiche mit ein. Diese sind grundsätzlich als Jagdhabitate für Fledermausarten geeignet. Das mögliche Vorkommen und die Wahrscheinlichkeit eines erhöhten Tötungsrisikos nach § 44 Absatz 1 Nr. 1 BNatSchG sind im konkreten Fall beim immissionsschutzrechtlichen Verfahren im Rahmen einer saP abzuhandeln.

Landschaftsbild:Landschaftsbild:Landschaftsbild:Landschaftsbild:

Zonen 2 bis 4:

Das jeweilige Gebiet ist durch ein hügeliges Relief geprägt. Die Zonen befindet sich im Wald, so dass die unteren Bereiche der Maste durch den Baumbestand nicht zu erkennen sein werden. Die oberen Teile der Maste und die Rotoren dürften von den umliegenden Siedlungen aus sichtbar sein. Aufgrund der anzunehmenden Höhe von bis zu 200 m der Anlagen werden diese eine große Fernwirkung haben. Durch die Nutzung als überwiegend reiner Fichtenforst ist die Eigenart des jeweiligen Areals als durchschnittlich einzustufen.

Zone 1 und 5:

Das Gelände ist durch ein hügeliges Relief geprägt. Es wird zum überwiegenden Teil forstwirtschaftlich genutzt. Nur ein kleiner Bereich unterliegt einer forstwirtschaftlichen Nutzung. Die oberen Teile der Maste und die Rotoren dürften von den umliegenden Siedlungen aus sichtbar sein. Aufgrund der

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anzunehmenden Höhe von bis zu 200 m der Anlagen werden diese eine große Fernwirkung haben. Durch die Nutzung als überwiegend reiner Fichtenforst ist die Eigenart des jeweiligen Areals als durchschnittlich einzustufen.

Auf die Fernwirkung wird auch Im Kapitel 3.2.4 eingegangen.

6.36.36.36.3 Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich deBewertung der Umweltauswirkungen einschließlich deBewertung der Umweltauswirkungen einschließlich deBewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei r Prognose bei r Prognose bei r Prognose bei Durchführung der PlanungDurchführung der PlanungDurchführung der PlanungDurchführung der Planung

BodenBodenBodenBoden

Bei den heutigen großen WKA, hat die Baugrube bis 35 m Durchmesser, das Fundament bis über 20 m. Der Bereich des Fundamentes ist die Fläche, in dem der Boden vollständig ersetzt wird und eine 100%ige Versiegelung stattfindet. Im Vergleich zu der erbrachten Energiemenge, nehmen Windkraftanlagen von den erneuerbaren Energien den geringsten Raum ein. Der anfallende überschüssige Oberboden kann in die im Randbereich befindlichen Grünflächen integriert werden.

Während der Bauphase kann es vorübergehend im engeren Umfeld durch die Kranaufstellung und im Bereich der Zuwegung zu Versiegelungen kommen. Somit ist von mittleren Beeinträchtigungen in der Bauphase und von geringen Beeinträchtigungen im Betrieb zu rechnen.

WasWasWasWasserserserser

Sehr geringe Beeinträchtigungen; das anfallende Oberflächenwasser wird vor Ort großflächig versickert.

Klima/LuftKlima/LuftKlima/LuftKlima/Luft

Global gesehen, dienen die WKA der CO2-Entlastung und sind somit im Rahmen des Klimaschutzes positiv zu bewerten. Einwirkungen auf das lokale Klima sind nicht zu erwarten, da WKA keine Sperrwirkung für den Luftaustausch haben. Überdies sind die Wirkungen bei heute gängigen Nabenhöhen von 140 m im Bodenbereich nicht zu erwarten. Möglich sind Verwirbelungen, die aber in größeren Höhen stattfinden und Auswirkungen auf Hochspannungsleitungen haben können. Die Beeinträchtigung ist als sehr gering zu erachten.

Tiere und PflanzenTiere und PflanzenTiere und PflanzenTiere und Pflanzen

Die Beeinträchtigung von Flora und Fauna sind im Betrieb als gering zu erachten, da die Anlagen nur einen sehr geringen Flächenbedarf haben und die momentane Nutzung Nutzforst bzw. ackerbauliche Nutzung ist. Problematisch können WKA für Fledermäuse und Vogelarten sein. Die Beeinträchtigung ist mit gering zu bewerten.

LandschaftsbildLandschaftsbildLandschaftsbildLandschaftsbild

Die Auswahl der Konzentrationsflächen führt dazu, dass nicht überall wo es wirtschaftlich ist WKA erstellt werden können. Durch die ausgewiesenen Zonen wird eine Konzentration erreicht und damit der „Verspargelung“ der Landschaft entgegengewirkt. Trotzdem ist die Fernwirkung der Anlagen groß

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und kann subjektiv als störend empfunden werden. Die Beeinträchtigung ist in Abwägung dieser beiden Tatbestände mit mittel zu bewerten.

Mensch (Erholung)Mensch (Erholung)Mensch (Erholung)Mensch (Erholung)

Keine Beeinträchtigungen. Die Flächen haben für die Naherholung keine hervorgehobene Bedeutung.

Aufgrund der vielfältigen geeigneten Flächen für die Naherholung im Gemeindebereich sind mögliche Beeinträchtigungen innerhalb der Konzentrationszonen tragbar.

Mensch (Lärm / Verkehr)Mensch (Lärm / Verkehr)Mensch (Lärm / Verkehr)Mensch (Lärm / Verkehr)

Aufgrund der weitest möglich gewählten Abstände zur Wohnbebauung ist die Beeinträchtigung soweit wie möglich minimiert (vgl. Windkraftstudie).

Der zusätzlich entstehende Verkehr, bedingt durch die Wartung und Betreuung der Anlagen ist vernachlässigbar. Lediglich während der Bauphase ist mit erhöhten Lärmimmissionen zu rechnen.

Die Beeinträchtigungen sind als sehr gering zu bewerten.

KulturKulturKulturKultur---- und Sachgüter und Sachgüter und Sachgüter und Sachgüter

In der Windkraftstudie wurden Standorte mit vermuteten Bodendenkmälern ausgeschlossen. Somit ist die Beeinträchtigung mit sehr gering zu bewerten.

6.3.16.3.16.3.16.3.1 WechselWechselWechselWechsel---- und Summenwirkungen und Summenwirkungen und Summenwirkungen und Summenwirkungen

Wechselwirkungen zwischen einzelnen Schutzgütern sind gegeben. So bestehen Wechselwirkungen bei der Flächendarstellung für die Konzentrationszonen durch teilweise Überbauung zwischen den Schutzgütern Boden, Wasser sowie Tiere und Pflanzen. Es ergeben sich durch diese Wechselwirkungen jedoch keine zusätzlichen erheblichen Auswirkungen, die gesondert darzustellen sind.

6.3.26.3.26.3.26.3.2 Betroffenheit von NaturaBetroffenheit von NaturaBetroffenheit von NaturaBetroffenheit von Natura----2000200020002000----Gebieten (FFH Gebieten (FFH Gebieten (FFH Gebieten (FFH –––– Verträglichkeit) Verträglichkeit) Verträglichkeit) Verträglichkeit)

Es sind keine FFH - Gebiete von den Zonen betroffen.

6.46.46.46.4 Prognose bei Nichtdurchführung derPrognose bei Nichtdurchführung derPrognose bei Nichtdurchführung derPrognose bei Nichtdurchführung der Planung Planung Planung Planung

Bei Verzicht auf die Darstellung der Konzentrationszonen im Teil-FNP würde die Errichtung von Windkraftanlagen nur durch das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren gesteuert. Damit wären WKA auf nahezu der doppelten Fläche der jetzigen Ausweisung möglich und eine "Verspargelung" der Landschaft nicht auszuschließen (vgl. harte Tabuzonen mit weichen Tabuzonen in der Windkraftstudie). Des Weiteren wäre eine deutlich stärkere Beeinträchtigung der Wohnfunktion im Gemeindegebiet, wegen der geringeren Schutzabstände, zu erwarten.

6.56.56.56.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum AusgleichMaßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum AusgleichMaßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum AusgleichMaßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

6.5.16.5.16.5.16.5.1 Schutzgutbezogene Maßnahmen zur Vermeidung und VerringerungSchutzgutbezogene Maßnahmen zur Vermeidung und VerringerungSchutzgutbezogene Maßnahmen zur Vermeidung und VerringerungSchutzgutbezogene Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung

Schutzgut Klima, Schutzgut Mensch, Schutzgut Boden, Schutzgut Landschaft:

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Für die genannten Schutzgüter sind derzeit keine Vermeidungsmaßnahmen möglich.

Schutzgut Pflanzen und Tiere:

Auf den Gesamtflächen ist bei entsprechend notwendigen Maßnahmen zur Eingriffsminimierung autochthones Saat- und Pflanzgut zu verwenden.

6.5.26.5.26.5.26.5.2 AusgleichAusgleichAusgleichAusgleich

Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die sich aus Darstellungen des sachlichen Teilflächennutzungsplanes ergeben können, stehen ausreichend Flächen zur Umsetzung zur Verfügung. Grundlage ist bei Umsetzung die Arbeitshilfe des LFU zur Eingriffsregelung.

6.66.66.66.6 Alternative PlanungsmöglichkeiteAlternative PlanungsmöglichkeiteAlternative PlanungsmöglichkeiteAlternative Planungsmöglichkeitennnn

Die dargestellten Konzentrationszonen beruhen auf Kriterien, die auf das gesamte Planungsgebiet angewendet wurden. Diese Kriterien und damit die dargestellten Konzentrationszonen haben sich im Rahmen der Windkraftstudie über das Prüfen verschiedener Varianten als die geeigneten herausgestellt.

6.76.76.76.7 Methodisches Vorgehen und SchwierigkeitenMethodisches Vorgehen und SchwierigkeitenMethodisches Vorgehen und SchwierigkeitenMethodisches Vorgehen und Schwierigkeiten

Es erfolgt eine Bewertung der Empfindlichkeit bezüglich der Auswirkung von Vorhaben (geplanten Darstellungen) in den einzelnen Schutzgütern. Die Abstufungen werden wie folgt definiert:

Nicht betroffen keine Auswirkungen

Stufe 1 Umweltauswirkungen sehr geringer Erheblichkeit / sehr geringe Beeinträchtigungen

Stufe 2 Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit / geringe Beeinträchtigungen

Stufe 3 Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit / mittlere Beeinträchtigungen

Stufe 4 Umweltauswirkungen hoher Erheblichkeit / hohe Beeinträchtigungen

Stufe 5 Umweltauswirkungen sehr hoher Erheblichkeit / sehr hohe Beeinträchtigungen

Grundsätzlich bestanden insbesondere wegen des mäßigen Umfangs der geplanten Darstellungen gegenüber dem bestehenden FNP, bei denen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten sind, keine Schwierigkeiten bei der Bearbeitung.

6.86.86.86.8 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)

Im Zusammenhang mit den erwähnten Vorhaben ist eine ökologische Bauüberwachung zu empfehlen, um mögliche Umweltauswirkungen während der konkreten Bauphase zu minimieren.

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6.96.96.96.9 Allgemeinverständliche ZusammenfassungAllgemeinverständliche ZusammenfassungAllgemeinverständliche ZusammenfassungAllgemeinverständliche Zusammenfassung

Im Rahmen der Energiewende ist ein verträglicher Ausbau regenerativer Energien zu fördern. Die Bayerische Staatsregierung zielt auf eine Verdreifachung bis Vervierfachung der Anlagenzahl. Damit gewinnt die Errichtung von WKA an Bedeutung. Da der Bau von WKA im Gebiet der Planungsgemeinde mit den modernen Anlagen (größere Nabenhöhe) in Teilbereichen wirtschaftlich ist, ist zu erwarten, dass zunehmend an solchen Standorten, bei denen das immissionsschutzrechtliche Genehmigungs-verfahren positiv ausfällt, der Bau von WKA erfolgt. Die Möglichkeit der Gemeinde ihren städtebaulichen und landschaftlichen Ziele geltend zu machen, besteht in der Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für Konzentrationszonen für WKA. Liegt dieser vor, ist die Genehmigung von WKA außerhalb der Zonen nicht zulässig. Um geeignete Flächen für die auszuweisenden Konzentrationszonen zu ermitteln wurde eine Studie zur Windkraft durchgeführt, die anhand entwickelter Kriterien, die auf das gesamte Gemeindegebiet angewendet wurden, nachvollziehbar zu einer Ausweisung der Konzentrationszonen gelangt. Die in der Windkraftstudie ermittelten Zonen, setzt der vorliegende Teilflächennutzungsplan durch die Darstellung als Sondergebiete für die Nutzung durch WKA um.

Der Teilflächennutzungsplan stellt somit die Fläche für das Genehmigungsverfahren von WKA zur Verfügung. Er bindet die Marktgemeinde und die an seiner Aufstellung beteiligten Träger öffentlicher Belange, soweit sie ihm nicht widersprochen haben. Der Flächennutzungsplan hat gegenüber dem Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung.

Die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt werden im Rahmen des Umweltberichts in einer fünfteiligen Skalierung bewertet. Es kann insgesamt von geringen bis mittleren Auswirkungen auf die Schutzgüter ausgegangen werden. Von Bedeutung ist, dass bei nicht durchführen der Planung größere Auswirkungen wahrscheinlich sind.

Maßnahmen zur ökologischen Bauüberwachung werden zur Minimierung von Beeinträchtigungen in dieser Phase empfohlen.

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BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT ENTWURF

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Markt Nandlstadt

LÄNGST & VOERKELIUS die LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Nik.-Alex.-Mair Str. 18 84034 Landshut Seite 38

7777 Quellen:Quellen:Quellen:Quellen: StMWi – Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (2014):

Bayerischer Windatlas.

BaySTMI, BayStMWFK, BayStF, BayStMWIVT, BayStMUGV, BayStMLF (2012): Windenergieerlass - Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA)

Planungsgesellschaft Wacker (2013): Vorentwurf zum Teilflächennutzungsplan Windkraft.

Schmidt, H., Mayer, R. (2012): Teilflächennutzungsplan für Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen in Nandlstadt.

Voerkelius (2014): Windkraftstudie Nandlstadt - Studie zur Ermittlung geeigneter Flächen für Windkraftanlagen im Gebiet des Marktes Nandlstadt; 12.09.2014.

Landshut, den 12.09.2014

Dipl. Ing. Ulrich Voerkelius

Landschaftsarchitekt