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Im Dienst der Medizin Sprechstundenbedarf Sachverzeichnis über Sprechstundenbedarf (SSB) der Verbände der Krankenkassen und der KVWL Stand: Februar 2014

Sachverzeichnis über Sprechstundenbedarf (SSB) · Antiasthmatika ja Für den Notfall verordnungsfähig zur Überwindung eines le-bensbedrohlichen Zustands. Zur Lungenfunktionsprüfung

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Im Dienst der Medizin

Sprechstundenbedarf

Sachverzeichnis über Sprechstundenbedarf (SSB)der Verbände der Krankenkassen und der KVWL

Stand: Februar 2014

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Verordnung - Sprechstundenbedarf

Sachverzeichnis über Sprechstundenbedarf (SSB) - Anhang zu § 5 (gültig ab 01.01.2012)

Bei Änderungen des EBM erlangen die Legenden der Leistungsziffern in ihrer jeweiligen Fassung für dieBewertung der u.g. Artikel Gültigkeit. Die Bewertungen gelten grundsätzlich, d.h., soweit für einzelneLeistungsziffern nichts anderes bestimmt ist.

Die Ausschlüsse aus der Verordnungsfähigkeit zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 34SGB V i.F. GMG (z.B. Arzneimittelrichtlinien, Negativliste) sind im Grundsatz zu beachten. Ausnahmensind im u.a. Anhang genannt.

Im SSB sind grundsätzlich keine Artikel verordnungsfähig, die nach vertraglichen oder anderen Bestim-mungen anderweitig abzurechnen sind. Eine alternative Verordnung auf den Namen des Patienten istnicht zulässig.

Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes muss bei gleichen oder ähnlichen Artikeln im Regelfall diepreiswerteste Alternative verordnet werden. Die Vertragspartner können die Ärzte über die aktuellenMarktpreise und insbesondere Einsparpotentiale informieren. Dies gilt besonders für die Bereiche, fürdie in den Praxis-EDV Systemen keine Vertragspreise hinterlegt sind. Die jeweils preiswerten Produkteund günstigen Lieferanten sind auszuwählen; zu prüfen ist auch ein Wechsel des Wirkstoffs oder Wirk-prinzips, z.B. eine alternative Therapie (Hintergrund: Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Abs.1 SGB V).

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: A

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

ADD-/ ADHD-/AHS-/ ADHS-Mittel

nein Verordnung nur auf den Namen des PatientenBeispiele: Methylphenidat, Dexmethylphenidat, Atomoxetin

Adrenalin bei aller-gischen Notfällen

ja Beispiele: Infectokrupp Inhalat, Suprarenin

nein Keine Produkte zur Anwendung durch den Patienten (Kom-plettbesteck für den Patientengebrauch)Beispiele: Fastjekt, Minijet (Anaphylaxie-Bestecke). Importe

Ätzmittel / Warzen-mittel

ja Siehe auch unter Thermotherapeutika (Kälte, Wärme)Beispiele: Salicylsäure- und Milchsäure- haltige Pflaster undLösungen, Höllensteinstifte, Trichloressigsäure in Kleinstmen-gen hochkonzentriert (ca. 30%)

nein Beispiele: Zytostatika- und Virustatikahaltige Mittel, Hühner-augenpflaster, Trichloressigsäure u.a. als Schälmittel bei Akneund Narben

Akne-Mittel topisch nein Beispiele: Peelings, getönte Cremes, Vit-A-Derivate, Mittel fürkosmetische Akne-Behandlung (z.B. Antiseptika, Cremes)

ja Antimikrobielle Zubereitungen lt. Erläuterung.Andere Mittel: Verordnung auf den Namen des Patienten, so-weit verordnungsfähigBeispiele: Antibiotika-Topika, Benzoylperoxid-Zubereitungen,Teere

Analeptika ja Kreislaufanaleptika für den Notfall verordnungsfähig zur Über-windung eines lebensbedrohlichen ZustandsBeispiel: Etilefrin als Ampulle oder Tropfen

nein Depot- und Retard-Formen

Analgetika ja Zur Anwendung in der Praxis perioperativ und zur Füllung fürSchmerzpumpen/ Ports. Detailierte Regelung siehe Antirheu-matika, Opiate. Sonstige Mittel zur Dauertherapie sind auf denPatientennamen zu verordnen.

nein Beispiele: AHP-200, Diverse TTS, Nicht chemisch definiertesog. NSAR

Antiasthmatika ja Für den Notfall verordnungsfähig zur Überwindung eines le-bensbedrohlichen Zustands. Zur Lungenfunktionsprüfung.Beispiele: Theophyllin, Kortikoide, Ipratropiumbromid, Fenote-rol, Berodual, Salbutamol zur Funktionsprüfung.

nein Beispiele: Mittel mit nicht sofortigem Wirkungseintritt, Kombi-nationen mit Kortikoiden

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Antibiotika ja Im Zusammenhang mit operativen Eingriffen, zur Wundversor-gung oder für Notfälle zur direkten Anwendung. Keine Verord-nungsfähigkeit für den Therapiebeginn.Beispiele: Parenteralia, Ophthalmika, Wundbehandlungsmittel,Gentamicin-haltige Implantate, HNO-Mittel bei Otitis

nein Beispiele: Tobramycin zur Inhalation, Gynäkologika, Fosfomy-cin in oraler Form, orale Akne-Mittel, Augenarzneien bei HNO

Antidepressiva nein Verordnung auf den Namen des Patienten

Antidiabetika nein Beispiele: Insulinanaloga, Insuline mit verzögerter Wirkstoff-freisetzung oder Langzeitwirkung, orale Antidiabetika

ja Alt-Insulin/ Normal-Insulin für den Notfall verordnungsfähigzur Überwindung eines lebensbedrohlichen Zustands.Beispiele: Normal-/Alt-Insulin

Antidiarrhoika nein Verordnung auf den Namen des Patienten

Antidote ja Nur ausgewiesene Notfallmittel. Benzodiazepin-Antagonistenauch postoperativ: nicht jede Behandlung erfordert den Ein-satz von Benzodiazepin-Antagonisten! Schlangen-Antiserum:Verordnung auf den Namen des Patienten.Beispiele: ACC bei Paracetamol-Vergiftung, Aktivkohle, Amyl-nitrit, Anticholium, Apomorphin, EDTAte, Flumazenil, Ipecacu-anha-Mittel, Lactulose bei Lebervergiftung, Methionin bei Par-acetamol-Vergiftung, Methylenblau bei toxischer Methämoglo-binämie, Naloxon, Natriumthiosulfat, PEG, Polystyrolsulfo-nat-Plv, Toluidinblau, 4-DMAP, Bridion Ampullen 100 mg

nein Beispiele: Penicillamin, Zinkacetat, Amalgam-Entgiftungsmit-tel, Methionin zur Harnstein-Prophylaxe oder Harnansäuerung,Schlangen-Antitoxin/ -Antiserum

Antiemetika ja Nur für Akut- und Notfälle. Im Rahmen von Zytostatika-Thera-pien im Einzelfall: nicht jedes Schema erfodert eine hochwirk-same Antiemese-Medikation! Im Rahmen gastroenterologi-scher diagnostischer und therapeutischer Eingriffe. Sonst: Ver-ordnung auf den Namen des Patienten.Beispiele: Setrone (soweit andere Antiemetika nicht ausrei-chen), Antihistaminika, Metoclopramid

nein Beispiele: Aprepitant, Mittel gegen Reiseübelkeit, Setrone beigeplanten Chemotherapie-Schemata

Antiepileptika nein Verordnung auf den Namen des Patienten.

ja Phenytoin und Valproinsäure parenteral für Akut-/ Notfälle.

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Antihistaminika:Antiallergika

nein Verordnung auf den Namen des Patienten Topika außerhalbder Pädiatrie

ja Zur in der Praxis notwendigen Behandlung, z.B. orale Antihist-aminika nach Hyposensibilisierung in EinzelfällenTopische Antihistaminika nur für die Pädiatrie. Alternative: ge-eignetes Kortikoid. Orale Antihistaminika nach Hyposensibili-sierung in Einzelfällen

Antihypotonika /Analeptika

ja Katecholamine zur Anwendung in Akut-/ Notfällen und zu dia-gnostischen Zwecken. Sonstige adrenerge und dopaminergeMittel in sofort verfügbarer Form (Trf., Amp.).Beispiele: Adrenalin außer in Komplettbestecken, Dobutaminbei Streßechokardiographie, Dopamin, Ipatropiumbro-mid-Amp.

nein Beispiele: Etilefrin, Norfenefrin, Midodrin als Tbl.

Antimykotika nein Beispiele: Ovula und Cremes bei Untersuchungen ohne Liege-zeit in der Praxis

ja In Dermatologie und Gynäkologie nur zur direkten Anwendungin der Praxis, nicht als Beginn einer Therapie. Gynäkologikanur nach Eingriffen, ansonsten Verordnung auf den Namen desPatienten (siehe Anwendungshinweis).

Antirheumatika ja Zur Injektion oder topisch in der wirtschaftlichsten Packungs-größe für die direkte Anwendung oder für die Anwendung imunmittelbaren ursächlichen Zusammenhang mit dem ärztli-chen Eingriff.Beispiele: Diclofenac parenteral in Notfällen; zu Beginn einerSequenztherapie (Fortsetzung oral), NSAR-Topika

nein Beispiele: NSAR in Kombination mit Kortikoiden oder Diclofe-nac zur Serientherapie (Zugelassene Indikation). Methotrexat,Organo- Gold-Verbindungen

Antiseptika ja Im Zusammenhang mit operativen Eingriffen, zur Wundversor-gung oder für Notfälle zur direkten Anwendung.

Beispiele:Desinfizierende Tinkturen, z.B. Alkoholische Jodlösung und ihrähnliche Mittel;Hexetidin-Ovula nur für Gynäkologen zur OP-Prophylaxe durchdie Patientin am Vortag des Eingriffs;Rachenantiseptika nur für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen imZusammenhang mit dem Eingriff.

nein Beispiele: Rivanol-Bäder. Ovula mit Milchsäure. Bärentrauben-blätter und -Zubereitungen. Bibrocathol-AS. Mesalazin. Gerb-stoff-Präparate

Antisera nein Antitoxine: Verordnung auf den Namen des Patienten. Antiserazu diagnostischen Zwecken: nicht verordnungsfähigBeispiele: Immunglobulin-Antisera, Schlangenantiserum

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Antitussiva ja Im Rahmen von Anästhesieleistungen/ Intubationen oder inAkut-/ Notfällen sowie pulmonologischen Untersuchungen(Bronchoskopie)Beispiele: Opiate (Codein, Noscarpin, etc.), Clobutinol, Dextro-metorphan

Aqua nein Außer für besondere Verrichtungen, siehe unter Wasser

Arzneimittel undArtikel zur Künstli-chen Befruchtungnach § 27a SGB V

oder zur Steigerungder Fruchtbarkeit

nein Verordnung auf den Namen des Patienten. Verbrauchsmateri-al: siehe unter Material zur Künstlichen BefruchtungBeispiele: Hormonpräparate, Gonadotropine, Ovulationsauslö-ser

Augentropfen/Ophthalmika

ja zur Anwendung in der Praxis im Rahmen diagnostischer undoperativer Leistungen und für Akut-/ Notfälle. Fluorescein-Pa-pier oder -Augentropfen: siehe unter FarbstoffeAmphetamin-Augentropfen: ausschließlich als Diagnostikumbei Horner-Syndrom.Glaukom-Mittel, Miotika, Mydriatika.Corticoide, Antirheumatika, Heparine, schmerzstillende Mittel.Lokalanästhetika: siehe unter Lokalanästhetika.Mittel gegen trockene Augen: Künstliche Tränen, Augengele,Augensalben nach therapeutischen oder diagnostischen Ein-griffen (Dexpanthenol, Carbomer, Cellulosen, Povidon, Car-mellose, Polyvinylalkohol, Hypromellose).Ophthalmika bei Hornhautverletzung: Retinol, Dexpanthenol,NaCl in hypertoner Lsg.

nein Zur lokalen Anwendung im Ohr (Zulassung).Zubereitungen mit Rinderbluthydrolysat, Blutdialysat, Hyalu-ronsäure, Acetylcystein, Tamarindenextrakt.Azetazolamid bei Operationen nach Strukturvertrag. Kombina-tionspräparate (Cosopt).Miotika/ Mydriatika für Operationen nach Strukturvertrag oderzur schnelleren Wiederherstellung der normalen Akkomodati-onsleistung zum Verlassen der Praxis (keine GKV-Leistung).Kochsalz-Lösung ophthalmologisch (BSS), Hyaluronsäure-Fer-tigspritzen für Ophthalmologie (HSO): Ärztliche Sachkostengem. BMVÄ § 44 (5) bei OP außerhalb Strukturvertrag, sonstim Strukturvertrag.

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: B

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Barbiturate ja In parenteraler Zubereitung im Zusammenhang mit Narkosenoder für NotfälleBeispiele: Phenobarbital, Thiopental

Benzodiazepine ja Aber nur für diagnostische und therapeutische Eingriffe undOperationen. Im Einzelfall Antagonisierung mit Flumazenil(siehe Antidote). Ansonsten Verordnung auf den Namen desPatienten, soweit nach AMR verordnungsfähig.Beispiele: Midazolam, Diazepam, Lorazepam, Flumazenil

nein Beispiele: Benzodiazepine als Schlafmittel, Zolpidem, Zopiclon,hochpreisige Darreichungsformen

Beruhigungsmittel ja Für die direkte Anwendung oder für die Anwendung im unmit-telbaren ursächlichen Zusammenhang mit dem ärztlichen Ein-griff, sofern die Artikel lt. vertraglichen Bestimmungen ausdem SSB entnommen werden dürfen. (siehe Barbiturate/ Ben-zodiazepine/ Neuroleptika/ Psychopharmaka pflanzlich).

Bisphosphonate nein Verordnung auf den Namen des Patienten

Blutegel nein Nicht verordnungsfähig

Blutpräparate nein Verordnung auf den Namen des PatientenBeispiele: Gerinnungsfaktoren und Protein-C: human, rekom-binant, Derivate

ja Albumin für dokumentierte Notfälle (Chargendokumentations-pflicht!)Beispiel: Humanalbumin

Blutstillungsmittel ja Für die direkte Anwendung oder für die Anwendung im unmit-telbaren ursächlichen Zusammenhang mit dem ärztlichen Ein-griff, soweit verordnungsfähig.Beispiele: Fibrinkleber, Eisen-Lösungen außer zur In-vitro-Dia-gnostik, Mutterkorn-Alkaloide und Hormonpräparate (parente-ral, lokal) in der Gynäkologie zur Anwendung in der Praxis

nein Beispiele: Trichloressigsäure, Spezialtamponaden für Epistaxisaußer für Notfälle, Gefäßverschlußsysteme- und Tamponade-materialien für Linksherzinterventionen

Botulinum- Toxin nein Verordnung auf den Namen des Patienten

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: C

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

CalcitoninAmp

nein Verordnung auf den Namen des Patienten

Cannabinoide /Dronabinol, THC

nein

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: D

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Dantrolen (gegenmaligne Hyperther-mie bei Narkosen)

ja Für die direkte Anwendung oder für die Anwendung im unmit-telbaren ursächlichen Zusammenhang mit dem ärztlichen Ein-griff.

Diagnostika: Hor-mone

ja Hypothalamus-, HVL-, HHL-Hormone, Levothyroxin, Ceruletid,Pancreolauryl-TestBeispiele: Secretin, Thyreotropin, Protirelin, Gonadorelin, Te-tracosactid (Synacthen), Glucagon

nein Depot-Präparate zur Therapie. Produkte für eine vorstationäre/ambulante Behandlung/ Diagnostik im Krankenhaus

Diuretika ja In parenteraler Zubereitung perioperativoder für NotfälleBeispiele: Kaliumcanreonat, Furosemid

nein Beispiele: Orale Darreichungsformen

Durchblutungsför-dernde Mittel

ja Im Akut-/ Notfall, soweit nach AMR verordnungsfähig

nein Beispiele: Mutterkorn-Alkaloide. Pentoxifyllin, Buflomedil alsBehandlungsserie. Piracetam, Cinnarizin etc.

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: E

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Entblähungs- mittel/ Carminativa

ja Für sonographische und radiologische Untersuchungen. Sieheauch unter Verdauungsmittel: Enzyme, PflanzenextrakteBeispiele: Simethicon-haltige orale Präparate

nein Beispiele: Pflanzliche Mittel, Kombinationen mit Enzymen, Ma-gnesiumperoxid

Entwöhnungsmittel nein Beispiele: Nicotin-TTS- und Kaugummis, andere Nikontin-Ent-wöhnungsmittel, Disulfiram

ja Alkohol-Amp. für Akut-/ Notfälle.Beispiele: Äthanol-Amp

Erythropoietine nein Verordnung auf den Namen des Patienten

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: F

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Fellinger Infusion nein Siehe Göttinger InfusionBeispiele: Bestandteile, die in der Praxis zudieser Infusion kombiniert werden.

Fluorid-Tbl ja Zur Rachitis-Prophylaxe, zugleich Karies-Prophylaxe, im Rah-men der Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern.Verordnung des Regelbedarfs nur aus Bündelpackungen alsSSB. In kleineren Packungen auf den Namen des Patienten.Beispiele: Fluoretten, Zymafluor

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: G

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Gerinnungshemmeraußer Heparin

ja Nur für NotfälleBeispiele: Clopidogrel 75mg (nur preisgünstige, generischeProdukte), Alteplase, Aminomethylbenzoesäure, Urokinase,Streptokinase

nein Orale Mittel, Clopidogrel 300mg, Cumarine, Faktor-Xa-Hem-mer, Abciximab: Verordnung auf den Namen des Patienten

Gewebekleber ja Beispiele: Histoacryl, Tissucol

Gleitmittel / Gleit-gele

ja Mit oder ohne Anästhetikum zur direkten Anwendung in derPraxis im Rahmen der Behandlung. Nicht für Ultraschallanwen-dung und zytologische Ausrichtung. Große Preisspanne derverschiedenen Produkte!Beispiele: Paraffine, Vaselin, Vaseline, wirkstofffreie Gele aufCellulose-/ Polyacrylat-/ -Glycerin-Basis, Gele mit Lokalanäs-thetika

nein Beispiele: Veterinär-Produkte, Spezialprodukte für die Zytolo-gie. Hormon- oder antibiotikahaltige Cremes/ Slb/ Gele zurHerstellung von Schallkopfkontakten. Hyaluronsäure-Gele.KY-Femilind

Göttinger Infusion nein Siehe Fellinger InfusionBeispiele: Bestandteile, die in der Praxis zu dieser Infusionkombiniert werden.

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: H

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Hämorrhoiden -Mit-tel

ja Lokalanästhetische Mittel und zur postoperativen Anwendung,sonst Verordnung auf den Namen des Patienten, soweit nachAMR verordnungsfähig. Ausschließlich Monopräparate: Salben,Cremes, Suppositorien

nein Beispiele: Bufexamac, Bierhefe, Bakterienlysate, Rosskastani-en-Zubereitungen

Hautschutzmittelbei Stoma, Dekubi-

tus

nein Verordnung auf den Namen des Patienten als Hilfsmittel unterAngabe der Diagnose. Siehe unter Stomapflegemittel.Beispiele: Cavilon, Sanyrène

Heparinsalben/ -ge-le

ja Nur für Unfallmedizin bzw. nach Operationen. Für andere An-wendungen Verordnung auf den Namen des Patienten, soweitnach AMR verordnungsfähig. Siehe auch unter Venenmittelntopisch.Beispiele: Akutversorgung in Traumatologie / Unfallmedizin,nach Operationen, in Hämatologie/ Onkologie, bei venösen Zu-gängen

nein Für phlebologische Salbenverbände. Kombinationen mitpflanzlichen Mitteln.

Heparine und He-parinoide parente-

ral

ja Für Akut-/ Notfälle, perioperativ und zum Offenhalten von Zu-gängen, bei Angiographien. Nur für die Anwendung im unmit-telbaren Zusammenhang mit dem ärztlichen Eingriff. Geradeim SSB kann unfraktioniertes Heparin verwendet werden! Gro-ße Preisspanne der verschiedenen Produkte!Beispiele: Unfraktioniertes Heparin, Fondaparinux, Niedermo-lekulare Heparine, Danaparoid-Na nur bei HIT-Patienten

nein Beispiele. Heparin für die Anwendung durch den Patienten,Importe

Homöopathika /Anthroposophika

ja Für Kinderärzte, Homöopathen und Ärzte für Naturheilver-fah-ren nur bei ausschließlich komplementärmedizischer (nichtgleichsinniger allopathischer) Therapie. Hier gelten jedoch diegleichen Einschränkungen wie für schulmedizinische Arzneimit-tel im Sprechstundenbedarf. Beispiele: Mittel, die als SSB zulässige allopathische Mittel er-setzen.

nein Tier- und Organ-Zubereitungen, Nosoden, Mikroben-Zuberei-tungen. Umstimmungsmittel, Immunstimulantien, Entgiftungs-mittel. Serientherapeutika (Rheuma-Amp, Traumeel,Zeel-comp-Amp) nur zum Therapiestart. Zusätze zur Eigen-blut-Therapie. Bachblüten.

Hormone: Androge-ne

nein Siehe unter Mittel bei erektiler Dysfunktion

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Hormone: lokaleGynäkologika

nein Beispiele: Bakterien-Ovula, Hormoncremes als Gleitmittel zurUntersuchung

ja Zur direkten Vor- und Nachbehandlung in der Praxis bei opera-tiven Eingriffen bzw. PessarwechselBeispiele: Ovula und Cremes mit antimikrobiellen Wirkstoffenoder Milchsäure vor und nach operativen Eingriffen mit Liege-zeit in der Praxis. Cremes mit Hormonen nach Eingriffen.

Hormone: Substitu-tion im Klimakteri-

um

nein Siehe auch Diagnostika: Hormone

Hyaluronidase-Amp

ja Bei Zytostatika-Extravasten/ -Paravasaten. Ophthalmologischnur, sofern nicht mit der Gebühr für die Leistung abgegolten.Für Anästhesien gemäß Beipackzettel.

nein Für Operationen nach Strukturvertrag

Hyposensibilisie-rungs- Lösungen

nein Therapeutikum zur Verordnung auf den Namen des Patienten

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: I

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Immunglobuline nein Verordnung auf den Namen des Patienten. Tetanus-Immunglo-bulin ist nur dann dem SSB zu entnehmen, wenn hierfür beieinem Versicherten eine Krankenkasse zahlungspflichtig ist,also nicht bzw. nicht vorrangig ein Unfallversicherungsträgerzu leisten hat. Anti-D-Ig (zur Rhesusprophylaxe) ist grund-sätzlich dem Sprechstundenbedarf zu entnehmen.Beispiele: Synagis, Hepatect, Varicellon, Berirab, FSME-Bulin,Beriglobin, Polyglobin, Sandoglobulin, monoklonale Antikörper

ja Tetanus-Immunglobulin, Anti-D-Immunglobulin (s.o.)

Immunsuppressiva nein Verordnung auf den Namen des PatientenBeispiele: Pimecrolimus, Ciclosporin, Azathioprin

Impfstoffe ja Nur Schutzimpfungen gem. Schutzimpfungs-Richtlinie SI-RL(s. Impfvereinbarung), einschließlich entsprechen- der Impf-stoffe für Sozialämter.

nein Kurativ/ postexpositionell eingesetzte Impfstoffe: Verordnungauf den Namen des Versicherten. Für postexpositionelle Impf-stoffe ist nur dann eine Krankenkasse zahlungspflichtig, wennnicht bzw. nicht vorrangig ein Unfallversicherungsträger zuleisten hat, z.B. Tollwut, TetanusReiseimpfstoffe (Impfen, deren Indikation ohne Reise nicht be-stünde), z.B. Gelbfieber, Typhus FSME-Impfung als Reiseimp-fung außerhalb Deutschlands oder außerhalb von durch dieStIKo veröffentlichten Endemiegebieten Impfstoffe für Asylan-ten: siehe Asylanten-Rahmenvertrag

Import- Arzneimit-tel

nein Siehe § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz / ggf. nur als Einzelver-ordnung möglich

Infusions-lösungen / Bluter-

satz- mittel

ja Infusionslösungen zur Stabilisierung des Kreislaufs und zur Vo-lumensubstitution (ab 500ml) sowie zum Ersatz oder zur Kor-rektur von Körperflüssigkeiten. Siehe auch unter Kochsalzlö-sung physiologisch.Beispiele: Elektrolyt- und Kohlenhydrat-Basislösungen (Gluco-se, Kochsalz), Plasmaexpander ab 500ml zur Kreislaufstabili-sierung in Notfällen und nach Eingriffen.

nein Beispiele: Plasmaexpander / Lösungen HAES zur Therapie desHörsturzes bzw. Tinnitus (Zulassung und AMR), ProteinhaltigeLösungen zur parenteralen Ernährung, Fettemulsionen

Inhalationsmittel ja Nur zur Sofortanwendung in der Praxis.Beispiele: Ambroxol-Inhal, Salbutamol-Inhal

nein Nicht verordnungsfähig sind Kombinationen mit Kortikoiden,Mittel mit spätem Wirkungseintritt und solche mit Langzeitwir-kung.Beispiele: Eukalyptusöl-Kps u.ä., Saunakonzentrat, ÄtherischeÖle

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Inkontinenzmittel nein Verordnung auf den Namen des PatientenBeispiele: M3-Antagonisten (Darifenacin, Solifenacin), Duloxe-tin, Oxybutynin, Pflanzliche Mittel

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: K

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Kardiaka / An-tiarrhythmika / An-tihypertensiva / Ko-

ronardilatatoren

ja Für die direkte Anwendung im Akut-/ Notfall oder für die An-wendung im unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang mitdem ärztlichen Eingriff.Mittel zur Myokardszintigraphie: siehe dort.Antihypotonika / Analeptika: siehe dort.Beispiele: Parenterale Formen: Amiodaron, Lidocain, Propa-fenon. Nitrendipin Akut-Phiolen, Nifedipin-Kps. und -Trf., Herz-glykosid-Trf., Nitrate als Trf./ Amp./ Zerbeißkps., ClonidinAmp., Tbl.

nein Beispiele: Sartane, Oralia zur Dauertherapie oder Einstellung,Weißdorn-Präparate

Koagulationsför-dernde Mittel

ja Für Akut-/ Notfälle und perioperativ.Beispiele: PPSB-Konzentrat, Aprotinin, Protamin, Tranexam-säure

Kochsalzlösung,physiologisch (NaCl

0,9%)

ja Als Lösungs- oder Verdünnungsmittel für Arzneimittel sowiezur Infusion und für Spülungen. Siehe auch Infusionslösungen/Blutersatzmittel. Große Preisspanne der verschiedenen Pro-dukte!

nein Beispiel: Spüllsg bei Arthroskopie

Kontrastmittel ja Kontrastmittel bei bildgebenden Verfahren und zu inkorporie-rende Substanzen zur Funktionsprüfung können als SSB ange-fordert werden, soweit sie nicht mit der Gebühr für die Unter-suchung gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung abge-golten sind. Große Preisspanne der verschiedenen Produkte!Generika!Beispiel: Hinton-Test-Mittel/ Colon-Marker-Kps

nein Beispiel: Kontrastmittel mit Pauschalenvergütung.

Kontrazeptiva ja Orale, parenterale und zu inkorporierende Mittel. Verordnungauf den Namen der Patientin, soweit verordnungsfähigBeispiele: IUPs, Hormone, Hormon-Implantate

Körperpflegemittel nein Keine Leistung der GKV lt. Arzneimittelrichtlinien.

Kortikoide ja Lösungen und Suspensionen zur Anwendung in Notfällen oderperioperativ. Salben nur in begründeten Einzelfällen zur Akut-behandlung, sonst Verordnung auf den Namen des Patienten.Kombinationen mit Antibiotika/ Antimykotika als Fertigarznei-mittel oder Rezeptur. Große Preisspanne der verschiedenenProdukte! Wirtschaftlicheren Bezug über Rezepturen prüfen!

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: L

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Laxantien/ Abführ-mittel

ja Für die direkte Anwendung in Akut- /Notfällen in der Praxisund zur Vorbereitung von Untersuchungen (Eingriffen) in derPraxis.

nein Mittel zur Darmreinigung vor Koloskopien (Pauschalvergütungüber die SNR 91071 pro Anwendungsfall). Für andere Anwen-dungen: Verordnung auf den Namen des Patienten (soweitnach AMR verordnungsfähig).

Lebertherapeutika nein Verordnung auf den Namen des Patienten, soweit nach AMRverordnungsfähig.

ja Lactulose und Ornitinaspartat in Akut-/ NotfällenBeispiele: Lactulose zur Ammoniak-Entgiftung der Leber, Orni-thinaspartat-Amp

Lokalanästhetika ja Für die direkte Anwendung oder für die Anwendung im unmit-telbaren ursächlichen Zusammenhang mit dem ärztlichen Ein-griff. Halsschmerz-Tbl nur nach Intubationen im Rahmen vonAnästhesien. Emla-Creme und -Pflaster nur für Excisionen beiKindern. Cocain-/Kokain-Augentropfen, wenn andere Lokalan-ästhetika nicht ausreichen, für ophthalmologische Operationengem. EBM. Lokalanästhetika mit Fuorescein/Fluoreszein: sieheunter Farbstoffe dort "Thilorbin" HNO: Siehe auch unter Para-zentese-Lsg.

nein Parenteral: Kombinationen mit NSAR

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: M

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Magensäureredu-zierende Mittel

ja Nur nach diagnostischen und therapeutischen Eingriffen undperioperativ nur zur direkten Anwendung in der Praxis. GroßePreisspanne der verschiedenen Produkte!Beispiele: Antacida, H2-Blocker, Protonenpumpenblocker

nein Beispiele: Kombintionspräparate (Zacpac), Prostaglandine (Cy-totec), Heilerde

Medizinische Gase ja Soweit zum GKV-Leistungsspektrum gehörend, einschließlicheventueller Kosten für die Anlieferung (bis zu einer Höhe von10 EUR), ausschließlich Kosten, die in Zusammenhang mitdem Behältnis stehen.Beispiele: Gase zur Anwendung am Patienten: Diffusionsgase,Narkosegase, Sauerstoff zur Beatmung in Notfällen, CO2-Gasfür die Laparoskopie, Stickstoff zur Kryotherapie (siehe auchunter Ätzmittel / Warzenmittel)

nein Beispiele: Sauerstoff bei Hyperbarer Sauerstofftherapie, Neu-roblastom, KIS, SIT (Sauerstoffinfusionstherapie), Hämatoge-ne Oxidationstherapie, Air medicalis, Kalibrationsgase/ Prüfga-se zur Kalibration, Kohlensäureschnee/ -granulat. Mautgebühr,Eilzuschläge, Energiezuschläge, Ökosteuer, Miete, Wartung,Pfand, TÜV-Gebühren, Auffüllung teilentleerter Stickstoffkan-nen. "Freezer": siehe unter Thermotherapeutika.

Migränemittel nein Verordnung auf den Namen des PatientenBeispiele: Triptane, Mutterkorn-Alkaloide, Pflanzliche Mittel(Pestwurz)

ja Sumatriptan-Amp. im NotfallBeispiel: Sumatriptan-Amp.

Mineralstoffe, Spu-ren- elemente: Cal-cium, Kalium, Mag-

nesium, Eisen

ja Nur parenteral und nur für Akut-/ Notfälle. Verordnung aufden Namen des Patienten bei parenteraler Serientherapie bzw.Umsteuerung auf orale GabeBeispiele: Calciumgluconat-Amp., Mg-Sulfat-Amp, KCl-Kon-zentrat-Amp, Fe-III in geringen Mengen nur für Notfälle

nein Beispiele: Brausetabletten, Kombinationen Calcium mit Vit-D

Mineralstoffe, Spu-renelemente: Jodid,

Zink, Selen

nein Verordnung auf den Namen des Patienten, soweit nach AMRverordnungsfähig.

Mittel bei ErektilerDysfunktion

nein Keine Leistung der GKV lt. Arzneimittelrichtlinien. Zur Hormon-Substitutionstherapie: Verordnung auf den Namen des Patien-ten (Dokumentation in der Patientenakte).Beispiele: Androgen-haltige Fertigpräpatare und Rezepturen,Phosphodiesterase-5-Hemmer, Prostaglandine zur Diagnostik(Alprostadil) und Therapie

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Mittel bei Pulmona-ler Hypertonie

(PPH)

nein Verordnung auf den Namen des Patienten.Beispiele: Bosentan, Iloprost

Mittel für Schwan-gerschaftsabbrüche

ja Mittel für Interruptiones mit medizinischer/ kriminologischerIndikation, incl. ggf. Prostaglandine (z.B. Cergem) (zu GNR01904, 01905, 01906) außer Cytotec (Zulassung!)

nein Mittel für Interruptiones nur mit Fristenregelung: Privatverord-nung. Mittel für Interruptiones "mit sozialer Indikation" unterVorlage eines Berechtigungsscheines: Praxiskosten werdendurch Pauschale des Versorgungsamtes beglichen (Pauschale98225 für sonstigen Bedarf und 98232 für Mifepriston). Ein-satz von Prostaglandin (Cergem) in Einzelfällen möglich,Abrechnung über SNR 98233. Mittel für Interruptiones mitmed./krim. Indikation: Mifepriston (Sachkostenpauschale40156 zu GNR 01906).

Mittel für Photody-namische Therapie,

PUVA

nein Außer für Leistungen, die zum Leistungsrahmen der GKV ge-hören. Oral: Verordnung auf den Namen des Patienten.Beispiele: Methoxsalen/ 8-Methoxypsoralen, 5-Ala/ 5-Delta-Aminolaevulinsäure

Mittel gegen Haar-ausfall

nein Verordnung auf den Namen des Patienten, soweit lt. AMR ver-ordnungsfähig.Beispiele: Dexpanthenol-Amp, Haarwasser- und Emulsionen

Mittel mit Tierex-trakten, Organhy-drolysaten, Mikro-organismen und

deren Zubereitun-gen/ Extrakte

nein Keine GKV-Leistung nach AMR.Beispiele: entsprechende Homöopathika, Antroposophika undallopathische Präparate

Mittel zur Befüllungvon Schmerzpum-pen / implantiertenMedikamentenpum-

pen

ja Opiat-Analgetika nach Standardtherapie. (Morphin, Buprenor-phin) Siehe unter Opiat-Analgetika.

nein Beispiele: Ziconatide, Baclofen intrathekal (Verordnung aufden Namen des Patienten)

Mittel zur Myo-kardszintigraphie

ja Wenn eine reproduzierbare definierte physikalische Belastungnicht möglich ist.Beispiel: Adenosin

nein Beispiel: Regadenoson: Verordnung auf den Namen des Pati-enten. Nur bei Asthmatikern, denen Adenosin oder Bewegungnicht zumutbar sind. Überbedarf ist dem SSB zuzuführen.

Mucolytika ja Ambroxol i.v., Acetylcystein i.v., Ambroxol-Inhalation

nein Außer Ambroxol und Acetylcystein zur Injektion sowie Inhalati-onslösungen. Siehe Inhalationsmittel.Beispiele: Eukalyptusöl-Kps u.ä., Saunakonzentrat, ÄtherischeÖle

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Mundpflegemittel ja Im Zusammenhang mit AnästhesieleistungenBeispiele: Künstlicher Speichel und Citroglycerin bei Anästhe-sieleistungen

nein Verordnung auf den Namen des Patienten, soweit verord-nungsfähig. Große Preisspanne der verschiedenen Produkte!Beispiele: Künstlicher Speichel, Citroglycerin-/ Zitronenölhalti-ge Produkte außerhalb von Anästhesien

Muskelrelaxantien ja Nur im Zusammenhang mit Anästhesieleistungen oder fürAkut-/ Notfälle in parenteraler Form, soweit sie in der ambu-lanten Praxis verwendet werden.

nein Beispiele: Methocarbamol (Therapieserie), Oralia

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: N

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Narben- Therapeu-tika

nein Verordnung auf den Namen des Patienten, soweit nach AMRverordnungsfähig.Beispiele: Cremes, Salben, Gele, Pflaster

Narkotika ja Beispiele: Inhalationsnarkotika, Injektionsnarkotika (Propofol,Etomidate), Ketamin

Nasentropfen ja Nur zur Diagnostik und zur perioperativen Anwendung in derPraxis im Rahmen von HNO- und AnästhesieleistungenBeispiele: Xylometazolin, Oxymetazolin, Naphazolin

nein Beispiele: Salz-Nasenmittel, Pflanzliche Nasenmittel, Rhino-pront in oraler Form

Natriumcitrat- Lsg ja In Akut-/ Notfällen und bei Aspirationsgefahr präoperativ

nein Beispiele: Für Laborzwecke, als Antikoagulans

Neuroleptika ja In Akut- und Notfällen parenteral.

nein Oralia und parenterale Depot-Formen zur Dauertherapie: Ver-ordnung auf den Namen des Patienten.Beispiele: Mehrfachentnahme-Amp: Droperidol, Fluphenazin,Fluspirilen, Haloperidol

Neuropathie- Mittel nein Verordnung auf den Namen des Patienten, soweit nach AMRverordnungsfähig.Beispiele: Alpha-Liponsäure, Gabapentin, Pregabalin, Keltican

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: O

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Opiat-Analgetika ja Zur Schmerztherapie und perioperativ für Anästhesieleistun-gen. Oralia nur in Zusammenhang mit Operationen. Sieheauch unter Mittel zur Befüllung von Schmerzpumpen / implan-tierten Medikamentenpumpen.

nein Beispiele: Alfentanil, Remifentanil, Sufentanil zur Schmerzthe-rapie. Diverse TTS.

Opiate / Opioidezur Substitutions-

therapie

nein Verordnung auf den Namen des PatientenBeispiele: Methadon, Polamidon, Buprenorphin (Subutexsl-Tbl)

Otologika / Ohren-mittel

ja Ohrenschmalz-erweichende Mittel, Antibiotika oder Kortikoste-roide auch in fixer Kombination untereinander als Akut-/Not-fall-Therapie zur Anwendung in der Praxis bei Entzündungendes äußeren Gehörganges. Ciprofloxacin zur lokalen alleinigenAnwendung im Akutnotfall bei chronisch eitriger Entzündungdes Mittelohrs mit Trommelfellperforation.Parazentese-Lsg: Zubereitungen mit Lokalanästhetika (z.B.Tetracain, Lidocain), Phenol, Ätherischen Ölen, DMSO u.a.

nein Augenmittel zur lokalen Anwendung im OhrApplikations-Ballspritzen u.ä. Zubehör. Cocain-haltige Zuberei-tungen/ Bonainsche Lsg, außer in dokumentierten Ausnahme-fällen (z.B. Allergiker)

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: P

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Parasiten-/ insek-tenwirksame Mittel

nein Verordnung auf den Namen des Patienten, soweit nach AMRverordnungsfähig.Beispiele: Pentamidin. Mittel gegen Milben, Läuse, Krätze,Leishmaniose, Würmer, Malaria. Insektizide. Ameisenmittel

Parkinson-Mittel ja Parenteral im Notfall

nein Verordnung auf den Namen des PatientenBeispiele: Parkinsonmittel bei Restless-Leg-Syndrom

Peelings / Schälmit-tel für

die Haut

nein Mittel für kosmetische Schälbehandlungen, z.B. bei Akne:Vit-A-Säure und -Deriate, Trichloressigsäure, Seesand, Bims-stein, Glykolsäure u.v.m. Mittel zur Hautglättung vor Elektro-denaufbringung.

Persantin Amp. (Di-pyridamol)

nein Nur als Import verfügbar. Nach AMR (Negativliste) nicht ver-ordnungsfähig.

Pinselungen ja Akut-/ Notfall-Therapie zur Anwendung in der Praxis, soweitsie je nach Fachgebiet bei mehreren Patienten in der Sprech-stunde Anwendung findenBeispiel: Jodhaltige Lösungen

Placebo-Präparate nein Keine Leistung der GKV.

Prostaglandine ja Zum Cervix-Priming bei Missed Abortion und Blasenmole (GNR31301). Siehe auch unter wehenwirksame Mittel und unterMittel für Schwangerschaftsabbrüche.

nein Nicht im Rahmen der Diagnostik/ Therapie erektiler Dysfunkti-on

Prostata-Mittel beiP.-Vergrößerung

nein Verordnung auf den Namen des Patienten.

Psychostimulanzien nein Verordnung auf den Namen des Patienten, soweit nach AMRverordnungsfähig.Beispiel: Coffein

Psychopharmakapflanzlich

nein Keine GKV-LeistungBeispiele: Baldrian, Passionsblume, Melisse

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Puder / Pulver ja Akut-/ Notfall-Therapie zur Anwendung in der Praxis, soweitsie je nach dem Fachgebiet bei mehreren Patienten in derSprechstunde Anwendung findenBeispiele: Wund-Pudersprays (z.B. mit Antibiotika)

nein Ciprobay-Puder/ Ofloxacin gepulvert für HNO (siehe auch un-ter Ohrentropfen)

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: R

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Radionuklide nein Pauschale

SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 25

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: S

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Schilddrüsen-hormone/ Thyreo-

statika

ja Perchlorat-Lsg., L-Thyroxin (T4) im Rahmen der NUK-Diagnos-tik

nein Mittel zur Therapie: Verordnung auf den Namen des Patienten.

Sklerosierungs-Mittel

ja Für Hämorrhoiden und Varizen. Große Preisspanne der ver-schiedenen Produkte!Beispiele: Polidocanol, Rezepturen

Spasmolytika ja Für die direkte Anwendung oder für die Anwendung im unmit-telbaren ursächlichen Zusammenhang mit dem ärztlichen Ein-griff.

nein Mittel zur Dauertherapie: Verordnung auf den Namen des Pati-enten.

Stomapflegemittel ja Nur zur direkten Anwendung in der Praxis im Zusammenhangmit der Stomaversorgung. Siehe unter Hautschutzmittel beiStoma, Dekubitus.Beispiele: Öle, Pasten, Gele

nein Beispiel: Tücher

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: T

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Thermotherapeuti-ka (Kälte, Wärme)

ja Mittel zur Kryotherapie der Haut oder zur Wärmetherapie, incl.mehrfach verwendbarer Fertigpackungen, ausschließlich Gerä-ten.Beispiele: flüssiger Stickstoff (siehe Medizinische Gase),Kalt-Warm-Kompressen, Thermo-Salben nur zur Iontophoreseund zur Blutabnahme, Chloraethyl / Chlorethan.

nein Beispiele: Thermo-Salben außer zur Iontophorese und zurBlutabnahme. Mittel mit Spanischen Fliegen (Canthariden),Gasgemische zur Kryotherapie (enthalten z.B. Dimethylether,Propan, Isobutan, Butan), "... Freeze ..."

Trichloressigsäure ja Als Ätzmittel für Warzen u.a. Verhornungen. Siehe auch unterBlutstillungsmittel.Beispiel: Kleinstmengen hochkonzentriert

nein Für Peelings und für Laborzwecke

Tuberkulose- Mittel nein Verordnung auf den Namen des Patienten.Beispiele: Streptomycin, Rifampicin, Ethambutol

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: V

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Verdauungsmittel:Enzyme, Pflanzen-

extrakte

nein Verordnung auf den Namen des Patienten, soweit nach AMRverordnungsfähig.

Virustatika ja Parenteral als Initialdosis im Akut-./ Notfall.Beispiel: Aciclovir i.v. zur Sequenztherapie

nein Verordnung auf den Namen des Patienten. Alle Darreichungs-formen

Vitamine nein Außer Vitamin-K bei Neugeborenen im Falle einer notwendigenProphylaxe im Rahmen der U-Untersuchungen, sowie als Not-fallmittel bei Cumarin-Überdosierung. Außer Multivitamin-Am-pullen bei Hyperemesis Gravidarum, falls keine anderen Maß-nahmen wirksam oder möglich sind.Beispiele: Vitamine A, B, B-Assoziierte, C, D, E, Panthenol oral/ parenteral

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: W

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Wasser: Aqua bi-dest

nein Allgemeine Praxiskosten

Wasser, destilliert ja Jedoch nur für augen-, lungen-, HNO-ärztlichen und urologi-schen Verrichtungen

Wasser, steril ja Für Lösungen und Spülungen, wenn wegen des Befundes de-stilliertes Wasser nicht ausreicht (z.B. bei Verletzungen amAuge) und zu Injektionszwecken in AmpullenformBeispiel: Injektionswasser in Amp.

nein Beispiel: Viapur-Wasser, Ampuwa-Schraub-, u.a. Flaschen,Spülwasser

Warzenmittel / Ätz-mittel

ja Salicylsäure- und Milchsäure- haltige Pflaster und Lösungen,Höllensteinstifte, Trichloressigsäure in Kleinstmengen hoch-konzentriert (ca. 30%)

nein Zytostatika- und Virustatika-haltige Mittel, Hühneraugenpflas-ter, Trichloressigsäure u.a. als Schälmittel bei Akne und Nar-ben

WehenwirksameMittel

ja Siehe auch unter Prostaglandine und Mittel für Schwanger-schaftsabbrücheBeispiele: Fenoterol, Oxytocin außer als Nasenspray

nein Atosiban: Verordnung auf den Namen der Patientin.

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Arzneimittel: Z

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Zytostatika nein Verordnung auf den Namen des Patienten.Beispiel: Zur systemischen und lokalen Anwendung. Methot-rexat, Mitomycin zur ophthalmologischen Anwendung (Zulas-sung)

SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 30

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Desinfektions-, Reinigungs- und Pflegemittel

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Alkoholtupfer nein Nur für den Notfallkoffer

Desinfektionsmittelam Patienten

ja Eine den Leistungen entsprechende Menge für Patienten anHaut, Schleimhäute und Wunden mit Ausnahme von Äthanoloder Mitteln, bei denen Äthanol wesentlicher Bestandteil ist.Für gynäkologische und urologische Verrichtungen auch Kon-zentrate zur Verdünnung u.ä. in geringen Mengen. GroßePreisspanne der verschiedenen Produkte!Beispiele: Laudamonium zur Anwendung am Patienten füraseptische Waschungen (z.B. bei MRSA).Isopropanol+Butandiol, Isopropanol+Benzalkoniumchlorid inhandlichen Sprühflaschen (250ml).Gefärbte Mittel zur Anwendung im Zusammenhang mit Eingrif-fen.Wunddesinfektionsmittel: Wäßrige Jodlösung (z.B. Polysept),Octenidin-Lsg (z.B. Octenisept). Polihexanid-Lsg (z.B. Lavanid)sofern Jodlsg ungeeignet ist (z.B. MRSA).Wasserstoffperoxid.Äthanol/ Ethanol/ Spiritus dilutus (70%): jedoch nur bei Au-gen, HNO, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen in kleinen Mengen

nein Allgemeine Praxiskosten: Tücher, Mittel zur Händedesinfekti-on, Laudamonium u.a. zur Hände-/ Geräte-/ Flächen-/ Instru-mentenreinigung. Isopropanol zur Optiken- und Flächenreini-gung. Produkte für Wand-/ Standspender und Hebelsprühpum-pen

Formaldehyd/ For-malin

nein Allgemeine Praxiskosten

Glasoptik-Mittel nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Antibeschlagmittel (Ultrastop steril),Pflegemittel, Reinigungszellstoff

Lösungsmittel nein außer in Kleinstmengen für definierte Reinigungsanwendungenam Patienten

Beispiele: Brennspiritus: keine Kassenleistung.Chloroform: allgemeine Praxiskosten.Polyethylenglykol/ PEG: für Reinigungszwecke,zur Allergietestung.Reinigungslösung für Geräte, Instrumente, Flächen:allgemeine Praxiskosten

ja Beispiele: Aceton: für dermatologische und chirurgische Zwe-cke am Patienten (Abnahme von Nagellack).Aether/ Ether: nur bei Augen, HNO,Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen in Kleinstmengen.Wundbenzin: als Reinigungsmittel(z.B. für Pflasterreste, Kleberreste).Polyethylenglykol: zur Giftentfernung von der Haut,siehe Antidote

SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 31

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Silikonspray nein Allgemeine Praxiskosten

Soda, Soda-Lösung nein Allgemeine Praxiskosten

Waschlotion nein Allgemeine Praxiskosten

SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 32

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Diagnostika, Diagnosebedarf, Laborbedarf

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Abstrichbürste nein Allgemeine Praxiskosten. Siehe auch Watteträger, Mundspatel.Beispiel: Cytobrush

Blutentnahmesys-teme

nein Allgemeine PraxiskostenBeispiel: Vacutainer

Blutzuckermeßge-räte

nein Allgemeine Praxiskosten

BSG-Systeme nein Allgemeine PraxiskostenBeispiel: Sedifix

Coagu Check Capil-lary Tubes

nein Mit der Leistung abgegolten

Combitrans Monito-ring Set

nein Mit der Leistung abgegolten

ECG- Katheter nein Allgemeine PraxiskostenBeispiel: Certofix mono

EEG-/EKG-Zubehör nein Creme, Gel, Kontaktmittel, Paste, Peeling,Faltpapier, Elektroden, Langzeitelektroden

Epicutantest- Filter-scheiben

nein Mit der Leistung abgegolten

Equate-Strip A nein Mit der Leistung abgegolten

Essigsäure nein Für Laborzwecke mit der Leistung abgegoltenBeispiel: Eisessig

ja Verdünnte Lösung zur Anwendung am Patienten

SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 33

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Farbstoffe nein außer zur Anwendung am Patienten in zugelassenen Indikati-onsgebieten. Achtung: Schwerwiegende Kreislaufreaktionennach intravenöser Gabe von Toluidinblau® im Off-Label-Use!• Toluidinblau/ Indigocarmin/ Methylenblau für Laborzwecke,• Gentianaviolett-Lsg für Eingriffe am Auge nach Strukturver-trag.• Obsolete Farbstoffdesinfekte, z.B. Brillantgrün, Fuchsin (So-lutio Castellani gefärbt/ cum colore).• Farbstoffe zur Diagnostik, z.B. Brillantkresylblau, Pa-tent-blau.• Indigocarmine (Import), Indigocarmin-Lsg als Rezepturan-fertigung.

ja • Methylenblau/ Toluidinblau in zugelassenen Indikationsge-bieten als Antidot.• Methylenblau zur Durchgängigkeitsprüfung der Tuben alter-nativ zur HSG nur für die Repromedizin.• Gentianaviolett außer für Eingriffe nach Strukturvertrag.• Fluorescein-Papier: auch als Importware; Übernahme auchauf Rechnung. Fluoreszein-EDO: zur Diagnostik im Zusam-menhang mit der Entfernung von Fremdkörpern• "Thilorbin": Bevorzugt 10ml-AT als Rezeptur mit langer Halt-barkeit. EDOs nur als Fertigpräparat (PZN 09535056) nur beiinfektiöser Erkrankung oder bei wirtschaftlicher Anwendung.• Gastroenterologischer Marker für Polypenlokalisation: zurMarkierung, wenn sich koloskopisch die Notwendigkeit einerKlinikeinweisung zur Darm-OP herausstellt.

Fieberthermometeru. -hüllen

nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Einmalhüllen, Thermoscan Schutzkappen

Filterpapier nein Allgemeine Praxiskosten

Helicobacter-C13-Test

nein Mit der Gebühr für die Leistung (plus Sachkostenpauschale)abgegolten.

Indikatorpapier ja Jedoch nur, wenn für die Untersuchung nach EBM kein Hono-rar berechnungsfähig istBeispiel: Indikatorpapier universal: zur Urin-pH-Bestimmung

nein Indikatorpapier spezial: allgemeine Praxiskosten

Kontrastmittel ja Siehe im Abschnitt Arzneimittel unter Kontrastmittel

Kontroll Lösungenfür Blutzuckermeß-

geräte

nein Allgemeine Praxiskosten

Kovacs Reagenz nein Mit der Leistung abgegolten

Küvetten nein Allgemeine Praxiskosten

Mikroskopiebedarf:Reagenzien

nein Mit der Leistung abgegoltenBeispiele: Türks/ Türksche Lösung, Papanicolaou-Lösungen.

SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 34

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Mikroskopiebedarf:Trägermaterial

nein Mit der Leistung abgegoltenBeispiele: Flüssigglas, Einschlußmittel: Immersionsöl, Eukitt,Entellan. Fixationsspray, Fixierlösung: Merckofix. Objektträger,Deckgläschen.

Mundspatel ja Holzmundspatel, Kunststoffmundspatel für Untersuchungen imMund-Rachenraum.

nein Für gynäkologische Abstriche

Nährböden nein Mit der Leistung abgegoltenBeispiele: Eintauchnährböden (Uricult), andere Nährböden

NatriumcitratAmp./ Lösungen

nein Mit der Leistung abgegolten außer zur oralen präoperativenAnwendung bei Aspirationgefahr

Pipetten nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Unopipetten, Blutmischpipetten

Provokations- Test-substanzen

ja In Abhängigkeit von der Leistungslegende des EBM. Sieheauch Stimulations- u. Suppressionstest. Große Preisspanne derverschiedenen Produkte!Beispiele: Anticholinergika für bronchopulmonale Stimulations-teste, z.B. Methacholinium ab EBM 2008

nein Substanzen zur konjunktivalen, nasalen Provokation, für Epi-cutan- und Scratch-Test, für Cutan-und Subcutan-Test,Prick-Test. Mannitol-Inhalationskapseln zur Provokation (z.B.Aridol-Challenge): Verordnung auf den Namen des Patientenin Fällen, in denen Anticholinergika nicht indiziert sind.

Reagenzien nein Ausnahme: wenn für die Untersuchung nach EBM kein Honorarberechnungsfähig ist

Salpetersäure nein Allgemeine Praxiskosten

Saugansätze nein Allgemeine Praxiskosten

Schleimprobenbe-hälter

nein Allgemeine Praxiskosten

Schnellteste nein Mit der Gebühr für die Leistung abgegoltenBeispiel: Streptokokken-Schnelltest

Schwanger-schafts-Tests

nein Mit der Leistung abgegolten

SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 35

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Stimulations- u.Suppressionstest

ja Kosten für zu applizierende Substanzen, sofern nicht mit derGebühr für die Leistung abgegolten oder in Zusammenhangmit KrankenhausbehandlungBeispiel: TRH-Test ausschließlich im Rahmen der ambulantenNachsorge

nein TRH-Test in Zusammenhang mit bevorstehender Kranken-haus-Behandlung.

Testsubstanzen ja / nein In Abhängigkeit von der Leistungslegende des EBM. Siehe un-ter einzelnen Tests.

Testkarten nein Mit der Leistung abgegoltenBeispiel: Supreme

Toleranz-Tests ja Toleranz-Tests zur oralen AnwendungBeispiele: Lactose-Test. OGT: Glucose-Toleranztest 75g, Glu-cose-Test 50g zum Screening auf Gestationsdiabetes

Tuberkulin- Test ja -

Ultraschallgel Gel,Sonogel

nein Mit der Leistung abgegolten

Untersuchungsslips nein Allgemeine Praxiskosten

Urinbecher nein Allgemeine Praxiskosten

Urinteststreifen ja Teststreifen mit Testzonen Zucker/Glucose, pH-Wert,Ei-weiß/Protein

nein Teststreifen mit weiteren Testzonen wie z.B. Blut, Nitrit, Leu-cozyten, Albumin. Sogenannte Multitests. Urinteststreifen fürDiabetikerschulungen.

Watteträger ja Beispiel: Watteträger in Längen < 25 cm für Abstriche incl.gyn. Vaginalabstriche

nein Für gynäkologische Abstriche zur Zytologie. Siehe auch unterAbstrichbürsten.

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Einmalbedarf zur Infusion, Injektion, Drainage, Entnahme

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Absaugkatheter nein Allgemeine Praxiskosten

Adapter nein Allgemeine Praxiskosten

Angiographienna-deln

nein Allgemeine Praxiskosten

Aufhängevorrich-tung für Infusionen

nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Mehrweg-/ Einweg-Flaschenhalter, Einweg-/ Mehr-weg-Aufhänger für Infusionsflaschen

Bergebeutel ja Bei ambulanten laparoskopischen Operationen. Große Preis-spanne der verschiedenen Produkte!Beispiele: Lap-Bag, Endopouch-Retriever, Endobag-Extrakti-onsbeutel, Retrieval-Bag

Biopsienadeln ja Biopsienadeln (Aspiration, Stanzung) zur Knochenmarkgewin-nung (z.B. Beckenkamm, Sternum), zur ungeführten Weich-teilstanzung (z.B. Mamma, Prostata), Chorionzottenbiopsie Große Preisspanne der verschiedenen Produkte!Ovarialbiopsienadeln: siehe unter Material zur künstlichen Bef-ruchtung

nein Leberbiopsienadeln inkl. Hepafix: Pauschalvergütung (SNR91084) Mammabiopsienadeln: Pauschalvergütung für Stanzemit Koaxiale (SNR 91081M für Screening und SNR 91081 ku-rativ). Einmalbiopsiesysteme mit Einmalgriff.

Blutlanzetten/ Ka-nülen zur Blutab-nahme/ Lanzetten

nein Allgemeine Praxiskosten

Combi Stopper LuerLock

nein Allgemeine Praxiskosten

Combufix Adapter(Applikationshilfe)

nein Allgemeine Praxiskosten

Dialyse-Katheter nein Ärztliche Sachkosten gem. BMVÄ § 44 (5) nur bei Abrechungnach EBMBeispiele: Shaldon-Katheter, Demers- Katheter

Drainageschläuche ja Zur Wunddrainage

SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 37

Page 39: Sachverzeichnis über Sprechstundenbedarf (SSB) · Antiasthmatika ja Für den Notfall verordnungsfähig zur Überwindung eines le-bensbedrohlichen Zustands. Zur Lungenfunktionsprüfung

Dreiwegehähne nein Allgemeine Praxiskosten außer bei höheren Drücken über 15barBeispiel: Discofix u. ä.

ja Hochdruckhähne

Dünndarmsonden ja Nur zum Einleiten von Kontrastmitteln für radiologische Unter-suchungen

Einführkanülen nein Allgemeine Praxiskosten

Einmal- Drainage-Sauggeräte

ja Für ambulante Operationen

Einschnabelventile nein Allgemeine Praxiskosten

Einmalspritzen/Spritzen

ja Perfusorspritzen, für die parenterale Applikation mittels Perfu-somat, wenn hierdurch eine Infusion größeren Volumens er-setzt wird.Hinweis: Aufziehkanülen werden den allgemeinen Praxiskostenzugerechnet.

nein Spritzen mit Tannenbaum-Konus oder Luer-/ Luer-Lock-An-satz, Injektionsspritzen: TBC-Spritzen, Tuberkulinspritzen, In-sulinspritzen.Wund- und Blasenspritzen: allgemeine Praxiskosten für alleAnwendungszwecke. Als Einzelverordnung keine GKV-Leis-tung.Beispiele: Spritzen zur Wundspülung, Blasenspritzen und zuHerstellungszwecken

Einweaufhänger fürInfusionsflaschen

nein Allgemeine Praxiskosten, siehe Aufhängevorrichtung.

Entnahmedorne/Einstichdorne/ Mini-

spikes/ Spikes

nein Allgemeine PraxiskostenBeispiel: Sterifix

Führungsdrähte beiAngiographien

ja -

Hautstanzen ja -

Heidelberger Ver-längerungen

ja Ausschließlich für die parenterale Applikation mittels Perfuso-mat oder Infusomat.

nein Zur Applikation pauschalierter Kontrastmittel in Urologie undRadiologie: Applikationssleitungen/ -bestecke sind in der Pau-schale enthalten. Spiralleitungen, die teurer als gestreckte Lei-tungen sind.

SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 38

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Infusionsbestecke /mit Rückschlagven-til / mit Belüftung /mit Filter / mit Zu-

spritzventil

ja Auch bei Therapien, bei denen die Infusionslösung auf den Na-men des Patienten verordnet wird. PVC-freie Bestecke nur fürdokumentierte Ausnahmefälle, in denen Standardbesteckenicht geeignet sind.

nein Infusionsbestecke/ Überleitsysteme zur Kontrastmittelapplika-tion bei Pauschalenvergütung, Bestecke zur Herstellung / Mi-schung von z.B. Zytostatika, Infusionsbestecke mit integrier-tem Präzisionsregler

Infusionsfilter /Injektionsfilter

nein Allgemeine Praxiskosten außer für Paclitaxel/ Therapien, diegem. Fachinformation eines Infusionsfilters bedürfen.Große Preisspanne der verschiedenen Produkte!Beispiele: Hochleistungs- und Langzeit-Flachfilter, z.B. für120h, Typ "Infufil". Reihenschaltung von Filtern kleinerer undgrößerer Porengröße (0,2μm & 1,5μm) zur Beschleunigung derInfusionsgeschwindigkeit, z.B. für Schwerkraftapplikation er-satzweise für eine automatengestützte Infusion. Flachfilter pe-ridural, Spritzfilter, Aerodisc, Bakterienfilter, Sterilwasserfilter.

ja Laufzeit-adäquate Inline-Filter, 0,2μm Porengröße, ungeladen.

Infusions- kanülen/Infusions- nadeln

ja -

nein Zur Blutabnahme oder für Leistungen, die nicht zulasten derGKV erbracht werden dürfen.Beispiele: zur Blutabnahme, zur Eigenbluttherapie

Infusionskatheter ja -

Interventionelle ko-axiale Kanülen

nein Allgemeine Praxiskosten. Siehe Plexuskanülen

IN Stopfen nein Allgemeine Praxiskosten

Kanülen/ Nadeln ja Zur Infusion (siehe Infusionsnadeln) und zur Gewinnung vonDiagnose-Material (siehe Biopsienadeln). Punktionsnadeln sie-he unter Punktionskanülen.Beispiel: Infusionsnadeln

nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Pen-Nadeln, Kanülen (auch Butterflies) zur Blutab-nahme, Kanülen zur Zubereitung/ Entnahme von Flüssigkei-ten, Knopfkanülen, Veress-Nadeln

Katheter ohne Bal-lon bei Angiogra-phien/ Angiogra-

phiekatheter

ja -

Kontrastmittelzylin-der

ja Sofern nicht mit Geräteschläuchen oder Spikes im Set

SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 39

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Magensonde ja Zum EinmalgebrauchBeispiele: Einleiten von Kontrastmitteln, Entlastung im Notfall

nein Beispiel: als Ernährungssonde

Mandrins ja Bei entsprechenden Patientengegebenheiten zum Verschlußvon Kanülen, die als Zugang erhalten bleiben und als solcherweiterverwendet werden

nein Als Ersatz für Verschlußkonen zum kurzzeitigen Verschluß derKanüle in der Praxis

Material zur Künst-lichen Befruchtung

ja Inseminationskatheter, Ovarialpunktionsnadeln. Große Preis-spanne der verschiedenen Produkte! Großpackungen! Grund-sätzlich gilt § 27a SGB V.Inseminationskatheter, Ovarialpunktionsnadeln / Follikelpunk-tionskanülen: die hälftigen Beträge sind den Patientinnen inRechnung zu stellen. Eine Verordnung auf den Namen der Ver-sicherten ist nicht zulässig.

nein Für Eingriffe bei Patientinnen, die nicht zum Leistungsspek-trum/ -bereich der GKV zählen. Embryotransferkatheter, Sper-ma-Nährlösungen

Nadeln für Pens nein Allgemeine Praxiskosten/ Einzelverordnung

Perfusorleitungen/Injektomatleitun-

gen

ja Ausschließlich für die parenterale Applikation mittels Perfuso-mat, wenn hierdurch eine Infusion größeren Volumens ersetztwird

nein Zur Applikation pauschalierter Kontrastmittel in Urologie undRadiologie: Applikationssleitungen/ -bestecke sind in der Pau-schale enthalten.

Periduralkanülen nein Allgemeine PraxiskostenBeispiel: Perifix Kanülen

Periduralkatheter nein Allgemeine PraxiskostenBeispiel: Perifix Katheter

Plexuskanülen nein Allgemeine Praxiskosten. Siehe Interventionelle koaxiale Kanü-len

Portleitungen ja Sind Infusionsbestecken gleichzusetzen

Portnadeln/ Portka-nülen

ja Diese Nadeln sind den Infusionsnadeln gleichzusetzen. GroßePreisspanne der verschiedenen Produkte!Beispiele: Portnadeln, Hubernadeln, z. B. Grippernadeln

Ports/ Portkatheter nein Ärztliche Sachkosten gem. BMVÄ § 44 (5)

PTA- Ballon- kathe-ter

ja -

SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 40

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Punktionskanülen nein Punktionskanülen zur Injektion, z.B. Plexusnadeln, Epiduralna-deln, Periduralnadeln (z.B. Tuohy-Nadeln)Punktionskanülen zur Entlastung, z.B. Liquornadeln, Zysten-punktionsnadeln Amniozentese- Nadeln (GOP 01781). Ultra-schallgesteuerte Punktionsnadeln (keine Kassenleistung), z.B.Echotip, Doppler-Guided IV-Assembly FEP. Allgemeine Praxis-kosten. Sonst siehe auch unter Biopsienadeln.

ja In Ausnahmefällen, z.B. Liquorpunktionsnadeln/ Lumbalpunkti-onsnadeln und Pleurapunktionsnadeln, sofern eine anschlie-ßende diagnostische Weiterverwendung des Punktats medizi-nisch notwendig ist. Siehe auch unter Biopsienadeln.

Schläuche nein Allgemeine Praxiskosten Beipiele: Pumpenschlauch, Rollen-pumpenschlauch, Anschlußschlauch, Schlauchset für Druckauf-nehmer / zum Einmalgebrauch

Schleusen bei An-giographien

ja -

Sets nein Allgemeine Praxiskosten. Sets sind nur dann SSB, wenn alleenthaltenen / abgerechneten Bestandteile verordnungsfähigerSSB sind. Enthalten Sets Artikel, die mit "Allgemeine Praxis-kosten" bewertet werden, gehören sie nicht zum Leistungs-spektrum der GKV. Zum Teil erhebliche preisliche Aufwertungim Vergleich zu den Einzelprodukten! Große Preisspanne derverschiedenen Produkte! Angiographie-Sets, Contiplex Ple-xus-Sets, Epidural-Anästhesie-Sets, Katheter-Set fürDK-Wechsel, Koaxiale Interventionssets, Medrad-SQK-Sets, Pl-eurofix-Sets, Port-Auffüll-Sets, Spinal-Anästhesie-Sets, Urolo-gische Sets, Verband-Sets, (OP-)Kit-Packs

ja Siehe unter Verbundmaterialien

Spezialkatheter fürKontrastmittel

ja Katheter zum Einleiten von Kontrastmitteln in spezielle Kör-perregionenBeispiele: Sialographiekatheter, Galaktographiekatheter, Cere-bralkatheter, Hysterosalpingographie (HSG)-Katheter

nein Hycosy-Sets

Spiralkanülen nein Allgemeine Praxiskosten

Spülbestecke ja Außer für arthroskopische Eingriffe und Operationen nachStrukturvertragBeispiel: Schlauchspülset / Überleitgerät für urologische An-wendung

nein Arthroset-B

Swan-Ganz- Kathe-ter

ja 3- oder mehrlumiger Thermodilutions-Katheter zur Durchfüh-rung der Leistungen nach GNR 13550 EBM (Thermodilutions-methode)

Thermodilutions-Sonde

ja Zur Durchführung der Leistung nach GNR 13550 EBM

SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 41

Page 43: Sachverzeichnis über Sprechstundenbedarf (SSB) · Antiasthmatika ja Für den Notfall verordnungsfähig zur Überwindung eines le-bensbedrohlichen Zustands. Zur Lungenfunktionsprüfung

Vakuumflaschen,Verbindungsleitun-

gen

ja Zur Wunddrainage und für Blutkonserven (Gewinnung vonmindestens 200ml Eigenblut für OP), soweit diese gesondertzulasten der GKV abgerechnet werden dürfen.Aderlass bei Bluterkrankungen (z.B. Polyglobulie).Beispiele: Transfusionsgefäße, Flaschen für Eigenblut, Ader-lassbeutel mit Bestecken, Donafix

nein Zur Eigenbluttherapie vor geplanten stationären Eingriffen

Verbundmaterialien nein Verbundprodukte werden bewertet wie Sets (siehe dort). Siesind nur dann SSB, wenn alle verbundenen/verklebten/ver-schweißten Bestandteile verordnungsfähiger SSB sind undwenn das Verbundprodukt nicht teurer ist als gem. § 12 SGB Vausreichende vergleichbare Einzelprodukte.Zum Teil erhebliche preisliche Aufwertung im Vergleich zu denEinzelprodukten! Große Preisspanne der verschiedenen Pro-dukte!Beispiele: Patientenschläuche mit (Rotations)adapter, IVA/TIVA-Bestecke, Hahnenbänke, Infusionsleitungen und -beste-cke mit Zuspritzstutzen/ Ventilen/ Verzweigungen ("Tannen-baum"-Bestecke), Portkanülen mit Polstern/ Klebefläche/Schlauch/ Y-Stück/ Dreiwegehahn. Dorne mit Kurzschlauch,Hähne mit Schlauch

ja Jeweils bedarfsgerecht kombinierte Einzelprodukte oder ent-sprechend preiswerte Verbundprodukte

Verschlusskonen/Kanülenverschluß

nein Allgemeine Praxiskosten, siehe Combi-Stopper

SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 42

Page 44: Sachverzeichnis über Sprechstundenbedarf (SSB) · Antiasthmatika ja Für den Notfall verordnungsfähig zur Überwindung eines le-bensbedrohlichen Zustands. Zur Lungenfunktionsprüfung

Sprechstundenbedarf (SSB) - Gefäße

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Blutkulturflaschen nein Allgemeine Praxiskosten

Gefäße leer /mit Verschluss

nein allgemeine PraxiskostenBeispiele: Euroflaschen, Kruken, Medizingläser, Pipettflaschen,Plastikflaschen mit Tropfverschluß, Quetschflaschen, Tropffla-schen, Weithalsflaschen, Weithalsgläser. Petri-Schale (Glas-schale mit Deckel), Reagenzgläser, Universalbecher.Korken (für Reagenzgläser)

Kanülensammler /Abfallbehälter zur

Entsorgung

nein Allgemeine PraxiskostenBeispiel: Medibox

Leerspender nein Allgemeine PraxiskostenBeispiel: Purzellin-Box

Nierenschalen nein Allgemeine PraxiskostenBeispiel: Einweg-Nierenschalen, Nierenschalen aus Metall,Kunststoff, Pappe

Sprühköpfe (fürDesinfekte)

nein Allgemeine Praxiskosten

ja Beispiel: Gefüllte Flaschen mit Sprühkopf als Fertigpräparat

Tabletten-Dispen-ser

nein Allgemeine Praxiskosten

SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 43

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Implantate

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

AntibiotikahaltigeImplantate

ja Beispiele: Gentamicinhaltige Materialien: Schwämme, Ketten,Knochenzement

Ärztliche Sachkos-ten gem. BMVÄ §

44 (5)

nein Verordnung auf den Namen des Patienten. Die Abrechnung er-folgt durch den Lieferanten (mit Abtretungserklärung) oderdurch die Praxis direkt mit der Krankenkasse des Patienten(Angabe der Kontoverbindungsdaten der Praxis). 1. Notwendigist ein Muster-16-Rezept; manche Kassen senden ein "Sach-kostenformular" zu. 2. Zur Bearbeitung gewünscht werden:Diagnose, ICD-10, EBM, bei operativem Eingriff OPS. 3. Origi-nalrechnung ist erforderlich; bei Sammelrechnungen kann (nurnach Vereinbarung) eine Kopie ausreichen. Das Original wirdmit Erstattungsvermerk der Kasse an die Praxis zurückgesen-det. 4. Skonti bis zu einer üblichen Höhe (3%) stehen der Pra-xis zu, sofern diese selbst mit den Krankenkassen abrechnet.5. Skonti stehen der Kasse zu, wenn der Lieferant für die Pra-xis abrechnet.

Clips zur Blutstil-lung

ja Einmal-Clip zur Blutungsstillung nach Darmpolypen-Abtra-gung, bei Magen-/ Ösophagus-Blutungen, zur Clip-Markierungim Darm. Große Preisspanne der verschiedenen Produkte!Beispiele: Clips zur Verwendung mit Mehrweghandgriff. Stär-kere/ größere Clips nur für Ösophagus-Blutungen und nur insehr geringen Stückzahlen als Reserve.

nein Clips mit Einmalhandgriff außer für Ösophagus-Blutungen undin sehr geringen Stückzahlen für Darmblutungen als Reserve.Ansonsten Einweg-/ Mehrweghandgriff allgemeine Praxiskos-ten.

Cochlear-Implantat nein Ärztliche Sachkosten gem. BMVÄ § 44 (5)

Gefäß-Prothesen nein Ärztliche Sachkosten gem. BMVÄ § 44 (5)

Gefäßfilter nein Ärztliche Sachkosten gem. BMVÄ § 44 (5) (Arterienfilter, Ve-nenfilter)

Herniennetze nein Ärztliche Sachkosten gem. BMVÄ § 44 (5)

SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 44

Page 46: Sachverzeichnis über Sprechstundenbedarf (SSB) · Antiasthmatika ja Für den Notfall verordnungsfähig zur Überwindung eines le-bensbedrohlichen Zustands. Zur Lungenfunktionsprüfung

Implantate bei ar-throskopischen undoffenen Gelenkope-

rationen

nein 1. Bei arthroskopischem, rekonstruktivem Bandersatz (z.B.Kreuzband-Plastik mit allogenem/ alloplastischem/ autogenemBandersatz, Rekonstruktion der Rotatorenmanschette mitBandersatz/ Transplantat): Abrechnung direkt mit der KV überdie SNR 90025 abzüglich 25,56 EUR gem. EBM, Präambel zuden Abschnitten 31.2.5. (OPS: 5-813.d bis 5-813.h, 5-813.3bis 5-813.8, 5-814.b, 5-814.6, 5-815.2, 5-815.3. Stand09/2013)

2. Fixierung bei anderen OP-Arten/Strukturen, z.B. Meniskus,Fuß, Hände, Schulter-Kapselbandapparat, Bandwiederherstel-lungsoperationen: Verordnung auf den Namen des Patientenund Abrechnung als Sachkosten mit der jeweiligen Kranken-kasse unter Angabe von ICD und OPS. Große Preisspanne derverschiedenen Produkte! 3. Bei Kombinationen von 1. und 2.müssen die erforderlichen Implantate mit der KV über die(neue) SNR 90025A abzüglich 25,56 EUR abgerechnet werden.

Beispiele: Sämtliche Implantate (Anker, Stifte, Klammern,Schrauben, Spezialnahtmaterial u.ä.). Resorbierbare und nichtresorbierbare Produkte. Implantate sind außerhalb der Sach-kostenpauschalen 40750, 40752 und 40754 abzurechnen (Qu-elle: EBM-Kommentar Wezel/Liebold). Es ist bei hochpreisigenProdukten empfehlenswert eine vorherige Kostenzusage derjeweiligen Krankenkasse einzuholen. Siehe Ärztliche Sachkos-ten.

Kammerkanal- Im-plantat

nein Ärztliche Sachkosten gem. BMVÄ § 44 (5)

Ligatur-Ringe ja Nur für Ösophagus-Varizen oder zur Mucosektomie.

nein Für Hämorrhoiden: mit der Leistung abgegolten

Ligaturschlingen"Loops" für endo-skopische Verfah-

ren

ja Ringsysteme für Ösophagus-Anwendungen: siehe unter Liga-tur-Ringe. Zur Blutstillung bei Laparoskopie.

nein Sets, in denen Artikel der allgemeinen Praxiskosten enthaltensind. Einwegsysteme, z.B. Polyloop: Pauschalvergütung (SNR91083): zur Nekrotisierung großer Polypen bei Koloskopie al-ternativ zum Clipping. In begründeten Einzelfällen zum Ban-ding vor Polypektomie zusätzlich zum Clipping danach.

Mittelohr- Prothe-sen

nein Ärztliche Sachkosten gem. BMVÄ § 44 (5)

Osteosynthese-material

nein Verordnung auf den Namen des Patienten. Als Sachkosten mitder jeweiligen Krankenkasse abzurechnen (z.B. Fixateur inter-ne für Füße, Platten-Schrauben-Systeme, Spezialschrauben-Kombinationen, Nägel, Fixateur externe, Spickdrähte, Bohr-drähte/ Kirschnerdrähte).

Paukenröhrchen ja Unter strenger Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots. BeimEinsatz hochpreisiger Paukenröhrchen ist die Dokumentationihrer Notwendigkeit in den ärztlichen Unterlagen erforderlich.

SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 45

Page 47: Sachverzeichnis über Sprechstundenbedarf (SSB) · Antiasthmatika ja Für den Notfall verordnungsfähig zur Überwindung eines le-bensbedrohlichen Zustands. Zur Lungenfunktionsprüfung

Pessare ja Cerclage-Pessar bei Zervixinsuffizienz

nein Inkontinenz-Pessar: Hilfsmittel, Verordnung auf den Namendes Patienten.Beispiele: Würfelpessar, Ringpessar Verhütungs-Pessar: Ab-klärung der GKV-Leistungspflicht. Größenanpassungssatz: All-gemeine Praxiskosten

Resorbierbare Tam-ponaden, Vliese,

Folien, Gele

ja Zur Blutstillung oder gegen Verklebungen. Soweit keine ande-ren Regelungen gelten (z.B. Sachkostenpauschalen)Beispiele: Adcon, Interceed, Surgicoll, Gelita

nein Beispiele: Angio-Seal, Perclose

Stents nein Ärztliche Sachkosten gem. BMVÄ § 44 (5) oder in Sachkosten-pauschale enthalten

Tränengangsondenach Oggel

nein Ärztliche Sachkosten gem. BMVÄ § 44 (5)

Tränenpünktchen-Stopfen / Plug

ja Bezug in wirtschaftlichen Mengen

SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 46

Page 48: Sachverzeichnis über Sprechstundenbedarf (SSB) · Antiasthmatika ja Für den Notfall verordnungsfähig zur Überwindung eines le-bensbedrohlichen Zustands. Zur Lungenfunktionsprüfung

Sprechstundenbedarf (SSB) - Instrumente, Geräte und Zubehör

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Ablatoren bei ar-throskopischen Ein-

griffen

nein Mit der Leistung abgegolten (arthroskopische Sachkostenpau-schalen)Beispiele: Shaver, strombasierte Ablations- (und Koagulati-ons-) Systeme

Applikatoren/Handgriffe

nein Allgemeine Praxiskosten. Einweginstrumente als Ersatz fürMehrwegprodukte sind grundsätzlich unwirtschaftlich.Beispiele: separate oder mit Applikationsgut beladene/ vorbe-füllte Applikatoren zum Mehrweg- bzw. Einweggebrauch, z.B.Hautklammerer, arthroskopische Setzinstrumente (z.B. Menis-cal Stapler), Biopsiegeräte, gastrointestinale Clipper

Achalasiekatheter nein Ärztliche Sachkosten gem. BMVÄ § 44 (5).Beispiel: Ballondilatator für Hohlwege

Akupunkturnadeln nein Für Verwendung gemäß den RL des G-BA nach GOP 30791 ab01.01.07. Sachkosten incl. der Akupunkturnadeln sind in derGebühr für die Leistung abgegolten.

Ballspritze/Birnenspritze

nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Klistierspritze, Ballspritze für die Ohrenbehandlung

Biopsiezangen nein Allgemeine Praxiskosten

Cürette nein Allgemeine Praxiskosten

Defibrillator mitElektroden

nein Allgemeine Praxiskosten. Verordnung der im Notfall ver-brauchten Elektroden: auf den Namen des Patienten nachRücksprache mit dessen Krankenkasse im Einzelfall u.U. mög-lich.

Dilatationskatheter ja Für Gefäße

Drucksensor fürRollenpumpen-

schlauch

nein Allgemeine Praxiskosten

Einmalrasierer nein Allgemeine Praxiskosten

Embolektomie- Ka-theter (PAT-/ RAT)

nein Streichung ab 2006, da Methode kritisch bewertet wird.Beispiele: Cutting-Balloons, PAT-RAT, Rotablationskatheter,Thrombektomie-/ Thrombolektomie-Katheter, Atherektomie-Katheter

Fascial-Dilatator ja Bei Wechsel eines suprapubischen oder eines Nephrostomie-Katheters

SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 47

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Federöhrnadeln/Fädelöhrnadeln

nein Allgemeine Praxiskosten (Chirurgische Nähnadeln)

Gefäßklemme nein Allgemeine Praxiskosten

HAL-Sonde nein Sonde zur Hämorrhoiden-Arterien-Ligatur. Keine Kassenleis-tung.

Hyperventilations-maske

nein Allgemeine Praxiskosten

Inflationsballons/Politzerball

nein Verordnung auf den Namen des Patienten als Hilfsmittel mög-lichBeispiel: Otobar Nasenballon mit Otobar-Nasenolive

Inflationsspritzen nein Allgemeine PraxiskostenBeispiel: Einwegspritzen mit Manometer, Indeflator, Druck-spritze

Inhalationsgeräte/Feuchtzerstäuber/

Vernebler

nein Allgemeine Praxiskosten/ Einzelverordnung möglichBeispiele: Pari-Boy, Sole-Vernebler

Inhalierhilfen/ Spa-cer

nein Verordnung auf den Namen des Patienten als Hilfsmittel.Beispiele: Aerochamber-Maske, Babyhaler-Gesichtsmaske, Vo-lumatic

Irrigator nein Allgemeine Praxiskosten

Kapselspannring nein Siehe Strukturvertrag vom 01.07.1998. Eine Verordnung aufden Namen des Patienten ist nicht möglich.

Klammerentferner nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Hautklammerentferner, Leukoclip Handgriff undKlammerentferner

Läusekamm nein Keine KassenleistungBeispiele: Nisska

Messer, Shaver nein allgemeine Praxiskostenbzw. mit der Leistung abgegolten

Beispiele: Messer für endoskopische Eingriffe, Einmal-Shaver-messer. Fadenmesser, Fadenziehmesser, Fadenziehset. Ein-malskalpelle, Mehrweg-Skalpellgriffe, Klingen, Springskalpell-klingen

OP-Sauger nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Handstück mit Saugschlauch, ohne Spitze

SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 48

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Pinzetten/ Einmal-pinzetten

nein Allgemeine Praxiskosten

Polypektomieschlin-gen

nein Mit der Gebühr für die Leistung abgegolten

Schröpfköpfe nein Allgemeine Praxiskosten

Stempelkissen oph-thalmologisch

nein Allgemeine Praxiskosten

Trachealtuben/ Tu-bus

nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Nasopharyngealtubus, Latex-Wendl-Tubus mit be-weglichem Schlauch

Venenstauer nein Allgemeine Praxiskosten

Venenstripper nein Allgemeine Praxiskosten

Verbandschere nein Allgemeine Praxiskosten

Zeckenzange nein Allgemeine Praxiskosten

SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 49

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Urologischer Bedarf

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Blasenspritze nein Allgemeine Praxiskosten für alle Anwendungszwecke. Als Ein-zelverordnung keine GKV-Leistung. Siehe auch Übersicht zuKathetersets.

Block-Lösung nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Glycerin, Kochsalz, Wasser und Mischungen, z.T. alsFertigspritzen angebotene Handelsware anderer Zusammen-setzung

Cystotonometrieka-theter

nein Mit der Leistung abgegolten

Dauerkathetertran-surethral

ja Siehe auch Verweilkatheter transurethral. Siehe auch Über-sicht zu Kathetersets.

Einmalkathetertransurethral

nein Allgemeine Praxiskosten. Siehe auch Übersicht zu Katheter-sets.

Führungsdrähte fürurologische Kathe-

ter

ja Siehe auch im Sachverzeichnis SSB, Ausgabe April 04.

Harnleiterschienen ja Siehe Ureter-Verweilschienen

Katheter-Set fürDK-Wechsel

nein Allgemeine Praxiskosten. Siehe unter Sets im Abschnitt Ein-mal-Infusionsbedarf, -Injektionsbedarf, -Drainagebedarf, -Ent-nahmebedarf. Siehe auch Übersicht zu Kathetersets.

Katheterverlänge-rungen für UDP-Ka-

theter

nein Siehe auch unter Schläuche Sogenannte Verlängerungen sindi.d.R. geräteseitig zuzuordnen (Schlauchset, Geräteschlauch)

Nephrostomie- Ka-theter

ja -

Netzhöschen nein Außer bei ambulanten Operationen

Rektaldruck- Ka-theter

nein Allgemeine Praxiskosten

Spüllösungen zurBlasenspülung

ja Beispiele: Lösungen auf der Basis von NaCl, Zuckern

nein Citrathaltige Lösungen

SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 50

Page 52: Sachverzeichnis über Sprechstundenbedarf (SSB) · Antiasthmatika ja Für den Notfall verordnungsfähig zur Überwindung eines le-bensbedrohlichen Zustands. Zur Lungenfunktionsprüfung

Suprapubische Bla-senkatheter

ja Siehe auch Übersicht zu Kathetersets.

Ureter-Verweil-schienen

ja Große Preisspanne der verschiedenen Produkte.Beispiele: Double-J/-JJ-Ureterkatheter, Uretersplint, Ureters-tent siehe Harnleiterschienen

Urethradruck- pro-filkatheter

ja Große Preisspanne der verschiedenen Produkte!

nein Als Cystotonometrie-Katheter umfunktionierte UDP-Katheter,unausgewiesene aber preislich inbegriffene Rektaldruckkathe-ter oder Geräteteile

Urinauffangbeutelfür Kinder

ja Kinder-Urinklebebeutel zur Gewinnung von Urin in der Praxisbei kleinen Kindern, bei denen Urinbecher noch nicht geeignetsind.

nein Urinbeutel zur Mitgabe nach Hause, andere Kinder-Urinbeutel(Inkontinenz-Urinbeutel)

Verweilkathetertransurethral

ja Siehe auch unter Dauerkatheter transurethral. Siehe auchÜbersicht zu Kathetersets.

Windelhosen nein Inkontinenzartikel (Hilfsmittel), Verordnung auf den Namendes VersichertenBeispiel: Molipants

SSB / Stand: Februar 2014 © Verbände der Krankenkassen / KVWL 51

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Verband-, Kompressions- und OP-Material

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Abdruckmaterial ja Gips oder andere entsprechende Werkstoffe

Antithrombose-strümpfe

nein Außer für ambulante OPs, bei denen infolge der Thromboseri-sikoklasse eine entsprechende Kompression notwendig ist (an-stelle der Kompression mittels Binden). Große Preisspanne derverschiedenen Produkte!

Augenklappen ja Bei ambulanten Operationen sterile, perforierte Kunststoffklap-pen nur nach OP im Augeninneren, z.B. Glaskörper oder Hart-schalen mit / ohne Perforation, transparent / blickdicht, selbst-klebend / nicht klebend.

nein Beispiele: für Katarakt-OP nach Strukturvertrag, Einsatz steri-ler Kunststoffklappen anstelle eines ausreichenden Augenver-bands

Augenkompressen ja -

Augenwatte ja -

Bandagen nein Verordnung auf den Namen des Patienten als Hilfsmittel. Sieheauch unter Schienen und unter Orthesen.

Binden ja Binden zur Fixierung, Kompression, Stabilisierung. Siehe auchGazebinden, Idealbinden, Kompressionsbinden, MullbindenBeispiele: nichtelastisch, dauerelastisch, Kurzzug, Langzug,kohäsiv

Brandbinden ja -

Cambric-Binden ja -

Cast-Schienenund-Binden (ein-

schließlich Klettver-schlüsse)

ja Nur bei Erkrankungen, die eine Ruhigstellung von mehr alsvier Wochen erfordern und bei Kindern unter 14 Jahren. Sieheauch unter Schienen und unter GipsmaterialBeispiele: Cellacast, Syntho-Cast, Castolen-Handgelenkorthese

Dreiecktuch/ Arm-tragetuch/ Armtra-

gegurt

nein Für andere Zwecke als nach ambulanten Operationen

ja Eine Verordnung von nach § 34 SGB V ausgeschlossenen Hilfs-mitteln bzw. Arzneimitteln als SSB ist zulässig, wenn die ver-ordneten Mittel ausschließlich zur Vorbereitung auf oder imunmittelbaren Anschluß an diagnostische oder therapeutischeEingriffe verwendet werden. Beispiel: nach ambulanten Opera-tionen

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Einmal-Abdecksets nein Ab dem 01.10.2010 sind durch eine Änderung des Abschnitts7.1 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM die Kosten derEinmal-Abdecksets in den Gebührenordnungspositionen ent-halten.

Ergänzungsmaterialfür Gipsverbände

ja Gehstollen, Gummiabsätze, Gehbügel

Fertig- Halskrawat-ten

ja Siehe unter SchienenBeispiel: Möglichst SSB: Cervidur

Fingerkuppenver-bände

ja -

Fingerlinge zur Un-tersuchung

nein Beispiel: Gummi-Fingerlinge zur Untersuchung Fingerlinge alsVerbandmaterial. Siehe unter Schlauchverbände

ja Mull-Fingerlinge für Verbände

Fixiermaterial ja Zum Fixieren von Wundauflagen, Anwickelungen,Gipsen etc.Beispiel: Verbandklammern, Schlauchverbände, Heftpflaster,Fixierbinden, Universalbinden

nein Beispiel: Klettverschlüsse

Gips-Material: Bin-den, Halbschalen,

Lose Ware

ja Auch mit Kunstharz. Siehe auch Ergänzungsmaterial für Gips-verbändeBeispiele: Gipsbinden, Gips (lose), Gipsschienen

Idealbinden ja Große Preisspanne der verschiedenen Produkte!

Injektionspflaster nein Außer zu gleichem Preis wie abgeschnittene Meterware. (50Injektionspflaster entsprechen ca. 1 Meter. Große Preisspanneder verschiedenen Produkte!

ja Vorzugsweise für die Versorgung von Kindern mit buntenPflastern (Typ Clown, Indianer, Dino, Maus, Ice-Age, Disney,Tiere o.ä.)

Inzisionsfolie nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Barrier, Opraflex

Klammerpflaster ja Beispiele: Leukoclip, Porofix

Klettverschlüsse ja Für Cast-Verbände (eingearbeitet)

nein Separate Klettverschlüsse

Kompressionsbin-den

ja Große Preisspanne der verschiedenen Produkte!Beispiele: Kurzzugbinden, Pflasterbinden

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Krankenunterlagen nein Allgemeine Praxiskosten

Mullbinden/ Gaze-binden

ja Unelastisch und elastisch - Große Preisspanne der verschiede-nen Produkte!

Mullkompressen/Kompressen

ja Große Preisspanne der verschiedenen Produkte!Beispiele: Mullkompressen, Zellstoff-Mull-Kompressen, jeweilssteril oder unsteril

Nahtmaterial ja Auch atraumatisches

Nahtpflaster/ Adap-tationspflaster

ja -

Ohrenklappen ja Außer bei ambulanten Operationen

Okklusions-Folie fürEpicutan-Test

nein Allgemeine Praxiskosten

Orthesen nein Echte Orthesen sind Stützverbände mit eingebautem Gelenk.Verordnung auf den Namen des Patienten als Hilfsmittel. So-genannte Orthesen ohne Gelenk siehe unter Schienen und un-ter Bandagen.

Papierbinden ja -

Pflaster ja Vorzugsweise Meterware. Siehe auch unter Injektionspflasterund unter WundauflagenBeispiele: Wundpflaster, Heftpflaster, Fixierpflaster

nein Beispiele: Narbenpflaster, Epicutantest-Pflaster

Pflasterbinden/ Kle-bebinden

ja Große Preisspanne der verschiedenen Produkte!Beispiele: Acryl-Pflasterbinde, Klebe-/ Pflasterbinde längs- undquerelastisch

nein Stärkebinde (obsolet)

Polstermaterial ja Für Gips- und Kompressionsverbände.Beispiele: Polsterbinden/ -Watte, Wattebinden, Schaumstoff-binden/ -Abschnitte, Frotteebinden

nein Beispiele: Antidekubitus-Unterlagen für OP, Lagerungskissen,Stuhlbezüge

Salbenkompressen ja Siehe auch unter Wundauflagen

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Schienen ja Grundsätzlich sind Gips-/ Cast-ersetzende Verbände als SSBzu verordnen. Folgende Produkte mit Hilfsmittel-Nr. sollen alsSSB verordnet werden, wenn hierdurch ein kostengünstigererBezug möglich ist und die Produkte in der Praxis vorgehalten/abgegeben werden.Immobilisierungsschienen oder Bewegungsschienen ohne Ge-lenk Produkte, die herkömmliche Gipsverbände ersetzen wenndas Produkt in Standardgrößen (S-XL) angeboten wird ggf ingroßen Packungsgrößen geliefert werden kann nicht individuellangeformt, sondern nur angepaßt werden muß Im Falle - aku-ter Behandlung - nahtloser postoperativer Versorgung - Not-fallversorgung

Beispiele: Ausschließlich SSB: Vacosplint-Lagerungsschiene,Cramer-Schienen, Stacksche Schienen, Halskravatte endlos,Castolen-Handgelenkorthese. Möglichst SSB: Cervidur-Hals-kravatte, Standard-Cervicalstütze, Thermoplastisches Material,Vacoped-Schuh, Vaco-Achill-Schuh, Aircast (ggf. auch Aufbe-reitung zum Wiedereinsatz)

nein Beispiele: KIS-Immobilisierungsschiene, Miami-J-Collar, Pro-dukte zur Langzeit-/ Dauertherapie

Schlauchverbände ja Zur Fixierung an KörperteilenBeispiele: Netzschlauch, Trikotschlauch, Fingerfertigverband

Schutzlaken nein Allgemeine Praxiskosten

Septumschienen ja -

Sprühpflaster/Pflasterspray

ja -

Stahlwolle für Kom-pressionsverbände

ja -

Stützmaterialien,synthetisch

ja Siehe auch unter Cast-Schienen und-Binden. Nur bei Erkran-kungen, die eine Ruhigstellung von mehr als vier Wochen er-fordern und bei Kindern unter 14 Jahren.

Tamponadestreifen,-binden

ja Beispiele: Jodhaltige Tamponaden. Steril, unsteril.

Tape-Verbände ja -

ThermoplastischesMaterial

ja Material zur Anfertigung von Schienenverbänden, siehe auchunter Schienen

Tücher nein Außer bei ambulanten Operationen der Knochen-und Gelenk-chirurgie unter strenger Beachtung des Wirtschaftlichkeitsge-botes und eines kostengünstigen Bezuges, sofern nicht mit derGebühr für die Leistung abgegolten.

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Tupfer ja Aus Mull, Mullwatte, GazeBeispiel: Mulltupfer, Schlinggazetupfer, Zellstofftupfer

nein Beispiel: Debrisoft

Uhrglasverband nein Außer zur Akut-/ Notfallversorgung. Im Regelfall bei zutreffen-der Indikation: Verordnung auf den Namen des Patienten alsHilfsmittelBeispiel: gelochter Uhrglasverband(siehe unter Augenklappe)

Verbandmull ja -

Wundauflagen ja Siehe auch unter Pflaster. Große Preisspanne der verschiede-nen Produkte!Beispiele: Folienpflaster, Hydrokolloide, Polyurethan-Schäume,Hydrogel-Platten, Alginat-Kompressen/ -Tamponaden, Aktiv-kohle, PA-Saugkissen, Salbengaze, Fettgaze

nein Beispiele: Platten (Silikon) zur Narbenbehandlung, Silberhalti-ge Produkte incl. Silberkohle (im Einzelfall Verordnung auf denNamen des Patienten)

Wundklammern ja -

nein Beispiele: Gerät. Gerät+Klammern als 1 System

Zellstoff nein Zellstoff als Unterlage für Patienten und Reinigungszwecke vonPraxiseinrichtung, Verbandzellstoff (obsolet)

ja Vorzugsweise ungebleicht für Reinigungszwecke am Patienten(z.B. Ultraschallgel-Entfernung, Sekretaufnahme)

Zinkleimbinden ja -

Zungenläppchen ja -

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Sprechstundenbedarf (SSB) - Sonstiger Bedarf - Alphabetische Liste

Artikel / Artikel-gruppen

verordnungsfähigals SSB

Ergänzung / Begründung / als SSB und nicht SSB ver-ordnungsfähige Beispiele (nicht vollständig)

Anti GranulozytMarkierungsbesteck

nein Mit der Leistung abgegolten

Ärztekrepp nein Allgemeine Praxiskosten

Atemkalk nein Mit der Leistung abgegolten

Batterien nein Allgemeine Praxiskosten

Belegärztliche, sta-tionäre Behandlung

nein Siehe SSBV § 2 (3)

Einmalhandtücher nein Allgemeine Praxiskosten Beipiel: Kleenex, Papierhandtücher

Ersatzbedarf fürabgelaufene Artikel

nein Siehe SSBV § 2 (4) und § 3 (1) - nur tatsächlich verbrauchteArtikel sind über den SSB zu ersetzen

Erstausstattung nein Siehe SSBV § 3 (1)

Handschuhe nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Einmal-Handschuhe, OP-Handschuhe

Klebestift nein Einzelverordnung /Hilfsmittel im Rahmen der Kompressions-therapieBeispiel: Es-hält

Mundschutz nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Bambino, OP-Mundschutz

Ohrstöpsel nein Allgemeine PraxiskostenBeispiele: Ohropax, Lärmstop

OP-Hauben nein Allgemeine Praxiskosten

OP-Masken nein Allgemeine Praxiskosten

Pappmundstücke nein Allgemeine Praxiskosten

Schleimhautver-schiebeplastiken

nein Mit der Leistung abgegolten

Sterilisationspapier nein Allgemeine Praxiskosten

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Kassenärztliche Vereinigung

Westfalen-Lippe

Robert-Schimrigk-Str. 4–6

44141 Dortmund

Tel: 0231 / 94 32 - 0

www.kvwl.de