52
Entsorgungs-Guideline HCI Safety-Lecture Praxismodul, Thema 1 20.1.20/TM

Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

  • Upload
    others

  • View
    18

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

Entsorgungs-Guideline HCI

Safety-Lecture Praxismodul, Thema 1 20.1.20/TM

Page 2: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

1 Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle Folie

1.1 Zuständigkeit: HCI-Gebäudebereich 4

1.2 Entsorgung von Geräten, Anlagen, Elektroschrott, Altmetalle, Bauschutt, Leuchtstoffröhren, Styropor, Karton, Papier, Holz

4

1.3 Abwasser im Labor 5

1.4 Etagen-Sammelstellen – Container für Kehricht, für Papier/Karton 6

1.5 PET-Sammelcontainer 7

1.6 Sammlung nichtkontaminierter Abfälle im Labor 8

2 Entsorgung von Altglas im Labor Folie

2.1 Zuständigkeit: HCI-Gebäudebereich & Abt. SGU 9

2.2 Altglas für den laborlokalen Sammelcontainer 10

2.3 Glastypen, die nicht im laborlokalen Sammelcontainer, resp. als Recyclingglas entsorgt werden dürfen (= Sonderabfall)

12

Page 3: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

3 Sonderabfall-Entsorgung Folie

3.1 Zuständigkeit: Abteilung SGU 13

3.2 Die Einwegkanister 15

3.3 Die Befüllung von Kanistern 17

3.4 Lösungsmittelabfälle 18

3.5 Säure- und Basenabfälle & wässrige Sonderabfälle 25

3.6 Altöle 38

3.7 Feste Sonderabfälle 39

3.8 Sharps 41

3.9 Entsorgung von Chemikalien 42

3.10 Lecture Bottles 45

3.11 Entsorgung von Gaskartuschen 46

3.12 Entsorgung von Sprühdosen 47

3.13 Biologische Abfälle 48

4 Wiederverwertung von Chemikalien – Storageroom C280/82 505 Havarie: Sei stets vorbereitet! 52

Page 4: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle

1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse:

Herr Lukas WildTel.: +41 44 633 33 [email protected] PSA (Piepser): *8033376

1.2 Der zentrale Entsorgungsplatz mit den verschiedenen Sammelstellen für dasHCI-Gebäude befindet sich im HCI-Anlieferungsbereich. Während den ETH-Öffnungszeiten können dort selbstständig Elektroschrott, Altmetalle, Bauschutt,Leuchtstoffröhren, Styropor, Karton, Papier, Holz usw. entsorgt werden. GrössereGeräte und Anlagen dürfen erst nach Absprache mit dem Gebäudebereich aufpassende Paletten dorthin verfrachtet und dort abgeladen werden.

Page 5: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

Keinerlei Chemikalien, weder Säure- und Basen-abfälle, Lösungsmittel noch andere wässrige oderorganische Sonderabfälle dürfen über das Wasch-becken entsorgt werden. Mit dem illegalen Entsorgenvon Chemikalien über das Waschbecken nimmt mannicht nur eine grobfahrlässige Umweltverschmutzungin Kauf, sondern man setzt auch das Personal beiden Chemieabwasseranlagen hohen chemischenRisiken aus!

Die Folgen illegaler Entsorgung über das Waschbecken:

Durch die Schadstoffe können Kläranlagen in ihrer Funktion beeinträchtigt werdenmit Folge schwerer Umweltschäden.

Mensch, Tier und Fauna sind durch im Abwasser enthaltene unbekannte Gefahr-/Schadstoffe gefährdet.

Bei der Wasseraufbereitung, hauptsächlich beim Einsatz von Reaktionsmitteln(Chlor, Kalk, Eisenchlorid, Natron usw.) zur Entfernung von Verunreinigungen undzur Aufbereitung von Klärschlamm (Herabsetzung der Fermentationsfähigkeit undGeruchsvermeidung), liegen hohe chemische Risiken vor.

1.3 Abwasser im Labor

Keine Chemikalien in den Ausguss!

Page 6: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

1.4 Etagen-Sammelstellen

Jede Etage im HCI verfügt über einen Container-Raum; in der Regel wird dort imlinken Container der normale Kehricht, im rechten Container die Karton- undAltpapierabfälle gesammelt. Diese werden von einer Reinigungsfirma regelmässigentleert. Liegen grössere Verpackungsmengen vor, z.B. aufgrund einer Grosslieferung,muss deren Entsorgung mit dem Gebäudebereich vorhergehend abgesprochenwerden.

Page 7: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

1.5 PET-Sammelcontainer

Hinzukommend verfügt jede Etage auch über einen PET-Sammelcontainer. Diesewerden ebenfalls von einer Reinigungsfirma regelmässig entleert.

Page 8: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

1.6 Sammlung nichtkontaminierter Abfälle im Labor

Behälter für Altpapier Typische Unterbaumöbel für Kehricht

Diese Behälter werden durch eine Reinigungsfirma regelmässig entleert. Um dasReinigungspersonal vor Kontamination und Verletzungen zu schützen, dürfenfolgende Abfälle, von denen eine Gefahr und / oder eine Gesundheitsschädigungausgehen kann, via diesen Kehricht niemals entsorgt werden: Spritzennadeln, alleArten von Sharps, Glasabfälle, Gaskartuschen, Sprühdosen usw.

Page 9: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

Sonderabfallentsorgungsstelle HCIStandort: HCI D 276Öffnungszeiten (Semester): Montag bis Freitag: 14:00–16:00 UhrÖffnungszeiten (Semesterferien): Dienstag und Donnerstag: 14:00–16:00 Uhr

2.1 Zuständigkeiten

Für kontaminiertes Altglas, Borsilikatglasabfälle: Abt. SGU

2. Entsorgung von Altglas

Für nicht kontaminiertes Altglas: HCI Gebäudebereich

Kontaktadresse:Herr Lukas WildTel.: +41 44 633 33 [email protected] PSA (Piepser): *8033376

Page 10: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

Zurzeit kann im HCI das Altglas nicht nach Farben getrennt gesammelt werden.Chemikalienflaschen aus Braunglas und Getränkeglasflaschen sollten, wennmöglich, immer als ganze Flaschen entsorgt werden. Die Altglasflaschen wie aucheventuelles Scherbengut können im HCI-Anlieferungsbereich entsorgt werden.

Laborlokale Altglascontainer können via [email protected] kostenlos bestellt werden.

2.2 Altglas

Page 11: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

Grundsätzlich sollen Glasgefässe, welche als Altglas entsorgt werden können(z.B. Chemikalien-Flaschen aus Braunglas), gereinigt werden.

Gebinde mit Lösungsmittel können restentleert in der Kapelle ausgedampftwerden lassen. Anschliessend können diese dann ohne Deckel und mitunkenntlich gemachter Gefahrkennzeichnung (z.B. übermalen mit wasser-festem Filzstift) in die laborlokalen Altglascontainer entsorgt werden.

Gebinde mit nicht hochtoxischen oder reaktiven Chemikalien werden vor ihrerEntsorgung mit einem geeigneten Lösungsmittel dreifach gespült und danngetrocknet. Anschliessend wird die Etikettierung wie oben beschriebenunkenntlich gemacht.

Gebinde, die sehr gefährliche Stoffe enthalten, sind als Sonderabfall abzugeben.

Page 12: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

2.3 Glastypen, die nicht im laborlokalen Sammelcontainer, resp. alsRecyclingglas entsorgt werden dürfen (= Sonderabfall)

Borsilikatglas (= chemikalien- und temperaturbeständiges Glas = Glasgeräte,Reagenzgläser im Labor) müssen speziell in die nachfolgend abgebildetenweissen Behältern gesammelt und so verschlossen und gekennzeichnet in derSonderabfall-Entsorgung abgegeben werden. Borsilikatglas stört wegen deshöheren Schmelzpunktes den Recyclingprozess. DC-Glasplatten müssenebenfalls in diese weissen Behältern entsorgt werden.

Sharps in Form von farblosem Altglas: Pasteurpipetten, mit Chemikalienkontaminierte Pillen-/Probegläser, Mikropipetten usw. müssen ebenfalls in dienachfolgend abgebildeten weissen Behältern gesammelt und so in derSonderabfall-Entsorgung abgegeben werden.

Page 13: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

Sonderabfallentsorgungsstelle HCIStandort: HCI D 276Öffnungszeiten (Semester): Montag bis Freitag: 14:00–16:00 UhrÖffnungszeiten (Semesterferien): Dienstag und Donnerstag: 14:00–16:00 Uhr

3. Sonderabfall-Entsorgung

3.1 Zuständigkeit: Abt. SGUBei der Entsorgung von Chemikalienabfällen müssen immer die entsprechendenVerordnungen, Richtlinien und Sicherheitsdatenblätter der zu entsorgenden Stoffemitberücksichtigt werden. Vor der Erstellung eines laborlokalen Abfallmanagements ist eineRisikobeurteilung erforderlich.

Jede Arbeitsgruppe benötigt eine Kundenkarte, um Sonderabfall entsorgen zu können.Diese kann direkt bei der Sonderabfallentsorgungsstelle bestellt werden.

Page 14: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

Der Link zum Beratungsformular: www.ethz.ch/services/de/service/sicherheit-gesundheit-umwelt/umwelt/sonderabfall

Die Sektion BUSS (Betrieblicher Umwelt- undStrahlenschutz)

Nimmt korrekt beschriftete Sonderabfälle, die sich im richtigen Behälter befinden, in den Sonderabfallentsorgungsstellen kostenlos entgegen

Gibt kostenlos geeignete Behälter für das Sammeln der Sonderabfälle ab

Stellt korrekte Entsorgung sicher Stellt den Gefahrgutbeauftragten Berät bei Fragen rund um die

Sonderabfallentsorgung Bietet Führungen durch die Sonderabfall-

entsorgungsstellen an Stellt Ihnen Infomaterial zum Thema zur

Verfügung

Page 15: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

3.2 Die Einwegkanister für flüssige Abfälle - Wichtige Hinweise

Die Einwegkanister, erhältlich in verschiedenen Gebindegrössen von 1 bis 10 L, sindkostenlos in der Sonderabfall-Entsorgung erhältlich und bestehen aus Polyethylen.Diese sind nicht elektrisch leitend! Leitende Einwegkanister kosten das mehrfacheund sind daher für die Abt. SGU momentan nicht finanzierbar. Die Haltbarkeit derKanister beträgt ab Herstellungsdatum (siehe Prägung auf dem Kanister) in derRegel 5 Jahre.Hinweis: Wenn jemand Diethyletherabfall getrennt sammelt, soll er sich bei derSonderabfallentsorgungsstelle HCI melden. Für diesen Fall werden leitende Kanisterabgegeben.

Korrekt, aber momentan zu teuer!

Page 16: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

UN-Gebinde: UN geprüfte Gebinde besitzen vom EidgenössischenGefahrgutinspektorat (EGI) eine Bauartzulassung, welche bestätigt, dass dasGebinde alle Voraussetzungen erfüllt, um gefährliche Güter (Gefahrgut) auf Strasse,Schiene, Luft und Wasser zu transportieren.

UN-Nummer: Gefährliche Stoffe und Güter weisen eine UN-Nummer auf, welche alsStoffnummer bezeichnet werden kann. Diese Nummer ist eine Kennnummer undbeim Transport von Gefahrgut ein wichtiger Bestandteil der Kennzeichnung.

Hinweis: Flüssigabfälle dürfen erst dann mit dem Deckelverschlussgeschlossen werden, wenn keine Anzeichen für Reaktionen oderÜberdruckbildung vorliegt.

Hinweis: Die Verschlussdeckel derKanister enthalten keine „Berstmembran“,die bei plötzlichen Überdruckbildungreagieren könnte!

Page 17: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

3.3 Die Befüllung von Kanistern

Liegen keine spezielle Entsorgungsstationen vor, werden die Einwegkanister mittelsspeziellen Abfülltrichtern mit Überlaufschutz gefüllt. Beachte, dass die Kanister nichtvollständig gefüllt werden dürfen, um Überdruck durch Volumenausdehnung zuvermeiden (90 bis max. 95%; nicht über die Schulter des Kanisters). Die Kanister,von denen diverse Gefährdungen ausgehen könnten, müssen immer inGefahrenschränken mit Sicherheitsauffangwanne, oder in Laborabzügen ohneExperimente gelagert werden.

Page 18: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

3.4 Lösungsmittelabfälle

Die Lösungsmittelabfälle werden in zwei Hauptgruppen unterteilt, in Lösungsmittelhalogenhaltig (Halogen > 2%) und Lösungsmittel halogenfrei (Halogen < 2%). Im HCIfallen pro Jahr ca. 60 Tonnen Lösungsmittelabfälle an, halogenhaltig und halogenfreietwa im Verhältnis 1:2.

Die halogenfreien Lösungsmittelabfälle werden wiederverwertet als Brennstoff für dieZementindustrie. Die halogenhaltigen Lösungsmittelabfälle werden in Hochtemperatur-verbrennungsanlagen verbrannt.

Recycling von Lösungsmittelabfällen

Grundsätzlich kann man feststellen, dass das Recycling von Abfalllösungsmitteln eineimmer wichtigere Rolle spielt. Mehr als 30 verschiedene Abfalllösungsmittel werden inden 19 Destillationsanlagen des Recycling und Solvent Centers in Schweizerhallestofflich verwertet. Die halogenfreien Lösungsmittelabfälle im HCI sind jedoch aber zustark gemischt und für das Recycling daher ungeeignet.

Page 19: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

Die laborlokale Entsorgung von Lösungsmittelabfällen unterliegt sehrstrengen Vorschriften, die nachfolgend kurz vorgestellt werden.

Page 20: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

Konsequenz aus den Brandschutzvorschriften (das betrifft auch die laborlokale Lösungsmittelabfall-Entsorgung):

Gemäss Brandschutzvorschrift dürfen imBrandabschnitt (also in einem Labor) nur 25 Lbrennbare Flüssigkeiten (Flammpunkt < 30°C) offengelagert werden (Lagerung = Aufbewahren übermehr als 8h).

Page 21: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

Abb. rechts: Die laborlokale Lösungsmittelabfall-Entsorgung nach der Umrüstung

Mobile Lösungsmittelabfall-Entsorgungsstationen vs. Lösungsmittelabfall-EntsorgungsschränkeDie Abt. SGU wird die Abpumpvorrichtungen in der Sonderabfall-Entsorgung für dasAbpumpen von Lösungsmittelabfällen spätestens im Jahr 2021 einstellen. Bis Ende 2020müssen daher alle mobilen Lösungsmittelabfall-Entsorgungsstationen gegen Lösungsmittel-abfall-Entsorgungsschränke ersetzt werden.

Bei den Plätzen der bisherigen mobilen Lösungsmittelabfall-Entsorgungsstationen, die zurZeit in Tranchen definitiv aus dem Verkehr gezogen werden, wird jeweils ein zertifizierterSicherheitsschrank mit Schubladenauszug, der eine Polypropylen-Sicherheitsauffangwanneenthält, eingefügt. Dieser ist festinstalliert und zur Fortluft angeschlossen. Darin können dieNutzer ihre Lösungsmittelabfälle, nach wie vor chlorfrei und chlorhaltig getrennt, in die vonAbt. SGU vorgegebenen 5 L- oder 10 L-Einwegkanistern abfüllen (Kapazität max. 4x 10 L).Die Lösungsmittelabfälle werden über auf den Kanister aufgesetzte Ablauftrichter mitÜberfüllschutz ausgekippt, bis diese zu ca. 90% gefüllt sind.

Page 22: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

Bitte niemals Feststoffe (z.B. Silicagel, Schlacken, Glasscherben, Spritzennadeln,Magnetrührstäbe), sowie Säuren, Laugen, spezielle Giftstoffe usw. in die Kanister entsorgen!Alle Flüssigkeiten, von denen spezielle Gefahren und/oder Geruchsemissionen ausgehen (z.B.Butyllithium, Benzylchlorid, Mercaptane, Thiole, usw.) dürfen ebenfalls nicht in diese Kanisterentsorgt werden. Gefährliche Flüssigabfälle müssen immer in separate Kanister (erhältlich inverschiedenen Grössen bis 10 L) entsorgt und an einem gut entlüfteten Ort, z.B. in einemLaborabzug ohne Experimente, zwischengelagert werden.Gefüllte Abfallkanister (Kennzeichnungsmaterial siehe nachfolgende Folien) müssen, sofernkeine Anzeichen für Reaktionen oder Überdruckbildung vorliegt, geschlossen mit einemsicherem Transportwagen mit Auffangwanne bei der Sonderabfall-Entsorgung abgegebenwerden. Sollte bei einem Abfallkanister Anzeichen auf Reaktionen oder Überdruckbildungvorliegen, so muss dieser umgehend in einem Laborabzug ohne Experimente sichergestelltwerden. Für das weitere Vorgehen muss CABS von Abt. SGU kontaktiert werden([email protected]). Falls eine unkontrollierte Reaktion ausbricht, wodurch Gefahr besteht, dass derKanister platzt, 888 informieren.

Stellen Sie bei der Lösungsmittelabfall-Entsorgung technische Probleme oder auffällige Mängelfest, informieren Sie bitte unverzüglich unsere E-Mail-Hotline [email protected]

Page 23: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

ETH Zürich

Sonderabfälle / déchets spéciaux / rifiuti specialiNicht-halogenierte Lösungsmittel/ solvents non-halogenated

UN 1993 VeVA 07 07 04Inhalt / Content (%):____________________________________________________________________________________________________________

pH: ____ Nano: □ja □nein

Institut/ Professur/ Gruppe: ___________________________Datum/ Visum: ___________________________

Kennzeichnung: Die entsprechenden selbstklebenden Etiketten für dieKennzeichnung der Kanister sind in der zentralen Entsorgung erhältlich.

Inhalt: Z. Bsp. ACN (20%), TFA (<1%), H2O

pH-Wert: Nur falls relevant.Nano: Falls Nanopartikel (Suspension) im Abfall vorhanden ist „ja“ ankreuzen.Institut/Professur/Gruppe: Durch Verwendung der Kundenkarte nicht notwendig

Page 24: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

ETH Zürich

Sonderabfälle / déchets spéciaux / rifiuti specialiHalogenierte Lösungsmittel / solvents halogenated

UN 1992 VeVA 07 07 03Inhalt / Content (%):____________________________________________________________________________________________________________

pH: ____ Nano: □ja □nein

Institut/ Professur/ Gruppe: ___________________________Datum/ Visum: ___________________________

Inhalt: Z. Bsp. CH2Cl2, CHCl3

Page 25: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

Säuren und Basen, sowie andere wässrige Sonderabfälle sind getrennt zu entsorgenund zu lagern. Diese teilweise ätzenden Stoffe sind in den Polyethylen-Kanistern alsSonderabfall in der Sonderabfall-Entsorgung abzugeben. Die Abfallkanister (erhältlich inverschiedenen Grössen bis 10 L) können inkl. der selbstklebenden Etiketten für ihreKennzeichnung kostenlos bei der Sonderabfall-Entsorgung bezogen werden. GrössereGebinde als 10 L sind im Labor nicht erlaubt. Auf der Abfalletikette (siehe nachfolgendeFolien) ist die chemische Bezeichnung des Stoffes aufzuführen, sowie die Adresse desAbgebers zu kennzeichnen. Die Richtigkeit der Angaben ist via Unterschrift auf demKanister zu bestätigen.

3.5 Säuren- und Basenabfälle (= ätzende Stoffe) & wässrige Sonderabfälle

Page 26: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

Säuren:

Salpetersäure/ Nitric Acid Flusssäure / Hydrofluoric Acid – Höchstgefährlich! Gemische aus Salpetersäure und Salzsäure (Königswasser – Aqua Regia);

Hinweis: Muss immer mit Wasser auf ca. 50% verdünnt werden (mit dem Grundsatz, zuerst das Wasser dann die Säure) - Höchstgefährlich!

Ätzender saurer anorganischer flüssiger Stoff Piranhalösung (Konz. H2SO4/Konz. H2O2, Verhältnis 3:1) - Höchstgefährlich!

Basen:

Ätzender basischer anorganischer flüssiger Stoff

Wässrige Sonderabfälle:

Stark übelriechende nichtbrennbare flüssige Abfälle

Typische wässrige, separat zu sammelnde Sonderabfälle:

Page 27: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

ETH Zürich

Sonderabfälle / déchets spéciaux / rifiuti speciali

Salpetersäure/ Nitric Acid

UN 2031 VeVA 06 01 05Inhalt / Content (%):____________________________________________________________________________________________________________

pH: ____ Nano: □ja □nein

Institut/ Professur/ Gruppe: ___________________________Datum/ Visum: ___________________________

Page 28: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

ETH Zürich

Sonderabfälle / déchets spéciaux / rifiuti speciali

Flusssäure / Hydrofluoric Acid

UN 1790 VeVA 06 01 03Inhalt / Content (%):____________________________________________________________________________________________________________

pH: ____ Nano: □ja □nein

Institut/ Professur/ Gruppe: ___________________________Datum/ Visum: ___________________________

Page 29: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

ETH Zürich

Sonderabfälle / déchets spéciaux / rifiuti speciali

Andere Säuren / Other Acids

UN 3264 VeVA 06 01 06Inhalt / Content (%):____________________________________________________________________________________________________________

pH: ____ Nano: □ja □nein

Institut/ Professur/ Gruppe: ___________________________Datum/ Visum: ___________________________

Inhalt: Z. Bsp. Königswasser (50% in Wasser)

Page 30: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

ETH Zürich

Sonderabfälle / déchets spéciaux / rifiuti speciali

Basen / Alkalies

UN 3266 VeVA 06 02 05Inhalt / Content (%):____________________________________________________________________________________________________________

pH: ____ Nano: □ja □nein

Institut/ Professur/ Gruppe: ___________________________Datum/ Visum: ___________________________

Inhalt: Z. Bsp. NaOH (4%), EtOH (5%)

Page 31: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

ETH Zürich

Sonderabfälle / déchets spéciaux / rifiuti speciali

Schwermetall-Abfälle / Heavy Metal Waste

UN 3289 VeVA 06 03 13Inhalt / Content (%):____________________________________________________________________________________________________________

pH: ____ Nano: □ja □nein

Institut/ Professur/ Gruppe: ___________________________Datum/ Visum: ___________________________

pH-Wert: Unbedingt den pH-Wert angeben (Schätzung reicht).

Als Schwermetalle gelten auch besonders toxische oder umwelt-gefährdende Elemente: Pb, Cd, Pt, Pd, Ni, Cr, Co, Se usw.

Inhalt: Z. Bsp: 0.1% Pb in HNO3

Page 32: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

ETH Zürich

Sonderabfälle / déchets spéciaux / rifiuti speciali

Ethidiumbromide Abfälle / Waste

UN 2811 VeVA 16 05 06Inhalt / Content (%):____________________________________________________________________________________________________________

pH: ____ Nano: □ja □nein

Institut/ Professur/ Gruppe: ___________________________Datum/ Visum: ___________________________

Page 33: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

ETH Zürich

Sonderabfälle / déchets spéciaux / rifiuti speciali

Halogenierte Abfälle / halogenated waste

UN 2929 VeVA 07 01 07Inhalt / Content (%):____________________________________________________________________________________________________________

pH: ____ Nano: □ja □nein

Institut/ Professur/ Gruppe: ___________________________Datum/ Visum: ___________________________

Inhalt: Z. Bsp. Chloroform/Phenol-gemisch-Abfälle (Trizol), organische Chemikalien mit hohem Halogenanteil (>2% X) wie Bromphenol usw.

Page 34: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

ETH Zürich

Sonderabfälle / déchets spéciaux / rifiuti speciali

UN VeVAInhalt / Content (%):____________________________________________________________________________________________________________

pH: ____ Nano: □ja □nein

Institut/ Professur/ Gruppe: ___________________________Datum/ Visum: ___________________________

Generische Etikette für andere Sonderabfälle, für die keine Standardetiketten bestehen:

Wichtig: Inhalt muss angegeben werden!

Page 35: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

Abfallkanister mit nicht brennbaren wässrigen Abfällen, sofern von diesen keineGefährdungen und Geruchsemissionen ausgehen, können im Laborraum in RAKO-Boxen (= graue Sicherheitskisten) gelagert werden. RAKO-Boxen können im HCI-Shopgegen ein Symbolpreis bezogen werden. Abfallkanister mit gefährlichen Inhaltenhingegen müssen in Laborabzügen ohne Experimente, oder in Sicherheitsschränkengelagert werden, ebenfalls mit Sicherheitsauffangwanne.

Page 36: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

Nicht brennbare wässrige Abfälle können, sofern von diesen keine Gefährdungenausgehen, in neu konzipierte laborlokale mobile Entsorgungsstationen (mitEntlüftungs-Dockingstation) getrennt entsorgt werden. In diese Entsorgungsstationenkönnen je nach Bedarf 5 L- oder 10 L-Einwegkanister (max. 4 Stück) eingesetzt undmit speziellen Ablauftrichtern (mit Überfüllschutz) befüllt werden.

Die laborlokale Entsorgung von Säuren- und Basenabfälle & wässrigerSonderabfälle

Page 37: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

Hinweise: In den Labors werden oft grossvolumige RAKO-Boxen für Säure- undBasenbäder eingesetzt. Nach Gebrauch kann deren Inhalt nicht mehr inentsprechende Tanks bei der Sonderabfall-Entsorgung (existieren nicht mehr)abgekippt, sondern müssen in die 10 L-Einwegkanistern abgefüllt werden. Diesererschwerte Umfüllprozess der Säure- und Basenbäder in die 10 L-Einwegkanistersetzt das Personal höheren Kontaminationsrisiken aus, mit Verätzungsfolge. Es wirddaher empfohlen, für die Säure- und Basenbäder nach neuen Gefässen mitabbruchsicheren Ablasshähnen zu recherchieren, statt der RAKO-Boxen.

Page 38: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

3.6 Altöle

Hierbei muss zwischen kontaminierten und nicht kontaminierten Altölen unterschiedenwerden. Vor allem das Altöl aus den Hochvakuumpumpen ist oftmals mit gefährlichenStoffen aus den Vakuumlinien kontaminiert. Kontaminierte und nicht kontaminierte Altölewerden getrennt gesammelt und gelagert mit den gleichen Polyethylen-Kanistern, wiealle anderen flüssigen Sonderabfälle auch. Die gefüllten Abfallkanister werdenentsprechend gekennzeichnet der Sonderabfall-Entsorgung übergeben.

Page 39: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

3.7 Feste Sonderabfälle

Mit Chemikalien kontaminierte Abfälle fester Art können in nachfolgend abgebildeteBehältertypen entsorgt werden. In der Regel sind es verschliessbareKunststoffbehälter, die in verschiedenen Gebindegrössen bis 30 L kostenlos in derSonderabfall-Entsorgung erhältlich sind. Auch hierbei ist je nach Situation einegetrennte Abfallsammlung erforderlich. Unterschieden wird auch zwischenhalogenhaltigen und halogenfreien Feststoffabfällen.

Typ. Abfälle dieser Art sind

Silicagelabfälle (abgetropft) Filterabfälle Kontaminierte Spritzen (ohne Nadeln), Handschuhe und andere Utensilien aller Art Quecksilber und mit anderen sehr toxischen Abfällen kontaminierte Abfälle immer

als Sonderabfall (z. Bsp. Quecksilberhaltige Abfälle) entsorgen. Ethidiumbromid-Kontaminierte Abfälle usw.

Page 40: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

ETH Zürich

Sonderabfälle / déchets spéciaux / rifiuti speciali

Ethidiumbromide Abfälle / Waste

UN 2811 VeVA 16 05 06Inhalt / Content (%):____________________________________________________________________________________________________________

pH: ____ Nano: □ja □nein

Institut/ Professur/ Gruppe: ___________________________Datum/ Visum: ___________________________

Kennzeichnung: Die entsprechenden selbstklebenden Etiketten für dieKennzeichnung der Abfallgebinde sind in der zentralen Entsorgung erhältlich.

Page 41: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

3.8 Sharps = Gegenstände, von denen eine Stich- oder Schnittverletzungsgefahrausgeht.

Zu den Sharps gehören z.B. Einstechdorne, Kapillaren, Skalpelle undInjektionsnadeln. Sie sind in durchstichsicheren, formfesten, undurchsichtigen undfest verschliessbaren, dichten Kunstoffbehältern, welche sich nach Verschluss nichtmehr öffnen lassen, zu sammeln. Alle Labors im HCI sammeln diese Sharps in dienachfolgend abgebildeten gelben Mediboxen. Zu autoklavierende Mediboxen sindvor dem Autoklavieren mit einem temperatursensitiven Indikator zu versehen. Sharpswerden erst dann als Sonderabfall entsorgt, wenn das Warnzeichen Biogefährdungnicht mehr sichtbar ist.

Nicht durchstichsicherer Behälter

Page 42: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

3.9 Entsorgung von ChemikalienZu entsorgende und nicht wiederverwertbare Chemikalien müssen im Originalgebindeabgegeben werden. Bei Chemikaliengebinden, deren Inhalt nicht mehr identifizierbar ist,dürfen nur nach Absprache mit der Sektion BUSS von Abt. SGU entsorgt werden. Untergegebenen Umständen ist eine Analyse vom nicht identifizierbaren Inhalt erforderlich.Bei der Entsorgung von Chemikalien in Originalgebinden müssen halogenierte undhalogenfreie, sowie organisch und anorganisch, schwermetallhaltig usw. aussortiert undgetrennt entsorgt werden. Bei Unklarheiten bitte die Sektion BUSS von Abt. SGUkontaktieren.

SGU BUSS(Betrieblicher Umwelt- und Strahlenschutz)HPI F23044 633 92 75 *8039275

Page 43: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

ETH Zürich

Sonderabfälle / déchets spéciaux / rifiuti specialiOrganische Chemikalien / Organic Chemicals

UN 3286 VeVA 16 05 06Inhalt / Content (%):____________________________________________________________________________________________________________

pH: ____ Nano: □ja □nein

Institut/ Professur/ Gruppe: ___________________________Datum/ Visum: ___________________________

Inhalt: z. Bsp. Chemikalien in Originalgebinden, selber hergestellte Substanzen, Gemische

Triage und verpacken erfolgt immer durch oder in Absprache mit SGU!

Page 44: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

ETH Zürich

Sonderabfälle / déchets spéciaux / rifiuti specialiAnorganische Chemikalien / Inorganic Chemicals

UN 1760 VeVA 16 05 07Inhalt / Content (%):____________________________________________________________________________________________________________

pH: ____ Nano: □ja □nein

Institut/ Professur/ Gruppe: ___________________________Datum/ Visum: ___________________________

Inhalt: z. Bsp. Chemikalien in Originalgebinden, selber hergestellte Substanzen, Gemische

Triage und verpacken erfolgt immer durch oder in Absprache mit SGU!

Page 45: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

3.10 Lecture Bottles

Lecture Bottles werden in der Regel nicht über die Abt. SGU entsorgt. Diese sollenentweder vollständig im Labor aufgebraucht, oder dem Hersteller/Lieferantenzurückgeführt werden. Ist weder das einte noch andere möglich, kann für die weiterenSchritte die Sektion CABS der Abt. SGU kontaktiert werden.

Page 46: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

3.11 Entsorgung von Gaskartuschen

Sind diese nicht vollständig restentleert, bestehen folgende Gefahren:

Durch das verdampfende Gas können vor allem in geschlossenen Räumen undKammern explosionsfähige Gas-Luft-Gemische entstehen.

Verbrauchte Gaskartuschen können immer noch Reste enthalten, die sie in Kontaktmit Wärme oder durch Druckeinwirkung explodieren lassen.

Eine Erwärmung von Gaskartuschen über 50°C kann gefährlich hohen Druckerzeugen, die zu Undichtigkeit oder Platzen der Kartusche führen kann.

Gebrauchte Gaskartuschen müssen immer in Abluftvorrichtungen ausgegast werden(diese auf den Fluchtbalkonen ausgasen zu lassen ist verboten). Diese sindanschliessend der Sonderabfall-Entsorgung zu überbringen.

Page 47: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

Die Sprühdose enthält Produkte, die derGesundheit und der Umwelt schaden, diejeweiligen Gefahrensymbole sind auf derSprühdose aufgedruckt. Im Allgemeinensind dies Insektizide, Farben, Lacke,Isolierschaum, Leime, Schmiermittel etc.Ist die Spraydose aufgebraucht, muss sieder Sonderabfall-Entsorgung zugeführtwerden.

3.12 Entsorgung von Sprühdosen

Gefahren: Auch wenn die Sprühdose leer ist, kann sie immer noch Reste enthalten, die sie in Kontakt mit Wärme oder durch Druckeinwirkung explodieren lassen.

Page 48: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

Hinweis zu Abfällen BL1: Abfälle vonBiolevel 1 werden in autoklavierbare Säckeohne dem Signet Biogefährdunggesammelt. Diese müssen vor der normalenEntsorgung desinfiziert, chemisch inaktiviertoder autoklaviert werden.

Zwischenlagerung im Labor: OffeneBehälter und kleine Säcke (bis max. 2 Liter)können kurzfristig in der Biosicherheits-werkbank zwischengelagert werden, sindaber mindestens einmal wöchentlich ingrösseren Biosicherheitssäcken (Bio-Hazard) zu entsorgen. Volle, verschlosseneBiosicherheitssäcke sind in einem Containerzwischenzulagern. Zellkulturmedien undPerfusionslösungen sind bis zur endgültigenEntsorgung sicher im Labor zwischen-zulagern.

3.13 Biologische Abfälle

Autoklavierte Säcke werden in normale Kehrichtsäcke verpackt (das Signet Biogefährdung darf nicht mehr erkennbar sein), und dann so dem Kehricht zugeführt.

Yellow Mediboxlabeled «Do Not Autoclave»

Yellow Medibox forSharps

HC

I So

nder

abfa

ll-En

tsor

gungTransport zum Behandlungsort: Die

Abfälle/Container sind auf direktestem Wegzum Autoklaven zu bringen und das Materialist unverzüglich und ohne weitereZwischenlagerung zu inaktivieren.

l

Autoclave

l

Page 49: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

Behandlungsmethoden biologischer Abfälle Desinfizierung: Biologische Abfälle der Sicherheitsstufe 2 oder höher, die giftige undkrebserregende Chemikalien enthalten, sind zuerst mit ausreichendDesinfektionsmittel vollständig zu inaktivieren und anschliessend dem entsprechendenSonderabfall zuzuführen.Inaktivierung: Die Inaktivierung von biologisch kontaminierten Abfällen ist einzentraler Aspekt, um den Austritt von Organismen (Sicherheitsstufen 2, 3, 4) aus denLaboratorien zu minimieren, um so eine Gefährdung von Mensch und Umwelt zuvermeiden. Anwendbare Inaktivierungstechniken sind die Dampfsterilisation(Autoklavieren), die chemische Inaktivierung sowie die trockeneHitzesterilisation. Der Autoklav ist durch fachkundiges Personal zu beladen und inBetrieb zu setzen. Autoklavierprotokolle sind zu sammeln und zu archivieren. DerAutoklav ist entsprechend dem Wartungsplan zu warten. Abfälle sind vor demAutoklavieren mit einem temperatur-sensitiven Indikator zu versehen. InaktivierteAbfälle werden erst dann mit dem Betriebskehricht entsorgt, wenn dasWarnzeichen «Biogefährdung» nicht mehr sichtbar ist. Zu diesem Zweck wird dasZeichen entfernt oder durch eine zweite Umhüllung verdeckt.Diverse Hinweise:

Mit Javel oder ähnlichem inaktivierte Flüssigabfälle, resp. wenn diese thermostabileAntibiotika enthalten, müssen als chemische Sonderabfälle abgegeben werden.

Bei der Lagerung biologischer Abfälle kann sich schon in kurzer Zeit ein extremstarker Fäkaliengestank verbreiten. Diese sollten also umgehend inaktiviert undentsorgt werden.

Serologische Pipetten, Pipettenspitzen und die Plastik-Pasteurpipetten ausKunststoffe müssen nicht als Sharps entsorgt werden.

Page 50: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

4. Wiederverwertung von Chemikalien Storageroom HCI C280/282:

Hier lagern überzählige (neue und gebrauchte) Chemikalien, die allen Arbeitsgruppen imHCI kostenlos zur Verfügung stehen. Die Lagerbewirtschaftung erfolgt mittels derChemikaliendatenbank Expereact (www.hci-expereact.ethz.ch).

Der Bezug von Chemikalien aus dem Storageroom ist Sache des Benutzers und mussin der Chemikaliendatenbank eingetragen werden. Für die Anpassung von Besitzer undStandort wird im Storageroom im Eingangsbereich ein Computer bereitgestellt. AusSicherheitsgründen wird der Raum mit einer Videokamera überwacht. Der Zutritt zumStorageroom muss mit dem/der Safety Officer der jeweiliger Arbeitsgruppeabgesprochen werden. Nur er/sie verfügt über einen Zutrittsschlüssel, der allerdingsunter Verschluss aufbewahrt werden muss.

Chemikalien mit Potential zur Wiederverwertung können nach Kontaktaufnahme mit derD-CHAB Hotline [email protected] an den Storageroom abgegeben werden.Die Chemikalien sind gemäss der folgenden Vorgaben vorgängig zu sortieren:

‐ Wiederzuverwertende Chemikalien holen wir nach Vereinbarung vor Ort ab. DieChemikalien Wiederverwertung ist jedoch kein Entsorgungsservice und darf nicht alssolcher missbraucht oder -verstanden werden.

‐ Die Gebinde wiederzuverwertender Chemikalien müssen korrekt/original etikettiertund über > 40% vom ursprünglichen Inhalt verfügen.

Page 51: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

‐ Der Gebindezustand inkl. Originalverschluss muss einwandfrei vorliegen (keineRisse, anderweitige Beschädigungen, Undichtigkeiten, etc.).

‐ Die Gebinde dürfen äusserlich keine Kontamination aufweisen (verrostet, verätzt,sonstige Patina).

‐ Vom Storageroom nicht mehr angenommen werden:

‐ Im HCI-Shop erhältliche Standard-Lösungsmittel wie z.B. Chloroform,Ethylacetat, Tetrahydrofuran, usw.

‐ Im HCI-Shop erhältliche Standard-Chemikalien wie z.B. Salzsäure,Schwefelsäure, Natronlauge, Natriumsulfat, Natriumchlorid, usw.

‐ Chemikalien, deren Haltbarkeitsdatum überschritten ist oder innert Jahresfristabläuft.

‐ Chemikalien, die nicht vorschriftsgemäss gelagert wurden (z.B. bei RT stattKühllagerung).

‐ Verklumpte, verfärbte, sich zersetzende Chemikalien.‐ Chemikalien mit Explosionsgefahr/Sprengwirkung.‐ Alkalimetalle.‐ Chemikalien mit Gefahr auf Selbstentzündung.‐ Radioaktiven Stoffe.‐ Biologisch aktive Stoffe/Zytostatika.‐ Grossgebinde wie Fässer, Säcke, Kanister usw.‐ Gasflaschen, Lecture Bottles.‐ Ampullen mit gefährlichen Inhalten.‐ Chemikalien, die in geringen Mengen massiven Schaden anrichten können.‐ Stark übelriechende Chemikalien.

Page 52: Safety Lecture Praxismodul - Thema 1 Entsorgungs ......1. Entsorgung & Recycling nicht kontaminierter Abfälle 1.1 Zuständigkeit: HCI Gebäudebereich Kontaktadresse: Herr Lukas Wild

5. Havarie: Sei stets vorbereitet!