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DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Fricktaler Gemeindeseminar Energiezukunft aus Sicht des Kantons Werner Leuthard Abteilung Energie 23. Januar 2019

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DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT

DEPARTEMENT

BAU, VERKEHR UND UMWELT

Fricktaler Gemeindeseminar

Energiezukunft aus Sicht des Kantons

Werner Leuthard

Abteilung Energie

23. Januar 2019

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• Planungsbericht nach GAF

(Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen)

• Energieplanung nach dem kantonalen Energiegesetz

• Ausrichtung auf die Energiestrategie 2050 des Bundes

• Beschlossen durch den Grossen Rat am 2. Juni 2015

Energiestrategie: energieAARGAU

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Vier übergeordnete Ziele I

1. Energieeffizienz

Energieverbrauch pro Kopf bis

2035 um 43 % senken

2. Stromeffizienz

Stromverbrauch pro Kopf bis

2035 um 13 % senken

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Vier übergeordnete Ziele II

3. Stromproduktionsziel

Erneuerbare Stromproduktion

ausbauen

4. Versorgungssicherheitsziel

Versorgungssicherheit

beibehalten

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Energie- und StromeffizienzZiele im Gebäudebereich

• Gebäude: Schwerpunkt der kantonalen Energiepolitik

• Anteil an fossiler Energie bis 2035 auf 50 % beschränken (Bezugsjahr 2010)

• Steigerung der Erneuerungsrate

• Revision EnergiegesetzUmsetzung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich nach

Vorliegen der Energiestrategie 2050

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Gemeinden sind wichtige Partner

Bei der Umsetzung der Energiestrategie

Vorbildfunktion

Energiebuchhaltung

Energieplanung

Beim Umsetzung des Energiegesetzes

Vollzug Energienachweis

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Gemeindeberatung – Berater und Regionen

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Energiespiegel

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Energiespiegel = Faktenblatt + Kartenset

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Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)

Bauverwaltung

Statistiken

Einwohnerkontrolle

Wohnungsinventar

Gebäude- und

Wohnungsregister

Immobilien-

verwaltungen

Einwohner

Energiespiegel

Gemeinde

amtliches Verzeichnis

der Strassen und der

Gebäudeadressen

Bund

Gemeinderat

Architekt

Bauherr

energieberatungAARGAU

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Effizienz in Industrie und Gewerbe Grossverbraucher

Das Grossverbraucher-Modell ist erfolgreich

Effizienzsteigerung im Durchschnitt: 12.2 %110 Energieverbrauchsanalysen EVA sind verfügt worden

1/3 der Verfügungen sind abgeschlossen

Stichproben zeigen:

• Unternehmen haben ihre Aufgaben gut erfüllt

• Mindestens die Hälfte der Unternehmen gibt an, dass sie ohne

Gesetzesartikel die Massnahmen erst später oder nie umgesetzt hätten

Grossverbrauchermodell hat in vielen Unternehmen eine Dynamik

ausgelöst, so dass sie die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen

ABER:

Auch wirtschaftliche Massnahmen werden ohne Anstoss sehr oft nicht

umgesetzt

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Versorgungssicherheit

Beteiligungen

Beitrag zur Versorgungssicherheit

Förderung und Nutzung einheimischer erneuerbarer

Energien und von Abwärme

Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit

Grosser Anteil an erneuerbarer Energie

Verbrauch Kanton 2017 4'850 GWh

Wasserkraft

• Produktion im Kanton AG 3'000 GWh

• Beteiligung Axpo ~ 2'200 GWh(Indirekte ausserkantonale Beteiligung durch Axpo)

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Vernehmlassung Revision EnergiegesetzKritische Rückmeldungen zu folgenden Bestimmungen:

Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz

• Anerkennung Biogas

• "Eingriff" in Eigentumsfreiheit?

Sanierungspflicht zentrale Elektro-Heizungen

Sanierungspflicht zentrale Elektro-Wassererwärmer

Eigenstromerzeugung bei Neubauten

Gesetzes-ProzessAdministrativer Aufwand / Vereinfachung Gesetzgebung /

Systembetrachtung

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Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz

Zielsetzung energieAARGAU

Anteil fossiler Energie im Gebäudebereich bis 2035 auf 50 % begrenzen (Basisjahr 2010; Abhängig von CO2-Gesetzgebung Bund)

• Ziel ist nur erreichbar, wenn Massnahmen verstärkt werden

• Heizungsersatz ist ein wichtiger Schritt für die Zielerfüllung

Anerkennung Biogas (beim Heizungsersatz)

Biogas soll nicht benachteiligt werden

• Kanton AG setzt sich für pragmatische Lösung ein

• Leistung der Branche wird anerkannt

• Gespräche mit Branche verlaufen bisher positiv

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Sanierungspflicht zentrale Elektro-Heizungen

Sanierungspflicht Zentrale Elektro-Wassererwärmer

Sanierung ist wirtschaftlich

Trägt zur Versorgungssicherheit bei / Winterenergie

Alternative ist Mehrzubau von eE / Photovoltaik!

• Was ist das richtige Instrument zur Zielerreichung?

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Energetische Betrachtung GWh

Verbrauch Elektroheizungen im AG 460

Verbrauch Wärmepumpen als Ersatz 140

Einsparung 320 6.6% 28.3%

Vergleich mit Ausbauziel erneuerbare Energien 1'130 23.3%100%

Stromverbrauch AG 2017 4'850 100%

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Eigenstromerzeugung bei Neubauten

Technologie-neutrale Umsetzung

Trotzdem wird Photovoltaik den Hauptteil leisten

Pragmatische Umsetzung

• Am Neubau realisieren

• Mit Gemeinschaftsanlagen

Eigenverbrauchsregelung und Kostenentwicklung

führen über Lebensdauer in vielen Fällen zu

wirtschaftlichen Lösungen

Beitrag zur (lokalen) Versorgungssicherheit

Einbezug der Branche bei der Umsetzung

Wenn möglich ohne Ersatzabgabe

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0

50

100

150

200

250

1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020

kW

h/m

2

Jahr

Energieverbrauch pro m2 EBF / Mustervorschriften

Gesetzes-Prozess IVereinfachung Gesetzgebung / Systembetrachtung / Administrativer Aufwand

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Gesetzes-Prozess IIVereinfachung Gesetzgebung / Systembetrachtung / Administrativer Aufwand

Der grosse Erfolg hat einen Preis: Der Vollzug ist komplex

Die Revision bringt wenig Veränderungen im Vollzug

Standardlösungen vereinfachen Planung und Vollzug(Rechnerische Lösungen sind aber immer noch möglich)

EnFK stellt Tools für einen vereinfachten Vollzug bereit

Digitalisierung im Baubewilligungsprozess vereinfacht die Datenerfassung

Energiedirektorenkonferenz verlangt eine Vereinfachung bei der nächsten Überarbeitung der Gesetzgebung (~ 2025)

EnDK unterstützt nationales Forschungsprogramm (EnTeR NFP 70/71)

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Gesetzes-Prozess IIIVereinfachung Gesetzgebung / Systembetrachtung / Administrativer Aufwand

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Eine Systembetrachtung setzt eine zeitliche und räumliche

Koordination voraus

Dies darf nicht zu administrativen Mehraufwand führen

Qualität der Gebäude muss hoch bleiben

Ein Systemwechsel benötigt Zeit

Setzt eine vertiefte Energieplanung voraus

Zeit nutzen; prüfen mit Branche Pilotversuch

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Weiteres VorgehenVorgesehener Zeitplan

> Verabschiedung der Botschaft durch den Regierungsrat Mai 2019

> 1. Beratung im Grossen Rat September 2019

> 2. Beratung im Grossen Rat 4. Quartal 2019

> Inkraftsetzung Juli 2020

> Inkraftsetzung bei Referendum Januar 2021

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Vielen Dank