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3 aktuelle Ergebnisse und Tabellen unter www.hvs-handball.de Saison 2015/16 Durchführungsbestimmungen 1. Veranstalter Handball-Verband Sachsen e. V. 1.1. Geschäftsstelle: Am Sportforum 3, 04105 Leipzig Tel.: 03 41 - 9 83 20 70 Fax: 03 41 - 9 83 20 18 E-Mail: [email protected] Internet: www.hvs-handball.de Bankverbindung: Sparkasse Leipzig IBAN: DE55 8605 5592 1140 0134 47 BIC: WELADE8LXXX 1.2. Präsident: Uwe Vetterlein Zum Mühlweg 17, 01108 Dresden Tel.: 0351 - 8 80 06 37 (p) E-Mail: [email protected] 1.3. Geschäftsführer: Ronald Meier Breisgaustr. 25, 04209 Leipzig Tel.: 0341 - 9 83 20 70 (d) Mobil: 0179 - 2 93 04 10 E-Mail: [email protected] 2. Verantwortlich für die Durchführung 2.1. Vizepräsident Spieltechnik: Andrea Schulze Ferdinand-Jost-Str. 66, 04299 Leipzig Mobil: 0173 - 8 91 09 90 E-Mail: [email protected] 2.2. Erwachsene 2.2.1. Spielwart Sachsenliga Mä. Helmut Hertel Bergstr. 3, 08527 Schneckengrün Tel.: 0374 31 - 41 25 (p) Fax: 0374 31 - 41 28 (p) Mobil: 0175 – 7 56 58 06 E-Mail: [email protected] 2.2.2. Spielwart Sachsenliga Fr. Bernd Heinze An der Schulwiese 9, 01809 Dohna Tel. 03529 - 52 82 49 (p) Mobil: 0151 - 22 61 20 51 Fax: 03529 - 52 82 48 E-Mail: [email protected] 2.2.3. Spielwart Verbandsliga Mä. Klaus Vetter Staffel Ost Robert-Koch-Str. 15, 01558 Großenhain Tel./Fax: 03522 - 6 22 51 (p) E-Mail: [email protected] 2.2.4. Spielwart Verbandsliga Mä. Klaus Uhlmann Staffel West Mittlerer Weg 90, 09439 Schlößchen Tel./Fax: 03725 - 34 15 28 (p) E-Mail: [email protected]

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3aktuelle Ergebnisse und Tabellen unter www.hvs-handball.de

Saison 2015/16 Durchführungsbestimmungen

1. Veranstalter Handball-Verband Sachsen e. V.1.1. Geschäftsstelle: Am Sportforum 3, 04105 Leipzig

Tel.: 03 41 - 9 83 20 70Fax: 03 41 - 9 83 20 18E-Mail: [email protected]: www.hvs-handball.de

Bankverbindung: Sparkasse LeipzigIBAN: DE55 8605 5592 1140 0134 47BIC: WELADE8LXXX

1.2. Präsident: Uwe VetterleinZum Mühlweg 17, 01108 DresdenTel.: 0351 - 8 80 06 37 (p)E-Mail: [email protected]

1.3. Geschäftsführer: Ronald MeierBreisgaustr. 25, 04209 LeipzigTel.: 0341 - 9 83 20 70 (d)Mobil: 0179 - 2 93 04 10E-Mail: [email protected]

2. Verantwortlich für die Durchführung2.1. Vizepräsident Spieltechnik: Andrea Schulze

Ferdinand-Jost-Str. 66, 04299 LeipzigMobil: 0173 - 8 91 09 90E-Mail: [email protected]

2.2. Erwachsene2.2.1. Spielwart Sachsenliga Mä. Helmut Hertel

Bergstr. 3, 08527 SchneckengrünTel.: 0374 31 - 41 25 (p)Fax: 0374 31 - 41 28 (p)Mobil: 0175 – 7 56 58 06E-Mail: [email protected]

2.2.2. Spielwart Sachsenliga Fr. Bernd HeinzeAn der Schulwiese 9, 01809 DohnaTel. 03529 - 52 82 49 (p)Mobil: 0151 - 22 61 20 51Fax: 03529 - 52 82 48E-Mail: [email protected]

2.2.3. Spielwart Verbandsliga Mä. Klaus VetterStaffel Ost Robert-Koch-Str. 15, 01558 Großenhain

Tel./Fax: 03522 - 6 22 51 (p)E-Mail: [email protected]

2.2.4. Spielwart Verbandsliga Mä. Klaus UhlmannStaffel West Mittlerer Weg 90, 09439 Schlößchen

Tel./Fax: 03725 - 34 15 28 (p)E-Mail: [email protected]

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4 aktuelle Ergebnisse und Tabellen unter www.hvs-handball.de

Saison 2015/16Durchführungsbestimmungen

2.2.5. Spielwart Verbandsliga Fr. Roberto WinkelmannStaffel Ost Georg-Palitzsch-Str. 49, 01239 Dresden

Tel.: 0351 - 2 75 31 29 (p)Mobil: 0174 - 9 40 25 75E-Mail: [email protected]

2.2.6. Spielwart Verbandsliga Fr. Fabian EngelStaffel West K.-Mauersberger-Str. 10, 09217 Burgstädt

Tel.: 03724 - 88 91 17 (p)Fax: 03724 - 88 91 18 (p)Mobil: 0172 - 9 10 79 51 (Erg.-Meldung)E-Mail: [email protected]

2.2.7. Spielwart Pokal Ronald SchierbokTurniere/ Grauwackeweg 74, 04249 LeipzigFreundschaftsspiele Tel.: 0341 - 4 24 36 53 (p)

Mobil: 0163 - 4 53 23 41E-Mail [email protected]

2.3. Nachwuchs männlich2.3.1. Spielwart Sachsenliga Gottfried Schüller

Jugend A ml. Rudolf-Weber-Str. 41, 08294 LößnitzTel.: 03771 - 3 43 63 (p)Tel. 03771 - 5 43 91 (d)Fax: 03771 - 25 46 96 (d)Mobil: 0172 - 3 66 95 40E-Mail: [email protected]

2.3.2. Spielwart Sachsenliga Thomas SchüllerJugend B ml. Niedergraben 15, 08294 Lößnitz

Tel.: 03771 - 4 40 53 51 (p)Mobil: 0173 - 5 86 47 23E-Mail: [email protected]

2.3.3. Spielwart Sachsenliga Peter SchüllerJugend C ml. Anton-Günther-Str. 23, 09419 Thum

Tel.: 03771 - 5 43 91 (d)Mobil: 0152 - 54 20 69 57E-Mail: [email protected]

2.3.4. Spielwart Sachsenliga Gottfried SchüllerJugend D ml. Rudolf-Weber-Str. 41, 08294 Lößnitz

Tel.: 03771 - 3 43 63 (p)Tel. 03771 - 5 43 91 (d)Fax: 03771 - 25 46 96 (d)Mobil: 0172 - 3 66 95 40E-Mail: [email protected]

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5aktuelle Ergebnisse und Tabellen unter www.hvs-handball.de

Saison 2015/16 Durchführungsbestimmungen

2.3.5. Spielwart Nachwuchspokal Lars Eichlerml. Jugend Heinrich-Schütz-Straße 76, 09130 Chemnitz

Tel.: 0371 - 23 36 69 70 (p)Mobil : 0172 - 3 61 02 39E-Mail [email protected]

2.4. Nachwuchs weiblich

2.4.1. Spielwartin Manuela JustJugend A wbl. Anton-Zickmantel-Str. 36, 04249 Leipzig

Tel.: 0341 - 4 24 88 27 (p)Tel.: 0341 - 12 46 61 90 (d)Mobil: 0177 - 8 22 02 71E-Mail: [email protected]

2.4.2. Spielwart Sachsenliga Andreas IhleJugend B wbl. Am Langen Rain 71, 04758 Oschatz

Mobil: 0163 - 6 91 34 54E-Mail: [email protected]

2.4.3 Spielwart Torsten PrenzelJugend C wbl. An den Gärten 3, 01844 Neustadt/Sa.

Mobil: 0172 - 3 53 34 11E-Mail [email protected]

2.4.4 Mädchenwart Christian PleißnerSpielwart Sachsenliga Thorezweg 28, 08062 ZwickauJugend D wbl. Tel.: 0375 - 78 45 48 (p)

Tel.: 0375 - 81 89 11 15 (d)Fax: 0375 - 81 89 11 16 (d)Mobil: 0160 - 6 39 37 09E-Mail: [email protected]

2.4.5. Spielwartin Manuela JustNachwuchspokal Anton-Zickmantel-Str. 36, 04249 Leipzigml. Jugend Tel.: 0341 - 4 24 88 27 (p)

0341 - 12 46 61 90 (d)Mobil 0177 - 8 22 02 71E-Mail [email protected]

2.5. Schiedsrichterwart: Jens SeifertJ.-Wüsten-Str.17, 02826 GörlitzTel.: 03581 - 31 80 29 (p)Fax: 03581 - 76 79 51 (p)Mobil: 0170 - 3 24 67 80E-Mail: [email protected]

2.6. Vizepräsident Nachwuchs Günther BehlaKarl-Marx-Ring 1, 01587 RiesaTel.: 03525 - 73 63 59 (p)E-Mail: [email protected]

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Saison 2015/16Durchführungsbestimmungen

2.7. Vizepräsident Recht Andreas ZschiedrichWeststr. 15, 01900 Bretnig-HauswaldeTel.: 035952 - 3 11 88 (p)Mobil: 0170 - 1 68 65 49E-Mail: [email protected]

2.8. Vizepräsident Finanzen Knut BergerWiesenstr. 6, 09557 FlöhaTel.: 03726 - 72 13 82 (p)Mobil: 0172 - 4 87 53 33E-Mail: [email protected]

2.9. Vizepräsident Marketing Kai-Uwe QuinqueWeintraubenstraße 17, 01099 DresdenTel. 0351 - 89 51 52 00Mobil: 0157 - 56 87 21 03E-Mail: [email protected]

2.10. Landestrainer Jacob DietrichAm Sportforum 3, 04105 LeipzigTel.: 0341 - 9 83 20 70 (d)Mobil: 0160 - 94 97 79 03E-Mail: [email protected]

2.11. Vorsitzender Dr. Fritz SchnerrVerbandsschiedsgericht An der Kleinbahn 22, 01723 Kesselsdorf

Tel.: 035204 - 6 06 50 (p)Fax: 035204 - 6 06 51 (p)Mobil: 0177 - 2 08 17 25E-Mail: [email protected]

2.12. TK-Vorsitzender Jürgen BengelSB Chemnitz Am Hasenhügel 1, 09337 Hohenstein - E.

Tel. : 03723 - 68 11 63 (p)Mobil : 0176 - 4 53 18 18E-Mail : [email protected]

2.13. TK-Vorsitzender Andreas SchwarzSB Leipzig Waldstr. 53, 04105 Leipzig

Mobil: 0179 - 481 61 72E-Mail: [email protected]

2.14. TK-Vorsitzender Friedbert StübnerSB Ostsachsen Neustadt 15, 02748 Bernstadt

Tel./Fax: 035874 - 2 32 57 (p)Mobil: 0160 - 90 21 11 34E-Mail: [email protected]

2.15. TK-Vorsitzender Bernd GraupnerSB Sachsen-Mitte Fabrikstr. 72, 01445 Radebeul

Mobil: 0173 - 9 86 45 11E-Mail: [email protected]

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7aktuelle Ergebnisse und Tabellen unter www.hvs-handball.de

Saison 2015/16 Durchführungsbestimmungen

3. Verantwortliche der Ansetzungen für SR und neutrale Beobachter

Schiedsrichteransetzer HVS Bernd ThomasSachsenliga Männer u. Frauen Dr.-Martin-Luther-Str. 1a, 01844 Neustadt/Sa.Pokalspiele Männer u. Frauen Tel.: 03596 - 50 16 75 (p)Sachsenliga Jugend A m/w Mobil: 0152 - 25 74 97 75

E-Mail: [email protected]

Verbandsliga Männer und Frauen Torsten HähneEndrunden Jugend Meisterschaft Güterbahnhofstraße 4, 01454 Radebergund Pokal Tel.: 03528 - 4 15 30 83

Mobil: 0173 - 9 33 70 27E-Mail: [email protected]

Sachsenliga Jugend B / C Uwe Buschbeckmännlich / weiblich Lilienweg 6, 04416 Markkleeberg

Tel.: 0341 – 3 58 28 19Mobil: 0162 - 7 34 63 88E-Mail: [email protected]

SR-Ansetzer der Spielbezirke Thomas SchüllerSB Chemnitz Niedergraben 15, 08294 LößnitzVorrunden HVS Pokal Jugend Tel./Fax: 03771 - 4 40 53 51 (p)

Mobil: 0173 – 5 86 47 23E-Mail: [email protected]

SB Leipzig Jörg SchneidlerVorrunden HVS Pokal Jugend Dimpfelstr. 17, 04347 Leipzig

Tel./Fax: 0341 - 2 31 20 51 (p)E-Mail: [email protected]

SB Ostsachsen Dirk MarwitzVorrunden HVS Pokal Jugend Reichenbacher Str.32, 01920 Haselbachtal

Mobil: 0174 - 3 18 97 06E-Mail [email protected]

SB Sachsen-Mitte Thomas GroßerVorrunden HVS Pokal Jugend Kipsdorfer Str. 185, 01279 Dresden

Mobil: 0162 - 6 10 55 61E-Mail: [email protected]

Neutrale Beobachtung Burkhard MüllerJohannes-R.-Becher-Str. 18, 04279 LeipzigTel.: 0341 - 3 30 15 81 (p)Fax: 0341 - 35 56 96 99 (p)Mobil: 0174 - 9 24 12 61E-Mail: [email protected]

Verantw. Kampfgerichte Dieter MähnertDelitzscher Str. 37, 04435 Schkeuditz OT GlesienTel.: 034207 - 7 04 33E-Mail: [email protected]

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Saison 2015/16Spielklasseneinteilung

4. SpielklasseneinteilungErwachsene:Sachsenliga Männer - SLM (12) Sachsenliga Frauen - SLF (11)LHV Hoyerswerda SV 04 Plauen-OberlosaSV Koweg Görlitz HSG Riesa / OschatzHSG Neudorf / Döbeln VfL Waldheim 54SG LVB Leipzig II SG HV Chemnitz IIHVH Kamenz HSG Neudorf/DöbelnHV Oberlausitz Cunewalde HC Leipzig IIISG Leipzig / Zwenkau I SV SchneebergTSV 1862 Radeburg SSV HeidenauNHV Concordia Delitzsch 2010 Radeberger SV (N)HC Elbflorenz 2006 II SC DHfK Leipzig (N)Zwönitzer HSV 1928 (N) HSG Rückmarsdorf (N)EHV Aue II JT (N) FSG Zwickau

Verbandsliga Männer St. Ost - VLMO (12) Staffel West - VLMW (12)HSV Lok Pirna Dresden II (A) SG Leipzig / Zwenkau IIHSV Weinböhla (A) HSV Mölkau - Die HaieVfL Waldheim 54 HV BöhlenSG Zabeltitz/Großenhain HSG RückmarsdorfHSG Riesa / Oschatz HC Einheit Plauen IIRadebeuler HV SG Chemnitzer HCESV Dresden HC Glauchau / Meerane IITBSV Neugersdorf Lok Leipzig - MitteHSV 1923 Pulsnitz SV 04 Plauen - Oberlosa IISG Kurort Hartha (N) HSG Freiberg IISSV Heidenau (N) SG LVB Leipzig III (N)Radeberger SV (N) SV Schnneberg (N)

Verbandsliga Frauen St. Ost - VLFO (12) Staffel West - VLFW (12)USV TU Dresden (A) HSV Mölkau - Die Haie (A)SG Klotzsche SG Raschau-BeierfeldVfB 1999 Bischofswerda LSV SüdwestSV Koweg Görlitz II BSC VICTORIA NaunhofHSV Weinböhla HC Glauchau / MeeraneTSV Dresden SC Markranstädt IIVfL Meißen SV Turbine LeipzigBurgstädter HC TSG SchkeuditzSV Rotation Weißenborn Lok WurzenTBSV Neugersdorf BSV Limbach-OberfrohnaSV Dresden Mitte 1950 Handballlust Miltitz (N)HSG Weißeritztal (N) HSV Marienberg II (N)

Nachwuchssachsenliga:A-Jugend ml. - SLmJA (10)SV Koweg Görlitz SC DHfK Leipzig IISG LVB Leipzig SC DHfK Leipzig IIIHSV Dresden LHV HoyerswerdaNSG Westsachsen HSG Neudorf / DöbelnNSG Oelsnitz / Oberlosa NSG Pirna / Heidenau

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Saison 2015/16

B-Jug. ml. - SLmJB (10) C-Jug. ml. - SLmJC (10) D-Jug. ml. - SLmJD (6)NSG EHV / Nickelhütte Aue SC DHfK Leipzig SC DHfK LeipzigLHV Hoyerswerda NSG Dresden LHV HoyerswerdaRadebeuler HV LHV Hoyerswerda BSV Limbach-OberfrohnaSC DHfK Leipzig I NSG Westsachsen NSG EHV / Nickelhütte AueSC DHfK Leipzig II NSG EHV / Nickelhütte Aue VfB EilenburgSSV Chemnitz-Rottluff HSG Riesa / Oschatz NSG WestsachsenSV Koweg Görlitz HSG FreibergNSG Westsachsen NSG Oelsnitz / OberlosaNSG Oelsnitz / Oberlosa BSV Limbach-OberfrohnaHSV Dresden Radeberger SVHSG Riesa / OschatzHSG Freiberg

B-Jug. wbl. - SLwJB (9) C-Jug. wbl. - SLwJC (9) D-Jug. wbl. – SLwJD (9)SV 04 Plauen - Oberlosa HC Leipzig MSG ZwickauBSV Sachsen Zwickau Radeberger SV SC HoyerswerdaHC Leipzig MSG Chemnitz / Limb.-O. HC Leipzig IHC Rödertal SSV Heidenau HC Leipzig IIZwönitzer HSV SHV Oschatz HSG Riesa / OschatzSC Markranstädt BSV Sachsen Zwickau SC MarkranstädtSV Koweg Görlitz HSV Marienberg SV Koweg GörlitzMSG Chemnitz / Limb.-O. SC Hoyerswerda HC RödertalRadeberger SV SC Markranstädt MSG Chemnitz / Limb.-O.

sächsische Mannschaften in überregionalen Spielklassen1. Bundesliga Frauen 1.BLF) HC Leipzig

1. Bundesliga Männer (1.BLM) SC DHfK Leipzig

2. Bundesliga Männer (2.BLM) EHV Aue

2. Bundesliga Frauen (2.BLFS) BSV Sa. Zwickau, HC Rödertal

3. Liga Männer Staffel Ost (3.LMO) HC Elbflorenz 2006, SG LVB Leipzig,

3. Liga Frauen Staffel Ost (3.LFO) HC Leipzig II (JT), HSV Marienberg (N)

MHV-Oberliga - Männer (MDOLM) ESV Lok Pirna (A), HSG Freiberg, HCEinheit Plauen, HC Glauchau / M., ZHCGrubenlampe, SV 04 Plauen-O. (N)

MHV-Oberliga - Frauen (MDOLF) HCS Neustadt-S., Koweg Görlitz,SG HV Chemnitz, SC Markranstädt,HC Rödertal II , SC Hoyerswerda, BSVSa. Zwickau II (N)

Jugendbundesliga ml. Jugend A (JBLA) SC DHfK Leipzig, NSG EHV/NH Aue

Jugendbundesliga wbl. Jugend A (JBLA) HC Leipzig

MHV-Oberliga ml. Jugend B (MDOLmJB) SC DHfK Leipzig, NSG EHV/NH Aue,

MHV-Oberliga wbl. Jugend B (MDOLwJB) HC Leipzig, BSV Sachsen Zwickau,SC Markranstädt

Durchführungsbestimmungen

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Saison 2015/16Durchführungsbestimmungen

5. Spieltechnische Bestimmungen

5.0. AllgemeinesFür die Austragung aller Meisterschafts- und Pokalspiele gelten die:

- Internationalen Spielregeln für Hallenhandball einschließlich der Kommen-tare, IHF-Handzeichen, Erläuterungen zu den Spielregeln und des Aus-wechselraum-Reglements der IHF,

- Satzung des Deutschen Handball-Bundes (DHB) und des Handball-Verbandes Sachsen (HVS),

- Spielordnung (SpO) und Rechtsordnung (RO) des DHB mit den Zusatz-bestimmungen des HVS,

- Finanzordnung (FO), Schiedsrichterordnung (SRO) und Schiedsrichter-ausbildungsordnung (SRAO) des HVS,

- Durchführungsbestimmungen des HVS.Die Durchführungsbestimmungen ergänzen und präzisieren die o. a. Ordnungen fürden Spielbetrieb des HVS.Die Vereine, die eine Mannschaft zur Teilnahme an den Meisterschaftsspielen desHVS gemeldet haben, sind verpflichtet, bis zum Ende der Spielsaison durchzuspie-len und alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem HVS sowie den anderenVereinen zu erfüllen.Scheidet eine Mannschaft eines Vereins vor Abschluss der Spielsaison – auchohne eigenes Verschulden – aus dem Spielbetrieb aus, sagt sie ein Spiel ab odertritt sie schuldhaft nicht an, haben die Vereine der gegnerischen Mannschaftenzusätzlich den Anspruch auf Ersatz der entstandenen Ausgaben nach § 48 SpO.

5.1. Spielmodus

5.1.1. ErwachseneDie Meisterschaftsspiele im Erwachsenenbereich werden in einer doppeltenPunktspielrunde ausgetragen.

5.1.2 NachwuchsDer Einsatz von Nachwuchs-Förderlizenzen (gültig nur für den Jugendspielbetriebauf HVS-Ebene) regelt sich entsprechend der Festlegungen, die auf www.hvs-handball.de unter dem Link „Service“ in der Rubrik „Formulare“ im „Antrag Nach-wuchs-Förderlizenz“ veröffentlicht sind.

5.1.2.1 Weibliche Jugend AEs findet kein Spielbetrieb in der Sachsenliga statt, da nur drei Mannschaftengemeldet haben.Der Sachsenmeister wird in zwei 4er-Turnieren (Modus: Jeder-gegen-Jeden)ermittelt. Im ersten 4er-Turnier treffen im Mai 2016 die vier Bezirksmeister aufeinander.Der Sieger dieses Turnieres ist für die Sachsenmeisterschaft qualifiziert. Die dreigemeldeten Mannschaften (HSG Rückmarsdorf, BSV Sachsen Zwickau und SSVHeidenau) sind für diese gesetzt. Der Sachsenmeister wird dann ebenfalls in einem4er-Turnier im Juni 2016 ermittelt.Förderlizenzen sind nicht zugelassen.

5.1.2.2 Weibliche Jugend BNeun Mannschaften spielen nach einem 10er-Ansetzungsschlüssel eine doppeltePunktspielrunde. Der Sieger ist Sachsenmeister.

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11aktuelle Ergebnisse und Tabellen unter www.hvs-handball.de

Saison 2015/16 Durchführungsbestimmungen

Parallel dazu nehmen drei Vertreter der Sachsenliga an der MHV-Meisterschaft teil(HC Leipzig, BSV Sachsen Zwickau und Radeberger SV). Punktspiele gegen dieVertreter der MHV-Oberliga müssen sonnabends ausgetragen werden. NachRücksprache und schriftlicher Bestätigung (auch per E-Mail) kann gegen diesächsischen Vertreter in der MHV-Oberliga auch am Sonntag gespielt werden. DerSieger der MHV-Meisterschaft qualifiziert sich für die Teilnahme an der Vorrundezur Deutschen Meisterschaft der weiblichen Jugend B.

5.1.2.3 Weibliche Jugend CNeun Mannschaften spielen nach einem 10er-Ansetzungsschlüssel eine doppeltePunktspielrunde. Der Sieger ist Sachsenmeister.Der Sachsenmeister und der Vizemeister qualifizieren sich für die Teilnahme an derMHV-Meisterschaft (Vorrunde: 23./24.04.2016, Final-4-Turnier: 21./22.05.2016).Meldetermin an den MHV ist der 11.04.2016.Der Sachsenmeister nimmt darüber hinaus an der „Nordostdeutschen Besten-ermittlung“ teil (07./08.05.2016).

5.1.2.4 Weibliche Jugend DNeun Mannschaften spielen nach einem 10er-Ansetzungsschlüssel eine doppeltePunktspielrunde. Der Sieger ist Sachsenmeister. Der Sachsen- und der Vizemeisternehmen an der Bestenermittlung der „Neuen Bundesländer und Berlin“ am 17 -19.06.2016 in Wismar teil. Es sind keine gemischten Mannschaften in der D-Jugendzulässig. Die teilnehmenden Vereine sind verpflichtet, eine 1:5-Deckung zu spielen.In den letzten fünf Spielminuten ist ein anderes offensives Abwehrsystem möglich(mindestens 2-Linienabwehr). Es sind keine gemischten Mannschaften in der D-Jugend zulässig. Ausgebildete Schiedsrichter – mit gültigem Schiedsrichtausweisund in Schiedsrichterbekleidung – sind durch den Heimverein zu stellen.

5.1.2.5 Männliche Jugend AEs wird eine doppelte Punktspielrunde gespielt. Der Sieger ist Sachsenmeister.

5.1.2.6 Männliche Jugend BEs wird eine doppelte Punktspielrunde gespielt. Der Sieger ist Sachsenmeister.Parallel dazu nehmen zwei sächsische Vertreter am Spielbetrieb auf MHV-Ebeneteil (NSG EHV/NH Aue, SC DHfK Leipzig). Der Sieger daraus qualifiziert sich für dieTeilnahme an der Vorrunde zur Deutschen Meisterschaft der männlichen JugendB. Punktspiele gegen die Vertreter der MHV-Oberliga müssen sonnabends ausge-tragen werden. Nach Rücksprache und schriftlicher Bestätigung (auch per E-Mail)kann gegen die sächsischen Vertreter in der MHV-Oberliga auch am Sonntaggespielt werden.

5.1.2.7 Männliche Jugend CEs wird eine doppelte Punktspielrunde gespielt. Der Sieger ist Sachsenmeister. DerSachsenmeister qualifiziert sich direkt für die Teilnahme an der MHV-Meisterschaft(Vorrunde: 23./24.04.2016, Final-4-Turnier: 21./22.05.2016). Meldetermin an denMHV ist der 11.04.2016.Um bei den MHV-Meisterschaften die besten sächsischen Vertreter starten zulassen, wird der zweite Teilnehmer des HVS an der MHV-Meisterschaft der C-Jugend durch ein 3er-Turnier zwischen der C1 des SC DHfK Leipzig und der NSGEHV/NH Aue (spielen beide in der SLmB) und dem Zweitplatzierten der SLmCermittelt.

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Saison 2015/16Durchführungsbestimmungen

Sollten die in der SLmC startenden C2-Mannschaften aus Aue und Leipzig Platz 1und 2 der SLmC belegen, entfallen diese Spiele.Der Sachsenmeister nimmt darüber hinaus an der „Nordostdeutschen Besten-ermittlung“ teil (01./02.05.2015).

5.1.2.8 Männliche Jugend DSechs Mannschaften spielen bis zu den Osterferien eine doppelte Punktspielrunde.Diese Runde wird jeweils als Doppelspieltag (zwei Spiele nacheinander, 2x15Minuten) ausgetragen, sodass man insgesamt auf 10 Spieltage mit je zwei Partienkommt. Auf Grund der verkürzten Spielzeit wird eine Doppelspielansetzung (aneinem Tag) als ein Punktspiel im Sinne des Festspielens gewertet. Alle weiterenBestimmungen regelt § 55 der SpO des DHB.Im Anschluss findet eine Zwischenrunde statt (Plätze 1 bis 3 und Plätze 4 bis 6).Dabei richtet jede Mannschaft der Plätze 1 bis 3 und 4 bis 6 ein Dreierturnier aus.Der Sachsenmeister und die sächsischen Vertreter für die Bestenermittlung derNBL + Berlin in Dessau werden in einem Final-4-Turnier ermittelt. Die Teilnehmer undRangfolgen für das Final-4-Turnier ergeben sich aus der Zwischenrunde der Plätze1 bis 3 und dem besten der Zwischenrunde der Plätze 4 bis 6. Gastgeber diesesFinal-4-Turnieres ist der Sieger der Zwischenrunde der Plätze 1 bis 3. Für dieZwischenrunde ist § 54 Abs. 4 der SpO des DHB zu beachten. Jedes Turnierspielzählt in diesem Fall auch als ein Spiel.Da es sich um eine ganzjährige Sachsenmeisterschaft handelt, haben die Vertreteraus den Bezirken nicht die Chance, Sachsenmeister zu werden. Weiterhin ist keinParallelspielbetrieb möglich, sodass § 55 (Festspielen) der SpO des DHB mit deroben genannten Zusatzbestimmung (Doppelspielansetzung = ein Punktspiel) zubeachten ist. Die teilnehmenden Vereine sind verpflichtet, eine 1 : 5-Deckung zuspielen. In den letzten fünf Spielminuten ist ein anderes offensives Abwehrsystemmöglich (mindestens 2-Linienabwehr).Es sind keine gemischten Mannschaften in der D-Jugend zulässig. AusgebildeteSchiedsrichter – mit gültigem Schiedsrichtausweis und in Schiedsrichterbekleidung– sind durch den Heimverein zu stellen.

6. Richtlinien der TK zur Spieldurchführung

6.1. VerantwortlichkeitenVerantwortlich für die Gesamtdurchführung des Spielbetriebes ist die Vize-präsidentin Spieltechnik. Die spieltechnische Leitung der Staffeln der Sachsenligenund der Verbandsligen obliegt dem jeweiligen Spielwart.

6.2. Auf- und Abstiegsregelungen Sachsenliga Männer und FrauenDie Staffelstärke der Sachsenligen beträgt bei Männern und Frauen im Spieljahr2016/17 zwölf Mannschaften. Die Staffeln setzen sich zusammen aus:

− den Mannschaften, die aufgrund ihrer Platzierung in der Saison 2015/16in der Spielklasse verbleiben,

− den Absteigern aus der Mitteldeutschen Oberliga (MDOL),− und den Staffelsiegern der Verbandsligen.

Die Landesmeister (1. Platz Sachsenliga) erwerben das Aufstiegsrecht zurMitteldeutschen Oberliga (MDOL) für das Spieljahr 2016/17. Verzichtet der Landes-meister, geht das Aufstiegsrecht entsprechend DHB-Spielordnung § 40 Zusatz-bestimmungen HVS Punkt 3 zuerst an den Zweit- und bei dessen Verzicht an denDrittplatzierten.

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Saison 2015/16 Durchführungsbestimmungen

Die Absteiger aus den Sachsenligen in die Verbandsligen sind die in den Sachsen-ligen auf den Plätzen 11 und 12 liegenden Mannschaften (Abschlusstabelle) Derweitere Abstieg richtet sich nach der Abstiegsregelung aus der MDOL.Steigen bei den Männern mehr als zwei Mannschaften aus der MDOL ab, wird dieStaffelstärke im Spieljahr 2016/17 auf 14 Mannschaften erhöht.Steigt keine sächsische Mannschaft aus der MDOL ab und der Sachsenmeister indie MDOL auf, dann spielt der 11. der Sachsenliga in Relegationsspielen mit zweiVertretern der Verbandsligen um den einen freien Platz in der Sachsenliga. DerSieger aus den Relegationsspielen nimmt dann den freien (12.) Platz in derSachsenliga ein.Nach Abschluss der Meisterschaftsspiele notwendig werdende Entscheidungs-spiele für den Verbleib in der Sachsenliga zählen zum alten Spieljahr (SpO DHB §9).Bei Entscheidungsspielen trägt der jeweilige Heimverein die anfallenden Kosten fürHallenmiete, Schiedsrichter, Kampfgericht. Der Gastverein trägt seine Reisekosten.Bis zum 29.03.16 ist eine schriftliche Meldung über die Aufstiegsabsicht zur MDOLdurch die Vereine beim Spielwart abzugeben.

6.3. Auf- und Abstiegsregelung Verbandsliga Männer/FrauenDie Verbandsligen Männer und Frauen spielen im Spieljahr 2016/17 mit jeweils 24Mannschaften in zwei Staffeln. Sie setzen sich zusammen aus:

− den Mannschaften, die aufgrund ihrer Platzierung im Spieljahr 2015/16 inder Spielklasse verbleiben,

− dem/den Absteiger(n) aus der Sachsenliga,− den vier Aufsteigern aus den Spielbezirken.

Die Sieger der Verbandsligastaffeln erwerben das Aufstiegsrecht zur Sachsen-liga. Verzichten die Staffelsieger, geht das Aufstiegsrecht entsprechend DHB-Spielordnung § 40 Zusatzbestimmungen HVS Ziffer 3. zuerst an die Zweit- und beidessen Verzicht an die Drittplatzierten. Absteiger in die Spielbezirke sind die in denStaffeln der Verbandsliga auf den Plätzen 11 und 12 liegenden Mannschaften.Aufgrund der Abstiegsregelung aus der MDOL kann es zu Relegationsspielenzwischen den Zweitplatzierten der Verbandligen (bei Verzicht: der Drittplatzierten)und dem 11. der Sachsenliga kommen (siehe auch 6.2.).In Ausnahmefällen kann es bei der Neubildung der Staffeln für das Spieljahr 2016/17 zum Wechsel von Mannschaften aus der Ost- in die Weststaffel und umgekehrtkommen. Die Entscheidung darüber obliegt allein der TK.Nach Abschluss der Meisterschaftsspiele notwendig werdende Entscheidungs-spiele für den Verbleib in der Verbandsliga zählen zum alten Spieljahr (SpO DHB§ 9).Bei Entscheidungsspielen trägt der jeweilige Heimverein die anfallenden Kosten fürHallenmiete, Schiedsrichter, Kampfgericht. Der Gastverein trägt seine Reisekosten.Bis zum 29.03.2016 ist eine schriftliche Meldung über die Aufstiegsabsicht zurSachsenliga durch die Vereine an den Spielwart der Staffel abzugeben.

6.4 Staffelzusammensetzung für die Jugend-Sachsenligen in der Saison2016/17Die Staffelzusammensetzungen der Sachsenligen der A- bis D-Jugend männlich/weiblich für das Spieljahr 2016/17 erfolgen auf Grundlage der eingegangenenMeldungen.

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Die Nachwuchskommission und die TK des HVS entscheiden nach Meldeeingang,ob Qualifikationsspiele in den einzelnen Altersklassen erforderlich sind.Seit dem Spieljahr 2013/14 sind die vier Erstplatzierten des HVS-Spielbetriebs inden Altersklassen A-, B-, C- und D-Jugend des vorangegangenen Spieljahresgesetzt (Startrecht). Das Startrecht kann wahlweise in der gleichen oder dernächsthöheren Altersklasse wahrgenommen werden. Bei Nichtmeldung start-berechtigter Mannschaften reduziert sich die Zahl der gesetzten Mannschaften.Alle anderen gemeldeten Mannschaften müssen in die Qualifikation, wenn sienotwendig wird. Dies trifft ebenfalls für Mannschaften aus dem B-Jugend-Spielbetrieb des MHV mit Wechsel in den A-Jugend-Spielbetrieb des HVS zu. Fürden Fall, dass Qualifikationsspiele notwendig werden, ist die neue DHB-Ordnunginkl. der HVS-Zusatzbestimmungen bindend.Für den Jugendspielbetrieb auf der Spielebene HVS sind mit Ausnahme derLandesstützpunkte (männlich: Leipzig - Aue, weiblich: Leipzig - Zwickau) keinezweiten Mannschaften zugelassen. Die möglichen zweiten Mannschaften derLandesstützpunkte haben sich in jedem Fall zu qualifizieren.Alle Qualifikationsspiele im Jugendbereich werden nach den neuen Stichtagen fürdas Spieljahr 2016/17 gespielt.Einheitlicher Meldetermin für alle Spielklassen für das Spieljahr 2016/17 ist der30.04.16 (Posteingang).

6.4.1 Maximale Staffelstärke der Jugend-Sachsenligen Spieljahr 2016/17A-Jugend.: männlich: 12

weiblich: -/-B-Jugend.: männlich: 10

weiblich: 10C-Jugend.: männlich: 10

weiblich: 10D-Jugend.: männlich: 10

weiblich: 10

6.4.2. Qualifikationstermine der Jugend-Sachsenligen für das Spieljahr 2016/17Die Qualifikationsturniere müssen unter Beachtung der zentralen Termine des DHB,des MHV und der HVS-Auswahlverpflichtungen im Zeitraum Mai und Juni 2016gespielt werden. Sonnabends- und Sonntagansetzungen sind zu realisieren. Fürdiese Termine können nachgeordnete Wettbewerbe und persönliche Verpflichtun-gen keine Berücksichtigung finden.Für alle Nachwuchsaltersklassen werden folgende Wochenenden für möglicheQualifikationsspiele festgelegt:21./22.05.16,28./29.05.16 und04./05.06.16.

6.5. SpielberichtFür alle Spiele ist der amtliche Spielbericht des Süddeutschen Handball-Verbandes(SHV) (Fünffachsatz) auszufüllen. Die Spielberichtsbogen werden durch dieGeschäftsstelle (GS) des HVS bereitgestellt.Im Bereich der Sachsen- und Verbandsliga sind ausschließlich die zu den Staffel-tagen ab 2013 ausgegebenen Spielberichtsbögen zu verwenden.

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Die gastgebende Mannschaft ist für die Bereitstellung sowie die vollständige,ordnungsgemäße und lesbare Ausfüllung (in Druckschrift) der allgemeinen Anga-ben verantwortlich. Beide Mannschaften haben die Angaben über die Spieler undMannschaftsoffiziellen ebenfalls in Druckschrift einzutragen.Die Namen der Spieler/Spielerinnen sind in aufsteigender Reihenfolge der Trikot-nummern einzutragen.Der ausgefüllte Spielberichtsbogen ist nur mit den Spielausweisen der am Spielteilnehmenden Spielerinnen/Spieler den Schiedsrichtern zur Technischen Bespre-chung vorzulegen. Während des Spiels führt der Sekretär den Spielbericht. NachBeendigung der ersten Halbzeit und nach Spielschluss gehen die Schiedsrichtermit dem Zeitnehmer und dem Sekretär direkt in die Schiedsrichterkabine, um dortderen Eintragungen mit den eigenen Aufzeichnungen zu vergleichen. DieseKontrolle hat grundsätzlich nur in der Schiedsrichterkabine zu erfolgen. DieSchiedsrichter füllen nach Spielschluss den Spielbericht aus.Die Unterschriften beider Mannschaftsverantwortlicher/Vereinsvertreter müssenin beiderseitiger Anwesenheit bis spätestens 20 Minuten nach Spielschlusserfolgen. Dabei werden auch Einspruchsgründe der Mannschaften oder einerbetroffenen Person auf deren Verlangen und in ihrer dargebrachten Formulierungdurch die Schiedsrichter eingetragen. Jede Mannschaft erhält eine Durchschrift.Weitere Eintragungen sind dann nicht mehr zulässig.Unvollständig, fehlerhaft oder nicht lesbar ausgefüllte Spielberichte ziehen Geld-bußen für den in der Ansetzung erstgenannten Schiedsrichter nach sich (siehe §25 Abs. 1 RO).Spätestens am ersten Werktag nach dem Spiel (Poststempel ist maßgebend) ist dasOriginal des Spielberichtes durch die Schiedsrichter mit der Deutschen Post an denzuständigen Spielwart und das Schiedsrichterexemplar an den jeweiligenSchiedsrichteransetzer zu senden. Erfolgt bei den Jugendspielen die Ansetzungder Schiedsrichter durch die Spielbezirke, dann geht das Schiedsrichterexemplaran den jeweiligen Ansetzer unter Punkt 3. Bei den Spielen der D-Jugend (ml/wbl)geht das Schiedsrichterexemplar an den Schiedsrichterwart (Punkt 2.5).Für das Versenden der Spielberichte hat die gastgebende Mannschaft zwei für denVersand mit der Deutschen Post ausreichend frankierte und mit der zutreffendenEmpfängeradresse versehene Briefumschläge zur Verfügung zu stellen. DerAbsender ist der in der Ansetzung erstgenannte Schiedsrichter, nicht die gast-gebende Mannschaft.

6.6. Anreise der MannschaftenDie Anreise der Mannschaften hat so zu erfolgen, dass ein pünktlicher Spielbeginngewährleistet ist und die Schiedsrichter ihre Aufgaben vor dem Spiel rechtzeitigerfüllen können. Die Wartezeit auf Gastmannschaften und Schiedsrichter beträgtmaximal 15 Minuten. Die Durchführung der Spiele ist Pflicht, wenn es dieHallenbelegung zulässt. Wenn eine Mannschaft zur festgesetzten Anwurfzeitnicht mit wenigstens fünf Spielern in Spielkleidung zur Stelle ist, hat sie innerhalbvon drei Werktagen nach dem Spieltag dem Spielwart unaufgefordert schriftlich dieGründe dafür mitzuteilen. Zu beachten sind § 50 Abs. 1 c) SpO und § 25 Abs. 1 RO.

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6.7. SpielballIn allen Spielklassen auf Verbandsebene kommt als offizieller Spielball der „Molten“-Ball (ab Serie HX 5000 und höher zum Einsatz (Größe 1 - Modell HX 4200). DerHeimverein hat vor Spielbeginn den Schiedsrichtern zwei offizielle Spielbällevorzulegen (Absprache erfolgt zur Technischen Besprechung). Kann ein Heim-verein offizielle Spielbälle nicht bereitstellen, so ist auf den offiziellen Spielball derGastmannschaft zurückzugreifen.Können beide Vereine nicht den offiziellen Spielball vorlegen, so muss mit einemanderen Ball laut IHF-Regel 3 gespielt werden.Die Austragung des Spieles steht im Vordergrund und ist Pflicht.Die Nichtbereitstellung offizieller Spielbälle durch die gastgebende Mannschaftzieht eine Geldbuße nach sich (§ 25 Abs. 1 RO).

6.8. Halbzeitpause und AuszeitDie Halbzeitpause hat eine Dauer von 10 Minuten.Jede Mannschaft hat das Recht, pro Halbzeit der regulären Spielzeit (ohneeventuelle Verlängerung) eine Auszeit (Team-Time-out) zu beantragen.

6.9. LärmschutzDer Einsatz von Vuvuzelas sowie luftdruckbetriebenen Lärminstrumenten ist nichtgestattet und vom Heimverein zu unterbinden. Verstöße werden mit einer Geldbußegegen den Heimverein von 100,00 € und im Wiederholungsfall von jeweils 250,00€ von der Spielleitenden Stelle sanktioniert.

6.10 EinspielzeitAllen Mannschaften ist eine Einspielzeit von 30 Minuten zu gewähren. Die Schieds-richter sind beauftragt, diese Festlegung im Interesse der Aktiven durchzusetzen.Bei verspäteter Anreise kann davon abgewichen werden.

6.11. SpielkleidungBei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung ist der Gastverein verpflichtet, dieSpielkleidung zu wechseln.

6.12. SpielverlegungenSpielverlegungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt. Über dieGenehmigung entscheidet der zuständige Spielwart. Der Antrag gemäß § 46 SpOist auf dem dafür vorgesehenen Formular (Internetseite des HVS) mit Vorlage desEinzahlungsbeleges für die Verlegungsgebühr laut Anlage 2 Ziff. 8 zur FOrechtzeitig vorher zu stellen. Die Teilnahme an Turnieren oder Freundschaftsspie-len sind kein Grund für eine Verlegung von Meisterschafts- oder Pokalspielen. DieseAnträge werden auf jeden Fall abgelehnt.Anträgen auf terminliche oder zeitliche Verlegung von Spielen der letzten beidenSpieltage wird nicht stattgegeben.Verlegte Spiele der Hinrunde sind bis zu deren Ende, solche der Rückrunde bis 14Tage nach dem jeweiligen Spieltag nachzuholen.

6.13. SpielausfallBei kurzfristigem Spielausfall (in den Fällen gemäß § 50 Abs. 1 a - d SpO) hat dieverursachende Mannschaft den Nachweis über die Gründe, die zum Ausfallführten, innerhalb von drei Werktagen nach dem angesetzten Spieltermin beimzuständigen Spielwart unaufgefordert schriftlich zu erbringen. Erfolgt dies nicht,

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tritt für die fehlbare Mannschaft Spielverlust gemäß § 50 Abs. 1 a - d SpO und eineGeldbuße gemäß § 25 Abs. 1 RO ein. Der Spielwart entscheidet über die Wertungbzw. Neuansetzung des Spieles.Bei der Beförderung von Mannschaften mit folgenden Verkehrsmitteln soll dieSpielleitende Stelle davon ausgehen, dass keine Schuldhaftigkeit im Sinne von § 50Abs. 1 c SpO vorgelegen hat, wenn ein Spiel wegen Ausfalls dieser Beförderungs-mittel nicht ausgetragen werden konnte: Eisenbahn, ÖPNV, behördlich zum ge-werbsmäßigen Personenverkehr zugelassene Kfz.Die Benutzung privateigener Kfz erfolgt in allen Fällen auf eigenes Risiko. Bei Ausfalldieses Transportmittels soll die Spielleitende Stelle keinen besonderen Umstandgemäß § 50 Abs. 1 c SpO annehmen.Bei problematischen Straßenverhältnissen (Glatteis, Fahrverbot, Autobahnsperrenusw.) haben Mannschaften und Schiedsrichter sofort nach dem Bekanntwerdenalle Anstrengungen zu unternehmen, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln an denSpielort zu kommen. Dazu zählt auch eine eventuelle frühzeitigere Anreise.Sollte ein Erreichen des Spielortes trotzdem nicht möglich sein, sind die SpielleitendeStelle und der Heimverein unverzüglich zu verständigen.Neu anzusetzende ausgefallene Spiele der Hinrunde sollen bis zu deren Ende,solche der Rückrunde bis 14 Tage nach dem jeweiligen Spieltag nachgeholtwerden, solche des vorletzten Spieltages sind grundsätzlich vor dem letztenSpieltag in der Woche nachzuholen.Bei Spielausfall durch höhere Gewalt an den letzten zwei Spieltagen entscheidetdie Technische Kommission über die Spielwertung.

6.14. ErgebnismeldungDer gastgebende Verein hat das Spielergebnis bis spätestens 30 Minuten nachSpielschluss per SMS für die Direkteingabe im Internet oder an den bekanntgegebenen Telefonanschluss des zuständigen Spielwartes zu melden.

Bei verspäteter oder fehlender Ergebnismeldung wird der fehlbare Vereinmit einer Ordnungsgebühr in Höhe von 10 Euro je Ergebnis belegt.

6.15. HallensprecherDer Hallensprecher darf nicht am Zeitnehmertisch Platz nehmen. Die Äußerungendes Hallensprechers haben sich auf die für alle Beteiligten (Spieler, SR, Offizielle,Presse, Zuschauer usw.) notwendigen und gewünschten sachlichen Informatio-nen (Nennung der Torschützen, aktueller Spielstand, Hinweise auf organisatori-sche Abläufe vor Ort, Vereinsveranstaltungen, Auswärtsspiele, Mitfahrgelegen-heiten, Werbedurchsagen etc.) zu beschränken.Unerwünscht sind jegliche Äußerungen und Kommentare zu Schiedsrichter-entscheidungen, zum Verhalten und zu den Leistungen einzelner Spieler usw. DieMissachtung dieser Vorgaben, unsportliche Äußerungen und unsportliches Ver-halten können zur Ablösung des Hallensprechers durch die Schiedsrichter und zueiner Bestrafung (Geldbuße) führen.

6.16. Fairplay-PokalIn allen Spielklassen auf Verbandsebene wird nach Saisonende ein Fairplay-Pokalvergeben. Diesen Pokal erhält die fairste Mannschaft der jeweiligen Spielklasse. Dienäheren Kriterien und die Wertung werden im Internet unter der Tabelle derSpielklasse veröffentlicht.

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7. Sachsenmeisterschaft wJA / Bestenermittlung mJE / wJE / Minispielfestgemischte FAK Ausrichter-SB Termin Meldung biswJA Bewerbung möglich VR: 21. oder 22.05 2016 02.05.2016

SB Chemnitz ER: 05.06.2016wJE HVS / n. n. 04.06.2016 02.05.2016mJE HVS / n. n. 05.06.2016 02.05.2016gF SB Sachsen-Mitte 28. oder 29.05.2016 02.05.2016

mJE / wJE / Minispielfest gemischte F:Die Vorsitzenden der TK der Spielbezirke melden bis zum 02.05.16 je zweiMannschaften männlich und weiblich für die sächsische Bestenermittlung und zweiMannschaften für das Minispielfest der gemischten F-Jugend.

7.1. HVS-PokalNach Beendigung der Punktspielsaison in der Sachsenliga werden im männlichenund weiblichen Jugendbereich (A- bis C-Jugend) Pokalrunden ausgetragen. Beidiesen Spielen haben die Förderlizenzen keine Gültigkeit.Der Meldetermin ist der 15.03.2016 an die Geschäftsstelle.

7.2 Termine für die MHV-NachwuchsmeisterschaftenDer Termin für das Final-4-Turnier in der männlichen und weiblichen Jugend B ist:19. oder 20.03.2016.Die Termine der männlichen und weiblichen Jugend C sind:Vorrunde: 23. oder 24.04.2016 undFinal-4-Turnier: 21. oder 22.05.2016.

7.3 AltersklasseneinteilungErwachsene vor dem 01.01.97 GeboreneA-Jugendliche 01.01.97 - 31.12.98B-Jugendliche 01.01.99 - 31.12.00C-Jugendliche 01.01.01 - 31.12.02D-Jugendliche 01.01.03 - 31.12.04E-Jugendliche 01.01.05 - 31.12.06F-Jugendliche 01.01.07 - 31.12.10(Jahrgänge 09/10 können nicht in der E-Jugend eingesetzt werden)

7.4 SpielzeitenErwachsenenbereich 2 x 30 MinutenSachsenliga Jugend A 2 x 30 MinutenSachsenliga Jugend B und C 2 x 25 MinutenSachsenliga Jugend D 2 x 20 Minuten (zu beachten sind dieUnterschiede ml/wbl (siehe Punkte 5.1.2.4 und 5.1.2.8).

7.5 Anwurfzeiten MeisterschaftsspieleSonnabend: Erwachsene 12:00 - 20:00 Uhr

Jugend 10:30 - 17:00 UhrSonntag: Erwachsene 10:00 - 18:00 Uhr

Jugend:10:00 - 17:00 Uhr

Anwurfszeiten, die außerhalb dieser Vorgaben liegen, bedürfen der Zustimmungdes Spielpartners. Ab Spieljahr 2016/17 sind sonnabends Anwurfzeiten nur nochbis 19.30 Uhr möglich.

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8. Pokalmeisterschaft um den HVS-Pokal Männer/Frauen8.1. Allgemeine Bestimmungen

Der HVS-Pokal wird auf freiwilliger Basis gespielt. Teilnahmeberechtigt sindMannschaften der Sachsen- und Verbandsliga sowie die Finalisten im Pokal-wettbewerb der Spielbezirke. Die Absteiger aus der Verbandsliga sind teilnahme-berechtigt.Niederklassige Mannschaften erhalten bis einschließlich zum Halbfinale Heimrechtgegenüber höherklassigen Mann-schaften. Bezirksvertreter sind einheitlichniederklassig.Spielleitende Stelle ist die TK des HVS, vertreten durch den Pokalpielwart des HVSRonald Schierbok.Der Sieger des HVS-Pokal bei den Männern ist berechtigt, an der Qualifikation fürden Dt. Amateurpokal teilzunehmen (siehe Punkt 8.6).Der Sieger des HVS-Pokal bei den Frauen ist berechtigt an der Qualifikation für denDHB-Pokal teilzunehmen (siehe Punkt 8.7).

8.2. Spieltechnische BestimmungenDie Spiele werden im K.o.-System bis zur Entscheidung gemäß Regel 2:2 und weitergemäß Regel 14 ausgetragen. Grundlage für notwendige Entscheidungen sind SpOund RO DHB.Die Anwurfzeit ist analog der der Meisterschaftsspiele (DFB Punkt 7.5.). Ausnah-men sind nur mit Zustimmung des jeweiligen Spielpartners möglich.Bei verspätetem Antritt der Gastmannschaften wird eine Wartezeit von mindestens15 Minuten festgesetzt.Eine Verlegung der Spiele ist bei Übereinkunft der Spielpartner möglich und bedarfder Zustimmung der Spielleitenden Stelle. Ausweichtermine in der SpielplanungSachsenliga/Verbandsliga sind auch für den Pokal offizielle Spieltermine. Alle Spielesollten bis zum Termin der Auslosung für die nächste Runde absolviert sein.Wird eine Mannschaft aus der Pokalserie zurückgezogen, hat ihr Verein, ohneRücksicht auf eigenes Verschulden, dem Verein der gegnerischen Mannschaft denhierdurch entstandenen Schaden der Kosten für Hallenmiete, Programmhefte,Eintrittskarten und Werbung sowie den Einnahmeausfall zu ersetzen. Zusätzlichwird durch die Spielleitende Stelle eine Ordnungsstrafe wegen Nichtantretens von250,00 € bis 500,00 € ausgesprochen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dasseine dem Handball-Verband Sachsen gemeldete Mannschaft bereits in der 1.Pokalrunde nicht antritt oder verzichtet.Wird ein Spiel abgesagt oder tritt eine Mannschaft aus eigenem Verschulden nichtan, ist ihr Verein verpflichtet, für die entstandenen Kosten für Hallenmiete,Programmhefte, Eintrittskarten und Werbung sowie für den Einnahmeausfall auf-zukommen. Angefallene Kosten für Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretär sindbei einem Schadensanspruch ebenfalls zu erstatten. Zusätzlich wird der Vereinvon der Spielleitenden Stelle mit einer Ordnungsstrafe von 250,00 € bis 500,00 €belegt.Die Höhe des Einnahmeausfalls wird wie folgt ermittelt:

a) Bei Vereinen, die umsatzsteuerpflichtig sind, wird der Durchschnitt proSpiel der dem Finanzamt gemeldeten Einnahmen zugrunde gelegt.

b) Bei allen anderen Vereinen ermittelt sich die Durchschnittssumme derEinnahmen pro Spiel aus den vom Verein verbuchten Eintrittsgeldern.

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Können sich die beteiligten Vereine wegen der Erstattung des Schadens nichteinigen, entscheidet auf Antrag eines Vereins die Spielleitende Stelle. Für dieDurchsetzung ihrer Entscheidung ist § 61 RO analog anzuwenden.Die Schiedsrichter sind verpflichtet, bei Disqualifikationen gemäß Regel 8:6 und 8:10eine schriftliche Meldung auf dem Spielbericht vorzunehmen. Die Nichteinhaltungdieser Anweisung kann mit einer Geldbuße in Höhe von 25,00 € bis 100,00 € gegenden erstgenannten Schiedsrichter geahndet werden. Der aufgrund dieser Bestim-mungen disqualifizierte Spieler ist gemäß § 17 RO automatisch gesperrt. Gegen dieEntscheidung der Disqualifikation aus den o. g. Gründen können sowohl diebetroffene Mannschaft als auch der betroffene Spieler auf dem Spielbericht gemäߧ 34 (3) RO Einspruch einlegen. Hierzu ist § 31 RO besonders zu beachten.Der Heimverein haftet dafür, dass alle am Spiel Beteiligten die Halle ungehindertbetreten und verlassen können und sorgt für ungehinderten Zu- und Abgang aufdem Weg zu den Kabinen und der Spielfläche. Die Schiedsrichter sind angewiesen,die Sicherheitsabstände vor Spielbeginn herstellen zu lassen und für derenEinhaltung auch während des Spiels Sorge zu tragen. Bei Verstößen gegen dieSicherheitsbestimmungen haftet der Heimverein. Er kann mit einer Geldbuße in Höhevon 100,00 € bis 500,00 € sowie zusätzlich Spielaufsicht und Hallensperre belegtwerden. Ebenso ist der Heimverein für die Einhaltung des Verbots bezüglich derVerwendung besonders lauter Lärminstrumente (gasbetriebene Fanfaren,Vuvuzuelas u. ä.) verantwortlich. Verstöße werden mit einer Geldbuße von jeweils250,00 € von der Spielleitenden Stelle geahndet. Darüber hinaus kann zusätzlicheine Hallensperre ausgesprochen werden.Die Schiedsrichter werden vom Landesschiedsrichteransetzer zugeordnet. Zeit-nehmer und Sekretär sind vom Heimverein zu stellen.Für die Absendung der Spielberichte haben die Heimvereine zwei für den Versandmit der Deutschen Post frankierte und mit Adresse versehene Briefumschläge zustellen.Original an: Pokalspielwart Ronald Schierbok, Grauwackeweg 74, 04249 Leipzig1. Durchschlag an: Landesschiedsrichteransetzer Bernd Thomas, Dr.-Martin-Luther-Str.1a, 01844 Neustadt/Sa.

8.3. FinanzenDer Spielbeitrag beträgt 50,00 € je teilnehmender Mannschaft. Dieser ist bis zum04.09.2015 auf das Konto des HVS einzuzahlen:Institut: Sparkasse LeipzigIBAN: DE55 8605 5592 1140 0134 47BIC: WELADE8LXXXDie Schiedsrichterentschädigung (Grundlage SL Männer/Frauen) ist gemäß FO desHVS vom Gastgeber zu tragen. Für die Endspiele trägt der HVS die Kosten.

8.4. ErgebnismeldungDer gastgebende Verein hat das Spielergebnis sofort nach Spielschluss per SMSfür die Direkteingabe im Internet zu melden.Bei verspäteter oder fehlender Ergebnismeldung wird der fehlbare Verein mit einerOrdnungsgebühr in Höhe von 10 Euro je Ergebnis belegt.

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8.5. Spieltermine1. Runde: 05. / 06.09.15Achtelfinale 12. / 13.12.15Viertelfinale: 20. / 21.02.16Halbfinale: 19. / 20.03.16Endspiele: 30.04.16 Stadtsporthalle Döbeln

8.6 Qualifikation für den Dt. AmateurpokalDie Mannschaften der 4. Liga spielen auf Meldebasis eine Qualifikationsrunde fürden Dt. Amateurpokal.Die Spiele werden im K.o.-System bis zur Entscheidung gemäß Regel 2:2 und weitergemäß Regel 14 ausgetragen. Grundlage für notwendige Entscheidungen sind SpOund RO DHB.Der Sieger spielt beim Landespokalsieger um die Teilnahme am Dt. Amateur-Pokal.Letztes mögliches Spielwochende ist der 19./20.12.15.

8.7 Qualifikation für den DHB Pokal FrauenFür Mannschaften der 3. und 4. Liga Frauen wird eine Qualifikationsrunde für denDHB-Pokal gespielt.Gemeldet haben die Vereine HSV Marienberg (3. Liga), HC Rödertal II (4. Liga), BSVSachsen-Zwickau II (4. Liga) undSC Markranstädt (4. Liga). Die Spiele werden im K.o.-System bis zur Entscheidung,gemäß Regel 2:2 und Regel 14 ausgetragen. Grundlage für notwendige Entschei-dungen sind SpO und RO DHB.Die Termine für die Qualifikation zum DHB-Pokal der Frauen werden auf spielfreieWochenenden der 3. und 4. Liga gelegt. Die erste Runde wird am 19./20.12.2015gespielt. In der ersten Runde hat der unterklassige Verein Heimrecht.Die Sieger der ersten Runde spielen am 06./07.02.2016 gegeneinander die zweiteRunde.Der Sieger der zweiten Runde spielt am 07./08.05.2016 beim Landespokalsieger2015/16 um die Teilnahme am DHB-Pokal 2016/2017.

9. Richtlinien des Schiedsrichterausschusses9.1. Ansetzung von Schiedsrichtern, Zeitnehmern, Sekretären und

SchiedsrichterbeobachternDie Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt entsprechend den Festlegungen desSchiedsrichterausschusses des HVS durch den jeweiligen Schiedsrichteran-setzer. Schiedsrichterbeobachter werden durch den Verantwortlichen für dieSchiedsrichterbeobachtung im HVS angesetzt.Zur Leitung von Spielen kommen im Bereich des HVS auch Schiedsrichter andererLandesverbände zum Einsatz. Dies erfolgt in Absprache der beteiligten Landes-schiedsrichterwarte und der Schiedsrichteransetzer.Für die Spiele der Bundesliga werden Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär,Schiedsrichterbeobachter sowie Spielaufsicht vom DHB angesetzt, für die Spieleder Oberliga vom MHV.Einsprüche gegen Ansetzungen sind nicht zulässig.Die gastgebenden Vereine haben zu allen Spielen Zeitnehmer und Sekretäre(Kampfgericht) mit gültiger Lizenz zu stellen. Die Kosten dafür trägt der gast-gebende Verein.

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Saison 2015/16Durchführungsbestimmungen

Bei Spielen der SL und VL im Erwachsenenbereich gilt nur ein ZN/Sekretär- bzw.SR-Ausweis mit Stempel und Unterschrift von Sportfreund Dieter Mähnert alsgültige Lizenz. Zeitnehmer/Sekretäre mit einer Einstufung für den DHB-Spielbetrieb,besitzen die notwendige Lizenz für den HVS.Bei allen Spielen im Jugendbereich muss ein gültiger Schiedsrichterausweis bzw.ein ZN/Sekretär-Ausweis vorgelegt werden.Zeitnehmer und Sekretär können nach vorherigem Hinweis durch die Schiedsrich-ter abgelöst werden, wenn sie mehrfach ihren Aufgaben nach den InternationalenHandballregeln Regel 18 nicht nachkommen.Die Schiedsrichter haben sich spätestens 40 Minuten vor Spielbeginn in derSporthalle einzufinden.

9.2. Technische BesprechungBeide Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär und je ein Offizieller beider Mannschaf-ten treffen sich pünktlich 30 Minuten vor Spielbeginn in der Schiedsrichterkabinezur Technischen Besprechung.Schwerpunkte der Technischen Besprechung:

- Vorlage Spielbericht und Spielausweise,- Kontrolle des Spielberichts und der Spielausweise durch die Schiedsrich-

ter,- Kontrolle der gültigen Lizenzen des Zeitnehmers und Sekretärs durch die

Schiedsrichter,- Kontrolle der Trikotfarben beider Mannschaften einschließlich Torhüter

sowie die der Überziehhemden. Fehlende Wechselkleidung kann mit einerGeldbuße geahndet werden (§ 25 Abs. 1 RO). Überziehhemden werdennicht als Wechselkleidung anerkannt.

- Einhaltung der Hallenordnung bezüglich Haftmitteleinsatz,- Vorhandensein einer DHB-Tischzeituhr in allen Spielklassen,- Klärung pünktlicher Spielbeginn, Einlaufen (Gastmannschaft 4 Minuten,

Heimmannschaft 2 Minuten), Showeinlagen, Wischer, Ordner.Die Schiedsrichter haben vor Spielbeginn die Behebung eventueller Mängel zuveranlassen. Eventuelle Mängel sind, wenn sie nicht behoben werden, vor demSpiel von den Schiedsrichtern im Spielbericht einzutragen und können mit einerGeldbuße geahndet werden (§ 25 Abs. 1 RO).Nach dem Spiel halten sich Zeitnehmer und Sekretär bis zum Abschluss desAusfüllens des Spielberichts in Reichweite der Schiedsrichter auf. Es liegt jedochim Ermessen der Schiedsrichter, beide eher zu entlassen.Durch die Schiedsrichter sind im Spielbericht auch alle ihnen bekannt gewordenenVerstöße gegen die jeweils gültige Hallenordnung einzutragen.Bei den Spielen der SLM und SLF füllen die Schiedsrichter bei Beanstandungen derArbeit des Kampfgerichtes (Zeitnehmer und Sekretär) einen Bewertungsbogenaus. Dieser Bogen ist bis spätestens drei Werktage nach dem Spiel an denVerantwortlichen für die Kampfgerichte zu senden.

9.3. Schiedsrichterbeobachtung9.3.1. Für alle Meisterschaftsspiele der Sachsenliga und der Verbandsliga Männer/

Frauen ist von den Vereinen der am Spiel beteiligten Mannschaften ein elektroni-scher Schiedsrichterbeobachtungsbogen online auszufüllen und innerhalb von 14Tagen nach dem Spiel an den Verantwortlichen für die Schiedsrichterbeobachtungabzusenden. Das Nichteinsenden wird gemäß § 25 Abs. 1 RO mit einer Geldbußegeahndet.

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Saison 2015/16 Durchführungsbestimmungen

Der elektronische Schiedsrichterbeobachtungsbogen ist auf der Internetseite desHVS (Schiedsrichterbeobachtung) unter dem Link www.hvs.beobachtung.infopositioniert.Benutzernamen und Passwort werden den Vereinen zugeteilt. Die Anleitung erfolgtjeweils zur Vereins-Schiedsrichterbeobachter-Schulung, deren Termin und Ortauf der Internetseite des HVS unter „Lehrgänge“ bekannt gegeben wird.Die Teilnahme an der Vereins-Schiedsrichterbeobachter-Schulung ist für diebetreffenden Vereine Pflicht. Nichtteilnahme wird mit einer Geldbuße geahndet (§25 Abs. 1 RO).Im Spieljahr 2015/2016 ist gewünscht, dass die Mannschaften der Sachsenliga(Männer u. Frauen) zwei Video-aufgezeichnete Heimspiele (jeweils ein Spiel proHalbserie) dem Schiedsrichterausschuss für Schulungszwecke zur Verfügungstellen. Für die Mannschaften der Verbandsliga gilt dies entsprechend für ein Spiel.Das Material ist an Stefan Jäger Melanchthonstraße 16, 02826 Görlitz) zu schicken.

9.3.2. Die neutrale Schiedsrichterbeobachtung wird durch die vom Schiedsrichteraus-schuss des HVS benannten und angesetzten Schiedsrichterbeobachter durchge-führt. Die Beobachtungsbögen sind ebenfalls online durch die Schiedsrichter-beobachter einzugeben.Der Schiedsrichterbeobachter hat sich vor dem Spiel mündlich oder schriftlich beimgastgebenden Verein anzumelden. Durch den gastgebenden Verein ist für denSchiedsrichterbeobachter ein guter Sichtplatz in Höhe der Mittellinie zur Verfügungzu stellen und ein ungestörtes Beobachtergespräch mit den Schiedsrichtern nachdem Spiel zu gewährleisten.Die Kosten trägt der gastgebende Verein. Die Abrechnung erfolgt am Spielort. Dafürist der Vordruck des HVS (siehe Internet „Beobachtung“) zu benutzen. Dererhobene Betrag ist in den Spielbericht einzutragen (Schiedsrichterbeobachtung:Name, Vorname, Betrag).

9.4. Einzug des SpielausweisesDie Schiedsrichter sind verpflichtet, von Spielern, die wegen grob unsportlichenVerhaltens, das eine Beleidigung oder Bedrohung der Schiedsrichter, des Zeitneh-mers, des Sekretärs oder der Spielaufsicht nach Regel 8:10 a) darstellt, disquali-fiziert wurden, den Spielausweis einzubehalten. Der einbehaltene Spielausweis istmit dem Spielbericht sowie einem gesonderten Bericht zum Vorkommnis an denzuständigen Spielwart zu senden.Nach einer Disqualifikation auf Grund einer besonders rücksichtslosen, besondersgefährlichen, vorsätzlichen oder arglistigen Aktion nach Regel 8:6 ist der Spielaus-weis durch den Schiedsrichter ebenfalls einzuziehen und dem Spielwart mit demSpielbericht zuzusenden.Stellt der Schiedsrichter fest, dass auf dem Passbild im Spielausweis kein aktuellerVereinsstempel zu erkennen oder die Gültigkeitsfrist des Spielausweises abgelau-fen ist, hat er dies auf dem Spielbericht zu vermerken. Der Verein hat den Mangelzu beheben.

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Saison 2015/16Durchführungsbestimmungen

9.5. Kosten für Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär und SR-Beobachter9.5.1. Für die Spielleitungsentschädigung der Schiedsrichter und die Entschädigung des

Zeitnehmers, des Sekretärs und des Schiedsrichterbeobachters sowie derenFahrtkostenerstattung und Tagegeld gelten die in Anlage 4 zur FO genanntenBeträge und Regelungen.Die Regelung für Wochentagsspiele ist zu beachten: Anlage 4 FO Punkt 1.Für Spiele der Bundesligen und der Oberligen gelten die Regelungen des DHB unddes MHV.

9.5.2. Für die Abrechnung der Spielleitungsentschädigung, der Fahrtkosten und desTagegeldes ist der Vordruck (siehe Internet „Schiedsrichter HVS“) der jeweiligenSpielebene zu benutzen. Die Schiedsrichterpaare haben grundsätzlich zusammenanzureisen. Die Abrechnung hat nach Spielende beim Heimverein zu erfolgen. Fürdie Richtigkeit der Angaben ist der Erheber selbst verantwortlich. Falsche Abrech-nungen sind zurückzuweisen. Die Kosten der Schiedsrichter und der neutralenSchiedsrichterbeobachter gehen am Saisonende in den Schiedsrichterkostenaus-gleich ein.Bei zentralen Veranstaltungen des HVS (Endrunden, Pokalendspiele, Turniere,Sichtungen u. a.) werden den eingesetzten Schiedsrichtern, Zeitnehmern undSekretären die Kosten durch die Geschäftsstelle des HVS überwiesen. Dazu sinddie ausgefüllten Abrechnungsbögen mit Angabe der Bankverbindung an denEinsatzleiter vor Ort zu übergeben.Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichterbeobachter und Spielauf-sichten haben zu beachten, dass Einkünfte aus Einsatzgeldern dem Steuerrechtunterliegen. Hierfür ist jeder selbst verantwortlich.

9.6. VersicherungsschutzBei der An- und Abreise mit dem eigenen Pkw besteht für Schäden am eigenenFahrzeug bei einem selbstverschuldeten Unfall Versicherungsschutz für diejeni-gen zum Spiel angesetzten Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichter-beobachter und Spielaufsichten, die sich an der zusätzlichen Versicherung für denPkw-Einsatz im HVS beteiligt haben.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1. Spielbeiträge (Meldegebühr/Startgebühr in Euro)SL Männer 550 VL Männer 450SL Frauen 450 VL Frauen 350SL A- und B-Jugend 200 SL C/D-Jugend 150HVS - Pokal Erwachsene 50

Der Spielbeitrag (Meldegebühr/Startgebühr) für die Meisterschaftspiele ist bis zum04.09.2015 auf das Konto des HVS, Sparkasse Leipzig, IBAN: DE55 8605 5592 11400134 47, BIC: WELADE8LXXX, Codierung Vereins-Nr., Vereinsname, Spielklasse,einzuzahlen. Bei Nichteinhaltung besteht kein Startrecht.

10.2. Ordnung und Sanitätsdienst

Für Ordnung und Sicherheit sowie die Bereitstellung der „Ersten Hilfe“ und von„Wischern“ ist der Heimverein verantwortlich. Als „Wischer“ darf kein auf demSpielbericht eingetragener Spieler, Mannschaftsoffizieller, Zeitnehmer oder Sekre-tär fungieren. Das Mindestalter der Wischer sollte nicht unter 12 Jahre sein.

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Saison 2015/16 Durchführungsbestimmungen

Verstöße gegen diese Festlegung sind durch die Schiedsrichter sofort zu unter-binden. Sollten die Bemühungen der Schiedsrichter nicht zur Einhaltung dieserFestlegung führen, ist das auf dem Spielbericht zu vermerken.

Die Gastmannschaften haben den Anweisungen und Bestimmungen der Heim-vereine sowie der gültigen Hallenordnung Folge zu leisten. Die Mannschaften habensich beim Betreten der Sporthalle umfassend über die Hallenordnung zu informie-ren. Verstöße jeglicher Art können rechtliche Schritte nach sich ziehen.

Für die Durchsetzung der Hallenordnung ist der Heimverein verantwortlich. Verstö-ße gegen die Hallenordnung können zivilrechtlich gegen den Verursacher geltendgemacht werden.

Der Heimverein haftet dafür, dass alle am Spiel Beteiligten die Sporthalle ungehindertbetreten können und sorgt für den ungehinderten Zu- und Abgang auf dem Wegzu den Kabinen und zur Spielfläche.

Jeder Heimverein hat eine ausreichende Anzahl von Ordnern zu stellen. Richtwertesollten sein:

- ür die ersten 50 Zuschauer zwei Ordner und- für je weitere 50 Zuschauer ein weiterer Ordner.

Die Ordner sind für jeden deutlich sichtbar mit einer Armbinde oder mit T-Shirt(Aufschrift: „Ordner“) zu kennzeichnen. Die Schiedsrichter haben sich vor Spiel-beginn davon zu überzeugen. Der Schiedsrichter hat die Anzahl der Ordner in denSpielbericht einzutragen.

Die Schiedsrichter sind angehalten, Sicherheitsabstände vor Spielbeginn herstel-len zu lassen und für deren Einhaltung auch während des Spieles Sorge zu tragen.

10.2.1. HaftmittelbenutzungVerstößt eine Mannschaft gegen die Bestimmungen zur Haftmittelbenutzung, kanngegen sie zusätzlich eine Geldbuße verhängt werden (§ 25 Abs. 1 RO). Beiweiteren Vergehen dieser Art kann sich der Betrag weiter erhöhen. Grundlagedafür ist die durch den Verein beim HVS hinterlegte Vereinbarung zum Einsatz vonHaftmitteln zwischen dem Verein und dem Halleneigentümer. Ein Muster befindetsich im Anhang dieser Durchführungsbestimmungen.Wenn nur bestimmte Haftmittelfabrikate zugelassen sind, hat der gastgebendeVerein diese der Gastmannschaft in ausreichender Menge kostenfrei zur Verfü-gung zu stellen. Ansonsten besteht für beide Mannschaften Haftmittelverbot.Wenn die Schiedsrichter in Sporthallen mit Haftmittelverbot bei Spielern nichtzugelassene Haftmittel an den Händen feststellen, sind diese Spieler unabhängigdavon, ob sie beim Anbringen des Haftmittels beobachtet wurden oder nicht, mitNamen und Verein von den Schiedsrichtern im Spielbericht aufzuführen.Haftmitteldepots an Schuhen, Armen etc. sind nicht erlaubt und müssen auch inSporthallen mit Haftmittelzulassung vor Betreten des Spielfeldes entfernt werden.Als Haftmittel werden auch haftmittelähnliche Varianten (z. B. Tücher,….) verstan-den.

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Saison 2015/16

10.3. Zeitmessanlage / „Grüne Karte“ / Kennzeichnung MannschaftsoffizielleIst eine der Regel entsprechende Zeitmessanlage vorhanden, so muss diese vomZeitnehmer benutzt werden. Zusätzlich hat der Heimverein am Zeitnehmertischeine Tischstoppuhr mit einem Durchmesser von mindestens 11 cm bereitzustellen.Der Heimverein ist verantwortlich, dass für die Beantragung des Team-Time-outgemäß Regel 2:10 und den Erläuterungen zu den Spielregeln Abschnitt 3 rechtzeitigvor Spielbeginn am Zeitnehmertisch beim Zeitnehmer zwei „Grüne Karten“ imFormat A 5 und zwei Ständer zum Aufstellen der Karten vorhanden sind.Die Mannschaftsoffiziellen haben Umhängeschilder mit den Buchstaben A, B, Coder D zu tragen. Sie sind mit diesen Buchstaben entsprechend im Spielberichteinzutragen. Der Buchstabe ist vor dem Namen einzutragen. MannschaftsoffiziellerA ist der Mannschaftsverantwortliche. Fehlende oder unkorrekte Kennzeichnungist durch die Schiedsrichter im Spielbericht zu vermerken und wird mit einerGeldbuße geahndet (§ 25 Abs. 1 RO).Zur Spieljahr 2016/17 ist die Einführung des 3. Team-Time-Out geplant.

10.4. Einsenden von Spielausweisen an die Spielleitende StelleSpielausweise sind durch die Vereine nur nach Anforderung an die SpielleitendeStelle zwecks Prüfung einzusenden. Das Fehlen von Spielausweisen zum Wett-kampf wird mit einer Ordnungsgebühr gemäß § 25 Abs. 1 RO geahndet.

10.5. Unentgeltliche KörperpflegeDie Heimvereine haben den Gastmannschaften und Schiedsrichtern die unentgelt-liche Körperpflege zu gewährleisten.

10.6. Bereitstellung einer abschließbaren KabineDurch den Heimverein ist Schiedsrichtern, Zeitnehmer und Sekretär undSchiedsrichterbeobachter sowie einer eventuellen Spielaufsicht eine abschließ-bare Kabine zur Verfügung zu stellen, in der ein Tisch und Sitzgelegenheiten fürmindestens drei Personen bereitstehen müssen.

10.7. Freier EintrittFreien Eintritt erhalten neben den am Spiel beteiligten Personen (je Mannschaftmaximal 14 Spieler und vier Mannschaftsoffizielle, Schiedsrichter, Zeitnehmer undSekretär sowie beauftragte Schiedsrichterbeobachter und Spielaufsichten), Per-sonen mit besonderem HVS-Ausweis und HVS-Kader-Schiedsrichter mit ihremgültigen Schiedsrichterausweis (Stempel des Schiedsrichterwarts des HVS),Pressemitarbeiter und bis zu fünf Mitglieder des Gastvereins, für die an derHallenkasse entsprechende Sitzplatzkarten bereitzuhalten sind.

10.8. MedienvertreterMedienvertreter haben sich rechtzeitig (spätestens am Vortag) beim jeweiligenVerein anzumelden. Beim Betreten der Sporthalle haben sich die Medienvertreterauszuweisen (z. B. Presseausweis). Die Medienvertreter haben aus Gründen dereigenen Sicherheit den Anweisungen des Vereins- bzw. SporthallenpersonalsFolge zu leisten. Die Vereine sollten Arbeitsplätze für Berichterstatter mit Blick aufdas gesamte Spielfeld, unter Beachtung der Sicherheit für Zuschauer und Spieler,schaffen. Vor Spielbeginn sind durch den Heimverein in der Sporthalle Foto- undKamerazonen festzulegen. Den Medienvertretern sollten die Mannschaftsauf-stellungen ausgehändigt werden. Eine Einsicht in den Spielbericht ist nur in Seite1 und nur vor Spielbeginn, in der Halbzeitpause oder nach Spielschluss inAbsprache mit den Schiedsrichtern möglich. Der Zutritt zum Innenraum für Inter-

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Saison 2015/16

views, Film/Video- und Fotoaufnahmen sollte unter Beachtung der Sicherheit allerBeteiligten vor und nach dem Spiel gewährt werden.

10.9. SpielaufsichtDie Spielaufsicht ist eine von Spielleitenden Stelle angesetzte offizielle Aufsicht. IhreHauptaufgabe ist die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Spieldurchführung.Sie ist kein Oberschiedsrichter, die Verantwortung auf dem Spielfeld tragen dieSchiedsrichter. Die Spielaufsicht ist verpflichtet, während des Spiels neben demZeitnehmertisch zu sitzen, um den Auswechselraum jederzeit überblicken undnötigenfalls in das Spiel eingreifen zu können. Ihre Aufgaben regeln sich nach derAnweisung des HVS.

10.10. SchiedsrichterkostenausgleichNach Abschluss der Meisterschaftsspiele erfolgt in allen Spielklassen einSchiedsrichterkostenausgleich einschließlich der Umlagen für die Schiedsrichter-beobachtung und Spielaufsicht. Die Vereine erhalten von der Geschäftsstelle desHVS die entsprechende Abrechnung. Die aus dem Schiedsrichterkostenausgleichund den Umlagen für die Schiedsrichterbeobachtung und Spielaufsicht entstehen-den Guthaben oder Nachzahlungen werden mit dem Mitgliedsbeitrag für dasnächste Kalenderjahr verrechnet bzw. nachgefordert.

10.11 Meldetermin neue SaisonMeldetermin für die Meisterschafts- und Pokalspiele des Spieljahres 2016/17 aufVerbandsebene ist der 30.04.2016.

Andrea Schulze Jens Seifert Ronald MeierVizepräsidentin Spieltechnik Schiedsrichterwart Geschäftsführer