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SardinienPerle im Mittelmeer
17.05 - 24.05.2014
Costa Smeralda - Isla La Maddalena - Alghero -Castelsardo - Capo Testa - Gallura
Umfangreiches Ausflugspaket
inklusive
Halbpension inklusive
Übernachtung im Mittelklassehotel
(Landeskategorie: 4-Sterne)
Flüge ab/bis Hamburg - Abholung von
zu Haus und Flughafentransfer
inklusive
Ihr Reisepreis
pro Person im Doppelzimmer:
€ 1199,-
SARDINIEN
„Sardinien, das keinem ande-
ren Ort gleicht”, schrieb
D. H. Lawrence 1919 über
die zweitgrößte der Mittel-
meerinseln - und auch ihre
Bewohner sind einzigartig.
1. Tag: Flug nach Olbia
Transfer zum Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel
und Flug nach Olbia. Empfang durch Ihre
Deutsch sprechende Reiseleitung und Trans-
fer zu Ihrem Hotel an der Costa Smeralda.
Beim Empfangsgetränk erhalten Sie wichtige
Informationen zu Land und Leuten. Abendessen
und Übernachtung im Hotel.
2. Tag: Ganztagesausflug Costa Smeralda und Isla
La Maddalena
Nach dem Frühstück fahren Sie an die Costa
Smeralda, zu deutsch Smaragdküste. Die mondäne
und bekannteste Küste Sardiniens wurde in den
sechziger Jahren von Prinz Aga Khan entdeckt. Der
buchtenreiche Küstenabschnitt wurde mit Hotels der
gehobenen Klasse in ein Feriengebiet von Weltrang
verwandelt. Porto Cervo stellt das Herz der Costa
Smeralda dar. Das schmucke Städtchen mit seinen
verwinkelten Gassen ist sehenswert und hat trotz der
Moderne seinen eigenen, ursprünglichen Stil bewahrt.
Anschließend geht es mit der Fähre auf die Insel La
Maddalena, die durch ihre landschaftliche Schönheit
besticht und zugleich die Ruhestätte des italienischen
Nationalhelden Garibaldi ist. Nach einer Tour über die
Insel Rückfahrt zu Ihrem Hotel. Abendessen und Über-
nachtung.
3. Tag: Zur freien Verfügung
Frühstück im Hotel. Dieser Tag steht zu Ihrer freien Verfü-
gung, zum Erholen oder für Unternehmungen auf eigene
Faust. Abendessen und Übernachtung in Ihrem Hotel.
4. Tag: Ganztagesausflug Westküste und Alghero
Nach dem Frühstück geht es durch die Ausläufer des
Gallura-Gebirges an die Westküste der Insel. Zwischen-
durch machen Sie einen kurzen Stopp bei Sassari und be-
sichtigen die berühmte romanische Kirche mit ihren
Fresken aus dem 13. Jahrhundert. Später erreichen Sie
Alghero, ein bekanntes Seebad mit einem unendlich lan-
gen Sandstrand, der die ganze Bucht umsäumt. Früher war
die Stadt in spanischem Besitz, was sich heute in den
Straßennamen und dem katalanischen Dialekt der Ein-
wohner zeigt. Nach einem Bummel durch die gut erhalte-
ne, mittelalterlich anmutende Altstadt geht die Fahrt
weiter zu den Neptunsgrotten etwas außerhalb von
Alghero. Am späten Nachmittag kehren Sie in Ihr Ur-
laubsdomizil zurück. Abendessen und Übernachtung im
Hotel.
5. Tag: Halbtagesausflug Santa Teresa di Gallura
Frühstück im Hotel. Heute fahren Sie über die ‚Saline’
nach Arzachena, wo Sie das ‚Grab der Giganten’ aus
der vorchristlichen Nuraghenepoche besichtigen.
Anschließend geht es weiter nach Santa Teresa di
Gallura. Der hübsche Badeort an der Nordspitze war
im Mittelalter ein wichtiger Handelshafen.
Heute wird er hauptsächlich von den Fährschif-
fen für die Verbindung nach Korsika genutzt,
welches Sie bei guter Sicht von hier aus erken-
nen können. Rückfahrt zum Hotel. Abendessen
und Übernachtung.
6. Tag: Ganztagesausflug Capo Testa und Cast-
elsardo
Frühstück im Hotel. Heute geht die Fahrt weiter
nach Santa Teresa di Gallura. Der hübsche Ba-
deferienort an der Nordspitze war im Mittel-
alter ein wichtiger Handels-Hafen. Heute wird
er hauptsächlich von den Fährschiffen für die
Verbindung nach Korsika genutzt, das Sie bei
guter Sicht von hier aus erkennen können. Da-
nach fahren Sie nach Capo Testa, dem nörd-
lichsten Kap der Insel. Die Umgebung besteht
aus einer bizarren, aber faszinierenden Stein-
landschaft. Weiterfahrt auf der Küstenstraße
nach Castelsardo. Das Städtchen wurde im 12.
jahrhundert von der genuesischen Familie Doria
gegründet und steht auf einem Trachytfelsen
im Meer. Der kleine sardische Ort wird von einer
Festung überragt und ist das Zentrum der
sardischen Volkskunst. Sie bummeln durch die
malerische Altstadt und genießen das wunderbare
Panorama. Rückfahrt zum Hotel. Abendessen
und Übernachtung.
7. Tag: Zur freien Verfügung
Frühstück im Hotel. Dieser Tag steht zu Ihrer
freien Verfügung, zum Erholen oder für Unter-
nehmungen auf eigene Faust. Abendessen und
Übernachtung in Ihrem Hotel.
8. Tag: Rückflug nach Deutschland
Frühstück. Je nach Flugzeit Transfer zum Flug-
hafen von Olbia und Rückflug nach Hamburg.
Anschließend Transfer nach Hause.
Programm-, Hotel- und Flugzeitenänderungen
vorbehalten!
Termin: 17.05 - 24.05.2014
Ziel: April Mai Juni
Olbia 18 21 25
GUT ZU WISSEN...
Hotel:Das 4-Sterne-Hotel Airone liegt ruhig auf einem
großen Naturgrundstück mit kleinem See in
einer unter Naturschutz stehenden Bucht. Es
ist ca. 4 km zum Zentrum von Baia Sardinia und
ca. 700 m zum flach abfallenden Naturstrand
entfernt. Das familiär geführte Hotel verfügt
über Lobby, Bar, Restaurants, Sonnenterrasse
und Swimmingpool. Die 70 geschmackvoll ein-
gerichteten Zimmer sind alle mit Klimaanlage,
Minibar, Direktwahltelefon, Satelliten-TV und
Haartrockner ausgestattet.
Besonderer Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Qualität der Speisen
in Italien nicht mit anderen Ländern vergleich-
bar ist. Es ist wesentlich einfacher.
Klimatabelle:Folgende durchschnittliche Tageshöchsttem-
peraturen werden in den genannten Monaten
erfahrungsgemäß erreicht (in Grad Celsius).
Einreisevorschriften:Deutsche Staatsbürger benötigen zur Einreise
nach Italien einen gültigen Personalausweis.
Gesundheitsvorsorge:Es sind keine Impfungen für Italien vorgeschrie-
ben oder empfohlen. Das Land verfügt über
eine sehr gute medizinische Infrastruktur.
IM PREIS EINGESCHLOSSEN:
• Abholung von zu Hause (gilt ab/bis Festland)
• Transfer zum Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel und zu-
rück
• Flug mit Air Berlin (oder vergleichbarer Fluggesell-
schaft) von Hamburg nach Olbia und zurück (Umstei-
geverbindung)
• Empfangsgetränk am Ankunftstag im Hotel
• 7 Übernachtungen im genannten (oder gleichwertigen)
Mittelklassehotel (Landeskategorie: 4-Sterne) im Dop-
pelzimmer mit Bad / Dusche und WC
• 7 x Frühstücksbuffet
• 7 x Abendessen im Hotel
• Ganztagesausflug Costa Smeralda und Isla La Maddalena
• Ganztagesausflug Westküste und Alghero
• Ganztagesausflug Capo Test und Castelsardo
• Halbtagesausflug Gallura
• Transfers und Ausflüge vor Ort im modernen Reisebus
mit Klimaanlage
• Örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung
• Reisepreis-Sicherungsschein
• Ausführliche Reiseunterlagen inkl. Reiseführer
• Alle Flughafensteuern und -gebühren
NICHT EINGESCHLOSSEN:
• Persönliche Ausgaben
• Trinkgelder
• Reiseversicherungen
• Eintrittsgelder: Bei vielen Sehenswürdigkeiten haben
Pers. ab 65 Jahren freien Eintritt. Diesen Vorteil möch-
ten wir an Sie weitergeben.
PREISE:
€ 1199,-pro Person im Doppelzimmer
Einzelzimmerzuschlag: € 199,-
Mindestteilnehmerzahl:25 Personen
Beratung und Buchung:
Presse Reisen Nord GmbH & Co. KGGänsemarkt 1-3
24534 Neumünster
Telefon: 04321 – 419 219Telefax: 04321 – 419 229
shz Leserreisen Hotline: 01801 – 15 05 55shz Leserreisen Fax: 01801 – 15 02 22
Email: [email protected]
sh:z LeserreisenTelefon: 0800 2050 7108*Telefax: 0800 2050 7109*E-Mail: [email protected]*gebührenfrei
zvs LeserreisenTelefon: 0385 6378 8366Telefax: 0385 6378 8365E-Mail: [email protected]
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungenmundo Reisen GmbH & Co. KG
1. Abschluss des ReisevertragesDer Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Rei-sebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die An-meldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vor-genommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende ge-sonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Annahme bedarf keiner be-stimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Rei-severanstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und das der Rei-sende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssi-ge Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.
2. BezahlungBei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eineAnzahlung von mindestens 15 % des Reisepreises zu leisten.Mit der Reisebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein(für die geleisteten Zahlungen bei Insolvenz). Der restlicheReisepreis ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt zu leisten.
3. LeistungenDer Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus derLeistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus denhierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungenverändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Nichteingeschlossen sind alle nicht ausdrücklich genannten Mahl- zeiten und Getränke sowie Ausgaben persönlicher Art wie Trink- gelder, Telefon, Minibar.Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflich-tet den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reise-veranstalter verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Reisenden informieren.Wechselt die für den Reisenden als ausführende Fluggesell-schaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel informieren. Er muss unver-züglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustel-len, dass der Reisende so rasch wie möglich über einen Wech-sel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf der Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.
4. Leistungs- und Preisänderungen4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungenvon dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver- tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstal- ter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sindnur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nichterheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reisenicht beeinträchtigen.4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungs-kosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages beste-henden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoff-kosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann derReiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag ver- langen.b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunterneh-men pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beför- derungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbartenBeförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhö- hungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vomReisenden verlangen.2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehendenAbgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber demReiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den ent- sprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss desReisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöhtwerden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalterverteuert hat.4) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertrags-schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertrags-schluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.5) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informie-ren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind un-wirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem An-gebot anzubieten.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, ErsatzpersonDer Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reisezurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktrittschriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung istder Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vomReisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zu- rückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstaltervom Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berück- sichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und desdurch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhn- lich möglichen Erwerbs verlangen. Dem Reisenden steht derNachweis offen, dass der Schaden nicht entstanden oder we- sentlich niedriger als die Pauschale sei. Umbuchungen geltenals Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Folgende pau- schalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Teilnehmer wer- den berechnet:bis 60 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreisesbis 30 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreisesbis 15 Tage vor Reiseantritt: 45 % des Reisepreisesbis 07 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreisesab 06 Tage vor Reiseantritt bis Abreisetag: 85 % des ReisepreisesEintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungnur dann (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 %) er- stattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war.
6. Rücktritt und Kündigung durch den ReiseveranstalterDer Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt derReise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt derReise den Reisevertrag kündigen:a) Ohne Einhaltung einer Frist.
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den An-spruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an-rechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutge-brachten Beträge.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt.Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behörd-lich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Rei-seausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Min-destteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rück-trittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein wei-tergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Sollte be-reits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
7. ReiseversicherungenZu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den recht-zeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurückgetreten sind. Ebenso werden bei vorzei-tiger oder späterer Rückreise die zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt. Außerdem empfehlen wir den Abschluss eines Versi-cherungs-Paketes. Es bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder Krankheit.
8. Haftung des Reiseveranstalters8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leis-
tungsträger;3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich verein-
barten Reiseleistung.8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.8.3 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausge-stellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleis-tungen.
9. Beschränkung der Haftung9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für vertragliche Schadensersatzansprüche – mit Ausnahme von Körperschä-den – auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungenim Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, The-aterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseaus-schreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeich-net werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rahmen der Vermittlung beruhen.9.3 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkom- men beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädi-gungen von Gepäck.
10. Mitwirkungspflicht des Reisenden10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umge-hend zu benachrichtigen.10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist be-auftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist; ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Bean-standungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zen-trale des Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufer-tigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reise-leitung bzw. Agentur nicht befugt.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und GesundheitsvorschriftenDer Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devi-sen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrif-ten erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich die-se Vorschriften nach der Buchung geändert haben.
12. EintrittskartenFür im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran- staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen.Der Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durch- führung dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rück- trittsbedingungen (s. Ziffer 5).
13. Gesetzliche Bestimmungen Verwirkung und VerjährungIm Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende bei uns geltend machen. Nach Fristablauf ist die Gel-tendmachung nur noch möglich, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Alle Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren ein Jahr nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise, es sei denn, es liegt ein von uns zu vertretendes anfängliches Unvermögen vor. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei Jahren.
14. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrageshat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrageszur Folge.
15. GerichtsstandDer Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver- klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisendenist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, dieKlage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinenallgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per- sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz odergewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oderderen Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällenist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
mundo Reisen GmbH & Co. KGJahnstraße 64 D-63150 HeusenstammTelefon: +49 (0) 6104/407 41 - 0Telefax: +49 (0) 6104/407 41 - 99E-Mail: [email protected]: www.mundo-reisen.de