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Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Jahresinhaltsübersicht Stichwortverzeichnis 2008 50. Jahrgang

Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

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Page 1: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Jahresinhaltsübersicht Stichwortverzeichnis

2008

50. Jahrgang

Page 2: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen
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Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Jahrgang

2008

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Page 4: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen
Page 5: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

INHALTSVERZEICHNIS 2008

SVBl-Nr. Datum Inhalt 2008 Seite

1 02.01.2008 Satzung der Stadt Memmingen über die Herstellung der Stellplätze

und die Ablösung der Herstellungspflicht (Stellplatzsatzung – SPS) 2

2 10.01.2008 Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des

Stadtrats am 02. März 2008 9

10.01.2008 Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Prü-fung der Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates am 02. März 2008

10

09.01.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Beteiligung der Öf-

fentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet "Schlachthofstraße-Realschule (Planungsgebiet 89)

11

09.01.2008 Bekanntmachung des festgestellten Jahresabschlusses 2006 der

Stadtwerke Memmingen sowie die öffentliche Auslegung des Jahres-abschlusses und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2006

13

09.01.2008 Öffentliche Bekanntmachung Aufforderung der Wehrpflichtigen des

Geburtsjahrgangs 1990 zur Meldung zur Erfassung

15

09.01.2008 Bekanntmachungshinweis Zweite Satzung zur Änderung der Ver-

bandssatzung des Zweckverbandes Landestheater Schwaben Mem-mingen

16

09.01.2008 Bekanntmachungshinweis Sechste Satzung zur Änderung der Sat-

zung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage des Zweckverban-des zur Wasserversorgung der Woringer Gruppe

17

21.12.2007 Bekanntmachung der Sparkasse Memmingen–Lindau–Mindelheim

über die Kraftloserklärung einer Sparurkunde

18

3 16.01.2008 Bekanntmachung über die Bewerbung zum Memminger Pro-Klima-

Preis im Jahre 2008

20

07.01.2008 Bekanntmachung des Finanzamtes Memmingen über die Offenle-

gung der Schätzungsergebnisse nach Abschluss der Digitalisierung

22

16.01.2008 Berichtigung der Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet „Schlachthofstraße-Realschule“ (Planungsgebiet 89) vom 09. Januar 2008

23

Page 6: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

INHALTSVERZEICHNIS 2008

SVBl-Nr. Datum Inhalt 2008 Seite

08.01.2008 Bekanntmachung der Sparkasse Memmingen−Lindau−Mindelheim ü-

ber das Aufgebot einer Sparurkunde

24

4 18.01.2008 Bekanntmachung der Sitzung des Beschwerdeausschusses bei der Re-

gierung von Schwaben zur Entscheidung über die Gültigkeit der einge-reichten Wahlvorschläge für die allgemeinen Gemeinde- und Land-kreiswahlen am 02.März 2008

26

18.01.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über das Widerspruchsrecht

von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

27

23.01.2008 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des

Stadtrats in der Stadt Memmingen am 02. März 2008 28

23.01.2008 Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und

die Erteilung von Wahlschienen für die Wahl des Stadtrats in der Stadt Memmingen am 02. März 2008

43

23.01.2008 Bekanntmachung über die Zustellung einer Baugenehmigung nach

Art. 66 Abs. 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung zum Neubau einer Woh-nanlage mit Garagen auf dem Grundstück Veitensteige, Flur-Nr. 106/1, Gemarkung Amendingen

46

5 06.02.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Aufstellung von Vor-

schlagslisten für die Schöffen-/Jugendschöffenwahl 2008 49

6 20.02.2008 Wahlbekanntmachung für die Wahl des Stadtrats in der Stadt Mem-

mingen am 02. März 2008 51

20.02.2008 Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur

Feststellung des Ergebnisses für die Wahl des Stadtrats am 02. März 2008

54

7 27.02.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die öffentliche Ausle-

gung des Planes der Stadt Memmingen zur Erteilung der wasser-rechtlichen Erlaubnis für das Aufstauen und Umleiten von Grund-wasser durch Einbau einer Grundwasserwanne in den Grundstücken Flur-Nummern 446, 453, 454, 455, 456, 456/1 , 457, 459 und 475 der Gemarkung Amendingen im Rahmen der Umgestaltung des Bahn-übergangs Eisenburger Straße

56

8 13.03.2008 Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Stadtrats in der Stadt

Memmingen am 02. März 2008 59

12.03.2008 Bekanntmachung über die Inkraftsetzung und die öffentliche Be-

reithaltung des einfachen Bebauungsplanes der Stadt Memmingen für das Gebiet „Schlachthofstraße-Realschule“ (Planungsgebiet 89)

74

Page 7: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

INHALTSVERZEICHNIS 2008

SVBl-Nr. Datum Inhalt 2008 Seite

11.03.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Widmung und

Umstufung öffentlicher Straßen 75

9 04.04.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Auflegung der Vor-

schlagsliste für Schöffen 78

11.03.2008 Bekanntmachung der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim

über das Aufgebot von Sparurkunden 79

10 09.04.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die öffentliche Ausle-

gung der Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen 81

09.04.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Beteiligung der Öf-

fentlichkeit zum Entwurf des Änderungsbebauungsplanes für das Gebiet „Strigelstraße“ (Planungsgebiet 19Ä

82

20.03.2008 Bekanntmachung der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim

über das Aufgebot von Sparurkunden 84

11 16.04.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Aufhebung des

Aufstellungsbeschlusses zum Erlass eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Woringer Straße Ost“ (Planungsgebiet 43)

86

16.04.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über den Aufstellungsbe-

schluss zum Erlass eines einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet „Woringer Straße Nord-Ost“ (Planungsgebiet 43.1)

87

16.04.2008 Satzung der Stadt Memmingen über die Aufhebung der Verände-

rungssperre im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Woringer Straße Ost“ (Planungsgebiet 43)

89

17.04.2008 Satzungen der Stadt Memmingen über die Veränderungssperre im

Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Woringer Straße Nord-Ost“ (Planungsgebiet 43.1)

90

17.04.2008 Hinweis zur vorstehend abgedruckten Satzung der Stadt Memmin-

gen über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Woringer Straße Nord-Ost“ (Planungsgebiet 43.1)

93

12 22.04.2008 Hinweis auf die Verleihung des Ehrenrings der Stadt Memmingen 95 23.04.2008 Neunte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fra-

gen des Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Memmingen 96

23.04.2008 Bekanntmachung über die Zustellung einer Baugenehmigung nach

Art. 66 Absatz 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung zum Bau eines Mini-spielfeldes (Kunstrasen) auf einem bestehenden Bolzplatz auf dem Grundstück Waimerstraße, Flur-Nr. 442/0, Gemarkung Amendingen

97

Page 8: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

STICHWORTVERZEICHNIS 2008

SVBl-Nr. Datum Inhalt 2008 Seite

14.04.2008 Bekanntmachung der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim

über die Kraftloserklärung einer Sparurkunde 99

13 07.05.2008 Satzung der Stadt Memmingen über die Verlängerung der Geltungs-

dauer der Veränderungssperre im Geltungsbereich des künftigen Be-bauungsplans „Wernher-von-Braun-Straße“ (Planungsgebiet A 26)

101

07.05.2008 Hinweis zur vorstehend abgedruckten Satzung der Stadt Memmin-

gen über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssper-re im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans „Wernher-von-Braun-Straße“ (Planungsgebiet A 26)

102

07.05.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Beteiligung der Öf-

fentlichkeit zum Entwurf des einfachen Bebauungsplanes für das Ge-biet "Woringer Straße Nord-Ost" (Planungsgebiet 43.1)

103

07.05.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Beteiligung der Öf-

fentlichkeit zum Entwurf des einfachen Bebauungsplanes für das Ge-biet "Wernher-von-Braun-Straße" (Planungsgebiet A26)

105

18.04.2008 Bekanntmachung der Sparkasse Memmingen−Lindau−Mindelheim über das

Aufgebot von Sparurkunden

107

14 09.05.2008 Bekanntmachung über die Sitzung der Verbandversammlung des

Zweckverbandes Thermische Abfallverwertung Donautal TAD 109

15 28.05.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Festsetzung der

Grundsteuer für das Kalenderjahr 2008

111

16 30.05.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Widmung und Um-

stufung öffentlicher Straßen

114

20.05.2008 Haushaltssatzung des Zweckverbandes für die Tierkörperbeseitigungs-

anstalt Kraftisried Landkreis Ostallgäu für das Wirtschaftsjahr 2008 117

17 09.06.2008 Bekanntmachung Feststellung des Jahresabschlusses 2007 des Zweck-

verbandes Thermische Abfallverwertung Donautal 120

18 18.06.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Beteiligung der Öf-

fentlichkeit zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet „Einödweg Nord-Ost“ (Planungsgebiet A31)

122

Page 9: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

STICHWORTVERZEICHNIS 2008

SVBl-Nr. Datum Inhalt 2008 Seite

19 02.07.2008 Bekanntmachung über die Inkraftsetzung und die öffentliche Bereit-

haltung des Änderungsbebauungsplanes der Stadt Memmingen für das Gebiet „Strigelstraße“ (Planungsgebiet 19Ä)

125

18.06.2008 Bekanntmachung der Sparkasse Memmingen–Lindau–Mindelheim ü-ber die Kraftloserklärung einer Sparurkunde

127

20 22.07.2008 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Ab-

fallentsorgung der Stadt Memmingen

129

22.07.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen zur Änderung der Bekannt-machung zum Vollzug der Abfallwirtschaftssatzung

130

30.06.2008 Bekanntmachung der Sparkasse Memmingen–Lindau–Mindelheim über die Kraftloserklärung einer Sparurkunde

131

21 30.07.2008 Haushaltssatzung der Stadt Memmingen für das Haushalts-

jahr 2008 133

30.07.2008 Haushaltssatzung für die von der Stadt Memmingen verwalteten

Stiftungen für das Haushaltsjahr 2008

135

30.07.2008 Hinweis zur öffentlichen Auflegung des Haushaltsplanes der Stadt

Memmingen und der Haushaltspläne der von der Stadt Memmingen verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2008

138

23.07.2008 Bekanntmachung der Sparkasse Memmingen–Lindau–Mindelheim

über die Kraftloserklärung einer Sparurkunde

139

22 30.07.2008 Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Memmin-

gen zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)

141

23 27.08.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Wahlkreisvorschlä-

ge für die Wahl zum Landtag und zum Bezirkstag am 28. September 2008

144

28.08.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über das Recht auf Ein-

sichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahl-scheinen für die Wahl zum Landtag und zum Bezirkstag am 28. Sep-tember 2008

145

Page 10: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

STICHWORTVERZEICHNIS 2008

SVBl-Nr. Datum Inhalt 2008 Seite

24 03.09.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Beteiligung der Öf-

fentlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Gemarkung Memmingen (Planungsgebiet M 1)

149

03.09.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Beteiligung der Öf-

fentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet „Do-belhalde“ (Planungsgebiet 82)

150

25 18.09.2008 Wahlbekanntmachung zur Landtags- und zur Bezirkswahl am 28.

September 2008

153

18.09.2008 Bekanntmachung der Sitzung des Stimmkreisausschusses zur Fest-stellung des Ergebnisses für die Wahl zum Landtag und zum Be-zirkstag im Stimmkreis 712 Memmingen am 28. September 2008

155

18.09.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über das Widerspruchsrecht

von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

156

26 01.09.2008 Satzung zur Änderung der Satzung der Sparkasse Memmingen-

Lindau-Mindelheim

158

27 21.10.2008 Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der

Stadt Memmingen „Stadtwerke Memmingen“

160

14.10.2008 Anordnung des Amtes für Landwirtschaft und Forsten Krumbach

(Schwaben) über ein zeitliches Ausbringungsverbot für Wirtschafts-dünger tierischer Herkunft

161

07.10.2008 Bekanntmachung der Sparkasse Memmingen−Lindau−Mindelheim ü-

ber das Aufgebot von Sparurkunden 162

28 04.11.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über das Ergebnis der Vor-

prüfung nach Artikel 83 Absatz 3 Bayerisches Wassergesetz für das Zutagefördern von Grundwasser für einen vorübergehenden Zweck im Rahmen des Neubaus eines Geschäftshauses mit Tiefgarage und der Erweiterung des Landestheaters Schwaben am Schrannenplatz auf den Grundstücken Flur-Nummern 771, 771/1, 773, 773/3, 773/5, 774, 775, 779, 780, 783, 783/3, 784 und 785 der Gemarkung Memmingen

164

30.102008 Bekanntmachung über die Sitzung der Verbandversammlung des

Zweckverbandes Thermische Abfallverwertung Donautal TAD 165

Page 11: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

STICHWORTVERZEICHNIS 2008

SVBl-Nr. Datum Inhalt 2008 Seite

29 12.11.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die öffentliche Ausle-

gung des Planes der Stadt Memmingen zur Erteilung der wasserrecht-lichen Erlaubnis für das Aufstauen und Umleiten von Grundwasser durch Einbau einer Grundwasserwanne in den Grundstücken Flur-Nummern 446, 453, 454, 455, 456, 456/1, 457, 459 und 475 der Ge-markung Amendingen im Zuge der Umgestaltung des Bahnübergangs Eisenburger Straße

167

30 10.12.2008 Fünfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur

Wasserabgabesatzung der Stadt Memmingen

170

10.12.2008 Sechste Satzung der Stadt Memmingen zur Änderung der Bestattungs-

satzung

172

05.12.2008 Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Memmin-

gen zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)

176

31 15.12.2008 Bekanntmachung der Neufassung der Friedhofssatzung 179

15.12.2008 Satzung der Stadt Memmingen über die Erhebung von Gebühren für

die Benutzung der städtischen Friedhöfe und sonstigen Bestattungs-einrichtungen (Friedhofsgebührensatzung -FGS)

204

Page 12: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

STICHWORTVERZEICHNIS 2008

A

Anordnung Ausbringungsverbot f. Wirschaftsdünger 2008/Nr. 27

S. 161

B

Baugenehmigungen Zust. Baugenehmigung Grundstück Veitensteige

2008/Nr. 4 S. 46 Zust. Baugenehmigung Grundstück Waimerstraße

2008/Nr. 12 S. 97 Bebauungspläne

Aufh. Aufstellungsbeschl. z. Erl. e. Bebauungspl. Woringer Straße Ost 2008/Nr.11 S. 86

Entw. Bebauungspl. Woringer Straße Nord-Ost 2008/Nr. 13 S. 103

Entw. Bebauungsplan Wernher-von-Braun-Straße 2008/Nr. 13 S. 105

Bekanntmachungen Änd. Bek. z.V.d. Abfallwirtschaftsstatzung 2008/Nr.

20 S. 130 Aufstellungsbeschl. z. Erl. einf. Bebauungspl. Woringer

Straße Nord-Ost 2008/Nr. 11 S. 87 einfachen Bebauungsplan Schlachthofstraße-

Realschule 2008/Nr. 8 S. 74 Entw. z. Bebauungsplan Schlachthofstraße-

Realschule 2008/Nr. 2 S. 11 Inkrafts.u. öffentl. Bereith. Änderungsbeb.

Strigelstraße 2008/Nr. 19 S. 125 Öffentl. z. Entwurf d. Änderungsbebauungsplanes

Strigelstraße 2008/Nr. 10 S. 82 Umleiten von Grundwasser d. Einb. v.

Grundwasserwannen 2008/Nr. 7 S. 56 wasserr. Erlaubnis Gem. Amendingen 2008/Nr. 29 S.

167 Widmung u. Umstufung öffentl. Straßen 2008/Nr. 8

S. 75 Zutagef. Grundwasser Landestheater Schwaben

2008/Nr. 28 S. 164 Berichtigungen

Bek. Bet. d. Öffentl. Entw. d. Bebauungsplanes f. das Geb. Schlachthofstraße-Realschule 2008/Nr. 3 S. 23

Bodenschätze Offenlegung d. Schätzungsergebnisse 2008/Nr. 3 S.

22

E

Ehrenringverleihung 2008/Nr. 12 S. 95

G

Grundsteuer Festsetzung Grundsteuer f.d. Kalenderjahr 2008

2008/Nr. 15 S. 111

H

Haushalt Hinweis Auslegung Haushaltspläne 2008/Nr. 21 S.

138 Satzung Stadt 2008/Nr. 21 S. 133 Satzung Stiftungen 2008/Nr. 21 S. 135

Haushaltssatzungen Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried f.d.

Wirtschaftsj. 2008 2008/Nr. 16 S. 117 Hinweis

Veränderungsspr. i. Geltungsber. d. k. Bebauungspl. Woringer Straße Nord-Ost 2008/Nr. 11 S. 93

Verl. Geltungsd. Veränderungsp. Wernher-von-Braun-Straße 2008/Nr. 13 S. 102

Verleihung d. Ehrenrings 2008/Nr. 12 S. 95

P

Pro-Klima-Preis Bewerbung 2008/Nr. 3 S. 20

S

Satzungen Änd. Beitrags- u. Gebührensatzung z. WasserabgabeS

2008/Nr. 30 S. 170 Änd. BestattungsS 2008/Nr. 30 S. 172 Änd. GebS für öffentl. Abfallentsorgung 2008/Nr. 20

S. 129 Änd. Satzung z. Regelg. v. Fragen d.

Gemeindeverfass.rechts 2008/Nr. 12 S. 96 Aufhebg. Veränderungssp. i. Geltungsber. d. k.

Bebauungspl. Woringer Straße Ost 2008/Nr. 11 S. 90

Bek. Neufassung FriedhofsS 2008/Nr. 31 179 Friedhofsgebührensatzung 2008/Nr. 31 S. 204 Stellplatzsatzung SPS 2008/Nr. 1 S. 2 Veränderungssp. i. Geltungsber. d. k. Bebauungspl.

Woringer Straße Nord-Ost 2008/Nr. 11 S. 90

Page 13: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

STICHWORTVERZEICHNIS 2008

Verl.Geltgd. Verändersp. Wernher-von-Braun-Straße

2008/Nr.13 S. 101 Schöffen

Aufleg. Vorschlagsliste Schöffen 2008/Nr. 9 S. 78 Aufst. Vorschlaglisten Schöffen-/Jugendschöffenwahl

2008/Nr. 5 S. 49 Öffentl. Auslegung d. Vorschlagslisten 2008/Nr. 10 S.

81 Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim

Änd. d. Satzung 2008/Nr. 26 S. 158 Aufgebot 2008/Nr. 10 S. 84 Aufgebot 2008/Nr. 13 S. 107 Aufgebot 2008/Nr. 27 S. 162 Aufgebot 2008/Nr. 3 S. 24 Aufgebot 2008/Nr. 9 S. 79 Kraftloserklärung 2008/Nr. 12 S. 99 Kraftloserklärung 2008/Nr. 19 S. 127 Kraftloserklärung 2008/Nr. 2 S. 18 Kraftloserklärung 2008/Nr. 20 S. 131 Kraftloserklärung 2008/Nr. 21 S. 139

Stadtwerke Memmingen Auslegung d. Jahresabschlusses 2006 2008/Nr. 2 S.

13 Preisblatt GasgrundversorugngsverO 2008/Nr. 30 S.

176 Preisblatt GasgrundversorungsverO 2008/Nr. 22 S.

141 Satzung z. Änderung d. BetriebsS 2008/Nr. 27 S. 160

T

TAD Festst. d. Jahrsabschlusses 2007 2008/Nr. 17 S. 120 Verbandsversammlung 2008/Nr. 14 S. 109 Verbandsversammlung 2008/Nr. 28 S. 165

Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried Haushaltssatzung Wirtschaftsjahr 2008 2008/Nr.16 S.

117

V

Vorhabenbezogene Bebauungspläne Einödweg Nord-Ost (Planungsgebiet A31) 2008

Nr. 18 S. 122

W

Wahl Bek. Sitzung d. Stimmkreisausschusses LT u. BZT

2008/Nr. 25 S. 155 Bek. Widerspruchsrecht v. Wahlberechtigten

2008/Nr. 25 S. 156 Bek. z. Landtags-/Bezirkswahl 2008/Nr. 25 S. 153 Bek.Sitzung d. Gemeindewahlausschusses 2008/Nr. 6

54 eingereichte Wahlvorschläge 2008/Nr. 2 S. 10 Entsch. Gültigkeit d. einger. Wahlvorschläge 2008/Nr.

4 S. 26 Ergebnis Stadtratswahl 2008/Nr. 8 S. 59 Prüfung der Wahlvorschläge 2008/Nr. 2 S. 10 Wahlauslegung d. Wählerverzeichnisses 2008/Nr. 4 S.

43 Wahlbek. f.d. Wahl d. Stadtrats 2008/Nr. 6 S. 51 Wahlkreisvorschläge Landtag u.z. Bezirkstag 2008/.

Nr. 23 S. 144 Widerspruchsrecht Wahlberechtigten 2008/Nr. 4 S. 27

zugelassene Wahlvorschläge Stadtrat 2008/Nr. 4 S. 28

Wehrpflicht

Aufford. z. Meld. z. Erfassung 2008/Nr. 2 S. 15 Widmungen

Widmungen u. Umstufung öffentl. Straßen 2008/ Nr. 16 S. 114

Woringer Gruppe Änd. d. Satzung öffentl. Wasserversorgungsanlage

2008/Nr. 2 S. 17

Z

Zweckverband Landestheater Schwaben Memmingen Änderung der Verbandssatzung 2008/Nr. 2 S. 16

Page 14: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen
Page 15: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

1

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 1 Memmingen, 04. Januar 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 02.01.2008 Satzung der Stadt Memmingen über die Herstellung der Stell-

plätze und die Ablösung der Herstellungspflicht (Stellplatzsat-zung – SPS)

2

Page 16: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

2 mm SVBl Nr. 01 vom 04. Januar 2008

Der Stadtrat hat nachfolgende Satzung beschlossen, die nach Ausfertigung hiermit bekannt gemacht wird:

Satzung

der Stadt Memmingen

über die Herstellung der Stellplätze und die Ablösung der Herstellungspflicht

(Stellplatzsatzung – SPS)

Vom 02. Januar 2008

Aufgrund des Artikels 81 Absatz 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 588 - Bayeri-sche Rechtssammlung 2132–1–I) erlässt die Stadt Memmingen folgende Satzung:

§ 1

Anwendungsbereich, Altstadtgebiet

(1) Diese Satzung gilt für Stellplätze im Sinne von Artikel 2 Absatz 8 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung im Gebiet der Stadt Memmingen, soweit in Bebauungsplänen oder anderen nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassenen Satzungen keine inhaltsgleichen oder entgegenstehenden Regelungen enthalten sind.

(2) 1Altstadt im Sinne dieser Satzung ist das Gebiet, das von den Straßenzügen Königsgra-

ben, Kaisergraben, Mulzergraben, Bahnhofstraße, Kohlschanzstraße, Kohlschanze, Zol-lergraben, Am Luginsland und Am Kuhberg begrenzt wird. 2Die außen an diese Stra-ßenzüge unmittelbar angrenzenden Grundstücke sind Teil der Altstadt.

§ 2 Größe und Beschaffenheit der Stellplätze

(1) 1Stellplätze sind in Abhängigkeit von ihrer Nutzung und den gestalterischen Erfordernis-sen zu befestigen. 2Dabei sind versickerungsfähige Befestigungen (z.B. Pflasterrasen, Schotterrasen, Rasengittersteinen) zu verwenden, soweit Rechtsvorschriften nicht ent-gegenstehen. 3Die Entwässerung der Stellplatzflächen darf nicht über öffentliche Ver-kehrsflächen erfolgen.

(2) 1Ein Stellplatz für ein zweispuriges Kraftfahrzeug muss mindestens die nachfolgenden Maße aufweisen. 2Die Länge muss mindestens 5,00 m betragen. 3Die lichte Breite muss mindestens betragen

1. 2,30 m, wenn keine Längsseite 2. 2,40 m, wenn eine Längsseite 3. 2,50 m, wenn jede Längsseite

des Stellplatzes durch Wände, Stützen, andere Bauteile oder Einrichtungen begrenzt ist,

4. 3,50 m, wenn der Stellplatz für Behinderte bestimmt ist. 3Im Einzelfall können größere Stellplätze gefordert werden, wenn dies die Nutzung auf dem Baugrundstück erfordert.

Page 17: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 01 vom 04. Januar 2008 3

(3) Ist ein Stellplatz nur über einen davor liegenden Stellplatz von der öffentlichen Verkehrs-

fläche aus zu erreichen („gefangener Stellplatz“), kann dieser ausnahmsweise zugelas-sen werden, wenn die Stellplätze demselben Eigentümer gehören und derselben Nut-zungseinheit zugeordnet sind.

(4) Stellplätze für Besucher sollen ebenerdig angelegt werden sowie leicht und auf mög-lichst kurzem Weg zu erreichen sein.

§ 3 Zahl der Stellplätze

(1) 1Die Zahl der notwendigen Stellplätze im Sinn des Artikels 47 Absatz 1 Satz 1 Bayeri-sche Bauordnung sowie der Mehrbedarf an Stellplätzen bei Änderungen und Nutzungs-änderungen (Artikel 47 Absatz 1 Satz 2 Bayerische Bauordnung) bemisst sich nach der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. 2Ist eine Nutzung nicht in der Anlage aufge-führt, ist die Zahl der notwendigen Stellplätze in Anlehnung an eine oder mehrere ver-gleichbare Nutzungen zu ermitteln.

(2) Bei Anlagen mit unterschiedlichen Nutzungen ist der Stellplatzbedarf für die jeweilige

Nutzungsart getrennt zu ermitteln. Bei Anlagen mit Mehrfachnutzung ist die Nutzungsart mit dem größeren Stellplatzbedarf maßgebend.

(3) Die Zahl der nach der Anlage ermittelten notwendigen Stellplätze ist zu erhöhen, wenn

nach der besonderen Situation des Einzelfalles das Ergebnis im Missverhältnis zum Be-darf steht.

(4) Ergibt die Stellplatzberechnung Bruchzahlen, werden diese bei weniger als 0,5 abgerun-

det, ab 0,5 aufgerundet. (5) Die Inanspruchnahme derselben Parkierungsanlage durch zwei oder mehrere Nutzer mit

unterschiedlichen Betriebs-, Geschäfts- oder Öffnungszeiten (Stellplatz-Doppel- oder -Wechselnutzung) kann zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, dass keine oder nur geringfügige Überschneidungen der Stellplatzbenutzung auftreten und keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrsverhältnisse in der Umgebung zu befürchten sind.

§ 4 Ablösung der Herstellungspflicht

1In der Altstadt kann die Stellplatzpflicht durch die Übernahme der Kosten für die Herstellung der notwendigen Stellplätze durch den Bauherrn gegenüber der Stadt (Ablösungsvertrag) erfüllt werden, wenn der Bauherr die notwendigen Stellplätze auf dem Baugrundstück oder auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks nicht herstellen kann. 2Für Nutzungen nach Nr. 6.1 und 6.2 der Anlage ist die Ablösung der Herstellungspflicht ausgeschlossen.

§ 5 Höhe der Ablösungsbeträge

(1) Der Ablösungsbetrag beträgt je notwendigen Stellplatz

1. für Gebäude, die nach ihrer Hauptnutzfläche überwiegend dem Wohnen dienen

3.900 Euro,

2. für sonstige Gebäude und Anlagen 6.200 Euro.

Page 18: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

4 mm SVBl Nr. 01 vom 04. Januar 2008

(2) Werden bei Gebäuden nach Absatz 1 Nr. 1 im Interesse einer besseren Wohnqualität

Innenhofflächen zu Lasten einer möglichen Anlage von Stellplätzen begrünt, verzichtet die Stadt für je 25 m² Grünfläche auf den Ablösungsbetrag für einen Stellplatz.

§ 6

Inkrafttreten, Bestandsschutz

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Satzungs- und Verord-nungsblatt in Kraft.

(2) Bei Ermittlung des Mehrbedarfs für Änderungen und Nutzungsänderungen gelten vor Inkrafttreten dieser Satzung in ausreichender Zahl rechtmäßig hergestellte und vorhan-dene oder abgelöste Stellplätze als nach der Anlage berechnet, wenn nicht eine größere Zahl von Stellplätzen vorhanden oder abgelöst ist.

Memmingen, 02. Januar 2008 STADT MEMMINGEN In Vertretung Hans Ferk Bürgermeister MStR 6230 SVBl 2008 S. 2

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mm SVBl Nr. 01 vom 04. Januar 2008 5

Anlage zu § 3 Absatz 1 Satz 1

Nr. Verkehrsquelle Stellplätze

hiervon für Be-sucher

in % 1. Wohngebäude 1.1 Einfamilienhäuser 1 Stellplatz je Wohnung

ab 140 m² Wohnfläche 2 Stellplätze -

1.2 Mehrfamilienhäuser u sonstige Ge-bäude mit Wohnungen

1 Stellplatz je Wohnung

ab 140 m² Wohnfläche 2 Stellplätze,

zusätzlich je 3 Wohnungen 1 Stellplatz für Besucher

-

1.3 Gebäude mit Altenwohnungen 1 Stellplatz je 3 Wohnungen 20 1.4 Wochenend- und Ferienhäuser 1 Stellplatz je Wohnung - 1.5 Kinder-, Schüler- und Jugendwohn-

heime 1 Stellplatz je 15 Betten, jedoch mindestens 2 Stellplätze 75

1.6 Studentenwohnheime 1 Stellplatz je 3 Betten 10 1.7 Schwestern-/Pflegerwohnheime 1 Stellplatz je 3Betten,

jedoch mindestens 3 Stellplätze 10

1.8 Arbeitnehmerwohnheime 1 Stellplatz je 3 Betten, jedoch mindestens 3 Stellplätze 20

1.9 Altenwohnheime 1 Stellplatz je 10 Betten, jedoch mindestens 3 Stellplätze 75

1.10 Altenheime, Langzeit- und Kurzzeit-pflegeheime

1 Stellplatz je 8 Betten 75

1.11 Tagespflegeeinrichtungen 1 Stellplatz je 8 Pflegeplätze, jedoch mindestens 3 Stellplätze 50

1.12 Obdachlosenheime, Gemeinschaftsun-terkünfte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

1 Stellplatz je 30 Betten, jedoch mindestens 3 Stellplätze 10

2. Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen 2.1 Büro- und Verwaltungsräume allge-

mein 1 Stellplatz je 35 m² Nutzfläche, jedoch mindestens 1 Stellplatz je Einzelbüro 20

2.2 Räume mit erheblichem Besucherver-kehr (Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungsräume, Arztpraxen und dergl.)

1 Stellplatz je 25 m² Nutzfläche, jedoch mindestens 3 Stellplätze 75

3. Verkaufsstätten 3.1 Verkaufsstätten in der Altstadt 1 Stellplatz je 35 m² Verkaufsnutzfläche,

jedoch mindestens 1 Stellplatz je Laden 75

3.2 Geschäftshäuser mit geringem Be-suchsverkehr (Handwerksbetriebe mit Läden)

1 Stellplatz je 50 m² Verkaufsnutzfläche 75

3.3 Waren- und Geschäftshäuser (einschl. Einkaufszentren, großflächigen Einzel-handelsbetrieben) außerhalb der Alt-stadt

1 Stellplatz je 10 m² Verkaufsnutzfläche

90

3.4 Fachmärkte mit geringem Besucher-verkehr (Möbel-, Bau-, Getränkemarkt)

1 Stellplatz je 35-90 m² Verkaufsnutzflä-che 90

4. Versammlungsstätten (außer Sportstätten), Kirchen 4.1 Versammlungsstätten von überörtlicher

Bedeutung (z. B. Theater, Konzerthäu-ser, Mehrzweckhallen, Großkino)

1 Stellplatz je 5 Sitzplätze 90

4.2 Sonstige Versammlungsstätten (z. B. Lichtspieltheater, Schulaulen, Vor-tragssäle)

1 Stellplatz je 7 Sitzplätze 90

4.3 Gemeindekirchen 1 Stellplatz je 30 Sitzplätze 90 4.4 Kirchen von überörtlicher Bedeutung 1 Stellplatz je 20 Sitzplätze 90

Page 20: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

6 mm SVBl Nr. 01 vom 04. Januar 2008

Nr. Verkehrsquelle Stellplätze

hiervon für Be-sucher

in % 5. Sportstätten 5.1 Sportplätze ohne Besucherplätze (z. B.

Trainingsplätze) 1 Stellplatz je 250 m² Sportfläche -

5.2 Sportplätze und Sportstadien mit Be-sucherplätzen

1 Stellplatz je 250 m² Sportfläche, zusätz-lich 1 Stellplatz je 10 Besucherplätze -

5.3 Turn- und Sporthallen ohne Besucher-plätze

1 Stellplatz je 50 m² Hallenfläche -

5.4 Turn- und Sporthallen mit Besucher-plätzen

1 Stellplatz je 50 m² Hallenfläche, zusätz-lich 1 Stellplatz je 10 Besucherplätze -

5.5 Freibäder und Freiluftbäder 1 Stellplatz je 250 m² Grundstücksfläche - 5.6 Hallenbäder ohne Besucherplätze 1 Stellplatz je 10 Kleiderablagen - 5.7 Hallenbäder mit Besucherplätzen 1 Stellplatz je 10 Kleiderablagen, zusätz-

lich 1 Stellplatz je 15 Besucherplätze -

5.8 Tennisplätze ohne Besucherplätze 4 Stellplätze je Spielfeld - 5.9 Tennisplätze mit Besucherplätzen 4 Stellplätze je Spielfeld, zusätzlich

1 Stellplatz je 10 Besucherplätze -

5.10 Squashanlagen 2 Stellplätze je Court - 5.11 Minigolfplätze 6 Stellplätze je Minigolfanlage - 5.12 Kegel-, Bowlingbahnen 4 Stellplätze je Bahn - 5.13 Bootshäuser und Bootsliegeplätze 1 Stellplatz je 5 Boote - 5.14 Fitnesscenter, Rehabilitationscenter,

Gymnastikstudios 1 Stellplatz je 40 m² Sportfläche -

6. Gaststätten und Beherbergungsbetriebe 6.1 Gaststätten 1 Stellplatz je 10 m² Gastraumfläche 75 6.2 Spiel- und Automatenhallen, Billard-

Salons, sonst. Vergnügungsstätten 1 Stellplatz je 15 m² Nutzfläche 75

6.3 Hotels, Pensionen, Kurheime und an-dere Beherbergungsbetriebe

1 Stellplatz je 3 Betten, für zugehörigen Restaurationsbetrieb Zuschlag nach 6.1 75

6.4 Jugendherbergen 1 Stellplatz je 10 Betten 75 7. Krankenanstalten 7.1 Universitätskliniken 1 Stellplatz je 2-3 Betten 60 7.2 sonstige Krankenanstalten von über-

örtlicher Bedeutung 1 Stellplatz je 4 Betten 60

7.3 Krankenanstalten von örtlicher Bedeu-tung

1 Stellplatz je 4 Betten 60

7.4 Sanatorien, Kuranstalten, Anstalten für langfristig Kranke

1 Stellplatz je 4 Betten 60

7.5 Ambulanzen 1 Stellplatz je 30 m² Nutzfläche mindestens 3 Stellplätze 75

8. Schulen, Einrichtungen der Jugendförderung 8.1 Grundschulen, Schulen für Lernbehin-

derte 1 Stellplatz je Klasse -

8.2 Hauptschulen, sonstige allgemeinbil-dende Schulen, Berufsschulen, Berufs-fachschulen

1 Stellplatz je Klasse, zusätzlich 1 Stellplatz je 8 Schüler über 18 Jahre

10

8.3 Sonderschulen für Behinderte 1 Stellplatz je 15 Schüler - 8.4 Hochschulen 1 Stellplatz je 3 Studierende - 8.5 Tageseinrichtungen für Kinder 1 Stellplatz je 25-30 Kinder,

mindestens 2 Stellplätze -

8.6 Jugendfreizeitheime und dergl. 1 Stellplatz je 15 Besucherplätze - 8.7 Berufsbildungswerke, Ausbildungs-

werkstätten und dergl. 1 Stellplatz je 10 Auszubildende -

Page 21: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 01 vom 04. Januar 2008 7

Nr. Verkehrsquelle Stellplätze

hiervon für Be-sucher

in % 9. Gewerbliche Anlagen 9.1 Handwerks- und Industriebetriebe 1 Stellplatz je 60 m² Nutzfläche

oder je 3 Beschäftigte 10-30

9.2 Lagerräume, -plätze, Ausstellungs-, Verkaufsplätze

1 Stellplatz je 90 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte -

9.3 Kraftfahrzeugwerkstätten 6 Stellplätze je Wartungs- oder Repara-turstand -

9.4 Tankstellen mit Pflegeplätzen 10 Stellplätze je Pflegeplatz, zusätzlich für Laden nach 3.1 -

9.5 Automatische Kfz-Waschanlagen 5 Stellplätze je Waschanlage, zusätzlich muss ausreichender Stauraum für Kraftfahrzeuge vorhanden sein

-

9.6 KfZ-Waschanlagen mit Selbstbedie-nung

3 Stellplätze je Waschplatz -

10. Verschiedenes 10.1 Kleingartenanlagen 1 Stellplatz je 3 Kleingärten - 10.2 Friedhöfe 1 Stellplatz je 1000 m² Grundfläche,

mindestens 10 Stellplätze -

Page 22: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

8

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 2 Memmingen, 11. Januar 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 10.01.2008 Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die

Wahl des Stadtrats am 02. März 2008 9

10.01.2008 Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses

zur Prüfung der Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates am 02. März 2008

10

09.01.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Beteiligung

der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet "Schlachthofstraße-Realschule (Planungsgebiet 89)

11

09.01.2008 Bekanntmachung des festgestellten Jahresabschlusses 2006 der

Stadtwerke Memmingen sowie die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2006

13

09.01.2008 Öffentliche Bekanntmachung Aufforderung der Wehrpflichtigen

des Geburtsjahrgangs 1990 zur Meldung zur Erfassung

15

09.01.2008 Bekanntmachungshinweis Zweite Satzung zur Änderung der

Verbandssatzung des Zweckverbandes Landestheater Schwa-ben Memmingen

16

09.01.2008 Bekanntmachungshinweis Sechste Satzung zur Änderung der

Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Woringer Gruppe

17

21.12.2007 Bekanntmachung der Sparkasse Memmingen–Lindau–

Mindelheim über die Kraftloserklärung einer Sparurkunde

18

Page 23: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

9 mm SVBl Nr. 2 vom 11. Januar 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der eingereichten Wahlvorschläge

für die Wahl des Stadtrats

am 02. März 2008

Vom 10. Januar 2008

Für die Wahl des Stadtrats wurden folgende Wahlvorschläge bis zum Donnerstag, 10. Januar 2008, 18:00 Uhr, (52. Tag vor dem Wahltag) eingereicht:

voraussichtliche Ordnungszahl-

Nr. Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort)

01 Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)

02 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

03 Bündnis 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

04 Christlicher Rathausblock Memmingen (CRB)

05 Freie Wähler Memmingen e.V. (FW)

06 Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)

07 Freie Demokratische Partei (FDP)

Memmingen, 10. Januar 2008 STADT MEMMINGEN Kraus Ltd. Rechtsdirektor Wahlleiter SVBl 2008 Seite 9

Page 24: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 2 vom 11. Januar 2008 10 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Sitzung des Gemeindewahlausschusses

zur Prüfung der Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates

am 02. März 2008

Vom 10. Januar 2008

Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses gemäß Artikel 32 Absatz 2 Satz 1 des Gemein-de- und Landkreiswahlgesetzes in Verbindung mit § 5 Absatz 1 der Gemeinde- und Land-kreiswahlordnung zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats in der Stadt Memmingen findet am

Dienstag, 22. Januar 2007 um 17:00 Uhr

im Rathaus, Besprechungsraum, 1. Stock, 87700 Memmingen.

statt. Der Zutritt zu dieser Sitzung ist jedermann gestattet (Artikel 17 Absatz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Der Gemeindewahlausschuss kann jedoch die Öffentlichkeit aus-schließen, soweit Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner dies notwendig machen. Falls eine weitere Sitzung erforderlich wird, wird diese rechtzeitig öffentlich bekantgemacht. Memmingen, 10. Januar 2008 STADT MEMMINGEN Kraus Ltd. Rechtsdirektor Wahlleiter SVBl 2008 Seite 10

Page 25: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

11 mm SVBl Nr. 2 vom 11. Januar 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Stadt Memmingen

über die Beteiligung der Öffentlichkeit

zum Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet

"Schlachthofstraße-Realschule (Planungsgebiet 89) Vom 09. Januar 2008

Der Stadtrat hat am 22. Oktober 2007 beschlossen, für das Gebiet "Schlachthofstraße-Realschule" (Planungsgebiet 89) einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch aufzustellen. Der genaue Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes ergibt sich aus dem dieser Be-kanntmachung beigefügten Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 08. Januar 2008. Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Bebauungsplanentwurfszeichnung mit Textteil vom 08. Januar 2008 und dem dazugehörigen Begründungsentwurf mit Umweltbericht vom 08. Januar 2008, liegt in der Zeit

vom 21. Januar 2008 bis einschließlich 22. Februar 2008

bei der Stadt Memmingen - Stadtplanungsamt -, Schlossergasse 1, Verwaltungsgebäude Wel-fenhaus, III. Stock, Zimmer 311, während der Dienststunden öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristge-recht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs-plan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte ken-nen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeu-tung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 und 2 und § 4a Absatz 6 Satz 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bun-desgesetzblatt Teil I Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21. De-zember 2006 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3316). Memmingen, 09. Januar 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 11

Page 26: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 2 vom 11. Januar 2008 12

Bebauungsplan Nr. 89 „Schlachthofstraße-Realschule“ Geltungsbereich

Stadt Memmingen Stadtplanungsamt, 08.01.2008

Lageplan zur Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf

des Bebauungsplanes für das Gebiet „Schlachthofstraße-Realschule“ (Planungsgebiet 89)

vom 09. Januar 2008 (SVBl 2008 S. 11)

Page 27: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

13 mm SVBl Nr. 2 vom 11. Januar 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

des festgestellten Jahresabschlusses 2006

der Stadtwerke Memmingen sowie die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses

und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2006 Vom 09. Januar 2008

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2007 den Jahresabschluss der Stadtwer-ke Memmingen für das Wirtschaftsjahr 2006 festgestellt und Nachfolgendes beschlossen:

"1. Der Rechnungsabschluss der Stadtwerke Memmingen zum 31.12.2006 wird in der er-stellten und geprüften Form anerkannt und festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 2006 in Höhe von 769.928,19 € ist unter Berücksichtigung des Be-

trages aus dem Liquiditätsausgleich für die Parkhäuser wie folgt zu verwenden: 444.699,55 € werden an den städtischen Haushalt ausgeschüttet.

325.228,64 € werden der Allgemeinen Rücklage zugeführt." Der Abschlussprüfer hat dem Jahresabschluss 2006 mit Datum vom 31. Juli 2007 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung so-wie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Memmingen, Memmingen, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 ge-prüft. Durch § 25 EBV Bay in Verbindung mit Art. 107 GO Bay wurde der Prüfgegenstand er-weitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigen-betriebes. Nach § 10 Abs. 4 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften, die wirtschaftlichen Verhältnis-se des Eigenbetriebes sowie die Einhaltung der Plichten nach § 10 Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbe-ziehung der Buchführung und über den Lagebericht, über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes sowie über die interne Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 25 EBV Bay in Verbindung mit Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestell-ten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi-ger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden, dass mit hin-reichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbe-triebes Anlass zu Beanstandungen geben und ob die Pflichten nach § 10 Abs. 3 EnWG in al-len wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden

Page 28: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 2 vom 11. Januar 2008 14 die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und La-gebericht sowie in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des Eigenbe-triebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lagebe-richts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten in der inter-nen Rechnungslegung nach § 10 Abs.3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prü-fung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtli-chen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt eine zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG hat zu keinen Einwendungen geführt." Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2006 liegt in der Zeit

vom 14. Januar bis einschließlich 26. Januar 2008 bei den Stadtwerken Memmingen, Gaswerkstraße 17, 87700 Memmingen im Sekretariat der Werksleitung während den allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 25 Absatz 4 der Eigenbetriebsverordnung vom 29. Mai 1987 (Bayerische Rechtssammlung 2023-7-I, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 195), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05. Oktober 2007 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 707). Memmingen, 09. Januar 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 13

Page 29: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

15 mm SVBl Nr. 2 vom 11. Januar 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Öffentliche Bekanntmachung

Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1990

zur Meldung zur Erfassung 09. Januar 2008

Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ha-ben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Er-fassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden (§ 15 Absatz 6 WPflG). Alle Personen des Geburtsjahrgangs 1990 die wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach § 15 Absatz 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu melden:

Stadt Memmingen - Erfassungsbehörde -

Marktplatz 4, 87700 Memmingen

Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste Wohnung, die die Wehr-pflichtvoraussetzungen erfüllen. Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Es emp-fiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen. Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur Weiterzah-lung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung entstehende Ver-dienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entste-henden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrkosten am Ort der Erfassung. Ich weise darauf hin, daß nach § 45 WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahr-lässig gegen eine Vorschrift des § 15 Absatz 1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geld-buße geahndet werden. Memmingen, 09. Januar 2008 STADT MEMMINGEN -Erfassungsbehörde- Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 15

Page 30: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 2 vom 11. Januar 2008 16 Nachfolgender Bekanntmachungshinweis wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachungshinweis

Zweite Satzung zur Änderung der Verbandssatzung

des Zweckverbandes Landestheater Schwaben Memmingen Die Zweite Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Landestheater Schwaben Memmingen vom 29. November 2007 ist im Amtsblatt der Regierung von Schwa-ben Nr. 20 vom 27. Dezember 2007 auf Seite 269 bekannt gemacht.

Memmingen, 09. Januar 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 16

Page 31: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

17 mm SVBl Nr. 2 vom 11. Januar 2008 Nachfolgender Bekanntmachungshinweis wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachungshinweis

Sechste Satzung zur Änderung der Satzung

für die öffentliche Wasserversorgungsanlage des Zweckverbandes

zur Wasserversorgung der Woringer Gruppe Die Sechste Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanla-ge des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Woringer Gruppe vom 14. November 2007 ist im Amtsblatt der Regierung von Schwaben Nr. 20 vom 27. Dezember 2007 auf Seite 278 bekannt gemacht.

Memmingen, 09. Januar 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 17

Page 32: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 2 vom 11. Januar 2008 18 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Sparkasse Memmingen–Lindau–Mindelheim

über die Kraftloserklärung einer Sparurkunde

Die Sparurkunde zu den Konten

14061071 wird hiermit gemäß Artikel 39 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch für kraftlos erklärt, da innerhalb der dreimonatigen Aufgebotsfrist keine Rechte Dritter geltend gemacht worden sind. Memmingen, 21. Dezember 2007 Sparkasse Memmingen−Lindau−Mindelheim Der Vorstand SVBl 2008 Seite 18

Page 33: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

19

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 3 Memmingen, 18. Januar 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 16.01.2008 Bekanntmachung über die Bewerbung zum Memminger Pro-

Klima-Preis im Jahre 2008

20

07.01.2008 Bekanntmachung des Finanzamtes Memmingen über die Of-

fenlegung der Schätzungsergebnisse nach Abschluss der Digi-talisierung

22

16.01.2008 Berichtigung der Bekanntmachung der Stadt Memmingen ü-

ber die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebau-ungsplanes für das Gebiet „Schlachthofstraße-Realschule“ (Planungsgebiet 89) vom 09. Januar 2008

23

08.01.2008 Bekanntmachung der Sparkasse Memmingen−Lindau−Mindel-

heim über das Aufgebot einer Sparurkunde

24

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20 mm SVBl Nr. 3 vom 18. Januar 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

über die Bewerbung zum

Memminger Pro-Klima-Preis im Jahre 2008 Vom 16. Januar 2008

Der Stadtrat hat durch Beschluss vom 17. Juli 2000 einen jährlich von der Stadt Memmingen zu vergebenden Umweltpreis mit der Bezeichnung „Memminger Pro-Klima-Preis“ ausgelobt, mit dem außergewöhnliche und nachhaltige Beiträge zum Klimaschutz im Stadtgebiet Mem-mingen durch eine finanzielle oder ideelle Anerkennung gewürdigt werden sollen.

1. Preiswürdige Maßnahmen

Preiswürdig sind innovative Maßnahmen der rationellen Energienutzung, der Nutzung erneuerbarer Energien und neuer Energietechnologien, die deutlich über die gesetzli-chen Forderungen hinausgehen oder mit denen sonst ein herausragender Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird.

2. Bewerbung

Um den Memminger Pro-Klima-Preis im Jahre 2008 können sich alle Eigentümer und sonst Nutzungsberechtigten bewerben, die an ihren Grundstücken oder Gebäuden im Stadtgebiet Memmingen preiswürdige Maßnahmen im Sinne der Nr. 1 durchgeführt ha-ben und die nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:

• Betriebsbereite Fertigstellung der Maßnahme bis 30. Juni 2008.

• Fachlich qualifizierte Ausführung der Maßnahme.

• Eingang der Bewerbung bei der Stadt Memmingen bis spätestens 30. September 2008 mit dem dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügte Vordruck unter Angabe der In-vestitionskosten und einer präzisen Beschreibung der Maßnahme aus der die Energie-innovation deutlich wird. Bewerbungsvordrucke sind beim Rechtsamt der Stadt, Ver-waltungsgebäude Welfenhaus, I. Stock, Zimmer 118 erhältlich und im Internet unter http://www.memmingen.de/ verfügbar.

3. Preisvergabe, Preisverleihung, Ausschluss des Rechtsweges

Unter den rechtzeitig eingegangenen Bewerbungen trifft der Stadtrat - Umwelt- Pla-nungs- und Bauausschuss - auf Vorschlag des Oberbürgermeisters die Entscheidung über die Preisvergabe. Der Preis wird vom Oberbürgermeister verliehen. Auf die Preis-vergabe besteht kein Anspruch. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Memmingen, 16. Januar 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 S. 20

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mm SVBl Nr. 3 vom 18. Januar 2008 21 Anlage zur Bekanntmachung über die Bewerbung zum Memminger Pro-Klima-Preis im Jahre 2008 Bewerbung um den Memminger Pro-Klima-Preis für das Jahr 2008

An die Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Eingangsstempel Stadt Memmingen

Bewerber Name, Vorname, Firma

Anschrift

Tel.

Standort der Maßnahme Straße, Hausnummer 87700 Memmingen, Grundstück Flur-Nr. , Gemarkung Maßnahme Genaue Beschreibung der Maßnahme, soweit möglich mit Angabe der CO2-Einsparung (Bitte aussagekräftige und prüfbare Unterlagen beifügen) Datum der betriebsbereiten Fertigstellung Ausführende Fachfirma Name, Anschrift Investitionskosten Euro (Bitte Kostenaufstellung beifügen) Öffentliche Förderung

nein ja (wenn ja, bitte Nachweis beifügen) Ort, Datum Unterschrift

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22 mm SVBl Nr. 3 vom 18. Januar 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

des Finanzamtes Memmingen

über die Offenlegung der Schätzungsergebnisse nach Abschluss der Digitalisierung

Vom 07. Januar 2008 Im Zuge der Digitalisierung der Bodenschätzung haben sich durch die verschiedenen Arbeits-schritte wie Scannen und Georeferenzieren mit manueller Eingabe und Datenergänzungen, Veränderungen gegenüber den vorliegenden Schätzungsurkarten und Schätzungsbüchern ergeben. Die Ergebnisse der Bodenschätzung in den Gemarkungen Memmingen, Amendingen, Stein-heim, Eisenberg, Buxach, Dickenreishausen, Ferthofen, Volkratshofen werden nach Durchfüh-rung der Digitalisierung in den Diensträumen des Finanzamts in der Zeit

vom 18.01.2008 bis 18.02.2008 offen gelegt.

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer: 08331/608 557 oder 556 ist erforderlich.

Offen gelegt werden die Schätzungsurkarten und die Schätzungsbücher in digitaler Form (§2 BodSchätzOffVO). Die offen gelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht gesondert bekannt gegeben. Gegen die geänderten Schätzungsergebnisse ist für die Eigentümer der betreffenden Grundstücke der Rechtsbehelf des Einsruchs statthaft (§ 347 AO). Der Einspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 14.03.2008 beim Finanzamt entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden. Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs werden die offen gelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt ist (§ 6 Abs. 1 Bod-SchätzOffVO). Memmingen, 07. Januar 2008 Höger Amtsleiter SVBl 2008 S. 22

Page 37: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 3 vom 18. Januar 2008 23 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Berichtigung

der Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum

Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet

„Schlachthofstraße-Realschule“ (Planungsgebiet 89) vom 09. Januar 2008

Der in der Zeit vom 21. Januar 2008 bis einschließlich 22. Februar 2008 bei der Stadt Mem-mingen - Stadtplanungsamt -, Schlossergasse 1, Verwaltungsgebäude Welfenhaus, III. Stock, Zimmer 311, während der Dienststunden öffentlich ausliegende Bebauungsplanentwurf für das Gebiet „Schlachthofstraße-Realschule“ (Planungsgebiet 89), enthält entgegen der Be-kanntmachung vom 09. Januar 2008 (Satzungs- und Verordnungsblatt Nr. 2 vom 11. Januar 2008 Seite 11) keinen Umweltbericht, weil der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Bau-gesetzbuch aufgestellt wird. Memmingen, 16. Januar 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 S.

Page 38: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

24 mm SVBl Nr. 3 vom 18. Januar 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Sparkasse Memmingen−Lindau−Mindelheim

über das Aufgebot einer Sparurkunde

Die Sparurkunde zu dem Konto

13792429 ist abhanden gekommen und wurde gesperrt.

Rechte aus dieser Sparurkunde müssen von dem etwaigen Inhaber binnen drei Monaten gel-tend gemacht werden, andernfalls wird die Sparurkunde für kraftlos erklärt. Memmingen, 08. Januar 2008 Sparkasse Memmingen−Lindau−Mindelheim Der Vorstand SVBl 2008 S. 24

Page 39: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

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Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 4 Memmingen, 25. Januar 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 18.01.2008 Bekanntmachung der Sitzung des Beschwerdeausschusses bei

der Regierung von Schwaben zur Entscheidung über die Gül-tigkeit der eingereichten Wahlvorschläge für die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 02.März 2008

26

18.01.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über das Wider-

spruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weiterga-be ihrer Daten

27

23.01.2008 Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die

Wahl des Stadtrats in der Stadt Memmingen am 02. März 2008

28

23.01.2008 Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnis-

ses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Stadtrats in der Stadt Memmingen am 02. März 2008

43

23.01.2008 Bekanntmachung über die Zustellung einer Baugenehmigung

nach Art. 66 Abs. 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung zum Neubau einer Wohnanlage mit Garagen auf dem Grundstück Veitensteige, Flur-Nr. 106/1, Gemarkung Amendingen

46

Page 40: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

26 mm SVBl Nr. 4 vom 25. Januar 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Sitzung des Beschwerdeausschusses

bei der Regierung von Schwaben

zur Entscheidung über die Gültigkeit

der eingereichten Wahlvorschläge für die allgemeinen

Gemeinde- und Landkreiswahlen am 02.März 2008

18. Januar 2008

Die Sitzung des Beschwerdeausschusses zur Entscheidung über die Gültigkeit der einge-reichten Wahlvorschläge für die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen findet am

Montag, den 04. Februar 2008, 8:30 Uhr,

im Rokokosaal der Regierung von Schwaben in 86152 Augsburg, Fronhof 10 statt. Der Beschwerdeausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung (§ 11 Ab-satz 4 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung – GLKrWO), soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen. Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wird in nicht öffentlicher Sitzung beraten und entschieden. Die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse werden der Öffentlichkeit bekannt ge-geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. Memmingen, 18. Januar 2008 STADT MEMMINGEN Kraus Ltd. Rechtsdirektor Wahlleiter SVBl 2008 Seite 26

Page 41: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 4 vom 25. Januar 2008 27 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Stadt Memmingen

über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten

hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

Vom 18. Januar 2008

Im Zusammenhang mit den Landtags- und Bezirkswahlen am Sonntag, 28. September 2008 wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Gesetzes über das Meldewesen (Meldegesetz – MeldeG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatli-cher und kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Aus-kunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (Artikel 32 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. Artikel 31 Absatz 1 Satz 1 Mel-deG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (Artikel 32 Absatz 1 Satz 2 MeldeG). Die Betroffenen habend das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (Artikel 32 Absatz 1 Satz 3 MeldeG). Der Widerspruch ist von keinen Voraussetzungen abhängig und braucht nicht begründet zu werden. Wer be-reits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Anträge auf Widerspruch sind schriftlich oder zur Niederschrift an das Einwohnermelde- und Passamt der Stadt Memmingen, Marktplatz 4, Verwaltungsgebäude Großzunft, Erdgeschoss, 87700 Memmingen zu richten. Das Antragsformular ist auch auf der Homepage der Stadt Memmingen unter der Rubrik Bür-gerservice/Formulare/Antrag auf Übermittlungssperre verfügbar (www.memmingen.de/46.html). Memmingen, 18. Januar 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 27

Page 42: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

28 mm SVBl Nr. 4 vom 25. Januar 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge

für die Wahl des Stadtrats in der Stadt Memmingen

am 02. März 2008

Vom 23. Januar 2008

Der Wahlausschuss hat für die Wahl des Stadtrats folgenden Wahlvorschläge zugelassen:

Ordnungszahl Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort)

01 Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)

02 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

03 Bündnis 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

04 Christlicher Rathausblock Memmingen (CRB)

05 Freie Wähler Memmingen e.V. (FW)

06 Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)

07 Freie Demokratische Partei (FDP)

Die Angaben zu den sich bewerbenden Personen der einzelnen Wahlvorschläge ergeben sich aus der nachfolgend abgedruckten Anlage. Folgende Wahlvorschläge sind miteinander verbunden: Wahlvorschlag Nr. 03 Kennwort GRÜNE

ist verbunden mit

Wahlvorschlag Nr. 06 Kennwort ödp Die verbundenen Wahlvorschläge werden bei der Sitzverteilung zunächst wie ein Wahlvor-schlag behandelt. Anschließend werden die auf die verbundenen Wahlvorschläge entfallenen Sitze auf die beteiligten Wahlvorschläge verteilt. Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung, die noch ergeht, zu entnehmen. Memmingen, 23. Januar 2008 STADT MEMMINGEN Kraus Ltd. Rechtsdirektor Wahlleiter SVBl 2008 S. 28

Page 43: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 4 vom 25. Januar 2008 29 Der Wahlleiter der Stadt Memmingen

Anlage

zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

für die Wahl des Stadtrats in der Stadt Memmingen

am 02. März 2008 Für die oben bezeichnete Wahl wurden beim Wahlvorschlag:

Ordnungszahl 01 Kennwort Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)

folgende sich bewerbende Personen zugelassen:

Lfd. Nr.

Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl. akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil

Jahr der Geburt

1 Miller, Josef, Dipl.-Agraringenieur, Staatsminister, A.-Einstein-Straße 10 1/2, 87700 Memmingen, Stadtrat, Amendingen 1947

2 Knoll, Claudia, Landschaftsarchitektin, Illerstraße 16, 87700 Memmingen, Stadträtin 1955

3 Ferk, Hans, Fachlehrer, Unterer Ottilienweg 17, 87700 Memmingen, zweiter Bürgermeister 1946

4 Böckh, Margareta, Schulleiterin, Untere Straße 16 1/2, 87700 Memmingen, Stadträtin 1952

5 Such, Fritz, Niederlassungsleiter, Münchner Straße 20, 87700 Memmingen, Stadtrat 1941

6 Hering, Rüdiger, Dipl.-Ingenieur, Eichenstraße 16, 87700 Memmingen, Stadtratsmitglied 1977

7 Blaser, Susanne, Bankkauffrau, Bruno-Schmidt-Weg 21, 87700 Memmingen, Volkratshofen 1971

8 Neukamm, Gerhard, selbst. Installations- u. Mechanikermeister, Unterer Kirchweg 5, 87700 Memmingen, Stadtrat, Steinheim 1951

9 Niggl, Hildegard, Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Hopfenstraße 23, 87700 Memmingen, Stadträtin 1956

10 Dr. Schwarz, Josef, Professor, Pfälzerstraße 18, 87700 Memmingen, Stadtrat, Amendingen 1952

11 Zettler, Wolfgang, Dipl.-Ingenieur (FH), Geschäftsführer, Augsburger Straße 84, 87700 Memmingen, Stadtrat 1957

12 Schmölzing, Maria, Kirchenmusikerin, Mahdstraße 3 A, 87700 Memmingen, Stadträtin 1964

13 Schwarzer, Norbert, Finanzbeamter, Nordweg 56, 87700 Memmingen, Stadtrat 1945

14 Gutermann, Stefan, Dipl.-Betriebswirt (FH), Bankkaufmann, Hart 11, 87700 Memmingen, Stadtrat, Hart 1959

15 Zinth, Dieter, Versicherungskaufmann, Amendinger Straße 40, 87700 Memmingen 1952

16 Feldmeier, Mechthild, Schuhfachwirtin, Mozartstraße 13, 87700 Memmingen, Stadträtin 1959

17 Kraus, Reinhold, Dipl.-Ingenieur (FH), Salemer Weg 6, 87700 Memmingen 1971

18 Dr. Wilhelm, Thomas, Hautarzt, Waibelweg 19, 87700 Memmingen, Amendingen 1951

19 Standhartinger, Karl, Bäcker- u. Konditormeister, Ulmer Straße 20, 87700 Memmingen, Stadtrat 1954

20 Holzinger, Siegfried, Unternehmer, Lerchenstraße 8, 87700 Memmingen, Steinheim 1962

Page 44: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

30 mm SVBl Nr. 4 vom 25. Januar 2008

21 Kratzer, Christine, Praxisorganisation, Waiblingerstraße 6, 87700 Memmingen, 1963

22 Abler, Christian, Dipl.-Ingenieur (FH), Innenarchitekt Im Paradies 22, 87700 Memmingen 1970

23 Feiner, Christian, Drucktechniker, Kanalstraße 21, 87700 Memmingen 1962

24 Hassel, Monika, Handwerkerfrau, Schillerstraße 20, 87700 Memmingen 1966

25 Fuhrmann, Rainer, Polizeibeamter, Haldenweg 11, 87700 Memmingen 1960

26 Hebel, Philipp, Gastwirt, Merianstraße 10, 87700 Memmingen 1964

27 Salger, Michaela, Kauffrau, Maximilianstraße 9, 87700 Memmingen 1962

28 Ferraz Mendes, Pedro, seöbst- Augenoptikermeister, Wildeggerstraße 12, 87700 Memmingen 1967

29 Breternitz, Maximilian, Apotheker, Ulmer Straße 27, 87700 Memmingen 1966

30 Baur, Christoph, Grafikdesigner, Fischerstraße 29, 87700 Memmingen 1984

31 Kahle, Sabine, Konrektorin, Klopstockstraße 3, 87700 Memmingen 1964

32 Bedoui, Mondher, Gastwirt, Heißstraße 11, 87700 Memmingen, 1966

33 Stetter, Tobias, Dipl.-Religionspädagoge (FH), Schnaidweg 11, 87700 Memmingen, Eisenburg 1952

34 Kutter, Stefan, Geschäftsführer, Herlinstraße 8, 87700 Memmingen 1963

35 Maier, Jutta, Bäuerin, Hitzenhofen 5 1/3, 87700 Memmingen 1956

36 Schütz, Ludwig, Steinmetzmeister, Schießstattstraße 13 A, 87700 Memmingen 1956

37 Dr. Dr. Liebig, Berthold, Mund-, Kiefer- u. Gesichtschirurg, Stählinweg 8, 87700 Memmingen 1948

38 Kutter, Michael, Dipl.-Agraringenieur (Univ.), Gärtner, Donaustraße 39, 87700 Memmingen 1962

39 Schlosser, Siegrid, Vertriebsassistentin, Aitracher Straße 1, 87700 Memmingen 1949

40 Zinth, Manuela, Studentin, Amendinger Straße 40, 87700 Memmingen 1984

*** Fortsetzung Seite 31 ***

Page 45: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 4 vom 25. Januar 2008 31 Der Wahlleiter der Stadt Memmingen

Anlage

zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

für die Wahl des Stadtrats in der Stadt Memmingen

am 02. März 2008 Für die oben bezeichnete Wahl wurden beim Wahlvorschlag:

Ordnungszahl Nr. 02 Kennwort Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

folgende sich bewerbende Personen zugelassen:

Lfd. Nr.

Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl. akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil

Jahr der Geburt

1 Müller, Herbert, Mitglied des Landtags, Hans-Böckler-Straße 13, 87700 Memmingen, Stadtrat 1944

2 Gotzes, Verena, Hausfrau, Zum Waldgarten 1, 87700 Memmingen, Stadträtin, Ferthofen 1957

3 Häring, Werner, Wirtschaftsfachwirt, Peutingerweg 19, 87700 Memmingen, Stadtratsmitglied 1943

4 Fendt, Helga, Rektorin, Vöhlinstraße 8 1/3, 87700 Memmingen 1952

5 Dr. Steiger, Hans-Martin, Gymnasiallehrer, Dochtermannstraße 16, 87700 Memmingen, Stadtrat 1947

6 Beer, Petra, Krankenschwester, An der Hohen Wacht 25 1/2, 87700 Memmingen, Stadträtin 1961

7 Hirschmeier, Hans, Büromaschinentechniker, Königsgraben 21, 87700 Memmingen, 1958

8 Mack, Anja, Rechtsanwältin, Lindentorstraße 16, 87700 Memmingen 1968

9 Spitz, Rolf, Postangestellter, Dr.-Miedel-Straße 10 A, 87700 Memmingen, Stadtratsmitglied 1960

10 Winterwerb, Erika, Angestellte, Römerstraße 14, 87700 Memmingen 1949

11 Kästle, Thomas, Dipl.-Betriebswirt (FH), Dozent, Schwesterstraße 7, 87700 Memmingen, Stadtrat 1974

12 Böschek, Sonja, Hausfrau, Rennweg 11, 87700 Memmingen 1958

13 Güttler, Edmund, Heimleiter i.d. Altenhilfe, Machnigstraße 1, 87700 Memmingen, Stadtrat 1948

14 Nieder, Wolfgang, Realschullehrer, Baumerweg 3, 87700 Memmingen, Stadtrat 1946

15 Strasser, Tosca, Ballettlehrerin, Amendinger Straße 44, 87700 Memmingen, Eisenburg 1960

16 Debong, Ludwin, Gewerkschaftssekretär, Holderäcker 18, 87700 Memmingen, Steinheim 1960

17 Porkert, Stefan, Graphikdesigner, Königsberger Straße 8, 87700 Memmingen 1972

18 Wachter, Manfred, Gymnasiallehrer, Zehenderweg 20, 87700 Memmingen, Stadtrat, Amendingen 1955

19 Mack, Norbert, Verwaltungsbeamter, Zehenderweg 12, 87700 Memmingen, Amendingen 1961

20 Reßler, Matthias, selbst. Marketingberater, Hintere Gerbergasse 2, 87700 Memmingen 1967

Page 46: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

32 mm SVBl Nr. 4 vom 25. Januar 2008

21 Maucher-Ulbrich, Katja, Krankenschwester, Am Einlaß 8, 87700 Memmingen 1966

22 Schraut, Wolfgang, Krankenkassenfachwirt, Dresdener Straße 60, 87700 Memmingen 1967

23 Klamert, Regina, Studentin, Im Kalker Feld 115, 87700 Memmingen 1985

24 Schneider, Christian, Dipl.-Kaufmann (Univ.), Soldat, Am Einlaß 8, 87700 Memmingen 1977

25 Moser, Christa, Hausfrau, Scheidlinweg 25, 87700 Memmingen, Amendingen 1943

26 Zellner, Rainer, Dipl.-Ingenieur (FH), Rieffstraße 3, 87700 Memmingen, Amendingen 1954

27 Mohr, Cilli, Rentnerin, Frauenkirchplatz 1, 87700 Memmingen 1930

28 Wieland, Jürgen, Energieanlagenelektroniker, Wilhalmstraße 9, 87700 Memmingen, Volkratshofen 1965

29 Gögelein, Sylvie, Krankenschwester, An der Mauer 3, 87700 Memmingen 1966

30 Kleiderman, Rolf, Rechtsanwalt, Hohenzollernstraße 2, 87700 Memmingen 1954

31 Schimon, Christa, Verwaltungsangestellte, Nansenstraße 11, 87700 Memmingen 1952

32 Akarsu, Ismail, Qualitätsprüfer, Grenzhofstraße 33, 87700 Memmingen 1964

33 Sippel, Cornelia, Verwaltungsfachkraft, Pflummernstraße 8, 87700 Memmingen, Eisenburg 1973

34 Yilmaz, Kamber, Erzieher, Braunstraße 29, 87700 Memmingen 1987

35 Dr. Hoffmann, Holger, Rechtsanwalt, Stauffenbergstraße 20, 87700 Memmingen 1967

36 Reppe, Christian, Magister Artium, wissenschaftl. Mitarbeiter Grenzhofstraße 37, 87700 Memmingen 1975

37 Klamert, Dieter, Meister für Heizung und Sanitär, Im Kalker Feld 115, 87700 Memmingen 1950

38 Nielsen, Stefan, Richter am Amtsgericht, Kuttelgasse 12, 87700 Memmingen 1968

39 Scheufele, Heinz, Facharbeiter, Brahmsstraße 2, 87700 Memmingen 1947

40 Forster, Reinhard, Gymnasiallehrer, Buxacher Straße 57, 87700 Memmingen 1957

*** Fortsetzung Seite 33 ***

Page 47: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 4 vom 25. Januar 2008 33 Der Wahlleiter der Stadt Memmingen

Anlage

zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

für die Wahl des Stadtrats in der Stadt Memmingen

am 02. März 2008 Für die oben bezeichnete Wahl wurden beim Wahlvorschlag:

Ordnungszahl Nr. 03 Kennwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

folgende sich bewerbende Personen zugelassen:

Lfd. Nr.

Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl. akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil

Jahr der Geburt

1 Steiger, Corinna, Immobilienmaklerin, Lindenbadstraße 19, 87700 Memmingen, Stadträtin 1959

2 Diefenthaler, Herbert, Lehrer, Augsburger Straße 56, 87700 Memmingen, Stadtrat 1946

3 Schmid-Krammer, Marlene, Dipl.-Psychologin, Brückenstraße 2, 87700 Memmingen 1951

4 Thrul, Bernhard, Lehrer, Waiblingerstraße 8, 87700 Memmingen, Stadtrat 1955

5 Büttner, Dorothee, Schülerin, Am Zwirner 17, 87700 Memmingen 1989

6 Demircan, Turan, Immobilienmakler, Brandenburger Straße 18, 87700 Memmingen 1965

7 Kugelmann, Marion, Rechtsanwältin, Peutingerweg 10, 87700 Memmingen 1960

8 Weiss, Wolfgang, Rentner, Dickenreishauser Stadtweg 10, 87700 Memmingen, Dickenreishausen 1941

9 Frey, Jana, Schülerin, Wintergerstweg 4, 87700 Memmingen 1989

10 Trommer, Max, Student, Unoldstraße 3 1/3, 87700 Memmingen 1983

11 Kühlmuß, Jutta, Lehrerin, Bismarckstraße 46, 87700 Memmingen 1955

12 Koemstedt, Reinhard, Pensionär, Spiehlerweg 7, 87700 Memmingen 1938

13 Lier, Beate, kaufm. Angestellte, Erfurter Straße 55, 87700 Memmingen 1961

14 Kustermann-Kühlmuß, Franz, Lehrer, Bismarckstraße 46, 87700 Memmingen 1953

15 Müller, Gabriele, Dipl.-Pädagogin (Univ.), Joh.-Georg-Rabus-Straße 18, 87700 Memmingen, Steinheim 1959

16 Diefenthaler, Rolf, Ergotherapeut, Stebenhaberstraße 5, 87700 Memmingen 1959

17 Hefele, Petra, Familienfrau, Ripplerstraße 1, 87700 Memmingen 1956

18 Noszkovics, Jürgen, Dipl.-Ingenieur (FH), Ripplerstraße 5, 87700 Memmingen 1968

19 Frey, Silke, Fachlehrerin, Wintergerstweg 4, 87700 Memmingen 1964

20 Kühlmuß, Dieter, Schlosser, Bismarckstraße 16, 87700 Memmingen 1957

Page 48: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

34 mm SVBl Nr. 4 vom 25. Januar 2008

21 Dörfel, Gabriele, Familienfrau, Hopfenstraße 51, 87700 Memmingen 1958

22 Hasel, Thomas, Gewerbetreibender, Crusiusstraße 14, 87700 Memmingen 1960

23 Bohn-Doll, Friederike, Lehrerin, Buxacher Straße 50, 87700 Memmingen 1958

24 Güven, Ugur, Netzwerktechniker, Machnigstraße 3, 87700 Memmingen 1976

25 Espanion, Jutta, Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Bismarckstraße 36, 87700 Memmingen 1959

26 Marklowski, Michael, Lehrer, Einödweg 11, 87700 Memmingen, Amendingen 1950

27 Diefenthaler, Elisabeth, Lehrerin, Augsburger Straße 56, 87700 Memmingen 1950

28 Kunrad, Roger, Krankenpfleger, Spitalstraße 15, 87700 Memmingen, Amendingen 1962

29 Wolf-Neuberger, Renate, Psychomotorikerin, Stadtweiherstraße 45, 87700 Memmingen 1961

30 Ghanipour, Brigitte, Psycholog. Beraterin, Tummelplatzweg 28, 87700 Memmingen 1944

31 Dr. Neuberger, Johannes, Kinderarzt, Stadtweiherstraße 45, 87700 Memmingen 1963

32 Costantini, Wilma, Museumsführerin, Schorerstraße 6, 87700 Memmingen 1935

33 Steiger, Hans Michael, kaufm. Angestellter, Lindenbadstraße 19, 87700 Memmingen 1956

34 Michelberger, Carola, Erzieherin, Lotzerstraße 4, 87700 Memmingen 1958

35 Mathiowetz, Rudolf, Krankenpfleger, Siechenreuteweg 17, 87700 Memmingen, Amendingen 1951

36 Send, Heidi, Prüfmittelverwalterin, Düttelstraße 16, 87700 Memmingen 1958

37 Merath, Thomas, Galvaniseurmeister, Erfurter Straße 55, 87700 Memmingen 1965

38 Knappe, Gabriele, kaufm. Angestellte, Erfurter Straße 1, 87700 Memmingen 1960

39 Dr. Ewig, Steffen, Lehrer i. R., Hölderlinstraße 13, 87700 Memmingen 1937

40 Otto, Robert, Lagerist, An der Papiermühle 2, 87700 memmingen 1977

*** Fortsetzung Seite 35 ***

Page 49: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 4 vom 25. Januar 2008 35 Der Wahlleiter der Stadt Memmingen

Anlage

zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

für die Wahl des Stadtratsin der Stadt Memmingen

am 02. März 2008 Für die oben bezeichnete Wahl wurden beim Wahlvorschlag:

Ordnungszahl Nr. 04 Kennwort Christlicher Rathausblock Memmingen (CRB)

folgende sich bewerbende Personen zugelassen:

Lfd. Nr.

Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl. akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil

Jahr der Geburt

1 Courage, Wolfgang, Energieberater, Scheidlinweg 3 1/2, 87700 Memmingen, Stadtrat 1946

2 Wilhelm, Christiane, Reise- und Seminarleiterin, Marienrain 4, 87700 Memmingen, Stadträtin 1948

3 Döring, Simone, Studienkreisleiterin, Schwabenstraße 7, 87700 Memmingen, Amendingen 1970

4 Barth, Helmuth, Masseur und med. Bademeister, Römerhof 16, 87700 Memmingen, Stadtrat 1949

5 Rogg, Sabine, Bankangestellte, Ulmer Straße 25, 87700 Memmingen 1960

6 Biedermann, Gerhard, Rechtsanwalt, Augsburger Straße 54 B, 87700 Memmingen 1959

7 Townley, Annegret, Veranstaltungsmanagerin, Englerstraße 8, 87700 Memmingen 1954

8 Guschewski, Heribert, Kriminalbeamter, Johann-Sigmund-Weg 10, 87700 Memmingen, Ferthofen 1952

9 Mirtsch, Thomas, Verwaltungsangestellter, Alter Postweg 13, 87700 Memmingen, Hart 1981

10 Funke, Andreas, Fachlehrer, Hofgutstraße 16, 87700 Memmingen, Eisenburg 1963

11 Nägele, Hubert, Orthopäd. Schuhmachermeister, Prinz-Eugen-Weg 7, 87700 Memmingen 1967

12 Steinlehner, Christoph, Architekt, Herrenstraße 13, 87700 Memmingen 1964

13 Huber-Stempfel, Irmingard, Steuerberaterin, Buxacher Straße 80 A, 87700 Memmingen 1961

14 Hempfer, Ralf, Finanzfachwirt, Lerchenstraße 24, 87700 Memmingen, Steinheim 1972

15 Miller, Harald, Einzelhandelskaufmann, Amendinger Straße 10 A, 87700 Memmingen, Eisenburg 1982

16 Albrecht, Karl, Dipl.-Ingenieur (FH), Lehrer, Eitel-Friedrich-Weg 9, 87700 Memmingen, Ferthofen 1963

17 Kühndahl, Marion, Web-Designerin, Am Ziegelstadel 1, 87700 Memmingen, Dickenreishausen 1960

18 Hacker, Philipp, Rechtsanwalt, Amendinger Straße 60, 87700 Memmingen, Eisenburg 1980

19 Aigster, Andreas, Dipl.-Sozialpädagoge (FH), Geschäftsführer, Aldringenstraße 3 87700 Memmingen 1971

20 Dr. Häuser, Helmuth, Frauenarzt, Aurikelweg 2, 87700 Memmingen 1953

Page 50: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

36 mm SVBl Nr. 4 vom 25. Januar 2008

21 Fischbach, Ulf, Kaufmann, Im Paradies 29, 87700 Memmingen, Amendingen 1967

22 Reinold, Karl-Heinz, Kürschnermeister, Schmiedplatz 4, 87700 Memmingen 1956

23 Schmid, Andreas, selbst. Gas- u. Wasserinstallationsmeister, Stadtweiherstraße 52, 87700 Memmingen 1961

24 Mancebo Leon, Jose, Maler und Lackierer, Beim Bernhard 3, 87700 Memmingen 1968

25 Tschugg, Michael, Technischer Beamter, A.-Einstein-Straße 23, 87700 Memmingen, Amendingen 1952

26 Fackler, Wolfgang, Betriebswirt, Sachsenstraße 9, 87700 Memmingen, Feuerwehrkommandant, Amendingen 1963

27 Schmidt, Maximilian, Großhandelskaufmann, An der Kaserne 26, 87700 Memmingen 1981

28 Mayer, Thomas, Industriekaufmann, Im Paradies 39, 87700 Memmingen, Amendingen 1969

29 Maier, Max, Verwaltungsangestellter, Welfenstraße 2, 87700 Memmingen 1948

30 Szilagyi, Alfred, selbst. Friseurmeister, Waningstraße 20, 87700 Memmingen 1954

31 Retigs, Karlis, Heilpraktiker, Gustav-Adolf-Straße 23 A, 87700 Memmingen 1963

32 Onar, Sait, selbst. EDV-Geschäftsmann, Wiesenstraße 3, 87700 Memmingen 1967

33 Kaiser, Melitta, Seniorenpflegerin, Im Unteresch 3, 87700 Memmingen 1967

34 Neun, Gabriele, Dipl.-Ökonomin, Geschäftsführerin, Im Mitteresch 24, 87700 Memmingen 1952

35 Dr. Decius-Wenke, Maria, Praktische Ärztin, Nordweg 7, 87700 Memmingen 1949

36 Bohnet, Hans, selbst. Wäschereibesitzer, Kempter Straße 8, 87700 Memmingen 1946

37 Funke, Josef, Elektromeister, Obere Straße 49, 87700 Memmingen, Amendingen 1967

38 Hertle, Günther, Betriebsfachwirt, Brückenstraße 15, 87700 Memmingen 1947

39 Rabus, Hans, Bio-Landwirt, Dickenreishausenr Einöde 10, 87700 Memmingen, Dickenreishausen 1946

40 Lang, Josef Martin, Geschäftsführer, Bilgeristraße 6, 87700 Memmingen, dritter Bürgermeister 1943

*** Fortsetzung Seite ***

Page 51: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 4 vom 25. Januar 2008 37 Der Wahlleiter der Stadt Memmingen

Anlage

zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

für die Wahl des Stadtrats in der Stadt Memmingen

am 02. März 2008 Für die oben bezeichnete Wahl wurden beim Wahlvorschlag:

Ordnungszahl Nr. 05 Kennwort Freie Wähler Memmingen e.V. (FW)

folgende sich bewerbende Personen zugelassen:

Lfd. Nr.

Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl. akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil

Jahr der Geburt

1 Börner, Helmut, Dipl.-Ingenieur, Architekt, Honackerweg 17, 87700 Memmingen, Stadtrat 1941

2 Rasmussen, Peter, Verwaltungsjurist, Prinzingsstraße 11, 87700 Memmingen 1962

3 Flemming, Claudia, Handelsfachwirtin, Wildeggerstraße 10, 87700 Memmingen, Stadträtin, Amendingen 1966

4 Dunkenberger, Manfred, Elektro- und Heizungsbaumeister, Cimbernweg 9, 87700 Memmingen, Stadtrat, Amendingen 1957

5 Hermann, Michael, Geschäftsführer, Bauernjörgweg 8, 87700 Memmingen 1969

6 Heuß, Albert, Berufsschullehrer a.D., Am Luginsland 1, 87700 Memmingen, Stadtrat 1941

7 Wölfle, Claudia, Dipl.-Biologin (Univ.), kaufm. Angestellte, Am Hohlweg 8, 87700 Memmingen, Hart 1969

8 Zelt, Hermann, Orthopädiemechanikermeister, Kreisauer Straße 22, 87700 Memmingen 1960

9 Dr. Vollmar, Wolfgang, Internist, Dickenreiser Weg 54, 87700 Memmingen 1955

10 Braun, Uli, Angestellter i. R., Heimatpfleger Tillystraße 14, 87700 Memmingen 1940

11 Kolb, Jürgen, Zimmerermeister, An der Kaserne 27, 87700 Memmingen 1965

12 Buhmann-Oehler, Uschi, Tanzpädagogin, Herrenstraße 14, 87700 Memmingen 1960

13 Voigt, Gottfried, Geschäftsführer, Römerstraße 12, 87700 Memmingen 1963

14 Haffelder, Jürgen, Dipl.-Betriebswirt (FH), Geschäftsführer, Saarlandstraße 2 1/2, 87700 Memmingen 1960

15 Scheufele, Karl-Heinz, Elektrotechnikmeister, Holderäcker 12, 87700 Memmingen, Steinheim 1958

16 Lauterbach, Wolfgang, Landschaftsarchitekt, Am Mühlweiher 2, 87700 Memmingen, Dickenreishausen 1937

17 Pfalzer, Hans, Zimmerermeister, Talstraße 1, 87700 Memmingen Hart 1960

18 Weinert, Karin, Einzelhandelskauffrau, Martin-Luther-Platz 15, 87700 Memmingen 1948

19 Bachmayer, Gerhard, Dipl.-Ingenieur (FH), Architekt, Schneiderhansenweg 4, 87700 Memmingen, Dickenreishausen 1944

20 Voigtsberger, Michael, Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH), Vor dem Stockfeld 3, 87700 Memmingen, Eisenburg 1976

Page 52: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

38 mm SVBl Nr. 4 vom 25. Januar 2008

21 Aberle, Gerhard, Kriminalbeamter, Augsburger Straße 10, 87700 Memmingen 1967

22 Welsing, Hansjörg, Fernmeldemeister, Kapellenweg 15, 87700 Memmingen, Amendingen 1956

23 Ernst, Richard, Forstwirtschaftsmeister, Laberstraße 27, 87700 Memmingen 1945

24 Bilgram, Hans-Georg, Dipl.-Kaufmann (Univ.), Küchlinweg 1, 87700 Memmingen 1956

25 Hausmann, Karin, Postangestellte, Nordweg 2 1/2, 87700 Memmingen 1961

26 Voigtsberger, Peter, Dipl.-Betriebswirt (FH), Jörg-Trisch-Weg 2, 87700 Memmingen, Dickenreishausen 1973

27 Stangler, Wolfgang, Richter am Amtsgericht, Beethovenstraße 42, 87700 Memmingen 1963

28 Börner, Andreas, Pflegefachkraft, Weberstraße 16, 87700 Memmingen 1983

29 Haffelder, Corinna, Schülerin, Saarlandstraße 2 1/2, 87700 Memmingen 1989

30 Rabus, Friedrich, Dipl.-Ingenieur (FH), Wachterstraße 2, 87700 Memmingen 1950

31 Scheibler, Rüdiger, Heilpraktiker, Tagbrechtstraße 6, 87700 Memmingen 1954

32 Zeiler, Birgit, Pharm.-techn. Assistentin, Illerstraße 15, 87700 Memmingen 1975

33 Rehklau, Dieter, Informatiker, Am Fährsteig 1, 87700 Memmingen, Steinheim 1961

34 Nägele, Bernd, Dipl.-Betriebswirt (FH), Vertriebsleiter, Am Hohlweg 8, 87700 Memmingen, Hart 1971

35 Scheufele, Christina, Industriekauffrau, Holderäcker 12, 87700 Memmingen, Steinheim 1984

36 Gaschler, Wolfgang, selbst. Immobilienmakler, Eichenstraße 12, 87700 Memmingen 1969

37 Martin, Reinhard, Dipl.-Ingenieur (FH), Architekt, Walter-Fuchs-Weg 1, 87700 Memmingen 1950

38 Heuß-Manz, Cornelia, Fachlehrerin, Wallensteinstraße 6, 87700 Memmingen 1970

39 Dodel, Irmgard, Hausfrau, Siedlungsweg 29, 87700 Memmingen, Volkratshofen 1959

40 Benning, Hans, LKW-Fahrer, Zangmeisterstraße 11, 87700 Memmingen 1964

*** Fortsetzung Seite 39 ***

Page 53: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 4 vom 25. Januar 2008 39 Der Wahlleiter der Stadt Memmingen

Anlage

zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

für die Wahl des Stadtrats in der Stadt Memmingen

am 02. März 2008 Für die oben bezeichnete Wahl wurden beim Wahlvorschlag:

Ordnungszahl Nr. 06 Kennwort Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)

folgende sich bewerbende Personen zugelassen:

Lfd. Nr.

Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl. akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil

Jahr der Geburt

1 Abt, Alexander, Polizeibeamter, Tummelplatzweg 15, 87700 Memmingen, Stadtrat 1971

2 Dr.-Ing. Buchberger, Dieter, Dipl.-Wirtsch.-Ing., Professor, Unterer Prielweg 4, 87700 Memmingen, Stadtrat, Dickenreishausen 1958

3 Wood, Dagmar, Englischlehrerin, Ulmer Straße 25 1/2, 87700 Memmingen 1941

4 Scharl, Peter, Rentner, An der Schule 6, 87700 Memmingen, Volkratshofen 1942

5 Hartge, Michael, Dipl.-Ingenieur (Univ.), Kunneweg 13, 87700 Memmingen 1966

6 Schmidbauer, Eva Maria, Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Freudenthalstraße 31, 87700 Memmingen 1954

7 Reichert, Markus, Dipl.-Ingenieur (FH), Tiberiusstraße 1, 87700 Memmingen 1964

8 Ansorge, Daniel, Zivildienstleistender, Siechenreuteweg 36, 87700 Memmingen, Amendingen 1988

9 Dr. Melchinger, Horst, Facharzt, Waibelweg 15, 87700 Memmingen, Amendingen 1944

10 Eßmann, Heike, Büroangestellte, Südweststraße 28, 87700 Memmingen, Eisenburg 1964

11 Pfalzer, Nicole, Servicekraft, Augsburger Straße 31 A, 87700 Memmingen 1971

12 Fidas, Evelyn, selbst. Reformkauffrau, Michael-Rehm-Straße 4, 87700 Memmingen, Steinheim 1940

13 Holl, Johannes, freier Gartenplaner, Tummelplatzweg 12, 87700 Memmingen 1964

14 Schachenmayr, Markus, Ledertechniker, Kunneweg 15, 87700 Memmingen 1967

15 Bachmayer, Lutz, Bibliothekassistent, Braunstraße 29, 87700 Memmingen 1979

16 Szilagyi, Monika, Friseurin, Köberlestraße 2, 87700 Memmingen 1961

17 Buchberger, Florian, Freiwilliges Soziales Jahr, Unterer Prielweg 4, 87700 Memmingen, Dickenreishausen 1988

18 Bittrich, Christian Andreas, Beamter, Reichlinstraße 4, 87700 Memmingen, Amendingen 1964

19 Dörflinger, Ursula, Industriekauffrau, Gerstlestraße 49, 87700 Memmingen 1954

20 Mantlik, Elisabeth, Lehrerin, Wagnerstraße 34, 87700 Memmingen 1950

Page 54: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

40 mm SVBl Nr. 4 vom 25. Januar 2008

21 Darmochwal, Rainer, Betriebsprüfer, Schlachthofstraße 17 1/7, 87700 Memmingen 1944

22 Brunner, Johannes, Altenpfleger, Ebertzweg 9, 87700 Memmingen, Amendingen 1956

23 Loos, Jürgen, Kommunikationselektroniker, Hühnerbergstraße 5, 87700 Memmingen 1972

24 Tarantik-Wall, Sonja, Hausfrau, Dickenreiser Weg 39, 87700 Memmingen 1966

25 Schneider, Adolf, Beamter, Hans-Böckler-Straße 8, 87700 Memmingen 1961

26 Braun, Hildegard, Schneiderin, Schreinergasse 14, 87700 Memmingen, Dickenreishausen 1947

27 Huber, Ulrich, Dipl.-Ingenieur,Technischer Angestellter, Wintergerstweg 6, 87700 Memmingen 1951

28 Kaspar, Margit, Hausfrau, Alpenstraße 57, 87700 Memmingen 1941

29 Bänecke, Andreas, Technischer Informatiker, Drususstraße 7, 87700 Memmingen 1966

30 Reinker,Conrad, Geschäftsführer, An der Hofet 14, 87700 Memmingen, Dickenreishausen 1968

31 Reimers, Reinhard, Busfahrer, Nordweg 23, 87700 Memmingen 1962

32 Brader, Gerhard, Landwirt, Bodenseestraße 68, 87700 Memmingen, Buxach 1964

33 Dr. Maurus, Monika, Kinderärztin, Ossaweg 1, 87700 Memmingen 1957

34 Gäble, Erika, freie Journalistin, Im Mitteresch 46, 87700 Memmingen 1930

35 Schaber, Edith, Hausfrau, Wasserwerkweg 74, 87700 Memmingen 1961

36 Kees, Tankred, Bankkaufmann, Dreyerstraße 12 1/4, 87700 Memmingen, Amendingen 1961

37 Bochtler, Heidi, Rechtsanwaltsfachangestellte, Husarenstraße 1, 87700 Memmingen, Steinheim 1962

38 Biberthaler, Waltrud, Studienrätin i. R., Haldenweg 30, 87700 Memmingen, Hart 1940

39 Wächtler, Heike, Hausfrau, Eduard-Flach-Straße 15 1/3, 87700 Memmingen 1971

40 Müller, Helmut, Grafikdesigner, Stauffenbergstraße 12, 87700 Memmingen 1956

*** Fortsetzung Seite 41 ***

Page 55: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 4 vom 25. Januar 2008 41 Der Wahlleiter der Stadt Memmingen

Anlage

zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

für die Wahl des Stadtrats in der Stadt Memmingen

am 02. März 2008 Für die oben bezeichnete Wahl wurden beim Wahlvorschlag:

Ordnungszahl 07 Kennwort Freie Demokratische Partei (FDP)

folgende sich bewerbende Personen zugelassen:

Lfd. Nr.

Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift, evtl. akademische Grade, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeindeteil

Jahr der Geburt

1 Schweiger, Albert, Immobilienkaufmann, Haußmannstraße 4, 87700 Memmingen 1954

2 Bischoff, Günther, Vorsitzender Richter am Landgericht, Hans-Böckler-Straße 32, 87700 Memmingen 1943

3 Landschek, Werner, Elektromeister, Augsburger Straße 65, 87700 Memmingen 1951

4 Kandziora, Heinz, selbst. Kaufmann, Augsburger Straße 65, 87700 Memmingen 1947

5 Kunz, Josef, Dipl.-Ingenieur (FH) Personalleiter, Marquardstraße 3, 87700 Memmingen 1948

6 Dr. Pfistner, Markus, Arzt, Englerstraße 12, 87700 Memmingen 1961

7 Sauter, Stephanie, Polizeibeamtin, Selzlinweg 2, 87700 Memmingen 1982

8 Knöpfler, Peter, Beamter, Anhalter Weg 3, 87700 Memmingen 1949

9 Dösing-Eggert, Jutta, Rechtsanwältin, Waningstraße 2, 87700 Memmingen 1957

10 Regensburger, Werner, Kaufmann, Maximilianstraße 13, 87700 Memmingen 1954

11 Schalk, Heike, Unternehmerin, Obere Straße 62, 87700 Memmingen, Amendingen 1974

12 Höfelmayr, Bernhard, Geschäftsführer, Untere Straße 31, 87700 Memmingen, Amendingen 1959

13 Landschek, Rita, Industriekauffrau, Augsburger Straße 65, 87700 Memmingen 1955

14 Günther, Bernd, Dipl.-Ingenieur (FH), Architekt, Klopstockstraße 1, 87700 Memmingen 1949

15 Müller, Ingrid, selbständige Kauffrau, Waldnerweg 6, 87700 Memmingen 1949

16 Rehm, Achim, Energieberater, Zieglerberg 20, 87700 Memmingen, Steinheim 1968

17 Hilbrich, Siegfried, Dipl.-Ingenieur (FH) Geschäftsführer, Am Wallersteig 10, 87700 Memmingen 1960

18 Kelz, Sebastian, Elektromeister, Kalchstraße 7, 87700 Memmingen 1975

19 Rankl, Susanne, Geschäftsführerin, Dickenreiser Weg 53 B, 87700 Memmingen 1965

20 Haußmann, Stephanie, Flugbegleiterin, Benninger Straße 72, 87700 Memmingen 1966

Page 56: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

42 mm SVBl Nr. 4 vom 25. Januar 2008

21 Drechsler, Wolfgang, Handelsfachwirt, Dresdener Straße 34, 87700 Memmingen 1958

22 Manke, Jörg, Gastronom, Pfaffengasse 5, 87700 Memmingen 1960

23 Beckel, Markus, Lehrer, Dickenreiser Weg 9, 87700 Memmingen 1967

24 Nastic, Corinna, Kfz-Technikermeisterin, Im Kalker Feld 1, 87700 Memmingen 1975

25 Tortorici, Daniele, Handelsfachwirt, Bruno-Schmidt-Weg 16, 87700 Memmingen, Volkratshofen 1974

26 Renz, Helmut, Kaufmann, Obere Bachgasse 3, 87700 Memmingen 1951

27 Sauter, Werner, Zimmerermeister, A.-Einstein-Straße 25, 87700 Memmingen 1962

28 Dorer, Eugen, Technischer Angestellter, Zur Roßweide 17, 87700 Memmingen, Eisenburg 1944

29 Drechsler, Jasmin, Studentin, Dresdener Straße 34, 87700 Memmingen 1987

30 Leuschner, Tanja, Industriekauffrau, Ulmer Straße 36, 87700 Memmingen 1975

31 Müller, Hartmann, Konstrukteur, Bismarckstraße 30, 87700 Memmingen 1965

32 Knauer, Walter, selbst. Natursteinverleger, Sandstraße 17, 87700 Memmingen 1974

33 Einsiedler, Gerhard, selbst. Gartenbauer, Brucknerstraße 4, 87700 Memmingen 1966

34 Müller, Karl, Prüfer für Luftfahrtgerät i. R., Waldnerweg 6, 87700 Memmingen 1947

35 Maul, Adolf, Rentner, Benninger Straße 47, 87700 Memmingen 1938

36 Müller, Andreas, Zerspannungsmechaniker, Selzlinweg 2, 87700 Memmingen 1983

37 Andres, Christian, selbst. Kaufmann, Antoniergasse 11, 87700 Memmingen 1982

38 Konzack, Ronny, Lagerist, Augsburger Straße 65, 87700 Memmingen 1974

39 Braig, Klaus, Angestellter, Metzgerweg 13, 87700 Memmingen 1967

40 Haußmann, Fritz, Textilkaufmann, Benninger Straße 72, 87700 Memmingen 1960

*** Fortsetzung Seite 43 ***

Page 57: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 4 vom 25. Januar 2008 43 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

über die Auslegung des Wählerverzeichnisses

und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl des Stadtrats in der Stadt Memmingen

am 02. März 2008

Vom 23. Januar 2008 1. Die Wählerverzeichnisse für die Stimmbezirke werden an den Werktagen während der

allgemeinen Dienststunden in der Zeit

vom 11. Februar 2008 bis zum 15. Februar 2008

im Wahlamt der Stadt Memmingen, Verwaltungsgebäude Großzunft, Marktplatz 4,

Zimmer Nummer 1, 87700 Memmingen

für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Rich-tigkeit oder die Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetrage-nen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder die Vollstän-digkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprü-fen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder eine Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Über-prüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Meldere-gister eine Auskunftssperre nach dem Meldegesetz eingetragen ist.

2. Das Stimmrecht kann nur ausüben, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder

einen Wahlschein hat.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder für unvollständig hält, kann innerhalb der oben genannten Einsichtsfrist Beschwerde einlegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens

am Sonntag, 10. Februar 2008 eine Wahlbenachrichtigung mit einem Vordruck für ei-nen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerver-zeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht aus-üben kann.

4. Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, kann

nur in dem Stimmbezirk abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird. 5. Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben 5.1 bei Stadtratswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde,

die den Wahlschein ausgestellt hat,

Page 58: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

44 mm SVBl Nr. 4 vom 25. Januar 2008 5.2 durch Briefwahl, wenn ihm eine Stimmabgabe im Wahlkreis nicht möglich ist. 6. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag 6.1 Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, wenn sie 6.1.1 sich am Wahltag während der Abstimmungszeit aus wichtigem Grund außerhalb ihres

Stimmbezirks aufhalten, oder 6.1.2 ihre Wohnung in einen anderen Stimmbezirk verlegt haben und nicht in das Wähler-

verzeichnis des neuen Stimmbezirks eingetragen worden sind, oder 6.1.3 aus beruflichen Gründen, infolge Krankheit, hohen Alters, einer körperlichen Behinde-

rung oder sonst ihres körperlichen Zustands wegen oder wegen Freiheitsentziehung den Abstimmungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können.

6.2 Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis nicht eingetragen sind, wenn 6.2.1 sie nachweisen, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintragung in das

Wählerverzeichnis oder die Frist für die Beschwerde wegen der Richtigkeit und der Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses versäumt haben, oder

6.2.2 ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der in Nummer 6.2.1 genannten Antrags- oder Be-

schwerdefristen entstanden ist, oder 6.2.3 ihr Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und sie nicht in einem

Wählerverzeichnis eingetragen wurden. 7. Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 29. Februar 2008, 15:00 Uhr, beim

Wahlamt der Stadt Memmingen,

Verwaltungsgebäude Großzunft, Marktplatz 4, Zimmer Nummer 1, 87700 Memmingen

schriftlich oder mündlich, nicht aber fernmündlich, beantragt werden. Der mit der

Wahlbenachrichtigung übersandte Vordruck kann verwendet werden. In den Fällen der Nummer 6.2 können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr,

beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Abstimmungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

8. Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen geson-

derten Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Der Grund für die Erteilung eines Wahlscheins muss im Antrag glaubhaft gemacht werden.

Page 59: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 4 vom 25. Januar 2008 45 9. Wahlberechtigte, die im Wahlscheinantrag nicht angeben, dass sie vor einem Wahlvor-

stand abstimmen wollen, erhalten mit dem Wahlschein zugleich

- einen Stimmzettel für die Stadtratswahl, - einen Wahlumschlag für den Stimmzettel, - einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Wahlumschlag mit

der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, - ein Merkblatt für die Briefwahl.

10. Der Wahlschein, der Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen werden den Wahlbe-

rechtigten zugesandt. Sie können auch an die Wahlberechtigten persönlich oder an nahe Familienangehörige ausgehändigt werden. Anderen Personen dürfen der Wahl-schein, den Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn der Abstimmungsraum wegen plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter unzu-mutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann und wenn die Zusendung an die Wahlberechtigten nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen kann. Nahe Familienangehörige oder andere Beauftragte müssen durch schriftliche gesonderte Vollmacht nachweisen, dass sie zur Entgegennahme berechtigt sind.

11. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person

glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

12. Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten den Wahlbrief mit den Stimmzetteln

und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle einsenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr ein-geht. Er kann dort auch abgegeben werden.

Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem

Merkblatt für die Briefwahl. Memmingen, 23. Januar 2008 STADT MEMMINGEN Kraus Ltd. Rechtsdirektor Wahlleiter SVBl 2008 Seite 43

Page 60: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

46 mm SVBl Nr. 4 vom 25. Januar 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

über die Zustellung einer Baugenehmigung

nach Art. 66 Absatz 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung zum Neubau einer Wohnanlage

mit Garagen auf dem Grundstück Veitensteige, Flur-Nr. 106/1, Gemarkung Amendingen

1. Die Stadt Memmingen hat am 23.01.2008 den Vorbescheid zum Neubau einer Wohnanlage mit Garagen auf dem Grundstück Veitensteige , Flur-Nummer 106/1, Gemarkung Amendingen erteilt.

2. Der verfügende Teil des Vorbescheides lautet:

Bauantragsnummer: 0251/07

Bauvorhaben: Neubau einer Wohnanlage mit Garagen

Baugrundstück: Veitensteige , Flur-Nummer 106/1, Gemarkung Amendingen Die Stadt Memmingen - Bauverwaltungsamt - erlässt folgenden

Vorbescheid:

Der Neubau einer Wohnanlage mit Garagen auf dem Grundstück Veitensteige, Flur-Nummer 106/1, Gemarkung Amendingen gemäß der Voranfrage vom 28.09.2007 ist unter Bedingungen zulässig.

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg (Postanschrift: Bayerisches Verwaltungs-gericht Augsburg, Postfach 11 23 43, 86147 Augsburg; Hausanschrift: Bayerisches Ver-waltungsgericht Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg) schriftlich oder zur Nie-derschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Memmingen) und den Gegenstand des Kla-gebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begrün-dung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Be-scheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsät-zen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Page 61: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 4 vom 25. Januar 2008 47

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsge-richtsordnung vom 22. Juni 2007 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des öffentlichen Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

- Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.

- Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

- Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Baugenehmigung hat nach § 212a Ab-satz 1 Baugesetzbuch keine aufschiebende Wirkung.

4. Akteneinsicht

Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können bei der Stadt Memmingen, Bauver-waltungsamt, Schlossergasse 1, Verwaltungsgebäude Welfenhaus, II. Stock, Zimmer 210 während der Dienststunden eingesehen werden.

5. Zustellung

Die Zustellung des Vorbescheides vom 23.01.2008 gilt nach Art. 66 Absatz 2 Satz 6 BayBO mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Satzungs- und Ver-ordnungsblatt der Stadt Memmingen gegenüber den Eigentümern und Erbbauberechtig-ten der Nachbargrundstücke als bewirkt, denen die Baugenehmigung nicht vorher geson-dert zugestellt wurde.

Memmingen, 23. Januar 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 46

Page 62: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

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Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 5 Memmingen, 08. Februar 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 06.02.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Aufstellung

von Vorschlagslisten für die Schöffen-/Jugendschöffenwahl 2008

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Page 63: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

49 mm SVBl Nr. 5 vom 08. Februar 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Stadt Memmingen über die

Aufstellung von Vorschlagslisten für die

Schöffen-/Jugendschöffenwahl 2008

Vom 06. Februar 2008 In diesem Jahr sind von der Stadt Memmingen wieder die Vorschlagslisten für die alle 5 Jah-re beim Amtsgericht Memmingen stattfindende Schöffen- bzw. Jugendschöffenwahl auf-zustellen. Aus der Stadt Memmingen müssen 22 Bürgerinnen und Bürger für die Wahl zur Schöffin/ zum Schöffen und 16 Bürgerinnen und Bürger für die Wahl zur Jugendschöffin/ zum Jugend-schöffen vorgeschlagen werden. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landge-richts bzw. bei den jeweiligen Jugendkammern (Jugendschöffen). Das verantwortungsvolle Ehrenamt einer Schöffin/ eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes körperliche Eignung.

Dieses Amt kann nur von deutschen Staatsangehörigen versehen werden. Wer Interesse am Ehrenamt einer Schöffin/ eines Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 hat, wird gebeten, sich bis spätestens 20. März 2008 wegen der Aufnahme in die Vorschlagsliste beim

Einwohnermelde- und Passamt der Stadt Memmingen, Verwaltungsgebäude Groß-zunft, Zimmer 1 und 5, Marktplatz 4, 87700 Memmingen

zu melden. Interessenten für das Ehrenamt einer Jugendschöffin/ eines Jugendschöffen werden ge-beten, sich bis spätestens 20. März 2008 schriftlich beim

Stadtjugendamt der Stadt Memmingen, II. Stock, Zimmer 202, Ulmer Straße 2, 87700 Memmingen

um die Aufnahme in die Vorschlagsliste zu bewerben. Die zuständigen Ämter erteilen auch nähere Auskünfte. Einwohnermelde- und Passamt für die Schöffenwahl: 08331 / 850 - 325 Stadtjugendamt für die Jugendschöffenwahl: 08331 / 850 - 412 Memmingen, 06. Februar 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister

SVBl 2008 Seite 49

Page 64: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

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Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 6 Memmingen, 22. Februar 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 20.02.2008 Wahlbekanntmachung für die Wahl des Stadtrats in der Stadt

Memmingen am 02. März 2008 51

20.02.2008 Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses

zur Feststellung des Ergebnisses für die Wahl des Stadtrats am 02. März 2008

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Page 65: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

51 mm SVBl Nr. 6 vom 22. Februar 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Wahlbekanntmachung

für die Wahl des Stadtrats in der Stadt Memmingen

am 02. März 2008

Vom 20. Februar 2008

1. Die Abstimmung dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2. Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden:

2.1 Im Abstimmungsraum: 2.1.1 Die Gemeinde ist in 51 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. 2.1.2 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 10. Febru-

ar 2008 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum an-gegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist.

2.1.3 Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem Ab-stimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie ein-getragen sind.

2.1.4 Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Stadt Memmingen.

2.1.5 Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürger/Unionsbürgerinnen einen Identi-tätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen.

2.1.6 Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums ausgehändigt. Sie müssen von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlzelle des Abstimmungsraums gekennzeichnet werden.

2.1.7 Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergebnis-ses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Ab-stimmung möglich ist.

2.2 Durch Briefwahl: 2.2.1 Wer durch Briefwahl wählen will, erhält von der Stadt Memmingen auf Antrag folgen-

de Unterlagen: - einen Stimmzettel für die oben bezeichnete Wahl, - einen Wahlumschlag für den Stimmzettel, - einen Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Wahlumschlag mit der An-

schrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, - ein Merkblatt für die Briefwahl. Wer bereits einen Wahlschein besitzt, kann Stimmzettel und Briefwahlunterlagen auch nachträglich erhalten. Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.

2.2.2 Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht.

Page 66: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 6 vom 22. Februar 2008 52 3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:00 Uhr

in 87700 Memmingen, - Rathaus, 2. Stock, Marktplatz 1 (Briefwahlbezirke 1, 2 und 5), - Welfenhaus, Beratungsraum, 2. Stock, Schlossergasse 1 (Briefwahlbezirk 3), - MeWo-Gebäude, Jugendamt, 2. Stock, Ulmer Straße 2 (Briefwahlbezirke 5 und 8), - Großzunft, 1. und 2. Stock, Marktplatz 4 (Briefwahlbezirke 6 und 7), zusammen.

4. Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel: Gewählt wird mit dem amtlich hergestellten Stimmzetteln Er ist als Muster anschlie-ßend an diese Bekanntmachung abgedruckt.

4.1 Wahl des Stadtrats: Es gelten die Grundsätze der Verhältniswahl. Auf dem anschließend abgedruckten Stimmzettel ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Es können nur die auf den amtlichen Stimmzetteln vorge-druckten sich bewerbenden Personen gewählt werden. Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem sie in der Kopfleiste den Kreis vor de Kennwort des Wahlvorschlags kennzeichnen. Sollen einzelne sich bewerbende Personen Stimmen erhalten, wird das Viereck vor der sich bewerbenden Person gekennzeichnet. Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl ein-zelnen sich bewerbenden Personen bis zu drei Stimmen geben. Die Namen vorgedruckter sich bewerbender Personen können gestrichen werden. Die übrigen sich bewerbenden Personen sind dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfzeile gekennzeichnet wurde. Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden Stim-menzahl sich bewerbenden Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben.

4.2 Die gekennzeichneten Stimmzettel sind mehrfach so zu falten, dass der Inhalt ver-

deckt ist. 5. Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Sind sie des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage, ihr Stimmrecht auszuüben, können sich der Hilfe einer Person ihres Ver-trauen bedienen.

6. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder

das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuchs).

Memmingen, 20. Februar 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 51

Page 67: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

Wahlvorschlag Nr. 1Kennwort: Christlich-Soziale Union

in Bayern e.V. (CSU)

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Miller, Josef, Dipl.-Agraringenieur, Staatsminister, Stadtrat, Amendingen

Knoll, Claudia, Landschaftsarchitektin, Stadträtin

Ferk, Hans, Fachlehrer, zweiter Bürgermeister

Böckh, Margareta, Schulleiterin, Stadträtin

Such, Fritz, Niederlassungsleiter, Stadtrat

Hering, Rüdiger, Dipl.-Ingenieur, Stadtrat

Blaser, Susanne, Bankkauffrau, Volkratshofen

Neukamm, Gerhard, selbst. Install.- u. Mechanikermeister, Stadtrat, Steinheim

Niggl, Hildegard, Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Stadträtin

Dr. Schwarz, Josef, Professor, Stadtrat, Amendingen

Zettler, Wolfgang, Dipl.-Ingenieur (FH), Geschäftsführer, Stadtrat

Schmölzing, Maria, Kirchenmusikerin, Stadträtin

Schwarzer, Norbert, Finanzbeamter, Stadtrat

Gutermann, Stefan, Dipl.-Betriebs-wirt (FH), Bankkaufmann, Stadtrat, Hart

Zinth, Dieter, Versicherungskaufmann

Feldmeier, Mechthild, Schuhfachwirtin, Stadträtin

Kraus, Reinhold, Dipl.-Ingenieur (FH)

Dr. Wilhelm, Thomas, Hautarzt, Amendingen

Standhartinger, Karl, Bäcker- und Konditormeister, Stadtrat

Holzinger, Siegfried, Unternehmer, Steinheim

Kratzer, Christine, Praxisorganisation

Abler, Christian, Dipl.-Ingenieur (FH), Innenarchitekt

Feiner, Christian, Drucktechniker

Hassel, Monika, Handwerkerfrau

Fuhrmann, Rainer, Polizeibeamter

Hebel, Philipp, Gastwirt

Salger, Michaela, Kauffrau

Ferraz Mendes, Pedro, selbst. Augenoptikermeister

Breternitz, Maximilian, Apotheker

Baur, Christoph, Grafikdesigner

Kahle, Sabine, Konrektorin

Bedoui, Mondher, Gastwirt

Stetter, Tobias, Dipl.-Religionspädagoge (FH), Eisenburg

Kutter, Stefan, Geschäftsführer

Maier, Jutta, Bäuerin

Schütz, Ludwig, Steinmetzmeister

Dr. Dr. Liebig, Berthold, Mund-, Kiefer- u. Gesichtschirurg

Kutter, Michael, Dipl.-Agraringenieur (Univ.), Gärtner

Schlosser, Siegrid, Vertriebsassistentin

Zinth, Manuela, Studentin

Stimmzettelzur Wahl des Stadtrats in Memmingen

am 2. März 2008Jeder Wähler und jede Wählerin hat 40 Stimmen.

Kein Bewerber oder keine Bewerberin darf mehr als 3 Stimmen erhalten.

Folgende Listenverbindung wurde eingegangen: Der Wahlvorschlag Nr. 3 mit dem Wahlvorschlag Nr. 6.

Wahlvorschlag Nr. 2Kennwort: Sozialdemokratische Partei

Deutschlands (SPD)

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Müller, Herbert, Mitglied des Landtags, Stadtrat

Gotzes, Verena, Hausfrau, Stadträtin, Ferthofen

Häring, Werner, Wirtschaftsfachwirt, Stadtrat

Fendt, Helga, Rektorin

Dr. Steiger, Hans-Martin, Gymnasiallehrer, Stadtrat

Beer, Petra, Krankenschwester, Stadträtin

Hirschmeier, Hans, Büromaschinen-techniker, Stadtbrandrat

Mack, Anja, Rechtsanwältin

Spitz, Rolf, Postangestellter, Stadtrat

Winterwerb, Erika, Angestellte

Kästle, Thomas, Dipl.-Betriebswirt (FH), Dozent, Stadtrat

Böschek, Sonja, Hausfrau

Güttler, Edmund, Heimleiter i. d. Altenhilfe, Stadtrat

Nieder, Wolfgang, Realschullehrer, Stadtrat

Strasser, Tosca, Ballettlehrerin, Eisenburg

Debong, Ludwin, Gewerkschaftssekretär, Steinheim

Porkert, Stefan, Graphikdesigner

Wachter, Manfred, Gymnasiallehrer, Stadtrat, Amendingen

Mack, Norbert, Verwaltungsbeamter, Amendingen

Reßler, Matthias, selbst. Marketingberater

Maucher-Ulbrich, Katja, Krankenschwester

Schraut, Wolfgang, Krankenkassenfachwirt

Klamert, Regina, Studentin

Schneider, Christian,Dipl.-Kaufmann (Univ.), Soldat

Moser, Christa, Hausfrau, Amendingen

Zellner, Rainer, Dipl.-Ingenieur (FH), Amendingen

Mohr, Cilli, Rentnerin

Wieland, Jürgen, Energieanlagen-elektroniker, Volkratshofen

Gögelein, Sylvie, Krankenschwester

Kleiderman, Rolf, Rechtsanwalt

Schimon, Christa, Verwaltungsangestellte

Akarsu, Ismail, Qualitätsprüfer

Sippel, Cornelia, Verwaltungsfachkraft, Eisenburg

Yilmaz, Kamber, Erzieher

Dr. Hoffmann, Holger, Rechtsanwalt

Reppe, Christian, Magister Artium, wissenschaftl. Mitarbeiter

Klamert, Dieter, Meister für Heizung und Sanitär

Nielsen, Stefan, Richter am Amtsgericht

Scheufele, Heinz, Facharbeiter

Forster, Reinhard, Gymnasiallehrer

Wahlvorschlag Nr. 3Kennwort: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(GRÜNE)

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Steiger, Corinna, Immobilienmaklerin, Stadträtin

Diefenthaler, Herbert, Lehrer, Stadtrat

Schmid-Krammer, Marlene, Dipl.-Psychologin

Thrul, Bernhard, Lehrer, Stadtrat

Büttner, Dorothee, Schülerin

Demircan, Turan, Immobilienmakler

Kugelmann, Marion, Rechtsanwältin

Weiss, Wolfgang, Rentner, Dickenreishausen

Frey, Jana, Schülerin

Trommer, Max, Student

Kühlmuß, Jutta, Lehrerin

Koemstedt, Reinhard, Pensionär

Lier, Beate, Kaufm. Angestellte

Kustermann-Kühlmuß, Franz, Lehrer

Müller, Gabriele, Dipl.-Pädagogin (Univ.), Steinheim

Diefenthaler, Rolf, Ergotherapeut

Hefele, Petra, Familienfrau

Noszkovics, Jürgen, Dipl.-Ingenieur (FH)

Frey, Silke, Fachlehrerin

Kühlmuß, Dieter, Schlosser

Dörfel, Gabriele, Familienfrau

Hasel, Thomas, Gewerbetreibender

Bohn-Doll, Friederike, Lehrerin

Güven, Ugur, Netzwerktechniker

Espanion, Jutta, Dipl.-Sozialpädagogin (FH)

Marklowski, Michael, Lehrer, Amendingen

Diefenthaler, Elisabeth, Lehrerin

Kunrad, Roger, Krankenpfleger, Amendingen

Wolf-Neuberger, Renate, Psychomotorikerin

Ghanipour, Brigitte, Psycholog. Beraterin

Dr. Neuberger, Johannes, Kinderarzt

Costantini, Wilma, Museumsführerin

Steiger, Hans Michael, Kaufm. Angestellter

Michelberger, Carola, Erzieherin

Mathiowetz, Rudolf, Krankenpfleger, Amendingen

Send, Heidi, Prüfmittelverwalterin

Merath, Thomas, Galvaniseurmeister

Knappe, Gabriele, Kaufm. Angestellte

Dr. Ewig, Steffen, Lehrer i. R.

Otte, Robert, Lagerist

Wahlvorschlag Nr. 4Kennwort: Christlicher Rathausblock

Memmingen (CRB)

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Courage, Wolfgang, Energieberater, Stadtrat

Wilhelm, Christiane, Reise- und Seminarleiterin, Stadträtin

Döring, Simone, Studienkreisleiterin, Amendingen

Barth, Helmuth, Masseur und med. Bademeister, Stadtrat

Rogg, Sabine, Bankangestellte

Biedermann, Gerhard, Rechtsanwalt

Townley, Annegret, Veranstaltungsmanagerin

Guschewski, Heribert, Kriminalbeamter, Ferthofen

Mirtsch, Thomas, Verwaltungsangestellter, Hart

Funke, Andreas, Fachlehrer, Eisenburg

Nägele, Hubert, Orthopäd. Schuhmachermeister

Steinlehner, Christoph, Architekt

Huber-Stempfel, Irmingard, Steuerberaterin

Hempfer, Ralf, Finanzfachwirt, Steinheim

Miller, Harald, Einzelhandelskaufmann, Eisenburg

Albrecht, Karl, Dipl.-Ingenieur (FH), Lehrer, Ferthofen

Kühndahl, Marion, Web-Designerin, Dickenreishausen

Hacker, Philipp, Rechtsanwalt, Eisenburg

Aigster, Andreas, Dipl.-Sozialpäda-goge (FH), Geschäftsführer

Dr. Häuser, Helmuth, Frauenarzt

Fischbach, Ulf, Kaufmann, Amendingen

Reinold, Karl-Heinz, Kürschnermeister

Schmid, Andreas, selbst. Gas- u. Wasserinstallationsmeister

Mancebo Leon, Jose, Maler und Lackierer

Tschugg, Michael, Technischer Beamter, Amendingen

Fackler, Wolfgang, Betriebswirt, Feuerwehrkommandant, Amendingen

Schmidt, Maximilian, Großhandelskaufmann

Mayer, Thomas, Industriekaufmann, Amendingen

Maier, Max,Verwaltungsangestellter

Szilagyi, Alfred, selbst. Friseurmeister

Retigs, Karlis, Heilpraktiker

Onar, Sait, selbst. EDV-Geschäftsmann

Kaiser, Melitta, Seniorenpflegerin

Neun, Gabriele, Dipl.-Ökonomin, Geschäftsführerin

Dr. Decius-Wenke, Maria, Praktische Ärztin

Bohnet, Hans, selbst. Wäschereibesitzer

Funke, Josef, Elektromeister, Amendingen

Hertle, Günther, Betriebsfachwirt

Rabus, Hans, Bio-Landwirt, Dickenreishausen

Lang, Josef Martin, Geschäftsführer, dritter Bürgermeister

Wahlvorschlag Nr. 5Kennwort: Freie Wähler

Memmingen e.V. (FW)

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538

539

540

Börner, Helmut, Dipl.-Ingenieur, Architekt, Stadtrat

Rasmussen, Peter, Verwaltungsjurist

Flemming, Claudia, Handelsfachwirtin, Stadträtin, Amendingen

Dunkenberger, Manfred, Elektro- und Heizungsbaumeister, Stadtrat, Amendingen

Hermann, Michael, Geschäftsführer

Heuß, Albert, Berufsschullehrer a. D., Stadtrat

Wölfle, Claudia, Dipl.-Biologin (Univ.), Kaufm. Angestellte, Hart

Zelt, Hermann, Orthopädiemechanikermeister

Dr. Vollmar, Wolfgang, Internist

Braun, Uli, Angestellter i. R., Heimatpfleger

Kolb, Jürgen, Zimmerermeister

Buhmann-Oehler, Uschi, Tanzpädagogin

Voigt, Gottfried, Geschäftsführer

Haffelder, Jürgen, Dipl.-Betriebswirt (FH), Geschäftsführer

Scheufele, Karl-Heinz, Elektrotechnikmeister, Steinheim

Lauterbach, Wolfgang, Landschaftsarchitekt, Dickenreishausen

Pfalzer, Hans, Zimmerermeister, Hart

Weinert, Karin, Einzelhandelskauffrau

Bachmayer, Gerhard, Dipl.-Ingenieur (FH), Architekt, Dickenreishausen

Voigtsberger, Michael, Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH), Eisenburg

Aberle, Gerhard, Kriminalbeamter

Welsing, Hansjörg, Fernmeldemeister, Amendingen

Ernst, Richard, Forstwirtschaftsmeister

Bilgram, Hans-Georg, Dipl.-Kaufmann (Univ.)

Hausmann, Karin, Postangestellte

Voigtsberger, Peter, Dipl.-Betriebswirt (FH), Dickenreishausen

Stangler, Wolfgang, Richter am Amtsgericht

Börner, Andreas, Pflegefachkraft

Haffelder, Corinna, Schülerin

Rabus, Friedrich, Dipl.-Ingenieur (FH)

Zeiler, Birgit, Pharm.-techn. Assistentin

Scheibler, Rüdiger, Heilpraktiker

Rehklau, Dieter, Informatiker, Steinheim

Nägele, Bernd, Dipl.-Betriebswirt (FH), Vertriebsleiter, Hart

Scheufele, Christina, Industriekauffrau, Steinheim

Gaschler, Wolfgang, selbst. Immobilienmakler

Martin, Reinhard, Dipl.-Ingenieur (FH), Architekt

Heuß-Manz, Cornelia, Fachlehrerin

Dodel, Irmgard, Hausfrau, Volkratshofen

Benning, Hans, LKW-Fahrer

Wahlvorschlag Nr. 6Kennwort: Ökologisch-Demokratische

Partei (ödp)

601

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640

Abt, Alexander, Polizeibeamter, Stadtrat

Dr.-Ing. Buchberger, Dieter, Dipl.-Wirtsch.-Ing., Professor, Stadtrat, Dickenreishausen

Wood, Dagmar, Englischlehrerin

Scharl, Peter, Rentner, Volkratshofen

Hartge, Michael, Dipl.-Ingenieur (Univ.)

Schmidbauer, Eva Maria, Dipl.-Sozialpädagogin (FH)

Reichert, Markus, Dipl.-Ingenieur (FH)

Ansorge, Daniel, Zivildienstleistender, Amendingen

Dr. Melchinger, Horst, Facharzt, Amendingen

Eßmann, Heike, Büroangestellte, Eisenburg

Pfalzer, Nicole, Servicekraft

Fidas, Evelyn, selbst. Reformkauffrau, Steinheim

Holl, Johannes, freier Gartenplaner

Schachenmayr, Markus, Ledertechniker

Bachmayer, Lutz, Bibliothekassistent

Szilagyi, Monika, Friseurin

Buchberger, Florian, Freiwilliges Soziales Jahr, Dickenreishausen

Bittrich, Christian Andreas, Beamter, Amendingen

Dörflinger, Ursula, Industriekauffrau

Mantlik, Elisabeth, Lehrerin

Darmochwal, Rainer, Betriebsprüfer

Brunner, Johannes, Altenpfleger, Amendingen

Loos, Jürgen, Kommunikationselektroniker

Tarantik-Wall, Sonja, Hausfrau

Schneider, Adolf, Beamter

Huber, Ulrich,Dipl.-Ingenieur, Technischer Angestellter

Braun, Hildegard, Schneiderin, Dickenreishausen

Kaspar, Margit, Hausfrau

Bänecke, Andreas, Technischer Informatiker

Reinker,Conrad, Geschäftsführer, Dickenreishausen

Reimers, Reinhard, Busfahrer

Brader, Gerhard,Landwirt, Buxach

Dr. Maurus, Monika, Kinderärztin

Gäble, Erika, freie Journalistin

Schaber, Edith, Hausfrau

Kees, Tankred, Bankkaufmann, Amendingen

Bochtler, Heidi, Rechtsanwaltsfachangestellte, Steinheim

Biberthaler, Waltrud, Studienrätin i. R., Hart

Wächtler, Heike, Hausfrau

Müller, Helmut, Grafikdesigner

Wahlvorschlag Nr. 7Kennwort: Freie Demokratische

Partei (FDP)

701

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739

740

Schweiger, Albert, Immobilienkaufmann

Bischoff, Günther, Vorsitzender Richter am Landgericht

Landschek, Werner, Elektromeister

Kandziora, Heinz, selbst. Kaufmann

Kunz, Josef, Dipl.-Ingenieur (FH), Personalleiter

Dr. Pfistner, Markus, Arzt

Sauter, Stephanie, Polizeibeamtin

Knöpfler, Peter, Beamter

Dösing-Eggert, Jutta, Rechtsanwältin

Regensburger, Werner, Kaufmann

Schalk, Heike, Unternehmerin, Amendingen

Höfelmayr, Bernhard, Geschäftsführer, Amendingen

Landschek, Rita, Industriekauffrau

Günther, Bernd, Dipl.-Ingenieur (FH), Architekt

Müller, Ingrid, selbst. Kauffrau

Rehm, Achim, Energieberater, Steinheim

Hilbrich, Siegfried, Dipl.-Ingenieur (FH), Geschäftsführer

Kelz, Sebastian, Elektromeister

Rankl, Susanne, Geschäftsführerin

Haußmann, Stephanie, Flugbegleiterin

Drechsler, Wolfgang, Handelsfachwirt

Manke, Jörg, Gastronom

Beckel, Markus, Lehrer

Nastic, Corinna, Kfz-Technikermeisterin

Tortorici, Daniele, Handelsfachwirt, Volkratshofen

Renz, Helmut, Kaufmann

Sauter, Werner, Zimmerermeister

Dorer, Eugen, Technischer Angestellter, Eisenburg

Drechsler, Jasmin, Studentin

Leuschner, Tanja, Industriekauffrau

Müller, Hartmann, Konstrukteur

Knauer, Walter, selbst. Natursteinverleger

Einsiedler, Gerhard, selbst. Gartenbauer

Müller, Karl, Prüfer für Luftfahrtgerät i. R.

Maul, Adolf, Rentner

Müller, Andreas, Zerspannungsmechaniker

Andres, Christian, selbst. Kaufmann

Konzack, Ronny, Lagerist

Braig, Klaus, Angestellter

Haußmann, Fritz, Textilkaufmann

Page 68: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 6 vom 22. Februar 2008 54 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Sitzung des Gemeindewahlausschusses

zur Feststellung des Ergebnisses für die Wahl des Stadtrats

am 02. März 2008

Vom 20. Februar 2008

Die Sitzung des Wahlausschusses gemäß § 92 Absatz 1 der Gemeinde- und Landkreis-wahlordnung zur Feststellung des Wahlergebnisses findet statt am

Donnerstag, 13. März 2008 um 17:00 Uhr

im Rathaus, Beratungszimmer, 1. Stock, Marktplatz 1, 87700 Memmingen.

Der Zutritt zu dieser Sitzung ist jedermann gestattet (Artikel 17 Absatz 1 und 2 des Gemein-de- und Landkreiswahlgesetzes). Der Wahlausschuss kann jedoch die Öffentlichkeit ausschließen, soweit Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner dies notwendig machen. Falls eine weitere Sitzung erforderlich wird, wird diese rechtzeitig öffentlich bekanntgemacht. Memmingen, 20. Februar 2008 STADT MEMMINGEN Kraus Ltd. Rechtsdirektor Wahlleiter SVBl 2008 Seite 54

Page 69: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

55

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 7 Memmingen, 29. Februar 2007 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 27.02.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die öffentliche

Auslegung des Planes der Stadt Memmingen zur Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Aufstauen und Umleiten von Grundwasser durch Einbau einer Grundwasserwanne in den Grundstücken Flur-Nummern 446, 453, 454, 455, 456, 456/1, 457, 459 und 475 der Gemarkung Amendingen im Rahmen der Umgestaltung des Bahnübergangs Eisenburger Straße

56

Page 70: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

56 mm SVBl Nr. 06 vom 29. Februar 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Stadt Memmingen

über die öffentliche Auslegung des Planes der Stadt Memmingen

zur Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Aufstauen und Umleiten von

Grundwasser durch Einbau einer Grundwasserwanne in den Grundstücken

Flur-Nummern 446, 453, 454, 455, 456, 456/1, 457, 459 und 475

der Gemarkung Amendingen

im Rahmen der Umgestaltung des Bahnübergangs Eisenburger Straße

vom 27. Februar 2008

I. Vorhaben

Im Zuge der Umgestaltung der Eisenburger Straße soll der höhengleiche Bahnübergang in Bahn-km 36,936 beseitigt und durch ein Überführungsbauwerk in Bahn-km 36,933 er-setzt werden. Für den Bereich der unterführten Straße ist dazu der Einbau einer Grund-wasserwanne notwendig.

II. Planauslegung

Der genannte Einbau der Grundwasserwanne bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis. Im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens liegen die Pläne, aus denen sich Art und Um-fang des Vorhabens ergeben, in der Zeit

vom 03. März 2008 bis einschließlich 02. April 2008 bei der Stadt Memmingen -Umweltschutzverwaltung-, Verwaltungsgebäude Welfenhaus, Schlossergasse 1, I. Stock, Zimmer 108, während der Dienststunden zur Einsicht aus.

III. Einwendungen, Einwendungsfrist

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann

bis einschließlich 16. April 2008 schriftlich oder zur Niederschrift der Stadt Memmingen -Umweltschutzverwaltung-, Ver-waltungsgebäude Welfenhaus, Schlossergasse 1, I. Stock, Zimmer 108 (Postanschrift: Stadt Memmingen, Postfach 1853, 87688 Memmingen) dagegen Einwendungen erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Page 71: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 06 vom 29. Februar 2008 57 IV. Weitere Hinweise

Es wird ferner daraufhingewiesen, dass, 1. bei Ausbleiben eines Beteiligten beim Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt

werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können;

2. die Personen, die Einwendungen erhoben haben, vom Erörterungstermin durch öf-

fentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 Benach-richtigungen vorzunehmen sind;

3. die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekannt-

machung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Diese Bekanntmachung erfolgt aufgrund Artikel 83 Absatz 2 Bayerisches Wassergesetz in Verbindung mit Artikel 73 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1, 3 und 4 sowie Absatz 5 Satz 1 und 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz.

Memmingen, 27. Februar 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 56

Page 72: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

58

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 8 Memmingen, 14. März 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 13.03.2008 Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Stadtrats in

der Stadt Memmingen am 02. März 2008

59

12.03.2008 Bekanntmachung über die Inkraftsetzung und die öffentliche

Bereithaltung des einfachen Bebauungsplanes der Stadt Memmingen für das Gebiet „Schlachthofstraße-Realschule“ (Planungsgebiet 89)

74

11.03.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Widmung

und Umstufung öffentlicher Straßen

75

Page 73: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

59 mm SVBl Nr. 8 vom 14. März 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung des Ergebnisses

der Wahl des Stadtrats in der Stadt Memmingen

am 02. März 2008

Vom 13. März 2008

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 13. März 2008 folgendes Ergebnis der Wahl des Stadtrats festgestellt: 1. die Zahl der Stimmberechtigten: 30.421

die Zahl der Personen, die gewählt haben: 13.948

die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 476.422

die Zahl der insgesamt abgegebenen ungültigen Stimmzettel: 472

2. Insgesamt sind 40 Stadtratssitze zu vergeben.

3. Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen folgende Stimmenzahlen und Sitze:

Ordnungs-zahl Nr.

Name des Wahlvorschlagsträgers (Kennwort) Gesamtzahl der gültigen Stimmen

Anzahl der Sitze

01 Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU) 153.597 13

02 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 104.929 9

03 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 32.058 3

04 Christlicher Rathausblock Memmingen (CRB) 51.610 4

05 Freie Wähler Memmingen e.V. (FW) 55.985 5

06 Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) 49.989 4

07 Freie Demokratische Partei (FDP) 28.254 2

Folgende Listenverbindung wurde bei der Sitzverteilung berücksichtigt: Wahlvorschlag Nr. 3 Kennwort BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE) verbunden mit Wahlvorschlag Nr. 6 Kennwort Ökologisch-Demokratische Partei (ödp).

4. Die Namen der Gewählten und der Listennachfolger aus den einzelnen Wahlvorschlägen

sowie deren Stimmenzahl sind in der Anlage zu dieser Bekanntmachung abgedruckt. Memmingen, 13. März 2008 STADT MEMMINGEN Kraus Ltd. Rechtsdirektor Wahlleiter SVBl 2008 S. 59

Page 74: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 8 vom 14. März 2008 60 Der Wahlleiter der Stadt Memmingen

Anlage zur

Bekanntmachung des Ergebnisses

der Wahl des Stadtrats in der Stadt Memmingen

am 02. März 2008

Wahlvorschlag Ordnungszahl 01 Kennwort Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU) Der Wahlvorschlag hat 13 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter Nr. 1 bis 13 genannten Personen sind in dieser Reihenfolge Stadtratsratsmit-glieder. Die übrigen Personen unter Nr. 14 bis 40 sind in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet die Reihenfolge im Wahlvorschlag.

Gewählte: Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand, Anschrift gültige

Stimmen

1 Miller, Josef, Dipl.-Agraringenieur, Staatsminister, A.-Einstein-Straße 10 1/2, 87700

Memmingen, Amendingen 9.359

2 Ferk, Hans, Fachlehrer, Unterer Ottilienweg 17, 87700 Memmingen 8.158 3 Knoll, Claudia, Landschaftsarchitektin, Illerstraße 16, 87700 Memmingen 8.149 4 Feldmeier, Mechthild, Schuhfachwirtin, Mozartstraße 13, 87700 Memmingen 6.431 5 Such, Fritz, Niederlassungsleiter, Münchner Straße 20, 87700 Memmingen 6.092 6 Böckh, Margareta, Schulleiterin, Untere Straße 16 1/2, 87700 Memmingen 5.836 7 Neukamm, Gerhard, selbst. Installations- u. Mechanikermeister, Unterer Kirchweg

5, 87700 Memmingen, Steinheim 5.764

8 Standhartinger, Karl, Bäcker- und Konditormeister, Ulmer Straße 20, 87700 Mem-mingen 5.732

9 Zettler, Wolfgang, Dipl.-Ingenieur (FH), Geschäftsführer, Augsburger Straße 84, 87700 Memmingen 4.896

10 Gutermann, Stefan, Dipl.-Betriebswirt (FH), Bankkaufmann, Hart 11, 87700 Mem-mingen, Hart 4.770

11 Niggl, Hildegard, Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Hopfenstraße 23, 87700 Memmingen 4.769 12 Schwarzer, Norbert, Finanzbeamter, Nordweg 56, 87700 Memmingen 4.613 13 Schmölzing, Maria, Kirchenmusikerin, Mahdstraße 3 A, 87700 Memmingen 4.573

Page 75: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

61 mm SVBl Nr. 8 vom 14. März 2008 Listennachfolger: Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand, Anschrift gültige

Stimmen 14 Dr. Schwarz, Josef, Professor, Pfälzerstraße 18, 87700 Memmingen, Amendingen 4.520 15 Hering, Rüdiger, Dipl.-Ingenieur, Eichenstraße 16, 87700 Memmingen 4.193 16 Dr. Wilhelm, Thomas, Hautarzt, Waibelweg 19, 87700 Memmingen, Amendingen 3.844 17 Holzinger, Siegfried, Unternehmer, Lerchenstraße 8, 87700 Memmingen, Steinheim 3.690 18 Feiner, Christian, Drucktechniker, Kanalstraße 21, 87700 Memmingen 3.648 19 Maier, Jutta, Bäuerin, Hitzenhofen 5 1/3, 87700 Memmingen 3.425 20 Blaser, Susanne, Bankkauffrau, Bruno-Schmidt-Weg 21, 87700 Memmingen,

Volkratshofen 3.239

21 Fuhrmann, Rainer, Polizeibeamter, Haldenweg 11, 87700 Memmingen 2.966 22 Ferraz Mendes, Pedro, selbst. Augenoptikermeister, Wildeggerstraße 12, 87700

Memmingen 2.953

23 Dr. Dr. Liebig, Berthold, Mund-, Kiefer- u. Gesichtschirurg, Stählinweg 8, 87700 Memmingen 2.747

24 Abler, Christian, Dipl.-Ingenieur (FH), Innenarchitekt, Im Paradies 22, 87700 Mem-mingen 2.694

25 Hebel, Philipp, Gastwirt, Merianstraße 10, 87700 Memmingen 2.679 26 Baur, Christoph, Grafikdesigner, Fischerstraße 29, 87700 Memmingen 2.671 27 Kratzer, Christine, Praxisorganisation, Waiblingerstraße 6, 87700 Memmingen 2.551 28 Breternitz, Maximilian, Apotheker, Ulmer Straße 27, 87700 Memmingen 2.539 29 Zinth, Dieter, Versicherungskaufmann, Amendinger Straße 40, 87700 Memmingen 2.536 30 Kraus, Reinhold, Dipl.-Ingenieur (FH), Salemer Weg 6, 87700 Memmingen 2.434 31 Salger, Michaela, Kauffrau, Maximilianstraße 9, 87700 Memmingen 2.380 32 Hassel, Monika, Handwerkerfrau, Schillerstraße 20, 87700 Memmingen 2.379 33 Schütz, Ludwig, Steinmetzmeister, Schießstattstraße 13 A, 87700 Memmingen 2.303 34 Kutter, Michael, Dipl.-Agraringenieur (Univ.), Gärtner, Donaustraße 39, 87700

Memmingen 2.253

35 Bedoui, Mondher, Gastwirt, Heißstraße 11, 87700 Memmingen 2.250 36 Zinth, Manuela, Studentin, Amendinger Straße 40, 87700 Memmingen 2.223 37 Stetter, Tobias, Dipl.-Religionspädagoge (FH), Schnaidweg 11, 87700 Memmingen,

Eisenburg 2.177

38 Kutter, Stefan, Geschäftsführer, Herlinstraße 8, 87700 Memmingen 1.927 39 Kahle, Sabine, Konrektorin, Klopstockstraße 3, 87700 Memmingen 1.773 40 Schlosser, Siegrid, Vertriebsassistentin, Aitracher Straße 1, 87700 Memmingen 1.461

Page 76: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 8 vom 14. März 2008 62 Der Wahlleiter der Stadt Memmingen

Anlage zur

Bekanntmachung des Ergebnisses

der Wahl des Stadtrats in der Stadt Memmingen

am 02. März 2008

Wahlvorschlag Ordnungszahl 02 Kennwort Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD) Der Wahlvorschlag hat 9 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter Nr. 1 bis 9 genannten Personen sind in dieser Reihenfolge Stadtratsratsmit-glieder. Die übrigen Personen unter Nr. 10 bis 40 sind in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet die Reihenfolge im Wahlvorschlag.

Gewählte: Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand, Anschrift gültige

Stimmen

1 Müller, Herbert, Mitglied des Landtags, Hans-Böckler-Straße 13, 87700 Memmin-

gen 6.385

2 Dr. Steiger, Hans-Martin, Gymnasiallehrer, Dochtermannstraße 16, 87700 Mem-mingen 6.068

3 Spitz, Rolf, Postangestellter, Dr.-Miedel-Straße 10 A, 87700 Memmingen 5.749 4 Häring, Werner, Wirtschaftsfachwirt, Peutingerweg 19, 87700 Memmingen 5.278 5 Beer, Petra, Krankenschwester, An der Hohen Wacht 25 1/2, 87700 Memmingen 5.035 6 Kästle, Thomas, Dipl.-Betriebswirt (FH), Dozent, Dickenreiser Weg 7, 87700

Memmingen 4.429

7 Gotzes, Verena, Hausfrau, Zum Waldgarten 1, 87700 Memmingen, Ferthofen 4.278 8 Güttler, Edmund, Heimleiter i. d. Altenhilfe, Machnigstraße 1, 87700 Memmingen 4.270 9 Nieder, Wolfgang, Realschullehrer, Baumerweg 3, 87700 Memmingen 4.145

Listennachfolger:

Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand, Anschrift gültige Stimmen

10 Fendt, Helga, Rektorin, Vöhlinstraße 8 1/3, 87700 Memmingen 3.695 11 Mack, Anja, Rechtsanwältin, Lindentorstraße 16, 87700 Memmingen 3.012 12 Hirschmeier, Hans, Büromaschinentechniker, Königsgraben 21, 87700 Memmin-

gen 2.887

13 Reßler, Matthias, selbst. Marketingberater, Hintere Gerbergasse 2, 87700 Mem-mingen 2.651

Page 77: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

63 mm SVBl Nr. 8 vom 14. März 2008 63 14 Wachter, Manfred, Gymnasiallehrer, Zehenderweg 20, 87700 Memmingen, Amen-

dingen 2.604

15 Mack, Norbert, Verwaltungsbeamter, Zehenderweg 12, 87700 Memmingen, A-mendingen 2.338

16 Strasser, Tosca, Ballettlehrerin, Amendinger Straße 44, 87700 Memmingen, Ei-senburg 2.305

17 Maucher-Ulbrich, Katja, Krankenschwester, Am Einlaß 8, 87700 Memmingen 2.298 18 Debong, Ludwin, Gewerkschaftssekretär, Holderäcker 18, 87700 Memmingen,

Steinheim 2.007

19 Schraut, Wolfgang, Krankenkassenfachwirt, Dresdener Straße 60, 87700 Mem-mingen 1.964

20 Porkert, Stefan, Graphikdesigner, Königsberger Straße 8, 87700 Memmingen 1.933 21 Forster, Reinhard, Gymnasiallehrer, Buxacher Straße 57, 87700 Memmingen 1.902 22 Winterwerb, Erika, Angestellte, Römerstraße 14, 87700 Memmingen 1.884 23 Klamert, Regina, Studentin, Im Kalker Feld 115, 87700 Memmingen 1.795 24 Zellner, Rainer, Dipl.-Ingenieur (FH), Rieffstraße 3, 87700 Memmingen, Amendin-

gen 1.790

25 Böschek, Sonja, Hausfrau, Rennweg 11, 87700 Memmingen 1.787 26 Moser, Christa, Hausfrau, Scheidlinweg 25, 87700 Memmingen, Amendingen 1.716 27 Gögelein, Sylvie, Krankenschwester, An der Mauer 3, 87700 Memmingen 1.668 28 Schneider, Christian, Dipl.-Kaufmann (Univ.), Soldat, Am Einlaß 8, 87700 Mem-

mingen 1.656

29 Yilmaz, Kamber, Erzieher, Braunstraße 29, 87700 Memmingen 1.631 30 Mohr, Cilli, Rentnerin, Frauenkirchplatz 1, 87700 Memmingen 1.604 31 Nielsen, Stefan, Richter am Amtsgericht, Kuttelgasse 12, 87700 Memmingen 1.561 32 Reppe, Christian, Magister Artium, wissenschaftl. Mitarbeiter, Grenzhofstraße 37,

87700 Memmingen 1.516

33 Kleiderman, Rolf, Rechtsanwalt, Hohenzollernstraße 2, 87700 Memmingen 1.503 34 Wieland, Jürgen, Energieanlagenelektroniker, Wilhalmstraße 9, 87700 Memmin-

gen, Volkratshofen 1.489

35 Dr. Hoffmann, Holger, Rechtsanwalt, Stauffenbergstraße 20, 87700 Memmingen 1.482 36 Sippel, Cornelia, Verwaltungsfachkraft, Pflummernstraße 8, 87700 Memmingen,

Eisenburg 1.394

37 Klamert, Dieter, Meister für Heizung und Sanitär, Im Kalker Feld 115, 87700 Memmingen 1.376

38 Scheufele, Heinz, Facharbeiter, Brahmsstraße 2, 87700 Memmingen 1.338 39 Akarsu, Ismail, Qualitätsprüfer, Grenzhofstraße 33, 87700 Memmingen 1.336 40 Schimon, Christa, Verwaltungsangestellte, Nansenstraße 11, 87700 Memmingen 1.170

Page 78: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 8 vom 14. März 2008 64 Der Wahlleiter der Stadt Memmingen

Anlage zur

Bekanntmachung des Ergebnisses

der Wahl des Stadtrats in der Stadt Memmingen

am 02. März 2008

Wahlvorschlag Ordnungszahl 03 Kennwort BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) Der Wahlvorschlag hat 3 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter Nr. 1 bis 3 genannten Personen sind in dieser Reihenfolge Stadtratsratsmit-glieder. Die übrigen Personen unter Nr. 4 bis 40 sind in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet die Reihenfolge im Wahlvorschlag.

Gewählte: Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand, Anschrift gültige

Stimmen

1 Diefenthaler, Herbert, Lehrer, Augsburger Straße 56, 87700 Memmingen 3.439 2 Thrul, Bernhard, Lehrer, Waiblingerstraße 8, 87700 Memmingen 2.322 3 Steiger, Corinna, Immobilienmaklerin, Lindenbadstraße 19, 87700 Memmingen 2.186

Listennachfolger: Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand, Anschrift gültige

Stimmen 4 Büttner, Dorothee, Schülerin, Am Zwirner 17, 87700 Memmingen 1.772 5 Kühlmuß, Jutta, Lehrerin, Bismarckstraße 46, 87700 Memmingen 1.673 6 Schmid-Krammer, Marlene, Dipl.-Psychologin, Brückenstraße 2, 87700 Memmin-

gen 1.287

7 Frey, Jana, Schülerin, Wintergerstweg 4, 87700 Memmingen 1.199 8 Trommer, Max, Student, Unoldstraße 3 1/3, 87700 Memmingen 987 9 Diefenthaler, Rolf, Ergotherapeut, Stebenhaberstraße 5, 87700 Memmingen 906 10 Koemstedt, Reinhard, Pensionär, Spiehlerweg 7, 87700 Memmingen 905 11 Kustermann-Kühlmuß, Franz, Lehrer, Bismarckstraße 46, 87700 Memmingen 841 12 Diefenthaler, Elisabeth, Lehrerin, Augsburger Straße 56, 87700 Memmingen 839 13 Frey, Silke, Fachlehrerin, Wintergerstweg 4, 87700 Memmingen 762

Page 79: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

65 mm SVBl Nr. 8 vom 14. März 2008 65 14 Dr. Neuberger, Johannes, Kinderarzt, Stadtweiherstraße 45, 87700 Memmingen 753 15 Dr. Ewig, Steffen, Lehrer i. R., Hölderlinstraße 13, 87700 Memmingen 710 16 Weiss, Wolfgang, Rentner, Dickenreishauser Stadtweg 10, 87700 Memmingen,

Dickenreishausen 673

17 Kugelmann, Marion, Rechtsanwältin, Peutingerweg 10, 87700 Memmingen 671 18 Demircan, Turan, Immobilienmakler, Brandenburger Straße 18, 87700 Memmin-

gen 625

19 Müller, Gabriele, Dipl.-Pädagogin (Univ.), Joh.-Georg-Rabus-Straße 18, 87700 Memmingen, Steinheim 614

20 Dörfel, Gabriele, Familienfrau, Hopfenstraße 51, 87700 Memmingen 613 21 Hefele, Petra, Familienfrau, Ripplerstraße 1, 87700 Memmingen 590 22 Kühlmuß, Dieter, Schlosser, Bismarckstraße 16, 87700 Memmingen 567 23 Kunrad, Roger, Krankenpfleger, Spitalstraße 15, 87700 Memmingen, Amendingen 537 24 Bohn-Doll, Friederike, Lehrerin, Buxacher Straße 50, 87700 Memmingen 527 25 Noszkovics, Jürgen, Dipl.-Ingenieur (FH), Ripplerstraße 5, 87700 Memmingen 518 26 Lier, Beate, kaufm. Angestellte, Erfurter Straße 55, 87700 Memmingen 499 27 Hasel, Thomas, Gewerbetreibender, Crusiusstraße 14, 87700 Memmingen 483 28 Marklowski, Michael, Lehrer, Einödweg 11, 87700 Memmingen, Amendingen 465 29 Costantini, Wilma, Museumsführerin, Schorerstraße 6, 87700 Memmingen 420 30 Güven, Ugur, Netzwerktechniker, Machnigstraße 3, 87700 Memmingen 404 31 Espanion, Jutta, Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Bismarckstraße 36, 87700 Memmin-

gen 403

32 Mathiowetz, Rudolf, Krankenpfleger, Siechenreuteweg 17, 87700 Memmingen, Amendingen 395

33 Wolf-Neuberger, Renate, Psychomotorikerin, Stadtweiherstraße 45, 87700 Mem-mingen 391

34 Michelberger, Carola, Erzieherin, Lotzerstraße 4, 87700 Memmingen 367 35 Otte, Robert, Lagerist, An der Papiermühle 2, 87700 Memmingen 353 36 Ghanipour, Brigitte, Psycholog. Beraterin, Tummelplatzweg 28, 87700 Memmin-

gen 323

37 Steiger, Hans Michael, kaufm. Angestellter, Lindenbadstraße 19, 87700 Memmin-gen 293

38 Send, Heidi, Prüfmittelverwalterin, Düttelstraße 16, 87700 Memmingen 276 39 Merath, Thomas, Galvaniseurmeister, Erfurter Straße 55, 87700 Memmingen 239 40 Knappe, Gabriele, kaufm. Angestellte, Erfurter Straße 1, 87700 Memmingen 231

Page 80: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 8 vom 14. März 2008 66 Der Wahlleiter der Stadt Memmingen

Anlage zur

Bekanntmachung des Ergebnisses

der Wahl des Stadtrats in der Stadt Memmingen

am 02. März 2008

Wahlvorschlag Ordnungszahl 04 Kennwort Christlicher Rathausblock Memmingen (CRB) Der Wahlvorschlag hat 4 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter Nr. 1 bis 4 genannten Personen sind in dieser Reihenfolge Stadtratsratsmit-glieder. Die übrigen Personen unter Nr. 5 bis 40 sind in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet die Reihenfolge im Wahlvorschlag.

Gewählte: Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand, Anschrift gültige

Stimmen

1 Courage, Wolfgang, Energieberater, Scheidlinweg 3 1/2, 87700 Memmingen 4.150 2 Barth, Helmuth, Masseur und med. Bademeister, Römerhof 16, 87700 Memmin-

gen 3.889

3 Rogg, Sabine, Bankangestellte, Ulmer Straße 25, 87700 Memmingen 3.296 4 Wilhelm, Christiane, Reise- und Seminarleiterin, Marienrain 4, 87700 Memmingen 2.854

Listennachfolger: Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand, Anschrift gültige

Stimmen 5 Guschewski, Heribert, Kriminalbeamter, Johann-Sigmund-Weg 10, 87700 Mem-

mingen, Ferthofen 2.150

6 Lang, Josef Martin, Geschäftsführer, Bilgeristraße 6, 87700 Memmingen 2.135 7 Funke, Andreas, Fachlehrer, Hofgutstraße 16, 87700 Memmingen, Eisenburg 1.801 8 Nägele, Hubert, Orthopäd. Schuhmachermeister, Prinz-Eugen-Weg 7, 87700

Memmingen 1.577

9 Rabus, Hans, Bio-Landwirt, Dickenreishauser Einöde 10, 87700 Memmingen, Di-ckenreishausen 1.574

10 Townley, Annegret, Veranstaltungsmanagerin, Englerstraße 8, 87700 Memmingen 1.467 11 Biedermann, Gerhard, Rechtsanwalt, Augsburger Straße 54 B, 87700 Memmingen 1.440 12 Dr. Häuser, Helmuth, Frauenarzt, Aurikelweg 2, 87700 Memmingen 1.373

Page 81: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

67 mm SVBl Nr. 8 vom.14. März 2008 13 Hempfer, Ralf, Finanzfachwirt, Lerchenstraße 24, 87700 Memmingen, Steinheim 1.318 14 Döring, Simone, Studienkreisleiterin, Schwabenstraße 7, 87700 Memmingen, A-

mendingen 1.297

15 Mirtsch, Thomas, Verwaltungsangestellter, Alter Postweg 13, 87700 Memmingen, Hart 1.257

16 Fackler, Wolfgang, Betriebswirt, Sachsenstraße 9, 87700 Memmingen, Amendin-gen 1.167

17 Tschugg, Michael, Technischer Beamter, A.-Einstein-Straße 23, 87700 Memmin-gen, Amendingen 1.156

18 Szilagyi, Alfred, selbst. Friseurmeister, Waningstraße 20, 87700 Memmingen 1.134 19 Steinlehner, Christoph, Architekt, Herrenstraße 13, 87700 Memmingen 1.033 20 Schmid, Andreas, selbst. Gas- u. Wasserinstallationsmeister, Stadtweiherstraße

52, 87700 Memmingen 1.024

21 Hacker, Philipp, Rechtsanwalt, Amendinger Straße 60, 87700 Memmingen, Eisen-burg 1.008

22 Miller, Harald, Einzelhandelskaufmann, Amendinger Straße 10 A, 87700 Memmin-gen, Eisenburg 996

23 Funke, Josef, Elektromeister, Obere Straße 49, 87700 Memmingen, Amendingen 975 24 Huber-Stempfel, Irmingard, Steuerberaterin, Buxacher Straße 80 A, 87700 Mem-

mingen 919

25 Retigs, Karlis, Heilpraktiker, Gustav-Adolf-Straße 23 A, 87700 Memmingen 918 26 Kühndahl, Marion, Web-Designerin, Am Ziegelstadel 1, 87700 Memmingen, Di-

ckenreishausen 869

27 Albrecht, Karl, Dipl.-Ingenieur (FH), Lehrer, Eitel-Friedrich-Weg 9, 87700 Memmin-gen, Ferthofen 850

28 Maier, Max, Verwaltungsangestellter, Welfenstraße 2, 87700 Memmingen 794 29 Onar, Sait, selbst. EDV-Geschäftsmann, Wiesenstraße 3, 87700 Memmingen 791 30 Schmidt, Maximilian, Großhandelskaufmann, An der Kaserne 26, 87700 Memmin-

gen 752

31 Hertle, Günther, Betriebsfachwirt, Brückenstraße 15, 87700 Memmingen 694 32 Mancebo Leon, Jose, Maler und Lackierer, Beim Bernhard 3, 87700 Memmingen 673 33 Mayer, Thomas, Industriekaufmann, Im Paradies 39, 87700 Memmingen, Amen-

dingen 642

34 Dr. Decius-Wenke, Maria, Praktische Ärztin, Nordweg 7, 87700 Memmingen 601 35 Aigster, Andreas, Dipl.-Sozialpädagoge (FH), Geschäftsführer, Aldringenstraße 3,

87700 Memmingen 558

36 Fischbach, Ulf, Kaufmann, Im Paradies 29, 87700 Memmingen, Amendingen 552 37 Kaiser, Melitta, Seniorenpflegerin, Im Unteresch 3, 87700 Memmingen 545 38 Bohnet, Hans, selbst. Wäschereibesitzer, Kempter Straße 8, 87700 Memmingen 479 39 Reinold, Karl-Heinz, Kürschnermeister, Schmiedplatz 4, 87700 Memmingen 452 40 Neun, Gabriele, Dipl.-Ökonomin, Geschäftsführerin, Im Mitteresch 24, 87700

Memmingen 450

Page 82: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 8 vom 14. März 2008 68 Der Wahlleiter der Stadt Memmingen

Anlage zur

Bekanntmachung des Ergebnisses

der Wahl des Stadtrats in der Stadt Memmingen

am 02. März 2008

Wahlvorschlag Ordnungszahl 05 Kennwort Freie Wähler Memmingen e.V. (FW) Der Wahlvorschlag hat 5 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter Nr. 1 bis 5 genannten Personen sind in dieser Reihenfolge Stadtratsratsmit-glieder. Die übrigen Personen unter Nr. 6 bis 40 sind in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet die Reihenfolge im Wahlvorschlag.

Gewählte: Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand, Anschrift gültige

Stimmen

1 Börner, Helmut, Dipl.-Ingenieur, Architekt, Honackerweg 17, 87700 Memmingen 3.798 2 Braun, Uli, Angestellter i. R., Tillystraße 14, 87700 Memmingen 3.349 3 Heuß, Albert, Berufsschullehrer a. D., Am Luginsland 1, 87700 Memmingen 3.123 4 Zelt, Hermann, Orthopädiemechanikermeister, Kreisauer Straße 22, 87700 Mem-

mingen 3.107

5 Dunkenberger, Manfred, Elektro- und Heizungsbaumeister, Cimbernweg 9, 87700 Memmingen, Amendingen 2.835

Listennachfolger: Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand, Anschrift gültige

Stimmen 6 Flemming, Claudia, Handelsfachwirtin, Wildeggerstraße 10, 87700 Memmingen,

Amendingen 2.201

7 Kolb, Jürgen, Zimmerermeister, An der Kaserne 27, 87700 Memmingen 1.979 8 Voigt, Gottfried, Geschäftsführer, Römerstraße 12, 87700 Memmingen 1.972 9 Pfalzer, Hans, Zimmerermeister, Talstraße 1, 87700 Memmingen, Hart 1.888 10 Hermann, Michael, Geschäftsführer, Bauernjörgweg 8, 87700 Memmingen 1.877 11 Dr. Vollmar, Wolfgang, Internist, Dickenreiser Weg 54, 87700 Memmingen 1.780 12 Bachmayer, Gerhard, Dipl.-Ingenieur (FH), Architekt, Schneiderhansenweg 4,

87700 Memmingen, Dickenreishausen 1.628

13 Rasmussen, Peter, Verwaltungsjurist, Prinzingsstraße 11, 87700 Memmingen 1.602

Page 83: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

69 mm SVBl Nr. 8 vom 14. März 2008 14 Wölfle, Claudia, Dipl.-Biologin (Univ.), kaufm. Angestellte, Am Hohlweg 8, 87700

Memmingen, Hart 1.308

15 Lauterbach, Wolfgang, Landschaftsarchitekt, Am Mühlweiher 2, 87700 Memmin-gen, Dickenreishausen 1.274

16 Buhmann-Oehler, Uschi, Tanzpädagogin, Herrenstraße 14, 87700 Memmingen 1.258 17 Voigtsberger, Michael, Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH), Vor dem Stockfeld 3,

87700 Memmingen, Eisenburg 1.228

18 Börner, Andreas, Pflegefachkraft, Weberstraße 16, 87700 Memmingen 1.192 19 Haffelder, Jürgen, Dipl.-Betriebswirt (FH), Geschäftsführer, Saarlandstraße 2 1/2,

87700 Memmingen 1.175

20 Bilgram, Hans-Georg, Dipl.-Kaufmann (Univ.), Küchlinweg 1, 87700 Memmingen 1.141 21 Aberle, Gerhard, Kriminalbeamter, Augsburger Straße 10, 87700 Memmingen 1.120 22 Scheufele, Karl-Heinz, Elektrotechnikmeister, Holderäcker 12, 87700 Memmingen,

Steinheim 1.104

23 Voigtsberger, Peter, Dipl.-Betriebswirt (FH), Jörg-Trisch-Weg 2, 87700 Memmin-gen, Dickenreishausen 1.100

24 Haffelder, Corinna, Schülerin, Saarlandstraße 2 1/2, 87700 Memmingen 1.063 25 Weinert, Karin, Einzelhandelskauffrau, Martin-Luther-Platz 15, 87700 Memmingen 986 26 Stangler, Wolfgang, Richter am Amtsgericht, Beethovenstraße 42, 87700 Mem-

mingen 967

27 Rehklau, Dieter, Informatiker, Am Fährsteig 1, 87700 Memmingen, Steinheim 950 28 Welsing, Hansjörg, Fernmeldemeister, Kapellenweg 15, 87700 Memmingen, A-

mendingen 922

29 Rabus, Friedrich, Dipl.-Ingenieur (FH), Wachterstraße 2, 87700 Memmingen 918 30 Scheufele, Christina, Industriekauffrau, Holderäcker 12, 87700 Memmingen,

Steinheim 900

31 Dodel, Irmgard, Hausfrau, Siedlungsweg 29, 87700 Memmingen, Volkratshofen 800 32 Hausmann, Karin, Postangestellte, Nordweg 2 1/2, 87700 Memmingen 778 33 Scheibler, Rüdiger, Heilpraktiker, Tagbrechtstraße 6, 87700 Memmingen 682 34 Ernst, Richard, Forstwirtschaftsmeister, Laberstraße 27, 87700 Memmingen 679 35 Benning, Hans, LKW-Fahrer, Zangmeisterstraße 11, 87700 Memmingen 599 36 Heuß-Manz, Cornelia, Fachlehrerin, Wallensteinstraße 6, 87700 Memmingen 589 37 Nägele, Bernd, Dipl.-Betriebswirt (FH), Vertriebsleiter, Am Hohlweg 8, 87700

Memmingen, Hart 581

38 Zeiler, Birgit, Pharm.-techn. Assistentin, Illerstraße 15, 87700 Memmingen 557 39 Martin, Reinhard, Dipl.-Ingenieur (FH), Architekt, Walter-Fuchs-Weg 1, 87700

Memmingen 545

40 Gaschler, Wolfgang, selbst. Immobilienmakler, Eichenstraße 12, 87700 Memmin-gen 430

Page 84: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 8 vom 14. März 2008 70 Der Wahlleiter der Stadt Memmingen

Anlage zur

Bekanntmachung des Ergebnisses

der Wahl des Stadtrats in der Stadt Memmingen

am 02. März 2008

Wahlvorschlag Ordnungszahl 06 Kennwort Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) Der Wahlvorschlag hat 4 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter Nr. 1 bis 4 genannten Personen sind in dieser Reihenfolge Stadtratsratsmit-glieder. Die übrigen Personen unter Nr. 5 bis 40 sind in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet die Reihenfolge im Wahlvorschlag.

Gewählte: Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand, Anschrift gültige

Stimmen

1 Dr.-Ing. Buchberger, Dieter, Dipl.-Wirtsch.-Ing., Professor, Unterer Prielweg 4,

87700 Memmingen, Dickenreishausen 6.273

2 Abt, Alexander, Polizeibeamter, Tummelplatzweg 15, 87700 Memmingen 2.673 3 Hartge, Michael, Dipl.-Ingenieur (Univ.), Kunneweg 13, 87700 Memmingen 2.470 4 Dr. Melchinger, Horst, Facharzt, Waibelweg 15, 87700 Memmingen, Amendingen 1.884

Listennachfolger: Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand, Anschrift gültige

Stimmen 5 Buchberger, Florian, Freiwilliges Soziales Jahr, Unterer Prielweg 4, 87700 Mem-

mingen, Dickenreishausen 1.804

6 Mantlik, Elisabeth, Lehrerin, Wagnerstraße 34, 87700 Memmingen 1.785 7 Scharl, Peter, Rentner, An der Schule 6, 87700 Memmingen, Volkratshofen 1.624 8 Dr. Maurus, Monika, Kinderärztin, Ossaweg 1, 87700 Memmingen 1.623 9 Wood, Dagmar, Englischlehrerin, Ulmer Straße 25 1/2, 87700 Memmingen 1.591 10 Schmidbauer, Eva Maria, Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Freudenthalstraße 31,

87700 Memmingen 1.446

11 Ansorge, Daniel, Zivildienstleistender, Siechenreuteweg 36, 87700 Memmingen, Amendingen 1.412

12 Fidas, Evelyn, selbst. Reformkauffrau, Michael-Rehm-Straße 4, 87700 Memmin-gen, Steinheim 1.400

Page 85: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

71 mm SVBl Nr. 8 vom 14. März 2008 13 Reichert, Markus, Dipl.-Ingenieur (FH), Tiberiusstraße 1, 87700 Memmingen 1.359 14 Eßmann, Heike, Büroangestellte, Südweststraße 28, 87700 Memmingen, Eisen-

burg 1.317

15 Pfalzer, Nicole, Servicekraft, Augsburger Straße 31 A, 87700 Memmingen 1.156 16 Szilagyi, Monika, Friseurin, Köberlestraße 2, 87700 Memmingen 1.119 17 Brader, Gerhard, Landwirt, Bodenseestraße 68, 87700 Memmingen, Buxach 1.084 18 Tarantik-Wall, Sonja, Hausfrau, Dickenreiser Weg 39, 87700 Memmingen 1.050 19 Holl, Johannes, freier Gartenplaner, Tummelplatzweg 12, 87700 Memmingen 1.049 20 Bittrich, Christian Andreas, Beamter, Reichlinstraße 4, 87700 Memmingen, Amen-

dingen 1.048

21 Reinker, Conrad, Geschäftsführer, An der Hofet 14, 87700 Memmingen, Dicken-reishausen 951

22 Schachenmayr, Markus, Ledertechniker, Kunneweg 15, 87700 Memmingen 942 23 Reimers, Reinhard, Busfahrer, Nordweg 23, 87700 Memmingen 936 24 Brunner, Johannes, Altenpfleger, Ebertzweg 9, 87700 Memmingen, Amendingen 894 25 Gäble, Erika, freie Journalistin, Im Mitteresch 46, 87700 Memmingen 861 26 Braun, Hildegard, Schneiderin, Schreinergasse 14, 87700 Memmingen, Dicken-

reishausen 854

27 Bochtler, Heidi, Rechtsanwaltsfachangestellte, Husarenstraße 1, 87700 Memmin-gen, Steinheim 833

28 Huber, Ulrich, Dipl.-Ingenieur, Technischer Angestellter, Wintergerstweg 6, 87700 Memmingen 783

29 Bachmayer, Lutz, Bibliothekassistent, Braunstraße 29, 87700 Memmingen 777 30 Bänecke, Andreas, Technischer Informatiker, Drususstraße 7, 87700 Memmingen 745 31 Dörflinger, Ursula, Industriekauffrau, Gerstlestraße 49, 87700 Memmingen 706 32 Kaspar, Margit, Hausfrau, Alpenstraße 57, 87700 Memmingen 697 33 Loos, Jürgen, Kommunikationselektroniker, Hühnerbergstraße 5, 87700 Memmin-

gen 694

34 Biberthaler, Waltrud, Studienrätin i. R., Haldenweg 30, 87700 Memmingen, Hart 677 35 Darmochwal, Rainer, Betriebsprüfer, Schlachthofstraße 17 1/7, 87700 Memmingen 676 36 Schneider, Adolf, Beamter, Hans-Böckler-Straße 8, 87700 Memmingen 626 37 Kees, Tankred, Bankkaufmann, Dreyerstraße 12 1/4, 87700 Memmingen, Amen-

dingen 603

38 Schaber, Edith, Hausfrau, Wasserwerkweg 74, 87700 Memmingen 599 39 Müller, Helmut, Grafikdesigner, Stauffenbergstraße 12, 87700 Memmingen 537 40 Wächtler, Heike, Hausfrau, Eduard-Flach-Straße 15 1/3, 87700 Memmingen 431

Page 86: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 8 vom 14. März 2008 72 Der Wahlleiter der Stadt Memmingen

Anlage zur

Bekanntmachung des Ergebnisses

der Wahl des Stadtrats in der Stadt Memmingen

am 02. März 2008

Wahlvorschlag Ordnungszahl 07 Kennwort Freie Demokratische Partei (FDP) Der Wahlvorschlag hat 2 Sitze erhalten. Die nachfolgend unter Nr. 1 bis 2 genannten Personen sind in dieser Reihenfolge Stadtratsratsmit-glieder. Die übrigen Personen unter Nr. 3 bis 40 sind in der angegebenen Reihenfolge Listennachfolger. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet die Reihenfolge im Wahlvorschlag.

Gewählte: Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand, Anschrift gültige

Stimmen

1 Schweiger, Albert, Immobilienkaufmann, Haußmannstraße 4, 87700 Memmingen 1.980 2 Bischoff, Günther, Vorsitzender Richter am Landgericht, Hans-Böckler-Straße 32,

87700 Memmingen 1.670

Listennachfolger: Nr. Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand, Anschrift gültige

Stimmen 3 Landschek, Werner, Elektromeister, Augsburger Straße 65, 87700 Memmingen 1.235 4 Sauter, Stephanie, Polizeibeamtin, Selzlinweg 2, 87700 Memmingen 1.206 5 Höfelmayr, Bernhard, Geschäftsführer, Untere Straße 31, 87700 Memmingen,

Amendingen 1.175

6 Dr. Pfistner, Markus, Arzt, Englerstraße 12, 87700 Memmingen 1.150 7 Kunz, Josef, Dipl.-Ingenieur (FH), Personalleiter, Marquardstraße 3, 87700 Mem-

mingen 1.108

8 Kandziora, Heinz, selbst. Kaufmann, Augsburger Straße 65, 87700 Memmingen 935 9 Schalk, Heike, Unternehmerin, Obere Straße 62, 87700 Memmingen, Amendingen 865 10 Regensburger, Werner, Kaufmann, Maximilianstraße 13, 87700 Memmingen 850 11 Rehm, Achim, Energieberater, Zieglerberg 20, 87700 Memmingen, Steinheim 758 12 Dösing-Eggert, Jutta, Rechtsanwältin, Waningstraße 2, 87700 Memmingen 750

Page 87: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

73 mm SVBl Nr. 8 vom 14. März 2008 13 Sauter, Werner, Zimmerermeister, A.-Einstein-Straße 25, 87700 Memmingen 743 14 Knöpfler, Peter, Beamter, Anhalter Weg 3, 87700 Memmingen 716 15 Haußmann, Stephanie, Flugbegleiterin, Benninger Straße 72, 87700 Memmingen 671 16 Tortorici, Daniele, Handelsfachwirt, Bruno-Schmidt-Weg 16, 87700 Memmingen,

Volkratshofen 670

17 Kelz, Sebastian, Elektromeister, Kalchstraße 7, 87700 Memmingen 641 18 Manke, Jörg, Gastronom, Pfaffengasse 5, 87700 Memmingen 614 19 Günther, Bernd, Dipl.-Ingenieur (FH), Architekt, Klopstockstraße 1, 87700 Mem-

mingen 610

20 Landschek, Rita, Industriekauffrau, Augsburger Straße 65, 87700 Memmingen 605 21 Beckel, Markus, Lehrer, Dickenreiser Weg 9, 87700 Memmingen 600 22 Drechsler, Jasmin, Studentin, Dresdener Straße 34, 87700 Memmingen 581 23 Rankl, Susanne, Geschäftsführerin, Dickenreiser Weg 53 B, 87700 Memmingen 566 24 Einsiedler, Gerhard, selbst. Gartenbauer, Brucknerstraße 4, 87700 Memmingen 566 25 Haußmann, Fritz, Textilkaufmann, Benninger Straße 72, 87700 Memmingen 548 26 Leuschner, Tanja, Industriekauffrau, Ulmer Straße 36, 87700 Memmingen 525 27 Müller, Ingrid, selbst. Kauffrau, Waldnerweg 6, 87700 Memmingen 507 28 Dorer, Eugen, Technischer Angestellter, Zur Roßweide 17, 87700 Memmingen,

Eisenburg 504

29 Renz, Helmut, Kaufmann, Obere Bachgasse 3, 87700 Memmingen 498 30 Nastic, Corinna, Kfz-Technikermeisterin, Selzlinweg 10, 87700 Memmingen 496 31 Drechsler, Wolfgang, Handelsfachwirt, Dresdener Straße 34, 87700 Memmingen 484 32 Hilbrich, Siegfried, Dipl.-Ingenieur (FH), Geschäftsführer, Am Wallersteig 10,

87700 Memmingen 478

33 Müller, Hartmann, Konstrukteur, Bismarckstraße 30, 87700 Memmingen 413 34 Knauer, Walter, selbst. Natursteinverleger, Sandstraße 17, 87700 Memmingen 409 35 Maul, Adolf, Rentner, Benninger Straße 47, 87700 Memmingen 408 36 Müller, Andreas, Zerspannungsmechaniker, Selzlinweg 2, 87700 Memmingen 402 37 Müller, Karl, Prüfer für Luftfahrtgerät i. R., Waldnerweg 6, 87700 Memmingen 382 38 Konzack, Ronny, Lagerist, Augsburger Straße 65, 87700 Memmingen 338 39 Andres, Christian, selbst. Kaufmann, Antoniergasse 11, 87700 Memmingen 316 40 Braig, Klaus, Angestellter, Metzgerweg 13, 87700 Memmingen 281

Page 88: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 8 vom 14. März 2008 74 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

über die Inkraftsetzung und die öffentliche Bereithaltung

des einfachen Bebauungsplanes der Stadt Memmingen für das Gebiet

„Schlachthofstraße-Realschule“ (Planungsgebiet 89)

Vom 12. März 2008 1. Der Stadtrat hat am 10. März 2008 den einfachen Bebauungsplan der Stadt Memmingen für

das Gebiet "Schlachthofstraße-Realschule" (Planungsgebiet 89) als Satzung beschlossen. Das einfache Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesge-setzblatt Teil I Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3316) durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

2. Der einfache Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil vom 08. Januar

2008 wurde am 12. März 2008 ausgefertigt. Ihm ist die am 12. März 2008 ausgefertigte Be-gründung beigegeben. Der einfache Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Absatz 3 Satz 4 Bauge-setzbuch mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Satzungs- und Ver-ordnungsblatt der Stadt Memmingen in Kraft.

3. Ab 14. März 2008 wird der einfache Bebauungsplan nebst Begründung bei der Stadt Mem-

mingen, Stadtplanungsamt, Schlossergasse 1, Verwaltungsgebäude Welfenhaus, III. Stock, Zimmer 311, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bereitgehalten.

4. Gemäß § 215 Absatz 2 Baugesetzbuch wird hiermit auf die Voraussetzungen für die Geltend-

machung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und von Mängeln des Abwä-gungsvorganges sowie die Rechtsfolgen nach § 215 Absatz 1 Baugesetzbuch hingewiesen.

Danach werden unbeachtlich

a) nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung

der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, c) nach § 214 Absatz 2a Baugesetzbuch beachtliche Fehler des beschleunigten Verfahrens

nach § 13a Baugesetzbuch und

d) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Memmingen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Memmingen, 12. März 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 74

Page 89: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

75 mm SVBl Nr. 8 vom 14. März 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Stadt Memmingen

über die Widmung und Umstufung öffentlicher Straßen

Vom 11. März 2008

I. Widmungsverfügungen: Durch Verfügungen der Stadt Memmingen vom 11. März 2008 werden mit Wirkung vom 17. März 2008 die Widmungen folgender in der Stadt Memmingen, Regierungsbezirk Schwa-ben, gebauter Straßen vorgenommen (Artikel 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz): Als Ortsstraßen (Artikel 6 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 46 Nr. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz)

1. Teramostraße, Flur-Nr. 290/7, 304/4 und 10187/4 Gemarkung Amendingen

Von Grundstücksgrenze Glendalestrasse, Flur-Nr. 288/1 bis Grundstücksgrenze Flur-Nr. 10217/2 am Ende des Wendehammers, unterbrochen durch die Kreisstraße MM 30 auf eine Länge von 22,5 m Länge: 1.097 km.

2. Waimerstraße, Flur-Nr. 430 und 441, 438 – Teilfläche Gemarkung Amendingen

Von Am Sportplatz, Grundstücksgrenze Flur-Nr. 446 bis Grünenfurter Straße, Grundstücksgrenze Flur-Nr. 425 Länge: 0,332 km.

3. Heinzelmannstraße, Flur-Nr. 688/5, 693/18 – Teilfläche Gemarkung Steinheim

Von Grundstücksgrenze der Achstrasse, Flur-Nr. 687 südöstlich verlaufend bis zum Wendehammer, der zu beiden Seiten an einen Fuß- und Radweg angrenzt, nordöstlich abzweigend vier Stichwege, Grundstücksgrenzen 688/9, 689/10 und /11, 693/10 und 693/11 Länge: 0,436 km.

4. Dr. Gertrud-Otto-Straße, Flur-Nr. 2166/36, 2166/38 Gemarkung Memmingen

Abzweigend von der Römerstraße (Flur-Nr. 2168/2) in östlicher Richtung in eine Ringstraße verlaufend einmündend in die Dr.-Gertrud-Otto-Straße bei der Verlängerung der nördl. Grund-stücksgrenze der Flur-Nr. 2166/20 Länge: 0,291 km.

5. Wildbergweg, Flur-Nr. 56/4 Gemarkung Dickenreishausen

Abzweigend von der Straße Beim Sammesbauer (Flur-Nr. 120/2) in östlicher Richtung bis Grundstücksgrenze zwischen der Flur-Nr. 56/4 und 56 Länge: 0,066 km.

Page 90: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 8 vom 14. März 2008 76 Als beschränkt öffentlicher Weg nach Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 53 Nr. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz

1. Fuß- und Radweg, nordöstlich der Heinzelmannstraße, Teilfl. von 693/18 Gemarkung Steinheim

Nordöstlich ab Wendehammer der Heinzelmannstraße bis Weideleweg, Flur-Nr. 665 Länge: 0,066 km Widmungsbeschränkung: nur Fuß- und Radverkehr.

2. Fuß- und Radweg, südwestlich der Heinzelmannstr., Flur-Nr. 693/4, Teilfl. von 693/18

Gemarkung Steinheim

Südwestlich ab Heinzelmannstraße bis Fischerstraße, Flur-Nr. 68/3 und einem südöstlich abzweigenden Stich bis Flur-Nr. 694/3 Länge: 0,076 km Widmungsbeschränkung: nur Fuß- und Radverkehr.

Die Stadt Memmingen ist Straßenbaulastträger vorgenannter Straßen. Sie hat das nach Arti-kel 6 Absatz 3 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz erforderliche Verfügungsrecht. II. Umstufungsverfügung: Durch Verfügung der Stadt Memmingen vom 11. März 2008 wird mit Wirkung vom 17. März 2008 die Aufstufung einer Teilfläche eines Feld- und Waldweges zur Ortsstraße nach Artikel 7 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 46 Nr. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz in der Stadt Memmingen, Regierungsbezirk Schwaben vorgenommen:

Weg im oberen Ried, Flur-Nr. 4075/2-Teilfläche Gemarkung Memmingen

Südliche Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze von Flur-Nr. 3997/4 bis östliche Grundstücksgrenze der Flur-Nr. 4075/2 Länge: 0,136 km

Die Stadt Memmingen ist Straßenbaulastträger vorgenannter Straße. III. Einsichtnahme: Die Verfügungen und ihre Begründungen können ab 17. März 2008 bei der Stadt Memmingen, Bauverwaltungsamt, Verwaltungsgebäude Welfenhaus, II. Stock, Zimmer 208, Schlossergas-se 1, 87700 Memmingen während der allgemeinen Dienstzeit eingesehen werden. Memmingen, 11. März 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 S. 75

Page 91: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

77

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 9 Memmingen, 04. April 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 04.04.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Auflegung

der Vorschlagsliste für Schöffen 78

11.03.2008 Bekanntmachung der Sparkasse Memmingen−Lindau−Min-

delheim über das Aufgebot von Sparurkunden 79

Page 92: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

78 mm SVBl Nr. 9 vom 04. April 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Stadt Memmingen über die

Auflegung der Vorschlagsliste für Schöffen

Vom 4. April 2008

Die Vorschlagsliste der Stadt Memmingen zur Auswahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 – 2013 liegt in der Zeit von

Dienstag, 15. April bis einschließlich Montag, 21. April 2008 im

Einwohnermelde- und Passamt, Verwaltungsgebäude „Großzunft“,

Zimmer 1, Marktplatz 4, 87700 Memmingen

ährend der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.

insprüche gegen die Vorschläge können binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auf-

r Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen

emmingen, 4. April 2008

ister

VBl 2008 Seite 78

w Elegungsfrist, schriftlich oder persönlich zu Protokoll bei der Stadt Memmingen, Einwohnermel-de- und Passamt, Verwaltungsgebäude „Großzunft“, Zimmer 1, Marktplatz 4, 87700 Memmin-gen, erhoben werden. Einspruch kann mit deaufgenommen sind, die nach Nrn. 3 bis 5 der Schöffenbekanntmachung (Gemeinsamen Be-kanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern vom 18. Septem-ber 2007, Az.: 3221 – II – 418/91 und IB2 – 0143 - 2, Allgemeines Ministerialblatt Nummer 12 vom 29. November 2007 Seite 589) nicht aufgenommen werden durften oder aufgenommen werden sollten. MSTADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgerme S

Page 93: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 9 vom 04. April 2008 79

Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Sparkasse Memmingen−Lindau−Mindelheim

über das Aufgebot von Sparurkunden

Die Sparurkunde zu den Konten

571015841 sind abhanden gekommen und wurde gesperrt.

Rechte aus dieser Sparurkunden müssen von dem etwaigen Inhaber binnen drei Monaten geltend gemacht werden, andernfalls wird die Sparurkunde für kraftlos erklärt. Memmingen, 11. März 2008 Sparkasse Memmingen−Lindau−Mindelheim Der Vorstand SVBl 2008 Seite 79

Page 94: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

80

5BSatzungs- und Verordnungsblatt 39Bder Stadt Memmingen SVBl

6BAmtsblatt für die Stadt Memmingen 7BNr. 10 8BMemmingen, 11. April 2008 9B50. Jahrgang 10BSeite 11BDatum 12BInhalt 0B09.04.2008 13BBekanntmachung der Stadt Memmingen über die öffentliche

Auslegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen

14BX81X

15B09.04.2008 16BBekanntmachung der Stadt Memmingen über die Beteiligung

der Öffentlichkeit zum Entwurf des Änderungsbebauungspla-nes für das Gebiet "Strigelstraße" (Planungsgebiet 19Ä)

17BX82X

18B20.03.2008

56BBekanntmachung der Sparkasse Memmingen−Lindau−Mindel-heim über das Aufgebot von Sparurkunden

19BX84X

1BHerausgeber und Druck 2BStadt Memmingen 3BMarktplatz 1 4B87700 Memmingen

Page 95: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

81 mm SVBl Nr. 10 vom 11. April 2008 64B20BNachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

57BUBekanntmachung

der Stadt Memmingen

über die öffentliche Auslegung

der Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen

21BVom 09. April 2008 53BDie Vorschlagsliste der Stadt Memmingen zur Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjah-re 2009-2013 liegt in der Zeit von

UMittwoch, 16. April 2008 bis einschließlich Dienstag, 22. April 2008 22Bim

UStadtjugendamt, Ulmer Str. 2, II. Stock, Zimmer 202, 87700 Memmingen 23Bwährend der üblichen Geschäftsstunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf. 54BGegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungs-frist, schriftlich oder zu Protokoll des Stadtjugendamtes mit der Begründung Einspruch erho-ben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen seien, die nach 5.2 der Ju-gendschöffenbekanntmachung und den darin genannten Bestimmungen nicht hätten aufge-nommen werden sollen (Nr. 8 Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministe-rien der Justiz und des Innern vom 18. September 2007, Az.: 3221 – II - 418/91 und IB2 – 0143 - 2, Allgemeines Ministerialblatt Nr. 12 vom 29. November 2007 Seite 596). 55BDie Jugendschöffenbekanntmachung sowie die weiteren Bestimmungen können beim Stadt-jugendamt eingesehen werden. 24BMemmingen, 09. April 2008 25BSTADT MEMMINGEN 26BDr. Holzinger 27BOberbürgermeister 28BSVBl 2008 Seite 81

Page 96: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 10 vom 11. April 2008 82 63B29BNachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

58BUBekanntmachung

der Stadt Memmingen

über die Beteiligung der Öffentlichkeit

zum Entwurf des Änderungsbebauungsplanes für das Gebiet

"Strigelstraße" (Planungsgebiet 19Ä) 41BVom 09. April 2008

42BDer Stadtrat hat am 19. November 2007 beschlossen, den seit 28. Juni 1968 rechtsverbindli-chen Bebauungsplan für das Gebiet "Strigelstraße" (Planungsgebiet 19) der zuletzt durch Sat-zung vom 03. November 1988 mit Wirkung vom 11. November 1988 geändert wurde, zu än-dern. 43BDie Änderung wird im vereinfachten Verfahren und ohne Umweltprüfung durchgeführt (§ 13 Baugesetzbuch - BauGB). 44BDer genaue Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes ergibt sich aus dem dieser Be-kanntmachung beigefügten Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 07. April 2008. 45BDer Bebauungsplanentwurf, bestehend aus textlichen Festsetzungen vom 29. Februar 2008 und dem dazugehörigen Begründungsentwurf vom 29. Februar 2008, liegt in der Zeit

46BUvom 21. April 2008 bis einschließlich 23. Mai 2008

47Bbei der Stadt Memmingen - Stadtplanungsamt -, Schlossergasse 1, Verwaltungsgebäude Wel-fenhaus, III. Stock, Zimmer 311, während der Dienststunden öffentlich aus. 30BStellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristge-recht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs-plan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte ken-nen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeu-tung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 48BDiese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 und § 4a Absatz 6 Satz 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesge-setzblatt Teil I Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3316). 49BMemmingen, 09. April 2008 50BSTADT MEMMINGEN 51BDr. Holzinger 52BOberbürgermeister 60BSVBl 2008 Seite 82

Page 97: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

Bebauungsplan Nr. 19Ä „Strigelstraße“ Geltungsbereich Stadt Memmingen Stadtpl anungsamt, 07.04.2008

Lageplan zur Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der

Bebauungsplanänderung für das Gebiet „Strigelstraße“ (Planungsgebiet 19Ä)

vom 09.April 2008 (SVBl S. 82)

schnuer
Textfeld
Page 98: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 10 vom 11. April 2008 84 62B31BNachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

59BUBekanntmachung

der Sparkasse Memmingen−Lindau−Mindelheim

über das Aufgebot von Sparurkunden

32BDie Sparurkunde zu dem Konto

33B11418498 40Bsind abhanden gekommen und wurden gesperrt.

34BRechte aus dieser Sparurkunde müssen von dem etwaigen Inhaber binnen drei Monaten gel-tend gemacht werden, andernfalls wird die Sparurkunde für kraftlos erklärt. 35BMemmingen, 20. März 2008 36BSparkasse Memmingen−Lindau−Mindelheim 37BDer Vorstand 38BSVBl 2008 Seite 84

Page 99: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

85

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 11 Memmingen, 18. April 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 16.04.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Aufhebung

des Aufstellungsbeschlusses zum Erlass eines Bebauungspla-nes für das Gebiet „Woringer Straße Ost“ (Planungsgebiet 43)

86

16.04.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über den Aufstel-

lungsbeschluss zum Erlass eines einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet „Woringer Straße Nord-Ost“ (Planungsgebiet 43.1)

87

16.04.2008 Satzung der Stadt Memmingen über die Aufhebung der Ver-

änderungssperre im Geltungsbereich des künftigen Bebau-ungsplanes „Woringer Straße Ost“ (Planungsgebiet 43)

89

17.04.2008 Satzung der Stadt Memmingen über die Veränderungssperre

im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Woringer Straße Nord-Ost“ (Planungsgebiet 43.1)

90

17.04.2008 Hinweis zur vorstehend abgedruckten Satzung der Stadt

Memmingen über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes "Woringer Straße Nord-Ost" (Planungsgebiet 43.1)

93

Page 100: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

86 mm SVBl Nr. 11 vom 18. April 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Stadt Memmingen

über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Erlass

eines Bebauungsplanes für das Gebiet

„Woringer Straße Ost“ (Planungsgebiet 43)

Vom 16. April 2008

Der Stadtrat hat am 14. April 2008 beschlossen, den am 18. April 2005 beschlossenen und im Satzungs- und Verordnungsblatt vom 22. April 2005 auf Seite 34 bekannt gemachten Aufstellungsbeschluss zum Erlass eines Bebauungsplans für das in der Gemarkung Mem-mingen gelegene Gebiet „Woringer Straße Ost“ (Planungsgebiet 43) aufzuheben. Memmingen, 16. April 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 86

Page 101: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 11 vom 18. April 2008 87 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Stadt Memmingen

über den Aufstellungsbeschluss zum Erlass

eines einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet

„Woringer Straße Nord-Ost“ (Planungsgebiet 43.1)

Vom 16. April 2008

Der Stadtrat hat am 14. April 2008 beschlossen, für das Gebiet „Woringer Straße Nord-Ost“ (Planungsgebiet 43.1) einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch durchgeführt. Die genaue Umgrenzung des Planungsgebiets ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügten Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 27. März 2008, der Bestand-teil des Aufstellungsbeschlusses ist. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3316). Memmingen, 16. April 2008 Stadt Memmingen Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 87

Page 102: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

Einfacher Bebauungsplan Nr. 43.1 „Woringer Straße Nord-Ost“ Geltu ngsbereich

Stadt Memmingen Stadtp lanungsamt, 27.03.2008

Lageplan zur Bekanntmachung der Stadt Memmingen über den Ausstellungsbeschluss zum Erlaß eines

einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet „Woringer Straße Nord-Ost“ (Planungsgebiet 43.1)

vom 16.April 2008 (SVBl S. 87)

Page 103: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 11 vom 18. April 2008 89 Der Stadtrat hat am 14. April 2008 nachfolgende Satzung beschlossen, die nach Ausferti-gung hiermit bekannt gemacht wird:

Satzung

der Stadt Memmingen

über die Aufhebung der Veränderungssperre

im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes

„Woringer Straße Ost“ (Planungsgebiet 43)

Vom 16. April 2008 Aufgrund von § 16 Absatz 1 in Verbindung mit § 17 Absatz 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (Bundesge-setzblatt Teil I Seite 3316) erlässt die Stadt Memmingen folgende Satzung:

§ 1

Aufhebung der Veränderungssperre Die Satzung der Stadt Memmingen über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans „Woringer Straße Ost“ (Planungsgebiet 43) vom 23. März 2006 (Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen Seite 42), deren Geltungsdauer mit Satzung der Stadt Memmingen vom 13. März 2007 (Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen Seite 30) um ein Jahr verlängert wurde, wird mit Ablauf des 20. April 2008 aufgehoben.

§ 2

Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen in Kraft. Memmingen, 16. April 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister MStR 6030 SVBl 2008 Seite 89

Page 104: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

90 mm SVBl Nr. 11 vom 18. April 2008 Der Stadtrat hat am 14. April 2008 nachfolgende Satzung beschlossen, die nach Ausferti-gung hiermit bekanntgemacht wird:

Satzung

der Stadt Memmingen

über die Veränderungssperre

im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes

„Woringer Straße Nord-Ost“ (Planungsgebiet 43.1)

Vom 17. April 2008

Aufgrund von § 16 Absatz 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2414), zuletzt geändert durch Arti-kel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3316) erlässt die Stadt Memmingen folgende Satzung:

§ 1

Veränderungssperre, Geltungsbereich 1Zur Sicherung der Bauleitplanung im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Wo-ringer Straße Nord-Ost“ (Planungsgebiet 43.1) wird für das Grundstücke Flur-Nr. 3952 der Gemarkung Memmingen Veränderungssperre angeordnet. 2Der genaue Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem dieser Satzung als Bestandteil beigefügten Lage-plan.

§ 2

Inhalt der Veränderungssperre, Ausnahmen

(1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre nach § 1 dürfen

1. Vorhaben im Sinne des § 29 des Baugesetzbuches nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.

2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und

baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(2) Von den Beschränkungen nach Absatz 1 werden Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten

dieser Satzung baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Stadt Memmingen nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten dieser Satzung hätte begonnen werden dürfen sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung nicht be-rührt.

(3) Von den Beschränkungen des Absatzes 1 kann die Stadt Memmingen Ausnahmen zu-

lassen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Page 105: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 11 vom 18. April 2008 91

§ 3

Inkrafttreten, Geltungsdauer

1Diese Satzung tritt am 21. April 2008 in Kraft. 2Sie gilt vorbehaltlich des § 17 Absatz 5 Bauge-setzbuch ein Jahr. Memmingen, 17. April 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister MStR 6032 SVBl 2008 Seite 90

*** Siehe zu vorstehender Satzung den Hinweis auf Seite 93 ***

Page 106: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

Lageplan zur Satzung der Stadt Memmingenüber die Veränderungssperre im Geltungsbereich deskünftigen Bebauungsplanes "Woringer Straße Nord-Ost"(Planungsgebiet 43.1)Geltungsbereich der VeränderungssperreGeltungsbereich des BebauungsplanesMaßstab 1:2000Memmingen, 17.04.2008STADT MEMMINGEN

Dr. Holzinger, Oberbürgermeister

Page 107: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 11 vom 18. April 2008 93 Nachfolgender Hinweis zur vorstehender Veränderungssperresatzung wird hiermit veröffent-licht:

Hinweis

zur vorstehend abgedruckten Satzung der Stadt Memmingen

über die Veränderungssperre

im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes

"Woringer Straße Nord-Ost" (Planungsgebiet 43.1)

Vom 17. April 2008

Für den Fall, dass die Veränderungssperre länger als 4 Jahre über den Zeitpunkt ihres Be-ginns (21. April 2008 gemäß § 3 vorstehend abgedruckter Satzung) oder der ersten Zurück-stellung eines Baugesuchs nach § 15 Absatz 1 Baugesetzbuch hinaus andauert, ist dem Betroffenen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch für dadurch entstandene Vermö-gensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Zur Entschädigung ist die Stadt Memmingen verpflichtet. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver-langen, wenn die in § 18 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Memmingen (Postanschrift: Stadt Mem-mingen, Postfach 1853, 8940 Memmingen) beantragt. Memmingen, 17. April 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 93

Page 108: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

94

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 12 Memmingen, 25. April 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 22.04.2008 Hinweis auf die Verleihung des Ehrenrings der Stadt Mem-

mingen 95

23.04.2008 Neunte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von

Fragen des Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Memmingen

96

23.04.2008 Bekanntmachung über die Zustellung einer Baugenehmigung

nach Art. 66 Absatz 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung zum Bau eines Minispielfeldes (Kunstrasen) auf einem bestehenden Bolzplatz auf dem Grundstück Waimerstraße , Flur-Nr. 442/0, Gemarkung Amendingen

97

14.04.2008 Bekanntmachung der Sparkasse Memmingen–Lindau–

Mindelheim über die Kraftloserklärung einer Sparurkunde

99

Page 109: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

95 mm SVBl Nr. 12 vom 25. April 2008 Nachfolgender Hinweis wird hiermit veröffentlicht:

Hinweis

auf die Verleihung

des Ehrenrings der Stadt Memmingen

In Würdigung seiner 30-jährigen Stadtratszugehörigkeit und seiner über 16-jährigen Tätigkeit als Dritter Bürgermeister hat der Stadtrat in Anerkennung seiner großen Verdienste um die Stadt und ihre Bürgerschaft seinem Mitglied

Herrn Josef Martin Lang

anlässlich seines Ausscheidens aus dem kommunalen Ehrenamt in dankbarer Anerkennung den

Ehrenring der Stadt Memmingen

verliehen.

Memmingen, 22. April 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 95

Page 110: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 12 vom 25. April 2008 96 Der Stadtrat hat am 14. April 2008 nachfolgende Satzung beschlossen, die nach Ausferti-gung hiermit bekanntgemacht wird:

Neunte Satzung

zur Änderung der Satzung

zur Regelung von Fragen des Gemeindeverfassungsrechts

der Stadt Memmingen

Vom 23. April 2008 Aufgrund von Artikel 20a und 23 Satz 1 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekannt-machung vom 22. August 1998 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 796, Bayerische Rechtssammlung 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 958) erlässt die Stadt Memmingen folgende Sat-zung:

Artikel 1

Satzungsänderungen

Die Satzung zur Regelung von Fragen des Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Memmin-gen vom 12. Juli 1972 (Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen Seite 9), zu-letzt geändert durch Satzung vom 14. März 2003 (Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen Seite 21) wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 1 werden nach dem Wort „Bundesbesoldungsgesetzes“

die Worte „sowie bei Änderungen des Grundgehalts der Besoldungsgruppe A 13 nach Anlage 1 des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2007/2008 vom 20. Dezember 2007 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 931) in der jeweiligen Fassung“ eingefügt.

2. In § 4 wird der Betrag „52 €“ durch „65 €“ ersetzt.

Artikel 2

Inkrafttreten

Artikel 1 Nr. 1 tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2007 in Kraft. Artikel 1 Nr. 2 tritt am 1. Mai 2008 in Kraft. Memmingen, 23. April 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister MStR 0010 SVBl 2008 Seite 96

Page 111: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

97 mm SVBl Nr. 12 vom 25. April 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

über die Zustellung einer Baugenehmigung

nach Art. 66 Absatz 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung zum

Bau eines Minispielfeldes (Kunstrasen) auf einem bestehenden Bolzplatz auf dem

Grundstück Waimerstraße , Flur-Nr. 442/0, Gemarkung Amendingen

1. Die Stadt Memmingen hat mit Bescheid vom 17.04.08 die Baugenehmigung zum Bau eines Minispielfeldes (Kunstrasen) auf einem bestehenden Bolzplatz auf dem Grund-stück Waimerstraße , Flur-Nr. 442/0, Gemarkung Amendingen erteilt.

2. Der verfügende Teil der Baugenehmigung lautet:

Bauantragsnr.: 0034/08

Bauvorhaben: Bau eines Minispielfeldes (Kunstrasen) auf einem bestehenden

Bolzplatz

Baugrundstück: Waimerstraße , Flur-Nr. 442/0, Gemarkung Amendingen Die Stadt Memmingen - Bauverwaltungsamt - erlässt folgenden

Bescheid:

1) Antrag auf Baugenehmigung vom 12.02.2008,

2) Baubeschreibung vom 12.02.2008,

3) Lageplan vom 12.03.2008 mit Höhenlagen, M 1:1000,

4) Lageplan vom 28.02.208, M 1 : 1000,

5) Ausführungsplan vom 12.02.2008, die mit dem Genehmigungsvermerk versehen sind.

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg (Postanschrift: Bayerisches Verwal-tungsgericht Augsburg, Postfach 11 23 43, 86147 Augsburg; Hausanschrift: Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Memmingen) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die

Page 112: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 12 vom 25. April 2008 98

zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der ange-fochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und al-len Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsge-richtsordnung vom 22. Juni 2007 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des öffentlichen Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

- Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.

- Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

- Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Baugenehmigung hat nach § 212a Ab-satz 1 Baugesetzbuch keine aufschiebende Wirkung.

4. Akteneinsicht

Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können bei der Stadt Memmingen, Bauver-waltungsamt, Schlossergasse 1, Verwaltungsgebäude Welfenhaus, II. Stock, Zimmer 210 während der Dienststunden eingesehen werden.

5. Zustellung

Die Zustellung der Baugenehmigung vom 17.04.08 gilt nach Art. 66 Absatz 2 Satz 6 BayBO mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen gegenüber den Eigentümern und Erbbaube-rechtigten der Nachbargrundstücke als bewirkt, denen die Baugenehmigung nicht vorher gesondert zugestellt wurde.

Memmingen, 23. April 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 97

Page 113: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

99 mm SVBl Nr. 12 vom 25. April 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Sparkasse Memmingen–Lindau–Mindelheim

über die Kraftloserklärung einer Sparurkunde

Die Sparurkunde zu dem Konto

13792429 wird hiermit gemäß Artikel 39 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch für kraftlos erklärt, da innerhalb der dreimonatigen Aufgebotsfrist keine Rechte Dritter geltend gemacht worden sind. Memmingen, 14. April 2008 Sparkasse Memmingen−Lindau−Mindelheim Der Vorstand SVBl 2008 Seite 99

Page 114: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

100

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 13 Memmingen, 09. Mai 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 07.05.2008 Satzung der Stadt Memmingen über die Verlängerung der

Geltungsdauer der Veränderungssperre im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans „Wernher-von-Braun-Straße“ (Planungsgebiet A 26)

101

07.05.2008 Hinweis zur vorstehend abgedruckten Satzung der Stadt

Memmingen über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre im Geltungsbereich des künftigen Bebau-ungsplans „Wernher-von-Braun-Straße“ (Planungsgebiet A 26)

102

07.05.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Beteiligung

der Öffentlichkeit zum Entwurf des einfachen Bebauungspla-nes für das Gebiet "Woringer Straße Nord-Ost" (Planungsge-biet 43.1)

103

07.05.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Beteiligung

der Öffentlichkeit zum Entwurf des einfachen Bebauungspla-nes für das Gebiet "Wernher-von-Braun-Straße" (Planungsge-biet A26)

105

18.04.2008 Bekanntmachung der Sparkasse Memmingen−Lindau−Mindelheim

über das Aufgebot von Sparurkunden

107

Page 115: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

101 mm SVBl Nr. 13 vom 09. Mai 2008

Der Stadtrat hat am 14. April 2008 nachfolgende Satzung beschlossen, die nach Ausferti-gung hiermit bekannt gemacht wird:

Satzung

der Stadt Memmingen

über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre

im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans

„Wernher-von-Braun-Straße“ (Planungsgebiet A 26)

Vom 07. Mai 2008 Aufgrund von § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 Satz 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3316) erlässt die Stadt Memmingen folgende Satzung:

§ 1

Verlängerung der Geltungsdauer

Die Geltungsdauer der mit § 1 der Satzung der Stadt Memmingen über die Veränderungs-sperre im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans „Wernher-von-Braun-Straße“ (Planungsgebiet A 26) vom 10. Mai 2006 (Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Mem-mingen Seite 67) zur Sicherung der Bauleitplanung für das Grundstück Flur-Nr. 247/3 der Ge-markung Amendingen angeordneten Veränderungssperre wird um ein Jahr verlängert.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen in Kraft.

Memmingen, 07. Mai 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister MStR 6031 SVBl 2008 Seite 86

*** Siehe zu vorstehender Satzung den Hinweis auf Seite 102 ***

Page 116: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 13 vom 09. Mai 2008 102

Nachfolgender Hinweis zur vorstehenden Satzung zur Verlängerung der Veränderungssper-re wird hiermit veröffentlicht:

Hinweis

zur vorstehend abgedruckten Satzung der Stadt Memmingen

über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre

im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans

„Wernher-von-Braun-Straße“ (Planungsgebiet A 26)

Vom 07. Mai 2008

Für den Fall, dass die Veränderungssperre länger als 4 Jahre über den Zeitpunkt ihres Be-ginns (13. Mai 2006) oder der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Absatz 1 Baugesetzbuch hinaus andauert, ist dem Betroffenen gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 Bauge-setzbuch für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Zur Entschädigung ist die Stadt Memmingen verpflichtet. Der Entschädi-gungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in § 18 Absatz 1 Satz 1 Bauge-setzbuch bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des An-spruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Memmingen (Postanschrift: Stadt Memmingen, Postfach 1853, 8940 Memmingen) be-antragt. Memmingen, 07. Mai 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 87

Page 117: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

103 mm SVBl Nr. 13 vom 09. Mai 2008

Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Stadt Memmingen

über die Beteiligung der Öffentlichkeit

zum Entwurf des einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet

"Woringer Straße Nord-Ost" (Planungsgebiet 43.1)

Vom 07. Mai 2008

Der Stadtrat hat am 14. April 2008 beschlossen, für das Gebiet "Woringer Straße Nord-Ost" (Planungsgebiet 43.1), einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen. Die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren und ohne Umweltprüfung durchgeführt (§ 13 Baugesetzbuch – BauGB). Der genaue Geltungsbereich des künftigen einfachen Bebauungsplanes ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 07. April 2008. Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Bebauungsplanzeichnung mit Textteil vom 27. März 2008 und dem dazugehörigen Begründungsentwurf vom 27. März 2008, liegt in der Zeit

vom 19. Mai 2008 bis einschließlich 20. Juni 2008

bei der Stadt Memmingen - Stadtplanungsamt -, Schlossergasse 1, Verwaltungsgebäude Welfenhaus, III. Stock, Zimmer 311, während der Dienststunden öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristge-recht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den einfachen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des einfachen Bebauungs-plans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist un-zulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 und § 4a Absatz 6 Satz 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundes-gesetzblatt Teil I Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. De-zember 2006 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3316). Memmingen, 07. Mai 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister

SVBl 2008 Seite 88

Page 118: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

Einfacher Bebauungsplan Nr. 43.1 „Woringer Straße Nord-Ost“ Geltungs bereich

Stadt Memmingen Stadtplan ungsamt, 07.04.2008

Lageplan zur Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des

einfachen Bebauungsplans für das Gebiet „Woringer Straße Nord-Ost“ (Planungsgebiet 43.1)

vom 07.Mai 2008 (SVBl S. 103)

Page 119: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

105 mm SVBl Nr. 13 vom 09. Mai 2008

Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Stadt Memmingen

über die Beteiligung der Öffentlichkeit

zum Entwurf des einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet

"Wernher-von-Braun-Straße" (Planungsgebiet A26)

Vom 07. Mai 2008

Der Stadtrat hat am 16. Februar 1995 beschlossen, für das Gebiet "Wernher-von-Braun-Straße" (Planungsgebiet A26) in der Gemarkung Amendingen, einen Bebauungsplan aufzu-stellen. Die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren und ohne Umweltprüfung durchgeführt (§ 13 Baugesetzbuch – BauGB). Der genaue Geltungsbereich des künftigen einfachen Bebauungsplanes ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 07. April 2008. Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Bebauungsplanzeichnung mit Textteil vom 27. März 2008 und dem dazugehörigen Begründungsentwurf vom 27. März 2008, liegt in der Zeit

vom 19. Mai 2008 bis einschließlich 20. Juni 2008

bei der Stadt Memmingen - Stadtplanungsamt -, Schlossergasse 1, Verwaltungsgebäude Welfenhaus, III. Stock, Zimmer 311, während der Dienststunden öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristge-recht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den einfachen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des einfachen Bebauungs-plans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist un-zulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 und § 4a Absatz 6 Satz 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundes-gesetzblatt Teil I Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. De-zember 2006 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3316). Memmingen, 07. Mai 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 90

Page 120: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

Einfacher Bebauungsplan Nr. A26 „Wernher-von-Braun-Straße“ Geltungsb ereich

Stadt Memmingen Stadtplanu ngsamt, 07.04.2008

Lageplan zur Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des

einfachen Bebauungsplans für das Gebiet „Wernher-von-Braun-Straße“ (Planungsgebiet A26)

vom 07.Mai 2008 (SVBl S. 105)

Page 121: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

107 mm SVBl Nr. 13 vom 09. Mai 2008

Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Sparkasse Memmingen−Lindau−Mindelheim

über das Aufgebot von Sparurkunden

Die Sparurkunde zu dem Konto

14160162 sind abhanden gekommen und wurden gesperrt.

Rechte aus dieser Sparurkunde müssen von dem etwaigen Inhaber binnen drei Monaten geltend gemacht werden, andernfalls wird die Sparurkunde für kraftlos erklärt. Memmingen, 18. April 2008 Sparkasse Memmingen−Lindau−Mindelheim Der Vorstand SVBl 2008 Seite 92

Page 122: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

108

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 14 Memmingen, 16. Mai 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 09.05.2008 Bekanntmachung über die Sitzung der Verbandversammlung

des Zweckverbandes Thermische Abfallverwertung Donautal TAD

109

Page 123: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

109 mm SVBl Nr. 14 vom 16. Mai 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung über die

Sitzung der Verbandversammlung

des Zweckverbandes Thermische Abfallverwertung

Donautal TAD Am Mittwoch, dem 28. Mai 2008 findet im Großen Sitzungssaal des Landratsamts in Ulm eine Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes statt. Beginn: 09:30 Uhr.

T A G E S O R D N U N G

Öffentliche Beratung

1. Jahresabschluss 2007 Bericht über das Ergebnis der Prüfung Feststellung des Jahresabschlusses, Festsetzung der Verbandsumlage 2007 sowie Entlastung des Verbandsvorsitzenden und der Geschäftsleitung

2. Außerordentliche Tilgung im Wirtschaftsjahr 2008

3. Bekanntgaben, Sonstiges

Ulm, 09. Mai 2008 gez. Ivo Gönner Verbandsvorsitzender SVBl 2008 S. 109

Page 124: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

110

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 15 Memmingen, 30.Mai 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 28.05.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Festsetzung

der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2008

111

Page 125: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

111 mm SVBl Nr. 14 vom 30. Mai 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Stadt Memmingen

über die Festsetzung der Grundsteuer für das

Kalenderjahr 2008 Vom 28. Mai 2008

Grundsteuerfestsetzung vorbehaltlich der Erteilung anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide 2008 wird hiermit gemäß § 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (Bundesge-setzblatt Teil I Seite 965), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 1. September 2005 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2676) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2008 in gleicher Höhe wie im Jahre 2007 festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem heuti-gen Tage die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen heute ein schriftlicher Steuer-bescheid für 2008 zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monates nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Memmingen, Markt-platz 1, 87700 Memmingen einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg (Postanschrift: Bayerisches Verwaltungsge-richt Augsburg, Postfach 112343, 86147 Augsburg; Hausanschrift: Bayerisches Verwal-tungsgericht Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg), schriftlich oder zur Nieder-schrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erho-ben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist ge-boten ist. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Memmingen) und den Gegens-tand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefoch-tene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:

Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg (Postanschrift: Bayeri-sches Verwaltungsgericht Augsburg, Postfach 112343, 86147 Augsburg; Hausanschrift: Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg), schrift-lich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu

Page 126: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 15 vom 30. Mai 2008 112

erheben. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Memmingen) und den Gegens-tand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefoch-tene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Memmingen, 28. Mai 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 111

Page 127: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

113

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 16 Memmingen, 06. Juni 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 30.05.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Widmung

und Umstufung öffentlicher Straßen

114

20.05.2008 Haushaltssatzung des Zweckverbandes für die Tierkörperbeseiti-

gungsanstalt Kraftisried Landkreis Ostallgäu für das Wirt-schaftsjahr 2008

117

Page 128: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

114 mm SVBl Nr. 16 vom 06. Juni 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Stadt Memmingen

über die Widmung und Umstufung

öffentlicher Straßen Vom 30. Mai 2008

I. Widmungsverfügungen:

Durch Verfügungen der Stadt Memmingen vom 30. Mai 2008 werden mit Wirkung vom 09. Juni 2008 die Widmungen folgender in der Stadt Memmingen, Regierungsbezirk Schwaben, gebauter Straßen vorgenommen (Artikel 6 Bayerisches Straßen- und Wege-gesetz): als Ortsstraßen (Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 46 Nummer 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz)

1. Marquardstraße, Flur-Nummer 433/4 und 431/2 Gemarkung Amendingen

Die Marquardstraße wurde verlängert. Der Endpunkt hat sich verändert. Verlängerung: nach Unterbrechung bei km 0,188 durch Waimerstraße mit

22 Meter weiterführend in südwestlicher Richtung mit Rechts-kurve in nordwestlicher Richtung

Endpunkt: Einmündung in Grünenfurter Straße, Grundstücksgrenze Flur-Nummer 425

Verlängerte Strecke: km 0,179; Gesamtlänge 0,367 km

2. Wernher-von-Braun-Straße, Flur-Nummer 219/1, 220/2 und 221/5, 225/4, Teilfläche

von Flur-Nummer 221/4, Flur-Nummer 220/1 und 227 Gemarkung Amendingen:

Die zur Wernher-von-Braun-Straße aufgrund der Verbreiterung der Straße hinzuge-kommenen Grundstücke Flur-Nummer 225/4, 220/2, 221/5 und 219/1, Teilflächen von Flur-Nummer 221/4, 220/1, 227 sind zur Ortsstraße zu widmen. Die Grundstücke ge-hören teilweise dem Bund (Bereich BAB A 96), teilweise der Stadt Memmingen. Für die dem Bund gehörenden Grundstücke war die Zustimmung der Autobahndirektion erforderlich. Die Autobahndirektion hat einer Widmung der Teilflächen, die im Bereich der Kreuzung der Wernher-von-Braun-Straße mit der BAB A 96 durch die Wernher-von-Braun-Straße überbaut sind, zugestimmt.

3. Erweiterung Rennweg, Teilfläche von Flur-Nummer 1416 und Flur-Nummer 1406 Ge-

markung Memmingen

Die Erschließungsstraßen des Wohngebiets haben die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße und sind zu widmen. Der bisherige Rennweg erweitert sich um zwei Stra-ßenzüge.

Page 129: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 16 vom 06. Juni 2008 115

Anfangspunkt: Abzweigend vom Rennweg in zwei Stichstraßen Flur-Nummer

1406 und 1416 Teilfläche in südlicher Richtung, dabei ist beim östlichen Stichweg Flur-Nummer 1416 die Straßenverkehrsflä-che durch den Parkplatz unterbrochen

Endpunkt: Flur-Nummer 1406 bis Grundstücksgrenze von 1422/3 im Sü-den Flur-Nummer 1416 bis Einmündung in Fuß- und Radweg im Süden

Länge: Flur-Nummer 1406 mit 0,044 km Flur-Nummer 1416 mit 0,063 km

Als beschränkt öffentlicher Weg nach Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 53 Nummer 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz

Fuß- und Radweg südlich des Rennwegs, Flur-Nummer 1416 Teilfläche Gemarkung

Memmingen:

Anfangspunkt: ab Ortsstraße Rennweg im Norden südlich verlaufend Endpunkt: bis Grundstücksgrenze zu Flur-Nummer 1008/2 Länge: 0,025 km Widmungsbeschränkung: nur Fuß- und Radverkehr

Die Stadt Memmingen ist Straßenbaulastträger vorgenannter Straßen. Die Stadt hat das nach Artikel 6 Absatz 3 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz erforderliche Verfügungs-recht. II. Umstufungsverfügung:

Durch Verfügung der Stadt Memmingen vom 30. Mai 2008 wird mit Wirkung vom 09. Juni 2008 die Aufstufung von Teilflächen von zwei Feld- und Waldwegen zur Orts-straße nach Artikel 7 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 46 Nummer 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz in der Stadt Memmingen, Regierungsbezirk Schwaben vorge-nommen:

1. Wernher-von-Braun-Straße, Flur-Nummer 224/1, Teilfläche von Flur-Nummer 239,

Flur-Nummer 224/4 Gemarkung. Amendingen Anfangspunkt: Dr.-Karl-Lenz-Straße (Kr MM 30), Grundstücksgrenze

Flur-Nummer 214, in nördlicher Richtung verlaufend Endpunkt: Fraunhoferstraße, Grundstücksgrenze Flur-Nummer 263 Länge: km 0,757 Sonderbaulast der Autobahndirektion am Brückenbauwerk von km 0,307 - 0,335

Page 130: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

116 mm SVBl Nr. 16 vom 06. Juni 2008

2. Max-Planck-Straße, Flur-Nummer 218 und Teilfläche von Flur-Nummer 239, Gemar-kung Amendingen

Anfangspunkt: südliche Grundstücksgrenze Flur-Nummer 239 nördlich ver-laufend

Endpunkt: Fraunhoferstraße, Grundstücksgrenze Flur-Nummer 263 Länge: km 0,334

Straßenbaulastträger der aufgeführten Straßen ist die Stadt Memmingen III. Einsichtnahme:

Die Verfügungen und ihre Begründungen können ab 09. Juni 2008 bei der Stadt Mem-mingen, Bauverwaltungsamt, Verwaltungsgebäude Welfenhaus, II. Stock, Zimmer 208, Schlossergasse 1, 87700 Memmingen während der allgemeinen Dienstzeit eingesehen werden.

Memmingen, 30. Mai 2008 Stadt Memmingen Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 114

Page 131: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

m mm SVBl Nr. 16 vom 06. Juni 2008 117 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Haushaltssatzung des Zweckverbandes für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried

Landkreis Ostallgäu

für das Wirtschaftsjahr 2008

Aufgrund von Art. 26 Abs. 1 und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusam-menarbeit (KommZG) i. V. m. Art. 63 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), erläßt der Zweckverband für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried, Landkreis Ostall-gäu, für das Wirtschaftsjahr 2008 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 wird hiermit fest-gesetzt: Er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 2.170.000,00 €

in den Aufwendungen mit 2.170.000,00 €

und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.180.000,00 € ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Vermögensplan wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird auf 0,00 € festgesetzt.

Page 132: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

118 mm SVBl Nr. 16 vom 06. Juni 2008

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Verbandsumlagen für die Finanzierung des Erfolgsplanes werden in Höhe von 550.000,00 € erhoben.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Marktoberdorf, 20. Mai 2008 Zweckverband für die Tierkörperbeseitigungs anstalt Kraftisried, Landkreis Ostallgäu Johann Fleschhut Landrat und Verbandsvorsitzender SVBl 2008 Seite 117

Page 133: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

119

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 17 Memmingen, 13. Juni 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 09.06.2008 Bekanntmachung Feststellung des Jahresabschlusses 2007 des

Zweckverbandes Thermische Abfallverwertung Donautal

120

Page 134: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

120 mm SVBl Nr. 17 vom 13. Juni 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

Feststellung des Jahresabschlusses 2007

des Zweckverbandes Thermische Abfallverwertung Donautal Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Thermische Abfallverwertung hat in ihrer Sitzung vom 28. Mai 2008 den Jahresabschluss 2007 gemäß § 20 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes festgestellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wikom AG im Auftrag der Ge-meindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Jah-resabschluss und der Lagebericht liegen gemäß § 20 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 16 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes in der Zeit vom 23. Juni - 1. Juli 2008 je einschließlich beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Fi-nanzen, Liegenschaften in 89077 Ulm, Schillerstraße 30, Zimmer 4E-01, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Ulm, 9. Juni 2008 Zweckverband Thermische Abfallverwertung Donautal Ivo Gönner Verbandsvorsitzender SVBl 2008 Seite 120

Page 135: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

121

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 18 Memmingen, 20. Juni 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 18.06.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Beteiligung

der Öffentlichkeit zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Be-bauungsplanes für das Gebiet „Einödweg Nord-Ost“ (Pla-nungsgebiet A31)

122

Page 136: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

122 mm SVBl Nr. 18 vom 20. Juni 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Stadt Memmingen

über die Beteiligung der Öffentlichkeit

zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet

„Einödweg Nord-Ost“ (Planungsgebiet A31)

Vom 18. Juni 2008

Der Stadtrat – II. Senat – hat am 03. Juni 2008 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebau-ungsplanes „Einödweg Nord-Ost“ (Planungsgebiet A31) gebilligt. Das Gebiet des künftigen Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Amendingen. Der genaue Gel-tungsbereich des künftigen Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 05. Juni 2008. Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Bebauungsplanentwurfszeichnung mit Text-teil vom 05. Juni 2008 und dem dazugehörigen Begründungsentwurf mit Umweltbericht vom 05. Juni 2008 liegen in der Zeit

vom 30. Juni 2008 bis einschließlich 01. August 2008

bei der Stadt Memmingen – Stadtplanungsamt -, Schlossergasse 1, Verwaltungsgebäude Welfenhaus, III. Stock, Zimmer 311, während der Dienststunden öffentlich aus. Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor und können während der Auslegungs-frist eingesehen werden:

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes, Stellungnahmen der Umweltschutzverwaltung.

Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristge-recht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhaben-bezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Vorha-benbezogenen Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwal-tungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wur-den, aber hätten geltend gemacht werden können. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 und 2 und § 4a Absatz 6 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt. Teil I Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (Bundesgesetzblatt Seite 3316). Memmingen, 18. Juni 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister

SVBl 2008 Seite 122

Page 137: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. A31 „Einödweg Nord-Ost“ Geltungsbereich

Stadt Memmingen Stadtplanungsamt, 05.06.2008

mm SVBl Nr. 18 vom 20. Juni 2008 123

Lageplan zur Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet

„Einödweg Nord-Ost“ (Planungsgebiet A31) vom 18.Juni 2008 (SVBl Seite 122)

Page 138: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

124

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 19 Memmingen, 04. Juli 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 02.07.2008 Bekanntmachung über die Inkraftsetzung und die öffentliche

Bereithaltung des Änderungsbebauungsplanes der Stadt Mem-mingen für das Gebiet „Strigelstraße“ (Planungsgebiet 19Ä)

125

18.06.2008 Bekanntmachung der Sparkasse Memmingen–Lindau–

Mindelheim über die Kraftloserklärung einer Sparurkunde

127

Page 139: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

125 mm SVBl Nr. 19 vom 04. Juli 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

über die Inkraftsetzung und die öffentliche Bereithaltung

des Änderungsbebauungsplanes der Stadt Memmingen für das Gebiet

„Strigelstraße“ (Planungsgebiet 19Ä)

Vom 02. Juli 2008

1. Der Stadtrat hat am 23. Juni 2008 den Änderungsbebauungsplan zu dem seit 28. Juni 1968 rechtsverbindlichen Bebauungsplan der Stadt Memmingen, der zuletzt durch Sat-zung vom 03. November 1988 mit Wirkung vom 11. November 1988 geändert wurde, für das Gebiet "Strigelstraße" (Planungsgebiet 19Ä) als Satzung beschlossen.

2. Der Änderungsbebauungsplan, bestehend aus textlichen Festsetzungen vom 29. Feb-

ruar 2008 wurde am 02. Juli 2008 ausgefertigt. Ihm ist die am 02. Juli 2008 ausgefertigte Begründung vom 29. Februar 2008 beigegeben. Der Änderungsbebauungsplan tritt ge-mäß § 10 Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2415), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2006 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3316) mit dem Tage der Veröf-fentlichung dieser Bekanntmachung im Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen in Kraft.

3. Ab 04. Juli 2008 wird der Änderungsbebauungsplan, bestehend aus textlichen Festset-

zungen und Begründung bei der Stadt Memmingen, Stadtplanungsamt, Schlossergas-se 1, Verwaltungsgebäude Welfenhaus, III. Stock, Zimmer 311, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bereitgehalten.

4. Gemäß § 44 Absatz 5 Baugesetzbuch wird hiermit auf die Vorschriften des § 44 Absatz

3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 Baugesetzbuch hingewiesen.

Danach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn durch diesen Änderungsbebauungsplan ein in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneter Vermögensnachteil eingetreten ist. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Wer Entschädigungspflichtiger ist, ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Baugesetzbuch. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 Baugesetzbuch bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

5. Gemäß § 215 Absatz 2 Baugesetzbuch wird hiermit auf die Voraussetzungen für die

Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und von Män-geln des Abwägungsvorganges sowie die Rechtsfolgen nach § 215 Absatz 1 Bauge-setzbuch hingewiesen.

Page 140: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 19 vom 04. Juli 2008 126

Danach werden unbeachtlich

a) nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

b) unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 Baugesetzbuch beachtliche Verletzun-

gen der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennut-zungsplans und

c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch beachtliche Mängel des Abwägungs-

vorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich ge-genüber der Stadt Memmingen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Memmingen, 02. Juli 2008 STADT MEMMINGENIn Vertretung Claudia Knoll Bürgermeisterin SVBl 2008 Seite 125

Page 141: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

127 mm SVBl Nr. 19 vom 04. Juli 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Sparkasse Memmingen–Lindau–Mindelheim

über die Kraftloserklärung einer Sparurkunde

Die Sparurkunde zu den Konten

571015841 wird hiermit gemäß Artikel 39 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch für kraftlos erklärt, da innerhalb der dreimonatigen Aufgebotsfrist keine Rechte Dritter geltend gemacht worden sind. Memmingen, 18. Juni 2008 Sparkasse Memmingen−Lindau−Mindelheim Der Vorstand SVBl 2008 Seite 127

Page 142: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

128

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 20 Memmingen, 25. Juli 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 22.07.2008 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentli-

che Abfallentsorgung der Stadt Memmingen

129

22.07.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen zur Änderung der Be-

kanntmachung zum Vollzug der Abfallwirtschaftssatzung

130

30.06.2008 Bekanntmachung der Sparkasse Memmingen–Lindau–

Mindelheim über die Kraftloserklärung einer Sparurkunde 131

Page 143: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

129 mm SVBl Nr. 20 vom 25. Juli 2008 Der Stadtrat hat am 21. Juli 2008 nachfolgende Satzung beschlossen, die nach Ausfertigung hiermit bekanntgemacht wird:

Satzung

zur Änderung der Gebührensatzung

für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Memmingen

Vom 22. Juli 2008

Aufgrund von Artikel 7 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 und 5 des Bayerischen Abfallwirtschaftsge-setzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (Gesetz- und Verord-nungsblatt Seite 396 – Bayerische Rechtssammlung 2129-2-1-U), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 5. April 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 178) in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Be-kanntmachung vom 4. April 1993 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 264 – Bayerische Rechtssammlung 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 26. Juli 2004 (Ge-setz- und Verordnungsblatt Seite 272) erlässt die Stadt Memmingen nachfolgende Satzung:

Artikel 1

Satzungsänderung

§ 4 Absatz 5 der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Memmin-gen (Abfallentsorgungsgebührensatzung - AGS) vom 20. Juni 2007 (Satzung- und Verord-nungsblatt Seite 85) wird wie folgt geändert: 1. Satz 1 Buchstabe e) erhält folgende Fassung:

„e) Bauschutt, Bodenaushub je 1000 Kilogramm 28,00 Euro“.

2. In Satz 2 werden die Worte „im Falle des Satzes 1 Buchstabe a) bis d)“ gestrichen.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen in Kraft.

Memmingen, 22. Juli 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister MStR 3401 SVBl 2008 Seite 129

Page 144: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 20 vom 25. Juli 2008 130 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung der Stadt Memmingen

zur Änderung der Bekanntmachung

zum Vollzug der Abfallwirtschaftssatzung

Vom 22. Juli 2008

Die Bekanntmachung der Stadt Memmingen zum Vollzug der Abfallwirtschaftssatzung vom 27. Juni 2007 (Satzungs- und Verordnungsblatt Seite 113) wird wie folgt geändert: 1. Nummer 8 erhält folgenden Wortlaut:

„8. Umladestation

Für die Selbstanlieferung von Abfällen einschließlich Bauschutt und Erdaushub steht die im Auftrag der Stadt von der Firma Dorr Städtereinigung betriebene Umladestation zur Verfügung. Standort: Anschützstraße 4, Memmingen, Telefon 89711. Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag 07.00 – 16.00 Uhr, Freitag 07.00 – 12.00 Uhr.“

2. Die bisherige Nummer 9 (Bauschuttdeponie) wird gestrichen. Memmingen, 22. Juli 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 130

Page 145: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

131 mm SVBl Nr. 20 vom 25. Juli 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Sparkasse Memmingen–Lindau–Mindelheim

über die Kraftloserklärung einer Sparurkunde

Die Sparurkunde zu den Konten

11418498 wird hiermit gemäß Artikel 39 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch für kraftlos erklärt, da innerhalb der dreimonatigen Aufgebotsfrist keine Rechte Dritter geltend gemacht worden sind. Memmingen, 30. Juni 2008 Sparkasse Memmingen−Lindau−Mindelheim Der Vorstand SVBl 2008 Seite 131

Page 146: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

132

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 21 Memmingen, 01. August 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 30.07.2008 Haushaltssatzung der Stadt Memmingen für das Haushalts-

jahr 2008 133

30.07.2008 Haushaltssatzung für die von der Stadt Memmingen verwalte-

ten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2008

135

30.07.2008 Hinweis zur öffentlichen Auflegung des Haushaltsplanes der

Stadt Memmingen und der Haushaltspläne der von der Stadt Memmingen verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2008

138

23.07.2008 Bekanntmachung der Sparkasse Memmingen–Lindau–

Mindelheim über die Kraftloserklärung einer Sparurkunde

139

Page 147: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

133 mm SVBl Nr. 21 vom 01. August 2008

Der Stadtrat hat am 10. März 2008 nachfolgende Satzung beschlossen, die nach Genehmi-gung durch die Regierung von Schwaben und Ausfertigung hiermit bekannt gemacht wird:

Haushaltssatzung

der Stadt Memmingen

für das Haushaltsjahr 2 0 0 8

30. Juli 2008 Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (BayRS 2020-1-1-I) erlässt die Stadt Mem-mingen mit Genehmigung der Regierung von Schwaben vom 25. Juli 2008 Gz: 12-1512.2/14 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festge-setzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 103.425.400 €

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 33.789.700 €

und insgesamt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 137.215.100 € ab.

(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Klinikums für das Haushaltsjahr 2008

wird hiermit festgesetzt; er schließt

nach dem Erfolgsplan in den Erträgen mit 71.853.000 € und in den Aufwendungen mit 73.558.000 €

und nach dem Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit je 4.379.234 € ab.

§ 2

(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde-rungsmaßnahmen wird auf 4.575.600 € festgesetzt.

(2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem

Vermögensplan des Klinikums sind nicht vorgesehen. (3) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem

Vermögensplan des Eigenbetriebes sind nicht vorgesehen.

§ 3

(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 8.270.000 € festgesetzt.

Page 148: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 21 vom 01. August 2008 134

(2) Verpflichtungsermächtigungen nach dem Vermögensplan des Klinikums werden nicht

festgesetzt. (3) Verpflichtungsermächtigungen nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes werden

nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt fest-gesetzt: 1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 260 v.H. b) für Grundstücke (B) 350 v.H.

2. Gewerbesteuer 330 v.H.

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000 € festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan des Klinikums wird auf 2.500.000 € festgesetzt. (3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Memmingen, 30. Juli 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 133

Page 149: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

135 mm SVBl Nr. 21 vom 01. August 2008

Der Stadtrat hat am 10. März 2008 nachfolgende Satzung beschlossen, die nach Genehmi-gung durch die Regierung von Schwaben und Ausfertigung hiermit bekannt gemacht wird:

Haushaltssatzung

für die von der Stadt Memmingen verwalteten Stiftungen

für das Haushaltsjahr 2 0 0 8

30. Juli 2008 Aufgrund Art. 28 Abs. 3 des Bayer. Stiftungsgesetzes (BayRS 282-1-1-UK/WFK) in Verbin-dung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung (BayRS 2020-1-1-I) erlässt die Stadt Memmingen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

(1) Die als Anlage beigefügten Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2008 werden wie folgt festgesetzt; sie schließen

bei der Unterhospitalstiftung

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 3.682.700 €

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 562.880 €

bei der Dreikönigskapellenstiftung

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 708.700 €

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 236.190 €

bei der Großspendpflege

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 41.250 €

bei den Vereinigten Stipendienstiftungen

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 1.500 €

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 400 €

bei der Lorenz Steffel’schen Wohlt. Stiftung

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 76.400 €

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 19.300 €

bei der Friedrich und Sofie Haußmann’schen Stiftung

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 17.300 €

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 5.540 €

Page 150: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

136 mm SVBl Nr. 21 vom 01. August 2008

bei der Sigmund und Marie Honacker’schen Stiftung

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 3.700 €

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 1.220 €

bei der Dr. Müller-Jürgens Stiftung

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 4.700 €

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 1.490 €

bei der Karl und Theodora Finckh’schen Wohlt. Stiftung

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 1.800 €

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 520 €

bei der Vöhlin’schen Stiftung

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 5.100 €

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 1.330 €

ab.

(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Bürgerstiftes der Unterhospitalstiftung für

das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt. Er schließt

nach dem Erfolgsplan

in den Erträgen mit 4.995.360 € und in den Aufwendungen mit 5.330.290 €

nach dem Vermögensplan

in den Einnahmen und Ausgaben mit je 1.474.780 €

ab.

§ 2

(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen nach dem Vermögensplan des Bürgerstiftes der Unterhospitalstiftung wird auf 950.000 € festgesetzt.

(2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Übrigen nicht festgesetzt.

Page 151: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

137 mm SVBl Nr. 21 vom 01. August 2008

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Unterhospitalstiftung wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

(2) Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Haushaltsplänen wer-den im Übrigen nicht festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Memmingen, 30. Juli 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 135

Page 152: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

138 mm SVBl Nr. 21 vom 01. August 2008

Nachfolgende Bekanntmachungen wird hiermit veröffentlicht:

Hinweis

zur öffentlichen Auflegung

des Haushaltsplanes der Stadt Memmingen und

der Haushaltspläne der von der Stadt Memmingen verwalteten Stiftungen

für das Haushaltsjahr 2008 Vom 30. Juli 2008

Der Haushaltsplan der Stadt Memmingen für das Haushaltsjahr 2008 und die Haushaltsplä-ne für die von der Stadt Memmingen verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2008 lie-gen gemäß Artikel 65 Absatz 3 Satz 3 der Gemeindeordnung in der Zeit vom 04. August bis einschließlich 14. August 2008 bei der Stadt Memmingen -Stadtkämmerei-, Schlossergasse 1, Verwaltungsgebäude Welfenhaus, I. Stock, Zimmer 114, während der Dienststunden öf-fentlich auf. Memmingen, 30. Juli 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 S. 138

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139 mm SVBl Nr. 21 vom 01. August 2008

Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Sparkasse Memmingen–Lindau–Mindelheim

über die Kraftloserklärung einer Sparurkunde

Die Sparurkunde zu den Konten

14160162 wird hiermit gemäß Artikel 39 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch für kraftlos erklärt, da innerhalb der dreimonatigen Aufgebotsfrist keine Rechte Dritter geltend gemacht worden sind. Memmingen, 23.07.2008 Sparkasse Memmingen−Lindau−Mindelheim Der Vorstand SVBl 2008 Seite 139

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140

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 22 Memmingen, 14. August 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 30.07.2008 Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke

Memmingen zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)

141

Page 155: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

141 mm SVBl Nr. 22 vom 14. August 2008

Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Preisblatt

zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Memmingen zur

Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) (gültig ab 01. Oktober 2008)

I. Preisbestandteile

1. Gaspreis Der Gaspreis setzt sich zusammen aus einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung des Gases und einem Arbeitspreis für die abgenommenen Gasmengen.

Tarif Arbeitspreis Monatlicher Teilbetrag des

Jahresgrundpreises In der Regel geeignet bei Gasabnahme von

- bis Netto

Ct/kWh Brutto 1) Ct/kWh

Netto €

Brutto 1) €

ca. kWh pro Jahr

Gruppe A 2000 6,76 8,04 3,50 4,17 0 - 7.400 2001 6,19 7,37 7,00 8,33 7.401 - 24.000

Gruppe B 2002 5,89 7,01 13,00 15,47 24.001 - 60.000 2003 5,79 6,89 18,00 21,42 60.001 - 110.400 2004 5,64 6,71 31,80 37,84 110.401 - 500.000

Bei einer Nennleistung von mehr als 70 kW erhöhen sich die monatlichen Teilbeträge des Jah-resgrundpreises in der Tarifgruppe B (siehe Ziffer 4) für die übersteigende Nennleistung um: 0,44 €/kW 0,52 €/kW Gruppe C

2005 5,41 6,44 0,75 €/kW Nennleistung

0,89 €/kW Nennleistung

500.001 - 4.500.000

Mindestens 127,63 €

Mindestens 151,88 €

Für größere Abnahmemengen können Sonderbedingungen eingeräumt werden. 1) beinhaltet die Mineralölsteuer sowie die gültige Umsatzsteuer von 19 %

2. Konzessionsabgabe

In den Gaspreisen sind die gesetzlichen Höchstsätze für Konzessionsabgabe enthalten, soweit mit den Kommunen nicht hiervon Abweichendes vereinbart wurde.

3. Umsatzsteuer Die Angabe der Bruttopreise dient der Information privater Kunden, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

4. Festsetzung der zuschlagspflichtigen Nennleistung in der Tarifgruppe B

Die zuschlagspflichtige Nennleistung für Geräteleistungen über 70 kW wird unter Berücksichti-gung der Bezugsstruktur festgelegt. Weicht die tatsächlich installierte Geräte-Nennleistung von der festgesetzten Nennleistung ab, so wird die zuschlagspflichtige Nennleistung nach Mitteilung des Kunden bzw. nach Feststellung durch die Stadtwerke ermittelt und ab dem laufenden Abrech-nungszeitraum der Berechnung des Grundpreiszuschlags zugrunde gelegt.

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mm SVBl Nr. 22 vom 14. August 2008 142

5. Ersatzversorgung

Als Grundversorger sorgen wir dafür, dass Sie im Rahmen der Ersatzversorgung mit Energie ver-sorgt werden. Hierfür gelten unsere besonderen Preise für die Ersatzversorgung. Hierbei erhöhen sich die unter I. Preisbestandteile, 1. Gaspreis genannten Nettoarbeitspreise um 0,1 Ct/kWh.

II. Erläuterungen zur Abrechnung

1. Der Gaszähler misst das bezogene Gasvolumen unter Betriebsbedingungen in Kubikmeter m³. Dieses Volumen wird zunächst über die "Zustandszahl" Z auf Normbedingungen (Normkubikme-ter) umgerechnet, wobei kundenspezifische Parameter wie Luftdruck (Höhenlage) und Leitungs-druck (Ausgang des Gasreglers) berücksichtigt werden. Je nach Höhenlage und Leitungsdruck kann die Zustandszahl deshalb differieren. Für den überwiegenden Teil unserer Kunden ist Z = 0,9043. Der Brennwert gibt an, wie viel Energie in einem Normkubikmeter Erdgas enthalten ist (Einheit: kWh pro nm³). Er wird monatlich ermittelt und hängt von der Qualität des gelieferten Gases ab. Der durchschnittliche Brennwert des gelieferten Erdgases beträgt gegenwärtig 11,132 kWh/m³ im Normzustand. Das Produkt aus gemessenem Gasvolumen der Zustandszahl Z und dem Brennwert ergibt den Verbrauch in kWh. Die Abrechnung des Gasverbrauches erfolgt in Kilowattstunden (kWh).

2. Jedem Kunden steht die Wahl unter den Tarifen seiner Gruppe frei. Macht der Kunde von dem ihm eingeräumten Wahlrecht Gebrauch, so ist er an die getroffene Wahl für die Dauer eines Jahres ge-bunden. Diese Bindung gilt jeweils für ein weiteres Jahr, wenn der Kunde nicht spätestens einen Mo-nat vor Ablauf dieses Jahres den Stadtwerken schriftlich mitteilt, welche andere Wahl er trifft. Rück-rechnungen finden bei einem Wechsel des Tarifes nicht statt. Erklärt sich der Kunde nicht, so werden die Stadtwerke ihn in den seinem Jahresverbrauch entsprechenden Tarif einstufen.

3. Der Gasverbrauch des Kunden wird in der Regel jährlich festgestellt und abgerechnet (Jahres-verbrauchsabrechnung). Den Stadtwerken bleibt es überlassen, andere Ablese- bzw. Verre-chungszeiträume festzusetzen. Die Stadtwerke sind zur Erhebung von Abschlagszahlungen auf der Grundlage des Verbrauches im vorangegangenen Abrechnungszeitraum berechtigt. Bei neu hinzukommenden Kunden wird der Abschlagsbetrag aufgrund der Schätzung des voraussichtli-chen Jahresverbrauches festgelegt. Änderungen der Abnahmeverhältnisse oder der allgemeinen Tarife werden bei der Berechnung der Abschlagsbeträge angemessen berücksichtigt.

4. Wenn der Gasbezug über einen vollen Abrechnungszeitraum vorliegt, wird bei der Jahresabrech-nung innerhalb der Tarifgruppe A und innerhalb der Tarifgruppe B jeweils der Gaspreis berechnet, der für den Kunden am günstigsten ist (Bestabrechnung).

5. Der Grundpreis ist auch dann zu bezahlen, wenn kein Gas abgenommen wird.

III. Kostenerstattung für Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung

Persönlicher Besuch durch unseren Inkassobeauftragten 13,00 € 1)

Unterbrechung der Versorgung 38,00 € 1)

Wiederherstellung der Versorgung 38,00 € 1)

ggf. Wiederherstellung der Versorgung und Leitungsprüfung 76,00 € 1)

Rücklastschriften 7,50 € 2)

Mahngebühr 3,00 € 2)

1) zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungsaus führung 2) ohne Umsatzsteuer

Memmingen, 30. Juli 2008 STADT MEMMINGEN Domaschke Werkleiter SVBl 2008 Seite 141

Page 157: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

143

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen Nr. 23 Memmingen, 29 August 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 27.08.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Wahlkreis-

vorschläge für die Wahl zum Landtag und zum Bezirkstag am 28. September 2008

144

28.08.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über das Recht auf

Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag und zum Bezirkstag am 28. September 2008

145

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Page 158: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

144 mm SVBl Nr. 23 vom vom 29. August 2008

Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Stadt Memmingen

über die Wahlkreisvorschläge

für die Wahl zum Landtag und zum Bezirkstag

am 28. September 2008

Vom 27. August 2008

Die Bekanntmachung des Wahlkreisleiters über die endgültig zugelassenen Wahlkreisvor-schläge für die Landtags- und die Bezirkswahl im Wahlkreis Schwaben wurde im Bayeri-schen Staatsanzeiger Nr. 34 vom 22. August 2008 veröffentlicht und kann gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 Landeswahlordnung an den Werktagen, außer Samstagen

während der allgemeinen Dienststunden beim Wahlamt der Stadt Memmingen,

Marktplatz 4, Verwaltungsgebäude „Großzunft“, Zimmer 1, 87700 Memmingen

eingesehen werden. Die Bekanntmachung enthält für jeden Wahlkreisvorschlag den Namen der Partei oder Wählergruppe, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, sowie Familien-name, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr und Anschrift der sich bewerbenden Perso-nen. Die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl in allen Wahlkreisen Bayerns sind auch im Internet-Angebot des Landeswahlleiters (www.statistik.bayern.de) unter „Wahlen/Land-tagswahlen/Landtagswahl 2008“ veröffentlicht. Memmingen, 27. August 2008 STADT MEMMINGEN In Vertretung Helmut Börner Bürgermeister SVBl 2008 Seite 144

Page 159: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 23 vom vom 29. August 2008 145

Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Stadt Memmingen

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl

zum Landtag und zum Bezirkstag

am 28. September 2008

Vom 28. August 2008

1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl und Bezirkswahl der Stadt Memmingen wird in der Zeit vom

8. September bis 12. September 2008

während der Dienststunden im Wahlamt der Stadt Memmingen,

Marktplatz 4, Verwaltungsgebäude „Großzunft“, Zimmer Nr.1, 87700 Memmingen

für Stimmberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Jeder Stimmberechtigte kann die Rich-tigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Da-ten überprüfen. Sofern ein Stimmberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Da-ten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hin-sichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach Art. 31 Abs. 7 des Meldegesetzes eingetragen ist.

2. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch

ein Datensichtgerät möglich. 3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein

hat.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Ein-sichtsfrist (20. bis 16. Tag vor der Wahl), spätestens am

12. September 2008 bis 12:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Memmingen,

Marktplatz 4, Verwaltungsgebäude „Großzunft“, Zimmer Nr.1, 87700 Memmingen

Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

4. Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am

7. September 2008 eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen An-trag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann.

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mm SVBl Nr. 23 vom vom 29. August 2008 146

5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Stimmkreis 712 Memmingen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Stimmbezirk) dieses Stimmkreises o-der durch Briefwahl teilnehmen.

6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 6.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person, wenn sie

a) sich am Wahltag während der Abstimmungen aus wichtigem Grund außerhalb ihres Stimmbezirks aufhält,

b) ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, ab dem 25. August 2008 in einen anderen Stimmbezirk - innerhalb der Gemeinde - außerhalb der Gemeinde, wenn die Eintragung in das Wählerverzeichnis am Ort

der neuen Wohnung nicht beantragt worden ist, verlegt,

c) aus beruflichen Gründen, wegen Freiheitsentziehung, infolge Krankheit, hohen Al-ters oder einer körperlichen Behinderung den Wahlraum nicht oder nur unter unzu-mutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

Der Wahlschein kann bis zum

26. September 2008, 15:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Memmingen,

Marktplatz 4, Verwaltungsgebäude „Großzunft“, Zimmer Nr.1, 87700 Memmingen

schriftlich oder mündlich (nicht aber fernmündlich) beantragt werden. Wenn bei nach-gewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.

6.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person, wenn

a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 15 Abs. 1 der Landeswahlordnung (bis zum 7. September 2008) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 19 Abs. 1 der Landeswahlordnung versäumt hat,

b) ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 15 Abs. 1 der Lan-deswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 19 Abs. 1 der Landeswahlordnung entstanden ist,

c) ihr Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.

Diese Stimmberechtigten können bei der in Nr. 6.1 bezeichneten Stelle den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, schriftlich oder mündlich (nicht aber fernmündlich) stellen.

7. Der Antragsteller muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheins glaubhaft machen. Eine behinderte stimmberechtigte Person kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahl-schein erteilt werden.

Page 161: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 23 vom vom 29. August 2008 147

8. Eine stimmberechtigte Person, die im Wahlscheinantrag nicht angegeben hat, dass sie vor einem Wahlvorstand wählen will, erhält mit dem gemeinsamen Wahlschein zugleich

- je einen Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),

- je einen Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),

- zwei Wahlumschläge (weiß und blau), - einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und

- ein Merkblatt für die Briefwahl.

Diese Unterlagen werden ihr von der Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft), die den Wahlschein erteilt hat, auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können auch an nahe Familienangehörige ausgehändigt werden. An andere Personen dürfen die Unterlagen nur bei plötzlicher Er-krankung und nur dann ausgehändigt werden, wenn die Unterlagen der stimmberechtig-ten Person nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht wer-den können. Die Empfangsberechtigung muss schriftlich durch Vollmacht nachgewiesen werden.

9. Bei der Briefwahl muss die stimmberechtigte Person dafür sorgen, dass der Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebe-nen Stelle spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.

Nähere Hinweise darüber, wie die stimmberechtigte Person die Briefwahl auszuüben hat, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.

Memmingen, 28. August 2008 STADT MEMMINGEN In Vertretung Helmut Börner Bürgermeister SVBl 2008 Seite 145

Page 162: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

148

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Nr. 24 Memmingen, 05.09.2008 50. Jahrgang

Seite

Datum Inhalt 03.09.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Beteiligung

der Öffentlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Gemarkung Memmingen (Planungsgebiet M 1)

149

03.09.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Beteiligung

der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet „Dobelhalde“ (Planungsgebiet 82)

150

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Page 163: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

149 mm SVBl Nr. 24 vom 05. September 2008

Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Stadt Memmingen

über die Beteiligung der Öffentlichkeit

zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich

der Gemarkung Memmingen

(Planungsgebiet M 1)

Vom 03. September 2008

Der Stadtrat hat am 17. Dezember 1999 beschlossen, den seit 06. Juli 1990 wirksamen Flä-chennutzungsplan im Bereich der Gemarkung Memmingen (Planungsgebiet M 1) zu ändern. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Entwurfszeichnung vom Oktober 1988. ergänzt April 1989, geändert am 17. Juli 2008 und der dazugehörige Entwurf des Erläuterungsberichts mit Umweltbericht vom 29. August 2008, liegen in der Zeit

vom 15. September 2008 bis einschließlich 16. Oktober 2008

bei der Stadt Memmingen -Stadtplanungsamt-, Verwaltungsgebäude Welfenhaus, Schlos-sergasse 1, III. Stock, Zimmer 311, während der Dienststunden öffentlich aus. Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor und können während der Auslegungs-frist eingesehen werden: Stellungnahme zum Lärmschutz Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungs-planänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 und 2 und § 4a Absatz 6 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2414), zuletzt geändert durch Arti-kel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3316). Memmingen, 03. September 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister

Page 164: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

150 mm SVBl Nr. 24 vom 05. September 2008

Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Stadt Memmingen

über die Beteiligung der Öffentlichkeit

zum Entwurf des Bebbauungsplans für das Gebiet

„Dobelhalde“ (Planungsgebiet 82)

Vom 03. September 2008

Der Stadtrat hat am 18. Dezember 1986 beschlossen, für das in der Gemarkung Memmin-gen gelegene Gebiet „Dobelhalde“ (Planungsgebiet 82) einen Bebauungsplan aufzustellen. Der genaue Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 29. August 2008. Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Bebauungsplanentwurfszeichnung mit Text-teil vom 29. August 2008 und dem dazugehörigen Begründungsentwurf mit Umweltbericht vom 29. August 2008, liegt in der Zeit

vom 15. September 2008 bis einschließlich 16. Oktober 2008

bei der Stadt Memmingen -Stadtplanungsamt-, Verwaltungsgebäude Welfenhaus, Schlos-sergasse 1, III. Stock, Zimmer 311, während der Dienststunden öffentlich aus. Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor und können während der Auslegungs-frist eingesehen werden: Stellungnahme zum Lärmschutz Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungs-planänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Gegen den künftigen Bebauungsplan ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsord-nung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom An-tragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 und 2 und § 4a Absatz 6 Satz 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bun-desgesetzblatt Teil I Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. De-zember 2006 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3316). Memmingen, 03. September 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister

Page 165: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

Lageplan zur Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des

Bebauungsplanes für das Gebiet „Dobelhalde“ (Planungsgebiet 82)

vom 03. September 2008 (SVBl Seite 150)

Bebauungsplan Nr. 82 „Dobelhalde“ Geltungsbereich

Stadt Memmingen

Stadtplanungsamt, 29.08.2008

mm SVBl Nr. 24 vom 05. September 2008 151

Page 166: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

152

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 25 Memmingen, 19. September 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 18.09.2008 Wahlbekanntmachung zur Landtags- und zur Bezirkswahl am

28. September 2008

153

18.09.2008 Bekanntmachung der Sitzung des Stimmkreisausschusses zur

Feststellung des Ergebnisses für die Wahl zum Landtag und zum Bezirkstag im Stimmkreis 712 Memmingen am 28. September 2008

155

18.09.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über das Wider-

spruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

156

Page 167: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

153 mm SVBl Nr. 25 vom 19. September 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Wahlbekanntmachung

zur Landtags- und zur Bezirkswahl

am 28. September 2008

Vom 18. September 2008 1. Die Abstimmungen dauern von 8:00 bis 18:00 Uhr.

2. Die Stadt Memmingen ist in 51 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.

Die Wahlräume folgender Stimmbezirke sind barrierefrei:

Stimmbezirk Wahlraum 1-5 Bernhard-Strigel-Gymnasium, Wielandstraße 6

12-13 Städt. Kindergarten, Im Mitteresch 42 14 MEWO-Wohnpark, Buxacher Straße 16 20 Seniorenheim der Arbeiterwohlfahrt, Hühnerbergstraße 25 25 Stadthalle, Konferenzraum, Ulmer Straße 5 26 Seniorenheim Bürgerstift, Spitalgasse 6

27-28 Maximilian-Kolbe-Haus, Donaustraße 1 29 Seniorenheim St.Ulrich, St.-Hildegard-Weg 2

38-42 Verbandschule Amendingen, Waimerstraße 10 43 EV Gemeindehaus Buxach, Kirchstraße 8

45-46 Alter Kindergarten Eisenburg, Trunkelsberger Straße 9

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten in der Zeit vom 25. August 2008 bis 7. September 2008 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten zu wählen haben. Stimmberechtigte die einem anderen Wahlbezirk zugeordnet sind, jedoch nur in einem barrierefreien bzw. rollstuhlgeeigneten Wahlraum abstimmen können, haben die Mög-lichkeit bei der Stadt Memmingen einem Wahlschein zu beantragen. Daneben ist die Teilnahme an den Abstimmungen durch Beantragung der Briefwahl möglich.

3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:00 Uhr in

der Sebastian-Lotzer-Realschule, Buxacher Straße 8, 87700 Memmingen zusammen.

4. Jede stimmberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Stimmberechtigten haben ihre Wahl-benachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Jeder Wähler/Jede Wählerin hat zwei Stimmen für die Landtagswahl und zwei Stimmen für die Bezirkswahl. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die dem Wähler/der Wäh-lerin bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt werden.

Im Einzelnen erhält der Wähler/die Wählerin folgende Stimmzettel:

- einen kleinen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl eines oder einer Stimmkreisabgeordneten (Erststimme),

- einen großen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl eines oder einer Wahlkreisabgeordneten (Zweitstimme),

- einen kleinen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl eines Bezirksrats oder einer Bezirksrätin im Stimmkreis (Erststimme) ,

Page 168: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 25 vom 19. September 2008 154

- einen großen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl eines Bezirksrats

oder einer Bezirksrätin im Wahlkreis (Zweitstimme), Auf jedem Stimmzettel darf nur eine Stimme abgegeben werden. Der Wähler/die Wählerin kennzeichnet durch je ein Kreuz oder auf andere Weise in dem hierfür vorgesehenen Kreis auf dem Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern, welchem Stimmkreisbewerber/welcher Stimmkreisbewerberin, und auf dem Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern, welchem Wahlkreisbewerber/welcher Wahlkreisbewerberin er/sie seine/ihre Stimme geben will. Die Stimmzettel müssen vom Wähler/von der Wählerin in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und mehrfach gefaltet werden.

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

6. Stimmberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an den Abstimmungen

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des auf dem Wahlschein be-zeichneten Stimmkreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen. Wer durch Briefwahl abstimmen will, erhält von der Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft) auf Antrag folgende Unterlagen:

- je einen Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),

- je einen Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),

- zwei Wahlumschläge (weiß und blau), - einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden

ist, und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Diese Unterlagen werden von der Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft), die den Wahl-schein erteilt hat, auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt. Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, eingeht. Nähere Hinweise darüber, wie die Stimmberechtigten die Briefwahl auszuüben haben, er-geben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.

7. Stimmberechtigte können ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Er-gebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Memmingen, 18. September 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 154

Page 169: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

155 mm SVBl Nr. 25 vom 19. September 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Sitzung des Stimmkreisausschusses

zur Feststellung des Ergebnisses

für die Wahl zum Landtag und zum Bezirkstag

im Stimmkreis 712 Memmingen

am 28. September 2008

Vom 18. September 2008

Die Sitzung des Stimmkreisausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses gemäß Art. 41 des Landeswahlgesetzes (LWG) findet statt am

Mittwoch, 01. Oktober 2008 um 15:00 Uhr

im Rathaus, Beratungszimmer, 1.Stock, 87700 Memmingen.

Der Stimmkreisausschuss verhandelt, berät, entscheidet und stellt das Ergebnis für den Stimmkreis 712 Memmingen in öffentlicher Sitzung fest. Der Zutritt zur Sitzung ist jedermann gestattet. Der Stimmkreisausschuss ist berechtigt, rechnerische Feststellungen der Wahlvorstände und fehlerhafte Zuordnungen gültiger abgegebener Stimmen zu berichtigen, sowie über die Gül-tigkeit abgegebener Stimmen abweichend zu beschließen. Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig öffentlich bekantgemacht. Memmingen, 18. September 2008 STADT MEMMINGEN Kraus Ltd. Rechtsdirektor Stimmkreisleiter SVBl 2008 Seite 155

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mm SVBl Nr. 25 vom 19. September 2008 156 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Stadt Memmingen

über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten

hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

Vom 18. September 2008 Im Zusammenhang mit der Europawahl am Sonntag, 07. Juni 2009 wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Gesetzes über das Meldewesen (Melde-gesetz – MeldeG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommuna-ler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Mel-deregister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffe-nen bestimmend ist (Artikel 32 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. Artikel 31 Absatz 1 Satz 1 MeldeG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (Artikel 32 Ab-satz 1 Satz 2 MeldeG). Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (Artikel 32 Absatz 1 Satz 3 MeldeG). Der Wider-spruch ist von keinen Voraussetzungen abhängig und braucht nicht begründet zu werden. Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht er-neut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Anträge auf Widerspruch sind schriftlich oder zur Niederschrift an das Einwohnermelde- und Passamt der Stadt Memmingen, Marktplatz 4, Verwaltungsgebäude Großzunft, Erdge-schoss, 87700 Memmingen zu richten. Das Antragsformular ist auch auf der Homepage der Stadt Memmingen (www.memmingen.de) unter der Rubrik Bürgerservice/Formulare/Antrag auf Übermittlungs-sperre verfügbar Memmingen, 18. September 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 156

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157

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 26 Memmingen, 26. September 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 01.09.2008 Satzung zur Änderung der Satzung der Sparkasse Memmin-

gen-Lindau-Mindelheim 158

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158 mm SVBl Nr. 26 vom 26. September 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Satzung

zur Änderung der Satzung der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim

Vom 1. September 2008 Auf Grund von Art. 21 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Sparkassengesetzes - SpkG - (BayRS 2025-1-I) wird die Satzung der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim vom 6. Februar 2003 (Amtsblatt des Landkreises Unterallgäu S. 55, Amtsblatt für den Land-kreis Lindau (Bodensee) Nr. 2/2003 S. 5 und Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen S. 11), zuletzt geändert durch Satzung vom 30. Juni 2004 (Amtsblatt des Land-kreises Unterallgäu S. 207 und 307, Amtsblatt für den Landkreis Lindau (Bodensee) Nr. 12/2004 S. 1 und Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen S. 82) durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 27. Februar 2008 mit Zustimmung des Zweckverban-des Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim vom 16. Juli 2008 und mit Genehmigung der Regierung von Schwaben (Schreiben vom 29. Juli 2008, Gz. 12-1462-9/1) wie folgt geän-dert:

§ 1 1. § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.“ 2. § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Die Zustimmungsgrenze für die Vergabe von Krediten (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a

SpkO) wird auf 15 v.H. der in der letzten festgestellten Jahresbilanz der Sparkasse aus-gewiesenen Rücklagen festgelegt; der jeweilige Betrag ist auf volle Millionen Euro aufzu-runden.“

3. Nach § 13 Abs. 1 Satz 2 wird folgender Satz 3 gestrichen: „3Abweichend von § 5 Absatz 1 besteht der Vorstand vom 1. Dezember 2004 bis zum

31. Januar 2005 aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Vorstandsmitgliedern.“

§ 2 Diese Satzung tritt am 1. April 2008 in Kraft. Memmingen, 1. September 2008 Dr. Ivo Holzinger Vorsitzender des Verwaltungsrats SVBl 2008 Seite 158

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159

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 27 Memmingen, 24. Oktober 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 21.10.2008 Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb

der Stadt Memmingen „Stadtwerke Memmingen“

160

14.10.2008 Anordnung des Amtes für Landwirtschaft und Forsten Krum-

bach (Schwaben) über ein zeitliches Ausbringungsverbot für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft

161

07.10.2008 Bekanntmachung der Sparkasse Memmin-

gen−Lindau−Mindelheim über das Aufgebot von Sparurkunden

162

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160 mm SVBl Nr. 27 vom 24. Oktober 2008 Der Stadtrat hat am 24. Oktober 2008 nachfolgende Satzung beschlossen, die nach Ausfer-tigung hiermit bekannt wird:

Satzung zur Änderung

der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Memmingen

„Stadtwerke Memmingen“

Vom 21. Oktober 2008

Aufgrund von Artikel 88 Absatz 5 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 796 – Bayerische Rechtssammlung 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 des Geset-zes vom 20. Dezember 2007 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 958) erlässt die Stadt Memmingen folgende Satzung:

Artikel 1

Satzungsänderung

In § 2 Absatz 1 Satz 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Memmingen „Stadtwerke Memmingen“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. August 2004 (Sat-zungs- und Verordnungsblatt Seite 89), geändert durch Satzung vom 17. Dezember 2007 (Satzungs- und Verordnungsblatt Seite 208) werden die Worte „Gas und Wasser“ durch die Worte „Energie und Wasser“ ersetzt.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen in Kraft. Memmingen, 21. Oktober 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister MStR 8100 SVBl 2008 Seite 160

Page 175: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 27 vom 24. Oktober 2008 161 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Anordnung

des Amtes für Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben)

über ein zeitliches Ausbringungsverbot für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft

Das Amt für Landwirtschaft und Forsten Krumbach, Sachgebiet 2.1 A erlässt als zuständige Behörde (Art. 4 ZuVLFG) gemäß § 4 Abs. 5 Düngeverordnung vom 05.03.2007 (Bundesge-setzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 7) folgende Anordnung.

Die Sperrfrist für die Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern wird abweichend von § 4 Abs. 5 Düngeverordnung auf

Grünlandflächen im Landkreis Unterallgäu und der Stadt Memmingen im Hinblick auf die besonderen, weitgehend einheitlichen Standort- und Nutzungsverhältnis-se, festgelegt auf den Zeitraum vom

1. Dezember 2008 bis 15. Februar 2009. Alle anderen Vorgaben der Düngeverordnung bleiben von dieser Anordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für die Sperrfrist für Ackerflächen vom 1. November 2008 bis 31. Ja-nuar 2009 und die Bestimmung, dass stickstoffhaltige Düngemittel nur ausgebracht werden dürfen, wenn der Boden für diese aufnahmefähig ist. Ebenso bleiben von dieser Ausnahmeregelung förderrelevante Auflagen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms - Teil A unberührt. Krumbach, 14. Oktober 2008 Rainer Mendle Landw.Direktor SVBl 2008 Seite 161

Page 176: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

162 mm SVBl Nr. 27 vom 24. Oktober 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Sparkasse Memmingen−Lindau−Mindelheim

über das Aufgebot von Sparurkunden

Die Sparurkunde zu den Konten

14093793 sind abhanden gekommen und wurden gesperrt.

Rechte aus diesen Sparurkunden müssen von dem etwaigen Inhaber binnen drei Monaten geltend gemacht werden, andernfalls wird die Sparurkunde für kraftlos erklärt. Memmingen, 07. Oktober 2008 Sparkasse Memmingen−Lindau−Mindelheim Der Vorstand SVBl 2008 S. 162

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163

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 28 Memmingen, 07. November 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 04.11.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über das Ergebnis

der Vorprüfung nach Artikel 83 Absatz 3 Bayerisches Wasser-gesetz für das Zutagefördern von Grundwasser für einen vo-rübergehenden Zweck im Rahmen des Neubaus eines Ge-schäftshauses mit Tiefgarage und der Erweiterung des Landes-theaters Schwaben am Schrannenplatz auf den Grundstücken Flur-Nummern 771, 771/1, 773, 773/3, 773/5, 774, 775, 779, 780, 783, 783/3, 784 und 785 der Gemarkung Memmingen

164

30.10.2008 Bekanntmachung über die Sitzung der Verbandversammlung

des Zweckverbandes Thermische Abfallverwertung Donautal TAD

165

Page 178: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

164 mm SVBl Nr. 28 vom 07. November 2008

Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Stadt Memmingen

über das Ergebnis der Vorprüfung nach Artikel 83 Absatz 3 Bayerisches Wassergesetz

für das Zutagefördern von Grundwasser für einen vorübergehenden Zweck

im Rahmen des Neubaus eines Geschäftshauses mit Tiefgarage und der Erweiterung

des Landestheaters Schwaben am Schrannenplatz auf den Grundstücken

Flur-Nummern 771, 771/1, 773, 773/3, 773/5, 774, 775, 779, 780, 783, 783/3, 784 und 785

der Gemarkung Memmingen

Vom 04. November 2008

Die Stadt Memmingen stellt hiermit fest, dass für das Zutagefördern von Grundwasser für einen vorübergehenden Zweck im Rahmen des Neubaus eines Geschäftshauses mit Tiefga-rage und der Erweiterung des Landestheaters Schwaben am Schrannenplatz auf den Grundstücken Flur-Nummern 771, 771/1, 773, 773/3, 773/5, 774, 775, 779, 780, 783, 783/3, 784 und 785 der Gemarkung Memmingen durch die Siebendächer Baugenossenschaft e. G. nach den Antragsunterlagen vom 11.08.2008 eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Memmingen, 04. November 2008 STADT MEMMINGEN In Vertretung Claudia Knoll Bürgermeisterin SVBl 2008 Seite 164

Page 179: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 28 vom 07. November 2008 165

Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

über die Sitzung der Verbandversammlung

des Zweckverbandes Thermische Abfallverwertung

Donautal TAD Am Donnerstag, dem 13. November 2008 findet im Großen Sitzungssaal des Landratsamts in Ulm eine Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes statt. Beginn: 09:30 Uhr.

T A G E S O R D N U N G

Öffentliche Beratung

1. Wahl des Vorbandsvorsitzenden und seiner 3 Stellvertreter für das Jahr 2009 2. Wirtschaftplan 2009 und Festsetzung der vorläufigen Verbandsumlage für 2009

3. Bekanntgaben, Sonstiges

Für das Jahr 2009 sind folgende Sitzungstermine vorgesehen:

Mittwoch, 13. Mai 2009 Dienstag, 20. Oktober 2009

jeweils ab 9:30 Uhr. Ulm, 30. Oktober 2008 gez. Ivo Gönner Verbandsvorsitzender SVBl 2008 Seite 165

Page 180: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

166

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 29 Memmingen, 14. November 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 12.11.2008 Bekanntmachung der Stadt Memmingen über die öffentliche

Auslegung des Planes der Stadt Memmingen zur Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Aufstauen und Umleiten von Grundwasser durch Einbau einer Grundwasserwanne in den Grundstücken Flur-Nummern 446, 453, 454, 455, 456, 456/1, 457, 459 und 475 der Gemarkung Amendingen im Zuge der Umgestal-tung des Bahnübergangs Eisenburger Straße

167

Page 181: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

167 mm SVBl Nr. 29 vom 11. November 2008 Nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung

der Stadt Memmingen

über die öffentliche Auslegung des Planes der Stadt Memmingen

zur Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Aufstauen und Umleiten von

Grundwasser durch Einbau einer Grundwasserwanne in den Grundstücken Flur-

Nummern 446, 453, 454, 455, 456, 456/1, 457, 459 und 475 der Gemarkung Amendingen

im Zuge der Umgestaltung des Bahnübergangs Eisenburger Straße

Vom 12. November 2008

I. Vorhaben

Im Zuge der Umgestaltung der Eisenburger Straße soll der höhengleiche Bahnübergang in Bahn-km 36,936 beseitigt und durch ein Überführungsbauwerk in Bahn-km 36,933 er-setzt werden. Für den Bereich der unterführten Straße ist dazu der Einbau einer Grund-wasserwanne notwendig.

II. Planauslegung

Der genannte Einbau der Grundwasserwanne bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis. Im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens liegen die Pläne, aus denen sich Art und Um-fang des Vorhabens ergeben, in der Zeit

vom 17. November 2008 bis einschließlich 16. Dezember 2008 bei der Stadt Memmingen -Umweltschutzverwaltung-, Verwaltungsgebäude Welfenhaus, Schlossergasse 1, I. Stock, Zimmer 108, während der Dienststunden zur Einsicht aus.

III. Einwendungen, Einwendungsfrist

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann

bis einschließlich 30. Dezember 2008 schriftlich oder zur Niederschrift der Stadt Memmingen -Umweltschutzverwaltung-, Ver-waltungsgebäude Welfenhaus, Schlossergasse 1, I. Stock, Zimmer 108 (Postanschrift: Stadt Memmingen, Postfach 1853, 87688 Memmingen) dagegen Einwendungen erhe-ben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Page 182: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 29 vom 11. November 2008 168 IV. Weitere Hinweise Es wird ferner daraufhingewiesen, dass

1. bei Ausbleiben eines Beteiligten beim Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können;

2. die Personen, die Einwendungen erhoben haben, vom Erörterungstermin durch öf-fentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 Be-nachrichtigungen vorzunehmen sind;

3. die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Be-

kanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

Diese Bekanntmachung erfolgt aufgrund Art 83 Abs. 2 Bayerisches Wassergesetz und Art 73 Abs. 5 Satz 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz. Memmingen, den 12. November 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister SVBl 2008 Seite 167

Page 183: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

169

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 30 Memmingen, 12. Dezember 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 10.12.2008 Fünfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensat-

zung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Memmingen

170

10.12.2008 Sechste Satzung der Stadt Memmingen zur Änderung der Be-

stattungssatzung

172

05.12.2008 Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke

Memmingen zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)

176

Page 184: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

170 mm SVBl Nr. 30 vom 12. Dezember 2008 Der Stadtrat hat nachfolgende Satzung beschlossen, die nach Ausfertigung hiermit bekannt-gemacht wird:

Fünfte Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung der Stadt Memmingen

Vom 10. Dezember 2008 Aufgrund von Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 9 des Kommunalabgabengesetzes in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 264, Bayerische Rechtssammlung 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 26. Juli 2004 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 272) erlässt die Stadt Memmingen folgende Satzung:

Artikel 1

Satzungsänderungen § 8 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Memmingen in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. September 2001 (Satzungs- und Verordnungs-blatt Seite 142), zuletzt geändert durch Satzung vom 13. Januar 2007 (Satzungs- und Ver-ordnungsblatt Seite 16) wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 2 Satz 2 und 3 werden jeweils nach dem Wort „Montage“ die Worte „sowie für

die Überprüfung der Hausinstallation vor der Inbetriebnahme“ eingefügt: 2. Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a) In Buchstabe a erhalten die Zeilen für die Grundbeträge in Netto und Brutto folgende Fassung:

„Grundbetrag 1 (Standardhauseinführung) 737,00 Euro 877,03 Euro, Grundbetrag 2 (Mehrspartenhauseinführung) 617,00 Euro 734,23 Euro.“

b) In Buchstabe b erhalten die Zeilen für die Grundbeträge in Netto und Brutto folgende

Fassung:

„Grundbetrag 1 (Standardhauseinführung) 737,00 Euro 877,03 Euro, Grundbetrag 2 (Mehrspartenhauseinführung) 617,00 Euro 734,23 Euro.“

Page 185: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 30 vom 12. Dezember 2008 171

Artikel 2

Weitere Satzungsänderung § 8 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Memmingen in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. September 2001 (Satzungs- und Verordnungs-blatt Seite 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 dieser Satzung wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 3 Buchstabe a erhalten die Zeilen für die Grundbeträge in Netto und Brutto folgende Fassung:

„Grundbetrag 1 (Standardhauseinführung) 977,00 Euro 1.162,63 Euro, Grundbetrag 2 (Mehrspartenhauseinführung) 857,00 Euro 1.019,83 Euro.“

2. In Absatz 3 Buchstabe b erhalten die Zeilen für die Grundbeträge in Netto und Brutto

folgende Fassung:

„Grundbetrag 1 (Standardhauseinführung) 977,00 Euro 1.162,63 Euro, Grundbetrag 2 (Mehrspartenhauseinführung) 857,00 Euro 1.019,83 Euro.“

Artikel 3

Inkrafttreten 1Diese Satzung tritt mit Ausnahme des Artikels 2 am 01. Januar 2009 in Kraft. 2Artikel 2 tritt am 01. Januar 2010 in Kraft. Memmingen, 10. Dezember 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister MStR 3101.5 SVBl 2008 Seite 170

Page 186: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

172 mm SVBl Nr. 30 vom 12. Dezember 2008 Der Stadtrat hat nachfolgende Satzung beschlossen, die nach Ausfertigung hiermit bekannt-gemacht wird:

Sechste Satzung

der Stadt Memmingen zur Änderung der Bestattungssatzung

Vom 10. Dezember 2008

Aufgrund von Artikel 23 und 24 Absatz 1 Nummer 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (Gesetz- und Verord-nungsblatt Seite 796 – Bayerische Rechtssammlung 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 958) erlässt die Stadt Memmingen folgende Satzung:

Artikel 1

Satzungsänderungen

Die Satzung der Stadt Memmingen über die Benutzung der städtischen Bestattungseinrich-tungen (Bestattungssatzung) vom 03. August 1976 (Satzungs- und Verordnungsblatt Seite 29), zuletzt geändert durch Satzung vom 25. Januar 2006 (Satzungs- und Verordnungsblatt Seite 16, 53) wird wie folgt geändert: 1. Der Titel der Satzung erhält folgende Fassung:

„Satzung der Stadt Memmingen über die Benutzung der städtischen Friedhöfe und sons-tigen Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung – FBS)“.

2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Im III. Abschnitt erhält § 15 folgende Fassung:

„§ 15: Urnengrabstellen“.

b) Im VII. Abschnitt wird nach § 42 folgender § 42a eingefügt:

„§ 42a: Übergangsregelung“.

3. In § 4 erhält folgende Fassung:

„§ 4 Benutzungsgebühren

Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und sonstigen Bestattungseinrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung er-hoben.“

4. § 10 Absatz 1 Satz 2 wird gestrichen. 5. In § 12 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c) werden die Worte „Urnengräber, Urnennischen,

Urnengemeinschaftsgrab“ durch das Wort „Urnengrabstellen“ ersetzt.

Page 187: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 30 vom 12. Dezember 2008 173 6. § 13 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„Reihengräber werden im Waldfriedhof für die Leichen Erwachsener (Personen über 12 Jahre) eingerichtet.“

7. § 14 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird folgender Satz 4 angefügt:

„4Im Waldfriedhof werden Wahlgräber für Kinder (Kindergräber) eingerichtet.“ b) Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2) 1An Wahlgräbern wird ein Nutzungsrecht - Grabrecht (§ 16) - auf die Dauer der Ruhezeit eingeräumt, das auf Antrag des Inhabers durch schriftlichen Bescheid verlängert werden kann. 2Eine Verlängerung, die nicht im Zusammenhang mit einer Bestattung steht, kann die Dauer der Ruhezeit unterschreiten und muss mindestens ein Jahr betragen. 3Mehrmalige Verlängerungen sind zulässig. 4Auf die Verlängerung eines Grabrechtes besteht kein Rechtsanspruch.“

8. § 15 erhält folgende Fassung:

㤠15 Urnengrabstellen

(1) Urnen können

a) in Urnengräbern (Absatz 2), b) in Urnenrasengräbern (Absatz 3), c) in Urnennischen der Urnenwand im Waldfriedhof (Absatz 4), d) im Urnengemeinschaftsgrab im Waldfriedhof (Absatz 5), e) in Wahlgräbern zur Erdbestattung (§ 14 Absatz 3 Satz 3)

beigesetzt werden.

(2) In einem Urnengrab können während bestehender Ruhezeiten bei Verlängerung um die jeweils erforderlichen Ruhezeiten insgesamt 4 Urnen beigesetzt werden, im Übri-gen finden auf Urnengräber die Bestimmungen über Wahlgräber (§ 14) entsprechen-de Anwendung.

(3) 1In einem Urnenrasengrab können während bestehender Ruhezeiten bei Verlänge-rung um die jeweils erforderlichen Ruhezeiten insgesamt 4 Urnen beigesetzt werden, im Übrigen finden auf Urnenrasengräber die Bestimmungen über Wahlgräber (§ 14) entsprechende Anwendung. 2Eine individuelle Bepflanzung ist jedoch nicht zulässig.

(4) 1In der Urnenwand im Waldfriedhof wird an Urnennischen einschließlich der Platten zur Abdeckung für die Dauer der Ruhezeit ein Nutzungsrecht eingeräumt. 2In einer Urnennische können während bestehender Ruhezeiten bei Verlängerung um die er-forderliche Ruhezeit insgesamt 2 Urnen bestattet werden. 3Im Übrigen finden auf Ur-nennischen die Bestimmungen für Wahlgräber (§ 14) entsprechende Anwendung.

(5) 1Das Urnengemeinschaftsgrab im Waldfriedhof ist eine Grabstätte für die Bestattung einer Vielzahl von Urnen, bei der der einzelne Bestattungsplatz nach der Bestattung nicht mehr individuell erkennbar ist. 2

PEin Bestattungsplatz im Urnengemeinschafts-grab wird nur vergeben, wenn diese Bestattungsart dem schriftlich niedergelegten Willen des Verstorbenen entspricht. 3Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Rei-hengräber (§ 13) entsprechend.“

Page 188: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

174 mm SVBl Nr. 30 vom 12. Dezember 2008

9. § 16 wird wie folgt geändert:

a)In Absatz 3 Satz 3 werden die Worte „2 Monate“ durch die Worte „einen Monat“ er-setzt. b) Absatz 5 Satz 4 wird gestrichen.

10. § 17 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a) In Buchstabe a) werden die Worte „für Urnen allgemein: 12 Jahre“ gestrichen. b) In Buchstabe b) werden die Worte „für Urnen allgemein: 18 Jahre“ gestrichen. c) In Buchstabe c) werden die Worte „für Urnen allgemein: 25 Jahre“ gestrichen. d) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) angefügt:

„d) für Urnen in allen Friedhöfen: 12 Jahre.“ 11. § 20 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) Buchstaben a) und b) erhalten folgende Fassung:

„a) Wahlgräber für Länge Breite Tiefe

1. Kinder bis zu 2 Jahren 1,20 m 0,40 m 1,00 m 2. Kinder über 2 bis 6 Jahre 1,50 m 0,60 m 1,30 m 3. Kinder über 6 bis 12 Jahre 1,80 m 0,80 m 1,50 m 4. Erwachsene (über 12 Jahre)

- allgemein 2,20 m 0,90 m 1,80 m - bei Tieferlegung (§ 14 Absatz 3) 2,30 m

b) Reihengräber 2,20 m 0,90 m 1,80 m.“ b) nach Buchstabe e) wird folgender Buchstabe f) angefügt:

„f) Urnenrasengräber 1,00 m 1,00 m 0,60 m“.

12. In § 21 Satz 4 werden nach dem Wort „Unterhaltung“ die Worte „der Urnenrasengräber (§ 15 Absatz 3), des Urnengemeinschaftsgrabs im Waldfriedhof (§ 15 Absatz 4) und“ eingefügt.

13. § 29 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a) In Buchstabe a) werden die Worte „Reihengräbern für Kinder“ durch das Wort „Kin-dergräbern“ ersetzt.

b) Nach Buchstabe f) wird folgender Buchstabe g) angefügt:

„g) bei Urnenrasengräbern 60 cm 150 cm“.

14. § 30 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a) Satz 2 Buchstabe d) erhält folgende Fassung:

„d) übergroße Lichtbilder, die mehr als 2 v.H. der Fläche des Grabmals einnehmen, an der sie angebracht sind,“.

Page 189: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 30 vom 12. Dezember 2008 175

b) Satz 3 Halbsatz 2 und Satz 4 werden gestrichen.

15. In § 34 Absatz 4 werden die Worte „und die sonstigen Teile“ gestrichen. 16. In § 34a Absatz 3 Satz 2 wird nach dem Wort „Farbgebungen“ das Komma durch einen

Punkt ersetzt, der bisherige weitere Text des Satzes entfällt. 17. § 36 Absatz 2 Satz 2 Buchstabe g) erhält folgende Fassung:

„g) der Aufenthalt außerhalb der Besuchszeiten (§ 35),“. 18. Nach § 42 wird folgender § 42a eingefügt:

„§ 42a Übergangsregelung

Für vor dem 1. Januar 2009 in den Friedhöfen Amendingen, Buxach, Steinheim und Volkratshofen bestattete Urnen verbleibt es bei den bis 31. Dezember 2008 geltenden Ruhe-zeiten.“

Artikel 2

Neubekanntmachung

Die Satzung der Stadt Memmingen über die Benutzung der städtischen Bestattungseinrich-tungen (Bestattungssatzung) vom 03. August 1976 (Satzungs- und Verordnungsblatt Seite 29), zuletzt geändert durch Satzung vom 25. Januar 2006 (Satzungs- und Verordnungsblatt Seite 16, 53) ist unter Beachtung der Änderungen in Artikel 1 dieser Satzung im Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen neu bekannt zu machen.

Artikel 3

Inkrafttreten 1Diese Satzung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2009 in Kraft. 2Abweichend hier-von tritt Artikel 2 am Tage nach der Bekanntmachung dieser Satzung im Satzungs- und Ver-ordnungsblatt der Stadt Memmingen in Kraft. Memmingen, 10. Dezember 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister MStR 3650.6 SVBl Seite 172

Page 190: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

176 mm SVBl Nr. 30 vom 12. Dezember 2008 Nachfolgende Bekantmachung wird hiermit veröffentlicht:

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Memmingen zur

Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) (gültig ab 01. Januar 2009)

I. Preisbestandteile

1. Gaspreis

Der Gaspreis setzt sich zusammen aus einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung des Gases und einem Arbeitspreis für die abgenommenen Gasmengen.

Tarif Arbeitspreis Monatlicher Teilbetrag des

Jahresgrundpreises In der Regel geeignet bei Gasabnahme von

- bis Netto

Ct/kWh Brutto 1) Ct/kWh

Netto €

Brutto 1) €

ca. kWh pro Jahr

Gruppe A 2000 6,26 7,45 3,50 4,17 0 - 7.400

2001 5,69 6,77 7,00 8,33 7.401 - 24.000 Gruppe B 2002 5,39 6,41 13,00 15,47 24.001 - 60.000 2003 5,29 6,30 18,00 21,42 60.001 - 110.400 2004 5,14 6,12 31,80 37,84 110.401 - 500.000 Bei einer Nennleistung von mehr als 70 kW erhöhen sich die monatlichen Teilbeträge des Jah-

resgrundpreises in der Tarifgruppe B (siehe Ziffer 4) für die übersteigende Nennleistung um:

0,44 €/kW 0,52 €/kW Gruppe C

2005 4,91 5,84 0,75 €/kW

Nennleistung 0,89 €/kW

Nennleistung 500.001 - 4.500.000

Mindestens

127,63 € Mindestens

151,88 €

Für größere Abnahmemengen können Sonderbedingungen eingeräumt werden. 1) beinhaltet die Mineralölsteuer sowie die gültige Umsatzsteuer von 19 % 2. Konzessionsabgabe

In den Gaspreisen sind die gesetzlichen Höchstsätze für Konzessionsabgabe enthalten, soweit mit den Kommunen nicht hiervon Abweichendes vereinbart wurde.

3. Umsatzsteuer

Die Angabe der Bruttopreise dient der Information privater Kunden, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

4. Festsetzung der zuschlagspflichtigen Nennleistung in der Tarifgruppe B

Die zuschlagspflichtige Nennleistung für Geräteleistungen über 70 kW wird unter Berücksichti-gung der Bezugsstruktur festgelegt. Weicht die tatsächlich installierte Geräte-Nennleistung von der festgesetzten Nennleistung ab, so wird die zuschlagspflichtige Nennleistung nach Mitteilung des Kunden bzw. nach Feststellung durch die Stadtwerke ermittelt und ab dem laufenden Abrech-nungszeitraum der Berechnung des Grundpreiszuschlags zugrunde gelegt.

Page 191: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 30 vom 12. Dezember 2008 177

5. Ersatzversorgung

Als Grundversorger sorgen wir dafür, dass Sie im Rahmen der Ersatzversorgung mit Energie ver-sorgt werden. Hierfür gelten unsere besonderen Preise für die Ersatzversorgung. Hierbei erhöhen sich die unter I. Preisbestandteile, 1. Gaspreis genannten Nettoarbeitspreise um 0,1 Ct/kWh.

II. Erläuterungen zur Abrechnung

1. Der Gaszähler misst das bezogene Gasvolumen unter Betriebsbedingungen in Kubikmeter m³. Dieses Volumen wird zunächst über die "Zustandszahl" Z auf Normbedingungen (Normkubikme-ter) umgerechnet, wobei kundenspezifische Parameter wie Luftdruck (Höhenlage) und Leitungs-druck (Ausgang des Gasreglers) berücksichtigt werden. Je nach Höhenlage und Leitungsdruck kann die Zustandszahl deshalb differieren. Für den überwiegenden Teil unserer Kunden ist Z = 0,9043. Der Brennwert gibt an, wie viel Energie in einem Normkubikmeter Erdgas enthalten ist (Einheit: kWh pro nm³). Er wird monatlich ermittelt und hängt von der Qualität des gelieferten Gases ab. Der durchschnittliche Brennwert des gelieferten Erdgases beträgt gegenwärtig 11,132 kWh/m³ im Normzustand. Das Produkt aus gemessenem Gasvolumen der Zustandszahl Z und dem Brennwert ergibt den Verbrauch in kWh. Die Abrechnung des Gasverbrauches erfolgt in Kilowattstunden (kWh).

2. Jedem Kunden steht die Wahl unter den Tarifen seiner Gruppe frei. Macht der Kunde von dem ihm eingeräumten Wahlrecht Gebrauch, so ist er an die getroffene Wahl für die Dauer eines Jahres ge-bunden. Diese Bindung gilt jeweils für ein weiteres Jahr, wenn der Kunde nicht spätestens einen Monat vor Ablauf dieses Jahres den Stadtwerken schriftlich mitteilt, welche andere Wahl er trifft. Rückrechnungen finden bei einem Wechsel des Tarifes nicht statt. Erklärt sich der Kunde nicht, so werden die Stadtwerke ihn in den seinem Jahresverbrauch entsprechenden Tarif einstufen.

3. Der Gasverbrauch des Kunden wird in der Regel jährlich festgestellt und abgerechnet (Jahres-verbrauchsabrechnung). Den Stadtwerken bleibt es überlassen, andere Ablese- bzw. Verre-chungszeiträume festzusetzen. Die Stadtwerke sind zur Erhebung von Abschlagszahlungen auf der Grundlage des Verbrauches im vorangegangenen Abrechnungszeitraum berechtigt. Bei neu hinzukommenden Kunden wird der Abschlagsbetrag aufgrund der Schätzung des voraussichtli-chen Jahresverbrauches festgelegt. Änderungen der Abnahmeverhältnisse oder der allgemeinen Tarife werden bei der Berechnung der Abschlagsbeträge angemessen berücksichtigt.

4. Wenn der Gasbezug über einen vollen Abrechnungszeitraum vorliegt, wird bei der Jahresabrech-nung innerhalb der Tarifgruppe A und innerhalb der Tarifgruppe B jeweils der Gaspreis berechnet, der für den Kunden am günstigsten ist (Bestabrechnung).

5. Der Grundpreis ist auch dann zu bezahlen, wenn kein Gas abgenommen wird.

III. Kostenerstattung für Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung

Persönlicher Besuch durch unseren Inkassobeauftragten 13,00 € 1)

Unterbrechung der Versorgung 38,00 € 1)

Wiederherstellung der Versorgung 38,00 € 1)

ggf. Wiederherstellung der Versorgung und Leitungsprüfung 76,00 € 1)

Rücklastschriften 7,50 € 2)

Mahngebühr 3,00 € 2)

1) zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungsaus-führung

2) ohne Umsatzsteuer

Memmingen, 05. Dezember 2008 STADT MEMMINGEN Domaschke Werksleiter SVBl 2008 Seite 176

Page 192: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

178

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl

Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen

Nr. 31 Memmingen, 19. Dezember 2008 50. Jahrgang Seite Datum Inhalt 15.12.2008 Bekanntmachung der Neufassung der Friedhofssatzung 179

15.12.2008 Satzung der Stadt Memmingen über die Erhebung von Gebüh-

ren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und sonstigen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung -FGS)

204

Page 193: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

179 mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008 Nachfolgende Neubekanntmachung wird nach Ausfertigung hiermit veröffentlicht:

Bekanntmachung der Neufassung

der Friedhofssatzung

Vom 15. Dezember 2008 Gemäß Artikel 2 der aufgrund von Artikel 23 und 24 Absatz 1 Nummer 1 der Gemeindeord-nung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 796 – Bayerische Rechtssammlung 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 958) erlassenen Sechsten Satzung der Stadt Memmingen zur Änderung der Bestat-tungssatzung vom 10. Dezember 2008 (Satzungs- und Verordnungsblatt Seite 172) wird nachstehend der Wortlaut der Satzung der Stadt Memmingen über die Benutzung der städti-schen Bestattungseinrichtungen (Bestattungssatzung) in der ab 01. Januar 2009 geltenden Fassung unter dem neuen Titel „Satzung der Stadt Memmingen über die Benutzung der städtischen Friedhöfe und sonstigen Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung – FBS)“ neu bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt folgende Satzungen: a) Satzung der Stadt Memmingen über die Benutzung der städtischen Bestattungseinrich-

tungen (Bestattungssatzung) vom 03. August 1976 (Satzungs- und Verordnungsblatt Sei-te 29),

b) Erste Satzung zur Änderung der Bestattungssatzung vom 20. Dezember 1985 (Sat-

zungs- und Verordnungsblatt Seite 66), c) Zweite Satzung der Stadt Memmingen zur Änderung der Bestattungssatzung vom 10.

März 1997 (Satzungs- und Verordnungsblatt Seite 27), d) Dritte Satzung der Stadt Memmingen zur Änderung der Bestattungssatzung vom 17. Juli

2001 (Satzungs- und Verordnungsblatt Seite 101), e) Vierte Satzung der Stadt Memmingen zur Änderung der Bestattungssatzung vom 21. Juli

2003 (Satzungs- und Verordnungsblatt Seite 73), f) Fünfte Satzung der Stadt Memmingen zur Änderung der Bestattungssatzung vom 25.

Januar 2006 (Satzungs- und Verordnungsblatt Seite 16, 53) und g) Sechste Satzung der Stadt Memmingen zur Änderung der Bestattungssatzung 10. De-

zember 2008 (Satzungs- und Verordnungsblatt Seite 172)

Memmingen, 15. Dezember 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister

Page 194: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008 180

Satzung

der Stadt Memmingen

über die Benutzung der städtischen Friedhöfe

und sonstigen Bestattungseinrichtungen

(Friedhofssatzung - FBS)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 2008

Inhaltsübersicht

I. Abschnitt:

Allgemeine Bestimmungen

§ 1: Öffentliche Einrichtung § 2: Benutzungsrecht § 3: Benutzungszwang § 4: Benutzungsgebühren

II. Abschnitt:

Vorbereitung und Durchführung der Bestattung

§ 5: Leichenbesorgung und -beförderung (aufgehoben) § 6: Ort und Zeit der Bestattung § 7: Aufbahrung im Leichenhaus § 8: Trauerfeier § 9: Beisetzung § 10: Aufbewahrung und Beisetzung von Urnen § 11: Öffnen und Schließen der Gräber

III. Abschnitt:

Benutzung der Grabstätten

§ 12: Grabarten § 13: Reihengräber § 14 Wahlgräber § 15: Urnengrabstellen § 15a: Zur-Ruhe-Bettung beim Weißen Engel § 16: Grabrechte § 17: Ruhezeit § 18: Ausgrabungen, Umbettungen § 19: Ehrengräber

Page 195: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

181 mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008

IV. Abschnitt

Gestaltung und Pflege der Grabstätten

§ 20: Größe der Gräber § 21: Allgemeine Gestaltungsgrundsätze § 22: Herrichten der Gräber § 23: Anlage des Grabhügels § 24: Bepflanzung § 25: Sonstiger Grabschmuck § 26: Grabpflege § 27: Vernachlässigung der Grabanlage und -pflege

V. Abschnitt:

Errichten von Grabmalen

und Anlage von Grabeinfassungen

§ 28: Genehmigungspflicht § 29. Größe der Grabmale § 30: Material und Gestaltung der Grabmale § 31: Anliefern und Aufstellen der Grabmale § 32: Unterhaltung der Grabmale § 33: Entfernen der Grabmale § 34: Anlage von Grabeinfassungen § 34a: Nischenplatten

VI. Abschnitt:

Ordnungsvorschriften

§ 35: Besuchszeiten der Friedhöfe § 36: Verhalten im Friedhof § 37: Ausführen gewerblicher Arbeiten in den Friedhöfen

VII. Abschnitt:

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 38: Besitzstandsregelung (alte Grabrechte) § 39: Schließen von Friedhöfen oder Friedhofsteilen § 40: Haftungsbeschränkung § 41: Ersatzvornahme § 42: Zuwiderhandlungen § 42a:Übergangsregelung § 43: Inkrafttreten

Page 196: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008 182

I. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Öffentliche Einrichtung

(1) Die Stadt Memmingen unterhält aus Gründen des öffentlichen Wohls die erforderlichen

Einrichtungen für die Bestattung Verstorbener als öffentliche Gemeindeeinrichtung (städtische Bestattungseinrichtungen).

(2) Städtische Bestattungseinrichtungen sind:

a) der Waldfriedhof, der Friedhof Amendingen, der städtische Teil des Friedhofs Bu-xach, der Städtische Friedhof in Steinheim, der Friedhof Volkratshofen sowie der Alte Friedhof an der Augsburger Straße mit der Maßgabe, daß bei diesem neue Grab-rechte und entsprechende Nutzungsrechte nicht mehr begründet werden können;

b) die zu den Friedhöfen gehörenden Leichenhäuser; c) die Aussegnungshalle im Waldfriedhof; d) das Bestattungs- und Friedhofspersonal

- Bestattungsordner, - Friedhofsarbeiter, - Friedhofsverwalter, - Leichenträger, - Leichenwart (Hallenwart).

(3) 1Die städtischen Bestattungseinrichtungen erbringen alle Leistungen, die für die Vorbe-reitung und Durchführung der Bestattung notwendig oder üblich sind. 2Die Ausführung dieser Leistungen kann die Stadt auch dritten Personen übertragen.

(4) Zu den Aufgaben der städtischen Bestattungseinrichtungen gehört auch die Vorberei-

tung und Durchführung von Bestattungen im kirchlichen Teil des Friedhofs Buxach, so-weit diese der Stadt übertragen sind.

(5) 1Die städtischen Bestattungsreinrichtungen dienen auch zur Bestattung von Fehlgebur-

ten und Feten oder Embryonen aus Schwangerschaftsabbrüchen sowie der Zur-Ruhe-Bettung von Fehlgeburten, Feten oder Embryonen aus Schwangerschaftsabbrüchen. 2Die Bestimmungen dieser Satzung gelten hierfür entsprechend, soweit keine besonde-ren Regelungen getroffen sind.

§ 2

Benutzungsrecht

(1) 1Die städtischen Bestattungseinrichtungen können von den Bestattungspflichten (Abs. 2)

für alle Verstorbenen in Anspruch genommen werden, die bei ihrem Tod ihren Wohnsitz oder Aufenthalt in Memmingen hatten oder die aufgrund eines Grabrechts (§ 16) in ei-nem städtischen Friedhof bestattet werden dürfen. 2Für Verstorbene, bei denen diese

Page 197: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

183 mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008

Voraussetzungen nicht vorliegen, kann die Stadt die Inanspruchnahme erlauben, insbe-sondere die Benutzung eines städtischen Friedhofs und seiner Einrichtungen gestatten.

(2) Bestattungspflichtige im Sinne dieser Satzung sind folgende Angehörige des Verstorbe-

nen

a) der Ehegatte, b) die Kinder, c) die Eltern; bei Annahme Volljähriger (§ 1767 BGB) der Annehmende vor den El-

tern, d) die Großeltern, e) die Enkelkinder, f) die Geschwister, g) die Kinder der Geschwister, h) die Verschwägerten ersten Grades.

(3) 1Bei der Bestattung von Totgeburten und Fehlgeburten sowie von Feten oder Embryonen aus Schwangerschaftsabbrüchen ist für das Bestattungsrecht nach Abs. 1 Satz 1 der Wohnsitz des Verfügungsberechtigten maßgeblich. 2Für die Zur-Ruhe-Bettung von Fehl-geburten, Feten oder Embryonen aus Schwangerschaftsabbrüchen durch den Verfü-gungsberechtigten gilt Satz 1 entsprechend. 3Bei einer Zur-Ruhe-Bettung durch den In-haber des Gewahrsams ist dessen Sitz maßgebend.

§ 3

Benutzungszwang

(1) 1Folgende Leistungen der städtischen Bestattungseinrichtungen im Friedhofsbereich

sind von den Bestattungspflichtigen (§ 2 Abs. 2) für alle Verstorbenen, die in Memmin-gen bestattet werden sollen, in Anspruch zu nehmen:

a) die Durchführung der Bestattung, insbesondere das Öffnen und Schließen des Gra-

bes, die Benutzung des Sargwagens und die Beisetzung des Sarges,

b) die Aufbewahrung und Beisetzung der Urnen nach Feuerbestattungen.

2Für die Beisetzung des Sarges brauchen die Dienste der Städtischen Leichenträger nicht in Anspruch genommen zu werden, wenn der Sarg nach einem seit altersher be-stehenden Brauch von Verwandten, Freunden oder Vereinsmitgliedern getragen und versenkt werden soll und die Beisetzung von einer sachkundigen Person überwacht wird.

(2) Bei Überführung von in Memmingen Verstorbenen nach auswärts ist das Leichenhaus eines städtischen Friedhofs zur Aufbahrung in Anspruch zu nehmen, sofern die Leiche nicht unmittelbar vom Leichenraum einer Krankenanstalt innerhalb der vorgeschriebe-nen Zeit überführt werden kann.

(3) Dem Benutzungszwang nach Abs. 1 und 2 unterliegt ein Bestattungspflichtiger nicht,

soweit er Leistungen eines kirchlichen Friedhofs oder des kirchlichen Teils eines Fried-hofs im Gebiet der Stadt Memmingen in Anspruch nimmt.

(4) Die Stadt kann im Einzelfall aus wichtigen Gründen vom Benutzungszwang ganz oder

teilweise befreien, wenn nicht Gründe des öffentlichen Wohls oder höherrangiges Recht entgegenstehen.

Page 198: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008 184

§ 4

Benutzungsgebühren

Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und sonstige Bestattungseinrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung erhoben.

II. Abschnitt

Vorbereitung und Durchführung der Bestattung

§ 5

Leichenbesorgung und -beförderung

(aufgehoben)

§ 6

Ort und Zeit der Bestattung

(1) Ein Verstorbener wird in dem Friedhof bestattet, für den ein Nutzungs- oder Grabrecht

begründet ist. (2) 1Den Zeitpunkt der Beerdigung setzt die Friedhofsverwaltung im Benehmen mit dem

Bestattungspflichtigen fest. 2Beerdigungen finden in der Regel an Werktagen - mit Aus-nahme der Samstage - zwischen 13.00 Uhr und 16.00 Uhr statt.

§ 7

Aufbahrung im Leichenhaus

(1) 1Die Leichen der Verstorbenen werden nach der Annahme der Särge durch den Lei-

chenwart im Leichenhaus aufgebahrt, in der Regel im offenen Sarg. 2Auf Wunsch des Bestattungspflichtigen bleibt der Sarg geschlossen. 3Särge mit von auswärts überführten Leichen werden in der Regel nicht mehr geöffnet.

(2) Bei Leichen von Personen, die an einer übertragbaren Krankheit im Sinne des Infekti-

onsschutzgesetzes erkrankt waren, bleibt der Sarg geschlossen. (3) Bei rasch verwesenden oder abstoßend wirkenden Leichen kann die sofortige Schlie-

ßung des Sarges, bei rasch verwesenden Leichen auch die unverzügliche Beisetzung im Grab angeordnet werden.

(4) 1Aus dem Leichenhaus werden Leichen nur zur Beisetzung in einem Friedhof oder zur

Überführung nach auswärts herausgegeben. 2Offen aufgebahrte Särge werden ge-schlossen, bevor sie zur Trauerfeier (§ 8) oder Beisetzung (§ 9) gebracht oder nach auswärts überführt werden; die Hinterbliebenen dürfen die Leiche vor dem Schließen des Sarges sehen, in Leichenhäusern mit Glasabschluss vom Schaugang aus.

Page 199: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

185 mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008 (5) 1Zu den Aufbahrungs- und Betriebsräumen im Leichenhaus hat nur das hierfür einge-

setzte Bestattungs- und Friedhofspersonal Zutritt. 2Bei Leichenöffnungen im Sektions-raum eines Leichenhauses dürfen nur die Ärzte, ihre Hilfskräfte, die Amtspersonen und die amtlich Beigezogenen zugegen sein.

(6) 1Lichtbildaufnahmen von aufgebahrten Leichen bedürfen der Genehmigung der Fried-

hofsverwaltung. 2Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn das Einverständnis des Bestat-tungspflichtigen nachgewiesen wird. 3Das gleiche gilt für die Abnahme von Totenmas-ken.

§ 8

Trauerfeier

(1) 1Wenn der Bestattungspflichtige nicht anders bestimmt, findet vor der Beisetzung oder

Überführung nach auswärts eine Trauerfeier am geschlossenen Sarg statt, im Wald-friedhof in der Aussegnungshalle, in den Friedhöfen Amendingen, Buxach, Steinheim und Volkratshofen vor dem Leichenhaus oder am offenen Grab. 2Auf Wunsch des Be-stattungspflichtigen kann hierbei die Teilnahme der Öffentlichkeit ausgeschlossen wer-den.

(2) Auffallend oder unpassend gekleideten Personen kann die Teilnahme an der Trauerfeier

versagt werden. (3) Bei den Trauerfeiern werden zuerst die kirchlichen Handlungen vorgenommen und so-

dann die weltlichen Ehrungen. (4) 1Lichtbild-, Film- und Tonfilmaufnahmen von Trauerfeiern, Leichenzügen, Gedenkfeiern

und ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung der Friedhofsverwaltung. 2Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn die Bestattungspflichtigen einverstanden sind. 3Bei den Aufnahmen ist jede Störung der Feierlichkeiten zu vermeiden. 4Die Aufla-gen der Friedhofsverwaltung sind zu beachten.

§ 9

Beisetzung

(1) 1Unmittelbar nach der Trauerfeier wird der Sarg von den Leichenträgern zu dem Grab

befördert, in dem er beigesetzt werden soll, und dort sofort versenkt. 2Särge mit Verstor-benen, die nach auswärts überführt werden sollen, sind im Anschluß an die Trauerfeier zu überführen.

(2) Findet keine Trauerfeier statt, so wird der Sarg zu dem von der Friedhofsverwaltung

festgesetzten Zeitpunkt (§ 6 Abs. 3) von den Leichenträgern aus dem Aufbahrungsraum unmittelbar zum Grab gebracht und dort beigesetzt.

(3) Das Recht, aus religiösen Gründen den Sarg bis zum Abschluss der Begräbnisfeierlich-

keiten (Aufbahrung, Trauerfeier und Beisetzung) offen zu halten und besondere Hand-lungen bei Bestattungen vorzunehmen, bleibt vorbehaltlich des § 7 Absatz 2 unberührt.

Page 200: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008 186

§ 10

Aufbewahrung und Beisetzung von Urnen

(1) Urnen mit der Asche Verstorbener werden nach der Annahme durch den Leichenwart im

Leichenhaus aufbewahrt. (2) 1Auf die Beisetzung von Urnen findet § 9 Abs. 2 entsprechende Anwendung. 2Auf

Wunsch des Bestattungspflichtigen findet vor der Beisetzung eine Trauerfeier statt; die Vorschriften des § 8 finden hierbei entsprechende Anwendung. 3Die Platten zur Abde-ckung der Urnennischen dürfen nur vom Bestattungs- und Friedhofspersonal angebracht und entfernt werden; das Anbringen der Platte ist Teil der Bestattung.

§ 11

Öffnen und Schließen der Gräber

(1) Die Gräber werden vom Friedhofspersonal ausgehoben und nach der Beisetzung zuge-

füllt, sobald sich die Trauergäste entfernt haben. (2) Bei weiteren Beisetzungen in bereits belegten Grabstätten haben die Inhaber der Grab-

rechte (§ 16) rechtzeitig auf ihre Kosten - soweit erforderlich - für die Beseitigung vor-handener Grabmäler, Grabeinfassungen, Grabbepflanzungen und des Grabhügels zu sorgen, soweit nicht in einfach gelagerten Fällen die Friedhofsverwaltung diese Arbeiten übernimmt.

(3) 1Die auf die Schließung des Grabes folgenden Verrichtungen, z.B. das Entfernen der

Kränze und des verwelkten Blumenschmucks, das Herrichten des Grabes (§ 20) sind Aufgabe des Bestattungspflichtigen. 2Bei Reihengräbern kann die Friedhofsverwaltung die Aufgabe ganz oder teilweise übernehmen.

III. Abschnitt

Benutzung der Grabstätten

§ 12

Grabarten

(1) 1In den Friedhöfen werden folgende Arten von Gräbern nach den Belegungsplänen der

Stadt bereitgestellt.

a) Reihengräber (§ 13) b) Wahlgräber (§ 14) c) Urnengrabstellen (§ 15) d) Ehrengräber (§ 19).

2Im Waldfriedhof wird die gemeinsame Grabstätte beim Weißen Engel (§ 15a) bereitge-stellt.

Page 201: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

187 mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008

(2) 1Alle Gräber sind Eigentum der Stadt. 2An ihnen können Nutzungsrechte Dritter nur nach

Maßgabe dieser Satzung erworben und ausgeübt werden.

§ 13

Reihengräber

(1) 1Reihengräber sind Grabstätten, in denen innerhalb eines Grabfeldes der Reihe nach

beigesetzt wird. 2Die Lage des Grabes kann von den Bestattungspflichtigen nicht ge-wählt werden; sie wird von der Friedhofsverwaltung bestimmt.

(2) Reihengräber werden im Waldfriedhof für die Leichen Erwachsener (Personen über 12

Jahren) eingerichtet.

(3) 1An Reihengräbern können Grabrechte (§ 16) nicht erworben werden. 2Sie werden grundsätzlich nur für die Dauer der Ruhezeit (§ 17) zur Verfügung gestellt. 3Nutzungsberechtigt ist der Bestattungspflichtige; die Vorschriften des § 16 Abs. 7 und 8 finden auf den Übergang des Nutzungsrechts entsprechende Anwendung.

(4) In einem Reihengrab darf während der Ruhezeit keine weitere Leiche beigesetzt wer-

den. (5) 1Nach Ablauf der Belegungsdauer hat der Nutzungsberechtigte das Grab auf seine Kos-

ten zu räumen. 2§ 16 Abs. 6 findet entsprechende Anwendung.

§ 14

Wahlgräber

(1) 1Wahlgräber sind Grabstätten, deren Lage von den Bestattungspflichtigen im Rahmen

des Friedhofbelegungsplanes frei gewählt werden kann. 2Wahlgräber können aus einer Grabstelle oder aus mehreren nebeneinanderliegenden Grabstellen bestehen. 3In Wahl-gräbern können die Leichen von Erwachsenen und Kindern beigesetzt werden. 4Im Waldfriedhof werden Wahlgräber für Kinder (Kindergräber) eingerichtet.

(2) 1An Wahlgräbern wird ein Nutzungsrecht - Grabrecht (§ 16) - auf die Dauer der Ruhezeit

eingeräumt, das auf Antrag des Inhabers durch schriftlichen Bescheid verlängert werden kann. 2Eine Verlängerung, die nicht im Zusammenhang mit einer Bestattung steht, kann die Dauer der Ruhezeit unterschreiten und muss mindestens ein Jahr betragen. 3Mehrmalige Verlängerungen sind zulässig. 4Auf die Verlängerung eines Grabrechtes besteht kein Rechtsanspruch.

(3) 1In einer Grabstelle eine Wahlgrabes, die nur mit einer Leiche belegt ist, kann während

deren Ruhezeit eine zweite Leiche beigesetzt werden, wenn die erste Leiche tiefergelegt ist, und das Grabrecht um die Ruhezeit für die zweite Leiche verlängert wird. 2Die Bei-setzung einer weiteren Leiche ist nur zulässig, wenn die Ruhezeit der zuletzt beigesetz-ten Leiche abgelaufen ist. 3Ferner können in einer Grabstelle unbeschadet des Rechts zu weiteren Beisetzungen und ohne Rücksicht auf Ruhezeiten bestatteter Leichen bis zu 4 Urnen beigesetzt werden, wenn das Grabrecht um die Ruhezeit für die Urnen verlän-gert wird.

Page 202: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008 188

§ 15

Urnengrabstellen

(1) Urnen können

a) in Urnengräbern (Absatz 2), b) in Urnenrasengräbern (Absatz 3), c) in Urnennischen der Urnenwand im Waldfriedhof (Absatz 4), d) im Urnengemeinschaftsgrab im Waldfriedhof (Absatz 5), e) in Wahlgräbern zur Erdbestattung (§ 14 Absatz 3 Satz 3)

beigesetzt werden. (2) In einem Urnengrab können während bestehender Ruhezeiten bei Verlängerung um die

jeweils erforderlichen Ruhezeiten insgesamt 4 Urnen beigesetzt werden, im Übrigen fin-den auf Urnengräber die Bestimmungen über Wahlgräber (§ 14) entsprechende Anwen-dung.

(3) 1In einem Urnenrasengrab können während bestehender Ruhezeiten bei Verlängerung

um die jeweils erforderlichen Ruhezeiten insgesamt 4 Urnen beigesetzt werden, im Übri-gen finden auf Urnenrasengräber die Bestimmungen über Wahlgräber (§ 14) entspre-chende Anwendung. 2Eine individuelle Bepflanzung ist jedoch nicht zulässig.

(4) 1In der Urnenwand im Waldfriedhof wird an Urnennischen einschließlich der Platten zur

Abdeckung für die Dauer der Ruhezeit ein Nutzungsrecht eingeräumt. 2In einer Urnenni-sche können während bestehender Ruhezeiten bei Verlängerung um die erforderliche Ruhezeit insgesamt 2 Urnen bestattet werden. 3Im Übrigen finden auf Urnennischen die Bestimmungen für Wahlgräber (§ 14) entsprechende Anwendung.

(5) 1Das Urnengemeinschaftsgrab im Waldfriedhof ist eine Grabstätte für die Bestattung ei-

ner Vielzahl von Urnen, bei der der einzelne Bestattungsplatz nach der Bestattung nicht mehr individuell erkennbar ist. 2

PEin Bestattungsplatz im Urnengemeinschaftsgrab wird nur vergeben, wenn diese Bestattungsart dem schriftlich niedergelegten Willen des Ver-storbenen entspricht. 3Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Reihengräber (§ 13) ent-sprechend.

§ 15a

Zur-Ruhe-Bettung beim Weißen Engel

1Das Grabfeld beim Weißen Engel im Waldfriedhof dient der Zur-Ruhe-Bettung von Fehlge-burten und von Feten oder Embryonen aus Schwangerschaftsabbrüchen, die nicht bestattet werden. 2Eine individuelle Kennzeichnung der Plätze der einzelnen und gemeinsamen Zur-Ruhe-Bettungen erfolgt nicht.

§ 16

Grabrechte

(1) 1Ein Grabrecht kann nur einer natürlichen Person anlässlich eines Sterbefalles verliehen

werden; die Stadt kann aus wichtigen Gründen Ausnahmen zulassen. 2Über die Verlei-hung des Grabrechts wird eine Urkunde - Grabbrief - ausgestellt. 3Das Grabrecht ent-steht mit der Aushändigung des Grabbriefes an den Inhaber.

Page 203: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

189 mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008 (2) 1Das Grabrecht gibt dem Inhaber die Befugnis, sich selbst, seinen Ehegatten, seine Kin-

der (auch angenommene) und deren Ehegatten, seine Eltern und seine unverheirateten Geschwister in der Grabstätte beerdigen zu lassen. 2Bei Vorliegen besonderer persönli-cher, insbesondere verwandtschaftlicher Bindungen kann die Stadt auch die Beerdigung anderer Personen in der Grabstätte zulassen.

(3) 1Das Grabrecht erlischt mit dem Ablauf der Nutzungsdauer. 2Die Verlängerung des

Grabrechtes muß spätestens 2 Wochen vor dem Ende der Laufzeit bei der Friedhofs-verwaltung beantragt werden; der Verlängerungsantrag kann früherstens 6 Monate vor-her gestellt werden. 3Auf das bevorstehende Erlöschen des Grabrechts wird der Inhaber einen Monat vorher schriftlich hingewiesen, wenn seine Anschrift bekannt ist; sonst wird durch Steckzeichen auf dem Grab darauf aufmerksam gemacht.

(4) Der Inhaber ist verpflichtet, das Grabrecht vorzeitig verlängern zu lassen, wenn während

der Nutzungsdauer das Grab neu belegt werden soll und die Laufzeit für die neue Ruhe-zeit nicht ausreicht.

(5) 1Ein Verzicht auf das Grabrecht bedarf der Zustimmung der Stadt. 2Er ist nur für die Zeit

nach Ablauf der Ruhezeit zulässig. 3Stimmt die Stadt zu, so erlischt das Grabrecht mit dem Ablauf der Ruhezeit.

(6) 1Nach Erlöschen des Grabrechts hat der Inhaber innerhalb von 3 Monaten auf seine

Kosten das Grabmal samt Fundament, Grabeinfassungen, Steinplatten und größere Be-pflanzungen von der Grabstätte zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. 2Nach fruchtlo-sem Ablauf dieser Frist und erfolgloser Mahnung durch die Friedhofsverwaltung kann diese die Räumung des Grabes auf Kosten des Inhabers veranlassen.

(7) 1Der Inhaber kann jederzeit die Übertragung des Grabrechts auf eines der in Abs. 2 be-

zeichneten Familienmitglieder beantragen, wenn dieses einverstanden ist. 2Zur Übertra-gung auf Eltern oder Geschwister bedarf es der Zustimmung des Ehegatten des Inha-bers und seiner Kinder. 3Die Übertragung kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden. 4Der Übergang des Grabrechts wird mit der Umschreibung des Grab-briefes wirksam.

(8) 1Mit dem Tode des Inhabers geht das Grabrecht auf dasjenige der in Abs. 2 bezeichne-

ten Familienmitglieder über, das der Inhaber vor seinem Ableben der Friedhofsverwal-tung benannt hat. 2Hat er niemanden benannt, so geht das Grabrecht in nachstehender Reihenfolge über auf:

a) den überlebenden Ehegatten, und zwar auch dann, wenn Kinder aus einer früheren

Ehe vorhanden sind, b) die Kinder, c) die Eltern, d) die Enkel, e) die Geschwister, f) die Stiefgeschwister, g) die nicht unter a) bis f) fallenden Erben.

3Innerhalb der einzelnen Gruppen wird der Älteste Inhaber des Grabrechts. jeder Rechtsnachfolger kann zugunsten des Nächstberechtigten verzichten, wenn dieser ein-verstanden ist. 4Der Übergang des Grabrechts wird mit der Umschreibung des Grab-briefs wirksam.

Page 204: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008 190

(9) 1Durch den Übergang des Grabrechts nach den Absätzen 7 und 8 ändert sich nichts an

seinem ursprünglichen Inhalt (Abs. 2). 2Die Ausdehnung auf weiterte Familienmitglieder bedarf der Zustimmung der Stadt.

§ 17

Ruhezeit

(1) 1Die Ruhezeit beträgt

a) im Waldfriedhof:

für die Leichen von 1. Kindern bis zu 2 Jahren: 6 Jahre 2. Kindern von 2 bis 6 Jahren: 8 Jahre 3. Kindern von 6 bis 12 Jahren: 10 Jahre 4. Erwachsenen (über 12 Jahre): 12 Jahre für Bestattungen in der gemeinsamen Grabstätte (§ 15a): 6 Jahre.

b) im Friedhof Amendingen:

für die Leichen von 1. Kindern (bis zu 12 Jahren): 12 Jahre 2. Erwachsenen (über 12 Jahre): 18 Jahre

c) in den Friedhöfen Buxach, Steinheim und Volkratshofen:

für die Leichen von 1. Kindern (bis zu 12 Jahre): 15 Jahre 2. Erwachsenen (über 12 Jahre). 25 Jahre

d) für Urnen in allen Friedhöfen 12 Jahre.

2Die Ruhezeit beginnt mit der Beisetzung des Sarges oder der Urne.

(2) Während der Ruhezeit dürfen Gräber nicht wieder belegt werden, ausgenommen in den Fällen des § 14 Abs. 3.

§ 18

Ausgrabung und Umbettung von Leichen

(1) 1Sofern die Ausgrabung und Umbettung von Leichen nicht von einem Gericht oder einer

Behörde angeordnet wird, bedarf sie der Genehmigung der Stadt. 2Sie ist bei Reihen-gräbern von den Nutzungsberechtigten, bei Wahlgräbern vom Inhaber des Grabrechts bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen. 3Die Genehmigung kann - erforderlichenfalls unter Bedingungen und Auflagen - erteilt werden, wenn die Gesundheitsbehörde keine Einwendungen erhebt. 4Umbettungen von einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab auf dem gleichen Friedhof sind ausgeschlossen. 5Bei Anträgen auf Ausgrabung zum Zwecke der Umbettung auf einen auswärtigen Friedhof ist die Zustimmung des zustän-digen Friedhofsträgers nachzuweisen.

Page 205: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

191 mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008 (2) 1Ausgrabungen und Umbettungen in den städtischen Friedhöfen werden durch das

Friedhofspersonal vorgenommen. 2Die Teilnahme hieran ist nur den Vertretern der Friedhofsverwaltung und den zuständigen Behörden gestattet.

(3) 1Ausgrabungen und Umbettungen sollen nur in den Monaten Oktober mit April. und zwar

außerhalb der Besuchszeiten des Friedhofs vorgenommen werden. 2Den Zeitpunkt be-stimmt im Einzelfall die Friedhofsverwaltung, sofern nicht eine gerichtliche oder behörd-liche Anordnung den Zeitpunkt festlegt.

(4) Ausgegrabene Leichen oder Leichenteile sind, wenn der Sarg beschädigt ist, vor der

Umbettung oder Überführung auf Kosten des Antragstellers neu einzusargen und unver-züglich wieder zu bestatten.

(5) 1Für Schäden, die bei einer Ausgrabung oder Umbettung an benachbarten Grabstätten

entstehen, haftet der Stadt gegenüber der Antragsteller, soweit nicht ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Friedhofpersonals vorliegt. 2Die Haftung nach § 839 BGB, Art. 34 GG bleibt hiervon unberührt.

§ 19

Ehrengräber

(1) Ehrengräber sind einzelne oder in geschlossenen Feldern zusammengefasste, von der

Stadt angelegte und unterhaltene Grabstätten, insbesondere für die Opfer von Kriegen und Katastrophen.

(2) Auf die Zuerkennung und Anlage eines Ehrengrabes besteht kein Rechtsanspruch. Sie

bleibt der Beschlussfassung durch den Stadtrat vorbehalten.

IV. Abschnitt

Gestaltung und Pflege der Grabstätten

§ 20

Größe der Gräber

(1) Die Gräber haben folgende Ausmaße:

a) Wahlgräber für

Länge Breite Tiefe

1. Kinder bis zu 2 Jahren: 1,20 m 0,40 m 1,00 m 2. Kinder von 2 bis 6 Jahren: 1,50 m 0,60 m 1,30 m 3. Kinder von 6 bis 12 Jahren: 1,80 m 0,80 m 1,50 m 4. Erwachsene (über 12 Jahre):

- allgemein: 2,20 m 0,90 m 1,80 m - bei Tieferlegung (§ 14 Abs. 3): 2,30 m

b) Reihengräber 2,20 m 0,90 m 1,80 m

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mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008 192

c) Urnengräber 1,00 - 2,00 m 1,00 m 0,60 m d) Urnennischen 0,43 m 0,26 m 0,45 m

e) Bestattungsplatz im Urnengemeinschaftsgrab 0,43 m 0,26 m 0,60 m f) Urnenrasengräber 1,00 m 1,00 m 0,60 m.

(2) Der Zwischenraum zwischen den Gräbern bzw. den einzelnen Grabstellen von Wahl-

gräbern beträgt 0,60 m.

§ 21

Allgemeine Gestaltungsgrundsätze

1Jede Grabstätte ist in einer der Würde des Friedhofs entsprechende Weise zu gestalten. 2Sie muß sich ihrer Umgebung anpassen und darf nicht störend oder verunstaltend wirken. 3Für das Errichten von Grabmalen und die Anlage von Grabeinfassungen gelten die beson-deren Bestimmungen der §§ 28 mit 34. 4Die Pflege und Unterhaltung der Urnenrasengräber (§ 15 Absatz 3), des Urnengemeinschaftsgrabs im Waldfriedhof (§ 15 Absatz 4) und der ge-meinsamen Grabstätte beim Weißen Engel (§ 15a) erfolgt ausschließlich durch die Fried-hofsverwaltung; eine zusätzliche Schmückung oder die Errichtung von Grabmalen ist nicht gestattet.

§ 22

Herrichten der Gräber

(1) 1Die Grabstätten sind entsprechend den Grundsätzen des § 21 bis spätestens 6 Monate

nach der Beisetzung herzurichten. 2Hierzu gehören die Anlage des Grabhügels und die Bepflanzung. 3Dies gilt auch für das Wiederherrichten nach weiteren Beisetzungen.

(2) Die Verpflichtung zum Herrichten der Grabstätten obliegt bei Reihengräbern den Nut-

zungsberechtigten, bei Wahlgräbern den Inhabern der Grabrechte. (3) 1Das Bestreuen der Gräber und der Zwischenräume (§ 20 Abs. 2) mit Sand, Kies oder

ähnlichen Material und das Auslegen mit Steinplatten sind unzulässig. 2In den Friedhö-fen Amendingen, Buxach und Volkratshofen können die Zwischenräume zischen Gräbern mit Steineinfassungen (nicht mit Platteneinfassungen) mit Kies bestreut werden, wenn hierdurch der betreffende Friedhofsteil nicht verunstaltet wird. 3Das Aufstellen von Bän-ken bedarf der Genehmigung der Friedhofsverwaltung.

§ 23

Anlage des Grabhügels

(1) 1Bei der Anlage des Grabhügels sind die in § 20 festgelegten Längen- und Breitenmaße

des Grabes einzuhalten. Der Grabhügel darf 20 cm Höhe nicht überschreiten.

Page 207: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

193 mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008 (2) Bei Wahlgräbern mit mehreren Grabstellen ist der Grabhügel oder das Grabbeet über

sämtliche Grabstellen in einer Fläche anzulegen, auch wenn einzelne Grabstellen noch nicht oder nicht mehr belegt sind.

§ 24

Bepflanzung

(1) 1Grabhügel und Grabbeete sind zu bepflanzen. 2Die Bepflanzung ist möglichst flächig zu

halten unter Bevorzugung bodenbedeckender, niedriger und insbesondere immergrüner ausdauernder Pflanzen, wobei dei Standort- und Bodenverhältnisse zu berücksichtigen sind.

(2) Bepflanzungen in Form von Ornamenten, Figuren oder Schriftnachbildungen sind unzu-

lässig. (3) 1In den Abteilungen A, A Rückseite und C des Waldfriedhofs sind Bäume und Sträucher

bis zu einer Höhe von 2 m zulässig. 2In den Abteilungen B und D des Waldfriedhofs so-wie in den Friedhöfen Amendingen, Buxach, Steinheim und Volkratshofen dürfen Bäume und Sträucher, insbesondere Koniferen, nur gepflanzt werden, wenn sie nach ihrer Art nicht höher als 1,50 m werden.

§ 25

Sonstiger Grabschmuck

(1) 1Auf den Gräbern dürfen Blumengebinde niedergelegt sowie Pflanzen und Schnittblu-

men in Töpfen, Schalen oder Vasen aufgestellt werden, wenn diese nach Material, Form und Größe die Grabstätte und ihre Umgebung nicht verunstalten. 2Die Verwendung un-passender Gefäße (z.b. Konservendosen, Einmachgläser u.ä.) ist unzulässig. 3Gestelle zur Befestigung von Grabschmuck, insbesondere von Kränzen, dürfen auf den Gräbern nicht aufgestellt werden.

(2) 1Schmuck aus nicht pflanzlichen Stoffen, wie Metall, Glas, Porzellan, Gips, Emaille, Pa-

pier, Wachs und anderen Stoffen, die der Eigenart einer Grabstätte widersprechen, dür-fen auf den Gräbern nicht angebracht werden. 2Ausgenommen hiervon sind Kerzen und kleine Grableuchten sowie künstliche Blumen während der kalten Jahreszeit, wenn sie nach Material und Ausführung die Grabstätte und ihre Umgebung nicht verunstalten.

(3) 1In den gärtnerisch angelegten Gemeinschaftsabteilungen (z.B. Ehrenfriedhöfe, Kriegs-

gräber) dürfen nur kleine Blumengebinde niedergelegt sowie Vasen mit Schnittblumen oder Blumenschalen aufgestellt werden. 2Die Bepflanzung darf hierdurch nicht beschä-digt werden.

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mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008 194

§ 26

Grabpflege

(1) Die Grabstätten sind bei Reihengräbern von den Nutzungsberechtigten und bei Wahl-

gräbern von den Inhabern der Grabrechte während der Dauer der Ruhezeit bzw. des Grabrechts stets in einem ordentlichen, der Eigenart des Friedhofs entsprechenden Zu-stand zu erhalten.

(2) 1Bepflanzungen, Bäume und Sträucher sind im Schnitt zu halten und, wenn sie über die

Grabfläche oder das Grabmal hinausragen, oder die zulässige Höhe (§ 24 Abs. 3) über-schreiten, zu beseitigen. 2Verwelkte Blumen und Kränze und sonstige unbrauchbar oder unansehnlich, gewordene Gegenstände sind von den Gräbern zu entfernen und auf die hierfür vorgesehenen Abfallplätze zu bringen.

(3) Geräte zur Grabpflege (Harken, Rechen, Gießkannen u.ä.) und leere Gefäße jeder Art

(Blumentöpfe, Vasen u.ä.) dürfen auf oder an den Grabstätten nicht aufbewahrt werden. (4) 1Die von der Friedhofsverwaltung angelegten Hecken und Rasenkanten dürfen bei der

Grabpflege nicht beschädigt oder verändert werden. 2Sie werden ausschließlich von der Friedhofsverwaltung gepflegt.

§ 27

Vernachlässigung der Grabanlage und -pflege

(1) 1Wir eine Grabstätte entgegen den Vorschriften der §§ 22 mit 24 nicht rechtzeitig oder

ordnungsgemäß hergerichtet oder entgegen der Bestimmung des § 26 nicht ordnungs-gemäß gepflegt, so hat der Verpflichtete auf schriftliche Aufforderung der Stadt die Grabstätte innerhalb der hierbei festgesetzten Frist in Ordnung zu bringen. 2Ist der Ver-pflichtete nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein dreimonati-ger Hinweis auf der Grabstätte. 3Wird die Aufforderung nicht befolgt, so kann die Grab-stätte von der Friedhofsverwaltung abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden; zur Er-stattung der hierdurch entstehenden Kosten ist der Verantwortliche verpflichtet. 4Ein an der Grabstätte bestehendes Grabrecht erlischt mit dem Ablauf der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche bzw. Urne ohne Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren.

(2) 1Wird entgegen der Bestimmung des § 25 auf einer Grabstätte unzulässiger Grab-

schmuck angebracht, so gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. 2Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Nutzungsberechtigte oder Inhaber des Grabrechts nicht bekannt o-der nicht ohne weiteres zu ermitteln, so kann die Friedhofsverwaltung den Grabschmuck entfernen. 3Zu seiner Aufbewahrung ist sie nicht verpflichtet.

Page 209: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

195 mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008

V. Abschnitt

Errichten von Grabmalen

und Anlage von Grabeinfassungen

§ 28

Genehmigungspflicht

(1) 1Die Errichtung und Änderung von Grabmalen bedarf der vorherigen Genehmigung der

Stadt. 2Die Genehmigung ist bei der Friedhofsverwaltung mit dem dort erhältlichen Formblatt zu beantragen. 3Der Antrag ist vom Antragsteller (Nutzungsberechtigten, In-haber des Grabrechts) und vom Inhaber oder einem vertretungsberechtigten Beauftrag-ten der Herstellerfirma zu unterzeichnen.

(2) 1Dem Antrag ist in doppelter Fertigung eine Zeichnung im Maßstab 1 : 10 beizufügen,

aus der Grundriss, Vorder- und Seitenansicht des Grabmals nebst Sockel (soweit er aus dem Boden herausragt) sowie die Anordnung der Schrift, der Ornamente und Symbole ersichtlich sind. 2Bei Änderung von Grabmalen muss aus der Zeichnung Art und Umfang der Änderung gegenüber dem bestehenden Zustand klar zu ersehen sein, bei geringfü-gigen Änderungen kann auf die Vorlage einer Zeichnung verzichtet werden. 3In beson-deren Fällen sind auf Verlangen weitere Unterlagen, insbesondere Zeichnungen im grö-ßeren Maßstab vorzulegen. 4Die Zeichnungen sind vom Fertiger zu unterschreiben.

(3) 1Die Genehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden; sie ist zu

versagen, wenn dem Antrage bei Berücksichtigung der Anforderungen an die Gestal-tung von Grabmalen (§§ 29, 30) auch unter Bedingungen und Auflagen nicht entspro-chen werden kann. 2Der Antragsteller erhält einen schriftlichen Bescheid, im Falle der Genehmigung mit einer Fertigung der genehmigten Zeichnung.

(4) 1Die Genehmigung erlischt, wenn binnen eines Jahres seit ihrer Erteilung das Grabmal

nicht errichtet oder geändert worden ist. 2Auf Antrag kann die Frist vor ihrem Ablauf um ein weiteres Jahr verlängert werden.

(5) 1Keiner Genehmigung bedarf das aufstellen vorläufiger Grabzeichen in der üblichen

Form eines einfachen Holzkreuzes. 2Diese sind jedoch nach Ablauf eines Jahres nach der Beisetzung von den zur Grabpflege Verpflichteten (§ 26 Abs.1) zu entfernen.

§ 29

Größe der Grabmale

(1) 1Die Größe des Grabmals muss sich nach der Art und Größe der Grabstätte richten, auf

der es aufgestellt werden soll, dabei muss die Höhe des Grabmals - ohne Sockel - betragen:

mindestens höchstens

a) bei Kindergräbern 60 cm 80 cm

b) bei Reihengräbern für Erwachsene 100 cm 130 cm

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mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008 196

c) bei Wahlgräbern in den Abteilungen B und D des Waldfriedhofs und in den Friedhöfen Amendingen, Buxach, Steinheim und Volkratshofen 110 cm 150 cm

d) bei Wahlgräbern in den Abteilungen A, A Rückseite und C des Waldfriedhofs 120 cm 150 cm

e) bei Urnenreihengräbern 60 cm 80 cm

f) bei Urnenwahlgräbern 60 cm 150 cm g) bei Urnenrasengräbern 60 cm 150 cm. 2Der Sockel des Grabmals darf nicht mehr als 15 cm über den gewachsenen Boden hin-ausragen.

(2) 1Breite und Stärke der Grabmale müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zu ihrer Höhe stehen, sie sollen mindestens 12 cm stark sein. 2Der Sockel des Grabmals darf nicht breiter sein als das Grab selbst.

(3) Für bestimmte in den Belegungsplänen besonders bezeichneten Abteilungen der Fried-

höfe können die Ausmaße der Grabmale - auch abweichend von Abs. 1 Satz 2 - ander-weit festgesetzt und bestimmt werden, dass die Grabmale ohne Sockel errichtet werden.

(4) 1In besonders gelagerten Fällen können Ausnahmen von den Bestimmungen des Abs. 1

Satz 2 und den Festsetzungen gemäß Abs. 3 gestattet werden, wenn hierdurch die Grabstätte und ihre Umgebung nicht verunstaltet werden können. 2Dies gilt insbesonde-re für mehrteilige und liegende Grabmale.

§ 30

Material und Gestaltung der Grabmale

(1) 1Als Material für Grabmale sind Natursteine, Holz und Metall in sämtlichen Friedhöfen

allgemein zulässig. 2Kunststeine sind nur für Reihengräber und für Gräber in den in den Belegungsplänen bezeichneten Abteilungen ohne besondere Gestaltungsvorschriften zulässig; sie müssen jedoch natursteinähnlich bearbeitet sein. 3Allgemein unzulässig sind Grabmale aus grellweißem Material, Beton, Kunststoff, Glas, Porzellan, Keramik oder Emaille.

(2) 1Grabmale sind so zugestalten, dass sie sich ihrer Umgebung anpassen und nicht stö-

rend oder verunstaltend wirken. 2Ihr Aussehen muss mit der Eigenart eines Friedhofs vereinbar sein. 3Firmen- oder Künstlernamen dürfen nur in unauffälliger Weise an einer Schmalseite des Grabmals unten angebracht werden.

(3) 1Die Grabmale müssen ferner - außer in den Abteilungen ohne besondere Gestaltungs-

vorschriften - noch folgenden Anforderungen an ihre Gestaltung genügen. 2Unzulässig sind:

a) farbauffällige Steine, b) schwarze oder annähernd schwarze Steine, deren Oberfläche spiegelt, c) verputztes und unverputztes Mauerwerk,

Page 211: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

197 mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008

d) übergroße Lichtbilder, die mehr als 2 v.H. der Fläche des Grabmals einnehmen, an

der sie angebracht sind, e) Schriften, Symbole, und Ornamente in auffallender Farbe, Gestaltung oder Anord-

nung, insbesondere in auffallender Gold- oder Silberausführung.

3Steingrabmale müssen aus einem einheitlichen Material hergestellt und allseitig hand-werklich bearbeitet sein.

§ 31

Anliefern und Aufstellen der Grabmale

(1) 1Beim Anliefern der Grabmale ist dem Friedhofsverwalter am Friedhofseingang der Ge-

nehmigungsbescheid nebst Zeichnung zur Prüfung vorzulegen. 2Mit dem Aufstellen der Grabmale darf erst begonnen werden, wenn der Friedhofsverwalter nach Prüfung die Zustimmung erteilt hat. 3Diese Bestimmungen gelten entsprechend bei der Änderung von Grabmalen.

(2) 1Die Grabmale müssen entsprechend ihrer Größe nach den allgemein anerkannten Re-

geln des Handwerks gegründet und so befestigt werden, dass sie dauerhaft standsicher sind, auch beim öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. 2Die Richtlinien des Bundessinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks in der jeweiligen Fassung sind dabei zu beachten.

(3) Für die Erfüllung der vorstehend genannten Pflichten sind neben dem Aufsteller des

Grabmals auch die Nutzungsberechtigten bzw. Inhaber des Grabrechts verantwortlich.

§ 32

Unterhaltung der Grabmale

(1) 1Die Nutzungsberechtigten bzw. die Inhaber von Grabrechten sind verpflichtet, die

Grabmale stets in einem ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand zu erhalten. 2Sie haben unverzüglich Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und Abhilfe zu schaffen, wenn die Standsicherheit von Grabmalen gefährdet erscheint. 3Bei schuldhafter Verlet-zung dieser Pflichten haften sie für den hieraus entstehenden Schaden.

(2) 1Bei Gefahr im Verzug kann die Stadt auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaß-

nahmen (z.B. Umlegen von Grabmalen, Absperrungen) treffen. 2Wird der ordnungswid-rige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung durch die Stadt nicht innerhalb der festge-setzten Frist beseitigt, so ist die Stadt berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu veranlassen oder das Grabmal oder Teile davon zu entfernen; sie ist nicht verpflich-tet, diese Sachen aufzubewahren. 3Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt anstelle der schriftlichen Aufforderung ein dreimonatiger Hinweis an der Grabstätte.

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mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008 198

§ 33

Entfernen von Grabmalen

(1) 1Grabmale dürfen vor Ablauf der Belegungsdauer bzw. vor Erlöschen des Grabrechts

nur nach vorheriger Zustimmung der Stadt von den Grabstätten entfernt werden. 2Die Zustimmung kann mit Auflagen, insbesondere über die Gestaltung der Grabstätte, ver-bunden werden.

(2) 1Grabmale, die wegen der Öffnung der Grabstätte entfernt werden mussten, sind binnen

6 Monate nach dem Schließen der Grabstätte in der früheren Form wieder aufzustellen; § 31 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. 2Wenn das Wiederaufstellen nicht mög-lich oder nicht beabsichtigt ist, muss das Grabmal aus dem Friedhof entfernt werden; Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

(3) 1Für Grabmale und ihre Bestandteile (insbesondere Grabsteine, Grabkreuze), deren

Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder volks-kundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt, gelten die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes vom 25. Juni 1973 (GVBl S. 328), insbesondere die Erlaubnis-pflicht für die Beseitigung, Veränderung oder die Verbringung an einen anderen Ort ge-mäß Art. 6 Abs. 1 dieses Gesetzes. 2Die Stadt kann die Unterhaltung solcher Gräber auf ihre Kosten übernehmen.

(4) Für die Erfüllung der vorstehenden Verpflichtungen haften die für das Grabmal Unterhal-

tungspflichtigen (§ 32 Abs. 1). (5) Im übrigen gelten für das Entfernen von Grabmalen die §§ 13 Abs. 5 und 16 Abs. 6.

§ 34

Anlage von Grabeinfassungen

(1) Grabeinfassungen sind Umgrenzungen des Grabes aus Stein, Eisen, Holz oder ande-

rem natürlichen oder künstlichen Material sowie in Form einer Hecke, ohne Rücksicht auf ihre Höhe.

(2) Im Waldfriedhof sind Grabeinfassungen nur in Form von Hecken aus geeigneten Pflan-

zen zulässig, wobei die Hecken eine Höhe von 25 cm (vom gewachsenen Boden) und eine Breite von 12 cm nicht überschreiten dürfen, sie sind auf diese Maße jeweils zu-rückzuschneiden.

(3) 1In den Friedhöfen Amendingen, Buxach, Steinheim und Volkratshofen sind Grabeinfas-

sungen nur aus Naturstein oder Kunststein zulässig, der möglichst zu dem Material des Grabmals passen soll. 2Die Einfassungen dürfen nicht mehr als 15 cm über den ge-wachsenen Boden hinausragen und nicht breiter als 10 cm sein. 3Platteneinfassungen dürfen über den gewachsenen Boden nicht herausragen und nicht breiter als 25 cm sein. 4Die Anlage und Änderung von Grabeinfassungen aus Stein bedarf der Genehmi-gung der Stadt; sie ist zusammen mit der Genehmigung für das Grabmal zu beantragen. 5Die §§ 28 und 30 mit 33 finden auf Grabeinfassungen aus Stein entsprechende An-wendung.

(4) Die Nischenplatten der Urnenwand dürfen nicht mit Einrichtungen zur Aufnahme von

Blumenschmuck und sonstigen Vorrichtungen versehen werden.

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§ 34a

Nischenplatten

(1) 1Die Abdeckung der Urnennischen wird nur mit den von der Friedhofsverwaltung für die Dauer des Nutzungsrechts zur Verfügung gestellten Platten (Nischenplatten) vorge-nommen. 2Die Gravur der Nischenplatte ist vom Nutzungsberechtigten bzw. Bestat-tungspflichtigen vornehmen zu lassen.

(2) 1Die zur Gravur der Nischenplatten bestimmten Schriften, Ornamente und Symbole und ihre Anordnung auf der Platte bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Friedhofsverwaltung. 2Die Genehmigung ist bei der Friedhofsverwaltung mit dem dort erhältlichen Formblatt zu beantragen.

(3) 1Die Gravuren dürfen nicht störend oder verunstaltend wirken. 2Unzulässig sind insbe-sondere auffällige Farbgebungen.

VI. Abschnitt

Ordnungsvorschriften

§ 35

Besuchszeiten der Friedhöfe

(1) Die städtischen Friedhöfe sind während der festgesetzten und an den Friedhofseingän-

gen bekannt gegebenen Zeiten für den Besuch geöffnet. (2) Die Schließung wird 10 Minuten vorher durch Glockenzeichen angekündigt. nach dem

Glockenzeichen ist der Zutritt nicht mehr gestattet. (3) Die Friedhofsverwaltung kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den

Zutritt zu den Friedhöfen oder zu einzelnen Friedhofsstellen für Besucher ganz oder vo-rübergehend sperren oder nur einzelne Besucher zulassen.

(4) Kinder unter 10 Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung Erwachsener betreten.

§ 36

Verhalten im Friedhof

(1) 1Im Friedhof hat sich jeder ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.

2Den Weisungen des Friedhofspersonals ist Folge zu leisten. (2) 1Verboten ist jedes Verhalten, durch das der Friedhof oder seine Einrichtungen und An-

lagen beschädigt oder der Bestattungsbetrieb oder die Besucher gestört, gefährdet, be-hindert oder belästigt werden können. Insbesondere ist verboten:

a) Leichenzüge, Trauer-, Beisetzungs- oder Gedenkfeiern zu stören,

b) zu lärmen, zu spielen und Rundfunkempfänger oder andere Tonträger zu betreiben,

c) im Friedhof oder in seinen Einrichtungen und Anlagen zu rauchen,

Page 214: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008 200

d) den Friedhof, seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen und zu beschädi-gen, Einfriedungen und Hecken zu übersteigen und Rasenflächen, Gräber und Grabeinfassungen zu betreten,

e) Blumen, Pflanzen, Grabschmuck, Vasen und dergleichen unbefugt von Gräbern und Friedhofsanlagen wegzunehmen,

f) Abfälle außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze abzulagern,

g) der Aufenthalt außerhalb der Besuchszeiten (§ 35),

h) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde,

i) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren und diese im Friedhof abzustellen; ausgenommen hiervon sind kleine Handwagen, Kinderwagen, Versehrtenfahrzeuge, Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sowie Fahrzeuge von Gewerbetreibenden zur Ausführung von Arbeiten im Rahmen der ihnen erteilten Genehmigung,

k) ohne Erlaubnis der Friedhofsverwaltung und der Nutzungsberechtigten gewerbs-mäßig zu fotografieren und zu filmen,

l) im Friedhof und an den Eingängen Waren aller Art, insbesondere Blumen und Krän-ze, und gewerbliche Dienste anzubieten,

m) im Friedhof und an den Eingängen Druckschriften zu verteilen und Werbung zu betreiben, ausgenommen hiervon ist das Verteilen von Erinnerungsbildern Verstor-bener.

(3) 1Wer einem Verbot des Abs. 2 oder einer Einzelanordnung nach Abs. 1 Satz 2 zuwider-

handelt, kann von der Friedhofsverwaltung oder ihren Beauftragten aus dem Friedhof verwiesen werden. 2Bei schwerwiegenden oder wiederholten Zuwiderhandlungen kann die Stadt ein befristetes Friedhofsverbot verhängen. 3Zuwiderhandelnde haften außer-dem für den Schaden, der durch die Zuwiderhandlung entsteht.

§ 37

Ausführen gewerblicher Arbeiten in den Friedhöfen

(1) 1Die Ausführung gewerblicher Arbeiten in den Friedhöfen im Auftrage von Nutzungsbe-

rechtigten oder Inhabern von Grabrechten bedarf der Genehmigung der Stadt. 2Diese ist bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen. 3Vor der Entscheidung können die betref-fenden Fachorganisationen gehört werden.

(2) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn der Antragsteller in fachlicher, betrieblicher

oder persönlicher Hinsicht nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. (3) 1Die Genehmigung wird widerruflich und jeweils für ein Kalenderjahr erteilt. 2Sie kann mit

Auflagen und Bedingungen verbunden werden. (4) Die Stadt kann die Genehmigung widerrufen, wenn der Inhaber gröblich oder trotz Ab-

mahnung wiederholt den Auflagen oder Bedingungen der Genehmigung oder den Vor-schriften dieser Satzung zuwidergehandelt hat oder Versagungsgründe im Sinne des Abs. 2 eingetreten sind.

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201 mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008

VII. Abschnitt

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 38

Besitzstandsregelung (alte Grabrechte)

1Soweit Grabrechte oder entsprechende Nutzungsrechte an Grabstätten vor dem Inkrafttre-ten dieser Satzung aufgrund früherer Bestimmungen oder besonderer Vereinbarungen ent-standen sind, bleiben diese Rechte nach Maßgabe der früheren Bestimmungen oder beson-deren Vereinbarungen bestehen. 2Im übrigen finden die Vorschriften dieser Satzung Anwen-dung. 3Dies gilt auch für Grabrechte und entsprechende Nutzungsrechte an Grabstätten im „Alten Friedhof“ an der Augsburger Straße.

§ 39

Schließen von Friedhöfen oder Friedhofsteilen

(1) Die Stadt kann Friedhöfe oder Friedhofsteile für weitere Beisetzungen schließen. (2) 1Durch das Schließen werden die bestehenden Grabrechte oder sonstigen Nutzungs-

rechte an Grabstätten nicht berührt. 2Die Berechtigten sind jedoch verpflichtet, auf Ver-langen der Stadt der Umbettung von Leichen in Ersatzgrabstätten in anderen Friedhöfen oder Friedhofsteilen zuzustimmen, wenn die Stadt die Kosten für die Umbettung und das Herrichten der Ersatzgrabstätten übernimmt. 3In diesem Fall bestehen die Grabrechte oder sonstigen Nutzungsrechte an den Ersatzgrabstätten im bisherigen Umfange fort.

§ 40

Haftungsbeschränkung

Die Stadt haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung der Bestattungsein-richtungen, insbesondere der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen und Anlagen sowie durch dritte Personen oder Tiere entstehen.

§ 41

Ersatzvornahme

1Auch in den Fällen, in denen diese Satzung eine Ersatzvornahme nicht ausdrücklich vor-sieht, kann die Stadt die Maßnahme, die ein säumiger Verpflichteter nach Aufforderung durch die Stadt innerhalb gemessener Frist nicht ausgeführt hat, auf Kosten des Verpflichte-ten vornehmen. 2Bei Gefahr im Verzuge kann von einer Fristsetzung abgesehen werden.

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mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008 202

§ 42

Zuwiderhandlungen

Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern kann mit Geld-buße belegt werden, wer 1. als Bestattungspflichtiger entgegen den Vorschriften des § 3 die Leistungen der städti-

schen Bestattungseinrichtungen im Friedhofsbereich nicht in Anspruch nimmt,

2. ohne Genehmigung der Friedhofsverwaltung entgegen § 7 Abs. 3 Lichtbildaufnahmen von aufgebahrten Leichen oder entgegen § 8 Abs. 4 Lichtbild-, Film- oder Tonfilmauf-nahmen von Trauerfeiern, Leichenzügen, Gedenkfeiern und ähnlichen Veranstaltungen macht,

3. als Nutzungsberechtigter (an einem Reihengrab) oder als Inhaber eines Grabrechts (an einem Wahlgrab)

a) entgegen den Vorschriften des § 13 Abs. 5 oder § 14 Abs. 6 nach Ablauf der Bele-

gungsdauer oder Erlöschen des Grabrechts das Grab nicht frist- oder ordnungsge-mäß räumt,

b) entgegen den Vorschriften der §§ 22 mit 26 die Grabstätte nicht frist- oder ord-

nungsgemäß herrichtet oder pflegt oder auf ihr unzulässigen Grabschmuck an-bringt,

4. als Nutzungsberechtigter oder Inhaber eines Grabrechts oder von diesen Beauftragter

a) entgegen der Vorschrift des § 18 ohne Genehmigung der Friedhofsverwaltung die Ausgrabung oder Umbettung einer Leiche veranlasst oder vornimmt,

b) entgegen den Vorschriften der §§ 28 oder 34 Abs. 3 auf dieser Grabstätte ein

Grabmal oder eine Grabeinfassung ohne die erforderliche Genehmigung errichtet oder ändert.

c) entgegen § 31 mit dem Errichten oder Ändern eines Grabmals oder einer Grabein-

fassung ohne die vorherige Zustimmung des Friedhofsverwalters beginnt, d) entgegen § 32 ein Grabmal oder Grabeinfassung nicht im ordnungsgemäßen und

verkehrssicheren Zustand erhält, e) entgegen § 33 ein Grabmal oder eine Grabeinfassung ohne die erforderliche Ge-

nehmigung von der Grabstätte entfernt,

5. einem Verbot des § 36 Abs. 2 zuwiderhandelt, 6. entgegen § 37 in den Friedhöfen gewerbliche Arbeiten ohne die erforderliche Genehmi-

gung ausführt, 7. einer aufgrund dieser Satzung erlassenen vollziehbaren Anordnung für den Einzelfall

zuwiderhandelt.

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203 mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008

§ 42a

Übergangsregelung

Für vor dem 1. Januar 2009 in den Friedhöfen Amendingen, Buxach, Steinheim und Volkratshofen bestattete Urnen verbleibt es bei den bis 31. Dezember 2008 geltenden Ruhe-zeiten.*

§ 43

Inkrafttreten**

1Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Die Satzung und Ortsvorschrift der Stadt Memmingen über die Benutzung des Städti-

schen Friedhofs und das Begräbniswesen (A. Friedhofsordnung, B. Vorschriften über Grabdenkmäler und Gräberschmuck, C. Ortsvorschrift zur Friedhofsordnung) vom 13. April 1954 (Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Memmingen vom 18. April 1954);

b) Die Friedhofs- und Bestattungsordnung der früheren Gemeinde Amendingen vom

14. März 1963 mit Ausnahme der §§ 30 Abs. 1, 31, 33 Abs. 3 und 4 und 34 Satz 1;*** c) Die Friedhofssatzung der früheren Gemeinde Buxach vom 01. März 1969 mit Ausnahme

der §§ 34 Abs. 1 und 2, 35, 36 Abs. 5 und 38. ***

* Diese betragen in Amendingen 18 Jahre und in Buxach, Steinheim und Volkratshofen 25 Jahre. ** Betrifft das Inkrafttreten der Satzung in ihrer ursprünglichen Fassung. Das Inkrafttreten der Satzungs-

änderungen ergibt sich aus der jeweiligen Änderungssatzung. Die Friedhofssatzung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 2008 tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

*** Die genannten ausgenommenen Vorschriften sind seit 01. März 1984 gemäß § 11 der Bestattungsge-bührensatzung vom 8. Februar 1984 (Satzungs- und Verordnungsblatt Seite 2) außer Kraft.

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mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008 204

Der Stadtrat hat nachfolgende Satzung beschlossen, die nach Ausfertigung hiermit bekannt gemacht wird:

Satzung

der Stadt Memmingen

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe

und sonstigen Bestattungseinrichtungen

(Friedhofsgebührensatzung -FGS)

Vom 15. Dezember 2008

Aufgrund von Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 8 des Kommunalabgabengesetzes der Gemein-deordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 264 – Bayerische Rechtssammlung 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 26. Juli 2004 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 272) erlässt die Stadt Memmingen folgende Satzung:

§ 1

Erhebung von Gebühren

(1) Die Stadt Memmingen erhebt für die Benutzung ihrer Friedhöfe und sonstigen Bestat-tungseinrichtungen Gebühren nach dieser Satzung. Benutzer ist auch, wer ein Grab-recht nicht anlässlich eines Sterbefalles verliehen oder wer ein Grabrecht verlängert er-hält.

(2) Friedhöfe und sonstige Bestattungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind der

Waldfriedhof mit Aussegnungshalle, Leichenzellen, Sektionsraum und Kühlzelle, die städtischen Friedhöfe in den Stadtteilen Amendingen, Buxach (städtischer Teil des Friedhofs), Steinheim und Volkratshofen mit den dazugehörigen Leichenhäusern und Leichenzellen sowie das städtische oder städtisch beauftragte Bestattungs- und Fried-hofspersonal.

(3) Im Einzelnen werden Gebühren erhoben für

a) die Inanspruchnahme der Friedhöfe und sonstigen Bestattungseinrichtungen an-lässlich einer Bestattung oder Überführung (Bestattungsgebühren - § 3),

b) die Verleihung und Verlängerung von Grabrechten an Wahlgräbern (Wahlgräber

zur Erdbestattung, Urnengräber, Urnenrasengräber, Urnennischen), die zur Verfü-gungstellung von Reihengräbern und Bestattungsplätzen im Urnengemeinschafts-grab (Grabplatzgebühren - § 4),

c) den allgemeinen Unterhalt der städtischen Friedhöfe (Friedhofsunterhaltsgebühren -

§ 5), d) das Öffnen und Schließen der Gräber, Urnennischen und die Aushebung von Lei-

chen, Leichenteilen und Urnen sowie die Wiederbestattung von Leichen, Leichentei-len und Urnen (Ausgrabungsgebühren, Wiederbestattungsgebühren - § 6),

Page 219: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

205 mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008

e) die Errichtung von Grabfundamenten (Grabfundamentgebühren - § 7), f) das Bereitstellen von Platten für Urnennischen in der Urnenwand ohne Gravur (Ni-

schenplattengebühren - § 8), g) die Benutzung des Grabfeldes beim Weißen Engel im Waldfriedhof (§ 9 - Gebühren

für Zur-Ruhe-Bettungen beim Weißen Engel).

§ 2

Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist, wer

a) zur Tragung der Kosten gesetzlich verpflichtet ist, b) die städtischen Leistungen in Auftrag gegeben oder beantragt hat, c) ein Grabrecht verliehen oder verlängert erhält.

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3

Bestattungsgebühren

(1) Maßstab der Bestattungsgebühren je Bestattungsfall ist für jede zu bestattende oder zu überführende Leiche oder Urne (Bestattungsfall) Art und Größe der benutzten Grabstät-te sowie die Tiefe der Grabaushebung, die zusätzliche oder alleinige Inanspruchnahme sonstiger Bestattungseinrichtungen sowie die Anzahl beförderter Kränze oder Gebinde.

(2) Die Bestattungsgebühren betragen je Bestattungsfall

a) für die Aufbahrung in der Leichenzelle, die Dekoration der Leichenzelle, die Abhaltung einer Trauerfeier in der Aussegnungshalle, die Herstellung des Grabes mit an-schließender dortiger Erdbestattung

- in einem Erwachsenengrab (Personen über 12 Jahre) 830 EUR, - in einem Kindergrab (Personen bis 12 Jahre) 440 EUR, b) für die Aufbahrung in der Leichenzelle, die Dekoration

der Leichenzelle in den Leichenhallen der Friedhöfe Amendingen, Buxach, Steinheim, Volkratshofen, Herstel-lung des Grabes und anschließender dortiger Erdbestat-tung

- in einem Erwachsenengrab (Personen über 12 Jahre) 650 EUR, - in einem Kindergrab (Personen bis 12 Jahre) 290 EUR, c) für die Tieferlegung einer Leiche in einem Wahlgrab 110 EUR, d) für die Aufbahrung in der Leichenzelle und die Dekorati-

on der Leichenzelle bei anschließender Überführung 170 EUR, e) für die Abhaltung einer Trauerfeier in der Aussegnungs-

halle des Waldfriedhofes 290 EUR,

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mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008 206

f) für die Orgelbenutzung in der Aussegnungshalle des

Waldfriedhofs 25 EUR, g) für die Benutzung der Musikanlage einschließlich Ton-

träger 30 EUR,h) für die Benutzung des Sektionsraumes je Fall

- zur Sektion 260 EUR, - zur rituellen Waschung 80 EUR, i) für die Benutzung der Kühlzelle je Tag 25 EUR, j) für die Beförderung von Kränzen (Gebinden) je angefan-

gene 10 Stück 7 EUR, k) für die Herstellung eines Grabes zur Beisetzung einer

Urne mit anschließender Beisetzung 120 EUR, l) für die Bestattung einer Urne in einer Urnennische der

Urnenwand im Waldfriedhof 75 EUR,

m) für die Bestattung einer Urne im Urnengemeinschafts-grab im Waldfriedhof 120 EUR.

§ 4

Grabplatzgebühren

(1) Maßstab der Grabplatzgebühren ist die Lage, Art, Belegbarkeit und Größe der Grabstät-te sowie die Dauer der Ruhezeit oder Grabrechtsverlängerung bemessen nach Jahren.

(2) Die Grabplatzgebühren der Einzelgräber zur Erdbestattung betragen

1. im Waldfriedhof

a) bei Wahlgräbern

mit einer Ruhezeit von 6 Jahren 8 Jahren 10 Jahren 12 Jahren Kinder Kinder Kinder Erwachsene

A-Gräber 222 EUR 296 EUR 370 EUR 444 EUR, A-Gräber rückwärts 138 EUR 184 EUR 230 EUR 276 EUR, B-Gräber 171 EUR 228 EUR 285 EUR 342 EUR, C-Gräber 126 EUR 168 EUR 210 EUR 252 EUR, D-Gräber 114 EUR 152 EUR 190 EUR 228 EUR, Kindergräber 63 EUR 84 EUR 105 EUR.

b) bei Reihengräbern mit einer Ruhezeit von 12 Jahren 126 EUR,

2. im Friedhof Amendingen

a) für Erwachsenengräber (Personen über 12 Jahre) mit einer Ruhezeit von 18 Jahren 342 EUR, b) für Kindergräber (Personen bis 12 Jahre)

mit einer Ruhezeit von 12 Jahren 126 EUR,

Page 221: Satzungs- und Verordnungsblatt - Memmingen

207 mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008

3. in den Friedhöfen Buxach, Steinheim und Volkratshofen

a) für Erwachsenengräber (Personen über 12 Jahre) mit einer Ruhezeit von 25 Jahren 475 EUR, b) für Kindergräber (Personen bis 12 Jahre)

mit einer Ruhezeit von 15 Jahren 157,50 EUR. (3) Die Grabplatzgebühren zur Urnenbestattung betragen

1. im Waldfriedhof bei einer Ruhezeit von 12 Jahren

f) für Urnengräber 132 EUR,

g) für Urnenrasengräber 252 EUR,

h) für Urnennischen in der Urnenwand 228 EUR,

i) für einen Bestattungsplatz im Urnengemeinschaftsgrab 108 EUR,

e) für die zusätzliche Beisetzung einer Urne in einem Wahlgrab nach § 14 Absatz 3 Satz 3 der Friedhofssatzung

A-Gräber 444 EUR, A-Gräber rückwärts 276 EUR, B-Gräber 342 EUR, C-Gräber 252 EUR, D-Gräber 228 EUR.

2. in den Friedhöfen Amendingen, Buxach, Steinheim

und Volkratshofen bei einer Ruhezeit von 12 Jahren

a) für Urnengräber 132 EUR,

b) für Urnenrasengräber 252 EUR,

c) für die zusätzliche Beisetzung einer Urne in einem Wahlgrab nach § 14 Absatz 3 Satz 3

der Friedhofssatzung 132 EUR.

(4) Bei Mehrfachwahlgräbern zur Erdbestattung vervielfältigen sich die Grabplatzgebühren nach Absatz 2 entsprechend der Zahl der Grabstellen.

(5) 1Bei Verlängerung des Grabrechts an einem Wahlgrab (Wahlgrab zur Erdbestattung,

Urnengrab, Urnenrasengrab, Urnennische) im Zusammenhang mit einer Bestattung, werden die vollen Grabplatzgebühren nach den Absätzen 2 bis 4 mit der Maßgabe erho-ben, dass die volle Grabplatzgebühr um den Gebührenanteil vermindert wird, der der restlichen Ruhezeit für die vorherige Bestattung entspricht; angefangene Jahre der restli-chen Ruhezeit ab 6 Monate werden hierbei auf volle Jahre aufgerundet und angefangene Jahre der restlichen Ruhezeit unter 6 Monate auf volle Jahre abgerundet.

(6) Bei Verlängerung des Grabrechts an einem Wahlgrab (Wahlgrab zur Erdbestattung,

Urnengrab, Urnenrasengrab, Urnennische), die nicht im Zusammenhang mit einer Be-stattung steht, werden die Grabplatzgebühren nach den Absätzen 2 bis 4 entsprechend der Zahl der Verlängerungsjahre erhoben.

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mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008 208

§ 5

Friedhofsunterhaltsgebühren

(1) Maßstab der Gebühren für den allgemeinen Unterhalt der städtischen Friedhöfe ist die Zahl der Grabstätten, die Art der Grabstätten unterschieden nach Kindergräbern und sonstigen Grabstätten sowie die Dauer der Ruhezeit oder Grabrechtsverlängerung be-messen nach Jahren.

(2) 1Die Friedhofsunterhaltsgebühren betragen

a) bei einem Wahlgrab (Wahlgrab zur Erdbestattung, Urnengrab, Urnenrasengrab, Urnennische) für jedes Jahr der Ruhezeit und jedes Verlängerungsjahr eines Grabrechts 21,50 EUR,

b) bei einem Reihengrab und einem Bestattungsplatz im Urnengemeinschaftsgrab für jedes Jahr der Ruhezeit 21,50 EUR,

c) bei einem Kindergrab für jedes Jahr der Ruhezeit und jedes Verlängerungsjahr eines Grabrechts 8,00 EUR.

2Bei Mehrfachwahlgräbern zur Erdbestattung vervielfältigen sich die Friedhofsunterhalts-gebühren nach Satz 1 entsprechend der Zahl der Grabstellen.

(3) Für die Berechnung der Friedhofsunterhaltsgebühren bei Verlängerung des Grabrechts an einem Wahlgrab (Wahlgrab zur Erdbestattung, Urnengrab, Urnenrasengrab, Urnenni-sche) im Zusammenhang mit einer Bestattung gilt § 4 Absatz 5 entsprechend.“

§ 6

Ausgrabungsgebühren, Wiederbestattungsgebühren

(1) Maßstab der Ausgrabungsgebühren ist die Art der zu öffnenden Grabstätte sowie bei Erdbestattungsgräbern deren Größe und der Ablauf der Ruhezeit. Maßstab der Wieder-bestattungsgebühren ist die Art der zur Wiederbestattung benutzten Grabstätte.

(2) Die Ausgrabungsgebühren betragen

a) bei Ausgrabungen aus Erdbestattungsgräbern

1. für das Öffnen und Schließen des Grabes 450 EUR,

2. für die Aushebung von Leichen oder Leichteilen

- aus Erwachsenengräbern (Personen über 12 Jahre)

-- vor Ablauf der Ruhezeit 900 EUR, -- nach Ablauf der Ruhezeit 450 EUR,

- aus Kindergräbern (Personen bis 12 Jahre)

-- vor Ablauf der Ruhezeit 450 EUR, -- nach Ablauf der Ruhezeit 240 EUR,

b) bei Ausgrabungen von Urnen für das Öffnen

und Schließen des Grabes und die Aushebung der Urne 120 EUR,

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209 mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008

c) für das Öffnen und Verschließen von Urnennischen und

die Entnahme der Urne 75 EUR.

(3) Die Wiederbestattungsgebühren betragen bei der Wiederbestattung

a) von Leichen oder Leichenteilen 450 EUR,

b) einer Urne 120 EUR,

c) in einer Urnennische 75 EUR.

§ 7

Grabfundamentgebühren

(1) Maßstab der Grabfundamentgebühren ist die Belegbarkeit des Grabes. (2) 1Die Grabfundamentgebühr beträgt für ein Einzelgrab 145 EUR. 2Bei Mehrfachgräbern

vervielfältigt sich die Gebühr nach Satz 1 entsprechend der Anzahl der Grabstellen.

§ 8

Nischenplattengebühren

Die Nischenplattengebühr beträgt für jede Platte zur Abdeckung einer Urnennische der Ur-nenwand 80 EUR.

§ 9

Gebühren für Zur-Ruhe-Bettungen beim Weißen Engel

(1) Maßstab der Gebühr für die Benutzung des Grabfelds beim Weißen Engel im Waldfried-hof ist für jeden Fall der Zur-Ruhe-Bettung die Dauer (Ruhezeit von 6 Jahren), das Maß und die Art der Benutzung.

(2) Die Gebühr für die Benutzung des Grabfeldes beim Weißen Engel im Waldfriedhof be-

trägt für jeden Fall

a) der einzelnen Zur-Ruhe-Bettung einer Fehlgeburt, eines Fötus oder Embryos aus einem Schwangerschaftsabbruch 130 EUR,

b) der gesammelten Zur-Ruhe-Bettung von Fehlgeburten, Feten

oder Embryos aus Schwangerschaftsabbrüchen 130 EUR.

§ 10

Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Benutzung. (2) Die Gebührenschuld wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.

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mm SVBl Nr. 31 vom 19. Dezember 2008 210

§ 11

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. (2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2008 tritt die Satzung der Stadt Memmingen über die Erhe-

bung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und sonstigen Bestat-tungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung -FGS) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 25. Juli 2003 (Satzungs- und Verordnungsblatt Seite 85, berichtigt 2006 Seite 14), geändert durch Satzung vom 25. Januar 2006 (Satzungs- und Verordnungsblatt Sei-te 18) außer Kraft.

Memmingen, 15. Dezember 2008 STADT MEMMINGEN Dr. Holzinger Oberbürgermeister