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Satzungsreform 2009 Damit wir im Kampf gegen Mukoviszidose vereint sind …und bleiben

Satzungsreform 2009 Damit wir im Kampf gegen Mukoviszidose vereint sind …und bleiben

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Page 1: Satzungsreform 2009 Damit wir im Kampf gegen Mukoviszidose vereint sind …und bleiben

Satzungsreform 2009

Damit wir im Kampf gegen Mukoviszidose vereint sind

…und bleiben

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Der Mukoviszidose e.V.Unser Selbstverständnis

Wir sind eine Notgemeinschaft in derdirekt Betroffene, Anghörige, Ärzte und nichtärztliche Therapeuten patientenzentriert zusammenarbeiten.

© Mukoviszidose e.V.

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V.

Struktur des Mukoviszidose e.V.

Vorstand*

FGMForschungsgemeinschaft

Mukoviszidose

Geschäftsführer**Geschäftsstelle

AK SportAK Physio-therapie

AK Ernäh-rung

AK PflegeAK

Psychosoziales Forum

AK Reha AK Recht

LV Berlin-BrandenburgLV Baden-Württemberg 60 Regionalgruppen & regionale SH-Vereine

Ärzte (AGAM)

Beirat gem. § 17 Satzung:

Beirat Therapieförderung& - qualität (TFQ-Beirat)

ARGESelbsthilfe

AGECF

*gewählt durch Mitgliederversammlung z.Zt.: 6 Eltern, 2 Erwachsene, 2 Ärzte + 1 Vorsitzender Christiane Herzog Stiftung; Vorstand und die Vorsitzenden der AKs sowie der FGM bilden den Vereinsausschuss als Beirat gem. §17 der Satzung** Besonderer Vertreter gem. §30 BGB

Grün: Betroffene/AngehörigeBlau: Heilberufe und HeilhilfsberufeRot: Wissenschaftler (med./nat.)Gelb: Hauptamtliche Mitarbeiter

Grün: Betroffene/AngehörigeBlau: Heilberufe und HeilhilfsberufeRot: Wissenschaftler (med./nat.)Gelb: Hauptamtliche Mitarbeiter

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So ist es zur Zeit

Mitgliederversammlungwählt

Vorstand:1.Vorsitzender, 2.Vorsitzender,

Schriftführer, bis zu 12 Beisitzer, Vors.der CHS

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Probleme des Status quo

• Vereinsstruktur (Notgemeinschaft) im Vorstand nicht institutionell sondern eher zufällig repräsentiert.

• Vorstandsentscheidungen werden von einigen Gruppen nicht akzeptiert.

• Mitgliederversammlung rein zufällig und wenig repräsentativ (Teilnehmer i.d.Regel < 3% der Mitglieder vertreten, praktisch keine therapeutischen Mitglieder).

• Vereinsbeteiligung der Mitglieder auch bei Wahlen sehr gering (Wahlbeteiligung <7%)

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Ziele der Satzungsreform

• Einführung des Begriffs der Mildtätigkeit• Bessere Abbildung der Vereinsstruktur

durch systematische Beteiligung der Regios, der Vertreter der Erwachsenen, der Ärzte und der anderen Arbeitskreise in die Arbeit des Vorstands

• Erhalt der bewährten Struktur des Vereins

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Weitere Gründe für eine Überarbeitung der Satzung

• Einführung des Merkmals der „Mildtätigkeit“

• Einführung des Begriffs „Regios“ als Überbegriff für selbstständige und unselbständige regionale Gruppen bzw. Vereine.

• Vereinheitlichung der Regelungen für die Arbeitskreise

• Klarere Abgrenzung AKs und Beiräte• Redaktionelle Änderungen

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Der Weg zur neuen Satzung

• 12/2008: Grundsatzbeschluss des Vorstands zur Einsetzung einer Satzungskommission.

• 1/2 2009: Benennung der Mitglieder durch die Arbeitskreise.

• 3/4 2009: Sitzungen der Satzungskommission, konsentierter Entwurf mit einigen (wenigen) umstrittenen Punkten.

• 5/2009: Entscheidung des Vorstands über Satzungsentwurf, der zur Diskussion im Verein gestellt wird.

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Wichtigste Änderungen

• Merkmal der Mildtätigkeit wird eingeführt• Einführung der direkten Wahl einiger

Vorstandsmitglieder durch- die Vertreter der Selbsthilfegruppen (ARGE Selbsthilfe) – 2

Vorstandsmitglieder- die Erwachsenen (AGECF) – 2 Vorstandsmitgliedr- die Ärzte (AGAM) – 2 Vorstandsmitglieder- die sonstigen therapeutischen Arbeitskreise

2 Vorstände• Übrige Vorstandsmitglieder:

- Wahl von 5 bis 7 weiteren Vorstandsmitgliedern unabhängig vom Gruppenstatus durch Mitgliederversammlung

- Vorsitzende/r der Christiane Herzog Stiftung weiter geborenes Mitglied des Vorstands

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Mildtätigkeit – Was bedeutet das für den Verein?

• Direkte Unterstützung von einzelnen Personen die- Körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftig sind oder- die wirtschaftlich hilfsbedürftig sind, weil ihre Bezüge

nicht höher als das 4fache des Regelsatzes der Sozialhilfe liegen

• Nachprüfung im Einzelfall durch Finanzamt muss möglich sein.- Klare Dokumentation- Nachvollziehbare Entscheidungswege (i.S. einer

Vereinsordnung) und Prioritätensetzung durch den Vorstand

• Die Einführung der Mildtätigkeit eröffnet ein neues Tätigkeitsfeld des Vereins!

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Vorschlag Vorstandswahl

Delegiertenversammlung oder Mitglieder-

versammlung wählt

Bundesvorstand:•5-7 Mitglieder gewählt durch Delegierten- oder Mitgliederversammlung• 8 Mitglieder gewählt durch Gremien• 1 Geborenes Mitglied (Vorsitzende/r CHS)

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ARGESelbsthilfe

AGECF WVG AK* AGAM

AKs PT, PSF, Reha, FGMPflege, Ernährung, Sport

* Wahlvertretergremium der Arbeitskreise

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Weiterer Zeitplan• Juni 2009: Versand des Satzungsentwurfs an die

Vorstände- der Landesverbände und Regios- Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise- Mitglieder des TFQ-Beirats- Einstellung des Entwurfs auf www.muko.info

und Information in muko.info (Zeitschrift)

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Weiterer Zeitplan (Fortsetz.)

• Juni bis Dezember 2009: Vorstellung des Satzungsentwurfs auf- Regiotagung, ARGE Selbsthilfe und AGECF- Gemeinsamer Sitzung aller Arbeitskreise- Parallel dazu Angebot in muko.info für alle Mitglieder zur

Mitdiskussion• 5.12.2009: Vorstand beschließt über endgültigen Entwurf im

Lichte der eingegangenen Rückmeldungen, danach Veröffentlichung dieses Entwurfs in www.muko.info und in muko.info (Zeitschrift).

• März 2010: Beschlussfassung über neue Satzung in der Mitgliederversammlung

• September 2010: Neuwahl des Bundesvorstands gemäß den Vorschriften der dann geltenden Satzung

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Beschluss der Mitgliederversammlung am 16.5.2009„Die Mitgliederversammlung billigt den vom

Vorstand vorgeschlagenen Zeitplan zur Beratung und Beschlussfassung der neuen Satzung und zur Neuwahl des Bundesvorstands gemäß den dann geltenden Satzungsvorschriften im September oder Oktober 2010. Die Mitgliederversammlung nimmt die damit verbundene Verlängerung der jetzigen Amtszeit des Vorstands um ca. 5-6 Monate zustimmend zur Kenntnis.“

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Fragen?

• Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per email an die Geschäftsstelle: [email protected] mit dem Stichwort „Satzungsreform 2010“, Tel.: 0228-987800

• Nutzen Sie die angebotenen Informationsveranstaltungen!