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ACADÉMIE DES SCIENCES SOCIALES ET POLITIQUES DE LA RÉPUBLIQUE SOCIALISTE DE ROUMANIE 1979 janvier — mars

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A C A D É M I E DES S C I E NCE S SOCI ALES ET POLIT IQUES DE LA R É P U B L I Q U E S O C I A L I S T E DE R O U M A N I E

1979janvier — mars

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NACHSPIEL ZUR GESCHICHTE DES DEUTSCHEN ORDENSIM BURZENLAND*

von ADOLF ARMBRUSTER

An. der Geschichte des Deutschen Ordens im Burzenland wird seit rund zwei Jahrhunderten soviel geschrieben — 'wobei nicht immer multum sondern allzuoft mulia vorgelegt wurden l —, daß sich verständlicher­weise die Frage aufdrängt, ob aas den ebenfalls schon seit langer . Zeit bekannten Urkunden 2 zu dieser Deutschordensepisode heute noch neue Erkenntnisse herausgelesen werden können. Der Beichenauer Vortrag von Herrn Prof. Dr. Harald Zimmermann hat eindeutig bewiesen, daß dies möglich ist. Als gründlicher Kenner der Päpsturkunden, insbesondere des päpstlichen Kanzleisprachgebrauchs, wirft dieser Vortrag neues Licht auf das Dreieckverhältnis Papst-Ungarnkönig-Ordensmeister, eben ausge­hend von einer treffenderen Verdeutlichung einiger Ausdrücke, die dieses. Verhältnis veranschaulichen. Aber : Alle umstrittenen Fragen kann dieser Vortrag auch nicht ausräumen; er läßt im Gegenteil einige der unge­klärten Probleme absichtlicherweise offen, grenzt nur die unterschiedlichen Standpunkte ab, was ja dann auch zu der anschließenden regen Diskussion führte.

Eine teilweise neue Wertung der Bedeutung und der Geschichte des Deutschen Ordens im Burzenland kann aber noch in einer anderen Bichtung gesucht werden. Und zwar in den Urkunden, die sich auf eine Wiedereinsetzung des Ordens in das Burzenland beziehen. Bis zur Zeit wurde diesen Urkunden keine Beachtung geschenkt, wahrscheinlich des­halb, weil es sich dabei um Wiederholungen früherer Bestimmungen und Versuche handelt. Bei einer näheren Untersuchung ergibt es sich aber,, daß dem nicht eben so ist. D e n n : Erstens erfahren wir daraus recht auf­schlußreiche zusätzliche Einzelheiten über die Ordenstätigkeit im Burzen-

* Erweiterter Diskussionsbeitrag zum Referat von Herrn Prof. Dr. H . Zimmermann, Der Deutsche Orden in Siebenbürgen, gehalten auf der Frühjahrstagung des Konstanzer Arbeits­kreises für m ittelalterliche Geschichte auf der Insel Reichenau am 16. März 1978.

1 Ältere Literatur bei Em il C. Läzärescu, Notä despre documentele f ä r i i B ärsei $i Cavalerii Teutoni, Bukarest 1934. Auszug aus der Zeitschrift „Tara Bärsei“ , VI, 4, K ronstadt 1934. Neuere Literatur in den beiden Aufsätzen : Gabriel Adriänyi, Z ur Geschichte des'. Deutschen• Ritterordens in Siebenbürgen, In : „Ungarn-Jahrbuch“ , III, 1971, S. 9 — 22 und H orst Glassl, Der Deutsche Orden im Burzenland und in Rumänien (1211—1225). Ebenda, S. 23 —4 9 ; vgl. auch Joachim Schütze, Bemerkungen zur Berufung und Vertreibung des Deutschen Ordens durch- Andreas II . von Ungarn. In : „Siebenbürgisches Archiv“ , III. Folge, Bd. 8 : Z ur Rechts- u n d Siedhmgsgeschichte der Siebenbürger Sachscn, Köln, W ien 1971, S. 2 7 7 —283.

2 Ausgabe im ürkundenbuch zur Geschichte der Deutschen in Siebenbürgen, l , Hermannstadt 1892. Bearbeiter : Franz Zimmermann und Carl Werner, Nr. 19, 22, 27, 28, 31, 3 4 —37, 3 9 —42,. 4 4 - 4 9 , 51, 5 3 - 5 5 , 5 9 - 6 1 , 65, 68.

Rev. Roum. d’Hist., XVIII, 2, p. 277-287, Bucarest, 1979

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land und jenseits der „Schaeeberge” (montes, alpes nivium ~ Kar­paten), über die die Urkunden aus der Zeitspanne 1211—1225, während der . der Orden liier eingesetzt war, nichts oder wenig und annähernd berichten, und zweitens erkennen wir anhand dieser Urkunden schrittweise Zugeständnisse des Papstes (in diesem Fall auch des Ordens!) an den ungarischen König, die darauf hinauslaufen, letzteren doch noch umzu­stimmen und die Entscheidungen aus dem Jahre 1225 zu widerrufen. Bekanntlich blieben diese Versuche ergebnislos. Die Frage nach den Ursa­chen der Vertreibung des Deutschordens aus dem Burzenland und den wiederholten Versuchen, ihn abermals hier einzusetzen, führt uns in den­jenigen Bereich, der die Geschichtsforschung am meisten und mit den unterschiedlichsten Meinungsäußerungen beschäftigt hat. Die Urkunden sind diesbezüglich kategorisch und lakonisch : Andreas IX. vertrieb den Orden' aus einer persönlichen Verärgerung heraus, her vorgerufen von dem eigenwillig-eigenmächtigen Handeln der Ordensbrüder, die vorausgehende Vereinbarungen nicht beobachtet hätten, wobei allerdings eiazuräumen ist, daß es sich dabei weniger um vorsätzlich mißdeutete Unterstellungen handelt, als vielmehr um eigene Auslegungen einiger Urkundentermini, die am ungarischen Hof, an der Kurie und erstrecht von dep Ordens­brüdern zum eigenen vorteilhaften Gebrauch gedeutet wurden, wobei sie sich; mit ruhigem Gewissen auf die Urkundenaussagen stützten, deren Wortlaut sie nicht zu mißdeuten trachteten.

Kann —- und darf — aber all dieses zu einer Verärgerung des Un­garnkönigs wegen dem fragwürdigen Widerhandeln des Ordens als Über­tretung:, der Berufungsvereinbarung herabgevrertet werden? Die Frage führt Tins unmittelbar in den Kern der Bedeutung dieser burzenländisohen Episode des Deutschen Ordens. jSTämlich : Was verfolgte und versprach sich der Orden, was bezweckte das ungarische Königtum, als die Berufung abgegeben und auch angenommen wurde ? Anfangs scheint diesbezüglich eine schattenfreie Einstimmigkeit König und Ordensbrüder verbunden zu haben : Grenzschutz, Heidenmission, Erschließung des verliehenen Landes durch -Kolonisation und intensivere Bewirtschaftung. Aber : Bereits in der berufenden Verleihungsurkuiide treffen wir, den gewichtigen Zusatz

.an, der m. E. in nuce den Konflikt enthält und ihn irgendwie auch ankün- d ig t : „ut et regnum.per conversationem eorum (sc. Cumanorum 3) pro- pagatum dilatetur“4. Mit anderen W orten: Gebietserweiterung durch Bekehrung. Der Orden hat sich auch fleißig darum bemüht, wobei voraus- gesohickt werden muß, daß er das neuerworbene Gebiet für sieh zu behalten versuch that, was ihn in eine unabwendbare Konfliktlage mit dem Arpaden- liönig bringen.mußte.

D ie Schenkungsurkunde aus dem Jahre 1211 bezieht sich ausschließ­lich auf das Burzenland, d .h . auf ein Gebiet, das sich unter ungarischer Oberhoheit befand und über das Andreas II. uneingeschränkt verfügen konnte. Ausdrücklich wird seine Grenzlage im Arpadenreich als begründende

a’Unter den Ausdrücken „Cumani" und „Cumania“ aus den zeitgenössischen Quellen - müssen aiich Rumänen m itverstanden werden, über die sich dieses Tiirkvolk als dünne Herr­

scherschicht einstreute. Insbesondere vorder Schlacht an der Kalka (1223) war die Anzahl der Kumanen im rumänischen Raum nördlich der Donau äußerst gering.

4 Urkundenbuch, I, Nr. 19, S. 11 und des öftern in den späteren Urkunden.

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DER DEUTSCHE ORDEN IM BURZENLAND 279

Ordensberufung herausgestricheii. Grenzschutz und Heiden-, oder besser gesagt Andersgläubigenmission werden als sichere Hauptaufgaben in den Vordergrund gestellt, während die Gebietserweiterung noch als Zukunftsauftrag und Wunsch ausgedrückt wird und als solcher beiden Partnern vorzuschweben scheint. Möglicherweise deshalb unterläßt es der privilegierende Andreas II., den zukünftigen Status der Gebietser­weiterung innerhalb des Verhältnisses Königtum-Orden zu bestimmen. Die folgenden Urkunden räumen dieses beiderseits noch unbewußte Mißverständnis, nicht aus. Sie beziehen sich aber auch in erster Linie auf innere Angelegenheiten, die für Verfügungen im Hinblick auf die konkrete, landnehm ende Ordenstätigkeit wenig P latz und Interesse bekunden.

Erst oder aber auch schon 1222 ist es so w e it : Andreas II.,verleiht nun von neuem das Burzenland dem Orden, bestätigt frühere Verfügungen und setzt neue hinzu. D ie untergegangene (?) vielumstrittene Kreuzburg s; die der Orden bereits 1212 neu aufgebaut hatte, wird zusammen mit ihren Wiesen dem Orden bestätigt, woran sich eine merkliche Besitzausdehnung „usque ad Danubium” anschließt6. Auch wird hier erstmals neben der unbestimmbaren Kreuzburg ein anderer abgrenzender Terminus gebraucht, nämlich die Brodniei (Prodnici), deren Lokalisierung und nähere Ermitte­lung (Volksbezeichnung oder Berafsausdrack, etwa Fuhrleute?) ebenfalls viel Tinte fließen haben lassen. Wie dem auch sein mag, eine Tatsache steht f e s t : Der Orden war in rund zehn Jahren über das Karpatenknie bis an die Donau gestoßen, hatte sömit den nordöstlichen Teil der späteren Walachei und den südwestlichen Teil der späteren Moldau für sich erschlos­sen. Daraus zieht der ungarische König umgehend die Konsequenz, indem er seine Hoheitsrechte auch über diesen außersiebenbürgischen Landstrich ausdehnt und ihn zusammen mit dem Burzenland dem Orden neu verleiht. Der Papst bestätigt diese neuen Verfügungen 7.

Der Orden hat die günstige Gelegenheit umgehend erkannt und für sieh zu beanspruchen getrachtet, weil es ihm nicht verborgen bleiben konnte, daß das ungarische Königtum über das Gebiet jenseits der „montes’ nivium” keine Eechte besaß, er somit Andreas II. den Rang hier abgelaufen hatte. Daraus, nämlich über die Ansprüche in diesem Raum, entwickelt sich auch der Streit, der zum Bruch der Beziehungen Orden-König führt und zu der gewaltsamen Beseitigung der Ordensbrüder aus Siebenbürgen und aus dem Giebiet „ultra montes nivium” .

Dieses Ende beginnt sich bereits 1223 anzubahnen. Der Streit spielt sich vorerst auf kirchlicher Ebene' ab. Der Orden hatte es nämlich unter­lassen, auch dieses Gebiet dem Bischof von Siebenbürgen zu unterstellen, was einen scharfen Protesteingriff seitens R ainolds, von Siebenbürgen ausgelöst hatte. In dem erhaltenen Schreiben des Papstes auf die (ver­lorenen) Einwände des Bischofs hebt sich mit Deutlichkeit die ordens­freundliche Haltung der Engelsburg ab. Honorius III . weist Rainold m it zumindest gleichen unmißverständlichen Ausdrücken zurecht. Daß es

5 Vgl. dafür j e t z t : Ion Nania, Cruceburg — Episcopatul Cumaniei — Cetatea Dlmbo- xilei — Cetäfeni. In : „A rch iva Valachica‘‘, V III, 1976, S. 75 —92.

6 Urkundenbuch, I, Nr. 31, S. 1 8 —20.* Ebenda, Nr. 34, S. 2 2 - 2 4 .

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sich bei dem Streitfall in erster Linie um das Gebiet jenseits der Karpaten handelt, geht aus den Redewendungen bezüglich der heidenbekehrenden Tätigkeit des Ordens hervor, die nur am Außenrand der Karpaten unter den Kumanen ausgeübt werden konnte 8. Der Orden hat in seinen B e­strebungen um ein eigenstaatliches Gebiet diesen ,Eaum an das anfangs verliehene Burzenland, als Ausgangsbasis und Hinterland seiner gesamten Tätigkeit, rückgekoppelt und letzteres aus dem ungarischen Lehensan­spruch und -verband herauszuführen und es dem Status des außerkar- patischen Gebietes anzugleichen versucht. Der siebenbürgische Bischof und der vorläufig noch hinter seinem Eücken agierende ungarische König vollziehen einen ähnlichen Gedankengang, nur in gegenläufiger Eichtung : Sie leiten ihre Ansprüche auf das Gebiet jenseits der Karpaten aus dem Status des Burzenlandes ab ! Beide Parteien stützen sich dabei auf verall­gemeinernde Urkundenformulierungen, in denen diese beiden rechts­unterschiedlichen Gebiete als eine einzige „terra“ bezeichnet weiden.

Der Papst gibt auch Thomas, dem Erzbischof von Gran, die Eüge am siebenbürgischen Bischof bekannt, wodurch sie m it Sicherheit auch an Andreas II. gelangte 9. Danach geht er einen Schritt weiter und nimmt das ganze Gebiet unter den apostolischen Schutz, wodurch er jedwelcher weltlichen Ingerenz die Tore schloß10. Er nimmt Bedacht darauf, diese Maßnahme nicht nur dem Orden, sondern auch dem höheren Klerus aus ganz Ungarn, sodann der gesamten weltlichen und kirchlichen B evöl­kerung des fraglichen Gebietes bekannt zu machen u .

Der Gegenschlag erfolgt erwartungsgemäß rasch. Jetzt tritt der „carissimus in Christo filius, illustris rex Ungariae” aus der Bückendek- kung der Kirchenfürsten hervor. Es scheint, als ob er sich nicht die Mühe genommen hätte, schriftlioh zu intervenieren, sondern unmittelbar an Ort und Stelle zur Tat überging. Zumindest erwecken die Klageschreiben der Deutschherren an Honorius III. und dessen Antworten darauf diesen Eindruck. Teile eines nicht erhaltenen einleitenden Papierkrieges sind nicht ausgeschlossen. In späteren Briefen wird an viele Schreiben de* Königs erinnert, in denen dieser angeblich gegen den Orden Klage führte. Der gegenwärtige (wohl auch endgültige) Bestand der Urkunden ver­deutlicht das Vorgehen des Ungarnkönigs : Am 10. Juni 1225 antwortet Honorius III. auf die Klagen der „fratres in Borza consistentes”. Entgegen aller Drohungen und Gewalttätigkeiten seitens des Königs verließen die Ordensbrüder dieses Land nicht, wofür sie von Tivoli aus gelobt und er­mahnt werden, sich weiterhin zu behaupten. Auffälligerweise werden die Ordensvergehen nicht näher bestimmt und das Ordensgebiet nur als Burzenland um schrieben12. Dieser bewußt umgangene und verschleierte Sachverhalt klärt sich zwei Tage später auf, als Honorius III. zwei Äbte beauftragt, die Ordensvergehen zu untersuchen, die in Grenzüberschrei­tungen des verliehenen Gebietes bestanden13. Nun wird auch letzteres als „terra Boze ac ultra montes nivium” bezeichnet. In dem, auch in den

8 Ebenda, Nr. 36, S. 2 4 - 2 5 .9 Ebenda, Nr. 37, S. 2 5 - 2 6 .

i° Ebenda, Nr. 40, S. 2 9 - 0 0 ,11 Ebenda, Nr. 41, 42, S. 3 0 - 3 2 .12 Ebenda, Nr. 44, S. 3 5 - 3 6 .13 Ebenda, Nr. 46, S . 3 8 - 3 9 .

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5 DER DEUTSCHE ORDEN EM BURZENLAND 2S1

Brief an die beiden Äbte eingeschalt enen Schreiben an Andreas II. vom selben Tag erfahren wir zusätzliche Einzelheiten über das vermeintliche Vergehen des Ordens und über das gewisse und energische Vorgehen des Königs ll. Aus all diesen Schreiben geht hervor, daß Andreas II. das letzte Verleihungsprivileg aus dem Jahre 1222 und nicht das erste, von 1211, verletzte, bzw. der Orden es nicht beobachtet hätte. Der wesentlichste Unterschied zwischen beiden Urkunden besteht bekanntlich in der terri­torialen Ausweitung des Ordensgebietes jenseits der Karpaten. Hier nun findet auch die beschuldigte Nichteinhaltung der vorgezeichneten Grenzen seitens des Ordens statt und hier verübt Andreas II. auch die inaudita miäelitas, indem er das „castram munitissimum” mit Gewalt einnimmt und nicht wenigen Ordensbrüdern sein entschiedenes Eingreifen schmerz­lich, sogar tötlich spüren läßt.

Honorius III . unternimmt nocht weitere verzweifelte Schritte, um dieses Gebiet dem Orden zu retten und den Streit beizulegen : Am 1. September 1225 erfahren wir nun mit aller Sicherheit, daß der Streit um das Gebiet jenseits der Karpaten zwischen Orden und Königtum entbrannt war, Gebiet das die Ordensbrüder mit bewaffneter Hand erschlossen hatten, aber es ebenso auch zu verteidigen entschlossen waren und lieber ihr Leben lassen wollten, als es dem König zu überlassen15. Rund zwei Monate später wären die Würfel schon gefallen : Andreas II. hatte den Orden mit „tuaeque famae ac salutis periculo” vertrieben18. Er hatte es vorgezogen, Ruf und Seelenheil zu verscherzen, dafür aber dieses Gebiet für sich zu behalten. Allein daraus wird ersichtlich, daß das Land jenseits der Karpaten einen besonderen Stellenwert im und für das Arpadenreich erlangt hatte. Diese Bedeutung liegt auf der H a n d : Zugang zum Schwarzen Meer über den untersten Lauf der Donau ! M. E. wurde diese Bedeutung erst jetzt erkannt, und zwar sowohl durch den Orden, dem dadurch ein unverhoffter Weg ins Heilige Land eröffnet wurde, dem Arpadenkönigtum aber ein sehr einträgiger Anschluß an eines der regsten Verkehrsstraßen des Welthandels. Daraus erklärt sich auch der linerbitterliche, bis zum Äußersten getriebene Streit um das Gebiet. Andreas II. ging als Sieger hervor und der Deutschorden verlegte seine Tätigkeit nach Preußen.

Das ungarische Königtum hat das vom Orden begonnene Werk jenseits der Karpaten irgendwie weitergeführt und diesen Raum wirksamer für sich zu erschließen getrachtet. Unter Beobachtung der Ordensspuren erfolgte diese Erschließung ebenfalls über Bekehrung der hiesigen Bevöl­kerung, die nun aber nicht mehr von den Ordensbrüdern sondern von königtreuen und königunterworfenen Dominikanern ausging und mit Erfolg gekrönt war : Bereits 1227 gab es hier ein Kumanenbistum17,

11 Ebenda, Nr. 45, S. 3 8 — 38.15 Ebenda, Nr. 49, S . 4 0 - 4 1 .16 Ebenda, Nr. 51, S. 4 2 - 4 3 .17 Documenta Romaniae H istorica, Reihe D : Hela(ä Inlre fä r ile Romane, I (1222—1156),

Bukarest 1977, S. 14 —15 ; vgl. R ad u R osetti, Despre U nguri$i episcopiile catolice din M oldova, Bukarest 1905 ; Gheorghe I. Moisescu, Catolicismul ln Moldova p ln ä la sfirsitu! veaculai X V , Bukarest 1942 ; K rista Zach, Orthodoxe Kirche und rumänisches Volksbewußtsein im 15. bis IS. Jahrhundert, W iesbaden 1977, S. 1 5 ,2 2 ,2 5 ,1 4 1 f.

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das bezeichnenderweise zumindest einen Teil des Burzenlandes einschloß1-8. Sieben Jahre später erfahren wir aus einem Brief Gregors IX . höchst aufschlußreiche Angaben für die rumänische Frühgeschichte . aus dem Außengebiet des Karpatenbogens. Die „Wal&thi“ weigerten sich nämlich, ihr griechisches gegen das katholische Glaubensbekenntnis Umzutauschen, und verlockten zahlreiche Siebenbürger Sachsen und Ungarn aus Sieben­bürgen über die Karpaten zu ziehen, wo sie ihren eigenen „Pseudoepiscopi“ gehorchten und: zu einem Volk verschmolzen 19. Dieses Kumanenbistum wurde dann 1241/42 vom Tatarensturm hinweggefegt, ■ nicht aber auch die Missionstätigkeit und in deren Zuge die ungarische politische Ein- iilterung. Auf den Trümmern des Kumanenbistums entsteht rund hundert Jahre später das M ilcovia-Bistum; die politische Einflußnahme der Anjou-Könige aus ..Ofen gestaltet sich zu einem wahren „ungarischen Korridor“, dessen Überliefeiung bis weit in das Mittelalter hinein reicht und die Staatsgründungen der Walachei und der Moldau lange Zeit überlebt Die ungarischen Könige oder deren Statthalter versuchen sogar, die Ansprüche der Stephanskrone hier zur Geltung zu bringen (wie etwa Johannes Hunyadi um die Mitte des 15. Jahrhunderts und dessen Sohn Matthias Corvinus im Jahre 1467).

All dieses verdeutlicht die außergewöhnliche und komplexe Bedeu­tung, die das ungarische Königtum diesem Gebiet beimaß. Es erschlossen zu haben, ist das ausschließliche Verdienst des Deutschen Ordens, der diese Bedeutung ebenfalls rechtzeitig erkannt hatte. Daher, die Ent­schlossenheit beider Seiten, diesen Gebietsstreifen zu behalten. Bereits in dem Brief Honorius III., in dem die Vertreibung des Ordens durch Andreas II. auf Einflüsterung böswilliger Ratgeber und auf das wahrschein­liche Drängen seines Sohnes Bela hin, als Tatsache festgestellt wird, setzt sich der Papst für eine Rückberufung des Ordens ein.

Am 17. Februar 1226 wendet sich der Papst abermals an den Arpaden- könig. Aus diesem Brief erfahren wir in ziemlich genauer und einge­hender Reihenfolge d ie , Ereignisse aus dem Konflikt Orden-Königtum, dessen Schlußakt das energische widerrechtliche Vorgehen des Königs hervorhebt, aber auch an die Entschiedenheit des Ordens erinnert, das erschlossene Gebiet auf Leben und Tod für sich zu verteidigen 21.

Am selben Tag interveniert Honorius III. auch bei der Königin und bei ungarischen Kirchenfürsten in dem gleichen Sinne 22.

Sein Nachfolger Gregor IX . setzt diese Bemühen f o r t : Am 26. April 1231 wendet er sich an Bela, den „primogenitus“ des „allerliebsten“ Andreas II. D ie Verdienste des Ordens werden durch neue Einzelheiten herausgestrichen, an das brutale Vorgehen des Vaters hingegen weniger

18 N. Backmund, Monaslicon Praemonstralense, III, Straubing 1956, S. 402.19 Urkundenbuch, I, Nr. 69, S. 60 — 61 ; Documenta Romaniae Ilislorica, Reihe D, I,

S. 20 —21 ; für die „Pseudoepiscopi" vgl. RaduConstantinescu, -Voie privind istoria bisericii romän in secolele X I I I — X V . In : „Studii si materiale de istorie medie". VI, 1973, S. 173 — 192 (ins­besondere S. 187 — 191 : Pseudo-Episcopii).

20 Vgl. Maria Holban, Contribulii la studiul raporturilor dinlre Tara Romäncascä s i Ungaria Angevinä. In : „Studii” , XV (1962), 2, S. 338 — 342; Räzvan Theodorescu, B izanl, Balcani, Occident la inceputurile culfurii medievale romänesti (secolele X —X'IV), Bukarest 1974.

21 Urkundenbuch, I, Nr. 53, S. 4 4 —46.22 Ebenda, Nr. 54, 55, S. 46 — 47.

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7 DER DEUTSCHE ORDEN IM BURZENLAND 2 8 »

unverblümt erinnert. Alles läuft darauf hinaus, den Streit irgendwie zu verharmlosen und ihn als eine Art Mißverständnis darzustellen, dessen Ausräumung nichts mehr- im Wege steht; Bela möge sich also dahin ver­wenden, den Orden wieder gegen die Heiden an die Landesgrenze einzu­setzen 23. Die Briefe;an den König vom selben Tag und vier Tage später sind im gleichen Ton verfaßt24.

Es folgt der Brief an Jakob von Preneste (31. August 1232) der beauftragt wird, den Streitfall eingehend zu untersuchen u n d sich in seiner Überredungskunst neben Andreas II. und Bela zu iiben, aber keine vorei­ligen Maßnahmen zu ergreifen hat. Gregor IX . ist offensichtlich zu weitrei­chenden Zugestän dnissen an Ofen bereit, nur um die vielgewünschte Wieder­einsetzung des Ordens zu erzielen 2S. Aber : Allein die Tatsache, daß Gregor IX . dieses Schreiben am 30. März 1233 wiederholt, verrät uns unmißverständlich den Ausgang dieses Unternehmens -6.

Gregor IX . hat 1234 ein letztesmal versucht, einzulenken. Sein Brief aus Perugia vom 11. Oktober an Berthold von Aquileia, den Schwager des Königs und Onkel Belas, und an Robert von Gran 27 erinnert in Form und Inhalt an den Brief an Jakob von Preneste und der Ausgang war ebenfalls der gleiche, d .h . er stieß auf taube Ohren. '

Einen letzten .Versuch unternimmt Gregors IX . Xachfc’^er, Papst Innozenz IV. Vier Jahre nach dem verheerenden Mongolensturm wendet er sich an König Bela IV. Der ganze Streitfall -wird nun, nach nur zwei Jahrzehnten, derart verschleiert dargestellt, daß er tatsächlich als ein harmloses Mißverständnis erscheint, das Bela mühelos und- mit Versi­cherung seines Seelenheils vollkommen und beiderseits zufriedenstellend klären könnte, indem er dem Orden das entzogene Gebiet zurückerstattet28.

Inzwischen war dies nicht mehr leicht möglich -geworden, weil die Tataren die Streitfrage unerwartet geklärt und Besitz von diesem Gebiet genommen hat ten. Der letzte Versuch Innozenz IV. beweist hin­gegen, wie stark dieser Traditionswunsch im päpstlichen Handeln und Denken (wohl,aber auch in demjenigen des Deutschen Ordens?) veran­kert war, daß er darüber sogar die neue Konstellation in der „terra ultra montes nivium“ vergaß !

Um dem Papst trotzdem irgendwie zu willfahren, a b e r auch und insbesondere aus der von den Tataren neugeschaffenen Lage heraus not­gedrungen, entschloß sich Bela IV. noch einmal auf die Unterstützung eines geistlichen Ritterordens zurück zu greifen: Am 2. Juni 1247 stellt der König dem Johanniterorden eine Urkunde aus, die für die rumänische- Frühgeschichte von größter Bedeutung i s t 29. Durch diese Urkunde verleiht Bela IV. dem Großmeister Rembaldus und dem gesamten Johanniterorden das Severiner Banat und die spätere Kleine Walachei (Oltenia). Die Urkunde erwähnt einen überraschend weitgefächerten Wirtschaftskörper

23 Ebenda, Nr. 59, S. 5 0 - 5 1 .24 Ebenda, Nr. 00, 61, S. 52 — 53.25 Ebenda, Nr. 65, S. 55 — 57.26 Vgl. Anhang I.27 Urkundenbuch, I, Nr. 68, S. 58 — 60.25 Vgl. Anhang II.29 Documenta Romanlac H istórica, Reihe D , I, S. 21 — 28.

4 C. - 1164

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ADOLF ABM BRUSTSR 8

der rumänischen Gesellschaft aus' der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts (Ackerbau, Tierzucht, Schaf bau ernwirtschaft, Mühlenbetrieb, Salzför­derung, Fischerei, Warenaustausch, Geldumlauf). D ie Verleihungsurkunde vermerkt neben diesem wirtschaftlichen Entwicklungsstand eine ent­sprechende frühfeudale Sozialstruktur, kennzeichnet durch die sogenannten „majores terrae” (Landesherren), die sich im wesentlichen vom ungarischen Adel durch nichts unterscheiden und deren Erwähnung Rückschlüsse auf das nicht angeführte Vorhandensein anderer, untergeordneter Sozial­schichten erlaubt. Das rumänische frühmittelalterliche Gesellschaftsbild wird von der Urkunde durch den Vermerk einer entsprechenden Gerichts­barkeit, Heeres- und Kirchenorgauisation abgerundet. Der politische Rahmen dieser Gesellschaftsschichtung wird von den fünf vorstaatlichen Gebilden gezogen, die in der Urkunde wie folgt angegeben werden : Seve- riner Banat (Terra de Zeurino, Terra Zeurini), die Knesate des Ioan und Farkas (Terra kenazatus Ioannis; Terra kenazatus Farkasii) und die Wojewodate des Litovoi und Seneslaus (Terra Lytua, Terra kenazatus Lytuoy woiawode; Terra Szeneslav woiawode). Es hält nicht schwer, das Severiner Banat zu lokalisieren; nicht so einfach ist es bei der Ortung der anderen vier politischen Formationen. Tatsache bleibt, daß alle vier in der heutigen Oltenia (Kleine Walachei) lagen, daß die Terra des Seneslaus sich auch auf einen Gebietsstreifen links des Olt (Alt)-Flusses ausdehnte und daß Litovoi auch das siebenbürgische Hatzegerland (Terra Harszoc) besaß; große Glaubwürdigkeit hat die Annahme, daß Farkas (Wolf) die ungarische ifamensangleichung des rumänischen Lupu (Wolf)-Jfamens ist, so wie auch das slavische V ilc (Wolf) ebenfalls auf einen Original- Rumänen Lup (Lupu, Lupul) zurückzuführen ist. In dieser Annahme dürfte die Terra Farkasii m it dem späteren Vilcea-Gebiet (heute Kreis Vilcea) gleichzusetzen sein. Daß sich unter den slavisch-magvarischen Knesen- und Wojewodennamen Rumänen verbergen, beweist die Urkunde selbst eindeutig : Seneslaus ist „waiwoda Olatorum“ , alle vorstaatlichen Formationen werden von Alters her von „Olati“ (Rumänen, Walachen) bewohnt, verteidigt, beherrscht; die Schenkungsurkunde legt dem Jo­hanniterorden ausdrücklich nahe, in einigen Gebieten die einheimischen Verhältnisse so zu belassen „wie sie früher waren“ 30.

. Dieses sozio-ökonomische und politische Bild ist in erster Linie zutreffend für den Zeitraum vor dem Tatareneinfall, der daran so man­ches geändert haben dürfte. D ie Einsetzung des Ordens wird eben durch die anhaltende Mongolengefahr und -bedrohung rechtfertigt; die Johan­niter sollten das Land nicht nur verteidigen, sondern auch bei dessen Wiederaufbau m ithelfen; ob es dazu gekommen ist, ist aus den erhaltenen Urkunden nicht deutlich ablesbar (wenn ja, so blieben sie nur etliche Jahre in diesem Raum).

30 Die Auslegung der Urkunde in ihrer Bedeutung für die rumänische Geschichte bei Stefan Stefänescu, Tara Romäneascä de la Basarab I ,,IntemeieloniV‘ p ln ä la M ihai Viteazul, Bukarest 1970, S. 2 4 —27 und Florin Constantiniu, Premisele aparitie i statelor feudale romä- nesli. In : „Studii §i articole de istorie“ , X X V I, 1974, S. 5 — 11 und ders., Izvoare p r iv in d tntemeierea statu lu i feudal Tara Romdneascä. Ebenda, S. 107 — 111.

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Die Johanniterurkunde vom 2. Juni 1247 schließt eine K ette. W enn 1211 die erste Einsetzung eines geistlichen Kreuzritterordens im Osten erfolgte, so ist (1er Versuch Belas IV., die Johanniter in die W alachei zu berufen, der letzte derartige Versuch. Die späteren Einsetzungen des Deutschen Ordens (etwa durch Sigismund den Luxemburger) fügen sich in ganz andere Konstellationen ein. Wie auch im F alle der Bulle von Eimini, in der der Deutschorden seine schlechten Erfahrungen aus dem Binnenland vorbeugend wahrnimmt, zeigt auch die Urkunde von 1247, daß diesmal der ungarische König Vorsichtsmaßnahmen ergreift, um dem Präzedenzfall Burzenland-Deutschorden zuvor zu kommen indem Bela IV. sorgfältigeren Bedacht nahm, das Verhältnis Krone-Johanni- terorden eindeutig zu bestimmen (deshalb g e s t a l t e t sich auch diese Urkunde zu der längsten, die je einem Ritterorden von einer weltlichen Macht ausgestellt worden ist). Besonders aufschlußreich sind diesbezüglich die Festlegung der Grenzen des verliehenen Gebietes, der rechtlichen Stellung des Ordensmeisters dem ungarischen König gegenüber, die Verfügungen bezüglich der Siedlungstätigkeit und die irgendwie zwingende Andeutung der Meeresverbindung des Ordens zur Adria, wodurch etwaige Versuche, an das Schwarze Meer vorzustoßen, im voraus - vereitelt und verlegt werden31.

Daraus wird ersichtlich, daß die vorübergehende W irkungstätigkeit des Deutschen Ordens im Burzenland und jenseits der Karpaten nicht nur für die allgemeine Geschichte des Ordens eine besondere Bedeutung erlangt, sondern auch und insbesondere für die ungarische Reichsgeschichte und für die rumänische Frühgeschichte.

A S H A I G

I

L ateran , 1233 März 30 : P apst Gregor IX . erteilt Jakob von Prcnesle, dem Legalen des aposto­lischen S tu h ls, m il Ausnahme von Exkommunikation und Interdikt alle Vollmacht, um K önig A ndreas I I . zur Einhaltung seiner Versprechen gegen den Deutschen Orden betreffend Abtretung des Burzenlandes zu zwingen.

O r. Pergt. Bulle im Staatlichen Archivlager Göttingen, Ablichtung ira Warschauer Staatsarchiv.R eg est: E . Joachim — W. Hubatsch, ReRcsta Historico-Diplomatica Ordinis S. M ariae Theutonicorum, pars I I : Regesta Privilegiorxtm, Göttingen 1948, Nr. 4242.

Gregorius episcopus seruus scruorum Dci. D ilecto f i l io . . . electo Penestrino, apostolice se d is legato , salutem et apostolicam benedictionem . Dilecti f i l i i . . . M agister et fratres Hospi- t a l is San cte Marie Theutonicorum humili nobis et in stan te conquestlone monstrarunt, quod

31 D ie Bedeutung dieser Urkunde für die allgemeine Ordensgeschichte bei W alter Kuhn, R it te r o r d e n als Grcnzhilter des Abendlandes gegen das östliche Heidentum. In : , .Ostdeutsche W issen- c h a f t“', 4 , 1959, S. 52—59.

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cum càrissimus in Christo fiiius noster Afndreas] Vngarie R e s iilustris eorum domui terrain Burze pia liberalitate donasset, sicut in ipsiuS priuilegio aurea bulla nninito plene p e rs p e x im u s contineri, ipsi pro colenda et munienda terra eadem, per quarn Comanis Regnum Vngarie multipliciter perturbantibus frequens introitus et e x itlis habebatur, numerosam pecuniam expen- derunt ibi entn raulto labore et proprii effusione cruoris quinque castra fortia construendo. Sed licet idem R ex eis terram abstulisset eandem, ipsam tandem restitu it u t debebat, quin etiam pro recompensatione dampnorum ipsis ultra montes niuium partem contulit Comanie, in qua cum dicti Magister et fratres castrum m unitissimum construxissent, Coinani perterriti « t dolentes ademptam sibi ingressus et exHus facultatem , congregata ingenti m ultitudine bellatorum, fratres inibi commorantes hostiliter aggressi fuerunt, sed domino propitiante deuicti, conf usi et reueriti destiterunt, quin etiam quidam ex illis d ictis fratribus se reddentes, cum uxo- ribus et paruulis ad baptismi gratiam conuolarunt. A t R e x predictus terram ipsam ingrediens cultamque prospiciens, fratres de terra eis per sedein apostolicam confirm ata et sub eius pro- tectione suscepta expulit uiolenter, non absque Rom anae ecclésie iniuria manifesta, cum cadem terra nullum preter Roinanum pontificem habens episcoputn uel prelatum, eidem ecclesie censualis existât. E t quamuis pie memorie HJonorius] papa predecessor noster ac nos postm odum pluries predicto Regi affectuosas preces et monita diligentia direxerimus, ut eis liberaliter redderet terram ipsam, nequaquam tam en fuimus exauditi quin potius idem Magister ad praesentiam Regis in spe uocatus accedens, frustratus rediit, fatigatus multis laboribus et expen- sis, alias domo sua propter hoc attrita uariis et enormibus detrim entis. Quare iidem M agister et fratres suppliciter flagitarunt, u t cum R ex seductus suggestionibus malignorum inexorabilis mdeatur, nil aliud asseuerans nisi quod restitutio ipsius terre pro eo, quod magna est, suis filiis et Baronibus displiceret, faceremus sibi iustitiam exhiberi. N e igitur uideamur deferre liomini contra deum, cui est contra omnes homines deferendum, discretioni tue de cuius circumspectione plenam in domino fiduciam obtinem us, per apostolica scripta mandamus, quatinus eundem Regem et Belartt filium eius, u t conquerentibus restituant terram ipsam de dampnis illatis et irrogatisiniuriissatisfactionem congruamimpendendo, prudenteret efficaciterm oneasetinducas. Quod si forte monitis non acqueuerint, tu partibus conuocatis audias causam, et si de ipsorum .loluntate processerit, debito fine décidas, faciens quod décrétions per censuram ecclesiasticam finniter obseruari. Prouiso ne in terram ipsiu s Regis excom m unicationis uel interdicti senten- liam proféras, nisi mandatum a nobis super hoc receperis spéciale. Alioquin cam remittas ad nos sufficienter instructam, prefigens partibus terminum com petenlem , quo per procuratores idoneos et sufficienter instructos nostro se conspectui représentent, iustam auctore domino seutentiam recepture. Testes autem qui fuerint nominati si se gratia, <odio> uel timoré subtraxe- rint, per censuram eandem cessante appellatione tota pellas ueritati testim onium perhibere. Non obstantibus litteris super hiis a d . . . Cracoviensem e t . . . Cuiauiensem Episcopos a sede apostolica impetratis.

Datum Laterani, III Kalendas Aprilis, Pontificatus nostri Anno Septimo.

II

I.yon, 1245 Mai 14 : Papst Innozenz IV . befiehlt Béla IV. . das Burzenland und d a s G e b i e t jenseits der Karpaten an den Deutschen Orden herauszugeben.

Or. Pergt. Bulle im Staatlichen Archivlager G-jttiusen, Abiio'ituig ira \V i?5clauer Staatsarchiv.Regest: E. Joachim _ W. Hubatscii, Reg esta Historico-Diplomitica O riin is S. Mariae Thentoniiontm, pars I I : Regesta P r iv iltg io n m , Göttinger. 1948, Nr. 4234.

Innocentius episcopus seruus seruorum Dei. Carissimo in Christo f i l i o. . . Illustri Regi Vngarie salutem et apostolicam benedictionem. Per opera pietatis et in oculis Domini sic placere cupimus. quod ex hoc tibi et dierum longitudo proueniat et augm entum exaltationis accedat. Sane tua sicut credimus exceilentia bene nouit, quod clare memorie Andreas Rex Vngarie, pater tuus, diligenter aduertens dilectos filios fratres H ospitalis Sancte Marie Theutonicorum uiros utiqué genere nobiles et potentes esse, pura fide ac sincera deuotione conspicuos et Christi púgiles indefessos cis terram Burze et Vitra montes Niuium , que nunquam habuerat Dei uiui notitiam de infidelium Cumanorum manibus tribuit acquirendam pro qua ipsi olim corpus ponentes et animam eam deiectis et contritis eisdetn Cumanis, multo effuso sanguine, sub innu- meris optinuerunt laboribus et expensis. Verum cum dictus R ex Seductus, ut creditur consilio malignorum, dictis fratribus terram ipsam abstulerit et tibi dederit priusquam ad Regie digni-

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iatis perueniens honorein n ecillis adhuc sicut accepimus fuerit restitu ía , graue ipsi propter hoc noscuntur pertulisse discrimen noil absque terre Sánete dispendio et pauperum H ospitalis eius- dem euidenti etiam detrimento, quibus leuiter de ipsius terre prouentibus grande proueniebat sabsidium máxime cum de locis illis in partes Syrie quis possit absque longi tem poris spatio pertransire. Cum itaque bcnedicte fili tua per se ipsam uidere possit industria, quod predicta terra sine offensa Dom ini non possit aliquomodo detineri, digne tuani celsitudinem per Dei misericordiam duximus obsecrandani in remissionem tibi peccam inum iniungentes quatinus solertius ineditatione considerans, quod ipsorum fratrum presentía Regno tuo in illis partibus esse possit m ultipliciter fructuosa, eis pro reuerentia R egis et R egine ceiorurn, quorum ipsi laudabiliter uacant obsequiis, prefatam terrain restituere non m oreris. Adicieris nichilom inus ex pietatis tue gratia, quod eisdem de illutis dampnis et in iuriis sa tisfa c tio n s fiat exhibitio congruentis. Ita quod ex hoc ipsius Regis anime proueniat quietis eterne remedium et nos, qui fratres eosdem sincera in Christo caritate eomplectimus ad precipite fauoris prem ia tue m agnitu- dim teneamur.

Datum Lugduni, If Idus Maii. Pontificatiis nostri Anno Secundo *.

* W iederholte Anschriften an das Göttinger Archiv, in denen ich um Kopien dieser beiden Urkunden bat, blieben leider unbeantwortet. Herr Prof. Marian Biskup (Thorn) war so freundlich, mir Fotokopien nach den Warschauer Ablichtungen zur Verfügung zu ste llen ; ihm sei auch an dieser Stelle gedankt.