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Scherrer/Fritz 2001 1 GATS 2000 Arbeitnehmerinteressen und die Liberalisierung des Dienstleistungshandels HBS-Pilotstudie: 2001-261-1 Thomas Fritz & Christoph Scherrer

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GATS 2000

Arbeitnehmerinteressen und die Liberalisierung des

Dienstleistungshandels

HBS-Pilotstudie: 2001-261-1 Thomas Fritz & Christoph Scherrer

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Seit der Uruguay-Runde (1986-1994)erstmals erfasst:

Agrarprodukte

Textilien Patente Dienstleistungen Streitbeilegungsverfahren

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WTOWorld Trade Organisation = Welthandelsorganisation

GATT 9̀4Allg. Zoll- undHandelsabkommen

GATSAllg. Abkommen überden grenzüber-schreitenden Verkehr

TRIPSAbkommen über denSchutz geistiger Eigen-tumsrechte im grenz-überschreitendenVerkehr

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Welthandelsorganisation WTO

1948: GATT– General Agreement on Tariffs and Trade (= Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen)

01.01.1995: Gründung der WTO

seit Mitte 2000: Einleitung des Verhandlungsprozesses bei Agrarprodukten und Dienstleistungen

09.–13.11.2001: Die 4. Ministerkonferenz in Quatar beschließt neue Runde.

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Die 12 Sektoren des Dienstleistungshandels:

1. unternehmerische Dienstleistungen

2. Kommunikationsdienstleistungen

3. Bau- und verwandte Ingenieurdienstleistungen

4. Vertriebsdienstleistungen

5. Bildungsdienstleistungen

6. Umweltdienstleistungen

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Die 12 Sektoren des Dienstleistungshandels:

7. Finanzdienstleistungen

8. Gesundheits- und soziale Dienstleistungen

9. Tourismus und Reisedienstleistungen

10. Erholung, Kultur und Sport

11. Transportdienstleistungen

12. Sonstige nicht aufgeführte Dienstleistungen

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Die 4 Formen des Dienstleistungshandels:

Mode 1 „Grenzüberschreitende Erbringung“:

Lieferung einer Dienstleistung (DL) von einem Land in das andere

(z.B. ein Computerprogramm via Internet)

Mode 2 „Nutzung im Ausland“:Erbringung einer DL innerhalb eines Landes für

Konsumenten eines anderen Landes (z.B. Tourismus)

Mode 3 „Kommerzielle Präsenz“:Erbringung einer DL durch die kommerzielle Präsenz in

einem anderen Land (z.B. durch Niederlassungen)

Mode 4 „Präsenz natürlicher Personen“:Erbringung einer DL durch Personen, die sich zu diesem

Zweck temporär in ein anderes Land begeben (= grenzüber- schreitende DL durch temporäre Arbeitsmigration)

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GATS - Regelwerk

Rahmenabkommen

Verpflichtungslisten der einzelnen Mitgliedsstaaten

Listen über Ausnahmen aus Meistbegünstigung

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1. Grundsatz

MFN (most-favoured-nation) = Meistbegünstigungsklausel:

Jedes WTO-Mitglied muss seine Partnerländer gleich behandeln. Diskriminierung zwischen den WTO-Partnern ist verboten. Ausnahmen sind bis max. 10 Jahre vorgesehen. Review nach 5 Jahren.Im GATS sind das quantitative Handelsbeschränkungen, wie z.B. Beschränkung der Zahl von Dienstleistungsanbietern, des Werts der Geschäfte, der verschiedenen Rechtsformen oder der Höhe von Kapitalbeteiligungen.

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2. Grundsatz

National TreatmentIn- und Ausländer gleich behandeln = Inländergleichbehandlungen:

Im GATS gilt dies jedoch nur für diejenigen Sektoren, bei denen WTO-Mitglieder Verpflichtungen eingegangen sind. In den Länderlisten können jedoch spezifisch genannte Sektoren weiterhin geschützt bleiben.

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GATS - Terminplan:

März 2002 Vorlage der Forderungen gegenüber den Handelspartnern im 133er Ausschuss der EU

Juni 2002 Vorlage der Forderungen gegenüber den Handelspartnern im GATS-Council for

Trade in Services (nach Sektoren differenziert)

März 2003 Vorlage der Liberalisierungsangebote(allerdings nicht der endgültigen Angebote)

1. Januar 2005 Abschluss der GATS-Verhandlungen

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Die Industrieländer (EU und USA) wollen:

Eine umfassende Liberalisierung der Dienstleistungen (DL), auch die Aufnahme des Bildungs- und Gesundheitswesens. Eine Öffnung sämtlicher DL-Sektoren, wobei

Ausnahmen explizit verhandelt werden müssen. Abbau staatlicher Regulierungen, wie z.B. restriktive

Visa- oder Lizenzauflagen, mangelnde Anerkennung von Berufsqualifikationen oder wirtschaftliche Bedarfsanalysen für den Arbeitsmarkt. Eine Ausdehnung der konzerninternen Versendung von Arbeitskräften auf allen Managementebenen sowie auf technisches Personal.

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Eine Auswahl der Handelshindernisse im Bildungssektor aus Sicht der USA:

Mangelnde Möglichkeiten für ausländische Anbieter von Erwachsenen- und Weiterbildung, anerkannte Abschlüsse zu

verleihen,

Auflage: Zusammenarbeit mit einem nationalen Partner,

Subventionen für inländische Anbieter für Erwachsenen- und Weiterbildung sind nicht klar definiert

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EU-KompetenzverteilungDienstleistungen:

Europäische Kommisssionvertritt in den Verhandlungen die EU-Mitgliedstaaten

Mischkompetenz von EU und Mitgliedstaaten in Fragen Dienstleistungsverhandlungen(EUGH 1994, Rechtsgutachten)Entscheidungen müssen einstimmig gefällt werden

133er AusschussAbstimmung der EU-Forderungen

EU-Mitgliedsländer sind angehalten, die Verhandlungsergebnisse anzunehmen (Zeitvorgabe)

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Rechtlicher Stellenwert der GATS-Verpflichtungen:

Völkerrecht, dem nationalen Recht übergeordnet

Bei Streitfragen wird das WTO-Streitbeilegungs-verfahren eingeleitet.Wird ein Verstoß nachgewiesen, darf das Klage führende Land Kompensationen fordern oder sektorübergreifend Handelsprivilegien suspendieren (auch im Warenverkehr).

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Beispiel Bildung:5 Kategorien von Bildungsdienstleistungen (BDL): Primäre BDL (vorschulischer Bereich)

Sekundäre BDL (schulische und berufsbildende Angebote unterhalb des universitären Levels)

Höhere (tertiäre) BDL (z.B. Berufs- und Universitätsausbildung)

Erwachsenbildung

Andere Bildungsdienstleistungen

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Bisherige GATS-Verpflichtungen imBildungsbereich (EU - D):

Privatfinanzierte Ausbildungsdienstleistungen: Marktzugang und Inländerbehandlung bei

primären, sekundären und tertiären BDL und Erwachsenenbildung

(Mode 1,2,3) Keine Verpflichtungen bei anderen

Dienstleistungen(Beschränkung Mode 4: Präsenz natürlicher

Personen)

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Subventionen/hoheitlich erbrachte Dienstleistungen:

Art.1 Abs. 3c GATS:Eine Dienstleistung, die „in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht“ wird, wird nur dann ausgenommen, wenn sie „weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht wird“.

EU:„Erbringung einer Dienstleistung oder ihre öffentliche Subventionierung innerhalb des öffentlichen Sektors“ - horizontal - ausgenommen.

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Analyse der Beschäftigungsfolgen:

Branchenmäßige Ermittlung der Liberalisierungsschritte im GATS, die über EU-Binnenmarktprogramm und Assoziierungsabkommen hinausgehen.

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Ausdifferenzierung der zusätzlichen Liberalisierung:

Nach Vereinbarungen,

- die allein die Zahl der Länder erhöhen;- die zu weiterer Liberalisierung verpflichten, wobei die

folgenden besonders relevant erscheinen:a) Mode 3 (kommerzielle Präsenz) und

Inländerbehandlung (öffentliche Daseinsfürsorge)b) Mode 4 (Präsenz natürlicher Personen)

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Analyse der Auswirkungen:Größere Zahl der Begünstigten:

Konkurrenzposition gegenüber neuen Ländern ermitteln

a) Weltmarktanteilen, differenziert nach F&E-Gehaltb) Dynamische Konkurrenzfähigkeit, „Diamanden“, First Mover Advantagesc) Anteil an Wertschöpfungskette, Fokus auf Head-Quarter-

Funktionen

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Analyse der Auswirkungen:Weitergehende Liberalisierung

Mittels vergleichbarer Studien:

a) Geschäftsmodell der privaten Anbieter:Know-How, Rosinenpicken, Löhne, Aufbau grenzüberschreitender Wertschöpfungsketten zur

Ausnutzung von Lohndifferenzen, etc.?

b) Reaktion etablierter Anbieter:Rationalisierungen, Auslagerungen,

Geschäftsfelderweiterungen etc.?

c) Neue Märkte mit exportfähigen Anbietern?

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Analyse der Auswirkungen: Präsenz natürlicher Personen

Für Personen mit einfachen Qualifikationen:

a) Substitutive Prozesse gegenüber

b) komplementären Prozessen (Engpässe) und

c) demographische Notwendigkeiten zur Erhaltung des Sozialversicherungssystems und des allgemeinen Wirtschaftswachstums

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Analyse der Auswirkungen:

Analyse der gesamtwirtschaftlichen Rückkopplungen (beschränkt auf Abnehmer oder Lieferanten der jeweiligen Branche).

Ergänzende Analyse der Dimensionen:

- Qualität der Dienstleistungen- gesellschaftliche Partizipationsmöglichkeiten- gesellschaftlicher Ausgleich