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Schriftenreihe Managementsysteme für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit

Schriftenreihe Managementsysteme für Arbeitsschutz und ... · Anleitung für das interne Audit wurde nach Revision des OHRIS-Systemkonzepts OHRIS:2005 in die im September 2005 veröffentlichte

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Schriftenreihe Managementsysteme für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit

Die vorliegenden Prüflisten für das interne System- und Complianceaudit wurden erstmals im Band 2 der Schriftenreihe Managementsysteme für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit, „Occupational Health- and Risk-Managementsystem, System- und Complianceaudit“ veröffentlicht. Die in diesem Band ebenfalls veröffentlichte Anleitung für das interne Audit wurde nach Revision des OHRIS-Systemkonzepts OHRIS:2005 in die im September 2005 veröffentlichte Schrift Das OHRIS-Gesamtkonzept“ als Teil E übernommen. Die Prüflisten werden regelmäßig aktuali-siert und stehen daher ausschließlich als Download-Version – Textdatei und Daten-bankanwendung - zur Verfügung. Herausgeber: Internet: www.stmugv.bayern.de E-Mail: [email protected] © StMUGV, alle Rechte vorbehalten

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) Rosenkavalierplatz 2, 81925 München

OHRIS: Prüflisten System- und

Complianceaudit

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

OHRIS: Prüflisten System- und Complianceaudit Als Hilfe zur Durchführung der internen Audits stehen, wie im Teil E der Schrift „Das OH-RIS-Gesamtkonzept“ ausführlich dargestellt, Prüflisten, differenziert nach einem Systemteil und einem Complianceteil, zur Verfügung. Diese Listen werden regelmäßig an Änderungen, beispielsweise der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, angepasst und stehen daher aus-schließlich als Download-Version (Textdatei und als Datenbankanwendung) zur Verfügung. Den Stand der Prüflisten enthält das unten angeführte Änderungsprotokoll. Um die Prüflisten änderungsfreundlich zu gestalten, wurde auf eine Seitennummerierung verzichtet, da durch die modulare Gliederung der Listen ein schnelles Auffinden von Prüffragen sichergestellt ist. Die für die Durchführung des Systemaudits entwickelten Prüflisten ermöglichen es den Un-ternehmen, das Arbeitsschutzmanagementsystem und seine Systemelemente auf ihre Funkti-onsfähigkeit als Instrument zur Realisierung ihres Unternehmenszieles „Prävention und kon-tinuierliche Verbesserung im Arbeitsschutz und in der Anlagensicherheit“ zu überprüfen, zu bewerten und notwendige Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten. Da die Systemelemente von OHRIS:2005 in ihrer Struktur mit den Systemelementen der ISO 9001:2000 und ISO 14001:2004 kompatibel sind, kann mit Hilfe der Prüfliste des Systemaudits auch die Wir-kungsweise und Funktionsfähigkeit eines integrierten Managementsystems bewertet werden. Mit den für den Complianceteil des Audits entwickelten Prüflisten sollen die Unternehmen in die Lage versetzt werden, ein internes, eigenverantwortliches und umfassendes Audit zur Ü-berprüfung der Einhaltung des für sie geltenden Vorschriften- und Regelwerks im Arbeits-schutz und in der Anlagensicherheit durchzuführen und systematisch zu dokumentieren. Mit den Prüflisten wird den Unternehmen eine eigenverantwortliche und durch die Dokumentati-on reproduzierbare Prüfung des eingeführten Arbeitsschutzmanagementsystems ermöglicht. Auf der Grundlage des gesamten für das Audit veröffentlichten Prüflistenwerkes kann sich jedes Unternehmen die für sein Unternehmen einschlägigen Fragen zusammenstellen und erhält so eine betriebsbezogen maßgeschneiderte Prüfliste. Die Datenbankanwendung ermög-licht es dem Unternehmen zusätzlich, die Ergebnisse der Auditierung zu überwachen und Mängellisten nach Prioritäten zu erstellen.

Änderungsprotokolle: 9. Änderungsbericht, Stand 01.10.2004: Die nachstehenden Texte wurden geändert bzw. neu aufgenommen, teilweise lediglich redak-tionell. Sie sind auf dem Bildschirm durch roten Kursivdruck kenntlich gemacht und betref-fen Aussagen und Fragen in den folgenden Abschnitten: Geändert wurden folgende Module:

C 7.10, C 7.16, C 7.17, D 8.5, D 13.3), D 13.7, D 20.8, E 19.1, E 19.3, E 19.5, E 19.7, G 3.12 Anhang: Abkürzungen

Verzeichnis der Module A bis G

ID Module / Prüfbereiche Seite

A Organisation

A 1 - Unternehmenspolitik, Leitlinien, Ziele 1 A 2 - Zuständigkeiten, Aufgaben, Pflichten 3 A 3 - Ressourcen 6 A 4 - Dokumentation 8

B Prozesse

B 1 - Vorschriften- und Regelwerk, weitere Verpflichtungen 10

B 2 - Gefährdungsermittlung und Gefährdungsminimierung, umfassende Prävention, Notfälle

11

B 3 - Verfahrens- und Arbeitsanweisungen 16 B 4 - Prüf- und Regelkreise 18

C Arbeitsstätten, Arbeitsplätze

C 1 - Räume, Wege, Einrichtungen allgemein 25 C 2 - Besondere Räume 29 C 3 - Erste Hilfe 31 C 4 - Brandschutz und Notfallmaßnahmen 32 C 5 - Schutz vor sonstigen Gesundheitsgefahren 34 C 6 - Arbeitsplätze 36 C 7 - Baustellen 39

D Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

D 1 - Dampfkesselanlagen 43 D 2 - Druckbehälter 46 D 3 - Druckgasbehälter 49 D 4 - Füllanlagen 52 D 5 - Rohrleitungen 54 D 6 - Gashochdruckleitungen 56 D 7 - Aufzugsanlagen 59 D 8 - Elektrische Anlagen in explosions-gefährdeten Bereichen 61 D 9 - Acetylenanlagen 63 D 10 - Anlagen für brennbare Flüssigkeiten 66 D 11 - Getränkeschankanlagen 70 D 12 - Technische Arbeitsmittel allgemein 73 D 13 - Maschinen allgemein 76 D 14 - Maschinen zum Heben und Tragen von Lasten und Personen 78 D 15 - Flurförderzeuge 81 D 16 - Bildschirmgeräte 85 D 17 - Schweißgeräte, Schneidgeräte 87 D 18 - Einrichtungen zum Beleuchten, Beheizen, Kühlen, Be- und Entlüften 89 D 19 - Schussapparate 92 D 20 - Schutzausrüstungen 94 D 21 - Bestimmte Schutzmittel 96 D 22 - Medizinprodukte 99

ID Module / Prüfbereiche Seite

E Gefährliche Stoffe und Emissionen

E 1 - Chemische Gefahrstoffe allgemein 102 E 2 - Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe 109 E 3 - Dieselmotoremissionen 113 E 4 - Wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe 116 E 5 - Krebserzeugender Holzstaub 120 E 6 - Azofarbstoffe 123 E 7 - Pyrolyseprodukte aus organischen Materialien 125 E 8 - Asbest 128 E 9 - Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern 133 E 10 - Ammoniumnitrat 136 E 11 - Blei 138 E 12 - Begasungen 141 E 13 - Gewerbliche Schädlingsbekämpfung 144 E 14 - Explosionsgefährliche und andere instabile Stoffe 146 E 15 - Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen 150 E 16 - Gentechnik 155 E 17 - Störfallvorbeugung und -begrenzung allgemein 158 E 18 - Anlagen mit erhöhter Gefährdung 161 E 19 - Beförderung gefährlicher Güter 163

F Physikalische Einwirkungen

F 1 - Lärm 166 F 2 - Vibrationen 169 F 3 - Laserstrahlen 171 F 4 - Röntgenstrahlen allgemein 173 F 5 - Röntgenstrahlen im medizinischen Bereich 176 F 6 - Röntgenstrahlen im technischen Bereich 179 F 7 - Radioaktive Stoffe 180

G Sozialer Arbeitsschutz

G 1 - Arbeitszeitgestaltung 182 G 2 - Beschäftigung von Jugendlichen 185 G 3 - Beschäftigung von Frauen 187 G 4 - Beschäftigung von behinderten Personen 191 G 5 - Heimarbeit 192 G 6 - Leiharbeit 195 G 7 - Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr 198 G 8 - Gemeinschaftsunterkünfte 200

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 1 -

Modulgruppe A: Organisation

ID Modul B Anmerkungen

A 1 Unternehmenspolitik, Leitlinien, Ziele z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, be-reits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

Das OHRIS wurde eingeführt und wird angewendet als alleiniges Managementsystem parallel neben einem Managementsystem für Qualität, Umwelt o. a.

A 1.1

als integriertes Managementsystem für Arbeitsschutz, Qualität, Umwelt o. a.

Unternehmensleitlinien für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit sind von der Unternehmensleitung - ...schriftlich festgelegt - ...im Unternehmen in Kraft gesetzt - ...durch Aushang o. ä. allen Beschäftigten bekannt gemacht

A 1.2

beinhalten - ...die allgemeine Verpflichtung der Führungskräfte und der Beschäftigten zum Gesundheitsschutz am Ar-

beitsplatz und zur Anlagensicherheit - ...die Verpflichtung zur Ermittlung, Beseitigung und Minimierung von Gefährdungen und zur Verbesse-

rung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz

Die Unternehmensleitlinien für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit sind den Führungskräften den Beschäftigten

A 1.3

den Fremdfirmen und ihren Beschäftigten bekannt und werden von diesen beachtet

Ziele und Zielvereinbarungen zum Arbeitsschutz und zur Anlagensicherheit wurden von der Unternehmensleitung und den Führungskräften entwickelt und festgelegt mit den Führungskräften festgelegt und getroffen mit den Beschäftigten festgelegt und getroffen von den Führungskräften erreicht von den Beschäftigten erreicht aktualisiert

A 1.4

soweit sie nicht erreicht wurden modifiziert oder neu festgelegt

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 2 -

Im Rahmen des Moduls A 1 “Unternehmenspolitik, Leitlinien, Ziele” wurden noch folgende ergänzende Überprüfungen durchgeführt - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. - ..............................................................................................................................................................

A 1.5

ergänzende Feststellungen getroffen - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. - ..............................................................................................................................................................

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 3 -

Modulgruppe A: Organisation

ID Modul B Anmerkungen

A 2 Zuständigkeiten, Aufgaben, Pflichten z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

Im Unternehmen sind die Organisationsbereiche/-einheiten durch schriftliche Zuweisung der Zuständigkeiten, Aufgaben und Pflichten festgelegt und dokumentiert durch schriftliche Zuweisung der Zuständigkeiten, Aufgaben und Pflichten voneinander abgegrenzt

A 2.1

in einem Organigramm festgelegt

Zuständigkeiten, Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz und in der Anlagensicherheit wurden für alle Organisationsbereiche/-einheiten eindeutig und schriftlich festgelegt den Führungskräften der Organisationsbereiche/-einheiten schriftlich übertragen

A 2.2

durch Bestätigung mit Unterschrift von den jeweiligen Führungskräften übernommen

Die Führungskräfte haben in ihrem Zuständigkeits-, Aufgaben- und Verantwortungsbereich die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllt im Sinne

der Unternehmensleitlinien (vgl. A 1.2) der zu den Leitlinien erlassenen Zielvorgaben und Zielvereinbarungen (vgl. A 1.4)

A 2.3

einer erfolgreichen Prävention im Arbeitsschutz (Gefährdungsermittlung, -beseitigung oder -minimierung, vgl. B 2)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 4 -

Für Aufgaben im Arbeitsschutz und in der Anlagensicherheit wurden folgende Beauftragte bestellt Fachkraft für Arbeitssicherheit - ...unternehmens- bzw. betriebsintern - ...extern - ...überbetrieblicher Dienst

Betriebsarzt - ...unternehmens- bzw. betriebsintern - ...extern (Facharzt für Arbeitsmedizin, Facharzt mit Zusatz Betriebsmedizin) - ...überbetrieblicher Dienst

Sicherheitsbeauftragte Beauftragter für Erste Hilfe Beauftragter für Brandbekämpfung Gefahrgutbeauftragter Strahlenschutzbeauftragter Koordinator für den Einsatz von Fremdfirmen Koordinator für den Einsatz bei Fremdfirmen Koordinator für Baustellen (insbesondere bei Baufirmen)

A 2.4

..............................................................................................................................................................

Die Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz und in der Anlagensicherheit sind schriftlich festgelegt sind dem jeweiligen Beauftragten schriftlich übertragen

A 2.5

wurden mit Bestätigung durch Unterschrift von dem jeweiligen Beauftragten übernommen

Die Beauftragten haben die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllt im Sinne der Unternehmensleitlinien der zu den Leitlinien erlassenen Zielvorgaben und Zielvereinbarungen

A 2.6

einer erfolgreichen Prävention im Arbeitsschutz (Gefährdungsermittlung, -beseitigung oder -minimierung)

Zur wirksamen Anwendung und Weiterentwicklung des (integrierten) Arbeitsschutzmanagementsys-tems

wurde ein Systembeauftragter bestellt

A 2.7

wurden die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten des Systembeauftragten schriftlich festgelegt und diesem übertragen

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 5 -

Im Unternehmen A 2.8 ist ein Arbeitsschutzausschuss eingerichtet Im Rahmen des Arbeitsschutzmanagementsystems wurden A 2.9 Expertenzirkel oder Arbeitskreise für - .............................................................................................................................................................. - ................................................................................................................................................................ - ................................................................................................................................................................ eingesetzt

Die im Arbeitsschutz festgelegten Zuständigkeiten, Aufgaben und Pflichten beinhalten Festlegungen für eine optimale Kommunikation und Zusammenarbeit

zwischen den Führungskräften zwischen den Führungskräften und den Beauftragten

A 2.10

zwischen den Führungskräften, den Beauftragten und den Beschäftigten

Eine Arbeitnehmervertretung ist im Unternehmen eingerichtet wird unter Beachtung ihrer gesetzlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte an den Planungen, Ent-scheidungen und Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzmanagementsystems beteiligt

A 2.11

wirkt an der Einführung und bei der Anwendung des Arbeitsschutzmanagementsystems aktiv, durch eigene Vorschläge unterstützend mit

Im Rahmen des Moduls A 2 “Zuständigkeiten, Aufgaben, Pflichten” wurden noch folgende ergänzende Überprüfungen durchgeführt - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. - ................................................................................................................................................................

A 2.12

ergänzende Feststellungen getroffen - ............................................................................................................................................................... - ............................................................................................................................................................... - ..............................................................................................................................................................

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 6 -

Modulgruppe A: Organisation

ID Modul B Anmerkungen

A 3 Ressourcen z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

Die organisatorischen Voraussetzungen für die Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung des Arbeitsschutzmanagementsystems sind geschaffen durch die Bereitstellung von

geeignetem, in Managementsystemen fachkundigem Personal den dafür erforderlichen Arbeitszeiten der Führungskräfte den dafür erforderlichen Bearbeitungs- und Einsatzzeiten der Beauftragten (vgl. A 2.4) Zeiten für die Information und Unterweisung der Beschäftigten

A 3.1

Informationen, z.B. als Ausdruck oder in elektronischer Form

Die materiellen Voraussetzungen für die Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung des Arbeitsschutzmanagementsystems sind geschaffen durch die Bereitstellung von

A 3.2

Finanzmitteln, z.B. zur Durchführung der im Rahmen des Managementsystems erforderlichen Maßnahmen, insbesondere - ...zur Beschaffung der erforderlichen Geräte, Schutzeinrichtungen, persönlichen Schutzausrüstungen

u. a. - ...zur Beschaffung der notwendigen Informationen (Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz1 u.a.) - ...zur Finanzierung externer Berater - ...zur Beschaffung von Hilfsmitteln und Räumlichkeiten, z.B. Computer, Besprechungsraum

1 Unter dem Begriff „Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz“ sind staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Rechtsvorschriften der Unfallversicherungsträ-

ger, Normen, Technische Regeln und arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse im Arbeitsschutz zu verstehen

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 7 -

Im Rahmen des Moduls A 3 “Ressourcen” wurden noch folgende ergänzende Überprüfungen durchgeführt - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. - ..............................................................................................................................................................

A 3.3

ergänzende Feststellungen getroffen - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. - ..............................................................................................................................................................

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 8 -

Modulgruppe A: Organisation

ID Modul B Anmerkungen

A 4 Dokumentation z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

Durch die Dokumentation werden erfasst die Beschreibung des Arbeitsschutzmanagementsystems im Handbuch (für große, evtl. auch mittlere Unter-nehmen vollständig, für kleine Unternehmen in reduziertem Umfang erforderlich)

die Verfahrensanweisungen als übergeordnete Handlungsvorgaben im Arbeitsschutz für die Durchführung von Verfahren, Prozessen und anderen betrieblichen Abläufen

die Arbeitsanweisungen als konkrete Handlungsvorgaben im Arbeitsschutz für einzelne Tätigkeiten, Arbei-ten

die Prüfberichte und Prüfbescheinigungen von Sachverständigen, Sachkundigen, anderen Prüfinstitutionen usw.

A 4.1

Aufzeichnungen über - ...die Ermittlung und Aktualisierung des betriebsbezogenen Vorschriften- und Regelwerks und der sonsti-

gen Vorgaben im Arbeitsschutz - ...die Durchführung der Gefährdungsanalysen - ...die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen - ...die Unterweisung und Schulung der Beschäftigten - ...die turnusmäßigen Übungen zur Abwehr von Betriebsstörungen und Notfällen - ...die Ergebnisse des Prüf- und Regelkreises „Überprüfung, Überwachung“ (vgl. Abschnitt A Nr. 9) ein-

schließlich der Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen - ...die Ergebnisse des Prüf- und Regelkreises „Auditierung“ (vgl. Abschnitt A Nr. 11) einschließlich der

Korrektur und Verbesserungsmaßnahmen - ...die Ergebnisse des Prüf- und Regelkreises „Bewertung “ (vgl. Abschnitt A Nr.10)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 9 -

Als Mindestinhalt der Verfahrens- und Arbeitsanweisungen und sonstigen Anweisungen sowie der Aufzeichnungen sind festgelegt

Kurzbezeichnung bzw. Gegenstand der Anweisung/Aufzeichnung das Erstelldatum bzw. das Datum der Revision der Anweisung/Aufzeichnung der Name des Erstellers der Anweisung/Aufzeichnung die Freigabeerteilung der Anweisung durch die Führungskraft oder durch einen dazu Beauftragten der Verteiler und Vorgaben für die Lenkung der Anweisungen/Aufzeichnungen

A 4.2

.............................................................................................................................................................. Zur Gewährleistung einer effektiven und aktuellen Dokumentation wurden für Anweisungen und Aufzeichnungen folgende Regelungen getrof-fen...........................................................................................................................................................

regelmäßige Prüfung auf Gültigkeit bzw. Aktualität systematische Lenkung und Bereitstellung (Verteilung) bei den betroffenen Stellen systematische und rückverfolgbare Aufbewahrung gültiger Anweisungen/Aufzeichnungen Archivierung nach gesetzlichen oder betrieblich vorgegebenen Fristen, soweit die Anweisun-gen/Aufzeichnungen ungültig geworden oder nicht mehr anzuwenden sind

A 4.3

..............................................................................................................................................................

Die für die Dokumentation getroffenen Regelungen A 4.4 werden eingehalten Im Rahmen des Moduls A4 “Dokumentation” wurden noch folgende ergänzende Überprüfungen durchgeführt - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. - ..............................................................................................................................................................

A 4.5

ergänzende Feststellungen getroffen - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. - ..............................................................................................................................................................

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 10 -

Modulgruppe B: Prozesse

ID Modul B Anmerkungen

B 1 Vorschriften- und Regelwerk, Weitere Verpflichtungen z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

Das betriebsbezogene Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz wird von zentraler Stelle im Unternehmen ermittelt und laufend aktualisiert durch die Führungskräfte in ihrem jeweiligen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich selbst ermittelt und aktualisiert

den Führungskräften zur Information und Einhaltung und zur Information der Beschäftigten übermittelt in einem Verzeichnis geführt und an geeigneter Stelle zur Einsicht bereitgehalten den Beschäftigten - soweit sie ihre Tätigkeit betreffen - bei der Einstellung verpflichtend zur Kenntnis ge-bracht

den Beschäftigten bei neuen, ihre Tätigkeit betreffenden Vorschriften verpflichtend zur Kenntnis gebracht

B 1.1

in die Verfahrens- und Arbeitsanweisungen inhaltlich übernommen und dort laufend aktualisiert

Weitere Vorgaben im Arbeitsschutz werden im Unternehmen ermittelt den Führungskräften zur Information und Einhaltung und zur Information der Beschäftigten übermittelt in einem Verzeichnis geführt und an geeigneter Stelle zur Einsicht bereitgehalten

B 1.2

den Beschäftigten - soweit sie von den Vorgaben betroffen sind - verpflichtend zur Kenntnis gebracht

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 11 -

Modulgruppe B: Prozesse

Modul B Anmerkungen

B 2 Gefährdungsermittlung und Gefährdungsminimierung, umfassende Prävention, Not-fälle

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

Alle Prozesse, Anlagen, Maschinen, Geräte, Arbeitsplätze und Tätigkeiten, durch die oder an denen Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können,

werden im Hinblick auf mögliche Gefährdungen und Risiken unter Beteiligung der Führungskräfte systema-tisch erfasst

B 2.1

werden in einer aktualisierten Übersicht dokumentiert

Für alle Prozesse, Anlagen, Maschinen, Geräte und Arbeitsplätze werden mögliche Gefährdungen und Risiken für Beschäftigte und Dritte

durch eine Gefährdungsanalyse unter Berücksichtigung des Vorschriften- und Regelwerks und weiterer Vor-gaben im Arbeitsschutz von den Führungskräften in ihrem jeweiligen Zuständigkeits- und Verantwortungs-bereich, soweit erforderlich unter Beteiligung der Beauftragten (vgl. A 2.4), ermittelt, analysiert und bewertet

den jeweils betroffenen Beschäftigten zur Kenntnis gebracht in Form von Aufzeichnungen dokumentiert und archiviert

B 2.2

durch Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen beseitigt oder im notwendigen Umfang minimiert (vgl. B 2.5)

Die Ermittlung, Analyse, Bewertung und Beseitigung bzw. Minimierung von Gefährdungen und Risi-ken für Beschäftigte und Dritte erstrecken sich auch auf die

Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle, Berufskrankheiten, Schadensfälle, Betriebsstörungen und arbeitsbedingte Erkrankungen

Planung z.B. von Anlagen, Einrichtungen, Prozessen Beschaffung z.B. von Arbeitsstoffen, Zubereitungen, Anlagen, Maschinen, Geräten, Räumlichkeiten, Ein-richtungen, Schutzmitteln

Errichtung, Inbetriebnahme, Wartung und Außerbetriebnahme, z.B. von Prozessen, Anlagen, Maschinen, Geräten, Räumlichkeiten, Einrichtungen

B 2.3

Inanspruchnahme von Dienstleistungen und die Beschäftigung von Fremdfirmen

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 12 -

Die Ermittlung, Analyse, Bewertung und Beseitigung bzw. Minimierung von Gefährdungen und Risi-ken für Beschäftigte erstrecken sich weiterhin auf

körperliche Belastungen psychische Belastungen die Leistungsfähigkeit von Jugendlichen die Leistungsfähigkeit von älteren Beschäftigten

B 2.4

die Leistungsfähigkeit weiterer, besonders schutzbedürftiger Personengruppen

Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung der ermittelten Gefährdungen und Risiken unter besonderer Berücksichtigung arbeitsmedizinischer und ergonomischer Anforderungen

werden zentral durch die Unternehmens-/ Betriebsleitung veranlasst liegen im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Führungskräfte und werden von diesen veranlasst erfolgen unter Mitwirkung der Beauftragten (vgl. A 2.4) zielen auf Verbesserungen technischer Art

zielen auf Verbesserungen organisatorischer Art (Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation im Arbeitsschutz)

beziehen auch das Verhalten der Beschäftigten mit ein beziehen auch Maßnahmen zur Verringerung der Belastungen und Beanspruchungen mit ein werden durch Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, sonstige Anweisungen sowie durch Schulung und Un-terweisung vorgegeben

werden in ihrer Durchführung und Wirksamkeit von den Führungskräften überwacht

B 2.5

werden dokumentiert

Die sicherheitstechnische Betreuung im Unternehmen erfolgt durch die regelmäßige Begehung der Arbeitsplätze und Arbeitsräume durch die Fachkraft für Arbeits-sicherheit unter Beteiligung - ...Führungskräfte - ...des Betriebsarztes der jeweiligen - ...des Betriebsrats

B 2.6

erfolgt durch die Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit an allen sicherheits- und gefährdungs-relevanten Analysen, Beratungen, Entscheidungen, Planungen usw.

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 13 -

Die vorgeschriebenen Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind für das Unternehmen ermittelt

B 2.7

werden konsequent eingehalten

Die arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten und die arbeitsmedizinische Prävention umfassen die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen (Untersuchungen nach den „Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen“) und deren Dokumentation

erfolgen durch die regelmäßige Begehung der Arbeitsplätze durch den Betriebsarzt unter Beteiligung - ...der jeweiligen Führungskräfte - ...der Fachkraft für Arbeitssicherheit - ...des Betriebsrats

erfolgen durch Besichtigung und Bewertung einzelner Arbeitsplätze bei arbeitsmedizinischen Problemsitua-tionen, insbesondere bei schutzbedürftigen Personengruppen

B 2.8

werden auf der Grundlage der Gesundheitskartei des Betriebsarztes für die Beschäftigten - ...durch die Unternehmensleitung - ...durch den Betriebsarzt - ...durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit - ...durch die Führungskräfte für ihren Verantwortungsbereich festgelegt, durchgeführt und überwacht

Die vorgeschriebenen Einsatzzeiten des Betriebsarztes für die Betreuung der Beschäftigten sind für das Unternehmen ermittelt

B 2.9

werden konsequent eingehalten

Im Rahmen der Prävention wurden B 2.10 folgende gezielte Aktions- und Schwerpunktprogramme zur Förderung des Gesundheitsschutzes am Arbeits-platz durchgeführt - .............................................................................................................................................................. - ..............................................................................................................................................................

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 14 -

Mögliche Betriebsstörungen und Notfälle werden präventiv durch die Führungskräfte in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich, gemeinsam mit den Beauftragten ermittelt und dokumentiert

werden durch die Planung und Festlegung von vorsorglichen Abwehrmaßnahmen verhindert oder in ihren Auswirkungen begrenzt

werden in Notfallplänen beschrieben, die den - ...Beschäftigten bekannt gegeben werden - ...betriebsinternen oder externen Rettungsdiensten bekannt gegeben und für diese bereitgehalten werden

B 2.11

werden durch regelmäßige Übungen der Abwehrmaßnahmen anhand der Notfallpläne mit - ...den Beschäftigten - ...den betriebsinternen und externen Rettungsdiensten - ...in ihren Auswirkungen begrenzt

Die Führungskräfte und die Beschäftigten sind über die Bedeutung und die Grundzüge des Arbeitsschutzmanagementsystems informiert kennen die für ihren Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich erforderlichen eigenen Befugnisse und ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz

haben die für ihren Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich erforderliche Eignung und fachliche Qualifi-kation im Arbeitsschutz

werden regelmäßig - ...über mögliche Gefährdungen und Risiken - ...über die erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen - ...über die notwendigen arbeitsschutzbezogenen Verhaltensweisen an ihrem Arbeitsplatz unterwiesen

werden zu den in einem Schulungsplan ermittelten und festgelegten Themen im Arbeitsschutz geschult bestätigen die Teilnahme und Kenntnisnahme der Unterweisungen und der Schulungsmaßnahmen

B 2.12

kennen und nutzen die Möglichkeiten - ...im Rahmen des Vorschlagswesens den Arbeitsschutz zu verbessern - ...aufgrund von Mängelmeldungen Korrekturmaßnahmen im Arbeitsschutz zu veranlassen

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 15 -

Die Beschäftigten von Fremdfirmen kennen die für ihren Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich erforderlichen eigenen Befugnisse und ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz

haben die für ihren Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich erforderliche Eignung und fachliche Qualifi-kation im Arbeitsschutz

werden - sofern zeitlich erforderlich auch wiederkehrend - - ...über mögliche Gefährdungen und Risiken - ...über die erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen - ...über die notwendigen arbeitsschutzbezogenen Verhaltensweisen an ihrem Arbeitsplatz unterwiesen

B 2.13

kennen und nutzen auch die Möglichkeiten durch Mängelmeldungen Korrekturmaßnahmen im Arbeitsschutz zu veranlassen

Im Rahmen des Moduls B 2 “Gefährdungsermittlung und Gefährdungsminimierung, umfassende Prävention, Notfälle” wurden noch folgende

ergänzende Überprüfungen durchgeführt - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. - ..............................................................................................................................................................

B 2.14

ergänzende Feststellungen getroffen - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. - ..............................................................................................................................................................

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 16 -

Modulgruppe B: Prozesse

ID Modul B Anmerkungen

B 3 Verfahrens- und Arbeitsanweisungen z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

Schriftliche Verfahrens- und Arbeitsanweisungen und sonstige Anweisungen wurden erlassen für die laufende Ermittlung des aktuellen, für das Unternehmen geltenden Vorschriften- und Regelwerks und anderer Vorgaben im Arbeitsschutz

das Zusammenwirken der Führungskräfte (Linienfunktionen) mit den Beauftragten (vgl. A 2.4) im Arbeits-schutz

die Gefährdungs- und Risikoermittlung (Gefährdungsanalyse) und die Gefährdungs- und Risikominimierung für Prozesse, Anlagen, Maschinen, Geräte, Arbeitsplätze, Arbeitsbereiche, Tätigkeiten usw.

die Ermittlung und Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen und sonstigen arbeitsmedizinischen Präven-tivmaßnahmen

die Ermittlung und Abwehr von Betriebsstörungen und Notfällen die Beschaffung von Arbeitsstoffen und Zubereitungen die Beschaffung von Anlagen, Maschinen, Geräten die Vergabe von Dienstleistungen oder für die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer und Fremdfirmen die Durchführung von Aufträgen bei anderen Unternehmen die Vorgehensweise bei der Planung von Anlagen, Maschinen, Räumlichkeiten den Prüf- und Regelkreis „Überprüfung, Überwachung“ (vgl. B 4.2 und B 4.3) den Prüf- und Regelkreis „Auditierung“ (vgl. B 4.4 und B 4.5) den Prüf- und Regelkreis „Bewertung“ (vgl. B 4.6) die Dokumentation, d. h. für Aufbau, Inhalt und Lenkung (Verteilung) von Dokumenten und Aufzeichnun-gen

B 3.1

..............................................................................................................................................................

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 17 -

Die schriftlichen Verfahrens- und Arbeitsanweisungen und sonstigen Anweisungen werden gegen Unterschrift an die von den Anweisungen betroffenen Führungskräfte und Beschäftigten ausgehändigt von den Führungskräften selbst im Zusammenwirken mit den Beauftragten turnusmäßig oder Anlass bezo-gen auf Inhalt, Anwendbarkeit und Aktualität überprüft, bewertet und ggf. verbessert

B 3.2

von der Unternehmensleitung im Zusammenwirken mit den Führungskräften und Beauftragten turnusmäßig oder Anlass bezogen auf Inhalt, Anwendbarkeit und Aktualität überprüft, bewertet und ggf. verbessert

Im Rahmen des Moduls B 3 “Verfahrens- und Arbeitsanweisungen” wurden noch folgende ergänzende Überprüfungen durchgeführt - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. - ..............................................................................................................................................................

B 3.3

ergänzende Feststellungen getroffen - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. - ..............................................................................................................................................................

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 18 -

Modulgruppe B: Prozesse

ID Modul B Anmerkungen

B 4 Prüf- und Regelkreise z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

Im Rahmen des Arbeitsschutzmanagementsystems wurde ein Prüf- und Regelkreis „Überprüfung, Überwachung“ ein Prüf- und Regelkreis „Auditierung“ ein Prüf- und Regelkreis „Bewertung“

B 4.1

unter Beteiligung der Führungskräfte und der Beauftragten geplant und eingeführt

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 19 -

Im Rahmen des Prüf- und Regelkreises „Überprüfung, Überwachung“ sind verbindliche Wartungs- und Prüfpläne für Prozesse, Anlagen, Maschinen, Geräte, Arbeitsstoffe, Ar-beitsräume und Arbeitsbereiche erstellt

überprüfen die Beschäftigten selbst regelmäßig ihren Arbeitsplatz und ihre unmittelbare Arbeitsumgebung überprüfen und überwachen die Führungskräfte in ihrem Zuständigkeitsbereich regelmäßig - ...die Prozesse, Verfahren, Anlagen, Maschinen, Geräte, Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und Tätigkeiten auf

Einhaltung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz - ...die Einhaltung der Verfahrens- und Arbeitsanweisungen - ...die Einhaltung der Prüf- und Wartungspläne

führen die Führungskräfte zusammen mit den Beauftragten und dem Betriebsrat regelmäßig Betriebsbege-hungen zum Arbeitsschutz durch

werden die aus der Überprüfung und Überwachung und aus den Betriebsbegehungen ermittelten und abgelei-teten - ...technischen Maßnahmen - ...organisatorischen Maßnahmen - ...verhaltensorientierten Maßnahmen - ...zur Behebung der Mängel und zur Verbesserung von den jeweiligen Führungskräften konsequent und - ...so rasch wie möglich veranlasst und durchgeführt

werden die Ergebnisse der Überprüfung und Überwachung und der Betriebsbegehungen durch die Führungs-kräfte und die Beschäftigten sowie die daraus abgeleiteten Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen doku-mentiert

B 4.2

werden Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle, Berufskrankheiten, Schadensfälle, Betriebsstörungen, erkennbare gesundheitliche Belastungen und die eingeleiteten Maßnahmen an eine zentrale Stelle berichtet und doku-mentiert

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 20 -

Im Rahmen des Prüf- und Regelkreises „Überprüfung, Überwachung“ beobachtet der Systembeauftragte regelmäßig die Einhaltung der für das Arbeitsschutzmanagementsystem getroffenen Festlegungen im Hinblick auf - ...die organisatorischen Regelungen - ...die managementbezogenen Abläufe und Anforderungen - ...das Verhalten der Führungskräfte und der Beschäftigten, soweit es sich auf die Effizienz des Arbeits-

schutzmanagementsystems auswirkt

nimmt der Systembeauftragte sein Vortragsrecht bei der Unternehmensleitung wahr werden Maßnahmen zur Mängelbehebung und zur Verbesserung des Arbeitsschutzmanagementsystems durch den Systembeauftragten abgeleitet, umgesetzt und dokumentiert

B 4.3

erstellt der Systembeauftragte jährlich einen Bericht über die Leistungen und die Wirksamkeit des Arbeits-schutzmanagementsystems

Im Rahmen des Prüf- und Regelkreises „Auditierung“ werden B 4.4 in einem Zeitraum von ......... Jahr(en) (mindestens alle 3 Jahre) - ...die Umsetzung der unternehmerischen Leitlinien im Arbeitsschutz - ...die Umsetzung der Ziele und Zielvorgaben - ...das Managementsystem und die im Rahmen des Managementsystems getroffenen organisatorischen Re-

gelungen anhand dieser Prüfliste OHRIS-Audit (Systemteil) - ...die Erfüllung und Einhaltung des Vorschriften- und Regelwerks und der weitergehenden betrieblichen

Vorgaben im Arbeitsschutz anhand der Prüfliste OHRIS-Audit (Complianceteil) überprüft

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 21 -

Das System- und Complianceaudit wird von fachkundigem Personal, in Sonderheit von den Beauftragten .................................................................................................................. unter Beteiligung der jeweiligen Führungskräfte geplant und vorbereitet

wird - ...vom Unternehmer - ...von betriebsinternem, betriebsteilunabhängigem Personal - ...von externen Auditoren - ...von ...................................................................................................................................................... - ...unter Beteiligung von

...................................................................................................................................................... durchgeführt

B 4.5

wird - ...anhand der Prüflisten des OHRIS-Audits (System- und Complianceteil) - ...in einem zusammenfassenden Auditbericht dokumentiert

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 22 -

Die Bewertung des Arbeitsschutzmanagementsystems wird jährlich vom Unternehmer oder seinem Vertreter durchgeführt erfolgt auf Grundlage des Berichts des Systembeauftragten erfolgt auf der Grundlage der festgelegten und erreichten Ziele im Arbeitsschutz und Häufigkeiten erfolgt auf der Grundlage der statistischen Auswertung der Arbeitsschutzindikatoren, ins-besondere der Zahlen - ...der Unfälle - ...der Beinahe-Unfälle - ...der Berufskrankheiten - ...der sonstigen arbeitsbedingten Erkrankungen - ...der Schadensfälle, Betriebsstörungen und Grenzwertüberschreitungen

erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse des Prüf- und Regelkreises „Überprüfung, Überwachung“ und des Prüf- und Regelkreises „Auditierung“

erfolgt auf der Grundlage der Ursachenanalyse der Unfälle, Beinahe-Unfälle, arbeitsbedingten Erkrankun-gen, Schadensfälle usw.

erfolgt auf der Grundlage des Verhaltens der Führungskräfte und der Beschäftigten

B 4.6

berücksichtigt die Effizienz des Arbeitsschutzmanagementsystems mit seinen getroffenen Festlegungen

Das Ergebnis der jeweils zuletzt durchgeführten Bewertung des Arbeitsschutzmanagementsystems B 4.7 erfordert Korrekturen und Verbesserungsmaßnahmen in folgenden Bereichen - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. - ..............................................................................................................................................................

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 23 -

Die aufgrund der Bewertung erforderlichen Maßnahmen sind festgelegt (wo?) wurden den Führungskräften zur Kenntnis gebracht

B 4.8

wurden durchgeführt

Im Rahmen des Moduls B 4 “Prüf- und Regelkreise” wurden noch folgende ergänzende Überprüfungen durchgeführt - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. - ..............................................................................................................................................................

B 4.9

ergänzende Feststellungen getroffen - .............................................................................................................................................................. - ................................................................................................................................. - .................................................................................................................................

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Systemteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 24 -

Zusammenfassung:

Aufgrund der Ergebnisse des OHRIS-Audits (Systemteil) sind die Korrektur und Anpassung der unternehmerischen Leitlinien, Ziele und Zielvereinbarungen erforderlich

B 4.10

folgende Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen - ...bei der Zuweisung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten an Führungskräfte, Beschäftigte und

Beauftragte - ...im Zusammenwirken der Führungskräfte untereinander im Hinblick auf den Arbeitsschutz - ...im Zusammenwirken der Führungskräfte und der Beauftragten im Hinblick auf den Arbeitsschutz - ...bei der Erstellung und Lenkung (Verteilung) des Managementhandbuchs, der Verfahrens- und Arbeits-

anweisungen oder der Aufzeichnungen - ...bei der Durchführung der Gefährdungsanalysen und der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen

und Risiken für Beschäftigte und Dritte - ...bei der Durchführung von Maßnahmen zur Gefährdungsbeseitigung und Gefährdungsminimierung - ...bei der Planung, Festlegung und Übung von Notfallmaßnahmen - ...bei der Beschaffung von Arbeitsstoffen, Zubereitungen, Anlagen, Maschinen, Geräten, Räumlichkeiten,

Einrichtungen, Schutzmitteln - ...bei der Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen - ...bei der Beschäftigung von Fremdfirmenpersonal - ...bei der Übernahme von Aufträgen bei Fremdfirmen - ...bei der Durchführung von Tätigkeiten bei Fremdfirmen - ...bei der Ermittlung und Aktualisierung des betriebsbezogenen Vorschriften- und Regelwerks im Arbeits-

schutz - ...bei der Information, Unterweisung und Fortbildung der Beschäftigten einschließlich der Beschäftigten

von Fremdfirmen - .......................................................................................................................................................... - .......................................................................................................................................................... erforderlich

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 25 -

Modulgruppe C: Arbeitsstätten, Arbeitsplätze

ID Modul: Arbeitsstätten Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

C 1 Räume, Wege, Einrichtungen allgemein Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

C 1.1 Bestehen im Unternehmen Arbeitsstätten, die der Arbeitsstättenverordnung unterliegen?

VStättV BayBO ArbStättV

C 1.2 Wurde der Prüfbereich "Lärm" schon behandelt? C 1.3 Wurde der Prüfbereich "Vibrationen" schon behandelt? C 1.4 Wurde die Modulgruppe "Gefährliche Stoffe und Emissionen" schon be-

handelt?

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 26 -

Welche Maßnahmen sind zur Gestaltung der Arbeitsstätten nach der Ar-beitsstättenverordnung und den Arbeitsstätten-Richtlinien getroffen und wie werden diese erforderlichenfalls überwacht?

Mindestgrundfläche der Arbeitsräume ArbStättV § 23

Einhaltung der Raumabmessungen (z.B. lichte Raumhöhe, Luftraum) § 23 (2, 4) Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz (technische Raumlüftung) und gesundheitlich zuträgliche Atemluft (lüftungstechnische Anlage)

§§ 3a, 5, ASR 5

Gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur § 6,ASR 6 Sichtverbindung nach außen, geeignete Beleuchtungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung

§ 7,ASR 7/1, 7/3,7/4

BGV A 1 § 19

Bruchsichere Glaswände und durchtrittsichere begehbare Dächer § 8 (4, 5), ASR 8/4, 8/5

§ 20 (3)

Schutz vor unmittelbarer Sonneneinstrahlung an Fenstern und Oberlichtern § 9 (2) Lage, Anzahl, Ausführung und Abmessungen von Türen und Toren nach Art und Nutzung der Räume

§ 10, ASR 10/1, 10/5, 10/6

§ 28

Sicherung kraftbetätigter Türen und Tore (Quetsch- und Scherstellen, Herabfallen)

§ 11, ASR 11/1-5

§ 29

Schutzeinrichtungen vor Absturz (an Verkehrswegen, Arbeitsplätzen, Wand- oder Bodenöffnungen) und herabfallenden Gegenständen

§ 12, ASR 12/1-3

§ 33

Schutz vor Lärm § 15 BGV B 3 (VBG 121)

Lage und Abmessungen der Verkehrswege § 17, ASR 17/1,2

BGV A 1 § 25

Sicherung der Fahrtreppen und Fahrsteige (Quetsch- und Scherstellen) § 18, ASR 18/1-3

§ 31

Haltevorrichtungen an Austrittstellen von Steigleitern und Steigeisengängen § 20, ASR 20

C 1.5

Ausreichende Abmessungen und Abgänge von Laderampen und Schutz vor Absturz

§ 21 § 32

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 27 -

Welche Kennzeichnungen sind an Einrichtungen und Anlagenteilen vor-handen, und wie wird gewährleistet, dass sie regelmäßig auf ihre Aktualität geprüft werden?

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung §§ 10 (7), 19

C 1.6

Kennzeichnung von Gefäßen und Leitungen mit Angaben zum Inhalt und Gefahrenhinweisen

BGV A 8 (VBG 125), BGV A 1 §§ 40, 49

Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Rettungswege und Notausgänge ihren Zweck erfüllen?

Anordnung, Abmessung, Ausführung der Rettungswege entsprechend der Nutzung, Einrichtung und Grundfläche der Räume (z.B. Aufschlagrichtung der Türen in Fluchtrichtung)

Kennzeichnung der Rettungswege

C 1.7

Freihalten von Rettungswegen und Notausgängen

§ 19 § 30

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 28 -

Wie wird sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Prüfmodalitäten ein-gehalten und die erforderlichen Maßnahmen aufgrund der Prüfungsergeb-nisse getroffen werden?

Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung (mindestens jährlich) Prüfung der Absaugeinrichtungen (mindestens jährlich) Prüfung der Signalanlagen, Notaggregate, Notschalter (mindestens jährlich) Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen mit Luftreinigung (mindestens jährlich)

Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen (mindestens alle 2 Jahre) Prüfung der Feuerlöscheinrichtungen (mindestens jährlich) Prüfung der Feuerlöscher (mindestens alle 2 Jahre)

§ 53 (2)

Außerbetriebsetzung der Einrichtungen bei Beeinträchtigung der Sicherheit § 53 (1)

C 1.8

Erfüllung der Prüfpflichten nach den Vorschriften der Unfallversicherungs- träger (siehe auch Anhang 1: „Prüfungen nach den Vorschriften der Unfall- versicherungsträger“)

§ 39 BGV A 2 (VBG 4), BGV A 8 (VBG 125)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 29 -

Modulgruppe C: Arbeitsstätten, Arbeitsplätze

ID Modul: Arbeitsstätten Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

C 2 Besondere Räume Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

C 2.1 Sind Sozialräume vorhanden, die der Arbeitsstättenverordnung unterlie-gen?

ArbStättV

Ist ein Pausenraum erforderlich und mit welchen Maßnahmen werden die Anforderungen des Arbeitsschutzes erfüllt?

Einhaltung der Raumabmessungen (lichte Höhe) §§ 29 (2), 23 (2), ASR 29/1-4

Mindestgrundfläche entsprechend der Benutzerzahl § 29 (3), ASR 29/1-4

Ausstattung mit Tisch, Sitzgelegenheiten, Abfallbehälter, Kochstelle, Trinkwasser

§ 29 (4), ASR 29/1-4

C 2.2

Schutz vor Lärm (Berücksichtigung der Geräusche der Betriebseinrichtungen und der von außen auf den Raum einwirkenden Geräusche)

§ 15 (2)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 30 -

Welche Sanitärräume stehen den Beschäftigten zur Verfügung und mit welchen Maßnahmen werden die Anforderungen des Arbeitsschutzes er-füllt?

Umkleideräume (Einhaltung der Raumabmessungen, Ausstattung mit geeigneten Einrichtungen zur Kleideraufbewahrung)

ArbStättV § 34 (3, 5), ASR 34/1-5

Kleiderablagen mit abschließbarem Fach zur Aufbewahrung persönlicher Wertgegenstände

§ 34 (6)

Waschräume (Einhaltung der Raumabmessungen, ausreichend freie Bodenfläche vor jeder Waschgelegenheit)

§ 35 (2, 3) ASR 35/1-4

Waschgelegenheiten in der Nähe der Arbeitsplätze (fließendes Wasser, Bereitstellung von Mitteln zum Reinigen und Abtrocknen der Hände)

§ 35 (5), ASR 35/5

Toilettenräume (ausreichende Zahl von Toiletten und Handwaschbecken) § 37 (1) ASR 37/1

Berücksichtigung der Lage der einzelnen Räume zueinander §§ 34 (2), 37 (2)

C 2.3

Getrennte Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume für Frauen und Männer §§ 34 (1), 35 (1), 37 (1)

Welche weiteren Sozialräume sind aufgrund betrieblicher Umstände erfor-derlich und mit welchen Maßnahmen werden die Anforderungen des Ar-beitsschutzes erfüllt?

Bereitschaftsräume (Einhaltung der Raumabmessungen, Sitzgelegenheit mit Rückenlehne), Gemeinschaftsunterkünfte

§§ 30, 29 (2, 3) 40a

Liegeräume (Bereitstellung eines geeigneten Raumes mit Liege(n)) § 31, ASR 31

C 2.4

Räume für körperliche Ausgleichsübungen (Bereitstellung eines geeigneten Raumes, soweit die Übungen nicht im Arbeitsraum oder im Freien durchgeführt werden können)

§ 33

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 31 -

Modulgruppe C: Arbeitsstätten, Arbeitsplätze

ID Modul: Arbeitsstätten Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

C 3 Erste Hilfe Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

Mit welchen Mitteln und Einrichtungen wird die Leistung von Erster Hilfe sichergestellt?

Bereithaltung von Erste-Hilfe-Material (Verbandstoffe, alle sonstigen Hilfsmittel und medizinischen Geräte sowie Arzneimittel, soweit sie der Ersten Hilfe dienen), z.B. in einem Verbandkasten nach DIN

BGV A 5 (VBG 109), BGI 512 (ZH 1/146)

Bereithaltung von Einrichtungen zur Ersten Hilfe (technische Hilfsmittel zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit, wie Notduschen, Löschdecken, Rettungsringe, Rettungsleinen, Sprungtücher, Schneidgeräte, Atemgeräte, Meldeeinrichtungen und Rettungstransportmittel)

ArbStättV § 39 (1) ASR 39/1, 3

Kennzeichnung der Aufbewahrungsstellen von Erste Hilfe-Material und Einrichtungen zur Ersten Hilfe (Rettungszeichen für Erste-Hilfe- Einrichtungen)

§ 39 (3) BGV A 8 (VBG 125)

Ausreichend bemessener und ausgestatteter Sanitätsraum § 38, ASR 38/2

BGI 662 (ZH 1/507)

Bereitstellung von Krankentragen an gut erreichbaren Stellen § 39 (2) Bekanntmachung der Stellen zur Hilfeleistung (Notruf, Ersthelfer, Betriebssani-täter, Ärzte für Erste Hilfe)

C 3.1

Aushängen von Anleitungen zur Ersten Hilfe bei Unfällen

ArbSchG § 4 BGI 510 (ZH 1/143), BGI 668 (ZH 1/546)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 32 -

Modulgruppe C: Arbeitsstätten, Arbeitsplätze

ID Modul: Arbeitsstätten Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

C 4 Brandschutz und Notfallmaßnahmen Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

C 4.1 Wurde der Prüfbereich "Räume, Wege, Einrichtungen allgemein" schon behandelt?

C 4.2 Wurde der Prüfbereich "Erste Hilfe“ schon behandelt?

Welche Feuerlöscheinrichtungen sind aufgrund der Brandgefährlichkeit in der Arbeitsstätte installiert und wie wird deren Funktionsfähigkeit und Anwendbarkeit sichergestellt?

Tragbare Feuerlöscher, Prüfung mindestens alle 2 Jahre BGR 133 (ZH 1/201), BGV A 1 § 43

Ortsfeste Löscheinrichtungen (Sprinkleranlage, Kohlendioxid-Löschanlage, halbstationäre Löscheinrichtung), Prüfung mindestens jährlich

Brandmelder und Alarmanlagen, Prüfung mindestens jährlich

ArbStättV §§ 13, 53 (2), ASR 13/1,2

Freihalten der Verkehrswege bzw. Zufahrtswege und Sicherheitseinrichtungen § 52 (1)

C 4.3

Unterweisung der Beschäftigten für den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen ArbSchG § 4

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 33 -

Welche weiteren Maßnahmen werden ergriffen, um Bränden vorzubeugen bzw. deren Auswirkungen einzuschränken?

Installation von Warneinrichtungen bei selbsttätig wirkenden ortsfesten Feuer-löscheinrichtungen

ArbStättV § 13 (3)

Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Türen und Tore, die einen Brandabschluss bilden

§ 11 (4)

Vorhandensein gefährlicher Arbeitsstoffe an Arbeitsplätzen nur in solcher Menge, wie es der Fortgang der Arbeit erfordert

§ 52 (2)

Regelmäßige und gefahrlose Entfernung von entzündlichen Abfällen und Rückständen

BGV A 1 § 46

Kennzeichnung der Bereiche mit erhöhter Brandlast Vermeidung von Zündquellen in feuergefährdeten Bereichen

C 4.4

Verwendung dichtschließender und nicht brennbarer Behälter für öl- oder fettgetränkte Faserstoffe

ArbSchG §§ 3, 4

Welche betriebsspezifischen Notfallausrüstungen sind vorhanden? Spezielle Dekontaminationsmittel Gefahrgutausrüstung

C 4.5

Besondere Löschmittel

§§ 3, 4

Ist sichergestellt, dass die zuständige Behörde unverzüglich die erforderli-chen Anzeigen erhält?

Schwerer Unfall im Gewerbebetrieb (als schwerer Unfall gilt jeder Unfall, bei dem eine Person getötet oder mehr als eine Person nicht nur unerheblich verletzt worden sind)

Schwerer Schadensfall im Gewerbebetrieb (ein schwerer Schadensfall liegt vor, wenn durch ein plötzliches Ereignis unmittelbar ein Sachschaden von mehrals einhunderttausend Deutsche Mark verursacht worden ist)

Explosion im Gewerbebetrieb

C 4.6

Brand im Gewerbebetrieb

Unfall- und Schadensan-zeigeverord-nung § 1

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 34 -

Modulgruppe C: Arbeitsstätten, Arbeitsplätze

ID Modul: Arbeitsstätten Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

C 5 Schutz vor sonstigen Gesundheitsgefahren Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um der Gefährdung durch elektri-schen Strom vorzubeugen?

Errichtung und Instandsetzung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nur durch Elektrofachkräfte

Installation von Schutzeinrichtungen gegen gefährliche Berührungsspannungen (Fehlerstromschutzschalter)

Regelmäßige Kontrolle der elektrischen Betriebsmittel auf Beschädigungen Isolierung zum Schutz vor gefährlichen Körperströmen an elektrischen Prüf-ständen (Isoliermatten)

Verwendung elektrischer Geräte in engen Räumen aus Metall nur mit Schutz-kleinspannung oder Schutztrennung

Kennzeichnung der Stromkreise in den elektrischen Verteileranlagen Verschließen der Schaltschränke und elektrischen Betriebsräume Erfüllung der Prüfpflichten nach den Vorschriften der Unfallversicherungsträger (siehe auch Anhang 1: „Prüfungen nach den Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger“)

BGV A 2 (VBG 4)

Umgehende Beseitigung festgestellter Mängel

C 5.1

Außerbetriebsetzung des Arbeitsmittels ArbStättV § 53 (1)

BGV A 1 § 2 (2)

Welche Vorkehrungen verhindern das zufällige Berühren heißer Oberflä-chen im Arbeits- und Verkehrsbereich

Isoliermaterial an Arbeitsmitteln oder Einrichtungen (z.B. Umwicklung, Be-schichtung)

C 5.2

Zusätzliche Verdeckungen an Arbeitsmitteln oder Einrichtungen

§ 16 (5)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 35 -

Welche unzuträglichen Einwirkungen bestehen und welche Maßnahmen

werden getroffen?

Vermeidung mechanischer Schwingungen (z.B. Auswahl vibrationsarmer Ar-beitsverfahren, Einsatz von Maschinen, die konstruktiv so gestaltet sind, dass keine Vibrationen auftreten, Einsatz von vibrationsdämpfenden Elementen, Beschaffung vibrationsarmer Arbeitsmittel)

ArbStättV § 16 (1)

Vermeidung spürbarer elektrostatischer Aufladungen § 16 (2) Vermeidung unzuträglicher Gerüche (z.B. aus Sanitärräumen keine Abluft in andere Räume)

§ 16 (3)

C 5.3

Vermeidung von Zugluft (z.B. Luftschleier, Schutzschirme) § 16 (4)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 36 -

Modulgruppe C: Arbeitsstätten, Arbeitsplätze

ID Modul: Arbeitsstätten Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

C 6 Arbeitsplätze Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

C 6.1 Wird an Arbeitsplätzen gearbeitet, die der Arbeitsstättenverordnung unter-liegen?

ArbStättV

C 6.2 Wurde der Prüfbereich "Räume, Wege, Einrichtungen allgemein" schon behandelt?

C 6.3 Wurde der Prüfbereich "Lärm" schon behandelt? C 6.4 Wurde der Prüfbereich "Vibrationen" schon behandelt? C 6.5 Wurde die Modulgruppe "Gefährliche Stoffe und Emissionen" schon be-

handelt?

C 6.6 Wurde der Prüfbereich "Bildschirmgeräte" schon behandelt? C 6.7 Wurde der Prüfbereich "Schutzausrüstungen" schon behandelt? C 6.8 Wurde der Prüfbereich "Bestimmte Schutzmittel" schon behandelt?

Wie ist die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen sichergestellt? Freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz (mindestens 1,5 m2) § 24 Reduzierung der körperlichen Belastung der Beschäftigten bei manueller Hand-habung von Lasten (z.B. Änderung von Bewegungsabläufen, Einsatz von Hilfs-mitteln)

LasthandhabV § 2

Beachtung von Umgebungseinflüssen auf die Beschäftigten

C 6.9

Anpassung der Arbeitsplatzeinrichtungen an die Größe des Beschäftigten (anthropometrische Betrachtung des Arbeitsplatzes)

ArbSchG §§ 3, 4

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 37 -

Welche organisatorischen Maßnahmen sind getroffen, um an Telearbeits-plätzen die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen über-prüfen und nachweisen zu können?

Vertragliche Verankerung des Zutrittsrechts des Arbeitgebers zu den Telear-beitsräumen und -plätzen in den Privatwohnungen der Telearbeitnehmer/innen

Vertragliche Verankerung des Zutrittsrechts der Sicherheitsfachkraft und des Betriebsarztes zu den Telearbeitsräumen und -plätzen in den Privatwohnungen der Telearbeitnehmer/innen

Wahrnehmung der Kontrollbefugnisse durch den Arbeitgeber oder seinen Be-vollmächtigten

§ 3 (1), Tarifvertrag, Betriebs- oder Dienstverein-barung

Gesundheitliche Betreuung und Überwachung der Telearbeitnehmer/innen vor Aufnahme der Tätigkeit an Bildschirmgeräten, anschließend in regelmäßigen Zeitabständen sowie beim Auftreten von Sehbeschwerden angemessene Unter-suchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person, augenärztliche Untersuchung

BildscharbV § 6

BGG 904 G 37

C 6.10

Bereithaltung von Aufzeichnungen über die Überprüfung der Einhaltung arbeits-schutzrechtlicher Bestimmungen (zur Einsichtnahme durch die Aufsichtsbehör-de)

ArbSchG § 3 (1)

Ist eine Beschäftigung an ortsgebundenen Arbeitsplätzen im Freien be-triebstechnisch erforderlich und wie ist sichergestellt, dass diese der Ar-beitsstättenverordnung genügen?

Schutz vor Witterungseinflüssen Vermeidung unzuträglicher Einwirkungen, z.B. Lärm, Gefahrstoffe Sichere Begehbarkeit von Verkehrswegen und Arbeitsplätzen Vorhandensein von Sitzgelegenheiten

ArbStättV §§ 41, 42 (2)

C 6.11

Beheizbarkeit der Arbeitsplätze in der Zeit vom 1. November bis 31. März § 42 (3)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 38 -

Welche Maßnahmen sind bei gefährlicher Alleinarbeit (Einzelarbeitsplätze) getroffen, um durch sofortige Einflussnahme einer zweiten Person weitere Folgen eines Unfalls abzuwenden?

Arbeitsplatz ist in Ruf- oder Sichtweite zu anderen Arbeitsplätzen eingerichtet BGV A 1 § 36 (3)

Arbeitsplatz wird durch Kontrollgänge in kurzen Abständen beaufsichtigt Einrichtung eines zeitlich abgestimmten Meldesystems

C 6.12

Einsatz eines Signalgebers, der beim Verunglücken des Beschäftigten Alarm auslöst, durch den Hilfspersonen herbeigerufen werden können

§ 27

Welche Anforderungen zum sicheren Arbeiten in engen Räumen werden eingehalten? „Enger Raum“: Raum ohne natürlichen Luftabzug und zugleich mit einem Luftvolumen unter 100 m³ oder einer Abmessung (L, B, H, Durchmesser) unter 2 m

Leitung der Arbeiten durch den Unternehmer bzw. durch einen Vorgesetzten, dem die Leitung dieser Arbeiten vom Unternehmer schriftlich übertragen wurde

Ermittlung der vorhandenen oder zu erwartenden Gefahren Auswahl der entsprechenden Arbeitsverfahren und Arbeitsgeräte Benennung eines Aufsichtsführenden Schriftliche Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen Auswahl geeigneter Beschäftigter

C 6.13

Unterweisung

ArbSchG §§ 3, 4

BGR 117 (ZH 1/77)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

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Modulgruppe C: Arbeitsstätten, Arbeitsplätze

ID Modul: Baustellen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

C 7 Baustellen Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

C 7.1 Werden Beschäftigte auf Baustellen eingesetzt? C 7.2 Wurde der Prüfbereich "Lärm" schon behandelt? C 7.3 Wurde der Prüfbereich "Vibrationen" schon behandelt? C 7.4 Wurde der Prüfbereich "Asbest" schon behandelt? C 7.5 Wurde der Prüfbereich "Maschinen zum Heben von Lasten und Personen"

schon behandelt?

C 7.6 Wurde der Prüfbereich "Bestimmte Schutzmittel" schon behandelt? C 7.7 Wurde der Prüfbereich "Leiharbeit" schon behandelt?

Welche organisatorischen Maßnahmen werden getroffen, um einen siche-ren Ablauf der Bauarbeiten zu erreichen?

Vorkehrungen zur Lagerung und Entsorgung der Arbeitsstoffe und Abfälle, insbesondere der Gefahrstoffe

Anpassung der Ausführungszeiten für die Arbeiten unter Berücksichtigung der Gegebenheiten auf der Baustelle

Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern mit und Unternehmern ohne Beschäftigte

Beachtung der Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten auf dem Gelände

BaustellV § 5

Beachtung der Hinweise des Koordinators §2, RAB 30 Erstellung und Beachtung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans §§ 2 (3), 5,

RAB 31

Information der Beschäftigten über die sie betreffenden Schutzmaßnahmen

C 7.8

Anweisung zur Instandhaltung der Arbeitsmittel § 5

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

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Wie ist sichergestellt, dass sich die Beschäftigten bei jeder Witterung sicher bewegen können?

Sicher begehbare und befahrbare Verkehrswege BGV C 22 § 10 (VBG 37)

C 7.9

Beleuchtung der Arbeitsplätzen und Verkehrswege, soweit das Tageslicht nicht ausreicht

ArbStättV §§ 43, 44 (1)

Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Beschäftigten gegen Absturz oder herabfallende Gegenstände getroffen?

Standsicherheit der baulichen Anlagen (z.B. Gerüste, Laufstege, Seitenschutz)

Sicherung von Öffnungen oder Vertiefungen (z.B. Abdeckungen, Umwehrun-gen)

§§ 12, 44 (1)

C 7.10

Bereitstellung und Benutzung geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen ArbSchG §§ 3, 4 RAB 33

BGV A 1 § 14

Welche Maßnahmen sind für ortsgebundene Arbeitsplätze sowie Bedie-nungsplätze von Baumaschinen im Freien getroffen?

Schutz gegen Witterungseinflüsse

C 7.11

Vermeidung von unzuträglichem Lärm, mechanischen Schwingungen, Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben

ArbStättV§§ 43, 44 (2)

Welche Maßnahmen sind bei Baustellen in allseits umschlossenen Räumen getroffen?

Belüftung der Arbeitsräume Sicherstellung der Fluchtmöglichkeit Beseitigung von unzuträglichen Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben ohne Gefährdung der Beschäftigten

C 7.12

Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen

§§ 43, 44 (3)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 41 -

Wie ist sichergestellt, dass Unterkünfte auf Baustellen den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechen?

Sicherer Aufstellungsplatz Lichte Höhe mindestens 2,30 m Fußboden, Wände und Decken gegen Feuchtigkeit und Zugluft geschützt Fenster zum Öffnen, unmittelbar ins Freie führende Ausgänge als Windfang ausgebildet

Bereitstellen von Heizeinrichtungen, Tischen, Sitzgelegenheiten, Kleiderhaken oder Kleiderschränken, Abfallbehältern

C 7.13

Künstliche Beleuchtung

§§ 43, 45

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 42 -

Welche weiteren Einrichtungen stehen auf Baustellen zur Verfügung? Vorrichtungen zum Wärmen von Speisen und Getränken Abschließbare Schränke mit Lüftungsöffnungen zur Aufbewahrung der Klei-dung und Einrichtungen zum Trocknen der Arbeitskleidung

Waschgelegenheiten möglichst mit fließendem kalten und warmen Wasser

C 7.14

Waschräume

§§ 46, 47

Wie ist sichergestellt, dass auf jeder Baustelle oder in deren Nähe eine aus-reichende Zahl abschließbarer Toiletten zur Verfügung steht?

Bereitstellen geeigneter mobiler Toiletten (z.B. durch externen Service-Dienst)

C 7.15

Benutzungsmöglichkeit vorhandener stationärer Einrichtungen § 48

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan BaustellV §§ 2 (3), 5

Anweisung zur Instandhaltung der Arbeitsmittel § 5

C 7.16

Aufzeichnungen über die Unterweisung der Beschäftigten ArbSchG § 4 RAB 33

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Umgang mit Erdbaumaschinen (z.B. Bagger, Lader, Planiergeräte, Schürfgeräte, Spezialmaschinen des Erdbaues)

Bauarbeiten allgemein Abbrucharbeiten

BGV C 22 (VBG 37)

C 7.17

Arbeiten in Druckluft RAB 25

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 43 -

Modulgruppe D: Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

ID Modul: Technische Anlagen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

D 1 Dampfkesselanlagen Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

D 1.1 Werden Dampfkesselanlagen betrieben, die unter den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung fallen?

BetrSichV §§ 1 (2), 12

D 1.2 Wurden Dampfkesselanlagen nach der Druckgeräteverordnung in den Verkehr gebracht ?

DruckgerV §§ 1 (1), 4

Inwieweit sind die Zuordnungen der Dampfkessel in Kategorien bekannt? Kategorie I (V > 2 l, PS beliebig) Kategorie II (V > 2 l, PS < 32 bar) Kategorie III (V < 1000 l, PS < 32 bar)

D 1.3

Kategorie IV (V > 1000 l oder PS > 32 bar oder PS·V > 3000 bar·l)

DGRL, Anh. II Diagramm 5

Welche Nachweise für die Montage, Installation und den Betrieb der Dampfkesselanlagen liegen vor?

Behördliche Genehmigung 4. BImSchV § 1

D 1.4

Behördliche Erlaubnis BetrSichV § 13 (1)

Welche organisatorischen Maßnahmen wurden und werden veranlasst, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten?

Übertragung von Aufgaben (an wen, welche Bereiche?) ArbSchG § 7

D 1.5

Bestellung eines sachkundigen Kesselwärters (beauftragter Beschäftigter) für Dampfkessel der Kategorie IV mit entsprechender Anweisung seiner Aufgaben

BetrSichV § 12 (3)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 44 -

Wie ist sichergestellt, dass beim Betrieb der Anlagen die allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt werden?

Beachtung des Stands der Technik (z.B. Technische Regeln für Dampfkessel - TRD)

§ 12 (1)

Erhaltung des ordnungsmäßigen Zustandes der Anlagen und ordnungsmäßiger Betrieb

Unverzügliche Vornahme der notwendigen Instandhaltungs- und Instandset-zungsarbeiten

§ 12 (3), TRD 601 Blatt 1 und 2, TRD 611, 612

D 1.6

Mängelfreiheit der Anlagen (keine Gefährdung Beschäftigter oder Dritter) § 12 (5)

Wie ist sichergestellt, dass für die Anlagen die vorgeschriebenen Prüfmoda-litäten eingehalten werden?

Prüfung vor Inbetriebnahme durch eine befähigte Person bzw. zugelassene Überwachungsstelle nach Errichtung, Änderung oder wesentlichen Veränderung

§ 14 (1,3)

Wiederkehrende Prüfungen durch eine befähigte Person bei Anlagen der Kate-gorien I, II und III (200<PS·V<1000) bzw. eine zugelassene Überwachungsstelle für Anlagen der Kategorie III (1000<PS·V<3000) und der Kategorie IV

§ 15 (1)

Prüfung vor Wiederinbetriebnahme, nach Schadensfällen oder auf Anordnung §§ 14 (2), 15 (20), 16 (1)

Ermittlung der erforderlichen Prüffristen auf der Grundlage einer sicherheits-technischen Bewertung der Anlage und rechtzeitige Veranlassung der Prüfungen

§§ 14, 15

D 1.7

Behebung von festgestellten Mängeln § 12(5)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 45 -

Ist sichergestellt, dass die zuständige Behörde die erforderlichen Mitteilun-gen erhält?

Anzeige der Wiederinbetriebnahme einer Dampfkesselanlage nach einer wesent-lichen Veränderung oder Änderung

§ 14 (1, 2)

Anzeige der Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen durch zugelassene Über-wachungsstellen

§ 15 (1, 3)

Unfall mit Personenschaden § 18 (1) Nr. 1

D 1.8

Anlagenschäden, die zur Betriebseinstellung geführt haben § 18 (1) Nr. 2

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Erlaubnis bzw. Genehmigung § 13 (1), 4. BImSchV § 1

Nachweise der Anzeigen BetrSichV § 18

Aufzeichnungen über durchgeführte Unterweisungen § 9 Aufzeichnungen über Prüfungen von befähigten Personen § 19 (1)

D 1.9

Prüfbescheinigungen bzw. Prüfbücher und Nachweise der Mängelbehebung §§ 19, 20

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Anlagen, die nicht unter den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverord-nung fallen

§ 1 (4)

D 1.10

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

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Modulgruppe D: Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

ID Modul: Technische Anlagen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

D 2 Druckbehälter (Druckbehälteranlagen) Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

D 2.1 Werden Druckbehälteranlagen betrieben, die unter den Anwendungsbe-reich der Betriebssicherheitsverordnung fallen?

BetrSichV §§ 1 (2), 12

D 2.2 Wurden Druckbehälteranlagen nach der Druckgeräteverordnung in den Verkehr gebracht ?

DruckgerV §§ 1(1), 4

D 2.3 Wurde der Prüfbereich „Rohrleitungen“ bzw. „Leitungsanlagen“ schon behandelt?

Inwieweit sind die Zuordnungen der Druckbehälter bzw. Druckbehälteran-lagen in Gruppen, Kategorien und Klassen bekannt?

Gruppe 1 (Gefährliche Fluide), Kategorie I, Kategorie II, Kategorie III, Katego-rie IV

Gruppe 2 (Sonstige Fluide), Kategorie I, Kategorie II, Kategorie III, Kategorie IV

DGRL Anh. II Diagramme 1 bis 4

D 2.4

Klasse 1, Klasse 2, Klasse 3 (Einfache Druckbehälter) BetrSichV § 1 (2), Nr.1, Buchstabe cc

Welche organisatorischen Maßnahmen wurden und werden veranlasst, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, und wie sind deren Auswirkungen erkennbar?

Übertragung von Zuständigkeiten (an wen, welche Bereiche?) ArbSchG § 7 Schulung des Bedienpersonals

D 2.5

Verhalten der Beschäftigten BetrSichV § 9

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 47 -

Wie ist sichergestellt, dass beim Betrieb der Druckbehälteranlage die all-gemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt werden?

Beachtung des Stands der Technik (z.B. Technische Regeln für Druckbehälter – TRB, Technische Regeln für Rohrleitungen – TRR)

§ 12 (1) TRB, TRR

Fachgerechte Aufstellung der Druckbehälteranlage und Einhaltung der erforder-lichen Schutzbereiche und -abstände

TRB 600, 601, 610

Inbetriebnahme nur in ordnungsmäßigem Zustand und ordnungsmäßiger Betrieb Unverzügliche Vornahme der notwendigen Instandhaltungs- und Instandset-zungsarbeiten

§ 12 (3) TRB 700

D 2.6

Außerbetriebnahme der Druckbehälteranlage bei Mängeln, durch die Beschäftig-te oder Dritte gefährdet werden

§ 12 (5)

Wie ist sichergestellt, dass für die Druckbehälteranlagen die vorgeschriebe-nen Prüfmodalitäten eingehalten werden?

Prüfung vor Inbetriebnahme durch eine befähigte Person bzw. zugelassene Ü-berwachungsstelle nach Errichtung, Änderung oder wesentlichen Veränderung

§ 14 (1, 3)

Wiederkehrende Prüfungen durch eine befähigte Person bzw. eine zugelassene Überwachungsstelle

§ 15 (1)

Prüfung vor Wiederinbetriebnahme, nach Schadensfällen oder auf Anordnung § 14 (2), 15 (20), 16 (1)

Prüfung besonderer Druckbehälter § 17, Anh. 5

D 2.7

Jährliche Prüfung von Sicherheitseinrichtungen (z.B. Sicherheitsventile) BGV A 1 § 39 (3)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 48 -

Ist sichergestellt, dass die zuständige Behörde die erforderli-chen Mitteilungen erhält?

Unfall mit Personenschaden

D 2.8

Anlagenschäden, die zur Betriebseinstellung geführt haben § 18

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Prüfbescheinigungen § 19 Aufzeichnungen über Prüfungen von befähigten Personen § 19 (1)

D 2.9

Bescheinigungen über Prüfung besonderer Druckgeräte § 17, Anh. 5 Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Anlagen, die nicht unter den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverord-nung fallen

§ 1 (4)

D 2.10

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 49 -

Modulgruppe D: Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

ID Modul: Technische Anlagen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

D 3 Druckgasbehälter (Ortsbewegliche Druckgeräte) Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

D 3.1 Werden Druckgasbehälter betrieben, die unter den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung fallen oder nach der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte in den Verkehr gebracht wurden?

BetrSichV §§ 1 (2), 12 DGRL Art. 1 Abs. 3 Nr. 3.19 RL 99/36/EG (Abl. EG Nr. L 138/20)

D 3.2 Wurde der Prüfbereich „Druckbehälteranlagen“ schon behandelt? D 3.3 Wurde der Prüfbereich „Leitungsanlagen“ schon behandelt? D 3.4 Wurde der Prüfbereich „Füllanlagen“ schon behandelt? D 3.5 Wurde der Prüfbereich „Beförderung gefährlicher Güter“ schon behan-

delt?

Mit welchen Druckgasen sind die Behälter gefüllt? Anmerkung: Druckgase sind in der Regel Stoffe, die bei 20 °C und einem Druck von 1,013 bar vollständig gasförmig sind oder deren Dampfdruck bei 50 °C mehr als 3 bar beträgt.

GGVSE/ADR Anlage A Nr. 2.2.2.1.1

Acetylen Cyanwasserstoff

.................................................................................................................

D 3.6

.................................................................................................................

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 50 -

Wie ist sichergestellt, dass hinsichtlich der Druckgasbehälter die allgemei-nen sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt werden?

Beachtung des Stands der Technik (z.B. Technische Regeln für Druckgase – TRG)

BetrSichV § 12(1), TRG

Füllen von Druckgasen nur in Behälter mit Prüfzeichen, Prüfdatum und Prüf-frist, deren angegebene Prüffrist noch nicht verstrichen ist und die keine Mängel aufweisen

Unverzügliche Entleerung von Druckgasbehältern mit Mängeln, durch die Be-schäftigte oder Dritte gefährdet werden

Beförderung der Druckgasbehälter nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter

GGVSE/ADR Anlage A Nr. 4.1.4.1, Verpackungs-anweisung P200

D 3.7

Einhaltung der Lagervorschriften für Druckgasbehälter im Freien und in Räu-men (z.B. Schutzbereiche)

TRG 280

Wie ist sichergestellt, dass für die Druckgasbehälter die vorgeschriebenen Prüfmodalitäten eingehalten werden?

Prüfung vor Inbetriebnahme Einhaltung der Prüffristen Prüfung vor Wiederinbetriebnahme

GGVSE/ADR Anlage A Nr. 6.2.1, DGRL Anh. II Diagramm 2, BetrSichV §§ 14 (4), 15 (7, 20)

D 3.8

Außerordentliche Prüfung § 16

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 51 -

Ist sichergestellt, dass die zuständige Behörde die erforderlichen Anzeigen erhält?

Unfall mit Personenschaden Schadensfall aufgrund von Bauteilversagen

D 3.9

Aufreißen eines Behälters

§ 18

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

D 3.10

Prüfbescheinigungen § 19 Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Druckgasbehälter, die nicht unter den Anwendungsbereich der Betriebssicher-heitsverordnung fallen

§ 1 (3, 4)

Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte RL 99/36/EG Abl. EG Nr. L 138/20

D 3.11

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 52 -

Modulgruppe D: Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

ID Modul: Technische Anlagen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

D 4 Füllanlagen Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

D 4.1 Werden Füllanlagen betrieben, in denen Druckgase in Druckgasbehälter zur Abgabe an andere gefüllt werden?

BetrSichV §§ 1 (2), 2 (12), 12

D 4.2 Wurde der Prüfbereich „Druckbehälteranlagen“ schon behandelt? D 4.3 Wurde der Prüfbereich „Druckgasbehälter (ortsbewegliche Druckgeräte)“

schon behandelt?

D 4.4 Wurde der Prüfbereich „Leitungsanlagen“ schon behandelt? Wie ist sichergestellt, dass hinsichtlich der Füllanlagen die allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt werden?

Beachtung des Stands der Technik (z.B. Technische Regeln für Druckgase – TRG)

§ 12 (1), TRG

Inbetriebnahme nur in ordnungsmäßigem Zustand und ordnungsmäßiger Betrieb BetrSichV § 12 (3), TRG 402

Primärer Explosionsschutz TRG 401 BetrSichV § 5

BGR 104 EX-RL (ZH 1/10)

Schutz gegen elektrostatische Aufladungen TRG 401 BetrSichV § 5

BGR 132 (ZH 1/200)

D 4.5

Außerbetriebnahme der Anlage bei Mängeln, durch die Beschäftigte und Dritte gefährdet werden

§ 12 (5)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 53 -

Wie ist sichergestellt, dass für die Füllanlage die vorgeschriebenen Prüfmo-dalitäten eingehalten werden?

Prüfung nach der Errichtung und nach einer wesentlichen Veränderung (durch zugelassene Überwachungsstellen)

§14 (1)

Prüfung nach einer Änderung (durch zugelassene Überwachungsstellen) § 14 (2) Wiederkehrende und außerordentliche Prüfungen §§ 15 (12), 16

D 4.6

Prüfung vor Wiederinbetriebnahme § 15 (20)

Ist sichergestellt, dass die zuständige Behörde die erforderlichen Anträge und Anzeigen erhält?

Antrag auf Erlaubnis für Füllanlagen, in denen Druckgase in Druckgasbehälter zur Abgabe an andere gefüllt werden

§ 13 (1)

Unfall mit Personenschaden Explosion oder Brand

D 4.7

Aufreißen eines Behälters

§ 18

Welche Nachweise liegen für die Füllanlagen vor? Erlaubnis für Errichtung und Betrieb sowie für wesentliche Änderungen ab einer Füllkapazität von 10 kg/h

§ 13 (1)

D 4.8

Werden aktuelle Unterlagen geführt und können sie eingesehen werden? Prüfbescheinigungen Nachweise der Anzeigen .................................................................................................................-

§ 19 (2) § 18

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Füllanlagen, die nicht unter den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsver-ordnung fallen

§ 1 (3, 4)

Anlagen zum Füllen von Treibgastanks; Flüssiggastankstellen TRG 404

D 4.9

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 54 -

Modulgruppe D: Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

ID Modul: Technische Anlagen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

D 5 Rohrleitungen (Leitungsanlagen) Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

D 5.1 Werden Leitungen mit PS > 0,5 bar Betriebsüberdruck zur Fortleitung entzündlicher, leichtentzündlicher, hochentzündlicher, ätzender oder gifti-ger Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten betrieben?

BetrSichV §§ 1 (2), 12

D 5.2 Wurden Rohrleitungen nach der Druckgeräteverordnung in den Verkehr gebracht ?

DruckgerV §§ 1, 2

D 5.3 Wurde der Prüfbereich „Druckbehälteranlagen“ schon behandelt? D 5.4 Wurde der Prüfbereich „Druckgasbehälter (ortsbewegliche Druckgeräte)“

schon behandelt?

D 5.5 Wurde der Prüfbereich „Füllanlagen“ schon behandelt? Wie ist sichergestellt, dass hinsichtlich der Rohrleitungen die allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt werden?

Beachtung des Stands der Technik (z.B. Technische Regeln für Rohrleitungen – TRR)

BetrSichV § 12 (1), TRR

Widerstandsfähigkeit gegen das fortzuleitende Medium, gegen seine zulässige Betriebstemperatur und seinen zulässigen Betriebsüberdruck

TRR 100, 110, 120

D 5.6

Kennzeichnung der Rohrleitungen nach ihrem Durchflussstoff (z.B. durch Farb-anstrich, Aufschrift oder Schilder, siehe hierzu DIN 2403)

BGV A 1 § 40, BGV B 6 § 9 (VBG 61)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 55 -

Wie ist sichergestellt, dass für die Rohrleitungen die vorgeschriebenen Prü-fungsmodalitäten eingehalten werden?

Prüfung vor Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Veränderung und einer Änderung sowie Prüfung vor Wiederinbetriebnahme durch zugelassene Über-wachungsstellen bzw. befähigte Personen

BetrSichV §§ 14 (1 - 3), 15 (20), TRR 512

Zuordnung der Rohrleitungen nach Gruppen und Kategorien DGRL, An-hang II Dia-gramme 6, 7, 8 und 9

Festlegung der Prüffristen Wiederkehrende Prüfung

§ 15 (3, 5)

D 5.7

Außerordentliche Prüfung § 16

Ist sichergestellt, dass die zuständige Behörde die erforderlichen Anzeigen erhält?

Unfall mit Personenschaden

D 5.8

Schadensfall aufgrund Bauteilversagen § 18

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Prüfbescheinigung § 19

D 5.9

Nachweise der Anzeigen § 18

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Rohrleitungen, die nicht unter den Anwendungsbereich der Betriebsicherheits-verordnung oder der Druckgeräteverordnung fallen

§ 1 (4) DruckgerV §§ 1, 2

D 5.10

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

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Modulgruppe D: Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

ID Modul: Technische Anlagen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

D 6 Gashochdruckleitungen Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

D 6.1 Werden Anlagen betrieben, die der Verordnung über Gashochdruckleitun-gen oder der Verordnung über Rohrfernleitungsanlagen unterliegen?

GasHochdrV § 1 (1) RohrfernlV § 2

Welche Nachweise liegen für die Gashochdruckleitungen vor? Anzeige der Errichtung GashochdrV

§ 5 (1)

Anzeige der wesentlichen Änderung oder Erweiterung einer Gashochdrucklei-tung oder eines Leitungsabschnitts

§ 7 (1)

D 6.2

Anzeige der Stilllegung einer Gashochdruckleitung § 9 (2), Rohr- fernlV § 4 (3)

Wie ist sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Prüfmodalitäten für die Gashochdruckleitungen eingehalten werden?

Prüfung der Gashochdruckleitung vor Inbetriebnahme oder nach wesentlicher Änderung durch den Sachverständigen

GasHochdrV § 6 (1), Rohr-fernlV § 5

Erneute oder wiederkehrende Prüfungen auf Anordnung der zuständigen Behör-de

GasHochdrV § 10 (1,2), RohrfernlV § 4 (4)

D 6.3

Veranlassung der Prüfungen und Nachweis der Mängelbehebung

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 57 -

Wie ist sichergestellt, dass bei dem Betrieb der Gashochdruckleitung die Anforderungen der GasHochdrV erfüllt werden?

Beachtung des Stands der Technik (z.B. Technische Regeln für Gashochdruck-leitungen - TRGL, Technische Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. - DVGW, Technische Regeln für Rohrfernleitungen - TRFL)

GasHochdrV § 3 (1, 2, 4) und Anhang zu § 3 (1) RohrfernlV § 3 (2)

Betriebssicherer Zustand und ordnungsgemäßer Betrieb der Anlagen Festlegung der Anordnungen für den sicheren Betrieb und die Überwachung (Betriebsanweisungen)

Ständige Überwachung

§ 8 (1), TRGL 191

Durchführung notwendiger Instandhaltungsarbeiten § 8 (1),

TRGL 191, 195, 295

BGV D 2 (VBG 50)

Unterhaltung eines Bereitschaftsdienstes § 3 (1) und Anhang zu § 3 (1) Nr. 11, TRGL 191

D 6.4

Mängelfreiheit der Anlagen, Betriebseinstellung der Anlagen bei Mängeln, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können

§ 9 (1)

Ist sichergestellt, dass die zuständige Behörde die erforderlichen Anzeigen rechtzeitig erhält?

Errichtung einer Gashochdruckleitung § 5 (1,4) Wesentliche Änderung oder Erweiterung § 7 (1) Stilllegung einer Gashochdruckleitung § 9 (2) Unfall mit Personenschaden § 11 (1) Nr. 1 Schadensfall, bei dem die Sicherheit der Umgebung nicht gewährleistet ist § 11 (1) Nr. 2

D 6.5

Sich aus der Überwachung ergebenden Umstand, der Personen oder Sachen konkret gefährdet

§ 11 (1) Nr. 3

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 58 -

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Aufbewahrung der Prüfbescheinigungen an der Betriebsstätte Betriebsanweisungen TRGL 191 Führung eines Buches über wesentliche Betriebsvorgänge, die laufende Überwa-chung und die Instandhaltung der Gashochdruckleitung

GasHochdrV § 3 (1), An- hang zu § 3 (1) Nr. 9

D 6.6

Nachweise über die Kenntnisse und Sachkunde der mit der Bedienung und War-tung der Anlagen beauftragten Personen

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Umgang mit Gasen, Betreiben von Anlagen, in denen mit Gasen umgegangen wird

TRGL 295 BGV B 6 (VBG 61)

Geeignete Verdichter TRGL 221, 225

VBG 16

Anlagen, die nicht unter den Geltungsbereich der Verordnung über Gashoch-druckleitungen oder der Verordnung über Rohrfernleitungsanlagen fallen

GasHochdrV § 1 (2), RohrfernlV § 2 (2, 3)

D 6.7

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 59 -

Modulgruppe D: Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

ID Modul: Technische Anlagen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

D 7 Aufzugsanlagen Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

D 7.1 Werden Aufzugsanlagen betrieben, die unter den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung fallen?

BetrSichV §1 (2), 12 RL 98/37/EG (Abl. EG Nr. L 207/1)

D 7.2 Welche Anzeigen sind dem Sachverständigen zugeleitet worden? Errichtung und wesentliche Veränderung der Aufzugsanlage Jede Änderung der Aufzugsanlage

BetrSichV §14(1, 2)

Wie ist sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Prüfmodalitäten eingehal-ten werden?

Prüfung vor Inbetriebnahme durch eine zugelassene Überwachungsstelle § 14 (1) Nr. 2 Buchstaben b) bis e)

Hauptprüfung Zwischenprüfung

§ 15 (13)

Prüfung nach Schadensfällen Angeordnete Prüfung

§ 16

Hauptprüfung vor Wiederinbetriebnahme § 15 (20) Einhaltung der Prüffristen § 15 (13) Veranlassung der Prüfungen § 15 (1, 3)

D 7.3

Aufbewahrung der Prüfbescheinigungen am Betriebsort der Anlage § 19 (2)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 60 -

Wie ist sichergestellt, dass beim Betrieb von Aufzugsanlagen die allgemei-nen sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt werden?

Beachtung des Stands der Technik (z.B. Technische Regeln für Aufzugsanlagen – TRA)

§ 12 (1), TRA

Anweisungen über den ordnungsgemäßen Betrieb der Aufzugsanlage § 12 (3), TRA 007

Wartung und Instandsetzung durch befähigte Personen § 12 (3) Außerbetriebsetzen der Aufzugsanlage bei Mängeln, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden

§ 12 (5)

D 7.4

Bestellung eines jederzeit erreichbaren Aufzugswärters und Einweisung in seine Aufgaben

§ 12 (4)

Ist sichergestellt, dass die zuständige Behörde die erforderlichen Anzeigen erhält?

Unfall bei dem Betrieb der Anlage, bei dem ein Mensch getötet oder die Ge-sundheit eines Menschen verletzt worden ist

D 7.5

Schadensfall (Bruch von sicherheitsrelevanten Bauteilen, Absturz von Lastauf-nahmemitteln oder Gegengewichten, Versagen von Türsicherungen, Brand)

§ 18

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Prüfbescheinigungen § 19 Betriebsanweisungen

D 7.6

Nachweis der Unterweisungen § 9

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Aufzugsanlagen, die nicht unter den Anwendungsbereich der Betriebssicher-heitsverordnung fallen

§ 1 (4)

D 7.7

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 61 -

Modulgruppe D: Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

ID Modul: Technische Anlagen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

D 8 Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

D 8.1 Werden elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen montiert, installiert oder betrieben, die unter den Anwendungsbereich der Betriebssi-cherheitsverordnung fallen?

BetrSichV § 1 (2), 12

Wie ist sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Prüfmodalitäten für elekt-rische Anlagen eingehalten werden?

Prüfung vor Inbetriebnahme durch eine befähigte Person (z.B. Elektrofachkraft) § 14 (3) Prüfung in bestimmten Zeitabständen § 15 (15) Prüfung auf Anordnung der zuständigen Behörde § 16 Prüfung nach Instandsetzung eines elektrischen Betriebsmittels, von dem der Explosionsschutz abhängt (durch eine zugelassene Überwachungsstelle oder befähigte Personen)

§14 (6)

Veranlassung der Prüfungen § 12 (1, 3)

D 8.2

Nachweis der Mängelbehebung § 19 Beachtung des Leitfadens zur Durchführung der Richtlinie über Mindest-

vorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden kön-nen (Leitfaden zur ATEX 137)

RL 99/92/EG (Abl. L 23 v. 28.01.2000, S. 57)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 62 -

Wie ist sichergestellt, dass beim Betrieb der elektrischen Anlagen in explo-sionsgefährdeten Bereichen die Anforderungen der Betriebssicherheitsver-ordnung erfüllt werden?

Wird eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und ist ein Explosionsschutz-dokument erstellt worden?

BetrSichV §§ 3, 6

Beschaffung und Verwendung nicht nur elektrischer Betriebsmittel mit den notwendigen Leistungsmerkmalen (Prüfzeichen, Baumusterprüfung, CE-Kennzeichnung)

§ 5, Anh. 4 Abschnitt B

EX-RL BGR 104 (ZH 1/10)

Betriebssicherer Zustand und ordnungsgemäßer Betrieb der Anlagen Ständige Überwachung Durchführung notwendiger Instandhaltungsarbeiten

§ 12 (3)

Werden explosionsgefährdete Bereiche in Zonen eingeteilt und wird die Bil-dung explosionsfähiger Atmosphäre verhindert oder eingeschränkt (z.B. ge-schlossene Apparaturen, lüftungstechnische Maßnahmen, funktionsfähige Mess-geräte, Vermeidung von Zündquellen)?

§ 5, Anh. 3, Anh. 4 Ab- schnitt A Nr. 3

D 8.3

Mängelfreiheit der Anlagen, Betriebseinstellung der Anlagen bei Mängeln, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden

§ 12 (4, 5)

Ist sichergestellt, dass die zuständige Behörde die erforderliche Anzeige rechtzeitig erhält?

D 8.4

Explosion durch den Betrieb der Anlage § 18 Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Aufbewahrung des Explosionsschutzdokumentes am Betriebsort § 6

D 8.5

Nachweise über die Beschaffenheit der elektrischen Betriebsmittel (z.B. Geräte-kategorien, Baumusterbescheinigung, CE-Konformitätserklärung)

ExplschV (11. GPSGV)

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Anlagen, die nicht unter den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverord-nung fallen?

BetrSichV § 1 (4)

D 8.6

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 63 -

Modulgruppe D: Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

ID Modul: Technische Anlagen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

D 9 Acetylenanlagen Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

D 9.1 Werden Acetylenanlagen betrieben, die der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen?

BetrSichV §§ 1 (2), 12

D 9.2 Wurden Acetylenanlagen nach der Druckgeräteverordnung in den Verkehr gebracht?

DruckgerV § 4

D 9.3 Wurden die Prüfbereiche „Rohrleitungen“, „Druckgasbehälter (ortsbe-wegliche Druckgeräte)“ bzw. „Leitungsanlagen“ schon behandelt?

Welche Nachweise liegen für die Acetylenanlagen vor? Erlaubnis für Montage, Installation, Betrieb, wesentliche Veränderung und Än-derung der Anlage

BetrSichV § 13 (1)

D 9.4

Mitteilung der Instandsetzung oder Auswechslung der Anlage oder Teile der Anlage (an die zugelassene Überwachungsstelle)

§ 12

Wie ist sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Prüfmodalitäten für die Acetylenanlagen eingehalten werden?

Prüfung der Acetylenanlage vor Inbetriebnahme oder nach wesentlicher Verän-derung durch befähigte Personen bzw. zugelassene Überwachungsstellen

§ 14 (1)

Wiederkehrende Prüfungen der Acetylenanlagen durch zugelassene Überwa-chungsstellen

§ 15

Prüfung vor Wiederinbetriebnahme § 15 (20) Angeordnete Prüfung § 16

D 9.5

Veranlassung der Prüfungen und Nachweis der Mängelbehebung § 15 (3)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 64 -

Wie ist sichergestellt, dass beim Betrieb der Acetylenanlagen die allgemei-nen sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt werden?

D 9.6

Beachtung des Stands der Technik (z.B. Technische Regeln für Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager – TRAC)

§ 12 (1) TRAC 201 – 208, 301

Welche weiteren Maßnahmen sind für den sicheren Betrieb der Acetylenan-lagen getroffen?

Verwendung von Anlagen oder Teilen mit CE-Zeichen, Konformitätserklärung bzw. Herstellerbescheinigungen

ExplschV

Betriebssicherer Zustand und ordnungsgemäßer Betrieb der Anlagen Durchführung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen

BetrSichV § 12 (3)

Geeignete Kalkschlammgruben TRAC 302

D 9.7

Mängelfreiheit der Anlagen, Außerbetriebsetzen der Anlagen bei Mängeln, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können

BetrSichV § 12 (5)

Ist sichergestellt, dass die zuständige Behörde die erforderlichen Mitteilun-gen erhält?

Aufzeichnungen über Prüfungen von befähigten Personen § 19 (1)

D 9.8

Explosion oder Brand der Acetylenanlage § 18

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 65 -

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Aufbewahrung der Prüfbescheinigungen an der Betriebsstätte § 19 (2)

D 9.9

Nachweise über die Kenntnisse und Sachkunde der mit der Bedienung und War-tung der Anlagen beauftragten Personen

§ 9

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Anlagen, die nicht unter den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverord-nung fallen

§ 1(4)

D 9.10

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 66 -

Modulgruppe D: Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

ID Modul: Technische Anlagen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

D 10 Anlagen für brennbare Flüssigkeiten Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

D 10.1 Werden die Auswirkungen von Anlagen zur Lagerung, Abfüllung oder Beförderung brennbarer Flüssigkeiten auf die Umwelt umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet?

UVPG §1

D 10.2 Werden Anlagen zur Lagerung, Abfüllung oder Beförderung brennbarer Flüssigkeiten montiert, installiert oder betrieben, die unter den Anwen-dungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung fallen?

BetrSichV § §1 (2), 12

D 10.3 Wurde der Prüfbereich "Chemische Gefahrstoffe allgemein" schon behan-delt?

Inwieweit sind die Merkmale der einzelnen brennbaren Flüssigkeiten be-kannt?

D 10.4

hoch-, leichtentzündliche, entzündliche, wasserlöslich entzündliche Flüssigkei-ten sowie brennbare flüssige, zähflüssige und pastöse Stoffe mit einem Flamm-punkt> 55 °C

GefStoffV § 4

Welche Nachweise liegen für die Anlagen vor? Erlaubnis (Montage, Installation, Betrieb, wesentliche Veränderung und Ände-rung der Bauart oder der Betriebsweise) von Lageranlagen (V > 10000 l), Füll-stellen (Umschlagkapazität > 1000 l/h) und Tankstellen sowie Flugfeldbetan-kungsanlagen, ausgenommen Entleerstellen

BetrSichV § 13 (1)

D 10.5

Genehmigung (Errichtung und Betrieb) 4. BImSchV § 1

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 67 -

Wie ist sichergestellt, dass für die Anlagen die vorgeschriebenen Prüfmoda-litäten eingehalten werden?

Prüfung vor Inbetriebnahme durch zugelassene Überwachungsstellen, ausge-nommen von Lageranlagen für ortsbewegliche Behälter

BetrSichV § 14

Durchführung angeordneter Prüfungen § 16 Wiederkehrende Prüfungen (Einhaltung der Prüffristen) § 15 Prüfung vor Wiederinbetriebnahme §15 (20) Aufbewahrung der Prüfbescheinigungen § 19

D 10.6

Durchführung und Nachweis der Mängelbehebung §§ 12, 18

Wie ist sichergestellt, dass beim Betrieb der Anlagen die allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt werden?

Beachtung des Stands der Technik (z.B. Technische Regeln für brennbare Flüs-sigkeiten – TRbF)

§ 12 (1) TRbF

Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsanforderungen und Betriebsvorschriften TRbF 20, 30, 40, 50, 60

Beachtung der Grundsatzanforderungen (z.B. Betriebsanweisungen, Überwa-chungs-, Instandhaltungs- und Alarmplan)

VAwS § 3 Nr. 6, BetrSichV §§ 9, 12

Ordnungsgemäßer Zustand und Betrieb der Anlagen (z.B. Einsatz zugelassener Betriebsmittel, Vermeidung von Funkenentladungen, gefahrloses Ableiten von Dampf-Luft-Gemischen)

§ 12

Ständige Überwachung (ggf. unverzügliche Sicherheitsmaßnahmen) § 12 (3)

D 10.7

Mängelfreiheit der Anlagen, Außerbetriebsetzen der Anlagen bei Mängeln, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können

§ 12 (5)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 68 -

Wie ist sichergestellt, dass beim Betrieb bestimmter Anlagen die besonde-ren sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt werden?

Auswahl geeigneter Orte, Einrichtungen und Maßnahmen zur Lagerung brenn-barer Flüssigkeiten (z.B. Lager mit feuerbeständiger Abtrennung, Auffangräu-men, eingeschränkter Zugänglichkeit, Sicherheitsschränke in Arbeitsräumen)

TRbF 20, 22

Auswahl geeigneter Orte, Einrichtungen, Ausrüstungen und Maßnahmen zur Befüllung oder Entleerung von Transportbehältern - Füllstellen, Entleerstellen (z.B. feuerbeständige Abtrennung in Räumen, Auffangräume, eingeschränkte Zugänglichkeit, Vermeidung elektrostatischer Aufladungen oder Überfüllungen von Tanks auf Fahrzeugen durch Erdung bzw. Überfüllsicherung)

TRbF 30

Verwendung geeigneter Einrichtungen und Ausrüstungen für Tankstellen (z.B. Sicherheitseinrichtungen mit Nachweis der Eignung, Abscheider)

TRbF 40

Verwendung geeigneter Einrichtungen und Ausrüstungen für Förderleitungen, Rohrleitungen, Verbindungs- oder Fernleitungen (z.B. Widerstandsfähigkeit gegen die zu erwartenden Beanspruchungen und gegen Korrosion, Schutz vor elektrostatischer Aufladung, weitere Sicherheitseinrichtungen, spezifische Schlauchleitungen)

TRbF 50

D 10.8

Verwendung geeigneter Transportbehälter, ortsbewegliche Gefäße, Tanks auf Fahrzeugen, Tankcontainer, Eisenbahnkesselwagen (z.B. Inbetriebnahme nur nach Prüfung des ordnungsgemäßen Zustandes)

TRbF 60

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 69 -

Ist sichergestellt, dass die zuständige Behörde die erforderlichen Mitteilun-gen rechtzeitig erhält?

Nach Außerbetriebsetzung von erlaubnisbedürftigen Anlagen, vor Wiederinbe-triebnahme

BetrsichV § 12

Explosion Brand

D 10.9

Unfall mit Personenschaden

§ 18

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Anlagen, die nicht unter den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverord-nung fallen

§ 1 (3, 4)

Weitere, von wasserrechtlichen Bestimmungen betroffene Bereiche WHG,VAwS Rohrfernleitungsanlagen RohrfernlV

§ 2 (1)

D 10.10

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 70 -

Modulgruppe D: Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

ID Modul: Technische Anlagen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

D 11 Getränkeschankanlagen Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

D 11.1 Werden Anlagen betrieben, die der Getränkeschankanlagenverordnung unterliegen?

SchankV §§ 1, 2

D 11.2 Wurden Getränkeschankanlagen nach der Druckgeräteverordnung in den Verkehr gebracht?

DruckgerV §§ 1 (1), 4

Welche Nachweise liegen für die Anlagen vor? D 11.3 Anzeigen SchankV

§ 8 (3)

Wie ist sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Prüfmodalitäten eingehal-ten werden?

Beachtung der Modulkategorien I und II DGRL Anh. II Diagramm 4

Prüfung vor Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Veränderung von Getränke- und Grundstoffbehältern durch zugelassene Überwachungsstellen bzw. befähigte Personen

BetrSichV § 14

Wiederkehrende Prüfung von Getränke- und Grundstoffbehältern durch zugelas-sene Überwachungsstellen, ausgenommen die äußere Prüfung

§ 15 (1, 5, 6, 9)

Wiederkehrende Prüfungen von Getränkeschankanlagen durch eine befähigte Person (ausgenommen Getränke- und Grundstoffbehälter)

§ 15 (1, 5)

Einhaltung der Prüffristen § 15 (5) Prüfung in besonderen Fällen (Änderung oder Instandsetzung, Wechsel des Aufstellungsorts, wechselnder Aufstellungsort)

§ 14 (2, 5)

Angeordnete Prüfungen § 16 Aufbewahrung der Prüfbescheinigungen an der Betriebsstätte § 19 (2) Veranlassung der Prüfungen und Nachweis der Mängelbehebung §§ 12 (3), 16

D 11.4

Außerbetriebsetzen der Anlagen bei Mängeln, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können

§ 12 (5)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 71 -

Wie ist sichergestellt, dass beim Betrieb der Anlagen die allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt werden und ist sichergestellt, dass die zuständige Behörde die erforderlichen Anzeigen rechtzeitig erhält?

Beachtung des Stands der Technik (z.B. Technische Regeln für Getränkeschank-anlagen – TRSK)

§ 12 (1) TRSK

Anlagen und Bauteile mit Baumusterprüfung (z.B. verwendungsfertige Anlage, Sicherheitsventile, Rückschlagsicherungen, Druckminderer, Leitungs- und Be-hälteranschlussteile)

SchankV Anhang 1 zu § 3 (1),

Betriebssicherer Zustand und ordnungsgemäßer Betrieb der Anlagen BetrSichV § 12 (3)

Beachtung der Reinigungsintervalle (Getränke- und Grundstoffleitungen ein-schließlich der Zapfarmaturen, beweglicher Teil der Hinterdruckgasleitungen, Leitungsanschlussteile)

SchankV § 11 (1-9)

Vor Inbetriebnahme der Getränkeschankanlagen Nach wesentlichen Änderungen

§ 8 (3)

Unfall mit Personenschaden Explosion oder Brand

D 11.5

Aufreißen eines unter Druck stehenden Behälters

BetrSichV § 18

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Betriebsbuch (oder Formblätter) SchankV § 10 (1, 4)

D 11.6

Betriebsanweisungen ArbSchG § 4 Nr. 7

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 72 -

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Anlagen, die nicht unter den Anwendungsbereich der Getränkeschankanlagen-verordnung bzw. der Betriebssicherheitsverordnung fallen

BetrSichV § 1 (4) Schank,V § 1 (2)

D 11.7

Vom Bauaufsichtsrecht betroffene Bereiche SchankV Anhang 1 zu § 3 (1), Nr. 2

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 73 -

Modulgruppe D: Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

ID Modul: Technische Arbeitsmittel Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

D 12 Technische Arbeitsmittel allgemein Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

D 12.1 Welche Arten von technischen Arbeitsmitteln werden verwendet (z.B. ent-sprechend der Klassifizierung der nachfolgenden Prüfbereiche)?

D 12.2 Werden Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung bereit-gestellt und benutzt (Maschinen, Geräte, Werkzeuge oder Anlagen)?

BetrSichV, § 4 (1)

Wie ist sichergestellt, dass die Arbeitsmittel hinsichtlich Bereitstellung und Benutzung den Anforderungen entsprechen?

Auswahl nur solcher Arbeitsmittel, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Be-dingungen geeignet sind

§ 7 (1)

Beachtung der bestimmungsgemäßen Benutzung § 9 Berücksichtigung der Wechselwirkung der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder mit der Arbeitsumgebung

Anhang 1, Nr. 2

Beachtung der Rechtsvorschriften zur erstmaligen Bereitstellung von Arbeits-mitteln

§ 7 (1)

D 12.3

Erfüllung der Anforderungen während der gesamten Benutzungsdauer der Ar-beitsmittel

§ 7 (5)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 74 -

Mit welchen Einrichtungen bzw. Maßnahmen ist sichergestellt, dass die für Arbeitsmittel allgemein geltenden Vorschriften beachtet werden?

Befehlseinrichtungen (i. d. R. außerhalb des Gefahrenbereichs) Anhang 1, Nrn. 2.1-2.3

Not-Befehlseinrichtungen Nr. 2.4 Warnvorrichtungen Nr. 2.11 Vorrichtungen zur Trennung der Arbeitsmittel von einzelnen Energiequellen Nr. 2.13 Stabilisierung der Arbeitsmittel oder ihrer Teile (z.B. durch Befestigung) Nr. 2.6 Vorrichtungen gegen herabfallende oder herausschleudernde Gegenstände Nr. 2.5 Vorrichtungen zum Zurückhalten oder Ableiten von austretenden Stoffen bei Gefahr durch Ausströmen von Gasen oder Dämpfen oder Austreten von Flüssig-keiten oder Stäuben

Nr. 2.5

Schutzvorrichtungen gegen Splitter- oder Bruchgefahr Nr. 2.7 Schutzeinrichtungen, die den Zugang zum Gefahrenbereich verhindern Nr. 2.8 Schutzeinrichtungen gegen Berühren von sehr heißen oder sehr kalten Teilen Nr. 2.10 Schutz gegen Brand oder Erhitzung des Arbeitsmittels Nr. 2.16 Schutz gegen Freisetzen von Gas, Staub, Flüssigkeiten, Dampf Nr. 2.16 Schutz gegen Explosion des Arbeitsmittels Nr. 2.17 Schutz gegen direktes oder indirektes Berühren strom- bzw. spannungsführender Teile

Nr. 2.18

Kennzeichnung der Arbeitsmittel oder Gefahrenhinweise Nr. 2.14 Beleuchtung der Arbeits- bzw. Wartungsbereiche Nr. 2.9 Sicherer Zugang und Aufenthalt bei Produktions-, Einstellungs- und Wartungs-arbeiten

Nr. 2.15

D 12.4

Durchführung von Wartungsarbeiten bei Stillstand des Arbeitsmittels Nr. 2.12

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 75 -

Wie wird sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Prüfmodalitäten für technische Arbeitsmittel eingehalten und die erforderlichen Maßnahmen aufgrund der Prüfungsergebnisse getroffen werden?

Erfüllung der Prüfpflichten nach den staatlichen Vorschriften ArbSchG § 3 (1), ArbStättV § 53

Erfüllung der Prüfpflichten nach den Vorschriften der Unfallversicherungsträger (siehe auch Anhang 1: „Prüfungen nach den Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger“)

BGV A 1 § 39, BGI 697

Umgehende Beseitigung festgestellter Mängel

D 12.5

Außerbetriebsetzen mangelhafter Arbeitsmittel ArbSchG § 3 (1), ArbStättV § 53

BGV A 1 § 2 (2)

Wie erhalten die Beschäftigten angemessene Informationen zur sicheren Benutzung der Arbeitsmittel?

D 12.6

Unterweisungen, Betriebsanweisungen für die bei der Arbeit benutzten Arbeits-mittel (mit Angaben über Einsatzbedingungen, absehbare Betriebsstörungen, bisherige Erfahrungen)

BetrSichV, § 9

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Nachweise über die Unterweisungen § 9 Wartungsbuch Anhang 1,

Nr. 2.12

D 12.7

Nachweise über Prüfungen § 11 §§ 39, 43 (8)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

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Modulgruppe D: Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

ID Modul: Technische Arbeitsmittel Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

D 13 Maschinen allgemein Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

D 13.1 Welche Arten von Maschinen werden eingesetzt (stationär, beweglich)? D 13.2 Wurde der Prüfbereich "Technische Arbeitsmittel allgemein" schon be-

handelt?

D 13.3 Werden Maschinen im Sinne der Maschinenverordnung beschafft und ver-wendet?

Maschinen-verordnung – 9. GPSGV § 1

Wie ist belegt, dass die Maschinen die Beschaffenheitsanforderungen erfül-len?

CE-Kennzeichnung auf jeder Maschine (ab Baujahr 1995) § 3 (1), § 4 (1)

D 13.4

Konformitätserklärung für Sicherheitsbauteile § 3 (2)

Wie ist sichergestellt, dass Instandsetzungsarbeiten nur von Personen mit entsprechender fachlicher Qualifikation durchgeführt werden?

D 13.5

Durchführung der Instandsetzungsarbeiten z.B. durch eingewiesene oder angel-ernte Personen, Facharbeiter, Sachkundige

BGV A 1 § 29 (2)

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Konformitätserklärung § 3 (2 Erklärung des Herstellers § 3 (3) Betriebsanleitung § 20

D 13.6

Nachweise über die Prüfung und Wiederherstellung des sicheren Zustands von kraftbetriebenen Arbeitsmitteln

§ 29 (1)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 77 -

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Maschinen, die nicht unter den Anwendungsbereich der Maschinenverordnung fallen

Maschinen-verordnung – 9. GSGV § 1 (5)

D 13.7

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

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Modulgruppe D: Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

ID Modul: Technische Arbeitsmittel Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

D 14 Heben und Tragen von Lasten und Personen Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

D 14.1 Werden Einrichtungen zur Handhabung von Lasten oder Personen betrie-ben?

LasthabdhabV § 1 (1) BetrSichV § 7

D 14.2 Wurde der Prüfbereich "Technische Arbeitsmittel allgemein" schon be-handelt?

D 14.3 Wurde der Prüfbereich "Maschinen allgemein" schon behandelt? Wie ist sichergestellt, dass beim Betrieb von Hebezeugen (z.B. Kranen, Winden, Hebebühnen) die Anforderungen der einschlägigen Bestimmungen erfüllt werden?

Verwendung geeigneter Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel Vorhandensein der Kennzeichnung an Lastaufnahmemitteln Benutzung von Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Aushängen des Lastauf-nahmemittels bzw. des Anschlagmittels oder das Herabfallen der Last

D 14.4

Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten nur durch Fachpersonal unter Beachtung der Betriebsanleitung

Anhang 1, Nr. 3.2, Anhang 2, Nr. 4

Wie ist sichergestellt, dass beim Betrieb von Kranen die Sicherheitsvor-schriften eingehalten werden?

Sicherheitsabstände von mindestens 0,5 m zwischen Kranen und Teilen der Umgebung (z.B. Gebäude, Maschinen, gelagertem Material) zur Vermeidung von Quetsch- und Schergefahren

BGV D6 §§ 11, 32 (VBG 9)

Schutzabstände bei Arbeiten mit Kranen in der Nähe von unter Spannung ste-henden Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

§ 39

D 14.5

Personentransport nur mit geeigneten Personenaufnahmemitteln und Sicher-heitsmaßnahmen

Anhang 1, Nr. 3.2.4

§ 36, BGR 159 (ZH 1/461)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 79 -

Wie wird sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Prüfmodalitäten für technische Arbeitsmittel eingehalten und die erforderlichen Maßnahmen aufgrund der Prüfungsergebnisse getroffen werden?

Erfüllung der Prüfpflichten nach den Vorschriften der Unfallversicherungs-träger (siehe auch Anhang 1: „Prüfungen nach den Vorschriften der Unfall-versicherungsträger“)

BGV D8 § 23, (VBG 8), BGV D6 §§ 25 - 26, VBG 9a §§ 39 - 42, VBG 14 §§ 38 - 41

D 14.6

Außerbetriebsetzen des Arbeitsmittels bei Beeinträchtigung der Sicherheit BGV D8 § 27a

Durch welche Maßnahmen wird beim manuellen Handhaben von Lasten oder Personen eine Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit (insbeson-dere der Lendenwirbelsäule) vermindert? Anmerkung: Manuelles Handhaben ist jedes Befördern oder Abstützen einer Last durch menschliche Kraft.

Verringerung von Lastgewichten Tätigkeitsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes (z.B. Ausgleich von Höhenun-terschieden bei verschiedenen Ebenen)

Bereitstellung geeigneter mechanischer Ausrüstungen (z.B. Hebe-, Transportein-richtungen)

LasthandhabV §§ 1 (2), 2 (1,2)

D 14.7

Unterweisung der Beschäftigten (Übungen zum körpergerechten Handhaben von Lasten, "Rückenschule")

§ 4

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 80 -

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Unterlagen, aus denen Angaben über die Tragfähigkeit und andere Kenndaten von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln entnommen werden können

Prüfnachweise für Lastaufnahmemittel Prüfnachweise für Winden, Hub- und Zuggeräte BGV D8 §

23a

Prüfbücher für Krane BGV D6 § 27 Prüfbücher für Hebebühnen

D 14.8

Betriebsanleitungen / Betriebsanweisungen BGV D8 § 24a BGV D6 § 34

Aufzeichnungen über Präventionsmaßnahmen (z.B. "Rückenschule") § 2 (2)

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Winden für Wasserfahrzeuge und schwimmende Geräte

D 14.9

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 81 -

Modulgruppe D: Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

ID Modul: Technische Arbeitsmittel Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

D 15 Flurförderzeuge Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

D 15.1 Werden kraftbetriebene Flurförderzeuge verwendet? BetrSichV Anhang 2, Nr. 3

BGV D 27 § 2 (VBG 36)

D 15.2 Wurde der Prüfbereich "Technische Arbeitsmittel allgemein" schon behandelt? D 15.3 Wurde der Prüfbereich "Maschinen allgemein" schon behandelt? D 15.4 Wurde der Prüfbereich "Dieselmotoremissionen" schon behandelt?

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 82 -

Wie ist sichergestellt, dass die einschlägigen Bestimmungen für den Betrieb von Flurförderzeugen erfüllt werden?

Bestimmungsgemäße Verwendung der Flurförderzeuge BGV D 27 § 6 (VBG 36)

Einhaltung der Sicherheitsabstände von mindestens 0,50 m zwischen der äuße-ren Begrenzung der Flurförderzeuge und der Grenze der Verkehrswege auf bei-den Seiten

ArbStättV § 17 (2)

BGV A 1 § 25

Betrieb von Flurförderzeugen mit Verbrennungsmotor in ganz oder teilweise geschlossenen Räumen nur dann, wenn in der Atemluft keine gefährlichen Kon-zentrationen gesundheitsschädlicher Abgasbestandteile entstehen können.

GefStoffV §§ 17, 19 BetrSichV Anhang 2, Nr. 3

BGV D 27 § 21

Beachtung der Standsicherheit § 8 Sicherung der Last gegen Verschieben oder Herunterfallen § 11 Abstellung von Flurförderzeugen mit Flüssiggasantrieb nur in Räumen, die über Erdgleiche liegen und ausreichend durchlüftet sind

§ 18

Schutzmaßnahmen für den Einsatz von Flurförderzeugen in feuer- und explosi-onsgefährdeten Bereichen

§ 20

Geeignete Einrichtungen an den Flurförderzeugen gegen Witterungseinflüsse § 19

D 15.5

Instandsetzungsarbeiten an Flurförderzeugen nur durch fachkundige Personen

§ 10

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 83 -

Welche Maßnahmen dienen beim Betrieb von Flurförderzeugen in Schmal-gängen der Sicherheit der Beschäftigten?

Verhinderung des unbefugten Zutritts von Personen in Schmalgänge durch bau-liche Maßnahmen (feste Einrichtungen, z.B. Mauern, Zäune, Übergabeplätze; bewegliche Einrichtungen, z.B. Förderanlagen oder Türen, die den Arbeitsbe-reich des Flurförderzeuges gegen Zutritt sperren)

Verhinderung des unbefugten Zutritts von Personen in Schmalgänge durch tech-nische Maßnahmen (z.B. Warnanlagen, Lichtschranken, Personenschutzsysteme, Sensoren am Flurförderzeug)

§ 28

Erstellen von speziellen Betriebsanweisungen (z.B. Verkehrsregelung, zeitver-setzte Regalbedienung)

§ 5

Verbot des Durchgangsverkehrs in Schmalgängen § 36

D 15.6

Anbringen von Sicherheitszeichen (Verbotszeichen, Warnzeichen) BGV A 8 § 4 (VBG 125), Anlage 2

Wie wird sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Prüfmodalitäten für kraftbetriebene Flurförderzeuge eingehalten und die erforderlichen Maß-nahmen aufgrund der Prüfungsergebnisse getroffen werden?

Erfüllung der Prüfpflichten nach den Vorschriften der Unfallversicherungs-träger (siehe auch Anhang 1: „Prüfungen nach den Vorschriften der Unfall-versicherungsträger“)

BGV D 27 §§ 37 – 38

D 15.7

Außerbetriebsetzen des Flurförderzeugs bei Mängeln, welche die Sicherheit beeinträchtigen

§ 9

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 84 -

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Nachweise über die Beauftragung von Personen zum selbständigen Steuern von Flurförderzeugen

§ 7

Prüfnachweise § 39 Betriebsanweisungen § 5

D 15.8

Ausnahmezulassung für Schmalgangläger durch die zuständige Behörde (Ab-weichung von § 17 Abs. 2 ArbStättV)

ArbStättV §§ 4, 17 (2)

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Verwendung von Flurförderzeugen ohne Hubeinrichtung mit durch Muskelkraft bewegtem Fahrwerk

BetrSichV Anhang 2, Nr. 3

§ 1

D 15.9

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 85 -

Modulgruppe D: Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

ID Modul: Technische Arbeitsmittel Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

D 16 Bildschirmgeräte Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

D 16.1 Sind Arbeitsplätze vorhanden, die mit Bildschirmgeräten ausgestattet sind? BildscharbV § 1 (1)

D 16.2 Wurde der Prüfbereich "Technische Arbeitsmittel allgemein" schon be-handelt?

D 16.3 Wurde der Prüfbereich "Arbeitsplätze (Ergonomische Gestaltung von Ar-beitsplätzen, Telearbeit)" schon behandelt?

Wie ist sichergestellt, dass die Ausstattung der Bildschirmarbeitsplätze und der tägliche Arbeitsablauf den Anforderungen des Arbeitsschutzes entspre-chen?

Beachtung der allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln bzw. des Stands der Technik bei der Beschaffung und Verwendung von Bildschirm und Zusatzgeräten

BildscharbV § 4, Anhang, 1. GSGV § 3

BGI 650 (ZH 1/418), BGI 742

Einsatz von Bildschirmgeräten mit CE-Kennzeichnung 1. GSGV § 3 Bereitstellen geeigneter Arbeitsmittel (z.B. Arbeitstisch bzw. Arbeitsfläche, Arbeitsstuhl, Vorlagenhalter)

BildscharbV § 4, Anhang

D 16.4

Regelmäßige Unterbrechung der täglichen Arbeit an Bildschirmgeräten durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen

BildscharbV § 5

Wie wird die arbeitsmedizinische Vorsorge für die Beschäftigten sicherge-stellt, die an Bildschirmgeräten arbeiten?

Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person vor Aufnahme der Tätigkeit, in regelmäßigen Zeitabständen sowie beim Auftre-ten von Sehbeschwerden

D 16.5

Augenärztliche Untersuchung

§ 6 (1) BGG 904 G 37

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 86 -

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Nachweise über die Beschaffenheit von Bildschirmgeräten (z.B. CE-Kenn-zeichnung)

1. GSGV § 3

D 16.6

Aufzeichnungen über Ergebnisse der Untersuchungen von Augen und Sehver-mögen

BildscharbV § 6 (1)

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Arbeitsbereiche, die nicht unter den Anwendungsbereich der Bildschirmarbeits-verordnung fallen (z.B. Bedienerplätze von Maschinen oder an Fahrerplätzen von Fahrzeugen mit Bildschirmgeräten)

§ 1 (2)

Telearbeitsplätze

D 16.7

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 87 -

Modulgruppe D: Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

ID Modul: Technische Arbeitsmittel Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

D 17 Schweißgeräte, Schneidgeräte Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

D 17.1 Werden metallische Werkstücke durch Schweißen, Schneiden oder ver-wandte Verfahren bearbeitet?

BGV D 1 § 2 (VBG 15)

D 17.2 Wurde der Prüfbereich "Technische Arbeitsmittel allgemein" schon be-handelt?

D 17.3 Wurde der Prüfbereich "Maschinen allgemein" schon behandelt? D 17.4 Wurden die Prüfbereiche "Chemische Gefahrstoffe allgemein" und

"Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe" schon behandelt?

Durch welche allgemeinen Maßnahmen werden die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten sichergestellt?

Beachtung der allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln bzw. des Stands der Technik

§ 3 (1)

Erstellen von Betriebsanweisungen § 26 (1) Freihalten der Atemluft von gesundheitsschädlichen Stoffen (z.B. Absaugung im Entstehungsbereich, technische Raumlüftung)

ArbStättV § 5, ASR 5, GefStoffV §17

§ 4 (1)

Einrichtungen zum Schutz gegen optische Strahlung (z.B. Raumbegrenzungen, Abschirmungen)

§ 5

Verwendung geeigneter Einrichtungen zum Schweißen, Schneiden usw. (z.B. Druckminderer, Überdruckmessgeräte, Gasschläuche, Gebrauchsstellenvorlage, Brenner)

§§ 6 ff.

Instandsetzung von Einrichtungen durch sachkundige Personen § 33

D 17.5

Bereitstellung und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen § 27

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 88 -

Wie wird sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Prüfmodalitäten für technische Arbeitsmittel eingehalten und die erforderlichen Maßnahmen aufgrund der Prüfungsergebnisse getroffen werden?

Erfüllung der Prüfpflichten nach den Vorschriften der Unfallversicherungs-träger (siehe auch Anhang 1: „Prüfungen nach den Vorschriften der Unfallversi-cherungsträger“)

§ 49

D 17.6

Außerbetriebsetzen des Arbeitsmittels bei Beeinträchtigung der Sicherheit BGV A 1 § 2 (3)

Wie wird die spezifische arbeitsmedizinische Vorsorge hinsichtlich der Schweißrauche gewährleistet?

D 17.7

Vorsorgeuntersuchungen entsprechend dem berufsgenossenschaftlichen Grund-satz „BGG 904“ (z.B. G 39 Schweißrauche)

§ 28 (3) BGG 904 G 39, BGV A 4 (VBG 100)

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Nachweise über die Erfüllung der Beschaffenheitsanforderungen BGV D 1 § 3 (3)

Prüfnachweise für Gebrauchsstellenvorlagen § 49

D 17.8

Betriebsanweisungen § 26

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Anwendung von "Verwandten Verfahren" (z.B. Löten, thermisches Spritzen, Flammwärmen, Flammhärten, Widerstandswärmen)

§ 2 (3)

D 17.9

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 89 -

Modulgruppe D: Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

ID Modul: Technische Arbeitsmittel Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

D 18 Einrichtungen zum Beleuchten, Beheizen, Kühlen, Be- und Entlüften

Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

D 18.1 Werden mobile Einrichtungen zum Beleuchten, Beheizen, Kühlen, Be- und Entlüften verwendet?

D 18.2 Wurde der Prüfbereich "Technische Arbeitsmittel allgemein" schon be-handelt?

D 18.3 Wurde der Prüfbereich "Maschinen allgemein" schon behandelt?

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 90 -

Durch welche allgemeinen Maßnahmen werden die Sicherheit und der Ge-sundheitsschutz der Beschäftigten sichergestellt?

Beachtung des Stands der Technik ArbSchG, § 4 Anpassung der Beleuchtungsmittel an den Einsatzzweck (z.B. blendfrei, explo-sionsgeschützt, Schutzglas oder -korb)

ArbStättV § 7 (3), ASR 7/3

Erstellen von Betriebsanweisungen für die Bedienung elektrischer Betriebsmittel und Unterweisung der Beschäftigten

BGV A 2 § 3 (1) (VBG 4)

Erstellen von Betriebsanweisungen für die Bedienung von Heiz- und Flammge-räten für die Durchführung von Bau- und Montagearbeiten, von Schmelz-, Warmhalte- und Straßenbaugeräten sowie Unterweisung der Beschäftigten

BGV D 16 § 37 (VBG 43)

Erstellen von Betriebsanweisungen für die Bedienung von ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen sowie Unterweisung der Beschäftigten

BGV D 34 §§ 4, 5 (VBG 21)

Erstellen von Betriebsanweisungen für die Bedienung von Kälteanlagen ein-schließlich Wärmepumpen, Kühleinrichtungen sowie Unterweisung der Be-schäftigten

ArbSchG §§ 4, 12

BGV D 4 §§ 19, 20 (VBG 20)

D 18.4

Anpassung der Ventilatoren an ihren Einsatzzweck (nicht funkenreißend, lärm-gemindert, Flügel gegen Berührung ausreichend geschützt, Einsatzort frei von explosionsgefährlicher Atmosphäre)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 91 -

Wie wird sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Prüfmodalitäten für technische Arbeitsmittel eingehalten und die erforderlichen Maßnahmen aufgrund der Prüfungsergebnisse getroffen werden?

Erfüllung der Prüfpflichten nach den Vorschriften der Unfallversicherungsträger (siehe auch Anhang 1: „Prüfungen nach den Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger“)

BGV A2 § 5, BGV D16 § 53, BGV D4 § 30, BGV D34 §§ 32 - 38

D 18.5

Außerbetriebsetzen des Arbeitsmittels bei Beeinträchtigung der Sicherheit BGV A2 § 3 (2), BGV D 16 § 54

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Nachweise über die Erfüllung der Beschaffenheitsanforderungen der Geräte Prüfnachweise BGV A2 § 5,

BGV D4 § 30

Betriebsanweisungen BGV A2 § 3, BGV D34 § 5

D 18.6

Aufzeichnungen über die regelmäßigen Unterweisungen BGV D 34 § 4

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Schalungsbeheizungsanlagen, Kalt-Spritzmaschinen im Straßenbau, Straßenfrä-sen, Geräte zum Schweißen, Schneiden und ähnlichem Bearbeiten metallischer Werkstoffe

BGV D16 § 1 (2)

Kälteräume, Aufstellung von Kälteanlagen BGV D4 §§ 14, 16

Druckbehälter BetrSichV

D 18.7

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 92 -

Modulgruppe D: Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

ID Modul: Technische Arbeitsmittel Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

D 19 Schussapparate Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

D 19.1 Werden Schussapparate für gewerbliche Zwecke verwendet (z.B. Bolzen-setzwerkzeuge, Press- und Kerbgeräte, Viehschussgeräte, Leinenwurfgerä-te, Kabelbeschussgeräte)?

BGV D 9 § 2 (VBG 45)

D 19.2 Wurde der Prüfbereich "Technische Arbeitsmittel allgemein" schon behandelt?

D 19.3 Wurde der Prüfbereich "Maschinen allgemein" schon behandelt? D 19.4 Wurde der Prüfbereich "Explosionsgefährliche und andere instabile Stof-

fe“ schon behandelt?

Durch welche allgemeinen Maßnahmen werden die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten sichergestellt?

Beachtung der allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln bzw. des Stands der Technik

ArbSchG § 4

Beachtung des Verwendungsverbots für Bolzentreibwerkzeuge § 4 Verwenden von Schussapparaten, an denen die erforderlichen Angaben (Kenn-zeichnung) deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sind

§ 5

Bereitstellen der Betriebsanleitung des Herstellers oder Einführers zu jedem Schussapparat

§ 6

Unterweisung der Beschäftigten §§ 4, 12 Verwenden von geeigneter Munition Sichere Entsorgung von Munitionsversagern

§ 10

D 19.5

Sichere Aufbewahrung der Munition § 14

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 93 -

Wie wird sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Prüfmodalitäten für diese Arbeitsmittel eingehalten und die erforderlichen Maßnahmen auf-grund der Prüfungsergebnisse getroffen werden?

Erfüllung der Prüfpflichten nach den Vorschriften der Unfallversicherungsträger (siehe auch Anhang 1: „Prüfungen nach den Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger“)

§§ 11, 30

D 19.6

Außerbetriebsetzen der Arbeitsmittel bei Beeinträchtigung der Sicherheit oder Überschreitung der Prüffristen für Wiederholungsprüfungen

§ 11

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Prüfbescheinigungen § 30

D 19.7

Betriebsanleitungen § 6

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Tragbare Eintreibgeräte BGV D 10 (VBG 44)

D 19.8

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 94 -

Modulgruppe D: Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

ID Modul: Persönliche Schutzausrüstungen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

D 20 Schutzausrüstungen Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

D 20.1 Werden Verfahren angewandt bzw. Arbeiten durchgeführt, welche die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) erfordern?

PSA-BV § 1 (2)

Wie werden bei der Bereitstellung von PSA die allgemeinen Kriterien be-achtet?

Beachtung des Stands der Technik ArbSchG § 4

Erfüllung der Beschaffenheitsanforderungen PSA-BV

Eignung für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen § 2 (1)

D 20.2

Sicherstellen der Funktion und des einwandfreien hygienischen Zustandes (War-tungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen, ordnungsgemäße Lagerung)

§ 2 (4) BGV A 1 § 4 (1)

Welche Voraussetzungen sind für die sachgerechte Benutzung der PSA gegeben?

Individuelle Anpassung der PSA an die Person Gebrauch der PSA i. d. R. nur durch eine Person

§ 2 (2)

Sicherstellung der Schutzwirkung bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer PSA durch eine Person

§ 2 (3)

Bereithaltung der Informationen für jede bereitgestellte PSA § 3 (2) Unterweisung der betroffenen Personen ArbSchG

§ 12, PSA-BV § 3 (1)

D 20.3

Verpflichtung der betroffenen Personen zur Benutzung der PSA ArbSchG § 15 (2)

§ 14

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 95 -

Durch welche Maßnahmen kann die Notwendigkeit der Benutzung von PSA reduziert werden kann oder sich erübrigen?

Änderung der technischen Arbeitsverfahren, Verfahrensabläufe oder Arbeitsvor-gänge

D 20.4

Organisatorische Maßnahmen (z.B. Vergabe von Teilaufträgen an entsprechend eingerichtete Unternehmen)

§§ 3 (1), 4 § 4 (1)

Wie wird die spezifische arbeitsmedizinische Vorsorge gewährleistet? D 20.5 Vorsorgeuntersuchungen entsprechend dem berufsgenossenschaftlichen Grund-satz „BGG 904“ (z.B. G 26 Atemschutzgeräte)

GefStoffV § 28 (3)

BGG 904 G 26, BGV A 4 (VBG 100)

Wie wird sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Prüfmodalitäten für die PSA eingehalten und die erforderlichen Maßnahmen aufgrund der Prü-fungsergebnisse getroffen werden?

Erfüllung der Prüfpflichten nach den Vorschriften der Unfallversicherungsträger (siehe auch Anhang 1: „Prüfungen nach den Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger“)

D 20.6

Außerbetriebsetzen der PSA bei Beeinträchtigung der Schutzwirkung

BGV A 1 § 39

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Nachweise über die Erfüllung der Beschaffenheitsanforderungen PSA-BV § 2 (1)

Informationen für jede bereitgestellte PSA § 3 (2)

D 20.7

Aufzeichnungen der Prüfungsergebnisse § 39

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

- Inverkehrbringen persönlicher Schutzausrüstungen 8. GPSGV

D 20.8

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 96 -

Modulgruppe D: Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

ID Modul: Persönliche Schutzausrüstungen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

D 21 Bestimmte Schutzmittel Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

D 21.1 Werden spezielle persönliche Schutzausrüstungen (PSA) bereitgestellt und benutzt?

PSA-BV § 1 (2)

D 21.2 Wurde der allgemeine Prüfbereich "Schutzausrüstungen" schon behan-delt?

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 97 -

Welche speziellen Schutzmittel werden zur Vermeidung von Gefährdungen der Beschäftigten bereitgestellt und benutzt?

Schutzkleidung BGR 189 (ZH 1/700), BGR 196 (ZH 1/707)

Atemschutzgeräte Filtergeräte, z.B. Halbmasken, Gasfilter Isoliergeräte, z.B. Frischluft-Schlauchgeräte, Behältergeräte

BGR 190 (ZH 1/701)

Fußschutz z.B. Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe, Berufsschuhe

BGR 191 (ZH 1/702)

Augen- und Gesichtsschutz z.B. Sichtscheiben, Gestellbrillen, Korbbrillen, Schutzschilde, Schutzschirme, Schutzhauben

BGR 192 (ZH 1/703)

Schutzhelme Industrieschutzhelme

BGR 193 (ZH 1/704)

Gehörschutz z.B. Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel, Bügelstöpsel

ArbSchG §§ 3, 4

BGV B 3 § 10(VBG 121), BGR 194 (ZH 1/705)

D 21.3

Schutzhandschuhe z.B. Leder-, Latex- oder Metallringgeflechthandschuhe

§§ 3, 4, TRGS 540 Nr. 3.1 (4)

BGR 195 (ZH 1/706), BGR 200 (ZH 1/711)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 98 -

Welche speziellen Schutzmittel werden zur Vermeidung von Gefährdungen der Beschäftigten bereitgestellt und benutzt (Fortsetzung von D 21.3)?

Schutzausrüstungen gegen Absturz z.B. Auffangsysteme, Auffanggurte, Steigschutzeinrichtungen, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte

BGV A 1 § 33 Abs. 3, BGR 198 (ZH 1/709)

Schutzausrüstungen zum Halten und Retten z.B. Haltegurte, Rückhaltegurte, Sitzgurte, Rettungsgurte, Rettungsschlaufen, Rettungshubgeräte

BGR 199 (ZH 1/710)

D 21.4

Schutzausrüstungen gegen Ertrinken z.B. Rettungsweste, Schwimmhilfe

ArbSchG §§ 3, 4

BGR 201 (ZH 1/712)

Für welche Tätigkeiten werden geeignete Hautschutzpräparate gegen haut-gefährdende mechanische, chemische, physikalische, mikrobiologische Ein-wirkungen eingesetzt?

Spezieller Hautschutz Gezielte und schonende Hautreinigung

D 21.5

Wirksame Hautpflege

TRGS 540 BGR 197 (ZH 1/708)

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

D 21.6

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 99 -

Modulgruppe D: Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

ID Modul: Medizinprodukte Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

D 22 Medizinprodukte Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

D 22.1 Werden im Unternehmen Medizinprodukte sowie deren Zubehör angewen-det?

MPG §§ 2, 3

Welche Voraussetzungen für das Betreiben der Medizinprodukte (MP) liegen vor?

CE-Kennzeichnung auf dem MP § 9

D 22.2

Beachtung der Übergangsbestimmungen §44

Welche organisatorischen Maßnahmen wurden oder werden veranlasst, umeinen sicheren Betrieb zu gewährleisten und wie sind deren Auswirkungen erkennbar?

Beauftragung geeigneter Personen Schulung der Anwender

D 22.3

Verhalten der Beschäftigten

MPBetreibV § 2

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 100 -

Welche Maßnahmen lassen erkennen, dass den Anforderungen der MPBetreibV entsprochen wird?

Anwendung von MP nur durch Personen mit Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung

§ 2 (2)

Sicherstellen der Funktionsfähigkeit und des ordnungsgemäßen Zustands der MP

§ 2 (5)

Beachtung der Gebrauchsanweisungen Wartung, Sterilisation, Inspektion und Instandsetzung der MP nur durch Perso-nen mit Sachkenntnis

§ 4 (1)

Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von MP unter Beachtung der Angaben des Herstellers

§ 4 (2)

Überprüfung der Sicherheit und Funktionstüchtigkeit nach Instandhaltungsmaß-nahmen

§ 4 (4)

Sicherheitstechnische Kontrollen nach Herstellerangabe, jedoch spätestens alle 2 Jahre

§ 6

D 22.4

Messtechnische Kontrollen (soweit der Hersteller solche Kontrollen vorgesehen hat)

§ 11

Welche Vorkommnisse werden unverzüglich dem Bundesinstitut für Arz-neimittel und Medizinprodukte gemeldet?

Jede Funktionsstörung eines Medizinproduktes, die ... Jede Änderung der Merkmale oder Leistungen eines Medizinproduktes, die Jede Unsachgemäßheit der Kennzeichnung oder Gebrauchsanweisung eines Medizinproduktes, die ...

D 22.5

... zum Tode oder zu einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheits-zustandes eines Patienten, eines Beschäftigten oder Dritten geführt hat oder hätte führen können

§ 3

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 101 -

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Belege über Durchführung der Funktionsprüfung der MP und Einweisung der vom Betreiber beauftragten Personen

§ 5 (3)

Bestandsverzeichnis (Bestandsverzeichnisse nach § 12 MedGV dürfen weiterge-führt werden)

§§ 8, 15 Nr. 8

Medizinproduktebuch (Gerätebücher nach § 13 MedGV dürfen weitergeführt werden), nach Außerbetriebnahme des MP Aufbewahrung weitere 5 Jahre

§§ 7, 9, 15 Nr. 8

Protokolle über Ergebnisse der sicherheitstechnischen Kontrollen § 6 Gebrauchsanweisungen § 9

D 22.6

Nachweise über Meldungen von Vorkommnissen

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

D 22.7

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 102 -

Modulgruppe E: Gefährliche Stoffe und Emissionen

ID Modul: Chemische Gefahrstoffe Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

E 1 Chemische Gefahrstoffe allgemein Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

E 1.1 Wird im Betrieb mit Stoffen umgegangen, die unter den Anwendungsbe-reich der Gefahrstoffverordnung fallen?

GefStoffV § 2

BGV B 1 (VBG 91)

E 1.2 Wurde der Prüfbereich „Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahr-stoffe“ schon behandelt?

E 1.3 Wurde der Prüfbereich „Bestimmte Schutzmittel“ schon behandelt?

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 103 -

Welche Maßnahmen lassen erkennen, dass den Anforderungen der Gefahr-stoffverordnung entsprochen wird?

Ermittlung, ob es sich bei den Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, mit denen im Betrieb umgegangen wird, um einen Gefahrstoff handelt (Be-standsaufnahme)

§ 16 (1), TRGS 440, 530, 531, 551, 615

Beurteilung der Gefahrstoffe RL2000/ 39/EG, RL 98/24/EG, TRGS 400

Führung des Gefahrstoffverzeichnisses (Bezeichnung des Gefahrstoffs, Einstu-fung des Gefahrstoffs oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften, Mengenbe-reiche des Gefahrstoffs im Betrieb, Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahr-stoff umgegangen wird)

GefStoffV § 16 (3a)

Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz TRGS 420

Ersatzstoffe für chromathaltigen Zemente und chromathaltige zementhaltige Zubereitungen

TRGS 613

Beachtung der allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizini-schen und hygienischen Regeln bzw. des Stands der Technik (z.B. Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS)

GefStoffV § 17 (1)

E 1.4

Mitteilungspflicht zur Vorbeugung und Information bei Vergiftungen ChemGift-infoV § 16e, ChemG

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 104 -

Wird mit Stoffen umgegangen, die unter ein Herstellungs- oder Verwen-dungsverbot fallen?

E 1.5

z.B. Arsen, Benzol, Quecksilber, Teeröle, Vinylchlorid, Cadmium, nitrosierende Kühlschmierstoffe, DDT

GefStoffV § 15 (1)

Für welche Bereiche werden Ausnahmeregelungen von den Verboten in Anspruch genommen und eingehalten?

Ordnungsgemäße Abfallentsorgung von Gefahrstoffen Herstellung von Gefahrstoffen Verwendung von Gefahrstoffen Forschung (bzw. Entwicklung, Analysen)

E 1.6

Wissenschaftliche Lehr- und Ausbildungszwecke

§ 15 (2) Anhang IV PCBAbfallV

Werden Stoffe oder Erzeugnisse abgegeben oder anderweitig in den Ver-kehr gebracht, die unter die Chemikalien-Verbotsverordnung fallen?

E 1.7

z.B. Asbest, Dioxine und Furane, Pentachlorphenol, polychlorierte Biphenyle ChemVer-botsV § 1

Wie ist geprüft worden, ob das gesundheitliche Risiko beim Umgang mit Gefahrstoffen minimiert werden kann?

Verwendung von Ersatzstoffen, -zubereitungen oder -erzeugnissen Änderung des Herstellungsverfahrens Änderung des Verwendungsverfahrens

E 1.8

Einsatz von emissionsarmen Verwendungsformen

GefStoffV § 16 (2)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 105 -

Wie werden die allgemeine Schutzpflicht und die Rangfolge der Schutz-maßnahmen eingehalten?

Unverzügliche Maßnahmen zur Abwehr unmittelbarer Gefahren § 17 (1, 2) Beachtung der Kennzeichnungen und besonderen Gefahren (R-Sätze) und Si-cherheitsratschläge (S-Sätze)

§ 17 (3)

Vermeiden des Freiwerdens von Gasen, Dämpfen oder Schwebstoffen (ge-schlossenes System)

§ 19 (1)

Erfassen der Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe an ihrer Austritts- oder Entste-hungsstelle

§ 19 (2)

Lüftungsmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik § 19 (3) Vermeiden von Hautkontakt § 19 (1),

TRGS 530

Bereitstellen und Benutzen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung bei Überschreitung der Auslöseschwelle

§ 19 (5)

Einhalten der Luftgrenzwerte TRGS 900, 901

E 1.9

Verkürzen der Expositionszeit GefStoffV § 17 (1)

BGI 660

In welcher Weise wird das Auftreten gefährlicher Stoffe am Arbeitsplatz überwacht (Beachtung der Grenzwerte)?

Durchführung und Beurteilung von Messungen und Arbeitsbereichs-analysen § 18, TRGS 402, 403, 420

Regelmäßige Kontrollmessungen

E 1.10

Anwendung von Berechnungsverfahren § 18

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 106 -

Nach welchen Kriterien werden die Betriebsanweisungen erstellt? Betroffene Arbeitsbereiche Art des Gefahrstoffs

E 1.11

Hinweise in den Sicherheitsdatenblättern zu Sicherheit und Gesundheitsschutz

§ 20 (1), TRGS 555 TRGS 557

Wie wird die Unterweisung der Beschäftigten durchgeführt? Unterweisung durch den betrieblichen Vorgesetzten Unterweisung in einer dem Beschäftigten verständlichen Sprache Mindestens einmal jährlich anhand der Betriebsanweisungen

§ 20 (1, 2), TRGS 555

Inhalt, Teilnehmer sowie Datum der Unterweisung werden schriftlich festgehal-ten

E 1.12

Bestätigung der Teilnahme an den Unterweisungen durch Unterschrift der Be-schäftigten

Welche Maßnahmen zur Aufbewahrung bzw. Lagerung der Gefahrstoffe werden getroffen?

Bereitstellung geeigneter Räume § 24 (1) Aufbewahrung oder Lagerung der Gefahrstoffe in Behältern, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt nicht mit Lebensmitteln verwechselt werden kann

§ 24 (2)

E 1.13

Aufbewahrung von Gefahrstoffen an Arbeitsplätzen höchstens in Mengen, die für den Fortgang der Arbeit notwendig sind

BGV A 1 § 46

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 107 -

Welche Hygienemaßnahmen werden getroffen? Abgrenzung der Gefahrstoffe von Nahrungs- und Genussmitteln § 22 (1) Ess-, Trink-, Rauch- und Schnupfverbot an Arbeitsplätzen, an denen mit sehr giftigen, giftigen, krebserzeugenden, fortpflanzungsgefährdenden oder erbgut-verändernden Gefahrstoffen umgegangen wird

§ 22 (2), TRGS 530

E 1.14

Bereitstellen von Waschräumen sowie Räumen mit getrennten Aufbewahrungs-möglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung (beim Umgang mit sehr gifti-gen, giftigen, krebserzeugenden, fortpflanzungsgefährdenden oder erbgutverän-dernden Gefahrstoffen)

§ 22 (3), TRGS 530

Wie wird die gesundheitliche Betreuung und Überwachung der Beschäftig-ten sichergestellt?

Führung einer Vorsorgekartei bei Stoffen nach Anhang VI GefStoffV § 34 (1) BGV A 4 (VBG 100)

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch ermächtigte Ärzte vor Auf-nahme und während der Beschäftigung

§ 28

Einhaltung der Fristen für die Vorsorgeuntersuchungen § 29 Durchführung spezieller arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen BGG 904

E 1.15

Beachtung ärztlicher Bescheinigungen und Durchführung eventuell erforderli-cher Abhilfemaßnahmen

§§ 31, 33

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 108 -

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Gefahrstoffverzeichnis (Aktualisierung bei Änderung der Sicherheitsdatenblätter durch Hersteller oder Inverkehrbringer oder Neubeschaffung oder Nichtmehr-verwendung von Gefahrstoffen)

§ 16 (3a)

Betriebsanweisungen (Aktualisierung bei Änderung der Sicherheitsdatenblätter durch Hersteller oder Inverkehrbringer)

§ 20 (1)

Bestätigungen der Teilnahme an den Unterweisungen § 20 (2)

Aufzeichnungen über Arbeitsbereichsanalysen § 18 (1), TRGS 402, 403

Ergebnisberichte von sonstigen Messungen bzw. Kontrollmessungen GefStoffV § 18 (3)

E 1.16

Vorsorgekartei (bei Stoffen nach Anhang VI GefStoffV) § 34 (1) BGV A 4 (VBG 100)

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z. B.

Abfüllung von Gefahrstoffen §§ 20 ff Lagerung brandfördernder Stoffe TRGS 515 Umgang mit Gefahrstoffen zur humanmedizinischen Versorgung TRGS 525 Kontrolle von Brand- und Explosionsgefahren GefstoffV,

Anh. V Nr. 8

E 1.17

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 109 -

Modulgruppe E: Gefährliche Stoffe und Emissionen

ID Modul: Chemische Gefahrstoffe Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

E 2 Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

E 2.1 Wird im Betrieb mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Gefahr-stoffen umgegangen?

§ 4 (1) Nr. 12, 14

E 2.2 Wurde der übergeordnete Prüfbereich „Chemische Gefahrstoffe“ schon behandelt?

Ist sichergestellt, dass die Beschäftigten besonders gefährlichen krebserzeu-genden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen nicht ausgesetzt sind?

E 2.3

Einhaltung der Expositionsverbote für bestimmte Gefahrstoffe (z.B. Asbest, Benzidin, N-Nitrosaminverbindungen)

§§ 15a (1), 36 (4)

Bei welchen Tätigkeiten werden Ausnahmeregelungen für besonders ge-fährliche krebserzeugende oder erbgutverändernde Gefahrstoffe in An-spruch genommen?

Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Anlagen, Fahrzeugen, Gebäuden, Einrichtungen oder Geräten (z.B. Asbest)

§ 15a (1)

E 2.4

Umgang mit unvermeidbar entstehenden besonders gefährlichen krebserzeugen-den Nitrosaminen

Sind Beschäftigte krebserzeugenden oder erbgutverändernden Gefahrstof-fen ausgesetzt?

Einwirkungen von krebserzeugenden Stoffen (z.B. krebserzeugende Arzneistof-fe, Benzol, Dieselmotorabgase, Buchenholz- oder Eichenholzstaub, Chromate, Hydrazin, Benzo(a)pyren)

§ 4 (1) Nr. 12, § 35, TRGS 905

E 2.5

Einwirkungen von erbgutverändernden Stoffen (z.B. Trimethylphosphat) § 4 (1) Nr. 14, TRGS 905

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 110 -

Inwieweit ist sichergestellt, dass die allgemeinen Anforderungen der Si-cherheitstechnik und des Gesundheitsschutzes erfüllt werden?

Beachtung der allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizini-schen und hygienischen Regeln bzw. des Stands der Technik (z.B. Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS)

TRGS

BGR 163 (ZH 1/513)

E 2.6

Beachtung der Verwendungsverbote bei der Heimarbeit (z.B. für krebserzeu-gende oder erbgutverändernde Gefahrstoffe)

GefStoffV § 15c (1)

Wie ist sichergestellt, dass die zusätzlichen Ermittlungspflichten und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit krebserzeugenden und erbgutverän-dernden Gefahrstoffen erfüllt werden?

Bewertung der Gefahren für alle Tätigkeiten, bei denen eine Exposition gegen-über krebserzeugenden Gefahrstoffen auftreten kann (Ermittlung von Art, Aus-maß und Dauer der möglichen Exposition, Aktualisierung der Bewertung) und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen

§§ 36 (1), 40

Begrenzung der Zahl der in den betreffenden Arbeitsbereichen tätigen Beschäf-tigten

§§ 36 (6), 40

Beachtung der höchstzulässigen Arbeitszeit bei Überschreitung der Auslöse-schwelle (Arbeitszeitbegrenzung)

§ 15a (5)

Abgrenzung der Arbeitsbereiche und Zutrittsverbot für Unbefugte §§ 36 (6), 40

E 2.7

Beachtung des Verbots der Luftrückführung §§ 36 (7, 8), 40, TRGS 560

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 111 -

Wie ist sichergestellt, dass bei der Handhabung von Zytostatika die Schutzmaßnahmen beachtet werden?

Durchführung von Zubereitungen in einer geeigneten Sicherheitswerkbank Verhinderung der Freisetzung von CMR-Arzneimitteln (canzerogen, mutagen, reproduktionstoxisch) durch geeignete Hilfsmittel (z.B. Druckentlastungssyste-me, Überleitsysteme)

Verhinderung der Verunreinigung von Arbeitsflächen

TRGS 525 Nr. 5.3

Bereitstellung und Benutzung von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung Nr. 5.4 Unverzügliche sachgerechte Beseitigung von Verunreinigungen infolge ver-schütteter CMR-Arzneimittel

Nr. 5.5

Transport von Zubereitungen in bruchsicheren, flüssigkeitsdichten und ver-schließbaren Behältnissen

Nr. 5.6

E 2.8

Entsorgung von CMR-Arzneimitteln, von deren Resten und von verunreinigten Materialien entsprechend der abfallrechtlichen Bestimmungen

Nr. 5.7

GUV 28.3

Ist sichergestellt, dass die zuständige Behörde die erforderlichen Anzeigen erhält?

Anzeige der Herstellungsverfahren, in welchen ein krebserzeugender oder erb-gutverändernder Gefahrstoff vorkommt, entstehen oder freigesetzt werden kann

Anzeige der Verwendung eines krebserzeugenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffes

GefStoffV §§ 37 (1), 40

Anzeige von wesentlichen Änderungen

E 2.9

Anzeige des Wechsels der Arbeitsstätte §§ 37 (5), 40

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Expositionsermittlung § 36 (1)

E 2.10

Nachweise der Anzeigen §§ 37, 40

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 112 -

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen BioStoffV Merkblätter über Berufskrankheiten BekV BK-Nr. 5101

E 2.11

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 113 -

Modulgruppe E: Gefährliche Stoffe und Emissionen

ID Modul: Chemische Gefahrstoffe Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

E 3 Dieselmotoremissionen Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

E 3.1 Werden Maschinen, z. B. Geräte, Aggregate, Fahrzeuge, Flurförderzeuge mit Freisetzung von Dieselmotoremissionen in ganz oder teilweise geschlos-senen Arbeitsbereichen verwendet?

GefStoffV 16 (1), TRGS 554 Nr. 2

E 3.2 Wurde der Prüfbereich "Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahr-stoffe" schon behandelt?

E 3.3 Wurde der Prüfbereich „Flurförderzeuge“ schon behandelt? In welchen Bereichen treten in der Luft am Arbeitsplatz Dieselmotor-emissionen auf?

Werkstätten TRGS 554 Nr. 2 (4)

Instandsetzungsbereiche (einschließlich Instandhaltung) Nr. 2 (5, 6) Wartungs- und Prüfbereiche Nr. 2 (7, 8) Abstellbereiche Nr. 2 (9) Laderampen Nr. 4.6.3

E 3.4

Sonstige Bereiche (z.B. Arbeits- oder Lagerräume) Nr. 1 (1)

Wie ist geprüft worden, ob auf die Verwendung dieselgetriebener Fahrzeu-ge oder Maschinen in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen verzichtet werden kann?

Änderung des Arbeitsverfahrens

E 3.5

Anwendung alternativer Antriebstechniken (z.B. Elektroantrieb) GefStoffV § 16 (2), TRGS 554 Nr. 4.6.1

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 114 -

Welche Maßnahmen wurden zur Minderung der Dieselmotoremissionen werden getroffen?

Ableitung der Dieselmotoremissionen ins Freie durch fest angeschlossene Ab-gasleitungen

Erfassung der Dieselmotoremissionen durch Absaugung an der Austrittsstelle aus dem Auspuff und Ableitung ins Freie

Sicherstellung der Funktion der lüftungstechnischen Einrichtungen Räumliche Trennung unterschiedlich belasteter Bereiche

E 3.6

Gezielte betriebliche Verkehrsführung

TRGS 554 Nr. 4.1.4

Welche zusätzliche Maßnahmen zur Minderung der Dieselmotoremissionen werden getroffen?

Verwendung schadstoffarmer Dieselmotoren Verwendung weitgehend schwefelarmer Dieselkraftstoffe mit einem Schwe-felgehalt < 0,05 %

Nr. 4.1.3

Regelmäßige Wartung dieselgetriebener Maschinen nach einem Wartungs-konzept (z.B. Instandhaltung der Dieselmotoren, Beurteilung des Motorzustan-des durch einen Fachkundigen)

Nr. 4.2.4

Verwendung von Dieselpartikelfiltern

E 3.7

Verwendung aufsteckbarer mobiler Dieselpartikelfilter für Straßenfahrzeuge Nr. 4.1.3

BGV D 27 § 21 (VBG 36)

Welche persönlichen Schutzausrüstungen stehen zur Verfügung und wer-den von den Beschäftigten benutzt?

Partikelfiltrierende Masken (bei Überschreitung der Auslöseschwelle)

E 3.8

Masken mit Gebläse (bei Überschreitung der Auslöseschwelle) Nr. 4.4 BGR 190

(ZH 1/701)

Ist sichergestellt, dass die zuständige Behörde die erforderlichen Anzeigen erhält?

E 3.9

Anzeige der Verwendung dieselgetriebener Maschinen, z.B. Geräte, Aggre-gate, Fahrzeuge, Flurförderzeuge in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsberei-chen

GefStoffV § 37, TRGS 554 Nr. 4.1.6

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 115 -

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Gefahrstoffverzeichnis (Aufnahme der ganz geschlossenen oder teilweise ge-schlossenen Arbeitsbereiche, in denen Dieselmotoremissionen auftreten, ohne Arbeitsbereiche im Freien)

GefStoffV § 16 (3a), TRGS 554 Nr. 4.1.5

E 3.10

Nachweise der Abgasuntersuchungen (z.B. Wartungskarteien oder Unter-suchungsprotokolle)

TRGS 554 Nr. 4.2 4

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

E 3.11

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 116 -

Modulgruppe E: Gefährliche Stoffe und Emissionen

ID Modul: Chemische Gefahrstoffe Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

E 4 Wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

E 4.1 Werden im Betrieb wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmier-stoffe verwendet, bei deren Einsatz die Bildung von N-Nitrosaminen mög-lich ist?

TRGS 552, 611

E 4.2 Wurde der Prüfbereich "Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahr-stoffe" schon behandelt?

Wie sind die Anforderungen an wassermischbare Kühlschmierstoffe im An-lieferungszustand erfüllt?

Ausschluss von Nitrosierungsagenzien oder deren Vorstufen TRGS 611 Nr. 3.1

Ausschluss sekundärer Amine als Komponenten Nr. 3.2

E 4.3

Verwendung aminfreier Kühlschmierstoffe (im Anlieferungszustand weder freie noch verkappte Amine vorhanden)

Nr. 3.3

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 117 -

Welche Überwachungs- und Schutzmaßnahmen werden beim Einsatz was-sergemischter Kühlschmierstoffe getroffen?

Verwendung von geeigneten Inhibitoren bzw. Fängern zur Hemmung der N-Nitrosamin-Bildung

Nr. 3.3, 3.4

Beschränkung des Hautkontakts auf das unvermeidliche Mindestmaß, erfor-derlichenfalls Durchführung von Hautschutzmaßnahmen

Nr. 4.2

Vermeidung der Überschreitung des Nitratgehaltes in dem zur Zubereitung bzw. Nachfüllung der Kühlschmieremulsionen und -lösungen benutzten Wasser (max. 50 mg/l)

Nr. 4.3

Messung des Nitritgehaltes im gebrauchten wassergemischten Kühlschmier-stoff (i. d. R. wöchentlich)

Nr. 4.4

Überwachung des Gehalts an N-Nitroso-diethanolamin im gebrauchten wasser-gemischten Kühlschmierstoff

Nr. 4.5

Fernhaltung äußerer Quellen von Nitrosierungsagenzien, z.B. Stickoxide (infol-ge des Betriebs von Verbrennungsmotoren, gas- oder dieselbetriebener Gabel-stapler u.ä. sowie Tabakrauch)

Nr. 4.6

Unterbinden der Einschleppung von Fremdstoffen und Verunreinigungen, die sekundäre Amine enthalten oder in erheblicher Menge freisetzen, z.B. bestimmte Korrosionsschutzmittel, Systemreiniger, andere Reinigungsmittel

Nr. 4.7

Wöchentliche Kontrolle des pH-Wertes des gebrauchten wassergemischten Kühlschmierstoffs

Nr. 4.9

E 4.4

Einhaltung des Luftgrenzwerts für Kühlschmierstoffdämpfe und -aerosole TRGS 900

Welche Maßnahmen zur Vermeidung von Kühlschmierstoffemissionen sind getroffen?

Wahl eines emissionsärmeren Fertigungsverfahrens Verwendung von emissionsarmen Kühlschmierstoffen Ausreichende Kühlschmierstoffzufuhr

E 4.5

Kühlung des Kühlschmierstoffs

GefStoffV § 16 (2)

BGR 143 Nr. 5.8 (ZH 1/248)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 118 -

Wie ist sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Prüfmodalitäten einge-halten werden?

Prüfung des Neuansatzes wassergemischter Kühlschmierstoffe und nachfolgen-de regelmäßige Prüfungen aufgrund eines Überwachungsplanes

BGR 143 Nr. 6.1.1

Regelmäßige Prüfungen nichtwassermischbarer Kühlschmierstoffe aufgrund eines Überwachungsplans

Nr. 6.2.1

E 4.6

Prüfung lufttechnischer Einrichtungen durch Sachkundige (vor der ersten Inbe-triebnahme und in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch ein-mal jähr-lich und nach Änderungen)

Nr. 6.3.1

Ist sichergestellt, dass die zuständige Behörde die erforderlichen Anzeigen erhält?

Anzeige der Arbeitsverfahren, bei denen Arbeitnehmer krebserzeugenden N-Nitrosaminen ausgesetzt sein können

GefStoffV §§ 37 (1), 40

Anzeige von wesentlichen Änderungen

E 4.7

Anzeige des Wechsels der Arbeitsstätte §§ 37 (5), 40

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 119 -

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Nachweise der Anzeigen §§ 37, 40 Dokumentation der Messungen des Nitratgehaltes TRGS 611

Nr. 4.4

Aufzeichnungen der Kontrolle des pH-Wertes Nr. 4.9 Aufzeichnungen der Prüfergebnisse (Prüfbuch oder Maschinenkartei) BGR 143

Nr. 6.5

Betriebsanweisungen GefStoffV § 20

Anhänge 3, 4, 5

Konservierungsplan Anhang 7 Kühlschmierstoff-Kataster Anhang 1

E 4.8

Hautschutzplan Nr. 5.7

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

E 4.9

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 120 -

Modulgruppe E: Gefährliche Stoffe und Emissionen

ID Modul: Chemische Gefahrstoffe Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

E 5 Krebserzeugender Holzstaub (Buchen- und Eichenholzstaub) Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

E 5.1 Werden im Betrieb Buchen- und Eichenholz be- oder verarbeitet oder Tä-tigkeiten im Gefahrenbereich von diesen Holzstäuben ausgeführt?

E 5.2 Wurde der Prüfbereich "Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahr-stoffe" schon behandelt?

Wie ist sichergestellt, dass die Schutzmaßnahmen eingehalten werden? Vermeiden der Freisetzung von Stäuben durch sachgerechte Arbeitstechniken TRGS 500

Nr. 6. (5)

Anwendung staubarmer Be- und Verarbeitungsverfahren und -geräte Nr. 6. (3) Reduzierung des Entstehens von Staubablagerungen durch konstruktive Maß-nahmen (z.B. Abschrägen von Trägern, Vermeidung textiler Ober-flächen, Ver-kleidung schlecht erreichbarer Nischen)

Beseitigung der Staubablagerungen in regelmäßigen Abständen Nr. 6. (5) Sicherstellung ausreichender Lüftung und geeignete Lüftungsführung Vermeidung von unnötiger Staubaufwirbelung und von Abblasen mit Druckluft bei Reinigungsarbeiten

E 5.3

Aufbewahrung der Arbeitskleidung getrennt von der Straßenkleidung

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 121 -

Wie ist sichergestellt, dass die speziellen Schutzmaßnahmen eingehalten werden?

Beachtung der allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln bzw. des Stands der Technik (z.B. Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS)

TRGS 553, 540, 560

Absaugung der Holzstäube und –späne TRGS 553 Nr. 3.2 (1)

Bevorzugung von Kapselungen in Verbindung mit Absaugung Nr. 3.2 (2) Prüfung von Maßnahmen zur Staubreduzierung, soweit lüftungstechnische Maßnahmen nicht durchführbar sind

Nr. 3.2 (3)

Einhaltung des Luftgrenzwerts (2 mg/m3) Nr. 4. (1) Luftrückführung nur, wenn sie aufgrund des Arbeitsverfahrens, der Arbeits-organisation oder der räumlichen bzw. klimatischen Verhältnisse nicht zu ver-meiden ist

Nr. 6. (1)

Regelmäßige Reinigung der mit Holzstaub verunreinigten Maschinen, Werkzeu-ge und Werkstücke unter Anwendung staubarmer Aufsaugverfahren

Nr. 3.3

Vermeidung bzw. Minimierung des direkten Hautkontakts mit Holzstäuben TRGS 540 Nr. 4.1, TRGS 560

E 5.4

Abtrennung stationärer und nicht stationärer Arbeitsplätze, an welchen atem-wegssensibilisierende Stoffe be- oder verarbeitet werden, von anderen Arbeits-bereichen

TRGS 540 Nr. 4.2 (4)

BGI 739 (ZH 1/739)

Welche weiteren Maßnahmen werden getroffen, wenn nach Anwendung der sicherheitstechnischen Maßnahmen der Luftgrenzwert nicht unter-schritten wird?

E 5.5

Bereitstellung und Verwendung von Atemschutz Nr. 5 BGR 190 (ZH 1/701), GUV 20.14, BGI 739

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 122 -

Wie wird die spezifische arbeitsmedizinische Vorsorge gewährleistet? E 5.6 Vorsorgeuntersuchung entsprechend dem berufsgenossenschaftlichem Grund-satz „BGG 904“ (z.B. G 44 Buchen- und Eichenholzstaub)

BGV A 4 (VBG 100), BGG 904 G 44

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Ergebnis der Ermittlung, ob Be- oder Verarbeitung von Buchen- oder Ei-chenholz in erheblichem Umfang vorliegt (wenn deren Anteil – bezogen auf den gesamten jährlichen Holzeinsatz – im Betrieb 10 % überschreitet)

TRGS 553 Nr. 2.1

E 5.7

Dokumentation der Maßnahmen zur Staubreduzierung Nr. 3.2 (3)

Ist sichergestellt, dass die zuständige Behörde die erforderlichen Anzeigen erhält?

Anzeige der Be- und Verarbeitung von Buchen- oder Eichenholz (vgl. E 5.7) GefStoffV § 37 (1)

Anzeige von wesentlichen Änderungen § 37 (5)

E 5.8

Anzeige des Wechsels der Arbeitsstätte

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Bereiche, in denen eine Brand- und Explosionsgefährdung nicht auszu-schließen ist

PrEN 12779 BetrSichV, § 5

BGI 730 (ZH 1/730)

E 5.9

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 123 -

Modulgruppe E: Gefährliche Stoffe und Emissionen

ID Modul: Chemische Gefahrstoffe Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

E 6 Azofarbstoffe Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

E 6.1 Werden Azofarbstoffe verwendet, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können?

TRGS 614 Nr. 1, 2

E 6.2 Wurde der Prüfbereich "Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahr-stoffe" schon behandelt?

Wie werden die Verwendungsbeschränkungen eingehalten? Keine Verwendung von Azofarbstoffen, Zubereitungen, Zwischenerzeug-nissen (z.B. gefärbtes Leder bzw. Papier, gefärbte Textilien), die diese Farben enthalten (vgl. E 6.1)

E 6.3

Keine Verwendung von gefärbten Enderzeugnissen (Bedarfsgegenstände aus Leder, Papier, Textilien), die diese Farben enthalten (vgl. E 6.1)

Nr. 5 (1, 2)

Wie ist sichergestellt, dass die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz beach-tet werden?

Vermeiden der Aufnahme von Azofarbstoffen in den menschlichen Körper durch Einatmen und Verschlucken von Stäuben und Aerosolen

Vermeiden von Hautkontakt, besonders bei Arbeitsgängen wie z.B. Färben, Drucken, Farbstoffabziehen nach Fehlfärbungen oder Reinigung der Färbeappa-ratur oder Ansatzbehälter

Nr. 3.2 (2)

E 6.4

Bereitstellen und Benutzen persönlicher Schutzausrüstung (z.B. Schutz-handschuhe)

Nr. 7

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 124 -

Inwieweit ist sichergestellt, dass die besonderen Maßnahmen für die Ver-wendung von Azofarbstoffen zur Einfärbung von Mineralölen getroffen werden?

E 6.5

Vermarktung und Applizierung der Azofarbstoffe nur in nicht staubender Form GefStoffV § 19 (1), TRGS 614 Nr. 7

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

E 6.6

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 125 -

Modulgruppe E: Gefährliche Stoffe und Emissionen

ID Modul: Chemische Gefahrstoffe Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

E 7 Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

E 7.1 Werden Verfahren angewandt bzw. Arbeiten durchgeführt, bei denen Teer oder andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material hergestellt oder verwendet werden?

TRGS 551 Nr. 1 (1)

E 7.2 Wurde der Prüfbereich "Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahr-stoffe" schon behandelt?

Wird eines der nachgenannten Verfahren angewendet, bei dem organisches Material thermisch zersetzt (pyrolysiert) wird?

Überführung von Holz in Holzkohle, Holzteer und Holzessig Überführung von Altreifen und Kunststoffabfällen in aromatische Rohstoffe (Recycling)

Räuchern von Lebensmitteln

E 7.3

Überführung von festen organischen Stoffen in flüssige und gasförmige Produk-te (z.B. Kohlehydrierung)

Nr. 1 (2)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 126 -

Werden die Herstellungs- oder Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe oder Erzeugnisse eingehalten?

Verbot von Holzschutzmitteln, die Rohteere, Teeröle oder deren Bestand-teile oder Destillationsrückstände (Pech) enthalten

GefStoffV Anhang IV Nr. 13.1 (1)

Verwendungsverbot für Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Holz oder Holzwerkstoffen bestehen und die mit Rohteeren, Teerölen oder deren Bestand-teilen oder Destillationsrückständen (Pech) behandelt worden sind (z.B. Bahn-schwellen)

Nr. 13.1 (2)

Verwendungsverbote für Steinkohlen- oder Braunkohlenteerpech oder Karbobi-tumen als Bindemittel im Straßenbau bei einem Gehalt an Benzo[a]pyren von 50 mg/kg (ppm) und mehr

TRGS 551 Nr. 4 (1)

E 7.4

Verwendungsverbote für PAH-haltige Fugenvergussmassen (z.B. im Straßen- und Flughafenbau)

Nr. 4 (2)

Sind die allgemeinen technischen Schutzmaßnahmen für den Umgang mit PAH-haltigen Gefahrstoffen getroffen?

Geschlossene Anlagenteile oder Apparaturen Aufrechterhaltung eines ausreichenden Unterdrucks Räumliche Trennung zwischen Arbeitsbereich und Austrittsstellen Absaugen der Stoffe an der Austritts- oder Entstehungsstelle

E 7.5

Durchführung von Lüftungsmaßnahmen

Nr. 5.1 (1-4)

Welche zusätzlichen Maßnahmen werden getroffen? E 7.6 Personenbezogene oder ortsfeste Probenahmen für Messungen zur Beur-teilung von Arbeitsbereichen

BGI 505-25 (ZH 1/120.25)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 127 -

Welche Maßnahmen sind beim Umgang mit flüssigen, PAH-haltigen Ge-fahrstoffen zur Verringerung anlagebedingter Undichtigkeiten getroffen?

Verwendung von Pumpen mit doppelt wirkenden Gleitringdichtungen Verwendung von Spaltrohrmotorpumpen oder von Pumpen mit Magnet-kupplung

Geschlossene Ableitung flüssiger Leckverluste

E 7.7

Absaugung dampf- oder gasförmiger Leckverluste und Reinigung des abge-saugten Abgases in einer Abgasreinigungseinrichtung

TRGS 551 Nr. 5.1 (5-8)

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

E 7.8

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 128 -

Modulgruppe E: Gefährliche Stoffe und Emissionen

ID Modul: Chemische Gefahrstoffe Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

E 8 Asbest Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

E 8.1 Wird mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanie-rungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) oder bei der Abfall-entsorgung umgegangen?

TRGS 519

E 8.2 Wurde der Prüfbereich "Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahr-stoffe" schon behandelt?

Welche Nachweise liegen für den Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen vor?

Behördliche Zulassung zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungs-arbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten (Zulassungsverpflichtung auch für Subun-ternehmer, die Abbruch- und Sanierungsarbeiten durch-führen)

GefStoffV § 39 (1), TRGS 519 Nr. 3.1, 3.3

E 8.3

Nachweise über die erfolgte Anzeige des Umgangs mit asbesthaltigen Gefahr-stoffen an die zuständige Behörde (Anzeigeverpflichtung auch für Subunter-nehmer, die ASI-Arbeiten durchführen)

§ 37 (1, 4, 5), TRGS 519 Nr. 3.1, 3.3

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 129 -

Werden das Expositionsverbot und die Verwendungsbeschränkungen für asbesthaltige Gefahrstoffe eingehalten?

Sicherstellen, dass die Beschäftigten asbesthaltigen Gefahrstoffen nicht ausge-setzt sind (ausgenommen ASI-Arbeiten und Abfallentsorgung)

Verbot der Wiederverwendung von asbesthaltigen Materialien Verbot des Anbohrens von Asbestzementplatten und das Eintreiben von Befesti-gungen für das An- oder Aufbringen einer zusätzlichen Dach-deckung, Abdich-tung oder Verkleidung

GefStoffV § 17 (1), TRGS 519 Nr. 4.1

Verbot der Bearbeitung von Asbesterzeugnissen mit Arbeitsgeräten, die deren Oberfläche abtragen (z.B. Abschleifen, Hoch- oder Niederdruck-reinigen)

E 8.4

Verbot des Reinigens von Dachflächen aus unbeschichteten Asbest-zementprodukten

TRGS 519 Nr. 4.2

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 130 -

Welche organisatorischen Maßnahmen werden ergriffen, um die Bestim-mungen beim Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen ein-zuhalten?

Auftragsvergabe von Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten, nur an Unternehmen, die von der zuständigen Behörde zugelassen worden sind

GefStoffV § 39 (1), TRGS 519 Nr. 3.1, 3.3, TRGS 954

BGV A 1 § 5

Bestellen eines sachkundigen Verantwortlichen für ASI-Arbeiten oder Ent-sorgung asbesthaltiger Abfälle

TRGS 519 Nr. 5.4.1

Beauftragen eines Aufsichtsführenden (schriftlich) Nr. 5.4.2 § 13 Bereitstellen einer ausreichenden Zahl von Fachkräften und Gerätekundigen Nr. 5.4.3 Bestimmen eines Koordinators bei Auftragsvergabe an mehrere Auftragnehmer Nr. 5.4.4,

TRGS 954 § 6

Beschränken der Zahl der Beschäftigten in den betroffenen Arbeitsbereichen auf das Minimum

Nr. 6 (2)

Aufstellen eines Arbeitsplans vor Beginn der Arbeiten von Abbruch- und Sanie-rungsarbeiten an baulichen Anlagen oder vor dem Entfernen von asbesthaltigen Materialien aus Gebäuden oder Geräten

GefStoffV § 39 (2), TRGS 519 Nr. 5.3, Anl. 6

E 8.5

Objektbezogene Einweisung und Befragung der Beschäftigten hinsichtlich Ge-fährdungen und Schutzmaßnahmen

TRGS 519 Nr. 5.2 (4), 12

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 131 -

Wie ist sichergestellt, dass die Schutzmaßnahmen getroffen werden? Beachtung der allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln bzw. des Stands der Technik (z.B. Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS)

Nr. 2.14

Vollständige Erfassung von unvermeidbar freiwerdenden Asbestfasern an der Austritts- oder Entstehungsstelle

Nr. 7.1

Durchführen geeigneter Lüftungsmaßnahmen Nr. 7.1 Sicherstellung ausreichender Außenluft (Frischluft) in Arbeitsräumen Nr. 7.3 Regelmäßige Reinigung von Räumen, Anlagen und Geräten Nr. 6 (2) Verwendung bauartgeprüfter Entstauber oder Industriestaubsauger Nr. 7.3 Lagerung, Aufbewahrung und Transport von asbesthaltigen Gefahrstoffen in geeigneten und gekennzeichneten Behältern

Nr. 6 (2)

Abgrenzung und Kennzeichnung der Arbeitsbereiche Nr. 6 (2), Anlage 2

BGV A 8 (VBG 125)

E 8.6

Bereitstellung und Verwendung von Atemschutz Nr. 8 BGR 190 (ZH 1/701)

Welche speziellen Maßnahmen werden bei umfangreichen Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten getroffen?

Staubdichte Abtrennung des Schwarzbereichs gegenüber der Umgebung Ausreichend dimensionierte raumlufttechnische Anlage mit Abluftfilter Sicherstellen eines Unterdrucks im Schwarzbereich Optische oder akustische Alarmauslösung bei Abfall des Unterdrucks Betreten oder Verlassen des Arbeitsbereiches nur über ausreichend dimensio-nierte Personal-Dekontaminationsanlagen (Personenschleusen)

Materialtransport nur über eine Materialschleuse

E 8.7

Installation einer Sprechverbindung vom Schwarzbereich nach außen

Nr. 14.1

Wie wird die spezifische arbeitsmedizinische Vorsorge gewährleistet? E 8.8 Vorsorgeuntersuchung entsprechend dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz „BGG 904“ (z.B. G 26 Atemschutzgeräte)

BGG 904 G 26, BGV A 4 (VBG 100)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 132 -

Ist sichergestellt, dass die zuständige Behörde die erforderlichen Anzeigen erhält?

Anzeige des Umgangs mit asbesthaltigen Gefahrstoffen GefStoffV § 37 (1, 4, 5), TRGS 519 Nr. 3.2 Anla-ge 1, TRGS 954

Anzeige von wesentlichen Änderungen des Arbeitsverfahrens, der Schutz-maßnahmen oder der Zahl der Arbeitnehmer, die mit asbesthaltigen Gefahr-stoffen umgehen

GefStoffV § 37 (5)

E 8.9

Anzeige des Wechsels der Arbeitsstätte

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Nachweis der Sachkunde des Verantwortlichen bzw. des Vertreters TRGS 519 Nr. 5.4.1

Nachweis der Beauftragung eines Aufsichtsführenden Nr. 5.4.2 Spezielle Betriebsanweisungen (Arbeitsplan) Nr. 5.3

E 8.10

Registrierstreifen über die kontinuierliche Messung des Unterdrucks im Schwarzbereich

Nr. 14.1.3 (3)

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

E 8.11

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 133 -

Modulgruppe E: Gefährliche Stoffe und Emissionen

ID Modul: Chemische Gefahrstoffe Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

E 9 Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

E 9.1 Werden Arbeiten an Innenflächen und Einbauten von Räumen und Behäl-tern durchgeführt, bei denen mit krebserzeugenden, erbgutver-ändernden und fortpflanzungsgefährdenden Gefahrstoffen umgegangen wird?

GefStoffV Anh. V Nr. 1, TRGS 507

E 9.2 Wurde der Prüfbereich "Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahr-stoffe" schon behandelt?

E 9.3 Wurde der Prüfbereich "Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen" schon behandelt?

Welche Tätigkeiten werden durchgeführt? Reinigung einschließlich Restmengenbeseitigung Aufbringen von Beschichtungen, Anstricharbeiten Klebearbeiten

E 9.4

Nebenarbeiten (z.B. Trocknen von Oberflächen, Entfernen, Schleifen oder Polie-ren von Beschichtungen)

TRGS 507 Nr. 1 (1)

Welche organisatorischen Maßnahmen werden zur Leitung und Beaufsich-tigung der Arbeiten getroffen?

Beauftragung eines sachkundigen Aufsichtsführenden Nr. 4.3 BGR 117 Nr. 5.4 (ZH 1/77)

Ständige Verbindung mit einem Sicherungsposten, wenn der Raum nicht durch Türen verlassen werden kann

Nr. 4.5

E 9.5

Bestimmung eines Koordinators bei Auftragsvergabe an mehrere Auftrag-nehmer

Nr. 5 BGV A 1 § 6

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 134 -

Wie werden die Vorsorgemaßnahmen eingehalten? Beachtung des Verbots bestimmter Arbeiten (z.B. Verbot von Reini-gungsarbeiten mit Lösemitteln an bestimmten Geräten)

Nr. 3.1 - 3.2

Beachtung der Verwendungsbeschränkungen für Gefahrstoffe bei Ober-flächenbehandlung und Reinigungsarbeiten in Räumen (z.B. Antifouling-farben, Bleicarbonate)

Nr. 6

Sicherstellen ausreichender Zugangsöffnungen (Rettungsweg, Fluchtmög-lichkeiten)

Nr. 7

Sicherstellen ausreichender technischer Lüftung Nr. 8.2 Belüftung von Räumen mit Frischluft Nr. 8.5

BGR 117 Nr. 6.3

Ergänzende Maßnahmen des Explosionsschutzes in Räumen oder Berei-chen, in denen explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann (z.B. Verbot von Arbeiten mit Zündgefahr und des Rauchens, kein Verwenden von Heiz-geräten, Ventila-toren oder sonstigen elektrischen Geräten)

Nr. 9.2 - 9.8 BGR 104 (ZH 1/10 EX-RL), BGR 117 Nr. 8

Kennzeichnung explosionsgefährdeter Räume und Bereiche Nr. 9.8 BGV A 8 (VBG 125) BGR 117 Nr. 8

Bereitstellen und Benutzung persönlicher Schutzausrüstung Nr. 10.3 Nr. 9

E 9.6

Bereitstellen geeigneter und leicht erreichbarer Rettungseinrichtungen Nr. 11.1

Wie wird die spezifische arbeitsmedizinische Vorsorge gewährleistet? E 9.7 Vorsorgeuntersuchung entsprechend dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz „BGG 904“ (z.B. G 26 Atemschutzgeräte)

BGG 904 G 26, BGV A 4 (VBG 100)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 135 -

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Nachweis der Beauftragung eines Aufsichtsführenden GefStoffV Anh. V Nr. 1, 1.2

E 9.8

Kontroll-Liste „Umgang mit Gefahrstoffen bei der Oberflächenbehandlung und bei Reinigungsarbeiten nach TRGS 507“

TRGS 507 Nr. 4.4

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Bohrungen im Erdreich Herstellung von unterirdischen Hohlräumen

Nr. 1 (2)

Arbeiten in Druckluft DruckluftV

E 9.9

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 136 -

Modulgruppe E: Gefährliche Stoffe und Emissionen

ID Modul: Chemische Gefahrstoffe Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

E 10 Ammoniumnitrat Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

E 10.1 Werden Ammoniumnitrat bzw. ammoniumnitrathaltige Zubereitungen im Betrieb gelagert, abgefüllt oder innerbetrieblich befördert?

GefStoffV Anh. V Nr. 2, TRGS 511

E 10.2 Welchen Gruppen (A - D) sind Ammoniumnitrat und die Zubereitungen zugeordnet?

GefStoffV Anh. V Nr. 2

E 10.3 Wurde der Prüfbereich "Chemische Gefahrstoffe" diesbezüglich schon abgehandelt?

E 10.4 Wurde der Prüfbereich "Beförderung gefährlicher Güter" diesbezüglich schon abgehandelt?

Welche Nachweise liegen für die zulässige Lagerung von Ammoniumnitrat bzw. ammoniumnitrathaltigen Zubereitungen vor?

Behördliche Genehmigung

E 10.5

Nachweise über die erfolgte Anzeige an die zuständige Behörde Anh. V Nr. 2, TRGS 511

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 137 -

Wie ist sichergestellt, dass die erforderlichen Vorsorge- und Schutzmaß-nahmen getroffen werden?

Schutz des Stoffs und der Zubereitungen vor Witterungseinflüssen und Verun-reinigungen

Zutrittsverbot für Unbefugte Verbot des Rauchens und des Umgangs mit Feuer und offenem Licht Lagerung der Stoffe und Zubereitungen getrennt von brennbaren Stoffen und von solchen Materialien, die mit Ammoniumnitrat gefährliche chemi-sche Reak-tionen eingehen können

Erlaubnisverfahren für Feuer- und Heißarbeiten (schriftlich) Beseitigung ausgelaufener oder verschütteter Stoffe

E 10.6

Verwendung der entsprechenden Verpackung für Lagerung und innerbe-trieblichen Transport

Anh. V Nr. 2, TRGS 511

Wo kann die vorgeschriebene Anzeige an die zuständige Behörde einge-sehen werden (nur erforderlich, wenn beabsichtigt ist, Stoffe und Zube-reitungen der Gruppe A in Mengen von mehr als 25 t zu lagern)?

Anh. V Nr. 2, TRGS 511

E 10.7

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 138 -

Modulgruppe E: Gefährliche Stoffe und Emissionen

ID Modul: Chemische Gefahrstoffe Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

E 11 Blei Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

E 11.1 Wird im Betrieb mit Blei oder bleihaltigen Gefahrstoffen umgegangen? (Bleihaltige Gefahrstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen oder Erzeugnisse, deren Bleigehalt gleich oder größer als 0,5 Gewichtsprozent ist)

GefStoffV, TRGS 505

E 11.2 Bei welchen Arbeiten wird mit bleihaltigen Gefahrstoffen (außer Bleialkyle und deren Zubereitungen) im Betrieb umgegangen?

E 11.3 Wurde der Prüfbereich "Chemische Gefahrstoffe" schon abgehandelt?

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 139 -

Wie ist sichergestellt, dass die erforderlichen Vorsorge- und Schutzmaß-nahmen getroffen werden?

Bereitstellen von Waschräumen mit Duschen bei Tätigkeiten, die Staubver-ursachen

Aufbewahrung der Arbeits- oder Schutzkleidung getrennt von der Straßen-kleidung

Aufbewahrung von Nahrungs- und Genussmitteln (einschließlich Tabak-waren) an Orten, wo sie keinen bleihaltigen Gefahrstoffen ausgesetzt sind

Verbot der Einnahme von Nahrungs- und Genussmitteln am Arbeitsplatz Reinigen der persönlichen Schutzausrüstung ohne Gefahr für die Beschäftigten Einsatz geeigneter Geräte bzw. Verfahren für eine staubfreie oder staubarme Reinigung (z.B. zentrale Staubsauganlagen, feuchte oder nasse Reinigung, Staubsauger, Kehrmaschinen)

Ausschluss der Verwechslung von Behältnissen mit bleihaltigen Gefahr-stoffen und Lebensmitteln

Maßnahmen bei Überschreitung der Maximalen Arbeitsplatzkonzentration Aufenthalts- und Zutrittsregelung für die von einer Betriebsstörung be-troffenen Bereiche

Befristeter Einsatz der betroffenen Beschäftigten bei Überschreitung des Biolo-gischen Arbeitsplatztoleranzwertes

E 11.4

Unterrichtung und Anhörung der betroffenen Beschäftigten

GefStoffV Anh. V Nr. 4, TRGS 505

Wie wird die spezifische arbeitsmedizinische Vorsorge gewährleistet? E 11.5 Vorsorgeuntersuchung entsprechend dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz „BGG 904“ (z.B. G 2 Blei oder seine Verbindungen, mit Ausnahme der Bleial-kyle)

§§ 28-34 , Anh. VI, TRGS 505

BGG 904 (G 2), BGV A 4 (VBG 100)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 140 -

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Gefahrstoffverzeichnis (Aktualisierung) § 16 (3a) Betriebsanweisungen (Aktualisierung) Bestätigungen der Unterweisungen

§ 20

Ergebnisberichte von Arbeitsbereichsanalysen und Kontrollmessungen § 18

E 11.6

Vorsorgekartei § 34 BGV A 4 (VBG 100)

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

E 11.7

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 141 -

Modulgruppe E: Gefährliche Stoffe und Emissionen

ID Modul: Chemische Gefahrstoffe Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

E 12 Begasungen Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

E 12.1 Werden Begasungen im Betrieb durchgeführt? GefStoffV Anh. V Nr. 5, TRGS 512, 513, 522

In welchen Bereichen werden Begasungsmittel eingesetzt? Begasungen in Begasungsanlagen Begasungen außerhalb einer ortsfesten Begasungsanlage Begasungen (Sterilisation, Desinfektion) in medizinischen Bereichen

E 12.2

Begasungen zur Raumdesinfektion

Welche Stoffe und Zubereitungen werden als Begasungsmittel verwendet? Brommethan Cyanwasserstoff Phosphorwasserstoff Ethylenoxid Formaldehyd

E 12.3

Sonstige Gase

Anh. V Nr. 5

E 12.4 Wurde der Prüfbereich "Chemische Gefahrstoffe" diesbezüglich schon

abgehandelt?

Welche organisatorischen Maßnahmen wurden getroffen, um die Bestim-mungen für den Umgang mit Begasungsmitteln einzuhalten?

Schriftliche Bestellung eines verantwortlichen Begasungsleiters (Sterili-sationsleiter)

Bereitstellung von Hilfskräften und Aufsichtspersonen

Anh. V Nr. 5, TRGS 512

E 12.5

Meldung von Schadensfällen (Gasaustritt und Personenschäden) TRGS 513, 522

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 142 -

Welche Nachweise liegen für den zulässigen Umgang mit Begasungsmitteln vor?

Behördliche Erlaubnis

E 12.6

Nachweise über die erfolgte Anzeige an die zuständige Behörde Anh. V Nr. 5, TRGS 512, 513, 522

Wie ist sichergestellt, dass die erforderlichen Vorsorge- und Schutzmaß-nahmen getroffen werden?

Anwesenheit des Begasungsleiters Prüfung der Begasungsanlage auf Dichtheit Abdichtung und Gasdichtigkeit der Räume Einhaltung stoffspezifischer Anforderungen (Explosionsschutz, Freigabe-verfahren, Dosierungsbestimmungen)

Beachtung der Vorschriften für Transportbehälter

E 12.7

Bereitstellen persönlicher Schutzausrüstung

Anh. V Nr. 5, TRGS 512, 513, 522

Wie wird die spezifische arbeitsmedizinische Vorsorge gewährleistet? E 12.8 Vorsorgeuntersuchung entsprechend dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz „BGG 904“ (z.B. G 26 Atemschutzgeräte)

Anh. VI, TRGS 512, 513, 522

BGG 904 G 26, BGV A 4 (VBG 100)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 143 -

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Bestellung des Begasungsleiters Befähigungsschein Sachkundenachweis Niederschrift der durchgeführten Begasungen

Anh. V Nr. 5

Gefahrstoffverzeichnis (Aktualisierung) § 16 (3a) Betriebsanweisungen (Aktualisierung) Bestätigungen der Unterweisungen

§ 20

Ergebnisberichte von Arbeitsbereichsanalysen und Kontrollmessungen § 18

E 12.9

Vorsorgekartei § 34 BGV A 4 (VBG 100)

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

E 12.10

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 144 -

Modulgruppe E: Gefährliche Stoffe und Emissionen

ID Modul: Chemische Gefahrstoffe Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

E 13 Gewerbliche Schädlingsbekämpfung Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

E 13.1 Wird Schädlingsbekämpfung gewerbsmäßig oder selbständig durchge-führt?

GefStoffV Anh. V Nr. 6

Welche Verfahren zur Schädlingsbekämpfung (Entwesung, Entseuchung) werden angewandt?

Begasungen

E 13.2

Alternative Verfahren (z.B. Wärmebehandlungsverfahren)

E 13.3 Welche sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffe und ihre

Zubereitungen werden zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt?

E 13.4 Wurde der Prüfbereich "Chemische Gefahrstoffe" diesbezüglich schon abgehandelt?

E 13.5 Wurde der Prüfbereich "Begasungen" im Hinblick auf die Schädlings-bekämpfung schon abgehandelt?

Welche Nachweise liegen für den zulässigen Umgang mit Schädlingsbe-kämpfungsmitteln vor?

E 13.6

Nachweise über die erfolgte Anzeige an die zuständige Behörde Anh. V Nr. 6 TRGS 523

Welche Personen führen die Schädlingsbekämpfung durch und wie werden bestimmte Voraussetzungen hierbei berücksichtigt?

Eignung Sachkunde Ständige Aufsicht für Hilfskräfte

E 13.7

Regelmäßige Unterweisung der Hilfskräfte

Anh. V Nr. 6 TRGS 523

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 145 -

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Sachkundenachweis Aufzeichnungen über durchgeführte Unterweisungen Anzeigeunterlagen

E 13.8

Dokumentation der Anwendungen von Schädlingsbekämpfungsmitteln (Aufbe-wahrungsfrist 5 Jahre)

Anh. V, Nr. 6 TRGS 523

Wie wird gewährleistet, dass die zuständige Behörde die erforderlichen Informationen im Rahmen der Schädlingsbekämpfung erhält?

Anzeige der Aufnahme und Wiederaufnahme der Tätigkeit Änderungen von ehemals gemeldeten Angaben

E 13.9

Schädlingsbekämpfung in Gemeinschaftseinrichtungen

Anh. V, Nr. 6 TRGS 523

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

E 13.10

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 146 -

Modulgruppe E: Gefährliche Stoffe und Emissionen

ID Modul: Explosionsgefährliche und andere instabile Stoffe Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

E 14 Explosionsgefährliche und andere instabile Stoffe Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

E 14.1 Wird im Betrieb mit explosionsgefährlichen oder anderen instabilen Stoffen umgegangen?

SprengG § 1

Welche Bereiche sind erfasst, in denen mit explosionsgefährlichen oder anderen instabilen Stoffen umgegangen wird, und welche Stoffe sind dies?

Sprengstoff, sonstige explosionsgefährliche Stoffe

E 14.2

Stoffe, die zu gefährlicher Zersetzung oder spontaner Polymerisation unter Wärme- oder Druckentwicklung neigen (z.B. organische und anorganische Peroxide, Blähmittel, Monomere in der Kunststoffproduktion, Düngemittel)

E 14.3 In welcher Weise wurden bei der Beantwortung des Prüfbereichs "Chemi-sche Gefahrstoffe" und ggf. des Prüfbereichs "Krebserzeugende und erb-gutverändernde Gefahrstoffe" die Belange der explosionsgefährlichen und instabilen Stoffe berücksichtigt ?

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 147 -

Welche organisatorischen Maßnahmen wurden getroffen, um die sichere Aufbewahrung und den sicheren Umgang und Verkehr mit explosions-gefährlichen Stoffen zu regeln?

Bestellung von verantwortlichen Personen in ausreichender Anzahl Innerbetriebliche Anordnungen, die sicherstellen, dass die bestellten verant-wortlichen Personen die ihnen obliegenden Pflichten erfüllen können

§ 21

Regelung des Arbeitsablaufes Festschreibung des Verhaltens der Beschäftigten oder Dritten im Betrieb Belehrung der Beschäftigten vor Beginn der Beschäftigung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Beschäftigung ausgesetzt sind und über Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren

Festlegung von Zugangsberechtigungen zum Lagerbereich

§ 24

Überprüfung von extern angeliefertem Material, ob es in einen instabilen Zu-stand übergegangen ist

E 14.4

Überprüfung, ob eine Verpflichtung zum Anbringen von Identifikations-zeichen entfallen kann

1. SprengV §§14 (1) Nr. 4b, 19 (1)

Welche Nachweise liegen für die zulässige Aufbewahrung und den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen vor?

Behördliche Erlaubnisse SprengG § 7 Behördliche Befähigungsscheine § 20 Nachweise über die erfolgte Anzeige an die zuständige Behörde § 14

E 14.5

Lagergenehmigung § 17

Wie ist gewährleistet, dass die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden?

Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik

E 14.6

Einhaltung von Schutz- und Sicherheitsabständen der Betriebsanlagen unterein-ander und zu betriebsfremden Gebäuden, Anlagen und öffentlichen Verkehrs-wegen

§ 24

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 148 -

Wie ist sichergestellt, dass die rechtlichen Anforderungen zur sicheren La-gerung von explosionsgefährlichen Stoffen, Peroxiden und anderen instabi-len Stoffen eingehalten werden?

Schaffung der vorgeschriebenen Schutzabstände und Sicherheitsabstände BGV B 4 Vorhandensein von Druckentlastungsflächen oder -einrichtungen Beachtung spezifischer Lagerbedingungen (Kühlung, Heizung, Umwälzung des Lagermediums)

Einrichtungen zur Brandbekämpfung

E 14.7

Einhaltung der Zusammenlagerungs- und Aufbewahrungsverbote

§ 24, 2. SprengV, SprengLR, TRGS 515

BGV B 5

Welche Sicherheitsvorkehrungen werden beim Herstellen, Be- und Verar-beiten instabiler Stoffe getroffen?

Ausblaswände in Räumen Einrichtungen zum Schutz vor Zerbersten von Reaktoren Vermeidung von heißen Teilen Verwendung von Inhibitor- und Stoppersystemen

E 14.8

Vermeidung von Zündquellen

BGV B 4, BGV B 5

Welche Bestimmungen für den innerbetrieblichen Transport werden be-achtet?

Verwendung explosionsgeschützter Flurförderzeuge Verbot des Tragens von Hand (bzw. in der Kleidung) Thermostatisierung

E 14.9

Vermeidung von Zündgefahren durch Verwendung kritischer Fahrzeugteile aus nicht-funkenreißendem Material

BGV B 4, BGV B 5

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 149 -

Welche Unterlagen werden geführt und wo sind sie einsehbar? Aufzeichnungen zu Einstufung der Stoffe, ihren Kenndaten und Reaktions-verhalten (z.B. Stoffgruppe und Lagergruppe nach Sprengstoffrecht, Gefahr-gruppe nach BGV B 4 "Organische Peroxide", Kontrolltemperatur , Wärmetö-nung einer Reaktion, Reaktionsverlauf, Autokatalysen, Gefahr-erhöhung durch Entmischung)

§ 2 BGV B 4

Verzeichnis, aus dem die Art und Menge der hergestellten, wiedergewonnenen, erworbenen, eingeführten, verbrachten, überlassenen, verwendeten oder vernich-teten explosionsgefährlichen Stoffe sowie ihre Herkunft und ihr Verbleib her-vorgehen ( Lagermengen, Lagergruppen, Gefahrklassen)

§ 16

E 14.10

Betriebsanweisung mit Hinweisen auf besondere Gefahren, die beispiels-weise durch Verunreinigungen, Schlag, Reibung, Sonneneinstrahlung entstehen und Anleitungen zum Vernichten von Kleinmengen

GefStoffV § 20

BGV B 4, BGV B 5

Welche vorgeschriebenen Anzeigen bzw. Mitteilungen an die zuständige Behörde können eingesehen werden?

Aufnahme, Einstellung und Schließung des Betriebes (wenn keine Erlaub-nispflicht besteht)

SprengG § 14

Bestellung von verantwortlichen Personen Erlöschen der Bestellung von verantwortlichen Personen

§ 21

Abhandenkommen von explosionsgefährlichen Stoffen

E 14.11

Unfälle, die beim Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen eingetreten sind

§ 26

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Bereiche zu auditieren.

Kontrolle der Brand- und Explosionsgefahren GefStoffV Anhang V Nr. 8

E 14.12

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 150 -

Modulgruppe E: Gefährliche Stoffe und Emissionen

ID Modul: Biologische und gentechnische Stoffe Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

E 15 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

E 15.1 Werden Tätigkeiten durchgeführt, die dem Anwendungsbereich der Bio-stoffverordnung oder der EG-Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit unter-liegen?

BioStoffV §§ 1, 2 RL 2000/54/EG ABl.EG L262/21

E 15.2 Wurde der Prüfbereich "Gentechnik" schon behandelt? E 15.3 Wurde der Prüfbereich "Schutzausrüstungen" schon behandelt? E 15.4 Wurde der Prüfbereich "Bestimmte Schutzmittel" schon behandelt?

Um welche Arten der Tätigkeiten und Risikogruppen bzw. Schutzstufen handelt es sich?

Gezielte Tätigkeiten Nicht gezielte Tätigkeiten

BioStoffV § 2 (5)

E 15.5

Risikogruppe 1 - 4 bzw. Schutzstufen 1 – 4 Anhang II, III, TRBA 460 ff.

BGI 631, 634, 636

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 151 -

Aus welchen Anlässen wird die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt? Vor Aufnahme der Tätigkeiten § 8 Gezielte Tätigkeiten § 6 Nicht gezielte Tätigkeiten (Einzelfallbeurteilung) § 7 (1, 3) Bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, die zu einer erhöhten Gefährdung der Beschäftigten führen können

Bei Feststellung einer Kontamination des Arbeitsplatzes Spätestens nach Ablauf eines Jahres

§ 8, ABAS- Beschluss 602, 607, 608

Nach einer Infektion oder Erkrankung von Beschäftigten, die auf Tätigkei-ten mit biologischen Arbeitsstoffen zurückzuführen sein kann

§ 15 (3)

E 15.6

Auf Empfehlung des Betriebsarztes bei gesundheitlichen Bedenken § 15 (6)

Wie ist sichergestellt, dass die allgemeinen Schutzmaßnahmen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten erfüllt werden?

Beachtung des Stands der Technik bzw. der allgemein anerkannten tech-nischen Regeln (z.B. Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe – TRBA)

§ 10 (1), TRBA 002, 100, 105, 120, 210, 211, 230, 240, 466, 500, 601

BGV B 12, BGV C 8 (VBG 103)

Beachtung der Hygienemaßnahmen (organisatorisch, baulich, technisch) § 10 (1), Anhang II, III

Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen (z.B. Haut-schutz, Augen-/Gesichtsschutz, Labormantel, Laborschuhe)

§ 10 (1)

Lagerung gefährlicher biologischer Arbeitsstoffe grundsätzlich in einem eige-nem Raum, der nur benannten Personen zugänglich ist

E 15.7

Verwendung geeigneter und gekennzeichneter Behälter für Lagerung, Transport oder Beseitigung

§ 10 (10)

BGR 206, BGI 583

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 152 -

Welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sind getrof-fen, um die Exposition der Beschäftigten so gering wie möglich zu halten?

Auswahl und Gestaltung geeigneter und sicherer Arbeitsverfahren ein-schließlich Entsorgung

§ 10 (6), TRBA 400

Anpassung der Arbeitsverfahren an die Fortentwicklung § 10 (9) Begrenzung der Anzahl der exponierten Beschäftigten Kennzeichnung der Arbeitsplätze und Gefahrenbereiche mit dem Symbol "Bio-gefährdung" ab Schutzstufe 3

BGV A 8 (VBG 125)

Zugangsbeschränkungen ab Schutzstufe 3 Vorkehrungen gegen Unfälle und Betriebsstörungen

E 15.8

Erstellung eines Plans zur Abwendung der Gefahren in besonderen Fällen

§ 10 (6)

Nach welchen Kriterien sind die Betriebsanweisungen erstellt? ortsbezogen (Arbeitsbereich) stoffbezogen (Biologische Arbeitsstoffe)

§ 12 (1)

E 15.9

risikobezogen (Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung) §§ 6 – 8

Wie wird die Unterweisung der Beschäftigten durchgeführt? Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit anhand der Betriebsanweisungen Dokumentation von Zeitpunkt und Gegenstand der Unterweisungen

E 15.10

Bestätigung der Unterweisung durch Unterschrift des Unterwiesenen

§ 12 (2)

Wie wird die arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten gewährleis-tet?

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch behördlich ermächtigte Ärzte

§ 15 (1-5)

Pflichtuntersuchung nach Anhang IV (vor Aufnahme der Tätigkeit, in regel-mäßigen Abständen, auf Festsetzung des untersuchenden Arztes)

§ 15 (1-3)

Angebotsuntersuchung (vor Aufnahme der Tätigkeiten, in regelmäßigen Ab-ständen und nach Beendigung von Tätigkeiten mit Pflichtuntersuchung)

E 15.11

Impfungen

§ 15 (1-4), TRBA 310

BGV A 4 (VBG 100), BGG 904 G 42, G 43

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 153 -

Von welchen Ereignissen werden die Beschäftigten und der Betriebs- oder Personalrat unterrichtet?

Betriebsstörungen, die die Sicherheit oder Gesundheit gefährden können

E 15.12

Unfälle § 12 (4)

Ist sichergestellt, dass die zuständige Behörde die erforderlichen Anzeigen und Mitteilungen erhält?

Erstmalige Durchführung von gezielten Tätigkeiten mit einem biologischen Arbeitsstoff der Risikogruppe 2, 3 oder 4, bei nicht gezielten Tätigkeiten in den Schutzstufen 3 und 4

§ 13 (1, 5)

Für die Sicherheit der Beschäftigten bedeutsame Änderungen der Tätig-keiten Aufnahme von Tätigkeiten mit jedem weiteren biologischen Arbeitsstoff der Risikogruppen 3 oder 4

§ 13 (2)

Unfall und Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit einem biologischen Arbeits-stoff der Risikogruppe 3 und 4 oder bei nicht gezielten Tätigkeiten mit ver-gleichbarer Gefährdung

E 15.13

Krankheits- und Todesfälle aufgrund der Tätigkeit mit einem biologischen Ar-beitsstoff

§ 16 (2)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 154 -

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Verzeichnis der biolo-gischen Arbeitsstoffe

§ 8 TRBA 400

Betriebsanweisungen § 12 (1) Nachweise der Unterweisungen § 12 (2) Zusätzliche Arbeitsanweisungen § 12 (3) Notfallplan (bei Risikogruppe 3 oder 4) § 10 (6) Verzeichnis über Beschäftigte, die gezielte oder vergleichbare nicht gezielte Tätigkeiten mit vergleichbarer Gefährdung durchführen (bei Risikogruppe 3 oder 4)

§ 13 (3, 5)

E 15.14

Erlaubnis für Begasungen GefStoffV § 15d

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

E 15.15

Gentechnik Infektionsschutz IfSG

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 155 -

Modulgruppe E: Gefährliche Stoffe und Emissionen

ID Modul: Biologische und gentechnische Stoffe Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

E 16 Gentechnik Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

E 16.1 Wird eine gentechnische Anlage nach Gentechnikgesetz betrieben bzw. werden gentechnische Arbeiten durchgeführt?

Welche gentechnischen Arbeiten werden durchgeführt? E 16.2 Erzeugung, Verwendung, Vermehrung, Lagerung, Zerstörung, Entsorgung, innerbetrieblicher Transport gentechnisch veränderter Organismen

GenTG §§ 2, 3

E 16.3 Welchen Sicherheitsstufen sind die Arbeiten zu-geordnet? § 7 Wie ist durch organisatorische Maßnahmen gewährleistet, dass die Bestim-mungen zum Umgang mit gentechnischen Stoffen beachtet werden?

Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten (an wen, welche Berei-che?) ArbSchG § 7 Unterweisung der mit gentechnischen Arbeiten befassten Beschäftigten Arbeitserlaubnisverfahren für Instandhaltungs-, Reinigungs-, Änderungs- und Abbrucharbeiten in oder an gentechnischen Anlagen (nötig für Arbeiten der Stufe 2 bis 4)

GenTSV § 12

Bestellung eines Projektleiters (Schulung, Fortbildung)

E 16.4

Bestellung eines Beauftragten für „Biologische Sicherheit“ (Schulung, Fort-bildung)

GenTG § 6, GenTSV §§ 14-18

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 156 -

Welche weiteren Maßnahmen werden für den sicheren Umgang mit der Gentechnik getroffen?

Sicherheitseinstufung durch ZKBS (Zentrale Kommission für Biologische Si-cherheit) bzw. Bundesministerium für Gesundheit oder Selbsteinstufung

GenTSV §§ 4, 5, 7

Sicherheitsmaßnahmen entsprechend der Sicherheitsstufen Festlegung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen Regelung des Zutrittsrechts Kennzeichnung der Arbeitsbereiche

E 16.5

Erstellung eines Hygieneplans

§§ 9 ff., Anh. III, ABAS-Be-schluss 602, 607, 608

Wie wird die arbeitsmedizinische Betreuung und Überwachung der Be-schäftigten geregelt?

Durchführung der vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen Beachtung ärztlicher Bescheinigungen und Durchführung eventuell erforderli-cher Abhilfemaßnahmen

Immunisierung der Beschäftigten (möglich, erforderlich, bei wem?)

E 16.6

Aufbewahrung der Proben von Körperzellen oder Körperflüssigkeiten von Be-schäftigten

§ 12, Anh. VI

E 16.7 Wie wird die unschädliche Entsorgung von Abwasser und Abfall sicherge-stellt?

§ 13

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Genehmigung zur Errichtung der gentechnischen Anlage Genehmigung für gentechnische Arbeiten Anmeldung gentechnischer Arbeiten

GenTG §§ 8-10

Betriebsanweisung für gentechnische Arbeiten GenTSV § 12 Aufzeichnungen im Zusammenhang mit gentechnischen Arbeiten GenTAufzV

§ 1

E 16.8

Notfallplan (von der zuständigen Behörde erstellt) GenTNotfV

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 157 -

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

Biologische Stoffe BioStoffV Infektionsschutz IfSG

E 16.9

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 158 -

Modulgruppe E: Gefährliche Stoffe und Emissionen

ID Modul: Störfallvorbeugung und -begrenzung Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

E 17 Störfallvorbeugung und -begrenzung allgemein Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

E 17.1 Sind Betriebsbereiche vorhanden, die der Störfallverordnung unterliegen? 12. BImSchV (Störfallver-ordnung) § 1

E 17.2 Ist die Anzeige vor Errichtung eines neuen Betriebsbereichs oder einer Änderung erfolgt ?

§7

Welche organisatorischen Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um die Einhaltung der Vorschriften der Störfallverordnung sicherzustellen?

Übertragung von Aufgaben oder Zuständigkeiten (an wen, welche Berei-che?) ArbSchG § 7 Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten (ggf. auch Störfallbeauf-tragten) 5. BImSchV

§ 1

Erstellung geeigneter Bedienungs- und Sicherheitsanweisungen für das Personal Schulung und Unterweisung des Bedienungspersonals Erstellung des Verzeichnisses der gelagerten Stoffe (handelsübliche Bezeich-nungen, Menge, jeweiliger Lagerort, gefahrerhöhendes Reaktionsverhalten, Sicherheitsdatenblätter) und Fortschreibung, bei wesentlichen Änderungen des Lagerbestands sofort, im übrigen wöchentlich

12. BImSchV § 6

Entwicklung eines Konzepts zur Verhinderung von Störfällen Einführung und Anwendung eines Sicherheitsmanagementsystems, das Anhang III entspricht?

§ 8, Anh. III

Beratung der Behörden und Einsatzkräfte im Störfall

E 17.3

Bereithalten von Sicherheitsdatenblättern § 5

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 159 -

Ist sichergestellt, dass die Meldepflichten an die zuständige Behörde erfüllt werden?

Eintritt eines Ereignisses nach Anhang VI Teil 1

E 17.4

Ergänzung der Mitteilung innerhalb einer Woche § 19

E 17.5 Ist ein Plan für die Prüfung sicherheitstechnisch bedeutsamer Anlagenteile

vorhanden? § 6

Wie ist sichergestellt, dass im Betriebsbereich die nach Art und Ausmaß der möglichen Gefahren erforderlichen Vorkehrungen getroffen sind, um Stör-fälle zu verhindern?

Berücksichtigung betrieblicher und umgebungsbedingter Gefahrenquellen und Eingriffe Unbefugter

Beschaffenheit und Betrieb entsprechend dem Stand der Sicherheitstechnik

§ 3

Auslegung auch für die bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Be-triebs zu erwartenden Beanspruchungen

Maßnahmen gegen Brände und Explosionen Ausrüstung mit ausreichenden Warn-, Alarm- und Sicherheitseinrichtungen Ausstattung mit zuverlässigen Messeinrichtungen und Steuer- oder Regel-einrichtungen, erforderlichenfalls redundant

E 17.6

Schutz sicherheitstechnisch bedeutsamer Anlagenteile vor Eingriffen Unbefugter

§ 4

Wie ist sichergestellt, dass im Betriebsbereich die ergänzenden Anforderun-gen erfüllt werden?

Prüfung, ständige Überwachung und regelmäßige Wartung sicherheitstechnisch bedeutsamer Anlagenteile

Wartungs- und Reparaturarbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik

E 17.7

Vorkehrungen zur Vermeidung von Fehlbedienungen

§ 6

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 160 -

Welche speziellen Unterlagen zur Erfüllung der Anforderungen der Stör-fallverordnung werden geführt?

Verzeichnis der gelagerten Stoffe mit den Angaben zu Stoffbezeichnung, Men-ge, Lagerort, Reaktionsverhalten, Sicherheitsdatenblätter

§ 6

E 17.8

Nachweise über durchgeführte Unterweisungen

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

E 17.9

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 161 -

Modulgruppe E: Gefährliche Stoffe und Emissionen

ID Modul: Störfallvorbeugung und -begrenzung Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

E 18 Anlagen mit erhöhter Gefährdung Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

E 18.1 Sind Betriebsbereiche oder Anlagen vorhanden, für die zusätzliche Anfor-derungen gelten ?

12. BImSchV § 1

E 18.2 Wurde der Prüfbereich "Störfallvorbeugung und -begrenzung allgemein" schon behandelt?

Welche organisatorischen Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um die Einhaltung der Vorschriften der Störfallverordnung sicherzustellen?

Schriftliche Bestellung eines betriebsangehörigen Störfallbeauftragten BImSchG § 58a

Fortbildung für den Störfallbeauftragten (mind. alle 2 Jahre) 5. BimschV, §§ 1, 9

Aufstellung und Fortschreibung betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrpläne für den Störfall

12. BImSchV §9

Unterweisung der Beschäftigten über die für sie in den betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen für den Störfall enthaltenen Verhaltensregeln

§ 10

E 18.3

Anfertigung, Fortschreibung und Vorlage des Sicherheitsberichts § 9

Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, dass der Betrieb der Anlage den zusätzlichen Anforderungen der Verordnung genügt?

E 18.4

Jederzeit verfügbare und gegen Missbrauch geschützte Verbindung zu einer benannten Stelle aufgrund einer Anordnung der zuständigen Behörde

§ 12

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 162 -

Welche Aufzeichnungen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Protokoll über die Prüfung der Errichtung und des Betriebs sicherheits-relevanter Anlagenteile

Nachweise der Überwachung und regelmäßigen Wartung der Anlage in sicher-heitstechnischer Hinsicht

Ergebnisse der sicherheitsrelevanten Wartungs- und Reparaturarbeiten Protokolle der Funktionsprüfungen der Warn-, Alarm- und Sicherheitseinrich-tungen

E 18.5

Aufbewahrung dieser Aufzeichnungen mindestens 5 Jahre

§ 12

In welcher Weise werden die Öffentlichkeit und evtl. betroffene Personen unaufgefordert über Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Falle eines Störfalles informiert?

Aktionen

E 18.6

Informationsschriften § 11

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

E 18.7

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 163 -

Modulgruppe E: Gefährliche Stoffe und Emissionen

ID Modul: Beförderung gefährlicher Güter Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

E 19 Beförderung gefährlicher Güter Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

Werden gefährliche Güter im Sinne des GGBefG, der GGVSE und der GGVBinSch befördert?

Beförderung (als Vorgang der Ortsveränderung) Übernahme und Ablieferung des Gutes im Verlauf der Beförderung

E 19.1

Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen (Verpacken und Auspacken der Gü-ter, Be- und Entladen)

GGBefG § 2, GGVBinSch § 1 ADR

Wie wird durch organisatorische Maßnahmen erreicht, dass den rechtli-chen Bestimmungen zum Gefahrguttransport entsprochen wird?

Wahrnehmung der Verantwortung durch Unternehmer oder Betriebsinhaber GGVSE § 9 Bestellung von verantwortlichen (beauftragten) Personen, sofern die Auf-gaben nicht vom Unternehmer oder Betriebsinhaber selbst wahrgenommen werden

GbV § 1

Schriftliche Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten (Gb) mit Vortragsrecht beim Unternehmer oder Betriebsinhaber, sofern dieser nicht selbst Gb ist

§§ 1, 7

E 19.2

Schulung des Gefahrgutbeauftragten, der beauftragten Person sowie von sonsti-gen verantwortlichen Personen

§§ 2, 6, ADR

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 164 -

Welche weiteren Maßnahmen werden ergriffen, um die Einhaltung der Anforderungen des Gefahrgutrechtes sicherzustellen?

Klassifizierung des Gefahrgutes (Verkaufsprodukte/Transportgüter) Ermittlung der Zulassung des Gefahrgutes zur Beförderung Auswahl der für das Ladegut zugelassenen Beförderungsart (Beförderung in loser Schüttung, Tanks, Tankcontainern oder Containern; Versandstück)

Bereitstellen der mitzuführenden Unterlagen (Beförderungspapier, schriftliche Weisungen, nationale/internationale Ausnahmeregelungen, Fahrzeugzulassung, Schulungsbescheinigung des Fahrers)

Beachtung spezieller Ladevorschriften (Zusammenladeverbot, Handhabung und Verstauung, Entweichen des Gefahrgutes oder Beschädigung der Ver-sandstücke, UN-Nummern, Bezettelung und UN-Verpackungscode der Ver-sandstücke)

Auswahl und Verwendung von Fahrzeugen (Kennzeichnung und Bezettelung)

E 19.3

Bereitstellung der Fahrzeugausrüstung (Unterlegkeil, Warnleuchten, Feu-erlöscher, Schutzausrüstung für Fahrer/Beifahrer)

GGVSE §§ 3, 9, GGVBinSch §§ 4, 7, ADR, GGKontrollV Anlage 1

Wie ist sichergestellt, dass bei eigenverantwortlichem Befüllen der Tank-container/Tankfahrzeuge folgende Forderungen eingehalten werden?

Höchstzulässiger Füllungsgrad oder höchstzulässige Masse Überprüfung der Dichtheit der Verschlusseinrichtungen Anbringung der vorgeschriebenen Gefahrgutzettel an Tankcontai-nern/Tankfahrzeugen

E 19.4

Anbringung der Warntafeln an Tankcontainern/Tankfahrzeugen

GGVSE § 9, ADR

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 165 -

Wie wird sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Schulungs- und Prüf- modalitäten eingehalten und ggf. notwendige Maßnahmen durchgeführt werden?

Gefahrgutbeauftragter (alle 3 bzw. 5 Jahre) GbV §§ 2 – 7, ADR

Fahrzeugführer Sonstiges, an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligtes Personal Fahrzeuge IBC Tanks

E 19.5

Tankcontainer

ADR, GGVBinSch § 7

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Schriftliche Bestellung des Gefahrgutbeauftragten GbV § 1, ADR

Schulungsnachweise von Gefahrgutbeauftragten, beauftragten und sonstigen verantwortlichen Personen

GbV §§ 2, 6, 7, ADR

Aufzeichnungen des Gefahrgutbeauftragten über seine Überwachungstätigkeit (Aufbewahrung mindestens 5 Jahre)

GbV § 1c ADR

Unfallberichte (5 Jahre) Jahresberichte (5 Jahre)

E 19.6

Checkliste oder Betriebsanweisung zur Überprüfung der Verladung von Gefahr-gut

GbV §§ 1d, 7, Anlage 1, ADR

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

Ausnahmen GGVBinSch § 5

E 19.7

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 166 -

Modulgruppe F: Physikalische Einwirkungen

ID Modul: Lärm Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

F 1 Lärm Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

F 1.1 Werden Arbeiten ausgeführt, bei denen die Beschäftigten den Einwirkun-gen von Lärm ausgesetzt sind?

F 1.2 Wurde der Prüfbereich „Bestimmte Schutzmittel“ schon behandelt? In welchen Bereichen treten Gefährdungen durch Lärm auf? In Arbeitsräumen An besonderen Arbeitsplätzen (z.B. Infra- und Ultraschallbereiche)

ArbStättV § 15

An ortsgebundenen Arbeitsplätzen im Freien § 42 (2)

F 1.3

Auf Baustellen im Freien § 44 (2)

Wie ist sichergestellt, dass in Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitätsräumen sowie auf Baustellen im Freien der Schallpegel so niedrig gehalten wird, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist?

Beachtung der allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln bzw. des Stands der Technik

BGV B 3 §§ 3 – 5 (VGB 121)

Bereitstellung und Benutzung lärmarmer Arbeitsmittel § 3 Anwendung von Arbeitsverfahren nach fortschrittlicher und bewährter Lärm-minderungstechnik

§ 4

F 1.4

Gestaltung der Arbeitsräume nach fortschrittlicher und bewährter Lärm-minderungstechnik

ArbSchG § 4, ArbStättV § 15

§ 5

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 167 -

Welche weiteren Maßnahmen werden getroffen? Ermittlung der Lärmbereiche und der betroffenen Beschäftigten § 7 (1) Aufstellung und Durchführung eines Lärmminderungsprogramms § 6 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung der Lärmbereiche (z.B. bei Erreichung oder Überschreitung des Beurteilungspegels oder des Höchstwerts des nicht bewerteten Schalldruckpegels)

§ 7 (2), BGV A 8 § 4 (VBG 125)

Beschränkung des Zugangs zu Lärmbereichen BGV B 3 § 7 (5)

Bereitstellung und Benutzung geeigneter Gehörschutzmittel § 10

F 1.5

Sicherstellung der Wahrnehmung akustischer Signale, Warnrufe oder gefahran-kündigender Geräusche

§ 12

Welche Themenbereiche werden bei der vorgeschriebenen Unterweisung der Beschäftigten berücksichtigt?

Ermittlungsergebnisse der Lärmbereiche Bedeutung der Ermittlungsergebnisse

F 1.6

Gefahren durch Lärm sowie Abhilfemaßnahmen

§ 9

Wie wird die arbeitsmedizinische Betreuung und Überwachung der Be-schäftigten sichergestellt?

Fristgerechte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch einen ermäch-tigten Arzt (Durchführung audiometrischer Siebtests auch von hierfür besonders ausgebildeten Hilfskräften unter Leitung und Aufsicht des ermächtigten Arztes)

BGG 904 G 20, BGV A 4 §§ 4 – 6 (VBG 100)

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung auf Verlangen des Beschäftigten BGV A 4 § 7

F 1.7

Führen einer Vorsorgekartei § 11

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 168 -

Welche Aufzeichnungen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Ermittlungsergebnisse der Lärmbereiche BGV B 3 § 7 (3)

Nachweis der durchgeführten Unterweisungen § 9

F 1.8

Vorsorgekartei und ärztliche Bescheinigungen der untersuchten Beschäftigten BGV A 4 § 11

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

F 1.9

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 169 -

Modulgruppe F: Physikalische Einwirkungen

ID Modul: Vibrationen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

F 2 Vibrationen Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

F 2.1 Werden Arbeiten ausgeführt, bei denen die Beschäftigten den Einwirkun-gen mechanischer Schwingungen (Vibrationen) ausgesetzt sind?

F 2.2 Wurde der Prüfbereich „Technische Arbeitsmittel allgemein“ schon behan-delt?

F 2.3 Wurde der Prüfbereich „Bestimmte Schutzmittel“ schon behandelt? Bei welchen Tätigkeiten bzw. in welchen Bereichen treten Vibrationen auf? Arbeiten an oder im Umfeld von Maschinen Umgang mit motorisch- oder druckluftbetriebenen Werkzeugen (z.B. Bohrer, Aufbrechhämmer, Motorsägen, Schleifmaschinen, Meißel)

Führen von Fahrzeugen oder Arbeitsmaschinen (Fahrersitze)

F 2.4

Durchführung von Bauarbeiten

ArbStättV §§ 16 (1), 44 (2)

Wie ist sichergestellt, dass in Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitätsräumen sowie auf Baustellen im Freien das Ausmaß mechanische Schwingungen (Vibrationen) so niedrig wie möglich gehalten wird?

Beachtung der allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln bzw. des Stands der Technik

Auswahl vibrationsarmer Arbeitsverfahren Einsatz von Werkzeugen und Maschinen, bei denen konstruktionsbedingt keine Vibrationen auftreten

Einsatz von vibrationsdämpfenden Elementen

F 2.5

Beschaffung und Benutzung vibrationsarmer Arbeitsmittel

ArbSchG § 4, ArbStättV §§ 16 (1), 44 (2)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 170 -

Welche weiteren Schutzmaßnahmen werden gegenüber Vibrationen ange-wandt?

Anweisungen zur angemessenen Körperhaltung bei der Bedienung von Maschi-nen und beim Umgang mit Arbeitsmitteln

Anwendung von Anti-Vibrations-Systemen zur Minderung der Übertragung von Vibrationen auf die Hände

Bereitstellung und Benutzung von Vibrationsschutz-Handschuhen bei von Hand geführten Geräten

Einbeziehung des Betriebsarztes zur Vermeidung der „Hand-Arm-Vibration-Syndrome“

F 2.6

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in den betroffenen Bereichen

ArbSchG § 4

BGV A 8 § 4 (VBG 125)

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

F 2.7

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 171 -

Modulgruppe F: Physikalische Einwirkungen

ID Modul: Nichtionisierende Strahlung Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

F 3 Laserstrahlen Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

F 3.1 Wird mit Laserstrahlen umgegangen? In welchen Bereichen wird mit Geräten oder Anlagen für die Erzeugung, Übertragung und Anwendung von Laserstrahlen umgegangen und welches Gefährdungspotential besitzen diese Geräte?

Lasereinrichtungen der Klassen 1, 2, 3 A, 3 B, 4

F 3.2

Einbeziehung der Vorsatzgeräte für Lasereinrichtungen BGV B 2 §§ 2, 4 (VBG 93)

F 3.3 Ist für den Fall der medizinischen Anwendung von Laserstrahlen, der Prüfbereich „Medizinprodukte“ schon behandelt worden?

Welche organisatorischen Maßnahmen sind getroffen, um einen sicheren Betrieb von Lasereinrichtungen zu gewährleisten?

Für Lasereinrichtungen der Klassen 3 B oder 4 schriftliche Bestellung eines Sachkundigen als Laserschutzbeauftragten (mit Aufgabenübertragung)

§ 6

Unterweisung der Beschäftigten, die Lasereinrichtungen der Klassen 2 bis 4 anwenden oder sich in Bereichen mit Lasern der Klasse 3 B oder 4 aufhalten

§ 8

F 3.4

Beachtung der Beschäftigungsbeschränkung für Jugendliche § 11

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 172 -

Wie wird sichergestellt, dass entsprechend den rechtlichen Bestimmungen eine Gefährdung der Beschäftigten möglichst ausgeschlossen wird?

Kennzeichnung der Laser (Laserklasse, Sicherheitshinweise) Einsatz von Schutzeinrichtungen zur Verhinderung von unbeabsichtigtem Strah-len, reflektierter oder gestreuter Laserstrahlung

§ 4

Abgrenzung und Kennzeichnung der Laserbereiche (bei Lasereinrichtungen der Klassen 2 bis 4)

§ 7

Bereitstellung von Schutzkleidung § 8 Beachtung der Nebenwirkungen von Laserstrahlung (Zündung brennbarer Stoffe oder explosionsfähiger Atmosphäre, Entstehung von gesundheitsgefährdenden Gasen, Dämpfen, Stäuben, Nebeln)

§ 10

F 3.5

Einhaltung anwendungsspezifischer Anforderungen für Lasereinrichtungen zu Vermessungsarbeiten, Unterrichtszwecken, medizinischen Zwecken oder zur Informationsübertragung

§§ 13-17

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Anzeige des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3 B oder 4 an die Berufsgenossenschaft und an die zuständige Behörde

§ 5

F 3.6

Nachweis der Sachkunde des Laserschutzbeauftragten § 6

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

F 3.7

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 173 -

Modulgruppe F: Physikalische Einwirkungen

ID Modul: Ionisierende Strahlung Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

F 4 Röntgenstrahlen allgemein Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

F 4.1 Werden Einrichtungen betrieben, die der Röntgenverordnung unterliegen (Röntgeneinrichtungen, Störstrahler)?

RöV § 1 (1)

Wie ist die Verantwortlichkeit für den Strahlenschutz und die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs geregelt?

Wahrnehmung der Aufgaben durch den Strahlenschutzverantwortlichen selbst Schriftliche Bestellung eines Bevollmächtigten durch den Strahlenschutz-verantwortlichen

§ 13 (1)

F 4.2

Schriftliche Bestellung der Strahlenschutzbeauftragten mit Festlegung ihres innerbetrieblichen Entscheidungsbereiches

§ 13 (2)

Welche Nachweise liegen für den Betrieb der Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler vor?

Behördliche Genehmigung §§ 3, 5

F 4.3

Anzeige an die zuständige Behörde § 4 Ist sichergestellt, dass die Strahlenschutzgrundsätze eingehalten werden? Schutz vor Strahlenexposition (Vermeidungsgebot) §§ 15 (1), Vermeidung unnötiger Strahlenexposition (Minimierungsgebot)

F 4.4

Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (Grundsatz der Verhält-nismäßigkeit)

25 (1)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 174 -

Wie ist sichergestellt, dass die allgemeinen Vorschriften für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen eingehalten werden?

Betrieb der Röntgeneinrichtung i. d. R. in einem allseitig umschlossenen Raum (Röntgenraum)

§§ 15 (1), 20 (1, 2)

Bereitstellung geeigneter Schutzvorrichtungen und Schutzausrüstungen § 15 (1) Abgrenzung und Kennzeichnung der Kontrollbereiche und Festlegung der be-trieblichen Überwachungsbereiche

§ 19 (1, 2)

F 4.5

Regelung des Zutritts zum Kontroll- und betrieblichen Überwachungsbereich § 22

Wie ist sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Prüfmodalitäten für Rönt-geneinrichtungen eingehalten und die erforderlichen Maßnahmen aufgrund der Prüfungsergebnisse getroffen werden?

Strahlenschutzprüfung und Überprüfung der Abnahmeprüfung bei Inbe-triebnahme der Röntgeneinrichtung durch Sachverständige

§§ 3, 4

Überprüfung der Röntgeneinrichtung alle fünf Jahre durch Sachverständige § 18(1) Nr. 5

F 4.6

Beseitigung festgestellter Mängel, erforderlichenfalls Außerbetriebsetzen der Röntgeneinrichtung

§ 18 (4)

Ist sichergestellt, dass die zuständige Behörde die erforderlichen Anzeigen erhält?

Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung § 4 (1) Weiterbetrieb nach wesentlicher Änderung § 4 (5) Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung § 3 (8) Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten Änderung der innerbetrieblichen Entscheidungsbereiche von Strahlenschutzbe-auftragten

§ 13 (3)

Ausscheiden von Strahlenschutzbeauftragten aus seiner Funktion

F 4.7

Unverzügliche Mitteilung des Sachverhaltes bei Bestrahlung mit einer erhöhten Einzeldosis

§ 40 (1)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 175 -

Wie wird die ärztliche Überwachung der Beschäftigten sichergestellt? Durchführung von Untersuchungen der beruflich strahlenexponierten Personen der Kategorie A durch einen ermächtigten Arzt

§ 37 F 4.8

Unverzügliche Vorstellung der mit einer erhöhten Einzeldosis bestrahlten Person bei einem ermächtigten Arzt (Sofortmaßnahme)

§ 40 (1)

BGV A 4 (VBG 100)

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Genehmigung, Nachweise der Anzeigen von Röntgeneinrichtungen §§ 3, 4 Schriftliche Bestellung eines Bevollmächtigten durch den Strahlenschutzverant-wortlichen

§ 13 (1)

Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten einschließlich Fachkundenach- weise

§ 13 (2)

Aufzeichnungen über die Ermittlungen, Festlegungen und Messungen bezüglich der Körperdosis

§ 35 (1)

Nachweise über den Inhalt und Zeitpunkt der Belehrungen von Personen, denen der Zugang zum Kontrollbereich erlaubt ist und Personen, die Rönt-genstrahlen anwenden

§ 36 (1)

F 4.9

Vom ermächtigten Arzt ausgestellte ärztliche Bescheinigungen der zu über-wachenden beruflich strahlenexponierten Personen

§ 38 (3)

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Störstrahler, die zur Erzeugung ionisierender Teilchenstrahlung betrieben wer-den und der Strahlenschutzverordnung unterliegen

§ 1 (2)

F 4.10

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 176 -

Modulgruppe F: Physikalische Einwirkungen

ID Modul: Ionisierende Strahlung Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

F 5 Röntgenstrahlen im medizinischen Bereich Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

F 5.1 Werden Röntgenstrahlen zur Untersuchung oder Behandlung von Men-schen oder Tieren angewendet?

F 5.2 Wurde der übergeordnete Prüfbereich „Röntgenstrahlen allgemein“ schon behandelt?

Wie sind die Regelungen zur Festlegung und Anordnung der Anwendung von Röntgenstrahlen auf Menschen eingehalten?

F 5.3

Festlegung der Anwendung von Röntgenstrahlen nur von berechtigten Per-sonen (Ärzte/Zahnärzte mit Fachkundenachweis)

RöV § 24 (3)

Wie ist sichergestellt, dass die Anwendung von Röntgenstrahlen auf Men-schen nur durch berechtigte Personen in Ausübung ihres Berufs erfolgt?

Ärzte/Zahnärzte mit Fachkundenachweis § 3 Abs. 3. Ärzte/Zahnärzte ohne Fachkundenachweis, aber mit erforderlichen Kennt-nissen und unter ständiger Aufsicht und Verantwortung von Ärzten/Zahn-ärzten mit Fachkundenachweis

Nr. 2, § 24

Hilfskräfte, die unter ständiger Aufsicht und Verantwortung von Ärzten / Zahn-ärzten mit Fachkundenachweis tätig sind und über die erforderlichen Kenntnisse verfügen

F 5.4

Personen mit der Berufsbezeichnung MTRA, MTA

§ 24

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 177 -

Wie ist sichergestellt, dass die Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von Menschen durchgeführt wer-den?

Abnahmeprüfung der Röntgeneinrichtung durch den Hersteller vor Inbe-triebnahme und nach jeder Änderung des Betriebs

§ 17 (1)

Regelmäßige Konstanzprüfung der Röntgeneinrichtung (i. d. R. monatlich) Konstanzprüfung am Filmverarbeitungssystem (i. d. R. arbeitstäglich, Dentalbe-reich wöchentlich)

§ 17 (2)

F 5.5

Gewährung des Zugangs der ärztlichen oder zahnärztlichen Stelle zu Rönt-genaufnahmen und Aufzeichnungen über die Qualitätssicherung

§ 17 (3)

Wie ist sichergestellt, dass die Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Behandlung von Menschen durchgeführt wer-den?

Überprüfung der Dosisleistung vor Inbetriebnahme und nach jeder Ände-rung des Betriebs, welche die Dosisleistung im Nutzstrahlenbündel beeinflussen kann

§ 17 (1)

F 5.6

Überprüfung der Dosisleistung im Nutzstrahlenbündel mindestens alle sechs Monate

§ 17 (2)

Welche speziellen Schutzausrüstungen werden bereitgestellt, um eine Strahlenexposition so weit wie möglich zu verhindern?

Strahlenschutzkleidung für den Untersucher bzw. das Assistenzpersonal (z.B. Schutzschürzen, Schutzhandschuhe, Bleiglasbrillen)

BGR 189 (ZH 1/700)

Strahlenschutzkleidung für den Patienten (z.B. Gonadenschürze, Ovarien- schutz, Rumpfabdeckung)

F 5.7

Strahlenschutzzubehör (z.B. ortsfeste Strahlenschutzeinrichtungen, Blei- gummivorhänge, Hilfseinrichtungen)

§ 25 (3)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 178 -

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Röntgenverordnung § 18 Nr. 3 Nachweise der Fachkunde im Strahlenschutz (Strahlenschutzbeauftragte, Perso-nen, die Röntgenstrahlenanwendungen festlegen oder Röntgenstrahlen anwen-den)

§ 24 (1)

Nachweise der Kenntnisse im Strahlenschutz (Hilfskräfte) § 24 (2) Aufzeichnungen der Anwendung von Röntgenstrahlen (z.B. frühere An-wendungen von ionisierenden Strahlen, Bestehen einer Schwangerschaft)

§ 28

Bestrahlungspläne § 27 (1) Aufzeichnungen über das Ergebnis der Abnahmeprüfung Aufzeichnungen über das Ergebnis der Konstanzprüfungen

F 5.8

Aufzeichnungen über das Ergebnis der Dosisleistungsmessung

§§ 16, 17

Wie ist sichergestellt, dass die Vorschriften zur Anwendung von Röntgen-strahlen auf Tiere oder in anderen Fällen eingehalten werden?

Anwendung durch berechtigte Personen in Ausübung ihres Berufes (Tier-ärzte, Ärzte, Zahnärzte, sowie Hilfskräfte, die unter Aufsicht dieser Ärzte tätig sind und die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz haben)

§ 29 (1)

Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften § 29 (3)

F 5.9

Anwendung von Röntgenstrahlen in anderen Fällen nur durch Personen, die über die für den Strahlenschutz erforderlichen Kenntnisse besitzen

§ 30

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

F 5.10

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 179 -

Modulgruppe F: Physikalische Einwirkungen

ID Modul: Ionisierende Strahlung Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

F 6 Röntgenstrahlen im technischen Bereich Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

F 6.1 Werden Röntgenstrahlen im technischen Bereich angewendet? F 6.2 Wurde der übergeordnete Prüfbereich „Röntgenstrahlen allgemein“ schon

behandelt?

Welche allgemeinen Maßnahmen werden zum Schutz beruflich strahlenex-ponierter Personen getroffen?

Auswahl eines abgelegenen Durchstrahlungsortes Einrichtungen für Warnsignale während der Einschaltzeit der Röntgen-einrichtung (optisch und akustisch)

RöV § 15 (1)

Bereitstellung von speziellen Schutzeinrichtungen (z.B. Dauereinrich-tungen, Abschirmungen, soweit es der Arbeitsablauf erlaubt)

§ 21

F 6.3

Erteilung geeigneter Anweisungen an die betroffenen Personen ArbSchG § 4

Durch welche Maßnahmen wird einem Missbrauch der Röntgeneinrichtung durch Unbefugte vorgebeugt?

Aufbewahrung der Anlage an einem bestimmten Ort

F 6.4

Benutzung von Sicherungseinrichtungen, z.B. Schlüsselschalter RöV § 15 (1)

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

F 6.5

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 180 -

Modulgruppe F: Physikalische Einwirkungen

ID Modul: Ionisierende Strahlung Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

F 7 Radioaktive Stoffe Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

Sind radioaktive Stoffe im Betrieb vorhanden und zu welchem Zweck wer-den sie eingesetzt?

Verfahrenstechnische Messungen Ionisationsrauchmelder Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung Bestrahlung von Personen oder Sachen wie Arzneimittel, Lebens- und Futtermit-tel, Pflanzen-, Schädlingsbekämpfungs- oder Düngemittel

Verarbeitung radioaktiver Materialien (auch markierte Gewebe- und Körperflüs-sigkeiten)

F 7.1

Biochemische Forschung und Entwicklung

StrlSchV §3

Welche organisatorischen Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um die Einhaltung der Strahlenschutzverordnung sicherzustellen?

Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten

F 7.2

Information der Strahlenschutzbeauftragten über den Einsatz weiterer (neu be-schaffter) Strahler

§§ 31 ff. BGV C 16 (VBG 30)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 181 -

Welche weiteren Maßnahmen werden ergriffen? Genehmigung / Anzeige des Umgangs mit radioaktiven Stoffen Veranlassen von Prüfungen durch Sachverständige

§§ 7, 66

Einsatz geeigneter Messgeräte § 67

F 7.3

Einteilung und Kennzeichnung der Kontroll- und Sperrbereiche §§ 56 ff.

Welche Unterlagen werden geführt und wo können sie eingesehen werden? Strahlenschutzverordnung § 35 Genehmigungsbescheid bzw. Anzeige Strahlenschutzanweisung § 34 Nachweise über durchgeführte Belehrungen § 38 (4)

F 7.4

Dosimetrieaufzeichnungen §§ 40 ff.

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

F 7.5

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 182 -

Modulgruppe G: Sozialer Arbeitsschutz

ID Modul: Arbeitszeiten Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

G 1 Arbeitszeitgestaltung Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

G 1.1 Werden Personen beschäftigt, auf die das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) anzu-wenden ist?

Wie ist die werktägliche Arbeitszeit geregelt? Einhaltung der werktäglichen Höchstarbeitszeit, auch bei mehreren Beschäfti-gungsverhältnissen

ArbZG § 3

Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden § 3

G 1.2

Inanspruchnahme abweichender Regelungen nach Tarifvertrag bzw. Betriebs-vereinbarung

§ 7 (1), TV / BV

Welche Regelungen sind für die Ruhepausen getroffen? Einhaltung der Mindestruhepausen § 4 Aufteilung der Ruhepausen in mehrere Zeitabschnitte § 4

G 1.3

Inanspruchnahme abweichender Regelungen nach Tarifvertrag bzw. Betriebs-vereinbarung

§ 7 (1), TV / BV

Welche Regelungen sind für die Ruhezeit getroffen? Ununterbrochene Ruhezeit durch entsprechende Arbeitszeitgestaltung § 5 (1)

G 1.4

Inanspruchnahme abweichender Regelungen nach Tarifvertrag bzw. Betriebs-vereinbarung

§ 5 (2-4), § 7 (1, 2-4), TV / BV

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 183 -

Welche Regelungen sind für die Nacht- und Schichtarbeit getroffen? Einhaltung der werktäglichen Höchstarbeitszeit, auch bei mehreren Beschäfti-gungsverhältnissen

§ 6 (2)

Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden § 6 (2) Inanspruchnahme abweichender Regelungen nach Tarifvertrag bzw. Betriebs-vereinbarung

§ 7 (1) Nr. 4, TV / BV

Arbeitsmedizinische Untersuchungen vor Beginn der Beschäftigung und in re-gelmäßigen Abständen

§ 6 (3)

Umsetzen der betroffenen Person auf einen Tagesarbeitsplatz § 6 (4) Gewährung freier Tage oder Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt § 6 (5)

G 1.5

Zugang zu betrieblicher Weiterbildung und aufstiegsfördernden Maßnah-men § 6 (6)

Wie wird die Sonn- und Feiertagsruhe beachtet und welche Abweichungen werden in Anspruch genommen?

Einhaltung des Beschäftigungsverbots an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen § 9 (1) Vor- oder Zurückverlegung des Beginns oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe § 9 (2)

G 1.6

Vorverlegung des Beginns der 24-stündigen Sonn- und Feiertagsruhe für Kraft-fahrer und Beifahrer

§ 9 (3)

Welche Maßnahmen werden aufgrund der Durchführung von Arbeiten getroffen, die nicht an Werktagen vorgenommen werden können (Sonn- und Feiertagsbeschäftigung)?

§ 10 (1-4)

Einhaltung der Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume § 11 (2) Ausgleich durch mindestens 15 beschäftigungsfreie Sonntage im Jahr § 11 (1) Ersatzruhetag § 11 (3, 4)

G 1.7

Inanspruchnahme abweichender Regelungen nach Tarifvertrag bzw. Betriebs-vereinbarung

§ 12, TV / BV

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 184 -

Wie werden die über die zulässige werktägliche Arbeitszeit (8 Stunden) hinausgehenden Arbeitszeiten dokumentiert?

G 1.8

Aufzeichnungen (z.B. Papierform, elektronische Datenträger) § 16 (2) Welche Vorschriften können die Beschäftigten einsehen (Aushang oder Ein-sichtnahme)

§ 16 (1)

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

G 1.9

Die für den Betrieb geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen § 16 (1)

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Jugendarbeitsschutz Beschäftigung von Frauen Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr

G 1.10

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 185 -

Modulgruppe G: Sozialer Arbeitsschutz

ID Modul: Schutzbestimmungen für bestimmte Personengruppen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

G 2 Beschäftigung von Jugendlichen Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

G 2.1 Werden Jugendliche beschäftigt? G 2.2 Wer ist für die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften für Jugendliche ver-

antwortlich?

G 2.3 Welche Regelungen zur Delegation der Zuständigkeiten gibt es dafür?

ArbSchG § 7

Wie werden die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingehalten? Höchstzulässige Arbeitszeiten einschließlich Berufsschulunterricht, Prü-fungen und außerbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen

JarbSchG §§ 4, 8, 9, 10, 12

Pausenregelung (Länge, Aufteilung) § 11 Ruhezeiten §§ 13, 14, 15 Vorgaben zur Beschäftigung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen §§ 16, 17, 18

G 2.4

Beschäftigungsverbote und –beschränkungen §§ 22-25, RöV § 22 (2)

In welcher Weise sind vor Beginn der Beschäftigung Jugendlicher die mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen beurteilt worden?

Beurteilung der Arbeitsbedingungen ArbSchG § 5, JarbSchG § 28a

Körperliche Eignung Risikobewusstsein

JarbSchG § 28

Beschäftigungsverbote und –beschränkungen §§ 22-25

G 2.5

Sittlich-moralische Schutzbedürftigkeit §§ 22, 31

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 186 -

Zu welchen Anlässen werden die Jugendlichen über die Gefahren bei der Arbeit unterwiesen und welche Auswirkungen zeigen diese Unter-weisungen?

Vor Aufnahme der Beschäftigung § 29 Mindestens halbjährlich wiederkehrend

G 2.6

Sicherheitsorientierte Verhaltensweise der Beschäftigten

Durch welche vorliegenden Aufzeichnungen wird die Durchführung der besonderen gesundheitlichen Betreuung der Jugendlichen nachgewiesen?

G 2.7

Bescheinigungen (Erstuntersuchung, erste Nachuntersuchung, weitere Untersu-chungen)

§§ 32-35, 39, 40

Welche weiteren Aufzeichnungen und Aushänge existieren? Aushang des Jugendarbeitsschutzgesetzes und Anschrift der Aufsichts-behörde § 47 Aushang über Arbeitszeit und Pausen § 48

G 2.8

Verzeichnis der Jugendlichen § 49

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

G 2.9

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 187 -

Modulgruppe G: Sozialer Arbeitsschutz

ID Modul: Schutzbestimmungen für bestimmte Personengruppen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

G 3 Beschäftigung von Frauen Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

G 3.1 Werden Frauen beschäftigt, im besonderen auch werdende oder stillende Mütter?

Welche allgemeinen Schutzmaßnahmen für Frauen sind getroffen? Gestaltung der Arbeit ohne Gefährdung für Leben und Gesundheit ArbSchG § 4 Einhaltung des Beschäftigungsverbots für gebärfähige Arbeitnehmerinnen beim Umgang mit Gefahrstoffen, die Blei oder Quecksilberalkyle enthalten, wenn der Grenzwert überschritten wird

MuSchRiV § 5

Getrennte Umkleideräume für Frauen und Männer ArbStättV § 34 (1)

Getrennte Waschräume für Frauen und Männer § 35 (1) Vollständig getrennte Toilettenräume für Frauen und Männer (bei mehr als 5 Beschäftigten verschiedenen Geschlechts)

§ 37 (1)

Bereitstellung von Sitzgelegenheiten, sofern die Arbeiten ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden können

§ 25 (1)

G 3.2

Bereitstellung eines Liegeraums § 31

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 188 -

Wie ist sichergestellt, dass die Arbeitszeitregelungen für werdende und stillende Mütter eingehalten werden?

Einhaltung des Verbots der Mehrarbeit von Frauen unter 18 Jahren (über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche (bei Mehrfachbeschäftigung sind die Arbeitszeiten zu summieren)

Einhaltung des Verbots der Mehrarbeit von sonstigen Frauen (über 8 1/2 Stun-den täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche) (bei Mehrfachbeschäftigung sind die Arbeitszeiten zu summieren)

MuSchG § 8 (1, 2)

Einhaltung des Verbots der Beschäftigung in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr (Ausnahmen für werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwanger-schaft und stillende Mütter, z.B. in Gast- und Schankwirt-schaften, in der Land-wirtschaft oder bei Musikaufführungen)

§ 8 (1, 3)

G 3.3

Einhaltung des Verbots der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen (Aus-nahmen z.B. im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften, in der Kran-kenpflege)

§ 8 (1, 4)

Wie ist sichergestellt, dass die grundsätzlichen Beschäftigungsverbote für werdende Mütter eingehalten werden?

Keine Fortdauer der Beschäftigung, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist

§ 3 (1)

G 3.4

Keine Beschäftigung in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung (au-ßer Bereiterklärung der werdenden Mutter zur Arbeitsleistung)

§ 3 (2)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 189 -

Wie ist sichergestellt, dass die weiteren Beschäftigungsverbote für werdende Mütter bei bestimmten Arbeiten eingehalten werden?

Schwere körperliche Arbeiten Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheits-gefährdenden Stoffen oder Strahlen, Staub, Gasen oder Dämpfen, Hitze, Kälte oder Nässe, Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind oder für die ein erhöhtes Unfallrisiko besteht

§ 4 (1, 2)

Akkordarbeit oder sonstige Arbeiten, bei denen durch gesteigertes Arbeits-tempo ein höheres Arbeitsentgelt erzielt werden kann

G 3.5

Fließarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo

§ 4 (3)

Wie ist sichergestellt, dass spezielle Verbote für werdende und stillende Mütter eingehalten werden?

Beschäftigung in Kontrollbereichen (z.B. Kontrollbereiche Röntgen) RöV § 22

G 3.6

Aufenthalt der stillenden Mutter in Kontrollbereichen, in denen mit offenen radioaktiven Stoffen umgegangen wird

StrlSchV § 37

Welche allgemeinen Schutzmaßnahmen für werdende und stillende Mütter sind getroffen?

Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Art, Ausmaß und Dauer der Gefähr-dung durch chemische Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, physikali-sche Schad-faktoren, Verfahren oder Arbeitsbedingungen)

MuSchRiV § 1 (1)

Durchführung von Maßnahmen aufgrund der Beurteilung der Arbeits-bedingungen (z.B. Arbeitsplatzwechsel)

§ 3

Einrichtung und Unterhaltung des Arbeitsplatzes einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte ohne Gefährdung für Leben und Gesundheit

MuSchG § 2 (1)

Bereitstellen von Sitzgelegenheiten zum kurzen Ausruhen § 2 (2)

G 3.7

Gelegenheit zur kurzen Unterbrechung ihrer Arbeit § 2 (3)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 190 -

Welche der nach dem Mutterschutzgesetz vorgeschriebenen Leistungen bzw. arbeitsfreien Zeiten werden gewährt?

Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten § 11 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld § 14

G 3.8

Gewährung von Freizeit zur Durchführung ärztlicher Untersuchungen § 16

Welche Vorschriften können die Frauen einsehen? Auslage oder Aushang des Mutterschutzgesetzes im Betrieb (bei regelmäßiger Beschäftigung von mehr als 3 Frauen)

§ 18 (1)

Auslage oder Aushang des Mutterschutzgesetzes in Räumen der Ausgabe und Abnahme von Heimarbeit

§ 18 (2)

G 3.9

Mutterschutzrichtlinienverordnung

Wie ist sichergestellt, dass die Mitteilungs- und Auskunftspflicht gegenüber der zuständigen Behörde erfüllt wird?

Unverzügliche Benachrichtigung der zuständigen Behörde über die Mitteilung einer Beschäftigten über ihre Schwangerschaft

§ 5 (1)

Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben auf Verlangen der Behörde

G 3.10

Vorlage oder Einsendung von Unterlagen auf Verlangen der Behörde § 19 (1)

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

G 3.11

Unterlagen, aus denen Namen, Beschäftigungsart und -zeiten der werdenden und stillenden Mütter sowie Lohn- und Gehaltszahlungen ersichtlich sind (Aufbe-wahrung mindestens bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der letzten Eintra-gung)

§ 19 (2)

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (Bundeserziehungsgeldgesetz) BErzGG Bayerisches Gesetz zur Zahlung eines Landeserziehungsgeldes und zur Ausfüh-rung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (Bayerisches Landeserziehungsgeldge-setz)

BayLErzGG

G 3.12

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 191 -

Modulgruppe G: Sozialer Arbeitsschutz

ID Modul: Schutzbestimmungen für bestimmte Personengruppen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

G 4 Beschäftigung von behinderten Personen Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

G 4.1 Werden behinderte Personen beschäftigt? Wie ist sichergestellt, dass die allgemeinen Pflichten gegenüber behinderten Personen hinsichtlich des Arbeitsschutzes erfüllt werden?

Aufklärung über spezielle Gefahren in der Arbeitsstätte (z.B. automatische Tü-ren und Tore, Stolperstellen) und bei bestimmten Tätigkeiten

Erteilung geeigneter Anweisungen Berücksichtigung des Verhaltens von behinderten Personen (z.B. durch ein-geschränktes Reaktions- oder Handlungsvermögen)

Anpassung des Arbeitsplatzes an die Behinderung des Beschäftigten Sicherstellen des problemlosen Zugangs zum Arbeitsplatz (z.B. Vorhan-densein eines Behindertenaufzuges oder anderer geeigneter Hilfsmittel)

Behindertengerechte Gestaltung der Sozial- und Sanitärräume

G 4.2

Sicherstellen der Benutzbarkeit von Rettungswegen und Notausgängen

ArbSchG § 4 Nr. 6

Wie ist sichergestellt, dass die zusätzlichen Pflichten gegenüber Schwerbe-hinderten und ihnen Gleichgestellten hinsichtlich des Arbeitsschutzes er-füllt werden?

Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsräume, Betriebsvorrichtungen, Ma-schinen und Geräte unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr

Ausstattung der Arbeitsplätze mit den erforderlichen technischen Arbeits-hilfen

SchwbG § 14 (3)

G 4.3

Freistellung von Mehrarbeit (auf Verlangen der behinderten Person) § 46

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 192 -

Modulgruppe G: Sozialer Arbeitsschutz

ID Modul: Schutzbestimmungen für bestimmte Personengruppen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

G 5 Heimarbeit Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

G 5.1 Werden Personen mit Heimarbeit beschäftigt (Heimarbeiter, Hausgewer-betreibende, gleichgestellte Personen)?

HAG §§ 1, 2

Wie ist sichergestellt, dass die formalen Anforderungen des Heimarbeitsge-setzes beachtet werden?

Listenführung über die Personen, die mit Heimarbeit beschäftigt sind oder wel-che die Weitergabe von Heimarbeit vornehmen

§ 6

Ausgabe von Entgeltbelegen § 9 Beachtung der Tarifverträge bzw. schriftlichen Vereinbarungen § 17

G 5.2

Auskunftserteilung gegenüber den beauftragten Stellen hinsichtlich Entgelt-festsetzung oder Entgeltprüfung

§ 28

Welche allgemeinen Maßnahmen werden zum Gefahrenschutz getroffen? Unterrichtung der mit Heimarbeit beschäftigten Personen über Art und Weise der zu verrichtenden Arbeit und die Unfall- und Gesundheitsgefahren

Unterweisung der mit Heimarbeit beschäftigen Personen

§ 7 a

G 5.3

Beschaffung und Verwendung von geeigneten Maschinen, Werkzeugen und Geräten

§ 12

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 193 -

Welche Maßnahmen werden für den Umgang mit gefährlichen Stoffen getroffen?

Erstellung von Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen GefStoffV §§ 15c (3), 20

Unterweisung der mit Heimarbeit beschäftigen Personen § 20 Beachtung der Verwendungsverbote von bestimmten Gefahrstoffen (sehr giftige, giftige, explosionsgefährliche, hochentzündliche, krebserzeugende, fortpflan-zungsgefährdende, erbgutverändernde oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigende Gefahrstoffe)

§ 15c (1)

G 5.4

Überlassung und Verwendung biologischer Arbeitsstoffe höchstens der Risiko-gruppe 1 ohne sensibilisierende oder toxische Wirkungen (gilt ent-sprechend auch für nicht gezielte Tätigkeiten mit vergleichbarer Gefähr-dung)

BioStoffV § 10 (3)

Welche Maßnahmen werden hinsichtlich des Arbeitszeitschutzes getroffen? Vermeidung unnötiger Zeitversäumnis bei der Ausgabe oder Abnahme der Heimarbeit

HAG § 10 G 5.5

Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten bei der Vertei-lung der Arbeitsmenge

§ 11

Wie ist sichergestellt, dass die zuständigen Behörden die erforderlichen Mitteilungen und Anzeigen erhalten?

Mitteilung der erstmaligen Beschäftigung von Personen mit Heimarbeit § 7

G 5.6

Anzeige der Heimarbeit durch den Auftraggeber (Namen und Arbeitsstätte der von ihm mit Heimarbeit Beschäftigten)

§ 15

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 194 -

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Listenführung § 6 Bestätigungen der Unterweisungen § 7 a Auslage der Entgeltverzeichnisse § 8

G 5.7

Entgeltbücher § 9

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

G 5.8

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 195 -

Modulgruppe G: Sozialer Arbeitsschutz

ID Modul: Schutzbestimmungen für bestimmte Personengruppen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

G 6 Leiharbeit Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

G 6.1 Werden Personen auf der Grundlage eines Leiharbeitsverhältnisses im Unternehmen beschäftigt (Personalleasing, Zeitarbeit)?

Richtlinie 91/383/EWG, AÜG

Wie hat das Leiharbeitsunternehmen seine Berechtigung zur Vermittlung von Arbeitnehmern nachgewiesen?

Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

G 6.2

Unbedenklichkeitsbescheinigung AÜG

Wird die Unzulässigkeit von gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung beachtet?

G 6.3

Keine Inanspruchnahme von Leiharbeitnehmern bei Überlassungsverboten (z.B. in Betrieben des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbei-tern verrichtet werden) Anmerkung: Angestellte dürfen aber auch Baufirmen zur Verfügung gestellt werden.

AÜG

Wie ist die Verantwortung geregelt? G 6.4 Verantwortlichkeit des entleihenden Unternehmens während der Dauer des Ar-beitsauftrages für die Bedingungen, die mit Sicherheit, Hygiene und Gesund-heitsschutz der Leiharbeitnehmer zusammenhängen

Richtlinie 91/383/EWG

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 196 -

Welche Maßnahmen werden zur Sicherstellung der Arbeitsbedingungen für die Leiharbeitnehmer getroffen?

Unterrichtung der Leiharbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung und bei Ver-änderungen in ihrem Arbeitsbereich über Gefahren für Sicherheit und Gesund-heit, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sein können, sowie über die Maßnah-men und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren

Unterrichtung über erhöhte besondere Gefahren des Arbeitsplatzes Unterrichtung über die Notwendigkeit einer besonderen ärztlichen Überwachung

Richtlinie 91/383/EWG, AÜG § 11

Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse Durchführung arbeitsspezifischer Unterweisungen und Erstellung von Anwei-sungen

G 6.5

Bereitstellung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen

ArbSchG § 4

Wie erfüllen die Leiharbeitnehmer ihre Pflichten? Beachtung der Weisungen des Betriebs (Entleiher) § 15 (1)

G 6.6

Bestimmungsgemäße Verwendung insbesondere von Maschinen, Geräten, Werkzeugen, Arbeitsstoffen, Transportmitteln und sonstigen Arbeitsmitteln sowie Schutzvorrichtungen und der ihnen zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstung

§ 15 (2)

Wie übt der „Entleiher“ sein unmittelbares Weisungsrecht aus? Erteilung von Anweisungen Überwachung der Anordnungen

§ 3

G 6.7

Eingreifen bei sicherheitswidrigem Verhalten der Leiharbeitnehmer §§ 4, 15 (1)

Wie erfolgt die arbeitsmedizinische Überwachung? G 6.8 Betreuung durch den Betriebsarzt oder Arbeitsmedizinischen Dienst Richtlinie

91/383/EWG BGV A 4 (VBG 100)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 197 -

Welche Unterlagen werden geführt, wie werden sie aktuell gehalten und wo können sie eingesehen werden?

Arbeitsschutzvereinbarung als Bestandteil des Arbeitnehmerüberlassungsvertra-ges

Nachweise über die Unterweisungen

G 6.9

Anordnungen ArbSchG § 4

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren, z.B.

Arbeitszeitgestaltung Jugendarbeitsschutz Beschäftigung von Frauen Persönliche Schutzausrüstungen, bestimmte Schutzmittel

G 6.10

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 198 -

Modulgruppe G: Sozialer Arbeitsschutz

ID Modul: Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

G 7 Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

G 7.1 Werden Beschäftigte auf Fahrzeugen eingesetzt, die unter die Regelungen der Verordnungen EWG 3820/85 u. 3821/85, des AETR oder der Fahrper-sonalverordnung fallen?

Wie wird sichergestellt, dass die jeweiligen rechtlichen Vorgaben den Fah-rern und Disponenten bekannt sind und von ihnen beachtet werden?

Regelmäßige Schulung und Überprüfung der Fahrer und Disponenten VO (EWG) Nr. 3820/85 Art. 13, 15, AETR Art. 11

Einhaltung der täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten Einhaltung der Lenkzeitunterbrechungen Wahrung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit

FpersV § 6, AETR Art. 6, 7, 8, VO (EWG) Nr. 3820/85 Art. 6, 7, 8, 9

Mitführen der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten-Nachweise VO (EWG) Nr. 3821/85 Art. 15, AETR Art. 10

Ordnungsgemäßer Betrieb des Kontrollgeräts VO (EWG) Nr. 3821/85 Art. 13 – 16 AETR Art. 10

G 7.2

Verhalten der Fahrer zur Vermeidung der Überschreitung der zulässigen Lenk-zeiten sowie der Unterschreitung der erforderlichen Ruhezeiten

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 199 -

In welcher Form werden die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitnachweise erstellt und welchen Aufbewahrungsmodalitäten unterliegen sie?

Schaublätter (Beschriftung, Bereitstellung) VO (EWG) Nr. 3821/85 Art. 14, 15, AETR Art. 10 und An-hang, Art. 11

Bestätigung über arbeitsfreie Tage FpersV § 4 Aufbewahrung der Nachweise (wo?)

G 7.3

Aufbewahrungsfristen (1 Jahr) VO (EWG) Nr. 3821/85 Art. 14 , AETR Art. 10

Aus betriebsspezifischen Gründen kann es geboten sein, noch weitere Be-reiche zu auditieren.

Güterkraftverkehr mit Gemeinschaftslizenzen gem. der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

GüKG

G 7.4

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 200 -

Modulgruppe G: Sozialer Arbeitsschutz

ID Modul: Gemeinschaftsunterkünfte Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen

G 8 Gemeinschaftsunterkünfte, Unterkünfte auf Baustellen Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

Vorschriften der Unfallversiche-rungsträger

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

G 8.1 Wohnen Beschäftigte in vom Unternehmen überlassenen Gemeinschafts- unterkünften?

GewO § 120 c ArbStättV

Wie wird gewährleistet, dass in Gemeinschaftsunterkünften die Gesundheit und das sittliche Empfinden der Beschäftigten nicht beeinträchtigt werden?

Ausreichende Grundfläche (Wohnfläche pro Person 8 m2, davon Schlafraumflä-che 6 m2) und Raumhöhe (mind. 2,30 m)

Getrennte Schlafräume für Frauen und Männer Eigene Schlafräume für jede Schicht Küchen und Vorratsräume Natürliche und künstliche Beleuchtung, Luftwechsel, Feuchtigkeits-, Wär-me und Lärmschutz

Wasser- und Energieversorgungsanschlüsse, Kochgelegenheiten, Behei-zungseinrichtungen

Sanitäre Einrichtungen (insbesondere Toiletten und Wascheinrichtungen ein-schließlich Einrichtungen zum Waschen, Trocknen und Bügeln der Wäsche, Abfallbeseitigung)

G 8.2

Einrichtungen zur Ersten Hilfe und Krankenbehandlung

ArbStättV § 40a, 45, Richtlinien für Unter- künfte aus- ländischer Arbeitnehmer in der Bun-desrepublik Deutschland (Banz 1971 Nr. 63)

Bewertungsmaßstab (Spalte B) Auditor: .............................................. Anforderungen Mängel

A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1 A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

OHRIS –Audit Complianceteil

Organisations- einheit: ............................................... A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

Version 1.8 (Stand 01.10.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein

- 201 -

Modulgruppe H: Weitergehende betriebliche Anforderungen

ID Modul: Fundstellen B Anmerkungen

H 1

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

Erle-digt

H 1.1

H 1.2

Anhang: Abkürzungen ABAS Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe AETR Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen

Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals ArbSchG Arbeitsschutzgesetz ArbStättV Arbeitsstättenverordnung ArbZG Arbeitszeitgesetz AsiG Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für

Arbeitssicherheit ASR Arbeitsstätten-Richtlinie AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz BekV Berufskrankheitenverordnung BerzGG Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (Bundeserziehungsgeldgesetz) BGG Berufsgenossenschaftliche Grundsätze BGI Berufsgenossenschaftliche Informationen BGR Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der

Arbeit BGV Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der

Arbeit BaustellV Baustellenverordnung BetrSichV Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von

Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Be-trieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieb-lichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung)

BildscharbV Bildschirmarbeitsverordnung BimSchV Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes BioStoffV Biostoffverordnung ChemGiftinfoV Giftinformationsverordnung ChemVerbotsV Chemikalien-Verbotsverordnung RL 97/23/EG Druckgeräterichtlinie (DGRL) RL 99/36/EG Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte RL 99/923/EG Mitteilung der Kommission über den nicht verbindlichen Leitfaden für be-

währte Verfahren im Hinblick auf die Durchführung der Richtlinie 99/92/EG über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären ge-fährdet werden können (Leitfaden zur ATEX 137)

DruckgerV Druckgeräteverordnung ExplschV Explosionsschutzverordnung FpersV Fahrpersonalverordnung GasHochdrV Verordnung über Gashochdruckleitungen GbV Gefahrgutbeauftragtenverordnung GefStoffV Gefahrstoffverordnung GenTAufzV Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung GenTG Gentechnikgesetz GenTNotfV Gentechnik-Notfallverordnung GenTSV Gentechnik-Sicherheitsverordnung GewO Gewerbeordnung GGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetz GGKontrollV Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und

in den Unternehmen GGVSE Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn GGVBinSch Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt GPSGV Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz GSGV Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz

GüKG Güterkraftverkehrsgesetz HAG Heimarbeitsgesetz IfSG Infektionsschutzgesetz JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz LasthandhabV Lastenhandhabungsverordnung LMBG Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz MedGV Medizingeräteverordnung MPG Medizinproduktegesetz MPBetreiberV Medizinproduktebetreiberverordnung MuSchG Mutterschutzgesetz MuSchRiV Mutterschutzrichtlinienverordnung, Verordnung zum Schutze der Mutter am

Arbeitsplatz PAH Polycyclischer aromatischer Kohlenwasserstoff PSA-BV PSA-Benutzungsverordnung RAB Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen RL 99/36/EG Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (Druckgasbehälter) RöV Röntgenverordnung RohrfernlV Verordnung über Rohrfernleitungsanlagen (Rohrfernleitungsverordnung) SchankV Schankanlagenverordnung SprengG Sprengstoffgesetz SprengLR Sprengstofflagerrichtlinie SprengV Verordnung zum Sprengstoffgesetz StrlSchV Strahlenschutzverordnung TRA Technische Regeln für Aufzugsanlagen TRAC Technische Regeln für Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager TRB Technische Regeln für Druckbehälter TRbF Technische Regeln brennbare Flüssigkeiten TRD Technische Regeln für Dampfkessel TRG Technische Regeln für Druckgase TRGL Technische Regeln für Gashochdruckleitungen TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe TRR Technische Regeln für Rohrleitungen UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung VawS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und

über Fachbetriebe VBG Verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften VO EWG 3820/85 EWG-Verordnung über Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im

Straßenverkehr VO EWG 3821/85 EWG-Verordnung über Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im

Straßenverkehr

Auf allen Gebieten des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik und der Unfallverhütung beraten Sie in Bayern die Gewerbeaufsichts- ämter bei den Regierungen: Regierung von Mittelfranken - Gewerbeaufsichtsamt Roonstraße 20, 90429 Nürnberg, Telefon: 0911/928-0, Fax: 0911/928-2999 E-mail: [email protected] Regierung von Niederbayern - Gewerbeaufsichtsamt Neustadt 480, 84028 Landshut, Telefon: 0871/804-0, Fax: 0871/804-219 E-mail: [email protected] Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsichtsamt Heßstraße 130, 80797 München, Telefon: 089/69938-0, Fax: 089/ 69938-100 E-mail: [email protected] Lotte-Branz-Straße 2, 80939 München, Telefon: 089/31812-300, Fax: 089/31812-100 E-mail: [email protected] Regierung von Oberfranken - Gewerbeaufsichtsamt Oberer Bürglaß 34-36, 96450 Coburg, Telefon: 09561/7419-0, Fax: 09561/7419-100 E-mail: [email protected] Regierung der Oberpfalz - Gewerbeaufsichtsamt Bertoldstr. 2, 93047 Regensburg, Telefon: 0941/5025-0, Telefax: 0941/5025-114 E-mail: [email protected] Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt Morellstraße 30d, 86159 Augsburg, Telefon: 0821/327-01, Fax: 0821/327-2700 E-mail: [email protected] Regierung von Unterfranken - Gewerbeaufsichtsamt Georg-Eydel-Str. 13, 97082 Würzburg, Telefon: 0931/4107-02, Fax: 0931/4107-503 E-mail: [email protected]