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SCHRITT-FÜR-SCHRITT Seite 1 von 5 www.postserver.com Systemintegration 1. KURZANLEITUNG Im Sinne von §35 (3) Zustellgesetz können Sie Ihre E- Zustellungen durch Verwendung eines Anwenderzertifikats automatisiert in Ihrem E-Mail-Postfach entgegenzunehmen. Aktivierung Aktivieren Sie die Integration der E-Zustellung via Handysignatur oder Bürgerkarte. Zertifikatsverwaltung Bei der Aktivierung wird automatisch ein Zertifikat mit einer Gültigkeit von 6 Monaten erstellt.

Schritt-für-Schritt Anleitung Postserver: Systemintegration

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Im Sinne von §35 (3) Zustellgesetz können Sie Ihre E- Zustellungen durch Verwendung eines Anwenderzertifikats automatisiert in Ihrem E-Mail-Postfach entgegenzunehmen. Die automatische Annahme von Zustellstücken im Sinne von §35 (3) ZustG. ermöglicht es Ihnen Zustellstücke durch Verwendung eines Anwenderzertifikats (SSL-Clientzertifikat) automatisiert entgegenzunehmen. Diese Anwenderzertifikate können sowohl für das Login in diese Webapplikation mittels eines Webbrowsers als auch für die Zustellstückannahme und Zustellstückübertragung mittels eines Mailclients (POP) herangezogen werden.

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Systemintegration 1. KURZANLEITUNG

Im Sinne von §35 (3) Zustellgesetz können Sie Ihre E- Zustellungen durch Verwendung eines Anwenderzertifikats automatisiert in Ihrem E-Mail-Postfach entgegenzunehmen.

Aktivierung

Aktivieren Sie die Integration der E-Zustellung via Handysignatur oder Bürgerkarte.

Zertifikatsverwaltung

Bei der Aktivierung wird automatisch ein Zertifikat mit einer Gültigkeit von 6 Monaten erstellt.

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Folgende Funktionen stehen zur Verfügung:

Neues Zertifikat erstellen: Hier können Sie selbst neue Anwenderzertifikate erstellen. Zertifikat löschen: Hier können Sie Ihre Anwenderzertifikate löschen Download: Zertifikat-Download, um es in Ihrem Mailclient zu installieren. Widerrufen: Erklärt das entsprechende Zertifikat für ungültig. Löschen: Löscht das entsprechende Zertifikat endgültig.

Sowohl gelöschte, abgelaufene als auch für ungültig erklärte Zertifikate können für die nicht mehr genutzt werden. In diesem Falle muss ein neues Zertifikat erstellt werden.

POP3 Einstellungen

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Installieren Sie zuerst den AbholungsClient, der Ihr Zertifikat zur Verfügung stellt. Der AbholungsClient muss gestartet sein, sowie eine eventuelle installierte Firewall entsprechend konfiguriert werden.

Um nun Ihre E-Zustellungen mit Ihrem Mailclient abholen zu können, müssen Sie lediglich ein E-Mail-Konto, unter Verwendung der angegebenen Zugangsdaten in Ihrem E-Mail-Postfach, einrichten.

2. AUTOMATISCHE ABHOLUNG VON ZUSTELLSTÜCKEN IM SINNE VON §35 (3) ZUSTELLGESETZ

Gesetzlicher Hintergrund zur automatischen Abholung

Die automatische Annahme von Zustellstücken im Sinne von §35 (3) ZustG. ermöglicht es Ihnen Zustellstücke durch Verwendung eines Anwenderzertifikats (SSL-Clientzertifikat) automatisiert entgegenzunehmen.

Diese Anwenderzertifikate können sowohl für das Login in diese Webapplikation mittels eines Webbrowsers als auch für die Zustellstückannahme und Zustellstückübertragung mittels eines Mailclients (POP) herangezogen werden.

Im Falle der Abholung über einen Mailclient können Sie weiterhin auf das Login in die Webapplikation verzichten und bekommen Ihre Zustellungen direkt in Ihr Zustellpostfach Ihres Mailclients angeliefert.

In beiden Anwendungsfällen werden sämtliche zum Login Zeitpunkt bzw. Abrufzeitpunkt vorliegenden elektronischen Zustellungen, durch die Erstellung einer automatisch ausgelösten Signatur im Sinne von §35 ZustG., automatisiert angenommen.

Somit wird es Ihnen ermöglicht, eine neue komfortable Login-Methode ohne die Anwendung der Bürgerkarte zu nutzen, da Aufgrund der Übertragung Ihres persönlichen Anwenderzertifikats Ihre Person eindeutig identifiziert werden kann.

Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie die Möglichkeit diese Anwenderzertifikate, welche eine maximale Gültigkeitsdauer von sechs Monaten aufweisen, selbst zu verwalten (Erstellen / Herunterladen / Löschen).

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Bitte beachten Sie: Diese Zertifikatsverwaltungsfunktion steht Ihnen aus Sicherheitsgründen nur bei Login mit der Bürgerkarte zur Verfügung, was bedeutet. dass Sie die automatische Abholung jeweils für max. sechs Monate ohne weiteres zu tun Ihrerseits Verwenden können. Spätestens bei Ablauf dieser Frist müssen Sie sich, um ein neues Anwenderzertifikat zu erstellen, wieder mit der Bürgerkarte an dieser Anwendung anmelden.

Wenn Sie die automatische Abholung aktivieren, können Sie in Zukunft die erweiterten Loginmechanismen nutzen. Um diese zu aktivieren, benötigen Sie lediglich wie bisher Ihre Bürgerkarte.

Aktivierung

Die Aktivierung der automatischen Abholung können Sie unter dem Menüpunkt „Automatische Abholung'‘‘ bei Ihren Einstellungen aktivieren. Wenn die automatische Abholung noch nicht aktiviert wurde erscheint eine Seite mit rechtlichen Informationen sowie einem Button 'Automatische Abholung mittels Signatur aktivieren', welchen Sie, wenn Sie den rechtlichen Bestimmungen zustimmen, drücken. Nach dem Klick auf den Button werden Sie von der Bürgerkartensoftware aufgefordert ein Dokument zu signieren. Durch Ihre Signatur bestätigen Sie die Aktivierung der automatischen Annahme von Zustellstücken nach §35(3) ZustG. Nun werden Sie automatisch auf die Einstellungen für den POP-Zugang weitergeleitet.

Hinweis: Bevor Sie diesen Button klicken, vergewissern Sie sich das Ihre Bürgerkartensoftware läuft und sich Ihre Bürgerkarte im Kartenleser befindet.

Anwenderzertifkate (SSL-Client-Zertifikate)?

Bei der Aktivierung der automatischen Abholung wird automatisch ein Anwenderzertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten erstellt.

Unter dem Menüpunkt Optionen/Integration in E-Mail/Zertifikatsverwaltung können Sie Ihre Anwenderzertifikate verwalten. Folgende Funktionen stehen zur Verfügung:

Neues Zertifikat erstellen: Hier können Sie selbst neue Anwenderzertifikate erstellen. Zertifikat löschen: Hier können Sie Ihre Anwenderzertifikate löschen Download: Hier können Sie das entsprechende Zertifikat herunterladen, um es in Ihrem

Browser bzw. Mailclient bzw. Mailproxy zu installieren. Widerrufen: Erklärt das entsprechende Zertifikat für ungültig. Löschen: Löscht das entsprechende Zertifikat endgültig.

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Hinweis: Sowohl gelöschte, abgelaufene als auch für ungültig erklärte Zertifikate können für die automatische Abholung nicht mehr herangezogen werden. In diesem Falle muss ein neues Zertifikat erstellt werden bzw. ein vorhandenes, noch gültiges Zertifikat durch Installation desselben im Browser bzw. Neuinstallation der "AbholungsClient" Software verwendet werden.

"Ablaufdatum?" Gültigkeitszeitdauer der Anwenderzertifikate

Die von Ihnen erstellten Zertifikate haben jeweils eine festgelegte Gültigkeitsdauer von maximal sechs Monaten. Dieser Gültigkeitszeitraum kann mit einer entsprechenden Zertifikatsbetrachtersoftware eingesehen werden (zBsp. Windows Zertifikats-Viewer) Ist ein Zertifikat abgelaufen, können Sie dieses durch ein neues ersetzen; siehe Punkt "Anwenderzertifikate". Abholung über Mailclient (POP-Client mit SSL-Clientzertifikatsauthentifizierung)

Weitere Informationen und hilfreiche FAQs, Schritt-für-Schritt Anleitungen, Factsheets, Studien sowie Hintergrundinfos zur E-Zustellung finden Sie unter: http://postserver.com/support.

Support-Hotline: Tel. +43 (810) 400401 [email protected]