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SEMINARE Sept.– Dez. 2015 Seminare Schutzrechte. Sachbearbeiter für Schutzrechte (TRA) Patentrechercheur (TRA) Manager für Schutzrechte (TRA). www.tuv.com/akademie

Schutzrechte DK 06.166 - TÜV Rheinland...Die Sacharbeit zu Patent-, Marken- und Designschutz erfordert daher neben den erforderlichen Fachkenntnissen ein hohes Maß an Sorgfalt und

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SEMINARE

Sept.– Dez. 2015

Seminare Schutzrechte.Sachbearbeiter für Schutzrechte (TRA)

Patentrechercheur (TRA)

Manager für Schutzrechte (TRA).

www.tuv.com/akademie

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TÜV RHEINLAND PATENTZENTRUM

Vom Schutz Ihrer Innovationen bis zum Management der Schutzrechte, das TÜV Rheinland Patentzentrum bietet Ihnen die ent sprechenden Dienstleistungen aus einer Hand: � Patentrecherchen und -überwachungen � Patentbasierte Analysen und Patent-Datenmanagement � Aufbau von firmeninternen Patent-Managementsystemen � Öffentliches Patentzentrum � Vermittlung von Fördergeldern (SIGNO KMU-Patentaktion)

Ihre Vorteile auf einen Blick:Mit TÜV Rheinland als Ansprechpartner � entscheiden Sie sich für Komplettlösungen in allen Schutzrechts-

fragen � profitieren Sie von über 130-jähriger Erfahrung im Patentbereich � arbeiten Sie mit einem seriösen und verlässlichen Dienstleister

zusammen

KontaktTÜV Rheinland Consulting GmbH · Patente und NormenTillystr. 2 · 90431 NürnbergTel. 0911 655 49 20 · Fax 0911 655 49 [email protected] · www.tuv.com/patente

Dienstleistungen aus einer Hand – das TÜV Rheinland Patentzentrum.

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INHALT

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Seminare Schutzrechte

Modulare PraxislehrgängeSchutzrechte und Intellectual Property (IP) 4

Patentmanagement 6

Sachbearbeiter für Schutzrechte (TRA) 8

Patentrechercheur (TRA) 10

Manager für Schutzrechte (TRA) 12

Was wir sonst noch bietenTÜV Rheinland Patentzentrum 2

OrganisatorischesFax-Anmeldung 14

Allgemeine Geschäftsbedingungen 15

Bei den Seminar- und Lehrgangsbezeichnungen sind immer

weibliche und männliche Personen gemeint.

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Schutzrechteund Intellectual Property (IP).

Grundlagen zum Schutz geistigen Eigentums von Unternehmen: Patente, Marken, Design.In diesem Seminar lernen Sie die wichtigsten Rechte zum Schutz von Patenten, Marken und Design kennen. Sie erfahren, welche Schutz-rechte bzw. welche Schutzrechtssysteme sich für welchen Zweck eignen und welche Kriterien für die Beurteilung der Schutzfähigkeit herangezogen werden. Zudem erhalten Sie einen Überblick über die Recherche nach Schutzrechten, die Durchsetzung von Schutzrechten und die unterschiedlichen Akteure im Patent- und Marken wesen und deren Zusammenwirken. Dieses Seminar ist Bestandteil der modula-ren Weiterbildungen zum „Sachbearbeiter für Schutzrechte (TRA)“, „Patentrechercheur (TRA)“ bzw. zum „Manager für Schutzrechte (TRA)“.

Ihr Nutzen � Sie sind mit nationalen, euro-

päischen und internationalen Schutzrechtsarten und Schutz-voraussetzungen vertraut.

� Sie kennen Grundstrategien für die Nutzung und Verwer-tung von gewerblichen Schutz-rechten.

� Sie wissen gezielt nach Schutz-rechten zu recherchieren.

� Fallbeispiele aus der Praxis ver-tiefen Ihr Wissen.

Inhalt � Schutzrechte – Abgrenzung

zwischen Patent-, Marken- und Designschutz

� Was ist ein Patent und wofür werden Patente erteilt?

� Der Weg zum Patent – Über-blick über Patentsysteme

� Die verschiedenen Marken-formen

� Der Weg zur registrierten Marke – Überblick über natio-nale und internationale Mar-kensysteme

� Beurteilung der Schutzfähig-keit einer Marke – absolute und relative Schutzhindernisse

� Wie kann man ein Design schützen?

� Wozu berechtigen Schutz-rechte und wie lassen sie sich durchsetzen?

� Wie recherchiert man nach Schutzrechten?

� Akteure im Patent- und Markenbereich und deren Zusammenarbeit

ZielgruppeMitarbeitende von Patent- und Entwicklungsabteilungen aus Unternehmen aller Branchen.Mitarbeitende von Patent-anwaltskanzleien, Patentrecher-chebüros und Patentinforma-tionsdiensten.

SEMINARE

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SEMINARE

TrainerErfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis

HinweisDieses Seminar ist das erste Modul unserer modularen Lehr-gangsreihe zum Thema Schutz-rechte / Patente. Nach Besuch dieses und des zweiten Moduls „Patentmanagement“ (Sem.-Nr. 01768) können Sie sich mit einem dritten Modul speziali-sieren zum: „Sachbearbeiter für Schutzrechte (TRA) (Modul 3a – Sem.-Nr. 01769), „Patentrecher-cheur (TRA)“ (Modul 3b – Sem.-Nr. 01770) oder „Manager für Schutzrechte (TRA)“ (Modul 3c – Sem.-Nr. 01771).Selbstverständlich ist dieses Seminar auch einzeln buchbar, wenn Sie die Abschlüsse nicht anstreben.

Seminar-Nr. 01767

Nürnberg 16.–17.09.2015

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 870,– € zzgl. MwSt.Endpreis 1.035,30 € inkl. 19% MwSt.

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Patentmanagement.

Anmeldung, Erteilung, Durchsetzung und Vernichtung von Patenten.Dieses Modul erläutert den Aufbau einer Patentanmeldung und die Bedeutung der Patentansprüche. Sie lernen die Grundlagen der Beur-teilung der Patentfähigkeit einer Erfindung kennen und werden aus erster Hand von Prüfern des deutschen und des europäischen Patent-amts über Recherche und Prüfung im jeweiligen Amt informiert. Die Vorteile einer internationalen Patentanmeldung und das dazugehö-rige Verfahren werden dargestellt und Sie erhalten einen Überblick über Patentschutz im Ausland. Sie erfahren, wie sich Patente ver-nichten lassen und was im Falle einer Patentverletzung aus Sicht des Patentinhabers und des potenziellen Patentverletzers zu tun ist.Dieses Seminar ist Bestandteil der modularen Weiterbildungen zum „Sachbearbeiter für Schutzrechte (TRA)“, „Patentrechercheur (TRA)“ bzw. zum „Manager für Schutzrechte (TRA)“.

Ihr Nutzen � Sie erhalten einen Überblick

über Patentschutz im In- und Ausland.

� Sie können die Patentfähigkeit einer Erfindung beurteilen.

� Sie wissen, was bei der Durch-setzung von Schutzrechten alles zu beachten ist.

� Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit Patent-verletzungen.

� Fallbeispiele erleichtern Ihnen die Umsetzung in der Praxis.

Inhalt � Aufbau einer Patentanmeldung � Bedeutung von Patent-

ansprüchen � Beurteilung der Patent-

fähigkeit einer Erfindung � Das deutsche Erteilungsverfah-

ren – Recherche und Prüfung beim DPMA

� Das europäische Erteilungs-verfahren – Recherche und Prüfung beim EPA

� Vorteile einer internationa-len Patentanmeldung nach dem PCT

� Patentschutz im Ausland – nationale Patentverfahren in ausgewählten Ländern

� Nutzung von Patentsystemen – Systemvergleich und Überblick über Strategien

� Vernichtung von Patenten – Einspruchs- und Nichtigkeits-verfahren

� Was tun bei Patentverletzung? Angriffs-, Verteidigungs- und Einigungsmöglichkeiten

SEMINARE

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SEMINARE

ZielgruppeMitarbeitende von Patent- und Entwicklungsabteilungen aus Unternehmen aller Branchen. Mitarbeitende von Patent-anwaltskanzleien, Patentrecher-chebüros und Patentinforma-tionsdiensten.

TrainerErfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis, Experten des deut-schen Patent- und Marken amtes und des Europäischen Patent-amtes.

HinweisDieses Seminar ist Modul 2 unserer modularen Lehrgangs-reihe zum Thema Schutzrechte / Patente. Nach Besuch von Modul 1 „Schutzrechte und Intel-lectual Property (IP)“ (Sem.-Nr. 01767) und dieses zwei-ten Moduls können Sie sich mit einem dritten Modul speziali-sieren zum: „Sachbearbeiter für Schutzrechte (TRA)“ (Modul 3a – Sem.-Nr. 01769), „Patentrecher-cheur (TRA)“ (Modul 3b – Sem.-Nr. 01770) oder „Manager für Schutzrechte (TRA)“ (Modul 3c – Sem.-Nr. 01771).Selbstverständlich ist dieses Seminar auch einzeln buchbar, wenn Sie die Abschlüsse nicht anstreben.

Seminar-Nr. 01768

Nürnberg 07.–08.10.2015

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 870,– € zzgl. MwSt.Endpreis 1.035,30 € inkl. 19% MwSt.

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Page 8: Schutzrechte DK 06.166 - TÜV Rheinland...Die Sacharbeit zu Patent-, Marken- und Designschutz erfordert daher neben den erforderlichen Fachkenntnissen ein hohes Maß an Sorgfalt und

Sachbearbeiterfür Schutzrechte (TRA).

Patente, Marken, Design – Anmeldung, Fristwahrung, Umschreibung, Archivierung und Kommunikation mit Ämtern.Die Anmeldung und Aufrechterhaltung von Schutzrechten ist mit zahlreichen Arbeiten verbunden. Fehler können zum Verlust eines Schutzrechts und damit zur Vernichtung erheblicher Werte führen. Die Sacharbeit zu Patent-, Marken- und Designschutz erfordert daher neben den erforderlichen Fachkenntnissen ein hohes Maß an Sorgfalt und Zuverlässigkeit. In diesem Modul werden Sie über die Organisa-tion einer Patent- und Markenabteilung bzw. -kanzlei, deren Arbeits-abläufe und über die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure informiert. Bei diesem Seminar handelt es sich um das Abschluss-modul 3a unserer Weiterbildung zum Thema Schutzrechte / Patente.

Ihr Nutzen � Sie verfügen über die erforder-

lichen rechtlichen und orga-nisatorischen Kenntnisse zur kompetenten Sachbearbeitung von Schutzrechten.

� Sie können die verschiedenen Schutzrechte anmelden und weitere Schritte einleiten.

� Sie kennen wichtige Fristen und deren Überwachung sowie die Gebührenregelungen.

� Sie wissen mit Ämtern, Gerich-ten und Erfindern professionell zusammenzuarbeiten.

Inhalt � Organisation von Patent-

und Markenabteilungen / -kanzleien

� Zusammenarbeit interner und externer Akteure

� Arbeitsabläufe in einer Patent- und Markenabteilung: Akten-führung, Fristenüberwachung, Posteingang und Postausgang, Ablage und Archiv

� Anmeldung von Patenten, Marken und Designs – Anmel-deformulare und Online-Filing

� Weitere Verfahrensschritte � Arten und Berechnungen von

Fristen, Nachfristen und die Möglichkeit von Fristverlänge-rungen

� Was kann man bei Fristver-säumnis tun? Weiterbehand-lung und Wiedereinsetzung

� Gebühren im Verfahrens-verlauf

� Wie wird mit den Ämtern kommuniziert?

� Zusammenarbeit und Kommu-nikation mit unternehmens-internen Auftraggebern bzw. externen Mandanten

SEMINARE

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SEMINARE

� Vollmachten, Erfinderbenen-nungen und Prioritätsbelege

� Unterschriften, Bestätigungen und Übersetzungen zu Unter-lagen (notarielle Beglaubigun-gen, Überbeglaubigungen, Legalisierungen)

� Umschreibung von Schutz-rechten

� Wie werden amtliche Register überprüft und wie erhält man aktuelle Registerauszüge zu Schutzrechten?

ZielgruppePatentsachbearbeiter; Büro-fachkräfte und Assistenten aus Industrie und Kanzleien; Quer-einsteiger, die sich in die Sachbe-arbeitung von Schutzrechten ein-arbeiten

AbschlussNach Abschluss der drei Module (Modul 1 „Schutzrechte und Intellectual Property (IP)“ (Sem.-Nr. 01767), Modul 2 „Patent-management“ (Sem.-Nr. 01768) sowie des vorliegenden Moduls 3a) können Sie an der abschlie-ßenden Zertifizierungsprüfung (90 min.) teilnehmen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie das Zertifikat „Sachbearbeiter für Schutzrechte (TRA)“ der TÜV Rheinland Akademie.

Daneben können Sie Abschluss-module belegen zum „Patent-rechercheur (TRA)“ (Modul 3b – Sem.-Nr. 01770) oder zum „Manager für Schutzrechte (TRA)“ (Modul 3c – Sem.-Nr. 01771).

TrainerErfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis

HinweisDieses Seminar ist auch einzeln buchbar, falls Sie den Abschluss nicht anstreben.

Seminar-Nr. 01769

Nürnberg 28.–29.10.2015

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 870,– € zzgl. MwSt.Endpreis 1.035,30 € inkl. 19% MwSt.

Preis je Prüfung 160,– € zzgl. MwSt. Endpreis 190,40 € inkl. 19% MwSt.

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Patentrechercheur (TRA).

Praktische Anwendung von Methoden / Daten- banken zur Patent- / Marken- / Designrecherche sowie Schutzrechtsklassifikationen.Rechercheure für Intellectual Property (IP) ermitteln alle Informatio-nen rund um Schutzrechte und liefern damit die fundierte Grundlage für Entscheidungen im IP-Bereich. Sie lernen in diesem Modul Daten-banken und Recherchetechniken sowie Schutzrechtsklassifikations-systeme kennen. Experten des Patentzentrums Nürnberg führen Sie in bewährte Verfahren der Patent- und Markenrecherche ein. Anhand von Beispielen und in Übungen sammeln Sie eigene Erfahrungen im Umgang mit verschiedenen Datenbanken. Bei diesem Seminar han-delt es sich um das Abschlussmodul 3b unserer Weiterbildung zum Thema Schutzrechte / Patente.

Ihr Nutzen � Sie lernen die wesentlichen

Unterschiede der Informati-onsquellen bzw. Datenbanken kennen und können die für den konkreten Rechercheauf-trag am besten geeigneten ziel-führend auswählen.

� Sie werden mit den relevanten, grundlegenden Recherchestra-tegien und -techniken vertraut und können diese anwenden.

� Sie können die relevanten Informationen ermitteln, Patentrecherchen vorbereiten, durchführen und die Ergeb-nisse Ihrem internen oder externen Kunden überzeugend darstellen.

Inhalt � Datenbanken für Patente, Mar-

ken und Designs im Überblick � Patentklassifikationssysteme

– das internationale Patent-klassifikationssystem IPC, die Cooperative Patent Classifica-tion CPC, die deutsche Prü-ferklassifikation DEKLA sowie nordamerikanische und japa-nische Klassifikationssysteme

� Klassifikationssysteme für Mar-ken und Designs – Nizza-Klas-sifikation und Locarno-Klassi-fikation

� Ermittlung des Kundenbedarfs � Recherchetechniken und

Recherchewerkzeuge � Tipps und Tricks zur Stichwort-

recherche � Praktisches Arbeiten und Üben

in den Datenbanken Depatis-net, Espacenet, eSearch plus und DesignView

SEMINARE

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SEMINARE

� Grundlegende Recherchearten an Beispielen

� Grundlagen der Bericht-erstellung

� Einführung in Patentüber-wachung und patentbasierte Analysen

ZielgruppePersonen, die Patentrecherchen, Patentanalysen und Patentüber-wachungen durchführen; Mit-arbeitende von Patent- und Entwicklungsabteilungen aus Unternehmen aller Branchen, Mitarbeitende von Patent-anwaltskanzleien, Patentrecher-chebüros und Patentinforma-tionsdiensten.

AbschlussNach Abschluss der drei Module (Modul 1 „Schutzrechte und Intellectual Property (IP)“ (Sem.-Nr. 01767), Modul 2 „Patent-management“ (Sem.-Nr. 01768) sowie des vorliegenden Moduls 3b) können Sie an der abschlie-ßenden Zertifizierungsprüfung (90 min.) zum „Patentrecher-cheur (TRA)“ teilnehmen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie das Zertifikat „Patentrechercheur (TRA)“ der TÜV Rheinland Aka-demie.

Daneben können Sie Abschluss-module belegen zum „Sachbe-arbeiter für Schutzrechte (TRA)“ (Modul 3a – Sem.-Nr. 01769) oder zum „Manager für Schutz-rechte (TRA)“ (Modul 3c – Sem.-Nr. 01771).

TrainerExperten des Patent- und Normenzentrums von TÜV Rheinland.

HinweisDieses Seminar ist auch einzeln buchbar, falls Sie den Abschluss nicht anstreben.

Seminar-Nr. 01770

Nürnberg 17.–19.11.2015

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 1.295,– € zzgl. MwSt.Endpreis 1.541,05 € inkl. 19% MwSt.

Preis je Prüfung 160,– € zzgl. MwSt. Endpreis 190,40 € inkl. 19% MwSt.

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Manager für Schutzrechte (TRA).

IP-Management: Patent- und Markenstrategien, patentbasierte Analysemethoden sowie Patent- und Innovationsmanagement.Strategie und Management von Intellectual Property (IP) sind unter-nehmerische Kernaufgaben. Der IP-Manager betreut das Schutzrechts-portfolio seines Unternehmens. Er entwickelt Schutzrechtsstrate-gien und bereitet unternehmerische Entscheidungen im IP-Bereich durch Analysen und Bewertungen vor. Dementsprechend lernen Sie in diesem Modul die Aufgaben einer Patent- und Markenabtei-lung in einem Unternehmen und die Grundzüge des Arbeitnehmer-erfindungsrechts kennen. Verschiedene Patent- und Markenstra-tegien werden ebenso besprochen wie Kosten im Zusammenhang mit Schutzrechten. Experten des Patentzentrums Nürnberg erläu-tern Ihnen Patentstatistiken, patentbasierten Analysemethoden und die Bedeutung von Patenten als Informationsquelle. Sie erlernen den strategischen Umgang mit Patenten und erhalten einen Einblick in das Thema interne Patentbewertung sowie Patentmanagement. Bei diesem Seminar handelt es sich um das Abschlussmodul 3c unserer Weiterbildung zum Thema Schutzrechte / Patente.

Ihr Nutzen � Sie erlernen den strategischen

Umgang mit Schutzrechten und können Kosten für Anmel-dung, Aufrechterhaltung und Durchsetzung von Schutzrech-ten abschätzen.

� Sie wissen, wie patentbasierte Analysen zur Wettbewerbs- und Technologiebewertung durchzuführen sind.

� Sie kennen die Kriterien zur Bewertung von Schutzrechten sowie patentrelevante Metho-den des Innovationsmanage-ments.

� Fallbeispiele aus der Praxis ver-tiefen Ihr Wissen.

Inhalt � Aufgaben der Patent- und Mar-

kenabteilung im Unternehmen � Rechte und Pflichten von

Arbeitnehmern als Erfinder –Arbeitnehmererfindungsrecht

� Anmeldung von Patenten und Marken – Anmeldestrategien

� Effektive Nutzung von Paten-ten und Marken – Diskussion von Durchsetzungsstrategien

� Kosten von Anmeldung, Auf-rechterhaltung und Durch-setzung von Schutzrechten

� Kann man mit Schutzrech-ten Geld verdienen? Lizenz-verträge im Überblick

SEMINARE

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SEMINARE

� Informationen aus Patenten – Patentbasierte Analysen zur Wettbewerbs- und Techno-logiebeobachtung

� Zum Unternehmen passende Patentstrategie – Strategische Überlegungen zur optimalen Nutzung des eigenen Patent-portfolios

� Effizientes Patentmanagement - Aufbau eines internen Bewertungssystems

- Entwicklung eines Patent-datenmanagementsystems

- Festlegung eines Anmelde- und Aufrechterhaltungs-prozesses

� Theoretische und praktische Kernelemente des Innovations-managements – Bedeutung von Schutzrechten

ZielgruppeGeschäftsführer, Führungskräfte sowie Mitarbeitende aus den Entwicklungs- und Patentabtei-lungen aus Unternehmen aller Branchen.

AbschlussNach Besuch der drei Module (Modul 1 „Schutzrechte und Intellectual Property (IP)“ (Sem.-Nr. 01767), Modul 2 „Patent-management“ (Sem.-Nr. 01768) sowie des vorliegenden Moduls 3c) können Sie an der abschlie-ßenden Zertifizierungsprüfung (90 min.) teilnehmen. Nach bestandener Prüfung erhalten

Sie das Zertifikat „Manager für Schutzrechte (TRA)“ der TÜV Rheinland Akademie. Daneben können Sie Abschluss-module belegen zum „Patent-rechercheur (TRA)“ (Modul 3b – Sem.-Nr. 01770) oder zum „Sachbearbeiter für Schutzrechte (TRA)“ (Modul 3a – Sem.-Nr. 01769).

TrainerExperten des Patent- und Nor-menzentrums von TÜV Rhein-land und erfahrene Fachdozen-ten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.

HinweisDieses Seminar ist auch einzeln buchbar, falls Sie den Abschluss nicht anstreben.

Seminar-Nr. 01771

Nürnberg 01.–03.12.2015

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 1.295,– € zzgl. MwSt.Endpreis 1.541,05 € inkl. 19% MwSt.

Preis je Prüfung 160,– € zzgl. MwSt. Endpreis 190,40 € inkl. 19% MwSt.

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ANMELDUNG. PER FAX an 0800 84 84 044.

Hiermit melde ich mich zu folgendem(n) Seminar(en) an:

Seminar

Seminar-Nr.

Termin, Ort

Seminar

Seminar-Nr.

Termin, Ort

Erfrischungsgetränke, Mittagessen, Teil nehmer unterlagen inkl.

Teilnehmeranschrift

Firma

USt-IdNr.

Titel / akad. Grad

Name, Vorname

Geb.-Datum, Ort

Abteilung / Funktion

Straße

PLZ, Ort

Telefon/Fax

E-Mail*

Rechnungsanschrift wie Teilnehmeranschrift

Firma

USt-IdNr.

evtl. Abteilung

Straße

PLZ, Ort

Anmeldung als Verbraucher Unternehmer (Privatkunde) (Geschäftskunde)

Für Verbraucher gilt die Widerrufsbelehrung, die Sie unter den umseitigen AGB finden.

Die AGB des Veranstalters erkenne ich mit meiner Unterschrift an. * Mit Angabe der E-Mail-Adresse stimme ich zu, regelmäßig Informationen von TÜV Rheinland zu erhalten.

Datum, Unterschrift

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB). FüR SEMINARE, LEHRGÄNGE UND STUDIENGÄNGE.1. Geltungsbereich(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durch-führung von Bildungsmaßnahmen wie offenen, überbetrieblichen und berufsbegleitenden Seminaren, Lehrgängen und Trainings sowie Studiengängen – im Weiteren als „Bildungsmaßnahmen“ bezeichnet – der TÜV Rheinland Akademie GmbH – nachfolgend „Veranstalter“ genannt. (2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. 2. Anmeldung(1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird. (2) Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. 3. Zulassungsvoraussetzungen(1) Die Bildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen jedem Inte-ressenten offen, der über die von den zuständigen Prüfinstitutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnahme gefordert werden. (2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulas-sungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verpflichtet.4. Durchführung(1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend dem ver öffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. (2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Refe renten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein An-spruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Re-ferenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.(3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Ab-schlüsse zuständig sind. 5. Pflichten des TeilnehmersDer Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbil-dungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzver-anstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teil zunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte. 6. UrheberrechteDie dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und an-dere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrecht-lich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. 7. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten(1) Bei Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit der Bildungs-maßnahme von bis zu 12 Monaten endet der Vertrag automatisch mit dem Ende der Bildungsmaßnahme. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich. (2) Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Mo-naten haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, jedoch frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem tatsächlichen Anfang der Bildungsmaßnahme, unabhängig von dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.(3) Für Bildungsmaßnahmen bis zu einer Dauer von 6 Monaten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungs-beginn beim Veranstalter eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Abmeldungen, die später als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernblei-ben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatz-teilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.(4) Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von über 6 Monaten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veran-staltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 15 % der Teilnahme-gebühr als Stornokosten fällig werden. Die Benennung eines Ersatz teilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvorausset-

zungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.(5) Bildungsmaßnahmen, die als Studiengang durchgeführt werden, haben eine vertragliche Mindestlaufzeit von 1 Semester und kön-nen ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen zum Semesterende gekündigt werden. Wird das Kündigungsrecht nicht fristgemäß in Anspruch genommen, verlängert sich die Vertragslauf-zeit jeweils um ein weiteres Semester. Bei Kündigungen, die später als zwei Wochen vor Semesterbeginn beim Veranstalter eingehen, werden Stornokosten in Höhe von € 500,– fällig. Bei Kündigungen, die nach Semesterbeginn eingehen, ist die volle Semesterstudienge-bühr zu entrichten.(6) Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. (7) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (8) Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Veran-stalter gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich – die anhal-tende oder schwerwiegende Störung der Bildungsmaßnahme durch den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme, Zahlungsverzug mit mehr als 2 Raten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oder Widerruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger. (9) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außer ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungs-grundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung. (10) Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Organisati-onsbereich des Veranstalters zu erfolgen, der die Anmeldung des Teil-nehmers bestätigt hat. Bedienstete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.(11) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Teilnehmer zur anteiligen Zahlung der Lehrgangsgebühren, die bis zum Ende der jeweiligen Kündigungsfrist berechnet werden, verpflichtet.8. Zahlungsbedingungen/Vergütung(1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnum-mer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters. (2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungs beträge mit 4 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. (3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhält-nis beruht. (4) Im Falle des Verzugs des Vertragspartners kann der Veranstalter für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 10,– erheben. Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Bearbeitungsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des Veranstalters.9. RatenzahlungFür Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als 6 Mona-ten kann durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlung vereinbart werden.10. Terminabsage durch den VeranstalterDer Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzah-len oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, ange-kündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. 11. Erfüllungsort/GerichtsstandErfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Ver-anstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entste-henden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Son-dervermögens ist Köln. 12. Datenschutz(1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdaten-schutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt.(2) Ihre geschäftlichen Kontaktdaten werden vom Veranstalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Programme und Seminarinformationen des Veranstalters per Post zu übersenden.(3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Be-reich Datenschutz des Veranstalters widersprechen bzw. Ihre Einwil-ligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusen-dung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.

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WIDERRUfSbElEHRUNG UND WIDERRUfSfORMUlAR (ENDVERbRAUCHER).Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstr. 56, 12103 Berlin, Fax: 0221 806-369947, Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorge-schrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unver-züglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unter-richten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstr. 56, 12103 Berlin, Fax: 0221 806-369947, Mail: [email protected] Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen.Ende der Widerrufsbelehrung.

Page 16: Schutzrechte DK 06.166 - TÜV Rheinland...Die Sacharbeit zu Patent-, Marken- und Designschutz erfordert daher neben den erforderlichen Fachkenntnissen ein hohes Maß an Sorgfalt und

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