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Schwäbisch Hall-Themendienst Newsletter der Bausparkasse Schwäbisch Hall für Journalisten 2/2018 Inhalt S. 1 S. 2 S. 4 S. 6 S. 7 Haus & Geld Zinsmeinung: Bauen könnte im zweiten Halbjahr teurer werden Haus & Geld Hausbau auf Knopfdruck? Wie 3D-Druck das Wohnen revolutioniert Finanzieren & Vorsorgen Später Lebenstraum: So gelingt der Eigentumserwerb ab 50 Bauen & Wohnen Bauen, feiern, wohnen: Fünf Anlässe, die Korken knallen zu lassen Steuern & Recht Ganz schön teuer: Was Bauherren bei Pfusch am Bau wissen müssen Tipps & Ratschläge Der aktuelle Tipp: Jetzt gegen steigende Zinsen absichern S. 9 Ansprechpartner Kathrin Milich Referentin Presse und Information 0791/46-6673 [email protected] newsroom.schwaebisch-hall.de

Schwäbisch Hall-Themendienst€¦ · Denn wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung finanzieren möchte, braucht eine solide Basis: Mindestens 25 Prozent der Gesamtsumme sollten angehende

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Schwäbisch Hall-Themendienst Newsletter der Bausparkasse Schwäbisch Hall für Journalisten 2/2018

Inhalt

S. 1

S. 2

S. 4

S. 6

S. 7

Haus & Geld Zinsmeinung: Bauen könnte im zweiten Halbjahr teurer werden

Haus & Geld Hausbau auf Knopfdruck? Wie 3D-Druck das Wohnen revolutioniert

Finanzieren & Vorsorgen Später Lebenstraum: So gelingt der Eigentumserwerb ab 50

Bauen & Wohnen Bauen, feiern, wohnen: Fünf Anlässe, die Korken knallen zu lassen

Steuern & Recht Ganz schön teuer: Was Bauherren bei Pfusch am Bau wissen müssen

Tipps & Ratschläge Der aktuelle Tipp: Jetzt gegen steigende Zinsen absichern

S. 9

Ansprechpartner Kathrin Milich Referentin Presse und Information 0791/46-6673 [email protected] newsroom.schwaebisch-hall.de

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Download Bildunterschrift Immobilienfinanzierer können vom Zinstief profitieren. Bausparer sichern sich die günstigen Zinsen auch für die Zukunft. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)

Ansprechpartner Sebastian Flaith Tel: 0791/46-2698

Sebastian.flaith@ schwaebisch-hall.de

newsroom.schwaebisch-hall.de

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Schwäbisch Hall-Zinsmeinung: Bauen könnte im zweiten Halbjahr teurer werden

Wer derzeit bauen oder kaufen will, kann nach wie vor noch von sehr günstigen Konditionen profitieren. Für einen zehnjährigen Immobilienkredit haben sich die Zinssätze im vergangenen Quartal kaum verändert und liegen bei durchschnittlich etwa 1,5 Prozent.

„Für die zweite Jahreshälfte rechnen wir allerdings mit einem leichten Zinsanstieg“, so Schwäbisch Hall-Zinsexperte Thorsten Walz. „Denn es zeichnet sich ab, dass die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Nettokäufe am Anleihenmarkt einstellen könnte und damit ein erstes Signal für ein allmähliches Auslaufen der ultralockeren Geldpolitik in der Eurozone aussendet. Zudem sind in den USA in den nächsten Monaten weitere Leitzinserhöhungen zu erwarten, die Impulse für Europa geben könnten.“

Immobilienerwerber sollten daher genau kalkulieren, ob sie sich mindestens zwei (besser: drei) Prozent Tilgung leisten können und eine möglichst langfristige Zinsbindung wählen, also mindestens 15 oder 20 Jahre. So können Käufer auch auf lange Sicht vom aktuellen Zinstief profitieren. Auf Nummer sicher geht man mit einem Darlehen, das Zinssicherheit bis zur letzten Rate garantiert.

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Hausbau auf Knopfdruck? Wie 3D-Druck das Wohnen revolutioniert Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen will, steht in der Regel vor zwei Herausforderungen: Vom ersten Stein bis zur bezugsfertigen Immobilie vergeht viel Zeit – und der Hausbau kostet viel Geld. Beides könnte sich bald entscheidend ändern. Denn Häuser aus dem 3D-Drucker sind keine Fantasie versponnener Technologie-Freaks mehr. Schwäbisch Hall-Expertin Kathrin Milich zeigt den aktuellen Stand auf dem Weg von der Vision zur realistischen Perspektive des Bauens. Es klingt spektakulär und sieht auch so aus: Nur 24 Stunden benötigte im vergangenen Jahr ein 3D-Drucker, um in der Nähe von Moskau ein Haus mit Wohnzimmer, Flur, Küche und Bad zu errichten. Das Video, das zeigt, wie der mobile Drucker aus einer Betonmischung Schicht für Schicht die Gebäudehülle errichtet, ist ein viraler Hit und wurde fast 3,5 Millionen Mal angesehen. Um den Ausdruck bewohnbar zu machen, mussten dann natürlich doch noch menschliche Experten Hand anlegen. Sie setzten das Dach auf sowie die Fenster ein und isolierten das Haus. Dennoch belaufen sich die gesamten Baukosten für Rohbau plus Endfertigung laut der Firma Apis Cor, die den mobilen 3D-Drucker hergestellt hat, nur auf 9.500 Euro – das entspricht gerade mal 250 Euro pro m². Zum Vergleich: In Deutschland müssen private Bauherren laut Statistischem Bundesamt mit reinen Baukosten von rund 1.600 Euro pro m² rechnen – je nach Ausstattung können es schnell mehrere hundert Euro werden.

„2030 soll ein Viertel aller Häuser in Dubai aus dem 3D-Drucker kommen.“

Dubai Future Foundation Apropos Fläche: Schlaue Rechner haben natürlich längst gemerkt, dass das russische Modellhaus lediglich 38 m² Wohnfläche hat. Aber es geht durchaus ein paar Nummern größer: In Dubai steht das erste voll funktionsfähige Haus, dessen Teile – einschließlich der kompletten Inneneinrichtung – zu 100 Prozent im 3D-Drucker entstanden sein sollen. Ein 6 m hoher und 36 m langer Drucker benötigte 17 Tage (plus zwei Tage Montage) für das 250 m² große Eigenheim. Gesamtkosten laut Hersteller: umgerechnet knapp unter 120.000 Euro. In

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Download Bildunterschrift 3D-Drucker bei der Arbeit: Diese Technologie könnte das Bauen revolutionieren. (Foto: TU München)

Ansprechpartner Kathrin Milich Tel: 0791/46-6673 kathrin.milich@ schwaebisch-hall.de newsroom.schwaebisch-hall.de

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Dubai traut man der neuartigen Technologie viel zu: Bereits 2030, so plant die Dubai Future Foundation, soll dort ein Viertel aller Häuser aus dem 3D-Drucker kommen. Aber nicht nur in Asien bewegt sich was. Tatsächlich sind die Aktivitäten im Bereich der „additiven Fertigung“ – wie der automatisierte Prozess des Drucks dreidimensionaler Objekte offiziell genannt wird – im Bauwesen in den letzten Jahren exponentiell gestiegen. „Während man noch 2010 weltweit nur etwa ein halbes Dutzend Projekte zu diesem Thema zählen konnte, sind es heute weit über das Zehnfache“, sagt Klaudius Henke, der am Lehrstuhl für Holzbau und Baukonstruktion der TU München selbst intensiv auf diesem Gebiet forscht. Auf dem Internetportal 3Dnatives schätzen Experten, dass der weltweite Betonmarkt für 3D-Druck im Jahr 2021 voraussichtlich 50 Millionen Euro erreichen wird. Wobei die „Druckertinte“ nicht unbedingt Beton sein muss: In Amsterdam experimentiert man mit dem Druck von Bio-Kunststoff in Wabentechnik. An der ETH Zürich drucken Forscher nicht den Beton an sich aus, sondern ein dichtes dreidimensionales Metallgewebe, in das später der flüssige Beton verfüllt wird. Hausbau ohne Mittagspause Die Vorteile von Häusern aus dem Drucker sind offensichtlich: Der 3D-Drucker braucht weder Schlaf noch Brotzeitpause, was die Baugeschwindigkeit deutlich erhöht und die Kosten ebenso spürbar senkt. Dazu werden der Materialausschuss und das Unfallrisiko minimiert. Dennoch rechnet Henke, der zu den Pionieren auf dem Forschungsgebiet zählt, zumindest in den nächsten zehn Jahren nicht mit einem Boom in Deutschland. Es sei „noch völlig offen, ob es am Ende tatsächlich der 3D-Druck des Eigenheims ist, der sich durchsetzen wird, oder eher eine Mischbauweise aus additiv gefertigten Elementen in Kombination mit konventionell hergestellten. Additive Fertigung macht ja nicht in jedem Fall Sinn, sondern vor allem dort, wo geometrisch komplexe Bauteile in kleinen Stückzahlen zu realisieren sind.“ Noch steckt die Entwicklung in den Kinderschuhen. „Wenn aber das menschliche Bedürfnis, sich ein Zuhause zu schaffen, auf innovative Technologie trifft, könnte das mittel- bis langfristig die Chance eröffnen, für deutlich mehr Menschen als bisher bezahlbares Wohneigentum möglich zu machen“, so Schwäbisch Hall-Expertin Kathrin Milich.

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Später Lebenstraum: So gelingt der Eigentumserwerb ab 50 Späte Familiengründung oder beruflich bedingte Ortswechsel führen dazu, dass der Traum von den eigenen vier Wänden häufig erst im fortgeschrittenen Alter realisiert wird. So verwundert es nicht, dass das Durchschnittsalter der Ersterwerber in Deutschland laut IW Köln bei 48 Jahren liegt. Worauf man beim späten Immobilienkauf bei der Baufinanzierung achten sollten, erklärt Baufinanzierungsexperte Ralf Oberländer von der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Am Anfang einer jeden Baufinanzierung – egal ob für Alt oder Jung – steht der Kassensturz. Denn wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung finanzieren möchte, braucht eine solide Basis: Mindestens 25 Prozent der Gesamtsumme sollten angehende Immobilienbesitzer aus Eigenmitteln einbringen. Die Generation jenseits der 50 verfügt häufig über eine gute Bonität und hat damit einen klaren Finanzierungsvorteil beispielsweise gegenüber jungen Familien: „Die Einkommen sind gegen Ende des Berufslebens viel höher als zu Beginn. Zudem ist das für den Erwerb von Wohneigentum benötigte Eigenkapital meistens bereits angespart“, erläutert Oberländer. Hohe Tilgung vereinbaren Finanzinstitute achten bei der Vergabe von Darlehen darauf, dass die Raten bis zum Ende der Finanzierung bedient werden können. Wessen Einkommen nach Renteneintritt stark sinkt, läuft Gefahr, von der Bank als nicht kreditwürdig eingestuft zu werden. Oberländer rät: „Alle Kreditnehmer, speziell die der Generation 50 plus, sollten es sich zum Ziel machen, das Darlehen bis zum Renteneintritt zum größten Teil – idealerweise vollständig – getilgt zu haben.“ Dafür müssen ältere Kreditnehmer höhere Tilgungsraten in Kauf nehmen. Das Gute daran: Je höher die Tilgung, desto günstiger die Gesamtfinanzierung. Wer sein Darlehen bis zum Renteneintritt in 12 Jahren abbezahlen will, muss circa 8,5% der Darlehenssumme pro Jahr tilgen. Bei einem Darlehen über 200.000 EUR sind das rund 17.000 EUR pro Jahr. Hinzukommen die Zinskosten. Bei Baufinanzierungszinsen von aktuell rund 2 % beträgt die monatliche Belastung demnach rund 1.450 EUR.

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Download Bildunterschrift Von einem bedarfsgerechten Eigenheim träumen viele Deutsche – besonders im Alter. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)

Ansprechpartner Karsten Eiß Tel: 0791/46-3674

karsten.eiss@ schwaebisch-hall.de

newsroom.schwaebisch-hall.de

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Flexibel bleiben Wer sein Finanzierungsziel jenseits des Renteneintritts gelegt hat, sollte die sinkenden Einkünfte bei der weiteren Planung berücksichtigen. Eine Option ist, mit dem Darlehensgeber eine Monatsratenanpassung zum Renteneintritt zu vereinbaren. Eine weitere Möglichkeit ist die Sondertilgung: „Verfügt der Kreditnehmer im Rentenalter über größere Geldbeträge, beispielsweise aus dem Erlös einer Lebensversicherung oder einer Erbschaft, muss vorab eine Sondertilgung vereinbart worden sein, damit das Geld zur Tilgung des Darlehens verwendet werden kann“, erklärt Oberländer.

Zinsen auf lange Zeit sichern Mit Voraussicht sollten auch die Darlehenszinsen geplant werden. Sind die Zinsen bei Abschluss niedrig, gilt auch für ältere Kreditnehmer die Grundregel: die Zinsen möglichst für die gesamte Laufzeit festschreiben. Oft empfiehlt es sich außerdem, zusätzliche Sonder-tilgungen zu vereinbaren, beispielsweise wenn zum 65. Geburtstag die Auszahlung einer Lebensversicherung ansteht. So kann ein Großteil oder das gesamte Darlehen zu den heute günstigen Konditionen zurückbezahlt werden. Extra-Tipp von Oberländer: „Wer im Laufe der Finanzierung noch finanziellen Spielraum hat, kann sich zudem für früher oder später sowieso anstehende Modernisierungen oder den altersgerechten Umbau die niedrigen Zinsen sichern. Dafür eignet sich ein Bausparvertrag.“

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Download Bildunterschrift Auf einer Baustelle gibt es einiges zu feiern. (Grafik: Bausparkasse Schwäbisch Hall/Krzysztof Slusarczyk/Shutterstock.com 2/2018)

Ansprechpartner Carolin Großhauser Tel: 0791/46-2360

carolin.grosshauser@ schwaebisch-hall.de

newsroom.schwaebisch-hall.de

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Bauen, feiern, wohnen: Fünf Anlässe, die Korken knallen zu lassen

Der Weg in die eigenen vier Wände kann mühsam und steinig sein. Umso wichtiger ist es für Bauherren, regelmäßig auf das Geschaffene zurückzublicken und innezuhalten. Welche Anlässe und Bräuche es rund um den Hausbau gibt, weiß Carolin Großhauser von der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

1. Für öffentliche Bauvorhaben ist er der Klassiker: der erste Spatenstich. Auch wenn heuteBagger für das Ausheben der Baugrube verantwortlich sind: Es bleibt der symbolische Akt,wenn Freunde und Familie mit den Bauherren gemeinsam das erste Loch in der Erde feiern.

2. Mit der Grundsteinlegung können persönliche Gegenstände oder die aktuelleTageszeitung als Zeitkapsel im Hohlraum des symbolischen Grundsteins an zukünftigeGenerationen überliefert werden.

3. Das Richtfest ist wohl die bekannteste und älteste Tradition, um ein neues Haus zu feiern.Bauherren schmücken nach Fertigstellung des Rohbaus das Dach mit einem Richtkranz.Gemeinsam stoßen alle am Bau Beteiligten auf der Baustelle an. Meist schlägt der Bauherrden letzten Nagel in den Dachstuhl, während ein Zimmermann oder der Polier die Rede hältund ein Glas zerbricht. Denn: Scherben bringen Glück.

4. Ist das Haus bezugsfertig und der Umzug vollbracht, steht einer Einweihungsfeier nichtsmehr im Wege. Früher schützte eine Weihe das Haus vor bösen Geistern, heute bringen dieGäste kleine symbolische Präsente mit. Carolin Großhauser meint: „Die klassischenGeschenke zum Einzug sind Brot und Salz. Sie versprechen Wohlstand und Sesshaftigkeit.“

5. Nach alter Tradition pflanzen auch heute noch junge Bauherren gemeinsam den erstenBaum. War er früher vor allem Vitamin- und Schattenspender, gilt er heute als Symbol derUrkraft des Lebens und steht für eine glückliche Zukunft in den eigenen vier Wänden.

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Ganz schön teuer: Was Bauherren bei Pfusch am Bau wissen müssen Zehn Mängel weist jedes neu gebaut Haus im Schnitt auf – das hat eine Untersuchung des TÜV Rheinland ergeben. Der Streit darüber, wer für die entstandenen Fehler geradestehen muss, landet oft vor Gericht. Gut also, wenn Bauherren wissen, wie sie im Streitfall zu ihrem Recht kommen. „Bei der Mängelbeseitigung sind in der Regel die Folgen des Mangels und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit entscheidend“, sagt Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Stefan Bernhardt. In der Praxis reicht das Spektrum von „Kein Recht auf Nachbesserung“ bis zur Neuherstellung, wie Bernhardt anhand von vier Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung zeigt. Beispiel 1: In einem vom OLG Celle (Az. 16 U 97/15) entschiedenen Fall war bei einer Dachsanierung mit Einbau einer Wärmedämmung so schlampig gearbeitet worden, dass Wärmebrücken auftraten. Außerdem wurde die Dampfbremse fehlerhaft verklebt und die vertraglich vereinbarten Spalierleisten zur Fixierung der Wärmedämmung nicht angebracht. Ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger stellte erhebliche Wärmeverluste und die Gefahr von Schimmelbildung fest. Eine fachgerechte Mängelbeseitigung sei nur von außen durch Abdeckung des Dachs und komplette Neuerstellung möglich. Das war der Firma zu teuer – sie bot stattdessen eine Nachbesserung von innen zu einem Drittel der Kosten an. Das OLG Celle folgte dagegen dem Sachverständigen und entschied: alles neu. In ihrer Urteilsbegründung verwiesen die Richter auf die Rechtsprechung des BGH. Demnach liegt eine Unverhältnismäßigkeit nur dann vor, wenn einem objektiv geringen Interesse des Hauseigentümers an einer mangelfreien Vertragsleistung ein ganz erheblicher – und daher vergleichsweise unangemessener – Aufwand gegenübersteht. Davon könne in diesem Fall keine Rede sein. Beispiel 2: Wer am Bau viel verspricht, muss dies auch halten können, stellte kürzlich das OLG Brandenburg klar (Az. 11 U 86/15). Der Besitzer eines Einfamilienhauses hatte dieses von einem örtlichen Dachdeckerbetrieb neu eindecken lassen. In ihrem Angebot hatte die Firma geschrieben, Sturmwinde und Hagel könnten die dafür verwendeten Metalldachpfannen nicht zerstören, und die Werbeaussage des Herstellers zitiert: „Sturm- und hagelsicher wie kaum ein anderes Dach“. Doch schon nach dem ersten Unwetter zählte der Eigentümer rund 600 Beulen auf seinem Dach. Die Dachdeckerei wollte von einer Schadensbehebung jedoch nichts wissen: Das Dach sei schließlich nicht zerstört worden. Dass ein so starker Hagelschlag Spuren hinterlasse, müsse auch einem Laien klar sein.

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Download Bildunterschrift Baupfusch ist nicht nur für Häuslebauer nervenaufreibend, er kann auch für die zuständige Firma teuer werden. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)

Ansprechpartner Karsten Eiß Tel: 0791/46-3674 karsten.eiss@ schwaebisch-hall.de newsroom.schwaebisch-hall.de

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Das sah das Gericht anders und verurteilte die Firma dazu, die Kosten für ein neues Dach zu übernehmen. Die berechtigte Erwartungshaltung sei, dass Hagelschlag den Dachpfannen „nichts anhaben kann“. Das bedeute, dass Hagel weder zu einer optischen Verschlechterung noch zu einer kürzeren Lebenserwartung des Daches – die ein Sachverständiger festgestellt hatte – führen dürfe. Beispiel 3: Glück im Unglück hatte ein Bauherr, der bereits im Rohbau gravierende, die Standsicherheit gefährdende Mängel feststellte. Er klagte daraufhin auf Schadenersatz in Höhe der Kosten für Abriss und Neubau von fast 300.000 Euro. Der vom Gericht bestellte Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass ein Teil der Mängel auf die Verwendung nicht zugelassener und daher nicht den DIN-Normen entsprechenden Materialien zurückzuführen war. Er vertrat jedoch auch die Ansicht, dass die Mängel nachgebessert und mit einem Preisnachlass abgegolten werden könnten. Aus diesem Grund wies die erste Instanz die Klage ab. Der Bauherr ging sodann in Berufung und hatte vor dem OLG Köln Erfolg (Az. 16 U 63/15). Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die potenziellen Gefahren für Statik und Standsicherheit so groß seien, dass trotz der hohen Kosten ein vollständiger Abriss und mängelfreier Neubau nicht unverhältnismäßig sei. Zudem sei ein Verstoß gegen DIN-Normen auch ohne Eintritt eines konkreten Schadensfalles ein Mangel. Beispiel 4: Bernhardt weist auf zwei Kardinalfehler hin, mit denen sich Bauherren in ihrem verständlichen Ärger über Pfusch leichtfertig ganz oder teilweise um ihren Anspruch auf Schadenersatz bringen können: „Ein solcher Anspruch setzt zwingend eine Fristsetzung zur Nachbesserung voraus. Gibt der Bauherr dem Auftragnehmer keine zweite Chance, ein mängelfreies Werk abzuliefern, kann er alle Ansprüche auf Schadenersatz verlieren und auf den gesamten Kosten der Mängelbeseitigung sitzenbleiben.“ Dies bestätigen diverse Gerichtsurteile, etwa vom OLG Frankfurt am Main (Az. 15 U 17/14). „Ist die Pfuschfirma zu einer Nachbesserung nicht gewillt oder in der Lage und beauftragt der Bauherr ein anderes Unternehmen, so hat er darzulegen, dass die entstehenden Kosten ausschließlich der Mängelbeseitigung dienen“, so der Schwäbisch Hall-Experte.

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Download Bildunterschrift Immobilienerwerber sollten die Zinsen möglichst lange festschreiben, um sich gegen höhere Zinsen abzusichern. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)

Ansprechpartner Karsten Eiß Tel: 0791/46-3674 karsten.eiss@ schwaebisch-hall.de newsroom.schwaebisch-hall.de

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Der aktuelle Tipp: Jetzt gegen steigende Zinsen absichern

Selten waren die Bauzinsen so niedrig wie aktuell. Sollten aber die Zinsen mittelfristig wieder steigen, kann die Baufinanzierung schnell teuer werden. Wer jetzt ein Haus kauft, sollte deshalb die Chance nutzen und sich gegen höhere Zinsen in der Zukunft absichern. So lässt sich die Zinsfalle umgehen: 1. Bei einem Annuitätendarlehen mit langer Laufzeit zahlt der Kreditnehmer das Darlehen in festen Raten aus Zins und Tilgung zurück. Der Zinssatz wird bei Vertragsabschluss für die gewählte Frist – zum Beispiel zehn Jahre – festgeschrieben. Aber Vorsicht: Am Ende der Zinsbindung bleibt meist eine Restschuld stehen. Diese muss zum dann aktuellen Zinssatz neu finanziert werden. Sind die Zinsen inzwischen gestiegen, verteuert sich die Finanzierung. Mehr Sicherheit bringt eine möglichst lange Zinsbindung und wenn möglich auch eine höhere Tilgung. Dabei gilt: Je länger die Zinsbindung, desto höher der Zinssatz. 2. Wer einen Kombikredit der Bausparkassen wählt, schließt einen Bausparvertrag in der Höhe seines Kreditbedarfs ab. Der Immobilienerwerber erhält ein Sofort-Darlehen für den Kauf und zahlt zunächst lediglich Zinsen. Gleichzeitig bespart er regelmäßig den Bausparvertrag. Ist dieser zuteilungsreif, wird das Sofort-Darlehen auf einen Schlag abgelöst. Danach zahlt der Kreditnehmer die Raten für das Bauspardarlehen ab. Größter Vorteil: Zinsen und Tilgungsraten bleiben während der gesamten Laufzeit von bis zu 30 Jahren konstant. Und: Sobald das Sofort-Darlehen durch den Bausparvertrag abgelöst wird, kann das verbleibende Bauspar-Darlehen kostenlos, zu jeder Zeit und in beliebiger Höhe getilgt werden. 3. Der klassische Bausparvertrag wird durch die staatliche Förderung (Wohn-Riester, Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie) attraktiv. Wer erst in einigen Jahren bauen oder kaufen will, sichert sich damit die niedrigen Zinsen von heute und baut gleichzeitig Eigenkapital auf. Vorteile: Die Zinsen für die gesamte Laufzeit werden bei Vertragsabschluss fest vereinbart und Sondertilgungen sind jederzeit kostenlos möglich.

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Haus & Geld Immobilienfinanzierer können vom Zinstief profitieren. Bausparer sichern sich die günstigen Zinsen auch für die Zukunft. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)

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Bauen & Wohnen Auf einer Baustelle gibt es einiges zu feiern. (Grafik: Bausparkasse Schwäbisch Hall/Krzysztof Slusarczyk/Shutterstock.com 2/2018)

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Steuern & Recht Baupfusch ist nicht nur für Häuslebauer nervenaufreibend, er kann auch für die zuständige Firma teuer werden. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)

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• Schwäbisch Hall-Themendienst• Geno-Medien• Mediathek

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Verantwortlich: Siegfried Bauer, Bereichsleiter Kommunikation, [email protected]