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Wir über 60 Seniorenkompass für Remscheid
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Vorwort
Der vorgelegte Senioren-Kompass soll die Rem -scheider Bürgerinnen undBürger über die vielfältigenAkti vitäten, Initiativen undkonstruktiven Ange botedurch Senioren und fürSenioren in Remscheidinformieren.
Der Seniorenbeirat danktallen Mit bürgern, die sichfür eine positive Gesell -
schaft in Remscheid eingesetzt haben und sich immernoch einsetzen. Ich nenne dabei die Hofschaften, dieStadtbezirke, die Kirchen, die Wohl fahrtsverbände, dieSelbsthilfe gruppen, die Kultur- und Sportvereine sowiedie vielfältigen Initiativ gruppen. Ein besonderer Dank giltden Menschen, die sich – ohne in der Öffentlichkeitbekannt zu sein – über viele Jahre für die Allge meinheitund für einzelne Mitmenschen eingesetzt haben und sichweiter ein setzen.
Der älteren Generation gebührt ein posi tiver Stellenwert,besonders vor dem Hintergrund des demografischenWandels. Politik und Verwaltung sind gut beraten, die ste-tig steigende Zahl von Senioren zur Kenntnis zu nehmen.Darüber hinaus kann die Gesellschaft nicht darauf ver-zichten, das positive "Kapital" der älteren Generation zunutzen. Viele leistungsfähige ältere Frauen und Männer
können ihr Wissen, ihre Erfahrung, ihre Zuverlässigkeit undihre Beständigkeit in das gesellschaftliche Leben in Rem -scheid einbringen. Dabei ist es das Ziel, gemeinsam mitden jüngeren Generationen Remscheid liebens wert zumachen.
Es kommt darauf an, die Remscheider Politik nicht nur für,sondern mit der älteren Generation zu gestalten. Aus die-sem Grunde startet der Senioren beirat eine Umfrage, vonder An regungen, Hinweise, Tipps undgege benenfallsInitiativen für die Übernahme frei williger Tätigkeitenerhofft werden.
Es gibt viele Gründe, sich für Menschen in unserer Stadtzu engagieren. Ein paar Beispiele: Aktivsein – etwasSinnvolles tun – sich für eine gute Sache einsetzen – dasbedeutet Sinnerfüllung und stärkt das Selbs t wertgefühleines jeden Einzelnen.
Abschließend danke ich dem Remscheider General-Anzeiger, dass dieser Senioren-Kompass möglich wurde.Ich hoffe, dass der Überblick über die vielen Aktivitätenin Remscheid Anregungen vermittelt und ein konstrukti-ver Mosaikstein für die Menschen in unserer Stadt wird.
Ihr
Georg GregullVorsitzender des SeniorenbeiratsRemscheid, im Juli 2006
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Impressum
Herausgeber: rga Buchverlag und Seniorenbeirat der Stadt Remscheid
J.F. Ziegler KG, Druckerei und VerlagKonrad-Adenauer-Str. 2–4, 42855 Remscheid
Redaktionelle Bearbeitung: Snezana Simicic
Verantwortlich für Anzeigen: rga Buchverlag, Falko Pütz
Gestaltung & Satz: twominds mediendesign – Katrin Geißler, Remscheid
© 2006, rga Buchverlag – www.rga-buchverlag.de
Entnahme von Texten und Bildern für Nachdruck, Vortrag, Verarbeitung, auch in elektronischen Verzeichnissen o.Ä. sind nur mit schriftlicher Genehmigung von Verlag und Autor gestattet.
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Grußwort
mit diesem Seniorenkompass erhaltenältere Mitbürgerinnen und Mitbürgerwichtige Informationen, Ansprech -partner und Ratschläge über Dienste,Einrichtungen und Freizeit angebote inunserer Stadt.
In wenigen Jahrzehnten wird jeder dritteBürger in unserem Land 60 Jahre undälter sein. Die Anzahl der Seniorinnenund Senioren in Deutschland wird weiter zunehmen. Daher ist es wichtig,seniorengerechte Angebote und Dienst -leistungen vorzuhalten, da mit die älte-ren Menschen ihren wohlverdientenRuhestand genießen können und beiBedarf Unter stützung bekommen. Dazugehört auch, dass Senioren ihreInteressen und Belange nicht nur in denGremien des Rates vortragen und bera-ten können, sondern auch in Form desSeniorenbeirates die Chance erhalten,die Lebens umstände älterer Menschenin Remscheid mitzugestalten und mitzu-entscheiden.
Ich danke dem Remscheider Senioren -beirat und den in der Seniorenarbeit aktiven Vereinen und Verbänden für diemaßgebliche Unterstützung, ohne derenHilfe es nicht möglich gewesen wäre,diese Broschüre neu aufzu legen. Fernerdanke ich allen inserierenden Firmen,ohne deren Beitrag das Erscheinen eben-falls nicht möglich gewesen wäre.
Ich wünsche Ihnen viel Freude beimLesen des Seniorenkom passes.
Ihre
Beate WildingOberbürgermeisterin
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Inhaltsverzeichnis
FreizeitgestaltungKultur und Museen … … … … … … … … … 8Sport für Senioren / Seniorentreffs … … … … 12Seniorenstudium … … … … … … … … … 17Mobilität im Alter … … … … … … … … … 19
Rat und HilfeDienste der Stadtverwaltung … … … … … … 22Pflege- und Wohnberatung … … … … … … 24Rechtsberatung … … … … … … … … … … 25Ernährungsberatung … … … … … … … … 27Kriminalitätsvorsorge undVerkehrssicherheitsberatung … … … … … … 28Psychosoziale Beratungsangebote … … … … 30Wichtige Telefonnummern … … … … … … 31
Altersgerechtes WohnenAmbulante Pflegedienste / KomplementäreDienste / Hausnotrufe … … … … … … … … 32Mahlzeitendienste / Mittagstisch … … … … 40Fahrdienste … … … … … … … … … … … 44Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege … … … 44Betreutes Wohnen, Altenwohnungen … … … 46Wohnberatung … … … … … … … … … … 48Altenpflegeheime … … … … … … … … … 50 Wege zur Aufnahme … … … … … … … … 53Rechte als Heimbewohner … … … … … … 54Heimbeiräte … … … … … … … … … … … 56Finanzierung … … … … … … … … … … … 58
Geld und FinanzenRente … … … … … … … … … … … … … 59Grundsicherung … … … … … … … … … … 61Wohngeld / Wohnberechtigungsschein … … 62Pflegegeld / Pflegesachleistungen … … … … 64Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung /Ermäßigung der Telefonkosten … … … … … 65Schwerbehinderung undSchwerbehindertenausweis … … … … … … 66Rezeptgebührenbefreiung … … … … … … 67
VorsorgeVorsorgevollmacht, Betreuungs- undPatientenverfügung … … … … … … … … … 68Hospizdienste … … … … … … … … … … 71Erbrecht und Testament … … … … … … … 72Grabpflegevertrag / Trauerfallvorsorge … … 74
Institutionen und VerbändeSeniorenbeirat … … … … … … … … … … 67Behindertenbeirat … … … … … … … … … 77Wohlfahrtsverbände … … … … … … … … 78Interessenvertretungen … … … … … … … … 79Selbsthilfegruppen … … … … … … … … … 80
Stichwortverzeichnis … … … … … … … … 82
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FreizeitgestaltungKultur und Museen
Älter werden gehört zum Leben. Man muss dabei abernicht zwangsläufig seine Freizeitgestaltung ganz um -stellen. Viele Hobbys kann man besonders im Altergenießen. Der Genuss von Kultur gehört ganz sicher dazu.
Einen ersten Überblick über die verschiedenen Ein -richtungen gibt der
Kulturservice der Stadt Remscheid
Theodor-Heuss-Platz 1, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 16-2313Fax: (02191) 16-3496
Folgende kulturelle Einrichtungen gibt es unter anderem im Stadtgebiet von Remscheid:
Kulturorganisation
Institut für Bildung und Kultur e.V. www.ibk-kultur.deDas Institut für Bildung und Kultur e.V. stärkt Kunst,Kultur und kulturelle Bildung in den verschiedensten
gesellschaftlichen Feldern. Unter anderem gibt es dasProjekt “mehrkultur 55plus”. Dies ist ein landesweitesProjekt mit dem Ziel, Kulturangebote für ältereMenschen auszubauen und weiterzuentwickeln. Eswill dazu beitragen, die Zugänglichkeit und Erreich -barkeit von Kulturveranstaltungen zu verbessern.Senioren, die selbst künstlerisch aktiv und kulturellengagiert sind – oder es werden wollen –, erhaltenbessere Rahmen bedingungen und Informations -möglich keiten. Neben Veranstaltungen und Programmen, die sich speziell an diese Zielgruppe richten, wird auch das allgemeine Angebot von Kunst- und Kulturinstitutionenaus dem Blickwinkel der Interessen und Wünscheeines älteren Kulturpublikums betrachtet.
Kulturzentren
Klosterkirche Remscheid-Lennep – KulturzentrumKlosterkirche e.V.Klostergasse 8, 42897 RemscheidTel.: (02191) 997090www.klosterkirche-lennep.de
Hindenburgstr. 3, Remscheid, Tel. 2 41 85
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FreizeitgestaltungKultur und Museen
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Kulturhistorische MuseenDeutsches Werkzeugmuseum/Historisches ZentrumSteffenshammerCleffstr. 2-6, 42855 RemscheidTel.: (02191) 162519 oder (02191) 46435-0www.werkzeugmuseum.org
Tuchmuseum Lennep Hardtstr. 2, 42897 RemscheidTel.: (02191) 669264www.tuchmuseum.de
Natur- und WissenschaftsmuseenDeutsches Röntgen-Museum Schwelmer Str. 41, 42897 RemscheidTel.: (02191) 163384www.roentgen-museum.de
Sonstige MuseenMuseum Destille Frantzen (Schnapsmuseum)Alte Freiheitstr. 24, 42857 RemscheidTel.: (02191) 26926www.museum-destille-frantzen.de
FreizeitgestaltungKultur und Museen
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TheaterRotationstheaterKölner Str. 2c, 42897 RemscheidTel.: (02191) 661422www.rotationstheater.de
Teo Otto TheaterKonrad-Adenauer-Str. 31-33, 42853 RemscheidTel.: (02191) 163851 (Büro)
(02191) 162650 (Karten)www.teo-otto-theater.de
Westdeutsches Tourneetheater Remscheid Bismarckstr. 138, 42859 RemscheidTel.: (02191) 32285, Fax: (02191) 343798E-Mail: [email protected]
Heimatbühne Lüttringhausenwww.luettringhausen.de
ChöreRemscheid kann ein vielseitiges Chorangebotvor weisen. Nähere Informationen zu den ver-schiedenen Vereinen gibt es bei der Stadt imInternet www.remscheid.de oder bei denörtlichen Tages zeitungen.
RS-Lüttringhausen Kreuzbergstr. 23 Tel (02191) 953184
Wuppertal-Cronenberg Hauptstr. 13 Tel (0202) 471770www.brillen-madel.de
FreizeitgestaltungSport für Senioren / Seniorentreffs
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Sportlich fit halten, kann man sich noch bis ins hoheAlter. Schließlich heißt es doch so schön: Sport hältjung. Wissenschaftler haben herausgefunden, dass der-jenige, der Sport treibt, auch im Alter körperlich undgeistig beweglich bleibt. Neben den gesundheitlichenVor zügen sollte man auch die psychischen nicht ver-gessen: Beim Sport trifft man Gleichgesinnte und kannKontakte aufbauen. Ideal geeignete Sportarten fürSenioren sind zum Beispiel Turnen, Wandern,Schwimmen und Radfahren. Aber grundsätzlich gilt:Alles, was einem Spaß macht, hält einen auch fit!Informationen zu speziellen Sportangeboten für Senioren:
Sport für Seniorinnen und Senioren e.V.Honsberger Str. 2, 42857 RemscheidTel.: (02191) 41616
Sportbund Remscheid e.V.Jan-Wellem-Str. 29, 42859 RemscheidTel.: (02191) 341443 oder 389160Fax: (02191) 39456E-Mail: [email protected] Sportbund Remscheid ist die Dachorganisationvon 78 Remscheider Sportvereinen.
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FreizeitgestaltungSport für Senioren / Seniorentreffs
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Schwimmbad
Sauna- und Badeparadies H2OHackenberger Str. 109, 42897 RemscheidTel.: (02191) 16-4142, Info-Telefon: (02191) 16-4141Fax: (02191) 16-5205E-Mail: [email protected]
Sportbad am StadtparkSchützenplatz 3, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 16-4160, Fax: (02191) 16-4161
Freibad EschbachtalEschbachtal 5, 42859 RemscheidTel.: (02191) 388601In den Sommermonaten ist das Freibad eine erfrischende Alternative.
Schwimmvereine
Es gibt verschiedene Schwimmvereine in Remscheid.Nähere Informationen erteilt der Sportbund Remscheide.V.
Wanderverein
Sauerländischer Gebirgsverein Abteilung Remscheid e.V.Kontakt: Jürgen FlöttmannDörpersteeg 2, 42897 RemscheidTel.: (02192) 5538www.sgv-remscheid.de
Kölner Str. 66-68 42897 Remscheid Tel.: (02191) [email protected]
Heidemaria HartmannLenneper Str. 4Tel.: (02191) 343659www.mode-schatulle.de
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FreizeitgestaltungSport für Senioren / Seniorentreffs
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Seniorentreffs
Bei der Freizeitgestaltung von älteren Menschen können Seniorentreffs eine wichtige Rolle spielen. Diefolgenden Seniorentreffs gibt es unserer Stadt. DieAktivitäten sind unterschiedlich und sollten voraberfragt werden. Unter anderem angeboten werdenVorträge, Theater- und Wandergruppen, Kurse zumAutogenen Training, Sprachkurse oder auch Spiele-Nachmittage. Außerdem gibt es verschiedene Treffen,die von den einzelnen Kirchenvereinigungen ange -boten werden.
Stadtteil Remscheid
gemeinsam statt einsamMobile Dienste e. V.Elberfelder Str. 38, 42853 RemscheidTel.: (02191) 73438, Fax: (02191) 76623E-Mail: [email protected]
Caritas Seniorentreff AltstadtNeustr. 4-6, 42853 RemscheidTel.: (02191) 4911-0, Fax: (02191) 26320E-Mail: [email protected] www.caritas-remscheid.de
Seniorentreff ”Haus der offenen Tür”Brüderstr. 4, 42853 RemscheidTel.: (02191) 24757
Seniorentreff StadtparkCarl-Hessenbruch-Weg 1, 42853 RemscheidTel.: (02191) 73949
Seniorentreff BirkenstraßeBirkenstr. 23, 42855 RemscheidTel.: (02191) 39825
Seniorentreff KremenhollBogenstr. 10, 42857 RemscheidTel.: (02191) 74852
FreizeitgestaltungSport für Senioren / Seniorentreffs
Seniorentreff LindenhofLindenhofstr. 13, 42857 RemscheidTel.: (02191) 938041
Seniorentreff ReinshagenHagedornweg 6, 42857 RemscheidTel.: (02191) 791938
Seniorentreff VieringhausenVieringhausen 64, 42857 RemscheidTel.: (02191) 70748
Gesellige Remscheider Spätlese1 x monatlich im Andersen Hotel/ Remscheider HofPrivatadresse:Intzestr. 185, 42859 RemscheidTel.: (02191) 341671
Seniorentreff SüdJan-Wellem-Str. 11a, 42859 RemscheidTel.: (02191) 38495
Stadtteil Lennep
Seniorentreff HardtparkWupperstr. 1, 42897 RemscheidTel.: (02191) 661131
Seniorentreff HasenbergHasenberger Weg 13-17, 42897 RemscheidTel.: (02191) 660714www.hasenberg.d-land.de
AWO Seniorentreff MollplatzMollplatz 3, 42897 RemscheidTel.: (02191) 662626, Fax: (02191) 668753E-Mail: [email protected]
Stadtteil Lüttringhausen
Seniorentreff KlausenKarl-Arnold-Str. 6-8, 42899 RemscheidTel.: (02191) 55634
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FreizeitgestaltungSeniorenstudium
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Kreuzbergstraße 61Remscheid-Lüttringhausen
CLAUDIA BERGMANN-SCHOLVIEN
HeilpraktikerinMagnetfeld-Therapie Sauerstoff-OzontherapieAkupunktur Vitason-KlangwellentherapieTel. (02191) 50805 www.die-naturheilpraxis.info
NEU FIGUR-STUDIO
schön, schlank, fit und gesundVakuum-Cardio-Laufband ultimatives FigurformingDie Fitness-Studio Alternative, auch zur Regeneration bei Bewegungseinschränkungen individuelle Beratung & BetreuungTel. (02191) 4630701
ENTSPANNUNG UND WELLNESS PURVita-Farm Bergmann-ScholvienSchürkamp 2, 33442 ClarholzTel.: (05245) 858925, Fax: (05245) 858926Internetadresse: www.vita-farm.deE-Mail: [email protected]
Studieren im Alter – ist das wirklich sinnvoll? Natürlich,denn Senioren studieren nicht mehr zum Erwerb einerberuflichen Qualifikation, sondern aus Interesse. EinSenioren- oder Gasthörerstudium ist an vielen Uni -versitäten bei entsprechender Vorbildung auch ohneAbitur möglich. So bietet zum Beispiel die Gesamt -hochschule Wuppertal die Möglichkeit der Weiter -bildung unter dem Namen “Seniorenstudium” an.Dieses richtet sich an Personen, die in systematischerWeise sozialwissenschaftliche oder geisteswissen-
schaftliche Kenntnisse erwerben möchten, ohne damiteinen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben.Auf eine formale Zugangsvoraussetzung (Abitur oder Ähnliches) wird verzichtet. Die Teil nehmer am“Senioren studium” werden nach Zahlung einer Gast -hörer gebühr als Gasthörer eingeschrieben. Das “Seniorenstudium” in Wuppertal dauert insgesamtfünf Semester und kann zu Beginn eines jeden Winter -semesters aufgenommen werden.
FreizeitgestaltungSeniorenstudium
Bergische Universität WuppertalWissenschaftliches Sekretariat für das SeniorenstudiumRaum: O-11.18Gaußstr. 20, 42097 WuppertalTel.: (0202) 439-2165Öffnungszeiten: Do. von 12.00 bis 14.00 Uhr www.verwaltung.uniwuppertal.de
Allgemeine Bildungsangebote
VHS Remscheid Schützenstr. 57, 42853 RemscheidTel.: (02191) 163968, Fax: (02191) 163273E-Mail: [email protected] aktuelle Kursprogramm der VHS erhält man in vielen öffentlichen Institutionen (wie z.B. in verschie-denen Ämtern, Bürgerbüros, Bibliotheken und Spar -kassen).
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Öffnungszeiten
Mo.–Fr. 8–20 Uhr
Sa. 8–18 Uhr
So. 13–18 Uhr
Burger Straße 210Am Krankenhaus
Damals wie heuteimmer aller erste
Sahne
Von Geburtstagsfeier bis Beerdigungen
Separater Raum für 40 Gäste
Täglich geöffnet
Tel. (02191) 341535
FreizeitgestaltungMobilität im Alter
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TherapiezentrumHindenburgstraße
Axel von LepelHindenburgstr. 9 42853 RemscheidTelefon (02191) 5911381 Fax (02191) 5911383Nähe Bushaltestelle Hindenburgstr.Montag bis Freitag 8.00–19.00 Uhr durchgehend geöffnetAlle Kassen auf ärztliche Verordnung, Privat, Hausbesuche
Krankengymnastik
KG nach BobathKG-GerätUltraschall/ElektrotherapieMassage/Naturmoor/HeißluftLymphdrainagen
Ergotherapie
Arbeits- und BeschäftigungstherapieSensorische IntegrationAufmerksamkeits-/Konzentrationstraining
Logopädie
Behandlung von Sprach-,Sprech- und Stimmstörungen
Je tz t neu: Wohl füh l -Massagen und Fußref lexzonen-Massagen
Auch wer nicht mehr das eigene Auto bewegen kannoder möchte, muss auf Mobilität in Remscheid nicht verzichten. Die Stadtwerke sind mit dem öffentlichenPersonen-Nahverkehr (ÖPNV) in den Verkehrs verbundRhein-Ruhr (VRR) und darüber hinaus mit ihren Linienim Raum Wermelskirchen und Radevormwald in denVerkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) eingebunden. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr umfasst in seiner Ost-West-Ausdehnung das Gebiet von Dortmund bisMönchengladbach und in seiner Nord-Süd-Aus -
richtung das Gebiet von Haltern bis Solingen ein-schließlich großer Ballungszentren wie Düsseldorf,Wuppertal, Oberhausen, Essen, Duisburg und Dort -mund. In Remscheid gelten die Tarife des VRR. InWermelskirchen, Radevormwald sowie für Fahrten zwischen Nachbarstädten im Grenzbereich der beidenVerbünde gelten die Tarife des VRS, der sich unter anderem bis Köln, Bonn, Gummersbach undEuskirchen erstreckt.
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FreizeitgestaltungMobilität im Alter
Für Senioren ab 60 Jahren wurde ein speziellesTicketangebot, das so genannte “BärenTicket“, auf denMarkt gebracht. Es werden verschiedene weitereVergünstigungen für ältere Menschen angeboten.Nähere Informationen dazu gibt es bei den Stadt -werken.
Fahrplanauskünfte / Tarif-FragenStadtwerke RemscheidTel.: (01803) 504030 (9 Cent/Minute)
E-Mail: info@stadtwerke-remscheid.dewww.stadtwerke-remscheid.deHauptsitzNeuenkamper Str. 81-87, 42855 Remscheid
ServiceCenter im Allee-Center Theodor-Heuss-Platz 7, 42853 RemscheidTel.: (02191) 164346
Der Remscheider Generalanzeiger bietet in Zu -sammen arbeit mit dem FIRST Reisebüro in Remscheidmehrmals im Jahr verschiedene Leserreisen an. Einigevon ihnen bieten sich hervorragend für Senioren an.
Unter anderem angeboten werden mehrtägige Städte -reisen, Kreuzfahrten oder auch Besonderheiten, wie dieFahrt im Glacier-Express. Abonnenten des RGA könnensich übrigens besonders freuen: Sie erhalten beiBuchung 25 Euro Taschengeld.
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Rat und HilfeDienste der Stadtverwaltung
Es kann immer wieder zu Situationen kommen, indenen man Rat und Hilfe benötigt. Die Verwaltung derStadt Remscheid bietet folgende Beratungsaspektekostenlos an:
Soforthilfe in Notsituationen
Stadt Remscheid Fachbereich Gesundheitswesen – Sozialpsychiatrischer DienstHastener Str. 15, 42849 RemscheidTel.: (02191) 16-3901/ -3609/-3935 oder -3941 Fax: (02191) 16-3981E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Di. von 15.00 bis 17.00 Uhr und nach VereinbarungBeratung und Betreuung von psychisch Kranken,Suchtkranken (keine illegalen Drogen) und allen, die mit diesem Personenkreis befasst sind. Hilfe wirdunter anderem durch aufsuchende Tätigkeiten gewähr-leistet. Außerdem Vermittlung in weiterbetreuendeEinrichtungen und Krisenintervention.
Stadt RemscheidAmt für Jugend und SozialesAbteilung: Hilfen für Senioren und behinderte Menschen
Alleestr. 66, 42853 RemscheidTel.: (02191) 16-3962, Fax: (02191) 16-3985E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Mo., Mi. und Fr. von 8.15 bis 12.15 UhrHilfe bei allen Fragen rund um die Schwerbehinderungund bei Anträgen bzw. Verlängerung von Schwerbe -hindertenausweisen
Trägerunabhängige Pflegeberatung der StadtRemscheidAlleestr. 66, 42853 Remscheid1. Obergeschoss, Zimmer 114Tel.: (02191) 16-2744 oder 16-2740Fax: (02191) 16-3553E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Di. bis Fr. von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Verein -barung
Versicherungsamt der Stadt RemscheidÄmterhausElberfelder Str. 36, 42853 Remscheid1. ObergeschossZimmer: 117, 118, 119, 120, 121, 122
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Rat und HilfeDienste der Stadtverwaltung
Tel.: (02191) 16-3324/-2548/-2648/-2647/-2706/-2658Fax: (02191) 16-3266E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr Di. von 14.00 bis 17.30Do. von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie nach Verein barung
Wohnberatung der Stadt RemscheidHaddenbacher Str. 38-42, 42855 Remscheid1. Obergeschoss, Zimmer 114 und 115Tel.: (02191) 16-3751 oder 16-2639Fax: (02191) 16-3670E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten:Di. und Do. von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
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„SO VIEL HILFE WIE NÖTIG, SO VIEL
SELBSTSTÄNDIGKEIT WIE MÖGLICH“
Angebote für Senioren beim Caritasverband:
Häusliche Alten- und Krankenpflege
Hauswirtschaftliche Versorgung
Mobiler Sozialer Hilfsdienst
z.B. Einkaufsgänge, Arztbegleitung, Stundenweise Einzelbetreuung
Angehörigengruppe pflegende Angehörige
Beratungseinsätze nach § 37.3
Tagespflege
- Teilstationäre Betreuung in der Tagespflege der Caritas
Hausnotruf (ab Herbst 2006)
Ambulant begleitetes Wohnen „Am liebsten zu Hause“ (ab Herbst 2006)
Seniorenerholungsmaßnahmen
Kontakt und Beratung:
Herr Häger
Caritas Remscheid e.V.
Blumenstraße 9
42853 Remscheid
Tel.: (02191) 4911-0
Fax: (02191) 26320
E-Mail: [email protected]
Internet: www.caritas-remscheid.de
Pflege- und Wohnberatung
Pflegeberatung für Pflegebedürftige und deren AngehörigeAlleestr. 66, 42853 RemscheidTel.: (02191) 16-2744 oder 16-2740Fax: (02191) 16-3553E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten:Di. bis Fr. von 9.00 bis 12.00 Uhr und nach Verein barung.Eine Terminvereinbarung wird empfohlen. Die träge-runabhängige Beratung der Stadt Remscheid bietet einBeratungsangebot für alle, die selbst pflegen oderPflege benötigen. Sie bietet Hilfestellung bei den folgenden Themen: Ambulante Pflege, Pflegeheime,Tagespflege, Kurzzeitpflege, teilstationäre Pflege, be -
treutes Wohnen sowie Pflegestufen, Finanzierung der Pflegeleistung, Antragstellung bei der Pflege ver -sicherung, Antrag auf Höherstufung, Angebot “Essenauf Rädern“, Selbsthilfegruppen.Die Pflegeberatung ist ein kostenloses Angebot derStadt Remscheid.
Wohnberatung für Senioren und Menschen mit BehinderungenHaddenbacher Str. 38-42, 42855 RemscheidTel.: (02191) 16-3751 oder 16-2639Fax: (02191) 16-3670E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten:Di. und Do. von 9.00 bis 12.00 Uhr und nachVereinbarungEs wird Beratung und Unterstützung geboten, wenn die Wohnung an die individuellen Bedürfnisse desEinzelnen angepasst werden muss, beispielsweisedurch den Einsatz von Hilfsmitteln (Badewannenlift,Haltegriff, Toilettensitzerhöhung), Ausstattungsver -änderungen (zum Beispiel Entfernen von Stolperfallen)und bauliche Veränderungen (zum Beispiel Einbaueiner bodengleichen Dusche), der Umzug in einebedarfsgerechte Wohnung nötig ist, Interesse an alternativen Wohnformen besteht (zum Beispiel anBetreutem Wohnen, Wohngemeinschaften, Mehr -generationen-Wohnen), oder barrierefrei gebaut werdensoll.Die Wohnberatung ist ein kostenloses Angebot derStadt Remscheid.
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Rat und Hilfe
Rat und HilfeRechtsberatung
Egal, ob man selbst verklagt wird oder im Gegensatz zueiner Streitpartei glaubt, im Recht zu sein, und daheraus Eigeninitiative den Gang in den Gerichtssaal wagt:In der Bundesrepublik Deutschland gilt der Grundsatz:„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Dieswird im Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert. Darausresultiert, dass jeder Mensch in Deutschland sein Rechtwahrnehmen kann. Finanzielle Hindernisse dürfenkein Grund sein, um auf die Wahrnehmung seinerRechte zu verzichten. Um diesen Grundsatz auchRealität werden lassen zu können, gibt es für Menschenmit niedrigem Einkommen (oder einer kleinen Rente)sowohl Beratungs- als auch Prozesskostenhilfe.
Beratungshilfe
Bedürftige Bürger dürfen sich in rechtlichen Dingenfachkundigen Rat einholen. In vielen Fällen kommt esvor, dass man sich mit der Gegenseite auseinander -setzen muss. Auf Wunsch übernimmt die Beratungs hilfeauch diesen Part. Im Zweifelsfall muss man sich alsonicht selbst an den Schreibtisch setzen, um einen Briefaufzusetzen, sondern kann die professionelle Dienst -leistung eines Anwaltes in Anspruch nehmen. Diesenkann man sich selbst aussuchen.Die Beratungshilfe greift in fast allen Themen -bereichen, in denen es zu Rechtsstreitigkeiten kommenkann. Ausnahme ist das Steuerrecht. In solchen Fällen,in denen man in den Verdacht gerät, eine strafbareHandlung oder Ordnungswidrigkeit begangen zuhaben, kann man sich von der Beratungshilfe zwarberaten, nicht aber vor Gericht vertreten lassen.
Prozesskostenhilfe
Menschen, die es sicht nicht leisten können, vorGericht einen Prozess durchzufechten, können die sogenannte “Prozesskostenhilfe“ beantragen. DerenGenehmigung ist übrigens auch die Voraussetzungdafür, dass man die Beratungshilfe in Anspruch nehmenkann. Wer die Hilfe in Anspruch nehmen möchte, muss sieoffiziell beantragen. Vordrucke erhält man beimAmtsgericht, aber auch bei jedem Anwalt. In diesemAntrag muss man Auskunft über seine persönlichenund wirtschaftlichen Verhältnisse geben (wie zumBeispiel: Beruf, Einkommen, Vermögen, Familien -verhältnisse). Außerdem muss man die Streitigkeiterläutern und hinzufügen, welche Beweise man vorbringen kann. Ob man Prozesskostenhilfe erhält,darüber entscheidet das Gericht.
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Schwanen-ApothekeApotheker Jürgen MesenhöllerHindenburgstr. 49Tel.: (02191) 76359Fax: (02191) 780554
Öffnungszeiten: Mo.–Fr. 8.30–13.00 Uhr, 14.30–18.30 Uhr, Sa. 8.30–13.00 Uhr
Rat und HilfeRechtsberatung
Hilfestellung und nähere Informationen gibt es beim:
Amtsgericht Remscheid Alleestr.119, 42853 RemscheidTel.: (02191) 796-0, Fax: (02191) 796-500 E-Mail: [email protected] www.ag-remscheid.nrw.deHier gibt es auch weiter führende Informationen zu den Themen Bürgerservice, Rechtsprechung NRW undRecht von A-Z.
Wer auf der Suche nach einem Anwalt ist, kann sichhier vorab informieren:
Anwaltverein Remscheid e.V.Blumenstr. 24, 42853 RemscheidTel.: (02191) 4640812, Fax: (02191) 4640829E-Mail: [email protected]
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Rat und HilfeErnährungsberatung
Besonders ältere Menschen sollten auf eine ausge -wogene Ernährung und vor allem ausreichendeFlüssig keitszufuhr achten, denn viele Erkrankungen imAlter können von ernährungsbedingten Mangel -erscheinungen hervorgerufen werden. Im Alter verän-dert sich der Körper. Die Muskelmasse nimmt ab undwird in Fettgewebe umgewandelt. Zudem sinkt derWassergehalt des Körpers, was zu eingeschränktenStoffwechselvorgängen führen kann. Ältere Menschenhaben darüber hinaus häufig kaum noch Durstgefühle.Das macht regelmäßiges Trinken zwar beschwerlicher,aber auch umso notwendiger.
Auch der Appetit kann im Laufe der Jahre nachlassen.Deswegen sollten Senioren bewusst darauf achten,regelmäßige Mahlzeiten zu sich zu nehmen. Dies lässtsich am einfachsten realisieren, wenn man sich festeZeiten zur Nahrungsaufnahme und vielleicht auch
spezielle Rituale (z.B. jeden Tag pünktlich um 17 Uhrbereits den Abendbrottisch decken, etc.) angewöhnt. Grundsätzlich gilt: Fett und Kohlenhydrate sollten weitestgehend vermieden werden. Dafür sollte manmehr hochwertiges Eiweiß, Mineralstoffe, Spuren -elemente und Vitamine zu sich nehmen sowie vorallem ausreichend viele Ballaststoffe, um die Ver -dauung leistungsfähig zu halten und Verstopfungen zuvermeiden.
Wer bereits erste Mangelerscheinungen an sich festge-stellt hat oder grundsätzlich vorsorgen möchte, kann sicheinen individuellen Ernährungsplan aufstellen lassen.
Hilfestellung und Essensberatungen geben Ernährungs -wissenschaftler, aber auch der Hausarzt. Weiter gehendes Informationsmaterial bekommt manauch bei der jeweiligen Krankenkasse.
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Neu: Gesundheitskurse und Massagen
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Rat und HilfeKriminalitätsvorsorge und Verkehrssicherheitsberatung
„Mir kann das nicht passieren.“ Wem ist ein solcherGedanke nicht auch schon einmal durch den Kopfgegangen, als er die neuesten Nachrichten in denMedien hörte. Doch Vorsicht ist immer noch besser alsNachsicht. Nachfolgend einige Tipps zu besondershäufig stattfindenden Verbrechen:
Sicherheit zu Hause
Dreh- und Kippbeschläge an Fensterscheiben,Terrassen- oder Balkontüren können von außen leichtaufgehebelt werden. Selbst dann, wenn sie ordnungs-gemäß verschlossen wurden. Daher sollte man Zu -satzschlösser und einen Aushebeschutz anbringen.Diese Hilfsmaßnahmen sind nicht teuer und verringerndoch das Risiko eines Einbruchs erheblich. Außerdemsollte man am Abend die Rolläden geschlossen halten.Herabgelassene Rolläden schrecken die meistenEinbrecher ab. Als Vorsichtsmaßnahme empfiehlt essich außerdem, alle Wertgegenstände, die sich imHaushalt befinden, zu fotografieren und eine unge -fähre Wertschätzung zu notieren. Kommt es tatsächlichzu einem Einbruch, hilft man der Polizei mit den Fotosbei der Fahndung und hat zudem bei möglichenVersicherungsstreitigkeiten bereits eine Argumen- t ations hilfe.
Trickbetrüger
Die meisten Trickbetrüger sind gerissen. Keiner kann sichdavon freisprechen, selbst einmal zum Opfer werdenzu können. Besonders ältere Menschen, zumal wenn
sie zurückgezogen leben, sind begehrte Opfer. VieleTrickbetrüger wirken auf den ersten Blick sehr freund-lich und nett. Und man kann sie überall antreffen.Sowohl in der Öffentlichkeit auch als vermeintlicher Gastin der eigenen Wohnung. Sie stellen sich gerne alsHandwerker vor, oder berichten von einer vorge-täuschten Notlage. Diese Menschen nutzen dieHilfsbereitschaft anderer aus, um Vermögen aus derWohnung zu schaffen. Wichtig zu wissen: Man muss niemanden in seineWohnung lassen: weder Handwerker noch einenPolizisten (ohne Durchsuchungsbefehl). Deshalb soll-te man die Haus- oder Wohnungstür niemals ganz öff-nen. Empfehlenswert ist eine Kette, sodass man nurdurch einen Spalt nach draußen kommuniziert. Und soll-te jemand einen Notfall vortäuschen, empfiehlt sich diefolgende Vorgehensweise: Man schließt zunächst die Türeund ruft dann telefonisch einen Notarzt an.
Kaffeefahrten
Eine Kaffeefahrt kann sehr interessant sein. DieAusflugsziele werden immer interessanter, man be -kommt Speisen und Getränke und auch das eine oderandere Geschenk. Allerdings sind solche Fahrten fastimmer mit Verkaufsveranstaltungen verbunden. Mansollte sich immer vor Augen halten, dass die meistenangepriesenen Produkte qualitativ minderwertig unddazu noch überteuert sind. Und: dass man zum Kaufnicht gezwungen ist. Man darf sich auch in solch einemUmfeld nicht scheuen, einfach nein zu sagen. ImGegenteil: Es ist Ihr gutes Recht!
Rat und HilfeKriminalitätsvorsorge und Verkehrssicherheitsberatung
Sollten Sie sich von einem guten Verkäufer doch zueinem vorschnellen Kauf haben überreden lassen:Bestehen Sie auf eine Vertragsdurchschrift, auf dersowohl Name und Anschrift des Verkäufers bzw. der Firmaals auch das Kaufdatum deutlich lesbar sind. Stellt mandann zu Hause fest, dass man das neu erworbeneProdukt doch lieber nicht behalten möchte, hat man dasRecht, den Kauf zu widerrufen.
Diebstahl im Krankenhaus
Es kann jedem von uns passieren: Man muss insKrankenhaus. Dabei sollte man bedenken, dass es auchdort zu Diebstählen kommen kann. Viele merken erstspät, dass sie überhaupt bestohlen wurden. Die meis -ten Betroffenen erstatten zudem erst keine Anzeige.Mögliche Gründe sind die mangelnde Hoffnung, dassman das gestohlene Gut auch wirklich zurückerhält, derlästige Papierkram oder die Angst vor Aufsehen. Doch ohne Anzeige kann die Polizei nicht einschrei-ten. Als generelle Vorsichtsmaßnahme sollte man teuren Schmuck oder die teure Uhr zu Hause lassen undauch nur das Nötigste an Bargeld mitnehmen. Stelltman fest, dass wirklich etwas fehlt, so sollte man direktdem Pflegepersonal Bescheid geben.
Informationen und Tipps zur Vorbeugung, von derPolizei zusammengestellt, finden sich auch im Internet:www.polizei.propk.de
Hilfestellung zu diesem Themengebiet gibt es auchbeim:
Polizeipräsidium Wuppertal, KommissariatVorbeugung Solingen / RemscheidGoerdeler Str. 50, 42651 Solingen und Quimperplatz 1, 42853 RemscheidTel.: (0202) 284-7701, Fax: (0202) 284-7748E-Mail: [email protected]
Ziel und Aufgabe dieses Kommissariates ist es, sowohlStraftaten als auch Verkehrsunfälle verhindern. Sollte diesnicht gelingen, werden die Opfer hier beraten undunterstützt. Für Senioren wurde ein eigenes Vorsorge -konzept entwickelt. Geboten werden Verkehrs -aufklärung über altersspezifische Unfall risiken undVerhaltens empfehlungen, wie zum Beispiel: • Senioren als Radfahrer• Senioren als Fußgänger• Senioren als Nutzer des ÖPNV• Senioren als PKW-FahrerIn Zusammenarbeit mit Verantwortungsträgern bei Kirchen, Vereinen, Verbänden und anderenInstitutionen bieten VerkehrssicherheitsberaterInformations veranstaltungen zu den genanntenThemen an. Inhalte und Durchführungsmodalitätenwerden individuell abgesprochen.Eine recht neue Form der Ansprache erfolgt durch dieLaientheatergruppe „Die Krimis”. Sie vermittelt durchSpielszenen, wie sich ältere Menschen davor schützenkönnen, Verkehrs- oder Kriminalitätsopfer zu werden.Die Stücke greifen jeweils aktuelle Entwicklungen derKriminalitäts- und Verkehrsentwicklung auf.
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Rat und HilfePsychosoziale Beratungsangebote
Soforthilfe in Notsituationen
Stadt Remscheid Fachbereich Gesundheitswesen – Sozialpsychiatrischer DienstHastener Str. 15, 42849 RemscheidTel.: (02191) 16-3901/-3609/-3935 oder -3941Fax: (02191) 16-3281E-Mail: [email protected] www.remscheid.deÖffnungszeiten:Di. von 15.00 bis 17.00 Uhr und nach Vereinbarung
Der Sozialpsychiatrische Dienst der Stadt Remscheid bietet Beratung und Betreuung von psychisch Kranken,Suchtkranken (keine illegalen Drogen) und allen, diemit diesem Personenkreis befasst sind. Hilfe wird unteranderem durch aufsuchende Tätigkeiten gewährleistet.Außerdem Vermittlung in adäquate weiterbetreuendeEinrichtungen und Krisenintervention. Die Beratungwird von Diplom-Sozialarbeitern mit entsprechendenZusatzausbildungen (Sozialtherapie/Sozialpsychiatrie)und einem Arzt für Psychiatrie durchgeführt. FürHilfsbedürftige entstehen keine Kosten.
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Rat und HilfeWichtige Telefonnummern
Arztnotrufzentrale für Remscheid Tel.: (02191) 19292 Mo. bis Do.: 20.00 – 7.00 UhrMi. ab 14.00 Uhr; Fr. ab 17.00 UhrFeiertage: ab 18.00 Uhr des Vortages
Zahnärztlicher Notdienst Tel.: (01805) 986700 (24 Stunden erreichbar)
Apotheken-NotdienstTel.: (02191) 389389 (24 Stunden erreichbar)
FeuerwehrNotruf 112Leitstelle Berufsfeuerwehr RemscheidTel.: (02191) 162400 (24 Stunden erreichbar)
Polizei Notruf 110Leitstelle Polizeiinspektion RemscheidTel.: (0202) 2843062 (24 Stunden erreichbar)
Psychiatrischer Notdienst (angeboten von der Evangelischen Stiftung Tannenhof)Tel.: (02191) 12-0 (24 Stunden erreichbar)
Seele in Not e.V.Tel.: (02191) 291990 od. 5894852
Kirchliche SeelsorgeEvangelisch (0800) 1110111Katholisch (0800) 1110222
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Altersgerechtes WohnenAmbulante Pflegedienste / Komplementäre Dienste
Viele Menschen möchten auch im Alter und bei zu -nehmendem Hilfe- und Pflegebedarf so lange wie möglich in der eigenen Wohnung bzw. bei ihrerFamilie bleiben können. Die erforderlichen Hilfe -leistungen können dabei nicht immer von den Ang e -hörigen alleine geboten werden.
Fachliche Hilfe wird von verschiedenen Dienst -leistungsunternehmen angeboten. Die hauswirtschaft-lichen Hilfen gehören zu dem in der Pflege benutzenOberbegriff der „komplementären ambulantenDienste“. Die Leistungen umfassen in der häuslichenUmgebung insbesondere:
• Mobilität innerhalb und außerhalb der Wohnung• Haushaltsführung• Nahrungszubereitung und wenn nötig
Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme• Hausnotruf• Psychosoziale Begleitung und Betreuung• Unterstützung der Pflegenden/Angehörigen
Eine Abgrenzung der einzelnen Dienst leistungen vondenen der Pflege ist nicht immer eindeutig möglich.Deshalb bieten die meisten Pflegedienste die komple-mentären ambulanten Hilfen parallel auch an.
Klassische ambulante Pflegedienste
Aktiv-Pflege Andrea TillikainenEberhardstr. 19, 42853 RemscheidTel.: (02191) 929362, Fax: (02191) 209754E-Mail: [email protected]
Ambulante Krankenpflege Am ParkHastener Str. 35, 42853 RemscheidTel.: (02191) 932929, Fax: (02191) 932930
Ambulante Kranken- und Altenpflege Gerd JonasHindenburgstr. 27, 42853 RemscheidTel.: (02191) 21170, Fax: (02191) 294776E-Mail: [email protected]
AWO Seniorendienste RemscheidHof Glassiepen 1-3, 42853 RemscheidTel.: (02191) 914-0, Fax: (02191) 914-444E-Mail: [email protected]
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Apotheker Uwe BaumgartenRemscheid – Elberfelder Str. 11
Tel.: 927867 – www.sonnen-apotheke.de
Hausapotheke im Zentrum
Diabetesberatung
Kompressionsstrümpfe
Botendienst
Blutdruck + Blutzuckermessung
Wir nehmen uns Zeit für Sie!
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Sie möchten auch im Alter in Ihrer eigenenWohnung sicher und gut leben?
Wir sorgen dafür, dass sie auch im Alter, trotz Behinderung
und Krankheit sicher in Ihrer gewohnten Umgebung verbleiben
können. Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen
auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Hilfestellungen in vielen
Bereichen bieten. Das hilft, Krankenhaus und/oder Heimauf-
enthalte zu verkürzen oder gar zu vermeiden.
Häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftlicheVersorgungDie Leistungen des Pflegedienstes umfassen alle Leistungen der
Krankenkassen, z. B. Wundversorgung, Verabreichung von
Medikamenten und Spritzen u.v.m.
Pflegekassen nach dem Pflegeversicherungsgesetz,
z.B. Hilfe bei der Körperpflege (Baden, Duschen, Hilfe bei
Nahrungsaufnahme)
Hauswirtschaftliche Versorgung, z.B. Reinigen der Wohnung,
Pflege der Wäsche
Mobiler Sozialer Dienst z.B. Einkaufshilfen
Hausnotruf
Sofortige Hilfe bei Knopfdruck. Der Hausnotruf des Deutschen
Roten Kreuzes in Remscheid bietet Sicherheit und Hilfe rund um
die Uhr durch qualifiziertes Personal.
Seniorenreisen
Mit unseren Seniorenreisen können Sie Ihren Urlaub im In- und
Ausland von Anfang an genießen. Wir holen Sie und Ihr Gepäck
von zu Hause ab und erledigen alle Formalitäten für Sie.
Bei allen Reisen kümmern sich erfahrene und geschulte
Reisebegleiter um Sie, damit Sie erholsame Urlaubstage
verbringen können.
Seniorenclubs
Unsere Seniorenclubs treffen sich in Remscheid und
Lüttringhausen regelmäßig. Das abwechselungsreiche
Programm gestalten wir mit Ihnen zusammen nach Ihren
Wünschen.
Unser Ziel ist es, Ihre Lebensqualität zu verbessern und zu
erhalten!
Eine hohe Qualität ist für uns selbstverständlich, deshalb
bilden wir unser Personal regelmäßig nach neuesten
Erkenntnissen fort.
Bei uns sind Sie in guten Händen!
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Remscheid e.V.
Tel.: (02191) 923520 I Fax (02191) 923590
E-Mail: [email protected] I Internet: www.drk-remscheid.de
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Remscheid e.V.
Sie erreichen uns 24 Stunden unter der Rufnummer (02191) 923520
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Altersgerechtes WohnenAmbulante Pflegedienste / Komplementäre Dienste
Klassische ambulante Pflegedienste
Caritasverband Remscheid e.V.Blumenstr. 9, 42853 RemscheidTel.: (02191) 49110, Fax: (02191) 26320E-Mail: [email protected]
Diakoniestation Ev. Kirchengemeinden in RemscheidBismarckstr. 111-113, 42853 RemscheidTel.: (02191) 692600
DRK: Kreisverband Remscheid e.V. Alleestr. 120-124, 42853 RemscheidTel.: (02191) 9235-0, Fax: (02191) 9235-90E-Mail: [email protected]
Häusliche Krankenpflege B. JoppenEmilienstr. 2i, 42853 RemscheidTel.: (02191) 22886E-Mail: [email protected] Susanne Schuischel Daniel-Schütmann-Str. 39, 42853 RemscheidTel.: (02191) 2095444
Ambulante Kranken- und Seniorenpflege Holger KristanHastener Str. 35, 42855 RemscheidTel.: (02191) 82821
Häusliche Kranken- und Seniorenpflege Monika GirkeBüchelstr. 6, 42855 RemscheidTel.: (02191) 41920
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Der ambulante Pflegedienst PflegePartner24 oHG gehört zu denganz großen Anbietern Häuslicher Krankenpflege in Remscheid. Diebeiden Inhaber Marianne Weiß & Waldemar Makowskihaben erneut im April 2006 das Unternehmen freiwillig nach DIN EN ISO 9001:2000 durch den TÜV zertifizieren lassen und setzten somit beispielhaft neue Maßstäbe bei der Qualität vonPflegeeinrichtungen – getreu dem Firmenleitsatz:
„...wir stehen für Partnerschaft und Qualität“
Alle Mitarbeiter sind fachlich qualifiziertePflegekräfte, die regelmäßig an internenund externen Fort- und Weiterbildungenteilnehmen.
Lenneper Str. 4, 42855 RemscheidTel ( 02191 ) 59 29 900www.pflegepartner24.de
Altersgerechtes WohnenAmbulante Pflegedienste / Komplementäre Dienste
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Häusliche Krankenpflege Bergisch LandLenneper Str. 2, 42855 RemscheidTel.: (02191) 30927, Fax: (02191)460701
Klassische ambulantePflegedienste
Johanniter Unfall Hilfe e.V.Regionalverband Bergisch LandAmbulante KrankenpflegeSteinberger Str. 3842855 RemscheidTel.: (0800) 2805726E-Mail: [email protected]
Pflegedienst MöWe GbRFarrenbracken 342855 RemscheidTel.: (02191) 25213Fax: (02191) 2090240
PflegePartner 24 oHGM.Weiß/W.MakowskiLenneper Str. 442855 RemscheidTel.: (02191) 5929900Fax: (02191) 5929901
Pflegeteam Sieper + Juling, Häusliche Kranken- undSeniorenpflegeAm Sieper Park 6142855 RemscheidTel.: (02191) 28666Fax: (02191) 343021T.L.S. Häusliche Alten- undPflegedienstHammesberger Str. 742855 RemscheidTel.: (02191) 973599 oder 74996Fax: (02191) 973579
Häusliche Kranken- und Fachpflege Marianne Weiß GmbHTaubenstr. 442857 RemscheidTel.: (02191) 592191-0Fax: (02191) 40486
Häusliche Krankenpflege Michael OpitzBlumenstr. 3042857 RemscheidTel.: (02191) 668686Fax: (02191) 840673E-Mail: [email protected]
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Altersgerechtes WohnenAmbulante Pflegedienste / Komplementäre Dienste
Klassische ambulante Pflegedienste
Pflegemobil Häusliche Krankenpflege V.MünnekehoffJulius-Leber-Str. 21, 42857 RemscheidTel.: (02191) 790734
Häusliche Krankenpflege Sabine Straßburger GmbHRosenhügeler Str. 4a, 42859 RemscheidTel.: (02191) 385792, Fax: (02191) 931276
Ev. Kirchengemeinde Lennep –GemeindepflegestationHackenberger Str. 74, 42897 RemscheidTel.: (02191) 64780
Häusliche Krankenpflege Johanna Scheiba KGKölner Str. 95, 42897 RemscheidTel.: (02191) 662767
Häusliche Krankenpflege Marlies FlüssMax-Planck-Str. 16, 42897 RemscheidTel.: (02191) 64773
Häusliche Krankenpflege Monika FeckenRingstr. 78, 42897 RemscheidTel.: (02191) 665267
Häusliche Krankenpflege Ulrich CronaugeRingstr. 18, 42897 RemscheidTel.: (02191) 661462
Ihr häuslicher Krankenpflegedienst Karin MünchSchwelmer Str. 6, 42897 RemscheidTel.: (02191) 662580, Büro: (02191) 55822
KrankenPflegeService Klaus Braun GmbHBahnhofstr. 9, 42897 RemscheidTel.: (02191) 668876
Renate Hartman – Ambulanter PflegedienstGertenbachstr. 25, 42899 RemscheidTel.: (02191) 931106
Hans-Peter von Brocke GbR – AmbulanterPflegedienstGertenbachstr. 29A, 42899 RemscheidTel.: (02191) 420082
Stiftung Tannenhof – Ambulanter PflegedienstRemscheider Str. 76, 42899 RemscheidTel.: (02191) 12-00
Thomas Wege und Helmut Mieth, KrankenpflegeBeyenburger Str. 26, 42899 RemscheidTel.: (02191) 953464
Nähere Informationen bietet auch die städtischePflegeberatung RemscheidTel.: (02191) 16-2744 oder -2740
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‡ schwierig bedeutet nicht unmög-lich ‡ Nicht immer ist die Lösung auf den ersten Blickerkennbar. Dann braucht man einen Partner, der sucht,wo andere nicht suchen. Der sieht, was andere nichtsehen. Und der realisiert, was andere nicht mal ver-suchen. Was dürfen wir mit Ihnen möglich machen?
‡ ideen nach vorn ‡
/ / / / / / / / / Commerzbank Remscheid / Konrad-Adenauer-Straße 1 / Telefon: 0 21 91-4 33-0 / / / / / / / / /
‡ schwierig bedeutet nicht unmög-lich ‡ Nicht immer ist die Lösung auf den ersten Blickerkennbar. Dann braucht man einen Partner, der sucht,wo andere nicht suchen. Der sieht, was andere nichtsehen. Und der realisiert, was andere nicht mal ver-suchen. Was dürfen wir mit Ihnen möglich machen?
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Altersgerechtes WohnenAmbulante Pflegedienste / Komplementäre Dienste
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Annegret WichertGroßhülsberg 30, 42899 RemscheidTel.: (02191) 32609
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Altersgerechtes WohnenAmbulante Pflegedienste / Komplementäre Dienste
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Ausschließlich komplementäre Dienste
Rundum-Service für Senioren,Hartmut MäserRudolf-Stosberg-Str. 3342897 RemscheidTel.: (02191) 999133
Senioren-Service Marianne KoßmannKnusthöhe 4642897 RemscheidTel.: (02191) 662287
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AWO SeniorendiensteHof Glassiepen 1-342853 RemscheidTel.: (02191) 914-446
Caritasverband Remscheid e.V.Blumenstr. 942853 RemscheidTel.: (02191) 4911-40Fax: (02191) 26320E-Mail: [email protected]
Johanniter-UnfallhilfeRegionalverband Bergisch-LandHausnotrufSteinberger Str. 3842855 RemscheidTel.: (0800) 2805726E-Mail: [email protected]
Deutsches Rotes KreuzKreisverband Remscheid e.V.Alleestr. 120-12442853 RemscheidTel.: (02191) 923512
Vitakt Hausnotruf GmbH Bauhof 20-3248431 RheineTel.: (05971) 93456
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Caritasverband Remscheid e.V.Blumentstr. 9, 42853 RemscheidTel.: (02191) 491140, Fax: (02191) 26320E-Mail: [email protected]
Deutsches Rotes KreuzKreisverband Remscheid e.V.Alleestr. 120-124, 42853 RemscheidTel.: (02191) 9235-0, Fax: (02191) 9235-90E-Mail:[email protected]
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.Regionalverband Bergisch-LandMenüservice Steinberger Str. 38, 42855 RemscheidTel.: (02191) 4954-0 E-Mail: [email protected]
Mittagstisch
Altenwohnheim Der Wiedenhof Brüderstr. 4 , 42853 Remscheid Tel.: (02191) 24757 Das Altenwohnheim bietet täglich einen stationärenMittagstisch in seinem Hause an. Dieser ist für alle älteren Menschen öffentlich zugänglich.
Essen auf Rädern
apetito zuhausTel.: (02191) 4623888www.apetito-zuhaus.de
Altersgerechtes WohnenMahlzeitendienste / Mittagstisch
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Täglich eine heiße Mahlzeit steigert dasWohlbefi nden. Je-der, der diesen Rat befolgt, merkt auch, dass er fi tter ist und es ihm im Gro-ßen und Ganzen besser geht. Aber warum ist das so?
Die tägliche heiße Mahlzeit ist neben den typischen kalten Brotmahlzeiten wich-tig. Denn bestimmte Nährstoffe sind erst durch Erhitzung der Speise für den Körper verwertbar und ver-träglich, zum Beispiel
die Stärke in Kartof-feln. Darüber hinaus schmecken einige Speisen erst durch die richtige Zuberei-tung und Erwärmung gut und sind leicht zu kauen und appetit-anregend.
Mit dem Angebot vom Menübringdienst „apetito zuhaus“ kön-nen alle, die keine Zeit oder keine Lust ha-ben selber zu kochen, trotzdem täglich ein heißes Mittagessen genießen. Freundliche Menükuriere bringen
es an sieben Tagen der Woche – auch an Wochenenden und Feiertagen - direkt ins Haus. Anhand einer wöchentlich wech-selnden Speisekarte können die Kunden täglich aus sieben Menüs wählen. Das Menüangebot reicht von Hausmannskost über Genießermenüs bis hin zu regionalen Spezialitäten, Salaten und Desserts.
Für besondere Er-nährungssituationen bietet „apetito zu-haus“ auch Menüs mit Informationenfür Diabetiker und Schonkost an.
Für nähere Infor-mationen steht die K u n d e n b e r a t u n g von „apetito zuhaus“ montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr unter der Te l e f o n - N u m m e r0 21 91 - 4 62 38 88gerne zur Verfügung.
Die Köche von „apetito zuhaus“ empfehlen täglich ein heißes Mittagessen. (Bild: © apetito)
0 21 91- 4 62 38 88
Fit mit einer täglich heißen Mahlzeit apetito zuhaus bietet abwechslungsreiches Menüangebot
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Naturheilpraxis Jentjens
Wir behandeln
Durchblutungsstörungen, Alterserkrankungen,
Zuckerkrankheiten, Allergien, Hauterkrankungen,
Rheumatische Erkrankungen, Rückenschmerzen,
Störungen des Immunsystems und vieles mehr.
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Tel.: (02195) 1025, Fax: (02195) 1047
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Behinderte Menschen können Fahrdienste in Anspruchnehmen. Anträge auf Teilnahme berechtigung müssen beider Stadt angefordert werden:
Fachbereich Jugend, Soziales und WohnenAbteilung Hilfen für Senioren und BehinderteAlleestr. 66, 42853 RemscheidTel.: (02191) 16-3711
Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf teilsta-tionäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nacht -pflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendemUmfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zurErgäänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erfor-derlich ist.
Altersgerechtes WohnenTages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
Für die Familie kann die Pflege eines geliebtenMenschen zu einer großen Belastung werden. Um siezu entlasten, bieten verschiedene Einrichtungen ihreDienste an. In Remscheid gibt es mehrere, in denen diePflegebedürftigen sowohl tagsüber als auch über Nachtbetreut werden können.
Die so genannte Kurzzeitpflege kann in Anspruchgenommen werden für eine Übergangszeit imAnschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder inKrisensituationen, in denen vorübergehend häuslicheoder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht aus-reichend ist. Diesen Service kann man aber auch dannnutzen, wenn der pflegende Angehörige krank wirdoder auch einmal Urlaub machen möchte. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kostenfür die verschiedenen Dienste von der Pflegekasseübernommen.Folgende Pflegeeinrichtungen gibt es zurzeit inRemscheid:
AWO Seniorendienste Hof Glassiepen 1-3, 42853 RemscheidTel.: (02191) 914-0, Fax: (02191) 914-444www.awo-niederrhein.deKurzzeitpflege
Caritasverband RemscheidBlumenstr. 9, 42853 RemscheidTel.: (02191) 4911-28Email: [email protected]
Pflegezentrum WeißTaubenstr. 4, 42857 RemscheidTel.: (02191) 59219-0Tages- und Nachtpflege
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42857 Remscheid Vieringhausen 64
Telefon 34 35 62 Fax 387524
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Altersgerechtes WohnenBetreutes Wohnen / Altenwohnungen
Für ältere Menschen kann es irgendwann schwierigwerden, in der eigenen Wohnung zu bleiben. In solcheiner Situation kann das so genannte “BetreuteWohnen” (häufig auch Service-Wohnen genannt) einepassende Alternative sein. Diese Wohnform trägt demWunsch der älteren, aber noch rüstigen MenschenRechnung, im Rahmen einer abgeschlossenen undaltersgerechten Wohnung noch selbständig alleinewohnen zu können. Gleichzeitig bietet es aber auch einengroßen Sicherheitsaspekt, denn bei Bedarf können ver-schiedene Dienst- und Betreuungsleistungen in mehroder weniger großem Umfang in Anspruch genommenwerden.
Die angebotenen Leistungen, die vertragliche Gestalt -ung sowie die geforderten Preise können je nachWohnanlage variieren. Bei der Wahl einer solchenWohnform, sollten folgende Merkmale berücksichtigtwerden:
• eine komplett abgeschlossene Wohnung in einerWohnanlage (oder selten auch in der eigenenWohnung selbst)
• eine barrierefreie und seniorengerecht eingerichteteWohnung
• ein Miet- oder Kaufvertrag zur Nutzung derWohnung
• ein (möglichst getrennter) Vertrag zurInanspruchnahme festgelegter Grundleistungengegen eine feststehende Pauschale (z.B.Hausmeisterdienst, Betreuungsservice oderHausnotruf)
• die Möglichkeit zur Inanspruchnahme bestimmter
Wahlleistungen gegen ein gesondertes Entgelt (z.B.Wohnungsreinigung, Essenszubereitung, Wäsche -dienst)
Anbieter in Remscheid
Altenwohnheim WiedenhofBrüderstr. 4, 42853 RemscheidTel.: (02191) 24757 oder 497700
Betreutes WohnenHof Glassiepen 1-3, 42853 RemscheidTel.: (02191) 914-0, Fax: (02191) 914-444www.awo-niederrhein.de
Betreutes Wohnen Haus Clarenbach GmbHRemscheider Str. 53-55, 42899 RemscheidTel.: (02191) 5624-0, Fax: (02191) 953163Email: [email protected]
Betreutes Wohnen BismarckhofBismarckstr. 111-113, 42859 RemscheidTel.: (02191) 4644-150
CBT Wohnhaus St. HedwigAm Finkenschlag 6, 42897 RemscheidTel.: (02191) 60216, Fax: (02191) 60219E-Mail: [email protected]
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Altersgerechtes WohnenBetreutes Wohnen / Altenwohnungen
Haus im PfarrgartenKaiser-Wilhelm-Str. 28, 42855 RemscheidTel.: (02191) 889-0, Fax: (02191) 889-110www.hastener-altenhilfe.de
Service WohnenMoltkestr. 15-17, 42855 RemscheidTel.: (02191) 889-0, Fax: (02191) 889-110www.hastener-altenhilfe.de
Wohnen “Unter den Weiden”Mandtstr. 5, 42853 RemscheidTel.: (02191) 929-209
Wohnen im StadthausAlleestr. 8, 42853 RemscheidTel.: (02191) 496718
Wohnen im StadthausElberfelder Str. 1, 42853 RemscheidTel.: (02191) 21099
Altenwohnungen
Ab dem Jahr 1957 wurden in Remscheid für ältereMenschen (ab 60 Jahren) so genannte Alten -wohnungen in Größen von ca. 40 bis 60 Quadratmetererrichtet. Diese Wohnungen, welche damals nochöffentlich gefördert wurden, sind dazu gedacht, nachArt, Lage, Ausstattung und Miethöhe dem Bedürfnisälterer Menschen zu entsprechen. Inzwischen befin-den sich die Wohnungen nicht mehr in der sozialenBindung. Das heißt: Sie sind für Eigentümer frei ver füg -bar und können unabhängig vom Einkommen des Be werbers weitervermietet werden. Die Mehrheit der noch der sozialen Bindung unter -liegenden Altenwohnungen befindet sich im Eigentumund/oder der Verwaltung von:
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Salemstraße 9
42853 Remscheid
Tel. (02191) 292280
Mobil ( 0151) 14913339
mail: [email protected]
Individuelle Beratung für Senioren,
Saubere Arbeit zu fairen Preisen,
einschließlich Möbelrücken und Müllentsorgung.
Altersgerechtes WohnenBetreutes Wohnen / Altenwohnungen + Wohnberatung
GEWAG – GemeinnützigeWohnungsaktiengesellschaft RemscheidHochstr. 1-3, 42853 RemscheidTel.: (02191) 4644-0, Fax: (02191) 4644-200E-Mail: [email protected]
Darüber hinaus gibt es weitere private Anbieter.
Auskünfte über die Remscheider Altenwohnungen er teilt der
Fachbereich Jugend, Soziales und WohnenAbteilung Wohnungswesen und UnterbringungHaddenbacher Str. 38-42, 42855 RemscheidTel.: (02191) 16-3751 oder 16-2639Fax: (02191) 16-3670E-Mail: [email protected](Zugang ist rollstuhlgerecht, Aufzug vorhanden)
Öffnungszeiten:Di. und Do. 9.00 bis 12.00 Uhr und nach Verein -barung.Die Wohnberatung ist ein kostenloses und unverbind-liches Angebot der Stadt Remscheid.
Wohnberatung
“In der eigenen Wohnung älter werden...” So lautet dasMotto der städtischen Wohnberatung für ältere undbehinderte Menschen in Remscheid. Ihr Ziel ist es, dieselbständige Lebens- und Haushaltsführung in dereigenen Wohnung zu erhalten, zu verbessern oder wie-der herzustellen. Außerdem hilft sie dabei, Unfall -gefahren im Wohnbereich zu erkennen und gegebe-nenfalls zu beseitigen. Denn trotz Krankheit oder Behinderung soll dasWohnen in der eigenen Wohnung gesichert werden.Wenn möglich, ohne die Hilfe und Pflege durchFreunde, Familienangehörige oder ambulante Dienste.
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Ambulanter
Fachpflegedienst
Peter vom Brocke
NEU: Wir bieten Ambulantes Betreutes Wohnen
(in der eigenen Wohnung)
für psychisch erkrankte Menschen mit dem Ziel einer weitestgehend
selbstständigen Lebensführung in den Bereichen:
Wohnen, Arbeiten, Freizeitgestaltung, Aufbau von sozialen Kontakten,
Gesundheitsvorsorge, Umgang mit Krisen.
Gertenbachstr. 29a I 42899 Remscheid I Tel.: (02191) 420082
www.fachpflege-peter-vom-brocke.de
Altersgerechtes Wohnen
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von A bis Z!
Und wenn wir
von A bis Z sagen,
meinen wir:
Beratung und
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Sänitärinstallation
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Beratung
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Senioren- und
behindertengerechte
Bäderumbauten
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Die Aufgabe der Wohnberatung besteht darin,Beratung und Unterstützung zu bieten, wenn:
• die Wohnung an die individuellen Bedürfnissedes Einzelnen angepasst werden muss. Wie zum Beispiel:a) der Einsatz von technischen Hilfsmitteln
(z.B. Badewannenlift, Haltegriff,Toilettensitzerhöhung)
b) Ausstattungsveränderungen (z.B. dasEntfernen von Stolperfallen)
c) bauliche Veränderungen (z.B. Einbau einerbodengleichen Dusche)
• der Umzug in eine bedarfsgerechtereWohnung nötig ist
• Interesse an alternativen Wohnformen besteht(z.B. an Betreutem Wohnen,Wohngemeinschaften, Mehrgenerationen-Wohnungen)
• barrierefrei gebaut werden soll
Kontakt: Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen Ab teilung Wohnungswesen und Unterbringung s. oben.
Wohnberatung
Altersgerechtes Wohnen
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Altenpflegeheime
Irgendwann kann der Zeitpunkt kommen, ab dem dergeliebte Angehörige nicht mehr alleine und ohnePflege leben kann. Natürlich ist es schön, wenn er vonseiner Familie aufgenommen und gepflegt wird. Dochnicht immer ist dieses Ziel erreichbar. Manche scheu-en sich vor der Verantwortung, anderen ist es finanzielloder aus anderen Gründen nicht möglich, ihren Berufaufzugeben, um sich voll und ganz der Pflege widmenzu können. Wie unterschiedlich diese Gründe auchsein mögen, man sollte sie nicht verurteilen, denn heut-
zutage ist es keine Schande mehr, den geliebtenAngehörigen in ein Pflegheim aufnehmen zu lassen. So ist zumindest sichergestellt, dass er die bestmögli-che Pflege erhält. Für welches Haus man sich ent-scheidet , ist sowohl eine Frage der Finanzen als auchdes persönlichen Geschmacks. Es empfiehlt sich, sofrüh wie möglich Informationsmaterial anzufordernund sich auch einen Eindruck vor Ort zu schaffen. Impersönlichen Gespräch können viele Vorurteile abge-baut werden und man kann prüfen, ob das Haus den
Wenn man älter wird,werden die alltäglichenDinge oft schwieriger.Dies kann durch altersbe-dingte Gebrechen oderauch Krankheiten sein.
Hierzu bietet der Pflegedienst „MöWe“ ein kom-plettes Dienstleistungsangebot. Das Angebot erstreckt sich über die Haus-wirtschaftliche Versorgung, die Häusliche Kranken-pflege mit allen von der Krankenkasse undPflegekasse genehmigten Leistungen, eine Tages-pflegeeinrichtung und das Betreute Wohnen„Residenz zum Klewinghaus“. Das Betreute Wohnen liegt im OrtskernLüttringhausen. Die „Residenz zum Klewinghausehemals Hotel zum Klewinghaus“ wird durch
Frau Roesberg undHerrn Hundt gebaut. Es entstehen 15 Wohn-einheiten für Senioren.Einzug soll imDezember 2006 sein.Einige Wohneinheiten werden vermietet. DieAusstattung und das Serviceangebot des Pflege-dienstes „MöWe“ versprechen eine hohe Wohn-qualität.
Zu allen Angeboten können Sie den Pflegedienst„MöWe“ kontaktieren unter folgender Tel. Nr. (0 21 91) 2 52 13Zu dem Angebot „Residenz zum Klewinghaus“melden Sie sich bei:Frau Roesberg Tel. Nr. (01 72) 2 12 06 84
Altersgerechtes WohnenAltenpflegeheime
jeweiligen Wünschen des Angehörigen entspricht, obes zu ihm passt. Eine weitere Möglichkeit ist es, mitAngehörigen von Heimbewohnern zu sprechen.
Die folgenden Altenpflegeheime gibt es im Stadtgebietvon Remscheid:
Heime der Stadt Remscheid
Haus LennepHackenberger Str. 14-16, 42897 RemscheidTel.: (02191) 69440-0, Fax: (02191) 69440-12E-Mail: [email protected]
Stockder-StiftungVieringhausen 64, 42857 RemscheidTel.: (02191) 78209-0, Fax: (02191) 78209-40E-Mail: [email protected]
Sonstige Heime
Alten-Residenz “Ein sicheres Zuhause“ GmbHAlleestr. 64, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 922922
Alten- und Pflegeheim Hastener Altenhilfe GmbH Scharnhorststr. 11, 42855 Remscheid Tel.: (02191) 889-0
AWO Seniorenzentrum Am Mannesmann-Park/Willi-Hartkopf-HausBurger Str. 105, 42859 RemscheidTel.: (02191) 791230, Fax.: (02191) 7912350
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Da sich kaum jemand ein „freiwilliges“ Leben im „Heim“ vorstellenkann, gründete sich im Juli 2006 die WMS = Wohnen-Mit-Service GbR, deren Inhaber Marianne Weiß & WaldemarMakowski ständig an einer Verbesserung der Wohnformen für älte-re Menschen arbeiten. Die WMS als Betreuungsbetreiber vonWohngemeinschaftsanlagen bietet mit ihrem Service-Angebot einenotwendige Unterstützung im Haushalt und durch sofortige Hilfe imKrankheits-/ Pflegefall ein selbst bestimmtes, sicheres Leben.
Die positiven Eigenschaften aller bekann-ten Wohnformen wurden von der WMSzusammen getragen um es in einemProjekt zu vereinen. Dabei entstand die Senioren-Wohngemeinschaftsanlagewww.burg-residenz.de(mit gehobenem Ambiente)
Te l . : (02191) 209615
Häusliche Krankenpflege
Hauswirtschaftliche Versorgung
Sanitätsbedarf
! 02191 - 931106Gertenbachstraße 25 I 42899 Remscheid
„Mit Qualität gemeinsam in die Zukunft.“
www.Hartman-Pflegedienst.de
Altersgerechtes WohnenAltenpflegeheime
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Sonstige Heime
CBT Wohnhaus KatharinenstiftHackenberger Str. 6, 42897 RemscheidTel.: (02191) 60216
Der Wiedenhof Ev. Altenheim Wiedenhofstr. 7, 42853 Remscheid Tel.: (02191) 49770-0
Ev. Alten- und Pflegeheim Haus Clarenbach GmbH Remscheider Str. 53-55, 42899 Remscheid Tel.: (02191) 5624-0, Fax: (02191) 953163E-Mail: [email protected]
Haus Abendfrieden Altenpflegeheim Schwelmer Str. 71, 42897 Remscheid Tel.: (02191) 66415, Fax: (02191) 66403
Landhaus im Laspert Seniorenpflegeheim GmbH & Co. KGSteinstr. 51, 42855 RemscheidTel.: (02191) 9253-0
Pflegezentrum WeißTaubenstr. 4, 42857 RemscheidTel.: (02191) 592190
Senioren- und Pflegeheim Haus am Park Hastener Str. 27, 42855 Remscheid Tel.: (02191) 8864-0
Altersgerechtes WohnenWege zur Aufnahme
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Für die Aufnahme in ein Altenpflegeheim mussman eine so genannte „Heimnotwendigkeits -bescheinigung“ be antragen. Diese erhält manvom Medizinischen Dienst der Pflegekasse. DiePlätze in den Alten- und Pflegeheimen werdenvon dem Träger der jeweiligen Einrichtung ver-geben. Daher ist die direkte Kontakt aufnahmezum Haus der erste Schritt, um so schnell wie möglich einen Platz für den pflegebedürftigenAnge hörigen zu erhalten. Zeitgleich muss beider Pflege kasse ein Antrag für die stationärenPflege leistungen gestellt werden.
Der ambulante Pflegedienst PflegePartner24 oHG gehört zu denganz großen Anbietern Häuslicher Krankenpflege in Remscheid. Diebeiden Inhaber Marianne Weiß & Waldemar Makowskihaben erneut im April 2006 das Unternehmen freiwillig nach DIN EN ISO 9001:2000 durch den TÜV zertifizieren lassen und setzten somit beispielhaft neue Maßstäbe bei der Qualität vonPflegeeinrichtungen – getreu dem Firmenleitsatz:
„...wir stehen für Partnerschaft und Qualität“
Alle Mitarbeiter sind fachlich qualifiziertePflegekräfte, die regelmäßig an internenund externen Fort- und Weiterbildungenteilnehmen.
Lenneper Str. 4, 42855 RemscheidTel ( 02191 ) 59 29 900www.pflegepartner24.de
Altersgerechtes WohnenRechte als Heimbewohner
Grundsätzlich gilt: Mit der Entscheidung, in ein Heimumzuziehen, wird der neue Bewohner unter denSchutz des Heimgesetzes und der zu dem Heimgesetzerlassenen Rechtsverordnungen gestellt. Ältere sowie pfle-gebedürftige oder behinderte Menschen sind be -sonders schutzwürdig, weil sie oftmals ihre Rechte undInteressen nicht oder nicht ausreichend selbst vertretenkönnen. Dies gilt vor allem, wenn man berücksichtigt,dass im Laufe der Jahre das Durchschnittsalter beimWechsel von der Wohnung in ein Heim deutlich ge -stiegen ist und dass sowohl der Pflegebedarf derBewohnerinnen und Bewohner als auch der Grad ihrerPflegebedürftigkeit zugenommen haben.
Das Heimgesetz ist ein Gesetz zum Schutz derBewohnerinnen und Bewohner. Es dient dem Zweck,die Rechtsstellung der Bewohnerinnen und Bewohnerund die Qualität der Betreuung und Pflege zu verbes-sern und einen sachgerechten Ausgleich der Interessender Beteiligten herbeizuführen. Es will also dazu bei-tragen, dass die Bewohner ein würdevolles Leben imHeim führen können, ihre Interessen und Bedürfnisseberücksichtigt werden, sie ein selbstständiges undselbst bestimmtes Leben in eigener Verantwortung füh-ren können, die im Heimvertrag verankerten Rechteund Pflichten eingehalten werden, die Leistungen, diesie erhalten, be stimmten Qualitäts- und Mindest an -
forderungen entsprechen, ihnen ein Mitspracherecht inden An gelegenheiten des Heimbetriebs zusteht, dieAus wirkungen auf ihre Lebensführung im Heim haben.Im Zusammenhang mit dem Abschluss des Heim -vertrages muss der Heimträger den Bewohner außer-dem schriftlich auf die Möglichkeiten hinweisen, sich in Heimangelegenheiten beraten zu lassen und sichüber Mängel bei den Leistungen des Trägers beschwe-ren zu können.
Ausführliche Informationen hat das Bundes minis -terium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in derumfangreichen Broschüre: “Ihre Rechte als Heim -bewohnerinnen und Heimbewohner“ zu sammen -gestellt. Sie kann kostenlos angefordert oder direkt im Internet heruntergeladen werden.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und JugendAlexanderplatz 6, 10178 BerlinTel.: (01888) 555-0, Fax: (01888) 555-4103E-Mail: [email protected]
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Heimbeiräte
Altersgerechtes Wohnen
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Das Heimgesetz garantiert älteren, pflegebedürftigensowie behinderten Menschen, die in einem Alten -pflegeheim leben, dass sie in allen Angelegenheitendes Heimbetriebs mitwirken dürfen. Dazu gehörenauch Maßnahmen, die der Sicherung der Qualität derLeistungen des Heimträgers dienen, sowie Verein -barungen, die der Träger mit den Pflegekassen und denSozialhilfeträgern über die einzelnen Leistungen desHeims, deren Qualität und den Preis trifft. Diese Mitwirkung geschieht grundsätzlich durch dieBildung von Heimbeiräten, deren Mitglieder dieInteressen und Belange der Bewohner vertreten. Diese
Beiräte können nicht nur Bewohner, sondern auchexterne Personen sein (wie beispielsweise Angehörige,Mitglieder von örtlichen Seniorenorganisationen, etc.). Der Heimbeirat hat ein Mitwirkungsrecht, aber keinMitbestimmungsrecht. Das bedeutet, dass er vor einerEntscheidung des Hauses über eine Maßnahme recht-zeitig und umfassend informiert werden muss. An regungen und Bedenken müssen vom Heimträger inseine Entscheidungen einbezogen werden. Sollte erdiesen nicht folgen wollen, muss er dies begründen.Allerdings liegt die letztendliche Entscheidung unddamit die Ver antwortung alleine beim Heimträger.
Diakonie
Evang. Altenpflegezentrum„Der Wiedenhof“
und „Offene Türe“ für SeniorenWiedenhofstraße 742853 Remscheid
Tel.: (0 21 91) 49 77 00Fax: (0 21 91) 49 77 09
Altenpflegeheim„Haus Abendfrieden“
Schwelmer Straße 71 42897 Remscheid
Tel.: (0 21 91) 46 96 70Fax: (0 21 91) 46 96 7-10
Wohnheim „Wiedenhof“und „Offene Türe“ für Senioren
Brüderstraße 442853 Remscheid
Tel.: (0 21 91) 2 47 57Fax: (0 21 91) 49 77 09
Hastener Altenhilfe gGmbHScharnhorststraße 11
42855 RemscheidTel.: (0 21 91) 8 89-0
Fax: (0 21 91) 8 89-1 10
Haus Clarenbach gGmbHEv. Alten- und Pflegeheim
Remscheider Straße 53-5542899 RemscheidTel.: (0 21 91) 5 62 40Fax: (0 21 91) 95 31 63
Bismarckstraße 111/11342859 Remscheid
Tel.: (0 21 91) 69 26 00Fax: (0 21 91) 6 92 60 20
Ihr ambulanter Pflegedienst!
der evang. Kirchengemeinden
DIAKONIESTATIONRemscheid gGmbH
Altersgerechtes WohnenFinanzierung
Für die monatlichen Kosten in einem Altenpflegeheimist die Einstufung des Medizinischen Dienstes derPflege kasse Ausschlag gebend. Die Kosten sind vondiversen Faktoren abhängig und variieren auch bei denHäusern.
Versicherte Pflegebedürftige erhalten aus derPflegeversicherung
• Pflegegeld für selbstbeschaffene Pflegehilfen• Pflegesachleistungen für Pflegehilfen durch
ambulante Dienste, Tages- und/oderNachtpflegeeinrichtungen. Es besteht dieMöglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleitstungenzu kombinieren
• Leistungen bei vollstationärer Pflege (Pflegeheime)• Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflegeleistungen
Ansprechpartner für die Beantragung ist die jeweiligeKranken- und Pflegekasse.
Sollte man die Heimkosten nicht aus eigenen Mittelnund Pflegekassenleistungen aufbringen können, sollteman sich gezielt nach Pflegewohngeld für die Heim -kosten informieren. Hilfestellung gibt die:
Trägerunabhängige Pflegeberatung der Stadt RemscheidAlleestr. 66, 42853 Remscheid1. Obergeschoss, Zimmer 114Tel.: (02191) 16-2744 oder -2740Fax: (02191) 16-3553E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten:Di. bis Fr. von 9.00 bis 12.00 Uhr und nachVereinbarung.
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Geld und FinanzenRente
Das wahrscheinlich wichtigste Thema für (angehende)Senioren, ist das Thema Rente. Nicht nur aufgrund sei-ner Komplexität sollte man sich so früh wie möglich damitauseinandersetzen und wenn möglich alle notwendi-gen Unterlagen regelmäßig sorgsam ordnen. Bereits vor Eintritt in den Ruhestand kann man sich eineRentenauskunft einholen. Auf diese Weise ist manschon vorab in etwa darüber informiert, mit welchenGeldern man später rechnen kann, ob zusätzliche private Absicherungen sinnvoll sind. Außerdem kann manmögliche Unstimmigkeiten in der Kalkulation frühzei-tig korrigieren (nötig vor allem bei häufigen Arbeit -geberwechseln, längeren Arbeitslosenzeiten, Krank -heiten, Mutterschaft, etc.).
Derjenige, der bereits eine Rente bezieht, sollte regel-mäßig seine Abrechnungen kontrollieren. Leider sindviele Rentenbescheide nicht korrekt. Daher lohnt essich, den Bescheid auch von Zeit zu Zeit von einer offiziellen Beratungsstelle prüfen zu lassen. Bei großenZweifelsfällen gibt es die Möglichkeit, einen so ge -nannten “Rentenberater“ zu Hilfe zu nehmen. Dieserüber nimmt die fachkundige Prüfung. Allerdings gibt esdiese Dienstleistung nicht kostenlos: Zwischen einerund eineinhalb Monatsrenten müssen investiert werden.Rentenberater gibt es in Solingen und Wuppertal.
Nähere Informationen gibt es über dieGeschäftsstelle:
Bundesverband der Rentenberater e.V.Hohenstauffenring 17, 50674 KölnTel.: (0221) 2406642, Fax: (0221) 2406946E-Mail: [email protected]
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Wir beraten Sie zur neuenRentenbesteuerung und...
Ansprechpartner: Fr. Schultheis – Regionalbevollmächtigte 42859 Remscheid, Sonnenstr. 6Tel./Fax: (02191) 387602
Kostenloses Info-Telefon: 0800-1817616E-Mail: [email protected], Internet: www.vlh.de
Rentner im Blickpunkt
der Finanzämter!
...erstellen Ihre Einkommensteuererklärung,im Rahmen einer Mitgliedschaft und Einkünften ausschließlichaus nicht selbstständiger Tätigkeit, Renten und Versorgungs-bezügen. Die Nebeneinnahmen aus Überschusseinkünften(z.B. Vermietung), dürfen die Einnahmegrenze von 9.000 bzw.18.000 Euro bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen.
Geld und FinanzenRente
Rentenzahlung ins Ausland?Bei längeren Aufenthalten im Ausland wird die Renteweiter bezahlt. Es besteht auch grundsätzlich dieMöglichkeit, sich die Rente auf ein Auslandskontoüberweisen zu lassen. Einzelheiten sollten vorab aller-dings unbedingt mit dem Rentenversicherungsträgerabgeklärt werden.
Nebenverdienst?Senioren, die älter als 65 Jahre alt sind, haben hier keinerlei Einschränkungen. Wer jünger ist, muss sich an diverse Verdienstgrenzen halten. Auch hier emp-fiehlt es sich, vorab Informationen einzuholen. Dennbei einem zu hohen Nebenverdienst kann die Rente imZweifelsfall gekürzt oder auch vollständig gestrichen werden. Nähere Angaben dazu findet man auf seinemRentenbescheid. Und auch hier hilft der Renten -versicherungsträger.
Auskünfte zu Rentenversicherungsfragen erhält manbeim:
Versicherungsamt der Stadt RemscheidÄmterhausElberfelder Str. 36, 42853 Remscheid1. ObergeschossZimmer 117, 118, 119, 120, 121, 122Tel.: (02191) 16-3324-2548/-2648/-2647/-2706 oder -2658E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. von 8.00 bis 12.00 UhrDi. von 14.00 bis 17.30 UhrDo. von 14.00 bis 16.00 Uhrsowie nach vorheriger Vereinbarung.
Rentenversicherungsträger Deutsche Rentenversicherung – Bund oder Rheinland,früher BfA oder LVA Die Versicherungsnummer und Ansprechpartner sind aufdem Rentenbescheid vermerkt.
Büro der Deutschen RentenversicherungIm Hause der AOKMattheystr. 1, 42853 RemscheidTel.: (02191) 4649753www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de Öffnungszeiten:Mo. bis Mi. von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis16.00 Uhr, Do. von 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis17.30 Uhr, Fr. von 8.30 bis 13.00 UhrWeitere Informationen im Internet:www.rententips.de
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Geld und FinanzenGrundsicherung
Die so genannte “Grundsicherung“ stellt den grund -legenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicher,soweit eigenes Einkommen und Vermögen und das deszusammenlebenden Ehepartners oder Partners einereheähnlichen Gemeinschaft hierzu nicht ausreichen.Diese Grundsicherung umfasst den maßgebendenRegel satz zuzüglich:
• 15 % des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandesnach dem Bundessozialhilfegesetz
• die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen fürUnterkunft und Heizung
• ggf. anfallende freiwillige Kranken- undPflegeversicherungsbeiträge und
• bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mitdem Merkzeichen G einen Mehrbedarf von 20 %des maßgebenden Regelsatzes.
Nähere Informationen gibt der:
Fachbereich Jugend, Soziales und WohnenAbteilung: Hilfen für Senioren und behinderte MenschenAlleestr. 66, 42853 RemscheidTel.: (02191) 16-3962, Fax: (02191) 16-3985E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten:Mo., Mi. und Fr.: 8.15 Uhr – 12.15 Uhr und nach Vereinbarung
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Geld und FinanzenWohngeld / Wohnberechtigungsschein
Sollte die monatliche Rente für den Lebensunterhaltnicht ausreichen, können zusätzliche Leistungen vomSozial- oder Wohnungsamt beantragt werden. Dazugehören beispielsweise Hilfe zum Lebensunterhalt,Hilfe in besonderen Lebenslagen, Wohngeld, Gesund -heitshilfe. Sowohl das Sozialamt als auch die Gemeinde ver -waltung geben Auskunft über die Unterstützung.
Das Wohngeld ist eine staatliche Leistung. DerAnspruch darauf hängt vom Einkommen, der Höhe derzuschussfähigen Kaltmiete sowie von der Zahl der zumHaushalt gehörenden Familienmitglieder ab.
Für den Einzug in eine mit öffentlichen Mitteln geför-derte Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein(WBS) benötigt. Um ihn zu erhalten, müssen Ein -kommensnachweise und der Personalausweis vorge-legt werden. Die Erteilung eines Wohn berechtigungs -scheins ist grundsätzlich von Ein kommens grenzenabhängig.
Einen WBS erhält man auf Antrag, wenn:• das Einkommen des Haushaltes innerhalb der
Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbausliegt
Um einen WBS erteilen zu können, werden folgendeUnterlagen benötigt:• Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungs -
scheines • Einkommensnachweis(e) / Verdienst -
bescheinigung(en)Für Senioren gilt: Sie müssen den aktuellen Renten -bescheid einreichen.
In Remscheid gibt es zurzeit ca. 8.500 öffentlich geför-derte Wohnungen, die von der hiesigen Wohn -raumvermittlungsstelle betreut werden. Eine Aufnahmein die “Wohnungssuchendenkartei” erfolgt dadurch,dass im “Antrag auf Erteilung eines Wohn -berechtigungsscheines zum Bezug einer öffentlichgeförderten Wohnung” ein Wohnungswunsch einge-tragen wird.Sobald eine geeignete Wohnung zur Verfügung steht,erhält man eine Benachrichtigung.Mit Bezug einer neuen Wohnung oder mit Ablauf derGültigkeit Ihres WBS erfolgt kein weiterer Vermittlungs -versuch. Die Reihenfolge der Vermittlung erfolgt nicht nur in derReihenfolge des Zeitpunkts der Antragstellung, son-dern auch nach der sozialen Dringlichkeit.
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Geld und FinanzenWohngeld / Wohnberechtigungsschein
Nähere Informationen und Antragsstellung:
Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen Abteilung Wohnungswesen und UnterbringungHaddenbacher Str. 38-42, 42855 Remscheid Zimmer Nr. 113 (1. OG)Tel.: (02191) 163182Fax: (02191) 163268E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten:Mo., Mi., Fr. von 8.15 bis 12.15 Uhr und nachVereinbarung
Wohnberatung der Stadt RemscheidHaddenbacher Str. 38-42, 42855 Remscheid1. Obergeschoss, Zimmer 114 oder 115Tel.: (02191) 16-3751 oder -2639Fax: (02191) 16-3670E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten:Di. und Do. von 9.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
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Vermittlung durch:
Markus Kluft e.K.Allianz Generalvertretung
Königstr. 61a
42853 Remscheid
Tel. (02191) 46320-0
Fax (02191) 26322
www.markus-kluft.de
Geld und FinanzenPflegegeld / Pflegesachleistungen
Die Pflegeversicherung, in der von der Rente Beiträgeeingezahlt werden, kommt dann zum Einsatz, wenneine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Es macht keinenUnterschied, ob Angehörige versorgen, professionellePflegedienste ins Haus kommen oder eine Unter -bringung in einem Pflegeheim gewählt wird. DiePflegeversicherung stellt die passenden Leistungen(entsprechend der Pflegestufe) bereit.Die Krankenkasse ist gleichzeitig auch die Pflegekasseund muss informieren.
Versicherte Pflegebedürftige erhalten aus der Pflege -versicherung• Pflegegeld für selbstbeschaffene Pflegehilfen• Pflegesachleistungen für Pflegehilfen durch
ambulante Dienste, Tages- und/oderNachtpflegeeinrichtungen. Es besteht dieMöglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungenzu kombinieren
• Leistungen bei vollstationärer Pflege (Pflegeheime)• Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflegeleistungen
Ansprechpartner für die Beantragung ist Ihre Kranken-und Pflegekasse.
Beratung zu diesen Fragen bietet die:
Trägerunabhängige Pflegeberatung der Stadt RemscheidAlleestr. 66, 42853 Remscheid1. OG, Zimmer 114Tel.: (02191) 16-2744 oder -2740Fax: (02191) 16-3553E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten:Di. bis Fr. von 9.00 bis 12.00 Uhr und nachVereinbarung.
Es empfiehlt sich unbedingt, eine individuelleBeratung in Anspruch zu nehmen!
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Geld und FinanzenRundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung / Ermäßigung der Telefonkosten
Grundsätzlich muss jeder, der ein Rundfunkgerät(Fernseher, Radio, Autoradio) zum Empfang bereit hält,die Rundfunkgebühren bezahlen. Unter Umständenkann man sich von dieser Gebührenpflicht aberbefreien lassen. Berechtigte Personen sind unter ande-rem Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt undEmpfänger von Grundsicherung im Alter. Man muss auf jeden Fall selbst einen Antrag stellen. Diese Anträge müssen gestellt werden bei:
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)Postfach 11 03 63, 50565 Köln
Antragsformulare können schriftlich oder telefonisch(0180/5791010) angefordert werden oder direkt aufder Internetseite www.GEZ.de heruntergeladen wer-den.
Antragsvordrucke (und eine persönliche Beratung)erhält man auch in den Bürgerbüros der StadtRemscheid:
Ämterhaus, InfothekeElberfelder Str. 36, 42853 RemscheidTel.: (02191) 16-3743 oder 16-3963Öffnungszeiten:Mo. + Mi. von 8.00 bis 14.00 UhrDi. von 8.00 bis 17.30 UhrDo. von 8.00 bis 16.00 Uhr und Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr
Bürgerbüro SüdBerghauser Str. 6, 42859 RemscheidTel.: (02191) 16-3112
Bürgerbüro LennepMunsterplatz 2, 42897 RemscheidTel.: (02191) 16-3113
Bürgerbüro LüttringhausenKreuzbergstr. 15, 42899 RemscheidTel.: (02191) 16-3114
Öffnungszeiten:Mo., Mi., Do., Fr. von 8.15 bis 12.15 Uhr und Do. von 14.00 bis 16.00 UhrDienstags sind die Bürgerbüros geschlossen.
Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine Er -mäßigung der Telefongebühren möglich. Über dieVoraussetzungen informieren die Deutsche Telekomoder die Bezirkssozialdienste. Die Ermäßigung istdirekt bei der Deutschen Telekom (zum Beispiel ineinem der Telekom-Läden in Remscheid) zu beantra-gen.
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Geld und FinanzenSchwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis
Schwerbehinderte haben gewisse Sonderrechte undkönnen zudem einige Vergünstigungen in Anspruchnehmen. Zunächst muss jedoch die Schwer be -hinderung nachgewiesen werden. Das zuständigeVersorgungsamt stellt auf Antrag einen Ausweis über dieEigenschaft als Schwerbehinderter, den Grad der Be -hinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmaleaus, wenn die festgestellte Behinderung mindesten 50Prozent beträgt. Gewisse gesundheitliche Merkmale sind Voraus -setzung für die Nutzung von Vergünstigungen. DasVersorgungsamt trägt diese in den Ausweis ein. Dazugehören im Einzelnen:
BlindheitBlind ist eine Person, die das Augenlicht vollständigverloren hat. Als blind ist auch eine Person anzusehen,deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als1/50 beträgt oder bei der eine dem Schweregrad dieserSehschärfe gleich zu achtende, nicht nur vorübergehendeStörung des Sehvermögens vorliegt.
HilflosigkeitHilflos ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häu-fig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungenzur Sicherung ihrer Existenz im Ablauf eines jedenTages fremder Hilfe dauernd bedarf.Fälle davon sind z.B.:
Erhebliche Beeinträchtigung derBewegungsfähigkeit im StraßenverkehrEine Person ist in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßen -verkehr erheblich beeinträchtigt, wenn sie infolge einerEinschränkung des Gehvermögens oder auch durchinnere Leiden oder infolge von Anfällen oder vonStörungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohneerhebliche Schwierigkeiten oder ohne Gefahren fürsich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurück legen kann, die üblicherweise noch zu Fußzurückgelegt werden (ca. 2 km in 1/2 Stunde).
Notwendigkeit der ständigen BegleitungStändige Begleitung ist bei Schwerbehinderten not-wendig, die bei Benutzung von öffentlichen Ver -kehrsmitteln infolge ihrer Behinderung zur Ver meidungvon Gefahren für sich oder andere regel mäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.
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Geld und Finanzen
Rezeptgebührenbefreiung
Nach dem Gesetz zur Modernisierung der gesetz-lichen Krankenversicherung hat jeder Versichertenach seinen persönlichen Verhältnissen Zu -zahlungen zu leisten. Erreichen die geleistetenZuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres 2% der in diesem Kalenderjahr erzielten Brutto -einnahmen, ist auf Antrag für die weitere Dauerdes Kalenderjahres eine Befreiung von den Zu -zahlungen möglich.
Bei Fragen ist die jeweilige Krankenkasse die richtige Ansprechpartnerin.
Schwerbehinderung undSchwerbehindertenausweis
Außergewöhnliche GehbehinderungAls Schwerbehinderte mit außergewöhnlicherGeh behinderung sind solche Personen anzu -sehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidensdauer nur mit fremder Hilfe oder nur mit großerAnstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges be wegen können.
Der Ausweis wird ausgestellt vom:
Versorgungsamt WuppertalFriedrich-Engels-Allee 76, 42285 WuppertalTel.: (0202) 8981-0www.versorgungsamt-wuppertal.nrw.de
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VorsorgeVorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Der eine oder andere wird sich gerade mit zunehmen-dem Alter schon einmal gefragt haben, wer für ihneigentlich Entscheidungen trifft, wenn er aufgrund seines Alters, einer Krankheit oder Verletzungsfolgennicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Willen zuäußern. Vielfach herrscht hier der Irrglaube, dass dannautomatisch nahe Angehörige wie beispielsweise die eigenen Kinder oder die Ehefrau vertretungsberechtigtsind und die Entscheidungen für einen selbst treffendürfen. Dies ist aber nicht der Fall.
Hier greift das so genannte Betreuungsrecht, welchesin den §§ 1896 ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch normiertist und welches vorsieht, dass auf entsprechendenAntrag hin vom Gericht ein Betreuer bestellt wird. Dieskann, sofern sich ein Angehöriger hierzu berufen fühlt,auch dieser sein. In der Regel wird das Gericht aber aufeinen geeigneten mit Betreuungsaufgaben befasstenRechtsanwalt oder Berufsbetreuer zurückgreifen. Dieser entscheidet dann nach Maßgabe der Vor -schriften des Betreuungsrechtes.
Er hat zum Wohl des Betreuten nach dessen Wünschenzu handeln, wobei er auch Wünsche, die vor derBestellung geäußert worden sind, zu berücksichtigen hat.Für schwerwiegende ärztliche Eingriffe, die die Gefahrin sich bergen, dass der Patient ablebt oder erheblichegesundheitliche Schäden erleidet, benötigt der Be -treuer eine vormundschaftliche Genehmigung.
Woran will sich aber der Betreuer, der mich nichtkennt, orientieren? Ihm liegen keine Anhaltspunkte vor,wie mein mutmaßlicher Willen wohl aussehen könnte,
sodass er daher allgemeine Wertvorstellungen be -mühen muss. Genau diese können aber meinem eigenen Vorstellungsbild widersprechen. Beispiels -weise wird der Betreuer im Zweifel davon ausgehen,dass im Rahmen einer schwerwiegenden Erkrankung mitlebensbedrohendem Charakter lebenserhaltende Maß -nahmen von mir gewünscht sind. Auch wenn ich diesvöllig anders sehe und mir zu gesunden Zeiten für solche Fälle immer einen Abbruch der lebenserhalten-den Maßnahmen vorgestellt habe.
In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, dass ich mitden in der Überschrift genannten Instrumenten, derVorsorgevollmacht, der Betreuungsverfügung und derPatientenverfügung in gesunden Tagen Vorsorge treffenkann.
Vorsorgevollmacht
Hierbei handelt es sich um eine privatschriftlicheVollmacht, die ich einem mir vertrauenswürdigerscheinenden Angehörigen oder Bekannten ausstelle,sodass dieser mich in Zeiten, in denen ich dazu nichtmehr in der Lage bin, in sämtlichen mich betreffendenAngelegenheit vertritt. Die Vollmacht kann einge-schränkt werden auf bestimmte Aufgabenkreise, wiebeispielsweise die Vermögenssorge, die Gesundheits -fürsorge oderWohnungsangelegenheiten, oder vollumfänglich aus-gestellt werden.
Entscheidend ist, dass es bei schriftlicher Erstellungeiner solchen Vorsorgevollmacht keiner Betreuer -
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VorsorgeVorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
bestellung seitens des Gerichts mehr bedarf. Die Person, die ich mit dieser Aufgabe betraue, solltevon mir sorgfältig ausgewählt werden. Es sollte darüberhinaus ein ausführliches Gespräch über meine eigenenWertevorstellungen stattgefunden haben, damit der soBevollmächtigte auch entsprechend informiert ist. DieFormulierung sollte nicht eigenständig, sondern nurnach Beratung (zum Beispiel mit meinem Arzt), aber injedem Fall auch mit einem Rechtsbeistand erfolgen.Von eigenmächtigen Formulierungen wird insoweitabgeraten, als diese juristisch möglicherweise anders ausgelegt werden, als ich sie gemeint habe. Sinnvoll istes darüber hinaus, alternativ noch eine weitere Personzu bevollmächtigen für den Fall, dass der von mir aus-gesuchte Bevollmächtige verstirbt oder anderweitignicht in der Lage ist, mich zu vertreten.
Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist im Hinblick auf dieAusführungen zur Vorsorgevollmacht eigentlich nichtmehr erforderlich. Mit ihr kann ich mittels privat-schriftlicher Erklärung gegenüber dem Gericht bestim-men, dass eine bestimmte Person als Betreuer bestelltwird. Auch hier gelten die zur Vorsorgevollmachtgemachten Ausführungen.
Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung erreicht man schließlich,dass nicht nur, wie oben ausgeführt, der Bevoll -mächtigte über eine Vorsorgevollmacht den ihm mit-
geteilten Willen gegenüber den Ärzten durchsetzt, sondern dass mein eigener Wille, den ich authentischniedergeschrieben habe, im Rahmen einer anstehendenärztlichen Behandlung Berücksichtigung findet. EinePatientenverfügung ist gesetzlich (noch) nicht geregelt,aber von der Rechtssprechung anerkannt.
Der Wirkungsgrad der Patientenverfügung ist maß -geblich davon abhängig, wie präzise und sorgsam sieerstellt worden ist. Eine ärztliche und juristischeBeratung ist insofern unumgänglich, um sich überKrankheitsbilder und die Wirkung medizinischer Maß -
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Unfallversichertbei der Barmenia:Peter Reimann (58)
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VorsorgeVorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
nahmen zu informieren sowie juristische Zu sammen -hänge nachzuvollziehen. Auch hier ist es wichtig, dassich mich zunächst mit meinen eigenen Wertvor -stellungen auseinandersetze und diese herausbilde.Insbesondere die Frage, was für mich persönlich alslebenswert oder nicht lebenswert erscheint, müsstesich aus der Patientenverfügung ergeben. Es sollten keine eigenen Formulierungen gewählt werden. Auch von vorformulierten Texten rät derUnterzeichner ab, da sie selten den individuellen eige-nen Vorstellungen entsprechen und mithin dann be -
liebig wirken. Die Wirkungsweise einer Patienten -verfügung könnte so entschieden verfälscht oder sogaraufgehoben werden. Der Inhalt sollte daher gemeinsammit einem Rechtsanwalt oder Notar erarbeitet werden.
Mit der Patientenverfügung kann ich erreichen, dass beibestimmten mir nicht erträglich erscheinenden Krank -heitszuständen ein Behandlungsabbruch durchgeführtwird. Dies gilt allerdings nicht für jeden Fall. Nach dernoch aktuellen Gesetzeslage/Rechtsprechung ist esbeispiels weise für die Durchsetzung eines Be hand -lungs abbruches mittels einer Patienten verfügung erfor-derlich, dass das Grundleiden einen irreversiblen, dasheißt unumkehrbaren tödlichen Verlauf genommenhat. Darüber, ob dies beispielsweise bei Wach -komapatienten tatsächlich der Fall ist, streiten sich dieGelehrten. Diese Problemfelder hat auch der Gesetz -geber erkannt. So soll die Vorsorgevollmacht sowie diePatientenverfügung gesetzlich geregelt werden.Umstritten ist aber die Reichweite der Wirkung der Patientenverfügung.
Ulf SiepermannFachanwalt für Familienrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Kanzlei Fischer, Roloff und Bornheimer / Wuppertal Mitglied des Instituts für soziale Gerontologie undAltersmedizin e. V. Isogam / Wuppertal
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Beerdigungsinstitut
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VorsorgeHospizdienste
Es ist immer schwer, von einem geliebten MenschenAbschied nehmen zu müssen. Hospizdienste habensich zur Aufgabe gemacht, Familienangehörigen undFreunden in dieser schwierigen Zeit Hilfestellung zu leisten, sowohl in der Zeit des Sterbens als auch in derTrauerphase nach dem Tod.
Menschen, die gerne ehrenamtlich helfen möchten,sind immer willkommen.Ökumenische Hospizgruppe RemscheidElberfelder Str. 41, 42853 RemscheidTel.: (02191) 464705www.hospiz-remscheid.de
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Erbrecht und Testament
Wissenschaftliche Studien belegen, dass die Menschenin Deutschland im Durchschnitt weit mehr Zeit dafüraufwenden, den Kauf des nächsten Autos zu planen, alssich Gedanken zur Altersvorsorge und damit auch zumThema: „Was geschieht mit meinem Nachlass, wennich einmal sterbe?“ zu machen. Dies ist einerseits ver-ständlich, da eine natürliche Hemmschwelle besteht,sich mit dem eigenen Tod gedanklich zu beschäftigen,
andererseits kann aber eine unterbliebene Nach -lassplanung dazu führen, dass völlig ungewollteErgebnisse eintreten und/oder Familienangehörige, dieeinem am Herzen liegen, plötzlich und gegebenenfallsdauerhaft in Streit geraten. Außerdem kann eine unter-bliebene oder falsche Nachlassplanung auch zu erheb-lichen steuerlichen und damit finanziellen Belastungender Erben führen.
VorsorgeErbrecht und Testament
Wie kann ich also solche Ergebnisse vermeiden? UnserErbrecht sieht vor, dass mit dem Tode eines Menschendessen Vermögen als Ganzes auf den oder die Erbenübergeht. Der oder die Erben übernehmen damitgrundsätzlich alle Verträge des Verstorbenen und haf-ten bei Annahme der Erbschaft auch für dessenSchulden. Hat der Verstorbene kein Testament erstellt,tritt die so genannte gesetzliche Erbfolge ein. Diesbedeutet, dass in erster Linie der überlebende Ehegatteund/oder die Kinder des Verstorbenen automatisch zuErben werden. War der Verstorbene unverheiratet oderder Ehepartner ist vor ihm verstorben, so erben nur dieKinder – und zwar untereinander zu gleichen Anteilen– unabhängig davon, ob sie ehelich oder außerhalbeiner Ehe geboren wurden. Hinterlässt der Verstorbenekeine Kinder, so erben der überlebende Ehepartner unddie Eltern des Verstorbenen. Sind diese vorverstorben,geht der Nachlass an die Geschwister, ersatzweise anderen Kinder. Kommen mehrere gesetzliche Erben zumZuge, bilden diese eine Erbengemeinschaft, die über dasVermögen des Verstorbenen nur gemeinsam verfügenund sich auseinandersetzen kann. Dies birgt erheblichesKonfliktpotentzial.
Abweichend vom Gesetz kann jeder jederzeit selbstentscheiden, was mit seinem Nachlass nach dem Todgeschehen soll; am einfachsten durch ein eigenhändig -es verfasstes Testament. Voraussetzung ist, dass eshandschriftlich vom Erblasser selbst niedergeschriebenund mit Datum unterzeichnet wird. Es ist vom sogenannten “öffentlichen Testament“, welches voreinem Notar errichtet werden muss, abzugrenzen.
Im Testament kann man abweichend von der gesetz-lichen Regelung andere Personen zu seinen Erbenbestimmen, die Erbquoten ändern oder festlegen, dasseinzelne Personen bestimmte Vermögensgegenständeoder Barbeträge erhalten sollen. Dies geschieht in derRegel durch eine “Vermächtnisanordnung“. Der Erb lasserkann dem oder den Erben besondere Auflagen machenund bestimmen, wie der Nachlass unter den Erben ver-teilt werden soll. Zur Absicherung seiner Verfügungenkann der Erblasser insbesondere Test aments voll -streckung anordnen und damit sicher stellen, dass hier-durch sein Wille beachtet und durchgesetzt wird. Sinddie Formulierungen des Erblassers zweifelhaft undnicht eindeutig, besteht die große Gefahr, dass sich diebedachten Personen über die Auslegung desTestaments und damit den Willen des Verstorbenen imschlimmsten Fall vor Gericht streiten. Deshalb ist in fast allen Fällen eine Beratung vor Testaments er -richtung sinnvoll.
In verschiedenen Stadien des Lebens wird sich dieInteressenlage immer wieder ändern. Der Unter -nehmer, der vielleicht minderjährige Kinder aus ver-schiedenen Beziehungen hat und unter Umständengeschieden ist, wird ganz anders sein Vermögen verteiltwissen wollen, als der alleinstehende Rentner, bei demdie Zuwendung bestimmter Vermögensgegenstände annicht unbedingt mit ihm verwandte, nahe stehendePersonen wichtig sein mag. Deshalb ist darauf zu ach-ten, nicht nur seinen Willen (gegebenenfalls nachanwaltlicher oder notarieller Beratung) zu verwirk-lichen, sondern seine testamentarische Verfügung auch
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VorsorgeErbrecht und Testament
in regelmäßigen Abständen darauf zu überprüfen, obsie dem derzeitigen Willen und den persönlichenVerhältnissen entspricht.Die Verfügung eines Erblasser zu Lasten seines Erben(zum Beispiel seiner Kinder) aus den Einkünften einerImmobilie dem Ehepartner oder Lebensgefährten einemonatliche Rente zu zahlen, kann bereits dadurchunbrauchbar sein, dass zum Zeitpunkt des Todes dieImmobilie nicht mehr zum Vermögen des Verstorbenengehört. Das bisherige Testament kann deshalb durchErrichtung eines neuen Testaments widerrufen werden.
In Ausnahmefällen können Ehegatten auch gemein-schaftlich ein Testament erstellen. Wichtig ist, dassauch hier die geforderten Formalien eingehalten wer-den, das heißt ein Ehegatte muss das Testament eigen-händig niederschreiben und beide Ehepartner müssenes anschließend unter Angabe des Datums unter-schreiben. Allerdings ist dabei zu beachten, dass eingemeinschaftliches Testament nach dem Tode einesEhepartners durch den anderen in der Regel nicht mehr widerrufen werden kann, zumindest die Be -stimmungen auch nach dem Tode des Letzt ver -sterbenden unabänderbar wirksam werden, über die sich die Eheleute wechselbezüglich einig waren.
Bei der Testamentserrichtung ist generell zu beachten,dass dadurch kein Erblasser darin beschränkt wird, zuLebzeiten über sein Vermögen frei zu verfügen. Bei grö-ßeren Vermögen wird der Erblasser allerdings auch aussteuerlichen Gründen wohl ein Interesse daran haben,bereits zu Lebzeiten einen Teil seines Vermögens auf die
Erben zu übertragen. Das deutsche Erbschafts- undSchenkungssteuerrecht billigt nämlich zum BeispielKindern aktuell steuerlich einen Freibetrag von205.000 Euro zu, und zwar alle zehn Jahre. Erst beiSchenkungen oder Erwerben von Todes wegen überdiesen Freibetrag hinaus fällt zulasten des KindesErbschafts-(Schenkungs-)steuer an. Dabei werden nachaktueller Rechtslage derzeit (noch) Immobilien andersals zum Beispiel Geld, Aktien oder sonstige Wert -papiere nicht mit dem vollen Verkehrs wert, sondernnur dem so genannten Grundbesitzwert dem Nachlasszugerechnet. Auch das Vererben eines Unternehmensoder einer erheblichen Unter nehmens beteiligung wirdsteuerlich privilegiert. Je nach Verwandtschaftsgradsind die Freibeträge höher oder niedriger. Auch dieSteuersätze sind für entferntere Verwandte höher als fürnahe Angehörige. Der nichteheliche Lebensgefährtemuss zum Beispiel den gesamten 5.200 Euro im Wertübersteigenden Nachlass versteuern, während demüberlebenden Ehegatten ein Freibetrag von 307.000Euro zugebilligt wird und er zudem noch unterbestimmten Voraussetzungen in den Genuss eines wei-teren Versorgungsfreibetrages von 256.000 Eurokommt. Wer also Lebenspartnern oder nicht mit einemselbst verwandten Personen durch Testament etwaszuwenden möchte, sollte sich auch stets darüber informieren lassen, mit welcher steuerlichen Belastungder Bedachte dabei rechnen muss. Vererbe ich eineImmobilie, kann allein die Steuerlast den Erben unterUmständen dazu zwingen, das geerbte Haus verkau-fen zu müssen.
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VorsorgeErbrecht und Testament
Deshalb sei hier nochmals darauf hingewiesen, dass eineausführliche Nachlassplanung durch vorherigeBeratung durch einen Rechtsanwalt solche unlieb -samen Ergebnisse vermeiden kann. Zu guter Letzt einweiterer Hinweis: Die Bank, die das Vermögen desVerstorbenen verwahrt, setzt mit dem Erben dasVertragsverhältnis fort. Sie wird aber erst Geld an denErben auszahlen, wenn dieser seine Erbenstellungnachgewiesen hat. Dies kann mehrere Wochen oderMonate dauern. Damit in dieser Zeit zum BeispielVerbindlichkeiten des Verstorbenen oder dessen
Beerdigungskosten bezahlt werden können, kann esratsam sein, seinem Erben bereits zu Lebzeiten eineKontovollmacht zu erteilen, damit nach dem Todebereits vor dem Nachweis der Erbenstellung über dasKonto weiter verfügt werden kann.Uwe HeinzRechtsanwaltFachanwalt für FamilienrechtKanzlei Fischer, Roloff und Bornheimer/Wuppertal Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- undErbrecht
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Grabpflegevertrag / Trauerfallvorsorge
Das Thema Tod ist immer noch ein Tabuthema für vieleMenschen. Trotzdem sollte man sich schon zuLebzeiten mit dem Ableben von lieben Mitmenschen,aber auch mit dem eigenen Ende auseinandersetzen.Dazu gehört auch die Frage, wie die Bestattung, obklassisch im Sarg oder in einer Urne, gewünscht wirdund wer sich später um die Grabstelle kümmern soll/oder kann. Trifft man schon zu Lebzeiten eine Ent -scheidung, kann man diese vertraglich festhalten.Dazu gehört auch der Bereich der Dauergrabpflege.
Dauergrabpflege ist ein Angebot für die langjährigeBetreuung einer bereits bestehenden oder zukünftigenGrabstelle durch den Friedhofsgärtner. Dieser Servicewird von Fachbetrieben durchgeführt. Die Kosten
richten sich nach der Laufzeit des Vertrages und demUmfang der Leistungen. Sie werden bei Vertragsab -schluss in einer Summe bezahlt und von der Dauer grab -pflegeeinrichtung sicher angelegt. Diese wiederumbezahlt jährlich den Friedhofsgärtner. Der Umfangkann ganz individuell festgelegt werden. Das Angebotreicht vom einfachen Sauberhalten der Grabstelle biszum Komplett-Service rund um Grabgestaltung undGrabschmuck. Die Pflegevereinbarung wird mit derDauergrabpflegeeinrichtung für eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren geschlossenen. Die maximalmögliche Laufzeit entspricht dem in der jeweiligenFriedhofssatzung festgelegten Nutzungsrecht desGrabes, meistens 25 Jahre.
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VorsorgeGrabpflegevertrag / Trauerfallvorsorge
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Die Trauerfallvorsorge stellt ein über die Dauer -grabpflege hinaus erweitertes Leistungsangebot derFriedhofsgärtner dar. Man hat die Möglichkeit bereitszu Lebzeiten ein individuelles Leistungspaket für denTrauerfall zu vereinbaren. Zur Trauerfallvorsorge gehö-ren unter anderem Dekoration der Feierhalle, Kranz,Trauerstrauß, Handstrauß, Sarginnen- und Sargaußen -schmuck.Für ein entsprechendes Angebot wendet man sich ambesten direkt an einen für den jeweiligen Friedhofzuständigen Friedhofsgärtner.
Nähere Informationen gibt es bei:
ARGEArbeitsgemeinschaft Friedhofsgärtner-Genossenschaften und TreuhandstellenGodesberger Allee 142-148, 53175 BonnTel.: (0228) 81002-0, Fax: (0228) 81002-65E-Mail: [email protected]
Institutionen und VerbändeSeniorenbeirat
Beiräte der Stadt sind Gremien, die aufgrund gesetzlicherVorschriften oder freiwillig gebildet werden. Ihre Auf -gabe ist es, den Rat, die Bezirksvertretungen und dieAusschüsse aus der besonderen Sicht ihres Aufgaben -kreises heraus zu beraten. Sie können um Stellung -nahmen gebeten werden, haben dabei allerdings keineEntscheidungskompetenz.
Der Seniorenbeirat der Stadt Remscheid ist An -sprechpartner für die in Remscheid lebenden Senioren.Er setzt sich für die Bewältigung ihrer spezifischenProbleme und die Vertretung ihrer Interessen unterstüt-zend ein und hat das Ziel, ihre Lebens bedingungen zuverbessern. Außerdem soll er Kontakt mit allen in derSeniorenarbeit tätigen Gruppen, Organisationen undDienststellen pflegen.
Der Seniorenbeirat hat die Aufgabe, den Rat, seineAusschüsse, Werksausschüsse, die Bezirksvertretungenund die Verwaltung in allen die Senioren in Remscheid
allgemein betreffenden Fragen, soweit sie zum kom-munalen Wirkungskreis gehören, zu beraten und zuunterstützen.
Der Seniorenbeirat kann eigene Anträge, Stellung -nahmen und Empfehlungen an Rat, Ausschüsse undBezirksvertretungen richten. Zudem hat er das Recht,Anfragen an den Oberbürgermeister zu stellen. Er sollzu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss, einerBezirksvertretung oder dem Oberbürgermeister vorge-legt werden, Stellung nehmen.Grundsätzlich gilt: Rat, Bezirksvertretungen und Aus -schüsse sollen Angelegenheiten der Senioren erst dannberaten, wenn dem Seniorenbeirat Gelegenheit zurStellung nahme gegeben wurde.
Vorsitzender des Seniorenbeirats ist zurzeit Herr GeorgGregull.
Herr Georg GregullHohenbirker Str. 49, 42855 RemscheidTel.: (02191) 80379, Fax: (02191) 80388
Allgemeine Adresse
Seniorenbeirat der Stadt RemscheidAlleestr. 66, 3. Etage42853 RemscheidFrau Susann Kuwan (zurzeit die Ansprechpartnerin)Tel.: (02191) 16-2966E-Mail: [email protected] www.remscheid.de
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Institutionen und VerbändeBehindertenbeirat
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Der Behindertenbeirat kann sich mit allen Angelegen -heiten der Gemeinde befassen. Insbesondere soll erden in Remscheid lebenden Behinderten bei derBewältigung ihrer Probleme und der Vertretung ihrerInteressen behilflich sein. Er soll den Kontakt zu den inRemscheid tätigen Behindertenorganisationen, Selbst -hilfegruppen und zuständigen städtischen Dienst -stellen pflegen. Im Vordergrund steht, dass Lösungs -möglichkeiten bei Problemen geschaffen werden.
Der Behindertenbeirat soll zudem mit Unterstützung undHilfe des Rates der Stadt und der Verwaltung dieberechtigten Ansprüche und Forderungen der behindertenMenschen in Remscheid geltend machen.
Er ist berechtigt, in allen behindertenrelevanten Ange -legen heiten einem Fachausschuss oder dem Ober -bürger meister Vorschläge zu machen oder Anregungenzu geben. Berät der Rat oder ein Ausschuss überAngelegenheiten, die auf einen Vorschlag oder eineAnregung des Behindertenbeirates zurückgehen,haben der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter dasRecht, dazu in der Sitzung gehört zu werden. Mit
Vorschlägen und Anregungen, die der Behinderten -beirat beschlossen hat, hat sich das zuständigeGemeindeorgan unverzüglich zu befassen. DerBehinderten beirat ist anschließend über das Ergebnis zuunterrichten; bei Hinderungsgründen für eine zügigeBehandlung ist dem Beirat ein Zwischenbericht zugeben.
Vorsitzender des Behindertenbeirats ist zurzeit HerrHerbert Güthe.
Herr Herbert GütheSchlieperfeld 14, 42857 RemscheidTel./Fax: (02191) 80250, Mobil: (0177) 4591584E-Mail: [email protected]
Behindertenbeirat der Stadt RemscheidAlleestr. 66, 3. Etage42853 RemscheidFrau Germer (zurzeit die Ansprechpartnerin)Tel.: (02191) 16-3736Email: [email protected]
Institutionen und VerbändeWohlfahrtsverbände
Wohlfahrtsverbände sind Vereinigungen, die sich zurAufgabe gemacht haben, bei sozialer, gesundheitlicherund sittlicher Gefährdung bzw. Not vorbeugend oderheilend zu helfen. Dabei handelt es sich um karitativeOrganisationen, die ihre Arbeit an religiösen oder poli-tischen Richtlinien orientieren. Die Wohlfahrts -verbände arbeiten nicht gewinnorientiert. Unter demDach der Wohlfahrtsverbände arbeitet eine Vielzahlrechtlich selbständiger Organisationen. So betreibenWohl fahrtsverbände bzw. deren rechtlich eigenständi-ge Unterorganisationen beispielsweise Kranken häuser,Kindergärten, Altenheime und Ähnliches. Rund dieHälfte aller sozialen Einrichtungen befindet sich in derTrägerschaft eines dieser Wohlfahrtsverbände. Ein gro-ßer Teil der Arbeit wird von Menschen freiwillig undunentgeltlich im Rahmen eines Ehrenamtes geleistet.
Remscheider Wohlfahrtsverbände
Arbeiterwohlfahrt Remscheid (AWO)Ortsverein Süd, Herr Bernd BrügmannBurger Str. 112, 42855 RemscheidTel.: (02191) 30163 oder 340504
Ortsverein West, Herr Stefan WagnerLindenhofstr. 32, 42857 RemscheidTel.: (02191) 30757 oderTel.: (02191) 385903 Herr Jan Jürgenswww.awo-remscheid.de
Ortsverein Nord, Frau Margarete MüllerHof Glassiepen 1-3, 42853 RemscheidTel.: (02191) 914-661
Ortsverein Lennep / Lüttringhausen, Frau Marlies SieperMollplatz 3, 42897 RemscheidTel.: (02191) 662626, Fax: (02191) 668753E-Mail: [email protected]
Caritas-Verband Remscheid Blumenstr. 9, 42853 Remscheid,Tel.: (02191) 49110, Fax: (02191) 26320E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten:Mo. bis Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr und Fr. von 8.00 bis 13.00 Uhr
Diakonisches Werk Remscheid-Lennep Geschwister-Scholl-Str. 1a, 42897 RemscheidTel.: (02191) 9681-16, Fax: (02191) 9681-99E-Mail: [email protected]
Deutsches Rotes KreuzKreisverband Remscheid e.V.Alleestr. 120-124, 42853 RemscheidTel.: (02191) 9235-0, Fax: (02191) 9235-90E-Mail: [email protected]
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Interessenvertretungen
Diakonisches Werk des Kirchenkreises Lennep – Gehörlosen- und Schwerhörigenseelsorge Geschwister-Scholl-Str. 1a, 42897 RemscheidTel.: (02191) 9681-0
Pfarrerin Monika KindsgrabBüro: Neuenkamper Str. 29, 42657 SolingenTel: (0212) 2212885E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten:Nach VereinbarungGehörlosen- und Schwerhörigenseelsorge in denKirchen kreisen Lennep und Solingen, Hilfestellung beiBehördenangelegenheiten. Für Ratsuchende entstehenkeine Kosten
Gerontopsychiatrisches Zentrum der EvangelischenStiftung TannenhofWesendonkstr. 7/ Ecke Hofaue, 42103 WuppertalTel.: (0202) 49666-0, Fax: (0202) 49666-29E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:Mo. bis Fr. von 8.00 bis 16.00 Uhr und nach VereinbarungBeratung von älteren Menschen, deren Angehörigenund Betreuungspersonen, Vermittlung von regionalenAngeboten der Altenhilfe, Zusammenarbeit mit regio-nalen Einrichtungen der Altenhilfe. Die Kosten tragendie gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Ziel -gruppen sind psychisch kranke, ältere Menschen,deren Angehörige und Betreuungspersonen.
gemeinsam statt einsam Mobile Dienste e.V.Elberfelder Str. 38, 42853 RemscheidTel.: (02191) 73438, Fax: (02191) 76623E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten:Mo. bis Do. von 8.00 bis 16.00 UhrFr. von 8.00 bis 13.00 Uhr Art des Angebotes:Häusliche Krankenpflege, Zivildienstbetreuung fürschwerstbehinderte Menschen (ISB), Senioren büro/Treff, Familienunterstützender Dienst (FUD) –Kooperation mit der Lebenshilfe e.V., Kurse “AutogenesTraining“ und FreiweilligenagenturKosten:Je nach Art der Betreuung.
Institutionen und Verbände
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Institutionen und VerbändeSelbsthilfegruppen
In Remscheid werden für verschiedene Problem -bereiche Selbsthilfegruppen angeboten. Nachfolgend eine Auswahl:
Alzheimer Angehörigengruppec/o Stiftung TannenhofHerr Dr. Bernd Heidrich (zurzeit Ansprechpartner)Remscheider Str. 76, 42899 RemscheidTel.: (02191) 16-3609
Deutsche ILCO e. V.Selbsthilfegruppe künstlicher DarmausgangOrtsgruppe RemscheidHerr Gerhard Siegel (zurzeit Ansprechpartner)Stachelhauser Str. 13, 42853 RemscheidTel.: (02191) 5927465
Deutsche Multiple Sklerose GesellschaftKontaktkreis Remscheid Herr Thorsten Gebert (zurzeit Ansprechpartner)Tel.: (02191) 666043E-Mail: [email protected]
Deutsche Rheuma-Liga e. V. (Im Haus der AOK)Arbeitsgemeinschaft RemscheidHindenburgstr. 13-15, 42853 RemscheidTel.: (02191) 917-356Sprechzeiten: Do. von 15.00 bis 16.00 UhrE-Mail: [email protected]
Deutscher Diabetiker BundLandesverband Nordrhein-Westfalen e. V.Bezirksverband Bergisch LandHerr Stefan Markus (zurzeit Ansprechpartner)Edelhoffstr. 47, 42857 RemscheidTel.: (02191) 4642072, Fax: (02191) 4642073E-Mail: [email protected]
LVB NRW e. V. – Gruppe RemscheidFrauenselbsthilfegruppe nach KrebsTel.: (02191) 344831 oder (02191) 50125
Freundeskreis für Rollstuhlfahrer Remscheid e. V.Hans-Peter Buttchereit und Anneliese Klein (zurzeit Ansprechpartner)Reinshagener Str. 42, 42857 RemscheidTel.: (02191) 75817E-Mail: [email protected]
Remscheider Blindenverein e. V.Parkstr. 18, 42853 RemscheidTel.: (02191) 291677
Selbsthilfegruppe Krebs Remscheid e. V.Herr Helmut Feige (zurzeit Ansprechpartner)Hof Glassiepen 1, 42853 RemscheidTel.: (02191) 22202 www.krebsgesellschaft-nrw.de
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Institutionen und VerbändeSelbsthilfegruppen
Selbsthilfegruppe Schlaganfall- Schlaganfallbetroffene und Angehörige -über AOK - Sozialer Dienst Tel.: (02191) 917-285
Selbsthilfegruppe Deutsche Parkinson VereinigungFrau Traut Lindemann (zurzeit Ansprechpartnerin)Henkelshof 5, 42897 RemscheidTel.: (02191) 64345www.parkinson-vereinigung.de
Selbsthilfegruppen Gehörlose / SchwerhörigeTheodor-Fliedner-HeimNeuenkamper Str. 29, 42657 SolingenTel.: (0212) 810207
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StichwortverzeichnisAltenpflegeheime … … … … … … … … … … 50–52Altenwohnungen … … … … … … … … … … 47–48Altersgerechtes Wohnen … … … … … … … … 32–58 Ambulante Pflege … … … … … … … … … 32, 34–36Behindertenbeirat … … … … … … … … … … … 77Beratungshilfe … … … … … … … … … … … … … 25Betreutes Wohnen … … … … … … … … … … 46–47Betreuungsverfügung … … … … … … … … … … 69Chöre … … … … … … … … … … … … … … … 11Dienste der Stadtverwaltung … … … … … … … 22–23Erbrecht … … … … … … … … … … … … … 71–74Ernährungsberatung … … … … … … … … … … … 27Essen auf Rädern … … … … … … … … … … … … 40Fahrdienste … … … … … … … … … … … … … … 44Finanzierung … … … … … … … … … … … … … 58Freizeitgestaltung … … … … … … … … … … … 8–20Gebühenbefreiung bei Rundfunk und Fernsehen … … … … … … … … … … … … … 65Geld und Finanzen … … … … … … … … … … 59–67Grabpflegevertrag … … … … … … … … … … 74–75Grundsicherung … … … … … … … … … … … … 61Hausnotruf … … … … … … … … … … … … … … 39Heimbeirat … … … … … … … … … … … … … … 56Hospizdienste … … … … … … … … … … … … … 71Institutionen und Verbände … … … … … … … 76–81 Interessenvertretungen … … … … … … … … … … 79Komplementäre Dienste … … … … … … … 32, 38–39Kriminalitätsvorsorge … … … … … … … … … 28–29Kultur und Museen … … … … … … … … … … 8–11Kulturorganisation … … … … … … … … … … … … 8Kulturservice … … … … … … … … … … … … … … 8Kulturzentren … … … … … … … … … … … … … 8Mahlzeitendienste … … … … … … … … … … … 40Mittagstisch … … … … … … … … … … … … … … 40Mobilität im Alter … … … … … … … … … … 19–20Museen … … … … … … … … … … … … … … … 10Öffentliche Verkehrsmittel … … … … … … … … … 20Patientenverfügung … … … … … … … … … … 69–70
Pflegeberatung … … … … … … … … … … … … 24Pflegegeld … … … … … … … … … … … … … … 64Pflegesachleistungen … … … … … … … … … … 64Prozesskostenhilfe … … … … … … … … … … … 25Psychosoziale Beratungsangebote … … … … … … 30Rat und Hilfe … … … … … … … … … … … 22 - 31Rechte als Heimbewohner … … … … … … … … … 54Rechtsberatung … … … … … … … … … … … 25–26Rente … … … … … … … … … … … … … … 59–60Rezeptgebührenbefreiung … … … … … … … … … 67Schwerbehindertenausweis … … … … … … … 66–67Schwerbehinderung … … … … … … … … … … 66–67Schwimmen … … … … … … … … … … … … … …14Selbsthilfegruppen … … … … … … … … … … 80–81Seniorenbeirat … … … … … … … … … … … … … 76Seniorenstudium … … … … … … … … … … …17–18Seniorentreffs … … … … … … … … … … …12, 15–16Soforthilfe in Notsituationen … … … … … … 22, 30Sport für Senioren … … … … … … … … … … 12, 14Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege … … … … … … 45Telefonkostenermäßigung … … … … … … … … … 65Testament … … … … … … … … … … … … … 71–74Theater … … … … … … … … … … … … … … … 11Trauerfallvorsorge … … … … … … … … … … 74–75Verkehrssicherheitsberatung … … … … … … … 28–29Volkshochschule … … … … … … … … … … … … 18Vorsorge … … … … … … … … … … … … … 68–75Vorsorgevollmacht … … … … … … … … … … 68–69Wandern … … … … … … … … … … … … … … …14Wege zur Aufnahme im Pflegeheim … … … … … … 53Wichtige Telefonnummern … … … … … … … … … 31Wohlfahrtsverbände … … … … … … … … … … … 78Wohnberatung … … … … … … … … … … 24, 48–49Wohnberechtigungschein … … … … … … … … 62–63Wohngeld … … … … … … … … … … … … … 62–63
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