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Service | Info 01/12 Zivildienst & Bundesheer

Servicefolder Zivildienst & Bundesheer

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Spätestens wenn der Stellungsbescheid ins Haus flattert, tauchen meist Fragen über Fragen auf: Mache ich Präsenz- oder Zivildienst? Bei welchen Organisationen kann ich meinen Zivildienst ableisten? Kann ich spezielle Wünsche äußern? Wo werde ich einrücken? Wie viel werde ich verdienen? Antworten auf alle diese Fragen bietet dir die Junge ÖVP Oberösterreich im Rahmen ihres Serviceangebotes für Präsenz- und Zivildiener.

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Service | Info 01/12

Zivildienst & Bundesheer

Page 2: Servicefolder Zivildienst & Bundesheer

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Inhalt

3 Vorwort 4 Stellung 6 Tauglichkeit10 Zivildienst16 Finanzielles22 Bundesheer32 Finanzielles34 Kontakte

Foto: BundesheerFoto: ÖRK/Anna Stöcher

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Spätestens wenn der Stellungsbescheid ins Haus flattert, tauchen meist Fragen über Fragen auf:

Mache ich Präsenz- oder Zivildienst? Bei welchen Einrichtungen und Organisationen kann ich

meinen Zivildienst ableisten? Welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung? Kann ich spezielle

Wünsche äußern? Wo werde ich einrücken? Wie viel werde ich verdienen? Wie sieht es mit

Urlaub aus?

Antworten auf alle diese Fragen bietet dir die Junge ÖVP Oberösterreich im Rahmen ihres um-

fassenden Serviceangebotes für Präsenz- und Zivildiener. Wir sehen uns nämlich nicht nur als

Stimme der Jungen in der Politik, sondern wollen dich auch im Alltag bestmöglich unterstützen.

Infoabende und Sprechtage

Wir bieten dir nicht nur diese Informationsbroschüre, sondern auch Informationsabende und

Sprechtage, bei denen deine konkreten Fragen und Anliegen beantwortet werden. Aber auch

unsere Service-Hotline, Tel.: 0732/7620–600, steht dir jederzeit zur Verfügung. Wir beantworten

deine Fragen aber auch gerne via e-mail unter [email protected].

Wir wünschen dir schon jetzt einen spannenden und erlebnisreichen Zivil- oder Präsenzdienst!

LAbg. Mag. Helena KirchmayrLandesobfrau

Vorwort

Foto: Bundesheer Dr. Josef PühringerLandeshauptmann

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Stellungspflicht

Wann du zur Stellung musst, erfährst du

aus der Stellungsaufforderung, die dir vom

Bundesheer einige Wochen vor der Stellung

zugesandt wird. Für alle Oberösterreicher

wird die Stellung in Linz, Ergänzungsabteilung

Militärkommando OÖ, Garnisonstraße 36,

durchgeführt. Mit der Einladung zur Stellung

kannst du in jenem Jahr rechnen, in dem du 18

Jahre alt wirst. Es besteht allerdings die Mög-

lichkeit ab dem vollendeten 17. Lebensjahr um

eine Vorverlegung des Stellungstermins beim

Militärkommando Oberösterreich anzusuchen.

Stellungsstraße

Am ersten Tag musst du dich um 07:00 Uhr

bei der Stellungskommission in Linz einfin-

den. Das Programm dauert ca. bis 16:00 Uhr.

Verpflegung und Übernachtung sind frei. Wer

nicht will, muss aber weder im Stellungshaus

essen noch schlafen. Bei langer Anreise

kannst du auch schon die Nacht vor Beginn

der Stellung im Stellungshaus verbringen.

Am zweiten Tag ist um 07:30 Uhr Beginn und

gegen 14:00 Uhr Schluss. Zur Stellung musst

Stellung

Achtung: Schickt dir das Bundesheer keine Aufforderung, bist du

trotzdem stellungspflichtig. Deinen Termin erfährst du jedenfalls aus der

Stellungskundmachung am Gemeindeamt und im Internet unter

http://www.bmlv.gv.at/rekrut/stellung_einberufung/stellung.shtml

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du vom Arbeitgeber bzw. Schuldirektor frei

bekommen.

Mitzunehmende Dokumente

• gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Rei-

sepass, Führerschein, Personalausweis)

• Staatsbürgerschaftsnachweis (hinfäl-

lig, wenn du einen gültigen Reisepass

mitnimmst)

• Geburtsurkunde

• Sozialversicherungskarte (e-card)

• ev. Heiratsurkunde

• den bereits ausgefüllten, von der zu-

ständigen Ergänzungsabteilung/Militär-

kommando zugesandten medizinischen

Fragebogen

• ev. notwendige ärztliche Zeugnisse (Rönt-

genbilder, Befunde…)

• Impfpass

• Brille oder Kontaktlinsen

• Berechtigungsnachweis (z.B. Führer-

schein, Amateurfunkerzeugnis, Luftfahr-

schein, Bergführerschein, Skilehrerschein,

Schifffahrtslizenz, …)

• Bestätigungen über absolvierte Ausbil-

dung (Lehrvertrag, Schulbesuchs- oder

Dokumente

Foto: Bundesheer/Simader

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Tauglichkeit

Tauglichkeitsgrade

• Tauglich

Der Stellungspflichtige ist für den Dienst

im Bundesheer geeignet.

• Vorübergehend Untauglich

Der Stellungspflichtige ist zum Zeitpunkt

der Stellung nicht für die Ableistung des

Wehr- und Zivildienstes geeignet, z.B.

nach einem Beinbruch. Die Stellung wird

in diesem Fall zu einem Zeitpunkt, an

dem der vorübergehende Hinderungs-

grund voraussichtlich weggefallen ist,

wiederholt.

• gänzlich Untauglich

Der Stellungspflichtige ist wegen dau-

ernder gesundheitlicher Schäden für die

Ableistung des Wehr- und Zivildienstes

ungeeignet.

• Beschluss ausgesetzt

Wenn auf Grund des momentanen Ge-

sundheitszustandes des Stellungspflich-

tigen weitere Fachärztliche Befunde not-

wendig sind, so kann der Beschluss über

die Tauglichkeit auch später erfolgen.

Inskriptionsbestätigungen, Maturazeug-

nis, Lehrabschlusszeugnis, Gesellen-,

Meisterbrief)

Stellungskommission

Die Tauglichkeit wird durch einen Beschluss

der Stellungskommission festgestellt und dir

schriftlich am Ende des zweiten Stellungstages

bekannt gegeben. Gegen diesen Beschluss

ist kein Rechtsmittel zulässig. Ein Beschluss

auf Tauglichkeit ist nur mit Zustimmung des

Heeresarztes möglich, der darüber hinaus vor

seiner Entscheidung einen Stellungspflichtigen

zu einer fachärztlichen Untersuchung schicken

kann.

Im Laufe dieser zwei Stellungstage wird dein

allgemeiner Gesundheitszustand und deine

Kondition überprüft. Weiters werden psycho-

logische Tests durchgeführt und somit deine

psychische Belastbarkeit festgestellt.

Achtung: Während der gesamten Stellung herrscht absolutes

Alkoholverbot! Wer alkoholiisiert erwischt wird, dem drohen

ernste Konsequenzen.

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Aufschub

Aufschub

Bis zur Beendigung jener Ausbildung, die du

zu Beginn des Kalenderjahres, in dem du zum

ersten Mal zur Stellung aufgefordert wurdest,

bist du von der Einberufung ausgeschlossen.

Du solltest daher zur Stellung jene Beweis-

mittel mitbringen, aus denen ersichtlich ist,

in welcher Ausbildung du am ersten Jänner

des Stellungsjahres standest, in welcher

Ausbildung du dich jetzt befindest und wie

lange diese Ausbildung noch dauern wird. Die

Höchstaltersgrenze für den Ausschluss ist der

15. September jenes Jahres, in dem du das

28. Lebensjahr vollendest.

Wenn du einen Antrag auf Aufschub stellen

willst, so solltest du ein formloses, aber sehr

gut begründetes Schreiben mit dem beigefüg-

ten Beweismittel (Schulbesuchsbestätigung,

Lehrvertrag) möglichst noch vor Erhalt deines

Einberufungsbefehls – ev. schon bei der Stel-

lung – einbringen.

Befreiung

In Spezialfällen ist aus wirtschaftlichen oder

familiären Gründen auch eine gänzliche

Befreiung vom Wehr- oder Zivildienst möglich.

Auch dein Arbeitgeber kann einen Antrag auf

Befreiung vom Wehrdienst einreichen, die auch

du unterschreiben musst. Dieser Antrag muss

direkt an das Bundesministerium für Landes-

verteidigung gerichtet werden und sollte alle

notwendigen Beweismaterialien beinhalten (zB

Gewerbeschein, Übergabevertrag,…)

Wenn du dem Orden einer anerkannten Reli-

gionsgemeinschaft beigetreten oder Priester

bist, oder als Absolvent theologischer Studien

im Seelsorgedienst bzw. im Lehramt tätig bist,

brauchst du keinen Wehr- oder Zivildienst

zu absolvieren. Dabei musst du jedoch einer

gesetzlich anerkannten Kirche oder Religions-

gemeinschaft angehören.

Tipp: Genauere Infos zur Stellung findest du unter

www.stellung.liwest.at

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Kündigungs- und Entlassungs-schutz

Den Einberufungsbefehl musst du unverzüg-

lich nach der Zustellung deinem Dienstgeber

zur Kenntnis bringen. Bei Unterlassung der

sofortigen Mitteilung verlierst du den Kündi-

gungs- und Entlassungsschutz (=Freihaltung

des Arbeitsplatzes bis maximal einen Monat

nach der Beendigung des Präsenzdienstes

bzw. freiwillig verlängerten Präsenzdienstes).

Für den gesamten Schriftverkehr (Aufschuban-

trag, Zivildienstantrag, Vorsprachen,…) ist für

dich die Ergänzungsabteilung des Miliärkom-

mandos Oberösterreich zuständig.

Militärkommando Oberösterreich

Ergänzungsabteilung

Garnisonsstraße 36

4017 Linz

Tel.: +43(0)50201 - 0

Dienstgeber

Foto: Bundesheer

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Zivildienst

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Zivildiener werden

Seit 1975 kann jeder männliche österreichi-

sche Staatsbürger, der von der Stellungskom-

mission für „tauglich zum Wehrdienst“ befun-

den wurde, an Stelle des Bundesheeres einen

Wehrersatzdienst (= Zivildienst) leisten. Viele

Jahre hindurch führte der Weg zum Zivildienst

nur über eine eigene Kommission. Inzwi-

schen ist es unkomplizierter geworden, seiner

Wehrpflicht im zivilen Bereich nachzukommen.

Rechtliche Grundlage für den Zivildienst ist

das Zivildienstgesetz 1986, das bis heute aber

zahlreiche Novellen erfahren hat.

Einschränkungen

Keinen Zivildienst leisten dürfen Personen, die:

• eine Gerichtsvorstrafe zu mehr als

sechs Monaten Gefängnisstrafe wegen

Androhung oder Anwendung von Gewalt

mit Waffen oder Sprengmittel gegen Men-

schen haben.

• Bei einem Wachkörper des Bundes oder

einer Gemeinde (Polizei, Zoll-, Justizwa-

che) arbeiten

Einsatzbereiche

• Krankenanstalten und

Gesundheitsvorsorge

• Rettungswesen

• Behindertenhilfe

• Sozialhilfe bspw. in der Landwirtschaft,

Alten- und Krankenbetreuung

• Betreuung Drogenabhängiger

• Betreuung von Vertriebenen, Asylwerbern

und Menschen in Schubhaft

• Katastrophenhilfe und Zivilschutz

• zivile Landesverteidigung und

Justizanstalten

• öffentliche Sicherheit und

Sicherheit im Straßenverkehr

• inländische Gedenkstätten (für NS-Opfer)

• Umweltschutz

• Jugendarbeit

Zivildienst

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Auslandszivildienst

Diese Sonderform dauert 12 Monate (statt

neun Monaten) und findet im Rahmen eines

ausländischen Projektes einer österreichischen

Organisation statt.

Mögliche Trägerorganisationen:

• Verein für Dienste im Ausland,

www.auslandsdienst.at/ooe,

• Verein „Eine Welt – OÖ Landlerhilfe“,

www.landlerhilfe.at,

[email protected],

Niederreithstraße 37, 4020 Linz

Bei Fragen zum Auslandszivildienst:

• Referat III/7/b des Bundesministeriums

für Inneres

Telefonisch: Referatsleiter

MinR Mag. Wolfgang Gschliffner

Tel.: 01/53126-3436

E-Mail: [email protected]

Weitere Infos zum Auslandszivildienst findest du unter:

www.gedenkdienst.at | www.sozialdienst.at |

www.friedensdienst.at

Auslandszivildienst

Foto: Jakob Dall - Danish Red Cross

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Erklärung zum Zivildienst

Sobald das Stellungsergebnis vorliegt, kannst

du innerhalb von sechs Monaten, spätestens

aber bis vor dem zweiten Tage vor Erhalt des

Einberufungsbefehles erklären, nicht Präsenz-

dienst, sondern Zivildienst leisten zu wollen.

Dies brauchst du nicht speziell zu begründen,

die Formulierung steht bereits im Antrag

drinnen:

„Ich kann die Wehrpflicht nicht erfüllen, weil

ich es – von den Fällen persönlicher Notwehr

und Nothilfe abgesehen – aus Gewissensgrün-

den ablehne, Waffengewalt gegen Menschen

anzuwenden und daher bei der Ableistung des

Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde.

Ich will deshalb Zivildienst leisten.“

Gleichzeitig musst du einen Lebenslauf be-

kannt geben, aus dem deine Schulausbildung

ebenso hervor geht wie spezielle Kenntnisse

(Führerschein, Taucherprüfung,…)

Wünsche

In dieser Erklärung kannst du ganz konkret

angeben, bei welcher Zivildiensteinrichtung

du deinen Zivildienst leisten möchtest. Diese

Organisation kann dich auch persönlich beim

Innenministerium anfordern, wofür du jedoch

zuerst mit dieser Einrichtung in Kontakt treten

musst.

Abgabezeitpunkt

Diese Erklärung kannst du bereits bei der

Stellung zu Protokoll geben. Erfahrungsgemäß

geben aber viele die Zivildiensterklärung erst

nach der Stellung ab. Es empfiehlt sich, das

dafür vorgesehene Formular zu verwenden. Du

erhältst es bei der Stellungskommission, bei

den Gemeinden und Bezirkshauptmannschaf-

ten sowie im Büro der Jungen ÖVP Oberös-

terreich.

Ausfüllen, unterschreiben, einmal als Beleg-

Exemplar kopieren und innerhalb von sechs

Monaten ab deinem Stellungstermin ein-

geschrieben an das Militärkommando OÖ

senden.

Erklärung z. ZD.

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Feststellungsbescheid über Zivil-dienstpflicht

Etwa sechs Wochen später erhältst du vom

Innenministerium erstmals einen Bescheid.

Darin erfährst du, ob deine Zivildiensterklä-

rung rechtskonform ist und ob du von nun an

zivildienstpflichtig bist.

Zuständigkeit

Von jetzt an ist die Zivildienstserviceagentur

für dich zuständig. Das Bundesheer kann dich

nicht mehr einberufen. Als Ausnahme gilt,

wenn du deine Zivildiensterklärung widerrufst

(siehe unten).

Ablehnung des Antrags

Die Zivildiensterklärung wird nicht auf inhalt-

liche Begründungen geprüft, sondern nur

nach formalen Gesichtspunkten. Das Ergebnis

dieser Überprüfung wird dir in Form des Fest-

stellungsbescheides mitgeteilt. So kann die

Erklärung im wesentlichen nur dann abgelehnt

werden, wenn …

Zivildienst

TIPPTipp: Die Erklärung zum Zivildienst erhältst du

auch im Büro der JVP-Landesleitung!

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• vom Wehrpflichtigen eine strafbare

Handlung im Zusammenhang mit Waffen

oder Sprengstoff begangen wurde und

eine rechtskräftigen Verurteilung zu einer

Freiheitsstrafe von mehr als sechs Mona-

ten vorliegt.

• der Wehrpflichtige einem Wachkörper des

Bundes oder der Gemeinde angehört,

z.B. Gendarmerie, Polizei, Justiz- oder

Zollwache.

• die Frist für die Abgabe der Erklärung

abgelaufen ist.

• die Zivildiensterklärung unter Vorbehalt

oder Bedingungen abgegeben wurde.

• die Zivildiensterklärung unvollständig ist.

• der Wehrpflichtige auf Besitz und Erwerb

von genehmigungspflichtigen Waffen

nicht verzichtet.

Zuweisung

Im Zuweisungsbescheid (sechs Monate bis

sechs Wochen vor Dienstantritt) erfährst du,

wann du, bei welcher Organisation, welche

Aufgaben erfüllen musst und wann dein Zivil-

dienst endet.

Ablehnung

Foto: ÖRK/Anna Stöcher

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Widerruf

Du hast von nun an nur mehr 14 Tage Zeit, es

dir anders zu überlegen. Das bedeutet, wenn

du lieber doch Präsenzdienst leisten möchtest,

müsstest du deine schriftliche Widerrufserklä-

rung (formloses Schreiben) spätestens am 14.

Tag an die Zivildienstserviceagentur absenden.

Danach gibt es aber kein Zurück mehr!

Du unterliegst von jetzt an bis zu deinem 50.

Lebensjahr einer besonderen Meldepflicht:

Wenn du in eine andere Gemeinde Österreichs

übersiedelst, musst du dich dort gesondert als

„Zivildiener“ melden (bis zum 50. Lebensjahr

kannst du im Katastrophen- oder Kriegsfall zu

einem außerordentlichen Zivildienst herange-

zogen werden).

Zuweisungstermine

Die Zuweisungstermine zum Zivildienst sind

jeweils am Beginn eines Kalendermonates

möglich.

Dauer

Der ordentliche Zivildienst dauert neun Mo-

nate (seit 01.01.2006) inklusive zwei Wochen

Dienstfreistellung. Beim Auslandszivildienst

sind es 12 Monate.

Dienstzeit

Die tägliche und wöchentliche Dienstzeit rich-

tet sich nach den Erfordernissen der Verwen-

dung. Es gelten folgende Regelungen:

• Bei Turnus- und Bereitschaftsdiensten

darf die Dienstzeit höchstens 52 Stunden

betragen. Ansonsten besteht für die

wöchentliche Normaldienstzeit ein Limit

von 45 Stunden.

• Darüber hinaus können noch Überstun-

den von max. 15 Stunden angeordnet

werden. Die Höchstwochenarbeitszeit

liegt bei 60 Stunden.

• An Sonn- und Feiertagen ist grundsätz-

lich dienstfrei. Eine Ausnahme stellen

Turnusdienste dar. Hier besteht auch die

Möglichkeit, an zwei Wochenenden pro

Monat zum Dienst eingeteilt zu werden.

Widerruf

Achtung: Der Arbeitgeber (bei einem bestehenden Dienstverhältnis)

bzw. das AMS (bei Bezug von Arbeitslosengeld) sind unverzüglich

über die Zuweisung zu informieren!

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• Nachtdienst ist bis zu 24 Stunden pro

Woche möglich. Im 8-Wochen-Durch-

schnitt dürfen es bis zu 16 Stunden pro

Woche sein.

Dienstfreistellung

Zivildiener haben das Recht auf zwei Wochen

Dienstfreistellung. Das Ausmaß beträgt zwölf

Arbeitstage bei einer Sechs-Tage-Woche, bei

einer Fünf-Tage-Woche zehn Arbeitstage. Über

den Verbrauch der Dienstfreistellung solltest

du rechtzeitig eine Vereinbarung mit deinem

Vorgesetzten treffen.

In dringenden Fällen, insbesondere aus fami-

liären oder sonstigen persönlichen Gründen,

kannst du darüber hinaus um eine Dienstfrei-

stellung im unbedingt notwendigen Ausmaß

ansuchen, höchstens jedoch bis zu zwei Wo-

chen. Auf eine Sonderdienstfreistellung hast

du jedoch keinen Rechtsanspruch.

Krankenstand

Als Zivildienstleistender bist du und deine

mitversicherten Angehörigen nach dem ASVG

(Allgemeines Sozialversicherungsgesetz)

kranken- und unfallversichert. Von der Service-

gebühr für die e-card und der Rezeptgebühr

für Arzneimittel bist du übrigens befreit.Die An-

und Abmeldung beim Sozialversicherungsträ-

ger (Gebietskrankenkasse in deren Sprengel

du den Hauptwohnsitz hast) erfolgt durch die

Zivildienstserviceagentur.

Finanzielles

Die Organisation, der du zugewiesen wirst,

muss für alle finanziellen und sozialrechtlichen

Belange für dich sorgen:

• monatliche Pauschalvergütung:

301,40 Euro (ab 01.02.2012)

• angemessene Verpflegung, auch während

deiner Dienstfreistellung oder deines

Krankenstandes; meist in Form einer

Pauschale von bis zu 16 Euro pro Tag;

abhängig von der Zivildiensteinrichtung

• entsprechende Kleidung und deren Reini-

gung (soweit für den Dienst erforderlich)

• Anmeldung und Bezahlung deiner Un-

fall- und Krankenversicherung bei der

Gebietskrankenkasse

Finanzielles

Finanzielles: Als Zivildiener erhältst du eine

monatliche Pauschalvergütung von 301,40 Euro.

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• die gänzliche Ausbildung, die für deinen

Zivildienst erforderlich ist

• Fahrtkosten zwischen deiner Wohnung

und der Zivildiensteinrichtung: Pauschale

für die Jahreskarte für öffentl. Verkehrs-

mittel oder (falls du ein Quartier

brauchst, weil du länger als 2 Stunden hin

und retour fahren müsstest) Fahrtkosten

für 4 Teilstrecken pro Monat

Sonstige Leistungen

• Beihilfen

• Gebührenbefreiung für Arztrezepte, Am-

bulanzbehandlungen für Krankenhausauf-

enthalte

• freiwillige Preisermäßigungen durch

Firmen und Veranstalter

• mit Zivildienstausweis (erhältlich durch

Antrag bei deiner Organisation): 50 %

Ermäßigung bei den ÖBB (gilt leider nicht

für Bundesbusse)

• VORTEILScard Zivildienst (kostenlos in

ganz Österreich auf den Strecken der

ÖBB (2. Klasse)fahren)

• Befreiung von GIS-Gebühren (nur auf

Antrag): GIS-Hotline 0810 00 10 80

Finanzielles

Foto: Paulwip/pixelio.de

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Familienbeihilfe

Eltern von Zivildienern erhalten für die gesamte

Dauer des Zivildienstes keine Familienbeihilfe.

Ist ein Zivildiener bereits Vater und hat vor

Dienstantritt für sein eigenes Kind – bedingt

durch seine Berufsausübung – Familienbeihilfe

bezogen, erhält er diese auch weiterhin. Aller-

dings ist die Familienbeihilfe bei der jeweiligen

Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat

(Sozialhilfeabteilung) zu beantragen!

Wenn ein Zivildiener unterhaltspflichtig ist

(lediges Kind), bekommt er dafür über Antrag

(wie Familienbeihilfe) eine Unterhaltsbeihilfe.

Die Antragsfrist läuft bis drei Monate nach

Dienstantritt. Die Auszahlung erfolgt dann

rückwirkend ab Beginn des Zivildienstes.

Wir empfehlen dir, sämtliche Beihilfen bereits

ab Erhalt des Zuweisungsbescheides zu bean-

tragen. Das verkürzt in der Regel die Wartezeit.

Beihilfen

Page 19: Servicefolder Zivildienst & Bundesheer

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Wohnkostenbeihilfe

Bist du während deines Zivildienstes Woh-

nungsmieter oder –eigentümer, gibt es für dich

eine Wohnkostenbeihilfe. Auch diese musst

du selbst in der Sozialhilfeabteilung deiner Be-

zirksverwaltungsbehörde des Hauptwohnsit-

zes (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)

beantragen. Bedingungen:

• Du musst im Miet- oder Kaufvertrag als

Zahlungspflichtiger (Mieter, Untermie-

ter, Eigentümer oder Miteigentümer)

aufscheinen.

• Nicht als Wohnung gelten: Zimmer in der

elterlichen Wohnung, Wohngemeinschaft,

Mitbewohner einer Unterkunft mit einer

anderen Person oder Wohnen gegen

nicht festgelegte Zahlungsverpflichtung.

• Wer erst ab Erhalt des Zuweisungsbe-

scheids eine Wohnung anmietet oder

kauft, bekommt keine Wohnkostenbei-

hilfe.

• Die Einkünfte anderer im gemeinsamen

Haushalt Wohnender werden der Bemes-

sungsgrundlage angerechnet.

• Antragsfrist: 3 Monate ab Dienstantritt.

Beihilfen

Foto: istockphoto.com

Tipp: Den Antrag auf Wohnkostenbeihilfe kannst du unter

http://www.bundesheer.at/formular/index.shtml online ausfüllen und

abschicken!

Page 20: Servicefolder Zivildienst & Bundesheer

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Vertrauensperson

Eine Vertrauensperson vertritt alle der Einrich-

tung zugewiesenen Zivildiener und hat deren

Interessen zu fördern. Er hat das Recht, vom

Vorgesetzten gehört zu werden bzw. Vorschlä-

ge zu erstatten.

Die Zivildienstleistenden wählen aus ihren

Reihen in Einrichtungen ab 5 bis 19 Zivildienst-

leistenden eine Vertrauensperson und einen

Stellvertreter. In Einrichtungen mit 20 und mehr

Zivildienstleistenden werden ein Vertrauens-

mann und zwei Stellvertreter gewählt.

Allgemeine Pflichten

Der Zivildiener hat die ihm von der Einrich-

tung im Rahmen des Zuweisungsbescheides

aufgetragenen Dienstleistungen gewissenhaft

zu verrichten und muss die Weisungen seiner

Vorgesetzten befolgen. Zudem hat sich der

Zivildiener der notwendigen Schulungen durch

den Rechtsträger der Einrichtung zu unterzie-

hen.

Eine dienstliche Weisung darf u.a. nur dann

abgelehnt werden, wenn diese:

• die Menschenwürde verletzt

• von einem unzuständigen Organ erteilt

wurde

• durch eine andere Weisung unwirksam

wurde

• durch eine Änderung der Verhältnisse

überholt ist

• in keiner Beziehung zum Zivildienst steht

• die Befolgung gegen strafgesetzliche

Vorschriften verstoßen würde

Pflichten

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Bundesheer

Page 22: Servicefolder Zivildienst & Bundesheer

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Einberufungsbefehl

Zum Grundwehrdienst kannst du

• ab deinem 18. Geburtstag

• nach Ablauf von sechs Monate nach erst-

maliger Festellung der Tauglichkeit oder

• mit dem Ablauf einer vorübergehenden

Untauglichkeit oder

• mit Ende eines Aufschubs, Ausschlusses

oder einer befristeten Befreiung

einberufen werden.

Der Einberufungsbefehl wird im Normalfall ein

bis vier Monate vor dem Einrückungstermin

ein bis vier Monate vor dem Einrückungster-

min zugestellt (muss nicht sein).

Wehrdienst ist Friedensdienst

Der österreichische Soldat dient dem Frieden.

Dem Frieden dienen heißt, durch die Fähigkeit

zur Kriegsführung Kriege von unserem Land

fernzuhalten und somit Österreich den Frieden

zu erhalten. Unser Heer leistet seinen Beitrag

zur österreichischen Sicherheitspolitik, indem

jedem Angreifer eine militärische Rentabili-

tätsrechnung anbietet. Wer einen Angriff auf

Österreich erwägt, wird vor dem Angriff das

Für und Wider seiner Chancen abwägen. Bei

dieser Beurteilung soll er wissen, dass ihm der

Angriff Verluste bringen würde, die in keinem

realen Verhältnis zum angestrebten Ziel des

Angriffes stehen. Dann wird der Angriff nicht

gestartet und Österreich ein Krieg erspart. Be-

sonders wichtig ist für die Friedenssicherung

natürlich auch die Zusammenarbeit in der EU.

Funktionssoldaten

Für die Durchführung des normalen Dienstbe-

triebes ist es auch notwendig, Wehrpflichtige

ihrem zivilen Beruf entsprechend einzusetzen,

etwa Köche in der Küche, Mechaniker in der

Werkstätte, Angestellte als Schreiber, usw.

Die allgemeine Wehrpflicht

...dauert vom vollendeten 17. Bis zum voll-

endeten 50. Lebensjahr, für Offiziere, Unter-

offiziere sowie für Spezialisten bis zum 65.

Lebensjahr. Die Wehrpflicht umfasst die Stel-

lungspflicht, den Präsenzdienst, die Verwah-

rung, Annahme und Rückgabe von Bekleidung

und Ausrüstung sowie den Beurlaubten-Stand.

Einberufung

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Der Präsenzdienst

…besteht derzeit im Wesentlichen aus dem 6

Monate dauernden Grundwehrdienst.

Etwa ein Viertel aller Oberösterreicher

müssen den Präsenzdienst in den Kasernen

der benachbarten Bundesländer ableisten,

weil andere Bundesländer ein zu geringes

Wehrpflichtigen aufkommen haben bzw. in

Oberösterreich anteilsmäßig wenig Bundes-

heer stationiert ist.

Der Milizoffizier

Maturanten können sich für eine Ausbildung

in einer Führungsfunktion in der Miliz melden.

Voraussetzung ist eine Meldung für das Einjäh-

rig-Freiwilligen-Jahr (EF) sowie der erfolgreiche

Abschluss von Prüfungen und Kursen.

Der Zapfenstreich

Als Zapfenstreich bezeichnet man jenen Zeit-

punkt zu dem der Soldat im Bett zu sein hat.

Normalerweise ist der Zapfenstreich auf 24:00

Uhr festgelegt. In der ersten Woche kann Foto: Bundesheer

Präsenzdienst

Page 24: Servicefolder Zivildienst & Bundesheer

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der Zapfenstreich auch schon auf 22:00 Uhr

festgelegt werden. Als Leistungsanreiz wird

jedoch bei besonderen Leistungen ab dem 4.

Ausbildungsmonat Überzeit gewährt. Dabei

darfst du bis eine Stunde vor Dienstbeginn die

Kaserne verlassen.

Der Haarschnitt

Der militärische Haarschnitt muss aus hygie-

nischen bzw. militärischen Gründen kurz und

gepflegt sein. Die Haare dürfen den

• Hemdkragen nicht berühren

• die Ohren, die Stirn nicht verdecken und

• der Haaransatz sollte bei den Ohrläpp-

chen beginnen.

Erlaubt sind Oberlippenbärte und Kotletten,

sofern sie den dichten Sitz der Schutzmaske

nicht beeinträchtigen. Kinn und Backenbärte

sind nicht erlaubt.

Was du in die Kaserne mitbringen solltest

Empfehlenswert ist es, Wattestäbchen, Zahn-

stocher, Sicherheitsnadeln, Papiertaschentü-

Allgemeines

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cher, ein Paar Hausschuhe, Schuhputzzeug

(schwarze Schuhputzcreme), Taschenmesser,

Taschenlampe, Insektenschutzmittel, Nähzeug,

Schreibzeug, Medikamente und Korkstoppel

(zum Tarnen) mitzunehmen. Wenn du eine

empfindliche Haut hast, lohnt es sich im

„Army-Shop“ einen Tarnstift zu kaufen.

Toilettartikel:

• Rasierapparat (nass oder elektrisch, ev.

Batterien)

• 2 Zahnbüsten (eine für dich, eine zum

Reinigen für das Gewehr)

• Kamm

• Zahn- und Hautcreme

• Fuß- und Hautpuder

• Handbürste

• Wundpflaster

• Nagelschere

• Toiletttasche

• Frottierhandtuch

Privatwäsche:

• 3 Garnituren Unterwäsche

• 3 Paar Socken

Allgemeines

Foto: Bundesheer/Minich

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• Pyjama

• Reservekleidung

Sonstiges:

• Einberufungsbefehl

• amtlicher Lichtbildausweis

Handy

Da es schwierig ist, dich beim Bundesheer

telefonisch zu erreichen, ist es sicher nicht

schlecht, wenn du dein Handy mitnimmst.

Allerdings ist es während der Dienstzeit

untersagt, dein Telefon eingeschaltet bei dir

zu tragen. Für Übungen wie der „Feldwoche“

empfiehlt es sich, eine wasserdichte Hülle für

das Telefon mitzunehmen.

…und noch ein paar wichtige Infos

Die Kleidung sollte sportlich und leger sein. Da

du erst nach der zweiten Ausbildungswoche

die Kaserne in Uniform verlassen darfst, ist es

ganz nützlich, wenn du über zusätzliche zivile

Kleidung verfügst. Allerdings darfst du im Nor-

malfall bereits am ersten Wochenende nach

dem Einrücken wieder nach Hause fahren, wo

du frische Wäsche holen kannst.

Überlege es dir genau ob du mit dem Privat-

fahrzeug einrückst, denn nicht in jeder Kaserne

steht ein bewachter Parkplatz zur Verfügung.

Dein Auto steht dann womöglich eine Woche

unbeaufsichtigt vor der Kaserne. Am Wochen-

ende könnte dann so manches (Alufelgen,

Antenne,…) fehlen.

Lasse am besten größere Geldbeträge sowie

Wertgegenstände (zB Sparbücher, Disc-

Man,…) zu Hause. Kameradschaftsdiebstahl

ist nicht ausgeschlossen.

Der Tagesablauf

06:00: Tagwache

06:00-06:45: Waschen, Anziehen, Bettenbau,

Frühstück

06:45-07:20: Reinigung des Zimmers und des

Unterkunftsbereiches, Vorbereiten auf den

Dienst

07:20: Antreten auf dem Antreteplatz

07:30: Standeskontrolle, Meldung

07:40-12:00: Dienst laut Dienstplan

Tagesablauf

Page 27: Servicefolder Zivildienst & Bundesheer

27

12:00-12:45: Mittagessen

12:45-16:00: Dienst laut Dienstplan

16:00-16:15: Befehlsausgabe

24:00: Zapfenstreich

Zum täglichen Dienst gehören auch das

Grundlagentraining und ein leistungssteigern-

des Lauf- und Konditionstraining. Pro Woche

hast du mit einer Nachtübung zu rechnen.

Die ersten Tage beim Bundesheer

Das Kleiderausfassen

Das Bundesheer bemüht sich, dass jeder Sol-

dat nach Möglichkeit eine gut passende Uni-

form bekommt. Auch hierzu einige Hinweise:

Lass dich beim Kleiderausfassen nicht durch

die Drängerei der wartenden Kameraden oder

den altbewährten Ruf „Passt! Passt!“ aus der

Ruhe bringen. Wenn dir eine Jacke oder Hose

nicht passt, so verlange eine andere probieren

zu dürfen. Die Auswahl ist nämlich größer als

du glaubst.

Die Schuhe, vor allem die Feldschuhe ll, soll-

ten gut passen. Ziehe neue Schuhe den alten,

bereits getragenen, vor.

Stopp für Schikanen

Die Bestimmungen hinsichtlich Spindordnung

und Bettenbau wurden wesentlich entschärft.

Sie können nicht mehr so leicht wie früher

Anlass für Schwierigkeiten (kein Urlaubs-

schein,…) mit dem Vorgesetzten sein.

Führerschein beim Heer

Die Möglichkeit, einfach beim Bundesheer

gratis einen Führerschein, der später auch

noch im Zivilleben gültig ist, zu erwerben,

besteht kaum mehr. Wenn du aber Bundes-

heerkraftfahrer werden willst, meldest du das

am besten bei der Stellung und in den ersten

Tagen nach deinem Einrücken.

Der Soldatenvertreter

Nach ihrem Einrücken wählen die Soldaten ei-

ner Kompanie ihren Vertreter, den sogenannten

Soldatenvertreter. Wahlberechtigt sind alle Sol-

daten die am Stichtag bei einer militärischen

Dienststelle eingeteilt sind. Wählbar sind alle

Wahlberechtigten. Die gesetzliche Grundlage

Soldatenvertreter

Page 28: Servicefolder Zivildienst & Bundesheer

28

für den Soldatenvertreter bieten das Wehrge-

setz und die Allgemeine Dienstvorschrift. Diese

legen ganz klar die rechtliche Stellung, Befug-

nisse und Schulung der Soldatenvertreter fest.

Tätigkeiten des Soldatenvertreters:

• Mitwirklung bei der Bekleidungsausgabe,

• Vorschläge zur Unterbringung und Ver-

pflegung,

• Mitspracherecht bei Dienstfreistellungen,

• Die ev. Vertretung eines Soldaten bei

Bitten, Wünschen und Beschwerden an

einen Vorgesetzten,

• Mitwirkung im Disziplinarverfahren

• Die Soldatenvertreter haben in Ausübung

ihres Amtes auf die Erfordernisse eines

geordneten, zweckmäßigen und wirt-

schaftlichen Dienstbetriebes Rücksicht zu

nehmen.

Auslandsreisen während des Präsenzdienstes

Reisen ins Ausland sind grundsätzlich als

Ausnahme anzusehen. Sie sind melde-

und genehmigungspflichtig. Bei Reisen in

Soldatenvertreter

Foto: Bundesheer

Page 29: Servicefolder Zivildienst & Bundesheer

29

visapflichtige Länder sind im eigenen Interesse

Hinweise und Belehrungen besonders zu

beachten. Militärische Ausweise sind bei der

Dienststelle abzugeben, die Erkennungsmarke

ist zu tragen.

Auslandseinsatz

Auslandseinsätze sind zurzeit vor allem im Ko-

sovo oder auf dem Golan möglich. Dazu hast

du erstmals (Antrag eventuell einige Wochen

nach dem Einrücken stellen) eine Chance nach

der Absolvierung von mindestens fünf Mona-

ten Grundwehrdienst.

Der Auslandseinsatz ist interessant und finan-

ziell lukrativ (bis Euro 3.000,- netto als Rekrut).

Den 6-monatigen Präsenzdienst in Österreich

ersetzt der UNO-Einsatz allerdings nicht.

Wichtige Waffengattungen

Die Jägertruppe

Sie trägt die Hauptlast des Kampfes und wird

praktisch überall eingesetzt. Umfassende und

vielseitige Aufgabenstellung und Ausrüstung

sind charakteristische für die Jägertruppe.

Vom automatischen Schnellfeuergewehr

bis zur schweren Unterstützungswaffe, vom

Scharfschützengewehr bis zur Panzerab-

wehrkanone steht dem Jäger eine Vielfalt

von Waffen zur Verfügung. Eigens geschulte

Spezialisten findet man bei Gebirgs-, Jagd-

kommando- und Luftlandeinheiten.

Die Panzertruppen

Typische Merkmale: Schnelligkeit, Beweg-

lichkeit, Panzerung und hohe Feuerkraft. Sie

kämpft gegen eingedrungene gepanzerte

Feindkräfte mit Jagd- und Kampfpanzern.

Unterstützt wird diese Gruppe dabei von

Panzergrenadieren, welche neben ihnen – je

nach Gelände – aus dem Schützenpanzer oder

abgesessen werden.

Die Artillerie

Sie sind unentbehrlich für Jäger und Pan-

zerverbände, da sie mit ihren Geschützen

den Feind bis über 20 km bekämpfen kann.

Um eine möglichst hohe Treffgenauigkeit

zu gewährleisten, benötigt man ein großes

Team von Spezialisten, wie zB Beobachter in

Auslandseinsatz

Tipp: Genau Infos zum Auslandseinsatz erhältst du bei der Hotline für Auslandseinsätze unter 0810/810161.

Page 30: Servicefolder Zivildienst & Bundesheer

30

vorderster Linie, Rechentrupps, Waffenmeister

und Geschützbedienungen.

Die Fliegerabwehrtruppe

Sie dient vorwiegend zum Schutz von Kampf-

und Versorgungseinheiten gegen Angriffe

aus dem Luftraum. Radargesteuerte Waffen,

Elektronenrechner, hohe Feuergeschwindigkeit

und Zielsicherheit sind die typischen Merkmale

dieses modernen Waffensystems.

Die Fliegertruppe

Österreich ist auch der Luftraum über unserem

Land. Eindringende fremde Flugzeuge werden

identifiziert, abgedrängt, zur Landung ge-

zwungen. So schützt die Fliegertruppe unsere

Neutralität in der Luft. Hubschrauber unterstüt-

zen das Heer durch Transporte und fliegende

Rettungseinsätze im Frieden.

Hinter jeder Flugzeugbesatzung steht aber

auch ein Großaufgebot von Spezialisten,

Flugzeugwarte, Bodentechniker, Flugsicherer,

Flugmeldepersonal, die Männer vom Wetter-

dienst,… Im Frieden und im Einsatz haben

Luftraumüberwachung, Gruppentransport,

Versorgungsaufgaben und der fliegende

Rettungsdienst (Bergungen) gleich große

Bedeutung.

Die Pioniertruppe

Die Pioniere sind eine technische Spezialtrup-

pe. Neben Hilfs- und Katastropheneinsätze im

Frieden sichern sie im Kampf die Bewegun-

gen der eigenen Truppe und behindern das

Vorgehen des Feindes. Brückenbau, Fähren

und Sperren und der Umgang mit Sprengmittel

sind ihre Aufgaben. Vom Außenbordmotor am

Glasfiberboot bis zu schweren Arbeits- und

Baumaschinen beherrschen sie vielfältige

Geräte. Luftschutzpioniere werden zur ABC-

Abwehr eingesetzt.

Die Fernmeldetruppe

Für ein modernes Heer sind zeitgemäße

Fernmeldemittel einfach unerlässlich. Dem

Bundesheer stehen zur raschen und sicheren

Übermittlung von Befehlen und Meldungen

Fernsprech-, Fernschreib-, Funk-, Funkfern-

schreib- und Richtfunkgeräte zur Verfügung.

Waffengattungen

Page 31: Servicefolder Zivildienst & Bundesheer

31

Gut geschultes Fernmeldepersonal sorgt dafür,

dass die Führung auch weit auseinanderlie-

gender Truppenteile gewährleistet ist.

Die Sanitätstruppe

Schon im Frieden fällt der San-Truppe die

wichtige Aufgabe der gesundheitlichen Be-

treuung der Präsenzdiener zu. Im Einsatzfall

versorgen die Sanitäter die Verwundeten oder

Erkrankten von „Erster Hilfe“ bis zu Operati-

onen.

Die Versorgungstruppe

Jeder Bissen Brot, jeder Schuss Munition,

jeder Tropfen Treibstoff, und die erforderlichen

Ersatzteile müssen der Truppe nachge-

schoben werden; bei jedem Wetter, in jedem

Gelände und bei jeder Gefechtslage. Schon

im Frieden hat die Versorgungstruppe diese

Aufgabe zu erfüllen, da das Bundesheer ein

Großverbraucher von Gütern aller Art ist.

Die Militärstreife

Sie arbeitet eng mit Polizei und Gendarmerie

zusammen. Kontrollen von Heereskraftfahrzeu-

gen, Verkehrsregelungen,… gehören zu ihrem

Aufgabenbereich.

Sozialleistungen und Cash

Soldaten, die den Grundwehrdienst oder Aus-

bildungsdienst ableisten, sind abgesichert. Für

dich und deine Familie wird gesorgt, während

du den Grundwehrdienst absolvierst.

Wenn du jedoch ein Problem nicht lösen

kannst, wendest du dich am besten an den

Betreuungsreferenten, der innerhalb der ersten

drei Wochen nach Antritt deines Präsenzdiens-

tes bei deiner Kompanie eine Belehrung über

die sozialen Aspekte halten wird.

Überdies kannst du dich auch an die Zentrale

Auskunfts- und Bürgerservicestelle des Bun-

desministeriums für Landesverteidigung und

in Geldangelegenheiten an die Kundentelefone

des Heerespersonalamtes wenden.

Waffengattungen

Page 32: Servicefolder Zivildienst & Bundesheer

32

Geldleistungen während des Grundwehr- und Ausbildungs-dienstes

Monatsgeld: 198,11 Euro

Monatsprämie: 103,27 Euro

Summe: 301,38 Euro

Dienstgradzulage:

Gefreiter 53,39 Euro

Erhöhtes Monatsgeld im Einsatz (zB Grenz-

überwachung): 455,93 Euro

Monatsgeld und -prämie werden übrigens

jährlich leicht angehoben.

Fahrtkosten

Fahrtkosten zwischen deinem Wohnort und

der Kaserne mit öffentlichen Verkehrsmitteln

werden rückerstattet. Darüber hinaus kannst

du 4x monatlich je 80 km kostenlos mit der

Bahn oder dem Bus fahren.

Service-Hotlines beim Bundesheer

Bürgerservicestelle des Bundesministeriums

für Landesverteidigung

Tel. 0810/200 106

aus ganz Österreich zum Ortstarif

Kundentelefon des Heerespersonalamtes

Tel. 0810/242 811

Di-Fr, 07:30 bis 16:00 Uhr, Mo bis 19:00 Uhr

aus ganz Österreich zum Ortstarif

Sonstige Sozialleistungen

Unterbringung, die Uniform und die Ausrüs-

tung kosten dich natürlich nichts. Die Verpfle-

gung ist gratis. Wenn du sie nicht in Anspruch

nimmst bekommst du 4,- Euro zurückerstattet.

Für die ärztliche Betreuung und Überwachung

deiner Gesundheit sind in erster Linie die Mili-

tärärzte zuständig. Wenn du eine Behandlung

benötigst, bestimmen sie, ob du in heeresei-

genen Sanitätseinrichtungen behandelt oder

in öffentliche oder private Krankenanstalten

überstellt bzw. zu Fachärzten (Zahnarzt,

Augenarzt,…) überwiesen wirst. Auch dafür

Finanzielles

Finanzielles: Als Präsenzdiener erhältst du

monatlich 301,38 Euro.

Page 33: Servicefolder Zivildienst & Bundesheer

33

werden die Kosten übernommen.

Falls du Brillenträger bis, wird dir beim Heer

eine Dienst- und Schutzmaskenbrille zur Verfü-

gung gestellt. Bei medizinischer Notwendigkeit

hast du auch Anspruch auf Kontaktlinsen.

Deine Ehepartnerin und deine Kinder sind,

sofern sie nicht selbst pflichtversichert sind,

mit dir bei der Krankenkasse mitversichert.

Wenn du laut Gesetz für andere Personen un-

terhaltspflichtig bist, übernimmt das Bundes-

heer für die Zeit deines Grundwehrdienstes/

Ausbildungsdienstes das Bundesheer diese

Unterhaltsleistungen.

Für deine Kinder erhältst du Familienbeihilfe.

Vorausgesetzt du bist noch nicht 19 Jahre alt

und lebst bei deinen Eltern, bekommen sie

ebenfalls Familienbeihilfe für dich.

Während du den Präsenzdienst ableistest,

zahlst du keinen Kirchenbeitrag. Falls du eine

eigene Wohnung hast, die du während des

Präsenzdienstes beibehalten möchtest, be-

kommst du Wohnkostenbeihilfe zugesprochen.

Finanzielles

Foto: Bundesheer/Filzwieser

Page 34: Servicefolder Zivildienst & Bundesheer

34

Zivildienstserviceagentur1040 Wien, Paulanergasse 7-9, Postfach 42,

Tel. (01) 585 47 09, Fax: (01) 585 47 09-5819

Telefon-Info-Dienst: (01) 585 47 09-5859

[email protected], www.bmi.gv.at/zivil-

dienst

Bundesministerium für InneresAbteilung III/7

Postanschrift: 1014 Wien, Postfach 100, Tel.

(01) 53126-5594

Mail: [email protected]

Land Oberösterreichwww.land-oberoesterreich.gv.at >Themen >

Gesellschaft und Soziales > Pflichtdienst >

Zivildienst

Militärkommando OberösterreichAmtsgebäude Garnisonstraße, 4017 Linz,

Garnisonstraße 36, Tel. 07221/700, Fax:

07221/700-17270

Junge ÖVP Oberösterreich Tel. 0732/7620-600

Fax. 0732/7620-609

[email protected]

www.jvp.or.at

www.facebook.com/jvpooe

Haftungsausschluss: Die in dieser Broschüre bzw. diesem Handbuch enthaltenen Informationen werden von der Jungen ÖVP Oberösterreich (JVP) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die angebotenen Informationen werden von der JVP mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeitet; für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann die JVP jedoch keine Gewähr übernehmen und weist darauf hin, dass diese Informationen nicht die individuelle qualifizierte Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Experten des In-nenministeriums bzw. Ministeriums für Landesverteidigung ersetzen können. Jegliche Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieser Informationen entstehen, wird ausgeschlossen.

Kontakte

Page 35: Servicefolder Zivildienst & Bundesheer

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INFO 1 Eigenheim INFO 2 Fertigstellungsdarlehen

und Haus kauf dar le hen INFO 3 Förderung für alternative

Energieanlagen INFO 4 Sicherheit in den eigenen 4 Wänden INFO 5 Wohnhaussanierung INFO 7 Beihilfen und Stipendien

für Schülerinnen u. Schüler INFO 9 Familienratgeber INFO 10 Bundespfl egegeld INFO 11 Urlaub für kinderreiche

Familien INFO 12 Wohnbeihilfe INFO 13 Tipps für Lehrlinge INFO 15 Vortrags- und

Sprechtagsangebote INFO 16 Wichtige Fragen des Ver einsrechtes

INFO 17 Veranstaltungssicher- heitsgesetz

INFO 18 Richtig bewerben INFO 19 Kinderbetreuungsgeld INFO 21 Vereinswesen INFO 22 Abfertigung NEU INFO 23 Besteuerung für Gemeinde- mandatarinnen und Gemeindemandatare INFO 24 Schenken & Erben INFO 25 Arbeitsrecht für Arbeitnehmer-

innen und Arbeitnehmer INFO 26 Drogenschutzbroschüre INFO 27 Steuertipps für Arbeit nehmerinnen und Arbeitnehmer INFO 28 Sitzungsknigge INFO 29 Bildungswege in Oberösterreich INFO 30 Vereinsfi nanzen INFO 31 Internetkriminalität

Folgende SERVICE-Informationen stellen wir Ihnen auf Anforderung gerne zur Verfügung. Abschnitt abtrennen und an uns senden.

Die Bestellung ist auch online unter: http://service.ooevp.at/ möglich!

INFO 1 Eigenheim INFO 2 Fertigstellungsdarlehen

und Haus kauf dar le hen INFO 3 Förderung für alternative

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für Schülerinnen u. Schüler INFO 9 Familienratgeber INFO 10 Bundespfl egegeld INFO 11 Urlaub für kinderreiche

Familien INFO 12 Wohnbeihilfe INFO 13 Tipps für Lehrlinge INFO 15 Vortrags- und

Sprechtagsangebote INFO 16 Wichtige Fragen des Ver einsrechtes

INFO 17 Veranstaltungssicher- heitsgesetz

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innen und Arbeitnehmer INFO 26 Drogenschutzbroschüre INFO 27 Steuertipps für Arbeit nehmerinnen und Arbeitnehmer INFO 28 Sitzungsknigge INFO 29 Bildungswege in Oberösterreich INFO 30 Vereinsfi nanzen INFO 31 Internetkriminalität

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0732/7620-233

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