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Gefahrstoffmanagement an Schulen Sicherheit im Unterricht - Umgang mit Gefahrstoffen Arbeitsgruppe Sicherheit Dr. Detlef Drees Torsten Eggert Lehrerkongress 2015

Sicherheit im Unterricht Umgang mit Gefahrstoffen · Unterweisung von Mitarbeiter/-innen, Umsetzung, Überwachung von Vorschriften Verantwortlich kooperieren Sicherheitsbeauftragte

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Gefahrstoffmanagement an Schulen

Sicherheit im Unterricht

-

Umgang mit Gefahrstoffen

Arbeitsgruppe Sicherheit

Dr. Detlef Drees

Torsten Eggert

Lehrerkongress 2015

Konsequenz

Gefährdungs-beurteilungen

Tätigkeitsbe-schränkungen und -verbote

Einstufung und Kenn-zeichnung

Gefahrstoff-kataster

Betriebs-anweisungen

und Unter-weisung

Lagerungs- und

Entsorgungs-konzepte

Betriebs-begehungen

Funktionierendes Gefahrstoffmanagement

an Schulen

Haftung und Verantwortung

Rechtsgrundlage: § 2 UVV „Grundsätze der Prävention“ § 3 UVV „Schulen“ Unternehmerpflichten:

„Der Unternehmer hat im Hinblick auf die Sicherheit der Beschäftigten, Schülerinnen und Schüler, Kinder dafür zu sorgen, dass alle baulichen Anlagen, Aufenthaltsbereiche, Einrichtungen und Ausstattungen nach den geltenden Vorschriften errichtet, beschafft, in Stand gehalten und betrieben werden.“

Titel der Präsentation

Ausgabe 13 - 2009 si |

Sachkostenträger

zuständig für: sicheren Bau und Unterhaltung von Schulgebäuden und

Einrichtungen, Beschaffung und Wartung von Einrichtungen, Maschinen, Werkzeugen und

Vorrichtungen

Verantwortlich

Schulhoheitsträger

Landrat / Bürgermeister Äußerer Schulbereich

benennen und unterweisen:

Schulleiterin/Schulleiter Innerer Schulbereich benennen

und unterweisen:

zuständig für: Organisation des Schulbetriebs, Einsatz und

Unterweisung von Mitarbeiter/-innen, Umsetzung, Überwachung

von Vorschriften

Verantwortlich

kooperieren

Sicherheitsbeauftragte (z. B. Hausmeister, Haustechniker)

Sicherheitsbeauftragte Lehrkräfte, Chemielehrkräfte

kooperieren

beraten und unterstützen beraten und unterstützen

Zweiteilung der Unternehmerverantwortung in Schulen

• Schulleitung trägt die Organisationsverantwortung (nicht übertragbar) • Schulleitung kann Unternehmerverantwortung schriftlich auf fachkundige Person übertragen (z. B. auf Abteilungsleitung, Fachlehrkräfte)

• Schulleitung muss entsprechende Ressourcen zur Verfügung stellen • Schulleitung muss Umsetzung abfragen/prüfen

Verantwortung und Unterstützung für Gefahrstoffmanagement an Schulen

• B.A.D. gibt Hilfestellung vor Ort auf Anfrage

• UKBW berät und überwacht

• Kultusministerium und UKBW bieten Handlungshilfen im Internet an: http://www.arbeitsschutz-schule-bw.de/,Lde/Startseite

Titel der Präsentation

Ausgabe 13 - 2009 si |

Staatliche Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Regelungen des KM zur Durchführung der Gefahrstoffverordnung an Schulen Schreiben vom 16. Februar 2012 (AZ: 56-0304.50/431)

Gefahrstoffverordnung vom 26.11.2010

„Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht“ (RISU) – KMK-Empfehlungen http://www.schule-bw.de/unterricht/faecher/chemie/material/experimente/sicher/risu

Arbeitsschutzgesetz (für Lehrkräfte) Mutterschutzgesetz (für Lehrerinnen) Chemikaliengesetz (für Lehrkräfte)

Titel der Präsentation

Ausgabe 13 - 2009 si |

Gültig für allgemein bildende und berufsbildende Schulen

Inhalte der Gefahrstoffverordnung vom 26.11.2010: … § 4 Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung • neu: Kennzeichnung und Einstufung nach GHS bis spätestens 1.6.2015 (Verkauf Altbestände 2017)

§ 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung • schon bisher: Ermittlung der Gefahrstoffe mit denen umgegangen wird • schon bisher: Substitutionspflicht • schon bisher: Gefahrstoffverzeichnis neu: Gefahrstoffverzeichnis nach GHS spätestens bis 1.6.2015

• schon bisher: arbeitsplatzbezogene und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung

• neu: ausführliche Dokumentation der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung (Ausnahme: Tätigkeiten mit geringer Gefährdung)

• §§ 8-12 Schutzmaßnahmen neu: Wegfall des Schutzzielkonzepts

Staatliche Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Auswirkungen der neuen Kennzeichnung nach GHS auf die Schulen

20. Januar 2009: GHS trat in der Europäischen Union in Kraft

Titel der Präsentation

Ausgabe 13 - 2009 si |

Berufsgenossenschaftliche Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

GUV-V A1 und GUV-R A1 „Grundsätze der Prävention“ GUV-V S1 „Schulen“

GUV-SI 8070 „Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht“ (RISU)

DGUV Regel 113-018 (bisher GUV-SR 2003)

„Regel zum Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“

DGUV Regel 113-019 (bisher GUV-SR 2004)

„Stoffliste zum Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“

GUV-SR 2006 „Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstufen im Unterricht“

Gültig für allgemein bildende Schulen und berufliche

Gymnasien

GUV-I 850-0 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlage und Handlungshilfe“

Spezielle Regelungen der Fach-Berufsgenossenschaften (z. B.: Holz/Metall-BG, Chemie-BG)

Gültig für Laboratorien an berufsbildenden

Schulen, die der beruflichen Ausbildung

dienen

► Kennzeichnung/Etiketten

Schulen dürfen alte und neue Etiketten nebeneinander verwenden, aber nicht auf derselben Flasche (ist auf Dauer aber nicht sinnvoll) (z. B. in neuen, großen Gebinde im Sammlungsraum mit neuer Kennzeichnung

von Lieferanten und in alten, vorhandenen und gekennzeichneten Behältnissen im

Schülerexperimentierraum)

aber: Parallele Kennzeichnungen sollten möglichst kurze Zeit

verwendet werden.

Empfehlung:

► Kennzeichnung/Etiketten

Komplette Umetikettierung in der Schule durch Fachlehrer

möglichst zu einem bestimmten Termin,

aber bis spätestens 2017

Auswirkungen der neuen Kennzeichnung nach GHS auf die Schulen

► Betriebsanweisung und Unterweisung

nach altem Recht mit (bisher) aktueller Einstufung und,

falls GHS-gekennzeichnete Flaschen vorhanden sind, auch nach GHS

vornehmen.

www.gefahrstoffe-schule-bw.de

► Lagerung

nach altem Recht

► Beschäftigungsbeschränkungen

nach altem Recht mit (bisher) aktueller Einstufung.

Auswirkungen der neuen Kennzeichnung nach GHS auf die Schulen

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www.gestis.de und www.dguv.de

Internetportale und Stoffdatenbank

Titel der Präsentation

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www.ls-bw.de

Internetportale

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Ausgabe 13 - 2009 si |

http://www.sichere-schule.de/

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Ausgabe 13 - 2009 si |