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Seite 1 Sicherheitsföderalismus im Ausnahmezustand Einsatz der Bundespolizei zur Unterstützung der Länder am Maßstab der Bundestreue Dissertation von Alexander Schmelzer (M.A.) Band II Methodisches Vorgehen und Materialien Kabul, 20. Februar 2015 http://www.nomos-shop.de/24548

Sicherheitsföderalismus im Ausnahmezustand Einsatz der ... fileSeite 3 1 Methodisches Vorgehen . Die Untersuchung baut auf die Erkenntnisse sowie dem Ansatz der Masterarbeit „Einsatz

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Seite 1

Sicherheitsföderalismus im Ausnahmezustand

Einsatz der Bundespolizei zur Unterstützung der

Länder am Maßstab der Bundestreue

Dissertation

von

Alexander Schmelzer (M.A.)

Band II

Methodisches Vorgehen und Materialien

Kabul, 20. Februar 2015

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Seite 2

Inhaltsverzeichnis

1 Methodisches Vorgehen ................................................................................... 3

2 Experteninterviews ........................................................................................... 9

2.1 Leitfaden für die Experteninterviews - Masterarbeit ................................ 9

2.2 Leitfaden für die Experteninterviews - Dissertation ............................... 11

2.3 Kategorieschema Masterarbeit ................................................................ 12

2.4 Kategorieschema Dissertation ................................................................. 13

2.5 Auswertung PD Frommholz (2011) ........................................................ 14

2.6 Auswertung PHK Heppekausen (2011) .................................................. 22

2.7 Auswertung damaliger IBPdL Schubert (2011) ...................................... 26

2.8 Auswertung PD Lipp (2011) ................................................................... 33

2.9 Auswertung PD Bähr (2011) ................................................................... 35

2.10 Auswertung IBPdL Lohmann (2013) ...................................................... 40

2.11 Auswertung PD Lipp (2013) ................................................................... 47

2.12 Auswertung RD Du Bois (2013) ............................................................. 50

2.13 Auswertung Präsident Eichele (2013) ..................................................... 58

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1 Methodisches Vorgehen

Die Untersuchung baut auf die Erkenntnisse sowie dem Ansatz der Masterarbeit „Einsatz

der Bundespolizei zur Unterstützung der Länder – Achillesferse föderaler Polizeihoheit“ auf

und setzt damit erneut auf den wissenschaftlichen Ansatz der Triangulation. Diese basiert

auf einer Kombination aus den drei Forschungsmethoden Literaturrecherche, Akten- und

Dokumentenanalyse sowie dem Leitfadeninterview. Damit werden die Validierung sowie

die Anreicherung der mit Einzelmethoden nur begrenzt zu gewinnenden Erkenntnisse

verfolgt. 1 Hierzu wurden durch Studium von Primär- und Sekundärliteratur zum

Untersuchungsgegenstand die historischen, verfassungsrechtlichen und fiskalischen

Grundlagen der Bundestreue, der föderalen Polizeihoheit, des Krisenmanagement des

Bundes sowie der Rolle der Bundespolizei im grundgesetzlich vorgesehenen „kontrollierten

Systems der Eskalation“ erfasst und dargestellt.2

Den zweiten Teil bildeten die Akten- und Dokumentensichtung und deren Auswertung bei

den zuständigen Bundesbehörden. Die bereits erhobene Datenbasis aus der Masterarbeit zur

Qualität und Quantität der Länderunterstützungsersuchen, zum Umfang der geleisteten

bundespolizeilichen Unterstützung, zur Haushalts- und Personalentwicklung bei den

Polizeien der Länder und der Bundespolizei einschließlich deren Bereitschaftspolizeien

wurde auf den Zeitraum 2000 bis 2012 erweitert. Eine Grundlage für die Untersuchung der

Einsatz-, Personal- und Haushaltsentwicklung bildeten existierende Akten 3 des

Bundesministerium des Innern beim Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder, der

Abteilung Krisenmanagement, der Abteilung B, des Bundespolizeipräsidiums bei der

Abteilung 2 „Gefahrenabwehr“ und der Direktion Bundesbereitschaftspolizei. Hierzu

zählten insbesondere BMI-Erlasse, freigegebene und bereitgestellten Beschlüsse der IMK

und des AK II. Darüber hinaus wurden Landes- und Bundestagsdrucksachen aus diversen

Wahlperioden – insbesondere die Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der

Fraktionen – sowie die Haushaltspläne und -rechnungen der Länder und des Bundes

analysiert. Den wesentlichen Baustein für die Untersuchung der Einsatzentwicklung

bildeten erneut die durch den IBPdL erstellten Unterlagen (Kräfteübersichten/ -statistiken).

Alle länderübergreifenden Unterstützungseinsätze werden dort erfasst und archiviert.

1 Vgl. Flick (2010), S. 519-520. 2 Vgl. Flick (2010), S. 72-75. 3 Vgl. Flick (2010), S. 323-324.

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Schwerpunkt der Dokumentenanalyse stellten daher erneut die für jeden Bund-Länder-

übergreifenden Unterstützungsfall durch den IBPdL zusammengestellten Kräfteübersichten,

welcher Einsatzanlass, welche Einsatzdauer, Anforderung, Angebote und die letztendlich

eingesetzten Kräfte von Bund und Ländern dokumentieren. Wie in der Masterarbeit bereits

dargestellt, wurden diese Übersichten nach einheitlichen Standards für jeden Einsatzanlass

angelegt sowie fortgeführt und beruhen auf den Angaben der Länder und der Bundespolizei.

Die Bezeichnungen der einzutragenden Kräfte basieren auf Bund-Länder-einheitlichen

Abkürzungen. Freitextfelder sind nur bei Anlass und Datum vorgesehen. Grundsätzlich ist

nur der Eintrag von Ziffern zugelassen. Dies gewährleistet, dass die Eintragungen anhand

der tatsächlichen Sachlage und unabhängig von der Person des verantwortlichen

Sachbearbeiters erfolgen. Daher erfüllen diese Unterlagen die Qualitätskriterien für

Dokumente (Authentizität, Glaubwürdigkeit, Repräsentativität, Bedeutung) und eignen sich

im besonderen Maße für die Fortsetzung der in der Masterarbeit begonnenen Analyse.4 Jede

einzelne Kräfteübersicht aus den Jahren 2000 bis 2012 wurde gesichtet, fortlaufend

nummeriert, archiviert und ausgewertet. Dabei wurde erneut ein repräsentatives Sample

erstellt und weniger ein Dokument gezielt herausgegriffen. 5 Um die Objektivität und

Vergleichbarkeit der Unterstützungseinsätze sicherzustellen wurde an dem festgelegten

kleinsten gemeinsamen Nenner eines Einsatztages festgehalten. Demfolgend wurde jede

Anforderung für einen Einsatztag mit einer laufenden Nummer versehen, eine

Kräfteanforderung für drei Tage - die Kräfte waren aus einem Anlass an drei

aufeinanderfolgenden Tagen eingesetzt - erhielt demfolgend drei laufende Nummern, was

eine Verdreifachung des Kräfteansatzes bedeutet. So konnten der Kräfteumfang und die

Gewichtung von Qualität und Dauer des jeweiligen Einsatzes realitätsnah abgebildet

werden. Nach diesem Raster wurden insgesamt 1.544 länderübergreifende

Unterstützungseinsätze aus den Jahren 2000 bis 2012 gesichtet und nach Zeitpunkt, Anlass,

Dauer, Art und Umfang der angeforderten, angebotenen und eingesetzten Kräfte der Länder

und der Bundespolizei ausgewertet. 6 Die 1.213 untersuchten Datensätze aus der

Masterarbeit für die Jahre 2000 bis 2010 wurden in diesem Zusammenhang

qualitätsgesichert und überprüft. Diese Informationen wurden für die Datenauswertung in

eine Excel-Tabelle „Rohdaten-Einsätze“ übertragen und zusammengefasst. Daraus wurden

4 Vgl. Scott (1990), S. 6; Flick (2010), S. 325. 5 Vgl. Flick (2010), S. 326. 6 Ausnahme bildeten die auf Dauer angelegten Unterstützungseinsätze der Bundespolizei zu Gunsten des

Landes Berlin u. a. zum Schutz der US-Botschaft und des Bundestages. Der Kräfteansatz wurde wie oben

beschrieben in Einsatztagen bemessen, ein Monat erhielt dagegen nur eine lfd. Nummer.

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Erkenntnisse zum Umfang der Anforderungen, der Angebote und der tatsächlich

eingesetzten Kräfte sowie zur Entwicklung des Anforderungs- und Angebotsverhaltens

insgesamt, einzeln nach Ländern und der Bundespolizei, sowie nach Art der Kräfte7 für den

Untersuchungszeitraum generiert. In Einzelfällen wurde auf die bereitgestellten,

konkretisierenden Informationen in Unterstützungsersuchen, BMI-Erlassen bzw. Bundes-

und Landestagsdrucksachen zurückgegriffen. Die Entwicklung bundespolizeilicher

Unterstützungseinsätze wurde tiefergehend ausgewertet. So wurden alle Einsätze nach

Umfang der Anforderung8, nach Umfang bundespolizeilicher Beteiligung9 und die Fälle

einer 100 prozentigen Beteiligung, nach dem dortigen Umfang der Kräftegestellung

kategorisiert.10 Die auf Grundlage der Länderangaben in den IBPdL-Akten gewonnenen

Erkenntnisse zur Einsatzentwicklung wurden mit den durch die Bundespolizei 11

bereitgestellten Einsatzdaten abgeglichen. Nach der Untersuchung der Einsatzentwicklung

wurden Daten zur Personalsituation der Polizeien der Länder und der Bundespolizei

erhoben. Hierzu dienten die Personalstatistik des Statistischen Bundesamtes zum

Öffentlichen Dienst und die bereitgestellten Daten aus der zweijährlichen Abfrage des

Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zu den Polizeistärken der Länder. Da

die dortigen Angaben trotz vergleichbarer Rahmenbedingungen variierten, musste auf die

Stellenpläne in den Haushaltsplänen ausgewichen werden. Die Länder erfassen auch diese

unterschiedlich. So fassen einige Länder wie Hamburg, Hessen, Mecklenburg-

Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und

Schleswig-Holstein ihre Stellen der Polizei unter einen Titel „Landespolizei“ zusammen,

andere splitten diese in „Landespolizei“, „Bereitschaftspolizei“, „LKA“ und sonstige. Da für

die Untersuchung die tatsächlichen operativen Beamten der Landespolizei,

Bereitschaftspolizei und der Landeskriminalämter (als nicht zu vernachlässigende Größe)

Relevanz entfalteten, wurden diese Einzelangaben summiert und ausgewertet. Die

Personalentwicklung der Bereitschaftspolizeien von Bund und Ländern konnte über den

7 Abteilungsführungen (AF), Bereitschaftspolizeihundertschaften (BPH), Beweissicherungs- und

Festnahmehundertschaften (BFHu), Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) und Technische

Einsatzeinheiten (TEE). 8 Kategorie 1 : Ersuchen bis zur Größe 1 BPH/BFHu; Kategorie 2 : Ersuchen bis zur Größe von 3

BPH/BFHu; Kategorie 3 : Ersuchen ab einer Größe von 3 BPH/BFHu. 9 Kategorie 1 : 100 Prozent der Anforderung; Kategorie 2 : mehr als 50 Prozent der Anforderung; Kategorie

3 : weniger als 50 Prozent der Anforderung. 10 Kategorie 1 : Kräftegestellung bis 1 BPH/BFHu; Kategorie 2 : Kräftegestellung bis 3 BPH/BFHu;

Kategorie 3 : Kräftegestellung ab 3 BPH/BFHu. 11 U. a. BGS-Jahresberichte, Alt-Statistiken BMI Abteilung B, Referat BGS II 1, B II 1, B 3; Statistik der

ehemaligen Bundesgrenzschutzdirektion (BGSDIR) zum Einsatz der Bundespolizeiabteilungen,

Jahresberichte und Statistiken der BPOLD BP.

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jährlichen Meldedienst des IBPdL und über Berichte, Statistiken der ehemaligen

Bundespolizeidirektion sowie Angaben der Direktion Bundesbereitschafts-polizei erhoben

werden. Diese Personaldaten wurden in einem Datenblatt „Rohdaten-Personal“ erfasst und

ausgewertet. In einem dritten Schritt wurden die Einzelpläne der Innenressorts in den

Haushaltsplänen aller Länder und der Bundespolizei für den Zeitraum 2000 bis 2012

untersucht. Die in der Masterarbeit nicht vorliegenden Angaben wurden ergänzt. Der Fokus

lag dabei auf den Titeln „Bezüge der planmäßig beschäftigten Beamten“, „Stellenpläne für

die Polizei“ sowie auf den Ausgaben und Einnahmen, welche für Unterstützungseinsätze

veranschlagt worden bzw. angefallen waren. Verwendet wurden die im Internet und

Bibliotheken öffentlich zugänglichen Haushaltspläne und vereinzelt die

Haushaltsrechnungen. Die Bezeichnungen der Kapitel oder Titel konnten trotz teilweiser

heterogener Bezeichnungen und unterschiedlicher Qualität der Eintragungen in

grundsätzlich einheitliche Kategorien eingeteilt werden, so dass eine Vergleichbarkeit der

Daten sichergestellt war. Diese Informationen wurden in ein Datenblatt „Rohdaten-

Haushalt“ übertragen, ausgewertet und dargestellt. Den Abschluss der Dokumenten- und

Aktenanalyse bildete die Gegenüberstellung von Einsatz-, Haushalts- und

Personalentwicklung bei der Polizei. Diese Ergebnisse konnten die aufgestellten

Hypothesen bestätigen bzw. falsifizieren und gestatteten Prognosen für die zukünftige

Entwicklung.12 Perspektiven und Sichtweisen einzelner Personen wurden bei dieser Form

der Erkenntnisgewinnung nicht berücksichtigt.

Dies erfolgte im dritten Teil der Untersuchung, indem durch Rekonstruktion subjektiver

Sichtweisen mittels leitfadengestützter Experteninterviews die gewonnenen Erkenntnisse

verifiziert wurden.13 In der qualitativen Forschung werden verbale Daten sowohl durch

Erzählung oder unter Einsatz eines Leitfadeninterviews gewonnen. In der vorliegenden

Untersuchung stand die Fachexpertise zur Bewältigung von besonderen Einsatzlagen und

länderübergreifenden Unterstützungseinsätzen im Vordergrund. Die benötigten

Fachinformationen konzentrierten sich beim IBPdL im Bundesministerium des Innern

(Abteilung Bundespolizei), beim Bundespolizeipräsidium und der Direktion

Bundesbereitschaftspolizei. Als Experten14 haben sich der IBPdL (Herr Lohmann), und sein

Vertreter (Herr Lipp), der Präsident der Direktion Bundesbereitschaftspolizei (Herr Eichele)

12 Vgl. Flick (2010), S. 330-331. 13 Vgl. Flick (2010), S. 215; vgl. auch Mayer (2008), S. 37. 14 Vgl. Meuser/Nagel (1997), S. 484; Mayer (2008), S. 41.

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und der Leiter des Referates Krisenmanagement 1 im BMI (Herr Du Bois) zur Verfügung

gestellt. Der frühere IBPdL (Herr Schubert), der frühere Leiter des Referates 21 (Herr

Frommholz) und ein Mitarbeiter dieses Referates (Herr Heppekausen) sowie der Leiter des

Referates 81 (Herr Bähr) im BPOLP haben erklärt, dass ihre Interviews aus Anlass der

Masterarbeit vollumfänglich für diese aktuelle Untersuchung verwendet werden können.

Vor diesem Hintergrund und der noch bestehenden Aktualität der Befragungen im Rahmen

der Masterarbeit (2011) war ein erneutes Interview mit diesen Experten nicht erforderlich.

Die Wahl der Experten in leitender Funktion verursachte einen nicht unerheblichen

Zeitdruck beim Interview. Der Status eines Sachverständigen schränkte die Bandbreite der

potentiell relevanten Informationen ein, die der Befragte liefern sollte. Insoweit wären

andere Interviewformen weniger zweckdienlich und teilweise undurchführbar gewesen.

Zudem machten die konkrete Erkenntnislage und die sich daraus ergebenden spezifischen

Fragestellungen ein Leitfadeninterview alternativlos. 15 Überdies konnte dadurch

ausgeschlossen werden, dass sich das Gespräch in sachfremden Themen verliert. Jeder

Befragte hatte die Möglichkeit, seine Ansicht der Dinge bezogen auf ein Themenfeld

darzustellen, zu erläutern und etwaige Einzelfragen zu beantworten. Den Experten wurden

in einem Vorgespräch das methodische Vorgehen und der Inhalt der Untersuchung

vorgestellt. Nach dem Leitfaden16 sollten die Experten im Fragenkomplex 1 konkret zu den

Untersuchungsergebnissen Stellung. Die Fragen zwei bis fünf zielten auf die Hypothesen

der Untersuchung und die konkreten Einzelaspekte ab. Der Leitfaden für diese Dissertation

entsprach den grundsätzlichen Inhalten dem der Masterarbeit. 17 Dadurch wurde die

Vergleichbarkeit bei der Auswertung der Aussagen sichergestellt. Im Rahmen von zwei

Pretests wurde die Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit des Leitfadens überprüft.

Zunächst mit einem Mitarbeiter des BMI, der jahrelang für die Prüfung von bund-

länderübergeifenden Unterstützungsersuchen zuständig war. Danach mit einem Mitarbeiter

der Bereitschaftspolizei des Landes Sachsen-Anhalt in leitender Funktion. Zwei Wochen vor

den Interviews wurde den Experten der Leitfaden ohne Untersuchungsergebnisse übersandt.

Ausgesuchte Ergebnisse der Dokumentenanalyse wurden erst unmittelbar vor dem Beginn

der Interviews präsentiert. Letztere wurden mit einem digitalen Diktiergerät aufgenommen

und anschließend transkribiert. Ausschließlich der sachliche Inhalt der Interviews wurde

einer Analyse unterzogen. Daher musste die Transkription lediglich den Gesprächsinhalt

15 Vgl. Flick (1999), S. 114. 16 Siehe Kapitel 2. 17 Siehe Kapitel 2.

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enthalten. Zusätzliche Transkriptionsregeln wie Pausen, Stimmlagen und sonstige

parasprachliche Elemente waren daher nicht erforderlich.18 Die konsequente Nutzung des

Leitfadens und die Reduzierung der Fragenkomplexe erhöhten die Vergleichbarkeit der

Informationen und deren Struktur sowie deren qualitative Inhaltsanalyse. Diese erfolgte

nach dem Auswertemodell von Mühlfeld19 mit Hilfe eines Suchrasters, welches aus den

Kategorien des Interview-Leitfadens gebildet wurde und dem der Masterarbeit entsprach.20

Zur Nachvollziehbarkeit der Extraktion wurden die Zeilen der Interviews mit Randnummern

versehen. Die Aussagen der Experten wurden mit den Erkenntnissen aus der

Literarturrecherche sowie der Dokumentenanalyse abgeglichen und überwiegend in den

Kapiteln vier, fünf und sechs dieser Arbeit verwendet. Auf die Erhebung zusätzlicher

Informationen bei den Innenministerien der Länder mittels standardisierter Fragebögen

wurde aufgrund des zu erwartenden geringen Rücklaufes und der Inhaltsgleichheit

vorliegender IBPdL-Informationen verzichtet. Durch dieses Vorgehen und die umfangreiche

Unterstützung durch die beteiligten Bundesbehörden konnten die aufgrund der Sensibilität

des Themas und differierender Interessen erwarteten Gatekeeper-Fälle21 bei den Ländern

vermieden werden. Eine weitergehende Einzelbetrachtung in den Ländern war aufgrund der

gewonnenen, ausführlichen Erkenntnisbasis nicht erforderlich. Die Dissertation wurde unter

Nutzung öffentlich zugänglicher Quellen und bereitgestellter Akten des BMI erstellt. VS-

eingestufte Dokumente wurden nicht verwendet, um eine (auch teilweise) Einstufung der

Dissertation zu verhindern. Die vom BMI nachträglich als Verschlusssache „Nur für den

Dienstgebrauch“ eingestuften Jahresberichte sowie diverse Statistiken wurden durch den

IBPdL ausdrücklich freigegeben. Ebenso hat das Referat B 6 im BMI eine Verwendung von

Einzelinformationen bzw. Antwortschreiben einzelner Länder im Rahmen der

Projektgruppe „Wasserwerfer“ freigegeben. Aufgrund der methodologischen Prinzipien der

Nachvollziehbarkeit, sind sowohl die Interview-Leitfäden, das zur Extraktion genutzte

Kategorieschema für die zu Grunde liegende Masterarbeit und die aktuelle Dissertation, als

auch die semantisch überarbeitete Zusammenfassung der Interview-Kernaussagen im

Kapitel 2 aufgeführt.

18 Vgl. Mayer (2008), S. 47-48. 19 Vgl. Lamnek (2005), S. 207; Mayer (2008), S. 47 ff. 20 Vgl. Flick (2010), S. 224, 476; Lamnek (2005), S. 207. 21 Der Zugang zu allen relevanten Dokumenten ist nicht in allen Fällen gegeben.

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2 Experteninterviews

2.1 Leitfaden für die Experteninterviews - Masterarbeit

Eine Auswertung der Bund-Länder-Übergreifenden Unterstützungseinsätze im Zeitraum 2000 bis 2010

hat im Wesentlichen folgende Ergebnisse ergeben.

a) Die Anzahl länderübergreifender Unterstützungseinsätze hat sich von 33 (2000) über 160 (2009)

auf 120 (2010) erhöht.

b) Die Anzahl der angeforderten Kräfte (insbesondere BPH) hat sich nahezu halbiert.

c) Während Unterstützungsersuchen in den Jahren 2000-2005 nahezu im vollen Umfang

entsprochen wurde, konnte der Unterstützungsbedarf (BPH) der Länder 2010 nur noch zu rd. 80

Prozent durch Bund und Länder, ohne Unterstützung des Bundes nur noch zu rd. 60 Prozent

gedeckt werden.

d) Der Umfang an Unterstützungsleistungen (Einsatzstunden) durch die Bundespolizei zu Gunsten

der Länder ist grundsätzlich konstant geblieben. Gleichwohl steigt die Anzahl der

Unterstützungseinsätze, bei denen die Bundespolizei 100 Prozent der angeforderten Kräfte stellt.

Frage 1: Welche Gründe sind nach Ihrer Meinung maßgeblich für diese Entwicklung bei a)-d)? Wie sieht

die künftige Entwicklung der Unterstützungseinsätze – ohne Gegenmaßnahmen – aus?

Frage 2: Die Unterstützungseinsätze der Bundespolizei erfolgen auf Grundlage von Art 35 Abs. 2 Satz 1

GG zur Gewährleistung bzw. Wiederherstellung der Öffentlichen Sicherheit in besonders bedeutsamen

Fällen und wenn das Land nicht über ausreichend eigene Kräfte verfügt.

a) Was ist ihrer Meinung nach ein besonders bedeutsamer Fall?

b) Ab welchem Zeitpunkt reichen nach Ihrer Meinung die Kräfte der BPdL nicht aus?

e) Welche weiteren Gründe lassen die Länder Kräfte der Bundespolizei anfordern?

Frage 3: Für die Bewertung, ob eine nothilfefähige Gefahrenabwehrreaktion vorliegt, verfügt das

anfordernde Land mit Blick auf das Gefahrenpotential und eigene Polizeikräfte über eine

Einschätzungsprägorative. Welche Folgen hat dies auf die Anforderungskultur der Länder? Haben wir

eine (einheitliche) Anforderungskultur?

Frage 4: Die Bedeutung der Inneren Sicherheit gebietet es, diese unabhängig von der jeweiligen

Haushaltslage zu gewährleisten. Welchen Einfluss hat die Haushaltslage der Länder auf die

länderübergreifenden Unterstützungseinsätze bzw. auf die Anforderung von Bundesunterstützung?

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Seite 10

Frage 5: Aus Gründen der Bundestreue darf die Bundespolizei ein Unterstützungsersuchen nur bei

Vorliegen dringender Bundesaufgaben verweigern. Andererseits ist eine zu umfangreiche Einmischung

des Bundes in Landesangelegenheiten – insbesondere in deren Polizeihoheit – nach dem GG unzulässig.22

Welchen allgemeinen Handlungsbedarf für die Länder bzw. erweiterten Bundesinterventionsbedarf

begründet vor diesem Hintergrund die aktuelle Entwicklung der Unterstützungsleistungen?

22 von Danwitz in: v. Mangoldt/Klein/Stark, GG II, Art. 35 Rn. 62; Gubelt in: Münch/Kunig, GG-Kommentar,

Bd. 2 Art. 35 Rn. 23; Jarass/Pieroth: GG Kommentar, Art 35 Rn. 6.

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Seite 11

2.2 Leitfaden für die Experteninterviews - Dissertation

Leitfadengestütztes Experteninterview

Sicherheitsföderalismus im Ausnahmezustand – Einsatz der Bundespolizei zur Unterstützung der

Länder am Maßstab der Bundestreue

Eine Auswertung der Bund-Länder-Übergreifenden Unterstützungseinsätze im Zeitraum 2000 bis 2012

hat im Wesentlichen folgende Ergebnisse ergeben.

f) Die Anzahl länderübergreifender Unterstützungseinsätze hat sich von 33 (2000) über 160 (2009)

auf 113 (2012) erhöht.

g) Die Anzahl angeforderter Kräfte p. a. (insbesondere BPH) hat sich in diesem Zeitraum nahezu

halbiert.

h) Während Unterstützungsersuchen in den Jahren 2000 bis 2005 nahezu im vollen Umfang

entsprochen wurde, konnte der Unterstützungsbedarf (BPH) der Länder 2012 nur noch zu rd. 80

Prozent durch Bund und Länder, ohne Unterstützung des Bundes nur noch zu rd. 60 Prozent

gedeckt werden, Tendenz sinkend.

i) Der Umfang an Unterstützungsleistungen (Einsatzstunden) durch die Bundespolizei zu Gunsten

der Länder reduziert sich kontinuierlich. Gleichwohl steigt die Anzahl der Fälle an

Unterstützungseinsätzen, bei denen die Bundespolizei 100 Prozent der angeforderten Kräfte

stellt.

Frage 1: Welche Gründe sind nach Ihrer Meinung maßgeblich für die unter a) bis d) dargestellte

Entwicklung? Wie sieht nach Ihrer Meinung die künftige Entwicklung der Unterstützungseinsätze bei

Beibehaltung des status quo aus?

Frage 2: Die Unterstützungseinsätze der Bundespolizei erfolgen überwiegend auf Grundlage von Art. 35

Abs. 2 Satz 1 GG zur Gewährleistung bzw. Wiederherstellung der Öffentlichen Sicherheit in besonders

bedeutsamen Fällen und wenn das zu unterstützende Land nicht über ausreichend eigene Kräfte verfügt.

c) Was ist ihrer Meinung nach ein Fall von besonderer Bedeutung?

d) Ab welcher Schwelle reichen nach Ihrer Meinung die Kräfte der BPdL nicht aus?

e) Welche weiteren Gründe lassen nach Ihrer Meinung die Länder Kräfte der Bundespolizei

anfordern?

Frage 3: Für die Bewertung, ob eine notstandsähnliche Situation vorliegt, verfügt das anfordernde Land

mit Blick auf das Gefahren- und das zu Verfügung stehende Reaktionspotential über eine eigene

Einschätzungsprägorative.

a) Welche Folgen hat dies Ihrer Meinung nach auf die Anforderungskultur der Länder?

b) Welche Rolle spielt nach Ihrer Meinung dabei die Verfügbarkeit bereitschaftspolizeilicher

Kräfte?

c) Haben wir nach Ihrer Meinung eine (bundesweit einheitliche) Anforderungskultur?

Frage 4: Die Bedeutung der Inneren Sicherheit gebietet es, diese unabhängig von der jeweiligen

Haushaltslage zu gewährleisten. Welchen Einfluss hat nach Ihrer Meinung die Haushaltslage der Länder

auf die länderübergreifenden Unterstützungseinsätze bzw. auf die Anforderung von

Bundesunterstützung?

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Seite 12

Frage 5: Aus Gründen der Bundestreue darf die Bundespolizei ein Unterstützungsersuchen nur bei

Vorliegen dringender Bundesaufgaben verweigern. Eine zu umfangreiche Einmischung des Bundes in

Landesangelegenheiten – insbesondere in deren Polizeihoheit – ist nach dem GG unzulässig.23 Welchen

Handlungsbedarf für Bund und Länder begründet vor diesem Hintergrund die aktuelle Entwicklung der

Sicherheits- und Kräftelage nach Ihrer Meinung?

2.3 Kategorieschema Masterarbeit

- Kategorieschema (Suchraster)24 zur Auswertung der Experteninterviews -

Einsatz der Bundespolizei zur Unterstützung der Länder -

Achillesferse föderaler Polizeihoheit?

A:

Unterstützungsumfang

B:

Fall von besonderer Bedeutung

C:

Anforderungskultur

D:

Haushaltslage

E:

Bundestreue

F:

Handlungsbedarf

23 von Danwitz in: v. Mangoldt/Klein/Stark, GG II, Art. 35 Rn. 62; Gubelt in: Münch/Kunig, GG-Kommentar, Bd. 2 Art. 35 Rn. 23;

Jarass/Pieroth: GG Kommentar, Art 35 Rn. 6. 24 Vgl. Lamnek (2005), S. 207; Mayer (2008), S. 47 ff.: nach Mühlfeld.

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Seite 13

2.4 Kategorieschema Dissertation

- Kategorienschema (Suchraster)25 zur Auswertung der Experteninterviews -

Sicherheitsföderalismus im Ausnahmezustand -

Einsatz der Bundespolizei zur Unterstützung der Länder am Maßstab der Bundestreue?

A:

Unterstützungsumfang

B:

Fall von besonderer Bedeutung

C:

Anforderungskultur

D:

Haushaltslage

E:

Bundestreue

F:

Handlungsbedarf

G:

Verfügbarkeit

25 Vgl. Lamnek (2005), S. 207; Mayer (2008), S. 47 ff.: nach Mühlfeld.

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Seite 14

H:

Polizeihoheit der Länder

2.5 Auswertung PD Frommholz (2011)

- Kategorienschema (Suchraster)26 zur Auswertung der Experteninterviews -

Sicherheitsföderalismus im Ausnahmezustand - Einsatz der Bundespolizei zur Unterstützung der

Länder am Maßstab der Bundestreue

A:

Unterstützungs-

Umfang

B:

Fall von

besonderer

Bedeutung

C:

Anforderungs-

kultur

D:

Haushaltslage

E:

Bundestreue

F:

Handlungs-

bedarf

G:

Verfügbarkeit

H:

Polizeihoheit

der Länder

Kategorie Experte /

(Zeile)

Erkenntnisse

A PD

Frommholz

(Zeile 19-23)

(Zeile 26-30)

(Zeile 83-89)

A1. die Art der Einsatzanlässe und die zunehmende Brutalität bei

solchen Einsätzen führen dazu, dass es vermehrt zu Einsätzen

kommt, wo man eben die Unterstützung anderer Länder braucht,

d.h. die Qualität der Einsätze hat sich mit Sicherheit verändert.

Es gibt eine höhere Anzahl von Unterstützungseinsätzen.

A2. Dass es viele Anlässe gibt, aber bei diesen vielen Anlässen

insgesamt die Anzahl der Kräfte geringer ist. Und das könnte

man dahingehend interpretieren, dass es zum Beginn der

Aufzeichnung, die Sie verwendet haben, viele Großeinsätze oder

größere Einsätze mit hohen Kräfteanforderungen gab und heute

viele Anlässe gibt, die Anzahl der unterstützenden Einheiten

geringer ist.

A3. Im Durchschnitt ist es eben konstant geblieben.Was man immer

wieder auch aus dem politischen Bereich hört, dass die

Bundespolizei immer stärker die Polizeien der Länder unterstützt

und damit vermeintlich aufgrund des Abbaus der Polizeien der

Länder in diese Bresche reinspringt. Das ist hier deutlich durch

diese Untersuchung dargestellt, dass dies nicht der Fall ist,

sondern dass hier die Unterstützungsleistung für die Länder

konstant geblieben ist.

26 Vgl. Lamnek (2005), S. 207; Mayer (2008), S. 47 ff.: nach Mühlfeld.

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Seite 15

(Zeile 93-96)

(Zeile 155-

157)

A4. Die Anzahl der der Unterstützungseinsätze, bei denen die

Bundespolizei 100 Prozent der angeforderten Kräfte stellt,

interpretiere ich, ohne die Details der Untersuchung zu kennen in

die Richtung, dass es sich hierbei mit Masse um kleinere

Anforderungen handelt, wo eine Hundertschaft angefordert wird.

A5. D.h. wir werden auch zukünftig vermehrt mit Einsätzen leben

müssen, wo der polizeiliche Ansatz höher ist als vielleicht bei

friedlichen Demonstrationen in der Vergangenheit war. Insoweit

sehe ich da keinen positiven Trend.

B PD

Frommholz

(Zeile 216-

219)

(Zeile 219-

222)

(Zeile 225-

226)

(Zeile 228-

230)

(Zeile 307-

310)

B1. Ja dieser Fall des Art. 35 GG ist immer wieder auch in der

Besprechung von Einsatzreferenten von Bund und Ländern in der

Diskussion. Eine Legaldefinition in dem Sinn existiert nicht.

B2. So das Länder und Bund es durchaus immer wieder anders

definieren. Ein bedeutsamer Fall zur Wiederherstellung der

Öffentlichen Sicherheit wird unterschiedlich vom Niveau

gesehen.

B3. Dann muss das schon so sein, dass ein Land tatsächlich wirklich

an eigenem Personal alles ausgekehrt und das ist der erste Schritt.

B4. Mit dem eigenen Personal eine Einsatzlage nicht bewältigen, das

ist für mich dann ein Fall, wo die Anforderung eines anderes

Landes notwendig und nachvollziehbar ist.

B5. Wir haben in einer Telefonschaltkonferenz beschlossen, dass wir

den Papstbesuch zu einer sogenannten besonderen Einsatzlage

erklären, die gem. UAFEK dann dazu führt, dass man an die DFL

herangeht und darum bittet, dass der Fußballspieltag an diesem

Wochenende ausgesetzt oder verschoben wird.

C PD

Frommholz

(Zeile 39-45)

C1. Man geht also in eine Anforderung sehr moderat ran, weil man

weiß, vielmehr werde ich auch nicht bekommen. Das man schon

im Auge hat, dass die Lage, also die Gesamtlage der

Bereitschaftspolizeien geringer ist. Auf der Ebene der

Einsatzreferenten sind wir uns dessen sehr bewusst und sind auch

immer wieder am diskutieren. Wir gehen sehr moderat mit

Kräfteanforderungen deswegen um, weil wir wissen, dass eben

die Anzahl der Hundertschaften endlich ist.

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Seite 16

(Zeile 45-49)

(Zeile 69-73)

(Zeile 74-75)

(Zeile 96-99)

(Zeile 99-

100)

(Zeile 230-

234)

(Zeile 234-

236)

(Zeile 259-

262)

(Zeile 262-

264)

C2. Deswegen geht man glaube ich schon sehr bewusst und vielleicht

nicht mit einer Vollkaskomentalität wie in der Vergangenheit

bewusster, maßvoll an die Einsatzbewältigung heran,

wohlwissend dass die Größenordnung der zur Verfügung

stehenden Einheiten nicht so ist.

C3. mir bei vielen Einsätzen klar ist, dass das was angefordert ist,

nicht auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden kann. Diese

Erfahrung habe ich gemacht. Wir sind was die Bundespolizei

betrifft, regelmäßig bemüht mindesten zu 25 Prozent der

angeforderten Hundertschaften zu decken. Das haben wir auch

durchgängig so geschafft.

C4. Aber es ist spürbar, dass es bestimmten Ländern immer

schwieriger fällt, Unterstützungsbedarfe für andere Länder zur

Verfügung zu stellen.

C5. Das ist halt die Grundmentalität, dass die Länder sehr gerne und

sehr schnell an die Bundespolizei den Bedarf äußern und wir sind

auch eben in unserer Rolle, dass wir auch etwas anbieten und

dann wird sehr gerne Bundespolizei genommen.

C6. Wir sind manchmal die ersten die anbieten und werden immer

gerne angenommen.

C7. Das ist leider nicht flächendeckend der Fall. Sehr frühzeitig

werden schon Anforderungen gestellt, wo nach meiner

Einschätzung ein besonders bedeutsamer Fall noch nicht da ist.

C8. Das Problem hierbei ist: in Form eines Vertrauensvorschusses

wird dieses von Seiten der Länder und des Bundes nicht

hinterfragt. Das heißt, wenn ein Land einen Bedarf stellt, wird

dieser Bedarf nicht geprüft. Er wird also darauf vertraut, dass

man mit gleichem Maßstab misst.

C9. Jetzt hat sich aber gezeigt, dass insbesondere in der guten

Kooperation der Einsatzreferenten, nochmal in „medias reis“

geht und bei einer neuen Beurteilung der Lage dann doch die

Anforderungen heruntergeschraubt werden.

C10. Ich hab den Eindruck, dass bei der einen oder anderen Lage

mehr Kräfte angefordert werden, eben in einer gewissen

Vollkaskomentalität, als man eigentlich brauchen könnte.

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 17

(Zeile 270-

274)

(Zeile 274-

276)

(Zeile 276-

280)

(Zeile 290-

295)

(Zeile 295-

300)

(Zeile 365-

369)

C11. Aber es ist eben so, dass in einigen Ländern nicht das Maß

angenommen wird, wie bei der Bundespolizei. In Großlagen

werden in erster Linie alle Mobilen Kontroll- und

Überwachungseinheiten neben allen zur Verfügung stehenden

Hundertschaften eingesetzt. Darüber hinaus werden durch die

Aus- und Fortbildung Hundertschaften zur Verfügung stellen.

C12. Dazu wird noch das regelmäßige planbare freie Wochenende

alle 4 Wochen bei Großeinsätzen verschoben.

C13. Diese gleiche Herangehensweise wollte ich bei der letzten

Besprechung der Einsatzreferenten als „Definition“ festlegen.

Wie ist die optimale Verfügbarkeit, wie definieren wir die für uns

einheitlich für alle Länder. Das ist nicht gelungen. Insofern habe

ich das Gefühl, dass hier noch mit anderem Maßstab

herangegangen wird.

C14. Sondern wir haben zunächst eine Beurteilung der Lage

gemacht, dann untersucht, wo die Anforderungen und die

tatsächlich zur Verfügung stehenden Einheiten, auch nach dem

Punkt der Wirtschaftlichkeit Einsparpotentiale haben.

C15. Das nächste Treffen wird sich rund um den Papstbesuch

drehen und Anfang September sein. Auch hier ist jetzt schon

absehbar, dass was die Bundespolizei betrifft, auf jeden Fall alle

Einsatzkräfte gebunden sein werden – insbesondere durch das

Bundeskriminalamt. So dass wir keine Möglichkeit haben

werden, die Bundesländer zu unterstützen und das hier eben die

angrenzenden Länder gefragt sind.

C16. Denn das ist im Moment von mir nicht belegbar, aber scheint

mir doch die Anforderungskultur der Länder unterschiedlich zu

sein. Da kann man durchaus nach meinem Gefühl, ohne die

Länder zu nennen, durchaus identifizieren, dass der eine oder

andere mehr - erheblich mehr - anfordert als der andere bei

gleicher Lage. Der eine ist etwas mutiger mit seiner

Kräfteanforderung und seinem Kräfteansatz. Und der andere ist

etwas großzügiger mit dem Kräfteansatz. Da sehe ich schon

große Unterschiede.

C17. Und damit auch auf die Frage. Nein - es gibt keine einheitliche

Anforderungskultur. Ja, wir sollten eine einheitliche haben.

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Seite 18

(Zeile 370-

371)

D PD

Frommholz

(Zeile 388-

390)

(Zeile 390-

392)

(Zeile 392-

397)

(Zeile 397-

399)

(Zeile 402-

408)

D1. Das heißt es ist unerheblich, ob ein Land zur Unterstützung die

Bundespolizei oder eine andere Landespolizei anfordert. Sofern

hat das keinen Einfluss.

D2. Insgesamt wird die Haushaltslage der Länder und des Bundes

nach meiner Einschätzung aber durchaus Einfluss haben.

D3. Denn wenn wir feststellen, dass wir eine erheblich höhere Anzahl

länderübergreifender Unterstützungseinsätze haben und nach

meiner Prognose das bleiben wird, müssen diese

Unterstützungseinsätze bezahlt werden. Das heißt man wird unter

Umständen bei der Anforderung für Unterstützungsleistungen

nicht mehr so großzügig anfordern, weil man es sich schlicht –

schlichtweg nicht mehr leisten kann.

D4. Das heißt durch die Haushaltslage kann es möglicherweise der

Effekt passieren, dass die Länder doch mit eigenen Kräften oder

mit erheblich weniger fremden Kräften arbeiten müssen, weil sie

es gar nicht leisten können.

D5. Wir sind derjenige Teil der die Länder unterstützt. Die Länder

haben eine Unterstützung auf Gegenseitigkeit, bei uns gibt es nur

eine Richtung. Und das was wir an Kosten für unsere Einsätze

wiedererstattet bekommen, ist nicht das was wir an tatsächlichen

Kosten haben. Das heißt bei einer Verringerung der

Haushaltssituation des Bundes, wird man unter Umständen auch

darüber nachdenken müssen, ob wir aus haushalterischen

Gründen die Unterstützung der Länder noch auf dem Niveau

halten können, wie derzeit.

E PD

Frommholz

(Zeile 445-

450)

E1. Wir werden es uns in den nächsten Jahren unter Umständen

erlauben müssen, eine Unterstützung aus haushalterischen

Gründen zu versagen. Das muss möglich sein. Grundsätzlich

könnten wir, die Bundesaufgaben sind auch zu erledigen.

F PD

Frommholz

F1. Gegenmaßnahmen sind eher gesellschaftliche Natur.

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 19

(Zeile 158-

165)

(Zeile 171-

173)

(Zeile 181-

191)

(Zeile 192-

200)

(Zeile 308-

314)

F2. Insofern kann das was sich abzeichnet, dass einige Länder

weiterhin Polizeikräfte abbauen, nicht zu einer Entwicklung

führen, dass die Bundespolizei scheinbar dann diese Lücken füllt.

F3. Wenn sich dieser Trend weiter bestätigt, dass man eben gerade

nicht Bereitschaftspolizei abbaut, sondern andere Polizeikräfte,

wäre das für das Kräftemanagement eine positive Entwicklung.

F4. Vielleicht noch einen Hinweis zu den Gegenmaßnahmen. Man

darf hier vielleicht auch nicht unterschätzen, dass man nicht nur

beim Bund, sondern auch bei den Ländern vermehrt darauf

achten sollte, ob das IST der Bereitschaftspolizei auch das

tatsächlich zur Verfügung stehende IST darstellt. Denn wir haben

hier gerade bei der Bundespolizei ein nach meiner Einschätzung

noch zu hohes Maß an abgeordneten Kräften innerhalb der

Bundespolizei, die die Unterstützungsmöglichkeiten der

Bereitschaftspolizei schwächt. Und ich nehme es auch ohne es

belegen zu können in den anderen Ländern wahr. Das heißt, wir

müssen dazu übergehen, dass wir die Komponenten der

Einsatzeinheiten in Bund und Ländern wieder vermehrt auffüllen

und nicht wieder die Bereitschaftspolizei nehmen und aus ihr

Personallücken oder ähnliches stopfen in Form Personalreserve.

F5. 2008 gleich mit der Neuorganisation geschafft haben

schnellstmöglich auf ein höchstmögliches Maß der

Einsatzfähigkeit zu kommen. Es ist sowohl überlegenswert so

wie es die Bundespolizei gemacht hat, dass wir hier neben der

Bereitschaftspolizeikomponente die mobilen Kontroll- und

Überwachungseinheiten vielleicht auch auf Ebene der Länder

Kräfte vorhalten, die ich sage mal die eigenen Lagen außerhalb

der Allgemeinen Aufbauorganisation abdecken können. Die

Bereitschaftspolizei dann erst bei darüber hinaus gehenden

größeren Lagen eingesetzt werden. Das ist so eine Komponente,

die sich bei uns bewährt hat. Dies sollte auch im Bereich der

Länder für Entlastung – was das Kräftemanagement betrifft –

sorgen.

F6. Die gem. UAFEK dann dazu führt, dass man an die DFL

herangeht und darum bittet, den Fußballspieltag an diesem

Wochenende auszusetzen oder zu verschieben. Da sind wir auf

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 20

(Zeile 360-

364)

(Zeile 460-

462)

(Zeile 463-

465)

(Zeile 488-

490)

dem guten Weg mit der Zusammenkunft der Einsatzreferenten

der Länder, dass wir ähmm hier etwas vereinheitlichen müssen.

F7. zum Beispiel Aussetzen der Fortbildung oder Einsetzen von äh

Ausbildungszügen darstelle mit dem Hintergrund, um auch von

den anderen Ländern die Maßnahmen zu hören oder zumindest

die Aussage, ja wir gehen genauso vor.

F8. dass der ein oder andere äh noch gar nicht darüber nachdenkt,

Fortbildung auszusetzen oder Aus-und Fortbildungspersonal

einzusetzen. Also hier ist eine ist eine Vereinheitlichung der

Herangehensweise förderlich.

F9. Das man also im ersten Schritt sagt, die Länder müssen erstmal

sich selber unterstützen und nur wenn dann, nur dann wenn alle

Länderunterstützungsressourcen ausgeschöpft sind, tritt der

Bund ein.

F10. Ich halte es für unrealistisch. Ein fachliches Prüfungsrecht in

Belange, polizeilichen Belange der Länder halte ich für ein ganz

schwieriges Unterfangen, was denke ich mal nach meinem,

meinem Gefühl auch verfassungsrechtlich äußerst schwierig zu

betrachten ist. Insofern glaube ich ist es unrealistisch so ein

Prüfungsrecht.

G PD

Frommholz

(Zeile 182-

192)

(Zeile 192-

200)

G1. Nicht nur beim Bund, sondern auch bei den Ländern sollte man

vermehrt darauf achten, ob das IST der Bereitschaftspolizei auch

das tatsächlich zur Verfügung stehende IST ist. Denn wir haben

hier gerade bei der Bundespolizei ein nach meiner Einschätzung

noch zu hohes Maß an abgeordneten Kräften innerhalb der

Bundespolizei, die die Unterstützungsmöglichkeiten der

Bereitschaftspolizei schwächen. Und ich nehme es auch - ohne

es belegen zu können - in den anderen Ländern wahr. Das heißt,

wir müssen dazu übergehen, dass wir die Komponenten der

Einsatzeinheiten in Bund und Ländern wieder auffüllen und

nicht die Bereitschaftspolizei verwenden, um Personallücken zu

stopfen in Form von einer Personalreserve.

G2. Das darf die Bereitschaftspolizei nicht sein sondern sollte – so

wie wir es 2008 gleich mit der Neuorganisation geschafft haben

schnellstmöglich auf ein höchstmögliches Maß der

Einsatzfähigkeit zu kommen. Es ist sowohl überlegenswert so

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 21

wie es die Bundespolizei gemacht hat, dass wir hier neben der

Bereitschaftspolizeikomponente die mobilen Kontroll- und

Überwachungseinheiten vielleicht auch auf Ebene der Länder

Kräfte vorhalten, die ich sage mal die eigenen Lagen außerhalb

der Allgemeinen Aufbauorganisation abdecken können. Die

Bereitschaftspolizei erst bei darüber hinaus gehenden größeren

Lagen eingesetzt werden. Das ist so eine Komponente, die sich

bei uns bewährt hat. Dies sollte auch im Bereich der Länder für

Entlastung – was das Kräftemanagement betrifft – sorgen.

H PD

Frommholz

(Zeile 445-

450)

(Zeile 485-

493)

H1. Wir werden es uns in den nächsten Jahren unter Umständen

erlauben müssen, eine Unterstützung aus haushalterischen

Gründen zu versagen. Das muss möglich sein. Und das erwarte

ich schließlich auch. Die Bundesaufgaben sind auch zu erledigen.

Aber wir können aus finanziellen Gründen diese Unterstützung

nicht leisten.

H2. Ich war vor Kurzem im Innenministerium. Es ist dort diskutiert

worden, dass die Herangehensweise der Bundespolizei zurzeit,

nämlich sofort 25 Prozent des Unterstützungsbedarfes

anzubieten, eventuell zur Überprüfung ansteht. Das man also im

ersten Schritt sagt, die Länder müssen erst mal sich selber

unterstützen und nur wenn dann alle

Länderunterstützungsressourcen ausgeschöpft sind, tritt der

Bund ein. Das war zumindest in der Diskussion in der Abteilung

Bundespolizei. Ich finde es einen interessanten Aspekt, über den

man nachdenken könnte.

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Seite 22

2.6 Auswertung PHK Heppekausen (2011)

- Kategorienschema (Suchraster)27 zur Auswertung der Experteninterviews -

Sicherheitsföderalismus im Ausnahmezustand - Einsatz der Bundespolizei zur Unterstützung der

Länder am Maßstab der Bundestreue

A:

Unterstützungs-

Umfang

B:

Fall von

besonderer

Bedeutung

C:

Anforderungs-

kultur

D:

Haushaltslage

E:

Bundestreue

F:

Handlungs-

bedarf

G:

Verfügbarkeit

H:

Polizeihoheit

der Länder

Kategorie Experte /

(Zeile)

Erkenntnisse

A PHK

Heppekausen

(Zeile 175-

179)

A1. Ich gehe davon aus, dass in den nächsten Monaten und auch

Jahren die Bundespolizei ähnliche Anzahl an Einsatzeinheiten

stellen wird und auch stellen kann. Interessant wird es werden,

wie sich die Entwicklung bei den Landespolizeien entweder

verstärkt oder auch wieder gegenläufig sein wird. Das wird

natürlich entsprechend auch Auswirkung haben.

B PHK

Heppekausen

(Zeile 238-

241)

(Zeile 241-

245)

(Zeile 245-

248)

B1. Kurz für mich definiert ist es so, wenn das betroffen Land mit

den Maßnahmen, die gerade dargestellt wurden, Aus- und

Fortbildung bzw. auch die eigenen Kräfte, Alarmeinheiten

zusammenfassen kann, nicht mehr genug Kräfte zusammen

bekommt.

B2. Zum Zweiten: die benachbarten Länder oder die Länder

können allgemein diese Unterstützung nicht mehr sicherstellen.

Dann ist für mich der Fall durchaus gegeben, wo die

Bundesbereitschaftspolizei dieses Kontingent auch noch

auszufüllen und diese Kräfte auch zu stellen hat. Das wäre ein

besonders bedeutsamer Fall.

B3. Das wäre allerdings nicht der Fall, wenn nur eine Hundertschaft

angefordert wird. Das gibt es in unterschiedlichen Fällen. Es

27 Vgl. Lamnek (2005), S. 207; Mayer (2008), S. 47 ff.: nach Mühlfeld.

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 23

(Zeile 316-

326)

muss machbar sein, dass andere Länder diesen Bedarf des

Landes XY decken können.

B4. wenn es sich nicht um regelmäßig wiederkehrende

Einsatzlagen handelt. Damit meine ich jetzt nicht, wenn sie

einmal im Jahr stattfinden, das war auch regelmäßig, aber das

ist ein Highlight. Das betroffene Land muss sich vielleicht

nicht unbedingt darauf einstellen. Wenn es sich aber um

Fußballlagen handelt, die jedes Wochenende oder auch jedes 2.

Wochenende in einem Ort ergeben, muss das betroffene Land,

sich entsprechend auch mit polizeilicher Stärke,

Einsatzeinheiten auf diese Lage einstellen. Lagen die für mich

nicht darunter fallen, sind 1. Mai, vielleicht auch die der

Jahrestag der Bombardierung Dresdens, der Papstbesuch und

ähnliche Fälle.

C PHK

Heppekausen

(Zeile 52-57)

(Zeile 138-

143)

(Zeile 346-

352)

C1. Das zeigt sich auch insbesondere vor dem 1. Mai seit 2 Jahren,

dass die Telefonschaltkonferenzen im Vorfeld auf Ebene der

Einsatzreferenten natürlich dazu beitragen, dass abgestimmt

auch angefordert wird. Das heißt nicht immer, dass man den

Bedarf komplett decken kann, aber zumindest maßvoll

abgestimmt diese Anforderung an die Länder und an den Bund

abgegeben wird.

C2. Grund dafür könnte auch sein, dass Standorte bevorzugt, die

nahe liegen am Einsatzort, um die Kosten geringer zu halten.

Berlin wird bei geringer Anforderung natürlich gerne auch auf

die Blumberger Hundertschaften zurückgreifen, wenn

Brandenburg beispielsweise nicht unterstützen kann. Weniger

Anfahrtskosten, als wenn jetzt Nordrhein-Westfalen in Berlin

unterstützen müsste, das gilt für andere Länder wahrscheinlich

ähnlich.

C3. Grund, dass Einsatzeinheiten der Bundespolizei angefordert

werden ist die Spezialisierung. Ich denke an die hohe Anzahl

von Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften, die ja

auch disloziert übers Land verteilt in Standorten zu finden sind

und natürlich Ortskenntnis besitzen. Das heißt also die BFHu

aus Uelzen wird gerne genutzt für Einsätze in Hamburg

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 24

(Zeile 373-

376)

(Zeile 376-

378)

genauso wie Blumberg in Berlin, auch wenn ich an das TOA

Konzept denke. Auch wenn das dafür spricht, die

Bundespolizei gezielt anzufordern.

C4. Es gibt Länder, die regelmäßig bei Fußballspielen

Unterstützungskräfte benötigen, und es gibt Länder, die so gut

wie gar nicht, ohne dass ich es belegen kann, für

Fußballeinsätze einen Unterstützungsbedarf haben.

C5. Es ist definitiv so, dass wir im Süden der Bundesrepublik

weniger für Fußballeinsätze unterstützen. Was im Osten und

auch im Norden der Republik anders aussieht.

D PHK

Heppekausen

(Zeile 411-

416)

(Zeile 416-

420)

D1. Unterstützungsbedarf könnte ansteigen. Aus folgendem Grund:

Wenn die Lage es rechtfertigt, die Kräfte im - die

Voraussetzung müssen natürlich erfüllt sein – dass die Kräfte

benötigt werden, dass es auf eine Art günstiger ist,

Einsatzeinheiten aus anderen Ländern oder auch des Bundes

anzufordern, weil dort eben nur die Mehrkosten bezahlt werden

müsse und zwar günstiger als eigene Kräfte vorzuhalten, die

diese Lage eigentlich bewältigen müssten. So kann es auch

dazu kommen, dass natürlich einzelne Hundertschaften

angefordert werden.

D2. Das heißt also die Tagespauschale, die bei 1, 30 € liegt pro

PVB, ist natürlich etwas anderes, als wenn man diese Kräfte,

ausbilden muss, für die Ausstattung entsprechend auch

Haushaltsmittel einsetzen muss.

E PHK

Heppekausen

(Zeile 438-

440)

E1. Darf ich ganz kurz einhaken? Wenn natürlich die Kräfte nicht

mehr ausreichen um alle Anforderungen zur erfüllen, muss es

ja durchaus eine Möglichkeit geben, Prioritäten festzusetzen.

F PHK

Heppekausen

(Zeile 440-

442)

F1. Ich denke, dass dadurch eine etwas umfangreichere

Anforderung mit einer gewissen Begründung und

möglicherweise auch dann mit einer Überprüfung unter

anderem durch die Bundespolizei angemessen wäre.

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 25

(Zeile 452-

453)

(Zeile 453-

455)

F2. Dargestellt werden könnte beispielsweise durch das

anfordernde Land, was für eigene Schritte unternommen

wurden, um diese Lage mit eigenen Kräften zu bewältigen.

F3. Wir haben mehrfach über Alarmeinheiten gesprochen, über die

Aus- und Fortbildungsorganisation. Diese Aspekte könnten

durchaus noch eine größere Rolle spielen.

H PHK

Heppekausen

(Zeile 373-

378)

H1. Ja. Sehe ich genauso. Es gibt Länder, die regelmäßig bei

Fußballspielen Unterstützungskräfte benötigen, und es gibt

Länder, die so gut wie gar nicht zumindest gefühlt jetzt bei mir,

ohne dass ich es belegen kann, für Fußballeinsätze keinen

Unterstützungsbedarf haben. Um da regionale Bereiche zu

nennen. Es ist definitiv so, dass wir im Süden der

Bundesrepublik weniger für Fußballeinsätze unterstützen. Was

im Osten und auch im Norden der Republik anders aussieht.

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Seite 26

2.7 Auswertung damaliger IBPdL Schubert (2011)

- Kategorienschema (Suchraster)28 zur Auswertung der Experteninterviews -

Sicherheitsföderalismus im Ausnahmezustand - Einsatz der Bundespolizei zur Unterstützung der

Länder am Maßstab der Bundestreue

A:

Unterstützungs-

Umfang

B:

Fall von

besonderer

Bedeutung

C:

Anforderungs-

kultur

D:

Haushaltslage

E:

Bundestreue

F:

Handlungs-

bedarf

G:

Verfügbarkeit

H:

Polizeihoheit

der Länder

Kategorie Experte / (Zeile) Erkenntnisse

A IBPdL Schubert

(Zeile 15-20)

(Zeile 20-26)

(Zeile 26-33)

A1. Wir haben im Augenblick eine Dreiteilung der Schwerpunkte,

teilweise eine Vierteilung. Wir haben Rechts/Links Einsätze,

wir haben Fußball und wir haben im Augenblick auch das

Themenfeld Rockerkriminalität. Das müssen wir auch sehr

genau nehmen. Wir haben natürlich auch eine

Internationalisierung. Wir sehen das G8-Gipfel, NATO-

Tagungen sehr personalintensiv sind.

A2. Komme also dazu, wenn man auf der einen Seite

Forschungsergebnisse hat und man erkennt, dass die Gewalt

zugenommen hat. Gem. Verfassungsschutzbericht, ist auch im

Bereich Links und Rechts eine Zunahme erfolgt. Das spiegelt

sich auch automatisch bei den länderübergreifenden

Unterstützungseinsätzen wider. Zunahme an Gewalt,

Zunahme an politisch motivierter Kriminalität hat natürlich

Auswirkung auf die Einsatzanlässe.

A3. Beispiel PMK Rechts, wenn man sieht, dass 2009 zwar

insgesamt die Anzahl der Mitglieder abgenommen hat,

gleichzeitig aber die Anzahl der Neonazis gestiegen ist und die

Anzahl gerade aus dem neonazistischen Bereich von

Demonstrationsanmeldungen über 50 Prozent gestiegen ist.

Dagegen stehen 160 länderübergreifende

Unterstützungseinsätze. Wie gesagt das Themenfeld Rocker

28 Vgl. Lamnek (2005), S. 207; Mayer (2008), S. 47 ff.: nach Mühlfeld.

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 27

(Zeile 33-36)

(Zeile 71-74)

(Zeile 74-78)

(Zeile 86-87)

(Zeile 98)

(Zeile 103-106)

(Zeile 133-135)

(Zeile 106-110)

spielt seit 2 oder 3 Jahren eine Rolle die uns das ebenfalls nach

oben treibt. Also von daher hier ganz klar die Tendenz.

A4. Wir erkennen aus meiner Sicht immer öfter, dass nicht nur eine

Hundertschaft angefordert wird, sondern dass es immer wieder

Tage gibt, nicht nur 1. Mai nicht nur CASTOR, wo die

Einsatzreferenten miteinander arbeiten, um die geforderten

Hundertschaften überhaupt zu stellen.

A5. Und wir sehen, das ganz oft Länder keine Bereitschaftspolizei

schicken, nicht weil sie diese selbst bereits in

Anführungsstrichen eingesetzt haben, sondern weil sie dann

ihre Einsatzhundertschaften oder Aufrufhundertschaften

gerade im Verbundsbereich schicken, um sich zu unterstützen.

A6. Und wenn man das heute gesamt betrachtet, sind die

Bereitschaftspolizeien plus die Einsatzhundertschaften der

Länder als Direktions- oder Aufrufhundertschaften heute

vielmehr eingebunden als früher. Und sie reichen in ihrer

Gesamtheit viel öfter nicht aus, wie wir das am Anfang haben

wahrnehmen können.

A7. Man merkt so. Ab 2003, 2004 da hat‘s ganz leicht begonnen.

2005 aus meiner Sicht ging dieses Thema Rechts/Links

Auseinandersetzungen in Deutschland richtig hoch.

A8. Von daher würde ich Ihre Aussage zu d) nicht unterschreiben.

A9. Dann stellen wir fest, dass die Bundespolizei nicht über das

Verhältnis 16.400 Bereitschaftspolizisten runden wir jetzt ab

5.500 Bundespolizisten. Sie unterstützt in diesem Verbund

wenn man die personelle Situation nimmt nie über Ihr

Verhältnis. Sondern eher drunter. Das heißt, wenn man sich

die Zahlen der Bundespolizei in den letzten anderthalb Jahren

ansieht merkt man, dass der Anteil der Bundespolizei an

Unterstützungseinsätzen deutlich reduziert worden ist.

A10. Wenn man aber liest, oftmals war es die Bundespolizei, die

gerettet hat. Da muss man sehen, hätte es nicht bei intensiver

Nachfrage weitere Angebote gegeben oder war es nicht

einfach nur die kostengünstigste Möglichkeit. Ihr habt gerade

ganz nah am Bedarfsland und am Bedarfsort die Hundertschaft

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 28

stationiert und das muss man dann sicherlich auch

berücksichtigen.

B IBPdL Schubert

(Zeile 125-130)

(Zeile 140-147)

(Zeile 19-23)

B1. Wenn wir jetzt uns die reine Rechtslage ansehen, müsste man

Seitens der Bundespolizei jedes Mal abwarten, kommen die

Länder alleine hin und wenn Sie nicht alleine hinkommen,

dann kümmern wir uns auch um den Punkt, was ist ein

bedeutsamer Fall. Das wir sagen, wenn wir keine eigenen

Kräfte haben, müssen wir sicherlich konstatieren, wenn ein

Einsatz durch Kräfteunterdeckung droht zu scheitern, dass das

aus meiner Sicht immer ein Grund ist dafür, dass man sagt hier

liegt ein bedeutsamer Fall vor für die Innere Sicherheit.

B2. Und kann man sich deshalb erlauben zu warten und zum

Schluss etwas zu geben, oder ist es nicht wichtig als

bedeutsamer Fall dass man Einsatzabschnitte von vornerein

bereit ist, mit zu übernehmen. Also hier wäre meine Vernunft

wenn eine gewisse Größenordnung und Bedarf zu erkennen

ist, wo man auch sehr früh analysieren kann, dass der Bedarf

wahrscheinlich nicht gedeckt wird. Dann ist für mich der

Punkt gegeben, wo die Bundespolizei sich von der Struktur bis

hin zur Abteilungsführung einbringen sollte, damit man dann

auch eigene Einsatzabschnitte übernimmt. Das ist heute

glaube ich auch kein Problem mehr.

C IBPdL Schubert

(Zeile 38-43)

(Zeile 44-48)

C1. Wir erkennen dass das System der Einsatzreferenten sehr gut

funktioniert. Wir haben ein sogenanntes mittlerweile

Bündnissystem. Nordverbund, Südverbund, Mitteldeutscher

Verbund. Dort sind kostenerstattungsfreie

Verwaltungsabkommen geschlossen. Das heißt, wenn ein

Land im mitteldeutschen Verbund Kräfte anfordert, schaut sie

immer zuerst kann mir der eigene Verbund helfen und dann

geht man erst mal darüber hinaus.

C2. wir brauchen in Sachsen eine Hundertschaft. Aber Sachsen-

Anhalt kann nicht, Thüringen kann nicht. Und jetzt geht man

sofort an Pirna ran, weil alle anderen müssten anreisen,

Unterbringung, ein Tag Abreise, haben etc.

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 29

(Zeile 48-60)

(Zeile 65-71)

(Zeile 138-142)

(Zeile 158-164)

C3. Und von daher ist dann oft die Forderungen auch nicht mehr

im länderübergreifenden Verbund über die Verbundsgrenzen

hinaus umgesetzt. Sondern gerade und da kann man sehen,

dass oftmals südliche Länder andere Kräfte anbieten, die dann

nicht angefordert werden. Gerade die Länder warten erst mal,

wie der eigene Verbund reagiert. Und erst wenn sozusagen per

Telefonat gesagt wird, wir kriegen es nicht im Verbund hin,

dann steigen auf die Kräfteanforderungen auch wirklich

andere ein. Also es gibt da so auch sozusagen ein

Verbundsdenken und da ist die Bundespolizei mit drin. Darum

ist es aus meiner Sicht auch oftmals gegeben, das dann bei

Ihnen rauskommt, oh da ist wieder mal nur eine Hundertschaft

der Bundespolizei. Und da muss man näher schauen, haben sie

zufällig auch eine Liegenschaft, die in diesem Verbund ist.

Und dann ist es sehr oft so ergeben, dass die anderen nicht

mehr reagieren, obwohl sie gekonnt hätten. Das hätte aber

bedeutet, das An- und Abfahrt, Rückfahrt Kosten erzeugt

hätten.

C4. Aus unserer Sicht. Ich glaube schon dass es immer mehr dahin

geht, dass wir eine zentrale Koordinierung brauchen, die sehr

genau die Bedarfe steuern kann. Und wir müssen auch eins

sehen. Wir können nicht nur den Blick auf die

Bereitschaftspolizei legen. Es hat da eine Untersuchung

gegeben von Olterstorf, wie viel Einsatzeinheiten hat die

Bundesrepublik überhaupt.

C5. Will also damit sagen, Achtung eine sehr schwierige Lage. Es

ist auch deshalb schwer, weil man natürlich auch sehen muss,

dass ein Land ja irgendwann mit der Planungsgröße beginnen

muss. Und kann man sich deshalb erlauben zu warten und zum

Schluss etwas zu geben, oder ist es nicht wichtig als

bedeutsamer Fall dass man bedeutsame Einsatzabschnitte von

vornerein bereit ist, zu übernehmen.

C6. Ja zur Frage 3 da habe ich mich auch andeutungsweise im

Artikel Polizei am Jahresanfang schon geäußert, dass die

Beurteilung der Lage oftmals nicht alleine nur wirklich den zu

beurteilenden Lagefeldern ausschließlich unterliegt. Will

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Seite 30

(Zeile 166-168)

(Zeile 168-173)

(Zeile 174-178)

(Zeile 182-190)

damit sagen, dass man gezwungen ist sehr frühzeitig auf den

Markt zu gehen und Einsatzeinheiten anzufordern. Und zu

diesem sehr frühen Zeitpunkt, oftmals gerade alle Lagefelder

noch nicht vorliegen. Heißt also, dass hier

Kräfteanforderungen gestellt werden, das merkt man auch

manchmal, wenn sie nicht erfüllt werden können, dass dann

nicht nachgefordert wird.

C7. Heißt also, oftmals ist die Anforderung von Kräften in der

Anfangsphase davon geprägt, dass nicht alle Lagefelder

abschließend bereits beurteilt werden konnten.

C8. auch die jeweilige politische Bedeutung des Einsatzes. Es

muss nicht nur aufs Land bezogen sein, es kann auch für die

kommunale Bereiche einfach sein, für die Stadt mit allem

drum und dran. Da gibt es Erpressungen im rechten Bereich,

die sagen, wenn wir nicht laufen, dann kommen wir solange

wieder, bis wir laufen. Allein dieses prägt natürlich in der

Beurteilung der Lage. Wir wollen die maximal hier einmal

sehen also tun wir alles, das es passiert.

C9. In dieser frühen Phase werden Ereignisse in näherer

Vergangenheit berücksichtigt, die vielleicht suboptimal

gelaufen sind. Auch da merkt man sofort, dass die

Anforderungen absolut nach oben gehen. Es kommen andere

Punkte rein wie anstehende Wahlkämpfe besonders politisch

brisante Themen und die führen leider dazu, dass in den einen

oder anderen Fällen ein Faktor X auf die anfordernden Kräfte

plus reagiert wird.

C10. Ich würde eher sagen das ist die Anforderungspraxis. Man

könnte sie auch manchmal als Anforderungsunkultur

bezeichnen. Aber dann würde ich nie auf den Bereich des

Landes mit dem Finger zeigen. Weil dort die Mitarbeiter halt

oft sitzen. Lagebild nicht vollständig, politisch kocht das

Thema wahnsinnig hoch und man weiß wirklich gar nicht,

gehen 10.000 Teilnehmer auf die Straßen, 50.000 oder

100.000. Man merkt nur, die Presse macht Druck. Man hat

aus Sicht LFV, ähh LKA und BKA noch gar keine klassische

Einschätzung, wie viel wirklich kommen. Das ist ein ganz

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 31

schwieriger Part zu diesem Zeitpunkt dann sich wirklich schon

auf die Kräfte festzulegen.

D IBPdL Schubert

(Zeile 199-201)

(Zeile 203-208)

(Zeile 211)

(Zeile 211-222)

(Zeile 222-225)

D1. Die Haushaltssituation hat keinerlei Einfluss darauf, in

welchem Umfang man im Ereignisfall Kräfte anfordert oder

nicht.

D2. Aber ansonsten steht ganz oben, der Einsatz muss so

abgewickelt werden, dass kein innenpolitischer Schaden

bleibt. Das heißt, die Haushaltssituation spielt an zweiter

Stelle eine Rolle, weil die entstehenden Kosten hinterher

durch die Polizei irgendwie zu erbringen sind. Das trifft in

zweiter Phase dann die Polizeiorganisation, dass Gelder für

Investitionen und möglicherweise nachträglich für den Kapitel

länder-unterstützende Einsätze geopfert werden müssen. Es

wird eher alles angefordert, um aus der Situation vernünftig

rauszukommen.

D3. Ich glaube, dass auch der Haushalt, und so müsste man die

Frage auch verstehen nicht 100 Prozent von Anfang an auf

länderübergreifende Unterstützungseinsätze direkt wirkt.

Aber er wirkt natürlich indirekt. Weil jedes Land jedes Jahr

analysiert. Wie stark sind meine eigenen Kräfte ausgelastet,

wie viele Kräfte muss ich eigentlich anfordern? Nehmen wir

Sachsen, auch wenn Sie Sachsen hier ein bisschen kritisch

darstellen. Sachsen hat lange gesehen, wir sind Nehmerland.

Sehr starkes Nehmerland. Und hat sich jetzt aufgrund der

Situation bei der Polizeireform 2020 entschieden, dass man

gerade bei der Bereitschaftspolizei, trotz 3.200 Stellen, ähm

im Bereich der operativen Einheiten, nicht reduzieren wird.

Weil man in der Analyse sagt, wir kriegen das nicht mehr hin.

Ja und wir würden dem Verbundgedanken nicht mehr treu

werden, wenn wir jetzt in der sächsischen Polizei von ich sag

mal über 700 vielleicht auf 500 runtergehen und noch mehr

Fremdkräfte brauchen.

D4. Aber der Haushalt stellt von Anfang an immer die Frage,

reichen unsere Kräfte aus. Man kann nicht nur Spitzen sehen,

sondern reichen sie im Durchschnitt des Jahres zur

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Seite 32

Bewältigung der Einsätze aus, da achtet man haushalterisch

schon sehr genau.

E IBPdL Schubert

(Zeile 247-249)

E1. Ich glaube, das ist keine Einmischung sondern ich sehe

eigentlich dass das ein vernünftiges sich ergänzendes System

im Rahmen der originären Zuständigkeiten ist.

F IBPdL Schubert

(Zeile 239-241)

(Zeile 241-244)

(Zeile 244-247)

F1. Nein. Also ich denke, dass was in den letzten Jahre im Rahmen

der Einsatzreferenten und der Koodinierungsfunktion zur

Kräfteverteilung getan hat, ist aus meiner Sicht sehr positiv.

F2. Ich denke auch dass die Art in den letzten anderthalb Jahren

seitens der Bundespolizei mit ihren Unterstützungsangeboten

umzugehen, auch sich sehr der Sichtweise von Rechungshof

und der verfassungsrechtlichen Sichtweise angenähert hat.

F3. Und ich sehe auch das Faktische, dass die Bundespolizei

gerade bei Großereignissen sehr viele eigene Zuständigkeiten

hat, wenn man Nato Tagung sieht. Es sind die Flughäfen, es

sind die Grenzkontrollen, wenn wir beim Fußball sind sehen

wir die Europameisterschaft, werden sie Grenzkontrollen

einführen.

G IBPdL Schubert ---

H IBPdL Schubert

(Zeile 185-190)

H1. Lagebild nicht vollständig, politisch kocht das Thema

wahnsinnig hoch und man weiß wirklich gar nicht, gehen

10.000 Teilnehmer auf die Straßen, 50.000 oder 100.000. Man

hat aus Sicht LFV, ähh LKA und BKA noch gar keine

klassische Einschätzung, wie viel wirklich kommen. Das ist

ein ganz schwieriger Part zu diesem Zeitpunkt dann sich

wirklich schon auf die Kräfte festzulegen.

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Seite 33

2.8 Auswertung PD Lipp (2011)

- Kategorienschema (Suchraster)29 zur Auswertung der Experteninterviews -

Sicherheitsföderalismus im Ausnahmezustand - Einsatz der Bundespolizei zur Unterstützung der

Länder am Maßstab der Bundestreue

A:

Unterstützungs-

Umfang

B:

Fall von

besonderer

Bedeutung

C:

Anforderungs-

Kultur

D:

Haushaltslage

E:

Bundestreue

F:

Handlungs-

bedarf

G:

Verfügbarkeit

H:

Polizeihoheit

der Länder

Kategorie Experte / (Zeile) Erkenntnisse

A PD Lipp

(Zeile 89-93)

A1. Ein weiterer Grund mag sein, dass vor die allem das

Demonstrations- und das Fußballgeschehen immer mehr

verlangen, dass beweissichere Festnahmen durchgeführt

werden. Und die Durchführung solcher Festnahmen und dann

die anschließende Abarbeitung, dies bedingt natürlich auch

einen sehr hohen Personaleinsatz, um das qualifiziert

durchführen zu können.

B PD Lipp ---

C PD Lipp

(Zeile 150-155)

C1. Also ich würde auch vor allem auf b) eingehen wollen mit der

Aussage, dass es einfach bei einer guten und professionellen

Einsatzvorbereitung durch die entsprechenden Strukturen in

den Länderbehörden einfach frühzeitig notwendig ist, mit

Fremdkräften zu kalkulieren und das man immer wirklich im

Sinne einer Professionalität nicht bis zum knappen Zeitfenster

vor dem Einsatzanlass warten kann, um dann anzufordern

bzw. um dann die Einsatzkräfte sinnvoll auf den Einsatzanlass

vorzubereiten.

D PD Lipp ---

29 Vgl. Lamnek (2005), S. 207; Mayer (2008), S. 47 ff.: nach Mühlfeld.

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Seite 34

E PD Lipp

(Zeile 251-254)

E1. Ich denke auch, dass hier eine gelebte Bund-Länder Solidarität

vorliegt. Und ich würde auch nicht von einer Einmischung des

Bundes sprechen wollen, da keinerlei Kompetenzen

übergehen. Sondern die Bundespolizei wird unter der

Einsatzleitung des Landes eingesetzt.

F PD Lipp ---

G PD Lipp ---

H PD Lipp

(Zeile 251-254)

H1. Und ich würde auch nicht von einer Einmischung des Bundes

sprechen wollen, da keine Kompetenzen übergehen. Sondern

die Bundespolizei wird unter der Einsatzleitung des Landes

eingesetzt.

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 35

2.9 Auswertung PD Bähr (2011)

- Kategorienschema (Suchraster)30 zur Auswertung der Experteninterviews -

Sicherheitsföderalismus im Ausnahmezustand - Einsatz der Bundespolizei zur Unterstützung der

Länder am Maßstab der Bundestreue

A:

Unterstützungs

-

Umfang

B:

Fall von

besonderer

Bedeutung

C:

Anforderungs-

Kultur

D:

Haushaltslage

E:

Bundestreue

F:

Handlungs-

bedarf

G:

Verfügbarkeit

H:

Polizeihoheit

der Länder

Kategorie Experte / (Zeile) Erkenntnisse

A RD Bähr

(Zeile 24-29)

(Zeile 119-122)

A1. Die Inanspruchnahme der Bundesbereitschaftspolizei als größte

Bereitschaftspolizeikomponente in Deutschland überhaupt wird

tendenziell zunehmen. Die Einsatzbelastung für die Bundespolizei

wird sich tendenziell auf dem bisher bestehenden Niveau deutlich

verstärken. Das ist für mich ein Trend, den ich ablese und diese

Bewertung leite ich her aus meiner primären

Ressourcenverantwortung als Haushaltsreferatsleiter.

A2. Und auch in Zeiten wo die Unterstützung allen Beteiligten zunehmend

eigene Anstrengungen abfordern wird. Das ist aus meiner Sicht

unausweichlich bei der perspektivischen Entwicklung der Haushalte

in Bund und Ländern.

B RD Bähr

(Zeile 54-56)

(Zeile 56-60)

B1. Als besonders bedeutsamen Fall würde ich zunächst mal einen Fall

bezeichnen, eine Lage bezeichnen, die von vorneherein erkennbar

über das mittlere Maß dessen hinausgeht, was ein Land mit eigenen

Kräften bewältigen müsste.

B2. Es gibt den Maßstab der besonderen gesamtstaatlichen

Inanspruchnahme in Vergleich zu anderen Ländern. Klassischer Fall

CASTOR Transport und Ausrichtung von Staatsbesuchen. Tragen

30 Vgl. Lamnek (2005), S. 207; Mayer (2008), S. 47 ff.: nach Mühlfeld.

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 36

(Zeile 65-68)

(Zeile 80-86)

einer Sonderlast im gesamtstaatlichen Interesse. Das sind mit

Sicherheit besonders bedeutsame Fälle.

B3. Ein besonders bedeutsamer Fall auch immer nach der

gesamtstaatlichen Abwägung, was über das Maß dessen hinausgeht,

was man üblicherweise nicht einem Land allein zur Bewältigung

überlassen kann.

B4. Was mit Sicherheit ein sachgerechter Grund ist, dass im Bund-

Länder-Verhältnis stärkere Länder Schwächeren gegenüberstehen.

Und von daher vor dem Hintergrund der Bundestreue natürlich auch

im gewissem Maße auf eine angemessene Lastenverteilung Wert

gelegt werden darf. Und das würde ich hier also auch als besonderen

Grund im Raum stehen lassen. Selbst die individuelle

Lagebewältigung und die individuelle Lageeinschätzung des

Polizeiführers vor Ort, die mit Sicherheit hier eine Rolle spielt, würde

ich nicht als tragende Gründe…

C RD Bähr

(Zeile 36-41)

(Zeile 73-77)

(Zeile 80-83)

(Zeile 111)

C1. Jedenfalls aus praktischen Beratungen zu diesen Fragestellungen auch

in Bund-Länder Arbeitskreisen habe ich den persönlichen Eindruck

gewonnen, dass jedenfalls von Polizeiverwaltungsseite und das ist die

Seite, die ich jetzt hier auch selbst authentisch als

Polizeiverwaltungsbeamter vertreten kann. Jedenfalls, die

Unterstützungsbereitschaft und die Unterstützungsnotwendigkeit des

Bundes als quasi unausgesprochene Geschäftsgrundlage zu Grunde

gelegt wird.

C2. Man hat eben Parameter zu Grunde zu legen, was brauche ich zu einer

sachgerechten Einsatzbewältigung und welche Reservekräfte muss

ich dafür zweckmäßiger Weise vorhalten. Das wären aber für mich

die Parameter, die ein Polizeiführer zu Grund zu legen hätte.

C3. Was mit Sicherheit ein sachgerechter Grund ist, dass im Bund-

Länder-Verhältnis stärkere Länder Schwächeren gegenüberstehen.

Und von daher vor dem Hintergrund der Bundestreue natürlich auch

im gewissem Maße auf eine angemessene Lastenverteilung Wert

gelegt werden darf.

C4. Wir haben leider keine einheitliche Anforderungskultur.

D RD Bähr

(Zeile 29-33)

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 37

(Zeile 121-125)

(Zeile 133-137)

(Zeile 137-139)

(Zeile 142-145)

(Zeile 147-148)

(Zeile 149-151)

(Zeile 152-156)

D1. Das ist auch überhaupt die Basis aufgrund derer ich diese

Trendaussage treffen kann, dass nämlich die Haushaltsentwicklung in

Bund und Ländern, die aktuell auch den Bund vor besondere

Belastungen und Herausforderungen stellt. Gleichwohl im Bund-

Ländergefüge zu einer erheblichen zusätzlichen Inanspruchnahme des

Bundes führen wird.

D2. ist aus meiner Sicht unausweichlich bei der bei der perspektivischen

Entwicklung der Haushalte in Bund und Ländern. Auch vor dem

Hintergrund der aktuellen Vorgabe der Einhaltung der Maastrichter

Verschuldungskriterien, der allgemeinen Finanzkrise, damit hier auch

weiterhin auf einer gemeinsamen Basis polizeiliche Unterstützung

geleistet werden kann.

D3. Aus meiner Sicht als Haushälter darf die Haushaltslage keinerlei

Einfluss darauf haben, wie ich Einsatzlagen angemessen bewältige.

Wenn ich beginne, die Bewältigung von Einsatzlagen am Maßstab

verfügbarer, ausschließlich am Maßstab verfügbarer Haushaltsmittel

zu orientieren, stelle ich auch meinen Gewährleistungsauftrag im

Bereich der inneren Sicherheit zu einem gewissen Grad auf den

Prüfstand.

D4. Andererseits muss jeder Polizeiführer im Rahmen seiner

Verantwortung für das Kräftemanagement, natürlich sicherstellen,

dass die Haushaltslage bei der Bewältigung von Einsätzen

berücksichtigt wird.

D5. Haushaltsgesetz und Fachgesetz sind kein Widerspruch sondern

müssten einheitlich gelesen werden. Jedem Polizeiführer wie auch

jedem anderen Beamten muss bewusst sein, dass das Fachgesetz

erfüllt werden muss genau mit dem was der Haushaltsgesetzgeber für

die Erfüllung des Fachgesetzes zur Verfügung stellt.

D6. Und der Haushaltsgesetzgeber verbindet das mit der Erwartung, dass

der gesetzliche Auftrag genau im Rahmen dessen erfüllt wird, was der

Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung stellt.

D7. Und das ist auch genau der Maßstab, der bei der Einsatzbewältigung

zu Grunde gelegt werden muss. Es wäre grundfalsch, zu sagen,

bestimmte Einsatzszenarien finden nicht statt, weil kein Geld da ist.

D8. Die Fragestellung ist, wie stelle ich auch den polizeifachlichen

Auftrag mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen sachgerecht

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Seite 38

(Zeile 157-159)

sicher. Und das setzt voraus, eine Einschätzung, eine kluge

Abwägung der Verhältnismäßigkeit und ein sehr bewusstes

Kräftemanagement, was aus meiner Sicht perspektivisch noch stärker

ausgeprägt werden müsste als es jetzt schon der Fall ist.

D9. dass natürlich auch jeder Polizeiführer an den Grundsatz des

wirtschaftlichen und effektiven Haushaltsmitteleinsatzes unabhängig

von der konkreten Haushaltsmittelausstattung gebunden ist.

E RD Bähr

(Zeile 80-83)

(Zeile 175-179)

E1. Was mit Sicherheit ein sachgerechter Grund ist, dass im Bund-

Länder-Verhältnis stärkere Länder Schwächeren gegenüberstehen.

Und von daher vor dem Hintergrund der Bundestreue natürlich auch

im gewissem Maße auf eine angemessene Lastenverteilung Wert

gelegt werden darf.

E2. Die Systematik geht ja nach wie vor davon aus, dass um

Unterstützung gebeten wird und Unterstützung gewährt wird. Die

Systematik geht ja nicht davon aus, dass einseitig Unterstützung

angeboten oder gar aufgedrängt wird. Weil einer der beteiligten der

Sicherheitsarchitektur meint, er könnte die Lage besser bewältigen,

als der originär zuständige.

F RD Bähr

(Zeile 111-114)

(Zeile 114-119)

(Zeile 172-174)

F1. Wir sollten aber sehr daran arbeiten eine einheitliche

Anforderungskultur zu entwickeln. Dabei geht es gerade nicht darum,

dass sich die Einschätzungsprägorative präjudiziere. Das würde mit

Sicherheit der einzelnen Entscheidungsnotwendigkeit nicht gerecht

werden.

F2. Aber was ich schon für erforderlich und notwendig halte auch im

Hinblick auf die zukünftige Zusammenarbeit von Bund und Ländern,

ist die Verständigung auf Mindeststandards und auf Eckpunkte, unter

denen man Bundestreue und ich greife jetzt mal ganz bewusst auf

dieses Merkmal zurück, in Anspruch nimmt. Damit der

Solidargedanke natürlich auch in der Unterstützungskultur steckt,

angemessen berücksichtigt wird.

F3. Solange die Bunderepublik Deutschland als föderaler Staat

strukturiert ist, und ich habe überhaupt gar keinen Zweifel daran, dass

das perspektivisch die richtige Aufstellung für Deutschland ist, ist

auch die bisherige Unterstützungskultur nicht in Frage zu stellen.

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Seite 39

(Zeile 179-181)

(Zeile 182-185)

(Zeile 185-189)

(Zeile 189-192)

(Zeile 150-151)

F4. Von daher geht die Fragestellung für mich nur darum, wie ich

angemessen anfordere, wie unter den Gesichtspunkten des klugen

Ressourcenmanagements mich auch perspektivisch auf Unterstützung

vereinbare.

F5. Unabhängig davon, wie angespannt und wie heikel sich eine

Haushaltssituation darstellt oder perspektivisch darstellen könnte, ist

die Gewährleistung der Inneren Sicherheit eine der Kernfunktionen

die ein öffentliches Gemeinwesen unter allen denkbaren

Gesichtspunkten aufrechterhalten muss, wenn es sich nicht selbst in

Frage stellen will.

F6. Von daher kann es niemals darum gehen, Leistung zu verweigern,

weil angeblich kein Geld mehr da ist. Sondern es kann immer nur

darum gehen, wie kann ich Leistung bestmöglich zur Verfügung

stellen, im Rahmen zur Verfügung stehender Ressourcen. Das ist der

Gesichtspunkt, unter dem die Diskussion sachgerecht weiterzuführen

ist.

F7. Und ich habe keinen Zweifel daran, dass die vorhandenen Strukturen,

wenn sie denn klug angewandt und weitergedacht werden, auch

perspektivisch tragfähig sachgerechte Lösungen im Interesse der

Inneren Sicherheit gewährleisten können.

F8. Es wäre grundfalsch, zu sagen, bestimmte Einsatzszenarien finden

nicht mehr statt, weil kein Geld mehr da ist.

F9.

G RD Bähr ---

H RD Bähr

(Zeile 175-179)

H1. Die Systematik geht ja nach wie vor davon aus, dass um

Unterstützung gebeten wird und Unterstützung gewährt wird. Die

Systematik geht ja nicht davon aus, dass einseitig Unterstützung

angeboten oder gar aufgedrängt wird. Weil einer der beteiligten der

Sicherheitsarchitektur meint, er könnte die Lage besser bewältigen,

als der originär zuständige.

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Seite 40

2.10 Auswertung IBPdL Lohmann (2013)

- Kategorienschema (Suchraster)31 zur Auswertung der Experteninterviews -

Sicherheitsföderalismus im Ausnahmezustand - Einsatz der Bundespolizei zur Unterstützung der

Länder am Maßstab der Bundestreue

A:

Unterstützungs-

Umfang

B:

Fall von

besonderer

Bedeutung

C:

Anforderungs-

Kultur

D:

Haushaltslage

E:

Bundestreue

F:

Handlungs-

bedarf

G:

Verfügbarkeit

H:

Polizeihoheit

der Länder

Kategorie Experte / (Zeile) Erkenntnisse

A IBPdL Lohmann

(Zeile 12-23)

(Zeile 24-29)

A1. Ich persönlich glaube, wenn ich die Einsatzsituation in

Deutschland in den nächsten Jahren beurteile, dass wir auch

für die Zukunft zahlreiche Einsatzanlässe haben werden, die

den Einsatz von Bereitschaftspolizeien erfordern. Wenn ich

auf das Jahr 2013 und den Einsatzanlass Walpurgisnacht, 1.

Mai schaue dann hatten wir in Deutschland sehr viele

Einsatzanlässe an unterschiedlichsten Orten und diese

entsprechend der Prognose in den einzelnen Ländern mit

zahlreichen Kräften zu bedienen waren. Allerdings zeigte sich

hier, dass die Kräftelage dafür nicht ausreichte. Das heißt,

konkret, wir werden weiterhin solche Situationen haben, die

Sicherheitslage wird sich aus meiner Sicht nicht grundlegend

verändern. Sie wird weiter in dem Rahmen bleiben, wie wir

sie in der Vergangenheit erlebt haben und von daher müssen

wir auch vorbereitet sein, hierfür ein entsprechendes

Kräftereaktionspotential zur Verfügung zu haben.

A2. Bund und Länder sind gleichermaßen gefordert. Wir haben

etwa nach Aktenlage 16.000Kräfte Bereitschaftspolizeien der

Länder und zwischen 5.000 und 6.000 Kräfte im Bereich des

Bundes. Dies reicht teilweise nicht um die Anforderungen

31 Vgl. Lamnek (2005), S. 207; Mayer (2008), S. 47 ff.: nach Mühlfeld.

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 41

(Zeile 40-45)

(Zeile 96-101)

tatsächlich zu decken. Insoweit benötigen wir auch diesen

Kräfteumfang mindestens weiter für die Zukunft.

A3. Jüngst ändern wir gerade mit einem Bundesland das

Verwaltungsabkommen, das künftig zwei

Einsatzhundertschaften weniger haben wird. Das betrachte ich

mit einer gewissen Sorge, weil man dazu auch in Beziehung

setzen muss, insgesamt die personelle Reduzierung in den

Polizeien. Und ich bin der festen fachlichen Überzeugung,

dass Bereitschaftspolizeien das wesentliche Instrument in

Bund und Ländern sind, um besondere Lagen zu bewältigen.

A4. Darüber hinaus muss man allerdings bedenken, dass wir heute

durch hohe Mobilität schon ein geändertes Störerverhalten

und sehr häufig Situationen erhalten, die sich relativ schnell

verlagern können. Dies erfordert von daher auch in der

Beurteilung der Lage ein hohes Maß an Kräften. Nüchtern

betrachtet sind die Ressourcen auch begrenzt und daher eine

gegenseitige Unterstützungspflicht geboten.

B IBPdL Lohmann

(Zeile 101-107)

(Zeile 119-126)

B1. Wenn ein Land bei einer Lage beurteilt und vor dem

Hintergrund der Prognose einschätzt, diese nicht alleine

bewältigen zu können, dann liegt - nicht juristisch formuliert -

aus praktischer Sicht ein Fall vor, der vom normalen Regelfall

abweicht.

B2. Ich denke auch, dass man hier wirklich auf polizeiliches

Erfahrungswissen im Rahmen der Beurteilung der Lage

zurückgreifen muss und das man natürlich im Vorfeld klären

muss, wie eine mögliche Lageentwicklung aussieht. Wie ist

sie nach Erfahrung realistisch zu erwarten und was hat das

dann für Auswirkungen auf den eigenen Kräftebedarf. Wenn

man die Hürde sehr hoch hebt, dann kommt man natürlich

juristisch betrachtet, auf den Punkt ein besonderer Fall liegt

nur in einer Extremsituation vor. Da glaube ich einfach, dass

sich die Verhältnisse durch die Störersituation und die

allgemeine Situation sich verändert haben.

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 42

C IBPdL Lohmann

(Zeile 29-34)

(Zeile 164-167)

(Zeile 181-185)

(Zeile 187-193)

C1. Was die Situation der Anforderungen betrifft, da glaube ich

einfach, dass man hier insgesamt vertieft untersuchen muss,

welche Einsatzanlässe wir in Deutschland haben. Wie kann

man diese kategorisieren. Welchen Bedarf kann man daraus

formulieren und dazu müsste man ins Verhältnis setzen die

tatsächliche Kräftesituation. Eine solche Betrachtung ist mir

nicht bekannt. Würde ich aber im Interesse der Sicherheit in

unserem Land für Länder und Bund für erforderlich halten.

Mit einer gewissen Sorge sehe ich ohne auf die Einzelzahlen

einzugehen, dass obwohl die Innenminister schon vor vielen

Jahren sich wiederholt dazu bekannt haben, die Einsatzstärken

der Bereitschaftspolizeien zu erhalten, dies gleichwohl

reduzieren.

C2. Ich würde in den Vordergrund stellen, aus der Praxis heraus,

dass es die besonderen Fähigkeiten sind, die in der

Bundespolizei in den letzten Jahren ausgebildet wurden.

Effizienzgründe mögen das sein, aber dafür habe ich

zumindest keine Belege.

C3. Da wir 16 Länder haben, lässt es sich einfach nicht vermeiden,

dass es Unterschiede auch in der Bewertung gibt. Ich gehe

sogar soweit, dass ich vermute, dass es selbst innerhalb der

Länder auch unterschiedliche, Beurteilungen ähnlicher

Sachverhalte gibt und dadurch wird man glaube ich nie eine

gewisse Einheitlichkeit erreichen, die natürlich

wünschenswert wäre.

C4. Das hat natürlich auch Auswirkungen, letztendlich auf die

Anforderungen. Ob man da von Anforderungskultur sprechen

kann, lass ich mal dahinstehen. Aber Anforderungsverhalten

würde ich das mal nennen. Und das steht in einem

unmittelbaren Zusammenhang mit der Beurteilung der Lage

und dessen, was man glaubt an Kräften für die Bewältigung

dieser Lage zu benötigen. Von daher wie gesagt, glaube ich

gibt es auch Unterschiede, und wünschenswert wäre, wenn

man hier zu einer gewissen Vereinheitlichung kommen könnte

ohne Einschränkung im föderalen System damit zu verbinden.

Das liegt mir vollkommen fern.

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 43

D IBPdL Lohmann

(Zeile 93-95)

(Zeile 244-251)

(Zeile 252-255)

D1. Zunächst mal vorweg muss man feststellen, dass in unserem

föderalen System jedes Land selbst die nötige Vorsorge zu

treffen hat, bestimmte denkbare Lagen allein bewältigen zu

können. Das ist eine Grundverpflichtung für jedes Land.

D2. Wie es dann dort aussieht mit der Bewältigung der Lage Innere

Sicherheit. Ich denke hier muss man sich die Fakten

anschauen, die Haushaltssituation wirkt sich natürlich ganz

klar in Ländern und Bund aus. Auch auf die Polizei, und nicht

allein deshalb aber im Wesentlichen deshalb gibt es eben auch

in vielen Ländern und beim Bund Polizeireformen, um mit

dem vorhandenen Potential die Aufgaben die anfallen, für die

Zukunft noch besser erledigen zu können, in Ländern teilweise

mit weniger Personal. Insoweit hat natürlich die

Haushaltslage in den Ländern erst mal ganz grundsätzliche

auch Einfluss auf den Bereich innere Sicherheit.

D3. Wenn man in einem Land zum Ergebnis kommt,

Bereitschaftspolizei zu reduzieren, was es ja auch gibt, dann

hat das am Ende natürlich Auswirkungen auf

länderübergreifende Unterstützungseinsätze und insoweit

muss ein Land eine bestimmt Lage, dass es zu bewältigen hat,

auch sicher bewältigen können.

E IBPdL Lohmann

(Zeile 318-323)

(Zeile 323-327)

E1. Man muss natürlich bedenken, der Bund hat und muss ein

Interesse daran haben, dass wir die Gesamtlage innere

Sicherheit möglichst einheitlich bewältigen ohne in föderale

Strukturen eingreifen zu wollen. Er hat von daher auch selbst

eine gewisse Verpflichtung, hier mit zu unterstützen, wenn

Länder die Aufgaben allein nicht erledigen können und dafür

gibt es nicht nur für den eigenen Aufgabenbereich der

Bundespolizei, die Bundesbereitschaftspolizei.

E2. Wenn allerdings in Ländern aus möglicherweise

Haushaltsgründen die Bereitschaftspolizei im erheblichen

Maße abgebaut werden würde und im Gegenzug dazu mehr

Kräfte angefordert würden, denke ich liegt hier ein Fall vor,

den man etwas kritischer beleuchten müsste. Weil man dann

nicht mehr dem Grundsatz folgen würde, selbst die nötige

Eigenvorsorge zu treffen.

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 44

(Zeile 327-335)

(Zeile 358-359)

E3. Und von daher kann der Bund an der Stelle in einem solchen

Fall nicht der „Lückenbüßer“ sein. Allerdings habe ich nichts

dem Grundsatz hinzuzufügen, dass das der Bund natürlich

Unterstützungsersuchen nicht ohne Gründe ablehnen kann.

Aber das muss man dann eben im Gesamtzusammenhang

sehen und muss eben dann auch schauen, inwieweit wird die

nötige Eigenvorsorge auch wirklich vorgenommen. Letztlich

ist das natürlich schwierig vor dem Hintergrund des

Umstandes dass wir eben diese Bewertungsmaßstäbe in der

Bundesrepublik Deutschland, die zu einer validen,

sachgerechten, einheitlichen Bewertung kommen, nicht

haben.

E4. Ich glaube einfach auch, man muss man hier schon ehrlich

miteinander umgehen.

F IBPdL Lohmann

(Zeile 130-139)

(Zeile 142-146)

(Zeile 193-194)

F1. In Ermangelung einer validen Zahlen, Daten, Fakten

Grundlage zur Einsatzsituation insgesamt in Deutschland kann

man zumindest aus Erfahrung heraus sagen, dass die Kräfte in

der Größenordnung, wie wir sie heute haben, aus fachlicher

Sicht erhalten bleiben müssen in der Bereitschaftspolizei in

Ländern und Bund. Ich wage sogar die Prognose, dass wir vor

dem Hintergrund der Reduzierungen der Gesamtstärke von

Polizei zunehmend ein schnell verfügbares, hochprofessionell

agierendes Reaktionspotential brauchen. Im Segment

Bereitschaftspolizei und von daher gibt es selbst in einem

kleinen Land sogar schon die Überlegung, Absolventen aus

der Ausbildung nicht gießkannenartig im Einzeldienst zu

verteilen. Sondern die Bereitschaftspolizeikomponente zu

erhöhen.

F2. Denn die Bereitschaftspolizeien haben sich über die

Jahrzehnte so hoch professionell entwickelt, dass sie

vielfältigste Aufgaben auch zur Unterstützung des

Einzeldienstes wahrnehmen können. Und ein Minus, wenn

man die Bereitschaftspolizei erhöht insgesamt im Bereich der

Polizei, und in der täglichen Lagebewältigung meines

Erachtens nicht entstehen wird.

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 45

(Zeile 208-211)

(Zeile 261-266)

(Zeile 276-282)

(Zeile 295-300)

(Zeile 359-362)

(Zeile 365-368)

F3. Wobei ich denke, eine gewisse Standardisierung könnte hier

hilfreich sein.

F4. im Prinzip habe ich es auch schon ausgeführt, aber ich bleibe

dabei, dass ich glaube, dass jedes Land ein Mindestmaß an

bereitschaftspolizeilichen Kräfte im Verhältnis zur jeweiligen

Lage im Land vorhalten sollte.

F5. Die Polizeidichte haben wir aber inzwischen als Maßstab

aufgegeben. Ich sehe aber nicht, dass wir dafür eine

Alternative haben. Das wäre wünschenswert, wenn man

wirklich eine Messgröße hätte. Und von daher ganz klar: wird

reduziert, reichen die eigenen Kräfte für die Lagen nicht aus.

Dann müssen umso mehr andere Kräfte aus Ländern oder dem

Bund an zur Verfügung gestellt werden.

F6. Und die Sicherheitslage, die für die nächsten Jahre dann in

einer bestimmten Region zu bewältigen ist, muss man erst mal

sehen, wie viel Polizei braucht man dafür in Gänze. Das

bedeutet, ich brauche eine bestimmte Basisversorgung im

polizeilichen Einzeldienst und ich brauche eine Ergänzung

durch Bereitschaftspolizei. Durch ein hochprofessionelles,

flexibles Reaktionspotential. Und, dieses

zusammengenommen wäre schön, wenn man das

standardisiert berechnen könnte.

F7. Da sage ich mal, dass man davon daher eben mehr

Bereitschaftspolizei braucht und wenn man die Möglichkeit

nicht hat, Bereitschaftspolizeien zu erhöhen, dann bleibe ich

dabei, dass man gut beraten ist aus rein fachlicher Betrachtung

heraus, dass man sie auf keinen Fall weiter reduzieren sollte.

Und ich begrüße es, wenn es in einem oder anderen Land jetzt

die Vorstellung gibt, genau aus den genannten Gründen heraus

Bereitschaftspolizei, zu erhöhen.

F8. Aber ich glaube man muss insoweit auch die föderale Struktur

etwas weiterentwickeln. Im Bereich der inneren Sicherheit

muss überlegt werden wie man gemeinschaftlich zwischen

allen 16 Ländern und dem Bund die Herausforderungen der

Zukunft bewältigen kann.

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 46

(Zeile 373-379)

F9. Und ich glaube auch einfach, dass man hier an dieser Stelle

ein Stückchen weiter gehen muss und schauen muss, was man

dann noch möglicherweise in Kooperationen gemeinschaftlich

bewältigen kann. Und dazu gibt es ja auch schon

verschiedentliche Ansätze.

F10. Das ist nur ein kleines Beispiel, aber das sind Ansätze, die

man sicherlich in anderen Bereichen noch weiter ausbauen

kann und ich glaube, die Möglichkeiten der gegenseitigen

Unterstützung und Kooperation insgesamt im Feld Polizei

sind überhaupt noch nicht ausgeschöpft. Und die Polizeiarbeit

ist nicht so unterschiedlich von Flensburg bis Rosenheim, und

von Aachen bis Frankfurt Oder, das hier alles getrennt und

einzeln in den Ländern vorgehalten werden muss.

G IBPdL Lohmann

(Zeile 195-204)

H1. Es ist natürlich so, wenn ich nach einer soliden Beurteilung

der Lage zum Ergebnis komme, dass ich eine bestimmte

Anzahl an Einsatzkräften benötige, dann muss ich das

natürlich meinen Bedarf ins Verhältnis setzen zum IST. Und

wenn ich in einem Land eine Situation habe, wo ich für die

Bewältigung eine erhebliche Anzahl an Kräften benötige und

habe diese selber nicht, dann brauch ich eben mehr

Unterstützung. Und bei Einsatzanlässe, wenn wir zum

Beispiel mal an den G8-Gipfel denken, den zurückliegenden.

Dann muss man einfach sagen, dass das keine normale,

vorhersehbare Lage für ein Land wie Mecklenburg-

Vorpommern ist oder war. Und insoweit hier dann natürlich

ein deutlich größeres Unterstützungspotential erforderlich ist.

H IBPdL Lohmann

(Zeile 313-323)

H1. Also zunächst würde ich erst mal was sagen wolle, dass das

zur Verfügung stellen von Kräfte durch die Bundespolizei aus

meiner Sicht keine Einmischung in die Polizeihoheit eines

Landes ist. Es geht ja hier um den Fall einer Organleihe und

die Organleihe bedeutet ja im Ergebnis – ohne das jetzt im

Detail ausführen zu wollen – dass Bundespolizisten quasi als

Landespolizisten tätig werden. Und von daher sehe ich

überhaupt keine Einmischung in die Polizeihoheit der Länder.

Man muss natürlich bedenken, der Bund hat und muss ein

Interesse daran haben, dass wir die Gesamtlage innere

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 47

Sicherheit möglichst einheitlich bewältigen ohne in föderale

Strukturen eingreifen zu wollen und hat von daher auch selbst

eine gewisse Verpflichtung hier mit zu unterstützen, wenn

Länder die Aufgaben allein nicht erledigen können und dafür

gibt es nicht nur für den eigenen Aufgabenbereich der

Bundespolizei, die Bundesbereitschaftspolizei.

2.11 Auswertung PD Lipp (2013)

- Kategorienschema (Suchraster)32 zur Auswertung der Experteninterviews -

Sicherheitsföderalismus im Ausnahmezustand - Einsatz der Bundespolizei zur Unterstützung der

Länder am Maßstab der Bundestreue

A:

Unterstützungs-

Umfang

B:

Fall von

besonderer

Bedeutung

C:

Anforderungs-

Kultur

D:

Haushaltslage

E:

Bundestreue

F:

Handlungs-

bedarf

G:

Verfügbarkeit

H:

Polizeihoheit

der Länder

Kategorie Experte / (Zeile) Erkenntnisse

A PD Lipp

(Zeile 49-57)

(Zeile 70-75)

A1. denke ich muss man auch auf die gesamtgesellschaftliche

Entwicklung blicken. Wo man doch feststellen muss, dass

Gewalt in unserer Gesellschaft, ja fast schon einen legitimen

Anstrich bekommt. Gewalt bekommt im Zusammenhang mit

Fußball, im Zusammenhang mit Demonstrationen zu einem

Eventcharakter. Insgesamt sind es auch die Ergebnisse unserer

Analyse, dass insbesondere bei Fußballspielen oder bei rechts-

links Versammlungslagen die Gewalt zunimmt. Und dass

wiederum bei der Lagebeurteilung nach sich zieht, dass man

mit einem erhöhten Kräfteansatz an die Einsatzbewältigung

rangehen muss.

32 Vgl. Lamnek (2005), S. 207; Mayer (2008), S. 47 ff.: nach Mühlfeld.

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 48

(Zeile 79-82)

A2. Nicht wissenschaftlich verifizierbar oder empirisch belegbar.

Sondern mein Eindruck durch das was ich hier in meinen

täglichen Dienst mitbekomme, dass hier in Deutschland mehr

Kleinlagen festzustellen sind, als eine große zentrale

Veranstaltung, Versammlung zu einem bestimmten Thema.

Sondern disloziert über die ganze Bundesrepublik, viele

Bundesländer sind dann betroffen.

A3. Problem in Deutschland, dass man die Lage flächendeckend

feststellt. Die Problematik Rechts-Links wurde zunächst

hauptsächlich in den neuen Bundesländern beobachtet. Jetzt

kann man davon ausgehen, dass auch in den alten

Bundesländern diese Einsatzlagen auftreten.

B PD Lipp

(Zeile 109-112)

B1. Ich hätte den besonders bedeutsamen Fall in Verbindung zu

einem Rechtsbegriff gesetzt und hätte definiert, dass dieser

Fall eintritt, wenn die Lagebewältigung in Gänze in Frage

gestellt ist und das staatliche Gewaltmonopol nicht mehr

durchsetzbar ist. Dann wäre aus meiner Sicht dieser Fall

eingetreten.

C PD Lipp

(Zeile 57-66)

(Zeile 153-156)

C1. Zu b) würde ich ausführen, dass man die Halbierung

begründen kann mit dem Umstand, dass auch die Polizei

insbesondere die Bereitschaftspolizei sich fortentwickelt. Man

kann durchaus von einer Professionalisierung sprechen, die

durch ein Plus an Qualität der Ausstattung, die unter anderem

auch durch uns geliefert wird, festzustellen ist. Aber auch der

verstärkte Einsatz an BFHu oder BFE trägt Früchte. Es ist

wirklich ein Qualitätssprung den die Bereitschaftspolizeien da

vorgenommen haben. Weg von der reinen Lagebereinigung

hin zu einer Bewältigung durch professionelle,

gerichtverwertbare Festnahmen. Das hat aus meiner Sicht zur

beigetragen, dass man eventuell in den letzten Jahren etwas

reduzieren konnte.

C2. Sicherlich haben Organisationseinheiten der Bundes-

bereitschaftspolizei einen sehr guten Ruf, was die

Professionalität angeht, insbesondere die BFHu. Das wird ein

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 49

(Zeile 216-220)

(Zeile 222-234)

Grund sein bei den Ländern speziell diese Einheiten

anzufordern.

C3. Ja. Ich würde noch, ausführen, dass eine Anforderungskultur

ja eigentlich Teile einer Polizeikultur ist. Und die Polizeikultur

ist in einem föderalen Staat natürlich sehr unterschiedlich. Das

wird geprägt vom Selbstverständnis der Polizei, das wird aber

auch geprägt davon, was für ein Ansehen zum Beispiel auch

die Polizei bei der Bevölkerung hat. Und da haben wir ja

durchaus in der Bundesrepublik Unterschiede.

C4. Da hat die Polizei natürlich ein anderes Selbstverständnis. Ich

bin zu dem Ergebnis gekommen, dass man dies vielleicht mit

so Ebenen am besten darstellen kann. Auf der ersten Ebene

stehen natürlich die rein taktischen und tatsächlichen

Erfordernisse zur polizeilichen Lagebewältigung. Aber auf

einer zweiten, darunter liegenden Ebene spielt vermutlich im

Unterbewusstsein doch eine gewichtige Rolle, was habe ich

denn überhaupt zur Verfügung. Aus was für Reserven kann ich

schöpfen. Was ist der Pool, in den ich greifen kann. Und damit

komme ich auch schon zur Frage vier. Als dritte Ebene kann

ich mir das überhaupt leisten. Was für einen

Gesamtressourcenansatz habe ich, um meine Aufgabe

erfolgreich bewältigen zu können.

D PD Lipp ---

E PD Lipp ---

F

PD Lipp

(Zeile 337-340)

(Zeile 343-346)

(Zeile 350-354)

F1. Wir brauchen eine offene und ehrliche Analyse des

tatsächlichen IST-Zustandes. Ich denke, wir stellen nicht nur

auf dem Feld der Bereitschaftspolizeien sondern auch in ganz

anderen Feldern des polizeilichen Handelns und der

polizeilichen Organisationsstrukturen fest, dass wir

Schwierigkeiten haben.

F2. Man muss sich mit unterschiedlichsten Denkmodellen

auseinandersetzen, die auch nicht vor einem Grundgesetz halt

machen sollten. Man sollte vielmehr weiter denken sich

fragen, was ist denn der „Volonté générale“. Was will denn

der Bürger, was will denn der Steuerzahler.

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 50

F3. Der Bürger, der Steuerzahler will Sicherheit. Der möchte ein

Umfeld haben, eine Welt in der er sich und sein Leben

entwickeln kann. Und ich denke da sollte man einfach auch

eine Diskussion ermöglichen und denken, Denkmodelle

entwickeln, die eben nur eins zum Ziel haben, nämlich eine

sichere Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes

zu entwickeln.

G PD Lipp ---

H PD Lipp ---

2.12 Auswertung RD Du Bois (2013)

- Kategorienschema (Suchraster)33 zur Auswertung der Experteninterviews -

Sicherheitsföderalismus im Ausnahmezustand - Einsatz der Bundespolizei zur Unterstützung der

Länder am Maßstab der Bundestreue

A:

Unterstützungs-

Umfang

B:

Fall von

besonderer

Bedeutung

C:

Anforderungs-

kultur

D:

Haushaltslage

E:

Bundestreue

F:

Handlungs-

bedarf

G:

Verfügbarkeit

H:

Polizeihoheit

der Länder

Kategorie Experte / (Zeile) Erkenntnisse

A RD Du Bois ---

B RD Du Bois ---

C RD Du Bois ---

D RD Du Bois

(Zeile 16-19)

D1. Zunächst würde ich die Bedeutung der inneren Sicherheit

daran orientieren, welche Ziele die aktuelle Politik verfolgt

zum Schutz der Bevölkerung. Also die Bedeutung an sich der

33 Vgl. Lamnek (2005), S. 207; Mayer (2008), S. 47 ff.: nach Mühlfeld.

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 51

(Zeile 19-25)

(Zeile 27-34)

(Zeile 34-35)

(Zeile 64-70)

Inneren Sicherheit glaube ich, kann man so pauschal in diesem

Verhältnis nicht bezeichnen.

D2. Wenn eine Regierung festlegt, dass hier bestimmte

Schutzziele für die Bevölkerung einhalten möchte, dann sind

diese Schutzziele, das ist die Erfahrung aus der Untersuchung

verschiedener Länder, schon immer orientiert gewesen an der

Haushaltspolitik. Also dass man sagt, ich möchte einen

allumfassenden Schutz, eine möglichst große Sicherheit

erzeugen, das ist ein heeres Ziel, aber letztlich wurden bisher

immer Gefahrenabwehrpotentiale, Haushaltsmöglichkeiten,

Dislozierung von Kräften usw. betrachtet, um ganz konkrete

Schutzziele, Programme usw. festzulegen.

D3. Deswegen ist es so in einzelnen Bundesländern, wenn wir jetzt

mal bei der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bleiben,

Schutzziele in Gesetzen festgeschrieben sind. Bei anderen

Ländern, und da wird man sich nicht wundern, dass es eher die

sind, die haushaltsschwach sind, die haben vermieden

Schutzziele, also ganz konkrete Eintreffzeiten zum Beispiel

festzulegen, weil es natürlich politisch schwierig ist,

Eintreffzeiten später die man einmal festgelegt hat, noch zu

verringern. Wenn die Kassenlage es entsprechend gebietet,

dass man Dienststellen schließt, Wachen schließt und damit

Eintreffzeiten, Radien erhöht. Kräfte vor allem im

Rettungsdienst reduziert, durch Ausschreibung auf Private

nach günstigeren Lösungen sucht usw..

D4. So gesehen ist seit Jahrzehnten Realität, dass bestimmte

Schutzziele in bestimmten Bereichen immer an der

Haushaltspolitik ausgerichtet wurden.

D5. Wenn wir Länder nehmen wie Mecklenburg-Vorpommern

oder andere die sehr wenig Geld für den Katastrophenschutz

zum Beispiel in die Hand nehmen. Dann bekommen sie die

Ausstattung von dem Bund. Sie haben disloziert, ähem

flächendeckend in 668 Ortsverbänden das Technische

Hilfswerk. Und wir sehen ja, dass schon bei kleinsten

Ereignissen in den Ländern, Unfälle auf den Autobahnen oder

Ähnliches, immer blaue Fahrzeuge zu sehen sind. Das

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 52

Technische Hilfswerk ist aber eigentlich Amtshilfe in der

zweiten Welle und nicht in der unmittelbaren

Gefahrenabwehr.

E RD Du Bois

(Zeile 35-43)

(Zeile 43-48)

(Zeile 48-56)

(Zeile 88-93)

E1. Das hat nichts damit zu tun, dass die, die Bundesländer nicht

für sich den Anspruch der allumfassenden Zuständigkeit

weiter reklamieren. Das ist ein kleiner Widerspruch. Denn

einerseits reklamieren sie für sich die umfassende, die

allumfassende Zuständigkeit in den Bereichen des

Brandschutzes, des Rettungsdienstes, im gesundheitlichen

Bevölkerungsschutz, im Krisenmanagement und all diesen

Dingen. Gleichzeitig wollen sie aber, dass die fehlenden

Fähigkeiten und Kompetenzlücken, durch einen Dritten,

nämlich durch den Bund ausgeglichen werden.

E2. Wir hatten bis vor wenigen Jahren eine Ausstattung von

ungefähr 10.000 Fahrzeugen in verschiedenen

Fähigkeitsprofilen, die wir den Ländern zur Verfügung gestellt

hatten, die haben wir um 5.000 Fahrzeuge reduziert. Wir

haben auf 5.000 reduziert, aber letztlich ein immensen

politischen Diskussionsaufwand erzeugt, durch unsere

Reduktion von Fahrzeugkapazitäten Quantität aber auch

Qualität, eine unmittelbare Auswirkung der örtlichen

Gefahrenabwehr entstanden ist.

E3. Die hätte gar nicht entstehen dürfen, weil der Bund ja

zusätzlich im Rahmen des Doppelnutzens Fähigkeiten zur

Verfügung stellt, die in ganz besonderen Gefahrensituationen

von einer besonderen Dimension erst zum Tragen kommen

müssten. Unsere Fahrzeuge sind aber, wenn man als Beispiel

die Brandschutzfahrzeuge nimmt, unmittelbar in den

Kommunen eingesetzt worden für die Brandbekämpfung. Da

widerspricht sich natürlich die grundgesetzliche

Zuständigkeit. Und die Ansprüche, welche die Länder im

politischen Raum geltend machen für die Wahrnehmung ihrer

eigenen Aufgaben und die Möglichkeiten, die sie finanziell

überhaupt haben, um diese noch auszustatten.

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 53

E4. Mit dem Wegfall der Aufträge in diesem Kernbereich wurden

insbesondere nach 2011 Strategien entwickelt, um all unsere

Fähigkeiten in einem quasi Doppelnutzen unmittelbar in die

Gefahrenabwehr integrieren zu können. Und unsere

Argumentation für das Vorhalten von Ressourcen nunmehr

eigentlich im Gegensatz zu unserem eigentlichen Auftrag

schon darauf beruht, wir müssen die Gefahrenabwehr der

Länder stärken.

F RD Du Bois

(Zeile 98-105)

(Zeile 105-113)

(Zeile 119-127)

F1. Das wird durch den Bundesrechnungshof beklagt. Weil wir

uns von dem Auftrag aus dem Grundgesetz etwas entfernt

haben. Das entspricht natürlich den politischen Vorgaben,

dass man eine einheitliche Strategie zum Schutz der

Bevölkerung entwickeln will. Aber das man von der

Verfassung sich schon ein Stücken entfernt hat, und ich

glaube das ist der richtige Weg, wieder zurückzukehren, zu

einem klaren eigenen Auftrag. Die Verfassung dahingehend

zu untersuchen, ob es nicht Bedrohungslagen gibt, die den

Ansprüchen der Verfassung gerecht werden, nach 1973 den

Schutz der Bevölkerung durch den Bund sicherzustellen.

F2. Und wir sehen auch mindestens zwei Szenarien, die das

rechtfertigen und das werden wir 2014 im März im

Haushaltsausschuss auch berichten. Zum einen haben wir

einen, einen umfassendes Bedrohungsszenario durch

ballistische Raketen aus verschiedenen Staaten, die darüber

verfügen und wo wir zu keinem Zeitpunkt abschließend

einschätzen können, ob sie nicht irgendwann unter bestimmten

politischen Rahmenbedingungen verwenden würden. Allein

diese Gefahr besteht. Die ist nicht wegzudiskutieren. Sonst

würden wir keinen NATO-Raketenschirm aufbauen. Diese

Bedrohung erfüllt zwei Tatbestände, die man nach der

Verfassung haben muss. Eine Wirkung wäre einer

militärischen Wirkung gleich und es ist eine Bedrohung von

außen.

F3. Und der zweite Punkt wäre ein Cyberwar. Ein Angriff, es gibt

reichlich Staaten, die über die Fähigkeit verfügen, durch

Cyberangriffe - es geht jetzt um Staaten nicht andere

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 54

(Zeile 127-133)

(Zeile 133-139)

(Zeile 169-173)

(Zeile 173-183)

Gruppierungen, die gibt es auch noch - die Fähigkeit verfügen

vitale Strukturen anderer Staaten anzugreifen. Das wäre ein

Angriff von außen, auch wenn man ihn nie nachweisen wird.

Man wird nur die Wirkung erleben. Man wird vielleicht nie

nachweisen, welcher Staat hat mir meine Elektroversorgung

abgeschaltet. Aber die Möglichkeit besteht, und es wäre eine

Auswirkung die allemal erheblicher militärischer Einwirkung

gleichkäme.

F4. So versuchen wir derzeit über eine Neubedrohungsanalyse in

der Politik aber auch in allen anderen gesellschaftlichen

Bereichen dafür Akzeptanz zu finden, dass wir nicht kalte

Krieger sind, wenn wir zurückkehren zum Erfüllung unseres

Kernauftrages, sondern dass wir den modern interpretieren.

Und dann können wir auch darüber nachdenken, welche

Fähigkeiten wir wie weiterentwickeln, andere vielleicht

reduzieren oder neue hinzugewinnen. Und die würden dann

natürlich den Ländern zur Unterstützung auch ihrer Lagen zur

Verfügung stehen.

F5. Unterm Strich bedeutet das jedoch, dass die Länder in der

Zukunft nicht mehr ihre eigenen Gefahrenabwehrstrukturen

und Bedürfnisse in Richtung Fähigkeiten des Bundes oder

ausschließlich an den Fähigkeiten des Bundes ausrichten

können. Sondern dass wir wieder dazu zurückkehren, selbstlos

eigene Aufgaben zu definieren, dafür Vorsorge zu treffen und

mit den Fähigkeiten, die wir dann haben, natürlich die Länder

weiterhin unterstützen werden.

F6. Alle zwei Jahre trainieren wir mit den Ländern die LÜKEX

Übungen, Szenarien von denen wir meinen, dass hier eine

nationale Abstimmung erforderlich wäre. Manchmal auch nur

sektorenspezifisch, sowie jetzt wieder im Gesundheitsbereich

und Lebensmittelbereich. Da gibt es überhaupt keinen

Widerstand der Länder diese Koordination des Bundes

anzuerkennen.

F7. Und bei der große Hochwasserlage, die wir gerade hatten,

haben die Länder von sich heraus die Koordinationsangebote

intensiv genutzt, haben von sich heraus dem Bund auch schon

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 55

(Zeile 183-187)

(Zeile 187-193)

(Zeile 203-212)

Aufgaben übertragen, insbesondere das Land Sachsen-Anhalt,

wie es bisher noch nie vorgekommen ist. Also sie haben nicht

nur um Ressourcen, um Spezialressourcen, unsere Ressourcen

gebeten. Sondern sie haben auch noch gesagt: Wir übertragen

Dir Bund das Recht, diese Ressourcen dann auch

heranzuführen und dementsprechenden Bedarfsträgern auch

zuzuführen. Das sind so Vorgänge, die Stück für Stück die

Aufgabenspektrum des Bundes erweitern. Bisher war es so,

dass man eine Ressource erbeten hat. Dann hat man die

Information bekommen, wo die Ressource abzuholen ist. Jetzt

haben wir im Prinzip schon ein bisschen operatives Geschäft

übertragen. Und ich glaube das ist auch der richtige Weg.

F8. Und es hat sich gezeigt, dass sich eine Koordination im Sinn

zentralstaatlicher Führung von Einsätzen überhaupt nicht

erforderlich war, sondern eine zentralstaatliche Koordination

von Engpassressourcen, insbesondere aber auch dann von

Hilfeleistung die danach kamen, also nach der wirklichen

Gefahrenabwehr.

F9. Die Bereitstellung von Soforthilfeprogrammen, die

Bereitstellung und Entwicklung von Aufbauhilfeprogrammen,

die Koordination dieser Maßnahmen länderübergreifend. Und

gerade heute hat das Bundeskabinett die entsprechende

Verordnung zur Aufbauhilfe beschlossen. In einem Zeitraum

von anderthalb Monaten. In einem Abstimmungsprozess, wo

es um acht Milliarden Euro geht, haben Bund und Länder

sieben Programmen entwickelt. Also das ist extrem schnell,

einvernehmlich entwickelt.

F10. Es gäbe ganz wenige Spezialfälle, wo es eine zwingende

rechtliche Grundlage geben muss, dass der Bund nicht nur

koordiniert sondern auch klare Vorgaben geben kann. Das

sind dann eine geringe Prommilleanzahl von denkbaren

Lagen. Da ist es die Frage, muss es die Verfassung sein, die

man ändert oder kann man das spezialgesetzlich regeln. Also

ein Beispiel wäre wirklich pandemische Lagen, da ist es so

dass man nicht nach den 16 Gesundheitsgesetzgebungen der

Länder unterschiedlich umgehen kann mit Impfstoffausgabe,

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 56

(Zeile 215-219)

(Zeile 232-236)

(Zeile 240-242)

(Zeile 244-250)

(Zeile 250-252)

mit Impfung der bestimmter Zielgruppen und vieler anderer

Dinge auch. Das wäre aber heute so. Und die Länder werden

nicht gezwungen, sich an den Empfehlungen des Bundes, des

Robert Koch Instituts, des BMG, des gemeinsamen

Krisenstabes BMI/BMG zu halten.

F11. Wir sind mit dem BMG im Gespräch, ob wir das mit dem

Infektionsschutzgesetz machen können. Das müsste nicht

zwingend die Verfassung sein. Bei Naturkatastrophen und

anderen Lagen glaube ich kommen wir mit den jetzigen

Regelungen der Verfassung und mit den Spezialregelungen

des ZivilschutzKatastrophenhilfegesetzes zu einer guten

Lösung.

F12. Also wir brauchen das polizeiliche Krisenmanagement mit

seinen vielen Fähigkeiten genauso wie das nichtpolizeiliche in

den verschiedensten Facetten oder die militärische

Komponente. Ich glaube einzelne Ausfälle, in bestimmten

Sektoren, regional begrenzt wird man kompensieren können.

In dem ich andere der Fähigkeiten nahe gelagerte operative

Bereiche verpflichte hier etwas zu tun.

F13. Das wird nicht gehen. Jeder muss in seinem Segment, und

das muss definiert sein, eine bestimmte Qualitäts- und

Quantitätskriterien erfüllen können.

F14. Das heißt es ist nicht statisch, das ist variabel, aber für

Gesamtkrisenmanagement ist es unverzichtbar auch im

polizeilichen Bereich das ganze Spektrum von

Verkehrslenkung bis Absperrung oder Strafverfolgung

einsetzen zu können. Das ist überhaupt nicht kompensierbar,

Einzelbereiche wären militärisch kompensierbar. Aber das

glaube ich sind nur wirklich sehr wenige. Das merken wir im

Ausland, genauso wie bei nationalen Lagen. Also jeder

Partner muss hier sein Fähigkeitsspektrum bedienen können.

F15. Und auch da werden wir im internationalen Bereich gerade

in Europa, auch nicht beliebig auf unsere Partner ausweichen

können. Und gerade im polizeilichen Bereich glaube ich

würde das mit erheblichen Problemen zu tun haben, während

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 57

(Zeile 257-262)

(Zeile 268-270)

(Zeile 271-273)

wir im nichtpolizeilichen Bereich eher mal bestimmte

Komponenten auch von Nachbarländern zuführen können.

F16. Also ein Grundspektrum muss jeder aufrecht erhalten. Und

das ist jetzt auch der politische Auftrag im föderalen Staat,

dass hier jeder seinen Beitrag leistet. Und der muss definiert

werden. Und vor den vielen Anforderungen, die wir gerade

jetzt haben ist es im nichtpolizeilichen Bereich eine der

nächsten Herausforderungen der nächsten zehn Jahre,

festzulegen, wie reagieren wir auf die verminderten

Ressourcen.

F17. Wir werden mehr Professionalisierung haben, dafür

weniger Kräfte. Wir werden spezialisierte Kräfte haben und

wir werden sie nicht mehr so disloziert sehen, wie heute.

F18. Aber eine, eine Komponente aus dem Gesamtsystem

aufzugeben ist undenkbar. Weil dann funktioniert das System

natürlich nicht mehr. Oder so zu reduzieren, dass es förmlich

aufgegeben ist, das bringt es dann auch nicht.

G RD Du Bois ---

H RD Du Bois

(Zeile 35-42)

(Zeile 149-154)

(Zeile 156-159)

H1. Das hat nichts damit zu tun, dass die, die Bundesländer nicht

für sich den Anspruch der allumfassenden Zuständigkeit

weiter reklamieren. Das ist ein kleiner Widerspruch. Denn

einerseits reklamieren sie für sich die umfassende

Zuständigkeit in den Bereichen des Brandschutzes, des

Rettungsdienstes, im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz,

im Krisenmanagement und all diesen Dingen. Gleichzeitig

wollen sie aber, dass die fehlenden Fähigkeiten und

Kompetenzlücken, durch einen Dritten, nämlich durch den

Bund ausgeglichen werden.

H2. Nach wie vor damals aber auch heute noch, vehemente

Ablehnung jeglicher Veränderung der Kompetenzregelung.

Die Länder sind der Auffassung, sie können auch weiterhin

von der alltäglichen Gefahrenabwehr bis zur große

Schadenslage, auch wenn sie länderübergreifend ist, mit

eigenen Mitteln begegnen. Und im Ausnahmefall natürlich

auch mit Unterstützung des Bundes. Das ist die ganz klare

Auffassung der entsprechenden Fachgremien.

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 58

(Zeile 165-169)

H3. dass der Bund bei länderübergreifenden Lagen eine

Koordinierung vornehmen kann. Das haben die Länder

ebenfalls abgelehnt. Und in dem Gesetz steht jetzt drin, dass

der Bund im Einvernehmen mit den Ländern, oder auf Antrag

mindestens eines Landes die Koordinierung übernehmen

kann.

H4. Wenn man die moderate Pandemielagelage die wir 2009

hatten. Ausgenommen von Einzelfragen wie: Wer bezahlt den

Impfstoff oder solche Dinge, gab es eine koordinierte Bund-

Länder Abstimmung noch ein überwiegendes, einmütige

Bereitschaft der Länder, sich einem in solchen

Abstimmungsprozess unter Bundesführung zu begeben.

2.13 Auswertung Präsident Eichele (2013)

- Kategorienschema (Suchraster)34 zur Auswertung der Experteninterviews -

Sicherheitsföderalismus im Ausnahmezustand - Einsatz der Bundespolizei zur Unterstützung der

Länder am Maßstab der Bundestreue

A:

Unterstützungs-

Umfang

B:

Fall von

besonderer

Bedeutung

C:

Anforderungs-

kultur

D:

Haushaltslage

E:

Bundestreue

F:

Handlungs-

bedarf

G:

Verfügbarkeit

H:

Polizeihoheit

der Länder

Kategorie Experte / (Zeile) Erkenntnisse

A P Eichele

(Zeile 13-22)

A1. ein Grund dürfte sicherlich auch die Entwicklung nach dem

11.09.2001 sein, wo eine verstärkte Zusammenarbeit aller

Sicherheitsbehörden gefordert wurde. Das hat sicherlich einen

maßgeblichen Einschnitt dargestellt. Ebenfalls als wichtiger

Grund ist die Kostenreduktion bei Personal anzuführen, wo

34 Vgl. Lamnek (2005), S. 207; Mayer (2008), S. 47 ff.: nach Mühlfeld.

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 59

(Zeile 23-25)

(Zeile 33-36)

insbesondere vor diesem Hintergrund die Bundesländer ihre

Bereitschaftspolizei und auch Polizeipersonal einigermaßen

spürbar reduziert haben. Verstärkte Zusammenarbeit,

Kostenersparnis, das Vorhalten von geschlossenen Einheiten

kostet sehr viel Geld, hat dazu geführt, dass bei uns die Anzahl

der Anforderungen seitens der Bundesländer eher nach oben

ging, deutlich nach oben ging. Allerdings können wir

feststellen, dass in den letzten fünf Jahren der Betrag der

Einsatzstunden in etwa gleich blieb.

A2. Also zahlenmäßig geht es nach oben, das heißt also es werden

kleinere Kontingente unterhalb von Abteilungsstärke sehr

häufig angefordert. Spricht auch deutlich dafür, dass man

Lückenfüller ist.

A3. Also ich erwarte eher noch eine weitere Zunahme, weil gerade

auch dieser Trend der verstärkten Zusammenarbeit, ohne dass

man Kosten erstatten werden muss seitens der Bundesländer

anhält. Und insoweit erwarte ich eine weitere verstärkte

Einbindung auch mit kleineren Unterstützungskontingenten.

B P Eichele

(Zeile 55-61)

(Zeile 66-70)

(Zeile 155)

B1. Also da hat natürlich das anfordernde Bundesland eine

gewisse Definitionsmacht und die wird auch leidlich

ausgenutzt. Und grundsätzlich können wir eine

Lagebeurteilung nicht in Frage stellen. Und deshalb hat das

Land natürlich mit seiner Definitionshoheit schon eine

präjudizierende Wirkung. Und insoweit kommt man

grundsätzlich nicht aus diesen Definitionsaspekten heraus.

Man wird also unterstützen müssen. Jetzt geht es lediglich

noch darum, inwieweit man in diesen sehr häufigen

bedeutsamen Fällen unterstützt. Und da haben wir noch

Spielraum.

B2. Das ist relativ rasch nach meinen Feststellungen der Fall. Da

wird also sehr zügig dieser interne Notfall erklärt und der

genaue Zeitpunkt lässt sich natürlich nicht definieren. Das

wird schneller als vielleicht vor 15 oder 20 oder 25 Jahren

ausgesprochen oder konkludent mitgeteilt.

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 60

B3. Das maße ich mir schon an, ja. (auf die Frage, ob die

Bundespolizei einschätzen könne, ob ein besonders

bedeutsamer Fall vorliegt)

C P Eichele

(Zeile 76-81)

(Zeile 81-90)

(Zeile 96-99)

(Zeile 122-124)

C1. Dazu zähle ich auch sogenannte politische Gründe. Deshalb

sind wir auch relativ häufig am Brennpunkt. Warum. Weil

wenn etwas aus dem Ruder läuft, ist die Bundespolitik auch

mit im Spiel. Aus diesem Grunde sind wir relativ häufig auch

an gewissen politisch sensitiven Brennpunkten mit eingesetzt.

Können Rechts-Links Demos, kann 1. Mai hier da und dort,

kann auch eine Blockupy Veranstaltung sein, oder auch eine

größere Veranstaltung wo man auch den Bund in

Verantwortung haben will.

C2. Sehr häufig ist gefragt, dass wir unsere besonderen

Fähigkeiten einbringen oder Technik. Wir haben fünf

Technische Einsatzhundertschaften, die natürlich sehr versiert

und auch sehr gut ausgestattet sind, wir haben fünf BFHun, die

ebenfalls nach einem einheitlichen Standard fortgebildet sind

und einen Einsatzwert, der in etwa vergleichbar ist, haben.

Und wir haben darüber hinaus noch bei uns Fähigkeiten

implementiert, die woanders nicht vorhanden sind. Als da sind

beispielsweise Einsätze bei lebensbedrohlichen Lagen. Oder

Einsätze, wo Polizeikräfte in größerer Anzahl in zivil

eingesetzt werden müssen wie beispielsweise bei der

Bekämpfung von KFZ-Inbrandsetzungen.

C3. Effizienzgründe natürlich auch. Bei uns bekommen sie relativ

viele Kräfte im Vergleich von gestückelten aus anderen

Bundesländern. Also bei uns hat man immer grundsätzlich die

Gewähr, 20 bis 25 Prozent des benötigten Kontingentes ohne

große Diskussionen zu bekommen. Also es ist wirtschaftlicher

bei uns anzufragen, als woanders.

C4. Diese Prägorative wird natürlich ausgenutzt. Und das wirkt

sich auch auf die Kultur in Bezug auf die Anforderung aus.

Und wir haben, um das mal für alle Länder anzuführen, keine

einheitliche Anforderungskultur. Das muss man deutlich

feststellen.

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 61

D P Eichele

(Zeile 104-107)

(Zeile 254-256)

(Zeile 265)

D1. Natürlich, das merken wir relativ häufig ja auch. Wenn die

schon belastet sind durch bestimmte Anlässe, dann greift man

natürlich lieber auf uns zurück, um eigene Personalressourcen

zu schonen. Oder wenn da schon vorher Personal reduziert

wurde, sind wir halt die „Lückenfüller, Lückenbüßer“.

D2. Aus meiner Sicht eine sehr große. Habe ich aus

Haushaltsgründen wenig Personal, fordere ich schneller an, und

umfangreicher. Und umgekehrt.

D3. Ja. Und auch ggfs. Kostenverzicht andiskutiert wird.

E P Eichele

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F P Eichele

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(Zeile 204-205)

(Zeile 279-283)

(Zeile 308)

(Zeile 331-336)

F1. Bedingt ja. Uns fehlen natürlich einige Informationen, die vor

Ort verfügbar sind. Aber ganz generell haben wir bei über 9.000

Einsätzen in den letzten 6 Jahren, ein wahnsinnig großes

Erfahrungspotential gewonnen. Wir können also relativ gut

einschätzen, wie viel Kräfte zur Bewältigung welches Einsatzes,

weil wir den zum Teil zum 6. / 7. Mal fahren, notwendig ist. Da

haben wir schon ein ganz gutes Gespür entwickelt. Und können

da mit Kompetenz aufwarten.

F2. Haben wir leider nicht. (Auf die Frage nach Mindeststärken bei

den EHu wie bei den BFHu)

F3. Natürlich wäre das zu begrüßen. Nur faktisch. Wenn wir jetzt

auf die BFHu schauen, muss ich auch feststellen, wir bekommen

relativ wenig Nachwuchs für die BFHu.

F4. Ich glaube dass der Bund sich nicht allzu sehr einmischt. Aber

ich sehe natürlich gleichwohl Handlungsbedarf. Ich glaube dass

man durch eine bessere Vernetzung, ich meine jetzt nicht

Sicherheitskooperation, ich meine ganz generell eine bessere

Vernetzung noch gewaltige Ressourcen sparen könnte. Ich

könnte mir beispielsweise vorstellen, was wir sowieso schon für

die Bundespolizei tun. Dass wir bundesweit Eingreifkräfte

vorhalten.

F5. Ja. Zusammenführung. (von Lageinformations- und Kräftelage)

F6. Das kann man zu einem Teil machen. Man kann aber auch

idealerweise auch alle erfassen. Es ist beispielsweise eine

Bereitschaftspolizeihundertschaft des Landes xy in der Nähe

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(Zeile 377-381)

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(Zeile 433)

eines Bahnhofes, wo wir gerade ein Problem haben oder weil

dort gerade ein Zugunfall passiert ist. Dann können die erst mal

einspringen, bis weitere Kräfte zur Verfügung stehen. Oder auch

das ganze übernehmen. Man kann das ja auch auf Stundenbasis

übernehmen. Man könnte da jedenfalls in vielerlei Hinsicht,

Ressourcen sparen.

F7. Es wäre kurz ausgedrückt, schon viel geholfen, wenn eine

einheitliche Fachaufsicht über alle MKÜ ausgeübt werden

würde, damit zum einen die Konzeptionen eingehalten würden.

Und zum Anderen, das auch eine einheitliche Ausübung und

Wahrnehmung der Obliegenheiten gegeben wäre. Also man

sieht optisch sofort, ob MKÜ im Einsatz sind oder nicht.

Erkennbar auch daran, dass viele sich leider nicht an die

Kleiderordnung halten.

F8. Da würde ich mir wünschen, dass auf unsere Erfahrungen und

Kompetenzen mehr zurückgegriffen würde. Weil das wird

vielfach so empfunden, dass die Bereitschaftspolizei

Übergewicht bekäme. Aber wenn ich einen Malermeister

beauftrage mein Haus zu renovieren, dann sage ich ihm auch

nicht, welchen Pinsel er benutzen soll oder welchen Gesellen er

einsetzt. Sondern ich sage ihm, erstellen Sie mir einen

Kostenvoranschlag mit folgenden Bestandteilen. Und dann

nicke ich den ab, vielleicht noch mit zwei/drei Modifikationen.

Und dann gebe ich ihm den Auftrag. Und nicht seinen Gesellen

direkt und halte ihn außen vor als kompetenten Malermeister.

Schlichtes Beispiel. Macht es aber deutlich.

F9. Wir können uns mehr einbringen mit Führungskompetenzen.

Dazu zähle ich Führungs- Hundertschaftsführungsgruppen. Ich

zähle natürlich auch die Abteilungsführungsführungsstäbe

dazu. Und es könnte auch noch weiter gehen.

F10. Ich stelle sehr häufig fest, dass wir aufgrund unserer

Einsatzerfahrung viele Instrumente entwickeln, viele

Werkzeuge, die Dienstgruppenleiter, Inspektionsleiter oder

auch Direktionsleiter überhaupt nicht kennen. Deshalb haben

wir gute Instrumente, die nicht benutzt werden.

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F11. Ich halte das für Großeinsätze doch für machbar. (Auf die

Frage, ob auch Landeseinsätze durch die Bundespolizei geführt

werden könnten.)

G P Eichele

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(Zeile 178-185)

(Zeile 190-192)

(Zeile 225-231)

(Zeile 242-246)

G1. Auch das ist bedeutsam. Wenn wir Kräfte in größerer Anzahl

zur Verfügung haben, ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir eher

unterstützen können natürlich größer, wobei wir innerhalb der

Bundespolizei derzeit die Maßgabe haben, unsere vorrangigen

originärer Aufgaben im Blick zu behalten.

G2. Also unsere Verfügbarkeit ist seit dem 1.3.2008 leicht

gesunken. Das liegt daran, dass unser ODP SOLL reduziert

wurde. Also wir haben eine internationale Einsatzeinheit

verloren. Wir hoffen, dass wir nicht noch weiter herangezogen

werden. Aber unsere tatsächliche Verfügbarkeit hat gelitten.

Auch dadurch dass wir nach wie vor mit 950 also knapp 1.000

Mitarbeiter die entweder im Aufstieg, die beurlaubt,

teilzeitbeschäftigt oder wie auch immer nicht verfügbar sind.

Natürlich bei 5.300 nach SOLL vorgesehenen

Polizeivollzugsbeamten schlagen diese Zahlen erheblich zu

Buche schlagen.

G3. Also wenn es ganz gut läuft und wir höchste Verfügbarkeit

angeordnet haben, dann dürften wir mit 12 bis 15

Hundertschaften rechnen. Aber dann müssen wir kräftig

zusammenstückeln und auskehren.

G4. Derzeit sind die BFHu unwesentlich stärker als die

Einsatzhundertschaften. Wir haben zwar sicherlich diese

Maßgabe 95 Prozent zu gewährleisten. Können wir aber

faktisch nicht. Es gibt Aufstiegslehrgänge, die beschickt werden

müssen. Und es gibt GSG 9, Fliegergruppe, dann

Personenschutz Ausland, Flugsicherheitsbegleiter. Alle fordern

ihren Tribut. Und mit Masse kommen ja auch viele aus den

BFHu. Das sind nun mal halt gute Leute mit

Entwicklungspotential. Und deshalb kann man sicherlich

Mindeststandards, Mindeststärken fordern. Aber ich muss sie

auch gewährleisten können.

G5. Richtig. Die Einsatzhundertschaften sind am Ende der

Nahrungskette. Die Einsatzhundertschaften sind die Quellen für

http://www.nomos-shop.de/24548

Seite 64

(Zeile 347-362)

(Zeile 371-374)

die BFHu, die GSG9, die Fliegergruppe, die

Flugsicherheitsbegleitung und auch Personenschutz Ausland.

Insoweit sind die EHu das Fundament, auf das alles aufbaut.

Aber das Fundament muss auch tragfähig sein. Und da habe ich

so langsam auch meine Zweifel.

G6. Ich glaube, dass der Einsatzwert von Aufrufhundertschaften

oder Alarmeinheiten oder der Bereitschaftskräfte Einzeldienst

sehr gering ist. Die haben sicherlich einen Einsatzwert in Bezug

auf Absperren und Melden, aber ansonsten weiß ich ja, welchen

Aufwand wir betreiben, damit man nachhaltige Polizeiarbeit

gewährleisten kann. Und es ist ein riesen Unterschied, ob ich

eingespielte, für den geschlossenen Einsatz vorbereitete Kräfte

habe. Das mache ich ja im Prinzip hauptberuflich. Und ich weiß

wie aufwendig das ist. Um wirklich polizeilich nutzbringende

Arbeit dort verrichten zu lassen. Weil, es muss beispielsweise

Videodokumentiert werden. Es müssen beispielsweise auch

Fahndungshilfsmittel bereitgestellt werden. Das kann eine

Aufrufeinheit so nicht leisten. Dann ist da ein Sanitätsdienst mit

dabei. Feuerlöschtrupps für den Fall der ungünstigen Fälle und

und viele Spezialisten. Dann auch IT-Technik. Ich muss die

polizeilichen IT-verfahren beherrschen. All das bezweifle ich,

dass es in der Gesamtheit innerhalb einer geschlossenen Einheit,

mittels Alarmeinheiten überhaupt machbar ist. Und da ich ja

auch schon mehrfach in vielen Einsätzen solche erlebt habe,

sage ich, beruhigt das Gewissen, wenn ich Stiefelspitzen zähle,

aber der Einsatzwert ist zu vernachlässigen.

G7. Leider nicht die besten. Hmm. Es wäre schon viel geholfen

wenn die bestehenden Konzeptionen eingehalten würden. Aber

wir stellen fest, dass etwas überspitzt formuliert, die MKÜ

aufgrund ihrer Nähe zu den einsatzführenden Direktionen,

Rosinenpickerei betreiben.

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