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Sicherheitshinweise für Fremdfirmen Version 1.0 Stand Februar 2016 EVOGUARD GmbH Dr.-Hermann-Kronseder-Straße 1 93149 Nittenau Deutschland Telefon: +49 9436 / 307 700 Telefax: +49 9401 / 70 94 3700 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.evoguard.com

Sicherheitshinweise für Fremdfirmen · In diesen Sicherheitshinweisen für Fremdfirmen fasst die EVOGUARD GmbH Anwesungen i zusammen, welche die Sicherheit von Personen und Sachgütern

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Sicherheitshinweise für

Fremdfirmen

Version 1.0 Stand Februar 2016

EVOGUARD GmbH

Dr.-Hermann-Kronseder-Straße 1 93149 Nittenau Deutschland

Telefon: +49 9436 / 307 700 Telefax: +49 9401 / 70 94 3700

E-Mail: [email protected] Internet: http://www.evoguard.com

Einleitung In diesen Sicherheitshinweisen für Fremdfirmen fasst die EVOGUARD GmbH Anweisungen

zusammen, welche die Sicherheit von Personen und Sachgütern auf ihrem Betriebsgelän-

de gewährleisten sollen. Wir wollen damit einen Beitrag zur Vermeidung von personellen,

materiellen und Umweltschäden sowie zur Erhöhung der allgemeinen Sicherheit auf den

Werksgeländen leisten. Die angegebenen Informationen und Hinweise müssen Sie als

Angehöriger einer Fremdfirma für die sichere Ausübung Ihrer Tätigkeit an unserem

Standort wissen und beachten. Beginnen Sie erst mit Ihren Arbeiten, nachdem Arbeitsbe-

ginn und Arbeitsablauf mit dem Bauleiter bzw. Koordinator/Auftraggeber abgestimmt sind

und die Arbeiten von diesem freigegeben wurden. Leitlinien der EVOGUARD GmbH sind

von den Lieferanten und Dienstleistern zu berücksichtigen.

Diese Anweisungen stützen sich auf geltende Gesetze, Verordnungen, Vorschriften,

behördliche Genehmigungen, Anordnungen und Auflagen sowie auf allgemein anerkannte

Regelwerke der Technik.

Geltungsbereich: Die Sicherheitshinweise gelten für alle Bereiche der EVOGUARD GmbH.

Zierer Martin

Geschäftsführer

Sicherheitshinweise für Fremdfirmen Evoguard GmbH

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Allgemeine Verhaltensregeln ............................................................................1

1.1 Zutritt zum Betriebsgelände ............................................................................1

1.2 Fremdfirmenausweis .......................................................................................1

1.3 Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit .........................................................1

1.4 Verkehrsbestimmungen ..................................................................................1

1.5 EVOGUARD-eigene Geräte, Maschinen und Einrichtungen ...........................1

1.6 Baustellenunterkünfte/ Container im Werksgelände Betriebsgelände ..............2

1.7 Unzulässiges Verhalten ...................................................................................2

1.8 Illegale Arbeitnehmer ......................................................................................2

1.9 Betriebliches Notfallmanagement ....................................................................2

1.10 Beschädigung von Firmeneigentum ................................................................3

1.11 Geheimhaltung, Datenschutz und Informationssicherheit ................................3

1.12 Werkschutz (Werksordnung) ...........................................................................3

2 Sicherheitshinweise ...........................................................................................4

3 Arbeitsschutzhinweise ......................................................................................5

3.1 Koordinierung von Arbeiten .............................................................................5

3.2 Allgemeine Verkehrssicherungspflichten .........................................................5

3.3 Betreten von Betriebsbereichen ......................................................................5

3.4 EVOGUARD-eigene Geräte, Maschinen und Einrichtungen ...........................5

3.5 Sicherheitskennzeichnung ..............................................................................6

3.6 Verkehrs- und Fluchtwege ..............................................................................6

3.7 Verwendung von Leitern .................................................................................6

3.8 Verwendung von Gerüsten ..............................................................................6

3.9 Sonn- und Feiertagsarbeit ...............................................................................6

3.10 Werkzeuge, Maschinen und Geräte ................................................................6

3.11 Dieselgetriebene Fahrzeuge und Maschinen ..................................................6

3.12 Dacharbeiten ...................................................................................................6

3.13 Tiefbauarbeiten ...............................................................................................6

3.14 Arbeiten im Fahrbereich von Krananlagen ......................................................7

3.15 Beendigung der Bau- und Montagearbeiten ....................................................7

3.16 Abfallbeseitigung .............................................................................................7

3.17 Brandschutz ....................................................................................................7

Sicherheitshinweise für Fremdfirmen Evoguard GmbH

4 Arbeitsschutz, Umweltschutz, Brandschutz und Werkschutz ........................7

5 Umgang mit Gefahrstoffen ................................................................................8

5.1 Allgemeines ....................................................................................................8

5.2 Freigabe von Gefahrstoffen .............................................................................8

5.3 Unterweisung ..................................................................................................8

5.4 Kennzeichnung ...............................................................................................8

5.5 Lagerung .........................................................................................................8

5.6 Entsorgung ......................................................................................................8

5.7 Brennbare Flüssigkeiten ..................................................................................9

5.8 Asbestprodukte ...............................................................................................9

6 Reinigungsarbeiten .......................................................................................... 10

6.1 Koordination von Reinigungsarbeiten ............................................................ 10

6.2 Sicherheitsrelevante Kenntnisse ................................................................... 10

6.3 Unterweisung der Mitarbeiter ........................................................................ 10

6.4 Übergabe der Anlagen .................................................................................. 10

6.5 Rückgabe der Anlage .................................................................................... 10

7 Elektrische Einrichtungen ............................................................................... 11

7.1 Elektrische Anschlüsse ................................................................................. 11

7.2 Schaltmaßnahmen ........................................................................................ 11

7.3 Baustellenverteiler ......................................................................................... 11

7.4 Sicherheitsregeln .......................................................................................... 11

7.5 Bestimmungsgemäße Verwendung von Handwerkzeugen ........................... 11

7.6 Hallenbeleuchtung und andere Versorgungseinrichtungen ........................... 11

7.7 Arbeiten in der Nähe stromführender Anlagen .............................................. 11

7.8 Vorschriften ................................................................................................... 11

8 Schweißen und Feuerarbeiten ........................................................................ 12

8.1 Genehmigung von Feuerarbeiten .................................................................. 12

8.2 Sicherheitsmaßnahmen ................................................................................ 12

9 Arbeiten in Behältern und engen Räumen ..................................................... 13

9.1 Als "enge Räume" gelten beispielhaft: ........................................................... 13

9.2 Gefahren ergeben sich aus: .......................................................................... 13

Sicherheitshinweise für Fremdfirmen Evoguard GmbH

10 Verhalten bei Unfällen/ Umweltschäden/ Brandfällen ................................... 14

11 Umweltschutzhinweise .................................................................................... 16

12 Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Schleifarbeiten in brandgefährdeten Bereichen .................................................................................... 17

13 Anzeige über Bau- und Montagearbeiten ....................................................... 18

14 Standort und Flächenbelegung für Bau- und Bürocontainer ........................ 19

15 Erlaubnisschein für Arbeiten in Behältern und engen Räumen ................... 20

16 Protokoll über die auftragsspezifische Einweisung ...................................... 22

17 Verhalten im Brandfall/Rettungswesen und Erste Hilfe ................................ 24

18 Antrag auf Abschaltung Rauch-/Wärmemelder in der Brandmeldeanlage .. 25

19 Park- und Verkehrsordnung ............................................................................ 27

19.1 Verkehrsordnung ........................................................................................... 27

19.2 Parkordnung ................................................................................................. 28

19.3 Maßnahmen bei Verstößen ........................................................................... 29

20 Hinweise für Besucher ..................................................................................... 30

21 Sicherheit in der Lieferkette incl. Sanktionslisten ......................................... 31

22 Auftragnehmer-Erklärung (für ausländische Firmen, welche innerhalb der KRONES-Werksgelände tätig werden) ..................................................................... 33

23 Auflistung der Subunternehmer ...................................................................... 34

Sicherheitshinweise für Fremdfirmen Evoguard GmbH

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1 Allgemeine Verhaltensregeln 1.1 Zutritt zum Betriebsgelände Das Gelände der EVOGUARD GmbH dürfen grundsätzlich nur Personen betreten, die einen gültigen Firmen- oder Besucherausweis besitzen. Die Ausweisinhaber verpflichten sich mit Ihrer Unterschrift bei Erhalt der Zutrittsberechtigung, die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten und einzuhalten Der ggf. ausgehändigte Besucherschein ist jeder aufgesuchten Stelle zur notwendigen Eintragung der Aufenthaltszeiten vorzulegen und bei Verlassen des Unternehmens dem jeweiligen Betreuer zu übergeben.

1.2 Fremdfirmenausweis Jeder Fremdfirmenmitarbeiter hat einen Zutrittsausweis beim Werkschutz des jeweiligen Standortes zu beantragen. Je nach Tätigkeitsart- und Dauer erhält er einen EVOGUARD- Fremdfirmenausweis mit Lichtbild oder einen Besucherausweis. Grundsätzlich ist der Ausweis offen und gut sichtbar zu tragen. Nach Beendigung des Arbeitsauftrages ist der Zutrittsausweis unaufgefordert beim jeweiligen Betreuer betrieblichen Ansprechpartner abzugeben. Der Verlust eines Zutrittsausweises ist unverzüglich dem jeweiligen Betreuer betrieblichen Ansprechpartner mitzuteilen.

1.3 Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit Arbeiten, die außerhalb der üblichen Arbeitszeit (7:00 – 15:00 Uhr) durchgeführt werden sollen, sind von der zuständigen Fachabteilung genehmigen zu lassen und dem Werkschutz vorab zu melden. Ohne diese Genehmigung/Meldung müssen die Arbeiten beendet werden.

1.4 Verkehrsbestimmungen Vorsicht: Auf dem Betriebsgelände der EVOGUARD GmbH gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Auf innerbetrieblichen Verkehr (Stapler, Lkw) ist erhöhte Rücksicht zu nehmen. Zwischen den Verkehrsteilnehmern ist immer Augenkontakt aufzunehmen. Auf Fußgänger ist besonders zu achten. Das Parken ist nur in den gekennzeichneten Arealen erlaubt. Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt 20 km/h (in Gebäuden 10 km/h). Tore und Durchgänge sind für den Verkehr freizuhalten. Insbesondere dürfen Rettungswege (z.B. Feuerwehrzufahrt), Einrichtungen zur Brandbekämpfung (z.B. Feuerlöscher, Einspeisun-gen), Schaltschränke, sowie die Zufahrten und Eingänge zu den Gebäuden nicht durch Fahrzeuge oder Gegenstände versperrt werden. Fremdfirmenfahrzeuge und/oder -anhänger dürfen grundsätzlich nicht über Nacht auf dem Werksgelände abgestellt werden. Ausnahmen sind mit dem Werkschutz/ betrieblichen Ansprechpartner abzustimmen.

1.5 EVOGUARD-eigene Geräte, Maschinen und Einrichtungen Bei Mitnahme von Eigentum der EVOGUARD GmbH aus dem Betriebsgelände muss vom zuständigen Betreuer oder vom Bereichsverantwortlichen eine schriftliche Genehmigung (Mitnahmeschein) erstellt werden. Es empfiehlt sich, bereits zu Beginn der Arbeiten eine Materialliste über das ins Betriebsgelände eingebrachte Firmeneigentum zu erstellen. Wir weisen darauf hin, dass bei der Ausfahrt routinemäßige Fahrzeugkontrollen durchgeführt werden.

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1.6 Baustellenunterkünfte/ Container auf dem Betriebsgelände

Für das Aufstellen von Baustellenunterkünften/Containern auf dem Betriebsgelände ist von dem zuständigen EVOGUARD-Betreuer eine Genehmigung einzuholen (siehe Kapitel 14). Die Genehmigung ist an gut sichtbarer Stelle am Baucontainer anzubringen. Bei Aufstellung von Heizeinrichtungen ist der Werkschutz zu unterrichten. Die Einrichtungen in Baustellenunter-künften und sonstigen Räumen müssen betriebssicher sein. An jeder Baustellenunterkunft/Container ist an gut sichtbarer Stelle eine Hinweistafel mit: • Dauer der Aufstellung • Ansprechpartner und Telefonnummer des Aufstellers, • Name/Telefon des Koordinators

anzubringen.

1.7 Unzulässiges Verhalten

Im Interesse von Ordnung und Sicherheit ist auf dem Betriebsgelände folgendes untersagt: • Entfernung oder Veränderung von Unfall- und Brandschutzeinrichtungen, • Handelsgeschäfte jeglicher Art, • Versammlungen und parteipolitische Betätigungen, • Verteilung von Zeitschriften, Drucksachen, Flugblättern, etc. ohne Genehmigung, • Betreten des Betriebsgeländes unter Alkoholeinfluss, • Einbringen alkoholischer Getränke über den persönlichen Tagesbedarf, • Abschriften, Nach- und Abbildungen von Unterlagen, insbesondere Fotos von Betriebsan- lagen, ohne Zustimmung anzufertigen, • Mitbringen und Führen von Waffen jeglicher Art • Mitbringen von Tieren • Fernsprechanlagen auf Kosten der EVOGUARD GmbH zu nutzen, • Werksfremde Personen ohne Zutrittserlaubnis in den Betrieb mitzunehmen.

1.8 Illegale Arbeitnehmer

Der Einsatz illegaler Arbeitnehmer ist verboten. Die auftragnehmende Fremdfirma ist dafür verantwortlich, dass die auf dem Betriebsgelände beschäftigten Fremdfirmenmitarbeiter im Besitz eines gültigen Sozialversicherungsausweises und, falls erforderlich, einer gültigen Arbeitserlaubnis ist.

1.9 Betriebliches Notfallmanagement

Informieren Sie sich über den Standort des nächsten Telefons und merken Sie sich unsere interne Notrufnummer 1-1111. Von extern (z. B. Handy) wählen Sie 09436 307-111 oder direkt die Nummer der Rettungsleitstelle 112.

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Unser Betriebsärztlicher Dienst (BÄD) ist von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt (Tel. 09436 307-302, Gebäude 1.2). Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich an den Betriebssanitäter (Tel. 09436 307-373) oder einen Ersthelfer in Ihrer Nähe. Als Anrufer müssen Sie folgende Angaben machen: Name, Telefonnummer (für evtl. Rückfragen), Schadensort (Gebäude, Flur), Schadensart (Unfall, Brand, Gasaustritt usw.), Anzahl der Verletzten und Schwere der Verletzungen. Nur so ist sichergestellt, dass die anfahrenden Hilfskräfte ohne Verzögerung zur Schadens-stelle gelangen. Weitere Informationen können dem Kapitel 17 entnommen werden.

1.10 Beschädigung von Firmeneigentum

Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben bei der Durchführung der Arbeiten Beschädigun-gen von Teilen/ Maschinen (Kratzer, Dellen etc.) zu vermeiden. Beschädigungen sind unmittelbar an die Betreuer zu melden.

1.11 Geheimhaltung, Datenschutz und Informationssicherheit

Sie sind verpflichtet, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowohl während der Dauer Ihrer Tätigkeit als auch nach deren Beendigung Verschwiegenheit zu wahren. Akten, Zeichnungen, Schriftstücke, Pausen usw. dürfen ohne Erlaubnis der EVOGUARD GmbH nicht aus den Betriebs- und Geschäftsräumen mitgenommen, vervielfältigt oder Unbefugten zugänglich gemacht werden. Foto, Film und Video-Aufnahmen bedürfen einer Genehmigung des zuständigen Leiters der betroffenen Organisationseinheit. Zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit sind die Mitarbeiter der Unternehmens-/Werkssicherheit berechtigt, jederzeit auf dem Betriebsgelände der EVOGUARD GmbH Kontrollen durchzuführen. Die Kontrollen erstrecken sich auf Personen, Fahrzeuge und alle mitgeführten Behältnisse und Gegenstände. Den Anordnungen der Unternehmens-/Werkssicherheit, des Sicherheitswesens und des Koordinators ist unverzüglich Folge zu leisten.

1.12 Werkschutz (Werksordnung)

Die Werksordnung der EVOGUARD GmbH (allgemeine Verhaltensregeln siehe Abschnitt 1) und diese Sicherheitshinweise für Fremdfirmen werden anerkannt. Verstöße können mit einem sofortigen Werksverbot für alle Standorte der Krones AG belegt werden. Setzen die Auftragnehmer Subunternehmen ein, so sind sie für diese verantwortlich und zur Weitergabe, sowie die Sicherstellung und Überwachung der Einhaltung der Werksinformatio-nen verpflichtet. Die Daten (Firma, Anschrift, Verantwortlicher) sind auf dem Beiblatt (siehe Kapitel 23) festzuhalten.

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2 Sicherheitshinweise • Alle Sicherheitsmaßnahmen sind rechtzeitig mit dem Bauleiter bzw. dem Koordina-

tor/Auftraggeber abzusprechen. • Die Sicherheitsanweisungen des Bauleiters bzw. Koordinators/Auftraggeber sind einzu-

halten, erforderliche persönliche Schutzausrüstungen (Schutzhelm, Schutzbrille, Schutz-schuhe usw.) sind zu verwenden.

• Arbeiten mit Hitze- oder Rauchentwicklung (wie Schweiß-, Löt-, Trenn-, Teer-, Flämmar-beiten sowie Arbeiten in Zwischendecken und Doppelböden) sind vor Arbeitsbeginn der Arbeitssicherheit und/oder der Sicherheitsleitstelle zu melden und schriftlich freigeben zu lassen.

• Bei Arbeiten mit Dampf-/Rauch- oder Staubentwicklung ist die Abschaltung der Feuer-melder im Arbeitsbereich in der Sicherheitsleitstelle (Pforte) zu beantragen, die Arbeiten dürfen erst nach der Freigabe/ Melderabschaltung begonnen werden.

• Geräte oder Fahrzeuge (z. B. Stapler, Hubbühne) von evoguard gmbh dürfen nur mit gültiger Erlaubnis der jeweiligen Fremdfirmen benutzt werden.

• Arbeiten an Leitungen oder Systemen mit gefährlichem Inhalt (Gase, Gefahrstoffe usw.) oder mit gefährlichem Druck müssen vor Arbeitsbeginn von der Bauleitung schriftlich freigegeben werden.

• Für den Anschluss von elektrischen Geräten auf Baustellen sind die hierfür vorgesehenen Baustromverteiler bzw. die an den Gebäuden installierten Sicherheitssteckdosen mit Fl/RCD-Schutzschalter zu verwenden.

• Sicherungswechsel und Reparaturarbeiten an den Baustromversorgungseinrichtungen dürfen nur durch Schaltberechtigte unserer Elektrowerkstatt vorgenommen werden.

• Alle eingesetzten Geräte und Arbeitsmittel müssen gemäß der zutreffenden Unfallverhü-tungsvorschrift (z. B. BGV A3 elektrische Geräte, BGV D36 Leitern und Tritte) überprüft sein und ein gültiges Prüfkennzeichen tragen.

• Verlängerungskabel und bewegliche elektrische Anschlussleitungen sind ordnungsgemäß zu verlegen, d. h. es dürfen keine Unfall- und Stolpergefahren und keine Quetsch- und Scherstellen an Türen und Fenstern entstehen.

• Gefahrenbereiche sind eindeutig zu kennzeichnen und zu sichern. • Achtung! Bei Bohr-, Kernbohr- bzw. Stemmarbeiten ist mit im Mauerwerk bzw. Beton

eingelassenen Strom-, Daten- und Feuermeldeleitungen zu rechnen.

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3 Arbeitsschutzhinweise 3.1 Koordinierung von Arbeiten

Zur Abstimmung der Arbeiten des Auftragnehmers mit den Arbeiten des Auftraggebers oder weiterer Firmen gemäß § 8 Arbeitsschutzgesetz, sowie BGV A1 § wird jeweils ein Mitarbeiter zum Koordinator bestellt und ist vor Ort zu erfragen; er wird die geplanten Arbeiten koordinie-ren, um mögliche gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden. Zur Ermittlung der Gefährdungen hat eine auftragsspezifische Unterweisung zu erfolgen (siehe Abschnitt 16). Der Koordinator hat Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern des Auftragnehmers, soweit dies für einen sicheren Arbeitsablauf erforderlich ist. Die Vorgesetzten der Auftragnehmer sind weiterhin für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Treffen Auftragnehmer unerwartet auf weitere Firmen, so ist eine Absprache zur Vermeidung von gegenseitigen Gefährdungen zu treffen.

Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäf-tigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art und Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen. Die in § 2 Abs. 1 und 2 der BGV A1 genannten für die Durchführung des Auftrags maßgebli-chen Vorgaben sind zu beachten

3.2 Allgemeine Verkehrssicherungspflichten

Neben der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht für die eigenen Mitarbeiter obliegen jedem Auftragnehmer die sogenannten "Allgemeinen Verkehrssicherungspflichten". Das bedeutet, dass jeder Unternehmer darauf zu achten hat, dass in seinem Bereich keine Tätigkeitsgefah-ren (z. B. durch Ausschachtungsarbeiten), keine Sachgefahren (z. B. nicht abgedeckte Baugruben) und keine Verkehrsgefahren (z. B. ungesicherte Passierwege über Baugruben) entstehen. Bei der Sicherung von Montageöffnungen, Schächten usw. muss die Abdeckung trittsicher und nicht verschiebbar sein. Besteht die Gefahr des seitlichen Abgleitens, sind entsprechende Geländer mit Handläufen anzubringen.

3.3 Betreten von Betriebsbereichen

Das Betreten von Betriebsbereichen ist nur soweit gestattet, wie es zur Erledigung der auszuführenden Arbeiten notwendig ist.

3.4 EVOGUARD-eigene Geräte, Maschinen und Einrichtungen

Die Verwendung von EVOGUARD-eigenen Geräten, Maschinen, Werkstoffen und Einrichtun-gen (z. B. Flurförderzeuge, Bohrmaschinen, Krane etc.) ist nur mit Genehmigung des für den jeweiligen Bereichsverantwortlichen und mit Wissen der zuständigen Fachabteilung des Auftraggebers, die den Auftrag überwacht, zulässig. Gegebenenfalls ist eine Einweisung notwendig.

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3.5 Sicherheitskennzeichnung

Verbotszeichen, Warnzeichen, Gebotszeichen, Rettungszeichen etc. in den einzelnen Betriebsbereichen sind unbedingt zu beachten.

3.6 Verkehrs- und Fluchtwege

Sämtliche Verkehrs-, Rettungs- und Fluchtwege sind freizuhalten.

3.7 Verwendung von Leitern

Es dürfen nur Leitern verwendet werden, die den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhü-tungsvorschriften entsprechen. Sie dürfen nur bestimmungsgemäß eingesetzt werden.

3.8 Verwendung von Gerüsten

Gerüste müssen nach den entsprechenden Vorschriften ausgeführt und aufgebaut werden und mit Handlauf, Knie- und Fußleiste versehen sein.

3.9 Sonn- und Feiertagsarbeit

Ausnahmegenehmigungen für Sonn- und Feiertagsarbeit sind von den Auftragnehmern bei dem jeweils zuständigen Gewerbeaufsichtsamt einzuholen.

3.10 Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Werkzeuge, Maschinen und Geräte dürfen nur benutzt werden, wenn sie den geltenden Vorschriften und Normen entsprechen. Fahrzeuge müssen gemäß BGV D29 geprüft sein. Die o. a. Prüfung muss nachvollziehbar sein (Dokumentation).

3.11 Dieselgetriebene Fahrzeuge und Maschinen

In den Hallen/Gebäuden ist der Betrieb von dieselgetriebenen Fahrzeugen etc. (Dieselstapler, Frontlader, Hebebühnen etc.) grundsätzlich genehmigungspflichtig! Ist der Betrieb unverzichtbar, sind Ersatzmaßnahmen wie Partikelfilter, Lüftungsmaßnahmen usw. erforderlich.

3.12 Dacharbeiten

Bei Reparaturarbeiten in der Nähe von Absturzkanten ist ein Anseilschutz (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) anzulegen und an den Sekuranten (Befestigungsvorrich-tung) zu befestigen. Sind keine Sekuranten oder andere geeignete Anschlagpunkte vorhan-den, muss ein Gerüst aufgestellt werden Lichtkuppeln dürfen nicht betreten werden. Dächer ohne tragfähige Dachhaut (z.B. Glasdächer, Wellblechdächer) dürfen infolge Durch-bruchgefahr nur mit besonderen Sicherungsmaßnahmen begangen werden.

3.13 Tiefbauarbeiten

Die ausführende Firma hat sich vor Beginn von Tiefbauarbeiten bei den zuständigen Fachab-teilungen über die Lage von stromführenden Kabeln, Wasser-, Gas- und sonstigen Leitungen zu informieren. Den von diesen Fachabteilungen gegebenen Anweisungen ist Folge zu leisten.

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Erdaufschlüsse (Bohrungen, Sondierungen, Erdarbeiten jeglicher Art), sind im Vorfeld der Abteilung Bau und Technik anzuzeigen. Baustellen, Baugruben, Kanäle, Schächte und andere Arbeitsstellen sind so abzusichern, dass auch bei Dunkelheit keine Gefahr besteht. Insbesondere am Standort Neutraubling kann eine Erkundung hinsichtlich Munitionsteile erforderlich sein.

3.14 Arbeiten im Fahrbereich von Krananlagen

Bei Arbeiten im Fahrbereich von Krananlagen ist die zuständige Fachabteilung über Art und Umfang der Arbeiten zu informieren. Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn der Arbeitsbereich gesichert wurde (z.B. Abschließen des Kranhauptschalters, mechanische Endanschläge)

3.15 Beendigung der Bau- und Montagearbeiten

Nach Beendigung von Bau- und Montagearbeiten sind die Firmen verpflichtet, ihre Arbeitsstel-le aufzuräumen und besenrein zu verlassen. Gegebenenfalls ist die Dachkonstruktion nach Schrottabfällen etc. abzusuchen.

3.16 Abfallbeseitigung

Abfälle, die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung anfallen, haben Sie in eigener Verantwortung zu entsorgen. Sie sind dafür verantwortlich, dass alle einschlägigen Vorschrif-ten eingehalten und Ihre Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden. Eine Entsorgung auf unserem Gelände ist nur mit Genehmigung des Koordinators und nach Rücksprache mit dem Abfallbeauftragten bzw. der Sicherheitsfachkraft erlaubt.

3.17 Brandschutz

Brandschutztechnische Einrichtungen (wie z.B. die Brandmeldeanlage) oder Teile davon dürfen nur nach vorheriger Anmeldung beim Werkschutz und nach Abstimmung von ggf. erforderlichen Ersatzmaßnahmen außer Betrieb genommen werden. (Formular Abschaltung Rauch-/Wärmemelder siehe Kap. 18) Der bauliche Brandschutz darf durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt werden. Eventuell notwendige Veränderungen (z.B. Leitungsführung durch Brandwand) sind mit dem Koordina-tor abzustimmen. Der Brandschutz ist schnellstmöglich in gleichwertiger Weise wiederherzu-stellen.

4 Arbeitsschutz, Umweltschutz, Brandschutz und Werkschutz Für den Umweltschutz gelten die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Normen, sowie die Maßgaben der KRONES AG.

Sofern über Arbeitsschutz-, Umweltschutz-, Brandschutz- und Werkschutzfragen Unklarheiten bestehen, können Sie sich an die Abteilung PMuS ZS Arbeitssicherheit/Umweltschutz oder die Sicherheitsfachkräfte vor Ort wenden.

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5 Umgang mit Gefahrstoffen 5.1 Allgemeines

Beim Umgang mit Gefahrstoffen können sich Unfälle durch Explosionen, Verbrennungen, Vergiftungen und Verätzungen ereignen. Unsachgemäßer Umgang kann zu chronischen Gesundheitsschäden führen. Die nachfolgend genannten, innerhalb der EVOGUARD GmbH verbindlichen Regelungen sind zu beachten.

5.2 Freigabe von Gefahrstoffen

Es dürfen nur von der Arbeitssicherheit freigegebene chemische Produkte verwendet werden. Sollen andere Produkte eingesetzt werden, so ist über die auftraggebende Stelle eine Materialfreigabe zu beantragen. Bei einmaliger Anwendung und geringem Verbrauch kann über die auftraggebende Stelle bei der Gefahrstoffanlaufstelle in Absprache mit Arbeits- und Umweltschutz eine einsatzbedingte Freigabe eingeholt werden. Halogenkohlenwasserstoffe dürfen in den Verwendung findenden Stoffen nicht enthalten sein.

5.3 Unterweisung

Der Auftragnehmer hat seine Mitarbeiter über die konkreten Gefahren und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen zu unterweisen. Gegebenenfalls sind geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen.

5.4 Kennzeichnung

Gefahrstoffe dürfen nur in dafür geeignete, geschlossene Sicherheitsbehälter abgefüllt werden. Sie sind mit dem Gefahrensymbol, z. B. Flamme, und folgenden Angaben zu kennzeichnen: • Handelsname • Name des Herstellers • Sicherheitsratschläge (S/P-Sätze) • Gefahrenhinweise (R/H-Sätze)

5.5 Lagerung

Gefahrstoffe dürfen in Arbeitsräumen bzw. an der Arbeitsstelle nur in den Mengen bereitge-stellt werden, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich sind.

5.6 Entsorgung

Gefahrstoffe (z. B. Farb- oder Lackreste, Lösemittel, Klebstoffe, Öl) dürfen auf keinen Fall in die Kanalisation oder in das Erdreich gelangen. Sie sind den gesetzlichen Forderungen entsprechend einer Verwertung oder Entsorgung zuzuführen.

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5.7 Brennbare Flüssigkeiten

Aus brennbaren Flüssigkeiten entweichen Dämpfe, die bei bestimmter Konzentration mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Die Dämpfe sind meist schwerer als Luft. Sie sammeln sich in Bodennähe und können Schwaden bilden, die am Boden entlang kriechen und sich an anderer Stelle, z. B. in einer Grube, sammeln. Beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten und bei Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen sind Zündquellen zu vermeiden. Offenes Feuer und das Rauchen sind verboten. Mit brennbaren Flüssigkeiten getränkte Putzlappen, Reinigungstücher etc. sind in geschlossenen, nicht brennbaren Behältern zu sammeln.

5.8 Asbestprodukte

Die Verwendung asbesthaltiger Stoffe ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen bilden z.B. Sanierungsarbeiten. Der Umgang mit Asbest, insbesondere mit schwachgebundenen Asbestprodukten, ist nach TRGS 519 "Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" durchzuführen und vorher mit den Sicherheitsfachkräften abzustimmen.

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6 Reinigungsarbeiten 6.1 Koordination von Reinigungsarbeiten

Die Durchführung von Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich mit der zuständigen Fachstelle abzustimmen (Jahresplanung, Abruf etc.). Der Abruf erfolgt über die zuständige Fachstelle (Instandhaltungsmeister, zuständige Ferti-gung etc.)

6.2 Sicherheitsrelevante Kenntnisse

Die Verantwortlichen der Auftragnehmer müssen über die zu reinigenden Maschinen, Anlagen eingewiesen sein (mind. 1x jährlich und bei wesentlichen Anlagenänderungen). Gefährdungs-potentiale, Schutzbereiche, Schalteinrichtungen etc. müssen dem Verantwortlichen der Reinigungsfirma bekannt sein, Diese Unterweisung ist zu dokumentieren.

6.3 Unterweisung der Mitarbeiter

Für die jeweiligen Tätigkeiten sind vom Auftragnehmer Betriebsanweisungen zu erstellen. Der Auftragnehmer hat seine Mitarbeiter zu unterweisen, die Unterweisung ist zu dokumentieren.

6.4 Übergabe der Anlagen

Maschinen und Anlagen werden von der zuständigen Fachstelle dem Auftragnehmer zur Reinigung übergeben. Der jeweilige Anlagenzustand und die besonderen Schutzmaßnahmen (Anlage abgeschaltet, Anlage im Handbetrieb, etc.) sind festzulegen (Betriebsanweisung). Überprüfung des vereinbarten Zustandes: Bevor die Reinigungstätigkeiten beginnen, hat sich der Verantwortliche der Reinigungsfirma vom o. a. vereinbarten Zustand der Anlage zu überzeugen.

6.5 Rückgabe der Anlage

Nach erfolgter Reinigung übergibt der Auftragnehmer die Anlage in ordnungsgemäßem und arbeitssicherem Zustand. Die Wiederinbetriebnahme erfolgt durch die zuständige Fachstelle. Der Auftragnehmer ist für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich!

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7 Elektrische Einrichtungen 7.1 Elektrische Anschlüsse Eingriffe in vorhandene Schalt- oder Verteilereinrichtungen dürfen nur nach Genehmigung der zuständigen Fachstellen erfolgen.

7.2 Schaltmaßnahmen Notwendige Schaltmaßnahmen sind über die Bauleitung bei den zuständigen Elektrobetrieben zu beantragen. Die betroffenen Bereiche sind frühzeitig zu informieren und deren Einverständnis einzuholen.

7.3 Baustellenverteiler Für die Beschaffenheit, Anbringung und Unterhaltung eines Baustellenverteilers, soweit dieser von EVOGUARD gestellt wird, einschließlich Verlegung der Zuleitung, ist die zuständige Fachstelle verantwortlich. Der Betreiber des Baustellenverteilers ist schriftlich festzulegen. Andere Stromquellen (Hallensteckdosen) dürfen grundsätzlich nicht zur Versorgung von Baustelleneinrichtungen bzw. zum Anschluss von Elektrogeräten oder Leitungsverlängerun-gen genutzt werden.

7.4 Sicherheitsregeln Die "5 Sicherheitsregeln" gelten grundsätzlich für alle Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Bei Arbeiten in der Nähe offener bzw. ungeschützter spannungsführen-der Teile ist demnach die Abschaltung oder ein wirksamer Berührungsschutz zu erwirken. Arbeiten unter Spannung dürfen nur in Ausnahmefällen und bei Einhaltung ersatzweiser Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Die dazu notwendige schriftliche Arbeitsanweisung ist mit entsprechender Begründung der zuständigen Bauleitung mitzuteilen.

7.5 Bestimmungsgemäße Verwendung von Handwerkzeugen Die bestimmungsgemäße Verwendung ausschließlich sicherer Handwerkszeuge und Hilfsmit-tel (z. B, VDE-gerechtes Elektrikerwerkzeug, nach VDE zugelassene Gummischlauchleitung für ortsveränderliche Stromverbraucher usw.), sowie der notwendigen persönlichen Schutz-ausrüstung wird vorausgesetzt.

7.6 Hallenbeleuchtung und andere Versorgungseinrichtungen Außerhalb der Produktionszeit ist zu beachten, dass die Hallenbeleuchtung nur für den notwendigen Arbeitsbereich zugeschaltet und nach Arbeitsende wieder abgeschaltet wird. Diese Maßnahmen gelten sinngemäß auch für andere Versorgungsleitungen. Bei Arbeiten an Versorgungsleitungen und -netzen sind die zuständigen Fachstellen in jedem Fall vorher in Kenntnis zu setzen.

7.7 Arbeiten in der Nähe stromführender Anlagen Sind Arbeiten in der Nähe stromführender Anlagen oder Einrichtungen durchzuführen, so muss über den Koordinator in jedem Falle die verantwortliche Elektrofachkraft eingeschaltet werden, die über entsprechende Maßnahmen entscheidet.

7.8 Vorschriften Die auszuführenden Arbeiten an Einrichtungen, Maschinen, Anlagen usw. sind unter Beach-tung der jeweils geltenden Vorschriften und Richtlinien durchzuführen.

Sicherheitshinweise für Fremdfirmen Evoguard GmbH

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8 Schweißen und Feuerarbeiten 8.1 Genehmigung von Feuerarbeiten Ist ein Umgang mit offenem Feuer (Schweißen, Schneiden, Trennen, Schleifen, Löten usw.) erforderlich, muss grundsätzlich die Genehmigung der Abteilung PMuS ZS Arbeitssicher-heit/Umweltschutz bzw. der Instandhaltungsleitung eingeholt werden. Der Erlaubnisschein (siehe Muster, Abschnitt 12) ist ausgefüllt bereitzuhalten. Grundsätzlich ist bei allen o. a. Arbeiten mindestens ein geeigneter und geprüfter Feuerlö-scher bereitzuhalten. Keines Erlaubnisscheines bedürfen Feuerarbeiten, die in besonders eingerichteten Werkstät-ten (stationäre Schweißarbeitsplätze) vorgenommen werden.

8.2 Sicherheitsmaßnahmen • Entfernung brennbarer Gegenstände • Alle brennbaren Gegenstände bzw. Materialien müssen aus dem Gefahrenbereich, falls

erforderlich auch aus Nachbarräumen, entfernt werden, dies gilt auch für Gasflaschen. • Abdecken brennbarer Gegenstände • Brennbare Gegenstände, z. B. Holzkonstruktionen, die nicht aus dem gefährdeten Be-

reich herausgebracht werden können, sind abzudecken. • Abdichten von Öffnungen • Alle Öffnungen wie Fugen, Ritzen, Rohrdurchführungen und offene Rohrleitungen sind

feuersicher abzudichten. Hierzu sind feuerfeste Materialien zu verwenden. • Brandwache • Falls sich im Gefahrenbereich nicht entfernbare brennbare Gegenstände befinden, muss

während der Schweißarbeiten eine Brandwache mit geeignetem Löschgerät bereitste-hen.

• Kontrolle nach Arbeitsende • Sofort nach Abschluss der Arbeiten ist die Umgebung der Arbeitsstelle sorgfältig auf

Glimmstellen, Brandnester sowie auf Erwärmungen und auf Brandgeruch zu untersu-chen. Diese Kontrollen sind mehrfach durchzuführen. Verdächtige Stellen sind sofort zu löschen oder abzukühlen. Diese Tätigkeit ist vom Schweißer oder einer anderen zuver-lässigen, geeigneten Person durchzuführen.

• Gasflaschen müssen gemäß Vorschrift fachgerecht abgestellt und gelagert werden. Die Lagerung auf Dächern ist nicht zulässig.

• Schweißgeräte und Armaturen müssen regelmäßig geprüft werden. • Ortsveränderliche Schweißgeräte müssen mit einem Handfeuerlöscher ausgestattet sein. • Jeder Schweißer ist für seine Arbeit selbst verantwortlich!

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9 Arbeiten in Behältern und engen Räumen 9.1 Als "enge Räume" gelten beispielhaft: • Behälter, Kessel, Tanks • Rohrleitungen, Kanäle • Kastenträger von Kränen, Hohlräume in Maschinen • Gruben, Schächte, kleine Kellerräume • Aufzugs- und Domschächte

9.2 Gefahren ergeben sich aus: • dem begrenzten Luftvolumen und dem geringen natürlichen Luftwechsel • dem früheren Behälterinhalt (Reststoffe) oder nachströmenden Medien • den für den Fortgang der Arbeiten erforderlichen Betriebshilfsmitteln wie Lacke, Kleber,

Reinigungsmittel usw. • bei der Bearbeitung entstehenden Stäuben, Gasen, Schweißrauchen usw. • dem Einsatz von elektrischen Handwerkszeugen, Elektrogeräten usw. • Einbauten (Fördertechnik, Rührwerke, Messeinrichtungen)

Grundsatz: Mit Arbeiten in engen Räumen oder Behältern darf erst begonnen werden, nachdem vom zuständigen Koordinator der beiliegende Erlaubnisschein (siehe Muster, Abschnitt 15) ausgefüllt wurde und die darin genannten Schutzmaßnahmen wirksam sind. Die Abteilung PMuS ZS Arbeitssicherheit/Umweltschutz sowie die Sicherheitsfachkräfte bieten auf Anfrage Unterstützung bei der Erstellung des Erlaubnisscheines an (BGR 117, Abschnitt 5.3).

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10 Verhalten bei Unfällen/ Umweltschäden/ Brandfällen Sollte sich auf einer Unternehmer-Bau- oder Montagestelle ein Unfall, Umweltschaden oder Brandfall ereignen, stehen auch den Mitarbeitern der Fremdfirmen folgende Notrufnummern zur Verfügung:

(siehe auch Aushang Rettungswesen und Erste Hilfe Abschnitt 17).

Unsere Gebäude sind überwiegend mit automatischen Feuermeldern (normalerweise Wärme- oder Rauchmelder) und Druckknopffeuermeldern ausgerüstet. Wenn zur Meldung eines lebensbedrohenden Zustands kein Telefon zur Verfügung steht, kann auch der Druckknopf-feuermelder betätigt werden. Feuerlöscher befinden sich in den Gängen, zum Teil in den Räumen und in den Treppenhäusern der meisten Gebäude (durch ein Hinweisschild gekenn-zeichnet). In den meisten Gebäuden sind Sirenen als Alarmgeber installiert. Ein Intervallton bedeutet Räumungsalarm. Ertönt dieser Alarm, müssen Sie unverzüglich das Gebäude über die Flucht- und Rettungswege verlassen. Dies sind im Allgemeinen die am nächsten zu erreichenden Treppenhäuser und Ausgänge ins Freie. Diese Wege sind zusätzlich mit Hinweisschildern (Symbole für Rettungsweg und Notausgang) versehen. Es ist der im Lageplan gekennzeich-nete Sammelplatz aufzusuchen Siehe dazu im Folgenden den Lageplan der EVOGUARD GmbH. Auf ergänzende Megafon-Durchsagen ist zu achten. Anweisungen der Brandschutzhelfer und der Feuerwehr sind zu beachten. Flucht- und Rettungswege sind ständig frei und ungehindert begehbar zu halten – dies gilt auch für Baustellen.

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Notausgang und Sammelplatz EVOGUARD GmbH:

Die firmeneigenen Bestimmungen des Auftragnehmers über die amtlichen Meldungen von

Unfällen bleiben davon unberührt. Bei Unfällen, Umweltschäden oder Brandfällen ist die in

der Auftragnehmererklärung genannte verantwortliche Aufsichtsperson verpflichtet, sofort

folgende Stellen der EVOGUARD GmbH zu benachrichtigen:

Werkschutz/Sicherheitsleitzentrale

Sicherheitsfachkraft

zuständigen Koordinator.

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11 Umweltschutzhinweise Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass eine Gefährdung von Mensch und Umwelt vermie-den wird. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Verunreinigung von Luft, Boden oder Wasser verhindert wird, mit Energie ist sparsam umzugehen. Zur Durchführung der Arbeiten nötige und evtl. schädliche Hilfsstoffe wie Beizmittel, Anstrich-stoffe, Lösemittel usw. sind vor Beginn der Arbeiten der Arbeitssicherheit mitzuteilen. Sicher-heitsdatenblätter sind vorzulegen. Gegebenenfalls müssen mindergefährliche Ersatzstoffe verwendet werden. Die Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit den verwendeten Arbeitsstoffen sind genau zu befolgen. Reste von Arbeitsstoffen und unvermeidbare Abfälle sind vom Auftragnehmer vorschriftsmä-ßig zu entsorgen. Wird dazu Hilfe durch Mitarbeiter oder Einrichtungen der EVOGUARD GmbH benötigt, ist dies vor Aufnahme der Arbeit mit dem Koordinator/Auftraggeber und dem Betrieblichen Umweltschutz abzusprechen. Von unseren Lieferanten und Dienstleistern sind diese Leitlinien bei der Tätigkeit für EVOGUARD zu berücksichtigen.

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12 Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Schleifarbei-ten in brandgefährdeten Bereichen

Werk EVOGUARD GmbH

1 Ausführender Name Vorname Abteilung bzw. Fremdfirma Datum von Uhr bis Uhr

2 Arbeitsort/-stelle

3 Arbeitsauftrag

4 Arbeitsverfahren Schweißen Schneiden Flammrichten Schleifen Löten Auftauen

5 Sicherheitsmaßnahmen Entfernen der brennbaren Gegenstände und Stoffe, auch Staubablagerungen, an der Arbeitsstelle im Umkreis von m und – soweit erforderlich – auch in angrenzenden Räumen

Abdecken der brennbaren Gegenstände, z.B. Holzbalken, -wände und -fußböden, Kunststoffe usw.

Abdichten von Öffnungen, Mauerdurchbrüchen, Rinnen, Kanälen, Fugen, Ritzen u. ä. mit nichtbrennba-

ren Stoffen Entfernen von Wand- und Deckenverkleidungen, Isolier- und Dämm-Material Verschließen von Rohren, Kanälen, Schächten, Apparaten, Behältern mit nichtbrennbaren Stoffen Bereitstellen einer Brandwache mit geeigneten Löschgeräten bzw. Löschmitteln

6 Brandwache während der Arbeit Name Tel. nach der Arbeit Name Tel. Dauer Std.

7 Alarm im Brandfall Feuerwehr alarmieren (über Druckknopfmelder – soweit vorhanden) Werkschutz/Sicherheitsleitzentrale verständigen: Tel.-Nr. 1 1111 Bereichsverantwortlichen informieren

8 Bereitgestellte Lösch-

geräte und Löschmittel Feuerlöscher mit Wasser CO2 Pulver Schaum

gefüllte Wassereimer angeschlossener Wasser-

schlauch

Löschdecken

9 Abschaltung BMA Wir weisen den Ausführenden darauf hin, dass in vielen Bereichen automatische Brandmelder installiert sind. Sollte eine teilweise Abschaltung zur Vermeidung einer Auslösung erforderlich sein, ist das Formular „Antrag auf Abschaltung Rauch-/Wärmemelder in der Brandanlage" zu verwenden.

10 Erlaubnis Erlaubnis ist erst mit Unterschrift der Arbeitssicherheit bzw. der Instandhaltungsleitung und der örtlichen

Führungskraft, bzw. der verantwortlichen Aufsichtsperson (bei internen Baustellen) gültig. Vor Beginn der Arbeiten sind die unter 5 genannten Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft (z.B. BGV A1 §§ 21, 22 sowie BGR 500, Kap. 2.26), ggf. die Landesverordnungen zur Verhütung von Bränden und die Sicherheitsvorschriften der Versicherer sind zu beachten.

Datum Name: Arbeitssicherheit/Instandhaltungsleitung Name der örtlichen Führungskraft bzw. verantwort-lichen Aufsichtsperson (bei internen Baustellen)

Unterschrift des Ausführenden Unterschrift Unterschrift

Hinweis für örtliche Führungskraft/Aufsichtsperson: Formular unterschreiben, scannen und an PMuS ZS [email protected] senden.

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13 Anzeige über Bau- und Montagearbeiten

Anzeige über Bau- und Montagearbeiten

Absender: Mitgl.-Nr.

Berufsgenossenschaft:

(erforderlich ab 10 Arbeitsschichten/Arbeitsumfang mehr als 80 h) nach § 3 der Unfallverhütungsvor-schrift „Bauarbeiten“ BGV C22 (früher VBG 37) Die Anzeige soll spätestens 14 Tage vor Beginn der Bauarbeiten erstattet sein Freilassen für Bearbeitung durch Berufsgenos-

senschaft

STBM.-Nr.:

Zust.:

Ausführende Firma:

Auszuführende Arbeiten:

Auftraggeber/Bauherr:

Lage der Baustelle:

Straße und Nr.:

PLZ, Ort

Beginn der Arbeiten

Voraussichtliche Dauer

Zahl der bei den Arbeiten durchschnittlich beschäftig-

ten Personen:

Name des Bauleiters/Aufsichtführenden

ja nein Bemerkungen

hat der Aufsichtführende an einer Ausbildungs-maßnahme über Arbeitssicherheit bei der BG teilge-nommen(§ 4 Abs. 2 der UVV BGV C22)?

Sind dem Aufsichtführenden gemäß § 12 der BGV A 1 „Allgemeine Vorschriften“ die Pflichten des Unter-nehmers schriftlich übertragen?

Wird dem Bauleiter/Aufsichtführenden eine schriftli-che Montageanweisung (§17 der BGV C22) zur Ver-fügung gestellt?

Werden aufziehbare Personenaufnahmemittel (BGR 159) eingesetzt und ist der Einsatz der Berufs-genossenschaft angezeigt?

Sonstiges:

den

Unterschrift

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14 Standort und Flächenbelegung für Bau- und Bürocontainer

Standort und Flächenbelegung für Bau- und

Bürocontainer

1) Firma:

2) Adresse:

3) Bauleiter:

4) Telefon:

5) Standort:

6) Belegt vom: bis: , qm

7) KRONES Bauleitung:

Telefon:

Standort und Fläche wurden genehmigt.

Datum KRONES Bauleitung

Datum Werkschutz

Verteiler:

1x Fremdfirma

1x KRONES Bauleitung

1x Werkschutz

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15 Erlaubnisschein für Arbeiten in Behältern und engen Räumen

Erlaubnisschein

für Arbeiten in Behältern und engen Räumen

(gemäß Abschnitt 5.3 der "Richtlinien für Arbeiten in Behältern

und engen Räumen" [BGR 117])

Objekt/Ort/Arbeitsstelle:

Art der Arbeiten:

Aufsichtsführen-

der:

1 Vorbereitende Schutzmaßnahmen

1.1

Welche Stoffe sind oder waren vorhan-

den?

Menge/Konzentration?

1.2 Welche Stoffe können entstehen?

Menge/Konzentration?

1.3 Vorhandene Einrichtungen?

1,4 Eingebrachte Einrichtungen?

1.5 Freizumachende Zugangsöffnungen? Anzahl?

Größe?

2 Festlegung der Schutzmaßnahmen

2.1 Entleeren erforderlich? □ ja □ nein Art:

2.2 Rückstandsbeseitigung erforderlich? □ ja □ nein Art:

2.3 Abtrennen erforderlich? □ ja □ nein

wenn ja, Maßnahmen:

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2.4 Lüftung: □ natürliche □ technische

wenn technische, Maßnah-

men:

2.5 Luftanalyse erforderlich? □ ja □ nein

2.6 Atemschutz erforderlich? □ ja □ nein

wenn ja, Art:

2.7 Einrichtungen vorhanden oder eingebracht? □ ja □ nein

wenn ja, Sicherungsmaß-

nahmen:

2.8 Persönliche Schutzausrüstungen erforderlich? □ ja □ nein

wenn ja, welche:

2.9 Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich? □ ja □ nein

wenn ja, welche:

2.10 Sicherungsposten □ ja □ nein

erforderliche Rettungseinrichtungen:

3 Aufhebung der Schutzmaßnahmen durch:

Angeführte Schutzmaßnahmen beachtet: Freigegeben

vom um Uhr

Aufsichtsführender bis um Uhr

Datum Koordinator oder Betreiber

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16 Protokoll über die auftragsspezifische Einweisung

Protokoll über die auftragsspezifische Einweisung

1 Auftragnehmererklärung liegt vor: □ ja □ nein

„Sicherheitshinweise für Fremdfirmen" ausgehändigt: □ ja □ nein

2 Ortsbesichtigung: Datum:

Ort/Gebäude

Gewerk:

3 Besondere auftragsspezifische Gefährdungen/Vorgehensweisen:

Abfall- und Reststoffentsorgung gem. KrW-/AbfG □ ja □ nein

Absturzgefahr □ ja □ nein

Asbest □ ja □ nein

Baustellenverteiler □ ja □ nein

Dieselfahrzeuge in Gebäuden □ ja □ nein

Eigene Fahrzeuge (Stapler etc.) □ ja □ nein

Eingriffe in Schalt-/Verteilereinrichtungen (Genehmigung durch Fachstelle) □ ja □ nein

Enge Räume (Befahrerlaubnis) □ ja □ nein

Explosionsgefährdeter Bereich (schriftliche Freigabe des Betreibers) □ ja □ nein

Feuergefährliche Arbeiten (Freigabe erforderlich) □ ja □ nein

Feuermelde- und -löschanlagen □ ja □ nein

Flucht- und Rettungswege □ ja □ nein

Fördertechnik (Betriebsanweisung) □ ja □ nein

Gefährliche Arbeitsstoffe (Freigabe, Betriebsanweisung, Lagerung) □ ja □ nein

Versorgungsleitungen (Genehmigung durch Fachstelle) □ ja □ nein

Lärmemission □ ja □ nein

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Montage/Demontage □ ja □ nein

Nicht begehbare Decken □ ja □ nein

Räumliche Trennung erforderlich (Bauzaun) □ ja □ nein

Reinigungsarbeiten (Betriebsanweisung) □ ja □ nein

Sub-Unternehmer □ ja □ nein

Umweltrelevante Anlagen/Belange gem. WHG □ ja □ nein

Umweltrelevante Anlage gem. BImSchG □ ja □ nein

Unterweisung der Fremdfirmenmitarbeiter □ ja □ nein

Verwendung von EVOGUARD-eigenen Geräten □ ja □ nein

Verwendung von Leitern und Gerüsten □ ja □ nein

□ ja □ nein

□ ja □ nein

4

Maßnahmen zur Vermeidung von oben festgestellten Gefähr-

dungen:

5 Information weiterer Fachstellen: (z. B. Arbeitssicherheit, Umweltschutz

etc,)

6 Unterschriften:

Datum

Teilnehmer:

Fachstelle/Firma:

Name Unterschrift

Koordinator (Protokoll-

führer):

Name Unterschrift

Baustellenleiter:

Name Unterschrift

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Was tun im Notfall?

17 Verhalten im Brandfall/Rettungswesen und Erste Hilfe

Notruf / Emergency call

Evoguard GmbH

Polizeieinsatzzentrale Regensburg extern / external 0112

Krones – Notrufnumer intern / internal

11111

Bei leichten Ver-

letzungen

nächsten Sanitätsraum oder Verbandskasten aufsuchen und Ersthelfer(siehe Ersthelfer-Verzeichnis) oder gegebenenfalls

Betriebssanitäter verständigen (direkt 43373 oder über Krones -Notrufnummer 11111)

Bei schweren Ver-letzungen /

Erkrankungen

Direkt Notfrufnummer extern anrufen 0112 Betriebssanitäter verständigen Einwei-

ser für den Rettungsdienst positionieren

im Brandfall Direkt Notrufnummer extern anrufen 0112

nächsten Druckknopfmelder betätigen Aushang“ Verhalten im Brandfall“ beachten

Notfallrucksack und Frühdefi befinden sich in dem

Sanitätsraum Halle 3.2

weitere wichtige Telefonnummern:

Pforte 43200 Betriebssanitäter - Handy 43373

Schichtmeister – Handy 43311 Betriebsärztlicher Dienst 43302 Mo. - Do. 7.00-12.00 Uhr

Rettungsdienst *17113 Dr. Schmid / Nittenau *17006

Dr. Rödl / Nittenau *17081 Dr. Amann (Augenarzt) / SAD *17082 Dr. Lodes (Augenarzt) / SAD *17083

Dr. Al-Kobati (Augenarzt) / Nittenau *17084

Sie befinden sich im Hallen-/ Gebäudebereich 6.1. Evoguard

Wichtig - Bei jedem Notruf die Gebäudenummer + Stockwerk angeben!!!

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Stand 02/2016

18 Antrag auf Abschaltung Rauch-/Wärmemelder in der Brand-meldeanlage

Bitte geben Sie diese Anmeldung im Werk wie folgt ab: Vermerk SLZ, SLS; Empfang/Werkschutz, Pforte,

Bau-/Gebäudemanagement

bei Rücksprache mit Arbeitssicherheit

Nittenau: * Sicherheitsleitstelle (SLS), Pforte

Hiermit bestätige ich den betrieblichen Bedarf der Abschaltung der unten angeführten Rauch-/Wärmemelder.

Abzuschaltende Rauch-/Wärmemelder

1. (z.B. 1035/01) 5.

2. 6. 3. 7. 4. 8.

Dauer der Abschaltung Die oben angeführten Rauchmelder sollen

am/vom bis

arbeitstäglich von Uhr bis Uhr durchgehend

(nur nach Rücksprache mit Brandschutzbeauftrag-tem/Arbeitssicherheit)

abgeschaltet werden.

Sind die auszuführenden Arbeiten früher beendet oder dauern länger als angegeben, sind die o. g. Stellen (*) zu verständigen. Während der Abschaltung ist der Antragsteller für die Meldung eines Brandes verantwortlich.

Begründung Antragsteller Telefon Firma/Abteilung Gebäude

Unterschrift Antragsteller Name Unterschrift der anzunehmenden Stelle

Kenntnisname Arbeits-sicherheit bei durchgehender Abschaltung

Name Festlegungen Arbeitssicherheit

Unterschrift

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19 Park- und Verkehrsordnung 19.1 Verkehrsordnung

• Rücksichtnahme

Auf dem Werksgelände der EVOGUARD GmbH gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Auf „besonderen Verkehr“ (Stapler, LKW auch mit Überbreite) ist hierbei erhöhte Rücksicht zu nehmen. Augenkontakt zwischen den Verkehrsteilnehmern ist im-mer aufzunehmen.

• Höchstgeschwindigkeit Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge aller Art beträgt innerhalb von Hallen max.10 km/h. Auf den übrigen Werksflächen (Außenbereich, Parkplätze etc.) beträgt die-se max.20 km/h.

• Verkehrsaufsicht Die Verkehrsaufsicht obliegt dem Werkschutz. Weisungen und Zeichen der Mitarbeiter des Werkschutzes und der betrieblichen Führungskräfte in deren Zuständigkeitsbereich, ist Folge zu leisten. Diese Weisungen und Zeichen haben Vorrang vor den allgemeinen Verkehrsregelungen und den durch Verkehrszeichen angezeigten örtlichen Sonderrege-lungen.

• Flucht- und Rettungswege Tore und Durchgänge sind für den Verkehr freizuhalten. Insbesondere dürfen gekenn-zeichnete Flucht- und Rettungswege, sowie die Zufahrten und Eingänge zu den Gebäu-den, nicht durch Fahrzeuge oder Gegenstände verstellt oder eingeengt werden. Fahrwe-ge sind freizuhalten. Es dürfen keine Gegenstände in den Fahrbereich hineinragen oder dort abgestellt werden. Ebenfalls freizuhalten sind Einrichtungen zur Ersten Hilfe und der Brandbekämpfung, sowie der Zugang zu Schaltanlagen.

• Markierungen / Schilder Absperrungen (z.B. Trassierbänder, Ketten etc.), Markierungen (z.B. Sperrflächen, Fuß-gängerwege, -übergänge etc.) sowie Verkehrsschilder (z.B. Park-u. Halteverbote) haben für alle Verkehrsteilnehmer uneingeschränkte Gültigkeit und sind strikt zu beachten.

• Fahrerlaubnis Flurförderzeuge (Gabelstapler, Elektrowagen etc.) dürfen nur von Personen geführt wer-den, die im Besitz eines gültigen, entsprechenden Fahrerlaubnisscheines sind, von der jeweiligen Organisationseinheit zum Führen dieser Fahrzeuge schriftlich ermächtigt wur-den und eine jährlich zu wiederholende Unterweisung erhalten haben.

Andere motorisierte Firmenfahrzeuge (z.B. Poolfahrzeuge, Elektroroller) dürfen nur von Personen gefahren werden, die einen entsprechenden, gültigen Fahrerlaubnisschein be-sitzen. Nicht zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassene Firmenfahrzeuge dürfen au-ßerhalb des Werksgeländes nicht betrieben werden.

• Sorgfaltspflicht Der Fahrzeugführer darf nur rückwärts fahren oder zurücksetzen wenn sichergestellt ist, dass keine Personen gefährdet werden. Kann dies nicht sichergestellt werden, hat er sich einweisen zu lassen.

• Privatfahrzeuge

Das Firmengelände darf von Mitarbeitern mit Privatkraftfahrzeugen befahren werden.

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19.2 Parkordnung Die von der EVOGUARD GmbH bereitgestellten Parkeinrichtungen (Parkplatz, Fahr-radabstellplatz usw.) sind ausschließlich zum Parken von Kraftfahrzeugen bzw. Zweirädern des vorgesehenen Verwendungszwecks zu nutzen. Es gilt hier gleichermaßen, wie in öffentlichen Bereichen, die gesetzliche vorgegebene Straßenverkehrsordnung (StVO).

Durch die Nutzung der Parkfläche erkennt der Benutzer die Parkordnung an. Es bestehen nachfolgende Regelungen für Mitarbeiterparkplätze:

• Haftung

Die Benutzung der Parkeinrichtung erfolgt auf eigene Gefahr. Die EVOGUARD GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Mitarbeiter, andere Nutzer oder durch Dritte verur-sacht wurden.

• Obhutspflicht Eine Bewachung oder Verwahrung der eingestellten Fahrzeuge/ Zweiräder oder eine sonstige Tätigkeit, welche über die reine Parkraumüberlassung hinausgeht, ist nicht Ge-genstand der Nutzung. Die EVOGUARD GmbH übernimmt keinerlei Obhutspflicht. Das abgestellte Fahrzeug ist sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern.

• Schäden Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass die Parkordnung auch von seinen Begleitpersonen beachtet wird und Beschädigungen des Eigentums der EVOGUARD GmbH, ihrer Mitar-beiter oder anderer Nutzer nicht entstehen. Er ist verpflichtet, entstandene Schäden un-verzüglich dem Werkschutz anzuzeigen.

• Schilder und Markierungen Der Nutzer hat Weisungen des Werkschutzpersonals Folge zu leisten, sowie Verkehrs- und Hinweisschilder zu beachten (StVO).

• Parken Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen, ausgewiesenen Mitarbeiter-Parkflächen der EVOGUARD GmbH erlaubt.

Das Parken auf Fahrwegen, Ein-u. Zufahrten zu den Parkflächen oder an Grüninseln ist verboten (Zufahrtweg für Rettungsdienst /Feuerwehr ist freizuhalten).

Ebenso ist das Parken vor Werkshallen Toren/Türen/Fluchtwegen verboten. Diese Regel gilt auch für Nachtschichten, an Samstagen, Sonn – und Feiertagen. Auch das Parken auf besonders ausgeschilderten Parkplätzen (z. B. Frauen, Behindertenplätzen o. ä.) ist nur den dafür autorisierten Personen erlaubt Diese Regel gilt auch für Nachtschichten, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen.

• Innerbetriebliche Parkplätze Auf dem Betriebsgelände reservierte Parkplätze stehen nur den jeweils berechtigten Per-sonen zur Verfügung. Für andere betriebliche Fahrzeuge (Service, Vertrieb, etc.) sind die ausgewiesenen, nicht reservierten Parkflächen vorgesehen.

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• Nutzung der Parkplätze Auf EVOGUARD – Parkplätzen (innerhalb und außerhalb des Werksgeländes) ist es un-tersagt:

• Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, die über einen Notbehelf hinausgehen • Kühlflüssigkeiten, Kraft- u. Schmierstoffe, sowie Öle jeder Art abzulassen • zu übernachten (auch nicht in Wohnmobilen o.ä.)

• Fahrräder Private Fahrräder sind, soweit vorhanden, an den dafür vorgesehenen Fahrradständern abzustellen. Das Abstellen von Privaträdern an oder in den Gebäuden, auf Geh-/Fahr-/Fluchtwegen, sowie am Arbeitsplatz o. ä., ist untersagt.

19.3 Maßnahmen bei Verstößen Ein Verstoß gegen die Park- u. Verkehrsordnung kann ein Einfahrts-/Parkverbot oder arbeits-rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die EVOGUARD GmbH kann auf Kosten und Gefahr des Nutzers das Fahrzeug abschleppen lassen wenn:

• Gefahr im Verzug ist (z.B. durch auslaufende, umweltgefährdende Flüssigkeiten) oder durch andere Mängel, durch die der ordnungsgemäße Betrieb der Parkein-richtung gefährdet ist

• das Fahrzeug behördlich nicht zugelassen ist oder während der Einstellzeit durch die Polizei aus dem Verkehr gezogen wird

• wenn durch das Fahrzeug eine Behinderung oder Störung des betrieblichen Ab-laufs verursacht wird.

Die Betroffenen werden vom Werkschutz über den Abschleppvorgang nicht informiert, da eine Halterfeststellung in der Regel nicht möglich ist. Informationen über den Abschleppvorgang selbst können bei der Sicherheitsleitzentrale eingeholt werden.

EVOGUARD GmbH, im Februar 2016

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20 Hinweise für Besucher

• Für die mit den Betreten des Betriebsgeländes zusammenhängenden Gefahren und daraus resultierenden Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmun-gen. Für mitgeführte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

• Der Besucherausweis berechtigt nur zum Betreten des Werkes während der regulären Arbeitszeit. Es dürfen nur die zu den angemeldeten Abteilungen gehörigen Grundstücke und Baulichkeiten betreten werden.

• Halten Sie bitte die vorgegebenen Wege ein, da sonst Gefahr durch innerbetrieblichen Verkehr droht.

• Der ausgehändigte Besucherausweis ist ständig sichtbar zu tragen und bei Verlassen des Werkes unaufgefordert dem Werkschutzpersonal auszuhändigen.

• Veröffentlichungen über das in unserem Betrieb Gesehene sowie das Anfertigen von Notizen und Skizzen und das Fotografieren während des Besuches sind ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.

• Bei Räumungsalarm (Sirene) ist das Gebäude unverzüglich zu verlassen. Es ist der im Lageplan gekennzeichnete Sammelplatz aufzusuchen oder folgen Sie den Anweisungen Ihres betrieblichen Ansprechpartners.

• Wir weisen darauf hin, dass bei dringendem Tatverdacht das Werkschutzpersonal berech-tigt ist, Taschen- und Personenkontrollen durchzuführen. Für mitgeführte Gegenstände muss ggf. der Nachweis des Eigentums erbracht werden.

• Sofern das Betriebsgelände mit Fahrzeugen befahren wird, darf die zulässige Höchstge-schwindigkeit von 20km/h nicht überschritten werden; Fußgänger und betriebseigene Fahrzeuge haben Vorrang. In den auf dem Betriebsgelände abgestellten Fahrzeugen ist an gut sichtbarer Stelle der Aufenthaltsort des Fahrers anzugeben. Fahrzeuge sind so abzustellen, dass der Betriebsablauf nicht behindert wird.

• Wir weisen darauf hin, dass bei der Ausfahrt routinemäßig Fahrzeugkontrollen durchge-führt werden. Für mitgeführte Gegenstände muss ggf. der Nachweis des Eigentums er-bracht werden.

• Fertigungs- und Montagebereiche dürfen nur nach erfolgter Sicherheitseinweisung durch Ihren betrieblichen Ansprechpartner oder Koordinator betreten werden.

• Sofern Sie während Ihres Besuches Schweißarbeiten im Sinne der BGR 500 außerhalb dafür eingerichteter Werkstätten ausführen, ist vor Beginn der Schweißarbeiten beim Werkschutz eine Schweißerlaubnis einzuholen.

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21 Sicherheit in der Lieferkette incl. Sanktionslisten Um die Sicherheit in der Lieferkette entsprechend den zollrechtlichen Sicherheitsanforderun-gen zu gewährleisten, trifft der Auftragnehmer für Lieferungen und Leistungen (nachfolgend Lieferungen genannt) an EVOGUARD oder an von EVOGUARD bezeichnete Dritte die notwendigen organisatorischen Anweisungen und Maßnahmen, insbesondere in den Berei-chen Objektschutz, Geschäftspartner-, Personal- und Informationssicherheit, Verpackung und Transport, damit • die Lieferungen, die im Auftrag von EVOGUARD produziert, be- oder verarbeitet, gela-

gert, befördert, verladen, geliefert oder von einem Dritten übernommen werden, an si-cheren Betriebsstätten und an sicheren Umschlagsorten produziert, be- oder verarbeitet, gelagert, befördert, verladen, geliefert oder übernommen werden;

• die Lieferungen während ihrer Produktion, Be- und Verarbeitung, Lagerung, Beförderung, Verladung, Lieferung, Übernahme oder sonstiger Erbringung der vereinbarten Lieferun-gen, sofern dies durch den Auftragnehmer erfolgt, vor unbefugten Zugriffen geschützt sind;

• das vom Auftragnehmer für die Produktion, Be- und Verarbeitung, Lagerung, Beförde-rung, Verladung, Lieferung, Übernahme oder sonstiger Erbringung der vereinbarten Lie-ferungen eingesetzte Personal zuverlässig ist;

• das vom Auftragnehmer eingesetzte bzw. beim Auftragnehmer beschäftigte Personal die Bedingungen der Verordnung (EG) 881/2002 über die Anwendung bestimmter spezifi-scher restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen und die Verordnung (EG) 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maß-nahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (jeweils die aktuell gültige Fassung) einhält;

Die Ergebnisse der sich aus diesen Verordnungen ergebenden laufenden Prüfungen sind bei Übereinstimmungen mit den Sanktionslisten EVOGUARD unaufgefordert und unverzüglich zur Verfügung zu stellen. EVOGUARD behält sich vor, Auditierungen der Ergebnisdokumentatio-nen dieser laufenden Prüfungen, unabhängig von Übereinstimmungen, durchzuführen.

• die Subunternehmer des Auftragnehmers verpflichtet werden, ebenfalls Maßnahmen zu treffen, um die oben genannten Sicherheitsstandards in den Lieferketten entsprechend den zollrechtlichen Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten;

• die als Luftfracht identifizierte Ware auf EVOGUARD-Gelände als auch auf dem Gelände der EVOGUARD -Geschäftspartner nur in dafür vorgesehenen Sicherheitsbereichen ge-puffert oder gelagert wird, die den Anforderungen des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) und den Verordnungen (EG) 300/2008, (EG) 185/2010, (EG) 173/2012, (EG) 272/2009 sowie allen weiteren aktuellen nationalen wie internationalen gesetzlichen Bestimmun-gen entsprechen.

• Mitarbeiter, die Zugang zur als Luftfracht identifizierten Ware (auf EVOGUARD -Gelände und / oder auf dem Gelände der EVOGUARD-Geschäftspartner) haben, aufgrund ge-setzlicher Forderungen (Kapitel 11.1. des Anhangs der Verordnung (EG) 185/2010) vom Arbeitgeber vor Aufnahme der Tätigkeit im Sicherheitsbereich einer beschäftigungsbe-zogenen Überprüfung unterzogen werden.

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• Zudem muss Personal, das Zugang zu identifizierbarer Luftfracht hat, eine Schulung nach 11.2.3.9 der Verordnung (EG) 185/2010 absolviert haben. Wird anderen Personen unter Aufsicht Zutritt zum Sicherheitsbereich gewährt, müssen diese den Anweisungen des Personals unbedingt Folge leisten.

Die diesbezüglichen Regelungen und Maßnahmen werden anerkannt und umgesetzt.

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22 Auftragnehmer-Erklärung (für ausländische Firmen, welche auf dem EVOGUARD-Betriebsgelände tätig werden)

Bitte vor Arbeitsbeginn die ausgefüllte Erklärung an die auftraggebende Stelle senden!

vom Auftraggeber auszufüllen

Auftraggebende Stelle

Name des Koordinators Telefon:

Baustelle/Montagestelle: Maschine/Anlage:

Gebäude: Inv.-Nr:

Beginn: Ende:

Auftrag:

vom Auftragnehmer auszufüllen

Anschrift des Auftragnehmers: Verantwortliche Aufsichtsperson vor Ort:

Firma: Name:

Vertreten durch: Position:

PLZ/Ort: Telefon (Baustelle):

Telefon: Zuständige BG:

Von den Sicherheitshinweisen und den nachstehenden Punkten haben die Unterzeichner Kenntnis genommen und bestäti-gen mit ihrer Unterschrift die dauerhafte Einhaltung.

1. Werkschutz (Werksordnung):

Die Werksordnung der EVORGUARD GmbH bzw. KRONES AG(allgemeine Verhaltensregeln siehe Abschnitt 2) wird aner-kannt. Verstöße können mit einem sofortigen Werksverbot für alle Standorte belegt werden.

2. Umweltschutz:

Für den Umweltschutz gelten die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Normen, sowie die Maßgaben der KRONES AG EVOGUARD GmbH

3. Arbeitsschutz

Zusammenarbeit gemäß BGV A1, § 6 (Koordination): Zur Abstimmung der Arbeiten des Auftragnehmers mit den Arbeiten des Auftraggebers oder weiterer Firmen wird jeweils ein Mitarbeiter zum Koordinator bestellt und ist vor Ort zu erfragen; er wird die geplanten Arbeiten koordinieren, um mögli-che gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden. Zur Ermittlung der Gefährdungen hat eine auftragsspezifische Unterweisung zu erfolgen (siehe Abschnitt 16). Der Koordinator hat Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern des Auftragnehmers, soweit dies für einen sicheren Arbeitsablauf erforderlich ist. Die Vorgesetzten der Auftragnehmer sind weiterhin für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Treffen Auftragnehmer unerwartet auf weitere Firmen, so ist eine Absprache zur Vermeidung von gegenseitigen Gefährdungen zu treffen.

Die in § 2 Abs. 1 und 2 der BGV A1 genannten für die Durchführung des Auftrags maßgeblichen Vorgaben sind zu beachten.

4. Sicherheit in der Lieferkette incl. Sanktionslisten

Die diesbezüglichen Regelungen und Maßnahmen (siehe Abschnitt 21) werden anerkannt und umgesetzt.

Setzen die Auftragnehmer Subunternehmen ein, so sind sie für diese verantwortlich und zur Weitergabe, sowie die Sicher-stellung und Überwachung der Einhaltung der Werksinformationen verpflichtet. Die Daten (Firma, Anschrift, Verantwortli-cher) sind auf dem Beiblatt (siehe Kap. 23) der Auftragnehmererklärung festzuhalten.

Datum/Unterschrift und Stempel des Auftragnehmers

Name des Zeichnungsberechtigten 1: _____________

Position: ___________________________________

Datum/Unterschrift des Auftraggebers 1 Zeichnungsberechtigung laut Handelsre-gisterauszug

Sicherheitshinweise für Fremdfirmen Evoguard GmbH

Seite 34

23 Auflistung der Subunternehmer

Anschrift des Auftragnehmers: Verantwortliche Aufsichtsperson vor Ort:

Firma: Name:

Vertreten durch: Position:

PLZ/Ort: Telefon (Baustelle):

Telefon: Gewerk:

Anschrift des Auftragnehmers: Verantwortliche Aufsichtsperson vor Ort:

Firma: Name:

Vertreten durch: Position:

PLZ/Ort: Telefon (Baustelle):

Telefon: Gewerk:

Anschrift des Auftragnehmers: Verantwortliche Aufsichtsperson vor Ort:

Firma: Name:

Vertreten durch: Position:

PLZ/Ort: Telefon (Baustelle):

Telefon: Gewerk:

Anschrift des Auftragnehmers: Verantwortliche Aufsichtsperson vor Ort:

Firma: Name:

Vertreten durch: Position:

PLZ/Ort: Telefon (Baustelle):

Telefon: Gewerk:

Anschrift des Auftragnehmers: Verantwortliche Aufsichtsperson vor Ort:

Firma: Name:

Vertreten durch: Position:

PLZ/Ort: Telefon (Baustelle):

Telefon: Gewerk: