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Räum- und Streupflicht unbedingt befolgen S IN GEN kommunal Amtsblatt der Stadt Singen Jahrgang 20 | Ausgabe 3 | 27. Januar 2021 Interview mit Bürgermeisterin Ute Seifried „Ich rechne damit, dass es im Sommer wieder leichter werden wird“ Frau Seifried, die Regierung hat be- schlossen, dass die Schulen und Ki- tas weiter geschlossen bleiben. Was halten Sie von dieser Entscheidung? Ich denke, dass wir wegen der im- mer noch hohen Zahlen in den Inten- sivstationen und den vielen Todes- fällen jetzt noch einmal eine ge- meinsame Kraftanstrengung brau- chen. Deshalb halte ich die Entschei- dung für richtig, mache mir aber na- türlich viele Gedanken um unsere Kinder und Jugendlichen und ihre Familien. Wie wirkt sich denn die Verlänge- rung auf die Kinder und ihre Eltern aus? Kinder brauchen andere Kinder. Sie wollen die Welt entdecken, brau- chen Herausforderungen, an denen sie wachsen können. Im gemeinsa- men Miteinander entwickeln sie ein Selbstbild und üben ihre Rolle in ei- ner Gemeinschaft. Das fehlt vielen zurzeit. Deshalb melden uns auch viele Eltern, dass ihre Kinder Rück- schritte machen, sprachlich, moto- risch, in ihrer gesamten Entwick- lung. Eltern können das alleine nicht auffangen. Es gibt den alten Spruch, dass es ein ganzes Dorf braucht, da- mit ein Kind gut groß werden kann. In der heutigen Zeit ersetzen unsere Betreuungs- und Bildungseinrich- tungen das, was früher eine Dorfge- meinschaft geleistet hat. Wie sieht die aktuelle Situation in den Singener Kitas aus? Wir haben aktuell gut 600 Kinder in der Notbetreuung. Da wir die Grup- pen weiterhin nicht mischen, um die Anzahl der Kontakte möglichst ge- ring zu halten, ist jetzt fast unser gesamtes Personal wieder an Bord. Und in den Schulen? In den Schulen sind 350 Schülerin- nen und Schüler, die meisten davon in den Grundschulen. Welche Eltern können denn die Not- betreuung in Anspruch nehmen? Und wo muss man sich dafür mel- den? Alle Eltern, die am Arbeitsplatz un- abkömmlich sind, egal, ob sie in Prä- senz oder im Homeoffice arbeiten, haben Anspruch auf die Notbetreu- ung. Die Eltern müssen glaubhaft versichern, dass das so ist, dann können ihre Kinder aufgenommen werden. Die Anmeldungen nehmen die Kita- und Schulleitungen an. Wie geht es den Erzieherinnen und Erziehern in diesen schweren Zei- ten? Wie kommen die mit der Situa- tion zurecht? Es ist eine schwierige Zeit für unsere Erzieherinnen und Erzieher. Sie lie- ben ihren Beruf und wären froh, wenn alle Kinder wieder kommen könnten. Und gleichzeitig sorgen sie sich natürlich, dass sie sich anste- cken können. Sie können bei kleinen Kindern keinen Abstand halten und in der Kita auch keine Maske tragen, gerade die Kleinen müssen noch die Mimik ihres Gegenübers sehen. Und jetzt kommen neue Virusmutatio- nen, die angeblich auch für Kinder ansteckender sein sollen. Das be- schäftigt unsere Leute und uns als Arbeitgeber schon sehr. Die Schulen setzen ja jetzt auf den digitalen Unterricht. Wie funktioniert das in Singener Schulen? Wir haben nochmals zahlreiche Ta- blets und Laptops angeschafft, so dass auch Kinder, die kein eigenes Gerät haben, sich eines ausleihen können. Wir treiben den Breitband- ausbau weiter voran. Viele Schulen arbeiten mit der Lernplattform Moodle, die das Kultusministeri- um zur Verfügung stellt. Wir haben 2020 erstmals richtig Geld von Bund und Land für die Digitalisierung be- kommen, alleine schaffen wir das ja gar nicht, denn das sind enorme Summen. Und die Systeme müssen ja auch betreut werden, das kann keine Lehrkraft wie bisher mal so ne- benher machen. Auch dafür werden wir Gelder bekommen. Letzte Frage: Was glauben Sie, wie lange werden wir wohl noch mit die- sen vielen Einschränkungen leben müssen? Und wie wird danach dann ein „normales“ Leben aussehen? Ich rechne damit, dass es im Som- mer wieder leichter werden wird. Dann sind hoffentlich viele geimpft und wir können wieder mehr drau- ßen sein. Ich weiß nicht, ob wir wie- der zu allem zurückkehren werden, was vorher war. Aber bei einigen Dingen wünsche ich mir schon sehr, dass sie wieder zurückkommen. Zwei Studiokonzerte werden verschoben Coronabedingt müssen die bei- den Studiokonzerte der Jugend- musikschule Singen verschoben werden. Das für Samstag, 13. Fe- bruar, um 19.30 Uhr im Bürger- saal des Rathauses geplante Programm „Die Mitternacht zog näher schon …“ von Stefan Geyer (Bariton) und seiner Frau Heike- Dorothee Allardt (Klavier) mit Balladen und Romanzen in Ver- tonungen von Franz Schubert, Robert Schumann, Carl Loewe und Hugo Wolf findet erst am Samstag, 12. März 2022, statt. Das für Samstag, 6. März, um 19.30 Uhr vorgesehene Gastspiel des Kreisler-Streichtrios aus Wien mit Werken von Ludwig van Beet- hoven und Ernst von Dohnanyi im Bürgersaal des Rathauses ist auf Samstag, 27. November 2021, verschoben, so das Kulturbüro. Für beide Konzerte sind noch keine Karten verkauft worden. Mit der Übergabe des Kunstwer- kes „silence sometimes can be li- ke...“ (2009, Dispersion auf Papier, 214 x 282 cm) von Jürgen Palmtag an das Kunstmuseum Singen för- dert das Land Baden-Württemberg einmal mehr den Ausbau der Sin- gener Kunstsammlung. Der Ankauf durch das Land und die Übergabe als Dauerleihgabe erfolgt im Rah- men des Sonderprogramms zur „Unterstützung der Kunstschaffen- den in der derzeitigen existenzbe- drohenden Situation“, sagt Staats- sekretärin Petra Olschowski im Mi- nisterium für Wissenschaft, For- schung und Kunst Baden-Würt- temberg. „Die Künstlerinnen, Künstler und Galerien haben unter den Auswir- kungen der Corona-Pandemie be- sonders zu leiden. Deshalb freue ich mich, dass wir mit der Aufsto- ckung der Landesmittel im Jahr 2020 einen größeren Kreis errei- chen und in dieser Ausnahmesitu- ation unterstützen können“, so Pe- tra Olschowski bei der öffentlichen Vorstellung des Sonderprogramms am 16. November 2020 in Stutt- gart. Das ausgelobte Programm, dotiert mit 100.000 Euro, kommt le- benden Künstlerinnen und Künst- lern aus Baden-Württemberg zugu- te. Die Dauerleihgaben gehen aus- schließlich an nichtstaatliche Mu- seen in Baden-Württemberg, die in der Lage sind, die Leihgaben aus eigenen Mitteln konservatorisch fachgerecht zu betreuen. Die unabhängige, jährlich wech- selnde Ankaufsjury hat im Novem- ber 2020 entschieden. Vierzehn Kunstwerke von vierzehn profes- sionell tätigen Künstlerinnen und Künstlern wurden aus den einge- reichten Vorschlägen ausgewählt. Bereits im Dezember 2020 gingen die Dauerleihgaben an ebenso vie- le kommunal getragene Museen und Galerien in Baden-Württem- berg. Unter den berücksichtigten Museen befindet sich dieses Mal auch das Kunstmuseum Singen. Mit der Übergabe der Dauerleihga- be unterstützt das Ministerium die langfristige Sammlungsstrategie des Singener Kunstmuseums, die im Bereich der Gegenwartskunst auf aktuelle Positionen aus der Vierländerregion Bodensee und aus dem deutschen Südwesten ausgerichtet ist. Jürgen Palmtag (*1951), mit Werken und Ausstellungen bereits im Kunstmuseum Singen vertreten, ist als bildender Künstler und im Feld experimenteller Sounds tätig. Das verbindende Element zwi- schen beiden Gattungen ist die Ver- wendung und der unkonventionel- le Umgang mit Sprache und Schrift. Die Dauerleihgabe „silence simeti- mes can be like“ zeigt die Übertra- gung eines Fotos mit dem chileni- schen Staatschef Salvador Allende am 11. September 1973, dem Tag des Armeeputsches, auf dem Bal- kon des Präsidentenpalastes in ei- ner Art Graffiti-Zeichnung. Fotogra- fie, Hochkunst und Street Art, Bild, Wort und Zeit werden vom Künst- ler komplizenhaft vermengt. Kryp- tisch, laut, unvollendet ist das ex- perimentelle Bild eine Art Spiegel parallel zu den Informations- und Erinnerungsfluten, die wild in un- sere Alltags- und Lebenswelt ein- prasseln. Palmtags Kunst steht richtungs- weisend für eine jüngere Künstler- generation, die heute ganz selbst- verständlich Graffiti, Comic, Schrift, Illustration, Karikatur adaptiert und mixt. Das Kunstmuseum Singen wird die Dauerleihgabe in einer der nächs- ten Sammlungsausstellungen prä- sentieren. „silence sometimes can be like...“ von Jürgen Palmtag – eine Dauer- leihgabe des Landes für das Kunst- museum Singen. Dauerleihgabe des Landes Baden-Württemberg für das Kunstmuseum Singen Für die Besucher der Akutkliniken des Gesundheitsverbunds Land- kreis Konstanz (GLKN) ergeben sich kleine Änderungen beim Zutritt ins Klinikum. Die Landesregierung hat zum Schutz gegen die Ausbreitung des Coronavirus die vierte Corona- Verordnung, gültig seit 18. Januar 2021, erlassen. Diese sieht strenge- re Zugangsbeschränkungen vor. Für die Kliniken gilt aber weiterhin, dass der Zutritt von Besuchern und externen Personen in bestimmten Fällen zulässig ist. Voraussetzung: Besucher müssen während des Auf- enthalts im Krankenhaus einen ge- eigneten Atemschutz (FFP2-Maske) tragen oder einen negativen Anti- gentest nachweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für die Kliniken des GLKN gilt ab so- fort die Regelung, dass Besuche weiterhin in Ausnahmen nach vor- heriger telefonischer Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich sind. Die Besucher müssen aber ei- ne geeignete FFP2-Maske tragen und diese selber mitbringen. Falls dies nicht möglich ist, kann sie ge- gen eine Gebühr bei der Eintritts- kontrolle erworben werden. Bitte beachten: Masken mit Ausatemven- til sind nicht geeignet, nur Masken ohne Ausatemventil sind zulässig und helfen mit, die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Masken sind beispielsweise in den Apotheken erhältlich. Die Trage- pflicht einer FFP2-Maske gilt auch für Patienten, die die Notaufnah- men aufsuchen oder in die Sprech- stunde kommen. „Zum Schutz der Patientinnen und Patienten und unserer Mitarbeiten- den bitten wir die Besucher, die Re- gelungen strikt einzuhalten“, er- klärt Bernd Sieber, Vorsitzender der Geschäftsführung. „Wir sind uns bewusst, dass die Situation für un- sere Patienten und ihre Angehöri- gen nicht leicht ist. Wir verbieten deswegen Besuche nicht strikt, son- dern machen sie möglich“, betont er mit Nachdruck. Ausnahmen gibt es für die Beglei- tung durch den Partner bei einer Geburt, die Besuche von Eltern bei ihren minderjährigen Kindern oder die Besuche bei schwer kranken, sterbenden oder dementen Patien- ten. Wo immer medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe dies erfordern, dürfen Angehörige nach vorheriger Absprache die Patienten weiterhin besuchen. „Land unter“: Für die Mitarbeiter der kommunalen und anderer Räum- und Streudienste im Landkreis Konstanz wurden die Schneemassen zum Kraftakt im Dauereinsatz. Ihnen sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, die in Singen und den Ortsteilen ihrer Streu- und Räumpflicht nachgekommen sind, ein herz- liches Dankeschön! Was Klinik-Besucher jetzt beachten müssen Alle Jahre wieder ergeben sich Fra- gen zu den Regelungen über die Räum- und Streupflicht in Singen. Hier nun die wichtigsten Bestim- mungen: Gehwege sind zu räumen und streuen; falls keine Gehwege vor- handen, müssen Flächen am Rand der Fahrbahn in einer Breite von ei- nem Meter, in verkehrsberuhigten Bereichen von zwei Metern und in Fußgängerzonen von vier Metern geräumt und gestreut werden. Gehwege müssen grundsätzlich werktags bis 7 Uhr, sonn- und feier- tags bis 8 Uhr, geräumt und ge- streut sein. Verpflichtete sind die jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. -be- sitzer (z.B. Pächter oder Mieter) in gesamtschuldnerischer Verantwor- tung. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden Pflichten ordnungsge- mäß erfüllt werden. Für jedes Hausgrundstück muss ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens einem Meter geräumt werden. Zum Bestreuen nur abstumpfen- des Material wie Sand, Splitt oder Asche verwenden; auftauende Streumittel sind grundsätzlich ver- boten. Ausnahmen gelten nur bei besonderen Wetterlagen wie z.B. Eisregen, bei denen andere Mög- lichkeiten versagen. Weiterhin kann an steilen Zufahrten oder Treppen ebenfalls mit auftauenden Mitteln gearbeitet werden, wenn andere Mittel keinen Erfolg bringen. Ge- nauer ist dies alles in der Räum- und Streusatzung nachzulesen, die auf der Homepage der Stadt Singen verfügbar ist. Übrigens: Urlaubs- oder krankheits- bedingte Abwesenheit entbindet nicht von diesen Verpflichtungen. Verstöße gegen die städtische Sat- zung sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld ge- ahndet werden. Sollten aufgrund unterbliebenen oder nicht ausreichenden Räumens und/oder Streuens Unfälle passie- ren, so sind die Verpflichteten zu- dem unter Umständen zu Scha- densersatz verpflichtet. Diese Regelungen gelten ebenso bei freiberuflich und gewerblich ge- nutzten Objekten – auch außerhalb der Sprech- und Arbeitsstunden und an Sonn- und Feiertagen. Für weitere Fragen zur Räum- und Streupflicht steht die Abteilung Sicherheit und Ordnung, Telefon 85-620, gerne zur Verfügung. Neujahrsansprache des Oberbürgermeisters jetzt im Internet Die Ansprache von Oberbürgermeis- ter Bernd Häusler zum neuen Jahr gibt es ab sofort virtuell im Internet. Auf der städtischen Homepage (www.singen.de), auf singen-kultur- pur.de und der Facebookseite von Singen kann man die Rede des Stadtoberhauptes sehen.

SIN GENkommunal...o n trl ewb d . Bi b eacht n:M sk m iAu v - til s nd ch g e, u Ma k oh eA u sa tmv ild z ä g un dh elf m it, A sbr g Coronavirus zu verhindern. Masken sind beispielsweise

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  • Räum- und Streupflichtunbedingt befolgen

    SINGENkommunal

    Amtsblatt der Stadt Singen Jahrgang 20 | Ausgabe 3 | 27. Januar 2021

    Interview mit Bürgermeisterin Ute Seifried

    „Ich rechne damit, dass es im Sommer wieder leichter werden wird“

    Frau Seifried, die Regierung hat be-schlossen, dass die Schulen und Ki-tas weiter geschlossen bleiben. Washalten Sie von dieser Entscheidung?

    Ich denke, dass wir wegen der im-mer noch hohen Zahlen in den Inten-sivstationen und den vielen Todes-fällen jetzt noch einmal eine ge-meinsame Kraftanstrengung brau-chen. Deshalb halte ich die Entschei-dung für richtig, mache mir aber na-türlich viele Gedanken um unsereKinder und Jugendlichen und ihreFamilien.

    Wie wirkt sich denn die Verlänge-rung auf die Kinder und ihre Elternaus?

    Kinder brauchen andere Kinder. Siewollen die Welt entdecken, brau-chen Herausforderungen, an denensie wachsen können. Im gemeinsa-men Miteinander entwickeln sie einSelbstbild und üben ihre Rolle in ei-ner Gemeinschaft. Das fehlt vielenzurzeit. Deshalb melden uns auchviele Eltern, dass ihre Kinder Rück-schritte machen, sprachlich, moto-

    risch, in ihrer gesamten Entwick-lung. Eltern können das alleine nichtauffangen. Es gibt den alten Spruch,dass es ein ganzes Dorf braucht, da-mit ein Kind gut groß werden kann.In der heutigen Zeit ersetzen unsereBetreuungs- und Bildungseinrich-tungen das, was früher eine Dorfge-meinschaft geleistet hat.

    Wie sieht die aktuelle Situation inden Singener Kitas aus?

    Wir haben aktuell gut 600 Kinder inder Notbetreuung. Da wir die Grup-pen weiterhin nicht mischen, um dieAnzahl der Kontakte möglichst ge-ring zu halten, ist jetzt fast unsergesamtes Personal wieder an Bord.

    Und in den Schulen?

    In den Schulen sind 350 Schülerin-nen und Schüler, die meisten davonin den Grundschulen.

    Welche Eltern können denn die Not-betreuung in Anspruch nehmen?Und wo muss man sich dafür mel-den?

    Alle Eltern, die am Arbeitsplatz un-abkömmlich sind, egal, ob sie in Prä-senz oder im Homeoffice arbeiten,haben Anspruch auf die Notbetreu-ung. Die Eltern müssen glaubhaftversichern, dass das so ist, dannkönnen ihre Kinder aufgenommenwerden. Die Anmeldungen nehmendie Kita- und Schulleitungen an.

    Wie geht es den Erzieherinnen undErziehern in diesen schweren Zei-ten? Wie kommen die mit der Situa-tion zurecht?

    Es ist eine schwierige Zeit für unsereErzieherinnen und Erzieher. Sie lie-ben ihren Beruf und wären froh,wenn alle Kinder wieder kommenkönnten. Und gleichzeitig sorgen siesich natürlich, dass sie sich anste-cken können. Sie können bei kleinenKindern keinen Abstand halten undin der Kita auch keine Maske tragen,gerade die Kleinen müssen noch dieMimik ihres Gegenübers sehen. Undjetzt kommen neue Virusmutatio-nen, die angeblich auch für Kinderansteckender sein sollen. Das be-schäftigt unsere Leute und uns alsArbeitgeber schon sehr.

    Die Schulen setzen ja jetzt auf dendigitalen Unterricht. Wie funktioniertdas in Singener Schulen?

    Wir haben nochmals zahlreiche Ta-blets und Laptops angeschafft, sodass auch Kinder, die kein eigenesGerät haben, sich eines ausleihen

    können. Wir treiben den Breitband-ausbau weiter voran. Viele Schulenarbeiten mit der Lernplattform„Moodle“, die das Kultusministeri-um zur Verfügung stellt. Wir haben2020 erstmals richtig Geld von Bundund Land für die Digitalisierung be-kommen, alleine schaffen wir das jagar nicht, denn das sind enormeSummen. Und die Systeme müssenja auch betreut werden, das kannkeine Lehrkraft wie bisher mal so ne-benher machen. Auch dafür werdenwir Gelder bekommen.

    Letzte Frage: Was glauben Sie, wielange werden wir wohl noch mit die-sen vielen Einschränkungen lebenmüssen? Und wie wird danach dannein „normales“ Leben aussehen?

    Ich rechne damit, dass es im Som-mer wieder leichter werden wird.Dann sind hoffentlich viele geimpftund wir können wieder mehr drau-ßen sein. Ich weiß nicht, ob wir wie-der zu allem zurückkehren werden,was vorher war. Aber bei einigenDingen wünsche ich mir schon sehr,dass sie wieder zurückkommen.

    Zwei Studiokonzertewerden verschoben

    Coronabedingt müssen die bei-den Studiokonzerte der Jugend-musikschule Singen verschobenwerden. Das für Samstag, 13. Fe-bruar, um 19.30 Uhr im Bürger-saal des Rathauses geplanteProgramm „Die Mitternacht zognäher schon …“ von Stefan Geyer(Bariton) und seiner Frau Heike-Dorothee Allardt (Klavier) mitBalladen und Romanzen in Ver-tonungen von Franz Schubert,Robert Schumann, Carl Loeweund Hugo Wolf findet erst amSamstag, 12. März 2022, statt.Das für Samstag, 6. März, um19.30 Uhr vorgesehene Gastspieldes Kreisler-Streichtrios aus Wienmit Werken von Ludwig van Beet-hoven und Ernst von Dohnanyi imBürgersaal des Rathauses ist aufSamstag, 27. November 2021,verschoben, so das Kulturbüro. Für beide Konzerte sind nochkeine Karten verkauft worden.

    Mit der Übergabe des Kunstwer-kes „silence sometimes can be li-ke...“ (2009, Dispersion auf Papier,214 x 282 cm) von Jürgen Palmtagan das Kunstmuseum Singen för-dert das Land Baden-Württembergeinmal mehr den Ausbau der Sin-gener Kunstsammlung. Der Ankaufdurch das Land und die Übergabeals Dauerleihgabe erfolgt im Rah-men des Sonderprogramms zur„Unterstützung der Kunstschaffen-den in der derzeitigen existenzbe-drohenden Situation“, sagt Staats -sekretärin Petra Olschowski im Mi-nisterium für Wissenschaft, For-schung und Kunst Baden-Würt-temberg.

    „Die Künstlerinnen, Künstler undGalerien haben unter den Auswir-kungen der Corona-Pandemie be-sonders zu leiden. Deshalb freueich mich, dass wir mit der Aufsto-ckung der Landesmittel im Jahr2020 einen größeren Kreis errei-chen und in dieser Ausnahmesitu-ation unterstützen können“, so Pe-tra Olschowski bei der öffentlichenVorstellung des Sonderprogrammsam 16. November 2020 in Stutt-gart. Das ausgelobte Programm,dotiert mit 100.000 Euro, kommt le-benden Künstlerinnen und Künst-lern aus Baden-Württemberg zugu-

    te. Die Dauerleihgaben gehen aus-schließlich an nichtstaatliche Mu-seen in Baden-Württemberg, die inder Lage sind, die Leihgaben auseigenen Mitteln konservatorischfachgerecht zu betreuen.

    Die unabhängige, jährlich wech-selnde Ankaufsjury hat im Novem-ber 2020 entschieden. VierzehnKunstwerke von vierzehn profes-sionell tätigen Künstlerinnen undKünstlern wurden aus den einge-reichten Vorschlägen ausgewählt.Bereits im Dezember 2020 gingendie Dauerleihgaben an ebenso vie-le kommunal getragene Museenund Galerien in Baden-Württem-

    berg. Unter den berücksichtigtenMuseen befindet sich dieses Malauch das Kunstmuseum Singen.

    Mit der Übergabe der Dauerleihga-be unterstützt das Ministerium dielangfristige Sammlungsstrategiedes Singener Kunstmuseums, dieim Bereich der Gegenwartskunstauf aktuelle Positionen aus derVierländerregion Bodensee undaus dem deutschen Südwestenausgerichtet ist.

    Jürgen Palmtag (*1951), mit Wer kenund Ausstellungen bereits imKunstmuseum Singen vertreten,ist als bildender Künstler und im

    Feld experimenteller Sounds tätig.Das verbindende Element zwi-schen beiden Gattungen ist die Ver-wendung und der unkonventionel-le Umgang mit Sprache und Schrift.

    Die Dauerleihgabe „silence simeti-mes can be like“ zeigt die Übertra-gung eines Fotos mit dem chileni-schen Staatschef Salvador Allendeam 11. September 1973, dem Tagdes Armeeputsches, auf dem Bal-kon des Präsidentenpalastes in ei-ner Art Graffiti-Zeichnung. Fotogra-fie, Hochkunst und Street Art, Bild,Wort und Zeit werden vom Künst-ler komplizenhaft vermengt. Kryp-tisch, laut, unvollendet ist das ex-perimentelle Bild eine Art Spiegelparallel zu den Informations- undErinnerungsfluten, die wild in un-sere Alltags- und Lebenswelt ein-prasseln.

    Palmtags Kunst steht richtungs-weisend für eine jüngere Künstler-generation, die heute ganz selbst-verständlich Graffiti, Comic, Schrift,Illustration, Karikatur adaptiert undmixt.

    Das Kunstmuseum Singen wird dieDauerleihgabe in einer der nächs -ten Sammlungsausstellungen prä-sentieren.

    „silence sometimescan be like...“ vonJürgen Palmtag –eine Dauer-leihgabe des Landesfür dasKunst-museumSingen.

    Dauerleihgabe des Landes Baden-Württembergfür das Kunstmuseum Singen Für die Besucher der Akutkliniken

    des Gesundheitsverbunds Land-kreis Konstanz (GLKN) ergeben sichkleine Änderungen beim Zutritt insKlinikum. Die Landesregierung hatzum Schutz gegen die Ausbreitungdes Coronavirus die vierte Corona-Verordnung, gültig seit 18. Januar2021, erlassen. Diese sieht strenge-re Zugangsbeschränkungen vor. Fürdie Kliniken gilt aber weiterhin,dass der Zutritt von Besuchern undexternen Personen in bestimmtenFällen zulässig ist. Voraussetzung:Besucher müssen während des Auf-enthalts im Krankenhaus einen ge-eigneten Atemschutz (FFP2-Maske)tragen oder einen negativen Anti-gentest nachweisen können, dernicht älter als 48 Stunden ist.

    Für die Kliniken des GLKN gilt ab so-fort die Regelung, dass Besucheweiterhin in Ausnahmen nach vor-heriger telefonischer Absprache mitdem behandelnden Arzt möglichsind. Die Besucher müssen aber ei-ne geeignete FFP2-Maske tragenund diese selber mitbringen. Fallsdies nicht möglich ist, kann sie ge-gen eine Gebühr bei der Eintritts-kontrolle erworben werden. Bittebeachten: Masken mit Ausatemven-til sind nicht geeignet, nur Maskenohne Ausatemventil sind zulässigund helfen mit, die Ausbreitung desCoronavirus zu verhindern.

    Masken sind beispielsweise in denApotheken erhältlich. Die Trage-pflicht einer FFP2-Maske gilt auchfür Patienten, die die Notaufnah-men aufsuchen oder in die Sprech-stunde kommen.

    „Zum Schutz der Patientinnen undPatienten und unserer Mitarbeiten-den bitten wir die Besucher, die Re-gelungen strikt einzuhalten“, er-

    klärt Bernd Sieber, Vorsitzender derGeschäftsführung. „Wir sind unsbewusst, dass die Situation für un-sere Patienten und ihre Angehöri-gen nicht leicht ist. Wir verbietendeswegen Besuche nicht strikt, son-dern machen sie möglich“, betonter mit Nachdruck.

    Ausnahmen gibt es für die Beglei-tung durch den Partner bei einerGeburt, die Besuche von Eltern beiihren minderjährigen Kindern oderdie Besuche bei schwer kranken,sterbenden oder dementen Patien-ten.

    Wo immer medizinische, soziale oderpalliativmedizinische Gründe dieserfordern, dürfen Angehörige nachvorheriger Absprache die Patientenweiterhin besuchen.

    „Land unter“: Für die Mitarbeiter der kommunalen und anderer Räum- und Streudienste im LandkreisKonstanz wurden die Schneemassen zum Kraftakt im Dauereinsatz. Ihnen sowie allen Bürgerinnen undBürgern, die in Singen und den Ortsteilen ihrer Streu- und Räumpflicht nachgekommen sind, ein herz-liches Dankeschön!

    Was Klinik-Besucher jetzt beachten müssen

    Alle Jahre wieder ergeben sich Fra-gen zu den Regelungen über dieRäum- und Streupflicht in Singen.Hier nun die wichtigsten Bestim-mungen:

    • Gehwege sind zu räumen undstreuen; falls keine Gehwege vor-handen, müssen Flächen am Randder Fahrbahn in einer Breite von ei-nem Meter, in verkehrsberuhigtenBereichen von zwei Metern und inFußgängerzonen von vier Meterngeräumt und gestreut werden.

    • Gehwege müssen grundsätzlichwerktags bis 7 Uhr, sonn- und feier-tags bis 8 Uhr, geräumt und ge-streut sein.

    • Verpflichtete sind die jeweiligenGrundstückseigentümer bzw. -be-sitzer (z.B. Pächter oder Mieter) ingesamtschuldnerischer Verantwor-tung. Durch geeignete Maßnahmenist sicherzustellen, dass die ihnenobliegenden Pflichten ordnungsge-mäß erfüllt werden.

    • Für jedes Hausgrundstück mussein Zugang zur Fahrbahn in einer

    Breite von mindestens einem Metergeräumt werden.

    • Zum Bestreuen nur abstumpfen-des Material wie Sand, Splitt oderAsche verwenden; auftauendeStreumittel sind grundsätzlich ver-boten. Ausnahmen gelten nur beibesonderen Wetterlagen wie z.B.Eisregen, bei denen andere Mög-lichkeiten versagen. Weiterhin kannan steilen Zufahrten oder Treppenebenfalls mit auftauenden Mittelngearbeitet werden, wenn andere

    Mittel keinen Erfolg bringen. Ge-nauer ist dies alles in der Räum-und Streusatzung nachzulesen, dieauf der Homepage der Stadt Singenverfügbar ist.

    Übrigens: Urlaubs- oder krankheits-bedingte Abwesenheit entbindetnicht von diesen Verpflichtungen.

    Verstöße gegen die städtische Sat-zung sind Ordnungswidrigkeitenund können mit einem Bußgeld ge-ahndet werden.

    Sollten aufgrund unterbliebenenoder nicht ausreichenden Räumensund/oder Streuens Unfälle passie-ren, so sind die Verpflichteten zu-dem unter Umständen zu Scha-densersatz verpflichtet.

    Diese Regelungen gelten ebensobei freiberuflich und gewerblich ge-nutzten Objekten – auch außerhalbder Sprech- und Arbeitsstundenund an Sonn- und Feiertagen.

    Für weitere Fragen zur Räum- und Streupflicht steht die Abteilung Sicherheit und Ordnung, Telefon 85-620, gerne zur Verfügung.

    Neujahrsansprache desOberbürgermeisters

    jetzt im InternetDie Ansprache von Oberbürgermeis-ter Bernd Häusler zum neuen Jahrgibt es ab sofort virtuell im Internet.Auf der städtischen Homepage(www.singen.de), auf singen-kultur-pur.de und der Facebookseite vonSingen kann man die Rede desStadtoberhauptes sehen.

  • Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften

    „Scheffelareal“(Aufhebung der

    Bebauungspläne „Blatt I“rechtskräftig seit 13. März 1923,

    „Blatt II“ rechtskräftigseit 10. März 1936,

    „Vergnügungsstätten in derInnenstadt“ rechtskräftig seit 14. März 2007,

    „Bahnhofplatz“ rechtskräftigseit 24. September 1958,

    „Altes Dorf Singen“ rechtskräftigseit 30. März 1908 und

    „Hauptstraße“ rechtskräftig seit 18. März 1967,

    jeweils in Teilbereichen)

    Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a BauGB

    In der Sitzung am 9. April 2019 hatder Gemeinderat der Stadt Singendem Entwurf des Bebauungsplanesund der Örtlichen Bauvorschriften„Scheffelareal“ zugestimmt unddie Verwaltung beauftragt, die Be-teiligung der Öffentlichkeit gemäߧ 3(2) BauGB durchzuführen. DieBeteiligung der Öffentlichkeit wur-de vom 19. Juni 2019 bis 22. Juli2019 durchgeführt. Aus der weite-ren konkretisierten Planung erga-ben sich kleinere Planänderungen,weswegen der Gemeinderat daheram 15. Dezember 2020 in öffentli-cher Sitzung beschlossen hat, denBebauungsplan in Teilbereichen zuändern.

    VerfahrenIn der Sitzung am 24. September2014 hat der Ausschuss für Stadt-planung und Bauen beschlossen,dass der Bebauungsplan und die

    Örtlichen Bauvorschriften „Schef-felareal“ als Bebauungsplan derInnenentwicklung im beschleunig-ten Verfahren gemäß § 13a in Ver-bindung mit § 13 Baugesetzbuchdurchgeführt werden.

    Für den geänderten Entwurf wurdedie Durchführung der erneuten Be-teiligung der Öffentlichkeit gemäߧ 3 (2) BauGB in Verbindung mit 4aBauGB zu den geänderten und er-gänzten Teilen im verkürzten Ver-fahren beschlossen.

    Inhalt der ÄnderungenDie erneute Beteiligung beschränktsich ausschließlich auf folgendeInhalte: 1. Art der baulichen Nutzung2. Überbaubare Grundstücksfläche3. Grünbereiche und Wohnweg4. Tiefgarage

    Nach § 4a (3) BauGB wird be-stimmt, dass Stellungnahmen nurzu den geänderten oder ergänztenTeilen abgegeben werden können.Die Dauer der Auslegung wird aufdrei Wochen verkürzt. Die Ände-rungen werden in den Unterlagenkenntlich gemacht.

    PlangebietDas Planungsgebiet wird im Nor-den von der Hegaustraße, im Sü-den von der Bahnhofstraße, imWesten von der Hauptstraße undim Osten von der Scheffelstraßebegrenzt. Die Grenzen des Pla-nungsgebietes sind im abgebilde-ten Übersichtsplan dargestellt.

    Ziele und Zwecke der PlanungDer Bebauungsplan liegt im förm-lich festgelegten Sanierungsgebiet

    „Scheffelareal“ der Stadt Singen.Bei dem Bebauungsplan handeltes sich um einen Angebotsbebau-ungsplan, der im Rahmen eines„Mischgebiets“ (MI gemäß § 6BauNVO) und eines „Urbanen Ge-biets“ (MU gemäß § 6a BauNVO)unterschiedliche Nutzungen zu-lässt. Ziel ist die Herstellung nach-haltiger städtebaulicher Struktu-ren, die Schaffung von zukunftsfä-higen, familiengerechten und ge-nerationenübergreifenden Wohn-formen sowie die Ermöglichungvon wohnverträglichen gewerbli-chen und sozialen Nutzungen bzw.Einrichtungen.

    Die Planung sieht entlang der

    Hauptstraße eine behutsame Nach-verdichtung mit einer größeren Ku-batur vor, welche mit einem hohenschlanken Baukörper abschließt.Im südlichen Teil des Plangebietswird ein U-förmiger Baukörperausgewiesen, im Innenbereich isteine Bebauung mit fünf Punkthäu-sern vorgesehen. Entlang derScheffelstraße und der Hegaustra-ße wird die bestehende Blockrand-bebauung bzw. Nutzung aufge-nommen und die weitere baulicheNutzung im Blockinnenbereich ge-regelt. Die Wohn- und Geschäfts-häuser „Scheffelstraße 1“, „Bahn-hofstraße 9“ und „Hegaustraße 2“sollen als stadtbildprägende Ge-bäude erhalten werden.

    Durchführung und einzusehende UnterlagenDie Beteiligung der Öffentlichkeitfindet vom 3. Februar bis ein-schließlich 26. Februar 2021 statt(Auslegungsfrist).

    In dieser Zeit wird der Entwurf desBebauungsplanes und der Örtli-chen Bauvorschriften nebst derBegründung sowie den wesentlichbereits vorliegenden umweltbezo-genen Stellungnahmen im Rathausder Stadt Singen, Abteilung Stadt-planung, 1. OG, Flur, Zimmer 102-104, 141-144, Hohgarten 2, 78224Singen, öffentlich ausgelegt.

    Während der Auslegungsfrist kannjedermann Stellungnahmen zudem Entwurf des Bebauungspla-nes abgeben. Die Stellungnahmensind schriftlich oder zur Nieder-schrift an die Stadt Singen, Fach-bereich Bauen, Abteilung Stadt-planung, Rathaus, Hohgarten 2,78224 Singen, oder per Fax an07731/85-882-363 zu richten; siekönnen auch per E-Mail abgege-ben werden an: [email protected]

    Das Rathaus Singen ist aufgrundder Corona-Pandemie nicht frei zu-gänglich. Die Unterlagen sind wäh-rend der Öffnungszeiten einseh-bar, es wird jedoch um vorherigetelefonische Anmeldung unter Te-lefon 07731/85-372 oder per Mail([email protected]) gebe-ten. Es besteht eine Masken-pflicht.

    Alle öffentlich ausgelegten Unter-lagen können während der Ausle-gungsfrist auch über das Internetunter der Adresse www.singen.deunter „Leben/ Wohnen und Bauen/Stadtentwicklung/Stadtplanung/

    Bürgerbeteiligung“ eingesehen wer -den. Alle Interessierten werden ge-beten, von der digitalen Einsicht-nahme Gebrauch zu machen.

    Umweltbezogene InformationenEs wird darauf hingewiesen, dassim beschleunigten Verfahren nach§ 13a BauGB von einer Umweltprü-fung nach § 2 Absatz 4 BauGB, voneinem Umweltbericht nach § 2aBauGB und von der Angabe nach §3 Absatz 2 BauGB, welche Artenumweltbezogener Informationenverfügbar sind, abgesehen wird.

    HinweiseNicht innerhalb der Auslegungs-frist abgegebene Stellungnahmenkönnen bei der Beschlussfassungüber den Bebauungsplan unbe-rücksichtigt bleiben. Im Zusam -menhang mit dem Datenschutzwird ausdrücklich darauf hinge-wiesen, dass ein Bauleitplanver-fahren ein öffentliches Verfahrenist und daher alle dazu eingehen-den Stellungnahmen in öffentli-chen Sitzungen (Fachausschüsseund Gemeinderat) beraten und ent-schieden werden, sofern sich nichtaus der Art der Einwände oder derbetroffenen Personen ausdrückli-che oder offensichtliche Einschrän-kungen ergeben. Die Stellungnah-men werden grund sätzlich anonymbehandelt.

    Die der Planung zugrundeliegen-den Vorschriften (Gesetze, Verord-nungen, Erlasse, Normungen) kön-nen bei den vorgenannten Stelleneingesehen werden.

    Singen, 27. Januar 2021

    gez. Bernd Häusler Oberbürgermeisterder Stadt Singen

    SINGENkommunal

    Amtsblatt der Stadt Singen 27. Januar 2021 | Seite 2

    Öffentliche Bekanntmachung

    Öffentliche BekanntmachungWiderspruch gegen die

    Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder

    Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium

    Verlangen Mandatsträger, Presseoder Rundfunk Auskunft aus demMelderegister über Alters- undEhejubiläen von Einwohnern, darfdie Meldebehörde nach § 50 Ab-satz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)Auskunft erteilen über Familien-namen, Vornamen, Doktorgrad,Anschrift sowie Datum und Artdes Jubiläums.

    Altersjubiläen sind der 70. Ge-burtstag, jeder fünfte weitere Ge-burtstag und ab dem 100. Ge-burtstag jeder folgende Geburts-tag; Ehejubiläen sind das 50. undjedes folgende Ehejubiläum.

    Die Meldebehörde übermitteltdarüber hinaus gemäß § 12 derMeldeverordnung dem Staatsmi-nisterium zur Ehrung von Alters-und Ehejubilaren durch den Mi-nisterpräsidenten Daten der Jubi-larinnen und Jubilare aus dem

    Melderegister. Davon umfasstsind zum Beispiel der Familienna-me, Vornamen, Doktorgrad, Ge-schlecht, die Anschrift sowie dasDatum und die Art des Jubiläums.

    Die betroffenen Personen, derenDaten übermittelt werden, habendas Recht, der Datenübermittlungzu widersprechen.

    Der Widerspruch kann beim

    Bürgerzentrum (BÜZ)Standes- und Einwohnerwesen

    August-Ruf-Straße 1378224 Singen (Hohentwiel)Telefon 85-600 / 85-601

    eingelegt werden. Bei einem Wi-derspruch werden die Daten nichtübermittelt. Der Widerspruch giltbis zu seinem Widerruf.

    Den Widerspruch bitte vor demGeburtsmonat bzw. dem Monatdes Ehejubiläums melden.

    Singen, 13. Januar 2021

    gez. Bernd HäuslerOberbürgermeister der Stadt Singen

    Öffentliche Bekanntmachungdes Verwaltungs-

    undFinanzausschusses

    am Dienstag, 2. Februar, um 10.30 Uhr

    im Rathaus, Hohgarten 2,Bürgersaal

    Tagesordnung:

    1. Finanzielle Zuwendung an die„Horizont – Ökumenisches Hos-piz- und Palliativzentrum im Land-kreis Konstanz gGmbH“ durch dieFördergesellschaft Hegau-Boden-see-Klinikum mbH für das Jahr2020

    2. Einführung städtisches Förder-programm „SolarImpuls“

    3. Änderung der Feuerwehrsat-zung der Stadt Singen entspre-chend der Mustersatzung zur Er-möglichung von Briefwahlen inPandemiezeiten

    4. Projektbeschluss – Ausschrei-

    bung Schülerfahrten im innerenSchulbetrieb (Schwimm- undSport fah ten der Schulen in städti-scher Trägerschaft) für das Schul-jahr 2021/2022

    5. Vergabe der Unterhalts-, Glas-und Fensterrahmenreinigung fürdie Ortsteile Friedingen (Los 1)und Hausen (Los 2)

    6. Vergabe der Unterhalts-, Glas-und Fensterrahmenreinigung fürdas Hegau Gymnasium

    7. Beratung und Beschlussfas-sung über die Haushaltssatzungund den Haushaltsplan 2021 derStadt Singen

    8. Mitteilungen/Anträge

    9. Anfragen und Anregungen

    Alle Interessierten sind herzlichzu dieser Sitzung eingeladen. Än-derungen bitte dem Aushang imRathaus entnehmen.

    Eine Blutspendeaktion des Deut-schen Roten Kreuzes (DRK) findetam Freitag, 5. Februar, von 14.30 - 19Uhr in der Riedblickhalle (Bodan-straße 28, Singen) statt – selbstver-ständlich in Absprache mit den Auf-sichtsbehörden unter hohen Hygie-ne- und Sicherheitsstandards. Spen -der werden gebeten, nur zur Blut-spende zu kommen, wenn sie sichgesund und fit fühlen.

    Die Blutspende ist ausschließlichmit einer Online-Terminreservie-rung möglich: https://terminreservierung.blut-spende.de/m/singen-riedblickhalle

    Bei Fragen rund um die Blutspendeoder bei Problemen mit der Termin-reservierung steht die kostenfreieService-Hotline unter 0800/11 94911 zur Verfügung.

    DRK sucht Blutspender

    ÖffentlicheBekanntmachungWiderspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft

    Die Meldebehörde übermittelt die in§ 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6des baden-württembergischen Aus-führungsgesetzes zum Bundesmel-degesetz und § 18 Meldeverordnungaufgeführten Daten der Mitgliedereiner öffentlich-rechtlichen Reli-gionsgesellschaft an die betreffen-den Religionsgesellschaften.

    Die Datenübermittlung umfasstauch die Familienangehörigen (Ehe-gatten, minderjährige Kinder unddie Eltern von minderjährigen Kin-dern), die nicht derselben oder kei-ner öffentlich-rechtlichen Religions-gesellschaft angehören. Die Datenü-bermittlung umfasst zum BeispielAngaben zu Vor- und Familienna-men, frühere Namen, Geburtsdatumund Geburtsort, Geschlecht und der-zeitigen Anschriften.

    Die Familienangehörigen haben ge-mäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG dasRecht, der Datenübermittlung zu wi-dersprechen.

    Der Widerspruch gegen die Datenü-bermittlung verhindert nicht dieÜbermittlung von Daten, die für Zwe-cke des Steuererhebungsrechts be-nötigt werden. Diese Zweckbindungwird der öffentlich-rechtlichen Ge-sellschaft als Datenempfänger beider Übermittlung mitgeteilt.

    Der Widerspruch kann beim

    Bürgerzentrum (BÜZ)Standes-, Einwohner- und AusländerwesenAugust-Ruf-Straße 13

    78224 Singen (Hohentwiel)

    ÖffnungszeitenMontag, Dienstag, Mittwoch und

    Freitag von 8 - 18 UhrDonnerstag von 8 - 12 UhrTelefon 85-600 / 85-601

    eingelegt werden. Ein Widerspruchist nicht erforderlich, wenn bereitsfrüher eine entsprechende Erklärungabgegeben worden ist.

    Singen, 13. Januar 2021

    gez. Bernd HäuslerOberbürgermeisterder Stadt Singen

    ProblemstoffeEine Problemstoffsammlung findetam Freitag, 5. Februar, statt: • 9.30 - 11.30 Uhr in Bohlingen(Straße beim Festplatz)• 12 - 14 Uhr in Singen (Industrie-straße beim Gaswerk)• 14.30 - 16.30 Uhr in Friedingen(Schulhof Hausener Straße)Es werden nur Problemstoffe ausHaushalten in haushaltsüblichenMengen (Gebinde bis 20 Kilogrammund 30 Liter) angenommen.

    Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften

    „Bruderhof, 11. Teiländerung“(Aufhebung der Bebauungspläne„Bruderhof“ rechtskräftig seit 10. Februar 1971, „BruderhofÄnderung“ rechtskräftig

    seit 12. Juli 1977 und „BruderhofAntennen“, rechtskräftig seit

    27. Mai 1992 jeweilsin Teilbereichen)

    Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

    In der Sitzung am 15. Dezember2020 hat der Gemeinderat demEntwurf des Bebauungsplanesund der Örtlichen Bauvorschriften„Bruderhof, 11. Teiländerung“(Aufhebung der Bebauungspläne„Bruderhof“ rechtskräftig seit 10.Februar 1971, „Bruderhof Ände-rung“ rechtskräftig seit 12. Juli1977 und „Bruderhof Antennen“,rechtskräftig seit 27. Mai 1992 je-weils in Teilbereichen) zuge-stimmt und die Verwaltung beauf-tragt, die Beteiligung der Öffent-lichkeit gemäß § 3 (2) BauGBdurchzuführen.

    VerfahrenIn der Sitzung am 21. Mai 2019 hatder Ausschuss für Stadtplanungund Bauen beschlossen, dass derBebauungsplan und die ÖrtlichenBauvorschriften „Bruderhof, 11.Teiländerung“ als Bebauungsplander Innenentwicklung im be-schleunigten Verfahren gemäß §13a in Verbindung mit § 13 Bauge-setzbuch durchgeführt werden.

    PlangebietDas Plangebiet liegt am nördli-chen Rand der Nordstadt Singensund ist umgeben von Wohnbebau-ung im Süden und Westen, vonGrünflächen mit Bolz- und Tennis-plätzen im Osten und von derWaldfläche „Klein Tannen-wäldle“ im Norden. Südlichdes Geltungsbereiches so-wie südlich der Bruderhof-straße liegt der Ziegeleiwei-her. Die Grenzen des Pla-nungsgebietes sind im abge-bildeten Übersichtsplan dar-gestellt.

    Ziele und Zweckeder PlanungMit der 11. Teiländerung desBebauungsplanes Bruderhofsollen die bauplanungs-rechtlichen Voraussetzun-gen für den Neubau einerKindertagesstätte (Kita) ge-schaffen werden. Gleichzei-tig sollen die öffentlichenGrünflächen zwischen derKita und den Tennisplätzendurch die Ausweisung als öf-fentliche Grünfläche mit derZweckbestimmung „Parkan-

    lage“ dauerhaft als Grünfläche ge-sichert werden.

    Durchführung und einzusehende UnterlagenDie Beteiligung der Öffentlichkeitfindet vom 3. Februar bis ein-schließlich 5. März 2021 statt(Auslegungsfrist).

    In dieser Zeit wird der Entwurf desBebauungsplanes und der Örtli-chen Bauvorschriften nebst derBegründung sowie den wesentlichbereits vorliegenden umweltbezo-genen Stellungnahmen im Rathausder Stadt Singen, Abteilung Stadt-planung, 1. OG, Flur, Zimmer 102-104, 141-144, Hohgarten 2, 78224Singen, öffentlich ausgelegt.

    Während der Auslegungsfrist kannjedermann Stellungnahmen zudem Entwurf des Bebauungspla-nes abgeben. Die Stellungnahmensind schriftlich oder zur Nieder-schrift an die Stadt Singen, Fach-bereich Bauen, Abteilung Stadt -planung, Rathaus, Hohgarten 2,78224 Singen, oder per Fax an07731/85-882-363 zu richten; siekönnen auch per E-Mail abgege-ben werden an: [email protected]

    Das Rathaus Singen ist aufgrundder Corona-Pandemie nicht freizugänglich. Die Unterlagen sindwährend der Öffnungszeiten ein-sehbar, es wird jedoch um vorheri-ge telefonische Anmeldung unterTelefon 07731/85-372 oder perMail ([email protected])gebeten. Es besteht eine Masken-pflicht.

    Alle öffentlich ausgelegten Unter-lagen können während der Ausle-gungsfrist auch über das Internetunter der Adresse www.singen.deunter „Leben/ Wohnen und Bauen/

    Stadtentwicklung/Stadtplanung/Bürgerbeteiligung“ eingesehenwerden. Alle Interessierten werdengebeten, von der digitalen Einsicht-nahme Gebrauch zu machen.

    Umweltbezogene InformationenEs wird darauf hingewiesen, dassim beschleunigten Verfahren nach§ 13a BauGB von einer Umwelt-prüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB,von einem Umweltbericht nach §2a BauGB und von der Angabenach § 3 Absatz 2 BauGB, welcheArten umweltbezogener Informa-tionen verfügbar sind, abgesehenwird.

    HinweiseNicht innerhalb der Auslegungs-frist abgegebene Stellungnahmenkönnen bei der Beschlussfassungüber den Bebauungsplan unbe-rücksichtigt bleiben. Im Zusam-menhang mit dem Datenschutzwird ausdrücklich darauf hinge-wiesen, dass ein Bauleitplanver-fahren ein öffentliches Verfahrenist und daher alle dazu eingehen-den Stellungnahmen in öffentli-chen Sitzungen (Fachausschüsseund Gemeinderat) beraten undentschieden werden, sofern sichnicht aus der Art der Einwändeoder der betroffenen Personenausdrückliche oder offensichtlicheEinschränkungen ergeben. DieStellungnahmen werden grund-sätzlich anonym behandelt.

    Die der Planung zugrundeliegen-den Vorschriften (Gesetze, Verord-nungen, Erlasse, Normungen)können bei den vorgenanntenStellen eingesehen werden.

    Singen, 27. Januar 2021

    gez. Bernd Häusler Oberbürgermeister der Stadt Singen

    Öffentliche Bekanntmachung

  • SINGENkommunal

    Amtsblatt der Stadt Singen 27. Januar 2021 | Seite 3

    Ortsteile

    Auch in Corona-Zeiten brauchenMenschen mit Behinderungen Gast-familien, in denen sie gut begleitetleben können. Gesucht werden da-her Familien oder Einzelpersonen,die ein Zimmer oder eine kleineWohnung frei haben (Fachkenntnis-se nicht erforderlich). Die Gastfami-lie sollte sich vorstellen können, einKind, einen Jugendlichen oder eineerwachsene Person bei sich aufzu-

    nehmen und im Alltag zu begleiten.Fachkräfte der Stiftung Liebenausorgen für eine dauerhafte Beglei-tung sowie ein angemessenes Be-treuungsentgelt. Kontakt: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien(BWF), Worblinger Straße 63, Singen, Telefon 07731/59 69 62,www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie

    Wer will Gastfamilie sein?

    Das BÜZ (Bürgerzentrum) infor-miert über die allgemeine Melde-pflicht nach dem Meldegesetz.

    • Was ist zu melden?

    Zu melden ist jedes Beziehen ei-ner Wohnung (Anmeldung). AlsWohnung im Sinne des Meldege-setzes gilt jeder umschlosseneRaum, der zum Wohnen oderSchlafen benutzt wird. Bei einemWohnungswechsel innerhalb derGemeinde tritt an die Stelle derAb- und Anmeldung die Anmel-dung bei Ortsumzug (Ummel-dung).

    Personen, die weitere Wohnsitzein der Bundesrepublik haben,müssen dies der Meldebehördemitteilen. Hierbei ist zu beachten,dass nur an einem Wohnsitz dieHauptwohnung sein kann.

    Hauptwohnung ist die vorwie-gend benutzte Wohnung des Ein-wohners. Hauptwohnsitz einesverheirateten Einwohners, dernicht dauernd getrennt von seinerFamilie lebt, ist die vorwiegendbenutzte Wohnung der Familie.

    Bei einem Wohnungswechsel in-nerhalb der Bundesrepublik be-darf es keiner Abmeldung bei derbisherigen Meldebehörde. EineAbmeldepflicht besteht dann,wenn der Meldepflichtige im Aus-land eine Wohnung bezieht odereine Nebenwohnung aufgibt.

    • Wer hat zu melden?

    Der Meldepflichtige hat sich per-

    sönlich bei der Meldebehörde un-ter Vorlage seines Personalaus-weises/Reisepasses und einerWohnungsgeberbescheinigungan-/ab- bzw. umzumelden.

    Die An-, Ab- bzw. Ummeldungmuss innerhalb von zwei Wochennach Einzug/Auszug beim

    Bürgerzentrum (BÜZ)Standes-, Einwohner-und AusländerwesenAugust-Ruf-Straße 13

    78224 Singen (Hohentwiel)

    ÖffnungszeitenMontag, Dienstag, Mittwoch und

    Freitag von 8 - 18 UhrDonnerstag von 8 - 12 UhrTelefon 85-600 / 85-601

    erfolgen.

    Meldepflichten werden nicht be-gründet, wenn ein Einwohner füreine Wohnung im Inland gemeldetist und nicht länger als sechs Mo-nate eine Wohnung bezieht. Füreinen Einwohner, der sonst imAusland wohnt und im Inlandnicht gemeldet ist, besteht dieMeldepflicht nach Ablauf von dreiMonaten.

    Die Meldepflicht besteht für Deut-sche und ausländische Staatsan-gehörige gleichermaßen.

    Verstöße gegen das Meldegesetzkönnen durch Auferlegung einesBußgeldes geahndet werden.

    Allgemeine Meldepflichten nach dem MeldegesetzFür die Berechnung der Grundrente

    wird das Einkommen neben derRente geprüft. Dieses müssen dieRentner/innen jedoch grundsätz-lich nicht an die Deutsche Renten-versicherung (DRV) melden. Zwi-schen den Finanzbehörden und derDRV wird dafür ein automatischerDatenaustausch neu eingerichtet. Ausnahmen gibt es aber für Kapital-erträge oberhalb des Sparerpausch-

    betrages in Höhe von 801 Euro proPerson und für Einkünfte von Rent-ner/innen, die im Ausland leben.Sie müssen innerhalb von drei Mo-naten nach Erhalt des Grundrenten-bescheides ihre Kapitalerträge undAuslandseinkünfte selber an dieDRV melden und Nachweise vorle-gen. Dann wird der Grundrentenzu-schlag neu berechnet.Der automatische Datenabgleich zwi-

    schen DRV und Finanzamt bzw dieEigenmeldung wird einmal jährlichwiederholt. Infos und Broschüre zum Herunter-laden unterhttp://www.deutsche-rentenversi-cherung.de/grundrente(Broschüre als Papierexemplar kostenlos unter Telefon 0721/825-23888 oder [email protected] erhältlich).

    Einkünfte neben der GrundrenteNotfall-Telefon"

    "

    • Feuerwehr/Rettungsdienst:( 112

    • Polizei: ( 110

    • Ärztlicher Bereitschaftsdienst:( 01805/19292350

    • Allgemeiner Notfalldienst:( 116117

    • Hegau-Bodensee-Klinikum: ( 07731/890

    Gelbe SäckeDonnerstag, 4. Februar: Gelbe Säcke

    Defekte StraßenlampenZuständig für die Instandhaltungund Reparatur der Straßenlampenist die Thüga Energienetze GmbH.Defekte Straßenlampen daher direktder Störungsannahme oder Thüga,Telefon 0800/7750007 bzw. onlineunter www.stoerung24.de melden,damit die Instandsetzung zügig er-folgen kann. Die telefonische Stö-rungsannahme ist kostenfrei undrund um die Uhr erreichbar

    TÜV-TerminFreitag, 29. Januar, 11 - 12.30 Uhr:TÜV-Termin zur Überprüfung von

    land- und forstwirtschaftlichen Zug-maschinen sowie ungebremsten An-hängern (§ 29 StVZO) auf dem Rat -hausplatz in Bohlingen

    RäumpflichtAus gegebenem Anlass wird daraufhingewiesen, dass es für Anlieger ei-ne Räumpflicht gibt. Bei Schnee ha-ben die Anlieger dafür zu sorgen,dass es einen für Fußgänger sicherpassierbaren Weg gibt.

    ProblemstoffeFreitag, 5. Februar, 9.30 - 12.30 Uhr:Problemstoffsammlung am Festplatzzum Espen. Weitere Infos unter Tele-fon 07731/85-425 (vormittags)

    AbfalltermineDonnerstag, 28. Januar: Biomüll Mittwoch, 3. Februar: Restmüll inkl.Roter Deckel

    MülltermineDienstag, 2. Februar: Restmüll Roter DeckelMittwoch, 3. Februar: Biomüll Donnerstag, 4. Februar: Gelber Sack

    Freitag, 5. Februar, 14.30 - 16.30 Uhr:Problemstoffsammlung im Schulhof

    Busfahrpläne undAbfallkalender

    Neben den neuen Busfahrplänengibt es bei der Verwaltungsstelleauch Abfallkalender.

    Bücherei und Bürgercafé

    Wegen der Corona-Situation müssensowohl die Stadtteilbücherei alsauch das Bürgercafé geschlossenbleiben.

    Wer macht mit bei derNachbarschaftshilfe?

    Die Nachbarschaftshilfe sucht enga-gierte Menschen zur Erweiterungdes Helferkreises. Wer sich für diesevielfältigen Aufgaben interessiert,meldet sich unter Telefon 9761479(montags, mittwochs, freitags ab13.30 Uhr). Kontaktaufnahme auchgerne per E-Mail: [email protected]

    PapiertonneDonnerstag, 28. Januar: Altpapiertonne

    RestmüllsäckeNeben (kostenlosen) Gelber-Sack-Rollen sind bei der Ortsverwaltungauch Restmüllsäcke (3,50 Euro/Stück) erhältlich.

    RentenanträgeNach wie vor können bei der Ortsver-waltung auch Rentenanträge ge-stellt werden, da – mit Ausnahmeder neuen Grundrente – Rentenzah-lungen nur auf schriftlichen Antraggewährt werden. Es empfiehlt sichjedoch, vorab einen Termin zu ver-einbaren.

    Abfuhr Gelbe SäckeMontag, 1. Februar: Gelbe Säcke

    KiJu-Karte erhältlichBei der Ortsverwaltung ist die KiJu-Karte erhältlich – ein Angebot fürSingener Kinder und Jugendliche bis17 Jahre, deren Eltern Sozialleistun-gen beziehen. Die Karte berechtigtzur kostenlosen bzw. verbilligtenTeilnahme an zahlreichen kulturel-len und sportlichen Angeboten. Nä-here Infos unter www.kiju-karte.de

    BlutspendeaktionEine Blutspendeaktion des Deut-schen Roten Kreuzes findet am Frei-tag, 5. Februar, von 14.30 - 19 Uhr inder Riedblickhalle (Bodanstraße 28)statt – nur mit Online-Terminreser-vierung, um in den genutzten Räum-lichkeiten den erforderlichen Ab-stand zwischen allen Beteiligten ge-währleisten zu können und Warte-zeiten zu vermeiden:https://terminreservierung.blutspende.de/m/singen-riedblickhalleBei Fragen rund um die Blutspendesteht die kostenfreie Service-Hotlineunter 0800/11 949 11 zur Verfügung.

    Beurenan der Aach

    V

    Bohlingen

    V

    Friedingen

    V

    Hausenan der Aach

    V l lle: Telefon 42851 F

    Schlattunter Krähen

    V

    Überlingenam Ried

    IMPRESSUMAmtsblatt Singen

    Herausgebervon SINGEN kommunal:Stadtverwaltung Singen (Htwl.),Hohgarten 2, 78224 Singen.Redaktion:Lilian Gramlich (verantwortlich)Telefon 85-107, Telefax 85-103E-Mail: [email protected]