SOZIALE SICHERHEIT - · PDF fileDie Sozialversicherung für den Fall eines Konkurses, in damit gleichgesetzten Situationen oder bei zwangsweiser Einstellung 141

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  • Alles was Sie schon immer wissen wollten

    SOZIALE SICHERHEIT

    Januar 2016

  • Alles was Sie schon immer wissen wolltenSOZIALE SICHERHEIT

    Januar 2016

  • Vorwort 7

    Inleiding 9

    Finanzierung 21

    Statistiken und Budgets 31

    Das belgische Sozialversicherungssystem fr Arbeitnehmer 37

    Die unterschiedlichen Bereiche der sozialen Sicherheit 41

    Familienleistungen 43

    Arbeitslosigkeit 57

    Pensionen 71

    Gesundheitspflege 91

    Leistungen im Krankheitsfall 105

    Mutterschaftsgeld 111

    Arbeitsunflle 117

    Berufskrankheiten 125

    Jahresurlaub 131

    Die Sozialversicherung fr den Fall eines Konkurses, in damit gleichgesetzten Situationen oder bei zwangsweiser Einstellung 141

    Untersttzung fr Selbststndige nach einer Geburt, Adoption, oderbeiinformellerPflege 143

    Internationale Aspekte der sozialen Sicherheit 147

    Sozialhilfe 155

    Ntzliche Anschriften und Telefonnummern 169

    Inhaltsverzeichnis

  • Vorwort

  • 7

    Soziale Sicherheit. Jeder hat schon einmal etwas darber gehrt. In dieser Broschre wollen wir die belgische soziale Sicherheit erlutern und einige Angaben ber die internationalen Aspekte der sozialen Sicherheit, an denen Belgien beteiligt ist, machen.

    Wir unterscheiden zwei Gliederungen in unserem System der sozialen Sicherheit: "die klassischen Bereiche" der sozialen Sicherheit sowie die "Sozialhilfe".

    Die klassischen Bereiche der sozialen Sicherheit umfassen sieben Punkte:

    1. Ruhestands- und Hinterbliebenenversicherungen 2. Arbeitslosenversicherungen 3. Arbeitsunfallversicherungen 4. Berufskrankheitenversicherungen 5. Fr Familien bestimmte Sozialleistungen 6. Gesundheitspflege- und Entschdigungspflichtversicherung 7. Jahresurlaub

    Fr Selbststndige gibt es auch eine Sozialversicherung fr den Fall eines Konkurses und ein System von Mutterschaftshilfe fr weibliche Selbststndige.

    Ist von "Sozialhilfe" oder den sog. "Residualregelungen" die Rede, so ist damit in der Regel Folgendes gemeint:

    Eingliederungseinkommen (eine Sozialhilfeleistung im breiten Sinne) Einkommensgarantie fr betagte Menschen garantierte Familienleistungen Beihilfen fr Personen mit einer Behinderung

    Die Gesamtheit des klassischen Systems der sozialen Sicherheit wird ganz allgemein betrachtet in drei Systeme unterteilt: ein System fr Arbeitnehmer (z. B. Bankangestellte, Arbeiter in der Automobilmontage), ein System fr Selbststndige sowie ein System fr (fderale) Beamte. In dieser Publikation wird von dem System fr Arbeitnehmer ausgegangen, um anschlieend die Unterschiede zu den anderen Systemen aufzuzeigen. Denn Arbeitnehmer stellen die Mehrheit innerhalb dieses Systems dar.

    An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass wir uns hauptschlich auf allgemeine Bedingungen und Bestimmungen beschrnkt haben. Ausnahmen sind jedoch immer mglich. Die Familienleistungen werden immer noch beschrieben, obwohl der Fderalstaat hierfr nicht mehr zustndig ist. Am Ende dieser Publikation ist eine Liste mit Anschriften und Telefonnummern der wichtigsten Einrichtungen aufgefhrt, an die Sie sich mit Fragen oder Problemen wenden knnen.

    Diese Broschre wurde zum letzten Mal am 1. Januar 2016 aktualisiert.

    Vorwort

  • Einleitung

  • 9

    Einleitung

    A. Die Bedeutung der sozialen Sicherheit

    Der wichtigste Begriff innerhalb des Systems der sozialen Sicherheit lautet Solidaritt. Solidaritt zwischen:

    Diese Solidaritt ist sichergestellt, da

    alle Erwerbsttigen Beitrge im Verhltnis zu ihrem Einkommen zahlen mssen; eine umfassende Finanzierung durch das Gemeinwesen, d.h. durch alle Brger,

    sichergestellt ist; Gewerkschaften, Krankenkassen und Arbeitgeberverbnde ber verschiedene

    Aspekte des Systems mitbestimmen.

    Die Sozialsicherheit stellt drei Funktionen sicher:

    In Fllen von Lohnverlust (Arbeitslosigkeit, Eintritt in den Ruhestand oder Erwerbsunfhigkeit) wird ein Ersatzeinkommen gezahlt;

    Wenn "soziale Belastungen" vorliegen, wird zum bestehenden Einkommen eine Zusatzleistung gezahlt, beispielsweise fr die Kindererziehung oder Erstattung krankheitsbezogener Kosten;

    Bei unfreiwilligem Ausbleiben von Berufseinkommen werden Beihilfen gezahlt.

    Arbeitenden und Arbeitslosen

    Jugendlichen und Betagten

    Ersatzeinkommen Zusatzleistung

    usw.

    Gesunden und Kranken

    Menschen mit und Menschen ohne

    Einkommen

    Familien ohne und Familien mit Kindern

    Beihilfen

  • 10

    Einleitung

    B. Geschichtlicher Rckblick

    Das belgische System der sozialen Sicherheit ist nicht von heute auf morgen entstanden. Es ist das Ergebnis verschiedener Entwicklungen, die sich in den letzten hundertfnfzig Jahren vollzogen haben. Im heutigen System der sozialen Sicherheit findet man immer noch Spuren aus der Vergangenheit.

    Der Ursprung des Systems der sozialen Sicherheit geht auf die erste Industrielle Revolution und das Aufkommen des Kapitalismus zurck. Das Phnomen der Armut, das bis dahin immer durch Familie oder durch Almosen gelst wurde, wird ab dann als ein Gesellschaftsproblem betrachtet. Dies fhrte zur Grndung sogenannter "Brgerlicher Gotteshuser" und von "Wohlttigkeitseinrichtungen", den Vorfahren unserer heutigen ffentlichen Sozialhilfezentren (SHZ). Durch die Industrielle Revolution mussten die Arbeiter in Fabriken arbeiten und waren somit Gefahren ausgesetzt, denen sie vorher nicht ausgesetzt waren: beispielsweise Krankheiten, Erwerbsunfhigkeit, Arbeitslosigkeit usw. Um sich gegen diese neuartigen Risiken abzusichern, grndeten die Arbeiter in Eigenverantwortung sogenannte "Hilfsgesellschaften auf Gegenseitigkeit". Diese auf Freiwilligkeit beruhenden Hilfsgesellschaften schtzten die ihnen angehrenden Arbeiter gegen die neuartigen Sozialrisiken. So war beispielsweise eine Untersttzung in Fllen von Arbeitslosigkeit bzw. Erwerbsunfhigkeit vorgesehen oder in Fllen, in denen der Arbeitnehmer fr die Verrichtung von Ttigkeiten zu alt wurde usw. Durch das Aufkommen der Arbeiterbewegung entwickelten sich diese auf Gegenseitigkeit beruhenden lokalen Hilfsverbnde zu Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (Krankenkassen). Neben den von den Arbeitnehmern selbst ausgehenden Initiativen grndeten bestimmte Beschftigte, die sich christlichen Werten zugeordnet fhlten, Familienleistungskassen, die finanzielle Auszahlungen fr Arbeitnehmer mit Kindern vorsahen. Diese Initiativen gingen allesamt auf private Bestrebungen zurck, so dass der Staat keine Beitrge erhob.

    Nach der schwerwiegenden Krise, die 1886 in Belgien zu landesweiten Streiks fhrte, wurde deutlich, dass ein staatlicher Eingriff unumgnglich wurde. Seit 1891 zahlt der Staat den Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit Zuschsse. Sowohl finanziell als auch strukturell war dieses Eingreifen des Staates erfolgreich. Die unterschiedlichen lokalen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit wurden umgegliedert und einer effizienteren Leitung zugefhrt. So entstanden die "Nationalverbnde", wie wir sie heute kennen. Das Versicherungsverhltnis beruhte immer noch auf Freiwilligkeit; die Arbeiter waren zu einer Teilnahme nicht verpflichtet.

    1860

    1886

  • 11

    Einleitung

    Die erste Pflichtversicherung entstand erst im Jahr 1903. Es handelte sich dabei um eine Versicherung gegen Arbeitsunflle. Zwischen den beiden Weltkriegen entwickelte sich das System der Pflichtversicherungen stndig weiter. Arbeitnehmer wurden verpflichtet, sowohl Renten- und berlebensversicherungen sowie Versicherungen gegen Berufskrankheiten als auch Versicherungen fr den Erhalt von Leistungen, die sich aufgrund ihrer familiren Situation ergaben sowie fr den bezahlten Urlaub (heute als "Jahresurlaub" bezeichnet), abzuschlieen. Selbststndige sind erst seit 1937 verpflichtet, in das System der Familienleistungen einzuzahlen. "Sozialrisiken" (Krankheit, Erwerbsunfhigkeit und Arbeitslosigkeit) wurden nur von den Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und den Gewerkschaften privat bezuschusst. Ein weiterer wichtiger Schritt zwischen den beiden Weltkriegen war die Verabschiedung des ersten Gesetzes zur Sicherstellung von Einkommen fr Personen mit Behinderung. Whrend des Zweiten Weltkriegs erarbeiteten Vertreter der Arbeitergewerkschaften, Arbeitgeberverbnde sowie leitende Beamte ein "Vereinbarungsvorhaben fr die soziale Solidaritt", das nach Kriegsende umgesetzt werden sollte. 1944 wurde dieses Sozialabkommen von den drei Vertragsparteien unterzeichnet. Das Sozialabkommen steht auf zwei wesentlichen Pfeilern: einerseits dem sozialen Frieden zwischen Gewerkschaftsverbnden und Arbeitgeberverbnden, andererseits dem Begriff der Solidaritt (die Sozialsicherheit fr Arbeiter sollte deren Lebensbedingungen verbessern). Entgegen landlufiger Meinungen war dieses Sozialabkommen keineswegs revolutionr. Letztendlich war es nur eine technische Koordination von dem, was sich bisher auf ungeplante Weise entwickelt hatte. Dieses Sozialabkommen hat jedoch zu einer Reihe wichtiger Erneuerungen gefhrt:

    Alle Sozialversicherungen (einschlielich der Arbeitslosen-, Krankheits- und Erwerbsunfhigkeitsversicherungen) wurden fr alle Arbeitnehmer verpflichtend eingefhrt;

    Die Auszahlungsbetrge wurden erhht; Das Landesamt fr Sozialsicherheit (LSS) wurde als zentrale Beitrags-

    einzahlungsstelle gegrndet; Das System der Sozialsicherheit wurde auf parittische Weise von Arbeitnehmer-

    und Arbeitgeberseite gefhrt.

    1944

    1903

  • 12

    Einleitung

    Arbeitsunflle sowie Berufskrankheiten, die von privaten Versicherungstrgern gedeckt wurden sowie die Behindertenpolitik, die durch das Steueraufkommen finanziert wur