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Sozialhilfe Was kann sie, was muss sie leisten? BEREICH SOZIALES Walter Siegrist

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Sozialhilfe

Was kann sie, was muss sie leisten?

BEREICH SOZIALES

Walter Siegrist

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Inhalt

• Soziale Sicherung in der Schweiz / Sozialhilfe

• Datenschutz

• Bereich Soziales der Stadt Zofingen

• Fragen und Diskussion

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Einstieg

Eine Person meldet sich auf dem Sozialdienst, weil ihr das Portemonnaie gestohlen wurde. Auf dem Konto liegt kein Geld mehr. Freunde und Bekannte hat sie keine.Was macht die korrekte Sozialarbeiterin?

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Was macht die korrekte Sozialarbeiterin

A Sie bezahlt aus dem eigenem Sack, da sie ja selber gut bezahlt ist

B Sie empfiehlt einen Kleinkredit bei Expresskredit, da sie den Chef dort kennt und es schnell geht

C Sie hilft beim Einreichen eines Sozialhilfe-Gesuches. Das Geld kommt zwar erst in einigen Wochen, aber so lange muss man

halt Geduld haben.

D Sie empfiehlt eine sparsamere Lebensweise und verweist auf die Budgetberatungsstelle.

E Sie empfiehlt ein Gesuch an die Gemeinnützige Gesellschaft

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Soziale Sicherung in der Schweiz

Grundrecht auf Hilfe in NotlagenArt. 12 der Bundesverfassung

„Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen,hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.“

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Voraussetzung für Sozialhilfe

Voraussetzung für die Ausrichtung von materieller Hilfe :

• Aktueller Mangel an hinreichenden Mitteln für den Lebensunterhalt

• Es muss Bedürftigkeit vorliegen.

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Zweck der Sozialhilfe

Die Sozialhilfe bezweckt die Existenzsicherung,Fördert die wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und unterstützt die gesellschaftliche Integration.

Sozialhilfe umfasst immaterielle und materielle Hilfe. 

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Grundsätze

Zentrale Strukturprinzipien des Sozialhilferechts:

• Die Wahrung der Menschenwürde • Subsidiaritätsprinzip • Individualisierungsgrundsatz• Bedarfsdeckungprinzip• Ursachenbekämpfung

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Sozialhilfe im Kanton Aargau

Im aargauischen Sozialhilfe- und Präventionsgesetz sind die Grundprinzipien für den Anspruch und Bezug von Sozialhilfe festgehalten.  § 5 Abs. 1 SPG hält fest:„Anspruch auf materielle Hilfe besteht, sofern die eigenen Mittel nicht genügen und andere Hilfeleistungen nicht rechtzeitig erhältlich sind oder nicht ausreichen.“

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Sozialrechtliches Existenzminimum

Was ist das soziale Existenzminimum?

Das soziale Existenzminimum gewährleistet Ernährung, Kleidung, Obdach und medizinische Versorgung sowie die Teilhabe am Sozial- und Arbeitsleben nach den individuellen Verhältnissen.

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Andere Existenzminima

• Berechnung gemäss Ergänzungsleistungen

• Sozialhilferechtlich (SKOS)• Betreibungsrechtlich (SchKG)• Absolutes Existenzminimum• Ansätze für Asylsuchende

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Soziales Existenzminimum

BemessungFür die Bemessung der materiellen Hilfe gelten im Kanton Aargau mit Abweichungen die von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe erlassenen Richtlinien (SKOS-Richtlinien), Stand 1. Juli 2004.

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Berechnung nach SKOS-Richtlinien

Materielle GrundsicherungGrundbedarf, Zuschlag, Wohnungskosten inkl. Nebenkosten, KVG, VVG

Situationsbedingte LeistungenKrankheitskosten, Erwerbsunkosten, Fremdbetreuung, Schule, Weitere

EinnahmenSämtliche, Versicherungsleistungen, Einkommen, Kinderzulagen, Unterhalt, Haushaltführung

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Auswirkungen

• Sozialhilfebeziehende sind von Armut betroffen

• Vor allem Asylsuchende• Es gibt aber auch Leute, die mit wenig

zufrieden und glücklich sind • Für zusätzliche Leistungen helfen

glücklicherweise verschiedene Fonds und Stiftungen.

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Datenschutz

Wo ist der Datenschutz geregelt?Gesetz und Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit , den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG/VIDAG)

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Datenschutz

Besonders Schützenswerte Personendaten sind beispielsweise Daten:

• über religiöse, politische Tätigkeiten• über die Gesundheit• über Massnahmen der sozialen Hilfe

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Bekanntgabe von Daten

Wann dürfen Daten an Dritte bekanntgegeben werden:

• Wenn Sie dazu verpflichtet sind• Wenn die Bekanntgabe nötig ist um eine

gesetzliche Aufgabe zu erfüllen• Wenn dies ein Gesetz vorsieht• Wenn die betroffene Person eingewilligt

hat.

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Bereich Soziales der Stadt Zofingen

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BEREICH SOZIALES

Organigramm 2012Total Stellenprozente 1‘250

Vormundschafts- und Sozialbehörde(Stadtrat)

Ressortvorstand Soziales und Kultur *

Leitung Bereich Soziales *80 %

Geschäftsfeld Jugend& Prävention

300 % (ohne Praktika)

Geschäftsfeld SozialhilfeTotal 320 % (ohne Praktikum)

Geschäftsfeld Erwachsenen- undKindesschutz (EKS)

Total 180 %

Geschäftsfeld Administration

Total 370 % (ohne Lernende/r)

Sozialarbeit inkl. Asyl220%

Fachstelle Chance Z!100%

Praktikum Sozialarbeit80%

Abklärungen EKS 80%

Amtsvormundschaft110%

Administration Sozialhilfe und Asyl

270%

Administration EKS30%

AdministrationAmtsvormundschaft

70%

Ausbildung Lernende/r

Offene JugendarbeitFachstelle Prävention/

Integration

Praktikum Sozio-kulturelle Animation

Schulsozialarbeit

Vorpraktikum/Zivildienstleistender

*Mitglieder des Sozialhilfe- und des

Erwachsenen- und Kindesschutzgremiums (EKS)

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Bereich Soziales Kennzahlen

Materielle Hilfe/ABV/EBHaktive Unterstützungseinheiten 300davon immaterielle Hilfe 6davon Alimentenbevorschussung 56

Erwachsenen- und Kindesschutzlaufende Mandate AV 88davon Erwachsene 51davon Kinder 37private Mandatsträgerinnen und –träger 51Anzahl Abklärungen 2012 87

Kennzahlen per 30.06.2012

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Herzlichen Dank für IhreAufmerksamkeit!