50
Sport nach 1 in Schule und Verein 1991 2014 www.sportnach1.de

Sport nach 1 in Schule und Verein - bjr.de · • Schulentwicklung in Richtung Corporate Identity durch Sportklassen, Leistungssportorientierung, Inklusion, Gesundheit, Stützpunktschule

  • Upload
    lethien

  • View
    215

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Sport nach 1 in Schule und Verein

1991 2014

www.sportnach1.de

Bildung braucht Bewegung

Definition von Ganztagsschulen im Primar- und Sekundarbereich I nach der KMK der Länder 2013

• An mindestens 3Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot mit mindestens 7 Zeitstunden

• An allen Tagen ein Mittagessen • Die Ganztagesangebote sind unter der Aufsicht und der Verantwortung

der Schulleitung organisiert und werden in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt; sie müssen in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.

• diese Angebote sind immer schulische Veranstaltungen. Diese Definition trifft auf alle verschiedenen Formen der Ganztagsschulen in den Ländern zu. Die jeweiligen Bezeichnungen unterscheiden sich in den Ländern.

Tanzgruppe im Ganztag

Formen der Ganztagsschule in de Ländern

• In der voll gebundenen Form sind alle Schüler und Schülerinnen verpflichtet, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.

• In der teilweise gebundenen Form verpflichtet sich ein Teil der Schülerinnen und Schüler (Klassenstufen/Klassen), an mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.

• Inder offenen Form können einzelne Schüler und Schülerinnen auf Wunsch an den ganztägigen Angeboten dieser Schulform teilnehmen. Für sie ist ein Aufenthalt, verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule an mindestens drei Wochentagen im Umfang von täglich mindestens sieben Zeitstunden möglich.

Formen der Ganztagsschulen in Bayern

Gebundene Ganztagsschule (GGS)= verpflichtendes Angebot • Durchgehend strukturierter Aufenthalt an mindestens 4 Tagen mit mindestens 7

Zeitstunden, d.h. eine Unterrichts- und Betreuungszeit von 8 bis 16 ist gewährleistet

• Aktivitäten am Vormittag und Nachmittag stehen in einem konzeptionellen Zusammenhang. Ein Mittagessen muss angeboten werden.

• Pflichtunterricht ist rhythmisiert über den Tag verteilt.

• Dieses Angebot ist an staatlichen Schulen kostenfrei (Ausnahme: Mittagessen).

Offene Ganztagesschule (OGS)= freiwilliges Angebot • Nicht für Grundschulen

• Teilnahme an mindestens 2 Tagen mit mindestens 6 Zeitstunden

• Die Anmeldung gilt für ein Schuljahr.

• Inhalte einer familiengerechten Förderung und Betreuung sind: Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreuung, unterrichtliche Fördermaßnahmen, sportliche, musische und gestalterische Aktivitäten

• Dieses Angebot ist an staatlichen Schulen kostenfrei (Ausnahme: Mittagessen).

SAG Judo unter www.sportnach1.de

Rahmenbedingungen

OGS und GGS • Träger Freistaat Bayern

Mögliche Kooperationspartner:

• Freie gemeinnützige Partner wie Stiftungen, eingetragene Vereine, rechtsfähige Organisationen aus den Bereichen Jugendarbeit, Sport und Kultur, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.

• kommunale Partner wie Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbände, Landkreise und kreisfreie Städte, soweit deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Auch der Sachaufwandsträger kann Partner sein.

• Finanzierung:

• OGS: Das Budget je Gruppe und Schuljahr beträgt an HS 28.700.-€ an Förderschulen 32600.-€ und an RS, WS und Gym 24800.-€

• GGS: Das Budget beträgt für externes Personal 6100.-€ plus 12 Budgetstunden an GS/HS/FÖS; 6100.-€ plus 8 Budgetstunden an RS/WS/Gym

Ausbaustand GGS und OGS in Bayern 2013-14

Die wichtigsten Informationen zur gebundenen Ganztagsschule • Ausbaustand • Mit dem Aufbau gebundener Ganztagsschulen wurde zum Schuljahr 2002/2003 begonnen. Ziel der

Staatsregierung ist es, gebundene Ganztagsschulen an Grundschulen, Mittelschulen, Sonderpädagogischen Förderzentren und Schulen zur Lernförderung, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien flächendeckend und bedarfsgerecht auszubauen, sofern hierfür Bedarf besteht und die Schulaufwandsträger der Schulen einen entsprechenden Antrag stellen. Im Schuljahr 2013/2014 sind in Bayern an 963 Schulen gebundene Ganztagszüge eingerichtet oder befinden sich im Aufbau, darunter an 354 Grundschulen, an 412 Mittelschulen, an 99 Sonderpädagogischen Förderzentren und Schulen zur Lernförderung, an 35 Realschulen, an 58 Gymnasien und an fünf Wirtschaftsschulen. Damit konnten auch im Schuljahr 2013/2014 alle genehmigungsfähigen Anträge bewilligt werden.

Die wichtigsten Informationen zur offenen Ganztagsschule • Ausbaustand • Seit dem Schuljahr 2002/2003 werden offene Ganztagsangebote für Schülerinnen und Schüler der

Jahrgangsstufen 5 mit 10 eingerichtet. Im Schuljahr 2013/2014 sind in Bayern an 1.374 Schulen offene Ganztagsangebote eingerichtet, darunter an 626 Mittelschulen, an 101 Sonderpädagogischen Förderzentren und Schulen zur Lernförderung, an 266 Realschulen, an 346 Gymnasien und an 35 Wirtschaftsschulen. Damit konnten auch im Schuljahr 2013/2014 alle genehmigungsfähigen Anträge bewilligt werden.

Chancen und Nutzen eines Sportorientierten Ganztags (SOG)

• Für die Schülerinnen und Schüler

• Für die Schulen

• Für die Vereine

• Für die Eltern

• Für die Gesellschaft

Erfolgsfaktoren eines SOG

1. Personal: a- Anforderungsprofil pädagogisch u. fachlich b- Gewinnung des Personals c- Finanzierung d- Sicherheit, Aufsichtspflicht, Vertretungsmechanismen

2. Sportangebote und Sportstätteninfrastruktur

3. Konkrete Schritte zum SOG mit Change-Management-Instrumenten

4. Kooperationspartner: - Beispiel Förderverein der Schule

5. Best-Practice-Beispiele: - Dokumentationen

1.a Externes Personal im Sportorientierten Ganztag an Bayerischen Schulen

Alle Personen, die als Externe an bayerischen Schulen

auf pädagogischer Ebene eingesetzt werden, müssen vor

ihrem Einsatz ein aktuelles, erweitertes polizeiliches

Führungszeugnis vorlegen (BZR).

- Basissport

- Differenzierter Sport

- Sportarbeitsgemeinschaften (SAGs) unter www.sportnach1.de

- Sportorientierter Ganztag in GGS, OGS und

erweiterter Mittagsbetreuung

1.a Basissport

• Grundschule und Mittelschule Unterrichtsberechtigung aber nicht Befähigung (fit für), Lehramt Sport nicht

vertieft und Sport als Didaktikfach;

• Realschule • Fachoberschule • Berufliche Schulen ausschließlich hauptamtliche und hauptberufliche Lehrer mit der

Unterrichtsberechtigung Sport, Lehrkräfte mit Lehramt Sport nicht vertieft;

• Gymnasium ausschließlich hauptamtliche und hauptberufliche Lehrer mit Lehramt Sport

vertieft;

1.a Differenzierter Sport

- Lehrplanmäßig ausgebildete Sportlehrer für die Basissportarten und mit entsprechender Zusatzqualifikation außerhalb dieser Basissportarten (z.B. Sportklettern, Radfahren, alpiner Skilauf etc.)

- Diplomsportlehrer mit Zusatzqualifikation

- Trainer-C Lizenz in jeweiliger Fachsportart (z.B. Tennis, Judo, Handball, Fußball etc.)

- ÜL C-Breitensport Kinder/Jugendliche und Erwachsene ist nicht möglich !!!!!!

1.a Sportorientierter Ganztag (SOG)

• Unter 2.6.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 8. Juli 2013 Az.: III.5-5 O 4207-6a.70 201 steht:

„Bei Bildungs- und Betreuungsangeboten im Bereich Sport ist zu beachten, dass eingesetzte Personen, die nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzen, nur eingesetzt werden dürfen, wenn sie über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation verfügen, mit der sie zumindest fachlich in der Lage sind, Sport zu vermitteln.

Hierzu gehören die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zur Diplom- Sportlehrerin/zum Diplom-Sportlehrer, die Ausbildung zur Staatlich geprüften Sportlehrerin im

freien Beruf/zum Staatlich geprüften Sportlehrer im freien Beruf sowie die Ausbildung zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrerin/zum Staatlich geprüften Gymnastiklehrer mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit einer dieser Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Inhaber von Fachübungsleiterlizenzen eines Sportfachverban-des dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden.

1.a Möglichkeiten des Personaleinsatzes im SOG

• Als Lehrer mit der Unterrichtsberechtigung für Basissportarten bzw. mit Zusatzqualifikationen

• Nach dem Kooperationsmodell Sport nach 1 mit entsprechender Qualifikation als Trainer -C

• Externes Personal ohne Qualifikationen in Anlehnung an das Mentor Sport nach 1 Modell bei „nicht angeleitetem, selbstorganisiertem Sporttreiben der Schüler unter Beaufsichtigung durch das Personal“

• Schüler/INNEN Als Mentor Sport nach 1

1.a Sport-nach-1-Lizenzkatalog Alle rot gekennzeichneten Sportarten sind im Differenzierten

Sport vom KM zugelassen.

Sportart ÜL-Qualifikation ÜL-Qualifikation

Aikido Trainer-C

Alpiner Skilauf Trainer-C

American Football Trainer-C

Badminton ÜL C- Breitensport, Trainer-C

Baseball Trainer-C

Basketball ÜL C-Breitensport, Trainer-C

Behindertensport Trainer-C

Bewegungskünste Trainer-C 5

Biathlon 1 Trainer-C

Bogenschießen Trainer-C (Schießen)

Curling Trainer-C

Eishockey Trainer-C

Sportart ÜL-Qualifikation ÜL-Qualifikation

Eiskunstlauf / Eistanz Trainer-C

Eislaufen Trainer-C

Eischnelllauf / Short Track Trainer-C

Faustball Trainer-C

Fechten Trainer-C

Freizeitsport ÜL C-Breitensport

Fußball ÜL C-Breitensport Trainer-C

Sport f. Menschen mit Förder-schwerpunkt geistige Entwicklung

Gerätturnen Trainer-C

Gesundheitsorientierte Fitness ÜL C-Breitensport Trainer-C

Gewichtheben Trainer-C

Goalball Trainer-C Behindertensport

Sportart ÜL-Qualifikation ÜL-Qualifikation

Golf Trainer-C

Gymnastik und Tanz ÜL C-Breitensport Trainer-C

Handball ÜL C-Breitensport Trainer-C

Hockey Trainer-C

Judo Trainer-C

Ju-Jutsu Trainer-C

Kanu 2 Trainer-C

Karate Trainer-C

Korbball Trainer-C

Korfball Trainer-C

Leichtathletik ÜL C-Breitensport Trainer-C

Moderner Fünfkampf Trainer-C

Orientierungslauf Trainer-C

Radsport Trainer-C 6

Rasenkraftsport Trainer-C 7

Reiten Trainer-C

Sportart ÜL-Qualifikation ÜL-Qualifikation

Rettungsschwimmen Trainer-C

Rhönradturnen Trainer-C

Rhythmische Sportgymnastik

Trainer-C

Ringen Trainer-C

Rodeln Trainer-C

Rollsport / Inlineskaten Trainer-C

Sportart ÜL-Qualifikation ÜL-Qualifikation

Rollstuhlsport Trainer-C

Rudern Trainer-C

Schach Trainer-C

Schwimmen Trainer-C

Segelfliegen Trainer-C

Segeln / Surfen Trainer-C

Selbstverteidigung Trainer-C Ju Jutsu

Skibob Trainer-C

Skilanglauf Trainer-C Ski nordisch

Skispringen Trainer-C

Snowboard u. Ski Alpin Trainer-C Snowboard

Softball Trainer-C

Sportförderunterricht ÜL C- Breitensport Trainer-C

Sportkegeln Trainer-C

Sportklettern 3 Trainer-C 8

Sportschießen 4 Trainer-C

Sportart ÜL-Qualifikation ÜL-Qualifikation

Squash Trainer-C

Stocksport Trainer-C

Taekwondo Trainer-C

Tanz ÜL C-Breitensport Trainer-C

Tauchsport Trainer-C

Tennis Trainer-C

Tischtennis Trainer-C

Triathlon Trainer-C

Volleyball Trainer-C

Voltigieren Trainer-C

Wasserball Trainer-C

Ergänzungen zum Lizenzkatalog Sport-nach-1

• Zu 1 Biathlon: Ab 10 Jahren / keine Grundschüler / nur Lasergewehre

• Zu 2 Kanu: Nur im Zahmwasser

• Zu 3 Sportklettern: Nur an künstlichen Kletterwänden mit den vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen

• Zu 4 Sportschießen: Ab Vollendung des 12. Lebensjahrs

• Zu 5 Bewegungskünste: C-Trainer Gerätturnen + Schwerpunktausbildung „Bewegungskünste“

• Zu 6 Radsport: C-Trainer Radsport oder DAV-Übungsleiterlizenz Mountainbike

• Zu 7 Rasenkraftsport: C-Trainer Rasenkraftsport/Tauziehen oder Leichtathletik

• Zu 8 Sportklettern: C-Trainer Breitensport Sportklettern oder höherwertig; Lehrkräfte Sport vertieft und nicht vertieft studiert + DAV-Kletterbetreuer; Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer;

1.b Personalpool für SOG

• Vereinsübungsleiter hauptamtlich und ehrenamtlich

• FSJ und BFD mit Sportqualifikation

• Hauptamtliche Lehrkräfte mit Sportqualifikation

• Kiss-Leiter (Kindersportschulen des BLSV)

• Pädagogisches Personal ohne Anstellung, in Elternzeit oder im Ruhestand mit und ohne Qualifikation (Mentorkonzept!)

• Sport- und Lehramtsstudenten mit Sportqualifikation

1.c Finanzierung

• Stunden-Budget der Schule • Finanzielles Budget der OGS bzw. GGS (staatliche Zuschüsse) • SAG-Pauschale unter www.sportnach1.de 70.-€ oder 140.-€/Jahr

• Budget der OGS/GGS und Familienministerium für FSJ und BFD ( Nettokosten: 450.-€ bei 38,5 Std/Woche)

• finanzielle Unterstützung durch Sachaufwandsträger bezgl. Sachaufwand wie Bälle, Hilfsmittel etc.

• Verbände unter www.sportnach1.de Sonderaktionen • Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein • Örtliche Förderung durch Förderverein, Volksbanken, Sparkassen,

Unternehmen etc. • Unterstützung ÜL-Ausbildung im Rahmen des EU-Leaderprogramms

Daseinsvorsorge ländlicher Raum

1.d Sicherheit, Aufsichtspflicht Vertretungsmechanismen

• Sicherheit im Sportunterricht

• Aufsichtspflicht

• Vertretungsmechanismen

Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums Bekanntmachungen und Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus aus dem Bereich des Sportunterrichts:

•Aufsichtspflicht (OWA vom 05.03.2008)

•Sicherheit im Sportunterricht (KWMBl I vom 08.04.2003)

•Regelung der Unterrichtszeiten und Pausen: Differenzierter Sportunterricht, Erweiterter Basissportunterricht und Sportförderunterricht in der 7. Unterrichtsstunde (KWMBl I vom 18.07.1994)

•Sportunterricht bei erhöhter Ozonkonzentration (Wichtige Bestimmungen des Kultusministeriums)

•Schulsport-Wettbewerbe in Bayern (KWMBl I vom 06.08.1987)

•Link zur Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: www.km.bayern.de

•Informationen für Sportlehrkräfte: Interessante Links und Informationen rund um den Sportunterricht in allen Schularten finden sie auch unter www.isb.bayern.de

2. Auswahl der Sportangebote im SOG

• Örtliche Vorgaben durch Sportstätteninfrastruktur, natürliche Voraussetzungen wie Gewässer, Relief + Klima = epochale Sportarten etc.

• Schülerumfragen und deren Wünsche

• Abteilungen der örtlichen Sportvereine

• Schulentwicklung in Richtung Corporate Identity durch Sportklassen, Leistungssportorientierung, Inklusion, Gesundheit, Stützpunktschule etc.

• Unterstützung durch Sachaufwandsträger, Vereine, Sponsoren und die allgemeinen Rahmenbedingungen

3. Konkrete Schritte auf dem Weg zum SOG Change-Management

1. Schritt: Veränderungsnotwendigkeit in der Schulleitung herausstellen. 2. Schritt: Eine Veränderungskoalition aufbauen→ Identifikation von Schlüsselpersonen und Gruppen→

Motivation zur Mitgestaltung

3. Schritt: Eine gemeinsame Vision entwickeln→ SOG-Leitbild einfach und verständlich kommunizieren → motivierende Wirkung für alle

4. Schritt: Das SOG-Leitbild in der bestehenden Regelkommunikation (Fachsitzungen, Schulforum, SMV, Konferenzen) kommunizieren als Agendapunkt „SOG“.

5. Schritt: Andere befähigen, die Vision umzusetzen heißt mit Widerständen konstruktiv umgehen und sich aktiv zu beteiligen.

6. Schritt: Kurzfristige Erfolge auf dem Weg zum SOG herausstellen, um zu erkennen, dass es sich für alle Beteiligten lohnt, diesen Weg zu gehen.

7. Schritt: Die Veränderung konsolidieren und fortsetzen heißt, sich nicht bei den erzielten erfolgen ausruhen, sondern konsequent an der Vision weiterarbeiten.

8. Schritt: Das Erreichte institutionalisieren und das Erreichte in der Schule verankern.

Fazit:

Die Umsetzung der Vision SOG bedarf einer konsequenten Einbeziehung aller Mitglieder der

Schulgemeinschaft. Eine stetige anerkennende Kommunikation der Schulleitung ist die Basis

für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahme.

4. Förderverein der Schule als Kooperationspartner in OGS und GGS

Zunächst die künftigen Aufgaben dem inneren Zirkel des Fördervereins erläutern und darauf

hinweisen, dass die Schulleitung diese Aufgaben zu Beginn begleitet und lenkt:

- Eine/n qualifizierte/n künftige/n Leiterin/er finden (Dipl./Sozial Pädagogin/e; Philologe; Lehrer)

- Erstellung eines pädagogischen Konzepts

- Haftung für die richtige Verwendung der zugewiesenen Geldmittel

- Frühzeitige Absprachen mit dem Sachaufwandsträger und der Schulleitung

- Verwaltungsaufgaben und Personalführung

- Personalsuche und deren Auswahl unter Mitwirkung der Schulleitung

- Einsatzpläne, Vertretungspläne, pädagogische Angebote etc.

Vorteile herausstellen:

- Schule und Förderverein entscheiden über die finanziellen Mittel

- Schule und Förderverein haben Einfluss auf die Auswahl des Personals (Sportqualifikationen)

- Alle steuerrechtlichen Aufgaben werden einem Steuerbüro übergeben, das die Lohnkonten führt, die Einnahmen und Ausgaben festhält und den Jahresabschluss für Finanzamt und Regierung erarbeitet (rechtliche Absicherung).

- Zusammenarbeit mit Vereinen (Honorare für pädagogische Angebote→ Zahlung an den

Verein)

- Deutliche Wirkung auf die Anmeldezahlen in RS, WS und GYM (demographischer Verlauf!)

- Mitgliederwerbung für den Förderverein

5. Sportorientierter Ganztag - Eine Best-Practice-Initiative der Bayerischen Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein e.V.

Die bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein e.V. hat zum Sommer 2013 diese Initiative mit dem Ziel ins Leben gerufen, durch zusätzliche sportliche Angebote im Ganztag unsere Schulen und das Schulleben zu bereichern. Zwölf Schulen aller Schularten aus ganz Bayern wurden nach ihrem Bewerbungsprofil ausgewählt. Bis zum Sommer 2015 erarbeiten sie Konzepte und praktische Beispiele eines sportorientierten Ganztags. Hierbei soll das Kooperationsmodell Sport nach 1 in Schule und Verein wegweisend eingebunden werden. Im September 2015 werden die Ergebnisse mit einer Online-Dokumentation anderen Schulen auf www.sportnach1.de zugänglich gemacht.

Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein e.V.

Best-Practice-Initiative zum „Sportorientierter Ganztag“

Ziele

- Erarbeitung herausragender Möglichkeiten einer systematischen Integration

von breiten- oder/und leistungssportlichen Angeboten in Kooperation mit

Sportvereinen/Sportfachverbänden in der schulischen Ganztagsbetreuung

- Optimale Kombination des „Sport nach 1“ Modells mit der GTS in OGS und GGS

- Dokumentation der Konzepte für andere Schulen

Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein e.V.

Best-Practice-Initiative zum „Sportorientierter Ganztag“

Teilnehmende Schulen:

- Jakob-Muth-Schule Regensburg (Förderschule)

- Reinhold-Koeppel-Grundschule Grafenau

- Grund- und Mittelschule Bodenmais

- Mittelschule Hauzenberg

- Hans-Scholl-Realschule Weiden

- Werner-von-Siemens-Realschule Erlangen

- Wilhelm-Sattler-Realschule Schweinfurt

- Apian-Gymnasium Ingolstadt

- Deutschhaus-Gymnasium Würzburg

- Gymnasium bei St. Anna Augsburg

- Gymnasium München Moosach

- St.-Gotthard-Gymnasium Niederalteich

Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein e.V.

Best-Practice-Initiative zum „Sportorientierter Ganztag“

Finanzielle Förderung

pro Schulhalbjahr: 1.000 € Förderbetrag der Fördergemeinschaft

Zeitlicher Ablauf:

FJ 2013

Sommer Herbst Winter FJ 2014 Sommer Herbst Winter FJ 2015 Sommer

Projektdauer (Frühjahr 2013 – Sommer 2015)

Projektdurchführung/Projektsteuerung

Evaluation/ Projektabschluss

Projektbeginn

Bei Fragen zum

Kooperationsmodell „Sport nach 1“

kontaktieren Sie bitte:

Studiendirektor Kristian Pianka

Bayerische Landesstelle für den Schulsport

Sachgebietsleiter Sport in Schule und Verein (Sport nach 1)

Telefon +49(0)89 216345-25

Fax +49(0)89 216345-40

E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner

Mentor Sport nach 1

Leitfaden für Schulleiter und Mentorenbetreuer unter

www.sportnach1.de

Sport-nach-1-Mentoren

T-Shirt für jeden Mentor

Rechtsgrundlage

• Rechtsgrundlage sind die im Rahmen von Art. 62 BayEUG und den jeweiligen Schulordnungen bestehenden Regelungen, wonach im Rahmen der SMV Arbeitsgruppen Sport gebildet werden können (vgl. Tutorenmodell).

• Die Aufgaben beschränken sich auf das Ermöglichen eigenverantwortlichen Sporttreibens von Schülerinnen und Schülern durch Übernahme organisatorischer Belange

Mentor Sport nach 1 an Bayerns weiterführenden Schulen

• Wie? - Ein freies, im großen Unterschied zum Sportunterricht nicht

angeleitetes und selbstorganisiertes Sporttreiben. • Wann? - In Pausen, in Freistunden am Nachmittag in Schule, GGS und

OGS • Wo? - Auf dem Schulgelände • Welche Sportarten? - Basketball, Fußball, Handball, Volleyball - Badminton, Tennis, Tischtennis - Kleine Spiele, Jonglieren und Tanz

Aufsichtspflicht

• Das Modell „Mentor Sport nach 1“ basiert zwar in erster Linie auf der Eigenverantwortlichkeit der Schülerinnen und Schüler, gleichwohl hat die Schule – wie bei allen Tutorenprojekten – die Pflicht zur Beaufsichtigung. Aufsichtspflicht muss aber nicht immer gleichbedeutend sein mit ständiger Anwesenheit der Lehrkraft. Vor allem mit Blick auf die Eigenverantwortlichkeit der Schülerinnen und Schüler wird auf eine Aussage der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) verwiesen, wonach „eine kontinuierliche Beaufsichtigung der Schüler auch dann gegeben ist, wenn sich diese beaufsichtigt fühlen“. Wie dies im Einzelfall von der Schule organisiert wird, hängt entscheidend von den örtlichen und räumlichen Gegebenheiten sowie der charakterlichen Reife der Schülerinnen und Schüler ab. Eine allgemeingültige Regel kann daher nicht formuliert werden. Allgemein gilt aber:

• Nur innerhalb des Schulgeländes und damit im Aufsichtsbereich der Schule sind die Voraussetzungen für eine Schulveranstaltung und damit den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gegeben.

• Die Aufsichtspflicht bleibt bei der Schule bzw. bei der einer Mentoren-Sportgruppe zugeteilten Lehrkraft.

• Den Mentoren sollte eine Lehrkraft beratend zur Seite stehen, an die sie sich jederzeit wenden bzw. welche sie jederzeit hinzuziehen können.

• Die ausgewählten Mentoren müssen im selben Kalenderjahr 15 Jahre alt werden.

Die Einweisung der Mentoren Sport nach 1

• Die Einweisung der Mentoren Sport nach 1 ist die wichtigste Grundlage für das Gelingen des Projektes. Hier müssen alle für die Durchführung wesentlichen Punkte angesprochen werden. Die „Rechte und Pflichten“ der Mentoren Sport nach 1 müssen ebenso thematisiert werden wie die besonderen Gegebenheiten der Sporthalle oder der Freisportanlage.

Die W-Fragen bei der Einweisung

Folgende W-Fragen werden empfohlen: • Welche Sportarten sind erlaubt? • Wie erhalte ich notwendige Schlüssel (Sporthalle, Ballschrank)? • Welche Lehrkraft ist für meine Sportgruppe zuständig? • Wo und wie ist diese Lehrkraft ggf. erreichbar? • Wie verhalte ich mich, wenn sich ein Schüler verletzt? • Was mache ich, wenn es unter den Schülern Streit gibt? • Worauf muss ich in der Sporthalle besonders achten? • Worauf muss ich auf der Freisportanlage besonders achten? • Welche Aufgaben habe ich nach Beendigung der Sportaktivitäten? • Welche Regelung gibt es, wenn ich einmal verhindert bin?

Zertifikat

• Bei der offiziellen Ernennung der Mentoren Sport nach 1 sollte von der Schulleitung ein Zertifikat an die Mentoren ausgehändigt werden. Ein Muster wird den Schulen per OWA-Schreiben als Word-Datei zur Verfügung gestellt (www.sportnach1.de → Info/Service →

Mentor Sport nach 1). Nach dem Abspeichern kann das Dokument, mit den jeweiligen Schülerdaten ergänzt, direkt ausgedruckt werden.

T-Shirts für die Mentoren

Die modisch gestalteten T-Shirts • werden von der Bayerischen Fördergemeinschaft für Sport

in Schule und Verein für die Mentoren Sport nach 1 kostenlos zur Verfügung gestellt.

• Die Bestellung der T-Shirts erfolgt unter www.sportnach1.de → Anträge/Verträge → Mentor Sport nach 1 T-Shirt Bestellung.

• Pro Schuljahr kann eine Schule maximal 6 T-Shirts bestellen.

• Wir bitten um Verständnis, dass nur vollständig ausgefüllte und von der Schulleitung unterschriebene Bestellungen berücksichtigt werden können.

Zusammenfassung

• Das Projekt Mentor Sport nach 1 steht für die Übertragung des seit langem bestehenden und erfolgreichen Tutorenmodells auf den Sportbereich.

• Das Sportmentorenprojekt • ist auf besonders geeignete Sportarten beschränkt, • wird von Mentoren getragen, die durch eine beratende

Lehrkraft ( Fachbetreuer Sport!!) eingewiesen und von Zeit zu Zeit betreut werden (Assistenz im Sportunterricht!),

• appelliert an die Eigenverantwortlichkeit der Schülerinnen und Schüler, setzt aber voraus, dass sich diese beaufsichtigt fühlen,

• findet auf dem Schulgelände statt